1895/2017
Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Energieleitlinien an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen
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Anlage 3: Energiecheckliste - Stand 06/2017
4117 Zeichen
Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 3 1 / 3 Projektangaben Bezeichnung Projekt: Adresse: lfd. Nr. Kap. Thema Anmerkung 4. Hochbau Begründung in Stichworten eintragen 1 4.1.3 Tageslichtkonzept erarbeitet, Lichtumlenksysteme berücksichtigt 2 4.1.5 Sonnenschutz mit Hinterlüftung und Lichtlenkung 3 4.2 Einhaltung des Passivhausstandards 4 4.2.1 Neubauten: Passivhaus-Bauteile ooder U-Werte nach Leitlinien 5 4.2.2 Wärmebrücken 6 4.2.3 Gebäudedichtheit 7 4.2.4 Sanierungen: Passivhaus-Bauteile oder U-Werte nach Leitlinien 5. Heizungstechnik 8 5.2 Ermittlung der Heizwärme- leistung nach Rechenverfahren (ausführlich oder vereinfacht) 9 5.3 Fernwärmeversorgung möglich, Antwort auf Anschlussanfrage liegt vor 10 5.4 Auslegung der Systemtemp-eraturen auf max. 60° C Vorlauf 10 5.6 Aufteilung der Heizkreise nach unterschiedlichen Raumtemper- raturen und Nutzungsbereichen 11 5.8 Thermostatventile mit fest einstellbarer oberer Temperatur- begrenzung und Frostschutz 12 5.9 Einsatz alternativer Heiztechnik mit Wirtschaftlichkeits- vorbetrachtung 6. Raumlufttechnik 13 6.2 Wärmerückgewinnungssysteme mit entsprechender Rückwärmezahl vorgesehen 14 6.3 Ventilatorleistung besser als SFP3 nach EN 13779 Tabelle 9 15 6.4 RLT Anlage Regelungskonzept liegt vor Energie-Checkliste liegt vor PSP-Nr: ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja ja nein ja ja nein ja nein Energiecheckliste_Stand_Juni_2017 Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 3 2 / 3 Projektangaben Bezeichnung Projekt: Adresse: lfd. Nr. Kap. Thema Anmerkung Energie-Checkliste liegt vor PSP-Nr: 16 6.5 Kühlung von Sonderzonen erforderlich 17 6.6 Berücksichtigung der freien Kühlung bei geplanten Kälteanlagen 7. Gebäudeautomation 18 7.2 Automationsstationen (AS) mit Optimierungsprogrammen lt. Leitlinien (Anhang Anforderungen Gebäudeautomation) 19 7.3 Datenübetragung der AS zur Bedien- und Managementebene des Energiemanagement. (Objekte Sondervermögen GW) 19 7.4 Erweiterung AS Bestand, Angaben Bestand: Fabrikat, Typ, Alter (ca.) 8. Sanitärtechnik, Trinkwasser 20 8.2 Einhaltung der Durchfluss- Mengenbegrenzung bei WC- Spülung,Waschtischen und Duschen 21 8.2 Selbstschlussarmaturen vorgesehen 22 8.3 Warmwasserbereitung zentral oder dezentral gem. Vorgaben 23 8.5 Versickerungsflächen für Hof-, und Wegentwässerung vorgesehen 9. Elektrotechnik 24 9.5 Vorlage von Tabelle mit Ziel- /Planwerte der install.Beleuchtung je Raumtyp: Ergebnis angeben (Ziel- /Grenz-/installierter Wert) Zielwert / installierter Wert / Grenzwert: _____ _/ ________________ / __________ W/m² 25 9.7 Beschreibung Grundkonzept für die Steuerung der Beleuchtung einschließlich Funktionsschema 26 9.8 werden Präsenzmelder der Beleuchtung auch für RLT Anlagen genutzt 27 9.10 Leistungsmessung für Gesamt- anschlusswert > 30kW ja nein ja nein nein ja nein ja nein ja nein ja nein nein ja nein ja nein ja ja nein ja nein ja nein ja nein Energiecheckliste_Stand_Juni_2017 Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 3 3 / 3 Projektangaben Bezeichnung Projekt: Adresse: lfd. Nr. Kap. Thema Anmerkung Energie-Checkliste liegt vor PSP-Nr: 10. Photovoltaik 28 10.1 Ist die Dachfläche für Photovoltaikanlage geeignet? Verschattungsfreie Flächengröße in m². Flachdach/ Schrägdach mit Neigungswinkel verschattungsfreie Dachfläche in m² 29 10.1 Installation der PV-Anlage durch Gebäudewirtschaft? 30 10.2 Anforderungen Eigenerzeug- ungsanlagen werden eingehalten 11. Konzeption Energiezähler 30 11.1 Konzeption Energiezähler lt. Leitlinien, Datenfernübertragung zum Versorgungsnetz gemäß TAB des EVU 31 11.2 Konzeption Energiezähler (Unterzähler) lt. Leitlinien, Anschluss an GA (AS) mit M-Bus Planungsstand (Datum): Vorlage für: Vorplanung Weiterplanungsbeschluss Entwurfsplanung Baubeschluss Sonstiges Kommentar 261/43 - Energiemanagement: Wiedervorlage bis: Datum/Unterschrift Projektleitung GW Datum/Unterschrift 261/43 - Energiemanagement ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein Energiecheckliste_Stand_Juni_2017
Anlage 2: Energieleitlinien- Synopse 2017-2010
66324 Zeichen
Aktualisierung der
Energieleitlinien der Stadt Köln 2017
- Gegenüberstellung der geltenden Fassung 2010 und neuen Fassung 2017 -
Ergänzungen und Streichungen sind entsprechend kenntlich gemacht (durch durchgestrichenen bzw. fettgedruckten Text)
Anlage 2
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 1
Umsetzung der Leitlinien
Die nachfolgenden Leitlinien sind Grundlage aller Architekten- und In-
genieurbeauftragungen. Sie gelten für alle städtischen Neubau- und
Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand sowie für Gebäude, die im
Rahmen von ÖPP- oder anderen Investorenmodellen in Zukunft errich-
tet werden, mit dem Ziel einer nachhaltigen effizienten Energienutzung.
Die Leitlinien sind den planenden Architekten und Ingenieuren am Be-
ginn der Planung auszuhändigen und deren projektbezogene Umset-
zung in Absprache mit der Gebäudewirtschaft- Energiemanagement in
der Beauftragung bindend vorzuschreiben. Die Energieleitlinien spie-
geln den aktuellen Stand der Technik wider und werden bei Bedarf fort-
geschrieben. Sie ergänzen bestehende Gesetze, gültige Normen und
Richtlinien und ersetzen keine fachgerechte, projektbezogene Planung.
Sie bilden die Basis für ein effizientes Energiemanagement.
Oberster Planungsgrundsatz bei allen Bauvorhaben der Gebäudewirt-
schaft ist es, die Summe aus Investitions- und Betriebskosten über die
Lebensdauer des Gebäudes zu minimieren. Dieses Ziel lässt sich ins-
besondere mit einer integralen Planung der Gewerke während der Pla-
nungsphase realisieren. Dazu werden vom Architekten bzw. Projektlei-
ter schon zu Beginn der Vorplanung neben den Nutzern auch die
Fachplaner herangezogen, um anhand der Nutzungsanforderungen
und örtlichen Gegebenheiten eine wirtschaftlich optimierte Gesamtkon-
zeption des Gebäudes zu entwickeln. Die Bearbeitung und Einhaltung
der Leitlinien ist dabei in den einzelnen Planungsschritten nachzuwei-
sen. Die Ergebnisse sind anhand der im Anhang beigefügten Checklis-
te zu dokumentieren und werden durch die Gebäudewirtschaft- Ener-
giemanagement geprüft und für die Beschluss fassenden politischen
Gremien freigegeben.
1 Umsetzung der Leitlinien
Die nachfolgenden Leitlinien sind Grundlage aller Architekten- und In-
genieurbeauftragungen. Sie gelten für alle städtischen Neubau- und
Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand sowie für Gebäude, die im
Rahmen von ÖPP- oder anderen Investorenmodellen in Zukunft errich-
tet werden, mit dem Ziel einer nachhaltigen effizienten Energienutzung.
Die Leitlinien sind den planenden Architekten und Ingenieuren am Be-
ginn der Planung auszuhändigen und deren projektbezogene Umset-
zung in Absprache mit der Gebäudewirtschaft- Energiemanagement in
der Beauftragung bindend vorzuschreiben. Die Energieleitlinien spie-
geln den aktuellen Stand der Technik wider und werden bei Bedarf fort-
geschrieben. Sie ergänzen bestehende Gesetze, gültige Normen und
Richtlinien, ersetzen jedoch keine fachgerechte, projektbezogene Pla-
nung. Sie bilden die Basis für ein effizientes Energiemanagement.
Bei Planungen in Passivhaus-Bauweise finden sich Ergänzungen
zu den Vorgaben der Energieleitlinien in der „Anlage zu den BQA:
Rahmenbedingungen Passivhausstandard“. Diese ist in diesem
Fall ebenfalls Grundlage der Planung.
Oberster Planungsgrundsatz bei allen Bauvorhaben der Gebäudewirt-
schaft ist es, die Summe aus Investitions- und Betriebskosten über die
Lebensdauer des Gebäudes zu minimieren. Dieses Ziel lässt sich ins-
besondere mit einer integralen Planung der Gewerke während der Pla-
nungsphase realisieren. Dazu werden vom Architekten beziehungswei-
se Projektleiter schon zu Beginn der Vorplanung neben den Nutzern
auch die Fachplaner herangezogen, um anhand der Nutzungsanforde-
rungen und örtlichen Gegebenheiten eine wirtschaftlich optimierte Ge-
samtkonzeption des Gebäudes zu entwickeln. Die Bearbeitung und
Einhaltung der Leitlinien ist dabei in den einzelnen Planungsschritten
nachzuweisen. Die Ergebnisse sind anhand der im Anhang beigefügten
Checkliste zu dokumentieren und werden durch die Gebäudewirtschaft-
Energiemanagement geprüft und für die Beschluss fassenden politi-
schen Gremien freigegeben.
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
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Wirtschaftlichkeit
Grundsätzlich sollen alle wirtschaftlichen Maßnahmen umgesetzt wer-
den. Eine Maßnahme ist dann wirtschaftlich, wenn innerhalb der rech-
nerischen Lebensdauer die eingesparten Energie- und Betriebskosten
höher sind als die erforderlichen Investitionskosten. Dies wird bei Ein-
haltung der Energieleitlinien im Allgemeinen gut erreicht. Wenn von den
Leitlinien abgewichen wird, sowie bei Variantenbetrachtungen, ist die
Wirtschaftlichkeit mit Hilfe des Rechenverfahren der Gesamtkostenbe-
rechnung nachzuweisen (siehe Anlage 2). Dabei sind Umweltfolgekos-
ten in Höhe von 50 €/to CO2 als Beitrag zum Klimaschutz anzusetzen.
2 Wirtschaftlichkeit
Grundsätzlich sollen alle wirtschaftlichen Maßnahmen umgesetzt wer-
den. Eine Maßnahme ist dann wirtschaftlich, wenn innerhalb der rech-
nerischen Lebensdauer die eingesparten Energie- und Betriebskosten
höher sind als die erforderlichen Investitionskosten. Dies wird bei Ein-
haltung der Energieleitlinien im Allgemeinen gut erreicht. Wenn von den
Leitlinien abgewichen wird, sowie bei Variantenbetrachtungen, ist die
Wirtschaftlichkeit mit Hilfe einer geeigneten Wirtschaftlichkeitsbe-
trachtung nachzuweisen. Dabei sind neben Investitions- und Ener-
giekosten auch die Kosten für den störungsfreien Betrieb einschl.
Wartungskosten sowie eventuelle Kosten für Ersatzbeschaffungen
nach Ablauf der Anlagennutzungszeit einzurechnen.
3 Dokumentation, Abweichungen und Nichteinhaltung
Alle Planungen für Neubauten, Generalsanierungen und Sanierun-
gen der Gebäudehülle sind mit dem Sachgebiet „Energiemanage-
ment“ abzustimmen, ebenso Planungen für technische Sanierun-
gen für größere Einzelmaßnahmen. Das Sachgebiet „Energiema-
nagement“ berät hinsichtlich der technischen und wirtschaftlich
optimalen Umsetzung der Vorgaben aus dieser Leitlinie.
Die Umsetzung der Anforderung aus dieser Leitlinie, insbesondere
Abweichungen und Nichteinhalten, ist anhand der Checkliste
(„Energie-Checkliste“) zu dieser Leitlinie zu dokumentieren. Die
Dokumentation ist vom Sachgebiet „Energiemanagement“ gegen-
zuzeichnen und ist Bestandteil der Baubeschluss-Vorlage.
1 Hochbau
a) Architektur
Kompakte Gebäude verbrauchen wenig Heizenergie. Verkehrsflächen
und Nebenräume, aber auch Lufträume sollen minimiert werden. Räu-
me sollen weitgehend natürlich be- und entlüftet werden können. Das
gilt auch für Passivhäuser außerhalb der Heizperiode. Hierfür sind aus-
reichend große Fensteröffnungsflügel vorzusehen.
4 Hochbau
4.1 Architektur
4.1.1 Kompaktheit
Die Gebäudehüllfläche ist bei gegebenem Raumprogramm gering zu
halten (möglichst kompakt). Kompakte Gebäude verbrauchen weniger
Heizenergie. Verkehrsflächen und Nebenräume, aber auch Lufträume
sollen minimiert werden.
4.1.2 Natürliche Lüftung
Räume sollen weitgehend natürlich be- und entlüftet werden können.
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
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In allen Räumen sollte Tageslicht genutzt werden, Arbeitsplätze sind
tageslichtorientiert zu planen. Die Gebäudeausrichtung und -geometrie
sowie die Ausrichtung und Größe der Fenster sind unter den Gesichts-
punkten natürliche Belüftung, passive Solarenergienutzung, sommerli-
che Überhitzung und maximale Tageslichtnutzung zu optimieren. Zur
Versorgung der Nutzungsbereiche mit Tageslicht ist ein schlüssiges
Konzept vorzulegen. Dabei sollen möglichst architektonische Elemente
(zum Beispiel Lichtumlenksysteme) berücksichtigt werden.
Räume, die hohe Reflexionsgrade der Wand- und Fußbodenoberflä-
chen aufweisen, benötigen weniger Strom für die Beleuchtung. Um
gute Reflexionsgrade zu erreichen, sind unter Abwägung von architek-
tonischen Farbkonzepten und weiterer Kriterien wie Reinigungsanfällig-
keit vorrangig helle Farben und glatte Oberflächen zu realisieren.
Bodentiefe Verglasungen oder verglaste Brüstungsbereiche sind zu
vermeiden, um die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz
nach DIN 4108 Teil 2 leichter einhalten zu können. Heizkörper vor ver-
glasten Flächen sind nicht zulässig.
Hauptzugänge sollen einen unbeheizten Windfang erhalten.
Besonnte Fensterflächen erhalten einen außen liegenden Sonnen-
schutz (Durchlassfaktor b < 0,2 nach VDI 2078), wenn sie nach Süden,
Das gilt auch beim Einsatz einer mechanischen Lüftungsanlage
für die heizfreie Zeit. Hierfür sind ausreichend große Fensteröffnungs-
flügel vorzusehen. Als Orientierungswert kann hierbei gelten:
a) Stoßlüftung (Fensterflügel ganz geöffnet): Lüftungsquerschnitt
12% von Raumgrundfläche
b) Dauerlüftung (Fensterflügel gekippt, Sommerfall): Lüftungs-
querschnitt 4% von Raumgrundfläche.
4.1.3 Tageslichtnutzung
In allen Räumen sollte Tageslicht genutzt werden, Arbeitsplätze sind
tageslichtorientiert zu planen. Die Gebäudeausrichtung und -geometrie
sowie die Ausrichtung und Größe der Fenster sind unter den Gesichts-
punkten natürliche Belüftung, passive Solarenergienutzung, sommerli-
che Überhitzung und maximale Tageslichtnutzung zu optimieren. Ein
Tageslichtquotient von 5% für Räume mit 300 Lux und 3% für
Räume mit 100 Lux ist als Minimum einzuhalten. Zur Versorgung
der Nutzungsbereiche mit Tageslicht ist ein schlüssiges Konzept vorzu-
legen. Dabei sollen möglichst architektonische Elemente (zum Beispiel
Oberlichter, Lichthöfe, Lichtumlenksysteme) berücksichtigt werden.
4.1.4 Reflexionsgrad der Innenflächen
Räume, die hohe Reflexionsgrade der Wand- und Fußbodenoberflä-
chen aufweisen, benötigen weniger Strom für die Beleuchtung. Um
gute Reflexionsgrade zu erreichen, sind unter Abwägung von architek-
tonischen Farbkonzepten und weiterer Kriterien wie Reinigungsanfällig-
keit vorrangig helle Farben und glatte Oberflächen zu realisieren.
4.1.5 Sonnenschutz
Besonnte Fensterflächen erhalten einen außen liegenden Sonnen-
schutz (Durchlassfaktor b < 0,2 nach VDI 2078). Dieser wird grundsätz-
lich automatisch betrieben, muss aber manuell übersteuerbar sein. Für
eine ausreichende Hinterlüftung ist zu sorgen. Der Sonnenschutz muss
so einstellbar sein, dass auch bei voller Schutzfunktion möglichst kein
Kunstlicht erforderlich wird. Hierzu können z.B. tageslichtorientierte
Lamellen-Systeme eingesetzt werden, deren oberer Teil getrennt ein-
stellbar ist und eine Reflektion des Sonnenlichtes gegen die Raumde-
cke ermöglichen.
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
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Westen oder Osten ausgerichtet sind. Dieser wird grundsätzlich auto-
matisch betrieben, muss aber manuell übersteuerbar sein. Für eine
ausreichende Hinterlüftung ist zu sorgen. Der Sonnenschutz ist so zu
planen, dass auch bei voller Schutzfunktion möglichst kein Kunstlicht
erforderlich wird. Hierzu können tageslichtorientierte Lamellen-Systeme
eingesetzt werden, deren oberer Teil getrennt einstellbar ist und eine
Reflektion des Sonnenlichtes gegen die Raumdecke ermöglichen.
4.1.6 Windfang
Hauptzugänge sollen bei Neu- und Erweiterungsbauten einen ausrei-
chend großen unbeheizten Windfang erhalten (Türabstand ≥ 2,5m).
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
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b) Baulicher Wärmeschutz
Neubau
Neubauten sollen den Passivhaus-Standard erfüllen (unter anderem
Jahresheiz-wärmebedarf <15 kWh/m²a). Der Nachweis ist über das
Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) des Passivhaus-Instituts
Darmstadt zu erbringen. Sollte dieser Standard nicht wirtschaftlich er-
reicht werden können, ist dies zu begründen. In allen diesen Fällen ist
dann eine über die Anforderung der Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) hinausgehende Energieeffizienz zu erreichen. Hierzu ist nachzu-
weisen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Qp’ des zu errichtenden
Gebäudes (bei Wohngebäuden: für Heizung, Warmwasserbereitung,
Lüftung und Kühlung; bei Nichtwohngebäuden: für Heizung, Warmwas-
serbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung) den ent-
sprechenden Jahres-Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes
„Standard Köln“ (gleiche Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und
Nutzung) mit der in Anlage 1/Tabelle1 angegebenen technischen Refe-
renzausführung nicht überschreitet.
Details sind so zu planen, dass der Aufschlag für Wärmebrücken klei-
ner gleich 0,05 W/m² K ist. Dabei sind entweder Einzelnachweise oder
Details aus dem Wärmebrückenkatalog zulässig. Die Dichtigkeit ist
grundsätzlich mit dem Blower-Door Test nachzuweisen. Dabei ist bei
Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlage ein n50-Wert von maximal
2/h, bei Gebäuden mit raumlufttechnischer Anlage von maximal 1/h zu
erreichen. Bei Gebäuden in Passivhaus-Bauweise ist ein n50-Wert
kleiner als 0,6 zu erreichen.
Transparente Bauteile in Dächern wie Lichtkuppeln, Lichtbänder sind
4.2 Baulicher Wärmeschutz
4.2.1 Neubau Passivhauskomponenten
Neubauten sollen mit Passivhauskomponenten geplant und ausge-
führt werden (nach der Passivhaus-Bauweise: sehr gute Wärme-
dämmung, Vermeidung von Wärmebrücken, Luftdichtigkeit, flä-
chendeckende Lüftung mit Wärmerückgewinnung).
Bei Neubauten sind mindestens folgende Bauteilqualitäten einzu-
halten:
Bauteil max. U-Wert (W/m²K) entspricht i.d.R. mindestens
Außenwand
(Außendämmung) 0,15 22 cm bei WLG 035
Dach 0,13 26 cm bei WLG 035
Oberste Geschossdecke 0,13 26 cm bei WLG 035
Boden/Kellerdecke 0,25 14 cm bei WLG 035
Fenster/Fenstertüren 0,80 3- Scheiben
Oberlichter: verglast 1,00 2- Scheiben
Außentüren: opak 1,00 2,5 cm bei WLG 025
verglast 1,30 2- Scheiben
Sollte dieser Standard nicht wirtschaftlich erreicht werden können, ist
dies durch den Planer explizit zu begründen. Als Mindeststandard
gilt dann eine um 30% bessere Energieeffizienz (baulicher Wärme-
schutz) als die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) ab
1.Januar 2016 verlangt.
4.2.2 Wärmebrücken
Die Konstruktion ist so auszuführen, dass der Aufschlag für die
Wärmebrücken auf die U-Werte nach EnEV maximal 0,05 W/m²K
beträgt. Einzelnachweise oder Details aus dem Wärmebrückenkatalog
sind zulässig.
4.2.3 Gebäudedichtheit
Die Dichtheit der Gebäudehülle bei Neubauten und Generalsanie-
rungen ist durch eine Luftdichtigkeitsmessung nach DIN EN 13829
nachzuweisen. Es ist bei Gebäuden mit Passivhaus-Komponenten ein
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möglichst zu vermeiden.
Modernisierung, Sanierung
Bei der Modernisierung bestehender Gebäude sind nach Möglichkeit
Bauteile nach Passivhaus-Standard zu verwenden, aber mindestens
folgende U-Werte einzuhalten:
Bauteile U-Wert in W/m²K entspricht etwa einer
Dämmdicke
Außenwand 0,20 18 cm (WLG 035)
Dach 0,18 20 cm (WLG 035)
Decken, Wände, Boden gegen
unbeheizte Räume und Erdreich 0,30 12 cm (WLG 035)
Fenster 1,30
Verglasung (bei Austausch) 0,80
Außentüren 1,60
(Angaben der Dämmdicke dienen lediglich als Orientierung)
Bei Fenstern ist ein wärmetechnisch verbesserter Randverbund (warme
Kante) einzusetzen. Glasteilende Sprossen im Scheibenzwischenraum
sind zu vermeiden.
Bei Sanierungsmaßnahmen umfangreicherer Art (mehrere Teil der Ge-
bäudehülle und/oder Anlagentechnik, Generalinstandsetzung) dürfen
die Anforderungen der EnEV 2009 für Neubau um maximal 15 % über-
schritten werden.
Ausnahmen gelten, wenn die genannten Werte mit wirtschaftlich ver-
tretbarem Aufwand nicht erreichbar sind. Die optimale Variante ist dann
n50-Wert kleiner als 0,6 zu erreichen. In allen anderen Fällen ist ein
n50-Wert von maximal 1,0 zu erreichen.
4.2.4 Modernisierung von Gebäuden
Bei der Modernisierung bestehender Gebäude sind mindestens folgen-
de U-Werte einzuhalten:
Bauteil max. U-Wert (W/m²K) entspricht i.d.R.mindestens
Außenwand 0,20 18 cm bei WLG 035
Dach 0,18 18 cm bei WLG 035
Decken, Wände,
Boden gegen
unbeheizte Räume und
Erdreich 0,30 12 cm bei WLG 035
Fenster/Fenstertüren 1,10 2- Scheiben
Außentüren: opak 1,00 2,5 cm bei WLG 025
Verglast 1,30 2- Scheiben
Wird bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen (Generalinstand-
setzung mit Gebäudehülle und Anlagentechnik) gemäß EnEV al-
ternativ ein Primärenergienachweis geführt, dann darf der Wert
des Referenzgebäudes der EnEV 2016 für Neubauten um maximal
40 % überschritten werden.
4.2.5 Randverbund Fenster
Bei Fenstern ist ein wärmetechnisch verbesserter Randverbund (warme
Kante) einzusetzen. Glasteilende Sprossen im Scheibenzwischenraum
sind zu vermeiden.
4.2.6 Ausnahmen
Ausnahmen gelten, wenn
a) die genannten Werte mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand
nicht erreichbar sind (die optimale Variante ist dann durch einen Wirt-
schaftlichkeitsvergleich zu ermitteln) oder
b) aus technischen oder denkmalpflegerischen Gründen einzelne
Anforderungen nicht eingehalten werden können.
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
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mittels Gesamtkostenberechnung nachzuweisen (siehe Seite 2, Wirt-
schaftlichkeit). Wenn aus technischen oder denkmalpflegerischen
Gründen einzelne Anforderungen nicht eingehalten werden können,
sind Ausnahmen zulässig. Alle Abweichungen sind jedoch mit der Ge-
bäudewirtschaft- Energiemanagement abzustimmen.
Alle Abweichungen sind in diesen Fällen mit der Gebäudewirtschaft –
Energiemanagement abzustimmen.
4.3 Dachflächen für Solaranlagen
Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer
die Möglichkeit zur Installation von Solarstromanlagen (Photovol-
taik) einzubeziehen. Die Dachflächen sind statisch so auszulegen,
dass eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Zusätzliche
Lastreserven und notwendige Schächte/Leerrohre für die Führung
von Leitungen sind entsprechend den Vorgaben der TGA- Planung
vorzusehen.
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 8
2 Heizungstechnik
Grundlagen
Die betriebsfertigen Anlagen werden nach dem neuesten Stand der
Technik sowie der jeweils zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugeneh-
migung gültigen Normen und gesetzlichen Vorschriften ausgeführt. Ins-
besondere sind dabei die technischen Vorschriften für Bauleistungen
nach DIN 18380 und 18382, die VOB Teil C, die Vorschriften der regio-
nalen Energieversorger sowie die städtischen Vorgaben für Raumtem-
peraturen (Anlage 2) einzuhalten.
Wärmeerzeugung
Die Auslegung der Heizungsanlage erfolgt bei Neubaumaßnahmen
nach detaillierter normgerechter Wärmebedarfsberechnung. Bei Ersatz
von Heizkessel im Bestand kann nach vereinfachter Wärmebedarfsbe-
rechnung (zum Beispiel nach der Hüllflächen-Methode, Verbrauchshis-
torie oder anderer geeigneter Verfahren) ausgelegt werden. Eventuell
anstehende oder zwischenzeitlich ausgeführte Sanierungen der Ge-
bäudehülle sind dabei entsprechend zu berücksichtigen. Ein Austausch
ohne eine der vorgenannten Heizlastberechnungen ist unzulässig.
Die Gebäudeheizung erfolgt über eine Sekundärheizanlage als ge-
schlossene Pumpen-Warmwasser-Heizungsanlage. Fernwärme aus
Kraft-Wärme-Kopplung, wie in Köln verfügbar, ist zu bevorzugen. Dabei
ist sowohl bei Neubaumaßnahmen wie auch bei Sanierungen zu über-
prüfen, ob Fernwärme in der Nähe des Objektes vorhanden ist und ein
Anschluss wirtschaftlich erfolgen kann. Bei einem Betrieb mit Erdgas
sind Brennwertkessel zu verwenden.
5 Heizungstechnik
5.1 Einhaltung Normen, Vorschriften
Die heizungstechnischen Anlagen werden nach dem neuesten Stand
der Technik sowie der jeweils zum Zeitpunkt der Erteilung der Bauge-
nehmigung gültigen Normen und gesetzlichen Vorschriften ausgeführt.
Insbesondere sind dabei die technischen Vorschriften für Bauleistungen
nach DIN 18380 und 18382, die VOB Teil C, die Vorschriften der regio-
nalen Energieversorger sowie die städtischen Vorgaben für Raumtem-
peraturen (Anlage 2) einzuhalten.
5.2 Auslegung
Die Auslegung der Heizungsanlage erfolgt bei Neubaumaßnahmen
nach detaillierter normgerechter Wärmebedarfsberechnung gem. DIN
EN 12831. Bei Ersatz von Heizungsanlagen im Bestand kann nach
vereinfachter Wärmebedarfsberechnung (zum Beispiel nach der Hüll-
flächen-Methode, Verbrauchshistorie oder anderer geeigneter Verfah-
ren) ausgelegt werden. Eventuell anstehende oder zwischenzeitlich
ausgeführte Sanierungen der Gebäudehülle sind dabei entsprechend
zu berücksichtigen. Ein Austausch ohne eine der vorgenannten Heiz-
lastberechnungen ist unzulässig.
5.3 Fernwärme
Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung, wie in Köln verfügbar, ist unter
Abwägung der Wirtschaftlichkeit zu bevorzugen. Dabei ist sowohl
bei Neubaumaßnahmen wie auch bei Sanierungen zu überprüfen, ob
Fernwärme in der Nähe des Objektes vorhanden ist. Ist eine Fern-
wärmeversorgung möglich, ist beim Versorger RheinEnergie AG
eine Anschlussanfrage zu stellen und zur Prüfung der Wirtschaft-
lichkeit beim Energiemanagement im Rahmen der energiewirt-
schaftlichen Prüfung vorzulegen. Dabei ist die Anschlussleistung
auf Grund der hohen Kosten der Leistungsvorhaltung auf den
kleinstmöglichen Wert auszulegen. Wenn keine Fernwärme genutzt
werden kann, ist der Einsatz von regenerativen Heizungssystemen
bzw. anderen geeigneten alternativen Heizungskonzepten (siehe
auch 5.9) zu prüfen.
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 9
Zur optimalen Ausnutzung des Kondensationsbereiches sowie zur Re-
duzierung von Leitungsverlusten sind maximale Systemtemperaturen
von 60/40 °C vorzusehen. Ausnahmefälle mit höheren Systemtempera-
turen sind zu begründen.
Wenn keine Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Nah-/Fernwärme)
genutzt werden kann, ist der Einsatz von Biomasse-Heizkesseln oder
anderen geeigneten alternativen Heizungskonzepten zu prüfen und
neben einem technischen Vergleich zur konventionellen Heizung in
einer Wirtschaftlichkeits-Vorbetrachtung zu dokumentieren.
Wärmeverteilung
Das Rohrsystem ist entsprechend der Rohrnetzberechnung auf Basis
der städtischen Temperaturvorgaben einzuregulieren. Ohne eine ord-
nungsgemäße Einregulierung, die durch ein Protokoll zu dokumentieren
ist, erfolgt keine Abnahme. Die sich in der Praxis einstellenden Raum-
temperaturen sind zu überprüfen und gleichfalls zu protokollieren. Im
Bedarfsfall ist eine Nachregulierung erforderlich.
Das Gebäude ist in Heizkreise aufzuteilen, die sich mindestens nach
Raumtemperatur- beziehungsweise Vorlauftemperaturniveau sowie
nach vorhandenen zeitlich unterschiedlichen Nutzungsbereichen rich-
ten.
Die Auslegung der statischen Heizflächen erfolgt entsprechend den
baulichen Vorgaben ausgerichtet auf jedes Raster. Radiatoren sind
gegenüber Konvektoren zu bevorzugen. Für Turnhallen ist der Einsatz
von Deckenstrahlplatten zu bevorzugen. Der Strahlungsanteil der ein-
gesetzten Platten muss dabei über 75 % liegen.
Thermostatventile müssen einen integrierten hydraulischen Abgleich
ermöglichen. Die Ausführung erfolgt als Modell mit fest einstellbarer
oberer Begrenzung und unterer Begrenzung auf Frostschutz. Der Nut-
zer kann damit aktiv regeln, zum Beispiel die Heizung bei Fensterlüf-
5.4 Systemtemperatur
Bei Einsatz von Gasbrennwertkesseln sind zur optimalen Ausnutzung
des Kondensationsbereiches sowie zur Reduzierung von Leitungsver-
lusten maximale Vorlauftemperaturen von 60°C oder geringer vorzuse-
hen. Ausnahmefälle mit höheren Vorlauftemperaturen sind zu begrün-
den. Die kurzzeitige Anhebung der Vorlauftemperatur bei Anforde-
rung einer zentralen Warmwasserbereitung bleibt davon ausge-
nommen. Die Umlaufwassermenge ist so gering wie möglich zu
halten, um eine hohe Spreizung zur Rücklauftemperatur zu erzie-
len.
5.5 Rohrnetz
Das Rohrsystem ist entsprechend der Rohrnetzberechnung auf Basis
der städtischen Temperaturvorgaben einzuregulieren. Die Einregulie-
rung ist durch ein Protokoll zu dokumentieren. Die sich in der Praxis
einstellenden Raumtemperaturen sind zu überprüfen und gleichfalls zu
protokollieren. Im Bedarfsfall ist eine Nachregulierung erforderlich. Eine
Abnahme erfolgt nur unter Vorlage dieses Protokolls.
5.6 Heizkreise
Das Gebäude ist in Heizkreise aufzuteilen, die sich mindestens nach
Raumtemperatur- beziehungsweise Vorlauftemperaturniveau sowie
nach vorhandenen zeitlich unterschiedlichen Nutzungsbereichen rich-
ten. Weitere Hinweise finden sich im Anhang Gebäudeautomation.
5.7 Heizflächen
Die Auslegung der statischen Heizflächen erfolgt entsprechend den
baulichen Vorgaben. Radiatoren sind gegenüber Konvektoren zu be-
vorzugen. Für Turnhallen ist der Einsatz von Deckenstrahlplatten zu
bevorzugen. Der Strahlungsanteil der eingesetzten Platten muss dabei
über 80 % liegen.
5.8 Thermostatköpfe (Einzelraumregelung ohne Hilfsenergie)
Thermostatventile müssen einen integrierten hydraulischen Abgleich
ermöglichen. Die Proportionalabweichung der Thermostatventile darf
maximal 1 Kelvin betragen. Die Ausführung des Thermostatkopfes
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 10
tung reduzieren. Die Proportionalabweichung der Thermostatventile
darf maximal 1 Kelvin betragen.
erfolgt als Modell mit verdeckter, fest einstellbarer oberer Begrenzung
und unterer Begrenzung auf Frostschutz. Der Nutzer kann damit aktiv
regeln und zum Beispiel die Heizung bei Fensterlüftung reduzieren.
Einzelraumregelungen mit Hilfsenergie sind nur in Ausnahmefäl-
len nach Abstimmung mit dem Energiemanagement einzusetzen.
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 11
3 Regenerative Energien
Wenn keine Nah-/Fernwärme genutzt werden kann, ist bei der Planung
von sowohl Anlagen zur Wärme- und Warmwassererzeugung als auch
Klimaanlagen der Einsatz erneuerbarer Energien (Solarenergie, Bio-
masse, Umwelt- oder Erdwärme, Grundwasser etc.) zu prüfen.
Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die
Möglichkeit zur Installation von Solarstromanlagen (Photovoltaik) ein-
zubeziehen. Die Dachflächen sind statisch so auszulegen, dass eine
Photovoltaikanlage nachgerüstet werden kann. (zusätzliche Lastreser-
ven: Schrägdach 25 kg/m², Flachdach 75 kg Punktlast und 60 kg/m²
Flächenlast (bei vorhandener Bekiesung 30 kg/m²)). Notwendige
Schächte/Lerrrohre für die Führung von Leitungen sind vorzusehen.
Neben den prinzipiellen Konzepten der Energietechniken sind Wirt-
schaftlichkeitsvorbetrachtungen unter Berücksichtigung möglicher fi-
nanzieller Fördermittel aufzustellen. Eine Berücksichtigung von innova-
tiven Techniken wird dabei ausdrücklich begrüßt.
5.9 Regenerative/Alternative Heiztechnik
5.9.1 Wirtschaftlichkeit
Bei Einsatz regenerativer/alternativer Heizungstechnik ist durch
einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zur konventionellen Gasbrenn-
wertheizung die Eignung und Effizienz der Alternativanlagen zu
dokumentieren. Dabei ist eine einfache technische Lösung anzu-
streben. Betrieb und Unterhaltung sollen keine stark erhöhten An-
forderungen stellen und die Anlagen von den vor Ort ansässigen
Fachhandwerkern im Allgemeinen gut betreut und gewartet wer-
den können. Kombinationen aus verschiedenen Wärmeerzeu-
gungsanlagen sind dem Energiemanagement im Konzept vorzule-
gen und müssen vor der Weiterplanung frei gegeben werden. In-
halt und Form der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind rechtzeitig
mit dem Energiemanagement abzustimmen und die dortigen Vor-
gaben zu berücksichtigen.
5.9.2 Holzpellets
Bei Pelletanlagen sind Lösungen mit einer monovalenten Be-
triebsweise nur bis 50 kW Heizleistung zulässig. Größere Anlagen
sind als Mehrkesselanlagen oder in Kombination mit Gasbrenn-
wertkesseln zu erstellen.
5.9.3 Blockheizkraftwerke
Bei der Errichtung von Blockheizkraftwerken (BHKW) sind vor In-
betriebnahme alle erforderlichen Unterlagen und Berechnungen
zur Anmeldung beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAfA) so-
wie beim Hauptzollamt an das Energiemanagement zu übergeben.
Bei der Planung sind bereits alle erforderlichen Zähler gemäß Auf-
lagen des BAfA sowie für ein späteres Monitoring vorzusehen und
einzubauen. Im Entwurf ist eine detaillierte textliche und zeichne-
rische Darstellung der geplanten Einbindung des BHKWs in das
Wärme- und Strombedarfskonzept des Bauvorhabens vorzulegen
und Möglichkeiten der Optimierung des Lastmanagements im spä-
teren Betrieb vorzusehen.
Weitere Details für Stromeigenerzeugungsanlagen sind in der An-
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 12
lage „Anforderungen an Eigenerzeugungs-Anlagen“ zu den Ener-
gieleitlinien aufgeführt und zu berücksichtigen.
Die Auswirkungen von installierten Eigenerzeugungsanlagen auf
EnEV- Bilanzierung oder andere Berechnungen/Nachweise sind zu
dokumentieren.
5.9.4 Pufferspeicher
Die Größe erforderlicher Pufferspeicher darf 100 l je 1 kW Heizleis-
tung nicht übersteigen. Die Wirtschaftlichkeit zum Einsatz eines
Stromspeichers ist zu prüfen.
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 13
4 Raumluft-Technik
Neubauten im Passivhaus-Standard erhalten zwingend eine geregelte
Frischluftzufuhr über raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen). Bei
Abweichung vom Passivhaus-Standard ist bei Neubauten aus hygieni-
schen und energetischen Gründen ebenfalls eine raumlufttechnische
Anlage mit geregelter Frischluftzufuhr vorzusehen. Bei umfassenden
Sanierungen (Generalsanierungen) von Schulgebäuden ist zu prüfen,
ob in geeigneter Weise eine raumlufttechnische Anlage nachzurüsten
ist und bei positivem Ergebnis ist dies zu realisieren. Ausnahmen hier-
von sind dann zulässig, wenn diese energetisch und wirtschaftlich
günstiger sind.
Raumlufttechnische Anlagen erhalten grundsätzlich eine Wärmerück-
gewinnung mit einer Rückwärmezahl größer als 0,75 bei trockenem
Betrieb und einem Massenstromverhältnis von 1. Die Luftmengen sind
entsprechend den Anforderungen der DIN EN 13779 zu minimieren.
Der Außenluftanteil ist auf das unbedingt notwendige Maß zu be-
schränken. Die für die raumlufttechnische Anlage insgesamt aufgewen-
dete maximale elektrische Antriebsleistung darf den „Grenzwert Elekt-
roenergiebedarf“ (GWE) von 1.800 W pro m³/s (Zuluft 1.000W; Abluft
800 W) nicht übersteigen. Der Gesamtwirkungsgrad der raumlufttechni-
schen Anlage bis 5.000 m³/h darf 55 % nicht unterschreiten. Oberhalb
5.000 m³/h ist ein Gesamtwirkungsgrad von mindestens 60 % zu errei-
chen. Die Regelung der Raumluftqualität sollte mind. in der Kategorie
IDA-C4 der EN 13779:2007 ausgeführt werden. Sofern eine niedrigere
Kategorie gewählt wird, ist dieses gesondert zu begründen.
Das gesamte und energierelevante Regelungs- und Steuerungskonzept
ist in der Planung ausführlich zu beschreiben und der Gebäudewirt-
schaft, Energiemanagement im Zuge der energiewirtschaftlichen Stel-
lungnahme vorzulegen (siehe hierzu auch Anhang „Anforderungen Ge-
6 Raumlufttechnik
Bei Passivhaus-Planungen sind raumlufttechnische Anlagen (RLT-
Anlagen) zwingend vorgegeben. Weiter führende Vorgaben, z.B.
zu den vorgeschriebenen Luftmengen im Schulneubau, sind in der
„Anlage zu den BQA: Rahmenbedingungen Passivhausstandard“
zusammengefasst und bilden bei Passivhaus-Planungen gemein-
sam mit den Energieleitlinien die Planungsgrundlage.
6.1 Luftvolumenströme
Die Luftmengen sind entsprechend den Anforderungen der DIN EN
13779 zu minimieren. Der Außenluftanteil ist auf das notwendige Maß
zu beschränken. Angestrebt wird ein CO2-Wert der Raumluft in den
Klassenräumen, der im Durchschnitt bei 1.000 ppm angesiedelt ist
(Kategorie IDA 3 gem. DIN EN 13779 Tabelle A 10).
6.2 Wärmerückgewinnung
RLT-Anlagen erhalten grundsätzlich eine Wärmerückgewinnung nach
DIN EN 13053 (2012) entsprechend Klasse H2 oder besser. Die
Wärmerückgewinnung beträgt dabei WRG >75% bei trockenem
Betrieb und einem Massestromverhältnis von 1:1.
6.3 Ventilatoren
Die spezifische Ventilatorleistung ist gem. EN 13779:2007 (Tab. 9)
nach SFP 3 oder besser auszulegen. Die Gesamtenergieeffizienz
nach DIN EN 13053 (2012) der Anlage muss dabei der Klasse A
oder besser entsprechen. Die Regelung der Raumluftqualität sollte
mindestens nach Kategorie IDA-C4 der EN 13779:2007 (Tab. 6) ausge-
führt werden. Sofern eine niedrigere Kategorie gewählt wird, ist dieses
gesondert zu begründen.
6.4 Regelungs- und Steuerungskonzept
6.4.1 Dokumentation
Das gesamte und energierelevante Regelungs- und Steuerungskonzept
ist in der Planung ausführlich zu beschreiben und der Gebäudewirt-
schaft- Energiemanagement im Zuge der energiewirtschaftlichen Stel-
lungnahme vorzulegen (siehe hierzu auch Anhang „Anforderungen Ge-
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 14
bäudeautomation“).
Die Kühlung von Sonderzonen ist nur in Ausnahmen gestattet und auf
ein Minimum zu begrenzen. Generell ist zu prüfen, ob die Wärmelasten
durch natürliche Luftwechsel abgeführt werden können, eine mechani-
sche Nachtlüftung zur kontrollierten Nachtauskühlung ohne Anforde-
rungen an die Geräusch- und Zugfreiheit ausreicht oder eine adiabate
Kühlung möglich ist. Gegebenenfalls sind alternative Kühlsysteme ein-
zusetzen. Eine gleichzeitige Heizung und Kühlung ist durch geeignete
technische Maßnahmen zu verhindern.
Bei der Planung von Kälteanlagen ist für die Winter- und Übergangs-
monate die Möglichkeit der freien Kühlung über die Kondensatoren
bäudeautomation“).
6.4.2 Vorspülung
Die nach DIN 13779 geforderte Lüftung in der belegungsfreien Zeit
erfolgt über eine ca. 30-minütige Vorspülung unmittelbar vor Nut-
zungsbeginn.
6.4.3 Normalbetrieb
Der Betrieb der Lüftungsanlage soll im Normalfall nur während der
Heizperiode erfolgen. Außerhalb der Heizperiode erfolgt die Lüf-
tung der Räume über die Fensteranlagen. Ausnahmen wie innen-
liegende Räume, Räume mit Beeinträchtigung durch Verkehrs-
lärm, besondere Lüftungsanforderungen auf Grund von Schad-
stoffen o.ä. sind mit der entsprechenden Begründung zulässig.
6.4.4 Betriebsanzeige
Um den Betrieb bzw. Nichtbetrieb der Lüftungsanlage für den Nut-
zer erkennbar zu machen, ist eine geeignete Anzeige vorzusehen
und an einer für die Nutzer gut sichtbaren Stelle zu installieren.
Als einfachste Lösung ist ein farbiges, ca. 15 cm langes Bändchen
aus langlebigem Material an einem der Luftauslässe je belüfteten
Raum denkbar, welches ohne weitere Geräuschentwicklung den
Luftaustritt und damit den Betrieb der RLT-Anlage anzeigt.
6.5 Kühlung von Sonderzonen
Die Kühlung von Sonderzonen ist nur in Ausnahmen gestattet und auf
ein Minimum zu begrenzen. Generell ist zu prüfen, ob die Wärmelasten
durch natürliche Luftwechsel abgeführt werden können, eine mechani-
sche Nachtlüftung zur kontrollierten Nachtauskühlung ohne Anforde-
rungen an die Geräusch- und Zugfreiheit ausreicht oder eine adiabate
Kühlung möglich ist. Gegebenenfalls sind alternative Kühlsysteme ein-
zusetzen. Eine gleichzeitige Heizung und Kühlung ist durch geeignete
technische Maßnahmen zu verhindern.
6.6 Kälteanlagen
Bei der Planung von Kälteanlagen ist für die Winter- und Übergangs-
monate die Möglichkeit der freien Kühlung über die Kondensatoren
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 15
ohne Einsatz der aktiven Kälteerzeugung vorzusehen. Eine ausrei-
chend große Dimensionierung der Kondensatoren zur Einhaltung einer
möglichst geringen Druckdifferenz ist einzuplanen. Es sind ausschließ-
lich elektronische Einspritzventile zulässig.
Die einwandfreie Einregulierung der raumlufttechnischen Anlage hin-
sichtlich Volumenstrom und Temperatur ist nach Fertigstellung durch
ein Einregulierungsprotokoll zu dokumentieren.
ohne Einsatz der aktiven Kälteerzeugung vorzusehen. Eine ausrei-
chend große Dimensionierung der Kondensatoren zur Einhaltung einer
möglichst geringen Druckdifferenz ist einzuplanen.
6.7 Leckrate
Die Luftleckrate der Kanäle und Rohre darf die Luftdichtheitsklas-
se C nach DIN EN 1507, Tabelle 1 bzw. DIN EN 15727, Tabelle 3
nicht überschreiten.
6.8 Abnahme RLT-Anlage
Die RLT-Anlage ist erst abzunehmen, wenn eine einwandfreie Ein-
regulierung der raumlufttechnischen Anlage hinsichtlich Volu-
menstrom und Temperatur erfolgt ist und der Nachweis der Dicht-
heit des Kanalsystems sowie die Messung der elektrischen Leis-
tungsaufnahme und des Geräuschpegels nach Fertigstellung
durch ein Einregulierungsprotokoll dokumentiert ist. Eine Kopie
dieses Einregulierungsprotokolls ist vor der Schlussabnahme un-
aufgefordert an die Gebäudewirtschaft- Energiemanagement zu
übersenden. Dieser Punkt ist explizit im Leistungsverzeichnis als
separate Position aufzunehmen.
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 16
5 Gebäudeautomation
Die Automationsstationen (AS) in den Gebäuden und die zentrale Ma-
nagement- und Bedieneinrichtung (MBE) sind ein Teil der Gebäudeau-
tomation (GA) und maßgeblich für den effizienten Einsatz der Energie
verantwortlich. Damit dieser Teil der Gebäudeautomation seine Aufga-
ben erfüllen kann, ist es notwendig, Mindestanforderungen an Geräten,
Funktionalitäten und Datenübertragung zu fordern (siehe hierzu auch
Anhang „Anforderungen Gebäudeautomation“).
Die Hauptaufgabe der Gebäudeautomation ist die Regelung, Steue-
rung, Kontrolle und Überwachung der betrieblichen Anlagen zum Zwe-
cke der optimalen Betriebsführung und die sich daraus ergebene Si-
cherstellung des effizienten Energieeinsatzes. Es ist dringend darauf zu
achten, dass die verschiedenen Gewerke der betrieblichen Anlagen
übergreifend in die Gebäudeautomation integriert werden.
Alle betrieblichen Anlagen werden zum Zwecke der optimalen Betriebs-
führung durch die Automationsstationen (AS) überwacht, geregelt, ge-
steuert et cetera Zusätzliche externe Regelungs- und Steuereinheiten
beziehungsweise Geräte sind zu vermeiden. (siehe hierzu auch An-
hang „Anforderungen Gebäudeautomation“)
Die Automationsstationen werden zur bereits bestehenden Manage-
ment- und Bedieneinrichtung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
nach Vorgaben der „An-forderungen Gebäudeautomation“ aufgeschal-
tet. Alle Gebäude im Passivhaus-Standard sind aufzuschalten, ansons-
ten gilt als Kriterium die Leistung der/des Wärmeerzeuger/s:
Leistung Aufschaltung Prüfung Energiemanagement
bis 150 kW nach Prüfentscheid ja
Ab 150 kW ja nein
Ausnahmen sind im Einzelfall mit der Gebäudewirtschaft - Energiema-
nagement abzuklären. Bei der Berechnung der Leistung ist die Ge-
7 Gebäudeautomation
7.1 Grundsätzliches
Die Automationsstationen (AS) in den Gebäuden und die zentrale Ma-
nagement- und Bedieneinrich-tung (MBE) sind ein Teil der Gebäudeau-
tomation (GA) und maßgeblich für den effizienten Einsatz der Energie
verantwortlich. Damit dieser Teil der Gebäudeautomation seine Aufga-
ben erfüllen kann, sind Mindestanforderungen an Geräte, Funktionalitä-
ten und die Datenübertragung zu erfüllen. Details hierzu sind im An-
hang „Anforderungen Gebäudeautomation“ geregelt.
7.2 Aufgaben
Die Hauptaufgabe der Gebäudeautomation ist die Regelung, Steue-
rung, Kontrolle und Überwachung der betrieblichen Anlagen zum Zwe-
cke der optimalen Betriebsführung und die sich daraus ergebene Si-
cherstellung des effizienten Energieeinsatzes. Es ist dringend darauf zu
achten, dass die verschiedenen Gewerke der betrieblichen Anlagen
übergreifend in die Gebäudeautomation integriert werden.
Alle betrieblichen Anlagen werden zum Zwecke der optimalen Betriebs-
führung durch die Automationsstationen (AS) überwacht, geregelt, ge-
steuert. Zusätzliche externe Regelungs- und Steuereinheiten bezie-
hungsweise Geräte sind zu vermeiden.
7.3 Aufschaltung
Die Automationsstationen werden zur bereits bestehenden Manage-
ment- und Bedieneinrichtung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
nach Vorgaben der „Anforderungen Gebäudeautomation“ aufgeschal-
tet. Gebäude mit Passivhaus-Komponenten sind immer aufzuschal-
ten, ansonsten gilt als Kriterium die Leistung der/des Wärmeerzeuger/s:
Leistung Aufschaltung Prüfung Energiemanagement
bis 150 kW nach Prüfentscheid ja
Ab 150 kW ja nein
Ausnahmen sind im Einzelfall mit der Gebäudewirtschaft- Energiema-
nagement abzuklären. Bei der Berechnung der Leistung ist die Ge-
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 17
samtwärmeleistung des jeweiligen Objekts maßgebend (alle Wärmeer-
zeuger einer Wirtschaftseinheit).
Bei Erweiterungs- oder Neubauten auf dem Gelände des Objekts be-
ziehungsweise bei Erweiterungen der betrieblichen Anlage ist grund-
sätzlich zu prüfen, ob die bestehende Automationsstation des Objekts
ausgebaut beziehungsweise erweitert werden kann. Hierzu muss die
Automationsstation des Bestands bei Planungsbeginn auf die Erweite-
rungsmöglichkeit geprüft werden. Sofern die Automationsstation des
Bestandes erweitert wird, ist eine Abstimmung mit der Gebäudewirt-
schaft - Energiemanagement erforderlich.
Die Planung und Ausführung der Gebäudeautomation erfolgt unter an-
derem nach DIN EN ISO 16484 und VDI 3814 in den aktuellsten Fas-
sungen. Die Steuer-, Regelungs- und Optimierungsprogramme müssen
aus dem Ergebnis der Vorplanung bereits ersichtlich werden. Das Er-
gebnis der Vorplanung ist mit der Gebäudewirtschaft - Energiema-
nagement abzustimmen.
samtwärmeleistung des jeweiligen Objekts maßgebend (alle Wärmeer-
zeuger einer Wirtschaftseinheit)
7.4 Bestandserweiterungen
Bei Erweiterungs- oder Neubauten auf dem Gelände des Objekts be-
ziehungsweise bei Erweiterungen der betrieblichen Anlage ist grund-
sätzlich zu prüfen, ob die bestehende Automationsstation des Objekts
ausgebaut beziehungsweise erweitert werden kann. Hierzu muss die
Automationsstation des Bestands bei Planungsbeginn auf die Erweite-
rungsmöglichkeit geprüft werden. Sofern die Automationsstation des
Bestandes erweitert wird, ist eine Abstimmung mit der Gebäudewirt-
schaft- Energiemanagement erforderlich.
7.5 Weitere Planungsvorgaben
Die Planung und Ausführung der Gebäudeautomation erfolgt unter an-
derem nach DIN EN ISO 16484 und VDI 3814 in den aktuellsten Fas-
sungen. Die Steuer-, Regelungs- und Optimierungsprogramme müssen
aus dem Ergebnis der Vorplanung bereits ersichtlich werden. Das Er-
gebnis der Vorplanung ist mit der Gebäudewirtschaft - Energiema-
nagement abzustimmen.
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 18
6 Wassereinsparung
Wasserversorgung
Die Versorgung einzelner Nutzungsgruppen erfolgt über einen gemein-
samen Wasserverteiler. Jede Nutzungsgruppe ist mit geeichten Was-
serzwischenzählern auszustatten, damit eine nutzungsspezifische Ver-
brauchskontrolle erfolgen kann.
WC-Spülungen sind auf 6 l zu begrenzen und mit einer handbetätigten
Sparfunktion mit entsprechendem Hinweisschild auszustatten. Urinale
sind im Allgemeinen als Trockenurinale mit Trennmembrane auszufüh-
ren. Sind im Einzelfall Spülurinale wirtschaftlicher, so sind diese mit
berührungslosen Spülarmaturen oder mit einer zentralen, zeitgesteuer-
ten Spüleinrichtung zu versehen. Die Einstellung der Spülmenge und
Häufigkeit ist dabei zu optimieren und der wechselnde Bedarf, z.B. am
Wochenende, ist zu berücksichtigen.
An Waschtischen ist der Zapfstellendurchfluss auf 6 l/min, bei Duschen
auf 9 l/min zu begrenzen. An verbrauchsintensiven Abnahmestellen
(zum Beispiel Duschen, et cetera ) sind Selbstschlussarmaturen vorzu-
sehen. Die Auslaufzeit ist bei Duschen auf 20 Sekunden, bei Waschti-
schen auf 5 Sekunden einzustellen.
Die zentrale Bereitung von Trinkwarmwasser erfolgt über Edelstahl-
speicher mit Speicherladesystem und Desinfektionsraum oder über
Frisch-Warmwasser-Stationen mit ausreichender Bevorratung von Hei-
zungswasser. Der Anschluss der Zirkulationsleitung ist dabei in den
Zulauf zum Lade-Wärmetauscher zu legen. Die Maßnahmen gegen
Legionellenkontamination müssen dem DVGW-Arbeitsblatt W551 be-
ziehungsweise W553 entsprechen. Der Warmwasserbedarf wird nach
DIN 4708 ermittelt. Davon abweichend erhalten Einfach-Turnhallen nur
8 Sanitärtechnik-Trinkwasserversorgung
8.1 Trinkwasserhygiene
Oberste Priorität der Trinkwasserversorgung hat die Einhaltung
der aktuellen Anforderungen an die Trinkwasserhygiene vor Ein-
sparungsmaßnahmen.
8.2 Spülmenge
8.2.1 WC- und Urinal-Anlagen
WC-Spülungen sind auf 6 l zu begrenzen und mit einer handbetätigten
Sparfunktion mit entsprechendem Hinweisschild auszustatten. Urinale
sind als Spülurinale auszuführen und mit berührungslosen Spülar-
maturen auszustatten. Bei Urinal-Anlagen mit mehr als 5 Urinalen
bzw. mit Urinalrinne ist eine zentrale, zeitgesteuerte Spüleinrich-
tung vorzusehen. Die Einstellung der Spülmenge und Häufigkeit ist
dabei zu optimieren und der wechselnde Bedarf, z.B. am Wochenende,
ist zu berücksichtigen. Diese zentrale Spüleinrichtung ist in die Gebäu-
deautomation einzubinden, damit deren ordnungsgemäße Funktion
überwacht werden kann.
8.2.2 Waschtische und Duschen
An Waschtischen ist der Zapfstellendurchfluss auf 6 l/min, bei Duschen
auf 9 l/min zu begrenzen. An allen allgemein zugänglichen Abnah-
mestellen sind Selbstschlussarmaturen vorzusehen. Ausnahmen bei
entsprechendem Bedarf sind zu begründen. Die Auslaufzeit ist bei
Duschen auf 20 Sekunden, bei Waschtischen auf 8 Sekunden einzu-
stellen.
8.3 Zentrale Trinkwarmwasserbereitung
Die zentrale Bereitung von Trinkwarmwasser erfolgt über Frisch-
Warmwasser-Stationen mit ausreichender Bevorratung von Heizungs-
wasser, die möglichst verbrauchsnah anzuordnen sind. Edelstahlspei-
cher mit Speicherladesystem und Desinfektionsraum sind hierbei
nur in begründeten Ausnahmen zulässig. Der Anschluss der Zirkula-
tionsleitung ist in den Zulauf zum Lade-Wärmetauscher zu legen. Die
Maßnahmen gegen Legionellen Kontamination müssen dem DVGW-
Arbeitsblatt W551 beziehungsweise W553 entsprechen. Der Warm-
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
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jeweils 2 Duschplätze für Frauen und Männer, die im Durchlauferhitzer-
prinzip betrieben werden.
Bei dezentralem Warmwasserbedarf sind Klein-Durchlauferhitzer an-
stelle von Untertisch-Speichern einzusetzen.
Die technische Nutzung von Trinkwasser (zum Beispiel in Rückkühl-
werken) ist zu minimieren. Ausreichend dimensionierte Trockenluftküh-
ler sind zu bevorzugen.
Entwässerung - Regenwassernutzung
Zur Minimierung der Flächenabwässer sind Hof- und Wegeflächen als
Versickerungsflächen auszuführen. Bei Dachentwässerungen ist zum
Zwecke des Boden- und Grundwasserschutzes, der Kanalentlastung
und der Gebührenreduzierung die Versickerungsmöglichkeit auf dem
Grundstück zu prüfen und wenn möglich umzusetzen.
Eventuell ist bei größeren Grünflächen in Verbindung mit entsprechend
großen Dachflächen eine Zwischenspeicherung und spätere Verwen-
dung zur Bewässerung als Ersatz von Sprengwasser in Trinkwasser-
qualität sinnvoll.
wasserbedarf wird nach DIN 4708 ermittelt.
Abweichend von der Warmwasser-Bedarfsermittlung erhalten Einfach-
Turnhallen nur jeweils 2 Duschplätze für Frauen und Männer, die im
Durchlauferhitzer-Prinzip betrieben werden.
8.4 Dezentrale Trinkwarmwasserbereitung
Bei dezentralem Warmwasserbedarf sind elektrisch betriebene
Klein-Durchlauferhitzer mit optimierter Leistung einzusetzen. Un-
tertisch-Speichergeräte sind aus Gründen der damit verbundenen
Bereitschaftsverluste nicht zulässig.
8.5 Dach- und Flächenentwässerung
Zur Minimierung der Flächenabwässer sind Hof- und Wegeflächen
möglichst offenporig als Versickerungsflächen auszuführen. Die Vor-
gaben der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (STEB) zum Ka-
nalanschluss sind dabei zu beachten und eventuelle Genehmi-
gungen im Zuge der Entwurfsplanung einzuholen.
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
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7 Elektrotechnik
Generell ist bei der Planung von Beleuchtungsanlagen auf eine hohe
Nutzung von Tageslicht zu achten. Die Beleuchtungsanforderungen der
entsprechenden Normen (DIN EN 12464, DIN 66233, DIN 66234, EN
12193) sind einzuhalten, jedoch nicht zu überschreiten. Dabei ist die
Beleuchtungs- und Tageslichtplanung mit dem/der Architek-
ten/Architektin abzustimmen. Es ist eine Beleuchtungsberechnung vor-
zulegen. Das Ergebnis ist nach Inbetriebnahme durch Messungen zu
überprüfen.
Räume mit hohen Reflexionsgraden erzielen gute Raumhelligkeitswer-
te. Leuchten mit hohem Wirkungsgrad sind prinzipiell zu bevorzugen.
Die installierte Beleuchtungsleistung pro Fläche ist nach dem Stand der
Beleuchtungstechnik zu minimieren. Es sind elektronische Vorschaltge-
räte einzusetzen.
Eine Steuerung bzw. Regelung ist so gestalten, dass eine nutzerge-
rechte Betriebsweise möglich ist. Es sind nur Schalter mit Einzelwippen
vorzusehen. Neben der Standardbeleuchtung sind alternative Vor-
schläge zur Beleuchtungsoptimierung (z.B. Arbeitsplatzbeleuchtung) zu
machen und im Ergebnis zu erläutern.
Für Hinweisbeleuchtung, Notbeleuchtung etc. sind LED-Leuchten zu
verwenden.
Die zu installierende Leistung ist in der Planungsphase detailliert zu
berechnen, wobei folgende Zielwertvorgaben anzusetzen sind:
Beleuchtungsstärke [Lux] Installierte Leistung [W/m²]
100 3,5
300 7,5
500 11
750 16
9 Elektrotechnik
9.1 Tageslichtnutzung
Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen ist auf eine Nutzung
von Tageslicht zu achten. Die installierte Beleuchtungsleistung
pro Fläche ist nach dem Stand der Beleuchtungstechnik zu mini-
mieren.
9.2 Normen
Die Beleuchtungsanforderungen der entsprechenden Normen (DIN
EN 12464-1, DIN 66233, DIN 66234, EN 12193, DIN EN 62471) sind
einzuhalten, jedoch nicht zu überschreiten. Die Hinweise für die
Beleuchtung öffentlicher Gebäude nach AMEV sind zu berück-
sichtigen. Für die photobiologische Sicherheit sind Lampen bzw.
Leuchten der Risikogruppe 0 (RG0) zu verwenden.
9.3 Abstimmung
Eine Abstimmung der Beleuchtungs- und Tageslichtplanung mit
dem/der Architekten/Architektin ist unter Berücksichtigung der
Reflexionsgrade und Ausstattung der Räume durchzuführen. Es
sollen in allen Bereichen bevorzugt LED-Leuchten eingesetzt wer-
den. Abweichungen davon sind zu begründen.
9.4 Hinweisleuchten
Für Hinweisbeleuchtung, Notbeleuchtung u. ä. sind LED-Leuchten zu
verwenden.
9.5 Leistungskennwert
Die zu installierende Leistung ist in der Planungsphase detailliert zu
berechnen, wobei beispielhaft folgende Ziel- und Grenzwertvorgaben
anzusetzen sind:
Beleuchtungsstärke[Lux] Zielwert[W/m²] Grenzwert[W/m²]
100 1,5 3,5
300 4,5 7,5
500 7 11
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 21
1000 21
Weitere Angaben zu Beleuchtungsstärken und Ausführungen für Son-
derräume sind den Raumbuchblättern zu entnehmen.
Die Einhaltung der Werte als Summenwert über Flächen und Beleuch-
tungsstärke ist nachzuweisen. Seitens des Energiemanagements wird
dafür eine Berechnungstabelle zur Verfügung gestellt. Als Ergebnis
muss der in der Tabelle berechnete Grenzwert eingehalten werden.
Für die Berechnungen nach EnEV sind für die einzelnen Nutzungsbe-
reiche die Angaben nach DIN 18599V über die Art der Beleuchtung
vorzulegen.
Als Referenz werden direkte, stabförmige Leuchten mit elektronischem
Vorschaltgerät angesetzt.
Beleuchtungssteuerung
Insbesondere bei komplexen Beleuchtungssystemen sind intelligente
Steuerungen vorzusehen. Dabei ist großer Wert auf einfache Bedie-
nung und Integration in das Gesamtkonzept der Steuerungssysteme zu
legen.
Für jeden Typ der Raumnutzung ist ein eigenes Konzept zur Beleuch-
tungssteuerung vorzulegen. Dabei ist jeweils die Integration in das ge-
Alle Angaben verstehen sich als Gesamtsystemleistung aller im
Raum verbauten Leuchten (incl. Vorschaltgeräte).
9.6 Nachweis
Die Unterschreitung der Grenzwerte als Summenkennwert über Flä-
chen und Beleuchtungsstärke ist nachzuweisen. Seitens des Ener-
giemanagements wird dafür eine Berechnungstabelle zur Verfügung
gestellt (die Tabelle ist als Excel-Datei dort anzufordern). Als Ergebnis
zur Einhaltung der Energie-leitlinien muss der in der Tabelle berechnete
summarische Grenzwert eingehalten werden. Alle im jeweiligen Raum
installierten Leuchten müssen summarisch einschließlich Vor-
schaltgeräte erfasst werden. Die Tabelle ist als Nachweis mit der
Energiecheckliste vorzulegen. Für die weitere Abwicklung ist die
Tabelle fortzuschreiben und wird zum Bestandteil der Ausfüh-
rungsplanung und Ausschreibung und späterer Abnahme der
ausgeführten Leistungen. Die Fortschreibung ist im Leistungsver-
zeichnis aufzunehmen, Änderungen sind jeweils zu dokumentie-
ren.
9.7 Abgleich Bauphysik
Für die Berechnungen nach EnEV und/oder PHPP sind für die einzel-
nen Nutzungsbereiche die Angaben nach DIN 18599V über die Art der
Beleuchtung vorzulegen. Die Informationen und Daten der Beleuch-
tungsplanung sind mit der Bauphysik abzustimmen. Als Referenz
gilt eine direkte Beleuchtung über stabförmige Leuchten mit elektroni-
schem Vorschaltgerät. Das Ergebnis ist nach Inbetriebnahme durch
Messungen zu überprüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren.
9.8 Regelungskonzept
9.8.1 Allgemein
Die Steuerung beziehungsweise Regelung ist so gestalten, dass
eine nutzergerechte Betriebsweise möglich ist. Es sind nur Schal-
ter mit Einzelwippen vorzusehen. Neben der Standardbeleuchtung
sind alternative Vorschläge zur Beleuchtungsoptimierung (zum
Beispiel Arbeitsplatzbeleuchtung) zu machen und im Ergebnis zu
erläutern.
Insbesondere bei komplexen Beleuchtungssystemen sind intelli-
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 22
samte Steuerungs- und Bedienkonzept zu erläutern.
Die Beleuchtungssteuerung ist in die Gebäudeautomation einzubinden.
Beleuchtungskonzepte für spezielle Nutzungen
a) Büroräume:
Die Schaltung der Beleuchtung in Büroräumen erfolgt über Präsenz-
melder. Darüber hinaus ist eine stufenlose, tageslichtabhängige Rege-
lung vorzusehen. Über Taster sind Handeingriffe für die Funktionen
„AN“, „AUS“ zu ermöglichen.
b) Unterrichtsräume:
Die Schaltung der Beleuchtung in Klassenräumen erfolgt über Prä-
senzmelder. Darüber hinaus ist eine stufenlose, tageslichtabhängige
Regelung vorzusehen. Über Taster sind Handeingriffe für die Funktio-
nen „AN“, „AUS“, „HELLER“, „DUNKLER“ zu ermöglichen.
Für spezielle Unterrichtsräume (z.B. Naturwissenschaften) sind eigene
Beleuchtungskonzepte aufzustellen, die mindestens den Anforderun-
gen an normale Klassenräume genügen.
c) Sporthallen:
Grundsätzlich ist die Beleuchtung für Sporthallen bedarfsgerecht zu
gente Regelungen vorzusehen. Dabei ist großer Wert auf einfache
Bedienung und Integration in das Gesamtkonzept der Gebäudeau-
tomatisierung zu legen. Für jeden Typ der Raumnutzung ist ein eige-
nes Konzept zur Beleuchtungsregelung vorzulegen. Dabei ist jeweils
die Integration in das gesamte Regelungs- und Bedienkonzept zu erläu-
tern. Eine Halbautomatik ist zu bevorzugen. Die Beleuchtungsrege-
lung von komplexen Anlagenteilen ist in die Gebäudeautomation einzu-
binden.
9.8.2 Präsenzmelder
Die Reichweite und der Erfassungsbereich der Bewegungsmelder
sind durch geeignetes Zubehör dem Bedarf anzupassen. Die
Nachlaufzeit ist nach den Gegebenheiten zu optimieren. (i.d.R.
möglichst kurz)
9.9 Beleuchtungskonzepte für spezielle Nutzungen
9.9.1 Büroräume
Die Regelung der Beleuchtung in Büroräumen erfolgt über Präsenz-
melder. Darüber hinaus ist eine stufenlose, tageslichtabhängige Rege-
lung vorzusehen. Über Taster sind Handeingriffe für die Funktionen
„AN“, „AUS“ zu ermöglichen.
9.9.2 Unterrichtsräume
Die Regelung der Beleuchtung in Klassenräumen erfolgt über Prä-
senzmelder. Darüber hinaus ist eine stufenlose, tageslichtabhängige
Regelung mit Halbautomatik vorzusehen. Über Taster sind Handeingrif-
fe für die Funktionen „AN“, „AUS“, „HELLER“, „DUNKLER“ zu ermögli-
chen. Eine ggf. erforderliche Tafelbeleuchtung o.ä. soll ebenfalls
über die Präsenzmelder abgeschaltet werden. Für spezielle Unter-
richtsräume (zum Beispiel Naturwissenschaften) sind eigene Beleuch-
tungskonzepte aufzustellen, die mindestens den Anforderungen an
normale Klassenräume genügen.
9.9.3 Sporthallen
Grundsätzlich ist die Beleuchtung für Sporthallen bedarfsgerecht zu
konzipieren. Bereiche wie Hallen, Umkleiden, Sanitärräume und Flure
sind über Präsenzmelder zu regeln. Je nach Tageslichteinfall ist dabei
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 23
konzipieren. Bereiche wie Hallen, Umkleiden, Sanitärräume und Flure
sind über Präsenzmelder zu steuern. Je nach Tageslichteinfall ist dabei
eine tageslichtabhängige Regelung vorzusehen. In den Umkleiden,
Sanitärräumen und Fluren ist die Beleuchtung so zu gestalten, dass
durch Steuerung über Präsenzmelder auf separate Lichtschalter in die-
sen Bereichen verzichtet werden kann.
Für die Halle sind je Hallenbereich eigene Präsenzmelder vorzusehen.
Die Beleuchtung ist hier so auszulegen, dass sowohl die Maximalforde-
rung für Beleuchtung (z.B. Wettkämpfe) als auch reduzierte Forderun-
gen, je nach Nutzungsart, einfach geschaltet werden können. Diese
Schaltung muss eine Bedienung von mehreren Stellen zulassen.
Zusätzlich zu der Regelung über Präsenzmelder sind Handschaltungen
für die Funktionen „AN“, “AUS“, „STUFE 1 – x“ (je nach Anzahl) vorzu-
sehen. Über Präsenzmelder wird dabei jeweils die kleinste Beleuch-
tungsstufe aktiviert.
Neben der Beleuchtungssteuerung werden die Signale der Präsenz-
melder auch für die Steuerung der Raumlufttechnische Anlagen ge-
nutzt. Dies gilt sowohl für kleine Lüfter (z.B. Sanitärbereich) als auch für
komplette raumlufttechnische Anlagen.
Die Signale sind entsprechend in die Gebäudeautomation einzubinden.
d) Verkehrswege:
Es sollen bevorzugt LED-Leuchten (Licht emittierende Dioden) einge-
setzt wer-den. Abweichungen davon sind zu begründen.
In Fluren und selten genutzten Räumen (Toilette, Teeküche, Kopierer,
Lager, Technik, Keller, und so weiter) ist die Beleuchtung über Prä-
senzmelder zu schalten. Ausnahmen davon sind zu begründen.
Die Außenbeleuchtung ist über Dämmerungsschalter und Zeitpro-
gramm, evtl. zusätzlich über Bewegungsmelder zu schalten.
eine tageslichtabhängige Regelung vorzusehen. In den Umkleiden,
Sanitärräumen und Fluren ist die Beleuchtung so zu gestalten, dass
durch Regelung über Präsenzmelder auf separate Lichtschalter in die-
sen Bereichen verzichtet werden kann.
Für die Halle sind je Hallenbereich eigene Präsenzmelder vorzusehen.
Die Beleuchtung ist hier so auszulegen, dass sowohl die Maximalforde-
rung für Beleuchtung (zum Beispiel Wettkämpfe) als auch reduzierte
Forderungen, je nach Nutzungsart, einfach geschaltet werden können.
Diese Schaltung muss eine Bedienung von mehreren Stellen zulassen.
Zusätzlich zu der Regelung über Präsenzmelder sind Handschaltungen
für die Funktionen „AN“, “AUS“, „STUFE 1 – x“ (je nach Anzahl) vorzu-
sehen. Über Präsenzmelder wird dabei jeweils die kleinste Beleuch-
tungsstufe aktiviert.
Neben der Beleuchtungsregelung werden die Signale der Präsenzmel-
der auch für die Regelung der raumlufttechnische Anlagen genutzt.
Dies gilt sowohl für kleine Lüfter (zum Beispiel Sanitärbereich) als auch
für komplette raumlufttechnische Anlagen. Die Signale sind entspre-
chend in die Gebäudeautomation einzubinden.
9.9.4 Verkehrswege, Sanitärbereiche, Außenbereich
In Fluren und selten genutzten Räumen (Toilette, Teeküche, Kopierer,
Lager, Technik, Keller, und so weiter) ist die Beleuchtung über Prä-
senzmelder zu schalten. Ausnahmen davon sind zu begründen. Die
Außenbeleuchtung ist über Dämmerungsschalter und Zeitprogramm,
evtl. zusätzlich über Bewegungsmelder zu schalten.
9.9.5 Dokumentation
Alle in den Steuerungen und Regelungen eingestellten Werte (z.B. Be-
leuchtungsstärken, Abschalt-zeiten, etc.) sind zur Inbetriebnahme durch
geeignete Dokumentation zu belegen.
9.10 Leistungsmessung
Bei Objekten mit einem Stromanschlusswert größer 30 kW (63 A) sind
zusätzlich zu den EVU- Zählern (sofern diese ohne Leistungsmessung
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
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Bei Objekten mit einem Stromanschlusswert größer 30 kW (63 A) sind
zusätzlich zu den EVU-Zählern (sofern diese ohne Leistungsmessung
sind) eigene Zähler mit Leistungsmessung vorzusehen. Objekte mit
einem Gesamtanschlusswert über 50 kW erhalten Maßnahmen zur
automatischen Spitzenlastreduzierung sowie eine Anzeige für Leistung
und Ganglinie im Objekt. In beiden Fällen ist ein Anschluss für die Zäh-
ler- Fernauslesung vorzusehen.
Die Blindleistung ist auf den vom örtlichen EVU zugelassenen Leis-
tungsfaktor (cos phi) zu begrenzen. Gegebenenfalls sind Kompensati-
onsanlagen (als Einzel-, Gruppen- oder Zentralkompensation) einzu-
bauen.
Alle in den Steuerungen und Regelungen eingestellten Werte (z.B. Be-
leuchtungsstärken, Abschaltzeiten, etc.) sind zur Inbetriebnahme durch
geeignete Dokumentation zu belegen.
Elektrogeräte
Die einzusetzenden Elektrogeräte sind in energiesparender Ausführung
vorzusehen. Dabei sind Geräte mit Energielabel-Prädikat
(www.energielabel.de) bzw. Energieeffizienzklasse A+ einzusetzen.
Diese Vorgabe gilt auch für aufgestellte Geräte Dritter im oder am Ge-
bäude.
Elektroheizungen sind nicht zulässig.
Elektrische Antriebe sind als Energiespar-Motoren auszuführen (ab 750
h/a: eff2-Motoren, ab 1500 h/a: eff1-Motoren).
sind) eigene Zähler mit Leistungsmessung vorzusehen.
9.11 Blindleistung
Die Blindleistung ist auf den vom örtlichen EVU zugelassenen Leis-
tungsfaktor (cos phi) zu begrenzen. Gegebenenfalls sind Kompensati-
onsanlagen (als Einzel-, Gruppen- oder Zentralkompensation) einzu-
bauen.
9.12 Elektrogeräte
Die einzusetzenden Elektrogeräte sind in energiesparender Ausführung
vorzusehen. Dabei sind Geräte mit Energielabel-Prädikat
(www.stromeffizienz.de/themen/eu-energielabel) beziehungsweise der
höchsten verfügbaren Energieeffizienzklasse einzusetzen. Diese
Vorgabe gilt auch für aufgestellte Geräte Dritter im oder am Gebäude.
9.13 Elektrowärme
Elektro-Direktheizungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
9.14 Antriebe
Elektrische Antriebe sind als Energiespar-Motoren auszuführen (ab 750
h/a: Effizienzklasse IE2, ab 1500 h/a: Klasse IE3).
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 25
10 Photovoltaik
Bei Neubauten und größeren Sanierungen von Dächern ist immer
die Möglichkeit zur Installation von Solarstrom-Anlagen (Photovol-
taik) zu prüfen.
10.1 Wirtschaftlichkeit
Für Photovoltaikanlagen werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
auf Basis der Planungsdaten nach einem einheitlichen Verfahren
durch das Energiemanagement erstellt. Die Eingangsdaten hierfür
sind rechtzeitig vom Planer bereitzustellen. Die Wirtschaftlichkeit
zum Einsatz eines Stromspeichers ist zu prüfen. Insbesondere die
Werte für Autarkiequote, Eigennutzung, Lebensdauer und Wirt-
schaftlichkeit sind zu optimieren.
10.2 Anforderungen für Stromerzeugungsanlagen
Details für Stromeigenerzeugungs- und Photovoltaikanlagen sind
in der Anlage „Anforderungen an Eigenerzeugungs-Anlagen“ zu
den Energieleitlinien aufgeführt und müssen berücksichtigt wer-
den.
Die Anrechnung von installierten Eigenerzeugungsanlagen auf die
EnEV- Bilanzierung oder andere Berechnungen / Nachweise ist zu
dokumentieren.
8 Konzeption Energiezähler
Je Energieträger ist möglichst nur ein Zähler zum EVU vorzusehen.
Komplexe Anlagenteile wie zum Beispiel Kantinen, Sporthallen, beson-
dere Räume, et cetera sind mit Unterzählern für alle Energieträger aus-
zurüsten. Bei Erweiterungen/ Anbauten ist der Anschluss an vorhande-
ne Energiezähler zu bevorzugen.
Sofern Hausmeisterwohnungen oder Bereiche versorgt werden, bei
denen eine Fremdvermietung vorgesehen ist, sind dafür jeweils eigene
Energiezähler mit EVU Anschluss vorzusehen. Ausnahmen davon sind
ausdrücklich zu begründen.
Alle neuen Zähler sind als Smart-Metering-Zähler auszuführen.
11 Konzeption Energiezähler
11.1 Zählung zum Versorgungsnetz
11.1.1 Grundsätzlich
Je Energieträger ist möglichst nur ein Zähler zum EVU vorzusehen. Bei
Erweiterungen/ Anbauten ist der Anschluss an vorhandene Energiezäh-
ler zu bevorzugen. Für alle Zähler zum Versorgungsnetz sind Da-
tenanschlüsse für externe Kommunikation vorzusehen.
11.1.2 Hausmeisterwohnung
Sofern Hausmeisterwohnungen oder Bereiche versorgt werden, bei
denen eine Fremdvermietung vorgesehen ist, sind dafür jeweils eigene
Energiezähler mit EVU Anschluss vorzusehen. Ausnahmen davon sind
ausdrücklich zu begründen.
Energieleitlinien bisherige Fassung 2010 Energieleitlinien aktualisierte Fassung 2017
Seite 26
Die Konzeption der Energiezähler ist in einem Übersichtsbild darzustel-
len. Sowohl Leistungserhöhungen als auch neue Anschlüsse sind bei
Planungsbeginn mit der Gebäudewirtschaft- Energiemanagement ab-
zustimmen.
11.2 Unterzählung
Komplexe Anlagenteile wie Mensaküchen, Sporthallen, Räume mit
besonderer Nutzung (externe Vermietung, Veranstaltungssäle,
etc.), Gebäudeeinheiten in Passivhausbauweise, und Wärmepum-
pen u.ä. sind mit Unterzählern für alle Energieträger auszurüsten.
Eigenerzeugungsanlagen erhalten eigene Zähler gemäß TAB des
Netzbetreibers. Alle Unterzähler sind auf die Gebäudeautomation
aufzuschalten.
11.3 Dokumentation
Die Konzeption der Energiezähler ist in einem Übersichtsbild darzustel-
len. Sowohl Leistungserhöhungen als auch neue Anschlüsse sind bei
Planungsbeginn mit der Gebäudewirtschaft- Energiemanagement ab-
zustimmen.
Anlage 1: Energieleitlinien 2017 - Stand 06/2017
40202 Zeichen
Die Gebäudewirtschaft ist eine Serviceeinrichtung der Stadt Köln
Energieleitlinien
Stadt Köln
2017
Stand: Beschluss Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 03.07.2017
Bauen für Köln
Anlage 1
Energieleitlinien 2017
1
Bildnachweis Deckblatt:
Links oben: Passivhausneubau Mensa/Ganztag Hardtgenbuscher Kirchweg 100
Rechts oben: Photovoltaikanlage Neubau Sporthalle Adalbertstraße 17
Links unten: Lüftungskonzept Passivhausneubau Neusser Straße 421
Rechts unten: Passivhausneubau Kita Dellbrücker Mauspfad 125
Energieleitlinien 2017
2
Inhalt
1 Umsetzung der Leitlinie 3
2 Wirtschaftlichkeit 3
3 Dokumentation, Abweichungen und Nichteinhaltung 3
4 Hochbau 4
5 Heizungstechnik 7
6 Raumlufttechnik 9
7 Gebäudeautomation 11
8 Sanitärtechnik-Trinkwasserversorgung 12
9 Elektrotechnik 14
10 Photovoltaik 18
11 Konzeption Energiezähler 18
Anlage 1: Sollwerte Raumtemperaturen
Anlage 2: Energie-Checkliste
Anhang: Anforderungen Gebäudeautomation
Ergänzende Unterlagen:
Anforderungen Eigenerzeugungsanlagen
Anlage zu den BQA: Rahmenbedingungen Passivhausstandard
Energieleitlinien 2017
3
1 Umsetzung der Leitlinien
Die nachfolgenden Leitlinien sind Grundlage aller Architekten - und Ingenieurbeauftragungen. Sie
gelten für alle städtischen Neubau- und Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand sowie für Gebäude,
die im Rahmen von ÖPP - oder anderen Investorenmodellen in Zukunf t errichtet werden, mit dem
Ziel einer nachhaltigen effizienten Energienutzung. Die Leitlinien sind den planenden Architekten
und Ingenieuren am Beginn der Planung auszuhändigen und deren projektbezogene Umsetzung in
Absprache mit der Gebäudewirtschaft - Energiemanagement in der Beauftragung bindend vorz u-
schreiben. Die Energieleitlinien spiegeln den aktuellen Stand der Technik wider und werden bei
Bedarf fortgeschrieben. Sie ergänzen bestehende Gesetze, gültige Normen und Richtlinien, ersetzen
jedoch keine f achgerechte, projektbezogene Planung. Sie bilden die Basis für ein effizientes Ene r-
giemanagement.
Bei Planungen in Passivhaus-Bauweise finden sich Ergänzungen zu den Vorgaben der Energieleitlinien
in der „Anlage zu den BQA: Rahmenbedingungen Passivhausstan dard“. Diese ist in diesem Fall eben-
falls Grundlage der Planung.
Oberster Planungsgrundsatz bei allen Bauvorhaben der Gebäudewirtschaft ist es, die Summe aus
Investitions- und Betriebskosten über die Lebensdauer des Gebäudes zu minimieren. Dieses Ziel läss t
sich insbesondere mit einer integralen Planung der Gewerke während der Planungsphase realisieren.
Dazu werden vom Architekten beziehungsweise Projektleiter schon zu Beginn der Vorplanung neben
den Nutzern auch die Fachplaner herangezogen, um anhand der N utzungsanforderungen und örtl i-
chen Gegebenheiten eine wirtschaftlich optimierte Gesamtkonzeption des Gebäudes zu entwickeln.
Die Bearbeitung und Einhaltung der Leitlinien ist dabei in den einzelnen Planungsschritten nachz u-
weisen. Die Ergebnisse sind anhand der im Anhang beigefügten Checkliste zu dokumentieren und
werden durch die Gebäudewirtschaft - Energiemanagement geprüft und für die Beschluss fassenden
politischen Gremien freigegeben.
2 Wirtschaftlichkeit
Grundsätzlich sollen alle wirtschaftlichen Maßnahm en umgesetzt werden. Eine Maßnahme ist dann
wirtschaftlich, wenn innerhalb der rechnerischen Lebensdauer die eingesparten Energie - und B e-
triebskosten höher sind als die erforderlichen Investitionskosten. Dies wird bei Einhaltung der Ene r-
gieleitlinien im Allgemeinen gut erreicht. Wenn von den Leitlinien abgewichen wird, sowie bei Var i-
antenbetrachtungen, ist die Wirtschaftlichkeit mit Hilfe einer geeigneten Wirtschaftlichkeitsb e-
trachtung nachzuweisen. Dabei sind neben Investitions - und Energiekosten auch die Kosten für den
störungsfreien Betrieb einschl. Wartungskosten sowie eventuelle Kosten für Ersatzbeschaffungen
nach Ablauf der Anlagennutzungszeit einzurechnen.
3 Dokumentation, Abweichungen und Nichteinhaltung
Alle Planungen für Neubauten, Generalsanierungen und Sanierungen der Gebäudehülle sind mit dem
Sachgebiet „Energiemanagement“ abzustimmen, ebenso Planungen für technische Sanierungen für
Energieleitlinien 2017
4
größere Einzelmaßnahmen. Das Sachgebiet „Energiemanagement“ berät hinsichtlich der techn i-
schen und wirtschaftlich optimalen Umsetzung der Vorgaben aus dieser Leitlinie.
Die Umsetzung der Anforderung aus dieser Leitlinie, insbesondere Abweichungen und Nichteinha l-
ten, ist anhand der Checkliste („Energie -Checkliste“) zu dieser Leitlinie zu dokumentieren. Die D o-
kumentation i st vom Sachgebiet „Energiemanagement“ gegenzuzeichnen und ist Bestandteil der
Baubeschluss-Vorlage.
4 Hochbau
4.1 Architektur
4.1.1 Kompaktheit
Die Gebäudehüllfläche ist bei gegebenem Raumprogramm gering zu halten (möglichst kompakt).
Kompakte Gebäude verbrauchen weni ger Heizenergie. Verkehrsflächen und Nebenräume, aber auch
Lufträume sollen minimiert werden.
4.1.2 Natürliche Lüftung
Räume sollen weitgehend natürlich be - und entlüftet werden können. Das gilt auch beim Einsatz
einer mechanischen Lüftungsanlage für die heizfre ie Zeit. Hierfür sind ausreichend große Fenste r-
öffnungsflügel vorzusehen. Als Orientierungswert kann hierbei gelten:
a) Stoßlüftung (Fensterflügel ganz geöffnet): Lüftungsquerschnitt 12% von Raumgrundfläche
b) Dauerlüftung (Fensterflügel gekippt, Sommerfall): Lüftungsquerschnitt 4% von Raumgrundfläche.
4.1.3 Tageslichtnutzung
In allen Räumen sollte Tageslicht genutzt werden, Arbeitsplätze sind tageslichtorientiert zu planen.
Die Gebäudeausrichtung und -geometrie sowie die Ausrichtung und Größe der Fenster sind unter den
Gesichtspunkten natürliche Belüftung, passive Solarenergienutzung, sommerliche Überhitzung und
maximale Tageslichtnutzung zu optimieren. Ein Tageslichtquotient von 5% für Räume mit 300 Lux
und 3% für Räume mit 100 Lux ist als Minimum einzu halten Zur Versorgung der Nutzungsbereiche mit
Tageslicht ist ein schlüssiges Konzept vorzulegen. Dabei sollen möglichst architektonische Elemente
(zum Beispiel Oberlichter, Lichthöfe, Lichtumlenksysteme) berücksichtigt werden.
4.1.4 Reflexionsgrad der Innenflächen
Räume, die hohe Reflexionsgrade der Wand - und Fußbodenoberflächen aufweisen, benötigen wen i-
ger Strom für die Beleuchtung. Um gute Reflexionsgrade zu erreichen, sind unter Abwägung von
architektonischen Farbkonzepten und weiterer Kriterien wie Reinigun gsanfälligkeit vorrangig helle
Farben und glatte Oberflächen zu realisieren.
Energieleitlinien 2017
5
4.1.5 Sonnenschutz
Besonnte Fensterflächen erhalten einen außen liegenden Sonnenschutz (Durchlassfaktor b < 0,2
nach VDI 2078). Dieser wird grundsätzlich automatisch betrieben, muss abe r manuell übersteuerbar
sein. Für eine ausreichende Hinterlüftung ist zu sorgen. Der Sonnenschutz muss so einstellbar sein,
dass auch bei voller Schutzfunktion möglichst kein Kunstlicht erforderlich wird. Hierzu können z.B.
tageslichtorientierte Lamellen -Systeme eingesetzt werden, deren oberer Teil getrennt einstellbar
ist und eine Reflektion des Sonnenlichtes gegen die Raumdecke ermöglichen.
4.1.6 Windfang
Hauptzugänge sollen bei Neu- und Erweiterungsbauten einen ausreichend großen unbeheizten Win d-
fang erhalten (Türabstand ≥ 2,5m).
4.2 Baulicher Wärmeschutz
4.2.1 Neubau Passivhauskomponenten
Neubauten sollen mit Passivhauskomponenten geplant und ausgeführt werden (nach der Passivhaus -
Bauweise: sehr gute Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken, Luftdichtigkeit, flächend e-
ckende Lüftung mit Wärmerückgewinnung).
Bei Neubauten sind mindestens folgende Bauteilqualitäten einzuhalten:
Bauteil max. U-Wert (W/m²K)
entspricht i.d.R. mi n-
destens
Außenwand (Außendämmung) 0,15 22 cm bei WLG 035
Dach 0,13 26 cm bei WLG 035
Oberste Geschossdecke 0,13 26 cm bei WLG 035
Boden/Kellerdecke 0,25 14 cm bei WLG 035
Fenster/Fenstertüren 0,80 3- Scheiben
Oberlichter: verglast 1,00 2- Scheiben
Außentüren: opak
verglast
1,00
1,30
2,5 cm bei WLG 025
2- Scheiben
Sollte dieser Standard nicht wirtschaftlich erreicht werden können, ist dies durch den Planer expl i-
zit zu begründen. Als Mindeststandard gilt dann eine um 30% bessere Energieeffizienz (baulicher
Wärmeschutz) als die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.Januar 2016 verlangt.
4.2.2 Wärmebrücken
Die Konstruktion ist so auszuführen, dass der Aufschlag für die Wärmebrücken auf die U -Werte nach
EnEV maximal 0,05 W/m²K beträgt. Einzelnachweise oder Details aus dem Wärmebrückenkatalog
sind zulässig.
Energieleitlinien 2017
6
4.2.3 Gebäudedichtheit
Die Dichtheit der Gebäudehülle bei Neubauten und Generalsanierungen ist durch eine Luftdichti g-
keitsmessung nach DIN EN 13829 nachzuweisen. Es ist bei Gebäuden mit Passivhaus -Komponenten
ein n50-Wert kleiner als 0,6 zu erreichen. In allen a nderen Fällen ist ein n50 -Wert von maximal 1,0
zu erreichen.
4.2.4 Modernisierung von Gebäuden
Bei der Modernisierung bestehender Gebäude sind mindestens folgende U-Werte einzuhalten:
Bauteil max. U-Wert (W/m²K) entspricht i.d.R.
mindestens
Außenwand 0,20 18 cm bei WLG 035
Dach 0,18 18 cm bei WLG 035
Decken, Wände, Boden gegen unbeheizte
Räume und Erdreich
0,30 12 cm bei WLG 035
Fenster/Fenstertüren 1,10 2- Scheiben
Außentüren: opak
verglast
1,00
1,30
2,5 cm bei WLG 025
2- Scheiben
Wird bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen (Generalinstandsetzung mit Gebäudehülle und Anl a-
gentechnik) gemäß EnEV alternativ ein Primärenergienachweis geführt, dann darf der Wert des R e-
ferenzgebäudes der EnEV 2016 für Neubauten um maximal 40 % überschritten werden.
4.2.5 Randverbund Fenster
Bei Fenstern ist ein wärmetechnisch verbesserter Randverbund (warme Kante) einzusetzen. Glaste i-
lende Sprossen im Scheibenzwischenraum sind zu vermeiden.
4.2.6 Ausnahmen
Ausnahmen gelten, wenn
a) die genannten Werte mit wirtschaftlich ve rtretbarem Aufwand nicht erreichbar sind (die opti-
male Variante ist dann durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zu ermitteln) oder
b) aus technischen oder denkmalpflegerischen Gründen einzelne Anforderungen nicht eingehalten
werden können.
Alle Abweichungen sind in diesen Fällen mit der Gebäudewirtschaft – Energiemanagement abz u-
stimmen.
4.3 Dachflächen für Solaranlagen
Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglichkeit zur Installation
von Solarstromanlagen (Photovoltaik) einzubeziehen. Die Dachflächen sind statisch so auszulegen,
dass eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Zusätzliche Lastreserven und notwendige
Energieleitlinien 2017
7
Schächte/Leerrohre für die Führung von Leitungen sind entsprechend den Vorgaben der TG A- Pla-
nung vorzusehen.
5 Heizungstechnik
5.1 Einhaltung Normen, Vorschriften
Die heizungstechnischen Anlagen werden nach dem neuesten Stand der Tech nik sowie der jeweils
zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung gültigen Normen und gesetzlichen Vorschriften
ausgeführt. Insbesondere sind dabei die technischen Vorschriften für Bauleistungen nach DIN 18380
und 18382, die VOB Teil C, die Vorschriften der regionalen Energieversorger sowie die städtischen
Vorgaben für Raumtemperaturen (Anlage 2) einzuhalten.
5.2 Auslegung
Die Auslegung der Heizungsanlage erfolgt bei Neubaumaßnahmen nach detaillierter normgerechter
Wärmebedarfsberechnung gem. DIN EN 12831. Bei Ersatz von Heizungsanlagen im Bestand kann nach
vereinfachter Wärmebedarfsberechnung (zum Beispiel nach der Hüllflächen -Methode, Verbrauch s-
historie oder anderer geeigneter Verfahren) ausgelegt werden. Eventuell anstehende oder zw i-
schenzeitlich ausgeführ te Sanierungen der Gebäudehülle sind dabei entsprechend zu berücksicht i-
gen. Ein Austausch ohne eine der vorgenannten Heizlastberechnungen ist unzulässig.
5.3 Fernwärme
Fernwärme aus Kraft -Wärme-Kopplung, wie in Köln verfügbar, ist unter Abwägung der Wirtschaf t-
lichkeit zu bevorzugen. Dabei ist sowohl bei Neubaumaßnahmen wie auch bei Sanierungen zu übe r-
prüfen, ob Fernwärme in der Nähe des Objektes vorhanden ist. Ist eine Fernwärmeversorgung mö g-
lich, ist beim Versorger RheinEnergie AG eine Anschlussanfrage zu stel len und zur Prüfung der Wir t-
schaftlichkeit beim Energiemanagement im Rahmen der energiewirtschaftlichen Prüfung vorzul e-
gen. Dabei ist die Anschlussleistung auf Grund der hohen Kosten der Leistungsvorhaltung auf den
kleinstmöglichen Wert auszulegen. Wenn keine Fernwärme genutzt werden kann, ist der Einsatz von
regenerativen Heizungssystemen bzw. anderen geeigneten alternativen Heizungskonzepten (siehe
auch 5.9) zu prüfen.
5.4 Systemtemperatur
Bei Einsatz von Gasbrennwertkesseln sind zur optimalen Ausnutzung des Kondensationsbereiches
sowie zur Reduzierung von Leitungsverlusten maximale Vorlauftemperaturen von 60°C oder geringer
vorzusehen. Ausnahmefälle mit höheren Vorlauftemperaturen sind zu begründen. Die kurzzeitige
Anhebung der Vorlauftemperatur bei Anforder ung einer zentralen Warmwasserbereitung bleibt d a-
von ausgenommen. Die Umlaufwassermenge ist so gering wie möglich zu halten, um eine hohe
Spreizung zur Rücklauftemperatur zu erzielen.
Energieleitlinien 2017
8
5.5 Rohrnetz
Das Rohrsystem ist entsprechend der Rohrnetzberechnung auf Basis der städtischen Temperaturvo r-
gaben einzuregulieren. Die Einregulierung ist durch ein Protokoll zu dokumentieren. Die sich in der
Praxis einstellenden Raumtemperaturen sind zu überprüfen und gleichfalls zu protokollieren. Im
Bedarfsfall ist eine Nachr egulierung erforderlich. Eine Abnahme erfolgt nur unter Vorlage dieses
Protokolls.
5.6 Heizkreise
Das Gebäude ist in Heizkreise aufzuteilen, die sich mindestens nach Raumtemperatur - beziehungs-
weise Vorlauftemperaturniveau sowie nach vorhandenen zeitlich unters chiedlichen Nutzungsbere i-
chen richten. Weitere Hinweise finden sich im Anhang Gebäudeautomation.
5.7 Heizflächen
Die Auslegung der statischen Heizflächen erfolgt entsprechend den baulichen Vorgaben. Radiatoren
sind gegenüber Konvektoren zu bevorzugen. Für Turn hallen ist der Einsatz von Deckenstrahlplatten
zu bevorzugen. Der Strahlungsanteil der eingesetzten Platten muss dabei über 80 % liegen.
5.8 Thermostatköpfe (Einzelraumregelung ohne Hilfsenergie)
Thermostatventile müssen einen integrierten hydraulischen Abglei ch ermöglichen. Die Proportional-
abweichung der Thermostatventile darf maximal 1 Kelvin betragen. Die Ausführung des Thermostat-
kopfes erfolgt als Modell mit verdeckter, fest einstellbarer oberer Begrenzung und unterer Begre n-
zung auf Frostschutz. Der Nutzer kann damit aktiv regeln und zum Beispiel die Heizung bei Fenste r-
lüftung reduzieren. Einzelraumregelungen mit Hilfsenergie sind nur in Ausnahmefällen nach A b-
stimmung mit dem Energiemanagement einzusetzen.
5.9 Regenerative/Alternative Heiztechnik
5.9.1 Wirtschaftlichkeit
Bei Einsatz regenerativer/alternativer Heizungstechnik ist durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich
zur konventionellen Gasbrennwertheizung die Eignung und Effizienz der Alternativanlagen zu dok u-
mentieren. Dabei ist eine einfache technische Lösung anzu streben. Betrieb und Unterhaltung sollen
keine stark erhöhten Anforderungen stellen und die Anlagen von den vor Ort ansässigen Fachhan d-
werkern im Allgemeinen gut betreut und gewartet werden können. Kombinationen aus verschied e-
nen Wärmeerzeugungsanlagen sind dem Energiemanagement im Konzept vorzulegen und müssen vor
der Weiterplanung frei gegeben werden. Inhalt und Form der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind
rechtzeitig mit dem Energiemanagement abzustimmen und die dortigen Vorgaben zu berücksicht i-
gen.
Energieleitlinien 2017
9
5.9.2 Holzpellets
Bei Pelletanlagen sind Lösungen mit einer monovalenten Betriebsweise nur bis 50 kW Heizleistung
zulässig. Größere Anlagen sind als Mehrkesselanlagen oder in Kombination mit Gasbrennwertkesseln
zu erstellen.
5.9.3 Blockheizkraftwerke
Bei der Errichtung v on Blockheizkraftwerken (BHKW) sind vor Inbetriebnahme alle erforderlichen
Unterlagen und Berechnungen zur Anmeldung beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAfA) sowie
beim Hauptzollamt an das Energiemanagement zu übergeben. Bei der Planung sind bereits alle er-
forderlichen Zähler gemäß Auflagen des BAfA sowie für ein späteres Monitoring vorzusehen und ei n-
zubauen. Im Entwurf ist eine detaillierte textliche und zeichnerische Darstellung der geplanten Ei n-
bindung des BHKWs in das Wärme - und Strombedarfskonzept des Bauvorhabens vorzulegen und Mö g-
lichkeiten der Optimierung des Lastmanagements im späteren Betrieb vorzusehen.
Weitere Details für Stromeigenerzeugungsanlagen sind in der Anlage „Anforderungen an Eigener -
zeugungs-Anlagen“ zu den Energieleitlinien aufgeführt und zu berücksichtigen.
Die Auswirkungen von installierten Eigenerzeugungsanlagen auf EnEV - Bilanzierung oder andere B e-
rechnungen/Nachweise sind zu dokumentieren.
5.9.4 Pufferspeicher
Die Größe erforderlicher Pufferspeicher darf 100 l je 1 kW Heizleistung nicht übersteigen. Die Wir t-
schaftlichkeit zum Einsatz eines Stromspeichers ist zu prüfen.
6 Raumlufttechnik
Bei Passivhaus-Planungen sind RLT -Anlagen zwingend vorgegeben. Weiter führende Vorgaben, z.B.
zu den vorgeschriebenen Luftmengen im Schulneubau, sind in der „Anlage zu den BQA: Rahmenbe-
dingungen Passivhausstandard“ zusammengefasst und bilden bei Passivhaus -Planungen gemeinsam
mit den Energieleitlinien die Planungsgrundlage.
6.1 Luftvolumenströme
Die Luftmengen sind entsprechend den Anforderungen der DIN E N 13779 zu minimieren. Der Auße n-
luftanteil ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Angestrebt wird ein CO 2-Wert der Raumluft in
den Klassenräumen, der im Durchschnitt bei 1.000 ppm angesiedelt ist (Kategorie IDA 3 gem. DIN EN
13779 Tabelle A 10).
6.2 Wärmerückgewinnung
RLT-Anlagen erhalten grundsätzlich eine Wärmerückgewinnu ng nach DIN EN 13053 (2012) ent spre-
chend Klasse H2 oder besser. Die Wärmerückgewinnung beträgt dabei WRG >75% bei trockenem
Betrieb und einem Massestromverhältnis von 1:1.
Energieleitlinien 2017
10
6.3 Ventilatoren
Die spezifische Ventilatorleistung ist gem. EN 13779:2007 (Tab. 9) nach SFP 3 oder besser auszul e-
gen. Die Gesamtenergieeffizienz nach DIN EN 13053 (2012) der Anlage muss dabei der Klasse A oder
besser entsprechen Die Regelung der Raumluftqualität sollte mind estens nach Kategorie IDA -C4 der
EN 13779:2007 (Tab. 6) ausgeführt werden. Sofern eine niedrigere Kategorie gewählt wird, ist dieses
gesondert zu begründen.
6.4 Regelungs- und Steuerungskonzept
6.4.1 Dokumentation
Das gesamte und energierelevante Regelungs - und Steuerungskonzept ist in der Planung ausführlich
zu beschreiben und der Gebäudewirtschaft - Energiemanagement im Zuge der energiewirt schaftli-
chen Stellungnahme vorzulegen (siehe hierzu auch Anhang „Anforderungen Gebäudeautomation“).
6.4.2 Vorspülung
Die nach DIN 13779 geforderte Lüftung in der belegungsfreien Zeit erfolgt über eine ca. 30 -minütige
Vorspülung unmittelbar vor Nutzungsbeginn.
6.4.3 Normalbetrieb
Der Betrieb der Lüftungsanlage soll im Normalfall nur während der Heizperiode erfolgen. Außerhalb
der Heizperiode e rfolgt die Lüftung der Räume über die Fensteranlagen. Ausnahmen wie innenli e-
gende Räume, Räume mit Beeinträchtigung durch Verkehrslärm, besondere Lüftungsanforderungen
auf Grund von Schadstoffen o.ä. sind mit der entsprechenden Begründung zulässig.
6.4.4 Betriebsanzeige
Um den Betrieb bzw. Nichtbetrieb der Lüftungsanlage für den Nutzer erkennbar zu machen, ist eine
geeignete Anzeige vorzusehen und an einer für die Nutzer gut sichtbaren Stelle zu installieren. Als
einfachste Lösung ist ein farbiges, ca. 15 cm lang es Bändchen aus langlebigem Material an einem
der Luftauslässe je belüfteten Raum denkbar, welches ohne weitere Geräu schentwicklung den Luft-
austritt und damit den Betrieb der RLT-Anlage anzeigt.
6.5 Kühlung von Sonderzonen
Die Kühlung von Sonderzonen ist nur in Ausnahmen gestattet und auf ein Minimum zu begrenzen.
Generell ist zu prüfen, ob die Wärmelasten durch natürliche Luftwechsel abgeführt werden können,
eine mechanische Nachtlüftung zur kontrollierten Nachtauskühlung ohne Anforderungen an die G e-
räusch- und Zugfreiheit ausreicht oder eine adiabate Kühlung möglich ist. Gegebenenfalls sind a l-
ternative Kühlsysteme einzusetzen. Eine gleichzeitige Heizung und Kühlung ist durch geeignete
technische Maßnahmen zu verhindern.
Energieleitlinien 2017
11
6.6 Kälteanlagen
Bei der Planung von Kältea nlagen ist für die Winter - und Übergangsmonate die Möglichkeit der
freien Kühlung über die Kondensatoren ohne Einsatz der aktiven Kälteerzeugung vorzusehen. Eine
ausreichend große Dimensionierung der Kondensatoren zur Einhaltung einer möglichst geringen
Druckdifferenz ist einzuplanen.
6.7 Leckrate
Die Luftleckrate der Kanäle und Rohre darf die Luftdichtheitsklasse C nach DIN EN 1507, Tabelle 1
bzw. DIN EN 15727, Tabelle 3 nicht überschreiten.
6.8 Abnahme RLT-Anlage
Die RLT -Anlage ist erst abzunehmen, wenn eine ein wandfreie Einregulierung der raumlufttechn i-
schen Anlage hinsichtlich Volumenstrom und Temperatur erfolgt ist und der Nachweis der Dichtheit
des Kanalsystems sowie die Messung der elektrischen Leistungsaufnahme und des Geräuschpegels
nach Fertigstellung dur ch ein Einregulierungsprotokoll dokumentiert ist. Eine Kopie dieses Einreg u-
lierungsprotokolls ist vor der Schlussabnahme unaufgefordert an die Gebäudewirtschaft- Energiema-
nagement zu übersenden. Dieser Punkt ist explizit im Leistungsverzeichnis als separat e Position
aufzunehmen.
7 Gebäudeautomation
7.1 Grundsätzliches
Die Automationsstationen (AS) in den Gebäuden und die zentrale Management - und Bedieneinrich-
tung (MBE) sind ein Teil der Gebäudeautomation (GA) und maßgeblich für den effizienten Einsatz
der Energie verantwortlich. Damit dieser Teil der Gebäudeautomation seine Aufgaben erfüllen kann,
sind Mindestanforderungen an Geräte , Funktionalitäten und die Datenübertragung zu erfüllen. De-
tails hierzu sind im Anhang „Anforderungen Gebäudeautomation“ geregelt.
7.2 Aufgaben
Die Hauptaufgabe der Gebäudeautomation ist die Regelung, Steuerung, Kontrolle und Überwachung
der betrieblichen Anlagen zum Zwecke der optimalen Betriebsführung und die sich daraus ergebene
Sicherstellung des effizienten Energieeinsatzes. Es ist dringend darauf zu achten, dass die verschi e-
denen Gewerke der betrieblichen Anlagen übergreifend in die Gebäudeautomation integriert we r-
den. Alle betrieblichen Anlagen werden zum Zwecke der optimalen Betriebsführung durch die A u-
tomationsstationen (AS) überwacht, geregelt, gesteuert. Zusätzliche externe Regelungs - und Steu-
ereinheiten beziehungsweise Geräte sind zu vermeiden.
Energieleitlinien 2017
12
7.3 Aufschaltung
Die Automationsstationen werden zur bereits bestehenden Management - und Bedieneinrichtung der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nach Vorgaben der „Anforderungen Gebäudeautomation“ aufg e-
schaltet. Gebäude mit Passivhaus -Komponenten sind immer aufzuschalten, ansonsten gilt als K rite-
rium die Leistung der/des Wärmeerzeuger/s:
Leistung Aufschaltung
Prüfung
Energiemanagement
bis 150 kW nach Prüfentscheid ja
Ab 150 kW ja nein
Ausnahmen sind im Einzelfall mit der Gebäudewirtschaft - Energiemanagement abzuklären. Bei der
Berechnung der Leistung ist die Gesamtwärmeleistung des jeweiligen Objekts maßgebend (alle
Wärmeerzeuger einer Wirtschaftseinheit)
7.4 Bestandserweiterungen
Bei Erweiterungs- oder Neubauten auf dem Gelände des Objekts beziehungsweise bei Erweiterungen
der betrieblichen A nlage ist grundsätzlich zu prüfen, ob die bestehende Automationsstation des
Objekts ausgebaut beziehungsweise erweitert werden kann. Hierzu muss die Automationsstation des
Bestands bei Planungsbeginn auf die Erweiterungsmöglichkeit geprüft werden. Sofern d ie Automati-
onsstation des Bestandes erweitert wird, ist eine Absti mmung mit der Gebäudewirtschaft - Ener-
giemanagement erforderlich.
7.5 Weitere Planungsvorgaben
Die Planung und Ausführung der Gebäudeautomation erfolgt unter anderem nach DIN EN ISO 16484
und VDI 3814 in den aktuellsten Fassungen. Die Steuer -, Regelungs - und Optimierungsprogramme
müssen aus dem Ergebnis der Vorplanung bereits ersichtlich werden. Das Ergebnis der Vorplanung ist
mit der Gebäudewirtschaft - Energiemanagement abzustimmen.
8 Sanitärtechnik-Trinkwasserversorgung
8.1 Trinkwasserhygiene
Oberste Priorität der Trinkwasserversorgung hat die Einhaltung der aktuellen Anforderungen an die
Trinkwasserhygiene vor Einsparungsmaßnahmen.
Energieleitlinien 2017
13
8.2 Spülmenge
8.2.1 WC- und Urinal-Anlagen
WC-Spülungen sind auf 6 l zu begrenzen und mit einer handbetä tigten Sparfunktion mit entspr e-
chendem Hinweisschild auszustatten. Urinale sind als Spülurinale auszuführen und mit berührungslo-
sen Spülarmaturen auszustatten. Bei Urinal-Anlagen mit mehr als 5 Urinalen bzw. mit Urinalrinne ist
eine zentrale, zeitgesteuerte Spüleinrichtung vorzusehen. Die Einstellung der Spülmenge und Hä u-
figkeit ist dabei zu optimieren und der wechselnde Bedarf, z.B. am Wochenende, ist zu berücksic h-
tigen. Diese zentrale Spüleinrichtung ist in die Gebäudeauto mation einzubinden, damit deren or d-
nungsgemäße Funktion überwacht werden kann.
8.2.2 Waschtische und Duschen
An Waschtischen ist der Zapfstellendurchfluss auf 6 l/min, bei Duschen auf 9 l/min zu be grenzen.
An allen allgemein zugänglichen Abnahmestellen sind Selbstschlussarmaturen vorzusehen. Ausnah-
men bei entsprechendem Bedarf sind zu begründen. Die Auslaufzeit ist bei Duschen auf 20 Sekun-
den, bei Waschtischen auf 8 Sekunden einzustellen.
8.3 Zentrale Trinkwarmwasserbereitung
Die zentrale Bereitung von Trinkwarmwas ser erfolgt über Fris ch-Warmwasser-Stationen mit aus rei-
chender Bevorratung von Heizungswasser, die möglichst verbrauchsnah anzuordnen sind. Edelstahl-
speicher mit Speicherladesystem und Desinfektionsraum sind hierbei nur i n begründeten Ausnahmen
zulässig. Der Anschluss der Zirkulationsleitung ist in den Zulauf zum Lade -Wärmetauscher zu legen.
Die Maßnahmen gegen Legionellen Kontamination müssen dem DVGW -Arbeitsblatt W551 bezi e-
hungsweise W553 entsprechen. Der Warmwasserbedarf wird nach DIN 4708 ermittelt.
Abweichend von der Warmwasser -Bedarfsermittlung erhalten Einfach -Turnhallen nur jeweils 2
Duschplätze für Frauen und Männer, die im Durchlauferhitzer-Prinzip betrieben werden.
8.4 Dezentrale Trinkwarmwasserbereitung
Bei dezentralem Warmwasserbedarf sind elektri sch betriebene Klein-Durchlauferhitzer mit opti-
mierter Leistung einzusetzen. Untertisch -Speichergeräte sind aus Gründen der damit verbundenen
Bereitschaftsverluste nicht zulässig.
8.5 Dach- und Flächenentwässerung
Zur Minimierung der Flächenabwässer sind Hof - und Wegeflächen möglichst offenporig als Versick e-
rungsflächen auszuführen. Die Vorgaben der S tadtentwässerungsbetriebe Köln (S TEB) zum Kanalan-
schluss sind dabei zu beachten und eventuelle Genehmigungen im Zuge der Entwurfsplanung einz u-
holen.
Energieleitlinien 2017
14
9 Elektrotechnik
9.1 Tageslichtnutzung
Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen ist auf eine Nutzung von Tageslicht zu achten. Die insta l-
lierte Beleuchtungsleistung pro Fläche ist nach dem Stand der Beleuchtungstechnik zu minimieren.
9.2 Normen
Die Beleuchtungsanforderungen der entsprechenden Normen (DIN EN 12464 -1, DIN 66233, DIN
66234, EN 12193, DIN EN 62471) sind einzuhalten, jedoch nicht zu überschreiten. Die Hinweise für
die Beleuchtung öffentlicher Gebäude nach AMEV 1 sind zu berücksichtigen. Für die photobiologische
Sicherheit2 sind Lampen bzw. Leuchten der Risikogruppe 0 (RG0) zu verwenden.
9.3 Abstimmung
Eine Abstimmung der Beleuchtungs - und Tageslichtplanung mit dem/der Architekten/Architektin ist
unter Berücksichtigung der Reflexionsgrade und Ausstattung der Räume durchzufüh ren. Es sollen in
allen Bereichen bevorzugt LED -Leuchten eingesetzt werden. Abweichungen davon sind zu begrü n-
den.
9.4 Hinweisleuchten
Für Hinweisbeleuchtung, Notbeleuchtung u. ä. sind LED-Leuchten zu verwenden.
1 AMEV Arbeitskreis Maschinen - und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen www.amev-
online.de (hier: Hinweise für die Beleuchtung öffentlicher Gebäude)
2 Nachweis über photobiologische Sicherheit von LEDs nach DIN EN 62471
Energieleitlinien 2017
15
9.5 Leistungskennwert
Die zu installierende Leistung ist in der Planungsphase detailliert zu berechnen, wobei beispielhaft
folgende Ziel- und Grenzwertvorgaben3 anzusetzen sind:
Beleuchtungsstärke
[Lux]
Zielwert
[W/m²]
Grenzwert
[W/m²]
100 1,5 3,5
300 4,5 7,5
500 7 11
Alle Angaben verstehen sich als Gesamtsystemleistung aller im Raum verbauten Leuchten (incl. Vo r-
schaltgeräte).
9.6 Nachweis
Die Unterschreitung der Grenzwerte als Summenkennwert über Flächen und Beleuchtungsstärke ist
nachzuweisen. Seitens des Energiemanagements wird dafür eine Berechnungstabelle zur Verfügung
gestellt (die Tabelle ist als Excel -Datei dort anzufordern). Als Ergebnis zur Einhaltung der Energi e-
leitlinien muss der in der Tabelle berechnete summarische Grenzwert eingehalten werden. Alle im
jeweiligen Raum installiert en Leuchten müssen summarisch einschließlich Vorschaltgeräte erfasst
werden. Die Tabelle ist als Nachweis mit der Energiecheckliste vorzulegen. Für die weitere Abwic k-
lung ist die Tabelle fortzuschreiben und wird zum Bestandteil der Ausführungsplanung und A us-
schreibung und späterer Abnahme der ausgeführten Leistungen. Die Fortschreibung ist im Leistung s-
verzeichnis aufzunehmen, Änderungen sind jeweils zu dokumentieren.
3 Die verbindlichen Ziel - und Grenzwerte sind in einer Excel-Tabelle der Gebäudewirtschaft- Energiemanage-
ment hinterlegt.(Planung_Elektrotechnik_Datenblatt.xls)
Energieleitlinien 2017
16
9.7 Abgleich Bauphysik
Für die Berechnungen nach EnEV und/oder PHPP sind für die einzelnen Nutz ungsbereiche die Ang a-
ben nach DIN 18599V über die Art der Beleuchtung vorzulegen. Die Informationen und Daten der
Beleuchtungsplanung sind mit der Bauphysik abzustimmen. Als Referenz gilt eine direkte Beleuch-
tung über stabförmige Leuchten mit elektronischem Vorschaltgerät. Das Ergebnis ist nach Inbetrie b-
nahme durch Messungen zu überprüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren.
9.8 Regelungskonzept
9.8.1 Allgemein
Die Steuerung beziehungsweise Regelung ist so gestalten, dass eine nutzergerechte Betriebsweise
möglich ist. Es sind nur Schalter mit Einzelwippen vorzusehen. Neben der Standardbeleuchtung sind
alternative Vorschläge zur Beleuchtungsoptimierung (zum Beispiel Arbeitsplatzbeleuchtung) zu m a-
chen und im Ergebnis zu erläutern.
Insbesondere bei komplexen Beleuchtungs systemen sind intelligente Regelungen vorzusehen. Dabei
ist großer Wert auf einfache Bedienung und Integration in das Gesamtkonzept der Gebäudeautom a-
tisierung zu legen. Für jeden Typ der Raumnutzung ist ein eigenes Konzept zur Beleuchtungsreg e-
lung vorzulegen. Dabei ist jeweils die Integration in das gesamte Regelungs - und Bedienkonzept zu
erläutern. Eine Halbautomatik ist zu bevorzugen. Die Beleuchtungsregelung von komplexen Anlagen-
teilen ist in die Gebäudeautomation einzubinden.
9.8.2 Präsenzmelder
Die Reichweite und der Erfassungsbereich der Bewegungsmelder sind durch geeignetes Zubehör dem
Bedarf anzupassen. Die Nachlaufzeit ist nach den Gegebenheiten zu optimieren. (i.d.R. möglichst
kurz)
9.9 Beleuchtungskonzepte für spezielle Nutzungen
9.9.1 Büroräume
Die Regelung der Beleuchtung in Büroräumen erfolgt über Präsenzmelder. Darüber hinaus ist eine
stufenlose, tageslichtabhängige Regelung vorzusehen. Über Taster sind Handeingriffe für die Funkt i-
onen „AN“, „AUS“ zu ermöglichen.
9.9.2 Unterrichtsräume
Die Regelung der Beleuchtung in Klassenräumen erfolgt über Präsenzmelder. Darüber hinaus ist eine
stufenlose, tageslichtabhängige Regelung mit Halbautomatik vorzusehen. Über Taster sind Handei n-
griffe für die Funktionen „AN“, „AUS“, „HELLER“, „DUNKLER“ zu ermöglichen. Eine ggf. erforder li-
che Tafelbeleuchtung o.ä. soll ebenfalls über die Präsenzmelder abgeschaltet werden. Für spezielle
Unterrichtsräume (zum Beispiel Naturwissenschaften) sind eigene Beleuchtungskonzepte aufzuste l-
len, die mindestens den Anforderungen an normale Klassenräume genügen.
Energieleitlinien 2017
17
9.9.3 Sporthallen
Grundsätzlich ist die Beleuchtung für Sporthallen bedarfsgerecht zu konzipieren. Bereiche wie Ha l-
len, Umkleiden, Sanitärräume und Flure sind über Präsenzmelder zu regeln. Je nach Tages -
lichteinfall ist dabei eine tageslichtabhängige R egelung vorzusehen. In den Umkleiden, Sanitärrä u-
men und Fluren ist die Beleuchtung so zu gestalten, dass durch Regelung über Präsenzmelder auf
separate Lichtschalter in diesen Bereichen verzichtet werden kann. Für die Halle sind je Hallenb e-
reich eigene Prä senzmelder vorzusehen. Die Beleuchtung ist hier so auszulegen, dass sowohl die
Maximalforderung für Beleuchtung (zum Beispiel Wettkämpfe) als auch reduzierte Forderungen, je
nach Nutzungsart, einfach geschaltet werden können. Diese Schaltung muss eine Bedi enung von
mehreren Stellen zulassen.
Zusätzlich zu der Regelung über Präsenzmelder sind Handschaltungen für die Funktionen „AN“,
“AUS“, „STUFE 1 – x“ (je nach Anzahl) vorzusehen. Über Präsenzmelder wird dabei jeweils die
kleinste Beleuchtungsstufe aktiviert.
Neben der Beleuchtungsregelung werden die Signale der Präsenzmelder auch für die Regelung der
raumlufttechnische Anlagen genutzt. Dies gilt sowohl für kleine Lüfter (zum Beispiel Sanitärbereich)
als auch für komplette raumlufttechnische Anlagen. Die Si gnale sind entsprechend in die Gebäud e-
automation einzubinden.
9.9.4 Verkehrswege, Sanitärbereiche, Außenbereich
In Fluren und selten genutzten Räumen (Toilette, Teeküche, Kopierer, Lager, Technik, Keller, und
so weiter) ist die Beleuchtung über Präsenzmelder zu schalten. Ausnahmen davon sind zu begrü n-
den. Die Außenbeleuchtung ist über Dämmerungsschalter und Zeitprogramm, evtl. zusätzlich über
Bewegungsmelder zu schalten.
9.9.5 Dokumentation
Alle in den Steuerungen und Regelungen eingestellten Werte (z.B. Beleuchtungss tärken, Abschalt-
zeiten, etc.) sind zur Inbetriebnahme durch geeignete Dokumentation zu belegen.
9.10 Leistungsmessung
Bei Objekten mit einem Stromanschlusswert größer 30 kW (63 A) sind zusätzlich zu den EVU - Zählern
(sofern diese ohne Leistungsmessung sind) eigene Zähler mit Leistungsmessung vorzusehen.
9.11 Blindleistung
Die Blindleistung ist auf den vom örtlichen EVU zugelassenen Leistungsfaktor (cos phi) zu begrenzen.
Gegebenenfalls sind Kompensationsanlagen (als Einzel -, Gruppen- oder Zentralkompensation) einzu-
bauen.
9.12 Elektrogeräte
Die einzusetzenden Elektrogeräte sind in energiesparender Ausführung vorzusehen. Dabei sind Ger ä-
te mit Energielabel -Prädikat (www.stromeffizienz.de/themen/eu -energielabel) beziehungsweise
Energieleitlinien 2017
18
der höchsten verfügbaren Energieeffizienzklasse einzusetzen. Diese Vorgabe gilt auch für aufgestel l-
te Geräte Dritter im oder am Gebäude.
9.13 Elektrowärme
Elektro-Direktheizungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
9.14 Antriebe
Elektrische Antriebe sind als Energiespar -Motoren auszuführen (ab 750 h/a: Effizienzk lasse IE2, ab
1500 h/a: Klasse IE3).
10 Photovoltaik
Bei Neubauten und größeren Sanierungen von Dächern ist immer die Möglichkeit zur Installation von
Solarstrom-Anlagen (Photovoltaik) zu prüfen.
10.1 Wirtschaftlichkeit
Für Photovoltaikanlagen werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen auf Basis der Planungsdaten nach
einem einheitlichen Verfahren durch das Energiemanagement erstellt. Die Eingangsdaten hierfür
sind rechtzeitig vom Planer bereitzustellen. Die Wirtschaftlichkeit zum Einsatz eines Stromspeichers
ist zu prüfen. Insbesondere die Werte für Autarkiequote, Eigennutzung, Lebensdauer und Wir t-
schaftlichkeit sind zu optimieren.
10.2 Anforderungen für Stromerzeugungsanlagen
Details für Stromeigenerzeugungs - und Photovoltaikanla gen sind in der Anlage „Anforderungen an
Eigenerzeugungs-Anlagen“ zu den Energieleitlinien aufgeführt und müssen berücksichtigt werden.
Die Anrechnung von installierten Eigenerzeugungsanlagen auf die EnEV - Bilanzierung oder andere
Berechnungen / Nachweise ist zu dokumentieren.
11 Konzeption Energiezähler
11.1 Zählung zum Versorgungsnetz
11.1.1 Grundsätzlich
Je Energieträger ist möglichst nur ein Zähler zum EVU vorzusehen. Bei Erweiterungen/ Anbauten ist
der Anschluss an vorhandene Energiezähler zu bevorzugen . Für alle Zähler zum Versorgungsnetz sind
Datenanschlüsse für externe Kommunikation vorzusehen.
Energieleitlinien 2017
19
11.1.2 Hausmeisterwohnung
Sofern Hausmeisterwohnungen oder Bereiche versorgt werden, bei denen eine Fremdvermietung
vorgesehen ist, sind dafür jeweils eigene Energiezähler mit EV U Anschluss vorzusehen. Ausnahmen
davon sind ausdrücklich zu begründen.
11.2 Unterzählung
Komplexe Anlagenteile wie Mensaküchen, Sporthallen, Räume mit besonderer Nutzung (externe
Vermietung, Veranstaltungssäle, etc.), Gebäudeeinheiten in Passivhausbauweise , und Wärmepum-
pen u.ä. sind mit Unterzählern für alle Energieträger auszurüsten. Eigenerzeugungsanlagen erhalten
eigene Zähler gemäß TAB des Netzbetreibers. Alle Unterzähler sind auf die Gebäudeautomation
aufzuschalten.
11.3 Dokumentation
Die Konzeption der Energi ezähler ist in einem Übersichtsbild darzustellen. Sowohl Leistungserh ö-
hungen als auch neue Anschlüsse sind bei Planungsbeginn mit der Gebäudewirtschaft - Energiema-
nagement abzustimmen.
Energieleitlinien 2017
20
Anlage 1
Sollwerte für Raumlufttemperaturen für städtische Gebäude
während der Nutzungszeiten in der Heizperiode
Raumart / Funktion Raumtemperatur Fußnote
allgemeine Räume (Arbeitsstätten)
Aufenthaltsräume 20 °C
Umkleideräume 22 °C
Waschräume, Duschräume 22 °C
Toilettenräume 15 °C 1)
Sanitätsräume, med. Untersuchungsräume 24 °C
Flure, Treppenhäuser 12-15 °C 1)
Nebenräume 10 °C 1)
Büroräume und büroähnliche Räume
Büroräume 20 °C 2)
Sitzungs- und Besprechungszimmer 20 °C 2)
Kindertagesstätten
Betreuungsräume für unter 3jährige 21 °C
Übrige Betreuungsräume 20 °C
Wickelräume 24 °C
Schulen und Unterrichtsstätten
Unterrichtsräume 20 °C 2)
Energieleitlinien 2017
21
Aulen 20 °C 3)
Leseräume 20 °C 2)
Büchermagazine 15 °C
spezielle Unterrichtsräume
Lehrküchen 18 °C bei Nutzungsbeginn
Werken 18 °C
Fachräume
(Physik, Chemie, Biologie, et cetera)
20 °C 2)
Hörsäle 20 °C 3)
Sportstätten/Innenanlagen
Turnhallen 17 °C 5)
Gymnastikräume 17 °C 4)
Lehrschwimmhallen 2 K über Wassertemperatur,
(jedoch höchstens 30 °C)
Werkstätten und Bauhöfe
Reparaturwerkstätten
- bei überwiegend schwerer körperlicher Tätig-
keit
12 °C
- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 17 °C
- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 20 °C
Fahrzeughallen 5 °C 4)
Energieleitlinien 2017
22
Museen, Theater, Stadthallen
Ausstellungsräume 18 °C
Zuschauerraum 20 °C bei Nutzungsbeginn
Künstlergarderobe 22 °C
Foyer 18 °C
Magazine, Abstellräume, Nebenräume 10 °C 1)
1) die Beheizung ist erst erforderlich, wenn die jeweils vorgegebene Raumtemperatur unter-
schritten wird, da in der Regel durch den Wärmegewinn der beheizten Nachbarräume ausrei-
chende Raumtemperaturen erreicht werden; Flure und Treppenhäuser bei zeitweiligem Aufent-
halt 15 °C
2) während der Nutzung (19 °C bei Nutzungsbeginn)
3) während der Nutzung (17-19 °C bei Nutzungsbeginn, je nach Belegung)
4) in Sonderfällen höhere Werte
5) bei außerschulischer Nutzung 15 °C, in Sonderfällen zum Beispiel heilpädagogisches Turnen
bis 20 °C
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
4074 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1895/2017
Stand: 16.10.2025
Sachstandsbericht
Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Energieleitlinien an
geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen
Beschluss:
geänderter Beschluss mit Ergänzungen gem. Änderungsantrag CDU -Fraktion
und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gem. Änderungsantrag SPD-Fraktion:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nimmt die Anpassung der Energieleitlinien
zur Kenntnis und beschließt, dass diese unter dem neuen Titel „Energieleitlinien Stadt
Köln - 2017“ ab sofort verbindlich bei allen städtischen Neubau- und Sanierungsmaß-
nahmen in dieser Form umgesetzt werden.
Änderung der Anlage 1 gem. Änderungsantrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis
90/Die Grünen:
in Punkt: 2 Wirtschaftlichkeit
sind die Umweltfolgekosten wie in der bisherigen Fassung wieder aufzunehmen. Als
letzter Satz wird hinzugefügt:
„Die Umweltfolgekosten werden in Höhe von mindestens 80 €/t CO2 als Beitrag
zum Klimaschutz angesetzt.“
Bei der Fernwärme wird der Absatz 5.3 wie folgt geändert:
Punkt 5.3 Fernwärme
„Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung, wie in Köln verfügbar, ist unter Nachhaltigkeits-
gesichtspunkten gegenüber anderen Heizsystemen zu bevorzugen. Dabei ist sowohl
bei Neubaumaßnahmen wie auch bei Sanierungen zu überprüfen, ob Fernwärme in der
Nähe des Objektes vorhanden ist. Ist eine Fernwärmeversorgung möglich, ist beim Versor-
ger RheinEnergie AG eine Anschlussanfrage zu stellen und zur Prüfung der Wirtschaftlich-
keit beim Energiemanagement im Rahmen der energiewirtschaftlichen Prüfung vorzulegen.
Dabei ist die Anschlussleistung auf Grund der hohen Kosten der Leistungsvorhaltung auf
den kleinstmöglichen Wert auszulegen. Wenn keine Fernwärme genutzt werden kann, ist
der Einsatz von regenerativen Heizungssystemen bzw. anderen geeigneten alternativen
Heizungskonzepten (siehe auch 5.9) zu prüfen “
Änderung der Anlage 1 gem. Änderungsantrag SPD-Fraktion:
Bei der Umsetzung der Energieleitlinien sollen die Vorteile einer Dachbegrünung in den
2
Ausführungen unter 4.3 und 8.5 bei der konkreten Realisierung von Projekten Berücksich-
tigung finden und für das jeweilige Bauvorhaben geprüft werden. Die Punkte 4.3 und 8.5
sind somit entsprechend zu ergänzen (Ergänzungen fett gedruckt):
4.3 Dachflächen für Solaranlagen
Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglichkeit
zur Installation von Solarstromanlagen (Photovoltaik) einzubeziehen. Die Dachflächen
sind statisch so auszulegen, dass eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Zu-
sätzliche Lastreserven und notwendige Schächte/Leerrohre für die Führung von Lei-
tungen sind entsprechend den Vorgaben der TGA- Planung vorzusehen. Die Mög-
lichkeiten einer Kombination von Solarstromanlagen mit Dachbegrünung sind
zu prüfen und bei Eignung der Dachflächen umzusetzen.
8.5 Dach- und Flächenentwässerung
Zur Minimierung der Flächenabwässer sind Hof- und Wegeflächen möglichst offenporig
als Versickerungsflächen auszuführen. Zur Reduzierung der Flächenabwässer sind
immer auch die Möglichkeiten einer Dachbegrünung zu prüfen. Die Vorgaben der
Stadtentwässerungsbetriebe Köln (STEB) zum Kanalanschluss sind dabei zu beachten
und eventuelle Genehmigungen im Zuge der Entwurfsplanung einzuholen.
4.2.1 Neubau Passivhauskomponenten
Neubauten sollen mit Passivhauskomponenten geplant und ausgeführt werden (nach
der Passivhaus-Bauweise: sehr gute Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrü-
cken, Luftdichtigkeit, flächendeckende Lüftung mit Wärmerückgewinnung). Zur Ge-
bäudedämmung sollten bevorzugt Baustoffe verwendet werden, deren Entsor-
gung wirtschaftlich und ökologisch vertretbar ist.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Energieleitlinien der Stadt Köln 2017 wurden durch aktualisierte Fassungen abgelöst. Ak-
tuell: Energieleitlinien 2025 (Vorlagen-Nummer 0082/2025).
Nächste Schritte:
Keine.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt.
Anlage 6-Auszug Umweltausschuss 12.10.17
6106 Zeichen
Anlage 6
Geschäftsführung
Ausschuss für Umwelt und Grün
Frau Bültge-Oswald
Telefon: (0221) 221-23702
E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de
Datum: 13.10.2017
Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses
Umwelt und Grün vom 12.10.2017
öffentlich
4.7 Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Ener-
gieleitlinien an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen
1895/2017
4.7.1 Energieleitlinien Stadt Köln 2017
Änderungsantrag der SPD-Fraktion
AN/1507/2017
SB Herr Becker begründet kurz den Änderungsantrag und bittet um Zustimmung.
RM Herr Brust merkt an, dass der Änderungsantrag sehr kurzfristig eingegangen sei
und in der Fraktion nicht mehr darüber beraten werden konnte. Er schlägt vor, nur
über die Verwaltungsvorlage zu beschließen und über die Vorschläge des Ände-
rungsantrags im Bauausschuss zu beraten und evtl. zu beschließen.
Er kündigt einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hinsichtlich
der Fernwärme an. In den Leitlinien sei bisher geregelt gewesen, dass grundsätzlich
Fernwärme genutzt werde, wenn diese vor Ort vorhanden sei. Jetzt sei das einge-
schränkt worden durch die Formulierung „soweit wirtschaftlich“. Was wirtschaftlich
sei, hänge jedoch von vielen Faktoren ab, z. B. von der Gesetzgebung zur EEG1 o-
der vom Gaspreis.
In Köln sei eine gute GUD-Anlage 2vorhanden, die ihre Wirkung nur dann entfalten kön-
ne, wenn die Wärme genutzt werde. Daher würde man gerne im Bauausschuss bean-
tragen, diesen Halbsatz „soweit wirtschaftlich“ zu streichen und schlage der SPD-
Fraktion vor, einen gemeinsamen Änderungsantrag im Bauausschuss zu stellen.
SB Herr Dr. Albach merkt kritisch an, dass der FDP-Fraktion das Wort „Solarther-
mie“3 in den Leitlinien fehle; es werde lediglich über Photovoltaik4 gesprochen.
1 https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz
2 https://de.wikipedia.org/wiki/Gas-und-Dampf-Kombikraftwerk
3 https://de.wikipedia.org/wiki/Solarthermie
4 https://de.wikipedia.org/wiki/Photovoltaik
Außerdem bitte er um Information über den Unterschied zwischen den Kölner Ener-
gieleitlinien und dem gesetzlichen Standard. Daher hätte er, bevor er eine Entschei-
dung treffe, diesen Punkt gerne nach der Diskussion in die nächste Sitzung zurück-
gestellt und werde er sich bei der Abstimmung enthalten.
SB Herr Becker stimmt dem Vorschlag von Herrn Brust zu, da die SPD-Fraktion eben-
falls die wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte gemeinsam betrachten wolle.
Herr Nawroth erläutert, dass lt. geltendem Ratsbeschluss der Passivhaus-Standard
bzw. die Passivhaus-Bauweise zu realisieren sei. Diese liege weit über den gesetzli-
chen Rahmenbedingungen, die die EnEV 201656 vorgebe, sei also deutlich besser.
Auch die Entwürfe für ein neues Gebäudeenergiegesetz, das die EnEV ablösen soll,
werden den Passivhaus-Standard schwerlich erreichen.
Hinsichtlich der Solarthermie erklärt Herr Nawroth, dass bei den städtischen Gebäu-
den, also Schulbauten, Verwaltungsgebäuden oder Kindertagesstätten, die solare
Warmwasserbereitung nicht wirtschaftlich sei, weil z. B. diese in Turnhallen nur von
Vereinen genutzt werde. Man habe in den vergangenen Jahren öfter Untersuchun-
gen angestellt, sei aber immer wieder zum gleichen Ergebnis gekommen, dass die
Solarthermie sich in diesen Gebäuden nicht rechne. Wenn sich dies ändern sollte,
sei man offen für eine andere Lösung.
Zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion merkt Herr Nawroth an, dass eine Dachbe-
grünung mit in Betracht gezogen und geprüft werden könne.
Der 2. Punkt, die Gebäudedämmung, müsse etwas differenzierter betrachtet werden.
Es gebe Fassaden-, Dach- und Bodenplattendämmungen. Bei Fassadendämmun-
gen handle es sich um zweischalige Fassadensysteme mit Mineralfaserstoffen und
nicht um Polystyrol, also Styropor.
Bei Dachdämmungen werde Polystyrol verbaut, da dies kaum verzichtbar sei. Die
Verwendung anderer Stoffe, wie z. B. Schaumglas, würde für dieses Bauteil vermut-
lich zu Kostensteigerungen von 30 bis 50 % führen. Da man dort aber auch gewisse
Festigkeiten benötige, kommen Mineralfaserstoffe kaum in Betracht, insbesondere
vor dem Hintergrund von Fotovoltaikanlagen und Dachbegrünung. Das gleiche gelte
für die Bodenplatten.
Herr Nawroth resümiert, dass dieser Zusatz im Änderungsantrag durchaus nachvoll-
ziehbar sei. Man dürfe nur nicht erwarten, dass kein Polystyrol verbaut werde. Poly-
styrol könne thermisch verwertet, also verbrannt, werden. Recycling sei teuer, da die
Wertstoffe deutlich getrennt werden müssten.
Nach weiterer Diskussion über die Recyclingfähigkeit von verschiedenen Stoffen
heute und in der Zukunft und die Berücksichtigung von angepasster Beleuchtung in
den Energieleitlinien hinsichtlich Barrierefreiheit bittet RM Herr Brust die Gebäude-
wirtschaft um eine schriftliche Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion. Es wird
sich darauf verständigt, dass die Aussagen in der Sitzung im Auszug protokolliert
werden.
Anschließend fasst der Ausschussvorsitzende zusammen, dass beantragt wurde,
über die Beschlussvorlage ohne den Änderungsantrag abzustimmen und den Ände-
rungsantrag in die weitere Beratung zu verweisen. Hierüber herrscht im Ausschuss
Einmütigkeit, sodass der Ausschussvorsitzende dies zur Abstimmung stellt.
5 https://de.wikipedia.org/wiki/Energieeinsparverordnung
6 http://www.bmub.bund.de/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-und-
sanieren/energieeinsparverordnung/
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist den Änderungsantrag in die weitere Beratung
und empfiehlt dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, wie folgt zu beschließen:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nimmt die Anpassung der Energieleitli-
nien zur Kenntnis und beschließt, dass diese unter dem neuen Titel „Energieleitlinien
Stadt Köln - 2017“ ab sofort verbindlich bei allen städtischen Neubau- und Sanie-
rungsmaßnahmen in dieser Form umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
Anlage 4: Anforderungen Gebäudeautomation Juni 2017
56769 Zeichen
Die Gebäudewirtschaft ist eine Serviceeinrichtung der Stadt Köln
Anforderungen
Gebäudeautomation
Anhang zu Energieleitlinien Stadt Köln
Stand: Juni 2017
Bauen für Köln
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
INHALT
GEBÄUDEAUTOMATION (GA) 3
1 ZENTRALE MANAGEMENT- UND BEDIENEINRICHTUNG (MBE) 3
2 LOKALE BEDIENSTATION (LBST) 3
3 AUTOMATIONSSTATIONEN (AS) 3
Netzausfall und Netzwiederkehr 4 3.1
Lokale Vorrangbedienung (LVB) 4 3.2
Bedien- und Anzeigemöglichkeiten 5 3.3
manuelle Nutzzeitenverlängerung 5 3.4
4 OPTIMIERUNGSPROGRAMME 6
Zeitplan und Kalenderprogramme (schedular und calender) 6 4.1
Intermittierendes Schalten (Laufzeitreduzierung) 6 4.2
Gleitender Sollwert und Grenzwert 6 4.3
Betriebsstundenerfassung 6 4.4
Außentemperatur geführte Regelung (witterungsgeführt) 6 4.5
gleitendes Schalten (Start-Stopp-Optimierung), Gebäudetemperaturbegrenzung 7 4.6
Raumtemperaturkorrekturprogramm 7 4.7
Außentemperaturabhängiges Schalten (Stützbetrieb) 8 4.8
Enthalphie- und Temperaturregelung RLT Anlagen 8 4.9
Präsenzmeldersteuerung RLT Anlagen 8 4.10
Raumluftqualitätsregelung (CO2) RLT Anlagen 8 4.11
Sommer-/ Winterbetrieb RLT Anlagen 9 4.12
5 FELDEBENE 9
Feldgeräte allgemein 9 5.1
Pumpenblockierschutzschaltung 9 5.2
Raumlufttechnische – Anlagen (RLT) 10 5.3
Wärmeerzeugungsanlagen (z. B. Kesselanlagen) 10 5.4
Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen, Holzpelletanlagen 10 5.5
Kältemaschinen 11 5.6
Photovoltaikanlagen 11 5.7
Beleuchtungssysteme 11 5.8
Fensteranlagen zur freien Lüftung (motorisch betrieben) 11 5.9
6 BACNET 11
Anforderungen Objekte 11 6.1
Zeitplan und Kalender (Schedule und Calender) 12 6.2
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
Meldeklassen (Notification Class) 12 6.3
Betriebsstunden 13 6.4
Trendobjekte 13 6.5
Einblendpunkte Management- und Bedieneinrichtung/ Automationsstation 14 6.6
Physikalische Einheiten und Zustandstexte 15 6.7
Parametereinstellungen 15 6.8
Objektname und Beschreibung (Description) 15 6.9
Anlagenkennungssschlüssel (AKS) 16 6.10
Beispiele für Objektnamen und Beschreibungen 17 6.11
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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Gebäudeautomation (GA)
Wird die Gebäudeautomation Gewerke übergreifend eingesetzt, ist die GA bei der Ausschreibung immer
im eigenen Fachlos zu berücksichtigen. Dabei bedeutet Gewerke übergreifend, dass mit der GA mind. 2
weitere Gewerke der TGA (z.B. Heizung und Lüftung) gesteuert und geregelt werden.
1 Zentrale Management- und Bedieneinrichtung (MBE)
Zur Datenübertragung zwischen MBE und Automationsstationen (AS) wird in der Regel die Infrastruktur
des Verwaltungsnetzwerkes (stadteigenes LAN ) des Objekts genutzt. Sofern kein Verwaltungsnetzwerk
zur Verfügung steht, ist ein DSL Anschluss einzurichten. Der LAN oder DSL Anschluss wird auf Anforderung
der Projektleitung/ Projektsteuerung von der Gebäudewirtschaft (GW ) bereitgestellt. Die erforderlichen
Einstellparameter zur Kommunikation mit dem Netzwerk und der MBE werden von der Gebäudewir t-
schaft, Energiemanagement vorgegeben. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich mittels BACnet/ IP
nach den hier aufgeführten Anforderungen.
Die MBE ist bei der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement bereits vorhanden. Die erforderlichen Grafi-
ken und dynamischen Einblendpunkte werden von der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement erstellt.
Für die Erstellung der Grafiken auf der MBE des Energiemanagement sind EDE-Tabellen der AS nach der
gemeinsam vom AMEV1 und der BIG-EU2 erstellten EDE-Tabelle V2 als Datei im Excelformat (xls, xlsx) und
Anlagenschemata nach VDI 3814 -4 von 2003 (mit Reglerobjekten) zu liefern . In den Anlagenschemata
sind bereits die Bezeichnungen des AKS, mind. die Stellen 6-11 des Schlüssels, zu verwenden.
Die EDE – Tabellen, Automationsschemata und GA -Funktionslisten sind mindestens 4 Wochen vor Inb e-
triebnahme der AS an die Gebäudewirtschaft, Energiemanagement zu liefern.
2 Lokale Bedienstation (LBST)
Bei komplexen und/ oder weitläufigen Objekten (Liegenschaften) mit mehreren Technikzentralen und AS
Standorten ist zur sicheren und effizienten Betriebsführung der Anlagen ggf. eine lokale Bedienstation
(LBST) zur Bedienung der AS und zur Anzeige betriebsrelevanter Störungen einzurichten. Sofern die Not-
wendigkeit zum Einsatz einer LBST als erforderlich angesehen wird , ist das spätestens vor Beginn der LPH
3 der Planung mit der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement abzustimmen.
3 Automationsstationen (AS)
Es werden ausschließlich BACnet AS (Controller) eingesetzt, die das AMEV Testat, Profil AS -B V1.2, Firm-
ware BACnet Revision 1.12 oder höher unterstützen. Durch das AMEV Testat einer Akkreditierungsstelle
1 Web: www.amev-online.de
2 Web: www.big-eu.de
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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nach DIN EN ISO 16484 -6 (Akkreditierungsstelle nach EN ISO/IEC 17025) oder einem ab April 2017 ausg e-
stelltem BTL -Zertifikat ist nachzuweisen, dass das geforderte AMEV Profil unterstützt wird. Liegt das
AMEV Testat für das angebotene Geräte (Controler) Modell nicht vor, jedoch für d as Vorgänger Modell
bzw. die Vorgänger Firmware und ist es gleichwertig in Bezug auf das AMEV Profil, ist dies ausreichend.
Zusätzlich zum v.g. AMEV Testat sind die unter Punkt „BACnet“ aufgeführten Anforderungen zu erfüllen.
Die Kommunikation auf Automati ons- und Managementebene erfolgt ausschließlich mittels BACnet/IP
gemäß v.a. Anforderungen.
Alle physikalischen Datenpunkte sind entsprechend den Objekten Analog-Input (AI), Binär -Input (BI),
Analog-Output (AO) und Binär-Output (BO) einzurichten.
Die zur Einrichtung der AS erforderlichen IP- Adressen sowie Device Nr. und Namen (Controller) werden
von der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement vorgegeben und auf Anforderung mitgeteilt.
Die Regelung und Steuerung der Anlage n erfolgt über autar k arbeitende AS und darf zur Aufgabenerfül-
lung keine Abhängigkeiten zur MBE aufweisen.
Die Programme sind im nichtflüchtigen Speicher der AS zu hinterlegen. Die Einstellungen und Daten sind
bei Stromausfall für mindestens 72 Std. in der Station zu sichern.
Eine der folgenden Zeichensätze muss unterstützt werden: „UTF-8 oder ISO 8859-1“.
Die maximale APDU Länge der Automationsstation beträgt: „1300 Bytes“
Netzausfall und Netzwiederkehr 3.1
Nach Netzausfall sind bei Rückkehr alle Programme automatisch zu starten. Der Star t der Anlagen ist
zeitlich abgestimmt und gegeneinander verzögert durchzuführen. Das Starten der Programme und b e-
triebstechnische Anlage muss vollautomatisch erfolgen . Der Neustart ist als BACnet Meldung zur M BE zu
übertragen.
Lokale Vorrangbedienung (LVB) 3.2
Bei Ausfall oder Fehlfunktion der AS (Controller) muss mit der LVB die eingeschränkte Bedienung der
Anlage vor Ort sichergestellt werden. Die LVB wird in die Schaltschranktür der Automationsstation (AS)
eingebaut. Das Öffnen der Schaltschranktür zur Bedie nung ist nicht zulässig. Die Geräte der lokalen Vo r-
rangbedienung sind im 19“ Trägerrahmen und mit mind. 3 Höheneinheiten zu realisieren. Der Einsatz von
Mikroschaltern auf I/O Modulen oder Koppelrelaise ist nicht zulässig. Die Bedienung der LVB (Stellung
Schalter nicht Automatik) muss über ein BACnet Objekt an die MBE gesendet werden. Sofern die LVB im
Programm genutzt wird, ist das Schreiben im Objekt bzw. Programm mit der Prio „7“ durchzuführen.
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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Es sind mind. folgende Anlagenteile, sofern vorhanden, mittels LVB zu bedienen:
Gerät Funktion
Pumpen Automatik/ AUS/ EIN/ stufenlos
Regelventile/ Regelklappen Automatik/ 0%-100% stufenlos
Klappen Automatik/ AUF/ ZU
RLT – Anlagen Automatik/ AUS/ Stufe1/ Stufe n/ stufenlos
Wärmeerzeuger Automatik/ AUS/ Stufe1/ Stufe n/ stufenlos
Kältemaschinen Automatik/ AUS/ Stufe1/ Stufe n/ stufenlos
Bedien- und Anzeigemöglichkeiten 3.3
Zur weiteren lokalen Bedienung und Abfrage von Anlagenzuständen (inkl. Störmeldungen) und Messwer-
ten, dem Ändern von Pa rametern, zur Konfiguration etc. ist an der AS eine Bedienmöglichkeit mittels
Touchscreen zu schaffen. Der Touchscreen ist in die Schaltschranktür einzubauen und muss einer Diago-
nalen von mind. „ 8“ aufweisen . Ein Öffnen der Schaltschranktür zur Bedienung i st nicht zulässig. Die
Darstellung auf dem Display ist anlagenorientiert und für jeden Verbraucher ( Wärmeversorgungs-, RLT
Anlagen, Heizkreise , usw.) einzurichten. Änderungen und Einstellungen müssen durch unt erschiedliche
Anwenderstufen und Passwörter eingerichtet werden können . Alle mittels Touchscreen oder weiteren
Eingabemöglichkeiten vorgenommenen Einstellungen und Änderungen , z. B. Änderung in den Zeitpläne
und Kalender (scheduler und calendar), müssen mittels zugehörigen BACnet Objekten durchgeführt we r-
den. Änderungen mittels MBE und/ oder Bedienmöglichkeit vor Ort müssen immer den aktuellen Z ustand
des BACnet Objektes dar stellen. Schaltungen an der LVB und / oder am Touchscreen sind jeweils einz eln
und mit entsprechenden BACnet Objekten darzustellen und zur MBE zu übermitteln.
Zur sicheren Betriebsführung der TGA Anlagen ist an zentraler Stelle ein Touchscreen (u.U. abgesetztes
Bedienteil der AS) zu installieren, welches dem Bedienpersonal das sc hnelle Erkennen von Betriebs- und
Störmeldungen ermöglicht. Zudem ist hier die „manuelle Nutzzeitenverlängerung einzurichten. Die min-
dest Größe des Touchscreen beträgt in der Diagonalen „8“.
manuelle Nutzzeitenverlängerung 3.4
Es ist eine manuelle Nutzzeitenverlängerung (Partyschaltung) mittels Touchscreen für jeden einzelnen
Verbraucher (stat. Heizkreise, Wärmeerzeugungsanlagen, RLT Anlagen und sonstige) einzurichten. Hie r-
mit wird die einfache Nutzzeitenverlängerung für Sonderveranstaltungen sichergestellt. Die Nutzzeitver-
längerung darf keine Abhängigkeiten zu bestehenden Zeitprogrammen ( Zeitpläne und Kalender) der Au-
tomationsstation enthalten. Durch die Funktion der Nutzzeitverlängerung ist das im entsprechenden
Zeitplan (scheduler) vereinbarte Nutzzeitende entsprechend zu verlängern.
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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4 Optimierungsprogramme
Folgende Optimierungsprogramme sind min. einzusetzen.
Zeitplan und Kalenderprogramme (schedule und calender) 4.1
Zeitplan mit Datum und Uhrzeit zur freien Definition von Schaltpunkten (Mindestschaltpunktd istanz 1
Minute) für mindestens 4 unterschiedliche Zeitintervalle. Kalenderprogramme zur freien Definition von
Schaltpunkten (Mindestschaltpunktdistanz 1 Tag) für mindestens 1 Jahr im Voraus oder mindestens 8
verschiedenen Zeitintervallen. Sommer - und Wint erzeit muss automatisch umgestellt werden. Die hier
aufgeführten Zeit pläne dienen zur zeitabhängigen Auswahl des Betriebsmodus der jeweiligen Verbra u-
cher. Die den Verbrauchern zugeordneten Zeit pläne zur Auswahl des Betriebsmodus müssen zwingend
auch für die Nutzung der Optimierungsprogramme eingesetzt werden.
Intermittierendes Schalten (Laufzeitreduzierung) 4.2
Die Ausschaltzeiten werden nicht starr vorgesehen, sondern richten sich nach den aktuellen Erf ordernis-
sen der Anlagen/ Aggregate und/ oder des Betriebszustandes. Für jede Anlage/ Aggregat müssen min.
Einschaltzeiten vorgegeben werden. Jede behandelte Zone b zw. Anlage muss einer separaten Kenngröße
zugeordnet werden.
Gleitender Sollwert und Grenzwert 4.3
Die vorgegebenen Soll- und/ oder Grenzwerte werden in Abhängigkeit einer Kurve verschoben. Hier sind
sollwertabhängig gleichzeitig obere und untere Messwertgrenzwerte anzuheben b zw. abzusenken (Som-
mer- Winterkompensation).
Betriebsstundenerfassung 4.4
Alle angeschlossenen Geräte (Ventilatoren, Pumpen u sw.) erhalten eine Betriebsstunden -zählung. Die
Betriebsstundenzählungen sind mit Grenzwerten zu versehen. Die Einheit für die Zählungen ist in Stun-
den (h) einzurichten.
Außentemperatur geführte Regelung (witterungsgeführt) 4.5
Grundsätzlich wird bei den statischen Heizkreisen (HK) eine Außentemperatur (AT) geführte Vorlaufte m-
peraturregelung eingerichtet. Das bedeutet, dass aufgrund der A T für die Betriebszustände „Tag“ und
„Nacht“, jeweils Sollwerte für die Vorlauf temperatur (VL) errechnet werden. Im Betriebszustand
„Nacht“ wird der errechnete Sollwert „Tag“ um den Wert X abgesenkt. Der Wert zur Absenkung besitzt
zur Verminderung der Vorlauftemperatur ein negatives Vorzeichen (z.B. -20 K). Es ist ein Grenzwert min.
und max. für die Vorlauftemperatur einzurichten. Alternativ besteht die Möglichkeit, den min. und max.
Wert der Heizkurve (Stützpunkte) zu nutzen. Der für die Regelung errechnete und wirksame Sollwert ist
darzustellen. Der errechnete Sollwert darf die Grenzwerte der min. und max. Vorlauftemperaturen nicht
unter- oder überschreiten.
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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gleitendes Schalten (Start-Stopp-Optimierung), Gebäudetemperaturbegrenzung 4.6
Bei diesem Optimierungsprogramm wird die minimale Aufheiz - und maximale Abschaltzeit bei stat. Heiz-
kreisen zum Erreichen des Raumsollwertes „Tag“ und „Nacht“ zum Beginn und Ende der Nutzzeit (Zeit-
plan) errechnet. Der Beginn und das Ende der Nutzzei t wird dem aktuellen Zeitplan (scheduler) entnom-
men. Zur Berechnung müssen in Abhängigkeit der A T die Gebäudekenndaten von der A S automatisch
ermittelt werden. Zum Erreichen des Raumtemperatursollwerts „Tag“ , wird das Gebäude zum Einschal t-
zeitpunkt im Aufheizbetrieb mit maximaler Vorlauftemperatur erwärmt. Bei Erreichen des Raumsollwe r-
tes „Tag“ wird vom Betrieb „Aufheizen“ in den Betrieb „Tag“ (siehe Punkt „Außentemperatur geführte
Regelung“ sowie „Raumtemperaturkorrektur“ geschaltet). Das Programm setzt vo raus, dass eine Raum -
bzw. eine Referenzraumtemperatur des jeweiligen Heizkreises bauseits vorhanden ist oder neu geschaf-
fen wird. Bei Erreichen des Ausschaltzeitpunktes (Nachtbetr ieb) wird der Vorlauftemperatur sollwert auf
den min. Wert abgesenkt, das Regelventil geschlossen und die Pumpe mit einer Nachlaufzeit abgescha l-
tet.
Bei Außentemperatur < 3°C wird die Pumpe nicht abgeschaltet. Die eingestellte min . Vorlauftemperatur
ist zu überwachen und darf nicht unterschritten werden. Der erre chnete und wirksame Vorlauftemper a-
tursollwert ist im BACnet darzustellen. Bei Unterschreiten der Raumtemperatur „Nacht“ wird wieder in
den Aufheizbetrieb gewechselt, bis der Raumtemperatursollwert „Nacht“ um 1 K überschritten ist. A n-
schließend ist wieder i n den Nachtbetrieb, wie vor beschrieben, zu schalten. Die maximale Aufheizzeit
ist als Sollwert einzurichten. Die max. Aufheizzeit bedeutet, dass nach Ablauf dieser Zeit, auch ohne
Erreichen des vorgegebenen Raumtemperatursollwerts, der Aufheizbetrieb been det wird.
Zum Einsatz des Optimierungsprogrammes ist zwingend ein Raum- oder Referenzraumtemperaturfühler
erforderlich. Auch bei Sanierungen und Austausch bzw. Erneuerungen der AS ist der v.a. Fühler zu instal-
lieren.
Raumtemperaturkorrekturprogramm 4.7
Das Optimierungsprogramm wird in Verbindung mit der witterungsgeführten Regelung und/ oder gleite n-
dem Schalten eingesetzt. Der Vorlauftemperatur - Sollwert wird wie unter Punkt „Außentemperatur ge-
führte Regelung (witterungsgeführt)“ ermittelt. Aufgru nd der Abw eichung zwischen Soll und Ist Rau m-
temperatur im Tag- und Nachtbetrieb wird die errechnete Vorlauftemperatur angehob en beziehungswei-
se abgesenkt. Pro Kelvin Abweichung Soll-/ Ist Raumtemperatur ist die errechnete Vorlauftemperatur um
+(-) 4 K zu verschieben. Der Verschiebewert ist als Sollwert dem BACnet zur Verfügung zu stellen.
Sofern beide Programme „gleitendes Schalten “ und „Raumtemperaturkorrektur“ aktiviert sind, ist das
Programm Raumtemperaturkorrektur nur in der Betriebsart „Tag“ in Funktion. In der Betriebsart
„Nacht“ wird das Programm „gleitendes Schalten (Start -Stopp-Optimierung), Gebäudetemperaturb e-
grenzung“ eingesetzt. Die Programme „gleitendes Schalten“ und „Raumtemperaturkorrektur“ müssen als
beschreibbare Freigaben oder Schal tbefehle mittels einem BACnet Objekt aktiv / Inaktiv zu setzen sein.
Aufgrund des jeweiligen Status der Optimierungsprogramme, aktiv / inaktiv, sind die vor beschriebenen
Programmabläufe zu berücksichtigen. Zum Einsatz des Optimierungsprogrammes ist unbedingt ein Raum-
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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oder Referenzraumtemperaturfühler erforderlich. Auch bei Sanierungen sowie Austausch und Erneueru n-
gen von AS ist der v.g. Fühler zu installieren.
Außentemperaturabhängiges Schalten (Stützbetrieb) 4.8
Bei diesem Programm wird die Notwendigkeit zum Heizen beziehungsweise zum Betrieb de r einzelnen
Heizkreise (Verbraucher) in Abhängigkeit der gedämpften (verzögerten) AT festgestellt. Die einstellbaren
Grenzwerte (GW) für das Ein - und Ausschalten der Verbraucher sind jeweils für den „Tag- und Nachtbe-
trieb“ einzurichten. Die Grenzwerte sind dem BACnet zur Verfügung zu stellen. Die Verbraucher werden
ausgeschaltet, wenn die verzögerte A T den Grenzwert für Tag oder Nacht überschritten hat. Die Hyste-
rese beträgt 1 K. Zur Ermittlung der gedämpften AT wird die Speicherfähigkeit des Objektes durch eine
Zeitkonstante berücksichtigt. Die Zeitkonstante für das jeweilige Objekt beträgt bei einfacher (leichte-
rer) Bauweise 18 Std. und bei schwerer Bauweise 38 Std. Sofe rn die Bauweise nicht eingeschätzt werden
kann, sind 24 St d. einzustellen. Beim Ausschalten ist eine Pumpennachlaufzeit zu berücksichtigen. Die
Zeitkonstante und Nachlaufzeit ist als Sollwert dem BACnet zur Verfügung zu stellen.
Enthalphie- und Temperaturregelung RLT Anlagen 4.9
Über die Temperatur und der Enthalphie wird zyklisch die Energiemenge von Abluft und Außenluft sowie
die erforderliche Energiemenge des Zuluftstroms erfasst und verglichen. In Abhängigkeit dieser Kenngrö-
ße wird die Wärmerückgewinnung geregelt.
Präsenzmeldersteuerung RLT Anlagen 4.10
Aufgrund der Präsenz wird der Bedarf zum Lüften des Raumes festgestellt. Dazu wird der Freigabezei t-
raum zum Lüften mittels Zeitplan (schedule) festgelegt. Mit einem zusätzlichem Zeitplan „Vorspülen“ ist
der Zeitpunkt und die Daue r des Vors pülens festzulegen. Zudem ist eine Nachspülzeit nach Ende der
Präsenz festzulegen. Die Nachspülzeit ist im BACnet als verstellbarer Sollwert (Zeit in min.) einzurich-
ten. Die Präsenzmeldersteuerung wird z.B. für folgende Raumnutzungsarten eingesetzt:
Unterrichts-/ Klassenräume
Büro-/ Verwaltungsräume
Umkleideräume
Sitzungs-/ Besprechungsräume
Büchermagazine, Lager-/ Nebenräume, Sanitär -/ Sanitätsräume (Sofern keine zusätzlichen A n-
forderungen an die Raumluftzustände aufgrund einer besonderen Nutzung gestellt werden)
Raumluftqualitätsregelung (CO2) RLT Anlagen 4.11
Aufgrund der CO2 Raumluftkonzentration wird die Luftmenge angepasst. Der Bedarf zum Lüften wird mit
einem einstellbaren CO2 Grenzwert festgelegt. Es werden ausschließlich CO 2-Fühler (keine VOC Fühler
etc.) ohne automatischer Kalib rierungsfunktion verwendet. Eine automatische Kalibrierungsfunktion
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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führt zu verfälschten Werten, da zum Zeitpunkt der Kalibrierung die gerade dann auftretende CO 2-
Konzentration des Raumes herangezogen we rden und nicht die Minimalkonzentration der Außenluft. So-
fern d ie zu belüftende n Räume nicht dauerhaft von Personen frequentiert w erden (Eingangshallen,
Durchgangsräume etc.), ist die Präsenzmelde rsteuerung zusätzlich einzusetzen (z.B. Mensa, Aula, Sport -
und Turnhallen).
Bei Kombination der Präsenzmeldersteuerung mit der Raumluftqualitätsregelung ist folgende Steuerungs-
strategie anzuwenden: „Präsenz gemeldet und CO 2- Wert > eingestelltem Sollwert = Lüften EIN“. Zudem
ist eine Störmeldung für die betreffenden Räume mit folgender Bedingung zu erzeugen: „Keine Präsenz
und nach 30 min. die CO2- Konzentration > eingestellter Sollwert“. Die Zeit und CO 2- Konzentration sind
als verstellbare Sollwerte/ Grenzwerte dem BACnet zur Verfügung zu stellen.
Bei den aufgeführten Steuerungen der RLT Anlagen sind die Mindestförderluftmengen der RLT Anlagen zu
beachten.
Sommer-/ Winterbetrieb RLT Anlagen 4.12
Für die Festlegung des Sommer - und Winterbetriebes der RLT Anlagen sind Kalender zu nutzen. Für die
Grundeinstellung (Inbetriebnahme) des Kalenders sind folgende Einstellungen vorzunehmen :
Sommerbetrieb: 01. Mai - 30. September
Winterbetrieb: 01. Oktober – 30. April
5 Feldebene
Feldgeräte allgemein 5.1
Die Feldgeräte sind mittels 1:1 Verdrahtung oder über ein für die Feldebene der GA geeignetem und
standardisiertem Bussystem mit der A S zu verbinden. Gewerke bezogene eigene regel - und steuerungs-
technische Anlagen sind nur zugelassen, wenn reine Mess -, Steuer-, Regelungsaufgaben im geringen U m-
fang damit durchgeführt werden (z.B. Hebeanlagen, Pumpen zur Entwässerung, dezentrale Ablüfter
etc.). Sofern es wirtschaftlich zu vertreten ist, sind die Daten der Anlagen zur AS zu übertragen. Es sind.
Dann mind. die Stör - und Betriebsmeldungen der Anlagen zu übertragen. Unwirtschaftlich kann die Ei n-
bindung sein, wenn zum Beis piel hohe Kosten für die Übertragungswege entstehen oder bestehende A n-
lagen technisch sehr aufwendig umgebaut werden müssen.
Pumpenblockierschutzschaltung 5.2
Einschaltung der Pumpen in den Nachtstunden und zeitversetzt. Bei Bedarf max. 1 / Woche für ca. 1
min..
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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Raumlufttechnische – Anlagen (RLT) 5.3
Die RLT Anlagen sind mit den AS wie gefordert zu steuern und regeln. Der Einsatz von ggf. erforderlichen
eigenen Regelungen und Steuerungen (Geräte/ Anlagen mit autarker Regelung/ Steuerung ), die nicht
den hier aufgeführten Anforderungen entsprechen, sind vor Erstellung der Leistungsbeschreibungen (Aus-
schreibungsunterlagen) mit der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement abzusprechen. Die Pumpen der
Vor- und Nacherhitzer sowie, falls vorhanden der Kühler , sind aufgrund geeigneter Kenngrößen ein- und
auszuschalten (z.B. durch die Auswertung der Stellung des Regelventils). Zudem sind d ie jeweiligen Zu-
bringerpumpen nur auf Anforderung der jeweiligen RLT-Anlagen oder deren Anlagenteile ein- und auszu-
schalten. Bei allen Pumpen ist ein Dauerbetrieb nicht zulässig. Das Beaufschlagen des Wärmeerzeugers
mit einem konstanten Temperatursollwert zu r Versorgung der Erhitzer ist nicht zulässig. Es sind geeign e-
te Kenngrößen, z.B. die Abhängigkeit zur AT etc. zu nutzen.
Wärmeerzeugungsanlagen (z. B. Kesselanlagen) 5.4
Wärmeerzeugungsanlagen s ind hier im Sinne der Gebäudeautomation als Feldgeräte anzusehen und an
die AS anzubinden. Die Kesselregelung/ Steuerung erfolgt autark mit Re gel- und Steuergeräten des Wär-
meerzeugers. Die Temperaturvorgabe erfolgt durch die AS. Zur Übermittlung der Anlagendaten (Störu n-
gen, Sollwerte , Ansteuerung etc.) ist eine geeignete Schnittstelle mit standardisiertem Protokoll (z.B.
LON, ModBus, etc.) einzusetzen und die Daten ins GA-Netz (BACnet) zu übertragen. Der AKS muss ange-
wendet werden.
Sofern eine Wärmeerzeugungsanlage im Bestand in eine neue AS integriert werden soll, ist das spätes-
tens vor Erstellung der Leistungsverzeichnisse (Ausschreibungsunterlagen) mit de r Gebäudewirtschaft,
Energiemanagement abzustimmen. Es ist sicherzustellen, das Stör - und Gefahrenmeldungen der Anlagen
differenziert (nicht nur eine Sammelstörmeldung) an die AS übertragen werden (z .B. Sicherheitstempe-
raturbegrenzer, Brennerstörung etc.).
Die Wärmeerzeuger werden bedarfsabhängig geführt. Das heißt, es wird dem Heizsystem nur die Vorlauf-
temperatur (Gesamtvorlauftemperatur) zur Verfügung gestellt, die benötigt wird . Die AS errechnet die
benötigte Gesamtvorlauftemperatur und über gibt diese an die Kesselregelung/ Steuerung. Die Gesam t-
vorlauftemperatur errechnet sich aus dem max . Sollwert der Verbraucher (z.B. der höchsten, wirksamen
und errechneten Vorlauftemperatur, plus Erhöhung von 5 Ke lvin). Bei RLT - Anlagen mit Erhitzern und/
oder Kühlern wird der Sollwert unter Umständen über die AT und Kennlinie festgelegt. Dauerhaft ko n-
stante Vorgaben für die Gesamtvorlauftemperatur sind nicht zulässig. Sofern von der v.g. Steuerung/
Regelung abgewichen wird, muss das mit der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement vor Erstellung des
Leistungsverzeichnisses abgestimmt werden.
Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen, Holzpelletanlagen 5.5
Die Steuerung/ Regelung der Anlagen erfolgt autark. Die u.U. erforderliche Ansteuerung der Anlagen
sowie die Strategie der Gesamtanlage (alle Wärmeerzeuger) und Festlegung der Datenpunkte (BACnet
Objekte) ist mit der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement in der Planungsphase (spätestens in LPH 3)
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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rechtzeitig abzustimmen. Die Datenpunkte der Anlagen sind mittels geeigneter Schnittstellen und stan-
dardisiertem Protokoll (Siehe auch Punkt Wärmeerzeugungsanlagen ) in das GA Netz (BACnet) zu übertra-
gen. Beim Objektnamen ist der Anlagenkennungsschlüssel (AKS) umzusetzen.
Kältemaschinen 5.6
Siehe Punkt Wärmeerzeugungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen etc.
Photovoltaikanlagen 5.7
Mind. folgende Daten sind über eine geeignete Schnittstelle und standardisiertem Protokoll in GA Netz
(BACnet) zu übertragen:
Aktuelle elektrische Leistung der Gesamtanlage in Watt (W) (COV 500 -1000)
Aktuelle elektrische Leistung je Phase in Watt (W) (COV 500 -1000)
Elektrische Leistung gesamt in Kilowattstunden (kWh) (pollen 15 min.)
Für alle Werte sind in der AS oder dem Gerät der Photovoltaikanlage BACnet Trendobjekte nach Vorgabe
anzulegen. Beim Objektnamen ist der Anlagenkennungsschlüssel (AKS) umzusetzen.
Beleuchtungssysteme 5.8
Die für die Beleuchtungssteuerung eingesetzten Präsenzmelder sin d für die Steuerung der TGA Anlagen
(RLT) einzusetzen. Die Meldung ist dem GA -Netz (BACnet) zur Verfügung zu stellen. Die Beleuchtung s-
steuerung und Regelung wird in den Energieleitlinien beschrieben.
Fensteranlagen zur freien Lüftung (motorisch betrieben) 5.9
Motorisch betriebene Fensteranlagen zur Automatisierung der freien Lüftung sind durch die AS zu steuern
und regeln.
6 BACnet
Anforderungen Objekte 6.1
Über die im AMEV-Testat AS-B V1.2 gestellten Anforderungen hinaus sind bei den Objekten, „AO, AV, BO,
BV, MO, MV“ die Eigenschaft -„Relinquish Default“- beschreibbar einzurichten.
Bei den „Trend-Objekten“ wird die Eigenschaft -„COV-Resubsription-Interval“- nur einmal am Tag g e-
sendet.
Die Meldungen werden ausschließlich durch objektinternen Melden (Intrinsinc Reporting) übermittelt.
Sofern das Objekt Loop nicht unterstützt wird, müssen im BACnet mind. folgende Werte mittels geeigne-
ter Objekte bereitgestellt werden:
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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min. und max. Ausgang der Stellgröße (z.B. min = 0%, max = 100%)
Schwellenwert (COV_Increment), P-Anteil, I-Anteil, Totzeit,
Out of Service/Hand, Regler-Wirksinn, Bias
Ein- und Ausgangsvariable, Sollwert (die Objekte werden bei der Ermittlung der Anzahl als „1
Stck.“ Loop-Objekt gezählt)
Zeitplan und Kalender (Schedule und Calendar) 6.2
Die nachfolgend aufgeführte Anzahl der einzurichtenden Zeitprogramme stellt die Mindestanzahl dar. Im
Einzelfall können auch zusätzliche Programme erforderlich sein (Z.B. RLT Anlagen Vorspülen).
1 x Zeitplan (schedule) für jeden Verbraucher (Heizkreis, RLT – Anlage etc.)
3 x Zeitplan (schedule) für die WWB, (1 x Normalbetrieb, 1xLegionellen, 1xZirkulation)
3 x Kalender (Calender) pro Automationsstation (AS)
Meldeklassen (Notification Class) 6.3
Folgende Meldeklassen und Prioritäten sind einzurichten:
Meldeklassen Prioritäten
Alarm Fehler normal
Alarmmeldung 55 255 74
Störmeldung 75 255 94
Ereignismeldung 95 255 114
Systemmeldung 115 255 134
Wartung 135 255 154
Handschaltung (LVB) 155 255 174
Schaltung - MBE 175 255 194
manuelle Heizzeitverlängerung 195 255 214
Sonstige 235 255 254
Kommende Meldungen sind mit der niedrigsten und gehende mit der höchsten Priorität in den jeweiligen
Meldeklassen (z.B. Meldeklasse Alarmmeldungen - kommend Priorität 55 - gehend Priorität 74) einzurich-
ten. In den Meldeklassen ist als Empfänger ausschließlich „DEV90001“- einzutragen. D er automatische
Eintrag anderer Geräte (Devices) ist nicht zulässig.
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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Betriebsstunden 6.4
Die Betriebsstunden müssen mit einem „Analog Value Objekt“ (AV) und in Stunden eingerichtet werden.
Es ist jedoch sicherzustellen, dass beim Zurücksetzen der Betriebsstunden im Objekt auch die Eige n-
schaft „Elapsed Active Time“ der Betriebsmeldung zurückgesetzt bzw. auf „Null“ gesetzt wird. Die Fun k-
tionalität der Nullsetzung und Zurückstellens der Betriebsmeldung muss erhalten bleiben.
Trendobjekte 6.5
Die AS müssen mindestens 50 Trendlog-Objekte mit einer Mindestanzahl von jeweils 250 Einträgen verar-
beiten können. Durch die Anzahl der Trends dürfen keine Performanceeinbußen auftreten. Es müssen
mind. folgende Trends eingerichtet werden:
RLT Anlagen:
AU-, MI-, ZU-, AB-, FO – Lufttemperaturen, Feuchte- und CO2 Messungen
VL-/ RL – Temperaturen der Erhitzer bzw. Kühler, Raumtemperaturen
Klappenstellungen, Ansteuerung bzw. Rückmeldungen der FU‘s
Betriebsmeldungen Pumpen und Ventilatoren
Wärmeerzeuger (u.a. BHKW’s, Wärmepumpen etc.):
VL-/ RL – Temperaturen/ je Wärmeerzeuger
Gesamt VL – RL-Temp./ aller Wärmeerzeuger
VL-/ RL Temp. primär und sekundär hydraulische r Weichen und Wärmetauscher Betriebsmeldun-
gen/ Wärmeerzeuger und Pumpen
errechnete Sollwerte VL-Temp., Klappenstellungen,
Ventil- und Wärmeerzeugungsansteuerungen.
Statische Heizkreis, Warmwasserbereitung etc.:
VL-/ RL Temperaturen, Ventilansteuerungen, errechnete Sollwerte VL Temperaturen
Raumtemperaturen, Betriebsmeldungen Pumpe, WWB Speichertemperatur
Die Trend- Objekte für z.B. Kältemaschinen und sonstige , hier nicht aufgeführten Anlagen , sind mit der
Gebäudewirtschaft, Energiemanagement in der Planungsphase rechtzeitig abzu stimmen.
Die Trend– Log - Objekte müssen als Standard mit -„Wertänderung“- (COV_Increment) eingerichtet (kein
„pollen“) werden. Jedoch müssen die Trend Objekte wieder auf „pollen“ umgestellt werden können ,
ohne Ihre Funktionalität und vorher aufgezeichneten Werte zu verlieren. In den Trend- Logs dürfen keine
Meldeklasse eingetragen werden. Die Möglichkeit zur Einrichtung von Meldeklassen muss aber weiterhin
bestehen bleiben.
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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Folgende „COV Increment“ - Werte sind bei den jeweiligen Trend Objekten einzurichten:
VL/ RL Temperaturen 3 – 5 K
Ventil- und Klappenstellungen/ Ansteuerungen 5 %
Raum- und Außentemperaturen 0,2 K
Kanaltemperaturen und Feuchte RLT Anlagen 2 K/ 5 %
Sollwerte (z.B. errechnete VL Temperatur.) 3 K
CO 2 Messungen 100 ppm
Einblendpunkte Management- und Bedieneinrichtung/ Automationsstation 6.6
Für die Darstellung der dynamischen Einblendpunkte auf M BE und A S Ebene müssen im BACnet mind.
folgende Objekte zur Verfügung gestellt werden:
Heizkreise:
alle analogen und digitalen Ein- und Ausgänge
Freigabe und Rückmeldung Betriebsmodus (Auto, Aus, Tag, Nacht, Optimierung)
Betriebsmodus (Rückmeldung)
Freigabe Optimierungsprogramme (Ein, Aus)
Maximale Aufheizzeit (Start-Stopp-Optimierung)
Zeitplan und Kalender
Sollwert Raumtemperatur Tag/Nacht
Sollwerte Tag/ Nacht für Gebäudetemperaturbegrenzung (Stützbetrieb)
Sollwert Vorlauftemperatur errechnet
Sollwert Vorlauftemperatur minimale und maximale
Sollwert Heizkurve: Steilheit und Parallelverschiebung oder Kennlinie mit Stützpu nkten
Außentemperaturen
Örtlich Meldungen
Betriebsstunden
Reglerobjekte
Raumlufttechnische - Anlagen:
alle analogen und digitalen Ein- und Ausgänge
Freigabe Betriebsmodus (Auto, Aus, Stufe 1 – n, Stützbetrieb)
Betriebsmodus (siehe Freigabe Betriebsmodus)
Zeitplan und Kalender
Sollwerte alle (zum Beispiel Raumtemperatur)
Sollwerte alle errechneten, Sequenzeinteilung
Minimale und Maximale Werte Zuluft
Außentemperatur
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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Örtlich Meldungen
Betriebsstunden
Reglerobjekte
Wärmeerzeuger:
alle analogen und digitalen Ein- und Ausgänge
Freigabe Betriebsmodus (Auto, Aus, Ein)
Betriebsmodus (siehe Freigabe Betriebsmodus)
Zeitplan und Kalender
Sollwerte alle inkl. berechnete
Außentemperatur
Örtlich Meldungen
Betriebsstunden
Physikalische Einheiten und Zustandstexte 6.7
Die Zustandstexte und physikalischen Einheiten sind nach AMEV Broschüre Anhang 7.4 und 7.5 Broschüre
Nr. 112 (BACnet 2011 – BACnet in öffentlichen Gebäuden) einzurichten.
Parametereinstellungen 6.8
Heizkurven:
AT -10°C – VL 75°C, AT 0°C – VL 55°C, AT 10°C – VL 40°C, AT 20°C – VL 20°C oder
Steigung - 1,4, Parallelverschiebung - 0 K, Startpunkt min. VL Temperatur
Sollwert Stützbetrieb Tag - 21°C, Nacht - 10°C,
Nachtabsenkung -20K
max. Aufheizzeit 4h
Nutzzeitverlängerung - 4h
Sollwert Raumtemperatur Nacht – 12°C, Tag - entsprechend den Vorgaben der Energieleitlinien
Objektname und Beschreibung (Description) 6.9
Als BACnet Objektname wird der Anlagenkennungsschlüssel (AKS) eingesetzt.
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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Anlagenkennungssschlüssel (AKS) 6.10
Der nachfolgend aufgeführte Anlagenkennungsschlüssel (AKS) und Beschreibungen erheben kei-
nen Anspruch auf Vollständigkeit. Dieser ist bei Bedarf zu ergänzen. Die Ergänzungen sind mit
der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement im Vorfeld abzustimmen. Die folgenden Tabellen
können in Form einer Datei von der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement auf Anforderung
zur Verfügung gestellt werden.
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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Beispiele für Objektnamen und Beschreibungen 6.11
Bei der Verwendung der Beispiele ist darauf zu achten, dass die entsprechende WE - Nummer des Objekts/ Liegenschaft für den Objektnamen verwendet
wird. (die ersten 5 Zahlen des Objektnamens entsprechen der WE – Nummer (Liegenschafts- Objektnummer).
Kesselanlage
(Wärmeerzeuger)
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment
21041HZG100RL01MT01 Ruecklauftemperatur hydraulische Weiche Primaer °C 3-5
21041HZG100RL01MT02 Ruecklauftemperatur hydraulische Weiche Sekundaer °C 3-5
21041HZG100VL01MT01 Vorlauftemperatur hydraulische Weiche Primaer °C 3-5
21041HZG100VL01MT02 Vorlauftemperatur hydraulische Weiche Sekundaer °C 3-5
21041HZG100GA01AL01 Alarmmeldung NOT-AUS Kesselanlage Normal/Alarm
21041HZG100GA01ZP01 Zeitplan Kesselfolge
21041HZG100GA01SB01 Schaltbefehl Umschaltung Kesselfolge Ein/Aus
21041HZG100VL01SW01 Sollwert Vorlauftemperatur Anforderung Heizkreise °C
21041HZG100VL01SW02 Sollwert Vorlauftemperatur Erhoehung Kesselanlage K
21041HZG100GA01SW01 Sollwert Einschaltverzoegerung Kesselanlage min
21041HZG100GA01SW02 Sollwert Ausschaltverzoegerung Kesselanlage min
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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21041HZG100GA01SW03 Sollwert Einschaltverzoegerung Folgekessel min
21041HZG100VL01SW01 Sollwert Vorlauftemperatur Kesselanlage °C
21041HZG100GA01RM01 Anforderung Heizbetrieb Ein/Aus
21041HZG100AT01MT01 Außentemperatur °C 0,2 - 0,3
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment
21041HZG101KE01AL01 Alarmmeldung Sicherheitstemperaturbegrenzer Kessel Normal/Alarm
21041HZG101KE01AL02 Alarmmeldung Sicherheitstemperaturwaechter Kessel Normal/Alarm
21041HZG101KE01AL03 Alarmmeldung Sicherheitsdruckbegrenzer max Kessel Normal/Alarm
21041HZG101KE01AL04 Alarmmeldung Sicherheitsdruckbegrenzer min Kessel Normal/Alarm
21041HZG101KE01AL05 Alarmmeldung Wassermangelsicherung Kessel Normal/Alarm
21041HZG101KE01SA01 Stellbefehl Leistung Kessel 0-100 % 3-5
21041HZG101KE01AS01 Rueckmeldung Leistung Kessel 0-100 % 3-5
21041HZG101KE01BM01 Betriebsmeldung Kessel Ein/Aus
21041HZG101VL01MT01 Vorlauftemperatur Kessel °C 3-5
21041HZG101KE01RM01 Handschaltung Sollwert Kessel Auto/Hand
21041HZG101KE01RM02 Handschaltung Kessel Auto/Hand
21041HZG101KE01SB01 Schaltbefehl Kessel Ein/Aus
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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21041HZG101KE01SM01 Stoermeldung Kessel Normal/Stoerung
21041HZG101KE01SB02 Betriebsstunden Reset Kessel Ein/Aus
21041HZG101KE01BS01 Betriebsstunden Kessel hr
21041HZG101KL01RM01 Rueckmeldung Klappe Kessel Auf/Zu
21041HZG101KL01RM02 Handschaltung Klappe Kessel Auto/Hand
21041HZG101KL01SB01 Schaltbefehl Klappe Kessel Auf/Zu
21041HZG101PU01BM01 Betriebsmeldung Pumpe Kessel Ein/Aus
21041HZG101PU01RM01 Handschaltung Pumpe Kessel Auto/Hand
21041HZG101PU01SB01 Schaltbefehl Pumpe Kessel Ein/Aus
21041HZG101PU01SM01 Stoermeldung Pumpe Kessel Normal/Stoerung
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment
21041HZG101PU01SB02 Schaltbefehl Pumpe Blockierschutz Kessel Ein/Aus
21041HZG101PU01SB03 Betriebsstunden Reset Pumpe Kessel Ein/Aus
21041HZG101VL01BS02 Betriebsstunden Pumpe Kessel hr
21041HZG101PU01ZP01 Zeitplan Pumpe Blockierschutz Kessel
21041HZG100RL01MT01_TL Trend Ruecklauftemperatur hydraulische Weiche Primaer
21041HZG100RL01MT02_TL Trend Ruecklauftemperatur hydraulische Weiche Sekundaer
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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21041HZG100VL01MT01_TL Trend Vorlauftemperatur hydraulische Weiche Primaer
21041HZG100VL01MT02_TL Trend Vorlauftemperatur hydraulische Weiche Sekundaer
21041HZG100VL01MT03_TL Trend Vorlauftemperatur Kesselanlage
21041HZG100VL01SW01_TL Trend Sollwert Vorlauftemperatur Kesselanlage
21041HZG101VL01MT01_TL Trend Vorlauftemperatur Kessel 1
21041HZG102VL01MT01_TL Trend Vorlauftemperatur Kessel 2
21041HZG100RL01MT01 Ruecklauftemperatur hydraulische Weiche Primaer °C 3-5
21041HZG100RL01MT02 Ruecklauftemperatur hydraulische Weiche Sekundaer °C 3-5
21041HZG100VL01MT01 Vorlaufemperatur hydraulische Weiche Primaer °C 3-5
21041HZG100VL01MT02 Vorlauftemperatur hydraulische Weiche Sekundaer °C 3-5
21041HZG100GA01AL01 Alarmmeldung NOT-AUS Kesselanlage Normal/Alarm
21041HZG100GA01ZP01 Zeitplan Kesselfolge
21041HZG100GA01SB01 Schaltbefehl Umschaltung Kesselfolge Ein/Aus
21041HZG100VL01SW01 Sollwert Vorlauftemperatur Anforderung Heizkreise °C
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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Heizkreis
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment
21270HZG404GA01SB01 Schaltbefehl Gesamtanlage Heizkreis West Auto/Tag/Nacht
21041HZG404AT01MT01 Aussentemperatur °C 0,2 - 0,3
21041HZG404AT01RM01 Aussentemperatur verzoegert °C 0,2 - 0,3
21270HZG404PU01SB01 Schaltbefehl Pumpe Heizkreis West Ein/Aus
21270HZG404PU01BM01 Betriebsmeldung Pumpe Heizkreis West Aus/Ein
21270HZG404PU01BS01 Betriebsstunden Pumpe Heizkreis West 0 hr
21270HZG404PU01SB02 Betriebsstunden Pumpe Reset Heizkreis West Aus/Ein
21270HZG404PU01RM01 Handschaltung Pumpe Heizkreis West Auto/Hand
21270HZG404PU01SB03 Schaltbefehl Pumpe Blockierschutz Heizkreis West Ein/Aus
21270HZG404PU01SM01 Stoermeldung Pumpe Heizkreis West Normal/Stoerung
21270HZG404PU01SW01 Sollwert Nachlaufzeit Pumpe Heizkreis West 300-600 sec
21270HZG404PU01ZP01 Zeitplan Pumpe Blockierschutz Heizkreis West
21270HZG404VA01SA01 Stellbefehl Ventil Heizkreis West 0-100 % 3-5
21270HZG404VA01RM01 Handschaltung Ventil Heizkreis West Auto/Hand
21270HZG404VL01MT01 Vorlauftemperatur Heizkreis West °C 3-5
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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21270HZG404VL01SW01 Sollwert Vorlauftemperatur errechnet Heizkreis West °C
21270HZG404VL01SW03 Sollwert Nachtabsenkung Vorlauftemperatur Heizkreis West -20 K
21270HZG404VL01SW04 Sollwert Speicherfaehigkeit Heizkreis West 0 hr
21270HZG404VL01SW05 Heizkurve Heizkreis West Stuetzpunkt X1 -10 °C 1
21270HZG404VL01SW06 Heizkurve Heizkreis West Stuetzpunkt X2 0 °C 1
21270HZG404VL01SW07 Heizkurve Heizkreis West Stuetzpunkt X3 10 °C 1
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment
21270HZG404VL01SW08 Heizkurve Heizkreis West Stuetzpunkt X4 20 °C 1
21270HZG404VL01SW09 Heizkurve Heizkreis West Stuetzpunkt Y1 70 °C 1
21270HZG404VL01SW10 Heizkurve Heizkreis West Stuetzpunkt Y2 55 °C 1
21270HZG404VL01SW11 Heizkurve Heizkreis West Stuetzpunkt Y3 40 °C 1
21270HZG404VL01SW12 Heizkurve Heizkreis West Stuetzpunkt Y4 20 °C 1
21270HZG404RA01MT01 Raumtemperatur Heizkreis West °C 0,2 - 0,3
21270HZG404RA01SB02 Schaltbefehl Raumkorrektur Heizkreis West Ein/Aus
21270HZG404RA01SB03 Schaltbefehl Start/Stopp Heizkreis West Ein/Aus
21270HZG404RA01RM01 Rueckmeldung Tag/Nacht Heizkreis West Tag/Nacht
21270HZG404RA01SW01 Sollwert Raumtemperatur Tag Heizkreis West 20 °C
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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21270HZG404RA01SW02 Sollwert Raumtemperatur Nacht Heizkreis West 14 °C
21270HZG404RA01SW06 Sollwert Start/Stopp max. Aufheizzeit Heizkreis West 240 min
21270HZG404RA01SW03 Sollwert Stuetzbetrieb Tag Heizkreis West 21 °C
21270HZG404RA01SW04 Sollwert Stuetzbetrieb Nacht Heizkreis West 10 °C
21270HZG404RA01SW07 Sollwert Nutzzeitverlaengerung Heizkreis West 240 min
21270HZG404RA01RM02 Rueckmeldung Nutzzeitverlaengerung Heizkreis West Ein/Aus
21270HZG404RA01ZP01 Zeitplan Heizkreis West
21270HZG404LO01SA01 Stellbefehl Regler Heizkreis West 0-100 % 3-5
21270HZG404LO01SW03 Sollwert Nachstellzeit Regler Heizkreis West 300 sec
21270HZG404LO01SW02 Sollwert P-Anteil Regler Heizkreis West 35 K
21270HZG404LO01SW04 Sollwert Reglerausgang max. Heizkreis West 100 %
21270HZG404LO01SW05 Sollwert Reglerausgang min. Heizkreis West 0 %
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment
21270HZG404LO01SB01 Schaltbefehl Regler adaptiv Heizkreis West Ein/Aus
21270HZG404RA01MT01_TL Trend Raumtemperatur Heizkreis West
21270HZG404VL01MT01_TL Trend Sollwert Vorlauftemperatur errechnet Heizkreis West
21270HZG404VA01MT01_TL Trend Stellbefehl Ventil Heizkreis West
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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21270HZG404VL01MT01_TL Trend Vorlauftemperatur Heizkreis West
21270HZG404PU01BM01_TL Trend Betriebsmeldung Pumpe Heizkreis West
Lüftungsanlagen
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment
21101RLT601KL01SA01 Stellbefehl Außenluftklappe Lueftung Sporthalle 0-100 % 3-5
21101RLT601KL02SA01 Stellbefehl Bypassklappe Zuluft Lueftung Sporthalle 0-100 % 3-5
21101RLT601KL02AS01 Stellung Bypassklappe Zuluft Lueftung Sporthalle 0-100 % 3-5
21101RLT601KL02RM01 Handschaltung Bypassklappe Zuluft Lueftung Sporthalle Auto/Hand % 3-5
21101RLT601WG01SA01 Stellbefehl Waermerueckgewinnung Lueftung Sporthalle 0-100 % 3-5
21101RLT601WG01AS01 Stellung Waermerueckgewinnung Lueftung Sporthalle 0-100 % 3-5
21101RLT601EH01SA01 Stellbefehl Ventil Erhitzer Lueftung Sporthalle 0-100 % 3-5
21101RLT601EH01AS01 Stellung Ventil Erhitzer Lueftung Sporthalle 0-100 % 3-5
21101RLT601FU01SA01
Stellbefehl Frequenzumrichter Zuluftventilator Lueftung
Sporthalle
0-100 % 3-5
21101RLT601FU01RM01
Stellung Frequenzumrichter Zuluftventilator Lueftung Spor t-
halle
0-100 % 3-5
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment
21101RLT601FU02SA01
Stellbefehl Frequenzumrichter Abluftventilator Lueftung
Sporthalle
0-100 % 3-5
21101RLT601FU02RM01
Stellung Frequenzumrichter Abluftventilator Lueftung Spor t-
halle
0-100 % 3-5
21101RLT601LO01SA01 Stellbefehl Regler Ventil Erhitzer Lueftung Sporthalle 0-100 % 3-5
21101RLT601LO01SW03 Sollwert Reglerausgang max. Erhitzer Lueftung Sporthalle % 3-5
21101RLT601LO01SW04 Sollwert Reglerausgang min. Erhitzer Lueftung Sporthalle % 3-5
21101RLT601LO04SA01
Stellbefehl Regler Frequenzumformer Zuluft Lueftung Spor t-
halle % 3-5
21101RLT601LO04SW03 Sollwert Reglerausgang max FU Zuluft Lueftung Sporthalle % 3-5
21101RLT601LO04SW04 Sollwert Reglerausgang min. FU Zuluft Lueftung Sporthalle % 3-5
21101RLT601AT01MT01 Außenlufttemperatur °C 0,2 - 0,3
21101RLT601ZU01MT01
Zulufttemperatur nach Waermerueckgewinnung Lueftung
Sporthalle
°C 1-3
21101RLT601ZU01MT02 Zulufttemperatur Lueftung Sporthalle °C 1-3
21101RLT601AB01MT01 Ablufttemperatur Lueftung Sporthalle °C 1-3
21101RLT601FO01MT01 Fortlufttemperatur Lueftung Sporthalle °C 1-3
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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21101RLT601ZU01SW01 Sollwert Zulufttemperatur Lueftung Sporthalle °C
21101RLT601ZU01SW02 Sollwert Zulufttemperatur max. Lueftung Sporthalle °C
21101RLT601ZU01SW03 Sollwert Zulufttemperatur min. Lueftung Sporthalle °C
21101RLT601AB01SW01 Sollwert Ablufttemperatur Lueftung Sporthalle °C
21101RLT601RA01MT01 Raumtemperatur Lueftung Sporthalle °C 0,2 - 0,3
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment
21101RLT601RA01SW01 Sollwert Raumtemperatur Lueftung Sporthalle °C
21101RLT601EH01MT01 Vorlauftemperatur Erhitzer Lueftung Sporthalle °C 3-5
21101RLT601EH01MT02 Ruecklauftemperatur Erhitzer Lueftung Sporthalle °C 3-5
21101RLT601LO02SW01 Sollwert Fuehrungsregler Raumtemperatur Lueftung Sporthalle °C 0,2 - 0,3
21101RLT601LO03SW04
Sollwert Fuehrungsregler Reglerausgang max Lueftung Spor t-
halle °C 0,2 - 0,3
21101RLT601LO03SW05
Sollwert Fuehrungsregler Reglerausgang min. Lueftung Spor t-
halle °C 0,2 - 0,3
21101RLT601LO03SW01 Sollwert Folgeregler Zulufttemperatur Lueftung Sporthalle °C 3-5
21101RLT601LO03SW04 Sollwert Folgeregler Reglerausgang max Lueftung Sporthalle °C 0,2 - 0,3
21101RLT601LO03SW05 Sollwert Folgeregler Reglerausgang min. Lueftung Sporthalle °C 0,2 - 0,3
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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21101RLT601PU01BS01
Betriebsstunden Pumpe Waermerueckgewinnung Lueftung
Sporthalle
h
21101RLT601PU02BS01 Betriebsstunden Pumpe Erhitzer Lueftung Sporthalle h
21101RLT601ZU01RM01 Handschaltung Zuluftventilator Lueftung Sporthalle Auto/Hand h
21101RLT601AB01BS01 Betriebsstunden Abluftventilator Lueftung Sporthalle h
21101RLT601LO01SW01 Sollwert Regler P-Anteil Erhitzer Lueftung Sporthalle K
21101RLT601LO02SW02 Sollwert Fuehrungsregler P-Anteil Lueftung Sporthalle K
21101RLT601LO03SW02 Sollwert Folgeregler P-Anteil Lueftung Sporthalle K
21101RLT601LO01SW02 Sollwert Regler Nachstellzeit Erhitzer Lueftung Sporthalle min
21101RLT601LO03SW03 Sollwert Folgeregler Nachstellzeit Lueftung Sporthalle min
21101RLT601LO04SW02 Sollwert Regler Nachstellzeit FU Zuluft Lueftung Sporthalle min
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment
21101RLT601LO05SW02 Sollwert Regler Nachstellzeit Druck Zuluft Lueftung Sporthalle min
21101RLT601ZU01SW01 Sollwert Zuluftdruck Lueftung Sporthalle Pa
21101RLT601ZU01SW02 Sollwert Zuluftdruck max. Lueftung Sporthalle Pa
21101RLT601ZU01SW03 Sollwert Zuluftdruck min. Lueftung Sporthalle Pa
21101RLT601ZU01MP01 Zuluftdruck Lueftung Sporthalle Pa 10-20
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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21101RLT601ZU01MP01_TL Trend Zuluftdruck Lueftung Sporthalle
21101RLT601AB01MP01 Abluftdruck Lueftung Sporthalle Pa 10-20
21101RLT601AB01MP01_TL Trend Abluftdruck Lueftung Sporthalle
21101RLT601LO05SA01 Stellbefehl Regler Druck Zuluft Lueftung Sporthalle Pa 10-15
21101RLT601LO05SW03 Sollwert Reglerausgang max Druck Zuluft Lueftung Sporthalle Pa 10-15
21101RLT601LO05SW05 Sollwert Reglerausgang min. Druck Zuluft Lueftung Sporthalle Pa 10-15
21101RLT601GA01SB01 Schaltbefehl Gesamtanlage Lueftung Sporthalle Auto/Ein/Aus
21101RLT601KL01SB01 Schaltbefehl Außenluftklappe Lueftung Sporthalle Auf/Zu
21101RLT601KL01RM01 Rueckmeldung Außenluftklappe Lueftung Sporthalle Auf/Zu
21101RLT601KL01RM02 Handschaltung Außenluftklappe Lueftung Sporthalle Auto/Hand
21101RLT601KL03SB01 Schaltbefehl Fortluftklappe Lueftung Sporthalle Auf/Zu
21101RLT601KL03RM01 Rueckmeldung Fortluftklappe Lueftung Sporthalle Auf/Zu
21101RLT601FI01WM01 Wartungsmeldung Außenluftfilter Lueftung Sporthalle Normal/Wartung
21101RLT601FI02WM01 Wartungsmeldung Abluftfilter Lueftung Sporthalle Normal/Wartung
21101RLT601PU01SB01
Schaltbefehl Pumpe Waermerueckgewinnung Lueftung Spor t-
halle
Ein/Aus
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment
21101RLT601PU01BM01
Betriebsmeldung Pumpe Waermerueckgewinnung Lueftung
Sporthalle
Ein/Aus
21101RLT601PU01SM01
Stoermeldung Pumpe Waermerueckgewinnung Lueftung Spor t-
halle
Normal/Stoerung
21101RLT601PU02SB01 Schaltbefehl Pumpe Erhitzer Lueftung Sporthalle Ein/Aus
21101RLT601PU02BM01 Betriebsmeldung Pumpe Erhitzer Lueftung Sporthalle Ein/Aus
21101RLT601PU02BM01_TL Trend Betriebsmeldung Pumpe Erhitzer Lueftung Sporthalle
21101RLT601PU02SM01 Stoermeldung Pumpe Erhitzer Lueftung Sporthalle Normal/Stoerung
21101RLT601PU02RM01 Handschaltung Pumpe Erhitzer Lueftung Sporthalle Auto/Hand
21101RLT601VA01RM01
Handschaltung Ventil Waermerueckgewinnung Lueftung Spor t-
halle
Auto/Hand
21101RLT601VA02RM01 Handschaltung Ventil Erhitzer Lueftung Sporthalle Auto/Hand
21101RLT601ZU01AL01 Alarmmeldung Frostschutzwaechter Zuluft Lueftung Sporthalle Normal/Alarm
21101RLT601ZU01AL02
Alarmmeldung Keilriemenueberw. Ventilator Zuluft Lueftung
Sporthalle
Normal/Alarm
21101RLT601ZU01AL03 Alarmmeldung Rauchmelder Zuluft Lueftung Sporthalle Normal/Alarm
21101RLT601ZU01AL04 Alarmmeldung Brandschutzklappe Zuluft Lueftung Sporthalle Normal/ Alarm
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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21101RLT601ZU01SB01 Schaltbefehl Zuluftventilator Lueftung Sporthalle Ein/Aus
21101RLT601ZU01BM01 Betriebsmeldung Zuluftventilator Lueftung Sporthalle Ein/Aus
21101RLT601ZU01BM01_TL Trend Betriebsmeldung Zuluftventilator Lueftung Sporthalle
21101RLT601ZU01SM01 Stoermeldung Zuluftventilator Lueftung Sporthalle Normal/Stoerung
21101RLT601ZU01BS01 Betriebsstunden Zuluftventilator Lueftung Sporthalle hr
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment
21101RLT601AB01SB01 Schaltbefehl Abluftventilator Lueftung Sporthalle Ein/Aus
21101RLT601AB01BM01 Betriebsmeldung Abluftventilator Lueftung Sporthalle Ein/Aus
21101RLT601AB01BM01_TL Trend Betriebsmeldung Abluftventilator Lueftung Sporthalle
21101RLT601AB01SM01 Stoermeldung Abluftventilator Lueftung Sporthalle Normal/Stoerung
21101RLT601AB01RM01 Handschaltung Abluftventilator Lueftung Sporthalle Auto/Hand
21101RLT601AB01AL01
Alarmmeldung Keilriemenueberw. Ventilator Abluft Lueftung
Sporthalle
Normal/Alarm
21101RLT601RS01RM01
Rueckmeldung Reperaturschalter Zuluftventilator Lueftung
Sporthalle
Auto/Hand
21101RLT601LO04SW01
Sollwert Regler P -Anteil Frequenzumformer Zuluft Lueftung
Sporthalle
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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21101RLT601LO05SW01 Sollwert Regler P-Anteil Druck Zuluft Lueftung Sporthalle
21101RLT601AT01MT01_TL Trend Außenlufttemperatur
21101RLT601ZU01MT01_TL Trend Zulufttemperatur nach WRG Lueftung Sporthalle
21101RLT601ZU01MT02_TL Trend Zulufttemperatur nach Erhitzer Lueftung Sporthalle
21101RLT601RA01MT01_TL Trend Raumtemperatur Lueftung Sporthalle
21101RLT601EH01MT01_TL Trend Vorlauftemperatur Erhitzer Lueftung Sporthalle
21101RLT601EH02MT01_TL Trend Ruecklauftemperatur Erhitzer Lueftung Sporthalle
21101RLT601KL02SA01_TL Trend Stellung Bypassklappe Zuluft Lueftung Sporthalle
21101RLT601VA01SA01_TL
Trend Stellung Ventil Waermerueckgewinnung Lueftung Spor t-
halle
21101RLT601VA02SA01_TL Trend Stellung Ventil Erhitzer Lueftung Sporthalle
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment
21101RLT601FU01SA01_TL
Trend Stellung Frequenzumrichter Zuluftventilator Lueftung
Sporthalle
21101RLT601FU02SA01_TL
Trend Stellung Frequenzumrichter Abluftventilator Lueftung
Sporthalle
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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Sanitär
Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment
21212SAN501GA01SM01 Stoermeldung Warmwasserbereiter Normal/Stoerung
21212SAN501GA01SB02 Freigabe Zirkulationspumpe WWB Ein/Aus
21212SAN501GA01SB01 Freigabe HK WWB Ein/Aus
21212SAN501GA01SB03 Anforderung Legionellen Ein/Aus
21212SAN501PU02SB02 Freigabe Zirkulationspumpe Warmwasserbereiter Ein/Aus
21212SAN501PU01SB02 Freigabe Pumpe Ladung Warmwasserbereiter Ein/Aus
21212SAN501VL01SW01 Sollwert Vorlauftemperatur Ladung WWB °C 1-3
21212SAN501VL01SW02 Sollwert Vorlauftemperatur Legionellen WWB °C 1-3
21212SAN501VL01SW03 Sollwert Vorlauftemperatur errechnet WWB °C 1-3
21212SAN501VL01MT01 Vorlauftemperatur Ladung Warmwasserbereiter °C 1-3
21212SAN501VL01MT01_TL Trend Vorlauftemperatur Ladung Warmwasserbereiter
21212SAN501VA01SA01 Stellbefehl Ventil Warmwasserbereiter 0-100 % 3-5
21212SAN501ST01MT01 Speichertemperatur Warmwasserbereiter °C 1-3
21212SAN501ST01MT01_TL Trend Speichertemperatur Warmwasserbereiter
21212SAN501RL1MT01 Rücklauftemperatur Warmwasserbereiter °C 1-3
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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Name Beschreibung Wert Einheit COV-Increment
21212SAN501RL1MT01_TL Trend Rücklauftemperatur Warmwasserbereiter °C 1-3
21212SAN501PU02SM01 Stoermeldung Pumpe Zirkulation WWB Normal/Stoerung
21212SAN501PU02SB01 Schaltbefehl Pumpe Zirkulation WWB Ein/Aus
21212SAN501PU02BM01 Betriebsmeldung Pumpe Zirkulation WWB Ein/Aus
21212SAN501PU02BM01_TL Trend Betriebsmeldung Pumpe Zirkulation WWB Ein/Aus
21212SAN501PU01SW01 Sollwert Pumpe Nachlaufzeit Ladung WWB 300 sec
21212SAN501PU01SM01 Stoermeldung Pumpe Ladung WWB Normal/Stoerung
21212SAN501PU01SB01 Schaltbefehl Pumpe Ladung Warmwasserbereiter Ein/Aus
21212SAN501PU01BM01 Betriebsmeldung Pumpe Ladung WWB Ein/Aus
21212SAN501PU01BM01_TL Trend Betriebsmeldung Pumpe Ladung WWB Ein/Aus
21212SAN501DW01RM01 Handschaltung Legionellen Warmwasserspeicher Auto/Hand
21212SAN501GA01ZT04 Zeitplan Zirkulationspumpe Warmwasserbereiter Ein/Aus
21212SAN501GA01ZT02 Zeitplan Legionellen Warmwasserbereiter Ein/Aus
21212SAN501GA01ZT01 Zeitplan Ladung Warmwasserbereiter Ein/Aus
21212SAN500NS01SM01 Stoermeldung Nachfüllstation Normal/Stoerung
21212SAN500AH01SM01 Stoermeldung Abwasserhebeanlage Normal/Stoerung
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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21212SAN500EH01SM01 Stoermeldung Enthärtungsanlage Normal/Stoerung
Beim Einrichten der Kalender und Meldeklassen sind die nachfolgenden Objekt-Instanzen zu verwenden.
Sollte das nicht möglich sein, ist das mit der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement abzustimmen.
Meldeklassen Objekt Prioritäten
Beschreibung Instanz Alarm/Fehler/Rückkehr zu Normal
Meldeklasse Alarme 1 55/255/74
Meldeklasse Störungen 2 75/255/94
Meldeklasse Ereignismeldungen 3 95/255/114
Meldeklasse Systemmeldungen 4 115/255/134
Meldeklasse Wartungen 5 135/255/154
Meldeklasse Handschaltungen 6 155/255/174
Meldeklasse Schaltung MBE 7 175/255/194
Meldeklasse manuelle Nutzzeitverläng e-
rung
8 195/255/214
Meldeklasse Sonstiges 10 235/255/254
Energieleitlinien – Anhang Anforderungen Gebäudeautomation
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Kalender Energiemengenzähler
Kalender 1 Automationstat i-
on 1
Ein/Aus 1 Zaehler Stromverbrauch Turnhalle kWh
Kalender 2 Automationstat i-
on 1
Ein/Aus 2 Zaehler Waermemenge Turnhalle kWh
Kalender 3 Automationstat i-
on 1
Ein/Aus 3 Zaehler Wasserverbrauch Turnhalle m³
Schaltschrankmeldungen
Rueckmeldung Entriegelung Schaltschrank Heizung Ein/Aus
Rueckmeldung Fernentriegelung Schaltschrank Heizung Ein/Aus
Alarmmeldung Phasenausfall Schaltschrank Heizung Normal/Alarm
Alarmmeldung Steuerspannung Schaltschrank Heizung Normal/Alarm
Alarmmeldung Ueberspannung Schaltschrank Heizung Normal/Alarm
Alarmmeldung Netzausfall Schaltschrank Heizung Normal/Alarm
Schaltbefehl Fernquittierung Schaltschrank Heizung Ein/Aus
Anlage 5-Auszug BA GW 18.09.17
1529 Zeichen
Anlage 5 Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 19.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 18.09.2017 öffentlich 4.1 Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Ener- gieleitlinien an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen 1895/2017 Da die Vorlage die Ausschussmitglieder erst sehr kurzfristig erreicht habe, macht SB Kirchmeyer Beratungsbedarf geltend und bittet darum, die Vorlage bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Frau Rinnenburger, Geschäftsführende Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, macht darauf aufmerksam, dass die Energieleitlinien 2017 Basis der Ausschreibung für das GU-/TU-Schulpaket wären. Eine Verschiebung in die nächste Sitzung wäre jedoch noch vertretbar. Vor dem Hintergrund, dass die Vorlage erst in der nächsten Sitzung beraten werde, bittet RM Henk-Hollstein darum, zwischenzeitlich den Ausschuss Umwelt und Grün beratend zu beteiligen. Voraussetzung sei jedoch, dass in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft eine Beschlussfassung erfolgen könne. Der Ausschussvorsitzende lässt den Vorschlägen entsprechend abstimmen. Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Vorlage einstimmig zunächst in den Ausschuss Umwelt und Grün und bittet um erneute Wiedervorlage in der nächsten Sitzung.
Beschlussvorlage Ausschuss
4175 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1895/2017
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Energieleitlinien an geänderte
gesetzliche Rahmenbedingungen
Beschlussorgan
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Gremium Datum
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nimmt die Anpassung der Energieleitlinien zur Kenntnis
und beschließt, dass diese unter dem neuen Titel „Energieleitlinien Stadt Köln - 2017“ ab sofort ver-
bindlich bei allen städtischen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in dieser Form umgesetzt wer-
den.
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verwiesen in Ausschuss für
Umwelt und Grün
18.09.2017
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.11.2017
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Dringlichkeit
Die Entscheidung muss in der Sitzung am 18.09.2017 getroffen werden, weil die derzeit gültigen
„Energieleitlinien der Stadt Köln“, aus dem Jahr 2010 stammen und auf Basis der zu diesem Zeit-
punkt gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und der bestehenden Beschlusslage konzipiert
wurden. Gerade im Hinblick auf die anstehenden Neubauprojekte und Generalsanierungen, wie z. B.
das vom Rat beschlossene Vergabepaket an Total- und Generalunternehmer ist es dringend erforder-
lich, eine aktuelle Arbeitsgrundlage für alle beauftragten Planer zu schaffen und die in der Vergan-
genheit immer wieder aufgetretenen Missverständnisse aufgrund veralteter, nicht mehr mit den ge-
setzlichen Neuerungen korrelierender Anforderungen zu beseitigen. Eine frühere Vorlage war nicht
möglich, da im Vorfeld verschiedene verwaltungsinterne Abstimmungsverfahren erforderlich waren.
Begründung:
Am 26.04.2010 hat der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft die „Energieleitlinien der Stadt Köln
2010“ beschlossen. Kernstück ist hierbei die Forderung, dass für alle Neubaumaßnahmen im Zustän-
digkeitsbereich der Gebäudewirtschaft die Passivhaus-Bauweise zu erfüllen ist. Wenig später hat der
Rat der Stadt Köln zusätzlich beschlossen, dass die Energieleitlinien in ihrer jeweils gültigen Ausfüh-
rung auf alle städtischen Gebäude anzuwenden sind.
Infolge von Haushalts-Konsolidierungsmaßnahmen wurde zum Haushaltsplan 2012 (Veränderungs-
nachweis 5, Anlage 1) auf die generelle Umsetzung der Passivhaus-Bauweise verzichtet und nach
individueller Wirtschaftlichkeit eine Reduzierung des Energiestandards zugelassen. Am 02.02.2016
hat der Rat der Stadt Köln einem Antrag der CDU und der ‚Bündnis‘90-Die Grünen‘-Fraktionen zur
Stärkung der Gebäudewirtschaft zugestimmt und wiederum festgelegt, dass „Neuplanungen städti-
scher Gebäude…auf Basis der geltenden städtischen Energieleitlinien in Passivhausbauwei-
se…erfolgen“. Parallel dazu trat am 01.01.2016 die 2. Phase der Novelle „Energieeinsparverordnung
2014“ in Kraft, die mit der Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen für Neubauten eine
weitere Veränderung des gesetzlich einzuhaltenden Energiestandards mit sich brachte.
Dies zusammen mit einigen Änderungen in technischen Richtlinien- und DIN- Normenwerken machte
es erforderlich, die bestehenden „Energieleitlinien der Stadt Köln 2010“ zu überarbeiten und in ihren
Bezügen auf die aktuelle Norm- und Gesetzgebung hin anzupassen. Die aktuelle Fassung wurde
dabei in ihrer Grundstruktur nicht verändert, sondern in erster Linie übersichtlicher gegliedert und um
nicht mehr aktuelle Bezüge zu den gesetzlichen Randbedingungen bereinigt. Für die Passivhaus-
Bauweise wurden aufgrund von Erfahrungswerten aus der Praxis der letzten Jahre die Effizienzanfor-
derungen in Form konkreter Vorgaben an die verwendeten Bauteile festgelegt.. Hierdurch soll in der
Projektabwicklung eine reibungslosere Umsetzung der Anforderung ermöglicht und deren Prüfbarkeit
vereinfacht werden.
Anlage 1: Energieleitlinien Stadt Köln 2017
Anlage 2: Synoptischer Vergleich 2010 und 2017
Anlage 3: Energiecheckliste
Anlage 4: Anforderungen Gebäudeautomation
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1895/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27