V/0683/2014/1
Jugendhilfe an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung
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Ergänzungsvorlage Beschluss
3582 Zeichen
V/0683/2014/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Jugendhilfe an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung - befristete Fortsetzung des Angebotes Beratungsfolge 05.11.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1) Der Rat nimmt die Auswertung und Wirkung des Konzeptes „Jugendhilfe an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen“ zur Kenntnis. 2) Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien setzt das bestehende Angebot der „Jugend- hilfe an den Förderschulen“ an der Uppenbergschule mit den Teilstandorten in Hiltrup, Ro- xel und Kinderhaus sowie der Albert-Schweitzer-Schule befristet, zunächst bis zum 31.12.2017, fort. 3) An den genannten Förderschulen bzw. Teilstandorten werden die zur Zeit bis zum 31.12.2014 befristeten vier 0,5 Stellen in der Produktgruppe 0603 für pädagogische Fach- kräfte mit organisatorischer Anbindung an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien weitergeführt. 4) Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuausrichtung des Angebotes "Jugendhilfe an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen" konzeptionell zu aktualisieren und an die aktuelle und zu erwartende Entwicklung der SchülerInnenzahlen an den Förder- schulen im Zuge der Inklusion anzupassen. Hierbei ist insbesondere ein Konzept zu entwickeln, wie die Angebote der Jugendhilfe künftig dem zu erwartenden veränder- ten Anmeldeverhalten entsprechend an Regelschulen verlagert werden können. Vorlagen-Nr.: V/0683/2014/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Brey Ruf: 492-5113 E-Mail: BreyE@stadt-muenster.de Datum: 29.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0683/2014/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0603 Förderung von benachteilig ten jungen Menschen Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 - 2017 112.570 pro Jahr Veränderung zum HH - Entwurf 2015 Deckung: Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirtschaftl i- che Hilfen für Familien Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 – 2017 - 112.570 pro Jahr Veränderung zum HH - Entwurf 2015 Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan 2015, Ergebnis - und Finanzplanung 2014 - 2018 bei der o. g. Produktgruppe ü ber Veränderungsblätter zum Haus- haltsplanentwurf zur Verfügung gestellt. Die Veränderung erfolgt ergebnisneutral durch Mittelu m- schichtung innerhalb des Gesamtbudgets des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Begründung: Der Haupt - und Finanzauss chuss hat nach Vorberatung den Beschlussvorschlag entsprechend dem Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government sowie dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ergänzt. Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz gewährt Eltern eine Wahlfreiheit für die Anmeldung ihres Kin- des an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule. Sollte sich zukünftig zeigen, dass Eltern sich zunehmend für Lernorte im allgemeinen Schulsystem entscheiden, besteht für diese Kinder dort ebenfalls ein Förderbedarf, der dann in Verbindung mit den hier beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen realisiert werden soll. Dazu sind Kooperationen zwischen den Förderschulen und den allgemeinen Schulen zu entwi- ckeln. Die Verwaltung sieht in diesen Kooperationen Chancen für alle beteiligten Schulformen. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0683/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37