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1433/2025

Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und -Zollstock

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.07.2025

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Anlage 9_Erläuterungstext

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Anlage 12_Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 30.06.2025

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Anlage 6_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Öffentlichkeit §3.1 BauGB schriftlich

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Anlage 4 b) Lageplan Teilabschnitt Bonner Straße bis zum Rhein

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Beschlussvorlage Vesion Rat

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Anlage 0 a) Dringlichkeitsbegründung Ausschuss zu 1433-2025

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Anlage 3_Gesamtplanungsgebiet mit Abgrenzung Teilbebauungspläne

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Anlage 5_ Stellungnahm. frühzeit. Bet. Behörd. TöB §4.1 BauGB

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Anlage 4 c) Lageplan Teilabschnitt Vorgebirgsstraße bis zur Bonner Straße

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Ansehen

Anlage 0 b) Dringlichkeitsbegründung Rat zu 1433-2025

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Ansehen

Anlage 2_Geltungsbereich Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel

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Ansehen

Anlage_13_Neuer Beschlussvorschlag der Verwaltung 25.08.2025

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Ansehen

Anlage 7_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Öffentlichkeit §3.1 BauGB Abendveranstaltung

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Ansehen

Anlage 4 d) Lageplan Teilabschnitt Gleisdreieck bis Vorgebirgstraße

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Ansehen

Anlage 10_Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 1 26.06.2025

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Ansehen

Anlage 8_Niederschrift der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 4 a) Gesamtplan Vorentwurf Innerer Grüngürtel

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Ansehen

Anlage 11_Stellungnahme der Verwaltung zu AN_1006_2025

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss_Version StEA

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Ansehen

Anlage 12_Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 30.06.2025

3973 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 30.06.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 30.06.2025  
öffentlich 
9.2.4 Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in 
Köln Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und -
Zollstock  
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Bezirksvertre-
tung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebau-
ungsplan-Entwurfes 
1433/2025 
Anmerkung zu Protokoll der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 
„Die Fraktion der Grünen begrüßt die Planung zum Städtebaulichen Planungskonzept 
Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel ausdrücklich. Es wird jedoch darum gebeten, 
den folgenden Aspekt zu beachten: 
  
Es wird gebeten, eingehend die Möglichkeiten einer Radvorrangroute auf der 
Südseite des Bahndammes und parallel zu diesem zu prüfen.  
Die Radvorrangroute soll dabei ab dem geplanten westlichen Bahndammdurch-
stich (zukünftiger Sporthof) und (etwa) der Südbrücke in Hochlage geführt wer-
den. 
  
Durch eine Führung in Hochlage können die Ausfallstraßen (Vorgebirgsstraße und 
Bonner Straße) planfrei gequert werden und es entsteht eine bessere Trennung zum 
Aufenthaltsbereich (insbesondere Freizeitverkehr und Spielplatzflächen) des entste-
henden Grüngürtels, was eine Minimierung des Konfliktpotenzials bewirkt.“ 
 
Anmerkung zu Protokoll der CDU-Fraktion: 
„Am 6. März 2025 fand im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eine 
Präsenzveranstaltung statt. Hier wurden die in der Anlage 7 und 8 der Vorlage 
genannten Anregungen/Vorschläge/Kritikpunkte von der Bürgerschaft angesprochen.  
Die CDU-Fraktion versteht die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als Mittel um zum 
einen der Bürgerschaft, wie der Name schon sagt, frühzeitig Pläne der Verwaltung 
darzulegen und Tran sparenz herzustellen, und zweitens der Bürgerschaft die

Möglichkeit zu geben in einem frühen Stadium sich bei der Gestaltung des Projekts 
einzubringen und eigene Anregungen zu geben.  
Gerade eine Präsenzveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung ist mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden. Der 
Nutzen einer solchen Veranstaltung ist nur gewährleistet, wenn die eingebrachten 
Anregungen ernsthaft geprüft werden, auch wenn dadurch bisherige Planungen im 
Detail nochmal hinterfragt werden müssen.  
Die CDU-Fraktion findet es befremdlich, wenn wie in Anlage 7, Seite 9, Ziffer 4.5 der 
Vorlage eine Anregung zum einen sinnentstellend verkürzt dargestellt wird und dann 
lapidar mit dem sinngemäßen Kommentar „Die Planung sieht was anderes v or.“ 
abgeschmettert wird. Diese Eingabe wurde auf der Präsenzveranstaltung an der 
betreffenden Koje umfangreich begründet.  
Auf die Protokollerklärung der CDU -Fraktion in der Sitzung der BV Rodenkirchen vom 
2. Dezember 2025 zu Vorlage 2446/2024 (TOP 9.2.1) wird hingewiesen.  
Die CDU-Fraktion erwartet von der Verwaltung diese Anregung, wie alle anderen auch, 
zu prüfen und eine eventuelle Ablehnung inhaltlich zu begründen.“ 
  
 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol-
genden Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung 
(Anlagen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 2 (Rodenkir-
chen) ohne Einschränkung zustimmen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Dr. Zischler, Herr Kau)

Anlage 6_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Öffentlichkeit §3.1 BauGB schriftlich

72658 Zeichen

BP-Abwägung B31 
/ 2 
 
Anlage 6 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan– Arbeitstitel: Bauleitplanung Parkstadt Süd „Innerer Grüngürtel“ und „Quartier-
sentwicklung“ in Köln-Bayenthal, -Raderberg, -Zollstock und -Neustadt-Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 
06.03.2025 und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zudem die Möglichkeit, die Planun-
terlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1 NN vom 09.03.2025:

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
1.1 Sichtbarmachung des Forts II Großfürst Nikolaus von 
Russland und der preußischen Wallanlagen.  
Dies sollte mit mehr als nur Hinweisschilder geschehen. 
Verschiedene Anregungen sind u.a. auf den Spazier-
gängen gesagt worden. Für die konkrete Planung soll 
Fortis Colonia e.V. mit seinen Fachleuten einbezogen 
werden. 
Kenntnisnahme Der archäologische Bestand ist im weite-
ren Verfahren in Abstimmung mit dem Rö-
misch-Germanische Museum / Archäologi-
sche Bodendenkmalpflege der Stadt Köln 
zu dokumentieren und zu sichern. Im Vor-
feld von Baumaßnahmen werden umfang-
reiche archäologische Untersuchungen 
durchgeführt. Im Rahmen der weiteren Ge-
nehmigungs- bzw. Ausführungsplanungen 
wird geprüft, ob und wie das Fort si chtbar 
gemacht werden kann. Fortis Colonia e.V. 
hat im Rahmen weiterer Fachgespräche 
und auch im Rahmen der Veröffentlichung 
des Bebauungsplanes erneut die Möglich-
keit, sich einzubringen und Stellung zu 
nehmen.  
x x 
1.2 Öffnung der Flächen mit dem Sporthof 
Die Planungsvariante „Sporthof“ wird eindeutig bevor-
zugt. Damit wird dem zunehmenden Bedürfnis nach 
freier sportlicher Betätigung Rechnung getragen. Zudem 
sind die Räume in diesem Bereich des Grüngürtels wei-
terhin für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Einengung 
durch bestehende Sportanlagen, Tierheim und Eisen-
bahnwall machen die Planung für einen öffentlichen 
Grünraum schon schwierig genug. Beispiel für eine 
überdachte, öffentliche Sportflächen findet sich z.B. in 
Brüssel. Für den Vereinssport (hier besonders Fortuna 
Köln mit seinen vielen Jugendmannschaften) und/oder 
den Unisport sollten andere Flächen gesucht werden. 
Kenntnisnahme Die Variante Sporthof soll aus Sicht der 
Verwaltung bevorzugt umgesetzt werden. 
Weitere politische Beratungen sollen 
hierzu im Sport- und im Stadtentwick-
lungsausschuss, im Finanzausschuss und 
im Rat erfolgen. Die Anregung einer über-
dachten, öffentlichen Sportfläche wird in 
der weiteren Planung geprüft. 
x  
1.3 Radeberger Brache 
Nicht für den neuen Grünzug, sondern für die Verlegung 
einer Straße (Bischofsweg) soll in das Naturgebiet „Ra-
deberger Brache“ eingegriffen werden. Dieser Eingriff 
wird deutlich abgelehnt. Der Name „Brache“ sagt schon, 
nein Die Verlegung des Bischofswegs ist Be-
standteil des städtebaulichen Konzeptes 
und Voraussetzung für die Umsetzung ei-
nes angemessenen breiten Inneren Grün-
gürtels sowie für die Quartiersentwicklung. 
x x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
dass sich über Jahrzehnte die Natur selbst einen Raum 
mit Flora und Fauna geschaffen hat. Dieser ist erhal-
tenswert. Es bedarf eine Umplanung der Straße, damit 
ausreichend Fläche für den Rad- und Fußverkehr ge-
schaffen werden kann. 
Die Raderberger Brache wird dennoch 
größtenteils erhalten.  
1.4 Rad- und Fußverkehrsbrücke über die Vorgebirgsstraße 
Schon frühzeitig gab es die Anregung und im August 
2023 den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkir-
chen, die heute nicht genutzte Eisenbahnbrücke über 
die Vorgebirgsstraße für den Rad- und Fußverkehr zu 
nutzen. So könnte eine autoverkehrsfreie Ost-West-
Wegeverbindung entstehen. Es braucht weniger Fläche 
für die Rad- und Fußwege am Bischofsweg, da es eine 
zweite, attraktive Wegeverbindung gibt. Damit kann der 
Eingriff in die „Radeberger Brache“ verhindert werden. 
Die Kreuzung Vorgebirgsstraße / Bischofsweg wird ent-
lastet. Die heutige Brücke mit stillgelegten Gleisen ist 
kein Potentialraum für die S-Bahn-Planung der Linie 
S16 zum Bonner Wall. Diese ist auf der Nordseite des 
Bahndamms vorgesehen. 
Kenntnisnahme Die Eisenbahnbrücke über die Vorge-
birgsstraße sowie die unmittelbar östlich 
angrenzenden Grundstücke auf dem 
Bahndamm befinden sich im Eigentum 
der Deutschen Bahn und sind noch ge-
widmete Bahnflächen. Inwieweit die DB 
auf die Brücke verzichten kann und zur 
Umnutzung bereit ist, soll in den weiteren 
Abstimmungen mit der DB thematisiert 
werden. 
x  
1.5 Führung des Radverkehrs im Grüngürtel 
Für den Radverkehr müssen mehrere gute Führungen 
angeboten werden. Fahrtrouten und Zielsetzungen des 
Radverkehrs sind vielfältig. Zudem ist die Konzentration 
auf eine Achse nicht mehr zeitgemäß und führt auch zu 
Konflikten mit dem Fußverkehr. 
ja Baulich angelegte Radwege sind entlang 
der Bonner Straße (südlich der Koblenzer 
Straße), der Schönhauser Straße (teil-
weise), Bischofsweg sowie Am Vorge-
birgstor vorhanden. Schutzstreifen für 
Radfahrer liegen in der Bonner Straße 
(nördlich der Koblenzer Straße) sowie im 
Höninger Weg vor. 
Nördlich des Plangebietes verläuft in Ost-
West-Richtung ein Abschnitt des beschil-
derten Radverkehrsnetzes NRW (über Ei-
felwall, Vorgebirgswall, Bonner Wall, Alte-
burger Wall, Oberländer Wall und Rhein-
ufer). Abseits der Hauptstraßen wird der 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Radverkehr im Mischverkehr über Wohn-
straßen (Tempo 30-Zonen) geführt. Wei-
terhin ist in Nord-Süd-Richtung eine Rad-
schnellverbindung in Richtung Wesseling 
geplant. 
Auch die neu geplanten Wege innerhalb 
des Inneren Grüngürtels sollen als kombi-
nierte Fuß- und Radwege angelegt wer-
den und mit dem Fahrrad befahrbar sein. 
1.6 Bonner Wall 
Die Planung einer Radverkehrsführung auf dem Bonner 
Wall ist notwendig. Sie hat dann eine gradlinige Fortset-
zung im Vorgebirgspark zum Eifelwall nach Westen. 
Nach Osten führt sie über den Alteburger Wall in den 
Friedenspark zum Rhein. Der Bonner Wall kann auf-
grund seiner Struktur NIE den Standard für eine gute 
Radinfrastruktur erreichen (Gewerbegebiet, Autopark-
plätze). 
Kenntnisnahme Die Planung der Radpendlerroute ist noch 
nicht abgeschlossen. Zurzeit wird noch 
geprüft, welche Variante der Trassenfüh-
rung (nördlich oder südlich des Bahn-
dammes) zum Einsatz kommen soll.  
x  
1.7 Daher braucht es für den Radverkehr eine attraktive 
Verbindung im Grüngürtel Parkstadt Süd 
Schon immer war die Anbindung der Parkstadt Süd in 
Ost-West-Richtung mit einem attraktiven Rad- und Fuß-
weg vorgesehen und für den Mix an Mobilität sehr wich-
tig. Die Parkstadt Süd wird nach Westen an den Sport-
hof angeschlossen. In östlicher Richtung liegen der 
Schulcampus, der mit dieser Radverbindung bestens 
angeschlossen wird. Wir haben heute schon auf dem in-
neren Grüngürtelring 6.000 – 7.000 Radfahrende. Es 
entstehen Verbindungen nach Zollstock u.a. zur Vorge-
birgsstraße mit neuer Radinfrastruktur und in den Vor-
gebirgspark (Schule, Schwimmbad) Wichtige Wechsel-
punkte dieser Radverbindung sind die Vorgebirgsstraße 
und die Alteburger Straße. Sie brauchen ein besonde-
res Augenmerk der Gestaltung. Die gute Radverbindung 
Kenntnisnahme Die angeregte Radwegeführung entlang 
des Bahndamms wird im weiteren Verfah-
ren geprüft. Ein separater Radweg hat im 
Gegensatz zum kombinierten Fuß-/Rad-
weg den Vorteil, dass Konflikte zwischen 
den beiden Verkehrsteilnehmern minimiert 
werden. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
soll hinter den geplanten Spielplätzen entlang des 
Bahndamms verlaufen, zum Teil auf halber Höhe des 
Bahndamms. Damit werden die befürchteten Konflikte 
vermieden. Der vorgesehenen Betriebsweg vor der ge-
planten Lärmschutzwand bietet sich hierfür an. Diese 
Radinfrastruktur kann auch mit Breiten von 3-4m leis-
tungsfähig sein. Im Landschaftspark Belvedere gibt es 
gute Beispiele für die Wegebeschaffenheit und die Tren-
nung von Rad- und Fußwegen in einer Grünanlage. 
1.6 Neue Rheinbrücke Höhe Schönhauser Straße 
Die Anbindung der Parkstadt Süd und des Linksrheini-
schen über den Rhein ist erforderlich. Dies kann mit ei-
ner neuen Brücke für den Rad- und Fußverkehr südlich 
der Südbrücke geschehen. Es braucht keine unterirdi-
sche, nicht hochwassersichere Unterquerung des Gus-
tav-Heinemann-Ufers. Die Rampen zur Brücke können 
in den Grüngürtel gut integriert werden in der Nähe des 
Bahndamms. Diese Fortführung spricht auch für eine 
gute Radverbindung südlich des Bahndamms. 
Die Südbrücke ist weder für den Radverkehr noch Fuß-
verkehr geeignet, noch ist sie barrierefrei. Für eine Ver-
besserung wäre DBInfraGo zuständig, doch die hat an-
dere Aufgaben, als sich um die Südbrücke zu kümmern. 
Da es Überlegungen gibt im südlichen Bereich die 
Rheinquerung zu verbessern, bietet sich die Parkstadt-
Süd-Poll-Achse an. So wird der rechtsrheinische Grün-
gürtel mit dem linksrheinischen Grüngürtel verbunden. 
nein Die Anbindung des Rad- und Fußverkehrs 
über den Rhein an die rechtsrheinischen 
Stadtteile ist nicht Gegenstand der vorlie-
genden Bebauungsplanung. 
 
Es wird im Weiteren außerhalb der Bau-
leitplanung geprüft, ob die Anregung im 
Rahmen anderer städtischer Planungen 
aufgenommen wird. 
x  
1.7 Die Parkstadt Süd wird durch die Parkstadt-Süd-Stra-
ßenbahn angebunden. Diese beginnt an der Universität 
zu Köln (Albertus-Magnus-Platz) – verknüpft die S-
Bahn-Station Weißhausstraße der S15 und S17, führt 
über die Straße Am Vorgebirgstor und Vorgebirgsstraße 
zum Bischofsweg und weiter über die Schönhauser 
Straße zum Rhein. Dort kann mit der neuen Rad- und 
Kenntnisnahme Derzeit werden verschiedene Varianten 
der Anbindung der Parkstadt Süd an die 
Stadtbahn geprüft. 
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Fußbrücke auch die Straßenbahn über den Rhein ge-
führt werden und in Poll auf den Gleisen der ehemaligen 
Hafenbahn Deutz geführt werden: ins Neubauquartier 
Deutzer Hafen, wie über Poll nach Kalk. 
1.8 Die beiden noch erhaltenen denkmalgeschützten Eisen-
bahnbrücken am Eifelwall werden in die Gestaltung des 
City-Walks integriert. 
nein Eine Integration der beiden Eisenbahnbrü-
cken am Eifelwall in die Gestaltung des 
„City-Walks“ ist nicht Aufgabe dieses Be-
bauungsplanverfahrens.  
x  
1.9 Städtebaulich zu überdenken ist die geplante Torsitua-
tion mit den zwei Hochhäusern an der Bonner Straße 
südlich der Koblenzer Straße. An dieser Stelle hat in der 
2000jährigen Geschichte Kölns noch nie ein Tor gestan-
den. So wirkt die Torsituation aufgesetzt. Zwei Hoch-
häuser und eine Straßenschlucht erzeugen Mikrowinde, 
die für keine Aufenthaltsqualität stehen. Dies kann am 
Mediapark sehr gut beobachtet werden in den „Schluch-
ten“ zwischen den Häusern. 
nein Das städtebauliche Konzept ist Ergebnis 
eines mehrjährigen Prozesses und poli-
tisch beschlossene Grundlage für die wei-
tere Bebauungsplanung. Die geplanten 
Hochhäuser sollen demnach umgesetzt 
werden.  
 x 
2 NN vom 14.03.2025:     
2.1 Das Grundstück der Stellung Nehmenden befindet sich 
im Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplans IGG. Das Objekt weist weder Substanz- noch 
Funktionsmängel auf. Es ist saniert und vollständig ver-
mietet. Der aktuelle Verkehrswert liegt im zweistelligen 
Millionenbereich. Bei dem Gebäude handelt es sich um 
einen Hauptstandort der Technischen Hochschule Köln.  
Das Planungskonzept für die beabsichtigte Aufstellung 
des Bebauungsplans Parkstadt Süd – Innerer Grüngür-
tel in Köln-Bayenthal, Raderberg, Zollstock, Neustadt-
Süd sieht für das Grundstück die Festsetzung als öffent-
liche Grünfläche vor. Das Grundstück liegt zurzeit im 
unbeplanten Innenbereich. Im unmittelbaren Umkreis 
befinden sich verschiedene Gewerbe (u.a. die Abfall-
Kenntnisnahme entfällt x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
wirtschaftsbetriebe, eine Kfz-Prüfstelle), die Bundes-
straße B 51 sowie Bahntrassen der Deutschen Bahn 
und der Straßenbahnlinie 17. Das Gebäude wird mithin 
zurzeit sowohl gewerblich als auch zu öffentlichen Zwe-
cken genutzt. 
2.2 In Folge der Planung soll eine vollkommen intakte Ge-
werbefläche/-bebauung mit einer Grünfläche überplant 
und damit die Fläche entwertet werden. Aus dem Erläu-
terungskonzept zum städtebaulichen Konzept des Be-
bauungsplans geht bisher nicht hervor, wie die Belange 
der Eigentümerin und der betroffenen Mieter bei der Ab-
wägung berücksichtigt werden sollen. Insbesondere 
müssen auch die Belange der Wirtschaft nach § 1 Abs. 
6 Nr. 8 BauGB in der Abwägung berücksichtigt werden. 
In Anbetracht mit der Überplanung verbundenen Boden-
wertabschreibung würde das Grundstück erheblich an 
Wert verlieren und damit wird auch das Eigentum aus-
gehöhlt. Es ist nicht erkennbar, wie dies bei der Planung 
berücksichtigt wird oder hinreichend berücksichtigt wer-
den kann. Dem Ziel, den Anschluss des Inneren Grün-
gürtels bis zum Rhein zu ermöglichen, kann keine abso-
lute Vorrangstellung eingeräumt werden. 
nein Die Fortführung des Inneren Grüngürtels 
dient der städtebaulichen Entwicklung und 
der Schaffung zusammenhängender Frei-
räume und ist das Ergebnis eines jahre-
langen Stadtentwicklungsprozesses. Die 
Anbindung des inneren Grüngürtels an 
den Rhein ist ein wesentliches Ziel der ge-
samtstädtischen Entwicklung und trägt zur 
Aufwertung des Stadtbildes, zur Verbes-
serung der Naherholung sowie zur Ver-
besserung des Stadtklimas bei. Zudem ist 
die Bereitstellung von Grünflächen ein 
wichtiger Beitrag zur Steigerung der Auf-
enthaltsqualität und Erholung für die Be-
völkerung. Um dieses Ziel zu verfolgen, 
wurde insbesondere das Ende der Nut-
zung des Großmarktes beschlossen. Da-
neben sind weitere Grundstücke, wie die-
ses von der Einwenderin, für die Umset-
zung der gesamtstädtischen Entwick-
lungsziele erforderlich. Die Fortführung 
des Inneren Grüngürtels bis an den Rhein 
liegt demnach im überwiegenden öffentli-
chen und gesamtstädtischen Interesse. 
Das öffentliche Interesse wird dabei höher 
gewichtet als die Belange einzelner 
Grundstückseigentümer oder Mieter. 
Nach sorgfältiger Abwägung der Belange 
wird dem Einwand demnach nicht gefolgt. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
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Die langfristigen städtebaulichen Vorteile 
der geplanten Grünfläche überwiegen die 
wirtschaftlichen Nachteile für einzelne Be-
troffene. Gleichwohl wird geprüft, inwie-
fern für die Eigentümerin und die Mieter 
wirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen o-
der alternative Nutzungskonzepte entwi-
ckelt werden können. Diesbezüglich sol-
len die Gespräche mit der Grundstücksei-
gentümerin zeitnah wieder aufgenommen 
werden. 
2.3 Zudem müssen die Belange des Bildungswesens nach 
§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB berücksichtigt werden. Mieterin 
der Gewerbeflächen ist die Technische Hochschule 
Köln, deren Studierende und Mitarbeiter von der Über-
planung betroffen wären. In Folge der Planung wird die 
Bildungseinrichtung vollständig verdrängt. Dies steht im 
diametralen Gegensatz zu dem ausdrücklich angestreb-
ten, übergeordneten Planungsziel des Gesamtprojekts, 
die "Bildungslandschaft" zu stärken (Erläuterungstext, 
S. 3). 
nein Es besteht die Möglichkeit, die Nutzung 
nach Umsetzung der Planung in einen 
Neubau in der Parkstadt Süd zu überfüh-
ren.  
x x 
2.4 Hinzu kommt, dass von der Bebauung am Gustav-Hei-
nemann-Ufer allein dieses Grundstück überplant wird. 
Der Erläuterungstext sieht zudem vor, dass "ausge-
wählte Bestandsbauten, wie der Biergarten „Alteburg“ 
und das Tierheim" erhalten bleiben sollen. Völlig offen 
ist, nach welchen Kriterien diese gewerblichen Nutzun-
gen ausgewählt wurden, während das Grundstück un-
serer Mandantin der Planung zum Opfer fallen soll. Die 
Planung ist offensichtlich willkürlich und diskriminiert, in-
dem sie das Grundstück entwertet und andere Grund-
stücke und damit deren Eigentümer verschont. Sachli-
che Gründe für diese Ungleichbehandlung unserer in 
Berlin ansässigen Mandantin sind weder dargetan noch 
nein Das benannte Grundstück ist ein Schlüs-
selgrundstück für die Umsetzung der 
Grüngürtelidee. Die Verlängerung des in-
neren Grüngürtels bis zum Rhein liegt im 
übergeordneten und gesamtstädtischen 
Interesse (vgl. lfd. Nr. 2.2) und wird als 
solches höher gewichtet als die wirtschaft-
lichen Interessen eines einzigen Eigentü-
mers. Ohne dieses Grundstück ist die Pla-
nung nicht umsetzbar. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
ersichtlich. Es drängt sich angesichts dessen die Frage 
auf, ob die Eigentümerstruktur bei der Auswahl der Be-
standsbauten und des Bereichs, in dem man den Grün-
gürtel an den Rhein heranziehen will, ausschlaggebend 
war. 
2.5 Das Planungskonzept ist insgesamt fragwürdig. Am 
Gustav-Heinemann-Ufer und südlich der Eisenbahnbrü-
cke, wo die Nord-Süd-Stadtbahn die Straße quert, stößt 
der Grüngürtel nach der Planung auf eine der meistbe-
fahrenen Nord-Süd-Verkehrsachsen für Kraftverkehr 
und Straßenbahn in Köln. Ob eine Unterführung tat-
sächlich möglich ist, ist nach dem Erläuterungstext noch 
völlig offen und kann daher nicht die Plankonzeption lei-
ten. Im Übrigen würde eine solche Unterführung unlös-
bare Probleme des Hochwasserschutzes aufwerfen. Die 
geplanten Nutzungen sind völlig unverträglich und wer-
fen nicht auflösbare Konflikte auf. Der bestehende Puf-
fer durch die Bestandsbebauung ist planerisch notwen-
dig. 
nein Die Unterführung zum Rhein wird unter 
Berücksichtigung des Hochwasserschut-
zes geplant. Wie auch an anderen Über-
wegen im Stadtgebiet kommen im Falle 
eines Rheinhochwassers mobile Hoch-
wasserschutzeinrichtungen zum Einsatz, 
die ein Eindringen des Wassers verhin-
dern. 
x  
2.6 Eine durchgehende öffentliche Grünfläche lässt sich 
auch mit einem anderen Verlauf erreichen. Auf der an-
deren Seite der Bahntrasse liegt der Friedenspark. Un-
ter der Bahntrasse hindurch existiert bereits eine Unter-
führung, die direkt in den Friedenspark führt. Durch die-
sen kann ein Anschluss des Grüngürtels bis zum Rhein 
erreicht werden, ohne dass ökologisch und funktional 
eine wesentliche Abweichung entsteht. Das Grundstück 
ist damit für das planerische Ziel der Vollendung des 
Grüngürtels bis zum Rhein nicht einmal erforderlich und 
damit der Eingriff in die Rechte der Eigentümerin schon 
deshalb unverhältnismäßig und daher rechtswidrig. 
nein Ziel der vorliegenden Planung ist die Ver-
längerung des inneren Grüngürtels in sei-
nem bisherigen Verlauf jenseits/ südlich 
der Bahntrasse bis zum Rhein.  
x  
2.7 Darüber hinaus ist fraglich, wie das Vorhaben realisiert 
werden soll. Die einzige Lösung, die zur Umsetzung des 
Vorhabens im Planungskonzept angeboten wird, ist der 
Kenntnisnahme Es ist richtig, dass für das Gebäude Be-
standschutz aus der bestehenden Bauge-
nehmigung besteht. Die Planung wäre 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Erwerb der Flächen durch die Stadt Köln. Wenn die Ei-
gentümer dazu nicht bereit sind, stellt sich daher schon 
die Frage, ob die Planung überhaupt realisierbar ist. Da-
bei zu berücksichtigen ist, dass die heutige, genehmigte 
Nutzung weiterhin Bestandsschutz genießt. 
dann nicht kurzfristig umsetzbar, aber 
langfristig durchaus realisierbar.  
2.8 Dem Ziel einer Vollendung des Inneren Grüngürtels wird 
insgesamt eine absolute Vorrangstellung zulasten unse-
rer Mandantin eingeräumt. Das Planungskonzept sieht 
grobe Verstöße gegen das Abwägungsgebot nach § 2 
Abs. 3 BauGB vor und stellt einen nicht gerechtfertigten 
Eingriff in die Gleichheitsrechte und das Eigentum unse-
rer Mandantin dar. Von der geplanten Ausweisung des 
Grundstücks unserer Mandantin als Grünfläche muss 
Abstand genommen werden. 
nein Die Verlängerung des inneren Grüngürtels 
bis zum Rhein liegt im übergeordneten 
gesamtstädtischen Interesse und ist als 
solches höher zu gewichten als die wirt-
schaftlichen Interessen eines einzigen Ei-
gentümers (vgl. lfd. Nr. 2.2).  
x  
3 NN vom 14.03.2025:     
3.1 Auf das vormalige Verwaltungsgebäude der Otto Wolff 
Draht- und Drahterzeugnisse GmbH in der Koblenzer 
Str. 11 in Köln-Bayenthal wird hinweisen, das bereits 
seit 8 ½ Jahren vielen KünstlerInnen und Kreativen als 
Arbeitsort dient. Das Gebäude wurde durch das Künst-
lerInnenhaus im Oktober 2016 vom BLB NRW angemie-
tet. Nach Übernahme der Liegenschaft im Juli 2021 
durch die Stadt Köln hat diese den Mietvertrag fortge-
führt. Es werden Büroräume für 23 Mietparteien mit ak-
tuell 36 KünstlerInnen/Kreativen/MusikerInnen im Alter 
von 20 bis 80 Jahren bereitgestellt. Aufgrund der in Köln 
herrschenden Raumnot ist die Nachfrage groß und die 
Auslastung immer bei 100%. Dieser Sachverhalt scheint 
uns bei der Betrachtung der derzeitigen Nutzungen im 
Plangebiet zu kurz gekommen zu sein. 
Das Gebäude liegt gemäß des aktuellen Bebauungs-
plan-Entwurfs im Geltungsbereich des Inneren Grüngür-
tels, zwischen Bonner Straße und Rheinuferstraße. Und 
zwar an der „Stadtkante“ zwischen der Koblenzer 
Kenntnisnahme Das Gebäude befindet sich, wie in der 
Stellungnahme dargestellt, in öffentlicher 
Hand und wird an die derzeitigen Nut-
zer*innen vermietet. Die Fortführung des 
Inneren Grüngürtels liegt im überwiegen-
den öffentlichen und gesamtstädtischen 
Interesse und wird seit Jahrzehnten ge-
plant. Das öffentliche Interesse wird dabei 
höher gewichtet als die Belange einzelner 
Mieter. Ob die Stadt als Eigentümerin des 
Gebäudes einen entsprechenden Ersatz-
standort zur Verfügung stellen kann, wird 
derzeit geprüft. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
Straße und der zukünftig vom Kölner NeuLand Gemein-
nütziger e.V. zu nutzenden Fläche, südöstlich der ge-
planten Versickerungsflächen östlich der Bonner 
Straße. Es soll im Rahmen der Umsetzung der bisheri-
gen Planungen niedergelegt werden. Im Anschluss da-
ran soll die Fläche als ein Teil der parallel zur Koblenzer 
Straße verlaufenden Muldenversickerung und der was-
sergebundenen Wegedecke umgestaltet werden. 
Unser Austausch mit den Nachbarn des Kölner Neu-
Land Gemeinnütziger e.V. brachte ein gemeinsames In-
teresse zur langfristigen Kooperation zutage, welches 
auch die gemeinschaftliche Nutzung von Gebäudeteilen 
beinhalten könnte. Auch eine Zisterne zur Speicherung 
des Regenwassers (ca. 350m3 p.a.) als Gießwasser für 
die Anpflanzungen stand zum Gespräch. Unsere fortge-
schrittenen Bemühungen zur Fassadenbegrünung und 
die gereiften Pläne zum nachhaltigen Umbau des Ge-
bäudes mit Retentionsdach, Photovoltaik, Wärmepumpe 
und weiteren Maßnahmen dürften als adäquates Vorha-
ben die Vereinbarkeit mit dem Konzept der Parkstadt 
Süd gewährleisten. 
Es wird daher gefordert, das Gebäude zu erhalten und 
dies im Rahmen des Bebauungsplans zu berücksichti-
gen. Um Beteiligung bei der Abwägung der Interessen 
wird gebeten, da die Planungssicherheit für den Betrei-
ber sowie für die dort tätigen KünstlerInnen von existen-
tieller Bedeutung ist. 
3.2 Kultur-Pionier-Projekt in der Parkstadt Süd 
DER DRITTE RAUM übernimmt bereits derzeit eine Pi-
onierrolle als Kulturort in der neu entstehenden Park-
stadt Süd und schließt die Lücke, die das städtische 
Kulturamt mit seinem Angebot an kulturellen Produkti-
onsstätten, Ateliers und Musikräumen nicht zu schlie-
ßen vermag. Andere Wirkungsstätten für KünstlerInnen, 
Kenntnisnahme Ein Ersatzstandort wird geprüft, ist aber 
nicht Aufgabe des Bebauungsplanverfah-
rens. Die beschriebenen Nutzungen wer-
den in der neuen Parkstadt Süd grund-
sätzlich zulässig sein und passen in die 
Zielsetzung der Planung. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
insbesondere Proberäume für MusikerInnen, sind durch 
Abriss auf dem Großmarkt-Areal im Plangebiet bereits 
verloren gegangen. Der Mangel an, bzw. Wegfall von 
Flächen für Kunst und Kultur wurde in den letzten Jah-
ren in Politik und Verwaltung entsprechend thematisiert. 
Der Ratsbeschluss vom 06.02.2018 zur „Integration von 
Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die 
Stadtplanung“ (AN/0149/2018) sowie der Beschluss der 
Kulturentwicklungsplanung in 2019 weisen deutlich da-
rauf hin, dass im Rahmen der Stadtentwicklungspro-
jekte kulturellen Projekten ein hoher Wert beigemessen 
wird. Die aus dem Betrieb des KünstlerInnenhauses ge-
wonnenen Erfahrungswerte und Strukturen können 
auch als Blaupause zur Realisierung vergleichbarer Pi-
lotprojekte dienen. Mancher Leerstand in Köln oder 
auch gewerbliche Neuplanungen in der Parkstadt Süd 
bieten sich ebenfalls an, nach diesem Modell entwickelt 
zu werden. Zur Entlastung der Angebote des Kulturamts 
und ergänzend dazu. 
3.3 Hoher Nutzen für KünstlerInnen, Stadt und Stadtgesell-
schaft 
Das Angebot des KünstlerInnenhauses umfasst Flächen 
von rund 330qm an vermietbaren Räumen zwischen 
8,5 qm bis 24 qm Größe zzgl. der anteilig umgelegten 
Gemeinschaftsflächen/-räumen von insgesamt 270 qm. 
Die Räume werden je nach Nutzungsart einschließlich 
sämtlicher Betriebskosten wie Heizung, Warmwasser, 
Strom, Müllabfuhr, Frisch-/Abwasser, Straßenreinigung, 
Gebühren und Versicherungen, Internet, Reinigung der 
Gemeinschaftsflächen/-räume (Flure, Treppen, Toilet-
ten, Küchen), Hausmeister, Grünpflege, Wartungen, etc. 
vermietet und bieten den Kulturtätigen äußerst komfor-
Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 3.2 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
table Verhältnisse zu Konditionen, wie sie vergleichs-
weise subventionsfreie Strukturen in dieser Lage nicht 
zu bieten im Stande sind. 
Dutzende KünstlerInnen und Kreative konnten als ehe-
malige MieterInnen in den vergangenen Jahren in den 
Räumlichkeiten ihrem professionellen künstlerischen 
Wirken nachgehen. Besonders jungen KünstlerInnen, 
Kreativen und Initiativen ermöglichte der erste eigene 
Wirkungsort den entscheidenden Sprung in die Selb-
ständigkeit. Menschen unterschiedlicher Herkunft und 
Altersklassen verwirklichen hier ihre Träume und be-
streiten in verschiedenen künstlerischen Sparten ihren 
Lebensunterhalt und den ihrer Familien. 
Regelmäßige Ausstellungen, wie etwa im Rahmen der 
Offenen Ateliers und Passagen, bieten ihnen dabei den 
nötigen Raum zur Präsentation und zur Vernetzung. 
Das KünstlerInnenhaus funktioniert seit 2016 autark und 
ohne Förderung mit öffentlichen Mitteln. Die Stadt Köln 
erhält kontinuierlich 18.000 € Miete pro Jahr. Der Wert 
der Immobilie wurde durch ständige Ertüchtigung und 
Erneuerung der technischen Infrastruktur in Eigeninitia-
tive entsprechend erhöht. Umfangreiche Arbeiten durch 
Fachbetriebe an den Elektro- und Sanitärinstallationen, 
der Heizungsanlage, dem Dach, sowie sonstige Maß-
nahmen verursachten Kosten im deutlich fünfstelligen 
Bereich. 
3.4 Fazit 
Der Betrieb des Hauses als Kulturort ohne Zuschüsse 
bedingt kontinuierlich eigene Investitionen und erfordert 
Planungssicherheit. Es wird daher gefordert, das Künst-
lerInnenhaus DER DRITTE RAUM im Rahmen der wei-
teren Planungen zu berücksichtigen und zu erhalten. 
Die Wertschätzung von Kunst und Kultur wurde durch 
nein Die Fortführung des Inneren Grüngürtels 
liegt im überwiegenden öffentlichen und 
gesamtstädtischen Interesse und wird seit 
Jahrzehnten geplant. Das öffentliche Inte-
resse wird dabei höher gewichtet als die 
Belange einzelner Mieter. Ob die Stadt als 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
politische Beschlüsse und die Kulturentwicklungspla-
nung hoch aufgehängt und sollte auch im Rahmen der 
Planungen zur Parkstadt Süd entsprechend Anwendung 
finden. In Anbetracht der auf absehbare Zeit knappen 
Mittel der öffentlichen Kassen ist ein autark betriebener 
Kulturort von hoher Bedeutung und darf nicht leichtfertig 
aufgegeben werden. Mit den von uns vorgeschlagenen 
ökologischen Maßnahmen im und am Gebäude sowie 
durch die Kooperation mit dem Kölner NeuLand Ge-
meinnütziger e.V. wäre das KünstlerInnenhaus DER 
DRITTE RAUM hervorragend ins Plangebiet integrier-
bar. 
Eigentümerin des Gebäudes einen ent-
sprechenden Ersatzstandort zur Verfü-
gung stellen kann, wird derzeit geprüft. 
4 NN vom 19.03.2025:     
4.1 Es wird beantragt, die im Eigentum stehenden Grund-
stücke Koblenzer Straße 1-9, Flur 51, Flurstücke 1380 
und 1382, eingetragen im Grundbuch von Köln, Blatt 
596 unter lfd. Nr. 22 und 23 des Bestandsverzeichnis-
ses, nicht in den Geltungsbereich des in Aufstellung be-
findlichen Bebauungsplans einzubeziehen und als 
Grünfläche festzusetzen, sondern weiter eine gewerbli-
che Nutzung der Grundstücke zu ermöglichen. Die ge-
nannten Grundstücke sind mit einem Geschäfts- und 
Bürogebäude mit Einzelhandelsbetrieben, Arztpraxen, 
Büros, Ladenlokalen, Lagerflächen und Gaststätten be-
baut. Das Gebäude wurde zwischen den Jahren 1988 
und 1994 errichtet und seither fortlaufend modernisiert. 
Sämtliche Nutzungseinheiten im Gebäude sind vermie-
tet. 
nein Es wird auf die Abwägung zur lfd. Nr. 2.2 
verwiesen.  
x  
4.2 Geplant ist, die Grundstücke zu einer Grünfläche herab-
zustufen. Dieses Vorhaben ist mit dem Grundrecht aus 
Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgarantie und Recht am 
eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) nicht 
vereinbar. Das Eigentum an Grundstücken gehört nach 
nein Die Verlängerung des inneren Grüngürtels 
bis zum Rhein liegt im übergeordneten 
gesamtstädtischen Interesse und ist als 
solches höher zu gewichten als die wirt-
schaftlichen Interessen eines einzigen Ei-
gentümers. 
x

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
höchstrichterlicher Rechtsprechung zu den in die Abwä-
gung einzustellenden, privaten Belangen, denen beson-
deres Gewicht zukommt (BVerwGE 47, 144, 154; 
BVerwG, NVwZ 1988, 727, 728). Dabei ist zu berück-
sichtigen, dass sich der Entzug baulicher Nutzungsmög-
lichkeiten wie eine Teilenteignung auswirkt (BVerfGE 
83, 210, 212 f.). Die für eine Planung sprechenden, 
städtebaulich beachtlichen Allgemeinbelange müssen 
umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen ei-
nes Bauleitplans die private Nutzbarkeit von Grundstü-
cken beschränken oder gar ausschließen (BVerfGE 
104, 1, 13; BVerwG, NVwZ-RR 1997, 83; BVerwG, 
NVwZ 2001, 560, 561). Aus den offengelegten Planun-
terlagen ergibt sich kein städtebaulicher Belang, der so 
gewichtig ist, dass er eine (Teil-)Enteignung unserer 
Mandantin rechtfertigen könnte. 
4.3 Im Gebäude sind viele Gewerbebetriebe und freiberufli-
che Nutzungen ansässig, die nicht nur zahlreiche Ar-
beitsplätze bieten, sondern auch eine erhebliche Wert-
Schöpfung bewirken. Insbesondere durch die gute Mie-
terstruktur mit langlaufenden Mietverträgen hat das 
Grundstück über die Jahre einen deutlichen Wertzu-
wachs erfahren. Nach Einschätzung liegt der Verkehrs-
wert des bebauten Grundstücks heute bei rund 19,5 
Mio. Die Planung stellt für das Grundstück baupla-
nungsrechtlich eine radikale Kehrtwende dar: aus einem 
Kerngebiet soll eine Grünfläche werden. Demgegenüber 
sieht der vom Rat der Stadt Köln am 05. 05. 2009 be-
schlossene "Masterplan Innenstadt", der als Grundlage 
der Flächennutzungsplanänderung bezeichnet wird, 
weiterhin eine Bebauung auf dem Grundstück unserer 
Mandantin vor. Die Stadt möchte für die Grundstücke 
von der Vorgabe des erst vor rund 15 Jahren beschlos-
senen Masterplans abweichen, um "die gewünschte 
nein siehe lfd. Nrn. 4.1 und 4.2 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
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Durchgängigkeit des Freiraums bis zum Rhein" zu er-
möglichen. Die "Vollendung des Inneren Grüngürtels im 
linksrheinischen Stadtgebiet" wird als maßgebliches 
Planungsziel benannt. Dieses Vorhaben mag zwar his-
torisch ableitbar und städtebaupolitisch wünschenswert 
sein, geht jedoch daran vorbei, dass unsere Mandantin 
auf ihrem Grundstück bestandsgeschützte Nutzungen 
ausübt, die eine Integration des Grundstücks in den "In-
neren Grüngürtel" dauerhaft unmöglich machen. Eine 
Planung, die aus rechtlichen und/oder tatsächlichen 
Gründen nicht umsetzbar ist, verfehlt ihren gestaltenden 
Auftrag und ist schon nach § 1 Abs. 3 BauGB unwirk-
sam (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26. 03.2007 - 4 
BN 10/07 -juris, Rn. 7). Es ist zwar nachvollziehbar, 
dass die Stadt das ehemalige Großmarktgelände künftig 
u.a. als Grünfläche nutzen möchte. Da die hier ausge-
übten Nutzungen aufgegeben wurden, ist hiergegen 
auch nichts einzuwenden. Etwas anderes gilt jedoch für 
diejenigen Flächen zwischen Bonner und Koblenzer 
Straße und dem Rheinufer, auf denen sich - wie auf den 
Grundstücken unserer Mandantin - zahlreiche Z.T. 
hochwertige bestandsgeschützte gewerbliche Nutzun-
gen befinden. Hier muss die Planung zwangsläufig an 
den faktischen Gegebenheiten scheitern bzw. dauerhaft 
eine bloße Chimäre bleiben. Die Darstellungen dieser 
Grundstücke als Grünflächen können mit Blick auf die 
gegenläufigen Eigentümerbelange nicht das Ergebnis 
einer gerechten Abwägung sein. 
4.4 Den Unterlagen ist ferner keine nachvollziehbare Erläu-
terung dafür zu entnehmen, warum die neue Grünfläche 
nur einen Teil des bisherigen Kerngebiets, in dem die 
Grundstücke liegen, und des sich östlich anschließen-
den Gewerbegebiets umfasst. Da es der Stadt vor allem 
um die "Vollendung des Inneren Grüngürtel bis zum 
nein Die Grenze zwischen dem geplanten In-
neren Grüngürtel und der Quartiersent-
wicklung, dem Bereich für die Hochbau-
ten, ist keine willkürlich gezogene Linie, 
sondern Ergebnis eines jahrzehntelangen 
x

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entwick-
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Rhein" geht und der Änderungsbereich unmittelbar an 
bereits bestehende größere Grünflächen angrenzt (Z. B. 
den Vorgebirgspark), wäre zu erwarten gewesen, dass 
der gesamte Änderungsbereich als Grünfläche darge-
stellt wird. Stattdessen ist offenbar willkürlich eine Linie 
gezogen worden, nördlich derer eine Grünfläche entste-
hen soll, wogegen die südlich davon liegenden Bereiche 
baulich nutzbar bleiben sollen. Städtebauliche Gründe 
dafür, dass im bisherigen Kerngebiet nur die nördlich 
der Koblenzer Straße vorhandenen baulichen Nutzun-
gen "entfallen" sollen, werden nicht angeführt. Das stellt 
einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar. Eine Fest-
setzung, die die Nutzbarkeit nur bestimmter Grundstü-
cke empfindlich beschneidet, entspricht den Anforderun-
gen einer gerechten Abwägung nur, wenn etwa die na-
türlichen Geländeverhältnisse die planerische Lösung 
mehr oder minder vorzeichnen. In einem solchen Fall ist 
dem Erfordernis der Lastengleichheit genügt, wenn die 
planungsbedingten Ungleichbelastungen durch boden-
ordnende Maßnahmen ausgeglichen werden (vgl. 
BVerfG, Beschluss vom 19. 12. 2002 - 1 BvR 1402/01 -, 
juris Rn. 21; BGHZ 67, 320, 327 f.). All dies ist hier nicht 
der Fall. 
Planverfahrens unter Beteiligung der Öf-
fentlichkeit.  
4.5 Im Westen des Änderungsbereichs ist der "Grüngürtel" 
zum Teil nur wenige Meter breit. Es wäre daher ohne 
weiteres möglich gewesen, auch das Grundstück als 
Gemischte Baufläche darzustellen und den Grünzug auf 
dem nördlich angrenzenden Grundstück vorbeizuführen. 
Damit könnte entsprechend dem Grundsatz der Verhält-
nismäßigkeit ohne Beeinträchtigung des Ziels eines 
durchgehenden Grünzugs ein erheblicher Grundrechts-
eingriff zulasten unserer Mandantin leicht vermieden 
werden. Die Planänderung verstößt außerdem offen-
sichtlich gegen den Grundsatz der Konfliktbewältigung, 
nein Die Fortführung des Inneren Grüngürtels 
liegt im überwiegenden öffentlichen und 
gesamtstädtischen Interesse und wird seit 
Jahrzehnten geplant. Das öffentliche Inte-
resse wird dabei höher gewichtet als die 
Belange einzelner Grundstückseigentü-
mer oder Mieter.  
 
Es wird auf die Abwägung zur lfd. Nr. 2.2 
verwiesen. 
 
x

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Lfd. 
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Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
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da weiterhin überhaupt nicht absehbar ist, wie der mas-
sive Grundrechtseingriff kompensiert werden könnte. In 
der Beschlussvorlage Nr. 2399/2024 vom 25. 09.2024 
wird zwar behauptet, die Stadt stehe in Verhandlungen 
mit den Eigentümern der Grundstücke, welche für die 
Umsetzung des Inneren Grüngürtels erforderlich sind. 
Unsere Mandantin wartet jedoch schon seit vielen Jah-
ren auf ein Angebot der Stadt zur Verlagerung ihres Ge-
schäftshauses an einen geeigneten Alternativstandort. 
Ganz offensichtlich stehen der Stadt entsprechende 
Grundstücke gar nicht zur Verfügung. Wie sich hieran 
etwas ändern soll, ist nicht ersichtlich. Die Planung wirft 
daher einen schwerwiegenden Konflikt auf, der aller Vo-
raussicht nach nicht gelöst werden kann. Dies verstößt 
eindeutig gegen das Abwägungsgebot in § 1 Abs. 7 
BauGB. 
Die Gespräche mit der Grundstückseigen-
tümerin sollen auch für diese Immobilie 
zeitnah wieder aufgenommen werden. 
4.6 Unsere Mandantin wird, falls dem hier gestellten Antrag 
nicht entsprochen werden sollte, auch weiterhin alle 
Rechtsmittel gegen die Planung ausschöpfen, was nach 
den oben zitierten Grundsätzen der höchstrichterlichen 
Rechtsprechung mit einem ganz erheblichen Risiko für 
die Stadt verbunden wäre. Es liegt daher im ureigenen 
Interesse der Stadt, mit unserer Mandantin zeitnah eine 
einvernehmliche Lösung zu suchen. 
Kenntnisnahme  x  
5 NN vom 19.03.2025:     
5.1 Dimension und Abstand der Gebäudekörper 
Wie bereits zu vorangegangenen Öffentlichkeitsbeteili-
gungen im Rahmen des kooperativen Verfahrens vorge-
tragen, erscheinen die Ausdehnungen der Gebäudekör-
per insbesondere auch im Quartier Parkstadt grenzwer-
tig groß konzeptioniert. Die zahlreich beabsichtigte 
Überlagerung von Abstandsflächen (gemäß Integrierter 
Planung) werden mit großer Skepsis gesehen. Es wer-
ja Im Rahmen von Testentwürfen wird die 
vorliegende Planung weiter differenziert 
und modifiziert. Abstandsflächen nach 
BauO NRW sind dabei zu berücksichti-
gen. Da von dem Bau von Tiefgaragen 
weitgehen Abstand genommen wurde, 
werden große Flächen mit Bodenan-
schluss auch in den Innenhöfen entste-
hen. 
 x

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Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
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den Häuserschluchten mit starker Verschattung be-
fürchtet, die sowohl nachteilige Auswirkungen auf den 
öffentlichen Raum als auch für die Belichtung der 
Wohnnutzungen erwarten lassen. Der großzügig dimen-
sionierte Innere Grüngürtel ist ein Segen für die angren-
zenden Stadtquartiere, kann aber Qualitäten innerhalb 
der Neubauquartiere nicht völlig kompensieren. Es wird 
daher dringend angeregt, die Abstände und Straßen-
räume zwischen den Blockrändern an den kritischen 
Punkten („Gassen“) etwas aufzuweiten und insgesamt 
eine starke Begrünung des öffentlichen Raumes mit 
großzügigen Baumpflanzungen vorzusehen. Überdies 
wird empfohlen, innerhalb der Blockbebauungen Baum-
pflanzungen mit Anbindung an das Erdreich vorzusehen 
(Bauminseln), damit sich auch in den Höfen großzügiger 
Baumbestand entwickeln kann. 
5.2 Parkraum für die künftigen Bewohner der Parkstadt Süd 
Aus den vorgestellten Plänen wird entnommen, dass für 
die ca. 3.300 Normwohneinheiten bzw. ca. 7.590 Ein-
wohner und 4.000 Arbeitsplätze in der Parkstadt Süd 
etwa 1.500 Parkplätze in den beiden im Hochbau ge-
planten Mobility Hubs sowie weitere – noch nicht bezif-
ferte – private Parkplätze in den eingeschossigen Tief-
garagen der mit den Ziffern 23 (KITA), 25, 29, 30, 32, 33 
(SechtM) und 36 (Bildungslandschaft) bezeichneten Ge-
bäuden geplant sind. Hinzu kommen noch zwei Quar-
tiersgaragen, auf die noch separat eingegangen wird. 
Dieses bedeutet im Umkehrschluss, dass von den ins-
gesamt über 30 geplanten Gebäuden offenbar mehr als 
20 ohne Tiefgaragen vorgesehen sind. Dies wird für 
hochproblematisch gehalten. Es ist zu erwarten, dass 
Eigentümer oder Mieter der Wohnungen in der Park-
stadt Süd auf die Anschaffung eines (batterieelektri-
schen) PKW nicht in dem Maße verzichten werden, wie 
Kenntnisnahme Im Rahmen eines noch weiter auszuarbei-
tenden Mobilitätskonzeptes werden Emp-
fehlungen zur Anzahl und Ausgestaltung 
von Pkw- und Fahrradstellplätzen erarbei-
tet. Dabei soll ein ambitionierter Stellplatz-
schlüssel in der Parkstadt Süd angewen-
det werden. So werden in mehreren Teil-
bereichen der Parkstadt Süd Reduktions-
faktoren der aktuell gültigen städtischen 
Stellplatzsatzung angewendet, um ver-
bunden mit Angeboten an zukunftsfähigen 
Mobilitätsformen die Anzahl der zu erstel-
lenden PKW-Stellplätze zu verringern. 
Eine Unterbringung des ruhenden Ver-
kehrs in Tiefgaragen würde zwei- bzw. 
dreigeschossige Tiefgaragen erforderlich 
machen. Tiefgaragenplätze würden je-
 x

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
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dieses politisch gewünscht ist, und somit eine Unterver-
sorgung an Parkraum entstehen könnte. 
Auch für Fahrräder sind wohnungs- bzw. arbeitsplatz-
nahe, Diebstahl- und Vandalismus-gesicherte sowie be-
queme Unterstellmöglichkeiten in Tiefgaragen erforder-
lich, um die Nutzung von Fahrrädern und Lastenfahrrä-
dern zu motivieren und um die architektonische Wirkung 
des neuen Stadtteils nicht von vornherein durch unge-
ordnetes Abstellen von Fahrrädern zu beeinträchtigen. 
Auch das Laden von Elektrofahrrädern lässt sich nur 
durch gesicherte Abstellplätze in einer Tiefgarage er-
möglichen. 
Ferner gilt es zu bedenken, dass bei einem Parkrau-
mangebot über Quartiersgaragen die Erreichbarkeit von 
Wohnungen längere Fußwege mit sich bringt (Ein-
schränkung der barrierefreien Erreichbarkeit!) und die 
Einrichtung von Behindertenstellplätzen nahe der Woh-
nungszugänge provoziert. Separate Parkhäuser bean-
spruchen zudem ergänzende Bodenflächen und bei öf-
fentlicher Nutzung einen sehr hohen Pflege- und Unter-
haltungsaufwand, damit sie nicht zu Schandflecken und 
Angsträumen verkommen. Ein weiteres Problem: Ent-
koppelt man die Eigentumsverhältnisse von Parkange-
boten und Wohn- bzw. Gewerbenutzungen gänzlich, so 
entscheidet die Preispolitik des Parkhausbetreibers 
maßgeblich mit über die Attraktivität der Hauptnutzun-
gen! 
Es wird daher dringend angeregt, dass mindestens ein-
geschossig möglichst natürlich belüftete Parkebenen 
unterhalb der Wohnbaukörper angeordnet werden 
(Wohnungen EG als Hochparterre ausbilden), die zu-
mindest Teile des Bedarfs innerhalb der Häuser und im 
selbigen Eigentum als Herstellerpflicht des jeweiligen In-
vestors abdecken. Darüber hinaus sollte dann eine ver-
doch im Vergleich zu den geplanten Mobi-
lity Hubs mit erheblich gesteigerten Bau-
kosten zu Buche schlagen: 
 
- Kostenansatz Stellplatz Mobility Hub:                 
20.000 € / Stellplatz 
- Kostenansatz Stellplatz Tiefgarage 1 
Ebene 40.000 € / Stellplatz 
- Kostenansatz Stellplatz Tiefgarage 2 
Ebenen 60.000 € / Stellplatz 
 
Vor dem Hintergrund der Mobilitätswende 
erscheinen Tiefgaragen mit ihren hohen 
Baukosten und nicht vorhandenen Nach-
nutzungsmöglichkeiten als kaum zukunfts-
fähig.  
 
Sowohl die Entscheidung über die die Re-
duktionsfaktoren als auch zur Realisie-
rung von Mobility Hubs anstelle von Tief-
garagen wird von den Beigeordneten der 
Dezernate VI (Planen und Bauen) und VIII 
Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften) 
mitgetragen. 
 
Die befürchtete Unterversorgung soll 
durch die Maßnahmen des Mobilitätskon-
zepts aufgewogen werden und zu einer 
autoarmen Mobilität verleiten. Flächende-
ckende Tiefgaragen sind nach einer Ab-
wägung durch die vorgestellte Lösung er-
setzt worden. Teil der Abwägung war u.a. 
die Berücksichtigung der längeren Fuß-

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
ringerte Anzahl an Mobilitäts-Hub das Angebot insbe-
sondere auch für die gewerblichen Nutzungen ergän-
zen. So könnte ein dezentrales wohnortnahes Min-
destangebot die barrierefreie Erreichbarkeit, individuelle 
Ladeinfrastrukturen für batterieelektrische PKW und 
Fahrräder, sichere Wegebeziehungen, etc. sicherstel-
len. Dieses wird dann durch ein flexibel anpassbares 
Angebot an öffentlichem Parkraum und Mobilitätsein-
richtungen in Quartiersgaragen ergänzt. Letzteres 
müsste dann weniger Bodenfläche beanspruchen (und 
ließe alternativ mehr Wohnbebauung zu) und wäre ins-
gesamt deutlich wirtschaftlicher, da Betreiberkosten ein-
facher zuordbar wären, auf teure mehrgeschossige 
Parkhäuser und Tiefgaragen verzichtet werden kann, 
die Attraktivität der Wohnungen sich erhöht und insge-
samt mehr höherwertig nutzbare Flächen geschaffen 
würden. 
Es wird insbesondere eine Unterversorgung des Park-
raumangebotes insgesamt befürchtet, das zu einem An-
stieg und Verlagerung des ruhenden Verkehrs in die 
umliegenden Viertel führen könnte. Alle die Parkstadt 
Süd umgebenden Viertel sind aber bereits heute star-
kem Parkdruck durch die dort Wohnenden ausgesetzt. 
Wir appellieren daher an die für die Planung Verantwort-
lichen, die Anzahl der Tiefgaragenplätze deutlich zu er-
höhen, so dass zumindest insgesamt den Empfehlun-
gen der Stellplatzsatzung ohne Abschläge gefolgt wird. 
wege durch die Zentralisierung des Park-
raums sowie die Herstellungs- und Be-
triebskosten. 
 
Bei den Fahrradstellplätzen wird nach 
Maßgabe der Satzung agiert und ein 
Überangebot an diebstahl- und wetterge-
schützten Abstellanlagen geschaffen. 
 
Ein gänzlicher Verzicht der in der Stell-
platzsatzung möglichen Reduktionsfakto-
ren ist klar auszuschließen, da ein Haupt-
augenmerk dieses Projekts die Verkehrs-
reduktion ist. 
5.3 Parkraum und Lademöglichkeiten für die an die Park-
stadt Süd angrenzenden Viertel 
Wie oben bereits angesprochen, herrscht in den die 
Parkstadt Süd umgebenden Vierteln bereits heute er-
heblicher Parkdruck. Öffentliche Lademöglichkeiten für 
batterieelektrische Fahrzeuge sind begrenzt; es gibt nur 
4 öffentliche Ladepunkte entlang der Goltsteinstraße 
nein siehe lfd. Nrn. zu 5.2 
 
Ein wesentliches Planungsziel der Park-
stadt Süd ist die Entwicklung eines auto-
armen Quartiers. Es werden bei der Her-
stellung von Stellplätzen auch öffentliche 
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
und 2 in der Tacitusstraße. Im Stadtteil Bayenthal zum 
Beispiel wird seit Jahren vergeblich der Bau einer Quar-
tiersgarage gefordert. Auch in der BV 2 wurde diese 
Thematik bereits mehrfach erörtert. Mit dem Bau der un-
mittelbar angrenzenden Bildungslandschaft ergibt sich 
nun die einmalige Chance, die Situation besonders im 
nördlichen Bayenthal zu entlasten oder sogar Parkraum 
z.B. entlang der Goltsteinstraße zur Besserung der dor-
tigen Aufenthaltsqualität und Entschärfung von Engpäs-
sen umzulagern. Eine zu knappe Bemessung der Park-
plätze für die Bewohner der Parkstadt Süd (siehe oben) 
würde diese Chance jedoch ausschließen, ja in ihr Ge-
genteil verkehren. Anstatt die Bewohner Bayenthals zu 
unterstützen, würden sie durch den Export des von der 
Parkstadt Süd ausgehenden Parkdrucks in ihr Viertel 
sogar noch mehr belastet als heute. Wir appellieren da-
her an die für die Planung Verantwortlichen, die Zahl 
der Parkraumangebote in den Quartiersgaragen und im 
Umfeld der Alteburger Straße ausgesprochen großzügig 
zu dimensionieren und mit öffentlichen Ladepunkten 
auszustatten. 
Ladestationen eingeplant und Flächen da-
für vorgehalten.  
 
5.4 Bildungslandschaft 
Die planerische Berücksichtigung eines ausreichenden 
Schulangebotes für die Parkstadt Süd als auch für die 
umliegende Quartiere wird begrüßt. Die Homogenität 
des Bildungsangebotes (klassische Schulformen) sowie 
deren räumliche Konzentration erscheint jedoch höchst 
problematisch. Während zu Schulzeiten und insbeson-
dere zum täglichen Schulbeginn und -ende, eine erheb-
liche Belebtheit des öffentlichen Raumes und vermutlich 
Überlastung der Verkehrsinfrastruktur eintreten wird, 
kehrt sich dieses außerhalb der Schulzeiten ins Gegen-
teil. Diese schwankende Beanspruchung dürfte nicht 
nur den ÖPNV und gastronomische Angebote in der 
nein Die Bündelung verschiedener Schulforen 
und Kita an einem Standort hat den Vor-
teil, dass z.B. Mensa, Bücherei, Aula, 
Pausenräume und Sporthalle gemeinsam 
genutzt werden können. Bei einer offenen 
Gestaltung (wie z.B. in der Bildungsland-
schaft Altstadt Nord geschehen) könnten 
die Außen-, Spiel- und Sportbereiche von 
der Öffentlichkeit mitgenutzt werden. Des 
Weiteren ist anzumerken, dass auch in 
den Bereichen der Marktstadt und der 
Parkstadt Kindertagesstätten vorgesehen 
sind.  
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
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Nachbarschaft überfordern, sondern auch zu verwaisten 
Straßenabschnitten in Ferienzeiten führen. Auch könnte 
die aus den Planungen erkennbare Blockrandbebauung 
diesen Eindruck verstärken, die sich nach außen „ver-
schlossen“ und abweisend präsentiert. 
Die Qualität der benachbarten Quartiere wird gerade 
von der guten Durchmischung bestimmt (insbesondere 
Fachhochschule, Gastronomie und Wohnen in der Süd-
stadt; Schulen, Einzelhandel und Wohnen in Bayenthal). 
Eine solche Durchmischung sollte auch Ziel bei den Pla-
nungen der Parkstadt sein und für Heterogenität sorgen. 
Nachdem sehr frühe Überlegungen zur Umsiedelung 
(von Teilen) der Fachhochschule schon vor Jahren ver-
worfen wurden, werden keine Vorteile mehr darin er-
kannt, eine solch große zusammenhängende Fläche 
überwiegend einer Nutzung zuzuschreiben. Das KITA- 
und Schulangebot sollte vielmehr über die gesamte Ent-
wicklungsfläche mit dezentraler Anbindung an Verkehrs-
infrastrukturen verteilt werden. 
5.5 Sporthalle in der Bildungslandschaft 
Mit Freude wurde in den verfügbaren Plänen gesehen, 
dass eine Sporthalle im Bereich der Bildungslandschaft 
vorgesehen ist. Wir appellieren an die für die Planung 
Verantwortlichen, sicherzustellen, dass diese Sporthalle 
für Drittnutzer (vor allem Sportvereine, aber auch die Öf-
fentlichkeit) verfügbar gemacht wird. Dazu gehört auch, 
dass die Planung so erfolgt, dass Erschließung und Zu-
wegung in einer Art und Weise geplant werden, die die 
Nutzung durch Dritte außerhalb der Schulzeiten unprob-
lematisch ermöglicht. Besser noch als eine Sporthalle, 
die für Drittnutzer geöffnet wird, wären allerdings min-
destens zwei räumlich getrennte (Mehrzweck-) Hallen 
mit angrenzendem Parkraumangebot (Fahrräder, PKW 
und ggf. auch Busse) für Gäste. Aus den vorliegenden 
Kenntnisnahme Die Anregung, die geplante Sporthalle 
auch Vereinsnutzungen zur Verfügung zu 
stellen, wird geprüft. 
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
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lung 
Unterlagen ergibt sich, dass die integrierte Planung im 
Bereich der Bildungslandschaft eine 6- (Sekundarstufe 
I) bzw. 5-zügige (Sekundarstufe II) Gesamtschule und 
eine 3-zügige Grundschule vorsieht. Im Bereich des 
Quartiers Marktstadt ist eine weitere Grundschule, 4-zü-
gig, angedacht. Aus einer Grobrechnung ergibt dieses 
insgesamt etwa 2.200 Schüler und Schülerinnen1, die 
bei nur 2 Schulstunden Sport in der Woche damit knapp 
120 Stunden 2 der geplanten Sporthalle bereits belegen 
würden. Gerechnet von 08h. bis 22h. hat eine 5-Tage-
Woche aber nur 70 Stunden. Allein aus dieser Grob-
rechnung ergibt sich, dass eine Sporthalle selbst nur für 
den Schulsport unzureichend wäre und eine dringend 
benötigte Nutzung durch Sportvereine - abgesehen von 
den Schulferien - ausschließen würde. 
5.6 Stadtbahnplanungen 
Die derzeitige Konzeption sieht eine mögliche Stadt-
bahntrasse aus Westen kommend mit Endhaltestelle an 
der Markthalle vor. Diese Überlegung erschließt sich 
nicht, da doch die Anbindung an das übrige Stadtbahn-
netz damit dauerhaft verbaut wäre. Zudem würde eine 
solche neue Stadtbahnstrecke nicht die Bildungsland-
schaft erreichen und die Erschließungswirkung wäre, 
ausgenommen für das Quartier Parkstadt, eher mäßig. 
Dies gilt insbesondere auch für die bestehenden südlich 
angrenzenden Viertel. Es wird daher dringend angera-
ten, den Platzbedarf für eine solche Trasse entlang der 
Marktstraße zu berücksichtigen mit der Option, diese 
entweder später auf die Nord-Süd-Stadtbahn an der 
Bonner Straße verschwenken zu können oder gar über 
die Schönhauser Straße bis zum Rhein fortzusetzen. 
Bis die Anbindung der Parkstadt Süd an die Stadtbahn 
sichergestellt ist, wird eine die Parkstadt Süd in Ost-
West-Richtung querende Busverbindung zur Anbindung 
Kenntnisnahme Derzeit werden verschiedene Varianten 
der Anbindung der Parkstadt Süd an die 
Stadtbahn geprüft. 
 x

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Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
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an das bestehende Stadtbahnnetz vorgeschlagen, z.B. 
im verknüpfenden Shuttle zwischen der Stadtbahnlinie 
am Höninger Weg, den Stadtbahnlinien auf der Bonner 
Straße und den Stadtbahnlinien am Rheinufer. 
5.7 Fahrrad- und Fußwege im Inneren Grüngürtel 
Gemäß den Ausführungen der Landschaftsarchitekten 
(während der Veranstaltung zur frühzeitigen Bürgerbe-
teiligung) sind lediglich „kombinierte“ Wegeführungen 
durch den Grünzug für Fußgänger und Radfahrer vorge-
sehen. Der „Hauptradverkehrsweg“ bzw. eine Radtrasse 
in Ost-West-Richtung soll demnach nördlich der 
Bahntrasse entlang des Bonner Walls ausgebaut wer-
den. Damit würde die Planung einer Radtrasse entlang 
der nördlichen Grenze des neuen Inneren Grüngürtels 
gemäß beschlossenem Radverkehrskonzept Innenstadt 
in Frage gestellt. 
An die Verantwortlichen wird appelliert, an einer geson-
derten Radtrasse durch die Grünanlage festzuhalten 
und diese möglichst störungsfrei entlang der Bahntrasse 
anzusiedeln. Idealerweise würde diese gemäß Konzept 
an die Südbrücke angebunden und westlich durch den 
Grüngürtel fortgesetzt. 
Es ist nicht nachvollziehbar, weswegen Radverkehre in 
Köln immer in Konkurrenz zu anderen Verkehrsteilneh-
mern treten müssen. Entlang des Bonner Walls sind 
zahlreiche Kreuzungspunkte zu überwinden, der be-
grenzte Straßenraum für Radwege zu Lasten anderer 
Teilnehmer neu zu gliedern und Konflikten mit Anliefer-
verkehren auszuweichen. Weichen Radfahrer (mit ei-
nem vermutlich hohen Anteil an Schülern) dieser Hin-
dernisstrecke indes auf kombinierte Wege im Grüngürtel 
aus, gefährden sie die dortigen Fußgänger. Zwar lässt 
sich an gegenseitige Rücksichtnahme appellieren, aber 
zunehmend elektrisch unterstütze Zweiräder neigen nun 
Kenntnisnahme Eine (ausschließliche) Radwegeverbin-
dung parallel zur Bahntrasse wird in den 
weiteren Planungen geprüft. Die Prüfung, 
welche Wege beleuchtet werden, erfolgt 
im Rahmen der Ausführungsplanung in 
Abstimmung mit den betroffenen Fachäm-
tern.  
x

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
mal zu höheren Geschwindigkeiten. Ein separater Rad-
weg, wie auch im Vorgebirgspark, würde solche Kon-
flikte vermeiden, ein Angebot auch für Inlineskater etc. 
schaffen, den Park beleben und eine äußerst attraktive 
Wegestrecke darstellen! 
Ferner wird dafür appelliert, dass die wesentlichen Rad- 
und Fußwege durch den Inneren Grüngürtel nachts be-
leuchtet werden, um eine attraktive und sichere Nutzung 
auch zu Winterzeiten und am Abend zu gewährleisten. 
Dies betrifft insbesondere die am nördlichen Rand ver-
laufenden Hauptwege in Ost-West-Richtung sowie die 
Querungen, die sich auch in die angrenzenden Quar-
tiere fortsetzen. 
5.8 Einzelhandel und Gastronomie 
Den bisherigen Planungen sind bislang nur wenige An-
gaben zur beabsichtigten Ansiedlung von Einzelhan-
dels- und Gastronomieangeboten zu entnehmen. Es 
wird dazu appelliert, bei derartigen Überlegungen unbe-
dingt die bestehenden Angebote aus den angrenzenden 
Quartieren zu berücksichtigen und einzubinden. Ein 
Überangebot und Konkurrenzsituationen sollten ebenso 
vermieden werden wie auch eine Unterversorgung. 
Hierbei liegt den Bayenthalern insbesondere das (ver-
bliebene) Einzelhandel- und Gastronomieangebot ent-
lang der Goltsteinstraße am Herzen, das konzeptionell 
mit einzubeziehen ist (wie auch z.B. im Hinblick auf die 
o.g. Parkraumangebote). 
Kenntnisnahme Ziel der Planung sind gemischt genutzte, 
urbane Quartiere, in denen grundsätzlich 
auch Gastronomie und kleinflächige Ein-
zelhandelsbetriebe zulässig sein sollen. 
Ob eine planerische Steuerung im Sinne 
einer Einschränkung dieser Nutzungen er-
forderlich wird, werden die weiteren gut-
achterlichen und planerischen Untersu-
chungen ergeben. 
 x 
5.9 Historisches Bewusstsein für 2000 Jahre Kölner Stadt-
geschichte pflegen 
Mit Erstaunen wurde der umfassende Bericht zu den 
Bodendenkmälern in den vorliegenden Unterlagen (u.a. 
Verwaltungsvorlage 4001/2024, Anlage 6, Punkt 3.8.2) 
zur Kenntnis genommen. Von eiszeitlichen Hügelgrä-
ja Die Anregung wird aufgenommen, der 
Umgang mit möglichen Bodendenkmälern 
wird im weiteren Verfahren mit den zu-
ständigen Fachstellen abgestimmt. 
x x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 28 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
bern, einer Haupt- und Nebenstraße und einer Nekro-
pole der Römerzeit, einem (inzwischen aufgelassenen) 
jüdischen Friedhof des Hochmittelalters bis zu einem 
Fort der Neuzeit ist alles dabei, was die Geschichte un-
serer Stadt auszeichnet. Es wird daher an die für die 
Planung Verantwortlichen appelliert, nicht nur mit die-
sem historischen Erbe verantwortungsbewusst umzuge-
hen (was ohnehin gesetzlich abgesichert ist), sondern 
dieses historische Erbe aktiv in die entstehende Park-
stadt Süd einzubeziehen. Das kann in niedrigschwelli-
ger Form durch Erinnerungstafeln o.ä. geschehen. 
Wünschenswert wäre es aber, wenn eine geeignete 
Form gefunden würde, die Bodendenkmäler in den Un-
tergeschossen der zu errichtenden Gebäude für die Öf-
fentlichkeit sichtbar zu machen, wie dieses z.B. in der 
Tiefgarage am Dom mit Teilen der römischen Stadt-
mauer geschehen ist. 
6 NN, Stellungnahme vom 21.03.2025:     
 Die zwei geplanten Durchlässe unter der Bahnstrecke 
(am Bonner Wall 19 und zwischen Volksgarten und 
Südstadion) werden ausdrücklich begrüßt, dadurch 
würde die Barrierewirkung der Bahnstrecke verringert 
werden. Doch auch die Vorgebirgsstraße ist eine Barri-
ere: Sie trennt zwei größere Abschnitte des Grüngürtels 
in zwei Hälften. Um Ergänzung des Mobilitätskonzepts 
der Parkstadt Süd durch eine Brücke für den Rad- und 
Fußverkehr über die Vorgebirgsstraße wird gebeten. 
Dabei kann die ehemalige Bahnbrücke zwischen der 
Bahnstrecke und der Adresse Bischofsweg 54 oder ein 
Neubau an gleicher Stelle genutzt werden. Auf der Ost-
seite wäre keine Rampe erforderlich, da hier das Ge-
lände auf Höhe der Gleise verläuft. Diese Forderung fin-
det sich auch im Änderungsantrag der BV Rodenkirchen 
zu diesem Thema, der am 21.08.2023 beschlossen 
Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft, siehe auch 
Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr. 
1.4 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
wurde: https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__ktonr=377694 
7 Schreiben vom 21.03.2025:     
7.1 Stadtbahn 
Es sollte unbedingt auch eine Stadtbahntrasse auf der 
Südseite des Bischofswegs geprüft werden, als Alterna-
tive zur Nordseite. Damit die "Raderberger Brache" 
nicht überplant wird und die Radfahrstreifen auf jeweils 
2,5m verbreitert werden können, müssten dafür Bi-
schofsweg und Marktstraße um 9m nach Norden ver-
schoben werden. 
Dies hätte den Vorteil, dass die Konflikte zwischen 
Stadtbahn und MIV an der Kreuzung Bischofsweg/Vor-
gebirgsstrasse deutlich reduziert würden. Die Südlage 
wäre außerdem besser geeignet, da der Niederflur 
Bahnsteig für die Stadtbahn im Bereich der Kreuzung 
Marktstraße/Bonner Str. wahrscheinlich ebenfalls auf 
der Südseite errichtet werden müsste (Auf der Seite der 
Adresse Marktstraße 9), unter Nutzung eines Teils der 
ehemaligen Fahrbahn, die vor kurzem auf die Nordseite 
verlegt wurde. 
Die genaue Lage des Bahnsteigs sollte auch vor dem 
Hintergrund einer späteren Fortführung in die Schön-
hauser Str. untersucht werden. Als Ersatz für die zwei 
bisher in der Mitte der Parkstadt Süd vorgesehenen 
Stadtbahnhaltestellen empfehle ich folgende Standorte: 
Haltestelle 1: Westlich der Kreuzung Marktstraße/Bi-
schofsweg (gegenüber des Block 2) 
Haltestelle 2: Zwischen der bisher vorgesehenen nördli-
chen Einmündung der Mobilitätstrasse in den Bischofs-
weg und der nördlichen Einmündung der Ringstraße in 
den Bischofsweg (gegenüber des Block 14) 
In den beiden Haltestellenbereichen müsste der Bi-
schofsweg um 14m nach Norden verschoben werden. 
Kenntnisnahme Derzeit werden verschiedene Varianten 
der Anbindung der Parkstadt Süd an die 
Stadtbahn geprüft. Die Anregungen wer-
den an das zuständige Fachstelle weiter-
gegeben.  
 x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 30 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
7.2 Bus 
Der Betrieb mit autonomen Kleinbussen wird abgelehnt, 
da die Kapazität zu klein wäre und keine Integration in 
das stadtweite Busnetz möglich wäre. Die Ringstraße 
sollte so geplant werden, dass dort Gelenkbusse fahren 
können. Dabei sollten die Flächen für zwei Haltestellen 
auf der nordöstlichen Seite der Ringstraße vorgehalten 
werden (Block 3/6 und Block 16/17). Der bisher ge-
plante "Boulevard" kann durch den Entfall der Mobili-
tätstrasse deutlich verkleinert werden auf maximal 20m 
Breite, wenn möglich noch weniger. Zusätzlich sollten 
zwei weitere Bushaltestellen jeweils an der Kreuzung 
Marktstraße/Bischofsweg und Marktstraße/Bonner Str. 
geplant werden. 
Kenntnisnahme Um Straßen mit klar untergeordneter 
Funktion als solche erkennbar zu gestal-
ten, sind schmale Querschnitte notwen-
dig, die von entsprechenden Schleppkur-
ven von Gelenkbussen konterkariert wer-
den. Gegebenenfalls könnten Shuttles die 
Ringstraße nutzen. Darüber hinaus erzie-
len Bushaltestellen im Boulevard die 
beste Erschließungswirkung, stellen nach 
3. Kölner Nahverkehrsplan ausreichend 
kurze Wege her und sind die einzige 
Trasse für Gelenkbusse. Neben zwei Hal-
testellen im Wohnbereich der Parkstadt 
sind weitere Haltestellen im Bereich der 
Großmarkthalle und Stadtbahnstation 
Bonner Straße vorstellbar. 
 x 
7.3 Städtebau 
Zur Verschiebung des Bischofswegs und der Markt-
straße um 9m (bzw. 14m an den Haltestellen) nach Nor-
den muss die Lage und Größe eines Teils der Blöcke 
angepasst werden: 
Block 2: Verkleinerung um 14m an der Westseite 
Blöcke 4,5,7,8,11,15: Verschiebung um 9m nach Nord-
osten 
Block 14: Verschiebung um 9m nach Nordosten und 
Verkleinerung an der Südwestlichen Seite um 5m 
Block 18: Verkleinerung um 12m an der Südseite 
Block 21: Verschiebung um 9m nach Norden 
Block 23: Verkleinerung um 9m an der Südseite 
Die Verschiebungen würden durch den Entfall der Mobi-
litätstrasse in der Mitte des Quartiers ermöglicht, 
wodurch mindestens 10m Breite eingespart würden. Der 
durch die Verkleinerung eines Teils der Blöcke hervor-
Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 7.2  x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 31 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
lung 
gehende Verlust an Nutzfläche kann durch teilweise Er-
höhung der geplanten Gebäude ausgeglichen werden. 
Hier sollte auch geprüft werden, ob die Nutzfläche durch 
weitere Erhöhungen von Gebäuden sogar insgesamt 
vergrößert werden könnte. Angesichts der knappen Flä-
chen und großen Mangel an Wohnraum wäre dies drin-
gend notwendig. 
8 NN     
 Die sehr „eckig“ geplanten Parkwege wirken sehr stark, 
als wäre der Fokus gewesen, dass sie auf einer Karte 
schön aussehen sollen, es wird wenig Wert auf einen 
tatsächlich sinnvollen Verlauf gelegt. Generell sollten 
alle „Knicke“ der Wege deutlich stärker ausgerundet 
werden, weil diese Stellen sonst insbesondere für den 
Radverkehr gefährlich und unpraktisch wären. Das 
größte Problem ist, dass die Wege größtenteils kaum ei-
nen Bezug zum bestehenden und geplanten Straßen- 
und Wegenetz der Umgebung nehmen. An vielen Stel-
len würden so unnötige Umwege entstehen, gerade 
beim Fußverkehr ist aber Direktheit das wichtigste Krite-
rium für die Attraktivität. Dadurch würde an vielen Stel-
len die Bildung von Trampelpfaden provoziert. Einige 
dieser Stellen sind auf der Karte (siehe Anhang) mar-
kiert, mit einer alternativen Führung in blau. Dies ist 
aber keine vollständige Auflistung, das gesamte Wege-
netz sollte nach diesem Prinzip neu geplant werden. 
Hier ist es dringend nötig ein Parkwegkonzept zu erstel-
len, bei dem die Parkstadt Süd, der Grüngürtel und die 
umgebenden Stadtteile integral betrachtet werden, auch 
die Bedürfnisse des Radverkehrs sollten (als zweite Pri-
orität nach dem Fußverkehr) einfließen. Beispielsweise 
sollten die Wege des Grüngürtels immer auf eine beste-
hende oder geplante Straße/einen Weg zulaufen, um 
Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen und in 
der weiteren Planung geprüft. 
x

Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers-
entwick-
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Umwege zu vermeiden. Dadurch würde auch die Bil-
dung von Trampelpfaden vermieden. Das ganze Fuß-
verkehrsnetz sollte insbesondere im Grüngürtel auch 
„organischer“ und natürlicher geplant werden. Dabei 
könnten einige Wege weiterhin geradlinig verlaufen, 
aber an anderen Stellen bietet sich auch ein leicht ge-
schwungener Verlauf an. Die Minimierung des Umweg-
Faktors sollte in den einzelnen Abschnitten das wich-
tigste Kriterium sein. Nachteile gäbe es nicht: Die Ge-
samtlänger der Wege würde nur minimal steigen, und 
an vielen Stellen hätten sich bei der aktuellen Planung 
ohnehin Trampelpfade gebildet, die eigentlich nicht er-
wünscht sind. 
 
Stand 12.05.2025

Anlage 4 b) Lageplan Teilabschnitt Bonner Straße bis zum Rhein

8503 Zeichen

VI
IV
V
V
I
V
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V
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I
I
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XV
VII
VII
VI
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IV
II
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IV
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II
III
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VI
I
V
V
Hans-Abraham-
RHEIN
Alte-
burger-
Platz
Bonner Straße
Oberländer Werft
Fritz-Reuter-Straße
Schillerstraße
Bonner Straße
Bernhardstraße
Oktavianstraße
Koblenzer Straße
Klopstockstraße
Koblenzer Straße
Alteburger Straße
Alteburger Straße
Sechtemer Straße
Kyllstraße
Agilolfstraße
Oberländer Wall
Maternuskirchplatz
Veledastraße
Siegfriedstraße
Siegfriedstraße
Ohmstraße
Südbrücke
Ochs-Weg
Gustav-Heinemann-Ufer B51/B9
Mainzer Straße
Bonner Wall
Schönhauser Straße
Friedenspark
KVB-Tunnel
Hundefreilauffläche
Alteburg
Alteburger Straße
Alteburger Wall
Alteburger Wall
Alteburger Straße
Schönhauser Straße
Marktstraße
Agrippinaufer
0,5 %
0,25 %
3,5 %
5,0 %
3,0 %
0,5 %
2,5 %
1,5 %
2,0 %
1,0 %
1,5 %
3,0 %
(46,50)
(46,50)
(46,50)
(42,10)
(42,10)
(45,35)
(42,05)(44,85)
(47,40)
(47,10)
(41,40)
(41,35)
(41,30)
(45,45)
(46,00)
(42,08
(42,16)
(45,70)
(44,90)
(45,28)
(45,30)
45,90
41,85
46,50
43,00
46,25
41,0042,20
44,00
44,00
41,00
(49,40)
(48,20)
(46,40)
(47,20)
(46,80)
(51,00)
(46,40)
(49,90)
(47,50)
(49,15)
(48,25)
(47,50)
(46,25)
(49,65)
(47,25)
(54,25)
(46,60)
(47,20)
(47,20)
(48,10)
(49,05)
(48,80)
(48,80)
(48,60)
(49,75)
(49,65)
(47,35)
(49,50)
48,80
53,00 50,00
49,10
53,00
47,70
46,50
46,50
46,75
49,25
49,05
48,50
51,00
51,00
49,00
48,00
48,00
47,20
49,2048,15
48,70
45,00
46,50
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47,20
46,20
48,90
46,23
49,00
47,80
(48,90)
(48,85)
(48,70)
(54,00)
52,00
5,00
3,50
3,50
3,00
3,00
4,00
4,00
4,00
3,00
4,00
4,00
4,00
2,50
2,50
Bildungslandschaft,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
Brückenerweiterung (Nord- und
Südvariante) - S16 - in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Spielplatz "Festung",
in Abstimmung, beispielhafte Darstellung
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Baumreihe mit Baumrigole
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Stadtkante mit Betonstufe
Historisches Fort II Nikolaus
Denkmalschutz (Bodendenkmal)
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt
Süd)
Sitzstufe Beton
Rasenböschung
Hauptweg Nord,
wassergebundene Wegedecke
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Parkwege,
wassergebundene Wegedecke
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Baumreihe mit Baumrigole
Urban Gardening
Kölner Neuland e.V.
Spielplatz "Wall / Klettern" ,
in Abstimmung, beispielhafte Darstellung
Vorhaltung Schotterrasen als Revisionsweg zur
Schallschutzwand
Spielplatz "Bewegung",
in Abstimmung, beispielhafte Darstellung
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Baumreihe mit Baumrigole
Stadtkante mit Betonstufe
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Rasenböschung
Hauptweg Nord,
wassergebundene Wegedecke
Schallschutzwand,
in Abstimmung
Gleisanlagen (Nord- und Südvariante)
 - S16 -  in Planung, nachrichtliche
Darstellung
Rheinbalkon
Terrassierte Rasenfläche
mit Sitzstufen
Zuwegung Rheinufer,
beschichteter Asphalt
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Baumreihe mit Baumrigole
Stadtkante mit Betonstufe
Bolz- und Streetballplatz
Sitzstufe Beton
Durchgang zum Rheinufer,
beschichteter Asphalt
Durchgang zum Friedenspark
(Bestand)
Schallschutzwand,
in Abstimmung
S-Bahnhof (Nord- und Südvariante)
- S16 - Bonner Wall in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Gleisanlagen (Nord- und Südvariante)
 - S16 -  in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Vorhaltung Schotterrasen als
Revisionsweg zur
Schallschutzwand
Parkweg
wassergebundener Weg
Böschung Wiese
Gleisanlagen (Nordvariante)
- S16 -  in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Calisthenicsbereich, in Abstimmung
Straßenraum/ - querungen,
in Abstimmung
Offene Mitte, mögliche
Starkregenretention
Straßenraum/ - querungen,
in Abstimmung
Vorleistung
Straßentunnel (Bestand)
Durchgang / Unterführung,
in Abstimmung
Böschung,
Strauch- und Baumpflanzung
Straßenraum/ - querungen,
in Abstimmung
4,00
3,00
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Promenade, Planungsbereich Parkstadt Süd,
nachrichtliche Darstellung
2,5 %
(50,60)
50,70
Sportflächen -
Aktivflächen für
sämtliche Altersgruppen
Spielflächen -
Kinderspielplätze
Spielflächen -
Urban Sports, Aktivflächen
für Kinder und Jugendliche
Wege / Platzflächen IGG -
Wassergebundene
Wegedecke
Wege IGG -
Asphaltbelag beschichtet
oder Farbasphalt
LEGENDE
Grenzen / Bearbeitungsgrenzen / Planungsbereich
Planungsbereich Innerer Grüngürtel B-PLAN
(Stadtplanungsamt - Amt 61, Stand 08.03.2021, inkl. Anpassung Grenze
Sportpark 27.04.2021 und Anpassung Grenze Bereich Bischofsweg
gem. Vorgabe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 vom 21.10.2021)
Grundstücksgrenzen DB-Flächen
(Fremdgrundstücke Deutsche Bahn, mögliche Nutzung in Abstimmung)
Planung Deutsche Bahn AG
Geplanter S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante) /
Geplantes Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4
vom 31.03.2020,  Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Geplante Gleisanlagen - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4
vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Gebäude / Topographie
Höhen, Bestand
Höhen, Planung
Bemaßung Wegebreiten -
Hauptwege IGG: 4,0 - 5,0 m,
Nebenwege IGG: 2,5 - 3,5 m
Befestigte Flächen / Einbauten
VIII
Gefällerichtung
Böschung, Bestand  |
Böschung, Planung
Höhenlinien (1m), Planung -
Landschaftliche
Erdmodellierungen
Mögliche Starkregen-
retentionsflächen in der
Offenen Mitte
5,00
Historisches Fort II
Bodendenkmal
Stützwand  |  Sitzstufen -
Betonfertigteile
Spielplatzgestaltung, Spielgeräte  |
Sportfelder, Sportgeräte
(beispielhafte Darstellung)
Parkstreifen Fanbusse, Revisionswege -
Schotterrasen
Baumrigolen - Unterirdischer
Retentionsraum (Wasserspeicher),
Rasenmulden und Staudenpflanzung
Versickerungsflächen
Böschungsbereiche -
Bodendecker und Sträucher
Versickerungsflächen -
Rasenmulden
und Staudenpflanzungen
Vegetationsflächen IGG
Baum, Bestand innerhalb IGG  |
Baum, Bestand außerhalb IGG
Gehölze / Baumpflanzungen IGG
Grünflächen | Böschungsflächen
Bestand - Erhalt der
vorhandenen Vegetation
Pflanzflächen -
Unterpflanzung Baumstandorte,
Bodendecker und Sträucher
Offene Mitte -
Rasen- und Wiesenflächen
Rand- / Böschungsbereiche -
Rasen- und Wiesenflächen
Urban Gardening -
Kölner Neuland e.V.
Baum, Planung - Neupflanzung
Gebäude, Bestand  |
Gebäude, Planung (gemäß
Integrierter Planung 2018)
Schallschutzwand in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Planungsbereich West
Planungsbereich Mitte Planungsbereich Ost
N
Freigabe Bauherr: 
Planinhalt
Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA :
Datum
Datum / Unterschrift
Index Bemerkung Datum Name
Plannummer  
Leistungsphase Maßstab
Index Format
Höhenbezug
bearbeitet
Planänderungsliste
x1189 841
Druckdatum 04.11.2022
T:\LPH 2\2.3_Planwerk_Vorentwurf\2.3.2_Pläne_Aktuell\CAD\Lagepläne\20-130_2_lp_08.dwg
Projekt
Bauherr
Baubereich
Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer
Übersichtsplan
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet,
soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort
abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der
Fachplaner verwendet werden.
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
20-130 Parkstadt-Süd - Innerer Grüngürtel, Köln
Lageplan Planungsbereich Ost
Vorplanung
Planungsbereich Ost 04.11.2022
1:1000
-
EN / MT / DW
NHN
Bonn, den 04.11.2022
- Abgabe Vorentwurf 04.11.2022 EN/DW
20-130_2_lp_08
Vermesser 21.01.2021 Stadt Köln n.a., Gesamtaufmaß Planungsbereich
Vermesser Stadt Köln n.a., Höhendaten Laserscanbefliegung
Vermesser
Baumkataster
Stadtplanung (Masterplan)
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
n.a., Auszug Amtliche Basiskarte NRW
n.a., Auszug Kataster Straßenbäume
n.a., integrierte Planung Parkstadt Süd
16.07.2020
13.07.2020
07.07.2020
08.03.2021
gez. Dr. J. Bauer   gez. C. Hölzer 
Anlage 4b
Anlage 4b

Beschlussvorlage Vesion Rat

5605 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 1433/2025 
Freigabedatum 
 18.07.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln 
Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und -Zollstock 
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Bezirksvertretung Innenstadt 
zu den Ergebnissen   der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die 
Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes  
 
Beschlussorgan: 
Stadtentwicklungsausschuss    Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat entscheidet gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln 
(Rückholrecht des Rates). 
 
Der Rat 
 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Ergebnisse der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind 
dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5, 6 und 7) zu berücksichti-
gen. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 2 (Rodenkirchen) 
ohne Einschränkung zustimmen. 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 
Rat 04.09.2025

2 
Begründung: 
 
Am 07.11.2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) die Einleitung des Verfah-
rens zur Aufstellung des Bebauungsplans und die Durchführung der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung –Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln- Zoll-
stock, Raderberg, Bayenthal und Neustadt Süd beschlossen. (2399/2024) 
Ziel ist es, im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes Parkstadt Süd die Vollen-
dung des Inneren Grüngürtels zwischen dem Teilbereich Eifelwall, der sich aktuell 
ebenfalls in Planung befindet, und dem Rheinufer planungsrechtlich zu sichern.  
Der Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ definiert den Inneren 
Grüngürtel als Klimapark, der das Rückgrat der Parkstadt Süd bildet sowie als Binde-
glied zu den umliegenden Stadtteilen fungiert. Neben unterschiedlichen Sport - und 
Spielangeboten übernimmt der Innere Grüngürtel auch diverse Funktionen für die an-
grenzende Quartiersentwicklung, was das Projekt Parkstadt Süd zu einem ganzheit-
lich zu betrachtenden Stadtentwicklungsprojekt macht. 
Mit dem Weiterplanungsbeschluss (2446/2024) hat der Rat am 13.02,2025 den Vor-
entwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ als Grundlage für die Erstel-
lung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3 beschlossen. (Anlagen 4 a-d). Die Ent-
scheidung über die Variante „Sporthof“ oder „Sportfeld für die Uni“ im Planungsbe-
reich West erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 06.03.2025 und wurde in einer Nie-
derschrift (Anlage 8) dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zu-
dem die Möglichkeit, die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln 
(www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu 
übermitteln. 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit 
eingegangen. In den Anlagen 6 und 7 erfolgt die Darstellung und Bewertung der 
Abendveranstaltung und der eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen.  
Von der beteiligten Öffentlichkeit wurden insbesondere Anmerkungen zur Führung 
des Rad- und Fußverkehrs sowie zur Sichtbarmachung von Bodendenkmälern ins 
Verfahren eingebracht. Darüber hinaus erfolgten Anmerkungen zur Beleuchtung, zum 
Umgang mit Privatgrundstücken im Plangebiet sowie zur Schutzwürdigkeit der Rader-
berger Brache.  
 
Gutachten zu folgenden Belangen werden/ wurden erstellt.  
• Boden/ Baugrund / Geotechnische Untersuchung inkl. Altlasten 
• Bodendenkmalpflege / Archäologie 
• Kampfmittel 
• Denkmalschutz 
 
• Stadtklima (Klima- & Nachhaltigkeitscheck) 
• Energiekonzept 
• Regenwassermanagementkonzept 
• Grünordnungsplan 
• Artenschutz 
• Luftschadstoffe 
 
• Schalltechnische Untersuchung – Verkehr 
• Schalltechnische Untersuchung Auswirkungen der Planung  
• Lichtemission

3 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Aktuell stellen sich die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs als weitestgehend 
versiegelte und semiversiegelte Flächen mit nur wenigen klimawirksamen Grünstruk-
turen dar, die zu starker sommerlicher Überwärmung neigen. Grundsätzlich ist davon 
auszugehen, dass sich die Entwicklung des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“ durch 
die Erweiterung der innerstädtischen Grünvernetzung positiv auf das lokale Klima aus-
wirken und der Anteil an klimaaktiven Flächen deutlich erhöht wird. Zudem stellt die 
Entwicklung des Inneren Grüngürtels als verbindende städtische Grünstruktur einen 
entscheidenden Baustein für die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs dar. Dadurch 
können die durch motorisierten Individualverkehr erzeugten Treibhausgas-Emissionen 
reduziert werden. 
 
Hinweis: 
Parallel wird die Vorlage 1326/2025 Städtebauliches Planungskonzept – Quartiersent-
wicklung, Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan- Entwurfes in die politische Beratung eingebracht. Die Anlagen 3 so-
wie 5– 8 sind identisch. 
Eine entsprechende Vorlage für den Teilbebauungsplan Jean-Löring-Sportpark erfolgt 
nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses.

Anlage 0 b) Dringlichkeitsbegründung Rat zu 1433-2025

797 Zeichen

ANL A GE 0
Änderungsantrag B90/Die Grünen AN/1006/2025 
zum  
St
ädtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd – Vorgabenbeschluss Innerer Grüngürtel 
1433/2025 
Vorlage-Nr. AN/1006/2025 
Begründung der Dringlichkeit 
Im Jahre 2025 ist nach der Sitzung am 26.06.2025 keine weitere Sitzung des Stadtentwick-
lungsausschusses mehr vorgesehen.  
Die ursprünglich für den StEA vorgesehene Entscheidung zum Vorgabenbeschluss zum 
Städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel 1433/2025 sollte jedoch 
zeitnah erfolgen, um die Weiterbearbeitung der Bauleitplanung zu gewährleisten und den Zeit- 
und Kostenrahmen einzuhalten. 
Daher wird um eine Entscheidung in der Sitzung des Rates am 04.09.2025 gebeten. 
Eine Verschiebung würde eine Verzögerung um mehrere Monate mit sich bringen.

Anlage 2_Geltungsbereich Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel

424 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
Maßstab  1 : 15 000 (im Original)N
Geltungsbereich des BebauungsplanesParkstadt Süd - Innerer Grüngürtelin Köln - Bayenhal/ - Raderberg/ - Zollstock/ - Neustadt-Süd
0300150600900 Meter
Stadtplanungsamt

Anlage_13_Neuer Beschlussvorschlag der Verwaltung 25.08.2025

5030 Zeichen

Anlage 13  
 
Stellungnahme der Verwaltung zur ergänzten Beschlussempfehlung 
zum Städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd – 
Vorgabenbeschluss Innerer Grüngürtel 1433/2025  
 
 
Ursprünglicher Beschlussvorschlag der Verwaltung 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Ergebnisse der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5, 6 und 7) zu 
berücksichtigen. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 2 (Rodenkirchen) 
ohne Einschränkung zustimmen. 
 
 
Ergänzungen erfolgten in folgenden Gremien 
 
Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt, 26.06.2025 
ÄA Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd, Änderungsantrag B90/Die Grünen 
AN/1006/2025, Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: 
„In den vorgesehenen Tunneln unter dem Bahndamm – als Verbindung der Parkstadt Süd in 
Höhe des bisherigen RheinEnergie-Parkplatzes am Bonner Wall sowie im Bereich des 
Volksgartens – ist eine getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr sowie eine 
angemessene Breite der Anlagen vorzusehen.“ 
 
„Auf dem Vorgebirgswall zwischen der Vorgebirgstraße und der Kindertagesstätte ist der 
Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Mit der Eigentümerin der Kita soll eine 
Vereinbarung zur Verlagerung des Eingangsbereichs angestrebt werden, damit der 
Radverkehr dort den Standards für Radinfrastruktur entsprechend, niveaugleich und 
konfliktfrei entlanggeführt werden kann.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die Vorlage Nr. 1433/2025 soll in der Ratssitzung am 04.09. mit der oben 
aufgeführten Änderung aus der BV1 zur Abstimmung gestellt werden. 
Die Verwaltung bittet darum, die Änderung als Prüfauftrag zu behandeln Die 
Ergebnisse des Prüfauftrags werden zu gegebener Zeit vorgestellt. 
 
Voreinschätzung der Verwaltung zu den Tunneln unter dem Bahndamm: 
Eine getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr ist für beide Bahndurchstiche 
vorgesehen. Ebenso ist vorgesehen die beiden Unterführungsbauwerke in ihrer 
Dimension und technischen Ausstattung so zu gestalteten, dass sie die 
verkehrlichen Bedarfe leistungsfähig und verkehrssicher abwickeln können 
sowie die Entstehung von Angsträumen möglichst vermieden wird. 
Die aktuellen Planstände stellen eine Vorentwurfsplanung der Freiraumplanung 
dar, unter Berücksichtigung erster Abstimmungen in diesem Rahmen. In der 
weiteren Bearbeitung der Freiraumplanung bzw. in de r Planung des

Ingenieurbauwerkes erfolgen weitere Abstimmungen, Detaillierungen der 
Planzeichnungen und eine entsprechende Fortschreibung der Planung. 
 
Voreinschätzung der Verwaltung zur Radverkehrsführung am Vorgebirgswall: 
Die Achse Vorgebirgswall teilt sich im Bestand in 3 Abschnitte und soll aus 
radverkehrsplanerischer Sicht weiter ertüchtigt werden: Im Abschnitt West, 
Eifelstraße bis Beginn Volksgarten, wurde bereits eine Fahrradstraße ein -
gerichtet. Der Abschnitt Mitte, also die Wegeverbindung innerha lb des 
Volksgartens, soll perspektivisch verbreitet werden. Für die Engstelle vor dem 
Waldorfkindergarten Köln-Volksgarten e.V. ist eine ba uordnungsrechtliche 
Lösung herbeizuführen. Den Abschnitt Ost bildet die Nebenfahrbahn zwischen 
Kindergarten und Vorge birgsstraße. Diese soll perspektivisch ebenfalls 
Fahrradstraße werden. Hierfür ist ein Entfall des PKW Parkens notwendig, der 
Knotenpunkt/Querung Vorgebirgsstraße ist planerisch zu lösen. 
Seitens des Amtes für Straßen und Radwegebau wurde eine 
Vorentwurfsplanung für den Bereich Vorgebirgswall erstellt. Im Planungsstand 
des Vorentwurfes sind weitere Anpassungen und Änderungen der Planungen 
möglich. Detailplanungen zur konkreten Gestaltung z.B. der Anbindung der 
beiden Kindergärten stehen noch aus. Es wird zugesichert, dass aufgrund der 
hohen Frequenz an Radfahrenden in Kooperation mit RMP SL im Rahmen der 
Planungen GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd an Lösungen gearbeitet wird, die 
Konflikte zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden vermeiden, die Belange 
des motorisierten Verkehrs integrieren und gleichzeitig eine zügige Führung des 
Radverkehrs ermöglichen. 
 
 
Ergänzter Beschlussvorschlag (Änderungen fett hervorgehoben)  
Der Rat der Stadt Köln 
 
1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Ergebnisse der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5, 6 und 7) zu 
berücksichtigen. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 2 (Rodenkirchen) 
ohne Einschränkung zustimmen. 
3. beauftragt die Verwaltung die im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt am 26.06.2025 unter AN/1006/2025 eingebrachten Ergänzungen zu 
prüfen und in Abhängigkeit zum Prüfergebnis in der weiteren Planung zu 
berücksichtigen.

Anlage 4 d) Lageplan Teilabschnitt Gleisdreieck bis Vorgebirgstraße

10138 Zeichen

Weyerstraßerweg
Pohligstraße
Arnoldiplatz
Gothaer Allee
Höninger Weg
Rudolf-Amelunxen-Straße
Berlin-Kölnische Allee
Volksgarten
Vorgebirgstraße
Vorgebirgswall
Volksgartenstraße
Vorgebirgswall
Eifelwall
Kowallekstraße
Kleingedankstraße
An der Pauluskirche
Overstolzenstraße
Bonner Wall
Bischofsweg
Loreleystraße
Am Vorgebirgstor
Eifelstraße
Michaeli Schule
Kindergarten
Südstadion
Jean-Löring-Sportpark
(in Überarbeitung innerhalb des
Teilprojektes Sportpark Süd)
Tierheim
Stellwerk
Parkplatz
Schulgarten
Hundefreilauffläche
Schaltposten
Köln Süd
Weiher
Notschlafstelle
Parkhaus der Justiz
N E U S T A D T
S Ü D
Hundefreilauffläche
Kindergarten
(49,15)
(49,20)
(49,49)
(51,10)
(49,59)
(49,38)
(49,71)
(48,41)
(48,39)
(48,69)
(49,68)
(49,60)
(49,80)
(49,79)
(49,54)
(49,75)
(49,90)
(49,72)
(49,71)
1,0 %
3,0 %
8,0 %
1,0 %
2,5 %
2,0 %
2,5 %
1,5 %
2,0 %
2,0 %
5,0 %
3,5 %
2,0 %
1,0 %
1,0 %
3,0 %
2,0 %
2,0 %
3,0 %
1,5 %
47,30
46,20
48,50
47,00
50,00
49,75
49,80
44,00
49,50
45,70
47,9548,05
47,10
48,00
46,35
45,99
48,25
47,95
48,30
45,75
46,00
50,90
50,30
50,20
50,30
50,50
49,30
49,00
50,00
49,40
49,25
49,80
47,95
51,00
49,11
48,05
47,15
47,45
50,35
48,75
49,55
48,15
(50,50)(46,40)
(47,05)
(44,80)
(45,10)
(47,25)
(50,20)
(50,50)(46,50)
(45,10)
(47,35)
(49,75)
(51,10)
(45,55)
(45,70)
(45,66)
(45,71)
(45,57)
(46,05)
(46,35)
(47,15)
(48,21)
(48,97)
(47,69)
(47,00)
(48,10)
(47,73)
(48,45)
(45,66)
(50,75)
(50,74)
(48,52) (49,59)
(50,24)
(46,08)(45,95)
(45,78)(45,76)
(45,58)
(47,66)
(47,85)
(53,06) (53,03)
(54,54)
(56,43)
(49,06)
(49,51)
(48,33)
(48,38)
(49,25)
(51,05)
(51,04)
(56,58)
(50,35)
(50,84)
(52,58)
(52,27)
(51,36)
(51,10)
(50,63)
(48,05)
(50,24)
(49,94)
(50,35)
(52,89)
(51,85)
(51,53)
(48,90)
(51,77)
(49,39)
(45,95)
(48,65)
(47,80)
(48,34)
(48,45)
(48,10)
(51,75)
(48,94)
(48,60)
(51,95)
(52,12)
(52,64)
(47,82)(49,68)
(49,35) (48,18)
(49,02)(53,36)
(53,53)
(49,35)
(50,76)
(50,56)
(50,40)
(48,76)
(49,09)
(49,56)
(48,40)
(48,30)
(48,16)
(50,55)
(51,16)
(54,61)
(51,95)
(50,40)
(48,82)
(48,73)
(48,87)
(49,02)
(49,54)
(50,92)
(48,20)
(49,44)
(49,24)
(48,28)
(50,90)
(52,37)
(56,24)
(41,51)
(52,14)
(50,90)
(50,33)
Pflanzung Gleislinse (Bestand),
auslichten und Rasenansaat
Fahrradstellplätze (Bestand)
Überwerfungsbauwerk - S16
(Nord- und Südvariante), in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Multifunktionsfläche
Urban Sports
Streetball, Tischtennis,
Teqball
Tanzschule
Chill-out-Zone
Schaukel aus
bestehendem Kran,
Hängematten
Umnutzung Bestands-
gebäude als Sporttreff,
Fitness, Gastronomie
mit öffentl. WC, o.ä.
Umnutzung
Bestandsgebäude
als Jugendtreff,
Café, o.ä.
Vorgebirgsglacisweg,
Deckschicht erneuert,
Farbasphalt
Brücke mit Aussichtsplattform
Gleisdreieck
 Urban Sports,
BMX- und Skatepark,
z. T. auf DB-Areal,
Fläche und Rampen
aus Ortbeton
Eifelwall
Gehweg / Streetpark,
beschichteter Asphalt
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Sportwiese
Speedminton, Slackline, Fitness, Yoga, etc.
Hauptweg Nord,
wassergebundene Wegedecke
Rasenböschung
Bike-Polo- / Basketballplatz,
Erneuerung Belag
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Stützwand Beton
Eingang Südstadion
Teilrückbau
Vorgebirgsglacisweg,
Parkstreifen Fanbusse,
Schotterrasen
Parkweg, Zuweg zum Durchgang,
beschichteter Asphalt
Vorgebirgswall,
Radschnellverbindung in Abstimmung
terrassierte Rasenböschung
mit Sitzstufen aus Beton
Unterführung DB,
Anbindung IGG an Volksgarten und
Vorgebirgswall/ Eifelwall, in Abstimmung
Gleisanlagen Westspange in Planung ,
nachrichtliche Darstellung
Gebäuderückbau,
neuer Durchgang,
in Abstimmung
Versickerungsbereich,
 Staudenpflanzung
modulare Sitzmöbel
Böschungsbepflanzung
Urban Sports
Parkouranlage
Umnutzung Bestandsgebäude
als überdachte Sportfläche
für Yoga, Gymnastik
Durchwegung Wäldchen,
wassergebundene Wegedecke,
Erneuerung der Trag- und
Deckschicht
Calisthenicsstationen
Sporthof
Teilerhalt und Umnutzung
Bestandsgebäude, Urban Sports
Böschungsbepflanzung
Baumrigole
(Entwässerung Rad- und Fusswege)
Parkweg, Zuweg zum Durchgang,
beschichteter Asphalt
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung
Offene Mitte,
Rasen- und Wiesenfläche
mögliche
Versickerungsfläche der DB
Gleisdreieck
Pumptrack / optionale
Versickerungsfläche der DB
als multicodierte Fläche
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
4,00
4,50
4,00
4,50
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
5,00
4,50
Flächenvorhaltung Stadtbahn KVB,
nachrichtliche Darstellung gemäß Integrierter Planung 2018
5,00
Schallschutzwand optional mit
Revisionsweg, in Abstimmung
Einfriedung Stellwerk DB
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Zuwegung Stellwerk DB,
Schotterrasen
Konrad-Adenauer-Tierheim
Erhalt Zuwegung /
Umlauf Tierheim
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung
Fahrradstraße Vorgebirgswall,
in Abstimmung
Vorbereich Kindergarten als Shared Space,
in Abstimmung
Vorbereich Schule als Shared Space,
 in Abstimmung
Fahrradstraße Vorgebirgswall
Versickerungsbereich, Staudenpflanzung
Radschnellverbindung,
Asphalt, in Abstimmung
terrassierte Rasenböschung
mit Sitzstufen aus Beton
Durchwegung Wäldchen,
wassergebundene Wegedecke
Sperrfläche FW
Speedminton
Slackline
Fitness, Yoga
Offene Mitte, mögliche
Starkregenretention
Sportband
Bewegungsparcours (600-700m²), Fitness,
Tischtennis, Teqball, Badminton,
WC-Anlage, Ruhezone mit Trinkwasser
und Schattenspendern
Vorgebirgsglacisweg
Zufahrtsrampe Parkplatz,
Farbasphalt
Neugestaltung Parkplatz,
wassergebundene Wegedecke,
Erschließung in Abstimmung
Straßenraum / -querungen
 in Abstimmung
Stillgelegte Gleise (Bestand)
mit Sitzelementen
Böschung,
Strauchpflanzung
Straßenraum/ - querungen,
in Abstimmung
4,00
(50,60)
2,5 %
50,70
LEGENDE
Grenzen / Bearbeitungsgrenzen / Planungsbereich
Planungsbereich Innerer Grüngürtel B-PLAN
(Stadtplanungsamt - Amt 61, Stand 08.03.2021, inkl. Anpassung Grenze
Sportpark 27.04.2021 und Anpassung Grenze Bereich Bischofsweg
gem. Vorgabe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 vom 21.10.2021)
Geplante Gleisanlagen - Westspange, gemäß Konzeptstudie DB,
Arbeitsstand 24.3.2021 (nachrichtliche Darstellung)
Gebäude / Topographie
Höhen, Bestand
Bemaßung Wegebreiten -
Hauptwege IGG: 4,0 - 5,0 m,
Nebenwege IGG: 2,5 - 3,5 m
VIII
Böschung, Bestand  |
Böschung, Planung
Höhenlinien (1m), Planung -
Landschaftliche
Erdmodellierungen
Stützwand  |  Sitzstufen -
Betonfertigteile
WC-Anlage
Vegetationsflächen IGG
Grünflächen | Böschungsflächen
Bestand - Erhalt der
vorhandenen Vegetation
Wege / Platzflächen IGG -
Wassergebundene
Wegedecke
Wege IGG -
Asphaltbelag beschichtet
oder Farbasphalt
Befestigte Flächen / Einbauten
Radverbindung Eifelwall-
Vorgebirgswall - Asphaltbelag
mit Verkehrsmarkierungen
Sportflächen -
Aktivflächen für
sämtliche Altersgruppen
Spielflächen -
Urban Sports, Aktivflächen
für Kinder und Jugendliche
Urban Sports Elemente,
BMX- und Skatepark,
Pumptrack, Calisthenics
Sportfelder,
Sportgeräte
Pflanzflächen -
Unterpflanzung Baumstandorte,
Bodendecker und Sträucher
Offene Mitte -
Rasen- und Wiesenflächen
Rand- / Böschungsbereiche -
Rasen- und Wiesenflächen
Versickerungsflächen
Böschungsbereiche -
Bodendecker und Sträucher
Versickerungsflächen -
Rasenmulden
und Staudenpflanzungen
Mobiliar / Sitzelemente,
Holz und Betonfertigteile
Mögliche Starkregen-
retentionsflächen in der
Offenen Mitte
Parkstreifen Fanbusse, Revisionswege -
Schotterrasen
5,00
Einfriedung, H=2,0 m
Grundstücksgrenzen DB-Flächen
(Fremdgrundstücke Deutsche Bahn, mögliche Nutzung in Abstimmung)
Geplante Gleisanlagen - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4
vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Geplante Gleisanlagen  - Stadtbahn KVB, gemäß Integrierter Planung 2018
(nachrichtliche Darstellung)
Baum, Planung - Neupflanzung
Baum, Bestand innerhalb IGG  |
Baum, Bestand außerhalb IGG
Gehölze / Baumpflanzungen IGG
Planung Deutsche Bahn AG
Geplanter S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante) /
Geplantes Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4
vom 31.03.2020,  Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Gebäude, Bestand  |
Gebäude, Planung (gemäß
Integrierter Planung 2018)
Schallschutzwand in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Höhen, Planung
Gefällerichtung
Planungsbereich West
Planungsbereich Mitte Planungsbereich Ost
N
Freigabe Bauherr: 
Planinhalt
Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA :
Datum
Datum / Unterschrift
Index Bemerkung Datum Name
Plannummer  
Leistungsphase Maßstab
Index Format
Höhenbezug
bearbeitet
Planänderungsliste
x1189 841
Druckdatum 03.03.2023
T:\LPH 2\2.3_Planwerk_Vorentwurf\2.3.2_Pläne_Aktuell\CAD\Lagepläne\20-130_2_lp_10_a.dwg
Projekt
Bauherr
Baubereich
Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer
Übersichtsplan
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet,
soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort
abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der
Fachplaner verwendet werden.
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
20-130 Parkstadt-Süd - Innerer Grüngürtel, Köln
Lageplan Planungsbereich West
Vorplanung
Planungsbereich West 04.11.2022
1:1000
_a
EN / MT / DW
NHN
Bonn, den 03.02.2023
- Abgabe Vorentwurf 04.11.2022 EN/DW
_a Anpassung Wege 03.02.2023 EN
20-130_2_lp_10
Vermesser 21.01.2021 Stadt Köln n.a., Gesamtaufmaß Planungsbereich
Vermesser Stadt Köln n.a., Höhendaten Laserscanbefliegung
Vermesser
Baumkataster
Stadtplanung (Masterplan)
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
n.a., Auszug Amtliche Basiskarte NRW
n.a., Auszug Kataster Straßenbäume
n.a., integrierte Planung Parkstadt Süd
16.07.2020
13.07.2020
07.07.2020
08.03.2021
gez. Dr. J. Bauer   gez. C. Hölzer 
Anlage 4d
Anlage 4d

Beratungsverlauf (5)

12.06.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 15.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1433/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.07.2025
Erstellt
08.05.2025 11:40