2019/0354
Richtlinie über die Nutzung eines Jobtickets Premium
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
9130 Zeichen
Seite 1 von 6 Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des Jobtickets Premium Vorwort Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte weitere Anreize schaffen auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen und diesen intensiv zu nutzen. Daher hat der Magistrat beschlossen den Rahmen des bereits seit 2014 gewährten Jobtickets für die Beschäftigten noch zu erweitern. Das Jobticket Premi- um ist nun für das gesamten RMV-Gebiet gültig, enthält weiterhin eine Mitnahmeregelung und wird den Beschäftigten ohne finanzielle Eigenbeteiligung zur Verfügung gestellt. Das Jobticket Premium ist eine freiwillige, jederzeit widerrufbare Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die städtischen Beschäftigten. Es wird unter verkehrs- und umweltpolitischen Ge- sichtspunkten gewährt und ermöglicht den Beschäftigten, den Weg zwischen Wohnort und Arbeits- stelle kostengünstig und umweltverträglich zurückzule gen. Zur Nutzung des Jobtickets Premium sind die nachfolgenden Ausführungen zu beachten: 1. Grundsatz Die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung begründet ein Vertragsverhältnis zwischen der Nu t- zerin bzw. dem Nutzer des Jobtickets Premium und den entsprechenden Verkehrsunternehmen. Leis- tungsstörungen und Haftungsfragen sind daher ausschließlich im Verhältnis zwischen den Verkehrs- unternehmen und der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter abzuwickeln. Das Jobticket Premium wird grundsätzlich als Jahresticket ausgestellt. Beschäftigte, die während eines Kalenderjahres ihr Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis beginnen oder beenden, erhalten das Jobticket Premium für den verkürzten Zeitraum. 2. Berechtigter Personenkreis 2.1 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ihrer Eigenbe triebe, die in einem Arbeits-, Beamten- oder Berufsausbildungsverhältnis stehen (dazu gehören auch Prakti- kantinnen/Praktikanten sowie Volontärinnen/Volontäre) und nicht aus einem der nachstehenden Gründe vom Bezug des Jobtickets Premium ausgenommen sind oder den Verzicht auf das Jobticket Premium ausdrücklich erklärt haben, erhalten ein Jobticket Premium. 2.2 Kein Jobticket Premium erhalten: Geringfügig Beschäftigte nach § 8 SGB IV. Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Beurlaubte Beschäftigte (ohne Bezüge/Entgelt). Personen mit voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets Premium Seite 2 von 4 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Elternzeit, soweit sie nicht elterngeldunschädlich bei der Wissen- schaftsstadt Darmstadt oder deren Eigenbetriebe beschäftigt sind. Studentische Hilfskräfte mit Anspruch auf ein RMV-Semesterticket. Aushilfen mit einer maximalen Vertragsdauer bis zu 3 Monaten. Personen, die nicht in einem unter Ziffer 2.1 aufgeführten Arbeits-, Beamten oder Berufsausbil- dungsverhältnis stehen, z.B. Schülerpraktikantinnen/Schülerpraktikanten, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbe- amte, Ehrenamtlich Tätige, Personen mit Honorarverträgen, Dienst- oder Werkverträgen. Tarifbeschäftigte nach Ende des Krankengeldbezuges nach § 48 SGB V 3. Ausstellung und Gültigkeit des Jobtickets Premium 3.1 Ein Antrag ist nicht erforderlich. Nach Ziffer 2 berechtigte Beschäftigte erhalten jeweils Ende des Jahres automatisch ein Jobticket Premium für das Folgejahr. Neu eingestellte Berechtigte erhalten das Jobticket Premium bei ihrer Einstellung. 3.2 Da das Jobticket Premium der berechtigten Nutzerin bzw. dem berechtigten Nutzer zweifelsfrei zuordenbar sein muss, gilt dieses ausschließlich in Verbindung mit einem Dienstausweis mit Licht- bild, Namen des Inhabers, der Inhaberin sowie der ausgebenden Firma oder einem amtlichen Licht- bildausweis (z. B. Personalausweis). 3.3 Das Jobticket Premium wird als Jahresticket ausgestellt. Der Gültigkeitszeitraum ist aufge- druckt. Befristet Beschäftigte erhalten ein Jobticket Premium, das auf den Beschäftigungszeitraum begrenzt ist. 3.4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Beschäftigungsverhältnis endet oder die im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses ihren Anspruch nach Ziffer 2.1 verlieren, müssen ihr Jobticket Premium zurückgeben. 4. Verzicht auf die Ausstellung eines Jobtickets Premium Alle berechtigten Beschäftigten erhalten mit ihrem Dienst- oder Arbeitsbeginn automatisch ein Jobti- cket Premium. Sofern, beispielsweise aus steuerlichen Gründen (siehe Ziffer 8.2), kein Jobticket Premium gewünscht ist, muss der Ausstellung des Jobtickets Premium ausdrücklich schriftlich wi- dersprochen werden. Die Verzichtserklärung ist der ausstellenden Stelle zeitnah zu erklären. 5. Geltungsbereich des Jobtickets Premium, Übergangstarife und private Nutzung 5.1 Das Jobticket Premium berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im gesamten RMV-Gebiet, unabhän- gig von der Arbeitsort-Wohnort-Relation. Die Mitnahmeregelung gilt ebenfalls für das gesamte RMV- Gebiet. Das Jobticket Premium ist nicht übertragbar. 5.2 Ziffer 5.1 gilt auch für private Fahrten, ebenso an arbeitsfreien Tagen, Wochenenden, Feiertagen. 5.3 Beschäftigte, deren Wohnort sich in einem dem RMV-Verbundgebiet zugehörigen Übergangstarif befindet, erhalten ein zweites Jobticket Premium für das Übergangstarifgebiet. Dieses ist bei einem Wohnortwechsel aus diesem Übergangstarifgebiet heraus wieder zurückzugeben. Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets Premium Seite 3 von 4 5.4 Die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung begründet ein Vertragsverhältnis zwischen der Inhaberin bzw. dem Inhaber eines Jobtickets Premium und den im RMV zusammenwirkenden Ver- kehrsunternehmen. Bei der Beförderung gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV. Eventuelle Leistungsstörungen, Haftungsfragen usw. sind ausschließlich im Verhältnis zwi- schen den Verkehrsunternehmen und der/dem Beschäftigten abzuwickeln. 5.5 Sofern Sonderleistungen oder zusätzliche Leistungen wie die Benutzung der 1. Klasse oder wei- tere zuschlagspflichtige Verkehre (z.B. Schnellbusse, Airliner, IC- bzw. EC-Züge) in Anspruch ge- nommen werden sollen, sind entsprechende Zuschläge zu zahlen oder Aufpreiskarten zu erwerben. Die Nutzung von ICE-Zügen ist ausgeschlossen. In Zweifelsfällen haben sich Inhaberinnen bzw. Inha- ber des Jobtickets Premium beim RMV bzw. einen zugehörigen Verkehrsunternehmen (z.B. HEAG mobilo GmbH) kundig zu machen. 5.6 Wird eine Inhaberin bzw. ein Inhaber des Jobtickets Premium bei der Fahrt im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle ohne gültiges Jobticket Premium angetroffen so ist gemäß der gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen. Es ermäßigt sich jedoch, wenn innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag durch Vorlage des Jobtickets Premium bei dem Verkehrsunternehmen, dem das erhöhte Beförderungsentgelt geschuldet wird, nachgewiesen wird, dass er/sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaberin, Inhaber des Jobtickets Premium war. Näheres ist den Beförderungsbedingungen des RMV-Verkehrsverbundes zu entnehmen. 6. Dienstliche Nutzung Beschäftigte sind verpflichtet, ihr Jobticket Premium innerhalb des Geltungsbereiches für dienstli- che Fahrten zu nutzen. Anderweitige Fahrtkosten für Dienstfahrten innerhalb des RMV-Gebietes wer- den nicht mehr erstattet. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch die Dienststellenleitung. 7. Verlust oder Beschädigung eines Jobtickets Premium Beschäftigte, deren Jobticket Premium verloren gegangen ist oder so beschädigt ist, dass es nicht mehr nutzbar ist, erhalten schnellstmöglich Ersatz. Der Verlust oder die Beschädigung ist schriftlich unter Angabe der näheren Umstände, die zum Verlust bzw. zur Beschädigung geführt haben, anzu- zeigen. 8. Steuerrechtliche Behandlung 8.1 Die steuerrechtliche Behandlung wird entsprechend der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen geprüft und umgesetzt. 8.2 Derzeit gilt Folgendes: Das vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt unentgeltlich oder verbilligt überlassene Jobticket Premium im öffentlichen Personennahverkehr ist nach § 3 Nummer 15 Ein- kommensteuergesetz (EStG) steuerbefreit. Diese steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern jedoch die Entfernungspauschale. Die Minderung der Entfernungspauschale unterbleibt, wenn wirksam auf die Fahrberechtigung verzichtet wurde (siehe Ziffer 4). Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets Premium Seite 4 von 4 8.3 Die individuelle Auswirkung des Jobtickets Premium auf die Entfernungspauschale ist im Einzel- fall von der/dem jeweiligen Beschäftigten eigenständig mit dem zuständigen Finanzamt oder der Steuerberatung abzuklären. 9. Übergangsbestimmung Alle Berechtigten, die keine schriftliche Verzichtserklärung nach Ziffer 4 abgegeben haben, erhalten mit der Umstellung auf das Jobticket Premium zum 1. Januar 2020 ein Jobticket Premium. Die Job- tickets Premium werden zeitnah, voraussichtlich im Dezember 2019 ausgegeben. Darmstadt, den Jochen Partsch Oberbürgermeister
2019/0354
2140 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.10.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Interne
Dienste OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0354
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Richtlinie über die Nutzung eines Jobtickets Premium
Vorlage vom: 28.10.2019
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat beschließt die Richtlinie über die Nutzung eines Jobtickets Premium.
Anlagen: Richtlinie Jobticket Premium
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.10.2019
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt ihren Beschäftigten seit 2014 ein verbilligtes Jobticket
für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle zur Verfügung. Im Rahmen des
Betrieblichen Mobilitätsmanagements ist nun vorgesehen, den Beschäftigten ab 20 20 ein
Jobticket Premium kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das Jobticket Premium ist für das
gesamte RMV-Gebiet nutzbar und beinhaltet weiterhin eine Mitnahmeregelung.
Die bisherige Richtlinie für die Nutzung eines Jobtickets wurde daher an die neuen vertraglichen
Bedingungen angepasst und soll ab 1. Januar 2020 Grundlage für die Nutzung des Jobtickets
Premium sein.
Die Rechte nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG), dem Hessischen
Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) sowie die für das Jobcenter geltenden Beteiligungsrechte
nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und Bundesgleichstellungsgesetz
(BGleiG) wurden gewahrt.
Darmstadt, den 28.10.2019
I/10.1.4 ml
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0354
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.10.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00