BV3/103/2025
Bauantrag, Kölner Straße 305, 305 a-b, 307, 307 a-b – Neubau einer drei- bis fünfgeschossigen Wohnbebauung mit Gewerbe im Erdgeschoss und Tiefgarage
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Lageplan
10387 Zeichen
X
X
X X
Haus 1
Haus 2.2
Haus 1
Haus 3.1
Haus 3.2
Haus 2.1
Haus 3.3
keine Abstandsflächen,
wegen Einhaltung Baulinie undzwingender Höhenfestsetzung
35,35/
Laserscanhöhen
Stadt Düsseldorf z.B.
35,35interpolierte
Geländehöhe z.B.
35,35x
geplante
Geländehöhe z.B.
vorhandene
Geländehöhe z.B.
I FD
geplant
KS
Asphaltdecke AP
Betondecke Bt
Kleinpflaster Kpfl
Verbundpflaster Vpfl
plattiert pl
nicht befestigt n.b.
Grünfläche Gr/Grün
Stellplatz St
Mineralgemisch MG
Oberkante Mauer OKM
Oberkante Dach OKD
Oberkante Dachrinne OKDr
KS
KD
Oberkante Erdgeschoss OKE
KD
geplante
Flurstücksgrenze
vorhandene
Flurstücksgrenze
Oberkante Eingang OKEing
Grenze der vorhandene
Abstandsflächen
Straßensinkkasten
Hängeleuchte
Vs
geplante
Gebäudehöhen z.B.
Verkehrsschild
Ampel
Hydrant
der Stärke
0,24
Nutzungsgrenze
Lichtschacht
gerechnetes Maß z.B. -(10,20)-
graphisch ermitteltes Maß z.B. -[10,20]-
ShI
PI
Sheddach
Pultdach
Schieber (Gas,Wasser)
Einränderung
Baugrundstück
Stromanlagen
Baum
Flachdach
Kanalsohle
GWMSt
LS
Parkplatz
vorhandene
Gebäudehöhen z.B.
Verkehrsfläche
Oberkante First OKFi
Oberkante Traufe OKTr
geplante Firsthöhe
geplante Wandhöhe
geplante Brüstungshöhe
Kreisgrenze (Stadtgrenze)
Haltestelle
Flurgrenze
Gemarkungsgrenze
Schmutzwasserkanal
Flurstücksgrenze
Oberirdische Leitung Starkstrom
Straßenbahngleis
Zeltdach
Walmdach
Satteldach
Mauer mit Angabe
Eisenbahngleis mit Weiche
Regenwasserkanal
Mischwasserkanal
Gebäudegrenze
vorhanden
S-Bahn Station
Gully
(35,35)
Entwässerung
Kanaldeckel
ZEICHENERKLÄRUNG ALLGEMEIN
geplant Baulast z.B.
Bauliche Anlage
oberirdisch geplant
Bauliche Anlage
unterirdisch geplant
geplante
Oberkante Erdgeschoß
Kanaldeckel
Poller,Sperrpfosten
Fahnenmast
Kabelkasten
Schaltkasten
Garage G
Carport Cp
Polizeirufsäule
Spielplatz
Tankstelle
Laterne
Anschlagsäule
Grundwassermeßstelle
Rheinbahnmast
Polizeirufsäule
Rheinbahnmast
Bauliche Anlage vorhanden
Wohn-, Büro-, Geschäfts-
gebäude usw.
Bauliche Anlage vorhanden
Garagen, unbewohnte
Nebengebäude usw.
vorhandene Baulast
Hydrant
WH
FH
BrH
Grenze der geplante
Abstandsflächen
nachrichtlich von Architekten
übernommene
Gebäudehöhen z.B.
OKE
X
X
X
X WH=53,20/
Bauliche Anlage
zu beseitigen
WH=53,20
WH=53,20
P
S
A
H
PolPolWG
T
nungen dargestellt).
werken entfallen,wenn in den Bauzeich-
Hauptgesimshöhe (kann bei Nachbarbau- HGH
Erdgeschoss Fußbodenhöhe OKEE1
III
H
ED
Mülltonnenschrank
Nur Einzel-und Doppelhäuser zugelassen
Nur Hausgruppen zugelassen
Zahl der Vollgeschosse Höchstgrenze z.B.III zwingend z.B.
geschlossene Bauweise g
offene Bauweise o
E
eingeschränktes Gewerbegebiet
urbanes Gebiet
WS
Grundflächenzahl GRZ
Geschossflächenzahl GFZ
Baumassenzahl BMZ
GRZ/GFZ z.B. 0,3
GRZ/BMZ z.B. 1,0
tragen.
zusammenfällt,ist die Signatur der Baulinie bzw.der Baugrenze einge-
Wenn die Straßenbegrenzungslinie mit der Baulinie bzw.der Baugrenze
Nutzungsgrenze
Baugrenze
Baulinie
Straßenbegrenzungslinie
rechtsverbindlich in Entwurf
Baugrundstück für den Gemein-
bedarf = B.f.G
D
Baugrundstück für besondere
Anlagen = B.f.A
C 1,0
Mittelgewerbegebiet
WR
WA
WB
MD
MI
MU
MK
GE
GEe
GI
SO
Geltungsbereichsgrenze
Detail: siehe Festsetzungen
im Bebauungsplan
abweichende Bauweise a
Wohngebiet
Sondergebiet
Industriegebiet
Gewerbegebiet
Kerngebiet
Mischgebiet
besonderes Wohngebiet
Dorfgebiet
reines Wohngebiet
allgemeines WohngebietB
Kleinsiedlungsgebiet
Kleingewerbegebiet
Baugebiet gemäß Baunutzungsverordnung
Geschäftsgebiet
ZEICHENERKLÄRUNG BAURECHT
A
Baugebiet gemäß
Bauordnung vom 1.4.1939
Kleinsiedlungsgebiet
Großgewerbegebiet
Fläche für GemeinbedarfFläche von Bebaung freihalten
Fläche zur Erhaltung von Bäumen
Altlasten Nebenanlagen
Garage/
Stellplätze/
Carports
Lärmschutz
GFL-Fläche
Immissionsschutz
Baum anzupflanzen
Denkmalschutz
Parken
Spielplatz
Baum zuerhalten
Einfahrtsbereich
Verkehrsfläche
besondere Zweck-
bestimmung
Fläche zur Anpflanzung von Bäumen
3,0
Verkehrsfläche
gemäß B-Plan
Bereich ohne Ein- Ausfahrt
DD
Bauvorhaben: Kölner Straße 305
Stadt Düsseldorf
Gemarkung Oberbilk ( 3465 )
Flur 22, 23
Amtlicher Lageplan
ohne Maßstab
Bauantrag
Düsseldorf, den 22.05.2025
Plan Nr.: 25143
Flächennachweis
Flurstück 175
Größe des Baugrundstücks = 3.894m²
Baugebiet: WA3 g / MK1 g
Bauliche Nutzung GRZ 0,4 / GRZ 0,6
gem. § 19 Bau NVO von 1990
(BauO NW von 2000)
GRZ 1 = separate Berechnung
GRZ 2 = separate Berechnung
Die Berechnungen des Maßes der baulichen Nutzung erfolgten nach
Projektvorgabe
Baulasteintragungen für die Flurstücke Nr. 175 eingesehen am 17.10.2024
è keine Eintragungen vorhanden
Bauplanungsrecht wurde dem Bebauungsplan Nr. 5675/036 entnommen.
Auf textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes und der
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht, Ellerstraße wird hingewiesen.
Höhenangaben:
Höhenanschluss Höhenpunkt HP Nr. 98 mit 41,462 m über NHN 2016
Alle örtlich gemessenen Höhen sind bezogen auf n NHN 2016
Stand des Katasternachweises: März 2025
Stand des örtlichen Aufmaßes: April 2023 + Februar 2024
Anmerkungen :
Der Inhalt dieses Lageplanes beschränkt sich auf das zur Beurteilung des Bauvorhabens Erforderliche;
Grenzmaße wurden ohne örtliche Überprüfung dem Katasternachweis entnommen bzw. aus diesem berechnet.
Die Ausweisung der Lage der Grenzbebauung bzw. Grenzeinrichtungen ist nicht Gegenstand dieses Lageplanes;
die jeweilige Lage wurde örtlich nicht überprüft.
Dieser Lageplan ist für Absteckungen und Grenzfeststellungen nicht geeignet.
Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass das dargestellte Baugelände frei von unter-irdischen Leitungen
und Bauwerken ist.
Die Angaben zu Grunddienstbarkeiten sind nicht Bestandteil dieses Lageplans.
Örtliche Höhen sind vor Baubeginn zu überprüfen.
Die Zahl der Vollgeschosse (z.B. III) bei Bestandsgebäuden wurde dem Liegenschaftskataster entnommen
beziehungsweise durch Ortsvergleich augenscheinlich bestimmt ohne Prüfung im Sinne der BauO NRW.
Dieser Lageplan ist gesetzlich geschützt.
Nachdruck oder sonstige Vervielfältigungen nur mit Genehmigung des Herausgebers.
Datum Name Änderung
Ausschnitt aus der Automatisierten BasisKarte im Maßstab 1:5.000
Größe der Plottbox 14.5x10cm
Nr. Umfang Krone Ø
Höhe Bemerkungen
1 Nadelbaum 1,52 13,0 20,0
2 Kiefer 1,29 12,0 20,0
3 Kiefer X 1,84 13,0 14,0
4 Nadelbaum X 0,95 6,0 11,0
5 Nadelbaum X 0,90 6,0 11,0
6 Nadelbaum X 0,83 4,0 11,0
7 Laubbaum 1,46 12,0 15,0
8 Eibe 0,65 8,0 7,0 2-stämmig
9 Eibe 0,53 8,0 7,0 3-stämmig
10 Holunder 0,37 4,0 5,0
11 Haselnuß 0,15 5,0 3,0 9-stämmig
12 Lebensbaum 0,28 4,0 3,0
13 Kirschlorbeer 0,45 4,0 4,0 5-stämmig
14 Birke 0,87 7,0 7,0
15 Kastanie 1,68 2,0 5,0 gekappt
16 Lebensbaum 0,72 3,0 10,0 3-stämmig
17 Lebensbaum 0,48 2,0 8,0
18 Lebensbaum 0,55 3,0 9,0 4-stämmig
19 Lebensbaum 0,86 4,0 11,0 2-stämmig
Baumverzeichnis (Stand: April 2024 + April 2025)
Baumart
Abstandsflächennachweis:
Die Abstandsflächen beziehen sich auf die Geländeoberfläche,
die sich aus der Bauvorlage / Baugenehmigung ergibt
(§ 2 (4) BauO NRW 2018).
T1 = [57,00 – (41,50 + 41,48) x 0,5] x 0,4 = 6,20 à
6,20
T2 = [(57,00 – (41,48 + 40,88) x 0,5) + (62,00 – 57,00) x 1/3] x 0,2
= 3,50 à
3,50
T3 = [56,68 – (41,48 + 41,00) x 0,5] x 0,2 = 3,09 à
3,09
T4 = [51,30 – (41,00 + 40,87) x 0,5] x 0,2 = 2,07 à
3,00
T5 = [50,60 – (41,00 + 40,87) x 0,5] x 0,2 = 1,93 à
3,00
T6 = [(50,60 – (40,87 + 40,90) x 0,5) + (56,10 – 50,60 x 1/3] x 0,4
= 4,62 à
4,62
T7 = [50,48 – (40,90 + 40,00) x 0,5] x 0,4 = 4,01 à
4,01
T8 = [52,81 – (40,90 + 40,00) x 0,5] x 0,4 = 4,94 à
4,94
T9 = (50,48 – 40,00) x 0,4 = 4,19 à
4,19
T10 = [49,52 – 40,00) x 0,4 = 3,81 à
3,81
T11 = (48,96 – 39,98) x 0,4 = 3,59 à
3,59
T12 = (47,75 – 38,75) x 0,4 = 3,60 à
3,60
T13 = (48,25 – 38,75) x 0,4 = 3,80 à
3,80
T14 = [48,25 – (38,75 + 39,23) x 0,5] x 0,4 = 3,70 à
3,70
T15 = [51,04 – (38,75 + 39,23) x 0,5] x 0,2 = 4,82 à
4,82
T16 = (49,46 – 39,98) x 0,4 = 3,79 à
3,79
T17 = (52,25 – 39,98) x 0,4 = 4,91 à
4,91
T18 = (43,94 – 40,26) x 0,4 = 1,47 à
3,00
T19 = [44,82 – (41,00 + 41,02) x 0,5] x 0,25 = 0,96 à
3,00
T20 = (55,00 – 41,50) x 0,25 = 3,38 à
3,38
T21 = [57,00 – (41,50 + 41,60) x 0,5] x 0,25 = 3,86 à
3,86
T22 = [60,11 – (41,50 + 41,48) x 0,5] x 0,4 = 7,45 à
7,45
T23 = (50,48 – 40,52) x 0,4 = 3,98 à
3,98 X = zur Fällung vorgesehen
Grundriss Erdgeschoss
2385 Zeichen
UV Schlafen 11.94 m² UV Abst. 0.54 m² 4.39 m² DU/WC Kochen | Wohnen 20.32 m² Diele 6.33 m² Zimmer 11.07 m² Schlafen 15.46 m² DU/WC 6.24 m² Flur 5.00 m² Kochen | Schlafen 29.45 m² 14.62 m² Terrasse 14.00 m² Terrasse 1.57 m² Abstell. DU/WC 6.72 m² Schlafen 14.55 m² Kochen | Wohnen 26.97 m² Flur 6.60 m² Flur 6.58 m² Schlafen 11.01 m² Kochen | Wohnen 21.20 m² Abst. 0.92 m² Flur 5.95 m² Gard. 0.87 m² Kochen | Wohnen 29.47 m² Zimmer 10.15 m² DU/WC 6.23 m² Schlafen 15.43 m² Abstell. 2.28 m² 21.23 m² TRH H3.2 11.56 m² Terrasse 10.99 m² Terrasse DU/WC 6.97 m² Gard. Gard. UV Abstell. 2.93 m² 31.90 m² Kochen | Wohnen Flur 8.39 m² Schlafen 15.08 m² Zimmer 10.89 m² Flur 10.72 m² Kochen | Wohnen 33.02 m² DU/WC 6.71 m² Zimmer 13.83 m² Abstell. 0.73 m² Schlafen 17.34 m² DU/WC 6.21 m² 23.60 m² TRH H3.1 9.66 m² Terrasse 9.43 m² Terrasse Gard. 14.00 m² Terrasse Gäste WC 1.95 m² Kochen | Wohnen 34.76 m² Diele 2.82 m² Zimmer 14.99 m² Atelier 27.56 m² Atelier 26.63 m² 85.52 m² Flur A H2 Atelier 36.85 m² Atelier 19.47 m² WC 5.84 m² Atelier 32.25 m² Atelier 22.05 m² Atelier 23.52 m² Atelier 21.54 m² Atelier 21.99 m² 23.79 m² TRH H2.2 23.79 m² TRH H2.2 1.81 m² Kinderwagen Atelier 22.01 m² 7.24 m² WC Atelier 24.78 m² 48.84 m² Flur A H1 Atelier 29.85 m² Atelier 26.26 m² Atelier 36.98 m² Atelier 21.73 m² Atelier 22.86 m² PuMi 3.97 m² Atelier 28.96 m² Atelier 23.81 m² 20.24 m² Flur H1 11.17 m² TRH H1 660 l 660 l 1100 l 1100 l 1100 l 1100 l 1100 l 1100 l 1100 l 1100 l 1100 l 1100 l 1100 l 1100 l 660 l 660 l 1100 l 1100 l 1100 l 1100 l 6% 5% 5% 5% 5% 5% 40.26 40.26 40.62 40.34 40.82 40.92 41.45 40.03 41,50 41,50 41,23 41.60 5% 39.66 5% 5% 39.81 39.81 40.59 +41.15 +41.60 39.56 39.89 39.86 39.80 38.62 38.72 (39,98) 39.56 39.89 39.86 6% 5% Müllbehälter Haus 1 Müllbehälter Gewerbe Müllbehälter Haus 2 | 3.1 | 3.2 Müllbehälter Haus 3.3 39.96 39.36 Tiefgarage Tiefgarage Tiefgarage Tiefgarage 38,75 39.05 5% 6% Gestaltung Außen- anlagen gemäß Freianlagenplanung (gesonderter Plan) Gestaltung Außen- anlagen gemäß Freianlagenplanung (gesonderter Plan) I I IVI 301 303 IIII IIII I II III IV I II II IV I I III III I II 1 2 1 2 A B C D E F A B C D E F I I J K L M J K L M 3 3 4 4 5 5 6 7 6 7 N N O O H H G G 8 8 9 10 11 13 14 15 15 9 10 11 13 14 1212 P P 120x120 120x120 90 1.20 18,75x2616 Stg. U-Bahn Tunnel KÖLNER STR. C C AA D D G G B B E E F F Kölner Straße 305 I M 1:300 I Grundriss EG
Grünflächenplan
45 Zeichen
Kölner Straße 305 I M 1:300 I Grünflächenplan
Bebauungsplan
23 Zeichen
ehemalige Kiesgrube AA,
Katasterauszug
81 Zeichen
ın
a
{=}
S
[en
Q
N
=
=|
2
=
[=]
Landeshauptstadt
Düsseldorf
5
Maßstab 1: 1.000
Beschlussvorlage
4991 Zeichen
BV3/103/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Kölner Straße 305, 305 a-b, 307, 307 a-b – Neubau einer drei- bis fünfgeschossigen Wohnbebauung mit Gewerbe im Erdgeschoss und Tiefgarage Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 24.06.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Überschreitung von Baulinien, der Überschreitung der festgesetzten Wand- und Firsthöhe, der Überschreitung der GRZ, der Verschiebung der festgesetzten Tiefgaragen -Ein- und Ausfahrt, sowie der Überschreitung einer Baugrenze. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5675/036. Der Bebauungsplan setzt für das Grundstück für einen Teilbereich ein Kerngebiet (MK) und für den rückwärtigen Teilbereich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Im Kerngebiet beträgt die zulässige GRZ 0,6, im Bereich des Wohngebietes 0,4. Die Geschossigkeit en sind auf dem Grundstück unterschiedlich festgesetzt. An der Kölner Straße sind zwingend 5 Geschosse zu errichten, rückwärtig staffeln sich die Geschossigkeiten über 4 zu 3 Geschossen. Des Weiteren sind Baugrenzen und Baulinien und für einen Teil des Pla ngebiets Wandhöhen von 9,50 m und Firsthöhen von 15,00 m festgesetzt. Auf dem zurzeit unbebauten Grundstück ist der Neubau einer III- bis V-geschossigen Wohnanlage mit Tiefgarage geplant. Insgesamt sollen 64 Wohneinheiten, 43 davon sollen sozial gefördert werden, 21 davon sind frei finanzierte Wohneinheiten. Seite 2 Im Erdgeschoss der Häuser sollen Ateliers mit einer Gesamtfläche von in etwa 630 m² entstehen. Für das Bauvorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich. Die Baulinie entlang der geplanten Ve rlängerung der Heerstraße wird durch fassadenbegleitende Balkonanlagen um bis zu 1,60 m überschritten. Die Baulinie entlang der Kölner Straße wird durch ein Zwerchhaus ebenfalls um bis zu 1,60 m überschritten. Die festgesetzte Gebäudehöhe wird im Bereich des Hauses 3.1. um 0,46 m überschritten. Die festgesetzte GRZ im MK-Gebiet von 0,6 wird um 0,05 überschritten. Die Tiefgarageneinfahrt wird entgegen der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche um in etwa 15 m nach Osten verschoben. Die Baugrenze im Bereich des Sonnenparks, im WA3 -Gebiet, wird durch eine Balkonanlage um 0,20 m überschritten. Aufgrund des Bauvolumens von mehr als 7000 m³ und die Größe des bebauten Grundstücks 1000 m² überschreitet, fällt die Genehmigung der erforder lichen Befreiungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Baulinien entlang der geplanten Verlängerung der Heerstraße, stellt die Überschreitung eine geringfügige Überschreitung dar. Die Balkone sind gestalterisch integriert, dienen der Wohnqualität und stehen öffentlichen Belangen daher nicht entgegen. Die Überschreitung der Baulinie durch den geplanten Erker entlang der Kölner Straße um bis zu 1,60 m ist städtebaulich vertretbar, er v erbessert die Belichtung und Aufenthaltsqualität der innenliegenden Räume und schafft zusätzlichen, sinnvoll nutzbaren Raum. Gleichzeitig trägt er zur Gliederung und gestalterischen Aufwertung der Fassade bei, ohne die Maßstäblichkeit oder städtebauliche O rdnung zu beeinträchtigen. Die Überschreitung der Gebäudehöhen ergibt sich aus dem vorhandenen natürlichem Geländeprofil, das zwischen Gebäude 1 und 3.1 einen Höhenunterschied von bis zu 2,81 m aufweist. Die Überschreitung der GRZ im MK -Gebiet ist gering fügig. Sie wird zudem ausgeglichen durch eine Unterschreitung von 0,6 der GRZ im WA-Gebiet. Aufgrund der vorhandenen Grundstücksgeometrie und einem Abfall des Geländes von der Kölner Straße bis hin zum Park von ca. 2,80 m wird die Tiefgarageneinfahrt an einen Punkt verschoben, bei dem der Geländeverlauf in die Erschließung integriert werden kann. Die geringfügige Überschreitung der Baugrenze um 20 cm durch die Balkone Richtung Sonnenpark beeinträchtigt weder die städtebauliche Ordnung noch nachbarliche Belange und bleibt im Rahmen des bauordnungsrechtlich Üblichen. Die Grundzüge der Planung werden durch die Befreiung nicht berührt. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine Bedenken. Seite 3 Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen. Für das Bauvorhaben ist die Fällung von vier satzungsgeschützten Bäumen erforderlich. Geplant ist die Pflanzung von insgesamt 52 Bäumen, eine begrünte Fläche von ca. 1400 m² und begrünte Wandflächen von ca. 480m². Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Grundriss Erdgeschoss Grünflächenplan Schnitte
Luftbild
79 Zeichen
ın
a
{=}
S
1
Q
N
=
=|
2
=
[=]
Landeshauptstadt
Düsseldorf
: 1.000
Maßstab 1
Schnitte
435 Zeichen
ABS 0.90ABS 0.90WDVSKlinkerriemchenWDVSKlinkerriemchenWDVSKlinkerriemchen=38.70üNN86 WDVSKlinkerriemchenABS 0.90141211 ABS 0.90ABS 0.90ABS 0.90ABS 0.90ABS 0.90ABS 1.10WDVSKlinkerriemchenWDVSKlinkerriemchenEingangHaus 3.1UZ 35/182 UZ 35/182WDVSKlinkerriemchenPO DFE Kölner Straße 305 I M 1:300 I Schnitte AA, BB, EESchnitt AA | Ansicht WEST | Haus 1 Schnitt BB | Ansicht WEST | Haus 1 Schnitt EE | Ansicht Innenhof Haus 3.1 | 3.2 | 3.3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV3/103/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 22.05.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 14:17