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0040/2020

Verschenkung von Wohncontainern (ehem. Geflüchtetenunterkunft Eygelshovener Straße)

Mitteilung Ausschuss 08.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.05.2020, TOP 10.2.17

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

10650 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562 
 
Vorlagen-Nummer  08.04.2020 
 0040/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 21.04.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 23.04.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 
 
Verschenkung von Wohncontainern (ehem. Geflüchtetenunterkunft Eygelshovener Straße) 
An dem Unterbringungsstandort Eygelshovener Straße in Köln-Sürth hat das Amt für Wohnungswe-
sen in der Zeit des starken Zustroms an Geflüchteten 2015-2017 eine Anlage aus 253 speziellen 
Kunststoff-Wohncontainer (sog. Space Boxen) zur Unterbringung von Geflüchteten aufgebaut. Diese 
Container waren von einer niederländischen Firma gebraucht erworben worden. 
 
Aufgrund ihres maroden und abgewohnten Zustandes waren die Container schließlich nicht mehr zur 
adäquaten Unterbringung von Geflüchteten geeignet. Sie wurden daher nach und nach bis zum 
20.09.2019 vollständig leergezogen. 
 
Auf dem städtischen Grundstück an der Eygelshovener Straße ist aufgrund eines Ratsbeschlusses 
vom 22.09.2016 (Vorlage 2329/2016) für das Jahr 2020 die Errichtung eines dringend erforderlichen 
Erweiterungsbaus der benachbarten Gesamtschule Rodenkirchen geplant. Um mit den Bauarbeiten 
pünktlich nach Zeitplan zu beginnen, ist die vollständige Räumung des Grundstücks von den Contai-
nern spätestens bis zum Frühjahr 2020 erforderlich. 
 
Die Verwaltung hat sich 2019 intensiv um eine Veräußerung und eine damit verbundene kostenlose 
Entsorgung der Container bemüht. Die Kaufinteressenten haben jedoch alle nach anfänglichem Inte-
resse und Nachfragen seitens der Verwaltung von einem Erwerb Abstand genommen. Selbst bei ei-
ner Sanierung hätten die abgewohnten Container eine geringe Restnutzungsdauer gehabt und zu 
dem Kaufpreis wären letztlich zeitnah erhebliche Entsorgungskosten hinzugekommen, so dass ihnen 
ein Erwerb unwirtschaftlich erschien. 
 
Daraufhin wurde seitens der Verwaltung die Beschlussvorlage 3295/2019 erstellt, welche einen kurz-
fristigen Rückbau und eine vollständige Entsorgung der Container-Anlage durch die Gebäudewirt-
schaft vorsah, um den Schulerweiterungsbau zu ermöglichen. Ein Rückbau und eine Entsorgung ist 
mit Kosten von rund 1,74 Mio. € brutto verbunden. Die Entsorgungsmaßnahme wurde vom Rat in 
seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen. 
 
Dann kam in der Bezirksvertretung Rodenkirchen der Wunsch auf, diese Container an interessierte 
Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen zu verschenken, um die Entsorgungskosten zu verrin-
gern. Insbesondere sollte geprüft werden, ob das Griechische Konsulat im Hinblick auf die Unterbrin-
gungssituation von Geflüchteten auf den griechischen Inseln Interesse an den Containern hat. Eben-
so wurde die Verwaltung gebeten, durch geeignete Maßnahmen den Beschenkten organisatorische 
und logistische Unterstützung zu gewähren. Es wurden in den Sitzungen am 07.10.2019 (TOP 8.1.6) 
und am 11.11.2019 (TOP 8.1.4) entsprechende Beschlüsse der Bezirksvertretung Rodenkirchen ge-
fasst.

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Das Amt für Wohnungswesen hat die Anregung dankbar aufgegriffen und in Umsetzung dieser Be-
schlüsse kurzfristig zunächst die praktischen baulichen als auch die rechtlichen sowie haushalts- und 
steuerrechtlichen Voraussetzungen einer solchen Schenkung verwaltungsintern geklärt. 
 
Mittels Presseerklärung vom 30.10.2019 informierte das Amt für Wohnungswesen die Öffentlichkeit 
über die Modalitäten zur Verschenkung der Container. 
 
Das Angebot der Stadt Köln, die ausgedienten Container der ehemaligen Unterbringungseinrichtung 
für Geflüchtete in der Eygelshovener Straße zu verschenken, ist auf ein großes Interesse sowohl in 
der Verwaltung selbst als auch in der Öffentlichkeit gestoßen. Die Bitte der Politik, die Schenkungs-
nehmer bei Demontage, Abbau und Verladung logistisch zu unterstützen, hat die Verwaltung eben-
falls aufgenommen, indem sie den Haftungsübergang auf den Zeitpunkt des Verlassens der Baustelle 
verschoben hat. 
 
Eindeutige Bedingung für die Verschenkung der Unterbringungscontainer ist die eigenständige Über-
nahme von Abtransport und Aufbau am Bestimmungsort durch den Schenkungsempfänger auf eige-
ne Kosten. Es besteht keine Position im städtischen Haushalt, die eine Übernahme dieser Maßnah-
men aus Haushaltsmitteln der Stadt Köln ermöglichen würde. Zudem ist die Stadt Köln gesetzlich 
verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln, was die freiwillige Übernahme von Kosten zugunsten Dritter 
über die zur Entsorgung erforderliche Schenkung hinaus ausschließt. Schließlich wäre eine solche 
finanzielle Hilfe als steuerlich relevante Zuwendung zu werten. 
 
Mit Pressemitteilung von 12.11.2019 hat die Stadtverwaltung informiert, dass sie keine weiteren An-
fragen von Erstinteressenten für alte Container annimmt. Diese Mitteilung wurde jedoch von der 
Presse nur eingeschränkt abgedruckt. Es gingen daher auch später noch Interessebekundungen ein. 
 
Zum Stichtag 18.11.2019 lagen dem Amt für Wohnungswesen bereits 270 Anfragen vor. Die Anfra-
genden erhielten per Mail ausführliche Informationen zu den Schenkungsmodalitäten, insbesondere 
zur Spezifikation (kein herkömmlicher Überseecontainer aus Stahl) und zum Zustand der Container 
sowie den Rahmenbedingungen insbesondere bezüglich der erforderlichen Logistik ab Verlassen der 
Baustelle, um die tonnenschweren Container abzutransportieren. Außerdem wurde darauf hingewie-
sen, dass die Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit der Neuaufstellung am Bestimmungsort dem 
Empfänger obliegt. 
 
Nach Erhalt dieser Informationen sollte bis zum 15.11.2019 eine verbindliche Rückmeldung erfolgen, 
ob unter den genannten Bedingungen weiter Interesse besteht. 75 der Anfragenden haben ihr Inte-
resse aufrechterhalten und sich gemeldet. 
 
Das Amt für Wohnungswesen hat wunschgemäß auch die Vertreterinnen des Griechischen General-
konsulats kontaktiert und ihnen die gleichen sachbezogenen Informationen sowie diverse Fotos zu-
kommen lassen. Das Griechische Generalkonsulat hat daraufhin mit E-Mail von 20.11.2019 aus-
drücklich für das Angebot gedankt und es letztendlich aufgrund des logistischen Aufwandes eines 
Transports nach Griechenland abgelehnt. 
 
Das Amt für Wohnungswesen hat die eingegangenen Bewerbungen gesichtet. 
 
Zu berücksichtigen war, dass nur 18 Container einzeln nutzbar und transportierbar sind. 230 Contai-
ner waren mittels Wanddurchbrüchen und Türen zu 115 Doppelcontainern verbunden und konnten 
ohne umfangreiche Demontage nicht abtransportiert werden. Den verbleibenden fünf Containern fehl-
te mindestens eine komplette Seitenwand, so dass sie keine Container, sondern nur noch Torso wa-
ren. Bei den Containern handelt es sich nicht, wie vielfach angenommen, um handelsübliche Wohn- 
bzw. Bürocontainer aus Stahl, sondern um einen Kunststoff-Glasfaser-Verbund, der weniger stabil ist, 
einer Verwitterung unterliegt und sowohl Grünbewuchs als auch Schimmel ansetzt. Eine Belastung 
der Wasserleitungen der Container, z.B. mit Keimen und Bakterien, konnte aufgrund der längeren 
Standzeit ohne Nutzung nicht ausgeschlossen werden. Der Schenkungsvertrag beinhaltet daher ei-
nen Haftungsausschluss zugunsten der Stadt Köln (Schadensabwendung gemäß Wirtschaftlichkeits-
gebot).

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Container konnten seitens der Verwaltung nur Interessenten überlassen werden, die den Schen-
kungsvertrag unterzeichnen und den Abtransport der jeweils 3-Tonnen-schweren Container-Einheiten 
ab Verlassen der Baustelle auf eigene Kosten gewährleisten konnten. 
 
Es wurde ein Kreis von Interessenten ausgewählt, welche einerseits die vorgenannten Voraussetzun-
gen erfüllen, andererseits die Container - wie von der Politik gewünscht - zu sozialen, kulturellen, cari-
tativen oder sportlichen und damit gemeinnützigen Zwecken verwenden wollen. 
 
Das Amt für Wohnungswesen ist gegenüber dem Amt für Schulentwicklung in der Pflicht, das Grund-
stück bis zum Frühjahr vollständig von jeglichen Aufbauten und Gebäuden geräumt zu übergeben, 
um den pünktlichen Baubeginn des geplanten Schulerweiterungsbaus auf dem Grundstück zu ge-
währleisten. 
 
Da die Masse der maroden Doppelcontainer nicht an Einzelinteressenten vermittelbar war und zu 
vermeiden ist, dass nach Abholung von einzelnen noch gebrauchsfähigen Containern ein ungeordne-
ter Haufen von nicht vermittelbaren Schrott-Containern verbleibt, war es unumgänglich einen Abneh-
mer zu finden, der garantiert, alle verbleibenden Container zu übernehmen. 
 
Es konnte mit einem Abnehmer die Modalitäten über die rechtlichen und logistischen Voraussetzun-
gen für die Schenkung abschließend geklärt und ein entsprechender Vertrag geschlossen werden. 
Dieser Abnehmer ist die ursprüngliche Lieferantin der Container, eine niederländische Firma aus 
Groningen. Diese Firma verfügt gesichert über das notwendige schwere Gerät an Kränen und 
Schwertransportern, um die Masse an unbrauchbaren Containern fristgerecht bis Mitte April vollstän-
dig abzutransportieren. Außerdem hat sie die Container aufgestellt und verbunden und daher nach-
weislich das Know-How für eine sachgerechte, schnelle Demontage, die gegen eine übliche Kosten-
erstattung erfolgte. Schließlich demontierte sie die Container für die anderen Interessenten mit und 
stellte ihnen ihren Kran zur Verladung der Container zur Verfügung, was die Verschenkung an die 
anderen Interessenten erst ermöglichte. 
 
Mit der Demontage der Container vom Unterbau und ihrer Trennung von den Versorgungsleitungen 
wurde in der zweiten Januarwoche begonnen, um das Zeitfenster (Mitte April 2020) zu halten. Ein 
Großteil der Container wurde bereits abtransportiert. 
 
15 Container, welche bisher zur Verwaltung des Standorts verwendet wurden, werden vor Ort ver-
bleiben und dem Verein „WiSü- Willkommen im Rheinbogen e.V.“ zur Verfügung gestellt, welcher sich 
als örtliche Willkommens-Initiative um Integration von Geflüchteten in Sürth kümmert. Der Schen-
kungsvertrag wird zeitnah unterzeichnet.  
 
26 Container werden von der Berufsfeuerwehr Köln übernommen, um diese unter anderem für Schu-
lungszwecke zu verwenden.  
 
Der Landschaftsverband Rheinland hat zwei Container abgenommen, um sie im LVR-
Freilichtmuseum Kommern zu Anschauungszwecken für Besucher aufzustellen.  
 
Der Dressurstall Lärchenhof im Kölner Süden, der sich unter anderem im Behindertensport engagiert, 
erhält vier Container, die in Eigenregie abtransportiert werden.  
 
Der Kunst- und Kulturverein Braunschweig e.V. ist Abnehmer von zehn Containern. Auch hier erfolgt 
der Transport selbstständig. 
 
Die Regionalverkehr Köln GmbH wird 26 Container erhalten. Die Unterzeichnung des Schenkungs-
vertrags steht noch aus. 
 
gez. BG Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

21.04.2020 Integrationsrat
TOP 5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.04.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 15.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0040/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.04.2020
Erstellt
09.01.2020 12:35