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2022/0344

Eigenbetrieb Immobilienmanagement Genehmigung des Jahresabschlusses 2021

Magistratsvorlage 18.10.2022

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Punkt 31: Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
Genehmigung des Jahresabschlusses 2021 
 (V-Nr. 2022/0344) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD und AfD  
Stimmenthaltung: Die Linke., FDP, Stadtve. Dietrich (FW), Stadtv. Pingel und 
      Stadtv. Klett

2022/0344

2104 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.11.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0344 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Eigenbetrieb Immobilienmanagement  
Genehmigung des Jahresabschlusses 2021  
 
Vorlage vom: 18.10.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der  Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zum 31.12.2021, der mit einem Jahresverlust in Höhe von 5.679.364,27 Euro 
abschließt, wird festgestellt. 
 
2. Der Jahresverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 
 
3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2021 werden offen gelegt. 
 
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 20 21 
entlastet.

- 2 - 
 
Anlagen: Bericht Prüfung des Jahresabschlusses 2021  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  18.10.2022 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement hat in ihrer Sitzung am 
30.09.2022 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis genommen und den 
Jahresabschluss 2021 festgestellt.  
 
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die 
Entlastung der Betriebsleitung zum Wirtschaftsjahr 2021.  
 
 
 
Dezernat I                                      Dezernat IV  
 
 
 
 
Jochen Partsch                               André Schellenberg  
Oberbürgermeister                          Stadtkämmerer

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.11.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Eigenbetrieb  
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 65 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0344 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
435 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Eigenbetrieb Immobilienmanagement  
Genehmigung des Jahresabschlusses 2021  
 
Vorlage vom: 18.10.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der  Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zum 31.12.2021, der mit einem Jahresverlust in Höhe von 5.679.364,27 Euro 
abschließt, wird festgestellt. 
 
2. Der Jahresverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 
 
3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2021 werden offen gelegt. 
 
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 
entlastet.

- 3 - 
 
Anlagen: Bericht Prüfung des Jahresabschlusses 2021  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.11.2022 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom  18.10.2022 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement hat in ihrer Sitzung am 
30.09.2022 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis genommen und den 
Jahresabschluss 2021 festgestellt.  
 
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtvero rdnetenversammlung die 
Entlastung der Betriebsleitung zum Wirtschaftsjahr 2021.  
 
 
 
Dezernat I                                      Dezernat IV  
 
 
 
 
Jochen Partsch                               André Schellenberg  
Oberbürgermeister                          St adtkämmerer

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Bericht 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Darmstadt 
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2021 
Auftrag: DEE00020474.1.1

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3 
DEE00020474.1.1 
 
Inhaltsverzeichnis Seite 
Abkürzungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ................ 5 
A. Prüfungsauftrag................................ ................................ ................................ ................... 7 
I. Prüfungsauftrag ................................ ................................ ................................ ......... 7 
II. Bestätigung der Unabhängigkeit ................................ ................................ ................. 7 
B. Grundsätzliche Feststellungen ................................ ................................ ............................. 8 
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter ................................ .... 8 
II. Wesentliche Geschäftsvorfälle ................................ ................................ ................... 10 
III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ................................ ................................ ...... 12 
C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ .......... 16 
D. Feststellungen zur Rechnungslegung ................................ ................................ ................. 20 
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................ ................................  20 
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen................................ .................. 20 
2. Jahresabschluss ................................ ................................ ................................  20 
3. Lagebericht ................................ ................................ ................................ ...... 20 
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ................................ ................................ ....... 20 
E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG ................................ ................................ ....................... 22 
F. Schlussbemerkung ................................ ................................ ................................ ............. 23 
 
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) 
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen 
Rundungsdifferenzen in Höhe von  einer Einheit (€, % usw.) auftreten.

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DEE00020474.1.1 
 
Abkürzungsverzeichnis 
Abs. Absatz 
AktG Aktiengesetz 
D&O Directors and Officers 
EDV Elektronische Datenverarbeitung 
Eigenbetrieb Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Darmstadt 
EigBGes Eigenbetriebsgesetz 
EU Europäische Union 
EURIBOR Euro Interbank-Offered-Rate 
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
HBG Hessisches Beamtengesetz 
HFA Hauptfachausschuss des IDW 
HGB Handelsgesetzbuch 
HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz 
IDA Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Darmstadt 
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf 
InvFondsG Investitionsfondsgesetz 
i.V.m. In Verbindung mit 
KG Kommanditgesellschaft 
Mio Millionen 
n.F. neue Fassung 
Nr. Nummer 
PS Prüfungsstandard des IDW 
RS Rechnungslegungsstandard des IDW 
SGB Sozialgesetzbuch 
T€ tausend Euro 
TV-V Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe 
TZ Teilzeit 
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 
VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen 
VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen 
VZ Vollzeit

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DEE00020474.1.1 
 
VZÄ Vollzeitäquivalent 
WIBank Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, Wiesbaden

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DEE00020474.1.1 
 
A. Prüfungsauftrag  
I. Prüfungsauftrag 
1. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer durch Beschluss des Magistrats vom 7. Dezember 
2016 erteilte uns die Betriebskommission des 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt 
(im Folgenden kurz „IDA“ oder „Eigenbetrieb“ genannt) 
den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 
31. Dezember 2021 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirt-
schaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen. 
2. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 
HGrG beachtet. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt E. 
3. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu 
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer 
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 vereinbart.  
4. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach 
den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F. (10.2021), dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie 
der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an den geprüften Eigenbe-
trieb gerichtet. 
II. Bestätigung der Unabhängigkeit 
5. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren 
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

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DEE00020474.1.1 
 
B. Grundsätzliche Feststellungen 
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter  
6. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbe-
triebs durch den Jahresabschluss und den Lagebericht durch die gesetzlichen Vertreter dar: 
• In Anlehnung an die Hessische Gemeindeordnung besteht der Zweck des Eigenbetriebs Immo-
bilienmanagement in der bedarfsgerechten Versorgung der Organisationseinheiten und 
Dienststellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden und Räumen. 
• Der Eigenbetrieb weist im Berichtsjahr einen Jahresverlust von € 5,7 Mio aus (Vorjahr 
€ 2,7 Mio). Maßgeblich für die Ergebnisverschlechterung waren insbesondere geringere Buch-
gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken. 
• Im Wirtschaftsjahr erhielt der Eigenbetrieb wie im Vorjahr keinen städtischen Zuschuss. 
• Die Vermögensstruktur ist gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Die Aktiva werden un-
verändert durch die in den Sachanlagen enthaltenen Grundstücke mit und ohne Bauten von 
insgesamt € 395,4 Mio geprägt. Die Anlagenquote beträgt 88,0 % (Vorjahr 89,4 %), die Eigen-
kapitalquote 46,4 % (Vorjahr 55,9 %) aufgrund des reduzierten Eigenkapitals und der höheren 
Bilanzsumme. 
• Auf der Passivseite reduzierte sich das Eigenkapital durch die Einstellung des Jahresverlustes 
2021 von € 5,7 Mio. Durch die Neuaufnahme von vier Darlehen und die Übertragung von zwei 
Darlehen der Stadt mit insgesamt € 61,1 Mio haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kre-
ditinstituten bei planmäßigen Tilgungen der bestehenden Darlehen um € 48,9 Mio auf 
€ 171,1 Mio erhöht. Diese wurden zur Finanzierung von Neubau- und Sanierungsprojekten 
eingesetzt. 
• Gegenüber dem im Wirtschaftsplan 2021 prognostizierten Jahresgewinn von € 0,1 Mio 
schließt das Berichtsjahr mit einem Jahresverlust von € 5,7 Mio. Hierbei wirkten sich insbeson-
dere die geringeren sonstigen betrieblichen Erträge (€ -12,1 Mio), u.a. aus nicht realisierten 
Grundstücksverkäufen, und höhere Abschreibungen aus (€ +1,6 Mio). Dem stehen im Ver-
gleich zur Planung insbesondere geringere Material- (€ -7,6 Mio) und Personalaufwendungen 
(€ -0,5 Mio) gegenüber. 
7. Im Chancen- und Risikobericht wird darauf hingewiesen, dass Chancen aus der zum 1. Januar 
2021 vorgenommenen Änderungen der Geschäftsverteilung und Aufbauorganisation erwartet 
werden. Die Veränderungen zielen darauf ab, neben einer ausgeprägteren Kundenorientierung 
mittelfristig auch einen wirtschaftlicheren und klimaschonenderen Betrieb der Gebäude gewähr-
leisten zu können.

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DEE00020474.1.1 
 
Folgende Risiken mit absteigender Schadenshöhe werden einzeln genannt: 
• Beeinträchtigungen durch die Covid19-Pandemie, insbesondere Bauzeitverzögerungen, Roh-
stoffmangel, Ressourcenbindung für Corona-Maßnahmen, wie z.B. dem Einbau von Luftfil-
tern;  
• Kosten- bzw. Budgetüberschreitungen durch unvorhergesehene Risiken bei konkreten Bau-
maßnahmen; 
• Nichterreichung der Klimaschutzziele wegen personeller Unterbesetzung insbesondere im 
technischen Bereich; 
• Schäden durch unzureichende Bauunterhaltung wegen fehlendem Personal (Fachkräfteman-
gel); 
• diverse andere Risiken aufgrund personeller Unterbesetzung, wie Nichteinhaltung von Projek-
ten im Hinblick auf Kosten und Termine (Bezugskosten), Verlust von Projektsteuerungserfah-
rung, Verzögerungen bei Projekten wegen längerer Vergabeverfahren sowie Verzögerungen 
bei der Umsetzung der im Januar 2021 begonnenen Neuorganisation des Eigenbetriebs. 
Der Risikobericht und weitere im Berichtsjahr durchgeführte Analysen haben aufgezeigt, dass 
keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar sind. Die Liquidität des Eigenbetriebs war ganzjäh-
rig sichergestellt.  
8. Im Prognosebericht führt die Betriebsleitung aus, dass der Wirtschaftsplan 2022 bei Erträgen von 
€ 79,3 Mio und Aufwendungen von € 79,3 Mio einen Jahresgewinn von € 0,01 Mio ausweist. Die 
Folgen des am 24. Februar 2022 begonnenen Ukraine-Krieges sind für den Eigenbetrieb zum der-
zeitigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Zu erwarten sind deutliche Energie- und Materialkos-
tensteigerungen. Wesentliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf sind derzeit jedoch 
nicht absehbar.  
9. Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und 
der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Eigenbetriebs, sind plausi-
bel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen 
Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen 
und inhaltlich zutreffend.

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DEE00020474.1.1 
 
II. Wesentliche Geschäftsvorfälle 
Eigentumsübertragung von Schulen und eines Kinder- und Jugendhauses an den Eigenbetrieb  
10. Mit Magistratsbeschlüssen vom 9. Februar 2022 wurde das Eigentum an den Anlagen im Bau „Sa-
nierung und Erweiterung Berufsschulzentrum Nord - Mensa“ und „Bildungscampus Luise Büchner-
Grundschule“ rückwirkend zum 1. Oktober 2021 vom Kernhaushalt der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt auf den Eigenbetrieb übertragen. Beide Baumaßnahmen waren zu diesem Zeitpunkt noch 
nicht endabgerechnet. Da die Einrichtungen jedoch wegen weitgehender Fertigstellung schon zum 
Schuljahresbeginn 2021/2022 bzw. im Herbst 2021 in Betrieb genommen worden waren, erfolgte 
bereits die Übertragung auf den Eigenbetrieb, so dass die mit der Inbetriebnahme entstehenden 
Abschreibungen- und Unterhaltungsaufwendungen wirtschaftlich unmittelbar vom Eigenbetrieb 
getragen wurden. Bis zum 30. September 2021 wurden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt für 
die Maßnahmen € 22,1 Mio (Luise-Büchner-Grundschule) bzw. € 11,4 Mio (Berufsschulzentrum 
Nord – Mensa) verausgabt, die der Eigenbetrieb dem Kernhaushalt zu erstatten hatte, wobei sich 
die Verbindlichkeit von insgesamt € 33,5 Mio durch die ebenfalls vorgenommene Übertragung 
zweier in den Jahren 2019 und 2020 zur Finanzierung der Maßnahmen vom Kernhaushalt aufge-
nommenen Investitionsfondsdarlehen mit einer Restschuld von € 2,2 Mio bzw. € 2,4 Mio (siehe 
Text 14) auf € 28,9 Mio reduziert hat. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 wird die vom Eigen-
betrieb im Jahr 2022 beglichene Verbindlichkeit als Verbindlichkeit gegenüber der Wissenschafts-
stadt Darmstadt ausgewiesen. 
11. Mit Magistratsbeschluss vom 16. Februar 2022 wurde rückwirkend zum 1. Januar 2021 das Anla-
gevermögen (Gebäude) des im Rahmen der Sanierung des Martinsviertels errichteten Kinder- und 
Jugendhauses Pankratiusstraße zum Wert der Gesamtkosten der Baumaßnahme von € 6,4 Mio in 
das Eigentum des Eigenbetriebs übertragen. Durch die Übertragung war der IDA, der bereits Ei-
gentümer des zugehörigen Grundstücks war, verpflichtet eine Zahlung von € 6,4 Mio an den Kern-
haushalt zu leisten und hat von diesem im Gegenzug vom Land und vom Bund bereitgestellte För-
dermittel zur Sanierung des Martinsviertels von insgesamt € 3,7 Mio erhalten, die beim Eigenbe-
trieb als Sonderposten ausgewiesen und über die erwartete Restnutzungsdauer und somit fristen-
kongruent zur aufwandswirksamen Abschreibung der Gebäude ertragswirksam aufgelöst werden. 
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 wird die um die Fördermittel von € 3,7 Mio reduzierte und 
vom Eigenbetrieb im Folgejahr gezahlte Verbindlichkeit von € 2,7 Mio als Verbindlichkeit gegen-
über der Wissenschaftsstadt Darmstadt ausgewiesen. 
12. Entsprechend des Magistratsbeschlusses vom 3. Juli 2019 wurde im Berichtsjahr das Eigentum an 
einem Grundstück an der Nachtweide in Darmstadt zur Erweiterung der Elly-Heuss-Knapp-Schule 
zum Verkehrswert von € 1,0 Mio vom Anlagevermögen des Kernhaushalts auf den Eigenbetrieb 
übertragen. Die Verkehrswertermittlung erfolgte durch ein Gutachten des Vermessungsamts

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DEE00020474.1.1 
 
Darmstadt vom 29. Juni 2021. Die Kaufpreisverbindlichkeit von € 1,0 Mio wurde vom Eigenbe-
trieb vor dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 beglichen. 
Darlehen 
13. Im Wirtschaftsjahr 2021 wurden zur Finanzierung der Bautätigkeit vier langfristige Darlehen von 
insgesamt € 56,5 Mio aufgenommen, denen Darlehenstilgungen von € 12,2 Mio gegenüberstehen. 
Die Darlehensaufnahmen betreffen jeweils Darlehen bei der: 
• Aegon Levensverzekering N.V., Den Haag, Niederlande, über € 37,6 Mio mit einer Laufzeit bis 
zum 15. Dezember 2071. Das mit 0,70 % p.a. verzinste Ratendarlehen ist beginnend am 
15. März 2022 in vierteljährlichen Raten zu tilgen. 
• Deutsche Kreditbank AG, Berlin, über € 12,0 Mio mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2051. Das 
mit 0,51 % p.a. verzinste Ratendarlehen ist beginnend am 15. Oktober 2021 in vierteljährli-
chen Raten zu tilgen. 
• WIBank, Wiesbaden, über € 5,5 Mio mit einer Laufzeit bis zum 30. März 2037. Das mit 0,28 % 
p.a. verzinste Ratendarlehen ist beginnend am 30. Juni 2021 in vierteljährlichen Raten zu til-
gen. 
• WIBank, Wiesbaden, aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abt. B. Pauschaldarlehen (Investi-
tionsfondsdarlehen § 13 InvFondsG) über € 1,4 Mio mit einer Laufzeit bis zum 15. Dezember 
2043. Das mit 0,40 % p.a. verzinste Annuitätendarlehen ist beginnend am 15. Juni 2022 in 
halbjährlichen Raten zu tilgen. 
14. Weiterhin wurden zwei in den Jahren 2019 und 2020 vom Kernhaushalt der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zur Finanzierung der Baumaßnahmen „Sanierung und Erweiterung Berufsschulzent-
rum Nord - Mensa“ und „Bildungscampus Luise Büchner-Grundschule“ aufgenommene Investiti-
onsfondsdarlehen mit einer Restschuld von € 2,2 Mio bzw. € 2,4 Mio im Zuge der Eigentumsüber-
tragung beider Einrichtungen auf den Eigenbetrieb durch diesen abgelöst (siehe Text 10). Die mit 
0,2 % p.a. bzw. 0,05 % p.a. verzinsten Darlehen von der WIBank, Wiesbaden, mit Laufzeiten bis 
zum 15. Dezember 2039 bzw. 15. Dezember 2040 sind beginnend ab dem 15. Juni 2022 in halb-
jährlichen Raten zu tilgen.  
Buchgewinne aus dem Verkauf von Grundstücken 
15. Der Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr Buchgewinne aus dem Verkauf bebauter und unbebauter 
Grundstücke von insgesamt € 1,3 Mio (Vorjahr € 4,8 Mio) erzielt. Die Abgänge mit Restbuchwer-
ten von insgesamt T€ 185 entfallen mit einem Restbuchwert von T€ 170 und einem Buchgewinn 
von € 1,0 Mio insbesondere auf den Verkauf eines unbebauten Grundstücks in der Heinrich-Delp-
Straße in Darmstadt.

PwC 
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DEE00020474.1.1 
 
Leistungen für Flüchtlingsunterkünfte 
16. Aus der Bereitstellung und dem Unterhalt von Flüchtlingsunterkünften ergaben sich im Berichts-
jahr Umsatzerlöse von € 7,3 Mio (Vorjahr € 7,7 Mio). Der Rückgang resultiert insbesondere dar-
aus, dass einige Unterkünfte nicht mehr oder in geringerem Umfang als Flüchtlingsunterkünfte ge-
nutzt werden. Materialaufwendungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Flüchtlings-
unterkünften betragen im Berichtsjahr T€ 112 (Vorjahr T€ 0). 
III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 
17. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 7. September 2022 
den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: 
"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 
An den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt  
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, Darmstadt, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und 
Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem An-
hang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Dar-
über hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.  
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han-
delsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage 
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und 
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres-
abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risi-
ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen 
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

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DEE00020474.1.1 
 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit 
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen 
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be-
schrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen 
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Be-
rufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass 
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für 
unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, 
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die 
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßi-
ger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu 
ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, 
auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit 
zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der 
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentli-
chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Fer-
ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Sys-
teme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstim-
mung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

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Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, 
und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt 
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung ge-
wonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht 
und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestä-
tigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht 
beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen 
oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise 
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab-
schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflus-
sen. 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtig-
ter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die 
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das 
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen hö-
her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner 
Kontrollen beinhalten können.  
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und 
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des 
Eigenbetriebs abzugeben. 
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im

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Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. 
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im 
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine 
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. 
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. 
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von 
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen 
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-
genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie-
genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass 
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich 
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

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C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
18. Gegenstand unserer Prüfung waren der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen 
Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften des EigBGes (§§ 22 bis 27) so-
wie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte Jahresabschluss unter Ein-
beziehung der Buchführung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021, beste-
hend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang, und der Lagebericht 
für dieses Wirtschaftsjahr. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jah-
resabschluss und Lagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe 
war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vor-
schriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften beachtet 
worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und 
den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutref-
fendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chan-
cen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lagebe-
richts hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lagebe-
richts beachtet worden sind. 
19. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG 
und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffent-
lichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach 
§ 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet. 
20. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebs, insbesondere 
ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten 
Auftrags zur Jahresabschlussprüfung. 
21. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk 
versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020. 
22. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prü-
fungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. 
Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die 
gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konn-
ten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher 
Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der 
Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchfüh-
rung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungsle-
gung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter

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des Eigenbetriebs sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhin-
derung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt der 
Betriebskommission, die dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berück-
sichtigt. 
23. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen 
Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs verschafft. Darauf auf-
bauend haben wir uns, ausgehend von der Organisation des Eigenbetriebs, mit den Betriebszielen 
und Strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in 
der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit der Betriebsleitung und durch Ein-
sichtnahme in Organisationsunterlagen des Eigenbetriebs haben wir anschließend untersucht, 
welche Maßnahmen der Eigenbetrieb ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In 
diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezo-
genen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebs durchgeführt (Aufbauprüfung). Die Prüfung des 
internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche, die einen engen Bezug 
zur Rechnungslegung haben: 
• Kontrollumfeld des Eigenbetriebs 
• Regelungen, die auf die Feststellung und Analyse von für die Rechnungslegung relevanten 
Risiken gerichtet sind 
• Einrichtung von Kontrollaktivitäten durch die Betriebsleitung als Reaktion auf die 
festgestellten Risiken 
• Buchführungssystem sowie betriebsinterne Kommunikationsprozesse 
• Überwachung des internen Kontrollsystems durch die Betriebsleitung. 
Im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen haben wir die Risiken 
festgestellt, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Diese Kenntnisse 
haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. In den Berei-
chen, in denen die Betriebsleitung angemessene interne Kontrollen zur Begrenzung dieser Risiken 
eingerichtet hat, haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen 
Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Die Durchführung von Funktionsprüfungen er-
folgte schwerpunktmäßig in folgenden Prozessen:  
• Einkauf und Investitionen 
• Finanzierung 
• Zahlungsverkehr.

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Der Grad der Wirksamkeit dieser internen Kontrollen bestimmte anschließend Art und Umfang un-
serer Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analyti-
schen Prüfungshandlungen (aussagebezogene Prüfungshandlungen). Insbesondere bei Geschäfts-
vorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unse-
ren bisherigen Feststellungen im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems - abgewickelt 
wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen internen Kontrollen des Ei-
genbetriebs in den Vordergrund. 
Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Eigenbetrieb eingerichteten internen Kontrollen 
von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir anschlie-
ßend analytische Prüfungshandlungen, Einzelfallprüfungen oder eine Kombination von beidem 
vorgenommen. Einzelfallprüfungen wurden bei wirksamen Kontrollen auf ein nach prüferischem 
Ermessen notwendiges Maß reduziert.  
Soweit wir keine Funktionsprüfungen vorgesehen haben oder nicht von wirksamen Kontrollen 
ausgehen konnten, haben wir im Wesentlichen aussagebezogene Prüfungshandlungen durchge-
führt.  
24. Im Rahmen der Einzelfallprüfungen von Abschlussposten des Eigenbetriebs haben wir Liefer- und 
Leistungsverträge, Grundstückskaufverträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterla-
gen eingesehen. Im Hinblick auf die Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden Rechtsstreitig-
keiten haben wir Rechtsanwaltsbestätigungen zum 31. Dezember 2021 eingeholt. Zur Prüfung der 
geschäftlichen Beziehungen mit Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten haben wir uns zum 
31. Dezember 2021 Bankbestätigungen zukommen lassen. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten und 
Forderungen mit verbundenen Unternehmen sowie mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ih-
ren Eigenbetrieben haben wir Saldenbestätigungen zum 31. Dezember 2021 eingeholt. Auf die 
Einholung von Saldenbestätigungen zur Prüfung der Verbindlichkeiten und Forderungen aus Lie-
ferungen und Leistungen haben wir wegen Geringfügigkeit der Posten verzichtet. 
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen, der Rückstellungen für zukünftige Beihilfeleistungen 
an Pensionäre und Hinterbliebene sowie der Rückstellung für Altersteilzeit haben uns versiche-
rungsmathematische Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Er-
gebnisse wir nutzen konnten.

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25. Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten 
Prüfungsschwerpunkten: 
• Prüfung des Immobilienvermögens (Ankäufe, Verkäufe, die Abgrenzung von aktivierungsfähi-
gen Modernisierungsmaßnahmen und Erhaltungsaufwand sowie Realisierungszeitpunkt) 
• Prüfung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
sowie gegenüber weiteren Eigenbetrieben der Stadt 
• Dotierung der Rückstellungen. 
26. Von den gesetzlichen Vertretern und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern sind uns alle 
verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden. 
Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum 
Jahresabschluss und zum Lagebericht mit dem ergänzenden Modul Eigenbetriebe erteilt.

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D. Feststellungen zur Rechnungslegung 
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 
27. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Be-
langen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren ge-
prüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbil-
dung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 
2. Jahresabschluss 
28. Im Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem An-
hang, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 des IDA wurden die gesetzli-
chen Vorschriften einschließlich der rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften nach dem 
EigBGes, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die ergänzenden Bestimmungen 
der Betriebssatzung in allen wesentlichen Belangen beachtet. 
29. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung 
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 
wurde zutreffend nach den Vorschriften der EigBGes aufgestellt. Seine Gliederung entspricht der 
Anlage 1 (Bilanz) und der Anlage 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie § 25 (Anhang) des Eig-
BGes. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften in allen 
wesentlichen Belangen eingehalten. 
30. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in allen we-
sentlichen Belangen vollständig und zutreffend. 
3. Lagebericht 
31. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten (§ 289 HGB und § 26 EigBGes) und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.  
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 
32. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Be-
achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.

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33. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend 
pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und den Einfluss, den Änderungen in 
den Bewertungsgrundlagen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben, ein 
(§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB). 
Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung 
34. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr un-
verändert. Wir verweisen auf die Angaben im Anhang (Anlage II) und bemerken ergänzend Fol-
gendes: 
Bewertung der Pensionsrückstellungen 
35. Die Pensionsrückstellungen beruhen auf einem versicherungsmathematischen Gutachten unter 
Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens und der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus 
Heubeck. Aufgrund der Regelung in § 253 Abs. 1 HGB (Ansatz von Rückstellungen zum Erfül-
lungsbetrag) werden bei der versicherungsmathematischen Berechnung der Pensionsrückstellun-
gen erwartete Gehaltssteigerungen (2,00 %) und Rentensteigerungen (2,0 %) jedoch keine Fluk-
tuationsrate berücksichtigt. Es wird ein fristenkongruenter, durchschnittlicher Marktzins der letz-
ten zehn Jahre verwendet, der von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht wird. Der 
Zinssatz beträgt 1,87 % p.a. Es wird eine pauschale Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren 
angenommen. 
Der Unterschiedsbetrag der Rückstellung aus dem durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben 
Jahre und dem verwendeten Zinssatz der letzten zehn Jahre von T€ 1.530 ist ausschüttungsge-
sperrt, soweit nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind.  
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten 
36. Die in den Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt und gegenüber anderen 
Eigenbetrieben enthaltenen Verpflichtungen aus Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im 
Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten aus Pensionen und Beihilfen haben keine be-
stimmbare Restlaufzeit. Sie wurden daher im Berichtsjahr erstmals analog den vergleichbaren For-
derungen mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahre ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden nicht 
angepasst.

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E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 
37. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG 
sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) 
beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit 
der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen 
Vorschriften, den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsordnung für die Betriebs-
leitung, geführt worden sind. 
38. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur 
Prüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine 
Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit 
der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

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F. Schlussbemerkung 
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Immobilien-
management der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 
bis 31. Dezember 2021 und des Lageberichtes für dieses Wirtschaftsjahr erstatten wir in 
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Er-
stellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)). 
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B unter "Wiedergabe des Bestätigungs-
vermerks" enthalten. 
Frankfurt am Main, den 7. September 2022 
PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Christiane Lawrenz ppa. Michael Neutz 
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer 
 
Die Unterschriften sind als qualifizierte eSignaturen im PDF enthalten.

Anlagen

PwC Anlagen
Anlagenverzeichnis Seite
I Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 1.............................................................................
II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 1.....................
1.Bilanz zum 31. Dezember 2021 2.....................................................................................
2.Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 5..........................................................................
3.Anhang für das Wirtschaftsjahr 2021 7.............................................................................
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2021 21.......................................
IIIFragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 1...........................................
IVRechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse 1..........................................................................
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 
M4GenPDF V2.20

Anlage I 
1 
 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt 
 
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 
I. Allgemeines 
Nach § 26 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) mit Verweis auf § 289 Abs. 2 HGB ist mit dem 
Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen, der nach § 27 EigBGes der Betriebskommission 
vorzulegen ist. 
II. Grundlagen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt  
    Darmstadt („IDA“) 
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement wurde zum 01. Januar 2008 gegründet. Nach den 
Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit dem EigBGes wird der Eigenbetrieb 
ohne eigene Rechtspersönlichkeit als Sondervermögen der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß den 
Bestimmungen der Betriebssatzung geführt. 
Der Zweck des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ist die bedarfsgerechte Versorgung der 
Organisationseinheiten (Ämter und Verwaltungsstellen) der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit 
Grundstücken, Gebäuden, Räumen und die Verwaltung und Verwertung stadteigener Immobilien sowie 
ein entsprechender An -/und Verkauf von Grundstücken im Rahmen der Bodenbevorratung unter 
betriebswirtschaftlich optimierten Bedingungen.  
IDA verfolgt als der Immobiliendienstleister für die städtischen Liegenschaften der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt im Wesentlichen drei Geschäftsmodelle:  
• Leistungsfähige Projektsteuerung von Neubau- und Sanierungsprojekten  
• Nutzerorientiertes Gebäudemanagement  
• Grundstücksmanagement 
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement ist außerdem Dienstleister für die anderen Eigenbetriebe und 
die Betriebe gewerblicher Art der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Anlage I 
2 
 
III. Wirtschaftsbericht 
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 
Laut statistischem Bundesamt (Destatis) ist das Wirtsch aftswachstum wieder angestiegen. Das 
Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg preisbereinigt von -5,0 % in 2020 auf +2,9 % in 2021. 
Mit der Corona-Pandemie einhergehend sanken im Jahr 2020 die Baupreise für Nichtwohngebäude laut 
Auswertung des statischen Bundesamtes leicht. So wurde im Zeitraum November 2019 bis November 
2020 ein Preisrückgang von 0,1% für Bürogebäude und von 0,2 % für sonstige gewerbliche Gebäude 
verzeichnet. Dieser Eindruck täuscht jedoch über die sonstige Entwicklung im Jahr 2020 hinweg, in dem 
die Preise weiter gestiegen sind.  
Eine rasante Kehrtwende war bereits im ersten Quartal 2021 zu sehen und setzte sich im Frühjahr 2022 
noch dramatischer fort. Globale Rohstoffknappheit und Lieferengpässe, begründet durch Auswirkungen 
der Pandemie und zusätzlich verstärkt seit Anfang 2022 durch den Ukraine -Krieg, führten zu einem 
deutlichen Preisanstieg. 
Durch die fortbestehende gute Auslastung der Baubranche ist es zunehmend schwieriger Firmen zu 
finden, die bereit sind an Ausschreibungsverfahren teilzunehmen.  
Die Entwicklung auf dem Mietmarkt für Gewerbeimmobilien kann als stabil eingestuft werden. Der Trend 
zum Homeoffice hat sich auf die Mietpreisentwicklung vermutlich positiv ausgewirkt. 
Städtische Rahmenbedingungen 
Nach den Berechnungen des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt hat sich gegenüber dem Vorjahr die Einwohnerzahl  um 667 Einwohner (+ 0,41 %) auf 
162.287 (Stand 31.12.2021) erhöht. Ursächlich hierfür ist vor allem der starke Zuzug aus dem Ausland 
durch den Wiederbeginn des Präsenzstudiums.  Für die kommenden Jahre kann man durch die 
Entwicklung von Konversionsflächen und durch die steigenden Anforderungen an Kinderbetreuung im 
Krippen-, Kindergarten- und Grundschulbereich davon ausgehen, dass die Belastung der städtischen 
Infrastruktur eher zu- als abnimmt. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Infrastruktur nach wie vor an 
das Wachstum der letzten Jahre anzupassen ist. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt versteht sich auch 
zukünftig als Vorreiter in Sachen Klimaschutz.  Bereits im Jahr 2019  sowie durch ergänzende 
Beschlüsse für ein Sofortprogramm im  Wirtschaftsjahr 2020 hat die Stadtverordnetenversammlung 
wichtige Eckpfeiler für die Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen der Immobilien des Eigenbetriebs 
beschlossen.

Anlage I 
3 
 
Im Kern wurde beschlossen, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt bis ins Jahr 2035 klimaneutral sein 
soll. Dies hat massive Auswirkungen für die städtischen Immobilien, weswegen hier seit dem Jahr 2021 
eine massive Mittelaufstockung für Klimaschutzmaßnahmen vorgenommen wird.  
IV. Geschäftsverlauf 
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement hat im Berichtsjahr mit einem Jahresverlust von € 5,7 Mio. 
abgeschlossen, was gegenüber dem Vorjahr (Jahresverlust € 2,7 Mio.) eine Ergebnisverschlechterung 
von € 3,0 Mio. bedeutet. Das Vorjahresergebnis war wesentlich durch die Erträge aus 
Grundstücksverkäufen von € 4,8 Mio. geprägt, denen im Berichtsjahr lediglich €  1,3 Mio. 
gegenüberstehen. Trotz der fortbestehenden Corona -Pandemie haben sich die Umsatzerlöse 
um € 5,7 Mio. auf € 60,0 Mio. erhöht und die übrigen Erträge (ohne Grundstücksverkäufe) um € 3,2 Mio. 
auf € 1,8 Mio. vermindert. Die Aufwendungen insgesamt erhöhten sich dagegen um € 2,0 Mio. auf 
€ 68,7 Mio. Dies führte zu einem  Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von  
€ - 5,6 Mio. (Vorjahr € - 2,6 Mio.). 
Im laufenden Jahr wurde von der Wissenschaftsstadt Darmstadt, wie im Vorjahr, kein ertragswirksamer 
Zuschuss gewährt. 
Weitere wesentliche Einflussfaktoren auf das Jahresergebnis sind in den Ausführungen zur Ertragslage 
genannt. 
Grundstücksgeschäfte 2021 
Im Wirtschaftsjahr wurden Grundstücksverkäufe mit einer Gesamtsumme von € 1,5 Mio. (Vorjahr 
€ 12,3 Mio.) getätigt. Es ergaben sich daraus Buchgewinne von € 1,3 Mio. (Vorjahr € 4,8 Mio.). Hierunter 
fällt der größte Anteil auf den Verkauf eines Baugrundstücks in Eberstadt. 
Es wurden weiterhin verschiedene Grundstücke, einige überwiegend unbebaute G rundstücke bzw. 
Kleinflächen sowie drei Erbbaugrundstücke, verkauft. Es standen erstmals wieder Bauplätze zum 
Verkauf zur Verfügung. 
Die Summe der Ankäufe beläuft sich im Wirtschaftsjahr auf € 42,3 Mio. (Vorjahr € 20,3 Mio.). 
Allein durch weitere Übertragungen von Schulen und sonstigen Freizeiteinrichtungen vom städtischen 
Haushalt an den Eigenbetrieb Immobilienmanagement sind Kosten in Höhe von € 37,2 Mio. zu 
verzeichnen. Hierunter fallen das Bildungscampus Luise -Büchner-Grundschule, das 
Berufsschulzentrum Nord sowie der Neubau eines Kinder- und Jugendhauses in der Pankratiusstraße. 
In Vorbereitung auf die Ankäufe von Verwaltungsgebäuden in 2024 für die Grafenstraße sind 
Nebenkosten in Höhe von insgesamt € 0,5 Mio. angefallen.

Anlage I 
4 
 
Weiterhin wurde  das Vorkaufsrecht für ein Ackerlandgrundstück in Arheilgen erworben sowie 
Erbbaurechte zur Vermarktung zurückgenommen.  
Wie auch im Vorjahr wurden einige Grundstücke zur Arrondierung erworben, darunter Flächen in 
Arheilgen sowie im Bereich der städtischen Kleingartenflächen an der Pfnorstraße. 
V. Vermögens- und Finanzlage 
Die Vermögensstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht  verändert. Der Anteil des 
investitionsbedingt höheren Anlagevermögens verringerte sich durch die stärker gestiegene 
Bilanzsumme von 89,4 % auf 88,0 %. Das Anlagevermögen ist wie im Vorjahr  vollständig durch 
langfristige Mittel gedeckt. Den kurzfristigen Verpflichtungen stehen im Wirtschaftsjahr 2021 wie im 
Vorjahr ausreichend kurzfristige Mittel gegenüber. Die Finanz- und Liquiditätslage des Eigenbetriebs ist 
durch den Bestand der Flüssigen Mittel (€  39,9 Mio.) und den zum Bilanzstichtag bestehenden 
Forderungsbestand gegen die Stadt sowie die verbundenen Unternehmen (€ 13,8 Mio., davon 
€ 5,1 Mio. fällig im Jahr 2022) gesichert. Auf der Passiv-Seite hat sich das Eigenkapital um € 5,7 Mio. 
auf € 236,6 Mio. verringert. Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund der höheren Bilanzsumme und des 
reduzierten Eigenkapitals auf 46,4 % (Vorjahr 55,9 %) vermindert. 
Innerhalb des Anlagevermögens ergaben sich im Berichtsjahr folgende Veränderungen: 
31.12.2021 31.12.2020 Veränderung
Mio. € % Mio. € % Mio. € %
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 0,2 0,1 0,2 0,1 0,0 0,0
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 342,9 76,6 299,2 77,2 43,7 14,6
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 52,5 11,7 52,2 13,5 0,3 0,6
Technische Anlagen und Maschinen 0,4 0,1 0,5 0,1 -0,1 -20,0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3,6 0,8 3,4 0,9 0,2 5,9
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 48,5 10,7 32,0 8,2 16,5 51,6
Summe Sachanlagen 447,9 99,9 387,3 99,9 60,6 15,6
Summe Anlagevermögen 448,1 100,0 387,5 100,0 60,6 15,6
 
Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf die Anlage zum Anhang. 
Der Anstieg der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit Bauten von € 299,2 Mio. auf 
€ 342,9 Mio. beruht im Wesentlichen auf abgeschlossenen investiven Sanierungsmaßnahmen von 
Schulen und Ankäufen. 
Der Bestand an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ohne Bauten ist durch 
Grundstücksankäufe leicht gestiegen von € 52,2 Mio. auf € 52,5 Mio.

Anlage I 
5 
 
Durch die fortdauernden Bautätigkeiten haben sich die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im 
Bau von € 32,0 Mio. auf € 48,5 Mio. erhöht. 
Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar: 
Stand Vortrag des Einlagen(+) Jahresverlust Stand 
31.12.2020 Jahresergebnisses Entnahme(-) 31.12.2021
2020 2021
EUR EUR EUR EUR EUR
Stammkapital 10.000.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000.000,00
Kapitalrücklagen
Allgemeine Rücklage 161.822.929,72 0,00 0,00 0,00 161.822.929,72
Entschuldungshilfe 11.816.527,38 0,00 0,00 0,00 11.816.527,38
Zweckgebundene Rücklage 36.528.005,50 0,00 0,00 0,00 36.528.005,50
210.167.462,60 0,00 0,00 0,00 210.167.462,60
Gewinnvortrag 24.797.375,80 -2.715.119,36 0,00 0,00 22.082.256,44
Jahresergebnis -2.715.119,36 2.715.119,36 0,00 -5.679.364,27 -5.679.364,27
Summe Eigenkapital 242.249.719,04 0,00 0,00 -5.679.364,27 236.570.354,77
 
Die Rückstellungen (€ 30,3 Mio; Vorjahr € 30,1 Mio.) entfallen mit € 18,1 Mio. (Vorjahr € 16,7 Mio.) auf 
Rückstellungen für Pensionen und ähnli che Verpflichtungen und mit  € 12,2 Mio. auf sonstige 
Rückstellungen (Vorjahr € 13, 4 Mio.). Bei den sonstigen Rückstellungen lagen die Zuführungen 
(€ 2,1 Mio.) unter der Inanspruchnahme (€ 3,2 Mio.) und den Auflösungen (€ 0,05 Mio.). Dieses ist vor 
allem auf die Inanspruchnahme der Rückstellungen für Erschließungsbeiträge von insgesamt € 1,5 Mio. 
zurückzuführen.  
Bei den Verbindlichkeiten (€ 214,5 Mio.; Vorjahr €  141,3 Mio.) haben sich die Verbindlichkeiten 
gegenüber Kreditinstituten deutlich erhöht und zwar von € 122,2 Mio. im Vorjahr auf € 171,1 Mio. Dies 
ist bei planmäßigen Tilgungen vor allem auf die Neuaufnahme von vier Darlehen über insgesamt 
€ 56,5 Mio. für investive Maßnahmen und die Übernahme von zwei Darlehen der Stadt über insgesamt 
€ 4,6 Mio. im Rahmen der Eigentumsübertragung von zwei Liegenschaften zurückzuführen.

Anlage I 
6 
 
VI. Ertragslage 
Die Umsatzerlöse sind im Wirtschaftsjahr 20 21 um 10,4 % auf €  60,0 Mio. gestiegen. Dies ist 
ursächlich auf die Erhöhung der Entgelte aus de m Vermieter-Mieter-Modell (€  5,8 Mio.) und der 
Mieterträge (€ 0,4 Mio.) zurückzuführen. Gegenläufig verringerten sich hauptsächlich die Umsatzerlöse 
für Flüchtlingsunterbringung insgesamt um € 0,4 Mio. wegen sukzessiver Rückgabe der Gebäude in 
der Jefferson-Siedlung. 
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge um € 6,7 Mio. auf € 2,7 Mio. ist vor allem auf den 
Rückgang der Erträge aus Grundstücksverkäufen (€ - 3,5 Mio.) sowie auf niedrigere Erträge aus der 
Auflösung von Rückstellungen (€ -2,1 Mio.) zurückzuführen. 
Der Materialaufwand ist im Wirtschaftsjahr 2021 um 4,4 % auf € 39,5 Mio. angestiegen. Hauptgrund 
dafür sind gegenüber dem Vorjahr gestiegene Aufwendungen für  Mieten und Pachten  sowie 
Nebenkosten von Gebä uden, denen rückläufige Instandhaltungskosten bei Grundstücken  
gegenüberstehen. Die Materialintensitätsquote (Materialaufwand / ordentlichen Aufwand) hat sich auf 
58,3 % (Vorjahr 57,4 %) erhöht. 
Der Personalaufwand hat sich insgesamt von € 13,4 Mio. auf € 13,5 Mio. erhöht. Bei den Angestellten 
liegen die Gehaltsaufwendungen bei €  7,9 Mio. Hauptgrund ist d er Tarifabschluss des öffentlichen 
Dienstes in 2021 , der eine Erhöhung von durchschnittlich 1,40 % ergab. Die Verringerung der 
Aufwendungen für Altersversorgung ist hauptsächlich auf die gesunkenen Zuführungen zu den 
Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen zurückzuführen. Die Personalintensitätsquote 
beträgt (Personalaufwand / ordentlicher Aufwand) 20,0 % (Vorjahr 20,3 %). 
Die Abschreibungen von insgesamt  € 9,6 Mio. (Vorjahr € 8,8 Mio.) beinhalten außerplanmäßige 
Abschreibungen in Höhe von € 1,0 Mio. (Vorjahr € 0,9 Mio.). Die Abschreibungsintensitätsquote 
(Abschreibungen / ordentlicher Aufwand) ist von 12,1 % im Vorjahr auf 12,7 % leicht gestiegen. 
Die Höhe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist gegenüber dem Vorjahr um € 0,8 Mio. auf 
€ 2,9 Mio. gesunken, was hauptsächlich auf die im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Aufwendungen 
für Erschließungskosten und geringere Buchwertverluste aus dem Abgang von Sachanlagen  
zurückzuführen ist. Gestiegene Aufwendungen bei Versicherungsbeiträgen, Archivierungskosten, 
Beratungsleistungen, Anwalts- und Gerichtskosten und Niederschlagungen uneinbringlicher Mieten 
bzw. Mietausfällen sind zu verzeichnen.  
Die Zinsaufwendungen (€ 3,2 Mio.; Vorjahr €  3,0 Mio.) sind angestiegen. Die Zinslastquote  
(Zinsaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) beträgt 4,8 % (Vorjahr 4,6 %).

Anlage I 
7 
 
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit  weist gegenüber dem Vorjahres verlust von 
€ 2,6 Mio. einen Verlust von € 5,6 Mio., vor allem weiterhin durch die gegenüber dem Vorjahr deutlich 
rückläufigen Erträge aus Grundstücksverkäufen,  aus. Damit verbleibt nach Berücksichtigung der 
sonstigen Steuern ein Jahresverlust für das Wirtschaftsjahr von € 5,7 Mio. (Vorjahr Jahresverlust von 
€ 2,7 Mio.). Im Wirtschaftsjahr 20 21 erhielt der Eigenbetrieb, wie im Vorjahr,  keinen Zuschuss der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
VII. Personal 
Die geplante Anzahl der in 20 21 Beschäftigten sowie Beamtinne n und Beamten ist in folgender 
Übersicht dargestellt: 
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
2021 2020 2021 2020
21 21 216 210
19 VZ + 2 TZ 19 VZ +2 TZ 189 VZ + 27 TZ 183 VZ + 27 TZ
VZÄ: 20 VZÄ: 20 VZÄ: 202,59 VZÄ: 196,58
Beamtinnen und Beamte Beschäftigte
 
Die tatsächliche durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach „Köpfen“ beläuft sich zum 31. Dezember 2021 
auf rd. 13 Beamte und rd. 197 gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte. 
Die Corona-Pandemie hatte auch Auswirkungen auf das Personal und die Arbeit des Eigenbetriebs. Es 
wurden Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften und dort, wo es möglich war, Teamlösungen sowie 
wechselndes Homeoffice eingeführt. Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren durch Erkrankungen 
selbst betroffen oder unterlagen aufgrund von Kontakten zu Erkrankten Quarantänemaßnahmen.  
Die Veränderung der Geschäftsverteilung und der Organisationsstruktur zum 01.01.2021 verstärkt die 
Veränderungen bei den Beschäftigten durch Stellenschaffung und Umwidmung, die sich schon im Jahr 
2020 aufgrund des demografischen Wandels und beruflichen Neuorientierung von Mitarbeitenden 
zeigte. Die Mitarbeiter werden mit verschiedenen Angeboten unterstützt, Beruf und Privatleben zu 
vereinbaren, sowie sich gesund und damit die eigene Arbeitskraft zu erhalten. Hierzu zählen u.a. flexible 
Arbeitszeitregelungen und verschiedenste Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Mitarbeiter 
mit Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen. Ergänzt wird dies um ein systematisches, auf 
Nachhaltigkeit ausgerichtetes betriebliches Gesundheitsmanagement.

Anlage I 
8 
 
Durch die verstärkten Homeoffice -Lösungen wird sich auch bei IDA die Arbeitssituation nachhaltig 
ändern. Auf diese Veränderung reagiert die Betriebsleitung mit den Führungskräften flexibel und 
zielorientiert. Gleichzeitig wird sich IDA weiterhin dem Fachkräftemangel und der Herausforderungen 
des Tarifsystems des öffentlichen Dienstes stellen.  
VIII. Kennzahlen 
Nachfolgend werden wichtige Kennzahlen in einer Mehrjahresübersicht tabellarisch dargestellt.  
2021 2020 2019 2018 2017
% % % % %
Materialintensitätsquote 58,3 57,4 56,4 55,0 57,0
Personalintensitätsquote 20,0 20,3 19,2 19,6 19,5
Abschreibungsintensitätsquote 12,7 12,1 12,4 14,8 13,2
Zinslastquote 4,8 4,6 4,7 5,7 6,0
 
IX. Chancen- und Risikobericht 
Chancen der zukünftigen Entwicklung 
Die Änderung der Geschäftsverteilung und die damit einhergehende Änderung der Aufbauorganisation 
wurden im August 2020 beschlossen. Die Umsetzung erfolgt zum 1. Januar 2021. Etliche Vorarbeiten 
konnten bereits im Jahr 2020 abgeschlossen werden. Nun gilt es die geschaffenen unbesetzten Stellen 
zu besetzen. Dieser Prozess wird im dritten Quartal des Jahres 2022 größtenteils abgeschlossen sein. 
Parallel wurde mit externer Unterstützung begonnen die Prozessoptimierung umzusetzen. Somit wird 
die Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebs gestärkt und die Organisation optimal vorbereitet für die 
Herausforderung der künftigen Aufgaben. Durch die angestrebten Veränderungen wird nicht nur eine 
ausgeprägtere Kundenorientieru ng erreicht, mittelfristig wird IDA einen wirtschaftlicheren und 
klimaschonenderen Betrieb der Gebäude gewährleisten können. Im Projektgeschäft wird IDA sich 
weiterhin intensiv mit der Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft abstimmen und eine gemeinsame 
Ressourcenplanung anstreben. Durch die Verankerung der Bauherrenvertretung für alle städtischen 
Bauten und die Klimaschutzmaßnahmen stehen auch im Projektbereich große Herausforderungen 
bevor, die mit einem gestärkten Fachbereich Hochbau gut bewältigt werden können.

Anlage I 
9 
 
Risikobericht 
Der Eigenbetrieb ist ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Darmstadt. IDA betreibt 
die Risikovorsorge in Gestalt eines formalen Risikokontrollsystems und erstellt dazu einen jährlichen 
Risikobericht. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs nutzt jedoch alle Möglichkeiten, die Risiken so 
gering wie möglich zu halten und beobachtet sowohl die Liegenschaften als auch die Buchführung 
permanent und kritisch. 
Der zuständige Dezernent und die Betriebskommission werden zeitnah von etwaigen Veränderungen 
unterrichtet. 
Das Risikomanagement beinhaltet die systematische Erfassung und Bewertung von Risiken der IDA 
sowie die Steuerung der Reaktionen darauf. Es besteht aus folgenden Komponenten: 
- Analyse 
- Bewertung 
- Steuerung (Minimierung) 
- Überwachung  
Der Risikobericht zum 31. Dezember 2021 vom 09.02.2022 enthält 23 Einzelrisiken. Wesentliche 
Risiken bestehen nach der erwarteten Schadenshöhe in absteigender Reihenfolge aufgrund von: 
- Beeinträchtigungen durch die Cov id19-Pandemie, insbesondere Bauzeitverzögerungen, 
Rohstoffmangel, Ressourcenbindung für Corona-Maßnahmen, wie z.B. dem Einbau von Luftfiltern;  
- Kosten- bzw. Budgetüberschreitungen durch unvorhergesehene Risiken bei konkreten 
Baumaßnahmen; 
- Nichterreichung d er Klimaschutzziele wegen personeller Unterbesetzung insbesondere im 
technischen Bereich; 
- Schäden durch unzureichende Bauunterhaltung wegen fehlendem Personal (Fachkräftemangel); 
- diverse andere Risiken aufgrund personeller Unterbesetzung, wie Nichteinhaltung von Projekten im 
Hinblick auf Kosten und Termine (Bezugskosten), Verlust von Projektsteuerungserfahrung, 
Verzögerungen bei Projekten wegen längerer Vergabeverfahren sowie Verzögerungen bei der 
Umsetzung der im Januar 2021 begonnenen Neuorganisation des Eigenbetriebs. 
Den Risiken soll durch einen gezielten Aufbau von Personalressourcen begegnet werden . Der 
Risikobericht und weitere im Berichtsjahr durchgeführte Analysen haben keine bestandsgefährdenden 
Risiken aufgezeigt bzw. zu einer veränderten Ausrichtung des Unternehmens geführt. Die Liquidität des 
Eigenbetriebes war im Wirtschaftsjahr jederzeit gesichert.

Anlage I 
10 
 
Die Betriebsleitung wird nach Abschluss der Organisationsveränderung im Jahr 2022 weitergehend die 
Risiken der baulichen Situation der Liegenschaften analysieren und einen Fahrplan zur Minimierung der 
Risiken aufstellen. Gerade für die Sonderbauten sind die Berichte der Bauaufsicht bereits intensiv 
analysiert und die notwendigen Maßnahmen priorisiert.  
X. Erläuterung von wesentlichen Abweichungen  
Gegenüberstellung des Jahresabschlusses 2021 mit den Werten des Wirtschaftsplans 
Der Eigenbetrieb hat gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz (EiGBGes) einen Wirtschaftsplan erstellt. Die 
Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist einen Jahresverlust von € 5,7 Mio. aus, während 
in der Planung von einem Jahresgewinn von € 0,1 Mio. ausgegangen wurde. Im Vorjahr schloss der 
Eigenbetrieb mit einem Jahresverlust von € 2,7 Mio. ab. 
Die Plan- / Istabweichung zwischen dem genehmigten Wirtschaftsplan 2021 und den Ist-Erträgen und 
Ist-Aufwendungen stellt sich wie folgt dar: 
Plan- Ist - V erg leich f ür d as W irt schaf t sjahr 2 0 2 1 M io . € M io . € M io . €
B eschreib ung Plan 2 0 2 1 Ist  2 0 2 1 Plan- Ist -
A b weichung
U msat zerlö se 6 1,0 6 0 ,0 - 1,0
davon Erstattung aus Vermieter-M ieter-M odell 49,4 48,1 -1 ,3
Zuschüsse aus dem Kernhaushalt 0,0 0,0 0,0
A nd ere akt iviert e Eig enleist ung en 0 ,0 0 ,0 0 ,0
So nst ig e b et rieb liche Ert räg e 14 ,7 2 ,6 - 12 ,1
davon Auflösungen von Sopo mit Rücklageanteil 0,1 0,5 0,4
M at erialauf wand 4 7,1 3 9 ,5 - 7,6
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-,und Betriebsstoffe und bezogene Waren 9,9 7,6 -2,3
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 37,2 31 ,9 -5,3
Perso nalauf wand 14 ,0 13 ,5 - 0 ,5
a) Löhne und Gehälter 1 0,7 9,4 -1 ,3
b) Soziale Abgaben u. Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 3,3 4,1 0,8
A b schreib ung en  auf  immat . V ermö g ensg eg enst änd e und  Sachanlag en 8 ,0 9 ,6 1,6
So nst ig e b et rieb liche A uf wend ung en 2 ,9 2 ,9 0 ,0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,4 0,5 0,1
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3,8 3,2 -0,6
Erg eb nis d er g ewö hnlichen Geschäf t st ät ig keit 0 ,3 - 5,6 - 5,9
Sonstige Steuern 0,2 0,1 -0,1
Jahresg ewinn ( +)  /  Jahresverlust  ( - ) 0 ,1 - 5,7 - 5,8
 
Die Umsatzerlöse lagen um € 1,0 Mio. unter Plan. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen um  
€ 12,1 Mio. unter Plan. Grund der Abweichung waren geringere Erträge aus Grundstücksverkäufen von 
€ 4,8 Mio. gegenüber dem Planansatz von € 14,7 Mio.

Anlage I 
11 
 
Bei den Aufwendungen liegen die wesentlichsten Abweichungen beim Materialaufwand  mit einem 
Rückgang von € - 7,6 Mio. und bei den Abschreibungen mit einem Anstieg von € 1,6 Mio. Innerhalb des 
Materialaufwandes waren die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um € 2,3 Mio. unter 
Plan aufgrund geringerer  Betriebskosten (im Wesentlichen St rom, Gas, Fernwärme).  Bei den 
Aufwendungen für bezogene Leistungen resultiert die wesentlichste Abweichung von € 5,3 Mio. aus der 
Instandhaltung von Gebäuden und Grundstücken sowie Fremdreinigung.  
Der Anstieg der Abschreibungen betrifft im Wesentlichen außerplanmäßige  Abschreibungen 
(€ 1,0 Mio.). Die Zinsen und ähnliche  Aufwendungen lagen um € 0,6 Mio. unter Plan aufgrund 
niedrigerer Zinsbelastungen bei Kreditaufnahmen. 
Das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresverlust von € 5,7 Mio. ab (Plan Jahresgewinn von  
€ 0,1 Mio.). 
XI. Prognosebericht 
Die Corona-Pandemie hatte Deutschland zu Beginn des Jahres 2021 noch fest im Griff. IDA hat massiv 
daran mitgearbeitet, dass Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen durch Luftfiltergeräte und 
verstärkte Hausmeisterdienste, sowie eine erhöhte Reinigung in der Pandemie einen eingeschränkten 
und ab Mai wieder einen regelmäßigen Schulbetrieb und Betreuungsbetrieb gewährleisten konnten. 
Dies erfolgte parallel zur Umsetzung der Organisationsveränderung, die viele Ressourcen gebunden 
hat. Die Organisationsveränderung wird Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Die Corona -
Pandemie wird im kommunalen Umfeld deutliche Spuren hinterlassen und wirtschaftlich die Kommunen 
vor neue Herausforderungen stellen. Darauf bereiten wir uns auch bei IDA vor, im Gegenzug wissen 
wir um unsere Bedeutung für die Zukunftsaufgaben: Bildung, Betreuung, Klimaschutz und 
Digitalisierung. Durch die Organisationsveränderung werden wir Synergien heben und als Eigenbetrieb 
schlagkräftiger werden. Wir werden unseren Dienstleistungscharakter für die Stadtverwaltung und die 
anderen Eigenbetriebe weiter stärken und uns weiterhin als moderner Eigenbetrieb für Darmstadts 
Immobilien zeigen.  
Bis Ende 2021 konnten die meisten Führungsstellen besetzt werden. Lediglich die Fachbereichsleitung 
vom Fachbereich Gebäudebetrieb wird perspektivisch Ende des Jahres 2022 besetzt. Durch die 
Neuorientierung des kaufmännischen Betriebsleiters im Februar 2022 wird die Wiederbesetzung in 
2022 erfolgen. 
Im Geschäftsfeld des Gebäudebetriebs wird IDA aufgrund des gestä rkten neu gegründeten 
Fachbereichs die Aufgaben kundenorientierter wahrnehmen können und die betreuten Gebäude 
klimafreundlicher und digitalisierter betreiben können. IDA wird sein Dienstleistungsportfolio im

Anlage I 
12 
 
Gebäudebetrieb schärfen und den Kundinnen und K unden klare Angebote für strukturierte 
Vereinbarungen zum Betrieb deren Gebäude machen können. 
Gestärkt werden die Dienstleistungen des Parkplatzmanagements im Geschäftsfeld Gebäudebetrieb, 
da wir neben der Betreuung von Parkpaletten in Zukunft auch die Pa rkplätze für städtische 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich zeichnen werden. 
Im Geschäftsfeld der Projektsteuerung kann sich der Fachbereich Hochbau deutlich stärker auf die 
Betreuung und Entwicklung der vielfältigen Projekte konzentrieren könn en, da der Fachbereich 
Gebäudebetrieb den gesamten Bauunterhalt übernommen hat. Entsprechend können die 
anspruchsvollen Projekte mit Schwerpunkt auf den Klimaschutz intensiver betreut werden. 
Die für den Hochbau und Gebäudebetrieb erfolgte Prozessbetrachtu ng steht für die Fachbereiche 
Zentrale Dienste und Grundstückswesen noch aus. Neben den organisatorischen Betrachtungen gilt es 
im Geschäftsfeld des Grundstücksverkehrs die strategische Entwicklung der letzten Jahre fortzuführen, 
in den laufenden Projekten erfolgreich umzusetzen und neue Projekte zu identifizieren.  
Für das Jahr 2022 wird mit einem Jahresgewinn von € 0,01 Mio. gerechnet. Die Planungen für das Jahr 
2022 gehen von Erträgen (ohne Zuschüsse) von € 79,3 Mio. aus. Darin enthalten sind Umsatzerlöse 
(€ 62,4 Mio.) und son stige betriebliche Erträge (€  16,6 Mio.). Aufwendungen sind in Höhe von 
€ 79,3  Mio. angesetzt. Diese entfallen im Wesentlichen mit € 48,8 Mio. auf Material- und mit € 14,9 Mio. 
auf Personalaufwendungen sowie mit € 8,2 Mio. auf Abschreibungen. 
Die Folgen des am 24. Februar 2022 begonnenen Ukraine -Krieges sind für den Eigenbetrieb zum 
derzeitigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Zu erwarten sind deutliche Energie - und 
Materialkostensteigerungen. Wesentliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf sind derzeit 
jedoch nicht absehbar.

Anlage I 
13 
 
XII. Dank 
Die Betriebsleitung dankt in diesem Jahr in besonderem Maße allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, 
die trotz Corona-Pandemie und Umorganisation wieder mit Ihrer Leistung sehr viel dazu beigetragen 
haben, dass IDA seinen gewichtigen Teil zum Erfolg der städtischen Immobilien und Liegenschaften 
beigetragen hat. Selbstverständlich gilt der Dank aber auch der Personalvertretung, allen 
Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern, den Mitgliedern der Betriebskommission und den 
Vertreterinnen und Vertretern der städtischen Gremien.  
 
Darmstadt, den 7. September 2022 
 
Joachim Lisowski      
1. und Technischer Betriebsleiter

Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
M4PDFUtilities V1.10
Anlage II
1

2
Anlage II
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2021
AKTIVA
31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Rechte 111.972,63 149.896,42
2. Entgeltlich erworbene Software 22.759,35 24.530,05
3. Geleistete Baukostenzuschüsse 46.000,00 6.800,00
180.731,98 181.226,47
II. Sachanlagevermögen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 342.886.226,13 299.177.273,88
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 52.545.117,51 52.223.029,61
3. Technische Anlagen und Maschinen 419.204,17 519.383,17
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.562.601,88 3.447.878,65
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 48.543.605,96 31.986.120,54
447.956.755,65 387.353.685,85
448.137.487,63 387.534.912,32
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.810.099,06 3.689.401,87
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 587.663,26 12.924.775,89
3. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 13.225.467,81 14.716.034,22
4. Forderungen an andere Eigenbetriebe 1.201.300,11 1.266.296,22
5. Sonstige Vermögensgegenstände 4.013,26 1.798,48
18.828.543,50 32.598.306,68
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 39.875.138,85 11.645.418,20
58.703.682,35 44.243.724,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.521.286,95 1.930.450,20
509.362.456,93 433.709.087,40

3
Anlage II
PASSIVA
31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 10.000.000,00 10.000.000,00
II. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage 173.639.457,10 173.639.457,10
2. Zweckgebundene Rücklagen 36.528.005,50 36.528.005,50
III. Gewinnvortrag 22.082.256,44 24.797.375,80
IV. Jahresverlust -5.679.364,27 -2.715.119,36
236.570.354,77 242.249.719,04
B. Kapitalzuschüsse und andere Zuwendungen DritterSonderposten für Investitionszuschüsse 27.709.736,51 19.758.440,47
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 18.102.559,00 16.748.325,00
2. Sonstige Rückstellungen 12.216.421,24 13.356.709,44
30.318.980,24 30.105.034,44
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 171.122.656,18 122.190.675,34
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.987.275,73 1.483.990,38
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 598.900,58 5.540.611,70
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt 39.588.475,28 10.149.924,80
5. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben 1.105.969,65 1.550.594,01
6. Sonstige Verbindlichkeiten 111.370,86 432.122,78
(davon aus Steuern EUR 85.439,59; Vorjahr EUR 415.586,56) 214.514.648,28 141.347.919,01
E. Rechnungsabgrenzungsposten 248.737,13 247.974,44
509.362.456,93 433.709.087,40

5
Anlage II
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
2021 2020
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 59.976.461,24 54.331.935,65
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.648.369,47 9.332.621,40
62.624.830,71 63.664.557,05
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe 7.651.124,58 7.746.324,24
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 31.854.665,78 39.505.790,36 30.085.703,19 37.832.027,43
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 9.440.159,18 8.989.784,82
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 4.104.225,11 13.544.384,29 4.379.848,07 13.369.632,89
(davon für Altersversorgung EUR 2.074.367,24; 
 Vorjahr EUR 2.324.871,22)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 9.577.708,30 8.833.842,20
(davon nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB
 EUR 989.680,62; Vorjahr EUR 868.803,14)
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.861.698,68 3.699.000,95
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 515.093,35 478.306,88
(davon aus verbundenen Unternehmen 
 EUR 509.200,89; Vorjahr EUR 476.279,26)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.222.186,69 3.029.965,22
(davon an verbundene Unternehmen 
 EUR 539.234,08; Vorjahr EUR 295.837,12)
(davon Aufwendungen aus Aufzinsung 
 EUR 314.110,96; Vorjahr EUR  343.675,67) 
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -5.571.844,26 -2.621.604,76 
10. Sonstige Steuern 107.520,01 93.514,60
11. Jahresverlust -5.679.364,27 -2.715.119,36

Anlage II  
7 
 
 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA), Darmstadt 
 
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2021 
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der 
aktuellen Fassung sowie nach den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der 
Fassung vom 9. Juni 1989, nebst Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss 
der Eigenbetriebe vom 9. Juni 1989, aufgestellt. Auf den Jahresabschluss des Eig enbetriebes zum 31. 
Dezember 20 21 werden gemäß § 22 EigBGes die Vorschriften der Rechnungslegung für große 
Kapitalgesellschaften angewendet. Die Bilanz und die Gew inn- und Verlustrechnung wurden 
entsprechend den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes aufgestellt. Die Gliederung der 
Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren.  
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. 
Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz, der Gewinn - und Verlustrechnung oder im Anhang 
erfüllt werden können, wurden die Angaben weitestgehend in den Anhang aufgenommen. 
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu 
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare 
Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden bei 
einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenomme n. Bei einem Wegfall der Gründe 
werden erforderlichenfalls Zuschreibungen vorgenommen. 
Die Nutzungsdauern der abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände liegen zwischen drei 
und vier Jahren. Die Nutzungsdauern der  Gebäude betragen 30 bis 50 Jahre. Bei den Technischen 
Anlagen und Maschinen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden Nutzungsdauern von 
acht bis fünfzehn Jahren bzw. zehn bis fünfzehn Jahren zugrunde gelegt.  
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 aber 
weniger als EUR 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren 
jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Vermögensgegenstand vorzeitig aus dem 
Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.  
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich neben der entgeltlich erworbenen 
Software um Ökopunkte  und um Baukostenzusch üsse für die Herrichtung von Parkplätzen. D ie 
Baukostenzuschüsse werden entsprechend der Laufzeit des jeweiligen Pachtvertrages über 5  bzw. 
10 Jahre linear abgeschrieben. 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit dem 
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt; voraussi chtliche Wertminderungen 
wurden berücksichtigt. 
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.

Anlage II  
8 
 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Voraus gezahlte Mieten und Pachten, Zinsen, 
Ansparraten und Sonderbeiträge für Investitionsdarlehen, die über die Laufzeit der Darlehen aufgelöst 
werden, sowie die im Dezember 2021 ausgezahlten Beamtengehälter für Januar 2022. 
Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert. 
Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach § 23Abs.3 EigBGes in einen Passivposten eingestellt und 
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Gebäude ertragswirksam 
über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. 
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen 
Erfüllungsbetrages angesetzt. 
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen 
Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck. 
Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr) gemäß  
§ 33 Abs. 1 und 3 HBG oder vorzeitiger Invalidität gezahlt. 
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Aktiven von 
2 %, mit einer voraussichtlichen Rentendynamik von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer 
Fluktuationsrate. 
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10-Jahres-Durchschnittszins nach § 253 
Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen 
Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der 
Deutschen Bundesbank verbindlich festgesetzte und veröffent lichte Zinssatz für Dezember 2021 von 
1,87 % (Vorjahr 2,30 %) zugrunde. 
Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung 
vorgenommen.  
Der nach § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung 
nach Maßg abe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn 
Jahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen 
Markzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt EUR 1. 529.880,00. Für diesen Betrag 
besteht eine Ausschüttungssperre, sofern nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind. 
Die Ermittlung der Rückstellung für die Verpflichtungen zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre 
und Hinterbliebene erfolgte nach dem versicherungs mathematischen Teilwertverfahren unter 
Verwendung der Richttafeln 20 18 G von Prof. Klaus Heubeck.  Das Amt für Interne Dienste  der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  hat für alle Versorgungsempfänger die Beihilfezahlungen der Jahre 
2017 bis 2021 analysiert und einen jährlichen Durchschnittsbetrag je Versorgungsempfänger von EUR 
4.893,62 ermittelt, der als Basisbetrag angesetzt wird. 
Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. Und 67. 
Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder vorzeitiger Invalidität gezahlt.  
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kosten der 
Beihilfeleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate.

Anlage II  
9 
 
Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene 
erfolgte auf Basis des 7 -Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem 
durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren 
ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank verbindlich 
festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für Dezember 2021 mit 1,35 % (Vorjahr 1,60 %) zugrunde. 
Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als eine m Jahr wurde keine Abzinsung 
vorgenommen.  
Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnahme des 
Hauptfachausschusses des Institutes der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013 - IDW RS HFA 3.  
Aufstockungsbeträge werden grundsätzlich als Abfindung klassifiziert, mit Ausnahme der im Jahr 2018 
abgeschlossenen Altersteil zeitvereinbarung, bei der die Aufstocku ng als zusätzliche Entlohnung 
klassifiziert wurde. 
 
Sowohl für die zu leistenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im 
Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet.  
 
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Berechtigten 
von 2 %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck 
verwendet.  
 
Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte aus Basis des 7 -Jahres-
Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2. S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der 
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der 
Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2021 verbindlich festgesetzte und 
veröffentliche Zinssatz von 1,35 % (Vorjahr 1,60 %) zugrunde.  
 
Für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung 
vorgenommen.  
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger 
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. 
Die Archivierungsrückstellung wurde mit einem Durchschnittswert in Höhe von jährlich EUR 148,60 
(Vorjahr EUR 101,71) pro m ² berechnet und eine Aufbewahrungsfrist von 10 bzw. 30 Jahren 
angenommen. Für die Folgejahre wurde mit einer jährlichen Kostensteigerung von 2% kalkuliert. Die 
Rückstellung wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen 
abgezinst. 
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen ausschließlich erhaltene Mietvorauszahlungen.

Anlage II  
10 
 
II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 
Anlagevermögen 
Die Entwicklung des Anla gevermögens zum 31. Dezember 20 21 ist diesem  Anhang als Anlage 
beigefügt. 
Umlaufvermögen 
Forderungen 
Die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird aus der 
nachfolgenden Übersicht ersichtlich: 
Gesamt
bis 1 Jahr größer 1 Jahr
EUR EUR EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.810.099,06 3.810.099,06 0,00
(3.689.401,87) (3.689.401,87) (0,00)
Forderungen an verbundene Unternehmen 587.663,26 587.663,26 0,00
(12.924.775,89) (12.924.775,89) (0,00)
Forderungen an die 13.225.467,81 4.484.075,80 8.741.392,01
Wissenschaftsstadt Darmstadt (14.716.034,22) (6.548.217,99) (8.167.816,23)
Forderungen an 1.201.300,11 874.328,05 326.972,06
andere Eigenbetrieben (1.266.296,22) (957.677,27) (308.618,95)
Sonstige Forderungen 4.013,26 4.013,26 0,00
(1.798,48) (1.798,48) (0,00)
18.828.543,50 9.760.179,43 9.068.364,07
(32.598.306,68) (24.121.871,50) (8.476.435,18)
(Die Zahlen in Klammern betreffen die Vorjahreswerte)
davon mit einer Restlaufzeit
 
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um die Posten wertberichtigt, die zweifelhaft 
sind. Die Einzelwertberichtigung im Jahr 2021 beträgt TEUR 177 (Vorjahr TEUR 190). 
Es bestehen wie im Vorjahr offene Erstattungsansprüche  gegen die Bundesanst alt für 
Immobilienaufgaben, Bonn, in Höhe von TEUR 3.434 (Vorjahr TEUR 3.434) aus Leistungen in den Jahren 
2015 bis 2017 für Notunterkünfte, Erstaufnahmeeinrichtungen und Erstwohnhäuser im Rahmen der 
Flüchtlingshilfe. Die Forderungssumme wurde mit einem Abschlag von 30% bewertet.  
Auf den Restbestand der Forderungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 5% 
vorgenommen. Die Pauschalwertberichtigung im Jahr 2021 beträgt TEUR 20 (Vorjahr TEUR 13). 
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Tochterunternehmen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und entfallen, wie im Vorjahr, vollständig auf Lieferungen und 
Leistungen.

Anlage II  
11 
 
Die Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen im Wesentlichen mit TEUR  4.484 
(Vorjahr TEUR  749) Lieferungen und Leistungen  sowie die folgenden Forderungen, die durch den 
Wechsel von Beamten entstanden sind:  
 31.12.2021  31.12.2020 
 TEUR  TEUR 
Forderungen aus Pensionsverpflichtungen 7.938  7.414 
Forderungen aus Beihilfeverpflichtungen 803  754 
 8.741  8.168 
          
Im Vorjahr bestanden noch Forderungen aus der Übertragung der Großsporthallen mit TEUR 5.799. 
Von den Forderungen an andere Eigenbetriebe entfallen TEUR 874 (Vorjahr TEUR 957) auf Lieferungen 
und Leistungen und TEUR 327 (Vorjahr TEUR 309) auf Forderungen für Beihilfen und unverfallbare 
Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten. 
Eigenkapital 
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt EUR 10.000.000,00. 
Die Rücklagen entfallen unverändert mit TEUR 173.639 auf die allgemeine Rücklage, in der mit TEUR 
11.817 Entschuldungshilfen aus dem kommunalen Schutzschirm Hessen („KSH“) enthalten sind, sowie 
mit ebenfalls unverändert TEUR 36.528 auf die zweckgebundene Rücklage.  
Sonderposten für Investitionszuschüsse 
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse betrifft im Wesentlichen Zuschüsse der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für Bau maßnahmen. Im Wirtschaftsjahr 2021 sind dem Eigenbetrieb 
TEUR 8.407 ((davon TEUR 2.073 von Dritten ; Vorjahr TEUR 14.955 (davon TEUR 14 von Dritten )) 
zugeflossen und TEUR 455 (Vorjahr TEUR 209) wurden ertragswirksam aufgelöst.

Anlage II  
12 
 
Rückstellungen 
Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: 
Stand Stand
01.01.21 Zuführung Verbrauch Auflösung 31.12.21
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 16.748 1.355 0 0 18.103
Verpflichtungen
Verpfl. für unverfallbare Anwartschaften 14.704 1.320 0 0 16.024
Beihilfeverpfl. gegenüber Versorgungsempfängern 2.044 35 0 0 2.079
2. Sonstige Rückstellungen 13.357 2.144 3.232 53 12.216
Altlasten auf verkauften Grundstücken 5.400 0 82 0 5.318
Dekontamination Verkaufsgrundstück Knell 2.959 0 0 0 2.959
Ausstehende Eingangsrechnungen 940 718 913 7 738
Archivierung 407 101 0 0 508
Wertausgleich Sanierungsgebiet Martinsviertel 505 0 0 0 505
Urlaubs- und Zeitguthaben 241 423 241 0 423
Verpfl. für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 285 76 0 0 361
Rettungswege, Unterlagen 244 0 0 0 244
Betreiber- und Verwaltungskosten DA City Carree 225 215 182 43 215
Verpflichtung nach § 107b HBeamtVG 190 11 0 0 201
Rechts- und Beratungskosten 14 180 0 0 194
Leistungsentgelt § 18 TVöD 182 190 182 0 190
Lebensarbeitszeitkonten Beamte 119 65 10 0 174
Abschluss- und Prüfungskosten 34 51 13 0 72
Betriebskosten Schule/ Hilpertstraße 0 50 0 0 50
Berufsgenossenschaft 38 38 38 0 38
Erstellung Jahresabschlüsse 26 26 26 0 26
Erschließungsbeiträge 1.508 0 1.505 3 0
Sonstige 40 0 40 0 0
Summe der Rückstellungen 30.105 3.499 3.232 53 30.319
 
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 
Darüber hinaus existiert eine mittelbare Pensionsverpflichtung aus der Mitgliedschaft bei der ZVK, die 
nicht in der Bilanz ausgewiesen ist.  
Die Beiträge zur Zusatzversorgung werden für alle Tarifbeschäftigten entrichtet. Versicherungsfrei sind 
lediglich  
• kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV 
• Beschäftigungen vor Vollendung des 17. Lebensjahres und 
• Beschäftigte, die die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten bis zum Renteneintritt nicht mehr erfüllen 
können. 
Die Versorgungszusage regelt sich nach § 18 TV -V bzw. nach dem Altersvorsorge -TV-Kommunal 
(ATV-K). 
Der derzeitige Umlagesatz bei der ZVK Darmstadt beträgt 6,20 %, wobei 5,70 % vom Arbeitgeber und 
0,50 % von den Beschäftigten getragen werden. Zusätzlich führt der Arbeitgeber zur Sicherung der

Anlage II  
13 
 
Rentenauszahlung ein steuerfreies Sanierungsgeld von 2,30 % an die ZVK ab. Neben den Umlagen 
berechnet sich auch das Sanierung sgeld aus dem monatlichen zusatzversorg ungspflichtigen Entgelt. 
Für 20 21 beträgt die Summe der umlagepflichtigen Entgelte beim Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement Darmstadt TEUR 8.661. 
Sonstige Rückstellungen 
Für die Verpflichtung gegenüber der BVD daheim GmbH & Co. KG zur Sanierung und 
Altlastenfreistellung der in 2019 verkauften Grundstücke Alsfelder Straße 16, 16 A, 24 („Messplatz“) in 
Darmstadt besteht weiterhin eine Rückstellung von TEUR 3.300. Für die Verpflichtung gegenüber der 
bauverein AG zur Sanierung und Altlastenfreistellung der in den Jahren 2014 bis 2016 verkauften 
Grundstücke sind unverändert TEUR 2.018 zurückgestellt. 
Für die Verpflichtung gegenüber der Merck KGaA zur Altlastenfreistellung des in 2018 verkauften und 
in 2019 übertragenen Grundstückes auf dem Knell-Gelände besteht weiterhin eine Rückstellung von 
TEUR 1.653. Ebenso besteht für die Verpflichtung gegenüber ISRA Vision AG zur Altlastenfreistellung 
weiterhin eine Rückstellung von TEUR 1.306. 
Für ausstehende Rechnungen wurde ein Betrag von TEUR 7 38 zurückgestellt. Diese betreffen im 
Wesentlichen Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten.  
Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen  in den neuen Büroräumlichkeiten in der Mina -Rees-
Straße wurde die bestehende Rückstellung aufgrund der höheren Miete von TEUR 407 um TEUR 101 
erhöht. 
Im Rahmen der Abrechnung des Sanierungsgebietes Mart insviertel mit Bund und Land besteht 
weiterhin eine Rückstellung in Höhe von TEUR 505 für zu entrichtende Wertausgleichsbeträge. 
Wegen noch herzurichtender Außenanlage und Übergabe von Unterlagen für die in 2014 an die 
bauverein AG verkauften Liegenschaften besteht weiterhin eine Rückstellung in Höhe von TEUR 244.  
Für noch zu erwartende Betreiber - und Verwaltungskosten des Rathauses (Nordbau und Südbau) 
wurden TEUR 215 für 2021 (Vorjahr TEUR  225) zurückgestellt. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung 
wurde mit TEUR 182 in Anspruch genommen und mit TEUR 43 ertragswirksam aufgelöst. Ebenso 
wurden für eine Schule in der Hilpertstraße die Betriebskosten von TEUR 50 zurückgestellt. 
Für noch zu erwartende Erschließungsbeiträge des Baugebietes E44 wurde die im Vorjahr bestehende 
Rückstellung von TEUR 860 mit TEUR 857 in Anspruch genommen und mit TEUR 3 ertragswirksam 
aufgelöst. Die Rückstellung für Erschließungskosten aus Grundstücksverkäufen an der Kleyerstraße in 
den Jahren 2019 und 2020 von TEUR 648 wurde ebenfalls vollständig in Anspruch genommen.

Anlage II  
14 
 
Verbindlichkeiten  
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitsspiegel dargestellt.  Die in den 
Verbindlichkeiten geg enüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt und gegenüber anderen 
Eigenbetrieben enthaltenen Verpflichtungen aus Beihilfen und unverfallbare n Anwartschaften im 
Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten  aus Pensionen und Beihilfen haben keine 
bestimmbare Rest laufzeit. Sie werden daher im Berichtsjahr erstmals analog den vergleichbaren 
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahre ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden nicht 
angepasst. 
Gesamt
bis 1 Jahr größer 1 Jahr größer 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber 171.122.656,18 8.454.419,69 162.668.236,49 131.772.444,72
Kreditinstituten (122.190.675,34) (6.869.585,20) (115.321.090,14) (89.415.958,06)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen 1.987.275,73 1.987.275,73 0,00 0,00
und Leistungen (1.483.990,38) (1.483.990,38) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber 598.900,58 598.900,58 0,00 0,00
verbundenen Unternehmen (5.540.611,70) (5.540.611,70) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber der 39.588.475,28 32.001.145,64 7.587.329,64 6.580.766,04
Wissenschaftsstadt Darmstadt (10.149.924,80) (6.159.147,28) (3.990.777,52) (2.984.213,92)
Verbindlichkeiten gegenüber 1.105.969,65 214.002,39 891.967,26 891.967,26
anderen Eigenbetrieben (1.550.594,01) (1.550.594,01) (0,00) (0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten 111.370,86 111.370,86 0,00 0,00
(432.122,78) (432.122,78) (0,00) (0,00)
214.514.648,28 43.367.114,89 171.147.533,39 139.245.178,02
(141.347.919,01) (22.036.051,35) (119.311.867,66) (92.400.171,98)
(Die Zahlen in Klammern betreffen die Vorjahresw erte)
davon mit einer Restlaufzeit
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die  
Lieferungen und Leistungen direkter Tochterunternehmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen mit TEUR 31.621  
Übertragungen der sich noch im Bau befindlichen „Bildungscampus Luise-Büchner-Grundschule“, der 
sich noch in Sanierung und Erweiterung befindlichen „Berufsschulzentrum Nord -Mensa“ sowie d es 
„Kinder- und Jugendzentrums Martinsviertel auf dem Grundstück Pankratiusstraße“, mit TEUR 3.991 
(Vorjahr TEUR 4.242) langfristige Ausleihungen, mit TEUR 3.848 (Vorjahr TEUR 3.632) Verpflichtungen 
aus Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten 
sowie mit TEUR  128 (Vorjahr TEUR 76) Lieferungen und Leistungen.  Verbindlichkeiten aus der 
kurzfristigen Bereitstellung von Geldmitteln (Cashpooling) bestehen im Berichtsjahr nicht (Vorjahr 
TEUR 2.200).

Anlage II  
15 
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben entfallen mit TEUR 214 (Vorjahr TEUR 865) 
auf Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 892 (Vorjahr TEUR 686) auf Verpflichtungen aus 
Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten.  
Umsatzerlöse 
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt: 
2021 2020 Vergleich VJ
TEUR TEUR TEUR
Entgelte aus Vermieter-Mieter-Modell 48.108 42.326 5.781
Leistungen für Flüchtlingsunterkünfte 7.278 7.717 -439
Erträge aus Erbbauzinsen 1.037 1.046 -9
Mieterträge 949 554 395
Entgelte Dienstleistungen 687 697 -10
Pachterträge 627 685 -58
Erstattung Personalkosten 602 453 149
Nutzungsentschädigungen 329 527 -198
Betriebskosten 238 205 34
Erträge Parkhäuser K6 89 82 7
Sonstige 33 40 -7
59.976 54.332 5.644
 
Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt.  
Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 2.648; Vorjahr TEUR 9.333) entfallen im Wesentlichen auf 
den Verkauf von Grundstücken und übriges Anlagevermögen (TEUR 1.287), Erträge aus planmäßiger 
Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen (TEUR 455 ), Schadensersatzleistungen von 
Versicherungen (TEUR 2 60), Weiterberechnung Sanierungskosten Mathildenhöhe (TEUR 182), eine 
Nachzahlung aus einem Grundstücksverkauf vor Gründung IDA (TEUR 67) , Schuldendiensthilfen vom 
Land Hessen (TEUR 16 3), periodenfremde Erträge (TEUR 55) sowie Erträge aus Auflösung von 
Rückstellungen (TEUR 53).

Anlage II  
16 
 
Die Aufwendungen für Hilfs - und Betriebsstoffe  beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für 
Fernwärme (TEUR 2.562), für Strom (TEUR 2. 356), für Gas (TEUR 1. 308), für Ab- und Schmutzwasser 
(TEUR 577), für Wasser (TEUR 316) und für Reinigungsmaterial (TEUR 316). 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen vor allem Mieten und Pachten (TEUR 14.340), 
Fremdreinigung (TEUR 6.758), Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen einschließlich der 
anteiligen Zuführungen zur Rückstellung für Altlastenbeseitigung  (TEUR 6.682), Müllgebühren  
(TEUR 716), Wartungskosten (TEUR 649) sowie Gärtnerdienste (TEUR 534). 
Die Personalaufwendungen setzen sich aus Löhnen und Gehälter n (TEUR 9.440) sowie sozialen 
Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (TEUR 4.104) zusammen. 
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 
belaufen sich auf insgesamt TEUR 9.578. Darin enthalten sind außerplanmäßige Abschreibungen auf 
Sachanlagen von TEUR 990 aufgrund der Kernsanierung von drei Schulgebäuden. 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen  (TEUR 2.862; Vorjahr TEUR 3.699) beinhalten 
insbesondere die Kosten für die gebäudebezogenen Versicherungen (TEUR 1.126), vom Kernhaushalt 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt für IDA erbrachte Verwaltungsleistungen (TEUR 741), 
Rechtsberatung und Gerichtskosten (TEUR 189), Beratungsleistungen (TEUR 109), die Erhöhung der 
Rückstellung für die  Archivierung (TEUR 101), eine Entschädigungszahlung für die vorzeitige 
Beendigung eines Gestattungsvertrags ( TEUR 95), Mieten für DV-Geräte (TEUR 81), Verluste aus dem 
Abgang von Sachanlagen (TEUR 6 9), Telekommunikation (TEUR 46), periodenfremde Aufwendu ngen 
(TEUR 31), Aufwendungen für Aus- und Fortbildung (TEUR 29) sowie Nutzungsentgelte für Fahrzeuge 
(TEUR 23). Die periodenfremden Aufwendungen betreffen mit TEUR 31 
Instandhaltungsaufwendungen, welche in im Jahr 2021 fertiggestellten aktivierungspflichti gen 
Baumaßnahmen enthalten waren. 
Aus der Bewertung von Pensions - und längerfristigen sonstigen Rückstellungen gemäß § 253  
Abs. 2 HGB sind TEUR 314 in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten. 
III Sonstige Angaben 
Personalstand 
Die Stellenübersicht des Eigenbet riebes weist im Berichtsjahr 20 21 insgesamt 222,6 (Vorjahr 216,6) 
Stellen für Beamte und Beschäftigte aus. Davon waren im Jahr 2021 tatsächlich 184,7 (Vorjahr 183,3) 
Stellen nach Vollzeitäquivalenten  besetzt, davon 1 9,2 Beamte und 165,5 Beschäftigte. Die 
durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach „Köpfen“ beläuft sich im Wirtschaftsjahr  2021 auf rd. 13 
(Vorjahr 12) Beamte und rd. 197 (Vorjahr rd. 187) gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte.

Anlage II  
17 
 
Derivative Finanzinstrumente 
Der IDA hat zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken zu verschiedenen Darlehen Zinsswaps 
(derivative Finanzinstrumente) bei zwei Banken abgeschlossen. Die Laufzeit eines Derivats endete im 
Berichtsjahr. Die Barwerte bzw. Konditionen sind aus folgenden Tabellen zu entnehmen.  
Derivat zu Darlehen Barwert Euro Barwert Euro
31.12.2021 31.12.2020
Doppelswap 8/555/0 -153.599,58 -369.605,57
Doppelswap 8/646 0,00 -56.393,82
Summe -153.599,58 -425.999,39
 
Kredit-Nr.
vertragliche 
Restschuld
zum Stichtag
Zinsbindung Kredit-
konditionen Derivatgeschäfte Bezugsbetrag zum 
Stichtag Derivatlaufzeit
Derivatkonditionen
(IDA empfängt/
IDA zahlt)
zum Stichtag 
im Endeffekt 
zu leistender 
Zinssatz
2. Phase des Swaps:
3-M-E
[Gesamtdarlehen 
8/ 555] [8.650.707,24 €] [8.650.707,24 €] 3,7900%
Abkürzung: 3-M-E = 3-Monats-Euribor
° Bei negativem Euribor-Zinssatz entspricht der Mindestzinssatz der vereinbarten Marge
8/555/0 4,8620%30.08.12-30.08.22 4.778.088,11 €
2 Phase:
30.08.12-30.08.224.778.088,11 € 3-M-E + 0,500%  ° Doppelswap
 
Für die jeweiligen Darlehen und die zugehörigen Zinsswaps wurden Bewertungseinheiten gemäß § 284 
Abs. 2 Nr. 1 HGB gebildet. Die bilanzielle Erfassung der Bewertungseinheiten erfolgte auf Basis der 
Einfrierungsmethode. 
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 
Es bestanden zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen 
sowie aus begonnenen Investiti onsvorhaben. Der jährliche Aufwand aus Mieten und Pachtverträgen 
beläuft sich auf TEUR 14.340. Die durchschnittliche Laufzeit der Miet - und Pachtverträge beträgt 5 
Jahre, für den Mietvertrag der Büroflächen in der Mina -Rees-Straße 10 -12 beträgt d ie 
durchschnittliche Laufzeit 13 Jahre.  
Im Juli 2019 wurde ein weiterer Büromietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen 
(Luisencenter). Die Übergabe der Mietflächen ist im Dezember 2021 erfolgt. Der durchschnittliche 
monatliche Mietaufwand beträgt TEUR 82. 
Im Juni 2021 wurde ein weiterer Büromietvertrag und Archivflächenvertrag mit einer Laufzeit von drei 
Jahren abgeschlossen (Hilpertstraße). Der durchschnittliche monatliche Mietaufwand beträgt TEUR 
57. 
Der vertragliche jährliche Aufwand aus Mieten und Leasi ng von DV-Geräten und Fahrzeugen beträgt 
TEUR 165, bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Verträge von 4 Jahren.  
Für die Fertigstellung der begonnenen Investitionsvorhaben im Rahmen von Neubau und Sanierung 
städtischer Gebäude werden Kosten in Höhe von TEUR 417.872 erwartet, von denen zum 
Bilanzstichtag bereits TEUR 48.038 beauftragt sind.  
Darüber hinau sgehende, im Jahresabschluss 20 21 nicht ausgewiesene oder vermerkte finanzielle 
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen nicht.  
In Rahmen der Geschäftstätigkeit erwachsen dem Eigenbetrieb regelmäßig weitere Verpflichtungen 
für laufende Baukosten.

Anlage II  
18 
 
Abschlussprüferhonorar 
Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH für Leistungen an den 
Eigenbetrieb entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen und beträgt TEUR 49, wovon 
TEUR 28 auf das Vorjahr entfallen. 
Vorgänge nach dem Abschlussstichtag 
Wesentliche Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag, die Einfluss auf das Ergebnis 2021 hätten, sind 
nicht bekannt geworden. 
Die Betriebsleitung geht trotz der noch nicht eingedämmten Ausbreitung des Corona-Virus davon aus, 
dass sich für den Eigenbetrieb  keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens -, Finanz - und 
Ertragslage ergeben und die Erreichung der geplanten Ziele für das Folgejahr nicht stark negativ 
beeinflusst werden. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Ausblick des Lageberichts. Ei ne 
Quantifizierung dieser Auswirkungen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. 
Am 24. Februar 2022 begann eine Invasion russischer Streitkräfte in die Ukraine. Als Reaktion auf diese 
Invasion wurden weitreichende europäische und internationale Sanktionen gegen Russland, russische 
Unternehmen und russische Staatsbürger verhängt. Die Folgen des militärischen Konflikts und der 
bereits verhängten Sanktionsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb zum derzeitigen Zeitpunkt nur 
schwer abzuschätzen. Zu erwarten sind deutliche Energie - und Materialkostensteigerungen. 
Wesentliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf sind derzeit jedoch nicht absehbar.  
Bezüge der Betriebskommission und der Betriebsleitung 
Die Betriebskommission erhält keine Bezüge.  
Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung im Jahr 2021 betrugen insgesamt EUR 205.825 (incl. AG Anteil 
Sozialversicherung und AG Anteil Zusatzversorgung). 
Betriebsleitung 
Herr Joachim Lisowski (Technischer Betriebsleiter) 
Herr Norbert Werner (Kaufmännischer Betriebsleiter; bis 31. Januar 2021) 
Herr René Kirch (Kaufmännischer Betriebsleiter; ab 1. Februar 2021 bis 21. April 2022)

Anlage II  
19 
 
Mitglieder der Betriebskommission im Wirtschaftsjahr 2021 waren die nachfolgenden Damen und 
Herren: 
bis 14. 07.2021 
 
Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch  
Herr Bürgermeister Rafael Reißer 
Herr Stadtkämmerer André Schellenberg 
Herr Yücel Akdeniz  
Herr Stadtverordneter Marc Arnold 
Herr Stadtverordneter Hans Fürst 
Herr Stadtverordneter Ctirad Kotoucek 
Herr Stadtverordneter Oliver Lott 
Personalrätin, Frau Inge Egner 
Personalrat, Herr Peter Funk  
Frau Prof. Dipl.-Ing. Kerstin Schultz, Architektin (Sachkundige Bürgerin) 
Herr German Nogueira, bauverein AG (Sachkundiger Bürger) 
Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand HEAG Holding AG 
 
Ab 14.07.2021 (konstituierende Sitzung nach Kommunalwahl): 
 
Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch  
Herr Stadtkämmerer André Schellenberg  
Herr Stadtrat Holger Klötzner (ab November 2021)  
Herr Stadtverordneter Hans Fürst 
Herr Stadtverordneter Erich Bauer 
Herr Stadtverordneter Paul Wandrey  
Herr Stadtverordneter Oliver Lott 
Frau Stadtverordnete Hildegard Förster-Heldmann  
Personalrat, Herr Peter Funk  
Personalrat, Herr Martin Bausch  
Frau Ramona Buxbaum  
Herr German Nogueira, bauverein AG (Sachkundiger Bürger) 
Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand HEAG Holding AG

Anlage II  
20 
 
Ergebnisverwendungsvorschlag 
Die Betriebsleitung schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor den  Jahresverlust in Höhe von  
EUR 5.679.364,27 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
Darmstadt, den 7. September 2022 
  
      
 
Joachim Lisowski       
1. und Technischer Betriebsleiter

Entwicklung des Anlagevermögens 
zum 31. Dezember 2021
M4PDFUtilities V1.10
Anlage II
21

22 Anlage II
(Anlage zum Anhang)
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2021
A. Anlagevermögen
 01.01.2021 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
       1. Entgeltlich erworbene Rechte 149.896,42 0,00 37.923,79 0,00 111.972,63
       2. Entgeltlich erworbene Software 315.857,54 15.965,62 0,00 0,00 331.823,16
       3. Geleistete Investitionszuschüsse 8.000,00 50.000,00 0,00 0,00 58.000,00
Summe I.- Immaterielle Vermögensgegenstände 473.753,96 65.965,62 37.923,79 0,00 501.795,79
II. Sachanlagen
       1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 379.486.492,32 41.847.657,05 40.421,11 10.606.326,86 431.900.055,12
       2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 52.424.978,34 480.037,64 186.624,85 26.901,20 52.745.292,33
       3. Technische Anlagen und Maschinen 1.101.392,25 0,00 0,00 0,00 1.101.392,25
       4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.501.786,77 649.820,52 393.682,75 237.521,45 7.995.445,99
       5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 32.052.566,43 27.428.234,93 0,00 -10.870.749,51 48.610.051,85
Summe II.- Sachanlagen 472.567.216,11 70.405.750,14 620.728,71 0,00 542.352.237,54
Summe A.- Anlagevermögen 473.040.970,07 70.471.715,76 658.652,50 0,00 542.854.033,33
Anschaffungs- und Herstellungskosten

23 Anlage II
(Anlage zum Anhang)
 01.01.2021 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020
Abschrei-
bungssatz
Rest-
buchwert
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v.H. v.H.
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 111.972,63 149.896,42 0,00 100,00
291.327,49 17.736,32 0,00 0,00 309.063,81 22.759,35 24.530,05 5,35 6,86
1.200,00 10.800,00 0,00 0,00 12.000,00 46.000,00 6.800,00 18,62 79,31
292.527,49 28.536,32 0,00 0,00 321.063,81 180.731,98 181.226,47 5,69 36,02
80.309.218,44 8.716.067,13 11.456,58 0,00 89.013.828,99 342.886.226,13 299.177.273,88 2,02 79,39
201.948,73 0,00 1.773,91 0,00 200.174,82 52.545.117,51 52.223.029,61 0,00 99,62
582.009,08 100.179,00 0,00 0,00 682.188,08 419.204,17 519.383,17 9,10 38,06
4.053.908,12 732.925,85 353.989,86 0,00 4.432.844,11 3.562.601,88 3.447.878,65 9,17 44,56
66.445,89 0,00 0,00 0,00 66.445,89 48.543.605,96 31.986.120,54 0,00 99,86
85.213.530,26 9.549.171,98 367.220,35 0,00 94.395.481,89 447.956.755,65 387.353.685,85 1,76 82,60
85.506.057,75 9.577.708,30 367.220,35 0,00 94.716.545,70 448.137.487,63 387.534.912,32 1,76 82,55
BuchwerteKumulierte Abschreibungen Kennzahlen
Durchschnittlicher

PwC Anlage III 
1 
DEE00020474.1.1 
  
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) 
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
dualisierte Offenlegung der Organbezüge  
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Ge-
schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisun-
gen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Kon-
zernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des 
Unternehmens bzw. des Konzerns?  
Organe des IDA sind gemäß Betriebssatzung die Betriebsleitung, die Betriebskommission 
und die Stadtverordnetenversammlung. Die Aufgaben der Betriebsleitung sind in § 4 der Be-
triebssatzung geregelt. In § 8 der Betriebssatzung werden die Aufgaben der Betriebskommis-
sion und in § 10 die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung festgelegt. § 9 der Be-
triebssatzung enthält die Aufgaben des Magistrats. 
Ein Geschäftsverteilungsplan für die Betriebsleitung liegt vor. Es bestehen Geschäftsordnun-
gen für die Betriebsleitung und die Betriebskommission. 
Nach unseren Feststellungen entsprechen die Regelungen in der Betriebssatzung und den 
Geschäftsordnungen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. Ebenso kann die Einbindung der 
Organe in die Entscheidungsprozesse als sachgerecht bezeichnet werden. 
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden, und wurden 
Niederschriften hierüber erstellt?  
Im Berichtsjahr fanden fünf Sitzungen der Betriebskommission statt. Weitere Beschlüsse 
wurden im Umlaufverfahren gefasst. Die Niederschriften lagen uns vor. Die Stadtverordne-
tenversammlung hat elf Vorlagen und der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat 
28 Vorlagen zu IDA behandelt. 
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind 
die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?  
Auskunftsgemäß waren Herr Lisowski und Herr Kirch im Berichtsjahr in keinem Aufsichtsrat 
oder Kontrollgremium i.s.d. § 125 Abs.1 Satz 5 AktG tätig. 
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individu-
alisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, er-
folgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewie-
sen? Falls nein, wie wird dies begründet?  
Die Vergütung der Organmitglieder ist im Anhang in einer Summe angegeben.

PwC Anlage III 
2 
DEE00020474.1.1 
  
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen  
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus 
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse er-
sichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?  
Es liegen ein Geschäftsverteilungsplan, ein Organigramm über die Aufbauorganisation des 
Eigenbetriebs sowie sachgerechte Stellenbeschreibungen für die Mitarbeiter, die mit Aufga-
ben des IDA betraut sind, vor. Die bestehenden Regelungen und das Organigramm des IDA 
werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Mit der Freigabe der neuen Auf-
bau- und Ablauforganisation vom 28. August 2020 wurde deren Umsetzung zum 1. Januar 
2021 gestartet. Ende des Jahres 2022 werden die Organisationsveränderungen erwartungs-
gemäß abgeschlossen sein. 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?  
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach 
dem Geschäftsverteilungsplan und dem Organigramm verfahren wird. 
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumen-
tiert?  
Es gilt der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und Sport vom 15. Mai 2015 zur 
„Korruptionsvermeidung in hessischen Kommunalverwaltungen“. Die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt hat hierzu eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsvermeidung 
vom 16. Dezember 2016 (Magistratsvorlage Nr. 2016/0107) veröffentlicht. Die Antikorrup-
tionsvorschrift dient den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe sowie 
den Magistratsmitgliedern zur Einordnung von konkreten Situationen und ist eine Entschei-
dungshilfe im Falle des Angebots einer Zuwendung durch Dritte. Die Betriebsleitung hat die 
in der Antikorruptionsvorschrift enthaltenden Empfehlungen umgesetzt. Entsprechende Do-
kumentationen haben wir eingesehen.  
Der Leiter des städtischen Revisionsamtes ist zum Antikorruptionsbeauftragten der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt bestellt; er ist somit auch für den Eigenbetrieb zuständig. 
Die Vorgaben des Vergaberechts für Städte und Gemeinden und deren Anwendung wurden 
den Mitarbeitern des IDA schriftlich mitgeteilt.

PwC Anlage III 
3 
DEE00020474.1.1 
  
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungspro-
zesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditauf-
nahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten 
werden?  
Der Eigenbetrieb unterliegt den für die Stadtverwaltung geltenden Organisationsvorgaben 
und Geschäftsanweisungen, die im Einzelnen auch Hinweise und Arbeitshilfen für die Ver-
fahrensweise für die Mitarbeiter enthalten. Die Einhaltung dieser Organisationsvorgaben 
und Geschäftsanweisungen wird im Wesentlichen durch das städtische Revisionsamt kon-
trolliert. 
Wir haben keine Verstöße gegen die Organisationsvorgaben und Geschäftsanweisungen zu 
wesentlichen Entscheidungsprozessen festgestellt.  
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, 
EDV)?  
Die bestehenden Verträge werden ordnungsgemäß dokumentiert und verwaltet. Im Rahmen 
unserer Prüfung haben sich keine gegenteiligen Feststellungen ergeben.  
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling  
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung 
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnis-
sen des Unternehmens?  
Die Betriebsleitung hat gemäß § 4 Abs. 5 i.V.m. § 13 der Betriebssatzung jährlich vor dem 
Beginn eines Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan, bestehend aus den Erfolgsplan, dem 
Vermögensplan, der Stellenübersicht und der fünfjährigen Finanzplanung aufzustellen. Wei-
tere Planungsrechnungen erscheinen nicht erforderlich. 
Das bestehende Planungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen 
des Eigenbetriebs und erfüllt die Voraussetzungen als Informations- und Steuerungsinstru-
ment.  
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?  
Planabweichungen werden mittels der Kontensaldenliste untersucht. 
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den be-
sonderen Anforderungen des Unternehmens?  
Der Eigenbetrieb verfügt über eine Kosten- und Leistungsrechnung in Form einer Kostenar-
ten- und Kostenstellenrechnung.

PwC Anlage III 
4 
DEE00020474.1.1 
  
Nach unseren Einschätzungen entspricht das Rechnungswesen einschließlich der derzeit 
eingesetzten Kostenrechnungssysteme in ihrer Größe und Organisation den besonderen An-
forderungen des Eigenbetriebs. 
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskon-
trolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?  
Im Rahmen der Vermögensplanüberwachung erfolgen die Finanz- und Kreditüberwachung 
aufgrund besonderer Aufgabenzuweisungen zentral durch die Kämmerei der Wissenschafts-
stadt Darmstadt. Die laufende Liquiditätskontrolle obliegt der Stadtkasse der Wissenschafts-
stadt Darmstadt. Darüber hinaus werden Liquiditätsübersichten erstellt. 
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management, und haben sich 
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden 
sind?  
Ein zentrales Cash-Management ist beim Eigenbetrieb nicht eingerichtet. Diese Aufgabe wird 
zentral von der Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Eigenbetriebe übernom-
men. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen 
nicht eingehalten wurden. 
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist 
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah 
und effektiv eingezogen werden?  
Nach unseren Feststellungen werden Entgelte grundsätzlich vollständig und zeitnah in Rech-
nung gestellt und eingezogen. Die Höhe der Entgelte sowie die Modalitäten der Abrechnun-
gen und Zahlungen richten sich nach den zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen. 
Die Fakturierung von Lieferungen und Leistungen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, de-
ren direkten Tochtergesellschaften und deren anderen Eigenbetrieben erfolgt durch Rech-
nungsstellung und Erfassung in der Finanzbuchhaltung des IDA. Dadurch ist die vollständige 
und zeitnahe Rechnungsstellung grundsätzlich gewährleistet. 
Das Mahnwesen sieht vor, dass ein Vorgang nach zwei erfolglosen Mahnläufen an die Voll-
streckungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt übergeben wird. Das eingerichtete Mahn-
wesen gewährleistet nach unseren Feststellungen somit grundsätzlich den zeitnahen und ef-
fektiven Forderungseinzug.

PwC Anlage III 
5 
DEE00020474.1.1 
  
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es 
alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?  
Das Controlling umfasst den kaufmännischen und den technischen Bereich. Als Entschei-
dungsgrundlage stehen dem Controlling des kaufmännischen Bereichs Unterlagen des Rech-
nungswesens und dem Controlling des technischen Bereichs die jeweils aktuellen Projektbe-
richte des Bereichs Hochbau zur Verfügung. 
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung 
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung be-
steht?  
Der Eigenbetrieb hat keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen. 
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem  
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und 
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt 
werden können?  
Der Eigenbetrieb hat ein Risikokontrollsystem (RKS) mit definierten Frühwarnsignalen ein-
gerichtet, um bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu erkennen. Identifizierte Risiken 
werden in Risikomeldungen erfasst und nach ihrer Schadenshöhe und Eintrittswahrschein-
lichkeit (ETW) bewertet. Die einzelnen Risikomeldungen sind im Risikobericht des IDA zu-
sammengefasst, der der Betriebskommission zur Kenntnis vorgelegt wird.  
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich 
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?  
Die von IDA getroffenen Maßnahmen zur Risikofrüherkennung sind grundsätzlich dazu ge-
eignet, um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Ge-
genmaßnahmen einzuleiten. 
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? 
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4 a).  
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem ak-
tuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und 
angepasst?  
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4 a). In den verschiedenen wesentlichen Risikobereichen erfol-
gen weitestgehend regelmäßig Kontrollen und Abstimmungen mit den Geschäftsprozessen 
und Funktionen. Bei wesentlichen Veränderungen der Risikosachverhalte erfolgen, soweit 
erforderlich, Anpassungen der Frühwarnsignale und der vorgesehenen Gegenmaßnahmen.

PwC Anlage III 
6 
DEE00020474.1.1 
  
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate  
Geschäfte, auf die sich dieser Fragenkreis bezieht, werden zentral von der Kämmerei der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Eigenbetrieb abgeschlossen. Daher beziehen sich alle 
weiteren Ausführungen in diesem Fragenkreis auf die Tätigkeit der Finanzverwaltung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumen-
ten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten festgelegt? Dazu gehört: 
• Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? 
Gemäß der Auslegung des allgemeinen Spekulationsverbotes durch die Anlagerichtlinien 
des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sind derivative Finanzinstrumente 
nur für Zinssicherungsgeschäfte für bestehende Kredite und beabsichtigte Kreditaufnah-
men zulässig. An diese Vorgaben ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch mit ihren Ei-
genbetrieben gebunden und verfährt entsprechend. 
• Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen einge-
setzt werden? 
Die Auswahl der Partner erfolgt durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
die auch die Höhe der zulässigen Beträge festlegt.  
• Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert, und in welchem Um-
fang dürfen offene Posten entstehen? 
Entsprechend der Anlagerichtlinie liegt eine Bewertungseinheit dann vor, wenn zwischen 
Grund- und Sicherungsgeschäft eine eindeutige Verbindung besteht. Es werden keine Si-
cherungsgeschäfte ohne ein entsprechendes Grundgeschäft abgeschlossen. 
• Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zu-
lässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipati-
ves Hedging)? 
Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Beim Eigenbetrieb gibt es keine Hedge-Strategien.  
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen 
und zur Risikobegrenzung? 
Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen sind uns keine 
Verstöße gegen die Vorgaben der aktuellen Anlagerichtlinie bekannt geworden.

PwC Anlage III 
7 
DEE00020474.1.1 
  
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumenta-
rium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf 
• Erfassung der Geschäfte 
Die Erfassung der Geschäfte erfolgt zentral durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. 
• Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse 
Eine Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse wird durchgeführt. Die 
Zinssicherungsgeschäfte werden ausschließlich zur Absicherung gegen Zinssatzschwan-
kungen abgeschlossen. 
• Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung 
Die einzelnen Geschäfte werden zum Zweck der Rechnungslegung bewertet; die Ge-
schäfte sind mit ihrem Stichtagswert im Anhang zum Jahresabschluss angegeben. Da nur 
Sicherungsgeschäfte abgeschlossen werden, erfolgt kein Ausweis der Geschäfte in der Bi-
lanz.  
• Kontrolle der Geschäfte? 
Erfassung, Beurteilung, Bewertung und Kontrolle der abgeschlossenen Sicherungsge-
schäfte erfolgen zentral durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatge-
schäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? 
Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Es werden ausschließlich Derivatgeschäfte zu Siche-
rungszwecken abgeschlossen. 
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? 
Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Angemessene Arbeitsanweisungen wurden von der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt erlassen. 
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offe-
nen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zweimal jährlich in den Sitzungen des Portfoliobeira-
tes über die Entwicklung der Finanzgeschäfte informiert.

PwC Anlage III 
8 
DEE00020474.1.1 
  
Fragenkreis 6: Interne Revision  
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revi-
sion/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch 
eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? 
Der Eigenbetrieb verfügt über keine eigene interne Revision. Die Aufgaben der internen Re-
vision werden vom Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen.  
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/  
Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? 
Das Revisionsamt ist ein eigenständiges Amt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Eine Gefahr 
von Interessenkonflikten bei der Tätigkeit des Revisionsamts ist nicht erkennbar. 
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernre-
vision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare 
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? 
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen 
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? 
Die Tätigkeitsschwerpunkte im Berichtsjahr lagen auf der Prüfung der Kasse. 
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? 
Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer fand nicht statt. 
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um wel-
che handelt es sich? 
Das Revisionsamt hat im Berichtsjahr keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt.  
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revi-
sion/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision 
die Umsetzung ihrer Empfehlungen? 
Die vom Revisionsamt ausgesprochenen Empfehlungen werden umgesetzt. 
Die Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen des Revisionsamts erfolgt auf der Grund-
lage eines definierten Follow-Up-Prozesses. Danach überwachen die Mitarbeiter des Revisi-
onsamtes die Mängelbeseitigung innerhalb des im jeweiligen Revisionsbericht vorgegebenen 
Zeitrahmens anhand der Berichterstattung des Umsetzungsverantwortlichen und der ent-
sprechenden vorgelegten Nachweise.

PwC Anlage III 
9 
DEE00020474.1.1 
  
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-
zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüs-
sen des Überwachungsorgans  
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsor-
gans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden 
ist?  
Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass für zustimmungspflichtige Rechtsge-
schäfte und Maßnahmen nicht die erforderliche Genehmigung der Betriebskommission ein-
geholt wurde. 
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?  
Es erfolgte keine Kreditgewährung an Mitglieder der Betriebsleitung oder des Überwa-
chungsorgans. 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähn-
liche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden 
sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?  
Anstelle zustimmungsbedürftiger Geschäfte vorgenommene ähnliche, aber nicht als zustim-
mungsbedürftig behandelte, Maßnahmen haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht fest-
gestellt. 
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, 
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans übereinstimmen?  
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die darauf schließen 
lassen, dass die Maßnahmen nicht mit den Beschlüssen der Betriebskommission, der Stadt-
verordnetenversammlung oder des Stadtrates vereinbar sind. 
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen  
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle 
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt-
schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?  
Die Investitionen unterliegen als Bestandteil des Wirtschaftsplans der Beschlussfassung und 
Überwachung durch die Betriebskommission.

PwC Anlage III 
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Der Eigenbetrieb erstellt für einen Fünfjahreszeitraum einen Gesamtinvestitionsplan. Auf 
der Basis der zustimmenden Kenntnisnahme durch die Betriebskommission werden die In-
vestitionen freigegeben.  
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 14. Juli 2021 dem Entwurf des Wirtschafts-
plans 2022 zugestimmt. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erfolgte in ih-
rer Sitzung am 14. Dezember 2021. 
Die Investitionen werden nach unseren Feststellungen angemessen geplant und auf Finan-
zierbarkeit und Risiken untersucht. Für investive Baumaßnahmen werden Folgekostenanaly-
sen erstellt und kalkulatorische Risiken berücksichtigt. 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung 
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen 
(z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?  
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen 
für die Preisermittlung bei Erwerben bzw. Veräußerungen nicht ausreichend waren, um ein 
Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen. 
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht?  
Die finanzielle Entwicklung der Investitionen wird im Rahmen der Wirtschaftsplanabwick-
lung überwacht, Abweichungen werden untersucht. 
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn 
ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?  
Im Wirtschaftsplan 2021 waren Investitionen von insgesamt € 73,6 Mio veranschlagt. Im Be-
richtsjahr wurden insgesamt € 70,5 Mio in das Anlagevermögen investiert. Wesentliche 
Überschreitungen, die der Betriebskommission nicht mitgeteilt wurden, haben sich nach den 
uns vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünften bei den abgeschlossenen Investitionen 
des Berichtsjahres nicht ergeben. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde - entgegen der 
Handhabung in den Vorjahren - für das Wirtschaftsjahr 2021 auskunftsgemäß keine projekt-
scharfe detaillierte Übersicht über Kostenüberschreitungen erstellt. Im Risikobericht Dezem-
ber 2021 sind bei 14 laufenden Baumaßnahmen Risiken aus Kosten- bzw. Budgetüberschrei-
tungen durch unvorhersehbare Risiken von insgesamt € 14,1 Mio enthalten, die - bewertet 
mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 60 % - zu wahrscheinlichen Mehrkosten von 
€ 8,5 Mio führen werden.

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e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?  
Anhaltspunkte hierfür liegen nicht vor. 
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen  
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, 
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?  
Der Eigenbetrieb ist öffentlicher Auftraggeber. Die fachliche Führung und Steuerung der ex-
ternen Beschaffung liegt bei der Vergabe- und Beschaffungsstelle der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. Bei der Auftragsvergabe und -abwicklung sind die Grundprinzipien der VOB und 
der VOL zu berücksichtigen. Es gilt die Dienstanweisung für Vergaben. Die Auftragsvergabe 
für Projekte (bei IDA überwiegend Bauprojekte) erfolgt im Rahmen des folgenden Prozesses: 
Der Eigenbetrieb erstellt für neue Projekte in Zusammenarbeit mit Fachexperten eine 
Schätzkostenkalkulation und stuft diese anhand vorgegebener Richtlinien und der Richt-
werte der VOB nach den Auftragswertumfängen wie folgt ein: 
• < € 0,1 Mio: eigenständige interne Prozessbestimmung durch den Eigenbetrieb 
• € 0,1 Mio bis € 1,0 Mio: beschränktes Vergabeverfahren mit nationaler Vorauswahl von 
Bietern über Interessenbekundungsverfahren auf der Hessischen Ausschreibungsdaten-
bank Wiesbaden 
• > € 1,0 Mio: öffentliches Auswahlverfahren mit der Veröffentlichung über Vergabestelle, 
wobei mindestens fünf Bieter teilnehmen müssen 
• > € 5,0 Mio: EU-weite Ausschreibung. 
Hierbei gelten die Grundsätze, dass Generalunternehmen nur in Ausnahmefällen bei Mehr-
facharbeiten beauftragt werden und dass aus Gründen der Korruptionsprävention keine 
Preisnachverhandlungen zulässig sind. 
Nach der Vorlage der eingegangenen Angebote bei der Vergabestelle erhält der wirtschaft-
lich (im Regelfall der preislich) günstigste Bieter per Vergabevermerk den Zuschlag. Hierfür 
wird die Vergabeentscheidung mit korrespondierenden Zusatzunterlagen an das Revisions-
amt der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie abschließend an den Eigenbetrieb weitergelei-
tet, der den Auftrag dann richtlinienkonform erteilt.

PwC Anlage III 
12 
DEE00020474.1.1 
  
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir bei 15 Stichproben die Einhaltung der 
gesetzlichen und stadtinternen Regelungen geprüft. Offenkundige Verstöße gegen zu beach-
tende Vergaberegelungen waren im Rahmen unserer Prüfung nicht zu erkennen. 
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote 
(z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?  
Gemäß den stadtinternen Vorgaben sind alle Aufträge zur externen Beschaffung grundsätz-
lich im Wettbewerb zu vergeben. Die Vergabeentscheidungen haben sich am wirtschaftlichs-
ten Ergebnis für die städtischen Stellen zu orientieren. Für wiederkehrende benötigte Mate-
rialien und Leistungen werden ebenfalls Vergleichsangebote eingeholt. 
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan  
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?  
Die Betriebskommission wurde nach unseren Feststellungen über alle wichtigen Angelegen-
heiten des Eigenbetriebs in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Betriebskommis-
sion mündlich und schriftlich unterrichtet. Hierzu werden von der Betriebsleitung Quartals-
berichte erstellt und der Betriebskommission vorgelegt. 
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?  
Nach unseren Feststellungen erfolgte die Berichterstattung entsprechend den Vorgaben und 
vermittelte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.  
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unter-
richtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abge-
wickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlas-
sungen vor und wurde hierüber berichtet?  
Nach unseren Feststellungen wurde die Betriebskommission über wesentliche Vorgänge an-
gemessen und zeitnah unterrichtet. Hierbei weisen die Unterlagen ein Aggregationsniveau 
auf, das die Handhabbarkeit durch das Überwachungsorgan berücksichtigt.  
Die Berichterstattung an die Stadtverordnetenversammlung erfolgte im Wesentlichen zeit-
nah und angemessen. 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte festgestellt, dass insbesondere 
ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle so-
wie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen vorliegen.

PwC Anlage III 
13 
DEE00020474.1.1 
  
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf des-
sen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?  
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichterstattung an die 
Betriebskommission nicht ausreichend war. In den Betriebskommissionssitzungen werden 
Wünsche zur Berichterstattung über besondere Themen üblicherweise formlos geäußert und 
durch die Betriebsleitung beantwortet. Eine Berichterstattung nach § 90 Abs. 3 AktG ist nicht 
erfolgt. 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder un-
ternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?  
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichtserstattung an die 
Betriebskommission nicht ausreichend war. 
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden 
Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?  
Es besteht keine D&O-Versicherung. 
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsor-
gans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?  
Nach unseren Feststellungen wurden keine Interessenskonflikte der Mitglieder der Betriebs-
leitung oder der Betriebskommission gemeldet. 
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven  
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?  
Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen in wesentlichem Umfang haben wir nicht 
festgestellt. 
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?  
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine auffallend hohen oder niedrigen Bestände fest-
gestellt. 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bi-
lanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegen-
stände wesentlich beeinflusst wird?  
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Darstellung 
der Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder 
niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird.

PwC Anlage III 
14 
DEE00020474.1.1 
  
Fragenkreis 12: Finanzierung  
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam-
men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflich-
tungen finanziert werden?  
Die Vermögenstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Der Anteil des 
investitionsbedingt höheren Anlagevermögens hat sich durch die um 17,4 % auf T€ 509.362 
stärker gestiegene Bilanzsumme von 89,4 % auf 88,0 % leicht vermindert. Das Anlagevermö-
gen ist wie im Vorjahr vollständig durch langfristige Mittel gedeckt, entsprechend decken die 
kurzfristigen Mittel die kurzfristigen Verpflichtungen. 
Im Übrigen stellt sich die nach internen und externen Finanzierungsquellen aufgegliederte 
Kapitalstruktur des Eigenbetriebs für den Bilanzstichtag im Vorjahresvergleich wie folgt dar: 
Interne 
Finanzierung
Externe 
Finanzierung
Interne 
Finanzierung
Externe 
Finanzierung
T€ T€ T€ T€
Eigene Mittel
Gezeichnetes Kapital 10.000 10.000
Rücklage 210.167 210.167
Gewinnvortrag 22.082 24.797
Jahresergebnis -5.679 -2.715
Investitionszuschüsse 27.710 19.758
16.403 247.877 22.082 239.925
Langfristige Fremdmittel
Langfristige Rückstellungen 24.305 22.864
Bankdarlehen 170.913 122.017
Verbindlichkeiten gegenüber 
der Stadt 7.587 3.991
Übrige langfristige Passiva 892 0
24.305 179.392 22.864 126.008
Kurzfristige Fremdmittel
Übrige Rückstellungen 6.014 7.241
Verbindlichkeiten gegenüber 
Banken 210 174
Verbindlichkeiten gegenüber 
der Stadt 32.001 6.159
Übrige kurzfristige Passiva 3.160 9.256
6.014 35.371 7.241 15.589
46.722 462.640 52.187 381.522
31.12.2021 31.12.2020
 
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 besteht eine Liquiditätsüberdeckung von T€ 10.771 
(Vorjahr T€ 23.344). Den langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmitteln von

PwC Anlage III 
15 
DEE00020474.1.1 
  
T€ 467.977 (Vorjahr T€ 410.879) stehen zum Bilanzstichtag mittel- bis langfristig gebun-
dene Vermögenswerte von T€ 457.206 (Vorjahr T€ 387.535) gegenüber. 
Formal kurzfristige Vermögenswerte, die nur längerfristig realisierbar sind, lagen zum Bi-
lanzstichtag mit Ausnahme der Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt und an 
andere Eigenbetriebe nicht vor. 
Im Berichtsjahr flossen für Darlehenstilgungen T€ 12.494 (Vorjahr T€ 6.715) und für Inves-
titionen T€ 70.472 (Vorjahr T€ 37.202) ab. Durch die Darlehensaufnahmen im Berichtsjahr 
sind liquide Mittel von T€ 61.139 (Vorjahr T€ 18.906), durch die Einstellungen in den Son-
derposten für Investitionszuschüsse T€ 8.407 (Vorjahr T€ 14.955) und durch die Vereinnah-
mung von Erlösen aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen (T€ 1.509) zugegangen. Ins-
gesamt hat sich der Finanzmittelfonds bei einem Mittelzufluss aus der laufenden Geschäfts-
tätigkeit von T€ 40.141 (Vorjahr T€ 8.596) gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag um 
T€ 28.230 auf T€ 39.875 erhöht. Zum Bilanzstichtag verfügte der Eigenbetrieb über ausrei-
chend liquide Mittel.  
Die im Wirtschaftsplan 2022 vorgesehenen Investitionen von insgesamt T€ 132.653 (Vorjahr 
T€ 81.739) sowie die Darlehenstilgungen von T€ 9.862 (Vorjahr T€ 8.766) sollen im We-
sentlichen durch Grundstücksverkäufe mit Buchgewinnen von T€ 18.500 (Vorjahr 
T€ 17.600), Kreditaufnahmen von T€ 112.636 (Vorjahr T€ 62.681), Abschreibungen von 
T€ 8.242 (Vorjahr T€ 7.984), Zuschüssen von T€ 3.060 (Vorjahr T€ 2.240) und einem Jah-
resgewinn von T€ 77 (Vorjahr T€ 0) finanziert werden.  
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf-
nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?  
Der Eigenbetrieb ist kein Konzern im Sinne des HGB. Ein städtischer Gesamtabschluss wird 
erstellt. Die Liquidität der Wissenschaftsstadt Darmstadt war im Berichtsjahr jederzeit gesi-
chert. 
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien 
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbun-
denen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?  
Im Berichtsjahr hat der Eigenbetrieb von der Wissenschaftsstadt Darmstadt Zuschüsse für 
Investitionen von T€ 499 (Vorjahr T€ 133) sowie vom Land Hessen Schuldendiensthilfen 
von T€ 163 (Vorjahr T€ 170) und Zuschüsse für Investitionen von T€ 870 (Vorjahr 
T€ 14.808) erhalten. Vom Bund wurden Zuschüsse für Investitionen von T€ 1.314 (Vorjahr 
T€ 0) bereitgestellt. Weiterhin wurden im Rahmen einer Eigentumsübertragung von Grund-
stücken in der Pankratiusstraße, Darmstadt, vom Anlagevermögen des Kernhaushalts der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt auf den Eigenbetrieb Zuschüsse von insgesamt T€ 3.651, die

PwC Anlage III 
16 
DEE00020474.1.1 
  
der Bund und das Land Hessen der Stadt jeweils hälftig zur Finanzierung der Gebäude bewil-
ligt hatten, ebenfalls auf den Eigenbetrieb übertragen und von diesem innerhalb des Sonder-
postens für Investitionszuschüsse erfasst. Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung der mit 
den Zuschüssen verbundenen Auflagen waren nicht zu erkennen. 
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung  
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?  
Der Eigenbetrieb verfügt bei einer um 17,4 % gestiegenen Bilanzsumme über eine Eigenka-
pitalquote zum 31. Dezember 2021 von 46,4 % (31. Dezember 2020 von 55,9 %). Finanzie-
rungsprobleme bestanden im Berichtsjahr nicht. Der Eigenbetrieb verfügt unter Berücksich-
tigung der Rücklagen über ein angemessenes Eigenkapital. Als Sondervermögen der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt ist die Kreditwürdigkeit durch die Stadt sichergestellt, so dass keine 
Finanzierungsprobleme bei dem Eigenbetrieb bestehen. 
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der 
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?  
Der Eigenbetrieb weist zum 31. Dezember 2021 einen Jahresverlust von € 5,7 Mio (Vorjahr 
€ 2,7 Mio) aus. Der Vorschlag, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen, ist mit der 
wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar. Der Kassenbestand und die Guthaben bei 
Kreditinstituten haben sich von € 11,6 Mio auf € 39,9 Mio erhöht, was mit € 11,2 Mio auf 
den vereinbarten Forderungsausgleich (2. Kaufpreisrate) am 30. Dezember 2021 aus dem 
im Jahr 2019 erfolgten Grundstücksverkauf des Messplatzes an die BVD daheim GmbH & 
Co. KG, Darmstadt, zurückzuführen ist. Bei der Beurteilung der finanziellen Lage des Eigen-
betriebs ist zu berücksichtigen, dass er jederzeit über das Cashpooling des Kernhaushalts der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt benötigte liquide Mittel abrufen kann. 
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit  
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Konzern-
unternehmen zusammen?  
Der Eigenbetrieb hat keine Segmente. 
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 
Der Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr mit einem Jahresverlust von € 5,7 Mio (Vorjahr 
€ 2,7 Mio) abgeschlossen. Der höhere Jahresverlust resultiert insbesondere aus geringeren 
Erträgen aus Grundstücksverkäufen, die im Berichtsjahr einen Rückgang von € 4,8 Mio auf 
€ 1,3 Mio verzeichneten.

PwC Anlage III 
17 
DEE00020474.1.1 
  
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbezie-
hungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unange-
messenen Konditionen vorgenommen werden?  
Den Kreditbeziehungen zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Eigenbetrieb 
liegen marktübliche Konditionen zugrunde. Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt über 
das Vermieter-Mieter-Modell zu zahlenden Mietkosten an den Eigenbetrieb für die Bereit-
stellung von Flächen für die Ämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt basieren auf den Plan-
daten für das jeweils folgende Jahr. Da die Kostenumlage des Eigenbetriebs an die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt nicht alle Kostenbestandteile umfasst (z.B. Kosten für die bauliche 
Unterhaltung der städtischen Brunnen), gewährt die Stadt dem Eigenbetrieb grundsätzlich 
einen Ertragszuschuss, um die übrigen Kosten zu decken. Obwohl der Eigenbetrieb im Wirt-
schaftsjahr 2021 einen Jahresverlust von € 5,7 Mio (Vorjahr € 2,7 Mio) erwirtschaftet hat, 
hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt wie im Vorjahr, keinen Zuschuss gewährt, da in der 
Bilanz aus Vorjahren ein Gewinnvortrag ausgewiesen wird, mit dem die Jahresverluste ver-
rechnet werden.  
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?  
Der Eigenbetrieb hat aufgrund seiner Geschäftstätigkeit keine Konzessionsabgabe zu ent-
richten.  
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen  
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung 
waren, und was waren die Ursachen der Verluste?  
Einzelne für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bedeutsame Verlustgeschäfte haben 
wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. 
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß-
nahmen handelt es sich?  
Da im Berichtsjahr keine verlustbringenden Geschäfte vorlagen, waren keine Maßnahmen 
zu ergreifen.

PwC Anlage III 
18 
DEE00020474.1.1 
  
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der 
Ertragslage  
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?  
Der Eigenbetrieb erzielte im Wirtschaftsjahr 2021 einen Jahresverlust vor städtischem Zu-
schuss von € 5,7 Mio (Vorjahr € 2,7 Mio). Die deutliche Ergebnisverschlechterung ist im We-
sentlichen auf den Rückgang der Erträge aus Grundstücksverkäufen um € 3,5 Mio auf 
€ 1,3 Mio zurückzuführen. Im Wirtschaftsjahr 2021 wurde unverändert zum Vorjahr kein 
städtischer Zuschuss gewährt. 
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Un-
ternehmens zu verbessern? 
Der Eigenbetrieb betreibt laufend die technische Verbesserung der ihm übertragenen Ge-
bäude, um die Instandhaltungs- und Unterhaltungskosten möglichst gering zu halten. Wei-
tere Maßnahmen betreffen die Bestandsoptimierung der Liegenschaften.

PwC Anlage IV 
1 
DEE00020474.1.1 
  
Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse 
Firma Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (IDA)  
Sitz Darmstadt 
Gründung Der Eigenbetrieb  wurde mit Beschluss seiner S atzung vom 
18. Dezember 2007 durch die Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt am 1. Januar 2008 gegründet. 
Gegenstand des Eigenbe-
triebs laut Satzung 
Gegenstand des Eigenbetriebs ist die bedarfsgerechte Versorgung 
der Organisationseinheiten (Ämter und Verwaltungsstellen) der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden, 
Räumen und die Verwaltung und Verwertung stadteigener Immo-
bilien unter betriebswirtschaftlich optimierten Bedingungen. Fer-
ner ist IDA Dienstl eister für alle bestehenden Eigenbetriebe und 
Betriebe gewerblicher Art der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Betriebssatzung Gültig in der Fassung vom 22. Januar 2021 
Wirtschaftsjahr Kalenderjahr 
Gesellschafter Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Organe • Stadtverordnetenversammlung 
• Betriebskommission 
• Betriebsleitung 
Stadtverordnetenversamm-
lung 
Im Berichtsjahr wurden von der Stadtverordnetenversammlung 
u.a. folgende Beschlüsse für den Eigenbetrieb gefasst: 
• Wirtschaftsplan 2022 
• Feststellung Jahresabschluss 2020 
• Grundstücksan- und -verkäufe 
• Gebäudesanierungen und Neubauten 
Betriebskommission Die Betriebskommission setzt sich gemäß § 7 Abs. 1  aus fünf Mit-
gliedern der Stadtverordnetenversammlung, drei Mitgliedern des 
Magistrats, zwei Mitgliedern des Personalrats des Eigenbetriebs 
sowie drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen 
Personen nach § 6 Abs. 3 EigBGes zusammen.  Die Mitglieder der 
Betriebskommission sind namentlich im Anhang (Anlage II) ge-
nannt. Es fand en Betriebskommissionssitzungen am 17. Februar, 
15. Juni, 14.  Juli, 17. September und am 9. November 2021 statt. 
Dabei wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst: 
• Grundstücksan- und -verkäufe 
• Wirtschaftsplan 2022 
• Gebäudesanierungen und Neubauten

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Betriebsleitung Betriebsleiter des IDA im Berichtsjahr waren: 
• Joachim Lisowski (1. Betriebsleiter und Technischer Bereich) 
• René Kirch (Kaufmännischer Bereich; von 1. Februar 2021 bis 
21. April 2022) 
• Norbert Werner (Kaufmännischer Bereich; bis 31. Januar 
2021) 
Wichtige Verträge Mietvertrag Mina-Rees-Straße 10 und 12  
Mit der West Site Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Die-
burg, wurde a m 25. April 2019 ein Gewerbemietvertrag und die 
Vereinbarung eines Ankaufrechts für die Liegenschaften Mina-
Rees-Straße 10 und 12 in Darmstadt abgeschlossen. Die monatli-
che Miete einschließlich Nebenkosten beträgt für die Mina -Rees-
Straße 10 in den Mietjah ren 1 bis 15 € 93. 057,61 und für die Mi-
na-Rees-Straße 12 in den Mietjahren 1 und 2 €  96.455,55 und 
erhöht sich dann jährlich bis zum Mietjahr 7 auf € 99.940,55. Die 
Mietzeit beträgt zunächst 15 Jahre , beginnend mit der Übergabe 
der letzten Mietfläche im Sommer 2020. 24 Monate vor Ablauf des 
Mietverhältnisses kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt das zu-
sätzlich vereinbarte einmalige Ankaufsrecht für beide Liegenschaf-
ten einschließlich der Erholungsfläche Am Kavalleriesand ausü-
ben. 
 
Büroflächenmietvertrag Mina-Rees-Straße 8 
Mit der Projekta Grundinvest GmbH & Co, West Site KG, Dieburg, 
wurde am 25. April 2019 ein Mietervertrag über 773,45  m² Büro-
fläche im 2. OG des Gebäudes Mina -Rees-Straße 8 in Darmstadt 
zu einer monatlichen Miete einschließlich Nebenkost en von 
€ 9.552,11 beginnend am 1. Februar 2020 abgeschlossen. Der 
Mietvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren  und ein Options-
recht der Mieterin den Mietvertrag 24 Monate vor Mietvertrags-
ende, um einmalig fünf Jahre zu verlängern. Nach der Optionszeit 
oder wenn die Option nicht gezogen wird verlängert sich das 
Mietverhältnis jeweils um 24 Monate, wenn es nicht 24 Monate 
vor Ablauf von einer Partei gekündigt wird. 
 
Gewerberaummietvertrag Luisencenter Darmstadt 
Mit der SBR Luisencenter S.à r.l. , Luxemburg, wurde am 5. / 18. 
Juli 2019 ein Mietervertrag über 4.667,00 m² Büro - und Service-
fläche im 2.  bis 5. OG des am Luisenplatz 5 in Darmstadt gelege-
nen Luisencenter zu einer monatlichen (Kalt-)Miete von insgesamt 
zunächst € 59.500,00 sowie einer monatlichen Vorauszahlung für 
Nebenkosten von € 4,80 je m²  abgeschlossen. Der Mietvertrag hat 
eine Laufzeit von 20 Jahren nach der Übergabe der letzten Fläche 
und ein Optionsrecht der Mieterin den Mietvertrag 18 Monate vor 
Mietvertragsende, um zweimalig fü nf Jahre zu verlängern. Nach 
den Optionszeiten verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um 
zwölf Monate, wenn es nicht zwölf Monate vor Ablauf von einer

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Partei gekündigt wird. Die Anpassung der Kaltmiete zum 1. Januar 
eines jeden Jahres - erstmalig zum 1. Januar 2022 - erfolgt auf der 
Grundlage des  Verbraucherpreisindex für Deutschland mit Basis 
des Jahres 2015. 
Mit Nachtrag Nr.1 zu diesem Mietvertrag vom 23. November / 17. 
Dezember 2020 wurde der ursprüngliche Mietbeginn für die ver-
schiedenen Teilflächen  um mehr als ein Jahr auf den Zeitraum 
vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 verschoben.  
Mit der vollständigen Übergabe der Flächen am 1. Dezember 2021 
trat die Verpflichtung zur Leistung der Mietzahlungen in Kraft. 
 
Mietvertrag Hilpertstraße 31  
Mit der Ferox Erste Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, 
Wuppertal, wurde am 21. Juni 2021 ein Mietvertrag für eine Büro-
fläche von 930,72 m² (Erdgeschoss) und 15 Pkw-Stellplätze in der 
Hilpertstraße 31 in Darmstadt abgeschlossen. Mietbeginn war der 
1. Juli 20 21. Die monatliche Miete einschließlich Nebenkosten 
beträgt € 14.785,80. Die Mietzeit beträgt drei Jahre. 
Weiterhin wurde am 21. Juni/14.  Juli 2021 ebenfalls für eine 
Mietzeit von drei Jahren zwischen beiden Vertragsparteien ein 
Mietvertrag über eine weitere Bürofläche von 2.615,28  m² (4. 
Obergeschoss) und 35 Pkw -Stellplätze in der  Hilpertstraße 31 
abgeschlossen. Mietbeginn war der 15. Juli 2021. Die monatliche 
Miete einschließlich Nebenkosten beträgt € 41.154,20. 
Zudem wurde am 19./26. August 2021 zwischen den Vertragspar-
teien ein Mietvertrag über einen Lagerraum in diesem Mietobjekt 
von 173,26 m² abgeschlossen. Die monatliche Miete einschließlich 
Nebenkosten beträgt € 1.074,22 bei einer Mietdauer vom 
1. September 2021 bis zum 31. August 2024.   
Nutzungsvereinbarungen Mit dem Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (Amt 50)  wurden zur Herrichtung und Bereitstellung 
von Erstwohnhäusern zwecks Unterbringung von zugewiesenen 
Flüchtlingen mehrere Nutzungsvereinbarungen abgeschlosse n. 
Die zwei größten Nutzungsvereinbarungen sind: 
• Die Nutzungsvereinbarung Otto-Röhm-Straße 39, Darmstadt, 
mit 924 Belegplätzen hat eine Laufzeit vom 1. Dezemb er 2016 
bis zum 30. November 2026.  
• Die Nutzungsvereinbarung Jefferson-Siedlung, Darmstadt, mit 
779 Belegplätzen hat te ursprünglich  eine Laufzeit vom 
22. September 2015 bis zum 30. September 2020. Mit Nach-
trag zum 1. Januar 2018 wurde die bestehende Nutzungsver-
einbarung um ein weiteres Gebäude mit 56 Plätzen erweitert. 
Damit verfügte die Stadt Darmstadt dort  zeitweise über insge-
samt 835 Belegplätze. Für den Nachtrag waren die Bedingun-
gen der bereits abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung in vol-
lem Umfang  wirksam. Die befristete Nutzungsvereinbarung 
verlängerte sich bislang jeweils um drei  Monate, wenn sie

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nicht vom Amt für Soziales und Prävention spätestens vier 
Monate vor Ablauf der Befristung schriftlich gekündigt w ird. 
Im Wirtschaftsjahr 2021 hat die Eigentümerin der Gebäude, 
die BVD New Living GmbH & Co. KG, Darmstadt, den mit dem 
Eigenbetrieb bestehenden Überlassungsvertrag zur Überlas-
sung der Gebäude mit Schreiben vom 16. September 2021 
zum 31. Dezember 2021 gekündigt. In den Monaten Mai , Juni 
und Dezember 2021  wurden sämtliche Gebäude nach ihrer 
Räumung vom Eigenbetrieb an die Eigent ümerin übergeben.  
Der Eigenbetrieb hat aufgrund der vollständigen Rückgabe der 
Gebäude am 21.  September 2021 die Nutzungsvereinbarung 
mit dem Amt für Soziales und Prävention  schriftlich gekün-
digt.

Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaft sprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusamm enfas-
send „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti-
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlic h vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklic h vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im  Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dr itten 
gegenüber.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein  bestimm-
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät zen ordnungs-
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer überni mmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäfts füh-
rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis-
se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfe r ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu  bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei bet riebs-
wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen V ereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpfl ichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerun gen
hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfe r alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren  Informa-
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgäng en und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auf trags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und we iteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Täti gkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wi rtschafts-
prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die V ollstän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Information en sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprü fer formu-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigke it der 
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die  D a u e r  d e s  
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech-
nung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwer kunter-
nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die d ie Unab-
hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchti gen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitu ng des 
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schrif tliche Darstellung 
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindl ich. Sofern 
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünft e des 
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich b estätigt werden. 
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten 
Auftrags sind stets unverbindlich.
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (A rbeits-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entw urf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des W irtschafts-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schrif tlichen Zustim-
mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist z ur Weiter-
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behörd lichen
Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers un d die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den  Auftragge-
ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfü llung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktrete n; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber 
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die  erbrach-
te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit o der
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Sow eit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach  Ab s .  1 ,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren n ach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler  u n d
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gu tachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit v om Wirt-
schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unricht igkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfe rs enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung  auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Au ftragge-
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stil lschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Sch weigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbez ogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Daten schutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfer s, insbe-
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzliche n Haf-
tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des §  323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, m it Ausnah-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundh eit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelne n Scha-
densfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Au f-
traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten z u.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfe r
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen  Pflichtver-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte  Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise 
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
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(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezügli ch eines 
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schad ens 
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen eine r Pflicht-
verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in m ehreren 
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfac hes auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Un terlassen als 
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegen heiten mitei-
nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen . In 
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 M io. € in 
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min-
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschrieben en Pflicht-
prüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von s echs 
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Kla ge erhoben 
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht 
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu rückzufüh-
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kö rper oder 
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung ge ltend zu 
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsp rüfer 
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlus s oder 
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterver wenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht ertei l t ,  s o  i s t  e i n  
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfu ng im Lage-
bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stell e nur mit schrift-
licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten 
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so dar f der 
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftr aggeber 
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlan gen des 
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere 
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung i n steuerli-
chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom A uftraggeber 
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig un d vollstän-
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge.  Er hat jedoch 
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinz uweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fr isten 
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprü fer hierzu 
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der  Auftragge-
ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wese ntlichen 
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzul egen, dass 
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Ver fügung 
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die 
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallende n Tätigkei-
ten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteue r, 
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuerer klä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden J ahres-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Auf stellungen 
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steu ern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den 
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von 
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der 
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufga ben die 
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffa ssung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ei n Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Verei nbarungen die 
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-
ren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steu erbera-
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen den ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform 
vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Kö rper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie 
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern un d Abgaben 
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B . auf 
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwe rbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten de r Fi-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsa chen, 
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um -
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintr itt und 
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquida tion und 
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentat ions-
pflichten. 
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung al s 
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Üb erprüfung 
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage , ob alle 
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen w ahrge-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernom men.  
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftra ggeber 
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kom munikation 
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderunge n stellt, wie 
e t w a  d i e  V e r s c h l ü s s e l u n g  v o n  E - M a i l s ,  w i r d  d e r  A u f t r a g g e b e r  d e n W i r t -
schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarfo rderung 
An s p ru c h au f Er s ta t tu n g se i n er  Au s l ag e n;  d ie  U msa tz s te ue r w i rd  zusätzlich 
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Aus lagen-
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der v ollen Befrie-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als 
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen 
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagener satz nur 
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderunge n zulässig.
14. Streitschlichtungen  
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverf ahren vor einer 
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbrauchers treitbeile-
gungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebe nden An-
sprüche gilt nur deutsches Recht.
Lizenziert für/Licensed to: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft inkl. Tochtergesellschaften | 4319723
 
20000005214300
M4PDF-Engine V20.80

anlage 3

270 Zeichen

Punkt 35: Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
Genehmigung des Jahresabschlusses 2021 
 (V-Nr. 2022/0340) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: SPD, FDP und AfD  
Stimmenthaltung: Die Linke.

Beratungsverlauf (3)

TOP 435
TOP 31
TOP 35

Orte (11)

  • Pankratiusstraße
  • Grafenstraße
  • Pfnorstraße
  • Hilpertstraße 0
  • Kleyerstraße
  • Luisenplatz 5
  • Am Kavalleriesand
  • Heinrich-Delp-Straße
  • Alsfelder Straße 16
  • Mina-Rees-Straße 10
  • Otto-Röhm-Straße 39

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0344
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.10.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00