Mandari Insight

BV3/103/2025

Bauantrag, Kölner Straße 305, 305 a-b, 307, 307 a-b – Neubau einer drei- bis fünfgeschossigen Wohnbebauung mit Gewerbe im Erdgeschoss und Tiefgarage

Beschlussvorlage 22.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3, Sitzung am 24.06.2025, TOP 6.6

Lageplan

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Ansehen

Grundriss Erdgeschoss

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Ansehen

Grünflächenplan

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Ansehen

Bebauungsplan

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Ansehen

Katasterauszug

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Luftbild

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Ansehen

Schnitte

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Ansehen

Lageplan

10387 Zeichen

X
X
X X
Haus 1
Haus 2.2
Haus 1
Haus 3.1
Haus 3.2
Haus 2.1
Haus 3.3
keine Abstandsflächen,
wegen Einhaltung Baulinie undzwingender Höhenfestsetzung
35,35/
Laserscanhöhen
Stadt Düsseldorf z.B.
35,35interpolierte
Geländehöhe z.B.
35,35x
geplante
Geländehöhe z.B.
vorhandene
Geländehöhe z.B.
I FD
geplant
KS
Asphaltdecke                                AP
Betondecke                                   Bt
Kleinpflaster                                Kpfl
Verbundpflaster                           Vpfl
plattiert                                          pl
nicht befestigt                              n.b.
Grünfläche                                Gr/Grün
Stellplatz                                        St
Mineralgemisch                           MG
Oberkante Mauer                        OKM
Oberkante Dach                          OKD
Oberkante Dachrinne                  OKDr
KS
KD
Oberkante Erdgeschoss             OKE
KD
geplante
Flurstücksgrenze
vorhandene
Flurstücksgrenze
Oberkante Eingang                     OKEing
Grenze der vorhandene
Abstandsflächen
Straßensinkkasten
Hängeleuchte
Vs
geplante
Gebäudehöhen z.B.
Verkehrsschild
Ampel
Hydrant
der Stärke
0,24
Nutzungsgrenze
Lichtschacht
gerechnetes Maß z.B.                   -(10,20)-
graphisch ermitteltes Maß  z.B.     -[10,20]-
ShI
PI
Sheddach
Pultdach
Schieber (Gas,Wasser)
Einränderung
Baugrundstück
Stromanlagen
Baum
Flachdach
Kanalsohle
GWMSt
LS
Parkplatz
vorhandene
Gebäudehöhen z.B.
Verkehrsfläche
Oberkante First                           OKFi
Oberkante Traufe                        OKTr
geplante Firsthöhe
geplante Wandhöhe       
geplante Brüstungshöhe
Kreisgrenze (Stadtgrenze)
Haltestelle
Flurgrenze
Gemarkungsgrenze
Schmutzwasserkanal
Flurstücksgrenze
Oberirdische Leitung Starkstrom
Straßenbahngleis
Zeltdach
Walmdach
Satteldach
Mauer mit Angabe
Eisenbahngleis mit Weiche
Regenwasserkanal
Mischwasserkanal
Gebäudegrenze
vorhanden
S-Bahn Station
Gully
(35,35)
Entwässerung
Kanaldeckel
ZEICHENERKLÄRUNG ALLGEMEIN
geplant Baulast z.B.
Bauliche Anlage
oberirdisch geplant
Bauliche Anlage
unterirdisch geplant
geplante
Oberkante Erdgeschoß
Kanaldeckel
Poller,Sperrpfosten
Fahnenmast
Kabelkasten
Schaltkasten
Garage                                           G
Carport                                          Cp
Polizeirufsäule
Spielplatz
Tankstelle
Laterne
Anschlagsäule
Grundwassermeßstelle
Rheinbahnmast
Polizeirufsäule
Rheinbahnmast
Bauliche Anlage vorhanden
Wohn-, Büro-, Geschäfts-
gebäude usw.
Bauliche Anlage vorhanden
Garagen, unbewohnte
Nebengebäude usw.
vorhandene Baulast
Hydrant
WH
FH
BrH
Grenze der geplante
Abstandsflächen
nachrichtlich von Architekten
übernommene
Gebäudehöhen z.B.
OKE
X
X
X
X WH=53,20/
Bauliche Anlage
zu beseitigen
WH=53,20
WH=53,20
P
S
A
H
PolPolWG
T
nungen dargestellt).
werken entfallen,wenn in den Bauzeich-
Hauptgesimshöhe (kann bei Nachbarbau-               HGH
Erdgeschoss Fußbodenhöhe                                   OKEE1
III
H
ED
Mülltonnenschrank
Nur Einzel-und Doppelhäuser zugelassen
Nur Hausgruppen zugelassen
Zahl der Vollgeschosse Höchstgrenze z.B.III zwingend z.B.
geschlossene Bauweise                                                                   g
offene Bauweise                                                                               o
E
eingeschränktes Gewerbegebiet
urbanes Gebiet
WS
Grundflächenzahl                                                    GRZ
Geschossflächenzahl                                              GFZ
Baumassenzahl                                                       BMZ
GRZ/GFZ                                                         z.B. 0,3
GRZ/BMZ                                                        z.B. 1,0
tragen.
zusammenfällt,ist die Signatur der Baulinie bzw.der Baugrenze einge-
Wenn die Straßenbegrenzungslinie mit der Baulinie bzw.der Baugrenze
Nutzungsgrenze
Baugrenze
Baulinie
Straßenbegrenzungslinie
rechtsverbindlich             in Entwurf
Baugrundstück für den Gemein-
bedarf = B.f.G
D
Baugrundstück für besondere
Anlagen = B.f.A
C 1,0
Mittelgewerbegebiet
WR
WA
WB
MD
MI
MU
MK
GE
GEe
GI
SO
Geltungsbereichsgrenze
Detail: siehe Festsetzungen
im Bebauungsplan
abweichende Bauweise                                                                    a
Wohngebiet
Sondergebiet
Industriegebiet
Gewerbegebiet
Kerngebiet
Mischgebiet
besonderes Wohngebiet
Dorfgebiet
reines Wohngebiet
allgemeines WohngebietB
Kleinsiedlungsgebiet
Kleingewerbegebiet
Baugebiet gemäß Baunutzungsverordnung
Geschäftsgebiet
ZEICHENERKLÄRUNG BAURECHT
A
Baugebiet gemäß
Bauordnung vom 1.4.1939
Kleinsiedlungsgebiet
Großgewerbegebiet
Fläche für GemeinbedarfFläche von Bebaung freihalten
Fläche zur Erhaltung von Bäumen
Altlasten Nebenanlagen
Garage/
Stellplätze/
Carports
Lärmschutz
GFL-Fläche
Immissionsschutz
Baum anzupflanzen
Denkmalschutz
Parken
Spielplatz
Baum zuerhalten
Einfahrtsbereich
Verkehrsfläche
besondere Zweck-
bestimmung
Fläche zur Anpflanzung von Bäumen
3,0
Verkehrsfläche
gemäß B-Plan
Bereich ohne Ein- Ausfahrt
DD
 
 
 
 
 
Bauvorhaben: Kölner Straße 305 
 
Stadt Düsseldorf 
Gemarkung Oberbilk ( 3465 ) 
Flur 22, 23 
Amtlicher Lageplan 
ohne Maßstab 
 
Bauantrag 
 
Düsseldorf, den 22.05.2025 
 
 
Plan Nr.: 25143 
 
 
 
Flächennachweis 
 
Flurstück 175  
 
Größe des Baugrundstücks = 3.894m² 
Baugebiet: WA3 g / MK1 g 
 
Bauliche Nutzung GRZ 0,4 / GRZ 0,6 
gem. § 19 Bau NVO von 1990 
(BauO NW von 2000) 
 
GRZ 1 = separate Berechnung 
 
GRZ 2 = separate Berechnung 
 
Die Berechnungen des Maßes der baulichen Nutzung erfolgten nach 
Projektvorgabe 
 
 
 
 
Baulasteintragungen für die Flurstücke Nr. 175 eingesehen am 17.10.2024 
è keine Eintragungen vorhanden 
 
 
 
Bauplanungsrecht wurde dem Bebauungsplan Nr. 5675/036 entnommen. 
Auf textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes und der  
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht, Ellerstraße wird hingewiesen. 
 
 
 
Höhenangaben: 
Höhenanschluss Höhenpunkt HP Nr. 98 mit   41,462 m über NHN 2016 
 
Alle örtlich gemessenen Höhen sind bezogen auf n NHN 2016 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand des Katasternachweises:  März 2025 
Stand des örtlichen Aufmaßes:  April 2023 + Februar 2024 
 
Anmerkungen : 
Der Inhalt dieses Lageplanes beschränkt sich auf das zur Beurteilung des Bauvorhabens Erforderliche; 
Grenzmaße wurden ohne örtliche Überprüfung dem Katasternachweis entnommen bzw. aus diesem berechnet. 
Die Ausweisung der Lage der Grenzbebauung bzw. Grenzeinrichtungen ist nicht Gegenstand dieses Lageplanes; 
die jeweilige Lage wurde örtlich nicht überprüft. 
Dieser Lageplan ist für Absteckungen und Grenzfeststellungen nicht geeignet. 
Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass das dargestellte Baugelände frei von unter-irdischen Leitungen 
und Bauwerken ist. 
Die Angaben zu Grunddienstbarkeiten sind nicht Bestandteil dieses Lageplans. 
Örtliche Höhen sind vor Baubeginn zu überprüfen.  
Die Zahl der Vollgeschosse (z.B. III) bei Bestandsgebäuden wurde dem Liegenschaftskataster entnommen 
beziehungsweise durch Ortsvergleich augenscheinlich bestimmt ohne Prüfung im Sinne der BauO NRW. 
 
Dieser Lageplan ist gesetzlich geschützt. 
Nachdruck oder sonstige Vervielfältigungen nur mit Genehmigung des Herausgebers. 
Datum Name Änderung 
   
   
   
   
   
   
   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     
Ausschnitt aus der Automatisierten BasisKarte im Maßstab 1:5.000 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                 Größe der Plottbox 14.5x10cm 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nr. Umfang Krone Ø
Höhe Bemerkungen
1 Nadelbaum 1,52 13,0 20,0
2 Kiefer 1,29 12,0 20,0
3 Kiefer X 1,84 13,0 14,0
4 Nadelbaum X 0,95 6,0 11,0
5 Nadelbaum X 0,90 6,0 11,0
6 Nadelbaum X 0,83 4,0 11,0
7 Laubbaum 1,46 12,0 15,0
8 Eibe 0,65 8,0 7,0 2-stämmig
9 Eibe 0,53 8,0 7,0 3-stämmig
10 Holunder 0,37 4,0 5,0
11 Haselnuß 0,15 5,0 3,0 9-stämmig
12 Lebensbaum 0,28 4,0 3,0
13 Kirschlorbeer 0,45 4,0 4,0 5-stämmig
14 Birke 0,87 7,0 7,0
15 Kastanie 1,68 2,0 5,0 gekappt
16 Lebensbaum 0,72 3,0 10,0 3-stämmig
17 Lebensbaum 0,48 2,0 8,0
18 Lebensbaum 0,55 3,0 9,0 4-stämmig
19 Lebensbaum 0,86 4,0 11,0 2-stämmig
Baumverzeichnis (Stand: April 2024 + April 2025)
Baumart
Abstandsflächennachweis: 
 
Die Abstandsflächen beziehen sich auf die Geländeoberfläche, 
die sich aus der Bauvorlage / Baugenehmigung ergibt 
(§ 2 (4) BauO NRW 2018).  
 
T1   =  [57,00 – (41,50 + 41,48) x 0,5] x 0,4                  = 6,20 à
 6,20 
T2   = [(57,00 – (41,48 + 40,88) x 0,5) + (62,00 – 57,00) x 1/3] x 0,2 
                                                                                      = 3,50 à
 3,50 
T3   =  [56,68 – (41,48 + 41,00) x 0,5] x 0,2                  = 3,09 à
 3,09 
T4   =  [51,30 – (41,00 + 40,87) x 0,5] x 0,2                  = 2,07 à
 3,00 
T5   =  [50,60 – (41,00 + 40,87) x 0,5] x 0,2                  = 1,93 à
 3,00 
T6   = [(50,60 – (40,87 + 40,90) x 0,5) + (56,10 – 50,60 x 1/3] x 0,4 
                                                                                      = 4,62 à
 4,62 
T7   =  [50,48 – (40,90 + 40,00) x 0,5] x 0,4                  = 4,01 à
 4,01 
T8   =  [52,81 – (40,90 + 40,00) x 0,5] x 0,4                  = 4,94 à
 4,94 
T9   =  (50,48 –  40,00) x 0,4                                         = 4,19 à
 4,19 
T10 =  [49,52 –  40,00) x 0,4                                         = 3,81 à
 3,81 
T11 =  (48,96 –  39,98) x 0,4                                         = 3,59 à
 3,59 
T12 =  (47,75 –  38,75) x 0,4                                         = 3,60 à
 3,60 
T13 =  (48,25 –  38,75) x 0,4                                         = 3,80 à
 3,80 
T14 =  [48,25 – (38,75 + 39,23) x 0,5] x 0,4                  = 3,70 à
 3,70 
T15 =  [51,04 – (38,75 + 39,23) x 0,5] x 0,2                  = 4,82 à
 4,82 
T16 =  (49,46 –  39,98) x 0,4                                         = 3,79 à
 3,79 
T17 =  (52,25 –  39,98) x 0,4                                         = 4,91 à
 4,91 
T18 =  (43,94 –  40,26) x 0,4                                         = 1,47 à
 3,00 
T19 =  [44,82 – (41,00 + 41,02) x 0,5] x 0,25                = 0,96 à
 3,00 
T20 =  (55,00 –  41,50) x 0,25                                       = 3,38 à
 3,38 
T21 =  [57,00 – (41,50 + 41,60) x 0,5] x 0,25                = 3,86 à
 3,86 
T22 =  [60,11 – (41,50 + 41,48) x 0,5] x 0,4                  = 7,45 à
 7,45 
T23  = (50,48 –  40,52) x 0,4                                         = 3,98 à
 3,98 X = zur Fällung vorgesehen

Grundriss Erdgeschoss

2385 Zeichen

UV
Schlafen
11.94 m²
UV
Abst.
0.54 m²
4.39 m²
DU/WC
Kochen | Wohnen
20.32 m²
Diele
6.33 m²
Zimmer
11.07 m²
Schlafen
15.46 m²
DU/WC
6.24 m²
Flur
5.00 m²
Kochen | Schlafen
29.45 m²
14.62 m²
Terrasse
14.00 m²
Terrasse
1.57 m²
Abstell.
DU/WC
6.72 m²
Schlafen
14.55 m²
Kochen | Wohnen
26.97 m²
Flur
6.60 m²
Flur
6.58 m²
Schlafen
11.01 m²
Kochen | Wohnen
21.20 m²
Abst.
0.92 m²
Flur
5.95 m²
Gard.
0.87 m²
Kochen | Wohnen
29.47 m²
Zimmer
10.15 m²
DU/WC
6.23 m²
Schlafen
15.43 m²
Abstell.
2.28 m²
21.23 m²
TRH H3.2
11.56 m²
Terrasse
10.99 m²
Terrasse
DU/WC
6.97 m²
Gard.
Gard.
UV
Abstell.
2.93 m²
31.90 m²
Kochen | Wohnen Flur
8.39 m²
Schlafen
15.08 m²
Zimmer
10.89 m²
Flur
10.72 m²
Kochen | Wohnen
33.02 m²
DU/WC
6.71 m²
Zimmer
13.83 m²
Abstell.
0.73 m²
Schlafen
17.34 m²
DU/WC
6.21 m²
23.60 m²
TRH H3.1
9.66 m²
Terrasse
9.43 m²
Terrasse
Gard.
14.00 m²
Terrasse
Gäste WC
1.95 m²
Kochen | Wohnen
34.76 m²
Diele
2.82 m²
Zimmer
14.99 m²
Atelier
27.56 m²
Atelier
26.63 m²
85.52 m²
Flur A H2
Atelier
36.85 m²
Atelier
19.47 m²
WC
5.84 m²
Atelier
32.25 m²
Atelier
22.05 m²
Atelier
23.52 m²
Atelier
21.54 m²
Atelier
21.99 m²
23.79 m²
TRH H2.2
23.79 m²
TRH H2.2
1.81 m²
Kinderwagen
Atelier
22.01 m²
7.24 m²
WC
Atelier
24.78 m²
48.84 m²
Flur A H1
Atelier
29.85 m²
Atelier
26.26 m²
Atelier
36.98 m²
Atelier
21.73 m²
Atelier
22.86 m²
PuMi
3.97 m²
Atelier
28.96 m² Atelier
23.81 m²
20.24 m²
Flur H1
11.17 m²
TRH H1
660 l 660 l 1100 l
1100 l
1100 l
1100 l
1100 l
1100 l
1100 l
1100 l
1100 l
1100 l
1100 l
1100 l
660 l
660 l
1100 l
1100 l
1100 l
1100 l
6%
5%
5%
5%
5%
5%
40.26
40.26
40.62
40.34
40.82
40.92 41.45
40.03
41,50
41,50
41,23
41.60
5%
39.66
5%
5% 39.81
39.81
40.59
+41.15
+41.60
39.56
39.89
39.86
39.80
38.62
38.72
(39,98)
39.56
39.89
39.86
6%
5%
Müllbehälter Haus 1
Müllbehälter Gewerbe
Müllbehälter Haus 2 | 3.1 | 3.2
Müllbehälter Haus 3.3
39.96
39.36
Tiefgarage
Tiefgarage
Tiefgarage
Tiefgarage
38,75
39.05
5%
6%
Gestaltung Außen-
anlagen gemäß 
Freianlagenplanung 
(gesonderter Plan)
Gestaltung Außen-
anlagen gemäß 
Freianlagenplanung 
(gesonderter Plan)
I
I
IVI
301
303
IIII
IIII
I
II
III
IV
I
II
II
IV
I
I
III
III
I
II
1
2
1
2
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C
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F
A
B
C
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F
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I J K L M
J K L M
3
3
4
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5
5
6
7
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G
8
8
9
10
11
13
14
15
15
9
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14
1212
P
P
120x120
120x120
90
1.20
18,75x2616 Stg.
U-Bahn Tunnel
KÖLNER STR.
C C
AA
D D
G
G
B
B
E
E
F
F
Kölner Straße 305 I M 1:300 I Grundriss EG

Grünflächenplan

45 Zeichen

Kölner Straße 305 I M 1:300 I Grünflächenplan

Bebauungsplan

23 Zeichen

ehemalige
Kiesgrube AA,

Katasterauszug

81 Zeichen

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a
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Q
N
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2
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Landeshauptstadt
Düsseldorf

5

Maßstab 1: 1.000

Beschlussvorlage

4991 Zeichen

BV3/103/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauantrag, Kölner Straße 305, 305 a-b, 307, 307 a-b – Neubau einer drei- bis 
fünfgeschossigen Wohnbebauung mit Gewerbe im Erdgeschoss und Tiefgarage 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 3 24.06.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. 
 
Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Überschreitung von Baulinien, der 
Überschreitung der festgesetzten Wand- und Firsthöhe, der Überschreitung der GRZ, 
der Verschiebung der festgesetzten Tiefgaragen -Ein- und Ausfahrt, sowie der 
Überschreitung einer Baugrenze. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten 
Bebauungsplans Nr. 5675/036. Der Bebauungsplan setzt für das Grundstück für 
einen Teilbereich ein Kerngebiet (MK) und für den rückwärtigen Teilbereich ein 
Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Im Kerngebiet beträgt die zulässige GRZ 0,6, im 
Bereich des Wohngebietes 0,4. Die Geschossigkeit en sind auf dem Grundstück 
unterschiedlich festgesetzt. An der Kölner Straße sind zwingend 5 Geschosse zu 
errichten, rückwärtig staffeln sich die Geschossigkeiten über 4 zu 3 Geschossen. Des 
Weiteren sind Baugrenzen und Baulinien und für einen Teil des Pla ngebiets 
Wandhöhen von 9,50 m und Firsthöhen von 15,00 m festgesetzt. 
 
Auf dem zurzeit unbebauten Grundstück ist der Neubau einer III- bis V-geschossigen 
Wohnanlage mit Tiefgarage geplant. Insgesamt sollen 64 Wohneinheiten, 43 davon 
sollen sozial gefördert werden, 21 davon sind frei finanzierte Wohneinheiten.

Seite 2 
Im Erdgeschoss der Häuser sollen Ateliers mit einer Gesamtfläche von in etwa 630 
m² entstehen.  
 
Für das Bauvorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich. 
 
Die Baulinie entlang der geplanten Ve rlängerung der Heerstraße wird durch 
fassadenbegleitende Balkonanlagen um bis zu 1,60 m überschritten. Die Baulinie 
entlang der Kölner Straße wird durch ein Zwerchhaus ebenfalls um bis zu 1,60 m 
überschritten. 
 
Die festgesetzte Gebäudehöhe wird im Bereich des Hauses 3.1. um 0,46 m 
überschritten. 
 
Die festgesetzte GRZ im MK-Gebiet von 0,6 wird um 0,05 überschritten.  
 
Die Tiefgarageneinfahrt wird entgegen der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche 
um in etwa 15 m nach Osten verschoben.  
 
Die Baugrenze im Bereich des Sonnenparks, im WA3 -Gebiet, wird durch eine 
Balkonanlage um 0,20 m überschritten.   
 
Aufgrund des Bauvolumens von mehr als 7000 m³ und die Größe des bebauten 
Grundstücks 1000 m² überschreitet, fällt die Genehmigung der erforder lichen 
Befreiungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. 
 
 
Begründung: 
 
Hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Baulinien entlang der geplanten 
Verlängerung der Heerstraße, stellt die Überschreitung eine geringfügige 
Überschreitung dar. Die  Balkone sind gestalterisch integriert, dienen der 
Wohnqualität und stehen öffentlichen Belangen daher nicht entgegen.  
 
Die Überschreitung der Baulinie durch den geplanten Erker entlang der Kölner Straße 
um bis zu 1,60 m ist städtebaulich vertretbar, er v erbessert die Belichtung und 
Aufenthaltsqualität der innenliegenden Räume und schafft zusätzlichen, sinnvoll 
nutzbaren Raum. Gleichzeitig trägt er zur Gliederung und gestalterischen Aufwertung 
der Fassade bei, ohne die Maßstäblichkeit oder städtebauliche O rdnung zu 
beeinträchtigen. Die Überschreitung der Gebäudehöhen ergibt sich aus dem 
vorhandenen natürlichem Geländeprofil, das zwischen Gebäude 1 und 3.1 einen 
Höhenunterschied von bis zu 2,81 m aufweist.  
 
Die Überschreitung der GRZ im MK -Gebiet ist gering fügig. Sie wird zudem 
ausgeglichen durch eine Unterschreitung von 0,6 der GRZ im WA-Gebiet.  
 
Aufgrund der vorhandenen Grundstücksgeometrie und einem Abfall des Geländes 
von der Kölner Straße bis hin zum Park von ca. 2,80 m wird die Tiefgarageneinfahrt 
an einen Punkt verschoben, bei dem der Geländeverlauf in die Erschließung integriert 
werden kann. 
 
Die geringfügige Überschreitung der Baugrenze um 20 cm durch die Balkone 
Richtung Sonnenpark beeinträchtigt weder die städtebauliche Ordnung noch 
nachbarliche Belange und bleibt im Rahmen des bauordnungsrechtlich Üblichen. Die 
Grundzüge der Planung werden durch die Befreiung nicht berührt.  
 
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine 
Bedenken.

Seite 3 
Nachrichtlich: 
 
Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen. 
 
Für das Bauvorhaben ist die Fällung von vier satzungsgeschützten Bäumen 
erforderlich. Geplant ist die Pflanzung von insgesamt 52 Bäumen, eine begrünte 
Fläche von ca. 1400 m² und begrünte Wandflächen von ca. 480m². 
 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
Bebauungsplan 
Lageplan 
Grundriss Erdgeschoss 
Grünflächenplan 
Schnitte

Luftbild

79 Zeichen

ın
a
{=}
S
1
Q
N

=
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2
=
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Landeshauptstadt
Düsseldorf

: 1.000

Maßstab 1

Schnitte

435 Zeichen

ABS 0.90ABS 0.90WDVSKlinkerriemchenWDVSKlinkerriemchenWDVSKlinkerriemchen=38.70üNN86
WDVSKlinkerriemchenABS 0.90141211
 ABS 0.90ABS 0.90ABS 0.90ABS 0.90ABS 0.90ABS 1.10WDVSKlinkerriemchenWDVSKlinkerriemchenEingangHaus 3.1UZ 35/182 UZ 35/182WDVSKlinkerriemchenPO DFE
Kölner Straße 305 I M 1:300 I Schnitte AA, BB, EESchnitt AA | Ansicht WEST | Haus 1
Schnitt BB | Ansicht WEST | Haus 1
Schnitt EE | Ansicht Innenhof Haus 3.1 | 3.2 | 3.3

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Bezirksvertretung 3
TOP 6.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV3/103/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
22.05.2025
Erstellt
22.05.2025 14:17