3599/2022
Nachfrage anlässlich der Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2023 - 2027
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2218 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/621/1 Vorlagen-Nummer 3599/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.11.2022 Nachfrage anlässlich der Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2023 - 2027 Mündliche Nachfragen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 27.09.2022: 1. Herr Bezirksvertreter Roth möchte wissen, welcher Teil der Neusser Landstraße die erste Priorität bei der Erneuerung der Beleuchtung erhält. 2. Herr Bezirksvertreter Schlimgen fragt vor dem Hintergrund, dass Straßenausbaubeiträge nicht mehr ohne weiteres fällig sein sollen nach, ob alle Maßnahmen, die als beitrags- pflichtig benannt sind auch tatsächlich beitragspflichtig sind. Antwort der Verwaltung: Zu 1: Die Erneuerung von Straßenbeleuchtungen auf Kölner Stadtgebiet wird von der RheinEnergie AG geplant und ausgeführt, da diese nach dem Straßenbeleuchtungs- vertrag aus Juni 2015 die Dienstleistung "Beleuchtete Stadt" für die Stadt Köln er- bringt. Seitens der RheinEnergie AG wurde über den zeitlichen und räumlichen Ablauf der Beleuchtungserneuerung in der Neusser Landstraße noch keine Entscheidung getrof- fen. Fest steht lediglich, dass aufgrund der Länge der Straße die Beleuchtungserneue- rung nicht innerhalb eines Jahres erfolgen kann. Zu 2: Bei den als beitragspflichtig aufgeführten Straßenausbaumaßnahmen wird davon aus- gegangen, dass diese eine Straßenbaubeitragspflicht nach § 8 KAG auslösen können. Für jede Maßnahme erfolgt aber auch noch mal eine detaillierte Einzelfallprüfung, ob es sich tatsächlich um eine straßenbaubeitragspflichtige Maßnahme handelt. Entgegen der Ankündigung der Landesregierung wurden die Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG bisher nicht abgeschafft. Vielmehr erstattet das Land Nordrhein-Westfalen auf Basis der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 03.05.2022 die ansonsten von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge durch Erstattung an die Stadt Köln. Vo- 2 raussetzung für diese Erstattung ist jedoch, dass die straßenbauliche Maßnahme vor dem Baubeschluss im Straßen- und Wegekonzept aufgeführt ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Neusser Landstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 3599/2022
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 27.10.2022
- Erstellt
- 26.10.2022 15:12