2020/0082
Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - (Satzungsbeschluss)
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Anlage 1 E n t w u r f e i n e r S a t z u n g zur Verlängerung der Veränderungssperre „Mathildenhöhe Nordwest“ für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Erich-Ollenhauer- Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39 vom ............ Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vo m 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vo m 30.10.2019 (GVBl. S. 310) sowie der §§ 14 und 17 A bs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ............... folgende Satzung erlassen: § 1 Die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 06.06.2018, wie sie in § 4 der Satzung vom 18.05.2018 festgelegt ist, wird über den 05.06.2020 hinaus um ein Jahr bis zum 05.06.2021 verlängert. § 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Dr. Barbara Boczek, Stadträtin
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.04.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0082
Magistratsbeschluss -Nr.
111
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des aufzustellenden
Bebauungsplans O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - (Satzungsbeschluss)
Vorlage vom: 24.03.2020
Beschlussvorschlag :
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer Satzung zur Verlängerung der
Veränderungssperre - Mathildenhöhe Nordwest - für das Gebiet zwischen Dieburger Straße,
Lucasweg, Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße
einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39, wird zur Sicherung der Planung des
aufzustellenden Bebauungsplans O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – zur Satzung beschlossen.
Anlagen: Anlage 1: Satzungsentwurf Verlängerung Veränderungssperre O 31
Anlage 2: Bestehende Veränderungssperrensatzung
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 15.04.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0082 vom 24.03.2020:
Am 17.05.2018 wurde von der Stadtverordnetenversammlung ein Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - gemäß § 30 BauGB gefasst, mit der
Zielsetzung der behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie der
gezielten Entwicklung des Alice -Hospitals (MV 2018/0110) .
Der Satzungsbeschluss für eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans
O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - wurde mit Beschluss ders elben Vorlage ebenfalls am
17.05.2018 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die Satzung über die
Veränderungssperre trat am 06.06.2018 in Kraft und ist bis zum 05.06.2020 gültig.
Im Bebauungsplanverfahren O 31 fand die frühzeitige Beteiligung der Ö ffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.06.2018 bis einschließlich 05.07.2018 statt. Die Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.06.2018 beteiligt.
Parallel wurde das Bebauungsplanverfahren O 32 – Mathildenhöhe Ost – betrieben, welches
in seinem Geltungsbereich das geplante Besucherzentrum für die Mathildenhöhe im Rahmen
des Weltkulturerbeantrags enthält Dieses Verfahren wurde vorrangig bearbeitet.
Da sich die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im
Bebauungsplanverfahren O 31 vorgebrachten Stellungnahmen überwiegend mit der
Erweiterung des Alice -Hospitals und dessen Auswirkungen befassen, mussten zunächst die
damit verbundenen Problematiken gelöst werden. Dies sind konnten zum Teil auch bisher
noch nicht abschließend geklärt werden. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs ist
jedoch in Vorbereitung.
Fraglich ist derzeit, ob im Rahmen der Maßnahmen gegen das Corona -Virus derzeit eine
Offenlage des Bebauungsplanentwurfs überhaupt stattfinden k önnte, da die städtischen
Ämter derzeit für Publikumsverkehr geschlossen sind. Da die zeitliche Dauer dieser
Maßnahmen derzeit nicht absehbar sind, kann das Bebauungsplanverfahren in jedem Fall bis
zum Ablauf der Veränderungssperre am 05.06.2020 nicht rechtskräftig a bgeschlossen
werden.
Um die Planungsziele nicht zu gefährden, ist daher die Verlängerung der Veränderungssperre
um ein Jahr bis zum 05.06.2021 notwendig. Die Verlängerung ist in § 17 Abs. 1 Satz 3
BauGB ausdrücklich vorgesehen und erfordert den Beschluss des als Anlage 1 beigefügten
Satzungsentwurfs. Dieser Beschluss muss vor Ablauf der eigentlichen Veränderungssperre
(05.06.2020) bekannt gemacht werden.
Als Anlage 2 ist zur Information die derzeit geltende Satzung über die Veränderungssperre
für das Gebiet – Mathildenhöhe Nordwest – vom 18.05.2018 beigefügt, deren Geltungsdauer
durch die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre geändert wird.
Die Dezernentin III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
2020/0082
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.04.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0082
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des aufzustellenden
Bebauungsplans O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - (Satzungsbeschluss)
Vorlage vom: 24.03.2020
Beschlussvorschlag :
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer Satzung zur Verlängerung der
Veränderungssperre - Mathildenhöhe Nordwest - für das Gebiet zwischen Dieburger Straße,
Lucasweg, Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße
einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39, wird zur Sicherung der Planung des
aufzustellenden Bebauungsplans O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – zur Satzung beschlossen.
Anlagen: Anlage 1: Satzungsentwurf Verlängerung Veränderungssperre O 31
Anlage 2: Bestehende Veränderungssperrensatzung
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0082 vom 24.03.2020:
Am 17.05.2018 wurde von der Stadtverordnetenversammlung ein Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - gemäß § 30 BauGB gefasst, mit der
Zielsetzung der behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie der
gezielten Entwicklung des Alice -Hospitals (MV 2018/0110) .
Der Satzungsbeschluss für eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans
O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - wurde mit Beschluss derselben Vorlage ebenfalls am
17.05.2018 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die Satzung über die
Veränderungssperre trat am 06.06.2018 in Kraft und ist bis zum 05 .06.2020 gültig.
Im Bebauungsplanverfahren O 31 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.06.2018 bis einschließlich 05.07.2018 statt. Die Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.06.2018 beteiligt.
Parallel wurde das Bebauungsplanverfahren O 32 – Mathildenhöhe Ost – betrieben, welches
in seinem Geltungsbereich das geplante Besucherzentrum für die Mathildenhöhe im Rahmen
des Weltkulturerbeantrags enthält Dieses Verfahren wurde vorrangig be arbeitet.
Da sich die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im
Bebauungsplanverfahren O 31 vorgebrachten Stellungnahmen überwiegend mit der
Erweiterung des Alice -Hospitals und dessen Auswirkungen befassen, mussten zunächst die
damit verbundenen Problematiken gelöst werden. Dies sind konnten zum Teil auch bisher
noch nicht abschließend geklärt werden. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs ist
jedoch in Vorbereitung.
Fraglich ist derzeit, ob im Rahmen der Maßnahmen gegen das Corona -Virus derzeit eine
Offenlage des Bebauungsplanentwurfs überhaupt stattfinden k önnte, da die städtischen
Ämter derzeit für Publikumsverkehr geschlossen sind. Da die zeitliche Dauer dieser
Maßnahmen derzeit nicht absehbar sind, kann das Bebauungsplanverfahren in jedem Fall bis
zum Ablauf der Veränderungssperre am 05.06.2020 nicht rechtskräftig abgeschlossen
werden.
Um die Planungsziele nicht zu gefährden, ist daher die Verlängerung der Veränderungssperre
um ein Jahr bis zum 05.06.2021 notwendig. Die Verlängeru ng ist in § 17 Abs. 1 Satz 3
BauGB ausdrücklich vorgesehen und erfordert den Beschluss des als Anlage 1 beigefügten
Satzungsentwurfs. Dieser Beschluss muss vor Ablauf der eigentlichen Veränderungssperre
(05.06.2020) bekannt gemacht werden.
Als Anlage 2 ist zur Information die derzeit geltende Satzung über die Veränderungssperre
für das Gebiet – Mathildenhöhe Nordwest – vom 18.05.2018 beigefügt, deren Geltungsdauer
durch die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre geändert wird.
Die Dezernentin III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
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Anlage 2 S a t z u n g über die Veränderungssperre „Mathildenhöhe Nordwest“ für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39 vom 18.05.2018 Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 25.04.2018 (GVBl. I S. 59), sowie der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018 folgende Satzung erlassen: § 1 Zu sichernde Planung Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen (O 31). Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Diese Satzung erstreckt sich auf das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Erich- Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39. § 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre (1) In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind: a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten; 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich ist. Darmstadt, den 18.05.2018 Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt gez. Dr. Barbara Boczek, Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Orte (7)
- Dieburger Straße
- Stiftstraße
- Erbacher Straße
- Merckstraße
- Lucasweg
- Erich-Ollenhauer-Promenade
- Alexanderstraße 39
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0082
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.03.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00