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APS/125/2025

Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/030 - Halle 29 - Rheinmetall-Allee 3 - Flächennutzungsplanänderung Nr. 219 (Vorentwurf) - Rheinmetall Allee - Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage 29.10.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, Sitzung am 26.11.2025, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6946 Zeichen

APS/125/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/030 - Halle 29 - Rheinmetall-Allee 3 - 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 219  - Rheinmetall Allee - 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Fachbereich: 
61 - Stadtplanungsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 1 14.11.2025 Anhörung 
Ausschuss für Planung und 
Stadtentwicklung 26.11.2025 Entscheidung

Seite 2 
 
Sitzung des APS am 26.11.2025 Vorlage Nr. APS/125/2025 
 
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/030 Öffentlichkeitsbeteiligung 
- Halle 29 – Rheinmetall-Allee 3 – 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 219  
- Rheinmetall-Allee -

Seite 3 
Vorlage Nr. APS/125/2025 
 
 
 
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr.  01/030 - Halle 29 - Rheinmetall-Allee 3 -  
Flächennutzungsplanänderung Nr. 219 (Vorentwurf) – Rheinmetall-Allee – 
 
 
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
 
 
 
Beschlussentwurf: 
 
BV   Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der 
Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/030 – Halle 29 
– Rheinmetall-Allee 3 – sowie zum Vorentwurf der 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 219 – Rheinmetall-Allee  - angehört 
und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine 
vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung 
gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die 
Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung 
(Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. 
 
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von 
dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/030 – Halle 29 – Rheinmetall-
Allee 3 -, stimmt der Flächennutzungsplanänderung Nr. 219 
(Vorentwurf) – Rheinmetall-Allee – zu und beauftragt die Verwaltung, 
die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) in der derzeit gültigen Fassung auf dieser Grundlage 
durchzuführen.

Seite 4 
Sachdarstellung: 
 
Bebauungsplan Nr. 01/030 – Halle 29 / Rheinmetall-Allee 3 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 219 – Rheinmetall-Allee –  
 
 
Abbildung 1: Luftbild mit Umring des Plangebietes 
 
Kurzbeschreibung des Projektes  
zum Verfahrensstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB 
 
Anlass und Ziele des Bebauungsplanverfahrens 
Die developer Projektentwicklung GmbH (ddp) beabsichtigt, ihr Bestandsobjekt Halle 
29 (ehemals Gerry-Weber-Halle) in der „Unternehmerstadt“ städtebaulich 
weiterzuentwickeln. Es ist geplant, die Halle zu erhalten und zukunftsfähig 
umzugestalten. Die heutige starke Barrierewirkung der 200 m langen Halle zwischen 
Unternehmerstadt und dem Quartier „maxfrei“ soll zukünftig durch eine Öffnung 
aufgelöst werden. An dieser Stelle markiert künftig ein 17 geschossiger Hochpunkt 
den Durchgang zwischen den Quartieren. Darüber hinaus werden Flächen für 
Wohnnutzung angeboten. Es sollen ca. 159 Wohneinheiten, eine KITA, Gastronomie 
und weitere öffentlichkeitswirksame Nutzungen in Richtung Ulmenstraße realisiert 
werden. Da das Vorhaben nicht dem gültigen Planungsrecht entspricht, besteht ein 
Planerfordernis. 
 
 
Plangebiet und Umgebung 
Das gut 13.000 qm große Grundstück liegt im Stadtbezirk 1, im Stadtteil Derendorf. 
Im Westen des Plangebietes liegt die Ulmenstraße. Im Norden schließt das 
Grundstück an die Unternehmerstadt an, im Süden befindet sich das Gelände der 
ehemaligen JVA Ulmer Höh, auf dem in den vergangenen Jahren das Quartier 
maxfrei entwickelt worden ist.

Seite 5 
Bestehendes Planungsrecht 
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 
5480/026 „Ulmenstr. / Rather Str.“. Im Bereich der Halle 29 weist der B-Plan ein 
Allgemeines Wohngebiet mit zwei Baufenstern aus. Es sind eine GRZ von 0,4 und 
eine GFZ von 1,2 sowie vier Geschosse festgesetzt. Die Umsetzung des 
Bebauungsplanes würde den Abriss der bestehenden Halle erfordern. Da das 
Vorhaben auf der Basis des Bestandserhaltes weiterentwickelt werden soll, 
widerspricht es den Grundzügen des Bebauungsplanes und es besteht ein 
Planerfordernis für einen neuen Bebauungsplan.  
 
 
Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan stellt am Standort aktuell eine Wohnbaufläche dar. Da im 
Plangebiet zukünftig eine gemischte Nutzung im Sinne eines Mischgebietes (MI) oder 
Urbanen Gebietes (MU) realisiert werden soll, wird der Flächennutzungsplan parallel 
zum Bebauungsplan-Verfahren geändert.  
 
 
Projekteckdaten 
Das Vorhaben liegt in der Passivzone des Hochhausrahmenplanes, so dass eine 
Realisierung unter Einhaltung der Leitlinien und einer guten städtebaulichen 
Begründung möglich ist. Geplant sind zwei Hochpunkte, die 17 bzw. 10 Geschossen 
aufweisen sollen. Auf die viergeschossige Nachbarbebauung im Norden reagiert das 
Vorhaben mit einer dreigeschossigen Riegelbebauung, in der im Osten eine 
voraussichtlich 3-zügige Kindertagesstätte untergebracht werden soll. Die 
Showrooms, die sich aktuell in der Halle aus dem Jahr 1915 befinden sollen erhalten 
bleiben. Parallel hierzu soll die Halle ertüchtigt werden und sich z.B. durch 
zusätzliche Fenster oder Zugänge deutlich zu der Umgebung öffnen.  
 
Die aktuell 159 geplanten Wohneinheiten verfügen über flexible Grundrisse, so dass 
überwiegend 2- bis 4-Raum-Wohnungen entstehen können. Insofern werden 
hierdurch auch größere und familientaugliche Grundrisse angeboten. Aktuell ist es 
nicht geplant, geförderten Wohnungsbau im Gebiet anzubieten, da schon allein die 
Höhe der Gebäude und die angestrebte Dichte des Gebietes nicht mit den 
Förderrichtlinien kompatibel sind. In der Halle 29 selbst sollen – ergänzend zu den 
vorhandenen Showrooms - auf einer Fläche von ca. 1.600 qm mit Ausrichtung zur 
Ulmenstraße öffentliche Nutzungen im Sinne einer Nachbarschaftshalle ohne 
Konsumzwang angeboten werden. Ergänzend soll dort auch Gastronomie angeboten 
werden. Damit eine Zugänglichkeit der Halle zur Ulmenstraße gewährleistet werden 
kann, sind noch eigentumsrechtliche Themen zu klären.

Seite 6 
 
Abbildung 2: Hofperspektive – Blickrichtung Ulmenstraße 
 
Um die vorliegende Planung realisieren zu können, sollen die heute oberiridischen 
Stellplätze aufgegeben werden. Der dadurch entstehende Freiraum soll einerseits für 
wohnbauliche Zwecke genutzt, andererseits – wo möglich – entsiegelt werden. Die 
notwendigen Stellplätze sollen in einer zweigeschossigen Tiefgarage untergebracht 
werden.   
 
Das Vorhaben wurde bislang zweimal im Beirat für Baukultur beraten. Dieser würdigt 
grundsätzlich den Bestandserhalt der Halle als Zeugnis der industriellen 
Vergangenheit im Stadtteil. Weiterhin wird für die Konkretisierung angeregt, das 
Thema der Durchdringung und Überlagerung an den Schnittstellen von alten und 
neuen Strukturen im Entwurf noch bewusster zu thematisieren und zu gestalteten. 
Gleiches ist für die neue Wegeverbindung zwischen den Quartieren maxfrei und 
Unternehmerstadt angestrebt.

Beratungsverlauf (2)

14.11.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 7.18 Anhörung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2025 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
APS/125/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
29.10.2025
Erstellt
09.10.2025 08:38