AN/0261/2022
Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag: "Bürgerräte erproben – Beteiligung von Kölner*innen stärken"
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Herrn Derichsweiler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschri ft: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.01.2022 AN/0261/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.01.2022 Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag: "Bürgerräte erproben – Beteiligung von Kölner*innen stärken" Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag: „ Bürgerräte erproben – Beteiligung von Kölner*innen stärken “ in die Tagesordnung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden am 31.01.2022 aufzunehmen. Beschluss: Punkt 3 des Antrages wird wie folgt geändert: Im Hinblick auf die Besetzung des Bürgerrats soll die Verwaltung im zu erarbeitenden Konzept darstellen, wie eine entsprechende Vielfalt der Kölner Bürger*innen im Bürgerrat in geeigneter Weise zu dem Thema gewährleistet werden kann. Insbesondere ist darzustellen, auf welche Art und Weise Barrieren zur Teilhabe vermieden bzw. verringert werden sol len und Gruppen zur Teilnahme bewegt werden sollen, die erfahrungsgemäß eher selten bei Beteiligungsverfahren mitmachen. Begründung: 1) Tatsächlich die Vielfalt der Kölner Bürger*innen abbilden. Eine reine Zufallsauswahl gewährleistet nicht, dass das auf diesem Weg gebildete Gremium die Vielfalt der Kölner Bürger*innen abbildet. Dazu wären andere Auswahlverfahren erforderlich. Beispielsweise eine geschichtete Zufallsauswahl. Die Verwaltung soll nicht im Beschluss auf eine bestimmte Auswahlmethode eingegre nzt werden, sondern – gerne auch mit alternativen Vorschlägen – darlegen, auf welchem Weg sie die angestrebte Abbildung der Vielfalt der Kölner Bürger*innen in dem Bürger*innenrat erreichen kann. 2) Barrieren zur Teilhabe abbauen. Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung hat in einem Positionspapier „Bürgerräte für Köln“ Stellung genommen. Als einen Erfolgsfaktor weist er darauf hin, dass Barrieren zur Teilhabe erfasst und abgebaut werden müssen. Er nennt unter anderem: mögliche Ängste oder Vorbehalte, sich al s Mitglied im Bürgerrat zu engagieren. In den Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln heißt es: Geeignete Ansprache aller interessierten beziehungsweise betroffenen Kölnerinnen und Kölner In den Verfahren der Kölner Öffentlichkeit sbeteiligung werden die Interessen und Perspektiven möglichst aller von dem Projekt betroffenen Gruppen gehört. Dafür werden offene, allgemein zugängliche Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen. Darüber hinaus setzt sich die Stadt Köln zum Ziel, solche Grupp en zur Teilnahme zu bewegen, die erfahrungsgemäß eher selten bei Beteiligungsverfahren mitmachen. Ziel ist es, einen chancengerechten Zugang zu Beteiligung zu schaffen. Was selbstverständlich klingt ist einer der größten Mängel bisheriger Öffentlichkeitsbeteiligung: die Ansprache bleibt faktisch allzu oft auf bereits beteiligungsaffine Gruppen beschränkt. Wird der Vermeidung dieses Mangels nicht von Beginn an größte Aufmerksamkeit geschenkt, bleiben zentrale Konstruktionsfehler bisheriger Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten. Eine Chance würde vertan. gez. Michael Weisenstein Uschi Röhrig Fraktionsgeschäftsführer Mitglied des Ausschusses DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0261/2022
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 27.01.2022
- Erstellt
- 27.01.2022 14:20