V/0801/2019
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Beschlussvorlage
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V/0801/2019 V/0801/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 11.09.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Ausschuss für Gleichstellung Beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner/innen) auf Vorschlag des Integrationsrates Mitglied Stellvertretungen 5. Iona Popa Beata Arabasz 5. Shafiq Hasan 2. Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner/innen) auf Vorschlag des Umweltforums Münster e.V. Mitglied Stellvertretungen 4. 4. Dr. Joachim Eberhardt Ulrike Brockmann-Krabbe 3. Ausschuss für Schule und Weiterbildung von der Faktion DIE LINKE. Mitglied Liste der Stellvertretungen 18. Gerhard Schepper Ulrich Thoden Amt für Bürger- und Ratsservice 11.09.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0801/2019 4. Betriebsausschuss der citeq von der Fraktion DIE LINKE. Mitglied Liste der Stellvertretungen 9. Dr. Ralf Henrichs André Groß 5. Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Münster GmbH Vertretung der Stadt Münster von der Fraktion DIE LINKE. Mitglied Stellvertretungen 12. Dr. Ralf Henrichs RF Fatma Kirgil 12. RH Rüdiger Sagel RH Heiko Wischnewski 6. Sportausschuss von der Faktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Liste der Stellvertretungen 3. Monika Urkötter Diana Sayaf-Rodrigues 7. Aufsichtsrat der Westf. Verkehrsgesellschaft mbH Vertretung der Stadt Münster Mitglied Stadtbaurat Robin Denstorff 8. Verbandsversammlung „Zweckverband KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister“ Vertretung der Stadt Münster Mitglied Stellvertretungen 1. 1. Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier Stefan Schoenfelder 2. Frank Helmer Michael Willamowski 9. Soweit erforderlich werden die Vertreter der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaf- ten ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen in den Aufsichtsräten und sonstigen Gremien herbei zu führen und entsprechend zu treffen. Begründung: Zu 1.: Der Rat der Stadt Münster hat Frau Iona Popa auf Vorschlag des Integrationsrates als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Gleichstellung entsandt. Frau Popa ist aus dem Integrationsrat ausgeschieden. Der Integrationsrat hat auf seiner Sitzung am 05.09.2019 beschlossen, dem Rat die Entsendung von Frau Beata Arabasz als sachkundige Einwohnerin vorzuschlagen. Die Stellvertrete r- - 3 - V/0801/2019 position ist aktuell nicht besetzt. Der Integrationsrat hat auf seiner Sitzung a m 05.09.2019 beschlos- sen, dem Rat Herrn Shafiq Hasan als stellv. sachkundigen Einwohner vorzuschlagen. Zu 2.: Der Rat der Stadt Münster hat Herrn Dr. Joachim Eberhardt auf Vorschlag des Umweltforums Mün s- ter e. V. als stellvertretenden sachkundigen Einwohn er in den Ausschuss für Umweltschutz, Klim a- schutz und Bauwesen entsandt. Herr Dr. Eberhardt tritt von der Mitgliedschaft zurück. Das Umweltf o- rum Münster e. V. schlägt Frau Ulrike Brockmann -Krabbe dem Rat als Nachfolgerin zur Wahl als stellvertretende sachkundige Einwohnerin vor. Zu 3 - 5.: Die Umbesetzungen werden von der Fraktion DIE LINKE. mit Schreiben vom 10.07.2019 bzw. 10.09.2019 beantragt. Zu 6.: Die Umbesetzung wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL mit Schreiben vom 04.09.2019 beantragt. Zu 7.: Gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der WVG sollen die Mitglieder des Aufsichtsrates der WVG den Aufsichtsräten der Verkehrsunternehmen angehören, die Repräsentanz der die Gesell- schafter tragenden Kreise gewährleisten. Sie werden von den Gesellschaftern unter Beachtung des § 113 Abs. 2 GO NRW bestimmt. Aufgrund einer Änderung des Gesellschaftsvertrages der WVG gem. § 108a GO NRW vom 21.11.2017 wurde in der gemeinsamen Sitzung der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsra- tes der WVG am 13.11.2018 beschlossen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates der WVG nach fol- genden Maßgaben bestimmt werden: die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) erhält 5 Sitze, die RLG erhält 4 Sitze, die VKU erhält 2 Sitze und die WLE erhält 1 Sitz im Aufsichtsrat der WVG. Dadurch wird die Anzahl der RVM-Vertreter im Aufsichtsrat der WVG von bisher vier auf fünf erhöht. Derzeitige Vertreter sind die Herren Gilbeau (COE), Niederau (ST), Rehers (WAR) und Frau Dr. Schwenzov (BOR). Die Stadt Münster wird zurzeit von Herrn Denstorff als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht (V/0333/2014, Umbesetzung mit der V/0109/2014) im AR der WVG vertreten. In der Gesellschafterversammlung der RVM v. 2. Juli 2019 wurde bereits folgender Beschluss bereits gefasst: „Herr Stadtbaurat Robin Denstorff wird vorbehaltlich des Ratsbeschlusses der Stadt Münster als 5. Vertreter der Regionalverkehr Münsterland GmbH in den Aufsichtsrat der Westfälischen Ver- kehrsgesellschaft mbH entsandt.“ Die Verwaltung schlägt vor, als 5. Vertreter der RVM Münsterland GmbH Stadtbaurat Robin Denstorff in den Aufsichtsrat der Westf. Verkehrsgesellschaft mbH zu entsenden. Zu 8. Nach einer Änderung der Satzung des Zweckverbandes KDN hat sich die Zusammensetzung der Verbandsversammlung geändert. Nach § 8 Abs. 1 der Satzung besteht die Verbandsversammlung nur noch aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder, für jedes Mitglied der Verbandsversammlung sind für den Fall der Verhinderung zwei Stellvertreter zu wählen. Bisher gab es die Möglichkeit zwei Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Als ordentliches Mitglied ist Stadtrat Wolfgang Heuer in der Verbandsversammlung vertreten. Die Verwaltung schlägt o.g. Umbesetzungen bei den beiden Stellvertreterpositionen in der Verbands- versammlung des KDN vor. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine - 4 - V/0801/2019 geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune – Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er- wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0801/2019 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0801/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37