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1895/2017

Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Energieleitlinien an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen

Beschlussvorlage Ausschuss 19.09.2017

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Anlage 3: Energiecheckliste - Stand 06/2017

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Ansehen

Anlage 2: Energieleitlinien- Synopse 2017-2010

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Ansehen

Anlage 1: Energieleitlinien 2017 - Stand 06/2017

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 6-Auszug Umweltausschuss 12.10.17

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Ansehen

Anlage 4: Anforderungen Gebäudeautomation Juni 2017

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Ansehen

Anlage 5-Auszug BA GW 18.09.17

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3: Energiecheckliste - Stand 06/2017

4117 Zeichen

Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 3 1 / 3
Projektangaben
Bezeichnung Projekt: Adresse:
lfd.
Nr. Kap. Thema Anmerkung
4. Hochbau Begründung in Stichworten eintragen
1 4.1.3 Tageslichtkonzept erarbeitet, 
Lichtumlenksysteme berücksichtigt
2 4.1.5 Sonnenschutz mit Hinterlüftung und 
Lichtlenkung
3 4.2 Einhaltung des Passivhausstandards
4 4.2.1 Neubauten: Passivhaus-Bauteile 
ooder U-Werte nach Leitlinien
5 4.2.2 Wärmebrücken
6 4.2.3 Gebäudedichtheit
7 4.2.4 Sanierungen: Passivhaus-Bauteile 
oder U-Werte nach Leitlinien
5. Heizungstechnik
8 5.2 Ermittlung der Heizwärme-
leistung nach Rechenverfahren 
(ausführlich oder vereinfacht)
9 5.3 Fernwärmeversorgung möglich, 
Antwort auf Anschlussanfrage liegt 
vor
10 5.4 Auslegung der Systemtemp-eraturen 
auf max. 60° C Vorlauf
10 5.6 Aufteilung der Heizkreise nach 
unterschiedlichen Raumtemper-
raturen und Nutzungsbereichen
11 5.8 Thermostatventile mit fest 
einstellbarer oberer Temperatur-
begrenzung und Frostschutz
12 5.9 Einsatz alternativer Heiztechnik mit 
Wirtschaftlichkeits- vorbetrachtung
6. Raumlufttechnik
13 6.2 Wärmerückgewinnungssysteme mit 
entsprechender Rückwärmezahl 
vorgesehen
14 6.3 Ventilatorleistung besser als SFP3 
nach EN 13779 Tabelle 9
15 6.4 RLT Anlage Regelungskonzept liegt 
vor
Energie-Checkliste
liegt vor
PSP-Nr:
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
ja 
nein 
ja 
ja 
nein 
ja 
nein 
Energiecheckliste_Stand_Juni_2017

Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 3 2 / 3
Projektangaben
Bezeichnung Projekt: Adresse:
lfd.
Nr. Kap. Thema Anmerkung
Energie-Checkliste
liegt vor
PSP-Nr:
16 6.5 Kühlung von Sonderzonen 
erforderlich
17 6.6 Berücksichtigung der freien Kühlung 
bei geplanten Kälteanlagen
7. Gebäudeautomation
18 7.2 Automationsstationen (AS) mit 
Optimierungsprogrammen lt. 
Leitlinien (Anhang Anforderungen 
Gebäudeautomation)
19 7.3 Datenübetragung der AS zur Bedien- 
und Managementebene
des Energiemanagement. (Objekte 
Sondervermögen GW)
19 7.4 Erweiterung AS Bestand, Angaben 
Bestand: Fabrikat, Typ, Alter (ca.)
8. Sanitärtechnik, Trinkwasser
20 8.2 Einhaltung der Durchfluss-
Mengenbegrenzung bei WC-
Spülung,Waschtischen und Duschen
21 8.2 Selbstschlussarmaturen vorgesehen
22 8.3 Warmwasserbereitung zentral oder 
dezentral gem. Vorgaben 
23 8.5 Versickerungsflächen für Hof-, und 
Wegentwässerung vorgesehen
9. Elektrotechnik
24 9.5 Vorlage von Tabelle mit Ziel-
/Planwerte der install.Beleuchtung je 
Raumtyp: Ergebnis angeben (Ziel-
/Grenz-/installierter Wert)
Zielwert     / installierter Wert  /   Grenzwert: 
 _____ _/ ________________ / __________   W/m²
25 9.7 Beschreibung Grundkonzept für die 
Steuerung der Beleuchtung 
einschließlich Funktionsschema 
26 9.8 werden Präsenzmelder der 
Beleuchtung auch für RLT Anlagen 
genutzt 
27 9.10 Leistungsmessung für Gesamt-
anschlusswert > 30kW 
ja 
nein 
ja 
nein 
nein
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
Energiecheckliste_Stand_Juni_2017

Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 3 3 / 3
Projektangaben
Bezeichnung Projekt: Adresse:
lfd.
Nr. Kap. Thema Anmerkung
Energie-Checkliste
liegt vor
PSP-Nr:
10. Photovoltaik
28 10.1 Ist die Dachfläche für 
Photovoltaikanlage geeignet?
Verschattungsfreie Flächengröße in 
m². Flachdach/ Schrägdach mit 
Neigungswinkel
verschattungsfreie Dachfläche in m²
29 10.1 Installation der PV-Anlage durch 
Gebäudewirtschaft?
30 10.2 Anforderungen Eigenerzeug-
ungsanlagen werden eingehalten
11. Konzeption Energiezähler
30 11.1 Konzeption Energiezähler
lt. Leitlinien, Datenfernübertragung 
zum Versorgungsnetz gemäß
TAB des EVU
31 11.2 Konzeption Energiezähler 
(Unterzähler) lt. Leitlinien, Anschluss 
an GA (AS) mit M-Bus
Planungsstand (Datum): Vorlage für:
 Vorplanung Weiterplanungsbeschluss
 Entwurfsplanung Baubeschluss
 Sonstiges
Kommentar 261/43 - Energiemanagement:
Wiedervorlage bis:
Datum/Unterschrift Projektleitung GW Datum/Unterschrift  261/43 - Energiemanagement
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
ja 
nein 
Energiecheckliste_Stand_Juni_2017

Anlage 2: Energieleitlinien- Synopse 2017-2010

66324 Zeichen

Aktualisierung der 
 Energieleitlinien der Stadt Köln 2017 
- Gegenüberstellung der geltenden Fassung 2010 und neuen Fassung 2017 - 
Ergänzungen und Streichungen sind entsprechend kenntlich gemacht (durch durchgestrichenen bzw. fettgedruckten Text) 
Anlage 2

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  1 
Umsetzung der Leitlinien 
Die nachfolgenden Leitlinien sind Grundlage aller Architekten- und In-
genieurbeauftragungen. Sie gelten für alle städtischen Neubau- und 
Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand sowie für Gebäude, die im 
Rahmen von ÖPP- oder anderen Investorenmodellen in Zukunft errich-
tet werden, mit dem Ziel einer nachhaltigen effizienten Energienutzung. 
Die Leitlinien sind den planenden Architekten und Ingenieuren am Be-
ginn der Planung auszuhändigen und deren projektbezogene Umset-
zung in Absprache mit der Gebäudewirtschaft- Energiemanagement in 
der Beauftragung bindend vorzuschreiben. Die Energieleitlinien spie-
geln den aktuellen Stand der Technik wider und werden bei Bedarf fort-
geschrieben. Sie ergänzen bestehende Gesetze, gültige Normen und 
Richtlinien und ersetzen keine fachgerechte, projektbezogene Planung. 
Sie bilden die Basis für ein effizientes Energiemanagement. 
 
 
Oberster Planungsgrundsatz bei allen Bauvorhaben der Gebäudewirt-
schaft ist es, die Summe aus Investitions- und Betriebskosten über die 
Lebensdauer des Gebäudes zu minimieren. Dieses Ziel lässt sich ins-
besondere mit einer integralen Planung der Gewerke während der Pla-
nungsphase realisieren. Dazu werden vom Architekten bzw. Projektlei-
ter schon zu Beginn der Vorplanung neben den Nutzern auch die 
Fachplaner herangezogen, um anhand der Nutzungsanforderungen 
und örtlichen Gegebenheiten eine wirtschaftlich optimierte Gesamtkon-
zeption des Gebäudes zu entwickeln. Die Bearbeitung und Einhaltung 
der Leitlinien ist dabei in den einzelnen Planungsschritten nachzuwei-
sen. Die Ergebnisse sind anhand der im Anhang beigefügten Checklis-
te zu dokumentieren und werden durch die Gebäudewirtschaft- Ener-
giemanagement geprüft und für die Beschluss fassenden politischen 
Gremien freigegeben. 
1 Umsetzung der Leitlinien 
 
Die nachfolgenden Leitlinien sind Grundlage aller Architekten- und In-
genieurbeauftragungen. Sie gelten für alle städtischen Neubau- und 
Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand sowie für Gebäude, die im 
Rahmen von ÖPP- oder anderen Investorenmodellen in Zukunft errich-
tet werden, mit dem Ziel einer nachhaltigen effizienten Energienutzung. 
Die Leitlinien sind den planenden Architekten und Ingenieuren am Be-
ginn der Planung auszuhändigen und deren projektbezogene Umset-
zung in Absprache mit der Gebäudewirtschaft- Energiemanagement in 
der Beauftragung bindend vorzuschreiben. Die Energieleitlinien spie-
geln den aktuellen Stand der Technik wider und werden bei Bedarf fort-
geschrieben. Sie ergänzen bestehende Gesetze, gültige Normen und 
Richtlinien, ersetzen jedoch keine fachgerechte, projektbezogene Pla-
nung. Sie bilden die Basis für ein effizientes Energiemanagement. 
 
Bei Planungen in Passivhaus-Bauweise finden sich Ergänzungen 
zu den Vorgaben der Energieleitlinien in der „Anlage zu den BQA: 
Rahmenbedingungen Passivhausstandard“. Diese ist in diesem 
Fall ebenfalls Grundlage der Planung. 
Oberster Planungsgrundsatz bei allen Bauvorhaben der Gebäudewirt-
schaft ist es, die Summe aus Investitions- und Betriebskosten über die 
Lebensdauer des Gebäudes zu minimieren. Dieses Ziel lässt sich ins-
besondere mit einer integralen Planung der Gewerke während der Pla-
nungsphase realisieren. Dazu werden vom Architekten beziehungswei-
se Projektleiter schon zu Beginn der Vorplanung neben den Nutzern 
auch die Fachplaner herangezogen, um anhand der Nutzungsanforde-
rungen und örtlichen Gegebenheiten eine wirtschaftlich optimierte Ge-
samtkonzeption des Gebäudes zu entwickeln. Die Bearbeitung und 
Einhaltung der Leitlinien ist dabei in den einzelnen Planungsschritten 
nachzuweisen. Die Ergebnisse sind anhand der im Anhang beigefügten 
Checkliste zu dokumentieren und werden durch die Gebäudewirtschaft- 
Energiemanagement geprüft und für die Beschluss fassenden politi-
schen Gremien freigegeben.

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  2 
Wirtschaftlichkeit 
Grundsätzlich sollen alle wirtschaftlichen Maßnahmen umgesetzt wer-
den. Eine Maßnahme ist dann wirtschaftlich, wenn innerhalb der rech-
nerischen Lebensdauer die eingesparten Energie- und Betriebskosten 
höher sind als die erforderlichen Investitionskosten. Dies wird bei Ein-
haltung der Energieleitlinien im Allgemeinen gut erreicht. Wenn von den 
Leitlinien abgewichen wird, sowie bei Variantenbetrachtungen, ist die 
Wirtschaftlichkeit mit Hilfe des Rechenverfahren der Gesamtkostenbe-
rechnung nachzuweisen (siehe Anlage 2). Dabei sind Umweltfolgekos-
ten in Höhe von 50 €/to CO2 als Beitrag zum Klimaschutz anzusetzen. 
 
2 Wirtschaftlichkeit 
 
Grundsätzlich sollen alle wirtschaftlichen Maßnahmen umgesetzt wer-
den. Eine Maßnahme ist dann wirtschaftlich, wenn innerhalb der rech-
nerischen Lebensdauer die eingesparten Energie- und Betriebskosten 
höher sind als die erforderlichen Investitionskosten. Dies wird bei Ein-
haltung der Energieleitlinien im Allgemeinen gut erreicht. Wenn von den 
Leitlinien abgewichen wird, sowie bei Variantenbetrachtungen, ist die 
Wirtschaftlichkeit mit Hilfe einer geeigneten Wirtschaftlichkeitsbe-
trachtung nachzuweisen. Dabei sind neben Investitions- und Ener-
giekosten auch die Kosten für den störungsfreien Betrieb einschl. 
Wartungskosten sowie eventuelle Kosten für Ersatzbeschaffungen 
nach Ablauf der Anlagennutzungszeit einzurechnen. 
 3 Dokumentation, Abweichungen und Nichteinhaltung 
 
Alle Planungen für Neubauten, Generalsanierungen und Sanierun-
gen der Gebäudehülle sind mit dem Sachgebiet „Energiemanage-
ment“ abzustimmen, ebenso Planungen für technische Sanierun-
gen für größere Einzelmaßnahmen. Das Sachgebiet „Energiema-
nagement“ berät hinsichtlich der technischen und wirtschaftlich 
optimalen Umsetzung der Vorgaben aus dieser Leitlinie. 
Die Umsetzung der Anforderung aus dieser Leitlinie, insbesondere 
Abweichungen und Nichteinhalten, ist anhand der Checkliste 
(„Energie-Checkliste“) zu dieser Leitlinie zu dokumentieren. Die 
Dokumentation ist vom Sachgebiet „Energiemanagement“ gegen-
zuzeichnen und ist Bestandteil der Baubeschluss-Vorlage. 
1 Hochbau 
a) Architektur 
Kompakte Gebäude verbrauchen wenig Heizenergie. Verkehrsflächen 
und Nebenräume, aber auch Lufträume sollen minimiert werden. Räu-
me sollen weitgehend natürlich be- und entlüftet werden können. Das 
gilt auch für Passivhäuser außerhalb der Heizperiode. Hierfür sind aus-
reichend große Fensteröffnungsflügel vorzusehen.  
4 Hochbau 
 
4.1 Architektur 
4.1.1 Kompaktheit 
Die Gebäudehüllfläche ist bei gegebenem Raumprogramm gering zu 
halten (möglichst kompakt). Kompakte Gebäude verbrauchen weniger 
Heizenergie. Verkehrsflächen und Nebenräume, aber auch Lufträume 
sollen minimiert werden. 
 
4.1.2 Natürliche Lüftung 
Räume sollen weitgehend natürlich be- und entlüftet werden können.

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  3 
 
 
 
 
 
In allen Räumen sollte Tageslicht genutzt werden, Arbeitsplätze sind 
tageslichtorientiert zu planen. Die Gebäudeausrichtung und -geometrie 
sowie die Ausrichtung und Größe der Fenster sind unter den Gesichts-
punkten natürliche Belüftung, passive Solarenergienutzung, sommerli-
che Überhitzung und maximale Tageslichtnutzung zu optimieren. Zur 
Versorgung der Nutzungsbereiche mit Tageslicht ist ein schlüssiges 
Konzept vorzulegen. Dabei sollen möglichst architektonische Elemente 
(zum Beispiel Lichtumlenksysteme) berücksichtigt werden.  
 
 
Räume, die hohe Reflexionsgrade der Wand- und Fußbodenoberflä-
chen aufweisen, benötigen weniger Strom für die Beleuchtung. Um 
gute Reflexionsgrade zu erreichen, sind unter Abwägung von architek-
tonischen Farbkonzepten und weiterer Kriterien wie Reinigungsanfällig-
keit vorrangig helle Farben und glatte Oberflächen zu realisieren. 
Bodentiefe Verglasungen oder verglaste Brüstungsbereiche sind zu 
vermeiden, um die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz 
nach DIN 4108 Teil 2 leichter einhalten zu können. Heizkörper vor ver-
glasten Flächen sind nicht zulässig. 
Hauptzugänge sollen einen unbeheizten Windfang erhalten. 
Besonnte Fensterflächen erhalten einen außen liegenden Sonnen-
schutz (Durchlassfaktor b < 0,2 nach VDI 2078), wenn sie nach Süden, 
Das gilt auch beim Einsatz einer mechanischen Lüftungsanlage 
für die heizfreie Zeit. Hierfür sind ausreichend große Fensteröffnungs-
flügel vorzusehen. Als Orientierungswert kann hierbei gelten: 
a) Stoßlüftung (Fensterflügel ganz geöffnet): Lüftungsquerschnitt 
12% von Raumgrundfläche 
b) Dauerlüftung (Fensterflügel gekippt, Sommerfall): Lüftungs-
querschnitt 4% von Raumgrundfläche. 
 
4.1.3 Tageslichtnutzung 
In allen Räumen sollte Tageslicht genutzt werden, Arbeitsplätze sind 
tageslichtorientiert zu planen. Die Gebäudeausrichtung und -geometrie 
sowie die Ausrichtung und Größe der Fenster sind unter den Gesichts-
punkten natürliche Belüftung, passive Solarenergienutzung, sommerli-
che Überhitzung und maximale Tageslichtnutzung zu optimieren. Ein 
Tageslichtquotient von 5% für Räume mit 300 Lux und 3% für 
Räume mit 100 Lux ist als Minimum einzuhalten. Zur Versorgung 
der Nutzungsbereiche mit Tageslicht ist ein schlüssiges Konzept vorzu-
legen. Dabei sollen möglichst architektonische Elemente (zum Beispiel 
Oberlichter, Lichthöfe, Lichtumlenksysteme) berücksichtigt werden.  
 
4.1.4 Reflexionsgrad der Innenflächen 
Räume, die hohe Reflexionsgrade der Wand- und Fußbodenoberflä-
chen aufweisen, benötigen weniger Strom für die Beleuchtung. Um 
gute Reflexionsgrade zu erreichen, sind unter Abwägung von architek-
tonischen Farbkonzepten und weiterer Kriterien wie Reinigungsanfällig-
keit vorrangig helle Farben und glatte Oberflächen zu realisieren. 
 
4.1.5 Sonnenschutz 
Besonnte Fensterflächen erhalten einen außen liegenden Sonnen-
schutz (Durchlassfaktor b < 0,2 nach VDI 2078). Dieser wird grundsätz-
lich automatisch betrieben, muss aber manuell übersteuerbar sein. Für 
eine ausreichende Hinterlüftung ist zu sorgen. Der Sonnenschutz muss 
so einstellbar sein, dass auch bei voller Schutzfunktion möglichst kein 
Kunstlicht erforderlich wird. Hierzu können z.B. tageslichtorientierte 
Lamellen-Systeme eingesetzt werden, deren oberer Teil getrennt ein-
stellbar ist und eine Reflektion des Sonnenlichtes gegen die Raumde-
cke ermöglichen.

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  4 
Westen oder Osten ausgerichtet sind. Dieser wird grundsätzlich auto-
matisch betrieben, muss aber manuell übersteuerbar sein. Für eine 
ausreichende Hinterlüftung ist zu sorgen. Der Sonnenschutz ist so zu 
planen, dass auch bei voller Schutzfunktion möglichst kein Kunstlicht 
erforderlich wird. Hierzu können tageslichtorientierte Lamellen-Systeme 
eingesetzt werden, deren oberer Teil getrennt einstellbar ist und eine 
Reflektion des Sonnenlichtes gegen die Raumdecke ermöglichen. 
 
 
4.1.6 Windfang 
Hauptzugänge sollen bei Neu- und Erweiterungsbauten einen ausrei-
chend großen unbeheizten Windfang erhalten (Türabstand ≥ 2,5m).

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  5 
b) Baulicher Wärmeschutz 
Neubau 
Neubauten sollen den Passivhaus-Standard erfüllen (unter anderem 
Jahresheiz-wärmebedarf <15 kWh/m²a). Der Nachweis ist über das 
Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) des Passivhaus-Instituts 
Darmstadt zu erbringen. Sollte dieser Standard nicht wirtschaftlich er-
reicht werden können, ist dies zu begründen. In allen diesen Fällen ist 
dann eine über die Anforderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 
2009) hinausgehende Energieeffizienz zu erreichen. Hierzu ist nachzu-
weisen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Qp’ des zu errichtenden 
Gebäudes (bei Wohngebäuden: für Heizung, Warmwasserbereitung, 
Lüftung und Kühlung; bei Nichtwohngebäuden: für Heizung, Warmwas-
serbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung) den ent-
sprechenden Jahres-Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes 
„Standard Köln“ (gleiche Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und 
Nutzung) mit der in Anlage 1/Tabelle1 angegebenen technischen Refe-
renzausführung nicht überschreitet. 
 
 
 
Details sind so zu planen, dass der Aufschlag für Wärmebrücken klei-
ner gleich 0,05 W/m² K ist. Dabei sind entweder Einzelnachweise oder 
Details aus dem Wärmebrückenkatalog zulässig. Die Dichtigkeit ist 
grundsätzlich mit dem Blower-Door Test nachzuweisen. Dabei ist bei 
Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlage ein n50-Wert von maximal 
2/h, bei Gebäuden mit raumlufttechnischer Anlage von maximal 1/h zu 
erreichen. Bei Gebäuden in Passivhaus-Bauweise ist ein n50-Wert 
kleiner als 0,6 zu erreichen. 
Transparente Bauteile in Dächern wie Lichtkuppeln, Lichtbänder sind 
4.2 Baulicher Wärmeschutz 
 
4.2.1 Neubau Passivhauskomponenten 
 
Neubauten sollen mit Passivhauskomponenten geplant und ausge-
führt werden (nach der Passivhaus-Bauweise: sehr gute Wärme-
dämmung, Vermeidung von Wärmebrücken, Luftdichtigkeit, flä-
chendeckende Lüftung mit Wärmerückgewinnung). 
Bei Neubauten sind mindestens folgende Bauteilqualitäten einzu-
halten: 
 
Bauteil   max. U-Wert (W/m²K)  entspricht i.d.R. mindestens  
Außenwand  
(Außendämmung) 0,15   22 cm bei WLG 035 
Dach   0,13   26 cm bei WLG 035 
Oberste Geschossdecke  0,13  26 cm bei WLG 035 
Boden/Kellerdecke 0,25   14 cm bei WLG 035 
Fenster/Fenstertüren 0,80   3- Scheiben 
Oberlichter:  verglast 1,00   2- Scheiben  
Außentüren:  opak 1,00   2,5 cm bei WLG 025 
                    verglast 1,30   2- Scheiben 
 
Sollte dieser Standard nicht wirtschaftlich erreicht werden können, ist 
dies durch den Planer explizit zu begründen. Als Mindeststandard 
gilt dann eine um 30% bessere Energieeffizienz (baulicher Wärme-
schutz) als die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 
1.Januar 2016 verlangt. 
 
4.2.2 Wärmebrücken 
Die Konstruktion ist so auszuführen, dass der Aufschlag für die 
Wärmebrücken auf die U-Werte nach EnEV maximal 0,05 W/m²K 
beträgt. Einzelnachweise oder Details aus dem Wärmebrückenkatalog 
sind zulässig. 
 
4.2.3 Gebäudedichtheit 
Die Dichtheit der Gebäudehülle bei Neubauten und Generalsanie-
rungen ist durch eine Luftdichtigkeitsmessung nach DIN EN 13829 
nachzuweisen. Es ist bei Gebäuden mit Passivhaus-Komponenten ein

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  6 
möglichst zu vermeiden. 
 
Modernisierung, Sanierung 
Bei der Modernisierung bestehender Gebäude sind nach Möglichkeit 
Bauteile nach Passivhaus-Standard zu verwenden, aber mindestens 
folgende U-Werte einzuhalten: 
 
Bauteile U-Wert in W/m²K entspricht etwa einer 
Dämmdicke 
Außenwand 0,20 18 cm (WLG 035) 
 
Dach 0,18 20 cm (WLG 035) 
 
Decken, Wände, Boden gegen 
unbeheizte Räume und Erdreich 0,30 12 cm (WLG 035) 
 
Fenster 1,30  
 
Verglasung (bei Austausch) 0,80  
 
Außentüren 1,60  
  
 
(Angaben der Dämmdicke dienen lediglich als Orientierung) 
 
 
Bei Fenstern ist ein wärmetechnisch verbesserter Randverbund (warme 
Kante) einzusetzen. Glasteilende Sprossen im Scheibenzwischenraum 
sind zu vermeiden. 
Bei Sanierungsmaßnahmen umfangreicherer Art (mehrere Teil der Ge-
bäudehülle und/oder Anlagentechnik, Generalinstandsetzung) dürfen 
die Anforderungen der EnEV 2009 für Neubau um maximal 15 % über-
schritten werden.    
 
Ausnahmen gelten, wenn die genannten Werte mit wirtschaftlich ver-
tretbarem Aufwand nicht erreichbar sind. Die optimale Variante ist dann 
n50-Wert kleiner als 0,6 zu erreichen. In allen anderen Fällen  ist ein 
n50-Wert von maximal 1,0 zu erreichen. 
 
4.2.4 Modernisierung von Gebäuden 
Bei der Modernisierung bestehender Gebäude sind mindestens folgen-
de U-Werte einzuhalten: 
 
Bauteil   max. U-Wert (W/m²K) entspricht i.d.R.mindestens 
 
Außenwand   0,20  18 cm bei WLG 035 
Dach    0,18  18 cm bei WLG 035 
Decken, Wände,  
Boden gegen  
unbeheizte Räume und  
Erdreich   0,30  12 cm bei WLG 035 
Fenster/Fenstertüren  1,10  2- Scheiben 
Außentüren:  opak   1,00  2,5 cm bei WLG 025 
                    Verglast  1,30  2- Scheiben 
 
Wird bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen (Generalinstand-
setzung mit Gebäudehülle und Anlagentechnik) gemäß EnEV al-
ternativ ein Primärenergienachweis geführt, dann darf der Wert 
des Referenzgebäudes der EnEV 2016 für Neubauten um maximal 
40 % überschritten werden. 
 
4.2.5 Randverbund Fenster 
Bei Fenstern ist ein wärmetechnisch verbesserter Randverbund (warme 
Kante) einzusetzen. Glasteilende Sprossen im Scheibenzwischenraum 
sind zu vermeiden. 
  
4.2.6 Ausnahmen 
Ausnahmen gelten, wenn 
a) die genannten Werte mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand 
nicht erreichbar sind (die optimale Variante ist dann durch einen Wirt-
schaftlichkeitsvergleich zu ermitteln) oder 
b) aus technischen oder denkmalpflegerischen Gründen einzelne 
Anforderungen nicht eingehalten werden können.

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  7 
mittels Gesamtkostenberechnung nachzuweisen (siehe Seite 2, Wirt-
schaftlichkeit).  Wenn aus technischen oder denkmalpflegerischen 
Gründen einzelne Anforderungen nicht eingehalten werden können, 
sind Ausnahmen zulässig. Alle Abweichungen sind jedoch mit der Ge-
bäudewirtschaft- Energiemanagement abzustimmen. 
Alle Abweichungen sind in diesen Fällen mit der Gebäudewirtschaft – 
Energiemanagement abzustimmen. 
 
4.3 Dachflächen für Solaranlagen 
Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer 
die Möglichkeit zur Installation von Solarstromanlagen (Photovol-
taik) einzubeziehen. Die Dachflächen sind statisch so auszulegen, 
dass eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Zusätzliche 
Lastreserven und notwendige Schächte/Leerrohre für die Führung 
von Leitungen sind entsprechend den Vorgaben der TGA- Planung 
vorzusehen.

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  8 
2 Heizungstechnik 
Grundlagen  
Die betriebsfertigen Anlagen werden nach dem neuesten Stand der 
Technik sowie der jeweils zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugeneh-
migung gültigen Normen und gesetzlichen Vorschriften ausgeführt. Ins-
besondere sind dabei die technischen Vorschriften für Bauleistungen 
nach DIN 18380 und 18382, die VOB Teil C, die Vorschriften der regio-
nalen Energieversorger sowie die städtischen Vorgaben für Raumtem-
peraturen (Anlage 2) einzuhalten. 
Wärmeerzeugung 
Die Auslegung der Heizungsanlage erfolgt bei Neubaumaßnahmen 
nach detaillierter normgerechter Wärmebedarfsberechnung. Bei Ersatz 
von Heizkessel im Bestand kann nach vereinfachter Wärmebedarfsbe-
rechnung (zum Beispiel nach der Hüllflächen-Methode, Verbrauchshis-
torie oder anderer geeigneter Verfahren) ausgelegt werden. Eventuell 
anstehende oder zwischenzeitlich ausgeführte Sanierungen der Ge-
bäudehülle sind dabei entsprechend zu berücksichtigen. Ein Austausch 
ohne eine der vorgenannten Heizlastberechnungen ist unzulässig. 
Die Gebäudeheizung erfolgt über eine Sekundärheizanlage als ge-
schlossene Pumpen-Warmwasser-Heizungsanlage. Fernwärme aus 
Kraft-Wärme-Kopplung, wie in Köln verfügbar, ist zu bevorzugen. Dabei 
ist sowohl bei Neubaumaßnahmen wie auch bei Sanierungen zu über-
prüfen, ob Fernwärme in der Nähe des Objektes vorhanden ist und ein 
Anschluss wirtschaftlich erfolgen kann. Bei einem Betrieb mit Erdgas 
sind Brennwertkessel zu verwenden.  
 
 
 
5 Heizungstechnik 
 
5.1 Einhaltung Normen, Vorschriften 
 
Die heizungstechnischen Anlagen werden nach dem neuesten Stand 
der Technik sowie der jeweils zum Zeitpunkt der Erteilung der Bauge-
nehmigung gültigen Normen und gesetzlichen Vorschriften ausgeführt. 
Insbesondere sind dabei die technischen Vorschriften für Bauleistungen 
nach DIN 18380 und 18382, die VOB Teil C, die Vorschriften der regio-
nalen Energieversorger sowie die städtischen Vorgaben für Raumtem-
peraturen (Anlage 2) einzuhalten. 
 
5.2 Auslegung 
Die Auslegung der Heizungsanlage erfolgt bei Neubaumaßnahmen 
nach detaillierter normgerechter Wärmebedarfsberechnung gem. DIN 
EN 12831. Bei Ersatz von Heizungsanlagen im Bestand kann nach 
vereinfachter Wärmebedarfsberechnung (zum Beispiel nach der Hüll-
flächen-Methode, Verbrauchshistorie oder anderer geeigneter Verfah-
ren) ausgelegt werden. Eventuell anstehende oder zwischenzeitlich 
ausgeführte Sanierungen der Gebäudehülle sind dabei entsprechend 
zu berücksichtigen. Ein Austausch ohne eine der vorgenannten Heiz-
lastberechnungen ist unzulässig. 
 
5.3 Fernwärme 
Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung, wie in Köln verfügbar, ist unter 
Abwägung der Wirtschaftlichkeit zu bevorzugen. Dabei ist sowohl 
bei Neubaumaßnahmen wie auch bei Sanierungen zu überprüfen, ob 
Fernwärme in der Nähe des Objektes vorhanden ist. Ist eine Fern-
wärmeversorgung möglich, ist beim Versorger RheinEnergie AG 
eine Anschlussanfrage zu stellen und zur Prüfung der Wirtschaft-
lichkeit beim Energiemanagement im Rahmen der energiewirt-
schaftlichen Prüfung vorzulegen. Dabei ist die Anschlussleistung 
auf Grund der hohen Kosten der Leistungsvorhaltung auf den 
kleinstmöglichen Wert auszulegen. Wenn keine Fernwärme genutzt 
werden kann, ist der Einsatz von regenerativen Heizungssystemen 
bzw. anderen geeigneten alternativen Heizungskonzepten (siehe 
auch 5.9) zu prüfen.

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  9 
 
Zur optimalen Ausnutzung des Kondensationsbereiches sowie zur Re-
duzierung von Leitungsverlusten sind maximale Systemtemperaturen 
von 60/40 °C vorzusehen. Ausnahmefälle mit höheren Systemtempera-
turen sind zu begründen. 
Wenn keine Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Nah-/Fernwärme) 
genutzt werden kann, ist der Einsatz von Biomasse-Heizkesseln oder 
anderen geeigneten alternativen Heizungskonzepten zu prüfen und 
neben einem technischen Vergleich zur konventionellen Heizung in 
einer Wirtschaftlichkeits-Vorbetrachtung zu dokumentieren.  
Wärmeverteilung 
Das Rohrsystem ist entsprechend der Rohrnetzberechnung auf Basis 
der städtischen Temperaturvorgaben einzuregulieren. Ohne eine ord-
nungsgemäße Einregulierung, die durch ein Protokoll zu dokumentieren 
ist, erfolgt keine Abnahme. Die sich in der Praxis einstellenden Raum-
temperaturen sind zu überprüfen und gleichfalls zu protokollieren. Im 
Bedarfsfall ist eine Nachregulierung erforderlich. 
Das Gebäude ist in Heizkreise aufzuteilen, die sich mindestens nach 
Raumtemperatur- beziehungsweise Vorlauftemperaturniveau sowie 
nach vorhandenen zeitlich unterschiedlichen Nutzungsbereichen rich-
ten. 
Die Auslegung der statischen Heizflächen erfolgt entsprechend den 
baulichen Vorgaben ausgerichtet auf jedes Raster. Radiatoren sind 
gegenüber Konvektoren zu bevorzugen. Für Turnhallen ist der Einsatz 
von Deckenstrahlplatten zu bevorzugen. Der Strahlungsanteil der ein-
gesetzten Platten muss dabei über 75 % liegen. 
 
 
Thermostatventile müssen einen integrierten hydraulischen Abgleich 
ermöglichen. Die Ausführung erfolgt als Modell mit fest einstellbarer 
oberer Begrenzung und unterer Begrenzung auf Frostschutz. Der Nut-
zer kann damit aktiv regeln, zum Beispiel die Heizung bei Fensterlüf-
 
5.4 Systemtemperatur 
Bei Einsatz von Gasbrennwertkesseln sind zur optimalen Ausnutzung 
des Kondensationsbereiches sowie zur Reduzierung von Leitungsver-
lusten maximale Vorlauftemperaturen von 60°C oder geringer vorzuse-
hen. Ausnahmefälle mit höheren Vorlauftemperaturen sind zu begrün-
den. Die kurzzeitige Anhebung der Vorlauftemperatur bei Anforde-
rung einer zentralen Warmwasserbereitung bleibt davon ausge-
nommen. Die Umlaufwassermenge ist so gering wie möglich zu 
halten, um eine hohe Spreizung zur Rücklauftemperatur zu erzie-
len. 
 
5.5 Rohrnetz 
Das Rohrsystem ist entsprechend der Rohrnetzberechnung auf Basis 
der städtischen Temperaturvorgaben einzuregulieren. Die Einregulie-
rung ist durch ein Protokoll zu dokumentieren. Die sich in der Praxis 
einstellenden Raumtemperaturen sind zu überprüfen und gleichfalls zu 
protokollieren. Im Bedarfsfall ist eine Nachregulierung erforderlich. Eine 
Abnahme erfolgt nur unter Vorlage dieses Protokolls. 
 
5.6 Heizkreise 
Das Gebäude ist in Heizkreise aufzuteilen, die sich mindestens nach 
Raumtemperatur- beziehungsweise Vorlauftemperaturniveau sowie 
nach vorhandenen zeitlich unterschiedlichen Nutzungsbereichen rich-
ten. Weitere Hinweise finden sich im Anhang Gebäudeautomation. 
 
5.7 Heizflächen 
Die Auslegung der statischen Heizflächen erfolgt entsprechend den 
baulichen Vorgaben. Radiatoren sind gegenüber Konvektoren zu be-
vorzugen. Für Turnhallen ist der Einsatz von Deckenstrahlplatten zu 
bevorzugen. Der Strahlungsanteil der eingesetzten Platten muss dabei 
über 80 % liegen. 
 
5.8 Thermostatköpfe (Einzelraumregelung ohne Hilfsenergie) 
Thermostatventile müssen einen integrierten hydraulischen Abgleich 
ermöglichen. Die Proportionalabweichung der Thermostatventile darf 
maximal 1 Kelvin betragen. Die Ausführung des Thermostatkopfes

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  10 
tung reduzieren. Die Proportionalabweichung der Thermostatventile 
darf maximal 1 Kelvin betragen. 
erfolgt als Modell mit verdeckter, fest einstellbarer oberer Begrenzung 
und unterer Begrenzung auf Frostschutz. Der Nutzer kann damit aktiv 
regeln und zum Beispiel die Heizung bei Fensterlüftung reduzieren. 
Einzelraumregelungen mit Hilfsenergie sind nur in Ausnahmefäl-
len nach Abstimmung mit dem Energiemanagement einzusetzen.

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  11 
3 Regenerative Energien 
Wenn keine Nah-/Fernwärme genutzt werden kann, ist bei der Planung 
von sowohl Anlagen zur Wärme- und Warmwassererzeugung als auch 
Klimaanlagen der Einsatz erneuerbarer Energien (Solarenergie, Bio-
masse, Umwelt- oder Erdwärme, Grundwasser etc.) zu prüfen. 
Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die 
Möglichkeit zur Installation von Solarstromanlagen (Photovoltaik) ein-
zubeziehen. Die Dachflächen sind statisch so auszulegen, dass eine 
Photovoltaikanlage nachgerüstet werden kann. (zusätzliche Lastreser-
ven: Schrägdach 25 kg/m², Flachdach 75 kg Punktlast und 60 kg/m² 
Flächenlast (bei vorhandener Bekiesung 30 kg/m²)). Notwendige 
Schächte/Lerrrohre für die Führung von Leitungen sind vorzusehen. 
Neben den prinzipiellen Konzepten der Energietechniken sind Wirt-
schaftlichkeitsvorbetrachtungen unter Berücksichtigung möglicher fi-
nanzieller Fördermittel aufzustellen. Eine Berücksichtigung von innova-
tiven Techniken wird dabei ausdrücklich begrüßt. 
5.9 Regenerative/Alternative Heiztechnik 
 
5.9.1 Wirtschaftlichkeit 
Bei Einsatz regenerativer/alternativer Heizungstechnik ist durch 
einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zur konventionellen Gasbrenn-
wertheizung die Eignung und Effizienz der Alternativanlagen zu 
dokumentieren. Dabei ist eine einfache technische Lösung anzu-
streben. Betrieb und Unterhaltung sollen keine stark erhöhten An-
forderungen stellen und die Anlagen von den vor Ort ansässigen 
Fachhandwerkern im Allgemeinen gut betreut und gewartet wer-
den können. Kombinationen aus verschiedenen Wärmeerzeu-
gungsanlagen sind dem Energiemanagement im Konzept vorzule-
gen und müssen vor der Weiterplanung frei gegeben werden. In-
halt und Form der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind rechtzeitig 
mit dem Energiemanagement abzustimmen und die dortigen Vor-
gaben zu berücksichtigen. 
 
5.9.2 Holzpellets 
Bei Pelletanlagen sind Lösungen mit einer monovalenten Be-
triebsweise nur bis 50 kW Heizleistung zulässig. Größere Anlagen 
sind als Mehrkesselanlagen oder in Kombination mit Gasbrenn-
wertkesseln zu erstellen.  
 
5.9.3 Blockheizkraftwerke 
Bei der Errichtung von Blockheizkraftwerken (BHKW) sind vor In-
betriebnahme alle erforderlichen Unterlagen und Berechnungen 
zur Anmeldung beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAfA) so-
wie beim Hauptzollamt an das Energiemanagement zu übergeben. 
Bei der Planung sind bereits alle erforderlichen Zähler gemäß Auf-
lagen des BAfA sowie für ein späteres Monitoring vorzusehen und 
einzubauen. Im Entwurf ist eine detaillierte textliche und zeichne-
rische Darstellung der geplanten Einbindung des BHKWs in das 
Wärme- und Strombedarfskonzept des Bauvorhabens vorzulegen 
und Möglichkeiten der Optimierung des Lastmanagements im spä-
teren Betrieb vorzusehen. 
  
Weitere Details für Stromeigenerzeugungsanlagen sind in der An-

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  12 
lage „Anforderungen an Eigenerzeugungs-Anlagen“ zu den Ener-
gieleitlinien aufgeführt und zu berücksichtigen. 
Die Auswirkungen von installierten Eigenerzeugungsanlagen auf 
EnEV- Bilanzierung oder andere Berechnungen/Nachweise sind zu 
dokumentieren. 
5.9.4 Pufferspeicher 
Die Größe erforderlicher Pufferspeicher darf 100 l je 1 kW Heizleis-
tung nicht übersteigen. Die Wirtschaftlichkeit zum Einsatz eines 
Stromspeichers ist zu prüfen.

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  13 
4 Raumluft-Technik 
Neubauten im Passivhaus-Standard erhalten zwingend eine geregelte 
Frischluftzufuhr über raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen). Bei 
Abweichung vom Passivhaus-Standard ist bei Neubauten aus hygieni-
schen und energetischen Gründen ebenfalls eine raumlufttechnische 
Anlage mit geregelter Frischluftzufuhr vorzusehen. Bei umfassenden 
Sanierungen (Generalsanierungen) von Schulgebäuden ist zu prüfen, 
ob in geeigneter Weise eine raumlufttechnische Anlage nachzurüsten 
ist und bei positivem Ergebnis ist dies zu realisieren. Ausnahmen hier-
von sind dann zulässig, wenn diese energetisch und wirtschaftlich 
günstiger sind. 
 
 
Raumlufttechnische Anlagen erhalten grundsätzlich eine Wärmerück-
gewinnung mit einer Rückwärmezahl größer als 0,75 bei trockenem 
Betrieb und einem Massenstromverhältnis von 1. Die Luftmengen sind 
entsprechend den Anforderungen der DIN EN 13779 zu minimieren. 
Der Außenluftanteil ist auf das unbedingt notwendige Maß zu be-
schränken. Die für die raumlufttechnische Anlage insgesamt aufgewen-
dete maximale elektrische Antriebsleistung darf den „Grenzwert Elekt-
roenergiebedarf“ (GWE) von 1.800 W pro m³/s (Zuluft 1.000W; Abluft 
800 W) nicht übersteigen. Der Gesamtwirkungsgrad der raumlufttechni-
schen Anlage bis 5.000 m³/h darf 55 % nicht unterschreiten. Oberhalb 
5.000 m³/h ist ein Gesamtwirkungsgrad von mindestens 60 % zu errei-
chen. Die Regelung der Raumluftqualität sollte mind. in der Kategorie 
IDA-C4 der EN 13779:2007 ausgeführt werden. Sofern eine niedrigere 
Kategorie gewählt wird, ist dieses gesondert zu begründen.  
 
Das gesamte und energierelevante Regelungs- und Steuerungskonzept 
ist in der Planung ausführlich zu beschreiben und der Gebäudewirt-
schaft, Energiemanagement im Zuge der energiewirtschaftlichen Stel-
lungnahme vorzulegen (siehe hierzu auch Anhang „Anforderungen Ge-
6 Raumlufttechnik 
 
Bei Passivhaus-Planungen sind raumlufttechnische Anlagen (RLT-
Anlagen) zwingend vorgegeben. Weiter führende Vorgaben, z.B. 
zu den vorgeschriebenen Luftmengen im Schulneubau, sind in der 
„Anlage zu den BQA: Rahmenbedingungen Passivhausstandard“ 
zusammengefasst und bilden bei Passivhaus-Planungen gemein-
sam mit den Energieleitlinien die Planungsgrundlage.  
 
6.1 Luftvolumenströme  
Die Luftmengen sind entsprechend den Anforderungen der DIN EN 
13779 zu minimieren. Der Außenluftanteil ist auf das notwendige Maß 
zu beschränken. Angestrebt wird ein CO2-Wert der Raumluft in den 
Klassenräumen, der im Durchschnitt bei 1.000 ppm angesiedelt ist 
(Kategorie IDA 3 gem. DIN EN 13779 Tabelle A 10). 
 
6.2 Wärmerückgewinnung 
RLT-Anlagen erhalten grundsätzlich eine Wärmerückgewinnung nach 
DIN EN 13053 (2012) entsprechend Klasse H2 oder besser. Die 
Wärmerückgewinnung beträgt dabei WRG >75% bei trockenem 
Betrieb und einem Massestromverhältnis von 1:1. 
 
6.3 Ventilatoren 
Die spezifische Ventilatorleistung ist gem. EN 13779:2007 (Tab. 9) 
nach SFP 3 oder besser auszulegen. Die Gesamtenergieeffizienz 
nach DIN EN 13053 (2012) der Anlage muss dabei der Klasse A 
oder besser entsprechen. Die Regelung der Raumluftqualität sollte 
mindestens nach Kategorie IDA-C4 der EN 13779:2007 (Tab. 6) ausge-
führt werden. Sofern eine niedrigere Kategorie gewählt wird, ist dieses 
gesondert zu begründen.  
 
6.4 Regelungs- und Steuerungskonzept 
6.4.1 Dokumentation 
Das gesamte und energierelevante Regelungs- und Steuerungskonzept 
ist in der Planung ausführlich zu beschreiben und der Gebäudewirt-
schaft- Energiemanagement im Zuge der energiewirtschaftlichen Stel-
lungnahme vorzulegen (siehe hierzu auch Anhang „Anforderungen Ge-

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  14 
bäudeautomation“). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Kühlung von Sonderzonen ist nur in Ausnahmen gestattet und auf 
ein Minimum zu begrenzen. Generell ist zu prüfen, ob die Wärmelasten 
durch natürliche Luftwechsel abgeführt werden können, eine mechani-
sche Nachtlüftung zur kontrollierten Nachtauskühlung ohne Anforde-
rungen an die Geräusch- und Zugfreiheit ausreicht oder eine adiabate 
Kühlung möglich ist. Gegebenenfalls sind alternative Kühlsysteme ein-
zusetzen. Eine gleichzeitige Heizung und Kühlung ist durch geeignete 
technische Maßnahmen zu verhindern. 
Bei der Planung von Kälteanlagen ist für die Winter- und Übergangs-
monate die Möglichkeit der freien Kühlung über die Kondensatoren 
bäudeautomation“). 
 
6.4.2 Vorspülung 
Die nach DIN 13779 geforderte Lüftung in der belegungsfreien Zeit 
erfolgt über eine ca. 30-minütige Vorspülung unmittelbar vor Nut-
zungsbeginn. 
 
6.4.3 Normalbetrieb 
Der Betrieb der Lüftungsanlage soll im Normalfall nur während der 
Heizperiode erfolgen. Außerhalb der Heizperiode erfolgt die Lüf-
tung der Räume über die Fensteranlagen. Ausnahmen wie innen-
liegende Räume, Räume mit Beeinträchtigung durch Verkehrs-
lärm, besondere Lüftungsanforderungen auf Grund von Schad-
stoffen o.ä. sind mit der entsprechenden Begründung zulässig. 
 
6.4.4 Betriebsanzeige 
Um den Betrieb bzw. Nichtbetrieb der Lüftungsanlage für den Nut-
zer erkennbar zu machen, ist eine geeignete Anzeige vorzusehen 
und an einer für die Nutzer gut sichtbaren Stelle zu installieren. 
Als einfachste Lösung ist ein farbiges, ca. 15 cm langes Bändchen 
aus langlebigem Material an einem der Luftauslässe je belüfteten 
Raum denkbar, welches ohne weitere Geräuschentwicklung den 
Luftaustritt und damit den Betrieb der RLT-Anlage anzeigt. 
 
6.5  Kühlung von Sonderzonen 
Die Kühlung von Sonderzonen ist nur in Ausnahmen gestattet und auf 
ein Minimum zu begrenzen. Generell ist zu prüfen, ob die Wärmelasten 
durch natürliche Luftwechsel abgeführt werden können, eine mechani-
sche Nachtlüftung zur kontrollierten Nachtauskühlung ohne Anforde-
rungen an die Geräusch- und Zugfreiheit ausreicht oder eine adiabate 
Kühlung möglich ist. Gegebenenfalls sind alternative Kühlsysteme ein-
zusetzen. Eine gleichzeitige Heizung und Kühlung ist durch geeignete 
technische Maßnahmen zu verhindern. 
 
6.6 Kälteanlagen 
Bei der Planung von Kälteanlagen ist für die Winter- und Übergangs-
monate die Möglichkeit der freien Kühlung über die Kondensatoren

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  15 
ohne Einsatz der aktiven Kälteerzeugung vorzusehen. Eine ausrei-
chend große Dimensionierung der Kondensatoren zur Einhaltung einer 
möglichst geringen Druckdifferenz ist einzuplanen. Es sind ausschließ-
lich elektronische Einspritzventile zulässig. 
 
 
 
Die einwandfreie Einregulierung der raumlufttechnischen Anlage hin-
sichtlich Volumenstrom und Temperatur ist nach Fertigstellung durch 
ein Einregulierungsprotokoll zu dokumentieren. 
ohne Einsatz der aktiven Kälteerzeugung vorzusehen. Eine ausrei-
chend große Dimensionierung der Kondensatoren zur Einhaltung einer 
möglichst geringen Druckdifferenz ist einzuplanen.  
 
6.7 Leckrate 
Die Luftleckrate der Kanäle und Rohre darf die Luftdichtheitsklas-
se C nach DIN EN 1507, Tabelle 1 bzw. DIN EN 15727, Tabelle 3 
nicht überschreiten. 
 
6.8 Abnahme RLT-Anlage 
Die RLT-Anlage ist erst abzunehmen, wenn eine einwandfreie Ein-
regulierung der raumlufttechnischen Anlage hinsichtlich Volu-
menstrom und Temperatur erfolgt ist und der Nachweis der Dicht-
heit des Kanalsystems sowie die Messung der elektrischen Leis-
tungsaufnahme und des Geräuschpegels nach Fertigstellung 
durch ein Einregulierungsprotokoll dokumentiert ist. Eine Kopie 
dieses Einregulierungsprotokolls ist vor der Schlussabnahme un-
aufgefordert an die Gebäudewirtschaft- Energiemanagement zu 
übersenden. Dieser Punkt ist explizit im Leistungsverzeichnis als 
separate Position aufzunehmen.

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  16 
5 Gebäudeautomation 
Die Automationsstationen (AS) in den Gebäuden und die zentrale Ma-
nagement- und Bedieneinrichtung (MBE) sind ein Teil der Gebäudeau-
tomation (GA) und maßgeblich für den effizienten Einsatz der Energie 
verantwortlich. Damit dieser Teil der Gebäudeautomation seine Aufga-
ben erfüllen kann, ist es notwendig, Mindestanforderungen an Geräten, 
Funktionalitäten und Datenübertragung zu fordern (siehe hierzu auch 
Anhang „Anforderungen Gebäudeautomation“). 
 
Die Hauptaufgabe der Gebäudeautomation ist die Regelung, Steue-
rung, Kontrolle und Überwachung der betrieblichen Anlagen zum Zwe-
cke der optimalen Betriebsführung und die sich daraus ergebene Si-
cherstellung des effizienten Energieeinsatzes. Es ist dringend darauf zu 
achten, dass die verschiedenen Gewerke der betrieblichen Anlagen 
übergreifend in die Gebäudeautomation integriert werden. 
Alle betrieblichen Anlagen werden zum Zwecke der optimalen Betriebs-
führung durch die Automationsstationen (AS) überwacht, geregelt, ge-
steuert et cetera Zusätzliche externe Regelungs- und Steuereinheiten 
beziehungsweise Geräte sind zu vermeiden. (siehe hierzu auch An-
hang „Anforderungen Gebäudeautomation“) 
Die Automationsstationen werden zur bereits bestehenden Manage-
ment- und Bedieneinrichtung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
nach Vorgaben der „An-forderungen Gebäudeautomation“ aufgeschal-
tet. Alle Gebäude im Passivhaus-Standard sind aufzuschalten, ansons-
ten gilt als Kriterium die Leistung der/des Wärmeerzeuger/s: 
Leistung Aufschaltung  Prüfung Energiemanagement 
bis 150 kW nach Prüfentscheid ja 
Ab 150 kW ja   nein 
 
Ausnahmen sind im Einzelfall mit der Gebäudewirtschaft - Energiema-
nagement abzuklären. Bei der Berechnung der Leistung ist die Ge-
7 Gebäudeautomation 
 
7.1 Grundsätzliches 
Die Automationsstationen (AS) in den Gebäuden und die zentrale Ma-
nagement- und Bedieneinrich-tung (MBE) sind ein Teil der Gebäudeau-
tomation (GA) und maßgeblich für den effizienten Einsatz der Energie 
verantwortlich. Damit dieser Teil der Gebäudeautomation seine Aufga-
ben erfüllen kann, sind Mindestanforderungen an Geräte, Funktionalitä-
ten und die Datenübertragung zu erfüllen. Details hierzu sind im An-
hang „Anforderungen Gebäudeautomation“ geregelt. 
 
7.2 Aufgaben 
Die Hauptaufgabe der Gebäudeautomation ist die Regelung, Steue-
rung, Kontrolle und Überwachung der betrieblichen Anlagen zum Zwe-
cke der optimalen Betriebsführung und die sich daraus ergebene Si-
cherstellung des effizienten Energieeinsatzes. Es ist dringend darauf zu 
achten, dass die verschiedenen Gewerke der betrieblichen Anlagen 
übergreifend in die Gebäudeautomation integriert werden.  
 
Alle betrieblichen Anlagen werden zum Zwecke der optimalen Betriebs-
führung durch die Automationsstationen (AS) überwacht, geregelt, ge-
steuert. Zusätzliche externe Regelungs- und Steuereinheiten bezie-
hungsweise Geräte sind zu vermeiden.  
 
7.3 Aufschaltung 
Die Automationsstationen werden zur bereits bestehenden Manage-
ment- und Bedieneinrichtung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
nach Vorgaben der „Anforderungen Gebäudeautomation“ aufgeschal-
tet. Gebäude mit Passivhaus-Komponenten sind immer aufzuschal-
ten, ansonsten gilt als Kriterium die Leistung der/des Wärmeerzeuger/s: 
 
Leistung Aufschaltung  Prüfung Energiemanagement 
bis 150 kW nach Prüfentscheid ja 
Ab 150 kW ja   nein 
 
Ausnahmen sind im Einzelfall mit der Gebäudewirtschaft- Energiema-
nagement abzuklären. Bei der Berechnung der Leistung ist die Ge-

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  17 
samtwärmeleistung des jeweiligen Objekts maßgebend (alle Wärmeer-
zeuger einer Wirtschaftseinheit). 
 
Bei Erweiterungs- oder Neubauten auf dem Gelände des Objekts be-
ziehungsweise bei Erweiterungen der betrieblichen Anlage ist grund-
sätzlich zu prüfen, ob die bestehende Automationsstation des Objekts 
ausgebaut beziehungsweise erweitert werden kann. Hierzu muss die 
Automationsstation des Bestands bei Planungsbeginn auf die Erweite-
rungsmöglichkeit geprüft werden. Sofern die Automationsstation des 
Bestandes erweitert wird, ist eine Abstimmung mit der Gebäudewirt-
schaft - Energiemanagement erforderlich. 
 
 
Die Planung und Ausführung der Gebäudeautomation erfolgt unter an-
derem nach DIN EN ISO 16484 und VDI 3814 in den aktuellsten Fas-
sungen. Die Steuer-, Regelungs- und Optimierungsprogramme müssen 
aus dem Ergebnis der Vorplanung bereits ersichtlich werden. Das Er-
gebnis der Vorplanung ist mit der Gebäudewirtschaft - Energiema-
nagement abzustimmen. 
samtwärmeleistung des jeweiligen Objekts maßgebend (alle Wärmeer-
zeuger einer Wirtschaftseinheit) 
 
7.4 Bestandserweiterungen 
Bei Erweiterungs- oder Neubauten auf dem Gelände des Objekts be-
ziehungsweise bei Erweiterungen der betrieblichen Anlage ist grund-
sätzlich zu prüfen, ob die bestehende Automationsstation des Objekts 
ausgebaut beziehungsweise erweitert werden kann. Hierzu muss die 
Automationsstation des Bestands bei Planungsbeginn auf die Erweite-
rungsmöglichkeit geprüft werden. Sofern die Automationsstation des 
Bestandes erweitert wird, ist eine Abstimmung mit der Gebäudewirt-
schaft- Energiemanagement erforderlich. 
 
7.5 Weitere Planungsvorgaben 
Die Planung und Ausführung der Gebäudeautomation erfolgt unter an-
derem nach DIN EN ISO 16484 und VDI 3814 in den aktuellsten Fas-
sungen. Die Steuer-, Regelungs- und Optimierungsprogramme müssen 
aus dem Ergebnis der Vorplanung bereits ersichtlich werden. Das Er-
gebnis der Vorplanung ist mit der Gebäudewirtschaft - Energiema-
nagement abzustimmen.

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  18 
6 Wassereinsparung 
 Wasserversorgung 
Die Versorgung einzelner Nutzungsgruppen erfolgt über einen gemein-
samen Wasserverteiler. Jede Nutzungsgruppe ist mit geeichten Was-
serzwischenzählern auszustatten, damit eine nutzungsspezifische Ver-
brauchskontrolle erfolgen kann. 
WC-Spülungen sind auf 6 l zu begrenzen und mit einer handbetätigten 
Sparfunktion mit entsprechendem Hinweisschild auszustatten. Urinale 
sind im Allgemeinen als Trockenurinale mit Trennmembrane auszufüh-
ren. Sind im Einzelfall Spülurinale wirtschaftlicher, so sind diese mit 
berührungslosen Spülarmaturen oder mit einer zentralen, zeitgesteuer-
ten Spüleinrichtung zu versehen. Die Einstellung der Spülmenge und 
Häufigkeit ist dabei zu optimieren und der wechselnde Bedarf, z.B. am 
Wochenende, ist zu berücksichtigen.  
 
 
An Waschtischen ist der Zapfstellendurchfluss auf 6 l/min, bei Duschen 
auf 9 l/min zu begrenzen. An verbrauchsintensiven Abnahmestellen 
(zum Beispiel Duschen, et cetera ) sind Selbstschlussarmaturen vorzu-
sehen. Die Auslaufzeit ist bei Duschen auf 20 Sekunden, bei Waschti-
schen auf 5 Sekunden einzustellen.  
 
Die zentrale Bereitung von Trinkwarmwasser erfolgt über Edelstahl-
speicher mit Speicherladesystem und Desinfektionsraum oder über 
Frisch-Warmwasser-Stationen mit ausreichender Bevorratung von Hei-
zungswasser. Der Anschluss der Zirkulationsleitung ist dabei in den 
Zulauf zum Lade-Wärmetauscher zu legen. Die Maßnahmen gegen 
Legionellenkontamination müssen dem DVGW-Arbeitsblatt W551 be-
ziehungsweise W553 entsprechen. Der Warmwasserbedarf wird nach 
DIN 4708 ermittelt. Davon abweichend erhalten Einfach-Turnhallen nur 
8 Sanitärtechnik-Trinkwasserversorgung 
 
8.1 Trinkwasserhygiene 
Oberste Priorität der Trinkwasserversorgung hat die Einhaltung 
der aktuellen Anforderungen an die Trinkwasserhygiene vor Ein-
sparungsmaßnahmen. 
  
8.2 Spülmenge  
8.2.1 WC- und Urinal-Anlagen 
WC-Spülungen sind auf 6 l zu begrenzen und mit einer handbetätigten 
Sparfunktion mit entsprechendem Hinweisschild auszustatten. Urinale 
sind als Spülurinale auszuführen und mit berührungslosen Spülar-
maturen auszustatten. Bei Urinal-Anlagen mit mehr als 5 Urinalen 
bzw. mit Urinalrinne ist eine zentrale, zeitgesteuerte Spüleinrich-
tung vorzusehen. Die Einstellung der Spülmenge und Häufigkeit ist 
dabei zu optimieren und der wechselnde Bedarf, z.B. am Wochenende, 
ist zu berücksichtigen. Diese zentrale Spüleinrichtung ist in die Gebäu-
deautomation einzubinden, damit deren ordnungsgemäße Funktion 
überwacht werden kann.  
 
8.2.2 Waschtische und Duschen 
An Waschtischen ist der Zapfstellendurchfluss auf 6 l/min, bei Duschen 
auf 9 l/min zu begrenzen. An allen allgemein zugänglichen Abnah-
mestellen sind Selbstschlussarmaturen vorzusehen. Ausnahmen bei 
entsprechendem Bedarf sind zu begründen. Die Auslaufzeit ist bei 
Duschen auf 20 Sekunden, bei Waschtischen auf 8 Sekunden einzu-
stellen.  
 
8.3 Zentrale Trinkwarmwasserbereitung 
Die zentrale Bereitung von Trinkwarmwasser erfolgt über Frisch-
Warmwasser-Stationen mit ausreichender Bevorratung von Heizungs-
wasser, die möglichst verbrauchsnah anzuordnen sind. Edelstahlspei-
cher mit Speicherladesystem und Desinfektionsraum sind hierbei 
nur in begründeten Ausnahmen zulässig. Der Anschluss der Zirkula-
tionsleitung ist in den Zulauf zum Lade-Wärmetauscher zu legen. Die 
Maßnahmen gegen Legionellen Kontamination müssen dem DVGW-
Arbeitsblatt W551 beziehungsweise W553 entsprechen. Der Warm-

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  19 
jeweils 2 Duschplätze für Frauen und Männer, die im Durchlauferhitzer-
prinzip betrieben werden.  
Bei dezentralem Warmwasserbedarf sind Klein-Durchlauferhitzer an-
stelle von Untertisch-Speichern einzusetzen.  
Die technische Nutzung von Trinkwasser (zum Beispiel in Rückkühl-
werken) ist zu minimieren. Ausreichend dimensionierte Trockenluftküh-
ler sind zu bevorzugen. 
Entwässerung - Regenwassernutzung 
Zur Minimierung der Flächenabwässer sind Hof- und Wegeflächen als 
Versickerungsflächen auszuführen. Bei Dachentwässerungen ist zum 
Zwecke des Boden- und Grundwasserschutzes, der Kanalentlastung 
und der Gebührenreduzierung die Versickerungsmöglichkeit auf dem 
Grundstück zu prüfen und wenn möglich umzusetzen.  
Eventuell ist bei größeren Grünflächen in Verbindung mit entsprechend 
großen Dachflächen eine Zwischenspeicherung und spätere Verwen-
dung zur Bewässerung als Ersatz von Sprengwasser in Trinkwasser-
qualität sinnvoll. 
 
wasserbedarf wird nach DIN 4708 ermittelt.  
Abweichend von der Warmwasser-Bedarfsermittlung erhalten Einfach-
Turnhallen nur jeweils 2 Duschplätze für Frauen und Männer, die im 
Durchlauferhitzer-Prinzip betrieben werden.  
 
8.4 Dezentrale Trinkwarmwasserbereitung 
Bei dezentralem Warmwasserbedarf sind elektrisch betriebene 
Klein-Durchlauferhitzer mit optimierter Leistung einzusetzen. Un-
tertisch-Speichergeräte sind aus Gründen der damit verbundenen 
Bereitschaftsverluste nicht zulässig.  
 
8.5 Dach- und Flächenentwässerung  
Zur Minimierung der Flächenabwässer sind Hof- und Wegeflächen 
möglichst offenporig als Versickerungsflächen auszuführen. Die Vor-
gaben der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (STEB) zum Ka-
nalanschluss sind dabei zu beachten und eventuelle Genehmi-
gungen im Zuge der Entwurfsplanung einzuholen.

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
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7 Elektrotechnik 
Generell ist bei der Planung von Beleuchtungsanlagen auf eine hohe 
Nutzung von Tageslicht zu achten. Die Beleuchtungsanforderungen der 
entsprechenden Normen (DIN EN 12464, DIN 66233, DIN 66234, EN 
12193) sind einzuhalten, jedoch nicht zu überschreiten. Dabei ist die 
Beleuchtungs- und Tageslichtplanung mit dem/der Architek-
ten/Architektin abzustimmen. Es ist eine Beleuchtungsberechnung vor-
zulegen. Das Ergebnis ist nach Inbetriebnahme durch Messungen zu 
überprüfen. 
Räume mit hohen Reflexionsgraden erzielen gute Raumhelligkeitswer-
te. Leuchten mit hohem Wirkungsgrad sind prinzipiell zu bevorzugen. 
Die installierte Beleuchtungsleistung pro Fläche ist nach dem Stand der 
Beleuchtungstechnik zu minimieren. Es sind elektronische Vorschaltge-
räte einzusetzen. 
Eine Steuerung bzw. Regelung ist so gestalten, dass eine nutzerge-
rechte Betriebsweise möglich ist. Es sind nur Schalter mit Einzelwippen 
vorzusehen. Neben der Standardbeleuchtung sind alternative Vor-
schläge zur Beleuchtungsoptimierung (z.B. Arbeitsplatzbeleuchtung) zu 
machen und im Ergebnis zu erläutern. 
Für Hinweisbeleuchtung, Notbeleuchtung etc. sind  LED-Leuchten zu 
verwenden. 
 
 
Die zu installierende Leistung ist in der Planungsphase detailliert zu 
berechnen, wobei folgende Zielwertvorgaben anzusetzen sind:  
Beleuchtungsstärke [Lux]  Installierte Leistung [W/m²] 
100 3,5 
300 7,5 
500 11 
750 16 
9 Elektrotechnik 
 
9.1 Tageslichtnutzung 
Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen ist auf eine Nutzung 
von Tageslicht zu achten. Die installierte Beleuchtungsleistung 
pro Fläche ist nach dem Stand der Beleuchtungstechnik zu mini-
mieren. 
 
9.2 Normen 
Die Beleuchtungsanforderungen der entsprechenden Normen (DIN 
EN 12464-1, DIN 66233, DIN 66234, EN 12193, DIN EN 62471) sind 
einzuhalten, jedoch nicht zu überschreiten. Die Hinweise für die 
Beleuchtung öffentlicher Gebäude nach AMEV  sind zu berück-
sichtigen. Für die photobiologische Sicherheit  sind Lampen bzw. 
Leuchten der Risikogruppe 0 (RG0) zu verwenden. 
 
9.3 Abstimmung 
Eine Abstimmung der Beleuchtungs- und Tageslichtplanung mit 
dem/der Architekten/Architektin ist unter Berücksichtigung der 
Reflexionsgrade und Ausstattung der Räume durchzuführen. Es 
sollen in allen Bereichen bevorzugt LED-Leuchten eingesetzt wer-
den. Abweichungen davon sind zu begründen. 
 
9.4 Hinweisleuchten 
Für Hinweisbeleuchtung, Notbeleuchtung u. ä. sind LED-Leuchten zu 
verwenden. 
 
9.5 Leistungskennwert 
Die zu installierende Leistung ist in der Planungsphase detailliert zu 
berechnen, wobei beispielhaft folgende Ziel- und Grenzwertvorgaben  
anzusetzen sind: 
 
Beleuchtungsstärke[Lux] Zielwert[W/m²] Grenzwert[W/m²] 
100    1,5   3,5 
300    4,5   7,5 
500    7   11

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  21 
1000 21 
 
Weitere Angaben zu Beleuchtungsstärken und Ausführungen für Son-
derräume sind den Raumbuchblättern zu entnehmen. 
Die Einhaltung der Werte als Summenwert über Flächen und Beleuch-
tungsstärke ist nachzuweisen. Seitens des Energiemanagements wird 
dafür eine Berechnungstabelle zur Verfügung gestellt. Als Ergebnis 
muss der in der Tabelle berechnete Grenzwert eingehalten werden.  
 
 
 
 
 
Für die Berechnungen nach EnEV sind für die einzelnen Nutzungsbe-
reiche die Angaben nach DIN 18599V über die Art der Beleuchtung 
vorzulegen. 
Als Referenz werden direkte, stabförmige Leuchten mit elektronischem 
Vorschaltgerät angesetzt. 
Beleuchtungssteuerung 
Insbesondere bei komplexen Beleuchtungssystemen sind intelligente 
Steuerungen vorzusehen. Dabei ist großer Wert auf einfache Bedie-
nung und Integration in das Gesamtkonzept der Steuerungssysteme zu 
legen.  
Für jeden Typ der Raumnutzung ist ein eigenes Konzept zur Beleuch-
tungssteuerung vorzulegen. Dabei ist jeweils die Integration in das ge-
Alle Angaben verstehen sich als Gesamtsystemleistung aller im 
Raum verbauten Leuchten (incl. Vorschaltgeräte). 
 
9.6 Nachweis 
Die Unterschreitung der Grenzwerte als Summenkennwert über Flä-
chen und Beleuchtungsstärke ist nachzuweisen. Seitens des Ener-
giemanagements wird dafür eine Berechnungstabelle zur Verfügung 
gestellt (die Tabelle ist als Excel-Datei dort anzufordern). Als Ergebnis 
zur Einhaltung der Energie-leitlinien muss der in der Tabelle berechnete 
summarische Grenzwert eingehalten werden. Alle im jeweiligen Raum 
installierten Leuchten müssen summarisch einschließlich Vor-
schaltgeräte erfasst werden. Die Tabelle ist als Nachweis mit der 
Energiecheckliste vorzulegen. Für die weitere Abwicklung ist die 
Tabelle fortzuschreiben und wird zum Bestandteil der Ausfüh-
rungsplanung und Ausschreibung und späterer Abnahme der 
ausgeführten Leistungen. Die Fortschreibung ist im Leistungsver-
zeichnis aufzunehmen, Änderungen sind jeweils zu dokumentie-
ren. 
 
9.7 Abgleich Bauphysik 
Für die Berechnungen nach EnEV und/oder PHPP sind für die einzel-
nen Nutzungsbereiche die Angaben nach DIN 18599V über die Art der 
Beleuchtung vorzulegen. Die Informationen und Daten der Beleuch-
tungsplanung sind mit der Bauphysik abzustimmen. Als Referenz 
gilt eine direkte Beleuchtung über stabförmige Leuchten mit elektroni-
schem Vorschaltgerät. Das Ergebnis ist nach Inbetriebnahme durch 
Messungen zu überprüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren. 
 
9.8 Regelungskonzept 
9.8.1 Allgemein 
Die Steuerung beziehungsweise Regelung ist so gestalten, dass 
eine nutzergerechte Betriebsweise möglich ist. Es sind nur Schal-
ter mit Einzelwippen vorzusehen. Neben der Standardbeleuchtung 
sind alternative Vorschläge zur Beleuchtungsoptimierung (zum 
Beispiel Arbeitsplatzbeleuchtung) zu machen und im Ergebnis zu 
erläutern. 
Insbesondere bei komplexen Beleuchtungssystemen sind intelli-

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  22 
samte Steuerungs- und Bedienkonzept zu erläutern. 
Die Beleuchtungssteuerung ist in die Gebäudeautomation einzubinden. 
 
 
 
 
 
Beleuchtungskonzepte für spezielle Nutzungen 
a) Büroräume: 
Die Schaltung der Beleuchtung in Büroräumen erfolgt über Präsenz-
melder. Darüber hinaus ist eine stufenlose, tageslichtabhängige Rege-
lung vorzusehen. Über Taster sind Handeingriffe für die Funktionen 
„AN“, „AUS“ zu ermöglichen. 
b) Unterrichtsräume: 
Die Schaltung der Beleuchtung in Klassenräumen erfolgt über Prä-
senzmelder. Darüber hinaus ist eine stufenlose, tageslichtabhängige 
Regelung vorzusehen. Über Taster sind Handeingriffe für die Funktio-
nen „AN“, „AUS“, „HELLER“, „DUNKLER“ zu ermöglichen. 
Für spezielle Unterrichtsräume (z.B. Naturwissenschaften) sind eigene 
Beleuchtungskonzepte aufzustellen, die mindestens den Anforderun-
gen an normale Klassenräume genügen. 
c) Sporthallen: 
Grundsätzlich ist die Beleuchtung für Sporthallen bedarfsgerecht zu 
gente Regelungen vorzusehen. Dabei ist großer Wert auf einfache 
Bedienung und Integration in das Gesamtkonzept der Gebäudeau-
tomatisierung zu legen. Für jeden Typ der Raumnutzung ist ein eige-
nes Konzept zur Beleuchtungsregelung vorzulegen. Dabei ist jeweils 
die Integration in das gesamte Regelungs- und Bedienkonzept zu erläu-
tern. Eine Halbautomatik ist zu bevorzugen. Die Beleuchtungsrege-
lung von komplexen Anlagenteilen ist in die Gebäudeautomation einzu-
binden. 
 
9.8.2 Präsenzmelder 
Die Reichweite und der Erfassungsbereich der Bewegungsmelder 
sind durch geeignetes Zubehör dem Bedarf anzupassen. Die 
Nachlaufzeit ist nach den Gegebenheiten zu optimieren. (i.d.R. 
möglichst kurz) 
 
9.9 Beleuchtungskonzepte für spezielle Nutzungen 
9.9.1 Büroräume 
Die Regelung der Beleuchtung in Büroräumen erfolgt über Präsenz-
melder. Darüber hinaus ist eine stufenlose, tageslichtabhängige Rege-
lung vorzusehen. Über Taster sind Handeingriffe für die Funktionen 
„AN“, „AUS“ zu ermöglichen. 
 
9.9.2 Unterrichtsräume 
Die Regelung der Beleuchtung in Klassenräumen erfolgt über Prä-
senzmelder. Darüber hinaus ist eine stufenlose, tageslichtabhängige 
Regelung mit Halbautomatik vorzusehen. Über Taster sind Handeingrif-
fe für die Funktionen „AN“, „AUS“, „HELLER“, „DUNKLER“ zu ermögli-
chen. Eine ggf. erforderliche Tafelbeleuchtung o.ä. soll ebenfalls 
über die Präsenzmelder abgeschaltet werden. Für spezielle Unter-
richtsräume (zum Beispiel Naturwissenschaften) sind eigene Beleuch-
tungskonzepte aufzustellen, die mindestens den Anforderungen an 
normale Klassenräume genügen. 
 
9.9.3 Sporthallen 
Grundsätzlich ist die Beleuchtung für Sporthallen bedarfsgerecht zu 
konzipieren. Bereiche wie Hallen, Umkleiden, Sanitärräume und Flure 
sind über Präsenzmelder zu regeln. Je nach Tageslichteinfall ist dabei

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  23 
konzipieren. Bereiche wie Hallen, Umkleiden, Sanitärräume und Flure 
sind über Präsenzmelder zu steuern. Je nach Tageslichteinfall ist dabei 
eine tageslichtabhängige Regelung vorzusehen. In den Umkleiden, 
Sanitärräumen und Fluren ist die Beleuchtung so zu gestalten, dass 
durch Steuerung über Präsenzmelder auf separate Lichtschalter in die-
sen Bereichen verzichtet werden kann. 
Für die Halle sind je Hallenbereich eigene Präsenzmelder vorzusehen. 
Die Beleuchtung ist hier so auszulegen, dass sowohl die Maximalforde-
rung für Beleuchtung (z.B. Wettkämpfe) als auch reduzierte Forderun-
gen, je nach Nutzungsart, einfach geschaltet werden können. Diese 
Schaltung muss eine Bedienung von mehreren Stellen zulassen. 
Zusätzlich zu der Regelung über Präsenzmelder sind Handschaltungen 
für die Funktionen „AN“, “AUS“, „STUFE 1 – x“ (je nach Anzahl) vorzu-
sehen. Über Präsenzmelder wird dabei jeweils die kleinste Beleuch-
tungsstufe aktiviert.  
Neben der Beleuchtungssteuerung werden die Signale der Präsenz-
melder auch für die Steuerung der Raumlufttechnische Anlagen ge-
nutzt. Dies gilt sowohl für kleine Lüfter (z.B. Sanitärbereich) als auch für 
komplette raumlufttechnische Anlagen.  
Die Signale sind entsprechend in die Gebäudeautomation einzubinden. 
 
d) Verkehrswege:  
Es sollen bevorzugt LED-Leuchten (Licht emittierende Dioden) einge-
setzt wer-den. Abweichungen davon sind zu begründen. 
In Fluren und selten genutzten Räumen (Toilette, Teeküche, Kopierer, 
Lager, Technik, Keller, und so weiter) ist die Beleuchtung über Prä-
senzmelder zu schalten. Ausnahmen davon sind zu begründen. 
Die Außenbeleuchtung ist über Dämmerungsschalter und Zeitpro-
gramm, evtl. zusätzlich über Bewegungsmelder zu schalten. 
eine tageslichtabhängige Regelung vorzusehen. In den Umkleiden, 
Sanitärräumen und Fluren ist die Beleuchtung so zu gestalten, dass 
durch Regelung über Präsenzmelder auf separate Lichtschalter in die-
sen Bereichen verzichtet werden kann.  
 
Für die Halle sind je Hallenbereich eigene Präsenzmelder vorzusehen. 
Die Beleuchtung ist hier so auszulegen, dass sowohl die Maximalforde-
rung für Beleuchtung (zum Beispiel Wettkämpfe) als auch reduzierte 
Forderungen, je nach Nutzungsart, einfach geschaltet werden können. 
Diese Schaltung muss eine Bedienung von mehreren Stellen zulassen. 
 
Zusätzlich zu der Regelung über Präsenzmelder sind Handschaltungen 
für die Funktionen „AN“, “AUS“, „STUFE 1 – x“ (je nach Anzahl) vorzu-
sehen. Über Präsenzmelder wird dabei jeweils die kleinste Beleuch-
tungsstufe aktiviert.  
 
Neben der Beleuchtungsregelung werden die Signale der Präsenzmel-
der auch für die Regelung der raumlufttechnische Anlagen genutzt. 
Dies gilt sowohl für kleine Lüfter (zum Beispiel Sanitärbereich) als auch 
für komplette raumlufttechnische Anlagen. Die Signale sind entspre-
chend in die Gebäudeautomation einzubinden. 
 
9.9.4 Verkehrswege, Sanitärbereiche, Außenbereich  
In Fluren und selten genutzten Räumen (Toilette, Teeküche, Kopierer, 
Lager, Technik, Keller, und so weiter) ist die Beleuchtung über Prä-
senzmelder zu schalten. Ausnahmen davon sind zu begründen. Die 
Außenbeleuchtung ist über Dämmerungsschalter und Zeitprogramm, 
evtl. zusätzlich über Bewegungsmelder zu schalten. 
 
9.9.5 Dokumentation 
Alle in den Steuerungen und Regelungen eingestellten Werte (z.B. Be-
leuchtungsstärken, Abschalt-zeiten, etc.) sind zur Inbetriebnahme durch 
geeignete Dokumentation zu belegen. 
 
9.10 Leistungsmessung 
Bei Objekten mit einem Stromanschlusswert größer 30 kW (63 A) sind 
zusätzlich zu den EVU- Zählern (sofern diese ohne Leistungsmessung

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  24 
Bei Objekten mit einem Stromanschlusswert größer 30 kW (63 A) sind 
zusätzlich zu den EVU-Zählern (sofern diese ohne Leistungsmessung 
sind) eigene Zähler mit Leistungsmessung vorzusehen. Objekte mit 
einem Gesamtanschlusswert über 50 kW erhalten Maßnahmen zur 
automatischen Spitzenlastreduzierung sowie eine Anzeige für Leistung 
und Ganglinie im Objekt. In beiden Fällen ist ein Anschluss für die Zäh-
ler- Fernauslesung vorzusehen. 
Die Blindleistung ist auf den vom örtlichen EVU zugelassenen Leis-
tungsfaktor (cos phi) zu begrenzen. Gegebenenfalls sind Kompensati-
onsanlagen (als Einzel-, Gruppen- oder Zentralkompensation) einzu-
bauen. 
Alle in den Steuerungen und Regelungen eingestellten Werte (z.B. Be-
leuchtungsstärken, Abschaltzeiten, etc.) sind zur Inbetriebnahme durch 
geeignete Dokumentation zu belegen. 
 
Elektrogeräte 
Die einzusetzenden Elektrogeräte sind in energiesparender Ausführung 
vorzusehen. Dabei sind Geräte mit Energielabel-Prädikat 
(www.energielabel.de) bzw. Energieeffizienzklasse A+ einzusetzen. 
Diese Vorgabe gilt auch für aufgestellte Geräte Dritter im oder am Ge-
bäude. 
Elektroheizungen sind nicht zulässig. 
Elektrische Antriebe sind als Energiespar-Motoren auszuführen (ab 750 
h/a: eff2-Motoren, ab 1500 h/a: eff1-Motoren). 
sind) eigene Zähler mit Leistungsmessung vorzusehen.  
 
 
 
 
 
 
9.11 Blindleistung 
Die Blindleistung ist auf den vom örtlichen EVU zugelassenen Leis-
tungsfaktor (cos phi) zu begrenzen. Gegebenenfalls sind Kompensati-
onsanlagen (als Einzel-, Gruppen- oder Zentralkompensation) einzu-
bauen. 
 
 
 
 
9.12 Elektrogeräte 
Die einzusetzenden Elektrogeräte sind in energiesparender Ausführung 
vorzusehen. Dabei sind Geräte mit Energielabel-Prädikat 
(www.stromeffizienz.de/themen/eu-energielabel) beziehungsweise der 
höchsten verfügbaren Energieeffizienzklasse einzusetzen. Diese 
Vorgabe gilt auch für aufgestellte Geräte Dritter im oder am Gebäude. 
 
9.13 Elektrowärme 
Elektro-Direktheizungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. 
 
9.14 Antriebe 
Elektrische Antriebe sind als Energiespar-Motoren auszuführen (ab 750 
h/a: Effizienzklasse IE2, ab 1500 h/a: Klasse IE3).

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  25 
 10 Photovoltaik 
Bei Neubauten und größeren Sanierungen von Dächern ist immer 
die Möglichkeit zur Installation von Solarstrom-Anlagen (Photovol-
taik) zu prüfen. 
 
10.1 Wirtschaftlichkeit 
Für Photovoltaikanlagen werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen 
auf Basis der Planungsdaten nach einem einheitlichen Verfahren 
durch das Energiemanagement erstellt. Die Eingangsdaten hierfür 
sind rechtzeitig vom Planer bereitzustellen. Die Wirtschaftlichkeit 
zum Einsatz eines Stromspeichers ist zu prüfen. Insbesondere die 
Werte für Autarkiequote, Eigennutzung, Lebensdauer und Wirt-
schaftlichkeit sind zu optimieren. 
 
10.2 Anforderungen für Stromerzeugungsanlagen 
Details für Stromeigenerzeugungs- und Photovoltaikanlagen sind 
in der Anlage „Anforderungen an Eigenerzeugungs-Anlagen“ zu 
den Energieleitlinien aufgeführt und müssen berücksichtigt wer-
den.  
Die Anrechnung von installierten Eigenerzeugungsanlagen auf die 
EnEV- Bilanzierung oder andere Berechnungen / Nachweise ist zu 
dokumentieren. 
8 Konzeption Energiezähler 
Je Energieträger ist möglichst nur ein Zähler zum EVU vorzusehen. 
Komplexe Anlagenteile wie zum Beispiel Kantinen, Sporthallen, beson-
dere Räume, et cetera sind mit Unterzählern für alle Energieträger aus-
zurüsten. Bei Erweiterungen/ Anbauten ist der Anschluss an vorhande-
ne Energiezähler zu bevorzugen.  
Sofern Hausmeisterwohnungen oder Bereiche versorgt werden, bei 
denen eine Fremdvermietung vorgesehen ist, sind dafür jeweils eigene 
Energiezähler mit EVU Anschluss vorzusehen. Ausnahmen davon sind 
ausdrücklich zu begründen. 
Alle neuen Zähler sind als Smart-Metering-Zähler auszuführen. 
11 Konzeption Energiezähler 
 
11.1 Zählung zum Versorgungsnetz 
11.1.1 Grundsätzlich 
Je Energieträger ist möglichst nur ein Zähler zum EVU vorzusehen. Bei 
Erweiterungen/ Anbauten ist der Anschluss an vorhandene Energiezäh-
ler zu bevorzugen. Für alle Zähler zum Versorgungsnetz sind Da-
tenanschlüsse für externe Kommunikation vorzusehen.  
 
11.1.2 Hausmeisterwohnung 
Sofern Hausmeisterwohnungen oder Bereiche versorgt werden, bei 
denen eine Fremdvermietung vorgesehen ist, sind dafür jeweils eigene 
Energiezähler mit EVU Anschluss vorzusehen. Ausnahmen davon sind 
ausdrücklich zu begründen.

Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017 
 
Seite  26 
Die Konzeption der Energiezähler ist in einem Übersichtsbild darzustel-
len. Sowohl Leistungserhöhungen als auch neue Anschlüsse sind bei 
Planungsbeginn mit der Gebäudewirtschaft- Energiemanagement ab-
zustimmen. 
11.2 Unterzählung 
Komplexe Anlagenteile wie Mensaküchen, Sporthallen, Räume mit 
besonderer Nutzung (externe Vermietung, Veranstaltungssäle, 
etc.), Gebäudeeinheiten in Passivhausbauweise, und Wärmepum-
pen u.ä. sind mit Unterzählern für alle Energieträger auszurüsten. 
Eigenerzeugungsanlagen erhalten eigene Zähler gemäß TAB des 
Netzbetreibers. Alle Unterzähler sind auf die Gebäudeautomation 
aufzuschalten.  
 
11.3 Dokumentation 
Die Konzeption der Energiezähler ist in einem Übersichtsbild darzustel-
len. Sowohl Leistungserhöhungen als auch neue Anschlüsse sind bei 
Planungsbeginn mit der Gebäudewirtschaft- Energiemanagement ab-
zustimmen.

Anlage 1: Energieleitlinien 2017 - Stand 06/2017

40202 Zeichen

Die Gebäudewirtschaft ist eine Serviceeinrichtung der Stadt Köln 
Energieleitlinien 
Stadt Köln  
2017 
Stand: Beschluss Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 03.07.2017 
Bauen für Köln 
Anlage 1

Energieleitlinien 2017 
 
1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bildnachweis Deckblatt: 
 
Links oben:  Passivhausneubau Mensa/Ganztag Hardtgenbuscher Kirchweg 100 
Rechts oben:  Photovoltaikanlage Neubau Sporthalle Adalbertstraße 17 
Links unten:  Lüftungskonzept Passivhausneubau Neusser Straße 421 
Rechts unten:  Passivhausneubau Kita Dellbrücker Mauspfad 125

Energieleitlinien 2017 
 
2 
 
 
Inhalt 
 
1 Umsetzung der Leitlinie      3 
2 Wirtschaftlichkeit      3 
3 Dokumentation, Abweichungen und Nichteinhaltung 3 
4 Hochbau      4 
5 Heizungstechnik      7 
6 Raumlufttechnik      9 
7 Gebäudeautomation      11 
8 Sanitärtechnik-Trinkwasserversorgung    12 
9 Elektrotechnik      14 
10 Photovoltaik      18 
11 Konzeption Energiezähler      18 
 
 
 
Anlage 1: Sollwerte Raumtemperaturen 
Anlage 2: Energie-Checkliste 
Anhang: Anforderungen Gebäudeautomation 
 
Ergänzende Unterlagen: 
Anforderungen Eigenerzeugungsanlagen 
Anlage zu den BQA: Rahmenbedingungen Passivhausstandard

Energieleitlinien 2017 
 
3 
 
1 Umsetzung der Leitlinien 
Die nachfolgenden Leitlinien sind Grundlage aller Architekten - und Ingenieurbeauftragungen. Sie 
gelten für alle städtischen Neubau- und Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand sowie für Gebäude, 
die im Rahmen von ÖPP - oder anderen Investorenmodellen in Zukunf t errichtet werden, mit dem 
Ziel einer nachhaltigen effizienten Energienutzung. Die Leitlinien sind den planenden Architekten 
und Ingenieuren am Beginn der Planung auszuhändigen und deren projektbezogene Umsetzung in 
Absprache mit der Gebäudewirtschaft - Energiemanagement in der Beauftragung bindend vorz u-
schreiben. Die Energieleitlinien spiegeln den aktuellen Stand der Technik wider und werden bei 
Bedarf fortgeschrieben. Sie ergänzen bestehende Gesetze, gültige Normen und Richtlinien, ersetzen 
jedoch keine f achgerechte, projektbezogene Planung. Sie bilden die Basis für ein effizientes Ene r-
giemanagement. 
Bei Planungen in Passivhaus-Bauweise finden sich Ergänzungen zu den Vorgaben der Energieleitlinien 
in der „Anlage zu den BQA: Rahmenbedingungen Passivhausstan dard“. Diese ist in diesem Fall eben-
falls Grundlage der Planung. 
Oberster Planungsgrundsatz bei allen Bauvorhaben der Gebäudewirtschaft ist es, die Summe aus 
Investitions- und Betriebskosten über die Lebensdauer des Gebäudes zu minimieren. Dieses Ziel läss t 
sich insbesondere mit einer integralen Planung der Gewerke während der Planungsphase realisieren. 
Dazu werden vom Architekten beziehungsweise Projektleiter schon zu Beginn der Vorplanung neben 
den Nutzern auch die Fachplaner herangezogen, um anhand der N utzungsanforderungen und örtl i-
chen Gegebenheiten eine wirtschaftlich optimierte Gesamtkonzeption des Gebäudes zu entwickeln. 
Die Bearbeitung und Einhaltung der Leitlinien ist dabei in den einzelnen Planungsschritten nachz u-
weisen. Die Ergebnisse sind anhand  der im Anhang beigefügten Checkliste zu dokumentieren und 
werden durch die Gebäudewirtschaft - Energiemanagement geprüft und für die Beschluss fassenden 
politischen Gremien freigegeben.  
2 Wirtschaftlichkeit 
Grundsätzlich sollen alle wirtschaftlichen Maßnahm en umgesetzt werden. Eine Maßnahme ist dann 
wirtschaftlich, wenn innerhalb der rechnerischen Lebensdauer die eingesparten Energie - und B e-
triebskosten höher sind als die erforderlichen Investitionskosten. Dies wird bei Einhaltung der Ene r-
gieleitlinien im Allgemeinen gut erreicht. Wenn von den Leitlinien abgewichen wird, sowie bei Var i-
antenbetrachtungen, ist die Wirtschaftlichkeit mit Hilfe einer geeigneten Wirtschaftlichkeitsb e-
trachtung nachzuweisen. Dabei sind neben Investitions - und Energiekosten auch die Kosten für den 
störungsfreien Betrieb einschl. Wartungskosten sowie eventuelle Kosten für Ersatzbeschaffungen 
nach Ablauf der Anlagennutzungszeit einzurechnen. 
3 Dokumentation, Abweichungen und Nichteinhaltung 
Alle Planungen für Neubauten, Generalsanierungen  und Sanierungen der Gebäudehülle sind mit dem 
Sachgebiet „Energiemanagement“ abzustimmen, ebenso Planungen für technische Sanierungen für

Energieleitlinien 2017 
 
4 
 
größere Einzelmaßnahmen. Das Sachgebiet „Energiemanagement“ berät hinsichtlich der techn i-
schen und wirtschaftlich optimalen Umsetzung der Vorgaben aus dieser Leitlinie. 
Die Umsetzung der Anforderung aus dieser Leitlinie, insbesondere Abweichungen und Nichteinha l-
ten, ist anhand der Checkliste („Energie -Checkliste“) zu dieser Leitlinie zu dokumentieren. Die D o-
kumentation i st vom Sachgebiet „Energiemanagement“ gegenzuzeichnen und ist Bestandteil der 
Baubeschluss-Vorlage. 
4 Hochbau 
4.1 Architektur 
4.1.1 Kompaktheit 
Die Gebäudehüllfläche ist bei gegebenem Raumprogramm gering zu halten (möglichst kompakt). 
Kompakte Gebäude verbrauchen weni ger Heizenergie. Verkehrsflächen und Nebenräume, aber auch 
Lufträume sollen minimiert werden. 
4.1.2 Natürliche Lüftung 
Räume sollen weitgehend natürlich be - und entlüftet werden können. Das gilt auch beim Einsatz 
einer mechanischen Lüftungsanlage für die heizfre ie Zeit. Hierfür sind ausreichend große Fenste r-
öffnungsflügel vorzusehen. Als Orientierungswert kann hierbei gelten: 
a) Stoßlüftung (Fensterflügel ganz geöffnet): Lüftungsquerschnitt 12% von Raumgrundfläche  
b) Dauerlüftung (Fensterflügel gekippt, Sommerfall): Lüftungsquerschnitt 4% von Raumgrundfläche. 
4.1.3 Tageslichtnutzung 
In allen Räumen sollte Tageslicht genutzt werden, Arbeitsplätze sind tageslichtorientiert zu planen. 
Die Gebäudeausrichtung und -geometrie sowie die Ausrichtung und Größe der Fenster sind unter den 
Gesichtspunkten natürliche Belüftung, passive Solarenergienutzung, sommerliche Überhitzung und 
maximale Tageslichtnutzung zu optimieren. Ein Tageslichtquotient von 5% für Räume mit 300 Lux 
und 3% für Räume mit 100 Lux ist als Minimum einzu halten Zur Versorgung der Nutzungsbereiche mit 
Tageslicht ist ein schlüssiges Konzept vorzulegen. Dabei sollen möglichst architektonische Elemente 
(zum Beispiel Oberlichter, Lichthöfe, Lichtumlenksysteme) berücksichtigt werden.  
4.1.4 Reflexionsgrad der Innenflächen 
Räume, die hohe Reflexionsgrade der Wand - und Fußbodenoberflächen aufweisen, benötigen wen i-
ger Strom für die Beleuchtung. Um gute Reflexionsgrade zu erreichen, sind unter Abwägung von 
architektonischen Farbkonzepten und weiterer Kriterien wie Reinigun gsanfälligkeit vorrangig helle 
Farben und glatte Oberflächen zu realisieren.

Energieleitlinien 2017 
 
5 
 
4.1.5 Sonnenschutz 
Besonnte Fensterflächen erhalten einen außen liegenden Sonnenschutz (Durchlassfaktor b < 0,2 
nach VDI 2078). Dieser wird grundsätzlich automatisch betrieben, muss abe r manuell übersteuerbar 
sein. Für eine ausreichende Hinterlüftung ist zu sorgen. Der Sonnenschutz muss so einstellbar sein, 
dass auch bei voller Schutzfunktion möglichst kein Kunstlicht erforderlich wird. Hierzu können z.B. 
tageslichtorientierte Lamellen -Systeme eingesetzt werden, deren oberer Teil getrennt einstellbar 
ist und eine Reflektion des Sonnenlichtes gegen die Raumdecke ermöglichen.  
4.1.6 Windfang 
Hauptzugänge sollen bei Neu- und Erweiterungsbauten einen ausreichend großen unbeheizten Win d-
fang erhalten (Türabstand ≥ 2,5m). 
4.2 Baulicher Wärmeschutz 
4.2.1 Neubau Passivhauskomponenten 
Neubauten sollen mit Passivhauskomponenten geplant und ausgeführt werden (nach der Passivhaus -
Bauweise: sehr gute Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken, Luftdichtigkeit, flächend e-
ckende Lüftung mit Wärmerückgewinnung). 
Bei Neubauten sind mindestens folgende Bauteilqualitäten einzuhalten: 
Bauteil  max. U-Wert (W/m²K)  
entspricht i.d.R. mi n-
destens  
Außenwand (Außendämmung) 0,15 22 cm bei WLG 035 
Dach 0,13 26 cm bei WLG 035 
Oberste Geschossdecke 0,13 26 cm bei WLG 035 
Boden/Kellerdecke 0,25 14 cm bei WLG 035 
Fenster/Fenstertüren 0,80 3- Scheiben 
Oberlichter:  verglast 1,00 2- Scheiben  
Außentüren:  opak 
                    verglast 
1,00 
1,30 
2,5 cm bei WLG 025  
2- Scheiben 
 
Sollte dieser Standard nicht wirtschaftlich erreicht werden können, ist dies durch den Planer expl i-
zit zu begründen. Als Mindeststandard gilt dann eine um 30% bessere Energieeffizienz (baulicher 
Wärmeschutz) als die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.Januar 2016 verlangt. 
4.2.2 Wärmebrücken 
Die Konstruktion ist so auszuführen, dass der Aufschlag für die Wärmebrücken auf die U -Werte nach 
EnEV maximal 0,05 W/m²K beträgt. Einzelnachweise oder Details aus dem Wärmebrückenkatalog 
sind zulässig.

Energieleitlinien 2017 
 
6 
 
4.2.3 Gebäudedichtheit 
Die Dichtheit der Gebäudehülle bei Neubauten und Generalsanierungen ist durch eine Luftdichti g-
keitsmessung nach DIN EN 13829 nachzuweisen. Es ist bei Gebäuden mit Passivhaus -Komponenten 
ein n50-Wert kleiner als 0,6 zu erreichen. In allen a nderen Fällen  ist ein n50 -Wert von maximal 1,0 
zu erreichen. 
4.2.4 Modernisierung von Gebäuden 
Bei der Modernisierung bestehender Gebäude sind mindestens folgende U-Werte einzuhalten: 
Bauteil max. U-Wert (W/m²K) entspricht i.d.R.  
mindestens 
Außenwand 0,20 18 cm bei WLG 035 
Dach 0,18 18 cm bei WLG 035 
Decken, Wände, Boden gegen unbeheizte 
Räume und Erdreich 
0,30 12 cm bei WLG 035 
Fenster/Fenstertüren 1,10 2- Scheiben 
Außentüren:  opak  
                    verglast 
1,00 
1,30 
2,5 cm bei WLG 025  
2- Scheiben 
 
Wird bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen (Generalinstandsetzung mit Gebäudehülle und Anl a-
gentechnik) gemäß EnEV alternativ ein Primärenergienachweis geführt, dann darf der Wert des R e-
ferenzgebäudes der EnEV 2016 für Neubauten um maximal 40 % überschritten werden. 
4.2.5 Randverbund Fenster 
Bei Fenstern ist ein wärmetechnisch verbesserter Randverbund (warme Kante) einzusetzen. Glaste i-
lende Sprossen im Scheibenzwischenraum sind zu vermeiden.  
4.2.6 Ausnahmen 
Ausnahmen gelten, wenn 
a) die genannten Werte mit wirtschaftlich ve rtretbarem Aufwand nicht erreichbar sind  (die opti-
male Variante ist dann durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zu ermitteln) oder 
b) aus technischen oder denkmalpflegerischen Gründen einzelne Anforderungen nicht eingehalten 
werden können. 
Alle Abweichungen  sind in diesen Fällen mit der Gebäudewirtschaft – Energiemanagement abz u-
stimmen. 
4.3 Dachflächen für Solaranlagen 
Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglichkeit zur Installation 
von Solarstromanlagen (Photovoltaik) einzubeziehen. Die Dachflächen sind statisch so auszulegen, 
dass eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Zusätzliche Lastreserven und notwendige

Energieleitlinien 2017 
 
7 
 
Schächte/Leerrohre für die Führung von Leitungen sind entsprechend den Vorgaben der TG A- Pla-
nung vorzusehen. 
5 Heizungstechnik 
5.1 Einhaltung Normen, Vorschriften 
Die heizungstechnischen Anlagen werden nach dem neuesten Stand der Tech nik sowie der jeweils 
zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung gültigen Normen und gesetzlichen Vorschriften 
ausgeführt. Insbesondere sind dabei die technischen Vorschriften für Bauleistungen nach DIN 18380 
und 18382, die VOB Teil C, die Vorschriften  der regionalen Energieversorger sowie die städtischen 
Vorgaben für Raumtemperaturen (Anlage 2) einzuhalten. 
5.2 Auslegung 
Die Auslegung der Heizungsanlage erfolgt bei Neubaumaßnahmen nach detaillierter normgerechter 
Wärmebedarfsberechnung gem. DIN EN 12831. Bei Ersatz von Heizungsanlagen im Bestand kann nach 
vereinfachter Wärmebedarfsberechnung (zum Beispiel nach der Hüllflächen -Methode, Verbrauch s-
historie oder anderer geeigneter Verfahren) ausgelegt werden. Eventuell anstehende oder zw i-
schenzeitlich ausgeführ te Sanierungen der Gebäudehülle sind dabei entsprechend zu berücksicht i-
gen. Ein Austausch ohne eine der vorgenannten Heizlastberechnungen ist unzulässig.  
5.3 Fernwärme 
Fernwärme aus Kraft -Wärme-Kopplung, wie in Köln verfügbar, ist unter Abwägung der Wirtschaf t-
lichkeit zu bevorzugen. Dabei ist sowohl bei Neubaumaßnahmen wie auch bei Sanierungen zu übe r-
prüfen, ob Fernwärme in der Nähe des Objektes vorhanden ist. Ist eine Fernwärmeversorgung mö g-
lich, ist beim Versorger RheinEnergie AG eine Anschlussanfrage zu stel len und zur Prüfung der Wir t-
schaftlichkeit beim Energiemanagement im Rahmen der energiewirtschaftlichen Prüfung vorzul e-
gen. Dabei ist die Anschlussleistung auf Grund der hohen Kosten der Leistungsvorhaltung auf den 
kleinstmöglichen Wert auszulegen. Wenn keine Fernwärme genutzt werden kann, ist der Einsatz von 
regenerativen Heizungssystemen bzw. anderen geeigneten alternativen Heizungskonzepten (siehe 
auch 5.9) zu prüfen.  
5.4 Systemtemperatur 
Bei Einsatz von Gasbrennwertkesseln sind zur optimalen Ausnutzung des  Kondensationsbereiches 
sowie zur Reduzierung von Leitungsverlusten maximale Vorlauftemperaturen von 60°C oder geringer 
vorzusehen. Ausnahmefälle mit höheren Vorlauftemperaturen sind zu begründen. Die kurzzeitige 
Anhebung der Vorlauftemperatur bei Anforder ung einer zentralen Warmwasserbereitung bleibt d a-
von ausgenommen. Die Umlaufwassermenge ist so gering wie möglich zu halten, um eine hohe 
Spreizung zur Rücklauftemperatur zu erzielen.

Energieleitlinien 2017 
 
8 
 
5.5 Rohrnetz 
Das Rohrsystem ist entsprechend der Rohrnetzberechnung auf Basis der städtischen Temperaturvo r-
gaben einzuregulieren. Die Einregulierung ist durch ein Protokoll zu dokumentieren. Die sich in der 
Praxis einstellenden Raumtemperaturen sind zu überprüfen und gleichfalls zu protokollieren. Im 
Bedarfsfall ist eine Nachr egulierung erforderlich.  Eine Abnahme erfolgt nur unter Vorlage dieses 
Protokolls. 
5.6 Heizkreise 
Das Gebäude ist in Heizkreise aufzuteilen, die sich mindestens nach Raumtemperatur - beziehungs-
weise Vorlauftemperaturniveau sowie nach vorhandenen zeitlich unters chiedlichen Nutzungsbere i-
chen richten. Weitere Hinweise finden sich im Anhang Gebäudeautomation.  
5.7 Heizflächen 
Die Auslegung der statischen Heizflächen erfolgt entsprechend den baulichen Vorgaben. Radiatoren 
sind gegenüber Konvektoren zu bevorzugen. Für Turn hallen ist der Einsatz von Deckenstrahlplatten 
zu bevorzugen. Der Strahlungsanteil der eingesetzten Platten muss dabei über 80 % liegen.  
5.8 Thermostatköpfe (Einzelraumregelung ohne Hilfsenergie) 
Thermostatventile müssen einen integrierten hydraulischen Abglei ch ermöglichen. Die Proportional-
abweichung der Thermostatventile darf maximal 1 Kelvin betragen. Die Ausführung des Thermostat-
kopfes erfolgt als Modell mit verdeckter, fest einstellbarer oberer Begrenzung und unterer Begre n-
zung auf Frostschutz. Der Nutzer kann damit aktiv regeln und zum Beispiel die Heizung bei Fenste r-
lüftung reduzieren. Einzelraumregelungen mit Hilfsenergie sind nur in Ausnahmefällen nach A b-
stimmung mit dem Energiemanagement einzusetzen. 
5.9 Regenerative/Alternative Heiztechnik 
5.9.1 Wirtschaftlichkeit 
Bei Einsatz regenerativer/alternativer Heizungstechnik ist durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich 
zur konventionellen Gasbrennwertheizung die Eignung und Effizienz der Alternativanlagen zu dok u-
mentieren. Dabei ist eine einfache technische Lösung anzu streben. Betrieb und Unterhaltung sollen 
keine stark erhöhten Anforderungen stellen und die Anlagen von den vor Ort ansässigen Fachhan d-
werkern im Allgemeinen gut betreut und gewartet werden können. Kombinationen aus verschied e-
nen Wärmeerzeugungsanlagen sind dem Energiemanagement im Konzept vorzulegen und müssen vor 
der Weiterplanung frei gegeben werden.  Inhalt und Form der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind 
rechtzeitig mit dem Energiemanagement abzustimmen und die dortigen Vorgaben zu berücksicht i-
gen.

Energieleitlinien 2017 
 
9 
 
5.9.2 Holzpellets 
Bei Pelletanlagen sind Lösungen mit einer monovalenten Betriebsweise nur bis 50 kW Heizleistung 
zulässig. Größere Anlagen sind als Mehrkesselanlagen oder in Kombination mit Gasbrennwertkesseln 
zu erstellen.  
5.9.3 Blockheizkraftwerke 
Bei der Errichtung v on Blockheizkraftwerken (BHKW) sind vor Inbetriebnahme alle erforderlichen 
Unterlagen und Berechnungen zur Anmeldung beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAfA) sowie 
beim Hauptzollamt an das Energiemanagement zu übergeben. Bei der Planung sind bereits alle  er-
forderlichen Zähler gemäß Auflagen des BAfA sowie für ein späteres Monitoring vorzusehen und ei n-
zubauen. Im Entwurf ist eine detaillierte textliche und zeichnerische Darstellung der geplanten Ei n-
bindung des BHKWs in das Wärme - und Strombedarfskonzept des Bauvorhabens vorzulegen und Mö g-
lichkeiten der Optimierung des Lastmanagements im späteren Betrieb vorzusehen.  
Weitere Details für Stromeigenerzeugungsanlagen sind in der Anlage „Anforderungen an Eigener -
zeugungs-Anlagen“ zu den Energieleitlinien aufgeführt und zu berücksichtigen. 
Die Auswirkungen von installierten Eigenerzeugungsanlagen auf EnEV - Bilanzierung oder andere B e-
rechnungen/Nachweise sind zu dokumentieren. 
5.9.4 Pufferspeicher 
Die Größe erforderlicher Pufferspeicher darf 100 l je 1 kW Heizleistung nicht übersteigen. Die Wir t-
schaftlichkeit zum Einsatz eines Stromspeichers ist zu prüfen. 
6 Raumlufttechnik 
Bei Passivhaus-Planungen sind RLT -Anlagen zwingend vorgegeben. Weiter führende Vorgaben, z.B. 
zu den vorgeschriebenen Luftmengen im Schulneubau, sind in der „Anlage zu den BQA: Rahmenbe-
dingungen Passivhausstandard“ zusammengefasst und bilden bei Passivhaus -Planungen gemeinsam 
mit den Energieleitlinien die Planungsgrundlage.  
6.1 Luftvolumenströme  
Die Luftmengen sind entsprechend den Anforderungen der DIN E N 13779 zu minimieren. Der Auße n-
luftanteil ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Angestrebt wird ein CO 2-Wert der Raumluft in 
den Klassenräumen, der im Durchschnitt bei 1.000 ppm angesiedelt ist (Kategorie IDA 3 gem. DIN EN 
13779 Tabelle A 10). 
6.2 Wärmerückgewinnung 
RLT-Anlagen erhalten grundsätzlich eine Wärmerückgewinnu ng nach DIN EN 13053 (2012) ent spre-
chend Klasse H2 oder besser. Die Wärmerückgewinnung beträgt dabei WRG >75% bei trockenem 
Betrieb und einem Massestromverhältnis von 1:1.

Energieleitlinien 2017 
 
10 
 
6.3 Ventilatoren 
Die spezifische Ventilatorleistung ist gem. EN 13779:2007 (Tab. 9) nach SFP 3 oder besser auszul e-
gen. Die Gesamtenergieeffizienz nach DIN EN 13053 (2012) der Anlage muss dabei der Klasse A oder 
besser entsprechen Die Regelung der Raumluftqualität sollte mind estens nach Kategorie IDA -C4 der 
EN 13779:2007 (Tab. 6) ausgeführt werden. Sofern eine niedrigere Kategorie gewählt wird, ist dieses 
gesondert zu begründen.  
6.4 Regelungs- und Steuerungskonzept 
6.4.1 Dokumentation 
Das gesamte und energierelevante Regelungs - und Steuerungskonzept ist in der Planung ausführlich 
zu beschreiben und der Gebäudewirtschaft - Energiemanagement im Zuge der energiewirt schaftli-
chen Stellungnahme vorzulegen (siehe hierzu auch Anhang „Anforderungen Gebäudeautomation“). 
6.4.2 Vorspülung 
Die nach DIN 13779 geforderte Lüftung in der belegungsfreien Zeit erfolgt über eine ca. 30 -minütige 
Vorspülung unmittelbar vor Nutzungsbeginn. 
6.4.3 Normalbetrieb 
Der Betrieb der Lüftungsanlage soll im Normalfall nur während der Heizperiode erfolgen. Außerhalb 
der Heizperiode e rfolgt die Lüftung der Räume über die Fensteranlagen. Ausnahmen wie innenli e-
gende Räume, Räume mit Beeinträchtigung durch Verkehrslärm, besondere Lüftungsanforderungen 
auf Grund von Schadstoffen o.ä. sind mit der entsprechenden Begründung zulässig.  
6.4.4 Betriebsanzeige 
Um den Betrieb bzw. Nichtbetrieb der Lüftungsanlage für den Nutzer erkennbar zu machen, ist eine 
geeignete Anzeige vorzusehen und an einer  für die Nutzer gut sichtbaren Stelle zu installieren. Als 
einfachste Lösung ist ein farbiges, ca. 15 cm lang es Bändchen aus langlebigem Material an einem 
der Luftauslässe je belüfteten Raum denkbar, welches ohne weitere Geräu schentwicklung den Luft-
austritt und damit den Betrieb der RLT-Anlage anzeigt. 
6.5  Kühlung von Sonderzonen 
Die Kühlung von Sonderzonen ist nur in Ausnahmen gestattet und auf ein Minimum zu begrenzen. 
Generell ist zu prüfen, ob die Wärmelasten durch natürliche Luftwechsel abgeführt werden können, 
eine mechanische Nachtlüftung zur kontrollierten Nachtauskühlung ohne Anforderungen an die G e-
räusch- und Zugfreiheit ausreicht oder eine adiabate Kühlung möglich ist. Gegebenenfalls sind a l-
ternative Kühlsysteme einzusetzen. Eine gleichzeitige Heizung und Kühlung ist durch geeignete 
technische Maßnahmen zu verhindern.

Energieleitlinien 2017 
 
11 
 
6.6 Kälteanlagen 
Bei der Planung von Kältea nlagen ist für die Winter - und Übergangsmonate die Möglichkeit der 
freien Kühlung über die Kondensatoren ohne Einsatz der aktiven Kälteerzeugung vorzusehen. Eine 
ausreichend große Dimensionierung der Kondensatoren zur Einhaltung einer möglichst geringen 
Druckdifferenz ist einzuplanen.  
6.7 Leckrate 
Die Luftleckrate der Kanäle und Rohre darf die Luftdichtheitsklasse C nach DIN EN 1507, Tabelle 1 
bzw. DIN EN 15727, Tabelle 3 nicht überschreiten. 
6.8 Abnahme RLT-Anlage 
Die RLT -Anlage ist erst abzunehmen, wenn eine ein wandfreie Einregulierung der raumlufttechn i-
schen Anlage hinsichtlich Volumenstrom und Temperatur erfolgt ist und der Nachweis der Dichtheit 
des Kanalsystems sowie die Messung der elektrischen Leistungsaufnahme und des Geräuschpegels 
nach Fertigstellung dur ch ein Einregulierungsprotokoll dokumentiert ist. Eine Kopie dieses Einreg u-
lierungsprotokolls ist vor der Schlussabnahme unaufgefordert an die Gebäudewirtschaft- Energiema-
nagement zu übersenden. Dieser Punkt ist explizit im Leistungsverzeichnis als separat e Position 
aufzunehmen. 
7 Gebäudeautomation 
7.1 Grundsätzliches 
Die Automationsstationen (AS) in den Gebäuden und die zentrale Management - und Bedieneinrich-
tung (MBE) sind ein Teil der Gebäudeautomation (GA) und maßgeblich für den effizienten Einsatz 
der Energie verantwortlich. Damit dieser Teil der Gebäudeautomation seine Aufgaben erfüllen kann, 
sind Mindestanforderungen an Geräte , Funktionalitäten und die Datenübertragung zu erfüllen. De-
tails hierzu sind im Anhang „Anforderungen Gebäudeautomation“ geregelt. 
7.2 Aufgaben 
Die Hauptaufgabe der Gebäudeautomation ist die Regelung, Steuerung, Kontrolle und Überwachung 
der betrieblichen Anlagen zum Zwecke der optimalen  Betriebsführung und die sich daraus ergebene 
Sicherstellung des effizienten Energieeinsatzes. Es ist dringend darauf zu achten, dass die verschi e-
denen Gewerke der betrieblichen Anlagen übergreifend in die Gebäudeautomation integriert we r-
den. Alle betrieblichen Anlagen werden zum Zwecke der optimalen Betriebsführung durch die A u-
tomationsstationen (AS) überwacht, geregelt, gesteuert. Zusätzliche externe Regelungs - und Steu-
ereinheiten beziehungsweise Geräte sind zu vermeiden.

Energieleitlinien 2017 
 
12 
 
7.3 Aufschaltung 
Die Automationsstationen werden zur bereits bestehenden Management - und Bedieneinrichtung der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nach Vorgaben der „Anforderungen Gebäudeautomation“ aufg e-
schaltet. Gebäude mit Passivhaus -Komponenten sind immer aufzuschalten, ansonsten gilt als K rite-
rium die Leistung der/des Wärmeerzeuger/s: 
 
Leistung Aufschaltung 
Prüfung 
Energiemanagement 
bis 150 kW nach Prüfentscheid ja 
Ab 150 kW ja nein 
 
Ausnahmen sind im Einzelfall mit der Gebäudewirtschaft - Energiemanagement abzuklären. Bei der 
Berechnung der Leistung ist die Gesamtwärmeleistung des jeweiligen Objekts maßgebend (alle 
Wärmeerzeuger einer Wirtschaftseinheit) 
7.4 Bestandserweiterungen 
Bei Erweiterungs- oder Neubauten auf dem Gelände des Objekts beziehungsweise bei Erweiterungen 
der betrieblichen A nlage ist grundsätzlich zu prüfen, ob die bestehende Automationsstation des 
Objekts ausgebaut beziehungsweise erweitert werden kann. Hierzu muss die Automationsstation des 
Bestands bei Planungsbeginn auf die Erweiterungsmöglichkeit geprüft werden. Sofern d ie Automati-
onsstation des Bestandes erweitert wird, ist eine Absti mmung mit der Gebäudewirtschaft - Ener-
giemanagement erforderlich. 
7.5 Weitere Planungsvorgaben 
Die Planung und Ausführung der Gebäudeautomation erfolgt unter anderem nach DIN EN ISO 16484 
und VDI  3814 in den aktuellsten Fassungen. Die Steuer -, Regelungs - und Optimierungsprogramme 
müssen aus dem Ergebnis der Vorplanung bereits ersichtlich werden. Das Ergebnis der Vorplanung ist 
mit der Gebäudewirtschaft - Energiemanagement abzustimmen. 
8 Sanitärtechnik-Trinkwasserversorgung 
8.1 Trinkwasserhygiene 
Oberste Priorität der Trinkwasserversorgung hat die Einhaltung der aktuellen Anforderungen an die 
Trinkwasserhygiene vor Einsparungsmaßnahmen.

Energieleitlinien 2017 
 
13 
 
8.2 Spülmenge  
8.2.1 WC- und Urinal-Anlagen 
WC-Spülungen sind auf 6 l zu begrenzen und mit einer handbetä tigten Sparfunktion mit entspr e-
chendem Hinweisschild auszustatten. Urinale sind als Spülurinale auszuführen und mit berührungslo-
sen Spülarmaturen auszustatten. Bei Urinal-Anlagen mit mehr als 5 Urinalen bzw. mit Urinalrinne  ist 
eine zentrale, zeitgesteuerte Spüleinrichtung vorzusehen. Die Einstellung der Spülmenge und Hä u-
figkeit ist dabei zu optimieren und der wechselnde Bedarf, z.B. am Wochenende, ist zu berücksic h-
tigen. Diese zentrale Spüleinrichtung ist in die Gebäudeauto mation einzubinden, damit deren or d-
nungsgemäße Funktion überwacht werden kann.  
8.2.2 Waschtische und Duschen 
An Waschtischen ist der Zapfstellendurchfluss auf 6 l/min, bei Duschen auf 9 l/min zu be grenzen. 
An allen allgemein zugänglichen Abnahmestellen sind Selbstschlussarmaturen vorzusehen.  Ausnah-
men bei entsprechendem Bedarf sind zu begründen.  Die Auslaufzeit ist bei Duschen auf 20 Sekun-
den, bei Waschtischen auf 8 Sekunden einzustellen.  
8.3 Zentrale Trinkwarmwasserbereitung 
Die zentrale Bereitung von Trinkwarmwas ser erfolgt über Fris ch-Warmwasser-Stationen mit aus rei-
chender Bevorratung von Heizungswasser, die möglichst verbrauchsnah anzuordnen sind. Edelstahl-
speicher mit Speicherladesystem und Desinfektionsraum sind hierbei nur i n begründeten Ausnahmen 
zulässig. Der Anschluss der Zirkulationsleitung ist in den Zulauf zum Lade -Wärmetauscher zu legen. 
Die Maßnahmen gegen Legionellen Kontamination müssen dem DVGW -Arbeitsblatt W551 bezi e-
hungsweise W553 entsprechen. Der Warmwasserbedarf wird nach DIN 4708 ermittelt.  
Abweichend von der Warmwasser -Bedarfsermittlung erhalten Einfach -Turnhallen nur jeweils 2 
Duschplätze für Frauen und Männer, die im Durchlauferhitzer-Prinzip betrieben werden.  
8.4 Dezentrale Trinkwarmwasserbereitung 
Bei dezentralem Warmwasserbedarf sind elektri sch betriebene Klein-Durchlauferhitzer mit opti-
mierter Leistung einzusetzen. Untertisch -Speichergeräte sind aus Gründen der damit verbundenen 
Bereitschaftsverluste nicht zulässig.  
8.5 Dach- und Flächenentwässerung  
Zur Minimierung der Flächenabwässer sind Hof - und Wegeflächen möglichst offenporig als Versick e-
rungsflächen auszuführen. Die Vorgaben der S tadtentwässerungsbetriebe Köln (S TEB) zum Kanalan-
schluss sind dabei zu beachten und eventuelle Genehmigungen im Zuge der Entwurfsplanung einz u-
holen.

Energieleitlinien 2017 
 
14 
 
9 Elektrotechnik 
9.1 Tageslichtnutzung 
Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen ist auf eine Nutzung von Tageslicht zu achten. Die insta l-
lierte Beleuchtungsleistung pro Fläche ist nach dem Stand der Beleuchtungstechnik zu minimieren.  
9.2 Normen 
Die Beleuchtungsanforderungen der entsprechenden Normen (DIN EN 12464 -1, DIN 66233, DIN 
66234, EN 12193, DIN EN 62471) sind einzuhalten, jedoch nicht zu überschreiten. Die Hinweise für 
die Beleuchtung öffentlicher Gebäude nach AMEV 1 sind zu berücksichtigen. Für die photobiologische 
Sicherheit2 sind Lampen bzw. Leuchten der Risikogruppe 0 (RG0) zu verwenden.  
9.3 Abstimmung 
Eine Abstimmung der Beleuchtungs - und Tageslichtplanung mit dem/der Architekten/Architektin ist 
unter Berücksichtigung der Reflexionsgrade und Ausstattung der Räume durchzufüh ren. Es sollen in 
allen Bereichen bevorzugt LED -Leuchten eingesetzt werden. Abweichungen davon sind zu begrü n-
den. 
9.4 Hinweisleuchten 
Für Hinweisbeleuchtung, Notbeleuchtung u. ä. sind LED-Leuchten zu verwenden. 
                                                 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1 AMEV Arbeitskreis Maschinen - und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen www.amev-
online.de (hier: Hinweise für die Beleuchtung öffentlicher Gebäude) 
2 Nachweis über photobiologische Sicherheit von LEDs nach DIN EN 62471

Energieleitlinien 2017 
 
15 
 
9.5 Leistungskennwert 
Die zu installierende Leistung ist in der Planungsphase detailliert zu berechnen, wobei beispielhaft 
folgende Ziel- und Grenzwertvorgaben3 anzusetzen sind: 
 
Beleuchtungsstärke 
[Lux] 
Zielwert 
[W/m²] 
Grenzwert 
[W/m²] 
100 1,5 3,5 
300 4,5 7,5 
500 7 11 
 
Alle Angaben verstehen sich als Gesamtsystemleistung aller im Raum verbauten Leuchten (incl. Vo r-
schaltgeräte). 
9.6 Nachweis 
Die Unterschreitung der Grenzwerte als Summenkennwert über Flächen und Beleuchtungsstärke ist 
nachzuweisen. Seitens des Energiemanagements wird dafür eine Berechnungstabelle zur Verfügung 
gestellt (die Tabelle ist als Excel -Datei dort anzufordern). Als Ergebnis zur Einhaltung der Energi e-
leitlinien muss der in der Tabelle berechnete summarische Grenzwert eingehalten werden. Alle im 
jeweiligen Raum installiert en Leuchten müssen summarisch einschließlich Vorschaltgeräte erfasst 
werden. Die Tabelle ist als Nachweis mit der Energiecheckliste vorzulegen. Für die weitere Abwic k-
lung ist die Tabelle fortzuschreiben und wird zum Bestandteil der Ausführungsplanung und A us-
schreibung und späterer Abnahme der ausgeführten Leistungen. Die Fortschreibung ist im Leistung s-
verzeichnis aufzunehmen, Änderungen sind jeweils zu dokumentieren. 
                                                 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3 Die verbindlichen Ziel - und Grenzwerte sind in einer Excel-Tabelle der Gebäudewirtschaft- Energiemanage-
ment hinterlegt.(Planung_Elektrotechnik_Datenblatt.xls)

Energieleitlinien 2017 
 
16 
 
9.7 Abgleich Bauphysik 
Für die Berechnungen nach EnEV und/oder PHPP sind für die einzelnen Nutz ungsbereiche die Ang a-
ben nach DIN 18599V über die Art der Beleuchtung vorzulegen.  Die Informationen und Daten der 
Beleuchtungsplanung sind mit der Bauphysik abzustimmen.  Als Referenz gilt eine direkte Beleuch-
tung über stabförmige Leuchten mit elektronischem Vorschaltgerät. Das Ergebnis ist nach Inbetrie b-
nahme durch Messungen zu überprüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren.  
9.8 Regelungskonzept 
9.8.1 Allgemein 
Die Steuerung beziehungsweise Regelung ist so gestalten, dass eine nutzergerechte Betriebsweise 
möglich ist. Es sind nur Schalter mit Einzelwippen vorzusehen. Neben der Standardbeleuchtung sind 
alternative Vorschläge zur Beleuchtungsoptimierung (zum Beispiel Arbeitsplatzbeleuchtung) zu m a-
chen und im Ergebnis zu erläutern. 
Insbesondere bei komplexen Beleuchtungs systemen sind intelligente Regelungen vorzusehen. Dabei 
ist großer Wert auf einfache Bedienung und Integration in das Gesamtkonzept der Gebäudeautom a-
tisierung zu legen. Für jeden Typ der Raumnutzung ist ein eigenes Konzept zur Beleuchtungsreg e-
lung vorzulegen. Dabei ist jeweils die Integration in das gesamte Regelungs - und Bedienkonzept zu 
erläutern. Eine Halbautomatik ist zu bevorzugen. Die Beleuchtungsregelung von komplexen Anlagen-
teilen ist in die Gebäudeautomation einzubinden. 
9.8.2 Präsenzmelder 
Die Reichweite und der Erfassungsbereich der Bewegungsmelder sind durch geeignetes Zubehör dem 
Bedarf anzupassen. Die Nachlaufzeit ist nach den Gegebenheiten zu optimieren. (i.d.R. möglichst 
kurz) 
9.9 Beleuchtungskonzepte für spezielle Nutzungen 
9.9.1 Büroräume 
Die Regelung der Beleuchtung in Büroräumen erfolgt über Präsenzmelder. Darüber hinaus ist eine 
stufenlose, tageslichtabhängige Regelung vorzusehen. Über Taster sind Handeingriffe für die Funkt i-
onen „AN“, „AUS“ zu ermöglichen. 
9.9.2 Unterrichtsräume 
Die Regelung der Beleuchtung in Klassenräumen erfolgt über Präsenzmelder. Darüber hinaus ist eine 
stufenlose, tageslichtabhängige Regelung mit Halbautomatik vorzusehen. Über Taster sind Handei n-
griffe für die Funktionen „AN“, „AUS“, „HELLER“, „DUNKLER“ zu ermöglichen. Eine ggf. erforder li-
che Tafelbeleuchtung o.ä. soll ebenfalls über die Präsenzmelder abgeschaltet werden.  Für spezielle 
Unterrichtsräume (zum Beispiel Naturwissenschaften) sind eigene Beleuchtungskonzepte aufzuste l-
len, die mindestens den Anforderungen an normale Klassenräume genügen.

Energieleitlinien 2017 
 
17 
 
9.9.3 Sporthallen 
Grundsätzlich ist die Beleuchtung für Sporthallen bedarfsgerecht zu konzipieren. Bereiche wie Ha l-
len, Umkleiden, Sanitärräume und Flure sind über Präsenzmelder zu regeln. Je nach Tages -
lichteinfall ist dabei eine tageslichtabhängige R egelung vorzusehen. In den Umkleiden, Sanitärrä u-
men und Fluren ist die Beleuchtung so zu gestalten, dass durch Regelung über Präsenzmelder auf 
separate Lichtschalter in diesen Bereichen verzichtet werden kann.  Für die Halle sind je Hallenb e-
reich eigene Prä senzmelder vorzusehen. Die Beleuchtung ist hier so auszulegen, dass sowohl die 
Maximalforderung für Beleuchtung (zum Beispiel Wettkämpfe) als auch reduzierte Forderungen, je 
nach Nutzungsart, einfach geschaltet werden können. Diese Schaltung muss eine Bedi enung von 
mehreren Stellen zulassen. 
Zusätzlich zu der Regelung über Präsenzmelder sind Handschaltungen für die Funktionen „AN“, 
“AUS“, „STUFE 1 – x“ (je nach Anzahl) vorzusehen. Über Präsenzmelder wird dabei jeweils die 
kleinste Beleuchtungsstufe aktiviert.  
Neben der Beleuchtungsregelung werden die Signale der Präsenzmelder auch für die Regelung der 
raumlufttechnische Anlagen genutzt. Dies gilt sowohl für kleine Lüfter (zum Beispiel Sanitärbereich) 
als auch für komplette raumlufttechnische Anlagen. Die Si gnale sind entsprechend in die Gebäud e-
automation einzubinden. 
9.9.4 Verkehrswege, Sanitärbereiche, Außenbereich  
In Fluren und selten genutzten Räumen (Toilette, Teeküche, Kopierer, Lager, Technik, Keller, und 
so weiter) ist die Beleuchtung über Präsenzmelder zu  schalten. Ausnahmen davon sind zu begrü n-
den. Die Außenbeleuchtung ist über Dämmerungsschalter und Zeitprogramm, evtl. zusätzlich über 
Bewegungsmelder zu schalten. 
9.9.5 Dokumentation 
Alle in den Steuerungen und Regelungen eingestellten Werte (z.B. Beleuchtungss tärken, Abschalt-
zeiten, etc.) sind zur Inbetriebnahme durch geeignete Dokumentation zu belegen.  
9.10 Leistungsmessung 
Bei Objekten mit einem Stromanschlusswert größer 30 kW (63 A) sind zusätzlich zu den EVU - Zählern 
(sofern diese ohne Leistungsmessung sind) eigene Zähler mit Leistungsmessung vorzusehen.  
9.11 Blindleistung 
Die Blindleistung ist auf den vom örtlichen EVU zugelassenen Leistungsfaktor (cos phi) zu begrenzen. 
Gegebenenfalls sind Kompensationsanlagen (als Einzel -, Gruppen- oder Zentralkompensation) einzu-
bauen. 
9.12 Elektrogeräte 
Die einzusetzenden Elektrogeräte sind in energiesparender Ausführung vorzusehen. Dabei sind Ger ä-
te mit Energielabel -Prädikat (www.stromeffizienz.de/themen/eu -energielabel) beziehungsweise

Energieleitlinien 2017 
 
18 
 
der höchsten verfügbaren Energieeffizienzklasse einzusetzen. Diese Vorgabe gilt auch für aufgestel l-
te Geräte Dritter im oder am Gebäude. 
9.13 Elektrowärme 
Elektro-Direktheizungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. 
9.14 Antriebe 
Elektrische Antriebe sind als Energiespar -Motoren auszuführen (ab 750 h/a: Effizienzk lasse IE2, ab 
1500 h/a: Klasse IE3).  
10 Photovoltaik 
Bei Neubauten und größeren Sanierungen  von Dächern ist immer die Möglichkeit zur Installation von 
Solarstrom-Anlagen (Photovoltaik) zu prüfen.  
10.1 Wirtschaftlichkeit 
Für Photovoltaikanlagen werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen auf Basis der Planungsdaten nach 
einem einheitlichen Verfahren durch das Energiemanagement erstellt. Die Eingangsdaten hierfür 
sind rechtzeitig vom Planer bereitzustellen.  Die Wirtschaftlichkeit zum Einsatz eines Stromspeichers 
ist zu prüfen. Insbesondere die Werte für Autarkiequote, Eigennutzung, Lebensdauer und Wir t-
schaftlichkeit sind zu optimieren. 
10.2 Anforderungen für Stromerzeugungsanlagen 
Details für Stromeigenerzeugungs - und Photovoltaikanla gen sind in der Anlage „Anforderungen an 
Eigenerzeugungs-Anlagen“ zu den Energieleitlinien aufgeführt und müssen berücksichtigt werden.  
Die Anrechnung von installierten Eigenerzeugungsanlagen auf die EnEV - Bilanzierung oder andere 
Berechnungen / Nachweise ist zu dokumentieren. 
11 Konzeption Energiezähler 
11.1 Zählung zum Versorgungsnetz 
11.1.1 Grundsätzlich 
Je Energieträger ist möglichst nur ein Zähler zum EVU vorzusehen.  Bei Erweiterungen/ Anbauten ist 
der Anschluss an vorhandene Energiezähler zu bevorzugen . Für alle Zähler zum Versorgungsnetz sind 
Datenanschlüsse für externe Kommunikation vorzusehen.

Energieleitlinien 2017 
 
19 
 
11.1.2 Hausmeisterwohnung 
Sofern Hausmeisterwohnungen oder Bereiche versorgt werden, bei denen eine Fremdvermietung 
vorgesehen ist, sind dafür jeweils eigene Energiezähler mit EV U Anschluss vorzusehen. Ausnahmen 
davon sind ausdrücklich zu begründen. 
11.2 Unterzählung 
Komplexe Anlagenteile wie Mensaküchen, Sporthallen, Räume mit besonderer Nutzung  (externe 
Vermietung, Veranstaltungssäle, etc.), Gebäudeeinheiten in Passivhausbauweise , und Wärmepum-
pen u.ä. sind mit Unterzählern für alle Energieträger auszurüsten. Eigenerzeugungsanlagen erhalten 
eigene Zähler gemäß TAB des Netzbetreibers. Alle Unterzähler sind auf die Gebäudeautomation 
aufzuschalten.  
11.3 Dokumentation 
Die Konzeption der Energi ezähler ist in einem Übersichtsbild darzustellen. Sowohl Leistungserh ö-
hungen als auch neue Anschlüsse sind bei Planungsbeginn mit der Gebäudewirtschaft - Energiema-
nagement abzustimmen.

Energieleitlinien 2017 
 
20 
 
Anlage 1 
Sollwerte für Raumlufttemperaturen für städtische Gebäude 
während der Nutzungszeiten in der Heizperiode 
   
Raumart / Funktion Raumtemperatur Fußnote 
allgemeine Räume (Arbeitsstätten)   
Aufenthaltsräume 20 °C  
Umkleideräume 22 °C  
Waschräume, Duschräume 22 °C  
Toilettenräume 15 °C 1) 
Sanitätsräume, med. Untersuchungsräume 24 °C  
Flure, Treppenhäuser 12-15 °C 1) 
Nebenräume 10 °C 1) 
   
Büroräume und büroähnliche Räume   
Büroräume 20 °C 2) 
Sitzungs- und Besprechungszimmer 20 °C 2) 
   
Kindertagesstätten   
Betreuungsräume für unter 3jährige 21 °C  
Übrige Betreuungsräume 20 °C  
Wickelräume 24 °C  
   
Schulen und Unterrichtsstätten   
Unterrichtsräume 20 °C 2)

Energieleitlinien 2017 
 
21 
 
Aulen 20 °C 3) 
Leseräume 20 °C 2) 
Büchermagazine 15 °C  
   
spezielle Unterrichtsräume   
Lehrküchen 18 °C bei Nutzungsbeginn 
Werken 18 °C  
Fachräume  
(Physik, Chemie, Biologie, et cetera) 
20 °C 2) 
Hörsäle 20 °C 3) 
   
Sportstätten/Innenanlagen   
Turnhallen 17 °C 5) 
Gymnastikräume 17 °C 4) 
Lehrschwimmhallen 2 K über Wassertemperatur, 
(jedoch höchstens 30 °C) 
   
Werkstätten und Bauhöfe   
Reparaturwerkstätten   
- bei überwiegend schwerer körperlicher Tätig-
keit 
12 °C  
- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 17 °C  
- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 20 °C  
Fahrzeughallen 5 °C 4)

Energieleitlinien 2017 
 
22 
 
Museen, Theater, Stadthallen   
Ausstellungsräume 18 °C  
Zuschauerraum 20 °C bei Nutzungsbeginn 
Künstlergarderobe 22 °C  
Foyer 18 °C  
Magazine, Abstellräume, Nebenräume 10 °C 1) 
   
1) die Beheizung ist erst erforderlich, wenn die jeweils vorgegebene Raumtemperatur unter-
schritten wird, da in der  Regel durch den Wärmegewinn der beheizten Nachbarräume ausrei-
chende Raumtemperaturen erreicht werden; Flure und Treppenhäuser bei zeitweiligem Aufent-
halt 15 °C 
2) während der Nutzung (19 °C bei Nutzungsbeginn)  
3) während der Nutzung (17-19 °C bei Nutzungsbeginn, je nach Belegung)  
4) in Sonderfällen höhere Werte 
5) bei außerschulischer Nutzung 15 °C, in Sonderfällen zum Beispiel heilpädagogisches Turnen 
bis 20 °C

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

4074 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1895/2017
Stand: 16.10.2025 
Sachstandsbericht  
Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Energieleitlinien an 
geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen 
Beschluss:  
geänderter Beschluss mit Ergänzungen gem. Änderungsantrag CDU -Fraktion 
und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gem. Änderungsantrag SPD-Fraktion: 
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nimmt die Anpassung der Energieleitlinien 
zur Kenntnis und beschließt, dass diese unter dem neuen Titel „Energieleitlinien Stadt 
Köln - 2017“ ab sofort verbindlich bei allen städtischen Neubau- und Sanierungsmaß-
nahmen in dieser Form umgesetzt werden. 
 
Änderung der Anlage 1 gem.  Änderungsantrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen: 
 
in Punkt: 2 Wirtschaftlichkeit 
sind die Umweltfolgekosten wie in der bisherigen Fassung wieder aufzunehmen. Als 
letzter Satz wird hinzugefügt: 
„Die Umweltfolgekosten werden in Höhe von mindestens 80 €/t CO2 als Beitrag 
zum Klimaschutz angesetzt.“ 
 
Bei der Fernwärme wird der Absatz 5.3 wie folgt geändert: 
 
Punkt 5.3 Fernwärme 
„Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung, wie in Köln verfügbar, ist unter Nachhaltigkeits-
gesichtspunkten gegenüber anderen Heizsystemen zu bevorzugen.  Dabei ist sowohl 
bei Neubaumaßnahmen wie auch bei Sanierungen zu überprüfen, ob Fernwärme in der 
Nähe des Objektes vorhanden ist. Ist eine Fernwärmeversorgung möglich, ist beim Versor-
ger RheinEnergie AG eine Anschlussanfrage zu stellen und zur Prüfung der Wirtschaftlich-
keit beim Energiemanagement im Rahmen der energiewirtschaftlichen Prüfung vorzulegen. 
Dabei ist die Anschlussleistung auf Grund der hohen Kosten der Leistungsvorhaltung auf 
den kleinstmöglichen Wert auszulegen. Wenn keine Fernwärme genutzt werden kann, ist 
der Einsatz von regenerativen Heizungssystemen bzw. anderen geeigneten alternativen 
Heizungskonzepten (siehe auch 5.9) zu prüfen “  
 
Änderung der Anlage 1 gem. Änderungsantrag SPD-Fraktion: 
 
Bei der Umsetzung der Energieleitlinien sollen die Vorteile einer Dachbegrünung in den

2 
 
Ausführungen unter 4.3 und 8.5 bei der konkreten Realisierung von Projekten Berücksich-
tigung finden und für das jeweilige Bauvorhaben geprüft werden. Die Punkte 4.3 und 8.5 
sind somit entsprechend zu ergänzen (Ergänzungen fett gedruckt): 
 
4.3 Dachflächen für Solaranlagen  
Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglichkeit 
zur Installation von Solarstromanlagen (Photovoltaik) einzubeziehen. Die Dachflächen 
sind statisch so auszulegen, dass eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Zu-
sätzliche Lastreserven und notwendige Schächte/Leerrohre für die Führung von Lei-
tungen sind entsprechend den Vorgaben der TGA- Planung vorzusehen. Die Mög-
lichkeiten einer Kombination von Solarstromanlagen mit Dachbegrünung sind 
zu prüfen und bei Eignung der Dachflächen umzusetzen.  
 
8.5 Dach- und Flächenentwässerung  
Zur Minimierung der Flächenabwässer sind Hof- und Wegeflächen möglichst offenporig 
als Versickerungsflächen auszuführen. Zur Reduzierung der Flächenabwässer sind 
immer auch die Möglichkeiten einer Dachbegrünung zu prüfen. Die Vorgaben der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln (STEB) zum Kanalanschluss sind dabei zu beachten 
und eventuelle Genehmigungen im Zuge der Entwurfsplanung einzuholen. 
 
4.2.1 Neubau Passivhauskomponenten   
Neubauten sollen mit Passivhauskomponenten geplant und ausgeführt werden (nach 
der Passivhaus-Bauweise: sehr gute Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrü-
cken, Luftdichtigkeit, flächendeckende Lüftung mit Wärmerückgewinnung). Zur Ge-
bäudedämmung sollten bevorzugt Baustoffe verwendet werden, deren Entsor-
gung wirtschaftlich und ökologisch vertretbar ist.   
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Energieleitlinien der Stadt Köln 2017 wurden durch aktualisierte Fassungen abgelöst. Ak-
tuell: Energieleitlinien 2025 (Vorlagen-Nummer 0082/2025).  
Nächste Schritte: 
Keine. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Entfällt.

Anlage 6-Auszug Umweltausschuss 12.10.17

6106 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de 
Datum: 13.10.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 12.10.2017 
öffentlich 
4.7 Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Ener-
gieleitlinien an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen 
1895/2017 
4.7.1 Energieleitlinien Stadt Köln 2017  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
AN/1507/2017 
SB Herr Becker begründet kurz den Änderungsantrag und bittet um Zustimmung. 
RM Herr Brust merkt an, dass der Änderungsantrag sehr kurzfristig eingegangen sei 
und in der Fraktion nicht mehr darüber beraten werden konnte. Er schlägt vor, nur 
über die Verwaltungsvorlage zu beschließen und über die Vorschläge des Ände-
rungsantrags im Bauausschuss zu beraten und evtl. zu beschließen. 
Er kündigt einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hinsichtlich 
der Fernwärme an. In den Leitlinien sei bisher geregelt gewesen, dass grundsätzlich 
Fernwärme genutzt werde, wenn diese vor Ort vorhanden sei. Jetzt sei das einge-
schränkt worden durch die Formulierung „soweit wirtschaftlich“. Was wirtschaftlich 
sei, hänge jedoch von vielen Faktoren ab, z. B. von der Gesetzgebung zur EEG1 o-
der vom Gaspreis.  
In Köln sei eine gute GUD-Anlage 2vorhanden, die ihre Wirkung nur dann entfalten kön-
ne, wenn die Wärme genutzt werde. Daher würde man gerne im Bauausschuss bean-
tragen, diesen Halbsatz „soweit wirtschaftlich“ zu streichen und schlage der SPD-
Fraktion vor, einen gemeinsamen Änderungsantrag im Bauausschuss zu stellen. 
SB Herr Dr. Albach merkt kritisch an, dass der FDP-Fraktion das Wort „Solarther-
mie“3 in den Leitlinien fehle; es werde lediglich über Photovoltaik4 gesprochen.  
                                            
1 https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz 
2 https://de.wikipedia.org/wiki/Gas-und-Dampf-Kombikraftwerk 
3 https://de.wikipedia.org/wiki/Solarthermie 
4 https://de.wikipedia.org/wiki/Photovoltaik

Außerdem bitte er um Information über den Unterschied zwischen den Kölner Ener-
gieleitlinien und dem gesetzlichen Standard. Daher hätte er, bevor er eine Entschei-
dung treffe, diesen Punkt gerne nach der Diskussion in die nächste Sitzung zurück-
gestellt und werde er sich bei der Abstimmung enthalten. 
SB Herr Becker stimmt dem Vorschlag von Herrn Brust zu, da die SPD-Fraktion eben-
falls die wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte gemeinsam betrachten wolle. 
Herr Nawroth erläutert, dass lt. geltendem Ratsbeschluss der Passivhaus-Standard 
bzw. die Passivhaus-Bauweise zu realisieren sei. Diese liege weit über den gesetzli-
chen Rahmenbedingungen, die die EnEV 201656 vorgebe, sei also deutlich besser. 
Auch die Entwürfe für ein neues Gebäudeenergiegesetz, das die EnEV ablösen soll, 
werden den Passivhaus-Standard schwerlich erreichen. 
Hinsichtlich der Solarthermie erklärt Herr Nawroth, dass bei den städtischen Gebäu-
den, also Schulbauten, Verwaltungsgebäuden oder Kindertagesstätten, die solare 
Warmwasserbereitung nicht wirtschaftlich sei, weil z. B. diese in Turnhallen nur von 
Vereinen genutzt werde. Man habe in den vergangenen Jahren öfter Untersuchun-
gen angestellt, sei aber immer wieder zum gleichen Ergebnis gekommen, dass die 
Solarthermie sich in diesen Gebäuden nicht rechne. Wenn sich dies ändern sollte, 
sei man offen für eine andere Lösung. 
Zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion merkt Herr Nawroth an, dass eine Dachbe-
grünung mit in Betracht gezogen und geprüft werden könne.  
Der 2. Punkt, die Gebäudedämmung, müsse etwas differenzierter betrachtet werden. 
Es gebe Fassaden-, Dach- und Bodenplattendämmungen. Bei Fassadendämmun-
gen handle es sich um zweischalige Fassadensysteme mit Mineralfaserstoffen und 
nicht um Polystyrol, also Styropor.  
Bei Dachdämmungen werde Polystyrol verbaut, da dies kaum verzichtbar sei. Die 
Verwendung anderer Stoffe, wie z. B. Schaumglas, würde für dieses Bauteil vermut-
lich zu Kostensteigerungen von 30 bis 50 % führen. Da man dort aber auch gewisse 
Festigkeiten benötige, kommen Mineralfaserstoffe kaum in Betracht, insbesondere 
vor dem Hintergrund von Fotovoltaikanlagen und Dachbegrünung. Das gleiche gelte 
für die Bodenplatten. 
Herr Nawroth resümiert, dass dieser Zusatz im Änderungsantrag durchaus nachvoll-
ziehbar sei. Man dürfe nur nicht erwarten, dass kein Polystyrol verbaut werde. Poly-
styrol könne thermisch verwertet, also verbrannt, werden. Recycling sei teuer, da die 
Wertstoffe deutlich getrennt werden müssten. 
Nach weiterer Diskussion über die Recyclingfähigkeit von verschiedenen Stoffen 
heute und in der Zukunft und die Berücksichtigung von angepasster Beleuchtung in 
den Energieleitlinien hinsichtlich Barrierefreiheit bittet RM Herr Brust die Gebäude-
wirtschaft um eine schriftliche Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion. Es wird 
sich darauf verständigt, dass die Aussagen in der Sitzung im Auszug protokolliert 
werden. 
Anschließend fasst der Ausschussvorsitzende zusammen, dass beantragt wurde, 
über die Beschlussvorlage ohne den Änderungsantrag abzustimmen und den Ände-
rungsantrag in die weitere Beratung zu verweisen. Hierüber herrscht im Ausschuss 
Einmütigkeit, sodass der Ausschussvorsitzende dies zur Abstimmung stellt. 
                                            
5 https://de.wikipedia.org/wiki/Energieeinsparverordnung 
6 http://www.bmub.bund.de/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-und-
sanieren/energieeinsparverordnung/

Beschluss: 
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist den Änderungsantrag in die weitere Beratung 
und empfiehlt dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, wie folgt zu beschließen: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nimmt die Anpassung der Energieleitli-
nien zur Kenntnis und beschließt, dass diese unter dem neuen Titel „Energieleitlinien 
Stadt Köln - 2017“ ab sofort verbindlich bei allen städtischen Neubau- und Sanie-
rungsmaßnahmen in dieser Form umgesetzt werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion.

Anlage 4: Anforderungen Gebäudeautomation Juni 2017

56769 Zeichen

Die Gebäudewirtschaft ist eine Serviceeinrichtung der Stadt Köln  
 
 
 
Anforderungen 
Gebäudeautomation 
Anhang zu Energieleitlinien Stadt Köln 
 
 
 
Stand: Juni 2017 
Bauen für Köln

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
INHALT 
 
GEBÄUDEAUTOMATION (GA)                      3 
1 ZENTRALE MANAGEMENT- UND BEDIENEINRICHTUNG (MBE) 3 
2 LOKALE BEDIENSTATION (LBST) 3 
3 AUTOMATIONSSTATIONEN (AS) 3 
 Netzausfall und Netzwiederkehr 4 3.1
 Lokale Vorrangbedienung (LVB) 4 3.2
 Bedien- und Anzeigemöglichkeiten 5 3.3
 manuelle Nutzzeitenverlängerung 5 3.4
4 OPTIMIERUNGSPROGRAMME 6 
 Zeitplan und Kalenderprogramme (schedular und calender)  6 4.1
 Intermittierendes Schalten (Laufzeitreduzierung) 6 4.2
 Gleitender Sollwert und Grenzwert 6 4.3
 Betriebsstundenerfassung 6 4.4
 Außentemperatur geführte Regelung (witterungsgeführt) 6 4.5
 gleitendes Schalten (Start-Stopp-Optimierung), Gebäudetemperaturbegrenzung 7 4.6
 Raumtemperaturkorrekturprogramm 7 4.7
 Außentemperaturabhängiges Schalten (Stützbetrieb) 8 4.8
 Enthalphie- und Temperaturregelung RLT Anlagen 8 4.9
 Präsenzmeldersteuerung RLT Anlagen 8 4.10
 Raumluftqualitätsregelung (CO2) RLT Anlagen 8 4.11
 Sommer-/ Winterbetrieb RLT Anlagen 9 4.12
5 FELDEBENE 9 
 Feldgeräte allgemein 9 5.1
 Pumpenblockierschutzschaltung 9 5.2
 Raumlufttechnische – Anlagen (RLT) 10 5.3
 Wärmeerzeugungsanlagen (z. B. Kesselanlagen) 10 5.4
 Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen, Holzpelletanlagen 10 5.5
 Kältemaschinen 11 5.6
 Photovoltaikanlagen 11 5.7
 Beleuchtungssysteme 11 5.8
 Fensteranlagen zur freien Lüftung (motorisch betrieben) 11 5.9
6 BACNET 11 
 Anforderungen Objekte 11 6.1
 Zeitplan und Kalender (Schedule und Calender) 12 6.2

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
 Meldeklassen (Notification Class) 12 6.3
 Betriebsstunden 13 6.4
 Trendobjekte 13 6.5
 Einblendpunkte Management- und Bedieneinrichtung/ Automationsstation 14 6.6
 Physikalische Einheiten und Zustandstexte 15 6.7
 Parametereinstellungen 15 6.8
 Objektname und Beschreibung (Description) 15 6.9
 Anlagenkennungssschlüssel (AKS) 16 6.10
 Beispiele für Objektnamen und Beschreibungen 17 6.11

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
3 / 36 
Gebäudeautomation (GA) 
Wird die Gebäudeautomation Gewerke übergreifend eingesetzt, ist die GA bei der Ausschreibung immer 
im eigenen Fachlos zu berücksichtigen. Dabei bedeutet Gewerke übergreifend, dass mit der GA mind. 2 
weitere Gewerke der TGA (z.B. Heizung und Lüftung) gesteuert und geregelt werden. 
1 Zentrale Management- und Bedieneinrichtung (MBE) 
Zur Datenübertragung zwischen MBE und Automationsstationen (AS) wird in der Regel die  Infrastruktur 
des Verwaltungsnetzwerkes (stadteigenes LAN ) des Objekts genutzt.  Sofern kein Verwaltungsnetzwerk 
zur Verfügung steht, ist ein DSL Anschluss einzurichten. Der LAN oder DSL Anschluss wird auf Anforderung 
der Projektleitung/ Projektsteuerung  von der Gebäudewirtschaft (GW ) bereitgestellt. Die erforderlichen 
Einstellparameter zur Kommunikation mit dem Netzwerk und der MBE werden von der Gebäudewir t-
schaft, Energiemanagement vorgegeben. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich mittels BACnet/ IP 
nach den hier aufgeführten Anforderungen. 
Die MBE ist bei der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement bereits vorhanden. Die erforderlichen Grafi-
ken und dynamischen Einblendpunkte werden von der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement erstellt. 
Für die Erstellung der Grafiken auf der MBE des Energiemanagement sind EDE-Tabellen der AS nach der 
gemeinsam vom AMEV1 und der BIG-EU2 erstellten EDE-Tabelle V2 als Datei im Excelformat (xls, xlsx) und 
Anlagenschemata nach VDI 3814 -4 von 2003 (mit Reglerobjekten) zu liefern . In den Anlagenschemata 
sind bereits die Bezeichnungen des AKS, mind. die Stellen 6-11 des Schlüssels, zu verwenden. 
Die EDE – Tabellen, Automationsschemata und GA -Funktionslisten sind mindestens 4 Wochen vor Inb e-
triebnahme der AS an die Gebäudewirtschaft, Energiemanagement zu liefern. 
2 Lokale Bedienstation (LBST) 
Bei komplexen und/ oder weitläufigen Objekten (Liegenschaften) mit mehreren Technikzentralen und AS 
Standorten ist zur sicheren und effizienten Betriebsführung der Anlagen ggf. eine lokale Bedienstation 
(LBST) zur Bedienung der AS und zur Anzeige betriebsrelevanter Störungen  einzurichten. Sofern die Not-
wendigkeit zum Einsatz einer LBST als erforderlich angesehen wird , ist das spätestens vor Beginn der LPH 
3 der Planung mit der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement abzustimmen. 
3 Automationsstationen (AS) 
Es werden ausschließlich BACnet AS (Controller) eingesetzt, die das AMEV Testat, Profil AS -B V1.2, Firm-
ware BACnet Revision 1.12 oder höher unterstützen. Durch das AMEV Testat einer Akkreditierungsstelle 
                                                 
 
1 Web: www.amev-online.de  
 
2 Web: www.big-eu.de

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
4 / 36 
nach DIN EN ISO 16484 -6 (Akkreditierungsstelle nach EN ISO/IEC 17025) oder einem ab April 2017 ausg e-
stelltem BTL -Zertifikat ist nachzuweisen, dass das geforderte AMEV Profil unterstützt wird. Liegt das 
AMEV Testat für das angebotene Geräte (Controler) Modell nicht vor, jedoch für d as Vorgänger Modell 
bzw. die Vorgänger Firmware und ist es gleichwertig in Bezug auf das AMEV Profil, ist dies ausreichend. 
Zusätzlich zum v.g. AMEV Testat sind die unter Punkt „BACnet“ aufgeführten Anforderungen zu erfüllen. 
Die Kommunikation auf Automati ons- und Managementebene erfolgt ausschließlich mittels BACnet/IP 
gemäß v.a. Anforderungen. 
Alle physikalischen Datenpunkte sind entsprechend den Objekten Analog-Input (AI), Binär -Input (BI), 
Analog-Output (AO) und Binär-Output (BO) einzurichten. 
Die zur Einrichtung der AS erforderlichen IP- Adressen sowie Device Nr. und Namen (Controller) werden 
von der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement vorgegeben und auf Anforderung mitgeteilt. 
Die Regelung und Steuerung der Anlage n erfolgt über autar k arbeitende AS und darf zur Aufgabenerfül-
lung keine Abhängigkeiten zur MBE aufweisen. 
Die Programme sind im nichtflüchtigen Speicher der AS zu hinterlegen. Die Einstellungen und Daten sind 
bei Stromausfall für mindestens 72 Std. in der Station zu sichern. 
Eine der folgenden Zeichensätze muss unterstützt werden: „UTF-8 oder ISO 8859-1“. 
Die maximale APDU Länge der Automationsstation beträgt: „1300 Bytes“  
 Netzausfall und Netzwiederkehr 3.1
Nach Netzausfall sind bei Rückkehr alle Programme automatisch zu starten. Der Star t der Anlagen ist 
zeitlich abgestimmt und gegeneinander verzögert durchzuführen. Das Starten der Programme und b e-
triebstechnische Anlage muss vollautomatisch erfolgen . Der Neustart  ist als BACnet Meldung zur M BE zu 
übertragen. 
 Lokale Vorrangbedienung (LVB) 3.2
Bei Ausfall oder Fehlfunktion der AS (Controller) muss mit der LVB die eingeschränkte Bedienung der 
Anlage vor Ort sichergestellt werden. Die LVB wird in die Schaltschranktür der Automationsstation (AS) 
eingebaut. Das Öffnen der Schaltschranktür zur Bedie nung ist nicht zulässig. Die Geräte der lokalen Vo r-
rangbedienung sind im 19“ Trägerrahmen und mit mind. 3 Höheneinheiten zu realisieren.  Der Einsatz von 
Mikroschaltern auf I/O Modulen oder Koppelrelaise  ist nicht zulässig.  Die Bedienung der LVB (Stellung 
Schalter nicht Automatik) muss über ein BACnet Objekt an die MBE gesendet werden. Sofern die LVB im 
Programm genutzt wird, ist das Schreiben im Objekt bzw. Programm mit der Prio „7“ durchzuführen.

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
5 / 36 
Es sind mind. folgende Anlagenteile, sofern vorhanden, mittels LVB zu bedienen: 
Gerät      Funktion      
Pumpen     Automatik/ AUS/ EIN/ stufenlos 
Regelventile/ Regelklappen   Automatik/ 0%-100% stufenlos 
Klappen     Automatik/ AUF/ ZU 
RLT – Anlagen    Automatik/ AUS/ Stufe1/ Stufe n/ stufenlos 
Wärmeerzeuger    Automatik/ AUS/ Stufe1/ Stufe n/ stufenlos 
Kältemaschinen    Automatik/ AUS/ Stufe1/ Stufe n/ stufenlos 
 Bedien- und Anzeigemöglichkeiten 3.3
Zur weiteren lokalen Bedienung und Abfrage von Anlagenzuständen (inkl. Störmeldungen) und Messwer-
ten, dem Ändern von Pa rametern, zur Konfiguration etc. ist an der AS eine Bedienmöglichkeit mittels 
Touchscreen zu schaffen. Der Touchscreen ist in die Schaltschranktür einzubauen  und muss einer Diago-
nalen von mind. „ 8“ aufweisen . Ein Öffnen der Schaltschranktür zur Bedienung i st nicht zulässig. Die 
Darstellung auf dem Display ist anlagenorientiert und für jeden Verbraucher ( Wärmeversorgungs-, RLT 
Anlagen, Heizkreise , usw.) einzurichten. Änderungen und Einstellungen müssen durch unt erschiedliche 
Anwenderstufen und  Passwörter eingerichtet werden können . Alle mittels Touchscreen oder weiteren 
Eingabemöglichkeiten vorgenommenen Einstellungen und Änderungen ,  z. B. Änderung in den Zeitpläne 
und Kalender (scheduler und calendar), müssen mittels zugehörigen BACnet Objekten durchgeführt we r-
den. Änderungen mittels MBE und/ oder Bedienmöglichkeit vor Ort müssen immer den aktuellen Z ustand 
des BACnet Objektes dar stellen. Schaltungen an der LVB und / oder am Touchscreen sind jeweils einz eln 
und mit entsprechenden BACnet Objekten darzustellen und zur MBE zu übermitteln. 
Zur sicheren Betriebsführung der TGA  Anlagen ist an zentraler Stelle ein Touchscreen (u.U. abgesetztes 
Bedienteil der AS) zu installieren, welches dem Bedienpersonal das sc hnelle Erkennen von Betriebs- und 
Störmeldungen ermöglicht. Zudem ist hier die „manuelle Nutzzeitenverlängerung einzurichten. Die min-
dest Größe des Touchscreen beträgt in der Diagonalen „8“. 
 manuelle Nutzzeitenverlängerung 3.4
Es ist eine manuelle Nutzzeitenverlängerung (Partyschaltung) mittels Touchscreen für jeden einzelnen 
Verbraucher (stat. Heizkreise, Wärmeerzeugungsanlagen, RLT Anlagen und sonstige) einzurichten. Hie r-
mit wird die einfache Nutzzeitenverlängerung für Sonderveranstaltungen sichergestellt. Die Nutzzeitver-
längerung darf keine Abhängigkeiten zu bestehenden Zeitprogrammen ( Zeitpläne und Kalender)  der Au-
tomationsstation enthalten. Durch die Funktion der Nutzzeitverlängerung ist das im entsprechenden 
Zeitplan (scheduler) vereinbarte Nutzzeitende entsprechend zu verlängern.

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
6 / 36 
4 Optimierungsprogramme 
Folgende Optimierungsprogramme sind min. einzusetzen. 
 Zeitplan und Kalenderprogramme (schedule und calender) 4.1
Zeitplan mit Datum und Uhrzeit zur freien Definition von Schaltpunkten (Mindestschaltpunktd istanz 1 
Minute) für mindestens 4 unterschiedliche Zeitintervalle. Kalenderprogramme zur freien Definition von 
Schaltpunkten (Mindestschaltpunktdistanz 1 Tag) für mindestens 1 Jahr im Voraus oder mindestens 8 
verschiedenen Zeitintervallen. Sommer - und Wint erzeit muss automatisch umgestellt werden.  Die hier 
aufgeführten Zeit pläne dienen zur zeitabhängigen Auswahl des Betriebsmodus der jeweiligen Verbra u-
cher. Die den Verbrauchern zugeordneten Zeit pläne zur Auswahl des Betriebsmodus müssen zwingend 
auch für die Nutzung der Optimierungsprogramme eingesetzt werden. 
 Intermittierendes Schalten (Laufzeitreduzierung) 4.2
Die Ausschaltzeiten werden nicht starr vorgesehen, sondern richten sich nach den aktuellen Erf ordernis-
sen der Anlagen/ Aggregate und/ oder des Betriebszustandes. Für jede Anlage/ Aggregat müssen min. 
Einschaltzeiten vorgegeben werden. Jede behandelte Zone b zw. Anlage muss einer separaten Kenngröße 
zugeordnet werden. 
  Gleitender Sollwert und Grenzwert 4.3
Die vorgegebenen Soll- und/ oder Grenzwerte werden in Abhängigkeit einer Kurve verschoben. Hier sind 
sollwertabhängig gleichzeitig obere und untere Messwertgrenzwerte anzuheben b zw. abzusenken (Som-
mer- Winterkompensation). 
 Betriebsstundenerfassung 4.4
Alle angeschlossenen Geräte (Ventilatoren, Pumpen u sw.) erhalten eine Betriebsstunden -zählung. Die 
Betriebsstundenzählungen sind mit Grenzwerten zu versehen.  Die Einheit für die Zählungen ist in Stun-
den (h) einzurichten. 
 Außentemperatur geführte Regelung (witterungsgeführt) 4.5
Grundsätzlich wird bei den statischen Heizkreisen (HK) eine Außentemperatur (AT) geführte Vorlaufte m-
peraturregelung eingerichtet. Das bedeutet, dass aufgrund der A T für die Betriebszustände „Tag“ und 
„Nacht“, jeweils Sollwerte für die Vorlauf temperatur (VL)  errechnet werden. Im Betriebszustand 
„Nacht“ wird der errechnete Sollwert „Tag“ um den Wert X abgesenkt. Der Wert zur Absenkung besitzt 
zur Verminderung der Vorlauftemperatur ein negatives Vorzeichen (z.B. -20 K). Es ist ein Grenzwert min. 
und max. für die Vorlauftemperatur einzurichten. Alternativ besteht die Möglichkeit, den min. und max. 
Wert der Heizkurve (Stützpunkte) zu nutzen. Der für die Regelung errechnete und wirksame Sollwert ist 
darzustellen. Der errechnete Sollwert darf die Grenzwerte der min. und max. Vorlauftemperaturen nicht 
unter- oder überschreiten.

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
7 / 36 
 gleitendes Schalten (Start-Stopp-Optimierung), Gebäudetemperaturbegrenzung 4.6
Bei diesem Optimierungsprogramm wird die minimale Aufheiz - und maximale Abschaltzeit bei stat. Heiz-
kreisen zum Erreichen des Raumsollwertes „Tag“ und „Nacht“ zum Beginn und Ende der Nutzzeit (Zeit-
plan) errechnet. Der Beginn und das Ende der Nutzzei t wird dem aktuellen Zeitplan (scheduler) entnom-
men. Zur Berechnung müssen in Abhängigkeit der A T die Gebäudekenndaten von der A S automatisch 
ermittelt werden. Zum Erreichen des Raumtemperatursollwerts „Tag“ , wird das Gebäude zum Einschal t-
zeitpunkt im Aufheizbetrieb mit maximaler Vorlauftemperatur erwärmt. Bei Erreichen des Raumsollwe r-
tes „Tag“ wird vom Betrieb „Aufheizen“ in den Betrieb „Tag“  (siehe Punkt „Außentemperatur geführte 
Regelung“ sowie „Raumtemperaturkorrektur“ geschaltet). Das Programm setzt vo raus, dass eine Raum - 
bzw. eine Referenzraumtemperatur des jeweiligen Heizkreises bauseits vorhanden  ist oder neu geschaf-
fen wird. Bei Erreichen des Ausschaltzeitpunktes (Nachtbetr ieb) wird der Vorlauftemperatur sollwert auf 
den min. Wert abgesenkt, das Regelventil geschlossen und die Pumpe mit einer Nachlaufzeit abgescha l-
tet. 
Bei Außentemperatur < 3°C wird die Pumpe nicht abgeschaltet. Die eingestellte min . Vorlauftemperatur 
ist zu überwachen und darf nicht unterschritten werden. Der erre chnete und wirksame Vorlauftemper a-
tursollwert ist im BACnet darzustellen. Bei Unterschreiten der Raumtemperatur „Nacht“ wird wieder in 
den Aufheizbetrieb gewechselt, bis der Raumtemperatursollwert „Nacht“ um 1 K überschritten ist. A n-
schließend ist wieder i n den Nachtbetrieb, wie vor beschrieben, zu schalten. Die maximale Aufheizzeit 
ist als Sollwert einzurichten. Die max. Aufheizzeit bedeutet, dass nach Ablauf dieser Zeit, auch ohne 
Erreichen des vorgegebenen Raumtemperatursollwerts, der Aufheizbetrieb been det wird. 
Zum Einsatz des Optimierungsprogrammes ist zwingend ein Raum- oder Referenzraumtemperaturfühler 
erforderlich. Auch bei Sanierungen und Austausch bzw. Erneuerungen der AS ist der v.a. Fühler zu instal-
lieren. 
 Raumtemperaturkorrekturprogramm 4.7
Das Optimierungsprogramm wird in Verbindung mit der witterungsgeführten Regelung und/ oder gleite n-
dem Schalten eingesetzt. Der Vorlauftemperatur  - Sollwert wird wie unter Punkt „Außentemperatur ge-
führte Regelung (witterungsgeführt)“  ermittelt. Aufgru nd der Abw eichung zwischen Soll  und Ist Rau m-
temperatur im Tag- und Nachtbetrieb wird die errechnete Vorlauftemperatur angehob en beziehungswei-
se abgesenkt. Pro Kelvin Abweichung Soll-/ Ist Raumtemperatur ist die errechnete Vorlauftemperatur um 
+(-) 4 K zu verschieben. Der Verschiebewert ist als Sollwert dem BACnet zur Verfügung zu stellen. 
Sofern beide  Programme „gleitendes Schalten “ und „Raumtemperaturkorrektur“ aktiviert sind, ist das 
Programm Raumtemperaturkorrektur nur in der Betriebsart „Tag“ in  Funktion. In der Betriebsart 
„Nacht“ wird das Programm „gleitendes Schalten (Start -Stopp-Optimierung), Gebäudetemperaturb e-
grenzung“ eingesetzt. Die Programme „gleitendes Schalten“ und „Raumtemperaturkorrektur“ müssen als 
beschreibbare Freigaben oder Schal tbefehle mittels einem BACnet Objekt aktiv / Inaktiv zu setzen sein. 
Aufgrund des jeweiligen Status der Optimierungsprogramme, aktiv / inaktiv, sind die vor beschriebenen 
Programmabläufe zu berücksichtigen. Zum Einsatz des Optimierungsprogrammes ist unbedingt ein Raum-

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
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oder Referenzraumtemperaturfühler erforderlich. Auch bei Sanierungen sowie Austausch und Erneueru n-
gen von AS ist der v.g. Fühler zu installieren. 
 Außentemperaturabhängiges Schalten (Stützbetrieb) 4.8
Bei diesem Programm wird die Notwendigkeit zum Heizen beziehungsweise zum Betrieb de r einzelnen 
Heizkreise (Verbraucher) in Abhängigkeit der gedämpften (verzögerten) AT festgestellt. Die einstellbaren 
Grenzwerte (GW) für das Ein - und Ausschalten der Verbraucher sind jeweils für den „Tag- und Nachtbe-
trieb“ einzurichten. Die Grenzwerte sind dem BACnet zur Verfügung zu stellen. Die Verbraucher werden 
ausgeschaltet, wenn die verzögerte A T den Grenzwert für Tag oder Nacht überschritten hat. Die Hyste-
rese beträgt 1 K. Zur Ermittlung der gedämpften AT wird die Speicherfähigkeit des Objektes durch eine 
Zeitkonstante berücksichtigt. Die Zeitkonstante für das jeweilige Objekt beträgt bei einfacher  (leichte-
rer) Bauweise 18 Std. und bei schwerer Bauweise 38 Std. Sofe rn die Bauweise nicht eingeschätzt werden 
kann, sind 24 St d. einzustellen. Beim Ausschalten ist eine Pumpennachlaufzeit zu berücksichtigen. Die 
Zeitkonstante und Nachlaufzeit ist als Sollwert dem BACnet zur Verfügung zu stellen. 
 Enthalphie- und Temperaturregelung RLT Anlagen 4.9
Über die Temperatur und der Enthalphie wird zyklisch die Energiemenge von Abluft und Außenluft sowie 
die erforderliche Energiemenge des Zuluftstroms erfasst und  verglichen. In Abhängigkeit dieser Kenngrö-
ße wird die Wärmerückgewinnung geregelt. 
 Präsenzmeldersteuerung RLT Anlagen 4.10
Aufgrund der Präsenz wird der Bedarf zum Lüften des Raumes festgestellt. Dazu wird der Freigabezei t-
raum zum Lüften mittels Zeitplan (schedule) festgelegt. Mit einem zusätzlichem Zeitplan „Vorspülen“ ist 
der Zeitpunkt und die Daue r des Vors pülens festzulegen. Zudem  ist eine Nachspülzeit nach Ende der 
Präsenz festzulegen. Die Nachspülzeit ist im BACnet als verstellbarer Sollwert (Zeit in min.) einzurich-
ten. Die Präsenzmeldersteuerung wird z.B. für folgende Raumnutzungsarten eingesetzt: 
 Unterrichts-/ Klassenräume 
 Büro-/ Verwaltungsräume 
 Umkleideräume 
 Sitzungs-/ Besprechungsräume 
 Büchermagazine, Lager-/ Nebenräume, Sanitär -/ Sanitätsräume (Sofern keine zusätzlichen A n-
forderungen an die Raumluftzustände aufgrund einer besonderen Nutzung gestellt werden) 
 Raumluftqualitätsregelung (CO2) RLT Anlagen 4.11
Aufgrund der CO2 Raumluftkonzentration wird die Luftmenge angepasst. Der Bedarf zum Lüften wird mit  
einem einstellbaren CO2 Grenzwert festgelegt. Es werden ausschließlich CO 2-Fühler (keine VOC Fühler 
etc.) ohne automatischer Kalib rierungsfunktion verwendet. Eine automatische Kalibrierungsfunktion

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
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führt zu verfälschten Werten, da zum Zeitpunkt der Kalibrierung die gerade dann auftretende CO 2-
Konzentration des Raumes herangezogen we rden und nicht die Minimalkonzentration der Außenluft. So-
fern d ie zu belüftende n Räume nicht dauerhaft von Personen frequentiert w erden (Eingangshallen, 
Durchgangsräume etc.), ist die Präsenzmelde rsteuerung zusätzlich einzusetzen (z.B. Mensa, Aula, Sport - 
und Turnhallen). 
Bei Kombination der Präsenzmeldersteuerung mit der Raumluftqualitätsregelung ist folgende Steuerungs-
strategie anzuwenden: „Präsenz gemeldet und CO 2- Wert > eingestelltem Sollwert  = Lüften EIN“. Zudem 
ist eine Störmeldung für die betreffenden Räume  mit folgender Bedingung  zu erzeugen: „Keine Präsenz 
und nach 30 min. die CO2- Konzentration > eingestellter Sollwert“. Die Zeit und CO 2- Konzentration sind 
als verstellbare Sollwerte/ Grenzwerte dem BACnet zur Verfügung zu stellen. 
Bei den aufgeführten Steuerungen der RLT Anlagen sind die Mindestförderluftmengen der RLT Anlagen zu 
beachten. 
 Sommer-/ Winterbetrieb RLT Anlagen 4.12
Für die Festlegung des Sommer - und Winterbetriebes der RLT Anlagen sind Kalender zu nutzen. Für die 
Grundeinstellung (Inbetriebnahme) des Kalenders sind folgende Einstellungen vorzunehmen : 
 Sommerbetrieb: 01. Mai - 30. September 
 Winterbetrieb: 01. Oktober – 30. April 
5 Feldebene 
  Feldgeräte allgemein 5.1
Die Feldgeräte sind mittels 1:1 Verdrahtung oder über ein für die Feldebene der GA geeignetem und 
standardisiertem Bussystem mit der A S zu verbinden. Gewerke bezogene eigene regel - und steuerungs-
technische Anlagen sind nur zugelassen, wenn reine Mess -, Steuer-, Regelungsaufgaben im geringen U m-
fang damit durchgeführt werden (z.B.  Hebeanlagen, Pumpen zur Entwässerung, dezentrale Ablüfter 
etc.). Sofern es wirtschaftlich zu vertreten ist, sind die Daten der Anlagen zur AS zu übertragen. Es sind. 
Dann mind. die Stör - und Betriebsmeldungen der Anlagen zu übertragen.  Unwirtschaftlich kann die Ei n-
bindung sein, wenn zum Beis piel hohe Kosten für die  Übertragungswege entstehen oder bestehende A n-
lagen technisch sehr aufwendig umgebaut werden müssen. 
 Pumpenblockierschutzschaltung 5.2
Einschaltung der Pumpen in den Nachtstunden und zeitversetzt. Bei Bedarf max. 1 / Woche für ca. 1 
min..

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
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 Raumlufttechnische – Anlagen (RLT) 5.3
Die RLT Anlagen sind mit den AS wie gefordert zu steuern und regeln. Der Einsatz von ggf. erforderlichen 
eigenen Regelungen und Steuerungen  (Geräte/ Anlagen mit autarker Regelung/ Steuerung ), die nicht 
den hier aufgeführten Anforderungen entsprechen, sind vor Erstellung der Leistungsbeschreibungen (Aus-
schreibungsunterlagen) mit der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement abzusprechen. Die Pumpen der 
Vor- und Nacherhitzer sowie, falls vorhanden der Kühler , sind aufgrund geeigneter Kenngrößen ein- und 
auszuschalten (z.B. durch die Auswertung der  Stellung des Regelventils). Zudem sind d ie jeweiligen Zu-
bringerpumpen nur auf Anforderung der jeweiligen RLT-Anlagen oder deren Anlagenteile ein- und auszu-
schalten. Bei allen Pumpen ist ein Dauerbetrieb nicht zulässig.  Das Beaufschlagen des Wärmeerzeugers 
mit einem konstanten Temperatursollwert zu r Versorgung der Erhitzer ist nicht zulässig. Es sind geeign e-
te Kenngrößen, z.B. die Abhängigkeit zur AT etc. zu nutzen. 
 Wärmeerzeugungsanlagen (z. B. Kesselanlagen) 5.4
Wärmeerzeugungsanlagen s ind hier im Sinne der Gebäudeautomation als Feldgeräte anzusehen  und an 
die AS anzubinden. Die Kesselregelung/ Steuerung erfolgt autark mit Re gel- und Steuergeräten des Wär-
meerzeugers. Die Temperaturvorgabe erfolgt durch die AS. Zur Übermittlung der Anlagendaten (Störu n-
gen, Sollwerte , Ansteuerung  etc.) ist eine geeignete Schnittstelle  mit standardisiertem Protokoll (z.B. 
LON, ModBus, etc.) einzusetzen und die Daten ins GA-Netz (BACnet) zu übertragen. Der AKS muss ange-
wendet werden. 
Sofern eine Wärmeerzeugungsanlage im Bestand  in eine neue AS integriert werden soll, ist das spätes-
tens vor Erstellung der Leistungsverzeichnisse (Ausschreibungsunterlagen) mit de r Gebäudewirtschaft, 
Energiemanagement abzustimmen. Es ist sicherzustellen, das Stör - und Gefahrenmeldungen der Anlagen 
differenziert (nicht nur eine  Sammelstörmeldung) an die AS übertragen werden (z .B. Sicherheitstempe-
raturbegrenzer, Brennerstörung etc.). 
Die Wärmeerzeuger werden bedarfsabhängig geführt. Das heißt, es wird dem Heizsystem nur die Vorlauf-
temperatur (Gesamtvorlauftemperatur) zur Verfügung gestellt, die benötigt wird . Die AS errechnet die 
benötigte Gesamtvorlauftemperatur und über gibt diese an die Kesselregelung/ Steuerung. Die Gesam t-
vorlauftemperatur errechnet sich aus dem max . Sollwert der Verbraucher (z.B. der höchsten, wirksamen 
und errechneten Vorlauftemperatur, plus Erhöhung von 5 Ke lvin). Bei RLT - Anlagen mit Erhitzern und/ 
oder Kühlern wird der Sollwert unter Umständen über die AT und Kennlinie festgelegt. Dauerhaft ko n-
stante Vorgaben für die Gesamtvorlauftemperatur sind nicht zulässig. Sofern von der v.g. Steuerung/ 
Regelung abgewichen wird, muss das mit der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement vor Erstellung des 
Leistungsverzeichnisses abgestimmt werden. 
 Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen, Holzpelletanlagen 5.5
Die Steuerung/ Regelung der Anlagen erfolgt autark. Die u.U. erforderliche Ansteuerung der Anlagen 
sowie die Strategie der Gesamtanlage (alle Wärmeerzeuger) und Festlegung der Datenpunkte (BACnet 
Objekte) ist mit der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement in der Planungsphase (spätestens in LPH 3)

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
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rechtzeitig abzustimmen. Die Datenpunkte der Anlagen sind mittels geeigneter Schnittstellen und stan-
dardisiertem Protokoll (Siehe auch Punkt Wärmeerzeugungsanlagen ) in das GA Netz (BACnet) zu übertra-
gen. Beim Objektnamen ist der Anlagenkennungsschlüssel (AKS) umzusetzen. 
 Kältemaschinen 5.6
Siehe Punkt Wärmeerzeugungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen etc.  
 Photovoltaikanlagen 5.7
Mind. folgende Daten sind über eine geeignete Schnittstelle und standardisiertem Protokoll  in GA Netz 
(BACnet) zu übertragen: 
 Aktuelle elektrische Leistung der Gesamtanlage in Watt (W) (COV 500 -1000) 
 Aktuelle elektrische Leistung je Phase in Watt (W) (COV 500 -1000) 
 Elektrische Leistung gesamt in Kilowattstunden (kWh) (pollen 15 min.) 
Für alle Werte sind in der AS oder dem Gerät der Photovoltaikanlage BACnet Trendobjekte nach Vorgabe 
anzulegen. Beim Objektnamen ist der Anlagenkennungsschlüssel (AKS) umzusetzen. 
 Beleuchtungssysteme 5.8
Die für die Beleuchtungssteuerung eingesetzten Präsenzmelder sin d für die Steuerung der TGA Anlagen 
(RLT) einzusetzen. Die Meldung ist dem GA -Netz (BACnet) zur Verfügung zu stellen. Die Beleuchtung s-
steuerung und Regelung wird in den Energieleitlinien beschrieben. 
 Fensteranlagen zur freien Lüftung (motorisch betrieben) 5.9
Motorisch betriebene Fensteranlagen zur Automatisierung der freien Lüftung sind durch die AS zu steuern 
und regeln. 
6 BACnet 
 Anforderungen Objekte 6.1
Über die im AMEV-Testat AS-B V1.2 gestellten Anforderungen hinaus sind bei den Objekten, „AO, AV, BO, 
BV, MO, MV“ die Eigenschaft -„Relinquish Default“- beschreibbar einzurichten.  
Bei den „Trend-Objekten“ wird die Eigenschaft -„COV-Resubsription-Interval“- nur einmal am Tag g e-
sendet. 
Die Meldungen werden ausschließlich durch objektinternen Melden (Intrinsinc Reporting) übermittelt. 
Sofern das Objekt Loop nicht unterstützt wird, müssen im BACnet mind. folgende Werte mittels geeigne-
ter Objekte bereitgestellt werden:

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
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 min. und max. Ausgang der Stellgröße (z.B. min = 0%, max = 100%) 
 Schwellenwert (COV_Increment), P-Anteil, I-Anteil, Totzeit, 
 Out of Service/Hand, Regler-Wirksinn, Bias 
 Ein- und Ausgangsvariable, Sollwert (die Objekte werden bei der Ermittlung der Anzahl als „1 
Stck.“ Loop-Objekt gezählt) 
 Zeitplan und Kalender (Schedule und Calendar) 6.2
Die nachfolgend aufgeführte Anzahl der einzurichtenden Zeitprogramme stellt die Mindestanzahl dar. Im 
Einzelfall können auch zusätzliche Programme erforderlich sein (Z.B. RLT Anlagen Vorspülen).  
 1 x Zeitplan (schedule) für jeden Verbraucher (Heizkreis, RLT – Anlage etc.) 
 3 x Zeitplan (schedule) für die WWB, (1 x Normalbetrieb, 1xLegionellen, 1xZirkulation)  
 3 x Kalender (Calender) pro Automationsstation (AS) 
 Meldeklassen (Notification Class) 6.3
Folgende Meldeklassen und Prioritäten sind einzurichten: 
 Meldeklassen       Prioritäten 
Alarm   Fehler    normal 
 Alarmmeldung     55  255  74 
 Störmeldung     75  255  94 
 Ereignismeldung    95  255  114 
 Systemmeldung    115  255  134 
 Wartung     135  255  154 
 Handschaltung (LVB)   155  255  174 
 Schaltung - MBE    175  255  194 
 manuelle Heizzeitverlängerung  195  255  214  
 Sonstige     235  255  254 
Kommende Meldungen sind mit der niedrigsten und gehende mit der höchsten Priorität in den jeweiligen 
Meldeklassen (z.B. Meldeklasse Alarmmeldungen - kommend Priorität 55 - gehend Priorität 74) einzurich-
ten. In den Meldeklassen ist als  Empfänger ausschließlich „DEV90001“- einzutragen. D er automatische 
Eintrag anderer Geräte (Devices) ist nicht zulässig.

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 Betriebsstunden 6.4
Die Betriebsstunden müssen mit einem „Analog Value Objekt“  (AV) und in Stunden eingerichtet werden. 
Es ist jedoch sicherzustellen, dass beim Zurücksetzen der Betriebsstunden im Objekt auch die Eige n-
schaft „Elapsed Active Time“ der Betriebsmeldung zurückgesetzt bzw. auf „Null“ gesetzt wird. Die Fun k-
tionalität der Nullsetzung und Zurückstellens der Betriebsmeldung muss erhalten bleiben. 
 Trendobjekte 6.5
Die AS müssen mindestens 50 Trendlog-Objekte mit einer Mindestanzahl von jeweils 250 Einträgen verar-
beiten können. Durch die Anzahl der Trends dürfen keine Performanceeinbußen  auftreten. Es müssen 
mind. folgende Trends eingerichtet werden: 
RLT Anlagen:  
 AU-, MI-, ZU-, AB-, FO – Lufttemperaturen, Feuchte- und CO2 Messungen 
 VL-/ RL – Temperaturen der Erhitzer bzw. Kühler, Raumtemperaturen 
 Klappenstellungen, Ansteuerung bzw. Rückmeldungen der FU‘s 
 Betriebsmeldungen Pumpen und Ventilatoren 
Wärmeerzeuger (u.a. BHKW’s, Wärmepumpen etc.): 
 VL-/ RL – Temperaturen/ je Wärmeerzeuger  
 Gesamt VL – RL-Temp./ aller Wärmeerzeuger 
 VL-/ RL Temp. primär und sekundär hydraulische r Weichen und Wärmetauscher Betriebsmeldun-
gen/ Wärmeerzeuger und Pumpen 
 errechnete Sollwerte VL-Temp., Klappenstellungen, 
 Ventil- und Wärmeerzeugungsansteuerungen. 
Statische Heizkreis, Warmwasserbereitung etc.: 
 VL-/ RL Temperaturen, Ventilansteuerungen, errechnete Sollwerte VL Temperaturen 
 Raumtemperaturen, Betriebsmeldungen Pumpe, WWB Speichertemperatur 
Die Trend- Objekte für z.B. Kältemaschinen und sonstige , hier nicht aufgeführten Anlagen , sind mit der 
Gebäudewirtschaft, Energiemanagement in der Planungsphase rechtzeitig abzu stimmen. 
Die Trend– Log - Objekte müssen als Standard mit -„Wertänderung“- (COV_Increment) eingerichtet (kein 
„pollen“) werden. Jedoch müssen die Trend Objekte  wieder auf „pollen“ umgestellt werden können , 
ohne Ihre Funktionalität und vorher aufgezeichneten Werte zu verlieren. In den Trend- Logs dürfen keine 
Meldeklasse eingetragen werden. Die Möglichkeit zur Einrichtung von Meldeklassen muss aber weiterhin 
bestehen bleiben.

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
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Folgende „COV Increment“ - Werte sind bei den jeweiligen Trend Objekten einzurichten: 
 VL/ RL Temperaturen       3 – 5 K 
 Ventil- und Klappenstellungen/ Ansteuerungen   5 % 
 Raum- und Außentemperaturen     0,2 K 
 Kanaltemperaturen und Feuchte RLT Anlagen   2 K/ 5 % 
 Sollwerte (z.B. errechnete VL Temperatur.)   3 K 
 CO 2 Messungen       100 ppm 
 Einblendpunkte Management- und Bedieneinrichtung/ Automationsstation 6.6
Für die Darstellung der dynamischen Einblendpunkte auf M BE und A S Ebene  müssen im BACnet  mind. 
folgende Objekte zur Verfügung gestellt werden: 
Heizkreise: 
 alle analogen und digitalen Ein- und Ausgänge 
 Freigabe und Rückmeldung Betriebsmodus (Auto, Aus, Tag, Nacht, Optimierung) 
 Betriebsmodus (Rückmeldung) 
 Freigabe Optimierungsprogramme (Ein, Aus) 
 Maximale Aufheizzeit (Start-Stopp-Optimierung) 
 Zeitplan und Kalender 
 Sollwert Raumtemperatur Tag/Nacht 
 Sollwerte Tag/ Nacht für Gebäudetemperaturbegrenzung (Stützbetrieb) 
 Sollwert Vorlauftemperatur errechnet 
 Sollwert Vorlauftemperatur minimale und maximale 
 Sollwert Heizkurve: Steilheit und Parallelverschiebung oder Kennlinie mit Stützpu nkten 
 Außentemperaturen 
 Örtlich Meldungen 
 Betriebsstunden 
 Reglerobjekte 
Raumlufttechnische - Anlagen: 
 alle analogen und digitalen Ein- und Ausgänge 
 Freigabe Betriebsmodus (Auto, Aus, Stufe 1 – n, Stützbetrieb) 
 Betriebsmodus (siehe Freigabe Betriebsmodus) 
 Zeitplan und Kalender 
 Sollwerte alle (zum Beispiel Raumtemperatur) 
 Sollwerte alle errechneten, Sequenzeinteilung 
 Minimale und Maximale Werte Zuluft 
 Außentemperatur

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
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 Örtlich Meldungen 
 Betriebsstunden 
 Reglerobjekte 
Wärmeerzeuger: 
 alle analogen und digitalen Ein- und Ausgänge 
 Freigabe Betriebsmodus (Auto, Aus, Ein) 
 Betriebsmodus (siehe Freigabe Betriebsmodus) 
 Zeitplan und Kalender 
 Sollwerte alle inkl. berechnete 
 Außentemperatur 
 Örtlich Meldungen 
 Betriebsstunden 
  Physikalische Einheiten und Zustandstexte 6.7
Die Zustandstexte und physikalischen Einheiten sind nach AMEV Broschüre Anhang 7.4 und 7.5 Broschüre 
Nr. 112 (BACnet 2011 – BACnet in öffentlichen Gebäuden) einzurichten. 
  Parametereinstellungen 6.8
Heizkurven:  
 AT -10°C – VL 75°C, AT 0°C – VL 55°C, AT 10°C – VL 40°C, AT 20°C – VL 20°C oder  
 Steigung - 1,4, Parallelverschiebung - 0 K, Startpunkt min. VL Temperatur 
 Sollwert Stützbetrieb Tag - 21°C, Nacht - 10°C, 
 Nachtabsenkung -20K 
 max. Aufheizzeit 4h 
 Nutzzeitverlängerung - 4h 
 Sollwert Raumtemperatur Nacht – 12°C, Tag - entsprechend den Vorgaben der Energieleitlinien 
 Objektname und Beschreibung (Description) 6.9
Als BACnet Objektname wird der Anlagenkennungsschlüssel (AKS) eingesetzt.

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
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 Anlagenkennungssschlüssel (AKS) 6.10
 
Der nachfolgend aufgeführte Anlagenkennungsschlüssel (AKS) und Beschreibungen erheben kei-
nen Anspruch auf Vollständigkeit. Dieser ist bei Bedarf zu ergänzen. Die  Ergänzungen sind mit 
der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement im Vorfeld abzustimmen. Die folgenden Tabellen 
können in Form einer Datei von der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement auf Anforderung 
zur Verfügung gestellt werden.

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
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 Beispiele für Objektnamen und Beschreibungen 6.11
Bei der Verwendung der Beispiele ist  darauf zu achten, dass die entsprechende WE  - Nummer des Objekts/ Liegenschaft für den Objektnamen verwendet 
wird. (die ersten 5 Zahlen des Objektnamens entsprechen der WE – Nummer (Liegenschafts- Objektnummer). 
Kesselanlage  
(Wärmeerzeuger) 
    
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment 
21041HZG100RL01MT01 Ruecklauftemperatur hydraulische Weiche Primaer   °C 3-5 
21041HZG100RL01MT02 Ruecklauftemperatur hydraulische Weiche Sekundaer   °C 3-5 
21041HZG100VL01MT01 Vorlauftemperatur hydraulische Weiche Primaer   °C 3-5 
21041HZG100VL01MT02 Vorlauftemperatur hydraulische Weiche Sekundaer   °C 3-5 
21041HZG100GA01AL01 Alarmmeldung NOT-AUS Kesselanlage Normal/Alarm     
21041HZG100GA01ZP01 Zeitplan Kesselfolge       
21041HZG100GA01SB01 Schaltbefehl Umschaltung Kesselfolge Ein/Aus     
21041HZG100VL01SW01 Sollwert Vorlauftemperatur Anforderung Heizkreise   °C   
21041HZG100VL01SW02 Sollwert Vorlauftemperatur Erhoehung Kesselanlage   K   
21041HZG100GA01SW01 Sollwert Einschaltverzoegerung Kesselanlage   min   
21041HZG100GA01SW02 Sollwert Ausschaltverzoegerung Kesselanlage   min

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
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21041HZG100GA01SW03 Sollwert Einschaltverzoegerung Folgekessel   min   
21041HZG100VL01SW01 Sollwert Vorlauftemperatur Kesselanlage   °C   
21041HZG100GA01RM01 Anforderung Heizbetrieb  Ein/Aus     
21041HZG100AT01MT01 Außentemperatur   °C 0,2 - 0,3 
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment 
21041HZG101KE01AL01 Alarmmeldung Sicherheitstemperaturbegrenzer Kessel Normal/Alarm     
21041HZG101KE01AL02 Alarmmeldung Sicherheitstemperaturwaechter Kessel Normal/Alarm     
21041HZG101KE01AL03 Alarmmeldung Sicherheitsdruckbegrenzer max Kessel Normal/Alarm     
21041HZG101KE01AL04 Alarmmeldung Sicherheitsdruckbegrenzer min Kessel Normal/Alarm     
21041HZG101KE01AL05 Alarmmeldung Wassermangelsicherung Kessel Normal/Alarm     
21041HZG101KE01SA01 Stellbefehl Leistung Kessel 0-100 % 3-5 
21041HZG101KE01AS01 Rueckmeldung Leistung Kessel 0-100 % 3-5 
21041HZG101KE01BM01 Betriebsmeldung Kessel Ein/Aus     
21041HZG101VL01MT01 Vorlauftemperatur Kessel   °C 3-5 
21041HZG101KE01RM01 Handschaltung Sollwert Kessel Auto/Hand     
21041HZG101KE01RM02 Handschaltung Kessel Auto/Hand     
21041HZG101KE01SB01 Schaltbefehl  Kessel Ein/Aus

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
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21041HZG101KE01SM01 Stoermeldung Kessel Normal/Stoerung     
21041HZG101KE01SB02 Betriebsstunden Reset Kessel Ein/Aus     
21041HZG101KE01BS01 Betriebsstunden Kessel   hr   
21041HZG101KL01RM01 Rueckmeldung Klappe Kessel  Auf/Zu     
21041HZG101KL01RM02 Handschaltung Klappe Kessel Auto/Hand     
21041HZG101KL01SB01 Schaltbefehl Klappe Kessel Auf/Zu     
21041HZG101PU01BM01 Betriebsmeldung Pumpe Kessel Ein/Aus     
21041HZG101PU01RM01 Handschaltung Pumpe Kessel Auto/Hand     
21041HZG101PU01SB01 Schaltbefehl Pumpe Kessel Ein/Aus     
21041HZG101PU01SM01 Stoermeldung Pumpe Kessel Normal/Stoerung     
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment 
21041HZG101PU01SB02 Schaltbefehl Pumpe Blockierschutz Kessel Ein/Aus     
21041HZG101PU01SB03 Betriebsstunden Reset Pumpe Kessel Ein/Aus     
21041HZG101VL01BS02 Betriebsstunden Pumpe Kessel   hr   
21041HZG101PU01ZP01 Zeitplan Pumpe Blockierschutz Kessel       
21041HZG100RL01MT01_TL Trend Ruecklauftemperatur hydraulische Weiche Primaer       
21041HZG100RL01MT02_TL Trend Ruecklauftemperatur hydraulische Weiche Sekundaer

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
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21041HZG100VL01MT01_TL Trend Vorlauftemperatur hydraulische Weiche Primaer       
21041HZG100VL01MT02_TL Trend Vorlauftemperatur hydraulische Weiche Sekundaer       
21041HZG100VL01MT03_TL Trend Vorlauftemperatur Kesselanlage       
21041HZG100VL01SW01_TL Trend Sollwert Vorlauftemperatur Kesselanlage       
21041HZG101VL01MT01_TL Trend Vorlauftemperatur Kessel 1       
21041HZG102VL01MT01_TL Trend Vorlauftemperatur Kessel 2       
21041HZG100RL01MT01 Ruecklauftemperatur hydraulische Weiche Primaer   °C 3-5 
21041HZG100RL01MT02 Ruecklauftemperatur hydraulische Weiche Sekundaer   °C 3-5 
21041HZG100VL01MT01 Vorlaufemperatur hydraulische Weiche Primaer   °C 3-5 
21041HZG100VL01MT02 Vorlauftemperatur hydraulische Weiche Sekundaer   °C 3-5 
21041HZG100GA01AL01 Alarmmeldung NOT-AUS Kesselanlage Normal/Alarm     
21041HZG100GA01ZP01 Zeitplan Kesselfolge       
21041HZG100GA01SB01 Schaltbefehl Umschaltung Kesselfolge Ein/Aus     
21041HZG100VL01SW01 Sollwert Vorlauftemperatur Anforderung Heizkreise   °C

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
21 / 36 
Heizkreis     
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment 
21270HZG404GA01SB01 Schaltbefehl Gesamtanlage Heizkreis West   Auto/Tag/Nacht   
21041HZG404AT01MT01 Aussentemperatur   °C 0,2 - 0,3 
21041HZG404AT01RM01 Aussentemperatur verzoegert   °C 0,2 - 0,3 
21270HZG404PU01SB01 Schaltbefehl Pumpe Heizkreis West Ein/Aus     
21270HZG404PU01BM01 Betriebsmeldung Pumpe Heizkreis West Aus/Ein     
21270HZG404PU01BS01 Betriebsstunden Pumpe Heizkreis West 0 hr   
21270HZG404PU01SB02 Betriebsstunden Pumpe Reset Heizkreis West Aus/Ein     
21270HZG404PU01RM01 Handschaltung Pumpe Heizkreis West Auto/Hand     
21270HZG404PU01SB03 Schaltbefehl Pumpe Blockierschutz Heizkreis West Ein/Aus     
21270HZG404PU01SM01 Stoermeldung Pumpe Heizkreis West Normal/Stoerung     
21270HZG404PU01SW01 Sollwert Nachlaufzeit Pumpe Heizkreis West 300-600 sec   
21270HZG404PU01ZP01 Zeitplan Pumpe Blockierschutz Heizkreis West       
21270HZG404VA01SA01 Stellbefehl Ventil Heizkreis West 0-100 % 3-5 
21270HZG404VA01RM01 Handschaltung Ventil Heizkreis West Auto/Hand     
21270HZG404VL01MT01 Vorlauftemperatur Heizkreis West   °C 3-5

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
22 / 36 
21270HZG404VL01SW01 Sollwert Vorlauftemperatur errechnet Heizkreis West   °C   
21270HZG404VL01SW03 Sollwert Nachtabsenkung Vorlauftemperatur Heizkreis West -20 K   
21270HZG404VL01SW04 Sollwert Speicherfaehigkeit Heizkreis West 0 hr   
21270HZG404VL01SW05 Heizkurve Heizkreis West Stuetzpunkt X1 -10 °C 1 
21270HZG404VL01SW06 Heizkurve Heizkreis West Stuetzpunkt X2 0 °C 1 
21270HZG404VL01SW07 Heizkurve Heizkreis West Stuetzpunkt X3 10 °C 1 
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment 
21270HZG404VL01SW08 Heizkurve Heizkreis West Stuetzpunkt X4 20 °C 1 
21270HZG404VL01SW09 Heizkurve Heizkreis West Stuetzpunkt Y1 70 °C 1 
21270HZG404VL01SW10 Heizkurve Heizkreis West Stuetzpunkt Y2 55 °C 1 
21270HZG404VL01SW11 Heizkurve Heizkreis West Stuetzpunkt Y3 40 °C 1 
21270HZG404VL01SW12 Heizkurve Heizkreis West Stuetzpunkt Y4 20 °C 1 
21270HZG404RA01MT01 Raumtemperatur Heizkreis West   °C 0,2 - 0,3 
21270HZG404RA01SB02 Schaltbefehl Raumkorrektur Heizkreis West Ein/Aus     
21270HZG404RA01SB03 Schaltbefehl Start/Stopp Heizkreis West Ein/Aus     
21270HZG404RA01RM01 Rueckmeldung Tag/Nacht Heizkreis West Tag/Nacht     
21270HZG404RA01SW01 Sollwert Raumtemperatur Tag Heizkreis West 20 °C

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
23 / 36 
21270HZG404RA01SW02 Sollwert Raumtemperatur Nacht Heizkreis West 14 °C   
21270HZG404RA01SW06 Sollwert Start/Stopp max. Aufheizzeit Heizkreis West 240 min   
21270HZG404RA01SW03 Sollwert Stuetzbetrieb Tag Heizkreis West 21 °C   
21270HZG404RA01SW04 Sollwert Stuetzbetrieb Nacht Heizkreis West 10 °C   
21270HZG404RA01SW07 Sollwert Nutzzeitverlaengerung Heizkreis West 240 min   
21270HZG404RA01RM02 Rueckmeldung Nutzzeitverlaengerung Heizkreis West Ein/Aus     
21270HZG404RA01ZP01 Zeitplan Heizkreis West       
21270HZG404LO01SA01 Stellbefehl Regler Heizkreis West 0-100 % 3-5 
21270HZG404LO01SW03 Sollwert Nachstellzeit Regler Heizkreis West 300 sec   
21270HZG404LO01SW02 Sollwert P-Anteil Regler Heizkreis West 35 K   
21270HZG404LO01SW04 Sollwert Reglerausgang max. Heizkreis West 100 %   
21270HZG404LO01SW05 Sollwert Reglerausgang min. Heizkreis West 0 %   
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment 
21270HZG404LO01SB01 Schaltbefehl Regler adaptiv Heizkreis West Ein/Aus     
21270HZG404RA01MT01_TL Trend Raumtemperatur Heizkreis West       
21270HZG404VL01MT01_TL Trend Sollwert Vorlauftemperatur errechnet Heizkreis West       
21270HZG404VA01MT01_TL Trend Stellbefehl Ventil Heizkreis West

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
24 / 36 
21270HZG404VL01MT01_TL Trend Vorlauftemperatur Heizkreis West       
21270HZG404PU01BM01_TL Trend Betriebsmeldung Pumpe Heizkreis West       
 
Lüftungsanlagen 
    
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment 
21101RLT601KL01SA01 Stellbefehl Außenluftklappe Lueftung Sporthalle 0-100 % 3-5 
21101RLT601KL02SA01 Stellbefehl Bypassklappe Zuluft Lueftung Sporthalle  0-100 % 3-5 
21101RLT601KL02AS01 Stellung Bypassklappe Zuluft Lueftung Sporthalle 0-100 % 3-5 
21101RLT601KL02RM01 Handschaltung Bypassklappe Zuluft Lueftung Sporthalle Auto/Hand % 3-5 
21101RLT601WG01SA01 Stellbefehl Waermerueckgewinnung Lueftung Sporthalle 0-100 % 3-5 
21101RLT601WG01AS01 Stellung Waermerueckgewinnung Lueftung Sporthalle 0-100 % 3-5 
21101RLT601EH01SA01 Stellbefehl Ventil Erhitzer Lueftung Sporthalle 0-100 % 3-5 
21101RLT601EH01AS01 Stellung Ventil Erhitzer Lueftung Sporthalle 0-100 % 3-5 
21101RLT601FU01SA01 
Stellbefehl Frequenzumrichter Zuluftventilator Lueftung 
Sporthalle 
0-100 % 3-5 
21101RLT601FU01RM01 
Stellung Frequenzumrichter Zuluftventilator Lueftung Spor t-
halle 
0-100 % 3-5

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
25 / 36 
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment 
21101RLT601FU02SA01 
Stellbefehl Frequenzumrichter Abluftventilator Lueftung 
Sporthalle 
0-100 % 3-5 
21101RLT601FU02RM01 
Stellung Frequenzumrichter Abluftventilator Lueftung Spor t-
halle 
0-100 % 3-5 
21101RLT601LO01SA01 Stellbefehl Regler Ventil Erhitzer Lueftung Sporthalle 0-100 % 3-5 
21101RLT601LO01SW03 Sollwert Reglerausgang max. Erhitzer Lueftung Sporthalle   % 3-5 
21101RLT601LO01SW04 Sollwert Reglerausgang min. Erhitzer Lueftung Sporthalle   % 3-5 
21101RLT601LO04SA01 
Stellbefehl Regler Frequenzumformer Zuluft  Lueftung Spor t-
halle   % 3-5 
21101RLT601LO04SW03 Sollwert Reglerausgang max FU Zuluft Lueftung Sporthalle   % 3-5 
21101RLT601LO04SW04 Sollwert Reglerausgang min. FU Zuluft Lueftung Sporthalle   % 3-5 
21101RLT601AT01MT01 Außenlufttemperatur   °C 0,2 - 0,3 
21101RLT601ZU01MT01 
Zulufttemperatur nach Waermerueckgewinnung Lueftung 
Sporthalle 
  °C 1-3 
21101RLT601ZU01MT02 Zulufttemperatur Lueftung Sporthalle   °C 1-3 
21101RLT601AB01MT01 Ablufttemperatur Lueftung Sporthalle   °C 1-3 
21101RLT601FO01MT01 Fortlufttemperatur Lueftung Sporthalle   °C 1-3

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
26 / 36 
21101RLT601ZU01SW01 Sollwert Zulufttemperatur Lueftung Sporthalle   °C   
21101RLT601ZU01SW02 Sollwert Zulufttemperatur max. Lueftung Sporthalle   °C   
21101RLT601ZU01SW03 Sollwert Zulufttemperatur min. Lueftung Sporthalle   °C   
21101RLT601AB01SW01 Sollwert Ablufttemperatur Lueftung Sporthalle   °C   
21101RLT601RA01MT01 Raumtemperatur Lueftung Sporthalle   °C 0,2 - 0,3 
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment 
21101RLT601RA01SW01 Sollwert Raumtemperatur Lueftung Sporthalle   °C   
21101RLT601EH01MT01 Vorlauftemperatur Erhitzer Lueftung Sporthalle   °C 3-5 
21101RLT601EH01MT02 Ruecklauftemperatur Erhitzer Lueftung Sporthalle   °C 3-5 
21101RLT601LO02SW01 Sollwert Fuehrungsregler Raumtemperatur Lueftung Sporthalle   °C 0,2 - 0,3 
21101RLT601LO03SW04 
Sollwert Fuehrungsregler Reglerausgang max Lueftung Spor t-
halle   °C 0,2 - 0,3 
21101RLT601LO03SW05 
Sollwert Fuehrungsregler Reglerausgang min. Lueftung Spor t-
halle   °C 0,2 - 0,3 
21101RLT601LO03SW01 Sollwert Folgeregler Zulufttemperatur Lueftung Sporthalle   °C 3-5 
21101RLT601LO03SW04 Sollwert Folgeregler Reglerausgang max Lueftung Sporthalle   °C 0,2 - 0,3 
21101RLT601LO03SW05 Sollwert Folgeregler Reglerausgang min. Lueftung Sporthalle   °C 0,2 - 0,3

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
27 / 36 
21101RLT601PU01BS01 
Betriebsstunden Pumpe Waermerueckgewinnung Lueftung 
Sporthalle 
  h   
21101RLT601PU02BS01 Betriebsstunden Pumpe Erhitzer Lueftung Sporthalle   h   
21101RLT601ZU01RM01 Handschaltung Zuluftventilator Lueftung Sporthalle Auto/Hand h   
21101RLT601AB01BS01 Betriebsstunden Abluftventilator Lueftung Sporthalle   h   
21101RLT601LO01SW01 Sollwert Regler P-Anteil Erhitzer Lueftung Sporthalle   K   
21101RLT601LO02SW02 Sollwert Fuehrungsregler P-Anteil Lueftung Sporthalle   K   
21101RLT601LO03SW02 Sollwert Folgeregler P-Anteil Lueftung Sporthalle   K   
21101RLT601LO01SW02 Sollwert Regler Nachstellzeit Erhitzer Lueftung Sporthalle   min   
21101RLT601LO03SW03 Sollwert Folgeregler Nachstellzeit Lueftung Sporthalle   min   
21101RLT601LO04SW02 Sollwert Regler Nachstellzeit FU Zuluft Lueftung Sporthalle   min   
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment 
21101RLT601LO05SW02 Sollwert Regler Nachstellzeit Druck Zuluft Lueftung Sporthalle   min   
21101RLT601ZU01SW01 Sollwert Zuluftdruck Lueftung Sporthalle   Pa   
21101RLT601ZU01SW02 Sollwert Zuluftdruck max. Lueftung Sporthalle   Pa   
21101RLT601ZU01SW03 Sollwert Zuluftdruck min. Lueftung Sporthalle   Pa   
21101RLT601ZU01MP01 Zuluftdruck Lueftung Sporthalle   Pa 10-20

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
28 / 36 
21101RLT601ZU01MP01_TL Trend Zuluftdruck Lueftung Sporthalle     
21101RLT601AB01MP01 Abluftdruck Lueftung Sporthalle   Pa 10-20 
21101RLT601AB01MP01_TL Trend Abluftdruck Lueftung Sporthalle     
21101RLT601LO05SA01 Stellbefehl Regler Druck Zuluft Lueftung Sporthalle   Pa 10-15 
21101RLT601LO05SW03 Sollwert Reglerausgang max Druck Zuluft Lueftung Sporthalle   Pa 10-15 
21101RLT601LO05SW05 Sollwert Reglerausgang min. Druck Zuluft Lueftung Sporthalle   Pa 10-15 
21101RLT601GA01SB01 Schaltbefehl Gesamtanlage Lueftung Sporthalle Auto/Ein/Aus     
21101RLT601KL01SB01 Schaltbefehl Außenluftklappe Lueftung Sporthalle Auf/Zu     
21101RLT601KL01RM01 Rueckmeldung Außenluftklappe Lueftung Sporthalle Auf/Zu     
21101RLT601KL01RM02 Handschaltung Außenluftklappe Lueftung Sporthalle Auto/Hand     
21101RLT601KL03SB01 Schaltbefehl Fortluftklappe Lueftung Sporthalle Auf/Zu     
21101RLT601KL03RM01 Rueckmeldung Fortluftklappe Lueftung Sporthalle Auf/Zu     
21101RLT601FI01WM01 Wartungsmeldung Außenluftfilter Lueftung Sporthalle Normal/Wartung     
21101RLT601FI02WM01 Wartungsmeldung Abluftfilter Lueftung Sporthalle Normal/Wartung     
21101RLT601PU01SB01 
Schaltbefehl Pumpe Waermerueckgewinnung Lueftung Spor t-
halle 
Ein/Aus

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
29 / 36 
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment 
21101RLT601PU01BM01 
Betriebsmeldung Pumpe Waermerueckgewinnung Lueftung 
Sporthalle 
Ein/Aus     
21101RLT601PU01SM01 
Stoermeldung Pumpe Waermerueckgewinnung Lueftung Spor t-
halle 
Normal/Stoerung     
21101RLT601PU02SB01 Schaltbefehl Pumpe Erhitzer Lueftung Sporthalle Ein/Aus     
21101RLT601PU02BM01 Betriebsmeldung Pumpe Erhitzer Lueftung Sporthalle Ein/Aus     
21101RLT601PU02BM01_TL Trend Betriebsmeldung Pumpe Erhitzer Lueftung Sporthalle    
21101RLT601PU02SM01 Stoermeldung Pumpe Erhitzer Lueftung Sporthalle Normal/Stoerung     
21101RLT601PU02RM01 Handschaltung Pumpe Erhitzer Lueftung Sporthalle Auto/Hand     
21101RLT601VA01RM01 
Handschaltung Ventil Waermerueckgewinnung Lueftung Spor t-
halle 
Auto/Hand     
21101RLT601VA02RM01 Handschaltung Ventil Erhitzer Lueftung Sporthalle Auto/Hand     
21101RLT601ZU01AL01 Alarmmeldung Frostschutzwaechter Zuluft Lueftung Sporthalle Normal/Alarm     
21101RLT601ZU01AL02 
Alarmmeldung Keilriemenueberw. Ventilator Zuluft Lueftung 
Sporthalle 
Normal/Alarm     
21101RLT601ZU01AL03 Alarmmeldung Rauchmelder Zuluft Lueftung Sporthalle Normal/Alarm     
21101RLT601ZU01AL04 Alarmmeldung Brandschutzklappe Zuluft Lueftung Sporthalle Normal/ Alarm

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
30 / 36 
21101RLT601ZU01SB01 Schaltbefehl Zuluftventilator Lueftung Sporthalle Ein/Aus     
21101RLT601ZU01BM01 Betriebsmeldung Zuluftventilator Lueftung Sporthalle Ein/Aus     
21101RLT601ZU01BM01_TL Trend Betriebsmeldung Zuluftventilator Lueftung Sporthalle     
21101RLT601ZU01SM01 Stoermeldung Zuluftventilator Lueftung Sporthalle Normal/Stoerung     
21101RLT601ZU01BS01 Betriebsstunden Zuluftventilator Lueftung Sporthalle    hr   
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment 
21101RLT601AB01SB01 Schaltbefehl Abluftventilator Lueftung Sporthalle Ein/Aus     
21101RLT601AB01BM01 Betriebsmeldung Abluftventilator Lueftung Sporthalle Ein/Aus     
21101RLT601AB01BM01_TL Trend Betriebsmeldung Abluftventilator Lueftung Sporthalle 
 
    
21101RLT601AB01SM01 Stoermeldung Abluftventilator Lueftung Sporthalle Normal/Stoerung     
21101RLT601AB01RM01 Handschaltung Abluftventilator Lueftung Sporthalle Auto/Hand     
21101RLT601AB01AL01 
Alarmmeldung Keilriemenueberw. Ventilator Abluft Lueftung 
Sporthalle 
Normal/Alarm     
21101RLT601RS01RM01 
Rueckmeldung Reperaturschalter Zuluftventilator Lueftung 
Sporthalle 
Auto/Hand     
21101RLT601LO04SW01 
Sollwert Regler P -Anteil Frequenzumformer Zuluft Lueftung 
Sporthalle

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
31 / 36 
21101RLT601LO05SW01 Sollwert Regler P-Anteil Druck Zuluft Lueftung Sporthalle       
21101RLT601AT01MT01_TL Trend Außenlufttemperatur       
21101RLT601ZU01MT01_TL Trend Zulufttemperatur nach WRG Lueftung Sporthalle       
21101RLT601ZU01MT02_TL Trend Zulufttemperatur nach Erhitzer Lueftung Sporthalle       
21101RLT601RA01MT01_TL Trend Raumtemperatur Lueftung Sporthalle       
21101RLT601EH01MT01_TL Trend Vorlauftemperatur Erhitzer Lueftung Sporthalle       
21101RLT601EH02MT01_TL Trend Ruecklauftemperatur Erhitzer Lueftung Sporthalle       
21101RLT601KL02SA01_TL Trend Stellung Bypassklappe Zuluft Lueftung Sporthalle       
21101RLT601VA01SA01_TL 
Trend Stellung Ventil Waermerueckgewinnung Lueftung Spor t-
halle       
21101RLT601VA02SA01_TL Trend Stellung Ventil Erhitzer Lueftung Sporthalle       
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment 
21101RLT601FU01SA01_TL 
Trend Stellung Frequenzumrichter Zuluftventilator Lueftung 
Sporthalle       
21101RLT601FU02SA01_TL 
Trend Stellung Frequenzumrichter Abluftventilator Lueftung 
Sporthalle

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
32 / 36 
Sanitär 
    
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment 
21212SAN501GA01SM01 Stoermeldung Warmwasserbereiter Normal/Stoerung     
21212SAN501GA01SB02 Freigabe Zirkulationspumpe WWB Ein/Aus     
21212SAN501GA01SB01 Freigabe HK WWB Ein/Aus     
21212SAN501GA01SB03 Anforderung Legionellen Ein/Aus     
21212SAN501PU02SB02 Freigabe Zirkulationspumpe Warmwasserbereiter Ein/Aus     
21212SAN501PU01SB02 Freigabe Pumpe Ladung Warmwasserbereiter Ein/Aus     
21212SAN501VL01SW01 Sollwert Vorlauftemperatur Ladung WWB   °C 1-3 
21212SAN501VL01SW02 Sollwert Vorlauftemperatur Legionellen WWB   °C 1-3 
21212SAN501VL01SW03 Sollwert Vorlauftemperatur errechnet WWB   °C 1-3 
21212SAN501VL01MT01 Vorlauftemperatur Ladung Warmwasserbereiter   °C 1-3 
21212SAN501VL01MT01_TL Trend Vorlauftemperatur Ladung Warmwasserbereiter   
  
21212SAN501VA01SA01 Stellbefehl Ventil Warmwasserbereiter 0-100 % 3-5 
21212SAN501ST01MT01 Speichertemperatur Warmwasserbereiter   °C 1-3 
21212SAN501ST01MT01_TL Trend Speichertemperatur Warmwasserbereiter   
  
21212SAN501RL1MT01 Rücklauftemperatur Warmwasserbereiter   °C 1-3

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
33 / 36 
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment 
21212SAN501RL1MT01_TL Trend Rücklauftemperatur Warmwasserbereiter   °C 1-3 
21212SAN501PU02SM01 Stoermeldung Pumpe Zirkulation WWB Normal/Stoerung     
21212SAN501PU02SB01 Schaltbefehl Pumpe Zirkulation WWB Ein/Aus     
21212SAN501PU02BM01 Betriebsmeldung Pumpe Zirkulation WWB Ein/Aus     
21212SAN501PU02BM01_TL Trend Betriebsmeldung Pumpe Zirkulation WWB Ein/Aus     
21212SAN501PU01SW01 Sollwert Pumpe Nachlaufzeit Ladung WWB 300 sec   
21212SAN501PU01SM01 Stoermeldung Pumpe Ladung WWB Normal/Stoerung     
21212SAN501PU01SB01 Schaltbefehl Pumpe Ladung Warmwasserbereiter Ein/Aus     
21212SAN501PU01BM01 Betriebsmeldung Pumpe Ladung WWB Ein/Aus     
21212SAN501PU01BM01_TL Trend Betriebsmeldung Pumpe Ladung WWB Ein/Aus     
21212SAN501DW01RM01 Handschaltung Legionellen Warmwasserspeicher Auto/Hand     
21212SAN501GA01ZT04 Zeitplan Zirkulationspumpe Warmwasserbereiter Ein/Aus     
21212SAN501GA01ZT02 Zeitplan Legionellen Warmwasserbereiter Ein/Aus     
21212SAN501GA01ZT01 Zeitplan Ladung Warmwasserbereiter Ein/Aus     
21212SAN500NS01SM01 Stoermeldung Nachfüllstation Normal/Stoerung     
21212SAN500AH01SM01 Stoermeldung Abwasserhebeanlage  Normal/Stoerung

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
34 / 36 
21212SAN500EH01SM01 Stoermeldung Enthärtungsanlage Normal/Stoerung     
 
Beim Einrichten der Kalender und Meldeklassen sind die nachfolgenden Objekt-Instanzen zu verwenden.  
Sollte das nicht möglich sein, ist das mit der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement abzustimmen. 
Meldeklassen Objekt Prioritäten 
Beschreibung Instanz Alarm/Fehler/Rückkehr zu Normal 
Meldeklasse Alarme 1 55/255/74 
Meldeklasse Störungen 2 75/255/94 
Meldeklasse Ereignismeldungen 3 95/255/114 
Meldeklasse Systemmeldungen 4 115/255/134 
Meldeklasse Wartungen 5 135/255/154 
Meldeklasse Handschaltungen 6 155/255/174 
Meldeklasse Schaltung MBE 7 175/255/194 
Meldeklasse manuelle Nutzzeitverläng e-
rung 
8 195/255/214 
Meldeklasse Sonstiges 10 235/255/254

Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation 
 
35 / 36 
Kalender    Energiemengenzähler  
Kalender 1 Automationstat i-
on 1 
Ein/Aus 1  Zaehler Stromverbrauch Turnhalle kWh 
Kalender 2 Automationstat i-
on 1 
Ein/Aus 2  Zaehler Waermemenge Turnhalle kWh 
Kalender 3 Automationstat i-
on 1 
Ein/Aus 3  Zaehler Wasserverbrauch Turnhalle m³ 
 
Schaltschrankmeldungen  
Rueckmeldung Entriegelung Schaltschrank Heizung Ein/Aus 
Rueckmeldung Fernentriegelung Schaltschrank Heizung Ein/Aus 
Alarmmeldung Phasenausfall Schaltschrank Heizung Normal/Alarm 
Alarmmeldung Steuerspannung  Schaltschrank Heizung Normal/Alarm 
Alarmmeldung Ueberspannung Schaltschrank Heizung Normal/Alarm 
Alarmmeldung Netzausfall Schaltschrank Heizung Normal/Alarm 
Schaltbefehl Fernquittierung Schaltschrank Heizung Ein/Aus

Anlage 5-Auszug BA GW 18.09.17

1529 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 19.09.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 18.09.2017 
öffentlich 
4.1 Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Ener-
gieleitlinien an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen 
1895/2017 
Da die Vorlage die Ausschussmitglieder erst sehr kurzfristig erreicht habe, macht SB 
Kirchmeyer Beratungsbedarf geltend und bittet darum, die Vorlage bis zur nächsten 
Sitzung zurückzustellen.  
 
Frau Rinnenburger, Geschäftsführende Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, 
macht darauf aufmerksam, dass die Energieleitlinien 2017 Basis der Ausschreibung 
für das GU-/TU-Schulpaket wären. Eine Verschiebung in die nächste Sitzung wäre 
jedoch noch vertretbar.  
 
Vor dem Hintergrund, dass die Vorlage erst in der nächsten Sitzung beraten werde, 
bittet RM Henk-Hollstein darum, zwischenzeitlich den Ausschuss Umwelt und Grün 
beratend zu beteiligen. Voraussetzung sei jedoch, dass in der nächsten Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft eine Beschlussfassung erfolgen könne.  
 
Der Ausschussvorsitzende lässt den Vorschlägen entsprechend abstimmen.  
 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Vorlage einstimmig zunächst 
in den Ausschuss Umwelt und Grün und bittet um erneute Wiedervorlage in der 
nächsten Sitzung.

Beschlussvorlage Ausschuss

4175 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1895/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Energieleitlinien an geänderte 
gesetzliche Rahmenbedingungen 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft  
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nimmt die Anpassung der Energieleitlinien zur Kenntnis 
und beschließt, dass diese unter dem neuen Titel „Energieleitlinien Stadt Köln - 2017“ ab sofort ver-
bindlich bei allen städtischen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in dieser Form umgesetzt wer-
den. 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft                  verwiesen in Ausschuss für  
                                                                                Umwelt und Grün 
18.09.2017 
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Dringlichkeit 
Die Entscheidung muss in der Sitzung am 18.09.2017 getroffen werden, weil die derzeit gültigen 
„Energieleitlinien der Stadt Köln“, aus dem Jahr 2010 stammen und auf Basis der zu diesem Zeit-
punkt gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und der bestehenden Beschlusslage konzipiert 
wurden. Gerade im Hinblick auf die anstehenden Neubauprojekte und Generalsanierungen, wie z. B. 
das vom Rat beschlossene Vergabepaket an Total- und Generalunternehmer ist es dringend erforder-
lich, eine aktuelle Arbeitsgrundlage für alle beauftragten Planer zu schaffen und die in der Vergan-
genheit immer wieder aufgetretenen Missverständnisse aufgrund veralteter, nicht mehr mit den ge-
setzlichen Neuerungen korrelierender Anforderungen zu beseitigen. Eine frühere Vorlage war nicht 
möglich, da im Vorfeld verschiedene verwaltungsinterne Abstimmungsverfahren erforderlich waren. 
 
Begründung: 
Am 26.04.2010 hat der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft die „Energieleitlinien der Stadt Köln 
2010“ beschlossen. Kernstück ist hierbei die Forderung, dass für alle Neubaumaßnahmen im Zustän-
digkeitsbereich der Gebäudewirtschaft die Passivhaus-Bauweise zu erfüllen ist. Wenig später hat der 
Rat der Stadt Köln zusätzlich beschlossen, dass die Energieleitlinien in ihrer jeweils gültigen Ausfüh-
rung auf alle städtischen Gebäude anzuwenden sind. 
Infolge von Haushalts-Konsolidierungsmaßnahmen wurde zum Haushaltsplan 2012 (Veränderungs-
nachweis 5, Anlage 1) auf die generelle Umsetzung der Passivhaus-Bauweise verzichtet und nach 
individueller Wirtschaftlichkeit eine Reduzierung des Energiestandards zugelassen. Am 02.02.2016 
hat der Rat der Stadt Köln einem Antrag der CDU und der ‚Bündnis‘90-Die Grünen‘-Fraktionen zur 
Stärkung der Gebäudewirtschaft zugestimmt und wiederum festgelegt, dass „Neuplanungen städti-
scher Gebäude…auf Basis der geltenden städtischen Energieleitlinien in Passivhausbauwei-
se…erfolgen“. Parallel dazu trat am 01.01.2016 die 2. Phase der Novelle „Energieeinsparverordnung 
2014“ in Kraft, die mit der Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen für Neubauten eine 
weitere Veränderung des gesetzlich einzuhaltenden Energiestandards mit sich brachte. 
Dies zusammen mit einigen Änderungen in technischen Richtlinien- und DIN- Normenwerken machte 
es erforderlich, die bestehenden „Energieleitlinien der Stadt Köln 2010“ zu überarbeiten und in ihren 
Bezügen auf die aktuelle Norm- und Gesetzgebung hin anzupassen. Die aktuelle Fassung wurde 
dabei in ihrer Grundstruktur nicht verändert, sondern in erster Linie übersichtlicher gegliedert und um 
nicht mehr aktuelle Bezüge zu den gesetzlichen Randbedingungen bereinigt.  Für die Passivhaus-
Bauweise wurden aufgrund von Erfahrungswerten aus der Praxis der letzten Jahre die Effizienzanfor-
derungen in Form konkreter Vorgaben an die verwendeten Bauteile festgelegt.. Hierdurch soll in der 
Projektabwicklung eine reibungslosere Umsetzung der Anforderung ermöglicht und deren Prüfbarkeit 
vereinfacht werden.  
Anlage 1:  Energieleitlinien Stadt Köln 2017   
Anlage 2: Synoptischer Vergleich 2010 und 2017 
Anlage 3: Energiecheckliste 
Anlage 4: Anforderungen Gebäudeautomation

Beratungsverlauf (2)

18.09.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
12.10.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1895/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27