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2019/0354

Richtlinie über die Nutzung eines Jobtickets Premium

Magistratsvorlage 28.10.2019

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2019/0354

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Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des Jobtickets Premium 
 
 
Vorwort 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte weitere Anreize schaffen auf den öffentlichen Nahverkehr 
umzusteigen und diesen intensiv zu nutzen. Daher hat der Magistrat beschlossen den Rahmen des 
bereits seit 2014 gewährten Jobtickets für die Beschäftigten noch zu erweitern. Das Jobticket Premi-
um ist nun für das gesamten RMV-Gebiet gültig, enthält weiterhin eine Mitnahmeregelung und wird 
den Beschäftigten ohne finanzielle Eigenbeteiligung zur Verfügung gestellt.  
 
Das Jobticket Premium ist eine freiwillige, jederzeit widerrufbare Leistung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt für die städtischen Beschäftigten. Es wird unter verkehrs- und umweltpolitischen Ge-
sichtspunkten gewährt und ermöglicht den Beschäftigten, den Weg zwischen Wohnort und Arbeits-
stelle kostengünstig und umweltverträglich zurückzule gen. Zur Nutzung des Jobtickets Premium 
sind die nachfolgenden Ausführungen zu beachten:  
 
 
1. Grundsatz 
Die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung begründet ein Vertragsverhältnis zwischen der Nu t-
zerin bzw. dem Nutzer des Jobtickets Premium und den entsprechenden Verkehrsunternehmen. Leis-
tungsstörungen und Haftungsfragen sind daher ausschließlich im Verhältnis zwischen den Verkehrs-
unternehmen und der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter abzuwickeln. 
 
Das Jobticket Premium wird grundsätzlich als Jahresticket ausgestellt. Beschäftigte, die während 
eines Kalenderjahres ihr Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis beginnen oder beenden, erhalten das 
Jobticket Premium für den verkürzten Zeitraum.   
 
 
2. Berechtigter Personenkreis 
2.1  Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ihrer Eigenbe triebe,  
die in einem Arbeits-, Beamten- oder Berufsausbildungsverhältnis stehen (dazu gehören auch Prakti-
kantinnen/Praktikanten sowie Volontärinnen/Volontäre) und nicht aus einem der nachstehenden 
Gründe vom Bezug des Jobtickets Premium ausgenommen sind oder den Verzicht auf das Jobticket 
Premium ausdrücklich erklärt haben, erhalten ein Jobticket Premium. 
 
2.2  Kein Jobticket Premium erhalten:   
 Geringfügig Beschäftigte nach § 8 SGB IV. 
 Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit.  
 Beurlaubte Beschäftigte (ohne Bezüge/Entgelt). 
 Personen mit voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit.

Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets Premium 
 
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 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Elternzeit, soweit sie nicht elterngeldunschädlich bei der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt oder deren Eigenbetriebe beschäftigt sind. 
 Studentische Hilfskräfte mit Anspruch auf ein RMV-Semesterticket.  
 Aushilfen mit einer maximalen Vertragsdauer bis zu 3 Monaten. 
 Personen, die nicht in einem unter Ziffer 2.1 aufgeführten Arbeits-, Beamten oder Berufsausbil-
dungsverhältnis stehen, z.B. Schülerpraktikantinnen/Schülerpraktikanten, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbe-
amte, Ehrenamtlich Tätige, Personen mit Honorarverträgen, Dienst- oder Werkverträgen.  
 Tarifbeschäftigte nach Ende des Krankengeldbezuges nach § 48 SGB V  
 
 
3. Ausstellung und Gültigkeit des Jobtickets Premium 
3.1  Ein Antrag ist nicht erforderlich. Nach Ziffer 2 berechtigte Beschäftigte erhalten jeweils Ende des 
Jahres automatisch ein Jobticket Premium für das Folgejahr. Neu eingestellte Berechtigte erhalten 
das Jobticket Premium bei ihrer Einstellung.  
 
3.2  Da das Jobticket Premium der berechtigten Nutzerin bzw. dem berechtigten Nutzer zweifelsfrei 
zuordenbar sein muss, gilt dieses ausschließlich in Verbindung mit einem Dienstausweis mit Licht-
bild, Namen des Inhabers, der Inhaberin sowie der ausgebenden Firma oder einem amtlichen Licht-
bildausweis (z. B. Personalausweis).  
 
3.3  Das Jobticket Premium wird als Jahresticket ausgestellt. Der Gültigkeitszeitraum ist aufge-
druckt. Befristet Beschäftigte erhalten ein Jobticket Premium, das auf den Beschäftigungszeitraum 
begrenzt ist.  
 
3.4  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Beschäftigungsverhältnis endet  oder die im Laufe des 
Beschäftigungsverhältnisses ihren Anspruch nach Ziffer 2.1 verlieren, müssen ihr Jobticket Premium 
zurückgeben.  
 
4. Verzicht auf die  Ausstellung eines Jobtickets Premium 
Alle berechtigten Beschäftigten erhalten mit ihrem Dienst- oder Arbeitsbeginn automatisch ein Jobti-
cket Premium. Sofern, beispielsweise aus steuerlichen Gründen (siehe Ziffer 8.2), kein Jobticket 
Premium gewünscht ist, muss der Ausstellung des Jobtickets Premium ausdrücklich schriftlich wi-
dersprochen werden. Die Verzichtserklärung ist der ausstellenden Stelle zeitnah zu erklären. 
 
 
5. Geltungsbereich des Jobtickets Premium, Übergangstarife und private Nutzung 
5.1 Das Jobticket Premium berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im gesamten RMV-Gebiet, unabhän-
gig von der Arbeitsort-Wohnort-Relation. Die Mitnahmeregelung gilt ebenfalls für das gesamte RMV-
Gebiet. Das Jobticket Premium ist nicht übertragbar.  
 
5.2  Ziffer 5.1 gilt auch für private Fahrten, ebenso an arbeitsfreien Tagen, Wochenenden, Feiertagen. 
 
5.3  Beschäftigte, deren Wohnort sich in einem dem RMV-Verbundgebiet zugehörigen Übergangstarif 
befindet, erhalten ein zweites Jobticket Premium für das Übergangstarifgebiet. Dieses ist bei einem 
Wohnortwechsel aus diesem Übergangstarifgebiet heraus wieder zurückzugeben.

Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets Premium 
 
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5.4  Die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung begründet ein Vertragsverhältnis zwischen der 
Inhaberin bzw. dem Inhaber eines Jobtickets Premium und den im RMV zusammenwirkenden Ver-
kehrsunternehmen. 
 
Bei der Beförderung gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen 
des RMV. Eventuelle Leistungsstörungen, Haftungsfragen usw. sind ausschließlich im  Verhältnis zwi-
schen den Verkehrsunternehmen und der/dem Beschäftigten abzuwickeln.  
 
5.5  Sofern Sonderleistungen oder zusätzliche Leistungen wie die Benutzung der 1. Klasse oder wei-
tere zuschlagspflichtige Verkehre (z.B. Schnellbusse, Airliner, IC- bzw. EC-Züge) in Anspruch ge-
nommen werden sollen, sind entsprechende Zuschläge zu zahlen oder Aufpreiskarten zu erwerben. 
Die Nutzung von ICE-Zügen ist ausgeschlossen. In Zweifelsfällen haben sich Inhaberinnen bzw. Inha-
ber des Jobtickets Premium beim RMV bzw. einen zugehörigen Verkehrsunternehmen (z.B.  HEAG 
mobilo GmbH) kundig zu machen.   
 
5.6  Wird eine Inhaberin bzw. ein Inhaber des Jobtickets Premium bei der Fahrt im Rahmen einer 
Fahrausweiskontrolle ohne gültiges Jobticket Premium angetroffen so ist gemäß der gemeinsamen 
Beförderungsbedingungen des RMV ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen. Es ermäßigt sich 
jedoch, wenn innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag durch Vorlage des Jobtickets Premium 
bei dem Verkehrsunternehmen, dem das erhöhte Beförderungsentgelt geschuldet wird, nachgewiesen 
wird, dass er/sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaberin, Inhaber des Jobtickets Premium war. 
Näheres ist den Beförderungsbedingungen des RMV-Verkehrsverbundes zu entnehmen.  
 
 
6. Dienstliche Nutzung 
Beschäftigte sind verpflichtet, ihr Jobticket Premium innerhalb des Geltungsbereiches für dienstli-
che Fahrten zu nutzen. Anderweitige Fahrtkosten für Dienstfahrten innerhalb des RMV-Gebietes wer-
den nicht mehr erstattet. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung 
durch die Dienststellenleitung.  
 
 
7. Verlust oder Beschädigung eines Jobtickets Premium 
Beschäftigte, deren Jobticket Premium verloren gegangen ist oder so beschädigt ist, dass es nicht 
mehr nutzbar ist, erhalten schnellstmöglich Ersatz. Der Verlust oder die Beschädigung ist schriftlich 
unter Angabe der näheren Umstände, die zum Verlust bzw. zur Beschädigung geführt haben, anzu-
zeigen.  
 
 
8.  Steuerrechtliche Behandlung 
8.1  Die steuerrechtliche Behandlung wird entsprechend der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen 
geprüft und umgesetzt.  
 
8.2  Derzeit gilt Folgendes: Das vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt unentgeltlich oder verbilligt 
überlassene Jobticket Premium im öffentlichen Personennahverkehr ist nach § 3 Nummer 15 Ein-
kommensteuergesetz (EStG) steuerbefreit. Diese steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern jedoch 
die Entfernungspauschale. Die Minderung der Entfernungspauschale unterbleibt, wenn wirksam auf 
die Fahrberechtigung verzichtet wurde (siehe Ziffer 4).

Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets Premium 
 
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8.3  Die individuelle Auswirkung des Jobtickets Premium auf die Entfernungspauschale ist im Einzel-
fall von der/dem jeweiligen Beschäftigten eigenständig mit dem zuständigen Finanzamt oder der 
Steuerberatung abzuklären.  
 
 
9.  Übergangsbestimmung 
Alle Berechtigten, die keine schriftliche Verzichtserklärung nach Ziffer 4 abgegeben haben, erhalten 
mit der Umstellung auf das Jobticket Premium zum 1. Januar 2020 ein Jobticket  Premium. Die Job-
tickets Premium werden zeitnah, voraussichtlich im Dezember 2019 ausgegeben. 
 
 
Darmstadt, den   
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

2019/0354

2140 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.10.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Interne 
Dienste  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0354 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Richtlinie über die Nutzung eines Jobtickets Premium  
 
Vorlage vom: 28.10.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat beschließt die Richtlinie über die Nutzung eines Jobtickets Premium.  
 
 
 
Anlagen: Richtlinie Jobticket Premium  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.10.2019 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt ihren Beschäftigten seit 2014 ein verbilligtes Jobticket 
für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle zur Verfügung. Im Rahmen des 
Betrieblichen Mobilitätsmanagements ist nun vorgesehen, den Beschäftigten ab 20 20 ein 
Jobticket Premium kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das Jobticket Premium ist für das 
gesamte RMV-Gebiet nutzbar und beinhaltet weiterhin eine Mitnahmeregelung.  
 
Die bisherige Richtlinie für die Nutzung eines Jobtickets wurde daher an die neuen vertraglichen 
Bedingungen angepasst und soll ab 1. Januar 2020 Grundlage für die Nutzung des Jobtickets 
Premium sein.    
 
Die Rechte nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG), dem Hessischen 
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) sowie die für das Jobcenter geltenden Beteiligungsrechte 
nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und Bundesgleichstellungsgesetz 
(BGleiG) wurden gewahrt.  
 
Darmstadt, den 28.10.2019 
I/10.1.4 ml 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 436

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0354
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.10.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00