3499/2025
Mündliche Anfrage (TOP 7.1) von Frau Helmis-Arend (SPD-Fraktion) in der Sitzung des Hauptausschusses vom 24.11.2025 zur Alten Versteigerungshalle auf dem Kölner Großmarkt
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/236 Vorlagen-Nummer 3499/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 Mündliche Anfrage (TOP 7.1) von Frau Helmis-Arend (SPD-Fraktion) in der Sitzung des Hauptausschusses vom 24.11.2025 zur Alten Versteigerungshalle auf dem Kölner Groß- markt: Frau Helmis-Arend fragt, wie angesichts der ausgesprochenen Kündigungen gegenüber den Künstlern sichergestellt werde, dass der Ort trotz der Baustelle weiter erhalten bleibe. Sie fragt, ob in diesem Zusammenhang eine Perspektive für einen weiteren Verbleib der Künstler an diesem Ort bestehe. Herr Beigeordneter Wolfgramm erläutert, die Laufzeit des Vertrages sei von Anfang an auf die Laufzeit des Betriebs des Großmarktes begrenzt worden. Daher endet der Vertrag mit Ablauf dieses Jahres. Für die Absicherung des Geländes werde dieses eingezäunt und bewacht. Eine Verlängerung des Vertrages sieht die Verwaltung aus verschiedenen Gründen als nicht möglich an. Zur Erläuterung dieser Begründung kündigt Herr Beigeordneter Wolfgramm eine kurzfristige schriftliche Beantwortung an. Beantwortung der Verwaltung: Der Mietvertrag für die Alte Versteigerungshalle ist befristet bis zum 31.12.2025 abgeschlos- sen. Es handelt sich hier ausdrücklich um eine interimistische Nutzung des denkmalgeschützten und sanierungsbedürftigen Objektes mit dem Ziel der Belebung ungenutzter Flächen bis zur Schließung des gesamten Großmarktgeländes am 31.12.2025. Wenn der Großmarktbetrieb mit dem 31.12.2025 endet, wird das gesamte Gelände als Privat- gelände der Stadt Köln bewirtschaftet. Dies bringt eine restriktive Zugangsbeschränkung und physische Absperrung des Geländes nach außen mit sich. Zudem wird ein Wachdienst einge- setzt, um die über mehrere Jahre andauernde Rückbauphase, während der eine große An- zahl an Gebäuden leer stehen wird, abzusichern. Die Alte Versteigerungshalle befindet sich mitten auf dem Großmarktgelände. Der Zugang zum Objekt sowie dessen Medienversorgung enden mit dem 31.12.2025. Die Energieversor- gung des Objektes hängt an der Ringleitung des Großmarktes, welche mit dem Betriebsende außer Betrieb genommen wird. Für die folgenden Baustelleneinrichtungen werden punktuelle, zeitlich begrenzte Versorgungspunkte geschaffen. Was die Beheizung des Gebäudes angeht, so wurde während der interimistischen Nutzungen durch eine Fachfirma festgestellt, dass der Heizkessel so defekt ist, dass ausschließlich der Einbau einer neuen Heizungsanlage tech- nisch umsetzbar wäre. Mit Blick auf die zukünftige Komplettsanierung des Objekts ist dies sei- tens der Verwaltung abzulehnen. Die Vorbereitungen für die Sanierung des Objektes konnten durch die interimistische Nutzung bereits im Jahr 2025 nicht wie geplant begonnen werden, da eine den Anforderungen des Denkmalschutzes gerechte Vermessung des Objektes in Nutzung nicht möglich ist.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3499/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 11.12.2025
- Erstellt
- 08.12.2025 12:00