Liste von mitwirkungspflichtigen Bauherrenaufgaben - zu Zwischenbericht der Gebäudewirtschaft 1993/2019
Mitteilung Ausschuss 2526/2019 vom 05.08.2019
Stand: Am 16.09.2019 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage Aufgaben der Bauherrenvertretung
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Titel durch Klicken hinzufügen Untertitel durch Klicken hinzufügen Nicht delegierbare Aufgaben der Bauherrenvertretung • Bereitstellen des Grundstücks • Fachliche Beratung des Auftraggebers für das Gesamtprojekt • Abstimmung der Rahmenbedingungen mit dem Nutzer (zum Beispiel Einschaltung von Planern) • Beachtung des Vergabe- und Haushaltsrechts • Festlegung der Qualitätsanforderungen • Vergabe von Leistungen in einem öffentlich kontrollierten Wettbewerb • Koordination und Kontrolle der Projektbeteiligten • Herbeiführen von Entscheidungen • Übergeordnete Kostenplanung und -kontrolle • Übergeordnete Terminplanung und -kontrolle • Rechtsgeschäftliche Abnahme • Klärung der Finanzierung (Wirtschaftsplan) • Leistung von Zahlungen Delegierbare Aufgaben der Bauherrenvertretung - Konkretisierung der Planung - Projektorganisation und Kommunikation (im operativen Projekt) - Genehmigungsmanagement - Vertragsmanagement - Koordination und Kontrolle der Projektbeteiligten - Kosten- und Terminmanagement - Projektsteuerung (AHO) Anlage -
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 05.08.2019 2526/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.09.2019 Liste von mitwirkungspflichtigen Bauherrenaufgaben - zu Zwischenbericht der Gebäudewirtschaft 1993/2019 In der Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln am 01.07.2019 wurde unter TOP 7.3 der Zwischenbericht der Gebäudewirtschaft zum 31.03.2019 (Vorlagen-Nummer 1993/2019) behandelt. Auf Bitte von RM Kockerbeck hat die Verwaltung die nicht delegierbaren Bauherrenleistungen münd- lich erläutert. Weiterhin wurde zugesichert, die mitwirkungspflichtigen Bauherrenaufgaben in einer Übersicht darzu- stellen. Antwort der Verwaltung: Eine Übersicht der delegierbaren und nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben ist als Anlage beige- fügt. Anlage Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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16.09.2019
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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