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2015/0421

Kunstkommission

Magistratsvorlage 19.10.2015

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2015/0421

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2015/0421

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.11.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Kulturamt 
Rechtsamt 
 
Amt: Dezernat I 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0421 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Kunstkommission  
 
Vorlage vom: 19.10.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt der Einrichtung einer Kunstkommission  sowie der als Anlage 
beigefügten Geschäftsordnung  zu. 
2. Der Magistrat wählt drei Kommissionsmitglieder aus seiner Mitte.  Der Magistrat wählt ferner 
für den Kraft Amtes der Kommission angehörenden Oberbürgermeister sowie für die dre i der 
Kommission angehörenden Magistratsmitgliedern jeweils eine Stellvertretung.  
3. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Wahl von vier Mitgliedern aus ihrer 
Mitte und zur Wahl von vier sachkundige n Einwohnerinnen und Einwohner n zuzuleiten. Di e 
Stadtverordnetenversammlung hat für die der Kommission angehörenden Stadtverordneten 
und Sachkundigen jeweils eine Stellvertretung zu wählen . 
 
 
Anlagen: GO_Kunstkommission

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vo m 19.10.2015:   
 
Kunst im öffentlichen Raum leistet einen substantiellen Beitrag zur Identität, zum kulturellen 
Profil, zur Lebensqualität und zum Gesamterscheinungsbild einer Stadt. Sie ist Zeugnis der 
Geschichte und des Charakters einer Stadt, sie setzt ein Zeichen geistiger Haltung und 
Ästhetik, sie gibt Denkanstöße, öffnet den Blick und schafft einen Freiraum der 
Wahrnehmung als einen Gegenpol zum rational geprägten urbanen Leben. Kunstwerke im 
öffentlichen Raum, die aus unterschiedlichsten Motiven und Anlässen entstanden sind, sind 
seit Jahrhunderten ein prägendes Element der Stadtgestaltung. Die öffentliche Aufstellung 
zeitgenössischer Kunst - ohne einen zwingenden funktionalen Kontext - ist insbesondere 
heute mehr denn je Ausdruck von Weltoffenheit, Toleranz und Pluralismus einer 
Stadtgesellschaft.  
 
Auch im öffentlichen Raum der Wissenschaftsstadt Darmstadt befindet sich eine große 
Anzahl von Kunstwerken, die freiplastisch aufgestellt sind oder in Form  von Reliefs oder 
Wandarbeiten als Kunst am Bau fungieren. Sie sind mehrheitlich Eigentum der Stadt (Städt. 
Kunstsammlung), aber auch des Landes (TU u.a.), der Bauverein AG, anderer öffentlicher 
Einrichtungen, der Kirche und verschiedener privater Träger. 1994 wurden diese Kunstwerke 
zuletzt umfänglich publiziert (Kunst im öffentlichen Raum in Darmstadt 1641 -1994). 
Seitdem haben sich bei vielen dieser Werke die Standorte, Erhaltungszustände und 
Eigentumsverhältnisse geändert. Zudem sind in den letzten Jahrz ehnten viele neue Werke 
hinzugekommen. Aktuell werden darüber hinaus mehrere neue freiplastische, nicht 
architekturbezogene Arbeiten fertig gestellt, deren Realisierung ausnahmslos privaten 
Spendern zu verdanken ist. Sie sollen als Geschenke an die Bürgers chaft in städtisches 
Eigentum übergehen. Für einige dieser Arbeiten (Bronzeskulpturen) steht allerdings eine 
Entscheidung über die Aufstellungsform und den Standort noch aus.  
 
Vor diesem Hintergrund ist es dringend geboten, erstmals eine städtische Kunstko mmission 
in Darmstadt einzurichten, die alle wichtigen Entscheidungen über Kunst im öffentlichen 
Raum für die politischen Gremien vorbereitet und grundsätzlich die Wertschätzung dieses 
Bestandteils unserer Stadtkultur sichert. Viele deutsche Städte haben s eit Jahren bereits ein 
entsprechendes Gremium, in anderen ist es in Vorbereitung. Aus diesem Grund hat das 
Präsidium des Deutschen Städtetags in seiner Sitzung vom 13.03.2013 in Heilbronn eine 
mehrseitige „Handreichung“ verabschiedet, die empfehlenden Char akter hat und alle 
relevanten Fragen zu diesem Themenkomplex abdeckt.  
 
Die wichtigste Aufgabe der Kunstkommission ist es, über die Qualität von Form und Inhalt 
eines Kunstwerkes für den öffentlichen Raum zu befinden und eine Empfehlung zu dessen 
Aufstellungsort zu geben. Neben dem fachkundigen Urteilsvermögen der Kunstkommission 
garantiert diese eine hohe Transparenz in der Diskussion um das entsprechende Verfahren. 
Hiermit wiederum wird sichergestellt, dass die Bürgerschaft gebührend einbezogen bzw. 
durch die Mitglieder der Kommission repräsentiert wird. Dies ist insbesondere dann geboten, 
wenn beispielsweise Neuanschaffungen von Kunstwerken möglich werden (öffentlich oder 
privat finanziert) und wenn ein Wettbewerb zu Kunst in einem architektonischen Kontex t oder 
zur künstlerischen Gestaltung eines öffentlichen Platzes oder auch einer Verkehrsinsel 
ausgelobt werden soll. Es liegt in der Natur dieses Themenfeldes und am Potential 
öffentlicher Identifikation, dass der Anlass für die Aufstellung eines Kunstwerk es und dieses 
selbst zum Widerspruch reizt und Diskussionen auslöst. Aber die Art und Weise, wie in einer 
Stadt diese Diskussion geführt wird, ist ein Spiegelbild dafür, wie ausgebildet hier

- 4 - 
Streitkultur und Demokratieverständnis sind. Eine Kunstkommission  kann diese Diskussion 
bündeln und zu einer Entscheidung führen.  
 
Eine weitere wichtige Aufgabe einer Kunstkommission besteht darin, sich auch mit dem 
Umgang bereits bestehender Kunstwerke im öffentlichen Raum auseinanderzusetzen. Hierzu 
zählen Fragen der Konservierung oder Restaurierung und der Dokumentation am Objekt oder 
in Form von Publikationen.  
 
Das Wahlverfahren ergibt sich aus § 72 Abs. 2 HGO.  
 
Folgende Personen werden der Stadtverordnetenversammlung vom Kulturinstitut Atelierhaus 
Vahle, Darmstadt, vom Verein Darmstädter Architektursommer e. V., vom Kunst Archiv 
Darmstadt e. V., vom Kunstverein Darmstadt e. V., vom Hessischen Lande smuseum 
Darmstadt, von der Hochschule Ma inz, vom Bund Deutscher Architekten/Gruppe Darmstadt 
und von der Kreative Darmstadt e. V. zur Wahl als sachkundige Personen vorgeschlagen : 
 
Dr. Christiane Klein   -   (Vertretung: Dr. Klaus-Dieter Pohl) 
Prof. Kerstin Schultz   -  (Vertretung: Prof. Dr. Regina Stephan) 
Claus Netuschil   -  (Vertretung: Joachim Klie) 
Dr. Leon Krempel   -  (Vertretung: Peter P. Schmidt ) 
 
Bildende Künstler sollten der Kunstkommission nicht angehören.  
 
Das Verfahren und der Geschäftsgang der Kommission ergeben sich aus der beigefügt en 
Geschäftsordnung.  
 
Darmstadt, 19.10.2015 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (3)

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TOP 588
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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0421
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.10.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00