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V/0375/2018

Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster 2015 - 2017

Vorlagen 30.04.2018

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 04.07.2018, TOP 3

Anlage 1 Stand: 02.05.2018

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Anlage 2 Stand: 24.04.2018

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Berichtsvorlage

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Anlage A zur Vorlage V-0375-2018

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Ansehen

Anlage 1 Stand: 02.05.2018

4968 Zeichen

Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster 
 
 
1. Beschäftigungsquote der Menschen mit Schwerbehin derungen 
 
5,59 %* im Jahr 2013  - bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.897 
6,00 %* im Jahr 2014 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.982 
5,76 %* im Jahr 2015 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 5.087 
5,31 %* im Jahr 2016 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 5.318 
5,36 %* im Jahr 2017 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 5.549 
 
 
In den letzten fünf Jahren war durchschnittlich* di e folgende Anzahl an Menschen mit Schwer- 
behinderungen beschäftigt: 
 
2013 =      267 schwerbehinderte Menschen  
2014 =      300 schwerbehinderte Menschen 
2015 =      294 schwerbehinderte Menschen 
2016 =      283 schwerbehinderte Menschen 
2017 =      298 schwerbehinderte Menschen 
 
*) Die Auswertung der Beschäftigungsquote erfolgt auf  Grundlage einer täglichen Erhebung. Die Beschäftigun gszahl 
und die Anzahl der schwerbehinderten Menschen wird z u einem monatlichen Stichtag ausgewertet und dann üb er die 
12 Monate eines Jahres der Mittelwert gebildet. Des halb errechnet sich die Beschäftigungsquote der einz elnen Jahre 
nicht ganz genau (2. Nachkommastelle differiert) au s den hier aufgeführten Beschäftigungszahlen und der  jeweiligen 
Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  
 
 
 
 
2. Struktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mi t Schwerbehinderungen nach Geschlecht 
  
 
Jahr  Gesamtzahl  Männer  Frauen  Quote Fra uen  
2013 267 141 126 47,19 % 
2014 300 150 150 50,00% 
2015 294 145 149 50,69% 
2016 283 139 144 50,88 % 
2017 298 141 157 52,68%

2
3. Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter mit Schwerbehinderungen 
 
 
 
4. Struktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mi t Schwerbehinderungen nach Laufbahn- 
gruppen* 
 
Laufbahngruppe 2015 2016 2017 
 Gesamt  Frauen Gesamt Frauen Gesamt  Frauen 
1, 1. und 2. Einstiegsamt* 197 96 196 96 200 101 
2, 1. Einstiegsamt* 88 47 83 45 91 51 
2, 2. Einstiegsamt* 9 6 4 3 7 5 
 
*und vergleichbaren Vergütungsgruppen 
 
5. Auftragsvergaben Stadt Münster an anerkannte Wer kstätten für behinderte Menschen  
 
5.1  Auftragsvergaben differenziert nach Ämtern: 
 
 
 
2015 
Amt Betrag €  
37 Feuerwehr 75.027,90  
40 Amt für Schule und Weiterbildung 13.657,23  
46 Theater Münster:  475,16  
51 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 62.333, 24  
61 Amt f. Stadtentwicklung, Stadtplanung,  
     Verkehrsplanung 25.508,25 
 
66 Tiefbauamt 237,23  
67 Amt für Grünflächen und Umweltschutz 1.368,99  
70 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 73.579,77  
80 Münster Marketing 523,44  
 
Gesamt 2015 252.711,21  
 
 
 Bis 39. Leben s- 
jahr 
40. -  49. Leben s- 
jahr 
50. – 59. Leben s- 
jahr 
60. – 65. Leben s- 
jahr 
 2015 2016  2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 
Gesamt  35 36 40 69 60 67 147 145 140 43 42 51 
Davon 
Frauen 21 21 22 37 30 38 73 74 69 18 19 28

3
2016 
Amt Betrag €  
33 Amt für Bürger- und Ratsservice 1.697,50  
37 Feuerwehr 76.846,22  
40 Amt für Schule und Weiterbildung 13.583,97  
45 Stadtmuseum 11,28  
46 Theater Münster:  5.971,50  
51 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 70.330, 80  
59 Jobcenter Münster 106.920,00 1 
61 Amt f. Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- 
kehrsplanung 34.136,88 
 
67 Amt für Grünflächen und Umweltschutz 28.594,99  
70 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 73.945,33  
80 Münster Marketing 4.985,89  
 
Gesamt 2016 417.024,36  
 
 
 
 
2017 
Amt Betrag €  
10 Personal- und Organisationsamt 1.360,59  
33 Amt für Bürger- und Ratsservice 4.368,42  
37 Feuerwehr 86.454,29  
40 Amt für Schule und Weiterbildung 14.110,92  
45 Stadtmuseum 310,96  
46 Theater Münster:  1.985,06  
51 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 102.921 ,69  
52 Sportamt 997,92  
61 Amt f. Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- 
kehrsplanung 34.107,00 
 
                                                
1 Angabe für den Zeitraum 01.09.2014 – 27.02.2016

4
62 Vermessungs- und Katasteramt 1.088,67 2 
64 Amt für Wohnungswesen und Quartiersent- 
wicklung 1.077,86 
 
66 Tiefbauamt 77,40  
67 Amt für Grünflächen und Umweltschutz 1.051,78  
70 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 120.281.43  
80 Münster Marketing 581,27  
 
Gesamt 2017 370.775,26  
 
 
 
 
5.2 Auftragsvergaben insgesamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6.    Präventive Maßnahmen 
 
 
Ausstattung A r- 
beitsplätze 
Ausg aben  Zuschüsse  
(Zuweisungen aus der Aus- 
gleichsabgabe)  
 201 5 201 6 201 7 201 5  
(€) 
201 6  
(€) 
201 7  
(€) 
20 15  
(€) 
20 16  
(€) 
201 7 
(€) 
schwerbehin- 
derte 
Menschen 
10 6 5 7.609,57 4.630,58 4.761,59 3.547,06 1.322,09  1.167,16 
 
sonstige 141 113 163 79.787,29 
 91.810,17  131.153,53  - - - 
 
gesamt 151 119 168 87.396,86  96.440,75  135.915,12  3.547,06 1.322,09 1.167,16 
 
                                                
2 Angabe für den Zeitraum 2015-2017 
Jahr Betrag 
2013 158.839,33 €  
2014 271.610,56 €  
2015 252.711,21 €  
2016 417.024,36 €  
2017 370.775,26 €

Anlage 2 Stand: 24.04.2018

6131 Zeichen

Anlage 2 : Angaben zu den städtischen Beteiligungen 
 
1.      Wohn- und Stadtbau GmbH 
 
 2013 2014 2015 2016 2017 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 71,16 72,58 77,66 7 9,83 85,08 
Anzahl der sb 1 Beschäftigten * 5 4,91 4 4 6 
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 3 3 3 4 6 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 2 2 1 0 0 
Quote (Jahresschnitt) 7,03 6,77 5,15 5,01 7,05 
 
* Jahresdurchschnitt / ** Stichtagsbezogen 
 
In den Berichtsjahren erfolgten Auftragsvergaben an  anerkannte Werkstätten für behinderte 
Menschen in Höhe von:   
 
2015: 749,30 € 
2016: 314,00 € 
2017:     0,00  €  
 
 
2. 
     Stadtwerke Münster GmbH 
 
 2013 2014 2015 2016 2017 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 1.067,00  1.079,33  999,58 978,83 985,91 
Anzahl der sb Beschäftigten * 82,9 83,67 81,17 78 7 3,83 
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 65 66 63 59 54 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 20 21 21 18 20 
Quote (Jahresschnitt) 7,77 7,75 8,12 8,00 7,48 
 
*  Jahresdurchschnitt  /  ** Stichtagsbezogen 
 
Alters- 
struk- 
tur  
Bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 41. – 50. L ebens- 
jahr 
Über 50. Lebens- 
jahr 
 
2015 2016 2017  2015 2016  2017 2015 2016 2017 
 
2015  
 
2016 2017  
Ge- 
samt 3 3 4 2 2 2 13 8 9 66 64 59 
Davon 
Frauen 
 2 1 1 1 1 1 6 5 6 12 11 12 
In den Berichtsjahren erfolgten Auftragsvergaben an  anerkannte Werkstätten für behinderte  
Menschen in Höhe von:   
2015: 1.282,35 € 
2016: 1.161,15 € 
2017:    874,46 €  
 
                                                
1 sb = schwerbehinderte Beschäftigte

2
3.      items GmbH 
 
 2013 2014 2015 2016 2017 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 169,83 166,25 161,5  161,91 170,41 
Anzahl der sb Beschäftigten * 10,25 9,58 9 8,5 7,5 
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 7 8 7 7 6 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 4 4 2 2 2 
Quote (Jahresschnitt) 6,03 5,76 5,57 5,24 4,4 
  
      * Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen 
 
Im Jahr 2017 wurde die Mindestbeschäftigungsquote von 5% nicht erreicht. Es war eine    
Ausgleichsabgabe in Höhe von 1.625,00 € für zu zahlen.  
 
 
Alters- 
struk- 
tur  
31. – 40. Lebens- 
jahr 
41. – 50. Lebens- 
jahr 
Über 50. Lebens- 
jahr 
 2015  2016  2017  2015  2016  2017  2015  2016 2017  
Ge- 
samt 1 1 0 4 4 4 4 4 4 
Davon 
Frauen 
 0 0 0 0 0 0 2 2 2 
  
In den Berichtsjahren erfolgten Auftragsvergaben an  anerkannte Werkstätten für behinderte 
Menschen Höhe von:   
 
2015: 1.598,00 € 
2016: 2.107,00 € 
2017:       0,00  €  
 
 
4.       Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo) 
 
 2013 2014 2015 2016 2017 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 80,5 89,33 90 94 104 
Anzahl der sb Beschäftigten * 3,25 3 6 6 7 
Anzahl männliche sb Beschäftigte **  3 2 3 3 3 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte **  1 1 3 3 4 
Quote (Jahresschnitt) 4,04 3,36 6,67 6,38 6,73 
 
* Jahresschnitt / **Stichtagsbezogen 
 
Alters- 
struk- 
tur  
Bis 30. Lebensjahr 41. – 50. Lebens- 
jahr 
Über 50. Lebens- 
jahr 
 2015  2016  2017  2015  2016  2017  2015 2016  2017  
Ge- 
samt 0 0 1 2 2 2 4 4 4 
Davon 
Frauen 
 0 0 1 2 2 2 1 1 1

3
In den Berichtsjahren erfolgten Auftragsvergaben an  anerkannte Werkstätten für behinderte 
Menschen in Höhe von:   
 
2015: 134,17 € 
2016: 1278,73 € 
2017: 0,00 €  
 
 
5.       FMO GmbH 
 
 2013 2014 2015 2016 2017 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl  ** 181 175 168 163 1 65 
Anzahl der sb Beschäftigten ** 10 11 10 9 9 
Anzahl männliche sb Beschäftigte  **  5 6 7 7 7 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 5 5 3 2 2 
Quote (Jahresschnitt) 5,52 6,29 5,96 5,53 5,46 
 
 * Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen  
 
 
Alters- 
struk- 
tur 
41. – 50. Lebens- 
jahr 
Über 50. Lebens- 
jahr 
 2015  2016  2017  2015  2016  2017  
Ge- 
samt 1 1 1 9 8 8 
Davon 
Frauen 
 0 0 0 3 2 2 
 
In den Berichtsjahren erfolgten keine Auftragsverga ben an anerkannte Werkstätten für be- 
hinderte Menschen durch die FMO GmbH.  
 
6.       Halle Münsterland 
 
 2013 2014 2015 2016 2017 
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 48,66 48,0 47,16 47 ,50 44,5 
Anzahl der sb Beschäftigten * 1 1 1 1 2 
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten  0 0 0 0 1 
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 1 1 1 1 1 
Quote (Jahresschnitt) nicht  
erfüllt** 
nicht 
erfüllt** 
nicht 
erfüllt** 
nicht 
erfüllt** 
 
erfüllt** 
  
      * Jahresdurchschnittlich 
 
**Bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich 40 bi s weniger als 60 Arbeitsplätzen sind gem. 
§ 154 Absatz 1 in Verbindung mit § 157 Abs. 2 SGB IX zwei Pflichtarbeitsplätze zur Erfüllung 
der Quote erforderlich. Somit wurde in 2017 die Beschäftigtenquote erfüllt.  
 
In 2015 und 2016 war trotz Nichterfüllen der Beschä ftigtenquote keine Ausgleichsabgabe zu 
zahlen. Die gem. § 223 SGB IX auf die Ausgleichsabg abe anrechenbaren Vergaben an an- 
erkannte Werkstätten für behinderte Menschen waren höher als die eigentlich zu zahlende 
Ausgleichsabgabe, so dass diese entfiel.

4
Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behi nderte Menschen erfolgten in den Be- 
richtsjahren wie folgt: 
 
2015 in Höhe von 14.719,48 € 
2016 in Höhe von 15.684,11 € 
2017 in Höhe von   2.767,27€ 
 
 
7.       Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH 
 
 2013 2014 2015 2016 2017 
anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 177,25 187,66 167,2 5 178,75 170,58 
Anzahl der sb Beschäftigten *  4,25 5,67 7 8 7,75 
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten ** 3 4 4 5 4  
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten ** 2 2 3 3 3  
Quote (Jahresschnitt) 
2,39 
(nicht 
Erfüllt) 
3,01 
(nicht 
erfüllt) 
4,19 
(nicht 
erfüllt) 
4,47 
(nicht 
erfüllt) 
4,54 
(nicht 
erfüllt) 
 
* Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen 
   
 
Alters
ters- 
struk- 
tur 
41. – 50. Lebensjahr Über 50. Lebens- 
jahr 
 2015 2016 2017 2015  2016  2017  
Ge- 
samt 2 3 
2 5 5 5 
 
 
Die erforderliche Beschäftigungsquote von 5 % wurde  in den Berichtsjahren nicht erfüllt. Es 
wurde in 2015 eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 1.8 40,- € gezahlt. Für 2016 betrug die 
Ausgleichsabgabe 1.375,00 € und für 2017 1.125,00 €. 
 
Folgende Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten  für behinderte Menschen erfolgten in 
den Berichtsjahren: 
 
2015 in Höhe von  1.241,00 € netto 
2016 in Höhe von       28,23 € netto 
2017  in Höhe von         0,00 € netto

Berichtsvorlage

32836 Zeichen

V/0375/2018 
V/0375/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und diesen 
Gleichgestellten bei der Stadt Münster 2015 - 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e-
hinderungen 
Bericht 
   12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-
Government 
Bericht 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Einleitung  
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 10.12.2003 die Verwaltung beauftragt, einen 
jährlichen Bericht über die Beschäftigungssituation der Menschen mit Schwerbehinderungen bei der 
Stadt Münster und ihrer Beteiligungen zu erstellen.  Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und pers o-
neller Veränderungen in der für die Berichte zuständigen Fachstelle, war eine separate und zeitnahe 
Berichterstattung für die Jahre 2015 und 2016 nicht möglich. Deshalb wird nun ein Bericht für 2015, 
2016 und 2017 vorgelegt.     
 
 
2. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderungen in der Stadtverwaltung 
Münster  
 
2.1 Beschäftigungsquote und -struktur  
  
Die Stadt Münster hat in den Jahren 2015, 2016 sowie 2017 die gesetzlich geforderte Mindestquote 
zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen von 5,00% erfüllt. Eine Ausgleichsabg a-
be war daher für die Berichtsjahre - wie auch in den Vorjahren - nicht zu en trichten. Die Beschäft i-
gungsquote der schwerbehinderten Menschen stellt sich wie folgt dar: 
 
2015: 5,76% 
2016: 5,31% 
2017: 5,36% 
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
18.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Köhnsen 
Telefon: 492-1188 
Koehnsen@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0375/2018 
Die Zahl der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung Münster 
betrug in: 
 
2015: 294 Personen, 
2016: 283 Personen, 
2017: 298 Personen.  
 
Der Anteil der weiblichen Menschen mit Schwerbehinderungen, die für die Stadtverwaltung Münster 
arbeiten, liegt im Vergleich zu den männlichen knapp über 50%, Tendenz steigend. Dies ist allerdings 
vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Frauenanteil in der Mitarbeiterschaft der Stadtverwaltung in 
den vergangen Jahren auch insgesamt gestiegen ist. Lag die Frauenquote zum 31.12.2013 noch bei 
53%, so stieg sie zum 31.12.2016 auf 56%. Der Anteil der Frauen mit Schwerbe hinderungen im Ver-
hältnis zu allen schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, entwickelte sich wie folgt: 
 
2015: 50,69% 
2016: 50,88% 
2017: 52,68% 
 
Wie auch in den Vorjahren, ist die Gruppe der 50  - 59-jährigen schwerbehinderten Menschen in den 
Berichtsjahren mit 147 Personen in 2015, 145 Personen in 2016 und 140 Personen in 2017 am 
stärksten vertreten. Die zweitstärkste Gruppe sind Personen im 40.  - 49. Lebensjahr, gefolgt von den 
über 60-jährigen. Die unter 40-jährigen haben den kleinsten Anteil an Menschen mit Schwerbehind e-
rungen, die Tendenz war in den vergangenen Jahren allerdings steigend. Die konkreten Zahlen zur 
Altersstruktur der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Anlage 1, Punkt 3 dieser 
Vorlage a usgewiesen. Die Tabelle unter Punkt  4. der Anlage 1 bestätigt, dass – trotz leichter 
Schwankungen in den einzelnen Jahren - nach wie vor die meisten Menschen mit Schwerbehind e-
rungen bei der Stadt Münster in der Laufbahngruppe 1, 1. und 2. Einstiegsamt arbeiten (vormals ein-
facher und mittlerer Dienst) bzw. in vergleichbaren Vergütungsgruppen. In 2017 waren in diesem Be-
reich 200 schwerbehinderte Personen beschäftigt. In der Laufbahng ruppe 2, 1. Einstiegsamt (eh e-
mals gehobener Dienst) und den vergleichbaren Vergütungsgruppen arbeiteten in 2017 91 Menschen 
mit Schwerbehinderungen. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen, die in 2017 in der Laufbah n-
gruppe 2, 2. Einstiegsamt  (ehemals höherer Dienst) oder vergleichbaren Vergütungsgruppen  be-
schäftigt waren lag bei 7 Personen. 
 
 
2.2 Maßnahmen zur Förderung, Inklusion, Fortbildung und Einstellung  
 
Die Inklusion und Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderungen sowie 
von Menschen, die von Behinderung bedroht  sind, ist eine wichtige Aufgabe der Stadt Münster. Das 
bisher in der Stadtverwaltung erreichte Inklusionsklima soll durch gezielte Information, Bewusstsein s-
bildung, Sensibilisierung und konkrete Standards und Maßnahmen auch zukünftig gestärkt und weiter 
entwickelt werden.   
 
Unter anderem veröffentlichen die Verwaltung sowie die Vertrauensperson der Menschen mit Behi n-
derungen weiterhin aktuelle einschlägige Informationen in der Mitarbeiterzeitung „Forum intern“ sowie 
im Intranet der Stadt Münster. Vielfältige Informationen rund um das Th ema „Barrierefreiheit“ sind im 
Intranet der Stadt Münster zu finden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht über einen Arbeit s-
platz mit Intranet-Zugang verfügen, werden diese Informationen in Papierform zur Verfügung gestellt.  
 
Im Rahmen des Aktions plans zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention1 hat die Stadt 
Münster sich unter anderem zu Maßnahmen der Bewusstseinsbildung für die Themen Inklusion und 
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen/Diversity verpflichtet. Auch die Information von  
Auszubildenden der Stadt Münster über die Themen Inklusion und Diversity wurde als fortlaufende 
Maßnahme definiert (s. auch Punkt 3.4.1).     
 
 
                                                
1 Anlage zur Beschlussvorlage V0125/2013 an den Rat der Stadt Münster

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V/0375/2018 
 
2.2.1 Inklusionsvereinbarung in 2018 modifiziert 
 
 
Die aktuelle Inklusionsvereinbarung für die Stadtverwaltung  Münster2 gem. § 166 SGB IX, 3. Teil – 
Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen - vom 23.10.2001 in der Fassung 
von 2018 ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten. 3 Die diesen Bericht betreffenden Änderungen und 
Vereinbarungen sind in den nachfolgenden Text eingeflossen. 
 
Die Inklusionsvereinbarung dient der Stärkung der Rechte schwerbehinderter Menschen hinsichtlich 
ihrer Beschäftigung bei der Stadtverwaltung Münster. Sie leistet einen Beitrag zur Förderung der 
Selbstbestimmung und der volle n und wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit B e-
hinderungen. Mit der Inklusionsvereinbarung wird unter anderem das Ziel verfolgt, Beschäftigung s-
verhältnisse schwerbehinderter Frauen und Männer zur sichern und zu fördern. Es sollen Arbeitsb e-
dingungen sichergestellt werden, welche die individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und die Persö n-
lichkeit des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin mit Behinderungen berücksichtigen und der Behind e-
rung so weit wie möglich angepasst sind. Auch die Förderung der  Chancengleichheit für Mitarbeit e-
rinnen und Mitarbeiter sowie Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderungen - unter Berück-
sichtigung der Geschlechtergerechtigkeit - ist definiertes Ziel der Inklusionsvereinbarung. Weitere 
Informationen zur Inklusionsvereinbarung finden sich unter Punkt 4. 
 
 
2.2.2 Ausgestaltung von Arbeitsplätzen  
 
Ziel der Stadtverwaltung Münster ist es, Dienstgebäude, Arbeitsplätze und das interne Information s-
angebot (z. B. Intranet) grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.  
 
Die Arbeitsplätze der Beschäftigten mit Schwerbehinderungen werden im Rahmen der begleitenden 
Hilfen im Arbeitsleben nach dem SGB IX behindertengerecht ausgestattet. Über die Ausstattung des 
Arbeitsplatzes hinaus wird bei Bedarf auch die Optimierung weiterer R ahmenbedingungen gefördert. 
Wenn sich aus der Behinderung die Notwendigkeit ergibt, Arbeitsplätze in die Nähe der Sanitär - und 
Sozialräume zu verlagern, wird dies im Rahmen der betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten a n-
gestrebt. Sind schwerbehinderte Beschäftigte aufgrund ihrer Behinderung auf die Benutzung eines 
Kraftfahrzeugs angewiesen, werden im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten Parkplätze an ihrer 
Arbeitsstelle oder in zumutbarer Entfernung zur Verfügung gestellt.     
 
Als präventive Maßnahme w erden auch die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne 
Anerkennung einer Schwerbehinderung unter bestimmten Umständen behindertengerecht gestaltet. 
Seit dem 01.01.2018 werden bei erforderlichen Neuanschaffungen nur noch elektrisch höhenvers tell-
bare Schreibtische beschafft. Das gesamte Stadthaus 1 wird nach der Modernisierung mit höhenve r-
stellbaren Schreibtischen ausgestattet sein, ein wichtiger Beitrag für die Gesundheit der Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter.   
 
Die Leistungen der Stadt Münst er bewegen sich damit über dem gesetzlichen Pflichtrahmen. Dies 
entspricht auch der Ziffer 2.3  „Ausgestaltung des Arbeitsplatzes“ der Inklusionsvereinbarung. 
 
 
2.2.3 Auswahlverfahren 
 
Grundsätzlich gilt, dass alle Menschen mit Schwerbehinderungen, die sic h auf eine ausgeschriebene 
Stelle bewerben, zu den entsprechenden Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Die eingehe n-
den Bewerbungsunterlagen von schwerbehinderten Menschen werden der Schwerbehindertenvertr e-
                                                
2 ohne die städtischen Gesellschaften 
3 Die o. g. Inklusionsvereinbarung ersetzt die Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX (vor Neufassung des SGB IX), 2. 
Teil – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen für die Stadtverwaltung Münster vom 23.10.2001 in der modifizier-
ten Fassung von 2014. Die Begriffsänderung („Inklusionsvereinbarung“ statt „Integrationsvereinbarung“) ergibt sich gem. 
BTHG Art. 2, 1.a.

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V/0375/2018 
tung auf Wunsch zur Einsichtnahme vorgelegt. Soweit in einem Auswahlverfahren erkennbar ist, dass 
Bewerber/innen mit Schwerbehinderung betroffen sind, beteiligt das Personal - und Organisationsamt 
unverzüglich die Schwerbehindertenvertretung am weiteren Verfahren.  
 
In den Berichtsjahren wurde folgende Anzahl externer Ausschreibungsverfahren durchgeführt: 
 
2015: 162 
2016: 156 
2017: 178 
 
In den Ausschreibungsverfahren hat sich die folgende Anzahl an Personen beworben: 
 
2015: 3.721; davon Menschen mit Schwerbehinderung  113; Anteil: 3,04 % 
2016: 4.793; davon Menschen mit Schwerbehinderung: 177; Anteil: 3,59 % 
2017: 2.509; davon Menschen mit Schwerbehinderung: 113; Anteil: 4,50 % 
 
Mit insgesamt 36 Neueinstellungen von Menschen mit Behinderungen in den Jahren 2015 bis 2017 
liegt die Einstellungsquote der schwerbehinderten Menschen bei 8,9% (403 Bewerbungen zu 36 Ei n-
stellungen). Die Einstellungsquote der Personen ohne anerkannte Schwerbehinderung liegt mit 
11,35% (10.620 Bewerbungen zu 1.205 Einstellungen) darüber.   
 
Die Einstellungen der 36 Mitarbeiterinn en und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen erfolgten in fo l-
genden Bereichen: 
 
Verwaltungsbereich:                                                 21 Personen 
Kassenkraft/Kartenkontrolle:                                   4 Personen 
Gewerblicher Bereich:                                             5 Personen 
Sozialer Bereich (Pädagogen /Erzieher/innen):      5 Personen 
Sonstige:                                                                    1 Personen 
 
Die Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen wird in alle Auswahlverfahren einbezogen, 
bei denen Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen vorliegen. Sämtliche Entscheidungen im 
Laufe eines Verfahrens werden nur nach Absprache mit ihr getroffen. Auch so ist sichergestellt, dass 
in den Auswahlverfahren Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden.  
 
Alle externen Ausschreibungen enthalten den nachfolgenden Text: 
 
„Die Stadt Münster fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mi t-
arbeiter. Wir begrüßen dah er Bewerbungen von Frauen und Männern ausdrücklich unabhängig von 
Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Ident i-
tät“.  
 
Nach wie vor 
gilt:  
Gem. § 165 SGB IX werden grundsätzlich alle Bewerberinnen und  Bewerber 
mit Schwerbehinderung zur persönlichen Vorstellung eingeladen.  Dies gilt 
auch, wenn Teile des Anforderungsprofils aufgrund der Behinderung nicht 
erfüllt werden. Auf eine Einladung zu den Vorstellungsgesprächen wird nur in 
Fällen verzichtet, bei denen den Bewerber/innen die fachliche Eignung für die 
zu besetzende Stelle offensichtlich fehlt. Die fachliche Eignung fehlt dann 
offensichtlich, wenn für die Übernahme der Aufgabe eine berufliche Qualifika-
tion/ein Studienabschluss gefordert wird und notwe ndig ist und diese/r nicht 
vorliegt. 
 
Externe Stellenausschreibungen werden seit 2003 elektronisch der A r-
beitsagentur übermittelt und stehen dort über das Internetportal der Bund e-
sagentur für Arbeit Bewerberinnen und Bewerbern bundesweit zur Verf ü-
gung. Parallel dazu werden innerhalb der Arbeitsagentur die Ausschreibu n-
gen auch direkt an den Vermittlungsdienst für Menschen mit Behinderungen 
weiter geleitet.

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V/0375/2018 
2.2.4 Ausbildung 
 
Für den Ausbildungsbereich stellt sich die Bewerbungslage wie folgt dar. 
 
Anzahl der Personen, die sich auf eine Ausbildungsstelle bei der Stadt Münster beworben haben: 
 
2015: 2.316; davon Menschen mit Schwerbehinderungen4: 39; Anteil: 1,68% 
2016: 1.432; davon Menschen mit Schwerbehinderungen: 18; Anteil: 1,26% 
2017: 1.975; davon Menschen mit Schwerbehinderungen: 46; Anteil: 2,33% 
 
Es wurden in den drei Berichtsjahren insgesamt 303 Nachwuchskräfte eingestellt, davon 3 mit einer 
Schwerbehinderung. Das entspricht einem Anteil von 0,99%. Die Einstellungen differenziert nach 
Jahren stellen sich wie folgt dar: 
 
2015:   96 Einstellungen; davon Menschen mit Schwerbehinderungen: 0; Anteil: 0,00% 
2016:   90 Einstellungen; davon Menschen mit Schwerbehinderungen: 1; Anteil: 1,11% 
2017: 117 Einstellungen; davon Menschen mit Schwerbehinderungen: 2; Anteil: 1,71%  
 
Die Nachwuchskräfte verteilen sich auf die Bereiche Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz, 
Anwärter und Anwärterinnen in den verschiedenen Beamtenlaufbahnen, die Angestellten- bzw. Ver-
waltungslehrgänge I+II, das Quereinsteiger/ -innen-Programm, sowie auf Erzieher und Erzieherinnen 
im Anerkennungsjahr.  
 
Die Bewerbungen der schwerbehinderten Menschen bzw. der diesen Gleichgestellten verteilten sich 
in den drei Berichtsjahren auf folgende Berufe: 
 
 Verwaltungswirt/in bzw. Verwaltungsfachangestellte/r:   29 
 Bachelor of Laws/Arts:                                                       26 
 Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste:     14  
 Fachinformatiker/-in:       2 
 Forstwirt/-in:        1 
 Hygienekontrolleur/-in:      1    
 Informatikkaufmann/frau:      1 
 Informationselektroniker/-in      1 
 Industriekauffrau/-mann      4 
 Praxisintegrierte Ausbildung Erzieher/in:    1    
 Vermessungstechniker/in:      3    
 Volontariat:        4  
 Quereinsteiger/-innen:      14 (nur 2017)  
 Angestelltenlehrgang I, Verwaltungslehrgang I:   1  
 Angestelltenlehrgang II, Verwaltungslehrgang II:    1 
           (interne Ausschreibung) 
 
Für einige Ausbildungsberufe ist ein theoretischer Test  Bestandteil des Auswahlverfahrens. In den 
Jahren 2015 -2017 haben 25 Bewerber/ -innen mit Schwerbehinderungen den Einstellungstest nicht 
bestanden. 42 weitere Bewerber/-innen konnten in der persönlichen Vorstellung nicht überzeugen. 24 
Bewerber/-innen sind zur Vorstellung nicht erschienen bzw. haben ihre Bewerbung zurückgezogen. 9 
schwerbehinderte Bewerber/-innen erfüllten zwingend erforderliche Bildungsvoraussetzungen nicht. 3 
Bewerber/-innen wurden eingestellt. 
 
Gerne würde die Verwaltung in Zukunft mehr  schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen für 
eine Ausbildung bei der Stadt Münster gewinnen. In der zum 01.01.0218 in Kraft getretenen Inklus i-
onsvereinbarung für die Stadtverwaltung Münster wurde das Ziel formuliert, fünf Prozent der Ausbi l-
dungsplätze mit schwerbehinderten Auszubildenden oder diesen Gleichgestellten zu besetzen. Um 
dieses Ziel zu erreichen , werden bei Einstellungen zu Ausbildungszwecken alle Be werberinnen und 
Bewerber, unabhängig von den Noten der eingereichten Zeugnisse, zum Vorstellungs gespräch bzw. 
                                                
4 Die Angaben zu Menschen mit Schwerbehinderungen beziehen auch immer  diesen Gleichgestellte gem. § 2, 
Abs. 3 SGB IX ein.

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V/0375/2018 
zu dem in einigen Berufen vorgelagerten Einstellungstest eingeladen , soweit die zwingend erforderl i-
chen Bildungsabschlüsse vorhanden waren . In der Einladung zur Teilnahme am Testverfahren we r-
den die Bewerber/-innen mit Schwerbehinderungen aus drücklich gebeten, für ein individuelles Ber a-
tungsgespräch zur Testteilnahme Kontakt mit dem Studieninstitut Westfalen -Lippe oder ggf. mit der 
Ausbildungsleitung aufzunehmen. Ziel ist es, den Einstellungstest so gut wie möglich auf die spezie l-
len behinderungsbedingten Erfordernisse des Einzelnen anzupassen. Soweit das Testergebnis nicht 
ausdrücklich eine Nichteignung bestätigt, werden alle schwerbehinderten Testteilnehmer/ -innen an-
schließen auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen. 
 
Eine barrierefreie Teilnahme und ggf. notwendige Hilfsmittel  werden im gesamten Auswahlverfahren 
und im weiteren Verlauf der Ausbildung selbstverständlich ermöglicht bzw. zur Verfügung gestellt.  
 
Auch im Ausbildungsbereich wird die Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen in alle Ver-
fahren, in denen Bewerbungen schwerbehinderten Menschen vorliegen, einbezogen. Alle Entsche i-
dungen erfolgen auch hier nur mit ihrem Einverständnis. 
 
Eine Nachwuchskraft mit Schwerbehinderung hat in den Berichtsjahren ihre Ausbildung beende t. Sie 
wurde unbefristet übernommen. 
 
Wie auch als Maßnahme im Aktionsplan zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention5 unter 
Punkt 3.1 definiert, erfolgt seit Jahren eine Information der Auszubildenden der Stadt Münster über 
die Themen Inklusion und Diversity, insbesondere im Rahmen der Einführungsveranstaltungen für 
neue Auszubildende. Im Frühjahr 2018 haben beide Jahrgänge der Stadtsekretäranwärter/ -innen – 
wie auch schon die vorherigen Jahrgänge  - an einer Schulung zum Thema Inklusion , inklusive eines 
Selbsterfahrungsteils, teilgenommen. Ein Mitglied der Kommission zur Förderung der Inklusion von 
Menschen mit Behinderungen hat diese Schulung vor Ort unterstützt und von eigenen Erfahrungen 
berichtet.    
 
 
2.2.5 Praktika 
 
Die Stadt Münster erhält regelmäßig Praktikumsbewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderun-
gen über verschiedene Träger, wie zum Beispiel dem Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V., dem Bi l-
dungsinstitut Münster, der LWL -Klinik, dem Integrationsfachdienst, dem Sozialpsychiatrischen Die nst 
oder der LWL -Förderschule. Die Praktika werden als Schülerbetriebspraktikum, im Rahmen von B e-
rufsvorbereitung und Berufsorientierung oder als Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt. 
 
In den Berichtsjahren hat sich die folgende Anzahl schwerbehinderter Me nschen um einen Prakt i-
kumsplatz bei der Stadt Münster beworben: 
 
2015: 20 Personen 
2016: 12 Personen 
2017: 16 Personen 
 
 
Von diesen Bewerberinnen und Bewerbern absolvierten bei der Stadt Münster ein Praktikum: 
 
2015: 15 Personen 
2016:   8 Personen 
2017: 10 Personen 
 
Die Einsätze erfolgten in folgenden Bereichen der Stadtverwaltung Münster:  
 
Verwaltung:                                        23 Personen 
Abfallwirtschaftsbetriebe:                     1 Person 
Kindertagesstätten/Jugendzentren:     6 Personen 
Bauhof Amt 67:                                    3 Personen 
                                                
5 Anlage zur Beschlussvorlage V/0125/2013 an den Rat der Stadt Münster

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V/0375/2018 
 
Es ist davon auszugehen, dass mehr als die oben aufgeführte Anzahl an Praktikantinnen und Prakt i-
kanten eine Schwerbehinderung hat. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung wird in den Bewerbu n-
gen nicht immer angegeben und ist auch nicht immer ersichtlich.  
 
 
2.2.6 Fort- und Weiterbildung 
 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen , deren Art der Behinderung spezifische Fortbi l-
dungen erfordert, haben einen Anspruch, von der Fachstelle Personalentwicklung in Zusammenarbeit 
mit der Schwerbehindertenvertretung über geeignete Fortbildungsmöglichkeiten beraten zu werden. 
Im Fortbildungsprogramm (seit 2015) wird auf diese Beratungsmöglichkeit explizit hingewiesen und 
die entsprechende Unterstützung angeboten.  
 
Bei der Auswahl von Räumen für Fortbildungen wird auf die Barrierefreiheit geachtet und seit 2015 im 
Fortbildungsprogramm auf barrierefreie bzw. barrierearme Fortbildungen/Veranstaltungen hingewi e-
sen. Ggf. erforderliche zusätzliche Ausstattung en werden bei Bedarf oder auf Anfrage zur Verfügung 
gestellt.  
 
Das Fortbildungsprogramm enthält in jedem Jahr Fortbildungsangebote zu grundsätzlichen und akt u-
ellen Themen und Fragen der Schwerbehinderung.  
 
Die berufliche (Wieder -)Eingliederung von schwer behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  wird 
unter anderem durch Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützt und gefördert. Das Integrationsteam 
unterstützt auf Wunsch des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin  bei der Suche und Umsetzung von 
passgenauen Weiterbildungsmaßnahmen. Die individuellen Bedürfnisse der schwerbehinderten Men-
schen finden dabei besondere Berücksichtigung. 
 
2.3 Auftragsvergaben  
 
Die Vergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen durch die Stadtverwaltung Mün s-
ter belaufen sich in 2015 insgesamt auf 252.711,21 €, in 2016 auf 417.024,36 € und in 2017 auf 
370.775,26 €. Trotz der Schwankungen ist im Zeitablauf erkennbar, dass tendenziell mehr Aufträge 
an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen durch die Stadtverwaltung Münste r vergeben 
werden. 
 
Nach Fertigstellung des Umbaus der Kantine im Stadthaus 1 (voraussichtlich Anfang 2019), wird di e-
se  als Inklusionsbetrieb gem. § 215 SGB IX betrieben werden. Der Kantinen - und Gastronomiebe-
trieb wird durch einen gemeinnützigen Träger d er freien Wohlfahrtspflege geführt werden. Die Zahl 
der dort zu beschäftigenden schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmt sich nach 
§ 215 (3) SGB IX und liegt i. d. R. zwischen 30% und 50% der Mitarbeiterschaft. Die schwerbehinder-
ten Menschen werden sowohl auf Arbeitsplätzen im Küchen - als auch im Servicebereich eingesetzt 
werden. Somit trägt die Vergabe dieser Aufgabe an einen Inklusionsbetrieb positiv zur Schaffung von 
Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderungen bei.   
 
Die strukturellen Aspekte der Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehind e-
rungen sowie die Struktur der Auftragsvergaben werden in der Anlage 1 differenziert dargestellt. B e-
züglich der Auftragsvergaben wurde neben der Gesamtsumme – wie in de n Vorjahren – auch eine 
nach Ämtern differenzierte Aufstellung in die Anlage 1 aufgenommen. 
 
 
3. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderungen bei den städtischen 
Beteiligungen und Auftragsvergaben 
 
Bei sieben Beteiligungen wurden - wie schon in den vergangenen Jahren - die Angaben zur Beschäf-
tigungssituation der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Schwerbehinderungen und die Au f-
tragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen erfragt. Das sind die Beteiligu n-
gen, bei denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt ist, beziehungsweise die für die

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V/0375/2018 
Stadt Münster von besonderer Bedeutung sind. An den übrigen Beteiligungen ist die Stadt Münster 
geringfügiger, teilweise nur mit 1 % beteiligt.  
 
 Die sieben relevanten Beteiligungen sind nach wie vor: 
 
 Wohn + Stadtbau, Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH 
 Stadtwerke Münster GmbH 
 Gesellschaft für Informationstechnologie, Kommunikation und Organisation Münster mbH 
(items GmbH) 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo Münster) 
 FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (einschließlich Tochtergesellschaften) 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
 Verkehrsservice Gesellschaft mbH 
 
Die Ergebnisse sind in der Anlage 2 differenziert aufgeführt. 
 
In den drei Berichtsjahren haben jeweils fünf von sieben Gesellschaften der oben aufgeführten Bete i-
ligungen die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderungen erfüllt. In allen drei Ja h-
ren erfüllten die Wohn + Stadtbau GmbH, die Stadtwerke Münster GmbH, die  FMO GmbH und der 
Allwetterzoo die Beschäftigtenquote. Die items GmbH konnte im Jahr 2017 erstmals -im Gegensatz 
zu den in der Anlage aufgeführten Vorjahren - die Quote von mindestens 5% nicht erreichen. Dahi n-
gegen erfüllte die Halle Münsterland in 2017 -entgegen der  angegebenen Vorjahre- die Beschäfti-
gungsquote erstmals. Die Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH blieb in den drei Berichtsjahren 
unter der Mindestquote von 5%.   
          
Die Vergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen durch die o. g. städtischen Betei-
ligungsgesellschaften betrugen in den Berichtsjahren: 
 
2015:   19.724,30 € 
2016:   20.573,22 €  
2017:   33.170,86 €    
 
In der Sitzung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen am 
12.06.2012 wurde darum gebeten, die Beschäftigtenquote von schwerbehinderten Menschen  bei der 
Sparkasse Münsterland Ost in den Bericht aufzunehmen. Die Sparkasse Münsterland Ost informiert 
wie folgt: 
 
Die Beschäftigungsquote von  Menschen mit Schwerbehinderungen bei der S parkasse Münsterland 
Ost stellt sich wie folgt dar: 
 
2015: 3,2% 
2016: 3,0% 
2017: 3,2%  
 
Des Weiteren wurde im März 2014 vom Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung angeregt, auch 
Informationen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen bei der Wirtschaftsförde-
rung Münster GmbH und der Westfälischen Bauindustrie GmbH in diesen Bericht aufzunehmen. 
 
Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH gibt an, dass in den Jahren 2015, 2016 und 2017 je 13 Mi t-
arbeiter/-innen beschäftigt waren und einer davon eine Schwerbehinderung hat. 
 
Die Westfälische Bauindustrie GmbH hat für die Berichtsjahre folgende Angaben gemacht: 
 
2015: 15 Mitarbeiter/-innen, davon 2 mit einer Schwerbehinderung 
2016: 16 Mitarbeiter/-innen, davon 2 mit einer Schwerbehinderung 
2017: 16 Mitarbeiter/-innen, davon 1 mit einer Schwerbehinderung. 
 
Nach wie vor gilt, dass die Stadtverwaltung Münster bei den städtischen Beteiligungen keinen dire k-
ten Einfluss auf die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und auf die Höhe der Auftrag s-

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vergaben hat. Hier besteht ggf.  die Möglichkeit, die Thematik von Seiten der KIB  bzw. der Politik  in 
die entsprechenden Aufsichtsräte einzubringen. 
 
Um die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei den städtischen Beteiligungen zu unte r-
stützen, hat der Rat d er Stadt Münster (Vorlage V/0303/2015/1) am 17.06.2015 Folgendes beschlo s-
sen: 
 
„Zur Umsetzung des Ziels fordert die Stadt Münster die städtischen Beteiligungen auf, auf freiwilliger 
Basis die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiter zu erhöhen. Diej enigen städtischen 
Betriebe, die bislang die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderu n-
gen nicht erfüllt haben , oder weniger als 6 % aufweisen, werden gebeten, sich aktiv für die Teilhabe 
von Menschen mit Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen, um eine Beschäftigungsquote von 
mindestens 6% erfüllen zu können.“  
 
Anfang 2016 hat das Amt für Finanzen und Beteiligungen diesbezüglich folgende Betriebe ang e-
schrieben: 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Items GmbH 
FMO GmbH 
Westfälische Bauindustrie GmbH 
Wohn + Stadtbau GmbH 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
Abfallwirtschaftbetriebe Münster 
citeq 
Münster Marketing 
Theater Münster 
 
Neben dem Appell s ich in vorgenanntem Sinne für eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen 
stärker einzusetzen, wurde auch angeregt, Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Me n-
schen zu vergeben. Zudem wurden Stellen und Ansprechpartner/-innen benannt, die bei der Beschäf-
tigung oder Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen beraten und/oder unterstützen 
können.   
 
 
4. Ausblick 
 
Die Inklusion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen in den Arbeitsalltag g e-
lingt bei der Stadtverwaltung Münster weiterhin gut. Sie gelingt trotz der teilweise schwierigeren 
Rahmenbedingungen, die sich in den letzten Jahren unter anderem durch Arbeitsverdichtungen und 
durch den demografischen Wandel ergeben haben.  
 
Ziel der Stad tverwaltung Münster ist es, auch künftig gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter mit und ohne Schwerbehinderungen und ein positives Inklusionsklima zu bieten. Z u-
dem wird das Ziel verfolgt, die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen auf mindes-
tens 6% zu erhöhen.  
 
Um das Erreichen dieses Ziel zu befördern, sind unter anderem folgende Maßnahmen geplant. So 
wird zum Beispiel die Möglichkeit einer Ausweitung der Anzahl an Arbeitsplätzen bei der Stadtverwal-
tung geprüft, die aussc hließlich für Menschen mit Schwerbehinderungen zur Verfügung stehen . Zu-
sätzlich wird geprüft, ob und ggf. in welchem Bereich die Einrichtung eines Inklusionsbetriebs möglich 
ist.   
 
Weitere konkrete Ziele und Regelungen zur Inklusion von schwerbehinderten Menschen, die für die 
Stadt Münster arbeiten, sind in der unter Punkt 2.2.1 genannten Inklusionsvereinbarung für die Stad t-
verwaltung Münster zusammen gefasst. Ein besonderer Fokus wurde im Rahmen der Erarbeitung der 
neuen Vereinbarung, die zum 01.01.2018 i n Kraft getreten ist, unter anderem darauf gerichtet, die

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gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben bei der Gestaltung von 
Arbeitsprozessen und Rahmenbedingungen gem. § 166 (2) SGB IX von Anfang an zu berücksicht i-
gen. Zudem soll  die Handlungssicherheit von Führungskräften bezüglich des Themas Inklusion von 
schwerbehinderten Mitar beiterinnen und Mitarbeitern gestärkt werden . Hierzu wurden zum Bespiel 
Regelungen für Mitarbeitergespräche und dienstliche Beurteilungen in die Inklusionsvereinbarung neu 
aufgenommen. Regelungen für die Ausbildung schwerbehinderter Menschen wurden ebenfalls ers t-
mals in der Vereinbarung mit aufgeführt.       
 
Ein grundsätzliches Anliegen der Stadt Münster als Arbeitgeberin ist darüber hinaus aber auch die 
Erhaltung der Gesundheit ihrer Beschäftigten und damit das Thema Prävention. Der Aufbau eines 
Gesundheitsmanagements und –controllings war bereits Bestandteil der der „Eckpunkte des Pers o-
nalentwicklungskonzeptes 2016“. Auch im Personale ntwicklungskonzept 2017-2020 haben  das b e-
hördliche Gesundheitsmanagement und dessen Weiterentwicklung einen hohen Stellenwert. In Anbe-
tracht der Zunahme altersbedingter, umweltbedingter und psychischer Erkrankungen wird das Anli e-
gen verfolgt, Ursachen hierfür klarer zu erkenn en, um betriebliche Hilfen optimieren zu können. Ein 
Baustein des Gesundheitsmanagements ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement.6 Um dieses 
Hilfsangebot für erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu optimieren, wurden in 2017 eine 
Neuorganisation des „Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ und eine personelle Verstärkung in 
Angriff genommen.  
 
Seit Anfang 2015 bietet die Stadtverwaltung Münster bis zu fünf Außenarbeitsplätze für Menschen mit 
Schwerbehinderungen, die in ankerkannten Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind, 
an. Das im Jahr 2014 im Rahmen eines Modellprojekts 7 vom Personal- und Organisationsamt konzi-
pierte Angebot der Außenarbeitsplätze hat sich bewährt, und soll – soweit der Rat der Stadt Münster 
weiterhin die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt – weitergeführt werden. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster 
Anlage 2: Angaben zu den städtischen Beteiligungen V/0297/2015 
 
 
 
  
                                                
6 gem. §167 Abs. 2 SGB IX 
7 Der Hintergrund des Modellprojekts liegt im Aktionsplan der Stadt Münster zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention (Beschlussvorlage V/0125/2013, Ratsbeschluss vom 25.09.2013, Punkt „3.10 Arbeit: Prüfung 
der Möglichkeiten, Außenarbeitsplätze für Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Stadt 
Münster einzurichten.“) und im Ratsantrag Nr. A-R/0027/2013 vom 04.06.2013 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
(Punkt III: Es wurde beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen des Projekts „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Außen-
arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung“ des Landes NRW und des LWL in den Jahren 2013/2014 mindestens fünf 
Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen bei der Stadt Münster oder deren Beteiligungen zu schaffen.).

Anlage A zur Vorlage V-0375-2018

2875 Zeichen

Anlage A zur V/0375/2018 
Kurzüberblick 
Mit Vorlage V/0375/2018 wird über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen und 
über Auftragsvergaben an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen bei der Stadtverwal- 
tung Münster und ausgewählten städtischen Beteiligu ngsunternehmen in den Jahren 2015-2017 
berichtet.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel dieser Vorlage ist die Berichterstattung an di e in der Vorlage aufgeführten Beratungsgremien 
über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen und über Auftragsvergaben an 
anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen bei der Stadtverwaltung Münster und ausge- 
wählten städtischen Beteiligungsunternehmen in den Jahren 2015-2017. Hintergrund der Bericht- 
erstattung ist ein Beschluss des Haupt- und Finanza usschusses vom 10.12.2003, mit dem die 
Verwaltung beauftragt wurde, einen jährlichen Bericht über die Beschäftigungssituation von Men- 
schen mit Schwerbehinderungen bei der Stadt Münster und ihren Beteiligungen zu erstellen.  
 
In der Vorlage werden u. a. folgende Ziele der Stad tverwaltung Münster benannt: Auch künftig 
sollen gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter mit und ohne Schwerbehin- 
derungen und ein positives Inklusionsklima bei der Arbeitgeberin Stadt Münster geboten werden. 
Zudem soll das Ziel verfolgt werden, die Beschäftig ungsquote von schwerbehinderten Menschen 
in der Stadtverwaltung auf mindestens 6% zu erhöhen.  
 
Die Ziele der Berichtsvorlage befördern auch die Zi ele der Leitorientierungen aus dem ISM-
Prozess hinsichtlich der Weiterentwicklung Münsters  zu einer Stadt mit höchster Lebens- und 
Erlebnisqualität, mit hohem Wohnwert, Familienfreun dlichkeit und sozialer Balance in der Stadt- 
gesellschaft.  
 
 
 
Finanzierung  
Produktgruppe:  Nr. der PG  Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?   Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Aus dieser Berichtsvorlage resultieren keine direkten Finanzierungsbedarfe.   
 
Pflichtigkeitsgrad  
Die Maßnahme/Leistung ist   vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Die Vorlage des Berichts resultiert aus dem vorgena nnten Beschluss des Haupt- und Finanzaus- 
schusses vom 10.12.2003. Gesetzliche Bestimmungen z. B. zur Beschäftigungsquote ergeben sich 
u. a. aus dem SGB IX.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Diese Berichtsvorlage zum Thema Inklusion stellt au ch Informationen unter dem Aspekt der 
Gleichstellung und der Demographie dar.

Beratungsverlauf (3)

12.06.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0375/2018
Typ
Vorlagen
Datum
30.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37