1433/2025
Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und -Zollstock
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Anlage 12_Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 30.06.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 30.06.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 30.06.2025 öffentlich 9.2.4 Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und - Zollstock Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Bezirksvertre- tung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebau- ungsplan-Entwurfes 1433/2025 Anmerkung zu Protokoll der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Die Fraktion der Grünen begrüßt die Planung zum Städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel ausdrücklich. Es wird jedoch darum gebeten, den folgenden Aspekt zu beachten: Es wird gebeten, eingehend die Möglichkeiten einer Radvorrangroute auf der Südseite des Bahndammes und parallel zu diesem zu prüfen. Die Radvorrangroute soll dabei ab dem geplanten westlichen Bahndammdurch- stich (zukünftiger Sporthof) und (etwa) der Südbrücke in Hochlage geführt wer- den. Durch eine Führung in Hochlage können die Ausfallstraßen (Vorgebirgsstraße und Bonner Straße) planfrei gequert werden und es entsteht eine bessere Trennung zum Aufenthaltsbereich (insbesondere Freizeitverkehr und Spielplatzflächen) des entste- henden Grüngürtels, was eine Minimierung des Konfliktpotenzials bewirkt.“ Anmerkung zu Protokoll der CDU-Fraktion: „Am 6. März 2025 fand im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eine Präsenzveranstaltung statt. Hier wurden die in der Anlage 7 und 8 der Vorlage genannten Anregungen/Vorschläge/Kritikpunkte von der Bürgerschaft angesprochen. Die CDU-Fraktion versteht die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als Mittel um zum einen der Bürgerschaft, wie der Name schon sagt, frühzeitig Pläne der Verwaltung darzulegen und Tran sparenz herzustellen, und zweitens der Bürgerschaft die Möglichkeit zu geben in einem frühen Stadium sich bei der Gestaltung des Projekts einzubringen und eigene Anregungen zu geben. Gerade eine Präsenzveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden. Der Nutzen einer solchen Veranstaltung ist nur gewährleistet, wenn die eingebrachten Anregungen ernsthaft geprüft werden, auch wenn dadurch bisherige Planungen im Detail nochmal hinterfragt werden müssen. Die CDU-Fraktion findet es befremdlich, wenn wie in Anlage 7, Seite 9, Ziffer 4.5 der Vorlage eine Anregung zum einen sinnentstellend verkürzt dargestellt wird und dann lapidar mit dem sinngemäßen Kommentar „Die Planung sieht was anderes v or.“ abgeschmettert wird. Diese Eingabe wurde auf der Präsenzveranstaltung an der betreffenden Koje umfangreich begründet. Auf die Protokollerklärung der CDU -Fraktion in der Sitzung der BV Rodenkirchen vom 2. Dezember 2025 zu Vorlage 2446/2024 (TOP 9.2.1) wird hingewiesen. Die CDU-Fraktion erwartet von der Verwaltung diese Anregung, wie alle anderen auch, zu prüfen und eine eventuelle Ablehnung inhaltlich zu begründen.“ Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol- genden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 2 (Rodenkir- chen) ohne Einschränkung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Dr. Zischler, Herr Kau)
Anlage 6_Stellungnahm. frühzeit. Bet. Öffentlichkeit §3.1 BauGB schriftlich
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BP-Abwägung B31 / 2 Anlage 6 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan– Arbeitstitel: Bauleitplanung Parkstadt Süd „Innerer Grüngürtel“ und „Quartier- sentwicklung“ in Köln-Bayenthal, -Raderberg, -Zollstock und -Neustadt-Süd – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 06.03.2025 und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zudem die Möglichkeit, die Planun- terlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung 1 NN vom 09.03.2025: Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung 1.1 Sichtbarmachung des Forts II Großfürst Nikolaus von Russland und der preußischen Wallanlagen. Dies sollte mit mehr als nur Hinweisschilder geschehen. Verschiedene Anregungen sind u.a. auf den Spazier- gängen gesagt worden. Für die konkrete Planung soll Fortis Colonia e.V. mit seinen Fachleuten einbezogen werden. Kenntnisnahme Der archäologische Bestand ist im weite- ren Verfahren in Abstimmung mit dem Rö- misch-Germanische Museum / Archäologi- sche Bodendenkmalpflege der Stadt Köln zu dokumentieren und zu sichern. Im Vor- feld von Baumaßnahmen werden umfang- reiche archäologische Untersuchungen durchgeführt. Im Rahmen der weiteren Ge- nehmigungs- bzw. Ausführungsplanungen wird geprüft, ob und wie das Fort si chtbar gemacht werden kann. Fortis Colonia e.V. hat im Rahmen weiterer Fachgespräche und auch im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanes erneut die Möglich- keit, sich einzubringen und Stellung zu nehmen. x x 1.2 Öffnung der Flächen mit dem Sporthof Die Planungsvariante „Sporthof“ wird eindeutig bevor- zugt. Damit wird dem zunehmenden Bedürfnis nach freier sportlicher Betätigung Rechnung getragen. Zudem sind die Räume in diesem Bereich des Grüngürtels wei- terhin für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Einengung durch bestehende Sportanlagen, Tierheim und Eisen- bahnwall machen die Planung für einen öffentlichen Grünraum schon schwierig genug. Beispiel für eine überdachte, öffentliche Sportflächen findet sich z.B. in Brüssel. Für den Vereinssport (hier besonders Fortuna Köln mit seinen vielen Jugendmannschaften) und/oder den Unisport sollten andere Flächen gesucht werden. Kenntnisnahme Die Variante Sporthof soll aus Sicht der Verwaltung bevorzugt umgesetzt werden. Weitere politische Beratungen sollen hierzu im Sport- und im Stadtentwick- lungsausschuss, im Finanzausschuss und im Rat erfolgen. Die Anregung einer über- dachten, öffentlichen Sportfläche wird in der weiteren Planung geprüft. x 1.3 Radeberger Brache Nicht für den neuen Grünzug, sondern für die Verlegung einer Straße (Bischofsweg) soll in das Naturgebiet „Ra- deberger Brache“ eingegriffen werden. Dieser Eingriff wird deutlich abgelehnt. Der Name „Brache“ sagt schon, nein Die Verlegung des Bischofswegs ist Be- standteil des städtebaulichen Konzeptes und Voraussetzung für die Umsetzung ei- nes angemessenen breiten Inneren Grün- gürtels sowie für die Quartiersentwicklung. x x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung dass sich über Jahrzehnte die Natur selbst einen Raum mit Flora und Fauna geschaffen hat. Dieser ist erhal- tenswert. Es bedarf eine Umplanung der Straße, damit ausreichend Fläche für den Rad- und Fußverkehr ge- schaffen werden kann. Die Raderberger Brache wird dennoch größtenteils erhalten. 1.4 Rad- und Fußverkehrsbrücke über die Vorgebirgsstraße Schon frühzeitig gab es die Anregung und im August 2023 den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkir- chen, die heute nicht genutzte Eisenbahnbrücke über die Vorgebirgsstraße für den Rad- und Fußverkehr zu nutzen. So könnte eine autoverkehrsfreie Ost-West- Wegeverbindung entstehen. Es braucht weniger Fläche für die Rad- und Fußwege am Bischofsweg, da es eine zweite, attraktive Wegeverbindung gibt. Damit kann der Eingriff in die „Radeberger Brache“ verhindert werden. Die Kreuzung Vorgebirgsstraße / Bischofsweg wird ent- lastet. Die heutige Brücke mit stillgelegten Gleisen ist kein Potentialraum für die S-Bahn-Planung der Linie S16 zum Bonner Wall. Diese ist auf der Nordseite des Bahndamms vorgesehen. Kenntnisnahme Die Eisenbahnbrücke über die Vorge- birgsstraße sowie die unmittelbar östlich angrenzenden Grundstücke auf dem Bahndamm befinden sich im Eigentum der Deutschen Bahn und sind noch ge- widmete Bahnflächen. Inwieweit die DB auf die Brücke verzichten kann und zur Umnutzung bereit ist, soll in den weiteren Abstimmungen mit der DB thematisiert werden. x 1.5 Führung des Radverkehrs im Grüngürtel Für den Radverkehr müssen mehrere gute Führungen angeboten werden. Fahrtrouten und Zielsetzungen des Radverkehrs sind vielfältig. Zudem ist die Konzentration auf eine Achse nicht mehr zeitgemäß und führt auch zu Konflikten mit dem Fußverkehr. ja Baulich angelegte Radwege sind entlang der Bonner Straße (südlich der Koblenzer Straße), der Schönhauser Straße (teil- weise), Bischofsweg sowie Am Vorge- birgstor vorhanden. Schutzstreifen für Radfahrer liegen in der Bonner Straße (nördlich der Koblenzer Straße) sowie im Höninger Weg vor. Nördlich des Plangebietes verläuft in Ost- West-Richtung ein Abschnitt des beschil- derten Radverkehrsnetzes NRW (über Ei- felwall, Vorgebirgswall, Bonner Wall, Alte- burger Wall, Oberländer Wall und Rhein- ufer). Abseits der Hauptstraßen wird der x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Radverkehr im Mischverkehr über Wohn- straßen (Tempo 30-Zonen) geführt. Wei- terhin ist in Nord-Süd-Richtung eine Rad- schnellverbindung in Richtung Wesseling geplant. Auch die neu geplanten Wege innerhalb des Inneren Grüngürtels sollen als kombi- nierte Fuß- und Radwege angelegt wer- den und mit dem Fahrrad befahrbar sein. 1.6 Bonner Wall Die Planung einer Radverkehrsführung auf dem Bonner Wall ist notwendig. Sie hat dann eine gradlinige Fortset- zung im Vorgebirgspark zum Eifelwall nach Westen. Nach Osten führt sie über den Alteburger Wall in den Friedenspark zum Rhein. Der Bonner Wall kann auf- grund seiner Struktur NIE den Standard für eine gute Radinfrastruktur erreichen (Gewerbegebiet, Autopark- plätze). Kenntnisnahme Die Planung der Radpendlerroute ist noch nicht abgeschlossen. Zurzeit wird noch geprüft, welche Variante der Trassenfüh- rung (nördlich oder südlich des Bahn- dammes) zum Einsatz kommen soll. x 1.7 Daher braucht es für den Radverkehr eine attraktive Verbindung im Grüngürtel Parkstadt Süd Schon immer war die Anbindung der Parkstadt Süd in Ost-West-Richtung mit einem attraktiven Rad- und Fuß- weg vorgesehen und für den Mix an Mobilität sehr wich- tig. Die Parkstadt Süd wird nach Westen an den Sport- hof angeschlossen. In östlicher Richtung liegen der Schulcampus, der mit dieser Radverbindung bestens angeschlossen wird. Wir haben heute schon auf dem in- neren Grüngürtelring 6.000 – 7.000 Radfahrende. Es entstehen Verbindungen nach Zollstock u.a. zur Vorge- birgsstraße mit neuer Radinfrastruktur und in den Vor- gebirgspark (Schule, Schwimmbad) Wichtige Wechsel- punkte dieser Radverbindung sind die Vorgebirgsstraße und die Alteburger Straße. Sie brauchen ein besonde- res Augenmerk der Gestaltung. Die gute Radverbindung Kenntnisnahme Die angeregte Radwegeführung entlang des Bahndamms wird im weiteren Verfah- ren geprüft. Ein separater Radweg hat im Gegensatz zum kombinierten Fuß-/Rad- weg den Vorteil, dass Konflikte zwischen den beiden Verkehrsteilnehmern minimiert werden. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung soll hinter den geplanten Spielplätzen entlang des Bahndamms verlaufen, zum Teil auf halber Höhe des Bahndamms. Damit werden die befürchteten Konflikte vermieden. Der vorgesehenen Betriebsweg vor der ge- planten Lärmschutzwand bietet sich hierfür an. Diese Radinfrastruktur kann auch mit Breiten von 3-4m leis- tungsfähig sein. Im Landschaftspark Belvedere gibt es gute Beispiele für die Wegebeschaffenheit und die Tren- nung von Rad- und Fußwegen in einer Grünanlage. 1.6 Neue Rheinbrücke Höhe Schönhauser Straße Die Anbindung der Parkstadt Süd und des Linksrheini- schen über den Rhein ist erforderlich. Dies kann mit ei- ner neuen Brücke für den Rad- und Fußverkehr südlich der Südbrücke geschehen. Es braucht keine unterirdi- sche, nicht hochwassersichere Unterquerung des Gus- tav-Heinemann-Ufers. Die Rampen zur Brücke können in den Grüngürtel gut integriert werden in der Nähe des Bahndamms. Diese Fortführung spricht auch für eine gute Radverbindung südlich des Bahndamms. Die Südbrücke ist weder für den Radverkehr noch Fuß- verkehr geeignet, noch ist sie barrierefrei. Für eine Ver- besserung wäre DBInfraGo zuständig, doch die hat an- dere Aufgaben, als sich um die Südbrücke zu kümmern. Da es Überlegungen gibt im südlichen Bereich die Rheinquerung zu verbessern, bietet sich die Parkstadt- Süd-Poll-Achse an. So wird der rechtsrheinische Grün- gürtel mit dem linksrheinischen Grüngürtel verbunden. nein Die Anbindung des Rad- und Fußverkehrs über den Rhein an die rechtsrheinischen Stadtteile ist nicht Gegenstand der vorlie- genden Bebauungsplanung. Es wird im Weiteren außerhalb der Bau- leitplanung geprüft, ob die Anregung im Rahmen anderer städtischer Planungen aufgenommen wird. x 1.7 Die Parkstadt Süd wird durch die Parkstadt-Süd-Stra- ßenbahn angebunden. Diese beginnt an der Universität zu Köln (Albertus-Magnus-Platz) – verknüpft die S- Bahn-Station Weißhausstraße der S15 und S17, führt über die Straße Am Vorgebirgstor und Vorgebirgsstraße zum Bischofsweg und weiter über die Schönhauser Straße zum Rhein. Dort kann mit der neuen Rad- und Kenntnisnahme Derzeit werden verschiedene Varianten der Anbindung der Parkstadt Süd an die Stadtbahn geprüft. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Fußbrücke auch die Straßenbahn über den Rhein ge- führt werden und in Poll auf den Gleisen der ehemaligen Hafenbahn Deutz geführt werden: ins Neubauquartier Deutzer Hafen, wie über Poll nach Kalk. 1.8 Die beiden noch erhaltenen denkmalgeschützten Eisen- bahnbrücken am Eifelwall werden in die Gestaltung des City-Walks integriert. nein Eine Integration der beiden Eisenbahnbrü- cken am Eifelwall in die Gestaltung des „City-Walks“ ist nicht Aufgabe dieses Be- bauungsplanverfahrens. x 1.9 Städtebaulich zu überdenken ist die geplante Torsitua- tion mit den zwei Hochhäusern an der Bonner Straße südlich der Koblenzer Straße. An dieser Stelle hat in der 2000jährigen Geschichte Kölns noch nie ein Tor gestan- den. So wirkt die Torsituation aufgesetzt. Zwei Hoch- häuser und eine Straßenschlucht erzeugen Mikrowinde, die für keine Aufenthaltsqualität stehen. Dies kann am Mediapark sehr gut beobachtet werden in den „Schluch- ten“ zwischen den Häusern. nein Das städtebauliche Konzept ist Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses und poli- tisch beschlossene Grundlage für die wei- tere Bebauungsplanung. Die geplanten Hochhäuser sollen demnach umgesetzt werden. x 2 NN vom 14.03.2025: 2.1 Das Grundstück der Stellung Nehmenden befindet sich im Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Bebau- ungsplans IGG. Das Objekt weist weder Substanz- noch Funktionsmängel auf. Es ist saniert und vollständig ver- mietet. Der aktuelle Verkehrswert liegt im zweistelligen Millionenbereich. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Hauptstandort der Technischen Hochschule Köln. Das Planungskonzept für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplans Parkstadt Süd – Innerer Grüngür- tel in Köln-Bayenthal, Raderberg, Zollstock, Neustadt- Süd sieht für das Grundstück die Festsetzung als öffent- liche Grünfläche vor. Das Grundstück liegt zurzeit im unbeplanten Innenbereich. Im unmittelbaren Umkreis befinden sich verschiedene Gewerbe (u.a. die Abfall- Kenntnisnahme entfällt x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung wirtschaftsbetriebe, eine Kfz-Prüfstelle), die Bundes- straße B 51 sowie Bahntrassen der Deutschen Bahn und der Straßenbahnlinie 17. Das Gebäude wird mithin zurzeit sowohl gewerblich als auch zu öffentlichen Zwe- cken genutzt. 2.2 In Folge der Planung soll eine vollkommen intakte Ge- werbefläche/-bebauung mit einer Grünfläche überplant und damit die Fläche entwertet werden. Aus dem Erläu- terungskonzept zum städtebaulichen Konzept des Be- bauungsplans geht bisher nicht hervor, wie die Belange der Eigentümerin und der betroffenen Mieter bei der Ab- wägung berücksichtigt werden sollen. Insbesondere müssen auch die Belange der Wirtschaft nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB in der Abwägung berücksichtigt werden. In Anbetracht mit der Überplanung verbundenen Boden- wertabschreibung würde das Grundstück erheblich an Wert verlieren und damit wird auch das Eigentum aus- gehöhlt. Es ist nicht erkennbar, wie dies bei der Planung berücksichtigt wird oder hinreichend berücksichtigt wer- den kann. Dem Ziel, den Anschluss des Inneren Grün- gürtels bis zum Rhein zu ermöglichen, kann keine abso- lute Vorrangstellung eingeräumt werden. nein Die Fortführung des Inneren Grüngürtels dient der städtebaulichen Entwicklung und der Schaffung zusammenhängender Frei- räume und ist das Ergebnis eines jahre- langen Stadtentwicklungsprozesses. Die Anbindung des inneren Grüngürtels an den Rhein ist ein wesentliches Ziel der ge- samtstädtischen Entwicklung und trägt zur Aufwertung des Stadtbildes, zur Verbes- serung der Naherholung sowie zur Ver- besserung des Stadtklimas bei. Zudem ist die Bereitstellung von Grünflächen ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Auf- enthaltsqualität und Erholung für die Be- völkerung. Um dieses Ziel zu verfolgen, wurde insbesondere das Ende der Nut- zung des Großmarktes beschlossen. Da- neben sind weitere Grundstücke, wie die- ses von der Einwenderin, für die Umset- zung der gesamtstädtischen Entwick- lungsziele erforderlich. Die Fortführung des Inneren Grüngürtels bis an den Rhein liegt demnach im überwiegenden öffentli- chen und gesamtstädtischen Interesse. Das öffentliche Interesse wird dabei höher gewichtet als die Belange einzelner Grundstückseigentümer oder Mieter. Nach sorgfältiger Abwägung der Belange wird dem Einwand demnach nicht gefolgt. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Die langfristigen städtebaulichen Vorteile der geplanten Grünfläche überwiegen die wirtschaftlichen Nachteile für einzelne Be- troffene. Gleichwohl wird geprüft, inwie- fern für die Eigentümerin und die Mieter wirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen o- der alternative Nutzungskonzepte entwi- ckelt werden können. Diesbezüglich sol- len die Gespräche mit der Grundstücksei- gentümerin zeitnah wieder aufgenommen werden. 2.3 Zudem müssen die Belange des Bildungswesens nach § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB berücksichtigt werden. Mieterin der Gewerbeflächen ist die Technische Hochschule Köln, deren Studierende und Mitarbeiter von der Über- planung betroffen wären. In Folge der Planung wird die Bildungseinrichtung vollständig verdrängt. Dies steht im diametralen Gegensatz zu dem ausdrücklich angestreb- ten, übergeordneten Planungsziel des Gesamtprojekts, die "Bildungslandschaft" zu stärken (Erläuterungstext, S. 3). nein Es besteht die Möglichkeit, die Nutzung nach Umsetzung der Planung in einen Neubau in der Parkstadt Süd zu überfüh- ren. x x 2.4 Hinzu kommt, dass von der Bebauung am Gustav-Hei- nemann-Ufer allein dieses Grundstück überplant wird. Der Erläuterungstext sieht zudem vor, dass "ausge- wählte Bestandsbauten, wie der Biergarten „Alteburg“ und das Tierheim" erhalten bleiben sollen. Völlig offen ist, nach welchen Kriterien diese gewerblichen Nutzun- gen ausgewählt wurden, während das Grundstück un- serer Mandantin der Planung zum Opfer fallen soll. Die Planung ist offensichtlich willkürlich und diskriminiert, in- dem sie das Grundstück entwertet und andere Grund- stücke und damit deren Eigentümer verschont. Sachli- che Gründe für diese Ungleichbehandlung unserer in Berlin ansässigen Mandantin sind weder dargetan noch nein Das benannte Grundstück ist ein Schlüs- selgrundstück für die Umsetzung der Grüngürtelidee. Die Verlängerung des in- neren Grüngürtels bis zum Rhein liegt im übergeordneten und gesamtstädtischen Interesse (vgl. lfd. Nr. 2.2) und wird als solches höher gewichtet als die wirtschaft- lichen Interessen eines einzigen Eigentü- mers. Ohne dieses Grundstück ist die Pla- nung nicht umsetzbar. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung ersichtlich. Es drängt sich angesichts dessen die Frage auf, ob die Eigentümerstruktur bei der Auswahl der Be- standsbauten und des Bereichs, in dem man den Grün- gürtel an den Rhein heranziehen will, ausschlaggebend war. 2.5 Das Planungskonzept ist insgesamt fragwürdig. Am Gustav-Heinemann-Ufer und südlich der Eisenbahnbrü- cke, wo die Nord-Süd-Stadtbahn die Straße quert, stößt der Grüngürtel nach der Planung auf eine der meistbe- fahrenen Nord-Süd-Verkehrsachsen für Kraftverkehr und Straßenbahn in Köln. Ob eine Unterführung tat- sächlich möglich ist, ist nach dem Erläuterungstext noch völlig offen und kann daher nicht die Plankonzeption lei- ten. Im Übrigen würde eine solche Unterführung unlös- bare Probleme des Hochwasserschutzes aufwerfen. Die geplanten Nutzungen sind völlig unverträglich und wer- fen nicht auflösbare Konflikte auf. Der bestehende Puf- fer durch die Bestandsbebauung ist planerisch notwen- dig. nein Die Unterführung zum Rhein wird unter Berücksichtigung des Hochwasserschut- zes geplant. Wie auch an anderen Über- wegen im Stadtgebiet kommen im Falle eines Rheinhochwassers mobile Hoch- wasserschutzeinrichtungen zum Einsatz, die ein Eindringen des Wassers verhin- dern. x 2.6 Eine durchgehende öffentliche Grünfläche lässt sich auch mit einem anderen Verlauf erreichen. Auf der an- deren Seite der Bahntrasse liegt der Friedenspark. Un- ter der Bahntrasse hindurch existiert bereits eine Unter- führung, die direkt in den Friedenspark führt. Durch die- sen kann ein Anschluss des Grüngürtels bis zum Rhein erreicht werden, ohne dass ökologisch und funktional eine wesentliche Abweichung entsteht. Das Grundstück ist damit für das planerische Ziel der Vollendung des Grüngürtels bis zum Rhein nicht einmal erforderlich und damit der Eingriff in die Rechte der Eigentümerin schon deshalb unverhältnismäßig und daher rechtswidrig. nein Ziel der vorliegenden Planung ist die Ver- längerung des inneren Grüngürtels in sei- nem bisherigen Verlauf jenseits/ südlich der Bahntrasse bis zum Rhein. x 2.7 Darüber hinaus ist fraglich, wie das Vorhaben realisiert werden soll. Die einzige Lösung, die zur Umsetzung des Vorhabens im Planungskonzept angeboten wird, ist der Kenntnisnahme Es ist richtig, dass für das Gebäude Be- standschutz aus der bestehenden Bauge- nehmigung besteht. Die Planung wäre x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Erwerb der Flächen durch die Stadt Köln. Wenn die Ei- gentümer dazu nicht bereit sind, stellt sich daher schon die Frage, ob die Planung überhaupt realisierbar ist. Da- bei zu berücksichtigen ist, dass die heutige, genehmigte Nutzung weiterhin Bestandsschutz genießt. dann nicht kurzfristig umsetzbar, aber langfristig durchaus realisierbar. 2.8 Dem Ziel einer Vollendung des Inneren Grüngürtels wird insgesamt eine absolute Vorrangstellung zulasten unse- rer Mandantin eingeräumt. Das Planungskonzept sieht grobe Verstöße gegen das Abwägungsgebot nach § 2 Abs. 3 BauGB vor und stellt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Gleichheitsrechte und das Eigentum unse- rer Mandantin dar. Von der geplanten Ausweisung des Grundstücks unserer Mandantin als Grünfläche muss Abstand genommen werden. nein Die Verlängerung des inneren Grüngürtels bis zum Rhein liegt im übergeordneten gesamtstädtischen Interesse und ist als solches höher zu gewichten als die wirt- schaftlichen Interessen eines einzigen Ei- gentümers (vgl. lfd. Nr. 2.2). x 3 NN vom 14.03.2025: 3.1 Auf das vormalige Verwaltungsgebäude der Otto Wolff Draht- und Drahterzeugnisse GmbH in der Koblenzer Str. 11 in Köln-Bayenthal wird hinweisen, das bereits seit 8 ½ Jahren vielen KünstlerInnen und Kreativen als Arbeitsort dient. Das Gebäude wurde durch das Künst- lerInnenhaus im Oktober 2016 vom BLB NRW angemie- tet. Nach Übernahme der Liegenschaft im Juli 2021 durch die Stadt Köln hat diese den Mietvertrag fortge- führt. Es werden Büroräume für 23 Mietparteien mit ak- tuell 36 KünstlerInnen/Kreativen/MusikerInnen im Alter von 20 bis 80 Jahren bereitgestellt. Aufgrund der in Köln herrschenden Raumnot ist die Nachfrage groß und die Auslastung immer bei 100%. Dieser Sachverhalt scheint uns bei der Betrachtung der derzeitigen Nutzungen im Plangebiet zu kurz gekommen zu sein. Das Gebäude liegt gemäß des aktuellen Bebauungs- plan-Entwurfs im Geltungsbereich des Inneren Grüngür- tels, zwischen Bonner Straße und Rheinuferstraße. Und zwar an der „Stadtkante“ zwischen der Koblenzer Kenntnisnahme Das Gebäude befindet sich, wie in der Stellungnahme dargestellt, in öffentlicher Hand und wird an die derzeitigen Nut- zer*innen vermietet. Die Fortführung des Inneren Grüngürtels liegt im überwiegen- den öffentlichen und gesamtstädtischen Interesse und wird seit Jahrzehnten ge- plant. Das öffentliche Interesse wird dabei höher gewichtet als die Belange einzelner Mieter. Ob die Stadt als Eigentümerin des Gebäudes einen entsprechenden Ersatz- standort zur Verfügung stellen kann, wird derzeit geprüft. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Straße und der zukünftig vom Kölner NeuLand Gemein- nütziger e.V. zu nutzenden Fläche, südöstlich der ge- planten Versickerungsflächen östlich der Bonner Straße. Es soll im Rahmen der Umsetzung der bisheri- gen Planungen niedergelegt werden. Im Anschluss da- ran soll die Fläche als ein Teil der parallel zur Koblenzer Straße verlaufenden Muldenversickerung und der was- sergebundenen Wegedecke umgestaltet werden. Unser Austausch mit den Nachbarn des Kölner Neu- Land Gemeinnütziger e.V. brachte ein gemeinsames In- teresse zur langfristigen Kooperation zutage, welches auch die gemeinschaftliche Nutzung von Gebäudeteilen beinhalten könnte. Auch eine Zisterne zur Speicherung des Regenwassers (ca. 350m3 p.a.) als Gießwasser für die Anpflanzungen stand zum Gespräch. Unsere fortge- schrittenen Bemühungen zur Fassadenbegrünung und die gereiften Pläne zum nachhaltigen Umbau des Ge- bäudes mit Retentionsdach, Photovoltaik, Wärmepumpe und weiteren Maßnahmen dürften als adäquates Vorha- ben die Vereinbarkeit mit dem Konzept der Parkstadt Süd gewährleisten. Es wird daher gefordert, das Gebäude zu erhalten und dies im Rahmen des Bebauungsplans zu berücksichti- gen. Um Beteiligung bei der Abwägung der Interessen wird gebeten, da die Planungssicherheit für den Betrei- ber sowie für die dort tätigen KünstlerInnen von existen- tieller Bedeutung ist. 3.2 Kultur-Pionier-Projekt in der Parkstadt Süd DER DRITTE RAUM übernimmt bereits derzeit eine Pi- onierrolle als Kulturort in der neu entstehenden Park- stadt Süd und schließt die Lücke, die das städtische Kulturamt mit seinem Angebot an kulturellen Produkti- onsstätten, Ateliers und Musikräumen nicht zu schlie- ßen vermag. Andere Wirkungsstätten für KünstlerInnen, Kenntnisnahme Ein Ersatzstandort wird geprüft, ist aber nicht Aufgabe des Bebauungsplanverfah- rens. Die beschriebenen Nutzungen wer- den in der neuen Parkstadt Süd grund- sätzlich zulässig sein und passen in die Zielsetzung der Planung. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung insbesondere Proberäume für MusikerInnen, sind durch Abriss auf dem Großmarkt-Areal im Plangebiet bereits verloren gegangen. Der Mangel an, bzw. Wegfall von Flächen für Kunst und Kultur wurde in den letzten Jah- ren in Politik und Verwaltung entsprechend thematisiert. Der Ratsbeschluss vom 06.02.2018 zur „Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung“ (AN/0149/2018) sowie der Beschluss der Kulturentwicklungsplanung in 2019 weisen deutlich da- rauf hin, dass im Rahmen der Stadtentwicklungspro- jekte kulturellen Projekten ein hoher Wert beigemessen wird. Die aus dem Betrieb des KünstlerInnenhauses ge- wonnenen Erfahrungswerte und Strukturen können auch als Blaupause zur Realisierung vergleichbarer Pi- lotprojekte dienen. Mancher Leerstand in Köln oder auch gewerbliche Neuplanungen in der Parkstadt Süd bieten sich ebenfalls an, nach diesem Modell entwickelt zu werden. Zur Entlastung der Angebote des Kulturamts und ergänzend dazu. 3.3 Hoher Nutzen für KünstlerInnen, Stadt und Stadtgesell- schaft Das Angebot des KünstlerInnenhauses umfasst Flächen von rund 330qm an vermietbaren Räumen zwischen 8,5 qm bis 24 qm Größe zzgl. der anteilig umgelegten Gemeinschaftsflächen/-räumen von insgesamt 270 qm. Die Räume werden je nach Nutzungsart einschließlich sämtlicher Betriebskosten wie Heizung, Warmwasser, Strom, Müllabfuhr, Frisch-/Abwasser, Straßenreinigung, Gebühren und Versicherungen, Internet, Reinigung der Gemeinschaftsflächen/-räume (Flure, Treppen, Toilet- ten, Küchen), Hausmeister, Grünpflege, Wartungen, etc. vermietet und bieten den Kulturtätigen äußerst komfor- Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 3.2 x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 14 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung table Verhältnisse zu Konditionen, wie sie vergleichs- weise subventionsfreie Strukturen in dieser Lage nicht zu bieten im Stande sind. Dutzende KünstlerInnen und Kreative konnten als ehe- malige MieterInnen in den vergangenen Jahren in den Räumlichkeiten ihrem professionellen künstlerischen Wirken nachgehen. Besonders jungen KünstlerInnen, Kreativen und Initiativen ermöglichte der erste eigene Wirkungsort den entscheidenden Sprung in die Selb- ständigkeit. Menschen unterschiedlicher Herkunft und Altersklassen verwirklichen hier ihre Träume und be- streiten in verschiedenen künstlerischen Sparten ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien. Regelmäßige Ausstellungen, wie etwa im Rahmen der Offenen Ateliers und Passagen, bieten ihnen dabei den nötigen Raum zur Präsentation und zur Vernetzung. Das KünstlerInnenhaus funktioniert seit 2016 autark und ohne Förderung mit öffentlichen Mitteln. Die Stadt Köln erhält kontinuierlich 18.000 € Miete pro Jahr. Der Wert der Immobilie wurde durch ständige Ertüchtigung und Erneuerung der technischen Infrastruktur in Eigeninitia- tive entsprechend erhöht. Umfangreiche Arbeiten durch Fachbetriebe an den Elektro- und Sanitärinstallationen, der Heizungsanlage, dem Dach, sowie sonstige Maß- nahmen verursachten Kosten im deutlich fünfstelligen Bereich. 3.4 Fazit Der Betrieb des Hauses als Kulturort ohne Zuschüsse bedingt kontinuierlich eigene Investitionen und erfordert Planungssicherheit. Es wird daher gefordert, das Künst- lerInnenhaus DER DRITTE RAUM im Rahmen der wei- teren Planungen zu berücksichtigen und zu erhalten. Die Wertschätzung von Kunst und Kultur wurde durch nein Die Fortführung des Inneren Grüngürtels liegt im überwiegenden öffentlichen und gesamtstädtischen Interesse und wird seit Jahrzehnten geplant. Das öffentliche Inte- resse wird dabei höher gewichtet als die Belange einzelner Mieter. Ob die Stadt als x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 15 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung politische Beschlüsse und die Kulturentwicklungspla- nung hoch aufgehängt und sollte auch im Rahmen der Planungen zur Parkstadt Süd entsprechend Anwendung finden. In Anbetracht der auf absehbare Zeit knappen Mittel der öffentlichen Kassen ist ein autark betriebener Kulturort von hoher Bedeutung und darf nicht leichtfertig aufgegeben werden. Mit den von uns vorgeschlagenen ökologischen Maßnahmen im und am Gebäude sowie durch die Kooperation mit dem Kölner NeuLand Ge- meinnütziger e.V. wäre das KünstlerInnenhaus DER DRITTE RAUM hervorragend ins Plangebiet integrier- bar. Eigentümerin des Gebäudes einen ent- sprechenden Ersatzstandort zur Verfü- gung stellen kann, wird derzeit geprüft. 4 NN vom 19.03.2025: 4.1 Es wird beantragt, die im Eigentum stehenden Grund- stücke Koblenzer Straße 1-9, Flur 51, Flurstücke 1380 und 1382, eingetragen im Grundbuch von Köln, Blatt 596 unter lfd. Nr. 22 und 23 des Bestandsverzeichnis- ses, nicht in den Geltungsbereich des in Aufstellung be- findlichen Bebauungsplans einzubeziehen und als Grünfläche festzusetzen, sondern weiter eine gewerbli- che Nutzung der Grundstücke zu ermöglichen. Die ge- nannten Grundstücke sind mit einem Geschäfts- und Bürogebäude mit Einzelhandelsbetrieben, Arztpraxen, Büros, Ladenlokalen, Lagerflächen und Gaststätten be- baut. Das Gebäude wurde zwischen den Jahren 1988 und 1994 errichtet und seither fortlaufend modernisiert. Sämtliche Nutzungseinheiten im Gebäude sind vermie- tet. nein Es wird auf die Abwägung zur lfd. Nr. 2.2 verwiesen. x 4.2 Geplant ist, die Grundstücke zu einer Grünfläche herab- zustufen. Dieses Vorhaben ist mit dem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgarantie und Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) nicht vereinbar. Das Eigentum an Grundstücken gehört nach nein Die Verlängerung des inneren Grüngürtels bis zum Rhein liegt im übergeordneten gesamtstädtischen Interesse und ist als solches höher zu gewichten als die wirt- schaftlichen Interessen eines einzigen Ei- gentümers. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 16 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung höchstrichterlicher Rechtsprechung zu den in die Abwä- gung einzustellenden, privaten Belangen, denen beson- deres Gewicht zukommt (BVerwGE 47, 144, 154; BVerwG, NVwZ 1988, 727, 728). Dabei ist zu berück- sichtigen, dass sich der Entzug baulicher Nutzungsmög- lichkeiten wie eine Teilenteignung auswirkt (BVerfGE 83, 210, 212 f.). Die für eine Planung sprechenden, städtebaulich beachtlichen Allgemeinbelange müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen ei- nes Bauleitplans die private Nutzbarkeit von Grundstü- cken beschränken oder gar ausschließen (BVerfGE 104, 1, 13; BVerwG, NVwZ-RR 1997, 83; BVerwG, NVwZ 2001, 560, 561). Aus den offengelegten Planun- terlagen ergibt sich kein städtebaulicher Belang, der so gewichtig ist, dass er eine (Teil-)Enteignung unserer Mandantin rechtfertigen könnte. 4.3 Im Gebäude sind viele Gewerbebetriebe und freiberufli- che Nutzungen ansässig, die nicht nur zahlreiche Ar- beitsplätze bieten, sondern auch eine erhebliche Wert- Schöpfung bewirken. Insbesondere durch die gute Mie- terstruktur mit langlaufenden Mietverträgen hat das Grundstück über die Jahre einen deutlichen Wertzu- wachs erfahren. Nach Einschätzung liegt der Verkehrs- wert des bebauten Grundstücks heute bei rund 19,5 Mio. Die Planung stellt für das Grundstück baupla- nungsrechtlich eine radikale Kehrtwende dar: aus einem Kerngebiet soll eine Grünfläche werden. Demgegenüber sieht der vom Rat der Stadt Köln am 05. 05. 2009 be- schlossene "Masterplan Innenstadt", der als Grundlage der Flächennutzungsplanänderung bezeichnet wird, weiterhin eine Bebauung auf dem Grundstück unserer Mandantin vor. Die Stadt möchte für die Grundstücke von der Vorgabe des erst vor rund 15 Jahren beschlos- senen Masterplans abweichen, um "die gewünschte nein siehe lfd. Nrn. 4.1 und 4.2 x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 17 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Durchgängigkeit des Freiraums bis zum Rhein" zu er- möglichen. Die "Vollendung des Inneren Grüngürtels im linksrheinischen Stadtgebiet" wird als maßgebliches Planungsziel benannt. Dieses Vorhaben mag zwar his- torisch ableitbar und städtebaupolitisch wünschenswert sein, geht jedoch daran vorbei, dass unsere Mandantin auf ihrem Grundstück bestandsgeschützte Nutzungen ausübt, die eine Integration des Grundstücks in den "In- neren Grüngürtel" dauerhaft unmöglich machen. Eine Planung, die aus rechtlichen und/oder tatsächlichen Gründen nicht umsetzbar ist, verfehlt ihren gestaltenden Auftrag und ist schon nach § 1 Abs. 3 BauGB unwirk- sam (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26. 03.2007 - 4 BN 10/07 -juris, Rn. 7). Es ist zwar nachvollziehbar, dass die Stadt das ehemalige Großmarktgelände künftig u.a. als Grünfläche nutzen möchte. Da die hier ausge- übten Nutzungen aufgegeben wurden, ist hiergegen auch nichts einzuwenden. Etwas anderes gilt jedoch für diejenigen Flächen zwischen Bonner und Koblenzer Straße und dem Rheinufer, auf denen sich - wie auf den Grundstücken unserer Mandantin - zahlreiche Z.T. hochwertige bestandsgeschützte gewerbliche Nutzun- gen befinden. Hier muss die Planung zwangsläufig an den faktischen Gegebenheiten scheitern bzw. dauerhaft eine bloße Chimäre bleiben. Die Darstellungen dieser Grundstücke als Grünflächen können mit Blick auf die gegenläufigen Eigentümerbelange nicht das Ergebnis einer gerechten Abwägung sein. 4.4 Den Unterlagen ist ferner keine nachvollziehbare Erläu- terung dafür zu entnehmen, warum die neue Grünfläche nur einen Teil des bisherigen Kerngebiets, in dem die Grundstücke liegen, und des sich östlich anschließen- den Gewerbegebiets umfasst. Da es der Stadt vor allem um die "Vollendung des Inneren Grüngürtel bis zum nein Die Grenze zwischen dem geplanten In- neren Grüngürtel und der Quartiersent- wicklung, dem Bereich für die Hochbau- ten, ist keine willkürlich gezogene Linie, sondern Ergebnis eines jahrzehntelangen x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 18 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Rhein" geht und der Änderungsbereich unmittelbar an bereits bestehende größere Grünflächen angrenzt (Z. B. den Vorgebirgspark), wäre zu erwarten gewesen, dass der gesamte Änderungsbereich als Grünfläche darge- stellt wird. Stattdessen ist offenbar willkürlich eine Linie gezogen worden, nördlich derer eine Grünfläche entste- hen soll, wogegen die südlich davon liegenden Bereiche baulich nutzbar bleiben sollen. Städtebauliche Gründe dafür, dass im bisherigen Kerngebiet nur die nördlich der Koblenzer Straße vorhandenen baulichen Nutzun- gen "entfallen" sollen, werden nicht angeführt. Das stellt einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar. Eine Fest- setzung, die die Nutzbarkeit nur bestimmter Grundstü- cke empfindlich beschneidet, entspricht den Anforderun- gen einer gerechten Abwägung nur, wenn etwa die na- türlichen Geländeverhältnisse die planerische Lösung mehr oder minder vorzeichnen. In einem solchen Fall ist dem Erfordernis der Lastengleichheit genügt, wenn die planungsbedingten Ungleichbelastungen durch boden- ordnende Maßnahmen ausgeglichen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. 12. 2002 - 1 BvR 1402/01 -, juris Rn. 21; BGHZ 67, 320, 327 f.). All dies ist hier nicht der Fall. Planverfahrens unter Beteiligung der Öf- fentlichkeit. 4.5 Im Westen des Änderungsbereichs ist der "Grüngürtel" zum Teil nur wenige Meter breit. Es wäre daher ohne weiteres möglich gewesen, auch das Grundstück als Gemischte Baufläche darzustellen und den Grünzug auf dem nördlich angrenzenden Grundstück vorbeizuführen. Damit könnte entsprechend dem Grundsatz der Verhält- nismäßigkeit ohne Beeinträchtigung des Ziels eines durchgehenden Grünzugs ein erheblicher Grundrechts- eingriff zulasten unserer Mandantin leicht vermieden werden. Die Planänderung verstößt außerdem offen- sichtlich gegen den Grundsatz der Konfliktbewältigung, nein Die Fortführung des Inneren Grüngürtels liegt im überwiegenden öffentlichen und gesamtstädtischen Interesse und wird seit Jahrzehnten geplant. Das öffentliche Inte- resse wird dabei höher gewichtet als die Belange einzelner Grundstückseigentü- mer oder Mieter. Es wird auf die Abwägung zur lfd. Nr. 2.2 verwiesen. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 19 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung da weiterhin überhaupt nicht absehbar ist, wie der mas- sive Grundrechtseingriff kompensiert werden könnte. In der Beschlussvorlage Nr. 2399/2024 vom 25. 09.2024 wird zwar behauptet, die Stadt stehe in Verhandlungen mit den Eigentümern der Grundstücke, welche für die Umsetzung des Inneren Grüngürtels erforderlich sind. Unsere Mandantin wartet jedoch schon seit vielen Jah- ren auf ein Angebot der Stadt zur Verlagerung ihres Ge- schäftshauses an einen geeigneten Alternativstandort. Ganz offensichtlich stehen der Stadt entsprechende Grundstücke gar nicht zur Verfügung. Wie sich hieran etwas ändern soll, ist nicht ersichtlich. Die Planung wirft daher einen schwerwiegenden Konflikt auf, der aller Vo- raussicht nach nicht gelöst werden kann. Dies verstößt eindeutig gegen das Abwägungsgebot in § 1 Abs. 7 BauGB. Die Gespräche mit der Grundstückseigen- tümerin sollen auch für diese Immobilie zeitnah wieder aufgenommen werden. 4.6 Unsere Mandantin wird, falls dem hier gestellten Antrag nicht entsprochen werden sollte, auch weiterhin alle Rechtsmittel gegen die Planung ausschöpfen, was nach den oben zitierten Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit einem ganz erheblichen Risiko für die Stadt verbunden wäre. Es liegt daher im ureigenen Interesse der Stadt, mit unserer Mandantin zeitnah eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Kenntnisnahme x 5 NN vom 19.03.2025: 5.1 Dimension und Abstand der Gebäudekörper Wie bereits zu vorangegangenen Öffentlichkeitsbeteili- gungen im Rahmen des kooperativen Verfahrens vorge- tragen, erscheinen die Ausdehnungen der Gebäudekör- per insbesondere auch im Quartier Parkstadt grenzwer- tig groß konzeptioniert. Die zahlreich beabsichtigte Überlagerung von Abstandsflächen (gemäß Integrierter Planung) werden mit großer Skepsis gesehen. Es wer- ja Im Rahmen von Testentwürfen wird die vorliegende Planung weiter differenziert und modifiziert. Abstandsflächen nach BauO NRW sind dabei zu berücksichti- gen. Da von dem Bau von Tiefgaragen weitgehen Abstand genommen wurde, werden große Flächen mit Bodenan- schluss auch in den Innenhöfen entste- hen. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 20 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung den Häuserschluchten mit starker Verschattung be- fürchtet, die sowohl nachteilige Auswirkungen auf den öffentlichen Raum als auch für die Belichtung der Wohnnutzungen erwarten lassen. Der großzügig dimen- sionierte Innere Grüngürtel ist ein Segen für die angren- zenden Stadtquartiere, kann aber Qualitäten innerhalb der Neubauquartiere nicht völlig kompensieren. Es wird daher dringend angeregt, die Abstände und Straßen- räume zwischen den Blockrändern an den kritischen Punkten („Gassen“) etwas aufzuweiten und insgesamt eine starke Begrünung des öffentlichen Raumes mit großzügigen Baumpflanzungen vorzusehen. Überdies wird empfohlen, innerhalb der Blockbebauungen Baum- pflanzungen mit Anbindung an das Erdreich vorzusehen (Bauminseln), damit sich auch in den Höfen großzügiger Baumbestand entwickeln kann. 5.2 Parkraum für die künftigen Bewohner der Parkstadt Süd Aus den vorgestellten Plänen wird entnommen, dass für die ca. 3.300 Normwohneinheiten bzw. ca. 7.590 Ein- wohner und 4.000 Arbeitsplätze in der Parkstadt Süd etwa 1.500 Parkplätze in den beiden im Hochbau ge- planten Mobility Hubs sowie weitere – noch nicht bezif- ferte – private Parkplätze in den eingeschossigen Tief- garagen der mit den Ziffern 23 (KITA), 25, 29, 30, 32, 33 (SechtM) und 36 (Bildungslandschaft) bezeichneten Ge- bäuden geplant sind. Hinzu kommen noch zwei Quar- tiersgaragen, auf die noch separat eingegangen wird. Dieses bedeutet im Umkehrschluss, dass von den ins- gesamt über 30 geplanten Gebäuden offenbar mehr als 20 ohne Tiefgaragen vorgesehen sind. Dies wird für hochproblematisch gehalten. Es ist zu erwarten, dass Eigentümer oder Mieter der Wohnungen in der Park- stadt Süd auf die Anschaffung eines (batterieelektri- schen) PKW nicht in dem Maße verzichten werden, wie Kenntnisnahme Im Rahmen eines noch weiter auszuarbei- tenden Mobilitätskonzeptes werden Emp- fehlungen zur Anzahl und Ausgestaltung von Pkw- und Fahrradstellplätzen erarbei- tet. Dabei soll ein ambitionierter Stellplatz- schlüssel in der Parkstadt Süd angewen- det werden. So werden in mehreren Teil- bereichen der Parkstadt Süd Reduktions- faktoren der aktuell gültigen städtischen Stellplatzsatzung angewendet, um ver- bunden mit Angeboten an zukunftsfähigen Mobilitätsformen die Anzahl der zu erstel- lenden PKW-Stellplätze zu verringern. Eine Unterbringung des ruhenden Ver- kehrs in Tiefgaragen würde zwei- bzw. dreigeschossige Tiefgaragen erforderlich machen. Tiefgaragenplätze würden je- x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 21 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung dieses politisch gewünscht ist, und somit eine Unterver- sorgung an Parkraum entstehen könnte. Auch für Fahrräder sind wohnungs- bzw. arbeitsplatz- nahe, Diebstahl- und Vandalismus-gesicherte sowie be- queme Unterstellmöglichkeiten in Tiefgaragen erforder- lich, um die Nutzung von Fahrrädern und Lastenfahrrä- dern zu motivieren und um die architektonische Wirkung des neuen Stadtteils nicht von vornherein durch unge- ordnetes Abstellen von Fahrrädern zu beeinträchtigen. Auch das Laden von Elektrofahrrädern lässt sich nur durch gesicherte Abstellplätze in einer Tiefgarage er- möglichen. Ferner gilt es zu bedenken, dass bei einem Parkrau- mangebot über Quartiersgaragen die Erreichbarkeit von Wohnungen längere Fußwege mit sich bringt (Ein- schränkung der barrierefreien Erreichbarkeit!) und die Einrichtung von Behindertenstellplätzen nahe der Woh- nungszugänge provoziert. Separate Parkhäuser bean- spruchen zudem ergänzende Bodenflächen und bei öf- fentlicher Nutzung einen sehr hohen Pflege- und Unter- haltungsaufwand, damit sie nicht zu Schandflecken und Angsträumen verkommen. Ein weiteres Problem: Ent- koppelt man die Eigentumsverhältnisse von Parkange- boten und Wohn- bzw. Gewerbenutzungen gänzlich, so entscheidet die Preispolitik des Parkhausbetreibers maßgeblich mit über die Attraktivität der Hauptnutzun- gen! Es wird daher dringend angeregt, dass mindestens ein- geschossig möglichst natürlich belüftete Parkebenen unterhalb der Wohnbaukörper angeordnet werden (Wohnungen EG als Hochparterre ausbilden), die zu- mindest Teile des Bedarfs innerhalb der Häuser und im selbigen Eigentum als Herstellerpflicht des jeweiligen In- vestors abdecken. Darüber hinaus sollte dann eine ver- doch im Vergleich zu den geplanten Mobi- lity Hubs mit erheblich gesteigerten Bau- kosten zu Buche schlagen: - Kostenansatz Stellplatz Mobility Hub: 20.000 € / Stellplatz - Kostenansatz Stellplatz Tiefgarage 1 Ebene 40.000 € / Stellplatz - Kostenansatz Stellplatz Tiefgarage 2 Ebenen 60.000 € / Stellplatz Vor dem Hintergrund der Mobilitätswende erscheinen Tiefgaragen mit ihren hohen Baukosten und nicht vorhandenen Nach- nutzungsmöglichkeiten als kaum zukunfts- fähig. Sowohl die Entscheidung über die die Re- duktionsfaktoren als auch zur Realisie- rung von Mobility Hubs anstelle von Tief- garagen wird von den Beigeordneten der Dezernate VI (Planen und Bauen) und VIII Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften) mitgetragen. Die befürchtete Unterversorgung soll durch die Maßnahmen des Mobilitätskon- zepts aufgewogen werden und zu einer autoarmen Mobilität verleiten. Flächende- ckende Tiefgaragen sind nach einer Ab- wägung durch die vorgestellte Lösung er- setzt worden. Teil der Abwägung war u.a. die Berücksichtigung der längeren Fuß- Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 22 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung ringerte Anzahl an Mobilitäts-Hub das Angebot insbe- sondere auch für die gewerblichen Nutzungen ergän- zen. So könnte ein dezentrales wohnortnahes Min- destangebot die barrierefreie Erreichbarkeit, individuelle Ladeinfrastrukturen für batterieelektrische PKW und Fahrräder, sichere Wegebeziehungen, etc. sicherstel- len. Dieses wird dann durch ein flexibel anpassbares Angebot an öffentlichem Parkraum und Mobilitätsein- richtungen in Quartiersgaragen ergänzt. Letzteres müsste dann weniger Bodenfläche beanspruchen (und ließe alternativ mehr Wohnbebauung zu) und wäre ins- gesamt deutlich wirtschaftlicher, da Betreiberkosten ein- facher zuordbar wären, auf teure mehrgeschossige Parkhäuser und Tiefgaragen verzichtet werden kann, die Attraktivität der Wohnungen sich erhöht und insge- samt mehr höherwertig nutzbare Flächen geschaffen würden. Es wird insbesondere eine Unterversorgung des Park- raumangebotes insgesamt befürchtet, das zu einem An- stieg und Verlagerung des ruhenden Verkehrs in die umliegenden Viertel führen könnte. Alle die Parkstadt Süd umgebenden Viertel sind aber bereits heute star- kem Parkdruck durch die dort Wohnenden ausgesetzt. Wir appellieren daher an die für die Planung Verantwort- lichen, die Anzahl der Tiefgaragenplätze deutlich zu er- höhen, so dass zumindest insgesamt den Empfehlun- gen der Stellplatzsatzung ohne Abschläge gefolgt wird. wege durch die Zentralisierung des Park- raums sowie die Herstellungs- und Be- triebskosten. Bei den Fahrradstellplätzen wird nach Maßgabe der Satzung agiert und ein Überangebot an diebstahl- und wetterge- schützten Abstellanlagen geschaffen. Ein gänzlicher Verzicht der in der Stell- platzsatzung möglichen Reduktionsfakto- ren ist klar auszuschließen, da ein Haupt- augenmerk dieses Projekts die Verkehrs- reduktion ist. 5.3 Parkraum und Lademöglichkeiten für die an die Park- stadt Süd angrenzenden Viertel Wie oben bereits angesprochen, herrscht in den die Parkstadt Süd umgebenden Vierteln bereits heute er- heblicher Parkdruck. Öffentliche Lademöglichkeiten für batterieelektrische Fahrzeuge sind begrenzt; es gibt nur 4 öffentliche Ladepunkte entlang der Goltsteinstraße nein siehe lfd. Nrn. zu 5.2 Ein wesentliches Planungsziel der Park- stadt Süd ist die Entwicklung eines auto- armen Quartiers. Es werden bei der Her- stellung von Stellplätzen auch öffentliche x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 23 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung und 2 in der Tacitusstraße. Im Stadtteil Bayenthal zum Beispiel wird seit Jahren vergeblich der Bau einer Quar- tiersgarage gefordert. Auch in der BV 2 wurde diese Thematik bereits mehrfach erörtert. Mit dem Bau der un- mittelbar angrenzenden Bildungslandschaft ergibt sich nun die einmalige Chance, die Situation besonders im nördlichen Bayenthal zu entlasten oder sogar Parkraum z.B. entlang der Goltsteinstraße zur Besserung der dor- tigen Aufenthaltsqualität und Entschärfung von Engpäs- sen umzulagern. Eine zu knappe Bemessung der Park- plätze für die Bewohner der Parkstadt Süd (siehe oben) würde diese Chance jedoch ausschließen, ja in ihr Ge- genteil verkehren. Anstatt die Bewohner Bayenthals zu unterstützen, würden sie durch den Export des von der Parkstadt Süd ausgehenden Parkdrucks in ihr Viertel sogar noch mehr belastet als heute. Wir appellieren da- her an die für die Planung Verantwortlichen, die Zahl der Parkraumangebote in den Quartiersgaragen und im Umfeld der Alteburger Straße ausgesprochen großzügig zu dimensionieren und mit öffentlichen Ladepunkten auszustatten. Ladestationen eingeplant und Flächen da- für vorgehalten. 5.4 Bildungslandschaft Die planerische Berücksichtigung eines ausreichenden Schulangebotes für die Parkstadt Süd als auch für die umliegende Quartiere wird begrüßt. Die Homogenität des Bildungsangebotes (klassische Schulformen) sowie deren räumliche Konzentration erscheint jedoch höchst problematisch. Während zu Schulzeiten und insbeson- dere zum täglichen Schulbeginn und -ende, eine erheb- liche Belebtheit des öffentlichen Raumes und vermutlich Überlastung der Verkehrsinfrastruktur eintreten wird, kehrt sich dieses außerhalb der Schulzeiten ins Gegen- teil. Diese schwankende Beanspruchung dürfte nicht nur den ÖPNV und gastronomische Angebote in der nein Die Bündelung verschiedener Schulforen und Kita an einem Standort hat den Vor- teil, dass z.B. Mensa, Bücherei, Aula, Pausenräume und Sporthalle gemeinsam genutzt werden können. Bei einer offenen Gestaltung (wie z.B. in der Bildungsland- schaft Altstadt Nord geschehen) könnten die Außen-, Spiel- und Sportbereiche von der Öffentlichkeit mitgenutzt werden. Des Weiteren ist anzumerken, dass auch in den Bereichen der Marktstadt und der Parkstadt Kindertagesstätten vorgesehen sind. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 24 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Nachbarschaft überfordern, sondern auch zu verwaisten Straßenabschnitten in Ferienzeiten führen. Auch könnte die aus den Planungen erkennbare Blockrandbebauung diesen Eindruck verstärken, die sich nach außen „ver- schlossen“ und abweisend präsentiert. Die Qualität der benachbarten Quartiere wird gerade von der guten Durchmischung bestimmt (insbesondere Fachhochschule, Gastronomie und Wohnen in der Süd- stadt; Schulen, Einzelhandel und Wohnen in Bayenthal). Eine solche Durchmischung sollte auch Ziel bei den Pla- nungen der Parkstadt sein und für Heterogenität sorgen. Nachdem sehr frühe Überlegungen zur Umsiedelung (von Teilen) der Fachhochschule schon vor Jahren ver- worfen wurden, werden keine Vorteile mehr darin er- kannt, eine solch große zusammenhängende Fläche überwiegend einer Nutzung zuzuschreiben. Das KITA- und Schulangebot sollte vielmehr über die gesamte Ent- wicklungsfläche mit dezentraler Anbindung an Verkehrs- infrastrukturen verteilt werden. 5.5 Sporthalle in der Bildungslandschaft Mit Freude wurde in den verfügbaren Plänen gesehen, dass eine Sporthalle im Bereich der Bildungslandschaft vorgesehen ist. Wir appellieren an die für die Planung Verantwortlichen, sicherzustellen, dass diese Sporthalle für Drittnutzer (vor allem Sportvereine, aber auch die Öf- fentlichkeit) verfügbar gemacht wird. Dazu gehört auch, dass die Planung so erfolgt, dass Erschließung und Zu- wegung in einer Art und Weise geplant werden, die die Nutzung durch Dritte außerhalb der Schulzeiten unprob- lematisch ermöglicht. Besser noch als eine Sporthalle, die für Drittnutzer geöffnet wird, wären allerdings min- destens zwei räumlich getrennte (Mehrzweck-) Hallen mit angrenzendem Parkraumangebot (Fahrräder, PKW und ggf. auch Busse) für Gäste. Aus den vorliegenden Kenntnisnahme Die Anregung, die geplante Sporthalle auch Vereinsnutzungen zur Verfügung zu stellen, wird geprüft. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Unterlagen ergibt sich, dass die integrierte Planung im Bereich der Bildungslandschaft eine 6- (Sekundarstufe I) bzw. 5-zügige (Sekundarstufe II) Gesamtschule und eine 3-zügige Grundschule vorsieht. Im Bereich des Quartiers Marktstadt ist eine weitere Grundschule, 4-zü- gig, angedacht. Aus einer Grobrechnung ergibt dieses insgesamt etwa 2.200 Schüler und Schülerinnen1, die bei nur 2 Schulstunden Sport in der Woche damit knapp 120 Stunden 2 der geplanten Sporthalle bereits belegen würden. Gerechnet von 08h. bis 22h. hat eine 5-Tage- Woche aber nur 70 Stunden. Allein aus dieser Grob- rechnung ergibt sich, dass eine Sporthalle selbst nur für den Schulsport unzureichend wäre und eine dringend benötigte Nutzung durch Sportvereine - abgesehen von den Schulferien - ausschließen würde. 5.6 Stadtbahnplanungen Die derzeitige Konzeption sieht eine mögliche Stadt- bahntrasse aus Westen kommend mit Endhaltestelle an der Markthalle vor. Diese Überlegung erschließt sich nicht, da doch die Anbindung an das übrige Stadtbahn- netz damit dauerhaft verbaut wäre. Zudem würde eine solche neue Stadtbahnstrecke nicht die Bildungsland- schaft erreichen und die Erschließungswirkung wäre, ausgenommen für das Quartier Parkstadt, eher mäßig. Dies gilt insbesondere auch für die bestehenden südlich angrenzenden Viertel. Es wird daher dringend angera- ten, den Platzbedarf für eine solche Trasse entlang der Marktstraße zu berücksichtigen mit der Option, diese entweder später auf die Nord-Süd-Stadtbahn an der Bonner Straße verschwenken zu können oder gar über die Schönhauser Straße bis zum Rhein fortzusetzen. Bis die Anbindung der Parkstadt Süd an die Stadtbahn sichergestellt ist, wird eine die Parkstadt Süd in Ost- West-Richtung querende Busverbindung zur Anbindung Kenntnisnahme Derzeit werden verschiedene Varianten der Anbindung der Parkstadt Süd an die Stadtbahn geprüft. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 26 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung an das bestehende Stadtbahnnetz vorgeschlagen, z.B. im verknüpfenden Shuttle zwischen der Stadtbahnlinie am Höninger Weg, den Stadtbahnlinien auf der Bonner Straße und den Stadtbahnlinien am Rheinufer. 5.7 Fahrrad- und Fußwege im Inneren Grüngürtel Gemäß den Ausführungen der Landschaftsarchitekten (während der Veranstaltung zur frühzeitigen Bürgerbe- teiligung) sind lediglich „kombinierte“ Wegeführungen durch den Grünzug für Fußgänger und Radfahrer vorge- sehen. Der „Hauptradverkehrsweg“ bzw. eine Radtrasse in Ost-West-Richtung soll demnach nördlich der Bahntrasse entlang des Bonner Walls ausgebaut wer- den. Damit würde die Planung einer Radtrasse entlang der nördlichen Grenze des neuen Inneren Grüngürtels gemäß beschlossenem Radverkehrskonzept Innenstadt in Frage gestellt. An die Verantwortlichen wird appelliert, an einer geson- derten Radtrasse durch die Grünanlage festzuhalten und diese möglichst störungsfrei entlang der Bahntrasse anzusiedeln. Idealerweise würde diese gemäß Konzept an die Südbrücke angebunden und westlich durch den Grüngürtel fortgesetzt. Es ist nicht nachvollziehbar, weswegen Radverkehre in Köln immer in Konkurrenz zu anderen Verkehrsteilneh- mern treten müssen. Entlang des Bonner Walls sind zahlreiche Kreuzungspunkte zu überwinden, der be- grenzte Straßenraum für Radwege zu Lasten anderer Teilnehmer neu zu gliedern und Konflikten mit Anliefer- verkehren auszuweichen. Weichen Radfahrer (mit ei- nem vermutlich hohen Anteil an Schülern) dieser Hin- dernisstrecke indes auf kombinierte Wege im Grüngürtel aus, gefährden sie die dortigen Fußgänger. Zwar lässt sich an gegenseitige Rücksichtnahme appellieren, aber zunehmend elektrisch unterstütze Zweiräder neigen nun Kenntnisnahme Eine (ausschließliche) Radwegeverbin- dung parallel zur Bahntrasse wird in den weiteren Planungen geprüft. Die Prüfung, welche Wege beleuchtet werden, erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung in Abstimmung mit den betroffenen Fachäm- tern. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 27 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung mal zu höheren Geschwindigkeiten. Ein separater Rad- weg, wie auch im Vorgebirgspark, würde solche Kon- flikte vermeiden, ein Angebot auch für Inlineskater etc. schaffen, den Park beleben und eine äußerst attraktive Wegestrecke darstellen! Ferner wird dafür appelliert, dass die wesentlichen Rad- und Fußwege durch den Inneren Grüngürtel nachts be- leuchtet werden, um eine attraktive und sichere Nutzung auch zu Winterzeiten und am Abend zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die am nördlichen Rand ver- laufenden Hauptwege in Ost-West-Richtung sowie die Querungen, die sich auch in die angrenzenden Quar- tiere fortsetzen. 5.8 Einzelhandel und Gastronomie Den bisherigen Planungen sind bislang nur wenige An- gaben zur beabsichtigten Ansiedlung von Einzelhan- dels- und Gastronomieangeboten zu entnehmen. Es wird dazu appelliert, bei derartigen Überlegungen unbe- dingt die bestehenden Angebote aus den angrenzenden Quartieren zu berücksichtigen und einzubinden. Ein Überangebot und Konkurrenzsituationen sollten ebenso vermieden werden wie auch eine Unterversorgung. Hierbei liegt den Bayenthalern insbesondere das (ver- bliebene) Einzelhandel- und Gastronomieangebot ent- lang der Goltsteinstraße am Herzen, das konzeptionell mit einzubeziehen ist (wie auch z.B. im Hinblick auf die o.g. Parkraumangebote). Kenntnisnahme Ziel der Planung sind gemischt genutzte, urbane Quartiere, in denen grundsätzlich auch Gastronomie und kleinflächige Ein- zelhandelsbetriebe zulässig sein sollen. Ob eine planerische Steuerung im Sinne einer Einschränkung dieser Nutzungen er- forderlich wird, werden die weiteren gut- achterlichen und planerischen Untersu- chungen ergeben. x 5.9 Historisches Bewusstsein für 2000 Jahre Kölner Stadt- geschichte pflegen Mit Erstaunen wurde der umfassende Bericht zu den Bodendenkmälern in den vorliegenden Unterlagen (u.a. Verwaltungsvorlage 4001/2024, Anlage 6, Punkt 3.8.2) zur Kenntnis genommen. Von eiszeitlichen Hügelgrä- ja Die Anregung wird aufgenommen, der Umgang mit möglichen Bodendenkmälern wird im weiteren Verfahren mit den zu- ständigen Fachstellen abgestimmt. x x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 28 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung bern, einer Haupt- und Nebenstraße und einer Nekro- pole der Römerzeit, einem (inzwischen aufgelassenen) jüdischen Friedhof des Hochmittelalters bis zu einem Fort der Neuzeit ist alles dabei, was die Geschichte un- serer Stadt auszeichnet. Es wird daher an die für die Planung Verantwortlichen appelliert, nicht nur mit die- sem historischen Erbe verantwortungsbewusst umzuge- hen (was ohnehin gesetzlich abgesichert ist), sondern dieses historische Erbe aktiv in die entstehende Park- stadt Süd einzubeziehen. Das kann in niedrigschwelli- ger Form durch Erinnerungstafeln o.ä. geschehen. Wünschenswert wäre es aber, wenn eine geeignete Form gefunden würde, die Bodendenkmäler in den Un- tergeschossen der zu errichtenden Gebäude für die Öf- fentlichkeit sichtbar zu machen, wie dieses z.B. in der Tiefgarage am Dom mit Teilen der römischen Stadt- mauer geschehen ist. 6 NN, Stellungnahme vom 21.03.2025: Die zwei geplanten Durchlässe unter der Bahnstrecke (am Bonner Wall 19 und zwischen Volksgarten und Südstadion) werden ausdrücklich begrüßt, dadurch würde die Barrierewirkung der Bahnstrecke verringert werden. Doch auch die Vorgebirgsstraße ist eine Barri- ere: Sie trennt zwei größere Abschnitte des Grüngürtels in zwei Hälften. Um Ergänzung des Mobilitätskonzepts der Parkstadt Süd durch eine Brücke für den Rad- und Fußverkehr über die Vorgebirgsstraße wird gebeten. Dabei kann die ehemalige Bahnbrücke zwischen der Bahnstrecke und der Adresse Bischofsweg 54 oder ein Neubau an gleicher Stelle genutzt werden. Auf der Ost- seite wäre keine Rampe erforderlich, da hier das Ge- lände auf Höhe der Gleise verläuft. Diese Forderung fin- det sich auch im Änderungsantrag der BV Rodenkirchen zu diesem Thema, der am 21.08.2023 beschlossen Kenntnisnahme Die Anregung wird geprüft, siehe auch Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr. 1.4 x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 29 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung wurde: https://ratsinformation.stadt- koeln.de/to0050.asp?__ktonr=377694 7 Schreiben vom 21.03.2025: 7.1 Stadtbahn Es sollte unbedingt auch eine Stadtbahntrasse auf der Südseite des Bischofswegs geprüft werden, als Alterna- tive zur Nordseite. Damit die "Raderberger Brache" nicht überplant wird und die Radfahrstreifen auf jeweils 2,5m verbreitert werden können, müssten dafür Bi- schofsweg und Marktstraße um 9m nach Norden ver- schoben werden. Dies hätte den Vorteil, dass die Konflikte zwischen Stadtbahn und MIV an der Kreuzung Bischofsweg/Vor- gebirgsstrasse deutlich reduziert würden. Die Südlage wäre außerdem besser geeignet, da der Niederflur Bahnsteig für die Stadtbahn im Bereich der Kreuzung Marktstraße/Bonner Str. wahrscheinlich ebenfalls auf der Südseite errichtet werden müsste (Auf der Seite der Adresse Marktstraße 9), unter Nutzung eines Teils der ehemaligen Fahrbahn, die vor kurzem auf die Nordseite verlegt wurde. Die genaue Lage des Bahnsteigs sollte auch vor dem Hintergrund einer späteren Fortführung in die Schön- hauser Str. untersucht werden. Als Ersatz für die zwei bisher in der Mitte der Parkstadt Süd vorgesehenen Stadtbahnhaltestellen empfehle ich folgende Standorte: Haltestelle 1: Westlich der Kreuzung Marktstraße/Bi- schofsweg (gegenüber des Block 2) Haltestelle 2: Zwischen der bisher vorgesehenen nördli- chen Einmündung der Mobilitätstrasse in den Bischofs- weg und der nördlichen Einmündung der Ringstraße in den Bischofsweg (gegenüber des Block 14) In den beiden Haltestellenbereichen müsste der Bi- schofsweg um 14m nach Norden verschoben werden. Kenntnisnahme Derzeit werden verschiedene Varianten der Anbindung der Parkstadt Süd an die Stadtbahn geprüft. Die Anregungen wer- den an das zuständige Fachstelle weiter- gegeben. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 30 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung 7.2 Bus Der Betrieb mit autonomen Kleinbussen wird abgelehnt, da die Kapazität zu klein wäre und keine Integration in das stadtweite Busnetz möglich wäre. Die Ringstraße sollte so geplant werden, dass dort Gelenkbusse fahren können. Dabei sollten die Flächen für zwei Haltestellen auf der nordöstlichen Seite der Ringstraße vorgehalten werden (Block 3/6 und Block 16/17). Der bisher ge- plante "Boulevard" kann durch den Entfall der Mobili- tätstrasse deutlich verkleinert werden auf maximal 20m Breite, wenn möglich noch weniger. Zusätzlich sollten zwei weitere Bushaltestellen jeweils an der Kreuzung Marktstraße/Bischofsweg und Marktstraße/Bonner Str. geplant werden. Kenntnisnahme Um Straßen mit klar untergeordneter Funktion als solche erkennbar zu gestal- ten, sind schmale Querschnitte notwen- dig, die von entsprechenden Schleppkur- ven von Gelenkbussen konterkariert wer- den. Gegebenenfalls könnten Shuttles die Ringstraße nutzen. Darüber hinaus erzie- len Bushaltestellen im Boulevard die beste Erschließungswirkung, stellen nach 3. Kölner Nahverkehrsplan ausreichend kurze Wege her und sind die einzige Trasse für Gelenkbusse. Neben zwei Hal- testellen im Wohnbereich der Parkstadt sind weitere Haltestellen im Bereich der Großmarkthalle und Stadtbahnstation Bonner Straße vorstellbar. x 7.3 Städtebau Zur Verschiebung des Bischofswegs und der Markt- straße um 9m (bzw. 14m an den Haltestellen) nach Nor- den muss die Lage und Größe eines Teils der Blöcke angepasst werden: Block 2: Verkleinerung um 14m an der Westseite Blöcke 4,5,7,8,11,15: Verschiebung um 9m nach Nord- osten Block 14: Verschiebung um 9m nach Nordosten und Verkleinerung an der Südwestlichen Seite um 5m Block 18: Verkleinerung um 12m an der Südseite Block 21: Verschiebung um 9m nach Norden Block 23: Verkleinerung um 9m an der Südseite Die Verschiebungen würden durch den Entfall der Mobi- litätstrasse in der Mitte des Quartiers ermöglicht, wodurch mindestens 10m Breite eingespart würden. Der durch die Verkleinerung eines Teils der Blöcke hervor- Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 7.2 x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung gehende Verlust an Nutzfläche kann durch teilweise Er- höhung der geplanten Gebäude ausgeglichen werden. Hier sollte auch geprüft werden, ob die Nutzfläche durch weitere Erhöhungen von Gebäuden sogar insgesamt vergrößert werden könnte. Angesichts der knappen Flä- chen und großen Mangel an Wohnraum wäre dies drin- gend notwendig. 8 NN Die sehr „eckig“ geplanten Parkwege wirken sehr stark, als wäre der Fokus gewesen, dass sie auf einer Karte schön aussehen sollen, es wird wenig Wert auf einen tatsächlich sinnvollen Verlauf gelegt. Generell sollten alle „Knicke“ der Wege deutlich stärker ausgerundet werden, weil diese Stellen sonst insbesondere für den Radverkehr gefährlich und unpraktisch wären. Das größte Problem ist, dass die Wege größtenteils kaum ei- nen Bezug zum bestehenden und geplanten Straßen- und Wegenetz der Umgebung nehmen. An vielen Stel- len würden so unnötige Umwege entstehen, gerade beim Fußverkehr ist aber Direktheit das wichtigste Krite- rium für die Attraktivität. Dadurch würde an vielen Stel- len die Bildung von Trampelpfaden provoziert. Einige dieser Stellen sind auf der Karte (siehe Anhang) mar- kiert, mit einer alternativen Führung in blau. Dies ist aber keine vollständige Auflistung, das gesamte Wege- netz sollte nach diesem Prinzip neu geplant werden. Hier ist es dringend nötig ein Parkwegkonzept zu erstel- len, bei dem die Parkstadt Süd, der Grüngürtel und die umgebenden Stadtteile integral betrachtet werden, auch die Bedürfnisse des Radverkehrs sollten (als zweite Pri- orität nach dem Fußverkehr) einfließen. Beispielsweise sollten die Wege des Grüngürtels immer auf eine beste- hende oder geplante Straße/einen Weg zulaufen, um Kenntnisnahme Die Anregung wird aufgenommen und in der weiteren Planung geprüft. x Darstellung und Bew ertung der zum Bebauungsplan Parkstadt Süd w ährend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung IGG Quartiers- entwick- lung Umwege zu vermeiden. Dadurch würde auch die Bil- dung von Trampelpfaden vermieden. Das ganze Fuß- verkehrsnetz sollte insbesondere im Grüngürtel auch „organischer“ und natürlicher geplant werden. Dabei könnten einige Wege weiterhin geradlinig verlaufen, aber an anderen Stellen bietet sich auch ein leicht ge- schwungener Verlauf an. Die Minimierung des Umweg- Faktors sollte in den einzelnen Abschnitten das wich- tigste Kriterium sein. Nachteile gäbe es nicht: Die Ge- samtlänger der Wege würde nur minimal steigen, und an vielen Stellen hätten sich bei der aktuellen Planung ohnehin Trampelpfade gebildet, die eigentlich nicht er- wünscht sind. Stand 12.05.2025
Anlage 4 b) Lageplan Teilabschnitt Bonner Straße bis zum Rhein
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VI IV V V I V V V VIII XV II V V I I XV XV VII VII VI III II II III VIII V VIII II IV IV II III V IV X V V II III V VI I V V Hans-Abraham- RHEIN Alte- burger- Platz Bonner Straße Oberländer Werft Fritz-Reuter-Straße Schillerstraße Bonner Straße Bernhardstraße Oktavianstraße Koblenzer Straße Klopstockstraße Koblenzer Straße Alteburger Straße Alteburger Straße Sechtemer Straße Kyllstraße Agilolfstraße Oberländer Wall Maternuskirchplatz Veledastraße Siegfriedstraße Siegfriedstraße Ohmstraße Südbrücke Ochs-Weg Gustav-Heinemann-Ufer B51/B9 Mainzer Straße Bonner Wall Schönhauser Straße Friedenspark KVB-Tunnel Hundefreilauffläche Alteburg Alteburger Straße Alteburger Wall Alteburger Wall Alteburger Straße Schönhauser Straße Marktstraße Agrippinaufer 0,5 % 0,25 % 3,5 % 5,0 % 3,0 % 0,5 % 2,5 % 1,5 % 2,0 % 1,0 % 1,5 % 3,0 % (46,50) (46,50) (46,50) (42,10) (42,10) (45,35) (42,05)(44,85) (47,40) (47,10) (41,40) (41,35) (41,30) (45,45) (46,00) (42,08 (42,16) (45,70) (44,90) (45,28) (45,30) 45,90 41,85 46,50 43,00 46,25 41,0042,20 44,00 44,00 41,00 (49,40) (48,20) (46,40) (47,20) (46,80) (51,00) (46,40) (49,90) (47,50) (49,15) (48,25) (47,50) (46,25) (49,65) (47,25) (54,25) (46,60) (47,20) (47,20) (48,10) (49,05) (48,80) (48,80) (48,60) (49,75) (49,65) (47,35) (49,50) 48,80 53,00 50,00 49,10 53,00 47,70 46,50 46,50 46,75 49,25 49,05 48,50 51,00 51,00 49,00 48,00 48,00 47,20 49,2048,15 48,70 45,00 46,50 46,45 49,45 48,85 47,80 48,20 47,20 46,20 48,90 46,23 49,00 47,80 (48,90) (48,85) (48,70) (54,00) 52,00 5,00 3,50 3,50 3,00 3,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 2,50 2,50 Bildungslandschaft, nachrichtliche Darstellung gemäß Integrierter Planung 2018 Brückenerweiterung (Nord- und Südvariante) - S16 - in Planung, nachrichtliche Darstellung Spielplatz "Festung", in Abstimmung, beispielhafte Darstellung Hauptweg Süd, wassergebundene Wegedecke Baumreihe mit Baumrigole (Entwässerung Parkstadt Süd) Stadtkante mit Betonstufe Historisches Fort II Nikolaus Denkmalschutz (Bodendenkmal) Versickerungsfläche (Entwässerung Parkstadt Süd) Sitzstufe Beton Rasenböschung Hauptweg Nord, wassergebundene Wegedecke Offene Mitte, Rasen- und Wiesenfläche Parkwege, wassergebundene Wegedecke Versickerungsfläche (Entwässerung Parkstadt Süd) Hauptweg Süd, wassergebundene Wegedecke Baumreihe mit Baumrigole Urban Gardening Kölner Neuland e.V. Spielplatz "Wall / Klettern" , in Abstimmung, beispielhafte Darstellung Vorhaltung Schotterrasen als Revisionsweg zur Schallschutzwand Spielplatz "Bewegung", in Abstimmung, beispielhafte Darstellung Hauptweg Süd, wassergebundene Wegedecke Baumreihe mit Baumrigole Stadtkante mit Betonstufe Versickerungsfläche (Entwässerung Parkstadt Süd) Rasenböschung Hauptweg Nord, wassergebundene Wegedecke Schallschutzwand, in Abstimmung Gleisanlagen (Nord- und Südvariante) - S16 - in Planung, nachrichtliche Darstellung Rheinbalkon Terrassierte Rasenfläche mit Sitzstufen Zuwegung Rheinufer, beschichteter Asphalt Hauptweg Süd, wassergebundene Wegedecke Baumreihe mit Baumrigole Stadtkante mit Betonstufe Bolz- und Streetballplatz Sitzstufe Beton Durchgang zum Rheinufer, beschichteter Asphalt Durchgang zum Friedenspark (Bestand) Schallschutzwand, in Abstimmung S-Bahnhof (Nord- und Südvariante) - S16 - Bonner Wall in Planung, nachrichtliche Darstellung Gleisanlagen (Nord- und Südvariante) - S16 - in Planung, nachrichtliche Darstellung Vorhaltung Schotterrasen als Revisionsweg zur Schallschutzwand Parkweg wassergebundener Weg Böschung Wiese Gleisanlagen (Nordvariante) - S16 - in Planung, nachrichtliche Darstellung Schallschutzwand optional, in Abstimmung Offene Mitte, Rasen- und Wiesenfläche Offene Mitte, Rasen- und Wiesenfläche Calisthenicsbereich, in Abstimmung Straßenraum/ - querungen, in Abstimmung Offene Mitte, mögliche Starkregenretention Straßenraum/ - querungen, in Abstimmung Vorleistung Straßentunnel (Bestand) Durchgang / Unterführung, in Abstimmung Böschung, Strauch- und Baumpflanzung Straßenraum/ - querungen, in Abstimmung 4,00 3,00 Versickerungsfläche (Entwässerung Parkstadt Süd) Promenade, Planungsbereich Parkstadt Süd, nachrichtliche Darstellung 2,5 % (50,60) 50,70 Sportflächen - Aktivflächen für sämtliche Altersgruppen Spielflächen - Kinderspielplätze Spielflächen - Urban Sports, Aktivflächen für Kinder und Jugendliche Wege / Platzflächen IGG - Wassergebundene Wegedecke Wege IGG - Asphaltbelag beschichtet oder Farbasphalt LEGENDE Grenzen / Bearbeitungsgrenzen / Planungsbereich Planungsbereich Innerer Grüngürtel B-PLAN (Stadtplanungsamt - Amt 61, Stand 08.03.2021, inkl. Anpassung Grenze Sportpark 27.04.2021 und Anpassung Grenze Bereich Bischofsweg gem. Vorgabe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 vom 21.10.2021) Grundstücksgrenzen DB-Flächen (Fremdgrundstücke Deutsche Bahn, mögliche Nutzung in Abstimmung) Planung Deutsche Bahn AG Geplanter S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante) / Geplantes Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante), gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4 vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung) Geplante Gleisanlagen - S16 (Nord- und Südvariante), gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4 vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung) Gebäude / Topographie Höhen, Bestand Höhen, Planung Bemaßung Wegebreiten - Hauptwege IGG: 4,0 - 5,0 m, Nebenwege IGG: 2,5 - 3,5 m Befestigte Flächen / Einbauten VIII Gefällerichtung Böschung, Bestand | Böschung, Planung Höhenlinien (1m), Planung - Landschaftliche Erdmodellierungen Mögliche Starkregen- retentionsflächen in der Offenen Mitte 5,00 Historisches Fort II Bodendenkmal Stützwand | Sitzstufen - Betonfertigteile Spielplatzgestaltung, Spielgeräte | Sportfelder, Sportgeräte (beispielhafte Darstellung) Parkstreifen Fanbusse, Revisionswege - Schotterrasen Baumrigolen - Unterirdischer Retentionsraum (Wasserspeicher), Rasenmulden und Staudenpflanzung Versickerungsflächen Böschungsbereiche - Bodendecker und Sträucher Versickerungsflächen - Rasenmulden und Staudenpflanzungen Vegetationsflächen IGG Baum, Bestand innerhalb IGG | Baum, Bestand außerhalb IGG Gehölze / Baumpflanzungen IGG Grünflächen | Böschungsflächen Bestand - Erhalt der vorhandenen Vegetation Pflanzflächen - Unterpflanzung Baumstandorte, Bodendecker und Sträucher Offene Mitte - Rasen- und Wiesenflächen Rand- / Böschungsbereiche - Rasen- und Wiesenflächen Urban Gardening - Kölner Neuland e.V. Baum, Planung - Neupflanzung Gebäude, Bestand | Gebäude, Planung (gemäß Integrierter Planung 2018) Schallschutzwand in Abstimmung, Schallschutzgutachten in Vorbereitung Schallschutzwand optional, in Abstimmung, Schallschutzgutachten in Vorbereitung Planungsbereich West Planungsbereich Mitte Planungsbereich Ost N Freigabe Bauherr: Planinhalt Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA : Datum Datum / Unterschrift Index Bemerkung Datum Name Plannummer Leistungsphase Maßstab Index Format Höhenbezug bearbeitet Planänderungsliste x1189 841 Druckdatum 04.11.2022 T:\LPH 2\2.3_Planwerk_Vorentwurf\2.3.2_Pläne_Aktuell\CAD\Lagepläne\20-130_2_lp_08.dwg Projekt Bauherr Baubereich Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer Übersichtsplan Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der Fachplaner verwendet werden. Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 20-130 Parkstadt-Süd - Innerer Grüngürtel, Köln Lageplan Planungsbereich Ost Vorplanung Planungsbereich Ost 04.11.2022 1:1000 - EN / MT / DW NHN Bonn, den 04.11.2022 - Abgabe Vorentwurf 04.11.2022 EN/DW 20-130_2_lp_08 Vermesser 21.01.2021 Stadt Köln n.a., Gesamtaufmaß Planungsbereich Vermesser Stadt Köln n.a., Höhendaten Laserscanbefliegung Vermesser Baumkataster Stadtplanung (Masterplan) Stadt Köln Stadt Köln Stadt Köln n.a., Auszug Amtliche Basiskarte NRW n.a., Auszug Kataster Straßenbäume n.a., integrierte Planung Parkstadt Süd 16.07.2020 13.07.2020 07.07.2020 08.03.2021 gez. Dr. J. Bauer gez. C. Hölzer Anlage 4b Anlage 4b
Beschlussvorlage Vesion Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 1433/2025 Freigabedatum 18.07.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln Rodenkirchen in den Stadtteilen Köln-Bayenthal, -Raderberg und -Zollstock Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan: Stadtentwicklungsausschuss Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat entscheidet gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln (Rückholrecht des Rates). Der Rat 1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5, 6 und 7) zu berücksichti- gen. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmen. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Rat 04.09.2025 2 Begründung: Am 07.11.2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) die Einleitung des Verfah- rens zur Aufstellung des Bebauungsplans und die Durchführung der frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung –Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln- Zoll- stock, Raderberg, Bayenthal und Neustadt Süd beschlossen. (2399/2024) Ziel ist es, im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes Parkstadt Süd die Vollen- dung des Inneren Grüngürtels zwischen dem Teilbereich Eifelwall, der sich aktuell ebenfalls in Planung befindet, und dem Rheinufer planungsrechtlich zu sichern. Der Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ definiert den Inneren Grüngürtel als Klimapark, der das Rückgrat der Parkstadt Süd bildet sowie als Binde- glied zu den umliegenden Stadtteilen fungiert. Neben unterschiedlichen Sport - und Spielangeboten übernimmt der Innere Grüngürtel auch diverse Funktionen für die an- grenzende Quartiersentwicklung, was das Projekt Parkstadt Süd zu einem ganzheit- lich zu betrachtenden Stadtentwicklungsprojekt macht. Mit dem Weiterplanungsbeschluss (2446/2024) hat der Rat am 13.02,2025 den Vor- entwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ als Grundlage für die Erstel- lung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3 beschlossen. (Anlagen 4 a-d). Die Ent- scheidung über die Variante „Sporthof“ oder „Sportfeld für die Uni“ im Planungsbe- reich West erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 06.03.2025 und wurde in einer Nie- derschrift (Anlage 8) dokumentiert. Vom 06.03.2025 bis zum 21.03.2025 bestand zu- dem die Möglichkeit, die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. In den Anlagen 6 und 7 erfolgt die Darstellung und Bewertung der Abendveranstaltung und der eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen. Von der beteiligten Öffentlichkeit wurden insbesondere Anmerkungen zur Führung des Rad- und Fußverkehrs sowie zur Sichtbarmachung von Bodendenkmälern ins Verfahren eingebracht. Darüber hinaus erfolgten Anmerkungen zur Beleuchtung, zum Umgang mit Privatgrundstücken im Plangebiet sowie zur Schutzwürdigkeit der Rader- berger Brache. Gutachten zu folgenden Belangen werden/ wurden erstellt. • Boden/ Baugrund / Geotechnische Untersuchung inkl. Altlasten • Bodendenkmalpflege / Archäologie • Kampfmittel • Denkmalschutz • Stadtklima (Klima- & Nachhaltigkeitscheck) • Energiekonzept • Regenwassermanagementkonzept • Grünordnungsplan • Artenschutz • Luftschadstoffe • Schalltechnische Untersuchung – Verkehr • Schalltechnische Untersuchung Auswirkungen der Planung • Lichtemission 3 Auswirkungen auf den Klimaschutz: Aktuell stellen sich die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs als weitestgehend versiegelte und semiversiegelte Flächen mit nur wenigen klimawirksamen Grünstruk- turen dar, die zu starker sommerlicher Überwärmung neigen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich die Entwicklung des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“ durch die Erweiterung der innerstädtischen Grünvernetzung positiv auf das lokale Klima aus- wirken und der Anteil an klimaaktiven Flächen deutlich erhöht wird. Zudem stellt die Entwicklung des Inneren Grüngürtels als verbindende städtische Grünstruktur einen entscheidenden Baustein für die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs dar. Dadurch können die durch motorisierten Individualverkehr erzeugten Treibhausgas-Emissionen reduziert werden. Hinweis: Parallel wird die Vorlage 1326/2025 Städtebauliches Planungskonzept – Quartiersent- wicklung, Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfes in die politische Beratung eingebracht. Die Anlagen 3 so- wie 5– 8 sind identisch. Eine entsprechende Vorlage für den Teilbebauungsplan Jean-Löring-Sportpark erfolgt nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses.
Anlage 0 b) Dringlichkeitsbegründung Rat zu 1433-2025
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ANL A GE 0 Änderungsantrag B90/Die Grünen AN/1006/2025 zum St ädtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd – Vorgabenbeschluss Innerer Grüngürtel 1433/2025 Vorlage-Nr. AN/1006/2025 Begründung der Dringlichkeit Im Jahre 2025 ist nach der Sitzung am 26.06.2025 keine weitere Sitzung des Stadtentwick- lungsausschusses mehr vorgesehen. Die ursprünglich für den StEA vorgesehene Entscheidung zum Vorgabenbeschluss zum Städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel 1433/2025 sollte jedoch zeitnah erfolgen, um die Weiterbearbeitung der Bauleitplanung zu gewährleisten und den Zeit- und Kostenrahmen einzuhalten. Daher wird um eine Entscheidung in der Sitzung des Rates am 04.09.2025 gebeten. Eine Verschiebung würde eine Verzögerung um mehrere Monate mit sich bringen.
Anlage 2_Geltungsbereich Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 Maßstab 1 : 15 000 (im Original)N Geltungsbereich des BebauungsplanesParkstadt Süd - Innerer Grüngürtelin Köln - Bayenhal/ - Raderberg/ - Zollstock/ - Neustadt-Süd 0300150600900 Meter Stadtplanungsamt
Anlage_13_Neuer Beschlussvorschlag der Verwaltung 25.08.2025
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Anlage 13 Stellungnahme der Verwaltung zur ergänzten Beschlussempfehlung zum Städtebaulichen Planungskonzept Parkstadt Süd – Vorgabenbeschluss Innerer Grüngürtel 1433/2025 Ursprünglicher Beschlussvorschlag der Verwaltung Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmen. Ergänzungen erfolgten in folgenden Gremien Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt, 26.06.2025 ÄA Städtebauliches Planungskonzept Parkstadt Süd, Änderungsantrag B90/Die Grünen AN/1006/2025, Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: „In den vorgesehenen Tunneln unter dem Bahndamm – als Verbindung der Parkstadt Süd in Höhe des bisherigen RheinEnergie-Parkplatzes am Bonner Wall sowie im Bereich des Volksgartens – ist eine getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr sowie eine angemessene Breite der Anlagen vorzusehen.“ „Auf dem Vorgebirgswall zwischen der Vorgebirgstraße und der Kindertagesstätte ist der Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Mit der Eigentümerin der Kita soll eine Vereinbarung zur Verlagerung des Eingangsbereichs angestrebt werden, damit der Radverkehr dort den Standards für Radinfrastruktur entsprechend, niveaugleich und konfliktfrei entlanggeführt werden kann.“ Stellungnahme der Verwaltung Die Vorlage Nr. 1433/2025 soll in der Ratssitzung am 04.09. mit der oben aufgeführten Änderung aus der BV1 zur Abstimmung gestellt werden. Die Verwaltung bittet darum, die Änderung als Prüfauftrag zu behandeln Die Ergebnisse des Prüfauftrags werden zu gegebener Zeit vorgestellt. Voreinschätzung der Verwaltung zu den Tunneln unter dem Bahndamm: Eine getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr ist für beide Bahndurchstiche vorgesehen. Ebenso ist vorgesehen die beiden Unterführungsbauwerke in ihrer Dimension und technischen Ausstattung so zu gestalteten, dass sie die verkehrlichen Bedarfe leistungsfähig und verkehrssicher abwickeln können sowie die Entstehung von Angsträumen möglichst vermieden wird. Die aktuellen Planstände stellen eine Vorentwurfsplanung der Freiraumplanung dar, unter Berücksichtigung erster Abstimmungen in diesem Rahmen. In der weiteren Bearbeitung der Freiraumplanung bzw. in de r Planung des Ingenieurbauwerkes erfolgen weitere Abstimmungen, Detaillierungen der Planzeichnungen und eine entsprechende Fortschreibung der Planung. Voreinschätzung der Verwaltung zur Radverkehrsführung am Vorgebirgswall: Die Achse Vorgebirgswall teilt sich im Bestand in 3 Abschnitte und soll aus radverkehrsplanerischer Sicht weiter ertüchtigt werden: Im Abschnitt West, Eifelstraße bis Beginn Volksgarten, wurde bereits eine Fahrradstraße ein - gerichtet. Der Abschnitt Mitte, also die Wegeverbindung innerha lb des Volksgartens, soll perspektivisch verbreitet werden. Für die Engstelle vor dem Waldorfkindergarten Köln-Volksgarten e.V. ist eine ba uordnungsrechtliche Lösung herbeizuführen. Den Abschnitt Ost bildet die Nebenfahrbahn zwischen Kindergarten und Vorge birgsstraße. Diese soll perspektivisch ebenfalls Fahrradstraße werden. Hierfür ist ein Entfall des PKW Parkens notwendig, der Knotenpunkt/Querung Vorgebirgsstraße ist planerisch zu lösen. Seitens des Amtes für Straßen und Radwegebau wurde eine Vorentwurfsplanung für den Bereich Vorgebirgswall erstellt. Im Planungsstand des Vorentwurfes sind weitere Anpassungen und Änderungen der Planungen möglich. Detailplanungen zur konkreten Gestaltung z.B. der Anbindung der beiden Kindergärten stehen noch aus. Es wird zugesichert, dass aufgrund der hohen Frequenz an Radfahrenden in Kooperation mit RMP SL im Rahmen der Planungen GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd an Lösungen gearbeitet wird, die Konflikte zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden vermeiden, die Belange des motorisierten Verkehrs integrieren und gleichzeitig eine zügige Führung des Radverkehrs ermöglichen. Ergänzter Beschlussvorschlag (Änderungen fett hervorgehoben) Der Rat der Stadt Köln 1. beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf vorzubereiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5, 6 und 7) zu berücksichtigen. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 2 (Rodenkirchen) ohne Einschränkung zustimmen. 3. beauftragt die Verwaltung die im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 26.06.2025 unter AN/1006/2025 eingebrachten Ergänzungen zu prüfen und in Abhängigkeit zum Prüfergebnis in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Anlage 4 d) Lageplan Teilabschnitt Gleisdreieck bis Vorgebirgstraße
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Weyerstraßerweg Pohligstraße Arnoldiplatz Gothaer Allee Höninger Weg Rudolf-Amelunxen-Straße Berlin-Kölnische Allee Volksgarten Vorgebirgstraße Vorgebirgswall Volksgartenstraße Vorgebirgswall Eifelwall Kowallekstraße Kleingedankstraße An der Pauluskirche Overstolzenstraße Bonner Wall Bischofsweg Loreleystraße Am Vorgebirgstor Eifelstraße Michaeli Schule Kindergarten Südstadion Jean-Löring-Sportpark (in Überarbeitung innerhalb des Teilprojektes Sportpark Süd) Tierheim Stellwerk Parkplatz Schulgarten Hundefreilauffläche Schaltposten Köln Süd Weiher Notschlafstelle Parkhaus der Justiz N E U S T A D T S Ü D Hundefreilauffläche Kindergarten (49,15) (49,20) (49,49) (51,10) (49,59) (49,38) (49,71) (48,41) (48,39) (48,69) (49,68) (49,60) (49,80) (49,79) (49,54) (49,75) (49,90) (49,72) (49,71) 1,0 % 3,0 % 8,0 % 1,0 % 2,5 % 2,0 % 2,5 % 1,5 % 2,0 % 2,0 % 5,0 % 3,5 % 2,0 % 1,0 % 1,0 % 3,0 % 2,0 % 2,0 % 3,0 % 1,5 % 47,30 46,20 48,50 47,00 50,00 49,75 49,80 44,00 49,50 45,70 47,9548,05 47,10 48,00 46,35 45,99 48,25 47,95 48,30 45,75 46,00 50,90 50,30 50,20 50,30 50,50 49,30 49,00 50,00 49,40 49,25 49,80 47,95 51,00 49,11 48,05 47,15 47,45 50,35 48,75 49,55 48,15 (50,50)(46,40) (47,05) (44,80) (45,10) (47,25) (50,20) (50,50)(46,50) (45,10) (47,35) (49,75) (51,10) (45,55) (45,70) (45,66) (45,71) (45,57) (46,05) (46,35) (47,15) (48,21) (48,97) (47,69) (47,00) (48,10) (47,73) (48,45) (45,66) (50,75) (50,74) (48,52) (49,59) (50,24) (46,08)(45,95) (45,78)(45,76) (45,58) (47,66) (47,85) (53,06) (53,03) (54,54) (56,43) (49,06) (49,51) (48,33) (48,38) (49,25) (51,05) (51,04) (56,58) (50,35) (50,84) (52,58) (52,27) (51,36) (51,10) (50,63) (48,05) (50,24) (49,94) (50,35) (52,89) (51,85) (51,53) (48,90) (51,77) (49,39) (45,95) (48,65) (47,80) (48,34) (48,45) (48,10) (51,75) (48,94) (48,60) (51,95) (52,12) (52,64) (47,82)(49,68) (49,35) (48,18) (49,02)(53,36) (53,53) (49,35) (50,76) (50,56) (50,40) (48,76) (49,09) (49,56) (48,40) (48,30) (48,16) (50,55) (51,16) (54,61) (51,95) (50,40) (48,82) (48,73) (48,87) (49,02) (49,54) (50,92) (48,20) (49,44) (49,24) (48,28) (50,90) (52,37) (56,24) (41,51) (52,14) (50,90) (50,33) Pflanzung Gleislinse (Bestand), auslichten und Rasenansaat Fahrradstellplätze (Bestand) Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante), in Planung, nachrichtliche Darstellung Multifunktionsfläche Urban Sports Streetball, Tischtennis, Teqball Tanzschule Chill-out-Zone Schaukel aus bestehendem Kran, Hängematten Umnutzung Bestands- gebäude als Sporttreff, Fitness, Gastronomie mit öffentl. WC, o.ä. Umnutzung Bestandsgebäude als Jugendtreff, Café, o.ä. Vorgebirgsglacisweg, Deckschicht erneuert, Farbasphalt Brücke mit Aussichtsplattform Gleisdreieck Urban Sports, BMX- und Skatepark, z. T. auf DB-Areal, Fläche und Rampen aus Ortbeton Eifelwall Gehweg / Streetpark, beschichteter Asphalt Hauptweg Süd, wassergebundene Wegedecke Sportwiese Speedminton, Slackline, Fitness, Yoga, etc. Hauptweg Nord, wassergebundene Wegedecke Rasenböschung Bike-Polo- / Basketballplatz, Erneuerung Belag Hauptweg Süd, wassergebundene Wegedecke Stützwand Beton Eingang Südstadion Teilrückbau Vorgebirgsglacisweg, Parkstreifen Fanbusse, Schotterrasen Parkweg, Zuweg zum Durchgang, beschichteter Asphalt Vorgebirgswall, Radschnellverbindung in Abstimmung terrassierte Rasenböschung mit Sitzstufen aus Beton Unterführung DB, Anbindung IGG an Volksgarten und Vorgebirgswall/ Eifelwall, in Abstimmung Gleisanlagen Westspange in Planung , nachrichtliche Darstellung Gebäuderückbau, neuer Durchgang, in Abstimmung Versickerungsbereich, Staudenpflanzung modulare Sitzmöbel Böschungsbepflanzung Urban Sports Parkouranlage Umnutzung Bestandsgebäude als überdachte Sportfläche für Yoga, Gymnastik Durchwegung Wäldchen, wassergebundene Wegedecke, Erneuerung der Trag- und Deckschicht Calisthenicsstationen Sporthof Teilerhalt und Umnutzung Bestandsgebäude, Urban Sports Böschungsbepflanzung Baumrigole (Entwässerung Rad- und Fusswege) Parkweg, Zuweg zum Durchgang, beschichteter Asphalt Schallschutzwand optional, in Abstimmung Offene Mitte, Rasen- und Wiesenfläche mögliche Versickerungsfläche der DB Gleisdreieck Pumptrack / optionale Versickerungsfläche der DB als multicodierte Fläche 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 4,00 4,50 4,00 4,50 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 5,00 4,50 Flächenvorhaltung Stadtbahn KVB, nachrichtliche Darstellung gemäß Integrierter Planung 2018 5,00 Schallschutzwand optional mit Revisionsweg, in Abstimmung Einfriedung Stellwerk DB Offene Mitte, Rasen- und Wiesenfläche Zuwegung Stellwerk DB, Schotterrasen Konrad-Adenauer-Tierheim Erhalt Zuwegung / Umlauf Tierheim Schallschutzwand optional, in Abstimmung Fahrradstraße Vorgebirgswall, in Abstimmung Vorbereich Kindergarten als Shared Space, in Abstimmung Vorbereich Schule als Shared Space, in Abstimmung Fahrradstraße Vorgebirgswall Versickerungsbereich, Staudenpflanzung Radschnellverbindung, Asphalt, in Abstimmung terrassierte Rasenböschung mit Sitzstufen aus Beton Durchwegung Wäldchen, wassergebundene Wegedecke Sperrfläche FW Speedminton Slackline Fitness, Yoga Offene Mitte, mögliche Starkregenretention Sportband Bewegungsparcours (600-700m²), Fitness, Tischtennis, Teqball, Badminton, WC-Anlage, Ruhezone mit Trinkwasser und Schattenspendern Vorgebirgsglacisweg Zufahrtsrampe Parkplatz, Farbasphalt Neugestaltung Parkplatz, wassergebundene Wegedecke, Erschließung in Abstimmung Straßenraum / -querungen in Abstimmung Stillgelegte Gleise (Bestand) mit Sitzelementen Böschung, Strauchpflanzung Straßenraum/ - querungen, in Abstimmung 4,00 (50,60) 2,5 % 50,70 LEGENDE Grenzen / Bearbeitungsgrenzen / Planungsbereich Planungsbereich Innerer Grüngürtel B-PLAN (Stadtplanungsamt - Amt 61, Stand 08.03.2021, inkl. Anpassung Grenze Sportpark 27.04.2021 und Anpassung Grenze Bereich Bischofsweg gem. Vorgabe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 vom 21.10.2021) Geplante Gleisanlagen - Westspange, gemäß Konzeptstudie DB, Arbeitsstand 24.3.2021 (nachrichtliche Darstellung) Gebäude / Topographie Höhen, Bestand Bemaßung Wegebreiten - Hauptwege IGG: 4,0 - 5,0 m, Nebenwege IGG: 2,5 - 3,5 m VIII Böschung, Bestand | Böschung, Planung Höhenlinien (1m), Planung - Landschaftliche Erdmodellierungen Stützwand | Sitzstufen - Betonfertigteile WC-Anlage Vegetationsflächen IGG Grünflächen | Böschungsflächen Bestand - Erhalt der vorhandenen Vegetation Wege / Platzflächen IGG - Wassergebundene Wegedecke Wege IGG - Asphaltbelag beschichtet oder Farbasphalt Befestigte Flächen / Einbauten Radverbindung Eifelwall- Vorgebirgswall - Asphaltbelag mit Verkehrsmarkierungen Sportflächen - Aktivflächen für sämtliche Altersgruppen Spielflächen - Urban Sports, Aktivflächen für Kinder und Jugendliche Urban Sports Elemente, BMX- und Skatepark, Pumptrack, Calisthenics Sportfelder, Sportgeräte Pflanzflächen - Unterpflanzung Baumstandorte, Bodendecker und Sträucher Offene Mitte - Rasen- und Wiesenflächen Rand- / Böschungsbereiche - Rasen- und Wiesenflächen Versickerungsflächen Böschungsbereiche - Bodendecker und Sträucher Versickerungsflächen - Rasenmulden und Staudenpflanzungen Mobiliar / Sitzelemente, Holz und Betonfertigteile Mögliche Starkregen- retentionsflächen in der Offenen Mitte Parkstreifen Fanbusse, Revisionswege - Schotterrasen 5,00 Einfriedung, H=2,0 m Grundstücksgrenzen DB-Flächen (Fremdgrundstücke Deutsche Bahn, mögliche Nutzung in Abstimmung) Geplante Gleisanlagen - S16 (Nord- und Südvariante), gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4 vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung) Geplante Gleisanlagen - Stadtbahn KVB, gemäß Integrierter Planung 2018 (nachrichtliche Darstellung) Baum, Planung - Neupflanzung Baum, Bestand innerhalb IGG | Baum, Bestand außerhalb IGG Gehölze / Baumpflanzungen IGG Planung Deutsche Bahn AG Geplanter S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante) / Geplantes Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante), gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4 vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung) Gebäude, Bestand | Gebäude, Planung (gemäß Integrierter Planung 2018) Schallschutzwand in Abstimmung, Schallschutzgutachten in Vorbereitung Schallschutzwand optional, in Abstimmung, Schallschutzgutachten in Vorbereitung Höhen, Planung Gefällerichtung Planungsbereich West Planungsbereich Mitte Planungsbereich Ost N Freigabe Bauherr: Planinhalt Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA : Datum Datum / Unterschrift Index Bemerkung Datum Name Plannummer Leistungsphase Maßstab Index Format Höhenbezug bearbeitet Planänderungsliste x1189 841 Druckdatum 03.03.2023 T:\LPH 2\2.3_Planwerk_Vorentwurf\2.3.2_Pläne_Aktuell\CAD\Lagepläne\20-130_2_lp_10_a.dwg Projekt Bauherr Baubereich Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer Übersichtsplan Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der Fachplaner verwendet werden. Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 20-130 Parkstadt-Süd - Innerer Grüngürtel, Köln Lageplan Planungsbereich West Vorplanung Planungsbereich West 04.11.2022 1:1000 _a EN / MT / DW NHN Bonn, den 03.02.2023 - Abgabe Vorentwurf 04.11.2022 EN/DW _a Anpassung Wege 03.02.2023 EN 20-130_2_lp_10 Vermesser 21.01.2021 Stadt Köln n.a., Gesamtaufmaß Planungsbereich Vermesser Stadt Köln n.a., Höhendaten Laserscanbefliegung Vermesser Baumkataster Stadtplanung (Masterplan) Stadt Köln Stadt Köln Stadt Köln n.a., Auszug Amtliche Basiskarte NRW n.a., Auszug Kataster Straßenbäume n.a., integrierte Planung Parkstadt Süd 16.07.2020 13.07.2020 07.07.2020 08.03.2021 gez. Dr. J. Bauer gez. C. Hölzer Anlage 4d Anlage 4d
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1433/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.07.2025
- Erstellt
- 08.05.2025 11:40