Zweite Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2021 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 2781/2021 vom 14.09.2021
Stand: Am 08.11.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Anlage 3 Antrag Sülz-Klettenberg_geschwärzt1
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Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen Sülz-Klettenberg, am Sonntag, den 24. Oktober 2021 Antragsteller: ISK Carrée e.V. Geschäftsstelle Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Kunstmeile 19. kunst im carrée Örtliches Fest: Ähnliche Veranstaltung: Anlassbeschreibung: Am Sonntag, den 24. Oktober 2021 wird die Kunst im Carrée mit einem Rahmenprogramm und der Vernissage im Caritaszentrum Köln- Sülz eröffnet. Das künstlerische Thema in diesem Jahr lautet: „Viva Colonia“ In diesem Jahr veranstakltet die ISK Carrée e. V. bereits zum 19. Mal die jährlich stattfindende Kunstmeile „Kunst im Carrée im Veedel Sülz-Klettenberg. Erstmalig führen wir in diesem Jahr die Veranstaltung über 2 Wochen vom (24. 10. Bis 6. 11. 2021) durch. Für diese Zeit stellen die Künstlerinnen und Künstler in ca. 80 Geschäften und Einrichtungen ihre Kunstobjekte aus. Die Vernissage zur Kunst im Carrée findet am 24. Oktober um 11 Uhr im Caritaszentrum auf der Zülpicher Straße statt und soll danach in den Geschäften weitergeführt werden. Im gesamten Bezirk des ISK Carrées mit den Hauptgeschäftsstraßen – Berrenrather-, Sülzburg- und Zülpicher Straße und vielen dazwischenliegenden Seitenstraßen. Hierzu sind die ausstellenden Künstler in den Geschäften und es werden kleine Snacks und Getränke angeboten. Wenn die Wetterlage es zulässt, sollen verschiedene Künstler ihre Werke in einer Open-Air-Veranstaltung direkt vor Ort zeigen. Bei gutem Wetter sollen auf den Bürgersteigen Musikgruppen spielen und Perfomans-Künstler Vorstellungen bieten. Unsere Kunstexpertin, Frau Brigitte Hellwig wird an dem Sonntag mehrere Führungen zu den Ausstellungsorten durch das Carrée führen. Diese werden in den folgenden 2 Wochen an einigen Tagen wiederholt. Auf der Berrenrather Straße 182 wird es im Hinterhof bei „Hins und Kunzt“ einen Künstlermarkt geben. Eine Malaktion für Kinder wird vor der Apotheke am Questerhof, Berrenrather Straße 292 durchgeführt. Zum diesjährigen Thema sind auch unsere beiden Vereine, IG Sülzer Dienstagzoch und Große Sülz- Klettenberger KG, mit eingebunden. Diese werden auf dem Vorplatz der Nikolauskirche musikalisch etwas dazu beisteuern. Der Kath. Kindergarten von St. Nikolaus auf der Berrenrather Str. 256 beteiligt sich mit Bildern, die im Pfarrsaal von St. Nikolaus( gleiche Adresse ) ausgestellt werden. In der katholischen Kirche, St. Nikolaus wird ein Orgelkonzert zum 11jährigen Bestehen der nun kompletten Mühleisenorgel stattfinden Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja die Kunstausstellung ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche zum 19. Mal stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; X ja, die Kunst steht im Vordergrund! ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Der Rundgang des Publikums zur Kunst findet am Sonntag und während der Woche statt, so dass alle Kunstwerke nur zu sehen sind, wenn auch die Geschäfte geöffnet haben. Viele arbeitende Interessenten können daher nur sonntags die Gelegenheit für einen ausführlichen Kunstspaziergang wahrnehmen. Der größte Teil der Kunstwerke wird in den Geschäftsräumen gezeigt, deshalb müssen die Geschäfte sonntags geöffnet sein. Bei den Kunstwerken handelt es sich um hochwertige und teure Arbeiten, die nicht auf der Straße ausgestellt werden können. Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Ca. 12.000 – 14.000 Deutlich mehr als wegen der Verkaufsstellenöffnung. Viele Besucher und Kunstinteressierte können die Objekte der Ausstellung nur am Sonntag besichtigen, da sie in der Woche Ihrer profanen Beschäftigung nachgehen. 10.180 – Durch die Schließung der Douglas Filiale auf der Sülzburgstr. wird die Frequenz auf dieser Straße deutlich zurückgehen. Berrenrather Str. Unversitätsstr. bis Sülzgürtel Luxemburger Str. Universitätsstraße bis Sülzgürtel Sülzburgstr. / Gottesweg Rhöndorfer Straße bis Zülpicher Str. Zülpicher Str. Universitätsstr. bis Sülzgürtel Verkaufsfläche: Und viele im Carrée liegende Querstraßen. Die Veranstaltungsfläche geht auch noch aus dem Folder von 2020 hervor, den ich dem Begleitbrief anhänge. Hier sind auch ein Großteil der Aktivitäten zur KiC aufgeführt. Ca. 10.000 qm entfallen auf die ausstellenden Geschäfte. ca. 70 Mitglieder der z. Zt.95 ISK Geschäfte und ca. 10 Nicht-ISK Mitglieder werden sich an der an der Kunstmeile beteiligen. Diese Geschäfte und Institutionen haben eine Größenordnung von 70 bis 150 qm Verkaufsfläche. Einige auch mehr. Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Für die 3 Hauptgeschäftsstraßen ( Berrenrather- , Sülburg- und Zülpicher Straße) ergibt die Passantenfrequenzmessung aus dem Retailbericht B-Lagen in Köln 2018 der Fa. Larbig & Mortag Immobilien GmbH eine Zahl von 2036 Passanten je Stunde. Bei 5 stündiger Öffnung der Geschäfte am Sonntag ergibt das 10180 Besucher für die Geschäfte. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Eine Zählung der Besucher für die Kunst im Carrée wurde in den vergangenen Jahren nicht durchgeführt. In der Presse wurde über eine Vielzahl von Besuchern berichtet - aber keine konkreten Zahlen. Die Besucher können nur so von uns geschätzt werden. Diese Vorgehensweise, anhand von qualitativen Daten den prägenden Charakter einer Veranstaltung zu belegen, wird vom OVG für das Land NRW anerkannt. Auf einer Informationsveranstaltung am 21. 06. 2017 mit dem OVG Münster beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW erläuterten die OVG Richter Details ihrer Rechtsprechung. ( Information hierzu von Herrn Philip Reichardt, IHK Köln) Nach Aussagen der OVG Richter ist es zulässig, dass der prägende Charakter einer Veranstaltung beispielweise anhand von Pressebericherstattungen der letzten Jahre, Berichten des Ordnungsamtes über vergangene Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten für die geplante Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Veranstaltung, Aussagen über Straßensperrungen, Verkehrs- und Parkraumkonzepten als auch anhand von der Art und Umfang der Veranstaltungswerbung belegt werden kann. In seinem Urteil (Entscheidungsdatum 07. 12. 2017 Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt das OVG diese Sichtweise. Auf einige Punkte möchten wir im Folgenden eingehen: Werbung: Im Jahr 2020 haben wir 15.000 quadratische Fleyer und ca. 250 ebenso quadratische Plakate produziert und verteilen lassen. Ebenso konnte der Fleyer über einen QR Code abgerufen werden. Zusätzlich werden die gängigen Social Media Kanäle intensiv bespielt um die Veranstaltung einem großen Publikum zu bewerben. Presseberichte: Der Kölner Stadt-Anzeiger, die Kölnische Rundschau, der Kölner Wochenspiegel sowie das Stadtteilmagazin „INsülz“ haben in allen Jahren zuvor eine Vor- und Nachberichterstattung mit Bildern über die Kunst im Carrée berichtet. Auf einer eigenen Webseite unserer Kuratorin der Kunst im Carrée wird ausführlich im Vorfeld wie auch zum Abschluss über die Kunst im Carrée berichtet. www.kunstimcarree.de Öffentliche Zuschüsse und Sponsoren: Für die Durchführung der Kunst im Carrée wurden in den letzten 10 Jahren Zuschüsse aus bezirksorientierten Mitteln gewährt. Ebenso ist die Sparkasse KölnBonn einer unserer Sponsoren. Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist festzuhalten, dass die Kunst im Carrée einen prägenden Charakter hat und nicht die Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die Ladenöffnung dient nur dafür, dass die kunstinteressierten Besucher auch die Kunstwerke in den Geschäften sehen können. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Es sind im ISK Carrée einige Leerstände, die in der jetzigen Zeit, der Corona Krise, sehr schwer zu vermieten sind. Einige unserer Mitglieder und auch andere Geschäfte sprechen aufgrund der schlechten Umsatzzahlen und starken Rückgang der Kundenfrequenz schon davon, dass sie Ihr Geschäft im kommenden Jahr nicht weiterführen können, sodass weitere Leerstände in unserem Veedel zu befürchten sind. Die nicht mehr geöffnete Filiale von DOUGLAS hinterlässt ein großes Loch auf der Sülzburgstraße Das Kunst-Event im Besonderen sorgt in der tristen Jahreszeit für einen Kulturtourismus bei dem das Publikum neben der Kunst, neue inhabergeführte Geschäfte entdecken kann, die ein individuelles Sortiment führen und sich vom online-Handel abheben. Das wiederum stärkt die Vielfalt und Entwicklung des stationären Einzelhandelsangebots und fördert den Absatz im Veedel. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Wenn es in Sülz/Klettenberg keine attraktiven v. o. Sonntage gibt, wandert die Kundschaft in große Einkaufszentren ab oder bestellt bei Lieferdiensten, so dass dann die Gefahr besteht, dass der Nah-Versorgungsbereich im Besonderen für Senioren und nicht ganz mobile Menschen nicht mehr wirtschaftlich attraktiv ist und keine Vielfalt mehr vorhanden ist, weil dann die Geschäfte schließen. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Das Kunst-Event mit einem VOS ist wichtig, dass die noch vorhandenen Geschäfte die Vielfalt des Veedels wiederspiegeln und dient auch einer Belebung des Einkaufszentrums Sülz/Klettenberg (Sülzburgstr/Gottesweg., Luxemburger Straße, Berrenrather Straße, Universitäts-/Weißhausstraße sowie die Zülpicher Straße wo unsere Mitglieder ansässig sind.) und wirkt einer Abwanderung von Einzelhändlern entgegen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Durch die Kunst im Carrée steigern wir die Attraktivität des Stadtteils, mit weiteren Angeboten für die Freizeitgestaltung, den Kulturtourismus und machen das Veedel lebenswert. Beim Rundgang zur Kunst lassen sich attraktive Sporteinrichtungen entdecken, die man sonst als Besucher vielleicht nicht wahrnehmen würde. Rahm enprogram m w ährend der kunst im carrée D ie kunst im carrée lockt auch dieses Jahr m it besonderen Ö ffnungszeiten am Sonntag 8 .11. zum Flanieren und Shoppen ins Veedel. B ei acht K unst-Spaziergängen sehen Sie die schönsten H ighlights und ganz nebenbei entdecken Sie G eschäfte m it außergew öhnlichem Sortim ent und bester B eratung. U nter B eachtung der A bstands- und H ygieneregeln wegen C orona! Sa 24 .10.-31.10. von 10-18 h · Jättefint · W ichterichstr. 6-8 W ir feiern 10 Jahre Jubiläum und veranstalten G ew innspiele und kleine A ktionen im Laden in dieser Zeit. Finissage-K onzert · Live Stream ing Sa 7 .11. ab 19.30 h · Kuriosikum · Sülzburgstr./Ecke Schleidener Str. 1 Es spielt der A kkordeonist K risztián Pila… A uf der youtoube W ebseite des K uriosikum und der facebook Seite kunst im carrée! T ag des Veedels · verkaufsoffener G alerie-Sonntag 08 .11. · 13-18 h So 8 .11. von 13-15 h · A BS G astronom ie & C atering · G ottesweg 135 D ie K ünstlerin ist anwesend. Signierstunde m it Susanne B eucher. 14 h · B eginn K unstspaziergang So. 8 .11. · 13-18 h · HinsundKunzt · B errenrather Str. 18 2 A telier K ünstlerm arkt: 7 K ünstler präsentieren Ihre W erke, stellen T echniken vor und verkaufen U nikate! So 8 .11. von 13-18 h · Jeck Jew and · Luxem burger Str. 258 K reativ-Markt – H ol D ir D einen karnevalistischen G lücksm om ent! So 8 .11. von 13-18 h · N ähw erkstatt · Luxem burger Str. 28 3 Stoffdruck-W orkshop für Jederm ann – drucken Sie Ihren G lücksm om ent! Spende für Material erbeten. So 8 .11. von 13-16 h · G old- und Silberschm iede N . O verzier B errenrather Str. 330 · 20 Jahre Jubiläum – D ort finden Sie viele glänzende G lücksm om ente! w eitere Kunst-Spaziergänge m it Brigitte Hellw ig Kunst-Spaziergang · D o. 29.10. · 19.00-20.30 h Start · A po. am Q uesterhof · B errenrather Str. 296 >> Sülzburgstr. >> Luxem burger Str. Kunst-Spaziergang · Sa. 31.10. · 14 .00-15.30 h Start · A po. am Q uesterhof · B errenrather Str. 296 >> B errenrather >> Zülpicher Str. (37 ) D as HinsundKunzt Malatelier stellen sich vor. Kunst-Spaziergang · D o. 5.11. · 18 .30-20.00 h Start · A po. am Q uesterhof · B errenrather Str. 296 >> Sülzburgstr. >> G ottesweg Kunst-Spaziergang · Sa. 7 .11. · 17 -19 h Start · A po. am Q uesterhof · B errenrather Str. 296 >> Sülzburgstr. >> Zülpicher Str. Kunst-Spaziergang · So. 8 .11. · 14 -16 h Start · A BS - Restaurant · G ottesweg 135 >> B errenrather Str.>> A telier-K ünstlerm arkt Kunst-Spaziergang · So. 8 .11. · 16-18 h Start · HinsundKunzt · B errenrather Str. 18 2 >> Sülzburgstr. >> Zülpicher >>4 0 A m verkaufsoffenen G alerie-Sonntag haben w ir einen kostenlosen Rikschaservice. Projekt B rigitte H ellw ig, trans-m itto K öln · Fon 017 0 59 34 3 4 9 w w w.trans-m itto.de · A bbildung · Thom as K oken Veranstalter Interessengem einschaft Sülz/K lettenberg C arrée e.V . G eschäftsstelle 0221 /34 6694 16 1.Vorsitzender Sebastian B erges w w w.isk-carree.de V Vernissage A A ktion Führung Rikscha H altepunkt A 4F 4F 4F 4F 40 F RV 18 . kunst im carrée 18 . kunst im carrée 24.10.-8 .11.2020 24.10.-8 .11.2020 18 Jahre kunst im carrée köln sülz/klettenberg Vom 24 .10.-8 .11. präsentieren 8 3 K ünstler ihre vielschichten K unstwerke zum Them a: „G lücksm om ente!“ - Voyeuristische A us- und Einblicke in unseren A lltag m it seinen kleinen und großen G lücksm om enten. D ie Vielfältigkeit der W erke zeigt, w ie sich der einzelne Mom ent in spannenden Interpretationen und W ahrnehm ungen, einer H ym ne an das Leben, sehnsuchtsvollen T räum en in frem de Länder und flashbacks einfangen lässt. W ir freuen uns überviele B esucher, die an den Schaufenstern vorbei flanieren. Kunst-Spaziergang · Sa. 24 .10. · 14 .00-15.30 h zur Vernissage T reffpunkt · brune küchen · B errenrather Str. 364 · 50937 K öln Vernissage und Preisverleihung · Sa. 24 .10. · 16.00 h Internat. C aritas-Zentrum · Zülpicher Str. 27 3b · 50937 K öln G rußw orte B ürgerm eisterin der Stadt K öln Elfi Scho-A ntwerpes B ezirksbürgerm eisterin H elga B löm er-Frerker Einführung zur Veranstaltung · Sebastian B erges, 1. Vorsitzender ISK Vorstellung der künstlerischen A rbeiten · B rigitte H ellw ig M.A . A bend-Kunst-Spaziergang · Sa. 24 .10. · 17 .30-19.00 h T reffpunkt · Internat. C aritas-Zentrum · Zülpicher Str. 27 3 B · 50937 K öln B itte m elden Sie sich bis zum 21.10. zu allen T erm inen an b.hellw ig@ trans-m itto.de - D anke. W ir passen uns an und gehen neue kreative W ege: Im W eb gibt es zur kunst im carrée via Q R code interessante Einblicke in A teliers, Making of… , Videobotschaften und vieles m ehr zu entdecken! https://w w w.kunstim carree.de V 40 40 F 10 Sa. 24 .10. K unst-Spaziergang · 14 .00-15.30 h Vernissage + Preisverleihung · 16.00 h A bendspaziergang · 17 .30-19.30 h Finissage-konzert 7 .11. · 19.30 h Tag des Veedels · So. 8 .11. · 13.00-18 .00 h G lücksm om ente! 47 A 1A A A A A 37 42 A 53 34 41 F 37 37 1F 37 F 37 201007 Carree Folder v4_CarreeFolder 09.10.20 09:51 Seite 1 Sülzgürtel Berrenrather Straße Luxem burger Straße U nkeler Straße Aegidienberger Straße Luxem burger Straße W ichterichstraße 58 66 43 9 7 13 68 kunst im carrée kunst im carrée 24.10.-8 .11.2020 Lotharstraße W eißhausstr. U niversitätsstr. G ustavstraße Speestraße 53 12 4 70 28 55 41 29 115 64 67 39 54 49 62 F F Vernissage Aktion Führung A FV 56 69 16 35 5 57 61 24.10.-8 .11.2020 26 63 20 48 59 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 3 0 3 1 3 2 3 3 3 4 3 5 3 6 3 7 3 8 3 9 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 6 0 6 1 6 2 6 3 6 4 6 5 6 6 6 7 6 8 6 9 70 71 Sülzburgstraße Sülzburgstraße G ottesweg 17 22 45 38 42 Zülpicher Straße Zülpicher Straße Zülpicher Straße W eyertal Euskirchener Straße Palanterstraße Palanterstraße M ünstereifeler Straße Schleidener Str. Lechenicher Str. N ikolausstraße Susanne B eucher Volker Rauh Manfred B oelke Jérém y Piquet W olfgang Schum acher Vera Langer Joachim Rom es / Verena Steinhoff G aby Ludw ig Ralf Lobeck Sabina Flora / Th. K oken H enning B rück H einz K och "Linguini" N . Eudam onia B o MOMO / Michael A psel Fabio D al Pos A ngela G raum ann C hristiane Sim onis G isela Marx N adine Magner B ritta Eberm ann H ildegard K eller Vera Machourek T orsten W olber Vera Meyer (ab 3.11.) G lücksm om ente! B eate G loger Petra K rem er-H orster Michaela H of G ustav K uhweide Martin Roblitschka Jörg Minrath D r. Ellen B uckerm ann / Shirin Rebana H ans-Peter H ansen N icole C om père / B arbara H ellw ig Paula W allraf U lla Feith A telier-K ünstlerm arkt nur (8 .11. 13-18 h) B ernd Straub-Molitor H eike Peppler D iana G óm ez-Rueda, K arin Mühlw itz Virginia Reiner, Maria Than, C laudia Vonstein G ruppenausstellung H ighlights Sylvia van den H euvel A ntje K raw ietz Martina Spiller Ulla K ölzer-W inkhold (24 .10. /8 .11.) U rsula Schaper-W ieland Susanne Lührig Rudolf H olzenthal / K erstin N ieke C atrin G . B lanke Richard A . H eckert Milena Franke G eorg W itteler Lydia Schildgen C laudia H ary Ruth Matthaei A strid K ruis N ils W ilhelm i U te Jansen-D ietz Judith Ruzicka-G rote Sabine A . H artert Stefanie B arre / D arius U rban Judith W eißig Steff A dam s/A nette G rinda/U rsula T raschütz Lene Enghusen / U rsula K lein N adine Magner C aspar H öhnen D orothee A uth G isela H eck Jutta Stiens Magdalene U rbanek D agm ar B ätz Maren Lorenz M arsiliusstraße G erolsteiner Blankenheim er Str. 47 65 31 33 18 27 44 51 2 60 71 25 14 40 A BS G astronom ie u. C atering G ottesweg 135 A ndrea D roem ont M odedesign Luxem burger Str. 24 7 anziehend anders B errenrather Str. 332 A potheke am Q uesterhof B errenrather Str. 296 A U G EN O PT IK splittstößer Zülpicher Str. 27 8 Bäckerei M auel 18 8 3 Sülzburgstr. 39 BO D Y ST REET B errenrather Str. 18 3 Ria Braun A rchitektin B errenrather Str. 353 Bruchhaus O ptik B errenrather Str. 213 brune küchen ohg B errenrather Str. 364 Büdchen C asablanca Sülzburgstr. 164 Buchhandlung O litzky Luxem burger Str. 27 5 C afé e bom ! B errenrather Str. 211 C afé Lieblings Zülpicherstr. 27 5 C affé M acchiato Espressobar Savoca G ottesweg 139 C ava C ava Zülpicher Str. 268 a C olF lor Blum endesign Sülzburgstr. 29 D ebeka A gentur Zülpicher Str. 315 D eli Sülz B errenrather Str. 221 D er Schm uckdoktor B errenrather Str. 215 D eubners W ein & Schokolade Stenzelbergstr. 17 D ouglas Sülzburgstr. 37 Ebike Eerlebnis-C enter N r. 1 B errenrather Str. 138 Eiscafé Sagittario Pop-up-Store F otofreuden Ö lbergstr. 8 4 Eisfeldchen Zülpicher Str. vor 303 Else F ashion B errenrather Str. 224 F itnesstreff für F rauen Sülzburgstr. 104 F itnesstreff T haim assage Sülzburgstr. 98 F oto Kuhw eide Sülzburgstr. 7 8 F riedrichs, D ie M etzgerei Sülzburgstr. 126 G alerie M inrath Zülpicher Str. 317 G alerie V IVA L`A RT E Zülpicher Str. 351 G oldschm iede T ina T heves Zülpicher Str. 315 G old- und Silberschm iede N . O verzier B errenrather Str. 330 G old & Zeit M . Siuda Zülpicher Str. 27 0 Heckm anns Restaurant Sülzburgstr. 104 -106 HinsundKunzt B errenrather Str. 18 2 Hörzentrum Lux Luxem burger Str. 24 8 Hom m age B errenrather Str. 250 Internationales C aritas-Zentrum Zülpicher Str. 27 3B Jättefint W ichterichstr. 6-8 Jeck Jew and Luxem burger Str. 258 Kleine M arkthalle Sülz B errenrather Str. 205 Kölzer-W inkhold A telier Sülzburgstr. 122 Köttgen Hörakustik Luxem burger Str. 24 0 Köttgen Hörakustik Zülpicher Str. 353 Kuriosikum Sülzburgstr./Ecke Schleidener Str. 1 Lanius M A G A ZIN Sülz B errenrather Str. 203 living w ohndesign Luxem burger Str. 24 5 Lottas Lable B errenrather Str. 209 LU X U S SÜ LZ Luxem burger Str. 255 M uskelkater Sport B errenrather Str. 34 0 N ähw erkstatt Luxem burger Str. 28 3 naturata spiel + kleid B errenrather Str. 234 O ptik D orn Sülzburgstr. 7 6 Praxis f. A llgem einm edizin u. Schm erztherapie D r. Petry/U . Löffler Redw itzstr. 32-34 Rheingold Im m obilien G m bH Luxem burger Str. 202 rosengA RT en B errenrather Str. 262 S.A .L.E. B errenrather Str. 205 Schildgen Elektrotechnik Zülpicher Str. 311 Sandra Schilles Psychotherapie Luxem burger Str. 200 Shalim a Luxem burger Str. 263 Sport Bülle B errenrather Str. 216 Springs Pilates Studio + Praxis G ottesweg 169 tausendundeinfach Sülzburgstr. 17 0 U rban N ails B errenrather Str. 256 V IVA M ode & A ccessoires B errenrather Str. 256 Volksbank KölnBonn eG Sülzburgstr. 17 W einfenster Zülpicher Str. 268 W einschm eckerei B errenrather Str. 313 C afé "W o ist T om ?" Zülpicher Str. 309 46 32 V 52 10 34 A V 11 Berrenrather Straße A Aegidiusstr. Luxem burger Straße Redw itzstr. Arnulfstr. 23 37 3 8 Berrenrather Straße 50 Petersbergstr. 5 m in. Ö lbergstr. Klettenberggürtel 24 36 30 6 19 21 F F A A A A A 201007 Carree Folder v4_CarreeFolder 09.10.20 09:51 Seite 2 65 INkunst leben „Bei uns gehen noch lange nicht die Lichter aus!“, stieg Sebastian Berges kreativ-offensiv in seine Rede anlässlich der Vernissage zur 17. Auflage von „kunst im carrée“ ein. Damit zielte der erste Vorsitzende der Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg Carrée e.V. verbal nicht nur auf das Ausstellungsthema „lichterSTADT- lichter“, sondern auch auf die wirtschaftliche Situation des Einzelhandels im Quartier. In Gegenwart politischer Exponenten wie Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes und Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker forderte der Mitinitiator des einwöchigen Win-win-Konzepts für Geschäftsinhaber Künstler und Besucher dazu auf, die Entwicklung des Standortes nicht aus den Augen zu verlieren. Lebenslinien sichtbar machen 17. kunst im carrée beleuchtete das Veedel unter dem Leitgedanken „lichterSTADTlichter“ Teilnehmerrekord und Premieren Abseits der zukünftigen ökonomischen Prognosen für den Doppelstadtteil präsentierte sich die aktuelle Kunstmeile als wachsende Kraft: Mit 60 Teilnehmern und 62 gastgebenden Locations, darunter erstmals Geschäfte auf der Zülpicher Straße, verzeichnet das Event neue Höchstwerte und lässt keinen Zweifel an der Etablierung seines Markennamens. Ebenfalls eine Premiere feierte der Vernissage-Ort im Caritas-Zen- trum, nachdem sich die traditionelle Ausrichtung im „Werkladen Bild & Rahmen“ 2019 nicht realisieren ließ. In den kommenden Jahren sei ein Wechsel zwischen den beiden Einrichtungen denkbar, erklärte Kurato- rin Brigitte Hellwig, die sich von der Resonanz auf die künstlerische Ausschreibung für das diesjährige Event begeistert zeigte: „Sogar nach den Bewer- bungen für die Teilnahme sind noch neue Werke entstanden. Manche Geschäfte sind nicht wiederzuerkennen. Der Besuch fühl- te sich manchmal wie das Öffnen eines Adventskalenders an. Es gab immer wie- der Neues zu entdecken“, berichtete die Kunsthistorikerin über die Motivation der Teilnehmer. Mit dem Slogan habe man so- wohl die Dynamik von Gesellschaft und Ar- beitswelt in den dunklen Stunden als auch die Wohlfühlatmosphäre von Metropolen vereinen wollen. Der Erleuchtung steht je- doch mitunter das Licht im Wege. In ihrer Rede verwies Helga Blömer-Frerker auf die Volkssternwarte an der Nikolausstraße: „Da würde man sich wünschen, dass es auch mal ein bisschen dunkler wird, um die Sterne zu sehen“, sagte die Politikerin. Direkt und unwiderruflich Wie in den vergangenen Jahren war die Großausstel- lung mit integriertem Wettbewerb für alle Genres of- fen und beinhaltete einen Kunstspaziergang unter professioneller Führung. Zur Überraschung der Or- ganisatoren nahmen die eingereichten fotografischen Werke mit experimenteller Tendenz nicht überhand. Vielschichtige Malereien mit einem Spektrum von klas- sisch-gegenständlich bis abstrakt-progressiv sorgten Veranstalter, Unterstützer und Künstler freuten sich über die große öffentliche Anteilnahme im Rahmen der Vernissage zur Kunstmeile. KUNST IM CARRÉE Foto:Dahl 66 leben INkunst für ein Gleichgewicht der Ausdrucksvarianten. Ver- einzelte Installationen ergänzten das Repertoire der Teilnehmer, von denen rund 50 Prozent aus Sülz und Klettenberg stammten. Als Gewinner zeichnete die Jury den Illustrator Torsten Wolber für dessen Malereien im „Alla prima“-Stil aus, der eine direkte, unmittelbare und nicht korrigierbare Technik bezeichnet. Die Umsetzung des ausgegebenen Themas sowie der lokale Bezug zu Kölner Stätten, etwa in Hafen- und Kirmesmotiven, waren dabei entscheidend. „Es ist für mich ein sehr schöner Moment, zu sehen, dass meine Kunst wirklich ankommt“, erklärte Wolber dankbar. Zu sehen waren die romantischen Impressionen in der Volksbank Köln- Bonn eG sowie im Caritas-Zentrum. Kölner Büdchen sind Kult Mit einem „Lokalpreis“ zeichneten die Veranstalter Ni- cole Compère für deren Büdchen-Dokumentation aus. Mit der Serie „Lichtinseln – Kölner Kioske“ leiste die Fotografin einen wichtigen Beitrag für die Stadtkultur: „Kioske haben gesellschaftlich eine wichtige Bedeu- tung, im übertragenen Sinne sind Sie Licht-Inseln im Veedel. Man findet dort immer ein offenes Ohr. Gerade auch für ältere Menschen sind das Orte des Austau- sches, aber auch des Aufgefangenwerdens“, hob Kura- torin Brigitte Hellwig die Beiträge hervor. Eine Auswahl der Motive war im Büdchen Casablanca auf der Sülz- burgstraße zu sehen. Ferner gewürdigt wurden Martin Roblitschka und Andreas Helweg für die fotografische Gestaltung des Programmflyers. Mit einer Benefizaktion unterstützten die Organisatoren zudem den Förderver- ein für krebskranke Kinder Köln-Lindenthal. Durch den Verkauf von Werken aus dem Nachlass der Künstlerin Annette Lob sollten die Angebote im Elternhaus und auf der Kinderkrebsstation der Einrichtung gestärkt werden. Die abstrakten Malereien auf Leinwand und Papier wurden im Sülzer Caritas-Zentrum ausgestellt. Infos über die Initiative sowie die aktuellen Preisträger finden sich auf folgenden Websites: www.trans-mitto. de, www.allaprima.de, www.compere.de. td Fotografin Nicole Compère und Maler Torsten Wolber sind die Preisträger der 17. kunst im carrée. Foto:Dahl Zeit zum Abhängen 2goldfisch.de OskarJägerStraße 117 123 · 50825 Köln · Tel. 02 21 / 95 44 790 topbueromoebel.com/hoptimisten Unsere lustigen Hoptimisten in vielen Variationen und Farben erhältlich – auch als dekorativer Weihnachtsbaumschmuck und Schneekugeln. 67 Links: Lokalpreis- Siegerin Nicole Compère doku- mentierte mit ihren Aufnahmen die Büdchenkultur der Stadtteile. Oben: Heike Peppler erhellte und verdunkelte mit ihren Malereien in der Goldschmiede Theves die Wege. Rechts: Fotografin Susanne Lührig ließ die Betrachter ihrer Motive im [living] wohndesign mitten ins Licht steigen. Unten: Der diesjährige Wettbewerbssieger Torsten Wolber stellte Werke mit lokalem Bezug in den Räumlichkeiten der Volksbank KölnBonn eG sowie im Caritas- Zentrum aus. Links: Renate Geiters Stadtteilansichten offenbarten sich bei Cava Cava mit leichtem Hang zum Surrealismus. Reproduktionen der hier gezeigten Kunstwerke: Thomas Dahl Foto: Nicole Compère INkunst leben Die 18. kunst im carrée „Glücksmomente“ zeigte Werke von 83 Künstler an 71 Ausstellungsorten – Gewinnerin Nadine Magner bewegte mit illustrierten „Sunday Short-Stories“. In den Krisen des Daseins erinnert sich der Mensch an Momente der Gebor- genheit, Ausgelassenheit, Freundschaft und der Liebe. Unabhängig von Zeit und Raum empfi ndet er dies über die Dekaden als real existierendes Phäno- men. Allein Sicherheit erkennt das Individuum als fl üchtige Illusion, die unab- hängig von wirtschaftlicher Lage, familiärer Situation oder Beziehungsstatus mehr Einbildung denn Wirklichkeit bleibt. So auch in Zeiten von COVID-19. Vielleicht gerade wegen des grassierenden Virus und der damit verbundenen Ängste wartete die 18. kunst im carrée mit einer Rekordzahl an Künstlern sowie Ausstellern in Geschäften, Gastronomien, Praxen und sozialen Einrichtungen >> KUNST IM CARRÉE 5 Von den Sehnsüchten eines Sonntags Fotos: Nonnenmacher 6 leben INkunst Fotos: Nonnenmacher 7 INkunst leben entlang der Zülpicher, Berrenrather, Sülzburg- und Luxemburger Straße auf, denn das Verlangen nach persönlichem Ausdruck wächst in den Epochen der Irritation und Sprachlosigkeit ange- sichts einer fragwürdigen Gegenwart, deren Brücken in die Zukunft rissig und einsturzgefährdet sind. 83 Kunstschaffende, davon mehr als die Hälfte aus dem Bezirk Lindenthal, fanden für ihre Werke aus den Bereichen Malerei, Fotografie, Video, Plastik, Grafik so- wie Mixed-Media an 71 Ausstellungsorten ein temporäres Zuhause und demonstrierten auf dem pandemiegeschwächten Kunstsektor ihre Vitalität. Gar die Lyrik war mit einem Band (Joachim Romes, „Gedichte aus dem Leben“) vertreten und belegte die stilistische Offenheit der etablierten Veranstaltungsreihe. Kurze Geschichten über die Leichtigkeit des Lebens Als Gewinnerin aus dem an die Veranstaltung gekop- pelten Wettbewerb ging die Kölner Grafik-Designerin Nadine Magner mit ihren „Sunday Short-Stories“ her- vor – einer originellen Sammlung von Illustrationen und animierten Grafikformaten, die im „Springs Pilates Stu- dio“ und bei „Deli Sülz“ zu sehen waren. Die eigentli- che Leichtigkeit des Lebens zelebrierend, beschwörten die unprätentiösen Werke den Geist vergangener (und kommender) Sonntage als unverrückbare Wohlfühlta- ge abseits von Hektik und Sorgen einer neuen Woche einfühlsam wie humorvoll. Weitere Auszeichnungen gingen an Thomas Koken für seine introvertierte Holz- arbeit zweier Umarmender bei „brune küchen“ sowie Martina Spiller mit ihrer colorierten Achterbahnfahrt der Gefühle in der „Kleinen Markthalle“ als Flyer- res- pektive Plakatmotive. Die Balance zwischen abstrakten und figürlichen, stillen, impulsiven, strukturierten sowie scheinbar freien Kompositionen auf einer der größten städtischen Ausstel- lungsflächen spiegelte sich dabei nicht nur in den Schaufenstern der Geschäfte wider. Auch in zahlreichen Häusern profitierten die Besucher von der nicht alltäglichen Kooperation zwischen Gewerbetreibenden und Künstlern, die im Programm Führungen von Kunsthistorikerin Brigitte Hellwig, einen Ateliermarkt, Musik- Performances und Rikschaservices zu den Ausstellungsorten vor- sah. Dass im Laufe der nahezu zwei Jahrzehnte währenden Event- Historie die künstlerische Wertschätzung gewachsen ist, zeigte sich unter anderem an der üppigen Gestaltung des ABS auf dem Gottesweg. Die Restaurantbesitzer hatten Susanne Beuscher weite Flächen des Innenraums als Leinwand für deren bizarr-liebevoll- trotzköpfig anmutende Charaktere aus einem Paralleluniversum zur Verfügung gestellt. Mit über 20 Arbeiten erhielt die Malerin quasi eine eigene Werkschau innerhalb der Ausstellung. Erleichterung in ernsten Lagen Als einer der wichtigen „Hauptdarsteller“ präsentierte sich im Zuge der zweiwöchigen Veranstaltung das Wesen des Humors in vie- lerlei Schattierungen: Manfred Boelkes Palette mit einem zuneh- Fotos: Nonnenmacher 8 leben INkunst mend kostbaren Gut sorgte bei „anziehend anders“ in Form von Klopapierrollen für reinste Glücksmomente. Die Transformation von Klassikern wie Auguste Renoirs „Frühstück der Ruderer“ in einen Comic-Rahmen (Jérémy Piquet, Apotheke am Questerhof) oder Rudolf Holzenthals stets neugierige Rentier-Miniaturen im „Kurio- sikum“ verkündeten aufheiternde Botschaften im angeschlagenen Coronamodus. Kunst lebt „Kunst bleibt spürbar!“, konstatierte die ehemalige Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes ihre Impressionen anlässlich der Eröffnung im Internationalen Caritas-Zentrum vor rund 30 anstatt der ursprüng- lich teilnehmenden 180 Gäste. „Es ist ein großes Glück, dass diese Veranstaltung 2020 überhaupt stattfi nden kann. Wir sehnen uns alle nach Kunst und Kultur“, sagte die Sozialdemokratin im Rah- men der Vernissage. Mitorganisator Sebastian Berges von der Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg (ISK) betonte die Mühen aller Häuser hinsichtlich der erar- beiteten Hygienekonzepte und wandte sich in seiner Rede mit einem Appell an die Stadtverwaltung: „Ein erneuter Lockdown darf nicht stattfi nden. Bei uns sind Sie sicher!“, bat der Apotheker um die Unterstützung für ein Überleben des Einzelhandels. Lindenthals ehe- malige Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker (CDU) würdigte Künstler und Organisatoren für die Re- alisierung der Werkschau in schwierigen Zeiten: „Die Einladung war für mich ein Zeichen der Zuversicht und Hoffnung“, erklärte die CDU-Politikerin im Beisein ihrer Nachfolgerin Cornelia Weitekamp von Bündnis 90/Die Grünen. Fortsetzung folgt ... „Vor 18 Jahren sind wir mit 34 Ausstellungsorten und 35 Künstlern gestartet und haben diese Zahlen mehr als verdoppelt. Wir hatten dieses Mal weit über 100 Bewerbungen zur Teilnahme. Die Mög- lichkeiten zur Darbietung und die damit verbundenen Preise sollen für die Künstler ein Anschub sein, auch in dieser Krise weiterzuma- chen“, zeigte sich Projektleiterin Brigitte Hellwig von der Motivation der Beteiligten beeindruckt. Mit Schülern des Hildegard-von-Bin- gen-Gymnasiums vermochte es die künstlerische Leiterin zudem erneut, eine junge Generation von Kunstschaffenden für das Groß- Event zu gewinnen, das in seinem wundersamen Facettenreichtum als Hymne an das Leben verstanden werden könnte. Einblicke in die Arbeiten und Infos zu allen Künstlern bietet die Homepage www.kunstimcarree.de. td Preisverleihung der 18. kunst im carrée: Sebastian Berges, Brigitte Hellwig, Elfi Scho-Antwerpes, Nadine Magner, Helga Blömer-Frerker, Thomas Koken und Hans-Josef Schulte (von links). Fotos: Nonnenmacher -
Anlage 2 Antrag VOS Lindenthal 24.10.2021 - 23. Street Gallery
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Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen Lindenthal – Sonntag, 24.10.2021 Antragsteller: Lindenthal, Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. Bezeichnung des Anlass: Markt: ./. Messe: ./. Örtliches Fest: ./. Ähnliche Veranstaltung: Eröffnung der 23. Street Gallery Anlassbeschreibung: Am Sonntag, den 24.10.2021 wird die Street Gallery in Lindenthal mit einem großen Rahmenprogramm eröffnet. Im Jahr 2021 veranstaltet der RLG e.V. bereits zum 23. Mal die Street Gallery in Lindenthal. Für zwei Wochen (vom 24.10. bis 06.11.2021) werden über 50 Geschäfte entlang der Dürener Straße sowie in den Seitenstraßen zu kleinen Galerien und Museen. Begleitet werden die Kunstaustellungen in den Schaufenstern und Geschäften am Tag der Eröffnung von einem großen Rahmenprogramm, dass in den letzten Jahren stark gewachsen ist und von den Menschen und Vereinen in Lindenthal mit großer Begeisterung angenommen wird. Zur Eröffnung der Street Gallery am Sonntag findet in und vor den Geschäften eine Vernissage statt. Dazu werden die ausstellenden Geschäfte und Künstler Kleinigkeiten zum Trinken und Snacken anbieten. In einzelnen Parkbuchten entlang der Dürener Straße sollen Künstler vor Ihren Galerien Open-Air Ateliers errichten und direkt vor Ort zeigen, wie Ihre Arbeiten entstehen (in Planung). Auf den Bürgersteigen werden Performance-Künstler Vorstellungen geben. Auf dem Karl-Schwering-Platz wird es wieder eine große Open-Air Ausstellung geben über Menschen und Vereine aus dem Veedel. In diesem Jahr sollen die Auswirkungen der Corona- Krise auf die Menschen und Gruppierungen im Veedel in Bildern aufgezeigt werden. Es gibt wieder Musik, eine Mal-Aktion und den Speaker’s Corner auf dem Platz vor Café Heinemann (Dürener Straße/Ecke Hans-Sachs-Straße), und auf dem Rewe Parkplatz (Dürener Straße/Ecke Lindenthalgürtel) Zudem wird geprüft, den Lindenthaler Tierpark miteinzubeziehen. Dann könnte es auf rund 2.000m² Parkfläche eine Open-Air Skulpturenausstellung geben. In der kath. Kirche St. Stephan ist ein Orgelkonzert geplant. Hervorzuheben ist, dass die Ausstellung der Kunstwerke in den Schaufenstern der Ladenlokale erfolgt bzw. von außen durch die Schaufenster zu betrachten ist. Es handelt sich also im wahrsten Sinne des Wortes um eine „Street Gallery“. Dieser Effekt wird durch die Integration des Karl-Schwering-Platzes, der Parkbuchten und des Eingangs zum Stadtwald noch verstärkt. Zu der Veranstaltung wird wieder ein Kunstkatalog erstellt, der bereits in die Stadtbibliothek aufgenommen wurde. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung x eine Veranstaltung, welche zum 23. Mal stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; x ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: 7.000-9.000 4.105 • Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Universitätsstr., einschl. 75 Meter links und rechts der Fahrbahn) • Karl-Schwering-Platz • Platz vor Café Heinemann (Dürener Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße) • Rewe Parkplatz (Dürener Straße/ Ecke Lindenthalgürtel) • Lindenthaler Tierpark (Marcel-Proust- Promenade 1/ Ecke Kitschburger Str.) • Kath. Kirche St. Stephan (Bachemer Str.) Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Universitätsstr., einschl. 75 Meter links und rechts der Fahrbahn) Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Für die Dürener Straße ergibt die Passantenfrequenzmessung aus dem Retailbericht B-Lagen Köln 2018 der Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH eine Zahl von 821 Passanten je Stunde. Daraus lässt sich ableiten, dass an einem Sonntag mit fünfstündiger Öffnung der Geschäfte 4.105 Einkaufsbesucher zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine erste Näherungsgröße für die zu vergleichenden Besucherströme. Eine Zählung der Veranstaltungsbesucher der Street Gallery in den zurückliegenden Jahren wurde leider nicht durchgeführt. Auch die zahlreichen Pressemeldungen nennen leider keine konkreten Besucherzahlen. Anhand der nachfolgenden Informationen soll jedoch der prägende Charakter der “Street Gallery“ belegt werden und die Zahl der Veranstaltungsbesucher nachvollziehbar und plausibel geschätzt werden. Diese Vorgehensweise, anhand von qualitativen Daten den prägenden Charakter einer Veranstaltung zu belegen, wird vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) anerkannt. Auf einer Informationsveranstaltung am 21.06.2017 mit dem OVG Münster beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen erläuterten die OVG Richter Details ihrer Rechtsprechung (Information hierzu von Herrn Philip Reichardt, IHK Köln). Nach Aussagen der OVG Richter ist es zulässig, dass der prägende Charakter einer Veranstaltung beispielsweise anhand von Presseberichterstattungen der letzten Jahre, Berichten des Ordnungsamtes über vergangene Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten für die geplante Veranstaltung, Aussagen über Straßensperrungen, Verkehrs- und Parkraumkonzepten als auch anhand von der Art und dem Umfang der Veranstaltungsbewerbung belegt werden kann. In seinem Urteil (Entscheidungsdatum 07.12.2017 I Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt das OVG diese Sichtweise. Auf einige Punkte möchten wir im Folgenden eingehen: Werbemittel: Im Jahr 2019 wurden 3.500 Kunstkataloge und über 100 Plakate DIN A2 produziert. (Nachweis: Rechnung der Druckerei kann nachgereicht werden). Zusätzlich werden die gängigen Social Media Kanäle intensiv bespielt. Damit wird die Veranstaltung bei einem breiten Publikum beworben. Flächen: Die Street Gallery 2021 erstreckt sich über die Dürener Str. (von der Falkenburgstr. bis zur Universitätsstr. einschl. 75 Meter links und rechts der Fahrbahn), den Karl-Schwering-Platz, den Platz vor Café Heinemann (Dürener Straße/ Ecke Hans-Sachs-Straße), den Rewe Parkplatz (Dürener Straße/ Ecke Lindenthalgürtel), den Lindenthaler Tierpark (Marcel-Proust-Promenade 1/ Ecke Kitschburger Str.) sowie die kath. Kirche St. Stephan (Bachemer Str.). Zusätzlich zu den Ausstellungsflächen in den Geschäften ist geplant, im Jahr 2021 einzelne Parkbuchten vor den Geschäften in Open-Air Ateliers verwandelt und die Bürgersteige von Performance Künstlern zu bespielen. Presseberichte: Kölner Stadtanzeiger, Kölnische Rundschau und der Kölner Wochenspiegel haben in jedem Jahr mit Vor- und Nachberichterstattung inkl. Bildern über die Street Gallery geschrieben. Öffentliche Zuschüsse: Für die Durchführung der Street Gallery wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 wurden Zuschüsse aus bezirksorientierten Mitteln gewährt. Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist festzuhalten, dass die Street Gallery prägenden Charakter hat und nicht die Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat lediglich Annexcharakter. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. -
Anlage 1 Zweite RVO 2021
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Anlage 1 Zweite Ordnungsbehördliche Verordnung für 2021 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen Kernbereich Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Braunsfeld, vom ??.??.2021 Der Rat hat in seiner Sitzung am ????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. März 2018, für die Stadt Köln verordnet: § 1 (1) Im Stadtteil Lindenthal dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 24.10.2021, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (2) Im Stadtteil Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 07.11.2021, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (3) Im Stadtteil Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 07.11.2021 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (4) Im Stadtteil Kernbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 19.12.2021, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien: Lindenthal Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. – Universitätsstr. (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) Rodenkirchen Kirchstr. bis Karlstr. - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie, Sommershof inkl. Barbarastr.,Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis einschließlich Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie Zuwegung zur Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr. bis östlich Hausnummer 53 und westlich Hausnummer 62 Braunsfeld Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts; und stadtauswärts zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter- von Fliesteden-Str. und Eupener Str. Kernbereich Innenstadt Am Domhof - Am Frankenturm - Am Bollwerk - Mauthgasse - Buttermarkt - Rampe der Deutzer Brücke - Pipinstr. - Cäcilienstr. - Neumarkt - Hahnenstr. - Pilgrimstr. - Habsburgerring nördlich beginnend Pilgrimstr. - Hohenzollernring bis Friesenstr. - Friesenstr. - Zeughausstr. - Komödienstr. - Trankgasse - darüber hinaus Habsburgerring südlich Pilgrimstr. bis Ecke Jahnstr. und Hohenzollernring ab Friesenstr. - Kaiser-Wilhelm-Ring bis Christophstr.; außerdem die Bereiche Friesenplatz inkl. 100 m links und rechts der Platzfläche; der Bereich Maybachstr. ab Bremer Str. bis Bahntrasse 100 m links und rechts der Fahrbahn Anlage 1 § 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. § 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 31.12.2021. Stadt Köln als örtliche Ordnungsbehörde -
Anlage 5 Braunsfeld
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Anwendungshilfe der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW (in der Folge LÖG) im Zusammenhang mit der Beantragung und Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Das LÖG ist in seiner geänderten Form am 30.03.2018 in Kraft getreten. Auszug zum § 6 Abs. 6 LÖG: § 6 (Fn 3) Weitere Verkaufssonntage und -feiertage (1) An jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung 1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt, 2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient, 3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, 4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder 5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert. Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters müssen die jeweiligen Veranstaltungen gemäß Satz 2 Nr. 1 für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund stehen. (2) Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich höchstens 40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden. (3) Die zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, die Orte nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Freigabe kann auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden. (4) Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage nach Absatz 1 und 2 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen nach Absatz 1 insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe nach Absatz 1 für das gesamte Gemeindegebiet, darf dabei nur ein Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe nach Absatz 1 beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören. (5) Von der Freigabe der Tage nach Absatz 1 und 4 sind ausgenommen: 1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW, 2. Ostersonntag, 3. Pfingstsonntag, 4. der 1. und 2. Weihnachtstag und 5. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. Folgende Eckpunkte der Novellierung sind hervorzuheben: • an höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse in der Zeit von13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein (beachte in der Ratssitzung zuletzt am 07.06.2018 bekräftigte Selbstbeschränkung auf drei Sonn- und Feiertage) • innerhalb einer Gemeinde, bestimmten Bezirkes, Ortsteiles oder Handelszweiges dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage im Jahr freigegeben werden • der bisher geltende Anlassbezug ist entfallen; es müssen nun gewichtige Sachgründe eine weiterhin ausnahmsweise Sonn- oder Feiertagsöffnung begründen und im öffentlichen Interesse liegen Nach LÖG liegt eine Verkaufsstellenöffnung im öffentlichen Interesse, wenn sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stattfindet dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines zukunftsfähigen stationären Einzelhandelsangebotes dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen dient. Die Landesregierung hat versucht mit einer Anwendungshilfe, den Interessengemeinschaften des Handels, den anderen Beteiligten(vgl. § 6 Abs. 4 LÖG) und den Kommunen ein Mittel an die Hand zu geben, um rechtssicher die Genehmigung von Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen möglich zu machen. Die Anwendungshilfe steht auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW zum Download bereit. Nach Inkrafttreten des LÖG zum 30.03.2018 sind ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ( VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2018 – 3 L 1462/18 und drei Beschlüsse des OVG Münster, Beschluss vom 27.04.2018 – 4 B 571/18 und Beschluss vom 04.05.2018 – 4 B 590/2018 sowie der Beschluss vom 25.05.2018 – 4 B 707/2018) unter Berücksichtigung des novellierten Rechts bekannt geworden. Die mit der Novellierung über den des Sachgrundes im Zusammenhang mit Festen, Märkten u.a. geschaffenen Sachgrund hinaus, sind Sachgründe, die aus Sicht der Verwaltung einer politischen/wirtschaftspolitischen Vorgabe durch den Rat der Stadt Köln bedingen. Anträge von Interessengemeinschaften können mit diesen Sachgründen selbstverständlich begründet werden. Sie sind dann von den Dienststellen zu prüfen, die dahingehend über die entsprechende Expertise (Amt für Stadtentwicklung und Statistik; Amt für Wirtschaftsförderung) verfügen. Über diese Expertise verfügt die zuständige Ordnungsbehörde in diesen Fällen nämlich nicht. Für eine Beantragung einer Verkaufsstellenöffnung gem. § 6 LÖG wird nachfolgender Antragsvordruck vorbereitet um den Interessengemeinschaften die Antragstellung zu erleichtern: Beachte: Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. Antragsteller: IG Braunsfeld Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: Ähnliche Veranstaltung: Braunsfelder Martinsmeile am 07.11.21 Anlassbeschreibung: Zunächst möchten wir darauf verweisen, dass die Braunsfelder Martinsmeile im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Ladenöffnung stattfindet. Die Veranstaltung findet in den Straßenzügen statt, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind (eine Karte der beantragten Ladenöffnung liegt diesem Antrag bei). Nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW vom 25.05.2018 (4 B 707/18, Juris, RN 16) sind der Charakter, die Größe und der Zuschnitt der Veranstaltung zu spezifizieren. Dies möchten wir im Folgenden darlegen. Zum Charakter der Veranstaltung: Die „ Braunsfelder Martinsmeile“ ist eine Aktion, die unter dem Motto des Teilens, der Nachbarschaftshilfe, und der Zusammenführung der unterschiedlichen Generationen im Veedel steht. Aufgrund der zahlreichen Neubauprojekte mit entsprechendem Zuzug von jungen Familien bietet sich hier die Möglichkeit, „Alt und Jung“ einander näher zu bringen. Zum Start der inzwischen 10. Martinsmeile wird ein St. Martin auf Braunsfelds Straßen unterwegs sein und Geschenke und Weckmänner an Kinder und Erwachsene verteilen. Begleitet wird er von einer kleinen Blaskapelle der ortsansässigen Musikschule. (Alternativ spielt ein Leierkaste- Spieler Musik im Bereich der geöffneten Geschäfte)Verschiedene Aktionen werden seinen Auftritt flankieren. So werden besonders die Kinder an verschiedenen Stationen auf unterschiedliche St- Martins- Aspekte treffen. Hierzu gehören Vorlese- und Bastel- Aktionen ebenso, wie das Designen und Backen des individuellen Weckmanns in Braunsfelds bekanntester Backstube. Außerdem zeigt in der folgenden Woche eine kleine Laternen- Ausstellung das Talent unserer jungen Besucher. Um den St.- Martins-Aspekt noch stärker zu betonen, werden an verschiedenen Stationen entlang der Aachener Straße Fragen zum Leben und Wirken des Heiligen gestellt. Für jede richtige Antwort gibt es einen Stempel und für das volle Heft eine kleine Belohnung. Die Aktion trifft auch bei den ortsansässigen Kindergärten und Schulen als Familien Veranstaltung auf großes Interesse. Für den „Brückenschlag“ werden in allen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Altenheimen Einladungen verteilt und über einen Service der ehrenamtlichen Helfer Anwohnern der Altenheime eine Begleitung zur Teilnahme angeboten. Zum Thema der Nachbarschaftshilfe werden, wie auch schon in den Vorjahren, entlang der Aachener Str. Mitarbeiter von Kölsch Hätz und dem Seniorennetzwerk Braunsfeld an ihren Stehtischen vor den Geschäften Menschen aus dem Veedel für die ehrenamtliche Mitarbeit werben und gleichzeitig Spenden sammeln. Der Information über die Arbeit der Nachbarschaftshilfe kommt hier eine entscheidende Bedeutung zu. Die Spendenaktion wird durch die teilnehmenden Geschäfte sowohl durch das Aufstellen von Spendendosen, als auch durch den Verkauf von weihnachtlichem Gebäck und Waffeln zugunsten der Nachbarschaftshilfe unterstützt. Im Ergebnis der dargestellten Veranstaltungsbeschreibung ist festzuhalten, dass die Martinsmeile prägenden Charakter hat und nicht die Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat lediglich Annexcharakter. Zum Zuschnitt der Veranstaltung: Die Ladenöffnung wird beantragt für den Bereich Aachener Str. zwischen Raschdorffstraße und Fürst- Pückler- Str. stadteinwärts; stadtauswärts im Bereich zwischen Eupener und Peter- von- Fliesteden- Str., sowie zwischen Paulistr. und Maarweg. Streckensumme beträgt stadteinwärts ca. 600 m, stadtauswärts ca. 400 m Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung eine Veranstaltung, welche zum 10. Mal stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Die Genussmeile im Mai 2019 hatte an beiden Tagen zusammen ca. 16000 Besucher. Für die Martinsmeile prognostizieren wir vor diesem Hintergrund ca. 2500 Besucher. Auf der Kundenfrequenzanalyse von Larbig und Mortag basierend errechnen sich ca. 1200 Besucher u.Besucherinnen Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: Innen: teilnehmende Geschäft + Backstube Aussen: Fussgängerbereich Aachenerstr. zwischen Eupener Straße und Fürst- Pückler-Straße ca. 6000 qm. ca.1200 qm Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) s.o. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4, Nr. 5 ) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018,4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisbaren Gefährdungssituation. Wieviele der ca. 80 Geschäfte entlang der Aachener Straße aufgrund der Auswirkungen der Corona- Krise nicht überleben werden, wird sich sicher erst Ende 2021/ Anfang 2022 zeigen. Einige Ladenlokale waren kurz vor der Krise gerade erst neu eröffnet worden und die Geschäftsinhaber wurden vom anschließenden Lockdown besonders hart getroffen. Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt sich am Standort Braunsfeld ein Rückgang der Einzelhandelsflächen feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Ein weiterer Indikator, der die Gefährdungssituation für den Einzelhandelsstandort belegt, ist die geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet 50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Damit lassen sich Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld belegen. Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen deutlichen Rückgang der Besucherzahlen aus. Die durchschnittliche Besucherzahl /Stunde sank von 745 (2015) auf 497 (2016). Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer Verarmung des Einzelhandelsangebotes, da in den letzten Jahren große Verluste diverser Branchen zu verzeichnen sind. Hierzu gehören: Bekleidung, Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, Haushaltswaren, Spielwaren, Handarbeitswaren, diverse Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien, Supermarkt). Dieser Befund deckt sich mit den Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln, wonach es am Standort Braunsfeld zu einem Rückgang an Einzelhandelsbetrieben gekommen ist (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Des Weiteren zeichnet sich eine Konzentration von Branchen ab. So verfügt Braunsfeld im Bereich der beantragten Ladenöffnung derzeit über 12 ! Friseure, 4 Blumengeschäfte, 4 Bäckereien und 4 Schmuckgeschäfte. Zudem ist eine ungewöhnlich hohe Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb von 5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte in einem Ladenlokal) Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot zusätzlich Müngersdorf und anteilig Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im Einzelhandelkonzept von 2011 geplante Ansiedlung von Einzelhandel auf dem ehemaligen RTL-Gelände in einer Größenordnung von ca. 1000 qm nicht stattgefunden hat. Stattdessen sind hier durch die Fa. Pandion ausschliesslich Wohnungen erstellt worden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl von älteren und weniger mobilen Menschen (mehrere Altenheime/Clarenbachstift) für die die wohnortnahe Versorgung essentiell ist. Der Zuzug junger Familien ergibt sich durch das Neubaugebiet an der Eupener Strasse (Park Linnee) und den Baesweiler Hof. Die Martinmeile ist vor allem auch eine Aktivität, die mehrere Generationen zusammenführen soll. Hierbei sind sowohl im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch Kölsch Hätz starke Unterstützer. Bei der Martinsmeile handelt es sich um eine Marketing-Aktion nicht nur für Braunsfeld sondern auch für die umgebenden Veedel. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen erheblichen Rückgang der Besucherzahl von Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016 aus. Die durchschnittliche Besucherzahl /Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl hat sich durch den Verlust des Wochenmarktes und der großen Postfiliale an zentraler Stelle sowie die Schließung der Kaisers-Filiale (alles in 2017) noch verstärkt. Die angekündigte Schließung weiterer Geschäfte wird die Situation noch weiter verschärfen. Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt mit 84,2 deutlich unter 100. Dies bedeutet eine klare Abwanderung von Kaufkraft trotz steigender Einwohnerzahlen (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Auch die Anbindung des Einkaufszentrums in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat die Abwanderung von Kaufkraft in den letzten Jahren verstärkt. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Durch ein Konzept, bestehend aus verkaufsoffenen Sonntagen, Straßenfesten und weiteren Aktionen möchte die IG Braunsfeld die Attraktivität des Braunsfelder Veedels stärken, die überörtliche Sichtbarkeit für die angrenzenden Stadtteile sowie den Wohlfühlfaktor erhöhen. Retailbericht Köln 2016 29 . 2014: 769 2015: 856 ì 2016: 720 î (Messpunkt: Dürener Straße 169) Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 720 Passanten pro Stunde landet die Dürener Straße im Stadtteil Lindenthal nur knapp hinter dem Kaiser-Wilhelm-Ring auf Platz 24 unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 856 Passanten pro Stunde) war der Standort in diesem Jahr deutlich weniger besucht. Nach wie vor zählt die Dürener Straße jedoch zu den beliebtesten Einkaufsstraßen für die Bewohner Kölns, insbesondere für die Bewohner Lindenthals. An diesem Standort lassen sich vor allem die Kundengruppen der gehobenen Mittelschicht und der Oberschicht er- kennen. Die Kaufkraft ist hier daher wesentlich höher als zum Teil in anderen Stadtteilen. Auf Grund der nicht optimalen Anbindung an das ÖPNV-Netz reist eine Vielzahl der Besu- cher mit dem PKW an, was an diesem Standort am häuigen „Parken in zweiter Reihe“ zu erkennen ist. Als Kundenmagneten fungieren neben den Lebensmittelhändlern „REWE“, „EDEKA“ und „denn’s Biomarkt“ auch die Drogeriemärkte „Rossmann“ und „dm“. Darüber hinaus ziehen die zahlreichen Mode-Boutiquen wie „Somewear“, „Knocknok“ und „S.A.L.E“ sowie die Filiale von „Marc O‘Polo“ eine Vielzahl von Kunden an. Die zahlreichen Gastronomiebetriebe wie z. B. „Restaurant Culinarius“, „Haus Schwan“ und das neu eröf - nete „Piccola“ laden die Kunden zudem zum Verweilen ein. 01 01 REWE 02 denn’s Biomarkt 03 dm 04 Marc O‘Polo 05 S.A.L.E 06 Restaurant Culinarius 02 03 Frequenz . Lagebeschreibung . Highlights . Lindenthal Dürener Straße . Dür ener Straße Klosterstraße Theresienstraße Stadtwaldgürtel H a n s -S a c h s -S traße 04 06 Detailkarte . 05 Hillerstraße 30 . Retailbericht Köln 2016 2014: 743 2015: 631 î 2016: 713 ì (Messpunkt: Deutzer Freiheit 89) Die Deutzer Freiheit landet auf Platz 25 unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durch- schnittlich 631 Passanten pro Stunde) konnte die Frequenz jedoch mit durchschnittlich 713 Passanten pro Stunde zulegen. Ohnehin steht die Beliebtheit der Deutzer Freiheit außer Frage, was insbesondere daran zu erkennen ist, dass an diesem Standort kaum Mieterwechsel stattinden – ein Zeichen für zufriedene Mieter. Als Kundenmagneten lassen sich – wie so oft – die Unternehmen „REWE“ und „dm“ er- kennen. Ebenfalls für die Attraktivität des Standortes verantwortlich sind die Lebensmittel- händler „Netto City“ und „denn’s Biomarkt“. Auf Grund der guten Anbindung an das ÖPNV-Netz (Stadtbahnhaltestelle „Deutzer Frei- heit“ mit den Linien 1, 7 und 9) ist es für die Kunden zudem ein leichtes, den Standort zu erreichen. Weitere Faktoren für die Attraktivität der Deutzer Freiheit sind die Nähe zum neu gestalteten „Rheinboulevard“, der „LANXESS arena“ und dem „Tanzbrunnen“ sowie zum „Jugendpark Köln“ und zu den „Poller Wiesen“. Zudem zählt die Deutzer Kirmes seit Jahr- zehnten zu den beliebtesten Kölner Volksfesten und lockt jährlich zahlreiche Kunden an. Als Kundengruppe lässt sich vor allem die Mittelschicht erkennen. 01 01 REWE 02 dm 03 Netto City 04 denn’s Biomarkt 02 Lagebeschreibung .Frequenz . Highlights . Deutz Deutzer Freiheit . Deutzer Freiheit Reischplatz Mathildenstraße Gotenring Deutzer Freiheit Graf-Geßler-Straße Siegbur ger Straße 03 04 Detailkarte . Retailbericht Köln 2016 31 . 2014: 1408 2015: 1072 î 2016: 687 î (Messpunkt: Zülpicher Straße 12) Die Zülpicher Straße im Stadtteil Neustadt-Süd beindet sich mit einer durchschnittlichen Frequenz von 687 Passanten pro Stunde auf Platz 26 unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 1.072) hat der Standort deutlich an Frequenz abgebaut, was allerdings auch damit zu begründen ist, dass die Frequenz im vergangenen Jahr nur direkt am Zülpicher Platz gemessen wurde. Darüber hinaus handelt es sich bei der Zülpicher Straße eher um eine Ausgehmeile als um eine klassische Ein- kaufslage. Der Mieterbesatz an diesem Standort besteht zudem hauptsächlich aus Gas- tronomiebetrieben, weshalb die Passantenfrequenz in den Abendstunden deutlich höher ist als tagsüber. Als Frequenzbringer fungieren insbesondere die Restaurants „Mango“, „Borsalino“ und „Magnus“. Durch die Eröfnung einer Filiale von „Pizza Hut“ in der Zülpicher Straße 12 sowie des Lebensmitteldiscounters „PENNY-Markt“ in der benachbarten Das- selstraße 1-29 konnte die Attraktivität des Standortes weiter gesteigert werden. Das kultige Restaurant „bei Oma Kleinmann“ ist des Weiteren seit Jahren eine beliebte Anlaufstelle für Anwohner und Touristen. Ein weiterer Pluspunkt für die Zülpicher Straße ist die gute Anbindung an das ÖPNV- und das DB-Netz (Stadtbahnhaltestellen Zülpicher Platz (Linien 9, 12, 15), Dasselstraße (Linie 9) und der Bahnhof Süd). Als Kundengruppe lässt sich vor allem die Mittelschicht, hauptsächlich jedoch junge Menschen und Studenten, erkennen. 01 01 Mango 02 Borsalino 03 Magnus 04 Pizza Hut 05 PENNY-Markt 06 bei Oma Kleinmann Neustadt-Süd 02 Zülpicher Straße . Frequenz . Lagebeschreibung . Highlights . Zülpicher Straße Zülpicher Straße Roonstraße Hohenstaufenring Dasselstraße Heinsber gstraße 03 04 05 Detailkarte . 06 32 . Retailbericht Köln 2016 2014: - 2015: 1518 2016: 649 î (Messpunkt: Frankfurter Straße 15) Als letzter rechtsrheinischer Standort in unserem diesjährigen Retailbericht indet sich die Frankfurter Straße auf Platz 27 unseres Rankings wieder. Mit einer durchschnittlichen Fre- quenz von 649 Passanten pro Stunde hat der Standort im Vergleich zum Vorjahr (durch- schnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 1.518) deutlich abgebaut. Trotzdem gilt der Abschnitt der Frankfurter Straße vom Wiener Platz bis zum Bahnhof Köln-Mülheim auch weiterhin als Haupteinkaufsstraße für den Stadtteil Mülheim. Trotz sin- kender Besucherzahlen wird der Standort daher auch in Zukunft eine große Bedeutung haben, zumal die Anbindung an die öfentlichen Verkehrsmittel durch die Nähe zum Wiener Platz und zum Bahnhof Köln-Mülheim nahezu perfekt ist. Als Kundenmagneten wirken die Einzelhändler „Nanu-Nana“, „Kaiser’s“ sowie „Woolworth“ am Wiener Platz. Zudem zieht das Einkaufszentrum „Galerie Wiener Platz“ mit den Mietern „LIDL“, „TEDi“ und „kik“ eine Vielzahl von Kunden an, wovon natürlich auch die Frankfurter Straße proitiert. Die Kundengruppe ist ähnlich wie eine Vielzahl der Geschäfte an diesem Standort stark multi-kulturell geprägt. 01 01 Nanu-Nana 02 Kaiser‘s 03 Woolworth 04 Galerie Wiener Platz 02 03 Lagebeschreibung .Frequenz . Highlights . Mülheim Frankfurter Straße . Mülheimer Brücke Rhodiusstraße Frankfurter Straße 04 Frankfurter Straße Detailkarte . Retailbericht Köln 2016 33 . 2014: 600 2015: 745 ì 2016: 497 î (Messpunkt: Aachener Straße 535) Neben der Neusser Straße ist auch die Aachener Straße gleich zweimal in unserem Retail- bericht vertreten. Auf Platz 19 unseres Rankings mit dem Stadtteil Neustadt-Süd und nun, auf Platz 28, mit dem Stadtteil Braunsfeld. Im Vergleich zur Aachener Straße im Stadtteil Neustadt-Süd weist dieser Standort mit einer durchschnittlichen Frequenz von 497 Pas- santen pro Stunde jedoch einen deutlich niedrigeren Wert aus. Darüber hinaus konnte der Standort die Vorjahreswerte (durchschnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 745) nicht bestätigen. Dennoch fungiert die Aachener Straße weiterhin als Haupteinkaufsstraße für die Bewohner der Stadtteile Braunsfeld, Junkersdorf und Müngersdorf. Dies ist ne- ben der guten Erreichbarkeit des Standortes mit den öfentlichen Verkehrsmitteln (u. a. Stadtbahnhaltestellen Clarenbachstift und Maarweg mit der Linie 1) und dem PKW auch auf den guten Mietermix zurückzuführen. Neben den Lebensmittelhändlern „REWE“ und „TEMMA“ inden die Passanten auch eine Filiale des Drogeriemarktes „Rossmann“ sowie zahlreiche Bankilialen („Kölner Bank eG“, „Commerzbank“, „Sparkasse Köln/ Bonn“ usw.) und Bäckereien („Bäckerei Café Merzenich“, „Schmitz + Nittenwilm“, „Heinemann“ und „Bäckerei Ecke“) vor. Als Kundenmagneten lassen sich insbesondere „REWE“ und „Ross- mann“ erkennen. Zahlreiche Gastronomiebetriebe wie z. B. „Brauhaus Gafel im Marien - bild“ oder „Kölsche Art“ laden zudem zum Verweilen ein und runden das gute Gesamtbild des Standortes ab. Als Kundengruppen sind besonders die gehobene Mittelschicht und die Oberschicht erkennbar. 01 01 REWE 02 TEMMA 03 Rossmann 04 Kölner Bank eG 05 Heinemann 06 Kölsche Art 02 Braunsfeld Aachener Straße . Frequenz . Lagebeschreibung . Highlights . Detailkarte . Aachener Straße Aachener Straße Maarweg Maarweg Paulistraße V oigtelstraße Braunstraße 03 04 05 06 34 . Retailbericht Köln 2016 2014: - 2015: - 2016: 420 (Messpunkt: Friesenwall 26) Zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt, belegt der Friesenwall als letzter Standort der Kölner Innenstadt, Platz 29 unseres Rankings. Dieser Standort weist zwar lediglich eine durchschnittliche Frequenz von 420 Passanten pro Stunde aus, allerdings ist der Friesenwall bei zahlreichen Einzelhändlern und auch bei zahlreichen Kunden sehr beliebt. Dies spiegelt sich insbesondere in dem kaum vorhandenen Leerstand in der Straße wider. Zwar inden ab und zu Mieterwechsel in der Straße statt, allerdings gibt es keinen dauerhaften Leerstand zu vermelden. So konnte das Ladenlokal im Friesenwall 38-42, welches seit 1992 von „IDENTITÀ ITALIANA“ als Mode-Store genutzt wurde, umgehend an das österreichische Mode-Konzept „KISSKISSBANGBANG“ vermietet werden. Die Er- öfnung des Stores ist für den 05. und 06. November angesetzt. Darüber hinaus eröfne - te die Pommesmanufaktur „frittenwerk“ im Frühjahr dieses Jahres seinen ersten Kölner Standort in der ehemaligen Starbucks-Filiale (Ehrenstraße 94/ Ecke Friesenwall) und sorgt so seitdem für starken Andrang. Als weitere Frequenzbringer lassen sich „REWE City“, die Boutiquen „G1O1A“ und „Luxefashion“ sowie der Store des Schweizer Taschenherstellers und Händlers „FREITAG“ im Friesenwall 24 erkennen. Zudem dient der Friesenwall als Ver- bindung zwischen Rudolfplatz und Ehrenstraße. Ein weiterer Faktor für die solide Passan- tenfrequenz. Vor allem die Kundengruppen Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht sind an diesem Standort stark. 01 KISSKISSBANGBANG 02 frittenwerk 03 REWE City 04 G1O1A 05 FREITAG Lagebeschreibung .Frequenz . Highlights . Altstadt-Nord Friesenwall . 01 02 Pfeilstraße Ehrenstraße Friesenwall Mittelstraße 04 05 Kettengasse Detailkarte . 03 Retailbericht Köln 2016 35 . 2014: - 2015: - 2016: 413 (Messpunkt: Zülpicher Straße 309) Auch die Zülpicher Straße ist nach der Aachener Straße und der Neusser Straße mit ei- nem zweiten Standort in unserem Frequenzbericht vertreten. Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 413 Passanten pro Stunde, liegt die Zülpicher Straße im beliebten Kölner Veedel Sülz auf Platz 30 unseres Rankings. Neben der Sülzburgstraße und der Berren- rather Straße ist die Zülpicher Straße zudem als dritter Sülzer Standort in unserem Ranking vertreten und dient für eben diesen u. a. als Haupteinkaufsstraße. Die Vielzahl an guten Einkaufslagen im Stadtteil Sülz in unserem Retailbericht unterstreicht nochmals die Attrak- tivität des Standortes. Als Pluspunkte für die Zülpicher Straße lassen sich neben der idealen Anbindung an das ÖPNV-Netz (Stadtbahnhaltestellen Lindenburg und Weyertal mit der Linie 9) auch der gute Mietermix sowie das vielfältige Angebot an Gastronomiebetrieben nennen. Die zahlreichen Cafés (z. B. „Lieblings“, „Café Waschsalon“ und „Café Krümel“) und die Vielzahl an Res- taurants (z. B. „Brasserie Marie“ und „Haus Demmer“) laden zudem zum Verweilen ein. Die Kundenmagneten an diesem Standort sind die Lebensmittelhändler „LIDL“ und „Kaiser’s“. Zahlreiche kleine Boutiquen wie z. B. „cava-cava“ und „Fräulein Schick e.K.“ ziehen tag- täglich ebenfalls viele Kunden an. Als Kundengruppen sind insbesondere die Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht erkennbar. 01 01 Liebling‘s 02 Café Waschsalon 03 Brasserie Marie 04 LIDL 05 cava-cava 06 Fräulein Schick e.K. 02 Sülz Zülpicher Straße . Frequenz . Lagebeschreibung . Highlights . Zülpicher Straße Ägidiusstraße Palanterstraße Gustavstraße Laudahnstraße Zülpicher Straße W eyertal Detailkarte . 03 04 05 06 36 . Retailbericht Köln 2016 2014: - 2015: - 2016: 312 (Messpunkt: Goltsteinstraße 89) Auf Platz 31 unseres Rankings, liegt die Goltsteinstraße im Stadtteil Bayenthal mit einer durchschnittlichen Frequenz von 312 Passanten pro Stunde. Auch die Goltsteinstraße wird zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt. Dieser Standort dient neben der Bonner Straße als Haupteinkaufsstraße für die Bewohner der Stadtteile Bayenthal und Marienburg. Insbesondere das Goltsteinforum ist bei den Passanten und Besuchern sehr beliebt und dient daher als absoluter Frequenzbringer für die Goltsteinstraße. Die Beliebtheit des Goltsteinforums lässt sich hauptsächlich auf den hervorragenden Mietermix zurückführen. Neben den Lebensmittelhändlern „PENNY-Markt“, „REWE City“ und „Alnatura Super Natur Markt“ inden die Kunden auch einen „dm“ Drogeriemarkt, eine Metzgerei („Metzgerei Kremer“) sowie eine Bäckerei („Schmitz + Nittenwilm“) vor. Eine weitere beliebte Bäckerei, die Bäckerei „Mauel 1883“, beindet sich darüber hinaus ebenfalls in direkter Nachbarschaft zum Goltsteinforum, in der Goltsteinstraße 79. Die Nahversor- gung für die umliegenden Bewohner ist daher als ideal zu bezeichnen. Als Kundengruppen lassen sich die Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht sowie die Oberschicht erken- nen. An heißen Sommertagen erfreut sich besonders die Eisdiele „Il Gelato di Ferigo“ über einen starken Kundenandrang. 01 01 PENNY-Markt 02 REWE City 03 Alnatura Super Natur Markt 04 Metzgerei Kremer 05 Mauel 1883 02 Lagebeschreibung .Frequenz . Highlights . Bayenthal Goltsteinstraße . Goltsteinstraße Goltsteinstraße Altebur ger Straße Tacitusstraße Koblenzer Straße Schönhauser Straße 03 04 05 Detailkarte . Retailbericht Köln 2016 37. Nachfragen und Mieten. Die Nachfrage an guten Ladenlokalen ist in den beliebtesten Niveaulagen (u. a. Ehrenstraße, Br eite Straße) und Stadtteillagen (u. a. Neusser Straße, Dürener Straße, Sülzburgstraße) weiterhin groß. In einigen, weniger stark frequentierten Stadtteilen ist jedoch auch vereinzelt längerer Leerstand festzustellen. Insbesondere in den gefragtesten Bereichen der B-Lagen sind kaum Immobilienangebote verfügbar. Dennoch verändert sich der Einzelhandels- besatz schneller als in A-Lagen. Die oftmals in den A-Lagen geforderte „key-money“ der Bestandsmieter für eine vorzeitige Ladenaufgabe ist in den B-Lagen kaum verbreitet bzw. die geforderten Abstandssummen sind signiikant niedriger (Ausnahmen sind Breite Straße, Ehrenstraße und Mittelstraße). Die Mietpreisforderungen der Eigentümer werden i. d. R. mit kleineren Nachlässen in den B-Lagen akzeptiert. So sind Höchstmieten von ca. 30 bis 40 EUR/ m² je nach Stadtteillage erzielbar. In den Innenstadtlagen (Breite Straße, Ehren- straße, Mittelstraße) sind Höchstmieten zwischen 80 bis 100 EUR/ m² erzielbar. Die Durch- schnittsmiete variiert in den Stadtteillagen zwischen 15 und 20 EUR/ m². Prognose. Die Retailmakler von Larbig & Mortag gehen davon aus, dass sich die Nachfragesituation und die Einzelhandelsmieten in den Stadtteillagen weiterhin stabil entwickeln und nach- haltig erzielbar sind. Die Nachvermietung von Ladenlächen wird auf Grund der sehr un- terschiedlichen Passantenfrequenzen und Sozialgruppen auch in Zukunft lebhaft bleiben. Die Herausforderungen für künftige Mieter aber auch die Retailmakler wird darin bestehen, die richtige Lage bzw. den geeigneten Standort für die individuellen Konzepte ausindig zu machen. Die Konsum- und Niveaulagen in der Innenstadt (Ehrenstraße, Breite Straße, Pfeilstraße, Mittelstraße und Apostelnstraße) erfahren seit einigen Jahren einen Aufwärtstrend, da das Angebotspotential der A-Lagen sehr gering ist bzw. die Mietpreisforderungen der Vermieter häuig zu hoch sind. In den Niveaulagen ist in der Vergangenheit ein Wechsel von Einzel - konzepten hin zu Filialisten zu verbuchen. Innenstadtlagen: ca. 80 bis 100 EUR/ m² Stadtteillagen: ca. 30 bis 40 EUR/ m² Höchstmieten. Ausblick. 38 . Retailbericht Köln 2016 1. Allgemeine Deinitionen . 1.1 Verkaufsläche: Die Mietläche, welche zum Verkauf dient zzgl. Treppen, Gänge, Schaufenster und Freilächen, wird, sofern sie dem Kunden zugänglich ist, als Verkaufsläche bezeich - net. Dazu gehören auch Flächen, die nicht nur vorübergehend für Verkaufszwecke genutzt werden. 1.2 Gesamt-/ Geschäftsläche: Die gesamte betrieblich genutzte Fläche eines Einzelhandels, welche sich aus der Verkaufs-, Ausstellungs-, Versand-, Büro- und Lagerläche sowie Sozialräumen zu - sammensetzt, wird als Geschäftsläche be - zeichnet. Die Berücksichtigung der Büro-, Versand- und Lagerlächen, unterscheidet die Gesamt- oder auch Geschäftsläche von der reinen Verkaufsläche. 1.3 1A- und B-Lage: Die umsatzstärksten und höchstfrequen- tierten Lagen der Einkaufs- bzw. Ge- schäftszentren einer Stadt werden als 1A-Lage betitelt. Diese können entweder nur ein Teil oder eine gesamte Einkaufs- straße umfassen. Eine 1A-Lage ist deinier - bar durch folgende Kriterien: Passantenfrequenz Erzielbare Spitzenmiete für eine Laden- läche Branchenstruktur Innerstädtische Lage im Hauptgeschäfts- zentrum Filialisierungsgrad: Mieterbestand inter- nationaler, nationaler und örtlicher Einzel- händler Die B-Lage grenzt an die 1A-Lage an und deiniert sich meist aus Nebenstraßen der Haupteinkaufsstraßen. Noch weiter ent- fernte Lagen werden als Streu- bzw. Ne- benlagen bezeichnet. Wenn in Großstädten sehr ausgedehnte Einkaufsstraßen mit mehreren 1A-Lagen vorhanden sind, kann zwischen diesen in beispielsweise Luxus- oder Konsumlage unterschieden werden. 1A-Lage: Der Standort erreicht ca. 80- 100 % der Spitzenmiete der Stadt und ca. 70-100 % der höchsten Passanten- frequenz des Straßenabschnittes B-Lage: Der Standort erreicht ca. 40-80 % der Spitzenmiete der Stadt und ca. 40- 70 % der höchsten Passantenfrequenz des Straßenabschnittes Streu- bzw. Nebenlagen: Hier werden Mieten bzw. Passantenfrequenzen unter 40 % erreicht Stadtteillage: Liegt außerhalb des Haupt- einkaufsbereiches einer Stadt. Mietpreis- niveau und Passantenfrequenz sind ver- gleichbar mit der einer zentralen B-Lage 1.4 Spitzenmiete: Die nachhaltig höchste erzielbare nominale Miete bei Neuvermietungen in einer hoch- wertigen Ideal-Verkaufsläche in 1A-Lage, wird als Spitzenmiete für Handelslächen bezeichnet. Mit einer Ideal-Verkaufsläche ist eine Flä - che gemeint, in der „ideale“ Verkaufsbedin- Retailmarkt . Retailbericht Köln 2016 39. gungen vorzuinden sind. Die ideale Einheit liegt im Erdgeschoss, ist i.d.R. 100 m² groß, barrierefrei und gut zugeschnitten. Außerdem muss eine Schaufensterfront vorhanden sein, welche mindestens sechs Meter breit ist. Der Bauzustand der Ein- heit sollte gehobenen Ansprüchen gerecht werden. Die Spitzenmiete dient dazu, die Entwicklung des Marktes besser darzu- stellen und basiert auf Transaktionen, wel- che während des Betrachtungszeitraums durchgeführt und registriert werden. Die angegebene Spitzenmiete bezieht sich immer auf einen Standardmietvertrag im jeweiligen Markt und entspricht dem Net- tomietpreis exklusive Nebenkosten, lokale Steuern oder Incentives. Berechnet wird die Spitzenmiete immer zum Ende eines Quartals. 1.5 Filialist: Filialen werden die Niederlassungen eines Einzelhandelsunternehmens bezeichnet, welche zwar vom Standort her getrennt voneinander sind, jedoch rechtlich und wirtschaftlich unselbstständig sind. Einzel- händler mit mehr als 3 Filialen, unabhängig davon, ob diese Standorte regional oder überregional verteilt sind, werden Filialis- ten genannt. Ein Unternehmen mit 3 oder mehr Filialen in nur einer Region wird daher ebenfalls als Filialist deiniert. 1.6 Passantenfrequenz: Die Passantenfrequenzzählung bei Lar- big & Mortag Immobilien erfolgte an 31 Einkaufsstraßen in B-Lage (hochwertige Niveaulagen in der Innenstadt und Stadt- teillagen). Aus dem Ergebnis der zwei Stunden wurde ein Mittelwert errechnet. Hieraus wurde ein Ranking gebildet, welches in unserem Re- tailbericht zu inden ist. 1.7 Branchen: Bei einer Zählung von ortsansässigen Ein- zelhandelbetrieben werden nur die in der schematisierten Darstellung der 1A-Lage registrierten Geschäfte berücksichtigt. Zwi- schen all diesen Einzelhändlern wird nach zwölf Branchengruppen unterschieden: Accessoires Schmuck/Juwelier Bank/Versicherung Sport/Outdoor Textil Gastronomie Telekommunikation/Elektronik Gesundheit/Beauty Warenhaus Schreibwaren/ Bücher Heim-/Wohnbedarf Schuhe/Lederwaren 1.8 Ladenlokal: Einheiten, welche zum Verkauf von Waren und Dienstleistungen dienen und meist in Einkaufsstraßen liegen, werden als Laden- lokal bezeichnet. 1 . Allg emeine Deinitionen. 40. Retailbericht Köln 2016 Dieser Bericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf Informationen aus Quellen, die wir für zuverlässig erachten, aber für deren Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen. Die enthaltenen Meinungen stellen unsere Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes dar und können sich ohne Vorankündigung ändern. Historische Entwicklungen sind kein Indiz für zukünftige Ergebnisse. Dieser Bericht ist nicht für den Vertrieb oder die Empfehlung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Finanzanlage bestimmt. Die in diesem Bericht zum Ausdruck gebrachten Meinungen und Empfehlungen berücksichtigen nicht individuelle Kundensituationen, -ziele oder -bedürfnisse und sind nicht für die Empfehlung einzelner Wertpapiere, Finanzanlagen oder Strategien einzel- ner Kunden bestimmt. Der Empfänger dieses Berichtes muss seine eigenen unabhängigen Entscheidungen hinsichtlich einzelner Wertpapiere oder Finanzanlagen trefen. Larbig & Mortag übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in diesem Bericht entstehen. Larbig & Mortag Immobilien GmbH Spezialisten für Gewerbeimmobilien Köln . Theodor-Heuss-Ring 23 50668 Köln | T. 0221 998 997 0 Bonn . Sandkaule 9-11 53111 Bonn | T. 0228 90 90 52 52 Leverkusen. Hemmelrather Weg 201 51377 Leverkusen | T. 0214 330 198 60 larbig-mortag .de Tendenzen der EH-Entwicklung in Köln 2008 - 2016 (Erhebungen) Zentrum Anzahl der Betriebe VKF Zentralität Mittelfristiger Bedarf 2008 2016 2008 2016 2008 2016 2008 2016 BZ Porz 107 23.000 18 32% STZ Braunsfeld 96 18.545 65 k.A. 8% k.A. NVZ Sürth 18 1.650 11 5% Entwicklungstendenz negativ neutral positiv Verkaufsoffener Sonntag, '15, September 201 3 13.00 - 18,00 Uhr Wffi vERrAGssoNDrnvenörreNrLtcHUNG Verkaufsoffener Sonntag, 15. September 20'13 13.00-18,00 Uhr ffiäffi§§ TINSPIRATION fvlodeberatung. Styling . Verkaul -",. o' r:.@1ro,a'-.T ed, S nht "'/8 ScgJl notn . Teiclor ut - ln Braunsield ist wieder was los: Die Ceschäfte an der Aachencr Stralle unti in den Seitenstraßen laclen am Sonntag, den 15. SePtenlber zunl ersLen verkaufsolfent'n Sonntag inr Iaufenden Jalrr ein! Bevor anr 10. November nrit denr zrveilen verkaufsoffenen Sonlllag h'ii' inr Vorjahr wieder die beliebte "Braunsfelder Nlartinsmeile" startet, kam man sich ant konrmenden SonrrLrg in der Zeit von l3:00 bis .l8:00 Uhr nicht nur von der VielfalL untl clenr hohcn Niveai- der Angebote in Braunsfeld überzeugen, sondcrn sich auch an einenl intcrcssanton Foto-Suchspiel betoiligt'n. Zum Shopping-Iirlebnis hat die ArbciLsgruppc "lvlarketing' in clcr lntcrcssenge- nrtirrschafi-Braunsfcld e,V. etw.ls Besonderes orgdnisierl: ln den Sehauferrstt'rn und Geschäftsräumen von 32 Ceschäften wertlen historische und neuerc Fotos ton llraunsfeld aus8estelll, clie dem Bclrachter frühere und aktuelle Ansichten clcs Veedcls nahel-ringen. Abt:r: Drei Bilcler sincl daruntcr, rlie keine ivtotive aus llraunsfclcl zcilir:n. Diesc gilies zu finclt'n. Dafür hat nran t'int'Wochc Zeit. vonr 15.9. bis zunr 21.9.2013. Danritt nit:ht zu Ieiclrt wircl, werclcn clic Iotos nlchrnlals zwischt'tr cicn Ct'schüftt'rr a usiret.l usch t. Unör den 'feilnehnrern an der Sut:he, die alle drei falschen ]vlotive hcrausfirrdcn, auf einer'leilnehnrerkarte eintraBen und bis zunr 21.9. bei einenr dt'r beteiliStPn Cesch;Ite einreichen, werden viele ittraktite Preise verlos[. die von dcn i]raunsfelder Geschäflsleuten gesti(let wurden. Darunter sind etwa SPortruck-sicke, Ileisetasclrt'n, Kosnretikprodukle, eine Digitalkanlera und !VarenguLscheine- Die Ct:winner wt'rclen ant Dunne.rtag, den 26.9.2013,irnter juristischer Aufsieht trnrittelt uncl anr nächstcrr 1ag auf dcr Interneiseile der IG Braunsfel,l www.ighraunsleld.tlc helannLgegeben. Teiln.rhnrekarten gibi es in allen Ceschäften, in denen Fotos ausgestellt werck'n Dic '[eilnahmekarlen Äthaltcn auch eine Übersicht über alle Ceschiiftc mit Fotos. "Dicsc verkaulsoffenen Sonntage nertlen von dcn Ceschäftsleuten bcgrülli uIrd. r'om brei[cn Publikunr ge.n.'angenoir,nlen" nu:inL Dr. ivliehat'l lVollnik, dcr VorsiLzerrde dCr IG lJraunsfeltl. "ilhadc iur, dass dic lvlöglichkt'iLt'n zu solchcn llvt'nLs votr dtl Lantlosregierung durch das Ladenöffnungsg,esetz jn diesent lahr rveiter lreschränkt *.orclen s'in.I. Dis ist eigentlich gar nictrt ieitgenrlill. Für die-lC llraunsfcld hictt'n die vcrkaufsoffenen SonnLag'e eine guLc Cel.'genheit, durth besonJere Aktioncn t\nrvohnern nrehr zu bieten und ßesucher anzuziclrt'n." i1'" %/a ," ,' --Cf itli'l: ttzc (,üIVLC FRISÖR Jose Luis Men6ndez Aachener Str 549 50933 KFtn (8'aunsleld) Tel :0221/ 569 1234 www.kisoerjose.de ßöseln Shoppan b$ilnsfc)(I;:::i Bdllenrohmen i rr ll Eine akrion de, I ! t inter€rlengemelas<hr(t in ßßRUNSF€LD loAi = -t =o -rD J =' rD rD(f- rD NCa OJ 3 =rD J -tt-. l-' n -^rD J = <(f ßrD B6) u1 C-))rl oJ:--hT( oJ '--:- CT TD rDC =6rD ='=E t'oJ) rDJu)a---h:_ rD - aAöffgq OJ J oro =aN=6 = -f --n c, a +9qqHd $§+B§gE ffi."q*5 E3E äFWqä;g Eäl $" o== e Eä=q* ä=läöqpä + ff iä " = d: fi ä E i _ 3 ä. l. ä E 3 J e co = ä i ä F g,B e;,H 3 = g q'E g a F r A;,4 S ß ß ß = * ä [ ia a + 3 ä a =;,^ 4 #: ? i' ä s 3 q e I3==:AsdaldsIäH=,1 4: +1 ?iä: fi tää3=sAiuSE äi: ät: äi$;E: l d g ä $P u $ 3 § + = - g ä : F ä q $ i il ä a il $ =Ai+3+.äd H ä3ärä§ii 3 .e-gr9;äi s++ääßsq9äqä5+äF6: qärälä =a -.rEs6=--'ö= o/^- iaEi-n=oaY(n -Un\--->+a)=oolY.^'-n:+='=A - l - 0) =. (D.r- n cq ö c il mErn6-c» r 0=='-:-----jdk9..,öäk -:+-X(,+il; = il ü >o5+=-6\+n-nr -_)r+uv/J!U=l^.D=!ol -='PaJ- r»53@o*3i" cD='uP=o=86'U(D Q<f-c-6.=co>J=.v4U-\s^- u=JU-- qd*6*qd,6 -J-r4r 8q = qlqS#A d3EJN>.-.,äa*--ts_=e==,8ä.o=Beii"Eä3ö.9ä.-+.9 s=q=dqEä46=A | !D ^ ä-(O oJ I !D: q =+odH-9=.;^3q(w,= =öf ä-f q= 6.Yx-r -JO-m=.'L^55fr*eQ(,-=' s ä6Ed+"=.als9§ ==-oIp*ao -ind6==4?,:9.r +:'-|J)O<-ö":t<cEC,I-=f(u(D=?L--P o l ^ J c: a f-d C rn =':3'-;rSABA#E r * q 6 x FE § g + (o(,o_uf-'zo oil(D:rc==(D E +; äa = ä 4e,d 4 sö äö.<D a.= a _= 7i ö ='i z- ?, - 1 >d!I+ö=qf J)MY d;6**1{e6u,- öxP .^ t i F 4 a ö 4-=90.äl3i.o,I'-- P O- A=-!Dlärdn'^.clo?it6-oH oYa:rO-(u!f_-s:/^f>-.-J:aÄIiCn.--! =rev 3 ? 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Anlage 8 Handelsverband_geschwärzt1
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Anlage 6 Antrag Innenstadt
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1 Antrag offener Sonntag 19.12.2021 für die Kölner Innenstadt Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN Bezeichnung des Anlass: Weihnachten in Köln - Innenstadt Weihnachtsmärkte: 22. November – 23. Dezember 2021 – 32 Tage So.-Mi.: jeweils von 11.00-21.00 Uhr geöffnet Do.-Sa.: jeweils von 11.00-22.00 Uhr geöffnet Täglich: 10 bzw. 11 Std. Gesamt: 333 Stunden Offener Sonntag: 19.12.2020, 13.00- 18.00 Uhr Anlassbeschreibung: Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von § 6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) und stellt keinen stillen Tag im Sinne der kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes, so dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung nicht gehindert sind und Störungen der Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden verringert sich die zeitliche Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer des Einzelhandels. Die a m 22.03.2018 in Kraft getretene Neufassung des Ladenöffnungsgesetztes NRW ermöglicht Verkaufsstellen explizit aus Anlass von Märkten aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung die Öffnung an bestimmten Sonntagen. Freigaben in diesen Bereichen sind ausschließlich möglich, wenn die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen zugrunde liegenden Veranstaltung (Anlass im Sinne von §6 Abs. 1 LÖG NRW) von öffentlichem Interesse sind. Ein öffentliches Interesse liegt dann vor, wenn die Veranstaltung viele Besucher, in der Regel nicht nur Einwohner der Stadt Köln, sondern auch auswärtige Besucher in hohem Maße anzieht. Ein Markt muss damit die „Hauptsache“ sein und die Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen „Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf ein Markt nicht nur deshalb veranstaltet werden, um formell die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonnt ag zu schaffen. 2 Weihnachtsmärkte gibt es in Köln schon sehr lange, vorweihnachtliche Jahrmärkte als Vorläufer können in Köln bis ins Mittelalter und in die frühe Neuzeit zurück verfolgt werden. Stellten die Weihnachtsmärkte in Köln früher vorrangig Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für das bevorstehende Weihnachtsfest versorgten (Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht heute mehr der gesellschaftliche und soziale Aspekt dieser Veranstaltung im Vordergrund (ideelle Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie sind zu Treffpunkten und Orten der Geselligkeit und Kommunikation geworden. Erlebnis, Freude und Genuss sind dabei Bedürfnisse, die Veranstalter erfüllen. Besinnlichkeit, die Einstimmung auf das eigentliche Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen, Emotionen usw. gewinnen gegenüber der Einkaufsfunktion an Bedeut ung und spiegeln sich deutlich in den Motiven der Befragten beim Besuch eines Weihnachtsmarktes wider (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. Bonn, S. 3) Nahezu der gesamte Bereich der Kölner Innenstadt wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt, Die ständige Weiterentwicklu ng der Sortimente der Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik der Märkte und die musikalischen Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind neben den unzähligen charitativen Projekten, die im Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden Garant für das hohe Niveau und die ständige Weiterentwicklung der Kölner Weihnachtsmärkte und somit der Weihnachtsstadt Köln. Die sich jährlich wiederholenden Märkte ín der Stadt haben eine große Tradition, sind imageprägend und tragen in einer der dicht besiede lsten Regionen Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit nationaler und internationaler Bedeutung bei. Die Kölner Weihnachtsm ärkte gehörten in den vergangenen Jahren immer zu den beliebtesten Weihnachtsmärkten in ganz Europa, noch vor dem Nürnberger Christkindlmarkt. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/ umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-groessten- weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/) Charitative Projekte der Kölner Weihnachtsmärkte 3 spiegeln sich auch bei den Pa rtnern des Handels wieder. Abgrenzung „alltägliches Erwerbsinteresse“ vs. besonderes „Shopping-Interesse“ Weihnachtszeit Das BVerfG führt im besagten Urteil vom 1. Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 BvR 2858/07 -, aus, dass ein „alltägliches Erwerbsinteresse“ ("Shopping-Interesse") potenzieller Käufer grundsätzlich nicht genügt, um eine Ladenöffnung an Sonntagen (also auch an Sonntagen, die in der Advents-/Weihnachtszeit liegen) genehmigungsfähig „zu machen“. Hier ist ebenfalls festzuhalten: Es genügt grundsätzlich nicht alleine, es darf aber in den Anträgen dennoch vorgetragen werden und muss dann auch in der Abwägung der Genehmigungsbehörden berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist zu hinterfragen, was unter einem „alltäglichen Erwerbsinteresse“ zu verstehen ist. Unter Alltag versteht man im allgemeinen gewohnheitsmäßige Abläufe bei (zivilisierten) Menschen im Tages- und Wochenzyklus. Der Alltag ist durch sich wiederholende Muster von Arbeit und Arbeitswegen, Konsum (Einkauf und Essen), Freizeit, Körperpflege, sozialer sowie kultureller Betätigung, Arztbesuche, Schlaf u. v. m. geprägt. Der Alltag wird unter anderem als Gegensatz zum Feiertag oder Festtag bzw. zum Urlaub gesehen. In gleicher Weise impliziert auch der vom BVerfG verwendete Begriff des „alltäglichen Erwerbsinteresses“ die Möglichkeit - wenn nicht gar Notwendigkeit - weitergehender Differenzierungen für solche Fälle, in denen es zwar um „Erwerbsinteressen“ potentieller Käufer geht, diese aber aufgrund besonderer Umstände nicht mehr den „alltäglichen“ Erwerbsinteressen zugeordnet werden können. Entsprechende Differenzierungsmöglichkeiten deutet das Bundesverfassungsgericht an, wenn es von „Besonderheiten der Vorweihnachtszeit“ spricht. (BVerfG, 1. Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 BvR 2858/07 -, Rn. 177). Was ist aber das „Besondere der Vorweihnachtszeit“ im Hinblick auf das Konsumverhalten der Verbraucher? Hier kann im Vergleich zum alltäglichen“ Erwerbsinteressen der Konsumenten auf das zeitlich sehr komprimierte Konsumverhalten der Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit (zeitlicher Rhythmus bzw. enges, periodisch wiederkehrendes Zeitfenster), seiner produktmäßigen Orientierung auf vorwiegend werthaltige/höherwertige Güter 4 (Schmuck, Uhren, Unterhaltungselektronik, Möbel etc.) und dem regelmäßig eher familiär konzipierten Einkaufsmodus verwiesen werden. Gemäß einer Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. stellen die Aktivitäten „Essen und Trinken“ mit 57,5 % eindeutig die Hauptmotive von Verbrauchern beim Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schau steller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 35 % steht der „Geschenkekauf“ im Vordergrund (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Diese Werte korrespondieren auch weitestgehend mit Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015. Für Einkäufe oder gar spezifische Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich 37,4 % der rund 1.000 befragten Personen die Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man beim „Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5 % für allgemeine Einkäufe sowie 15,9 % für spezifische Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung? Was erwarten Besucher und Tourist en? Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015 – Kurzfassung; Gesellschaft für Markt - und Absatzforschung und MK Illumination GmbH, Dresden; S.2). Als Hauptgrund für den Besuch der Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten stehen Aspekte w ie „Treffpunkt und Vergnügen“ ganz oben. In Verbindung mit „Bummeln und Freunde“ nehmen ca. 43 % diesen „geselligen Anlass“ zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die Frage, warum Besuche/Reisen zu Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten kumuliert 60,5 % der Befragten die Gesichtspunkte „schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung“ und „Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung – Was erwarten Besucher und Touristen, Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015, Präsentation anlässlich eines Expertenseminar zu Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016, Chart Nr. 22). Diese Werte weichen von „normalen“ bzw. „alltäglichen“ Verhaltensmustern der Verbraucher ab, wie Studien bzw. Untersuchungen belegen. Auf die F rage, aus welchem primären Grund die Verbraucher eine Innenstadt aufsuchen, gaben im Rahmen der Studie 5 „Vitale Innenstädte“ 2014 des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln an einem Donnerstag im September (n=16.653) rund 53 % an, zum Einkaufen in die sogar nahezu 65 % von 16.574 befragten Personen. Insofern kann das alltägliche Erwerbsverhalten nicht annähernd mit dem (Shopping)Verhalten anlässlich von Weihnachtsmärkten verglichen werden. Ein anderer Unterscheidungspunkt ergibt sich, wenn die Personenanzahl beim Einkaufen mit denen anlässlich des Besuches eines Weihnachtsmarktes verglichen wird. Besucher von Weihnachtsmärkten kommen im Allgemeinen nicht allein, sondern in Begleitung. In der Regel kommen mehr als zwei Drittel aller Besucher von Weihnachtsmärkten und/oder in Begleitung von Familienangehörigen, Lebenspartnern und Freunden/Bekannten. Lediglich durchschnittlich 10 % der Besucher sind alleine unterwegs (Exemplarisch: Untersuchung zum Weihnachmarkt in Göttingen. Thomas Wieland: Göttinger Weihnachtsmarkt 2008 – Attraktivität, Einzugsgebiet, soziodemographisches Profil und aktionsräumliches Verhalten der Besucher. Ergebnisse einer Besucherbefragung im Dezember 2008. Geographisches Institut der Universität Göttingen, Abteilung Humangeographie. S. 13f.; Besucherbefragung Weihnachtsmarkt 2008 Leipzig. Endbericht. S.19f. ). Diese Werte stehen im deutlichen Kontrast zu den Ergebnissen diverser Befragungen/Studien an anderen Wochentagen. Im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln, wurde für einen Donnerstag im September 2014 ermittelt, dass 56 % aller befragten Besucher (n= 16.653) alleine zum Einkaufen in die Innenstädte kommen. Für einen Samstag im September 2014 ermittelt die Studie (Befragte Personen n = 16.574) einen Anteil der Menschen, die alleine zum Einkaufen unterwegs sind, von rund 40 %. Noch höhere Anteile des „Single-Shoppings“ liefern die Ergebnisse der bundesweiten „Untersuchung Kundenverkehr“ des Handelsverbandes BAG aus Oktober 2008. Bei rund 4,8 Mio. erfassten Konsumenten in deutschen Innenstädten ergaben sich für drei Erhebungstage folgende Anteile von „Single-Shoppern“: Donnerstag = 63,6 % , Freitag = 62,1 % sowie Samstag = 48,7 %. Damit ist eindeutig, dass die Personenanzahl als ein taugliches Abgrenzungskriterium des weihnachtlichen (Einkaufs)Verhaltens zum alltäglichen Erwerbsverhalten angesehen werden kann bzw. muss. 6 Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit dem Thema Weihnachtsmarkt im hiesigen Kontext hat auch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die die Position der Weihnachtsmärkte und Volksfeste wesentlich gestärkt hat (BVerwG 8 C 10.08 vom 27.05.2009). Demnach trägt ein Weihnachtsmarkt mit kulturellem, sozialem und traditionsbildendem Charakter zur Wahrnehmung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft bei. Das BVerwG erkennt an, dass bei einem Weihnachtsmarkt mit dem umschriebenen Charakter wirtschaftliche Belange grundsätzlich und eindeutig zurücktreten. Eine reine oder auch überwiegende Betrachtung von Weihnachtsmärkten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten verkennt nach Auffassung des BVerwG das Vorliegen sozialer, kultureller und traditioneller, gemeinschaftsbezogener Gemeinwohlbelange, des örtlichen Zusammengehörigkeitsgefühls unter den Bürgern, der Wahrung von Tradition und religiöser, historischer ortsbezogener Gebräuche. Eine Reduzierung dieser gemeinwohlorientierten Belange auf eine wirtschaftliche Betätigung im Zusammenhang mit der Veranstaltung eines Weihnachtsmarktes verkennt den Begriff der Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises. Ergänzend dazu stellt der Deutsche Bundestag die Bedeutung der Weihnachtsmärkte als anerkanntes Kulturgut und wichtigem kommunikativen Treffpunkt für Jung und Alt, für Besucher aus nah und fern dar (Quelle: Euro Professional Online 17.12.2009). Gerichte haben seit jeher bei der Ausrichtung von traditionellen und traditionsbildenden Volksfesten und Weihnachtsmärkten den Charakter der Daseinsvorsorge hervorgehoben (BayVGH, Urteil vom 23. März 1988 - 4 B 86.02336 - GewArch 1988, 245). Die sozialen Gesichtspunkte wie Veranstaltung von Altennachmittagen, das Auftreten von Musikkapellen und das Bestehen von Kindernachmittagen spielen bei derartigen Veranstaltungen eine erhebliche Rolle (vgl. BayVGH, a.a.O. S. 246). Es ist auch seit Langem anerkannt, dass für einen traditionsbildenden und traditionellen Weihnachtsmarkt das Besucherinteresse, vertraute und beliebte Darbietungen aus früheren Veranstaltungen wieder zu finden und den Kontakt mit den Bürgern untereinander sicherzustellen, eine wesentliche Rolle spielt (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. März 1980 - 22.B 1297/79 - GewArch 1980, 299). 7 Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 8 Besucher wegen Anlassveranstaltung: In den letzten Jahren zog der Kölner Weihnachtsmarkt regelmäßig rund 4 Mio. Besucher an (http://www.ksta.de/1651080; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2474 40/umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den- groessten-weihnachtsmaerkten-nach- besuchern/). Trotz der großen und in den vergangenen Jahren stets gestiegenen Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte bei den Menschen/Bevölkerung aufgrund der latent angespannten Sicherheitslage im Rahmen der Prognose für 2021 gehen wir aktuell von niedrigeren Besucherzahlen aus. Wir schätzen, dass rund 250.000 Besucher weniger kommen. Die 3,75 Mio. von uns prognostizierten Besucher werden auf die gesamte Dauer der Weihnachtsmärkte, 32 Tage verteilt. Somit würden- idealtypisch- knapp 118.000Besucher am Sonntag (19.Dezember 2021) zu erwarten sein. Aufgrund der Erfahrung aus den vergangenen Jahren zählt das dritte Adventswochenende allgemein jedoch eindeutig als der frequenzstärkste Besuchertag der Weihnachtszeit. In Anbetracht dieser Tatsache gehen wir an diesem Sontag – in einem konservativen Ansatz- von höheren Besucheranteilen von 5-10 Prozent aus, was absolut dann etwa 123.000 bis 129.000 Menschen am Sonntag „ausmachen“ würde. Diese Spanne scheint auch im Hinblick auf die Ergebnisse einer Zählung/Befragung anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel- Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln realistisch bzw. angemessen zu sein. Im Rahmen dieser Zählung /Befragung konnten 104.520 Personen am 8. Oktober 2017 in der Zeit zwischen 13.00-18.00 Uhr gezählt werden. Da der Weihnachtsmarkt augenscheinlich und grundsätzlich viel breitere Bevölkerungsschichten anspricht als die ANUGA, scheint die prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne von rund 126.945 bis 132.990 Menschen plausibel und nachvollziehbar. Überregional bekannte und bedeutende Weihnachtsmärkte, wie die Kölner Weihnachtsmärkte weisen dabei weit überdurchschnittliche Besucherraten bei Einzugsgebieten über 50km auf: teilweise über 50% der Besucher reisen aus weiter entfernten Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von Tagesreisen mit dem Ziel des Weihnachtsmarktbesuches spricht. 9 Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Der Anteil Besucher mit Wohnort im Ausland beträgt 2%. Weihnachtsmärkte in grenznahen Gebieten und Weihnachtsmärkte mit überregionaler Ausstrahlung zeichnen sich durchüber dem Durchschnitt liegenden Anteilen von ausländischen Besucher aus. (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 6) Aufgrund der Erkenntnisse der Zählung/Befragung vom 8.Oktober 2017, wonach rund 8% der auswärtigen Besucher am Sonntag aus dem Ausland stammen und überwiegend Touristen sind, läßt sich für den 19.Dezember 2021 ein noch höherer Anteil dieser Besuchergruppen erwarten. Für diese Gruppen steht der verkaufsoffene Sonntag besonders mit dem Besuchsmotiv „Stadtbesichtigung“ in Verbindung. a. Gemäß der bereits oben erwähnten und zitierten Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. rechnen wir in einem „vorsichtig-konservativen“ Ansatz auf den Kölner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen Bewertungen der Motive. Demnach wäre mit nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, die die Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen nutzen würden. b. Setzt man die ebenso bereits oben erwähnte, bundesweite Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) und der MK Illumination GmbH als Ausgangsbasis an und geht man von 145.900 bis 152.800 Besuchern für die Kölner Weihnachtsmärkte am 13. Dezember 2020 aus, so würden zwischen nahezu 54.600 und 57.150 Besucher wegen des „Einkaufens“ (allgemeiner Einkauf + Weihnachtseinkäufe = 37,4 Prozent) den Weihnachtsmarkt besuchen. c. Die unter a. und b. ermittelten Werte sind auch im Abgleich mit den Daten der Zählung/Befragung anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln realistisch bzw. angemessen. Demnach waren (lediglich) ca. 22 % der Besucher am 8. Oktober 2017 ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt gekommen. Da in der Vorweihnachtszeit von einer grundsätzlich höheren Einkaufsaffinität bzw. Einkaufsneigung 10 Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: auszugehen ist, ist die prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne von rund 51.100 bis ca. 57.150 Menschen plausibel und nachvollziehbar. In jedem Fall ist die gesetzliche Forderung, wonach für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die entsprechende Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, überdeutlich erfüllt. Es liegen derzeit weder dezidierte noch abgeleitete anderen Daten/Fakten vor, die deutlich andere (abweichende) Besucherzahlen erwarten lassen bzw. das Gegenteil der dargestellten Berechnungen belegen können. Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine schematische Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den geöffneten Geschäften zur Beurteilung der prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung allein nicht hinreichend aussagekräftig ist. Dies hat zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter und der besonderen Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es handelt sich um ein langjähriges, traditionelles Fest mit zahlreichen Elementen, das sich vom alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben abhebt. Mit den zahlreichen weihnachtlichen Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen, Kinderkarussells und vielfältigen, anderen Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) Bild der Kölner Innenstadt positiv verändert und ein anders „wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt. Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes. Um wieviel größer die Verkaufsfläche der Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte. Insgesamt nehmen die Kölner Weihnachtsmärkte in der Kölner Innenstadt eine Fläche von rund 18.500 Quadratmetern ein. Zusätzlich müssen den Märkten die sie verbindenden bzw. zu-/abführenden 11 Straßen/Zuwegungen hinzugerechnet werden. Folgende Straßen sind diesbezüglich von Relevanz: An St. Agatha, Apostelstrasse, Brückenstrasse, Cäcilienstrasse, Deutzer Brücke, Große Sandkaul, Hahnenstrasse, Hohenzollernring, Komödienstrasse, Ludwigstrasse, Minoritenstrasse, Marspfortengasse, Magnusstrasse, Nord-Südfahrt, Pipinstrasse, Rheinuferstrasse/Tunnel, Straße um Neumarkt, Trankgasse, Tunisstrasse, Zeughausstrasse, Diese Straßen stehen im inhaltlich-thematischen Kontext zu den Weihnachtsmärkten. Sie dienen gleichermaßen der Erreichbarkeit bzw. Zugänglichkeit von Ausstellern/Marktanbietern und Besuchern/Kunden. Sie nehmen nach unseren Berechnungen gemeinsam eine Fläche von etwa 224.000 Quadratmetern ein. Somit erhöht sich die Gesamtveranstaltungsfläche auf ca. 242.850 Quadratmeter. Damit wäre die Gesamtfläche des Weihnachtsmarktes noch immer deutlich kleiner als die Fläche der Geschäfte. Dem steht eine theoretisch maximale Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber. Damit ist die Fläche der Weihnachtsmärke zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet haben können. Allerdings müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden: 1. Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir für Köln während des verkaufsoffenen Sonntags am 16.12. 2018 von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen 12 Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete Fläche“ von 251.200 bis 266.900 Quadratmetern. 2. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) Betrachtung würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.- Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden. Gesamtfazit: Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach sind die Kölner Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet. Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) COMFORT Städtereport Köln 2016 Passanten Befragung und Zählung offener Sonntag 08.10.2017 Vitale Innenstädte 2014 Köln Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche 13 Interesse über den Anlassbezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengem einschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) 14 Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. 15 Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Die Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte ist seit vielen Jahren unumstritten und spiegelt sich in den Statistiken und Umfragen wider. Einen hohe Anteil haben dabei die nationalen und internationalen Gäste, die die Stadt für einen Tagesausflug oder Wochenendreise nutzen. Mehrere hundert Busse reisen jedes Adventswochenende an und ein großer Anteil an Gästen aus dem Umland nehmen Köln mit seiner schönen weihnachtlichen Atmosphäre wahr. Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner Innenstadt stellten in der Besucherbefragung am 8.10.2017 die Befragten das „Bummeln“, das „Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ als Hauptmotive dar. Rund 60 % aller befragten Besucher gaben diese Beweggründe an. Diese Aussagen unterstreichen einmal mehr die Beweggründe für einen Köln- Besuch. Dabei spielt gerade die vorweihnachtliche Atmosphäre eine große Rolle, um den Aufenthalt in der emotionalsten Zeit des Jahres so attraktiv wie möglich werden zu lassen. Neuere Erkenntnisse setzen das „Erlebnisshopping“ als Pendant zum Online-Kauf, das gerade in der Adventszeit forciert werden kann. Weihnachtsmärkte zu besuchen, Geschenke einzukaufen, das vielfältige Gastronomieangebot zu nutzen und den Aufenthalt mit einem Museums oder Musicalbesuch zu kombinieren ist in Köln mit kurzen Distanzen fussläufig gut möglich. In einer der dicht besiedelsten Regionen ist es außerdem wichtig, sich von umliegenden Kommunen „abzuheben“ und die Alleinstellungsmerkmale der Stadt herauszustellen. Diesem Anspruch wird Köln in der Adventszeit mehr als gerecht und dieser Status Quo sollte in den nächsten Jahren nicht nur beibehalten, sondern auch weiter forciert werden. Diese Entwicklungen werden nicht nur den Anforderungen an den Tourismusstandort, sondern auch einem attraktiven Wohn- und Arbeitsstandort gerecht. © STADTMARKETING KÖLN | 2016 1 Stadtplan Handel und Weihnachtsmärkte Innenstadt Weihnachtsmärkte: Möglicher geöffneter Bereich Handel Innenstadt Möglicher geöffneter Bereich Handel Innenstadt -
Anlage 7 Stellungnahme_IHK_Koeln_VKOS_ 20210813_geschwärzt1
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Industrie- und Handelskammer zu Köln Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290 IHK Köln, 50606 Köln Per E-Mail Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom Unser Zeichen | Ansprechpartner | E-Mail Telefon | Fax +49 221 1640- | +49 221 1640- Datum 13. August 2021 Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln Ihre Aufforderung vom 04.08.2021 Sehr geehrter , wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 04.08.2021 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu den Anträgen „Verkaufsoffene Sonntage“, gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren. Auf den konstruktiven Dialog mit Ihnen und den beteiligten Gesprächspartnern in dieser Woche nehme ich Bezug und danke Ihnen für die Möglichkeit, die jeweiligen Argumente zur Einschätzung der aktuellen Lage konstruktiv und lösungsorientiert auszutauschen. Alle Anträge sind nach dem Runderlass vom 09.07.2020 der Landesregierung NRW zu beurteilen. Die Antragsteller formulieren im Rahmen derzeitiger Möglichkeiten ihre Gründe für die Veranstaltungen in den jeweiligen Stadtteilen. Mit Blick auf die Darstellung der „Veranstaltung“ ist uns die rechtliche Dimension bewusst, die zur Entscheidung über die Zulässigkeit von verkaufsoffenen Sonntagen unter Berücksichtigung des Schutzes des Sonntags im Grundgesetz in Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen ist. Ebenfalls bewusst ist und, dass eine nach Schlusszeichnung dem Rat vorgelegte Verwaltungsvorlage bzw. Rechtsverordnung zur Genehmigung bei den derzeitigen Diskussionen um die Folgen und die unveränderte Anwendbarkeit bisheriger Erfahrungsgrundsätze nicht ohne Diskurs der teils gegensätzlichen Meinungen geführt werden kann. Dennoch haten wir die unter den besonderen Voraussetzungen der momentanen Lage in Wirtschaft und Gesellschaft es für angemessen, den Anträgen zuzustimmen. Die Argumentation in den Anträgen verfolgt das Ziel, anders als in den vergangenen Jahren die verkaufsoffenen Sonntage in Köln zu nutzen, der fortgeltenden Ausnahmesituation im Einzelhandel aufgrund der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen. 13. August 2021 | Seite 2 Der Runderlass verweist darauf, dass der stationäre Einzelhandel in NRW aufgrund der Corona - Pandemie flächendeckend gefährdet ist (Runderlass, Seite 4). Diese Einschätzung deckt sich auch im Jahr 2021 mit den von den Verbänden des Handels veröffentlichten Situationsbeschreibungen des Handels. Auch im Jahr 2021 gibt es unverändert Belastungen des Einzelhandels durch Frequenz - und Umsatzrückgänge. Weiterhin ist der Non-Food-Einzelhandel stark durch die Corona-Krise betroffen. Die Geschäftsschließungen in einzelnen Stadtteilen und der signifikante Rückgang der Besucherfrequenz in der Kölner Innenstadt belegen dies u.a. durch Leerstände der Ladenlokale. Zu erwarten ist, dass die Umsatzverluste im Non-Food-Einzelhandel bis Ende 2021 nicht kompensiert werden können. Besonders die Innenstadt-relevanten Branchen haben mit hohen Umsatzverlusten zu kämpfen. Aufgrund der Corona-bedingten Gefährdungssituation des Einzelhandels sieht der Runderlass vor, dass auf Basis von § 6 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 LÖG NRW (Sachgrund Nr. 2) Sonntagsöffnungen einen Beitrag zur Abwehr der Corona-Folgen leisten können. Diese Einschätzung teilen wir. Auch wenn Sonntagsöffnungen als alleinige Maßnahme nicht ausreichend sind, stellen sie jedoch aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument dar, um den Umsatzverlusten im Einzelhandel entgegenzuwirken. Der Runderlass verweist zudem im Zusammenhang mit § 6 Abs.1 Satz 2 Nr. 4 (Sachgrund Nr. 4) darauf hin, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Struktur der Innenstädte gefährden (Runderlass, Seite 5). Eine immer noch drohende Insolvenzwelle des stationären Einzelhandels hätte unabsehbare Folgen für die Attraktivität der Innenstadt und der Kölner Veedel. Um einer Verödung der Innenstädte und der Veedel entgegenzuwirken, stellen Sonntagsöffnungen einen Baustein zur Stärkung von Handelsstandorten dar. Zugleich weisen wir darauf hin, dass weitere Unterstützungsprogramme auf kommunaler und Landesebene notwendig sein werden, um den großen Herausforderungen des stationären Einzelhandels zu begegnen. Der aktuelle Abwägungsprozess umfasst zugleich den Blick darauf, dass für die beantragten Veranstaltungen noch nicht abschließend ist, welche Auflagen auf Grundlage der derzeit fortgeschriebenen Schutzvorschriften in der Pandemie-Lage im Herbst/Winter 2021 erlassen werden. Im Ergebnis unterstützen wir alle gestellten Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften unter Berücksichtigung der genannten Modifizierungen als Grundlage für die Genehmigung der Sonntagsöffnungen. Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Innovation und Umwelt -
Anlage 9 Stellungnahme ver.di_geschwärzt1
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Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Geschäftsführung *Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min IBAN DE36500500000082001405 BIC-Code HELADEFFXXX Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung und Gewerbeangelegenheiten WillyBrandt-Platz 3 50679 Köln Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di zu den verkaufsoffenen Sonntagen auf dem Gebiet der Stadt Köln für das IV Quartal 2021 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter , Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrem Antrag die Sonntagsöffnungen von Verkaufsstätten am 07.11.2021 in Braunsfeld (Martinstag), am 07.11.2021 in Rodenkirchen (Kunstmeile) am 24.10.2021 in Sülz-Klettenberg (Kunst im Carrèe) und am 19.12.21 in der Innenstadt (Weihnachtsmarkt) zuzulassen, nehmen wir wie folgt Stellung: Die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag bedeutet für die Beschäftigten des Einzelhandels Sonntagsarbeit, sie können an diesen Sonntagen nichts mit ihren Freunden und Familien unternehmen, nicht am kulturellen und politischen Leben teilnehmen. Deswegen werden verkaufsoffene Sonntage von uns aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt. Umgekehrt hat das Interesse der Verkaufsstelleninhaber an einer Öffnung der Geschäfte grds. ein geringeres Gewicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu ausgeführt: „Weder das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber, die von der Anziehungskraft der Veranstaltung profitieren, noch das Shopping-Interesse potenzieller Kunden kommen als Sachgründe einer Sonntagsöffnung in Betracht (vgl. oben Rn. 15). Dem Versorgungsinteresse kommt angesichts der völligen Freigabe werktäglicher Öffnungszeiten (§ 3 Abs. 1 LadÖG BW) und der weitreichenden Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung, die nach §§ 4 bis 6 und 7 bis 9 LadÖG BW für dort näher bezeichnete Verkaufsstellen, Orte und Warengruppen gelten, kein nennenswertes Gewicht mehr zu. Das gilt erst recht, wenn bereits die Anlassveranstaltung dem Warenverkauf und der Bedarfsdeckung dient. Veranstaltungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 LadÖG BW können daher nur Ladenöffnungen von geringer prägender Wirkung für den öffentlichen Charakter des betreffenden Sonntags rechtfertigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 <100>). Dazu muss die öffentliche Wirkung der anlassgebenden Veranstaltung größer sein als die der Ladenöffnung und der dadurch ausgelösten Datum 13.08.2021 Ihre Zeichen Unsere Zeichen 0445/BGF/bm ver.di • Hans-Böckler-Platz 9 • 50672 Köln Hans-Böckler-Platz 9 50672 Köln Telefon: 0221 / 48 55 80 Durchwahl: Telefax: PC-Fax: * Mobil: 2 Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Geschäftsführung werktäglichen Geschäftigkeit, sodass die Ladenöffnung als bloßer Annex der Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 LS 2 und Rn. 23 f. und vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 19) und zugleich als anlassbedingte Ausnahme vom Sonntagsschutz erkennbar wird“, BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 1/19 –, BVerwGE 168, 338-356, Rn. 21. Diese Anforderungen sind vom OVG NW wie folgt konkretisiert worden: „Bei Ladenöffnungen im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW muss nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gewährleistet sein, dass die Veranstaltung ‒ und nicht die Ladenöffnung ‒ das öffentliche Bild des betreffenden Sonntags prägt. Um das verfassungsrechtlich geforderte Regel-Ausnahme-Verhältnis zu wahren, muss die im Zusammenhang mit der Ladenöffnung stehende Veranstaltung selbst einen beträchtlichen Besucherstrom auslösen. Ferner müssen Sonntagsöffnungen wegen einer Veranstaltung in der Regel auf deren räumliches Umfeld beschränkt werden, nämlich auf den Bereich, der von der Ausstrahlungswirkung der jeweiligen Veranstaltung erfasst wird und in dem die Veranstaltung das öffentliche Bild des betreffenden Sonntags prägt. Die prägende Wirkung muss dabei von der Veranstaltung selbst ausgehen. Die damit verbundene Ladenöffnung entfaltet nur dann eine lediglich geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint. Das kann für den Fall angenommen werden, dass die Ladenöffnung innerhalb der zeitlichen Grenzen der Veranstaltung ‒ also während eines gleichen oder innerhalb dieser Grenzen gelegenen kürzeren Zeitraums ‒ stattfindet und sich räumlich auf das unmittelbare Umfeld der Veranstaltung beschränkt. Von einem Annexcharakter kann nur die Rede sein, wenn die für die Prägekraft entscheidende öffentliche Wirkung der Veranstaltung größer ist als die der Ladenöffnung. Die öffentliche Wirkung hängt wiederum maßgeblich von der jeweiligen Anziehungskraft ab. Die jeweils angezogenen Besucherströme bestimmen den Umfang und die öffentliche Wahrnehmbarkeit der Veranstaltung einerseits und der durch die Ladenöffnung ausgelösten werktäglichen Geschäftigkeit andererseits. Daher lässt sich der Annexcharakter einer Ladenöffnung kaum anders als durch einen prognostischen Besucherzahlenvergleich beurteilen. Erforderlich ist dabei, dass die dem zuständigen Organ bei der Entscheidung über die Sonntagsöffnung vorliegenden Informationen und die ihm sonst bekannten Umstände die schlüssige und nachvollziehbare Prognose erlauben, die Zahl der von der Veranstaltung selbst angezogenen Besucher werde größer sein als die Zahl derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag ‒ ohne die Veranstaltung ‒ kämen“. (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09. Oktober 2020 – 4 B 1514/20.NE –, Rn. 16, juris) In Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OVG NW, wonach die prägende Wirkung einer Veranstaltung auch durch andere Kriterien begründet werden könne, als durch den Vergleich der Besucherzahlen führt das BVerwG aus: „Die öffentliche Wirkung hängt wiederum maßgeblich von der jeweiligen Anziehungskraft ab. Die jeweils angezogenen Besucherströme bestimmen den Umfang und die öffentliche Wahrnehmbarkeit der Veranstaltung einerseits und der durch die Ladenöffnung ausgelösten werktäglichen Geschäftigkeit andererseits. 3 Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Geschäftsführung Daher lässt sich der Annexcharakter einer Ladenöffnung kaum anders als durch einen prognostischen Besucherzahlenvergleich beurteilen (VGH München, Urteil vom 24. Mai 2017 - 22 N 17.527 - juris LS 3 und Rn. 57; (…) Erforderlich ist nur, dass die dem zuständigen Organ bei der Entscheidung über die Sonntagsöffnung vorliegenden Informationen und die ihm sonst bekannten Umstände die schlüssige und nachvollziehbare Prognose erlauben, die Zahl der von der Veranstaltung selbst angezogenen Besucher werde größer sein als die Zahl derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag - ohne die Veranstaltung - kämen (BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 LS 2 und Rn. 25 sowie vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 21 ff.). Der Kritik am prognostischen Besucherzahlenvergleich ist zuzugeben, dass die öffentliche Wirkung einer Veranstaltung nicht ausschließlich nach ihrer Anziehungskraft auf Besucher zu bestimmen ist. Andere Kriterien wie ihre äußere Gestaltung, etwa in Form von Ausstattung, Dekoration und Darbietungen, erlauben jedoch keine vergleichbar transparente, objektivierbare Beurteilung. Soweit sie als Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung der Anziehungskraft der Veranstaltung in Betracht kommen, fließen sie ohnedies bereits in den prognostischen Besucherzahlenvergleich mit ein. Die Rationalität und Transparenz dieses Vergleichs trägt zur Rechtssicherheit bei und gewährleistet, dass die verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Sonntagsöffnung eingehalten werden. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 – 8 CN 3/19 –, BVerwGE 168, 356-368, Rn. 23 – 24. Maßgeblich ist also der Vergleich der Besucherzahlen. Diesen Anforderungen werden die Anträge nicht gerecht. Im Hinblick auf die Öffnung der Verkaufsstätten in den Stadtteilen wird zwar zur Abschätzung des Käuferinteresses auf Passantenfrequenzerhebungen abgestellt. Die Abschätzung der Zahl der allein wegen der Veranstaltung angezogenen Personen ist jedoch frei gegriffen und ohne jeden konkreten Anhaltspunkt. Demgegenüber wird bei der Abschätzung des Käuferinteresses für die in der Adventszeit in der Innenstadt von Köln im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt vorgesehene Sonntagsöffnung auf die Heranziehung von Passantenfrequenzen verzichtet. Die Prognose ist grob fehlerhaft. Abgeschätzt wird allein, welcher Anteil der Besucher des Weihnachtsmarkts die Geschäfte der Kölner Innenstadt aufsuchen will. Dass dieser Personenkreis immer nur einen gewissen Anteil der Besucher des Weihnachtsmarkts ausmacht und hinter der Gesamtzahl der Weihnachtsmarktbesucher zurückbleibt ist naheliegend. Die Öffnung der Verkaufsstätten zieht aber auch Kunden an, die den Weihnachtsmarkt nicht besuchen. Um die Zahl der Kunden abzuschätzen wäre es naheliegend gewesen, gleichfalls auf die Passantenfrequenzen abzustellen, die etwa von dem Unternehmen hystreet erhoben werden und frei verfügbar sind. Beim – vergleichbaren - verkaufsoffenen Sonntag am 15.12.2019 wurden etwa in der Hohen Straße 71 976 Passanten gezählt und in der Schildergasse 95 469 Passanten, eine Zahl die deutlich über der sonntäglichen Durchschnittszahl von 11 047 Passanten liegt, die die Schildergasse Sonntags aus anderen etwa touristischen Gründen aufsuchen. Allein die Zahl der Einkäufer in der Schildergasse übersteigt die angenommene Zahl der Besucher der Weihnachtsmärkte deutlich. 4 Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Geschäftsführung Damit ist eine prägende Wirkung des Weihnachtsmarktes auf das Geschehen in der Innenstadt von Köln nicht erkennbar. Auf die Auswirkungen der Corona Pandemie für den Einzelhandel kann eine Öffnung von Verkaufsstellen in Köln nicht gestützt werden. Die Erwägung dem stationären Einzelhandel als Ausgleich der Einbußen durch die Corona-Pandemie auch an Sonntagen zusätzliche Einnahmemöglichkeiten zu eröffnen ist mit der grundsätzlich zu wahrenden Arbeitsruhe an den betroffenen Sonntagen nicht vereinbar. „Die landes- und bundesweit eingetretenen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, so gravierend sie für viele Unternehmer des stationären Einzelhandels sind, rechtfertigen es auch angesichts des weiten Umfangs, in dem der Landesgesetzgeber gerade der Berufsausübungsfreiheit der Verkaufsstelleninhaber wie auch der allgemeinen Handlungsfreiheit potentieller Kunden mit werktäglich vollständig freigegebenen Öffnungszeiten und zahlreichen Ausnahmeregelungen Rechnung getragen hat, nicht, ohne Weiteres vier beliebigen Sonntagen ab 13.00 Uhr praktisch werktägliches Gepräge mit allen damit verbundenen Begleiterscheinungen zu geben.“ Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03. September 2020 – 4 B 1253/20.NE –, Rn. 33 - 35, juris. Sollte der Rat gleichwohl die ordnungsbehördliche Verordnung beschließen, teilen Sie uns bitte das Datum der Bekanntgabe mit. Mit freundlichen Grüßen ver.di Bezirk Köln-Bobb-Leverkusen -
Anlage 4 Anträge Rodenkirchen_geschwärzt
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Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS Sonntagsöffnung zur 19. Rodenkirchener Kunstmeile Termin: Sonntag, 7.11.2021 von 13-18 Uhr Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen Ort: Stadtteil Rodenkirchen Örtliche Ausdehnung der Geschäftsöffnung: Maternusplatz, Hauptstraße, Barbarastraße, Rheingalerie mit Seitenstraße, Maternusstraße mit Seitenstraßen, Rathausplatz, Sommershof, Wilhelmstrasse. Ausrichter: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. Rechtsgrundlage: Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-Westfalen Anlass: 19. Rodenkirchener Kunstmeile 1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass: Die 19. Kunstmeile ist eine Rodenkirchener Traditions - veranstaltung, die seit 2001 stattfindet. Die Sonntage waren von 2001 bis 2016 jeweils verkaufsoffen. Wie in den vergangenen Jahren wird die Kunstmeile 2021 wieder ein großes Kulturfest werden, das immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält. Nicht nur die Anzahl der ca. 3.000 Besucher an einem Vernissage- Sonntag, die nach Rodenkirchen st römen, sondern auch die Zahl der teilnehmenden, professionellen Künstler, die ihre Werke präsentieren, steigt jedes Jahr: 2020 wurden an 60 Ausstellungsorten 65 künstlerische Positionen jeder Kunstgattung aus neun Nationen gezeigt – insgesamt waren 2020 jedoch sogar rund 600 aktive Kreative an der Kunstmeile beteiligt . Hier wirkten die ortsansässigen Schulen (Gesamtschule, Gymnasium, Offene Schule Köln und Jugendkunstschule) mit Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS Als separate Datei (per Link) fügen wir hinzu den Ausstellungskatalog „Kunstmeile 2020“ mit allen Ausstellern und Ausstellungsorten. Hierbei ist, wie nachfolgend auch geschildert, dass der gesamte Stadtteil mit vielen Gliederungen und Teilbereichen des öffentlichen, sozialen und kulturellen Lebens von Rodenkirchen konstitutiv an der Kunstmeile beteiligt sind. Es ist in der Tat eine kulturelle Traditionsveranstaltung für den ganzen Ort, weit über die Geschäftswelt hinaus. https://treffpunkt-rodenkirchen.koeln/kunstmeile-2020 Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern, sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 45 0 Jugendliche und Kinder aus Rodenkirchen teil, die am Gymnasium Rodenkirchen,der Offenen -Schule-Köln, der Gesamtschule Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunstschule Rodenkirchen sowie dem offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Projekte für di e Kunstmeile gestalten, diese am Vernissage -Sonntag ausstellen und so zum ersten Mal ihre Werke einer großen Öffentlichkeit präsentieren können. Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstlergruppe des Caritas Altenzentrums von Sankt Maternus vertreten. Mit den Musikern, Tänzern und Literaten, die das umfangreiche Rahmenprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit gestalten, sind so fast über 6 00 Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Als Ausstellungsorte sind das Bezirksrathaus Rodenkirchen, die katholische Kirche St. Maternus, die evangelische Kirchengemeinde Rodenkirchen, das Maternus -Seniorencentrum Köln-Rodenkirchen, das Caritas -Altenzentrum St. Maternus , Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwohnungen, Restaurants und Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten Ortsteil, bis hinunter an den Rhein vertreten – die Orte werden einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Führungen sowie einem Rahmenprogramm mit Konzerten, Lesungen, Workshops und Performances miteinander verbunden. Hinzu kommen als „unterirdische Ausstellungsräume“ noch die beiden Tiefgaragen „Maternusplatz“ und „Sommershof“, in denen Graffitis und junge Kunst präsentiert wird. Den Besuchern werden 2021 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunsttaxen etc.) angeboten, mit denen weiter auseinanderliegende Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternommen werden können. Die Künstler werden nach der großen Vernissage im Sommershof den ganzen Sonntag an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen geben sowie zum Teil ihre Arbeitstechniken präsentieren. Zusätzlich wird eine Kooperation mit dem Veedel Michaelshoven angestrebt. Die dort ansässige Diakonie hat jetzt neu eine Dame als Quartier-Mangerin eingestellt, deren Bestreben es ist die gesamte Vielfalt der dortansässigen Klientel (Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, Senioren, unbegleitete jugendliche Migranten ) in die Abläufe von Rodenkirchen zu integrieren. Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vierfarbigen, rund 80 Seiten starken Katalog (siehe oben), der in einer Auflage von 5000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer Seite die teilnehmenden Künstler dar, sondern enthält auch einen Veranstaltungskalender mit dem Rahmenprogramm und einen detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten vereinfacht. Begleitet wird die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. den Sonntag der Vernissage als „ Tag des Kunsthandwerks und Designs “ als zentrale Veranstaltung auf dem Maternusplatz ausrichten. Hierbei handelt es sich um einen exklusiven Mix hochwertigen Kleinkunstangebots aus der Region. Terminlich findet dieser Tag mit dem traditionell Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS stattfindenen Martinsmarkt statt. Dieser wird dieses Jahr speziell den Focus auf Kunst richten. Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige Kunstkuratorin Alexa Jansen, die für uns künstlerische Choreographie und Matching zwischen Künstlern und Ausstellern organisiert. Daneben richten wir als Aktionsgemeinschaft öffentliche Mitmachaktionen wie kollektives Malen für Schüler und ambitionierte Laien aus. Auch diese werden von der Kuratorin mit den o.a. Schulen organisiert. Hinzu kommen an diesem Vernissage-Sonntag für ein breites Publikum kunstorientierte Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche Meister in der Disziplin „Kettensägen-Holzskulpturen“. 2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt, Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche: Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgungsbereiche vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen Interesse der St adt Köln und werden mit zahlreichen Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile, Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen, Rodenkirchener Sommertagen, Rodenkirchener LifestyleTag,Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in Rodenkirchen und Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die räumliche Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die zentralen Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen definiert. Daher führt die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ihrer eigenen Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als der Gastronomie- und Ausgehstandort durch, was zunehmend auch in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt. Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt des Rodenkirchener Einzelhandels zu präse ntieren und damit im Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld und eine deutliche Alternative zum wachsenden Online-Handel aufzuzeigen. Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt, dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern. Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch Inhaber-Aufgabe und andere strukturelle Probleme betreiben derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel- und langfristigen Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind zwischen 2012-2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das vielfältige Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen. 4. Begründung Öffentliches Interesse: Belebung Ortskerne und Stadtteilzentren Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen seit gut 12 Monaten z.T. ca. 11% der Lokale leer (Siehe auch Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013 angegeben mit 2% (seite308 https://www.stadt - koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch en.pdf). Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d. h. nicht erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind. (Siehe Kurzdokumentation). Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbring er. Dennoch verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht, gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil in den Nebenlagen außerhalb der Hauptstraße, was von der Bevölkerung dann partiell gar nicht wahrgenommen und geschätzt wird. 5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als attraktiver und lebenswerter Standort Rodenkirchen ist gerade an Sonn - und Feiertage ein touristischer Standort. So wird der Ort wegen seiner topo - und geographischen Besonderheiten (Vor allem: Rhe inlage mit ausgeprägter touristisch angelegter Gastronomie für Naherholer aus dem Umland, aber auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre Mitglieder auch die touristische Sich tbarkeit des Stadtteils. Hierzu werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an dem beantragten Sonntag 7.11.2021 Marketingmaßnahmen "Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit - und Wochenend -Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt Rodenkirchen 2021 07 28 Antrag Kunstmeile VOS der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über Rodenkirchen informieren. Anlage: Bericht vom Kölner Stadtanzeiger über die letzte Veranstaltung. https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler- stellen-bei-kunstmeile-in-koeln-aus-37530596 MfG (für die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.) Sonntagsöffnung zu Rodenkirchener Weihnachtstage Termin: Sonntag, 5.12.2021 von 13-18 Uhr Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen Ort: Stadtteil Rodenkirchen Örtliche Ausdehnung: Maternusplatz, Hauptstraße, Barbarastraße, Rheingalerie mit Seitenstraße, Maternusstraße mit Seitenstraßen, Rathausplatz, Sommershof Ausrichter: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. Rechtsgrundlage: Novelle Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein- Westfalen Anlass: Rodenkirchener Weihnachtstage 1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass: Bisher fand zu dem Zeitpunkt der Witerzauber statt. Er hatte den Charakter eines Weihnachtsmarktes. Es drängten immer wieder Händler von saisonalen Produkten auf das Fest. Da diese Händler immer wieder Grund der Unzufriedenheit waren entwickelten Wir ein Konzept, bei dem ungewollter Komerz weggelass en wird und das gemeinschaftliche Miteinander aller Bevölkerungsschichten in den Mittelpunkt gerückt wurde. Der alte Winterzauber war in Rodenkirchen eine Traditionsveranstaltung, die seit 2007 stattfand. Er findet seit vielen Jahren von Donnerstag -Sonntag statt. Am Sonntag um 16.00 feiern Erwachsene und Kinder im Ort gemeinsam mit einem echten Nikolaus, der auf der Bühne mit den Menschen feiert, weihnachtliche Lieder singt und Geschenke verteilt. Die Neue Ausrichtung der Rodenkirchener Weihnachtstage wird an dem zeitlichen Umfang fest halten. Desweiteren werden unterhaltsame Bestandteile wie der Weihnachtsbaum und Eistockschiess -Stand erhalten bleiben. Der Dorfcharakter wird durch die einheitlich gesta lteten Weihnachtsmarktbuden erreicht. Im Jahr 2016 waren an den vier Tagen ca. 6.000 Besucher auf dem Weihnachtsmarkt, davon ca . 2.500 Besucher am Sonntag, belegt Als Stände werden wir weg gehen von kommerziellen Verkaufsständen hin zu Ständen an denen verschiedene Gesellschaftliche Gruppen, wie Vereine, Abschlussklassen der Schulen und ehrenamtliche Gruppen präsentieren können. Die alte Veranstaltung hat auch seit 2017 ohne verkaufsoffenen Sonntag eine Menge Leute aus den Nachbarveedeln nach Rodenkirhchen gezogen, was die Bedeutung der Veranstaltung unterstreicht. Die Besucher finden auf der Bühne zwischen Donnerstag bis Sonntag ein vielseitiges Bühnenprogramm statt, wie beispielsweise gemeinsames Singen von Weihnachtsliedern. Die Rodenkirchener Schulen oder Kindergärten treten mit musikalischen oder anderen Darbietungen auf. Lokale Musikschulen, die Diakonie Michaelshoven und der „Köln-Bewegt e.V.“(Integrative Projekte) stellen regelmässig Programmpunkte für das vielfältige Bühnenprogramm. Wie auch stets in den letzten Jahren, hat auch bei den neuen Rodenkirchener Wintertagen die Aktionsgemeinschaft e.V. mit vielen ehrenamtlich tätigen Vereinen im Stadtbezirk wieder Kooperationen zur Unterstützung der Veranstaltung geschlossen: So sind bei den Wintertagen 2021 wieder die Bürgervereinigung Rodenkirchen mit über 600 Mitgliedern, der TV Rodenkirchen mit seinen über 3.500 Mitgliedern mit Ständen vor Ort - ebenso sind das Gymnasium Rodenkirchen, die Katholische Grundschule Mainstraße, der evangelische Kindergarten, die Music Academy Köln-Süd und die örtlichen Tanzschulen mit Ständen und zum Teil gemeinsamen Hütten sowie besonders herausragend mit kostenlosen Programmbeiträgen als ehrenamtliche Vereinsträger und -partner der Rodenkirchener Aktionsgemeinschaft e.V. dabei. Das Bühnenprogramm auf dem Maternusplatz findet statt mit Beteiligung der OGS Mainstra ße und der Realschule Köln Godorf. Die Hütten und Stände am Weihnachtsmarkt finden statt unter regelmäßiger Beteiligung gemeinnütziger Stände der Rotarier, Lions-Club und der Schnieke -Funken (soziale Integration hilfsbedürftiger Kinder in den Karneval). Außerdem ist die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e V. in den Tagen des Winterzaubers Annahmesteller der Weihnachtspäckchen der Kölner Tafel e.V. Regelmässig betreiben die Abiturjahrgänge der rodenkirchener Schulen Verkaufsstände von saisonorientierten Produkten zur Finanzierung Ihrer Abiturabschlussfeierlichkeiten. Vor vielen Stellen hörten wir, daß das Fehlen dieser Möglich keiten im vergangenen Coronajahr zur Schieflage in den Feiermodalitäten führte. Weihnachtlicher Bezug und räumliche Ausdehnung werden zudem durch den „ Rodenkirchener Krippenweg“ durch von Einzelhändlern bzw. Gewerbetreibenden zentral von der Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen zur Verfügung gestellte ganz individuelle Krippen hervorgehoben. So ist der Rodenkirchener Winterzauber zusätzlich in den o.a. Straßen und Plätzen räumlich ausgedehnt. Hinzu kommen auf den Platz der Rheingalerie noch weitere gastronomische Buden, die den Gedanken der Wintertage dort thematisch und physisch aufgreifen. Ebenso gibt es im Sommershof weihnachtliche Veranstaltungsflächen mit Glühwein, Krippenverkauf und Gebäck. Hinzu kommt zusätzlich die Rodenkirchener Weihnachtsbeleuchtung über die gesamte Hauptstraße vom nördlichen Ortseingang bis Ortsausgang an der Sürther Straße und auf der Maternusstraße vom Rodenkirchener Bahnhof bis zum Sommershof gespannt als zusätzliche räumliche und thematische Klammer der Veranstaltung "Rodenkirchener Wintertage“. 2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt, Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche: Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgu ngsbereiche vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen Interesse der Stadt Köln und werden mit zahlreichen Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile, Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen, Rodenkirchener Sommertagen , Rodenkirchener LifestyleTag,Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in Rodenkirchen und Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die räumliche Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die zentralen Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen definiert. Daher führt die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ihrer eigenen Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion Roden kirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als der Gastronomie - und Ausgehstandort durch, was zunehmend auch in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt. Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt des Rodenkirchener Einzelhandels zu präsentieren und damit im Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld und eine deutliche Alternative zum wac hsenden Online-Handel aufzuzeigen. Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt, dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern. Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch Inhaber -Aufgabe und andere strukturelle Probleme betreiben derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel - und langfristigen Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind zwischen 2012 -2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun zusätzliche Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das vielfältige Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen. 4. Begründung Öffentliches Interesse: Belebung Ortskerne und Stadtteilzentren Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen seit gut 12 Monaten z.T. ca. 11% der Lokale leer (Siehe auch Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013 angegeben mit 2% (seite308 https://www.stadt - koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch en.pdf). Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d. h. nicht erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind. (Siehe Kurzdokumentation). Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbrin ger. Dennoch verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht, gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil in den Nebenlagen außerhalb der Hauptstraße, was von der Bevölkerung dann partiell gar nicht wahrgenommen und geschätzt wird. 5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als attraktiver und lebenswerter Standort Rodenkirchen ist gerade an Sonn - und Feiertage ein touristischer Standort. So wird der Ort wegen seiner topo - und geographischen Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage mit ausgeprägter touristisch angelegter Gastronomie für Naherholer aus dem Umland, aber auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mi t und für ihre Mitglieder auch die touristische Sichtbarkeit des Stadtteils. Hierzu werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an dem beantragten Sonntag 5.12.2021 Marketingmaßnahmen "Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit - und Wochenend -Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über Rodenkirchen informieren. -
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 I-32-321-1 Vorlagen-Nummer 2781/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Zweite Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2021 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 Begründung Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 16.09.2021 ist vor dem Hintergrund der verspäteten Antragstellung durch die Interessengemeinschaften der Stadtteile und mit Blick auf den Termin des ersten beantragten verkaufsoffenen Sonntag am 24.10.2021 zwingend erforderlich. Aufgrund der späten Antragstellung und der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der zu beteili- genden Institutionen nach § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) mit angemessener Anhörungsfrist, ist vor dem Hintergrund der sitzungsfreien Zeit eine Vorla- geneinbringung unter der Gewährleistung der Sitzungsreihenfolgen nicht möglich. Eine fristgerechte Beteiligung der vorberatenden Ausschüsse Wirtschaftsausschuss und des Ausschusses Allgemeine Rechtsfragen /Vergabe und Internationales ist ebenfalls nicht möglich. Beschluss: Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat, aufgrund der von den Interessengemeinschaften der Stadttei- le eingereichten Anträge, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Zweiten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2021 an ver- schieden Tagen und Zeiten. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 14.09.2021 Gez. Giesen Gez. Schykowski 2 Begründung In diesem Jahr, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Corona-Pandemie und den bundes- und landesweiten Lockerungen, beantragen einzelne Interessengemeinschaften in den Vee- deln die Genehmigung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an bestimmten Tagen und Zeiten. In diesem Zusammenhang wird auf die Verwaltungsvorlage 2502/2021 verwiesen. Anträge der Interessengemeinschaften liegen nachfolgend vor, für: Stadtbezirk 1: 1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 19.12.2021, Weihnachten in Köln; Der Antrag von Stadtmarketing Köln rechtfertigt nach Auffassung der Verwaltung die Genehmi- gung der für den 19.12.2021 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der Kölner Weihnachtsmärk- te. Die Anlassbeschreibung legt nachvollziehbar dar, dass die Weihnachtsmärkte und nicht die bean- tragte Verkaufsstellenöffnung die für die Verdrängung des Sonn- und Feiertagsschutzes erforderli- che Strahlwirkung einnimmt. Heruntergerechnet auf einen Sonntag als Weihnachtsmarkttag beschreibt der Antrag in seiner konservativen Darstellung und aus Sicht der Verwaltung eine zu niedrig angesetzte Besucherzahl eine Gesamtbesucherzahl zwischen 145.900 bis ca. 152.800 Menschen. Sicherlich werden die Weihnachtsmärkte während der Pandemie nicht die Besucherzahlen gene- rieren, welche die Weihnachtsmärkte in den Vorjahren generieren konnten. Aber durch die Ein- schränkungen in den Zeiten der Pandemie und der Tatsache, dass Weihnachtsmärkte in 2020 nicht stattgefunden haben, werden den Fokus und die Strahlwirkung auf genau diese Märkte len- ken. Die Verkaufsstellenöffnung wird hier eindeutig in den Hintergrund treten. Mit diesen Besucherzahlen und der Größe der zentral in der Kölner Innenstadt gelegenen Weih- nachtsmärkte prägen die Kölner Weihnachtsmärkte in herausragender Weise den öffentlichen Charakter des Sonntages. Dem stehen nachvollziehbar durch die bundesweite Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung 37,4 % an Besuchern gegenüber, die allein wegen des Einkaufens in die Kölner City kommen. Dies entspricht in absoluten Zahlen zwi- schen 54.600 und 57.150 Besuchern. Diese Anzahl hat die Antragstellerin mit einer tatsächlichen Besucherzählung anlässlich der ANUGA am 08.10.2017 abgeglichen und kommt auch hier nach- vollziehbar auf eine prognostizierte Besuchermenge von rund 51.100 bis ca. 57.150 Menschen, die nur zum Einkaufen aufgrund eines verkaufsoffenen Sonntag nach Köln kommen. Dabei wurde die in der Vorweihnachtszeit grundsätzlich höhere Einkaufsaffinität bereits berücksichtigt. Zu den Veranstaltungen (Weihnachtsmärkte) kommen daher erheblich mehr Besucher, als Besu- cher, die zu der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten sind. Damit haben die zentralen Kölner Weihnachtsmärkte eine größere prägende Wirkung auf den Sonntag als die Verkaufsöffnung und bieten im Gegensatz zur Ladenöffnung ersichtlich den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt der Besucher. Neben der Gegenüberstellung der Besucherzahlen kommt es nach der Rechtsprechung auch noch auf den Gesamtcharakter und die besondere Atmosphäre einer Veranstaltung an. Bei den Weih- nachtsmärkten handelt es sich – wie der Antrag zutreffend hervorhebt – um langjährige, traditionel- le Feste mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen normalen Leben deutlich abheben. Insbesondere im letzten Jahrzehnt, in dem die Kölner Innenstadtweihnachtsmärkte regelmäßig ausgeschrieben werden und im Vergleich zur Vergangenheit einen qualitativ hochwertigen Charak- ter erreicht haben, haben die Kölner Weihnachtsmärkte mit ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung und jeweils ganz eigenen Prägung das Bild der Kölner Innenstadt nachhaltig und positiv beein- 3 flusst und verändert. Der Bummel über die Weihnachtsmärkte stellt einen ersichtlichen Besucher- magneten dar, der sich deutlich von anderen Märkten in Köln abhebt und eine auch im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Stadt ganz erhebliche Menge auswärtiger Besucher anlockt. Auch diese spezifische Weihnachtsmarktatmosphäre, die durch einen Massenandrang auswärtiger Besucher gekennzeichnet ist, trägt zum verfassungsrechtlichen Ausnahmecharakter der Ladenöffnung am beantragten Dezembersonntag bei. Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Unter Verweis auf den beigefügten Stadt- plan legt der Antrag nachvollziehbar die ersichtliche Nähe der zentralen Kölner Weihnachtsmärkte zur Kölner Innenstadt dar. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zudem mit Urteil vom 31.08.2017; 3 C 9/17 für den Leipziger Weihnachtsmarkt bestätigt, dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu sehen sind. Hier war allein aufgrund des hohen Besucheraufkommens des Leipziger Weihnachtsmarktes dessen prägende Wirkung auch im Falle der Öffnung der Verkaufsstellen prognostiziert worden. Die Verwaltung hält den Antrag gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW auch im Lichte der Ent- scheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vom 04.12.2018 für genehmigungsfähig. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Sonntagsöffnungen anlässlich des Leipziger Weih- nachtsmarktes bestätigt. Dabei geht es – wie das Verwaltungsgericht Köln davon aus, dass auch ohne exakte Darstellung von Besucherzahlen die Bedeutung des Weihnachtsmarktes offensicht- lich ist Stadtbezirk 2: 2. Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V., 07.11.2021; 19. Rodenkirchener Kunstmeile; Die Rodenkirchener Kunstmeile findet im Jahr 2021 zum 19ten Male statt. Sie stellt gerade für den Stadtteil Rodenkirchen einen nicht wegzudenkenden, kulturellen und insbesondere traditionellen Veranstaltungstag dar. Kunst und Kultur an allen Stellen des Veedels. Aus den Geschäften, Kir- chen und Gastronomien werden Galerien, aus leerstehenden Geschäften und Seniorenzentren werden Ateliers, aus Eingangshallen und dem Rathaus werden Museen. Die Kunstmeile bringt den Bürgern in vielfältigster Art Kunst nahe. Wie in den vergangenen Jahren wird die Kunstmeile 2021 wieder ein großes Kulturfest werden, das immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält. Nicht nur die Anzahl der ca. 3.000 Besu- cher, an einem Vernissage-Sonntag, die nach Rodenkirchen strömen, sondern auch die Zahl der teilnehmenden, professionellen Künstler, die ihre Werke präsentieren, steigt jedes Jahr: 2020 wur- den an 60 Ausstellungsorten 65 künstlerische Positionen jeder Kunstgattung aus neun Nationen gezeigt – insgesamt waren 2020 jedoch sogar rund 600 aktive Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Hier wirkten die ortsansässigen Schulen (Gesamtschule, Gymnasium, Offene Schule Köln und Ju- gendkunstschule) mit. Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern, sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 450 Jugendli- che und Kinder aus Rodenkirchen teil, die am Gymnasium Rodenkirchen, der Offenen-Schule- Köln, der Gesamtschule Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunstschule Rodenkirchen sowie dem offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Projekte für die Kunstmeile gestalten, diese am Vernissage-Sonntag ausstellen und so zum ersten Mal ihre Werke einer gro- ßen Öffentlichkeit präsentieren können. Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstlergruppe des Caritas Altenzentrums von Sankt Maternus vertreten. Mit den Musikern, Tänzern und Literaten, die das umfangreiche Rahmenpro- gramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit gestalten, sind so fast über 600 Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Als Ausstellungsorte sind das Bezirksrathaus Rodenkirchen, die katholische Kirche St. Maternus, die evangelische Kirchengemeinde Rodenkirchen, das Maternus-Seniorenzentrum Köln- Rodenkirchen, das Caritas-Altenzentrum St. Maternus, diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwoh- nungen, Restaurants und Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten Ortsteil, bis hinunter an den Rhein vertreten – die Orte werden einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Führun- 4 gen sowie einem Rahmenprogramm mit Konzerten, Lesungen, Workshops und Performances mit- einander verbunden. Hinzu kommen als „unterirdische Ausstellungsräume“ noch die beiden Tief- garagen „Maternusplatz“ und „Sommershof“, in denen Graffitis und junge Kunst präsentiert wer- den. Den Besuchern werden 2021 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunsttaxen etc.) angeboten, mit denen weiter auseinanderliegende Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternom- men werden können. Die Künstler werden nach der großen Vernissage im Sommershof den gan- zen Sonntag an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen geben sowie zum Teil ihre Arbeitstechniken präsentieren. Zusätzlich wird eine Kooperation mit dem Veedel Michaelshoven angestrebt. Die dort ansässige Diakonie hat jetzt neu eine Dame als Quartier-Managerin eingestellt, deren Bestreben es ist die gesamte Vielfalt der dort ansässigen Klientel (Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, Senioren, unbegleitete jugendliche Migranten) in die Abläufe von Rodenkirchen zu integrieren. Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vielfarbigen, rund 80 Seiten starken, Katalog (siehe oben), der in einer Auflage von 5000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer Sei- te die teilnehmenden Künstler dar, sondern enthält auch einen Veranstaltungskalender mit dem Rahmenprogramm und einen detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten verein- facht. Begleitend wird die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. den Sonntag der Vernissage „Tag des Kunsthandwerks und Designs“ als zentrale Veranstaltung auf dem Maternusplatz ausrichten. Hier- bei handelt es sich um einen exklusiven Mix hochwertigen Kleinkunstangebots aus der Region. Terminlich findet dieser Tag mit dem traditionell stattfindenden Martinsmarkt statt. Dieser wird die- ses Jahr speziell den Fokus auf Kunst richten. Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige Kunstkuratorin Alexa Jansen, wird die künstlerische Choreographie und das Matching zwischen Künstlern und Ausstellern organisieren. Daneben richtet die Aktionsgemeinschaft öffentliche Mitmachaktionen wie kollektives Malen für Schüler und ambitionierte Laien aus. Auch diese werden von der Kuratorin mit den o.a. Schulen organisiert. Hinzu kommen an diesem Vernissage-Sonntag für ein breites Publikum kunstorientier- te Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche Meister in der Disziplin „Kettensägen- Holzskulpturen“. Die Kunstmeile mit ihrem vielfältigen Kunstangebot für die breite Bevölkerung prägt in eindeutiger Weise den Charakter dieses Tages in Rodenkirchen, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Vergangenheit durch die vielen Besucher gezeigt, die auch ohne parallel stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag ihren Weg in den Stadtteil alleine wegen der Kunst gefunden haben (https://www.koeln- news.com/kunstmeile-rodenkirchen/27192; https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/mein- blatt/koelner-wochenspiegel/rodenkirchen/-musik-trifft-kunst--rund-400-kuenstler-beteiligen-sich- an-der-kunstmeile-30025310?dmcid=sm_em) Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 3. Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.; 05.12.2021; Rodenkirchener Weihnachtstage; Der von der Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen gestellte Antrag wird wie folgt beschrieben: „Bisher fand zu dem Zeitpunkt der Winterzauber statt. Er hatte den Charakter eines Weihnachts- marktes. Es drängten immer wieder Händler von saisonalen Produkten auf das Fest. Da diese Händler immer wieder Grund der Unzufriedenheit waren, entwickelten wir ein Konzept, bei dem ungewollter Kommerz weggelassen wird und das gemeinschaftliche Miteinander aller Bevölke- rungsschichten in den Mittelpunkt gerückt wurde. Der alte Winterzauber war in Rodenkirchen eine Traditionsveranstaltung, die seit 2007 stattfand. Er findet seit vielen Jahren von Donnerstag- Sonntag statt. Am Sonntag um 16.00 Uhr feiern Erwachsene und Kinder im Ort gemeinsam mit ei- nem echten Nikolaus, der auf der Bühne mit den Menschen feiert, weihnachtliche Lieder singt und 5 Geschenke verteilt. Die neue Ausrichtung der Rodenkirchener Weihnachtstage wird an dem zeitlichen Umfang fest halten. Des Weiteren werden unterhaltsame Bestandteile wie der Weihnachtsbaum und ein Eisstock- schiessstand erhalten bleiben. Der Dorfcharakter wird durch die einheitlich gestalteten Weih- nachtsmarktbuden erreicht. Im Jahr 2016 waren an den vier Tagen ca. 6.000 Besucher auf dem Weihnachtsmarkt, davon ca. 2.500 Besucher am Sonntag, belegt. Als Stände werden wir weggehen von kommerziellen Verkaufsständen hin zu Ständen an denen sich verschiedene gesellschaftliche Gruppen, wie Vereine, Abschlussklassen der Schulen und eh- renamtliche Gruppen präsentieren können. Die alte Veranstaltung hat auch seit 2017 ohne verkaufsoffenen Sonntag eine Menge Leute aus den Nachbarveedeln nach Rodenkirchen gezogen, was die Bedeutung der Veranstaltung unter- streicht. Die Besucher finden auf der Bühne zwischen Donnerstag bis Sonntag ein vielseitiges Bühnenprogramm, wie beispielsweise gemeinsames Singen von Weihnachtsliedern. Die Rodenkirchener Schulen oder Kindergärten treten mit musikalischen oder anderen Darbietun- gen auf. Lokale Musikschulen, die Diakonie Michaelshoven und der „Köln-Bewegt e.V.“(Integrative Projekte) stellen regelmäßig Programmpunkte für das vielfältige Bühnenprogramm. Wie auch stets in den letzten Jahren, hat auch bei den neuen Rodenkirchener Wintertagen die Ak- tionsgemeinschaft e.V. mit vielen ehrenamtlich tätigen Vereinen im Stadtbezirk wieder Kooperatio- nen zur Unterstützung der Veranstaltung geschlossen: So sind bei den Wintertagen 2021 wieder die Bürgervereinigung Rodenkirchen mit über 600 Mit- gliedern, der TV Rodenkirchen mit seinen über 3.500 Mitgliedern mit Ständen vor Ort- ebenso sind das Gymnasium Rodenkirchen, die Katholische Grundschule Mainstraße, der evangelische Kin- dergarten, die Music Academy Köln-Süd und die örtlichen Tanzschulen mit Ständen und zum Teil gemeinsamen Hütten, sowie besonders herausragend mit kostenlosen Programmbeiträgen als eh- renamtliche Vereinsträger und -partner der Rodenkirchener Aktionsgemeinschaft e.V. dabei. Das Bühnenprogramm auf dem Maternusplatz findet mit Beteiligung der OGS Mainstraße und der Realschule Köln Godorf statt. Die Hütten und Stände am Weihnachtsmarkt finden unter regelmä- ßiger Beteiligung gemeinnütziger Stände der Rotarier, Lions-Club und der Schnieke-Funken (sozi- ale Integration hilfsbedürftiger Kinder in den Karneval) statt. Außerdem ist die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e V. in den Tagen des Winterzaubers Annahmesteller der Weihnachtspäckchen der Kölner Tafel e.V. Regelmäßig betreiben die Abiturjahrgänge der Rodenkirchener Schulen Verkaufsstände von sai- sonorientierten Produkten zur Finanzierung Ihrer Abiturabschlussfeierlichkeiten. Von vielen Stellen hörten wir, dass das Fehlen dieser Möglichkeiten im vergangenen Coronajahr zur Schieflage in den Feiermodalitäten führte. Weihnachtlicher Bezug und räumliche Ausdehnung werden zudem durch den „Rodenkirchener Krippenweg“ durch von Einzelhändlern bzw. Gewerbetreibenden zentral von der Aktionsgemein- schaft Rodenkirchen zur Verfügung gestellte, ganz individuelle Krippen hervorgehoben. So ist der Rodenkirchener Winterzauber zusätzlich in den o.a. Straßen und Plätzen räumlich ausgedehnt. Hinzu kommen auf den Platz der Rheingalerie noch weitere gastronomische Buden, die den Ge- danken der Wintertage dort thematisch und physisch aufgreifen. Ebenso gibt es im Sommershof weihnachtliche Veranstaltungsflächen mit Glühwein, Krippenver- kauf und Gebäck. Hinzu kommt zusätzlich die Rodenkirchener Weihnachtsbeleuchtung über die gesamte Hauptstra- ße vom nördlichen Ortseingang bis Ortsausgang an der Sürther Straße und auf der Maternusstra- ße vom Rodenkirchener Bahnhof bis zum Sommershof gespannt als zusätzliche räumliche und thematische Klammer der Veranstaltung "Rodenkirchener Wintertage“. Aus Sicht der Verwaltung genügt der beschriebene Anlass, insbesondere vor dem Hintergrund der 6 verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen der Vergangenheit, eben nicht den Anforderungen die erforderlich wären, den grundgesetzlichen Schutz der Sonn- und Feiertage zu verdrängen. Im Jahr 2018 hatte der Rat der Stadt Köln Sonntagsöffnungen für Weihnachtsmärkte in den Stadt- teilen Sürth, Rodenkirchen und Lindenthal genehmigt. Das Verwaltungsgericht Köln hat die ge- nehmigten Sonntagsöffnungen auf Klage der Gewerkschaft ver.di in allen Fällen als rechtswidrig festgestellt, so dass die Sonntagsöffnungen in der Folge aufgehoben werden mussten. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Verwaltungsgericht Köln die kleinen Veedels- weihnachtsmärkte nicht als den Sonntag prägend angesehen hat, so dass eine Verkaufsstellenöff- nung nur noch als Annex hierzu wirken würde. Daran ändert auch nichts, dass die Anlassbeschreibung der Interessengemeinschaft weg vom Weihnachtsmarkt hin zum sogenannten Winterzauber eine redaktionelle Anpassung erhalten hat. Aus den genannten Gründen ist das für den Sachgrund des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW aus Sicht der Verwaltung zu fordernde öffentliche Interesse im Zusammenhang mit örtlichen Festen mit prägender Wirkung nicht ausreichend belegt. Die Angabe weiterer Sachgründe (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2-5 LÖG) genügt für sich alleine nicht, eine Freigabe zu rechtfertigen (s. Urteil Blaulichtmeile, OVG Münster v. 17.07.2019). Der Antrag ist daher nicht genehmigungsfähig. Stadtbezirk 3: 4. Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V., Street Gallery 24.10.2021 Die Street Gallery des Jahres 2021 ist in Umfang und Ausrichtung, Fläche und Besucherzahl gleich der Veranstaltungen der letzten Jahre. Im Jahr 2021 veranstaltet der RLG e.V. bereits zum 23. Mal die Street Gallery in Lindenthal. Für zwei Wochen (vom 24.10. bis 06.11.2021) werden über 50 Geschäfte entlang der Dürener Straße zu kleinen Galerien und Museen. Begleitet werden die Kunstaustellungen in den Schaufenstern und Geschäften am Tag der Eröff- nung von einem großen Rahmenprogramm, das in den letzten beiden Jahren stark gewachsen ist und von den Menschen und Vereinen in Lindenthal mit großer Begeisterung angenommen wird. Am Tag der Eröffnung der Street Gallery am Sonntag, den 24.10.2021 werden neben den Kunstaustellungen in den Schaufenstern und Geschäften folgende Veranstaltungen stattfinden: In Parkbuchten entlang der Dürener Straße sollen Künstler vor ihren Galerien Open-Air Ateliers er- richten und direkt vor Ort zeigen, wie ihre Arbeiten entstehen. Auf den Bürgersteigen werden Performance-Künstler Vorstellungen geben. Zudem wird es wieder eine große Open-Air Ausstellung über Menschen und Vereine aus dem Ve- edel auf dem Karl-Schwering-Platz geben. In diesem Jahr sollen die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Menschen und Gruppierungen im Veedel in Bildern aufgezeigt werden. Es gibt wieder Musik, eine Mal-Aktion und den Speaker’s Corner auf dem Platz vor dem Café Hei- nemann (Dürener Straße/Ecke Hans-Sachs-Straße), und auf dem Rewe Parkplatz (Dürener Stra- ße/Ecke Lindenthalgürtel). Zudem wird geprüft, den Lindenthaler Tierpark miteinzubeziehen. Dann könnte es auf rund 2.000m² Parkfläche eine Open-Air Skulpturenausstellung geben. In der kath. Kirche St. Stephan ist ein Orgelkonzert geplant. Hervorzuheben ist, dass die Ausstellung der Kunstwerke in den Schaufenstern der Ladenlokale er- folgt bzw. von außen durch die Schaufenster zu betrachten ist. Es handelt sich also im wahrsten Sinne des Wortes um eine „Street Gallery“. Dieser Effekt wird durch die Integration des Karl- Schwering-Platzes, der Parkbuchten und des Eingangs zum Stadtwald noch verstärkt. Zu der Veranstaltung wird wieder ein Kunstkatalog erstellt, der bereits in die Stadtbibliothek aufge- nommen wurde. Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des Tages prägen. Die mit ihm verbundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete Rolle ein. Die Kunst im Stadtteil 7 steht an diesem Tage absolut im Vordergrund. Der Anlass ist aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 5. ISK Carrée e.V., 24.10.2021; 19. Kunstmeile „Kunst im Carrée“ Die ISK Carrée e.V. stellt hier den Antrag auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags am 24.10.2021 mit der nachfolgenden Begründung. Am Sonntag, den 24. Oktober 2021 wird die Kunst im Carrée mit einem Rahmenprogramm und der Vernissage im Caritaszentrum Köln-Sülz eröffnet. Das künstlerische Thema in diesem Jahr lautet: „Viva Colonia“ In diesem Jahr veranstaltet die ISK Carrée e. V. bereits zum 19. Mal die jährlich stattfindende Kunstmeile „Kunst im Carrée“ im Veedel Sülz-Klettenberg. Erstmalig führen wir in diesem Jahr die Veranstaltung über zwei Wochen (24.10. bis 06.11. 2021) durch. Für diese Zeit stellen die Künstlerinnen und Künstler in ca. 80 Geschäften und Einrichtun- gen ihre Kunstobjekte aus. Die Vernissage zur Kunst im Carrée findet am 24. Oktober um 11 Uhr im Caritaszentrum auf der Zülpicher Straße statt und soll danach in den Geschäften im gesamten Bezirk des ISK Carrées mit den Hauptgeschäftsstraßen – Berrenrather-, Sülzburg- und Zülpicher Straße und vielen dazwi- schenliegenden Seitenstraßen weitergeführt werden. Hierzu sind die ausstellenden Künstler in den Geschäften und es werden kleine Snacks und Getränke angeboten. Wenn die Wetterlage es zu- lässt, sollen verschiedene Künstler ihre Werke in einer Open-Air-Veranstaltung direkt vor Ort zei- gen. Bei gutem Wetter sollen auf den Bürgersteigen Musikgruppen spielen und Performance-Künstler Vorstellungen bieten. Die Kunstexpertin, Frau Brigitte Hellwig wird an dem Sonntag mehrere Führungen zu den Ausstel- lungsorten durch das Carrée anbieten. Diese werden in den folgenden zwei Wochen an einigen Tagen wiederholt. Auf der Berrenrather Straße 182 wird es im Hinterhof bei „Hins und Kunzt“ einen Künstlermarkt geben. Eine Malaktion für Kinder wird vor der Apotheke am Questerhof, Berrenrather Straße 292 durchge- führt. Zum diesjährigen Thema sind auch unsere beiden Vereine, IG Sülzer Dienstagzoch und Große Sülz-Klettenberger KG, mit eingebunden. Diese werden auf dem Vorplatz der Nikolauskirche musikalisch etwas dazu beisteuern. Der kath. Kindergarten von St. Nikolaus auf der Berrenrather Str. 256 beteiligt sich mit Bildern, die im Pfarrsaal von St. Nikolaus (gleiche Adresse) ausgestellt werden. In der katholischen Kirche, St. Nikolaus wird ein Orgelkonzert zum 11-jährigen Bestehen der nun kompletten Mühleisenorgel stattfinden Anders als die Darstellung der Street Gallery in Lindenthal, wird in Sülz/Klettenberg für die Anlass- veranstaltung die Verkaufsstellenöffnung Voraussetzung für die Durchführbarkeit der selbigen sein. Darauf weist die Antragstellende an den verschiedensten Stellen ihres Antrages hin. Damit sich ein, der Rechtslage und Rechtsprechung, prägender Charakter des Tages überhaupt in Sülz/Klettenberg erkennen lassen kann, hat die Verkaufsstellenöffnung gegenüber der Anlassver- anstaltung wesentlich zurückzutreten. Hier steht sie allerdings nicht genehmigungsfähig im Vor- 8 dergrund. Der Verkaufsstellenöffnung an diesem Tage ist nicht genehmigungsfähig. 6. Interessengemeinschaft Braunsfeld, 07.11.2021, Braunsfelder Martinsmeile; Die Interessengemeinschaft Braunsfeld beantragt für den 07.11.2021 anlässlich der traditionellen Braunsfelder Martinsmeile die Öffnung der Verkaufsstellen. Der Anlass rechtfertigt für sich allein gesehen keine Ladenöffnung, weil ein Anlass, wie ihn § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW fordert, nicht vorliegt. Die Interessengemeinschaft stützt ihren Antrag auf weitere Sachgründe und teilt hierzu mit: „Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4, Nr. 5) stützen. Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefähr- dung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). Auch die Ur- teile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hin- reichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandels- standort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweisbaren Gefährdungssituation. Wie viele der ca. 80 Geschäfte entlang der Aachener Straße aufgrund der Auswirkungen der Corona- Krise nicht überleben werden, wird sich sicher erst Ende 2021/ Anfang 2022 zeigen. Einige Ladenlokale waren kurz vor der Krise gerade erst neu eröffnet worden und die Geschäftsin- haber wurden vom anschließenden Lockdown besonders hart getroffen. Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt sich am Standort Braunsfeld ein Rückgang der Einzelhandelsflächen feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Ein weiterer Indikator, der die Gefährdungssi- tuation für den Einzelhandelsstandort belegt, ist die geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet 50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Damit lassen sich Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld belegen. Eine Kundenfre- quenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen deutlichen Rückgang der Besucherzahlen aus. Die durchschnittliche Besucherzahl/Stunde sank von 745 (2015) auf 497 (2016). Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer Verarmung des Einzelhandelsangebotes, da in den letzten Jahren große Verluste diverser Branchen zu verzeichnen sind. Hierzu gehören: Bekleidung, Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, Haushaltswaren, Spielwaren, diverse Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien, Supermarkt). Dieser Befund deckt sich mit den Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln, wonach es am Standort Braunsfeld zu einem Rückgang an Einzelhandels- betrieben gekommen ist (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016; Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Des Weiteren zeichnet sich eine Konzentration von Branchen ab. So verfügt Braunsfeld im Bereich der beantragten Ladenöffnung derzeit über 12 Friseure, 4 Blumengeschäfte, 4 Bäckereien und 4 Schmuckgeschäfte. Zudem ist eine ungewöhnlich hohe Fluktuation zu verzeichnen (inner- halb von 5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte in einem Ladenlokal). Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot zusätzlich Müngersdorf und anteilig Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im Einzelhan- delskonzept von 2011 geplante Ansiedlung von Einzelhandel auf dem ehemaligen RTL-Gelände in einer Größenordnung von ca. 1.000 qm nicht stattgefunden hat. Stattdessen sind hier durch die Fa. Pandion ausschließlich Wohnungen erstellt worden. Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl von älteren und weniger mobilen Menschen (mehrere Altenheime/Clarenbachstift) für die die woh- nortnahe Versorgung essentiell ist. Der Zuzug junger Familien ergibt sich durch das Neubaugebiet an der Eupener Straße (Park Linnee) und den Baesweiler Hof. Die Martinsmeile ist vor allem auch eine Aktivität, die mehrere Generationen zusammenführen soll. Hierbei sind sowohl das Senioren- netzwerk Braunsfeld als auch Kölsch Hätz starke Unterstützer. Bei der Martinsmeile handelt es sich um eine Marketing-Aktion nicht nur für Braunsfeld sondern auch für die umgebenden Veedel. Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen erheblichen Rückgang der Besu- cherzahl von Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016 aus. Die durchschnittliche Besucherzahl /Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl hat sich durch den Verlust des Wochenmarktes und der großen Postfiliale an zentraler Stelle sowie die Schließung der Kaisers-Filiale (alles in 2017) noch verstärkt. Die angekündigte Schließung weiterer Geschäfte wird die Situation noch weiter ver- schärfen. 9 Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt mit 84,2 deutlich unter 100. Dies bedeutet eine klare Abwanderung von Kaufkraft trotz steigender Einwohnerzahlen (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Auch die Anbindung des Einkaufszentrums in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat die Abwande- rung von Kaufkraft in den letzten Jahren verstärkt. Durch ein Konzept, bestehend aus verkaufsof- fenen Sonntagen, Straßenfesten und weiteren Aktionen möchte die IG Braunsfeld die Attraktivität des Braunsfelder Veedels stärken, die überörtliche Sichtbarkeit für die angrenzenden Stadtteile sowie den Wohlfühlfaktor erhöhen.“ Die Interessengemeinschaft Braunsfeld hat nachgewiesen, dass in Braunsfeld eine besondere ört- liche Problemlage gegeben ist; der Standort Braunsfeld unterliegt einer konkreten und nachweis- baren Gefährdungssituation. Er ist geprägt durch eine im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zu- nehmende Leerstandsituation von Ladenlokalen und einem Rückgang von Einzelhandelsflächen und Einzelhandelsbetrieben. Die vom Rat zu genehmigende Ladenöffnung dient daher dem Sachgrund des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 (Ladenöffnung dient Erhalt, Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhan- delsangebots) und Nr. 4 (Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren) LÖG NRW. Zielrichtung der Sonntagsöffnung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbeimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken sowie im Zusammenwirken mit der Veranstaltung der Martinsmeile ein vielfälti- ges Einzelhandelsangebot zu stärken und den Ortsteil Braunsfeld zu beleben. Die Sonntagsöffnung, die bereits im Jahr 2018 und 2019 stattfand, wurde auch von ver.di als ge- nehmigungsfähig bewertet und in der Folge die Verkaufsstellenöffnung vom Rat genehmigt. ver.di stellte hierzu in der Vergangenheit fest. „Erfreulicherweise bieten die vorgelegten Unterlagen einen guten Überblick und erlauben eine umfassende Einschätzung. Angesichts der geringen ge- planten Verkaufsöffnungen sind an die Begründung geringere Anforderungen als in den vorherigen Ziffern zu stellen. Nach unserer Einschätzung erscheint die geplante Verkaufsöffnung nicht offen- sichtlich rechtswidrig.“ Zuletzt hat der Rat am 06.02.2020 (Verwaltungsvorlage 4022/2019) die Martinsmeile 2020 ge- nehmigt, welche bekanntermaßen durch die Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte. Das öffentliche Interesse wird hier nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4 LÖG NRW begründet und von der Verwaltung als genehmigungsfähig bewertet. Stellungnahmen/ Ergebnis Mit Schreiben vom 04.08.2021 wurde den Institutionen nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW (Gewerkschaf- ten, Kirchen, IHK zu Köln, Handelsverband Aachen - Düren - Köln und der Handwerkskammer zu Köln) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Schreiben vom 13.08.2021 unterstützt die Industrie- und Handelskammer zu Köln die einge- reichten Anträge und die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage (Anlage 7 anonymisiert; Original liegt der Verwaltung vor). Die Industrie und Handelskammer hebt hervor, das der aktuelle Abwägungsprozess zugleich den Blick darauf umfasst, dass für die beantragten Veranstaltungen noch nicht abschließend ist, wel- che Auflagen auf Grundlage der derzeit fortgeschriebenen Schutzvorschriften in der Pandemie- Lage im Herbst/Winter 2021 erlassen werden. Der Handelsverband Aachen-Düren-Köln befürwortet mit Schreiben vom 13.08.2021 die gestellten Anträge der Interessengemeinschaften des Handels (Anlage 8 anonymisiert, Original liegt der Verwaltung vor). Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di spricht sich mit Schreiben vom 13.08.2021 (Anlage 9 ano- 10 nymisiert, Original liegt der Verwaltung vor) gegen die Genehmigung der beantragten Sonntags- öffnungen aus. Weitere Stellungnahmen sind der Verwaltung nicht zugegangen. Fazit Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die als Anlage 1 beigefügte Zweite Ordnungsbe- hördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Stadt Köln zu genehmigen. Die Öffentlichkeit und auch der Kölner Handel haben nach der Lockerung der Einschränkungen der CoronaSchVO mit wenigen Ausnahmen vorbildlich gezeigt, dass Handel und Öffentlichkeit sich auf die weiterhin bestehenden Einschränkungen eingelassen haben und diese nachahmenswert leben. Die Einhaltung der aktuellen Regelungen an den zu genehmigenden Sonntagen, ist obligatorisch und wird von den Antragstellenden, dem Handel und der Öffentlichkeit beachtet werden. Den Vertretenden des Handels ist absolut bewusst, dass eine Veränderung der Pandemielage zur Aufhebung der dann genehmigten Rechtsverordnung führen kann. Hinweis: Die Verwaltungsvorlage konnte aufgrund der verzögerten Antragsstellungen, der gesetzlich vorge- schriebenen Anhörungen und des langwierigen verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfes nicht fristgerecht vorgelegt werden. Die Bezirksvertretungen Innenstadt und Rodenkirchen werden über eine Dringlichkeitsvorlage und die Bezirksvertretung Lindenthal innerhalb der ordentlichen Sitzungsreihenfolge angehört. Anlage 1 Zweite RVO 2021 Anlage 2 Antrag Lindenthal Anlage 3 Sülz/Klettenberg Anlage 4 Antrag Rodenkirchen Anlage 5 Braunsfeld Anlage 6 Kernbereich Innenstadt Anlage 7 Stellungnahme IHK zu Köln Anlage 8 Handelsverband Aachen-Düren-Köln Anlage 9 Stellungnahme ver.di Hinweis: Die Anlagen 3 und 5 werden zur Ressourcenschonung nur im Ratsinformationssystem zur Verfü- gung gestellt.
Beratungsverlauf
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08.11.2021
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2, Genehmigung (DE/EilE). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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