3025/2023
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betr. "Stillegung Wasserwerk Westhoven" (AN/1675/2023)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2887 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/572 Vorlagen-Nummer 20.09.2023 3025/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.09.2023 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betr. "Stillegung Wasserwerk Westhoven" (AN/1675/2023) 1. Was sind die Beweggründe der Schließung? 2. In welchem Zusammenhang steht die Stilllegung mit dem beabsichtigten Autobahn- ausbau? 3. Was bedeutet die Schließung für die Trinkwasserversorgung der rechtsrheinischen Be- völkerung? 4. Wann wurde die Aufgabe des Wasserwerks den Kölner Ratsgremien mitgeteilt? 5. Was geschieht in Zukunft mit dem denkmalgeschützten Gebäudeensemble und wie können die außerschulischen Angebote erhalten bleiben? Antwort der Verwaltung (Beantwortung der RheinEnergie): 1. Das Wasserwerk Westhoven wurde nicht stillgelegt oder aufgegeben, sondern in sei- ner ursprünglichen Form außer Betrieb gesetzt und anlagenseitig zu einer bidirektiona- len Druckerhöhungsanlage (DEA) weiterentwickelt. Die Wassergewinnung über die Brunnen am Standort ist mit dem Ziel eines übergeordnet möglichst effizienten Be- triebs aktuell ausgesetzt. Die Druckerhöhungsanlage ist steuerungstechnisches Herz- stück der neu geschaffenen Düker-Kopplung des links- und rechtsrheinischen Trink- wassernetzes. Der Standort steht damit nicht zur Disposition und bleibt erhalten. Die Aussage zu der differenzierten Betrachtung der Standorte Hochkirchen und West- hoven im Zuge der Abstimmung zur Autobahnerweiterung folgt der Tatsache, dass die Gewinnungsanlage Hochkirchen während der avisierten Baumaßnahme notwendiger- weise in Betrieb ist, die Gewinnungsanlage Westhoven aber ruht. 2. Das Vorgehen steht in keinem Zusammenhang zum angesprochenen Autobahnaus- bau. Die Planungen zur Entwicklung des Standorts Westhoven gehen bereits auf vor 2015 zurück. Zum damaligen Zeitpunkt lagen der RheinEnergie keinerlei Kenntnisse zu geplanten Autobahnerweiterungen vor. 3. Die rechtsrheinische Bevölkerung erhält seit jeher ein Mischwasser aus den rechts- rheinischen Wasserwerken in unterschiedlichen Proportionen in Abhängigkeit von der übergeordneten Abnahmesituation. Aktuell erfolgt die Versorgung über die Werke Hö- henhaus, Erker Mühle und Zündorf. Eine Notversorgung existiert zudem über den Dü- ker aus dem linksrheinischen Köln. 4. RheinEnergie hat die zuständigen Aufsichtsbehörden und Ämter der Stadt fortlaufend seit 2015 über die genannten Anpassungen informiert, so z.B. die Bezirksregierung Köln am 18.04.2016 und das Gesundheitsamt der Stadt Köln am 07.02.2018. 2 5. Das denkmalgeschützte Gebäudeensemble ist Teil des weiter betriebenen Standorts zur Wasserversorgung und bleibt entsprechend bestehen. Auch das außerschulische Angebot der Wasserschule am Standort Westhoven bleibt unverändert bestehen. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3025/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 20.09.2023
- Erstellt
- 19.09.2023 16:21