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2023/0223

Auflösung des EB Kulturinstitute

Magistratsvorlage 26.06.2023

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195 Zeichen

Punkt 3: Auflösung des EB Kulturinstitute 
 (V-Nr. 2023/0223) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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4965 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.07.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Amt für Interne Dienste  
Revisionsamt 
Kulturamt 
Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordination  
 
Amt: Finanzverwaltung  
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10.1 10.2 
14 41 308 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0223 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
305 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Auflösung des EB Kulturinstitute  
 
Vorlage vom: 26.06.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Es ist beabsichtigt, den Eigenbetrieb „Kulturinstitute“ zum 31. Dezember 2023 aufzulösen.  
2. Die Kulturverwaltung wird federführend mit der Umsetzung der Maßnahme betraut.  
3. Der Betrieb gewerblicher Art Kulturinstitute bleibt in seinem steuerlichen Umfang 
unverändert. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 12.07.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2023:  
 
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute bietet ein vielfältiges Angebot von kulturellen Veranstaltungen 
und fördert ein breites Spektrum an kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten 
Bereich. 
 
Das Institut Mathildenhöhe, das Museum der Künstlerkolonie Darmstadt (Ernst-Ludwig-Haus), 
das Haus Deiters, das Haus Olbrich, das Haus Glückert, das Literaturhaus, die Akademie für 
Tonkunst, die Halle B (Centralstation), das Multikulturelle Zentrum Bessunger Knabenschule, 
das Georg-Moller-Haus, das Atelierhaus Darmstadt und der Künstlerbahnhof Wixhausen werden 
als ein Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung im 
Sinne des Eigenbetriebsgesetzes und der Bestimmungen der Betriebssatzung für den 
Eigenbetrieb „Kulturinstitute der Stadt Darmstadt“) geführt. Dem Eigenbetrieb obliegt auch die 
Förderung von Literatur, Theater und Musik – Aufgaben, die jedoch ebenfalls im Kulturamt 
verortet sind. 
 
Im Rahmen der fortwährenden Haushaltskonsolidierung werden Einsparpotenziale durch die 
Auflösung mehrerer Doppelstrukturen gesehen. Hauptsächlich ergeben sich diese durch die 
nicht mehr notwendigen Beauftragungen der externen Prüfungen der Jahresabschlüsse sowie 
in Form von Arbeitsentlastung innerhalb der Verwaltung. Synergieeffekte ergeben sich auch im 
Bereich der Leitungen (EB Kulturinstitute und Kulturamt). Die neue Kulturbeauftragte hat 
bereits in der Stellenausschreibung die Aufgabe erhalten, die Kulturverwaltung neu 
aufzustellen.  
Auch die Aufsichtsbehörde weist wiederholt darauf hin, dass aufgrund des Wandels der 
rechtlichen Bestimmungen und durch die Einführung der doppelten Buchführung im 
Haushaltsrecht Eigenbetriebe nicht mehr notwendig sind und bemängelt die zu große Anzahl 
der Eigenbetriebe in Darmstadt. 
 
Der Personalrat, die zuständige Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowie die 
Schwerbehindertenvertretung werden gem. Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG), 
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) und Sozialgesetzbuch (SGB) IX im Vorfeld 
beteiligt. Das Personal soll entsprechend dem jeweiligen Aufgabenprofil in den Kernhaushalt 
und den dortigen Stellenplan übernommen und in den jeweiligen Verwaltungsstellen integriert 
werden. 
Eigenbetrieb Kulturinstitute, Kulturamt, Finanzverwaltung und Amt für Interne Dienste arbeiten 
im Rahmen eines Projektauftrags eng zusammen. Externe Unterstützung ist auf Grund der 
Größe des Eigenbetriebs mit umfangreichem Anlagevermögen unvermeidlich. Die notwendigen 
Haushaltsmittel stehen im Budget der Finanzverwaltung zur Verfügung. Die notwendigen 
Aufgaben sind gemeinsam zu identifizieren, ein Zeitplan ist zu erstellen. 
 
Nach Ende der vorbereitenden Arbeiten wird eine umfassende Vorlage zur Auflösung des 
Eigenbetriebs und zur Aufhebung der Betriebssatzung vorgelegt. 
Der Jahresabschluss 2023 soll zugleich die Schluss- und Auflösungsbilanz des Eigenbetriebes 
sein. 
 
Darmstadt, 27. Juni 2023 
 
Der Dezernent I    Der Dezernent IV 
 
 
 
Hanno Benz     André Schellenberg

Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

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105 Zeichen

Punkt 17: Auflösung des EB Kulturinstitute 
 (V-Nr. 2023/0223) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

2023/0223

4882 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.07.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Amt für Interne Dienste  
Revisionsamt 
Kulturamt 
Rechtsamt - Stadtwirtschafts-
koordination 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0223 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Auflösung des EB Kulturinstitute  
 
Vorlage vom: 26.06.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Es ist beabsichtigt, den Eigenbetrieb „Kulturinstitute“ zum 31. Dezember 2023 aufzulösen.  
2. Die Kulturverwaltung wird federführend mit der Umsetzung der Maßnahme betraut.  
3. Der Betrieb gewerblicher Art Kulturinstitute bleibt in seinem steuerlichen Umfang unverän-
dert. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2023: 
 
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute bietet ein vielfältiges Angebot von kulturellen Veranstaltungen 
und fördert ein breites Spektrum an kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Be-
reich. 
 
Das Institut Mathildenhöhe, das Museum der Künstlerkolonie Darmstadt (Ernst-Ludwig-Haus), 
das Haus Deiters, das Haus Olbrich, das Haus Glückert, das Literaturhaus, die Akademie für 
Tonkunst, die Halle B (Centralstation), das Multikulturelle Zentrum Bessunger Knabenschule, 
das Georg-Moller-Haus, das Atelierhaus Darmstadt und der Künstlerbahnhof Wixhausen wer-
den als ein Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung 
im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes und der Bestimmungen der Betriebssatzung für den Ei-
genbetrieb „Kulturinstitute der Stadt Darmstadt“) geführt. Dem Eigenbetrieb obliegt auch die 
Förderung von Literatur, Theater und Musik – Aufgaben, die jedoch ebenfalls im Kulturamt ver-
ortet sind. 
 
Im Rahmen der fortwährenden Haushaltskonsolidierung werden Einsparpotenziale durch die 
Auflösung mehrerer Doppelstrukturen gesehen. Hauptsächlich ergeben sich diese durch die 
nicht mehr notwendigen Beauftragungen der externen Prüfungen der Jahresabschlüsse sowie 
in Form von Arbeitsentlastung innerhalb der Verwaltung. Synergieeffekte ergeben sich auch im 
Bereich der Leitungen (EB Kulturinstitute und Kulturamt). Die neue Kulturbeauftragte hat be-
reits in der Stellenausschreibung die Aufgabe erhalten, die Kulturverwaltung neu aufzustellen.  
Auch die Aufsichtsbehörde weist wiederholt darauf hin, dass aufgrund des Wandels der rechtli-
chen Bestimmungen und durch die Einführung der doppelten Buchführung im Haushaltsrecht 
Eigenbetriebe nicht mehr notwendig sind und bemängelt die zu große Anzahl der Eigenbe-
triebe in Darmstadt. 
 
Der Personalrat, die zuständige Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowie die Schwerbe-
hindertenvertretung werden gem. Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG), Hessisches 
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) und Sozialgesetzbuch (SGB) IX im Vorfeld beteiligt. Das Per-
sonal soll entsprechend dem jeweiligen Aufgabenprofil in den Kernhaushalt und den dortigen 
Stellenplan übernommen und in den jeweiligen Verwaltungsstellen integriert werden.  
Eigenbetrieb Kulturinstitute, Kulturamt, Finanzverwaltung und Amt für Interne Dienste arbeiten 
im Rahmen eines Projektauftrags eng zusammen. Externe Unterstützung ist auf Grund der 
Größe des Eigenbetriebs mit umfangreichem Anlagevermögen unvermeidlich. Die notwendigen 
Haushaltsmittel stehen im Budget der Finanzverwaltung zur Verfügung. Die notwendigen Auf-
gaben sind gemeinsam zu identifizieren, ein Zeitplan ist zu erstellen. 
 
Nach Ende der vorbereitenden Arbeiten wird eine umfassende Vorlage zur Auflösung des Eigen-
betriebs und zur Aufhebung der Betriebssatzung vorgelegt. 
Der Jahresabschluss 2023 soll zugleich die Schluss- und Auflösungsbilanz des Eigenbetriebes 
sein. 
 
Darmstadt, 27. Juni 2023 
 
Der Dezernent I    Der Dezernent IV 
 
 
 
Hanno Benz     André Schellenberg 
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

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Punkt 4: Auflösung des EB Kulturinstitute 
 (V-Nr. 2023/0223) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 17
TOP 4
TOP 305
TOP 3

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0223
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.06.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00