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Beantwortung einer Anfrage AN/1123/2024 "NRW-Landesregierung plant Kürzungen im Programm „Soziale Beratung von Geflüchteten„ um 63 Prozent – Auswirkungen auf Köln"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3061/2024 vom 08.10.2024

Stand: Am 19.11.2024 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle OB/16 Vorlagen-Nummer 08.10.2024 3061/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 08.10.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.10.2024 Beantwortung einer Anfrage AN/1123/2024 "NRW-Landesregierung plant Kürzungen im Programm „Soziale Beratung von Geflüchteten„ um 63 Prozent – Auswirkungen auf Köln" Zusammenfassung in Einfacher Sprache: Die SPD-Fraktion hat der Verwaltung Fragen zum Haushalts-Plan von dem Land NRW ge- stellt. Die SPD will wissen, welche Folgen die Entscheidung für die Beratung von geflüchteten Menschen haben. Die SPD fragt auch, warum die Stadt Köln keine Unterstützung bekommen soll, nur weil sie nicht in einem Landkreis liegt. Die SPD will außerdem wissen, ob die Verwaltung mit dem Land NRW gesprochen hat. Und was die Verwaltung macht, wenn das Land die Beratung von geflüchteten Menschen nicht mehr bezahlt. Die Antwort von der Verwaltung: Das Land NRW entscheidet allein über seinen Haushalt. Der Haushalt ist noch nicht endgültig beschlossen. Die Stadtverwaltung wird nicht gefragt. Des- halb kann die Verwaltung nichts dazu sagen. Beantwortung der Anfrage: Die SPD-Fraktion hat zur Sitzung des Integrationsrates am 03.09.2024 eine schriftliche An- frage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates gestellt.: 1. Welche konkreten Auswirkungen haben die geplanten Kürzungen der Mittel für die Flüchtlingsberatung auf die Stadt Köln und ihre bestehenden Beratungsangebote für Geflüchtete? Antwort der Verwaltung: Da die Entscheidung über den Haushalt des Landes noch nicht vorliegt und somit auch nicht die finanzielle Ausstattung des Programms „Soziale Beratung von Geflüchteten“, kann die Stadtverwaltung zum derzeitigen Stand keine Aussage hierzu tätigen. 2. Hat die Stadtverwaltung Kenntnisse dazu, warum die vorgesehenen Pauschalen zur Unterstützung der Kreise bei der Flüchtlingsbetreuung in der Haushaltsplanung nur für kreisangehörige Gemeinden vorgesehen sind und nicht für kreisfreie Städte wie Köln? Antwort der Verwaltung: Hierzu liegen der Stadtverwaltung keine Kenntnisse vor. Die Stadtverwaltung ist an keiner Stelle bei der Aufstellung des Landeshaushaltes beteiligt. 2 3. Hat sich die Stadtverwaltung schon mit dem Land darüber verständigt, wie sicherge- stellt werden soll, dass trotz der reduzierten Mittel die notwendige Beratung und Unter- stützung für Geflüchtete weiterhin in der bisherigen Qualität in Köln angeboten werden kann? 4. Welche Alternativen zur Finanzierung der Flüchtlingsberatung sieht die Stadt Köln, falls die Landesmittel tatsächlich im geplanten Umfang gekürzt werden? Antwort der Verwaltung: Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Da über den Haushalt des Landes NRW noch nicht entschieden wurde und somit noch nicht feststeht, ist ein Austausch mit der Lan- desverwaltung bislang noch nicht erfolgt. Die Stadt Köln steht im Austausch mit dem Land, um eine bestmögliche Qualität der Flüchtlingsberatung sicherzustellen. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 10.10.2024

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 19.11.2024 zuletzt

    Integrationsrat

    TOP 3.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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