0927/2023
Änderungen der Wohnraumförderung 2023 einschließlich einer Übersicht der bezugsfertigen Wohnungen 2017 bis 2022
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56/561/1 Konditionen WFB 2023 Vorlagen-Nummer 23.03.2023 0927/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Wohnen 18.04.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 Liegenschaftsausschuss 24.04.2023 Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 Bauausschuss 08.05.2023 Änderungen der Wohnraumförderung 2023 einschließlich einer Übersicht der bezugsfertigen Wohnungen 2017 bis 2022 Mit Wirkung zum 15.02.2023 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitali- sierung des Landes Nordrhein–Westfalen (MHKBD NRW) das Mehrjährige Wohnraumförde- rungsprogramm 2023-2027 (WoFP) sowie die Wohnraumförderbestimmungen (WFB) und die Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum (RL Mod) für das Programmjahr 2023 bekannt gegeben. Für den geförderten Wohnungsbau in NRW steht 2023 ein Programmvolumen von insgesamt 1,6 Mrd. Euro (Vorjahr 1,3 Mrd. Euro) zur Verfügung. Die Finanzierung setzt sich zusammen aus Mitteln der NRW.Bank, Haushaltsmittel des Landes und Bundesfinanzhilfen. Die Fördermittel verteilen sich im Grundsatz zunächst wie folgt: Neuschaffung von Mietwohnungen, Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Be- hinderungen und experimenteller Wohnungsbau 850 Mio. Euro Ersterwerb, Neuschaffung und Erwerb von selbstgenutzten Wohnraum 150 Mio. Euro Modernisierungsmaßnahmen im Bestand 200 Mio. Euro Maßnahmen der Quartiersentwicklung 250 Mio. Euro Wohnungen und Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende 150 Mio. Euro Der Stadt Köln als Bewilligungsbehörde wurde mit Budgetierungserlass von 27.02.2023 – wie in den Vorjahren – anstelle programmteilbezogener Einzelbudgets ein jährliches Globalbudget in Höhe von 95 Mio. Euro zugewiesen. Weitere Fördermittel können nach Ausschöpfung des Globalbudgets beim MHKBD NRW angefordert werden (Budgetaufstockung). Zusätzlich ste- hen im Rahmen des WoFP Sonderkontingente für bestimmte Förderbausteine zur Verfügung, die den Bewilligungsbehörden projekt- bzw. einzelfallbezogen zugeteilt werden. Wesentliche Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind der Klimawandel und Klimaschutz, so- wohl beim Neubau als auch bei der Modernisierung von öffentlich geförderten Wohnungen. Die CO2-freie Wärmeversorgung und Energiesicherheit sind hierbei die wichtigsten Ziele. Um 2 weitere Anreize zu schaffen, werden weitere entsprechende Zusatzdarlehen geschaffen. Um den Baukostensteigerungen zu begegnen, werden die Grunddarlehen um 15 Prozent und die hierfür zu gewährenden Tilgungsnachlässe um 5 Prozent erhöht. Neubau und Neuschaffung von Wohnraum Die Grundpauschale je Quadratm eter Wohnfläche steigt für Förderberechtigte mit Wohnbe- rechtigungsschein (WBS) A um 440 Euro auf 3.390 Euro, für den Neubau von Wohnungen für die Inhaber*innen vom WBS B um 290 Euro auf 2.950 Euro. Die Bewilligungsmiete wird in der Einkommensgruppe A um 0,10 Euro auf 7,10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat angehoben, in der Einkommensgruppe B liegt die Bewilligungsmiete nun um 0,20 Euro höher, bei 8,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Neu hinzugekommen ist der Energiestandard „Netto Null“, bei dem der Endenergiebedarf für die Wärmeversorgung (Heizung, Warmwasser) vollständig durch regenerativ im Gebäude oder gebäudenah eigenerzeugte erneuerbare Energien gedeckt wird. Dies wird mit einem Zusatzdarlehen nebst 50 Prozent Tilgungsnachlass in H öhe von 450 Euro je Quadratmeter Wohnfläche anerkannt, zusätzlich ist eine Anhebung der Bewilligungsmiete um 0,20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat möglich. Zwei weitere neue Zusatzdarlehen werden eingerichtet, zum einen für neu gegründete, be- wohnergetragene Wohnungsgenossenschaften. Für die Mehrkosten des Baus genossen- schaftlich organisierter Baugruppenprojekte kann ein Zusatzdarlehen von pauschal 60.000 Euro pro geförderter Wohnung gewährt werden. Dies gilt für die ersten fünf Projekte innerhalb von zehn Jahren nach der ersten Fördermittelbewilligung. Zum anderen kann jetzt fü r die Durchführung von Wettbewerbsverfahren ein Zusatzdarlehen in Höhe von pauschal 400 Euro je geförderter Wohnung für städtebauliche Wettbewerbe und in Höhe von pauschal 1.600 Eu- ro je geförderter Wohnung für hochbauliche Wettbewerbe gewährt werden. Das pauschale Zusatzdarlehen für ein Mehr an barrierefreiem Wohnraum (Wohnraum für Rollstuhlnutzende oder Menschen mit Schwerbehinderung), wird um mehr als 70 Prozent von 7.000 Euro auf 12.000 Euro aufgestockt. Weitere Zusatzdarlehen für Türen, die elektrisch bedienbar sind oder über Nullschwellen zum Außenbereich verfügen, sowie für jede rollstuhl- gerechte, unterfahrbare Einbauküche, werden gleichfalls erhöht. Die inflationsbedingte Möglichkeit der jährlichen Erhöhung der Bewilligungsmiete um 1,5 Pro- zent wird auf 1,7 Prozent angehoben. Die Anpassung ist nun schon ab Erteilung der Förder- zusage möglich (bisher erst bei Bezugsfertigkeit). Die Nullprozent-Verzinsung der Darlehen läuft nicht mehr fünfzehn Jahre, sondern ist auf fünf Jahre begrenzt. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann ein Zinssatz von 0,5 Prozent. Die Tilgungsnachlässe bei einer Belegungsbindung von 25 Jahren werden um fünf Prozent- punkte auf 35 Prozent a ngehoben, bei einer 30 -jährigen Belegungsbindung kann ein Til- gungsnachlass von 40 Prozent erreicht werden. Die notwendige Eigenleistung wird auf 10 Prozent reduziert, allerdings werden das Grund- stück und die Selbsthilfeleistungen nicht mehr anerkannt. Grundsätzlich dürfen geförderte Gebäude nicht mehr als sechs Vollgeschosse (bisher 7 Voll- geschosse) enthalten. An städtebaulich integrierten Standorten kann eine höhere Geschoss- zahl zugelassen werden, wenn ein wirksamer Bebauungsplan mit einer höheren Beba uung vorliegt, eine Baulücke geschlossen wird, das Vorhaben sich in die umgebende Bebauung einfügt oder die*der Förderempfänger*in Quotenvorgaben (z.B. aufgrund des Kooperativen Baulandmodells Köln) zu erfüllen hat. Die bisher geltenden Wohnflächenobergren zen sind weggefallen, die Wohnflächen und Zimmerzahl müssen dem von der Bewilligungsbehörde festgestellten örtlichen Bedarf entsprechen. Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum In diesem Modul werden Grunddarlehen, Darlehen für Familienbonus, BEG Effizienzhaus 40 Standard und für barrierefreie Objekte angehoben. Zur Vereinfachung und Entbürokratisie- 3 rung entfällt das bisherige Zinssenkungsverfahren. Die Anspruchsberechtigung wird ausgeweitet, nun ist auch die Förderung der Einkommens- gruppe B (Übersch reitung der Einkommensgrenze bis zu 40 Prozent) sowie die Förderung von Singlehaushalten und Paaren ohne Kinder oder schwerbehinderten Haushaltsangehöri- gen möglich. Modernisierung von Bestandswohnraum Der Darlehenshöchstbetrag je Wohnung beträgt nun 200.000 Euro (2022 150.000 Euro). Der Tilgungsnachlass kann durch höhere Energie -Effizienzklassen und längere Bindungslaufzeit auf bis zu 55 Prozent (Vorjahr 35 Prozent) gesteigert werden. Die Zinsvorgaben wurden dem Neubausegment angepasst, weiterhin ist bei einer 100 Prozent -Finanzierung der Bau- und Baunebenkosten kein Eigenanteil nötig. Wohnraum für Studierende und Auszubildende Beim Studierendenwohnen kann eine Steigerung der Grund - und Zusatzdarlehen, der Til- gungsnachlässe und der höchstzulässigen Mieten verzeichnet werden. Eine Belegungsbin- dung von 35 oder 40 Jahren ist nun beim Neubau und bei Nutzungsänderung möglich. Bei der Modernisierung von Wohnplätzen werden die Grunddarlehen erhöht und zusätzliche Anreize durch Tilgungsnachlässe für erhöhte energetische Standards geschaffen. Inklusives Wohnen (Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen) Hier werden ebenfalls die Grunddarlehen, die Tilgungsnachlässe und die Bewilligungsmieten erhöht. Gleichfalls werden die Wohnflächenobergrenzen abgeschafft. Ankauf von Bindungen Bereits im letzten Herbst wurden die Bestimmungen zur Förderung des Erwerbs von Bindun- gen (BEB) erlassen . Ziel ist der Erwerb von Zweckbindungen an Wohnungen, die frei sind, innerhalb von sechs Monaten frei werden oder bereits vermietet sind. Inbegriffen sind auch die gebundenen, in der Nachwirkungsfrist befindlichen Wohnungen. Die Bewilligungshöhe des einmaligen Festbetragszuschusses beträgt für freie und vermietete Wohnungen 3,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat und für gebundene Wohnungen 2,00 Euro je Quadrat- meter Wohnfläche und Monat. Verfahren Die bisher von den Bewilligungsbehörden durchgeführte Gesamtkosten- und Finanzierungs- prüfung wird ab 2023 von der NRW.Bank durchgeführt (ausgenommen: Förderung von selbst genutztem Wohneigentum). Die Bewilligung der Anträge auf Mietwohnungsbau erfolgt durch das neue und landesweit einheitliche Bewilligungsprogramm „WohnWeb“. Die Veränderungen der Förderkonditionen 2023 für Köln sind aus den Anlagen 1 und 2 er- sichtlich. Eine Übersicht der seit 2017 fertiggestellten Wohnungen ist der Anlage 3 zu ent- nehmen. Anlage 1 Veränderungen der Wohnraumförderbestimmungen für die Neuschaffung von Mietwohnungen für 2023 gegenüber 2022 Anlage 2 Veränderungen der Wohnraumförderbestimmungen für Modernisierung von Wohnungen und der Eigentumsförderung für 2023 gegenüber 2022 Anlage 3 Diagramm der fertiggestellten (bezugsfertigen) Wohnungen für den Bereich Neubau und Mo- dernisierung von 2017-2022. Gez. Dr. Rau
Anlage 1 Veränderung WFB 2023
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Veränderungen der Wohnraumförderbestimmungen 2023 Mietwohnungsbau, Studierendenwohnraum und allgemeine Bedingungen Mietwohnungsbau 2023 Vorjahr Grundpauschale je qm Wohnfläche Neubau Mietwohnungen Einkommensgruppe A/B 3.390 € / 2.250 € 2.950 € / 1.960 € Bewilligungsmiete Neubau je qm Wohnfläche A/B 7,10 € / 8,00 € 7,00 € / 7,80 € Zuschlag Bewilligungsmiete je qm Wohnfläche bei BEG Effizienzhaus 40 Standard 0,15 € 0,10 € Zuschlag Bewilligungsmiete je qm Wohnfläche bei Netto-Null Standard 0,20 € ./. Abzug Bewilligungsmiete bei Wärme-Contracting Verträgen (Neubau und Modernisierung) ./. 0,20 € Zusatzdarlehen für Rollstuhlnutzende pauschal je Wohnung / je unterfahrbare Küche 12.000 € / 6.000 € 7.000 € / 5.000 € Zusatzdarlehen für BEG Effizienzhaus 40 oder Netto-Null Standard je m² Wohnfläche 300 € / 450 € 250 € / ./. Zusatzdarlehen Bauen mit Holz (je Kilogramm) 1,30 € 1,10 € Zusatzdarlehen für neu gegründete, bewohnergetragene Wohnungsgenossenschaften 60.000 € je Wohnung ./. Zusatzdarlehen für Planungswettbewerbe 400-1.600 € je Wohnung ./. Tilgungsnachlass bei Belegungsbindung von 25/30 Jahren 35 % / 40 % 30 % / 35 % maximale Anzahl Vollgeschosse (Ausnahmen aus städtebaulicher Sicht möglich) 6 7 allgemeine Bedingungen Neubau / Modernisierung 2023 Vorjahr Zinshöhe ersten 5 Jahre / bis 15 Jahre 0,00 % / 0,50 % 0,00 % / 0,00 % Mieterhöhungsoption (bis 2022 ab Fertigstellung, seit 2023 ab Bewilligung) 1,70% 1,50% Wohnraum für Studierende und Auszubildende 2023 Vorjahr Grunddarlehen/mtl. Miete je Wohnplatz 92.300 € / 210 € 80.300 € / 200 € Belegungsbindungsdauer 25 bis 40 Jahre 25 oder 30 Jahre Anlage 1
Anlage 3, bezugsfertige Wohnungen 2017-2022
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Anlage 1 Quelle: Amt für Wohnungswesen 601 647 695 580 486 498 72 156 147 601 647 767 736 486 645 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Fertigstellung von neugebauten und modernisierten Wohneinheiten 2017 - 2022 (blau = Wohnungen Neubau, grün = Wohnungen modernisiert) rot = Gesamtzahl
Anlage 2, Veränderung WFB 2023
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Veränderungen der Wohnraumförderbestimmungen 2023 selbstgenutztes Wohneigentum/Modernisierung/Inklusives Wohnen Eigentumsförderung 2023 Vorjahr Grundpauschale selbstgenutztes Wohneigentum Einkommensgruppe A/B 177.000 € / 106.000 € 154.000 € / ./. Familienbonus je Kind oder schwerbehinderter Person 23.000 € 20.000 € Zielgruppe Einkommensgruppe B (Überschreitung Einkommensgrenze um bis zu 40%) ja ./. Förderung von Einzel- oder Mehrpersonenhaushalten ohne Kinder oder Schwerbehinderung ja ./. Zusatzdarlehen für BEG Effizienzhaus 40 Standard 30.000 € 25.000 € Zusatzdarlehen barrierefreie Objekte 11.500 € 10.000 € Modernisierungsförderung 2023 Vorjahr Darlehenshöchstbetrag Modernisierung je Wohnung 200.000 € 150.000 € Bewilligungsmiete Modernisierung Mietwohnungsbau je qm Wohnfläche (nur Einkommensgruppe A) 7,10 € 7,00 € höhere Miete für Energiekosteneinsparung (gestaffelt nach Energieeffizienz) möglich bis max. 1,00 € bis max. 0,60 € mögliche Tilgungsnachlässe bei Modernisierung Mietwohnungsbau bis zu 55% 35% Zinshöhe ersten 5 Jahre / bis 15 Jahre 0,00 % / 0,50 % 0,00 % / 0,00 % wahlweise Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung 20, 25 oder 30 Jahre 20 oder 25 Jahre Förderung für selbstnutzende Eigentümer der Einkommensgruppe B ja nein Förderung von Heizungen nur noch mit fossilen Brennstoffen (Ausnahmen sind möglich) nein ja Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen 2023 Vorjahr Grunddarlehen Neubau barrierefrei / uneingeschränkte Rollstuhlnutzung 65.320 € / 81.190 € 60.500 € / 70.600 € Tilgungsnachlass 25 Bindung / 30 Jahre Bindung 35 % / 40 % 25 % / 35 % Anlage 2
Anlage 4, Auszug Liegenschaftsausschuss 24.04.2023
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Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Michels Telefon: (0221) 221 - 32578 Fax: (0221) E-Mail: marianne.michels@stadt- koeln.de Datum: 26.04.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 24.04.2023 öffentlich 6.2 Änderungen der Wohnraumförderung 2023 einschließlich einer Über- sicht der bezugsfertigen Wohnungen 2017 bis 2022 0927/2023 SE Horbach möchte wissen, wer die Kriterien in Bezug auf die Förderschwerpunkte und die Konditionen für das Zusatzdarlehen festlegt. Herr Beigeordneter Wolfgramm wird die Fragen an das zuständige Dezernat weiterge- ben. Die Antworten würden dann als Protokollauszug zu dieser Mitteilung bis zum nächsten Beratungslauf vorliegen. Antwort der Verwaltung: „Die Wohnraumfördermittel werden vom Land NRW zur Verfügung gestellt. Daher werden die Förderschwerpunkte und auch die Konditionen aller Fördermittel, vom Mi- nisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein- Westfalen (MHKBD NRW) festgesetzt.“ Anlage 4, Auszug LA, 24.04.2023
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0927/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.03.2023
- Erstellt
- 13.03.2023 16:51