V/0344/2010
Beitritt zur Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen"
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Anlage 1
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Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 1 Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ Veröffentlicht am Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010 Die biologische Vielfalt ist bedroht Die biologische Vielfalt, d. h. die Vielfalt innerhalb der Arten, zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme, bildet die existenzielle Grundlage für menschliches Leben und für die Möglichkeiten wirtschaftli- cher, sozialer und kultureller Entfaltung. Die biologische Vielfalt ist bedroht. Weltweit werden fast zwei Drittel aller Ökosysteme und zahlreiche Tier- und Pflanzenarten als gefährdet einge- stuft. Dazu kommt ein großer Verlust an genetischer Vielfalt mit unab- sehbaren Auswirkungen auf künftige Generationen (z. B. Ernährung und Gesundheit). Auch in Deutschland sind über 70 Prozent der Lebensräu- me bedroht. Die internationalen und nationalen Bemühungen, den weltweiten Verlust der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 zu verlangsamen bzw. zu stoppen, waren bisher nicht ausreichend. Daher bedarf es verstärkter Anstrengungen aller Akteure auf allen Ebenen für den Erhalt der biologi- schen Vielfalt. Städten und Gemeinden kommt dabei eine wichtige Bedeutung als Ak- teure zu, da sie die politische Ebene repräsentieren, die den Menschen am nächsten steht. Sie spielen angesichts ihrer umfassenden Aufgaben in Planung, Verwaltung und Politik und der damit verbundenen Entschei- dung über den Umgang mit Natur und Landschaft vor Ort eine wichtige Rolle beim Erhalt der biologischen Vielfalt und haben die Möglichkeit, das öffentliche Bewusstsein zur Bedeutung der biologischen Vielfalt zu stärken. Darüber hinaus führen Aktivitäten auf kommunaler Ebene zu konkreten Ergebnissen, die anderen Akteuren als Vorbild dienen und wichtige Impulse an höhere politische Ebenen senden können. Anlage 1 Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 2 Kommunen für biologische Vielfalt Der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist für Städte und Gemeinden eine aktuelle Herausforderung und hat für die unterzeich- nenden Kommunen eine hohe Bedeutung bei Entscheidungsprozessen. Anlässlich des Internationalen Jahres der biologischen Vielfalt nehmen die unterzeichnenden Kommunen diese Herausforderung an und sehen die Notwendigkeit, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. As- pekte der biologischen Vielfalt werden als eine Grundlage nachhaltiger Stadt- und Gemeindeentwicklung berücksichtigt. Die Anforderungen, die die Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort stellt, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen. Die Ziele zum Erhalt der biologischen Vielfalt auf kommunaler Ebene können die Städte und Gemeinden gerade angesichts ihrer finanziellen Situation nur mit Unterstützung der Bundes- und Landesebene erreichen und setzen deshalb auf ein kooperatives Vorgehen. Die unterzeichnen- den Kommunen wirken darauf hin, dass finanzielle Rahmenbedingun- gen und fachliche Grundlagen (z. B. Indikatorensets) geschaffen werden, um biologische Vielfalt gezielt erhalten zu können. Die Kommunen setzen sich dafür ein, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen im Sinne der Erhaltung und Stärkung der bi ologischen Viel- falt in folgenden Bereichen zu ergreifen und erwarten ein entsprechen- des Handeln von Bund und Ländern: Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 3 I. Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich /square4 Entwicklung intelligenter städtebaulicher Konzepte, die kompakte Bauweisen, d.h. eine angemessene Siedlungsdichte und eine wohnumfeldnahe Durchgrünung, integrieren, /square4 Festlegungen zur Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums; Bo- den- und Freiraumschutz durch kommunales und interkommunales Flächenmanagement. Reaktivierung von Brachflächen unter Berück- sichtigung ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung zur Begrenzung des Siedlungswachstums auf „der grünen Wiese“, /square4 Erhalt von naturnahen Flächen im Siedlungsbereich und Nutzung be- stehender Potenziale zur Schaffung von naturnahen Flächen und Na- t urerlebnisräumen innerhalb des Siedlungsraumes auch im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel, /square4 Naturnahe Pflege öffentlicher Grünflächen u. a. mit weitgehendem Verzicht auf Pestizide und Düngung und Reduktion der Schnittfre- quenz (Ökologisches Grünflächenmanagement), /square4 Ausschließliche Verwendung von heimischen und gebietsspezifischen Arten auf naturnahen Flächen und Naturerlebnisräumen im Sied- lungsbereich, /square4 Verbindung von Hochwasserschutz, Naturschutz und Erholungsfunk- tion, z.B. durch Maßnahmen der Wasserrückhaltung (Retentionsflä- chenausweisung). II. Arten- und Biotopschutz /square4 Mitarbeit beim Ausbau von Biotopverbundsystemen und Schutzge- bietsnetzen, /square4 Konkrete Beiträge zum Artenschutz und zur Erhaltung der geneti- schen Vielfalt der Arten in einem kommunalen Artenschutzprogramm, Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 4 /square4 Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor dem Einfluss gentechnisch veränderter Kulturpflanzen und schädlicher Stoffeinträge, /square4 Verbesserung bestehender Gewässermorphologie, z.B. durch Rena- turierung von Fließgewässern und Wiederherstellung der Durchgän- gigkeit. III. Nachhaltige Nutzung /square4 Förderung umweltverträglicher Formen der Land- und besonders der kommunalen Forstwirtschaft (naturnahe Waldbewirtschaftung von Kommunalwald), /square4 Entwicklung von Konzepten zur nachhaltigen Nutzung nachwachsen- der Rohstoffe (z.B. Energieholz) auf regionaler Ebene, die in Einklang mit den Anforderungen des Naturschutzes stehen, /square4 Schutz von Gewässern vor schädlichen stofflichen Einträgen, z.B. durch Einrichtung ausreichender Gewässerrandstreifen, /square4 Entwicklung intelligenter ÖPNV-Konzepte und damit Vermeidung der Ausweitung von Verkehrsflächen, die die Zerschneidung siedlungsin- terner und siedlungsnaher Naturräume zur Folge hat. IV. Bewusstseinsbildung und Kooperation /square4 Beiträge zur Bewusstseinsbildung über die Zusammenhänge zwi- schen der Erhaltung der biologischen Vielfalt im urbanen Raum und e iner nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung und Kulturland- schaftspflege auch im ländlichen Raum, /square4 Förderung naturnaher Tourismuskonzepte, /square4 Unterstützung von kommunalen Nachhaltigkeitsprozessen bzw. Betei- ligung der Bürgerschaft an Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz, Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 5 /square4 Verstärkung der Bildungsarbeit und des Informationsangebotes zur biologischen Vielfalt vor Ort, z.B. durch Waldkindergärten, Schulgär- ten und Naturlehrpfade in städtischen Grünanlagen, /square4 Verstärkte Ausrichtung der Kommunen auf die interkommunale Zu- sammenarbeit zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt in der Region, /square4 Überregionale und europäische Zusammenarbeit von Partnerregio- nen, mit der Zielsetzung der Stärkung der biologischen Vielfalt. Bündnis für biologische Vielfalt Die unterzeichnenden Städte und Gemeinden beabsichtigen, sich in ei- nem „Bündnis für biologische Vielfalt“ zusammenzuschließen. Gemein- sam werden Wege gesucht, die biologische Vielfalt zu erhalten. In die- sem Bündnis können Erfahrungen und Strategien zum Thema biologi- sche Vielfalt ausgetauscht und gemeinsame Wege in der Öffentlichkeits- arbeit gefunden und begangen werden. Das „Bündnis für biologische Vielfalt“ wird den unterzeichnenden Städten und Gemeinden die Chance eröffnen, durch Erfahrungsaus- tausch und Kooperation entscheidende Schritte in Richtung der Er- haltung der biologischen Vielfalt zu gehen. Unterzeichnet durch eine bevollmächtigte Vertreterin oder einen bevollmächtigten Vertreter der Kommune Name der Kommune:_________________________________________ Funktion der Unterzeichnenden/des Unterzeichners:________________ __________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift
Beschlussvorlage
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V/0344/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Beitritt zur Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" Beratungsfolge 30.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 06.07.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 07.07.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Stadt Münster tritt der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ bei (Anlage 1). II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten/Folgekosten entstehen. Die in der Deklaration verankerten Punkte werden im Rahmen laufender Planungen, Programme und Koordinierungsaktivitäten entsprechend der De klaration „…im Rahmen der Möglichkeiten…“ wahrgenommen. Begründung: Im Jahr 1992 wurde im Rahmen der UNO Konferenz in Rio de Janeiro die „Konvention zur Erhal- tung der Biologischen Vielfalt“ (Biodiversität) verabschiedet. Der Beschluss der Bundesregierung zur nationalen Strategie erfolgte im Jahr 2007. Sie verfolgt einen umfassenden Ansatz, der glei- chermaßen dem Schutz von Arten und Lebensräumen wie der nachhaltigen Nutzung der biologi- schen Vielfalt und damit verbunden der Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität der Men- schen dient. Zugleich stellt sie die existenzielle Grundlage für die wirtschaftliche, soziale und kultu- relle Entfaltung dar. Dies wird insbesondere in den Zielen deutlich, die für die „Urbanen Landschaf- ten“ formuliert werden. Den Städten und Gemeinden wird insofern eine besondere Rolle zugeschrieben, als sich hier die Umsetzung vielfältiger Maßnahmen und Konzepte unm ittelbar vor Ort im Zusammenspiel mit un- terschiedlichen Akteuren vollzieht und „hautnah“ spürbar wird. Vor diesem Hintergrund haben das Bundesamt für Naturschutz und die Deutsche Umwelthilfe ei- nen Deklarationstext entwickelt, der am 22.5.2010, dem internationalen Tag der biologischen Viel- falt, veröffentlicht wird und einen Auftakt zur Umsetzung bildet. Die Unterzeichnung der Deklaration Vorlagen-Nr.: V/0344/2010 Auskunft erteilt: Herr Stoldt Ruf: 492 67 20 E-Mail: StoldtR@stadt-muenster.de Datum: 26.04.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0344/2010 hat zum Ziel, einerseits zu dokumentieren, dass sich die jeweilige Stadt/Gemeinde dieser Heraus- forderung stellt, eine Vorbild- bzw. Vorreiterfunktion übernimmt und andererseits im konkreten Handeln die Umsetzung der Ziele wahrnimmt. Mit der benannten Terminsetzung wird die Stadt Münster nicht zu den Erstunterzeichnern gehören können. Wegen der grundlegenden Bedeutung hat die Verwaltung der intensiven Vorbereitung durch Beratung der Vorlage in den Fachausschüssen Vorrang gegenüber dem Signal der Erstun- terzeichnung eingeräumt. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund waren an der Erstellung des Deklarationstextes zwar beteiligt, zu einer Abstimmung im eigentlichen Sinne ist es aber nicht gekommen. So konnte sich der Umweltausschuss des Städtetages NRW erst am 07. Mai 2010 mit der Deklaration befassen. Einige Großstädte - auch in Nordrhein-Westfalen - haben bereits Bei- trittsbeschlüsse gefasst. Grundsätzlich werden im Deklarationstext viele Aufgaben und Zielsetzungen angesprochen, die über die Grundsätze von Fachplanungsgesetzen und kommunalen Ordnungsprinzipien abgedeckt sind und daher mit dem Deklarationstext „nur“ in einen neuen Fokus gesetzt werden, ohne damit grundsätzlich neue Aufgaben, Finanz- oder sonstige Sonderverpflichtungen auszulösen. Ebenso verfügt die Stadt Münster über umfangreiche planerische Instrumente, Fachdaten, Aktionsbünd- nisse usw., die im Rahmen der Gesamtplanung bzw. als Beiträge der Gesamtentwicklung bereits heute wesentliche Ziele der Deklaration abgreifen. Diese Position wird durch die Aussage der Deklaration gestützt „… Aspekte der biologischen Vielfalt werden als Grundlage nachhaltiger Stadt- und Gemeindeent- wicklung berücksichtigt. Die Anforderungen, die die Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort stellt, werden bewusst in die Entscheidung auf kommunaler Ebene einbezogen.“ (S. 2 - 2. Absatz), in dem die grundsätzlichen Handlungsaufträge „… im Rahmen der Möglichkeiten…“ mit der nöti- gen Bewusstseinsschwere in das bestehende Handlungsgefüge von Politik und Verwaltung sowie in die Koordinierung mit Bürgern/Bürgerinnen und in die Aktivitäten des bürgerschaftlichen Enga- gements eingebracht werden sollen. Allerdings wird auf Seite 2 der Deklaration im 3. Absatz, letzter Satz, auch ausgeführt: „Die unterzeichnenden Kommunen wirken darauf hin, dass finanzielle Rahmenbedingungen und fachliche Grundlagen (z. B. Indikatorensets) geschaffen werden, um biologische Vielfalt gezielt erhalten zu können.“ Hierzu ist festzustellen, dass in Anbetracht der bestehenden Haushaltskonsolidierungserfordernis- se keine Möglichkeiten gesehen werden, zusätzliche finanzielle Rahmenbedingungen zu eröffnen bzw. die fachlichen Grundlagen (inklusive Indikatorensysteme) intensiv dauerhaft fortzuentwickeln. Es bleibt aber auch festzuhalten, dass die Stadt Münster über umfangreiche Steuerungs- und Indi- katorsysteme verfügt, die dem gestellten Anspruch gerecht werden. Darüber hinaus formuliert der Deklarationstext grundlegende Zielansprüche, die von grundsätzli- cher Bedeutung sind und z.T. gesellschaftspolitisch kontrovers diskutiert werden. - 3 - V/0344/2010 Deklarationstext S.3 - I - 2. Punkt „Festlegungen zur Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums, Boden- und Freiraumschutz durch kommunales und interkommunales Flächenmanagement.“ Dieser Punkt greift eine derzeit umfassend diskutierte Thematik auf, die sowohl auf Ebene der Re- gionalplanung als auch auf Ebene der kommunalen Entwicklungsplanung von Relevanz ist. Diese Zielsetzung wird auch von Dritter Seite (Landwirtschaft, Naturschutzverbände, Landschafts- beirat usw.) eingefordert, so dass die Stadt sich ohnehin der Thematik stellen und planerische Werte entwickeln muss. Grundsätzlich hat die Stadt die Thematik aber bereits auch in Bearbeitung genommen, in dem sie auf Grundlage ihrer Mitgliedschaft in der Landesinitiative „Allianz für die Fläche“ diese Diskussion begleitet und in die jeweiligen Planungsprozesse einbindet. Gleichwohl kann mit der Unterzeichnung der Deklaration nicht die Erwartung bzw. Konsequenz verbunden sein, dass künftig keine Flächeninanspruchnahmen für Siedlung, Verkehr oder andere Entwicklungen erfolgen. Diese Position muss allen am Planungsprozess Beteiligten und auch drit- ten Interessensgruppen deutlich werden. Aus dem Deklarationstext kann eine solche Schlussfolge- rung auch nicht gezogen werden, da hier von Festlegungen zur Begrenzung des Siedlungsflä- chenwachstums die Rede ist. Damit wird deutlich, dass die Deklaration eine an die örtlichen Erfor- dernisse und Handlungsbedarfe orientierte Beschränkung des Flächenverbrauchs darstellt. Dieses Ziel hat sich die Stadt Münster bereits im FNP grundsätzlich gesetzt. Deklarationstext S.4 - II - 1. Punkt „Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor dem Einfluss gentechnisch veränderter Kulturpflanzen und schädlicher Stoffeinträge“ Mit diesem Punkt wird eine Problematik angesprochen, die gesellschaftspolitisch derzeit nicht kon- sensual, gleichwohl hoch emotional diskutiert wird. Grundsätzlich ist die Forderung berechtigt, da insbesondere der Schutz sensibler Biotope und Lebensgemeinschaften gesichert werden soll, in- dem das Gebiet bzw. der Artenbestand vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren ist. Diese Regelung gilt prinzipiell schon bei allen EU re levanten Gebieten (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebie- te) in denen ein rechtlich normiertes „Verschlechterungsverbot“ gilt. Somit ergeben sich grundsätzlich keine neuen Ansprüche, gleichwohl ist aber fachlich kaum zu definieren, in welchem Abstand zu bestimmten ökologisch sensiblen Gebieten der Einfluss gen- technisch manipulierter Kulturpflanzen zum Tragen kommt. Damit wird auch deutlich, dass der kommunale Handlungsrahmen sowohl fachlich als auch räum- lich an Grenzen der Umsetzung stößt und die regionalen und nationalen Bezüge nur als Gemein- schaftsaufgabe zur Lösung gebracht werden können. Deklarationstext S.4 - III - 4. Punkt „Entwicklung intelligenter ÖPNV- Konzepte und damit Vermeidung der Ausweitung von Verkehrs- flächen, die die Zerschneidung siedlungsinterner Naturräume zur Folge haben.“ Die Frage der gesamtstädtischen Verkehrsentwicklung wird zurzeit im Rahmen des Verkehrsent- wicklungsplanes Münster bearbeitet. Im Übrigen bleibt darauf hinzuweisen, dass Münster im Sinne der benannten Umweltziele schon auf Grund des überdurchschnittlichen Anteils des Radverkehrs ohnehin eine Sonderrolle einnimmt und daher eine sehr differenzierte Verkehrspolitik verfolgt, die sowohl dem Umweltschutz grund- sätzlich dient, aber auch qualitätvolle Siedlungs- und Freiraumstrukturen verfolgt. - 4 - V/0344/2010 Dennoch muss auch bzgl. dieses Aspektes darauf hingewiesen werden, dass mit der Unterzeich- nung der Deklaration nicht die Erwartung bzw. Konsequenz verbunden sein kann, künftig auf jegli- che Flächeninanspruchnahmen für Verkehrszwecke verzichten zu können. Zusammenfassung: Die Deklaration macht insgesamt das komplexe Handlungsgefüge für die Bewahrung der Biologi- schen Vielfalt deutlich. Sie greift eine Reihe von Zielen und Maßnahmen auf, die bereits Handlungsgrundlage sind, macht aber auch deutlich, dass im Zuge der weiteren Entwicklungsplanung diese Themenbereiche zur Bewahrung der Biologischen Vielfalt stärker in den Fokus zu nehmen sind, bis hin zu grundsätzli- chen fachlichen und gesellschaftspolitischen Klärungsbedarfen. Mit der Deklaration wird dem Grunde nach die ohnehin anstehende Thematik der nachhaltigen Sicherung der natürlichen Ressourcen verdeutlicht und die damit verbundenen Handlungsbedarfe herausgestellt. Die Verwaltung hat dem Umweltforum und dem Kreisverband des Westfälisch-Lippischen Land- wirtschaftsverband e.V. (WLV) zum geplanten Beitritt der Stadt Münster zur Deklaration „Biologi- sche Vielfalt in Kommunen“ im Vorfeld Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen. Der WLV hat die Verwaltung auf das bisher praktizierte Engagement der Landwirtschaft für die Biologische Vielfalt aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass die Landwirtschaft selbst- verständlich ein großes Interesse an der Biodiversität hat und für deren Erhaltung einsteht. Gerade deshalb sehe der WLV den Beitritt zur Deklaration nicht als notwendig an. Die Verwaltung hat die Aspekte des WLV bei der Abwägung berücksichtigt und sieht in ihrem Vor- schlag bzw. in der Deklaration keinen Dissens zur Einstellung des WLV. Auf Grund der guten und weitreichenden Datenlage, der umfassenden Planungskompetenz der Stadt Münster sowie des breit angelegten bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt sollte die Thematik progressiv aufgenommen und mit der Unterzeichnung der Deklaration deutlich gemacht werden, dass die Stadt die Wahrung und Entwicklung der „Biologischen Vielfalt“ verstärkt in das Bewusstsein rückt und mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten konstruktiv weiter verfolgt. I.V. gez. Thomas Paal Anlage 1
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0344/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37