V/0348/2024
Pachtzinsanpassung für Kleingartenanlagen
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Beschlussvorlage
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V/0348/2024 V/0348/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Pachtzinsanpassung für Kleingartenanlagen Beratungsfolge 18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die jährlichen Pachtzinsen für Kleingartenanlagen schrittweise von derzeit 0,42 €/qm auf 0,58 €/qm zu erhöhen: ab 01.11.2024 auf 0,47 €/qm ab 01.11.2026 auf 0,52 €/qm ab 01.11.2028 auf 0,58 €/qm 2. Im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen werden Müll - und Abwassergebühren auf die Kleingärten umgelegt. 3. Eine Überprüfung der Höhe des Pachtzinses erfolgt alle 6 Jahre, die nächste Überprüfung findet im Jahr 2029 für das Pachtjahr 2030/2031 statt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die vorgeschlagene Erhöhung der Pachtzinsen führt zu folgenden zusätzlichen Erträgen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 05 Privatrechtliche Leis- tungsentgelte 2025 + 2026 je 53.200 1. Anpassung 2027 + 2028 je 106.400 2. Anpassung Amt für Immobilienmanagement 29.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gärtner Telefon: 492-2322 GaertnerF@stadt- muenster.de - 2 - V/0348/2024 2029 ff je 170.200 3. Anpassung Die Mehrerträge werden zum Haushaltsplan-Entwurf 2025 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Gem. § 5 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetztes (BKleingG) darf als Pachtzins für Kleingärten höchstens der vierfache Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemü- seanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage, vereinbart werden. Gem. § 5 Abs. 2 BKleingG hat der örtlich zuständige Gutachterausschuss auf Antrag ein Gutachten über den ortsübli- chen Pachtzins im erwerbsmäßigen Obst - und Gemüseanbau zu erstellen. Aufgabe des Gutachter- ausschusses ist die Ermittlung eines ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemü- seanbau für das Stadtgebiet Münster als Bewertungsgrundlage für die Festsetzung eines angemes- senen Pachtzinses für Kleingartenanlagen. Auf Basis des Beschlusses des AFBL zur letzten Pachtzinsanpassung aus dem Jahr 2017 (Vorlage V/0837/2017) wird für die Nutzung als Kleingartenanlagen ein Pachtzins von 0,42 € / qm / Jahr für die Verpachtung von städtischen Grundstücken und Grundstücken der Stiftungen an den Stadt- und Be- zirksverband der Kleingärtner Münster e. V. und die Bundesbahn Landwirtschaft Essen erhoben. Die Einnahmen für städtische Kleingartenanlagen betragen auf der Basis des qm-Preises von 0,42 € zur- zeit rd. 446.800 € /Jahr. Die Pacht für die Stiftungsflächen (ca. 23.700 €) werden vom Kleingartenver- band direkt an die Stiftungen gezahlt und sind nicht im städtischen Haushalt veranschlagt. Bei der letzten Pachtzinsanpassung (Gutachten vom 01.11.2016) wurde beschlossen, die Anhebung der Pachten sozialverträglich in 3 Stufen durchzuführen (0,32 €/qm seit 2018; 0,36 €/qm seit 2020; 0,42 €/qm seit 2022) . Das Gutachten ließ eine sofortige Anhebung von 0,28 €/qm auf 0,44 €/qm zu. Es erfolgte nach Verhandlungen mit dem Stadt- und Bezirksverband der Kleingärtner eine stufenwei- se Anhebung nur auf 0,42 €/qm. Darüber hinaus wurden 0,02 €/qm von dem möglichen Höchstbetrag von 0,44 €/qm nicht ausgeschöpft, da berücksichtigt wurde, dass die Kleingärtner auch das öffentli- che Grün innerhalb der Anlagen pflegen. Der Pachtzins wird für die Bruttoflächen berechnet, also auch für Nebenflächen, wie Wege und Grünflächen. Zu 1.: Mit Gutachten vom 05.06.2023 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Müns- ter mit Stichtag zum 01.06.2023 einen ortsüblichen Pachtzins von 1.500 €/ha (2017: 1.100 €/ha; Er- höhung um 36,4 %) und Jahr ermittelt. Dies entspricht 0,15 €/qm. Somit beträgt gemäß § 5 Abs. 1 BKleinG der gesetzliche Höchstbetrag für den Pachtzins 0,60 €/qm. Bei einer direkten Pachtzinsanpassung auf den Höchstbetrag von 0,60 €/qm/Jahr zum Pachtjahr 2025/2026 ergäbe sich eine Gesamteinnahme von rund 638.000 €, somit Mehrreinnahmen ab dem Jahr 2025 von 192.000 €/Jahr gegenüber den jetzigen Einnahmen von 446.000 €. Die Pachtzahlun- gen werden jeweils erst im Folgejahr fällig und damit kassenwirksam. Bei einer Ausschöpfung nur eines Betrages von 0,58 €/qm ab 2025/2026 unter Berücksichtigung der Pflege öffentlichen Grünes in den Kleingartenanlagen ergibt sich eine Gesamteinnahme von rund 617.000 €, somit Mehrreinnahmen ab dem Jahr 20 25 von 171.000 €/Jahr gegenüber den jetzigen Einnahmen von 446.000 €. Der Einnahmeverzicht beträgt jährlich 21.000 €, für 6 Jahre bis 2031 ins- gesamt 126.000 €. - 3 - V/0348/2024 Das Gutachten und das damit verbundene Erhöhungsverlangen wurden mit dem Stadtbezirksverband der Kleingärtner Münster erörtert. In Vorverhandlungen konnte eine Einigung auf die folgende gestaf- felte Anpassung erzielt werden: ab 01.11.2024 0,47 €/qm/Jahr 0,05 € Anhebung; + 11,9 % ab 01.11.2026 0,52 €/qm/Jahr 0,05 € Anhebung; + 10,6 % ab 01.11.2028 0,58 €/qm/Jahr 0,06 € Anhebung; + 11,5 % Die gestaffelte Anpassung sowie der Verzicht von 0,02 €/qm auf die Ausschöpfung des Höchstbetra- ges von 0,60 €/qm erfolgen um die Leistungen der Kleingärtner*innen für das Stadtklima, den Natur- und Umweltschutz, die Begrünung der Stadt, sowie das gesellschaftliche Engagement und die Integ- rationsleistungen zu würdigen. Bei dem Verzicht von 0,02 €/qm wird darüber hinaus berücksichtigt, dass die Kleingärtner auch das öffentliche Grün innerhalb der Anlagen pflegen (der Pachtzins wird für die Bruttoflächen berechnet, also auch für Nebenflächen, wie Wege und Grünflächen). Über die Regelungen im Bundeskleingartengesetz zum Umweltschutz, Naturschutz und zur Landes- pflege hinaus verpflichten sich der Stadt - und Bezirksverband und damit die einzelnen Kleingärt- ner*innen eine ökologische Bewirtschaftung der Parzellen vorzunehmen. Konkret kommen keine Herbizide und Pestizide zur Anwendung, so dass ein wesentlicher Beitrag zum Biotop - und Arten- schutz in den Kleingärten geleistet wird. Darüber hinaus sind die Kleingart enanlagen der Öffentlich- keit zugänglich und stehen damit auch der Erholung der städtischen Bürgerinnen und Bürger zur Ver- fügung. In den Vereinen gibt es laut Stadt - und Bezirksverband viele Familien und einkommensschwache Mitglieder. Ferner werden Leistu ngen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund er- bracht. Andere Kosten (u. a. Versicherungsbeiträge) haben stark angezogen. Eine sofortige Anpas- sung um über 36 % auf den gesetzlichen Höchstbetrag ist laut Stadt - und Bezirksverband für viele Kleingärtner*innen daher nur schwer leistbar. Eine Verdrängung einkommensschwacher Mitglieder aus den Vereinen wäre nicht ausgeschlossen. Die Pacht für eine durchschnittliche Kleingartenparzelle von ca. 300 bis 350 qm beträgt nach Anga- ben des Stadt - und Be zirksverbandes derzeit ca. 400,00 €/Jahr, somit ungefähr 1,14 € bis 1,33 €/qm/Jahr, zzgl. Kosten für Strom und Wasser. Eine Anpassung um 0,05 €/qm würde für 350 qm Par- zellengröße eine Pachterhöhung von ca. 30,00 €/Jahr bedeuten. Bei Umsetzung der sozialverträglichen Anpassung ergeben sich bis zum Pachtjahr 2029/2030 kumu- lierte Mehreinnahmen von insgesamt 659.600 € bei Einnahmeverzicht von insgesamt 489.400 €. Die Beträge stellen sich wie folgt dar (kassenwirksam jeweils im Folgejahr). Pachtjahr (01.11. -31.10.) Pacht- einnahmen Änderung in € Mehreinnahmen kumuliert Einnahmeverzicht (zu 0,60 €) Einnahmeverzicht kumuliert (zu 0,60 €) 2023/2024 446.800 € 2024/2025 500.000 € 53.200 € 53.200 € 138.300 € 138.300 € 2025/2026 500.000 € - € 106.400 € 138.300 € 276.600 € 2026/2027 553.300 € 53.200 € 212.800 € 85.100 € 361.700 € 2027/2028 553.300 € - € 319.200 € 85.100 € 446.800 € 2028/2029 617.100 € 63.800 € 489.400 € 21.300 € 468.100 € 2029/2030 617.100 € - € 659.600 € 21.300 € 489.400 € Zu 2.: Im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen werden Müll - und Abwassergebühren in Rechnung gestellt. Die Kleingartenanlagen sind verpflichtend öffentlich zugänglich und sind damit wichtiger Be- standteil der Grünanlagen der Stadt. Aus diesem Grund werden auf der Grundlage eines Beschlus- ses des damaligen Liegenschaftsausschusses aus dem Jahr 1995 die übrigen laufenden öffentlich - - 4 - V/0348/2024 rechtlichen Abgaben (Grundsteuer, Straßenreinigungs- Niederschlagswasser- und Gewässergebühr) mit dem Kleingartenverband vertraglich vereinbart nicht auf die Anlagen umgelegt. Zu 3.: Für das Jahr 2029 werden neue Pachtwertgutachten angefordert, um die Pachtzinsen in einem fest- gelegten regelmäßigen Rhythmus zu überprüfen. I.V. gez. Arno Minas Stadtrat
Anlage A
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Anlage A zur V/0348/2024 Kurzüberblick Die Pachtzinsen für die Kleingartenanlagen sind in regelmäßigen Abständen an die Pachtzins- entwicklung im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau anzupassen. Mit der Vorlage wird die Anwendung des aktuellen Wertgutachtens auf die Pachtzinsermittlung beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Keine Ausgrenzung von finanzschwachen Bürger*innen aus den Klein- gärtnervereinen“. Zielerreichung: Die stufenweise Anpassung des Pachtzinses für die Kleingartenanlagen er- möglicht auch finanzschwachen Bürger*innen die Bewirtschaftung einer Kleingartenparzelle. Finanzierung Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0348/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.05.2024
- Erstellt
- 22.05.2024 17:55