Mandari Insight

V/0683/2014/1

Jugendhilfe an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung

Vorlagen 29.10.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2014, TOP 26

Ergänzungsvorlage Beschluss

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

3582 Zeichen

V/0683/2014/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Jugendhilfe an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und emotionale und soziale 
Entwicklung - befristete Fortsetzung des Angebotes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.11.2014 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1) Der Rat nimmt die Auswertung und Wirkung des Konzeptes „Jugendhilfe an Förderschulen 
mit dem Schwerpunkt Lernen“ zur Kenntnis. 
 
 
2) Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien setzt das bestehende Angebot der „Jugend-
hilfe an den Förderschulen“  an der Uppenbergschule mit den Teilstandorten in Hiltrup, Ro-
xel und Kinderhaus sowie der Albert-Schweitzer-Schule befristet, zunächst bis zum 
31.12.2017, fort.  
 
 
3) An den genannten Förderschulen bzw. Teilstandorten werden die zur Zeit bis zum 
31.12.2014 befristeten vier 0,5 Stellen in der Produktgruppe 0603 für pädagogische Fach-
kräfte mit organisatorischer Anbindung an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
weitergeführt.   
 
 
4) Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuausrichtung des Angebotes "Jugendhilfe an 
Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen" konzeptionell zu aktualisieren und an 
die aktuelle und zu erwartende Entwicklung der SchülerInnenzahlen an den Förder-
schulen im Zuge der Inklusion anzupassen. Hierbei ist insbesondere ein Konzept zu 
entwickeln, wie die Angebote der Jugendhilfe künftig dem zu erwartenden veränder-
ten Anmeldeverhalten entsprechend an Regelschulen verlagert werden können.  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0683/2014/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Brey 
Ruf: 
492-5113 
E-Mail: 
BreyE@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0683/2014/1 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0603 Förderung von benachteilig ten 
jungen Menschen 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 - 
2017 
112.570 
pro Jahr 
Veränderung 
zum HH -
Entwurf 2015  
Deckung:      
Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirtschaftl i-
che Hilfen für Familien 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 – 
2017 
- 112.570 
pro Jahr 
Veränderung 
zum HH -
Entwurf 2015  
 
 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan 2015, Ergebnis - 
und Finanzplanung 2014 - 2018 bei der o. g. Produktgruppe ü ber Veränderungsblätter zum Haus-
haltsplanentwurf zur Verfügung gestellt. Die Veränderung erfolgt ergebnisneutral durch Mittelu m-
schichtung innerhalb des Gesamtbudgets des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Haupt - und Finanzauss chuss hat nach Vorberatung den Beschlussvorschlag entsprechend 
dem Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government sowie dem 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ergänzt.  
 
Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz gewährt Eltern eine Wahlfreiheit für die Anmeldung ihres Kin-
des an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule.   
Sollte sich zukünftig zeigen, dass Eltern sich zunehmend für Lernorte im allgemeinen Schulsystem 
entscheiden, besteht für diese Kinder dort ebenfalls ein Förderbedarf, der dann in Verbindung mit 
den hier beschlossenen  Unterstützungsmaßnahmen realisiert werden soll. 
 
Dazu sind Kooperationen zwischen den Förderschulen und den allgemeinen Schulen zu entwi-
ckeln. Die Verwaltung sieht in diesen Kooperationen Chancen für alle beteiligten Schulformen. 
 
 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

05.11.2014 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0683/2014/1
Typ
Vorlagen
Datum
29.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37