3277/2021
191. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf Hier: Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zur 191. Flächen
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Anlage 6 Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes
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GE GE GE GE GI SO großfl. E.H. SO P+R / Hotel GE SO* großfl. E.H.+z.S. GI Anlage 2 - bisherige Darstellung - 191. Änderung des Flächennutzungsplanes: Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf Legende Änderungsbereich Sonderbaufläche Industriefläche Gewerbefläche Fläche für Ver- und Entsorgung Fläche für die Landwirtschaft Grünfläche Wasserfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Grünfläche Landwirtschaftsfläche Sporthalle Wasserversorgung 0 100 20050 Meter 1:7.500M.: 6
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Hubb Sa Vorlagen-Nummer 3277/2021 Freigabedatum 09.12.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 191. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf Hier: Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zur 191. Flächennutzungsplan-Änderung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat 1. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie die Stel- lungnahmen der Verwaltung hierzu) zur Kenntnis (siehe Anlagen 1 und 2); 2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 3); 3. beauftragt die Verwaltung, den Entwurf zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ auf Grundlage der vorgelegten und mit der IG Großmarkt abgestimmten „Baulich-räumlichen und funktionalen Machbarkeits- studie Frischezentrum Köln-Marsdorf“ fortzuführen (s. Anlagen 4 und 7). Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 Rat 14.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Erläuterungen s. Vorlage 3151/2021 zum Beschluss über die Vorgaben zum Bebauungsplan Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Umsetzung der FNP -Änderung hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes lassen sich die Auswirkungen auf den Klimaschutz noch nicht ausreichend abschätzen und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen nicht konkret genug regeln. Auswirkungen und Minderungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfah- ren untersucht. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Um- weltgutachten, u.a. eine stadtklimatische Untersuchung, erstellt. Begründung: Anlass und Ziel der Planung Bereits Mitte der 1990er Jahre wurde in den politischen Gremien über eine Verlagerung des Groß- marktes an der Bonner Straße/Marktstraße in Köln-Raderberg nachgedacht. Eingeschränkte Entwick- lungsmöglichkeiten des 1939 gegründeten Großmarktes waren ebenso Anlass zur Diskussion wie die 3 historische Chance, den Inneren Grüngürtel bis zum Rhein zu führen. In der Vergangenheit gab es zahlreiche Beratungen und Beschlüsse zur Verlagerung des Großmark- tes an den Standort Marsdorf. Der aktuellste Beschluss ist vom 06.05.2021, hier fasste der Rat der Stadt Köln den Beschluss den Betrieb des Großmarktes bis zum 31.12.2025 zu verlängern, um den Händlern eine Planungssicherheit zu geben. Zudem bekräftigte der Rat seinen Beschluss von 2007, den Großmarkt nach Marsdorf in ein neues Frischezentrum zu verlagern (AN/0929/2021). Rahmenbedingungen und Standortentscheidung Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen hat die Verwaltung bereits am 27.08.1996 beauftragt zu prüfen, welches Gelände für eine Verlagerung des Großmarktes in Betracht kommt. Die Standortprüfung wurde dahingehend erweitert, dass der neue Standort damals auch als Ersatzstand- ort für den Schlachthof und den Blumengroßmarkt dienen sollte. Die Ergebnisse dieser Standortprü- fung wurden erstmals am 17.01.2003 im Stadtentwicklungsausschuss (Vorlage 1324/003) beraten. Standortsuche Logistikstandort 2003 Bei der Standortuntersuchung im Jahr 2003 wurde von einem Anforderungsprofil ausgegangen, das mindestens drei Hauptsegmente umfassen sollte, nämlich den Großmarkt mit 23 ha, den Blumen- großmarkt mit 2,3 ha und eine Fleischversorgung mit 6 ha. Zu diesem Zeitpunkt erschien eine Be- grenzung auf ein rein branchenbezogenes Logistikzentrum nicht sinnvoll. Es sollte ein breites Spekt- rum abgedeckt werden und auch anderen convenience -verträglichen Logistikern Ansiedlungsmög- lichkeiten geboten werden. Die im Stadtgebiet zu untersuchenden Flächen sollten daher mindestens 35 ha und größer sein. Flächen unter 25 ha wurden damals als ungeeignet ausgeschlossen. Die Suche innerhalb des Stadtgebietes für einen Standort mit einer Größe von möglichst weit über 35 ha gestaltete sich äußerst schwierig und umfasste letztendlich alle, wenn auch in Einzelfällen äußerst problematischen, Flächenpotentiale, die jedoch die wichtigsten Standortkriterien wie Verfügbarkeit, Autobahnnähe sowie innere und äußere Erschließbarkeit erfüllten. Der Standort "Köln -Marsdorf" stand bei dieser Standortbetrachtung, da er die Flächenvor gabe von mehr als 35 ha nicht erfüllt, noch nicht zur Wahl. Anforderungsprofil 2020 plus Mit dem Ratsbeschluss vom 13.12.2007 wurde das Anforderungsprofil aufgrund der Marktentwicklung neu definiert und auch die zur Entscheidung gestellte Flächenauswahl und Bewertung nochmals prä- zisiert und neu gewichtet. Auch die 2004 im Auftrag der Stadt Köln durchgeführte gutachterliche Be- fragung der Betriebe am heutigen Großmarkt wurde mit berücksichtigt. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wie z.B. der nicht mehr b eabsichtigten Verlagerung des Blumengroßmarktes und veränderter logistischer Konzepte der großen Handelsketten, wurde die Flä- chengröße für ein neues Frischezentrum auf 16 bis 20 ha inklusive Entwicklungsflächen begrenzt. Gegenüber der ersten Untersuchung wurden die Bewertungskriterien dahingehend neu gewichtet und ergänzt, dass die verkehrlichen Aspekte mit den notwendigen verkehrstechnischen Maßnahmen und der Vertretbarkeit des Aufwandes besondere Berücksichtigung fanden. Zudem wurden die Beein- trächtigung der Umweltbelange sowie die Beeinträchtigung der Bevölkerung einer intensiveren Prü- fung unterzogen. Als neues Kriterium wurde auch die Standortpräferenz der Händler in die Bewertung mit aufgenommen. Nach diesen neu überarbeiteten Standortanforderungen galten in der Schlussbetrachtung und Bewer- tung die Standorte "Marsdorf", "südlich Venloer Straße", "nördlich Lindweiler" und "westlich Wahn" als Favoriten für ein Frischezentrum. Standortentscheidung 2007 In der Sitzung des Rates am 13.12.2007 (Vorlage 3898 /2007) wurde aufgrund der Bewertungskrite- rien Eigentumsverhältnisse, verkehrliche Anbindung, Umweltaspekte, Anwohnerbetroffenheit, Wunsch der Händler und Expansionsmöglichkeiten, der Standort "Köln-Marsdorf" mit der besten Eig- nung ausgewählt und beschlossen. 4 Prüfung von Alternativstandorten in Nachbargemeinden 2017 Aufgrund der in den vergangenen Jahren stattgefundenen Diskussionen darüber, ob nicht auch Standorte außerhalb des Kölner Stadtgebietes in Frage kommen, wurde die Verwaltung durch den Rat im Ja hr 2016 (AN/0462/2016 und Vorlage 2531/2016) beauftragt, geeignete Standorte im Kölner Umland zu suchen und mit den betroffenen Gebietskörperschaften die dafür notwendigen Gespräche zu führen. Aufgrund ihrer grundsätzlichen Eignung sind die Standorte "Am Kalscheurer Hof" in Hürth sowie "Am Brühler Heckelchen" in Brühl einer detaillierten Prüfung unterzogen worden. Das Ergebnis der Prü- fung ist dem Rat in der Sitzung am 11.07.2017 (Vorlage 0728/2017) vorgestellt worden. Aufgrund der vorgenommenen Bewertung wurde in dieser Sitzung der Beschluss gefasst, am Standort Marsdorf für das neue Frischezentrum festzuhalten. Ratsbeschluss 2021 Am 06.05.2021 beschloss der Rat , den Betrieb des Großmarktes bis zum 31.12.2025 zu verlängern, um den Händlern eine kontinuierliche Standortsicherheit zu gewähren, bis ein neues Frischezentrum seinen Betrieb aufnimmt. Zudem bekräftigt der Rat seinen Beschluss von 2007 den Großmarkt nach Marsdorf in ein neues Frischezentrum zu verlagern (AN/0929/2021). Stand des Verfahrens Am 07.05.2015 (Vorlage 1905/2012) beschließt der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel, im Bereich Marsdorf ein "Sondergebiet für ein Frischezentrum" sowie ein "Sondergebiet für Frischezentrum affine Betriebe" im Flächennut- zungsplan darzustellen. Die gemeinsame frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die Änderung des Flächennutzungspla- nes und die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß §3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 22.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung am 22.06.2015 wurde die Planung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung gingen ca. 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. von Institutionen ein. Die Bezirksvertretung Lindenthal (BV 3) hat in ihrer Sitzung am 27.06.2016 einstimmig beschlossen, die 191. Änderung des Flächennutzungsplanes "Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf" abzu- lehnen. Neben der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in den Verfahren zur Flächennutzungsplan - Änderung sowie zur Bebauungsplanung erfolgte im FNP-Änderungsverfahren sowie zum städtebauli- chen Planungskonzept bereits eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be- lange. Die Ergebnisse dieser Beteiligung fließen in die weitere Planbearbeitung ein. Zusammenfassende Darstellung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei- ligung Die vorgetragenen Stellungnahmen beziehen sich thematisch sowohl auf die vorbereitende Bauleit- planung (Änderung des Flächennutzungsplanes) sowie auf die verbindliche Bauleitplanung (Bebau- ungsplan). Bei der Betrachtung der Stellungnahmen ist somit eine Abschichtung dahingehend erfor- derlich, dass für die Ausarbeitung des Entwurfes der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes die Stellungnahmen zu betrachten sind, die auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung einer Ab- wägung zugänglich sind. Im Hinblick auf die Erarbeitung des Entwurfes der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes sind insbesondere folgende vorgetragenen Aspekte abwägungsrelevant: - Die Notwendigkeit bzw. das Erfordernis eines Frischezentrums, auch in der dargestellten Grö- ße, wird angezweifelt. - Die Standortalternativenprüfung sei nicht nachvollziehbar bzw. der Standort Marsdorf sei für ein Frischezentrum nicht geeignet. - Die zusätzliche Verkehrsbelastung wird für die bestehenden Wohngebiete als problematisch angesehen und es wird die Methodik bzw. die Datengrundlage der Verkehrsuntersuchung kri- tisiert. 5 - Die Grenzwerte hinsichtlich der Lärm - und Luftbelastung würden durch die zusätzlichen Ver- kehre und den Betrieb des Frischezentrums überschritten. Dadurch würde die Gesundheit der Anwohner beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Vorgehensweise bei der schalltechnischen Untersuchung kritisiert. - Die Inanspruchnahme des Freiraumes und insbesondere der für die Landwirtschaft wertvollen Böden wird kritisiert. - Die Planung werde negative Auswirkungen auf das Stadtklima haben, da ein Kaltluftentste- hungsgebiet bzw. eine Frischluftschneise zugebaut würde. Eine vollständige Übersicht aller eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der dazu jeweils erfolgten Abwägung durch die Verwaltung, ist der Anlage 2 zu entnehmen. Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Hinsichtlich der grundsätzlichen Erforderlichkeit eines Frischezentrums kann angeführt werden, dass ein Frischezentrum als Nachfolgeeinrichtung des Großmarktes die Versorgungsqualität an Frischewa- ren für die Kölner Bevölkerung sichern soll. Es bietet eine Plattform für den Handel mit Lebensmitteln auf Basis frei verhandelbarer Preise und bildet die Grundlage für die Beschickung von Wochenmärk- ten und kleinteiliger Lebensmittelnahversorgung. Daher verfügen auch zahlreiche andere deutsche Großstädte über Großmärkte bzw. Frischezentren. Aufgrund heutiger Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass es auch zukünftig einen von den großen Handelsketten unabhängigen Großhandel geben wird. Gerade die Vermarktung regionaler Produkte erfährt zurzeit einen Bedeutungszuwachs. Eine Aufteilung der Funktionen des Frischezentrums auf mehrere dezentrale Standorte würde aus betriebswirtschaftlicher Sicht keinen Sinn machen, denn für ein wettbewerbsfähiges Frischezentrum ist es erforderlich, einen möglichst vollstä ndigen Branchen- mix an einem Standort anbieten zu können. Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie hat bei der Bedarfsermittlung auch die bestehenden Konkurrenzmärkte in der Region berücksichtigt und festgestellt, dass keiner dieser Märkte die vorge- sehene Funktion des Frischezentrums für die Stadt Köln erfüllen kann. Zur Standortwahl des Frischezentrums lässt sich auf die obigen Ausführungen in dem Abschnitt "Rahmenbedingungen und Standortentscheidung" verweisen, in denen ausführlich dargestellt wird, durch welche Rahmenbedingungen und Kriterien der Standort Marsdorf als geeigneter Standort aus- gewählt und durch den Rat auch mehrfach bestätigt worden ist. Zur den Themen Verkehrsuntersuchung bzw. der zusätzlichen Verkehrsbelastung lässt sich ausfüh- ren, dass die Verkehrsuntersuchung aus 2011 die grundsätzliche Machbarkeit der Ansiedlung eines Frischezentrums nachgewiesen hat. Es soll auf der Grundlage der aktuellen baulich-räumlichen und funktionalen Machbarkeitsstudie sowie der aktuellen Verkehrsdaten eine neue Verkehrsuntersuchung beauftragt werden, so dass für die Entwurfsbearbeitung auf diese aktuellen Ergebnisse zurückgegrif- fen werden kann. Die neue Verkehrsuntersuchung soll z.B. die Entwicklung des Grundstücks in zwei Bauabschnitten berücksichtigen und darüber hinaus verschiedene Szenarien bzw. Planfälle betrachten. Weiterhin sollen die Verkehrsbelastungen sowie Verkehrszeiten in den angrenzenden Stadtbezirken und Nach- bargemeinden betrachtet werden. Die schalltechnische Untersuchung soll auf Grundla ge der aktuellen Machbarkeitsstudie ebenfalls aktualisiert werden. Ein wesentlicher Punkt der zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte(IRW) für die Lärmbelastung beitragen soll, ist der Verzicht auf die Darstellung der heute im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Baufläche im Süden des Änderungsbereiches. Durch diesen Verzicht wird der Abstand zwischen der gewerblichen Flächenentwicklung und der Wohnbebauung im Bereich Sielsdorf vergrößert und die hier bisher zulässigen Lärmkontingente werden nicht mehr in Anspruch genommen und können daher für die Entwicklung des Frischezentrums genutzt werden. Hinsichtlich der befürchteten Luftbelastung kann darauf verwiesen werden, dass im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes anhand der Verkehrsprognose aus dem Verkehrsgutachten geprüft wird, ob auch eine Simulation verkehrsbedingter Luftschadstoffe erarbeitet werden muss. 6 Die Inanspruchnahme der heutigen landwirtschaftlichen Fläche wird dahingehend stadtklimatische Auswirkungen haben, dass die hier heut e stattfindende Kaltluftentstehung, eingeschränkt wird und sich die lokale Wärmeinsel in Marsdorf ausweiten wird. Es wird die Aufgabe einer Klimauntersuchung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sein, aufzuzeigen, wie erheblich diese Auswirkungen sind, ob benachbarte bebaute Gebiete betroffen sind und durch welche Maßnahmen die Auswirkun- gen gemildert werden können. Der Verlust der hochwertigen landwirtschaftlichen Böden bzw. der Kulturlandschaft ist eine weitere Beeinträchtigung, die durch diese Plan ung entsteht. Dieser kann nur dadurch begründet werden, dass in der Gesamtheit der Betrachtung aller Kriterien der Standort Marsdorf gegenüber alternativen Standorten z.B. bei den Kriterien Verkehrsanbindung und Betroffenheit von Anwohnern als deutlich geeigneter einzustufen ist. In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu verweisen, dass der Stand- ort im Regionalplan, der zugleich die Funktion des Landschaftsrahmenplanes übernimmt, als "Ge- werblich-industrieller Bereich" ausgewiesen und somit auf regionalplanerischer Ebene als grundsätz- lich geeignet für eine gewerbliche Bebauung angesehen wird. Die Bewertung der Beeinträchtigung der umweltrelevanten Belange wie z.B. Luft, Boden, Natur und Landschaft aber auch die Lärmbelastung der Anwohner und der Bodendenkmalschutz wird zum Ent- wurf in einem Umweltbericht zusammengefasst. Der Umweltbericht bildet die Gesamtabwägung der im weiteren Verfahren noch zu erarbeitenden umweltrelevanten Gutachten. Bauliche und betriebliche Machbarkeitsstudien Im Jahr 2013 wurde ein Gutachten zur baulichen Konzeption eines Frischezentrums in Köln-Marsdorf in den politischen Gremien vorgestellt (Vorlage 1455/2013). Dieses Gutachten, das eine städtebauli- che Konzeption für das zur Verfügung stehende Grundstück erarbeitet hat, ist noch von einer Beibe- haltung der Gewerbeflächen an der Westfälischen Allee ausgegangen. Im Jahr 2014 ist daraufhin eine betriebliche Machbarkeitsstudie erarbeitet worden, die den Bedarf für ein Kölner Frischezentrum detailliert geprüft und nachdrücklich bestätigt hat (Vorlage 2174/2014). Im Jahr 2021 ist eine neue baulich -räumliche und funktionale Machbarkeitsstudie erarbeitet worden, die durch den Verzicht auf die gewerblichen Bauflächen an der Westfälischen Allee einen anderen Grundstückszuschnitt zugrunde legen konnte. In dieser Studie wird eine Vorzugsvariante für die An- ordnung der Baukörper und der Erschließung ermittelt sowie ein Lage- und Funktionsplan erarbeitet. Im Ergebnis kann dargestellt werden, dass durch die vorgeschlagene Bebauung eine Halle mit bis zu 35.000qm Verkaufsfläche sowie die erforderlichen ergänzenden Nutzungen an dem Standort errichtet werden können. Es wird hier eine ringförmige Anordnung der Hallen vorgeschlagen, die den Vorteil hat, dass die sensiblen Wohnnutzungen im Umfeld durch diese Anordnung in geringerem Maße durch die betrieblichen Lärmemissionen betroffen sind. Diese Studie soll als Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungs- planes sowie des Bebauungsplanes verwendet werden. Zudem soll die Studie als Grundlage für die zu vergebenden Fachgutachten zur Erarbeitung der Entwürfe dienen. Empfehlung der Verwaltung Für die Entwicklung der "Parkstadt Süd" ist es notwendig, den bestehenden Großmarkt in Raderberg aufzugeben. Um den neuen Standort planungsrechtlich vorzubereiten, empfiehlt die Verwaltung, die 191. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Grundlage der aktuellen baulich-räumlichen und funktionalen Machbarkeitsstudie (s. Anlage 4) fortzuführen. Der derzeit beabsichtigte Entwurf der 191. Änderung sieht ein Sondergebiet "Frischezentrum" in einer Größe von ca. 16,1 ha südlich der Toyota -Allee und ein Sondergebiet "FZ-affine Betriebe" in einer Größe von ca. 10,5 ha nördlich der Toyota-Allee vor (s. Anlage 7). Bei den Flächengrößen ist zu be- rücksichtigen, dass es sich hier um Bruttoflächen handelt, in die z.B. auch die Straßenflächen der Toyota-Allee und der Badischen Allee mit einbezogen worden sind. Gegenüber der zum Einleitungs- beschluss beschlossenen Darstellungsvariante 1, soll die Grenze des "Sondergebietes Frischezent- rum" um ca. 20m in südliche Richtung verschoben werden, um dem Konzept der aktuellen Machbar- keitsstudie zu entsprechen. 7 Die Gesamtgröße der beiden Sondergebiete gegenüber der ursprünglichen Planung aus dem Jahr 2012 hat sich um ca. 10 ha reduziert. Zudem ist vorgesehen, die gewerblichen Bauflächen entlang der Westfälischen Allee nahezu komplett aufzugeben. Es findet dadurch eine Reduzierung der ge- werblichen Bauflächen im südlichen Änderungsbereich um ca. 7,2 statt. Die beabsichtigte Darstellung würde die Umsetzung des baulichen Konzeptes der aktuellen Machbar- keitsstudie ermöglichen. Der Entwurf der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes kann von dieser Darstellung ggf. abweichen, falls die noch zu erarbeitenden Gutachten z.B. zu einem geänderten Flä- chenzuschnitt kommen bzw. noch eine Qualifizierung der Grünflächen (z.B. als Ausgleichsflächen) vorgenommen werden soll. Die Verwaltung folgt mit diesem Beschlussvorschlag dem Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal nicht. Weiteres Vorgehen Auf der Grundlage der in den Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie der aktu- ellen baulich-räumlichen Machbarkeitsstudie sollen folgende Gutachten vergeben werden: - Verkehrsgutachten - Schalltechnische Untersuchung - Artenschutzprüfung - Stadtklimatische Untersuchungen - Luftschadstoffgutachten (falls nach Auswertung des Verkehrsgutachtens erforderlich) - Grünordnungsplan (GOP) - Archäologische Prospektion - Umweltbericht Die Ergebnisse dieser Gutachten und die Auswertung weiterer Umweltun terlagen werden in einem Umweltbericht erläutert und bewertet. Die Ergebnisse dieser Gutachten bilden die Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit haben dann die Möglichkeit zu diesen Entwürfen erneut ihre Stellungnahmen abzugeben. Diese Stellungnahmen werden durch die Verwaltung einer Abwä- gung unterzogen, die dem Rat zum Feststellungsbeschluss (Flächennutzungsplan) bzw. dem Sat- zungsbeschluss (Bebauungsplan) zur Entscheidung vorgelegt wird. Anlage 1 Tabellarische Darstellung der Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Abwägung durch die Verwaltung Anlage 2 Niederschrift der Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.06.2015 Anlage 3 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 27.06.2016 Anlage 4 Baulich-räumliche und funktionale Machbarkeitsstudie "Frischezentrum KölnMarsdorf" (Stand 26.03.2021) Anlage 5 Geltungsbereich der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes Anlage 6 Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes Anlage 7 Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 Beschluss der BV Lindenthal
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Anlage 3 Sitzung der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 27.06.2016 9.1.3 191. Änderung des Flächennutzungsplanes "Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf" 2089/2016 Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden alternativen und ergänzten Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt die 191. Änderung des Flächennutzungsplanes „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ ab und bekräftigt ihre bisherigen Beschlüsse in dieser Angelegenheit. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Frau Pinl, Frau Rittner, Herr Schüler
Anlage 5 Geltungsbereich
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Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 191. Änderung des Flächennutzungsplanes: Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf - Lage des Änderungsbereiches - Änderungsbereich 1:15.000M.: 5
Anlage 7 Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes
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SO Frischezentrum (FZ) SO FZ-affine Betriebe GE GE GE GE GI SO großfl. E.H. SO P+R / Hotel GE SO* großfl. E.H.+z.S. GI Anlage 3 - beabsichtigte Darstellung - 191. Änderung des Flächennutzungsplanes: Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf 1:7.500M.: 0 100 200 30050 Meter Legende Änderungsbereich Sonderbaufläche Industriefläche Gewerbefläche Fläche für Ver- und Entsorgung Fläche für die Landwirtschaft Grünfläche Wasserfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Grünfläche Landwirtschaftsfläche Sporthalle Wasserversorgung 7
Anlage 4 Baulich-räumliche und funktionale Machbarkeitsstudie
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BAULICH-RÄUMLICHE UND FUNKTIONALE MACHBARKEITSSTUDIE FRISCHEZENTRUM KÖLN-MARSDORF STAND 26.03.2021 Im Auftrag der Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft - Stadtplanungsamt I. Einleitung II. Ausgangslage III. Konzept IV. Erläuterungen zur Machbarkeit V. Fazit VI. Ausblick 26.03.2021 ÜBERSICHT Der Rat der Stadt Köln hat 2007 beschlossen, den Großmarkt vom bestehenden Standort in Köln-Raderberg nach Köln-Marsdorf zu verlagern. Nach verschiedenen Untersuchungen und der im Auftrag der Stadt Köln durchgeführten gutachterlichen Befragung der Betriebe am heutigen Großmarkt, hat der Rat der Stadt Köln den Standort Marsdorf mit der besten Eignung ausgewählt und beschlossen. Diese Standortentscheidung begründet sich wie folgt: • Das Areal befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. • Die Ertüchtigung des Straßenverkehrsnetzes ist mit einem vertretbaren Aufwand möglich, die verkehrlichen Voraussetzungen als gut zu bezeichnen. • Die Nutzung wird aus Umweltaspekten nicht abgelehnt. • Wenige Anwohner in unmittelbarer Entfernung zum Gelände, daher ist mit geringen Belastungen durch Emissionen eines Frischezentrums zu rechnen. • Von den verschiedenen Alternativstandorten ist es die Wunschlage der Händler. • Es bestehen Expansionsmöglichkeiten. Über die Fläche für ein Frischezentrum hinaus sollen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Entwicklungsfläche des Frischezentrums Ansiedlungsmöglichkeiten für solche Betriebe, die einem Frischezentrum nahestehen, geschaffen werden. Des Weiteren hat der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln 2015 den Einleitungsbeschluss zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst. Zeitgleich hat der Stadtentwicklungsausschuss ebenso die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Diese gemeinsame Öffentlichkeits- beteiligung der beiden Bauleitplanverfahren fand in Form einer Abendveranstaltung im Juni 2015 unter reger Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Auf Grundlage dieser oben genannten politischen Entscheidungen und der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie von durchgeführten Beteiligungsschritten der Dienststellen wurde seitens der IG Großmarkt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt Köln im Rahmen einer Workshopreihe eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die im Folgenden tiefergehend erläutert wird. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie dient der Verwaltung im Grundsatz zur Vorbereitung des Vorgabenbeschlusses für den Bebauungsplan und der Einleitung der Änderung des Flächennutzungsplans sowie aller darauffolgenden Arbeiten und Beschlüsse. Ebenso stellt die Machbarkeitsstudie die Grundlage zur Findung eines Betreiberkonzeptes/Betriebskonzeptes sowie ein Positions- papier für die Investorensuche dar. EINLEITUNG 26.03.2021 - 1 - 191. Änderung des Flächennutzungsplanes Stand: Einleitungsbeschluss 26.03.2021 AUSGANGSLAGE – PLANUNGSRECHT Rechtsgültiger Bebauungsplan 6042/06 „Toyota -Allee“ - 2 - Die Fläche • umfasst entsprechend der 191. FNP- Änderung circa 14,5 ha • grenzt an ein bestehendes Gewerbe- gebiet • liegt in relativer Nähe zu den Autobahnen A4 und A1 • liegt in relativer Ferne zu den nächstgelegenen Wohnsiedlungsbereichen • befindet sich in städtischem Eigentum • weist ein nördlich angrenzendes städtisches Grundstück für frische- zentrumsaffine Nutzungen auf Die städtebaulichen Vorgaben • Schutz von Wohnsiedlungsbereichen durch die Bebauungskonzeption • effektive Nutzung des Grundstückes • Notwendigkeit einer zentralen Haupt- erschließung • wenig belastende äußere Erschließung und Anbindung • Berücksichtigung von Umweltaspekten • Entwurf einer städtebaulich und landschaftsraumverträglichen Konzeption Die nutzungsspezifischen Vorgaben • modulare Erweiterungsfähigkeit inner- halb einer vorgeplanten Gesamtkonzeption (Endausbau) • Optimierung der internen Verkehrs- ströme durch Entflechtung • kurze Wege für Kunden • flexible Aufteilung der Flächen und Handelseinheiten • Übersichtlichkeit und Kontrollierbarkeit der Anlage • zentral zu organisierende technische und nutzungsspezifische Infrastruktur, Service und unterstützende Funktionen • zentrale überdachte, wetter- unabhängige Verkaufsfläche • energetische und ökologische Optimierung • Wunsch der Händler 26.03.2021 AUSGANGSLAGE – DIE STÄDTEBAULICHEN RAHMENBEDINGUNGEN - 3 - 26.03.2021 AUSGANGSLAGE – GRUNDSTÜCKSGRENZEN Darstellung der Bauflächen für ein Frischezentrum nach Einleitungsbeschluss der 191. Flächennutzungsplan-Änderung in rot und Grenzen zwischen Grünfläche und Landwirtschaftsfläche nach rechtsgültigem Bebauungsplan mit begrenzenden Anbauverbotszonen und erforderlichen Abständen durch Hochspannungsleitungen. - 4 - KONZEPT – ÜBERSICHT DER FINALEN PLANUNGSVARIANTEN 26.03.2021 Entscheidungsgründe für Präferenzvariante 04 1. Die ringförmige Bebauung schirmt die Wohn- siedlungsbereiche, u. a. Köln-Junkersdorf und Hürth-Sielsdorf insbesondere vor Lärm ab. 2. Eine zentrale (Haupt)- Erschließung kann gut umgesetzt werden. 3. Innerhalb der Fläche kann der Verkehr flächen- optimiert erfolgen. 4. Die Anordnung erlaubt ein geplantes Wachsen entlang vordefinierter Verkehrsflächen. 5. Die Anlage kann entlang einer zentralen Halle modular errichtet werden. - 5 - 26.03.2021 KONZEPT – LAGE- UND FUNKTIONSPLAN PRÄFERENZVARIANTE 04 - 6 - 26.03.2021 KONZEPT – DETAILSCHNITT - 7 - 26.03.2021 KONZEPT – GESAMTSCHNITTE - 8 - 26.03.2021 KONZEPT – VERKEHRSFUNKTIONALE INNERE ERSCHLIESSUNG - 9 - 1. Städtebauliche Rahmenbedingungen (1) Wohnsiedlungsbereiche sollen möglichst wenig belastet werden, dies soll in der B ebauungskonzeption berücksichtigt werden (2) eine zentrale (Haupt)-Erschließung der Anlage ist notwendig (Zugangskontr olle, Marktmanagement, zentrale Dienste, etc.) (3) verkehrliche Belastung innerhalb und außerhalb der Fläche möglichst gering halten (4) eine effektive Ausnutzung der Fläche ist anzustreben (5) Erweiterung der Anlage innerhalb einer vorgeplanten Gesamtkonzeption soll möglich sein (6) die flexible Aufteilung der Flächen ist notwendig 2. Nutzung (1) Optimierung des internen Verkehrsflusses (2) Übersichtlichkeit und Kontrollierbarkeit der Anlage (Vermeidung von “Wildwuchs“, unkontrollierter Entsorgung, Umgehung von zentralen Diensten, etc.) (3) möglichst zentral zu organisierende, technische und nutzungsspezifische Infr astruktur, Service und unterstützende Funktionen (4) Schaffung flexibel aufteilbarer Handelseinheiten (5) zentrale, überdachte, wetterunabhängige Verkaufsfläche (6) kurze Wege für Kunden (7) energetische und ökologische Optimierung 26.03.2021 ERLÄUTERUNGEN ZUR MACHBARKEIT - 10 - 3. Struktur der Bebauung und Erschließung Die Entwicklung einer baulichen Konzeption entstand unter Berücksichtigung der Funktionsabläufe der Händler und erfolgte in mehreren Workshops durch die Mitwirkung der IG Großmarkt sowie der Verwaltung. Daraus wurden verschiedene Ansätze entwickelt, aus denen schließlich die aus Sicht der Händler optimierte Gebäudestruktur entstand. Folgende wesentliche Konzeptanforderungen seien genannt: (1) Anordnung der zentralen Dienste in/um ein 7-geschossiges “Signal“ -Gebäude am Haupteingang (siehe 4.) (2) Einzäunung der Fläche und Zugang/Ausgang über eine zentrale Pförtnerei, davor Pu ffer-Fläche für Andienung, Kurzzeit-Parken und Eingangskontrolle (3) Entsorgungszentrum in Eingangs-/Ausgangsnähe (4) zentrales Konsolidierungs-/Logistikzentrum und Verteillager (5) Schwerverkehr nur im Bereich Nord um Zentrallager (6) zentraler „Kreisverkehr“ zur Verteilung des Verkehrsflusses innerhalb der Fläche unmittelbar hinter der Pforte (7) ringförmige Anordnung der Bauung um eine zentrale Fläche auch für den ruhenden Verkeh r (Kunden-Parken) (8) Ring als baulicher Schallschutz (9) Bebauung als modulares System mit aussteifenden „Ecken“, diese können Service- und Sanitärbereiche aufnehmen (10) Technik als Tiefgeschoss unter der Bebauung, zusammengefasst an einer Stelle, vom Schwerverkehr erreichbar (11) Zugang von der zentralen Freifläche (u.a. Kunden-Parken) in die Hall e ebenerdig (12) Wachstum auf dem Grundstück durch Weiterbau des Ringes (13) Ring mit durchgehender, zentraler Verkaufshalle und beidseitig angeordnete n Händlerflächen (Boxen). Diese sind über Achsraster in unterschiedlicher Größe teilbar/zusammenlegbar 26.03.2021 ERLÄUTERUNGEN ZUR MACHBARKEIT - 11 - (14) Galerieebene über den Boxen als Bürofläche (intern aus den Boxen erreichb ar) mit durchgehendem OG-Flur (2. RW) und nach außen führenden, eingeschobenen Fluchttreppen (15) nur Händlerverkehr (bis max. 7,5 to ) auf „äußerer“ Ringstraße, diese abgesenkt zur Schaffung von Andocktoren, außenseitig eingefasst mit „Stützwand“ und angezogenem Gelände (passiver Schallschutz) (16) Befahrung in der Halle NUR mit E-Fahrzeugen, kein Kundenverkehr in die Halle (17) PV-Anlage, Dachbegrünung Gesamtfläche, ggf. nutzbar für Händler (18) zentrale Halle erhöht gegenüber den Boxen (Belichtung, Belüftung) (19) Zusätzlicher Nebeneingang Südost nur für Händler mit Zugangsberechtigung, kein Kunden- oder Lieferverkehr über diesen Zugang 4. Zentrale Dienste Das Gebäude in der Nähe des Eingangsbereiches kann als höheres Bauwerk ein architektonisches (Merk-) Zeichen für den Ort der zentralen Lebensmittelversorgung des Großraums Köln werden. Folgende beispielhafte Funktionen könnten dort angeordnet werden: (1) Besprechungsräume (2) Marktamt (3) Gesundheitsamt (4) Zoll (5) TÜV (6) Dienste und Service für LKW-Fahrer (7) Sicherheitsdienst/Zugangskontrolle (8) Besprechungsräume 26.03.2021 ERLÄUTERUNGEN ZUR MACHBARKEIT - 12 - 5. Technische Infrastruktur Sie ist in starkem Maße abhängig vom Nutzungskonzept, von der noch zu definierenden Betreiberform bzw. -Gesellschaft, von der Ausgestaltung des „Mietangebots“, vom zentralen Investitionsvolumen, vom (zentralen) Betreiber, von den über eine „Grundlast“ hinaus gehenden „Nutzungsfluktuationen“, etc. (1) Trinkwasser, Brauchwasser, Abwasser, Regenwasser, Recycling (2) Strom, Starkstrom, PV-Anlage, Licht (3) Kälte (4) Medien + Daten-Versorgung (5) Wärme + GEG-spezifische Anlagen (6) Technische Ausstattung für den Brandschutz, NRA, BMA, BOS, etc. (7) Nutzerspezifische Ausstattung, z.B. Öl-Abscheider, Fettabscheider, Hygiene-Infr astruktur, geschlossene Kühlketten, etc. 26.03.2021 ERLÄUTERUNGEN ZUR MACHBARKEIT - 13 - Kenndaten der Präferenzvariante 04: Grundstücksgröße: ca. 15,4 ha Halle im Endausbau: ca. 35.000 m² Lager: ca. 9.000 m² Verwaltung: ca. 5.600 m² Stellplätze: ca. 1.600 Entsorgungszentrum: ca. 1.500 m² Anhand der hier vorliegenden Machbarkeitsstudie kann grundsätzlich der Nachweis erbracht werden, dass an dem Standort Köln-Junkersdorf/Köln-Marsdorf ein Frischezentrum in der Größenordnung von 35.000 m² Verkaufsfläche baulich- räumlich und funktional geplant und entwickelt werden kann. In diese Machbarkeitsstudie sind darüber hinaus die Belange und Anforderungen der IG Großmarkt eingeflossen sowie die fachlichen Voraussetzungen der Fachverwaltung berücksichtigt. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass zur Vertiefung und Umsetzung der Planung weitere und weitergehende Gutachten wie Verkehrsanalysen oder schalltechnische Untersuchungen zusätzlich zu erarbeiten sind. 26.03.2021 FAZIT - 14 - 26.03.2021 FAZIT Darstellung der Flächenüberlagerung: aktueller Verfahrensstand der 191. Flächennutzungsplanänderung und Lageplan der Präferenzvariante Frischezentrum - Im Zuge der 191. FNP-Änderung sollten auch die beiden viertelkreisförmigen GE- Flächen gemäß Geltungsbereich des Einleitungsbeschlusses (siehe Seite 2) entfallen (gewerbliche Lärmkontingente ausgeschöpft) - 15 - Diese Machbarkeitsstudie kann somit als Grundlage für weitere erforderliche Planungs- und Verfahrensschritte herangezogen werden. Diese weiteren Schritte sind insbesondere: • Der Vorgabenbeschluss zur bauleitplanerischen Beauftragung der Verwaltung durch die politischen Entscheidungsgremien (dies bezieht sich sowohl auf die 191. Flächennutzungsplanänderung als auch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Eine Vorwegnahme der planerischen Entscheidung (Abwägung) geht hiermit nicht einher.) • Vertiefung der Vorbereitung der Auslobung und der Ermittlung eines Betreiberkonzeptes • Eine Investorenausschreibung zur Ermittlung beziehungsweise Findung eines Betreibers • Die Vorbereitung einer Vergabe im Sinne einer baulichen Beauftragung 26.03.2021 AUSBLICK – LUFTBILD (2020) MIT LAGEPLAN - 16 - 26.03.2021 IM WEITEREN… - 17 - veranschaulicht die vorliegende Grafik, dass das geplante Frischezentrum und die beiden gewerblichen viertelkreisförmigen Bauflächen/-Gebiete sich ausschließlich in einem kleineren Teilbereich überlagern. Ferner sind die wesentlichen Erschließungsmaßnahmen (Baustraße, Wasser- und Abwassereinrichtungen in dieser Straße) der hufeisenförmigen Gewerbegebietsplanung bereits erstellt. Gleichwohl vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass die Planung und Realisierung des Frischezentrums und der beiden Gewerbegebietsflächen insbesondere aus Gründen • Lärmschutz • Rücksicht auf bestehende Wohnnutzungen • Landschaftsverbrauch trotz bereits getätigter Erschließungsinvestitionen als nicht mehr praktikabel einzuschätzen sind. Hierbei zeigten insbesondere in der Vergangenheit durchgeführte Lärmeinschätzungen, dass bei Zugrundelegung einer einzelnen Nutzung (entweder hufeisenförmiges Gewerbegebiet oder Frischezentrum mit affinen Nutzungen) keine Lärmkontingente mehr für die Ergänzung mit der jeweiligen anderen Nutzung zur Verfügung stehen. Aus den oben genannten Gründen plädiert die Verwaltung daher für einen ersatzlosen Entfall der beiden GE-Flächen im Zuge der 191. FNP-Änderung.
Beschlussvorlage Ausschuss (Version Stadtentwicklungsausschuss vom 02.12.2021)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Hubb Sa Vorlagen-Nummer 3277/2021 Freigabedatum 22.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 191. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf Hier: Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zur 191. Flächennutzungsplan-Änderung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie die Stel- lungnahmen der Verwaltung hierzu) zur Kenntnis (siehe Anlagen 1 und 2); 2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 3); 3. beauftragt die Verwaltung, den Entwurf zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ auf Grundlage der vorgelegten und mit der IG Großmarkt abgestimmten „Baulich-räumlichen und funktionalen Machbarkeits- studie Frischezentrum Köln-Marsdorf“ fortzuführen (s. Anlagen 4 und 7). Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Erläuterungen s. Vorlage 3151/2021 zum Beschluss über die Vorgaben zum Bebauungsplan Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Umsetzung der FNP -Änderung hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes lassen sich die Auswirkungen auf den Klimaschutz noch nicht ausreichend abschätzen und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen nicht konkret genug regeln. Auswirkungen und Minderungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfah- ren untersucht. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Um- weltgutachten, u.a. eine stadtklimatische Untersuchung, erstellt. Begründung: Anlass und Ziel der Planung Bereits Mitte der 1990er Jahre wurde in den politischen Gremien über eine Verlagerung des Groß- marktes an der Bonner Straße/Marktstraße in Köln-Raderberg nachgedacht. Eingeschränkte Entwick- lungsmöglichkeiten des 1939 gegründeten Großmarktes waren ebenso Anlass zur Diskussion wie die 3 historische Chance, den Inneren Grüngürtel bis zum Rhein zu führen. In der Vergangenheit gab es zahlreiche Beratungen und Beschlüsse zur Verlagerung des Großmark- tes an den Standort Marsdorf. Der aktuellste Beschluss ist vom 06.05.2021, hier fasste der Rat der Stadt Köln den Beschluss den Betrieb des Großmarktes bis zum 31.12.2025 zu verlängern, um den Händlern eine Planungssicherheit zu geben. Zudem bekräftigte der Rat seinen Beschluss von 2007, den Großmarkt nach Marsdorf in ein neues Frischezentrum zu verlagern (AN/0929/2021). Rahmenbedingungen und Standortentscheidung Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen hat die Verwaltung bereits am 27.08.1996 beauftragt zu prüfen, welches Gelände für eine Verlagerung des Großmarktes in Betracht kommt. Die Standortprüfung wurde dahingehend erweitert, dass der neue Standort damals auch als Ersatzstand- ort für den Schlachthof und den Blumengroßmarkt dienen sollte. Die Ergebnisse dieser Standortprü- fung wurden erstmals am 17.01.2003 im Stadtentwicklungsausschuss (Vorlage 1324/003) beraten. Standortsuche Logistikstandort 2003 Bei der Standortuntersuchung im Jahr 2003 wurde von einem Anforderungsprofil ausgegangen, das mindestens drei Hauptsegmente umfassen sollte, nämlich den Großmarkt mit 23 ha, den Blumen- großmarkt mit 2,3 ha und eine Fleischversorgung mit 6 ha. Zu diesem Zeitpunkt erschien eine Be- grenzung auf ein rein branchenbezogenes Logistikzentrum nicht sinnvoll. Es sollte ein breites Spekt- rum abgedeckt werden und auch anderen convenience -verträglichen Logistikern Ansiedlungsmög- lichkeiten geboten werden. Die im Stadtgebiet zu untersuchenden Flächen sollten daher mindestens 35 ha und größer sein. Flächen unter 25 ha wurden damals als ungeeignet ausgeschlossen. Die Suche innerhalb des Stadtgebietes für einen Standort mit einer Größe von möglichst weit über 35 ha gestaltete sich äußerst schwierig und umfasste letztendlich alle, wenn auch in Einzelfällen äußerst problematischen, Flächenpotentiale, die jedoch die wichtigsten Standortkriterien wie Verfügbarkeit, Autobahnnähe sowie innere und äußere Erschließbarkeit erfüllten. Der Standort "Köln -Marsdorf" stand bei dieser Standortbetrachtung, da er die Flächenvor gabe von mehr als 35 ha nicht erfüllt, noch nicht zur Wahl. Anforderungsprofil 2020 plus Mit dem Ratsbeschluss vom 13.12.2007 wurde das Anforderungsprofil aufgrund der Marktentwicklung neu definiert und auch die zur Entscheidung gestellte Flächenauswahl und Bewertung nochmals prä- zisiert und neu gewichtet. Auch die 2004 im Auftrag der Stadt Köln durchgeführte gutachterliche Be- fragung der Betriebe am heutigen Großmarkt wurde mit berücksichtigt. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wie z.B. der nicht mehr b eabsichtigten Verlagerung des Blumengroßmarktes und veränderter logistischer Konzepte der großen Handelsketten, wurde die Flä- chengröße für ein neues Frischezentrum auf 16 bis 20 ha inklusive Entwicklungsflächen begrenzt. Gegenüber der ersten Untersuchung wurden die Bewertungskriterien dahingehend neu gewichtet und ergänzt, dass die verkehrlichen Aspekte mit den notwendigen verkehrstechnischen Maßnahmen und der Vertretbarkeit des Aufwandes besondere Berücksichtigung fanden. Zudem wurden die Beein- trächtigung der Umweltbelange sowie die Beeinträchtigung der Bevölkerung einer intensiveren Prü- fung unterzogen. Als neues Kriterium wurde auch die Standortpräferenz der Händler in die Bewertung mit aufgenommen. Nach diesen neu überarbeiteten Standortanforderungen galten in der Schlussbetrachtung und Bewer- tung die Standorte "Marsdorf", "südlich Venloer Straße", "nördlich Lindweiler" und "westlich Wahn" als Favoriten für ein Frischezentrum. Standortentscheidung 2007 In der Sitzung des Rates am 13.12.2007 (Vorlage 3898 /2007) wurde aufgrund der Bewertungskrite- rien Eigentumsverhältnisse, verkehrliche Anbindung, Umweltaspekte, Anwohnerbetroffenheit, Wunsch der Händler und Expansionsmöglichkeiten, der Standort "Köln-Marsdorf" mit der besten Eig- nung ausgewählt und beschlossen. 4 Prüfung von Alternativstandorten in Nachbargemeinden 2017 Aufgrund der in den vergangenen Jahren stattgefundenen Diskussionen darüber, ob nicht auch Standorte außerhalb des Kölner Stadtgebietes in Frage kommen, wurde die Verwaltung durch den Rat im Ja hr 2016 (AN/0462/2016 und Vorlage 2531/2016) beauftragt, geeignete Standorte im Kölner Umland zu suchen und mit den betroffenen Gebietskörperschaften die dafür notwendigen Gespräche zu führen. Aufgrund ihrer grundsätzlichen Eignung sind die Standorte "Am Kalscheurer Hof" in Hürth sowie "Am Brühler Heckelchen" in Brühl einer detaillierten Prüfung unterzogen worden. Das Ergebnis der Prü- fung ist dem Rat in der Sitzung am 11.07.2017 (Vorlage 0728/2017) vorgestellt worden. Aufgrund der vorgenommenen Bewertung wurde in dieser Sitzung der Beschluss gefasst, am Standort Marsdorf für das neue Frischezentrum festzuhalten. Ratsbeschluss 2021 Am 06.05.2021 beschloss der Rat , den Betrieb des Großmarktes bis zum 31.12.2025 zu verlängern, um den Händlern eine kontinuierliche Standortsicherheit zu gewähren, bis ein neues Frischezentrum seinen Betrieb aufnimmt. Zudem bekräftigt der Rat seinen Beschluss von 2007 den Großmarkt nach Marsdorf in ein neues Frischezentrum zu verlagern (AN/0929/2021). Stand des Verfahrens Am 07.05.2015 (Vorlage 1905/2012) beschließt der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel, im Bereich Marsdorf ein "Sondergebiet für ein Frischezentrum" sowie ein "Sondergebiet für Frischezentrum affine Betriebe" im Flächennut- zungsplan darzustellen. Die gemeinsame frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die Änderung des Flächennutzungspla- nes und die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß §3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 22.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung am 22.06.2015 wurde die Planung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung gingen ca. 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. von Institutionen ein. Die Bezirksvertretung Lindenthal (BV 3) hat in ihrer Sitzung am 27.06.2016 einstimmig beschlossen, die 191. Änderung des Flächennutzungsplanes "Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf" abzu- lehnen. Neben der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in den Verfahren zur Flächennutzungsplan - Änderung sowie zur Bebauungsplanung erfolgte im FNP-Änderungsverfahren sowie zum städtebauli- chen Planungskonzept bereits eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be- lange. Die Ergebnisse dieser Beteiligung fließen in die weitere Planbearbeitung ein. Zusammenfassende Darstellung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei- ligung Die vorgetragenen Stellungnahmen beziehen sich thematisch sowohl auf die vorbereitende Bauleit- planung (Änderung des Flächennutzungsplanes) sowie auf die verbindliche Bauleitplanung (Bebau- ungsplan). Bei der Betrachtung der Stellungnahmen ist somit eine Abschichtung dahingehend erfor- derlich, dass für die Ausarbeitung des Entwurfes der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes die Stellungnahmen zu betrachten sind, die auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung einer Ab- wägung zugänglich sind. Im Hinblick auf die Erarbeitung des Entwurfes der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes sind insbesondere folgende vorgetragenen Aspekte abwägungsrelevant: - Die Notwendigkeit bzw. das Erfordernis eines Frischezentrums, auch in der dargestellten Grö- ße, wird angezweifelt. - Die Standortalternativenprüfung sei nicht nachvollziehbar bzw. der Standort Marsdorf sei für ein Frischezentrum nicht geeignet. - Die zusätzliche Verkehrsbelastung wird für die bestehenden Wohngebiete als problematisch angesehen und es wird die Methodik bzw. die Datengrundlage der Verkehrsuntersuchung kri- tisiert. 5 - Die Grenzwerte hinsichtlich der Lärm - und Luftbelastung würden durch die zusätzlichen Ver- kehre und den Betrieb des Frischezentrums überschritten. Dadurch würde die Gesundheit der Anwohner beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Vorgehensweise bei der schalltechnischen Untersuchung kritisiert. - Die Inanspruchnahme des Freiraumes und insbesondere der für die Landwirtschaft wertvollen Böden wird kritisiert. - Die Planung werde negative Auswirkungen auf das Stadtklima haben, da ein Kaltluftentste- hungsgebiet bzw. eine Frischluftschneise zugebaut würde. Eine vollständige Übersicht aller eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der dazu jeweils erfolgten Abwägung durch die Verwaltung, ist der Anlage 2 zu entnehmen. Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Hinsichtlich der grundsätzlichen Erforderlichkeit eines Frischezentrums kann angeführt werden, dass ein Frischezentrum als Nachfolgeeinrichtung des Großmarktes die Versorgungsqualität an Frischewa- ren für die Kölner Bevölkerung sichern soll. Es bietet eine Plattform für den Handel mit Lebensmitteln auf Basis frei verhandelbarer Preise und bildet die Grundlage für die Beschickung von Wochenmärk- ten und kleinteiliger Lebensmittelnahversorgung. Daher verfügen auch zahlreiche andere deutsche Großstädte über Großmärkte bzw. Frischezentren. Aufgrund heutiger Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass es auch zukünftig einen von den großen Handelsketten unabhängigen Großhandel geben wird. Gerade die Vermarktung regionaler Produkte erfährt zurzeit einen Bedeutungszuwachs. Eine Aufteilung der Funktionen des Frischezentrums auf mehrere dezentrale Standorte würde aus betriebswirtschaftlicher Sicht keinen Sinn machen, denn für ein wettbewerbsfähiges Frischezentrum ist es erforderlich, einen möglichst vollstä ndigen Branchen- mix an einem Standort anbieten zu können. Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie hat bei der Bedarfsermittlung auch die bestehenden Konkurrenzmärkte in der Region berücksichtigt und festgestellt, dass keiner dieser Märkte die vorge- sehene Funktion des Frischezentrums für die Stadt Köln erfüllen kann. Zur Standortwahl des Frischezentrums lässt sich auf die obigen Ausführungen in dem Abschnitt "Rahmenbedingungen und Standortentscheidung" verweisen, in denen ausführlich dargestellt wird, durch welche Rahmenbedingungen und Kriterien der Standort Marsdorf als geeigneter Standort aus- gewählt und durch den Rat auch mehrfach bestätigt worden ist. Zur den Themen Verkehrsuntersuchung bzw. der zusätzlichen Verkehrsbelastung lässt sich ausfüh- ren, dass die Verkehrsuntersuchung aus 2011 die grundsätzliche Machbarkeit der Ansiedlung eines Frischezentrums nachgewiesen hat. Es soll auf der Grundlage der aktuellen baulich-räumlichen und funktionalen Machbarkeitsstudie sowie der aktuellen Verkehrsdaten eine neue Verkehrsuntersuchung beauftragt werden, so dass für die Entwurfsbearbeitung auf diese aktuellen Ergebnisse zurückgegrif- fen werden kann. Die neue Verkehrsuntersuchung soll z.B. die Entwicklung des Grundstücks in zwei Bauabschnitten berücksichtigen und darüber hinaus verschiedene Szenarien bzw. Planfälle betrachten. Weiterhin sollen die Verkehrsbelastungen sowie Verkehrszeiten in den angrenzenden Stadtbezirken und Nach- bargemeinden betrachtet werden. Die schalltechnische Untersuchung soll auf Grundla ge der aktuellen Machbarkeitsstudie ebenfalls aktualisiert werden. Ein wesentlicher Punkt der zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte(IRW) für die Lärmbelastung beitragen soll, ist der Verzicht auf die Darstellung der heute im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Baufläche im Süden des Änderungsbereiches. Durch diesen Verzicht wird der Abstand zwischen der gewerblichen Flächenentwicklung und der Wohnbebauung im Bereich Sielsdorf vergrößert und die hier bisher zulässigen Lärmkontingente werden nicht mehr in Anspruch genommen und können daher für die Entwicklung des Frischezentrums genutzt werden. Hinsichtlich der befürchteten Luftbelastung kann darauf verwiesen werden, dass im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes anhand der Verkehrsprognose aus dem Verkehrsgutachten geprüft wird, ob auch eine Simulation verkehrsbedingter Luftschadstoffe erarbeitet werden muss. 6 Die Inanspruchnahme der heutigen landwirtschaftlichen Fläche wird dahingehend stadtklimatische Auswirkungen haben, dass die hier heut e stattfindende Kaltluftentstehung, eingeschränkt wird und sich die lokale Wärmeinsel in Marsdorf ausweiten wird. Es wird die Aufgabe einer Klimauntersuchung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sein, aufzuzeigen, wie erheblich diese Auswirkungen sind, ob benachbarte bebaute Gebiete betroffen sind und durch welche Maßnahmen die Auswirkun- gen gemildert werden können. Der Verlust der hochwertigen landwirtschaftlichen Böden bzw. der Kulturlandschaft ist eine weitere Beeinträchtigung, die durch diese Plan ung entsteht. Dieser kann nur dadurch begründet werden, dass in der Gesamtheit der Betrachtung aller Kriterien der Standort Marsdorf gegenüber alternativen Standorten z.B. bei den Kriterien Verkehrsanbindung und Betroffenheit von Anwohnern als deutlich geeigneter einzustufen ist. In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu verweisen, dass der Stand- ort im Regionalplan, der zugleich die Funktion des Landschaftsrahmenplanes übernimmt, als "Ge- werblich-industrieller Bereich" ausgewiesen und somit auf regionalplanerischer Ebene als grundsätz- lich geeignet für eine gewerbliche Bebauung angesehen wird. Die Bewertung der Beeinträchtigung der umweltrelevanten Belange wie z.B. Luft, Boden, Natur und Landschaft aber auch die Lärmbelastung der Anwohner und der Bodendenkmalschutz wird zum Ent- wurf in einem Umweltbericht zusammengefasst. Der Umweltbericht bildet die Gesamtabwägung der im weiteren Verfahren noch zu erarbeitenden umweltrelevanten Gutachten. Bauliche und betriebliche Machbarkeitsstudien Im Jahr 2013 wurde ein Gutachten zur baulichen Konzeption eines Frischezentrums in Köln-Marsdorf in den politischen Gremien vorgestellt (Vorlage 1455/2013). Dieses Gutachten, das eine städtebauli- che Konzeption für das zur Verfügung stehende Grundstück erarbeitet hat, ist noch von einer Beibe- haltung der Gewerbeflächen an der Westfälischen Allee ausgegangen. Im Jahr 2014 ist daraufhin eine betriebliche Machbarkeitsstudie erarbeitet worden, die den Bedarf für ein Kölner Frischezentrum detailliert geprüft und nachdrücklich bestätigt hat (Vorlage 2174/2014). Im Jahr 2021 ist eine neue baulich -räumliche und funktionale Machbarkeitsstudie erarbeitet worden, die durch den Verzicht auf die gewerblichen Bauflächen an der Westfälischen Allee einen anderen Grundstückszuschnitt zugrunde legen konnte. In dieser Studie wird eine Vorzugsvariante für die An- ordnung der Baukörper und der Erschließung ermittelt sowie ein Lage- und Funktionsplan erarbeitet. Im Ergebnis kann dargestellt werden, dass durch die vorgeschlagene Bebauung eine Halle mit bis zu 35.000qm Verkaufsfläche sowie die erforderlichen ergänzenden Nutzungen an dem Standort errichtet werden können. Es wird hier eine ringförmige Anordnung der Hallen vorgeschlagen, die den Vorteil hat, dass die sensiblen Wohnnutzungen im Umfeld durch diese Anordnung in geringerem Maße durch die betrieblichen Lärmemissionen betroffen sind. Diese Studie soll als Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungs- planes sowie des Bebauungsplanes verwendet werden. Zudem soll die Studie als Grundlage für die zu vergebenden Fachgutachten zur Erarbeitung der Entwürfe dienen. Empfehlung der Verwaltung Für die Entwicklung der "Parkstadt Süd" ist es notwendig, den bestehenden Großmarkt in Raderberg aufzugeben. Um den neuen Standort planungsrechtlich vorzubereiten, empfiehlt die Verwaltung, die 191. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Grundlage der aktuellen baulich-räumlichen und funktionalen Machbarkeitsstudie (s. Anlage 4) fortzuführen. Der derzeit beabsichtigte Entwurf der 191. Änderung sieht ein Sondergebiet "Frischezentrum" in einer Größe von ca. 16,1 ha südlich der Toyota -Allee und ein Sondergebiet "FZ-affine Betriebe" in einer Größe von ca. 10,5 ha nördlich der Toyota-Allee vor (s. Anlage 7). Bei den Flächengrößen ist zu be- rücksichtigen, dass es sich hier um Bruttoflächen handelt, in die z.B. auch die Straßenflächen der Toyota-Allee und der Badischen Allee mit einbezogen worden sind. Gegenüber der zum Einleitungs- beschluss beschlossenen Darstellungsvariante 1, soll die Grenze des "Sondergebietes Frischezent- rum" um ca. 20m in südliche Richtung verschoben werden, um dem Konzept der aktuellen Machbar- keitsstudie zu entsprechen. 7 Die Gesamtgröße der beiden Sondergebiete gegenüber der ursprünglichen Planung aus dem Jahr 2012 hat sich um ca. 10 ha reduziert. Zudem ist vorgesehen, die gewerblichen Bauflächen entlang der Westfälischen Allee nahezu komplett aufzugeben. Es findet dadurch eine Reduzierung der ge- werblichen Bauflächen im südlichen Änderungsbereich um ca. 7,2 statt. Die beabsichtigte Darstellung würde die Umsetzung des baulichen Konzeptes der aktuellen Machbar- keitsstudie ermöglichen. Der Entwurf der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes kann von dieser Darstellung ggf. abweichen, falls die noch zu erarbeitenden Gutachten z.B. zu einem geänderten Flä- chenzuschnitt kommen bzw. noch eine Qualifizierung der Grünflächen (z.B. als Ausgleichsflächen) vorgenommen werden soll. Die Verwaltung folgt mit diesem Beschlussvorschlag dem Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal nicht. Weiteres Vorgehen Auf der Grundlage der in den Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie der aktu- ellen baulich-räumlichen Machbarkeitsstudie sollen folgende Gutachten vergeben werden: - Verkehrsgutachten - Schalltechnische Untersuchung - Artenschutzprüfung - Stadtklimatische Untersuchungen - Luftschadstoffgutachten (falls nach Auswertung des Verkehrsgutachtens erforderlich) - Grünordnungsplan (GOP) - Archäologische Prospektion - Umweltbericht Die Ergebnisse dieser Gutachten und die Auswertung weiterer Umweltun terlagen werden in einem Umweltbericht erläutert und bewertet. Die Ergebnisse dieser Gutachten bilden die Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit haben dann die Möglichkeit zu diesen Entwürfen erneut ihre Stellungnahmen abzugeben. Diese Stellungnahmen werden durch die Verwaltung einer Abwä- gung unterzogen, die dem Rat zum Feststellungsbeschluss (Flächennutzungsplan) bzw. dem Sat- zungsbeschluss (Bebauungsplan) zur Entscheidung vorgelegt wird. Anlage 1 Tabellarische Darstellung der Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Abwägung durch die Verwaltung Anlage 2 Niederschrift der Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.06.2015 Anlage 3 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 27.06.2016 Anlage 4 Baulich-räumliche und funktionale Machbarkeitsstudie "Frischezentrum KölnMarsdorf" (Stand 26.03.2021) Anlage 5 Geltungsbereich der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes Anlage 6 Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes Anlage 7 Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes
Anlage 1 Übersicht der Stellungnahmen
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191. Flächennutzungsplanänderung im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf 1 Anlage 1 Darstellung und Bewertung der zur 191. FNP-Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln- Lindenthal –Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf i n Köln-Junkersdorf – sowie des Verfahrens zur Aufst ellung des Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Frischezentrum in Köln-Junkersdorf: eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eine r Abendveranstaltung am 22.06.2015 durchgeführt und in einer Niederschrift dokumentiert. Die in der Abendv eranstaltung vorgebrachten Anregungen sowie die 96 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden nachfo lgend thematisch gegliedert dargestellt und ein Abwägungsvorschlag formuliert. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Begründung der Abwägung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezoge - nen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 1 Themenfeld: gutachterliche Untersuchungen und Vo rannahmen 1 A_ generell Lfd. Nr. Anschreiben /Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung 1A1 22.06.2015, 16.07.2015, 08.07.2015 Die schlechten Gutachten werden passend gemacht, be vor sie der Öffentlichkeit präsentiert werden. V, 45, 49, 50, 16 Die Haltung wird zur Kenntnis gen ommen. 1A2 22.06.2015, 16.07.2015, 20.07.2015, 13.07.2015 Die Gutachten belegen, dass die Ansiedlung des Fris che- zentrums und des DHL- Verteilzentrums am Standort Marsdorf die Luft-, Lärm- und Verkehrssituation so ver- schlechtern, dass die bestehenden Grenz- und Richtwerte überschritten werden. Entsprechend sind die Ansiedlungen nic ht möglich. Es sollten Planungen angedacht werden, die den Verkehr mindern und nicht erhöhen. V, 46, 65, 22, 24, 83 Die DHL- Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. Es ist im weiteren Verfahren der gutachterliche Nachweis der Verträglichkeit und der Vertretbarkeit zu erbringen. 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 2 1A3 22.06.2015, 16.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 Gutachterlich nicht untersucht sind die Folgekos ten, die durch die Realisierung der Planung für die umliegen den Städte (Frechen, Rhein-Erftkreis) – und damit die S teuer- zahler –entstehen. Dies ist der wichtigste Aspekt. Die finanzielle Realisierbarkeit muss gesichert sein. V, 46, 47, 15, 20 Die nachbargemeindlichen Folgekos ten sind nicht Gegen- stand der Bauleitplanverfahren , werden grundsätzlich aber in die Abwägung eingestellt. 1A4 22.06.2015, 14.07.2015 Die vorgelegte Verkehrsuntersuchung sowie das Gutac h- ten zur schalltechnischen Untersuchung sind nicht s yn- chronisiert. V, 35, 79 Die Aussagen zum Verkehrslärm basieren au f den Ergebnis- sen der Verkehrsuntersuchung. Der Einwand ist unbeg rün- det. 1A5 22.06.2015, 07.07.2015 Prognosen sind immer schwierig und für die Betroffe nen nicht nachvollziehbar. V, 14 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 1A6 22.06.2015, 16.07.2015, 06.07.2015, 07.07.2015, 15.07.2015, 17.07.2015, 08.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die vorgestellten Gutachten werden in Frage gestell t, die Darstellungen der Referenten im Rahmen der Veransta l- tung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ge m. § 3(1) BauGB seien teilweise falsch. V, 2, 3, 9, 14, 36, 37 , 38, 46, 47, 50, 72 , 68, 16, 22, 32, 69 , 86 Die Gutachten und die Darstellungen sind fachlich richtig und zutreffend sowie der Abendveranstaltung und dem Ver fah- rensstand angemessen. 1A7 29.06.2015, 22.07.2015, 30.06.2015, 21.07.2015, 16.07.2015, 08.07.2015 Die sogenannten Stadtplaner haben keine Ahnung von den Verhältnissen vor Ort, und es sollte geprüft werden , ob sie möglicherweise einseitig Interessen vertreten. Die Nütz- lichkeit von gewählten Volksvertretern wird in Frage gestellt. Mit Klientelwirtschaft muss Schluss sein. Es wird über den Bürger willen dreist hinweggegangen. Gutachten der Bürgerinitiativen werden ignoriert. Lediglich die Scheu vor der Auseinandersetzung führt zur kritiklosen Zu stim- mung. Mit Steuergeldern wird Wahnsinn finanziert. V, 6, 4, 70, 43, 16 Die Haltung wird zur Kenntnis g enommen. 1A8 16.07.2015 Die bereits angefallenen Kosten für das OPP- Verfahren sollen offengelegt werden. 2 Da kein ÖPP- Verfahren eingeleitet bzw. durchgeführt worden ist, sind keine Kosten für ein ÖPP-Verfa hren angefallen. 1A9 14.07.2015, 17.07.2015 Die Gutachten beruhen auf veralteten Daten. Es muss ein neues Gutachten von einem an deren Gutachter erstellt werden. 63, 68, 29, 32, 69 Die Gutachten beruhen auf den damaligen aktuellen D aten; viele Gutachten ( Verkehrsgutachten, Umweltgutachten) werden aktualisiert. 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 3 1 B_ Alternativstandortuntersuchungen 1B1 22.06.2015, 16.07.2015, 07.07.2015, 15.07.2015, 21.07.2015, 14.07.2015 Eine differenzierte Begründung für die getroffenen Standortpräferenzen im Rahmen der Alternativstandor tun- tersuchungen zwischen 2003 und 2007 wurde der Öffen t- lichkeit nicht geliefert. Eine Neuuntersuchung ist erforderlich. V, 2, 14, 35, 36 , 37, 38, 47, 49, 50, 70 Im Jahr 2004 beschloss der Rat, die Standorte Lind weiler und Porz/ Wahn als Großmarktstandorte zu prüfen , die eine Größe von 35 -40 ha Fläche haben. Im weiteren Verlauf ergab eine präzisierte Bedarfsanalyse im Jahr 2007 , dass eine kleinere Fläche in der Größe von 16 bis 20 ha ausreicht. Damit kamen 2 weitere Standorte in Betracht: Marsdo rf und Venloer Straße. Eine vergleichende Untersu chung der 4 Standorte wurde im Jahr 2007 erstellt. Am 13.12.200 7 hat der Rat in öffentlicher Sitzung die Standortentsche idung auf Basis der Untersuchung getroffen: Der Standort Mars dorf erhält in der Bewertungsmatrix, die veröffentlicht wurde, den klaren Vorzug. Es wurden hierbei die Kriterien Eige ntums- verhältnis, Verkehrsanbindung, Umweltaspekte, Anwoh ner- belastung, Wunsch der Händler und Expansionsmöglich kei- ten geprüft. Der Standort Marsdorf belegt Rang 1, d a er den größten Abstand zu Wohnquartie ren hat, eine unmittelbare Anbindung an die Autobahn aufweist, seine Lage das Einzugsgebiet der Großmarktkun den sehr gut bedient, Expansionsflächen aufweist und sich in städtischem Eigen- tum befindet. In den Jahren 2016 und 2017 wurden zusätzlich mögliche alternative Standorte in den Umlandgemeinden untersucht. Es sind vor allem Standorte in Hürth und Brühl einer detail- lierten Prüfung unterzogen worden. Aufgrund der vorge- nommenen Bewertung wurde durch den Rat am 11.07.2017 der Beschluss gefasst, am Standort Marsdorf festzuhalten. Die angewandten Kriterien sind der öffentlichen Vorlage zu entnehmen. Am 06.05.2021 bekräftigte der Rat seinen Beschluss den Großmarkt nach Marsdorf in ein neues Frischezentrum zu verlegen. 1B2 22.06.2015, 16.07.2015, 07.07.2015, 14.07.2015 Die dokumentierten Zahlen zu unterschiedlichen Aspe kten (bspw. Umsatztonnen), die eine Standortentscheidung s- grundlage bildeten, wurden beschönigt. V, 2, 14, 35 Die Standortentscheidung zwischen den 4 Standorten wurde aufgrund der o. g. Kriterien getroffen. Der Flächen bedarf für das Frischezentrum wurde in der betriebswirtschaftl ichen Machbarkeitsstudie im Jahr 2014 detailliert untersu cht: Der errechnete Bedarf ergibt sich aus einer Ist- Analyse, einer perspektivischen Prognose und aus der Annahme einer 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 4 zukünftig verbesserten Flächeneffizienz. Somit ergab sich ein Flächenbedarf von 25.700 qm Nettomietfläche (heutiger Großmarkt: 27.300 qm). Die aktuelle bauliche Machbarkeitsstudie schlägt ei n Konzept vor, das in einer modularen Bauweise eine m axima- le Verkaufsfläche von 35.000qm ermöglicht. Um dieses Konzept zu realisieren, ist gegenüber der bisher be absichtig- ten Änderung des FNP eine geringfügige Änderung im südlichen Bereich erforderlich. Der Warenumschla g für den jetzigen Großmarkt beträgt ca. 300.000 t/ Jahr. Eine Flächenbedarfsanalyse, die nu r auf verfügbare Tonnage-Daten (Umsatztonnen pro Jahr) basiert, stellt keine ausreichend präzise Grundlage dar, da die Tonnage-Daten von Großmärkten in der Regel ni cht zentral erfasst werden und damit unpräzise sind. 1B3 10.07.2015, 16.07.2015, 14.07.2015 Die Standortwahl ist fraglich. Vorhandene Standorte wie Eifeltor sollen genutzt werden. Alternativ topogra phisch günstige Standorte, am Beispiel vergleichbarer St ädte, wäre die Lage am Rhein ein klügeres Konzept der log isti- schen Anbindung. 45, 46, 19, 32 Es hat eine umfassende Standortprüfu ng stattgefunden. Der Standort „südlich GVZ-Eifeltor“ ist in einem frühen Stadium ebenfalls einer Prüfung unterzogen worden. In den Jahren 2016 und 2017 wurden zusätzlich mögliche alternative Standorte in den Umlandgemeinden untersucht. Es sind vor allem Standorte in Hürth und Brühl einer detail- lierten Prüfung unterzogen worden. Aufgrund der vorge- nommenen Bewertung wurde durch den Rat am 11.07.2017 der Beschluss gefasst, am Standort Marsdorf festzuhalten. Die angewandten Kriterien sind der öffentlichen Vorlage zu entnehmen. 1B4 16.07.2015 Der damalige Wirtschafts- und Liegenschaftsdezernent Borjan entschied sich für diese Fläche in Marsdorf vermut- lich nur aufgrund der Annahme im Kölner Westen auf den geringsten Widerstand in der Bürgerschaft zu stoßen. 49 Dies ist nicht bauleitplan-relevant. Der in der Stellungnahme geäußerte Vorwurf ist zurückzuweisen. 1 C_ Verkehrsuntersuchung 1C1 22.06.2015, 16.07.2015 In der vergangenen Diskussion wurde gefordert, bei der Verkehrsuntersuchung von realistischen Zahlen auszu ge- hen, was nicht erfolgt ist. V, 2, 49, 51 Der Untersuchung liegen realistische A nnahmen zugrunde. Der Einwand ist unbegründet. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 1C2 22.06.2015, 16.07.2015, Die Verkehrszählungen, die der Untersuchung zu Grun de liegen, spiegeln nicht die Alltagss ituation (Verstopfung aller V, 2, 8, 49, 35, 24 , 27, 29, 31, 69 Der Untersuchung liegen realistische Annahmen zugru nde. Die Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit verschied en er 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 5 03.07.2015, 14.07.2015, 13.07.2015, 17.07.2015 Straßen und Autobahnen) wieder. Sie sind veraltet und sollten aktualisiert werden. Knotenpunkte beziehen sich auf die morgendliche und abendliche Spitzenstunde. Der Einwand ist unbegründet. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 1C3 22.06.2015, 23.06.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 Die Verkehr sanbindung des Standortes Marsdorf kann nicht als gut bezeichnet werden: a) der Zugang zur Autobahn bedarf eines Linksabbie gens, was nie schnell ist; b) der Weg zur Autobahn führt über die Bonnstra ße, die als nicht mehr ausbaufähig deklariert wird; c) die Marsdorfer Straße und der Salzburger Weg wer den im Gutachten nicht berücksichtigt. V, 88, 15, 20 Durch die relative Nähe zur Autobahna nschlussstelle Frechen kann der Kölner Autobahnring in kurzer Zeit erreicht werden. Die Verkehrsanbindung ist gut. Der Einwand is t unbegründet. zu a) Die Zuwegung von der Dürener Straße zur Autob ahn in Richtung Kreuz Köln- West und somit zum Autobahnring erfolgt über einen Rechtsabbieger. Der Linksabbieger von der Emmy-Noether-Straße zur Dürener Straße ist zwei spurig ausgebaut. Laut Leistungsfähigkeitsuntersuchung bestehen hier keine Bedenken. Der Einwand ist unbegründet. zu b) Die Bonnstraße wird von den Verkehren des Fri sche- zentrums nur im untergeordneten Maß genutzt. Die Bo nn- straße soll zwischen Kölner Straße und Aachener Str aße ausgebaut werden. Der Einwand ist unbegründet. zu c) Lt. Gutachten wird weder die Marsdorfer Straß e noch der Salzburger Weg signifikant von Verkehren aus/zu m Frischezentrum belastet. Der Einwand ist unbegründet. 1C4 22.06.2015, 01.07.2015, 16.07.2015, 06.07.2015 Erfahrungswerte zum Frischezentrum Frankfurt am Mai n können im Gutachten nicht als Annah men heran gezogen werden, da dieses weit außerhalb der Stadt gelegen ist und ausschließlich über Autobahnen erschlossen wird. Fr ank- furt verfügt nur über zwei Dri ttel der Einwohner, die Einwohnerdichte ist nicht vergleichbar. Auch die Gr und- stücksgröße ist nicht vergleichbar. Zudem sollten v ielmehr Positivbeispiele aus Holland (Konversion, Veredelung, Modernisierung) herangezogen werden. V, 94, 2, 3, 46 Der Vergleic h mit dem Frischezentrum in Frankfurt dient der Ermittlung des Gesamtverkehrsaufkom mens. Die Lage im Raum ist dabei völlig unerheblich. Die Verkehrsuntersuchung selbst geht auf die konkrete Situation vor Ort ein. Der Einwand ist unbegründet. 1C5 22.06.2015, 30.06.2015, 14.07.2015, 08.07.2015, 17.07.2015 Es ist die Verkehrssituation zu den Stoßzeiten vor Ort zu betrachten. V, 6, 35, 16, 69 Die Untersuchungen zur Leistungsfä higkeit ver schiedener Knotenpunkte beziehen sich auf die morgendliche und abendliche Spitzenstunde Der Einwand ist unbegründet. 1C6 22.06.2015, Es wird erwartet, dass die verkehr lichen Auswirkungen des V, 8, 12, 14, 44, 49 , Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 6 03.07.2015, 06.07.2015, 07.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 geplanten DHL--Verteilzentrums innerhalb des Bebau- ungsplangebietes Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köl n- Junkersdorf“ bei der Verkehrsbetrachtung berück sichtigt wird. 56, 64, 66 23, 24 , 27, 28, 30, 31, 33 1C7 22.06.2015 Um die Verkehrsentwicklung ohne das Frischezentrum betrachten zu können, sollte eine vergleichende Dar stel- lung des Verkehrsaufkommens 2007 und heute erfolgen. V Die Verkehrsuntersuchung enthält einen Planfall 0, der die verkehrliche Situation von 2009 beschreibt. W eiterhin ist eine Prognose 2020/2025 enthalten, welche die verkehrlic he Entwicklung ohne Frischezentrum betrachtet. In eine m Differenzplan sind die Unterschiede zwischen diesen beiden Planfällen beschrieben. Zuletzt dokumentiert ein Pl anfall Frischezentrum die verkehrliche Entwick lung 2020/2025 unter Berücksichtigung einer Ansiedlung des Frische zent- rums. Der Einwand ist unbegründet. 1C8 22.06.2015, 03.07.2015, 06.07.2015, In der Stadt Frechen sowie im Rhein-Erft- Kreis wurde ein Gutachten zur Plausibilität sprüfung der vorgelegten Verkehrsuntersuchung zur Planung des Frischezentrum s erstellt. Es wird die Frage gestellt, ob diese bei der vorge- legten Planung berücksichtigt wurden. V, 8, 9 Die Plausibilitätsprüfung wurde nach Vorlag e der Verkehrs- untersuchung du rchgeführt. Sie bestätigt im Wesentlichen die Vorgehensweise bei der Verkehrsuntersuchung. Die Plausibilitätsprüfung wurde somit berücksichtigt. 1C9 22.06.2015, 03.07.2015, 17.07.2015 Das Gutachten zur Plausibilitätsprüfung der vorgele gten Verkehrsuntersuchung zur Planung des Frischezentrum s durch die Stadt Frechen sowie den Rhein-Erft- Kreis definiert Lücken und formuliert Fragen, die bislang nicht geklärt wurden. V, 8, 72 Die Plausibilitätsprüfung bestätigt zunäch st die Vorgehens- weise bei der Verkehrsun tersuchung. Die aufgeworfenen Fragen werden bei der späteren Detailprüfung, z. B. der geplanten Optimierung Lichtsignalanlagen berücksich tigt. Die vorgeschlagenen Optimierungen werden dabei vert ie- fend untersucht und mit den Nachbargemeinden bespro - chen. Der Einwand ist damit berücksichtigt. 1C10 22.06.2015 Wie ist die Straßenbahnquerung im Verke hrsgutachten berücksichtigt? V Die Straßenbahnquerung wird als ebenerdige Querung berücksichtigt. Die Frage ist damit beantwortet. 1C11 16.07.2015, 01.07.2015 Die Standorte der Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe wurden nicht in die Bewertung der Verkehrsbelastung en eingefasst. Wochenmarktbeschicker werden sich nicht über das Frischezentrum versorgen. Das Frischezentrum läge V, 2, 94 Die Standortwahl des Frischezentrums wird unter der Anregung 1B1 ausführlich erläutert. Hinsichtlich de s hier vorgebrachten Belanges kann darauf verwiesen werden , da ss einerseits eine Händlerbefragung durchgeführt wo rden 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 7 im Norden von Köln günstiger, da sich der Großteil der türkischen Geschäfte in Mülheim, Ehrenfeld und Nippes befindet. ist und andererseits die Standortwahl aufgrund eine r Gesamtabwägung vorgenommen wurde, die weitere Belange wie Eigentumsverhältnisse, Verkehrsanbindun g, Umweltaspekte, Anwohnerbelastung und Expansionsmög- lichkeiten umfasste. 1C12 01.07.2015 Die Händler selbst gehen von einem mehr als Dreifac hen des im Gutachten kalkulierten Verkehrs aus. V, 94 Das Verkehrsgutachten basiert auf fachlich fundiert en Annahmen. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachten s sol l im Herbst 2021 beauftragt werden. 1C13 26.06.2015, 14.07.2015 Das Verkehrsgutachten geht von falschen Flächenzahl en (14 ha statt 26 ha) aus. V, 89, 35 Die 14 ha beziehen sich auf die Fläche des geplante n Frischezentrums. Die verbleibenden 12 ha sind in der Verkehrserzeugung als „Normales Gewerbegebiet“ berü ck- sichtigt. 1C14 26.06.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 Das Verkehrsgutachten weist nach, dass im morgendli c hen Berufsverkehr auch das höchste Verkehrsaufkommen au s dem Frischezentrum auftritt. V, 89, 15, 20, 24 Insgesamt ist von einem vergleich sweise geringen zusätzli- chen Verkehrsaufkommen in den vorhandenen Spitzenst un- den durch das geplante Frischezentrum auszugehen. Es wird aufgezeigt, dass der größte Teil des zu erwart enden Verkehrsaufkommens des Frischezentrums in verkehrs- schwachen Zeiten zu verzeichnen ist. Deshalb kommt es zu keinen nennenswerten Konflikten mit dem restlichen Verkehrsaufkommen. 1C15 22.06.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 08.07.2015, 17.07.2015, 09.07.2015, 14.07.2015, 16.07.2015 Der S tadtteil Junkersdorf wurde im Verkehrsgutachten nicht mit untersucht. In dem Verkehrsgutachten sind die Betroffenheit anderer Stadtteile wie Lindenthal und der weitere Verlauf der betroffenen Straßen nicht aufge führt. Auch die Gesamtverkehrssituation Kölns und Sanierun gs- bedürftigkeit von Brücken, Tunneln und anderen Knot en- punkten werden nicht berücksichtigt. V, 1, 15, 20, 16, 69 , 46, 17, 24, 25, 32 Im Gutachten wird nachgewiesen, dass in Junkersdorf keine nennenswerten Verkehrsbelastungen auftreten, die dur ch die Ansiedlung des Frischezentrums verursacht werden. Für den Bereich Junkersdorf ist eine umfangreiche U ntersu- chung durch ein externes Planungsbüro erstellt word en, welches dezidiert auf den Stadtteil eingeht. 1C16 13.07.2015, 17.07.2015 Keine der geforderten Maßnahmen im Verkehrs- und Lärmgutachten wurde bislang von der Stadt Köln realisiert oder in die Planungen aufgenommen. Ohne Erfüllung d er Grundlage des Verkehrskonzeptes kann der FNP nicht geändert werden. 24, 25, 69 Aufgrund der prognostizierte n allgemeinen Entwicklungen im Untersuchungsgebiet ist bereits ohne Frischezentrum mit signifikanten Veränderungen der Verkehrsbelastungen und der Verkehrsströme zu rechnen. Die durch das geplante Frischezentrum zusätzlich er zeugten Verkehre können an den Knotenpunkten der Bonnstraße und Dürener Straße durch die Umsetzung betriebliche r Optimierungen leistungsfähig abgewickelt werden. Le diglich 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 8 am Knotenpunkt Horbeller Straße/Toyota- Allee ist aufgrund der Mehrbelastung durch das geplante Frischezentrum ein Ausbau erforderlich. Dort wurden 2019 Optimierungen an der Signalsteuerung (Ampeln) umgesetzt. Die erforderliche bauliche Maßnahme am Knotenpunkt Horbeller Straße/Gleueler Straße ist nicht alleine durch die geplante Ansiedelung des Frischezentrums erforde rlich. Auch bereits unter Berücksichtigung der Zunahme der allgemeinen Entwicklungen sind für diesen Knotenpun kt Anpassungen erforderlich. Der Knoten Dürener Stra- ße/Militärringstraße wurde in 2015 komplett erneuer t. Optimierungen fanden in 2017 und 2019 st att. Aufgrund der Komplexität dieser verkehrsabhängig geschalteten An lage (Kombination zwischen Bahn Übergang und Lichtsignal anla- ge) kommt es bei Bahneingriffen zu langen Wartezeit en, die nicht zu optimieren sind. 1 D_ schalltechnische Untersuchung 1D1 22.06.2015, 14.07.2015 Im Rahmen der Gewerbelärmbetrachtung wur den die Betriebsgeräusche unbeachtet gelassen. Die Anwohner sind von diesen unmittelbar betroffen und zu ihrem Schutz müssten erhebli che geräuschreduzierende Maßnahmen ergriffen werden, die aus Kostengründen nicht umgesetzt werden können. V, 35 Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird e ine erneute schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Diese wird auch eine Worst-Case-Betrachtung der Gewerbe- lärmemissionen enthalten. 1D2 22.06.2015, 16.07.2015, 15.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Für die bestehende Lärmbelastung werden grenzwertig e oder darüber liegende Werte ermittelt. Diese Werte werden bei den Gutachten nicht oder nicht hinreichend berü cksich- tigt, obwohl es Aufgabe der Verwaltung ist, die Bel ästigun- gen für die Bürger einzuschränken. Die Messstandorte spiegeln nicht die Maximalbelastung wieder. V, 2, 36, 37, 38, 46 , 47, 50, 24, 27, 31 , 34, 32 Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird e ine erneute schalltechnische Untersuchu ng durchgeführt. Entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung werden in der Untersuchung ermittelt. 1D3 22.06.2015, 06.07.2015, 13.07.2015 Es wird erwartet, dass die Auswirkungen des geplant en DHL-Verteilzentrums innerhalb des Bebauungsplangebi e- tes Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köln-Junkersdorf “ auf die Lärmsituation bei der schalltechni schen Untersuchung berücksichtigt werden. Dabei sind auch saisonale Sc hwan- kungen bei der DHL zu berücksichtigen. V, 12, 24 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufg egeben worden. 1D4 22.06.2015, Es wird die Frage gestellt, welche Richtwerte für d as Gut V, 24 Diese fiktive Frage ist nicht bauleitplan-rel evant. 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 9 13.07.2015 Horbell bei den Untersuchungen zu Grunde gelegt wür den, wenn dieses als Wohn- und nicht als Mischgebiet ein ge- stuft wäre. 1D5 22.06.2015 Gibt es Lärmimmissionsberechnungen für den Bereich westlich der Bonnstraße in Frechen-Bachem? V Diese Frage ist nicht bauleitplan-relevant. 1 E_ betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie 1E1 22.06.2015, Die Studie trifft die Aussage, dass ein Frischezent rum im räumlichen Umfeld Kölns fehle. Dies ist falsch, da in Bornheim ein entsprechender Markt einer Erzeugergen os- senschaft besteht. V Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie berü cksichtigt bei der Bedarfsermittlung die bestehenden Konkurren zmärk- te. Somit ist auch die Filiale der Firma Landgard i n Bornheim auf S. 39 der Studie aufgeführt. Sie vertreibt als Erzeuger- verbund Blumen, Obst und Gemüse. 1E2 22.06.2015, 03.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie ist weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Die aufwendige Geb äu- deform sowie Überdachungen der Anlieferzonen und da mit verbundene Mehrkosten sind ungeachtet. Die Darstell un- gen der Machbarkeitsstudie stimmen nicht mit dem vorgesehenen Gebäude des B-Planes überein. V, 8, 40, 62, 15 , 20, 27, 69 Die Betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014 war Basis für weitere Untersuchungen, die noch nicht abgeschlossen sind. 1E3 16.07.2015, 17.07.2015 Es besteht kein belastbares Wirtschaftskonzept, des sen betriebswirtschaftliche Marktanalyse überregionale Zusammenhänge aller Akteure betrachtet und die zukü nfti- ge Entwicklung darstellt. 40, 62 s. 1E2 Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie berü ck sichtigt bei der Bedarfsermittlung die bestehenden Konkurren zmärk- te auch außerhalb Kölns 2 Themenfeld: Planung 2 A_ Flächenzuschnitt und übergeordnete Planungsvorgaben 2A1 22.06.2015, 17.07.2015 Der Bau des Frischezentrums sollte sich auf die ber eit s heute als gewerbliche Fläche ausgewie senen Bereiche beschränken und nicht weitere hochwertige Bodenfläc hen zerstören. V, 69 Die derzeit im Flächennutzungsplan dargestellte gew erbliche Baufläche ist aufgrund der benötigten Größe für ein moder- nes Frischez entrum nicht ausreichend. Zudem haben die bisherigen schalltechnischen Untersuchungen aufgeze igt, dass je weiter der Standort des Frischezentrums in nördliche Richtung positioniert werden kann, desto eher könne n die Immissionsrichtwerte für die umgebende W ohnbebauung eingehalten werden. Die bisher im Flächennutzungspl an dargestellten gewerblichen Bauflächen sollen durch die 191. 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 10 Änderung im Wesentlichen entfallen, so dass in dies em Bereich keine Bodeninanspruchnahme mehr erfolgen wü rde. Eine ausführliche Ab wägung zur Inanspruchnahme der hochwertigen Böden wird in der Begründung und in de n Umweltberichten vorgenommen, die für die Entwürfe d er Bauleitpläne erarbeitet werden. 2A2 23.06.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 Die Aussage der Verwaltung, wenn das Frischezentrum nicht realisiert würde, käme anderes Gewerbe / andere Industrie dorthin, ist falsch. V, 88, 91, 15, 20 Der Regionalplan sieht an dieser Stelle – und für den gesamten Industrie- und Gewerbekomplex Marsdorf – einen Gewerbe- und Industrieansiedlungsber eich vor (GIB). Damit sind die Entwicklungsvorgaben für diesen Raum klar definiert. 2 B_ Landschaftsschutz 2B1 22.06.2015, 03.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 14.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 Das Plangebiet ist von Landschaftsschutzgebieten ei nge- rahmt, welche beeinträchtigt werden . Die Erschließung des geplanten Vorhabens muss über die Bachemer Straße und die Bonnstraße erfolgen. Die Bachemer Straße gehört zum Landschaftsschutzgebiet ; ihr Ausbau wird auf gar keinen Fall hingenommen. Die Beeinträchtigung oder Zerstö rung von Landschaftsschutzgebieten ist gesetzlich untersagt. V, 7, 41, 48, 72, 35 , 15, 20, 22, 29 Umgebende Landschaftsschutzgebiete werden berücksic h- tigt. Es erfolgt eine Betrachtung im Rahmen der Umw eltprü- fung. Ggf. erforderliche Maßnahmen zu m Schutz, Ersatz oder Ausgleich werden im Rahm en der Umweltprüfung ermittelt. Der Ausbau der Bachemer Straße ist nicht vorge- sehen. 2 C_ Klima/Luftschadstoffe 2C1 22.06.2015, 23.06.2015, 03.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 22.07.2015 Die Messpunkte für Luftschadstoffe des LANUV NRW ermitteln grenzwertige oder darüber lie gende Werte. Diese Werte werden bei den Gutachten / in der Planung nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt, obwohl die Z ahlen öffentlich sind. Eine Messstation in der umweltbela steten Wohngegend wurde abgebaut, was nur vorsätzlich geschehen kann. V, 2, 4, 7, 15, 20, 22 , 41, 48, 54, 69, 88 Im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungspla ns erfolgt eine großräumige Verkehrsermittlung. Anhand der Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführend e Betrach- tung der Luftschadstoffe erforderlich ist. Bei eine r ggf. erforderlichen Erstellung eines Luftschadstoff- Gutachtens werden die aktuellsten Daten verwendet. 2C2 10.07.2015, 01.07.2015, 16.07.2015, 20.07.2015, 17.07.2015, 07.07.2015, EU-Verpflichtung zur NOx-Reduktion verbietet die St andor- tentwicklung mit seinen Konsequenzen auf Junkersdorf. V, 95,94, 40, 46, 65 , 62, 15, 20, 22, 25 , 27, 69 Sofern es durch z.B. Zunahme des Verkehrs zu einer Erhöhung der NOx-Belastung kommt, erfolgt die Durch füh- rung einer Luftschadstoff-Untersuchung mit entsprechendem Maßnahmenkonzept zur Reduktion. 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 11 13.07.2015 2C3 01.07.2015, 23.06.2015, 21.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 08.07.2015 Ein schon überlastetes Gebiet wird zusätzlich be lastet. Die Mehrbelastung führt zu einer Ungleichbehandlung von Bürgern. V, 94, 88, 70, 15, 20 , 16 Der Verkehr ist abwickelbar, eine Aktualisierung de s Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 2C4 08.07.2015 Straßen (Salzburgerweg, Stüttgerhofw eg) in Junkersdorf sind bereits derzeit Starkregenereignissen nicht ge wach- sen. 16 Die genannten Straßen liegen nicht im Bauleitpla ngebiet.;Die Errichtung des geplanten Frischezentrums hat keine Auswirkungen auf die Entwässerung dieser Straßen. Zuständig sind hierfür die Stadtentwässerungsbetrie be Köln , die im Bauleitplanverfahren beteiligt werden. 2 D_ Lärm 2D1 22.06.2015 Es ist darzustellen, wie der Lärmschutz an der Gleu eler Straße optimiert werden soll. V Es wird eine schalltechnische Untersuch ung durchgeführt, die auch die erforderlichen Maßnahmen zum Lärmschut z darstellen wird. 2D2 01.07.2015, 13.07.2015 Vorhaben verstößt gegen die Umgebungslärm- Richtlinie der EU und gegen den Lärmaktionsplan der Stadt V, 95, 94, 25 siehe 2D1 3 Themenfeld: Auswirkungen der Planung 3 A_ Generell 3 A 1 22.06.2015 Die Anwohner in und um Marsdorf haben - ebenso wie die Bevölkerung am Standort des heutigen Großmarktes in Raderberg – einen Schutzanspruch. Die Argumentation, am Standort Raderberg seien die Straßen überlastet, ist nicht tragfähig. V Die Verlagerung des Standortes des Großmarktes ist vor allem dadurch begründet, dass die Flächen des heuti gen Großmarktes ein wesentlicher Bestandteil des Projek tes „Parkstadt Süd“ sind. Durch die Verlagerung des Stand ortes nach Marsdorf wird sich in der Gesamtbetrachtung ei ne geringere Betroffenheit von Anwohnern ergeben. Eine vollständige Vermeidung von zusätzlichen Anwohnerbe las- tungen ist bei Projekten dieser Größenordnung nicht zu vermeiden. Die betroffenen Anwohner haben Anspruch auf die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Grenzwer te z.B. bei der Beeinträchtigung durch Verkehrs- bzw. Gewer be- lärm. 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 12 3 A 2 22.06.2015 Die Planung ist für Köln sicherlich gut , wird die Nachbar- städte aber belasten. V Die Fachgutachten werden die Auswirkungen des Vor ha- bens auch in den Nachbarstädten bewerten und Minde- rungsmaßnahmen vorschlagen , sofern es für den jeweiligen Belang, z.B. Lärmschutz, von Bedeutung ist. 3 A 3 22.06.2015 Welche Maßnahmen zur Konfliktbewältigun g sind geplant? V In den weiteren Verfahren werden umfassende Maßnahm en zur Konfliktbewältigung dargestellt und festgesetzt. 3 A 4 23.06.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 17.07.2015 Die Umweltprüfung ist nicht vollständig. Eine Vertr äglich- keitsprüfung bezüglich der Landschaftsschutzgebiete ist notwendig. V, 88, 15, 20, 21, 29 , 32, 69 In den weiteren Verfahren wird eine umfassende Umwe ltprü- fung durchgeführt, auch mit Aussagen zu den Landsch afts- schutzgebieten. 3 A 5 17.07.2015, 16.07.2015, 14.07.2015 Eine höhere Luftbelastung beeinträchtigt die Klima- , Umwelt-, Lärm- und Artenschutzbelange und bedroht die Gesundheit der Anlieger, was der Planung entgegensteht. 67, 71, 46, 31, 69 Im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungspla ns erfolgt eine großräumige Verk ehrsermittlung. Anhand der Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführend e Betrach- tung der Luftschadstoffe erforderlich ist. Eine Bet rachtung von Wechselwirkungen zwischen den genannten Umweltb e- langen ist Teil der Umweltprüfung im Rahmen des Umw elt- berichtes. 3 A 6 13.07.2015 Einige auf Sandböden errichteten Häuser (Gleueler Straße) werden den Erschütterungen und Belastungen nicht standhalten können. 21 Derartige Auswirkungen sind aufgrund der mit de m Vorha- ben verbundenen Auswirkungen nicht zu erwarten. 3 B_ Verkehr 3 B 1 22.06.2015, 29.06.2015, 03.07.2015, 06.07.2015, 16.07.2015 Es wird befürchtet, dass ein Hochleistungszent rum entsteht mit Verkehrszufluss über die Düre ner Straße. Diese wird maßlos überlastet sein und es werden Straßen (Bache mer Straße), die durch den Grüngürtel führen, aus gebaut werden müssen. V, 5, 8, 12, 51 Die Verkehrsuntersuchung weist nach , dass diese Befürch- tung gegenstandslos ist. Ein Ausbau der Dürener Str aße bis zur Militäringstraße erfolgt auch ohne die Ansiedlu ng des Frischezentrums. Der Einwand ist unbegründet. 3 B 2 22.06.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 13.07.2015 Das Verfahren zu Planung, Genehmigung und Bau der Auffahrt „Bonnstraße“ auf die A4 dauert schätzungsw eise noch rund sieben Jahre. Während dieser Zeit läuft d er Verkehr über das total überlastete Autobahnkreuz Kö ln- West. Das wurde bei der Planung nicht berücksichtig t. Von den Baulastträgern liegt keine Bestätigung vor, das s die V, 1, 68, 24 Das Autobahnkreuz Köln- West und die Bonnstraße sollen schrittweise optimiert und den geänderten Anforderu ngen angepasst werden. Der Landesbetrieb wird die Planungsphase für den Ab schnitt Aachener Straße –Krankenhausstraße voraussichtlich 20 22 beginnen. Nach den Ausschreibungen und der Bereitst ellung 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 13 vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen auch bis zum Bau des Frischezentrums umgesetzt sind. der Mittel wird mit dem Vollanschluss Frechen- Nord/Auffahrt Bonnstraße begonnen. Der Landesbetrieb plant für de n südlichen Abschnitt ab der Krankenhausstraße in Kür ze die erforderlichen Schritte einzuleiten. Der Einwand ist unbegründet. 3 B 3 22.06.2015, 26.06.2015, 16.07.2015, 06.07.2015, 29.06.2015, 22.07.2015, 30.06.2015, 03.07.2015, 15.07.2015, 17.07.2015, 09.07.2015, 10.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die bereits bestehenden chaotischen Verkehrsverhält nis se werden verstärkt. Der Verkehrsabfluss vom Frischezentrum wird über die Dürener Straße und die Bachemer Straß e erfolgen. Gleiches gilt für die Gleueler Straße, de n Salz- burger Weg sowie die Bonner Straße und Horbeller St raße. Diese Verkehrsführung wird abgelehnt. V, 90, 1, 3, 5, 4, 6, 8 , 12, 36, 37, 38, 38a , 39, 40, 42, 44, 47 , 48, 49, 50, 53, 54 , 56, 59, 60, 61, 62, 66, 67, 71, 72, 68 , 43, 17, 19, 22, 23 , 24, 27, 28, 29, 30 , 33, 32, 69 Die bisherige Verkehrsuntersuchung weist nach, dass di ese Befürchtung gegenstandslos ist. Im Herbst 2021 soll zudem eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens in Auftr ag gegeben werden. . 3 B 4 22.06.2015, 06.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Ausführungen zur künftigen Verkehrssituati on werden in Frage gestellt, da der An- und Ablieferverkehr gesondert dargestellt wird und sehr wohl m it dem Berufsverkehr kollidiert. Die Zunahme von LKW-Verkehr ist einzube zie- hen. Auch Zu- und Abfahrt der Feuerwehr und Uniklin ik wird als problematisch erachtet. V, 12, 44, 46, 48, 56 , 60, 66, 68, 43, 15 , 20, 21, 22, 23, 24 , 28, 30, 29, 31, 33 , 69 Die in Frankfurt gewonnenen Erkenntnisse und die Ve r- kehrsverteilung am heutigen Großmarkt bele gen, dass die Verkehrsspitzenzeiten des Frischezentru ms nicht mit den normalen Spitzenzeiten deckungsgleich sind. Der Einwand ist unbegründet. 3 B 5 22.06.2015, 26.06.2015, 16.07.2015, 03.07.2015, 20.07.2015, 17.07.2015, 07.07.2015, 08.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Es besteht kein Vertrauen zu den flankierenden vora us- schauenden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Auch nicht zur Umsetzung dieser aufgrund der Finanzlage der Stadt Köln. V, 91, 1, 2, 8, 46, 59 , 65, 72, 68, 43, 15 , 20, 16, 22, 24, 25 , 29, 69 Die Haltung wird zur Kenntnis genommen. Eine Darstellung der umgesetzten Maßnahmen zur Ver- kehrsberuhigung in den Stadtteilen Lövenich, Weiden, Junkersdorf findet sich in Anlage 1 des Verkehrskonzeptes Lövenich, Weiden, Junkersdorf. 3 B 6 22.06.2015, Die Lärmbelastung auf der Gleueler Straße beträgt a ktuell V, 10, 38a, 65, 27 , Hier sind im weiteren Verfahren Lösungsmöglich keiten 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 14 06.07.2015, 22.07.2015, 20.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 60,4 dBA, künftig sind 64 dBA zu erwarten, womit de r vorgegebene Grenzwert überschritten wird. Was wird einem Anwohner geraten zu tun? 31, 34 aufzuzeigen. Ggf. ist die Anordnung von Temp o 30 denkbar. 3 B 7 22.06.2015 Wie soll der erhöhte Durchgangsverkehr Richtung Frechen auf der Toyota-Allee/Bachemer Straße verhindert werden? V Erhöhte Durchgangsverkehre auf den genannte n Straßen werden gemäß Verkehrsuntersuchung nicht erwartet. Die Verkehrsuntersuchung zeigt, dass Verkehre des Frisc he- zentrums diese Ortslagen nicht durchfahren. Der Einwand ist unbegründet. 3 B 8 17.06.2015, 26.06.2015, 30.06.2015, 01.07.2015, 06.07.2015, 07.07.2015, 08.07.2015, 10.07.2015, 14.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 20.07.2015, 22.07.2015 Es werden mehr Schleichverkehre entstehen, die die Ortsteile Junkersdorf und Müngers dorf zusätzlich belasten werden. V, 95, 94, 91,17, 1 , 4, 6, 12, 13, 41, 65 , 68, 19, 16, 34, 69 Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung widerlegen diese Aussage. Die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens s oll im Herbst 2021 beauftragt werden. 3 B 9 01.07.2015, 16.07.2015 Durch die Zugangskontrolle wird ein Rückstau bis au f die Autobahn entstehen. V, 95, 94, 51 Ein Vergleich mit dem Frischezentrum in Frankfurt w iderlegt diese Aussage. Auch hier erfolgt die Zufahrt über eine Zugangskontrolle, Rückstauerscheinungen im öffentli chen Straßenland sind hier nicht zu beobachten. 3B10 01.07.2015, 06.07.2015, 07.07.2015, 09.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015 Die Ansiedlung des DHL- Logistikzentrums wird nicht berücksichtigt, daher sind bisherige Verkehrsunters uchun- gen obsolet. Erwartungsgemäß steigendes Versandvolu - men und damit Anstieg von Lieferverkehren ist zu be rück- sichtigen. V, 88,1, 2, 12, 14 , 40, 44, 56, 63, 62, 66, 68, 18, 23, 24 , 27, 28, 30, 31, 33 , 69 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. 3B11 06.07.2015, 22.07.2015, Die Verlagerung des Großmarktes an den Stadtrand fü hrt nachweislich zu einer grundsätzlichen Erhöhung der 3, 4, 7, 8, 10, 41, 42 , 45, 46, 51, 54, 64 , Die Ergebnisse der bisherigen Verkeh rsuntersuchung widerlegen diese Aussage. 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 15 03.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 09.07.2015, 10.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 08.07.2015 Verkehrs- und Lärmbelastung , teilweise extrem oder nicht hinnehmbar. Bewohner von Junkersdorf sind bereits i n ihrer Lebensqualität durch die überlastete Verkehrs situati- on beeinträchtigt. Ebenfalls betrifft es anliegende Unter- nehmen. 17, 19, 21, 16, 25 , 31, 69 Es ist im Planverfahren der gutachterliche Nachweis der Vertretbarkeit und Verträglichkeit in Bezug auf Bel astungen und Umweltparameter zu erbringen. 3B12 07.07.2015, 16.07.2015, 10.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 17.07.2015 Weiden und Junkersdorf sind bereits überlas tet. Zudem nutzen viele LKW-Fahrer diese Routen durch die Wohn be- bauung um den Mautgebühren auszu weichen. Dies wird durch zusätzlichen Verkehr begünstigt, sodass die A nwoh- ner und dessen Kinder, vor allem ohne Ampeln, gefäh rdet werden. Es besteht erhöhtes Unfallrisiko, auch mit Fahrrad- fahrern. Durchfahrtsverbote und weitere Fußgängerüb er- wege sind unverzichtbar. 13, 41, 58, 19, 24 , 34, 69 Die bisherige Verkehrsuntersuchung weist nach, dass diese Befürchtung gegenstandslos ist. Im Herbst 2021 soll zudem eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens in Auftr ag gegeben werden. 3B13 16.07.2015 Die Klüttenbahn blockiert die Dürener- und Aachenerstraße mehrfach täglich, sodass eine weiträumige Umgehung der Zugschr anken ohnehin notwendig ist. Das Errichten des Großmarktes an dieser Lage ist nicht nachvollziehbar. 45 Der Einfluss der Schienenquerung der HGK-/KVB- Strecke im Bereich der Dürener Straße/Militärringstraße ist in der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt worden. 3 C_ Freiraum 3 C 1 22.06.2015 Ein Grüngürtel in Raderberg wird mit der Aufgabe des Grüngürtels in Marsdorf erkauft. V Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 3 C 2 22.06.2015. 01.07.2015, 07.07.2015 Es wird die Frage gestellt, wie frische Produkte zur Belieferung des Frischezentrums erstellt werden sol len, wenn die Anbauflächen zerstört werden. Die hervorra gen- de Bodengüte der Flächen im Plangebiet ist nicht au ßer Acht zu lassen. V, 94, 13 Eine Betrachtung der Bodenwertigkeit erfo lgt im Rahm en der Umweltprüfung. Der Verlust der hochwertigen landwir tschaft- lichen Böden ist eine Beeinträchtigung, die durch d iese Planung entsteht. Diese kann nur dadurch begründet werden, dass in der Gesamtheit der Betrachtung alle r Kriterien der Standort Marsdorf gegenüber alternativen Standorten z.B. bei den Kriterien Verkehrsanbindung und Betroffenheit von Anwohnern als deutlich geeigneter einzustufen ist. 3 C 3 22.06.2015, 16.07.2015, 03.07.2015, 06.07.2015, Die Planung sieht die Versieglung von Fläche n höchster Bodengüteklasse vor. V, 2, 7, 9, 13, 36 , 37, 38, 42, 47, 50, 68 , 19, 21, 29, 31, 32 s. Ausführungen zur Stellungnahme unter 3C2 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 16 17.07.2015, 07.07.2015, 15.07.2015, 10.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 3 C 4 22.06.2015, 17.07.2015, 13.07.2015 Mit der R ealisierung der Planung wird eine Fahrradtrasse ‚Frechen – Köln‘, die im Grünen liegt, zerstört. Fu ß- und Radwegverbindungen leiden generell unter der Planun g in diesem Bereich. Diese werden stark gefährdet und die Attraktivität der Fahrradtrasse durch den LKW-Verke hr gemindert. V, 68, 24 Im Rahmen der Weiterentwicklung und Konkr etisierung der Planung „Frischezentrum“ wird die Planung des Radschnell- weges berücksichtigt werden. Der Einwand ist unbegründet. 3 C 5 16.07.2015, 08.07.2015, 14.07.2015 Die Planung und Realisierbarkeit der Grüngürtelerwe ite- rung wird angezweifelt und ist zu prüfen, da sich der Neubau der Sony Pictures in dem Bereich befindet. 2, 49, 16, 29 Dass sich in diesem Bereich auch Bestandsgebäude befinden ist bekannt. Die Verlängerung des inneren Grüngür- tels bedeutet nicht, dass innerhalb des Grüngürtels keine Gebäude stehen dürfen. 3 C 6 16.07.2015, 17.07.2015, 14.07.2015 Die den Bürgern zugesagten Ausgleiche der Verluste an Natur wurden nicht eingehalten. Der Ausgleich der w egfal- lenden Bö den höchster Güteklasse wird aufgrund der notwendigen Quantität und Qualität neuer Grünflächen angezweifelt. V, 2, 68, 29 Im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungspla ns erfolgt die Ermittlung der Eingriffe entsprechend d er Ein- griffsregelung gemäß § 1a BauGB. Der erforderliche Ausgleich wird im Rahmen der Erstellung eines Grüno rd- nungsplanes (GOP) fachgerecht ermittelt und durch das Bauleitplanverfahren gesichert. 3 C 7 26.06.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 10.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Der Grüngürtel, vor allem der Freiraum um den Decks tei- ner Weiher wird durch die Ver kehrszunahme in seiner Funktion für die Erholung stark beeinträchtigt. V, 89, 40, 62, 19, 21 , 22, 27, 29, 31 Die Verkehrszunahme um den Decksteiner Weiher liegt unterhalb der 2011 pro gnostizierten Werte und ist nicht begründet in der geplanten Ansiedlung des Frischezentrums. 3 C 8 17.07.2015, 10.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Sicherung und der Ausbau des Grünzuges und wertvoller Böden werden als Klimaschutzmaßnahme dringend empfohlen. 68, 19, 27, 29 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 3 D_ Klima/Luftschadstoffe 3 D 1 22.06.2015, 13.07.2015 Im Gutachten „Klimawandel- gerechte Metropole Köln“ werden für den Bereich des geplanten Frischezentrum s V, 21 Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt eine stadtklimatische Untersuchung, in der die Auswirkun gen der 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 17 Grünstreifen als Klimaschutzgebiet definiert und Da chbe- grünungen vorgese hen, um erforderliche Klimaqualitäten zu erhalten. Diese Empfehlungen wurden bislang nicht verwirklicht und treten der Planung massiv entgegen. Dies ist mit in Betracht zu ziehen. Planung und entsprechende Maßnahmen zur Minde rung ermittelt werden. 3 D 2 22.06.2015, 16.07.2015, 14.07.2015 Das Plangebiet ist in einer Untersuchung (der Fa. A ccon) der Städte Köln-Frechen und Hürth als Klima-Puffer- Zone gekennzeichnet, über die Kaltluft aus der Ville in das Stadtgebiet transportiert wird. Das vorgelegte scha lltechni- sche Gutachten der Fa. Accon wiederspricht dieser Kennzeichnung. Es wird um eine Stellungnahme zur Luftbelastung gebeten. V, 41, 54, 35 Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen eine m Kaltluft-Entstehungsgebiet und der schalltechnischen Untersuchung. Im Rahmen der weiteren Planerstellung erfolgt die Durchführung einer stadtklimatischen Un tersu- chung mit der Ermittlung der Auswirkungen und entsp re- chenden Maßnahmen zur Minderung . Des Weiteren wird eine neue schalltechnische Untersuchung auf Grundla ge einer erneuten Verkehrsuntersuchung durchgeführt. D ie Ergebnisse dieser Gutachten werden in einem Umweltb e- richt betrachtet. 3 D 3 22.06.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 15.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015 Die geplante Neuversiegelung bedeutet eine Klimagef ähr- dung, da im Sommer das Klima unerträglich werde. Die Klimatisierung der Hallen trüge zu dem Hitzestau bei. V, 2, 36, 37, 38, 41 , 47, 50, 51, 54, 63 , 68, 26, 27, 29, 31 , 32 siehe 3D1 3 D 4 26.06.2015, 03.07.2015, 06.07.2015, 07.07.2015, 08.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 15.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 21.07.2015, 22.07.2015 Durch die Baumaßnahme würde eine sehr wicht ige Frischluftschneise zerstört werden, sodass es zu einer Erhitzung des Klimas käme. V, 2, 1, 94, 91, 4, 7 , 9, 12, 36, 37, 38, 41 , 44, 47, 50, 51, 54 , 56, 61, 66, 68, 72 , 70, 15, 20, 21, 16 , 22, 23, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 69 siehe 3D1 3 D 5 23.06.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 22.07.2015 Die Verwaltung verschweigt Klimaaspekte, die unbedi ngt berücksichtigt werden müssen. V, 88, 69, 15, 20 Die Stellungnahme ist nicht zutre ffend. Darüber hinaus siehe 3D1 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 18 3 D 6 26.06.2015, 06.07.2015, 16.07.2015, 20.07.2015, 17.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Schadstoffbelastung wird unerträglich zunehmen. Die Luftqualität ist bereits unzumutbar und wird sich deutlich ver schlechtern. Dies zu großem Teil wegen veralteten Lieferfahrzeugen des Großmarktes. V, 91, 10, 39, 41, 42 , 54, 58, 59, 65, 68 , 21, 22, 24, 26, 27 , 29, 31, 69 Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt eine großräumige Verkehrsermittlung. Anhand der Ergebnis se wird festgestellt, ob eine weiterführende Simulatio n der verkehrsbedingten Luftschadstoffe erforderlich ist. 3 E_ Lärm 3 E 1 26.06.2015, 06.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Lärmbelastung wird unerträglich zunehmen. Der L ärm ist bereits gegenwärtig unzumutbar. Auch zunehmen d durch die Klinik (Krankenwagen, Feuerwehr, Hubschra u- ber). V,91, 1, 12, 40, 41 , 42, 46, 59, 62, 67 , 71, 15, 20, 21, 25 , 31, 34, 32 Im Rahmen der weiteren Planerstellung erfolgt die e rneute Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung m it der Ermittlung der Auswirkungen und entsprechenden Maßn ah- men zur Reduzierung. 3 E 2 26.06.2015, 16.07.2015, 20.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 17.07.2015 Die Lärmbelastung wird auf dem Salzburger Weg in den Nachtstunden zunehmen. V,91, 41, 46, 65, 15 , 20, 21, 24, 29, 34 , 69 siehe 3E1 3 F_ Licht 3 F 1 22.06.2015, 17.07.2015 Werden bei der Planung auch Lichtemissionen berücks ich- tigt? Die bislang klare Sicht auf den Nachthimmel wird dadurch gefährdet. V, 68 Eine Betrachtung von Lichtemissionen ist derz eit nicht beabsichtigt. Es wird dafür Sorge getragen, dass er forderli- che Beleuchtungsanlagen nicht zu Blendwirkungen führen. 3 G_ Gesundheit 3 G 1 16.07.2015, 17.07.2015, 20.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Planung wird die Gesundheit der Be wohner belasten. Zunahme von Schlafstörungen, Allergien und Lungen- krankheiten sind insbesondere bei Kindern zu befürc hten. Es wird mehr Verantwortung der Stadt Köln hinsichtl ich der Gesundheit der Bewohner erwartet. V, 1, 94, 91, 88, 41 , 43, 44, 46, 51, 54 , 56, 63, 65, 66, 67 , 71, 23, 24, 27 , 28, 30, 31, 34, 33, 69 Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt eine Betrachtun g umweltbezogener Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit. 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 19 4 Themenfeld: Bestehender Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köln-Junkersdorf“ 4.1 22.06.2015, 23.6.2015 Die im rechtsgültigen Bebauungsplan „Toyota- Allee in Köln-Junkersdorf“ eingegangenen Ver pflichtungen wurden bis heute nicht umgesetzt (bspw. niveaufreie Que rung der Bahntrasse). Eine Antwort auf die Frage, wo die Beg rü- nungsmaßnahmen stattgefunden haben, hat Herr Höing bis heute nicht gegeben. V, 88 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 4.2 22.06.2015 Die im rechtsgültigen Bebauungsplan „Toyota- Allee in Köln-Junkersdorf“ passt für die Planungen des Frischezent- rums nic ht und wird jetzt passend gemacht zu Lasten der umliegenden Bürger. Dabei werden die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nicht gehört. Bleibt der rechtsgültige Bebauungsplan „Toyota- Allee in Köln-Junkersdorf“ nicht bestehen, so wird es zu Klagen kommen. V Die Einreichung von Klagen gegen einen Bebauungsplan ist das Recht jeden Bürgers. 4.3 26.06.2015, 06.07.2015 Eine Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplans „Toyota-Allee in Köln-Junkersdorf“ wäre erforderlich und würde Jahre in Anspruch nehmen. 3 Die Stellungnahme ist zutreffend. 5 Themenfeld: Planung DHL-Verteilzentrum 5.1 16.07.2015, 01.07.2015, 06.07.2015, 07.07.2015, 17.07.2015, 09.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die beabsichtigte Ansiedlung der DHL und daraus res ultie- rende Umwelt-, Lärm- und Verk ehrsbelastungen sind nicht berücksichtigt. V, 2, 3, 94, 12, 14 , 49, 72, 68, 18, 24 , 31 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben wor den. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens und der schalltechnischen Untersuchung sollen im Herbst 2021 beauftragt werden. 5.2 22.06.2015 Es besteht Unverständnis, dass für das DHL- Verteilzentrum innerhalb des Bebauungsplans Nr. „To yota- Allee in Köln- Junkersdorf“ eine Baugenehmigung erteilt wurde, obwohl dieser Speditionen ausschließt. V Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben w orden. 5.3 22.06.2015 Die geplante Ansiedlung des DHL-Ver teilzentrums inner- halb des Bebauungsplans „Toyota-Allee in Köln- Junkersdorf“ wirkt existenzgefährdend für die Fa. B older, die auf eine gute Luftsituation im Umfeld angewies en ist. V Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben w orden. 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 20 Unterstützungsanfragen an die Stadt Köln blieben bi slang ohne Reaktion. 5.4 26.06.2015, 17.07.2015 Auf die geplante Ansiedlung des DHL- Verteilzentrums wurde nur am Rande der Veranstaltung hingewiesen V, 91, 69 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufg egeben worden. 5.5 07.07.2015, 20.07.2015, 06.07.2015, 13.07.2015, 17.07.2015 Die ‚Notwendigkeit des beabsichtigten DHL- Verteilzentrums innerhalb des Bebauungsplans „Toyot a- Allee in Köln-Junkersdorf“ wird in Frage gestellt. Es wird auf die DHL-Paketzentren in Köln-Eifeltor und in Kö ln- Bilderstöckchen hingewiesen, welche ausge baut werden können. 13, 65, 12, 21, 69 Die DHL-Planung ist zwischenzeit lich aufgegeben worden. 6 Themenfeld: Veranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB 6.1 22.06.2015, 16.07.2015, 03.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 17.07.2015 Die Darbietung der planerischen Inhalte sowie der R esulta- te der gutachterlichen Untersuchun gen gegenüber den Bürgern ist ausgesprochen dürftig. V, 2, 5, 7, 15, 20, 69 Die Präsentation ist sach- und fachgerecht sowie der Veranstaltung und dem Verfahrensstand angemessen gewesen. Bei der Veranstaltung wurde der Öffentlichkeit zudem ausreichend Gelegenheit gegeben, ihre Anregungen vorzutragen. Das wird auch daran deutlich, dass die Veran- staltung von 20:00 bis 23:45 dauerte und den ursprü nglich vorgesehenen Zeitrahmen damit deutlich überschritten hat. 6.2 22.06.2015, 26.6.2015, 16.07.2015, 29.06.0215, 06.07.2015, 22.07.2015, 03.07.2015, 17.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 08.07.2015, Die Terminierung der Veranstaltung kurz vor den Som mer- ferien nimmt vielen Anwohnern die Möglichkeit, an d er Veranstaltung teilzunehmen. Auch die Antwortfrist i n den Sommerferien ist untragbar. Zeitpläne und Terminierungen sind zukünftig zu überdenken. V, 2, 91, 3, 5, 4, 8, 9 , 40, 62, 71, 68, 15 , 20, 16, 69 Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit in dem Zei traum vom 22.06.-17.07.2015 Stellungnahmen zum Bauleitplanver fah- ren abzugeben. Dieser Ze itraum ist für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als ausreichend anzu sehen. Es sind auch Stellungnahmen in die Abwägung aufgenomme n worden, die nicht fristgerecht abgegeben worden sin d. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit zum Entwurf der Bauleit- pläne erneut Stellungnahmen abzugeben. 6.3 22.06.2015, 16.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015, 17.07.2015 Wichtige Informationen werden von der Verwal tung zurück gehalten. Die erwarteten Informatio nen werden in der Veranstaltung nicht gegeben und die D arstellungen sind nicht nachvollziehbar. V, 49, 69, 15, 20, 69 Die Präsentation ist sach- un d fachgerecht und der Veran- staltung sowie dem Verfahrensstand angemessen gewesen. 6.4 22.07.2015, Es wird darum gebeten, die frühzei tigen Öffentlichkeitsbe- V, 2, 5, 4, 7, 15, 20 Die f rühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht wi eder- 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 21 16.07.2015, 29.06.2015, 22.07.2015, 03.07.2015, 17.07.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 teiligung gem. § 3 (1) BauGB nach den Sommerferien fortzusetzen/wiederholen. holt. Die Öffentlichk eit hat bei der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der Bauleitpläne erneut die Möglichkeit St ellung- nahmen abzugeben. 6.5 22.06.2015, 06.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 15.07.2015, 16.07.2015 Der zeitliche Ablauf des gesamten Verfahrens wird k ritisch gesehen. Seit 2007 ist nichts weiter passiert und nu n müsse unter Zeitdruck gearbeitet werden, weil die v ergan- genen acht Jahre nicht genutzt wurden, um in Ruhe Entscheidungen zu treffen. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn dem Bürger eine konkretere Planung für das Frischezentrum vorgestellt worden wäre. V, 9, 36, 37, 38, 40 , 47, 50, 62, 24, 32 Für das frühe Stadium der Frühzeitigen Öffentlichke itsbetei- ligung war die Planung ausreichend konkret. Zwische nzeit- lich ist eine räumlich baulich funktionale Machbark eitsstudie erarbeitet worden. 6.6 22.06.2015, 16.07.2015, 17.07.2015 Die Nachbargemeinden sind im Rahmen der interkommu- nalen Zusammenarbeit frühzeitig einzubinden. Ihre Stellungnahmen werden nicht offiziell zur Kenntnis ge- nommen. V, 2, 68, 69 Die Nachbargemeinden wurden bereits mehrfach in die Bauleitplanverfahren eingebunden und werden auch zu den Entwürfen der Bauleitpläne beteiligt. 6.7 22.06.2015, 17.07.2015 Es besteht die Frage, ob der Landesbetrieb Straßen NRW an der Planung beteiligt wurde bezügl ich der für sie relevanten Auswirkungen der Planung (bspw. Rückstau auf Abfahrten und BAB). V, 69 Der Landesbetrieb Straßen NRW war bei der Erstellun g der Verkehrsuntersuchung ebenso eingebunden wie die Nac h- barstädte Frechen, Hürth und Pulheim sowie der Rhei n-Erft- Kreis. 7 Themenfeld: Notwendigkeit/Erfordernis eines Frischezentrums 7.1 22.06.2015, 30.06.2015, 07.07.2015, 15.07.2015, 16.07.2015, 14.07.2015 Das Erfordernis, ein Frischezentrum zu errichten, w ird angezweifelt. Es wird auf Handelshof, Fegros/S elgros, Lekkerland und Metro verwiesen. Roisdorf wird als a lterna- tiver Standort vorgeschlagen. V, 92, 13, 36, 37, 38 , 47, 50, 31, 32 Ein Frischezentrum als Nachfolgeeinrichtung des Gro ßmark- tes sichert die Versorgungsqualität an Frischewaren für die Bürgerinnen und Bürger Kölns. Es bietet eine Platt form für Handel mit Lebensmitteln auf Basis frei verhandel barer Preise und Grundlage für die Beschickung von Wochen - märkten und kleinteiliger Lebensmittelnahversorgung. 7.2 22.06.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Notwendigkeit, ein Frischezentrum zu errich ten, ist nicht gegeben, da es eine vergleichbare Einrichtung einer Erzeugergenossenschaft bereits in Bornheim gibt. V, 27, 31 Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitss tudie berücksichtigt bei der Bedarfsermittlung die bestehenden Konkurren zmärk- te. Somit ist auch die Filiale der Firma Landgard i n Bornheim auf S. 39 der Studie aufgeführt. Sie vertreibt als Erzeuger- verbund Blumen, Obst und Gemüse. Die Erzeugergenos- senschaft in Bornheim kann in Ihrer heutigen Form d as Marktsegment des Großmarktes Köln nicht mit abdecken. 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 22 7.3 22.06.2015, 16.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 17.07.2015 Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Stadt Geld für die Umsiedlung des Frischezentrums hat, während andere Projekte mangels Geld nicht umgesetzt werden können. Auch soziale und Bildungseinrichtungen sind davon betroffen. V, 41, 44, 56, 66, 23 , 28, 30, 33, 69 Mit der Entscheidung für ein Frischezentrum trifft die Stadt keine Entscheidung gegen andere Projekte. 7.4 26.06.2015, 06.07.2015 Der Großmarkt ist unbedingt erforderlich, um den Großteil der Einzelhandelsunternehmen der Stadt Köln (z.B. Wochenmärkte, türkische und Tante-Emma-Läden ) von diesem Ort aus mit Artikeln des täglichen Bedarfs zu versorgen. 3 Die Stellungnahme ist zutreffend. 7.5 16.07.2015, 17.07.2015, 13.07.2015 Die sichergestellte Versorgung und Haltung der Woch en- märkte, des spezialisierten Einzelhandels und leist ungsfä- higer, überre gional tätiger Lebensmittelgroßhändler ist in Frage gestellt. 40, 62, 27 Mit der Planung Frischezentrum liegt ein neues Planungs- konzept zu diesen aufgeworfenen Fragen vor. 7.6. 20.07.2015, 17.07.2015, 13.07.2015 Die Notwendigkeit der geplanten Größe des Frischeze nt- rums wird in Frage gestellt. Der Online- Handel hat an stärkerer Bedeutung gew onnen als damals prognostiziert. Andere Standorte müssen daher wieder trotz ihrer geringen Größe in Betracht gezogen werden. Als Gegenkonzept werden, mit Begründung rückläufigen Umsatzvolumens, verspäteter und dennoch unbefriedigender Infrastruk tur und der Kosten für die Stadt, mehrere kleinere Märkte in dezentraler Lage vorgeschlagen. Vorschläge der Bürger wurden nicht berücksichtigt. 65, 68, 27, 69 Mit der zwischenzeitlich mit der IG Großmarkt erarbeiteten baulich, räumlich funktionalen Macbarkeitsstudie liegt ein neues Konzept mit circa 35.000 qm Verkaufsfläche vor. 8 Themenfeld: Vorgehen/Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb eines Frischezentrums 8.1 22.06.2015 Sollte die Errichtung eines Frischezentrums für erf orderlich erachtet werden, so sollte d ies privatwirtschaftlich erstellt werden. V Die Stadt prüft derzeit die Möglichkeit, den Bau un d Betrieb des Frischezentrums im Wege eines Investorenmodells zu realisieren, d.h. im Wege eines EU-weiten Verhandlu ngsver- fahren würden Bau und Betrieb des Fris chezentrums an einen privaten Investor vergeben. 8.2 22.06.2015, 15.07.2015, 16.07.2015, 14.07.2015 Wer soll das Frischezentrum betreiben und wer soll die 100 Mio. € bezahlen? Es ist nicht geklärt, wer das Fris chezent- rum betreiben soll. Die vorgesehene jährliche Bezus chus- sung durch die Stadt Köln verstößt gegen das EU- Recht. Einige Händler wollen das Frischezentrum zwischenze itlich selber betreiben. Es zeichnet sich ab, dass es zwei V, 36, 37, 38, 47, 50 , 32 Diese Anregung ist kein Belang, der im Rahmen der B auleit- planung abgewogen werden kann. s. auch 8.1 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 23 Frischezentren geben wird, nämlich eines für die al teinge- sessenen größeren Betriebe und ei nes für die kleineren Betriebe. 8.3. 16.07.2015 Das Projekt ist wegen hoher, erford erlicher Subventionie- rung des laufenden Betriebes problematisch. 2 Diese Stellungnahme ist kein Belang, der im Rahmen der Bauleitplanung abgewogen werden kann. s. auch 8.3 8.4. 16.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 17.07.2015 Das beabsichtigte ÖPP- Verfahren ist unsinnig, kompliziert und risikoreich. Die Machbarkeit wird angezweifelt. V, 88, 27, 31, 69 Diese Stellungnahme ist kein Belang, der im Rahmen der Bauleitplanung abgewogen werden kann. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. s. auch 8.1 8.5. 16.07.2015, 14.07.2015 Das beabsichtigte ÖPP-Verfahren ist teuer und belastet die Kölner Steuerzahler auf Generationen V, 91, 31, 32 Diese Stellungnahme ist kein Belang, der im Rahmen der Bauleitplanung abgewogen werden kann. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. s. auch 8.1 8.6. 22.04.2015, 16.07.2015, 13.07.2015 Ein Betrieb im ÖPP wäre für die Stadt mit sehr hohen jährlichen Kosten verbunden. Die Planungsbedingunge n haben sich seit Beginn zum Negativen verändert, was sich auf die Belegung des FZ auswirken wird (bspw. neue o der /und eigene Vertriebswege). V, 1, 2, 27 Diese Stellungnahme ist kein Belang, der im Rahmen der Bauleitplanung abgewogen werden kann. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. s. auch 8.1 9 Themenfeld: Haltung der Nachbargemeinden 9.1. 14.07.2015, 30.04.2015, 23.06.2015, 16.07.2015 Mit Schreiben vom 30.04.2015 fordert der Rat der St adt Frechen in einer Resolution vom 28.04.2015 den Rat der Stadt Köln auf, auf die Planung zu verzichten. Sowohl Hürth, Frechen als auch der Kreistag des Rhe in- Erft-Krei ses haben ablehnende Beschlüsse gefasst. Es ist den Gemeinaden nicht zuzumuten, die erhöhten Lärm- und Abgasemissionen zu akzeptieren. Es entstehen nicht vertretbare Belastungen; die vorhandene Infrastrukt ur ist der Mehrbelastung nicht gewachsen, wirtschaf tliche Vorteile nicht zu erkennen. Auf die Planung soll ve rzichtet werden und ein alternativer Standort gefunden werden. 2, 35, 96 Es ist im weiteren Planverfahren der guta chterliche Nach- weis der Verträglichkeit und Vertretbarkeit zu erbringen. 9.2. 23.06.2015 Von den 15 anfangs betrachteten Standorten sind 11 ohne tiefere Begründung aufgegeben worden. Eine Prüfung der weiteren Region fehlt. 35 Es hat eine umfassende Standortprüfung stattgefunde n, bei der auch Standorte in den Umlandgemeinden einbezoge n worden sind. Eine Übersicht der geprüften Standorte und der 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 24 angewandten Kriterien sind den Anlagen zu den jewei ligen Beschlüssen zu entnehmen. Zudem kann auf die Ausfüh run- gen unter 1B1 verwiesen werden. 9.3. 23.06.2015, 07.07.2015, 16.07.2015, 14.07.2015 D as Gutachten geht von einem zu kleinen Güterumschla g (300.000 t / a) und damit von zu wenig Verkehr aus. Die überplante Fläche ist doppelt so groß wie die des b isheri- gen Standorts (1.200.000 t Umschlag 7 a). 35, 14, 46, 31 Der Flächenbedarf für das Frische zentrum wurde in der betriebswirtschaftlichen Machbarkeitsstudie im Jahr 2014 detailliert untersucht: Der errech nete Bedarf ergibt sich aus einer Ist-Analyse, einer perspektivischen Prognose und aus der Annahme einer zukünftig verbesserten Flächeneff izienz . Somit ergab sich ein Flächenbedarf von 25.700 qm Ne tto- mietfläche (heutiger Großmarkt: 27.300 qm). Der War enum- schla g für den jetzigen Großmarkt beträgt ca. 300.000 t/ Jahr. Eine Flä chenbedarfsanalyse, die nur auf verfügbare Tonnage-Daten (Umsatztonnen pro Jahr) basiert, stellt keine ausreichend präzise Grundlage dar, da die Tonnage- Daten von Groß märkten in der Regel nicht zentral erfasst werden und damit unpräzise sind. 9.4. 23.06.2015, 13.07.2015, 17.07.2015 Im Verkehrsgutachten erhalten alle Knotenpunkt e die Note Mangelhaft bis Ungenügend. Aus verkehrlicher Sicht ist daher das Plangebiet für die beabsichtigte Nutzung nicht geeignet. 35, 24, 69 Die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzlic he Machbarkeit einer Ansiedlung eines Frischezentrums am Standort Marsdorf nachgewiesen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass und wie die Verkehre fließen können. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 9.5. 23.06.2015, 17.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die aus klimatisc hen Gründen benötigten Grünflächen werden bebaut. Dies ist nicht im Sinne der Regional pla- nung. Der Verbrauch hochwertiger landwirtschaftlich er Flächen ist kritisch zu beurteilen. Auswirkungen auf die Artenvielfalt und den ansteigenden Import, somit gl obal e Auswirkungen, sind in Frage gestellt. 35, 68, 27, 31 Der Standort ist im Regionalplan als Gewerblich-industrieller Bereich (GIB) dargestellt und wird somit durch die Regional- planung als grundsätzlich geeignet für eine gewerbl iche Entwicklung angesehen. Es ist richtig, dass hochwertige landwirtschaftlich e Böden in Anspruch genommen werden und diese dadurch der für die Landwirtschaft verloren gehen. Die Inanspruchnahme dieser hochwertigen Böden ist dadurch zu begründen, dass i n der Gesamtheit der Betracht ung aller Kriterien der Standort Marsdorf gegenüber alternativen Standorten z.B. bei den Kriterien Verkehrsanbindung und Betroffenheit von A nwoh- nern als deutlich geeigneter einzustufen ist. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die Auswirkungen und Maßnahmen zur Reduzierung und Kompensation gutachterlich ermi ttelt (stadtklimatische Untersuchung, Artenschutzprüfung). 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 25 9.6. 23.06.2015 Die Empfehlungen des Lärmgutachte rs zum Schutz der Sielsdorfer u nd anderer angrenzender Bevölkerung wurde bisher nicht berücksichtigt Die zugrunde gelegten N ut- zungszeiten sind zu hinterfragen. 35 Es erfolgt eine umfangreiche schalltechnische Un tersu- chung, die die Auswirkungen der Planung auf die Umg ebung betrachten wird. 10 Themenfeld: Ehemaliger Großmarktstandort 10.1. Raderberg, 16.07.2015 Es fand keine umfassende Befragung der Marktteilneh mer in Raderberg hinsichtlich ihrer Zukunftsplanung statt. V, 2 Mit den Großhändlern/Marktteilnehmern ist die Planu ng intensiv besprochen worden. Die zwischenzeitlich erarbeitete baulich räum lich funktionale Machbarkeitsstudie ist mit der IG Großmarkt intensiv abgestimmt worden. 10.2. 01.07.2015 Der alte Standort Großmarkt ist sa nierungsfähig. 94 Die Stadt Köln sieht für den Standort Großmarkt die Planung „Parkstadt-Süd“ mit dem Ziel der Aufw ertung des Standortes Raderberg vor. Für das Areal Großmarkt ist hierbei an die Nutzungen Wohnen, Büro/Gewerbe Grün und Bildung gedacht bei Beibehaltung der Markthalle mit Geschäf tsnut- zung. Eine Sanierung des Standortes Großmarkt ist u nwirt- schaftlich. 10.3. 16.06.2015, 15.07.2015 06.07.2015, 03.07.2015, 16.07.2015, 08.07.2015, 14.07.2015 Notwendigkeit der Verlagerung wird in Frage gestell t; Markthalle soll restauriert werden und wie in ander en Städten mit Geschäften, Restaurants etc gefüllt werden. 88, 3, 7, 36, 37, 38 , 45, 47, 49, 50, 16 , 31, 32 Die Stadt Köln sieht für den Standort Großmarkt die Planung „Parkstadt-Süd“ mit dem Ziel der Aufwertung des Standortes Raderberg vor. Für die Verlagerung ist eine betrieb swirt- schaftliche Machbarkeitsstudie erarbe itet worden. Die Nutzung der Markthalle soll voraussichtlich sozialen, kulturellen gewerblich- betrieblichen (Geschäfte) Zwecken dienen. 11.3 15.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Mittlerweile hat sich die Anzahl der in Betracht ko mmen den Händler für das Frischezentrum verringert, so wie die verbliebenen Händler zufrieden mit dem ehemaligen Standort sind. Der Umzug würde für die Händler enor me Kosten bedeuten. 36, 37, 38, 41, 44 , 47, 50, 56, 66, 23 , 28, 30, 33, 32 Die Planung ist mit den Händlern abgestimmt. Ebenso ist die zwischenzeitlich erarbeitete baulich räumlich funkt ionale Machbarkeitsstudie intensiv mit der IG Großmarkt ab ge- stimmt und gemeinsam erarbeitet worden. 11 Themenfeld: Generelle Stellungnahmen zur Verfahrensart und zur Veranstaltung 11.1 26.06.2015, 23.06.2015, 16.07.2015, 06.07.2015, 07.07.2015, Die vorgetragenen Informationen waren teilweise gro b fehlerhaft und in wesentlichen Aspekten unvollständ ig. Die Veranstaltung muss wiederholt werden. Fehle rhafte Aussagen müssen berichtigt werden. V, 93, 88, 2, 91, 9 , 12, 14, 15, 20, 69 Die Präsentation mit Informationen und Aussagen war en sach- und fachgerecht und der Abendveranstaltung sowie dem Verfahrensstand angemessen gewesen. Bei der Veranstaltung wur de der Öffentlichkeit zudem ausreichend Gelegenheit gegeben, ihre Anregungen vorzutragen. D as 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 26 13.07.2015, 17.07.2015 wird auch daran deutlich, dass die Veranstaltung vo n 20:00 bis 23:45 dauerte und den ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmen damit deutlich überschritten hat. 11.2 23.06.2015, 16.07.2015, 17.07.2015 Planung muss hinsichtlich der Vereinbar keit mit den Ergebnissen der Interkommunalen Integrierten Rauman a- lyse (IIRA) transparent gemacht werden. 93, 88, 2, 69 Die Interkommunale Integrierte Rauman alyse (IIRA) emp- fiehlt für den Standort des geplanten Frischzentrums die Ausweisung einer Fläche für die Landwirtschaft mit Einzel- maßnahmen. Es handelt sich bei der IIRA um eine inf ormelle Planung zur Vorbereitung von FNP- Fortschreibungen ohne rechtlich bindenden Charakter. Es steh t dem Rat der Stadt Köln frei, von den Planungsempfehlungen der IIRA ab wei- chende Beschlüsse zu fassen. 11.3 16.07.2015, 22.07.2015, 09.07.2015 Einspruch, dass auch noch der Bebauungsplan begonne n werden soll. 88, 4, 18 Dies entspricht den gesetzlichen Bes timmungen des Parallelverfahrens von Flächennutzungsplan und Beba u- ungsplan. 11.4 16.07.2015 Verzicht auf die Parallelität und S tart eines Bebauungs- planverfahrens unter Berücksichtigung der Bestimmun gen des Baugesetzbuches 88 Dies entspricht den gesetzlic hen Bestimmungen des Parallelverfahrens von Flächennutzungsplan und Beba u- ungsplan nach Baugesetzbuch. 11.5 23.06.2015, 07.07.2015, 13.07.2015 Die Aussage der Verwaltung, man stünde noch ganz am Anfang des Verfahrens und es seien noch weitere Bet eili- gungen der Öffentlichkeit vorgesehen, ist falsch. Es sind seitens der Verwaltung keine weiteren öffentlichen Veran- staltungen vorgesehen. 88, 15, 20 Es wird in diesen beiden Verfahren (FNP und B- Plan) eine Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch geben. 11.6 16.07.2015, 03.07.2015, 06.07.2015, 07.07.2015, 22.07.2015, 17.07.2015, 20.07.2015, 09.07.2015, 10.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Planung wird abgelehnt und es wird Einspruch ei nge- legt. Weiteres Arbeiten auf vorgelegter Basis ist u nüberlegt und unsicher. Es verstößt unter anderem gegen das Gebot der wirtschaftlichen Haushaltsführung für die Stadt Köln. 2, 8, 9, 11, 12, 13 , 14, 38a, 39, 40, 41 , 44, 48, 49, 52, 55 , 56, 57, 58, 62, 63 , 64, 65, 66, 67, 72 , 71, 17, 18, 19, 21 , 23, 24, 25, 28, 30 , 29, 31, 34, 33, 69 Bauleitplanaufgaben verursachen als Teil der kommun alen Selbstverwaltung Kosten. 11.7 06.07.2015, 07.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015 In der Planung gibt es gravierende Abwägungsdefizit e. Die Standortwahl wirkt sich aufgrund der Lärm- und Verk ehrs- belastungen negativ auf die Bürger aus . Die Prüfung anderer Standorte fehlt. 3, 9, 14, 40, 46, 62, 67, 71 Es hat eine umfassende Standortprüfung stattgefunde n, bei der auch Standorte in den Umlandgemeinden einbezoge n worden sind. Das Vorgehen bei der Stando rtwahl wird unter der Stellungnahme 1B1 ausführlich erläutert. 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 27 In den Bauleitplanverfahren ist der gutachterliche Nachweis der Verträglichkeit und Vertretbarkeit einer Ansied lung an diesem Standort zu erbringen. 11.8 06.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 09.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Auswirkungen von Vorhaben werden oftmals auf de n jeweiligen Geltungsbereich beschränkt betrachtet. Diese Vorgehensweise ist unzulässig. Angrenzende Gebiete , die Gesamtstadt und Nachbargemeinden müssen berücksich- tigt und eingebunden werden. 3, 9, 12, 40, 46, 62, 67, 71, 17, 22, 24 , 29, 31, 32, 69 Bei der Auswahl des Standortes und der konkretisier enden Planung werden auch die Auswirkungen auf das Umfeld und die Nachbarstädte betrachtet. Hinsichtlich der Stan dortwahl ist darauf hinzuweisen, dass sowohl eine gesamtstädtisc he Alternativenprüfung stattgefunden hat, als auch Sta ndorte im Umland untersucht worden sind. Zudem erfolgt insbesondere bei der Betrachtung der verkehrlichen bzw. schallte chni- schen Belange eine Prüfung d er Auswirkungen auch auf die Wohnnutzung in den Nachbarstädten. 11.9 15.07.2015, 16.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015 Die Planungen basieren auf nicht mehr aktuellen Ann ah- men und Berechnungen. Entgegenstehende (Verkehrskon - zept und Klima-) Projekte werden nicht berücksichtigt. 36, 37, 38, 41, 47 , 50, 24, 31, 32 Es ist beabsichtigt auf der Grundlage der aktuellen baulichen Machbarkeitsstudie ältere Gutachten zu aktualisiere n sowie weitere erforderliche Gutachten erarbeiten zu lasse n, so dass diese Ergebniss e in die Entwürfe der Bauleitpläne einfließen können. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 11.10 07.07.2015, 13.07.2015, 14.07.2015, 16.07.2015, 17.07.2015, 20.07.2015, 21.07.2015 Die Interessen aller Bürg er müssen von der städtischen Politik ernst genommen und berücksichtigt werden. Es ist kein glaubhaftes Konzept der Stadt Köln erkennbar z ur Verbesserung der Situation der Bewohner. 44, 46, 56, 65, 66 , 70, 15, 20, 22, 23 , 24, 27, 28, 30, 29 , 33, 32, 69 Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger werden ernst genommen und in die Abwägung eingestellt. 11.11 16.07.2015, 17.07.2015 Wichtige Anlagen sind online teilweise nicht zugäng lich. Es besteht die Vermutung gezielter Verschleierung von Informationen. Zudem gibt es missverständliche Form ulie- rungen in den Unterlagen, welche implizieren, dass städtebauliche Planungen bereits vorgesehen seien. 45, 69 Der Online Zugang ist jederzeit gewährleiste t. 11.12 16.07.2015, 17.07.2015 Die Dringlichkeit für die Begründ ung zum Beschluss der ÖPP-Realisierung wird als nicht gegeben angesehen. 40, 62 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen . 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 28 Darstellung und Bewertung der zur 191. FNP-Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln- Lindenthal –Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf – sowie des Verfahrens zur Aufs tellung des Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Frischezentrum in Köln-Junkersdorf: eingegangenen Stellungnahmen außerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB Außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs.1 und Abs. 2 BauGB sind 15 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung d ie Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtig ung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltli ch gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige e rste Stellung- nahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) 1A6 20.07.2015 Die vorgestellten Gutachten werden in Frage gestellt, die Darstellungen der Referenten im Rahmen der Veransta l- tung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ge m. § 3(1) BauGB seien teilweise falsch. 75, 77 Die Gutachten und die Darstellungen sind fachlich r ichtig und zutreffend. 1A9 20.07.2015 Die Gutachten beruhen auf veralteten Daten. Es muss ein neues Gutachten von einem anderen Gutachter erstell t werden. 74, 75, 76, 77, 78 Die Gutachten beruhen auf den damaligen aktuellen D aten; viele Gutachten (Verkehrsgutachten, Umweltgutachten ) werden aktualisiert. 1B1 20.07.2015 Eine differenzierte Begründung für die getroffenen Standortpräferenzen im Rahmen der Alternativstandor tun- tersuchungen zwischen 2003 und 2007 wurde der Öffen t- lichkeit nicht geliefert. Eine Neuuntersuchung ist erforderlich. 74 Im Jahr 2004 beschloss der Rat, die Stan dorte Lindweiler und Porz/ Wahn als Großmarktstandorte zu prüfen, di e eine Größe von 35 -40 ha Fläche haben. Im weiteren Verlauf ergab eine präzisierte Bedarfsanalyse im Jahr 2007 , dass eine kleinere Fläche in der Größe von 16 bis 20 ha aus- reicht. Damit kamen 2 weitere Standorte in Betracht: Marsdorf und Venloer Straße. Eine vergleichende Unt ersu- chung der 4 Standorte wurde im Jahr 2007 erstellt. Am 13.12.2007 hat der Rat in öffentlicher Sitzung die Standor- tentscheidung auf Basis der Untersu chung getroffen: Der Standort Marsdorf erhält in der Bewertungsmatrix, die 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 29 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) veröffentlicht wurde, den klaren Vorzug. Es wurden hierbei die Kriterien Eigen tumsverhältnis, Verkehrsanbindung, Umweltaspekte, Anwohnerbelastung, Wunsch der Händler und Expansionsmöglichkeiten geprüft. Der Standort M ars- dorf belegt Rang 1, da er den größten Abstand zu Wo hn- quartieren hat, eine unmittelbare Anbindung an die Auto- bahn aufweist, seine Lage das Einzugsgebiet der Gro ß- marktkunden sehr gut bedient, Exp ansionsflächen aufweist und sich in städtischem Eigentum befindet. 1B3 20.07.2015 Die Standortwahl ist fraglich. Vorhandene Standorte wie Eifeltor sollen genutzt werden. Alternativ topograp hisch günstige Standorte, am Beispiel vergleichbarer Städ te, wäre die Lage am Rhein ein klügeres Konzept der log isti- schen Anbindung. 77, 78 Es hat eine umfassende Standortprüfung statt gefunden. Der Standort „südlich GVZ-Eifeltor“ ist in einem frühen Stadium ebenfalls einer Prüfung unterzogen worden. In den Jahren 2016 und 2017 wurden zusätzlich mögliche alternative Standorte in den Umlandgemeinden untersucht. Es sind vor allem Standorte in Hürth und Brühl einer detaillierten Prüfung unterzogen worden. Aufgrund der vorgenommenen Bewertung wurde durch den Rat am 11.07.2017 der Beschluss gefasst, am Standort Marsdorf festzuhalten. 1C2 20.07.2015 Die Verkehrszählungen, die der Untersuchung zu Grun de liegen, spiegeln nicht die Alltagssituation (Versto pfung aller Str aßen und Autobahnen) wieder. Sie sind veraltet und sollten aktualisiert werden. 74 Der Untersuchung liegen realistische Annahmen zugru nde. Die Untersuchun gen zur Leistungsfähigkeit verschiedener Knotenpunkte beziehen sich auf die morgendliche und abendliche Spitzenstunde. Der Einwand ist unbegründet. Eine Aktualis ierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 1C6 20.07.2015 Es wird erwartet, dass die verkehrlichen Auswirkung en des geplanten DHL-Verteilzentrums innerhalb des Bebauun gs- plangebietes Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köln- Junkersdorf“ bei der Verkehrsbetrachtung berück sichtigt wird. 74, 78 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgege ben worden. 1C9 20.7.2015 Das Gutachten zur Plausibilitätsprüfung der vorgele gten Verkehrsuntersuchung zur Planung des Frischezentrum s 81 Die Plausibilitätsprüfung bestätigt zunächst die Vorgehens- weise bei der Verkehrsuntersuchung. Die aufgeworfen en 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 30 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) durch die Stadt Frechen sowie den Rhein-Erft- Kreis definiert Lücken und formuliert Fragen, die bislang nicht geklärt wurden. Fragen werden bei der späteren Detailprüfung, z.B der geplanten Optimierung Lichtsignalanlagen berücksich tigt. Die vorgeschlagenen Optimierungen werden dabei vert ie- fend untersucht und mit den Nachbargemeinden bespro - chen. Der Einwand ist damit berücksichtigt. 1C15 20.07.2015 Der Stadtt eil Junkersdorf wurde im Verkehrsgutachten nicht mit untersucht. In dem Verkehrsgutachten sind die Betroffenheit anderer Stadtteile wie Lindenthal und der weitere Verlauf der betroffenen Straßen nicht aufge führt. Auch die Gesamtverkehrssituation Kölns und Sanierun gs- bedürftigkeit von Brücken, Tunneln und anderen Knot en- punkten werden nicht berücksichtigt. 75, 77 Im Gutachten wird nachgewiesen, dass in Junkersdorf keine nennenswerten Verkehrsbelastungen auftreten, die du rch die Ansiedlung des Frischezentrums verursacht werden. Für den Bereich Junkersdorf ist eine umfangreiche U ntersu- chung durch ein externes Planungsbüro erstellt word en, welches dezidiert auf den Stadtteil eingeht. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 1D2 20.07.2015 Für die bestehende Lärmbelastung werden grenzwertig e oder darüber liegende Werte ermittelt. Diese Werte werden bei den Gutachten nicht oder nicht hinreichend berü cksich- tigt, obwohl es Aufgabe der Verwaltung ist, die Bel ästigun- gen für die Bürger einzuschränken. Die Messstandorte spiegeln nicht die Maximalbelastung wieder. 77, 78 Es wird eine erneute schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Entsprechende Maßnahmen zur Lärmminde - rung werden in der Untersuchung ermittelt. 1D3 20.07.2015 Es wird erwartet, dass die Auswirkungen des geplanten DHL-Verteilzentrums innerhalb des Bebauungsplangebi e- tes Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köln-Junkersdorf “ auf die Lärmsituation bei der schalltechni schen Untersuchung berücksichtigt werden. Dabei sind auch saisonale Sc hwan- kungen bei der DHL zu berücksichtigen. 77, 78 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgege ben worden. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens und der schalltechnischen Untersuchung sollen im Herbst 2021 beauftragt werden. 1E2 20.07.2015 Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsst udie ist weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Die aufwendige Geb äu- deform sowie Überdachungen der Anlieferzonen und da mit verbundene Mehrkosten sind ungeachtet. Die Darstell un- gen der Machbarkeitsstudie stimmen nicht mit dem vorgesehenen Gebäude des B-Planes überein. 75, 76 Die Betriebswirtschaftliche Machbar keitsstudie untersucht den Bedarf und die damit erforderliche Größe eines Frische- zentrums, ferner wird untersucht welche Grundvoraus set- zungen für die Händler benötigt werden und es werden 4 Realisierungsvarianten mit unterschiedlichen Betrei bermo- dellen analysiert. Abschließend gibt das Gutachten eine Empfehlung, die die wirtschaftlich beste Lösung mit den 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 31 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) geringsten Kosten darstellt. Empfohlen wird, dass d ie S tadt einen Privaten in einer öffentlich privaten Partner schaft (ÖPP) mit dem Bau und dem technischen Betrieb für e ine Laufzeit von 30 Jahren beauftragt. Die Stadt, vertr eten durch das Marktamt, bleibt Eigentümer der Halle, Vermiete r für die Großmarkthändler und führt die Marktoberaufsicht. 2A2 20.07.2015 Die Aussage der Verwaltung, wenn das Frischezentrum nicht realisiert würde, käme anderes Gewerbe / ande re Industrie dorthin, ist falsch. Die Aussage, dass die vorgesehenen Flächen bereits Gewerbeflächen d arstellen ist falsch. Warum wäre dann eine FNP-Änderung nötig? 75, 81 Der Regionalplan sieht an dieser Stelle – und für den gesamten Industrie- und Gewerbekomplex Marsdorf – einen Gewerbe- und Industrieansiedlungsbe reich vor (GIB). Damit sind die Entwicklu ngsvorgaben für diesen Raum klar definiert. 2B1 20.07.2015 Das Plangebiet ist von Landschaftssc hutzgebieten einge- rahmt, welche beeinträchtigt werden . Die Erschließung des geplanten Vorhabens muss über die Bachemer Straße u nd die Bonnstraße erfolgen. Die B achemer Straße gehört zum Landschaftsschutzgebiet; ihr Ausbau wird auf gar ke inen Fall hingenommen. Die Beeinträchtigung oder Zerstörung von Landschaftsschutzgebieten ist gesetzlich untersagt. 77 Umgebende Landschaftsschutzgebiete werden ausreiche nd berück sichtigt. Der Ausbau der Bachemer Straße ist nicht vorgesehen. 2C1 20.07.2015 Die Messpunkte für Luftschadstoffe d es LANUV NRW ermitteln grenzwertige oder darüber liegende Werte. Diese Werte werden bei den Gutachten / in der Planung nic ht oder nicht hinre ichend berücksichtigt, obwohl die Zahlen öffentlich sind. Eine Messstation in der umweltbela steten Wohngegend wurde abgebaut, was nur vorsätzlich geschehen kann. 74, 77 Es erfolgt eine großräumige Verkehrsermittlung. Anh and der Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführend e Be- trachtung der Luftschadstoffe erforderlich ist. Bei einer ggf. erforderlichen Erstellung eines Luftschadstoff- Gutachtens werden die aktuellsten Daten verwendet. 3 A 4 20.07.2015 Die Umweltprüfung ist nicht vollständig. Eine Verträglich- keitsprüfung bezüglich der Landschaftsschutzgebiete ist notwendig. 73, 75 In den weiteren Verfahren wird eine umfassen de Umweltprü- fung durchgeführt, auch mit Aussagen zu den Landsch afts- schutzgebieten. 3 A 5 20.07.2015 Eine höhere Luftbelastung beeinträchtigt die Klima-, Umwelt-, Lärm- und Artenschutzbelange und bedroht die Gesundheit der Anlieger, was der Planung entgegensteht. 74, 75, 77, 78 Es erfolgt eine großräumige Verkehrsermittlung. Anh and der Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführend e Be- trachtung der Luftschadstoffe erforderlich ist. Ein e Betrach- tung von Wechselwirkungen zwischen den genannten Umweltbelangen ist Teil der Umweltprüfung im Rahmen des 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 32 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) Umweltberichtes. 3 B 1 20.07.2015 Es wird befürchtet, dass ein Hochleistun gszentrum entsteht mit Verkehrszufluss über die Dürener Straße. Diese wird maßlos überlastet sein und es werden Straßen (Bache mer Straße), die durch den Grüngürtel führen, aus gebaut werden müssen. 77 Die bisherige Verkehrsuntersuchung weist nach, dass diese Befürchtung unbegründet ist. Ein Ausbau der Dürener Straße bis zur Militär ringstraße erfolgt auch ohne die Ansiedlung des Frischezentrums. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 3 B 3 20.07.2015 Die bereits bestehende n chaotischen Verkehrsverhältnisse werden verstärkt. Der Verkehrsabfluss vom Frischezentrum wird über die Dürener Straße und die Bachemer Straß e erfolgen. Gleiches gilt für die Gleueler Straße, de n Salz- burger Weg sowie die Bonner Straße und Horbeller St raß e. Diese Verkehrsführung wird abgelehnt. 74, 77, 84, 85, 87 Die bisherige Verkehrsuntersuchung weist nach, dass diese Befürchtung unbegründet ist. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 3 B 4 20.07.2015 Die Ausfü hrungen zur künftigen Verkehrssituation werden in Frage gestellt, da der An- und Ablieferverkehr gesondert dargestellt wird und sehr wohl m it dem Berufsverkehr kollidiert. Die Zunahme von LKW-Verkehr ist einzube zie- hen. Auch Zu- und Abfahrt der Feuerwehr und Uniklin ik wird als problematisch erachtet. 74, 77 Der Einwand ist unbegründet. Die in Frankfurt gewon nenen Erkenntnisse und die Verkehrsverteilung am heutigen Großmarkt belegen, dass die Verkehrs spitzenzeiten des Frischezentrums nicht mit den normalen Sp itzenzeiten deckungsgleich sind. 3 B 5 20.07.2015 Es besteht kein Vertrauen zu den flankie renden voraus- schauenden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Auch nicht zur Umsetzung dieser aufgrund der Finanzlage der Stadt Köln. 73, 77, 78 Eine Darstellung der umgesetzten Maßnahm en zur Ver- kehrsberuhigung in den Stadtteilen Lövenich, Weiden, Junkersdorf findet sich in Anlage 1 des Verkehrskonzeptes Lövenich, Weiden, Junkersdorf. . Die Haltung wird zur Kenntnis genommen. 3 B 8 20.07.2015 Es werden mehr Schleichve rkehre entstehen, die die Ortsteile Junkersdorf und Müngersdorf zusätzlich be lasten werden. 77 Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung widerlegen diese Aussage. Die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im H erbst 2021 beauftragt werden. 3B10 29.07.2015 31.07.2015 Die Ansiedlung des DHL- Logistikzentrums wird nicht berücksichtigt, daher sind bisherige Verkehrsunters uchun- gen obsolet. Erwartungsgemäß steigendes Versandvolu - 86, 87 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgege ben worden. 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 33 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) men und damit Anstieg von Lieferverkehren ist zu be rück- sichtigen. 3B12 20.07.2015 Weiden und Junkersdorf sind bereits überlastet. Zud em nutzen viele LKW-Fahrer diese Routen durch die Wohn be- bauung um den Mautgebühren auszuweichen. Dies wird durch zusätzlichen Verkehr begünstigt, sodass die A nwoh- ner und dessen Kinder, vor allem ohne Ampeln, gefäh rdet werden. Es besteht erhöhtes Unfallrisiko, auch mit Fahrrad- fahrern. Durchfahrtsverbote und weitere Fußgängerüb er- wege sind unverzichtbar. 74, 77 Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchu ng widerlegen diese Aussage. Die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im H erbst 2021 beauftragt werden. 3 C 3 20.07.2015 Die Planung sieht die Versieglung von Fl äche n höchster Bodengüteklasse vor. 75, 78 Eine Betrachtung der Bodenwertigkeit erfolgt im Rahmen der Umweltprüfung. Der Verlust der hochwertigen lan dwirt- schaftlichen Böden ist eine Beeinträchtigung, die d urch diese Planung entsteht. Diese kann nur dadurch begr ündet werden, dass in der Gesamtheit der Betrachtung alle r Kriterien der Standort M arsdorf gegenüber alternativen Standorten z.B. bei den Kriterien Verkehrsanbindung und Betroffenheit von Anwohnern als deutlich geeigneter einzustufen ist. 3 C 5 20.07.2015 Die Planung und Realisierbarkeit der Grü ngürtelerweite- rung wird angezweifelt und i st zu prüfen, da sich der Neubau der Sony Pictures in dem Bereich befindet. 77 Dass sich in diesem Bereich auch Bestandsgebäude befinden ist bekannt. Die Verlängerung des inneren Grün- gürtels bedeutet nicht, dass innerhalb des Grüngürt els keine Gebäude stehen dürfen. 3 C 7 20.07.2015 Der Grüngürtel, vor allem der Freiraum u m den Deckstei- ner Weiher wird durch die Verkehrszunahme in seiner Funktion für die Erholung stark beeinträchtigt. 77, 78 Die Verkehrszunahme um den Decksteiner Weiher liegt unterhalb der 2011 prognostizierten Werte und ist nicht begründet in der geplanten Ansiedlung des Frischeze nt- rums. 3 D 2 20.07.2015 Das Plangebiet ist in einer Untersuchung (der Fa. A ccon) der Städte Köln-Frechen und Hürth als Klima-Puffer- Zone gekennzeichnet, über di e Kaltluft aus der Ville in das Stadtgebiet transportiert wird. Das vorgelegte scha lltechni- sche Gutachten der Fa. Accon wiederspricht dieser Kennzeichnung. Es wird um eine Stellungnahme zur Luftbelastung gebeten. 75, 77 Im Rahmen der weiteren Planerstellung erfolg t die Durchfüh- rung einer stadtklimatischen Untersuchung mit der E rmitt- lung der Auswirkungen und entsprechenden Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Kompensation. 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 34 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) 3 D 3 20.07.2015 Die geplante Neuversiegelung bedeutet ei ne Klimagefähr- dung, da im Sommer das Klima unerträglich werde. Die Klimatisierung der Hallen trüge zu dem Hitzestau bei. 75, 77, 80 siehe 3D2 3 D 4 20.07.2015 Durch die Baumaßnahme würde eine sehr wichtige Frischluftschneise zerstört werden, sodass es zu ei ner Erhitzung des Klimas / Ver schlechterung der Luftqualität käme. 74, 75, 76, 77, 78, 79, 81, 82, 83, 87 siehe 3D2 3 D 5 20.07.2015 Die Verwaltung verschweigt Klimaaspekte, die unbedi ngt berücksichtigt werden müssen. 81 Die Stellungnahme ist nicht zutreffend. Darüber hinaus siehe 3D2 3 D 6 20.07.2015 Die Schadstoffbelastung wird unerträglich zunehmen. Die Luftqualität ist bereits unzumutbar und wird sich d eutlich verschlechtern. Dies zu großem Teil wegen veraltete n Lieferfahrzeugen des Großmarktes. 73, 74, 75, 77 Es erfolgt eine gr oßräumige Verkehrsermittlung. Anhand der Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführend e Be- trachtung der Luftschadstoffe erforderlich ist 3 E 1 20.07.2015 Die Lärmbelastung wird unerträglich zun ehmen. Der Lärm ist bereits gegenwärtig unzumutbar. Auc h zunehmend durch die Klinik (Krankenwagen, Feuerwehr, Hubschra u- ber). 73, 77, 78, 87 Im Rahmen der weiteren Planerstellung erfolgt die e rneute Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung m it der Ermittlung der Auswirkungen und entsprechenden Maß- nahmen zur Reduzierung. 3 E 2 20.07.2015 Die Lärmbelastung wird auf dem Salzburger Weg in de n Nachtstunden zunehmen. 74, 77, 78 siehe 3E1 3 G 1 20.07.2015 Die Planung wird die Gesundheit der Bewohner belast en. Zunahme von Schlafstörungen, Allergien und Lungen- krankheiten sind insbesondere bei Kindern zu befürc hten. Es wird mehr Verantwortung der Stadt Köln hinsichtl ich der Gesundheit der Bewohner erwartet. 74, 77, 78 Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt eine Betrachtun g umweltbezogener Auswirkungen auf den Mens chen und seine Gesundheit. 5.1 20.07.2015 Die beabsichtigte Ansiedlung der DHL und daraus resultie- rende Umwelt-, Lärm- und Verkehrsbelastungen sind nicht berücksichtigt. 80 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. Eine Aktualisierung des Ve rkehrsgutachtens und der schalltechnischen Untersuchung sollen im Herbst 202 1 beauftragt werden. 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 35 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) 6.1 20.07.2015 Die Darbietung der planerischen Inha lte sowie der Resulta- te der gutachterlichen Untersuchungen gegenüber den Bürgern ist ausgesprochen dürftig. 76, 77 Die Präsentation ist sach- und fachgerecht sowie der Abendveranstaltung und dem Verfahrensstand angemes- sen. 6.2 20.07.2015 Die Terminierung der Veranstaltung k urz vor den Sommer- ferien nimmt vielen Anwohnern die Möglichkeit, an d er Veranstaltung teilzunehmen. Auch die Antwortfrist in den Sommerferien ist untragbar. Zeitpläne und Terminierungen sind zukünftig zu überdenken. 75, 76, 81 Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit in dem Zeitraum vom 22.06.-17.07.2015 Stellungnahmen zum Bauleitplanver fah- ren abzugeben. Dieser Zeitraum ist für eine frühzei tige Beteiligung der Öffentlichkeit als ausreichend anzusehen. Es sind auch Stellungnahmen in die Abwägung aufgenomme n worden, die nicht fristgerecht abgegeben worden sin d. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit zum Entwurf der Bauleit- pläne erneut Stellungnahmen abzugeben. 6.5 20.07.2015 Der zeitliche Ablauf des gesamten Verfahrens wird k ritisch gesehen. Seit 2007 ist nichts weiter passiert und n un müsse unter Zeitdruck gearbeitet werden, weil die v ergan- genen acht Jahre nicht genutzt wurden, um in Ruhe Entscheidungen zu treffen. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn dem Bürger eine konkretere Planung fü r das Frischezentrum vorgestellt worden wäre. 75 Für das frühe Stadium der Frühzeitigen Öffentlic hkeitsbetei- ligung war die Planung ausreichend konkret. Zwischenzeitlich ist eine räumlich baulich funktion ale Machbarkeitsstudie erarbeitet worden. 6.6 20.07.2015 Die Nachbargemeinden sind im Rahmen der interkommu- nalen Zusammenarbeit frühzeitig einzubinden. Ihre Stellungnahmen werden nicht offiziell zur Kenntnis ge- nommen. 73 Die Nachbargemeinden wurden mehrfach in die Baul eitplan- verfahren eingebunden. 7.3 20.07.2015 Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Stadt Geld für die Umsiedlung des Frischezentrums hat, währ end andere Projekte mangels Geld nicht umgesetzt werden können. Auch soziale und Bildungseinrichtungen sind davon betroffen. 78 Die 20 größten Städte Deutschlands verfügen über Groß- märkte bzw. Frische zentren. Hiervon werden 18 Standorte unter kommunaler Be teiligung betrieben. Es handelt sich um eine strukturpolitische Investition, die neben Dase insvorsor- ge auch eine Mittelstandförderung darstellt. (Siehe auch Nr. 7.1 ) 7.6. 20.07.2015 Die Notwendigkeit der geplanten Grö ße des Frischezent- rums wird in Frage gestellt. Der Online- Handel hat an stärkerer Bedeutung gewonnen als damals prognostizi ert . Andere Standorte müssen daher wieder trotz ihrer geringen Größe in Betracht gezogen werden. Als Gegenkonzept werden, mit Begründung rückläufigen Umsatzvolumens, 76, 77 M it der zwischenzeitlich mit der IG Großmarkt erarbe iteten baulich, räumlich funktionalen Macbarkeitsstudie li egt ein neues Konzept mit circa 35.000 qm Verkaufsfläche vor. Die DHL-Planung ist mittlerweile aufgegeben worden. 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 36 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) verspäteter und dennoch unbefriedigender Infrastruk tur und der Kosten für die Stadt, mehrere kleinere Märk te in dezentraler Lage vorgeschlagen. Vorschläge der Bürger wurden nicht berücksichtigt. DHL könnte expandieren und damit die Fläche einnehmen. 7.7. 20.07.2015 Die erforderlich en Infrastrukturkosten sind unökonomisch und erfordern hohe Zuschüsse, deren Ausmaß nicht bekannt ist. 78 Zur Realisierung des Frischezentrums werden keine Zuschüsse gezahlt. 7.8. 20.07.2015 Die Notwendigkeit des Großmarktumzuges wird infrage gestellt, da „große“ Versorger über 90% des Marktanteiles ausmachen und ihre eigenen Warenverteilsysteme aufgebaut haben. 78 Ein Frischezentrum als Nachfolgeeinrichtung des Großmark- tes sichert die Versorgungsqualität an Frischewaren für die Bürgerinnen und Bürger Kölns. Es bietet eine Platt form für Handel mit Lebensmitteln auf Basis frei verhandel barer Preise und Grundlage für die Beschickung von Wochen - märkten und kleinteiliger Lebensmittelnahversorgung. 8.2 20.07.2015 Wer soll das Frischezentrum betreibe n und wer sol l die 100 Mio. € bezahlen? Es ist nicht geklärt, wer das Fris chezent- rum betreiben soll. Die vorgesehene jährliche Bezus chus- sung durch die Stadt Köln verstößt gegen das EU- Recht. Einige Händler wollen das Frischezentrum zwischenze itlich selber betreiben. Es zeichnet sich ab, dass es zwei Frischezentren geben wird, nämlich eines für die al teinge- sessenen größeren Betriebe und eines für die kleine ren Betriebe. Schätzungen im öffentlichen Sektor sind nicht zuverlässig. 78 Die Entscheidung zur Betreiberform des Frischezentrums ist derzeit noch offen. Die Beratung der Beschlussvorla ge „Frischezentrum Marsdorf – Betriebswirtschaftliche Mach- barkeitsstudie“ in den politischen Gremien der Stad t Köln ist noch nicht abgeschlossen. Mit der baulichen Konzept ion liegt jedo ch bereits eine planerische Grundlage für die Einleitung der Planungsverfahren des Flächennutzung s- und Bebauungsplan vor. Es ist absehbar, dass im Laufe d es Planungsfortschritts Klarheit zur wirtschaftlichen Betreiber- form bestehen wird und sich die Planun gen konkretisieren werden. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Betreiberform erheblichen Einfluss auf Größe und Fl ächen- zuschnitt hat. Eine Bezuschussung von Infrastruktur der Daseinsvor sorge stellt kein Verstoß gegen EU-Recht dar, zumal ledig li ch die Investitionskosten in die Errichtung des neuen Stan dortes die Deckungslücke hervorruft. Der reine Betrieb des Frischezentrums benötigt keine Bezuschussung. Das Planungskonzept sieht derzeit eine Unterteilung in Frischezentrum und frischzentrumaffine Betriebe vor. Die 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 37 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) größeren Fruchtlogistikfirmen im Umfeld des heutige n Großmarktes werden ihre Standorte vorzugsweise auch in Zukunft in das Umfeld des Frischezentrums legen. Hi erfür sind die Flächen nördlich der Toyota-Alle vorgesehen. 8.4. 20.07.2015 Das beabsichtigte ÖPP- Verfahren ist unsinnig, kompliziert und risikoreich. Die Machbarkeit wird angezweifelt. 76, 77 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen . 8.7. 20.07.2015 Die Wirtschaftlichkeit ist nicht ge währleistet. 73, 74 Die Stellungnahme wird zur Kenn tnis genommen. 9.1. 20.07.2015 Mit Schreiben vom 30.04.2015 fordert der Rat der St adt Frechen in einer Resolution vom 28.04.2015 den Rat der Stadt Köln auf, auf die Planung zu verzichten. Sowohl Hürth, Frechen als auch der Kreistag des Rhe in- Erft- Kreises haben ablehnende Beschlüsse gefasst. Es ist den Gemeinden nicht zuzumuten, die erhöhten Lärm- und Abgasemissionen zu akzeptieren. Es entstehen nicht vertretbare Belastungen; die vorhandene Infrastrukt ur ist der Mehrbelastung nicht gewachsen, wirts chaftliche Vorteile nicht zu erkennen. Auf die Planung soll ve rzichtet werden und ein alternativer Standort gefunden werden. 75 Es ist der gutachterliche Nachweis der Verträglichk eit und Vertretbarkeit zu erbringen. 9.2. 20.07.2015 Von den 15 anfangs betr achteten Standorten sind 11 ohne tiefere Begründung aufgegeben worden. Eine Prüfung der weiteren Region fehlt. 77, 78 Es hat eine umfassende Standortprüfung stattgefunde n, bei der auch Standorte in den Umlandgemeinden einbezoge n worden sind. Eine Übersicht der geprüften Standorte und der angewandten Kriterien sind den Anlagen zu den jeweiligen Beschlüssen zu entnehmen. 9.3. 20.07.2015 Das Gutachten geht von einem zu kleinen Güterumschl ag (300.000 t / a) und damit von zu wenig Verkehr aus. Die überplante Fläche ist doppelt so groß wie die des b isheri- gen Standorts (1.200.000 t Umschlag 7 a). 75 Der Flächenbedarf für das Frischezentrum wurde in d er betriebswirtschaftlichen Machbarkeitsstudie im Jahr 2014 detailliert untersucht: Der errechnete Bedarf ergib t sic h aus einer Ist-Analyse, einer perspektivischen Prognose und aus der Annahme einer zu künftig verbesserten Flächeneffizienz. Somit ergab sich ein Flächenbedarf von 25.700 qm Ne tto- mietfläche (heutiger Großmarkt: 27.300 qm). Der War enum- schlag für den jetzigen Großmarkt beträgt ca. 300.000 t/ Jahr. Eine Flä chenbedarfsanalyse, die nur auf verfügbare Tonnage-Daten (Umsatztonnen pro Jahr) basiert, stellt keine ausreichend präzise Grundlage dar, da die Tonnage- Daten 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 38 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) von Großmärkten in der Regel nicht zentral erfass t werden und damit unpräzise sind. Das Verkehrsgutachten basiert auf nachvollziehbare n und anerkannten Basisdaten. Eine Aktualisierung des Ver kehrs- gutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 9.4. 20.07.2015 Im Verkehrsgutachten erhalten alle Knoten punkte die Note Mangelhaft bis Ungenügend. Aus verkehrlicher Sicht ist daher das Plangebiet für die beabsichtigte Nutzung nicht geeignet. 77 Die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzlic he Machbarkeit einer Ansiedlung eines Frischezentrums am Standor t Marsdorf nachgewiesen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass und wie die Verkehre fließen können. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 11.1 20.07.2015 Die vorgetragenen Informationen waren teilweise gro b fe hlerhaft und in wesentlichen Aspekten unvollständig . Die Veranstaltung muss wiederholt werden. Fehlerhafte Aussagen müssen berichtigt werden. 75, 76, 78, 81 Die Präsentation mit Informationen und Aussagen war en sach- und fachgerecht und der Abendveranstalt ung sowie dem Verfahrensstand angemessen. 11.2 20.07.2015 Planung muss hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Ergebnissen der Interkommunalen Integrierten Rauman a- lyse (IIRA) transparent gemacht werden. 75, 77, 81 Die Interkommunale Integrierte Raumanaly se (IIRA) empfiehlt für den Standort des geplanten Frischzent rums die Ausweisung einer Fläche für die Landwirtschaft mit Einzel- maßnahmen. Es handelt sich bei der IIRA um eine inf ormel- le Planung zur Vorbereitung von FNP- Fortschreibungen ohne rechtlich bindend en Charakter. Es steht dem Rat der Stadt Köln frei, von den Planungsempfehlungen der I IRA abweichende Beschlüsse zu fassen. 11.3 20.07.2015 Mittlerweile hat sich die Anzahl der in Betracht ko mmenden Händler für das Frischezentrum verringert, sowie di e ver bliebenen Händler zufrieden mit dem ehemaligen Standort sind. Der Umzug würde für die Händler enor me Kosten bedeuten. 76, 77 Die zwischenzeitlich erarbeitete baulich räumlich f unktionale Machbarkeitsstudie ist intensiv mit den Händlern (I G Großmarkt) abgestimmt und gemeinsam erarbeitet worden. 11.6 20.07.2015 Die Planung wird abgelehnt und es w ird Einspruch einge- legt. Weiteres Arbeiten auf vorgelegter Basis ist u nüberlegt und unsicher. Es verstößt unter anderem gegen das G ebot der wirtschaftlichen Haushaltsführung für die Stadt Köln. 74, 77, 78 Bauleitplanaufgaben verursachen als Teil der kommun alen Selbstverwaltung Kosten. 11.8 20.07.2015 Die Auswirkungen von Vorhaben werden oftmals auf de n 77 Die Nachbargemeinden sind eingebunden, die Auswirku n- 191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 39 Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Stellungnahme Einwender Stellungnahme der Verwaltung (Einschätzung der Stellungnahme) jeweiligen Geltungsbereich beschränkt betrachtet. D iese Vorgehen sweise ist unzulässig. Angrenzende Gebiete, die Gesamtstadt und Nachbargemeinden müssen berücksich- tigt und eingebunden werden. gen der Planung sind auch auf Flächen außerhalb des Plangebietes werden berücksichtigt. 11.9 20.07.2015 Die Planungen basieren auf nicht me hr aktuellen Annah- men und Berechnungen. Entgegenstehende (Verkehrskon - zept und Klima-) Projekte werden nicht berücksichtigt. 77, 78 Es ist beabsichtigt auf der Grundlage der ak tuellen bauli- chen Machbarkeitsstudie ältere Gutachten zu aktuali sieren sowie weitere erforderliche Gutachten erarbeiten zu lassen, so dass diese Ergebnisse in die Entwürfe der Baulei tpläne einfließen können. Eine Aktualisierung Verkehrsgutachtens soll im Herb st 2021 beauftragt werden. 11.10 20.07.2015 Die Interessen aller Bürger müssen von der städtisc hen Politik ernst genommen und berücksichtigt werden. E s ist kein glaubhaftes Konzept der Stadt Köln erkennbar z ur Verbesserung der Situation der Bewohner. 73, 76, 77, 78 Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger werden er nst genommen und in die Abwägung einbezogen. 11.11 20.07.2015 Wichtige Anlagen sind online teilweise nicht zugäng lich. Es besteht die Vermutung gezielter Verschleierung von Informationen. Zudem gibt es missverständliche Form ulie- rungen in den Unterlagen, welche implizieren, dass städtebauliche Planungen bereits vorgesehen seien. 75 Der Online Zugang war zum Zeitpunkt der Beteiligung gewährleistet. 11.12 20.07.2015 Die Dringlichkeit für die Begründung z um Beschluss der ÖPP-Realisierung wird als nicht gegeben angesehen. 76 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 11.13 20.07.2015 Ein Artenschutzgutachten ist zu erstelle n. 80 Eine Artenschutzprüfung wird erstellt. Stand 20.09.2021
Anlage 2 Niederschrift
46173 Zeichen
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
1
Der Oberbürgermeister 14.07.2015
Stadtplanungsamt Frau Seibüchler
61, 61/1 Tel. 0221 221-22867
Stadthaus Willy-Brandt-Platz 2 Fax 0221 221-22450
50679 Köln
N I E D E R S C H R I F T
über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch z ur 191. Änderung des Flä-
chennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen
Bebauungsplanentwurf
Veranstaltungsort: Aula Schulzentrum Weiden
Ostlandstraße 39,
50858 Köln-Weiden
Termin: 22.06.2015
Beginn: 20:00 Uhr
Ende: 23:45 Uhr
Besucher: ca. 150 Bürgerinnen und Bürger
Teilnehmer/innen Vorsitzender:
Frau Blömer-Frerker, Bezirksbürgermeisterin Lindenthal
Verwaltung:
Frau Berg, Dezernat für Wirtschaft und Liegenscha ften
Herr Harzendorf, Amt für Straßen- und Verkehrstec hnik
Frau Müller, Stadtplanungsamt
Frau Klemmt, Stadtplanungsamt
Herr Funk, Stadtplanungsamt
Frau Zlonicky, Stadtplanungsamt
Frau Lamberty, Stadtplanungsamt
Externe
Herr Sökeland, Firma Accon
Herr Malik, Firma PTV Group
Herr Oedinger, Firma DU Diederichs
Niederschrift:
Frau Seibüchler, Stadtplanungsamt
Anlage 2
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
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Frau Blömer-Frerker , begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt das Podi-
um vor. Sie weist darauf hin, dass Herr Höing, Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen
und Verkehr, wegen Krankheit verhindert ist und durch Frau Müller, Leiterin des Stadtpla-
nungsamtes, vertreten wird. Sie erläutert den Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung
der Wortmeldezettel.
Sie bemerkt, dass der heutige Termin nicht der Wunschtermin der Bezirksvertretung ist. Die
Bezirksvertretung habe darum gebeten, die Veranstaltung nach den Sommerferien zu termi-
nieren.
Aus der Bürgerschaft folgen zustimmende Einwände und Aufforderungen zur Vertagung
bzw. Wiederholung an einen Termin nach den Sommerferien.
Frau Müller erläutert, dass eine Terminverschiebung nicht möglich ist. Der Stadtentwick-
lungsausschuss als zuständiges Gremium hat entschieden, dass die Veranstaltung vor den
Sommerferien durchgeführt werden soll. Sie weist aber auch darauf hin, dass es sich um die
allererste Beteiligungsveranstaltung im formellen Verfahren zur Schaffung von Planungs-
recht für ein Frischezentrum in Marsdorf handelt. Im Weiteren erläutert sie den Ablauf der
Bauleitplanverfahren.
Frau Berg begrüßt die Bürgerinnen und Bürger. Sie erläutert die bisherigen Schritte zur
Entwicklung der Konzepte für das Frischezentrum (Alternativstandortprüfung, Standortent-
scheidung, gutachterliche Untersuchungen) und weist darauf hin, dass die Verwaltung den
Auftrag der Politik, ein Frischezentrum in Marsdorf zu realisieren, bestmöglich umsetzen
muss.
Es gibt verschiedene Grundsatzbeschlüsse, die die Verlagerung des Frischezentrums vor-
geben. Derzeit ist der Großmarkt in Raderberg. Die Gebäude dort befinden sich in einem
nicht zeitgemäßen und stark modernisierungsbedürftigen Zustand; die umliegenden Straßen
sind überlastet und die enge Umrandung durch Wohnbebauung sprechen gegen eine Erhal-
tung des Standortes.
2007 gab es zwei Ratsbeschlüsse, in denen zum einen die Verlagerung des Großmarktes
und zum anderen Marsdorf als neuer Standort beschlossen wurden. Gründe für den Standort
Marsdorf sind die sehr gute Verkehrsanbindung (Autobahnanbindung), keine Wohngebiete in
unmittelbarer Nachbarschaft, ausreichende Fläche in städtischem Eigentum und Flächenka-
pazität, die die Ansiedlung frischemarkt-affiner Betriebe in der Nähe ermöglichen.
2009 gab es einen Ratsbeschluss zur Untersuchung von Verkehr und Wirtschaftlichkeit.
2011 wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Aus allen Untersuchungen ergab sich, dass der
Standort Marsdorf verkehrstechnisch tragbar ist. Im Anschluss wurde vom Büro DU Die-
derichs eine bauliche Konzeption erstellt um die Machbarkeit aus emissionstechnischer Sicht
am Standort nachzuweisen. Zudem wurde eine betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie
erstellt, die auch die Bedarfssituation differenziert untersuchte.
Ergebnis der vorgenannten Studien ist, dass ein Frischezentrum gebraucht wird, da es ein
wichtiger Bestandteil in der Nahversorgung der Stadt und Region ist. Wochenmärkte, Gast-
ronomien und Kleinmärkte werden mit frischen Waren bestückt, so dass im gewissen Sinne
der Veedel-Charakter erhalten bleiben kann.
Frau Klemmt erläutert die konzeptionelle Planung. Der Rat hat den Standort Marsdorf für
das geplante Frischezentrum beschlossen und somit den Auftrag an die Verwaltung erteilt,
die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung – zunächst die Änderung des Flä-
chennutzungsplanes - vorzubereiten. Der aktuelle Flächennutzungsplan weist überwiegend
landwirtschaftliche Fläche, aber auch Gewerbefläche und Grünfläche aus. Dem gegenüber-
gestellt wird der Änderungsplan, dessen Entstehen auf umfangreichen Untersuchungen und
Recherchen basiert. Dieser ist wie folgt vorgesehen:
Die für das Frischezentrum erforderlichen Flächen in einer Größe von 15,6 ha werden süd-
lich der Toyota-Allee als Sondergebiet (SO) Frischezentrum dargestellt. Nördlich der Toyota-
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
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Allee zwischen Emmy-Noether-Straße und A1 werden die Flächen für Frischezentrum-affine
Betriebe als Sondergebiet (SO) Frischezentrum-affine Betriebe dargestellt. Die angrenzende
Fläche östlich der Emmy-Noether-Straße und westlich der bestehenden gewerblichen Bau-
flächen – heute als gewerblicher Parkplatz genutzt, im Flächennutzungsplan als Grünfläche
dargestellt – wird im Sinne einer topographischen Berichtigung ebenfalls als gewerbliche
Baufläche dargestellt. Die Fläche zwischen der südöstlichen Grenze des Sondergebiets (SO)
Frischezentrum und der Rheinischen Allee wird im Sinne einer Arrondierung als gewerbliche
Baufläche dargestellt. Die heute als gewerbliche Bauflächen im wirksamen Flächennut-
zungsplan dargestellten Flächen entfallen in der bisherigen Form. Die südlich der Fläche
Sondergebiet (SO) Frischezentrum gelegenen Flächen werden als Grünflächen dargestellt
und ermöglichen damit, die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen eingriffsnah realisie-
ren zu können.
Herr Funk erläutert den bestehenden Bebauungsplan im Vergleich zu dem geplanten. An-
hand eines Planes wird erläutert, wo die Erschließungsstraße entlang laufen, wie , orientiert
am emissionsoptimalen h-förmigen Bau eines Frischezentrums, sie Flächenzuschnitte für
das Frischezentrum sowie die frischezentrum-affinen Betriebe sind.
Herr Malik , PTV Group, stellt das Verkehrsgutachten vor, das für den Kölner Westen in die-
sem Zusammenhang erstellt wurde. Hierfür wurde im Zeitraum 2010 bis 2011 das Verkehrs-
aufkommen beobachtet. Es wurden Straßen aller Art (Wohnstraßen, Autobahnen etc.) ein-
bezogen und auch Absprachen mit den Nachbargemeinden getroffen. Aufgrund dieser Er-
kenntnisse war eine Prognose für die Zukunft zu erstellen. Dabei wurden weitere geplante
Vorhaben, aber auch die bereits begonnenen bzw. beschlossenen Baumaßnahmen (Ausbau
von Straßenkreuzungen, Autobahnkreuze, etc.) einbezogen. In Frankfurt wurde 2004 ein
Frischezentrum eröffnet, das in seinen Ausmaßen den hiesigen Gegebenheiten entspricht.
Die dort gemachten Erfahrungswerte wurden in die Untersuchung als Annahmen einbezo-
gen. Hier ist zu erwähnen, dass der durch das Frischezentrum verursachte Verkehr überwie-
gend in den Nachtstunden zunimmt und somit den normalen Berufsverkehr nicht tangiert.
Fazit ist, dass sich die prognostizierten Mehrbelastungen im Rahmen halten und durch den
Ausbau von Verkehrsknotenpunkten und Steuerung der Lichtsignalanlagen weiter einge-
grenzt werden können.
Herr Sökeland , erläutert die erstellten Lärmgutachten. Hier wurde zum einen der Gewerbe-
lärm untersucht, der von dem geplanten Frischezentrum ausgehen wird und zum anderen
der zu erwartende Verkehrslärm. Zur Beurteilung wurden Immissionspunkte definiert, an
denen die Werte gemessen werden. Die gemäß rechtlichen Vorgaben zulässigen Werte dür-
fen nicht überschritten werden.
Zur Eingrenzung der Lärmbelastung wurde die geplante Bauweise optimiert. Die h-förmige
Bauform ermöglicht es, dass die Ladebereiche zu den Wohngebieten hin abgewandt sind.
Zudem werden die LKW-Stellplätze in den abgewandten Bereichen angesiedelt. Darüber
hinaus ist vorzusehen, dass elektrische Anschlüsse für den Kühlungsbetrieb auf den LKW’s
bestehen, die wesentlich leiser arbeiten als die LKWs selber. Die Lärmbelastung durch den
Verkehr kann gemindert werden, in dem Geschwindigkeitsbegrenzungen bzw. LKW-
Fahrverbote auf einzelnen Straßenzügen auferlegt werden. Die Immissionswerte müssen
fortlaufend kontrolliert werden.
Frau Blömer-Frerker eröffnet die Diskussion.
N.N. 1 stellt in Frage, dass ein Frischezentrum nötig ist. Er bezieht sich auf die gemachten
Ausführungen und zweifelt diese an, da es genügend Frischezentren gibt (Rewe, Edeka). Er
sieht es als Verschwendung von Steuergeldern an. Als Beispiel erwähnt er den Schlachthof
an der Liebigstraße, der seinerzeit errichtet wurde. Mittlerweile stehen die Räume leer. Falls
man ein Frischzentrum dennoch für nötig erachten sollte, sollte sich ein mutiger und risiko-
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
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freudiger Investor finden. Es muss nicht alles mit staatlicher Subvention erfolgen. Politisch
Verantwortliche sollten nach privaten Lösungen suchen; sie würden sie auch finden.
N.N. 2 macht klar, dass die Politik zwar die Entscheidungen trifft, aber die Verwaltung die
Vorlage bietet. Die Vorlage für diese Maßnahme wurde von Frau Bergs Vorgänger einge-
bracht, wobei von 15 untersuchten Standorten elf gestrichen wurden und vier übrig blieben.
Eine Begründung für diese Auswahl wurde nicht gegeben. Marsdorf war unter den vier ver-
bleibenden Standorten. Hintergründe wurden der Bevölkerung nicht in korrekter Form wei-
tergegeben und Zahlen wurden beschönigt. Bei Betrachtung der Umsatz-Tonnen im Verhält-
nis zu den beschäftigten Mitarbeitern bisher in Raderberg und zukünftig am ggf. neuen
Standort Marsdorf müsste eine Wirtschaftsdezernentin hellhörig werden, da dies in keinem
Verhältnis steht.
Es wurde gefordert, bei der Verkehrsuntersuchung von realistischen Zahlen auszugehen,
was nicht erfolgt ist.
Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde ausgesagt, dass ein Frischezentrum im Umfeld
komplett fehle. In Bornheim, ca. 15 km entfernt, gibt es jedoch genau so einen Betrieb, wie
er jetzt hier geplant ist. Der Markt in Bornheim finanziert sich aufgrund der Gründung einer
Erzeugergenossenschaft zu 100 % selbst. Wie konnte dies außer Betracht gelassen wer-
den? Die Notwendigkeit für ein weiteres Frischezentrum ist daher nicht gegeben.
Bei dem Lärmschutzgutachten wurden die Betriebsgeräusche unbeachtet gelassen. Die Ar-
beitszeiten sind nachts von 1 Uhr bis morgens 9 Uhr; während dieser Zeit scheppern die
Paletten, fallen Sachen auf den Boden und fahren die LKWs an. Er ist selber Lieferant eines
Großmarktes und weiß, was es bedeutet. Dies alles wurde nicht berücksichtigt. Davon je-
doch sind die Anwohner unmittelbar betroffen. Es müssten erhebliche geräuschreduzierende
Maßnahmen ergriffen werden, die aus Kostengründen nicht umgesetzt werden können. Die
schlechten Gutachten werden passend gemacht, bevor sie der Bevölkerung präsentiert wer-
den.
Er beschäftigt sich seit sieben Jahren hobbymäßig mit der Planung, da er den Bau verhin-
dern möchte. Die Darbietung gegenüber dem Bürger am heutigen Abend bezeichnet er als
ausgesprochen dürftig. Zu befürchten ist, dass ein Hochleistungszentrum entstehen wird mit
Verkehrszufluss über die Dürener Straße. Diese wird maßlos überlastet sein und man wird
Straßen (Bachemer Straße), die durch den Grüngürtel führen, ausbauen müssen.
Es wird ein Hinweis auf ein Gutachten „Klimawandel – gerechte Metropole Köln“ gegeben,
in dem auf Klimaauswirkungen hingewiesen wird. Grünstreifen wurden zum Klimaschutzge-
biet erklärt und Dächer wurden begrünt, um erforderliche Klimaqualitäten zu erhalten. Dem
wird hiermit massiv entgegen gesteuert. Dies sollte doch mit in Betracht gezogen werden.
Frau Berg erwähnt, dass sie jederzeit Rede und Antwort steht, aber bei vielen Veranstaltun-
gen zum Frischezentrum im Vorfeld unerwünscht war. Heute geht es um die Bauleitplanung.
Die Stadtverwaltung muss das Stadtgebiet als Ganzes sehen und in der Innenstadt besteht
die Absicht, im Umfeld des noch bestehenden Großmarktes den Grüngürtel zu erweitert.
Heute Abend wurde die Präsentation bewusst knapp gehalten, aber sie steht gerne an ande-
rer Stelle für weitere Erläuterungen zur Verfügung.
Herr Harzendorf weist darauf hin, dass er bereits auf verschiedenen Veranstaltungen zu
dieser Thematik war, womit die Wichtigkeit der Sache hervorgehoben wird.
Er verweist darauf hin, dass es unzweckmäßig ist, dass die LKWs bis fast an die Innenstadt
heran fahren. Daraus ergibt sich für ein künftiges Frischezentrum ein Standort in der Nähe
des Autobahnringes. Im Weiteren unterstreicht er, dass die angewandten Zahlen und der
Vergleich mit dem Frischezentrum Frankfurt plausibel sind. Ansonsten weist er auf die Um-
fänglichkeit der vorliegenden Gutachten hin.
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
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N.N.3 hat sich darüber informiert, wann die Auffahrt von der Bonnstraße auf die A4 gebaut
wird. Ihr wurde die Auskunft erteilt, dass das Planfeststellungsverfahren läuft. Mit ggf. vorlie-
genden Einwänden dauert es bis zu fünf Jahren bis das Verfahren abgeschlossen werden
kann. Die Zeit für den Bau der Straße beträgt dann wahrscheinlich noch mal zwei Jahre.
Während dieser Zeit läuft der Verkehr über das total überlastete Autobahnkreuz Köln-West.
All das wurde nicht berücksichtigt.
Herr Harzendorf bringt ein, dass genau das in das Verkehrs-Gutachten eingeflossen ist und
auch weiterhin einfließen wird.
N.N. 4 wohnt seit 1974 am Autobahnkreuz Köln-West. Trotz verschiedener Maßnahmen ein-
schließlich Übertunnelung der Autobahn im Kreuz gibt es lärmtechnisch keine Entlastung.
Für andere Projekte (Bundesgartenschau in Köln, Umsiedelung des Botanischen Gartens
nach Marsdorf) hat die Stadt kein Geld. Warum jetzt auf einmal für die Umsiedelung des
Frischezentrums? Im Kölner Westen sind alle Straßen einschließlich Autobahnen täglich
verstopft. Die Zählungen für die Gutachten müssen in den Weihnachtsferien stattgefunden
haben, da sie nicht die Alltagssituation wiederspiegeln. Tempolimits werden eh nicht einge-
halten. Keiner denkt an Kinder, da in den überlasteten Straßenzügen Schulen und Kinder-
gärten angesiedelt sind. Er droht eine Klage an.
N.N. 5 , Bürgerinteressengemeinschaft Junkersdorf, weist auf Informationsmaterial auf deren
Internetseite hin. Es wird bestätigt, dass es einen Ratsbeschluss zur Verlagerung des Groß-
marktes gibt, in dem die Fläche jedoch für die Durchführung einer Bundesgartenschau vor-
gesehen wurde. Durch die nun geplante Maßnahme „Parkstadt Süd“ werden jedoch Freiflä-
chen zerstört.
Die Umsiedelung des Großmarktes aus Raderberg soll erfolgen, da dort die Straßen überlas-
tet sind, und die Bevölkerung geschützt werden soll. Die Anwohner im Bereich Marsdorf
möchten auch geschützt werden, da die Straßen ebenfalls überlastet sind.
Es wird angemerkt, dass die Hälfte der Anwohner nächste Woche in Urlaub fährt und keine
Zeit hat, sich noch mit dieser umfassenden Thematik zu beschäftigen.
Die Verkehrsanbindung kann nicht als sehr gut bezeichnet werden. Schneller Zugang zur
Autobahn ist ein Witz, da eine Kreuzung als Linksabbieger von der Horbeller Straße passiert
werden muss und „Links abbiegen“ ist nie schnell möglich. Weiterhin führt der Weg zur Au-
tobahn über die Bonnstraße, die wird jedoch im Gutachten als nicht mehr ausbaufähig be-
zeichnet. Bei dem Verkehrsgutachten wurden die Marsdorfer Straße und der Salzburgerweg
nicht berücksichtigt; wahrscheinlich, weil es hier keine Lösung gibt. Die Bürgerinterssenge-
meinschaft Junkersdorf hat seinerzeit gegen den Ausbau Marsorfer Straße geklagt. Laut
Gerichtsurteil sollte die dort befindliche Ampel so geschaltete werden, dass nur fünf Fahr-
zeuge durchgelassen werden. Dieses Gerichtsurteil wurde nie umgesetzt. Als Grund habe
Herr Harzendorf angegeben, dass sich der Verkehr dann bis auf die Autobahn zurück stauen
würde.
Hinweis auf den Vergleich mit dem Frankfurter Frischezentrum: dieses liegt zum einen weit
außerhalb der Stadt und wird zum anderen ausschließlich über Autobahnen erschlossen.
Somit kann der Vergleich nicht befürwortet werden.
Die im rechtsgültigen Bebauungsplan Toyota Allee eingegangenen Verpflichtungen (z.B.
niveaufreie Querung der Bahntrasse im Zuge der Horbeller Straße) wurden bis heute nicht
umgesetzt. Hierzu gibt es eine Stellungnahme der Interessengemeinschaft, auf die verwie-
sen wird. Hier wird auch auf die Ausgleichsmaßnahmen in Form von Begrünung hingewie-
sen. Eine Antwort auf die Frage, wo die Begrünungsmaßnahmen stattgefunden haben, hat
Herr Höing bis heute nicht gegeben.
Man sollte sich mit dem Bau des Frischezentrums auf die Fläche beschränken, die bereits
heute als Gewerbegebiet ausgewiesen ist und nicht weitere hochwertige Bodenflächen zer-
stören. Die vorhandene Fläche würde ausreichen.
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
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N.N. 6 , Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, weist darauf hin, dass
die Bezirksregierung sich richtigerweise gegen die Einrichtung von Großparkplätzen an der
Autobahn ausgesprochen hat, da dadurch wertvoller Boden vernichtet wird. Wo ist die Be-
zirksregierung jetzt?
Das Gelände ist von Landschaftsschutzgebieten eingerahmt. Hier wird hervorgehoben, dass
der Zugang über Bonnstraße und Bachemer Straße auf das Gelände erfolgen muss. Die
Bachemer Straße gehört in diesem Bereich zum Landschaftsschutzgebiet. Ein Ausbau der
Bachemer Straße wird auf gar keinen Fall hingenommen. Ggf. müssen Gerichte Einschrän-
kungen auferlegen.
Der Abfluss des Verkehrs vom Frischezentrum wird über Dürener Straße und Bachmer Stra-
ße erfolgen, was die dortigen chaotischen Verkehrsverhältnisse verstärken wird.
N.N. 7 , Bürgerinteressengemeinschaft Junkersdorf, schließt sich ihren Vorrednern zunächst
an.
Ihre Einschätzung ist, dass wichtige Informationen von der Verwaltung zurückgehalten wer-
den. Der Termin der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Woche vor Beginn der Sommerferien
und die Antwort-Frist in den Ferien wird erneut als untragbar bezeichnet.
An allen Messpunkten für Luftschadstoffe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrau-
cherschutz NRW werden grenzwertige oder darüber liegende Werte ermittelt. Dies macht
sich bereits durch gesundheitliche Probleme bei Kindern bemerkbar. Diese Messwerte wer-
den jedoch bei den Gutachten nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt, obwohl die Zahlen
öffentlich zugängig sind. Eine Messstation in der umweltbelasteten Wohngegend wurde ab-
gebaut, was in ihren Augen nur vorsätzlich geschehen kann.
Für die Lärmbelastung gilt das gleiche. Auch hier werden Grenzwerte gemessen, die in den
Vorträgen nicht berücksichtigt wurden. Und dies, obwohl es Aufgabe der Verwaltung ist, Be-
lästigungen für die Bürger einzuschränken.
Es wurde von der Verwaltung bisher dargestellt, dass das Gebiet überwiegend als Gewerbe-
gebiet ausgewiesen ist. Anhand der Pläne stellt sich jedoch heraus, dass nur ein kleiner Teil
des geplanten Areals als Gewerbegebiet bezeichnet ist.
In einer aufwendigen, gemeinsamen Analyse der Städte Köln, Frechen und Hürth wurde
genau dieses Gebiet als Klima-Puffer-Zone gekennzeichnet. Über diese Gebiete wird drin-
gend benötigte Kaltluft aus der Ville ins Stadtgebiet transportiert. 2002 hat die Firma Accon
in einem Gutachten auf eben diese Winde hingewiesen. Das aktuelle Gutachten widerspricht
dem von 2002.
Die erwarteten Informationen werden in dieser Veranstaltung nicht gegeben und die Darstel-
lungen u.a. die Abwicklung des anfallenden Verkehrs ist nicht nachvollziehbar.
Vorschlag ist, die Verkehrssituation zu den Stoßzeiten vor Ort zu beobachten ungeachtet
jeglicher Gutachten.
Um eine weitere Stellungnahme zu der Luftbelastung wird gebeten.
Frau Müller erläutert das weitere Vorgehen und macht deutlich, dass sich die formalen Bau-
leitplanverfahren am Beginn befinden. Es wird keine weitere frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-
gung geben. Aufgabe der Verwaltung ist es, die hier gemachten Einwände und Vorträge und
auch die Anmerkungen, die in nächster Zeit schriftlich eingehen werden, fachlich zu bewer-
ten und an die Ausschüsse des Rates und die Bezirksvertretung weiterzugeben. Sie werden
bei den Beschlüssen zu den Bauleitplanungen berücksichtigt. Im nächsten Beteiligungs-
schritt folgt die Offenlage zur FNP-Änderung und zum Bebauungsplanentwurf. Dazu bedarf
es aber zunächst eines Bebauungsplans.
Frau Berg erwähnt, dass der Ratsbeschluss aus 2007 nicht allein darauf abzielte, eine Bun-
desgartenschau auszurichten, sondern auf die Situation in Raderberg abstellte. Zur Ver-
kehrssituation verweist sie auf die Ausführungen von Herrn Harzendorf. Ihre Aufgabe war zu
prüfen, ob Köln ein Frischezentrum benötigt und dazu gab es eine Markt- und Bedarfsanaly-
se. Dann war das bauliche Konzept zu erstellen und zu untersuchen, in welcher Form es
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
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betrieben werden soll. Der Vergleich zu dem Frischezentrum in Frankfurt wurde im Rahmen
der Markt- und Bedarfsanalyse lediglich in Bezug auf die Größe, nicht auf die Verkehrssitua-
tion angestellt. Die Ergebnisse der vorgenannten Untersuchungen werden bei der Be-
schlussfassung berücksichtigt.
Herr Harzendorf erläutert anhand eines Planes, wie der Verkehrsabfluss vom Frischezent-
rum zu erwarten ist. Hierbei wurden alle planbaren Einflüsse berücksichtigt.
Es gibt zum einen die Zuführung der Güter mit großen LKW’s und zum anderen den Abfluss
der Waren in den Nahbereich oder auch weiter entfernt. Die Verkehrsballung findet im unmit-
telbaren Bereich des Frischezentrums statt. Je weiter entfernt vom Frischezentrum desto
geringer die Verkehrsbelastung.
Die Belastungen halten sich in Grenzen; es gibt im Bereich Gleuelerstraße. Aber auch im
Bereich Salzburgerweg / Stadion Verkehrsverdichtungen, für die eine Lösung durch Lärm-
schutz gefunden werden muss.
In der Kernlage von Junkersdorf wird sich der zusätzliche Verkehr nicht auswirken.
N.N.8 wirft ein, dass nicht geklärt ist, wer das Frischezentrum betreiben soll. Zudem ist das
Wirtschaftlichkeitsgutachten nicht nachvollziehbar; es verstößt gegen das EU-Recht . Es wird
eine hohe jährliche Bezuschussung erforderlich werden.
Mittlerweile wollen einige Händler das Frischezentrum selber betreiben. Es zeichnet sich ab,
dass es zwei Frischezentren geben wird, nämlich eines für die alteingesessenen größeren
Betriebe und eines für die kleineren Betriebe.
Zusammenfassende Frage: Wer soll das Frischezentrum betreiben und wer soll die 100 Mio
Euro bezahlen.
Frau Berg erwidert, dass kein Betrag von 100 Mio Euro im Raum steht. Die Händler wollen
das Frischezentrum nicht selber betreiben, sondern die Räumlichkeiten zur Verfügung ge-
stellt bekommen. Die Ausführungen sind teilweise unrichtig. Entgegen der Behauptung wur-
den Händler-Informationsveranstaltungen geführt. Es handelt sich bei den Händlern jedoch
um keine homogene Gruppe. Es geht um die Händler, die auf ein Frischezentrum angewie-
sen sind.
Der Betrieb des Frischezentrums ist kostendeckend.
Ein Vorschlag der Verwaltung ist, dass ein privater Partner das Frischezentrum plant und
baut und den technischen Betrieb übernimmt. Die Stadt bleibt Besitzerin der Halle und des
Grundstückes und betreibt die Marktverwaltung. Dieser Vorschlag muss von den beteiligten
Gremien des Rates beschlossen werden. Es ist noch kein Beschluss getroffen worden, da
der Wirtschaftsausschuss vertagt wurde.
Die bauliche Konzeption von DU Diederichs wurde unter Berücksichtigung der Markt- und
Bedarfsanalyse angepasst, in dem das Gebiet verkleinert wurde. Dies zeigt, dass die be-
triebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie Einfluss genommen hat.
Herr Oedinger , erläutert, dass Frankfurt aufgrund vergleichbarer Umschlagsmenge als Bei-
spiel herangezogen werden kann. Andere Städte sind außen vor. Hamburg hat z.B. aufgrund
der Anlandung von großen Schiffen einen viel größeren Umschlag und München bedient
gesamt Osteuropa. Beide Städte sind daher nicht als Maßstab heranzuziehen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht von der
Firma DU Diederichs stammt. DU erstellte ein Gutachten zur emissionsoptimierten Baukon-
zeption auf den gegebenen Grundstücksflächen.
Auch bei einer subventionsfreien Lösung wird für die Errichtung eines Frischezentrums eine
bestimmte Fläche auf einem Stadtgebiet benötigt, so dass die Fläche anderweitig nicht mehr
zur Verfügung stehen kann.
Zur Verlagerung auf andere Verkehrsmittel als den Straßenverkehr wird erwähnt, dass bei
einer großflächigen Auslagerung ggf. mehr über Flugverkehr abgewickelt werden muss.
Dann würden weitere Wege und erhöhter Fluglärm entstehen. Bremen hat 2002 einen
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
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Großmarkt mit Bahnanschluss errichtet. Da der Transport frischer Güter gar nicht mehr über
die Schiene abgewickelt wird, wird dieser neue Bahnhof nicht genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch in Frankfurt eine Ortschaft in der Nähe des Frische-
zentrums ist und auch da Umweltprobleme diskutiert wurden.
N.N. 9 merkt an, dass Frau Berg eine Baugenehmigung für DHL direkt neben der Firma Bol-
der erteilt hat. Der Bebauungsplan erlaubt keine Spedition und plötzlich wird die Ansiedlung
von DHL genehmigt.
Es wird erwartet, dass Zahlen von diesem Verteilzentrum in den Verkehrsuntersuchungen
eingebracht werden, da es wahrscheinlich schneller kommen wird als das Frischezentrum.
Auch hierdurch werden Lärm und Verkehr beeinträchtigt; beides sehr wichtige Faktoren für
die Lebensqualität.
Frau Berg stellt richtig, dass sie keine Baugenehmigung erteilen kann; die erteilt Herr Höing.
Eine Ansiedlung der DHL wird mit der Auflage genehmigt, dass weder Verkehrs- noch Lärm-
belastung entstehen. Hier gibt es aber noch Diskussionen diese Auflage betreffend, die noch
nicht abgeschlossen sind.
N.N.10, Geschäftsführer der Firma Bolder Arzneimittel, erwähnt, dass der Verkehrsbereich
Rheinische Alle / Horbeller Straße als kritisch angesehen wurde; hier aber die Firma Bolder
angesiedelt ist und DHL angesiedelt werden soll. Als Firma zur Herstellung von Arzneimitteln
ist sie auf gute Luft angewiesen und jetzt soll diese Speditionsfirma in unmittelbarer Nach-
barschaft angesiedelt werden. Es handelt sich um ein Familienunternehmen, welches seit 90
Jahren in Köln ansässig ist. Mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung erfolgte seinerzeit
eine Umsiedelung aus Raderberg, Nachbarschaft des bisherigen Großmarktes, an den
Standort Marsdorf. Die Firma hat sich seither sehr gut weiter entwickelt. Die Firma ersucht
auf verschiedenste Weise um Gehör, da die geplante Neuansiedlung existensgefährdend
scheint. Erschreckend wird empfunden, dass die Hilferufe nicht erhört werden.
Frau Müller ergänzt auf die Aussage, dass der Bebauungsplan keine Speditionen zulasse,
dass der Bebauungsplan Zonierungen mit unterschiedlichen Abstandsklassen aufzeigt. Das
Verfahren der Baugenehmigung sieht vor, dass bei Nachweis der schall- und verkehrstech-
nischen Leistungsfähigkeit ein Anspruch auf Genehmigung besteht. Hierüber ist noch nicht
entschieden. Wenn die Vorgaben nachweislich eingehalten werden, wird die Genehmigung
erteilt werden.
Frau Blömer-Frerker zitiert in diesem Zusammenhang einen Brief aus der vorigen Woche,
den sie an Herrn Höing gerichtet hat:
„Der Bezirksvertretung Lindenthal ist in ihrer Sitzung am 08.06.2015 nicht mitgeteilt wor-
den, dass Ihre Fachverwaltung nach der Bewertung des Lärm- und Verkehrsgutachtens
bezüglich der möglichen Ansiedlung von DHL in Marsdorf entschieden hat, dass einer
Baugenehmigung nichts im Wege steht. Gegen diese Entscheidung legen wir unser Veto
aus folgenden Gründen ein:
1. Beschluss der Bezirksvertretung vom 15.09.2014,
2. der Bezirksvertretung Lindenthal sind die Gutachten sobald wie möglich nach Fertig-
stellung vorzulegen,
3. die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, keine Baugenehmigung für
das fragliche Grundstück zu erteilen, bevor die Bezirksvertretung Stellung zu den Gutach-
ten genommen hat,
4. die Verwaltung wird aufgefordert zu erklären, wie sie die von ihr unterstützte Erweite-
rung der benachbarten Firma Bolder mit der geplanten DHL-Ansiedlung in Einklang brin-
gen will.
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
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Eine weitreichende Änderung des Bebauungsplanes (keine Spedition) kann ohne die Be-
teiligung der Politik nicht durchgeführt werden. Aus den genannten Gründen bitten wir Sie
eindringlich, dass keine Entscheidungen ohne Mitwirken der Bezirksvertretung Lindenthal
getroffen werden.
Ich hoffe, dass eine kommunalaufsichtsrechtliche oder gerichtliche Klärung der unterlas-
senen Beteiligung der Bezirksvertretung Lindenthal nicht notwendig sein wird.
Für ergänzende Rückfragen stehe ich gerne zu Verfügung.“
N.N.11 sagt, dass ein Grüngürtel in Raderberg erkauft wird mit der Aufgabe vom Grüngürtel
in Marsdorf.
Weiterhin hätte sie gerne einen Vergleich des Verkehrsaufkommens in 2007 und heute, um
die Entwicklung des Verkehrs auch ohne Frischezentrum betrachten zu können.
Frau Blömer-Frerker erläutert auf Zwischenruf nochmals den bisherigen Ablauf des Verfah-
rens.
Frau Müller verlängert die Frist zur Stellungnahme um zwei Wochen bis zum 17.07.2015.
Die heute gemachten Anregungen werden aufgenommen und brauchen nicht noch mal
schriftlich eingebracht werden.
N.N. 12 , Bezirksvertretung Lindenthal;
Frau Blömer-Frerker unterbricht, da vereinbart ist, dass Politiker an Bürgerbeteiligungen
generell nur anwesend sind und den Bürgern zuhören; sich ansonsten aber zurückhalten.
N.N. 12 erhält dennoch kurz das Wort: sie bittet erneut darum, dass die Bürgerbeteiligung
nach den Ferien fortgesetzt wird. Zudem möchte sie wissen, wie der Lärmschutz an der
Gleueler Straße optimiert werden soll.
N.N. 13 ist landwirtschaftlicher Betriebsleiter und davon betroffen, dass durch den Bau des
Frischezentrums landwirtschaftliche Fläche wegfällt. Er stellt zudem die Frage in den Raum,
wie frische Produkte zur Belieferung des Frischezentrums erzeugt werden sollen, wenn die
Anbauflächen zerstört werden. Nicht außer Acht zu lassen ist die dortige hervorragende Bo-
dengüte.
N.N. 14 , Verkehrsclub Deutschland VCD, erwähnt, dass Gut Horbell im Lärmgutachten als
Mischgebiet eingestuft wurde. Die Frage ist, welche Richtwerte in diesem Gebiet gelten wür-
den, wenn es als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wäre.
Die Gutachten sind plausibel. Aus den aktuellen Schilderungen der Faktoren Luft, Lärm und
Verkehr wird aber ersichtlich, dass Steigerungen der Belastungen nicht mehr zulässig sind,
so dass auch die Ansiedlung eines Frischezentrums bzw. zusätzlich DHL nicht möglich ist.
Als Schlussfolgerung sollten Planungen angedacht werden, die das Verkehrsaufkommen
mindern und nicht erhöhen.
N.N. 15 ist Anwohner in Frechen-Bachem und erklärt, dass bereits von 1 ½ Jahren eine Bür-
gerbeteiligung in Hürth stattgefunden hat. Zudem sind Gutachten durch die Stadt Frechen
und den Erftkreis erstellt worden. Sind diese Ergebnisse innerhalb der Stadt Köln weiter
transportiert und berücksichtigt worden?
Gutachten zu den Kosten werden vermisst. Es werden immense Kosten auf die Städte und
auch die Steuerzahler zukommen, was hier nicht angesprochen wurde. Machbarkeitsstudien
und Gutachten werden erstellt, aber der wichtigste Aspekt, die Kosten, werden nicht disku-
tiert.
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
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Frau Müller merkt hierzu an, dass es sich bei dieser Veranstaltung um die erste im Rahmen
der Bauleitplanverfahren in der Verantwortung der Stadt Köln und Planungshoheit handelt..
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden im weiteren Verfahren Gesprä-
che zu Nachbargemeinden gesucht und Anregungen aufgenommen. Formal werden diese
nach der Sommerpause im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch
eingebunden.
Sie betont, dass die Veranstaltung heute mit dem Planrecht befasst ist; es geht nicht um die
Frage der Wirtschaftlichkeit eines Frischezentrums.
In heutigem Stadium werden alle Anregungen aufgenommen und im Rahmen des Verfah-
rens dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
N.N. 16 übt Kritik am zeitlichen Ablauf des gesamten Verfahrens. 2007 ist die Angelegenheit
initiiert worden und bis zum Jahr 2015 ist nichts weiter passiert. Heute findet man plötzlich
Begründungen der Dringlichkeit für bestimmte Termine, was natürlich beim Bürger nicht
nachvollziehbar ist und gewisse Erbitterung hervorruft. Um Fristen einzuhalten wird jetzt un-
ter gewissem Zeitdruck gearbeitet, weil die vergangenen acht Jahre nicht genutzt wurden,
um in Ruhe Entscheidungen zu treffen.
Zudem ist er der Meinung, dass die Gutachten Lärm und Verkehr nicht synchronisiert sind.
Herr Malik nimmt sofort Stellung, in dem er gesteht, dass in Marsdorf bereits jetzt eine ge-
wisse verkehrliche Belastung besteht und diese auch in der Prognose bis 2025 erhöht wird;
die Ansiedelung des Frischezentrums wird aber durch die dargestellten Maßnahmen zur
Steuerung nicht zum Kollaps führen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verkehrsgutachten im Internet abrufbar ist. Dort ist
auch zu erkennen, dass in Junkersdorf einige Straßen deutlich entlastet werden.
Die Synchronisierung zwischen verkehrs- und schalltechnischer Untersuchung erfolgt zu
einem späteren Zeitpunkt; bisher ging es lediglich darum, Fakten aufzuzeigen.
N.N. 16 wiederholt, dass noch eine Menge Arbeit bevor steht. Er hätte sich dahingehend
gewünscht, dass mehr Arbeit im Vorfeld geleistet worden wäre, um dem Bürger eine konkre-
tere Vorstellung präsentieren zu können. Zudem hätte die verstrichene Zeit besser genutzt
werden können.
Herr Harzendorf weist darauf hin, dass im Rahmen des Verkehrsgutachtens bereits eine
Vielzahl an Veranstaltungen stattgefunden hat. Zudem sind Absprachen mit den Nachbar-
gemeinden erfolgt. Es gibt sogar ein im Auftrag des Erftkreises erstelltes Gutachten, welches
das hier erstellte Gutachten als plausibel einstuft.
N.N. 17 wohnt in Frechen und glaubt, dass die Planung für Köln sicherlich gut ist, aber die
Nachbarstädte belastet werden. Prognosen sind eh immer schwierig und für Betroffene nicht
nachvollziehbar. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sollten die Nachbarge-
meinden frühzeitig eingebunden werden.
N.N. 18 greift nochmals den Vergleich zum Frischezentrum Frankfurt auf. Es wurde ja er-
wähnt, dass größenmäßig ein Vergleich möglich ist, verkehrstechnisch jedoch nicht. Ein gu-
tes Autobahnnetz und der Flughafen liegen in Frankfurt in unmittelbarer Nähe. Die Händ-
lerstruktur in Frankfurt ist eine andere; dort ist die Tonnage verkleinert worden. Hier wird die
Fläche verkleinert, obwohl die Händler damit nicht einverstanden sind, müssen sie damit
leben. Die ausgeführten Verkehrssituationen werden in Frage gestellt, da der An- und Ablie-
ferverkehr sehr wohl mit dem Berufsverkehr kollidiert, so dass der Verkehrsinfarkt vorpro-
grammiert ist.
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
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N.N. 19 ist nicht mehr im Saal. Er schreibt, er habe kein Vertrauen in flankierende voraus-
schauende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, z.B. Sprinter.
N.N. 20 , Ortsvorsteher von Stotzheim / Sielsdorf ergreift das Wort.
Er gibt an, dass Kontakt zwischen Köln und Hürth bzw. Frechen besteht: Herr Borjans war
bereits in beiden Stadträten und das Verkehrsgutachten wurde in Frechen vorgestellt. Fakt
jedoch ist, dass die Stellungnahme nicht nachvollzogen werden konnte. Durch den Rhein-
Erft-Kreis veranlasst wurde dieses Gutachten überprüft. Als Ergebnis kam heraus, dass es
nicht so widerspruchslos ist wie es hier dargestellt wurde. Es sind noch Lücken und Fragen
offen, die perspektivisch nicht deutlich erklärt worden sind.
Die interkommunale Zusammenarbeit ist nicht so wie sie hier dargestellt wurde. In den drei
Nachbargemeinden /-kreisen werden derzeit Resolutionen gegen die vorgelegte Planung
erstellt.
Vor zwei bis drei Jahren hat er sich dafür eingesetzt, dass diese Flächen von Sielsdorf und
Stotzheim zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wurden. Es wurde Alleen aufgebaut zur bes-
seren klimatischen Situation.
Der 2004 aufgestellte Bebauungsplan passte nicht und wurde jetzt passend gemacht und
das zu Lasten der umliegenden Bürger, auch auf Kölner Stadtgebiet. Anliegen der Bürger
werden nicht erhört. Es wird zu einer namentlichen Abstimmung im Stadtrat geraten. Sofern
der 2004 aufgestellte Bebauungsplan nicht bestehen bleibt, wird es zu Klagen kommen.
Herr Harzendorf bestätigt, dass er im Umland auf Veranstaltungen war und diese auch im-
mer kontrovers verlaufen sind, was aber auch am Thema liegt. Er bestätigt auch, dass das
Verkehrsgutachten dort intensiv erstellt und begleitet wurde, und die dort geäußerten Wün-
sche berücksichtigt wurden. Somit scheint das Verkehrsgutachten bis hier her schon plausi-
bel. Es ist jedoch nicht ausreichend, da weitere Planungen bevorstehen, was aber auch in
der derzeitigen Planungsphase normal ist. Natürlich gibt es unterschiedliche Meinungen, die
auch kritisch sein können.
Frau Müller erläutert auf Anfrage, dass Anmerkungen sowohl für den Flächennutzungsplan
als auch für den Bebauungsplan gültig sein können, wenn dies entsprechend vermerkt wird.
Maßgeblich ist das, was kenntlich gemacht wurde.
N.N. 21 merkt an, dass derzeit auf der Gleueler Straße 60,4 Dezibel Lärmbelastung gemes-
sen werden. Zukünftig sind 64 Dezibel zu erwarten, was oberhalb jeder vorgegebenen Gren-
ze liegt. Was wird einem Anwohner geraten zu tun?
Herr Harzendorf verweist auf die bereits dargestellten Ausführungen. Es gibt Messwerte mit
Obergrenzen, die eingehalten werden müssen. Ist dies nicht der Fall, sind entsprechende
Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Herr Sökeland bestätigt, dass zu prüfen ist, ob die Werte gesundheitsgefährdend oder
–verträglich sind. Wie Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms aussehen können, ist zu
prüfen. Schallschutzwände sind hier ggf. auch zu thematisieren.
N.N. 22 ist nicht mehr anwesend. Er fragt, ist der Landesbetrieb Straßen bzw. Straßen NRW
beteiligt worden, möglicher Rückstau auf Abfahrten u. BAB, reicht hier die Aufstellfläche der
Abfahren?
N.N. 23 stimmt den Vorrednern zu. Er stellt die von Herrn Harzendorf vorgestellten Gutach-
ten in Frage und behauptet, dass teilweise falsch referiert wurde. Aus einem Seminar hat er
erkannt, dass es falsch ist, sich auf Gutachten zu stützen bei gleichzeitiger Ignoranz von
Bauchgefühlen.
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf
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Inwieweit berücksichtigt das Lärmgutachten für den Frischemarkt auch das bei der DHL?
Wurden saisonale Schwankungen bei der DHL berücksichtigt?
Herr Sökeland nimmt Stellung. DHL ist dahingehend berücksichtigt, dass auf die Daten des
Verkehrsgutachtens zurückgegriffen wurde und verweist auf seine bisherigen Ausführungen.
Sämtliche Werte sind Durchschnittswerte, so dass saisonale Schwankungen verankert sind,
aber nicht explizit aufgeführt werden.
Herr Malik erläutert, dass bei Erstellung des Verkehrsgutachtens noch nicht klar war, dass
DHL sich dort ansiedeln möchte. Es wurden jedoch zu erwartende Verkehrs-Prognosen für
Gewerbegebiete berücksichtigt.
N.N. 24 , Frage ist schon beantwortet.
N.N. 25 ist nicht mehr anwesend und fragt schriftlich: Wird auch Lichtemission berücksich-
tigt? Wie wird erhöhter Durchgangsverkehr Richtung Frechen auf der Toyota-Allee / Bache-
mer Straße verhindert? Wie ist die Straßenbahnquerung im Verkehrsgutachten berücksich-
tigt? Gibt es Lärmimmissionsberechnungen westlich der Bonnstraße in Frechen (=Bachem)?
N.N. 26 ist nicht mehr anwesend und fragt, welche Maßnahmen zur Konfliktbewältigung ge-
plant sind?
N.N.27 ist Anwohnerin in Frechen-Bachem und weist nochmals darauf hin, dass es sich im
geplanten Gebiet um Boden mit hoher Güteklasse handelt. Mit der geplanten Neuversiege-
lung geht eine Klimagefährdung einher. Es muss bedacht werden, dass die Gefahr besteht,
dass das Klima im Sommer unerträglich wird.
Für Frechener Anwohner wird eine Fahrradtrasse nach Köln, die im Grünen liegt, zerstört. .
Die Summe aller heute Abend geäußerten Bedenken muss berücksichtigt werden. In ihren
Augen gibt es nichts, was für eine Ansiedlung des Frischezentrums in Marsdorf spricht.
Frau Müller bestätigt nochmals, dass die Frist für weitere Einwände bis 17.07.2015 verlän-
gert wird. Sie weist darauf hin, dass die hier gemachten Anmerkungen aufgenommen wer-
den und eine zusätzliche schriftliche Eingabe nicht erfolgen muss. Ergänzungen können
selbstverständlich eingereicht werden.
Auf die Frage, wo der Bebauungsplan ausliegt, wird angefügt, dass es zwei Verfahren gibt;
zum einen die Änderung des Flächennutzungsplanes und zum zweiten die Aufstellung des
Bebauungsplanes. Heute erfolgt der erste Beteiligungsschritt zu diesem formellen Verfahren
mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch. Der Be-
bauungsplan ist derzeit noch nicht komplett ausgearbeitet. Die eingehenden Anregungen
und Stellungnahmen werden bei der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplans und der
FNP-Änderung berücksichtigt. Auch die Thematik der Eingriffs-/Ausgleichsregelungen ist für
den Bebauungsplan noch differenziert auszuarbeiten. Im nächsten Beteiligungsschritt erfolgt
die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch beider Pläne.
Frau Blömer-Frerker bedankt sich für die angeregte Diskussion und das Ausharren zu so
später Stunde. Sie bedankt sich auch bei allen organisatorisch Beteiligten und schließt die
Veranstaltung um 23:45 Uhr.
Frau Blömer-Frerker Frau Seibüchler
(Bezirksbürgermeisterin) (Schriftführerin)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungOrte (22)
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Details
- Aktenzeichen
- 3277/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.12.2021
- Erstellt
- 13.09.2021 07:51