Mandari Insight

1433/2025

Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und -Zollstock

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.07.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 15.2

Anlage 9_Erläuterungstext

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 a) Dringlichkeitsbegründung Ausschuss zu 1433-2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 12_Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 30.06.2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Gesamtplanungsgebiet mit Abgrenzung Teilbebauungspläne

· application/pdf

Ansehen

Anlage 11_Stellungnahme der Verwaltung zu AN_1006_2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Öffentlichkeit §3.1 BauGB schriftlich

· application/pdf

Ansehen

Anlage 10_Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 1 26.06.2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 b) Dringlichkeitsbegründung Rat zu 1433-2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Öffentlichkeit §3.1 BauGB Abendveranstaltung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss_Version StEA

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 d) Lageplan Teilabschnitt Gleisdreieck bis Vorgebirgstraße

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 b) Lageplan Teilabschnitt Bonner Straße bis zum Rhein

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 a) Gesamtplan Vorentwurf Innerer Grüngürtel

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5_ Stellungnahm. frühzeit. Bet. Behörd. TöB §4.1 BauGB

· application/pdf

Ansehen

Anlage_13_Neuer Beschlussvorschlag der Verwaltung 25.08.2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8_Niederschrift der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Geltungsbereich Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 c) Lageplan Teilabschnitt Vorgebirgsstraße bis zur Bonner Straße

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Vesion Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 9_Erläuterungstext

100278 Zeichen

Seite 1 von 28 
A N L A G E 9 
Erläuterungstext 
zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln-Bayenthal, -Raderberg, -Zollstock, -
Neustadt-Süd“ 
1. Anlass und Ziel der Planung
1.1. Anlass und Ziel für die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes „Parkstadt Süd“ ist die Aufstellung mehrere Bebau-
ungspläne erforderlich. Planungsrechtliches Ziel des Gesamtprojektes ist es, den Inneren Grüngürtel 
bis an den Rhein zu führen und ein neues Stadtquartier südlich des Grüngürtels zu entwickeln. 
Dieses Ziel wird auch bereits im „Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln“ verortet. Mit Beschluss 
vom 5. Mai 2009 nahm der Rat den städtebaulichen Masterplan Innenstadt als grundsätzliche Hand-
lungsempfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige Einwicklung der Innenstadt an. 
Im Masterplan ist der Innere Grüngürtel einer von sieben Interventionsrä umen (V 5681/2008). Für 
den hier zu betrachtenden Planungsraum sieht der Masterplan im Bereich des Großmarktareals die 
Fortführung des Inneren Grüngürtels bis an den Rhein vor. Das freiwerdende Großmarktareal ist ge-
mäß dem Masterplan Impulsgeber für die la ngfristige letzte große städtebauliche Entwicklung der 
linksrheinischen Innenstadthälfte. „Auf einer Fläche von etwa 50 ha besteht nicht nur die Chance für 
eine städtebauliche Erweiterung der Südstadt, sondern auch für eine erste große Etappe des Grün-
gürtels auf seinem Weg an das südliche Innenstadtufer. Nicht nur die Aufwertung und Sicherung der 
Grünanlagen der Innenstadt si nd oberste Gebote ökologischer Freiraumplanung, sondern auch die 
Vernetzung der großen Freiräume untereinander“ (Der Masterplan für Köln, Seite 95, Greven Verlag 
Kölln GmbH, 2009).  
Am 20. September 2012 beschloss der Rat der Stadt Köln darüber hinaus das Entwicklungskonzept 
südliche Innenstadt-Erweiterung (ESIE) als Entwicklungsplanung für die räumliche Neuordnung des 
Gebietes (V 3799/2011). Auch dieses sieht als e rste Zielsetzung dabei die Fortführung des Inneren 
Grüngürtels unter Entfall des Großmarktes mit einer angemessenen  durchschnittlichen Breite von 
rund 150 m, wo dies möglich ist, bis zum Rhein vor. Die Sanierungssatzung wurde am 10. April 2018 
vom Bundesverwaltungsgericht aufgrund von Ermittlungsfehlern für unwirksam erklärt.  
Nach der umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Durchführung eines kooperativen 
Verfahrens im Jahr 2015 folgte in den Jahren von 2016 bis 2019 die integrierte Planung der Fachäm-
ter, aus der grundlegende planerische Aussagen und Angaben des Gesamtprojektes „Parkstadt Süd“ 
hervorgehen (V 1250/2018).  
Das Gesamtprojekt der „Parkstadt Süd“ liegt linksrheinisch in unmittelbarer Arrondierung der Kölner 
Innenstadt in den Bezirken Rodenkirchen, Lindenthal und Innenstadt und umfasst die nördlichen Be-
reiche der Stadtteile Zollstock (Bezirkssportanlage), Raderberg (ehemaliger Güterbahnhof und Groß-
marktgelände), Bayenthal (ehemalige Dombrauerei) und Sülz sowie südliche Bereiche des Stadtteils 
Neustadt-Süd.  
Durch die beabsichtigte Verlagerung des Großmarktes (Nutzung bis Ende 2025), die 2007 durch den 
Rat der Stadt Köln beschlossen wurde (V 3898/2007) und das gleichzeitige Auslaufen bahnspezifi-
scher Nutzungen auf dem Güterbahnhof Bonntor eröffnet sich im Bereich westlich der Bonner Straße 
die städtebauliche Chance zur Neuordnung und Entwicklung einer innerstädtischen Konversionsflä-
che. Eingeleitet wurde dieser Strukturwandel bereits durch die Aufgabe des ehemaligen KVB -Be-

Seite 2 von 28 
 
triebshofes an der Koblenzer Straße und des Gewerbestandortes Dombrauerei beidseitig der Alte-
burger Straße. Die wesentlichen, beiderseits der Bonner Straße gelegenen Entwicklungsflächen des 
Areals eröffnen die Chance, einen neuen und vielfältigen Stadtraum im Stadtgefüge zu entwickeln. 
Übergeordnetes Planungsziel ist dabei die Entwicklung eines nachhalti gen und zukunftsfähigen 
Stadtquartiers verbunden mit der Fortführung des „Inneren Grüngürtels“ bis zum Rhein. Mit der Park-
stadt Süd soll ein urbanes Stadtquartiers aus vielfältigen Wohnungsangeboten, sozialer Infrastruktur 
sowie Einzelhandel, Büros und Dienstleistungen entstehen. Die Vollendung des „Inneren Grüngür-
tels“ wird darüber hinaus als Verbindung der Stadtteile Bayenthal, Raderberg, Zollstock, Sülz und der 
Neustadt-Süd verstanden.  
Der Teilbebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel“ hat dabei insbeson-
dere die Vollendung des „Inneren Grüngürtels“ zum Ziel. 
Der bestehende „Innere Grüngürtel“ beruht auf einem 1919 durchgeführten Wettbewerb, der vom 
damaligen Hamburger Oberbaudirektor Fritz Schumacher gewonnen wurde. Der Entwurf sah einen 
zusammenhängenden Grüngürtel vor, der sich in eine Abfolge gestalteter Grünräume gliederte und 
annähernd die gesamte Innenstadt umspannte. Nachdem Schumacher 1920 Stadtbaurat der Stadt 
Köln wurde, konnten weite Teile der Planung umgesetzt werden. 1924 war der Grüngürtel auf einer 
Gesamtfläche von 85 Hektar bis auf wenige Veränderungen der Planung vollendet. 
Unter Oberbürgermeister Konrad Adenauer entwickelte Fritz Schumacher 1923 einen Generalbebau-
ungsplan für das gesamte Stadtgebiet, in dem das Ideal einer strukturreichen und organischen Stadt-
gestalt mit umfangreichen Grünflächen für die Bewohner einfließen konnte. Mit dem Generalbebau-
ungsplan, den man heute als Stadtentwicklungs - oder Flächennutzungsplan bezeichnen würde, er-
hielt Köln zum ersten Mal eine langfristige städtebaulich-freiräumliche Entwicklungskonzeption. Ob-
wohl im Zweiten Weltkrieg weite Teile des „Inneren Grüngürtels“ zerstört wurden, blieb dieser in seiner 
Grundstruktur erhalten. Allerdings fanden in der Nachkriegszeit umfangreiche Überformungen durch 
andere Nutzungen statt. Ein großer Teil der Trümmermassen aus der Innenstadt wurde durch  Auf-
schüttung von Hügeln im „Inneren Grüngürtel“ untergebracht; der innere Grüngürtel verlor in vielen 
Bereichen seine städtebauliche Fassung und Freiraumfunktion. In Teilen sind nur noch Fra gmente 
des inneren Grüngürtels vorhanden.  
Durch die Umgestaltung in den 1950er Jahren konnte der innere Grüngürtel in Teilen als ein durch-
gängiges Grünband mit großen offenen Wiesenflächen gestaltet werden, die im Sinne der Kölner 
Volksparktradition Raum für vielfältige Nutzungsaktivitäten bieten. 
Der „Innere Grüngürtel“, als zusammenhängendes Grünband vom Rhein bis zur Luxemburger Straße, 
ist heute die größte Grünfläche in der Kölner Innenstadt. Aufgrund seiner Lage zwischen dem Stadt-
zentrum und den angrenzenden Stadtteilen hat der „Innere Grüngürtel“ eine bedeutende Funktion in 
der Gliederung und Durchlüftung des ansonsten stark verdichteten Stadtkörpers. Gleichzeitig ist der 
„Innere Grüngürtel“ Ausgangspunkt und zentrales Element des gesamtstädtischen Grünsystems. Er 
nimmt als Freiraum für die Bewohner*innen der Innenstadt und der angrenzenden Stadtteile, die hier 
vielfältige Möglichkeiten zur Erholung und individueller Entfaltung im Grünen find en, eine herausra-
gende Stellung ein. Seine heutige gestalterische und funktionale Bedeutung sowie seine historische 
Relevanz für die Stadtentwicklung Kölns begründen seine Eintragung in die Kölner Denkmalliste. Die 
gleichzeitige Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet weist auf die Bedeutung des zusammenhän-
genden Grünzuges für Flora und Fauna und den Naturhaushalt in der Stadtlandschaft hin. 
Neben der vorgenannten freiraumplanerischen Zielsetzung ist auch die Schaffung von dringend be-
nötigtem Wohnungsbau in der wachsenden Stadt Köln ein wichtiges Planungsziel. In dem vom Rat 
am 11.02.2014 beschlossenen „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ (StEK Wohnen) ergibt sich im 
Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 ein Bedarf von insgesamt rund 52 .100 Wohneinheiten (WE), 
davon 9.550 WE in Ein- und Zweifamilienhäusern und 42.550 WE in Mehrfamilienhäusern. Auf Grund-
lage von neuen städtischen Bevölkerungsprognosen ist bis 2029 sogar nun von einem Gesamtwoh-
nungsbedarf von rund 66.000 WE auszugehen. Damit werden in den nächsten 15 Jahren rund 14.000

Seite 3 von 28 
 
Wohnungen mehr benötigt als im StEK Wohnen bislang angenommen. Hierfür werden separate Be-
bauungsplanverfahren für die Teilbereiche Bildungslandschaft, Marktstadt, Parkstadt und Koblenzer 
Straße durchgeführt. 
Neben dem übergeordneten Planungsziel der Fortführung des „Inneren Grüngürtels“ bis zum Rhein 
ist demnach auch die Schaffung von neuem Wohnraum und von Arbeitsplätzen sowie die Stärkung 
der Bildungslandschaft Zielsetzung des Gesamtprojektes. 
 
1.2. Verfahren 
Bereits am 24.11.2015 haben die Oberbürgermeisterin und die Vorsitzende des Stadtentwicklungs-
ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
als Dringlichkeitsentscheidung den Beschluss gefasst, dass der Stadtentwicklungsausschuss nach 
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt, einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen.  
Für einen Teilbereich zwischen der Sechtemer Straße sowie der Bonner  Straße erfolgte bereits am 
08.06.2022 der Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67424/03. Dieses 
Vorhaben (das sogenannte SechtM) befindet sich seit 2022 in Umsetzung 
Darüber hinaus wurde für den Teilbereich des sogenannten „Sportpark Süd“ bereits im Herbst 2020 
eine Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt und am 03.09.2020 durch den Stadtentwick-
lungsausschuss der Beschluss zur Aufstellung eines Teilbebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst (2167/2020).  
Für die weiteren Bereiche der Parkstadt Süd wurde im Zeitraum vom 21.05. 2024 bis einschließlich 
03.07.2024 eine gemeinsame Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Bei diesem Betei-
ligungsschritt wurde beachtet, dass im Vergleich zum Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses 
aus 2015 Bereiche im Westen des Plangebiets (Bereiche um die Rudolf -Amelunxen-Straße), Be-
standsbereiche im Osten, das Bestandsgebäude Bon ner Straße 145 bis 175 / Koblenzer Straße 14 
sowie die südlich daran angren zenden Bereiche, Bereiche des Vorgebirgsparks sowie das Südsta-
dion nicht Teil der Beteiligung gemäß §  4 Abs. 1 BauGB waren, da für diese Bereiche kein Planbe-
dürfnis besteht.  
Nach der Durführung der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt nun eine Trenn ung in fünf 
Teilbereiche, für die jeweils ein eigenständiger Bebauungsplan aufgebaut wird. Hierbei handelt es 
sich um die Teilbereiche: 
- Innerer Grüngürtel 
- Bildungslandschaft 
- Koblenzer Straße (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67420/08) 
- Marktstadt 
- Parkstadt 
Hinzu kommt zur Umsetzung der Parkstadt Süd noch der oben genannte Bebauungsplan „Sportpark 
Süd“ und der bereits rechtskräftige Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67424/03. 
Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf den Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Park-
stadt Süd – Innerer Grüngürtel“.  
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
2.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel“ umfasst einen Bereich 
von circa 463.012 qm und liegt größtenteils in den Stadtteilen Zollstock, Raderberg und Bayenthal. 
Das Flurstück 296 (Gemarkung Köln, Flur 41) nördlich der Bahngleise , das Flurstück 893/129  (Ge-
markung Köln, Flur 41) sowie Teilbereiche des Flurstücks 345 (Gemarkung Köln, Flur 42) der vorhan-
denen Straße „Eifelwall“ (in diesem Bereich eine Fahrradstraße)  liegen im Stadtteil Neustadt -Süd. 
Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch die nördlichen Grenzen der Bahnflächen  mit dem

Seite 4 von 28 
 
vorgenannten Ergänzungsflurstück 296 sowie einem Teilbereich der bestehenden Straße „Eifelwall“ 
sowie im Osten durch den Rhein. Im Süden begrenzen die zukünftigen Grenzen der Bebauungspläne 
„Bildungslandschaft“, „Koblenzer Straße“, „Marktstadt“, „Parkstadt“ und „Sportpark Süd“ das Plange-
biet des „Inneren Grüngürtel“. Die Abgrenzungen gehen auf den vorliegenden Entwurf zurück . Im 
Westen liegt die bestehende Bebauung im Bereich des Höninger Weges  (Haus Nr. 1-18) im soge-
nannten Gleisdreieck noch innerhalb des Plangebietes. Hier bildet die Nord-Süd-verlaufende 
Bahntrasse die Grenze des Bebauungsplanes. Im Nordwesten liegen Teile des Gleisdreiecks mit 
weiteren Einzelgrundstücken ebenfalls im Geltungsbereich. 
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel“ 
ist der nachstehenden Abbildung 1 zu entnehmen.  
 
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel“ 
Folgende Grundstücke liegen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Parkstadt 
Süd – Innerer Grüngürtel“: 
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 56/1, 57/1, 57/4, 1143, 1157 (tlw.), 1158 (tlw.), 
1232 (tlw.), 1356, 1364 (tlw.), 1365 (tlw.), 1366, 1367 (tlw.), 1368, 1373, 1374, 1375, 1380, 
1381, 1382, 1401 (tlw.), 1419 (tlw.), 1432 (tlw.), 1434 (tlw.), 1721 (tlw.), 1756, 1757, 1798, 
1799 (tlw.), 1803, 1804, 1805, 1826, 1827, 1829, 1830, 1833, 1853, 1854, 1855 (tlw.), 1935, 
1936, 2054 (tlw.), 2026 (tlw.),  2059, 2060,  6108/55 (tlw.), 6997/103, 7000/86, 7004/86, 
7006/86 
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstücke  2127, 2205, 2206, 2237, 2238, 2277, 2278, 
2279, 2337, 2339 (tlw.), 2340, 2341, 2342, 2346, 2347, 2348, 2349, 2350, 2351, 2429, 2430, 
2431, 2432, 2433 (tlw.), 2434 (tlw.), 2435, 2577, 2578, 2628 (tlw.) und 2631 (tlw.) 
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstücke 131/1, 332, 784, 792, 871 (tlw.), 928, 929, 934, 
1240, 1254, 1255, 1256, 1276, 1277, 1278 (tlw.), 1294 (tlw.), 1315, 1321 (tlw.), 1327, 1328, 
1329, 1330, 1393, 1394, 1431, 1458, 1547, 1549, 1560, 1561, 1562 (tlw.), 1563, 1595 (tlw.), 
1598, 1614, 1615, 1617, 1621, 1630, 1631, 1665 (tlw.), 1666 (tlw.), 1668, 1669, 1670 (tlw.),

Seite 5 von 28 
 
1673, 1674, 1675, 1676, 1677, 1678, 1686, 1688, 1689, 1690 (tlw.), 1695 (tlw.), 1706, 1707, 
1717, 1718, 1955/40, 1956/39 und 2288/4 
- Gemarkung Köln, Flur 40, Flurstück 1898/62 
- Gemarkung Köln, Flur 41, Flurstücke 296 und 893/129 
- Gemarkung Köln, Flur 42, Flurstück 345 (tlw.) 
Hinzukommen die derzeit bahngewidmeten Flächen:  
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 1825, 1828, 1934, 1937, 4474/110, 4475/110 
(tlw.), 4476/110 (tlw.), 6993/86 und 6995/86, 
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstücke 2283 und 2576,  
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstücke 785, 786, 791, 794, 795, 1253, 1622, 1683 
(tlw.), 1687 und 1705 sowie 
- Gemarkung Köln, Flur 41, Flurstücke 894/205 und 896/129. 
Im weiteren Verfahren ist abzustimmen, ob der überwiegende Teil der Flächen für Bahnanlagen aus 
dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. des Teilbebauungsplanes „Innerer Grüngürtel“ her-
auszunehmen ist, da auf Flächen für Bahnanlagen keine Festsetzungsmöglichkeiten bestehen.  Die 
geplanten Untertunnelungen etc. sind demnach über Verwaltungsvereinbarungen zu sichern.  
2.2. Vorhandene Baustruktur und derzeitige Nutzung 
2.2.1. Motorisierter Individualverkehr 
Das Plangebiet ist gut für den motorisierten Individualverkehr erschlossen. Dieses erfolgt insbeson-
dere über folgende übergeordnete Straßen (Hauptstraßen oder Hauptverkehrszüge): 
 mehrere Radialstraßen in Nord-Süd-Richtung: 
o Höninger Weg (ca. 7.000 Kfz/24 h im Bestand) 
o Vorgebirgsstraße (ca. 27.000 Kfz/24 h im Bestand) 
o Bonner Straße (ca. 17.000 Kfz/24 h im Bestand) 
o Rheinuferstraße (ca. 45.000 Kfz/24 h im Bestand) 
 eine Tangentialstraße in Ost-West-Richtung: 
o „Zweiter Kölner Straßenring“ (Schönhauser Straße, Marktstraße, Bischofsweg, Am Vorge-
birgstor, Pohligstraße, Weißhausstraße, Universitätsstraße; ca. 12.000-20.000 Kfz/24 h im 
Bestand) 
Bezüglich der Ost-West-Verbindung fällt in der Netzstruktur der Versatz zwischen dem Bischofsweg 
und der Straße Am Vorgebirgstor auf. Des Weiteren kreuzt die Alteburger Straße das Plangebiet in 
Nord-Südrichtung, welche jedoch zu den vier vorstehend genannten Radialstraßen in der Bedeutung 
untergeordnet ist.  
2.2.2. Baustruktur und Nutzung im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ wird im Norden 
durch die vorhandenen Bahntrassen der Deutschen Bahn geprägt. Diese Trasse führt vom Bahnhof 
Köln Süd in Richtung Südbrücke, welche sowohl vom Regional- wie Fern- und Güterverkehr genutzt 
wird. Zukünftig sollen hier zwei weitere S-Bahn-Gleise entlang der heutigen Trasse ergänzt werden. 
Zurzeit wird untersucht, ob diese auf der nördlichen oder südlichen Seite der vorhandenen Trassen 
ergänzt werden sollen. Ggf. werden hierfür weitere Flächen benötigt. Im Bereich der Bonner Straße 
soll es eine neue S-Bahn-Haltestelle geben.

Seite 6 von 28 
 
Westlich des Plangebietes verläuft zusätzlich die Bahntrasse von Köln über Hürth, Brühl und Born-
heim in Richtung Bonn , welche ebenfalls vom R egional- wie Fern- und Güterverkehr genutzt wird. 
Sämtliche Bahntrassen bleiben in Zukunft erhalten. 
Im Westen des Geltungsbereiches durchquert der Höninger Weg das Plangebiet. Neben den Flächen 
für den motorisierten Individualverkehr befindet sich hier auch eine Stadtbahntrasse (Linie 12). West-
lich und östlich des Höninger Weges befindet sich innerhalb des sogenannten Gleisdreieckes ein 
heterogenes Gewerbegebiet. Hier befindet sich u. a. ein Pannenservice, eine Tankstelle, eine Drive 
Charging Station, ein Swingerclub, ein Reifenhändler und eine Moschee. Des Weiteren liegt ein Teil-
bereich der Straße „Eifelwall“ im Plangebiet, welche hier als Fahrradstraße fungiert, sowie eine derzeit 
nicht betretbare Brach-/Grünfläche (Flurstücksnummer 1598, Gemarkung Köln, Flur 56). 
Südlich der Bahntrasse von Hürth kommend in Richtung Südbrücke befindet sich entlang des Vorge-
birgsglacisweg ein weiteres heterogenes Gewerbegebiet, indem sich u.a. ein Tanzcafé bzw. ein wei-
terer Tanzverein, ein Unternehmen für Raumkonzepte, ein Umzugsunternehmen und ein Malerbe-
trieb angesiedelt haben. Daran schließt sich im Osten ein Bereich an, welcher kleingärtnerisch genutzt 
wird. Südlich dieses Gewerbegebietes befindet sich eine mit Bäumen bewachsenen Fläche.  
Nordöstlich des Südstadions, wel ches nicht im Plangebiet selbst liegt, befindet sich innerhalb des 
Plangebietes ein Bikepolo-Platz, welcher auch zum Basketball - und Fußballspielen genutzt werden 
kann. Dieser ist von einer Baumkulisse umgeben.  
Südöstlich des Bikepolo-Platzes befindet sich ein Tierheim innerhalb des Plangebietes.  
Der sich östlich anschließende Bereich zwischen Vorgebirgsglacisweg und Vorgebirgsstraße ist ak-
tuell durch eine Unterkunft für Geflüchtete belegt. Davor wurde die Fläche als Veranstaltungsfläche 
(z. B. Kölschfest am Südstadion, Kölner Hüttengaudi, Kölner Oktoberfest) und für regelmäßige Floh-
märkte genutzt.  
Nördlich vom Bischofsweg befinden sich mit u. a. einem Hotel, einem Theaterensemble, einem Me-
dizinzentrum, einem Bildungsbetrieb und einer Schauspielschule wei tere gewerbliche Nutzungen. 
Südlich des Bischofsweges befindet sich die „Raderberger Brache“, welche in einem geringen Teil im 
äußersten Nordwesten innerhalb des Geltungsbereiches liegt. Hierbei handelt es sich um ein ge-
schützten Landschaftsbestandteil.  
Östlich der obengenannten Schauspielschule schließt sich das Großmarktgelände mit Bereichen ei-
nes ehemaligen Güterbahnhofs an. Die weit überwiegenden Flächen, welche innerhalb des Teilbe-
reiches des „Inneren Grüngürtels“ liegen, sind bereits freigeräumt. Hier wurden  bzw. werden bereits 
die Zwischennutzungen des Pionierparks angelegt, welche zusammen mit dem in Umsetzung befind-
lichen Sportpionierpark bis zur Umsetzung des eigentlichen „Inneren Grüngürtels“ bereits eine Frei-
raumnutzung und sportliche Betätigung im Plangebiet ermöglichen sollen.  
Der Pionierpark mit einer Größe von rund 40.000 qm wurde zwischen Juni 2021 und September 2022 
errichtet. Am 22. September 2022 wurde der Pionierpark eröffnet. Da der Pionierpark bewusst als 
Zwischennutzung vorgesehen ist, wurde das Gelände nicht grundsätzlich neu gestaltet, sondern die 
vorhandenen Schotterflächen des ehemaligen Güterbahnhofgeländes genutzt und integriert und auf 
die aufwändige Altlastensanierung vorerst verzichtet . Ein Vliesstoff bedeckt den Schotter , darüber 
wurde frische Erde angehäuft und einige Obst- und Nadelbäume gepflanzt. Da die Schotterflächen 
Lebensraum von Eidechsen sind, erfasst die Umsetzung der Parkanlage verschiedene Maßnahmen 
zum Artenschutz. Beispielsweise schützen Steinhaufen und Amphibienzäune  in einem nicht betret-
baren Teilbereich die Tiere und bieten ihnen einen sicheren Rückzugsort.  Sobald der finale Entwurf 
des Inneren Grüngürtels in die Umsetzung geht, wird der Pionierpark wieder zurückgebaut. Die Nach-
haltigkeit steht dabei im Vordergrund. Alle eingesetzten Materialien und Pflanzen sollen vor Ort oder 
auf anderen Grünflächen wieder ihren Platz finden und sollen weitgehend wiederverwendet werden. 
Zudem wird zu diesem Zeitpunkt eine Altlastsanierung der Schotterflächen erfolgen, um das Anlegen 
einer langfristigen Parklandschaft zu ermöglichen.  
Angrenzend an den Pionierpark entsteht als weitere Zwischennutzung der Sportpionierpark mit einer 
Größe von rund 29.000  qm. Die neue Parkfläche grenzt direkt an den bestehenden Pionierpark an

Seite 7 von 28 
 
und wird durch den Bahndamm im Norden, das Großmarktgelände sowie den Recyclinghof im Süden 
und die Bonner Straße im Osten begrenzt. Der Bau startete Anfang Juni 2024. Die Eröffnung soll im 
ersten Halbjahr 2025 erfolgen. Mit dem Sportpionierpark und dem Pionierpark wird eine durchgängige 
Durchwegung vom Bischofsweg bis hin zur Bonner Straße über die z wischengenutzten Freiräume 
ermöglicht. Schwerpunkt der neuen Freifläche bilden unterschiedliche Sportangebote. Neben Tisch-
tennisplatten, einer Streetball-Fläche sowie einem Calisthenics- und Fitnessbereich mit Sportbox ist 
im östlichen Teil des Sportpionierparks auch eine multifunktionale Fläche geplant, die für unterschied-
liche Sport- und Fitnessarten genutzt werden kann. Zusätzlich wird auf der Multifunktionsfläche eine 
Padel-Anlage zu finden sein, die zunächst testweise für eine Saison aufgestellt wird. Im westlichen 
Teil der neuen Parkanlage und damit angrenzend an den Pionierpark, entsteht eine großflächige Ra-
senfläche. Sie dient als freie Sport- und Spielfläche und wird mit Disc-Golf-Stationen und Flächen für 
Speedminton und Slacklining ausgestattet. Ergänzt werden die beiden Bereiche durch weitere Sport-
angebote entlang der Wege, die durch die Parkanlage führen. Sobald der finale Entwurf des Inneren 
Grüngürtels in die Umsetzung geht, wird auch der Sportpionierpark wieder zurückgebaut. Grund dafür 
ist, dass mit der Umsetzung des neuen Grüngürtelabschnitts noch umfangreiche Bodensanierungs - 
und Modellierungsarbeiten notwendig sind, die für die Zwischennutzung noch nicht durchgeführt wer-
den. Dabei steht auch hier die Nachhaltigkeit im Vordergrund. Alle Sportgeräte und Anlagen, die bis 
dahin im Sportpionierpark verwendet wurden, finden im späteren Inneren Grüngürtel eine neue Hei-
mat. Gleiches gilt auch für Bäume, Büsche und weitere Pflanzen. Sie werden soweit möglich ebenfalls 
im späteren – dann vollendeten – Inneren Grüngürtel weiterverwendet. 
Nördlich der Bahnflächen befindet sich noch das Flurstück 296 (Gemarkung Köln, Flur 41) im Gel-
tungsbereich des Inneren Grüngürtels. Hier befindet sich das Berufskolleg Südstadt (Am Bonner Wall) 
sowie ein ca. 110 Stellplätze umfassender Mitarbeiterparkplatz der RheinEnergie. Auf dem Gelände 
befinden sich mehrere Bäume. Im weiteren Verfahren ist zu klären, ob dieses Flurstück für die Ent-
wicklung der Parkstadt Süd zur Verfügung steht und falls ja, ob die Stellplätze entfallen, oder ersetzt 
werden müssen.  
Südlich der geplanten Zwischennutzung des Sportpionierparks befinden sich noch Gebäude und Zu-
fahrtsweges des Großmarktgeländes.  
Die Bonner Straße durchgequert anschließend das Plangebiet von Nord nach Süd. Unterirdisch be-
findet sich hier auch ein e aktuell noch nicht in Betrieb befindliche  Stadtbahntrasse, welche südlich 
des Teilbereichs des „Inneren Grüngürtels“ an die Oberfläche tritt.  
Nördlich der Koblenzer Straße befindet sich erneut gewerbliche Nutzungen im Plangebiet. Insbeson-
dere sind hier zu nennen ein größerer Stellplatz, das Bonntor Center, eine Filmproduktionsfirma sowie 
ein Betrieb zur Herstellung von individualisierten Holzmöbeln. Unterirdisch verläuft in diesem Bereich 
auch eine Stadtbahntrasse (Linie 17), welche von der Bonner Straße in Richtung Rheinufer verläuft. 
Nördlich dieser Trasse befinden sich einige Baumstrukturen. 
Anschließend kreuzt die Alteburger Straße das Plangebiet von Nord nach Süd. Östlich der Alteburger 
Straße befindet sich der Biergarten  Alteburg. Ebenfalls liegen Teile der Abfallwirtschaftsbetriebe in-
nerhalb des Plangebiets des „Inneren Grüngürtel“. Des Weiteren befinden sich geringfügige Teile des 
Wohnhauses Alteburger Straße 143 sowie kleinere Bereiche der Erstaufnahmeeinrichtung Schön-
hauser Straße innerhalb des Teilbereiches.  
Östlich des Biergartens bzw. nördlich der Abfallwirtschaftsbetriebe tritt die Bahntrasse der Linie 17 
innerhalb des Teilbereichs an die Oberfläche und führt nördlich eines Büro- und Verwaltungsgebäu-
des (Gustav-Heinemann-Ufer 54), welches ebenfalls innerhalb des Plangebietes liegt, zur Rheinufer-
straße. Anschließend quert die Stadtbahn die Rheinuferstraße  und gliedert sich in die Bahntrasse 
entlang der Rheinuferstraße ein.  
Teile der Rheinuferstraße sowie des Rheinufers und die Bereiche der Südbrücke bis zur Wasserflä-
che liegen ebenfalls im Geltungsbereich des Teilbereiches „Innerer Grüngürtel“. Das Hochwa sser-
pumpwerk im Süden bildet die südliche Grenze des Teilbereiches des Inneren Grüngürtels und ist 
selbst nicht mehr Teil des Geltungsbereiches.

Seite 8 von 28 
 
2.2.3. Heizwerk Südstadt 
Außerhalb des Plangebietes befindet sich im Norden des Plangebietes das Heizwerk Südstadt der 
Firma RheinEnergie AG (Zugweg 29-31, 50667 Köln). Dabei handelt es sich um ein historisches, aber 
noch aktives Fernwärmewerk. Das Heizwerk Süd produziert als Reserveheizwerk alleinig im Winter 
für die Innenstadt rund 80 MW Fernwärme. Im weiteren Verfahren ist sicherzustellen, dass das Heiz-
werk keine Einschränkungen erfährt. Hierzu werden Aussagen zu Lärm und Luftschadstoffe n erfor-
derlich. Dabei fließt das Heizwerk u.a. als gewerbliche Vorbelastung in die Lärmuntersuchungen mit 
ein.  
2.3. Erschließung 
2.3.1. ÖPNV 
Das Plangebiet ist an mehreren Stellen gut an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs an-
geschlossen. Von West nach Ost geordnet bestehen folgende Anbindungen an das ÖPNV-Netz: 
 Pohligstraße 
o Stadtbahnlinie 12, Richtung Zollstock ↔ Merkenich, 10-Minuten-Takt in der Hauptverkehrs-
zeit (HVZ) 
o Buslinie 142, Richtung Ubierring ↔ Nippes, 10-Minunten bis 20-Minuten-Takt in der HVZ 
je nach Ziel 
 Am Vorgebirgstor 
o Buslinie 142, Richtung Ubierring ↔ Nippes, 10-Minunten bis 20-Minuten-Takt in der HVZ 
je nach Ziel 
 Bonntor  
o Buslinie 106, Richtung Marienburg ↔ Heumarkt, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
 Marktstraße 
o Buslinie 132, Richtung Breslauer Platz ↔ Meschenich, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
o Buslinie 133, Richtung Breslauer Platz ↔ Zollstock, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
 Koblenzer Straße 
o Buslinie 106, Richtung Marienburg ↔ Heumarkt, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
 Schönhauser Straße 
o Stadtbahnlinie 16, Richtung Niehl ↔ Bonn, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
o Stadtbahnlinie 17, Richtung Sürth ↔ Severinstraße, 20-Minuten-Takt in der HVZ 
Über die Haltestelle „Pohligstraße“ sind dabei insbesondere die westlichen Bereiche des Geltungs-
bereiches gut zu erreichen. Die Haltestelle „Am Vorgebirgstor“ liegt südlich des Geltungsbereiches 
an der Vorgebirgsstraße und dient s omit neben der Erschließung des Sportparks Süd auch der Er-
schließung des Teilbereichs Innerer Grüngürtel. Die Haltestelle „Bonntor“ befindet sich im Kreuzungs-
bereich Koblenzer Straße / Bonner Straße und ist somit fußläufig zu erreichen. Die Haltestelle „Kob-
lenzer Straße“ an der Kreuzung Koblenzer Straße / Schönhauser Straße dient insbesondere der Er-
schließung des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Bildungslandschaft“. Die Haltestelle „Schönhau-
ser Straße“ liegt ganz im Osten des Plangebietes und kann für die Erschließung der östlichen Berei-
che des Geltungsbereiches herangezogen werden.  
Die Abdeckung des Plangebietes durch den ÖPNV lässt sich anhand von Haltestelleneinzugsradien 
gemäß dem Nahverkehrsplan abschätzen. Demnach ist die  ÖPNV-Abdeckung im Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel“ als gut zu bewerten. In der Kernstadt gilt 
für Bushaltestellen ein Radius von bis zu 300 m und für Stadtbahnhaltestellen ein Radius von bis zu 
400 m als angemessen.

Seite 9 von 28 
 
Mit der künftigen Nord-Süd Stadtbahn wird unabhängig von der vorstehenden Bewertung im Bereich 
der Bonner Straße eine wesentliche Verbesserung des ÖPNV -Angebots erreicht. Mit den dann hier 
verkehrenden Linien 5 (Arnoldshöhe ↔ Butzweilerhof) und 16 (Niehl ↔ Bonn -Bad Godesberg) ent-
steht eine schnelle und umsteigefreie Verbindung u. a. in Richtung Köln -Innenstadt, -Rodenkirchen 
und zur geplanten P+R-Anlage am Bonner Verteiler. Dabei verkehrt zukünftig die Linie 16 allerdings 
nicht im südlichen Bereich der Bonner Straße, sondern schwängt im Plangebiet auf die heutige Trasse 
am Rheinufer. Die nächstgelegenen Haltestellen sind „Marktstraße“ (oberirdisch) bzw. „Bonner Wall“ 
(unterirdisch). Über die StadtBahn Süd soll die Strecke zukünftig über Rondorf bis nach Meschenich 
weitergeführt werden. 
Des Weiteren ist zukünftig geplant, im Bereich der Bonner Straße eine neue S-Bahnhaltestelle ent-
lang der heutigen Trasse des Regional- und Fernverkehrs zu errichten.  
2.3.2. Fuß- und Radwegeverkehr 
Straßenbegleitende Gehwege sind in fast allen anliegenden Straßenabschnitten (außer auf der Süd-
seite Bischofsweg) vorhanden. Weiterhin liegen selbstständig geführte Gehwege u. a. in der östlichen 
Verlängerung des Vorgebirgsglacisweges, im Bereich der privaten Grünverbindung  zwischen der 
Bonner Straße und der Koblenzer Straße, sowie in einer parallel zu den Bahngleisen geführten Ver-
bindung von der Altenburger Straße zum Friedenspark vor. 
Baulich angelegte Radwege sind entlang der Bonner Straße (südlich der Koblenzer  Straße), der 
Schönhauser Straße (teilweise), Bischofsweg sowie Am Vorgebirgstor vorhanden. Schutzstreifen für 
Radfahrer liegen in der Bonner Straße (nördlich der Koblenzer Straße) sowie im Höninger Weg vor. 
Nördlich des Plangebietes verläuft in Ost -West-Richtung ein Abschnitt des beschilderten Radver-
kehrsnetzes NRW (über Eifelwall, Vorgebirgswall, Bonner Wall, Alteburger Wall, Oberländer Wall und 
Rheinufer). Abseits der Hauptstraßen wird der  Radverkehr im Mischverkehr über Wohnstraßen 
(Tempo 30-Zonen) geführt. Weiterhin ist in Nord-Süd-Richtung eine Radschnellverbindung in Rich-
tung Wesseling geplant. 
2.4. Alternativstandorte 
Der Bedarf für die Neustrukturierung ist durch die kooperative Nutzung sowie das geplante Stadtquar-
tier der Parkstadt Süd, in dem Wohnraum für ca. 7600 zusätzliche B ewohner*innen vorgesehen ist, 
gegeben. Alternative Standorte für die Umplanung bestehen nicht, da es das explizite Ziel des Ge-
samtprojektes der „Parkstadt Süd“ ist, das bestehende Großmarktareal zu einem neuen Stadtquartier 
zu entwickeln und den inneren Grüngürtel im Plangebiet bis zum Rhein zu führen. 
3. Planungsvorgaben 
3.1. Regionalplan  
Im Zuge der Entwicklung der Parkstadt Süd wurde im Rahmen der 219. FNP -Änderung der Stadt 
Köln aufgrund der zukünftigen Funktion des Plangebietes als wichtige Grünverbindung und der Größe 
der Maßnahme eine Regionalplanänderung erforderlich. Der Landesentwicklungsplan (LEP) NRW 
fordert in einem Ziel die Festlegung regionaler Grünzüge. Insbesondere in verdichteten Räumen sind 
regionale Grünzüge darzustellen, um das Zusammenwachsen von Siedlungsräumen zu vermeiden 
und siedlungsnahe Flächen für Erholung, Sport und Freizeit und klimatische Ausgleichswirkungen zu 
sichern.  
Die Regionalplanänderung zur Darstellung eines regionalen Grünzugs im Bereich der „Parkstadt Süd“ 
wurde mit Schreiben der Stadt Köln vom 19. Dezember 2016 bei der Bezirksregierung Köln beantragt. 
Daraufhin hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln in seiner 15. Sitzung am 15.12.2017 d as 
27. Regionalplanänderungsverfahren nach § 19 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW eingeleitet. In 
der 19. Sitzung des Regionalrates am 14.12.2018 wurde die 27. Regionalplanänderung schließlich 
beschlossen. Die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-West-
falen (Nr. 10, S. 222) folgte am 17.05.2019.

Seite 10 von 28 
 
Durch die Änderung in einen ca. 25 ha großen Regionalen Grünzug entfallen eine ca. 14 ha große 
Bahnflächendarstellung sowie eine ca. 11 ha große Darstellung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs 
(ASB). Zum anderen wird dem Ziel einer bedarfsgerechten und flächensparenden Siedlungsentwick-
lung durch die Umwandlung einer zwei Hektar großen Bahnfläche in einen ASB Rechnung getragen. 
Damit ist im geänderten Regionalplan ein neuer Regionaler Gr ünzug zur siedlungsräumlichen Glie-
derung dargestellt worden, der Verbindungsfunktionen für Biotope, Erholungs-, Freizeit- und klimati-
sche Funktionen erfüllt.  
Für den Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ erfolgt die 
Darstellung als „Waldbereich“ mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“. Die weiteren Teilberei-
che der Parkstadt Süd (Bildungslandschaft, Koblenzer Straße sowie Markt- und der Parkstadt) wer-
den als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Darüber hinaus wird die bestehende Stadt-
bahntrasse im Bereich der Rheinuferstraße sowie die im Bau befindliche Stadtbahntrasse in der Bon-
ner Straße als Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr dargestellt. Die 
Rheinuferstraße ist des Weiteren als Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Ver-
kehr dargestellt. 
Die Entwicklung der geplanten Nutzung entspricht somit den Zielen der Regional - und Landespla-
nung. 
3.2. Flächennutzungsplan 
Im Vorfeld der Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung der Parkstadt Süd erfolgte bereits die 219. 
Änderung des Flächennutzungsplanes, welche den überwiegenden Teil des Plangebietes abdeckt. 
Die Bereiche nördlich bzw. westlich des Südstadions sowie die westlichen Bereiche der Bahnflächen 
inklusive des Gleisdreieckes waren nicht Teil der 219. Änderung des Flächennutzungsplanes, da die 
Planungen der Parkstadt Süd in diesen Bereichen den Darstellungen des Flächennutzungsplanes 
entsprachen.  
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 9. November 2021 die 219. Änderung des Flächen-
nutzungsplans im Stadtbezirk Rodenkirchen. Arbeitstitel: “Parkstadt Süd“ in Köln -Zollstock, -Rader-
berg und -Bayenthal beschlossen. Der Änderungsbereich wird begrenzt durch den Verlauf der Bahn-
linie zwischen dem Südbahnhof und der Südbrücke im Norden und der Straße Gustav -Heinemann-
Ufer im Osten. Im Süden verläuft der Änderungsbereich, von Osten nach Westen, von der Schönhau-
ser Straße ausgehend über die Koblenzer Straße bis zum Beginn der Grünanlage,  schließlich über 
die Bonner Straße auf die Marktstraße, den Bischofsweg und von dort auf die Vorgebirgsstraße und 
Am Vorgebirgstor. Dort umschließt das Plangebiet den „Sportpark Süd“ bis an den westlich angren-
zenden Stadionbau des Südstadions heran und führt von dort wiederum angrenzend an das ansäs-
sige Tierheim nach Norden an die Bahnanlage. 
Mit Antrag vom 16. Dezember 2021 wurde der Bezirksregierung Köln die 219. Flächennutzungsplan-
Änderung zur Genehmigung nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8  Baugesetzbuch vor-
gelegt. Die Bezirksregierung Köln erteilte mit Schreiben vom 10. März 2022 die Genehmigung für  
diese Änderung. 
Der nun wirksame Flächennutzungsplan stellt die Bereiche des Inneren Grüngürtels als Grünfläche 
dar. Dabei werden des Weiteren zwei Signets für Spielplätze mit einem  unbestimmten Standort in-
nerhalb des hier zu betrachtenden Plangebietes dargestellt. Die nördlichen Flächen werden als Flä-
che für Bahnanlagen ausgewiesen. 
Der Bischofsweg wird mit seiner geplanten Verlegung im Bereich der Vorgebirgsstraße insgesamt als 
Fläche für Hauptverkehrswege dargestellt.  
Die Entwicklung der geplanten Nutzung entspricht somit den Darstellungen des Flächennutzungspla-
nes der Stadt Köln.

Seite 11 von 28 
 
3.3. Bebauungsplan 
3.3.1. Bebauungspläne innerhalb des Plangebietes 
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Alteburger Straße  
Für Bereiche östlich und westlich der Alteburger Straße zwischen der Schönhauser Straße im Süden 
und den Bahngleisen im Norden besteht ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Altebur-
ger Straße“ (ehemalige Domgärten). Dieser wurde jedoch nicht weiterverfolgt. 
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Bonner Wall in Köln-Neustadt/Süd 
Nördlich der bahngewidmeten Flächen besteht für einen Bereich zwischen der Vorgebirgsstraße und 
den Gebäuden Bonner Wall 17-19 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Bonner Wall in 
Köln-Neustadt/Süd mit einer Bekanntmachung aus November 1995. Das Flurstück 296 (Gemarkung 
Köln, Flur 41) liegt innerhalb der Flächen des Aufstellungsbeschlusses. Für diesen Bereich war, um 
städtebauliche Fehlentwicklungen im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Einzelhandelsnutzung 
auf Gewerbenutzungen zu verhindern, die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich. 
Vorgesehen war die Festsetzung eines Gewerbegebietes südlich des Bonner Walls und eines Misch-
gebietes nördlich des Bonner Walls sowie an der Vorgebirgsstraße. Das Verfahren wurde seit 1995 
nicht weiter betrieben.  
3.3.2. Bebauungspläne angrenzend an das Plangebiet 
Bebauungsplan Nr. 67420/08 Koblenzer Straße 
Angrenzend an das Plangebiet befindet sich der Bebauungsplan Nr. 67420/08 Koblenzer Straße, 
welcher den Bereich zwischen Koblenzer Straße, Bonner Straße und Schönhauser Straße umfasst. 
Für einen nördlichen Teilbereich soll die 1. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werde. Der 
rechtskräftige Bebauungsplan sieht im überplanten Bereich ein Kerngebiet mit einer geschlossenen 
Bauweise fest. Der Bebauungsplan erlaubt dabei Gebäude mit IV, VI und VIII Vollgeschossen. Süd-
lich vom überplanten Bereich schließt sich ein weiteres Bereich des Kerngebiets mit einer zulässigen 
Vollgeschosszahl von VI an. Daran anschließend wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbe-
stimmung - Erholungsanlage / Ballspielplatz – festgesetzt. Weiter südlich werden weitere Kerngebiete 
und allgemeine Wohngebiete festgesetzt. In diesem Kerngebiet ist auch ein Hochpunkt mit bis zu 
XXVI-Vollgeschossen zulässig. 
Bebauungsplan Nr. 68430/02-03 Rheinauhafen 
Im Nordosten des Teilbereiches „Innerer Grüngürtel“ grenzt der Bauungsplan Nr. 68430/02-03 Rhein-
auhafen an das Plangebiet an. Dieser Bebauungsplan beinhaltet die Bereiche nördlich der Südbrücke 
bis hin zum Schokoladenmuseum nördlich der Severinsbrücke. Angrenzend an das Plangebiet wer-
den Wasserflächen im Bereich des Rheins, öffentliche Grünflächen zwischen dem Rhein und der 
Rheinuferstraße sowie öffentliche Verkehrsflächen für die Rheinuferstraße sowie die Stadtbahn fest-
gesetzt. Bis an die Südbrücke heran wird nachrichtlich die denkmalgeschützte Mauer zwischen der 
Rheinuferstraße und der Bahntrasse übernommen.  
Bebauungsplan Nr. 68429/04 
Westlich des Bebauungsplan Nr. 68430/02-03 Rheinauhafen schließt sich angrenzend an die Bahn-
flächen der Bebauungsplan Nr. 68429/04 aus dem Jahr 1976 an. Dieser setzt für die an die Bahn 
angrenzenden Flächen eine öffentliche Grünfläche fest (Friedenspark). Darüber hinaus wird in die-
sem Bereich ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf Kindergarten bzw. ein Baugrundstück für den 
Gemeinbedarf Arbeitsunterkünfte und Lagerraum festgesetzt.  
Bebauungsplan Nr. 6642 Sb2/02 
Weiter westlich zum vorstehenden Bebauungsplan Nr. 68429/04 grenzt der Bebauungsplan Nr. 6642 
Sb2/02 (6742 8/02) aus dem Jahr 1971 an den Geltungsbereich an. Angrenzend an die Bahnflächen 
wird ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Kindergarten) festgesetzt. Daran anschließend wird 
ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Der südwestliche Bereich dieses Bebauungsplanes wurde 
2017 aufgehoben.

Seite 12 von 28 
 
Bebauungsplan Nr. 6742/02 Sicherung des Bezirksteilzentrums Bonner Straße 
Direkt an den Bebauungsplan Nr. 6642 Sb2/02 schließt sich der Bebauungsplan Nr. 6742/02 Siche-
rung des Bezirkteilzentrums Bonner Straße aus dem Jahre 2012 an. Hierbei handelt es sich um einen 
Bebauungsplan, welcher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt worden ist. Ent-
lang der Bebauungen der Bonner Straße wird lediglich den Ausschluss von Unterarten der Vergnü-
gungsstätten und Einzelhandelsbetrieben mit überwiegendem Sex - oder Erotiksortiment („Sex -
Shops“) als textliche Festsetzung geregelt.  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 67424/03 Sechtemer Straße / Bonner Straße 
Zwischen dem Bebauungsplan Nr. 67420/08 Koblenzer Straße und dem Teilbereich „Marktstadt“ liegt 
der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 67424/04 Sechtemer Straße / Bonner Straße. Dieser ist 
der erste Bebauungsplan zur Umsetzung der Parkstadt Süd. Neben öffentlichen Verkehrsflächen für 
die Sechtemer und die Bonner Straße setzt der Bebauungsplan im Süden des Plangebietes ein Ur-
banes Gebiet (MU) fest. Dabei ist ein Hochpunkt mit bis zu XV -Geschosse zulässig. Die weiteren 
Gebäudehöhen liegen zwischen I - (Innenhof) und VIII-Geschosse. Im nördlichen Bereich wird eine 
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung -Parkanlage- außerhalb des Vorhaben - und Er-
schließungsplanes festgesetzt.  
Bebauungsplan „Neubau Justizzentrum in Köln-Sülz“ 
Ganz im Nordwesten an der Rudolf -Amelunxen-Straße besteht ein Einleitungsbeschluss des Stadt-
entwicklungsausschusses vom 05.12.2019 für den Neubau eines Justizzentrums. Am 01.06.2023 hat 
der Stadtentwicklungsausschuss die Weiterführung des Verfahrens beschlossen.  In seiner Sitzung 
am 01.06.2023 hat der Stadtentwicklungsausschuss des Weiteren eine Vergrößerung des Geltungs-
bereiches beschlossen. Dieser Geltungsbereich geht bis zur östlichen Grenze der Rudolf-Amelunxen-
Straße und grenzt somit nahezu an den Geltungsbereich des hier zu betrachtenden Geltungsbereichs 
für die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die Parkstadt Süd an. 
3.4. Besondere Vorkaufsrechtsatzungen 
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet 'Südliche Innenstadterweiterung/Parkstadt 
Süd' in Köln-Bayenthal, -Raderberg, -Zollstock -Sülz nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch 
vom 13. Juni 2018) - Beschlussvorlage: 0963/2018 
3.5. Planfeststellung Nord-Süd Stadtbahn Köln 
Seit den 1990er Jahren verfolgt die Stadt Köln das Ziel einer neuen Nord -Süd Stadtbahn. Mit dem 
Planfeststellungsbeschluss nach Personenbeförderungsgesetz am 30. 04.2002 für den 1. Bauab-
schnitt und dem ebenfalls planfestgestellten 2. Bauabschnitt  wurde der erste formale Schritt abge-
schlossen.  
Die Baumaßnahmen beg annen für den 1. Bauabschnitt Anfang 2004 und für den 2. Bauabschnitt 
Anfang 2009. Mittlerweile sind die Maßnahmen bis auf den Bereich um den Waidmarkt umgesetzt. 
Dabei reicht die 1. Baustufe vom Breslauer Platz bis zur Marktstraße und wird dabei im Wesentlichen 
unterirdisch geführt. Südlich des Kreisverkehrs Bonner Straße, Sechtemer Straße, Koblenzer Straße 
tritt die Trasse an die Oberfläche. Entlang der Bonner Straße verläuft die Trasse somit auch innerhalb 
des Plangebiets. Auch die 2. Baustufe, welche von der Haltestelle Bonner Wall zur Haltestelle Schön-
hauser Straße führt, verläuft innerhalb des Plangebietes. Diese Strecke wird dabei ebenfalls größten-
teils unterirdisch geführt, tritt dann aber östlich der Alteburger Straße an die Oberfläche, sodass die 
Rheinuferstraße höhengleich gequert wird.  
Für den südlichen Bereich der Bonner Straße liegt ein weiterer Planfeststellungbeschluss für den Bau 
der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn von der Haltestelle Marktstraße bis zum Verteilerkreis Süd 
auf der Bonner Straße vom 22.06.2016 vor. Teil dieses Planfeststellungsfahren sind auch die Anpas-
sungen im Bereich der Marktstraße und der Schönhauser Straße.  
Die Belange der Planfeststellung sind im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne zu beachten.

Seite 13 von 28 
 
3.6. Landschaftsplan / Landschaftsschutzgebiete 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsplanes der Stadt Köln. Der Landschaftsplan der Stadt 
Köln stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes  „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ östlich 
der Vorgebirgsstraße im Landschaftsplan größtenteils als Innenbereich dar. Ausgenommen ist hier 
der am Rhein liegende Uferbereich, welcher als Landschaftsschutzgebiet L 13 „Rhein, Rheinauen 
und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen“ festgesetzt wird. 
Die Bereiche, welche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L 13 liegen , werden auch zukünftig 
als Uferbereich genutzt. Hier ist eine Unterführung vom Rheinufer zum zukünftigen Inneren Grüngür-
tel vorgesehen. 
Für die Vorgebirgsstraße sowie die westlich daran angrenzenden Flächen setzt der Landschaftsplan 
überwiegend das Landschaftsschutzgebiet L 17 "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg 
und verbindende Grünzüge" fest. Ausgenommen hiervon sind allerdings  die gewerblich genutzten 
Bereiche nördlich des Vorgebirgsglacisweg, welche nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 
liegen sind. 
Die im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet L 17 festgesetzten Bereiche werden auch zu-
künftig dem Inneren Grüngürtel und somit einer Grünfläche zugeordnet.  
Im Bereich der Verlegung des Bischofswegs greift das Plangebiet in den geschützten Landschafts-
bestandteil LB 2.06 „Brachfläche Raderberg“ ein.  
3.7. Integrierte Planung - Parkstadt Süd 
Im Jahr 2015 wurde für das Projekt Parkstadt Süd ein kooperatives Verfahren durchgeführt, an dem 
fünf Planungsteams teilgenommen haben. Im Ergebnis hat das Begleitgremium empfohlen den Ent-
wurf von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten und Ortner & Ortner Baukunst als Grundlage 
für das weitere Verfahren weiter zu verfolgen. In einem weiteren Schritt ist auf dieser Grundlage die 
Integrierte Planung erstellt worden, die im Februar 2019 beschlossen wurde (V 1250/2018). Die Inte-
grierte Planung konkretisiert den Entwurf aus dem kooperativen Verfahren insbesondere für den städ-
tebaulichen Teil im Bereich der zur Bebauung vorgesehenen Quartiere.  
Für den Inneren Grüngürtel wurde von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten im Jahre 2022 
eine Vorentwurfsplanung in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erar-
beitet. Ein Beschluss für die Weiterplanung steht aktuell noch aus.  
3.8. Denkmalschutz 
3.8.1. Baudenkmäler 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel“ liegt folgendes Ob-
jekt: 
- Allee, Uferpromenade und Geländer des Gustav -Heinemann-Ufers; Rheinuferbegrünung 
nach dem Entwurf 1890/ 1891 von Stadtrat Hermann Josef Stübben, umgesetzt ab 1898, ver-
änderter Wiederaufbau mit Neubepflanzung 1952  
- Südbrücke, Baujahr 1906 bis 1910 (teilweise im Plangebiet) 
- Eisenbahnbrücke Eifelwall, Baujahr 1883 bis 1894 (teilweise im Plangebiet) 
- Eisenbahnbrücke Eifelstraße, Eifelwall, Baujahr 1883 bis 1894 (teilweise im Plangebiet) 
Darüber hinaus befinden sich innerhalb der weiteren Planung der Parkstadt Süd folgende weiteren 
Objekte. 
- Allee Schönhauser Straße, begrünte Verbindung zwischen Rheinufer und Bonner Straße, an-
gelegt um 1900 (entfällt z.T. wegen Umbau des Kreuzungsbereiches Bonner Straße/ Markt-
straße/ Schönhauser Straße) – Teilbereich „Bildungslandschaft“ 
- Koblenzer Straße 65, Arzneimittelfabrik Bolder – Teilbereich „Bildungslandschaft“

Seite 14 von 28 
 
- Marktstraße 6c, Bunker, Architekt: Hans Schumacher, erbaut 1942 (Hochbunker in Kirchen-
form über rechteckigem Grundriss als Tarnung bei Luftangriffen) – Teilbereich „Marktstadt“ 
- Marktstraße 10, Großmarkthalle, Architekt: Theodor Teichen, erbaut 1936 -40; mitsamt de n 
direkt nördlich und südlich anschließenden Annexbauten sowie dem südlich anschließenden 
eingeschossigen Verwaltungstrakt; zugehörig au ch die weiter südlich gelegene historische 
Versteigerungshalle, Baujahr 1937-1940– Teilbereich „Marktstadt“ 
- Sechtemer Straße 5, Fabrikgebäude, Architekten: Prinz & Hammer, erbaut 1924 – Teilbereich 
„Marktstadt“ 
Folgende Objekte, welche unter Denkmalschutz stehen, grenzen an den Planbereich der gesamten 
Parkstadt Süd unmittelbar bzw. mittelbar an: 
- Friedenspark (bis 1985 Hindenburgpark), Historische Verteidigungsanlage am Rheinufer und 
Parkanlage, Entstehungszeit 1914-16 nach dem Entwurf von Fritz Encke, Kriegerdenkmal mit 
Freitreppe von Otto Scheib von 1926 - nördlich angrenzend an den Teilbereich „Innerer Grün-
gürtel“ 
- Südbrücke zwischen Köln -Bayenthal und Köln -Poll sowie die links - und rechtsrheinischen 
Landpfeiler (Widerlager), Entwurf des konstruktiven Gesamtsystems und Bauleitung: Eisen-
bahndirektion Köln (Ingenieur Beermann); architektonische Gestaltung der Widerlager: Franz 
Schwechten, Berlin; Bauplastik: Gotthold Riegelmann, Berlin; Bogen(fachwerk)träger mit Zug-
band, Stahlkonstruktion auf natursteinve rkleideten Betonpfeilern und ebensolchen Widerla-
gern am Kölner und am Poller Ufer, einbahnige zweigleisige Eisenbahnbrücke mit seitlich aus-
kragenden Fußstegen über den Rhein und die rechtsrheinischen Flutwiesen, in zwei konstruk-
tiv unterschiedlichen Abschnitten (Strombrücke/ Vorlandbrücke) erbaut 1906-1910. – nordöst-
lich angrenzend an den Teilbereich „Innerer Grüngürtel“  
- Baum im südlichen Bereich der Grünfläche an der Marktstraße/ Bonner Straße – südlich des 
Teilbereichs „Marktstadt“ 
- Goltsteinstraße 7, Wohnhaus – südlich des Teilbereichs „Bildungslandschaft“ 
- Alteburger Straße 180, Wohnhaus – südlich des Teilbereichs „Bildungslandschaft“ 
- Schönhauser Straße 3b, Garagenanlage m. Wohn- u. Bürohaus - Ehem. Tankstelle – südlich 
des Teilbereichs „Bildungslandschaft“ 
- Vorgebirgsstraße 97; Vorgebirgsstraße 99; Vorgebirgsstraße 101a, Wohnhaus – südwestlich 
des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“  
- Vorgebirgsstraße 22, Wohnhaus – nördlich des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“  
- Bonner Straße 91, Wohn- und Geschäftshaus – nördlich des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“ 
3.8.2. Bodendenkmäler  
Folgende Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen sind im Geltungsbereich des Teilbebau-
ungsplanes Innerer Grüngürtel bekannt:  
- Jungsteinzeitlich bis metallzeitliche Siedlung/ Geländenutzung (5.-1. Jahrtausend v. Chr.), 
1925 Funde bei Erweiterung des Güterbahnhofs Bonntor geborgen. Hier ist im weiteren Ver-
fahren zu klären, ob sich die Fundstelle im Bereich des Geltungsbereiches des Teilbebau-
ungsplanes Innerer Grüngürtel befindet.  
- Römische Staatsstraße Köln – Bonn – Mainz in der Trasse der Bonner Straße, 2003, 2004, 
2014, 2017-2019 bei Bodeneingriffen für die Nord-Süd Stadtbahn erfasst, im Straßenland der 
Bonner Straße als Bodendenkmal Nr. 434 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen  
- Südnekropole der römischen Stadt (1.-4. Jahrhundert n. Chr.) entlang der römischen Staats-
straße, mit einer Ausdehnung von bis zu 200 m beidseitig der Straße

Seite 15 von 28 
 
- Römische Nebenstraße in der Trasse der Alteburger Straße, verband die römische Stadt mit 
dem Stützpunkt der römischen Rheinflotte in Köln-Marienburg  
- Altweg Richtung Brühl/ Euskirchen in der Trasse Sechtemer Straße/ Raderberger Straße, geht 
wahrscheinlich auf eine von der römischen Staatsstraße (heutige Bonner Straße) nach Süd-
westen abzweigende römische Nebenstraße zurück, die bis zum Bau des Großmarktes noch 
als durchgängige Verkehrsverbindung (Alte Brühler Straße, Raderberger Straße) erhalten war  
- Fort ll – Großfürst Nikolaus von Russland, errichtet 1816-1821, oberirdischer Abbruch im Zuge 
der ab 1922 durchgeführten Erweiterung des Güterbahnhofs Bonntor, Teile des unterirdischen 
Baubestandes 2004 im Rahmen des Baus der Nord-Süd Stadtbahn erfasst  
Darüber hinaus sind folgende Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen im Geltungsbereich 
der angrenzenden Teilbebauungspläne der Parkstadt Süd bekannt: 
- Jüdischer Friedhof (1146/ 1163 bis Ende 17. Jahrhundert) und mittelalterliche Richtstätte 
(erste Hinrichtungen 1163 überliefert) im Bereich des „Judenbüchels“, einer ehemaligen na-
türlichen Geländeerhebung westlich Bonner Straße/ Sechtemer Straße, Bezeichnung des Or-
tes in historischen Karten des 19./ frühen 20. Jahrhunderts „Am todten Juden“, 1922 und 1936 
Umbettungen von jüdischen Bestattungen bei Erweiterung des Güterbahnhofs und beim Bau 
des Großmarktes, Erhaltung von jüdischen Gräbern im Plangebiet nicht auszuschließen.  
- Hof in der Nachbarschaft des alten jüdischen Friedhofs (mittelalterlich -frühneuzeitlich), ab 
1697 mit Kapelle, nach Ansicht von 1783 und historischen Karten des 19. Jahrhunderts wahr-
scheinlich südlich der Abzweigung der Sechtemer Straße von der Bonner Straße zu lokalisie-
ren  
Die Ausdehnung und genaue Lage des vorstehend genannten jüdischen Friedhofs ist nicht bekannt. 
Im Rahmen der Integrierten Planung wurde diese im Bereich der Marktstadt verortet. Diese Verortung 
ist jedoch nicht bindend. Demnach könnten jüdische Grabstätten auch außerhalb des bisher ange-
nommen Bereiches liegen und somit auch im Teilbebauungsplan Innerer Grüngürtel. 
Vorstehend aufgeführt sind lediglich die bereits bekannten F undorte von Bodendenkmälern. Es ist 
anzunehmen, das s sich darüber hinaus weitere Bodendenkmäler im Plangebiet befinden, jedoch 
konnten diese aufgrund der bestehenden Nutzung noch nicht lokalisiert und untersucht werden. Zu-
künftig werden im Bereich des Plan gebiets Parkstadt Süd, nach einer Freistellung der Flächen und 
im Vorfeld von Baumaßnahmen archäologischer Untersuchungen durchgeführt werden. Hierfür wer-
den z.B. durch sog. Baggersondagen Suchschürfe angelegt, um Bodendenkmäler zu lokalisieren. 
Dabei wird schichtenweise entsprechend dem Bodenaufbau vorgegangen. 
Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im Bereich der ehemaligen Linie des 
Optischen Telegrafen Berlin-Koblenz liegt. 
3.9. Bahngewidmete Flächen 
Im Norden des Teilbereichs des „Inneren Grüngürtels“ befinden sich folgende bahngewidmete Flä-
chen innerhalb des Geltungsbereiches:  
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 1825, 1828, 1934, 1937, 4474/110, 4475/110 
(tlw.), 4476/110 (tlw.), 6993/86 und 6995/86, 
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstücke 2283 und 2576,  
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstücke 785, 786, 791, 794, 795, 1253, 1622, 1683 
(tlw.), 1687 und 1705 sowie 
- Gemarkung Köln, Flur 41, Flurstücke 894/205 und 896/129. 
Diese Flächen entziehen sich im Bebauungsplanverfahren der Planungsmöglichkeit. Zur Sicherung 
der entsprechenden Vorhaben werden für zwei Teilbereiche des Flurstücks 1683 (Gemarkung Köln-
Rondorf, Flur 56) – Teilbereiche A und B – sowie für zwei Teilbereiche des Flurstücks 1687 (Gemar-
kung Köln-Rondorf, Flur 56) – Teilbereiche C und D – Entwidmungen erforderlich.

Seite 16 von 28 
 
 
Abb. 7: Nach derzeitigem Stand notwendige Entwidmungen 
Im Teilbereich A des Teil-Flurstücks 1683 soll ein neuer Durchgang vom Höninger Weg zum Eifelwall 
umgesetzt werden. Hierfür ist ein Gebäuderückbau erforderlich. Die Fläche beläuft sich auf circa 
449 qm. 
Im Teilbereich B des Teil-Flurstücks 1683 soll eine mögliche Versickerungsfläche für die Deutsche 
Bahn entstehen. Diese soll allerdings aus städtebaulichen Gründen eine Eingrünung erhalten, sodass 
die Fläche mit in den Bebauungsplan aufgenommen wird. Um hier entsprechende Regelungen zur 
Eingrünung treffen zu können wird auch hier eine Entwidmung auf einer Fläche von circa 2.649  qm 
erforderlich.  
Auf dem Teil-Flurstück 1687 sind östlich des Höninger Weges Flächen für „Urban Sports, BMX- und 
Skatepark“ im Teilbereich C vorgesehen. Auf einem weiteren Teilbereich des Flu rstücks 1687 (Teil-
bereich D) nördlich des Vorgebirgsglacisweg (Flurstücks 1458) und östlich des Flurstücks 1615 sind 
öffentliche Grünflächen mit Wegekreuzungen vorgesehen. Der Teilbereich C weist eine Größe von 
circa 2.257 qm und der Teilbereich D eine Größe von circa 3.984 qm auf, welche im weiteren Verfah-
ren entwidmet werden müssen.

Seite 17 von 28 
 
Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB haben so wohl die DB AG wie auch die 
go.Rheinland GmbH einer Entwidmung widersprochen. Im weiteren Verfahren sind daher entspr e-
chende Abstimmungen mit den Unternehmen erforderlich.  
Im Bereich des Flurstücks 1687 (Gemarkung Köln -Rondorf, Flur 56 – nördlich des Teilbereiches D) 
sieht die Planung eine Unterführung der bestehenden Bahngleise vor, um den geplanten Inneren 
Grüngürtel mit dem Volksgarten zu verbinden. Zwischen zwei Gleistrassen ist hier auch eine oberir-
dische Wegeführung mit einer Brücke als Aussichtsplattform vorgesehen.  
Im Bereich der Flurstücke 2576 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53) bzw. 894/205 (Gemarkung Köln, 
Flur 41) sieht das Konzept des Inneren Grüngürtels eine weitere Unterführung der Bahngleise vor.  
Für die beiden geplanten Unterführungen sind außerhalb des Bebauungsplanverfahren Verwaltungs-
vereinbarungen zu treffen, da diese Fläche auch in Zukunft bahngewidmet bleiben müssen und somit 
für diese Flächen im Bebauungsplanverfahren keine konkretisierenden Festsetzungen getroffen wer-
den können.  
Im weiteren Verfahren ist abzustimmen, ob die zukünftig bahngewidmeten Flächen aus dem Gel-
tungsbereich herausgenommen werden.  
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass im südlichen Bereich der bestehenden Bahnflächen eine 
Lärmschutzeinrichtung notwendig wird. Der aktuelle Entwurf sieht diese überwiegend im Bereich der 
bahngewidmeten Flächen vor.  Darüber hinaus sind hier auch Geländemodellierungen und weitere 
Begrünungsmaßnahmen vorgesehen. Dies betrifft insgesamt die Teilbereiche E bis H der nachste-
henden Abbildungen. 
 
Abb. 8: ggf. notwendige Teilentwidmungen im westlichen Bereich (Teilbereich E)

Seite 18 von 28 
 
 
Abb. 9: ggf. notwendige Teilentwidmungen im mittleren Bereich (Teilbereich F) 
 
Abb. 10: ggf. notwendige Teilentwidmungen im östlichen Bereich (Teilbereich G und H) 
Die Teilbereiche umfassen die nachstehenden Flurstücke und weisen gemäß dem derzeitigem Pla-
nungsstand die nachstehenden Flächengrößen auf: 
- Teilbereich E: Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstück 1687 (tlw.) – Größe: ca. 4.326 qm 
- Teilbereich F: Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstück 1705 (tlw.) und Gemarkung Köln-
Rondorf, Flur 53, Flurstück 2576 (tlw.) – Größe: ca. 7.134 qm 
- Teilbereich G: Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1934 (tlw.) – Größe: ca. 4.083 qm 
- Teilbereich H: Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 1828, 1934 (tlw.) und 1937 (tlw.) 
– Größe: ca. 3.832 qm 
Im weiteren Verfahren ist hier die Umsetzung und Sicherung der vorgesehenen Maßnahmen zu klä-
ren, ggf. sind weitere Teilentwidmungen anzustreben. Dabei ist auch zu beachten, dass für die soge-
nannte Westspange und die geplante Führung der S16 (Abzweig ab Gleisdreieck Eifelwall/Höninger 
Weg in Richtung Kölner Osten)  seitens der go.Rheinland GmbH und der DB AG weitere Flächenin-
anspruchnahmen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB angekündigt worden sind, 
ohne diese genauer zu konkretisieren.  Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass in Köln alle 
Flächen der DB InfraGo projektbehaftet sind und nicht veräußert werden können.  
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass am Bahndamm eine Bahnstromfernleitung, die mit 110 kV 
betrieben wird, sowie weitere Bahnstromoberleitungen verlaufen. Es ist zu beachten, dass für den

Seite 19 von 28 
 
grenznahen Bereich zur Bahnanlage ein Schutzabstand von 5 m festgelegt wurde, damit aus der 
Oberleitungsanlage keine Gefährdung in den öffentlichen Bereich getragen wird. 
3.10. Kooperatives Baulandmodell 
Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln als Richt-
linie zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstig-
ten an den Folgekosten beschlossen. Als wesentliches Regelungsinstrument leistet es einen wichti-
gen Beitrag zu den wohnungspolitischen Zielen der Stadt Köln. Mit Beschluss des Rats der Stadt Köln 
vom 04.04.2017 wurde die Fortschreibung des Modells veranlasst und am 10.05.2017 im Amtsblatt 
der Stadt Köln bekanntgemacht. 
Das Modell ist bei allen Vorhaben anzuwenden, für die die verbindliche Bauleitplanung Vorausset-
zung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von Baurecht für 
Wohnzwecke zum Ziel haben. Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet Bauherrinnen und Bau-
herren, Investorinnen und Investoren sowie Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger bei Planvor-
haben, die eine Bebauungsplanung benötigen, unter bestimmten Voraussetzungen bi s zu 30 Pro -
zent der durch den Bebauungsplan geschaffenen Geschossfläche Wohnen im öffentlich geförderten 
Segment zu errichten, vorausgesetzt es entstehen mehr als 20 Wohneinheiten bzw. mehr als 
1.800 qm Geschossfläche Wohnen. 
Mit Umsetzung der Parkstadt Süd wird ein neues Quartier zum Wohnen, Arbeiten und Leben geschaf-
fen. Insgesamt  sind im Gebiet der Parkstadt Süd  circa 3.3 00 neue Wohneinheiten vorgesehen, 
wodurch sich rechnerisch nach den Ansätzen des kooperativen Baulandmodells ein neuer Wohnraum 
für circa 7.590 Menschen ergibt (2,3 EW/WE). Zusätzlich sind circa 4.000 Arbeitsplätzen vorgesehen. 
Damit sind die Voraussetzungen für die Anwendungen des Kooperativen Baulandemodells in seiner 
fortgeschriebenen Fassung gegeben. 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau  
Bei Vorhaben, welche eine Geschossfläche von mindestens 1.800 qm für Wohnzwecke oder mindes-
tens 20 Wohneinheiten vorsehen, sind 30 % der geplanten Geschossfläche für Wohnzwecke im öf-
fentlich geförderten Wohnungsbau zu er richten. Grundlage für die Ermittlung dieses Bedarfs bildet 
die Anzahl durch das Vorhaben zusätzlich geschaffenen Wohneinheiten. Rechengrundlage bildet die 
geplante Geschossfläche Wohnen von 90 qm je Wohnung. Daraus ergibt sich für die Parkstadt Süd 
ein rechnerischer Wert von circa 3.300 neuen Wohneinheiten. Es handelt sich hier um rein rechneri-
sche Werte, nicht um die tatsächlich geplanten bzw. bestehenden Wohneinheiten. 
Soziale Infrastruktur- Kindertagesstätte 
Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell ist der aus der Planung resultierende Mehrbedarf an Kin-
dertagesstätten von den jeweiligen Planbegünstigten entweder durch Errichtung einer entsprechen -
den Kindertagesstätte oder eines gleichwertigen Angebots zu decken. Nach aktuellen Berechnungen 
besteht im Plangebiet Parkstadt Süd insgesamt ein Bedarf von 45 Gruppen, die sich auf mehrere 
Kindertagesstätten verteilen. Die Kindertagesstätten verteilen sich dabei auf die Teilbereiche Markt-
stadt, Parkstadt und Bildungslandschaft.  
Öffentliche Grünflächen 
Darüber hinaus fordert das Kooperative Baulandmodell 10 qm öffentliche Grünfläche pro Einwohner, 
so dass im Plangebiet circa 75.900 qm öffentliche Grünfläche auszuweisen sind. Der Nachweis dieser 
Flächen soll im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ entstehen. 
Öffentliche Spielplatzflächen 
Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell werden pro Einwohner 2 qm an öffentlicher Spielplatzflä-
che erforderlich. Demnach sind insgesamt circa 15.180 qm öffentlichen Spielplatzflächen erforderlich. 
Der Nachweis dieser Flächen soll ebenfalls hauptsächlich im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ entste-
hen.

Seite 20 von 28 
 
Sicherung der Maßnahmen 
Eine Besonderheit des Verfahrens wird sein, dass zur Entwicklung der Parkstadt Süd zukünftig neben 
dem bereits beschlossenen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67424/03 Sechtemer Straße / 
Bonner Straße sechs weitere Bebauungspläne aufgestellt werden sollen. Dabei werden insbesondere 
die Grün- und Spielflächen in überwiegender Mehrheit nicht im Bebauungsplan ausgeglichen, in dem 
die Ansprüche ausgelöst werden, sondern in dem hier zu betrachtenden Bebauungsplan „Parkstadt 
Süd - Innerer Grüngürtel“. Im weiteren Verfahren ist zu klären, wie die entsprechenden Bedarfe zu-
geordnet und gesichert werden.  
3.11. Bodenwertabschreibung 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ werden private und 
städtische Flächen zukünftig mit öffentlichen Grünflächen überplant. Hierdurch kommt es zu einer 
Bodenwertabschreibung, welche im weiteren Verfahren durch das Amt für Liegenschaften, Vermes-
sung und Kataster für die jeweiligen Grundstücke ermittelt wird. In den baulichen genutzten Teilbe-
reichen erfolgen ggf. auch Bodenwertaufwertungen durch die geplanten Festsetzungen von größten-
teils urbanen Gebieten.  
3.12. Hochwasser / Grundhochwasser 
Gemäß den Hochwasserkarten ist der östliche Teil des Teilbereiches Innerer Grüngürtel ( wie der 
Teilbereich der Bildungslandschaft) durch Hochwasser und Grundhochwasser gefährdet.  
3.13. Hubschraubersonderlandeplatz  
Das Plangebiet liegt etwa 1,5 km südöstlich des Hubschraubersonderlandeplatzes an der Uniklinik 
Köln. Der geringste Abstand zu einem der An - und Abflugsektoren beträgt etwa 170 m. Aus zivilen 
Hindernis- und Flugbetriebsgründen bestehen gegen die Planung, auch im Hinblick auf die möglichen 
Hochpunkte in angrenzenden Teilbebauungsplänen mit jeweils bis zu 15 Vollgeschossen keine 
grundsätzlichen Bedenken seitens der Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 26 (Luftverkehr). Aufgrund 
der Lage kann es im Plangebiet zu Lärmbelästigungen durch an - und abfliegende Hubschrauber 
kommen.  
4. Darstellung der planerischen Zielvorgaben 
4.1. Planungs- und Nutzungskonzept 
Die Idee der Vollendung des Inneren Grüngürtels durch Verlängerung des historischen Grüngürtels 
bis zum Rhein bildet das Rückgrat der „Parkstadt Süd“. Die Vollendung des Inneren Grüngürtels 
nimmt eine übergeordnete gesamtstädtische Bedeutung ein. Der Lückenschluss ermöglicht einen 
knapp zehn Kilometer langen durchgehenden Grünverbund, bestehend aus unterschiedlich gestalte-
ten und dimensionierten Grünräumen. Neben einem Angebot an quartiersnahen Erholungsflächen 
bietet er Naherholung für alle Bürger*innen. 
Der Innere Grüngürtel hat zudem ökologische Funktionen, er ist klimawirksam, vernetzt Biotope, bie-
tet Flächen für natu r- und artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen. Die sich aus dem ko-
operativen Baulandmodell ergebenden  circa 75.900 qm öffentlichen Grünflächen und circa 15.180 
qm öffentlichen Spielplatzflächen der angrenzenden verdichteten Baugebiete Parkstadt, Mark tstadt 
und Bildungslandschaft werden hier ebenso untergebracht wie Retentionsflächen zur Niederschlags-
wasserrückhaltung und -versickerung. 
Zur Vertiefung des Ergebnisses der Planung aus dem Kooperativen Verfahren wurde das Büro RMP 
Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten mit der weiteren Planung der Erweiterung des Inneren Grün-
gürtel beauftragt. Die Vorentwurfsplanung , deren Beschluss noch aussteht,  soll als planerische 
Grundlage für den Teilbebauungsplan Innerer Grüngürtel dienen. Die Planung sieht eine Vielzahl un-
terschiedlicher Grünflächen und Freiräume, Sport- und Spielflächen, Rückhalte- und Versickerungs-
flächen sowie Fuß - und Radwegeverbindungen vor. Auch die Urban -Gardening-Flächen des Neu-
Land e.V. sollen dauerhaft in den Inneren Grüngürtel integriert w erden. Für den westlichen Bereich

Seite 21 von 28 
 
des Inneren Grüngürtels sieht die Planung, wie in der Anlage 5a dargestellt, einen sogenannten Sport-
hof vor. Alternativ ist hier auch ein neues Großspielfeld denkbar. Über die zukünftig umzusetzende 
Variante müssen die politischen Gremien der Stadt Köln noch entscheiden. Dies soll im Rahmen der 
Beschlussfassung zur Vorentwurfsplanung des Inneren Grüngürtels erfolgen.  
Ausgewählte Bestandsbauten, wie der Biergarten „Alteburg“ und das Tierheim, welches nördlich an 
den Jean-Löring-Sportpark angrenzt, sollen erhalten bleiben. Die Deutsche Bahn ist direkte Nachba-
rin und von der Planung unmittelbar betroffen. Die Planung aus dem Kooperativen Verfahren s ieht 
zwei Durchstiche durch den Bahndamm vor, die das neue Quartier Parkstadt Süd mit der nördlich 
des Bahndamms gelegenen Neustadt-Süd verbinden sollen. Gemäß der Vorentwurfsplanung ist ein 
Durchstich im westlichen Bereich des Plangebietes nördlich des Südstadions geplant und stellt eine 
Verbindung direkt zum Volksgarten her. Ein zweiter Durchstich ist nördlich des geplanten Quartiers 
Parkstadt geplant und bindet den Grüngürtel an den Zugweg nördlich der Bahntrasse an. 
Eine weitere Besonderheit der Planung stellt die Anbindung des Inneren Grüngürtels an das Rhein-
ufer dar. Hierbei gilt es die als Barriere wirkende Straße Gustav-Heinemann-Ufer zu überwinden unter 
gleichzeitiger Berücksichtigung des Hochwasserschutzes.  Eine Unterführung ist derzeit in Abstim-
mung. 
Am westlichen Ende des Bischofsweges Ecke Vorgebirgstraße soll der Bischofsweg zugunsten der 
Aufweitung des Inneren Grüngürtels nach Süden verlagert werden. Hiervon ist die Raderberger Bra-
che betroffen, die als geschützter Landschaftsbestandteil im Lan dschaftsplan der Stadt Köln einge-
tragen ist. Im westlich gelegenen Gleisdreieck am Eifelwall sind verschiedene sportliche Nutzungen 
(u.a. Pumptrack, Urban Sports, BMX, Skatepark) geplant. Der vorhandene Bike -Polo- und Basket-
ballplatz am Südstadion soll ert üchtigt und in den Grüngürtel integriert werden. Ein Sportband mit 
Bewegungsparcours soll das Sportangebot ergänzen. 
Südlich der Bahntrasse ist – auf Flächen der DB - eine durchgehende Lärmschutzwand in Abstim-
mung. 
4.2. Verkehr 
Eine den im Gesamtgebiet Parkstadt Süd geplanten Nutzungen angemessene verkehrliche Anbin-
dung ist die zentrale Voraussetzung für die Entwicklung des Plangebietes. Die Planungen bauen auf 
einer, im Entwurf vorliegenden, Verkehrsuntersuchung der  BERNARD Gruppe ZT GmbH (vormals  
Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft) auf, die auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes Südliche In-
nenstadterweiterung (ESIE) entstand.  
Nach der oben genannten Verkehrsuntersuchung erzeugen die geplanten Nutzungen im Bereich der 
„Parkstadt Süd“ gegenüber der  heute bestehenden Situation mit dem Großmarkt nach Abzug des 
entfallenden Verkehrs einen effektiven Neuverkehr von rund 6.700 Kfz in 24 Stunden. Faktoren, wie 
eine hohe Nutzungsmischung, attraktive Nahmobilität, eine gute Anbindung an den öffentlichen Per-
sonen-Nahverkehr (ÖPNV) und bewusstes Mobilitätsverhalten der Einwohner *innen gilt es zu för-
dern, um den Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) der künftigen Nutzerinnen und Nutzer 
zu dämpfen. 
Zudem gilt es, einige Mängel, wie beispielsweise einen mangelhaften Radwegeanschluss oder ein-
geschränkte Querungsmöglichkeiten an der Bonner Straße zu beseitigen. Es werden signaltechni-
sche Anpassungen an den Knoten im Verlauf der Vorgebirgsstraße, ein zusätzlicher Knotenarm am 
Kreisverkehr Bonner Straße / Koblenzer Straße zur Erschließung der „Parkstadt Süd“, eine Quer-
schnittsoptimierung zugunsten der Radfahrer in der Schönhauser Straße (verbunden mit Unterbin-
dung des Linksabbiegestroms von der Schönhauser Straße in die Koblenzer Straße), sowie die An-
passung der verkehrsabhängigen Signalschaltung am Knoten Luxemburger Straße/ Weißhausstraße/ 
Universitätsstraße empfohlen. Voraussetzungen für die Leistungsfähigkeit der untersuchten Netzele-
mente sind Entlastungswirkungen im Bestandsverkehr wie die Minderung d er MIV-Anteile aufgrund 
der Nord-Süd-Stadtbahn sowie der Entfall der Verkehrsströme aus dem Großmarktbetrieb. 
In Verbindung mit der Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für das neu entstehende Stadtquartier 
werden die verkehrlichen Aspekte als integraler Bestandteil der Gesamtplanung fortgeschrieben. So

Seite 22 von 28 
 
ist insbesondere für den „Sportpark Süd“ eine angemessene Erschließung zu entwickeln. Das im 
Rahmen des ESIE entstandene Mobilitätskonzept des Büros BSV Büro für Stadt- und Verkehrspla-
nung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH aus dem März 2018 benennt folgende verkehrstechnische As-
pekte in Bezug auf die Erschließung des Plangebietes. Als übergeordnetes Planungsprinzip gilt die 
Nahmobilität. 
Eine Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes und des Verkehrsgutachtens ist zurzeit in Bearbeitung. 
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Das ÖPNV-Konzept der „Parkstadt Süd“ sieht perspektivisch in einer Variante eine Anbindung an das 
bestehende Stadtbahnnetz aus Richtung der Vorgebirgsstraße (Stadtbahnlinie 12) vor. Die Lage ei-
ner Endhaltestelle in der „Parkstadt Süd“ soll in räumlicher Nähe zur bestehenden Haltestelle Markt-
straße umgesetzt werden, um möglichst kurze Wege zum Umsteigen und damit einen attraktiven und 
hohen Fahrgastkomfort zu ermöglichen.  Allerdings liegt für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 
noch kein politischer Beschluss vor, sodass diese Planung noch nicht gefestigt ist. Ein Anschluss an 
die Bonner Straße und die Linie 5 ist nicht geplant, da hier Hochbahnsteige zu m Einsatz kommen. 
Das neue Stadtviertel Parkstadt Süd soll, falls die Variante mit Führung einer Stadtbahnlinie den Vor-
zug erhält, dagegen mit Niederflurbahnen erschlossen werden, deren Haltepunkte ebenerdig integ-
rierbar sind. Bis zur eventuellen Realisierung der neuen Sta dtbahnanbindung ist die Erschließung 
durch einen konventionellen Busverkehr entlang der zu sichernden Stadtbahntrasse mit Durchbin-
dung zur Bonner Straße angedacht. 
Entlang der Bonner Straße ist die 3. Baustufe der Nord -Süd Stadtbahn geplant, die an die obe rirdi-
sche Haltestelle Marktstraße der 1. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn anschließt und in diesem Be-
reich oberirdisch in Mittellage der Bonner Straße verlaufen wird. Die innere Erschließung der „Park-
stadt Süd“ soll durch einen autonomen Bus -Shuttle übernommen werden, der die Zubringerfahrten 
zu den Haltestellen des ÖPNV an der Bonner Straße übernimmt und den neu geplanten S -Bahn-
Haltepunkt (siehe Kapitel 2.3.1) anbindet. 
Bereits heute sind die Stadtbahnlinie 17 an der Haltestelle Bonner Wall sowie die Buslinien 106, 132 
und 133 an den Haltestellen Bonntor und Marktstraße in wenigen Gehminuten aus dem Plangebiet 
erreichbar. Ein Teil der Buslinien wird mit der endgültigen Inbetriebnahme der Nord -Süd Stadtbahn 
durch die Stadtbahnlinie 5 entlang der Bonner Straß e ersetzt, die damit einen zusätzlichen Beitrag 
zur Erschließung durch den ÖPNV leistet. 
Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Das Verkehrskonzept sieht eine abnehmende Intensität des Verkehrs von den Hauptverkehrsstraßen 
über Sammelstraßen hin zu reinen W ohnstraßen vor, um den Anteil an MIV -Fahrten im Quartier so 
gering wie möglich zu halten. Im Rahmen der Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes werden aktuell 
mehrere Varianten zur Unterbringung des ruhenden motorisierten Verkehrs geprüft. Darunter die Un-
terbringung in Tiefgaragen an den Rändern des Plangebietes aber auch die Unterbringung eines Teils 
des ruhenden Verkehrs in oberirdischen Quartiersgaragen.  
Die MIV-Erschließung soll für die Quartiere westlich der Bonner Straße weitestgehend vom beste-
henden Bischofsweg aus über zwei neu zu errichtende Zufahrten in das Quartier erfolgen. Eine durch-
gängige Befahrung der Sechtemer Straße ist nicht vorgesehen. Lediglich für den autonomen Bus -
Shuttle-Service, Busse, Radfahrer, Feuerwehr und ggf. Müllfahrzeuge ist eine durchgängige Befah-
rung angedacht. So wird dem Ansatz des autoarmen Wohnens Rechnung getragen und eine hohe 
Freiraum- und Aufenthaltsqualität geschaffen. Östlich der Bonner Straße wird die vorhandene ver-
kehrliche Infrastruktur genutzt, bestehend aus de r Koblenzer Straße und der Schönhauser Straße. 
Die Alteburger Straße soll zukünftig nur für den ÖPNV, Radverkehr und E -Scooter durchgängig be-
fahrbar sein. 
Fuß- und Radverkehr  
Der Fuß- und Radverkehr verläuft in den Haupt-, Neben- und Ergänzungsrouten innerhalb des Plan-
gebietes überwiegend im Mischprinzip. Darüber hinaus besteht nach Vollendung des Inneren Grün-
gürtels eine sehr gute fußgänger- und radfahrerfreundliche Anbindung an den Rhein, die Innenstadt

Seite 23 von 28 
 
und die angrenzenden Stadtteile. Zu diesem Zweck ist geplant, in Höhe des Zugwegs sowie in Höhe 
des Jean-Löring-Sportparks Durchstiche unter die Gleistrasse für den Fuß- und Radverkehr zu reali-
sieren. 
Weiter gestärkt wird der Radverkehr durch eine geplante Radpendlerroute entlang der nördlich ver-
laufenden Gleistrasse der Deutschen Bahn, womit auch ein Beitrag zur Umweltentlastung geleistet 
wird. Zurzeit wird noch geprüft, welche Variante der Trassenführung (nördlich oder südlich des Bahn-
dammes) zum Einsatz kommen soll.  Im geplanten Mobilitätshaus, das südlich der Großmarkthalle 
vorgesehen ist, sowie an verschiedenen im Plangebiet verteilten Mobilitätsstationen sollen zusätzlich 
Sammelanlagen für Fahrräder untergebracht werden. Die konkrete Verortung ist Teil der Aufgaben-
stellung der Fortschreibung des M obilitätskonzeptes. Die Verbindung zwischen Markthalle und der 
Bonner Straße ist dem Fußgängerverkehr vorbehalten. So sollen insgesamt ein engmaschiges We-
genetz und eine lückenlose Verbindung der unterschiedlichen Mobilitätsarten entstehen. 
5. Auswirkungen der Planung 
5.1. Umweltprüfung  
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch 
(BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse 
werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt.  
5.2. Arten- und Biotopschutz  
Für das Plangebiet wurde im Zuge der 219. Änderung des Flächennutzungsplanes „Parkstadt – Süd 
in Köln – Raderberg“ eine Artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (ASPI) erarbeitet (D. Liebert Büro 
für Freiraumplanung, Stand 16.11.2020). Diese zeigt auf, welches Artenspektrum im Plangebiet zu 
erwarten ist und identifiziert mögliche Konflikte bei Umsetzung der Planung.  
Zudem wurde im Rahmen der Umsetzung des temporär gestalteten Pionierparks  (im zentralen Teil 
des Geltungsbereichs „Innerer Grüngürtel“) eine Artenschutzrechtliche Prüfung („ASP Parkstadt Süd 
– Pionierpark / Köln-Raderberg“, D. Liebert Büro für Freiraumplanung, Stand 03.02.2021) für die rund 
40.000 Quadratmeter große Fläche zwischen dem Großmarktgelände, der Vorgebirgsstraße und dem 
Bahndamm erarbeitet.  
Für die im Plangebiet vorhandenen Nutzungsstrukturen wurde das Vorkommen folgender Arten be-
schrieben:  
Die auf dem Großmarktgelände vorhandenen Gebäude, welche teilweise innerhal b des Teilbebau-
ungsplans „Innerer Grüngürtel“ liegen, bieten an den Fassaden und Dachvorbauten mannigfache po-
tenzielle Nistplatzangebote, so dass an zahlreichen Dachvorbauten sowie in Nischen oder Spalten 
(teils auch Bauschäden) Fortpflanzungsstätten von g ebäudebrütenden Vogelarten nachgewiesen 
wurden. Darunter auch ein deutlich gehäuftes Vorkommen von Haussperlingen (evtl. Kolonie). Die 
denkmalgeschützte Markthalle auf dem Großmarkt, außerhalb des Geltungsbereichs des Bebau-
ungsplanes Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel, beherbergt sowohl an der Südost-, als auch an der 
Südwestfassade Fortpflanzungsstätten der Mehlschwalbe. Innerhalb der Gehölzstrukturen konnten 
Fortpflanzungsstätten von Freibrütern (Vogelarten, die ihre Nester und Horste frei, das heißt nicht in 
Höhlungen (Höhlenbrüter) oder in Nischen (Nischenbrüter) anlegen) nachgewiesen werden. Der 
Großmarkt sowie die dortigen Handelsstrukturen bieten zudem ein deutlich erhöhtes künstliches Nah-
rungsangebot für die Gruppe der kulturfolgenden Vogelarten. 
Die von Industriebrachen geprägten Flächen besitzen insbesondere bei direkten Übergängen zum 
Bahngelände ein hohes Potenzial als Lebensraum für die Mauer- und Zauneidechse. Nachweise zum 
Vorkommen der Mauereidechse werden in der vorliegenden ASP zum Pionierpark für den westlichen 
Bereich des Pionierparks benannt. Vorkommen von Mauer- und Zauneidechsen sind auf zahlreichen 
Bahngeländen innerhalb der Stadt Köln bekannt. Auch ein potenzielles Vorkommen von Kreuz - und 
Wechselkröte als Pionierarten ist im Bereich der Industriebrachen möglich. Zudem nutzen Amphibien 
und Reptilien die Bahnanlagen als Ausbreitungskorridore.

Seite 24 von 28 
 
Aus artenschutzrechtlicher Sicht besitzen daher insbesondere die von Industriebrachen geprägten 
Flächen bei direkten Übergängen zum Bahngelände (gesamte Nordgrenze) ein erhebliches Konflikt-
potenzial. Hier könnte das Vorkommen der Mauer- und Zauneidechse oder Kreuz- und Wechselkröte 
auch mit der Folge von spezifischem Individuenschutz im Vorfeld und während der Bauphase zu 
aufwändigeren Maßnahmenerfordernissen führen. So wurden im Rahmen der Anlage des temporä-
ren Pionierparks zur Kompensation des Verlustes von Lebensstätten der Mauereidechse bereits 
Maßnahmen umgesetzt. Die Maßnahmen umfassen u.a. die Herstellung von Totholz- und Gesteins-
haufen, die Sc haffung von vegetationsarmen Offenbodenbrachen und die Anlage eines Reptilien-
zauns. Bei der Umsetzung der Planung für den „Inneren Grüngürtel“ ist die bestehende Maßnahmen-
fläche zu berücksichtigen.  
Die im Plangebiet vorhandenen Grünflächen, gärtnerisch gestalteten Bereiche, rahmende Gehölze, 
Heckenstrukturen und Einzelbäume sind als potenzieller Lebensraum (Fortpflanzungsstätte und Nah-
rungshabitat) für die heimischen Brutvögel zu betrachten. 
Im weiteren Planverfahren erfolgt für die einzelnen Teilbebauungs pläne eine artenschutzrechtliche 
Prüfung und Biotopbestimmung. Es wird zu prüfen sein, inwiefern ggf. erforderliche Ausgleichsmaß-
nahmen in den einzelnen Teilbebauungsplänen umgesetzt werden können oder ob eine entspre-
chende Zuordnung von zusätzlichen Maßnahmen im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ erfolgen kann. 
Im Osten des Teilbebauungsplans  Innerer Grüngürtel stockt entlang des Gustav -Heinemann-Ufers 
eine 2-reihige Lindenallee, welche nach § 41 LNatSchG geschützt ist  und in die Planung integriert 
wird.  
Zugunsten einer zusammenhängenden Grünverbindung, entlang der nördlich gelegenen Gleise, ist 
die Verlegung der Straßenkreuzung Bischoffsweg/Vorgebirgsstraße in Richtung Süden vorgesehen. 
Hier wird durch den Bebauungsplan ein Teil der so genannten Raderberger Brache überplant. Die 
Raderberger Brache ist Teil der Biotopverbundfläche „Äußerer Grüngürtel zwischen Braunsfeld und 
Rodenkirchen“ mit herausragender Bedeutung und im Landschaftsplan als Geschützter Landschafts-
bestandteil nach § 39 LNatSchG festgesetzt. 
5.3. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege  
Gemäß § 1a (3) BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der plane-
rischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.  
Im Teilbebauungsplan „Innerer Grüngürtel“ werden großflächige Bereiche entsiegelt und als Grünflä-
che mit Bäumen, Wasser - und Spielplatzflächen etc. angelegt, die zu einer Aufwertung der Biotop-
struktur beitragen. Der Anteil an unversiegelten und begrünten Flächen wird sich mit der Planung im 
Vergleich zum Bestand maßgeblich erhöhen. Im weiteren Verfahren soll der Teilbebauungsplan „In-
nerer Grüngürtel“ auch als Kompensation für künftige Eingriffe in Na tur und Landschaft dienen.  Zu 
diesem Zweck ist der Teilbebauungsplan „Innerer Grüngürtel“ mindestens zeitgleich mit dem Bebau-
ungsplan aufzustellen, welcher die Eingriffe verursacht . Inwiefern das Instrument der „Bevorratung 
von Biotopwertpunkten“ hier eingesetzt werden muss, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.  
Die Umsetzung von zusätzlichen Bauwerken innerhalb des Geltungsbereichs soll grundsätzlich aus-
geschlossen werden. Hiervon ausgenommen werden muss gegebenfalls die geplante Lärmschutz-
wand und Leitungen zur Niederschlagsentwässerung. 
Die Erstellung eines Grünordnungsplans wird im weiteren Verfahren mit dem Grünflächenamt abge-
stimmt. 
5.4. Boden / Bodenschutz 
Die Flächen im Plangebiet sind als Altablagerung bzw. Altstandort gekennzeichnet. Natürlich e und 
gewachsene Bodenstrukturen sind durch die vorhandene Vorbelastung und anthropogene Überprä-
gung im Plangebiet nicht in größerem Umfang zu erwarten.  
Die Umsetzung des Teilbebauungsplans Innerer Grüngürtel geht mit Bodensanierungsmaßnahmen 
und Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung  einher, um die geplanten Nutzungen im Sinne 
des BBodSchG zu ermöglichen.

Seite 25 von 28 
 
5.5. Wasser (Hochwasser / Grundwasser / Versickerung) 
Das Plangebiet befindet sich in der Zone IIIB des geplanten Wasserschutzgebietes „Hürth-Efferen“.  
Der Planungsraum schließt im Osten an die Uferpromenade des Rheins an. Hier verläuft, entlang des 
Gustav-Heinemann-Ufers, die Hochwasserschutzlinie 11,30 m Kölner Pegel, die einem 100 -jährli-
chen Hochwasser entspricht (HQ100). Ab einem Kölner Pegel von 11,30 m sind die Flächen östlich 
der Alteburger Straße und die Straßenfläche nicht mehr geschützt. Dies ist auch der Fall, sollte der 
vorhandene Hochwasserschutz versagen. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete befinden sich in-
nerhalb des Plangebiets nicht. Durch die Nähe zum Rhein sind die östlichen Flächen des Geltungs-
bereichs laut der Grundhochwassergefahrenkarte durch Grundhochwasser gefährdet. 
Nach § 44 Absatz 1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in Verbindung mit § 55 
Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht eine Verpflichtung, anfallendes Niederschlagswas-
ser ortsnah zu versickern. Im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels und dem ökologisch nach-
haltigen Umgang mit Niederschlagswasser ist die Versickerung nachhaltig zu planen. Um dies zu 
gewährleisten, ist für das Gesamtprojektgebiet „Parkstadt Süd“ ein integriertes Regenwassermanage-
mentkonzept erarbeitet worden (Björnsen Beratende Ingenieure GmbH). Mit der Fortschreibung 2023 
hat das Konzept neben der Starkregenvorsorge auch den klimasensiblen Umgang mit Niederschlags-
wasser und die Jahreswasserbilanz behandelt. Bei der Entwässerungsplanung für das Gesamtgebiet 
wurden folgende Zielsetzungen berücksichtigt: 
- Erhalt/Verbesserung der Wasserbilanz 
- Minderung der Überflutungsgefahr (Maßnahmen der Überflutungsvorsorge)  
- Erhöhung der Kühlungseffekte 
- Aufwertung des öffentlichen Freiraums durch eine klimafolgenangepasste Freiraumplanung 
- Regenwasserspeicherung im „Inneren Grüngürtel“ (Parksee). 
Die Entwicklung des Konzepts erfolgte schrittweise über drei Varianten, beginnend bei der „Grundva-
riante“, die in einer "Grünen Variante" in Richtung eines natürlichen Referenzzustands optimiert 
wurde. Die Ergebnisse beider Varianten wurden als Grundlage für Abstimmu ngsgespräche mit den 
Fachämtern und der StEB Köln genutzt. In einem dritten Schritt wird durch die möglichst vorteilhafte 
Zusammenführung der Erkenntnisse aus den ersten beiden Varianten sowie der ergänzenden Vor-
gaben und Restriktionen die „Synthesevariante“ aufgestellt.  
Bei Umsetzung der „Synthesevariante“ können alle im Planungsraum befindlichen Flächen und die 
damit auftretenden Niederschlagsmengen innerhalb des Planungsraums bewirtschaftet werden. Das 
Niederschlagswasser belasteter und unbelasteter Flächen wird nach Möglichkeit getrennt gesammelt 
und anschließend gereinigt und überwiegend vor Ort gespeichert, verdunstet oder versickert. Es wer-
den gezielt verdunstungsaktive Maßnahmen im Planungsraum vorgesehen, um die Verdunstungs-
komponenten der Wasserbilanz weitestmöglich zu steigern. Dazu gehören beispielsweise Gründä-
cher, bewachsene Mulden, Baumrigolen oder Wasserflächen (Parksee, innerhalb des Inneren Grün-
gürtels).  
Für Starkregenereignisse soll das im gesamten Planungsraum „Parkstadt Süd“ anfallende  Regen-
wasser möglichst schadlos über Notwasserwege in mehrere dafür vorgesehenen Flächen, insbeson-
dere in den dafür vorgesehenen Parksee innerhalb des „Inneren Grüngürtels“ und der angrenzenden 
Grünfläche der „Radeberger Brache“, geleitet und dort zurückgeh alten und versickert werden . Das 
integrierte Regenwassermanagementkonzept kommt zu dem Schluss, dass eine nachhaltige und an 
den Klimawandel angepasste Regenwasserbewirtschaftung bei gleichzeitig wirksamer Starkregen-
vorsorge erfolgreich im Gesamtprojektgebiet „Parkstadt Süd“ umgesetzt werden kann. Der Flächen-
bedarf hierfür wird insbesondere im Teilbebauungsplan „Innerer Grüngürtel“ verortet.  
Eine Besonderheit für das Gesamtplangebiet „Parkstadt Süd“ stellt die zeitliche Entwicklungsabfolge 
der Teilbebauungspläne dar. Mit Rückbau der bestehenden Bebauung und im Rahmen der nachfol-
genden Neuentwicklung von Flächen entsteht grundsätzlich eine potenzielle Überflutungsgefahr im 
Planungsraum der Parkstadt Süd, sofern nicht im ersten Schritt die erforderliche Vorflut (z.B. Parksee

Seite 26 von 28 
 
oder Versickerung in der Grünanlage) für anfallendes Niederschlagswasser hergestellt ist. Das be-
deutet, dass der Ausbau der Vorflut unter anderem innerhalb des Teilbebauungsplans „Innerer Grün-
gürtel“ als erster Schritt erfolgen muss, bevor mit dem Ausbau der daran geknüpften Flächen begon-
nen werden kann.  
Im weiteren Verfahren werden die Flächenbedarfe zur Behandlung anfallender Niederschlagswasser 
und zur Rückhaltung von Starkregen innerhalb des „Inneren Grüngürtels“ konkretisiert und den ein-
zelnen Teilbereichen zugeordnet.  
5.6. Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung  
Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Planes wurden Aspekte der Nachhaltigkeit noch nicht 
mit der heute erforderlichen Priorität in die Planung integriert. Entsprechend hat die Verwaltung einen 
Klima- und Nachhaltigkeitscheck beauftragt. Damit soll sichergestellt werden, dass wichtige Umwelt-
belange wie der Klimaschutz (Vermeidung von Treibhausgasemissionen) und Maßnahmen zur Kli-
mawandelanpassung (Hitzeminderung, Umgang mit Starkregen) im Zuge der weiteren Planung Be-
rücksichtigung finden. Dazu zählen auch die Planung und Umsetzung einer blau-grünen Infrastruktur.  
5.6.1. Maßnahmen Klimaschutz 
Aktuell stellen sich die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs als weitestgehend versiegelte und 
semiversiegelte Flächen mit nur wenigen klimawirksamen Grü nstrukturen dar, die zu starker som-
merlicher Überwärmung neigen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich die Entwicklung des 
Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“ durch die Erweiterung der innerstädtischen Grünvernetzung positiv 
auf das lokale Klima auswirken und der Anteil an klimaaktiven Flächen deutlich erhöht wird.  
Dem Klimaschutz soll außerdem durch Maßnahmen zur Energieeffizienz (klimaschonende Art der 
Wärmeversorgung) und zur CO 2-Reduzierung durch nachhaltiges Bauen und eine Optimierung der 
Mobilität Rechnung getragen werden. Das Mobilitätskonzept („Mobilitätskonzept Parkstadt Süd“, Büro 
für Stadt- Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand: Juli 2018) stellt die Stärkung der 
Nahmobilität in den Mittelpunkt der Planung (Konzeptionierung zu m Fußgänger- und Radverkehrs-
netz zum leistungsfähigen schienen- und straßengebundenen ÖPNV-Angebot mit Einbezug einer ggf. 
neuen Stadtbahnlinie sowie ergänzende Mobilitätsangebote). Für die Stärkung des Fuß- und Radver-
kehrs stellt die Entwicklung des Inner en Grüngürtels als verbindende städtische Grünstruktur einen 
entscheidenden Baustein dar. 
Im weiteren Planverfahren werden die entsprechenden Gutachten (Klima- und Nachhaltigkeitscheck, 
Mobilitätskonzept, Energiekonzept) erstellt und weitergeführt.  
5.6.2. Maßnahmen Klimaanpassung 
Den Erfordernissen der Klimawandelanpassung soll durch entsprechende Maßnahmen, die dem Kli-
mawandel entgegenwirken, als auch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, gemäß 
§ 1a (5) BauGB Rechnung getragen werden.  
Für das Gesamtgebiet der „Parkstadt Süd“ wurde durch das Fachbüro Dr. Dütemeyer Umweltmeteo-
rologie 2017 eine stadtklimatische Bewertung durchgeführt und Maßnahmen für eine optimierte stadt-
klimatische Klimawandelanpassung empfohlen. Bei einer Bebauung des Plangebiets (an den „Inne-
ren Grüngürtel“ angrenzende Teilbebauungspläne) ist demnach insbesondere an südlich und westlich 
orientierten Fassaden sowie in geschlossenen Innenhöfen mit einer besonders hohen Wärmebelas-
tung zu rechnen. Grünplanerisch-architektonische Klimaoptimierungsmaßnahmen wie Begrünungen 
(z. B. Bäume, Fassaden- und Dachbegrünung), Gebäudedurchlässe (bessere Innenhofbelüftung) o-
der verdunstungsfähige Flächen können dabei die sommerliche Hitzebildung deutlich reduzieren. Zu-
dem trägt eine wassersensible  Entwässerungsplanung und Straßenraumgestaltung ( sogenannte 
blue-green-streets) dazu bei, die zu erwartenden Belastungen zu mindern. Das Plangebiet der Park-
stadt Süd wird nach dem Konzept der „Schwammstadt“ entwickelt. Demnach wird das Wasser nach 
Möglichkeit nicht in den Kanal geleitet, sondern vor Ort versickert und verdunstet, was zu einer Ver-
bessrung des Mikroklimas beiträgt. In 2023 wurde das Büro GREENPASS, Wien mit einer vertiefen-
den Stadtklimauntersuchung (Klima- und Nachhaltigkeitscheck) beauftragt, deren Erkenntnisse im 
weiteren Verfahren berücksichtigt und an dieser Stelle zusammenfassend dargestellt werden.

Seite 27 von 28 
 
Innerhalb des Teilbebauungsplans werden neben umfangreichen grünplanerischen Maßnahmen 
auch Flächen für die Rückhaltung von Niederschlagswässern der angrenzenden Teilbebauungspläne 
vorgesehen. Die Umsetzung der Planung zum „Inneren Grüngürtel“ ist voraussichtlich mit positiven 
Auswirkungen auf das lokale Stadtklima, auch bis in die angrenzenden Quartiere, verbunden.  
5.7. Immissionen/Emissionen  
5.7.1. Emissionen und Immissionen: Lärm 
Für das Plangebiet sind Lärmimmissionen, insbesondere durch den Schienenverkehr der nördlichen 
Güterzugtrasse, durch den gewerblichen Verkehr der umliegenden Straßen  und dem Schiffverkehr 
auf dem Rhein , als Verkehrslärm anzun ehmen. Derzeit ist es geplant, die nördlich verlaufende 
Bahntrasse um zwei weitere Gleise sowie einen S-Bahn Haltepunkt zu erweitern sowie die Nord-Süd-
Stadtbahn umzusetzen, was zukünftig zu steigenden Lärmimmissionen führen wird. Zudem sind Lär-
mimmissionen durch die Nutzung des im Südwesten angrenzenden Sportbetriebes gem. 18. BIm-
SchV zu erwarten und es wirken Lärmimmissionen aus dem Flugverkehr auf das Plangebiet ein. Ca. 
1,5 km westlich des Plangebiets befindet sich an der Uniklinik Köln außerdem ein Hubschrauberson-
derlandeplatz und nördlich des Plangebiets befindet sich das Heizwerk Südstadt. Bestehende 
Lärmemissionen innerhalb und im Umfeld des Plangebiets werden im weiteren Verfahren bei der 
schallbezogenen Bewertung berücksichtigt werden.  
Innerhalb des „Inneren Grüngürtels“ ist keine Wohnnutzung vorgesehen. Es ist aber davon auszuge-
hen, dass entsprechende Lärmschutzmaßnahmen (aktive und / oder passive) bei der Entwicklung der 
an den „Inneren Grüngürtel“ anschließenden Teilbebauungspläne vorgesehen werden müssen. Der 
Vorentwurf für den Teilbebauungsplan „Innerer Grüngürtel“ sieht daher bereits entlang der nördlich 
verlaufenden Gleisflächen die Errichtung einer Lärmschutzwand vor. Im weiteren Verfahren wird zu 
prüfen sein, inwiefern auf diesen Flächen, w elche als Bahnfläche gewidmet sind, ein Lärmschutz 
planungsrechtlich gesichert werden kann.  
Des Weiteren sind die Geräuschimmissionen auf Grundlage aktueller Daten zu ermitteln und zu prü-
fen, inwieweit Schallschutzmaßnahmen für die geplanten Nutzungen in den Teilbebauungsplänen 
erforderlich sind. Außerdem werden mögliche Auswirkungen der Planung auf die Umgebung hinsicht-
lich Schallemissionen geprüft. 
5.7.2. Emissionen und Immissionen: Luftschadstoffe 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der städtischen Umweltzone. Immissionen von Luftschadstof-
fen sind insbesondere durch die umliegenden Verkehrswege zu erwarten. Überschreitungen der 
Grenzwerte für Stickstoffdioxid oder Feinstaub auf den umliegenden Straßenabschnitten sind nicht 
bekannt. Nördlich des Plangebiets befindet sich außerdem das Heizwerk Südstadt, welches ebenfalls 
bezüglich der bestehenden Luft schadstoffemissionen, beispielsweise der Feuerungsanlagen, be-
trachtet werden muss. 
Durch die Entwicklung der angrenzenden Teilbebauungspläne ist unter anderem mit einer deutlichen 
Verkehrszunahme und damit verbundenen Schadstoffemissionen zu rechnen. Verkehrsuntersuchun-
gen zur Entwicklung des Gesamtgebiets „Parkstadt Süd“ ermitteln eine zusätzliche Verkehrserzeu-
gung aus Ziel- und Quellverkehr von rund 15.600 Kfz am Tag (Werktag). Dem gegenüber steht ein 
Wegfall bestehender Verkehre von rund 8.900  Kfz pro Tag (BERNARD Gruppe ZT GmbH, vormals 
Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH). Durch Maßnahmen zur Energieeffizienz, CO2-Reduzierung 
und nachhaltigem Bauen sowie durch eine Optimierung der Mobilität soll dem Klimaschutz Rechnung 
getragen werden. Diese Maßnahmen wirken sich auch reduzierend auf Emissionen von Luftschad-
stoffen aus. Insbesondere durch die Umsetzung eines Mobilitätskonzepts kann der Anteil des moto-
risierten Individualverkehrs und die damit verbundenen Emissionen der angrenzenden Teilbebau-
ungspläne reduziert werden. Die Entwicklung des „Inneren Grüngürtels“ ist mit der Entwicklung groß-
flächiger Grünstrukturen verbunden, was sich insgesamt positiv, beispielsweise auf die CO 2-Redu-
zierung, auswirkt.

Seite 28 von 28 
 
5.8. Kulturgüter (Boden-/ Denkmalschutz)  
Mehrere Bau- und Bodendenkmäler sind innerhalb des Plangebiets und daran anschließend verortet. 
Eine Liste aller im Plangebiet und daran anschließender bekannter Denkmäler ist Kapitel 3.7 Denk-
malschutz zu entnehmen.  
Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich ein denkmalgeschütztes Objekt: 
- Allee, Uferpromenade und Geländer des Gustav -Heinemann-Ufers; Rheinuferbegrünung 
nach dem Entwurf 1890/ 1891 von Stadtrat Hermann Josef Stübben, umgesetzt ab 1898, ver-
änderter Wiederaufbau mit Neubepflanzung 1952  
Des Weiteren liegen mehrere Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen im Plangebiet (z. B. 
das historische Fort II). Der nachgewiesene archäologische Bestand ist im weiteren Verfahren in Ab-
stimmung mit dem Römisch-Germanischen Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt 
Köln zu dokumentieren und zu sichern. Es ist anzunehmen, dass sich über die bekannten Fundorte 
hinaus weitere Bodendenkmäler im Plangebiet befinden. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungs-
plans, im Vorfeld von Baumaßnahmen, werden daher umfangreiche archäologische Untersuchungen 
durchgeführt.  
Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude/Objekte werden im weiteren Verfahren in die Planung 
integriert.  
5.9. Sonstiges  
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung werden über die oben bereits genannten Themen folgende 
Punkte als wesentlich erachtet und im weiteren Verfahren für den Teilbebauungsplan bewertet/ be-
gutachtet oder berücksichtigt: 
- Erschütterungen aus dem Schienenverkehr 
- Kampfmittel 
- Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln (KLL) 
- Konzept Essbare Stadt 
6. Planverwirklichung 
6.1. Bebauungsplanverfahren 
Das Bebauungsplanverfahren wird im gesetzlichen Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) 
als Angebotsbebauungsplan durchgeführt. Die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 
21.05.2024 bis einschließlich 03.07.2024 gemeinsam für die Teilbereiche „Innerer Grüngürtel“, „Bil-
dungslandschaft“, „Koblenzer Straße“, „Marktstadt“ und „Parkstadt“ der Parkstadt Süd.  
Als nächster Verfahrensschritt für den Bebauungsplan „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel“ steht nun 
der Aufstellungsbeschluss sowie die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an.  
Zur Umsetzung der gesamten Parkstadt Süd kommt dann noch der Bebauungsplan „Sportpark Süd“, 
für welchen bereit die Beteiligung gemäß § 4 A bs. 1 BauGB durchgeführt und ein Aufstellungsbe-
schluss sowie ein Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
gefasst worden ist.  Der bereits rechtskräftige Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67424/03 
„Sechtemer Straße“ befindet sich bereits in Umsetzung.  
Die Aufstellung der Bauleitplanung  erfolgt durch die Stadt Köln  in enger Zusammenarbeit mit der 
Stadtplanung Zimmermann GmbH. 
6.2. Umsetzung der Planung / Bodenordnung 
Die für die Umsetzung des Vorhabens notwendigen Flurstücke,  welche noch nicht im Eigentum der 
Stadt Köln sind, sollen durch die Stadt erworben werden, so dass ein Bodenordnungsverfahren wahr-
scheinlich nicht erforderlich ist.

Anlage 0 a) Dringlichkeitsbegründung Ausschuss zu 1433-2025

1519 Zeichen

A NLAGE 0
Parkstadt Süd 
Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln 
Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und -Zollstock 
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Bezirksvertretung Innenstadt 
zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die 
Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
Vorlage 1433/2025 
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage 
Die Verwaltung rät, die Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen und der 
Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den Beschluss über die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes in der nächsten Sitzung zu behandeln, 
um anschließend die nahtlose Weiterbearbeitung durch städtische Dienststellen, 
die beauftragten Fachplaner und die moderne stadt GmbH sicherzustellen und die 
Bearbeitung der umsetzungsvorbereitenden Maßnahmen fortsetzen zu können.  
Dies ist im Hinblick auf die vorgesehene zeitliche Umsetzung des Gesamtprojektes, 
das u.a. die Schaffung von qualifizierten Freiraumangeboten mit engen 
Verknüpfungen zum räumlich anschließend geplanten Wohnraum beinhaltet, 
erforderlich. 
Für die Erstellung der Beschlussvorlage waren fachlich und organisatorisch 
komplexe Abstimmungen erforderlich, die zum jetzigen Zeitpunkt zum erfolgreichen 
Abschluss gebracht werden konnten. Eine frühere Einbringung der Vorlage war 
daher leider nicht möglich.

Anlage 12_Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 30.06.2025

3973 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 30.06.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 30.06.2025  
öffentlich 
9.2.4 Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in 
Köln Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und -
Zollstock  
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Bezirksvertre-
tung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebau-
ungsplan-Entwurfes 
1433/2025 
Anmerkung zu Protokoll der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 
„Die Fraktion der Grünen begrüßt die Planung zum Städtebaulichen Planungskonzept 
Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel ausdrücklich. Es wird jedoch darum gebeten, 
den folgenden Aspekt zu beachten: 
  
Es wird gebeten, eingehend die Möglichkeiten einer Radvorrangroute auf der 
Südseite des Bahndammes und parallel zu diesem zu prüfen.  
Die Radvorrangroute soll dabei ab dem geplanten westlichen Bahndammdurch-
stich (zukünftiger Sporthof) und (etwa) der Südbrücke in Hochlage geführt wer-
den. 
  
Durch eine Führung in Hochlage können die Ausfallstraßen (Vorgebirgsstraße und 
Bonner Straße) planfrei gequert werden und es entsteht eine bessere Trennung zum 
Aufenthaltsbereich (insbesondere Freizeitverkehr und Spielplatzflächen) des entste-
henden Grüngürtels, was eine Minimierung des Konfliktpotenzials bewirkt.“ 
 
Anmerkung zu Protokoll der CDU-Fraktion: 
„Am 6. März 2025 fand im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eine 
Präsenzveranstaltung statt. Hier wurden die in der Anlage 7 und 8 der Vorlage 
genannten Anregungen/Vorschläge/Kritikpunkte von der Bürgerschaft angesprochen.  
Die CDU-Fraktion versteht die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als Mittel um zum 
einen der Bürgerschaft, wie der Name schon sagt, frühzeitig Pläne der Verwaltung 
darzulegen und Tran sparenz herzustellen, und zweitens der Bürgerschaft die

Möglichkeit zu geben in einem frühen Stadium sich bei der Gestaltung des Projekts 
einzubringen und eigene Anregungen zu geben.  
Gerade eine Präsenzveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung ist mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden. Der 
Nutzen einer solchen Veranstaltung ist nur gewährleistet, wenn die eingebrachten 
Anregungen ernsthaft geprüft werden, auch wenn dadurch bisherige Planungen im 
Detail nochmal hinterfragt werden müssen.  
Die CDU-Fraktion findet es befremdlich, wenn wie in Anlage 7, Seite 9, Ziffer 4.5 der 
Vorlage eine Anregung zum einen sinnentstellend verkürzt dargestellt wird und dann 
lapidar mit dem sinngemäßen Kommentar „Die Planung sieht was anderes v or.“ 
abgeschmettert wird. Diese Eingabe wurde auf der Präsenzveranstaltung an der 
betreffenden Koje umfangreich begründet.  
Auf die Protokollerklärung der CDU -Fraktion in der Sitzung der BV Rodenkirchen vom 
2. Dezember 2025 zu Vorlage 2446/2024 (TOP 9.2.1) wird hingewiesen.  
Die CDU-Fraktion erwartet von der Verwaltung diese Anregung, wie alle anderen auch, 
zu prüfen und eine eventuelle Ablehnung inhaltlich zu begründen.“ 
  
 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol-
genden Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung 
(Anlagen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 2 (Rodenkir-
chen) ohne Einschränkung zustimmen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Dr. Zischler, Herr Kau)

Anlage 3_Gesamtplanungsgebiet mit Abgrenzung Teilbebauungspläne

498 Zeichen

Sportpark
Süd
Geltungsbereich zu 4.1
ca. 765.493 m²
Innerer Grüngürtel
Quartiersentwicklung
Quartiers-
entwicklung
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 3
Maästab  1 : 15 000 (im Original)
N
Geltungsbereich  des Gesamtplangebietes
mit Abgrenzung der Teilbebauungspläne  
 
0 300150 600 900 Meter
Stadtplanungsamt

Anlage 11_Stellungnahme der Verwaltung zu AN_1006_2025

3120 Zeichen

Anlage 11 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag B90/Die Grünen AN/1006/2025  
 
Die Verwaltung bittet darum den Änderungsantrag als Prüfauftrag zu behandeln. 
 
1. In den vorgesehenen Tunneln unter dem Bahndamm – als Verbindung der Parkstadt Süd in Höhe des bishe-
rigen Rhein Energie-Parkplatzes am Bonner Wall sowie im Bereich des Volksgartens – ist eine getrennte Führung 
von Rad- und Fußverkehr sowie eine angemessene Breite der Anlagen vorzusehen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Eine getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr ist für beide Bahndurchstiche vorgesehen. Ebenso ist vorgese-
hen die beiden Unterführungsbauwerke in ihrer Dimension und technischen Ausstattung so zu gestalteten, dass 
sie die verkehrlichen Bedarfe leistungsfähig und verkehrssicher abwickeln können sowie die Entstehung von 
Angsträumen möglichst vermieden wird.  
Die aktuellen Planstände stellen eine Vorentwurfsplanung der Freiraumplanung dar, unter Berücksichtigung erster 
Abstimmungen in diesem Rahmen. In der weiteren Bearbeitung der Freiraumplanung bzw. in der Planung des 
Ingenieurbauwerkes erfolgen weitere Abstimmungen, Detaillierungen der Planzeichnungen und eine entspre-
chende Fortschreibung der Planung. 
 
2. Auf dem Vorgebirgswall zwischen der Vorgebirgstraße und der Kindertagesstätte ist der Radverkehr auf der 
Fahrbahn zu führen. Mit der Eigentümerin der Kita soll eine Vereinbarung zur Verlagerung des Eingangsbereichs 
angestrebt werden, damit der Radverkehr dort den Standards für Radinfrastruktur entsprechend, niveaugleich 
und konfliktfrei entlanggeführt werden kann. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Achse Vorgebirgswall teilt sich im Bestand in 3 Abschnitte und soll aus radverkehrsplanerischer Sicht weiter 
ertüchtigt werden: Im Abschnitt West, Eifelstraße bis Beginn Volksgarten, wurde bereits eine Fahrradstraße ein-
gerichtet. Der Abschnitt Mitte, also die Wegeverbindung innerhalb des Volksgartens, soll perspektivisch verbreitet 
werden. Für die Engstelle vor dem Waldorfkindergarten Köln-Volksgarten e.V. ist eine bauordnungsrechtliche Lö-
sung herbeizuführen. Den Abschnitt Ost bildet die Nebenfahrbahn zwischen Kindergarten und Vorgebirgsstraße. 
Diese soll perspektivisch ebenfalls Fahrradstraße werden. Hierfür ist ein Entfall des PKW Parkens notwendig, der 
Knotenpunkt/Querung Vorgebirgsstraße ist planerisch zu lösen. 
Seitens des Amtes für Straßen und Radwegebau wurde eine Vorentwurfsplanung für den Bereich Vorgebirgswall 
erstellt..Im Planungsstand des Vorentwurfes sind weitere Anpassungen und Änderungen der Planungen möglich. 
Detailplanungen zur konkreten Gestaltung z.B. der Anbindung der beiden Kindergärten stehen noch aus. Es wird 
zugesichert, dass aufgrund der hohen Frequenz an Radfahrenden in Kooperation mit RMP SL im Rahmen der 
Planungen GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd an Lösungen gearbeitet wird, die Konflikte zwischen Zufußgehenden 
und Radfahrenden vermeiden, die Belange des motorisierten Verkehrs integrieren und gleichzeitig eine zügige 
Führung des Radverkehrs ermöglichen. 
 
Die Ergebnisse des Prüfauftrags werden zu gegebener Zeit vorgestellt.

Anlage 6_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Öffentlichkeit §3.1 BauGB schriftlich

72658 Zeichen

BP-Abwägung B31 
/ 2 
 
Anlage 6 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan– Arbeitstitel: Bauleitplanung Parkstadt Süd „Innerer Grüngürtel“ und „Quartier-
sentwicklung“ in Köln-Bayenthal, -Raderberg, -Zollstock und -Neustadt-Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 
06.03.2025 und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zudem die Möglichkeit, die Planun-
terlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1 NN vom 09.03.2025:

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1.1 Sichtbarmachung des Forts II Großfürst Nikolaus von 
Russland und der preußischen Wallanlagen.  
Dies sollte mit mehr als nur Hinweisschilder geschehen. 
Verschiedene Anregungen sind u.a. auf den Spazier-
gängen gesagt worden. Für die konkrete Planung soll 
Fortis Colonia e.V. mit seinen Fachleuten einbezogen 
werden. 
Kenntnisnahme Der archäologische Bestand ist im weite-
ren Verfahren in Abstimmung mit dem Rö-
misch-Germanische Museum / Archäologi-
sche Bodendenkmalpflege der Stadt Köln 
zu dokumentieren und zu sichern. Im Vor-
feld von Baumaßnahmen werden umfang-
reiche archäologische Untersuchungen 
durchgeführt. Im Rahmen der weiteren Ge-
nehmigungs- bzw. Ausführungsplanungen 
wird geprüft, ob und wie das Fort si chtbar 
gemacht werden kann. Fortis Colonia e.V. 
hat im Rahmen weiterer Fachgespräche 
und auch im Rahmen der Veröffentlichung 
des Bebauungsplanes erneut die Möglich-
keit, sich einzubringen und Stellung zu 
nehmen.  
x x 
1.2 Öffnung der Flächen mit dem Sporthof 
Die Planungsvariante „Sporthof“ wird eindeutig bevor-
zugt. Damit wird dem zunehmenden Bedürfnis nach 
freier sportlicher Betätigung Rechnung getragen. Zudem 
sind die Räume in diesem Bereich des Grüngürtels wei-
terhin für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Einengung 
durch bestehende Sportanlagen, Tierheim und Eisen-
bahnwall machen die Planung für einen öffentlichen 
Grünraum schon schwierig genug. Beispiel für eine 
überdachte, öffentliche Sportflächen findet sich z.B. in 
Brüssel. Für den Vereinssport (hier besonders Fortuna 
Köln mit seinen vielen Jugendmannschaften) und/oder 
den Unisport sollten andere Flächen gesucht werden. 
Kenntnisnahme Die Variante Sporthof soll aus Sicht der 
Verwaltung bevorzugt umgesetzt werden. 
Weitere politische Beratungen sollen 
hierzu im Sport- und im Stadtentwick-
lungsausschuss, im Finanzausschuss und 
im Rat erfolgen. Die Anregung einer über-
dachten, öffentlichen Sportfläche wird in 
der weiteren Planung geprüft. 
x  
1.3 Radeberger Brache 
Nicht für den neuen Grünzug, sondern für die Verlegung 
einer Straße (Bischofsweg) soll in das Naturgebiet „Ra-
deberger Brache“ eingegriffen werden. Dieser Eingriff 
wird deutlich abgelehnt. Der Name „Brache“ sagt schon, 
nein Die Verlegung des Bischofswegs ist Be-
standteil des städtebaulichen Konzeptes 
und Voraussetzung für die Umsetzung ei-
nes angemessenen breiten Inneren Grün-
gürtels sowie für die Quartiersentwicklung. 
x x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
dass sich über Jahrzehnte die Natur selbst einen Raum 
mit Flora und Fauna geschaffen hat. Dieser ist erhal-
tenswert. Es bedarf eine Umplanung der Straße, damit 
ausreichend Fläche für den Rad- und Fußverkehr ge-
schaffen werden kann. 
Die Raderberger Brache wird dennoch 
größtenteils erhalten.  
1.4 Rad- und Fußverkehrsbrücke über die Vorgebirgsstraße 
Schon frühzeitig gab es die Anregung und im August 
2023 den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkir-
chen, die heute nicht genutzte Eisenbahnbrücke über 
die Vorgebirgsstraße für den Rad- und Fußverkehr zu 
nutzen. So könnte eine autoverkehrsfreie Ost-West-
Wegeverbindung entstehen. Es braucht weniger Fläche 
für die Rad- und Fußwege am Bischofsweg, da es eine 
zweite, attraktive Wegeverbindung gibt. Damit kann der 
Eingriff in die „Radeberger Brache“ verhindert werden. 
Die Kreuzung Vorgebirgsstraße / Bischofsweg wird ent-
lastet. Die heutige Brücke mit stillgelegten Gleisen ist 
kein Potentialraum für die S-Bahn-Planung der Linie 
S16 zum Bonner Wall. Diese ist auf der Nordseite des 
Bahndamms vorgesehen. 
Kenntnisnahme Die Eisenbahnbrücke über die Vorge-
birgsstraße sowie die unmittelbar östlich 
angrenzenden Grundstücke auf dem 
Bahndamm befinden sich im Eigentum 
der Deutschen Bahn und sind noch ge-
widmete Bahnflächen. Inwieweit die DB 
auf die Brücke verzichten kann und zur 
Umnutzung bereit ist, soll in den weiteren 
Abstimmungen mit der DB thematisiert 
werden. 
x  
1.5 Führung des Radverkehrs im Grüngürtel 
Für den Radverkehr müssen mehrere gute Führungen 
angeboten werden. Fahrtrouten und Zielsetzungen des 
Radverkehrs sind vielfältig. Zudem ist die Konzentration 
auf eine Achse nicht mehr zeitgemäß und führt auch zu 
Konflikten mit dem Fußverkehr. 
ja Baulich angelegte Radwege sind entlang 
der Bonner Straße (südlich der Koblenzer 
Straße), der Schönhauser Straße (teil-
weise), Bischofsweg sowie Am Vorge-
birgstor vorhanden. Schutzstreifen für 
Radfahrer liegen in der Bonner Straße 
(nördlich der Koblenzer Straße) sowie im 
Höninger Weg vor. 
Nördlich des Plangebietes verläuft in Ost-
West-Richtung ein Abschnitt des beschil-
derten Radverkehrsnetzes NRW (über Ei-
felwall, Vorgebirgswall, Bonner Wall, Alte-
burger Wall, Oberländer Wall und Rhein-
ufer). Abseits der Hauptstraßen wird der 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Radverkehr im Mischverkehr über Wohn-
straßen (Tempo 30-Zonen) geführt. Wei-
terhin ist in Nord-Süd-Richtung eine Rad-
schnellverbindung in Richtung Wesseling 
geplant. 
Auch die neu geplanten Wege innerhalb 
des Inneren Grüngürtels sollen als kombi-
nierte Fuß- und Radwege angelegt wer-
den und mit dem Fahrrad befahrbar sein. 
1.6 Bonner Wall 
Die Planung einer Radverkehrsführung auf dem Bonner 
Wall ist notwendig. Sie hat dann eine gradlinige Fortset-
zung im Vorgebirgspark zum Eifelwall nach Westen. 
Nach Osten führt sie über den Alteburger Wall in den 
Friedenspark zum Rhein. Der Bonner Wall kann auf-
grund seiner Struktur NIE den Standard für eine gute 
Radinfrastruktur erreichen (Gewerbegebiet, Autopark-
plätze). 
Kenntnisnahme Die Planung der Radpendlerroute ist noch 
nicht abgeschlossen. Zurzeit wird noch 
geprüft, welche Variante der Trassenfüh-
rung (nördlich oder südlich des Bahn-
dammes) zum Einsatz kommen soll.  
x  
1.7 Daher braucht es für den Radverkehr eine attraktive 
Verbindung im Grüngürtel Parkstadt Süd 
Schon immer war die Anbindung der Parkstadt Süd in 
Ost-West-Richtung mit einem attraktiven Rad- und Fuß-
weg vorgesehen und für den Mix an Mobilität sehr wich-
tig. Die Parkstadt Süd wird nach Westen an den Sport-
hof angeschlossen. In östlicher Richtung liegen der 
Schulcampus, der mit dieser Radverbindung bestens 
angeschlossen wird. Wir haben heute schon auf dem in-
neren Grüngürtelring 6.000 – 7.000 Radfahrende. Es 
entstehen Verbindungen nach Zollstock u.a. zur Vorge-
birgsstraße mit neuer Radinfrastruktur und in den Vor-
gebirgspark (Schule, Schwimmbad) Wichtige Wechsel-
punkte dieser Radverbindung sind die Vorgebirgsstraße 
und die Alteburger Straße. Sie brauchen ein besonde-
res Augenmerk der Gestaltung. Die gute Radverbindung 
Kenntnisnahme Die angeregte Radwegeführung entlang 
des Bahndamms wird im weiteren Verfah-
ren geprüft. Ein separater Radweg hat im 
Gegensatz zum kombinierten Fuß-/Rad-
weg den Vorteil, dass Konflikte zwischen 
den beiden Verkehrsteilnehmern minimiert 
werden. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
soll hinter den geplanten Spielplätzen entlang des 
Bahndamms verlaufen, zum Teil auf halber Höhe des 
Bahndamms. Damit werden die befürchteten Konflikte 
vermieden. Der vorgesehenen Betriebsweg vor der ge-
planten Lärmschutzwand bietet sich hierfür an. Diese 
Radinfrastruktur kann auch mit Breiten von 3-4m leis-
tungsfähig sein. Im Landschaftspark Belvedere gibt es 
gute Beispiele für die Wegebeschaffenheit und die Tren-
nung von Rad- und Fußwegen in einer Grünanlage. 
1.6 Neue Rheinbrücke Höhe Schönhauser Straße 
Die Anbindung der Parkstadt Süd und des Linksrheini-
schen über den Rhein ist erforderlich. Dies kann mit ei-
ner neuen Brücke für den Rad- und Fußverkehr südlich 
der Südbrücke geschehen. Es braucht keine unterirdi-
sche, nicht hochwassersichere Unterquerung des Gus-
tav-Heinemann-Ufers. Die Rampen zur Brücke können 
in den Grüngürtel gut integriert werden in der Nähe des 
Bahndamms. Diese Fortführung spricht auch für eine 
gute Radverbindung südlich des Bahndamms. 
Die Südbrücke ist weder für den Radverkehr noch Fuß-
verkehr geeignet, noch ist sie barrierefrei. Für eine Ver-
besserung wäre DBInfraGo zuständig, doch die hat an-
dere Aufgaben, als sich um die Südbrücke zu kümmern. 
Da es Überlegungen gibt im südlichen Bereich die 
Rheinquerung zu verbessern, bietet sich die Parkstadt-
Süd-Poll-Achse an. So wird der rechtsrheinische Grün-
gürtel mit dem linksrheinischen Grüngürtel verbunden. 
nein Die Anbindung des Rad- und Fußverkehrs 
über den Rhein an die rechtsrheinischen 
Stadtteile ist nicht Gegenstand der vorlie-
genden Bebauungsplanung. 
 
Es wird im Weiteren außerhalb der Bau-
leitplanung geprüft, ob die Anregung im 
Rahmen anderer städtischer Planungen 
aufgenommen wird. 
x  
1.7 Die Parkstadt Süd wird durch die Parkstadt-Süd-Stra-
ßenbahn angebunden. Diese beginnt an der Universität 
zu Köln (Albertus-Magnus-Platz) – verknüpft die S-
Bahn-Station Weißhausstraße der S15 und S17, führt 
über die Straße Am Vorgebirgstor und Vorgebirgsstraße 
zum Bischofsweg und weiter über die Schönhauser 
Straße zum Rhein. Dort kann mit der neuen Rad- und 
Kenntnisnahme Derzeit werden verschiedene Varianten 
der Anbindung der Parkstadt Süd an die 
Stadtbahn geprüft. 
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Fußbrücke auch die Straßenbahn über den Rhein ge-
führt werden und in Poll auf den Gleisen der ehemaligen 
Hafenbahn Deutz geführt werden: ins Neubauquartier 
Deutzer Hafen, wie über Poll nach Kalk. 
1.8 Die beiden noch erhaltenen denkmalgeschützten Eisen-
bahnbrücken am Eifelwall werden in die Gestaltung des 
City-Walks integriert. 
nein Eine Integration der beiden Eisenbahnbrü-
cken am Eifelwall in die Gestaltung des 
„City-Walks“ ist nicht Aufgabe dieses Be-
bauungsplanverfahrens.  
x  
1.9 Städtebaulich zu überdenken ist die geplante Torsitua-
tion mit den zwei Hochhäusern an der Bonner Straße 
südlich der Koblenzer Straße. An dieser Stelle hat in der 
2000jährigen Geschichte Kölns noch nie ein Tor gestan-
den. So wirkt die Torsituation aufgesetzt. Zwei Hoch-
häuser und eine Straßenschlucht erzeugen Mikrowinde, 
die für keine Aufenthaltsqualität stehen. Dies kann am 
Mediapark sehr gut beobachtet werden in den „Schluch-
ten“ zwischen den Häusern. 
nein Das städtebauliche Konzept ist Ergebnis 
eines mehrjährigen Prozesses und poli-
tisch beschlossene Grundlage für die wei-
tere Bebauungsplanung. Die geplanten 
Hochhäuser sollen demnach umgesetzt 
werden.  
 x 
2 NN vom 14.03.2025:     
2.1 Das Grundstück der Stellung Nehmenden befindet sich 
im Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplans IGG. Das Objekt weist weder Substanz- noch 
Funktionsmängel auf. Es ist saniert und vollständig ver-
mietet. Der aktuelle Verkehrswert liegt im zweistelligen 
Millionenbereich. Bei dem Gebäude handelt es sich um 
einen Hauptstandort der Technischen Hochschule Köln.  
Das Planungskonzept für die beabsichtigte Aufstellung 
des Bebauungsplans Parkstadt Süd – Innerer Grüngür-
tel in Köln-Bayenthal, Raderberg, Zollstock, Neustadt-
Süd sieht für das Grundstück die Festsetzung als öffent-
liche Grünfläche vor. Das Grundstück liegt zurzeit im 
unbeplanten Innenbereich. Im unmittelbaren Umkreis 
befinden sich verschiedene Gewerbe (u.a. die Abfall-
Kenntnisnahme entfällt x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
wirtschaftsbetriebe, eine Kfz-Prüfstelle), die Bundes-
straße B 51 sowie Bahntrassen der Deutschen Bahn 
und der Straßenbahnlinie 17. Das Gebäude wird mithin 
zurzeit sowohl gewerblich als auch zu öffentlichen Zwe-
cken genutzt. 
2.2 In Folge der Planung soll eine vollkommen intakte Ge-
werbefläche/-bebauung mit einer Grünfläche überplant 
und damit die Fläche entwertet werden. Aus dem Erläu-
terungskonzept zum städtebaulichen Konzept des Be-
bauungsplans geht bisher nicht hervor, wie die Belange 
der Eigentümerin und der betroffenen Mieter bei der Ab-
wägung berücksichtigt werden sollen. Insbesondere 
müssen auch die Belange der Wirtschaft nach § 1 Abs. 
6 Nr. 8 BauGB in der Abwägung berücksichtigt werden. 
In Anbetracht mit der Überplanung verbundenen Boden-
wertabschreibung würde das Grundstück erheblich an 
Wert verlieren und damit wird auch das Eigentum aus-
gehöhlt. Es ist nicht erkennbar, wie dies bei der Planung 
berücksichtigt wird oder hinreichend berücksichtigt wer-
den kann. Dem Ziel, den Anschluss des Inneren Grün-
gürtels bis zum Rhein zu ermöglichen, kann keine abso-
lute Vorrangstellung eingeräumt werden. 
nein Die Fortführung des Inneren Grüngürtels 
dient der städtebaulichen Entwicklung und 
der Schaffung zusammenhängender Frei-
räume und ist das Ergebnis eines jahre-
langen Stadtentwicklungsprozesses. Die 
Anbindung des inneren Grüngürtels an 
den Rhein ist ein wesentliches Ziel der ge-
samtstädtischen Entwicklung und trägt zur 
Aufwertung des Stadtbildes, zur Verbes-
serung der Naherholung sowie zur Ver-
besserung des Stadtklimas bei. Zudem ist 
die Bereitstellung von Grünflächen ein 
wichtiger Beitrag zur Steigerung der Auf-
enthaltsqualität und Erholung für die Be-
völkerung. Um dieses Ziel zu verfolgen, 
wurde insbesondere das Ende der Nut-
zung des Großmarktes beschlossen. Da-
neben sind weitere Grundstücke, wie die-
ses von der Einwenderin, für die Umset-
zung der gesamtstädtischen Entwick-
lungsziele erforderlich. Die Fortführung 
des Inneren Grüngürtels bis an den Rhein 
liegt demnach im überwiegenden öffentli-
chen und gesamtstädtischen Interesse. 
Das öffentliche Interesse wird dabei höher 
gewichtet als die Belange einzelner 
Grundstückseigentümer oder Mieter. 
Nach sorgfältiger Abwägung der Belange 
wird dem Einwand demnach nicht gefolgt. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Die langfristigen städtebaulichen Vorteile 
der geplanten Grünfläche überwiegen die 
wirtschaftlichen Nachteile für einzelne Be-
troffene. Gleichwohl wird geprüft, inwie-
fern für die Eigentümerin und die Mieter 
wirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen o-
der alternative Nutzungskonzepte entwi-
ckelt werden können. Diesbezüglich sol-
len die Gespräche mit der Grundstücksei-
gentümerin zeitnah wieder aufgenommen 
werden. 
2.3 Zudem müssen die Belange des Bildungswesens nach 
§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB berücksichtigt werden. Mieterin 
der Gewerbeflächen ist die Technische Hochschule 
Köln, deren Studierende und Mitarbeiter von der Über-
planung betroffen wären. In Folge der Planung wird die 
Bildungseinrichtung vollständig verdrängt. Dies steht im 
diametralen Gegensatz zu dem ausdrücklich angestreb-
ten, übergeordneten Planungsziel des Gesamtprojekts, 
die "Bildungslandschaft" zu stärken (Erläuterungstext, 
S. 3). 
nein Es besteht die Möglichkeit, die Nutzung 
nach Umsetzung der Planung in einen 
Neubau in der Parkstadt Süd zu überfüh-
ren.  
x x 
2.4 Hinzu kommt, dass von der Bebauung am Gustav-Hei-
nemann-Ufer allein dieses Grundstück überplant wird. 
Der Erläuterungstext sieht zudem vor, dass "ausge-
wählte Bestandsbauten, wie der Biergarten „Alteburg“ 
und das Tierheim" erhalten bleiben sollen. Völlig offen 
ist, nach welchen Kriterien diese gewerblichen Nutzun-
gen ausgewählt wurden, während das Grundstück un-
serer Mandantin der Planung zum Opfer fallen soll. Die 
Planung ist offensichtlich willkürlich und diskriminiert, in-
dem sie das Grundstück entwertet und andere Grund-
stücke und damit deren Eigentümer verschont. Sachli-
che Gründe für diese Ungleichbehandlung unserer in 
Berlin ansässigen Mandantin sind weder dargetan noch 
nein Das benannte Grundstück ist ein Schlüs-
selgrundstück für die Umsetzung der 
Grüngürtelidee. Die Verlängerung des in-
neren Grüngürtels bis zum Rhein liegt im 
übergeordneten und gesamtstädtischen 
Interesse (vgl. lfd. Nr. 2.2) und wird als 
solches höher gewichtet als die wirtschaft-
lichen Interessen eines einzigen Eigentü-
mers. Ohne dieses Grundstück ist die Pla-
nung nicht umsetzbar. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
ersichtlich. Es drängt sich angesichts dessen die Frage 
auf, ob die Eigentümerstruktur bei der Auswahl der Be-
standsbauten und des Bereichs, in dem man den Grün-
gürtel an den Rhein heranziehen will, ausschlaggebend 
war. 
2.5 Das Planungskonzept ist insgesamt fragwürdig. Am 
Gustav-Heinemann-Ufer und südlich der Eisenbahnbrü-
cke, wo die Nord-Süd-Stadtbahn die Straße quert, stößt 
der Grüngürtel nach der Planung auf eine der meistbe-
fahrenen Nord-Süd-Verkehrsachsen für Kraftverkehr 
und Straßenbahn in Köln. Ob eine Unterführung tat-
sächlich möglich ist, ist nach dem Erläuterungstext noch 
völlig offen und kann daher nicht die Plankonzeption lei-
ten. Im Übrigen würde eine solche Unterführung unlös-
bare Probleme des Hochwasserschutzes aufwerfen. Die 
geplanten Nutzungen sind völlig unverträglich und wer-
fen nicht auflösbare Konflikte auf. Der bestehende Puf-
fer durch die Bestandsbebauung ist planerisch notwen-
dig. 
nein Die Unterführung zum Rhein wird unter 
Berücksichtigung des Hochwasserschut-
zes geplant. Wie auch an anderen Über-
wegen im Stadtgebiet kommen im Falle 
eines Rheinhochwassers mobile Hoch-
wasserschutzeinrichtungen zum Einsatz, 
die ein Eindringen des Wassers verhin-
dern. 
x  
2.6 Eine durchgehende öffentliche Grünfläche lässt sich 
auch mit einem anderen Verlauf erreichen. Auf der an-
deren Seite der Bahntrasse liegt der Friedenspark. Un-
ter der Bahntrasse hindurch existiert bereits eine Unter-
führung, die direkt in den Friedenspark führt. Durch die-
sen kann ein Anschluss des Grüngürtels bis zum Rhein 
erreicht werden, ohne dass ökologisch und funktional 
eine wesentliche Abweichung entsteht. Das Grundstück 
ist damit für das planerische Ziel der Vollendung des 
Grüngürtels bis zum Rhein nicht einmal erforderlich und 
damit der Eingriff in die Rechte der Eigentümerin schon 
deshalb unverhältnismäßig und daher rechtswidrig. 
nein Ziel der vorliegenden Planung ist die Ver-
längerung des inneren Grüngürtels in sei-
nem bisherigen Verlauf jenseits/ südlich 
der Bahntrasse bis zum Rhein.  
x  
2.7 Darüber hinaus ist fraglich, wie das Vorhaben realisiert 
werden soll. Die einzige Lösung, die zur Umsetzung des 
Vorhabens im Planungskonzept angeboten wird, ist der 
Kenntnisnahme Es ist richtig, dass für das Gebäude Be-
standschutz aus der bestehenden Bauge-
nehmigung besteht. Die Planung wäre 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Erwerb der Flächen durch die Stadt Köln. Wenn die Ei-
gentümer dazu nicht bereit sind, stellt sich daher schon 
die Frage, ob die Planung überhaupt realisierbar ist. Da-
bei zu berücksichtigen ist, dass die heutige, genehmigte 
Nutzung weiterhin Bestandsschutz genießt. 
dann nicht kurzfristig umsetzbar, aber 
langfristig durchaus realisierbar.  
2.8 Dem Ziel einer Vollendung des Inneren Grüngürtels wird 
insgesamt eine absolute Vorrangstellung zulasten unse-
rer Mandantin eingeräumt. Das Planungskonzept sieht 
grobe Verstöße gegen das Abwägungsgebot nach § 2 
Abs. 3 BauGB vor und stellt einen nicht gerechtfertigten 
Eingriff in die Gleichheitsrechte und das Eigentum unse-
rer Mandantin dar. Von der geplanten Ausweisung des 
Grundstücks unserer Mandantin als Grünfläche muss 
Abstand genommen werden. 
nein Die Verlängerung des inneren Grüngürtels 
bis zum Rhein liegt im übergeordneten 
gesamtstädtischen Interesse und ist als 
solches höher zu gewichten als die wirt-
schaftlichen Interessen eines einzigen Ei-
gentümers (vgl. lfd. Nr. 2.2).  
x  
3 NN vom 14.03.2025:     
3.1 Auf das vormalige Verwaltungsgebäude der Otto Wolff 
Draht- und Drahterzeugnisse GmbH in der Koblenzer 
Str. 11 in Köln-Bayenthal wird hinweisen, das bereits 
seit 8 ½ Jahren vielen KünstlerInnen und Kreativen als 
Arbeitsort dient. Das Gebäude wurde durch das Künst-
lerInnenhaus im Oktober 2016 vom BLB NRW angemie-
tet. Nach Übernahme der Liegenschaft im Juli 2021 
durch die Stadt Köln hat diese den Mietvertrag fortge-
führt. Es werden Büroräume für 23 Mietparteien mit ak-
tuell 36 KünstlerInnen/Kreativen/MusikerInnen im Alter 
von 20 bis 80 Jahren bereitgestellt. Aufgrund der in Köln 
herrschenden Raumnot ist die Nachfrage groß und die 
Auslastung immer bei 100%. Dieser Sachverhalt scheint 
uns bei der Betrachtung der derzeitigen Nutzungen im 
Plangebiet zu kurz gekommen zu sein. 
Das Gebäude liegt gemäß des aktuellen Bebauungs-
plan-Entwurfs im Geltungsbereich des Inneren Grüngür-
tels, zwischen Bonner Straße und Rheinuferstraße. Und 
zwar an der „Stadtkante“ zwischen der Koblenzer 
Kenntnisnahme Das Gebäude befindet sich, wie in der 
Stellungnahme dargestellt, in öffentlicher 
Hand und wird an die derzeitigen Nut-
zer*innen vermietet. Die Fortführung des 
Inneren Grüngürtels liegt im überwiegen-
den öffentlichen und gesamtstädtischen 
Interesse und wird seit Jahrzehnten ge-
plant. Das öffentliche Interesse wird dabei 
höher gewichtet als die Belange einzelner 
Mieter. Ob die Stadt als Eigentümerin des 
Gebäudes einen entsprechenden Ersatz-
standort zur Verfügung stellen kann, wird 
derzeit geprüft. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Straße und der zukünftig vom Kölner NeuLand Gemein-
nütziger e.V. zu nutzenden Fläche, südöstlich der ge-
planten Versickerungsflächen östlich der Bonner 
Straße. Es soll im Rahmen der Umsetzung der bisheri-
gen Planungen niedergelegt werden. Im Anschluss da-
ran soll die Fläche als ein Teil der parallel zur Koblenzer 
Straße verlaufenden Muldenversickerung und der was-
sergebundenen Wegedecke umgestaltet werden. 
Unser Austausch mit den Nachbarn des Kölner Neu-
Land Gemeinnütziger e.V. brachte ein gemeinsames In-
teresse zur langfristigen Kooperation zutage, welches 
auch die gemeinschaftliche Nutzung von Gebäudeteilen 
beinhalten könnte. Auch eine Zisterne zur Speicherung 
des Regenwassers (ca. 350m3 p.a.) als Gießwasser für 
die Anpflanzungen stand zum Gespräch. Unsere fortge-
schrittenen Bemühungen zur Fassadenbegrünung und 
die gereiften Pläne zum nachhaltigen Umbau des Ge-
bäudes mit Retentionsdach, Photovoltaik, Wärmepumpe 
und weiteren Maßnahmen dürften als adäquates Vorha-
ben die Vereinbarkeit mit dem Konzept der Parkstadt 
Süd gewährleisten. 
Es wird daher gefordert, das Gebäude zu erhalten und 
dies im Rahmen des Bebauungsplans zu berücksichti-
gen. Um Beteiligung bei der Abwägung der Interessen 
wird gebeten, da die Planungssicherheit für den Betrei-
ber sowie für die dort tätigen KünstlerInnen von existen-
tieller Bedeutung ist. 
3.2 Kultur-Pionier-Projekt in der Parkstadt Süd 
DER DRITTE RAUM übernimmt bereits derzeit eine Pi-
onierrolle als Kulturort in der neu entstehenden Park-
stadt Süd und schließt die Lücke, die das städtische 
Kulturamt mit seinem Angebot an kulturellen Produkti-
onsstätten, Ateliers und Musikräumen nicht zu schlie-
ßen vermag. Andere Wirkungsstätten für KünstlerInnen, 
Kenntnisnahme Ein Ersatzstandort wird geprüft, ist aber 
nicht Aufgabe des Bebauungsplanverfah-
rens. Die beschriebenen Nutzungen wer-
den in der neuen Parkstadt Süd grund-
sätzlich zulässig sein und passen in die 
Zielsetzung der Planung. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
insbesondere Proberäume für MusikerInnen, sind durch 
Abriss auf dem Großmarkt-Areal im Plangebiet bereits 
verloren gegangen. Der Mangel an, bzw. Wegfall von 
Flächen für Kunst und Kultur wurde in den letzten Jah-
ren in Politik und Verwaltung entsprechend thematisiert. 
Der Ratsbeschluss vom 06.02.2018 zur „Integration von 
Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die 
Stadtplanung“ (AN/0149/2018) sowie der Beschluss der 
Kulturentwicklungsplanung in 2019 weisen deutlich da-
rauf hin, dass im Rahmen der Stadtentwicklungspro-
jekte kulturellen Projekten ein hoher Wert beigemessen 
wird. Die aus dem Betrieb des KünstlerInnenhauses ge-
wonnenen Erfahrungswerte und Strukturen können 
auch als Blaupause zur Realisierung vergleichbarer Pi-
lotprojekte dienen. Mancher Leerstand in Köln oder 
auch gewerbliche Neuplanungen in der Parkstadt Süd 
bieten sich ebenfalls an, nach diesem Modell entwickelt 
zu werden. Zur Entlastung der Angebote des Kulturamts 
und ergänzend dazu. 
3.3 Hoher Nutzen für KünstlerInnen, Stadt und Stadtgesell-
schaft 
Das Angebot des KünstlerInnenhauses umfasst Flächen 
von rund 330qm an vermietbaren Räumen zwischen 
8,5 qm bis 24 qm Größe zzgl. der anteilig umgelegten 
Gemeinschaftsflächen/-räumen von insgesamt 270 qm. 
Die Räume werden je nach Nutzungsart einschließlich 
sämtlicher Betriebskosten wie Heizung, Warmwasser, 
Strom, Müllabfuhr, Frisch-/Abwasser, Straßenreinigung, 
Gebühren und Versicherungen, Internet, Reinigung der 
Gemeinschaftsflächen/-räume (Flure, Treppen, Toilet-
ten, Küchen), Hausmeister, Grünpflege, Wartungen, etc. 
vermietet und bieten den Kulturtätigen äußerst komfor-
Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 3.2 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
table Verhältnisse zu Konditionen, wie sie vergleichs-
weise subventionsfreie Strukturen in dieser Lage nicht 
zu bieten im Stande sind. 
Dutzende KünstlerInnen und Kreative konnten als ehe-
malige MieterInnen in den vergangenen Jahren in den 
Räumlichkeiten ihrem professionellen künstlerischen 
Wirken nachgehen. Besonders jungen KünstlerInnen, 
Kreativen und Initiativen ermöglichte der erste eigene 
Wirkungsort den entscheidenden Sprung in die Selb-
ständigkeit. Menschen unterschiedlicher Herkunft und 
Altersklassen verwirklichen hier ihre Träume und be-
streiten in verschiedenen künstlerischen Sparten ihren 
Lebensunterhalt und den ihrer Familien. 
Regelmäßige Ausstellungen, wie etwa im Rahmen der 
Offenen Ateliers und Passagen, bieten ihnen dabei den 
nötigen Raum zur Präsentation und zur Vernetzung. 
Das KünstlerInnenhaus funktioniert seit 2016 autark und 
ohne Förderung mit öffentlichen Mitteln. Die Stadt Köln 
erhält kontinuierlich 18.000 € Miete pro Jahr. Der Wert 
der Immobilie wurde durch ständige Ertüchtigung und 
Erneuerung der technischen Infrastruktur in Eigeninitia-
tive entsprechend erhöht. Umfangreiche Arbeiten durch 
Fachbetriebe an den Elektro- und Sanitärinstallationen, 
der Heizungsanlage, dem Dach, sowie sonstige Maß-
nahmen verursachten Kosten im deutlich fünfstelligen 
Bereich. 
3.4 Fazit 
Der Betrieb des Hauses als Kulturort ohne Zuschüsse 
bedingt kontinuierlich eigene Investitionen und erfordert 
Planungssicherheit. Es wird daher gefordert, das Künst-
lerInnenhaus DER DRITTE RAUM im Rahmen der wei-
teren Planungen zu berücksichtigen und zu erhalten. 
Die Wertschätzung von Kunst und Kultur wurde durch 
nein Die Fortführung des Inneren Grüngürtels 
liegt im überwiegenden öffentlichen und 
gesamtstädtischen Interesse und wird seit 
Jahrzehnten geplant. Das öffentliche Inte-
resse wird dabei höher gewichtet als die 
Belange einzelner Mieter. Ob die Stadt als 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 15 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
politische Beschlüsse und die Kulturentwicklungspla-
nung hoch aufgehängt und sollte auch im Rahmen der 
Planungen zur Parkstadt Süd entsprechend Anwendung 
finden. In Anbetracht der auf absehbare Zeit knappen 
Mittel der öffentlichen Kassen ist ein autark betriebener 
Kulturort von hoher Bedeutung und darf nicht leichtfertig 
aufgegeben werden. Mit den von uns vorgeschlagenen 
ökologischen Maßnahmen im und am Gebäude sowie 
durch die Kooperation mit dem Kölner NeuLand Ge-
meinnütziger e.V. wäre das KünstlerInnenhaus DER 
DRITTE RAUM hervorragend ins Plangebiet integrier-
bar. 
Eigentümerin des Gebäudes einen ent-
sprechenden Ersatzstandort zur Verfü-
gung stellen kann, wird derzeit geprüft. 
4 NN vom 19.03.2025:     
4.1 Es wird beantragt, die im Eigentum stehenden Grund-
stücke Koblenzer Straße 1-9, Flur 51, Flurstücke 1380 
und 1382, eingetragen im Grundbuch von Köln, Blatt 
596 unter lfd. Nr. 22 und 23 des Bestandsverzeichnis-
ses, nicht in den Geltungsbereich des in Aufstellung be-
findlichen Bebauungsplans einzubeziehen und als 
Grünfläche festzusetzen, sondern weiter eine gewerbli-
che Nutzung der Grundstücke zu ermöglichen. Die ge-
nannten Grundstücke sind mit einem Geschäfts- und 
Bürogebäude mit Einzelhandelsbetrieben, Arztpraxen, 
Büros, Ladenlokalen, Lagerflächen und Gaststätten be-
baut. Das Gebäude wurde zwischen den Jahren 1988 
und 1994 errichtet und seither fortlaufend modernisiert. 
Sämtliche Nutzungseinheiten im Gebäude sind vermie-
tet. 
nein Es wird auf die Abwägung zur lfd. Nr. 2.2 
verwiesen.  
x  
4.2 Geplant ist, die Grundstücke zu einer Grünfläche herab-
zustufen. Dieses Vorhaben ist mit dem Grundrecht aus 
Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgarantie und Recht am 
eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) nicht 
vereinbar. Das Eigentum an Grundstücken gehört nach 
nein Die Verlängerung des inneren Grüngürtels 
bis zum Rhein liegt im übergeordneten 
gesamtstädtischen Interesse und ist als 
solches höher zu gewichten als die wirt-
schaftlichen Interessen eines einzigen Ei-
gentümers. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 16 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
höchstrichterlicher Rechtsprechung zu den in die Abwä-
gung einzustellenden, privaten Belangen, denen beson-
deres Gewicht zukommt (BVerwGE 47, 144, 154; 
BVerwG, NVwZ 1988, 727, 728). Dabei ist zu berück-
sichtigen, dass sich der Entzug baulicher Nutzungsmög-
lichkeiten wie eine Teilenteignung auswirkt (BVerfGE 
83, 210, 212 f.). Die für eine Planung sprechenden, 
städtebaulich beachtlichen Allgemeinbelange müssen 
umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen ei-
nes Bauleitplans die private Nutzbarkeit von Grundstü-
cken beschränken oder gar ausschließen (BVerfGE 
104, 1, 13; BVerwG, NVwZ-RR 1997, 83; BVerwG, 
NVwZ 2001, 560, 561). Aus den offengelegten Planun-
terlagen ergibt sich kein städtebaulicher Belang, der so 
gewichtig ist, dass er eine (Teil-)Enteignung unserer 
Mandantin rechtfertigen könnte. 
4.3 Im Gebäude sind viele Gewerbebetriebe und freiberufli-
che Nutzungen ansässig, die nicht nur zahlreiche Ar-
beitsplätze bieten, sondern auch eine erhebliche Wert-
Schöpfung bewirken. Insbesondere durch die gute Mie-
terstruktur mit langlaufenden Mietverträgen hat das 
Grundstück über die Jahre einen deutlichen Wertzu-
wachs erfahren. Nach Einschätzung liegt der Verkehrs-
wert des bebauten Grundstücks heute bei rund 19,5 
Mio. Die Planung stellt für das Grundstück baupla-
nungsrechtlich eine radikale Kehrtwende dar: aus einem 
Kerngebiet soll eine Grünfläche werden. Demgegenüber 
sieht der vom Rat der Stadt Köln am 05. 05. 2009 be-
schlossene "Masterplan Innenstadt", der als Grundlage 
der Flächennutzungsplanänderung bezeichnet wird, 
weiterhin eine Bebauung auf dem Grundstück unserer 
Mandantin vor. Die Stadt möchte für die Grundstücke 
von der Vorgabe des erst vor rund 15 Jahren beschlos-
senen Masterplans abweichen, um "die gewünschte 
nein siehe lfd. Nrn. 4.1 und 4.2 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 17 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Durchgängigkeit des Freiraums bis zum Rhein" zu er-
möglichen. Die "Vollendung des Inneren Grüngürtels im 
linksrheinischen Stadtgebiet" wird als maßgebliches 
Planungsziel benannt. Dieses Vorhaben mag zwar his-
torisch ableitbar und städtebaupolitisch wünschenswert 
sein, geht jedoch daran vorbei, dass unsere Mandantin 
auf ihrem Grundstück bestandsgeschützte Nutzungen 
ausübt, die eine Integration des Grundstücks in den "In-
neren Grüngürtel" dauerhaft unmöglich machen. Eine 
Planung, die aus rechtlichen und/oder tatsächlichen 
Gründen nicht umsetzbar ist, verfehlt ihren gestaltenden 
Auftrag und ist schon nach § 1 Abs. 3 BauGB unwirk-
sam (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26. 03.2007 - 4 
BN 10/07 -juris, Rn. 7). Es ist zwar nachvollziehbar, 
dass die Stadt das ehemalige Großmarktgelände künftig 
u.a. als Grünfläche nutzen möchte. Da die hier ausge-
übten Nutzungen aufgegeben wurden, ist hiergegen 
auch nichts einzuwenden. Etwas anderes gilt jedoch für 
diejenigen Flächen zwischen Bonner und Koblenzer 
Straße und dem Rheinufer, auf denen sich - wie auf den 
Grundstücken unserer Mandantin - zahlreiche Z.T. 
hochwertige bestandsgeschützte gewerbliche Nutzun-
gen befinden. Hier muss die Planung zwangsläufig an 
den faktischen Gegebenheiten scheitern bzw. dauerhaft 
eine bloße Chimäre bleiben. Die Darstellungen dieser 
Grundstücke als Grünflächen können mit Blick auf die 
gegenläufigen Eigentümerbelange nicht das Ergebnis 
einer gerechten Abwägung sein. 
4.4 Den Unterlagen ist ferner keine nachvollziehbare Erläu-
terung dafür zu entnehmen, warum die neue Grünfläche 
nur einen Teil des bisherigen Kerngebiets, in dem die 
Grundstücke liegen, und des sich östlich anschließen-
den Gewerbegebiets umfasst. Da es der Stadt vor allem 
um die "Vollendung des Inneren Grüngürtel bis zum 
nein Die Grenze zwischen dem geplanten In-
neren Grüngürtel und der Quartiersent-
wicklung, dem Bereich für die Hochbau-
ten, ist keine willkürlich gezogene Linie, 
sondern Ergebnis eines jahrzehntelangen 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 18 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Rhein" geht und der Änderungsbereich unmittelbar an 
bereits bestehende größere Grünflächen angrenzt (Z. B. 
den Vorgebirgspark), wäre zu erwarten gewesen, dass 
der gesamte Änderungsbereich als Grünfläche darge-
stellt wird. Stattdessen ist offenbar willkürlich eine Linie 
gezogen worden, nördlich derer eine Grünfläche entste-
hen soll, wogegen die südlich davon liegenden Bereiche 
baulich nutzbar bleiben sollen. Städtebauliche Gründe 
dafür, dass im bisherigen Kerngebiet nur die nördlich 
der Koblenzer Straße vorhandenen baulichen Nutzun-
gen "entfallen" sollen, werden nicht angeführt. Das stellt 
einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar. Eine Fest-
setzung, die die Nutzbarkeit nur bestimmter Grundstü-
cke empfindlich beschneidet, entspricht den Anforderun-
gen einer gerechten Abwägung nur, wenn etwa die na-
türlichen Geländeverhältnisse die planerische Lösung 
mehr oder minder vorzeichnen. In einem solchen Fall ist 
dem Erfordernis der Lastengleichheit genügt, wenn die 
planungsbedingten Ungleichbelastungen durch boden-
ordnende Maßnahmen ausgeglichen werden (vgl. 
BVerfG, Beschluss vom 19. 12. 2002 - 1 BvR 1402/01 -, 
juris Rn. 21; BGHZ 67, 320, 327 f.). All dies ist hier nicht 
der Fall. 
Planverfahrens unter Beteiligung der Öf-
fentlichkeit.  
4.5 Im Westen des Änderungsbereichs ist der "Grüngürtel" 
zum Teil nur wenige Meter breit. Es wäre daher ohne 
weiteres möglich gewesen, auch das Grundstück als 
Gemischte Baufläche darzustellen und den Grünzug auf 
dem nördlich angrenzenden Grundstück vorbeizuführen. 
Damit könnte entsprechend dem Grundsatz der Verhält-
nismäßigkeit ohne Beeinträchtigung des Ziels eines 
durchgehenden Grünzugs ein erheblicher Grundrechts-
eingriff zulasten unserer Mandantin leicht vermieden 
werden. Die Planänderung verstößt außerdem offen-
sichtlich gegen den Grundsatz der Konfliktbewältigung, 
nein Die Fortführung des Inneren Grüngürtels 
liegt im überwiegenden öffentlichen und 
gesamtstädtischen Interesse und wird seit 
Jahrzehnten geplant. Das öffentliche Inte-
resse wird dabei höher gewichtet als die 
Belange einzelner Grundstückseigentü-
mer oder Mieter.  
 
Es wird auf die Abwägung zur lfd. Nr. 2.2 
verwiesen. 
 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 19 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
da weiterhin überhaupt nicht absehbar ist, wie der mas-
sive Grundrechtseingriff kompensiert werden könnte. In 
der Beschlussvorlage Nr. 2399/2024 vom 25. 09.2024 
wird zwar behauptet, die Stadt stehe in Verhandlungen 
mit den Eigentümern der Grundstücke, welche für die 
Umsetzung des Inneren Grüngürtels erforderlich sind. 
Unsere Mandantin wartet jedoch schon seit vielen Jah-
ren auf ein Angebot der Stadt zur Verlagerung ihres Ge-
schäftshauses an einen geeigneten Alternativstandort. 
Ganz offensichtlich stehen der Stadt entsprechende 
Grundstücke gar nicht zur Verfügung. Wie sich hieran 
etwas ändern soll, ist nicht ersichtlich. Die Planung wirft 
daher einen schwerwiegenden Konflikt auf, der aller Vo-
raussicht nach nicht gelöst werden kann. Dies verstößt 
eindeutig gegen das Abwägungsgebot in § 1 Abs. 7 
BauGB. 
Die Gespräche mit der Grundstückseigen-
tümerin sollen auch für diese Immobilie 
zeitnah wieder aufgenommen werden. 
4.6 Unsere Mandantin wird, falls dem hier gestellten Antrag 
nicht entsprochen werden sollte, auch weiterhin alle 
Rechtsmittel gegen die Planung ausschöpfen, was nach 
den oben zitierten Grundsätzen der höchstrichterlichen 
Rechtsprechung mit einem ganz erheblichen Risiko für 
die Stadt verbunden wäre. Es liegt daher im ureigenen 
Interesse der Stadt, mit unserer Mandantin zeitnah eine 
einvernehmliche Lösung zu suchen. 
Kenntnisnahme  x  
5 NN vom 19.03.2025:     
5.1 Dimension und Abstand der Gebäudekörper 
Wie bereits zu vorangegangenen Öffentlichkeitsbeteili-
gungen im Rahmen des kooperativen Verfahrens vorge-
tragen, erscheinen die Ausdehnungen der Gebäudekör-
per insbesondere auch im Quartier Parkstadt grenzwer-
tig groß konzeptioniert. Die zahlreich beabsichtigte 
Überlagerung von Abstandsflächen (gemäß Integrierter 
Planung) werden mit großer Skepsis gesehen. Es wer-
ja Im Rahmen von Testentwürfen wird die 
vorliegende Planung weiter differenziert 
und modifiziert. Abstandsflächen nach 
BauO NRW sind dabei zu berücksichti-
gen. Da von dem Bau von Tiefgaragen 
weitgehen Abstand genommen wurde, 
werden große Flächen mit Bodenan-
schluss auch in den Innenhöfen entste-
hen. 
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 20 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
den Häuserschluchten mit starker Verschattung be-
fürchtet, die sowohl nachteilige Auswirkungen auf den 
öffentlichen Raum als auch für die Belichtung der 
Wohnnutzungen erwarten lassen. Der großzügig dimen-
sionierte Innere Grüngürtel ist ein Segen für die angren-
zenden Stadtquartiere, kann aber Qualitäten innerhalb 
der Neubauquartiere nicht völlig kompensieren. Es wird 
daher dringend angeregt, die Abstände und Straßen-
räume zwischen den Blockrändern an den kritischen 
Punkten („Gassen“) etwas aufzuweiten und insgesamt 
eine starke Begrünung des öffentlichen Raumes mit 
großzügigen Baumpflanzungen vorzusehen. Überdies 
wird empfohlen, innerhalb der Blockbebauungen Baum-
pflanzungen mit Anbindung an das Erdreich vorzusehen 
(Bauminseln), damit sich auch in den Höfen großzügiger 
Baumbestand entwickeln kann. 
5.2 Parkraum für die künftigen Bewohner der Parkstadt Süd 
Aus den vorgestellten Plänen wird entnommen, dass für 
die ca. 3.300 Normwohneinheiten bzw. ca. 7.590 Ein-
wohner und 4.000 Arbeitsplätze in der Parkstadt Süd 
etwa 1.500 Parkplätze in den beiden im Hochbau ge-
planten Mobility Hubs sowie weitere – noch nicht bezif-
ferte – private Parkplätze in den eingeschossigen Tief-
garagen der mit den Ziffern 23 (KITA), 25, 29, 30, 32, 33 
(SechtM) und 36 (Bildungslandschaft) bezeichneten Ge-
bäuden geplant sind. Hinzu kommen noch zwei Quar-
tiersgaragen, auf die noch separat eingegangen wird. 
Dieses bedeutet im Umkehrschluss, dass von den ins-
gesamt über 30 geplanten Gebäuden offenbar mehr als 
20 ohne Tiefgaragen vorgesehen sind. Dies wird für 
hochproblematisch gehalten. Es ist zu erwarten, dass 
Eigentümer oder Mieter der Wohnungen in der Park-
stadt Süd auf die Anschaffung eines (batterieelektri-
schen) PKW nicht in dem Maße verzichten werden, wie 
Kenntnisnahme Im Rahmen eines noch weiter auszuarbei-
tenden Mobilitätskonzeptes werden Emp-
fehlungen zur Anzahl und Ausgestaltung 
von Pkw- und Fahrradstellplätzen erarbei-
tet. Dabei soll ein ambitionierter Stellplatz-
schlüssel in der Parkstadt Süd angewen-
det werden. So werden in mehreren Teil-
bereichen der Parkstadt Süd Reduktions-
faktoren der aktuell gültigen städtischen 
Stellplatzsatzung angewendet, um ver-
bunden mit Angeboten an zukunftsfähigen 
Mobilitätsformen die Anzahl der zu erstel-
lenden PKW-Stellplätze zu verringern. 
Eine Unterbringung des ruhenden Ver-
kehrs in Tiefgaragen würde zwei- bzw. 
dreigeschossige Tiefgaragen erforderlich 
machen. Tiefgaragenplätze würden je-
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 21 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
dieses politisch gewünscht ist, und somit eine Unterver-
sorgung an Parkraum entstehen könnte. 
Auch für Fahrräder sind wohnungs- bzw. arbeitsplatz-
nahe, Diebstahl- und Vandalismus-gesicherte sowie be-
queme Unterstellmöglichkeiten in Tiefgaragen erforder-
lich, um die Nutzung von Fahrrädern und Lastenfahrrä-
dern zu motivieren und um die architektonische Wirkung 
des neuen Stadtteils nicht von vornherein durch unge-
ordnetes Abstellen von Fahrrädern zu beeinträchtigen. 
Auch das Laden von Elektrofahrrädern lässt sich nur 
durch gesicherte Abstellplätze in einer Tiefgarage er-
möglichen. 
Ferner gilt es zu bedenken, dass bei einem Parkrau-
mangebot über Quartiersgaragen die Erreichbarkeit von 
Wohnungen längere Fußwege mit sich bringt (Ein-
schränkung der barrierefreien Erreichbarkeit!) und die 
Einrichtung von Behindertenstellplätzen nahe der Woh-
nungszugänge provoziert. Separate Parkhäuser bean-
spruchen zudem ergänzende Bodenflächen und bei öf-
fentlicher Nutzung einen sehr hohen Pflege- und Unter-
haltungsaufwand, damit sie nicht zu Schandflecken und 
Angsträumen verkommen. Ein weiteres Problem: Ent-
koppelt man die Eigentumsverhältnisse von Parkange-
boten und Wohn- bzw. Gewerbenutzungen gänzlich, so 
entscheidet die Preispolitik des Parkhausbetreibers 
maßgeblich mit über die Attraktivität der Hauptnutzun-
gen! 
Es wird daher dringend angeregt, dass mindestens ein-
geschossig möglichst natürlich belüftete Parkebenen 
unterhalb der Wohnbaukörper angeordnet werden 
(Wohnungen EG als Hochparterre ausbilden), die zu-
mindest Teile des Bedarfs innerhalb der Häuser und im 
selbigen Eigentum als Herstellerpflicht des jeweiligen In-
vestors abdecken. Darüber hinaus sollte dann eine ver-
doch im Vergleich zu den geplanten Mobi-
lity Hubs mit erheblich gesteigerten Bau-
kosten zu Buche schlagen: 
 
- Kostenansatz Stellplatz Mobility Hub:                 
20.000 € / Stellplatz 
- Kostenansatz Stellplatz Tiefgarage 1 
Ebene 40.000 € / Stellplatz 
- Kostenansatz Stellplatz Tiefgarage 2 
Ebenen 60.000 € / Stellplatz 
 
Vor dem Hintergrund der Mobilitätswende 
erscheinen Tiefgaragen mit ihren hohen 
Baukosten und nicht vorhandenen Nach-
nutzungsmöglichkeiten als kaum zukunfts-
fähig.  
 
Sowohl die Entscheidung über die die Re-
duktionsfaktoren als auch zur Realisie-
rung von Mobility Hubs anstelle von Tief-
garagen wird von den Beigeordneten der 
Dezernate VI (Planen und Bauen) und VIII 
Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften) 
mitgetragen. 
 
Die befürchtete Unterversorgung soll 
durch die Maßnahmen des Mobilitätskon-
zepts aufgewogen werden und zu einer 
autoarmen Mobilität verleiten. Flächende-
ckende Tiefgaragen sind nach einer Ab-
wägung durch die vorgestellte Lösung er-
setzt worden. Teil der Abwägung war u.a. 
die Berücksichtigung der längeren Fuß-

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 22 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
ringerte Anzahl an Mobilitäts-Hub das Angebot insbe-
sondere auch für die gewerblichen Nutzungen ergän-
zen. So könnte ein dezentrales wohnortnahes Min-
destangebot die barrierefreie Erreichbarkeit, individuelle 
Ladeinfrastrukturen für batterieelektrische PKW und 
Fahrräder, sichere Wegebeziehungen, etc. sicherstel-
len. Dieses wird dann durch ein flexibel anpassbares 
Angebot an öffentlichem Parkraum und Mobilitätsein-
richtungen in Quartiersgaragen ergänzt. Letzteres 
müsste dann weniger Bodenfläche beanspruchen (und 
ließe alternativ mehr Wohnbebauung zu) und wäre ins-
gesamt deutlich wirtschaftlicher, da Betreiberkosten ein-
facher zuordbar wären, auf teure mehrgeschossige 
Parkhäuser und Tiefgaragen verzichtet werden kann, 
die Attraktivität der Wohnungen sich erhöht und insge-
samt mehr höherwertig nutzbare Flächen geschaffen 
würden. 
Es wird insbesondere eine Unterversorgung des Park-
raumangebotes insgesamt befürchtet, das zu einem An-
stieg und Verlagerung des ruhenden Verkehrs in die 
umliegenden Viertel führen könnte. Alle die Parkstadt 
Süd umgebenden Viertel sind aber bereits heute star-
kem Parkdruck durch die dort Wohnenden ausgesetzt. 
Wir appellieren daher an die für die Planung Verantwort-
lichen, die Anzahl der Tiefgaragenplätze deutlich zu er-
höhen, so dass zumindest insgesamt den Empfehlun-
gen der Stellplatzsatzung ohne Abschläge gefolgt wird. 
wege durch die Zentralisierung des Park-
raums sowie die Herstellungs- und Be-
triebskosten. 
 
Bei den Fahrradstellplätzen wird nach 
Maßgabe der Satzung agiert und ein 
Überangebot an diebstahl- und wetterge-
schützten Abstellanlagen geschaffen. 
 
Ein gänzlicher Verzicht der in der Stell-
platzsatzung möglichen Reduktionsfakto-
ren ist klar auszuschließen, da ein Haupt-
augenmerk dieses Projekts die Verkehrs-
reduktion ist. 
5.3 Parkraum und Lademöglichkeiten für die an die Park-
stadt Süd angrenzenden Viertel 
Wie oben bereits angesprochen, herrscht in den die 
Parkstadt Süd umgebenden Vierteln bereits heute er-
heblicher Parkdruck. Öffentliche Lademöglichkeiten für 
batterieelektrische Fahrzeuge sind begrenzt; es gibt nur 
4 öffentliche Ladepunkte entlang der Goltsteinstraße 
nein siehe lfd. Nrn. zu 5.2 
 
Ein wesentliches Planungsziel der Park-
stadt Süd ist die Entwicklung eines auto-
armen Quartiers. Es werden bei der Her-
stellung von Stellplätzen auch öffentliche 
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 23 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
und 2 in der Tacitusstraße. Im Stadtteil Bayenthal zum 
Beispiel wird seit Jahren vergeblich der Bau einer Quar-
tiersgarage gefordert. Auch in der BV 2 wurde diese 
Thematik bereits mehrfach erörtert. Mit dem Bau der un-
mittelbar angrenzenden Bildungslandschaft ergibt sich 
nun die einmalige Chance, die Situation besonders im 
nördlichen Bayenthal zu entlasten oder sogar Parkraum 
z.B. entlang der Goltsteinstraße zur Besserung der dor-
tigen Aufenthaltsqualität und Entschärfung von Engpäs-
sen umzulagern. Eine zu knappe Bemessung der Park-
plätze für die Bewohner der Parkstadt Süd (siehe oben) 
würde diese Chance jedoch ausschließen, ja in ihr Ge-
genteil verkehren. Anstatt die Bewohner Bayenthals zu 
unterstützen, würden sie durch den Export des von der 
Parkstadt Süd ausgehenden Parkdrucks in ihr Viertel 
sogar noch mehr belastet als heute. Wir appellieren da-
her an die für die Planung Verantwortlichen, die Zahl 
der Parkraumangebote in den Quartiersgaragen und im 
Umfeld der Alteburger Straße ausgesprochen großzügig 
zu dimensionieren und mit öffentlichen Ladepunkten 
auszustatten. 
Ladestationen eingeplant und Flächen da-
für vorgehalten.  
 
5.4 Bildungslandschaft 
Die planerische Berücksichtigung eines ausreichenden 
Schulangebotes für die Parkstadt Süd als auch für die 
umliegende Quartiere wird begrüßt. Die Homogenität 
des Bildungsangebotes (klassische Schulformen) sowie 
deren räumliche Konzentration erscheint jedoch höchst 
problematisch. Während zu Schulzeiten und insbeson-
dere zum täglichen Schulbeginn und -ende, eine erheb-
liche Belebtheit des öffentlichen Raumes und vermutlich 
Überlastung der Verkehrsinfrastruktur eintreten wird, 
kehrt sich dieses außerhalb der Schulzeiten ins Gegen-
teil. Diese schwankende Beanspruchung dürfte nicht 
nur den ÖPNV und gastronomische Angebote in der 
nein Die Bündelung verschiedener Schulforen 
und Kita an einem Standort hat den Vor-
teil, dass z.B. Mensa, Bücherei, Aula, 
Pausenräume und Sporthalle gemeinsam 
genutzt werden können. Bei einer offenen 
Gestaltung (wie z.B. in der Bildungsland-
schaft Altstadt Nord geschehen) könnten 
die Außen-, Spiel- und Sportbereiche von 
der Öffentlichkeit mitgenutzt werden. Des 
Weiteren ist anzumerken, dass auch in 
den Bereichen der Marktstadt und der 
Parkstadt Kindertagesstätten vorgesehen 
sind.  
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 24 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Nachbarschaft überfordern, sondern auch zu verwaisten 
Straßenabschnitten in Ferienzeiten führen. Auch könnte 
die aus den Planungen erkennbare Blockrandbebauung 
diesen Eindruck verstärken, die sich nach außen „ver-
schlossen“ und abweisend präsentiert. 
Die Qualität der benachbarten Quartiere wird gerade 
von der guten Durchmischung bestimmt (insbesondere 
Fachhochschule, Gastronomie und Wohnen in der Süd-
stadt; Schulen, Einzelhandel und Wohnen in Bayenthal). 
Eine solche Durchmischung sollte auch Ziel bei den Pla-
nungen der Parkstadt sein und für Heterogenität sorgen. 
Nachdem sehr frühe Überlegungen zur Umsiedelung 
(von Teilen) der Fachhochschule schon vor Jahren ver-
worfen wurden, werden keine Vorteile mehr darin er-
kannt, eine solch große zusammenhängende Fläche 
überwiegend einer Nutzung zuzuschreiben. Das KITA- 
und Schulangebot sollte vielmehr über die gesamte Ent-
wicklungsfläche mit dezentraler Anbindung an Verkehrs-
infrastrukturen verteilt werden. 
5.5 Sporthalle in der Bildungslandschaft 
Mit Freude wurde in den verfügbaren Plänen gesehen, 
dass eine Sporthalle im Bereich der Bildungslandschaft 
vorgesehen ist. Wir appellieren an die für die Planung 
Verantwortlichen, sicherzustellen, dass diese Sporthalle 
für Drittnutzer (vor allem Sportvereine, aber auch die Öf-
fentlichkeit) verfügbar gemacht wird. Dazu gehört auch, 
dass die Planung so erfolgt, dass Erschließung und Zu-
wegung in einer Art und Weise geplant werden, die die 
Nutzung durch Dritte außerhalb der Schulzeiten unprob-
lematisch ermöglicht. Besser noch als eine Sporthalle, 
die für Drittnutzer geöffnet wird, wären allerdings min-
destens zwei räumlich getrennte (Mehrzweck-) Hallen 
mit angrenzendem Parkraumangebot (Fahrräder, PKW 
und ggf. auch Busse) für Gäste. Aus den vorliegenden 
Kenntnisnahme Die Anregung, die geplante Sporthalle 
auch Vereinsnutzungen zur Verfügung zu 
stellen, wird geprüft. 
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 25 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Unterlagen ergibt sich, dass die integrierte Planung im 
Bereich der Bildungslandschaft eine 6- (Sekundarstufe 
I) bzw. 5-zügige (Sekundarstufe II) Gesamtschule und 
eine 3-zügige Grundschule vorsieht. Im Bereich des 
Quartiers Marktstadt ist eine weitere Grundschule, 4-zü-
gig, angedacht. Aus einer Grobrechnung ergibt dieses 
insgesamt etwa 2.200 Schüler und Schülerinnen1, die 
bei nur 2 Schulstunden Sport in der Woche damit knapp 
120 Stunden 2 der geplanten Sporthalle bereits belegen 
würden. Gerechnet von 08h. bis 22h. hat eine 5-Tage-
Woche aber nur 70 Stunden. Allein aus dieser Grob-
rechnung ergibt sich, dass eine Sporthalle selbst nur für 
den Schulsport unzureichend wäre und eine dringend 
benötigte Nutzung durch Sportvereine - abgesehen von 
den Schulferien - ausschließen würde. 
5.6 Stadtbahnplanungen 
Die derzeitige Konzeption sieht eine mögliche Stadt-
bahntrasse aus Westen kommend mit Endhaltestelle an 
der Markthalle vor. Diese Überlegung erschließt sich 
nicht, da doch die Anbindung an das übrige Stadtbahn-
netz damit dauerhaft verbaut wäre. Zudem würde eine 
solche neue Stadtbahnstrecke nicht die Bildungsland-
schaft erreichen und die Erschließungswirkung wäre, 
ausgenommen für das Quartier Parkstadt, eher mäßig. 
Dies gilt insbesondere auch für die bestehenden südlich 
angrenzenden Viertel. Es wird daher dringend angera-
ten, den Platzbedarf für eine solche Trasse entlang der 
Marktstraße zu berücksichtigen mit der Option, diese 
entweder später auf die Nord-Süd-Stadtbahn an der 
Bonner Straße verschwenken zu können oder gar über 
die Schönhauser Straße bis zum Rhein fortzusetzen. 
Bis die Anbindung der Parkstadt Süd an die Stadtbahn 
sichergestellt ist, wird eine die Parkstadt Süd in Ost-
West-Richtung querende Busverbindung zur Anbindung 
Kenntnisnahme Derzeit werden verschiedene Varianten 
der Anbindung der Parkstadt Süd an die 
Stadtbahn geprüft. 
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 26 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
an das bestehende Stadtbahnnetz vorgeschlagen, z.B. 
im verknüpfenden Shuttle zwischen der Stadtbahnlinie 
am Höninger Weg, den Stadtbahnlinien auf der Bonner 
Straße und den Stadtbahnlinien am Rheinufer. 
5.7 Fahrrad- und Fußwege im Inneren Grüngürtel 
Gemäß den Ausführungen der Landschaftsarchitekten 
(während der Veranstaltung zur frühzeitigen Bürgerbe-
teiligung) sind lediglich „kombinierte“ Wegeführungen 
durch den Grünzug für Fußgänger und Radfahrer vorge-
sehen. Der „Hauptradverkehrsweg“ bzw. eine Radtrasse 
in Ost-West-Richtung soll demnach nördlich der 
Bahntrasse entlang des Bonner Walls ausgebaut wer-
den. Damit würde die Planung einer Radtrasse entlang 
der nördlichen Grenze des neuen Inneren Grüngürtels 
gemäß beschlossenem Radverkehrskonzept Innenstadt 
in Frage gestellt. 
An die Verantwortlichen wird appelliert, an einer geson-
derten Radtrasse durch die Grünanlage festzuhalten 
und diese möglichst störungsfrei entlang der Bahntrasse 
anzusiedeln. Idealerweise würde diese gemäß Konzept 
an die Südbrücke angebunden und westlich durch den 
Grüngürtel fortgesetzt. 
Es ist nicht nachvollziehbar, weswegen Radverkehre in 
Köln immer in Konkurrenz zu anderen Verkehrsteilneh-
mern treten müssen. Entlang des Bonner Walls sind 
zahlreiche Kreuzungspunkte zu überwinden, der be-
grenzte Straßenraum für Radwege zu Lasten anderer 
Teilnehmer neu zu gliedern und Konflikten mit Anliefer-
verkehren auszuweichen. Weichen Radfahrer (mit ei-
nem vermutlich hohen Anteil an Schülern) dieser Hin-
dernisstrecke indes auf kombinierte Wege im Grüngürtel 
aus, gefährden sie die dortigen Fußgänger. Zwar lässt 
sich an gegenseitige Rücksichtnahme appellieren, aber 
zunehmend elektrisch unterstütze Zweiräder neigen nun 
Kenntnisnahme Eine (ausschließliche) Radwegeverbin-
dung parallel zur Bahntrasse wird in den 
weiteren Planungen geprüft. Die Prüfung, 
welche Wege beleuchtet werden, erfolgt 
im Rahmen der Ausführungsplanung in 
Abstimmung mit den betroffenen Fachäm-
tern.  
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 27 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
mal zu höheren Geschwindigkeiten. Ein separater Rad-
weg, wie auch im Vorgebirgspark, würde solche Kon-
flikte vermeiden, ein Angebot auch für Inlineskater etc. 
schaffen, den Park beleben und eine äußerst attraktive 
Wegestrecke darstellen! 
Ferner wird dafür appelliert, dass die wesentlichen Rad- 
und Fußwege durch den Inneren Grüngürtel nachts be-
leuchtet werden, um eine attraktive und sichere Nutzung 
auch zu Winterzeiten und am Abend zu gewährleisten. 
Dies betrifft insbesondere die am nördlichen Rand ver-
laufenden Hauptwege in Ost-West-Richtung sowie die 
Querungen, die sich auch in die angrenzenden Quar-
tiere fortsetzen. 
5.8 Einzelhandel und Gastronomie 
Den bisherigen Planungen sind bislang nur wenige An-
gaben zur beabsichtigten Ansiedlung von Einzelhan-
dels- und Gastronomieangeboten zu entnehmen. Es 
wird dazu appelliert, bei derartigen Überlegungen unbe-
dingt die bestehenden Angebote aus den angrenzenden 
Quartieren zu berücksichtigen und einzubinden. Ein 
Überangebot und Konkurrenzsituationen sollten ebenso 
vermieden werden wie auch eine Unterversorgung. 
Hierbei liegt den Bayenthalern insbesondere das (ver-
bliebene) Einzelhandel- und Gastronomieangebot ent-
lang der Goltsteinstraße am Herzen, das konzeptionell 
mit einzubeziehen ist (wie auch z.B. im Hinblick auf die 
o.g. Parkraumangebote). 
Kenntnisnahme Ziel der Planung sind gemischt genutzte, 
urbane Quartiere, in denen grundsätzlich 
auch Gastronomie und kleinflächige Ein-
zelhandelsbetriebe zulässig sein sollen. 
Ob eine planerische Steuerung im Sinne 
einer Einschränkung dieser Nutzungen er-
forderlich wird, werden die weiteren gut-
achterlichen und planerischen Untersu-
chungen ergeben. 
 x 
5.9 Historisches Bewusstsein für 2000 Jahre Kölner Stadt-
geschichte pflegen 
Mit Erstaunen wurde der umfassende Bericht zu den 
Bodendenkmälern in den vorliegenden Unterlagen (u.a. 
Verwaltungsvorlage 4001/2024, Anlage 6, Punkt 3.8.2) 
zur Kenntnis genommen. Von eiszeitlichen Hügelgrä-
ja Die Anregung wird aufgenommen, der 
Umgang mit möglichen Bodendenkmälern 
wird im weiteren Verfahren mit den zu-
ständigen Fachstellen abgestimmt. 
x x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 28 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
bern, einer Haupt- und Nebenstraße und einer Nekro-
pole der Römerzeit, einem (inzwischen aufgelassenen) 
jüdischen Friedhof des Hochmittelalters bis zu einem 
Fort der Neuzeit ist alles dabei, was die Geschichte un-
serer Stadt auszeichnet. Es wird daher an die für die 
Planung Verantwortlichen appelliert, nicht nur mit die-
sem historischen Erbe verantwortungsbewusst umzuge-
hen (was ohnehin gesetzlich abgesichert ist), sondern 
dieses historische Erbe aktiv in die entstehende Park-
stadt Süd einzubeziehen. Das kann in niedrigschwelli-
ger Form durch Erinnerungstafeln o.ä. geschehen. 
Wünschenswert wäre es aber, wenn eine geeignete 
Form gefunden würde, die Bodendenkmäler in den Un-
tergeschossen der zu errichtenden Gebäude für die Öf-
fentlichkeit sichtbar zu machen, wie dieses z.B. in der 
Tiefgarage am Dom mit Teilen der römischen Stadt-
mauer geschehen ist. 
6 NN, Stellungnahme vom 21.03.2025:     
 Die zwei geplanten Durchlässe unter der Bahnstrecke 
(am Bonner Wall 19 und zwischen Volksgarten und 
Südstadion) werden ausdrücklich begrüßt, dadurch 
würde die Barrierewirkung der Bahnstrecke verringert 
werden. Doch auch die Vorgebirgsstraße ist eine Barri-
ere: Sie trennt zwei größere Abschnitte des Grüngürtels 
in zwei Hälften. Um Ergänzung des Mobilitätskonzepts 
der Parkstadt Süd durch eine Brücke für den Rad- und 
Fußverkehr über die Vorgebirgsstraße wird gebeten. 
Dabei kann die ehemalige Bahnbrücke zwischen der 
Bahnstrecke und der Adresse Bischofsweg 54 oder ein 
Neubau an gleicher Stelle genutzt werden. Auf der Ost-
seite wäre keine Rampe erforderlich, da hier das Ge-
lände auf Höhe der Gleise verläuft. Diese Forderung fin-
det sich auch im Änderungsantrag der BV Rodenkirchen 
zu diesem Thema, der am 21.08.2023 beschlossen 
Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft, siehe auch 
Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr. 
1.4 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 29 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
wurde: https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__ktonr=377694 
7 Schreiben vom 21.03.2025:     
7.1 Stadtbahn 
Es sollte unbedingt auch eine Stadtbahntrasse auf der 
Südseite des Bischofswegs geprüft werden, als Alterna-
tive zur Nordseite. Damit die "Raderberger Brache" 
nicht überplant wird und die Radfahrstreifen auf jeweils 
2,5m verbreitert werden können, müssten dafür Bi-
schofsweg und Marktstraße um 9m nach Norden ver-
schoben werden. 
Dies hätte den Vorteil, dass die Konflikte zwischen 
Stadtbahn und MIV an der Kreuzung Bischofsweg/Vor-
gebirgsstrasse deutlich reduziert würden. Die Südlage 
wäre außerdem besser geeignet, da der Niederflur 
Bahnsteig für die Stadtbahn im Bereich der Kreuzung 
Marktstraße/Bonner Str. wahrscheinlich ebenfalls auf 
der Südseite errichtet werden müsste (Auf der Seite der 
Adresse Marktstraße 9), unter Nutzung eines Teils der 
ehemaligen Fahrbahn, die vor kurzem auf die Nordseite 
verlegt wurde. 
Die genaue Lage des Bahnsteigs sollte auch vor dem 
Hintergrund einer späteren Fortführung in die Schön-
hauser Str. untersucht werden. Als Ersatz für die zwei 
bisher in der Mitte der Parkstadt Süd vorgesehenen 
Stadtbahnhaltestellen empfehle ich folgende Standorte: 
Haltestelle 1: Westlich der Kreuzung Marktstraße/Bi-
schofsweg (gegenüber des Block 2) 
Haltestelle 2: Zwischen der bisher vorgesehenen nördli-
chen Einmündung der Mobilitätstrasse in den Bischofs-
weg und der nördlichen Einmündung der Ringstraße in 
den Bischofsweg (gegenüber des Block 14) 
In den beiden Haltestellenbereichen müsste der Bi-
schofsweg um 14m nach Norden verschoben werden. 
Kenntnisnahme Derzeit werden verschiedene Varianten 
der Anbindung der Parkstadt Süd an die 
Stadtbahn geprüft. Die Anregungen wer-
den an das zuständige Fachstelle weiter-
gegeben.  
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 30 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
7.2 Bus 
Der Betrieb mit autonomen Kleinbussen wird abgelehnt, 
da die Kapazität zu klein wäre und keine Integration in 
das stadtweite Busnetz möglich wäre. Die Ringstraße 
sollte so geplant werden, dass dort Gelenkbusse fahren 
können. Dabei sollten die Flächen für zwei Haltestellen 
auf der nordöstlichen Seite der Ringstraße vorgehalten 
werden (Block 3/6 und Block 16/17). Der bisher ge-
plante "Boulevard" kann durch den Entfall der Mobili-
tätstrasse deutlich verkleinert werden auf maximal 20m 
Breite, wenn möglich noch weniger. Zusätzlich sollten 
zwei weitere Bushaltestellen jeweils an der Kreuzung 
Marktstraße/Bischofsweg und Marktstraße/Bonner Str. 
geplant werden. 
Kenntnisnahme Um Straßen mit klar untergeordneter 
Funktion als solche erkennbar zu gestal-
ten, sind schmale Querschnitte notwen-
dig, die von entsprechenden Schleppkur-
ven von Gelenkbussen konterkariert wer-
den. Gegebenenfalls könnten Shuttles die 
Ringstraße nutzen. Darüber hinaus erzie-
len Bushaltestellen im Boulevard die 
beste Erschließungswirkung, stellen nach 
3. Kölner Nahverkehrsplan ausreichend 
kurze Wege her und sind die einzige 
Trasse für Gelenkbusse. Neben zwei Hal-
testellen im Wohnbereich der Parkstadt 
sind weitere Haltestellen im Bereich der 
Großmarkthalle und Stadtbahnstation 
Bonner Straße vorstellbar. 
 x 
7.3 Städtebau 
Zur Verschiebung des Bischofswegs und der Markt-
straße um 9m (bzw. 14m an den Haltestellen) nach Nor-
den muss die Lage und Größe eines Teils der Blöcke 
angepasst werden: 
Block 2: Verkleinerung um 14m an der Westseite 
Blöcke 4,5,7,8,11,15: Verschiebung um 9m nach Nord-
osten 
Block 14: Verschiebung um 9m nach Nordosten und 
Verkleinerung an der Südwestlichen Seite um 5m 
Block 18: Verkleinerung um 12m an der Südseite 
Block 21: Verschiebung um 9m nach Norden 
Block 23: Verkleinerung um 9m an der Südseite 
Die Verschiebungen würden durch den Entfall der Mobi-
litätstrasse in der Mitte des Quartiers ermöglicht, 
wodurch mindestens 10m Breite eingespart würden. Der 
durch die Verkleinerung eines Teils der Blöcke hervor-
Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 7.2  x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 31 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
gehende Verlust an Nutzfläche kann durch teilweise Er-
höhung der geplanten Gebäude ausgeglichen werden. 
Hier sollte auch geprüft werden, ob die Nutzfläche durch 
weitere Erhöhungen von Gebäuden sogar insgesamt 
vergrößert werden könnte. Angesichts der knappen Flä-
chen und großen Mangel an Wohnraum wäre dies drin-
gend notwendig. 
8 NN     
 Die sehr „eckig“ geplanten Parkwege wirken sehr stark, 
als wäre der Fokus gewesen, dass sie auf einer Karte 
schön aussehen sollen, es wird wenig Wert auf einen 
tatsächlich sinnvollen Verlauf gelegt. Generell sollten 
alle „Knicke“ der Wege deutlich stärker ausgerundet 
werden, weil diese Stellen sonst insbesondere für den 
Radverkehr gefährlich und unpraktisch wären. Das 
größte Problem ist, dass die Wege größtenteils kaum ei-
nen Bezug zum bestehenden und geplanten Straßen- 
und Wegenetz der Umgebung nehmen. An vielen Stel-
len würden so unnötige Umwege entstehen, gerade 
beim Fußverkehr ist aber Direktheit das wichtigste Krite-
rium für die Attraktivität. Dadurch würde an vielen Stel-
len die Bildung von Trampelpfaden provoziert. Einige 
dieser Stellen sind auf der Karte (siehe Anhang) mar-
kiert, mit einer alternativen Führung in blau. Dies ist 
aber keine vollständige Auflistung, das gesamte Wege-
netz sollte nach diesem Prinzip neu geplant werden. 
Hier ist es dringend nötig ein Parkwegkonzept zu erstel-
len, bei dem die Parkstadt Süd, der Grüngürtel und die 
umgebenden Stadtteile integral betrachtet werden, auch 
die Bedürfnisse des Radverkehrs sollten (als zweite Pri-
orität nach dem Fußverkehr) einfließen. Beispielsweise 
sollten die Wege des Grüngürtels immer auf eine beste-
hende oder geplante Straße/einen Weg zulaufen, um 
Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen und in 
der weiteren Planung geprüft. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Umwege zu vermeiden. Dadurch würde auch die Bil-
dung von Trampelpfaden vermieden. Das ganze Fuß-
verkehrsnetz sollte insbesondere im Grüngürtel auch 
„organischer“ und natürlicher geplant werden. Dabei 
könnten einige Wege weiterhin geradlinig verlaufen, 
aber an anderen Stellen bietet sich auch ein leicht ge-
schwungener Verlauf an. Die Minimierung des Umweg-
Faktors sollte in den einzelnen Abschnitten das wich-
tigste Kriterium sein. Nachteile gäbe es nicht: Die Ge-
samtlänger der Wege würde nur minimal steigen, und 
an vielen Stellen hätten sich bei der aktuellen Planung 
ohnehin Trampelpfade gebildet, die eigentlich nicht er-
wünscht sind. 
 
Stand 12.05.2025

Anlage 10_Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 1 26.06.2025

2728 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709 
E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 27.06.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 34. Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 26.06.2025  
öffentlich 
3.5 Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in 
Köln Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und -
Zollstock  
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Bezirksvertre-
tung Innenstadt zu den Ergebnissen   der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebau-
ungsplan-Entwurfes 
1433/2025 
ÄA Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd, Änderungsantrag 
B90/Die Grünen 
AN/1006/2025 
 
Beschluss Änderungsantrag: 
Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: 
 
In den vorgesehenen Tunneln unter dem Bahndamm – als Verbindung der Parkstadt 
Süd in Höhe des bisherigen RheinEnergie-Parkplatzes am Bonner Wall sowie im Be-
reich des Volksgartens – ist eine getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr sowie 
eine angemessene Breite der Anlagen vorzusehen. 
 
Auf dem Vorgebirgswall zwischen der Vorgebirgstraße und der Kindertagesstätte ist 
der Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Mit der Eigentümerin der Kita soll eine 
Vereinbarung zur Verlagerung des Eingangsbereichs angestrebt werden, damit der 
Radverkehr dort den Standards für Radinfrastruktur entsprechend, niveaugleich und 
konfliktfrei entlanggeführt werden kann. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss ergänzte Beschlussvorlage: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung 
(Anlagen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 2 (Rodenkir-
chen) ohne Einschränkung zustimmen. 
In den vorgesehenen Tunneln unter dem Bahndamm – als Verbindung der Park-
stadt Süd in Höhe des bisherigen RheinEnergie-Parkplatzes am Bonner Wall so-
wie im Bereich des Volksgartens – ist eine getrennte Führung von Rad- und 
Fußverkehr sowie eine angemessene Breite der Anlagen vorzusehen. 
Auf dem Vorgebirgswall zwischen der Vorgebirgstraße und der Kindertages-
stätte ist der Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Mit der Eigentümerin der 
Kita soll eine Vereinbarung zur Verlagerung des Eingangsbereichs angestrebt 
werden, damit der Radverkehr dort den Standards für Radinfrastruktur entspre-
chend, niveaugleich und konfliktfrei entlanggeführt werden kann.

Anlage 0 b) Dringlichkeitsbegründung Rat zu 1433-2025

797 Zeichen

ANL A GE 0
Änderungsantrag B90/Die Grünen AN/1006/2025 
zum  
St
ädtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd – Vorgabenbeschluss Innerer Grüngürtel 
1433/2025 
Vorlage-Nr. AN/1006/2025 
Begründung der Dringlichkeit 
Im Jahre 2025 ist nach der Sitzung am 26.06.2025 keine weitere Sitzung des Stadtentwick-
lungsausschusses mehr vorgesehen.  
Die ursprünglich für den StEA vorgesehene Entscheidung zum Vorgabenbeschluss zum 
Städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel 1433/2025 sollte jedoch 
zeitnah erfolgen, um die Weiterbearbeitung der Bauleitplanung zu gewährleisten und den Zeit- 
und Kostenrahmen einzuhalten. 
Daher wird um eine Entscheidung in der Sitzung des Rates am 04.09.2025 gebeten. 
Eine Verschiebung würde eine Verzögerung um mehrere Monate mit sich bringen.

Anlage 7_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Öffentlichkeit §3.1 BauGB Abendveranstaltung

28430 Zeichen

BP-Abwägung B31 
/ 2 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan– Arbeitstitel: Bauleitplanung Parkstadt Süd „Innerer Grüngürtel“ und „Quartier-
sentwicklung“ in Köln-Bayenthal, -Raderberg, -Zollstock und -Neustadt-Süd – eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Prä-
senzveranstaltung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 
06.03.2025 und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zudem die Möglichkeit, die Planun-
terlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. 
 
Im Rahmen der Präsenzveranstaltung am 06.03.2025 wurden auf Zetteln schriftliche Anmerkungen zu insgesamt 66 Themen von den Bür-
ger*innen niedergeschrieben. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Anmerkungen nach Themen gegliedert und nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstim-
mung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei 
inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1 Städtebau, Architektur, B-Plan-Verfahren     
1.1 Es werden schöne Fassaden und ansprechende Materi-
alien gewünscht. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich  x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1.2 Eine mutigere Fassadengestaltung wird angeregt (Bei-
spiele in Holland, Skandinavien), weniger quadratisch 
praktisch gut. 
Kenntnisnahme Die Ausgestaltung der Fassaden wird im 
Rahmen des Bebauungsplanes nicht fest-
gesetzt, da ein Angebotsbebauungsplan 
erstellt wird, welche lediglich den groben 
Rahmen der zukünftigen Entwicklung vor-
geben soll. Hier erfolgt lediglich die Fest-
setzung der Blockbebauung. Im Rahmen 
von Konzeptvergaben soll zukünftig eine 
hohe Qualität der Entwicklung gesichert 
werden.  
 x 
1.3 Es soll auch Raum für gemeinschaftliches Wohnen ge-
schaffen werden. Es wird darum gebeten bereits früh-
zeitig zu überlegen, wie die Blöcke kleinteilig vergeben 
werden können auch an Gruppen, die gemeinschaftli-
che Wohnprojekte bauen möchten, Parzellierung z.B. 
wie in Tübingen im „Anker-Anlieger-Verfahren“. 
Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen und in 
den Vergabeverfahren geprüft. 
 x 
1.4 Wie soll die Großmarkthalle künftig genutzt werden? Kenntnisnahme Das Nutzungsfindungsverfahren für die 
Großmarkthalle ist noch nicht abgeschlos-
sen. Bis zur öffentlichen Auslegung wird 
hier ein Nutzungskonzept vorgelegt.  
 x 
1.5 Welche Nutzungen und welche Nutzungsmischung sind 
vorgesehen? 
Kenntnisnahme Es sind urbane Quartiere geplant, die 
grundsätzlich eine Mischung aus Wohn-
nutzungen und gewerblichen Nutzungen, 
Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhan-
delsbetriebe, Schank- und Speisewirt-
schaften, Betriebe des Beherbergungsge-
werbes, Anlagen für Verwaltungen sowie 
für kirchliche, kulturelle, soziale, gesund-
heitliche und sportliche Zwecke enthalten 
können. 
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1.6 Wie wird eine Nutzungsmischung (Neue Leipzig Charta 
/ 20-Stadt) realisiert? Warum kein „Urbanes Quartier“ 
mit Vielfalt von Wohnen, Arbeiten, Bildung etc.? 
Kenntnisnahme Es sind Urbane Quartiere geplant (MU). 
Urbane Quartiere ermöglichen eine Viel-
falt an Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten, 
Bildung etc. 
 x 
1.7 Es wird darum gebeten, Orte der Identifikation zu schaf-
fen und Anonymität entgegenzuwirken. Hinweis: Haus-
gemeinschaften funktionieren am besten mit max. 12 
WE 
Kenntnisnahme Die vorliegende Planung schafft bereits 
vielfältige Orte zur Identifikation. Nutzun-
gen, welche der Anonymität entgegenwir-
ken, z.B. Gemeinschaftsräume etc. sind 
im geplanten Urbanen Gebiet zulässig.  
 x 
1.8 Mietbare Gemeinschaftsräume für die Anwohner einpla-
nen, z.B. für gemeinsames Kochen, Feiern, Gymnastik, 
Gesundheitsangebote 
Kenntnisnahme Die Anregung wird zur Kenntnis genom-
men. Die vorgeschlagenen Nutzungen 
sind im Rahmen der geplanten MU- Fest-
setzung (urbanes Gebiet) zulässig. 
 x 
1.9 Sind gemeinschaftliche Wohnformen geplant? Kenntnisnahme Wohnformen können im Bebauungsplan-
verfahren nicht geregelt werden. Die An-
regung wird aufgenommen und im Rah-
men der Vergabeverfahren geprüft. 
 x 
1.10 Sporthallen sollten so geplant werden, dass sie für 
Fremdnutzer nach Schulschluss erreichbar sind (Zuwe-
gung, Parkmöglichkeiten, Erschließung). 
Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen. Die 
Sporthallen werden so erstellt, dass diese 
auch nach Schulschluss erreichbar sind. 
Zulässige Nutzungen außerhalb des 
Schulsportes werden zukünftig durch das 
Sportamt bestimmt.  
 x 
1.11 2 Sporthallen wären besser. Im Kölner Süden gibt es zu 
wenig Sporthallen. 
Kenntnisnahme Im Rahmen der Detailplanung für den Be-
reich Bildungslandschaft wird geprüft, wel-
che Anzahl an Sporthallen erforderlich 
und sinnvoll ist. 
 x 
1.12 In den Schulen sollten Schwimmbecken eingeplant wer-
den! 
Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen und bei 
der Planung der Bildungslandschaft ge-
prüft. 
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1.13 Die Bebauung am Kreisel Bonner Straße ist zu hoch! Kenntnisnahme Das städtebauliche Konzept ist Ergebnis 
eines mehrjährigen Prozesses und poli-
tisch beschlossene Grundlage für die wei-
tere Bebauungsplanung. Die Höhe der ge-
planten Bebauung verbleibt dabei unver-
ändert. Mit dem SechtM befindet sich be-
reits ein erster Hochpunkt in Umsetzung.  
 x 
2 Freiraum, Innerer Grüngürtel     
2.1 Beleuchtung der Hauptwege, auch an der Nordseite der 
Parkanlagen, wird gefordert. 
Kenntnisnahme Grundsätzlich soll gemäß der vorliegen-
den Beschlusslage in Grünanlagen keine 
Beleuchtung installiert werden. Im weite-
ren Bauleitplanverfahrens ist allerdings zu 
prüfen, ob die Hauptwege trotz dieser Be-
schlusslage eine Beleuchtung erhalten 
sollen. 
x  
2.2 Auf Sicherheit im öffentlichen Raum/ Park sollte geach-
tet werden. 
ja Im Rahmen der Ausführungsplanung wird 
auch das Thema Sicherheit im öffentli-
chen Raum beachtet.  
x x 
2.3 Die Radeberger Brache ist auch baulich zu schützen. Kenntnisnahme Die Radeberger Brache bleibt bis auf ei-
nen kleinen Teil im Norden unverändert. 
Der kleine Eingriff im Norden ist erforder-
lich, um eine ausreichende Breite des In-
neren Grüngürtels sicherzustellen. 
x  
2.4 Bei der Gestaltung der Grüngürtelerweiterung sollten 
die Naturschutzverbände miteinbezogen werden, um 
Lebensräume für Tiere zu schaffen, insbesondere für 
heimische, standorttypische Arten. 
Kenntnisnahme Im Rahmen weiterer Workshops und 
Stadtteilspaziergänge können die Natur-
schutzverbände ihr Fachwissen einbrin-
gen. Im Rahmen des Bebauungsplanver-
fahrens besteht zur Veröffentlichung des 
Bebauungsplan-Entwurfs erneut die Mög-
lichkeit der Stellungnahme. 
x  
2.5 Ein Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung 
sollte frühzeitig mitgedacht werden. 
Kenntnisnahme Im Rahmen der Umweltprüfung, deren Er-
gebnis als Umweltbericht Bestandteil der 
Begründung zum Bebauungsplan wird, 
x x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
wird auch das Thema Lichtverschmutzung 
zu betrachten und zu bewerten sein. 
2.6 Das ehemalige Fort ist in die Gestaltung des Grüngür-
tels einzubeziehen. 
Kenntnisnahme Eine Einbeziehung in die Gestaltung des 
Grüngürtels ist angedacht und wird im 
Rahmen der Detailplanungen weiter ver-
tieft. 
x x 
2.7 Es sollte die Variante Sporthof umgesetzt werden und 
kein Großsportfeld, um die Durchgängigkeit des Grün-
gürtels zu gewährleisten. 
ja Die Variante Sporthof soll von Seiten der 
Verwaltung bevorzugt umgesetzt werden. 
Politische Beschlüsse hierzu stehen noch 
aus. 
x  
2.8 Kleine Plätze/ Orte für Feiern/ Grillen sind einzuplanen. ja Die Planung sieht eine Vielzahl unter-
schiedlicher Grünflächen und Freiräume, 
Sport- und Spielflächen vor. 
x x 
2.9 Wann und wie gestaltet sich der Grüngürtel in der An-
bindung vom Gleisdreieck (Höninger Weg) zur Luxem-
burger Straße? Auch im Hinblick auf den Neubau des 
Justizgebäudes? 
Kenntnisnahme Die Anbindung wird u. a. von den weiteren 
Verhandlungen mit der DB abhängen, da 
die für eine Anbindung benötigten Flächen 
noch dem Bahnbetrieb unterstellt sind. 
x  
2.10 Toiletten sollten mit eingeplant werden (Pionierpark, 
Eingang Bonner Straße, Bischofsweg). 
Kenntnisnahme Die Anregung wird im Rahmen der Aus-
führungsplanung geprüft. 
x x 
2.11 Im Bereich des Pionierparks sollten auch Sitzgelegen-
heiten eingeplant werden! 
Kenntnisnahme Die Anregung wird im Rahmen der Aus-
führungsplanung geprüft. 
x  
2.12 Ein Park benötigt grillfreie Zonen! Kenntnisnahme Die Planung sieht eine Vielzahl unter-
schiedlicher Grünflächen und Freiräume, 
Sport- und Spielflächen vor, auf denen si-
cherlich nicht überall gegrillt werden darf.  
 
Entsprechende Regelungen überschreiten 
die Regelungsmöglichkeiten des Bebau-
ungsplanes.  
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 7 
 
3 Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit     
3.1 Die Beleuchtung im Park sollte minimal gehalten wer-
den, Schutz der Nacht. 
Kenntnisnahme Grundsätzlich soll gemäß der vorliegen-
den Beschlusslage in Grünanlagen keine 
Beleuchtung installiert werden. Im weite-
ren Bauleitplanverfahrens ist allerdings zu 
prüfen, ob die Hauptwege trotz dieser Be-
schlusslage eine Beleuchtung erhalten 
sollen. 
x  
3.2 Bitte unbedingt die Empfehlungen zur Klimaresilienz be-
achten! D.h. die Bebauung öffnen! 
Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft.  x 
3.3 Weitergehende Festlegungen zur Begrünung v.a. im 
Wohngebiet, z.B. heimische, standorttypische Arten 
festsetzen. 
ja Festsetzungen zur Begrünung werden auf 
der Grundlage einer noch zu erarbeiten-
den Grünordnungsplanung in den Bebau-
ungsplan übernommen. 
 x 
3.4 Die Raderberger Brache muss Geschützter Land-
schaftsbestandteil (GLB) bleiben, keine versiegelten 
Wege dort planen! 
ja Die Radeberger Brache bleibt bis auf ei-
nen kleinen Teil im Norden unverändert. 
Der kleine Eingriff im Norden ist erforder-
lich, um eine ausreichende Breite des In-
neren Grüngürtels sicherzustellen. Gene-
rell bleibt die Raderberger Brache ge-
schützter Landschaftsbestandteil (GLB).  
x x 
3.5 Es sind so wenig Flächen wie möglich zu versiegeln. ja Die Flächen sind heute überwiegend ver-
siegelt und werden in großen Teilen ent-
siegelt. Die künftige Versiegelung im ge-
samten Plangebiet soll auf ein Minimum 
reduziert werden. Dabei liegt es in der Na-
tur der Sache, dass der Bereich des Inne-
ren Grüngürtels überwiegend unversiegelt 
bleibt, der Bereich der Quartiersentwick-
lung jedoch einen höheren Versiegelungs-
grad erhält, welcher dabei auf das not-
wendige Maß begrenzt wird. 
x x 
3.5 Eine Regenwassernutzung soll mitgeplant werden (Re-
genwassersammeltonnen), 
Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft. x x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 8 
 
3.6 Es soll Dachbegrünung geplant werden. ja Festsetzungen zur Dachbegrünung sollen 
in den Bebauungsplan Quartiersentwick-
lung aufgenommen werden. 
 x 
3.7 Es sollen verpflichtende Festlegungen zur Energiever-
sorgung, z.B. PV auf Dächern, getroffen werden. 
Kenntnisnahme Inwiefern PV-Anlagen verpflichtend im Be-
bauungsplan festgesetzt werden, ergibt 
sich u.a. aus dem noch zu erarbeitenden 
Energiekonzept. Generell ist dazu jedoch 
anzumerken, dass gemäß § 42a BauO 
NRW bei der Errichtung von Gebäuden, 
für die der Bauantrag nach dem 1. Januar 
2024 für Nichtwohngebäude oder nach 
dem 1. Januar 2025 für Wohngebäude 
gestellt wird, Anlagen zur Erzeugung von 
Strom aus solarer Strahlungsenergie auf 
den dafür geeigneten Dachflächen zu in-
stallieren und zu betreiben sind. 
 x 
3.8 Mit welchen Materialien werden die Gebäude gebaut? 
Sie sollten nachhaltig, schön und effizient sein! 
Kenntnisnahme Die Verwendung nachhaltiger Materialien 
wird angestrebt, ist aber kein Regelungs-
inhalt des Bebauungsplanes. 
 x 
4 Verkehr, Mobilität     
4.1 Ein Radweg über die Südbrücke sollte eingeplant wer-
den. 
Kenntnisnahme Die Südbrücke liegt außerhalb des Gel-
tungsbereichs des Bebauungsplanes und 
außerhalb der städtischen Zuständigkei-
ten, da sie sich im Eigentum der DB befin-
det.  
x  
4.2 Auch mit Rolli und Kinderwagen sollte man barrierefrei 
über die Südbrücke kommen können. 
Kenntnisnahme Die Südbrücke liegt außerhalb des Gel-
tungsbereichs des Bebauungsplanes und 
außerhalb der städtischen Zuständigkei-
ten, da sie sich im Eigentum der DB befin-
det.  
x  
4.3 Es sollte ein durchgängiger Radweg entlang des Bahn-
damms eingeplant werden. 
Kenntnisnahme Die Anregung wird im Verfahren geprüft. x  
4.4 Es soll keine Radvorrangroute im Park umgesetzt wer-
den, nur Wege mit kombinierter Nutzung (Radfahren er-
laubt). 
Kenntnisnahme Der Fuß- und Radverkehr verläuft in den 
Haupt-, Neben- und Ergänzungsrouten in-
nerhalb des Inneren Grüngürtels überwie-
gend im Mischprinzip. Weiter gestärkt wird 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 9 
 
der Radverkehr durch eine geplante 
Radpendlerroute entlang der nördlich ver-
laufenden Gleistrasse  der Deutschen 
Bahn, womit auch ein Beitrag zur Umwelt-
entlastung geleistet wird. Zurzeit wird noch 
geprüft, welche Variante der Trassenfüh-
rung (nördlich oder südlich des Bahndam-
mes) zum Einsatz kommen soll. 
4.5 Die Querung der Rhein-Ufer-Straße sollte oberirdisch 
geplant werden! 
nein Das städtebauliche Konzept sieht eine un-
terirdische Querung vor.  
x  
4.6 Die Querung der Rhein-Ufer-Straße sollte unterirdisch 
geplant werden! 
ja Das städtebauliche Konzept sieht eine un-
terirdische Querung vor. 
x  
4.7 Es ist ein Stellplatz pro Wohnung einzuplanen, damit 
auch E-Bikes, Lastenräder etc. untergebracht werden 
können. 
Kenntnisnahme Im Rahmen eines noch weiter auszuarbei-
tenden Mobilitätskonzeptes werden auch 
Empfehlungen zur Anzahl und Ausgestal-
tung von Fahrradstellplätzen erarbeitet. 
Die Stellplatzsatzung der Stadt Köln wird 
dabei berücksichtigt. Im Weiteren wird ge-
prüft, inwieweit Festsetzungen im Bebau-
ungsplan erforderlich werden. 
 x 
4.8 Quartiersgaragen sind großzügig zu dimensionieren, 
auch für Nutzung durch Bewohner im Bestand, vor al-
lem im nördlichen Bayenthal. 
Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft.  x 
4.9 Mehr Einbahnstraßen in Raderberg und Bayenthal, um 
Schleichverkehre zu verhindern, auch für zukünftige Be-
wohner Parkstadt Süd. 
Kenntnisnahme Änderungen im Verkehrskonzept für Ra-
derberg und Bayenthal sind nicht Aufgabe 
des Bebauungsplanverfahrens für die 
Parkstadt.  
  
4.10 Wann kommt die S16? Kenntnisnahme Auf die Zeitplanung der DB hat das Be-
bauungsplanverfahren keinen Einfluss. 
  
4.11 Radschnellweg (Pendlerroute) sollte nicht durch den 
Grüngürtel geführt werden. 
Kenntnisnahme Siehe lfd.Nr. 4.4  x  
4.12 Intelligente Ampeln, die den Verkehrsfluss nach Bedarf 
steuern, werden angeregt. 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis ge-
nommen. Im Rahmen der Ausführungs-
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 10 
 
planung werden notwendige Ampeln ent-
sprechend dem zukünftigen Verkehrsauf-
gekommen geplant. 
4.13 Eine Rampe auf die Südbrücke für Fahrräder, Kinder-
wägen etc. mit Rampe auf der Deutzer/ Poller Seite wird 
angeregt. 
Kenntnisnahme siehe lfd. Nrn. 4.1 und 4.2 x  
4.14 Tiefgaragen sollten mit zwei Untergeschossen geplant 
werden. 
Kenntnisnahme Das Konzept der Parkstadt Süd verzichtet 
in weiten Teilen aus Kostengründen auf 
Tiefgaragen. Diese sind nur für einige 
Baublöcke vorgesehen. Im Plangebiet 
sollten Mobilitäts-Hubs umgesetzt werden, 
in welche Großteile des ruhenden Ver-
kehrs untergebracht werden sollen.  
 x 
4.15 Es wäre begrüßenswert, wenn ein Parkhaus für die 
Südstadt miteingeplant werden könnte. 
Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft.  x 
5 Allgemeines     
5.1 2015 gab es eine Veranstaltung, die als „Marktplatz“ für 
Bürgerprojekte konzipiert war. Das war viel zu früh! 
Könnte man das nicht jetzt nochmal machen? Für ein 
buntes, vielfältiges Quartier sind auch Ideen aus der 
Bürgerschaft nötig und Möglichkeiten, dass sie umge-
setzt werden können. 
Kenntnisnahme Im Rahmen des kooperativen Verfahrens 
gab es einen sogenannten Ideenmarkt. 
Die hier eingebrachten Ideen und Vor-
schläge wurden in der Integrierten Pla-
nung soweit wie möglich berücksichtigt.  
 
x x 
5.2 Es wird darum gebeten die Präsentationspläne hochzu-
laden. 
ja Die auf der Abendpräsentation gezeigten 
Präsentationspläne waren auch im Inter-
net abrufbar. 
x x 
5.3 Die BV1 soll mit in die Beratungsfolge genommen wer-
den. 
ja Aufgrund der Betroffenheit auch des Be-
zirks Innenstadt wird auch die BV 1 betei-
ligt. 
x x 
5.4 Fragen zu Vergaben und Veräußerungen? Kenntnisnahme Nicht erforderlich  x 
5.5 Zeitfenster? Kenntnisnahme Nicht erforderlich x x 
5.6 Gibt es Konzepte für ein friedliches Miteinander der 
Parknutzung? Stichworte: Permanentes Grillen, Musik-
beschallung, Hunde vs. Jogger*Innen… 
Kenntnisnahme Die Planung sieht eine Vielzahl unter-
schiedlicher Grünflächen und Freiräume, 
Sport- und Spielflächen vor, die unter-
schiedlich genutzt werden. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 11 
 
5.7 Welche Größe ist für den See geplant und wird dieser 
nur ein Nutz- bzw. Verschönerungssee sein? 
Kenntnisnahme Die Größe des Sees ergibt sich aus dem 
notwendigen Rückhaltevolumen für Nie-
derschlagswasser. Die derzeit geplante 
Größe ist im Gestaltungskonzept für den 
Inneren Grüngürtel verortet. 
x  
5.8 Vorhandene Bodendenkmäler sollten herausgestellt 
werden (z.B. wie in der Tiefgarage am Dom). Köln muss 
mehr aus seinen 2000 Jahren Geschichte machen! 
Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen, der 
Umgang mit möglichen Bodendenkmälern 
wird im weiteren Verfahren mit den zu-
ständigen Fachstellen abgestimmt. 
x x 
5.9 Wird es auch Gastronomie-Angebote geben? ja Innerhalb der geplanten Nutzungen sind 
auch gastronomische Einrichtungen zu-
lässig. 
 x 
5.10 Eine U-Bahn durch die Parkstadt erscheint unverhältnis-
mäßig. Sinnvoller wäre eine Führung auf dem Bischofs-
weg. 
Kenntnisnahme Varianten der Trassenführung werden 
zurzeit noch geprüft. Dabei ist eine U-
Bahn (unterirdisch) nicht vorgesehen. 
 x 
5.11 Und immer an die Barrierefreiheit denken!!! Kenntnisnahme Die Barrierefreiheit wird im Rahmen der 
Ausführungs- bzw. Genehmigungspla-
nung berücksichtigt.  
x x 
5.12 Was ist mit Solardächern, wenn das Dach als Rückhal-
tebecken gebraucht wird? 
Kenntnisnahme Photovoltaikanlagen können auch auf be-
grünten Retentionsdächern errichtet wer-
den. 
 x 
5.13 Auch Gassen können / müssen begrünt werden. Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren wird geprüft, wel-
che Begrünungsmaßnahmen innerhalb 
der öffentlichen Straßen erfolgen. Dies 
wird Teil des aufzustellenden Grünord-
nungsplanes sein.  
 x 
5.14 Kann Köln nur eckig bauen? „Köln kann nur Klötze“ Kenntnisnahme Die architektonische Ausgestaltung der 
Baukörper ist nicht Bestandteil des Bau-
leitplanverfahrens. 
 x 
5.15 Wie wird die max. gemeinwohlorientierte gemischte Nut-
zung von Grund und Boden (im Eigentum der Kom-
mune) sichergestellt? 
Kenntnisnahme Es sind gemischte urbane Quartiere ge-
plant. Für einen großen Teil der Grundstü-
cke ist die Vergabe in Erbpacht vorgese-
hen.  
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 12 
 
5.16 Wie teuer wird der Wohnraum schätzungsweise wer-
den? 
Kenntnisnahme Auskünfte über den Preis des zukünftigen 
Wohnraumes können aktuell nicht getrof-
fen werden. Mindestens 30 % der Ge-
schossfläche Wohnen werden im sozial 
geförderten Wohnungsbau errichtet. 
 x 
5.17 Wann ist die Vollendung des Projektes geplant? Kenntnisnahme Nach Beendigung der Großmarktnutzung 
am 31.12.2025 werden die Aufbauten nie-
dergelegt und Bodensanierungsarbeiten 
gestartet. Nach der Baureifmachung der 
Flächen kann ab 2029 mit den Erschlie-
ßungsmaßnahmen begonnen werden. An-
schließend können in den folgenden 10-
15 Jahren die Hochbauten errichtet wer-
den. Parallel dazu erfolgt der Ausbau des 
Inneren Grüngürtels in Bauabschnitten. 
x x 
5.18 Ist Beteiligung eigentlich immer nur das Abfragen von 
Kärtchen? Partizipation kann so viel mehr sein (Collabo-
ration, Soziokratie, Co-Edukation, Kinderräte etc.)! 
Kenntnisnahme Im Vorfeld der Bauleitplanung wurden 
vielfältige Beteiligungen in unterschied-
lichsten Formaten zur Parkstadt Süd 
durchgeführt. Zwischen 2007 und 2011 
fanden zur Ausarbeitung eines städtebau-
lichen Masterplanes Innenstadt vier Werk-
stattgesprächen statt.  
 
Nachdem im Mai 2009 der Kölner Stadtrat 
den Städtebaulichen Masterplan Innen-
stadt Köln als Handlungsempfehlung und 
Zielausrichtung beschlossen hatte, gab 
die Stadt Köln 2012 einen Masterplan für 
den Inneren Grüngürtel in Auftrag. In ei-
nem ersten Schritt wurden die direkten 
Anrainer*innen des Inneren Grüngürtels 
eingeladen, ihre Anregungen sowie Be-
dürfnisse in Bezug auf die Grünfläche zu 
äußern. Daran anschließend folgte eine 
Erkundungstour in drei Gruppen zu je-
weils einem räumlichen Abschnitt. Alle 
hierbei gesammelten Ergebnisse wurden 
x x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 13 
 
schließlich im Rahmen eines Bürger-
workshops vertieft und mit den Bürger*in-
nen diskutiert. 
 
Ab dem Jahre 2015 erfolgte das Koopera-
tiven Verfahren, ein vielfältiger öffentlicher 
Beteiligungsprozess zur Planung der 
Parkstadt Süd, der die interessierte Öf-
fentlichkeit mit den fünf teilnehmenden 
Planungsteams zusammenbrachte. Eine 
erste Veranstaltung am 18. April 2015 sah 
zunächst Spaziergänge durch das Pla-
nungsgebiet vor. Auf die Spaziergänge 
folgten vier Themenabende. Die Ergeb-
nisse der Spaziergänge und Themen-
abende wurden im Rahmen eines öffentli-
chen „Forums zur Aufgabenstellung“ am 
19. Juni 2015 präsentiert. Das öffentliche 
Forum mündete in einen „Ideenmarkt“ – 
Akteurinnen und Akteure der Stadtgesell-
schaft wurden dazu angeregt, ihre eige-
nen Ideen und Konzepte in den Planungs-
prozess einzubringen. Einen Tag vor dem 
Ideenmarkt am 5. September 2015 stell-
ten die fünft beauftragten Planungsteams 
ihre Gesamtkonzepte anhand eines be-
gehbaren Modells der Parkstadt Süd vor. 
Die Planungskonzepte wurden anschlie-
ßend vertieft und die Ideen der öffentli-
chen Beteiligung darin eingebracht. 
 
Am 26. November 2015 bildete die Prä-
sentation der fünf finalen Entwürfe den 
Abschluss des Kooperativen Verfahrens. 
Der Entwurf des Planungsteams RMP 
Stephan Lenzen, Ortner & Ortner, BSV 
und BCE ging dabei als die klare Empfeh-
lung des Begleitgremiums hervor.

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 14 
 
 
Auf das Kooperative Verfahren folgte die 
Integrierte Planung zur Konkretisierung 
des Planungsentwurfs der Parkstadt Süd. 
Seit einem Ratsbeschluss am 7. Februar 
2019 dient sie als Grundlage der weiteren 
Planungen. Im Rahmen des Kooperativen 
Verfahrens wurden zudem weitere öffentli-
che Beteiligungsformate durchgeführt, da-
runter eine Veranstaltung zum Stand des 
Planungsverfahrens am 9. März 2016 und 
Spaziergänge durch das Planungsgebiet 
am 1. Juli 2016. Am 19. November 2018 
fand die Abschlusspräsentation zur Inte-
grierten Planung im Rahmen eines Bür-
gerworkshops statt, bei dem die Ergeb-
nisse zum einen präsentiert und zum an-
deren mit den Bürgerinnen und Bürgern 
an vier Thementischen diskutiert wurden. 
Am 7. Februar 2019 beschloss der Stadt-
entwicklungsausschuss der Stadt Köln die 
Integrierte Planung. Seither dient sie als 
Grundlage für die Bauleitplanung vertie-
fenden Planungen der Parkstadt Süd. 
 
Von April bis Juni 2022 fand ein öffentli-
ches Beteiligungsverfahren zur Vorent-
wurfsplanung der Erweiterung des Inne-
ren Grüngürtels statt. Das Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen der Stadt 
Köln führte gemeinsam mit dem beauf-
tragten Planungsbüro RMP Stephan Len-
zen Landschaftsarchitekten unterschiedli-
che Beteiligungsformate durch, in denen 
die Vorentwurfsplanung der neuen Grün-
flächen mit den interessierten Bürger*in-
nen diskutiert wurde. Zum Auftakt der Öf-

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
fentlichkeitsbeteiligung hat eine Informati-
onsveranstaltung am 26.04.2022 stattge-
funden, in der die aktuelle Planung für den 
Grüngürtel sowie das Beteiligungsverfah-
ren aber auch das Gesamtprojekt Park-
stadt Süd vorgestellt wurden. Zu den zahl-
reichen Beteiligungsformaten gehörten 
vier Spaziergänge durch das Planungsge-
biet mit Themenschwerpunkten wie Spiel, 
Sport und Klima. Parallel dazu boten ein 
Online-Beteiligungsportal ebenso wie ana-
loge Briefkästen an verschiedenen Stand-
orten im Planungsgebiet die Möglichkeit, 
Fragen zur Vorentwurfsplanung zu beant-
worten und eigene Ideen und Anregungen 
mit einzubringen. Am 14. Juni 2022 fand 
zudem eine digitale Vortrags- und Diskus-
sionsveranstaltung in dem Haus der Ar-
chitektur Köln statt. Den Abschluss des 
Beteiligungsverfahrens Grüngürtel bildete 
eine Online-Veranstaltung am 20. Juni 
2022. 
 
Demnach ist festzuhalten, dass bereits im 
Vorfeld der Bebauungsplanverfahren um-
fangreiche Beteiligungsformate in ver-
schiedensten Formen stattgefunden ha-
ben.  
 
Auch auf der Abendveranstaltung der Be-
teiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB selbst 
erfolgte nicht die Abfrage von Kärtchen, 
sondern stand der direkte Austausch zwi-
schen Bürger*innen und den Fachämtern 
bzw. Planer*innen im Mittelpunkt. 
Stand 12.05.2025

Beschlussvorlage Ausschuss_Version StEA

5487 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 1433/2025 
Freigabedatum 04.06.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln 
Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und -Zollstock 
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Bezirksvertretung Innenstadt 
zu den Ergebnissen   der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die 
Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung 
(Anlagen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 2 (Rodenkir-
chen) ohne Einschränkung zustimmen. 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025

2 
Begründung: 
 
Am 07.11.2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) die Einleitung des Verfah-
rens zur Aufstellung des Bebauungsplans und die Durchführung der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung –Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln- Zoll-
stock, Raderberg, Bayenthal und Neustadt Süd beschlossen. (2399/2024) 
Ziel ist es, im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes Parkstadt Süd die Vollen-
dung des Inneren Grüngürtels zwischen dem Teilbereich Eifelwall, der sich aktuell 
ebenfalls in Planung befindet, und dem Rheinufer planungsrechtlich zu sichern.  
Der Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ definiert den Inneren 
Grüngürtel als Klimapark, der das Rückgrat der Parkstadt Süd bildet sowie als Binde-
glied zu den umliegenden Stadtteilen fungiert. Neben unterschiedlichen Sport- und 
Spielangeboten übernimmt der Innere Grüngürtel auch diverse Funktionen für die an-
grenzende Quartiersentwicklung, was das Projekt Parkstadt Süd zu einem ganzheit-
lich zu betrachtenden Stadtentwicklungsprojekt macht. 
Mit dem Weiterplanungsbeschluss (2446/2024) hat der Rat am 13.02,2025 den Vor-
entwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ als Grundlage für die Erstel-
lung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3 beschlossen. (Anlagen 4 a-d). Die Ent-
scheidung über die Variante „Sporthof“ oder „Sportfeld für die Uni“ im Planungsbe-
reich West erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 06.03.2025 und wurde in einer Nie-
derschrift (Anlage 8) dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zu-
dem die Möglichkeit, die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln 
(www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu 
übermitteln. 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit 
eingegangen. In den Anlagen 6 und 7 erfolgt die Darstellung und Bewertung der 
Abendveranstaltung und der eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen.  
Von der beteiligten Öffentlichkeit wurden insbesondere Anmerkungen zur Führung 
des Rad- und Fußverkehrs sowie zur Sichtbarmachung von Bodendenkmälern ins 
Verfahren eingebracht. Darüber hinaus erfolgten Anmerkungen zur Beleuchtung, zum 
Umgang mit Privatgrundstücken im Plangebiet sowie zur Schutzwürdigkeit der Rader-
berger Brache.  
 
Gutachten zu folgenden Belangen werden/ wurden erstellt.  
• Boden/ Baugrund / Geotechnische Untersuchung inkl. Altlasten 
• Bodendenkmalpflege / Archäologie 
• Kampfmittel 
• Denkmalschutz 
 
• Stadtklima (Klima- & Nachhaltigkeitscheck) 
• Energiekonzept 
• Regenwassermanagementkonzept 
• Grünordnungsplan 
• Artenschutz 
• Luftschadstoffe 
 
• Schalltechnische Untersuchung – Verkehr 
• Schalltechnische Untersuchung Auswirkungen der Planung  
• Lichtemission

3 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Aktuell stellen sich die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs als weitestgehend 
versiegelte und semiversiegelte Flächen mit nur wenigen klimawirksamen Grünstruk-
turen dar, die zu starker sommerlicher Überwärmung neigen. Grundsätzlich ist davon 
auszugehen, dass sich die Entwicklung des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“ durch 
die Erweiterung der innerstädtischen Grünvernetzung positiv auf das lokale Klima aus-
wirken und der Anteil an klimaaktiven Flächen deutlich erhöht wird. Zudem stellt die 
Entwicklung des Inneren Grüngürtels als verbindende städtische Grünstruktur einen 
entscheidenden Baustein für die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs dar. Dadurch 
können die durch motorisierten Individualverkehr erzeugten Treibhausgas-Emissionen 
reduziert werden. 
 
Hinweis: 
Parallel wird die Vorlage 1326/2025 Städtebauliches Planungskonzept – Quartiersent-
wicklung, Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan- Entwurfes in die politische Beratung eingebracht. Die Anlagen 3 so-
wie 5– 8 sind identisch. 
Eine entsprechende Vorlage für den Teilbebauungsplan Jean-Löring-Sportpark erfolgt 
nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses.

Anlage 4 d) Lageplan Teilabschnitt Gleisdreieck bis Vorgebirgstraße

10138 Zeichen

Weyerstraßerweg
Pohligstraße
Arnoldiplatz
Gothaer Allee
Höninger Weg
Rudolf-Amelunxen-Straße
Berlin-Kölnische Allee
Volksgarten
Vorgebirgstraße
Vorgebirgswall
Volksgartenstraße
Vorgebirgswall
Eifelwall
Kowallekstraße
Kleingedankstraße
An der Pauluskirche
Overstolzenstraße
Bonner Wall
Bischofsweg
Loreleystraße
Am Vorgebirgstor
Eifelstraße
Michaeli Schule
Kindergarten
Südstadion
Jean-Löring-Sportpark
(in Überarbeitung innerhalb des
Teilprojektes Sportpark Süd)
Tierheim
Stellwerk
Parkplatz
Schulgarten
Hundefreilauffläche
Schaltposten
Köln Süd
Weiher
Notschlafstelle
Parkhaus der Justiz
N E U S T A D T
S Ü D
Hundefreilauffläche
Kindergarten
(49,15)
(49,20)
(49,49)
(51,10)
(49,59)
(49,38)
(49,71)
(48,41)
(48,39)
(48,69)
(49,68)
(49,60)
(49,80)
(49,79)
(49,54)
(49,75)
(49,90)
(49,72)
(49,71)
1,0 %
3,0 %
8,0 %
1,0 %
2,5 %
2,0 %
2,5 %
1,5 %
2,0 %
2,0 %
5,0 %
3,5 %
2,0 %
1,0 %
1,0 %
3,0 %
2,0 %
2,0 %
3,0 %
1,5 %
47,30
46,20
48,50
47,00
50,00
49,75
49,80
44,00
49,50
45,70
47,9548,05
47,10
48,00
46,35
45,99
48,25
47,95
48,30
45,75
46,00
50,90
50,30
50,20
50,30
50,50
49,30
49,00
50,00
49,40
49,25
49,80
47,95
51,00
49,11
48,05
47,15
47,45
50,35
48,75
49,55
48,15
(50,50)(46,40)
(47,05)
(44,80)
(45,10)
(47,25)
(50,20)
(50,50)(46,50)
(45,10)
(47,35)
(49,75)
(51,10)
(45,55)
(45,70)
(45,66)
(45,71)
(45,57)
(46,05)
(46,35)
(47,15)
(48,21)
(48,97)
(47,69)
(47,00)
(48,10)
(47,73)
(48,45)
(45,66)
(50,75)
(50,74)
(48,52) (49,59)
(50,24)
(46,08)(45,95)
(45,78)(45,76)
(45,58)
(47,66)
(47,85)
(53,06) (53,03)
(54,54)
(56,43)
(49,06)
(49,51)
(48,33)
(48,38)
(49,25)
(51,05)
(51,04)
(56,58)
(50,35)
(50,84)
(52,58)
(52,27)
(51,36)
(51,10)
(50,63)
(48,05)
(50,24)
(49,94)
(50,35)
(52,89)
(51,85)
(51,53)
(48,90)
(51,77)
(49,39)
(45,95)
(48,65)
(47,80)
(48,34)
(48,45)
(48,10)
(51,75)
(48,94)
(48,60)
(51,95)
(52,12)
(52,64)
(47,82)(49,68)
(49,35) (48,18)
(49,02)(53,36)
(53,53)
(49,35)
(50,76)
(50,56)
(50,40)
(48,76)
(49,09)
(49,56)
(48,40)
(48,30)
(48,16)
(50,55)
(51,16)
(54,61)
(51,95)
(50,40)
(48,82)
(48,73)
(48,87)
(49,02)
(49,54)
(50,92)
(48,20)
(49,44)
(49,24)
(48,28)
(50,90)
(52,37)
(56,24)
(41,51)
(52,14)
(50,90)
(50,33)
Pflanzung Gleislinse (Bestand),
auslichten und Rasenansaat
Fahrradstellplätze (Bestand)
Überwerfungsbauwerk - S16
(Nord- und Südvariante), in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Multifunktionsfläche
Urban Sports
Streetball, Tischtennis,
Teqball
Tanzschule
Chill-out-Zone
Schaukel aus
bestehendem Kran,
Hängematten
Umnutzung Bestands-
gebäude als Sporttreff,
Fitness, Gastronomie
mit öffentl. WC, o.ä.
Umnutzung
Bestandsgebäude
als Jugendtreff,
Café, o.ä.
Vorgebirgsglacisweg,
Deckschicht erneuert,
Farbasphalt
Brücke mit Aussichtsplattform
Gleisdreieck
 Urban Sports,
BMX- und Skatepark,
z. T. auf DB-Areal,
Fläche und Rampen
aus Ortbeton
Eifelwall
Gehweg / Streetpark,
beschichteter Asphalt
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Sportwiese
Speedminton, Slackline, Fitness, Yoga, etc.
Hauptweg Nord,
wassergebundene Wegedecke
Rasenböschung
Bike-Polo- / Basketballplatz,
Erneuerung Belag
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Stützwand Beton
Eingang Südstadion
Teilrückbau
Vorgebirgsglacisweg,
Parkstreifen Fanbusse,
Schotterrasen
Parkweg, Zuweg zum Durchgang,
beschichteter Asphalt
Vorgebirgswall,
Radschnellverbindung in Abstimmung
terrassierte Rasenböschung
mit Sitzstufen aus Beton
Unterführung DB,
Anbindung IGG an Volksgarten und
Vorgebirgswall/ Eifelwall, in Abstimmung
Gleisanlagen Westspange in Planung ,
nachrichtliche Darstellung
Gebäuderückbau,
neuer Durchgang,
in Abstimmung
Versickerungsbereich,
 Staudenpflanzung
modulare Sitzmöbel
Böschungsbepflanzung
Urban Sports
Parkouranlage
Umnutzung Bestandsgebäude
als überdachte Sportfläche
für Yoga, Gymnastik
Durchwegung Wäldchen,
wassergebundene Wegedecke,
Erneuerung der Trag- und
Deckschicht
Calisthenicsstationen
Sporthof
Teilerhalt und Umnutzung
Bestandsgebäude, Urban Sports
Böschungsbepflanzung
Baumrigole
(Entwässerung Rad- und Fusswege)
Parkweg, Zuweg zum Durchgang,
beschichteter Asphalt
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung
Offene Mitte,
Rasen- und Wiesenfläche
mögliche
Versickerungsfläche der DB
Gleisdreieck
Pumptrack / optionale
Versickerungsfläche der DB
als multicodierte Fläche
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
4,00
4,50
4,00
4,50
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
5,00
4,50
Flächenvorhaltung Stadtbahn KVB,
nachrichtliche Darstellung gemäß Integrierter Planung 2018
5,00
Schallschutzwand optional mit
Revisionsweg, in Abstimmung
Einfriedung Stellwerk DB
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Zuwegung Stellwerk DB,
Schotterrasen
Konrad-Adenauer-Tierheim
Erhalt Zuwegung /
Umlauf Tierheim
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung
Fahrradstraße Vorgebirgswall,
in Abstimmung
Vorbereich Kindergarten als Shared Space,
in Abstimmung
Vorbereich Schule als Shared Space,
 in Abstimmung
Fahrradstraße Vorgebirgswall
Versickerungsbereich, Staudenpflanzung
Radschnellverbindung,
Asphalt, in Abstimmung
terrassierte Rasenböschung
mit Sitzstufen aus Beton
Durchwegung Wäldchen,
wassergebundene Wegedecke
Sperrfläche FW
Speedminton
Slackline
Fitness, Yoga
Offene Mitte, mögliche
Starkregenretention
Sportband
Bewegungsparcours (600-700m²), Fitness,
Tischtennis, Teqball, Badminton,
WC-Anlage, Ruhezone mit Trinkwasser
und Schattenspendern
Vorgebirgsglacisweg
Zufahrtsrampe Parkplatz,
Farbasphalt
Neugestaltung Parkplatz,
wassergebundene Wegedecke,
Erschließung in Abstimmung
Straßenraum / -querungen
 in Abstimmung
Stillgelegte Gleise (Bestand)
mit Sitzelementen
Böschung,
Strauchpflanzung
Straßenraum/ - querungen,
in Abstimmung
4,00
(50,60)
2,5 %
50,70
LEGENDE
Grenzen / Bearbeitungsgrenzen / Planungsbereich
Planungsbereich Innerer Grüngürtel B-PLAN
(Stadtplanungsamt - Amt 61, Stand 08.03.2021, inkl. Anpassung Grenze
Sportpark 27.04.2021 und Anpassung Grenze Bereich Bischofsweg
gem. Vorgabe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 vom 21.10.2021)
Geplante Gleisanlagen - Westspange, gemäß Konzeptstudie DB,
Arbeitsstand 24.3.2021 (nachrichtliche Darstellung)
Gebäude / Topographie
Höhen, Bestand
Bemaßung Wegebreiten -
Hauptwege IGG: 4,0 - 5,0 m,
Nebenwege IGG: 2,5 - 3,5 m
VIII
Böschung, Bestand  |
Böschung, Planung
Höhenlinien (1m), Planung -
Landschaftliche
Erdmodellierungen
Stützwand  |  Sitzstufen -
Betonfertigteile
WC-Anlage
Vegetationsflächen IGG
Grünflächen | Böschungsflächen
Bestand - Erhalt der
vorhandenen Vegetation
Wege / Platzflächen IGG -
Wassergebundene
Wegedecke
Wege IGG -
Asphaltbelag beschichtet
oder Farbasphalt
Befestigte Flächen / Einbauten
Radverbindung Eifelwall-
Vorgebirgswall - Asphaltbelag
mit Verkehrsmarkierungen
Sportflächen -
Aktivflächen für
sämtliche Altersgruppen
Spielflächen -
Urban Sports, Aktivflächen
für Kinder und Jugendliche
Urban Sports Elemente,
BMX- und Skatepark,
Pumptrack, Calisthenics
Sportfelder,
Sportgeräte
Pflanzflächen -
Unterpflanzung Baumstandorte,
Bodendecker und Sträucher
Offene Mitte -
Rasen- und Wiesenflächen
Rand- / Böschungsbereiche -
Rasen- und Wiesenflächen
Versickerungsflächen
Böschungsbereiche -
Bodendecker und Sträucher
Versickerungsflächen -
Rasenmulden
und Staudenpflanzungen
Mobiliar / Sitzelemente,
Holz und Betonfertigteile
Mögliche Starkregen-
retentionsflächen in der
Offenen Mitte
Parkstreifen Fanbusse, Revisionswege -
Schotterrasen
5,00
Einfriedung, H=2,0 m
Grundstücksgrenzen DB-Flächen
(Fremdgrundstücke Deutsche Bahn, mögliche Nutzung in Abstimmung)
Geplante Gleisanlagen - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4
vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Geplante Gleisanlagen  - Stadtbahn KVB, gemäß Integrierter Planung 2018
(nachrichtliche Darstellung)
Baum, Planung - Neupflanzung
Baum, Bestand innerhalb IGG  |
Baum, Bestand außerhalb IGG
Gehölze / Baumpflanzungen IGG
Planung Deutsche Bahn AG
Geplanter S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante) /
Geplantes Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4
vom 31.03.2020,  Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Gebäude, Bestand  |
Gebäude, Planung (gemäß
Integrierter Planung 2018)
Schallschutzwand in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Höhen, Planung
Gefällerichtung
Planungsbereich West
Planungsbereich Mitte Planungsbereich Ost
N
Freigabe Bauherr: 
Planinhalt
Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA :
Datum
Datum / Unterschrift
Index Bemerkung Datum Name
Plannummer  
Leistungsphase Maßstab
Index Format
Höhenbezug
bearbeitet
Planänderungsliste
x1189 841
Druckdatum 03.03.2023
T:\LPH 2\2.3_Planwerk_Vorentwurf\2.3.2_Pläne_Aktuell\CAD\Lagepläne\20-130_2_lp_10_a.dwg
Projekt
Bauherr
Baubereich
Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer
Übersichtsplan
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet,
soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort
abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der
Fachplaner verwendet werden.
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
20-130 Parkstadt-Süd - Innerer Grüngürtel, Köln
Lageplan Planungsbereich West
Vorplanung
Planungsbereich West 04.11.2022
1:1000
_a
EN / MT / DW
NHN
Bonn, den 03.02.2023
- Abgabe Vorentwurf 04.11.2022 EN/DW
_a Anpassung Wege 03.02.2023 EN
20-130_2_lp_10
Vermesser 21.01.2021 Stadt Köln n.a., Gesamtaufmaß Planungsbereich
Vermesser Stadt Köln n.a., Höhendaten Laserscanbefliegung
Vermesser
Baumkataster
Stadtplanung (Masterplan)
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
n.a., Auszug Amtliche Basiskarte NRW
n.a., Auszug Kataster Straßenbäume
n.a., integrierte Planung Parkstadt Süd
16.07.2020
13.07.2020
07.07.2020
08.03.2021
gez. Dr. J. Bauer   gez. C. Hölzer 
Anlage 4d
Anlage 4d

Anlage 4 b) Lageplan Teilabschnitt Bonner Straße bis zum Rhein

8503 Zeichen

VI
IV
V
V
I
V
V
V
VIII
XV
II
V
V
I
I
XV
XV
VII
VII
VI
III
II
II
III
VIII
V
VIII
II
IV
IV
II
III
V
IV
X
V
V
II
III
V
VI
I
V
V
Hans-Abraham-
RHEIN
Alte-
burger-
Platz
Bonner Straße
Oberländer Werft
Fritz-Reuter-Straße
Schillerstraße
Bonner Straße
Bernhardstraße
Oktavianstraße
Koblenzer Straße
Klopstockstraße
Koblenzer Straße
Alteburger Straße
Alteburger Straße
Sechtemer Straße
Kyllstraße
Agilolfstraße
Oberländer Wall
Maternuskirchplatz
Veledastraße
Siegfriedstraße
Siegfriedstraße
Ohmstraße
Südbrücke
Ochs-Weg
Gustav-Heinemann-Ufer B51/B9
Mainzer Straße
Bonner Wall
Schönhauser Straße
Friedenspark
KVB-Tunnel
Hundefreilauffläche
Alteburg
Alteburger Straße
Alteburger Wall
Alteburger Wall
Alteburger Straße
Schönhauser Straße
Marktstraße
Agrippinaufer
0,5 %
0,25 %
3,5 %
5,0 %
3,0 %
0,5 %
2,5 %
1,5 %
2,0 %
1,0 %
1,5 %
3,0 %
(46,50)
(46,50)
(46,50)
(42,10)
(42,10)
(45,35)
(42,05)(44,85)
(47,40)
(47,10)
(41,40)
(41,35)
(41,30)
(45,45)
(46,00)
(42,08
(42,16)
(45,70)
(44,90)
(45,28)
(45,30)
45,90
41,85
46,50
43,00
46,25
41,0042,20
44,00
44,00
41,00
(49,40)
(48,20)
(46,40)
(47,20)
(46,80)
(51,00)
(46,40)
(49,90)
(47,50)
(49,15)
(48,25)
(47,50)
(46,25)
(49,65)
(47,25)
(54,25)
(46,60)
(47,20)
(47,20)
(48,10)
(49,05)
(48,80)
(48,80)
(48,60)
(49,75)
(49,65)
(47,35)
(49,50)
48,80
53,00 50,00
49,10
53,00
47,70
46,50
46,50
46,75
49,25
49,05
48,50
51,00
51,00
49,00
48,00
48,00
47,20
49,2048,15
48,70
45,00
46,50
46,45
49,45
48,85
47,80
48,20
47,20
46,20
48,90
46,23
49,00
47,80
(48,90)
(48,85)
(48,70)
(54,00)
52,00
5,00
3,50
3,50
3,00
3,00
4,00
4,00
4,00
3,00
4,00
4,00
4,00
2,50
2,50
Bildungslandschaft,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
Brückenerweiterung (Nord- und
Südvariante) - S16 - in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Spielplatz "Festung",
in Abstimmung, beispielhafte Darstellung
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Baumreihe mit Baumrigole
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Stadtkante mit Betonstufe
Historisches Fort II Nikolaus
Denkmalschutz (Bodendenkmal)
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt
Süd)
Sitzstufe Beton
Rasenböschung
Hauptweg Nord,
wassergebundene Wegedecke
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Parkwege,
wassergebundene Wegedecke
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Baumreihe mit Baumrigole
Urban Gardening
Kölner Neuland e.V.
Spielplatz "Wall / Klettern" ,
in Abstimmung, beispielhafte Darstellung
Vorhaltung Schotterrasen als Revisionsweg zur
Schallschutzwand
Spielplatz "Bewegung",
in Abstimmung, beispielhafte Darstellung
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Baumreihe mit Baumrigole
Stadtkante mit Betonstufe
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Rasenböschung
Hauptweg Nord,
wassergebundene Wegedecke
Schallschutzwand,
in Abstimmung
Gleisanlagen (Nord- und Südvariante)
 - S16 -  in Planung, nachrichtliche
Darstellung
Rheinbalkon
Terrassierte Rasenfläche
mit Sitzstufen
Zuwegung Rheinufer,
beschichteter Asphalt
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Baumreihe mit Baumrigole
Stadtkante mit Betonstufe
Bolz- und Streetballplatz
Sitzstufe Beton
Durchgang zum Rheinufer,
beschichteter Asphalt
Durchgang zum Friedenspark
(Bestand)
Schallschutzwand,
in Abstimmung
S-Bahnhof (Nord- und Südvariante)
- S16 - Bonner Wall in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Gleisanlagen (Nord- und Südvariante)
 - S16 -  in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Vorhaltung Schotterrasen als
Revisionsweg zur
Schallschutzwand
Parkweg
wassergebundener Weg
Böschung Wiese
Gleisanlagen (Nordvariante)
- S16 -  in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Calisthenicsbereich, in Abstimmung
Straßenraum/ - querungen,
in Abstimmung
Offene Mitte, mögliche
Starkregenretention
Straßenraum/ - querungen,
in Abstimmung
Vorleistung
Straßentunnel (Bestand)
Durchgang / Unterführung,
in Abstimmung
Böschung,
Strauch- und Baumpflanzung
Straßenraum/ - querungen,
in Abstimmung
4,00
3,00
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Promenade, Planungsbereich Parkstadt Süd,
nachrichtliche Darstellung
2,5 %
(50,60)
50,70
Sportflächen -
Aktivflächen für
sämtliche Altersgruppen
Spielflächen -
Kinderspielplätze
Spielflächen -
Urban Sports, Aktivflächen
für Kinder und Jugendliche
Wege / Platzflächen IGG -
Wassergebundene
Wegedecke
Wege IGG -
Asphaltbelag beschichtet
oder Farbasphalt
LEGENDE
Grenzen / Bearbeitungsgrenzen / Planungsbereich
Planungsbereich Innerer Grüngürtel B-PLAN
(Stadtplanungsamt - Amt 61, Stand 08.03.2021, inkl. Anpassung Grenze
Sportpark 27.04.2021 und Anpassung Grenze Bereich Bischofsweg
gem. Vorgabe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 vom 21.10.2021)
Grundstücksgrenzen DB-Flächen
(Fremdgrundstücke Deutsche Bahn, mögliche Nutzung in Abstimmung)
Planung Deutsche Bahn AG
Geplanter S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante) /
Geplantes Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4
vom 31.03.2020,  Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Geplante Gleisanlagen - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4
vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Gebäude / Topographie
Höhen, Bestand
Höhen, Planung
Bemaßung Wegebreiten -
Hauptwege IGG: 4,0 - 5,0 m,
Nebenwege IGG: 2,5 - 3,5 m
Befestigte Flächen / Einbauten
VIII
Gefällerichtung
Böschung, Bestand  |
Böschung, Planung
Höhenlinien (1m), Planung -
Landschaftliche
Erdmodellierungen
Mögliche Starkregen-
retentionsflächen in der
Offenen Mitte
5,00
Historisches Fort II
Bodendenkmal
Stützwand  |  Sitzstufen -
Betonfertigteile
Spielplatzgestaltung, Spielgeräte  |
Sportfelder, Sportgeräte
(beispielhafte Darstellung)
Parkstreifen Fanbusse, Revisionswege -
Schotterrasen
Baumrigolen - Unterirdischer
Retentionsraum (Wasserspeicher),
Rasenmulden und Staudenpflanzung
Versickerungsflächen
Böschungsbereiche -
Bodendecker und Sträucher
Versickerungsflächen -
Rasenmulden
und Staudenpflanzungen
Vegetationsflächen IGG
Baum, Bestand innerhalb IGG  |
Baum, Bestand außerhalb IGG
Gehölze / Baumpflanzungen IGG
Grünflächen | Böschungsflächen
Bestand - Erhalt der
vorhandenen Vegetation
Pflanzflächen -
Unterpflanzung Baumstandorte,
Bodendecker und Sträucher
Offene Mitte -
Rasen- und Wiesenflächen
Rand- / Böschungsbereiche -
Rasen- und Wiesenflächen
Urban Gardening -
Kölner Neuland e.V.
Baum, Planung - Neupflanzung
Gebäude, Bestand  |
Gebäude, Planung (gemäß
Integrierter Planung 2018)
Schallschutzwand in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Planungsbereich West
Planungsbereich Mitte Planungsbereich Ost
N
Freigabe Bauherr: 
Planinhalt
Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA :
Datum
Datum / Unterschrift
Index Bemerkung Datum Name
Plannummer  
Leistungsphase Maßstab
Index Format
Höhenbezug
bearbeitet
Planänderungsliste
x1189 841
Druckdatum 04.11.2022
T:\LPH 2\2.3_Planwerk_Vorentwurf\2.3.2_Pläne_Aktuell\CAD\Lagepläne\20-130_2_lp_08.dwg
Projekt
Bauherr
Baubereich
Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer
Übersichtsplan
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet,
soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort
abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der
Fachplaner verwendet werden.
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
20-130 Parkstadt-Süd - Innerer Grüngürtel, Köln
Lageplan Planungsbereich Ost
Vorplanung
Planungsbereich Ost 04.11.2022
1:1000
-
EN / MT / DW
NHN
Bonn, den 04.11.2022
- Abgabe Vorentwurf 04.11.2022 EN/DW
20-130_2_lp_08
Vermesser 21.01.2021 Stadt Köln n.a., Gesamtaufmaß Planungsbereich
Vermesser Stadt Köln n.a., Höhendaten Laserscanbefliegung
Vermesser
Baumkataster
Stadtplanung (Masterplan)
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
n.a., Auszug Amtliche Basiskarte NRW
n.a., Auszug Kataster Straßenbäume
n.a., integrierte Planung Parkstadt Süd
16.07.2020
13.07.2020
07.07.2020
08.03.2021
gez. Dr. J. Bauer   gez. C. Hölzer 
Anlage 4b
Anlage 4b

Anlage 4 a) Gesamtplan Vorentwurf Innerer Grüngürtel

12870 Zeichen

Anlage 4a
Anlage 4a
50.89
51.10
50.69
Rasen
Scho
tter
rasen
IV
IV
VIII
IV
V
V
V
VIV
IV
V
IV
IV
V
IV
IV
V
V
VIII
V
V
VIII
V
IV
V
IV
V
IV
VIII
VIII
II
II
II
VIII
II
II
II
II
IV
II
II
II
II
II
II
II
IIII
II
II
VIII
V
V
V
V
IV
V
IV
IVV
VIII
VI
IV
V
V
I
V
V
V
VIII
XV
VI
II
V
V
I
I
XV
XV
V
V
V
V
V
IV
IV
IV
IV
V
IV
VII
VII
II
III
X
VI
III
II
II
V
XV
IV
III
V
VIII
IV
V
IV
VIII
V
VIII
II
IV
IV
II
III
V
IV
II
IV
V
II
X
VIII
II
III
V
IV
VIII
IV
II
V
V
II
IV
VIII
V
II
IV
VIII
XV
V
III
V
VI
I
I
V
V
Anna-Maria-von-Schürmann-Weg
Harry-Blum-PlatzPrinzen-Garde-Weg
Blaue-Funken-Weg
Höninger Weg
Gottesweg
Gottesweg,Weg A
Weyerstraßerweg
Briedeler Straße
RHEIN
Bornheimer Straße
Bodendorfer Straße
Vondelstraße
Severinstraße
Burgunderstraße
B9
Eifelplatz
Vorgebirgstraße
Bonner Straße
Höninger Weg
Pohligstraße
Höninger Weg,Weg B
Vorgebirgsplatz
Graacher Straße
Homburger Straße
Höninger Weg
Arnoldiplatz
Gothaer Allee
Brunnenstraße
Bernkasteler Straße
Zeltinger Straße
Höninger Weg
Irmgardstraße
Rudolf-Amelunxen-Straße
Herthastraße
Bernhard-Feilchenfeld-Straße
Kröver Straße
Bremsstraße
Ferdinand-Schmitz-Str.
Berlin-Kölnische Allee
Heinrich-Brüning-Straße
Sibille-Hartmann-Straße
Willigisstraße
Bernhard-Feilchenfeld-Straße
Homburger Straße
Zollstocksweg
Gottesweg
Am Vorgebirgstor
Theophanoplatz
Gothaer Allee
Bauerbankstraße
Nauheimer Straße
Theophanostraße
Am Husholz
Hebbelstraße
Höninger Weg
Mergentheimer Straße
Bernhardstraße
Schillerstraße
Bonner Straße
WielandstraßeKierberger Str.
Raderberger Straße
Mannsfelder Straße
Bonifazstraße
Bernhardstraße
Tacitusstraße
ß
Brühler Straße
Oktavianstraße
Rosenzweigweg
Klopstockstraße
Goltsteinstraße
Kierberger Straße
Samariterstraße
Bischofsweg
Koblenzer Straße
Schönhauser Straße
Mathiaskirchplatz
Alteburger Straße
Alteburger Straße
Sechtemer Straße
Thomas-Mann-Straße
Vorgebirgspark
Breniger Straße
Dreikönigenstraße
Laura-Oelbermann-PromenadeKartäuserhof
Zwirnerstraße
Annostraße
An St.Magdalenen
Bayenwerft
Im Ferkulum
Biberstraße
Hirschgäßchen
Kartäusergasse Jakobstraße
Im Ferkulum
Ingo-Kümmel-
Platz
Arnold-Overzier-Straße
Anna-Schneider-Steig
Karl-Korn-Straße
Severinskloster
Severinstraße
Annostraße
Quentelstraße
Corneliusstraße
Silvanstraße
B51
Achtergäßchen Zugasse
Am Hafenamt
Auf der Rheinauwerft
Severinskirchplatz
Biberstraße
Severinswall
Severinsmühlengasse
Bayenstraße
Severinswall
Isabellenstraße
Achterstraße
Stollwerckhof
Buschgasse
Elsaßstraße
B9
An der Bottmühle
Metzer Straße
Merowingerstraße
Am Bayenturm
Agrippinaufer
B51
Agrippinawerft
B9
Gabelsbergerstraße
Elsaßstraße
Eburonenstraße
Kartäuserhof
Wormser Straße
Volksgarten
Saarstraße
Lothringer Straße
Ubierring
Katharina-Schauberg-Promenade
Zugweg
Agrippinawerft
Teutoburger Straße
Kyllstraße
Rolandstraße
Alteburger Straße
B9
Vor den Siebenburgen
Maria-Clementine-
Martin-Platz
Am Duffesbach
Vorgebirgstraße
Rolandstraße
Kartäuserwall
Agrippinaufer
Lothringer Straße
Vondelstraße
Agilolfstraße
B9
Brunostraße
Trajanstraße
Karolingerring
Vorgebirgswall
Volksgartenstraße
Kartäuserwall
Volksgartenstraße
Pfälzer Straße
Mainzer Straße
Hardefuststraße
Stolzestraße
Maria-Hilf-Straße
B9
Mainzer Straße
An der Bottmühle
Zugweg
Bonner Wall
Ubierring
Sachsenring
Alteburger Wall
Ulrichgasse
Katharina-Schauberg-Promenade
Oberländer Wall
Titusstraße
Merowingerstraße Alteburger Straße
Maternuskirchplatz
Martin-
Luther-
Platz
Claudiusstraße
Eifelwall
Ubierring
B9
Brunostraße
Maternusstraße
Eifelstraße
B9
Darmstädter Straße
Veledastraße
Kurfürstenstraße
Siegfriedstraße
Elisabeth-
Treskow-Platz
B51
Kartäuserwall
Kowallekstraße
Kleingedankstraße
An der Pauluskirche
Overstolzenstraße
Loreleystraße
Metzer Straße
Sachsenring
Ohmstraße
Alteburger Straße
Kaesenstraße
Eifelstraße
Jean-Jülich-Weg
Südbrücke
An der Eiche
Chlodwig-
platz
Vorgebirgstraße
Dreikönigenstraße
Severinswall
Gustav-Heinemann-Ufer   B51 / B9
Bischofsweg
Kreuznacher
Straße
Marktstraße
Südstadion
Jean-Löring-Sportpark
(in Überarbeitung innerhalb des
Teilprojektes Sportpark Süd)
Michaeli
Schule
Kindergarten
Historisches
Archiv
Stadt Köln
Großmarkthalle
Friedenspark
Tierheim
Historisches Fort II
KVB-Tunnel
Stellwerk
RheinEnergie
Schaltposten
Köln Süd
Weiher
Parkhaus
der Justiz
Z O L L S T O C K
R A D E R B E R G
B A Y E N T H A L
S Ü D S T A D T
N E U S T A D T
S Ü D
Alteburg
Hunde-
freilauf-
fläche
Kindergarten
Raderberger
Brache
Spielplatz
Versickerungsflächen
(Entwässerung
Parkstadt Süd)
Bildungslandschaft,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
Durchgang /
Unterführung,
in Abstimmung
Eifelwall
Trennung Fußweg und
Aufenthaltsfläche mit
separatem Radweg
Spielplatz
Gebäuderückbau, neuer Durchgang,
in Abstimmung
Überwerfungsbauwerk
S16 (Nord- und Südvariante), in
Planung, nachrichtliche Darstellung
Vorbereich Schule als Shared Space,
in Abstimmung
Flächenvorhaltung Stadtbahn KVB,
nachrichtliche Darstellung
Eingangs-
bereiche
Südstadion
Erhalt Konrad-Adenauer-Tierheim,
Neugestaltung Parkplatz,
Erschließung in Abstimmung
Bike-Polo- / Basketballplatz,
Erneuerung Belag
Unterführung DB, Anbindung IGG an Volksgarten
und Vorgebirgswall / Eifelwall, in Abstimmung
Hauptweg Nord
Hauptweg Nord
Brückenerweiterung
S16 - (Nord- und
Südvariante), in Planung,
nachrichtliche
Darstellung
Hauptweg Süd
Spielplatz
Rasenböschung
Spielplatz
Schallschutzwand, in Abstimmung
Parkweg, Durchgang zum
Friedenspark
Promenade, Planungsbereich Parkstadt Süd,
nachrichtliche Darstellung
Hauptweg Süd
Parksee
(Starkregenretention
Parkstadt Süd)
Marktplatz
Planungsbereich Parkstadt Süd,
beispielhafte Darstellung
Hauptweg Süd
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Unterführung DB,
in Abstimmung
Parkstadt Süd,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
Versickerungsflächen
(Entwässerung
Parkstadt Süd)
Rheinbalkon
terrassierte
Rasensitzfläche mit
Sitzstufen
Offene Mitte
Spielplatz
Bolz- und
Streetballplatz
Zuwegung
Rheinufer
Sportband mit
Bewegungsparcour
Stadtkante
Offene Mitte
Versickerungsfläche
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Baumrigole
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Urban Gardening
Kölner NeuLand e.V.
Hauptweg Süd
Terrassierte
Rasenböschung mit
Betonsitzstufen
Vorhaltung Schotterrasen
als Revisionsweg zur Schallschutzwand
Spielplatz
Stadtkante
Versickerungsfläche
(Entwässerung
Parkstadt Süd)
Baumrigole
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Offene Mitte,
mögliche Starkregen-
Retention
Schallschutzwand optional
mit Revisionsweg, in Abstimmung
Gleisanlagen Westspange, in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Gleisanlagen Stadtbahn KVB,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall
(Nord- und Südvariante), in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Schallschutzwand, in Abstimmung
Rasenböschung
Schallschutzwand, in Abstimmung
Vorhaltung Schotterrasen
als Revisionsweg zur Schallschutzwand
Fahrradstraße Vorgebirgswall,
in Abstimmung
Vorbereich Kindergarten als Shared Space,
in Abstimmung
Fahrradstraße Vorgebirgswall,
in Abstimmung
Hauptweg Nord
Calisthenicsbereich,
in Abstimmung
Promenade, Planungs-
bereich Parkstadt Süd,
nachrichtliche Darstellung
Straßenraum/ -querungen,
in Abstimmung
Straßenraum/
-querungen,
in Abstimmung
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung
Straßenraum/ -querungen,
in Abstimmung
Straßenraum/ -querungen,
in Abstimmung
Sportwiese
Offene Mitte,
mögliche Starkregen-
retention
Offene Mitte,
mögliche Starkregen-Retention
110-kV Bahnstromleitung
Park am Eifelwall,
in Planung,
nachrichtliche
Darstellung
Brücke mit Aussichtsplattform
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung
Hauptweg Nord
Offene Mitte,
mögliche
Starkregen-
retention
Offene Mitte,
mögliche
Starkregen-
Retention
Bischofsweg,
nachrichtliche Darstellung
gemäß Integrierter Planung 2018
Gleisdreieck:
Urban Sports, BMX- und
Skatepark, z. T. auf DB-Areal
Gleisdreieck:
Pumptrack / optionale
Versickerungsfläche der DB als
multicodierte Fläche
mögliche
Versickerungsfläche
der DB
Spielplatz
Baumrigole
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Historisches Fort II,
Bodendenkmal
Sporthof
Teilerhalt / Umnutzung
Bestandsgebäude,
Urban Sports
Erneuerung Belag
Vorgebirgsglacisweg
Durchwegung Wäldchen,
Calisthenics
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung
mögliche
Versickerungsfläche
der DB
Straßenraum/ -querungen,
in Abstimmung
Stillgelegte Gleise (Bestand)
LEGENDE
Planungsbereich Innerer Grüngürtel B-PLAN
(Stadtplanungsamt - Amt 61, Stand 08.03.2021, inkl. Anpassung Grenze
Sportpark 27.04.2021 und Anpassung Grenze Bereich Bischofsweg
gem. Vorgabe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 vom 21.10.2021)
Grenzen / Bearbeitungsgrenzen / Planungsbereich
Planung Deutsche Bahn AG
Grundstücksgrenzen DB-Flächen
(Fremdgrundstücke Deutsche Bahn, mögliche Nutzung in Abstimmung))
Geplanter S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante) /
Geplantes Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4 vom
31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Geplante Gleisanlagen  - Stadtbahn KVB, gemäß Integrierter Planung 2018
(nachrichtliche Darstellung)
Geplante Gleisanlagen - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4 vom
31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Geplante Gleisanlagen - Westspange, gemäß Konzeptstudie DB,
Arbeitsstand 24.3.2021 (nachrichtliche Darstellung)
Gebäude / Topographie
Schallschutzwand, in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
VIII
Baum, Bestand innerhalb IGG  |
Baum, Bestand außerhalb IGG
Grünflächen | Böschungsflächen
Bestand - Erhalt der
vorhandenen Vegetation
Pflanzflächen -
Unterpflanzung Baumstandorte,
Bodendecker und Sträucher
Offene Mitte -
Rasen- und Wiesenflächen
Bepflanzte Uferbereiche
am Parksee -
Uferstauden und Gräser
Baumrigolen - Unterirdischer
Retentionsraum (Wasserspeicher),
Rasenmulden und Staudenpflanzung
Rand- / Böschungsbereiche -
Rasen- und Wiesenflächen
Parkstreifen Fanbusse, Revisionswege -
Schotterrasen
Versickerungsflächen
Böschungsbereiche -
Bodendecker und Sträucher
Versickerungsflächen -
Rasenmulden
und Staudenpflanzungen
Vegetationsflächen IGG
Baum, Neupflanzung
Gehölze / Baumpflanzungen IGG
Sportflächen -
Aktivflächen für
sämtliche Altersgruppen
Parksee - Künstliches
Gewässer zur Naherholung
und Starkregenretention
Wege / Platzflächen IGG -
Wassergebundene
Wegedecke
Spielflächen -
Urban Sports, Aktivflächen
für Kinder und Jugendliche
Befestigte Flächen / Einbauten
Spielflächen -
Kinderspielplätze
Wege IGG -
Asphaltbelag beschichtet
oder Farbasphalt
Radverbindung Eifelwall-
Vorgebirgswall - Asphaltbelag
mit Verkehrsmarkierungen
Urban Gardening -
Kölner NeuLand e.V.
Einfriedung, H=2,0 m
Böschung, Bestand  |
Böschung, Planung
Höhenlinien (1m), Planung -
Landschaftliche
Erdmodellierungen
Mögliche Starkregen-
retentionsflächen in der
Offenen Mitte
Historisches Fort II
Bodendenkmal
Gebäude, Bestand  |
Gebäude, Planung (gemäß
Integrierter Planung 2018)
Planungsbereich West
Planungsbereich Mitte Planungsbereich Ost
N
Freigabe Bauherr: 
Planinhalt
Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA :
Datum
Datum / Unterschrift
Index Bemerkung Datum Name
Plannummer  
Leistungsphase Maßstab
Index Format
Höhenbezug
bearbeitet
Planänderungsliste
x1189 841
Druckdatum 03.02.2023
T:\LPH 2\2.3_Planwerk_Vorentwurf\2.3.2_Pläne_Aktuell\CAD\Lagepläne\20-130_2_lp_07_a.dwg
Projekt
Bauherr
Baubereich
Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer
Übersichtsplan
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet,
soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort
abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der
Fachplaner verwendet werden.
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
20-130 Parkstadt-Süd - Innerer Grüngürtel, Köln
Übersichtsplan Plangebiet Gesamt
Vorplanung
Gesamtgebiet 04.11.2022
1:2500
_a
EN / MT / DW
NHN
Bonn, den 03.02.2023
- Abgabe Vorentwurf 04.11.2022 EN/DW
_a Anpassung Wege Planungsbereich West und Mitte 03.02.2023 EN
20-130_2_lp_07
Vermesser 21.01.2021 Stadt Köln n.a., Gesamtaufmaß Planungsbereich
Vermesser Stadt Köln n.a., Höhendaten Laserscanbefliegung
Vermesser
Baumkataster
Stadtplanung (Masterplan)
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
n.a., Auszug Amtliche Basiskarte NRW
n.a., Auszug Kataster Straßenbäume
n.a., integrierte Planung Parkstadt Süd
16.07.2020
13.07.2020
07.07.2020
08.03.2021
gez. Dr. J. Bauer   gez. C. Hölzer 
Innerer Grüngürtel VORENTWURF
Übersichtsplan Plangebiet gesamt

Anlage 5_ Stellungnahm. frühzeit. Bet. Behörd. TöB §4.1 BauGB

111196 Zeichen

BP-Abwägung B41 
/ 2 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan – Arbeitstitel: Parkstadt Süd in Köln- Bayenthal, Köln-Raderberg, Köln-Zoll-
stock, Köln-Neustadt-Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger 
öffentlicher Belange 
Die f
rühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 
16.05.2024 bis zum 03.07.2024 durchgeführt. 
Im
 Zeitraum der Beteiligung sind 26 Stellungnahmen eingegangen. 
Nac
hfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Des Weiteren erfolgt eine Zuordnung der jeweili-
gen Stellungnahme auf die einzelnen Teilbereiche der Bebauungspläne (Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Parkstadt Süd – Quartiers-
entwicklung).  
Di
e Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1 
1.1 
Bez.-Reg. Düsseldorf, Dez. 22.5 Kampfmit-
telräumdienst 
Für das Objekt Bebauungsplan Parkstadt-Süd, 
Köln Zollstock-Raderberg-Bayenthal-Neustadt 
Süd wurden unter dem Aktenzeichen 322/44-
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die 
einzelnen Stellungnahmen zu den Teilflächen werden 
im Nachgang zu dieser Stellungnahme eingestellt.  
Die Teilflächen verlaufen dabei von Teilfläche 1 ganz 
im Westen zu Teilfläche 14 ganz im Westen.  
x x 
Anlage 5

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Th-220-2024 einen Antrag auf Luftbildauswer-
tung gestellt. Der Kampfmittelbeseitigungs-
dienst (KDB) übersendet mit dieser Stellung-
nahme das Ergebnis der Luftbildauswertung. 
[Hinweis: Aufgrund der Flächengröße hat der 
KBD seine Stellungnahme auf insgesamt 14 
Teilflächen aufgeteilt.] Die nachstehenden Ak-
tenzeichen sind bei zukünftigen Schriftwech-
seln immer anzugeben. 
 
- 22.5-3-5315000-1227/24 - Teilfläche 1 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1231/24 - Teilfläche 2 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1232/24 - Teilfläche 3 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1233/24 - Teilfläche 4 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1234/24 - Teilfläche 5 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1235/24 - Teilfläche 6 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1236/24 - Teilfläche 7 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1237/24 - Teilfläche 8 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1238/24 - Teilfläche 9 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1239/24 - Teilfläche 10 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1240/24 - Teilfläche 11 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1241/24 - Teilfläche 12 von 
14

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
- 22.5-3-5315000-1242/24 - Teilfläche 13 von 
14 
- 22.5-3-5315000-1243/24 - Teilfläche 14 von 
14 
1.2  Teilfläche 1 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bomben-
blindgänger und Laufgraben). Der KDB emp-
fiehlt eine Überprüfung der zu überbauenden 
Flächen auf Kampfmittel im ausgewiesenen 
Bereich der beigefügten Karte sowie der kon-
kreten Verdachte. Die Beauftragung der Über-
prüfung erfolgt über das Formular Antrag auf 
Kampfmitteluntersuchung. 
 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 4 Blindgängerverdachte,  
- Laufgraben 
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. 
x  
1.3  Teilfläche 2 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bomben-
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 3 Blindgängerverdachte,  
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
blindgänger). Der KDB empfiehlt eine Überprü-
fung der zu überbauenden Flächen auf Kampf-
mittel im ausgewiesenen Bereich der beigefüg-
ten Karte sowie der konkreten Verdachte. Die 
Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das 
Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. 
 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
1.4  Teilfläche 3 
Identisch Lfd. Nr. 1.3 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 1 Blindgängerverdachte,  
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. 
x  
1.5  Teilfläche 4 
Identisch Lfd. Nr. 1.3 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 4 Blindgängerverdachte,  
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. 
 
x  
1.6  Teilfläche 5 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 3 Blindgängerverdachte 
- 1 Schützenloch, 
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bomben-
blindgänger, Schützenloch, 
Stellung und militärische Anlage). Der KDB 
empfiehlt eine Überprüfung der zu überbauen-
den Flächen auf Kampfmittel im ausgewiese-
nen Bereich der beigefügten Karte sowie der 
konkreten Verdachte. Die Beauftragung der 
Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag 
auf Kampfmitteluntersuchung. 
 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
- 4 Stellungen und  
- 2 militär. Anlagen,  
 
In den Bebauungsplänen werden entsprechende Hin-
weise aufgenommen. 
 
1.7  Teilfläche 6 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Der KDB empfiehlt eine 
Überprüfung der zu überbauenden Flächen auf 
Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der 
beigefügten Karte sowie der konkreten Ver-
dachte. Die Beauftragung der Überprüfung er-
folgt über das Formular Antrag auf Kampfmit-
teluntersuchung. 
 
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben 
hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 
1945 abzuschieben. 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In 
den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis 
aufgenommen. 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
1.8  Teilfläche 7 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgra-
ben, Stellung und militärische Anlage). Der 
KDB empfiehlt eine Überprüfung der zu über-
bauenden Flächen auf Kampfmittel im ausge-
wiesenen Bereich der beigefügten Karte sowie 
der konkreten Verdachte. Die Beauftragung der 
Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag 
auf Kampfmitteluntersuchung. 
 
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben 
hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 
1945 abzuschieben. 
 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 1 Laufgraben, 
- 1 Stellung und  
- 1 militär. Anlage.  
 
In den Bebauungsplänen werden entsprechende Hin-
weise aufgenommen. 
 
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1.9  Teilfläche 8 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bomben-
blindgänger, Schützenloch, 
Laufgräben, Stellung und militärische Anlage). 
Der KDB empfiehlt eine Überprüfung der zu 
überbauenden Flächen auf Kampfmittel im 
ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte 
sowie der konkreten Verdachte. Die Beauftra-
gung der Überprüfung erfolgt über das Formu-
lar Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. 
 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 2 Blindgängerverdachte 
- 2 Schützenlöcher, 
- mehrere ineinander gehende Laufgräben, 
- 13 Stellungen und  
- 5 militär. Anlagen,  
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. 
 
 x 
1.10  Teilfläche 9 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bomben-
blindgänger und militörische Anlage). Der KDB 
empfiehlt eine Überprüfung der zu überbauen-
den Flächen auf Kampfmittel im ausgewiese-
nen Bereich der beigefügten Karte sowie der 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 3 Blindgängerverdachte und 
- 1 militär. Anlagen. 
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. 
 
 x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
konkreten Verdachte. Die Beauftragung der 
Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag 
auf Kampfmitteluntersuchung. 
 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
1.11  Teilfläche 10 
Identisch Lfd. Nr. 1.7 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In 
den Bebauungsplänen werden entsprechende Hin-
weise aufgenommen. 
x x 
1.12  Teilfläche 11 
Identisch Lfd. Nr. 1.3 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 1 Blindgängerverdachte,  
 
In den Bebauungsplänen werden entsprechende Hin-
weise aufgenommen. 
x x 
1.13  Teilfläche 12 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (militäri-
sche Anlage). Der KDB empfiehlt eine Über-
prüfung der zu überbauenden Flächen auf 
Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der 
beigefügten Karte sowie der konkreten Ver-
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 2 militär. Anlage 
 
In den Bebauungsplänen werden entsprechende Hin-
weise aufgenommen. 
 
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
dachte. Die Beauftragung der Überprüfung er-
folgt über das Formular Antrag auf Kampfmit-
teluntersuchung. 
 
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben 
hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 
1945 abzuschieben. 
 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
1.14  Teilfläche 13 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgra-
ben und militärische Anlage). Der KDB emp-
fiehlt eine Überprüfung der zu überbauenden 
Flächen auf Kampfmittel im ausgewiesenen 
Bereich der beigefügten Karte sowie der kon-
kreten Verdachte. Die Beauftragung der Über-
prüfung erfolgt über das Formular Antrag auf 
Kampfmitteluntersuchung. 
 
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben 
hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 
1945 abzuschieben. 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Fol-
gende Erkenntnisse werden in der Karte dargestellt:  
 
- 2 Laufgräben und  
- 2 militär. Anlagen.  
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. 
 x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen 
mechanischen Belastungen wie Rammarbei-
ten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. 
empfiehlt der KDB eine Bohrlochdetektion. Es 
wird darum gebeten, in diesem Fall den Leitfa-
den auf der Internetseite des KBD zu beach-
ten. 
1.15  Teilfläche 14 
Identisch Lfd. Nr. 1.7 
 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In 
den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis 
aufgenommen. 
x  
2  Bez.-Reg. Düsseldorf, Dezernat 26 - Luftver-
kehr 
Das Plangebiet liegt etwa 1,5 km südöstlich 
des Hubschraubersonderlandeplatzes an der 
Uniklinik Köln. Der geringste Abstand zu einem 
der An- und Abflugsektoren beträgt etwa 170 
m. Aus zivilen Hindernis- und Flugbetriebs-
gründen bestehen gegen die Planung, auch im 
Hinblick auf die möglichen Hochpunkte mit je-
weils bis zu 15 Vollgeschossen, keine grund-
sätzlichen Bedenken. Aufgrund der o.g. Lage 
kann es im Plangebiet zu Lärmbelästigungen 
durch an- und abfliegende Hubschrauber kom-
men. Die Bez.-Reg. Düsseldorf bittet um Betei-
ligung im weiteren Verfahren. 
ja Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob eine gutachter-
liche Überprüfung der Lärmimmissionen aus Hub-
schrauberbewegungen erforderlich ist. Die Bez.-Reg. 
wird in den weiteren Bebauungsplanverfahren weiter-
hin beteiligt.  
x x 
3  
3.1  
Bez.-Reg. Köln, Dezernat 53 
a) Allgemeines 
Das Dezernat 53 ist zuständige immissions-
schutzrechtliche Genehmigungs- und Überwa-
chungsbehörde für das Heizwerk Südstadt der 
Firma RheinEnergie AG, Zugweg 29 – 31 in 
50667 Köln, das sich nördlich des 
Plangebietes 
befindet. In den weiteren Bauleitplanverfahren 
für die Teilbereiche (siehe Erläuterungstext Nr. 
 
 
ja 
 
 
In den Begründungen der beiden Bebauungspläne 
wird das Heizwerk Südstadt der Firma RheinEnergie 
AG ergänzt. Bereits im unmittelbaren Umfeld des 
Heizwerkes befinden sich sowohl Wohnnutzungen 
und gewerbliche Nutzungen. Die neu geplanten Nut-
zungen im Süden befinden sich deutlich weiter ent-
fernt als die genannten Bestandsnutzungen.  
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1.2) sollte nachvollziehbar dokumentiert wer-
den, dass es durch die vorliegende Planung 
nicht zu Einschränkungen des genehmigten 
Anlagenbetriebes des Heizwerkes Südstadt 
kommt und dass der Trennungsgrundsatz des 
§ 50 BImSchG im Hinblick auf schädliche Um-
welteinwirkungen hinreichend berücksichtigt 
wird. 
 
Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans 
„Sechtemer Straße/Bonner Straße“ wurde eine gut-
achterliche Stellungnahme (iMA Cologne GmbH, 
07.05.2021) zu den möglichen Auswirkungen eines 
geplanten Hochpunktes im Bereich des oben genann-
ten Bebauungsplans auf die Luftschadstoffsituation 
durch das bestehende Heizkraftwerk Südstadt erstellt. 
Hintergrund waren Bedenken, ob der geplante Hoch-
punkt zu einer ungünstigen Veränderung der Ableit-
bedingungen der bestehenden zwei Schornsteine des 
Heizkraftwerkes führen kann. Die Untersuchung 
kommt zu dem Ergebnis, dass der geplante Hoch-
punkt in 470 m Entfernung zum Heizwerk die Ableit-
bedingungen der Schornsteine in die freie Luftströ-
mung sicher nicht negativ beeinflusst. Die geplanten 
Hochpunkte im Konzept O+O liegen in einer ver-
gleichbaren Entfernung zum Heizwerk. Ohnehin müs-
sen gemäß TA Lärm Strömungshindernisse (Hoch-
punkte) in einer Entfernung von weniger als dem 6-fa-
chen der Schornsteinhöhe oder in einer Höhe von 
weniger als dem 1,7-fachen der Schornsteinhöhe in 
Ausbreitungsberechnungen nicht berücksichtigt wer-
den.  
In einer Immissionsprognose, die 2011 zu geplanten 
Änderungsmaßnahmen am Heizwerk erstellt wurde, 
geht hervor, dass Winde aus Südost zum Heizwerk 
relativ häufig austreten im Vergleich zu Winden, die 
vom Heizwerk in das heutige Plangebiet hineinwehen. 
Diese Erkenntnisse sind auch auf die weiteren ge-
planten Hochpunkte übertragbar. 
 
Negative Auswirkungen auf das Heizwerk sind dem-
nach nicht zu erwarten.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
3.2  Innerhalb des Plangebietes befindet sich die 
Firma BWE Balthasar GmbH, Bonner Str. 126, 
50968 Köln, die dort Anlagen zur Lagerung 
bzw. Behandlung von Abfällen betreibt. Immis-
sionsschutzrechtliche Genehmigungs- und 
Überwachungsbehörde ist das hiesige Dezer-
nat 52 (Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz - ein-
schließlich anlagenbezogener Umweltschutz). 
Es wird darauf hingewiesen, dass durch das 
Dezernat 53 keine hausinterne Beteiligung von 
Dezernat 52 und auch keine Koordination von 
Stellungnahmen erfolgt. 
Kenntnisnahme Im Rahmen der Umsetzung der Parkstadt Süd erfolgt 
hier eine Nutzungsaufgabe. Es wird zur Kenntnis ge-
nommen, dass das Dezernat 52 vom Dezernat 53 
nicht beteiligt worden ist.  
 
Die Immissionen aus Gewerbe und Anlagen werden 
im weiteren Verfahren gutachterlich geprüft. 
 
 
 - 
3.3  Für die Planumsetzung (Realisierung der vor-
gesehenen Bebauung) wird offenbar von der 
vollständigen Verlagerung bzw. Betriebsein-
stellung des Großmarktes ausgegangen. Ver-
schiedenen Medien kann jedoch entnommen 
werden, dass es zu Verzögerungen bei der 
Verlagerung des Großmarktes kommt. Nach 
Auffassung der Bez.-Reg. sollten die evtl. Aus-
wirkungen (z. B. Lärmimmissionen) durch die 
Verzögerung bei der Verlagerung des Groß-
marktes bzw. durch ggf. notwendige Über-
gangsphasen in den weiteren Bauleitplanver-
fahren für die Teilbereiche (siehe Erläute-
rungstext Nr. 1.2) entsprechend dargestellt 
bzw. berücksichtigt werden. 
ja Die Einstellung des Großmarktbetriebes und die Auf-
hebung der Marktsatzung zum 31.12.2025 wurde am 
01.10.2024 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. 
Eine Weiterführung des Großmarktbetriebes an ande-
rer Stelle und damit einhergehend eine Verlagerung 
ist nicht vorgesehen. Übergangsphasen jeglicher Art 
können erst nach Vorliegen des Vermarktungs- und 
Realisierungskonzeptes definiert und gutachterlich 
bewertet werden.  
 
Für die einzelnen Bebauungspläne werden separate 
Lärmgutachten erstellt, welche noch ggf. bestehende 
Immissionsquellen im jeweiligen Planungsumfeld be-
rücksichtigen werden.  
 
x x 
3.4  b) § 50 BImSchG i. V. mit Betriebsbereichen 
nach § 3 Abs. 5a BImSchG ("Störfallbetriebe") 
Beim v. g. Heizwerk der Firma RheinEnergie 
AG handelt es sich nicht mehr um einen Be-
triebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG 
("Störfallbetrieb"). Der entsprechende Eintrag 
im Informationssystem KABAS ist veraltet. Das 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Plangebiet befindet sich nicht innerhalb von an-
gemessenen Sicherheitsabständen nach 3 
Abs. 5c BImSchG bzw. nicht innerhalb von 
Achtungsabständen ohne Detailkenntnisse 
nach KAS-18 bezogen auf Betriebsbereiche 
nach § 3 Abs. 5a BImSchG. 
3.5  c) Lärm 
Seitens der Bez.-Reg. Köln wird davon ausge-
gangen, dass auf den Aspekt Lärm bzw. die 
verschiedenen „Lärmarten“ (u. a. Gewerbe, 
Sport, Verkehr) und die durch die Planung her-
vorgerufenen Auswirkungen in den weiteren 
Bauleitplanverfahren 
für die Teilbereiche (siehe 
Erläuterungstext Nr. 1.2) fachgutachterlich ein-
gegangen wird. Dabei sollten auch lärmrele-
vante Zwischennutzungen oder Übergangs-
phasen (z. B. Verlängerung der Nutzung des 
Großmarktes) berücksichtigt werden. 
 
ja 
 
Im Rahmen der Bauleitplanverfahren wird ein Lärm-
gutachten zu den genannten Lärmarten erstellt. (Ge-
werbliche) Zwischennutzungen sind aktuell nicht vor-
gesehen. Insofern lärmrelevante Zwischennutzungen 
Bestandteil der Planungen werden sollten, erfolgt 
eine Berücksichtigung und Bewertung der Auswirkun-
gen im Lärmgutachten. 
 
x 
 
x 
3.6  Der mögliche Wegfall bzw. der Ersatz der Stell-
plätze der Firma RheinEnergie AG (Am Bonner 
Wall, nördlich der Bahnfläche, siehe Seite 7 im 
Erläuterungstext) hat ggf. zu berücksichtigende 
Auswirkungen beim Lärm. 
ja Bei dem Wegfall von Parkplätzen handelt es sich um 
eine für die benachbarte Wohnnutzung positiven Ef-
fekt, da die Lärmemission der parkenden und wegfah-
renden Autos entfällt. Dies wird nicht gutachterlich un-
tersucht.  
x x 
3.7  Für das Heizwerk Südstadt erfolgte in der Ver-
gangenheit keine Berücksichtigung von Immis-
sionsorten im Plangebiet. Zur Berücksichtigung 
des Heizwerkes als evtl. gewerbliche Lärmvor-
belastung wird in den weiteren Bauleitplanver-
fahren für die Teilbereiche aufgrund der dann 
konkreten Angaben zu den geplanten Nutzun-
gen und den daraus resultierenden Schutzan-
sprüchen Stellung genommen. 
Kenntnisnahme siehe Stellungnahme zu Nr. 3.1 x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 15 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
3.8  d) luftverunreinigende Stoffe 
Bauliche Änderungen im Umfeld des v. g. Heiz-
werkes können ggf. Auswirkungen auf die er-
forderliche Höhe der dortigen Abgasableitung 
haben. Zwar besteht zwischen dem Heizwerk 
und der im Plangebiet vorgesehenen Bebau-
ung ein gewisser Abstand, dennoch wird auf 
diesen Aspekt auch aufgrund der im Plangebiet 
vorgesehenen Hochpunkte mit bis zu 15 Ge-
schossen hingewiesen. Die weitere Berück-
sichtigung dieses Aspektes im Rahmen der 
weiteren Bauleitplanverfahren für die Teilberei-
che (siehe Erläuterungstext Nr. 1.2) wird ange-
regt. 
 
Von hier wird davon ausgegangen, dass in den 
weiteren Bauleitplanverfahren für die Teilberei-
che (siehe Erläuterungstext Nr. 1.2) konkreter 
auf den Aspekt Luftschadstoffe (u. a. zur Ein-
haltung der entsprechenden Grenzwerte sowie 
zum Luftreinhalteplan) eingegangen wird. 
ja Abgasableitung Heizwerk: 
siehe Stellungnahme zu Nr. 3.1 
 
Luftschadstoffe: 
Die Erforderlichkeit zur Erstellung von Luftschadstoff-
untersuchungen wird im Zuge einer konkreteren Pla-
nung der Bebauungspläne (u.a. Hochpunkte) geprüft. 
Wesentlicher Aspekt dabei sind die Ergebnisse der 
Verkehrsuntersuchung. 
 
 
x x 
3.9  e) Energieleitungen/26. BImSchV 
Das Dezernat 53 ist als Obere Immissions-
schutzbehörde zuständig für Niederfrequenz-
anlagen zur Fortleitung von Elektrizität ein-
schließlich Bahnstromfernleitungen nach § 1 
Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung über elektromag-
netische Felder (26. BImSchV) mit einer Span-
nung von 110.000 Volt (110 kV) oder mehr. Im 
Norden des Plangebietes verläuft nach den 
hier vorliegenden Informationen am Bahn-
damm eine Bahnstromfreileitung, die mit 110 
kV betrieben wird. Für die ebenfalls dort verlau-
fenden Bahnstromoberleitungen sowie für die 
 
ja 
 
In den genannten Bereichen erfolgen keine Bauten 
zum dauerhaften Aufenthalt. Die Leitungen werden 
nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.  
 
Die 110 kV Bahnstromoberleitung liegt ca. 150 m von 
der nächsten geplanten Wohnbebauung (nicht nur 
zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen be-
stimmt) entfernt. Es kann davon ausgegangen wer-
den, dass die Einhaltung der 26. BImSchV gewähr-
leistet ist. Der Abstandserlass NRW (Anhang 4, 2007) 
legt fest: „aus Immissionsschutzgründen festgelegte 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 16 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Umspannanlage am Bonner Wall besteht für 
das Dezernat 53 keine immissionsschutzrecht-
liche Zuständigkeit, jedoch sind diese Leitun-
gen bzw. die Umspannanlage im Hinblick auf 
die Einhaltung von Grenzwerten ggf. mit zu be-
rücksichtigen.  
 
Von Freileitungen zur Übertragung elektrischer 
Energie, Bahnstromoberleitungen sowie von 
Umspannanlagen können als Niederfrequenz-
anlagen schädliche Umwelteinwirkungen durch 
elektrische und magnetische Felder hervorge-
rufen werden. Darauf sollte in den weiteren 
Bauleitplanverfahren für die Teilbereiche (siehe 
Erläuterungstext Nr. 1.2) eingegangen werden. 
Schutzabstände bei Anlagen zur elektrischen Ener-
gieweiterleitung oder Nachrichtenübertragung“ beträgt 
für 110kV Leitungen 10 m. Das LAI-Papier stellt den 
Abstanderlass nicht grundsätzlich in Frage.  
 
Zum Schutz bei vorübergehendem Aufenthalt, kann 
im Rahmen der weiteren Planung darauf geachtet 
werden, dass keine intensiven Nutzungen im Bereich 
des Grüngürtels in einem Abstand von 10 m zur 
110kV Leitung angesiedelt werden. 
3.10  Zur Einhaltung der Grenzwerte nach der 26. 
BImSchV ist ohne weitere Detailinformationen 
zu empfehlen, unmittelbar unterhalb von Hoch-
spannungsfreileitungen sowie zusätzlich in ei-
nem an die äußeren Leiter der Freileitung an-
grenzenden Streifen eine Bebaubarkeit auszu-
schließen bzw. diejenigen Nutzungen auszu-
schließen, die mit dem mehr als nur vorüberge-
henden Aufenthalt von Menschen verbunden 
sind.  
 
Auf den seitens der Bund/Länder Arbeitsge-
meinschaft für Immissionsschutz (LAI) erstell-
ten Fachbericht „Hinweise zur Durchführung 
der Verordnung über elektromagnetische Fel-
der“ (Stand 22.10.2014) wird in diesem Zusam-
menhang hingewiesen. U. a. werden dort im 
Abschnitt II.3.1 Bereiche für maßgebliche Im-
missionsorte genannt und in Abschnitt II.3.2 
ja In den genannten Bereichen erfolgen keine Bauten 
zum dauerhaften Aufenthalt. In den weiteren Bauleit-
planverfahren werden dort keine überbaubaren 
Grundstücksgrenzen von Baugebieten vorgesehen. 
Für die Beurteilung von Aufenthaltsorten im Freien 
(Innerer Grüngürtel) fehlen Beurteilungsgrundlagen. 
 
Siehe Stellungnahme zu Nr. 3.9 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 17 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
wird auf den Aspekt „nicht nur vorübergehen-
der Aufenthalt von Menschen“ eingegangen. 
Dieser Fachbericht ist hinsichtlich der Schutz-
abstände zu Hochspannungsfreileitungen aktu-
eller als die Ausführungen in Anhang 4 des Ab-
standserlasses NRW 2007. In diesem Fachbe-
richt wird zudem für die maßgeblichen Immissi-
onsorte eine andere Bemessung (Bezug auf 
den jeweils an den ruhenden äußeren Leiter 
angrenzenden Streifen) genannt als für den 
Schutzabstand im Abstandserlass (Bezug auf 
die Trassenachse). Der Fachbericht kann auf 
der Homepage der LAI unter folgendem Link in 
der Rubrik „Physikalische Einwirkungen“ her-
untergeladen werden: https://www.lai-immissi-
onsschutz.de/Veroeffentlichungen-67.html. 
4  
4.1  
Bez.-Reg. Köln, Dezernat 52 
Seitens des Verkehrsdezernates der Bezirksre-
gierung Köln bestehen keine grundsätzlichen 
Bedenken gegen die o.g. Maßnahme. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
4.2  Laut den vorliegenden Unterlagen (Anlage 6) 
soll ein Teil der Bahnanlagen aufgegeben bzw. 
entwidmet (von Bahnbetriebszwecken freige-
stellt) werden. Dies wird zur Kenntnis genom-
men. Für aufzugebende Bahnflächen, die an-
deren Nutzungen zugeführt werden sollen und 
die noch für Bahnbetriebszwecke gewidmet 
sind, ist ein Antrag auf Freistellung von Bahn-
betriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Ei-
senbahngesetz (AEG) zu stellen. Des Weiteren 
ist für die Nicht-Darstellung der aufzugebenen 
Bahnflächen ausdrücklich die Zustimmung des 
Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) – Außenstelle 
ja Erforderliche Entwidmungen werden im weiteren Ver-
fahren beantragt, bzw. alternative Lösungen mit der 
DB AG abgestimmt.  
 
Das Eisenbahn-Bundesamt ist im Verfahren beteiligt 
worden. 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 18 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Köln, Werkstattstraße 102, 50733 Köln – erfor-
derlich. Aus diesem Grunde ist auch die Beteili-
gung des EBA an diesem Bauleitplanverfahren 
erforderlich – sofern noch nicht geschehen. 
4.3  Die betroffene Bahnstrecke Köln Süd – Süd-
brücke – Gbf. Köln-Gremberg/Gbf. Köln-Kalk 
Nord, deren Flächen teilweise überplant wer-
den sollen, dient überwiegend dem Güterver-
kehr. Nach Kenntnissen der Bez.-Reg. beste-
hen Planungen auf dieser Strecke zusätzlich 
einen S-Bahnbetrieb einzurichten, der vom 
Bahnhof Köln Süd kommend über die Südbrü-
cke in Richtung Köln-Poll verkehren soll. Auch 
der Neubau eines S-Bahnhofes „Köln Bonner 
Wall“ ist vorgesehen, der voraussichtlich im 
Bereich der Überführung über der Bonner 
Straße angelegt werden soll. Es ist dafür Sorge 
zu tragen, dass durch das laufende Bauleit-
planverfahren der bestehende Bahnbetrieb 
nicht beeinträchtigt wird und der geplante S-
Bahnbetrieb möglich bleibt. 
ja 
 
Die Planungen für zusätzliche S-Bahn-Gleise sind be-
kannt. Im weiteren Verfahren erfolgen mit der DB AG 
Abstimmungen bzgl. des Flächenbedarfes, sodass 
die Planung der Parkstadt Süd diesen angedachten 
Ausbau nicht negativ beeinflussen wird.  
 
 
x  
4.4  An diesem Beteiligungsverfahren sind auch die 
betroffenen Aufgabenträger für den Schienen-
verkehr – Deutsche Bahn und go.Rheinland – 
zu beteiligen, falls noch nicht geschehen. Vo-
raussichtlich besteht 
hierbei Abstimmungsbedarf. 
ja Sowohl die DB AG wie die go.Rheinland GmbH sind 
im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt wor-
den. 
  
4.5  Zur Umweltprüfung bestehen mangels Zustän-
digkeit keine Anmerkungen. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 19 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
5  Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Te-
lekommunikation, Post und Eisenbahnen, 
Referat 226 
Keine Bedenken. Es erfolgt jedoch der Hin-
weis, dass das Anliegen in zwei Teilgebiete zu 
unterscheiden ist. Zum einen kann eine Stel-
lungnahme von der für den Ausbau der Elektri-
zitäts-Übertragungsnetze zuständigen Stelle 
der Bundesnetzagentur erfolgen.  
 
Zum anderen gibt die Bundesnetzagentur im 
Bereich Funkbetroffenheit keine Stellung-
nahme im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB ab, da 
ihr Aufgabenbereich durch die Planung nicht 
berührt werden kann. Der Aufgabenbereich der 
Bundesnetzagentur im Bereich der Frequenz-
verw
altung ergibt sich aus den Vorschriften des 
Teils 6 des Telekommunikationsgesetzes 
(„Frequenzordnung“). Die danach gemäß § 88 
TKG bestehende Aufgabe der Bundesnetza-
gentur zur Sicherstellung einer effizienten und 
störungsfreien Frequenznutzung bezieht sich 
auf die physikalischen Auswirkungen von ver-
schiedenen Frequenznutzungen untereinander, 
jedoch nicht auf Beeinträchtigungen von Fre-
quenznutzungen durch Bauwerke. Letztere 
sind keine Funkstörungen im Sinne des Tele-
kommunikationsgesetzes. Sofern also die Bun-
desnetzagentur Informationen über Frequenz-
zuteilungsnehmer im zu beplanenden Bereich 
übermittelt, geschieht dies nicht in Ausfüllung 
ihres eigenen Aufgabenbereichs, sondern im 
Rahmen von Amtshilfe nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 
VwVfG. Nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 VwVfG braucht 
die ersuchte Behörde Hilfe nicht zu leisten, 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Die Hinweise zu dem Elektrizitäts-Übertragungsnetz 
sowie zur Funkbetroffenheit wird zur Kenntnis genom-
men. Auf das Ausfüllen des Formulars sowie eine er-
neute Beteiligung wurde seitens der Stadt Köln ver-
zichtet, da keine Bedenken vorgetragen worden sind.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 20 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
wenn sie die Hilfe nur unter unverhältnismäßig 
großem Aufwand leisten könnte. In diesem Zu-
sammenhang muss berücksichtigt werden, 
dass auch die Bundesnetzagentur zahlreiche 
Anfragen von Bauplanungsbehörden erhält. 
Um die Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die 
zahlreichen Anfragen von Bauplanungsbehör-
den zu wahren, hat die Bundesnetzagentur das 
in Rede stehende Formular entworfen. Das 
Ausfüllen des Formulars ist demnach im Inte-
resse der Bauplanungsbehörden, um ein Ein-
treten der Ausnahmevorschriften zu vermei-
den.  
 
Der Vorgang wird seitens der Netzagentur 
ohne das vorzulegende Formular „Richtfunk-
Bauleitplanung“ geschlossen. Zu dem Formular 
erfolgt ein Download-Link. Für die Bearbeitung 
sind die Angaben der Koordinaten zwingend 
erforderlich. Hierzu können Sie sich auch an 
den Planungsträger wenden. 
6  
6.1  
DB AG, DB Immobilien 
Die DB AG, DB Immobilien, als von der DB In-
fraGO AG (ehemals DB Netz AG / DB Station 
& Service AG) und DB Energie GmbH bevoll-
mächtigtes Unternehmen, übersendet eine Ge-
samtstellungnahme.  
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
6.2  Seitens der DB AG bestehen grundsätzlich 
keine Bedenken, wenn die nachfolgenden Hin-
weise  
und Auflagen beachtet werden:  
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 21 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
6.3  - Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhal-
tung der Bahnanlagen entstehen Emissio-
nen (insbesondere Luft- und Körperschall, 
Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch 
Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen 
durch magnetische Felder etc.), die zu Im-
missionen an benachbarter Bebauung füh-
ren können. Entschädigungsansprüche o-
der Ansprüche auf Schutz- oder Ersatz-
maßnahmen können gegen die DB AG 
nicht geltend gemacht werden, da die 
Bahnstrecke eine planfestgestellte Anlage 
ist. Spätere Nutzer der Flächen sind früh-
zeitig und in geeigneter Weise auf die Be-
einflussungsgefahr hinzuweisen.  
ja Im Rahmen der Bebauungspläne wird ein Lärmgut-
achten erstellt, welches auch den Schienenverkehrs-
lärm untersuchen wird. Entschädigungsansprüche ge-
gen die DB AG werden nicht geltend gemacht. 
Aus Immissionsschutzgründen wird im Plangebiet 
eine aktive Lärmschutzmaßnahme in Form einer 
Lärmschutzwand im Nahbereich der Bahngleise er-
stellt. Diese wird die bahnbedingten Emissionen (Fun-
kenflug, Bremsstäube, etc.) zum Plangebiet hin ab-
schirmen.  
 
Elektromagnetische Felder 
Für die Beurteilung von Aufenthaltsorten im Freien 
(Innerer Grüngürtel) fehlen Beurteilungsgrundlagen. 
Die geplante Wohnnutzung befindet sich in großer 
Entfernung, die für eine Magnetfeldbelastung nicht re-
levant ist. 
x x 
6.4  - Bei der Planung von Lichtzeichen und Be-
leuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn 
(zum Beispiel Beleuchtungen von Zuwe-
gungen, Park- / Haltezonen) ist darauf zu 
achten, dass Blendungen der Triebfahr-
zeugführer ausgeschlossen sind und Ver-
fälschungen, Überdeckungen und Vortäu-
schungen von Signalbildern nicht vorkom-
men.  
ja Aus Immissionsschutzgründen wird im Plangebiet 
eine aktive Lärmschutzmaßnahme in Form einer 
Lärmschutzwand im Nahbereich der Bahngleise er-
stellt (südlich der bestehenden Gleise). Diese wird die 
Triebwagen von möglichen Blendwirkungen oder 
Lichteinwirkungen schützen. 
x  
6.5  - Für den grenznahen Bereich zur Bahnan-
lage wurde ein Schutzabstand von 5:00 m 
festgelegt, damit aus der Oberleitungsan-
lage keine Gefährdung in den öffentlichen 
Bereich getragen wird. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich x  
6.6  - Gemäß dem 3. Gutachterentwurf des 
Deutschlandtaktes, NRW-Takt Zielnetz 
2040, soll es zu Verkehrsmehrungen (und 
ja Für die aktuelle Verkehrslärmuntersuchung (ACCON, 
07.02.2025) wurden die Zugzahlen der Deutschen 
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 22 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
damit auch zu einer Zunahme von Schalle-
mission) kommen. Der Gutachterentwurf 
sieht die Einrichtung einer S-Bahn im 20-
Minuten-Takt über die Strecke 2641 vor. 
Verbunden hiermit sind Strecken- und lnfra-
strukturausbauten auf dem gesamten, ge-
zeigten Abschnitt entlang der Strecke 2641 
sowie niveaufreie Anbindungen. Die Um-
setzung des Bebauungsplans darf nicht zu 
einer Verhinderung des Mehrverkehres füh-
ren oder der dafür erforderlichen Ausbau-
ten.  
Bahn AG für das Jahr 2030 prognostiziert, zur Verfü-
gung gestellt und in die Berechnung eingestellt. Aktu-
ellere Zahlen waren nicht verfügbar. Durch die zu er-
richtende Lärmschutzwand werden die heutigen und 
zukünftigen Schallimmissionen des Schienenverkehrs 
im Plangebiet wirksam abgeschirmt.  
6.7  - In den Flächen B und D befinden sich Ka-
bel der DB Energie GmbH. lm Falle eines 
Baubeginns in den nächsten zwei Wochen 
ist die Durchführung einer Suchschachtung 
erforderlich. Ansonsten können die Kabel 
eingeordnet und genauere Angaben ge-
macht werden. Die DB AG bittet daher um 
Mitteilung des geplanten Baubeginns.  
ja Im Rahmen der den Bauleitplanverfahren nachgeord-
neten Genehmigungsverfahren sind die genannten 
Kabel zu beachten. Ein Terminplan für den Baube-
ginn liegt noch nicht vor, da zuerst die Bauleitplanver-
fahren erfolgen müssen. Die DB AG wird im weiteren 
Verfahren beteiligt. 
x  
6.8  - lm Zuge des Projekts S16 des Aufgaben-
trägers go.Rheinland soll die Südbrücke 
um 2 weitere Gleise erweitert werden (nicht 
wie im B-Plan dargestellt um ein Gleis). 
Das heißt auch im Bereich der Parkstadt 
Süd werden zwei weitere Gleise notwendig 
werden. Außerdem ist ein neuer Haltepunkt 
Bonner Wall im Bereich der heutigen EÜ 
Bonner Straße geplant. Das heißt dass der 
ganze Bereich zwischen Köln Süd und 
Südbrücke großflächig umgebaut werden 
wird. Es wird zu diesem Zweck auch zu 
weiterem Grunderwerbsbedarf kommen.  
ja Die Planungen für die beiden zusätzlichen S-Bahn-
Gleise sind bekannt. Im weiteren Verfahren erfolgen 
mit der DB AG und der go.Rheinland Abstimmungen 
bzgl. des Flächenbedarfes, sodass die Planung der 
Parkstadt Süd diesen angedachten Ausbau nicht ne-
gativ beeinflussen wird.  
 
Sollten hierfür im Bereich der Parkstadt Süd weitere 
Flächenbedarfe erforderlich werden, müsste die Pla-
nung des Inneren Grüngürtels entsprechend ange-
passt werden.  
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 23 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
6.9  - In Köln sind alle Flächen der DB lnfraGO 
projektbehaftet und können in keinem Fall 
veräußert werden.  
Kenntnisnahme  Erforderliche Entwidmungen werden im weiteren Ver-
fahren beantragt, bzw. alternative Lösungen mit der 
DB AG abgestimmt.  
 
x  
6.10  - Die gestellten Fragen hinsichtlich Entwid-
mungen können wir absehbar nur wir folgt 
beantworten: Flächen A-C: Aufgrund der 
zusätzlich erforderlichen S-Bahninfrastruk-
tur kann einer Entwidmung nicht zuge-
stimmt werden. Die Flächen sind, wie be-
reits im Abstimmungstermin am 21.03.2024 
vorgestellt, als BE-Flächen, sowie als mög-
liche Versickerungsflächen vorgesehen. 
Dies kann jedoch im weiteren Verlauf kon-
kreter abgestimmt werden. Darüber hinaus 
befinden sich zum Teil Anlagen der DB 
Energie GmbH auf den Flächen. Grund-
sätzlich können Entwidmungen nur stattfin-
den, sofern der Antragsteller das überra-
gende Gemeinwohl-Interesse seiner Pla-
nungen im Verhältnis zur Deutschen Bahn 
AG darstellen kann.  
Kenntnisnahme  Erforderliche Entwidmungen werden im weiteren Ver-
fahren beantragt, bzw. alternative Lösungen mit der 
DB AG abgestimmt.  
 
x  
6.11  - Flächen und Fragen für die Aufstellung von 
Lärmschutzwänden, werden im Vertrags-
recht über die Prüfung von Gestattungen 
eruiert und geklärt.  
Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, wie die Aufstel-
lung von Lärmschutzwänden entlang der Gleistrassen 
gesichert werden kann.  
x x 
6.12  - Es ist, falls noch nicht geschehen 
Go.Rheinland zu beteiligen, da der 
Go.Rheinland Machbarkeitsstudien für den 
S-Bahnausbau in diesem Teilbereich des 
Bebauungsplanes für die S16 durchgeführt 
hat.  
ja Die Go.Rheinland wurde im Verfahren gemäß § 4 
Abs. 1 BauGB beteiligt.  
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 24 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
6.13  - Seitens des Projektes Westspange besteht 
der Wunsch die Abstimmungsgespräche 
aus dem Jahr 2021 wieder zu reaktivieren, 
um die jeweiligen Bedarfe der Projekte ein-
vernehmlich abstimmen zu können.  
ja Die Stadtverwaltung Köln wird zum geeigneten Zeit-
punkt die Gespräche wieder aufnehmen. 
x  
6.14  - Aus Sicht der DB lnfraGO Personenbahn-
höfe sind derzeit keine Betroffenheiten zu 
erkennen. Perspektivisch könnten jedoch 
von der Flächenentwidmung die ab 2030 
von goRheinland avisierten Stationsneu-
bauten "Bonner Wall" und "Weißhausstr." 
betroffen sein.  
Kenntnisnahme Die Stadtverwaltung Köln wird zum geeigneten Zeit-
punkt die Gespräche wieder aufnehmen. 
x  
6.15  Nach Recherche in lZ-Plan sind für den ange-
fragten Bereich keine Dokumentationen über 
eine Kabellage vorhanden. Es muss jederzeit 
mit nicht dokumentierten Bahnhofsfernmelde-
kabeln gerechnet werden. Somit wird eine Ka-
beleinweisung für die Strecke 2651 km ca. 0,6 
- 3,1 empfohlen. Die Angaben zu Anlagen der 
Deutschen Bahn AG erfolgen nur auf Basis der 
vorhandenen Lagepläne. Die Eintragungen 
sind zur Maßentnahme nicht geeignet. Mit erd-
verlegten Bahnhofskabeln ist jederzeit zu rech-
nen. Diese sind nicht im zentralen Archiv doku-
mentiert. Aus Sicht der DB AG ist eine örtliche 
Einweisung durch einen Mitarbeiter der DB 
Kommunikationstechnik GmbH erforderlich. Es 
wird schriftlich (mindestens 15 Arbeitstage vor-
her) und unter Angabe der Bearbeitungs-Nr. 
2024012550 um Mitteilung eines Wunschter-
mins unter Nutzung eines beigefügten Formu-
lars zur örtlichen Einweisung gebeten. Die er-
folgte Einweisung ist zu protokollieren.  
 
Kenntnisnahme Die Stadtverwaltung Köln wird zum geeigneten Zeit-
punkt die Gespräche wieder aufnehmen und dabei 
abstimmen, wie mit den bestehenden Kabeln umzu-
gehen ist.  
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 25 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Die Forderungen des Kabelmerkblattes sind 
strikt einzuhalten. Das Kabelmerkblatt und eine 
Verpflichtungserklärung liegen dem Schreiben 
bei. Diese Auskunft ist für einen Zeitraum von 
24 Monaten gültig und bezieht sich ausschließ-
lich auf den angefragten Bereich.  
6.16  Rechtzeitig vor Baubeginn/nach Abschluss der 
Planung ist es erforderlich eine nochmalige Ab-
frage zwecks Änderungen der Örtlichkeit einzu-
holen. Die der Stadt Köln überlassenen Unter-
lagen bleiben Eigentum der Deutschen Bahn 
AG und sind vertraulich. Sie dürfen weder an 
Dritte weitergeleitet, noch vervielfältigt werden. 
Sämtliche Unterlagen sind nach Abschluss der 
Arbeiten zu vernichten.  
Kenntnisnahme Nicht erforderlich   
6.17  Bei Kreuzungen sind die Fernmeldekabel 
grundsätzlich zu unterkreuzen. TK-Anlagen der 
DB lnfraGO AG dürfen nicht überbaut werden 
und es muss ein Abstand von 2,00m eingehal-
ten werden. Sollten bei den Bauarbeiten auf in 
den Plänen nicht angegebene TK-Kabel oder 
TK-Anlagen gestoßen werden, ist die DB Kom-
munikationstechnik GmbH unverzüglich zu in-
formieren.  
Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und 
bei der nachgeordneten Genehmigungsplanung be-
rücksichtigt.  
x  
7  Deutsche Flugsicherung 
Das Plangebiet liegt in der Nähe des Flugha-
fens Köln/Bonn. Durch die geringe Entfernung 
zu den Flugsicherungseinrichtungen am Flug-
hafen können je nach Art und Höhe der Bebau-
ung Belange der DFS Deutsche Flugsicherung 
GmbH bezüglich §18a Luftverkehrsgesetz 
(LuftVG) berührt werden. Das Bauvorhaben 
sollte zur Einzelfallprüfung unter Angabe von 
Bauhöhen und der genauen Eckkoordinaten 
 
ja 
 
In den Bebauungsplan wird ein entsprechender Hin-
weis aufgenommen. Darüber hinaus wird die Deut-
sche Flugsicherung im Rahmen der Beteiligung ge-
mäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut an den Bebauungs-
planverfahren beteiligt. Zu diesem Zeitpunkt werden 
auch die maximalen Gebäudehöhen festgesetzt, an 
der eine detailliertere Überprüfung stattfinden kann. 
  
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 26 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
der zuständigen Luftfahrtbehörde vorgelegt 
werden. Von dieser Stellungnahme bleiben die 
Aufgaben der Länder gemäß § 31 LuftVG un-
berührt. Es erfolgt der Hinweis, dass die DFS 
das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung 
(BAF) von der Stellungnahme informiert hat. 
Einzelne Bauvorhaben sind ggf. im Rahmen der Ge-
nehmigungsplanung einer Einzelfallprüfung zu unter-
ziehen. 
8  
8.1  
Eisenbahn-Bundesamt 
Da laut Anlage 6 der Beteiligung Flurstücke ei-
nem Bahnbetriebszweck dienen, unterfallen 
diese 
Flurstücke dem eisenbahnrechtlichen Fachpla-
nungsvorbehalt nach § 18 Abs. 1 Allgemeines 
Eisenbahngesetz (AEG) sowie dem Fachpla-
nungsvorrang nach § 38 Baugesetzbuch 
(BauGB). Auskunft über die Zweckbestimmung 
der Flächen erteilt die DB Immobilien -Region 
West-, Erna-Scheffler-Str. 5 in 51103 Köln. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
8.2  Hinsichtlich der Grenzbebauung sind u.a. die 
Vorschriften des § 6 BauO NRW zu beachten. 
Kenntnisnahme Die BauO NRW als auch die dort geregelten Vor-
schriften hinsichtlich der Grenzbebauung werden bei 
der Planung berücksichtigt.  
x  
8.3  Sofern dies nicht ohnehin veranlasst worden 
sein sollte, wird die Beteiligung der Infrastruk-
turbetreiberin DB InfraGO AG -Regionalbereich 
West-, Hansastr. 15 in 47058 Duisburg als Trä-
gerin öffentlicher Belange empfohlen. Denn 
das Eisenbahn-Bundesamt prüft nicht die Ver-
einbarkeit Ihrer Planungen aus Sicht der Be-
treiber der Eisenbahnbetriebsanlagen. Ab-
schließend stelle ich fest, dass aktuelle zulas-
sungsrechtliche und raumbedeutsame Planun-
gen der Eisenbahnen des Bundes im betroffe-
nen Bereich, die über bereits festgestellte Pla-
nungen hinausgehen und mit Ihrer Planung un-
mittelbar kollidieren könnten, hier nicht bekannt 
ja Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
wurde auch die DB AG, DB Immobilien angeschrie-
ben. Diese antworten u. a. auch für die DB InfraGO 
AG.  
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 27 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
sind. Hierzu sollte sich ggf. ebenfalls auch die 
DB InfraGO AG äußern. 
8.4  Die folgenden Hinweise sind zu berücksichti-
gen: 
- Ansprüche gegen Eisenbahninfrastruktur-
unternehmen, die sich durch Immissionen 
aus dem Eisenbahnbetrieb auf planfestge-
stellten und baulich nicht geänderten Ver-
kehrsanlagen begründen, sind ausge-
schlossen. Für einen ausreichenden 
Schutz vor Lärm und Erschütterungen aus 
dem Eisenbahnbetrieb hat der Planungsträ-
ger, der ein Bauvorhaben in der Nachbar-
schaft von Eisenbahnbetriebsanlagen 
durchzuführen beabsichtigt, selbst zu sor-
gen. 
 
ja 
 
 
Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren werden 
Lärmgutachten erstellt, welche auch den Schienen-
verkehrslärm untersuchen werden. Auf Grund der 
Entfernung von über 100 m der Bahnverkehrsanlagen 
zu der geplanten Wohnnutzung ist keine Beeinträchti-
gung durch Erschütterung zu erwarten.  
 
x 
 
x 
8.5  - Bei Planungs- und Bauvorhaben in räumli-
cher Nähe zu Bahnbetriebsanlagen ist zum 
Schutz der Baumaßnahme und zur Siche-
rung des Eisenbahnbetriebs das Einhalten 
von Sicherheitsabständen zwingend vorge-
schrieben. Ein gewolltes oder ungewolltes 
Hineingelangen in den Gefahrenbereich 
und den Sicherheitsraum der Bahnanlagen 
ist gemäß § 62 EBO unzulässig und durch 
geeignete und wirksame Maßnahmen 
grundsätzlich und dauerhaft auszuschlie-
ßen. 
ja Im weiteren Verfahren sind Sicherheitsabstände zu 
Bahnflächen einzuhalten. Dies betrifft beispielsweise 
die geplante Lärmschutzwand im Teilbereich des In-
neren Grüngürtels.  
x  
8.6  - Die infrastrukturellen Belange sowie die 
spezifisch vorliegenden Sicherheitsab-
stände für Bauten nahe der Bahn, Lage-
rung von Baumaterialien, den notwendigen 
Arbeitsraum für Instandsetzungsarbeiten 
der Bahnanlagen, Abstand und Art von 
Kenntnisnahme Im Rahmen der nachgeordneten Genehmigungsver-
fahren ist der Hinweis zu beachten.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 28 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Neuanpflanzungen im Nachbarbereich, Be-
leuchtung, Entwässerung, etc., sind von 
der Infrastrukturbetreiberin, bzw. von der 
DB Immobilien anzugeben. 
9  Evonik Operations GmbH 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
10  GASCADE Gastransport GmbH 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
11  Geologischer Dienst NRW 
Erdbebengefährdung 
Es wird auf die Bewertung der Erdbebenge-
fährdung hingewiesen, die bei Planung und Be-
messung üblicher Hochbauten gemäß den 
Technischen Baubestimmungen des Landes 
NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deut-
schen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen 
ist. Die Erdbebengefährdung wird in DIN 
4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbeben-
zonen und geologischen Untergrundklassen 
eingestuft, die anhand der Karte der Erdbeben-
zonen und geologischen Untergrundklassen 
der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, 
Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologi-
scher Dienst NRW 2006) bestimmt werden. In 
den Technischen Baubestimmungen des Lan-
des Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwen-
dung dieser Kartengrundlage explizit hingewie-
sen. 
 
- Das hier relevante Planungsgebiet liegt 
in der Stadt Köln, Gemarkung Köln-
Rondorf und ist nach DIN 4149:2005 
der Erdbebenzone 1 sowie der geologi-
schen Untergrundklasse T zuzuordnen. 
 
 
ja 
 
 
In die Bebauungspläne wird ein entsprechender Hin-
weis auf die Erdbebengefährdung aufgenommen.  
 
 
x 
 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 29 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
 
Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 ab-
gedeckt werden, sind als Stand der Technik zu 
berücksichtigen. Dies betrifft hier insbesondere 
DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, Stützbau-
werke und geotechnische Aspekte“.  
 
Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den 
Regelsetzer zurückgezogen und durch die 
Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 
1998) ersetzt und stellt den Stand der Technik 
dar. Dieses Regelwerk ist jedoch bislang bau-
aufsichtlich nicht eingeführt. Wenn eine Be-
messung nach Stand der Technik erfolgen soll, 
so ist DIN EN 1998 heranzuziehen. Hierbei ist 
zu beachten, dass sich die dann anzuwen-
dende Untergrundklasse von der Untergrund-
klasse nach DIN 4149 unterscheiden kann. Auf 
die Berücksichtigung der Bedeutungskatego-
rien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 bzw. 
Bedeutungsklassen der relevanten Teile von 
DIN EN 1998 und der jeweils entsprechenden 
Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hinge-
wiesen. 
12  
12.1  
go.Rheinland GmbH 
go.Rheinland begrüßt die von der Stadt Köln 
geplante Weiterführung des Inneren Grüngür-
tels. Zu dem BP-Entwurf werden folgende 
Maßgaben geltend gemacht: 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
12.2  Das Zielnetz 2040 NRW sowie der SPNV-
Nahverkehrsplan von go.Rheinland sehen im 
Knoten Köln die Realisierung der S-Bahn-
Westspange (Köln-Hansaring – Hürth-
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 30 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Kalscheuren und Weiterführung in Richtung Ei-
fel) sowie einen Abzweig ab Gleisdreieck Eifel-
wall/Höninger Weg in Richtung Kölner Osten 
als S16 vor. Die Maßnahmen haben für die 
Weiterentwicklung des SPNV-Netzes und das 
Ziel, das Verkehrsangebot auf der Schiene zu 
stärken und die Verkehrswende im Sinne einer 
nachhaltigen Mobilitätsentwicklung zu beför-
dern, eine herausragende Bedeutung. Die S-
Bahnlinie S16 wird zudem mit den vorgesehe-
nen neuen Haltepunkten am Bonner Wall und 
am Deutzer Hafen für eine verbesserte ÖV-
Erschließung der Entwicklungsgebiete Park-
stadt Süd und Deutzer Hafen sorgen. 
12.3  Derzeit befindet sich die Vorplanung für den 
Planungsabschnitt 2 der Westspange (Köln-
Süd – Hürth-Kalscheuren) in der Erarbeitung. 
Die Vorplanung für den Planungsabschnitt 1 
(Köln-Hansaring – Köln Süd) wird im 2. Halb-
jahr neu beauftragt. Für die S16 wird aktuell in 
Zusammenarbeit mit der Stadt Köln (Amt 68) 
die Aktualisierung der Machbarkeitsstudie vor-
bereitet. Aufgrund der fehlenden Planungstiefe 
kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine 
abschließende Aussage, über die in Zukunft für 
die genannten Projekte benötigten Bahnflä-
chen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 
getroffen werden. Daher kann go.Rheinland 
der beabsichtigten Entwidmung von Bahnflä-
chen bis auf Weiteres nicht zustimmen. Dar-
über hinaus ist es wahrscheinlich, dass im 
Zuge der genannten Projekte weitere Flächen, 
die im Bebauungsplan-Entwurf als Grünflächen 
ja Die Planungen sind bekannt. Im weiteren Verfahren 
erfolgen mit der DB AG und der go.Rheinland Abstim-
mungen bzgl. des Flächenbedarfes, sodass die Pla-
nung der Parkstadt Süd diesen angedachten Ausbau 
nicht negativ beeinflussen wird.  
 
Sollten hierfür im Bereich der Parkstadt Süd weitere 
Flächenbedarfe erforderlich werden, müsste die Pla-
nung des Inneren Grüngürtels entsprechend ange-
passt werden.  
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 31 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
dargestellt sind, für den zukünftigen Bahnbe-
trieb benötigt werden. Dies betrifft unter ande-
rem die Weiterführung der S16 (für die nach 
derzeitigem Stand zwei weitere Gleise – in der 
integrierten Planung dargestellt ist nur ein zu-
sätzliches Gleis – benötigt werden) und den 
neu zu bauenden Haltepunkt am Bonner Wall. 
In jedem Fall darf die Infrastrukturentwicklung 
der S-Bahn-Projekte durch Festlegungen im 
Bebauungsplan nicht verhindert werden. 
13  
13.1  
IHK 
Das Gesamtprojekt Parkstadt Süd ist als Teil 
des „Städtebaulichen Masterplan Innenstadt 
Köln“ eines der größten und prägendsten 
Stadtentwicklungsprojekte. Mit der Gesamtpla-
nung soll der Innere Grüngürtel bis an den 
Rhein herangeführt und damit vervollständigt 
werden. Im Zuge dessen wird auch der derzei-
tige Standort des Kölner Großmarktes mit dem 
Teilbereich „Marktstadt“ überplant. Zum gegen-
wärtigen Zeitpunkt gibt es nach wie vor keine 
rechtssichere Entscheidung bezüglich des 
neuen Standortes des Großmarktes. Die Groß-
händler und die großmarktaffinen Unterneh-
men und Dienstleister haben noch immer kei-
nerlei Planungssicherheit und sehen einer un-
gewissen Zukunft entgegen. Bevor der gegen-
wärtige Standort überplant wird, muss die 
Frage des neuen Standortes verbindlich 
geklärt 
werden, um den Unternehmen einen Perspek-
tive zu geben.  
 
Kenntnisnahme 
 
Sowohl der Bereich Marktstadt wie auch Parkstadt 
überplanen die heutigen Bereiche des Großmarktes. 
Der Großmarkt besitzt noch eine Nutzungserlaubnis 
bis Ende 2025. In der Tat liegt derzeit noch keine 
rechtsichere Entscheidung für einen neuen Standort 
des Großmarktes vor. Dieses ist außerhalb der Bau-
leitplanung für die Parkstadt Süd zu klären. Nach In-
Kraft-Treten der Bauleitpläne für die Parkstadt Süd 
genießen die dort ansässigen Unternehmen unab-
hängig von einem eventuell neuen Standort noch 
passiven Bestandsschutz.  
  
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 32 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
13.2  Hinzu kommt, dass hier erneut Gewerbeflä-
chen in nicht unerheblichem Ausmaß auf Köl-
ner Stadtgebiet verloren gehen, ohne dass da-
für ein adäquater Ausgleich geschaffen wird.  
Kenntnisnahme Insbesondere in den Teilbereichen Marktstadt und 
Parkstadt, aber auch der Koblenzer Straße wird vor-
gesehen, ein Urbanes Gebiet (MU) festzusetzen. In-
nerhalb dieser Baugebiete sind auch sonstige Gewer-
bebetriebe zulässig, auch wenn sich in der Tat der 
Schwerpunkt hin zu Wohnen verschieben wird.  
Am 13.02.2025 wurde generell das Stadtentwick-
lungskonzept für die produzierende Wirtschaft (StEK 
Wirtschaft) vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Ne-
ben dem Erhalt und der Sicherung von Gewerbe- und 
Industrieflächen sieht das Konzept insbesondere eine 
effizientere Nutzung von bestehenden Gewerbe- und 
Industrieflächen vor, um die knappen vorhandenen 
Flächen besser zu nutzen. Auch Mindernutzungen 
sollen in diesen Gebieten reduziert werden. Ebenso 
wird die Schaffung von Erweiterungs- und Ansied-
lungsflächen vorgeschlagen. Die noch vorhandenen 
Flächenpotenziale für gewerbliche Nutzungen müs-
sen entsprechend ihrer Eignung hierfür zügig durch 
die Schaffung von Planungsrecht nutzbar gemacht 
werden. Dazu können zum einen die Flächenpotenzi-
ale aus dem derzeit in Aufstellung befindlichen Regio-
nalplan in den Flächennutzungsplan übernommen 
werden und zum anderen für die entsprechenden Flä-
chen Bebauungspläne aufgestellt werden. Im Rah-
men des Gewerbeflächenbereitstellungskonzeptes 
(Stichtag 31.12.2023) wurden auf Basis des Flächen-
nutzungsplans 86,7 ha ermittelt, für die eine Bauleit-
planung notwendig ist. Darüber hinaus sind im Regio-
nalplanentwurf der Bezirksregierung Köln weitere Flä-
chen für Gewerbe und Industrie festgelegt, die es nun 
in die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung 
zu übernehmen gilt. Ziel muss es sein, dass die Pla-
nungsprozesse und die damit verbundenen Hürden 
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 33 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
bis zur Erschließung und Vermarktung der Reserve-
flächen zügig durchlaufen werden. 
  
14  
14.1  
KölnBusiness 
KölnBusiness begrüßt die Schaffung von 
neuen Arbeitsplätzen innerhalb des Plange-
biets. Neben der Schaffung von Büroarbeits-
plätzen würde KölnBusiness ebenfalls die Rea-
lisierung von Flächen für wohnverträgliches 
Handwerk und produzierendes Gewerbe be-
grüßen, um dem Wegfall der bestehenden 
klassischen Gewerbefläche zumindest teil-
weise zu kompensieren. 
 
Kenntnisnahme 
 
In den Teilbereichen mit Bebauung ist vorgesehen, 
insbesondere urbane Gebiete auszuweisen. Inner-
halb dieser Gebiete sind auch Flächen für wohnver-
trägliches Handwerk zulässig. 
  
x 
14.2  KölnBusiness kann sich für die Nachnutzung 
der Großmarkthalle ebenfalls eine gesamtheitli-
che Konzeptionierung und einheitliches Betrei-
bermodell vorstellen, welches die Idee der ge-
genwärtigen Nutzung aufgreift. Hierzu liegen 
bei KölnBusiness bereits Anfragen von interes-
sierten Betreibern vor, die gerne vermittelt wer-
den können. 
Kenntnisnahme Für die Großmarkthalle wird im weiteren Verfahren 
ein Nutzungsfindungsverfahren durchgeführt. Die Hin-
weise zu den interessieren Betreibern wird zur Kennt-
nis genommen.  
 x 
14.3  Bei der weiteren Ausarbeitung der gewerbli-
chen Nutzungsbausteine bringt sich KölnBusi-
ness gerne unterstützend ein und freut sich 
über die Einbeziehung im weiteren Planungs-
prozess. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich   
15  
15.1  
LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland 
Wie bereits in den Stellungnahmen zur 219. 
Änderung des FNP vom 08.05.2019 und vom 
14.5.2021 festgestellt sind von der Planung 
Parkstadt Süd die Belange der Denkmalpflege 
betroffen, da sich im Plangebiet und direkt da-
ja Die genannten Denkmale werden in Abstimmung mit 
dem Stadtkonservator Köln in den Bebauungsplan-
verfahren berücksichtigt.   
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 34 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
ran anschließend eingetragene Denkmäler be-
finden. Zusätzlich zu den in unseren letzten 
beiden Stellungnahmen genannten Objekten 
befinden sich im vorliegenden Geltungsbereich 
zwei weitere Denkmäler: Die Eisenbahnbrücke 
Eifelwall (West) und die Eisenbahnbrücke 
Eifelwall/Eifelstr. Der Schutz der Denkmäler in 
ihrem Wirkungsraum wird in den Erläuterungen 
zum Plangebiet und Verfahren genannt, die be-
treffenden Objekte werden soweit bekannt aus-
reichend gewürdigt.  
15.2  Der LVR regt jedoch darüber hinaus die Kartie-
rung aller Denkmäler zumindest im Planbereich 
an. Alle genannten Denkmäler sind nicht nur 
substanziell und in ihrem Erscheinungsbild, 
sondern auch 
in ihrem Wirkungsraum („Umgebungsschutz“) 
zu schützen – auch im Rahmen dieses Umge-
bungsschutzes besteht Erlaubnispflicht nach § 
9 Abs. 1b). 
Kenntnisnahme In Abstimmung mit dem Stadtkonservator Köln und 
dem Römisch-Germanischen Museum erfolgt eine 
Klärung, ob und wenn ja welche Kartierungen bzw. 
Untersuchungen zu ober- und unterirdischen Denk-
mälern erforderlich sein werden. 
x x 
15.3  Der LVR weist darauf hin, dass sowohl eine 
substanzielle Beeinträchtigung dieser Denkmä-
ler – beispielsweise durch An- und Umbauten 
im Laufe der Neubebauung – als auch eine op-
tische Beeinträchtigung durch die Umgebungs-
bebauung sowohl durch deren Kubatur als 
auch durch deren Gestaltung zu vermeiden ist. 
Der LVR empfiehlt in diesem Zusammenhang 
eine enge Abstimmung mit der Unteren Denk-
malbehörde der Stadt Köln und dem LVR-ADR. 
ja Siehe Stellungnahme zu Nr. 15.2 x x 
16  Polizeipräsidium Köln, Direktion Verkehr 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 35 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
17  Polizeipräsidium Köln, Kriminalprävention 
Bei der Planung von Quartieren, Gebäuden 
und anderen Bauvorhaben gibt es eine Vielzahl 
von kriminalpräventiven Aspekten im städte-
baulichen und technischen Kontext (Gestaltung 
des Außengeländes, Sicherheit des Gebäudes, 
Sicherheitskonzept) zu berücksichtigen. Diese 
Faktoren sollten bereits in die Planungsphase 
1 eines Projektes einfließen, damit diese bei 
der Strukturierung des Geländes, der Gestal-
tung der Außenanlagen, den Sicherheitskon-
zepten der Gebäude und der technischen Aus-
stattung der Gebäude von Anfang an berück-
sichtigt werden. Hierzu wird angeregt, einen 
entsprechenden textlichen Hinweis im Bebau-
ungsplan zu platzieren. Dieser könnte wie folgt 
aussehen: 
 
- Städtebauliche – und technische Krimi-
nalprävention: 
Bauliche Anlagen, z.B. Wohngebäude 
(MFH, EFH), Garagen(-anlagen), Grün-
anlagen, Wohnquartiere sowie Indust-
rie- und Gewerbeobjekte und Gewerbe-
gebiete, sollen zum wirksamen Schutz 
vor Kriminalität – wie z.B. Einbrüchen, 
Vandalismus und Sabotage – im Hin-
blick auf kriminalitätsfördernde Faktoren 
und Gegebenheiten beurteilt werden. 
 
Die Empfehlungen der kriminalpolizeili-
chen Beratungsstellen können durch 
die frühzeitige Beurteilung und Bera-
tung bereits in der Planung berücksich-
tigt werden. 
 
ja 
 
Der entsprechende Hinweis wird in die Bebauungs-
pläne übernommen.  
 
x 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 36 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
 
Erreichbarkeit und Information 
E-Mail Kriminalpraevention.koeln@poli-
zei.nrw.de 
Telefon 0221-229-8655 oder 0221-229-
8008. 
 
Die regelmäßige Berücksichtigung dieses Hin-
weises in den Bebauungsplänen der Stadt Köln 
wäre begrüßenswert.  
18  Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesell-
schaft m. b. H. 
Keine Bedenken 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Nicht erforderlich 
  
 
19  
19.1  
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Gegen das Bauvorhaben bestehen seitens der 
StEB Köln keine Bedenken. Jedoch möchten 
die StEB einige Aspekte ergänzen, die den 
weiteren Planungsprozess betreffen. Generell 
ist der Entwässerung des Bebauungsplange-
bietes ein hoher Stellenwert einzuräumen und 
eine Entwässerungsplanung im weiteren Ver-
lauf mit den StEB Köln abzustimmen. 
 
ja 
 
Die Entwässerungsplanung wird im Rahmen der Be-
bauungsplanverfahren mit den StEB abgestimmt. Im 
Rahmen des Gesamtplans wurde bereits ein Inte-
griertes Regenwassermanagementkonzept (IREKO) 
durch die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH in 
Abstimmung mit den StEB Köln erstellt (Oktober 
2023), das als Rahmen für die zu erstellenden Pla-
nungen fungiert. 
 
x 
 
x 
19.2  Schmutzwasser 
Ein Anschluss an den öffentlichen Mischwas-
serkanal ist möglich (s. Lageplan Kanalbestand 
im Anhang). Vor geplanten Änderungen (Rück-
bau, Umbau, Herstellung neuer Anschlüsse o-
der Änderungen der angeschlossenen Flä-
chen) ist mit den StEB Köln ein Beratungsge-
spräch zu vereinbaren, damit über das Erfor-
dernis eines neuen Kanalanschlussscheins 
(„KAS-Verfahren“) und dem weiteren Vorgehen 
entschieden werden kann. Eine genaue Aus-
sage zu möglichen Drosselwassermengen für 
 
ja 
 
Die Entwässerungsplanung wird im Rahmen der Be-
bauungsplanverfahren auf Grundlage des Integrierten 
Regewassermanagementkonzepts (IREKO) mit den 
StEB abgestimmt.  
 
x 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 37 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
die Einleitung des Schmutz- und ggf. Nieder-
schlagswassers in den öffentlichen Kanal sind 
zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des Planungs-
standes noch nicht möglich. Im Laufe der Pla-
nung müssen diesbezüglich Abstimmungen mit 
den StEB Köln erfolgen. 
19.3  Niederschlagswasser 
Gemäß §44 Abs.1 Landeswassergesetz ist das 
nicht klärpflichtige Niederschlagswasser von 
Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl 
der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die 
Versickerung des Niederschlagswassers ist im 
Bebauungsplan festzusetzen. Sollte eine Versi-
ckerung gegen das Wohl der Allgemeinheit 
verstoßen oder aus technischen Gründen nicht 
möglich sein, müssen andere Maßnahmen 
zum Umgang mit Regenwasser geprüft wer-
den. Der Einleitung des Niederschlagswassers 
in den öffentlichen Kanal kann nur in begründe-
ten Ausnahmefällen zugestimmt werden. Die 
Ergebnisse zur „Synthesevariante“ des Inte-
grierten Regenwassermanagementkonzepts 
(Fortschreibung 2023 von Björnsen Beratende 
Ingenieure GmbH) sind in der weiteren Pla-
nung zu berücksichtigen. 
 
ja 
 
Die Entwässerungsplanung wird im Rahmen der Be-
bauungsplanverfahren mit den StEB abgestimmt. Hier 
ist zu prüfen, welche entsprechenden Festsetzungen 
oder Hinweise erfolgen können. 
 
Siehe auch Stellungnahme zu Nr. 19.1 
 
x 
 
x 
19.4  Starkregen 
Derzeit befindet sich das Planungsgebiet teil-
weise in einem von Überflutungen durch Stark-
regen gefährdeten Bereich (s. Lageplan Stark-
regen im Anhang). Die Planung muss entspre-
chende Vorsorgemaßnahmen im Entwässe-
rungskonzept mitberücksichtigen und zentrale 
Aspekte im weiteren Verfahrensverlauf festset-
 
ja 
 
Die Entwässerungsplanung wird im Rahmen der Be-
bauungsplanverfahren mit den StEB abgestimmt. 
Hierbei wird auch das Thema Starkregen untersucht. 
Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren ist zu prü-
fen, welche entsprechenden Festsetzungen erfolgen 
können. 
 
Siehe auch Stellungnahme zu Nr. 19.1 
 
x 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 38 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
zen. Bei der Planung ist generell ein wasser-
sensibler und starkregenangepasster Umgang 
mit Niederschlagswasser ausschlaggebend. 
Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen an-
fallenden Wassermengen dimensioniert sind, 
dienen die nachfolgend Konzepte dazu, das 
Wasser bei außergewöhnlichen Nieder-
schlagsereignissen möglichst schadlos zwi-
schen zu speichern, abzuleiten bzw. von Ge-
bäuden fernzuhalten. Diese Maßnahmen um-
fassen beispielsweise: 
- Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge 
sollten nicht am Tiefpunkt der Straße liegen 
und keinen direkten Wasserzufluss zulas-
sen 
- Wahl der Straßenführung 
- gezielte bzw. schadlose Ableitung von 
Starkregenereignissen über Grünflächen 
- Rückhaltung von Niederschlagswasser 
- Notüberläufe 
- Geländeneigung vom Gebäude abfallend, 
um Wasser möglichst schadlos vom Ge-
bäude fernzuhalten 
- Objektschutz besonders gefährdeter 
Grundstücke/Gebäude 
 
Die Ergebnisse zur „Synthesevariante“ des In-
tegrierten Regenwassermanagementkonzepts 
(Fortschreibung 2023 von Björnsen Beratende 
Ingenieure GmbH) sind in der weiteren Pla-
nung zu berücksichtigen. 
 
Hinweis: Im Rahmen der Planung wird von den 
StEB Köln ein Überflutungsnachweis gefordert.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 39 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Unabhängig von der Größe der abflusswirksa-
men Fläche ist ein Überflutungsnachweis ge-
mäß DIN 1986-100 einzureichen. Der Überflu-
tungsnachweis dient dem Nachweis der schad-
losen Überflutung des Grundstücks im Falle ei-
nes Starkregens. Die anfallenden Wassermen-
gen müssen dabei nachweislich auf dem Bau-
grundstück zurückgehalten werden, ohne dass 
es zu Überflutungen von Gebäuden oder be-
nachbarten Grundstücken kommt. Das Thema 
Starkregen ist bei der Planung entsprechend 
zu berücksichtigen, die dafür notwendigen Flä-
chen vorzuhalten und Konzepte bzw. Maßnah-
men zur Risikovorsorge in der Objektplanung 
zu entwickeln. Zu diesem Zweck ist eine enge 
Zusammenarbeit zwischen Entwässerungs-, 
Freiraum- und TGA-Planung unerlässlich. 
19.5  Wasserhaushaltsbilanz 
Zur Erreichung eines naturnahen Zustandes in 
Bezug auf die Wasserhaushaltsbilanz ist eine 
Bilanzierung gemäß DWA-Merkblatt M 102-4 
für die Baumaßnahme durchzuführen. Hierbei 
ist durch die Auswahl geeigneter Maßnahmen 
der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung 
das zukünftige Verhältnis zwischen Ableitung, 
Versickerung und Verdunstung von Nieder-
schlagswasser optimal an den Referenzzu-
stand anzupassen. Die Bilanzierung sollte be-
reits mit der Aufstellung des vorhabenbezoge-
nen oder entwässerungstechnischen Entwur
fes 
erfolgen. Es ist anzustreben, die Ergebnisse 
der Wasserhaushaltsbilanzierung in den Rege-
lungen des Bebauungsplans festzuschreiben 
 
ja 
 
Im Rahmen des Gesamtplans wurde bereits ein Inte-
griertes Regenwassermanagementkonzept (Björnsen 
Ingenieure; 2023) erstellt, das eine Wasserhaushalts-
bilanz zur Verbesserung der Wasserbilanz enthält. 
Die Maßnahmen der Entwässerungsplanung, der 
Starkregenprophylaxe und des Schwammstadtprin-
zips werden in den Bebauungsplänen berücksichtigt. 
 
x 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 40 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
und die Schulgebäude wassersensibel zu ge-
stalten. Die Ergebnisse zur „Synthesevariante“ 
des Integrierten Regenwassermanagement-
konzepts (Fortschreibung 2023 von Björnsen 
Beratende Ingenieure GmbH) sind in der weite-
ren Planung zu berücksichtigen. Eine Wieder-
vorlage der Wasserhaushaltbilanz ist dann 
nicht erforderlich. 
19.6  Hochwasser 
Aus Sicht der Hochwasservorsorge möchten 
die StEB Köln auch auf folgende Paragrafen 
des Wasserhaushaltsgesetz aufmerksam ma-
chen, welche in der weiteren Planung berück-
sichtig werden müssen: 
 
§ 5 Absatz 2 WHG 
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen 
sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen 
und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsor-
gemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen 
Hochwasserfolgen und zur Schadensminde-
rung zu treffen, insbesondere die Nutzung von 
Grundstücken den möglichen nachteiligen Fol-
gen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch 
Hochwasser anzupassen.“ 
 
§ 78 b Absatz 1 Satz 2 WHG 
„Außerhalb der von Nummer 1 erfassten Ge-
biete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem 
jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bau-
weise nach den allgemein anerkannten Regeln 
der Technik errichtet oder wesentlich erweitert 
werden, soweit eine solche Bauweise nach Art 
und Funktion der Anlage technisch möglich ist; 
 
ja 
 
Sofern eine Hochwassergefahrenlage bekannt ist, 
wird auf diese über die Hinweise im Bebauungsplan 
aufmerksam gemacht bzw. im Falle eines Hochwas-
serrisikogebietes (Extrem-Hochwasser) wird dieses 
nachrichtlich dargestellt. Auf Hochwasserangepasste 
Bauweise kann in der Begründung zum Bebauungs-
plan hingewiesen werden.  
  
 
x 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 41 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
bei den Anforderungen an die Bauweise sollen 
auch die Lage des betroffenen Grundstücks 
und die Höhe des möglichen Schadens ange-
messen berücksichtigt werden.“ 
 
§ 78 c Absatz 2 WHG 
„Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranla-
gen in Gebieten nach § 78b Absatz 1 Satz 1 ist 
verboten, wenn andere weniger wassergefähr-
dende Energieträger zu wirtschaftlich vertretba-
ren Kosten zur Verfügung stehen oder die An-
lage nicht hochwassersicher errichtet werden 
kann. Eine Heizölverbraucheranlage nach Satz 
1 kann wie geplant errichtet werden, wenn das 
Vorhaben der zuständigen Behörde spätestens 
sechs Wochen vor der Errichtung mit den voll-
ständigen Unterlagen angezeigt wird und die 
Behörde innerhalb einer Frist von vier Wochen 
nach Eingang der Anzeige weder die Errich-
tung untersagt noch Anforderungen an die 
hochwassersichere Errichtung festgesetzt hat.“ 
 
19.7  In dem Projektgebiet sind folgende Teilberei-
che durch Hochwasser und Grundhochwasser 
gefährdet (s. Lageplan Hochwasser und 
Grundhochwasser im Anhang und www.hw-
karten.de): 
 
- die Bildungslandschaft 
- der östliche Teil des inneren Grüngürtels 
 
ja Die Aussagen werden in den weiteren Bebauungs-
planverfahren berücksichtigt. Die Aussagen im Erläu-
terungsbericht werden angepasst. 
 
Siehe auch Stellungnahme zu Nr. 19.6 
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 42 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Die Teilbereiche Parkstadt und Markstadt sind 
laut den Hochwasser- und Grundhochwasser-
gefahrenkarten nicht durch Hochwasser oder 
Grundwasser gefährdet. 
 
Eine Überflutung der Bildungslandschaft liegt 
entgegen den Ausführungen im Erläuterungs-
bericht nicht erst ab 11,90 m KP vor, sondern 
sobald das Schutzziel von 11,30 m KP über-
schritten wird bzw. wenn der Hochwasser-
schutz versagt. Laut dem StEB-RisikoAnalyse-
Tool Wasser (RAWAS) kann das Gebiet ab ei-
nem Wasserstand von 10,90 m KP angeflutet 
werden, sofern der technische Hochwasser-
schutz bei diesem Wasserstand versagen 
sollte. 
 
Aufgrund der Nähe zum Rhein können im o. g. 
Bereich auch höhere Grundwasserstände auf-
treten. Nach einer Grundwassermodellrech-
nung der RWTH Aachen aus dem Jahre 2015 
wurden Grundwasserstände in diesem Bereich 
zwischen 45,00 und 46,25 m NHN berechnet. 
Berechnet wurde ein Grundwasserstand auf 
Basis der Randbedingungen der bisher höchst-
gemessenen Grundwasserstände von 1988 
und einer Hochwassersimulation von 11,30 m 
KP. Gerade bei der Planung der kritischen Inf-
rastruktur, hier Schulen, ist die hochwasser- 
und grundhochwassergefährdet zu berücksich-
tigen. Dies bedeutet z. B. Objektschutz gegen 
Überflutung durch Hoch- und Grundwasser, wo 
findet der Unterricht statt, falls die Gebäude be-
troffen sind und erst einmal nicht genutzt wer-
den können. Genauso muss auch der Bereich

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 43 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
im östlichen Teil des inneren Grüngürtels be-
trachtet werden, der durch Hoch- und Grund-
wasser gefährdet ist. 
19.8  Parksee / zukünftig öffentliche Wasserflä-
chen 
Für die weitere Planung der öffentlichen Was-
serflächen, die in den Zuständigkeitsbereich 
der StEB Köln übergehen sollen, ist eine wei-
tere Abstimmung mit der Fachabteilung der 
StEB Köln erforderlich. Diese wird für die nach-
folgenden Leistungsphasen Kriterien benen-
nen. 
 
ja 
 
Die Planung des Parksees wird in den weiteren Ver-
fahren intensiv mit den StEB abgestimmt.  
 
x 
 
x 
19.9  Im Zuge der weiteren Planung ist es erfor-
derlich folgende Unterlagen mit den StEB 
Köln, Sachgebiet GI-GE, abzustimmen bzw. 
diese vorzulegen: 
- Entwässerungskonzept mit Maßnahmen 
der Regenwasserbewirtschaftung und 
Starkregenvorsorge 
- Fachgutachten zur Versickerungseignung 
des Untergrundes (hier Nachweise bzgl. 
der geplanten Bodensanierungsmaßnah-
men) 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
Die genannten Unterlagen werden in den weiteren 
Bebauungsplanverfahren mit den StEB abgestimmt.  
 
 
 
 
x 
 
 
 
 
x 
19.10  Publikationen, weiterführende Hinweise 
Vorschläge und Tipps rund um wassersensible 
Planungen sind aufgeführt im „Leitfaden für 
eine wassersensible Stadt- und Freiraumge-
staltung in Köln“, in der Broschüre „Wassersen-
sibel planen und bauen in Köln“ sowie in der 
Arbeitshilfe „MURIEL – Multifunktionale Re-
tentionsflächen“. Zur Planung sollte die Stark-
regengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate ge-
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 44 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
zogen werden. Alle Dokumente sowie den Kar-
tendienst sind auf www.steb-koeln.de/starkre-
gen abrufbar. 
Des Weiteren möchten die StEB gerne die 
Möglichkeit geben, sie als Fachbehörde zu 
konsultieren, sofern die Nutzung von Abwas-
serwärme oder eine Grauwassernutzung ange-
strebt wird. 
19.11  Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazu-
gehörige Entwässerungskonzepte sind mit den 
StEB Köln (GI-GE) abzustimmen. 
 
Sofern die Ergebnisse zur „Synthesevariante“ 
des Integrierten Regenwassermanagement-
konzepts (Fortschreibung 2023 von Björnsen 
Beratende Ingenieure GmbH) nicht vorliegen, 
können diese bei den StEB Köln, GI-GE, ange-
fragt werden. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich   
20  
20.1  
Stadtwerke Köln GmbH 
RheinEnergie AG 
Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) 
BauGB hat die RheinEnergie AG folgende An-
merkungen zum Bebauungsplanverfahren: 
 
Das Plangebiet grenzt direkt an das Heizwerk 
Südstadt sowie an das Umspannwerk Bonner 
Wall. Beide sind für das Kölner Stadtgebiet von 
übergeordneter Bedeutung. Leider sind das be-
stehende Heizwerk Südstadt und mögliche 
Auswirkungen im Erläuterungsbericht, insb. 
auch im Kapitel 2.2.2. ff Baustruktur und Nut-
zung bei den verschiedenen geplanten Gel-
tungsbereichen nicht beschrieben. Die beste-
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
Das bestehende Heizwerk Südstadt wird in den Erläu-
terungsbericht zum Teilbereich Innerer Grüngürtel er-
gänzt.  
 
Siehe Stellungnahme zu 3.1 
 
 
 
 
 
 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 45 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
henden Emissionen (Luft und Schall) des Heiz-
werkes Südstadt sind zu berücksichtigen. Die 
Emissionen sollten für das Plangebiet in einer 
zu erstellenden Prognose berücksichtigt wer-
den. 
20.2  Luftemissionen: 
Der Betrieb insbesondere der Feuerungsanla-
gen am Standort Südstadt muss auch nach Er-
richtung der Parkstadt Süd uneingeschränkt 
möglich sein. Grundsätzlich können die geplan-
ten Gebäude der Parkstadt Süd Auswirkungen 
auf die freie Abströmung der Abgasfahne des 
Heizwerks Südstadt haben. Im Lee eines Ge-
bäudes bildet sich ein Nachlauf aus. Werden 
Abgase innerhalb dieser Zone freigesetzt, kann 
es dort zu erhöhten Immissionskonzentrationen 
(Downwash) kommen. Hohe Einzelgebäude im 
Einwirkungsbereich einer Anlage, können so-
mit die freie Abströmung von Abgasen beein-
trächtigen. Für die Plangebäude der Parkstadt 
Süd muss der Nachweis geführt werden, dass 
die freie Abströmung von Abgasen insbeson-
dere des Heizwerkes Südstadt nicht beein-
trächtigt wird. Der Nachweis ist durch den Vor-
habenträger zu führen, um damit auch zu zei-
gen zu können, dass unter den gegebenen 
Umständen gesunde Wohnverhältnisse im 
Plangebäude gegeben sind. Die Thematik ist 
nicht neu, sondern war bereits Thema im B-
Planverfahren für den GAG-Wohnturm im Be-
reich der Parkstadt-Süd.  
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme zu 3.1 und 3.8 
 
x 
 
x 
20.3  Schallemissionen: 
Beim Betrieb der Anlagen am Standort entste-
hen zwangsläufig Schallemissionen. Diese 
 
ja 
  
 
 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 46 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Schallemissionen sind in der Lärmprognose 
des Umweltberichtes zu berücksichtigen. Ins-
besondere ist auch der Effekt der Schallschutz-
wand zu betrachten, die am südlichen Rand 
des Gleiskörpers errichtet werden soll. Diese 
Wand darf nicht durch Reflektion von Schall-
wellen als Sekundärschallquelle in Richtung 
Norden wirken. Durch die geplante Schall-
schutzwand entlang der Bahntrasse dürfen 
sich keine negativen Rückwirkungen auf den 
Betrieb oder zukünftige Genehmigungen/Er-
weiterungen des Heizwerks Südstadt oder Um-
spannwerk ergeben. 
Im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne wird 
ein Lärmgutachten erstellt. Die geplante Lärmschutz-
wand (LSWand) auf der Südseite der Bahntrasse wird 
auch Lärmimmissionen aus dem Heizwerk auf das 
Plangebiet mindern. Die Reflexion einer Schallschutz-
wand kann durch entsprechende bauliche Maßnah-
men deutlich minimiert werden. Für eine gutachterli-
che Beurteilung muss die genaue Bauausführung der 
LSWand bekannt sein. Da dies im Bebauungsplan-
verfahren in der Regel nicht der Fall ist, wird eine ent-
sprechende Formulierung in die Festsetzung zur 
LSWand aufgenommen werden. 
x 
20.4  Geltungsbereich (Seite 4, Abbildung 1; Erläute-
rungsbericht I Anlage 4): 
Ein Teil des Geltungsbereiches des vorgesehe-
nen Bebauungsplanes ist der Mitarbeiterpark-
platz der RheinEnergie (Gemarkung Köln, Flur 
41, Flurstück 296) für den Standort Südstadt. 
Der Bereich des Mitarbeiterparkplatzes soll be-
grünt und mit einem Kinderspielplatz versehen. 
Gegen die Nutzung des Mitarbeiterparkplatzes 
wird Einspruch erhoben. Der Mitarbeiterpark-
platz wird für das am Standort angesiedelte 
Personal benötigt, da am Standort nicht ausrei-
chend Parkfläche zur Verfügung steht. Ein Par-
ken im städtischen Umfeld der Anlage verbietet 
sich. Die Ansiedlung eines Kinderspielplatzes 
im Nahfeld des Standortes stellt auch die An-
siedlung einer sensiblen Nutzung dar, die bei 
Änderungen am Standort Südstadt, insbeson-
dere bei Änderungen an den Wärmeerzeu-
gungsanlagen zu nicht absehbaren Konse-
nein Das betroffene Grundstück befindet sich im Besitz der 
Rheinenergie. Bei der Planung im Bereich des Mitar-
beiterparkplatzes der RheinEnergie handelt es sich 
um einen wesentlichen Bestandteil der Planung, wel-
cher die Anbindung der Südstadt an den Inneren 
Grüngürtel und somit die Vernetzung der Quartiere 
erst ermöglicht. Die Vernetzung der Südstadt an den 
Inneren Grüngürtels liegt im überwiegenden öffentli-
chen und gesamtstädtischen Interesse. Das öffentli-
che Interesse wird dabei höher gewichtet als die Be-
lange des Grundstückseigentümers. 
 
Darüber hinaus sieht die Stadt Köln auch keine Ge-
fährdung durch die Anlage eines Kinderspielplatzes 
für den Standort Südstadt der RheinEnergie. Bereits 
im Bestand befindet sich direkt nördlich des Betriebs-
geländes ein öffentlicher Spielplatz (Spielplatz Ohm-
straße). Die Stadt Köln sieht daher keine Planungs-
einschränkungen für zukünftige Anpassungen.  
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 47 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
quenzen führen kann. Mit Planungseinschrän-
kungen ist zu rechnen. Ein möglicher Verlust 
der beschriebenen Fläche ist auch vor dem 
Hintergrund der Dekarbonisierung der Wärme-
versorgung zu betrachten, da eben nicht abzu-
sehen ist, welchen Flächen zusätzlich benötigt 
werden könnten bzw. wie sich eine zukünftige 
Wärmeerzeugung zukünftig in der Fläche dar-
stellt. 
Des Weiteren grenzt die in Rede stehende Fläche 
nicht direkt an das Betriebsgelände an, sondern wird 
durch die Straße „Bonner Wall“ getrennt und liegt dar-
über hinaus geringfügig weiter westlich. Eine direkte 
Verbindung besteht daher nicht, sodass nicht davon 
auszugehen ist, dass die Fläche zukünftig für die ei-
gentliche Wärmeerzeugung benötigt wird.  
 
Aus den vorstehend genannten Gründen wird an der 
Planung festgehalten. Im weiteren Verfahren erfolgt 
eine Abstimmung und Klärung über mögliche Ersatz-
flächen mit der RheinEnergie, wie die entfallenen Mit-
arbeiterstellplätze kompensiert werden können. Dies 
soll im Rahmen von Ankaufsverhandlungen geklärt 
werden.  
20.5  Ebenfalls wird gegen den geplanten Durchstich 
auf das Gelände der RheinEnergie (vgl. Anlage 
2, S. 25, Abs. 2, siehe auch Punkt 4) Einspruch 
erhoben. Dieser Durchstich würde die Fläche 
u.a. zu einer weiteren Seite öffnen und eine Si-
cherung des Geländes erschweren. 
nein Wie dem vorstehenden Punkt zu entnehmen ist, han-
delt es sich bei der Entwicklung des heutigen Park-
platzes zu einem Spielplatz und dem geplanten 
Durchstich unterhalb der Gleistrasse um einen we-
sentlichen Bestandteil der Planung, welcher die An-
bindung der Südstadt an den Inneren Grüngürtel und 
somit die Vernetzung der Quartiere erst ermöglicht. 
 
Das eigentliche Betriebsgelände der RheinEnergie 
befindet sich nördlich der Straße „Bonner Wall“ und 
wird somit nicht unmittelbar von dem geplanten 
Durchgang betroffen. Bei dem „Bonner Wall“ handelt 
es sich bereits im Bestand um eine öffentliche Straße, 
welche bereits heute entlang des Betriebsgeländes 
führt. Ein Durchdurch direkt in das Betriebsgelände ist 
nicht vorgesehen, lediglich der abgegrenzte Mitarbei-
terparkplatz ist betroffen.  
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 48 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Aus den vorstehend genannten Gründen wird an der 
Planung des Durchstiches festgehalten. Im weiteren 
Verfahren erfolgt eine Abstimmung mit der Rhein-
Energie.  
 
20.6  Es ist im Rahmen des weiteren Verfahrens zu 
berücksichtigen, dass die Einwendungen sich 
in der Folge auch auf die einzelnen Bebau-
ungspläne beziehen und jeweils zu betrachten 
und zu bewerten sind. Die genannten Aspekte 
sind in der Umweltprüfung bisher nicht erfasst 
und zu berücksichtigen. Die Planungen sind 
darauf auszurichten, dass bei zukünftigen Ge-
nehmigungen für das Heizwerk ebenfalls keine 
Einschränkungen für den Betrieb zu erwarten 
sind. Betriebsrelevante Aspekte (z.B. TA Lärm 
etc.) sind daher im Bebauungsplanverfahren zu 
berücksichtigen. 
ja siehe Stellungnahme zu Nr. 3.1 x x 
20.7  Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) 
Gegen dieses Verfahren bestehen aus Sicht 
der RNG grundsätzlich keine Bedenken. Aus 
Netzsicht wird darauf hingewiesen, dass durch 
die Herausforderungen der Energie- bzw. Wär-
mewende damit gerechnet werden muss, dass 
ein erhörter Bedarf an Standorten bzw. Tras-
senräumen für Energieversorgungsinfrastruktur 
notwendig wird. In diesem Zusammenhang 
könnten Grundstücke wie der Parkplatz im Be-
reich der Parkstadt Süd noch Wichtigkeit erlan-
gen. Daher kann die von der Stadt Köln ange-
dachte Nutzung als öffentliche Grünflä-
che/Spiel- und Sportfläche ohne vorher ge-
troffene "Ersatzvereinbarungen" als gegebe-
nenfalls problematisch eingestuft werden. 
nein siehe Stellungnahme zu Nr. 20.5 x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 49 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
20.8  Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
Der Betriebshof Alteburger Straße wurde 1990 
genehmigt. Von ihm aus bedient die Stadtreini-
gung der AWB die Stadtbezirke 1 (ohne 
Deutz), 2 und 3. Insbesondere die Nähe zu den 
Stadtteilen Innenstadt Nord und Innenstadt 
Süd ist für eine effiziente Leistungserbringung 
unverzichtbar. 
 
Diese Stadtteile werden seit vielen Jahren im-
mer stärker frequentiert. Die Zahl der Über-
nachtungen in Köln hat von 2000 bis 2022 von 
3,07 auf 5,61 Mio. zugenommen (= 83 %). Si-
cherlich sind in diesen Zahlen auch gewerbli-
che Übernachtungen (z.B. Messebesucher) 
enthalten. Gleichwohl ist der Hauptfaktor der 
Tourismus. Ein Indikator hierfür sind die Fahr-
gastzahlen der Rheinseilbahn; denn diese wird 
eher weniger von gewerblichen Besuchern o-
der Einheimischen frequentiert. Diese Fahr-
gastzahlen haben von 232 Tsd. im Jahr 2000 
auf 499 Tsd. im Jahr 2022 zugenommen (= 
115 %). 
 
Auch wird der Stadtraum zunehmend für ver-
schiedene Events in Anspruch genommen 
(Weihnachtsmärkte, CSD, Marathon, Wein-
/Bierbörsen, aktuell die EM 2024), aber auch 
durch eine Vielzahl von Demonstrationen. Die 
zunehmende Mediterranisierung intensiviert 
den Aufenthalt im öffentlichen Raum nach An-
zahl der Personen und Dauer des Aufenthalts. 
Gleichzeitig nimmt die AWB wahr, dass sich 
das Verhalten der Besucher ändert, so z.B. 
durch Fast-Food-Verzehr auf der Straße, aber 
Kenntnisnahme Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Nähe zu 
den Stadtteilen Innenstadt Nord und Innenstadt Süd 
für den Betriebshof der Abfallwirtschaftsbetriebe 
(ABW) von großer Bedeutung ist. Ebenso werden die 
gestiegenen Anforderungen, welche auf die AWB auf-
grund von einem höheren Tourismus und zusätzli-
chen Events zukommen, bzw. die Notwendigkeit zu 
den kleinteiligeren Reinigungen und zur Nutzung von 
Spezialteams, welche jeweils in Ortsnähe vorhanden 
sein sollten, zur Kenntnis genommen. 
 
Die Verlagerung des Standortes der AWB ist jedoch 
alternativlos, um das gesamtstädtische Ziel der Füh-
rung des Inneren Grüngürtels bis zum Rhein zu si-
chern. Eine Verlagerung des Standorts ist somit un-
umgänglich. Im weiteren Verfahren wird die Suche 
nach einem Ersatzstandort, welcher die genannten 
Anforderungen bestmöglich erfüllt, intensiviert.  
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 50 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
auch durch nachlässiges Verhalten oder sogar 
mutwillige Verschmutzung (Flashmobs, Mas-
senpartys und Smartmobs). 
 
Gleichzeitig fordern Politik und Stadtöffentlich-
keit unter dem Stichwort "Stadtbildpflege" u.a. 
mehr Koordination zwischen den im Stadtraum 
Verantwortlichen und mehr flexible Reinigungs-
aktivitäten, um die Stadt im nationalen und in-
ternationalen Standortwettbewerb präsentabel 
zu halten. 
 
Dies bedeutet zum einen, dass Reinigungen 
kleinteiliger werden, z. B. im Hinblick auf die 
Reinigung von Straßenmobiliar, die Wildkraut- 
und die Kaugummi-Entfernung. Dies macht 
den Einsatz von nicht selbstfahrenden Aggre-
gaten notwendig, die möglichst schnell in den 
Einsatz vor Ort gebracht werden müssen. Zum 
anderen werden immer mehr situationsadä-
quate Einsätze gefordert, z.B. durch Reinigung 
an Verschmutzungs-Hotspots (Plätze/Orte mit 
besonderem Handlungsbedarf durch Touris-
mus- bzw. Pendleraufkommen, Freizeitflächen, 
Partyzonen etc.) oder eine bedarfsgerechtere 
Reinigung und Leerung von Papierkörben. 
Diese Einsätze erfolgen durch Spezial-Teams, 
was effizient nur erfolgen kann, wenn die 
Teams dem Geschehen vor Ort nahe sind. 
 
Diese Beispiele zeigen, dass die Reinigungs-
leistungen in der Innenstadt von einem nahe 
gelegenen Betriebsstandort aus erbracht wer-
den müssen. Der Betriebshof ist bestandsge-

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 51 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
schützt und muss im Rahmen dieses Be-
standsschutzes in der Lage gehalten werden, 
den heutigen Anforderungen an Reinigung und 
Stadtbildpflege zu genügen. Zu vermeiden ist, 
dass die Leistungsfähigkeit des Betriebshofs 
Alteburger Straße im Rahmen der Umsetzung 
der planungsrechtlichen Vorgaben durch Aufla-
gen erdrosselt wird. 
 
20.9  Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 
Seitens der KVB wird auf die Stellungnahme 
vom 20. Mai 2019 verwiesen, in der es wie 
folgt heißt: 
"Seitens der Kölner Verkehrs-Betriebe beste-
hen gegen die vorgenannte Änderung eben-
falls keine grundsätzlichen Bedenken. Das 
ÖPNV-Konzept der "Parkstadt Süd" sieht eine 
Anbindung an das bestehende Stadtbahnnetz 
aus Richtung der Vorgebirgstraße vor. Die 
Lage einer Endhaltestelle in der "Parkstadt 
Süd" soll in räumlicher Nähe zur bestehenden 
Haltestelle Marktstraße umgesetzt werden, um 
möglichst kurze Wege zum Umsteigen und da-
mit einen attraktiven und hohen Fahrgastkom-
fort zu ermöglichen. Bis zur Realisierung der 
neuen Stadtbahnanbindung ist die Erschlie-
ßung durch einen konventionellen Busverkehr 
entlang der zu sichernden Stadtbahntrasse mit 
Durchbindung zur Bonner Straße angedacht. 
 
Die innere Erschließung der "Parkstadt Süd" 
soll durch einen autonomen Bus-Shuttle über-
nommen werden, der die Zubringerfahrten zu 
den Haltestellen des ÖPNV an der Bonner 
 
ja 
 
Im weiteren Verfahren wird das bestehende Mobili-
tätskonzept überarbeitet. Es erfolgt ebenfalls eine 
Prüfung der geplanten Stadtbahnanbindung. Im Rah-
men der Aufstellung des B
ebauungsplanes „Parkstadt 
Süd – Quartiersentwicklung“ ist zuerst zu prüfen, wel-
che ÖPNV-Anbindung umgesetzt werden soll. Im 
zweiten Schritt erfolgt dann eine Prüfung, wie eine 
zentrale ÖPNV-Trasse planungsrechtlich gesichert 
werden kann (Flächenfreihaltung, planungsrechtliche 
Sicherung innerhalb des Bebauungsplanes etc.) 
  
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 52 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Straße übernimmt und den neu geplanten S-
Bahn-Haltepunkt ebenso anfährt. Bereits heute 
sind die Stadtbahnlinie 17 an der Haltestelle 
Bonner Wall sowie die Buslinien 106, 132 und 
133 an den Haltestellen Bonntor und Markt-
straße in wenigen Gehminuten aus dem Plan-
gebiet erreichbar. Ein Teil der Buslinien wird 
mit der endgültigen Inbetriebnahme der Nord-
Süd Stadtbahn durch die Stadtbahnlinie 5 ent-
lang der Bo
nner Straße ersetzt, die damit einen 
zusätzlichen Beitrag zur Erschließung durch 
den ÖPNV leistet. Bezüglich der Plandarstel-
lung regt die KVB darüber hinaus an, im Plan-
gebiet eine zu sichernde zentrale ÖPNV-
Trasse darzustellen." 
20.10  Des Weiteren sind noch folgende textliche Än-
derungen bzw. Ergänzungen vorzubringen, mit 
der Bitte diese zu übernehmen: 
 
Auf Seite 11: 
- Buslinie 142: die Buslinie fährt ab Halte-
stelle Pohligstr. in Richtung Nippes im 10-
Minuten-Takt, von Mo.-Fr. ca. 7:00 und 
19:00 Uhr. In Richtung Ubierring im 20-Mi-
nuten-Takt. 
- Der Haltestellenname "Bonntor Center" ist 
durch den Haltestellenname "Bonntor" zu 
ersetzten 
 
Auf Seite 12: 
- Der Haltestellenname "Bonntor Center" ist 
durch den Haltestellenname "Bonntor" zu 
ersetzten.  
ja Die vorgetragenen Korrekturen werden in den jeweili-
gen Einleitungsbegründungen zu den Teilbebauungs-
plänen angepasst.  
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 53 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
- Die Linie 16 verkehrt nicht über die südli-
che Bonner Straße 
 
20.11  In Kapitel 4.2 "Verkehr" wird das künftige 
ÖPNV-Konzept beschrieben. Nach unserem 
Kenntnisstand ist die Anbindung der Parkstadt 
Süd über die Stadtbahnlinie 12 bislang durch 
die Politik weder beschlossen worden noch ist 
diese Führung Bestandteil der ÖPNV-
Netzentwicklung. Die Linie 12 könnte -wenn 
überhaupt- höchstens als "Vision" angedeutet, 
aber nicht als konkrete Erschließung formuliert 
werden. 
ja Die entsprechenden Textpassagen werden in den je-
weiligen Einleitungsbegründungen zu den Teilbebau-
ungsplänen angepasst.  
x x 
20.12  Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) 
Gegen das Verfahren bestehen aus Sicht der 
HGK keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
21  Straßen.NRW RNL Euskirchen 
Keine Bedenken. Die Landes- und Bundesstra-
ßen im Bereich der Maßnahmen sind innerhalb 
der Ortsdurchfahrt und befinden sich daher in 
der Straßenbaulast der Stadt Köln. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
22  
22.1  
Universität zu Köln 
Die Universität zu Köln begrüßt das Vorhaben 
und die damit verbundene Steigerung der At-
traktivität der zu überplanenden Flächen. Ge-
gen das Vorhaben bestehen keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
22.2  Die Bedarfe der Universität können bei der ur-
sprünglich geplanten gemeinsamen Nutzung 
von Außensportflächen am Jean-Löhring-Park 
nicht mehr berücksichtigt werden. Der Ersatz 
vor allem für das Großspielfeld auf den derzei-
tigen Sportflächen der Universität zu Köln stellt 
Kenntnisnahme Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Universität 
darum bittet, im Bereich des Vorgebirgsglacierwegs 
(Sporthof) ein Großspielfeld zu errichten.  
 
In der Sitzung am 13.02.2025 fasste der Rat der Stadt 
Köln einen Weiterplanungsbeschluss auf Basis des 
Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd. Dabei 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 54 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
eine Voraussetzung für die städtebauliche Ent-
wicklung am Zülpicher Wall dar. Daher bittet 
die Universität, wenn möglich, um die Berück-
sichtigung eines Großspielfeldes als Ersatz für 
den Kunstrasenplatz am Zülpicher Wall im Be-
reich des Vorgebirgsglacierwegs (Sporthof). 
Dies wurde wie in Terminen mit dem Stadtpla-
nungsamt Ende 2022 und mit Herrn Greite-
mann, der Hochschulleitung und Baudezer-
natsleitung Mitte 2023 angeregt.  
wurde der Punkt 2 der Beschlussvorlage „Der Rat be-
auftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Ba-
sis des Vorentwurfs mit der Variante ‚Sporthof‘ zu er-
stellen.“ bzw. des Alternativbeschlusses zu diesem 
Punkt „Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurf-
splanung auf Basis des Vorentwurfs mit der Variante 
„Sportfeld für die Uni“ zu erstellen.“ von der Be-
schlussfassung ausgeklammert. Weitere Beratungen 
sollten hierzu am 27.03.2025 im Sport- und im Stadt-
entwicklungsausschuss, am 31.03.2025 im Finanz-
ausschuss und am 03.04.2025 im Rat erfolgen. Auch 
hier wurde die Entscheidung zu Punkt 2 geschoben. 
23  
23.1  
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung 
des Bundes  
Aus strom- und schifffahrtspolizeilicher Sicht 
bestehen gegen den Bebauungsplan-Entwurf 
Parkstadt Süd in Köln grundsätzlich keine Be-
denken. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Nicht erforderlich 
  
 
 
23.2  Es erfolgt der Hinweis, dass gemäß Artikel 
8.10, Nr. 3 der ES-TRIN (Europäischer Stan-
dard der technischen Vorschriften für Binnen-
schiffe) der zulässige Dauerschallpegel 75 
dB(A) in einem seitlichen Abstand von 25 m 
von fahrenden Schiffen sowie 65 dB(A) bei 
gleichem Abstand von liegenden Schiffen, wel-
che z.B. an einer Hafenmauer liegen, betragt.  
 
Bei den Vorgaben des ES-TRIN handelt es 
sich um Anforderungen an das Emissionsver-
halten von Schiffen, die bei der Zulassung von 
Schiffen überprüft werden. Hieraus folgt, dass 
im Rahmen einer schalltechnischen Betrach-
tung auf das Untersuchungsgebiet einwirkende 
ja Im Rahmen der Bauleitplanverfahren wird ein Lärm-
gutachten erstellt, welche den Schiffsverkehrslärm 
unter den dargestellten Vorgaben berücksichtigt. 
x x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 55 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Immissionen die vorbeifahrende und stilllie-
gende Schifffahrt mit den oben genannten 
Emissionswerten berücksichtigt werden müs-
sen. Zudem ist zu berücksichtigten, dass die 
mögliche zeitliche Belastung 24 Stunden be-
trägt. 
24  Westnetz GmbH, DRW-S-LG-TM 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
25  YNCORIS GmbH & Co. KG 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
  
 
26 
26.1 
Wasser- und Schifffahrtsamt Rhein vom 
11.03.2025 
Schallimmissionen 
Gemäß Artikel 8.10, Nr. 3 der ES-TRIN (Euro-
päischer Standard der technischen Vorschrif-
ten für Binnenschiffe) gelten für Schiffe fol-
gende zulässige Dauerschallpegel: 
- 75 dB(A) in einem seitlichen Abstand 
von 25 m bei fahrenden Schiffen 
- 65 dB(A) in einem seitlichen Abstand 
von 25 m bei stillliegenden Schiffen· 
Es wird gebeten, diese Emissionswerte bei der 
schalltechnischen Betrachtung der auf das Un-
tersuchungsgebiet einwirkenden Immissionen 
zu berücksichtigen. Dabei ist eine potenzielle 
Belastung über 24 Stunden hinweg zu beach-
ten. 
 
 
 
ja 
 
 
 
Die genannten zulässigen Dauerschallpegel über 
24 h werden an das Gutachterbüro weitergegeben 
und in der schalltechnischen Untersuchung berück-
sichtigt. 
 
 
 
x 
 
 
 
x 
26.2 Ufergestaltung 
Jegliche Veränderungen an den Uferbereichen 
müssen den wasserrechtlichen Vorgaben ent-
sprechen und die Ziele des WSA Rhein für 
eine naturnahe Ufergestaltung berücksichtigen. 
 
ja 
 
Die wasserrechtlichen Vorgaben und die Ziele des 
WSA werden bei möglichen Veränderungen im Ufer-
bereich berücksichtigt. 
 
 
x

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
26.3 Schiffsverkehr 
Der ungehinderte Betrieb der Schifffahrt muss 
jederzeit gewährleistet bleiben. Es wid darum 
gebeten sicherzustellen, dass durch die ge-
plante Maßnahme keine Beeinträchtigungen 
entstehen. 
 
ja 
 
Beeinträchtigungen des Schiffsverkehrs sind nicht zu 
besorgen. 
 
x 
 
x 
 
Stand 05.05.2025

Anlage_13_Neuer Beschlussvorschlag der Verwaltung 25.08.2025

5030 Zeichen

Anlage 13  
 
Stellungnahme der Verwaltung zur ergänzten Beschlussempfehlung 
zum Städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd – 
Vorgabenbeschluss Innerer Grüngürtel 1433/2025  
 
 
Ursprünglicher Beschlussvorschlag der Verwaltung 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Ergebnisse der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5, 6 und 7) zu 
berücksichtigen. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 2 (Rodenkirchen) 
ohne Einschränkung zustimmen. 
 
 
Ergänzungen erfolgten in folgenden Gremien 
 
Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt, 26.06.2025 
ÄA Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd, Änderungsantrag B90/Die Grünen 
AN/1006/2025, Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: 
„In den vorgesehenen Tunneln unter dem Bahndamm – als Verbindung der Parkstadt Süd in 
Höhe des bisherigen RheinEnergie-Parkplatzes am Bonner Wall sowie im Bereich des 
Volksgartens – ist eine getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr sowie eine 
angemessene Breite der Anlagen vorzusehen.“ 
 
„Auf dem Vorgebirgswall zwischen der Vorgebirgstraße und der Kindertagesstätte ist der 
Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Mit der Eigentümerin der Kita soll eine 
Vereinbarung zur Verlagerung des Eingangsbereichs angestrebt werden, damit der 
Radverkehr dort den Standards für Radinfrastruktur entsprechend, niveaugleich und 
konfliktfrei entlanggeführt werden kann.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die Vorlage Nr. 1433/2025 soll in der Ratssitzung am 04.09. mit der oben 
aufgeführten Änderung aus der BV1 zur Abstimmung gestellt werden. 
Die Verwaltung bittet darum, die Änderung als Prüfauftrag zu behandeln Die 
Ergebnisse des Prüfauftrags werden zu gegebener Zeit vorgestellt. 
 
Voreinschätzung der Verwaltung zu den Tunneln unter dem Bahndamm: 
Eine getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr ist für beide Bahndurchstiche 
vorgesehen. Ebenso ist vorgesehen die beiden Unterführungsbauwerke in ihrer 
Dimension und technischen Ausstattung so zu gestalteten, dass sie die 
verkehrlichen Bedarfe leistungsfähig und verkehrssicher abwickeln können 
sowie die Entstehung von Angsträumen möglichst vermieden wird. 
Die aktuellen Planstände stellen eine Vorentwurfsplanung der Freiraumplanung 
dar, unter Berücksichtigung erster Abstimmungen in diesem Rahmen. In der 
weiteren Bearbeitung der Freiraumplanung bzw. in de r Planung des

Ingenieurbauwerkes erfolgen weitere Abstimmungen, Detaillierungen der 
Planzeichnungen und eine entsprechende Fortschreibung der Planung. 
 
Voreinschätzung der Verwaltung zur Radverkehrsführung am Vorgebirgswall: 
Die Achse Vorgebirgswall teilt sich im Bestand in 3 Abschnitte und soll aus 
radverkehrsplanerischer Sicht weiter ertüchtigt werden: Im Abschnitt West, 
Eifelstraße bis Beginn Volksgarten, wurde bereits eine Fahrradstraße ein -
gerichtet. Der Abschnitt Mitte, also die Wegeverbindung innerha lb des 
Volksgartens, soll perspektivisch verbreitet werden. Für die Engstelle vor dem 
Waldorfkindergarten Köln-Volksgarten e.V. ist eine ba uordnungsrechtliche 
Lösung herbeizuführen. Den Abschnitt Ost bildet die Nebenfahrbahn zwischen 
Kindergarten und Vorge birgsstraße. Diese soll perspektivisch ebenfalls 
Fahrradstraße werden. Hierfür ist ein Entfall des PKW Parkens notwendig, der 
Knotenpunkt/Querung Vorgebirgsstraße ist planerisch zu lösen. 
Seitens des Amtes für Straßen und Radwegebau wurde eine 
Vorentwurfsplanung für den Bereich Vorgebirgswall erstellt. Im Planungsstand 
des Vorentwurfes sind weitere Anpassungen und Änderungen der Planungen 
möglich. Detailplanungen zur konkreten Gestaltung z.B. der Anbindung der 
beiden Kindergärten stehen noch aus. Es wird zugesichert, dass aufgrund der 
hohen Frequenz an Radfahrenden in Kooperation mit RMP SL im Rahmen der 
Planungen GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd an Lösungen gearbeitet wird, die 
Konflikte zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden vermeiden, die Belange 
des motorisierten Verkehrs integrieren und gleichzeitig eine zügige Führung des 
Radverkehrs ermöglichen. 
 
 
Ergänzter Beschlussvorschlag (Änderungen fett hervorgehoben)  
Der Rat der Stadt Köln 
 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Ergebnisse der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5, 6 und 7) zu 
berücksichtigen. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 2 (Rodenkirchen) 
ohne Einschränkung zustimmen. 
3. beauftragt die Verwaltung die im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt am 26.06.2025 unter AN/1006/2025 eingebrachten Ergänzungen zu 
prüfen und in Abhängigkeit zum Prüfergebnis in der weiteren Planung zu 
berücksichtigen.

Anlage 8_Niederschrift der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

13848 Zeichen

/ 2 
Die
 Oberbürgermeisterin Datum 10.03.2025 
Stadtplanungsamt Herr Sieber    
61, 61/1 Telefon 0221 221 32196 
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus Telefax 0221 22450 
50679 Köln 
NIEDERSCHRIFT
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
B
ebauungsplanung Parkstadt Süd  
- Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung -
V
eranstaltungsort: Aula des Irmgardis-Gymnasiums in Köln-Bayenthal 
T
ermin: 06.03.2025 
B
eginn: 18:30 Uhr 
E
nde: 21:00 Uhr 
B
esucher*innen: circa 100 Bürgerinnen und Bürger 
Teilnehmer*innen: Podium: 
H err Giesen, Bezirksbürgermeister Rodenkirchen 
Frau Herr, Leiterin Stadtplanungsamt 
Herr Sieber, Stadtplanungsamt 
Herr Prof. Heuchel, Architekt Urban Lust 
Herr Prof. Lenzen, Landschaftsarchitekt RMPSL 
M oderation:  
He rr Fellner, BCC Kommunikationsberatung 
N iederschrift: 
F rau Neumann, Stadtplanung Zimmermann  
Herr Scheven, Stadtplanung Zimmermann  
Herr Zimmermann, Stadtplanung Zimmermann 
Anlage 8

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
Bebauungsplanung Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung 
- 2 - 
 
 
/ 3 
Herr Gießen, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen, begrüßt um 18:35 Uhr die 
anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie Herrn Hupke, Bezirksbürgermeister des Stadtbezir-
kes Köln-Innenstadt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks Protokoller-
stellung aufgezeichnet wird (Bild- und Tonaufnahme) und das Vorgehen zur Abgabe der Stel-
lungnahmen während und nach der Veranstaltung wird erläutert.  
 
Herr Fellner begrüßt um 18:41 Uhr das Podium, das Stadtplanungsamt und die anwesenden 
Planungsbüros und erläutert den Ablauf der Veranstaltung. 
 
Frau Herr stellt ab 18:46 Uhr das Plangebiet und die bisherigen Beteiligungsverfahren vor und 
erläutert die Geltungsbereiche zu den Bauleitplanverfahren „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ 
und „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“.  
 
Herr Prof. Heuchel stellt ab 18:51 Uhr das städtebauliche Konzept für die Quartiersentwicklung 
vor und erläutert die Planungsziele für die Teilbereiche Parkstadt, Marktstadt und Bildungsland-
schaft. 
 
Herr Prof. Lenzen stellt ab 18:59 Uhr den Vorentwurf zum Inneren Grüngürtel vor, der vom Rat 
der Stadt Köln beschlossen wurde. 
 
Herr Sieber erläutert ab 19:13 Uhr das Bebauungsplanverfahren und die weiteren Beteiligungs-
möglichkeiten. 
 
Herr Fellner stellt ab 19:18 Uhr die vier Kojen vor und ruft zur Beteiligung auf: 
 
- Städtebau, Architektur, B-Plan Verfahren 
- Freiraum, Innerer Grüngürtel 
- Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit 
- Verkehr, Mobilität 
 
Hinzu kommt eine weitere Stellwand zum Thema Allgemeines, bei der Themen dargelegt wer-
den können, welche nicht zu den vorstehenden Kojen passen.  
 
Zwischen 19:20 Uhr und 20:10 Uhr hatten die Bürgerinnen und Bürger im zweiten Teil der 
Abendveranstaltung die Möglichkeit sich mit der Verwaltung sowie den Fachgutachterinnen 
und Fachgutachtern in den vier o. g. Themen-Kojen auszutauschen.  
 
Herr Sieber (Stadtplanungsamt) berichtet über die wesentlichen Inhalte der Diskussionen in der 
Koje Städtebau, Architektur, B-Plan Verfahren. Seitens der Bürgerinnen und Bürger wurden teil-
weise die Hochpunkte an der Bonner Straßen kritisiert, da diese zu hoch seien. Des Weiteren 
wurde der Wunsch geäußert, dass die Flächen der Schule sowie die geplanten Sporthallen der 
Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollten. Darüber hinaus wurde eine Nutzungsmischung im 
Plangebiet gewünscht. Wichtig sei es auch, dass der Anonymität entgegengewirkt bzw. eine 
Identifikation mit dem Ort geschaffen werden. Des Weiteren wurde eine mutige Fassadenge-
staltung angeregt.  
 
Herr Hölzer (Grünflächenamt) berichtet über die Koje Freiraum und Innerer Grüngürtel. Die 
Planung wurde von den Anwesenden begrüßt und würde auch einen Mehrwert für die besehen-
den Stadtteile bringen. Diskussionsthemen waren die Durchgängigkeit des Parks und damit ver-
bunden der Wunsch, die Variante Sporthof weiterzuverfolgen. Das ebenfalls in Rede stehende 
Großspielfeld würde die Durchgängigkeit reduzieren. Es wurde die Frage gestellt, ob auch noch 
ausreichend Grün für alle da wäre, da ein Großteil der Flächen bereits durch sportliche Nutzun-
gen belegt wären. Auch ein durchgängiges und getrenntes Geh- und Radwegenetz wurde ge-
fordert, insbesondere ein Radweg entlang des Bonner Walls. Weitere Themen waren die Anbin-
dung an den Rhein, die auch als Untertunnelung der Rheinuferstraße geprüft werden soll, das

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
Bebauungsplanung Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung 
- 3 - 
 
 
/ 4 
Sichtbarmachen von Bodendenkmälern, Biodiversität, Beleuchtungskonzept und der Wunsch, 
einen Park für alle zu entwickeln. 
 
Herr Sitzmann (Stadtplanungsamt) berichtet für die Koje Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit. The-
men waren hier die Energie- und Wärmeversorgung, die Retention bzw. der naturnahe Umgang 
mit dem Regenwasser, die Speicherung des Regens für die Sommermonate, der Wunsch nach 
intensiver Durchgrünung der Siedlungsbereiche und den sorgfältigen Umgang mit Lichtver-
schmutzung. 
 
Frau Klemps-Kohnen (BSV) stellt die in der Koje Verkehr und Mobilität diskutierten Themen 
vor. Diskutiert wurde im Wesentlichen über die Erforderlichkeit einer Stadtbahntrasse im Plan-
gebiet und deren Lage. Bevorzugt wird eine Trassenführung über den Bischofsweg (derzeitige 
Prüfvariante). Zweites Thema waren Parkplätze für den ruhenden Verkehr. Die Unterbringung 
in Parkhäusern wird kritisch gesehen. Die Anwohner der Südstadt erhoffen sich durch die Pla-
nung eine Entlastung des Parkdrucks. Es wurde nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung des 
neuen S-Bahn-Haltepunktes gefragt. 
 
In der anschließenden Diskussion wurden folgende Themen aufgeworfen bzw. Fragen gestellt: 
 
1. N.N. fragt nach Flächen für Fahrradparken. Diese sollten frühzeitig mit eingeplant werden, 
auch Flächen und Ladestationen für E-Fahrräder.  
 
2. N.N. hätte sich mehr Informationen für die einzelnen Quartiere gewünscht. Zu den Quartie-
ren Bildungsquartier und Marktstadt wurden keine Planungsziele vorgestellt. Die Auswirkun-
gen insbesondere der Bildungslandschaft auf die benachbarte Wohnbebauung und die Ver-
bindung dieser Nutzungen seien besonders zu betrachten. Der Stellungnehmer wünscht 
sich hier weitere Informationsveranstaltungen. 
 
Herr Sieber bedankt sich für den wichtigen Hinweis und verweist auf weitere Beteiligungs-
möglichkeiten im Rahmen der Thementalk Reihe. Die Inhalte und Daten der Reihe sind über 
die Website der Parkstadt Süd einsehbar. 
 
3. Herr Hupke verweist auf die hohen Kosten für Parkhäuser, welche jedoch auch eine Entlas-
tung für die Südstadt darstellen könnte. Er möchte wissen, welche Nutzung für die Markt-
halle geplant ist. 
 
Frau Zlonicky versichert, dass es keine Disko oder Konzerte dort geben wird. Es werden 
nur Nutzungen, die mit der Wohnnutzung verträglich sind, zugelassen werden. Denkbar sind 
insbesondere kleinflächige Einzelhandelsnutzungen und gastronomische Einrichtungen 
(bspw. eine Entwicklung wie der Naschmarkt in Wien).  
 
Herr Giesen bedankt sich um 20:26 Uhr für den sachlichen und konstruktiven Austausch und 
den respektvollen Umgang miteinander und erinnert an die Möglichkeit, bis zum 21.03.2025 
auch schriftlich Stellung zu nehmen. Er verweist abschließend noch auf die aktuelle Planung, im 
Bereich des Quartiers Bildungslandschaft das Interim für die Europaschule unterzubringen. Herr 
Giesen schließt die Veranstaltung gegen 20:30 Uhr. 
 
 
 
                                  
Herr Giesen      Frau Neumann 
(Bezirksbürgermeister)    (Schriftführerin)

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
Bebauungsplanung Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung 
- 4 - 
 
 
/ 5 
Anlage zur Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebauli-
chen Planungskonzept „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung"  
 
Darstellung der Punkte, die von den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Abendveranstal-
tung in den vier Kojen sowie an der Stellwand Allgemeines niedergeschrieben worden sind:  
 
Koje „Städtebau, Architektur, B-Plan Verfahren“ 
 
- Schöne Fassaden und ansprechende Materialien 
- Mutigere Fassadengestaltung (Holland, Skandinavien), weniger quadratisch praktisch gut 
- Raum für gemeinschaftliches Wohnen schaffen. Bitte bereits frühzeitig überlegen, wie die 
Blöcke kleinteilig vergeben werden können auch an Gruppen, die gemeinschaftliche 
Wohnprojekte bauen möchten, Parzellierung z.B. wie in Tübingen im „Anker-Anlieger-Ver-
fahren“ 
- Fragen zur Nutzung der Großmarkthalle 
- Fragen zu Nutzungen und Nutzungsmischung 
- Wie wird eine Nutzungsmischung (Neue Leipzig Charte / 20-Stadt) realisiert? Warum kein 
„Urbanes Quartier“ mit Vielfalt von Wohnen, Arbeiten, Bildung etc.? 
- Orte der Identifikation schaffen, Anonymität entgegenwirken, Hausgemeinschaften funk-
tionieren am besten mit max. 12 WE 
- Mietbare Gemeinschaftsräume für die Anwohner einplanen, z.B. für gemeinsames Ko-
chen, Feiern, Gymnastik, Gesundheitsangebote 
- Sind gemeinschaftliche Wohnformen geplant? 
- Sporthallen so planen, dass erreichbar für Fremdnutzer nach Schulschluss (Zuwegung, 
Parkmöglichkeiten, Erschließung) 
- 2 Sporthallen wären besser. Im Kölner Süden gibt es zu wenig Sporthallen. 
- Schwimmbecken in den Schulen! 
- Bebauung am Kreisel Bonner Straße zu hoch! 
 
Koje „Freiraum, Innerer Grüngürtel“ 
 
- Beleuchtung der Hauptwege, auch an der Nordseite der Parkanlagen 
- Sicherheit im öffentlichen Raum/ Park 
- Schutz der Radeberger Brache – baulich 
- Bei Gestaltung der Grüngürtelerweiterung Naturschutzverbände m iteinbeziehen, heimi-
sche, standorttypische Arten, Lebensräume für Tiere schaffen 
- Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung frühzeitig mitdenken 
- Fort 
- Sporthof umsetzen, kein Großsportfeld, um Durchgängigkeit zu gewährleisten 
- Kleine Plätze/ Orte für Feiern/ Grillen 
- Wann und wie gestaltet sich der Grüngürtel in der Anbindung vom Gleisdreieck (Höninger 
Weg) zur Luxemburger Straße? Auch im Hinblick auf den Neubau des Justizgebäudes? 
- Toiletten mit einplanen (Pionierpark, Eingang Bonner Straße, Bischofsweg) 
- Sitzgelegenheiten im neuen Bereich des Pionierparks! 
- Ein Park benötigt grillfreie Zonen! 
 
Koje „Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit“ 
 
- Beleuchtung im Park minimal halten, Schutz der Nacht 
- Bitte unbedingt die Empfehlungen zur Klimaresilienz beachten! D.h. die Bebauung öffnen! 
- Weitergehende Festlegungen zur Begrünung v.a. im Wohngebiet, z.B. heimische, stand-
orttypische Arten… 
- Raderberger Brache muss GLB bleiben, keine versiegelten Wege dort! 
- So wenig versiegelte Flächen wie möglich! 
- Regenwassersammeltonnen!

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
Bebauungsplanung Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel und Quartiersentwicklung 
- 5 - 
 
 
 
- Dachbegrünung! 
- Festlegungen zur Energieversorgung, z.B. PV auf Dächern verpflichtend! 
- Mit welchen Materialien werden die Gebäude gebaut? Nachhaltig, schön und effizient 
wäre gut! 
 
Koje „Verkehr, Mobilität“ 
 
- Radweg Südbrücke  
- Auch mit Rolli und Kinderwagen barrierefrei über die Südbrücke! 
- Durchgängiger Radweg entlang Bahndamm 
- Keine Radvorrangroute im Park, nur Wege mit kombinierter Nutzung (Radfahren erlaubt) 
- Querung Rhein-Ufer-Straße oberirdisch! Unterirdisch! 
- Ein Stellplatz pro Wohnung, damit auch E -Bikes, Lastenräder etc untergebracht werden 
können. 
- Quartiersgaragen großzügig dimensionieren, auch für Nutzung im Bestand, vor allem im 
nördlichen Bayenthal. 
- Mehr Einbahnstraßen in Raderberg und Bayenthal, um Schleichverkehre zu verhindern. 
Auch für zukünftige Bewohner Parkstadt Süd. 
- Wann kommt die S16? 
- Radschnellweg (Pendlerroute) nicht durch den Grüngürtel! 
- Intelligente Ampeln, die den Verkehrsfluss nach Bedarf steuern  
- Rampe auf die Südbrücke für Fahrräder, Kinderwägen etc mit Rampe auf der Deutzer/ 
Poller Seite 
- Tiefgaragen zweigeschossig planen 
- Parkhaus für die Südstadt miteinplanen 
 
Stellwand „Allgemeines“ 
 
- 2015 gab es eine Veranstaltung, die als „Marktplatz“ für Bürge rprojekte konzipiert war. 
Das war viel zu früh! Könnte man das nicht jetzt nochmal machen? Für ein buntes, viel-
fältiges Quartier sind auch Ideen aus der Bürgerschaft nötig und Möglichkeiten, dass sie 
umgesetzt werden können. 
- Präsentationspläne bitte hochladen 
- BV1 mit in Beratungsfolge nehmen 
- Fragen zu Vergaben, Veräußerungen 
- Zeitfenster? 
- Gibt es Konzepte für ein friedliches Miteinander der Parknutzung? Permanentes Grillen, 
Musikbeschallung, Hunde vs. Jogger:innen 
- Welche Größe ist für den See geplant und wird dieser nur ein Nutz- bzw. Verschönerungs-
see sein? 
- Vorhandene Bodendenkmäler herausstellen (z.B. wie in der Tiefgarage am Dom). Köln 
muss mehr aus seinen 2000 Jahren Geschichte machen! 
- Wird es auch Gastronomie-Angebote geben? 
- U-Bahn durch die Parkstadt er scheint unverhältnismäßig. Sinnvoller wäre auf dem Bi-
schofsweg 
- Und immer an die Barrierefreiheit denken!!! 
- Was ist mit Solardächern, wenn das Dach als Rückhaltebecken gebraucht wird? 
- Auch Gassen können / müssen begrünt werden 
- Kann Köln nur eckig bauen? „Köln kann nur Klötze“ 
- Wie wird die max. gemeinwohlorientierte gemischte Nutzung von Grund und Boden (im 
Eigentum der Kommune) sichergestellt? 
- Wie teuer wird der Wohnraum schätzungsweise werden? 
- Wann ist die Vollendung des Projektes geplant? 
- Ist Beteiligung eigentlich immer nur das Abfragen von Kärtchen? Partizipation kann so viel 
mehr sein (Collaboration, Soziokratie, Co-Edukation, Kinderräte etc.)!

Anlage 2_Geltungsbereich Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel

424 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
Maßstab  1 : 15 000 (im Original)N
Geltungsbereich des BebauungsplanesParkstadt Süd - Innerer Grüngürtelin Köln - Bayenhal/ - Raderberg/ - Zollstock/ - Neustadt-Süd
0300150600900 Meter
Stadtplanungsamt

Anlage 4 c) Lageplan Teilabschnitt Vorgebirgsstraße bis zur Bonner Straße

8999 Zeichen

IV
IV
VIII
IV
V
V
V
VIV
IV
V
IV
IV
V
IV
IV
V
V
VIII
V
V
VIII
V
IV
V
IV
V
IV
VIII
VIII
II
II
II
VIII
II
II
II
II
IV
II
II
II
II
II
II
II
IIII
II
II
VIII
V
V
V
V
IV
V
IV
IVV
VIII
VI
IV
V
V
I
V
V
V
VIII
XV
VI
II
XV
V
V
V
V
V
IV
IV
IV
IV
V
IV
VII
VII
II
III
X
VI
V
XV
IV
V
VIII
IV
V
IV
VIII
II
IV
V
II
VIII
II
III
V
IV
VIII
IV
II
IV
VIII
V
II
IV
VIII
XV
V
V
VI
I
I
V
V
1,0 %
,0 %
5,0 %
3,5 %
2,0 %
1,0 %
4,0 %
2,0 %
1,0 %
1,0 %
(45,55)
(48,40)
(47,05)
(48,90)
(48,85)
(48,75)
(48,70)
(48,55)
(45,70)
(52,35)
(54,00)
(49,50)
(48,50)
(44,80)
(49,50)(49,40)
(48,70)
(49,20)
(47,25)
(49,40)
(47,75)
(47,80)
(47,90)
(47,70)
(47,95)
(48,30)
(47,85)
(48,45)
(49,35)
(49,90)
(47,35)
(47,85)
(47,70)
48,40
46,30
47,30
55,00
48,50
49,50 49,50
53,50
49,90
53,00
53,00
52,00
48,60
49,50 52,00
53,00
54,00
49,10
49,90
49,90
53,50
54,00
54,50
49,10
50,00
50,00
50,00
49,00
49,10
48,80
54,00
48,40
51,00
49,60
48,80
48,40
49,40
49,00
48,90 49,15
49,50
49,00
48,60
48,50
50,00
48,40
48,40
47,00
47,50
48,50
49,00
48,70
47,50
49,80
44,00
48,5048,80
47,15
48,05
47,00
47,00
49,35
48,7049,30
48,40
48,60
48,60
47,70
47,70
47,60
48,50
47,5047,00
48,40
44,50
47,00
47,90
49,50
(51,10)
(OK Fort max.47,80)
(48,40)
(48,80)
(48,80)
(48,60)
(45,71)
(45,57)
Bonner Straße
Bonner Straße
Sechtemer Straße
Wormser Straße
Zugweg
Bonner Wall
Veledastraße
Kowallekstraße
Ohmstraße
Bischofsweg
Marktstraße
Bonner Wall
Bischofsweg
Großmarkthalle
Historisches Fort II
Stellwerk
Berufskolleg
RheinEnergie
Hundefreilauffläche
Vorgebirgstraße
A
Marktstraße
Vorgebirgspark
Raderberger Brache
Schallschutzwand, in Abstimmung
S-Bahnhof (Nord- und Südvariante)
- S16 - Bonner Wall in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Gleisanlagen (Nord- und Südvariante)
 - S16 -  in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Parkstadt Süd,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
Spielplatz "Urban",
beispielhafte Darstellung der Spielgeräte
Sitzstufen Beton
Hauptweg Nord und Weg um Spielplatz,
wassergebundene Wegedecke
Spielplatz "Landschaft",
beispielhafte Darstellung der
Spielgeräte und Topografie
Spielplatz "Wald",
beispielhafte Darstellung der
Spielgeräte und Topografie
Böschung,
Strauch- und Baumpflanzung
Vorhaltung Schotterrasen als Revisionsweg zur
Schallschutzwand
terrassierte Rasenböschung
mit Betonsitzstufen
Rasenböschung
Uferbepflanzung
Parksee (Starkregenretention Parkstadt Süd)
Sitzstufen Beton
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Schallschutzwand, in Abstimmung
Versickerungsflächen
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Hauptweg Süd und Parkwege,
wassergebundene Wegedecke
Baumreihe mit Baumrigole
Stadtkante mit Betonstufe
Spielplatz "Wasser",
beispielhafte Darstellung der Spielgeräte
Versickerungsfläche
(Entwässerung  Parkstadt Süd)
WC-Anlage
Platz am See,
Boulespiel
Sitzstufe Beton
Flächenvorhaltung Stadtbahn KVB,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
Gleisanlagen Stadtbahn KVB,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
Spielfläche "Urban"
mit Streetballplatz
5,00
5,00
2,50
Vorhaltung Schotterrasen als
Revisionsweg zur Schallschutzwand
3,00
3,00
4,00
4,00
5,00
2,50
5,00
3,00 4,00
5,00
5,00
4,00
5,00
3,00
4,00
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Spielplatz "Festung"
in Abstimmung, beispielhafte Darstellung
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Baumreihe mit Baumrigole
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Stadtkante mit Betonstufe
Historisches Fort II,
Bodendenkmal
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Sitzstufe Beton
Böschung,
Strauch- und Baumpflanzung
Hauptweg Nord,
wassergebundene Wegedecke
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Parkwege,
wassergebundene Wegedecke
Böschung,
Strauch- und Baumpflanzung
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Promenade, Planungsbereich Parkstadt
Süd, nachrichtliche Darstellung
Slackline
Straßenraum/ - querungen
(in Abstimmung)
Offene Mitte, mögliche
Starkregenretention
Straßenraum/ - querungen,
in Abstimmung
Offene Mitte, mögliche
Starkregenretention
Marktplatz,
Planungsbereich Parkstadt Süd,
 beispielhafte Darstellung
Promenade, Planungsbereich Parkstadt Süd,
nachrichtliche Darstellung
Bischofsweg,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
Schallschutzwand optional mit
Revisionsweg, in Abstimmung
Einfriedung Stellwerk DB
Hauptweg Nord,
beschichteter Asphalt
Zuwegung Stellwerk DB,
Schotterrasen
Unterführung DB, in Abstimmung
Parkweg,
beschichteter Asphalt
(50,60)
2,5 %
50,70
Spielflächen -
Kinderspielplätze
Spielflächen -
Urban Sports, Aktivflächen
für Kinder und Jugendliche
Wege / Platzflächen IGG -
Wassergebundene
Wegedecke
Wege IGG -
Asphaltbelag beschichtet
oder Farbasphalt
Baumrigolen - Unterirdischer
Retentionsraum (Wasserspeicher),
Rasenmulden und Staudenpflanzung
Versickerungsflächen
Böschungsbereiche -
Bodendecker und Sträucher
Versickerungsflächen -
Rasenmulden
und Staudenpflanzungen
LEGENDE
Grenzen / Bearbeitungsgrenzen / Planungsbereich
Planungsbereich Innerer Grüngürtel B-PLAN
(Stadtplanungsamt - Amt 61, Stand 08.03.2021, inkl. Anpassung Grenze
Sportpark 27.04.2021 und Anpassung Grenze Bereich Bischofsweg
gem. Vorgabe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 vom 21.10.2021)
Planung Deutsche Bahn AG
Gebäude / Topographie
Höhen, Bestand Stützwand  |  Sitzstufen -
Betonfertigteile
Vegetationsflächen IGG
Bemaßung Wegebreiten -
Hauptwege IGG: 4,0 - 5,0 m,
Nebenwege IGG: 2,5 - 3,5 m
Befestigte Flächen / Einbauten
VIII
Böschung, Bestand  |
Böschung, Planung
Höhenlinien (1m), Planung -
Landschaftliche
Erdmodellierungen
Baum, Planung - Neupflanzung
Baum, Bestand innerhalb IGG  |
Baum, Bestand außerhalb IGG
Gehölze / Baumpflanzungen IGG
Grünflächen | Böschungsflächen
Bestand - Erhalt der
vorhandenen Vegetation
Pflanzflächen -
Unterpflanzung Baumstandorte,
Bodendecker und Sträucher
Offene Mitte -
Rasen- und Wiesenflächen
Rand- / Böschungsbereiche -
Rasen- und Wiesenflächen
Geplante Gleisanlagen  - Stadtbahn KVB, gemäß Integrierter Planung 2018
(nachrichtliche Darstellung)
Parksee - Künstliches
Gewässer zur Naherholung
und Starkregenretention
Bepflanzte Uferbereiche
am Parksee -
Uferstauden und Gräser
Parkstreifen Fanbusse, Revisionswege -
Schotterrasen
Mögliche Starkregen-
retentionsflächen in der
Offenen Mitte
5,00
Einfriedung, H=2,0 m
Historisches Fort II
Bodendenkmal
Grundstücksgrenzen DB-Flächen
(Fremdgrundstücke Deutsche Bahn, mögliche Nutzung in Abstimmung)
Spielplatzgestaltung,
Spielgeräte | Sportfelder,
Sportgeräte
(beispielhafte Darstellung)
Geplanter S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante) /
Geplantes Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4
vom 31.03.2020,  Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Geplante Gleisanlagen - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4
vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Gebäude, Bestand  |
Gebäude, Planung (gemäß
Integrierter Planung 2018)
Schallschutzwand in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Höhen, Planung
Gefällerichtung
Planungsbereich West
(Bauabschnitt 3)
Planungsbereich Mitte Planungsbereich Ost
N
Freigabe Bauherr: 
Planinhalt
Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA :
Datum
Datum / Unterschrift
Index Bemerkung Datum Name
Plannummer  
Leistungsphase Maßstab
Index Format
Höhenbezug
bearbeitet
Planänderungsliste
x1189 841
Druckdatum 03.02.2023
T:\LPH 2\2.3_Planwerk_Vorentwurf\2.3.2_Pläne_Aktuell\CAD\Lagepläne\20-130_2_lp_09_a.dwg
Projekt
Bauherr
Baubereich
Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer
Übersichtsplan
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet,
soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort
abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der
Fachplaner verwendet werden.
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
20-130 Parkstadt-Süd - Innerer Grüngürtel, Köln
Lageplan Planungsbereich Mitte
Vorplanung
Planungsbereich Mitte 04.11.2022
1:1000
a
EN / MT / DW
NHN
Bonn, den 03.02.2023
- Abgabe Vorentwurf 04.11.2022 EN/DW
_a Anpassung Wege 03.02.2023 EN
20-130_2_lp_09
Vermesser 21.01.2021 Stadt Köln n.a., Gesamtaufmaß Planungsbereich
Vermesser Stadt Köln n.a., Höhendaten Laserscanbefliegung
Vermesser
Baumkataster
Stadtplanung (Masterplan)
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
n.a., Auszug Amtliche Basiskarte NRW
n.a., Auszug Kataster Straßenbäume
n.a., integrierte Planung Parkstadt Süd
16.07.2020
13.07.2020
07.07.2020
08.03.2021
gez. Dr. J. Bauer   gez. C. Hölzer 
Anlage 4c
Anlage 4c

Beschlussvorlage Vesion Rat

5605 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 1433/2025 
Freigabedatum 
 18.07.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln 
Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und -Zollstock 
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Bezirksvertretung Innenstadt 
zu den Ergebnissen   der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die 
Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes  
 
Beschlussorgan: 
Stadtentwicklungsausschuss    Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat entscheidet gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln 
(Rückholrecht des Rates). 
 
Der Rat 
 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Ergebnisse der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind 
dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5, 6 und 7) zu berücksichti-
gen. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 2 (Rodenkirchen) 
ohne Einschränkung zustimmen. 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 
Rat 04.09.2025

2 
Begründung: 
 
Am 07.11.2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) die Einleitung des Verfah-
rens zur Aufstellung des Bebauungsplans und die Durchführung der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung –Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln- Zoll-
stock, Raderberg, Bayenthal und Neustadt Süd beschlossen. (2399/2024) 
Ziel ist es, im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes Parkstadt Süd die Vollen-
dung des Inneren Grüngürtels zwischen dem Teilbereich Eifelwall, der sich aktuell 
ebenfalls in Planung befindet, und dem Rheinufer planungsrechtlich zu sichern.  
Der Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ definiert den Inneren 
Grüngürtel als Klimapark, der das Rückgrat der Parkstadt Süd bildet sowie als Binde-
glied zu den umliegenden Stadtteilen fungiert. Neben unterschiedlichen Sport - und 
Spielangeboten übernimmt der Innere Grüngürtel auch diverse Funktionen für die an-
grenzende Quartiersentwicklung, was das Projekt Parkstadt Süd zu einem ganzheit-
lich zu betrachtenden Stadtentwicklungsprojekt macht. 
Mit dem Weiterplanungsbeschluss (2446/2024) hat der Rat am 13.02,2025 den Vor-
entwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ als Grundlage für die Erstel-
lung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3 beschlossen. (Anlagen 4 a-d). Die Ent-
scheidung über die Variante „Sporthof“ oder „Sportfeld für die Uni“ im Planungsbe-
reich West erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 06.03.2025 und wurde in einer Nie-
derschrift (Anlage 8) dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zu-
dem die Möglichkeit, die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln 
(www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu 
übermitteln. 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit 
eingegangen. In den Anlagen 6 und 7 erfolgt die Darstellung und Bewertung der 
Abendveranstaltung und der eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen.  
Von der beteiligten Öffentlichkeit wurden insbesondere Anmerkungen zur Führung 
des Rad- und Fußverkehrs sowie zur Sichtbarmachung von Bodendenkmälern ins 
Verfahren eingebracht. Darüber hinaus erfolgten Anmerkungen zur Beleuchtung, zum 
Umgang mit Privatgrundstücken im Plangebiet sowie zur Schutzwürdigkeit der Rader-
berger Brache.  
 
Gutachten zu folgenden Belangen werden/ wurden erstellt.  
• Boden/ Baugrund / Geotechnische Untersuchung inkl. Altlasten 
• Bodendenkmalpflege / Archäologie 
• Kampfmittel 
• Denkmalschutz 
 
• Stadtklima (Klima- & Nachhaltigkeitscheck) 
• Energiekonzept 
• Regenwassermanagementkonzept 
• Grünordnungsplan 
• Artenschutz 
• Luftschadstoffe 
 
• Schalltechnische Untersuchung – Verkehr 
• Schalltechnische Untersuchung Auswirkungen der Planung  
• Lichtemission

3 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Aktuell stellen sich die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs als weitestgehend 
versiegelte und semiversiegelte Flächen mit nur wenigen klimawirksamen Grünstruk-
turen dar, die zu starker sommerlicher Überwärmung neigen. Grundsätzlich ist davon 
auszugehen, dass sich die Entwicklung des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“ durch 
die Erweiterung der innerstädtischen Grünvernetzung positiv auf das lokale Klima aus-
wirken und der Anteil an klimaaktiven Flächen deutlich erhöht wird. Zudem stellt die 
Entwicklung des Inneren Grüngürtels als verbindende städtische Grünstruktur einen 
entscheidenden Baustein für die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs dar. Dadurch 
können die durch motorisierten Individualverkehr erzeugten Treibhausgas-Emissionen 
reduziert werden. 
 
Hinweis: 
Parallel wird die Vorlage 1326/2025 Städtebauliches Planungskonzept – Quartiersent-
wicklung, Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan- Entwurfes in die politische Beratung eingebracht. Die Anlagen 3 so-
wie 5– 8 sind identisch. 
Eine entsprechende Vorlage für den Teilbebauungsplan Jean-Löring-Sportpark erfolgt 
nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1544 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben?  
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die 
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die 
Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen 
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben. 
Dies ist bereits erfolgt im Zeitraum vom 06.03.2025 bis 21.03.2025. 
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den nach 
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen 
mindestens für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (5)

12.06.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 15.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (179)

  • Marktstraße 6c
  • Vorgebirgstraße
  • Eifelstraße
  • Berlin-Kölnische Allee
  • Heinrich-Brüning-Straße
  • Thomas-Mann-Straße
  • Annostraße
  • Jakobstraße
  • Maria-Hilf-Straße
  • Mainzer Straße
  • Siegfriedstraße
  • Bonner Straße 126
  • Schönhauser Straße 3b
  • Koblenzer Straße 1
  • Alteburger Straße 180
  • Goltsteinstraße 7
  • Tacitusstraße
  • Sechtemer Straße 5
  • Werkstattstraße 102
  • Weißhausstraße
  • Erna-Scheffler-Straße 5
  • Pohligstraße
  • Brückenstraße 5
  • Luxemburger Straße
  • Universitätsstraße
  • Severinstraße
  • Raderberger Straße
  • Alte Brühler Straße
  • Lindenallee
  • Hauptweg
  • Harry-Blum-Platz
  • Blaue-Funken-Weg
  • Weyerstraßerweg
  • Vorgebirgsplatz
  • Gottesweg
  • Bischofsweg 54
  • Vorgebirgsglacisweg
  • Gustav-Heinemann-Ufer 54
  • Höninger Weg
  • Severinsbrücke
  • Breslauer Platz
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Am Vorgebirgstor
  • Anna-Maria-von-Schürmann-Weg
  • Rudolf-Amelunxen-Straße
  • Bernhard-Feilchenfeld-Straße
  • Ferdinand-Schmitz-Straße
  • Sibille-Hartmann-Straße
  • Arnold-Overzier-Straße
  • Katharina-Schauberg-Promenade
  • Maria-Clementine-Martin-Platz
  • Elisabeth-Treskow-Platz
  • Bernkasteler Straße
  • Mergentheimer Straße
  • Mannsfelder Straße
  • Anna-Schneider-Steig
  • Auf der Rheinauwerft
  • Severinsmühlengasse
  • Gabelsbergerstraße
  • Teutoburger Straße
  • Vor den Siebenburgen
  • Martin-Luther-Platz
  • An der Pauluskirche
  • Kreuznacher Straße
  • Fritz-Reuter-Straße
  • Bornheimer Straße
  • Bodendorfer Straße
  • Kierberger Straße
  • Dreikönigenstraße
  • Severinskirchplatz
  • Lothringer Straße
  • Volksgartenstraße
  • Maternuskirchplatz
  • Darmstädter Straße
  • Overstolzenstraße
  • Briedeler Straße
  • Zeltinger Straße
  • Nauheimer Straße
  • Klopstockstraße
  • Samariterstraße
  • Mathiaskirchplatz
  • Ingo-Kümmel-Platz
  • Karl-Korn-Straße
  • Corneliusstraße
  • Merowingerstraße
  • Kurfürstenstraße
  • Burgunderstraße
  • Graacher Straße
  • Bauerbankstraße
  • Theophanostraße
  • Bernhardstraße
  • Breniger Straße
  • Severinskloster
  • Isabellenstraße
  • An der Bottmühle
  • Pfälzer Straße
  • Hardefuststraße
  • Maternusstraße
  • Oberländer Werft
  • Wormser Straße
  • Kowallekstraße
  • Willigisstraße
  • Schillerstraße
  • Brühler Straße
  • Oktavianstraße
  • Zwirnerstraße
  • Hirschgäßchen
  • Kartäusergasse
  • Quentelstraße
  • Achtergäßchen
  • Eburonenstraße
  • Alteburger Wall
  • Oberländer Wall
  • Claudiusstraße
  • Jean-Jülich-Weg
  • Vorgebirgswall
  • Vondelstraße
  • Gothaer Allee
  • Brunnenstraße
  • Kröver Straße
  • Hebbelstraße
  • Bonifazstraße
  • Silvanstraße
  • Achterstraße
  • Stollwerckhof
  • Metzer Straße
  • Agrippinaufer 0
  • Kartäuserwall
  • Karolingerring
  • Stolzestraße
  • Loreleystraße
  • Kaesenstraße
  • Zülpicher Wall
  • Veledastraße
  • Herthastraße
  • Rosenzweigweg
  • Bayenstraße
  • Elsaßstraße
  • Am Bayenturm
  • Kartäuserhof
  • Rolandstraße
  • Brunostraße
  • Trajanstraße
  • Bonner Wall 19
  • Bremsstraße
  • Am Hafenamt
  • Severinswall
  • Saarstraße
  • Ulrichgasse
  • Titusstraße
  • Burger Platz
  • Am Rheinufer
  • Ringstraße
  • Ohmstraße
  • Am Husholz
  • Bayenwerft
  • Buschgasse
  • Ubierring
  • Kyllstraße
  • Sachsenring
  • Eifelwall
  • Straße 11
  • Straße 12
  • Hansaring
  • Straße 20
  • Straße 14
  • Waidmarkt
  • Straße 18
  • Zugweg 29
  • Zugasse
  • Straße B 51
  • Südbrücke
  • Straße 1 9
  • Markt
  • Straße 5
  • Im Park
  • Heumarkt
  • Straße 6
  • Straße 9

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1433/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.07.2025
Erstellt
08.05.2025 11:40