2022/0344
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Genehmigung des Jahresabschlusses 2021
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Punkt 31: Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Genehmigung des Jahresabschlusses 2021
(V-Nr. 2022/0344)
Der Vorlage wird zugestimmt.
Gegenstimmen: SPD und AfD
Stimmenthaltung: Die Linke., FDP, Stadtve. Dietrich (FW), Stadtv. Pingel und
Stadtv. Klett
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2104 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.11.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0344
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Genehmigung des Jahresabschlusses 2021
Vorlage vom: 18.10.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zum 31.12.2021, der mit einem Jahresverlust in Höhe von 5.679.364,27 Euro
abschließt, wird festgestellt.
2. Der Jahresverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2021 werden offen gelegt.
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 20 21
entlastet.
- 2 -
Anlagen: Bericht Prüfung des Jahresabschlusses 2021
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.10.2022
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement hat in ihrer Sitzung am
30.09.2022 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis genommen und den
Jahresabschluss 2021 festgestellt.
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die
Entlastung der Betriebsleitung zum Wirtschaftsjahr 2021.
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.11.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 65
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0344
Magistratsbeschluss -Nr.
435
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Genehmigung des Jahresabschlusses 2021
Vorlage vom: 18.10.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zum 31.12.2021, der mit einem Jahresverlust in Höhe von 5.679.364,27 Euro
abschließt, wird festgestellt.
2. Der Jahresverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2021 werden offen gelegt.
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
entlastet.
- 3 -
Anlagen: Bericht Prüfung des Jahresabschlusses 2021
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.11.2022
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.10.2022
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement hat in ihrer Sitzung am
30.09.2022 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis genommen und den
Jahresabschluss 2021 festgestellt.
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtvero rdnetenversammlung die
Entlastung der Betriebsleitung zum Wirtschaftsjahr 2021.
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister St adtkämmerer
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Bericht
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Darmstadt
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2021
Auftrag: DEE00020474.1.1
PwC
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DEE00020474.1.1
Inhaltsverzeichnis Seite
Abkürzungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ................ 5
A. Prüfungsauftrag................................ ................................ ................................ ................... 7
I. Prüfungsauftrag ................................ ................................ ................................ ......... 7
II. Bestätigung der Unabhängigkeit ................................ ................................ ................. 7
B. Grundsätzliche Feststellungen ................................ ................................ ............................. 8
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter ................................ .... 8
II. Wesentliche Geschäftsvorfälle ................................ ................................ ................... 10
III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ................................ ................................ ...... 12
C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ .......... 16
D. Feststellungen zur Rechnungslegung ................................ ................................ ................. 20
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................ ................................ 20
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen................................ .................. 20
2. Jahresabschluss ................................ ................................ ................................ 20
3. Lagebericht ................................ ................................ ................................ ...... 20
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ................................ ................................ ....... 20
E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG ................................ ................................ ....................... 22
F. Schlussbemerkung ................................ ................................ ................................ ............. 23
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen
Rundungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (€, % usw.) auftreten.
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DEE00020474.1.1
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
AktG Aktiengesetz
D&O Directors and Officers
EDV Elektronische Datenverarbeitung
Eigenbetrieb Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Darmstadt
EigBGes Eigenbetriebsgesetz
EU Europäische Union
EURIBOR Euro Interbank-Offered-Rate
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HBG Hessisches Beamtengesetz
HFA Hauptfachausschuss des IDW
HGB Handelsgesetzbuch
HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz
IDA Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Darmstadt
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
InvFondsG Investitionsfondsgesetz
i.V.m. In Verbindung mit
KG Kommanditgesellschaft
Mio Millionen
n.F. neue Fassung
Nr. Nummer
PS Prüfungsstandard des IDW
RS Rechnungslegungsstandard des IDW
SGB Sozialgesetzbuch
T€ tausend Euro
TV-V Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe
TZ Teilzeit
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
VZ Vollzeit
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DEE00020474.1.1
VZÄ Vollzeitäquivalent
WIBank Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, Wiesbaden
PwC
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DEE00020474.1.1
A. Prüfungsauftrag
I. Prüfungsauftrag
1. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer durch Beschluss des Magistrats vom 7. Dezember
2016 erteilte uns die Betriebskommission des
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
(im Folgenden kurz „IDA“ oder „Eigenbetrieb“ genannt)
den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2021 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirt-
schaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen.
2. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2
HGrG beachtet. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt E.
3. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 vereinbart.
4. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach
den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F. (10.2021), dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie
der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an den geprüften Eigenbe-
trieb gerichtet.
II. Bestätigung der Unabhängigkeit
5. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
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DEE00020474.1.1
B. Grundsätzliche Feststellungen
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
6. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbe-
triebs durch den Jahresabschluss und den Lagebericht durch die gesetzlichen Vertreter dar:
• In Anlehnung an die Hessische Gemeindeordnung besteht der Zweck des Eigenbetriebs Immo-
bilienmanagement in der bedarfsgerechten Versorgung der Organisationseinheiten und
Dienststellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden und Räumen.
• Der Eigenbetrieb weist im Berichtsjahr einen Jahresverlust von € 5,7 Mio aus (Vorjahr
€ 2,7 Mio). Maßgeblich für die Ergebnisverschlechterung waren insbesondere geringere Buch-
gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken.
• Im Wirtschaftsjahr erhielt der Eigenbetrieb wie im Vorjahr keinen städtischen Zuschuss.
• Die Vermögensstruktur ist gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Die Aktiva werden un-
verändert durch die in den Sachanlagen enthaltenen Grundstücke mit und ohne Bauten von
insgesamt € 395,4 Mio geprägt. Die Anlagenquote beträgt 88,0 % (Vorjahr 89,4 %), die Eigen-
kapitalquote 46,4 % (Vorjahr 55,9 %) aufgrund des reduzierten Eigenkapitals und der höheren
Bilanzsumme.
• Auf der Passivseite reduzierte sich das Eigenkapital durch die Einstellung des Jahresverlustes
2021 von € 5,7 Mio. Durch die Neuaufnahme von vier Darlehen und die Übertragung von zwei
Darlehen der Stadt mit insgesamt € 61,1 Mio haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kre-
ditinstituten bei planmäßigen Tilgungen der bestehenden Darlehen um € 48,9 Mio auf
€ 171,1 Mio erhöht. Diese wurden zur Finanzierung von Neubau- und Sanierungsprojekten
eingesetzt.
• Gegenüber dem im Wirtschaftsplan 2021 prognostizierten Jahresgewinn von € 0,1 Mio
schließt das Berichtsjahr mit einem Jahresverlust von € 5,7 Mio. Hierbei wirkten sich insbeson-
dere die geringeren sonstigen betrieblichen Erträge (€ -12,1 Mio), u.a. aus nicht realisierten
Grundstücksverkäufen, und höhere Abschreibungen aus (€ +1,6 Mio). Dem stehen im Ver-
gleich zur Planung insbesondere geringere Material- (€ -7,6 Mio) und Personalaufwendungen
(€ -0,5 Mio) gegenüber.
7. Im Chancen- und Risikobericht wird darauf hingewiesen, dass Chancen aus der zum 1. Januar
2021 vorgenommenen Änderungen der Geschäftsverteilung und Aufbauorganisation erwartet
werden. Die Veränderungen zielen darauf ab, neben einer ausgeprägteren Kundenorientierung
mittelfristig auch einen wirtschaftlicheren und klimaschonenderen Betrieb der Gebäude gewähr-
leisten zu können.
PwC
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DEE00020474.1.1
Folgende Risiken mit absteigender Schadenshöhe werden einzeln genannt:
• Beeinträchtigungen durch die Covid19-Pandemie, insbesondere Bauzeitverzögerungen, Roh-
stoffmangel, Ressourcenbindung für Corona-Maßnahmen, wie z.B. dem Einbau von Luftfil-
tern;
• Kosten- bzw. Budgetüberschreitungen durch unvorhergesehene Risiken bei konkreten Bau-
maßnahmen;
• Nichterreichung der Klimaschutzziele wegen personeller Unterbesetzung insbesondere im
technischen Bereich;
• Schäden durch unzureichende Bauunterhaltung wegen fehlendem Personal (Fachkräfteman-
gel);
• diverse andere Risiken aufgrund personeller Unterbesetzung, wie Nichteinhaltung von Projek-
ten im Hinblick auf Kosten und Termine (Bezugskosten), Verlust von Projektsteuerungserfah-
rung, Verzögerungen bei Projekten wegen längerer Vergabeverfahren sowie Verzögerungen
bei der Umsetzung der im Januar 2021 begonnenen Neuorganisation des Eigenbetriebs.
Der Risikobericht und weitere im Berichtsjahr durchgeführte Analysen haben aufgezeigt, dass
keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar sind. Die Liquidität des Eigenbetriebs war ganzjäh-
rig sichergestellt.
8. Im Prognosebericht führt die Betriebsleitung aus, dass der Wirtschaftsplan 2022 bei Erträgen von
€ 79,3 Mio und Aufwendungen von € 79,3 Mio einen Jahresgewinn von € 0,01 Mio ausweist. Die
Folgen des am 24. Februar 2022 begonnenen Ukraine-Krieges sind für den Eigenbetrieb zum der-
zeitigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Zu erwarten sind deutliche Energie- und Materialkos-
tensteigerungen. Wesentliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf sind derzeit jedoch
nicht absehbar.
9. Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und
der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Eigenbetriebs, sind plausi-
bel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen
Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen
und inhaltlich zutreffend.
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DEE00020474.1.1
II. Wesentliche Geschäftsvorfälle
Eigentumsübertragung von Schulen und eines Kinder- und Jugendhauses an den Eigenbetrieb
10. Mit Magistratsbeschlüssen vom 9. Februar 2022 wurde das Eigentum an den Anlagen im Bau „Sa-
nierung und Erweiterung Berufsschulzentrum Nord - Mensa“ und „Bildungscampus Luise Büchner-
Grundschule“ rückwirkend zum 1. Oktober 2021 vom Kernhaushalt der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt auf den Eigenbetrieb übertragen. Beide Baumaßnahmen waren zu diesem Zeitpunkt noch
nicht endabgerechnet. Da die Einrichtungen jedoch wegen weitgehender Fertigstellung schon zum
Schuljahresbeginn 2021/2022 bzw. im Herbst 2021 in Betrieb genommen worden waren, erfolgte
bereits die Übertragung auf den Eigenbetrieb, so dass die mit der Inbetriebnahme entstehenden
Abschreibungen- und Unterhaltungsaufwendungen wirtschaftlich unmittelbar vom Eigenbetrieb
getragen wurden. Bis zum 30. September 2021 wurden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt für
die Maßnahmen € 22,1 Mio (Luise-Büchner-Grundschule) bzw. € 11,4 Mio (Berufsschulzentrum
Nord – Mensa) verausgabt, die der Eigenbetrieb dem Kernhaushalt zu erstatten hatte, wobei sich
die Verbindlichkeit von insgesamt € 33,5 Mio durch die ebenfalls vorgenommene Übertragung
zweier in den Jahren 2019 und 2020 zur Finanzierung der Maßnahmen vom Kernhaushalt aufge-
nommenen Investitionsfondsdarlehen mit einer Restschuld von € 2,2 Mio bzw. € 2,4 Mio (siehe
Text 14) auf € 28,9 Mio reduziert hat. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 wird die vom Eigen-
betrieb im Jahr 2022 beglichene Verbindlichkeit als Verbindlichkeit gegenüber der Wissenschafts-
stadt Darmstadt ausgewiesen.
11. Mit Magistratsbeschluss vom 16. Februar 2022 wurde rückwirkend zum 1. Januar 2021 das Anla-
gevermögen (Gebäude) des im Rahmen der Sanierung des Martinsviertels errichteten Kinder- und
Jugendhauses Pankratiusstraße zum Wert der Gesamtkosten der Baumaßnahme von € 6,4 Mio in
das Eigentum des Eigenbetriebs übertragen. Durch die Übertragung war der IDA, der bereits Ei-
gentümer des zugehörigen Grundstücks war, verpflichtet eine Zahlung von € 6,4 Mio an den Kern-
haushalt zu leisten und hat von diesem im Gegenzug vom Land und vom Bund bereitgestellte För-
dermittel zur Sanierung des Martinsviertels von insgesamt € 3,7 Mio erhalten, die beim Eigenbe-
trieb als Sonderposten ausgewiesen und über die erwartete Restnutzungsdauer und somit fristen-
kongruent zur aufwandswirksamen Abschreibung der Gebäude ertragswirksam aufgelöst werden.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 wird die um die Fördermittel von € 3,7 Mio reduzierte und
vom Eigenbetrieb im Folgejahr gezahlte Verbindlichkeit von € 2,7 Mio als Verbindlichkeit gegen-
über der Wissenschaftsstadt Darmstadt ausgewiesen.
12. Entsprechend des Magistratsbeschlusses vom 3. Juli 2019 wurde im Berichtsjahr das Eigentum an
einem Grundstück an der Nachtweide in Darmstadt zur Erweiterung der Elly-Heuss-Knapp-Schule
zum Verkehrswert von € 1,0 Mio vom Anlagevermögen des Kernhaushalts auf den Eigenbetrieb
übertragen. Die Verkehrswertermittlung erfolgte durch ein Gutachten des Vermessungsamts
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DEE00020474.1.1
Darmstadt vom 29. Juni 2021. Die Kaufpreisverbindlichkeit von € 1,0 Mio wurde vom Eigenbe-
trieb vor dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 beglichen.
Darlehen
13. Im Wirtschaftsjahr 2021 wurden zur Finanzierung der Bautätigkeit vier langfristige Darlehen von
insgesamt € 56,5 Mio aufgenommen, denen Darlehenstilgungen von € 12,2 Mio gegenüberstehen.
Die Darlehensaufnahmen betreffen jeweils Darlehen bei der:
• Aegon Levensverzekering N.V., Den Haag, Niederlande, über € 37,6 Mio mit einer Laufzeit bis
zum 15. Dezember 2071. Das mit 0,70 % p.a. verzinste Ratendarlehen ist beginnend am
15. März 2022 in vierteljährlichen Raten zu tilgen.
• Deutsche Kreditbank AG, Berlin, über € 12,0 Mio mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2051. Das
mit 0,51 % p.a. verzinste Ratendarlehen ist beginnend am 15. Oktober 2021 in vierteljährli-
chen Raten zu tilgen.
• WIBank, Wiesbaden, über € 5,5 Mio mit einer Laufzeit bis zum 30. März 2037. Das mit 0,28 %
p.a. verzinste Ratendarlehen ist beginnend am 30. Juni 2021 in vierteljährlichen Raten zu til-
gen.
• WIBank, Wiesbaden, aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abt. B. Pauschaldarlehen (Investi-
tionsfondsdarlehen § 13 InvFondsG) über € 1,4 Mio mit einer Laufzeit bis zum 15. Dezember
2043. Das mit 0,40 % p.a. verzinste Annuitätendarlehen ist beginnend am 15. Juni 2022 in
halbjährlichen Raten zu tilgen.
14. Weiterhin wurden zwei in den Jahren 2019 und 2020 vom Kernhaushalt der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zur Finanzierung der Baumaßnahmen „Sanierung und Erweiterung Berufsschulzent-
rum Nord - Mensa“ und „Bildungscampus Luise Büchner-Grundschule“ aufgenommene Investiti-
onsfondsdarlehen mit einer Restschuld von € 2,2 Mio bzw. € 2,4 Mio im Zuge der Eigentumsüber-
tragung beider Einrichtungen auf den Eigenbetrieb durch diesen abgelöst (siehe Text 10). Die mit
0,2 % p.a. bzw. 0,05 % p.a. verzinsten Darlehen von der WIBank, Wiesbaden, mit Laufzeiten bis
zum 15. Dezember 2039 bzw. 15. Dezember 2040 sind beginnend ab dem 15. Juni 2022 in halb-
jährlichen Raten zu tilgen.
Buchgewinne aus dem Verkauf von Grundstücken
15. Der Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr Buchgewinne aus dem Verkauf bebauter und unbebauter
Grundstücke von insgesamt € 1,3 Mio (Vorjahr € 4,8 Mio) erzielt. Die Abgänge mit Restbuchwer-
ten von insgesamt T€ 185 entfallen mit einem Restbuchwert von T€ 170 und einem Buchgewinn
von € 1,0 Mio insbesondere auf den Verkauf eines unbebauten Grundstücks in der Heinrich-Delp-
Straße in Darmstadt.
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Leistungen für Flüchtlingsunterkünfte
16. Aus der Bereitstellung und dem Unterhalt von Flüchtlingsunterkünften ergaben sich im Berichts-
jahr Umsatzerlöse von € 7,3 Mio (Vorjahr € 7,7 Mio). Der Rückgang resultiert insbesondere dar-
aus, dass einige Unterkünfte nicht mehr oder in geringerem Umfang als Flüchtlingsunterkünfte ge-
nutzt werden. Materialaufwendungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Flüchtlings-
unterkünften betragen im Berichtsjahr T€ 112 (Vorjahr T€ 0).
III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
17. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 7. September 2022
den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, Darmstadt, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem An-
hang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Dar-
über hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han-
delsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres-
abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risi-
ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
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DEE00020474.1.1
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be-
schrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Be-
rufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßi-
ger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich,
auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentli-
chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Fer-
ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Sys-
teme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstim-
mung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
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Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist,
und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung ge-
wonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestä-
tigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflus-
sen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtig-
ter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen hö-
her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des
Eigenbetriebs abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
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Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-
genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie-
genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“
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C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
18. Gegenstand unserer Prüfung waren der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften des EigBGes (§§ 22 bis 27) so-
wie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte Jahresabschluss unter Ein-
beziehung der Buchführung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021, beste-
hend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang, und der Lagebericht
für dieses Wirtschaftsjahr. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jah-
resabschluss und Lagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe
war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vor-
schriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften beachtet
worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und
den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutref-
fendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chan-
cen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lagebe-
richts hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lagebe-
richts beachtet worden sind.
19. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffent-
lichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach
§ 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet.
20. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebs, insbesondere
ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten
Auftrags zur Jahresabschlussprüfung.
21. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020.
22. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prü-
fungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet.
Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die
gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konn-
ten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher
Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der
Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchfüh-
rung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungsle-
gung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter
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des Eigenbetriebs sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhin-
derung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt der
Betriebskommission, die dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berück-
sichtigt.
23. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen
Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs verschafft. Darauf auf-
bauend haben wir uns, ausgehend von der Organisation des Eigenbetriebs, mit den Betriebszielen
und Strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in
der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit der Betriebsleitung und durch Ein-
sichtnahme in Organisationsunterlagen des Eigenbetriebs haben wir anschließend untersucht,
welche Maßnahmen der Eigenbetrieb ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In
diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezo-
genen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebs durchgeführt (Aufbauprüfung). Die Prüfung des
internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche, die einen engen Bezug
zur Rechnungslegung haben:
• Kontrollumfeld des Eigenbetriebs
• Regelungen, die auf die Feststellung und Analyse von für die Rechnungslegung relevanten
Risiken gerichtet sind
• Einrichtung von Kontrollaktivitäten durch die Betriebsleitung als Reaktion auf die
festgestellten Risiken
• Buchführungssystem sowie betriebsinterne Kommunikationsprozesse
• Überwachung des internen Kontrollsystems durch die Betriebsleitung.
Im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen haben wir die Risiken
festgestellt, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Diese Kenntnisse
haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. In den Berei-
chen, in denen die Betriebsleitung angemessene interne Kontrollen zur Begrenzung dieser Risiken
eingerichtet hat, haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen
Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Die Durchführung von Funktionsprüfungen er-
folgte schwerpunktmäßig in folgenden Prozessen:
• Einkauf und Investitionen
• Finanzierung
• Zahlungsverkehr.
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Der Grad der Wirksamkeit dieser internen Kontrollen bestimmte anschließend Art und Umfang un-
serer Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analyti-
schen Prüfungshandlungen (aussagebezogene Prüfungshandlungen). Insbesondere bei Geschäfts-
vorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unse-
ren bisherigen Feststellungen im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems - abgewickelt
wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen internen Kontrollen des Ei-
genbetriebs in den Vordergrund.
Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Eigenbetrieb eingerichteten internen Kontrollen
von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir anschlie-
ßend analytische Prüfungshandlungen, Einzelfallprüfungen oder eine Kombination von beidem
vorgenommen. Einzelfallprüfungen wurden bei wirksamen Kontrollen auf ein nach prüferischem
Ermessen notwendiges Maß reduziert.
Soweit wir keine Funktionsprüfungen vorgesehen haben oder nicht von wirksamen Kontrollen
ausgehen konnten, haben wir im Wesentlichen aussagebezogene Prüfungshandlungen durchge-
führt.
24. Im Rahmen der Einzelfallprüfungen von Abschlussposten des Eigenbetriebs haben wir Liefer- und
Leistungsverträge, Grundstückskaufverträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterla-
gen eingesehen. Im Hinblick auf die Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden Rechtsstreitig-
keiten haben wir Rechtsanwaltsbestätigungen zum 31. Dezember 2021 eingeholt. Zur Prüfung der
geschäftlichen Beziehungen mit Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten haben wir uns zum
31. Dezember 2021 Bankbestätigungen zukommen lassen. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten und
Forderungen mit verbundenen Unternehmen sowie mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ih-
ren Eigenbetrieben haben wir Saldenbestätigungen zum 31. Dezember 2021 eingeholt. Auf die
Einholung von Saldenbestätigungen zur Prüfung der Verbindlichkeiten und Forderungen aus Lie-
ferungen und Leistungen haben wir wegen Geringfügigkeit der Posten verzichtet.
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen, der Rückstellungen für zukünftige Beihilfeleistungen
an Pensionäre und Hinterbliebene sowie der Rückstellung für Altersteilzeit haben uns versiche-
rungsmathematische Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Er-
gebnisse wir nutzen konnten.
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25. Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten
Prüfungsschwerpunkten:
• Prüfung des Immobilienvermögens (Ankäufe, Verkäufe, die Abgrenzung von aktivierungsfähi-
gen Modernisierungsmaßnahmen und Erhaltungsaufwand sowie Realisierungszeitpunkt)
• Prüfung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt
sowie gegenüber weiteren Eigenbetrieben der Stadt
• Dotierung der Rückstellungen.
26. Von den gesetzlichen Vertretern und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern sind uns alle
verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden.
Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht mit dem ergänzenden Modul Eigenbetriebe erteilt.
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D. Feststellungen zur Rechnungslegung
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
27. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Be-
langen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren ge-
prüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbil-
dung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
2. Jahresabschluss
28. Im Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem An-
hang, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 des IDA wurden die gesetzli-
chen Vorschriften einschließlich der rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften nach dem
EigBGes, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die ergänzenden Bestimmungen
der Betriebssatzung in allen wesentlichen Belangen beachtet.
29. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
wurde zutreffend nach den Vorschriften der EigBGes aufgestellt. Seine Gliederung entspricht der
Anlage 1 (Bilanz) und der Anlage 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie § 25 (Anhang) des Eig-
BGes. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften in allen
wesentlichen Belangen eingehalten.
30. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in allen we-
sentlichen Belangen vollständig und zutreffend.
3. Lagebericht
31. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten (§ 289 HGB und § 26 EigBGes) und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
32. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Be-
achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
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33. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend
pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und den Einfluss, den Änderungen in
den Bewertungsgrundlagen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben, ein
(§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB).
Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung
34. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr un-
verändert. Wir verweisen auf die Angaben im Anhang (Anlage II) und bemerken ergänzend Fol-
gendes:
Bewertung der Pensionsrückstellungen
35. Die Pensionsrückstellungen beruhen auf einem versicherungsmathematischen Gutachten unter
Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens und der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus
Heubeck. Aufgrund der Regelung in § 253 Abs. 1 HGB (Ansatz von Rückstellungen zum Erfül-
lungsbetrag) werden bei der versicherungsmathematischen Berechnung der Pensionsrückstellun-
gen erwartete Gehaltssteigerungen (2,00 %) und Rentensteigerungen (2,0 %) jedoch keine Fluk-
tuationsrate berücksichtigt. Es wird ein fristenkongruenter, durchschnittlicher Marktzins der letz-
ten zehn Jahre verwendet, der von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht wird. Der
Zinssatz beträgt 1,87 % p.a. Es wird eine pauschale Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren
angenommen.
Der Unterschiedsbetrag der Rückstellung aus dem durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben
Jahre und dem verwendeten Zinssatz der letzten zehn Jahre von T€ 1.530 ist ausschüttungsge-
sperrt, soweit nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind.
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
36. Die in den Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt und gegenüber anderen
Eigenbetrieben enthaltenen Verpflichtungen aus Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im
Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten aus Pensionen und Beihilfen haben keine be-
stimmbare Restlaufzeit. Sie wurden daher im Berichtsjahr erstmals analog den vergleichbaren For-
derungen mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahre ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden nicht
angepasst.
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E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG
37. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG)
beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit
der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften, den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsordnung für die Betriebs-
leitung, geführt worden sind.
38. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur
Prüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine
Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
PwC
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F. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Immobilien-
management der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2021 und des Lageberichtes für dieses Wirtschaftsjahr erstatten wir in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Er-
stellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)).
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B unter "Wiedergabe des Bestätigungs-
vermerks" enthalten.
Frankfurt am Main, den 7. September 2022
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christiane Lawrenz ppa. Michael Neutz
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer
Die Unterschriften sind als qualifizierte eSignaturen im PDF enthalten.
Anlagen
PwC Anlagen
Anlagenverzeichnis Seite
I Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 1.............................................................................
II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 1.....................
1.Bilanz zum 31. Dezember 2021 2.....................................................................................
2.Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 5..........................................................................
3.Anhang für das Wirtschaftsjahr 2021 7.............................................................................
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2021 21.......................................
IIIFragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 1...........................................
IVRechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse 1..........................................................................
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
M4GenPDF V2.20
Anlage I
1
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
I. Allgemeines
Nach § 26 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) mit Verweis auf § 289 Abs. 2 HGB ist mit dem
Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen, der nach § 27 EigBGes der Betriebskommission
vorzulegen ist.
II. Grundlagen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt („IDA“)
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement wurde zum 01. Januar 2008 gegründet. Nach den
Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit dem EigBGes wird der Eigenbetrieb
ohne eigene Rechtspersönlichkeit als Sondervermögen der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß den
Bestimmungen der Betriebssatzung geführt.
Der Zweck des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ist die bedarfsgerechte Versorgung der
Organisationseinheiten (Ämter und Verwaltungsstellen) der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit
Grundstücken, Gebäuden, Räumen und die Verwaltung und Verwertung stadteigener Immobilien sowie
ein entsprechender An -/und Verkauf von Grundstücken im Rahmen der Bodenbevorratung unter
betriebswirtschaftlich optimierten Bedingungen.
IDA verfolgt als der Immobiliendienstleister für die städtischen Liegenschaften der Wissenschaftsstadt
Darmstadt im Wesentlichen drei Geschäftsmodelle:
• Leistungsfähige Projektsteuerung von Neubau- und Sanierungsprojekten
• Nutzerorientiertes Gebäudemanagement
• Grundstücksmanagement
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement ist außerdem Dienstleister für die anderen Eigenbetriebe und
die Betriebe gewerblicher Art der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Anlage I
2
III. Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Laut statistischem Bundesamt (Destatis) ist das Wirtsch aftswachstum wieder angestiegen. Das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg preisbereinigt von -5,0 % in 2020 auf +2,9 % in 2021.
Mit der Corona-Pandemie einhergehend sanken im Jahr 2020 die Baupreise für Nichtwohngebäude laut
Auswertung des statischen Bundesamtes leicht. So wurde im Zeitraum November 2019 bis November
2020 ein Preisrückgang von 0,1% für Bürogebäude und von 0,2 % für sonstige gewerbliche Gebäude
verzeichnet. Dieser Eindruck täuscht jedoch über die sonstige Entwicklung im Jahr 2020 hinweg, in dem
die Preise weiter gestiegen sind.
Eine rasante Kehrtwende war bereits im ersten Quartal 2021 zu sehen und setzte sich im Frühjahr 2022
noch dramatischer fort. Globale Rohstoffknappheit und Lieferengpässe, begründet durch Auswirkungen
der Pandemie und zusätzlich verstärkt seit Anfang 2022 durch den Ukraine -Krieg, führten zu einem
deutlichen Preisanstieg.
Durch die fortbestehende gute Auslastung der Baubranche ist es zunehmend schwieriger Firmen zu
finden, die bereit sind an Ausschreibungsverfahren teilzunehmen.
Die Entwicklung auf dem Mietmarkt für Gewerbeimmobilien kann als stabil eingestuft werden. Der Trend
zum Homeoffice hat sich auf die Mietpreisentwicklung vermutlich positiv ausgewirkt.
Städtische Rahmenbedingungen
Nach den Berechnungen des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt hat sich gegenüber dem Vorjahr die Einwohnerzahl um 667 Einwohner (+ 0,41 %) auf
162.287 (Stand 31.12.2021) erhöht. Ursächlich hierfür ist vor allem der starke Zuzug aus dem Ausland
durch den Wiederbeginn des Präsenzstudiums. Für die kommenden Jahre kann man durch die
Entwicklung von Konversionsflächen und durch die steigenden Anforderungen an Kinderbetreuung im
Krippen-, Kindergarten- und Grundschulbereich davon ausgehen, dass die Belastung der städtischen
Infrastruktur eher zu- als abnimmt. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Infrastruktur nach wie vor an
das Wachstum der letzten Jahre anzupassen ist. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt versteht sich auch
zukünftig als Vorreiter in Sachen Klimaschutz. Bereits im Jahr 2019 sowie durch ergänzende
Beschlüsse für ein Sofortprogramm im Wirtschaftsjahr 2020 hat die Stadtverordnetenversammlung
wichtige Eckpfeiler für die Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen der Immobilien des Eigenbetriebs
beschlossen.
Anlage I
3
Im Kern wurde beschlossen, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt bis ins Jahr 2035 klimaneutral sein
soll. Dies hat massive Auswirkungen für die städtischen Immobilien, weswegen hier seit dem Jahr 2021
eine massive Mittelaufstockung für Klimaschutzmaßnahmen vorgenommen wird.
IV. Geschäftsverlauf
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement hat im Berichtsjahr mit einem Jahresverlust von € 5,7 Mio.
abgeschlossen, was gegenüber dem Vorjahr (Jahresverlust € 2,7 Mio.) eine Ergebnisverschlechterung
von € 3,0 Mio. bedeutet. Das Vorjahresergebnis war wesentlich durch die Erträge aus
Grundstücksverkäufen von € 4,8 Mio. geprägt, denen im Berichtsjahr lediglich € 1,3 Mio.
gegenüberstehen. Trotz der fortbestehenden Corona -Pandemie haben sich die Umsatzerlöse
um € 5,7 Mio. auf € 60,0 Mio. erhöht und die übrigen Erträge (ohne Grundstücksverkäufe) um € 3,2 Mio.
auf € 1,8 Mio. vermindert. Die Aufwendungen insgesamt erhöhten sich dagegen um € 2,0 Mio. auf
€ 68,7 Mio. Dies führte zu einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von
€ - 5,6 Mio. (Vorjahr € - 2,6 Mio.).
Im laufenden Jahr wurde von der Wissenschaftsstadt Darmstadt, wie im Vorjahr, kein ertragswirksamer
Zuschuss gewährt.
Weitere wesentliche Einflussfaktoren auf das Jahresergebnis sind in den Ausführungen zur Ertragslage
genannt.
Grundstücksgeschäfte 2021
Im Wirtschaftsjahr wurden Grundstücksverkäufe mit einer Gesamtsumme von € 1,5 Mio. (Vorjahr
€ 12,3 Mio.) getätigt. Es ergaben sich daraus Buchgewinne von € 1,3 Mio. (Vorjahr € 4,8 Mio.). Hierunter
fällt der größte Anteil auf den Verkauf eines Baugrundstücks in Eberstadt.
Es wurden weiterhin verschiedene Grundstücke, einige überwiegend unbebaute G rundstücke bzw.
Kleinflächen sowie drei Erbbaugrundstücke, verkauft. Es standen erstmals wieder Bauplätze zum
Verkauf zur Verfügung.
Die Summe der Ankäufe beläuft sich im Wirtschaftsjahr auf € 42,3 Mio. (Vorjahr € 20,3 Mio.).
Allein durch weitere Übertragungen von Schulen und sonstigen Freizeiteinrichtungen vom städtischen
Haushalt an den Eigenbetrieb Immobilienmanagement sind Kosten in Höhe von € 37,2 Mio. zu
verzeichnen. Hierunter fallen das Bildungscampus Luise -Büchner-Grundschule, das
Berufsschulzentrum Nord sowie der Neubau eines Kinder- und Jugendhauses in der Pankratiusstraße.
In Vorbereitung auf die Ankäufe von Verwaltungsgebäuden in 2024 für die Grafenstraße sind
Nebenkosten in Höhe von insgesamt € 0,5 Mio. angefallen.
Anlage I
4
Weiterhin wurde das Vorkaufsrecht für ein Ackerlandgrundstück in Arheilgen erworben sowie
Erbbaurechte zur Vermarktung zurückgenommen.
Wie auch im Vorjahr wurden einige Grundstücke zur Arrondierung erworben, darunter Flächen in
Arheilgen sowie im Bereich der städtischen Kleingartenflächen an der Pfnorstraße.
V. Vermögens- und Finanzlage
Die Vermögensstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Der Anteil des
investitionsbedingt höheren Anlagevermögens verringerte sich durch die stärker gestiegene
Bilanzsumme von 89,4 % auf 88,0 %. Das Anlagevermögen ist wie im Vorjahr vollständig durch
langfristige Mittel gedeckt. Den kurzfristigen Verpflichtungen stehen im Wirtschaftsjahr 2021 wie im
Vorjahr ausreichend kurzfristige Mittel gegenüber. Die Finanz- und Liquiditätslage des Eigenbetriebs ist
durch den Bestand der Flüssigen Mittel (€ 39,9 Mio.) und den zum Bilanzstichtag bestehenden
Forderungsbestand gegen die Stadt sowie die verbundenen Unternehmen (€ 13,8 Mio., davon
€ 5,1 Mio. fällig im Jahr 2022) gesichert. Auf der Passiv-Seite hat sich das Eigenkapital um € 5,7 Mio.
auf € 236,6 Mio. verringert. Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund der höheren Bilanzsumme und des
reduzierten Eigenkapitals auf 46,4 % (Vorjahr 55,9 %) vermindert.
Innerhalb des Anlagevermögens ergaben sich im Berichtsjahr folgende Veränderungen:
31.12.2021 31.12.2020 Veränderung
Mio. € % Mio. € % Mio. € %
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 0,2 0,1 0,2 0,1 0,0 0,0
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 342,9 76,6 299,2 77,2 43,7 14,6
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 52,5 11,7 52,2 13,5 0,3 0,6
Technische Anlagen und Maschinen 0,4 0,1 0,5 0,1 -0,1 -20,0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3,6 0,8 3,4 0,9 0,2 5,9
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 48,5 10,7 32,0 8,2 16,5 51,6
Summe Sachanlagen 447,9 99,9 387,3 99,9 60,6 15,6
Summe Anlagevermögen 448,1 100,0 387,5 100,0 60,6 15,6
Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf die Anlage zum Anhang.
Der Anstieg der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit Bauten von € 299,2 Mio. auf
€ 342,9 Mio. beruht im Wesentlichen auf abgeschlossenen investiven Sanierungsmaßnahmen von
Schulen und Ankäufen.
Der Bestand an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ohne Bauten ist durch
Grundstücksankäufe leicht gestiegen von € 52,2 Mio. auf € 52,5 Mio.
Anlage I
5
Durch die fortdauernden Bautätigkeiten haben sich die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im
Bau von € 32,0 Mio. auf € 48,5 Mio. erhöht.
Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar:
Stand Vortrag des Einlagen(+) Jahresverlust Stand
31.12.2020 Jahresergebnisses Entnahme(-) 31.12.2021
2020 2021
EUR EUR EUR EUR EUR
Stammkapital 10.000.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000.000,00
Kapitalrücklagen
Allgemeine Rücklage 161.822.929,72 0,00 0,00 0,00 161.822.929,72
Entschuldungshilfe 11.816.527,38 0,00 0,00 0,00 11.816.527,38
Zweckgebundene Rücklage 36.528.005,50 0,00 0,00 0,00 36.528.005,50
210.167.462,60 0,00 0,00 0,00 210.167.462,60
Gewinnvortrag 24.797.375,80 -2.715.119,36 0,00 0,00 22.082.256,44
Jahresergebnis -2.715.119,36 2.715.119,36 0,00 -5.679.364,27 -5.679.364,27
Summe Eigenkapital 242.249.719,04 0,00 0,00 -5.679.364,27 236.570.354,77
Die Rückstellungen (€ 30,3 Mio; Vorjahr € 30,1 Mio.) entfallen mit € 18,1 Mio. (Vorjahr € 16,7 Mio.) auf
Rückstellungen für Pensionen und ähnli che Verpflichtungen und mit € 12,2 Mio. auf sonstige
Rückstellungen (Vorjahr € 13, 4 Mio.). Bei den sonstigen Rückstellungen lagen die Zuführungen
(€ 2,1 Mio.) unter der Inanspruchnahme (€ 3,2 Mio.) und den Auflösungen (€ 0,05 Mio.). Dieses ist vor
allem auf die Inanspruchnahme der Rückstellungen für Erschließungsbeiträge von insgesamt € 1,5 Mio.
zurückzuführen.
Bei den Verbindlichkeiten (€ 214,5 Mio.; Vorjahr € 141,3 Mio.) haben sich die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten deutlich erhöht und zwar von € 122,2 Mio. im Vorjahr auf € 171,1 Mio. Dies
ist bei planmäßigen Tilgungen vor allem auf die Neuaufnahme von vier Darlehen über insgesamt
€ 56,5 Mio. für investive Maßnahmen und die Übernahme von zwei Darlehen der Stadt über insgesamt
€ 4,6 Mio. im Rahmen der Eigentumsübertragung von zwei Liegenschaften zurückzuführen.
Anlage I
6
VI. Ertragslage
Die Umsatzerlöse sind im Wirtschaftsjahr 20 21 um 10,4 % auf € 60,0 Mio. gestiegen. Dies ist
ursächlich auf die Erhöhung der Entgelte aus de m Vermieter-Mieter-Modell (€ 5,8 Mio.) und der
Mieterträge (€ 0,4 Mio.) zurückzuführen. Gegenläufig verringerten sich hauptsächlich die Umsatzerlöse
für Flüchtlingsunterbringung insgesamt um € 0,4 Mio. wegen sukzessiver Rückgabe der Gebäude in
der Jefferson-Siedlung.
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge um € 6,7 Mio. auf € 2,7 Mio. ist vor allem auf den
Rückgang der Erträge aus Grundstücksverkäufen (€ - 3,5 Mio.) sowie auf niedrigere Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen (€ -2,1 Mio.) zurückzuführen.
Der Materialaufwand ist im Wirtschaftsjahr 2021 um 4,4 % auf € 39,5 Mio. angestiegen. Hauptgrund
dafür sind gegenüber dem Vorjahr gestiegene Aufwendungen für Mieten und Pachten sowie
Nebenkosten von Gebä uden, denen rückläufige Instandhaltungskosten bei Grundstücken
gegenüberstehen. Die Materialintensitätsquote (Materialaufwand / ordentlichen Aufwand) hat sich auf
58,3 % (Vorjahr 57,4 %) erhöht.
Der Personalaufwand hat sich insgesamt von € 13,4 Mio. auf € 13,5 Mio. erhöht. Bei den Angestellten
liegen die Gehaltsaufwendungen bei € 7,9 Mio. Hauptgrund ist d er Tarifabschluss des öffentlichen
Dienstes in 2021 , der eine Erhöhung von durchschnittlich 1,40 % ergab. Die Verringerung der
Aufwendungen für Altersversorgung ist hauptsächlich auf die gesunkenen Zuführungen zu den
Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen zurückzuführen. Die Personalintensitätsquote
beträgt (Personalaufwand / ordentlicher Aufwand) 20,0 % (Vorjahr 20,3 %).
Die Abschreibungen von insgesamt € 9,6 Mio. (Vorjahr € 8,8 Mio.) beinhalten außerplanmäßige
Abschreibungen in Höhe von € 1,0 Mio. (Vorjahr € 0,9 Mio.). Die Abschreibungsintensitätsquote
(Abschreibungen / ordentlicher Aufwand) ist von 12,1 % im Vorjahr auf 12,7 % leicht gestiegen.
Die Höhe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist gegenüber dem Vorjahr um € 0,8 Mio. auf
€ 2,9 Mio. gesunken, was hauptsächlich auf die im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Aufwendungen
für Erschließungskosten und geringere Buchwertverluste aus dem Abgang von Sachanlagen
zurückzuführen ist. Gestiegene Aufwendungen bei Versicherungsbeiträgen, Archivierungskosten,
Beratungsleistungen, Anwalts- und Gerichtskosten und Niederschlagungen uneinbringlicher Mieten
bzw. Mietausfällen sind zu verzeichnen.
Die Zinsaufwendungen (€ 3,2 Mio.; Vorjahr € 3,0 Mio.) sind angestiegen. Die Zinslastquote
(Zinsaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) beträgt 4,8 % (Vorjahr 4,6 %).
Anlage I
7
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit weist gegenüber dem Vorjahres verlust von
€ 2,6 Mio. einen Verlust von € 5,6 Mio., vor allem weiterhin durch die gegenüber dem Vorjahr deutlich
rückläufigen Erträge aus Grundstücksverkäufen, aus. Damit verbleibt nach Berücksichtigung der
sonstigen Steuern ein Jahresverlust für das Wirtschaftsjahr von € 5,7 Mio. (Vorjahr Jahresverlust von
€ 2,7 Mio.). Im Wirtschaftsjahr 20 21 erhielt der Eigenbetrieb, wie im Vorjahr, keinen Zuschuss der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
VII. Personal
Die geplante Anzahl der in 20 21 Beschäftigten sowie Beamtinne n und Beamten ist in folgender
Übersicht dargestellt:
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
2021 2020 2021 2020
21 21 216 210
19 VZ + 2 TZ 19 VZ +2 TZ 189 VZ + 27 TZ 183 VZ + 27 TZ
VZÄ: 20 VZÄ: 20 VZÄ: 202,59 VZÄ: 196,58
Beamtinnen und Beamte Beschäftigte
Die tatsächliche durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach „Köpfen“ beläuft sich zum 31. Dezember 2021
auf rd. 13 Beamte und rd. 197 gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte.
Die Corona-Pandemie hatte auch Auswirkungen auf das Personal und die Arbeit des Eigenbetriebs. Es
wurden Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften und dort, wo es möglich war, Teamlösungen sowie
wechselndes Homeoffice eingeführt. Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren durch Erkrankungen
selbst betroffen oder unterlagen aufgrund von Kontakten zu Erkrankten Quarantänemaßnahmen.
Die Veränderung der Geschäftsverteilung und der Organisationsstruktur zum 01.01.2021 verstärkt die
Veränderungen bei den Beschäftigten durch Stellenschaffung und Umwidmung, die sich schon im Jahr
2020 aufgrund des demografischen Wandels und beruflichen Neuorientierung von Mitarbeitenden
zeigte. Die Mitarbeiter werden mit verschiedenen Angeboten unterstützt, Beruf und Privatleben zu
vereinbaren, sowie sich gesund und damit die eigene Arbeitskraft zu erhalten. Hierzu zählen u.a. flexible
Arbeitszeitregelungen und verschiedenste Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Mitarbeiter
mit Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen. Ergänzt wird dies um ein systematisches, auf
Nachhaltigkeit ausgerichtetes betriebliches Gesundheitsmanagement.
Anlage I
8
Durch die verstärkten Homeoffice -Lösungen wird sich auch bei IDA die Arbeitssituation nachhaltig
ändern. Auf diese Veränderung reagiert die Betriebsleitung mit den Führungskräften flexibel und
zielorientiert. Gleichzeitig wird sich IDA weiterhin dem Fachkräftemangel und der Herausforderungen
des Tarifsystems des öffentlichen Dienstes stellen.
VIII. Kennzahlen
Nachfolgend werden wichtige Kennzahlen in einer Mehrjahresübersicht tabellarisch dargestellt.
2021 2020 2019 2018 2017
% % % % %
Materialintensitätsquote 58,3 57,4 56,4 55,0 57,0
Personalintensitätsquote 20,0 20,3 19,2 19,6 19,5
Abschreibungsintensitätsquote 12,7 12,1 12,4 14,8 13,2
Zinslastquote 4,8 4,6 4,7 5,7 6,0
IX. Chancen- und Risikobericht
Chancen der zukünftigen Entwicklung
Die Änderung der Geschäftsverteilung und die damit einhergehende Änderung der Aufbauorganisation
wurden im August 2020 beschlossen. Die Umsetzung erfolgt zum 1. Januar 2021. Etliche Vorarbeiten
konnten bereits im Jahr 2020 abgeschlossen werden. Nun gilt es die geschaffenen unbesetzten Stellen
zu besetzen. Dieser Prozess wird im dritten Quartal des Jahres 2022 größtenteils abgeschlossen sein.
Parallel wurde mit externer Unterstützung begonnen die Prozessoptimierung umzusetzen. Somit wird
die Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebs gestärkt und die Organisation optimal vorbereitet für die
Herausforderung der künftigen Aufgaben. Durch die angestrebten Veränderungen wird nicht nur eine
ausgeprägtere Kundenorientieru ng erreicht, mittelfristig wird IDA einen wirtschaftlicheren und
klimaschonenderen Betrieb der Gebäude gewährleisten können. Im Projektgeschäft wird IDA sich
weiterhin intensiv mit der Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft abstimmen und eine gemeinsame
Ressourcenplanung anstreben. Durch die Verankerung der Bauherrenvertretung für alle städtischen
Bauten und die Klimaschutzmaßnahmen stehen auch im Projektbereich große Herausforderungen
bevor, die mit einem gestärkten Fachbereich Hochbau gut bewältigt werden können.
Anlage I
9
Risikobericht
Der Eigenbetrieb ist ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Darmstadt. IDA betreibt
die Risikovorsorge in Gestalt eines formalen Risikokontrollsystems und erstellt dazu einen jährlichen
Risikobericht. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs nutzt jedoch alle Möglichkeiten, die Risiken so
gering wie möglich zu halten und beobachtet sowohl die Liegenschaften als auch die Buchführung
permanent und kritisch.
Der zuständige Dezernent und die Betriebskommission werden zeitnah von etwaigen Veränderungen
unterrichtet.
Das Risikomanagement beinhaltet die systematische Erfassung und Bewertung von Risiken der IDA
sowie die Steuerung der Reaktionen darauf. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Analyse
- Bewertung
- Steuerung (Minimierung)
- Überwachung
Der Risikobericht zum 31. Dezember 2021 vom 09.02.2022 enthält 23 Einzelrisiken. Wesentliche
Risiken bestehen nach der erwarteten Schadenshöhe in absteigender Reihenfolge aufgrund von:
- Beeinträchtigungen durch die Cov id19-Pandemie, insbesondere Bauzeitverzögerungen,
Rohstoffmangel, Ressourcenbindung für Corona-Maßnahmen, wie z.B. dem Einbau von Luftfiltern;
- Kosten- bzw. Budgetüberschreitungen durch unvorhergesehene Risiken bei konkreten
Baumaßnahmen;
- Nichterreichung d er Klimaschutzziele wegen personeller Unterbesetzung insbesondere im
technischen Bereich;
- Schäden durch unzureichende Bauunterhaltung wegen fehlendem Personal (Fachkräftemangel);
- diverse andere Risiken aufgrund personeller Unterbesetzung, wie Nichteinhaltung von Projekten im
Hinblick auf Kosten und Termine (Bezugskosten), Verlust von Projektsteuerungserfahrung,
Verzögerungen bei Projekten wegen längerer Vergabeverfahren sowie Verzögerungen bei der
Umsetzung der im Januar 2021 begonnenen Neuorganisation des Eigenbetriebs.
Den Risiken soll durch einen gezielten Aufbau von Personalressourcen begegnet werden . Der
Risikobericht und weitere im Berichtsjahr durchgeführte Analysen haben keine bestandsgefährdenden
Risiken aufgezeigt bzw. zu einer veränderten Ausrichtung des Unternehmens geführt. Die Liquidität des
Eigenbetriebes war im Wirtschaftsjahr jederzeit gesichert.
Anlage I
10
Die Betriebsleitung wird nach Abschluss der Organisationsveränderung im Jahr 2022 weitergehend die
Risiken der baulichen Situation der Liegenschaften analysieren und einen Fahrplan zur Minimierung der
Risiken aufstellen. Gerade für die Sonderbauten sind die Berichte der Bauaufsicht bereits intensiv
analysiert und die notwendigen Maßnahmen priorisiert.
X. Erläuterung von wesentlichen Abweichungen
Gegenüberstellung des Jahresabschlusses 2021 mit den Werten des Wirtschaftsplans
Der Eigenbetrieb hat gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz (EiGBGes) einen Wirtschaftsplan erstellt. Die
Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist einen Jahresverlust von € 5,7 Mio. aus, während
in der Planung von einem Jahresgewinn von € 0,1 Mio. ausgegangen wurde. Im Vorjahr schloss der
Eigenbetrieb mit einem Jahresverlust von € 2,7 Mio. ab.
Die Plan- / Istabweichung zwischen dem genehmigten Wirtschaftsplan 2021 und den Ist-Erträgen und
Ist-Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:
Plan- Ist - V erg leich f ür d as W irt schaf t sjahr 2 0 2 1 M io . € M io . € M io . €
B eschreib ung Plan 2 0 2 1 Ist 2 0 2 1 Plan- Ist -
A b weichung
U msat zerlö se 6 1,0 6 0 ,0 - 1,0
davon Erstattung aus Vermieter-M ieter-M odell 49,4 48,1 -1 ,3
Zuschüsse aus dem Kernhaushalt 0,0 0,0 0,0
A nd ere akt iviert e Eig enleist ung en 0 ,0 0 ,0 0 ,0
So nst ig e b et rieb liche Ert räg e 14 ,7 2 ,6 - 12 ,1
davon Auflösungen von Sopo mit Rücklageanteil 0,1 0,5 0,4
M at erialauf wand 4 7,1 3 9 ,5 - 7,6
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-,und Betriebsstoffe und bezogene Waren 9,9 7,6 -2,3
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 37,2 31 ,9 -5,3
Perso nalauf wand 14 ,0 13 ,5 - 0 ,5
a) Löhne und Gehälter 1 0,7 9,4 -1 ,3
b) Soziale Abgaben u. Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 3,3 4,1 0,8
A b schreib ung en auf immat . V ermö g ensg eg enst änd e und Sachanlag en 8 ,0 9 ,6 1,6
So nst ig e b et rieb liche A uf wend ung en 2 ,9 2 ,9 0 ,0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,4 0,5 0,1
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3,8 3,2 -0,6
Erg eb nis d er g ewö hnlichen Geschäf t st ät ig keit 0 ,3 - 5,6 - 5,9
Sonstige Steuern 0,2 0,1 -0,1
Jahresg ewinn ( +) / Jahresverlust ( - ) 0 ,1 - 5,7 - 5,8
Die Umsatzerlöse lagen um € 1,0 Mio. unter Plan. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen um
€ 12,1 Mio. unter Plan. Grund der Abweichung waren geringere Erträge aus Grundstücksverkäufen von
€ 4,8 Mio. gegenüber dem Planansatz von € 14,7 Mio.
Anlage I
11
Bei den Aufwendungen liegen die wesentlichsten Abweichungen beim Materialaufwand mit einem
Rückgang von € - 7,6 Mio. und bei den Abschreibungen mit einem Anstieg von € 1,6 Mio. Innerhalb des
Materialaufwandes waren die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um € 2,3 Mio. unter
Plan aufgrund geringerer Betriebskosten (im Wesentlichen St rom, Gas, Fernwärme). Bei den
Aufwendungen für bezogene Leistungen resultiert die wesentlichste Abweichung von € 5,3 Mio. aus der
Instandhaltung von Gebäuden und Grundstücken sowie Fremdreinigung.
Der Anstieg der Abschreibungen betrifft im Wesentlichen außerplanmäßige Abschreibungen
(€ 1,0 Mio.). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen lagen um € 0,6 Mio. unter Plan aufgrund
niedrigerer Zinsbelastungen bei Kreditaufnahmen.
Das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresverlust von € 5,7 Mio. ab (Plan Jahresgewinn von
€ 0,1 Mio.).
XI. Prognosebericht
Die Corona-Pandemie hatte Deutschland zu Beginn des Jahres 2021 noch fest im Griff. IDA hat massiv
daran mitgearbeitet, dass Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen durch Luftfiltergeräte und
verstärkte Hausmeisterdienste, sowie eine erhöhte Reinigung in der Pandemie einen eingeschränkten
und ab Mai wieder einen regelmäßigen Schulbetrieb und Betreuungsbetrieb gewährleisten konnten.
Dies erfolgte parallel zur Umsetzung der Organisationsveränderung, die viele Ressourcen gebunden
hat. Die Organisationsveränderung wird Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Die Corona -
Pandemie wird im kommunalen Umfeld deutliche Spuren hinterlassen und wirtschaftlich die Kommunen
vor neue Herausforderungen stellen. Darauf bereiten wir uns auch bei IDA vor, im Gegenzug wissen
wir um unsere Bedeutung für die Zukunftsaufgaben: Bildung, Betreuung, Klimaschutz und
Digitalisierung. Durch die Organisationsveränderung werden wir Synergien heben und als Eigenbetrieb
schlagkräftiger werden. Wir werden unseren Dienstleistungscharakter für die Stadtverwaltung und die
anderen Eigenbetriebe weiter stärken und uns weiterhin als moderner Eigenbetrieb für Darmstadts
Immobilien zeigen.
Bis Ende 2021 konnten die meisten Führungsstellen besetzt werden. Lediglich die Fachbereichsleitung
vom Fachbereich Gebäudebetrieb wird perspektivisch Ende des Jahres 2022 besetzt. Durch die
Neuorientierung des kaufmännischen Betriebsleiters im Februar 2022 wird die Wiederbesetzung in
2022 erfolgen.
Im Geschäftsfeld des Gebäudebetriebs wird IDA aufgrund des gestä rkten neu gegründeten
Fachbereichs die Aufgaben kundenorientierter wahrnehmen können und die betreuten Gebäude
klimafreundlicher und digitalisierter betreiben können. IDA wird sein Dienstleistungsportfolio im
Anlage I
12
Gebäudebetrieb schärfen und den Kundinnen und K unden klare Angebote für strukturierte
Vereinbarungen zum Betrieb deren Gebäude machen können.
Gestärkt werden die Dienstleistungen des Parkplatzmanagements im Geschäftsfeld Gebäudebetrieb,
da wir neben der Betreuung von Parkpaletten in Zukunft auch die Pa rkplätze für städtische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich zeichnen werden.
Im Geschäftsfeld der Projektsteuerung kann sich der Fachbereich Hochbau deutlich stärker auf die
Betreuung und Entwicklung der vielfältigen Projekte konzentrieren könn en, da der Fachbereich
Gebäudebetrieb den gesamten Bauunterhalt übernommen hat. Entsprechend können die
anspruchsvollen Projekte mit Schwerpunkt auf den Klimaschutz intensiver betreut werden.
Die für den Hochbau und Gebäudebetrieb erfolgte Prozessbetrachtu ng steht für die Fachbereiche
Zentrale Dienste und Grundstückswesen noch aus. Neben den organisatorischen Betrachtungen gilt es
im Geschäftsfeld des Grundstücksverkehrs die strategische Entwicklung der letzten Jahre fortzuführen,
in den laufenden Projekten erfolgreich umzusetzen und neue Projekte zu identifizieren.
Für das Jahr 2022 wird mit einem Jahresgewinn von € 0,01 Mio. gerechnet. Die Planungen für das Jahr
2022 gehen von Erträgen (ohne Zuschüsse) von € 79,3 Mio. aus. Darin enthalten sind Umsatzerlöse
(€ 62,4 Mio.) und son stige betriebliche Erträge (€ 16,6 Mio.). Aufwendungen sind in Höhe von
€ 79,3 Mio. angesetzt. Diese entfallen im Wesentlichen mit € 48,8 Mio. auf Material- und mit € 14,9 Mio.
auf Personalaufwendungen sowie mit € 8,2 Mio. auf Abschreibungen.
Die Folgen des am 24. Februar 2022 begonnenen Ukraine -Krieges sind für den Eigenbetrieb zum
derzeitigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Zu erwarten sind deutliche Energie - und
Materialkostensteigerungen. Wesentliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf sind derzeit
jedoch nicht absehbar.
Anlage I
13
XII. Dank
Die Betriebsleitung dankt in diesem Jahr in besonderem Maße allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
die trotz Corona-Pandemie und Umorganisation wieder mit Ihrer Leistung sehr viel dazu beigetragen
haben, dass IDA seinen gewichtigen Teil zum Erfolg der städtischen Immobilien und Liegenschaften
beigetragen hat. Selbstverständlich gilt der Dank aber auch der Personalvertretung, allen
Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern, den Mitgliedern der Betriebskommission und den
Vertreterinnen und Vertretern der städtischen Gremien.
Darmstadt, den 7. September 2022
Joachim Lisowski
1. und Technischer Betriebsleiter
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
M4PDFUtilities V1.10
Anlage II
1
2
Anlage II
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2021
AKTIVA
31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Rechte 111.972,63 149.896,42
2. Entgeltlich erworbene Software 22.759,35 24.530,05
3. Geleistete Baukostenzuschüsse 46.000,00 6.800,00
180.731,98 181.226,47
II. Sachanlagevermögen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 342.886.226,13 299.177.273,88
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 52.545.117,51 52.223.029,61
3. Technische Anlagen und Maschinen 419.204,17 519.383,17
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.562.601,88 3.447.878,65
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 48.543.605,96 31.986.120,54
447.956.755,65 387.353.685,85
448.137.487,63 387.534.912,32
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.810.099,06 3.689.401,87
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 587.663,26 12.924.775,89
3. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 13.225.467,81 14.716.034,22
4. Forderungen an andere Eigenbetriebe 1.201.300,11 1.266.296,22
5. Sonstige Vermögensgegenstände 4.013,26 1.798,48
18.828.543,50 32.598.306,68
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 39.875.138,85 11.645.418,20
58.703.682,35 44.243.724,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.521.286,95 1.930.450,20
509.362.456,93 433.709.087,40
3
Anlage II
PASSIVA
31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 10.000.000,00 10.000.000,00
II. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage 173.639.457,10 173.639.457,10
2. Zweckgebundene Rücklagen 36.528.005,50 36.528.005,50
III. Gewinnvortrag 22.082.256,44 24.797.375,80
IV. Jahresverlust -5.679.364,27 -2.715.119,36
236.570.354,77 242.249.719,04
B. Kapitalzuschüsse und andere Zuwendungen DritterSonderposten für Investitionszuschüsse 27.709.736,51 19.758.440,47
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 18.102.559,00 16.748.325,00
2. Sonstige Rückstellungen 12.216.421,24 13.356.709,44
30.318.980,24 30.105.034,44
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 171.122.656,18 122.190.675,34
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.987.275,73 1.483.990,38
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 598.900,58 5.540.611,70
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt 39.588.475,28 10.149.924,80
5. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben 1.105.969,65 1.550.594,01
6. Sonstige Verbindlichkeiten 111.370,86 432.122,78
(davon aus Steuern EUR 85.439,59; Vorjahr EUR 415.586,56) 214.514.648,28 141.347.919,01
E. Rechnungsabgrenzungsposten 248.737,13 247.974,44
509.362.456,93 433.709.087,40
5
Anlage II
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
2021 2020
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 59.976.461,24 54.331.935,65
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.648.369,47 9.332.621,40
62.624.830,71 63.664.557,05
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe 7.651.124,58 7.746.324,24
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 31.854.665,78 39.505.790,36 30.085.703,19 37.832.027,43
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 9.440.159,18 8.989.784,82
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 4.104.225,11 13.544.384,29 4.379.848,07 13.369.632,89
(davon für Altersversorgung EUR 2.074.367,24;
Vorjahr EUR 2.324.871,22)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 9.577.708,30 8.833.842,20
(davon nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB
EUR 989.680,62; Vorjahr EUR 868.803,14)
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.861.698,68 3.699.000,95
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 515.093,35 478.306,88
(davon aus verbundenen Unternehmen
EUR 509.200,89; Vorjahr EUR 476.279,26)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.222.186,69 3.029.965,22
(davon an verbundene Unternehmen
EUR 539.234,08; Vorjahr EUR 295.837,12)
(davon Aufwendungen aus Aufzinsung
EUR 314.110,96; Vorjahr EUR 343.675,67)
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -5.571.844,26 -2.621.604,76
10. Sonstige Steuern 107.520,01 93.514,60
11. Jahresverlust -5.679.364,27 -2.715.119,36
Anlage II
7
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA), Darmstadt
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2021
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
aktuellen Fassung sowie nach den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der
Fassung vom 9. Juni 1989, nebst Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss
der Eigenbetriebe vom 9. Juni 1989, aufgestellt. Auf den Jahresabschluss des Eig enbetriebes zum 31.
Dezember 20 21 werden gemäß § 22 EigBGes die Vorschriften der Rechnungslegung für große
Kapitalgesellschaften angewendet. Die Bilanz und die Gew inn- und Verlustrechnung wurden
entsprechend den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes aufgestellt. Die Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren.
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz, der Gewinn - und Verlustrechnung oder im Anhang
erfüllt werden können, wurden die Angaben weitestgehend in den Anhang aufgenommen.
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare
Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden bei
einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenomme n. Bei einem Wegfall der Gründe
werden erforderlichenfalls Zuschreibungen vorgenommen.
Die Nutzungsdauern der abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände liegen zwischen drei
und vier Jahren. Die Nutzungsdauern der Gebäude betragen 30 bis 50 Jahre. Bei den Technischen
Anlagen und Maschinen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden Nutzungsdauern von
acht bis fünfzehn Jahren bzw. zehn bis fünfzehn Jahren zugrunde gelegt.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 aber
weniger als EUR 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren
jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Vermögensgegenstand vorzeitig aus dem
Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich neben der entgeltlich erworbenen
Software um Ökopunkte und um Baukostenzusch üsse für die Herrichtung von Parkplätzen. D ie
Baukostenzuschüsse werden entsprechend der Laufzeit des jeweiligen Pachtvertrages über 5 bzw.
10 Jahre linear abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit dem
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt; voraussi chtliche Wertminderungen
wurden berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.
Anlage II
8
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Voraus gezahlte Mieten und Pachten, Zinsen,
Ansparraten und Sonderbeiträge für Investitionsdarlehen, die über die Laufzeit der Darlehen aufgelöst
werden, sowie die im Dezember 2021 ausgezahlten Beamtengehälter für Januar 2022.
Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach § 23Abs.3 EigBGes in einen Passivposten eingestellt und
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Gebäude ertragswirksam
über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen
Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck.
Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr) gemäß
§ 33 Abs. 1 und 3 HBG oder vorzeitiger Invalidität gezahlt.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Aktiven von
2 %, mit einer voraussichtlichen Rentendynamik von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer
Fluktuationsrate.
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10-Jahres-Durchschnittszins nach § 253
Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen
Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der
Deutschen Bundesbank verbindlich festgesetzte und veröffent lichte Zinssatz für Dezember 2021 von
1,87 % (Vorjahr 2,30 %) zugrunde.
Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung
vorgenommen.
Der nach § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung
nach Maßg abe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Jahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Markzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt EUR 1. 529.880,00. Für diesen Betrag
besteht eine Ausschüttungssperre, sofern nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind.
Die Ermittlung der Rückstellung für die Verpflichtungen zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre
und Hinterbliebene erfolgte nach dem versicherungs mathematischen Teilwertverfahren unter
Verwendung der Richttafeln 20 18 G von Prof. Klaus Heubeck. Das Amt für Interne Dienste der
Wissenschaftsstadt Darmstadt hat für alle Versorgungsempfänger die Beihilfezahlungen der Jahre
2017 bis 2021 analysiert und einen jährlichen Durchschnittsbetrag je Versorgungsempfänger von EUR
4.893,62 ermittelt, der als Basisbetrag angesetzt wird.
Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. Und 67.
Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder vorzeitiger Invalidität gezahlt.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kosten der
Beihilfeleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate.
Anlage II
9
Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene
erfolgte auf Basis des 7 -Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren
ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank verbindlich
festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für Dezember 2021 mit 1,35 % (Vorjahr 1,60 %) zugrunde.
Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als eine m Jahr wurde keine Abzinsung
vorgenommen.
Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnahme des
Hauptfachausschusses des Institutes der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013 - IDW RS HFA 3.
Aufstockungsbeträge werden grundsätzlich als Abfindung klassifiziert, mit Ausnahme der im Jahr 2018
abgeschlossenen Altersteil zeitvereinbarung, bei der die Aufstocku ng als zusätzliche Entlohnung
klassifiziert wurde.
Sowohl für die zu leistenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im
Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Berechtigten
von 2 %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck
verwendet.
Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte aus Basis des 7 -Jahres-
Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2. S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der
Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2021 verbindlich festgesetzte und
veröffentliche Zinssatz von 1,35 % (Vorjahr 1,60 %) zugrunde.
Für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung
vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Archivierungsrückstellung wurde mit einem Durchschnittswert in Höhe von jährlich EUR 148,60
(Vorjahr EUR 101,71) pro m ² berechnet und eine Aufbewahrungsfrist von 10 bzw. 30 Jahren
angenommen. Für die Folgejahre wurde mit einer jährlichen Kostensteigerung von 2% kalkuliert. Die
Rückstellung wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen ausschließlich erhaltene Mietvorauszahlungen.
Anlage II
10
II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anla gevermögens zum 31. Dezember 20 21 ist diesem Anhang als Anlage
beigefügt.
Umlaufvermögen
Forderungen
Die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird aus der
nachfolgenden Übersicht ersichtlich:
Gesamt
bis 1 Jahr größer 1 Jahr
EUR EUR EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.810.099,06 3.810.099,06 0,00
(3.689.401,87) (3.689.401,87) (0,00)
Forderungen an verbundene Unternehmen 587.663,26 587.663,26 0,00
(12.924.775,89) (12.924.775,89) (0,00)
Forderungen an die 13.225.467,81 4.484.075,80 8.741.392,01
Wissenschaftsstadt Darmstadt (14.716.034,22) (6.548.217,99) (8.167.816,23)
Forderungen an 1.201.300,11 874.328,05 326.972,06
andere Eigenbetrieben (1.266.296,22) (957.677,27) (308.618,95)
Sonstige Forderungen 4.013,26 4.013,26 0,00
(1.798,48) (1.798,48) (0,00)
18.828.543,50 9.760.179,43 9.068.364,07
(32.598.306,68) (24.121.871,50) (8.476.435,18)
(Die Zahlen in Klammern betreffen die Vorjahreswerte)
davon mit einer Restlaufzeit
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um die Posten wertberichtigt, die zweifelhaft
sind. Die Einzelwertberichtigung im Jahr 2021 beträgt TEUR 177 (Vorjahr TEUR 190).
Es bestehen wie im Vorjahr offene Erstattungsansprüche gegen die Bundesanst alt für
Immobilienaufgaben, Bonn, in Höhe von TEUR 3.434 (Vorjahr TEUR 3.434) aus Leistungen in den Jahren
2015 bis 2017 für Notunterkünfte, Erstaufnahmeeinrichtungen und Erstwohnhäuser im Rahmen der
Flüchtlingshilfe. Die Forderungssumme wurde mit einem Abschlag von 30% bewertet.
Auf den Restbestand der Forderungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 5%
vorgenommen. Die Pauschalwertberichtigung im Jahr 2021 beträgt TEUR 20 (Vorjahr TEUR 13).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Tochterunternehmen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und entfallen, wie im Vorjahr, vollständig auf Lieferungen und
Leistungen.
Anlage II
11
Die Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen im Wesentlichen mit TEUR 4.484
(Vorjahr TEUR 749) Lieferungen und Leistungen sowie die folgenden Forderungen, die durch den
Wechsel von Beamten entstanden sind:
31.12.2021 31.12.2020
TEUR TEUR
Forderungen aus Pensionsverpflichtungen 7.938 7.414
Forderungen aus Beihilfeverpflichtungen 803 754
8.741 8.168
Im Vorjahr bestanden noch Forderungen aus der Übertragung der Großsporthallen mit TEUR 5.799.
Von den Forderungen an andere Eigenbetriebe entfallen TEUR 874 (Vorjahr TEUR 957) auf Lieferungen
und Leistungen und TEUR 327 (Vorjahr TEUR 309) auf Forderungen für Beihilfen und unverfallbare
Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten.
Eigenkapital
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt EUR 10.000.000,00.
Die Rücklagen entfallen unverändert mit TEUR 173.639 auf die allgemeine Rücklage, in der mit TEUR
11.817 Entschuldungshilfen aus dem kommunalen Schutzschirm Hessen („KSH“) enthalten sind, sowie
mit ebenfalls unverändert TEUR 36.528 auf die zweckgebundene Rücklage.
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse betrifft im Wesentlichen Zuschüsse der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für Bau maßnahmen. Im Wirtschaftsjahr 2021 sind dem Eigenbetrieb
TEUR 8.407 ((davon TEUR 2.073 von Dritten ; Vorjahr TEUR 14.955 (davon TEUR 14 von Dritten ))
zugeflossen und TEUR 455 (Vorjahr TEUR 209) wurden ertragswirksam aufgelöst.
Anlage II
12
Rückstellungen
Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Stand Stand
01.01.21 Zuführung Verbrauch Auflösung 31.12.21
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 16.748 1.355 0 0 18.103
Verpflichtungen
Verpfl. für unverfallbare Anwartschaften 14.704 1.320 0 0 16.024
Beihilfeverpfl. gegenüber Versorgungsempfängern 2.044 35 0 0 2.079
2. Sonstige Rückstellungen 13.357 2.144 3.232 53 12.216
Altlasten auf verkauften Grundstücken 5.400 0 82 0 5.318
Dekontamination Verkaufsgrundstück Knell 2.959 0 0 0 2.959
Ausstehende Eingangsrechnungen 940 718 913 7 738
Archivierung 407 101 0 0 508
Wertausgleich Sanierungsgebiet Martinsviertel 505 0 0 0 505
Urlaubs- und Zeitguthaben 241 423 241 0 423
Verpfl. für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 285 76 0 0 361
Rettungswege, Unterlagen 244 0 0 0 244
Betreiber- und Verwaltungskosten DA City Carree 225 215 182 43 215
Verpflichtung nach § 107b HBeamtVG 190 11 0 0 201
Rechts- und Beratungskosten 14 180 0 0 194
Leistungsentgelt § 18 TVöD 182 190 182 0 190
Lebensarbeitszeitkonten Beamte 119 65 10 0 174
Abschluss- und Prüfungskosten 34 51 13 0 72
Betriebskosten Schule/ Hilpertstraße 0 50 0 0 50
Berufsgenossenschaft 38 38 38 0 38
Erstellung Jahresabschlüsse 26 26 26 0 26
Erschließungsbeiträge 1.508 0 1.505 3 0
Sonstige 40 0 40 0 0
Summe der Rückstellungen 30.105 3.499 3.232 53 30.319
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
Darüber hinaus existiert eine mittelbare Pensionsverpflichtung aus der Mitgliedschaft bei der ZVK, die
nicht in der Bilanz ausgewiesen ist.
Die Beiträge zur Zusatzversorgung werden für alle Tarifbeschäftigten entrichtet. Versicherungsfrei sind
lediglich
• kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
• Beschäftigungen vor Vollendung des 17. Lebensjahres und
• Beschäftigte, die die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten bis zum Renteneintritt nicht mehr erfüllen
können.
Die Versorgungszusage regelt sich nach § 18 TV -V bzw. nach dem Altersvorsorge -TV-Kommunal
(ATV-K).
Der derzeitige Umlagesatz bei der ZVK Darmstadt beträgt 6,20 %, wobei 5,70 % vom Arbeitgeber und
0,50 % von den Beschäftigten getragen werden. Zusätzlich führt der Arbeitgeber zur Sicherung der
Anlage II
13
Rentenauszahlung ein steuerfreies Sanierungsgeld von 2,30 % an die ZVK ab. Neben den Umlagen
berechnet sich auch das Sanierung sgeld aus dem monatlichen zusatzversorg ungspflichtigen Entgelt.
Für 20 21 beträgt die Summe der umlagepflichtigen Entgelte beim Eigenbetrieb
Immobilienmanagement Darmstadt TEUR 8.661.
Sonstige Rückstellungen
Für die Verpflichtung gegenüber der BVD daheim GmbH & Co. KG zur Sanierung und
Altlastenfreistellung der in 2019 verkauften Grundstücke Alsfelder Straße 16, 16 A, 24 („Messplatz“) in
Darmstadt besteht weiterhin eine Rückstellung von TEUR 3.300. Für die Verpflichtung gegenüber der
bauverein AG zur Sanierung und Altlastenfreistellung der in den Jahren 2014 bis 2016 verkauften
Grundstücke sind unverändert TEUR 2.018 zurückgestellt.
Für die Verpflichtung gegenüber der Merck KGaA zur Altlastenfreistellung des in 2018 verkauften und
in 2019 übertragenen Grundstückes auf dem Knell-Gelände besteht weiterhin eine Rückstellung von
TEUR 1.653. Ebenso besteht für die Verpflichtung gegenüber ISRA Vision AG zur Altlastenfreistellung
weiterhin eine Rückstellung von TEUR 1.306.
Für ausstehende Rechnungen wurde ein Betrag von TEUR 7 38 zurückgestellt. Diese betreffen im
Wesentlichen Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten.
Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in den neuen Büroräumlichkeiten in der Mina -Rees-
Straße wurde die bestehende Rückstellung aufgrund der höheren Miete von TEUR 407 um TEUR 101
erhöht.
Im Rahmen der Abrechnung des Sanierungsgebietes Mart insviertel mit Bund und Land besteht
weiterhin eine Rückstellung in Höhe von TEUR 505 für zu entrichtende Wertausgleichsbeträge.
Wegen noch herzurichtender Außenanlage und Übergabe von Unterlagen für die in 2014 an die
bauverein AG verkauften Liegenschaften besteht weiterhin eine Rückstellung in Höhe von TEUR 244.
Für noch zu erwartende Betreiber - und Verwaltungskosten des Rathauses (Nordbau und Südbau)
wurden TEUR 215 für 2021 (Vorjahr TEUR 225) zurückgestellt. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung
wurde mit TEUR 182 in Anspruch genommen und mit TEUR 43 ertragswirksam aufgelöst. Ebenso
wurden für eine Schule in der Hilpertstraße die Betriebskosten von TEUR 50 zurückgestellt.
Für noch zu erwartende Erschließungsbeiträge des Baugebietes E44 wurde die im Vorjahr bestehende
Rückstellung von TEUR 860 mit TEUR 857 in Anspruch genommen und mit TEUR 3 ertragswirksam
aufgelöst. Die Rückstellung für Erschließungskosten aus Grundstücksverkäufen an der Kleyerstraße in
den Jahren 2019 und 2020 von TEUR 648 wurde ebenfalls vollständig in Anspruch genommen.
Anlage II
14
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitsspiegel dargestellt. Die in den
Verbindlichkeiten geg enüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt und gegenüber anderen
Eigenbetrieben enthaltenen Verpflichtungen aus Beihilfen und unverfallbare n Anwartschaften im
Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten aus Pensionen und Beihilfen haben keine
bestimmbare Rest laufzeit. Sie werden daher im Berichtsjahr erstmals analog den vergleichbaren
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahre ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden nicht
angepasst.
Gesamt
bis 1 Jahr größer 1 Jahr größer 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber 171.122.656,18 8.454.419,69 162.668.236,49 131.772.444,72
Kreditinstituten (122.190.675,34) (6.869.585,20) (115.321.090,14) (89.415.958,06)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen 1.987.275,73 1.987.275,73 0,00 0,00
und Leistungen (1.483.990,38) (1.483.990,38) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber 598.900,58 598.900,58 0,00 0,00
verbundenen Unternehmen (5.540.611,70) (5.540.611,70) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber der 39.588.475,28 32.001.145,64 7.587.329,64 6.580.766,04
Wissenschaftsstadt Darmstadt (10.149.924,80) (6.159.147,28) (3.990.777,52) (2.984.213,92)
Verbindlichkeiten gegenüber 1.105.969,65 214.002,39 891.967,26 891.967,26
anderen Eigenbetrieben (1.550.594,01) (1.550.594,01) (0,00) (0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten 111.370,86 111.370,86 0,00 0,00
(432.122,78) (432.122,78) (0,00) (0,00)
214.514.648,28 43.367.114,89 171.147.533,39 139.245.178,02
(141.347.919,01) (22.036.051,35) (119.311.867,66) (92.400.171,98)
(Die Zahlen in Klammern betreffen die Vorjahresw erte)
davon mit einer Restlaufzeit
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die
Lieferungen und Leistungen direkter Tochterunternehmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen mit TEUR 31.621
Übertragungen der sich noch im Bau befindlichen „Bildungscampus Luise-Büchner-Grundschule“, der
sich noch in Sanierung und Erweiterung befindlichen „Berufsschulzentrum Nord -Mensa“ sowie d es
„Kinder- und Jugendzentrums Martinsviertel auf dem Grundstück Pankratiusstraße“, mit TEUR 3.991
(Vorjahr TEUR 4.242) langfristige Ausleihungen, mit TEUR 3.848 (Vorjahr TEUR 3.632) Verpflichtungen
aus Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten
sowie mit TEUR 128 (Vorjahr TEUR 76) Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten aus der
kurzfristigen Bereitstellung von Geldmitteln (Cashpooling) bestehen im Berichtsjahr nicht (Vorjahr
TEUR 2.200).
Anlage II
15
Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben entfallen mit TEUR 214 (Vorjahr TEUR 865)
auf Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 892 (Vorjahr TEUR 686) auf Verpflichtungen aus
Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
2021 2020 Vergleich VJ
TEUR TEUR TEUR
Entgelte aus Vermieter-Mieter-Modell 48.108 42.326 5.781
Leistungen für Flüchtlingsunterkünfte 7.278 7.717 -439
Erträge aus Erbbauzinsen 1.037 1.046 -9
Mieterträge 949 554 395
Entgelte Dienstleistungen 687 697 -10
Pachterträge 627 685 -58
Erstattung Personalkosten 602 453 149
Nutzungsentschädigungen 329 527 -198
Betriebskosten 238 205 34
Erträge Parkhäuser K6 89 82 7
Sonstige 33 40 -7
59.976 54.332 5.644
Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 2.648; Vorjahr TEUR 9.333) entfallen im Wesentlichen auf
den Verkauf von Grundstücken und übriges Anlagevermögen (TEUR 1.287), Erträge aus planmäßiger
Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen (TEUR 455 ), Schadensersatzleistungen von
Versicherungen (TEUR 2 60), Weiterberechnung Sanierungskosten Mathildenhöhe (TEUR 182), eine
Nachzahlung aus einem Grundstücksverkauf vor Gründung IDA (TEUR 67) , Schuldendiensthilfen vom
Land Hessen (TEUR 16 3), periodenfremde Erträge (TEUR 55) sowie Erträge aus Auflösung von
Rückstellungen (TEUR 53).
Anlage II
16
Die Aufwendungen für Hilfs - und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für
Fernwärme (TEUR 2.562), für Strom (TEUR 2. 356), für Gas (TEUR 1. 308), für Ab- und Schmutzwasser
(TEUR 577), für Wasser (TEUR 316) und für Reinigungsmaterial (TEUR 316).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen vor allem Mieten und Pachten (TEUR 14.340),
Fremdreinigung (TEUR 6.758), Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen einschließlich der
anteiligen Zuführungen zur Rückstellung für Altlastenbeseitigung (TEUR 6.682), Müllgebühren
(TEUR 716), Wartungskosten (TEUR 649) sowie Gärtnerdienste (TEUR 534).
Die Personalaufwendungen setzen sich aus Löhnen und Gehälter n (TEUR 9.440) sowie sozialen
Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (TEUR 4.104) zusammen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
belaufen sich auf insgesamt TEUR 9.578. Darin enthalten sind außerplanmäßige Abschreibungen auf
Sachanlagen von TEUR 990 aufgrund der Kernsanierung von drei Schulgebäuden.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 2.862; Vorjahr TEUR 3.699) beinhalten
insbesondere die Kosten für die gebäudebezogenen Versicherungen (TEUR 1.126), vom Kernhaushalt
der Wissenschaftsstadt Darmstadt für IDA erbrachte Verwaltungsleistungen (TEUR 741),
Rechtsberatung und Gerichtskosten (TEUR 189), Beratungsleistungen (TEUR 109), die Erhöhung der
Rückstellung für die Archivierung (TEUR 101), eine Entschädigungszahlung für die vorzeitige
Beendigung eines Gestattungsvertrags ( TEUR 95), Mieten für DV-Geräte (TEUR 81), Verluste aus dem
Abgang von Sachanlagen (TEUR 6 9), Telekommunikation (TEUR 46), periodenfremde Aufwendu ngen
(TEUR 31), Aufwendungen für Aus- und Fortbildung (TEUR 29) sowie Nutzungsentgelte für Fahrzeuge
(TEUR 23). Die periodenfremden Aufwendungen betreffen mit TEUR 31
Instandhaltungsaufwendungen, welche in im Jahr 2021 fertiggestellten aktivierungspflichti gen
Baumaßnahmen enthalten waren.
Aus der Bewertung von Pensions - und längerfristigen sonstigen Rückstellungen gemäß § 253
Abs. 2 HGB sind TEUR 314 in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten.
III Sonstige Angaben
Personalstand
Die Stellenübersicht des Eigenbet riebes weist im Berichtsjahr 20 21 insgesamt 222,6 (Vorjahr 216,6)
Stellen für Beamte und Beschäftigte aus. Davon waren im Jahr 2021 tatsächlich 184,7 (Vorjahr 183,3)
Stellen nach Vollzeitäquivalenten besetzt, davon 1 9,2 Beamte und 165,5 Beschäftigte. Die
durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach „Köpfen“ beläuft sich im Wirtschaftsjahr 2021 auf rd. 13
(Vorjahr 12) Beamte und rd. 197 (Vorjahr rd. 187) gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte.
Anlage II
17
Derivative Finanzinstrumente
Der IDA hat zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken zu verschiedenen Darlehen Zinsswaps
(derivative Finanzinstrumente) bei zwei Banken abgeschlossen. Die Laufzeit eines Derivats endete im
Berichtsjahr. Die Barwerte bzw. Konditionen sind aus folgenden Tabellen zu entnehmen.
Derivat zu Darlehen Barwert Euro Barwert Euro
31.12.2021 31.12.2020
Doppelswap 8/555/0 -153.599,58 -369.605,57
Doppelswap 8/646 0,00 -56.393,82
Summe -153.599,58 -425.999,39
Kredit-Nr.
vertragliche
Restschuld
zum Stichtag
Zinsbindung Kredit-
konditionen Derivatgeschäfte Bezugsbetrag zum
Stichtag Derivatlaufzeit
Derivatkonditionen
(IDA empfängt/
IDA zahlt)
zum Stichtag
im Endeffekt
zu leistender
Zinssatz
2. Phase des Swaps:
3-M-E
[Gesamtdarlehen
8/ 555] [8.650.707,24 €] [8.650.707,24 €] 3,7900%
Abkürzung: 3-M-E = 3-Monats-Euribor
° Bei negativem Euribor-Zinssatz entspricht der Mindestzinssatz der vereinbarten Marge
8/555/0 4,8620%30.08.12-30.08.22 4.778.088,11 €
2 Phase:
30.08.12-30.08.224.778.088,11 € 3-M-E + 0,500% ° Doppelswap
Für die jeweiligen Darlehen und die zugehörigen Zinsswaps wurden Bewertungseinheiten gemäß § 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB gebildet. Die bilanzielle Erfassung der Bewertungseinheiten erfolgte auf Basis der
Einfrierungsmethode.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestanden zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen
sowie aus begonnenen Investiti onsvorhaben. Der jährliche Aufwand aus Mieten und Pachtverträgen
beläuft sich auf TEUR 14.340. Die durchschnittliche Laufzeit der Miet - und Pachtverträge beträgt 5
Jahre, für den Mietvertrag der Büroflächen in der Mina -Rees-Straße 10 -12 beträgt d ie
durchschnittliche Laufzeit 13 Jahre.
Im Juli 2019 wurde ein weiterer Büromietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen
(Luisencenter). Die Übergabe der Mietflächen ist im Dezember 2021 erfolgt. Der durchschnittliche
monatliche Mietaufwand beträgt TEUR 82.
Im Juni 2021 wurde ein weiterer Büromietvertrag und Archivflächenvertrag mit einer Laufzeit von drei
Jahren abgeschlossen (Hilpertstraße). Der durchschnittliche monatliche Mietaufwand beträgt TEUR
57.
Der vertragliche jährliche Aufwand aus Mieten und Leasi ng von DV-Geräten und Fahrzeugen beträgt
TEUR 165, bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Verträge von 4 Jahren.
Für die Fertigstellung der begonnenen Investitionsvorhaben im Rahmen von Neubau und Sanierung
städtischer Gebäude werden Kosten in Höhe von TEUR 417.872 erwartet, von denen zum
Bilanzstichtag bereits TEUR 48.038 beauftragt sind.
Darüber hinau sgehende, im Jahresabschluss 20 21 nicht ausgewiesene oder vermerkte finanzielle
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen nicht.
In Rahmen der Geschäftstätigkeit erwachsen dem Eigenbetrieb regelmäßig weitere Verpflichtungen
für laufende Baukosten.
Anlage II
18
Abschlussprüferhonorar
Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH für Leistungen an den
Eigenbetrieb entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen und beträgt TEUR 49, wovon
TEUR 28 auf das Vorjahr entfallen.
Vorgänge nach dem Abschlussstichtag
Wesentliche Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag, die Einfluss auf das Ergebnis 2021 hätten, sind
nicht bekannt geworden.
Die Betriebsleitung geht trotz der noch nicht eingedämmten Ausbreitung des Corona-Virus davon aus,
dass sich für den Eigenbetrieb keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens -, Finanz - und
Ertragslage ergeben und die Erreichung der geplanten Ziele für das Folgejahr nicht stark negativ
beeinflusst werden. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Ausblick des Lageberichts. Ei ne
Quantifizierung dieser Auswirkungen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.
Am 24. Februar 2022 begann eine Invasion russischer Streitkräfte in die Ukraine. Als Reaktion auf diese
Invasion wurden weitreichende europäische und internationale Sanktionen gegen Russland, russische
Unternehmen und russische Staatsbürger verhängt. Die Folgen des militärischen Konflikts und der
bereits verhängten Sanktionsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb zum derzeitigen Zeitpunkt nur
schwer abzuschätzen. Zu erwarten sind deutliche Energie - und Materialkostensteigerungen.
Wesentliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf sind derzeit jedoch nicht absehbar.
Bezüge der Betriebskommission und der Betriebsleitung
Die Betriebskommission erhält keine Bezüge.
Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung im Jahr 2021 betrugen insgesamt EUR 205.825 (incl. AG Anteil
Sozialversicherung und AG Anteil Zusatzversorgung).
Betriebsleitung
Herr Joachim Lisowski (Technischer Betriebsleiter)
Herr Norbert Werner (Kaufmännischer Betriebsleiter; bis 31. Januar 2021)
Herr René Kirch (Kaufmännischer Betriebsleiter; ab 1. Februar 2021 bis 21. April 2022)
Anlage II
19
Mitglieder der Betriebskommission im Wirtschaftsjahr 2021 waren die nachfolgenden Damen und
Herren:
bis 14. 07.2021
Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch
Herr Bürgermeister Rafael Reißer
Herr Stadtkämmerer André Schellenberg
Herr Yücel Akdeniz
Herr Stadtverordneter Marc Arnold
Herr Stadtverordneter Hans Fürst
Herr Stadtverordneter Ctirad Kotoucek
Herr Stadtverordneter Oliver Lott
Personalrätin, Frau Inge Egner
Personalrat, Herr Peter Funk
Frau Prof. Dipl.-Ing. Kerstin Schultz, Architektin (Sachkundige Bürgerin)
Herr German Nogueira, bauverein AG (Sachkundiger Bürger)
Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand HEAG Holding AG
Ab 14.07.2021 (konstituierende Sitzung nach Kommunalwahl):
Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch
Herr Stadtkämmerer André Schellenberg
Herr Stadtrat Holger Klötzner (ab November 2021)
Herr Stadtverordneter Hans Fürst
Herr Stadtverordneter Erich Bauer
Herr Stadtverordneter Paul Wandrey
Herr Stadtverordneter Oliver Lott
Frau Stadtverordnete Hildegard Förster-Heldmann
Personalrat, Herr Peter Funk
Personalrat, Herr Martin Bausch
Frau Ramona Buxbaum
Herr German Nogueira, bauverein AG (Sachkundiger Bürger)
Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand HEAG Holding AG
Anlage II
20
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor den Jahresverlust in Höhe von
EUR 5.679.364,27 auf neue Rechnung vorzutragen.
Darmstadt, den 7. September 2022
Joachim Lisowski
1. und Technischer Betriebsleiter
Entwicklung des Anlagevermögens
zum 31. Dezember 2021
M4PDFUtilities V1.10
Anlage II
21
22 Anlage II
(Anlage zum Anhang)
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2021
A. Anlagevermögen
01.01.2021 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Rechte 149.896,42 0,00 37.923,79 0,00 111.972,63
2. Entgeltlich erworbene Software 315.857,54 15.965,62 0,00 0,00 331.823,16
3. Geleistete Investitionszuschüsse 8.000,00 50.000,00 0,00 0,00 58.000,00
Summe I.- Immaterielle Vermögensgegenstände 473.753,96 65.965,62 37.923,79 0,00 501.795,79
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 379.486.492,32 41.847.657,05 40.421,11 10.606.326,86 431.900.055,12
2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 52.424.978,34 480.037,64 186.624,85 26.901,20 52.745.292,33
3. Technische Anlagen und Maschinen 1.101.392,25 0,00 0,00 0,00 1.101.392,25
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.501.786,77 649.820,52 393.682,75 237.521,45 7.995.445,99
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 32.052.566,43 27.428.234,93 0,00 -10.870.749,51 48.610.051,85
Summe II.- Sachanlagen 472.567.216,11 70.405.750,14 620.728,71 0,00 542.352.237,54
Summe A.- Anlagevermögen 473.040.970,07 70.471.715,76 658.652,50 0,00 542.854.033,33
Anschaffungs- und Herstellungskosten
23 Anlage II
(Anlage zum Anhang)
01.01.2021 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020
Abschrei-
bungssatz
Rest-
buchwert
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v.H. v.H.
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 111.972,63 149.896,42 0,00 100,00
291.327,49 17.736,32 0,00 0,00 309.063,81 22.759,35 24.530,05 5,35 6,86
1.200,00 10.800,00 0,00 0,00 12.000,00 46.000,00 6.800,00 18,62 79,31
292.527,49 28.536,32 0,00 0,00 321.063,81 180.731,98 181.226,47 5,69 36,02
80.309.218,44 8.716.067,13 11.456,58 0,00 89.013.828,99 342.886.226,13 299.177.273,88 2,02 79,39
201.948,73 0,00 1.773,91 0,00 200.174,82 52.545.117,51 52.223.029,61 0,00 99,62
582.009,08 100.179,00 0,00 0,00 682.188,08 419.204,17 519.383,17 9,10 38,06
4.053.908,12 732.925,85 353.989,86 0,00 4.432.844,11 3.562.601,88 3.447.878,65 9,17 44,56
66.445,89 0,00 0,00 0,00 66.445,89 48.543.605,96 31.986.120,54 0,00 99,86
85.213.530,26 9.549.171,98 367.220,35 0,00 94.395.481,89 447.956.755,65 387.353.685,85 1,76 82,60
85.506.057,75 9.577.708,30 367.220,35 0,00 94.716.545,70 448.137.487,63 387.534.912,32 1,76 82,55
BuchwerteKumulierte Abschreibungen Kennzahlen
Durchschnittlicher
PwC Anlage III
1
DEE00020474.1.1
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
dualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Ge-
schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisun-
gen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Kon-
zernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des
Unternehmens bzw. des Konzerns?
Organe des IDA sind gemäß Betriebssatzung die Betriebsleitung, die Betriebskommission
und die Stadtverordnetenversammlung. Die Aufgaben der Betriebsleitung sind in § 4 der Be-
triebssatzung geregelt. In § 8 der Betriebssatzung werden die Aufgaben der Betriebskommis-
sion und in § 10 die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung festgelegt. § 9 der Be-
triebssatzung enthält die Aufgaben des Magistrats.
Ein Geschäftsverteilungsplan für die Betriebsleitung liegt vor. Es bestehen Geschäftsordnun-
gen für die Betriebsleitung und die Betriebskommission.
Nach unseren Feststellungen entsprechen die Regelungen in der Betriebssatzung und den
Geschäftsordnungen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. Ebenso kann die Einbindung der
Organe in die Entscheidungsprozesse als sachgerecht bezeichnet werden.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden, und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Im Berichtsjahr fanden fünf Sitzungen der Betriebskommission statt. Weitere Beschlüsse
wurden im Umlaufverfahren gefasst. Die Niederschriften lagen uns vor. Die Stadtverordne-
tenversammlung hat elf Vorlagen und der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat
28 Vorlagen zu IDA behandelt.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind
die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Auskunftsgemäß waren Herr Lisowski und Herr Kirch im Berichtsjahr in keinem Aufsichtsrat
oder Kontrollgremium i.s.d. § 125 Abs.1 Satz 5 AktG tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individu-
alisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, er-
folgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewie-
sen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Vergütung der Organmitglieder ist im Anhang in einer Summe angegeben.
PwC Anlage III
2
DEE00020474.1.1
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse er-
sichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es liegen ein Geschäftsverteilungsplan, ein Organigramm über die Aufbauorganisation des
Eigenbetriebs sowie sachgerechte Stellenbeschreibungen für die Mitarbeiter, die mit Aufga-
ben des IDA betraut sind, vor. Die bestehenden Regelungen und das Organigramm des IDA
werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Mit der Freigabe der neuen Auf-
bau- und Ablauforganisation vom 28. August 2020 wurde deren Umsetzung zum 1. Januar
2021 gestartet. Ende des Jahres 2022 werden die Organisationsveränderungen erwartungs-
gemäß abgeschlossen sein.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach
dem Geschäftsverteilungsplan und dem Organigramm verfahren wird.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumen-
tiert?
Es gilt der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und Sport vom 15. Mai 2015 zur
„Korruptionsvermeidung in hessischen Kommunalverwaltungen“. Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt hat hierzu eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsvermeidung
vom 16. Dezember 2016 (Magistratsvorlage Nr. 2016/0107) veröffentlicht. Die Antikorrup-
tionsvorschrift dient den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe sowie
den Magistratsmitgliedern zur Einordnung von konkreten Situationen und ist eine Entschei-
dungshilfe im Falle des Angebots einer Zuwendung durch Dritte. Die Betriebsleitung hat die
in der Antikorruptionsvorschrift enthaltenden Empfehlungen umgesetzt. Entsprechende Do-
kumentationen haben wir eingesehen.
Der Leiter des städtischen Revisionsamtes ist zum Antikorruptionsbeauftragten der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt bestellt; er ist somit auch für den Eigenbetrieb zuständig.
Die Vorgaben des Vergaberechts für Städte und Gemeinden und deren Anwendung wurden
den Mitarbeitern des IDA schriftlich mitgeteilt.
PwC Anlage III
3
DEE00020474.1.1
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungspro-
zesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditauf-
nahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten
werden?
Der Eigenbetrieb unterliegt den für die Stadtverwaltung geltenden Organisationsvorgaben
und Geschäftsanweisungen, die im Einzelnen auch Hinweise und Arbeitshilfen für die Ver-
fahrensweise für die Mitarbeiter enthalten. Die Einhaltung dieser Organisationsvorgaben
und Geschäftsanweisungen wird im Wesentlichen durch das städtische Revisionsamt kon-
trolliert.
Wir haben keine Verstöße gegen die Organisationsvorgaben und Geschäftsanweisungen zu
wesentlichen Entscheidungsprozessen festgestellt.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Die bestehenden Verträge werden ordnungsgemäß dokumentiert und verwaltet. Im Rahmen
unserer Prüfung haben sich keine gegenteiligen Feststellungen ergeben.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnis-
sen des Unternehmens?
Die Betriebsleitung hat gemäß § 4 Abs. 5 i.V.m. § 13 der Betriebssatzung jährlich vor dem
Beginn eines Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan, bestehend aus den Erfolgsplan, dem
Vermögensplan, der Stellenübersicht und der fünfjährigen Finanzplanung aufzustellen. Wei-
tere Planungsrechnungen erscheinen nicht erforderlich.
Das bestehende Planungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen
des Eigenbetriebs und erfüllt die Voraussetzungen als Informations- und Steuerungsinstru-
ment.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden mittels der Kontensaldenliste untersucht.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den be-
sonderen Anforderungen des Unternehmens?
Der Eigenbetrieb verfügt über eine Kosten- und Leistungsrechnung in Form einer Kostenar-
ten- und Kostenstellenrechnung.
PwC Anlage III
4
DEE00020474.1.1
Nach unseren Einschätzungen entspricht das Rechnungswesen einschließlich der derzeit
eingesetzten Kostenrechnungssysteme in ihrer Größe und Organisation den besonderen An-
forderungen des Eigenbetriebs.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskon-
trolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Im Rahmen der Vermögensplanüberwachung erfolgen die Finanz- und Kreditüberwachung
aufgrund besonderer Aufgabenzuweisungen zentral durch die Kämmerei der Wissenschafts-
stadt Darmstadt. Die laufende Liquiditätskontrolle obliegt der Stadtkasse der Wissenschafts-
stadt Darmstadt. Darüber hinaus werden Liquiditätsübersichten erstellt.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management, und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Ein zentrales Cash-Management ist beim Eigenbetrieb nicht eingerichtet. Diese Aufgabe wird
zentral von der Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Eigenbetriebe übernom-
men. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen
nicht eingehalten wurden.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Nach unseren Feststellungen werden Entgelte grundsätzlich vollständig und zeitnah in Rech-
nung gestellt und eingezogen. Die Höhe der Entgelte sowie die Modalitäten der Abrechnun-
gen und Zahlungen richten sich nach den zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen.
Die Fakturierung von Lieferungen und Leistungen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, de-
ren direkten Tochtergesellschaften und deren anderen Eigenbetrieben erfolgt durch Rech-
nungsstellung und Erfassung in der Finanzbuchhaltung des IDA. Dadurch ist die vollständige
und zeitnahe Rechnungsstellung grundsätzlich gewährleistet.
Das Mahnwesen sieht vor, dass ein Vorgang nach zwei erfolglosen Mahnläufen an die Voll-
streckungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt übergeben wird. Das eingerichtete Mahn-
wesen gewährleistet nach unseren Feststellungen somit grundsätzlich den zeitnahen und ef-
fektiven Forderungseinzug.
PwC Anlage III
5
DEE00020474.1.1
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es
alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Das Controlling umfasst den kaufmännischen und den technischen Bereich. Als Entschei-
dungsgrundlage stehen dem Controlling des kaufmännischen Bereichs Unterlagen des Rech-
nungswesens und dem Controlling des technischen Bereichs die jeweils aktuellen Projektbe-
richte des Bereichs Hochbau zur Verfügung.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung be-
steht?
Der Eigenbetrieb hat keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Der Eigenbetrieb hat ein Risikokontrollsystem (RKS) mit definierten Frühwarnsignalen ein-
gerichtet, um bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu erkennen. Identifizierte Risiken
werden in Risikomeldungen erfasst und nach ihrer Schadenshöhe und Eintrittswahrschein-
lichkeit (ETW) bewertet. Die einzelnen Risikomeldungen sind im Risikobericht des IDA zu-
sammengefasst, der der Betriebskommission zur Kenntnis vorgelegt wird.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Die von IDA getroffenen Maßnahmen zur Risikofrüherkennung sind grundsätzlich dazu ge-
eignet, um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Ge-
genmaßnahmen einzuleiten.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4 a).
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem ak-
tuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und
angepasst?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4 a). In den verschiedenen wesentlichen Risikobereichen erfol-
gen weitestgehend regelmäßig Kontrollen und Abstimmungen mit den Geschäftsprozessen
und Funktionen. Bei wesentlichen Veränderungen der Risikosachverhalte erfolgen, soweit
erforderlich, Anpassungen der Frühwarnsignale und der vorgesehenen Gegenmaßnahmen.
PwC Anlage III
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DEE00020474.1.1
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
Geschäfte, auf die sich dieser Fragenkreis bezieht, werden zentral von der Kämmerei der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Eigenbetrieb abgeschlossen. Daher beziehen sich alle
weiteren Ausführungen in diesem Fragenkreis auf die Tätigkeit der Finanzverwaltung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumen-
ten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten festgelegt? Dazu gehört:
• Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
Gemäß der Auslegung des allgemeinen Spekulationsverbotes durch die Anlagerichtlinien
des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sind derivative Finanzinstrumente
nur für Zinssicherungsgeschäfte für bestehende Kredite und beabsichtigte Kreditaufnah-
men zulässig. An diese Vorgaben ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch mit ihren Ei-
genbetrieben gebunden und verfährt entsprechend.
• Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen einge-
setzt werden?
Die Auswahl der Partner erfolgt durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
die auch die Höhe der zulässigen Beträge festlegt.
• Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert, und in welchem Um-
fang dürfen offene Posten entstehen?
Entsprechend der Anlagerichtlinie liegt eine Bewertungseinheit dann vor, wenn zwischen
Grund- und Sicherungsgeschäft eine eindeutige Verbindung besteht. Es werden keine Si-
cherungsgeschäfte ohne ein entsprechendes Grundgeschäft abgeschlossen.
• Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zu-
lässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipati-
ves Hedging)?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Beim Eigenbetrieb gibt es keine Hedge-Strategien.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen
und zur Risikobegrenzung?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen sind uns keine
Verstöße gegen die Vorgaben der aktuellen Anlagerichtlinie bekannt geworden.
PwC Anlage III
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DEE00020474.1.1
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumenta-
rium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
• Erfassung der Geschäfte
Die Erfassung der Geschäfte erfolgt zentral durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt
Darmstadt.
• Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
Eine Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse wird durchgeführt. Die
Zinssicherungsgeschäfte werden ausschließlich zur Absicherung gegen Zinssatzschwan-
kungen abgeschlossen.
• Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
Die einzelnen Geschäfte werden zum Zweck der Rechnungslegung bewertet; die Ge-
schäfte sind mit ihrem Stichtagswert im Anhang zum Jahresabschluss angegeben. Da nur
Sicherungsgeschäfte abgeschlossen werden, erfolgt kein Ausweis der Geschäfte in der Bi-
lanz.
• Kontrolle der Geschäfte?
Erfassung, Beurteilung, Bewertung und Kontrolle der abgeschlossenen Sicherungsge-
schäfte erfolgen zentral durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatge-
schäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Es werden ausschließlich Derivatgeschäfte zu Siche-
rungszwecken abgeschlossen.
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Angemessene Arbeitsanweisungen wurden von der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt erlassen.
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offe-
nen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zweimal jährlich in den Sitzungen des Portfoliobeira-
tes über die Entwicklung der Finanzgeschäfte informiert.
PwC Anlage III
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DEE00020474.1.1
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revi-
sion/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch
eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Der Eigenbetrieb verfügt über keine eigene interne Revision. Die Aufgaben der internen Re-
vision werden vom Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen.
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/
Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Das Revisionsamt ist ein eigenständiges Amt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Eine Gefahr
von Interessenkonflikten bei der Tätigkeit des Revisionsamts ist nicht erkennbar.
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernre-
vision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Die Tätigkeitsschwerpunkte im Berichtsjahr lagen auf der Prüfung der Kasse.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer fand nicht statt.
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um wel-
che handelt es sich?
Das Revisionsamt hat im Berichtsjahr keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revi-
sion/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision
die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Die vom Revisionsamt ausgesprochenen Empfehlungen werden umgesetzt.
Die Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen des Revisionsamts erfolgt auf der Grund-
lage eines definierten Follow-Up-Prozesses. Danach überwachen die Mitarbeiter des Revisi-
onsamtes die Mängelbeseitigung innerhalb des im jeweiligen Revisionsbericht vorgegebenen
Zeitrahmens anhand der Berichterstattung des Umsetzungsverantwortlichen und der ent-
sprechenden vorgelegten Nachweise.
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DEE00020474.1.1
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-
zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüs-
sen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsor-
gans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden
ist?
Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass für zustimmungspflichtige Rechtsge-
schäfte und Maßnahmen nicht die erforderliche Genehmigung der Betriebskommission ein-
geholt wurde.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es erfolgte keine Kreditgewährung an Mitglieder der Betriebsleitung oder des Überwa-
chungsorgans.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähn-
liche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden
sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Anstelle zustimmungsbedürftiger Geschäfte vorgenommene ähnliche, aber nicht als zustim-
mungsbedürftig behandelte, Maßnahmen haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht fest-
gestellt.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans übereinstimmen?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die darauf schließen
lassen, dass die Maßnahmen nicht mit den Beschlüssen der Betriebskommission, der Stadt-
verordnetenversammlung oder des Stadtrates vereinbar sind.
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt-
schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Die Investitionen unterliegen als Bestandteil des Wirtschaftsplans der Beschlussfassung und
Überwachung durch die Betriebskommission.
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Der Eigenbetrieb erstellt für einen Fünfjahreszeitraum einen Gesamtinvestitionsplan. Auf
der Basis der zustimmenden Kenntnisnahme durch die Betriebskommission werden die In-
vestitionen freigegeben.
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 14. Juli 2021 dem Entwurf des Wirtschafts-
plans 2022 zugestimmt. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erfolgte in ih-
rer Sitzung am 14. Dezember 2021.
Die Investitionen werden nach unseren Feststellungen angemessen geplant und auf Finan-
zierbarkeit und Risiken untersucht. Für investive Baumaßnahmen werden Folgekostenanaly-
sen erstellt und kalkulatorische Risiken berücksichtigt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen
(z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen
für die Preisermittlung bei Erwerben bzw. Veräußerungen nicht ausreichend waren, um ein
Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht?
Die finanzielle Entwicklung der Investitionen wird im Rahmen der Wirtschaftsplanabwick-
lung überwacht, Abweichungen werden untersucht.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn
ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Im Wirtschaftsplan 2021 waren Investitionen von insgesamt € 73,6 Mio veranschlagt. Im Be-
richtsjahr wurden insgesamt € 70,5 Mio in das Anlagevermögen investiert. Wesentliche
Überschreitungen, die der Betriebskommission nicht mitgeteilt wurden, haben sich nach den
uns vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünften bei den abgeschlossenen Investitionen
des Berichtsjahres nicht ergeben. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde - entgegen der
Handhabung in den Vorjahren - für das Wirtschaftsjahr 2021 auskunftsgemäß keine projekt-
scharfe detaillierte Übersicht über Kostenüberschreitungen erstellt. Im Risikobericht Dezem-
ber 2021 sind bei 14 laufenden Baumaßnahmen Risiken aus Kosten- bzw. Budgetüberschrei-
tungen durch unvorhersehbare Risiken von insgesamt € 14,1 Mio enthalten, die - bewertet
mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 60 % - zu wahrscheinlichen Mehrkosten von
€ 8,5 Mio führen werden.
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DEE00020474.1.1
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Anhaltspunkte hierfür liegen nicht vor.
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Der Eigenbetrieb ist öffentlicher Auftraggeber. Die fachliche Führung und Steuerung der ex-
ternen Beschaffung liegt bei der Vergabe- und Beschaffungsstelle der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Bei der Auftragsvergabe und -abwicklung sind die Grundprinzipien der VOB und
der VOL zu berücksichtigen. Es gilt die Dienstanweisung für Vergaben. Die Auftragsvergabe
für Projekte (bei IDA überwiegend Bauprojekte) erfolgt im Rahmen des folgenden Prozesses:
Der Eigenbetrieb erstellt für neue Projekte in Zusammenarbeit mit Fachexperten eine
Schätzkostenkalkulation und stuft diese anhand vorgegebener Richtlinien und der Richt-
werte der VOB nach den Auftragswertumfängen wie folgt ein:
• < € 0,1 Mio: eigenständige interne Prozessbestimmung durch den Eigenbetrieb
• € 0,1 Mio bis € 1,0 Mio: beschränktes Vergabeverfahren mit nationaler Vorauswahl von
Bietern über Interessenbekundungsverfahren auf der Hessischen Ausschreibungsdaten-
bank Wiesbaden
• > € 1,0 Mio: öffentliches Auswahlverfahren mit der Veröffentlichung über Vergabestelle,
wobei mindestens fünf Bieter teilnehmen müssen
• > € 5,0 Mio: EU-weite Ausschreibung.
Hierbei gelten die Grundsätze, dass Generalunternehmen nur in Ausnahmefällen bei Mehr-
facharbeiten beauftragt werden und dass aus Gründen der Korruptionsprävention keine
Preisnachverhandlungen zulässig sind.
Nach der Vorlage der eingegangenen Angebote bei der Vergabestelle erhält der wirtschaft-
lich (im Regelfall der preislich) günstigste Bieter per Vergabevermerk den Zuschlag. Hierfür
wird die Vergabeentscheidung mit korrespondierenden Zusatzunterlagen an das Revisions-
amt der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie abschließend an den Eigenbetrieb weitergelei-
tet, der den Auftrag dann richtlinienkonform erteilt.
PwC Anlage III
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DEE00020474.1.1
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir bei 15 Stichproben die Einhaltung der
gesetzlichen und stadtinternen Regelungen geprüft. Offenkundige Verstöße gegen zu beach-
tende Vergaberegelungen waren im Rahmen unserer Prüfung nicht zu erkennen.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Gemäß den stadtinternen Vorgaben sind alle Aufträge zur externen Beschaffung grundsätz-
lich im Wettbewerb zu vergeben. Die Vergabeentscheidungen haben sich am wirtschaftlichs-
ten Ergebnis für die städtischen Stellen zu orientieren. Für wiederkehrende benötigte Mate-
rialien und Leistungen werden ebenfalls Vergleichsangebote eingeholt.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Die Betriebskommission wurde nach unseren Feststellungen über alle wichtigen Angelegen-
heiten des Eigenbetriebs in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Betriebskommis-
sion mündlich und schriftlich unterrichtet. Hierzu werden von der Betriebsleitung Quartals-
berichte erstellt und der Betriebskommission vorgelegt.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Nach unseren Feststellungen erfolgte die Berichterstattung entsprechend den Vorgaben und
vermittelte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unter-
richtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abge-
wickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlas-
sungen vor und wurde hierüber berichtet?
Nach unseren Feststellungen wurde die Betriebskommission über wesentliche Vorgänge an-
gemessen und zeitnah unterrichtet. Hierbei weisen die Unterlagen ein Aggregationsniveau
auf, das die Handhabbarkeit durch das Überwachungsorgan berücksichtigt.
Die Berichterstattung an die Stadtverordnetenversammlung erfolgte im Wesentlichen zeit-
nah und angemessen.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte festgestellt, dass insbesondere
ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle so-
wie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen vorliegen.
PwC Anlage III
13
DEE00020474.1.1
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf des-
sen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichterstattung an die
Betriebskommission nicht ausreichend war. In den Betriebskommissionssitzungen werden
Wünsche zur Berichterstattung über besondere Themen üblicherweise formlos geäußert und
durch die Betriebsleitung beantwortet. Eine Berichterstattung nach § 90 Abs. 3 AktG ist nicht
erfolgt.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder un-
ternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichtserstattung an die
Betriebskommission nicht ausreichend war.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden
Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Es besteht keine D&O-Versicherung.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsor-
gans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Nach unseren Feststellungen wurden keine Interessenskonflikte der Mitglieder der Betriebs-
leitung oder der Betriebskommission gemeldet.
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen in wesentlichem Umfang haben wir nicht
festgestellt.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine auffallend hohen oder niedrigen Bestände fest-
gestellt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bi-
lanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegen-
stände wesentlich beeinflusst wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Darstellung
der Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder
niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird.
PwC Anlage III
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Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam-
men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflich-
tungen finanziert werden?
Die Vermögenstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Der Anteil des
investitionsbedingt höheren Anlagevermögens hat sich durch die um 17,4 % auf T€ 509.362
stärker gestiegene Bilanzsumme von 89,4 % auf 88,0 % leicht vermindert. Das Anlagevermö-
gen ist wie im Vorjahr vollständig durch langfristige Mittel gedeckt, entsprechend decken die
kurzfristigen Mittel die kurzfristigen Verpflichtungen.
Im Übrigen stellt sich die nach internen und externen Finanzierungsquellen aufgegliederte
Kapitalstruktur des Eigenbetriebs für den Bilanzstichtag im Vorjahresvergleich wie folgt dar:
Interne
Finanzierung
Externe
Finanzierung
Interne
Finanzierung
Externe
Finanzierung
T€ T€ T€ T€
Eigene Mittel
Gezeichnetes Kapital 10.000 10.000
Rücklage 210.167 210.167
Gewinnvortrag 22.082 24.797
Jahresergebnis -5.679 -2.715
Investitionszuschüsse 27.710 19.758
16.403 247.877 22.082 239.925
Langfristige Fremdmittel
Langfristige Rückstellungen 24.305 22.864
Bankdarlehen 170.913 122.017
Verbindlichkeiten gegenüber
der Stadt 7.587 3.991
Übrige langfristige Passiva 892 0
24.305 179.392 22.864 126.008
Kurzfristige Fremdmittel
Übrige Rückstellungen 6.014 7.241
Verbindlichkeiten gegenüber
Banken 210 174
Verbindlichkeiten gegenüber
der Stadt 32.001 6.159
Übrige kurzfristige Passiva 3.160 9.256
6.014 35.371 7.241 15.589
46.722 462.640 52.187 381.522
31.12.2021 31.12.2020
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 besteht eine Liquiditätsüberdeckung von T€ 10.771
(Vorjahr T€ 23.344). Den langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmitteln von
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T€ 467.977 (Vorjahr T€ 410.879) stehen zum Bilanzstichtag mittel- bis langfristig gebun-
dene Vermögenswerte von T€ 457.206 (Vorjahr T€ 387.535) gegenüber.
Formal kurzfristige Vermögenswerte, die nur längerfristig realisierbar sind, lagen zum Bi-
lanzstichtag mit Ausnahme der Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt und an
andere Eigenbetriebe nicht vor.
Im Berichtsjahr flossen für Darlehenstilgungen T€ 12.494 (Vorjahr T€ 6.715) und für Inves-
titionen T€ 70.472 (Vorjahr T€ 37.202) ab. Durch die Darlehensaufnahmen im Berichtsjahr
sind liquide Mittel von T€ 61.139 (Vorjahr T€ 18.906), durch die Einstellungen in den Son-
derposten für Investitionszuschüsse T€ 8.407 (Vorjahr T€ 14.955) und durch die Vereinnah-
mung von Erlösen aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen (T€ 1.509) zugegangen. Ins-
gesamt hat sich der Finanzmittelfonds bei einem Mittelzufluss aus der laufenden Geschäfts-
tätigkeit von T€ 40.141 (Vorjahr T€ 8.596) gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag um
T€ 28.230 auf T€ 39.875 erhöht. Zum Bilanzstichtag verfügte der Eigenbetrieb über ausrei-
chend liquide Mittel.
Die im Wirtschaftsplan 2022 vorgesehenen Investitionen von insgesamt T€ 132.653 (Vorjahr
T€ 81.739) sowie die Darlehenstilgungen von T€ 9.862 (Vorjahr T€ 8.766) sollen im We-
sentlichen durch Grundstücksverkäufe mit Buchgewinnen von T€ 18.500 (Vorjahr
T€ 17.600), Kreditaufnahmen von T€ 112.636 (Vorjahr T€ 62.681), Abschreibungen von
T€ 8.242 (Vorjahr T€ 7.984), Zuschüssen von T€ 3.060 (Vorjahr T€ 2.240) und einem Jah-
resgewinn von T€ 77 (Vorjahr T€ 0) finanziert werden.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf-
nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Der Eigenbetrieb ist kein Konzern im Sinne des HGB. Ein städtischer Gesamtabschluss wird
erstellt. Die Liquidität der Wissenschaftsstadt Darmstadt war im Berichtsjahr jederzeit gesi-
chert.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbun-
denen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Im Berichtsjahr hat der Eigenbetrieb von der Wissenschaftsstadt Darmstadt Zuschüsse für
Investitionen von T€ 499 (Vorjahr T€ 133) sowie vom Land Hessen Schuldendiensthilfen
von T€ 163 (Vorjahr T€ 170) und Zuschüsse für Investitionen von T€ 870 (Vorjahr
T€ 14.808) erhalten. Vom Bund wurden Zuschüsse für Investitionen von T€ 1.314 (Vorjahr
T€ 0) bereitgestellt. Weiterhin wurden im Rahmen einer Eigentumsübertragung von Grund-
stücken in der Pankratiusstraße, Darmstadt, vom Anlagevermögen des Kernhaushalts der
Wissenschaftsstadt Darmstadt auf den Eigenbetrieb Zuschüsse von insgesamt T€ 3.651, die
PwC Anlage III
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DEE00020474.1.1
der Bund und das Land Hessen der Stadt jeweils hälftig zur Finanzierung der Gebäude bewil-
ligt hatten, ebenfalls auf den Eigenbetrieb übertragen und von diesem innerhalb des Sonder-
postens für Investitionszuschüsse erfasst. Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung der mit
den Zuschüssen verbundenen Auflagen waren nicht zu erkennen.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?
Der Eigenbetrieb verfügt bei einer um 17,4 % gestiegenen Bilanzsumme über eine Eigenka-
pitalquote zum 31. Dezember 2021 von 46,4 % (31. Dezember 2020 von 55,9 %). Finanzie-
rungsprobleme bestanden im Berichtsjahr nicht. Der Eigenbetrieb verfügt unter Berücksich-
tigung der Rücklagen über ein angemessenes Eigenkapital. Als Sondervermögen der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt ist die Kreditwürdigkeit durch die Stadt sichergestellt, so dass keine
Finanzierungsprobleme bei dem Eigenbetrieb bestehen.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Der Eigenbetrieb weist zum 31. Dezember 2021 einen Jahresverlust von € 5,7 Mio (Vorjahr
€ 2,7 Mio) aus. Der Vorschlag, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen, ist mit der
wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar. Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten haben sich von € 11,6 Mio auf € 39,9 Mio erhöht, was mit € 11,2 Mio auf
den vereinbarten Forderungsausgleich (2. Kaufpreisrate) am 30. Dezember 2021 aus dem
im Jahr 2019 erfolgten Grundstücksverkauf des Messplatzes an die BVD daheim GmbH &
Co. KG, Darmstadt, zurückzuführen ist. Bei der Beurteilung der finanziellen Lage des Eigen-
betriebs ist zu berücksichtigen, dass er jederzeit über das Cashpooling des Kernhaushalts der
Wissenschaftsstadt Darmstadt benötigte liquide Mittel abrufen kann.
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Konzern-
unternehmen zusammen?
Der Eigenbetrieb hat keine Segmente.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Der Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr mit einem Jahresverlust von € 5,7 Mio (Vorjahr
€ 2,7 Mio) abgeschlossen. Der höhere Jahresverlust resultiert insbesondere aus geringeren
Erträgen aus Grundstücksverkäufen, die im Berichtsjahr einen Rückgang von € 4,8 Mio auf
€ 1,3 Mio verzeichneten.
PwC Anlage III
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c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbezie-
hungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unange-
messenen Konditionen vorgenommen werden?
Den Kreditbeziehungen zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Eigenbetrieb
liegen marktübliche Konditionen zugrunde. Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt über
das Vermieter-Mieter-Modell zu zahlenden Mietkosten an den Eigenbetrieb für die Bereit-
stellung von Flächen für die Ämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt basieren auf den Plan-
daten für das jeweils folgende Jahr. Da die Kostenumlage des Eigenbetriebs an die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt nicht alle Kostenbestandteile umfasst (z.B. Kosten für die bauliche
Unterhaltung der städtischen Brunnen), gewährt die Stadt dem Eigenbetrieb grundsätzlich
einen Ertragszuschuss, um die übrigen Kosten zu decken. Obwohl der Eigenbetrieb im Wirt-
schaftsjahr 2021 einen Jahresverlust von € 5,7 Mio (Vorjahr € 2,7 Mio) erwirtschaftet hat,
hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt wie im Vorjahr, keinen Zuschuss gewährt, da in der
Bilanz aus Vorjahren ein Gewinnvortrag ausgewiesen wird, mit dem die Jahresverluste ver-
rechnet werden.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Der Eigenbetrieb hat aufgrund seiner Geschäftstätigkeit keine Konzessionsabgabe zu ent-
richten.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Einzelne für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bedeutsame Verlustgeschäfte haben
wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß-
nahmen handelt es sich?
Da im Berichtsjahr keine verlustbringenden Geschäfte vorlagen, waren keine Maßnahmen
zu ergreifen.
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Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der
Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Der Eigenbetrieb erzielte im Wirtschaftsjahr 2021 einen Jahresverlust vor städtischem Zu-
schuss von € 5,7 Mio (Vorjahr € 2,7 Mio). Die deutliche Ergebnisverschlechterung ist im We-
sentlichen auf den Rückgang der Erträge aus Grundstücksverkäufen um € 3,5 Mio auf
€ 1,3 Mio zurückzuführen. Im Wirtschaftsjahr 2021 wurde unverändert zum Vorjahr kein
städtischer Zuschuss gewährt.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Un-
ternehmens zu verbessern?
Der Eigenbetrieb betreibt laufend die technische Verbesserung der ihm übertragenen Ge-
bäude, um die Instandhaltungs- und Unterhaltungskosten möglichst gering zu halten. Wei-
tere Maßnahmen betreffen die Bestandsoptimierung der Liegenschaften.
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Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Firma Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (IDA)
Sitz Darmstadt
Gründung Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss seiner S atzung vom
18. Dezember 2007 durch die Stadtverordnetenversammlung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt am 1. Januar 2008 gegründet.
Gegenstand des Eigenbe-
triebs laut Satzung
Gegenstand des Eigenbetriebs ist die bedarfsgerechte Versorgung
der Organisationseinheiten (Ämter und Verwaltungsstellen) der
Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden,
Räumen und die Verwaltung und Verwertung stadteigener Immo-
bilien unter betriebswirtschaftlich optimierten Bedingungen. Fer-
ner ist IDA Dienstl eister für alle bestehenden Eigenbetriebe und
Betriebe gewerblicher Art der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Betriebssatzung Gültig in der Fassung vom 22. Januar 2021
Wirtschaftsjahr Kalenderjahr
Gesellschafter Wissenschaftsstadt Darmstadt
Organe • Stadtverordnetenversammlung
• Betriebskommission
• Betriebsleitung
Stadtverordnetenversamm-
lung
Im Berichtsjahr wurden von der Stadtverordnetenversammlung
u.a. folgende Beschlüsse für den Eigenbetrieb gefasst:
• Wirtschaftsplan 2022
• Feststellung Jahresabschluss 2020
• Grundstücksan- und -verkäufe
• Gebäudesanierungen und Neubauten
Betriebskommission Die Betriebskommission setzt sich gemäß § 7 Abs. 1 aus fünf Mit-
gliedern der Stadtverordnetenversammlung, drei Mitgliedern des
Magistrats, zwei Mitgliedern des Personalrats des Eigenbetriebs
sowie drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen
Personen nach § 6 Abs. 3 EigBGes zusammen. Die Mitglieder der
Betriebskommission sind namentlich im Anhang (Anlage II) ge-
nannt. Es fand en Betriebskommissionssitzungen am 17. Februar,
15. Juni, 14. Juli, 17. September und am 9. November 2021 statt.
Dabei wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
• Grundstücksan- und -verkäufe
• Wirtschaftsplan 2022
• Gebäudesanierungen und Neubauten
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DEE00020474.1.1
Betriebsleitung Betriebsleiter des IDA im Berichtsjahr waren:
• Joachim Lisowski (1. Betriebsleiter und Technischer Bereich)
• René Kirch (Kaufmännischer Bereich; von 1. Februar 2021 bis
21. April 2022)
• Norbert Werner (Kaufmännischer Bereich; bis 31. Januar
2021)
Wichtige Verträge Mietvertrag Mina-Rees-Straße 10 und 12
Mit der West Site Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Die-
burg, wurde a m 25. April 2019 ein Gewerbemietvertrag und die
Vereinbarung eines Ankaufrechts für die Liegenschaften Mina-
Rees-Straße 10 und 12 in Darmstadt abgeschlossen. Die monatli-
che Miete einschließlich Nebenkosten beträgt für die Mina -Rees-
Straße 10 in den Mietjah ren 1 bis 15 € 93. 057,61 und für die Mi-
na-Rees-Straße 12 in den Mietjahren 1 und 2 € 96.455,55 und
erhöht sich dann jährlich bis zum Mietjahr 7 auf € 99.940,55. Die
Mietzeit beträgt zunächst 15 Jahre , beginnend mit der Übergabe
der letzten Mietfläche im Sommer 2020. 24 Monate vor Ablauf des
Mietverhältnisses kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt das zu-
sätzlich vereinbarte einmalige Ankaufsrecht für beide Liegenschaf-
ten einschließlich der Erholungsfläche Am Kavalleriesand ausü-
ben.
Büroflächenmietvertrag Mina-Rees-Straße 8
Mit der Projekta Grundinvest GmbH & Co, West Site KG, Dieburg,
wurde am 25. April 2019 ein Mietervertrag über 773,45 m² Büro-
fläche im 2. OG des Gebäudes Mina -Rees-Straße 8 in Darmstadt
zu einer monatlichen Miete einschließlich Nebenkost en von
€ 9.552,11 beginnend am 1. Februar 2020 abgeschlossen. Der
Mietvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren und ein Options-
recht der Mieterin den Mietvertrag 24 Monate vor Mietvertrags-
ende, um einmalig fünf Jahre zu verlängern. Nach der Optionszeit
oder wenn die Option nicht gezogen wird verlängert sich das
Mietverhältnis jeweils um 24 Monate, wenn es nicht 24 Monate
vor Ablauf von einer Partei gekündigt wird.
Gewerberaummietvertrag Luisencenter Darmstadt
Mit der SBR Luisencenter S.à r.l. , Luxemburg, wurde am 5. / 18.
Juli 2019 ein Mietervertrag über 4.667,00 m² Büro - und Service-
fläche im 2. bis 5. OG des am Luisenplatz 5 in Darmstadt gelege-
nen Luisencenter zu einer monatlichen (Kalt-)Miete von insgesamt
zunächst € 59.500,00 sowie einer monatlichen Vorauszahlung für
Nebenkosten von € 4,80 je m² abgeschlossen. Der Mietvertrag hat
eine Laufzeit von 20 Jahren nach der Übergabe der letzten Fläche
und ein Optionsrecht der Mieterin den Mietvertrag 18 Monate vor
Mietvertragsende, um zweimalig fü nf Jahre zu verlängern. Nach
den Optionszeiten verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um
zwölf Monate, wenn es nicht zwölf Monate vor Ablauf von einer
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Partei gekündigt wird. Die Anpassung der Kaltmiete zum 1. Januar
eines jeden Jahres - erstmalig zum 1. Januar 2022 - erfolgt auf der
Grundlage des Verbraucherpreisindex für Deutschland mit Basis
des Jahres 2015.
Mit Nachtrag Nr.1 zu diesem Mietvertrag vom 23. November / 17.
Dezember 2020 wurde der ursprüngliche Mietbeginn für die ver-
schiedenen Teilflächen um mehr als ein Jahr auf den Zeitraum
vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 verschoben.
Mit der vollständigen Übergabe der Flächen am 1. Dezember 2021
trat die Verpflichtung zur Leistung der Mietzahlungen in Kraft.
Mietvertrag Hilpertstraße 31
Mit der Ferox Erste Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG,
Wuppertal, wurde am 21. Juni 2021 ein Mietvertrag für eine Büro-
fläche von 930,72 m² (Erdgeschoss) und 15 Pkw-Stellplätze in der
Hilpertstraße 31 in Darmstadt abgeschlossen. Mietbeginn war der
1. Juli 20 21. Die monatliche Miete einschließlich Nebenkosten
beträgt € 14.785,80. Die Mietzeit beträgt drei Jahre.
Weiterhin wurde am 21. Juni/14. Juli 2021 ebenfalls für eine
Mietzeit von drei Jahren zwischen beiden Vertragsparteien ein
Mietvertrag über eine weitere Bürofläche von 2.615,28 m² (4.
Obergeschoss) und 35 Pkw -Stellplätze in der Hilpertstraße 31
abgeschlossen. Mietbeginn war der 15. Juli 2021. Die monatliche
Miete einschließlich Nebenkosten beträgt € 41.154,20.
Zudem wurde am 19./26. August 2021 zwischen den Vertragspar-
teien ein Mietvertrag über einen Lagerraum in diesem Mietobjekt
von 173,26 m² abgeschlossen. Die monatliche Miete einschließlich
Nebenkosten beträgt € 1.074,22 bei einer Mietdauer vom
1. September 2021 bis zum 31. August 2024.
Nutzungsvereinbarungen Mit dem Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (Amt 50) wurden zur Herrichtung und Bereitstellung
von Erstwohnhäusern zwecks Unterbringung von zugewiesenen
Flüchtlingen mehrere Nutzungsvereinbarungen abgeschlosse n.
Die zwei größten Nutzungsvereinbarungen sind:
• Die Nutzungsvereinbarung Otto-Röhm-Straße 39, Darmstadt,
mit 924 Belegplätzen hat eine Laufzeit vom 1. Dezemb er 2016
bis zum 30. November 2026.
• Die Nutzungsvereinbarung Jefferson-Siedlung, Darmstadt, mit
779 Belegplätzen hat te ursprünglich eine Laufzeit vom
22. September 2015 bis zum 30. September 2020. Mit Nach-
trag zum 1. Januar 2018 wurde die bestehende Nutzungsver-
einbarung um ein weiteres Gebäude mit 56 Plätzen erweitert.
Damit verfügte die Stadt Darmstadt dort zeitweise über insge-
samt 835 Belegplätze. Für den Nachtrag waren die Bedingun-
gen der bereits abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung in vol-
lem Umfang wirksam. Die befristete Nutzungsvereinbarung
verlängerte sich bislang jeweils um drei Monate, wenn sie
PwC Anlage IV
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DEE00020474.1.1
nicht vom Amt für Soziales und Prävention spätestens vier
Monate vor Ablauf der Befristung schriftlich gekündigt w ird.
Im Wirtschaftsjahr 2021 hat die Eigentümerin der Gebäude,
die BVD New Living GmbH & Co. KG, Darmstadt, den mit dem
Eigenbetrieb bestehenden Überlassungsvertrag zur Überlas-
sung der Gebäude mit Schreiben vom 16. September 2021
zum 31. Dezember 2021 gekündigt. In den Monaten Mai , Juni
und Dezember 2021 wurden sämtliche Gebäude nach ihrer
Räumung vom Eigenbetrieb an die Eigent ümerin übergeben.
Der Eigenbetrieb hat aufgrund der vollständigen Rückgabe der
Gebäude am 21. September 2021 die Nutzungsvereinbarung
mit dem Amt für Soziales und Prävention schriftlich gekün-
digt.
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaft sprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusamm enfas-
send „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti-
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlic h vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklic h vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dr itten
gegenüber.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm-
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät zen ordnungs-
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer überni mmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäfts füh-
rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis-
se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfe r ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei bet riebs-
wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen V ereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpfl ichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerun gen
hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfe r alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa-
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgäng en und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auf trags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und we iteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Täti gkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wi rtschafts-
prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die V ollstän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Information en sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprü fer formu-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigke it der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die D a u e r d e s
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech-
nung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwer kunter-
nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die d ie Unab-
hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchti gen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitu ng des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schrif tliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindl ich. Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünft e des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich b estätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (A rbeits-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entw urf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des W irtschafts-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schrif tlichen Zustim-
mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist z ur Weiter-
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behörd lichen
Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers un d die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragge-
ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfü llung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktrete n; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach-
te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit o der
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Sow eit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Ab s . 1 ,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren n ach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler u n d
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gu tachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit v om Wirt-
schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unricht igkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfe rs enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Au ftragge-
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stil lschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Sch weigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbez ogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Daten schutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfer s, insbe-
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzliche n Haf-
tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, m it Ausnah-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundh eit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelne n Scha-
densfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Au f-
traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten z u.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfe r
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
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nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
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(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezügli ch eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schad ens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen eine r Pflicht-
verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in m ehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfac hes auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Un terlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegen heiten mitei-
nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen . In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 M io. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min-
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschrieben en Pflicht-
prüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von s echs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Kla ge erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu rückzufüh-
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kö rper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach §
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung ge ltend zu
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsp rüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlus s oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterver wenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht ertei l t , s o i s t e i n
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfu ng im Lage-
bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stell e nur mit schrift-
licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so dar f der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftr aggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlan gen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung i n steuerli-
chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom A uftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig un d vollstän-
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinz uweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fr isten
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprü fer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge-
ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wese ntlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzul egen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Ver fügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallende n Tätigkei-
ten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteue r,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuerer klä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden J ahres-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Auf stellungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steu ern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufga ben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffa ssung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ei n Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Verei nbarungen die
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-
ren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steu erbera-
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen den ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform
vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Kö rper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern un d Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B . auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwe rbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten de r Fi-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsa chen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um -
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintr itt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquida tion und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentat ions-
pflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung al s
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Üb erprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage , ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen w ahrge-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernom men.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftra ggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kom munikation
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderunge n stellt, wie
e t w a d i e V e r s c h l ü s s e l u n g v o n E - M a i l s , w i r d d e r A u f t r a g g e b e r d e n W i r t -
schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarfo rderung
An s p ru c h au f Er s ta t tu n g se i n er Au s l ag e n; d ie U msa tz s te ue r w i rd zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Aus lagen-
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der v ollen Befrie-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagener satz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderunge n zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverf ahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbrauchers treitbeile-
gungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebe nden An-
sprüche gilt nur deutsches Recht.
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20000005214300
M4PDF-Engine V20.80
anlage 3
270 Zeichen
Punkt 35: Eigenbetrieb Immobilienmanagement Genehmigung des Jahresabschlusses 2021 (V-Nr. 2022/0340) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD, FDP und AfD Stimmenthaltung: Die Linke.
Beratungsverlauf (3)
Orte (11)
- Pankratiusstraße
- Grafenstraße
- Pfnorstraße
- Hilpertstraße 0
- Kleyerstraße
- Luisenplatz 5
- Am Kavalleriesand
- Heinrich-Delp-Straße
- Alsfelder Straße 16
- Mina-Rees-Straße 10
- Otto-Röhm-Straße 39
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0344
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.10.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00