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3599/2022

Nachfrage anlässlich der Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2023 - 2027

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 27.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.10.2022, TOP 11.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2218 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3599/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.11.2022 
 
Nachfrage anlässlich der Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2023 
- 2027 
Mündliche Nachfragen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 
27.09.2022: 
1. Herr Bezirksvertreter Roth möchte wissen, welcher Teil der Neusser Landstraße die erste 
Priorität bei der Erneuerung der Beleuchtung erhält. 
2. Herr Bezirksvertreter Schlimgen fragt vor dem Hintergrund, dass Straßenausbaubeiträge 
nicht mehr ohne weiteres fällig sein sollen nach, ob alle Maßnahmen, die als beitrags-
pflichtig benannt sind auch tatsächlich beitragspflichtig sind. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1:  Die Erneuerung von Straßenbeleuchtungen auf Kölner Stadtgebiet wird von der 
RheinEnergie AG geplant und ausgeführt, da diese nach dem Straßenbeleuchtungs-
vertrag aus Juni 2015 die Dienstleistung "Beleuchtete Stadt" für die Stadt Köln er-
bringt. 
 
Seitens der RheinEnergie AG wurde über den zeitlichen und räumlichen Ablauf der 
Beleuchtungserneuerung in der Neusser Landstraße noch keine Entscheidung getrof-
fen. Fest steht lediglich, dass aufgrund der Länge der Straße die Beleuchtungserneue-
rung nicht innerhalb eines Jahres erfolgen kann. 
 
Zu 2: Bei den als beitragspflichtig aufgeführten Straßenausbaumaßnahmen wird davon aus-
gegangen, dass diese eine Straßenbaubeitragspflicht nach § 8 KAG auslösen können. 
Für jede Maßnahme erfolgt aber auch noch mal eine detaillierte Einzelfallprüfung, ob 
es sich tatsächlich um eine straßenbaubeitragspflichtige Maßnahme handelt. 
Entgegen der Ankündigung der Landesregierung wurden die Straßenbaubeiträge nach 
§ 8 KAG bisher nicht abgeschafft. Vielmehr erstattet das Land Nordrhein-Westfalen 
auf Basis der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 03.05.2022 die ansonsten 
von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge durch Erstattung an die Stadt Köln. Vo-

2 
 
raussetzung für diese Erstattung ist jedoch, dass die straßenbauliche Maßnahme vor 
dem Baubeschluss im Straßen- und Wegekonzept aufgeführt ist.

Beratungsverlauf (1)

27.10.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Neusser Landstraße

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Details

Aktenzeichen
3599/2022
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
27.10.2022
Erstellt
26.10.2022 15:12