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3061/2024

Beantwortung einer Anfrage AN/1123/2024 "NRW-Landesregierung plant Kürzungen im Programm „Soziale Beratung von Geflüchteten„ um 63 Prozent – Auswirkungen auf Köln"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.10.2024

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 19.11.2024, TOP 3.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3105 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16 
 
Vorlagen-Nummer 08.10.2024 
 3061/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 08.10.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.10.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage AN/1123/2024 "NRW-Landesregierung plant Kürzungen im 
Programm „Soziale Beratung von Geflüchteten„ um 63 Prozent – Auswirkungen auf 
Köln" 
Zusammenfassung in Einfacher Sprache:  
Die SPD-Fraktion hat der Verwaltung Fragen zum Haushalts-Plan von dem Land NRW ge-
stellt. Die SPD will wissen, welche Folgen die Entscheidung für die Beratung von geflüchteten 
Menschen haben. Die SPD fragt auch, warum die Stadt Köln keine Unterstützung bekommen 
soll, nur weil sie nicht in einem Landkreis liegt. 
Die SPD will außerdem wissen, ob die Verwaltung mit dem Land NRW gesprochen hat. Und 
was die Verwaltung macht, wenn das Land die Beratung von geflüchteten Menschen nicht 
mehr bezahlt. 
Die Antwort von der Verwaltung: Das Land NRW entscheidet allein über seinen Haushalt. Der 
Haushalt ist noch nicht endgültig beschlossen. Die Stadtverwaltung wird nicht gefragt. Des-
halb kann die Verwaltung nichts dazu sagen. 
 
 
Beantwortung der Anfrage:  
 
Die SPD-Fraktion hat zur Sitzung des Integrationsrates am 03.09.2024 eine schriftliche An-
frage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates gestellt.: 
 
1. Welche konkreten Auswirkungen haben die geplanten Kürzungen der Mittel für die 
Flüchtlingsberatung auf die Stadt Köln und ihre bestehenden Beratungsangebote für 
Geflüchtete? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Da die Entscheidung über den Haushalt des Landes noch nicht vorliegt und somit auch nicht 
die finanzielle Ausstattung des Programms „Soziale Beratung von Geflüchteten“, kann die 
Stadtverwaltung zum derzeitigen Stand keine Aussage hierzu tätigen. 
 
2. Hat die Stadtverwaltung Kenntnisse dazu, warum die vorgesehenen Pauschalen zur 
Unterstützung der Kreise bei der Flüchtlingsbetreuung in der Haushaltsplanung nur für 
kreisangehörige Gemeinden vorgesehen sind und nicht für kreisfreie Städte wie Köln?  
 
Antwort der Verwaltung:  
Hierzu liegen der Stadtverwaltung keine Kenntnisse vor. Die Stadtverwaltung ist an keiner 
Stelle bei der Aufstellung des Landeshaushaltes beteiligt.

2 
 
 
3. Hat sich die Stadtverwaltung schon mit dem Land darüber verständigt, wie sicherge-
stellt werden soll, dass trotz der reduzierten Mittel die notwendige Beratung und Unter-
stützung für Geflüchtete weiterhin in der bisherigen Qualität in Köln angeboten werden 
kann? 
 
4. Welche Alternativen zur Finanzierung der Flüchtlingsberatung sieht die Stadt Köln, 
falls die Landesmittel tatsächlich im geplanten Umfang gekürzt werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Da über den Haushalt des Landes NRW 
noch nicht entschieden wurde und somit noch nicht feststeht, ist ein Austausch mit der Lan-
desverwaltung bislang noch nicht erfolgt. Die Stadt Köln steht im Austausch mit dem Land, um 
eine bestmögliche Qualität der Flüchtlingsberatung sicherzustellen. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

10.10.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.11.2024 Integrationsrat
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3061/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.10.2024
Erstellt
02.10.2024 17:27