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Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung

Mitteilung Ausschuss 4166/2021 vom 01.12.2021

Stand: Am 06.12.2021 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 5

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    Anlage 5 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Wert Abweichung Abwei chung Rel. Abw. Rel. Abw. 2008 2009 *1) Vorvorjahr Vorjahr lfd. Jahr 2021 zu 2008 2 021 zu 2009 2021 zu 2008 2021 zu 2009 2019 *2) 2020 *2) 2021 *2) 01.01. 764,2 778,8 998,5 1.080,3 1.019,0 254,8 240,2 +33,3% +30,8% 31.01. 757,2 814,1 1.037,8 1.154,0 1.102,0 344,8 287,9 +45,5% +35, 4% 28./29.02. 723,2 851,5 1.120,6 1.151,2 1.115,8 392,6 264,3 +54,3% +31, 0% 31.03. 756,2 858,7 1.137,6 1.234,5 1.142,0 385,8 283,3 +51,0% +33, 0% 30.04. 803,8 833,4 1.180,3 1.079,6 1.139,2 335,4 305,8 +41,7% +36, 7% 31.05. 838,9 807,1 1.229,1 1.057,4 1.174,8 335,9 367,7 +40,0% +45, 6% 30.06. 926,5 800,4 1.272,6 1.069,5 1.241,9 315,4 441,5 +34,0% +55, 2% 31.07. 970,8 790,0 1.274,5 1.143,7 1.263,0 292,2 473,0 +30,1% +59, 9% 31.08. 1.034,3 776,8 1.320,1 1.128,9 1.284,9 250,6 508,1 +24,2% +6 5,4% 30.09. 1.018,1 758,6 1.357,9 1.151,3 1.386,0 367,9 627,4 +36,1% +8 2,7% 31.10. 1.038,6 773,1 1.466,5 1.185,8 1.481,3 442,7 708,2 +42,6% +9 1,6% 24./30.11. 1.043,3 795,8 1.460,1 1.200,9 1.480,4 437,1 684,6 +41,9% +8 6,0% 31.12. 1.043,2 794,6 1.460,1 1.200,8 *1) Die Folgen der Finanzkrise 2008 und der Unterneh menssteuerreform 2008 wirkten sich erst ab dem Haushaltsjahr 2009 aus. *2) Neben dem laufenden Jahr werden die beiden Vorja hre aufgeführt, um Entwicklungen aufzuzeigen. Stand
  • Anlage 4

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    Anlage 4 m 700,0 750,0 800,0 850,0 900,0 950,0 1.000,0 1.050,0 1.100,0 1.150,0 1.200,0 1.250,0 1.300,0 1.350,0 1.400,0 1.450,0 1.500,0 01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07 . 31.08. 30.09. 31.10. 24./30.11. 31.12. Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls Vorjahreswert 2018 Vorjahreswert 2019 Vorjahreswert 2020 Jahreswert 2021
  • Anlage 3b

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    Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2020 und 2021 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3b n 0,0010,0020,0030,0040,0050,0060,0070,00 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12.Verkehr/Postdienste - VorjahrVerkehr/Postdienste - lfd. JahrIuK - VorjahrIuK - lfd. JahrMedienwirtschaft - VorjahrMedienwirtschaft - lfd. JahrHotel- und Gaststättengewerbe - VorjahrHotel- und Gaststättengewerbe - lfd. Jahr
  • Anlage 3a

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    Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2020 und 2021 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3a m 30,0080,00130,00180,00230,00280,00330,00380,00430,00 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 31.10. 24./30.11. 31.12.Versicherungen - VorjahrVersicherungen - lfd. Jahrsonstige Dienstleistungen - Vorjahrsonstige Dienstleistungen - lfd. JahrFinanzdienstleister - VorjahrFinanzdienstleister - lfd. JahrProduzierendes Gewerbe - VorjahrProduzierendes Gewerbe - lfd. JahrGroß- und Außenhandel - VorjahrGroß- und Außenhandel - lfd. JahrEinzelhandel -VorjahrEinzelhandel - lfd. JahrBanken - VorjahrBanken - lfd. Jahr
  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21/211 00.05.01-2021-12-06 Vorlagen-Nummer 1.12.2021 4166/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 06.12.2021 Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des Anord- nungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung auf Branchen darzustellen. Für das Haushaltsjahr 2021 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2021 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt Hpl.-Ansatz 1.172,20 Mio. EUR 265,00 Mio. EUR 1.437,20 Mio. EUR Stand: 24.11.2021 1.154,33 Mio. EUR 326,08 Mio. EUR 1.480,41 Mio. EUR Anteil vom Ansatz 98,48 % 123,05 % 103,01 % Bis zum Jahresende ist mit einem um etwa 7,2 Mio. EUR niedrigeren Betrag bei den Nachforderun- gen zu rechnen. Dieser ergibt sich aus der Minderung der Gewerbesteuer für das Jahr 2014 bei ei- nem Unternehmen. Die entsprechende Anordnung konnte aus technischen Gründen (Jahresveranla- gungslauf 2022) noch nicht erteilt werden. In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Voraus- zahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungsjahre im Vergleich zur Vorjahresentwicklung dargestellt. Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teil- ansatz für Vorauszahlungen aus. Die Höhe der Vorauszahlungen entspricht grundsätzlich der Steu- er, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen zielen jedoch auf die Steuerhöhe, die sich für den laufenden Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. Das Anord- nungssoll für die Vorauszahlungen 2021 erreicht derzeit 98,48 % des Teilansatzes von 1.172,20 Mio. EUR. Für das Jahr 2021 ist im Hpl.-Ansatz eine Steigerung des Vorauszahlungssolls gegenüber dem An- satz 2020 um ca. 4,23 % berücksichtigt. Das aktuelle Anordnungssoll für Vorauszahlungen liegt um 220,02 Mio. EUR und damit um 23,55 % oberhalb des besonders von der COVID-19-Pandemie be- einflussten Vorjahresniveaus (Stand zum 17.11.2020 = 934,31 Mio. EUR). Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durchschnittswertes qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen 2 (erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen Anpassungen der Vorjahresvoraus- zahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Ein- spruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsächlichen Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 24.11.2021 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2021. Als Zusatzinformationen werden in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushaltsjahren angeordneten Beträge (un- terste Zeile) ausgewiesen. In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. In Anlage 5 wird die stich- tagsbezogene mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls im jeweiligen Haushaltsjahr betragsmä- ßig dargestellt. Die hier dargestellten Beträge ergeben sich als Summe der im betreffenden Haus- haltsjahr angeordneten Vorauszahlungen des laufenden Jahres und der angeordneten Veränderun- gen älterer Erhebungszeiträume. Die absoluten und relativen Abweichungen zu den Basisjahren 2008 und 2009 sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. Gez. Prof. Dr. Diemert
  • Anlage 1

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    Entwicklung des Anordnungssolls Gewerbesteuer 2021 im Vergleich mit 2019 und 2020 Anlage 1 m 0,0 100,0 200,0 300,0 400,0 500,0 600,0 700,0 800,0 900,0 1.000,0 1.100,0 1.200,0 1.300,0 1.400,0 1.500,0 01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07 . 31.08. 30.09. 31.10. 24./30.11 31.12. Hpl-Ansatz 2021 Vorauszahlungen 2021 Nachzahlungen für Vorjahre Insgesamt lfd. Jahr 2021 Vorjahreswert 2020 Vorjahreswert 2019
  • Anlage 2a

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    Anlage 2a m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Produzierendes Gewerbe 173,43 13,85% 173,12 12,61% 162,00 12,85% 116,41 11,22% 185,66 16,08% Einzelhandel 73,49 5,87% 69,52 5,06% 73,54 5,83% 50,21 4,84% 56,26 4,87% Hotel- & Gaststättengewerbe 32,25 2,58% 22,53 1,64% 25,47 2,02% 7,57 0,73% 10,70 0,93% Groß- & Außenhandel 92,74 7,41% 99,29 7,23% 93,45 7,41% 78,15 7,53% 85,09 7,37% Verkehr/Postdienste 36,97 2,95% 38,00 2,77% 28,82 2,29% 18,92 1,82% 21,12 1,83% Banken 64,43 5,15% 71,33 5,19% 60,66 4,81% 61,51 5,93% 48,48 4,20% Versicherungen 142,91 11,41% 158,51 11,54% 151,91 12,05% 116,15 11,19% 128,58 11,14% Finanzdienstleister 353,62 28,24% 458,56 33,40% 386,80 30,69% 370,48 35,71% 357,47 30,97% Medienwirtschaft 62,17 4,97% 57,70 4,20% 55,68 4,42% 42,34 4,08% 62,42 5,41% Information & Kommunikation 57,69 4,61% 64,11 4,67% 68,99 5,47% 62,14 5,99% 69,23 6,00% Sonstige Dienstleistungen *2) 162,41 12,97% 160,43 11,68% 153,04 12,14% 113,64 10,95% 129,32 11,20% Summe 1.252,11 100,00% 1.373,10 100,00% 1.260,36 100,00% 1.037,52 100,00% 1.154,33 100,00% Soll im Haushaltsjahr *3) 1.264,26 Mio. EUR 1.290,38 Mio. EUR 1.460,09 Mio. EUR 1.200,85 Mio. EUR 1.480,41 Mio. EUR *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) Aufteilung - siehe Anlage 2b *3) insgesamt im Haushaltsjahr, und zwar Vorauszahlungen und Nachforderungen Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 24.11.2021 Branchen 2017 2018 2019 2020 2021
  • Anlage 2b

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    Anlage 2b m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll Vorausz. Sonstige Dienstleistungen *2)162,41 100,00% 160,43 100,00% 153,04 100,00% 113,64 100,00% 129,32 100,00% "Freiberufliche Tätigkeiten" 65,06 40,06% 64,24 40,05% 64,25 41,77% 54,33 47,75% 60,47 44,67% Daseinsvorsorge 49,59 30,51% 46,69 29,08% 40,07 26,30% 31,49 28,10% 33,67 27,21% Umwelt 20,11 12,39% 20,30 12,62% 23,69 15,63% 14,52 12,53% 16,40 12,99% Kulturelle Tätigkeiten 16,89 10,40% 18,15 11,33% 14,63 9,52% 6,16 5,31% 6,91 5,53% Weitere Dienstleistungen 10,76 6,64% 11,05 6,92% 10,40 6,79% 7,14 6,31% 11,87 9,59% Summe 162,41 100,00% 160,43 100,00% 153,04 100,00% 113,64 100,00% 129,32 100,00% *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) siehe Anlage 2a Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 24.11.2021 Unterbranchen (sonst. Dienstleistungen) 2017 2018 2019 2020 2021

Beratungsverlauf

  1. 06.12.2021

    Finanzausschuss

    TOP 2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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