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0927/2023

Änderungen der Wohnraumförderung 2023 einschließlich einer Übersicht der bezugsfertigen Wohnungen 2017 bis 2022

Mitteilung Ausschuss 23.03.2023

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 08.05.2023, TOP 8.3

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Veränderung WFB 2023

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Ansehen

Anlage 3, bezugsfertige Wohnungen 2017-2022

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Ansehen

Anlage 2, Veränderung WFB 2023

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Ansehen

Anlage 4, Auszug Liegenschaftsausschuss 24.04.2023

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

9438 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/1 
Konditionen WFB 2023 
Vorlagen-Nummer 23.03.2023 
 0927/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 18.04.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 
Liegenschaftsausschuss 24.04.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 
Bauausschuss 08.05.2023 
 
Änderungen der Wohnraumförderung 2023 einschließlich einer Übersicht der 
bezugsfertigen Wohnungen 2017 bis 2022 
Mit Wirkung zum 15.02.2023 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitali-
sierung des Landes Nordrhein–Westfalen (MHKBD NRW) das Mehrjährige Wohnraumförde-
rungsprogramm 2023-2027 (WoFP) sowie die Wohnraumförderbestimmungen (WFB) und die 
Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum (RL Mod) für das Programmjahr 
2023 bekannt gegeben. 
 
Für den geförderten Wohnungsbau in NRW steht 2023 ein Programmvolumen von insgesamt 
1,6 Mrd. Euro (Vorjahr 1,3 Mrd. Euro) zur Verfügung. Die Finanzierung setzt sich zusammen 
aus Mitteln der NRW.Bank, Haushaltsmittel des Landes und Bundesfinanzhilfen. 
 
Die Fördermittel verteilen sich im Grundsatz zunächst wie folgt: 
 
 Neuschaffung von Mietwohnungen, Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Be-
hinderungen und experimenteller Wohnungsbau    850 Mio. Euro 
 Ersterwerb, Neuschaffung und Erwerb von selbstgenutzten Wohnraum 150 Mio. Euro 
 Modernisierungsmaßnahmen im Bestand     200 Mio. Euro 
 Maßnahmen der Quartiersentwicklung     250 Mio. Euro 
 Wohnungen und Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende 150 Mio. Euro 
 
Der Stadt Köln als Bewilligungsbehörde wurde mit Budgetierungserlass von 27.02.2023 – wie 
in den Vorjahren – anstelle programmteilbezogener Einzelbudgets ein jährliches Globalbudget 
in Höhe von 95 Mio. Euro zugewiesen. Weitere Fördermittel können nach Ausschöpfung des 
Globalbudgets beim MHKBD NRW angefordert werden (Budgetaufstockung). Zusätzlich ste-
hen im Rahmen des WoFP Sonderkontingente für bestimmte Förderbausteine zur Verfügung, 
die den Bewilligungsbehörden projekt- bzw. einzelfallbezogen zugeteilt werden. 
 
Wesentliche Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind der Klimawandel und Klimaschutz, so-
wohl beim Neubau als auch bei der Modernisierung von öffentlich geförderten Wohnungen. 
Die CO2-freie Wärmeversorgung und Energiesicherheit sind hierbei die wichtigsten Ziele. Um

2 
 
weitere Anreize zu schaffen, werden weitere entsprechende Zusatzdarlehen geschaffen. Um 
den Baukostensteigerungen zu begegnen, werden die Grunddarlehen um 15 Prozent und die 
hierfür zu gewährenden Tilgungsnachlässe um 5 Prozent erhöht.  
 
Neubau und Neuschaffung von Wohnraum  
Die Grundpauschale je Quadratm eter Wohnfläche steigt für Förderberechtigte mit Wohnbe-
rechtigungsschein (WBS) A um 440 Euro auf 3.390 Euro, für den Neubau von Wohnungen für 
die Inhaber*innen vom WBS B um 290 Euro auf 2.950 Euro. Die Bewilligungsmiete wird in der 
Einkommensgruppe A um 0,10 Euro auf 7,10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat 
angehoben, in der Einkommensgruppe B liegt die Bewilligungsmiete nun um 0,20 Euro höher, 
bei 8,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat.  
 
Neu hinzugekommen ist der Energiestandard „Netto Null“, bei dem der Endenergiebedarf für 
die Wärmeversorgung (Heizung, Warmwasser) vollständig durch regenerativ im Gebäude 
oder gebäudenah eigenerzeugte erneuerbare Energien gedeckt wird. Dies wird mit einem 
Zusatzdarlehen nebst 50 Prozent Tilgungsnachlass in H öhe von 450 Euro je Quadratmeter 
Wohnfläche anerkannt, zusätzlich ist eine Anhebung der Bewilligungsmiete um 0,20 Euro je 
Quadratmeter Wohnfläche und Monat möglich.  
 
Zwei weitere neue Zusatzdarlehen werden eingerichtet, zum einen für neu gegründete, be-
wohnergetragene Wohnungsgenossenschaften. Für die Mehrkosten des Baus genossen-
schaftlich organisierter Baugruppenprojekte kann ein Zusatzdarlehen von pauschal 60.000 
Euro pro geförderter Wohnung gewährt werden. Dies gilt für die ersten fünf Projekte innerhalb 
von zehn Jahren nach der ersten Fördermittelbewilligung. Zum anderen  kann jetzt fü r die 
Durchführung von Wettbewerbsverfahren ein Zusatzdarlehen in Höhe von pauschal 400 Euro 
je geförderter Wohnung für städtebauliche Wettbewerbe und in Höhe von pauschal 1.600 Eu-
ro je geförderter Wohnung für hochbauliche Wettbewerbe gewährt werden.  
 
Das pauschale Zusatzdarlehen für ein Mehr an barrierefreiem Wohnraum (Wohnraum für 
Rollstuhlnutzende oder Menschen mit Schwerbehinderung), wird um mehr als 70 Prozent von 
7.000 Euro auf 12.000 Euro aufgestockt. Weitere Zusatzdarlehen für Türen, die elektrisch 
bedienbar sind oder über Nullschwellen zum Außenbereich verfügen, sowie für jede rollstuhl-
gerechte, unterfahrbare Einbauküche, werden gleichfalls erhöht. 
 
Die inflationsbedingte Möglichkeit der jährlichen Erhöhung der Bewilligungsmiete um 1,5 Pro-
zent wird auf 1,7 Prozent angehoben. Die Anpassung ist nun schon ab Erteilung der Förder-
zusage möglich (bisher erst bei Bezugsfertigkeit).  
 
Die Nullprozent-Verzinsung der Darlehen läuft nicht mehr fünfzehn Jahre, sondern ist auf fünf 
Jahre begrenzt. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann ein Zinssatz von 0,5 Prozent.  
 
Die Tilgungsnachlässe bei einer Belegungsbindung von 25 Jahren werden um fünf Prozent-
punkte auf 35 Prozent a ngehoben, bei einer 30 -jährigen Belegungsbindung kann ein Til-
gungsnachlass von 40 Prozent erreicht werden.  
 
Die notwendige Eigenleistung wird auf 10 Prozent reduziert, allerdings werden das Grund-
stück und die Selbsthilfeleistungen nicht mehr anerkannt.  
 
Grundsätzlich dürfen geförderte Gebäude nicht mehr als sechs Vollgeschosse (bisher 7 Voll-
geschosse) enthalten. An städtebaulich integrierten Standorten kann eine höhere Geschoss-
zahl zugelassen werden, wenn ein wirksamer Bebauungsplan mit einer höheren Beba uung 
vorliegt, eine Baulücke geschlossen wird, das Vorhaben sich in die umgebende Bebauung 
einfügt oder die*der Förderempfänger*in Quotenvorgaben (z.B. aufgrund des Kooperativen 
Baulandmodells Köln) zu erfüllen hat. Die bisher geltenden Wohnflächenobergren zen sind 
weggefallen, die Wohnflächen und Zimmerzahl müssen dem von der Bewilligungsbehörde 
festgestellten örtlichen Bedarf entsprechen. 
 
Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum  
In diesem Modul werden Grunddarlehen, Darlehen für Familienbonus, BEG Effizienzhaus 40 
Standard und für barrierefreie Objekte angehoben. Zur Vereinfachung und Entbürokratisie-

3 
 
rung entfällt das bisherige Zinssenkungsverfahren.   
 
Die Anspruchsberechtigung wird ausgeweitet, nun ist auch die Förderung der Einkommens-
gruppe B (Übersch reitung der Einkommensgrenze bis zu 40 Prozent) sowie die Förderung 
von Singlehaushalten und Paaren ohne Kinder oder schwerbehinderten Haushaltsangehöri-
gen möglich.  
 
Modernisierung von Bestandswohnraum 
Der Darlehenshöchstbetrag je Wohnung beträgt nun 200.000 Euro (2022 150.000 Euro). Der 
Tilgungsnachlass kann durch höhere Energie -Effizienzklassen und längere Bindungslaufzeit 
auf bis zu 55 Prozent (Vorjahr 35 Prozent) gesteigert werden. Die Zinsvorgaben wurden dem 
Neubausegment angepasst, weiterhin ist bei einer 100 Prozent -Finanzierung der Bau- und 
Baunebenkosten kein Eigenanteil nötig. 
 
Wohnraum für Studierende und Auszubildende 
Beim Studierendenwohnen kann eine Steigerung der Grund - und Zusatzdarlehen, der Til-
gungsnachlässe und der höchstzulässigen Mieten  verzeichnet werden. Eine Belegungsbin-
dung von 35 oder 40 Jahren ist nun beim Neubau und bei Nutzungsänderung möglich.  
 
Bei der Modernisierung von Wohnplätzen werden die Grunddarlehen erhöht und zusätzliche 
Anreize durch Tilgungsnachlässe für erhöhte energetische Standards geschaffen.  
 
Inklusives Wohnen (Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen) 
Hier werden ebenfalls die Grunddarlehen, die Tilgungsnachlässe und die Bewilligungsmieten 
erhöht. Gleichfalls werden die Wohnflächenobergrenzen abgeschafft. 
 
Ankauf von Bindungen 
Bereits im letzten Herbst wurden die Bestimmungen zur Förderung des Erwerbs von Bindun-
gen (BEB) erlassen . Ziel ist der Erwerb von Zweckbindungen an Wohnungen, die frei sind, 
innerhalb von sechs Monaten frei werden oder bereits vermietet sind. Inbegriffen sind auch 
die gebundenen, in der Nachwirkungsfrist befindlichen Wohnungen. Die Bewilligungshöhe des 
einmaligen Festbetragszuschusses beträgt für freie und vermietete Wohnungen 3,00 Euro je 
Quadratmeter Wohnfläche und Monat und für gebundene Wohnungen 2,00 Euro je Quadrat-
meter Wohnfläche und Monat. 
 
Verfahren 
Die bisher von den Bewilligungsbehörden durchgeführte Gesamtkosten- und Finanzierungs-
prüfung wird ab 2023 von der NRW.Bank durchgeführt (ausgenommen: Förderung von selbst 
genutztem Wohneigentum). Die Bewilligung der Anträge auf Mietwohnungsbau erfolgt durch 
das neue und landesweit einheitliche Bewilligungsprogramm „WohnWeb“.  
 
Die Veränderungen der Förderkonditionen 2023 für Köln sind aus den Anlagen 1 und 2 er-
sichtlich. Eine Übersicht der seit 2017 fertiggestellten Wohnungen ist der Anlage 3 zu ent-
nehmen. 
 
Anlage 1 
Veränderungen der Wohnraumförderbestimmungen für die Neuschaffung von Mietwohnungen 
für 2023 gegenüber 2022 
 
Anlage 2 
Veränderungen der Wohnraumförderbestimmungen für Modernisierung von Wohnungen und 
der Eigentumsförderung für 2023 gegenüber 2022 
 
Anlage 3 
Diagramm der fertiggestellten (bezugsfertigen) Wohnungen für den Bereich Neubau und Mo-
dernisierung von 2017-2022. 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 1 Veränderung WFB 2023

1624 Zeichen

Veränderungen der Wohnraumförderbestimmungen 2023
Mietwohnungsbau, Studierendenwohnraum und allgemeine Bedingungen
Mietwohnungsbau 2023 Vorjahr
Grundpauschale je qm Wohnfläche Neubau Mietwohnungen Einkommensgruppe A/B 3.390 €  / 2.250 € 2.950 €  / 1.960 €
Bewilligungsmiete Neubau je qm Wohnfläche A/B 7,10 € / 8,00 € 7,00 € / 7,80 €
Zuschlag Bewilligungsmiete je qm Wohnfläche bei BEG Effizienzhaus 40 Standard 0,15 € 0,10 €
Zuschlag Bewilligungsmiete je qm Wohnfläche bei Netto-Null Standard 0,20 € ./.
Abzug Bewilligungsmiete bei Wärme-Contracting Verträgen (Neubau und Modernisierung) ./. 0,20 €
Zusatzdarlehen für Rollstuhlnutzende pauschal je Wohnung / je unterfahrbare Küche 12.000 € / 6.000 € 7.000 € / 5.000 €
Zusatzdarlehen für BEG Effizienzhaus 40 oder Netto-Null Standard je m² Wohnfläche 300 € / 450 € 250 € / ./.
Zusatzdarlehen Bauen mit Holz (je Kilogramm) 1,30 € 1,10 €
Zusatzdarlehen für neu gegründete, bewohnergetragene Wohnungsgenossenschaften 60.000 € je Wohnung ./.
Zusatzdarlehen für  Planungswettbewerbe 400-1.600 € je Wohnung ./.
Tilgungsnachlass bei Belegungsbindung von 25/30 Jahren 35 % / 40 % 30 % / 35 %
maximale Anzahl Vollgeschosse (Ausnahmen aus städtebaulicher Sicht möglich) 6 7
allgemeine Bedingungen Neubau / Modernisierung 2023 Vorjahr
Zinshöhe ersten 5 Jahre / bis 15 Jahre 0,00 % / 0,50 % 0,00 % / 0,00 %
Mieterhöhungsoption (bis 2022 ab Fertigstellung, seit 2023 ab Bewilligung) 1,70% 1,50%
Wohnraum für Studierende und Auszubildende 2023 Vorjahr
Grunddarlehen/mtl. Miete je Wohnplatz 92.300 € / 210 € 80.300 € / 200 €
Belegungsbindungsdauer 25 bis 40 Jahre 25 oder 30 Jahre
Anlage 1

Anlage 3, bezugsfertige Wohnungen 2017-2022

356 Zeichen

Anlage 1
 Quelle: Amt für Wohnungswesen
601 647 695
580
486 498
72
156
147
601
647
767 736
486
645
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Fertigstellung von neugebauten und modernisierten 
Wohneinheiten 2017 - 2022 
(blau = Wohnungen Neubau, grün = Wohnungen modernisiert)
rot = Gesamtzahl

Anlage 2, Veränderung WFB 2023

1603 Zeichen

Veränderungen der Wohnraumförderbestimmungen 2023
selbstgenutztes Wohneigentum/Modernisierung/Inklusives Wohnen
Eigentumsförderung 2023 Vorjahr
Grundpauschale selbstgenutztes Wohneigentum Einkommensgruppe A/B 177.000 € / 106.000 € 154.000 € / ./.
Familienbonus je Kind oder schwerbehinderter Person 23.000 € 20.000 €
Zielgruppe Einkommensgruppe B (Überschreitung Einkommensgrenze um bis zu 40%) ja ./.
Förderung von Einzel- oder Mehrpersonenhaushalten ohne Kinder oder Schwerbehinderung ja ./.
Zusatzdarlehen für BEG Effizienzhaus 40 Standard 30.000 € 25.000 €
Zusatzdarlehen barrierefreie Objekte 11.500 € 10.000 €
Modernisierungsförderung 2023 Vorjahr
Darlehenshöchstbetrag Modernisierung je Wohnung 200.000 € 150.000 €
Bewilligungsmiete Modernisierung Mietwohnungsbau je qm Wohnfläche (nur Einkommensgruppe A) 7,10 € 7,00 €
höhere Miete für Energiekosteneinsparung (gestaffelt nach Energieeffizienz) möglich bis max. 1,00 € bis max. 0,60 €
mögliche Tilgungsnachlässe bei Modernisierung Mietwohnungsbau bis zu 55% 35%
Zinshöhe ersten 5 Jahre / bis 15 Jahre 0,00 % / 0,50 % 0,00 % / 0,00 %
wahlweise Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung 20, 25 oder 30 Jahre 20 oder 25 Jahre
Förderung für selbstnutzende Eigentümer der Einkommensgruppe B ja nein
Förderung von Heizungen nur noch mit fossilen Brennstoffen (Ausnahmen sind möglich) nein ja
Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen 2023 Vorjahr
Grunddarlehen Neubau barrierefrei / uneingeschränkte Rollstuhlnutzung 65.320 € / 81.190 € 60.500 € / 70.600 €
Tilgungsnachlass 25 Bindung / 30 Jahre Bindung 35 % / 40 % 25 % / 35 %
Anlage 2

Anlage 4, Auszug Liegenschaftsausschuss 24.04.2023

1090 Zeichen

Geschäftsführung  
Liegenschaftsausschuss 
Frau Michels 
Telefon:  (0221) 221 - 32578 
Fax:   (0221)  
E-Mail:  marianne.michels@stadt-
koeln.de 
Datum: 26.04.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses  vom 24.04.2023  
öffentlich 
6.2 Änderungen der Wohnraumförderung 2023 einschließlich einer Über-
sicht der bezugsfertigen Wohnungen 2017 bis 2022 
0927/2023 
 
SE Horbach möchte wissen, wer die Kriterien in Bezug auf die Förderschwerpunkte 
und die Konditionen für das Zusatzdarlehen festlegt. 
 
Herr Beigeordneter Wolfgramm wird die Fragen an das zuständige Dezernat weiterge-
ben. Die Antworten würden dann als Protokollauszug zu dieser Mitteilung bis zum 
nächsten Beratungslauf vorliegen. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
„Die Wohnraumfördermittel werden vom Land NRW zur Verfügung gestellt. Daher 
werden die Förderschwerpunkte und auch die Konditionen aller Fördermittel, vom Mi-
nisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-
Westfalen (MHKBD NRW) festgesetzt.“  
 
 
Anlage 4, Auszug LA, 24.04.2023

Beratungsverlauf (5)

18.04.2023 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.04.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.04.2023 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.05.2023 Bauausschuss
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0927/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.03.2023
Erstellt
13.03.2023 16:51