BV10/018/2026
Haushaltsantrag: Finanzierung von Schulwegesicherungsmaßnahmen im Haushalt 2026, hier: Fußgängerüberweg Carlo-Schmid-Straße - Antrag der SPD-Fraktion -
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Antrag
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BV10/018/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 26.01.2026 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Haushaltsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 27.01.2026 Betrifft: Haushaltsantrag: Finanzierung von Schulwegesicherungsmaßnahmen im Haushalt 2026, Fußgängerüberweg Carlo-Schmid-Straße - Antrag der SPD-Fraktion - Antrag: Die BV 10 bittet den Rat, das Sachkonto 5454101 / 52420200 – Unterhaltung Straßen, Wege – finanziell so auszustatten, dass die von den Bezirksvertretungen als notwendig angesehenen Schulwegesicherungsmaßnahmen aus „Verkehrsverbesserungen“ in 2026 finanziert werden können. Begründung: Die BV 10 setzt sich seit längerem dafür ein, die Verkehrssituation an der Carlo- Schmid-Straße in Hellerhof im Bereich der Einmündung der Ingeborg-Bachmann- Straße und der gegenüberliegenden Einfahrt zum Aldi- und P+R-Parkplatz zu verbessern. Hier liegt eine Gefahrensituation für Radfahrende und Fußgänger, insbesondere für die Kinder, welche die dortige Grundschule oder Kita besuchen, vor. Bereits im Jahre 2024 hatte eine Begehung der Örtlichkeit durch Mitglieder der Bezirksvertretung und des Amtes für Verkehrsmanagement stattgefunden. Zunächst war die Planung für 2025 und die Umsetzung in 2026 vorgesehen. Auf eine Anfrage hin teilte das Amt für Verkehrsmanagement zur Sitzung der BV 10 am 02.12.2025 mit (Beantwortung zur Vorlage BV10/186/2025), dass die Planung nunmehr voraussichtlich Anfang 2026 fertiggestellt werde. Eine Umsetzung sei neben Kapazitäten der Firmen von der Bereitstellung der Haushaltsmittel abhängig. Schulwegesicherungsmaßnahmen würden aus „Verkehrsverbesserungen“ beim Sachkonto 5454101 / 52420200 – Unterhaltung Straßen, Wege - finanziert. Die Finanzierung wäre in 2026 sichergestellt, wenn die Bezirksvertretung die geschätzten Kosten in Höhe von etwa 70.000 EUR übernehmen würde. Die BV 10 sieht die intendierte Maßnahme als wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer an. Im Haushalt der Landeshauptstadt sollten für Schulwegesicherungsmaßnahmen stets ausreichend Seite 2 Haushaltsmittel vorhanden sein. Für die BV 10 würde die Kostenübernahme eine spürbare Belastung darstellen, während sich das Vorhaben für den städtischen Haushalt als „Kleinmaßnahme“ darstellt. Die BV 10 bittet deshalb den Rat um auskömmliche Ausstattung des Sachkontos, damit die Finanzierung der geplanten Schulwegesicherungsmaßnahme als Voraussetzung für eine Umsetzung in 2026 verlässlich sichergestellt ist. Dies würde auch der Verkehrssicherheit von Schulkindern in anderen Stadtbezirken zugutekommen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV10/018/2026
- Typ
- Antrag
- Datum
- 26.01.2026
- Erstellt
- 26.01.2026 10:33