Mandari Insight

2764/2018

Zurückgewiesene Bürgereingabe, Stellungnahme des Bündnisses Porz-Mitte zum B-Plan Entwurf 74393/04

Mitteilung Ausschuss 23.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 13.09.2018, TOP 1.1

Eingangsbestätigung DSGVO anonym

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Eingabe anonym

· application/pdf

Ansehen

Eingangsbestätigung DSGVO anonym

2069 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de
Internet www.stadt-koeln.de
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
02/1/4 Ded 10.08.2018 
Bürgereingabe nach § 24 GO - "Baugebiet Oberer Bruch in Köln-Brück" 
Sehr geehrte XXX, sehr geehrte XXX, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.07.2018. Anregungen und Beschwerden an den Rat 
der Stadt Köln, einen Ausschuss oder eine Bezirksvertretung werden von der Geschäftsstel-
le für Anregungen und Beschwerden bearbeitet.  
Ich habe die Fachverwaltung zunächst um Stellungnahme gebeten und kann Ihnen nun mit-
teilen, dass für das Areal des Sportparks Brück ein Bebauungsplanverfahren beabsichtigt ist. 
Ein Zeithorizont kann aktuell noch nicht eingeschätzt werden. 
Da die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Bauleitplanung im Baugesetzbuch umfassend 
geregelt ist, wird in diesen Fällen eine Eingabe nach § 24 GO NW gemäß § 14 Absatz VI der 
Hauptsatzung der Stadt Köln über das Stadtplanungsamt im Rahmen des Bauleitplanverfah-
rens an den Stadtentwicklungsausschuss weitergeleitet. 
Weitere fachliche Auskünfte erteilt Ihnen gerne das 
Stadtplanungsamt  
Planungsteam Rechtsrheinische Stadtbezirke 
Herr Tuch 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Rufnummer: 0221-221-22813 
Bei Rückfragen zum Verfahren von Bürgereingaben nach § 24 GO NW stehe ich Ihnen ger-
ne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Dr. Ulrich Höver

Mitteilung Ausschuss

425 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer  23.08.2018 
 2764/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden  
 
Zurückgewiesene Bürgereingabe, Stellungnahme des Bündnisses Porz-Mitte zum B-Plan 
Entwurf 74393/04 
Die beigefügte Eingabe wurde von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden zurückge-
wiesen (siehe Anlagen) 
 
gez. Höver

Eingabe anonym

1833 Zeichen

Stadt Köln 
,., Stadt Köln
Eingang - 2. Aug. 2018 
I 
Die Oberbürgermeisterin 
Bürgeramt Innenstadt 
Poststelle Ludwigstr. 8 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
29.07.2018 
Betr.: Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
wir vertreten die Interessen von Anwohnern aus dem Baugebiet "Oberer Bruch" in Köln 
Brück. 
Wir haben inzwischen rund 80 Bewohner aus 40 Haushalten zusammengebracht, um 
Fragen die rund um die zukünftige Entwicklung des Baugebietes aufkommen kanalisiert an 
die Stadt Köln zu richten. 
Da sich in den letzten Monaten und vor allen Dingen in den letzten Wochen die Gerüchte um 
eine Bebauungsplanung des Grundstücks "Oberer Bruchweg 6, 51109 Köln" verdichten, 
möchten wir dies zum Anlass nehmen an Sie als Verkäufer/ Grundstückseigentümer 
heranzutreten. 
Die Unsicherheit der betroffenen Anwohner wird immer größer und der Unmut ist deutlich zu 
spüren. 
Wir als Vertreter für das Baugebiet möchten gerne weitere Informationen erhalten und 
würden auch gerne in die Planungen der Stadt Köln mit eingebunden werden. 
Die Erfahrungswerte der letzten 10 Jahre durch uns Bewohner, können mit Sicherheit dazu 
beitragen, dass sowohl die Stadt Köln als auch die Anwohner zufriedenstellende Lösungen 
für den weiteren Ausbau des Baugebietes erarbeiten können. 
Der Wunsch nach einer gemischten Bauweise wie bisher ist groß! Das macht das Baugebiet 
und auch Brück im Allgemeinen aus. Diese Linie sollte weiter verfolgt werden. 
Der Stadtteil "Brück" darf durch Schaffung von Standardbauten nicht derart verändert 
werden. 
Wir würden uns sehr freuen von Ihnen zu hören. 
Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich zu einem Gespräch zur Verfügung. 
I 
Mit freundl"chen Grüßen aus Köln Brück

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Ludwigstraße 8
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Oberer Bruchweg 6
  • Heumarkt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2764/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.08.2018
Erstellt
21.08.2018 11:34