2015/0421
Kunstkommission
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2015/0421
6889 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.11.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Kulturamt
Rechtsamt
Amt: Dezernat I
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0421
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Kunstkommission
Vorlage vom: 19.10.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Einrichtung einer Kunstkommission sowie der als Anlage
beigefügten Geschäftsordnung zu.
2. Der Magistrat wählt drei Kommissionsmitglieder aus seiner Mitte. Der Magistrat wählt ferner
für den Kraft Amtes der Kommission angehörenden Oberbürgermeister sowie für die dre i der
Kommission angehörenden Magistratsmitgliedern jeweils eine Stellvertretung.
3. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Wahl von vier Mitgliedern aus ihrer
Mitte und zur Wahl von vier sachkundige n Einwohnerinnen und Einwohner n zuzuleiten. Di e
Stadtverordnetenversammlung hat für die der Kommission angehörenden Stadtverordneten
und Sachkundigen jeweils eine Stellvertretung zu wählen .
Anlagen: GO_Kunstkommission
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vo m 19.10.2015:
Kunst im öffentlichen Raum leistet einen substantiellen Beitrag zur Identität, zum kulturellen
Profil, zur Lebensqualität und zum Gesamterscheinungsbild einer Stadt. Sie ist Zeugnis der
Geschichte und des Charakters einer Stadt, sie setzt ein Zeichen geistiger Haltung und
Ästhetik, sie gibt Denkanstöße, öffnet den Blick und schafft einen Freiraum der
Wahrnehmung als einen Gegenpol zum rational geprägten urbanen Leben. Kunstwerke im
öffentlichen Raum, die aus unterschiedlichsten Motiven und Anlässen entstanden sind, sind
seit Jahrhunderten ein prägendes Element der Stadtgestaltung. Die öffentliche Aufstellung
zeitgenössischer Kunst - ohne einen zwingenden funktionalen Kontext - ist insbesondere
heute mehr denn je Ausdruck von Weltoffenheit, Toleranz und Pluralismus einer
Stadtgesellschaft.
Auch im öffentlichen Raum der Wissenschaftsstadt Darmstadt befindet sich eine große
Anzahl von Kunstwerken, die freiplastisch aufgestellt sind oder in Form von Reliefs oder
Wandarbeiten als Kunst am Bau fungieren. Sie sind mehrheitlich Eigentum der Stadt (Städt.
Kunstsammlung), aber auch des Landes (TU u.a.), der Bauverein AG, anderer öffentlicher
Einrichtungen, der Kirche und verschiedener privater Träger. 1994 wurden diese Kunstwerke
zuletzt umfänglich publiziert (Kunst im öffentlichen Raum in Darmstadt 1641 -1994).
Seitdem haben sich bei vielen dieser Werke die Standorte, Erhaltungszustände und
Eigentumsverhältnisse geändert. Zudem sind in den letzten Jahrz ehnten viele neue Werke
hinzugekommen. Aktuell werden darüber hinaus mehrere neue freiplastische, nicht
architekturbezogene Arbeiten fertig gestellt, deren Realisierung ausnahmslos privaten
Spendern zu verdanken ist. Sie sollen als Geschenke an die Bürgers chaft in städtisches
Eigentum übergehen. Für einige dieser Arbeiten (Bronzeskulpturen) steht allerdings eine
Entscheidung über die Aufstellungsform und den Standort noch aus.
Vor diesem Hintergrund ist es dringend geboten, erstmals eine städtische Kunstko mmission
in Darmstadt einzurichten, die alle wichtigen Entscheidungen über Kunst im öffentlichen
Raum für die politischen Gremien vorbereitet und grundsätzlich die Wertschätzung dieses
Bestandteils unserer Stadtkultur sichert. Viele deutsche Städte haben s eit Jahren bereits ein
entsprechendes Gremium, in anderen ist es in Vorbereitung. Aus diesem Grund hat das
Präsidium des Deutschen Städtetags in seiner Sitzung vom 13.03.2013 in Heilbronn eine
mehrseitige „Handreichung“ verabschiedet, die empfehlenden Char akter hat und alle
relevanten Fragen zu diesem Themenkomplex abdeckt.
Die wichtigste Aufgabe der Kunstkommission ist es, über die Qualität von Form und Inhalt
eines Kunstwerkes für den öffentlichen Raum zu befinden und eine Empfehlung zu dessen
Aufstellungsort zu geben. Neben dem fachkundigen Urteilsvermögen der Kunstkommission
garantiert diese eine hohe Transparenz in der Diskussion um das entsprechende Verfahren.
Hiermit wiederum wird sichergestellt, dass die Bürgerschaft gebührend einbezogen bzw.
durch die Mitglieder der Kommission repräsentiert wird. Dies ist insbesondere dann geboten,
wenn beispielsweise Neuanschaffungen von Kunstwerken möglich werden (öffentlich oder
privat finanziert) und wenn ein Wettbewerb zu Kunst in einem architektonischen Kontex t oder
zur künstlerischen Gestaltung eines öffentlichen Platzes oder auch einer Verkehrsinsel
ausgelobt werden soll. Es liegt in der Natur dieses Themenfeldes und am Potential
öffentlicher Identifikation, dass der Anlass für die Aufstellung eines Kunstwerk es und dieses
selbst zum Widerspruch reizt und Diskussionen auslöst. Aber die Art und Weise, wie in einer
Stadt diese Diskussion geführt wird, ist ein Spiegelbild dafür, wie ausgebildet hier
- 4 -
Streitkultur und Demokratieverständnis sind. Eine Kunstkommission kann diese Diskussion
bündeln und zu einer Entscheidung führen.
Eine weitere wichtige Aufgabe einer Kunstkommission besteht darin, sich auch mit dem
Umgang bereits bestehender Kunstwerke im öffentlichen Raum auseinanderzusetzen. Hierzu
zählen Fragen der Konservierung oder Restaurierung und der Dokumentation am Objekt oder
in Form von Publikationen.
Das Wahlverfahren ergibt sich aus § 72 Abs. 2 HGO.
Folgende Personen werden der Stadtverordnetenversammlung vom Kulturinstitut Atelierhaus
Vahle, Darmstadt, vom Verein Darmstädter Architektursommer e. V., vom Kunst Archiv
Darmstadt e. V., vom Kunstverein Darmstadt e. V., vom Hessischen Lande smuseum
Darmstadt, von der Hochschule Ma inz, vom Bund Deutscher Architekten/Gruppe Darmstadt
und von der Kreative Darmstadt e. V. zur Wahl als sachkundige Personen vorgeschlagen :
Dr. Christiane Klein - (Vertretung: Dr. Klaus-Dieter Pohl)
Prof. Kerstin Schultz - (Vertretung: Prof. Dr. Regina Stephan)
Claus Netuschil - (Vertretung: Joachim Klie)
Dr. Leon Krempel - (Vertretung: Peter P. Schmidt )
Bildende Künstler sollten der Kunstkommission nicht angehören.
Das Verfahren und der Geschäftsgang der Kommission ergeben sich aus der beigefügt en
Geschäftsordnung.
Darmstadt, 19.10.2015
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0421
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.10.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00