2023/0223
Auflösung des EB Kulturinstitute
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Punkt 3: Auflösung des EB Kulturinstitute (V-Nr. 2023/0223) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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4965 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.07.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt für Interne Dienste
Revisionsamt
Kulturamt
Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordination
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10.1 10.2
14 41 308
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0223
Magistratsbeschluss -Nr.
305
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Auflösung des EB Kulturinstitute
Vorlage vom: 26.06.2023
Beschlussvorschlag :
1. Es ist beabsichtigt, den Eigenbetrieb „Kulturinstitute“ zum 31. Dezember 2023 aufzulösen.
2. Die Kulturverwaltung wird federführend mit der Umsetzung der Maßnahme betraut.
3. Der Betrieb gewerblicher Art Kulturinstitute bleibt in seinem steuerlichen Umfang
unverändert.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 12.07.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2023:
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute bietet ein vielfältiges Angebot von kulturellen Veranstaltungen
und fördert ein breites Spektrum an kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten
Bereich.
Das Institut Mathildenhöhe, das Museum der Künstlerkolonie Darmstadt (Ernst-Ludwig-Haus),
das Haus Deiters, das Haus Olbrich, das Haus Glückert, das Literaturhaus, die Akademie für
Tonkunst, die Halle B (Centralstation), das Multikulturelle Zentrum Bessunger Knabenschule,
das Georg-Moller-Haus, das Atelierhaus Darmstadt und der Künstlerbahnhof Wixhausen werden
als ein Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung im
Sinne des Eigenbetriebsgesetzes und der Bestimmungen der Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb „Kulturinstitute der Stadt Darmstadt“) geführt. Dem Eigenbetrieb obliegt auch die
Förderung von Literatur, Theater und Musik – Aufgaben, die jedoch ebenfalls im Kulturamt
verortet sind.
Im Rahmen der fortwährenden Haushaltskonsolidierung werden Einsparpotenziale durch die
Auflösung mehrerer Doppelstrukturen gesehen. Hauptsächlich ergeben sich diese durch die
nicht mehr notwendigen Beauftragungen der externen Prüfungen der Jahresabschlüsse sowie
in Form von Arbeitsentlastung innerhalb der Verwaltung. Synergieeffekte ergeben sich auch im
Bereich der Leitungen (EB Kulturinstitute und Kulturamt). Die neue Kulturbeauftragte hat
bereits in der Stellenausschreibung die Aufgabe erhalten, die Kulturverwaltung neu
aufzustellen.
Auch die Aufsichtsbehörde weist wiederholt darauf hin, dass aufgrund des Wandels der
rechtlichen Bestimmungen und durch die Einführung der doppelten Buchführung im
Haushaltsrecht Eigenbetriebe nicht mehr notwendig sind und bemängelt die zu große Anzahl
der Eigenbetriebe in Darmstadt.
Der Personalrat, die zuständige Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowie die
Schwerbehindertenvertretung werden gem. Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG),
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) und Sozialgesetzbuch (SGB) IX im Vorfeld
beteiligt. Das Personal soll entsprechend dem jeweiligen Aufgabenprofil in den Kernhaushalt
und den dortigen Stellenplan übernommen und in den jeweiligen Verwaltungsstellen integriert
werden.
Eigenbetrieb Kulturinstitute, Kulturamt, Finanzverwaltung und Amt für Interne Dienste arbeiten
im Rahmen eines Projektauftrags eng zusammen. Externe Unterstützung ist auf Grund der
Größe des Eigenbetriebs mit umfangreichem Anlagevermögen unvermeidlich. Die notwendigen
Haushaltsmittel stehen im Budget der Finanzverwaltung zur Verfügung. Die notwendigen
Aufgaben sind gemeinsam zu identifizieren, ein Zeitplan ist zu erstellen.
Nach Ende der vorbereitenden Arbeiten wird eine umfassende Vorlage zur Auflösung des
Eigenbetriebs und zur Aufhebung der Betriebssatzung vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2023 soll zugleich die Schluss- und Auflösungsbilanz des Eigenbetriebes
sein.
Darmstadt, 27. Juni 2023
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 4
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Punkt 17: Auflösung des EB Kulturinstitute (V-Nr. 2023/0223) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
2023/0223
4882 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.07.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt für Interne Dienste
Revisionsamt
Kulturamt
Rechtsamt - Stadtwirtschafts-
koordination
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0223
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Auflösung des EB Kulturinstitute
Vorlage vom: 26.06.2023
Beschlussvorschlag :
1. Es ist beabsichtigt, den Eigenbetrieb „Kulturinstitute“ zum 31. Dezember 2023 aufzulösen.
2. Die Kulturverwaltung wird federführend mit der Umsetzung der Maßnahme betraut.
3. Der Betrieb gewerblicher Art Kulturinstitute bleibt in seinem steuerlichen Umfang unverän-
dert.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2023:
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute bietet ein vielfältiges Angebot von kulturellen Veranstaltungen
und fördert ein breites Spektrum an kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Be-
reich.
Das Institut Mathildenhöhe, das Museum der Künstlerkolonie Darmstadt (Ernst-Ludwig-Haus),
das Haus Deiters, das Haus Olbrich, das Haus Glückert, das Literaturhaus, die Akademie für
Tonkunst, die Halle B (Centralstation), das Multikulturelle Zentrum Bessunger Knabenschule,
das Georg-Moller-Haus, das Atelierhaus Darmstadt und der Künstlerbahnhof Wixhausen wer-
den als ein Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung
im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes und der Bestimmungen der Betriebssatzung für den Ei-
genbetrieb „Kulturinstitute der Stadt Darmstadt“) geführt. Dem Eigenbetrieb obliegt auch die
Förderung von Literatur, Theater und Musik – Aufgaben, die jedoch ebenfalls im Kulturamt ver-
ortet sind.
Im Rahmen der fortwährenden Haushaltskonsolidierung werden Einsparpotenziale durch die
Auflösung mehrerer Doppelstrukturen gesehen. Hauptsächlich ergeben sich diese durch die
nicht mehr notwendigen Beauftragungen der externen Prüfungen der Jahresabschlüsse sowie
in Form von Arbeitsentlastung innerhalb der Verwaltung. Synergieeffekte ergeben sich auch im
Bereich der Leitungen (EB Kulturinstitute und Kulturamt). Die neue Kulturbeauftragte hat be-
reits in der Stellenausschreibung die Aufgabe erhalten, die Kulturverwaltung neu aufzustellen.
Auch die Aufsichtsbehörde weist wiederholt darauf hin, dass aufgrund des Wandels der rechtli-
chen Bestimmungen und durch die Einführung der doppelten Buchführung im Haushaltsrecht
Eigenbetriebe nicht mehr notwendig sind und bemängelt die zu große Anzahl der Eigenbe-
triebe in Darmstadt.
Der Personalrat, die zuständige Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowie die Schwerbe-
hindertenvertretung werden gem. Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG), Hessisches
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) und Sozialgesetzbuch (SGB) IX im Vorfeld beteiligt. Das Per-
sonal soll entsprechend dem jeweiligen Aufgabenprofil in den Kernhaushalt und den dortigen
Stellenplan übernommen und in den jeweiligen Verwaltungsstellen integriert werden.
Eigenbetrieb Kulturinstitute, Kulturamt, Finanzverwaltung und Amt für Interne Dienste arbeiten
im Rahmen eines Projektauftrags eng zusammen. Externe Unterstützung ist auf Grund der
Größe des Eigenbetriebs mit umfangreichem Anlagevermögen unvermeidlich. Die notwendigen
Haushaltsmittel stehen im Budget der Finanzverwaltung zur Verfügung. Die notwendigen Auf-
gaben sind gemeinsam zu identifizieren, ein Zeitplan ist zu erstellen.
Nach Ende der vorbereitenden Arbeiten wird eine umfassende Vorlage zur Auflösung des Eigen-
betriebs und zur Aufhebung der Betriebssatzung vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2023 soll zugleich die Schluss- und Auflösungsbilanz des Eigenbetriebes
sein.
Darmstadt, 27. Juni 2023
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 3
175 Zeichen
Punkt 4: Auflösung des EB Kulturinstitute (V-Nr. 2023/0223) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0223
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.06.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00