2012/0440
Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2012/0440
6894 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
15.11.2012
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V Dezernat I
Dezernat IV
Rechtsamt
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat V
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2012/0440
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Finanzierung des sozi alen Wohnungsbaus in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 13.11.2012
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stimmt dem Programm zur Schaffung von Sozialbindungen durch Wohnungsneubau und
im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen im sozial geförderten Wohnungsbau zu.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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2
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3
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.11.2012
Im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt unterliegen derzeit rund 5.400 Wohnungen einer
Sozialbindung. Es handelt sich dabei um Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert sind und
als Gegenleistung für diese Förderung einer Belegungsbindung und einer Mietpreisbindung
unterliegen. Durch planmäßige Tilgung der öffentlichen Mittel werden bis zum Jahr 2025 etwa 1.300
Sozialwohnungen aus den Bindungen fallen, so dass der Bestand ohne den Neubau von
Sozialwohnungen auf nur noch 4.100 sinken würde.
Nach der Stadtwirtschaftsstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen die Unternehmen des
Stadtkonzerns nach Möglichkeit mit ihren Produkten der Daseinsvorsorge zur sozialen Stabilität der
Wissenschaftsstadt Darmstadt beitragen. Dazu zählt ausdrücklich auch das Angebot von Wohnungen
für sozial Benachteiligte. Die bauverein AG ist innerhalb der Stadtwirtschaft der Wissenschaftsstadt
Darmstadt das prägende Unternehmen für das Geschäftsfeld Immobilien. An der bauverein AG ist die
HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit 79,41%, die
bauverein AG selbst mit 8,72%, die HEAG Südhessische Energie AG (HSE) mit 6,01% und die
Wissenschaftsstadt Darmstadt mit 5,86% beteiligt. Bei der bauverein AG wurde das zukünftige
Angebot von geförderten Sozialwohnungen explizit als strategische Hauptstoßrichtung der
Gesellschaft in der Stadtwirtschaftsstrategie verabschiedet.
Um dem Rückgang von Sozialwohnungen entgegenzuwirken, beabsichtigt die Wissenschaftsstadt
Darmstadt – gemeinsam mit der bauverein AG – ein Programm zur Schaffung von Sozialbindungen
aufzulegen. Zweck dieses Programms ist die Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100
Belegungs- und Mietbindungen pro Jahr zu Gunsten der Stadt zur Wohnungsversorgung wirtschaftlich
und sozial benachteiligter Menschen. Diese Bindungen sollen u. a. durch den Neubau von
Wohnungen, aber auch im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden sowie
die Bindung von Bestandswohnungen entstehen.
Daher wurde bei der bauverein AG in Abstimmung mit dem Beteiligungsmanagement der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG) und dem Sozialdezernat nach einem Weg gesucht, wie die
Bindung von Sozialwohnungen realisiert werden kann.
Es wird folgende Vorgehensweise für die Bindung von Neubauwohnungen sowie zu modernisierende
Bestandsobjekte vorgeschlagen:
Nach den Förderrichtlinien zur sozialen Wohnraumförderung des Hessischen Ministeriums für
Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 22. Dezember 2008 setzt die Bereitstellung von
zinsgünstigen Baudarlehen voraus, dass sich auch die Gemeinde angemessen an der Finanzierung
beteiligt. Mit der kommunalen Beteiligung kann sich die Gemeinde Belegungsrecht nach § 26 Abs. 2
WoFG sichern. Die kommunale Finanzierungsbeteiligung ist in Abhängigkeit der Miethöhe und der
Wirtschaftlichkeitsberechnung frei zwischen dem Wohnungsunternehmen und der Stadt zu
vereinbaren. Die Höhe des zur Erreichung einer Wirtschaftlichkeit notwendigen Zuschusses beläuft
sich derzeit auf 40.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, bei einer Zielmiete von derzeit
monatlich 5,80 EUR/m² Wohnfläche. Im Falle der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen beläuft
sich die erforderliche kommunale Finanzierungsbeteiligung auf derzeit 25.000 EUR.
Nach der derzeitigen Planung der bauverein AG können in den Jahren 2013 bis 2020 800
Sozialwohnungen zur Verfügung gestellt werden. Für die neu zu errichtenden und zu
modernisierenden Sozialwohnungen wäre nach der Planung der bauverein AG für die Jahre 2013 bis
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2020 eine kommunale Finanzierungsbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt von
durchschnittlich rd. 2.230.000 EUR jährlich erforderlich. Bei diesem Betrag wird unterstellt, dass im
vorgenannten Zeitraum von acht Jahren 301 Bindungen (á 40.000 Euro je Wohnung) durch Neubau
und 232 Bindungen (á 25.000 Euro je Wohnung) im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen
entstehen. Darüber hinaus kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt Belegungsrechte für
Bestandsobjekte von der bauverein AG erwerben.
Die kommunale Finanzierungsbeteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei Projekten im sozialen
Mietwohnungsbau soll künftig durch höheres Eigenkapital der bauverein AG ersetzt werden.
Dies soll durch die Bildung einer für den sozialen Wohnungsbau zweckgebundenen Rücklage in Höhe
von durchschnittlich 2.230.000 EUR p.a. durch den Vorstand und den Aufsichtsrat der bauverein AG
erfolgen. Der Anteil dieser zweckgebundenen Rücklage im Verhältnis zum gesamt Jahresüberschuss
des jeweiligen Geschäftsjahres der Bauverein AG wird vom Aufsichtsrat der Bauverein AG
beschlossen.
Die thesaurierten Gewinne werden schrittweise aufgelöst, um das Ziel der Wissenschaftsstadt
Darmstadt die Erhöhung des Bestands an Sozialwohnungen zu erreichen. Die Belegungsrechte für
die Sozialwohnungen stehen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu. Diese Vorgehensweise wurde
seitens der bauverein AG bereits mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung abgestimmt. Das Ministerium hat mit Schreiben vom 11.10.2012 sein
Einverständnis zu diesem Vorgehen erklärt. Damit ist die Förderfähigkeit der Projekte durch die
geänderte Finanzierungsbeteiligung möglich.
Diese Vorgehensweise ist für den Ankauf von Belegungsrechten aus dem Bestand nicht möglich. Um
diese Maßnahme umsetzen zu können, werden weiterhin Mittel aus dem städtischen Haushalt zur
Verfügung gestellt.
13.11.2012
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
i . V .
Jochen Partsch Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Oberbürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0440
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.11.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00