V/0375/2018
Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster 2015 - 2017
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Anlage 1 Stand: 02.05.2018
4968 Zeichen
Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster
1. Beschäftigungsquote der Menschen mit Schwerbehin derungen
5,59 %* im Jahr 2013 - bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.897
6,00 %* im Jahr 2014 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.982
5,76 %* im Jahr 2015 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 5.087
5,31 %* im Jahr 2016 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 5.318
5,36 %* im Jahr 2017 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 5.549
In den letzten fünf Jahren war durchschnittlich* di e folgende Anzahl an Menschen mit Schwer-
behinderungen beschäftigt:
2013 = 267 schwerbehinderte Menschen
2014 = 300 schwerbehinderte Menschen
2015 = 294 schwerbehinderte Menschen
2016 = 283 schwerbehinderte Menschen
2017 = 298 schwerbehinderte Menschen
*) Die Auswertung der Beschäftigungsquote erfolgt auf Grundlage einer täglichen Erhebung. Die Beschäftigun gszahl
und die Anzahl der schwerbehinderten Menschen wird z u einem monatlichen Stichtag ausgewertet und dann üb er die
12 Monate eines Jahres der Mittelwert gebildet. Des halb errechnet sich die Beschäftigungsquote der einz elnen Jahre
nicht ganz genau (2. Nachkommastelle differiert) au s den hier aufgeführten Beschäftigungszahlen und der jeweiligen
Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
2. Struktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mi t Schwerbehinderungen nach Geschlecht
Jahr Gesamtzahl Männer Frauen Quote Fra uen
2013 267 141 126 47,19 %
2014 300 150 150 50,00%
2015 294 145 149 50,69%
2016 283 139 144 50,88 %
2017 298 141 157 52,68%
2
3. Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter mit Schwerbehinderungen
4. Struktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mi t Schwerbehinderungen nach Laufbahn-
gruppen*
Laufbahngruppe 2015 2016 2017
Gesamt Frauen Gesamt Frauen Gesamt Frauen
1, 1. und 2. Einstiegsamt* 197 96 196 96 200 101
2, 1. Einstiegsamt* 88 47 83 45 91 51
2, 2. Einstiegsamt* 9 6 4 3 7 5
*und vergleichbaren Vergütungsgruppen
5. Auftragsvergaben Stadt Münster an anerkannte Wer kstätten für behinderte Menschen
5.1 Auftragsvergaben differenziert nach Ämtern:
2015
Amt Betrag €
37 Feuerwehr 75.027,90
40 Amt für Schule und Weiterbildung 13.657,23
46 Theater Münster: 475,16
51 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 62.333, 24
61 Amt f. Stadtentwicklung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung 25.508,25
66 Tiefbauamt 237,23
67 Amt für Grünflächen und Umweltschutz 1.368,99
70 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 73.579,77
80 Münster Marketing 523,44
Gesamt 2015 252.711,21
Bis 39. Leben s-
jahr
40. - 49. Leben s-
jahr
50. – 59. Leben s-
jahr
60. – 65. Leben s-
jahr
2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017
Gesamt 35 36 40 69 60 67 147 145 140 43 42 51
Davon
Frauen 21 21 22 37 30 38 73 74 69 18 19 28
3
2016
Amt Betrag €
33 Amt für Bürger- und Ratsservice 1.697,50
37 Feuerwehr 76.846,22
40 Amt für Schule und Weiterbildung 13.583,97
45 Stadtmuseum 11,28
46 Theater Münster: 5.971,50
51 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 70.330, 80
59 Jobcenter Münster 106.920,00 1
61 Amt f. Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung 34.136,88
67 Amt für Grünflächen und Umweltschutz 28.594,99
70 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 73.945,33
80 Münster Marketing 4.985,89
Gesamt 2016 417.024,36
2017
Amt Betrag €
10 Personal- und Organisationsamt 1.360,59
33 Amt für Bürger- und Ratsservice 4.368,42
37 Feuerwehr 86.454,29
40 Amt für Schule und Weiterbildung 14.110,92
45 Stadtmuseum 310,96
46 Theater Münster: 1.985,06
51 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 102.921 ,69
52 Sportamt 997,92
61 Amt f. Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung 34.107,00
1 Angabe für den Zeitraum 01.09.2014 – 27.02.2016
4
62 Vermessungs- und Katasteramt 1.088,67 2
64 Amt für Wohnungswesen und Quartiersent-
wicklung 1.077,86
66 Tiefbauamt 77,40
67 Amt für Grünflächen und Umweltschutz 1.051,78
70 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 120.281.43
80 Münster Marketing 581,27
Gesamt 2017 370.775,26
5.2 Auftragsvergaben insgesamt
6. Präventive Maßnahmen
Ausstattung A r-
beitsplätze
Ausg aben Zuschüsse
(Zuweisungen aus der Aus-
gleichsabgabe)
201 5 201 6 201 7 201 5
(€)
201 6
(€)
201 7
(€)
20 15
(€)
20 16
(€)
201 7
(€)
schwerbehin-
derte
Menschen
10 6 5 7.609,57 4.630,58 4.761,59 3.547,06 1.322,09 1.167,16
sonstige 141 113 163 79.787,29
91.810,17 131.153,53 - - -
gesamt 151 119 168 87.396,86 96.440,75 135.915,12 3.547,06 1.322,09 1.167,16
2 Angabe für den Zeitraum 2015-2017
Jahr Betrag
2013 158.839,33 €
2014 271.610,56 €
2015 252.711,21 €
2016 417.024,36 €
2017 370.775,26 €
Anlage 2 Stand: 24.04.2018
6131 Zeichen
Anlage 2 : Angaben zu den städtischen Beteiligungen
1. Wohn- und Stadtbau GmbH
2013 2014 2015 2016 2017
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 71,16 72,58 77,66 7 9,83 85,08
Anzahl der sb 1 Beschäftigten * 5 4,91 4 4 6
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 3 3 3 4 6
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 2 2 1 0 0
Quote (Jahresschnitt) 7,03 6,77 5,15 5,01 7,05
* Jahresdurchschnitt / ** Stichtagsbezogen
In den Berichtsjahren erfolgten Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte
Menschen in Höhe von:
2015: 749,30 €
2016: 314,00 €
2017: 0,00 €
2.
Stadtwerke Münster GmbH
2013 2014 2015 2016 2017
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 1.067,00 1.079,33 999,58 978,83 985,91
Anzahl der sb Beschäftigten * 82,9 83,67 81,17 78 7 3,83
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 65 66 63 59 54
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 20 21 21 18 20
Quote (Jahresschnitt) 7,77 7,75 8,12 8,00 7,48
* Jahresdurchschnitt / ** Stichtagsbezogen
Alters-
struk-
tur
Bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 41. – 50. L ebens-
jahr
Über 50. Lebens-
jahr
2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017
2015
2016 2017
Ge-
samt 3 3 4 2 2 2 13 8 9 66 64 59
Davon
Frauen
2 1 1 1 1 1 6 5 6 12 11 12
In den Berichtsjahren erfolgten Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte
Menschen in Höhe von:
2015: 1.282,35 €
2016: 1.161,15 €
2017: 874,46 €
1 sb = schwerbehinderte Beschäftigte
2
3. items GmbH
2013 2014 2015 2016 2017
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 169,83 166,25 161,5 161,91 170,41
Anzahl der sb Beschäftigten * 10,25 9,58 9 8,5 7,5
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 7 8 7 7 6
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 4 4 2 2 2
Quote (Jahresschnitt) 6,03 5,76 5,57 5,24 4,4
* Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen
Im Jahr 2017 wurde die Mindestbeschäftigungsquote von 5% nicht erreicht. Es war eine
Ausgleichsabgabe in Höhe von 1.625,00 € für zu zahlen.
Alters-
struk-
tur
31. – 40. Lebens-
jahr
41. – 50. Lebens-
jahr
Über 50. Lebens-
jahr
2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017
Ge-
samt 1 1 0 4 4 4 4 4 4
Davon
Frauen
0 0 0 0 0 0 2 2 2
In den Berichtsjahren erfolgten Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte
Menschen Höhe von:
2015: 1.598,00 €
2016: 2.107,00 €
2017: 0,00 €
4. Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo)
2013 2014 2015 2016 2017
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 80,5 89,33 90 94 104
Anzahl der sb Beschäftigten * 3,25 3 6 6 7
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 3 2 3 3 3
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 1 1 3 3 4
Quote (Jahresschnitt) 4,04 3,36 6,67 6,38 6,73
* Jahresschnitt / **Stichtagsbezogen
Alters-
struk-
tur
Bis 30. Lebensjahr 41. – 50. Lebens-
jahr
Über 50. Lebens-
jahr
2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017
Ge-
samt 0 0 1 2 2 2 4 4 4
Davon
Frauen
0 0 1 2 2 2 1 1 1
3
In den Berichtsjahren erfolgten Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte
Menschen in Höhe von:
2015: 134,17 €
2016: 1278,73 €
2017: 0,00 €
5. FMO GmbH
2013 2014 2015 2016 2017
anrechenbare Arbeitsplatzzahl ** 181 175 168 163 1 65
Anzahl der sb Beschäftigten ** 10 11 10 9 9
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 5 6 7 7 7
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 5 5 3 2 2
Quote (Jahresschnitt) 5,52 6,29 5,96 5,53 5,46
* Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen
Alters-
struk-
tur
41. – 50. Lebens-
jahr
Über 50. Lebens-
jahr
2015 2016 2017 2015 2016 2017
Ge-
samt 1 1 1 9 8 8
Davon
Frauen
0 0 0 3 2 2
In den Berichtsjahren erfolgten keine Auftragsverga ben an anerkannte Werkstätten für be-
hinderte Menschen durch die FMO GmbH.
6. Halle Münsterland
2013 2014 2015 2016 2017
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 48,66 48,0 47,16 47 ,50 44,5
Anzahl der sb Beschäftigten * 1 1 1 1 2
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten 0 0 0 0 1
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 1 1 1 1 1
Quote (Jahresschnitt) nicht
erfüllt**
nicht
erfüllt**
nicht
erfüllt**
nicht
erfüllt**
erfüllt**
* Jahresdurchschnittlich
**Bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich 40 bi s weniger als 60 Arbeitsplätzen sind gem.
§ 154 Absatz 1 in Verbindung mit § 157 Abs. 2 SGB IX zwei Pflichtarbeitsplätze zur Erfüllung
der Quote erforderlich. Somit wurde in 2017 die Beschäftigtenquote erfüllt.
In 2015 und 2016 war trotz Nichterfüllen der Beschä ftigtenquote keine Ausgleichsabgabe zu
zahlen. Die gem. § 223 SGB IX auf die Ausgleichsabg abe anrechenbaren Vergaben an an-
erkannte Werkstätten für behinderte Menschen waren höher als die eigentlich zu zahlende
Ausgleichsabgabe, so dass diese entfiel.
4
Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behi nderte Menschen erfolgten in den Be-
richtsjahren wie folgt:
2015 in Höhe von 14.719,48 €
2016 in Höhe von 15.684,11 €
2017 in Höhe von 2.767,27€
7. Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH
2013 2014 2015 2016 2017
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 177,25 187,66 167,2 5 178,75 170,58
Anzahl der sb Beschäftigten * 4,25 5,67 7 8 7,75
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten ** 3 4 4 5 4
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten ** 2 2 3 3 3
Quote (Jahresschnitt)
2,39
(nicht
Erfüllt)
3,01
(nicht
erfüllt)
4,19
(nicht
erfüllt)
4,47
(nicht
erfüllt)
4,54
(nicht
erfüllt)
* Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen
Alters
ters-
struk-
tur
41. – 50. Lebensjahr Über 50. Lebens-
jahr
2015 2016 2017 2015 2016 2017
Ge-
samt 2 3
2 5 5 5
Die erforderliche Beschäftigungsquote von 5 % wurde in den Berichtsjahren nicht erfüllt. Es
wurde in 2015 eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 1.8 40,- € gezahlt. Für 2016 betrug die
Ausgleichsabgabe 1.375,00 € und für 2017 1.125,00 €.
Folgende Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen erfolgten in
den Berichtsjahren:
2015 in Höhe von 1.241,00 € netto
2016 in Höhe von 28,23 € netto
2017 in Höhe von 0,00 € netto
Berichtsvorlage
32836 Zeichen
V/0375/2018
V/0375/2018
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen
Gleichgestellten bei der Stadt Münster 2015 - 2017
Beratungsfolge
12.06.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e-
hinderungen
Bericht
12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-
Government
Bericht
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht
Bericht:
1. Einleitung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 10.12.2003 die Verwaltung beauftragt, einen
jährlichen Bericht über die Beschäftigungssituation der Menschen mit Schwerbehinderungen bei der
Stadt Münster und ihrer Beteiligungen zu erstellen. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und pers o-
neller Veränderungen in der für die Berichte zuständigen Fachstelle, war eine separate und zeitnahe
Berichterstattung für die Jahre 2015 und 2016 nicht möglich. Deshalb wird nun ein Bericht für 2015,
2016 und 2017 vorgelegt.
2. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderungen in der Stadtverwaltung
Münster
2.1 Beschäftigungsquote und -struktur
Die Stadt Münster hat in den Jahren 2015, 2016 sowie 2017 die gesetzlich geforderte Mindestquote
zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen von 5,00% erfüllt. Eine Ausgleichsabg a-
be war daher für die Berichtsjahre - wie auch in den Vorjahren - nicht zu en trichten. Die Beschäft i-
gungsquote der schwerbehinderten Menschen stellt sich wie folgt dar:
2015: 5,76%
2016: 5,31%
2017: 5,36%
Personal- und
Organisationsamt
18.05.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Köhnsen
Telefon: 492-1188
Koehnsen@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0375/2018
Die Zahl der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung Münster
betrug in:
2015: 294 Personen,
2016: 283 Personen,
2017: 298 Personen.
Der Anteil der weiblichen Menschen mit Schwerbehinderungen, die für die Stadtverwaltung Münster
arbeiten, liegt im Vergleich zu den männlichen knapp über 50%, Tendenz steigend. Dies ist allerdings
vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Frauenanteil in der Mitarbeiterschaft der Stadtverwaltung in
den vergangen Jahren auch insgesamt gestiegen ist. Lag die Frauenquote zum 31.12.2013 noch bei
53%, so stieg sie zum 31.12.2016 auf 56%. Der Anteil der Frauen mit Schwerbe hinderungen im Ver-
hältnis zu allen schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, entwickelte sich wie folgt:
2015: 50,69%
2016: 50,88%
2017: 52,68%
Wie auch in den Vorjahren, ist die Gruppe der 50 - 59-jährigen schwerbehinderten Menschen in den
Berichtsjahren mit 147 Personen in 2015, 145 Personen in 2016 und 140 Personen in 2017 am
stärksten vertreten. Die zweitstärkste Gruppe sind Personen im 40. - 49. Lebensjahr, gefolgt von den
über 60-jährigen. Die unter 40-jährigen haben den kleinsten Anteil an Menschen mit Schwerbehind e-
rungen, die Tendenz war in den vergangenen Jahren allerdings steigend. Die konkreten Zahlen zur
Altersstruktur der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Anlage 1, Punkt 3 dieser
Vorlage a usgewiesen. Die Tabelle unter Punkt 4. der Anlage 1 bestätigt, dass – trotz leichter
Schwankungen in den einzelnen Jahren - nach wie vor die meisten Menschen mit Schwerbehind e-
rungen bei der Stadt Münster in der Laufbahngruppe 1, 1. und 2. Einstiegsamt arbeiten (vormals ein-
facher und mittlerer Dienst) bzw. in vergleichbaren Vergütungsgruppen. In 2017 waren in diesem Be-
reich 200 schwerbehinderte Personen beschäftigt. In der Laufbahng ruppe 2, 1. Einstiegsamt (eh e-
mals gehobener Dienst) und den vergleichbaren Vergütungsgruppen arbeiteten in 2017 91 Menschen
mit Schwerbehinderungen. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen, die in 2017 in der Laufbah n-
gruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) oder vergleichbaren Vergütungsgruppen be-
schäftigt waren lag bei 7 Personen.
2.2 Maßnahmen zur Förderung, Inklusion, Fortbildung und Einstellung
Die Inklusion und Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderungen sowie
von Menschen, die von Behinderung bedroht sind, ist eine wichtige Aufgabe der Stadt Münster. Das
bisher in der Stadtverwaltung erreichte Inklusionsklima soll durch gezielte Information, Bewusstsein s-
bildung, Sensibilisierung und konkrete Standards und Maßnahmen auch zukünftig gestärkt und weiter
entwickelt werden.
Unter anderem veröffentlichen die Verwaltung sowie die Vertrauensperson der Menschen mit Behi n-
derungen weiterhin aktuelle einschlägige Informationen in der Mitarbeiterzeitung „Forum intern“ sowie
im Intranet der Stadt Münster. Vielfältige Informationen rund um das Th ema „Barrierefreiheit“ sind im
Intranet der Stadt Münster zu finden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht über einen Arbeit s-
platz mit Intranet-Zugang verfügen, werden diese Informationen in Papierform zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen des Aktions plans zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention1 hat die Stadt
Münster sich unter anderem zu Maßnahmen der Bewusstseinsbildung für die Themen Inklusion und
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen/Diversity verpflichtet. Auch die Information von
Auszubildenden der Stadt Münster über die Themen Inklusion und Diversity wurde als fortlaufende
Maßnahme definiert (s. auch Punkt 3.4.1).
1 Anlage zur Beschlussvorlage V0125/2013 an den Rat der Stadt Münster
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2.2.1 Inklusionsvereinbarung in 2018 modifiziert
Die aktuelle Inklusionsvereinbarung für die Stadtverwaltung Münster2 gem. § 166 SGB IX, 3. Teil –
Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen - vom 23.10.2001 in der Fassung
von 2018 ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten. 3 Die diesen Bericht betreffenden Änderungen und
Vereinbarungen sind in den nachfolgenden Text eingeflossen.
Die Inklusionsvereinbarung dient der Stärkung der Rechte schwerbehinderter Menschen hinsichtlich
ihrer Beschäftigung bei der Stadtverwaltung Münster. Sie leistet einen Beitrag zur Förderung der
Selbstbestimmung und der volle n und wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit B e-
hinderungen. Mit der Inklusionsvereinbarung wird unter anderem das Ziel verfolgt, Beschäftigung s-
verhältnisse schwerbehinderter Frauen und Männer zur sichern und zu fördern. Es sollen Arbeitsb e-
dingungen sichergestellt werden, welche die individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und die Persö n-
lichkeit des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin mit Behinderungen berücksichtigen und der Behind e-
rung so weit wie möglich angepasst sind. Auch die Förderung der Chancengleichheit für Mitarbeit e-
rinnen und Mitarbeiter sowie Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderungen - unter Berück-
sichtigung der Geschlechtergerechtigkeit - ist definiertes Ziel der Inklusionsvereinbarung. Weitere
Informationen zur Inklusionsvereinbarung finden sich unter Punkt 4.
2.2.2 Ausgestaltung von Arbeitsplätzen
Ziel der Stadtverwaltung Münster ist es, Dienstgebäude, Arbeitsplätze und das interne Information s-
angebot (z. B. Intranet) grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.
Die Arbeitsplätze der Beschäftigten mit Schwerbehinderungen werden im Rahmen der begleitenden
Hilfen im Arbeitsleben nach dem SGB IX behindertengerecht ausgestattet. Über die Ausstattung des
Arbeitsplatzes hinaus wird bei Bedarf auch die Optimierung weiterer R ahmenbedingungen gefördert.
Wenn sich aus der Behinderung die Notwendigkeit ergibt, Arbeitsplätze in die Nähe der Sanitär - und
Sozialräume zu verlagern, wird dies im Rahmen der betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten a n-
gestrebt. Sind schwerbehinderte Beschäftigte aufgrund ihrer Behinderung auf die Benutzung eines
Kraftfahrzeugs angewiesen, werden im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten Parkplätze an ihrer
Arbeitsstelle oder in zumutbarer Entfernung zur Verfügung gestellt.
Als präventive Maßnahme w erden auch die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne
Anerkennung einer Schwerbehinderung unter bestimmten Umständen behindertengerecht gestaltet.
Seit dem 01.01.2018 werden bei erforderlichen Neuanschaffungen nur noch elektrisch höhenvers tell-
bare Schreibtische beschafft. Das gesamte Stadthaus 1 wird nach der Modernisierung mit höhenve r-
stellbaren Schreibtischen ausgestattet sein, ein wichtiger Beitrag für die Gesundheit der Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter.
Die Leistungen der Stadt Münst er bewegen sich damit über dem gesetzlichen Pflichtrahmen. Dies
entspricht auch der Ziffer 2.3 „Ausgestaltung des Arbeitsplatzes“ der Inklusionsvereinbarung.
2.2.3 Auswahlverfahren
Grundsätzlich gilt, dass alle Menschen mit Schwerbehinderungen, die sic h auf eine ausgeschriebene
Stelle bewerben, zu den entsprechenden Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Die eingehe n-
den Bewerbungsunterlagen von schwerbehinderten Menschen werden der Schwerbehindertenvertr e-
2 ohne die städtischen Gesellschaften
3 Die o. g. Inklusionsvereinbarung ersetzt die Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX (vor Neufassung des SGB IX), 2.
Teil – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen für die Stadtverwaltung Münster vom 23.10.2001 in der modifizier-
ten Fassung von 2014. Die Begriffsänderung („Inklusionsvereinbarung“ statt „Integrationsvereinbarung“) ergibt sich gem.
BTHG Art. 2, 1.a.
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V/0375/2018
tung auf Wunsch zur Einsichtnahme vorgelegt. Soweit in einem Auswahlverfahren erkennbar ist, dass
Bewerber/innen mit Schwerbehinderung betroffen sind, beteiligt das Personal - und Organisationsamt
unverzüglich die Schwerbehindertenvertretung am weiteren Verfahren.
In den Berichtsjahren wurde folgende Anzahl externer Ausschreibungsverfahren durchgeführt:
2015: 162
2016: 156
2017: 178
In den Ausschreibungsverfahren hat sich die folgende Anzahl an Personen beworben:
2015: 3.721; davon Menschen mit Schwerbehinderung 113; Anteil: 3,04 %
2016: 4.793; davon Menschen mit Schwerbehinderung: 177; Anteil: 3,59 %
2017: 2.509; davon Menschen mit Schwerbehinderung: 113; Anteil: 4,50 %
Mit insgesamt 36 Neueinstellungen von Menschen mit Behinderungen in den Jahren 2015 bis 2017
liegt die Einstellungsquote der schwerbehinderten Menschen bei 8,9% (403 Bewerbungen zu 36 Ei n-
stellungen). Die Einstellungsquote der Personen ohne anerkannte Schwerbehinderung liegt mit
11,35% (10.620 Bewerbungen zu 1.205 Einstellungen) darüber.
Die Einstellungen der 36 Mitarbeiterinn en und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen erfolgten in fo l-
genden Bereichen:
Verwaltungsbereich: 21 Personen
Kassenkraft/Kartenkontrolle: 4 Personen
Gewerblicher Bereich: 5 Personen
Sozialer Bereich (Pädagogen /Erzieher/innen): 5 Personen
Sonstige: 1 Personen
Die Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen wird in alle Auswahlverfahren einbezogen,
bei denen Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen vorliegen. Sämtliche Entscheidungen im
Laufe eines Verfahrens werden nur nach Absprache mit ihr getroffen. Auch so ist sichergestellt, dass
in den Auswahlverfahren Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden.
Alle externen Ausschreibungen enthalten den nachfolgenden Text:
„Die Stadt Münster fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mi t-
arbeiter. Wir begrüßen dah er Bewerbungen von Frauen und Männern ausdrücklich unabhängig von
Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Ident i-
tät“.
Nach wie vor
gilt:
Gem. § 165 SGB IX werden grundsätzlich alle Bewerberinnen und Bewerber
mit Schwerbehinderung zur persönlichen Vorstellung eingeladen. Dies gilt
auch, wenn Teile des Anforderungsprofils aufgrund der Behinderung nicht
erfüllt werden. Auf eine Einladung zu den Vorstellungsgesprächen wird nur in
Fällen verzichtet, bei denen den Bewerber/innen die fachliche Eignung für die
zu besetzende Stelle offensichtlich fehlt. Die fachliche Eignung fehlt dann
offensichtlich, wenn für die Übernahme der Aufgabe eine berufliche Qualifika-
tion/ein Studienabschluss gefordert wird und notwe ndig ist und diese/r nicht
vorliegt.
Externe Stellenausschreibungen werden seit 2003 elektronisch der A r-
beitsagentur übermittelt und stehen dort über das Internetportal der Bund e-
sagentur für Arbeit Bewerberinnen und Bewerbern bundesweit zur Verf ü-
gung. Parallel dazu werden innerhalb der Arbeitsagentur die Ausschreibu n-
gen auch direkt an den Vermittlungsdienst für Menschen mit Behinderungen
weiter geleitet.
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2.2.4 Ausbildung
Für den Ausbildungsbereich stellt sich die Bewerbungslage wie folgt dar.
Anzahl der Personen, die sich auf eine Ausbildungsstelle bei der Stadt Münster beworben haben:
2015: 2.316; davon Menschen mit Schwerbehinderungen4: 39; Anteil: 1,68%
2016: 1.432; davon Menschen mit Schwerbehinderungen: 18; Anteil: 1,26%
2017: 1.975; davon Menschen mit Schwerbehinderungen: 46; Anteil: 2,33%
Es wurden in den drei Berichtsjahren insgesamt 303 Nachwuchskräfte eingestellt, davon 3 mit einer
Schwerbehinderung. Das entspricht einem Anteil von 0,99%. Die Einstellungen differenziert nach
Jahren stellen sich wie folgt dar:
2015: 96 Einstellungen; davon Menschen mit Schwerbehinderungen: 0; Anteil: 0,00%
2016: 90 Einstellungen; davon Menschen mit Schwerbehinderungen: 1; Anteil: 1,11%
2017: 117 Einstellungen; davon Menschen mit Schwerbehinderungen: 2; Anteil: 1,71%
Die Nachwuchskräfte verteilen sich auf die Bereiche Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz,
Anwärter und Anwärterinnen in den verschiedenen Beamtenlaufbahnen, die Angestellten- bzw. Ver-
waltungslehrgänge I+II, das Quereinsteiger/ -innen-Programm, sowie auf Erzieher und Erzieherinnen
im Anerkennungsjahr.
Die Bewerbungen der schwerbehinderten Menschen bzw. der diesen Gleichgestellten verteilten sich
in den drei Berichtsjahren auf folgende Berufe:
Verwaltungswirt/in bzw. Verwaltungsfachangestellte/r: 29
Bachelor of Laws/Arts: 26
Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste: 14
Fachinformatiker/-in: 2
Forstwirt/-in: 1
Hygienekontrolleur/-in: 1
Informatikkaufmann/frau: 1
Informationselektroniker/-in 1
Industriekauffrau/-mann 4
Praxisintegrierte Ausbildung Erzieher/in: 1
Vermessungstechniker/in: 3
Volontariat: 4
Quereinsteiger/-innen: 14 (nur 2017)
Angestelltenlehrgang I, Verwaltungslehrgang I: 1
Angestelltenlehrgang II, Verwaltungslehrgang II: 1
(interne Ausschreibung)
Für einige Ausbildungsberufe ist ein theoretischer Test Bestandteil des Auswahlverfahrens. In den
Jahren 2015 -2017 haben 25 Bewerber/ -innen mit Schwerbehinderungen den Einstellungstest nicht
bestanden. 42 weitere Bewerber/-innen konnten in der persönlichen Vorstellung nicht überzeugen. 24
Bewerber/-innen sind zur Vorstellung nicht erschienen bzw. haben ihre Bewerbung zurückgezogen. 9
schwerbehinderte Bewerber/-innen erfüllten zwingend erforderliche Bildungsvoraussetzungen nicht. 3
Bewerber/-innen wurden eingestellt.
Gerne würde die Verwaltung in Zukunft mehr schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen für
eine Ausbildung bei der Stadt Münster gewinnen. In der zum 01.01.0218 in Kraft getretenen Inklus i-
onsvereinbarung für die Stadtverwaltung Münster wurde das Ziel formuliert, fünf Prozent der Ausbi l-
dungsplätze mit schwerbehinderten Auszubildenden oder diesen Gleichgestellten zu besetzen. Um
dieses Ziel zu erreichen , werden bei Einstellungen zu Ausbildungszwecken alle Be werberinnen und
Bewerber, unabhängig von den Noten der eingereichten Zeugnisse, zum Vorstellungs gespräch bzw.
4 Die Angaben zu Menschen mit Schwerbehinderungen beziehen auch immer diesen Gleichgestellte gem. § 2,
Abs. 3 SGB IX ein.
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zu dem in einigen Berufen vorgelagerten Einstellungstest eingeladen , soweit die zwingend erforderl i-
chen Bildungsabschlüsse vorhanden waren . In der Einladung zur Teilnahme am Testverfahren we r-
den die Bewerber/-innen mit Schwerbehinderungen aus drücklich gebeten, für ein individuelles Ber a-
tungsgespräch zur Testteilnahme Kontakt mit dem Studieninstitut Westfalen -Lippe oder ggf. mit der
Ausbildungsleitung aufzunehmen. Ziel ist es, den Einstellungstest so gut wie möglich auf die spezie l-
len behinderungsbedingten Erfordernisse des Einzelnen anzupassen. Soweit das Testergebnis nicht
ausdrücklich eine Nichteignung bestätigt, werden alle schwerbehinderten Testteilnehmer/ -innen an-
schließen auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen.
Eine barrierefreie Teilnahme und ggf. notwendige Hilfsmittel werden im gesamten Auswahlverfahren
und im weiteren Verlauf der Ausbildung selbstverständlich ermöglicht bzw. zur Verfügung gestellt.
Auch im Ausbildungsbereich wird die Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen in alle Ver-
fahren, in denen Bewerbungen schwerbehinderten Menschen vorliegen, einbezogen. Alle Entsche i-
dungen erfolgen auch hier nur mit ihrem Einverständnis.
Eine Nachwuchskraft mit Schwerbehinderung hat in den Berichtsjahren ihre Ausbildung beende t. Sie
wurde unbefristet übernommen.
Wie auch als Maßnahme im Aktionsplan zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention5 unter
Punkt 3.1 definiert, erfolgt seit Jahren eine Information der Auszubildenden der Stadt Münster über
die Themen Inklusion und Diversity, insbesondere im Rahmen der Einführungsveranstaltungen für
neue Auszubildende. Im Frühjahr 2018 haben beide Jahrgänge der Stadtsekretäranwärter/ -innen –
wie auch schon die vorherigen Jahrgänge - an einer Schulung zum Thema Inklusion , inklusive eines
Selbsterfahrungsteils, teilgenommen. Ein Mitglied der Kommission zur Förderung der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen hat diese Schulung vor Ort unterstützt und von eigenen Erfahrungen
berichtet.
2.2.5 Praktika
Die Stadt Münster erhält regelmäßig Praktikumsbewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderun-
gen über verschiedene Träger, wie zum Beispiel dem Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V., dem Bi l-
dungsinstitut Münster, der LWL -Klinik, dem Integrationsfachdienst, dem Sozialpsychiatrischen Die nst
oder der LWL -Förderschule. Die Praktika werden als Schülerbetriebspraktikum, im Rahmen von B e-
rufsvorbereitung und Berufsorientierung oder als Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt.
In den Berichtsjahren hat sich die folgende Anzahl schwerbehinderter Me nschen um einen Prakt i-
kumsplatz bei der Stadt Münster beworben:
2015: 20 Personen
2016: 12 Personen
2017: 16 Personen
Von diesen Bewerberinnen und Bewerbern absolvierten bei der Stadt Münster ein Praktikum:
2015: 15 Personen
2016: 8 Personen
2017: 10 Personen
Die Einsätze erfolgten in folgenden Bereichen der Stadtverwaltung Münster:
Verwaltung: 23 Personen
Abfallwirtschaftsbetriebe: 1 Person
Kindertagesstätten/Jugendzentren: 6 Personen
Bauhof Amt 67: 3 Personen
5 Anlage zur Beschlussvorlage V/0125/2013 an den Rat der Stadt Münster
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V/0375/2018
Es ist davon auszugehen, dass mehr als die oben aufgeführte Anzahl an Praktikantinnen und Prakt i-
kanten eine Schwerbehinderung hat. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung wird in den Bewerbu n-
gen nicht immer angegeben und ist auch nicht immer ersichtlich.
2.2.6 Fort- und Weiterbildung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen , deren Art der Behinderung spezifische Fortbi l-
dungen erfordert, haben einen Anspruch, von der Fachstelle Personalentwicklung in Zusammenarbeit
mit der Schwerbehindertenvertretung über geeignete Fortbildungsmöglichkeiten beraten zu werden.
Im Fortbildungsprogramm (seit 2015) wird auf diese Beratungsmöglichkeit explizit hingewiesen und
die entsprechende Unterstützung angeboten.
Bei der Auswahl von Räumen für Fortbildungen wird auf die Barrierefreiheit geachtet und seit 2015 im
Fortbildungsprogramm auf barrierefreie bzw. barrierearme Fortbildungen/Veranstaltungen hingewi e-
sen. Ggf. erforderliche zusätzliche Ausstattung en werden bei Bedarf oder auf Anfrage zur Verfügung
gestellt.
Das Fortbildungsprogramm enthält in jedem Jahr Fortbildungsangebote zu grundsätzlichen und akt u-
ellen Themen und Fragen der Schwerbehinderung.
Die berufliche (Wieder -)Eingliederung von schwer behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird
unter anderem durch Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützt und gefördert. Das Integrationsteam
unterstützt auf Wunsch des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin bei der Suche und Umsetzung von
passgenauen Weiterbildungsmaßnahmen. Die individuellen Bedürfnisse der schwerbehinderten Men-
schen finden dabei besondere Berücksichtigung.
2.3 Auftragsvergaben
Die Vergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen durch die Stadtverwaltung Mün s-
ter belaufen sich in 2015 insgesamt auf 252.711,21 €, in 2016 auf 417.024,36 € und in 2017 auf
370.775,26 €. Trotz der Schwankungen ist im Zeitablauf erkennbar, dass tendenziell mehr Aufträge
an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen durch die Stadtverwaltung Münste r vergeben
werden.
Nach Fertigstellung des Umbaus der Kantine im Stadthaus 1 (voraussichtlich Anfang 2019), wird di e-
se als Inklusionsbetrieb gem. § 215 SGB IX betrieben werden. Der Kantinen - und Gastronomiebe-
trieb wird durch einen gemeinnützigen Träger d er freien Wohlfahrtspflege geführt werden. Die Zahl
der dort zu beschäftigenden schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmt sich nach
§ 215 (3) SGB IX und liegt i. d. R. zwischen 30% und 50% der Mitarbeiterschaft. Die schwerbehinder-
ten Menschen werden sowohl auf Arbeitsplätzen im Küchen - als auch im Servicebereich eingesetzt
werden. Somit trägt die Vergabe dieser Aufgabe an einen Inklusionsbetrieb positiv zur Schaffung von
Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderungen bei.
Die strukturellen Aspekte der Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehind e-
rungen sowie die Struktur der Auftragsvergaben werden in der Anlage 1 differenziert dargestellt. B e-
züglich der Auftragsvergaben wurde neben der Gesamtsumme – wie in de n Vorjahren – auch eine
nach Ämtern differenzierte Aufstellung in die Anlage 1 aufgenommen.
3. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderungen bei den städtischen
Beteiligungen und Auftragsvergaben
Bei sieben Beteiligungen wurden - wie schon in den vergangenen Jahren - die Angaben zur Beschäf-
tigungssituation der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Schwerbehinderungen und die Au f-
tragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen erfragt. Das sind die Beteiligu n-
gen, bei denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt ist, beziehungsweise die für die
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V/0375/2018
Stadt Münster von besonderer Bedeutung sind. An den übrigen Beteiligungen ist die Stadt Münster
geringfügiger, teilweise nur mit 1 % beteiligt.
Die sieben relevanten Beteiligungen sind nach wie vor:
Wohn + Stadtbau, Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH
Stadtwerke Münster GmbH
Gesellschaft für Informationstechnologie, Kommunikation und Organisation Münster mbH
(items GmbH)
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo Münster)
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (einschließlich Tochtergesellschaften)
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
Verkehrsservice Gesellschaft mbH
Die Ergebnisse sind in der Anlage 2 differenziert aufgeführt.
In den drei Berichtsjahren haben jeweils fünf von sieben Gesellschaften der oben aufgeführten Bete i-
ligungen die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderungen erfüllt. In allen drei Ja h-
ren erfüllten die Wohn + Stadtbau GmbH, die Stadtwerke Münster GmbH, die FMO GmbH und der
Allwetterzoo die Beschäftigtenquote. Die items GmbH konnte im Jahr 2017 erstmals -im Gegensatz
zu den in der Anlage aufgeführten Vorjahren - die Quote von mindestens 5% nicht erreichen. Dahi n-
gegen erfüllte die Halle Münsterland in 2017 -entgegen der angegebenen Vorjahre- die Beschäfti-
gungsquote erstmals. Die Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH blieb in den drei Berichtsjahren
unter der Mindestquote von 5%.
Die Vergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen durch die o. g. städtischen Betei-
ligungsgesellschaften betrugen in den Berichtsjahren:
2015: 19.724,30 €
2016: 20.573,22 €
2017: 33.170,86 €
In der Sitzung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen am
12.06.2012 wurde darum gebeten, die Beschäftigtenquote von schwerbehinderten Menschen bei der
Sparkasse Münsterland Ost in den Bericht aufzunehmen. Die Sparkasse Münsterland Ost informiert
wie folgt:
Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderungen bei der S parkasse Münsterland
Ost stellt sich wie folgt dar:
2015: 3,2%
2016: 3,0%
2017: 3,2%
Des Weiteren wurde im März 2014 vom Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung angeregt, auch
Informationen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen bei der Wirtschaftsförde-
rung Münster GmbH und der Westfälischen Bauindustrie GmbH in diesen Bericht aufzunehmen.
Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH gibt an, dass in den Jahren 2015, 2016 und 2017 je 13 Mi t-
arbeiter/-innen beschäftigt waren und einer davon eine Schwerbehinderung hat.
Die Westfälische Bauindustrie GmbH hat für die Berichtsjahre folgende Angaben gemacht:
2015: 15 Mitarbeiter/-innen, davon 2 mit einer Schwerbehinderung
2016: 16 Mitarbeiter/-innen, davon 2 mit einer Schwerbehinderung
2017: 16 Mitarbeiter/-innen, davon 1 mit einer Schwerbehinderung.
Nach wie vor gilt, dass die Stadtverwaltung Münster bei den städtischen Beteiligungen keinen dire k-
ten Einfluss auf die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und auf die Höhe der Auftrag s-
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V/0375/2018
vergaben hat. Hier besteht ggf. die Möglichkeit, die Thematik von Seiten der KIB bzw. der Politik in
die entsprechenden Aufsichtsräte einzubringen.
Um die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei den städtischen Beteiligungen zu unte r-
stützen, hat der Rat d er Stadt Münster (Vorlage V/0303/2015/1) am 17.06.2015 Folgendes beschlo s-
sen:
„Zur Umsetzung des Ziels fordert die Stadt Münster die städtischen Beteiligungen auf, auf freiwilliger
Basis die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiter zu erhöhen. Diej enigen städtischen
Betriebe, die bislang die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderu n-
gen nicht erfüllt haben , oder weniger als 6 % aufweisen, werden gebeten, sich aktiv für die Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen, um eine Beschäftigungsquote von
mindestens 6% erfüllen zu können.“
Anfang 2016 hat das Amt für Finanzen und Beteiligungen diesbezüglich folgende Betriebe ang e-
schrieben:
Stadtwerke Münster GmbH
Items GmbH
FMO GmbH
Westfälische Bauindustrie GmbH
Wohn + Stadtbau GmbH
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Abfallwirtschaftbetriebe Münster
citeq
Münster Marketing
Theater Münster
Neben dem Appell s ich in vorgenanntem Sinne für eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
stärker einzusetzen, wurde auch angeregt, Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Me n-
schen zu vergeben. Zudem wurden Stellen und Ansprechpartner/-innen benannt, die bei der Beschäf-
tigung oder Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen beraten und/oder unterstützen
können.
4. Ausblick
Die Inklusion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen in den Arbeitsalltag g e-
lingt bei der Stadtverwaltung Münster weiterhin gut. Sie gelingt trotz der teilweise schwierigeren
Rahmenbedingungen, die sich in den letzten Jahren unter anderem durch Arbeitsverdichtungen und
durch den demografischen Wandel ergeben haben.
Ziel der Stad tverwaltung Münster ist es, auch künftig gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mit und ohne Schwerbehinderungen und ein positives Inklusionsklima zu bieten. Z u-
dem wird das Ziel verfolgt, die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen auf mindes-
tens 6% zu erhöhen.
Um das Erreichen dieses Ziel zu befördern, sind unter anderem folgende Maßnahmen geplant. So
wird zum Beispiel die Möglichkeit einer Ausweitung der Anzahl an Arbeitsplätzen bei der Stadtverwal-
tung geprüft, die aussc hließlich für Menschen mit Schwerbehinderungen zur Verfügung stehen . Zu-
sätzlich wird geprüft, ob und ggf. in welchem Bereich die Einrichtung eines Inklusionsbetriebs möglich
ist.
Weitere konkrete Ziele und Regelungen zur Inklusion von schwerbehinderten Menschen, die für die
Stadt Münster arbeiten, sind in der unter Punkt 2.2.1 genannten Inklusionsvereinbarung für die Stad t-
verwaltung Münster zusammen gefasst. Ein besonderer Fokus wurde im Rahmen der Erarbeitung der
neuen Vereinbarung, die zum 01.01.2018 i n Kraft getreten ist, unter anderem darauf gerichtet, die
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V/0375/2018
gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben bei der Gestaltung von
Arbeitsprozessen und Rahmenbedingungen gem. § 166 (2) SGB IX von Anfang an zu berücksicht i-
gen. Zudem soll die Handlungssicherheit von Führungskräften bezüglich des Themas Inklusion von
schwerbehinderten Mitar beiterinnen und Mitarbeitern gestärkt werden . Hierzu wurden zum Bespiel
Regelungen für Mitarbeitergespräche und dienstliche Beurteilungen in die Inklusionsvereinbarung neu
aufgenommen. Regelungen für die Ausbildung schwerbehinderter Menschen wurden ebenfalls ers t-
mals in der Vereinbarung mit aufgeführt.
Ein grundsätzliches Anliegen der Stadt Münster als Arbeitgeberin ist darüber hinaus aber auch die
Erhaltung der Gesundheit ihrer Beschäftigten und damit das Thema Prävention. Der Aufbau eines
Gesundheitsmanagements und –controllings war bereits Bestandteil der der „Eckpunkte des Pers o-
nalentwicklungskonzeptes 2016“. Auch im Personale ntwicklungskonzept 2017-2020 haben das b e-
hördliche Gesundheitsmanagement und dessen Weiterentwicklung einen hohen Stellenwert. In Anbe-
tracht der Zunahme altersbedingter, umweltbedingter und psychischer Erkrankungen wird das Anli e-
gen verfolgt, Ursachen hierfür klarer zu erkenn en, um betriebliche Hilfen optimieren zu können. Ein
Baustein des Gesundheitsmanagements ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement.6 Um dieses
Hilfsangebot für erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu optimieren, wurden in 2017 eine
Neuorganisation des „Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ und eine personelle Verstärkung in
Angriff genommen.
Seit Anfang 2015 bietet die Stadtverwaltung Münster bis zu fünf Außenarbeitsplätze für Menschen mit
Schwerbehinderungen, die in ankerkannten Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind,
an. Das im Jahr 2014 im Rahmen eines Modellprojekts 7 vom Personal- und Organisationsamt konzi-
pierte Angebot der Außenarbeitsplätze hat sich bewährt, und soll – soweit der Rat der Stadt Münster
weiterhin die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt – weitergeführt werden.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster
Anlage 2: Angaben zu den städtischen Beteiligungen V/0297/2015
6 gem. §167 Abs. 2 SGB IX
7 Der Hintergrund des Modellprojekts liegt im Aktionsplan der Stadt Münster zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention (Beschlussvorlage V/0125/2013, Ratsbeschluss vom 25.09.2013, Punkt „3.10 Arbeit: Prüfung
der Möglichkeiten, Außenarbeitsplätze für Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Stadt
Münster einzurichten.“) und im Ratsantrag Nr. A-R/0027/2013 vom 04.06.2013 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
(Punkt III: Es wurde beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen des Projekts „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Außen-
arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung“ des Landes NRW und des LWL in den Jahren 2013/2014 mindestens fünf
Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen bei der Stadt Münster oder deren Beteiligungen zu schaffen.).
Anlage A zur Vorlage V-0375-2018
2875 Zeichen
Anlage A zur V/0375/2018 Kurzüberblick Mit Vorlage V/0375/2018 wird über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen und über Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen bei der Stadtverwal- tung Münster und ausgewählten städtischen Beteiligu ngsunternehmen in den Jahren 2015-2017 berichtet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel dieser Vorlage ist die Berichterstattung an di e in der Vorlage aufgeführten Beratungsgremien über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen und über Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen bei der Stadtverwaltung Münster und ausge- wählten städtischen Beteiligungsunternehmen in den Jahren 2015-2017. Hintergrund der Bericht- erstattung ist ein Beschluss des Haupt- und Finanza usschusses vom 10.12.2003, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, einen jährlichen Bericht über die Beschäftigungssituation von Men- schen mit Schwerbehinderungen bei der Stadt Münster und ihren Beteiligungen zu erstellen. In der Vorlage werden u. a. folgende Ziele der Stad tverwaltung Münster benannt: Auch künftig sollen gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit und ohne Schwerbehin- derungen und ein positives Inklusionsklima bei der Arbeitgeberin Stadt Münster geboten werden. Zudem soll das Ziel verfolgt werden, die Beschäftig ungsquote von schwerbehinderten Menschen in der Stadtverwaltung auf mindestens 6% zu erhöhen. Die Ziele der Berichtsvorlage befördern auch die Zi ele der Leitorientierungen aus dem ISM- Prozess hinsichtlich der Weiterentwicklung Münsters zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität, mit hohem Wohnwert, Familienfreun dlichkeit und sozialer Balance in der Stadt- gesellschaft. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Aus dieser Berichtsvorlage resultieren keine direkten Finanzierungsbedarfe. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Vorlage des Berichts resultiert aus dem vorgena nnten Beschluss des Haupt- und Finanzaus- schusses vom 10.12.2003. Gesetzliche Bestimmungen z. B. zur Beschäftigungsquote ergeben sich u. a. aus dem SGB IX. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Diese Berichtsvorlage zum Thema Inklusion stellt au ch Informationen unter dem Aspekt der Gleichstellung und der Demographie dar.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0375/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37