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V/0801/2019

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 15.08.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.09.2019, TOP 22

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

6998 Zeichen

V/0801/2019 
V/0801/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.09.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Ausschuss für Gleichstellung 
 
Beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner/innen) 
auf Vorschlag des Integrationsrates 
 
Mitglied Stellvertretungen 
5. Iona Popa 
Beata Arabasz 
5. Shafiq Hasan 
 
2. Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
 
Beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner/innen) 
auf Vorschlag des Umweltforums Münster e.V. 
 
Mitglied Stellvertretungen 
4.  4. Dr. Joachim Eberhardt 
Ulrike Brockmann-Krabbe 
 
3. Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
 
von der Faktion DIE LINKE. 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
18. Gerhard Schepper 
Ulrich Thoden 
  
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
11.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

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V/0801/2019 
 
4. Betriebsausschuss der citeq 
 
von der Fraktion DIE LINKE. 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
9. Dr. Ralf Henrichs 
André Groß 
  
 
5. Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
 
Vertretung der Stadt Münster 
von der Fraktion DIE LINKE. 
 
Mitglied Stellvertretungen 
12. Dr. Ralf Henrichs 
RF Fatma Kirgil 
12. RH Rüdiger Sagel 
RH Heiko Wischnewski 
 
6. Sportausschuss 
 
von der Faktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  3. Monika Urkötter 
Diana Sayaf-Rodrigues 
 
7. Aufsichtsrat der Westf. Verkehrsgesellschaft mbH 
 
Vertretung der Stadt Münster 
 
Mitglied  
 Stadtbaurat Robin Denstorff   
 
8. Verbandsversammlung „Zweckverband KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister“ 
 
Vertretung der Stadt Münster 
 
Mitglied Stellvertretungen 
1.  1. Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier 
Stefan Schoenfelder 
  2. Frank Helmer 
Michael Willamowski 
 
9. Soweit erforderlich werden die Vertreter der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaf-
ten ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen in den Aufsichtsräten und 
sonstigen Gremien herbei zu führen und entsprechend zu treffen. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
Der Rat der Stadt Münster hat Frau Iona Popa auf Vorschlag des Integrationsrates als sachkundige 
Einwohnerin in den Ausschuss für Gleichstellung entsandt. Frau Popa ist aus dem Integrationsrat 
ausgeschieden. Der Integrationsrat hat auf seiner Sitzung am 05.09.2019 beschlossen, dem Rat die 
Entsendung von Frau Beata Arabasz als sachkundige Einwohnerin vorzuschlagen. Die Stellvertrete r-

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V/0801/2019 
position ist aktuell nicht besetzt. Der Integrationsrat hat auf seiner Sitzung a m 05.09.2019 beschlos-
sen, dem Rat Herrn Shafiq Hasan als stellv. sachkundigen Einwohner vorzuschlagen. 
 
Zu 2.: 
Der Rat der Stadt Münster hat Herrn Dr. Joachim Eberhardt auf Vorschlag des Umweltforums Mün s-
ter e. V. als stellvertretenden sachkundigen Einwohn er in den Ausschuss für Umweltschutz, Klim a-
schutz und Bauwesen entsandt. Herr Dr. Eberhardt tritt von der Mitgliedschaft zurück. Das Umweltf o-
rum Münster e. V. schlägt Frau Ulrike Brockmann -Krabbe dem Rat als Nachfolgerin zur Wahl als 
stellvertretende sachkundige Einwohnerin vor. 
 
Zu 3 - 5.: 
Die Umbesetzungen werden von der Fraktion DIE LINKE. mit Schreiben vom 10.07.2019 bzw. 
10.09.2019 beantragt. 
 
Zu 6.: 
Die Umbesetzung wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL mit Schreiben vom 04.09.2019 
beantragt. 
 
Zu 7.: 
Gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der WVG sollen die Mitglieder des Aufsichtsrates der 
WVG den Aufsichtsräten der Verkehrsunternehmen angehören, die Repräsentanz der die Gesell-
schafter tragenden Kreise gewährleisten. Sie werden von den Gesellschaftern unter Beachtung des § 
113 Abs. 2 GO NRW bestimmt.  
Aufgrund einer Änderung des Gesellschaftsvertrages der WVG gem. § 108a GO NRW vom 
21.11.2017 wurde in der gemeinsamen Sitzung der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsra-
tes der WVG am 13.11.2018 beschlossen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates der WVG nach fol-
genden Maßgaben bestimmt werden: die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) erhält 5 Sitze, 
die RLG erhält 4 Sitze, die VKU erhält 2 Sitze und die WLE erhält 1 Sitz im Aufsichtsrat der WVG. 
Dadurch wird die Anzahl der RVM-Vertreter im Aufsichtsrat der WVG von bisher vier auf fünf erhöht. 
Derzeitige Vertreter sind die Herren Gilbeau (COE), Niederau (ST), Rehers (WAR) und Frau Dr. 
Schwenzov (BOR).  
Die Stadt Münster wird zurzeit von Herrn Denstorff als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht 
(V/0333/2014, Umbesetzung mit der V/0109/2014) im AR der WVG vertreten.  
In der Gesellschafterversammlung der RVM v. 2. Juli 2019 wurde bereits folgender Beschluss bereits 
gefasst: „Herr Stadtbaurat Robin Denstorff wird vorbehaltlich des Ratsbeschlusses der Stadt Münster 
als 5. Vertreter der Regionalverkehr Münsterland GmbH in den Aufsichtsrat der Westfälischen Ver-
kehrsgesellschaft mbH entsandt.“ 
Die Verwaltung schlägt vor, als 5. Vertreter der RVM Münsterland GmbH Stadtbaurat Robin Denstorff 
in den Aufsichtsrat der Westf. Verkehrsgesellschaft mbH zu entsenden. 
 
Zu 8.  
Nach einer Änderung der Satzung des Zweckverbandes KDN hat sich die Zusammensetzung der 
Verbandsversammlung geändert. Nach § 8 Abs. 1 der Satzung besteht die Verbandsversammlung 
nur noch aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder, für jedes Mitglied der Verbandsversammlung 
sind für den Fall der Verhinderung zwei Stellvertreter zu wählen. Bisher gab es die Möglichkeit zwei 
Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Als ordentliches Mitglied ist Stadtrat Wolfgang 
Heuer in der Verbandsversammlung vertreten.  
Die Verwaltung schlägt o.g. Umbesetzungen bei den beiden Stellvertreterpositionen in der Verbands-
versammlung des KDN vor. 
 
Hinweis: 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine

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V/0801/2019 
geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage 
V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-
2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune – Paritätische 
Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er-
wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
I. V.  
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlage

Anlage A

1865 Zeichen

Anlage A zur V/0801/2019 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus-
schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. 
entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus-
schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der 
Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (1)

11.09.2019 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0801/2019
Typ
Vorlagen
Datum
15.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37