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2020/0082

Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - (Satzungsbeschluss)

Magistratsvorlage 24.03.2020

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1081 Zeichen

Anlage 1 
E n t w u r f   e i n e r   S a t z u n g 
 
zur Verlängerung der Veränderungssperre „Mathildenhöhe Nordwest“ 
für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Erich-Ollenhauer-
Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße einschließlich des 
Eckgrundstücks Alexanderstraße 39 
 
vom ............ 
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vo m 07.03.2005 
(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vo m 30.10.2019 (GVBl. 
S. 310) sowie der §§ 14 und 17 A bs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs  (BauGB) i.d.F. 
vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird gemäß Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom ............... folgende Satzung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 06.06.2018, wie sie in § 4 der 
Satzung vom 18.05.2018 festgelegt ist, wird über den 05.06.2020 hinaus um ein Jahr 
bis zum 05.06.2021 verlängert. 
 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
 
Darmstadt, den   Der Magistrat der  Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Dr. Barbara Boczek, Stadträtin

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.04.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0082 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
111 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet  des aufzustellenden 
Bebauungsplans O 31  - Mathildenhöhe Nordwest -  (Satzungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 24.03.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer Satzung zur Verlängerung der 
Veränderungssperre - Mathildenhöhe Nordwest - für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, 
Lucasweg, Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße 
einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39, wird zur Sicherung der Planung des 
aufzustellenden Bebauungsplans O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – zur Satzung beschlossen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Satzungsentwurf  Verlängerung Veränderungssperre O 31  
Anlage 2: Bestehende Veränderungssperrensatzung

- 3 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 15.04.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0082 vom 24.03.2020:  
 
Am 17.05.2018 wurde von der Stadtverordnetenversammlung ein Aufstellungsbeschluss für 
den Bebauungsplan O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - gemäß § 30 BauGB gefasst, mit der 
Zielsetzung der behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie der 
gezielten Entwicklung des Alice -Hospitals (MV 2018/0110) . 
 
Der Satzungsbeschluss für eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans 
O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - wurde mit Beschluss ders elben Vorlage ebenfalls am 
17.05.2018 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die Satzung über die 
Veränderungssperre trat am 06.06.2018 in Kraft und ist bis zum 05.06.2020 gültig.  
 
Im Bebauungsplanverfahren O 31 fand die frühzeitige Beteiligung der Ö ffentlichkeit gemäß 
§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.06.2018 bis einschließlich 05.07.2018 statt. Die Träger 
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.06.2018 beteiligt. 
 
Parallel wurde das Bebauungsplanverfahren O 32 – Mathildenhöhe Ost – betrieben, welches 
in seinem Geltungsbereich das geplante Besucherzentrum für die Mathildenhöhe im Rahmen 
des Weltkulturerbeantrags enthält Dieses Verfahren wurde vorrangig bearbeitet.  
Da sich die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im 
Bebauungsplanverfahren O 31 vorgebrachten Stellungnahmen überwiegend mit der 
Erweiterung des Alice -Hospitals und dessen Auswirkungen befassen, mussten zunächst die 
damit verbundenen Problematiken gelöst werden. Dies sind konnten zum Teil auch bisher 
noch nicht abschließend geklärt werden. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs ist 
jedoch in Vorbereitung.  
 
Fraglich ist derzeit, ob im Rahmen der Maßnahmen gegen das Corona -Virus derzeit eine 
Offenlage des Bebauungsplanentwurfs überhaupt stattfinden k önnte, da die städtischen 
Ämter derzeit für Publikumsverkehr geschlossen sind. Da die zeitliche Dauer dieser 
Maßnahmen derzeit nicht absehbar sind, kann das Bebauungsplanverfahren in jedem Fall bis 
zum Ablauf der Veränderungssperre am 05.06.2020 nicht rechtskräftig a bgeschlossen 
werden. 
 
Um die Planungsziele nicht zu gefährden, ist daher die Verlängerung der Veränderungssperre 
um ein Jahr bis zum 05.06.2021 notwendig. Die Verlängerung ist in §  17 Abs. 1 Satz 3 
BauGB ausdrücklich vorgesehen und erfordert den Beschluss des als Anlage 1 beigefügten 
Satzungsentwurfs. Dieser Beschluss muss vor Ablauf der eigentlichen Veränderungssperre 
(05.06.2020) bekannt gemacht werden.  
 
Als Anlage 2 ist zur Information die derzeit geltende Satzung über die Veränderungssperre 
für das Gebiet – Mathildenhöhe Nordwest – vom 18.05.2018 beigefügt, deren Geltungsdauer 
durch die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre geändert wird.  
 
 
Die Dezernentin III 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

2020/0082

4411 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.04.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0082 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet  des aufzustellenden 
Bebauungsplans O 31  - Mathildenhöhe Nordwest -  (Satzungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 24.03.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer Satzung zur Verlängerung der 
Veränderungssperre - Mathildenhöhe Nordwest - für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, 
Lucasweg, Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße 
einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39, wird zur Sicherung der Planung des 
aufzustellenden Bebauungsplans O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – zur Satzung beschlossen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Satzungsentwurf  Verlängerung Veränderungssperre O 31  
Anlage 2: Bestehende Veränderungssperrensatzung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0082 vom 24.03.2020: 
 
Am 17.05.2018 wurde von der Stadtverordnetenversammlung ein Aufstellungsbeschluss für 
den Bebauungsplan O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - gemäß § 30 BauGB gefasst, mit der 
Zielsetzung der behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie der 
gezielten Entwicklung des Alice -Hospitals (MV 2018/0110) . 
 
Der Satzungsbeschluss für eine Veränderungssperre für  das Gebiet des Bebauungsplans 
O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - wurde mit Beschluss derselben Vorlage ebenfalls am 
17.05.2018 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die Satzung über die 
Veränderungssperre trat am 06.06.2018 in Kraft und ist bis zum 05 .06.2020 gültig.  
 
Im Bebauungsplanverfahren O 31 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 
§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.06.2018 bis einschließlich 05.07.2018 statt. Die Träger 
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.06.2018 beteiligt. 
 
Parallel wurde das Bebauungsplanverfahren O 32 – Mathildenhöhe Ost – betrieben, welches 
in seinem Geltungsbereich das geplante Besucherzentrum für die Mathildenhöhe im Rahmen 
des Weltkulturerbeantrags enthält Dieses Verfahren wurde vorrangig be arbeitet.  
Da sich die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im 
Bebauungsplanverfahren O 31 vorgebrachten Stellungnahmen überwiegend mit der 
Erweiterung des Alice -Hospitals und dessen Auswirkungen befassen, mussten zunächst die 
damit verbundenen Problematiken gelöst werden. Dies sind konnten zum Teil auch bisher 
noch nicht abschließend geklärt werden. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs ist 
jedoch in Vorbereitung.  
 
Fraglich ist derzeit, ob im Rahmen der Maßnahmen gegen das Corona -Virus derzeit eine 
Offenlage des Bebauungsplanentwurfs überhaupt stattfinden k önnte, da die städtischen 
Ämter derzeit für Publikumsverkehr geschlossen sind. Da die zeitliche Dauer dieser 
Maßnahmen derzeit nicht absehbar sind, kann das Bebauungsplanverfahren in jedem Fall bis 
zum Ablauf der Veränderungssperre am 05.06.2020 nicht rechtskräftig abgeschlossen 
werden. 
 
Um die Planungsziele nicht zu gefährden, ist daher die Verlängerung der Veränderungssperre 
um ein Jahr bis zum 05.06.2021 notwendig. Die Verlängeru ng ist in § 17 Abs. 1 Satz 3 
BauGB ausdrücklich vorgesehen und erfordert den Beschluss des als Anlage 1 beigefügten 
Satzungsentwurfs. Dieser Beschluss muss vor Ablauf der eigentlichen Veränderungssperre 
(05.06.2020) bekannt gemacht werden.  
 
Als Anlage 2 ist zur Information die derzeit geltende Satzung über die Veränderungssperre 
für das Gebiet – Mathildenhöhe Nordwest – vom 18.05.2018 beigefügt, deren Geltungsdauer 
durch die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre geändert wird.  
 
 
Die Dezernentin III 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

anlage 2

3084 Zeichen

Anlage 2 
S a t z u n g 
 
über die Veränderungssperre „Mathildenhöhe Nordwest“ für das Gebiet zwischen Dieburger 
Straße, Lucasweg, Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und 
Merckstraße einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39 
 
vom 18.05.2018 
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I 
S. 142), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 25.04.2018 (GVBl. I S. 59), sowie der 
§§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) wird 
gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018 folgende Satzung 
erlassen: 
 
§ 1  Zu sichernde Planung 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 beschlossen, für das in 
§ 2 bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen (O 31). 
Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen. 
 
§ 2  Räumlicher Geltungsbereich 
 
Diese Satzung erstreckt sich auf das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Erich-
Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße einschließlich des 
Eckgrundstücks Alexanderstraße 39. 
 
§ 3  Rechtswirkungen der Veränderungssperre 
 
(1) In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 
 
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht 
beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind: 
 
a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen 
Anlagen zum Inhalt haben, und 
b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, 
Ablagerungen einschließlich Lagerstätten; 
 
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und 
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder 
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 
 
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der 
Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. 
 
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt 
worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts 
Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der 
Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die 
Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht 
berührt. 
 
§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre 
 
Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei 
Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der 
seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB 
abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, 
sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich ist. 
 
Darmstadt, den 18.05.2018   Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
gez. 
Dr. Barbara Boczek, Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

TOP 8
TOP 111

Orte (7)

  • Dieburger Straße
  • Stiftstraße
  • Erbacher Straße
  • Merckstraße
  • Lucasweg
  • Erich-Ollenhauer-Promenade
  • Alexanderstraße 39

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0082
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.03.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00