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A-R/0034/2024

Münster, Stadt der Märkte - Stärkung der Stadtteilmärkte in unserer Stadt

Antrag an den Rat 11.06.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.06.2024, TOP 53.10

A-R-0034-2024

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A-R-0034-2024

5611 Zeichen

Münster, 11.06.2024 
Ratsantrag 
Münster, Stadt der Märkte – Stärkung der Stadtteilmärkte in unserer Stadt 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Der Rat unterstreicht die Bedeutung der Stadtteilmärkte als Orte der Begegnung, die 
unsere Stadteile beleben und attraktiver machen. Damit leisten die Stadtteilmärkte einen 
wichtigen Beitrag zu einem Quartier, in dem sich Menschen wohlfühlen. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass gerade auch die kleineren Stadtteilmärkte vor diversen 
Herausforderungen stehen und es besonderer Anstrengungen bedarf, um diese Märkte 
als belebende und kommunikative Treffpunkte mit guten Einkaufsmöglichkeiten und 
einem vielfältigen Angebot zu erhalten. 
 
2. Die Verwaltung hat mit der Vorlage V/0756/2023/1 in der Entgelttarifsatzung eine 
Differenzierung zwischen dem Wochenmarkt am Domplatz und kleineren 
Stadtteilmärkten eingeführt. Diese differenzierte Betrachtung soll auch zukünftig bei 
Änderungen der Entgelttarife Berücksichtigung finden. Dabei ist der Aspekt der 
Wirtschaftlichkeit der Märkte in Verbindung mit der unter Punkt 1 aufgeführten 
Bedeutung der Stadtteilmärkte zu berücksichtigen. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung bzw. 
Wiederbelebung der Stadtteilmärkte unter Beteiligung der Interessensvertreter*innen 
der Marktbeschicker*innen u.a. im Marktbeirat und der Wirtschaftsförderung Münster 
sowie unter Fortführung der Beteiligung von Münster Marketing zu prüfen und ggf. 
umzusetzen. Hierbei soll u.a. geprüft werden: 
 
 Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Präsentation und Bewerbung 
der Stadtteilmärkte 
 
 Unterstützungsmöglichkeiten zur Erhaltung, Stärkung und Ausdifferenzierung 
des Marktangebots, z.B. durch e-digitale Angebote, die potentiellen 
Marktbeschicker*innen, den Überblick über das bestehende Angebot und freie 
Stellflächen auf den unterschiedlichen Märkten und die Beantragung von 
Standgenehmigung erleichtern. 
 
 Maßnahmen zur Aufwertung der Markstandorte für eine gute 
Aufenthaltsqualität z.B. durch Installation von (weiteren) Bänken, öffentliche 
Toiletten, Wasseranschlüssen, Mülleimern, Begrünung, Beschattung oder ggf. 
auch Beleuchtung für die Kund*innen und Marktbeschicker*innen.  
Hierbei sollten gerade auch die Zielgruppen von Familien und älteren 
Menschen im Sinne einer „Age-friendly City“ (Münster ist seit 2022 Mitglied im 
WHO Global Network for Age-friendly Cities and Communities) bedacht 
werden. Die Aufenthaltsqualität soll so auch an den marktfreien Tagen 
gesteigert werden. 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0034/2024

 Verbesserungspotentiale durch Veränderung der Marktzeiten, z.B. um 
mögliche terminliche Überschneidungen zwischen Märkten zu minimieren und 
auf verändertes Kund*innenverhalten z.B. durch Angebote am späten 
Nachmittag/Abend (Feierabendmärkte) zu reagieren. 
 
 Belebung  durch Förderung von kulturellen Präsentationen (z.B. von 
Musikschulen) oder Stadteilvereinen und -initiativen 
 
4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit Fragen über das Nutzungsverhalten, 
Wünsche oder Kritik an den Stadtteilmärkten in die nächste Bürger*innenumfrage der 
Stadt aufgenommen werden können. 
 
Begründung: 
Unsere vielen und vielfältigen Stadtteilmärkte sind ein Gewinn für die Stadt Münster, den es 
auf Dauer zu erhalten gilt. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass sich die Bürgerinnen und 
Bürger in ihren Quartieren wohlfühlen und bieten eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten. 
Gerade die kleineren Stadtteilmärkte stehen jedoch vor verschiedenen Herausforderungen, 
die es zu bewältigen gilt, um ihre Funktion als regionale Nahversorger und kommunikative 
Treffpunkte aufrechtzuerhalten. 
Die Differenzierung zwischen dem Wochenmarkt am Domplatz und den kleineren 
Stadtteilmärkten in der Entgelttarifsatzung ist ein erster Schritt von Kommunalpolitik und 
Verwaltung. Dennoch bedarf es weiterer Maßnahmen, um die Stadtteilmärkte zu erhalten, zu 
stärken und zu beleben. Daher ist es notwendig, dass die Verwaltung gemeinsam mit den 
Interessensvertreter*innen der Marktbeschicker*innen, dem Marktbeirat, der 
Wirtschaftsförderung Münster und Münster Marketing Maßnahmen prüft und Verbesserungen 
umsetzt. 
Zu den zu prüfenden Maßnahmen gehören unter anderem Verbesserungen in der öffentlichen 
Präsentation und Bewerbung der Stadtteilmärkte, Unterstützungsmöglichkeiten zur Erhaltung 
und Ausdifferenzierung des Marktangebots durch digitale Angebote sowie Maßnahmen zur 
Aufwertung der Markstandorte für eine bessere Aufenthaltsqualität. Des Weiteren sollen 
Veränderungen in den Marktzeiten geprüft werden, um mögliche terminliche 
Überschneidungen zu minimieren und auf verändertes Kund*innenverhalten einzugehen. Die 
Möglichkeit Stadtteilvereinen und -initiativen Raum auf den Plätzen zu überlassen, kann 
ebenfalls zur Belebung der Stadtteilmärkte und ihrer Verankerung im Quartier beitragen. 
Abschließend wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob Fragen zum Nutzungsverhalten, 
Wünsche oder Kritik an den Stadtteilmärkten in die nächste Bürger*innenumfrage 
aufgenommen werden können, um gerade auch die Eindrücke von den Münsteraner*innen zu 
erfahren, die nicht (mehr) auf den Märkten einkaufen. 
Insgesamt ist es wichtig, die Stadtteilmärkte als Bestandteile des städtischen Lebens zu 
erhalten und weiterzuentwickeln, um das soziale Miteinander in den Stadteilen zu stärken und 
attraktive Einkaufs- und Begegnungsorte für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. 
gez. 
 
Christoph Kattentidt   Lia Kirsch   Helene Goldbeck 
Anne Herbermann   Dr. Tanja Andor  Martin Grewer 
Andrea Blome    und Fraktion 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

19.06.2024 Rat
TOP 53.10 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Domplatz

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Details

Aktenzeichen
A-R/0034/2024
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.06.2024
Erstellt
11.06.2024 19:29