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3277/2021

191. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf Hier: Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zur 191. Flächen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.12.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 11.1

Anlage 6 Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Beschluss der BV Lindenthal

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Anlage 5 Geltungsbereich

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Anlage 7 Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes

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Anlage 4 Baulich-räumliche und funktionale Machbarkeitsstudie

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Beschlussvorlage Ausschuss (Version Stadtentwicklungsausschuss vom 02.12.2021)

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Anlage 1 Übersicht der Stellungnahmen

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Anlage 2 Niederschrift

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Anlage 6 Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes

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Anlage 2
- bisherige Darstellung -
191. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf
Legende
Änderungsbereich
Sonderbaufläche
Industriefläche
Gewerbefläche
Fläche für Ver- und Entsorgung
Fläche für die Landwirtschaft
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Grünfläche
Landwirtschaftsfläche
Sporthalle
Wasserversorgung
0 100 20050
Meter
1:7.500M.:
6

Beschlussvorlage Rat

22537 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Hubb Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3277/2021 
Freigabedatum 
09.12.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
191. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal 
Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf 
Hier: Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die 
Vorgaben zur 191. Flächennutzungsplan-Änderung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat 
1. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie die Stel-
lungnahmen der Verwaltung hierzu) zur Kenntnis (siehe Anlagen 1 und 2); 
2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 3); 
3. beauftragt die Verwaltung, den Entwurf zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes mit 
dem Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ auf Grundlage der vorgelegten 
und mit der IG Großmarkt abgestimmten „Baulich-räumlichen und funktionalen Machbarkeits-
studie Frischezentrum Köln-Marsdorf“ fortzuführen (s. Anlagen 4 und 7). 
 
Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 
Rat 14.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 
Erläuterungen s. Vorlage 3151/2021 zum Beschluss über die Vorgaben zum Bebauungsplan 
 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung 
Die Umsetzung der FNP -Änderung hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz 
durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). 
Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes lassen sich die Auswirkungen auf den Klimaschutz noch 
nicht ausreichend abschätzen und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen  nicht konkret genug 
regeln. Auswirkungen und Minderungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfah-
ren untersucht. 
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Um-
weltgutachten, u.a. eine stadtklimatische Untersuchung, erstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
Bereits Mitte der 1990er Jahre wurde in den politischen Gremien über eine Verlagerung des Groß-
marktes an der Bonner Straße/Marktstraße in Köln-Raderberg nachgedacht. Eingeschränkte Entwick-
lungsmöglichkeiten des 1939 gegründeten Großmarktes waren ebenso Anlass zur Diskussion wie die

3 
historische Chance, den Inneren Grüngürtel bis zum Rhein zu führen.  
 
In der Vergangenheit gab es zahlreiche Beratungen und Beschlüsse zur Verlagerung des Großmark-
tes an den Standort Marsdorf. Der aktuellste Beschluss ist vom 06.05.2021, hier fasste der Rat der 
Stadt Köln den Beschluss den Betrieb des Großmarktes bis zum 31.12.2025 zu verlängern, um den 
Händlern eine Planungssicherheit zu geben. Zudem bekräftigte der Rat seinen Beschluss von 2007, 
den Großmarkt nach Marsdorf in ein neues Frischezentrum zu verlagern (AN/0929/2021). 
 
Rahmenbedingungen und Standortentscheidung 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen hat die Verwaltung bereits am 27.08.1996 
beauftragt zu prüfen, welches Gelände für eine Verlagerung des Großmarktes in Betracht kommt. Die 
Standortprüfung wurde dahingehend erweitert, dass der neue Standort damals auch als Ersatzstand-
ort für den Schlachthof und den Blumengroßmarkt dienen sollte. Die Ergebnisse dieser Standortprü-
fung wurden erstmals am 17.01.2003 im Stadtentwicklungsausschuss (Vorlage 1324/003) beraten.  
 
Standortsuche Logistikstandort 2003 
Bei der Standortuntersuchung im Jahr 2003 wurde von einem Anforderungsprofil ausgegangen, das 
mindestens drei Hauptsegmente umfassen sollte, nämlich den Großmarkt mit 23 ha, den Blumen-
großmarkt mit 2,3 ha und eine Fleischversorgung mit 6 ha. Zu diesem Zeitpunkt erschien eine Be-
grenzung auf ein rein branchenbezogenes Logistikzentrum nicht sinnvoll. Es sollte ein breites Spekt-
rum abgedeckt werden und auch anderen convenience -verträglichen Logistikern Ansiedlungsmög-
lichkeiten geboten werden. Die im Stadtgebiet zu untersuchenden Flächen sollten daher mindestens 
35 ha und größer sein. Flächen unter 25 ha wurden damals als ungeeignet ausgeschlossen.  
 
Die Suche innerhalb des Stadtgebietes für einen Standort mit einer Größe von möglichst weit über 35 
ha gestaltete sich äußerst schwierig und umfasste letztendlich alle, wenn auch in Einzelfällen äußerst 
problematischen, Flächenpotentiale, die jedoch die wichtigsten Standortkriterien wie Verfügbarkeit, 
Autobahnnähe sowie innere und äußere Erschließbarkeit erfüllten. 
 
Der Standort "Köln -Marsdorf" stand bei dieser Standortbetrachtung, da er die Flächenvor gabe von 
mehr als 35 ha nicht erfüllt, noch nicht zur Wahl. 
 
Anforderungsprofil 2020 plus 
Mit dem Ratsbeschluss vom 13.12.2007 wurde das Anforderungsprofil aufgrund der Marktentwicklung 
neu definiert und auch die zur Entscheidung gestellte Flächenauswahl und Bewertung nochmals prä-
zisiert und neu gewichtet. Auch die 2004 im Auftrag der Stadt Köln durchgeführte gutachterliche Be-
fragung der Betriebe am heutigen Großmarkt wurde mit berücksichtigt. 
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wie z.B. der nicht mehr b eabsichtigten Verlagerung des 
Blumengroßmarktes und veränderter logistischer Konzepte der großen Handelsketten, wurde die Flä-
chengröße für ein neues Frischezentrum auf 16 bis 20 ha inklusive Entwicklungsflächen begrenzt. 
Gegenüber der ersten Untersuchung wurden die Bewertungskriterien dahingehend neu gewichtet und 
ergänzt, dass die verkehrlichen Aspekte mit den notwendigen verkehrstechnischen Maßnahmen und 
der Vertretbarkeit des Aufwandes besondere Berücksichtigung fanden. Zudem wurden die Beein-
trächtigung der Umweltbelange sowie die Beeinträchtigung der Bevölkerung einer intensiveren Prü-
fung unterzogen. Als neues Kriterium wurde auch die Standortpräferenz der Händler in die Bewertung 
mit aufgenommen.  
 
Nach diesen neu überarbeiteten Standortanforderungen galten in der Schlussbetrachtung und Bewer-
tung die Standorte "Marsdorf", "südlich Venloer Straße", "nördlich Lindweiler" und "westlich Wahn" als 
Favoriten für ein Frischezentrum. 
 
Standortentscheidung 2007 
In der Sitzung des Rates am 13.12.2007 (Vorlage 3898 /2007) wurde aufgrund der Bewertungskrite-
rien Eigentumsverhältnisse, verkehrliche Anbindung, Umweltaspekte, Anwohnerbetroffenheit, 
Wunsch der Händler und Expansionsmöglichkeiten, der Standort "Köln-Marsdorf" mit der besten Eig-
nung ausgewählt und beschlossen.

4 
Prüfung von Alternativstandorten in Nachbargemeinden 2017 
Aufgrund der in den vergangenen Jahren stattgefundenen Diskussionen darüber, ob nicht auch 
Standorte außerhalb des Kölner Stadtgebietes in Frage kommen, wurde die Verwaltung durch den 
Rat im Ja hr 2016 (AN/0462/2016 und Vorlage 2531/2016) beauftragt, geeignete Standorte im Kölner 
Umland zu suchen und mit den betroffenen Gebietskörperschaften die dafür notwendigen Gespräche 
zu führen. 
 
Aufgrund ihrer grundsätzlichen Eignung sind die Standorte "Am Kalscheurer Hof" in Hürth sowie "Am 
Brühler Heckelchen" in Brühl einer detaillierten Prüfung unterzogen worden. Das Ergebnis der Prü-
fung ist dem Rat in der Sitzung am 11.07.2017 (Vorlage 0728/2017) vorgestellt worden. Aufgrund der 
vorgenommenen Bewertung wurde in dieser Sitzung der Beschluss gefasst, am Standort Marsdorf für 
das neue Frischezentrum festzuhalten. 
 
Ratsbeschluss 2021 
Am 06.05.2021 beschloss der Rat , den Betrieb des Großmarktes bis zum 31.12.2025 zu verlängern, 
um den Händlern eine kontinuierliche Standortsicherheit zu gewähren, bis ein neues Frischezentrum 
seinen Betrieb aufnimmt. Zudem bekräftigt der Rat seinen Beschluss von 2007 den Großmarkt nach 
Marsdorf in ein neues Frischezentrum zu verlagern (AN/0929/2021). 
 
Stand des Verfahrens  
Am 07.05.2015 (Vorlage 1905/2012) beschließt der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung der 
191. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel, im Bereich Marsdorf ein "Sondergebiet für 
ein Frischezentrum" sowie ein "Sondergebiet für Frischezentrum affine Betriebe" im Flächennut-
zungsplan darzustellen. 
 
Die gemeinsame frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die Änderung des Flächennutzungspla-
nes und die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß §3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand 
vom 22.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung am 22.06.2015 wurde die Planung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung 
gingen ca. 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. von Institutionen ein. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal (BV 3) hat in ihrer Sitzung am 27.06.2016 einstimmig beschlossen, 
die 191. Änderung des Flächennutzungsplanes "Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf" abzu-
lehnen. 
Neben der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  in den Verfahren zur Flächennutzungsplan -
Änderung sowie zur Bebauungsplanung erfolgte im FNP-Änderungsverfahren sowie zum städtebauli-
chen Planungskonzept bereits eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be-
lange. Die Ergebnisse dieser Beteiligung fließen in die weitere Planbearbeitung ein. 
 
Zusammenfassende Darstellung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-
ligung  
Die vorgetragenen Stellungnahmen beziehen sich thematisch sowohl auf die vorbereitende Bauleit-
planung (Änderung des Flächennutzungsplanes) sowie auf die verbindliche Bauleitplanung (Bebau-
ungsplan). Bei der Betrachtung der Stellungnahmen ist somit eine Abschichtung dahingehend erfor-
derlich, dass für die Ausarbeitung des Entwurfes der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes die 
Stellungnahmen zu betrachten sind, die auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung einer Ab-
wägung zugänglich sind.  
 
Im Hinblick auf die Erarbeitung des Entwurfes der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes sind 
insbesondere folgende vorgetragenen Aspekte abwägungsrelevant: 
- Die Notwendigkeit bzw. das Erfordernis eines Frischezentrums, auch in der dargestellten Grö-
ße, wird angezweifelt. 
- Die Standortalternativenprüfung sei nicht nachvollziehbar bzw. der Standort Marsdorf sei für 
ein Frischezentrum nicht geeignet. 
- Die zusätzliche Verkehrsbelastung wird für die bestehenden Wohngebiete als problematisch 
angesehen und es wird die Methodik bzw. die Datengrundlage der Verkehrsuntersuchung kri-
tisiert.

5 
- Die Grenzwerte hinsichtlich der Lärm - und Luftbelastung würden durch die zusätzlichen Ver-
kehre und den Betrieb des Frischezentrums überschritten. Dadurch würde die Gesundheit der 
Anwohner beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Vorgehensweise bei der 
schalltechnischen Untersuchung kritisiert. 
- Die Inanspruchnahme des Freiraumes und insbesondere der für die Landwirtschaft wertvollen 
Böden wird kritisiert. 
- Die Planung werde negative Auswirkungen auf das Stadtklima haben, da ein Kaltluftentste-
hungsgebiet bzw. eine Frischluftschneise zugebaut würde. 
Eine vollständige Übersicht aller eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der 
dazu jeweils erfolgten Abwägung durch die Verwaltung, ist der Anlage 2 zu entnehmen. 
 
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Hinsichtlich der grundsätzlichen Erforderlichkeit eines Frischezentrums kann angeführt werden, dass 
ein Frischezentrum als Nachfolgeeinrichtung des Großmarktes die Versorgungsqualität an Frischewa-
ren für die Kölner Bevölkerung sichern soll. Es bietet eine Plattform für den Handel mit Lebensmitteln 
auf Basis frei verhandelbarer Preise und bildet die Grundlage für die Beschickung von Wochenmärk-
ten und kleinteiliger Lebensmittelnahversorgung. Daher verfügen auch zahlreiche andere deutsche 
Großstädte über Großmärkte bzw. Frischezentren. 
 
Aufgrund heutiger Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass es auch zukünftig einen von den großen 
Handelsketten unabhängigen Großhandel geben wird. Gerade die Vermarktung regionaler Produkte 
erfährt zurzeit einen Bedeutungszuwachs. Eine Aufteilung der Funktionen des Frischezentrums auf 
mehrere dezentrale Standorte würde aus betriebswirtschaftlicher Sicht keinen Sinn machen, denn für 
ein wettbewerbsfähiges Frischezentrum ist es erforderlich, einen möglichst vollstä ndigen Branchen-
mix an einem Standort anbieten zu können. 
 
Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie hat bei der Bedarfsermittlung auch die bestehenden 
Konkurrenzmärkte in der Region berücksichtigt und festgestellt, dass keiner dieser Märkte die vorge-
sehene Funktion des Frischezentrums für die Stadt Köln erfüllen kann. 
Zur Standortwahl des Frischezentrums lässt sich auf die obigen Ausführungen in dem Abschnitt 
"Rahmenbedingungen und Standortentscheidung" verweisen, in denen ausführlich dargestellt wird,  
durch welche Rahmenbedingungen und Kriterien der Standort Marsdorf als geeigneter Standort aus-
gewählt und durch den Rat auch mehrfach bestätigt worden ist. 
 
Zur den Themen Verkehrsuntersuchung bzw. der zusätzlichen Verkehrsbelastung lässt sich ausfüh-
ren, dass die Verkehrsuntersuchung aus 2011 die grundsätzliche Machbarkeit der Ansiedlung eines 
Frischezentrums nachgewiesen hat. Es soll auf der Grundlage der aktuellen baulich-räumlichen und 
funktionalen Machbarkeitsstudie sowie der aktuellen Verkehrsdaten eine neue Verkehrsuntersuchung 
beauftragt werden, so dass für die Entwurfsbearbeitung auf diese aktuellen Ergebnisse zurückgegrif-
fen werden kann. 
 
Die neue Verkehrsuntersuchung soll z.B. die Entwicklung des Grundstücks in zwei Bauabschnitten 
berücksichtigen und darüber hinaus verschiedene Szenarien bzw. Planfälle betrachten. Weiterhin 
sollen die Verkehrsbelastungen sowie Verkehrszeiten in den angrenzenden Stadtbezirken und Nach-
bargemeinden betrachtet werden. 
 
Die schalltechnische Untersuchung soll auf Grundla ge der aktuellen Machbarkeitsstudie ebenfalls 
aktualisiert werden. Ein wesentlicher Punkt der zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte(IRW)  für die 
Lärmbelastung beitragen soll, ist der Verzicht auf die Darstellung der heute im Flächennutzungsplan 
dargestellten gewerblichen Baufläche im Süden des Änderungsbereiches. Durch diesen Verzicht wird 
der Abstand zwischen der gewerblichen Flächenentwicklung und der Wohnbebauung im Bereich 
Sielsdorf vergrößert und die hier bisher zulässigen Lärmkontingente werden nicht mehr in Anspruch 
genommen und können daher für die Entwicklung des Frischezentrums genutzt werden. Hinsichtlich 
der befürchteten Luftbelastung kann darauf verwiesen werden, dass im Rahmen der Aufstellung des 
Bebauungsplanes anhand der Verkehrsprognose aus dem Verkehrsgutachten geprüft wird, ob auch 
eine  Simulation verkehrsbedingter Luftschadstoffe erarbeitet werden muss.

6 
Die Inanspruchnahme der heutigen landwirtschaftlichen Fläche wird dahingehend stadtklimatische 
Auswirkungen haben, dass die hier heut e stattfindende Kaltluftentstehung, eingeschränkt wird und 
sich die lokale Wärmeinsel in Marsdorf ausweiten wird. Es wird die Aufgabe einer Klimauntersuchung 
im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sein, aufzuzeigen, wie erheblich diese Auswirkungen 
sind, ob benachbarte bebaute Gebiete betroffen sind und durch welche Maßnahmen die Auswirkun-
gen gemildert werden können. 
 
Der Verlust der hochwertigen landwirtschaftlichen Böden bzw. der Kulturlandschaft ist eine weitere 
Beeinträchtigung, die durch diese Plan ung entsteht. Dieser kann nur dadurch begründet werden, 
dass in der Gesamtheit der Betrachtung aller Kriterien der Standort Marsdorf gegenüber alternativen 
Standorten z.B. bei den Kriterien Verkehrsanbindung und Betroffenheit von Anwohnern als deutlich 
geeigneter einzustufen ist. In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu verweisen, dass der Stand-
ort im Regionalplan, der zugleich die Funktion des Landschaftsrahmenplanes übernimmt, als "Ge-
werblich-industrieller Bereich" ausgewiesen und somit auf regionalplanerischer Ebene als grundsätz-
lich geeignet für eine gewerbliche Bebauung angesehen wird. 
 
Die Bewertung der Beeinträchtigung der umweltrelevanten Belange wie z.B. Luft, Boden, Natur und 
Landschaft aber auch die Lärmbelastung der Anwohner und der Bodendenkmalschutz wird zum Ent-
wurf in einem Umweltbericht zusammengefasst. Der Umweltbericht bildet die Gesamtabwägung der 
im weiteren Verfahren noch zu erarbeitenden umweltrelevanten Gutachten.  
 
Bauliche und betriebliche Machbarkeitsstudien 
Im Jahr 2013 wurde ein Gutachten zur baulichen Konzeption eines Frischezentrums in Köln-Marsdorf 
in den politischen Gremien vorgestellt (Vorlage 1455/2013). Dieses Gutachten, das eine städtebauli-
che Konzeption für das zur Verfügung stehende Grundstück erarbeitet hat, ist noch von einer Beibe-
haltung der Gewerbeflächen an der Westfälischen Allee ausgegangen.  
Im Jahr 2014 ist daraufhin eine betriebliche Machbarkeitsstudie erarbeitet worden, die den Bedarf für 
ein Kölner Frischezentrum detailliert geprüft und nachdrücklich bestätigt hat (Vorlage 2174/2014). 
 
Im Jahr 2021 ist eine neue baulich -räumliche und funktionale Machbarkeitsstudie erarbeitet worden, 
die durch den Verzicht auf die gewerblichen Bauflächen an der Westfälischen Allee einen anderen 
Grundstückszuschnitt zugrunde legen konnte. In dieser Studie wird eine Vorzugsvariante für die An-
ordnung der Baukörper und der Erschließung ermittelt sowie ein Lage- und Funktionsplan erarbeitet. 
Im Ergebnis kann dargestellt werden, dass durch die vorgeschlagene Bebauung eine Halle mit bis zu 
35.000qm Verkaufsfläche sowie die erforderlichen ergänzenden Nutzungen an dem Standort errichtet 
werden können. Es wird hier eine ringförmige Anordnung der Hallen vorgeschlagen, die den Vorteil 
hat, dass die sensiblen Wohnnutzungen im Umfeld durch diese  Anordnung in geringerem Maße 
durch die betrieblichen Lärmemissionen betroffen sind.  
 
Diese Studie soll als Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungs-
planes sowie des Bebauungsplanes verwendet werden. Zudem soll die Studie als Grundlage für die 
zu vergebenden Fachgutachten zur Erarbeitung der Entwürfe dienen.  
 
Empfehlung der Verwaltung 
Für die Entwicklung der "Parkstadt Süd" ist es notwendig, den bestehenden Großmarkt in Raderberg 
aufzugeben. Um  den neuen Standort planungsrechtlich vorzubereiten, empfiehlt die Verwaltung, die 
191. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Grundlage der aktuellen baulich-räumlichen und 
funktionalen Machbarkeitsstudie (s. Anlage 4) fortzuführen.  
 
Der derzeit beabsichtigte Entwurf der 191. Änderung sieht ein Sondergebiet "Frischezentrum" in einer 
Größe von ca. 16,1 ha südlich der Toyota -Allee und ein Sondergebiet "FZ-affine Betriebe" in einer 
Größe von ca. 10,5 ha nördlich der Toyota-Allee vor (s. Anlage 7). Bei den Flächengrößen ist zu be-
rücksichtigen, dass es sich hier um Bruttoflächen handelt, in die z.B. auch die Straßenflächen der 
Toyota-Allee und der Badischen Allee mit einbezogen worden sind. Gegenüber der zum Einleitungs-
beschluss beschlossenen Darstellungsvariante 1, soll die Grenze des "Sondergebietes Frischezent-
rum" um ca. 20m in südliche Richtung verschoben werden, um dem Konzept der aktuellen Machbar-
keitsstudie zu entsprechen.

7 
Die Gesamtgröße der beiden Sondergebiete gegenüber der ursprünglichen Planung aus dem Jahr 
2012 hat sich um ca. 10 ha reduziert. Zudem ist vorgesehen, die gewerblichen Bauflächen entlang 
der Westfälischen Allee nahezu komplett aufzugeben. Es findet dadurch eine Reduzierung der ge-
werblichen Bauflächen im südlichen Änderungsbereich um ca. 7,2 statt. 
 
Die beabsichtigte Darstellung würde die Umsetzung des baulichen Konzeptes der aktuellen Machbar-
keitsstudie ermöglichen. Der Entwurf der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes kann von dieser 
Darstellung ggf. abweichen, falls die noch zu erarbeitenden Gutachten z.B. zu einem geänderten Flä-
chenzuschnitt kommen bzw. noch eine Qualifizierung der Grünflächen (z.B. als Ausgleichsflächen) 
vorgenommen werden soll. 
 
Die Verwaltung folgt mit diesem Beschlussvorschlag dem Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal 
nicht. 
 
Weiteres Vorgehen  
Auf der Grundlage der in den Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie der aktu-
ellen baulich-räumlichen Machbarkeitsstudie sollen folgende Gutachten vergeben werden: 
- Verkehrsgutachten 
- Schalltechnische Untersuchung 
- Artenschutzprüfung 
- Stadtklimatische Untersuchungen 
- Luftschadstoffgutachten (falls nach Auswertung des Verkehrsgutachtens erforderlich) 
- Grünordnungsplan (GOP) 
- Archäologische Prospektion  
- Umweltbericht 
Die Ergebnisse dieser Gutachten und die Auswertung weiterer Umweltun terlagen werden in einem 
Umweltbericht erläutert und bewertet.  
Die Ergebnisse dieser Gutachten bilden die Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe der Änderung 
des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Behörden und Träger 
öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit haben dann die Möglichkeit zu diesen Entwürfen erneut 
ihre Stellungnahmen abzugeben. Diese Stellungnahmen werden durch die Verwaltung einer Abwä-
gung unterzogen, die dem Rat zum Feststellungsbeschluss (Flächennutzungsplan) bzw. dem Sat-
zungsbeschluss (Bebauungsplan) zur Entscheidung vorgelegt wird. 
 
Anlage 1 Tabellarische Darstellung der Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Abwägung durch die Verwaltung 
Anlage 2 Niederschrift der Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 
22.06.2015  
Anlage 3 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 27.06.2016 
Anlage 4 Baulich-räumliche und funktionale Machbarkeitsstudie "Frischezentrum KölnMarsdorf" 
(Stand 26.03.2021) 
Anlage 5 Geltungsbereich der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Anlage 6 Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes  
Anlage 7 Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes

Anlage 3 Beschluss der BV Lindenthal

591 Zeichen

Anlage 3 
 
Sitzung der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 27.06.2016 
 
 
 
 
9.1.3  191. Änderung des Flächennutzungsplanes "Frischezentrum Marsdorf in 
Köln-Junkersdorf"  
2089/2016  
 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal fasst folgenden alternativen und ergänzten Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt die 191. Änderung des Flächennutzungsplanes 
„Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ ab und bekräftigt ihre bisherigen 
Beschlüsse in dieser Angelegenheit.  
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.  
 
Nicht anwesend: Frau Pinl, Frau Rittner, Herr Schüler

Anlage 5 Geltungsbereich

372 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
191. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf
- Lage des Änderungsbereiches -
Änderungsbereich
1:15.000M.:
5

Anlage 7 Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes

637 Zeichen

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Frischezentrum (FZ)
SO
FZ-affine Betriebe
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großfl. E.H.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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P+R / Hotel
 
 
 
 
 
 
 
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SO*
großfl. E.H.+z.S.
 
 
 
 
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Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
191. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf
1:7.500M.:
0 100 200 30050
Meter
Legende
Änderungsbereich
Sonderbaufläche
Industriefläche
Gewerbefläche
Fläche für Ver- und Entsorgung
Fläche für die Landwirtschaft
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Grünfläche
Landwirtschaftsfläche
Sporthalle
Wasserversorgung
7

Anlage 4 Baulich-räumliche und funktionale Machbarkeitsstudie

13911 Zeichen

BAULICH-RÄUMLICHE UND FUNKTIONALE 
MACHBARKEITSSTUDIE
FRISCHEZENTRUM KÖLN-MARSDORF
STAND 26.03.2021 
Im Auftrag der 
Dezernat VI 
Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft - Stadtplanungsamt

I. Einleitung 
II. Ausgangslage 
III. Konzept 
IV. Erläuterungen zur Machbarkeit 
V. Fazit 
VI. Ausblick 
26.03.2021 
ÜBERSICHT

Der Rat der Stadt Köln hat 2007 beschlossen, den Großmarkt vom 
bestehenden Standort in Köln-Raderberg nach Köln-Marsdorf zu 
verlagern.
Nach verschiedenen Untersuchungen und der im Auftrag der Stadt 
Köln durchgeführten gutachterlichen Befragung der Betriebe am 
heutigen Großmarkt, hat der Rat der Stadt Köln den Standort 
Marsdorf mit der besten Eignung ausgewählt und beschlossen.
Diese Standortentscheidung begründet sich wie folgt: 
• Das Areal befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. 
• Die Ertüchtigung des Straßenverkehrsnetzes ist mit einem 
vertretbaren Aufwand möglich, die verkehrlichen 
Voraussetzungen als gut zu bezeichnen. 
• Die Nutzung wird aus Umweltaspekten nicht abgelehnt. 
• Wenige Anwohner in unmittelbarer Entfernung zum Gelände, 
daher ist mit geringen Belastungen durch Emissionen eines 
Frischezentrums zu rechnen.
• Von den verschiedenen Alternativstandorten ist es die 
Wunschlage der Händler. 
• Es bestehen Expansionsmöglichkeiten.
Über die Fläche für ein Frischezentrum hinaus sollen in 
unmittelbarer Nachbarschaft zur Entwicklungsfläche des 
Frischezentrums Ansiedlungsmöglichkeiten für solche Betriebe, die 
einem Frischezentrum nahestehen, geschaffen werden.
Des Weiteren hat der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der 
Stadt Köln 2015 den Einleitungsbeschluss zur 191. Änderung des 
Flächennutzungsplanes und die Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst. Zeitgleich hat der 
Stadtentwicklungsausschuss ebenso die Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung eines 
Bebauungsplanes beschlossen. Diese gemeinsame Öffentlichkeits-
beteiligung der beiden Bauleitplanverfahren fand in Form einer 
Abendveranstaltung im Juni 2015 unter reger Beteiligung der 
Öffentlichkeit statt.
Auf Grundlage dieser oben genannten politischen Entscheidungen 
und der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie von durchgeführten 
Beteiligungsschritten der Dienststellen wurde seitens der IG 
Großmarkt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt Köln im 
Rahmen einer Workshopreihe eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, 
die im Folgenden tiefergehend erläutert wird.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie dient der Verwaltung im 
Grundsatz zur Vorbereitung des Vorgabenbeschlusses für den 
Bebauungsplan und der Einleitung der Änderung des 
Flächennutzungsplans sowie aller darauffolgenden Arbeiten und 
Beschlüsse.
Ebenso stellt die Machbarkeitsstudie die Grundlage zur Findung 
eines Betreiberkonzeptes/Betriebskonzeptes sowie ein Positions-
papier für die Investorensuche dar.
EINLEITUNG 
26.03.2021 
 - 1 -

191. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Stand: Einleitungsbeschluss 
26.03.2021 
AUSGANGSLAGE – PLANUNGSRECHT 
Rechtsgültiger Bebauungsplan 6042/06 „Toyota -Allee“ 
- 2 -

Die Fläche 
• umfasst entsprechend der 191. FNP-
Änderung circa 14,5 ha 
• grenzt an ein bestehendes Gewerbe-
gebiet 
• liegt in relativer Nähe zu den 
Autobahnen A4 und A1 
• liegt in relativer Ferne zu den 
nächstgelegenen 
Wohnsiedlungsbereichen 
• befindet sich in städtischem Eigentum 
• weist ein nördlich angrenzendes 
städtisches Grundstück für frische-
zentrumsaffine Nutzungen auf 
Die städtebaulichen Vorgaben 
• Schutz von Wohnsiedlungsbereichen 
durch die Bebauungskonzeption 
• effektive Nutzung des Grundstückes 
• Notwendigkeit einer zentralen Haupt-
erschließung 
• wenig belastende äußere Erschließung 
und Anbindung 
• Berücksichtigung von Umweltaspekten 
• Entwurf einer städtebaulich und 
landschaftsraumverträglichen 
Konzeption 
Die nutzungsspezifischen Vorgaben 
• modulare Erweiterungsfähigkeit inner-
halb einer vorgeplanten 
Gesamtkonzeption (Endausbau) 
• Optimierung der internen Verkehrs-
ströme durch Entflechtung 
• kurze Wege für Kunden 
• flexible Aufteilung der Flächen und 
Handelseinheiten 
• Übersichtlichkeit und Kontrollierbarkeit 
der Anlage 
• zentral zu organisierende technische 
und nutzungsspezifische Infrastruktur, 
Service und unterstützende Funktionen 
• zentrale überdachte, wetter-
unabhängige Verkaufsfläche 
• energetische und ökologische 
Optimierung 
• Wunsch der Händler 
26.03.2021 
AUSGANGSLAGE – DIE STÄDTEBAULICHEN RAHMENBEDINGUNGEN 
- 3 -

26.03.2021 
AUSGANGSLAGE – GRUNDSTÜCKSGRENZEN 
Darstellung der Bauflächen für ein Frischezentrum nach 
Einleitungsbeschluss der 191. Flächennutzungsplan-Änderung 
in rot und Grenzen zwischen Grünfläche und 
Landwirtschaftsfläche nach rechtsgültigem Bebauungsplan 
mit begrenzenden Anbauverbotszonen und erforderlichen 
Abständen durch Hochspannungsleitungen. - 4 -

KONZEPT – ÜBERSICHT DER FINALEN PLANUNGSVARIANTEN 
26.03.2021 
Entscheidungsgründe  
für Präferenzvariante 04 
1. Die ringförmige Bebauung 
schirmt die Wohn-
siedlungsbereiche, u. a. 
Köln-Junkersdorf und 
Hürth-Sielsdorf 
insbesondere vor Lärm ab. 
2. Eine zentrale (Haupt)-
Erschließung kann gut 
umgesetzt werden. 
3. Innerhalb der Fläche kann 
der Verkehr flächen-
optimiert erfolgen. 
4. Die Anordnung erlaubt ein 
geplantes Wachsen entlang 
vordefinierter 
Verkehrsflächen. 
5. Die Anlage kann entlang 
einer zentralen Halle 
modular errichtet werden. 
- 5 -

26.03.2021 
KONZEPT – LAGE- UND FUNKTIONSPLAN PRÄFERENZVARIANTE 04 
- 6 -

26.03.2021 
KONZEPT – DETAILSCHNITT 
- 7 -

26.03.2021 
KONZEPT – GESAMTSCHNITTE 
- 8 -

26.03.2021 
KONZEPT – VERKEHRSFUNKTIONALE INNERE ERSCHLIESSUNG 
- 9 -

1. Städtebauliche Rahmenbedingungen 
(1) Wohnsiedlungsbereiche sollen möglichst wenig belastet werden, dies soll in der B ebauungskonzeption berücksichtigt werden 
(2) eine zentrale (Haupt)-Erschließung der Anlage ist notwendig (Zugangskontr olle, Marktmanagement, zentrale Dienste, etc.)
(3) verkehrliche Belastung innerhalb und außerhalb der Fläche möglichst gering halten 
(4) eine effektive Ausnutzung der Fläche ist anzustreben 
(5) Erweiterung der Anlage innerhalb einer vorgeplanten Gesamtkonzeption soll möglich sein 
(6) die flexible Aufteilung der Flächen ist notwendig 
2. Nutzung 
(1) Optimierung des internen Verkehrsflusses 
(2) Übersichtlichkeit und Kontrollierbarkeit der Anlage (Vermeidung von “Wildwuchs“, unkontrollierter Entsorgung, Umgehung von 
zentralen Diensten, etc.)
(3) möglichst zentral zu organisierende, technische und nutzungsspezifische Infr astruktur, Service und unterstützende Funktionen 
(4) Schaffung flexibel aufteilbarer Handelseinheiten 
(5) zentrale, überdachte, wetterunabhängige Verkaufsfläche 
(6) kurze Wege für Kunden 
(7) energetische und ökologische Optimierung 
26.03.2021 
ERLÄUTERUNGEN ZUR MACHBARKEIT 
- 10 -

3. Struktur der Bebauung und Erschließung 
Die Entwicklung einer baulichen Konzeption entstand unter Berücksichtigung der Funktionsabläufe der Händler und erfolgte in mehreren 
Workshops durch die Mitwirkung der IG Großmarkt sowie der Verwaltung. Daraus wurden verschiedene Ansätze entwickelt, aus denen 
schließlich die aus Sicht der Händler optimierte Gebäudestruktur entstand. Folgende wesentliche Konzeptanforderungen seien genannt: 
(1) Anordnung der zentralen Dienste in/um ein 7-geschossiges “Signal“ -Gebäude am Haupteingang (siehe 4.)
(2) Einzäunung der Fläche und Zugang/Ausgang über eine zentrale Pförtnerei, davor Pu ffer-Fläche für Andienung, Kurzzeit-Parken und 
Eingangskontrolle 
(3) Entsorgungszentrum in Eingangs-/Ausgangsnähe 
(4) zentrales Konsolidierungs-/Logistikzentrum und Verteillager 
(5) Schwerverkehr nur im Bereich Nord um Zentrallager 
(6) zentraler „Kreisverkehr“ zur Verteilung des Verkehrsflusses innerhalb der Fläche unmittelbar hinter der Pforte 
(7) ringförmige Anordnung der Bauung um eine zentrale Fläche auch für den ruhenden Verkeh r (Kunden-Parken) 
(8) Ring als baulicher Schallschutz 
(9) Bebauung als modulares System mit aussteifenden „Ecken“, diese können Service- und Sanitärbereiche aufnehmen 
(10) Technik als Tiefgeschoss unter der Bebauung, zusammengefasst an einer Stelle, vom Schwerverkehr erreichbar 
(11) Zugang von der zentralen Freifläche (u.a. Kunden-Parken) in die Hall e ebenerdig 
(12) Wachstum auf dem Grundstück durch Weiterbau des Ringes 
(13) Ring mit durchgehender, zentraler Verkaufshalle und beidseitig angeordnete n Händlerflächen (Boxen). Diese sind über Achsraster 
in unterschiedlicher Größe teilbar/zusammenlegbar 
26.03.2021 
ERLÄUTERUNGEN ZUR MACHBARKEIT 
- 11 -

(14) Galerieebene über den Boxen als Bürofläche (intern aus den Boxen erreichb ar) mit durchgehendem OG-Flur (2. RW) und nach 
außen führenden, eingeschobenen Fluchttreppen 
(15) nur Händlerverkehr (bis max. 7,5 to ) auf „äußerer“ Ringstraße, diese abgesenkt zur Schaffung von Andocktoren, außenseitig 
eingefasst mit „Stützwand“ und angezogenem Gelände (passiver Schallschutz) 
(16) Befahrung in der Halle NUR mit E-Fahrzeugen, kein Kundenverkehr in die Halle 
(17) PV-Anlage, Dachbegrünung Gesamtfläche, ggf. nutzbar für Händler 
(18) zentrale Halle erhöht gegenüber den Boxen (Belichtung, Belüftung) 
(19) Zusätzlicher Nebeneingang Südost nur für Händler mit Zugangsberechtigung, kein Kunden- oder Lieferverkehr über diesen Zugang 
4. Zentrale Dienste 
Das Gebäude in der Nähe des Eingangsbereiches kann als höheres Bauwerk ein architektonisches (Merk-) Zeichen für den Ort der zentralen 
Lebensmittelversorgung des Großraums Köln werden. Folgende beispielhafte Funktionen könnten dort angeordnet werden: 
(1) Besprechungsräume 
(2) Marktamt 
(3) Gesundheitsamt 
(4) Zoll 
(5) TÜV 
(6) Dienste und Service für LKW-Fahrer 
(7) Sicherheitsdienst/Zugangskontrolle 
(8) Besprechungsräume 
26.03.2021 
ERLÄUTERUNGEN ZUR MACHBARKEIT 
- 12 -

5. Technische Infrastruktur 
Sie ist in starkem Maße abhängig vom Nutzungskonzept, von der noch zu definierenden Betreiberform bzw. -Gesellschaft, von der 
Ausgestaltung des „Mietangebots“, vom zentralen Investitionsvolumen, vom (zentralen) Betreiber, von den über eine „Grundlast“ hinaus 
gehenden „Nutzungsfluktuationen“, etc. 
(1) Trinkwasser, Brauchwasser, Abwasser, Regenwasser, Recycling 
(2) Strom, Starkstrom, PV-Anlage, Licht 
(3) Kälte 
(4) Medien + Daten-Versorgung 
(5) Wärme + GEG-spezifische Anlagen 
(6) Technische Ausstattung für den Brandschutz, NRA, BMA, BOS, etc. 
(7) Nutzerspezifische Ausstattung, z.B. Öl-Abscheider, Fettabscheider, Hygiene-Infr astruktur, geschlossene Kühlketten, etc. 
26.03.2021 
ERLÄUTERUNGEN ZUR MACHBARKEIT 
- 13 -

Kenndaten der Präferenzvariante 04: 
Grundstücksgröße: ca. 15,4 ha 
Halle im Endausbau: ca. 35.000 m² 
Lager: ca. 9.000 m² 
Verwaltung: ca. 5.600 m² 
Stellplätze: ca. 1.600 
Entsorgungszentrum: ca. 1.500 m² 
Anhand der hier vorliegenden Machbarkeitsstudie kann 
grundsätzlich der Nachweis erbracht werden, dass an dem 
Standort Köln-Junkersdorf/Köln-Marsdorf ein Frischezentrum in 
der Größenordnung von 35.000 m² Verkaufsfläche baulich-
räumlich und funktional geplant und entwickelt werden kann. In 
diese Machbarkeitsstudie sind darüber hinaus die Belange und 
Anforderungen der IG Großmarkt eingeflossen sowie die 
fachlichen Voraussetzungen der Fachverwaltung berücksichtigt.
Zur Klarstellung sei angemerkt, dass zur Vertiefung und Umsetzung 
der Planung weitere und weitergehende Gutachten wie 
Verkehrsanalysen oder schalltechnische Untersuchungen 
zusätzlich zu erarbeiten sind.
26.03.2021 
FAZIT 
- 14 -

26.03.2021 
FAZIT 
Darstellung der Flächenüberlagerung:
aktueller Verfahrensstand der 191.
Flächennutzungsplanänderung und Lageplan 
der Präferenzvariante Frischezentrum 
- Im Zuge der 191. FNP-Änderung sollten 
auch die beiden viertelkreisförmigen GE-
Flächen gemäß Geltungsbereich des 
Einleitungsbeschlusses (siehe Seite 2)
entfallen (gewerbliche Lärmkontingente 
ausgeschöpft) 
- 15 -

Diese Machbarkeitsstudie kann somit als Grundlage für weitere 
erforderliche Planungs- und Verfahrensschritte herangezogen werden.
Diese weiteren Schritte sind insbesondere:
• Der Vorgabenbeschluss zur bauleitplanerischen Beauftragung der 
Verwaltung durch die politischen Entscheidungsgremien (dies bezieht 
sich sowohl auf die 191. Flächennutzungsplanänderung als auch auf 
die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Eine Vorwegnahme der 
planerischen Entscheidung (Abwägung) geht hiermit nicht einher.)
• Vertiefung der Vorbereitung der Auslobung und der Ermittlung eines 
Betreiberkonzeptes 
• Eine Investorenausschreibung zur Ermittlung beziehungsweise 
Findung eines Betreibers 
• Die Vorbereitung einer Vergabe im Sinne einer baulichen 
Beauftragung 
26.03.2021 
AUSBLICK – LUFTBILD (2020) MIT LAGEPLAN 
- 16 -

26.03.2021 
IM WEITEREN… 
- 17 -
veranschaulicht die vorliegende Grafik, dass das geplante 
Frischezentrum und die beiden gewerblichen 
viertelkreisförmigen Bauflächen/-Gebiete sich ausschließlich 
in einem kleineren Teilbereich überlagern. Ferner sind die 
wesentlichen Erschließungsmaßnahmen (Baustraße, 
Wasser- und Abwassereinrichtungen in dieser Straße) der 
hufeisenförmigen Gewerbegebietsplanung bereits erstellt.
Gleichwohl vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass die 
Planung und Realisierung des Frischezentrums und 
der 
beiden Gewerbegebietsflächen insbesondere aus Gründen 
• Lärmschutz 
• Rücksicht auf bestehende Wohnnutzungen 
• Landschaftsverbrauch 
trotz bereits getätigter Erschließungsinvestitionen als nicht 
mehr praktikabel einzuschätzen sind. Hierbei zeigten 
insbesondere in der Vergangenheit durchgeführte 
Lärmeinschätzungen, dass bei Zugrundelegung einer 
einzelnen Nutzung (entweder hufeisenförmiges 
Gewerbegebiet oder Frischezentrum mit affinen Nutzungen) 
keine Lärmkontingente mehr für die Ergänzung mit der 
jeweiligen anderen Nutzung zur Verfügung stehen.
Aus den oben genannten Gründen plädiert die Verwaltung 
daher für einen ersatzlosen Entfall der beiden GE-Flächen 
im Zuge der 191. FNP-Änderung.

Beschlussvorlage Ausschuss (Version Stadtentwicklungsausschuss vom 02.12.2021)

22569 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Hubb Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3277/2021 
Freigabedatum 22.09.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
191. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal 
Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf 
Hier: Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die 
Vorgaben zur 191. Flächennutzungsplan-Änderung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (sowie die Stel-
lungnahmen der Verwaltung hierzu) zur Kenntnis (siehe Anlagen 1 und 2); 
2. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis (siehe Anlage 3); 
3. beauftragt die Verwaltung, den Entwurf zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes mit 
dem Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ auf Grundlage der vorgelegten 
und mit der IG Großmarkt abgestimmten „Baulich-räumlichen und funktionalen Machbarkeits-
studie Frischezentrum Köln-Marsdorf“ fortzuführen (s. Anlagen 4 und 7). 
 
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 
Erläuterungen s. Vorlage 3151/2021 zum Beschluss über die Vorgaben zum Bebauungsplan 
 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung 
Die Umsetzung der FNP -Änderung hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz 
durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). 
Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes lassen sich die Auswirkungen auf den Klimaschutz noch 
nicht ausreichend abschätzen und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen  nicht konkret genug 
regeln. Auswirkungen und Minderungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfah-
ren untersucht. 
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Um-
weltgutachten, u.a. eine stadtklimatische Untersuchung, erstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
Bereits Mitte der 1990er Jahre wurde in den politischen Gremien über eine Verlagerung des Groß-
marktes an der Bonner Straße/Marktstraße in Köln-Raderberg nachgedacht. Eingeschränkte Entwick-
lungsmöglichkeiten des 1939 gegründeten Großmarktes waren ebenso Anlass zur Diskussion wie die

3 
historische Chance, den Inneren Grüngürtel bis zum Rhein zu führen.  
 
In der Vergangenheit gab es zahlreiche Beratungen und Beschlüsse zur Verlagerung des Großmark-
tes an den Standort Marsdorf. Der aktuellste Beschluss ist vom 06.05.2021, hier fasste der Rat der 
Stadt Köln den Beschluss den Betrieb des Großmarktes bis zum 31.12.2025 zu verlängern, um den 
Händlern eine Planungssicherheit zu geben. Zudem bekräftigte der Rat seinen Beschluss von 2007, 
den Großmarkt nach Marsdorf in ein neues Frischezentrum zu verlagern (AN/0929/2021). 
 
Rahmenbedingungen und Standortentscheidung 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen hat die Verwaltung bereits am 27.08.1996 
beauftragt zu prüfen, welches Gelände für eine Verlagerung des Großmarktes in Betracht kommt. Die 
Standortprüfung wurde dahingehend erweitert, dass der neue Standort damals auch als Ersatzstand-
ort für den Schlachthof und den Blumengroßmarkt dienen sollte. Die Ergebnisse dieser Standortprü-
fung wurden erstmals am 17.01.2003 im Stadtentwicklungsausschuss (Vorlage 1324/003) beraten.  
 
Standortsuche Logistikstandort 2003 
Bei der Standortuntersuchung im Jahr 2003 wurde von einem Anforderungsprofil ausgegangen, das 
mindestens drei Hauptsegmente umfassen sollte, nämlich den Großmarkt mit 23 ha, den Blumen-
großmarkt mit 2,3 ha und eine Fleischversorgung mit 6 ha. Zu diesem Zeitpunkt erschien eine Be-
grenzung auf ein rein branchenbezogenes Logistikzentrum nicht sinnvoll. Es sollte ein breites Spekt-
rum abgedeckt werden und auch anderen convenience -verträglichen Logistikern Ansiedlungsmög-
lichkeiten geboten werden. Die im Stadtgebiet zu untersuchenden Flächen sollten daher mindestens 
35 ha und größer sein. Flächen unter 25 ha wurden damals als ungeeignet ausgeschlossen.  
 
Die Suche innerhalb des Stadtgebietes für einen Standort mit einer Größe von möglichst weit über 35 
ha gestaltete sich äußerst schwierig und umfasste letztendlich alle, wenn auch in Einzelfällen äußerst 
problematischen, Flächenpotentiale, die jedoch die wichtigsten Standortkriterien wie Verfügbarkeit, 
Autobahnnähe sowie innere und äußere Erschließbarkeit erfüllten. 
 
Der Standort "Köln -Marsdorf" stand bei dieser Standortbetrachtung, da er die Flächenvor gabe von 
mehr als 35 ha nicht erfüllt, noch nicht zur Wahl. 
 
Anforderungsprofil 2020 plus 
Mit dem Ratsbeschluss vom 13.12.2007 wurde das Anforderungsprofil aufgrund der Marktentwicklung 
neu definiert und auch die zur Entscheidung gestellte Flächenauswahl und Bewertung nochmals prä-
zisiert und neu gewichtet. Auch die 2004 im Auftrag der Stadt Köln durchgeführte gutachterliche Be-
fragung der Betriebe am heutigen Großmarkt wurde mit berücksichtigt. 
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wie z.B. der nicht mehr b eabsichtigten Verlagerung des 
Blumengroßmarktes und veränderter logistischer Konzepte der großen Handelsketten, wurde die Flä-
chengröße für ein neues Frischezentrum auf 16 bis 20 ha inklusive Entwicklungsflächen begrenzt. 
Gegenüber der ersten Untersuchung wurden die Bewertungskriterien dahingehend neu gewichtet und 
ergänzt, dass die verkehrlichen Aspekte mit den notwendigen verkehrstechnischen Maßnahmen und 
der Vertretbarkeit des Aufwandes besondere Berücksichtigung fanden. Zudem wurden die Beein-
trächtigung der Umweltbelange sowie die Beeinträchtigung der Bevölkerung einer intensiveren Prü-
fung unterzogen. Als neues Kriterium wurde auch die Standortpräferenz der Händler in die Bewertung 
mit aufgenommen.  
 
Nach diesen neu überarbeiteten Standortanforderungen galten in der Schlussbetrachtung und Bewer-
tung die Standorte "Marsdorf", "südlich Venloer Straße", "nördlich Lindweiler" und "westlich Wahn" als 
Favoriten für ein Frischezentrum. 
 
Standortentscheidung 2007 
In der Sitzung des Rates am 13.12.2007 (Vorlage 3898 /2007) wurde aufgrund der Bewertungskrite-
rien Eigentumsverhältnisse, verkehrliche Anbindung, Umweltaspekte, Anwohnerbetroffenheit, 
Wunsch der Händler und Expansionsmöglichkeiten, der Standort "Köln-Marsdorf" mit der besten Eig-
nung ausgewählt und beschlossen.

4 
Prüfung von Alternativstandorten in Nachbargemeinden 2017 
Aufgrund der in den vergangenen Jahren stattgefundenen Diskussionen darüber, ob nicht auch 
Standorte außerhalb des Kölner Stadtgebietes in Frage kommen, wurde die Verwaltung durch den 
Rat im Ja hr 2016 (AN/0462/2016 und Vorlage 2531/2016) beauftragt, geeignete Standorte im Kölner 
Umland zu suchen und mit den betroffenen Gebietskörperschaften die dafür notwendigen Gespräche 
zu führen. 
 
Aufgrund ihrer grundsätzlichen Eignung sind die Standorte "Am Kalscheurer Hof" in Hürth sowie "Am 
Brühler Heckelchen" in Brühl einer detaillierten Prüfung unterzogen worden. Das Ergebnis der Prü-
fung ist dem Rat in der Sitzung am 11.07.2017 (Vorlage 0728/2017) vorgestellt worden. Aufgrund der 
vorgenommenen Bewertung wurde in dieser Sitzung der Beschluss gefasst, am Standort Marsdorf für 
das neue Frischezentrum festzuhalten. 
 
Ratsbeschluss 2021 
Am 06.05.2021 beschloss der Rat , den Betrieb des Großmarktes bis zum 31.12.2025 zu verlängern, 
um den Händlern eine kontinuierliche Standortsicherheit zu gewähren, bis ein neues Frischezentrum 
seinen Betrieb aufnimmt. Zudem bekräftigt der Rat seinen Beschluss von 2007 den Großmarkt nach 
Marsdorf in ein neues Frischezentrum zu verlagern (AN/0929/2021). 
 
Stand des Verfahrens  
Am 07.05.2015 (Vorlage 1905/2012) beschließt der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung der 
191. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel, im Bereich Marsdorf ein "Sondergebiet für 
ein Frischezentrum" sowie ein "Sondergebiet für Frischezentrum affine Betriebe" im Flächennut-
zungsplan darzustellen. 
 
Die gemeinsame frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die Änderung des Flächennutzungspla-
nes und die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß §3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand 
vom 22.06.2015 bis 17.07.2015 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung am 22.06.2015 wurde die Planung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung 
gingen ca. 100 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. von Institutionen ein. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal (BV 3) hat in ihrer Sitzung am 27.06.2016 einstimmig beschlossen, 
die 191. Änderung des Flächennutzungsplanes "Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf" abzu-
lehnen. 
Neben der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  in den Verfahren zur Flächennutzungsplan -
Änderung sowie zur Bebauungsplanung erfolgte im FNP-Änderungsverfahren sowie zum städtebauli-
chen Planungskonzept bereits eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be-
lange. Die Ergebnisse dieser Beteiligung fließen in die weitere Planbearbeitung ein. 
 
Zusammenfassende Darstellung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-
ligung  
Die vorgetragenen Stellungnahmen beziehen sich thematisch sowohl auf die vorbereitende Bauleit-
planung (Änderung des Flächennutzungsplanes) sowie auf die verbindliche Bauleitplanung (Bebau-
ungsplan). Bei der Betrachtung der Stellungnahmen ist somit eine Abschichtung dahingehend erfor-
derlich, dass für die Ausarbeitung des Entwurfes der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes die 
Stellungnahmen zu betrachten sind, die auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung einer Ab-
wägung zugänglich sind.  
 
Im Hinblick auf die Erarbeitung des Entwurfes der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes sind 
insbesondere folgende vorgetragenen Aspekte abwägungsrelevant: 
- Die Notwendigkeit bzw. das Erfordernis eines Frischezentrums, auch in der dargestellten Grö-
ße, wird angezweifelt. 
- Die Standortalternativenprüfung sei nicht nachvollziehbar bzw. der Standort Marsdorf sei für 
ein Frischezentrum nicht geeignet. 
- Die zusätzliche Verkehrsbelastung wird für die bestehenden Wohngebiete als problematisch 
angesehen und es wird die Methodik bzw. die Datengrundlage der Verkehrsuntersuchung kri-
tisiert.

5 
- Die Grenzwerte hinsichtlich der Lärm - und Luftbelastung würden durch die zusätzlichen Ver-
kehre und den Betrieb des Frischezentrums überschritten. Dadurch würde die Gesundheit der 
Anwohner beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Vorgehensweise bei der 
schalltechnischen Untersuchung kritisiert. 
- Die Inanspruchnahme des Freiraumes und insbesondere der für die Landwirtschaft wertvollen 
Böden wird kritisiert. 
- Die Planung werde negative Auswirkungen auf das Stadtklima haben, da ein Kaltluftentste-
hungsgebiet bzw. eine Frischluftschneise zugebaut würde. 
Eine vollständige Übersicht aller eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der 
dazu jeweils erfolgten Abwägung durch die Verwaltung, ist der Anlage 2 zu entnehmen. 
 
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Hinsichtlich der grundsätzlichen Erforderlichkeit eines Frischezentrums kann angeführt werden, dass 
ein Frischezentrum als Nachfolgeeinrichtung des Großmarktes die Versorgungsqualität an Frischewa-
ren für die Kölner Bevölkerung sichern soll. Es bietet eine Plattform für den Handel mit Lebensmitteln 
auf Basis frei verhandelbarer Preise und bildet die Grundlage für die Beschickung von Wochenmärk-
ten und kleinteiliger Lebensmittelnahversorgung. Daher verfügen auch zahlreiche andere deutsche 
Großstädte über Großmärkte bzw. Frischezentren. 
 
Aufgrund heutiger Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass es auch zukünftig einen von den großen 
Handelsketten unabhängigen Großhandel geben wird. Gerade die Vermarktung regionaler Produkte 
erfährt zurzeit einen Bedeutungszuwachs. Eine Aufteilung der Funktionen des Frischezentrums auf 
mehrere dezentrale Standorte würde aus betriebswirtschaftlicher Sicht keinen Sinn machen, denn für 
ein wettbewerbsfähiges Frischezentrum ist es erforderlich, einen möglichst vollstä ndigen Branchen-
mix an einem Standort anbieten zu können. 
 
Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie hat bei der Bedarfsermittlung auch die bestehenden 
Konkurrenzmärkte in der Region berücksichtigt und festgestellt, dass keiner dieser Märkte die vorge-
sehene Funktion des Frischezentrums für die Stadt Köln erfüllen kann. 
Zur Standortwahl des Frischezentrums lässt sich auf die obigen Ausführungen in dem Abschnitt 
"Rahmenbedingungen und Standortentscheidung" verweisen, in denen ausführlich dargestellt wird,  
durch welche Rahmenbedingungen und Kriterien der Standort Marsdorf als geeigneter Standort aus-
gewählt und durch den Rat auch mehrfach bestätigt worden ist. 
 
Zur den Themen Verkehrsuntersuchung bzw. der zusätzlichen Verkehrsbelastung lässt sich ausfüh-
ren, dass die Verkehrsuntersuchung aus 2011 die grundsätzliche Machbarkeit der Ansiedlung eines 
Frischezentrums nachgewiesen hat. Es soll auf der Grundlage der aktuellen baulich-räumlichen und 
funktionalen Machbarkeitsstudie sowie der aktuellen Verkehrsdaten eine neue Verkehrsuntersuchung 
beauftragt werden, so dass für die Entwurfsbearbeitung auf diese aktuellen Ergebnisse zurückgegrif-
fen werden kann. 
 
Die neue Verkehrsuntersuchung soll z.B. die Entwicklung des Grundstücks in zwei Bauabschnitten 
berücksichtigen und darüber hinaus verschiedene Szenarien bzw. Planfälle betrachten. Weiterhin 
sollen die Verkehrsbelastungen sowie Verkehrszeiten in den angrenzenden Stadtbezirken und Nach-
bargemeinden betrachtet werden. 
 
Die schalltechnische Untersuchung soll auf Grundla ge der aktuellen Machbarkeitsstudie ebenfalls 
aktualisiert werden. Ein wesentlicher Punkt der zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte(IRW)  für die 
Lärmbelastung beitragen soll, ist der Verzicht auf die Darstellung der heute im Flächennutzungsplan 
dargestellten gewerblichen Baufläche im Süden des Änderungsbereiches. Durch diesen Verzicht wird 
der Abstand zwischen der gewerblichen Flächenentwicklung und der Wohnbebauung im Bereich 
Sielsdorf vergrößert und die hier bisher zulässigen Lärmkontingente werden nicht mehr in Anspruch 
genommen und können daher für die Entwicklung des Frischezentrums genutzt werden. Hinsichtlich 
der befürchteten Luftbelastung kann darauf verwiesen werden, dass im Rahmen der Aufstellung des 
Bebauungsplanes anhand der Verkehrsprognose aus dem Verkehrsgutachten geprüft wird, ob auch 
eine  Simulation verkehrsbedingter Luftschadstoffe erarbeitet werden muss.

6 
Die Inanspruchnahme der heutigen landwirtschaftlichen Fläche wird dahingehend stadtklimatische 
Auswirkungen haben, dass die hier heut e stattfindende Kaltluftentstehung, eingeschränkt wird und 
sich die lokale Wärmeinsel in Marsdorf ausweiten wird. Es wird die Aufgabe einer Klimauntersuchung 
im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sein, aufzuzeigen, wie erheblich diese Auswirkungen 
sind, ob benachbarte bebaute Gebiete betroffen sind und durch welche Maßnahmen die Auswirkun-
gen gemildert werden können. 
 
Der Verlust der hochwertigen landwirtschaftlichen Böden bzw. der Kulturlandschaft ist eine weitere 
Beeinträchtigung, die durch diese Plan ung entsteht. Dieser kann nur dadurch begründet werden, 
dass in der Gesamtheit der Betrachtung aller Kriterien der Standort Marsdorf gegenüber alternativen 
Standorten z.B. bei den Kriterien Verkehrsanbindung und Betroffenheit von Anwohnern als deutlich 
geeigneter einzustufen ist. In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu verweisen, dass der Stand-
ort im Regionalplan, der zugleich die Funktion des Landschaftsrahmenplanes übernimmt, als "Ge-
werblich-industrieller Bereich" ausgewiesen und somit auf regionalplanerischer Ebene als grundsätz-
lich geeignet für eine gewerbliche Bebauung angesehen wird. 
 
Die Bewertung der Beeinträchtigung der umweltrelevanten Belange wie z.B. Luft, Boden, Natur und 
Landschaft aber auch die Lärmbelastung der Anwohner und der Bodendenkmalschutz wird zum Ent-
wurf in einem Umweltbericht zusammengefasst. Der Umweltbericht bildet die Gesamtabwägung der 
im weiteren Verfahren noch zu erarbeitenden umweltrelevanten Gutachten.  
 
Bauliche und betriebliche Machbarkeitsstudien 
Im Jahr 2013 wurde ein Gutachten zur baulichen Konzeption eines Frischezentrums in Köln-Marsdorf 
in den politischen Gremien vorgestellt (Vorlage 1455/2013). Dieses Gutachten, das eine städtebauli-
che Konzeption für das zur Verfügung stehende Grundstück erarbeitet hat, ist noch von einer Beibe-
haltung der Gewerbeflächen an der Westfälischen Allee ausgegangen.  
Im Jahr 2014 ist daraufhin eine betriebliche Machbarkeitsstudie erarbeitet worden, die den Bedarf für 
ein Kölner Frischezentrum detailliert geprüft und nachdrücklich bestätigt hat (Vorlage 2174/2014). 
 
Im Jahr 2021 ist eine neue baulich -räumliche und funktionale Machbarkeitsstudie erarbeitet worden, 
die durch den Verzicht auf die gewerblichen Bauflächen an der Westfälischen Allee einen anderen 
Grundstückszuschnitt zugrunde legen konnte. In dieser Studie wird eine Vorzugsvariante für die An-
ordnung der Baukörper und der Erschließung ermittelt sowie ein Lage- und Funktionsplan erarbeitet. 
Im Ergebnis kann dargestellt werden, dass durch die vorgeschlagene Bebauung eine Halle mit bis zu 
35.000qm Verkaufsfläche sowie die erforderlichen ergänzenden Nutzungen an dem Standort errichtet 
werden können. Es wird hier eine ringförmige Anordnung der Hallen vorgeschlagen, die den Vorteil 
hat, dass die sensiblen Wohnnutzungen im Umfeld durch diese  Anordnung in geringerem Maße 
durch die betrieblichen Lärmemissionen betroffen sind.  
 
Diese Studie soll als Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungs-
planes sowie des Bebauungsplanes verwendet werden. Zudem soll die Studie als Grundlage für die 
zu vergebenden Fachgutachten zur Erarbeitung der Entwürfe dienen.  
 
Empfehlung der Verwaltung 
Für die Entwicklung der "Parkstadt Süd" ist es notwendig, den bestehenden Großmarkt in Raderberg 
aufzugeben. Um  den neuen Standort planungsrechtlich vorzubereiten, empfiehlt die Verwaltung, die 
191. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Grundlage der aktuellen baulich-räumlichen und 
funktionalen Machbarkeitsstudie (s. Anlage 4) fortzuführen.  
 
Der derzeit beabsichtigte Entwurf der 191. Änderung sieht ein Sondergebiet "Frischezentrum" in einer 
Größe von ca. 16,1 ha südlich der Toyota -Allee und ein Sondergebiet "FZ-affine Betriebe" in einer 
Größe von ca. 10,5 ha nördlich der Toyota-Allee vor (s. Anlage 7). Bei den Flächengrößen ist zu be-
rücksichtigen, dass es sich hier um Bruttoflächen handelt, in die z.B. auch die Straßenflächen der 
Toyota-Allee und der Badischen Allee mit einbezogen worden sind. Gegenüber der zum Einleitungs-
beschluss beschlossenen Darstellungsvariante 1, soll die Grenze des "Sondergebietes Frischezent-
rum" um ca. 20m in südliche Richtung verschoben werden, um dem Konzept der aktuellen Machbar-
keitsstudie zu entsprechen.

7 
Die Gesamtgröße der beiden Sondergebiete gegenüber der ursprünglichen Planung aus dem Jahr 
2012 hat sich um ca. 10 ha reduziert. Zudem ist vorgesehen, die gewerblichen Bauflächen entlang 
der Westfälischen Allee nahezu komplett aufzugeben. Es findet dadurch eine Reduzierung der ge-
werblichen Bauflächen im südlichen Änderungsbereich um ca. 7,2 statt. 
 
Die beabsichtigte Darstellung würde die Umsetzung des baulichen Konzeptes der aktuellen Machbar-
keitsstudie ermöglichen. Der Entwurf der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes kann von dieser 
Darstellung ggf. abweichen, falls die noch zu erarbeitenden Gutachten z.B. zu einem geänderten Flä-
chenzuschnitt kommen bzw. noch eine Qualifizierung der Grünflächen (z.B. als Ausgleichsflächen) 
vorgenommen werden soll. 
 
Die Verwaltung folgt mit diesem Beschlussvorschlag dem Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal 
nicht. 
 
Weiteres Vorgehen  
Auf der Grundlage der in den Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie der aktu-
ellen baulich-räumlichen Machbarkeitsstudie sollen folgende Gutachten vergeben werden: 
- Verkehrsgutachten 
- Schalltechnische Untersuchung 
- Artenschutzprüfung 
- Stadtklimatische Untersuchungen 
- Luftschadstoffgutachten (falls nach Auswertung des Verkehrsgutachtens erforderlich) 
- Grünordnungsplan (GOP) 
- Archäologische Prospektion  
- Umweltbericht 
Die Ergebnisse dieser Gutachten und die Auswertung weiterer Umweltun terlagen werden in einem 
Umweltbericht erläutert und bewertet.  
Die Ergebnisse dieser Gutachten bilden die Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe der Änderung 
des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Behörden und Träger 
öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit haben dann die Möglichkeit zu diesen Entwürfen erneut 
ihre Stellungnahmen abzugeben. Diese Stellungnahmen werden durch die Verwaltung einer Abwä-
gung unterzogen, die dem Rat zum Feststellungsbeschluss (Flächennutzungsplan) bzw. dem Sat-
zungsbeschluss (Bebauungsplan) zur Entscheidung vorgelegt wird. 
 
Anlage 1 Tabellarische Darstellung der Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Abwägung durch die Verwaltung 
Anlage 2 Niederschrift der Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 
22.06.2015  
Anlage 3 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 27.06.2016 
Anlage 4 Baulich-räumliche und funktionale Machbarkeitsstudie "Frischezentrum KölnMarsdorf" 
(Stand 26.03.2021) 
Anlage 5 Geltungsbereich der 191. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Anlage 6 Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes  
Anlage 7 Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes

Anlage 1 Übersicht der Stellungnahmen

115151 Zeichen

191. Flächennutzungsplanänderung im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal         
Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf   
1 
Anlage 1 
 
 
 
 
Darstellung und Bewertung der zur 191. FNP-Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal –Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf i n Köln-Junkersdorf – sowie des Verfahrens zur Aufst ellung 
des Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Frischezentrum in Köln-Junkersdorf:  
eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eine r Abendveranstaltung am 22.06.2015 durchgeführt und  in 
einer Niederschrift dokumentiert. Die in der Abendv eranstaltung vorgebrachten Anregungen sowie die 96 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden nachfo lgend 
thematisch gegliedert dargestellt und ein Abwägungsvorschlag formuliert. 
  
Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die  jeweilige erste Begründung der Abwägung verwiesen.  Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezoge - 
nen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
1 Themenfeld:  gutachterliche Untersuchungen und Vo rannahmen 
1 A_ generell 
 
Lfd.  
Nr. 
Anschreiben 
/Eingangsdatum 
Stellungnahme  Einwender  Stellungnahme der Verwaltung  
 
1A1  22.06.2015, 
16.07.2015, 
08.07.2015 
Die schlechten Gutachten werden passend gemacht, be vor 
sie der Öffentlichkeit präsentiert werden. 
V, 45, 49, 50, 16 Die Haltung wird zur Kenntnis gen ommen. 
1A2 22.06.2015, 
16.07.2015, 
20.07.2015, 
13.07.2015 
Die Gutachten belegen, dass die Ansiedlung des Fris che- 
zentrums und des DHL-
Verteilzentrums am Standort 
Marsdorf die Luft-, Lärm- und Verkehrssituation so ver- 
schlechtern, dass die bestehenden Grenz- und Richtwerte 
überschritten werden. Entsprechend sind die Ansiedlungen 
nic ht möglich. Es sollten Planungen angedacht werden, die 
den Verkehr mindern und nicht erhöhen. 
V, 46, 65, 22, 24, 83 Die DHL- Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. 
Es ist im weiteren Verfahren der gutachterliche Nachweis der 
Verträglichkeit und der Vertretbarkeit zu erbringen.

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
2 
1A3 22.06.2015, 
16.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
Gutachterlich nicht untersucht sind die Folgekos
ten, die 
durch die Realisierung der Planung für die umliegen den 
Städte (Frechen, Rhein-Erftkreis) – und damit die S teuer- 
zahler –entstehen. Dies ist der wichtigste Aspekt. Die 
finanzielle Realisierbarkeit muss gesichert sein.  
V, 46, 47, 15, 20 Die nachbargemeindlichen Folgekos ten sind nicht Gegen- 
stand der Bauleitplanverfahren , werden grundsätzlich aber in 
die Abwägung eingestellt. 
1A4  22.06.2015, 
14.07.2015 
Die vorgelegte Verkehrsuntersuchung sowie das Gutac h- 
ten zur schalltechnischen Untersuchung sind nicht s yn- 
chronisiert. 
V, 35, 79 Die Aussagen zum Verkehrslärm basieren au f den Ergebnis- 
sen der Verkehrsuntersuchung. Der Einwand ist unbeg rün- 
det. 
1A5 22.06.2015, 
07.07.2015 
Prognosen sind immer schwierig und für die Betroffe nen 
nicht nachvollziehbar. 
V, 14 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
1A6 22.06.2015, 
16.07.2015, 
06.07.2015, 
07.07.2015, 
15.07.2015, 
17.07.2015, 
08.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die vorgestellten Gutachten werden in Frage gestell t, die 
Darstellungen der Referenten im Rahmen der Veransta l- 
tung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ge m. § 3(1) 
BauGB seien teilweise falsch. 
V, 2, 3, 9, 14, 36, 37 , 
38, 46, 47, 50, 72 , 
68, 16, 22, 32, 69 , 
86 
Die Gutachten und die Darstellungen sind fachlich richtig und 
zutreffend sowie der Abendveranstaltung und dem Ver fah- 
rensstand angemessen.  
1A7 29.06.2015, 
22.07.2015, 
30.06.2015, 
21.07.2015, 
16.07.2015, 
08.07.2015 
Die sogenannten Stadtplaner haben keine Ahnung von den 
Verhältnissen vor Ort, und es sollte geprüft werden , ob sie  
möglicherweise einseitig Interessen vertreten. Die Nütz- 
lichkeit von gewählten Volksvertretern wird in Frage 
gestellt. Mit Klientelwirtschaft muss Schluss sein.  Es wird 
über den Bürger willen dreist hinweggegangen. Gutachten 
der Bürgerinitiativen werden ignoriert. Lediglich die Scheu 
vor der Auseinandersetzung führt zur kritiklosen Zu stim- 
mung. Mit Steuergeldern wird Wahnsinn finanziert.  
V, 6, 4, 70, 43, 16 Die Haltung wird zur Kenntnis g enommen. 
1A8 16.07.2015 Die bereits angefallenen Kosten für das OPP- Verfahren 
sollen offengelegt werden.  
2 Da kein ÖPP- Verfahren eingeleitet bzw. durchgeführt 
worden ist, sind keine Kosten für ein ÖPP-Verfa hren 
angefallen. 
1A9 14.07.2015, 
17.07.2015 
Die Gutachten beruhen auf veralteten Daten. Es muss ein 
neues Gutachten von einem an deren Gutachter erstellt 
werden.  
63, 68, 29, 32, 69 Die Gutachten beruhen auf den damaligen aktuellen D aten; 
viele Gutachten ( Verkehrsgutachten, Umweltgutachten) 
werden aktualisiert.

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
3 
1 B_ Alternativstandortuntersuchungen 
1B1  22.06.2015, 
16.07.2015, 
07.07.2015, 
15.07.2015, 
21.07.2015, 
14.07.2015 
Eine differenzierte Begründung für die getroffenen 
Standortpräferenzen im Rahmen der Alternativstandor tun- 
tersuchungen zwischen 2003 und 2007 wurde der Öffen t- 
lichkeit nicht geliefert. 
Eine Neuuntersuchung ist erforderlich. 
V, 2, 14, 35, 36 
, 37, 
38, 47, 49, 50, 70 
Im Jahr 2004 beschloss der Rat, die Standorte Lind weiler 
und Porz/ Wahn als Großmarktstandorte zu prüfen , die eine 
Größe von 35 -40 ha Fläche haben. Im weiteren Verlauf 
ergab eine präzisierte Bedarfsanalyse im Jahr 2007 , dass 
eine kleinere Fläche in der Größe von 16 bis 20 ha ausreicht. 
Damit kamen 2 weitere Standorte in Betracht: Marsdo rf und  
Venloer Straße. Eine vergleichende Untersu chung der 4 
Standorte wurde im Jahr 2007 erstellt. Am 13.12.200 7 hat 
der Rat in öffentlicher Sitzung die Standortentsche idung auf 
Basis der Untersuchung getroffen: Der Standort Mars dorf 
erhält in der Bewertungsmatrix, die veröffentlicht wurde, den 
klaren Vorzug. Es wurden hierbei die Kriterien Eige ntums- 
verhältnis, Verkehrsanbindung, Umweltaspekte, Anwoh ner- 
belastung, Wunsch der Händler und Expansionsmöglich kei- 
ten geprüft. Der Standort Marsdorf belegt Rang 1, d a er den 
größten Abstand zu Wohnquartie ren hat, eine unmittelbare 
Anbindung an die Autobahn aufweist, seine Lage das 
Einzugsgebiet der Großmarktkun den sehr gut bedient, 
Expansionsflächen aufweist und sich in städtischem Eigen- 
tum befindet.  
In den Jahren 2016 und 2017 wurden zusätzlich mögliche 
alternative Standorte in den Umlandgemeinden untersucht. 
Es sind vor allem Standorte in Hürth und Brühl einer detail- 
lierten Prüfung unterzogen worden. Aufgrund der vorge- 
nommenen Bewertung wurde durch den Rat am 11.07.2017 
der Beschluss gefasst, am Standort Marsdorf festzuhalten. 
Die angewandten Kriterien sind der öffentlichen Vorlage zu 
entnehmen. 
Am 06.05.2021 bekräftigte der Rat seinen Beschluss den 
Großmarkt nach Marsdorf in ein neues Frischezentrum  zu 
verlegen. 
1B2 22.06.2015, 
16.07.2015, 
07.07.2015, 
14.07.2015 
Die dokumentierten Zahlen zu unterschiedlichen Aspe kten 
(bspw. Umsatztonnen), die eine Standortentscheidung s- 
grundlage bildeten, wurden beschönigt.  
V, 2, 14, 35 Die Standortentscheidung zwischen den 4 Standorten wurde 
aufgrund der o. g. Kriterien getroffen. Der Flächen bedarf für 
das Frischezentrum wurde in der betriebswirtschaftl ichen 
Machbarkeitsstudie im Jahr 2014 detailliert untersu cht: Der 
errechnete Bedarf ergibt sich aus einer Ist- Analyse, einer 
perspektivischen Prognose und aus der Annahme einer

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
4 
zukünftig verbesserten Flächeneffizienz. Somit ergab sich 
ein Flächenbedarf von 25.700 qm Nettomietfläche (heutiger 
Großmarkt: 27.300 qm).  
Die aktuelle bauliche Machbarkeitsstudie schlägt ei n 
Konzept vor, das in einer modularen Bauweise eine m axima- 
le Verkaufsfläche von 35.000qm ermöglicht. Um dieses 
Konzept zu realisieren, ist gegenüber der bisher be absichtig- 
ten Änderung des FNP eine geringfügige Änderung im 
südlichen Bereich erforderlich. 
Der Warenumschla 
g für den jetzigen Großmarkt beträgt ca. 
300.000 t/ Jahr. Eine Flächenbedarfsanalyse, die nu r auf  
verfügbare Tonnage-Daten (Umsatztonnen pro Jahr) basiert, 
stellt keine ausreichend präzise Grundlage dar, da die  
Tonnage-Daten von Großmärkten in der Regel ni cht zentral 
erfasst werden und damit unpräzise sind.  
1B3 10.07.2015, 
16.07.2015, 
14.07.2015 
Die Standortwahl ist fraglich. Vorhandene Standorte  wie 
Eifeltor sollen genutzt werden. Alternativ topogra phisch 
günstige Standorte, am Beispiel vergleichbarer St ädte, 
wäre die Lage am Rhein ein klügeres Konzept der log isti- 
schen Anbindung.  
45, 46, 19, 32 Es hat eine umfassende Standortprüfu ng stattgefunden. Der 
Standort „südlich GVZ-Eifeltor“ ist in einem frühen Stadium 
ebenfalls einer Prüfung unterzogen worden.  
In den Jahren 2016 und 2017 wurden zusätzlich mögliche 
alternative Standorte in den Umlandgemeinden untersucht. 
Es sind vor allem Standorte in Hürth und Brühl einer detail- 
lierten Prüfung unterzogen worden. Aufgrund der vorge- 
nommenen Bewertung wurde durch den Rat am 11.07.2017 
der Beschluss gefasst, am Standort Marsdorf festzuhalten. 
Die angewandten Kriterien sind der öffentlichen Vorlage zu 
entnehmen. 
1B4 16.07.2015 Der damalige Wirtschafts- und Liegenschaftsdezernent 
Borjan entschied sich für diese Fläche in Marsdorf vermut- 
lich nur aufgrund der Annahme im Kölner Westen auf den 
geringsten Widerstand in der Bürgerschaft zu stoßen.  
49 Dies ist nicht bauleitplan-relevant. Der in der Stellungnahme 
geäußerte Vorwurf ist zurückzuweisen. 
1 C_ Verkehrsuntersuchung 
1C1  22.06.2015, 
16.07.2015 
In der vergangenen Diskussion wurde gefordert, bei der 
Verkehrsuntersuchung von realistischen Zahlen auszu ge- 
hen, was nicht erfolgt ist. 
V, 2, 49, 51 Der Untersuchung liegen realistische A nnahmen zugrunde. 
Der Einwand ist unbegründet. Eine Aktualisierung des 
Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 
1C2  22.06.2015, 
16.07.2015, 
Die Verkehrszählungen, die der Untersuchung zu Grun de 
liegen, spiegeln nicht die Alltagss ituation (Verstopfung aller 
V, 2, 8, 49, 35, 24 , 
27, 29, 31, 69 
Der Untersuchung liegen realistische Annahmen zugru nde. 
Die Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit verschied en er

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
5 
03.07.2015, 
14.07.2015, 
13.07.2015, 
17.07.2015 
Straßen und Autobahnen) wieder. Sie sind veraltet 
und 
sollten aktualisiert werden. 
Knotenpunkte beziehen sich auf die morgendliche und  
abendliche Spitzenstunde. 
Der Einwand ist unbegründet. 
Eine Aktualisierung des 
Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 
1C3  22.06.2015, 
23.06.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
Die Verkehr 
sanbindung des Standortes Marsdorf kann 
nicht als gut bezeichnet werden:  
a) der Zugang zur Autobahn bedarf eines Linksabbie
gens, 
was nie schnell ist;  
b) der Weg zur Autobahn führt über die Bonnstra ße, die 
als nicht mehr ausbaufähig deklariert wird; 
c) die Marsdorfer Straße und der Salzburger Weg wer den 
im Gutachten nicht berücksichtigt. 
V, 88, 15, 20 Durch die relative Nähe zur Autobahna nschlussstelle 
Frechen kann der Kölner Autobahnring in kurzer Zeit  erreicht 
werden. Die Verkehrsanbindung ist gut. Der Einwand is t 
unbegründet. 
zu a) Die Zuwegung von der Dürener Straße zur Autob ahn in 
Richtung Kreuz Köln- West und somit zum Autobahnring 
erfolgt über einen Rechtsabbieger. Der Linksabbieger von 
der Emmy-Noether-Straße zur Dürener Straße ist zwei spurig 
ausgebaut. Laut Leistungsfähigkeitsuntersuchung bestehen 
hier keine Bedenken. Der Einwand ist unbegründet. 
zu b) Die Bonnstraße wird von den Verkehren des Fri sche- 
zentrums nur im untergeordneten Maß genutzt. Die Bo nn- 
straße soll zwischen Kölner Straße und Aachener Str aße 
ausgebaut werden. Der Einwand ist unbegründet. 
zu c) Lt. Gutachten wird weder die Marsdorfer Straß e noch 
der Salzburger Weg signifikant von Verkehren aus/zu m 
Frischezentrum belastet. 
Der Einwand ist unbegründet. 
 
1C4  22.06.2015, 
01.07.2015, 
16.07.2015, 
06.07.2015 
Erfahrungswerte zum Frischezentrum Frankfurt am Mai n 
können im Gutachten nicht als Annah men heran gezogen 
werden, da dieses weit außerhalb der Stadt gelegen ist und 
ausschließlich über Autobahnen erschlossen wird. Fr ank- 
furt verfügt nur über zwei Dri ttel der Einwohner, die 
Einwohnerdichte ist nicht vergleichbar. Auch die Gr und- 
stücksgröße ist nicht vergleichbar. Zudem sollten v ielmehr 
Positivbeispiele aus Holland (Konversion, Veredelung, 
Modernisierung) herangezogen werden. 
V, 94, 2, 3, 46 Der Vergleic h mit dem Frischezentrum in Frankfurt dient der 
Ermittlung des Gesamtverkehrsaufkom mens. Die Lage im 
Raum ist dabei völlig unerheblich. Die Verkehrsuntersuchung 
selbst geht auf die konkrete Situation vor Ort ein. 
Der Einwand ist unbegründet. 
1C5  22.06.2015, 
30.06.2015, 
14.07.2015, 
08.07.2015, 
17.07.2015 
Es ist die Verkehrssituation zu den Stoßzeiten vor Ort zu 
betrachten.  
V, 6, 35, 16, 69 Die Untersuchungen zur Leistungsfä higkeit ver schiedener 
Knotenpunkte beziehen sich auf die morgendliche und  
abendliche Spitzenstunde 
Der Einwand ist unbegründet. 
1C6  22.06.2015, Es wird erwartet, dass die verkehr lichen Auswirkungen des V, 8, 12, 14, 44, 49 , Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden.

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
6 
03.07.2015, 
06.07.2015, 
07.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
geplanten DHL--Verteilzentrums innerhalb des Bebau-
ungsplangebietes Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köl n-
Junkersdorf“ bei der Verkehrsbetrachtung berück
sichtigt 
wird. 
56, 64, 66 23, 24 , 
27, 28, 30, 31, 33 
1C7  22.06.2015 Um die Verkehrsentwicklung ohne das  Frischezentrum 
betrachten zu können, sollte eine vergleichende Dar stel- 
lung des Verkehrsaufkommens 2007 und heute erfolgen.  
V Die Verkehrsuntersuchung enthält einen Planfall 0, der die 
verkehrliche Situation von 2009 beschreibt. W eiterhin ist eine 
Prognose 2020/2025 enthalten, welche die verkehrlic he 
Entwicklung ohne Frischezentrum betrachtet. In eine m 
Differenzplan sind die Unterschiede zwischen diesen  beiden 
Planfällen beschrieben. Zuletzt dokumentiert ein Pl anfall 
Frischezentrum die verkehrliche Entwick lung 2020/2025 
unter Berücksichtigung einer Ansiedlung des Frische zent- 
rums. 
Der Einwand ist unbegründet. 
1C8  22.06.2015, 
03.07.2015, 
06.07.2015, 
In der Stadt Frechen sowie im Rhein-Erft-
Kreis wurde ein 
Gutachten zur Plausibilität sprüfung der vorgelegten 
Verkehrsuntersuchung zur Planung des Frischezentrum s 
erstellt. Es wird die Frage gestellt, ob diese bei der vorge- 
legten Planung berücksichtigt wurden. 
V, 8, 9 Die Plausibilitätsprüfung wurde nach Vorlag e der Verkehrs- 
untersuchung du rchgeführt. Sie bestätigt im Wesentlichen 
die Vorgehensweise bei der Verkehrsuntersuchung. Die 
Plausibilitätsprüfung wurde somit berücksichtigt. 
1C9  22.06.2015, 
03.07.2015, 
17.07.2015 
Das Gutachten zur Plausibilitätsprüfung der vorgele gten 
Verkehrsuntersuchung zur Planung des Frischezentrum s 
durch die Stadt Frechen sowie den Rhein-Erft- Kreis 
definiert Lücken und formuliert Fragen, die bislang  nicht 
geklärt wurden.  
V, 8, 72 Die Plausibilitätsprüfung bestätigt zunäch st die Vorgehens- 
weise bei der Verkehrsun tersuchung. Die aufgeworfenen 
Fragen werden bei der späteren Detailprüfung, z. B.  der 
geplanten Optimierung Lichtsignalanlagen berücksich tigt.  
Die vorgeschlagenen Optimierungen werden dabei vert ie- 
fend untersucht und mit den Nachbargemeinden bespro - 
chen. 
Der Einwand ist damit berücksichtigt. 
1C10   22.06.2015 Wie ist die Straßenbahnquerung im Verke hrsgutachten 
berücksichtigt? 
V Die Straßenbahnquerung wird als ebenerdige Querung 
berücksichtigt.  
Die Frage ist damit beantwortet. 
 
1C11  16.07.2015, 
01.07.2015 
Die Standorte der Einzelhandels- 
und Gastronomiebetriebe 
wurden nicht in die Bewertung der Verkehrsbelastung en 
eingefasst. Wochenmarktbeschicker werden sich nicht über 
das Frischezentrum versorgen. Das Frischezentrum läge 
V, 2, 94 Die Standortwahl des Frischezentrums wird unter der  
Anregung 1B1 ausführlich erläutert. Hinsichtlich de s hier 
vorgebrachten Belanges kann darauf verwiesen werden , 
da ss einerseits eine Händlerbefragung durchgeführt wo rden

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Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
7 
im Norden von Köln günstiger, da sich der Großteil der 
türkischen Geschäfte in Mülheim, Ehrenfeld und Nippes 
befindet. 
ist und andererseits die Standortwahl aufgrund eine r 
Gesamtabwägung vorgenommen wurde, die weitere 
Belange wie Eigentumsverhältnisse, Verkehrsanbindun g, 
Umweltaspekte, Anwohnerbelastung und Expansionsmög-
lichkeiten umfasste. 
1C12  01.07.2015 Die Händler selbst gehen von einem mehr als Dreifac hen 
des im Gutachten kalkulierten Verkehrs aus. 
V, 94 Das Verkehrsgutachten basiert auf fachlich fundiert en 
Annahmen. Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachten s sol l 
im Herbst 2021 beauftragt werden. 
1C13  26.06.2015, 
14.07.2015 
Das Verkehrsgutachten geht von falschen Flächenzahl en 
(14 ha statt 26 ha) aus. 
V, 89, 35 Die 14 ha beziehen sich auf die Fläche des geplante n 
Frischezentrums. Die verbleibenden 12 ha sind in der 
Verkehrserzeugung als „Normales Gewerbegebiet“ berü ck- 
sichtigt. 
1C14  26.06.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
Das Verkehrsgutachten weist nach, dass im morgendli c
hen 
Berufsverkehr auch das höchste Verkehrsaufkommen au s 
dem Frischezentrum auftritt. 
V, 89, 15, 20, 24 Insgesamt ist von einem vergleich sweise geringen zusätzli- 
chen Verkehrsaufkommen in den vorhandenen Spitzenst un- 
den durch das geplante Frischezentrum auszugehen. Es 
wird aufgezeigt, dass der größte Teil des zu erwart enden 
Verkehrsaufkommens des Frischezentrums in verkehrs-
schwachen Zeiten zu verzeichnen ist. Deshalb kommt es zu 
keinen nennenswerten Konflikten mit dem restlichen 
Verkehrsaufkommen. 
 
1C15 22.06.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
08.07.2015, 
17.07.2015, 
09.07.2015, 
14.07.2015, 
16.07.2015 
Der S 
tadtteil Junkersdorf wurde im Verkehrsgutachten 
nicht mit untersucht. In dem Verkehrsgutachten sind die 
Betroffenheit anderer Stadtteile wie Lindenthal und  der 
weitere Verlauf der betroffenen Straßen nicht aufge führt. 
Auch die Gesamtverkehrssituation Kölns und Sanierun gs- 
bedürftigkeit von Brücken, Tunneln und anderen Knot en- 
punkten werden nicht berücksichtigt. 
V, 1, 15, 20, 16, 69 , 
46, 17, 24, 25, 32 
Im Gutachten wird nachgewiesen, dass in Junkersdorf  keine 
nennenswerten Verkehrsbelastungen auftreten, die dur ch die 
Ansiedlung des Frischezentrums verursacht werden. 
Für den Bereich Junkersdorf ist eine umfangreiche U ntersu- 
chung durch ein externes Planungsbüro erstellt word en, 
welches dezidiert auf den Stadtteil eingeht. 
1C16  13.07.2015, 
17.07.2015 
Keine der geforderten Maßnahmen im Verkehrs- 
und 
Lärmgutachten wurde bislang von der Stadt Köln realisiert 
oder in die Planungen aufgenommen. Ohne Erfüllung d er 
Grundlage des Verkehrskonzeptes kann der FNP nicht 
geändert werden.  
24, 25, 69 Aufgrund der prognostizierte n allgemeinen Entwicklungen im 
Untersuchungsgebiet ist bereits ohne Frischezentrum  mit 
signifikanten Veränderungen der Verkehrsbelastungen  und 
der Verkehrsströme zu rechnen.  
Die durch das geplante Frischezentrum zusätzlich er zeugten 
Verkehre können an den Knotenpunkten der Bonnstraße 
und Dürener Straße durch die Umsetzung betriebliche r 
Optimierungen leistungsfähig abgewickelt werden. Le diglich

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8 
am Knotenpunkt Horbeller Straße/Toyota- Allee ist aufgrund 
der Mehrbelastung durch das geplante Frischezentrum  ein 
Ausbau erforderlich. Dort wurden 2019 Optimierungen  an 
der Signalsteuerung (Ampeln) umgesetzt.  
Die erforderliche bauliche Maßnahme am Knotenpunkt 
Horbeller Straße/Gleueler Straße ist nicht alleine durch die 
geplante Ansiedelung des Frischezentrums erforde rlich. 
Auch bereits unter Berücksichtigung der Zunahme der  
allgemeinen Entwicklungen sind für diesen Knotenpun kt 
Anpassungen erforderlich. Der Knoten Dürener Stra- 
ße/Militärringstraße wurde in 2015 komplett erneuer t. 
Optimierungen fanden in 2017 und 2019 st att. Aufgrund der 
Komplexität dieser verkehrsabhängig geschalteten An lage 
(Kombination zwischen Bahn Übergang und Lichtsignal anla- 
ge) kommt es bei Bahneingriffen zu langen Wartezeit en, die 
nicht zu optimieren sind. 
1 D_ schalltechnische Untersuchung 
1D1  22.06.2015, 
14.07.2015 
Im Rahmen der Gewerbelärmbetrachtung wur den die 
Betriebsgeräusche unbeachtet gelassen. Die Anwohner  
sind von diesen unmittelbar betroffen und zu ihrem Schutz 
müssten erhebli che geräuschreduzierende Maßnahmen 
ergriffen werden, die aus Kostengründen nicht umgesetzt 
werden können. 
V, 35 Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird e ine 
erneute schalltechnische Untersuchung durchgeführt.  Diese 
wird auch eine Worst-Case-Betrachtung der Gewerbe- 
lärmemissionen enthalten.  
1D2  22.06.2015, 
16.07.2015, 
15.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Für die bestehende Lärmbelastung werden grenzwertig e 
oder darüber liegende Werte ermittelt. Diese Werte werden 
bei den Gutachten nicht oder nicht hinreichend berü cksich- 
tigt, obwohl es Aufgabe der Verwaltung ist, die Bel ästigun- 
gen für die Bürger einzuschränken. Die Messstandorte 
spiegeln nicht die Maximalbelastung wieder.  
V, 2, 36, 37, 38, 46 , 
47, 50, 24, 27, 31 , 
34, 32 
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird e ine 
erneute schalltechnische Untersuchu ng durchgeführt. 
Entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung werden in  
der Untersuchung ermittelt.  
1D3  22.06.2015, 
06.07.2015, 
13.07.2015 
Es wird erwartet, dass die Auswirkungen des geplant en 
DHL-Verteilzentrums innerhalb des Bebauungsplangebi e- 
tes Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köln-Junkersdorf “ auf 
die Lärmsituation bei der schalltechni schen Untersuchung 
berücksichtigt werden. Dabei sind auch saisonale Sc hwan- 
kungen bei der DHL zu berücksichtigen. 
V, 12, 24 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufg egeben worden. 
1D4  22.06.2015, Es wird die Frage gestellt, welche Richtwerte für d as Gut V, 24 Diese fiktive Frage ist nicht bauleitplan-rel evant.

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9 
13.07.2015 Horbell bei den Untersuchungen zu Grunde gelegt wür den, 
wenn dieses als Wohn- und nicht als Mischgebiet ein ge- 
stuft wäre.  
1D5  22.06.2015 Gibt es Lärmimmissionsberechnungen für den Bereich 
westlich der Bonnstraße in Frechen-Bachem? 
V Diese Frage ist nicht bauleitplan-relevant.  
1 E_ betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie 
1E1  22.06.2015,  Die Studie trifft die Aussage, dass ein Frischezent rum im 
räumlichen Umfeld Kölns fehle. Dies ist falsch, da in 
Bornheim ein entsprechender Markt einer Erzeugergen os- 
senschaft besteht. 
V Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie berü cksichtigt 
bei der Bedarfsermittlung die bestehenden Konkurren zmärk- 
te. Somit ist auch die Filiale der Firma Landgard i n Bornheim 
auf S. 39 der Studie aufgeführt. Sie vertreibt als Erzeuger- 
verbund Blumen, Obst und Gemüse.  
1E2  22.06.2015, 
03.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
 
Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie ist weder 
nachvollziehbar noch akzeptabel. Die aufwendige Geb äu- 
deform sowie Überdachungen der Anlieferzonen und da mit 
verbundene Mehrkosten sind ungeachtet. Die Darstell un- 
gen der Machbarkeitsstudie stimmen nicht mit dem 
vorgesehenen Gebäude des B-Planes überein. 
V, 8, 40, 62, 15 , 
20, 27, 69 
Die Betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 
2014 war Basis für weitere Untersuchungen, die noch  nicht 
abgeschlossen sind.  
1E3 16.07.2015, 
17.07.2015 
Es besteht kein belastbares Wirtschaftskonzept, des sen 
betriebswirtschaftliche Marktanalyse überregionale 
Zusammenhänge aller Akteure betrachtet und die zukü nfti- 
ge Entwicklung darstellt.  
40, 62 s. 1E2 
Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie berü ck
sichtigt 
bei der Bedarfsermittlung die bestehenden Konkurren zmärk- 
te auch außerhalb Kölns 
2 Themenfeld:  Planung 
2 A_ Flächenzuschnitt und übergeordnete Planungsvorgaben 
2A1  22.06.2015, 
17.07.2015 
Der Bau des Frischezentrums sollte sich auf die ber eit s 
heute als gewerbliche Fläche ausgewie senen Bereiche 
beschränken und nicht weitere hochwertige Bodenfläc hen 
zerstören.  
V, 69 Die derzeit im Flächennutzungsplan dargestellte gew erbliche 
Baufläche ist aufgrund der benötigten Größe für ein  moder- 
nes Frischez entrum nicht ausreichend. Zudem haben die 
bisherigen schalltechnischen Untersuchungen aufgeze igt, 
dass je weiter der Standort des Frischezentrums in nördliche 
Richtung positioniert werden kann, desto eher könne n die 
Immissionsrichtwerte für die umgebende W ohnbebauung 
eingehalten werden. Die bisher im Flächennutzungspl an 
dargestellten gewerblichen Bauflächen sollen durch die 191.

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10 
Änderung im Wesentlichen entfallen, so dass in dies em 
Bereich keine Bodeninanspruchnahme mehr erfolgen wü rde. 
Eine ausführliche Ab wägung zur Inanspruchnahme der 
hochwertigen Böden wird in der Begründung und in de n 
Umweltberichten vorgenommen, die für die Entwürfe d er 
Bauleitpläne erarbeitet werden. 
2A2 23.06.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
Die Aussage der Verwaltung, wenn das Frischezentrum  
nicht realisiert würde, käme anderes Gewerbe / 
andere 
Industrie dorthin, ist falsch.  
V, 88, 91, 15, 20 Der Regionalplan sieht an dieser Stelle – und für den 
gesamten Industrie- und Gewerbekomplex Marsdorf – einen 
Gewerbe- und Industrieansiedlungsber eich vor (GIB). Damit 
sind die Entwicklungsvorgaben für diesen Raum klar 
definiert.  
2 B_ Landschaftsschutz 
2B1 22.06.2015, 
03.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
14.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
Das Plangebiet ist von Landschaftsschutzgebieten ei nge- 
rahmt, welche beeinträchtigt werden 
. Die Erschließung des 
geplanten Vorhabens muss über die Bachemer Straße und 
die Bonnstraße erfolgen. Die Bachemer Straße gehört  zum 
Landschaftsschutzgebiet ; ihr Ausbau wird auf gar keinen 
Fall hingenommen. Die Beeinträchtigung oder Zerstö rung 
von Landschaftsschutzgebieten ist gesetzlich untersagt. 
V, 7, 41, 48, 72, 35 , 
15, 20, 22, 29 
Umgebende Landschaftsschutzgebiete werden berücksic h- 
tigt. Es erfolgt eine Betrachtung im Rahmen der Umw eltprü- 
fung. Ggf. erforderliche Maßnahmen zu m Schutz, Ersatz 
oder Ausgleich werden im Rahm en der Umweltprüfung 
ermittelt. Der Ausbau der Bachemer Straße ist nicht  vorge- 
sehen. 
2 C_ Klima/Luftschadstoffe 
2C1  22.06.2015, 
23.06.2015, 
03.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
22.07.2015 
Die Messpunkte für Luftschadstoffe des LANUV NRW 
ermitteln grenzwertige oder darüber lie
gende Werte. Diese 
Werte werden bei den Gutachten / in der Planung nicht 
oder nicht hinreichend berücksichtigt, obwohl die Z ahlen 
öffentlich sind. Eine Messstation in der umweltbela steten 
Wohngegend wurde abgebaut, was nur vorsätzlich 
geschehen kann.  
V, 2, 4, 7, 15, 20, 22 , 
41, 48, 54, 69, 88 
Im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungspla ns 
erfolgt eine großräumige Verkehrsermittlung. Anhand  der 
Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführend e Betrach- 
tung der Luftschadstoffe erforderlich ist. Bei eine r ggf. 
erforderlichen Erstellung eines Luftschadstoff- Gutachtens 
werden die aktuellsten Daten verwendet.  
2C2 10.07.2015, 
01.07.2015, 
16.07.2015, 
20.07.2015, 
17.07.2015, 
07.07.2015, 
EU-Verpflichtung zur NOx-Reduktion verbietet die St andor- 
tentwicklung mit seinen Konsequenzen auf Junkersdorf. 
V, 95,94, 40, 46, 65 
, 
62, 15, 20, 22, 25 , 
27, 69 
Sofern es durch z.B. Zunahme des Verkehrs zu einer 
Erhöhung der NOx-Belastung kommt, erfolgt die Durch füh- 
rung einer Luftschadstoff-Untersuchung mit entsprechendem 
Maßnahmenkonzept zur Reduktion.

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11 
13.07.2015 
2C3 01.07.2015, 
23.06.2015, 
21.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
08.07.2015 
Ein schon überlastetes Gebiet wird zusätzlich be 
lastet. Die 
Mehrbelastung führt zu einer Ungleichbehandlung von  
Bürgern. 
V, 94, 88, 70, 15, 20 , 
16 
Der Verkehr ist abwickelbar, eine Aktualisierung de s  
Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 
2C4 08.07.2015 Straßen (Salzburgerweg, Stüttgerhofw eg) in Junkersdorf 
sind bereits derzeit Starkregenereignissen nicht ge wach- 
sen. 
16 Die genannten Straßen liegen nicht im Bauleitpla ngebiet.;Die 
Errichtung des geplanten Frischezentrums hat keine  
Auswirkungen auf die Entwässerung dieser Straßen. 
Zuständig sind hierfür die Stadtentwässerungsbetrie be Köln , 
die im Bauleitplanverfahren beteiligt werden.  
2 D_ Lärm 
2D1  22.06.2015 Es ist darzustellen, wie der Lärmschutz an der Gleu eler 
Straße optimiert werden soll.  
V Es wird eine schalltechnische Untersuch ung durchgeführt, 
die auch die erforderlichen Maßnahmen zum Lärmschut z 
darstellen wird.  
2D2 01.07.2015, 
13.07.2015 
Vorhaben verstößt gegen die Umgebungslärm- Richtlinie 
der EU und gegen den Lärmaktionsplan der Stadt 
V, 95, 94, 25 siehe 2D1 
3 Themenfeld:  Auswirkungen der Planung 
3 A_ Generell 
3 A 1   22.06.2015 Die Anwohner in und um Marsdorf haben -  ebenso wie die 
Bevölkerung am Standort des heutigen Großmarktes in  
Raderberg – einen Schutzanspruch. Die Argumentation, 
am Standort Raderberg seien die Straßen überlastet,  ist 
nicht tragfähig.  
V Die Verlagerung des Standortes des Großmarktes ist vor 
allem dadurch begründet, dass die Flächen des heuti gen 
Großmarktes ein wesentlicher Bestandteil des Projek tes 
„Parkstadt Süd“ sind. Durch die Verlagerung des Stand ortes 
nach Marsdorf wird sich in der Gesamtbetrachtung ei ne 
geringere Betroffenheit von Anwohnern ergeben. Eine  
vollständige Vermeidung von zusätzlichen Anwohnerbe las- 
tungen ist bei Projekten dieser Größenordnung nicht  zu 
vermeiden. Die betroffenen Anwohner haben Anspruch auf 
die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Grenzwer te z.B. 
bei der Beeinträchtigung durch Verkehrs- bzw. Gewer be- 
lärm.

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12 
 
3 A 2   22.06.2015 Die Planung ist für Köln sicherlich gut , wird die Nachbar- 
städte aber belasten.  
V Die Fachgutachten werden die Auswirkungen des Vor ha- 
bens auch in den Nachbarstädten bewerten und Minde-
rungsmaßnahmen vorschlagen 
, sofern es für den jeweiligen 
Belang, z.B. Lärmschutz, von Bedeutung ist. 
 
3 A 3   22.06.2015 Welche Maßnahmen zur Konfliktbewältigun g sind geplant? V In den weiteren Verfahren werden umfassende Maßnahm en 
zur Konfliktbewältigung dargestellt und festgesetzt. 
3 A 4  23.06.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
17.07.2015 
Die Umweltprüfung ist nicht vollständig. Eine Vertr äglich- 
keitsprüfung bezüglich der Landschaftsschutzgebiete  
ist 
notwendig. 
V, 88, 15, 20, 21, 29 , 
32, 69 
In den weiteren Verfahren wird eine umfassende Umwe ltprü- 
fung durchgeführt, auch mit Aussagen zu den Landsch afts- 
schutzgebieten. 
3 A 5  17.07.2015, 
16.07.2015, 
14.07.2015 
Eine höhere Luftbelastung beeinträchtigt die Klima- , 
Umwelt-, Lärm- 
und Artenschutzbelange und bedroht die 
Gesundheit der Anlieger, was der Planung entgegensteht. 
67, 71, 46, 31, 69 Im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungspla ns 
erfolgt eine großräumige Verk ehrsermittlung. Anhand der 
Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführend e Betrach- 
tung der Luftschadstoffe erforderlich ist. Eine Bet rachtung 
von Wechselwirkungen zwischen den genannten Umweltb e- 
langen ist Teil der Umweltprüfung im Rahmen des Umw elt- 
berichtes.  
3 A 6  13.07.2015 Einige auf Sandböden errichteten Häuser (Gleueler Straße) 
werden den Erschütterungen und Belastungen nicht 
standhalten können. 
21  Derartige Auswirkungen sind aufgrund der mit de m Vorha- 
ben verbundenen Auswirkungen nicht zu erwarten. 
3 B_ Verkehr 
3 B 1   22.06.2015, 
29.06.2015, 
03.07.2015, 
06.07.2015, 
16.07.2015 
Es wird befürchtet, dass ein Hochleistungszent
rum entsteht 
mit Verkehrszufluss über die Düre ner Straße. Diese wird 
maßlos überlastet sein und es werden Straßen (Bache mer 
Straße), die durch den Grüngürtel führen, aus gebaut 
werden müssen.  
V, 5, 8, 12, 51 Die Verkehrsuntersuchung weist nach , dass diese Befürch- 
tung gegenstandslos ist. Ein Ausbau der Dürener Str aße bis 
zur Militäringstraße erfolgt auch ohne die Ansiedlu ng des 
Frischezentrums. 
Der Einwand ist unbegründet. 
3 B 2   22.06.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
13.07.2015 
Das Verfahren zu Planung, Genehmigung und Bau der 
Auffahrt „Bonnstraße“ auf die A4 dauert schätzungsw eise 
noch rund sieben Jahre. Während dieser Zeit läuft d er 
Verkehr über das total überlastete Autobahnkreuz Kö ln-
West. Das wurde bei der Planung nicht berücksichtig t. Von 
den Baulastträgern liegt keine Bestätigung vor, das s die 
V, 1, 68, 24 Das Autobahnkreuz Köln- West und die Bonnstraße sollen 
schrittweise optimiert und den geänderten Anforderu ngen 
angepasst werden. 
Der Landesbetrieb wird die Planungsphase für den Ab schnitt 
Aachener Straße –Krankenhausstraße voraussichtlich 20 22 
beginnen. Nach den Ausschreibungen und der Bereitst ellung

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
13 
vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen auch bis zum Bau 
des Frischezentrums umgesetzt sind. 
der Mittel wird mit dem Vollanschluss Frechen- Nord/Auffahrt 
Bonnstraße begonnen. Der Landesbetrieb plant für de n 
südlichen Abschnitt ab der Krankenhausstraße in Kür ze die 
erforderlichen Schritte einzuleiten.  
Der Einwand ist unbegründet. 
3 B 3   22.06.2015, 
26.06.2015, 
16.07.2015, 
06.07.2015, 
29.06.2015, 
22.07.2015, 
30.06.2015, 
03.07.2015, 
15.07.2015, 
17.07.2015, 
09.07.2015, 
10.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die bereits bestehenden chaotischen Verkehrsverhält nis
se 
werden verstärkt. Der Verkehrsabfluss vom Frischezentrum 
wird über die Dürener Straße und die Bachemer Straß e 
erfolgen. Gleiches gilt für die Gleueler Straße, de n Salz- 
burger Weg sowie die Bonner Straße und Horbeller St raße.  
Diese Verkehrsführung wird abgelehnt. 
V, 90, 1, 3, 5, 4, 6, 8 , 
12, 36, 37, 38, 38a , 
39, 40, 42, 44, 47 , 
48, 49, 50, 53, 54 , 
56, 59, 60, 61, 62, 
66, 67, 71, 72, 68 , 
43, 17, 19, 22, 23 , 
24, 27, 28, 29, 30 , 
33, 32, 69 
Die bisherige Verkehrsuntersuchung weist nach, dass  di ese 
Befürchtung gegenstandslos ist. Im Herbst 2021 soll zudem 
eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens in Auftr ag 
gegeben werden. 
. 
3 B 4   22.06.2015, 
06.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Ausführungen zur künftigen Verkehrssituati
on werden 
in Frage gestellt, da der An- und Ablieferverkehr gesondert 
dargestellt wird und sehr wohl m it dem Berufsverkehr 
kollidiert. Die Zunahme von LKW-Verkehr ist einzube zie- 
hen. Auch Zu- und Abfahrt der Feuerwehr und Uniklin ik 
wird als problematisch erachtet. 
V, 12, 44, 46, 48, 56 , 
60, 66, 68, 43, 15 , 
20, 21, 22, 23, 24 , 
28, 30, 29, 31, 33 , 
69 
Die in Frankfurt gewonnenen Erkenntnisse und die Ve r- 
kehrsverteilung am heutigen Großmarkt bele gen, dass die 
Verkehrsspitzenzeiten des Frischezentru ms nicht mit den 
normalen Spitzenzeiten deckungsgleich sind. 
Der Einwand ist unbegründet. 
3 B 5   22.06.2015, 
26.06.2015, 
16.07.2015, 
03.07.2015, 
20.07.2015, 
17.07.2015, 
07.07.2015, 
08.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Es besteht kein Vertrauen zu den flankierenden vora us- 
schauenden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. 
Auch 
nicht zur Umsetzung dieser aufgrund der Finanzlage der 
Stadt Köln.  
V, 91, 1, 2, 8, 46, 59 , 
65, 72, 68, 43, 15 , 
20, 16, 22, 24, 25 , 
29, 69 
Die Haltung wird zur Kenntnis genommen.  
Eine Darstellung der umgesetzten Maßnahmen zur Ver-
kehrsberuhigung in den Stadtteilen 
Lövenich, Weiden, 
Junkersdorf findet sich in Anlage 1 des Verkehrskonzeptes 
Lövenich, Weiden, Junkersdorf. 
 
3 B 6   22.06.2015, Die Lärmbelastung auf der Gleueler Straße beträgt a ktuell V, 10, 38a, 65, 27 , Hier sind im weiteren Verfahren Lösungsmöglich keiten

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
14 
06.07.2015, 
22.07.2015, 
20.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
60,4 dBA, künftig sind 64 dBA zu erwarten, womit de r 
vorgegebene Grenzwert überschritten wird. Was wird 
einem Anwohner geraten zu tun? 
31, 34 aufzuzeigen. Ggf. ist die Anordnung von Temp o 30 denkbar. 
3 B 7   22.06.2015 Wie soll der erhöhte Durchgangsverkehr Richtung Frechen 
auf der Toyota-Allee/Bachemer Straße verhindert werden?  
V Erhöhte Durchgangsverkehre auf den genannte n Straßen 
werden gemäß Verkehrsuntersuchung nicht erwartet. Die 
Verkehrsuntersuchung zeigt, dass Verkehre des Frisc he- 
zentrums diese Ortslagen nicht durchfahren. 
Der Einwand ist unbegründet. 
3 B 8  17.06.2015, 
26.06.2015, 
30.06.2015, 
01.07.2015, 
06.07.2015, 
07.07.2015, 
08.07.2015, 
10.07.2015, 
14.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
20.07.2015, 
22.07.2015 
Es werden mehr 
Schleichverkehre entstehen, die die 
Ortsteile Junkersdorf und Müngers dorf zusätzlich belasten 
werden. 
V, 95, 94, 91,17, 1 , 
4, 6, 12, 13, 41, 65 , 
68, 19, 16, 34, 69 
Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung widerlegen diese 
Aussage. 
Die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens s 
oll im Herbst 
2021 beauftragt werden. 
3 B 9  01.07.2015, 
16.07.2015 
Durch die Zugangskontrolle wird ein Rückstau bis au f die 
Autobahn entstehen. 
V, 95, 94, 51 Ein Vergleich mit dem Frischezentrum in Frankfurt w iderlegt 
diese Aussage. Auch hier erfolgt die Zufahrt über eine 
Zugangskontrolle, Rückstauerscheinungen im öffentli chen 
Straßenland sind hier nicht zu beobachten. 
3B10  01.07.2015, 
06.07.2015, 
07.07.2015, 
09.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015 
Die Ansiedlung des DHL-
Logistikzentrums wird nicht 
berücksichtigt, daher sind bisherige Verkehrsunters uchun- 
gen obsolet. Erwartungsgemäß steigendes Versandvolu - 
men und damit Anstieg von Lieferverkehren ist zu be rück- 
sichtigen. 
V, 88,1, 2, 12, 14 , 
40, 44, 56, 63, 62, 
66, 68, 18, 23, 24 , 
27, 28, 30, 31, 33 , 
69 
Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. 
3B11  06.07.2015, 
22.07.2015, 
Die Verlagerung des Großmarktes an den Stadtrand fü hrt 
nachweislich zu einer grundsätzlichen Erhöhung der 
3, 4, 7, 8, 10, 41, 42 , 
45, 46, 51, 54, 64 , 
Die Ergebnisse der bisherigen Verkeh rsuntersuchung 
widerlegen diese Aussage.

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
15 
03.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
09.07.2015, 
10.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
08.07.2015 
Verkehrs- und Lärmbelastung 
, teilweise extrem oder nicht 
hinnehmbar. Bewohner von Junkersdorf sind bereits i n 
ihrer Lebensqualität durch die überlastete Verkehrs situati- 
on beeinträchtigt. Ebenfalls betrifft es anliegende  Unter- 
nehmen. 
17, 19, 21, 16, 25 , 
31, 69 
Es ist im Planverfahren der gutachterliche Nachweis der 
Vertretbarkeit und Verträglichkeit in Bezug auf Bel astungen 
und Umweltparameter zu erbringen. 
3B12  07.07.2015, 
16.07.2015, 
10.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
17.07.2015 
Weiden und Junkersdorf sind bereits überlas
tet. Zudem 
nutzen viele LKW-Fahrer diese Routen durch die Wohn be- 
bauung um den Mautgebühren auszu weichen. Dies wird 
durch zusätzlichen Verkehr begünstigt, sodass die A nwoh- 
ner und dessen Kinder, vor allem ohne Ampeln, gefäh rdet 
werden. Es besteht erhöhtes Unfallrisiko, auch mit Fahrrad- 
fahrern. Durchfahrtsverbote und weitere Fußgängerüb er- 
wege sind unverzichtbar.  
13, 41, 58, 19, 24 , 
34, 69 
Die bisherige Verkehrsuntersuchung weist nach, dass diese 
Befürchtung gegenstandslos ist. Im Herbst 2021 soll zudem 
eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens in Auftr ag 
gegeben werden. 
3B13  16.07.2015 Die Klüttenbahn blockiert die Dürener- und Aachenerstraße 
mehrfach täglich, sodass eine weiträumige Umgehung der 
Zugschr anken ohnehin notwendig ist. Das Errichten des 
Großmarktes an dieser Lage ist nicht nachvollziehbar. 
45 Der Einfluss der Schienenquerung der HGK-/KVB- Strecke im 
Bereich der Dürener Straße/Militärringstraße ist in  der 
Verkehrsuntersuchung berücksichtigt worden. 
3 C_ Freiraum 
3 C 1   22.06.2015 Ein Grüngürtel in Raderberg wird mit der Aufgabe des 
Grüngürtels in Marsdorf erkauft.  
V Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
3 C 2   22.06.2015. 
01.07.2015, 
07.07.2015 
Es wird die Frage gestellt, wie frische 
Produkte zur 
Belieferung des Frischezentrums erstellt werden sol len, 
wenn die Anbauflächen zerstört werden. Die hervorra gen- 
de Bodengüte der Flächen im Plangebiet ist nicht au ßer 
Acht zu lassen. 
V, 94, 13 Eine Betrachtung der Bodenwertigkeit erfo lgt im Rahm en der 
Umweltprüfung. Der Verlust der hochwertigen landwir tschaft- 
lichen Böden ist eine Beeinträchtigung, die durch d iese 
Planung entsteht. Diese kann nur dadurch begründet 
werden, dass in der Gesamtheit der Betrachtung alle r 
Kriterien der Standort Marsdorf gegenüber alternativen 
Standorten z.B. bei den Kriterien Verkehrsanbindung  und 
Betroffenheit von Anwohnern als deutlich geeigneter  
einzustufen ist.  
3 C 3   22.06.2015, 
16.07.2015, 
03.07.2015, 
06.07.2015, 
Die Planung sieht die Versieglung von Fläche 
n höchster 
Bodengüteklasse vor. 
V, 2, 7, 9, 13, 36 , 37, 
38, 42, 47, 50, 68 , 
19, 21, 29, 31, 32 
s. Ausführungen zur Stellungnahme unter 3C2

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
16 
17.07.2015, 
07.07.2015, 
15.07.2015, 
10.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
3 C 4   22.06.2015, 
17.07.2015, 
13.07.2015 
Mit der R 
ealisierung der Planung wird eine Fahrradtrasse 
‚Frechen – Köln‘, die im Grünen liegt, zerstört. Fu ß- und 
Radwegverbindungen leiden generell unter der Planun g in 
diesem Bereich. Diese werden stark gefährdet und die 
Attraktivität der Fahrradtrasse durch den LKW-Verke hr  
gemindert. 
V, 68, 24 Im Rahmen der Weiterentwicklung und Konkr etisierung der 
Planung „Frischezentrum“ wird die Planung des Radschnell- 
weges berücksichtigt werden. 
Der Einwand ist unbegründet. 
 
3 C 5  16.07.2015, 
08.07.2015, 
14.07.2015 
Die Planung und Realisierbarkeit der Grüngürtelerwe ite- 
rung wird angezweifelt und ist 
zu prüfen, da sich der 
Neubau der Sony Pictures in dem Bereich befindet. 
2, 49, 16, 29 Dass sich in diesem Bereich auch Bestandsgebäude 
befinden ist bekannt. Die Verlängerung des inneren Grüngür- 
tels bedeutet nicht, dass innerhalb des Grüngürtels  keine 
Gebäude stehen dürfen.  
3 C 6  16.07.2015, 
17.07.2015, 
14.07.2015 
Die den Bürgern zugesagten Ausgleiche der Verluste an 
 
Natur wurden nicht eingehalten. Der Ausgleich der w egfal- 
lenden Bö den höchster Güteklasse wird aufgrund der 
notwendigen Quantität und Qualität neuer Grünflächen 
angezweifelt. 
V, 2, 68, 29 Im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungspla ns 
erfolgt die Ermittlung der Eingriffe entsprechend d er Ein- 
griffsregelung gemäß § 1a BauGB. Der erforderliche 
Ausgleich wird im Rahmen der Erstellung eines Grüno rd- 
nungsplanes (GOP) fachgerecht ermittelt und durch das 
Bauleitplanverfahren gesichert.  
3 C 7 26.06.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
10.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Der Grüngürtel, vor allem der Freiraum um den Decks tei- 
ner Weiher wird durch die Ver
kehrszunahme in seiner 
Funktion für die Erholung stark beeinträchtigt. 
V, 89, 40, 62, 19, 21 , 
22, 27, 29, 31 
Die Verkehrszunahme um den Decksteiner Weiher liegt  
unterhalb der 2011 pro gnostizierten Werte und ist nicht 
begründet in der geplanten Ansiedlung des Frischezentrums.  
3 C 8  17.07.2015, 
10.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Sicherung und der Ausbau des Grünzuges 
und 
wertvoller Böden werden als Klimaschutzmaßnahme 
dringend empfohlen. 
68, 19, 27, 29 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
3 D_ Klima/Luftschadstoffe 
3 D 1   22.06.2015, 
13.07.2015 
Im Gutachten „Klimawandel-
gerechte Metropole Köln“ 
werden für den Bereich des geplanten Frischezentrum s 
V, 21 Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt eine 
stadtklimatische Untersuchung, in der die Auswirkun gen der

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
17 
Grünstreifen als Klimaschutzgebiet definiert und Da chbe- 
grünungen vorgese hen, um erforderliche Klimaqualitäten 
zu erhalten. Diese Empfehlungen wurden bislang nicht 
verwirklicht und treten der Planung massiv entgegen. Dies 
ist mit in Betracht zu ziehen.  
Planung und entsprechende Maßnahmen zur Minde rung  
ermittelt werden.  
3 D 2  22.06.2015, 
16.07.2015, 
14.07.2015 
Das Plangebiet ist in einer Untersuchung (der Fa. A
ccon) 
der Städte Köln-Frechen und Hürth als Klima-Puffer- Zone 
gekennzeichnet, über die Kaltluft aus der Ville in das 
Stadtgebiet transportiert wird. Das vorgelegte scha lltechni- 
sche Gutachten der Fa. Accon wiederspricht dieser 
Kennzeichnung.  
Es wird um eine Stellungnahme zur Luftbelastung gebeten. 
 
V, 41, 54, 35 Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen eine m 
Kaltluft-Entstehungsgebiet und der schalltechnischen 
Untersuchung. Im Rahmen der weiteren Planerstellung  
erfolgt die Durchführung einer stadtklimatischen Un tersu- 
chung mit der Ermittlung der Auswirkungen und entsp re- 
chenden Maßnahmen zur Minderung . Des Weiteren wird 
eine neue schalltechnische Untersuchung auf Grundla ge 
einer erneuten Verkehrsuntersuchung durchgeführt. D ie 
Ergebnisse dieser Gutachten werden in einem Umweltb e- 
richt betrachtet.  
3 D 3  22.06.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
15.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015 
Die geplante Neuversiegelung bedeutet eine Klimagef ähr- 
dung, da im Sommer das Klima unerträglich werde. 
Die 
Klimatisierung der Hallen trüge zu dem Hitzestau bei. 
V, 2, 36, 37, 38, 41 , 
47, 50, 51, 54, 63 , 
68, 26, 27, 29, 31 , 
32 
siehe 3D1 
3 D 4 26.06.2015, 
03.07.2015, 
06.07.2015, 
07.07.2015, 
08.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
15.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
21.07.2015, 
22.07.2015 
Durch die Baumaßnahme würde eine sehr wicht 
ige 
Frischluftschneise zerstört werden, sodass es zu einer 
Erhitzung des Klimas käme. 
V, 2, 1, 94, 91, 4, 7 , 
9, 12, 36, 37, 38, 41 , 
44, 47, 50, 51, 54 , 
56, 61, 66, 68, 72 , 
70, 15, 20, 21, 16 , 
22, 23, 27, 28, 29, 
30, 31, 32, 33, 69 
siehe 3D1 
3 D 5 23.06.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
22.07.2015 
Die Verwaltung verschweigt Klimaaspekte, die unbedi ngt 
berücksichtigt werden müssen. 
V, 88, 69, 15, 20 Die Stellungnahme ist nicht zutre ffend. 
 
Darüber hinaus siehe 3D1

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
18 
3 D 6  26.06.2015, 
06.07.2015, 
16.07.2015, 
20.07.2015, 
17.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Schadstoffbelastung wird unerträglich zunehmen.  
Die 
Luftqualität ist bereits unzumutbar und wird sich deutlich 
ver schlechtern. Dies zu großem Teil wegen veralteten 
Lieferfahrzeugen des Großmarktes.  
V, 91, 10, 39, 41, 42 , 
54, 58, 59, 65, 68 , 
21, 22, 24, 26, 27 , 
29, 31, 69 
Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt eine 
großräumige Verkehrsermittlung. Anhand der Ergebnis se 
wird festgestellt, ob eine weiterführende Simulatio n der 
verkehrsbedingten Luftschadstoffe erforderlich ist. 
3 E_ Lärm 
3 E 1  26.06.2015, 
06.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Lärmbelastung wird unerträglich zunehmen. Der L ärm 
ist bereits gegenwärtig unzumutbar. Auch zunehmen 
d 
durch die Klinik (Krankenwagen, Feuerwehr, Hubschra u- 
ber). 
V,91, 1, 12, 40, 41 , 
42, 46, 59, 62, 67 , 
71, 15, 20, 21, 25 , 
31, 34, 32 
Im Rahmen der weiteren Planerstellung erfolgt die e rneute 
Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung m it der 
Ermittlung der Auswirkungen und entsprechenden Maßn ah- 
men zur Reduzierung. 
3 E 2 26.06.2015, 
16.07.2015, 
20.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
17.07.2015 
Die Lärmbelastung wird 
auf dem Salzburger Weg in den 
Nachtstunden zunehmen.  
V,91, 41, 46, 65, 15 , 
20, 21, 24, 29, 34 , 
69 
siehe 3E1 
3 F_ Licht 
3 F 1   22.06.2015, 
17.07.2015 
Werden bei der Planung auch Lichtemissionen berücks ich- 
tigt? 
Die bislang klare Sicht auf den Nachthimmel wird 
dadurch gefährdet.  
V, 68 Eine Betrachtung von Lichtemissionen ist derz eit nicht 
beabsichtigt. Es wird dafür Sorge getragen, dass er forderli- 
che Beleuchtungsanlagen nicht zu Blendwirkungen führen. 
3 G_ Gesundheit 
3 G 1  16.07.2015, 
17.07.2015, 
20.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Planung wird die Gesundheit der Be 
wohner belasten. 
Zunahme von Schlafstörungen, Allergien und Lungen- 
krankheiten sind insbesondere bei Kindern zu befürc hten. 
 
Es wird mehr Verantwortung der Stadt Köln hinsichtl ich der 
Gesundheit der Bewohner erwartet. 
V, 1, 94, 91, 88, 41 , 
43, 44, 46, 51, 54 , 
56, 63, 65, 66, 67 , 
71, 23, 24, 27 , 28, 
30, 31, 34, 33, 69 
Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt eine Betrachtun g 
umweltbezogener Auswirkungen auf den Menschen und 
seine Gesundheit.

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
19 
4 Themenfeld: Bestehender Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köln-Junkersdorf“ 
4.1  22.06.2015, 
23.6.2015 
Die im rechtsgültigen Bebauungsplan „Toyota- Allee in 
Köln-Junkersdorf“ eingegangenen Ver pflichtungen wurden 
bis heute nicht umgesetzt (bspw. niveaufreie Que rung der 
Bahntrasse). Eine Antwort auf die Frage, wo die Beg rü- 
nungsmaßnahmen stattgefunden haben, hat Herr Höing bis 
heute nicht gegeben.  
V, 88 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
4.2  22.06.2015 Die im rechtsgültigen Bebauungsplan  „Toyota- Allee in 
Köln-Junkersdorf“ passt für die Planungen des Frischezent- 
rums nic ht und wird jetzt passend gemacht zu Lasten der 
umliegenden Bürger. Dabei werden die Anliegen der 
Bürgerinnen und Bürger nicht gehört. 
Bleibt der rechtsgültige Bebauungsplan „Toyota- Allee in 
Köln-Junkersdorf“ nicht bestehen, so wird es zu Klagen 
kommen.  
V Die Einreichung von Klagen gegen einen Bebauungsplan ist 
das Recht jeden Bürgers. 
4.3 26.06.2015, 
06.07.2015 
Eine Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplans  
„Toyota-Allee in Köln-Junkersdorf“ wäre erforderlich und 
würde Jahre in Anspruch nehmen. 
3 Die Stellungnahme ist zutreffend. 
5 Themenfeld: Planung DHL-Verteilzentrum 
5.1 16.07.2015, 
01.07.2015, 
06.07.2015, 
07.07.2015, 
17.07.2015, 
09.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die beabsichtigte Ansiedlung der DHL und daraus res ultie- 
rende Umwelt-, Lärm- und Verk 
ehrsbelastungen sind nicht 
berücksichtigt. 
V, 2, 3, 94, 12, 14 , 
49, 72, 68, 18, 24 , 
31 
Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben wor den.  
Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens und der 
schalltechnischen Untersuchung sollen im Herbst 2021 
beauftragt werden.  
 
5.2  22.06.2015 Es besteht Unverständnis, dass für das DHL-
Verteilzentrum innerhalb des Bebauungsplans Nr. „To yota-
Allee in Köln- Junkersdorf“ eine Baugenehmigung erteilt 
wurde, obwohl dieser Speditionen ausschließt.  
V Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben w orden. 
5.3  22.06.2015 Die geplante Ansiedlung des DHL-Ver teilzentrums inner- 
halb des Bebauungsplans „Toyota-Allee in Köln-
Junkersdorf“ wirkt existenzgefährdend für die Fa. B older, 
die auf eine gute Luftsituation im Umfeld angewies en ist. 
V Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben w orden.

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20 
Unterstützungsanfragen an die Stadt Köln blieben bi slang 
ohne Reaktion.  
5.4 26.06.2015, 
17.07.2015 
Auf die geplante Ansiedlung des DHL- Verteilzentrums 
wurde nur am Rande der Veranstaltung hingewiesen 
V, 91, 69 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufg egeben worden. 
5.5 07.07.2015, 
20.07.2015, 
06.07.2015, 
13.07.2015, 
17.07.2015 
Die ‚Notwendigkeit des beabsichtigten DHL-
Verteilzentrums innerhalb des Bebauungsplans „Toyot a-
Allee in Köln-Junkersdorf“ wird in Frage gestellt. 
Es wird 
auf die DHL-Paketzentren in Köln-Eifeltor und in Kö ln-
Bilderstöckchen hingewiesen, welche ausge baut werden 
können. 
13, 65, 12, 21, 69 Die DHL-Planung ist zwischenzeit lich aufgegeben worden. 
6 Themenfeld:  Veranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB 
6.1  22.06.2015, 
16.07.2015, 
03.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
17.07.2015 
Die Darbietung der planerischen Inhalte sowie der R esulta- 
te der gutachterlichen Untersuchun
gen gegenüber den 
Bürgern ist ausgesprochen dürftig. 
V, 2, 5, 7, 15, 20, 69 Die Präsentation ist sach- und fachgerecht sowie der 
Veranstaltung und dem Verfahrensstand angemessen  
gewesen. Bei der Veranstaltung wurde der Öffentlichkeit 
zudem ausreichend Gelegenheit gegeben, ihre Anregungen 
vorzutragen. Das wird auch daran deutlich, dass die  Veran- 
staltung von 20:00 bis 23:45 dauerte und den ursprü nglich 
vorgesehenen Zeitrahmen damit deutlich überschritten hat. 
6.2  22.06.2015, 
26.6.2015, 
16.07.2015, 
29.06.0215, 
06.07.2015, 
22.07.2015, 
03.07.2015, 
17.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
08.07.2015, 
Die Terminierung der Veranstaltung kurz vor den Som mer- 
ferien nimmt vielen Anwohnern die Möglichkeit, an d er 
Veranstaltung teilzunehmen. Auch die Antwortfrist i n den 
Sommerferien ist untragbar. Zeitpläne und Terminierungen 
sind zukünftig zu überdenken. 
V, 2, 91, 3, 5, 4, 8, 9 , 
40, 62, 71, 68, 15 , 
20, 16, 69 
Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit in dem Zei traum vom 
22.06.-17.07.2015 Stellungnahmen zum Bauleitplanver fah- 
ren abzugeben. Dieser Ze itraum ist für eine frühzeitige 
Beteiligung der Öffentlichkeit als ausreichend anzu sehen. Es 
sind auch Stellungnahmen in die Abwägung aufgenomme n 
worden, die nicht fristgerecht abgegeben worden sin d. Die 
Öffentlichkeit hat die Möglichkeit zum Entwurf der Bauleit- 
pläne erneut Stellungnahmen abzugeben. 
6.3  22.06.2015, 
16.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015, 
17.07.2015 
Wichtige Informationen werden von der Verwal
tung zurück 
gehalten. Die erwarteten Informatio nen werden in der 
Veranstaltung nicht gegeben und die D arstellungen sind 
nicht nachvollziehbar. 
V, 49, 69, 15, 20, 69 Die Präsentation ist sach- un d fachgerecht und der Veran- 
staltung sowie dem Verfahrensstand angemessen gewesen. 
6.4  22.07.2015, Es wird darum gebeten, die frühzei tigen Öffentlichkeitsbe- V, 2, 5, 4, 7, 15, 20 Die f rühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht wi eder-

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
21 
16.07.2015, 
29.06.2015, 
22.07.2015, 
03.07.2015, 
17.07.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
teiligung gem. § 3 (1) BauGB nach den Sommerferien 
fortzusetzen/wiederholen. 
holt. Die Öffentlichk eit hat bei der öffentlichen Auslegung der 
Entwürfe der Bauleitpläne erneut die Möglichkeit St ellung- 
nahmen abzugeben.  
6.5  22.06.2015, 
06.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
15.07.2015, 
16.07.2015 
Der zeitliche Ablauf des gesamten Verfahrens wird k ritisch 
gesehen. Seit 2007 ist nichts weiter passiert und nu n 
müsse unter Zeitdruck gearbeitet werden, weil die v ergan- 
genen acht Jahre nicht genutzt wurden, um in Ruhe 
Entscheidungen zu treffen. Es wäre wünschenswert 
gewesen, wenn dem Bürger eine konkretere Planung für 
das Frischezentrum vorgestellt worden wäre. 
V, 9, 36, 37, 38, 40 , 
47, 50, 62, 24, 32 
Für das frühe Stadium der Frühzeitigen Öffentlichke itsbetei- 
ligung war die Planung ausreichend konkret. Zwische nzeit- 
lich ist eine räumlich baulich funktionale Machbark eitsstudie 
erarbeitet worden. 
6.6  22.06.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015 
Die Nachbargemeinden sind im Rahmen der interkommu-
nalen Zusammenarbeit frühzeitig einzubinden. 
Ihre 
Stellungnahmen werden nicht offiziell zur Kenntnis ge- 
nommen. 
V, 2, 68, 69 Die Nachbargemeinden wurden bereits mehrfach in die 
Bauleitplanverfahren eingebunden und werden auch zu den 
Entwürfen der Bauleitpläne beteiligt. 
6.7  22.06.2015, 
17.07.2015 
Es besteht die Frage, ob der Landesbetrieb Straßen NRW 
an der Planung beteiligt wurde bezügl ich der für sie 
relevanten Auswirkungen der Planung (bspw. Rückstau  auf 
Abfahrten und BAB). 
V, 69 Der Landesbetrieb Straßen NRW war bei der Erstellun g der 
Verkehrsuntersuchung ebenso eingebunden wie die Nac h- 
barstädte Frechen, Hürth und Pulheim sowie der Rhei n-Erft-
Kreis. 
7 Themenfeld: Notwendigkeit/Erfordernis eines Frischezentrums 
7.1  22.06.2015, 
30.06.2015, 
07.07.2015, 
15.07.2015, 
16.07.2015, 
14.07.2015 
Das Erfordernis, ein Frischezentrum zu errichten, w ird 
angezweifelt. Es wird auf Handelshof, Fegros/S elgros, 
Lekkerland und Metro verwiesen. Roisdorf wird als a lterna- 
tiver Standort vorgeschlagen. 
V, 92, 13, 36, 37, 38 , 
47, 50, 31, 32 
Ein Frischezentrum als Nachfolgeeinrichtung des Gro ßmark- 
tes sichert die Versorgungsqualität an Frischewaren für die 
Bürgerinnen und Bürger Kölns. Es bietet eine Platt form für 
Handel mit Lebensmitteln auf Basis frei verhandel barer 
Preise und Grundlage für die Beschickung von Wochen - 
märkten und kleinteiliger Lebensmittelnahversorgung.  
7.2  22.06.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Notwendigkeit, ein Frischezentrum zu errich
ten, ist 
nicht gegeben, da es eine vergleichbare Einrichtung  einer 
Erzeugergenossenschaft bereits in Bornheim gibt. 
V, 27, 31 Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitss tudie berücksichtigt 
bei der Bedarfsermittlung die bestehenden Konkurren zmärk- 
te. Somit ist auch die Filiale der Firma Landgard i n Bornheim 
auf S. 39 der Studie aufgeführt. Sie vertreibt als Erzeuger- 
verbund Blumen, Obst und Gemüse. Die Erzeugergenos-
senschaft in Bornheim kann in Ihrer heutigen Form d as 
 
Marktsegment des Großmarktes Köln nicht mit abdecken.

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
22 
7.3  22.06.2015, 
16.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
17.07.2015 
Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Stadt Geld für die 
Umsiedlung des Frischezentrums hat, während andere 
Projekte mangels Geld nicht umgesetzt werden können. 
Auch soziale und Bildungseinrichtungen sind davon 
betroffen. 
V, 41, 44, 56, 66, 23 , 
28, 30, 33, 69 
Mit der Entscheidung für ein Frischezentrum trifft die Stadt 
keine Entscheidung gegen andere Projekte. 
 
7.4 26.06.2015, 
06.07.2015 
Der Großmarkt ist unbedingt erforderlich, um den Großteil 
der Einzelhandelsunternehmen der Stadt Köln (z.B. 
Wochenmärkte, türkische und Tante-Emma-Läden ) von 
diesem Ort aus mit Artikeln des täglichen Bedarfs zu 
versorgen.  
3 Die Stellungnahme ist zutreffend. 
7.5 16.07.2015, 
17.07.2015, 
13.07.2015 
Die sichergestellte Versorgung und Haltung der Woch en- 
märkte, des spezialisierten Einzelhandels und leist ungsfä- 
higer, überre
gional tätiger Lebensmittelgroßhändler ist in 
Frage gestellt.  
40, 62, 27 Mit der Planung Frischezentrum liegt ein  neues Planungs- 
konzept zu diesen aufgeworfenen Fragen vor. 
7.6. 20.07.2015, 
17.07.2015, 
13.07.2015 
Die Notwendigkeit der geplanten Größe des Frischeze nt- 
rums wird in Frage gestellt. Der Online-
Handel hat an 
stärkerer Bedeutung gew onnen als damals prognostiziert. 
Andere Standorte müssen daher wieder trotz ihrer geringen 
Größe in Betracht gezogen werden. Als Gegenkonzept 
werden, mit Begründung rückläufigen Umsatzvolumens,  
verspäteter und dennoch unbefriedigender Infrastruk tur 
und der Kosten für die Stadt, mehrere kleinere Märkte in 
dezentraler Lage vorgeschlagen. Vorschläge der Bürger 
wurden nicht berücksichtigt. 
65, 68, 27, 69 Mit der zwischenzeitlich mit der IG Großmarkt erarbeiteten  
baulich, räumlich funktionalen Macbarkeitsstudie liegt ein 
neues Konzept mit circa 35.000 qm Verkaufsfläche vor. 
8 Themenfeld: Vorgehen/Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb eines Frischezentrums 
8.1  22.06.2015 Sollte die Errichtung eines Frischezentrums für erf orderlich 
erachtet werden, so sollte d ies privatwirtschaftlich erstellt 
werden.  
V Die Stadt prüft derzeit die Möglichkeit, den Bau un d Betrieb 
des Frischezentrums im Wege eines Investorenmodells  zu 
realisieren, d.h. im Wege eines EU-weiten Verhandlu ngsver- 
fahren würden Bau und Betrieb des Fris chezentrums an 
einen privaten Investor vergeben. 
8.2  22.06.2015, 
15.07.2015, 
16.07.2015, 
14.07.2015 
Wer soll das Frischezentrum betreiben und wer soll die 100 
Mio. € bezahlen? Es ist nicht geklärt, wer das Fris chezent- 
rum betreiben soll. Die vorgesehene jährliche Bezus chus- 
sung durch die Stadt Köln verstößt gegen das EU- Recht. 
Einige Händler wollen das Frischezentrum zwischenze itlich 
selber betreiben. Es zeichnet sich ab, dass es zwei  
V, 36, 37, 38, 47, 50 , 
32 
Diese Anregung ist kein Belang, der im Rahmen der B auleit- 
planung abgewogen werden kann. 
s. auch 8.1

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
23 
Frischezentren geben wird, nämlich eines für die al teinge- 
sessenen größeren Betriebe und ei nes für die kleineren 
Betriebe. 
8.3. 16.07.2015 Das Projekt ist wegen hoher, erford erlicher Subventionie- 
rung des laufenden Betriebes problematisch. 
2 Diese Stellungnahme ist kein Belang, der im Rahmen der 
Bauleitplanung abgewogen werden kann. 
s. auch 8.3 
 
8.4. 16.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
17.07.2015 
Das beabsichtigte ÖPP-
Verfahren ist unsinnig, kompliziert 
und risikoreich. Die Machbarkeit wird angezweifelt. 
V, 88, 27, 31, 69 Diese Stellungnahme ist kein Belang, der im Rahmen der 
Bauleitplanung abgewogen werden kann. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
s. auch 8.1 
8.5. 16.07.2015, 
14.07.2015 
Das beabsichtigte ÖPP-Verfahren ist teuer und belastet die 
Kölner Steuerzahler auf Generationen 
V, 91, 31, 32 Diese Stellungnahme ist kein Belang, der im Rahmen der 
Bauleitplanung abgewogen werden kann. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
s. auch 8.1 
8.6. 22.04.2015, 
16.07.2015, 
13.07.2015 
Ein Betrieb im ÖPP wäre für die Stadt 
mit sehr hohen 
jährlichen Kosten verbunden. Die Planungsbedingunge n 
haben sich seit Beginn zum Negativen verändert, was  sich 
auf die Belegung des FZ auswirken wird (bspw. neue o der 
/und eigene  Vertriebswege). 
V, 1, 2, 27 Diese Stellungnahme ist kein Belang, der im Rahmen der 
Bauleitplanung abgewogen werden kann. 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
s. auch 8.1 
9 Themenfeld: Haltung der Nachbargemeinden 
9.1. 14.07.2015, 
30.04.2015, 
23.06.2015, 
16.07.2015 
Mit Schreiben vom 30.04.2015 fordert der Rat der St adt 
Frechen in einer Resolution vom 28.04.2015 den Rat der 
Stadt Köln auf, auf die Planung zu verzichten. 
Sowohl Hürth, Frechen als auch der Kreistag des Rhe in-
Erft-Krei 
ses haben ablehnende Beschlüsse gefasst. Es ist 
den Gemeinaden nicht zuzumuten, die erhöhten Lärm- und 
Abgasemissionen zu akzeptieren. Es entstehen nicht 
vertretbare Belastungen; die vorhandene Infrastrukt ur ist 
der Mehrbelastung nicht gewachsen, wirtschaf tliche 
Vorteile nicht zu erkennen. Auf die Planung soll ve rzichtet 
werden und ein alternativer Standort gefunden werden. 
2, 35, 96 Es ist im weiteren Planverfahren der guta chterliche Nach- 
weis der Verträglichkeit und Vertretbarkeit zu erbringen.  
9.2. 23.06.2015 Von den 15 anfangs betrachteten Standorten sind 11 ohne 
tiefere Begründung aufgegeben worden. Eine Prüfung der 
weiteren Region fehlt. 
35 Es hat eine umfassende Standortprüfung stattgefunde n, bei 
der auch Standorte in den Umlandgemeinden einbezoge n 
worden sind. Eine Übersicht der geprüften Standorte und der

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
24 
angewandten Kriterien sind den Anlagen zu den jewei ligen 
Beschlüssen zu entnehmen. Zudem kann auf die Ausfüh run- 
gen unter 1B1 verwiesen werden. 
9.3. 23.06.2015, 
07.07.2015, 
16.07.2015, 
14.07.2015 
D
as Gutachten geht von einem zu kleinen Güterumschla g 
(300.000 t / a) und damit von zu wenig Verkehr aus.  Die 
überplante Fläche ist doppelt so groß wie die des b isheri- 
gen Standorts (1.200.000 t Umschlag 7 a). 
35, 14, 46, 31 Der Flächenbedarf für das Frische zentrum wurde in der 
betriebswirtschaftlichen Machbarkeitsstudie im Jahr  2014 
detailliert untersucht: Der errech nete Bedarf ergibt sich aus 
einer Ist-Analyse, einer perspektivischen Prognose und aus 
der Annahme einer zukünftig verbesserten Flächeneff izienz . 
Somit ergab sich ein Flächenbedarf von 25.700 qm Ne tto- 
mietfläche (heutiger Großmarkt: 27.300 qm). Der War enum- 
schla g für den jetzigen Großmarkt beträgt ca. 300.000 t/  
Jahr. Eine Flä chenbedarfsanalyse, die nur auf verfügbare 
Tonnage-Daten (Umsatztonnen pro Jahr) basiert, stellt keine 
ausreichend präzise Grundlage dar, da die Tonnage- Daten 
von Groß märkten in der Regel nicht zentral erfasst werden 
und damit unpräzise sind. 
9.4. 23.06.2015, 
13.07.2015, 
17.07.2015 
Im Verkehrsgutachten erhalten alle Knotenpunkt 
e die Note 
Mangelhaft bis Ungenügend. Aus verkehrlicher Sicht ist 
daher das Plangebiet für die beabsichtigte Nutzung nicht 
geeignet. 
35, 24, 69 Die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzlic he 
Machbarkeit einer Ansiedlung eines Frischezentrums am 
Standort Marsdorf nachgewiesen. Es ist der Nachweis zu 
erbringen, dass und wie die Verkehre fließen können. 
Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 
2021 beauftragt werden.  
9.5. 23.06.2015, 
17.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die aus klimatisc 
hen Gründen benötigten Grünflächen 
werden bebaut. Dies ist nicht im Sinne der Regional pla- 
nung. Der Verbrauch hochwertiger landwirtschaftlich er 
Flächen ist kritisch zu beurteilen. Auswirkungen auf die  
Artenvielfalt und den ansteigenden Import, somit gl obal e 
Auswirkungen, sind in Frage gestellt.  
35, 68, 27, 31 Der Standort ist im Regionalplan als  Gewerblich-industrieller 
Bereich (GIB) dargestellt und wird somit durch die Regional- 
planung als grundsätzlich geeignet für eine gewerbl iche 
Entwicklung angesehen.  
Es ist richtig, dass hochwertige landwirtschaftlich e Böden in 
Anspruch genommen werden und diese dadurch der für die 
Landwirtschaft verloren gehen. Die Inanspruchnahme dieser 
hochwertigen Böden ist dadurch zu begründen, dass i n der 
Gesamtheit der Betracht ung aller Kriterien der Standort 
Marsdorf gegenüber alternativen Standorten z.B. bei  den 
Kriterien Verkehrsanbindung und Betroffenheit von A nwoh- 
nern als deutlich geeigneter einzustufen ist. Im Rahmen der 
Umweltprüfung werden die Auswirkungen und Maßnahmen  
zur Reduzierung und Kompensation gutachterlich ermi ttelt 
(stadtklimatische Untersuchung, Artenschutzprüfung).

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
25 
9.6. 23.06.2015 Die Empfehlungen des Lärmgutachte rs zum Schutz der 
Sielsdorfer u nd anderer angrenzender Bevölkerung wurde 
bisher nicht berücksichtigt Die zugrunde gelegten N ut- 
zungszeiten sind zu hinterfragen. 
35 Es erfolgt eine umfangreiche schalltechnische Un tersu- 
chung, die die Auswirkungen der Planung auf die Umg ebung 
betrachten wird.  
10 Themenfeld: Ehemaliger Großmarktstandort 
10.1. Raderberg, 
16.07.2015 
Es fand keine umfassende Befragung der Marktteilneh mer 
in Raderberg hinsichtlich ihrer Zukunftsplanung statt. 
V, 2 Mit den Großhändlern/Marktteilnehmern ist die Planu ng 
intensiv besprochen worden. Die zwischenzeitlich erarbeitete  
baulich räum lich funktionale Machbarkeitsstudie ist mit der 
IG Großmarkt intensiv abgestimmt worden. 
10.2. 01.07.2015 Der alte Standort Großmarkt ist sa nierungsfähig. 94 Die Stadt Köln sieht für den Standort Großmarkt die  Planung 
„Parkstadt-Süd“ mit dem Ziel der Aufw ertung des Standortes 
Raderberg vor. Für das Areal Großmarkt ist hierbei an die 
Nutzungen Wohnen, Büro/Gewerbe Grün und Bildung 
gedacht bei Beibehaltung der Markthalle mit Geschäf tsnut- 
zung. Eine Sanierung des Standortes Großmarkt ist u nwirt- 
schaftlich.  
10.3. 16.06.2015, 
15.07.2015 
06.07.2015, 
03.07.2015, 
16.07.2015, 
08.07.2015, 
14.07.2015 
Notwendigkeit der Verlagerung wird in Frage gestell t; 
Markthalle soll restauriert werden und wie in ander en 
Städten mit Geschäften, Restaurants etc gefüllt werden.  
88, 3, 7, 36, 37, 38 , 
45, 47, 49, 50, 16 , 
31, 32 
Die Stadt Köln sieht für den Standort Großmarkt die  Planung 
„Parkstadt-Süd“ mit dem Ziel der Aufwertung des Standortes 
Raderberg vor. Für die Verlagerung ist eine betrieb swirt- 
schaftliche Machbarkeitsstudie erarbe itet worden. Die 
Nutzung der Markthalle soll voraussichtlich sozialen, 
kulturellen gewerblich- betrieblichen (Geschäfte) Zwecken 
dienen. 
11.3 15.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Mittlerweile hat sich die Anzahl der in Betracht ko mmen 
den 
Händler für das Frischezentrum verringert, so wie die 
verbliebenen Händler zufrieden mit dem ehemaligen 
Standort sind. Der Umzug würde für die Händler enor me 
Kosten bedeuten. 
36, 37, 38, 41, 44 , 
47, 50, 56, 66, 23 , 
28, 30, 33, 32 
Die Planung ist mit den Händlern abgestimmt. Ebenso ist die 
zwischenzeitlich erarbeitete baulich räumlich funkt ionale 
Machbarkeitsstudie intensiv mit der IG Großmarkt ab ge- 
stimmt und gemeinsam erarbeitet worden. 
11 Themenfeld: Generelle Stellungnahmen zur Verfahrensart und zur Veranstaltung 
11.1 26.06.2015, 
23.06.2015, 
16.07.2015, 
06.07.2015, 
07.07.2015, 
Die vorgetragenen Informationen waren teilweise gro b 
fehlerhaft und in wesentlichen Aspekten unvollständ ig. Die 
Veranstaltung muss wiederholt werden. Fehle rhafte 
Aussagen müssen berichtigt werden. 
V, 93, 88, 2, 91, 9 , 
12, 14, 15, 20, 69 
Die Präsentation mit Informationen und Aussagen war en 
sach- und fachgerecht und der Abendveranstaltung sowie 
dem Verfahrensstand angemessen gewesen. Bei der 
Veranstaltung wur de der Öffentlichkeit zudem ausreichend 
Gelegenheit gegeben, ihre Anregungen vorzutragen. D as

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
26 
13.07.2015, 
17.07.2015 
wird auch daran deutlich, dass die Veranstaltung vo n 20:00 
bis 23:45 dauerte und den ursprünglich vorgesehenen  
Zeitrahmen damit deutlich überschritten hat. 
11.2 23.06.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015 
Planung muss hinsichtlich der Vereinbar
keit mit den 
Ergebnissen der Interkommunalen Integrierten Rauman a- 
lyse (IIRA) transparent gemacht werden. 
93, 88, 2, 69 Die Interkommunale Integrierte Rauman alyse (IIRA) emp- 
fiehlt für den Standort des geplanten Frischzentrums die 
Ausweisung einer Fläche für die Landwirtschaft mit Einzel- 
maßnahmen. Es handelt sich bei der IIRA um eine inf ormelle 
Planung zur Vorbereitung von FNP- Fortschreibungen ohne 
rechtlich bindenden Charakter. Es steh t dem Rat der Stadt 
Köln frei, von den Planungsempfehlungen der IIRA ab wei- 
chende Beschlüsse zu fassen. 
11.3 16.07.2015, 
22.07.2015, 
09.07.2015 
Einspruch, dass auch noch der Bebauungsplan begonne n 
werden soll. 
88, 4, 18 Dies entspricht den gesetzlichen Bes timmungen des 
Parallelverfahrens von Flächennutzungsplan und Beba u- 
ungsplan. 
11.4 16.07.2015 Verzicht auf die Parallelität und S tart eines Bebauungs- 
planverfahrens unter Berücksichtigung der Bestimmun gen 
des Baugesetzbuches  
88 Dies entspricht den gesetzlic hen Bestimmungen des 
Parallelverfahrens von Flächennutzungsplan und Beba u- 
ungsplan nach Baugesetzbuch. 
11.5 23.06.2015, 
07.07.2015, 
13.07.2015 
Die Aussage der Verwaltung, man stünde noch ganz am  
Anfang des Verfahrens und es seien noch weitere Bet eili- 
gungen der Öffentlichkeit vorgesehen, ist falsch. Es sind 
seitens der Verwaltung keine weiteren öffentlichen Veran- 
staltungen vorgesehen. 
88, 15, 20 Es wird in diesen beiden Verfahren (FNP und B- Plan) eine 
Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch geben. 
11.6 16.07.2015, 
03.07.2015, 
06.07.2015, 
07.07.2015, 
22.07.2015, 
17.07.2015, 
20.07.2015, 
09.07.2015, 
10.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Planung wird abgelehnt und es wird Einspruch ei nge- 
legt. Weiteres Arbeiten auf vorgelegter Basis ist u nüberlegt 
 
und unsicher. Es verstößt unter anderem gegen das Gebot 
der wirtschaftlichen Haushaltsführung für die Stadt Köln.  
2, 8, 9, 11, 12, 13 , 
14, 38a, 39, 40, 41 , 
44, 48, 49, 52, 55 , 
56, 57, 58, 62, 63 , 
64, 65, 66, 67, 72 , 
71, 17, 18, 19, 21 , 
23, 24, 25, 28, 30 , 
29, 31, 34, 33, 69 
Bauleitplanaufgaben verursachen als Teil der kommun alen 
Selbstverwaltung Kosten. 
11.7 06.07.2015, 
07.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015 
In der Planung gibt es gravierende Abwägungsdefizit e. Die 
Standortwahl wirkt sich aufgrund der Lärm- und Verk ehrs- 
belastungen negativ auf die Bürger aus . Die Prüfung 
anderer Standorte fehlt. 
3, 9, 14, 40, 46, 62, 
67, 71 
Es hat eine umfassende Standortprüfung stattgefunde n, bei 
der auch Standorte in den Umlandgemeinden einbezoge n 
worden sind. Das Vorgehen bei der Stando rtwahl wird unter 
der Stellungnahme 1B1 ausführlich erläutert.

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
27 
In den Bauleitplanverfahren ist der gutachterliche Nachweis 
der Verträglichkeit und Vertretbarkeit einer Ansied lung an 
diesem Standort zu erbringen. 
 
11.8 06.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
09.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Auswirkungen von Vorhaben werden oftmals auf de n 
jeweiligen Geltungsbereich beschränkt betrachtet. Diese 
Vorgehensweise ist unzulässig. Angrenzende Gebiete , die 
Gesamtstadt und Nachbargemeinden müssen berücksich-
tigt und eingebunden werden. 
3, 9, 12, 40, 46, 
62, 
67, 71, 17, 22, 24 , 
29, 31, 32, 69  
Bei der Auswahl des Standortes und der konkretisier enden 
Planung werden auch die Auswirkungen auf das Umfeld  und 
die Nachbarstädte betrachtet. Hinsichtlich der Stan dortwahl 
ist darauf hinzuweisen, dass sowohl eine gesamtstädtisc he 
Alternativenprüfung stattgefunden hat, als auch Sta ndorte im 
Umland untersucht worden sind. Zudem erfolgt insbesondere 
bei der Betrachtung der verkehrlichen bzw. schallte chni- 
schen Belange eine Prüfung d er Auswirkungen auch auf die 
Wohnnutzung in den Nachbarstädten.  
 
11.9 15.07.2015, 
16.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015 
Die Planungen basieren auf nicht mehr aktuellen Ann ah- 
men und Berechnungen. Entgegenstehende (Verkehrskon - 
zept und Klima-) Projekte werden nicht berücksichtigt.  
36, 37, 38, 41, 47 
, 
50, 24, 31, 32 
Es ist beabsichtigt auf der Grundlage der aktuellen  baulichen 
Machbarkeitsstudie ältere Gutachten zu aktualisiere n sowie 
weitere erforderliche Gutachten erarbeiten zu lasse n, so 
dass diese Ergebniss e in die Entwürfe der Bauleitpläne 
einfließen können.  
 
 
Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens 
soll im Herbst 
2021 beauftragt werden.  
11.10  07.07.2015, 
13.07.2015, 
14.07.2015, 
16.07.2015, 
17.07.2015, 
20.07.2015, 
21.07.2015  
Die Interessen aller Bürg 
er müssen von der städtischen 
Politik ernst genommen und berücksichtigt werden. Es ist 
kein glaubhaftes Konzept der Stadt Köln erkennbar z ur 
Verbesserung der Situation der Bewohner. 
44, 46, 56, 65, 66 , 
70, 15, 20, 22, 23 , 
24, 27, 28, 30, 29 , 
33, 32, 69 
Die  Interessen der Bürgerinnen und Bürger werden ernst 
genommen und in die Abwägung eingestellt.  
11.11  16.07.2015, 
17.07.2015 
Wichtige Anlagen sind online teilweise nicht zugäng lich. 
Es 
besteht die Vermutung gezielter Verschleierung von 
Informationen. Zudem gibt es missverständliche Form ulie- 
rungen in den Unterlagen, welche implizieren, dass 
städtebauliche Planungen bereits vorgesehen seien. 
45, 69 Der Online Zugang ist jederzeit gewährleiste t.  
11.12  16.07.2015, 
17.07.2015 
Die Dringlichkeit für die Begründ 
ung zum Beschluss der 
ÖPP-Realisierung wird als nicht gegeben angesehen. 
40, 62 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen .

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
28 
 
Darstellung und Bewertung der zur 191. FNP-Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-
Lindenthal –Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf –  sowie des Verfahrens zur Aufs tellung 
des Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Frischezentrum in Köln-Junkersdorf:  
eingegangenen Stellungnahmen außerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
Außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs.1 und Abs. 2 BauGB sind 15 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen  fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung d ie 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtig ung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltli ch gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige e rste Stellung- 
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme  Einwender  Stellungnahme der Verwaltung  
(Einschätzung der Stellungnahme) 
1A6  20.07.2015 Die vorgestellten Gutachten werden in Frage gestellt, die 
Darstellungen der Referenten im Rahmen der Veransta l- 
tung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ge m. § 3(1) 
BauGB seien teilweise falsch. 
75, 77 Die Gutachten und die Darstellungen sind fachlich r ichtig 
und zutreffend. 
1A9 20.07.2015 Die Gutachten beruhen auf veralteten Daten. Es muss  ein 
neues Gutachten von einem anderen Gutachter erstell t 
werden.  
74, 75, 76, 77, 78 Die Gutachten beruhen auf den damaligen aktuellen D aten; 
viele Gutachten (Verkehrsgutachten, Umweltgutachten ) 
werden aktualisiert. 
1B1 20.07.2015 Eine differenzierte Begründung für die getroffenen 
Standortpräferenzen im Rahmen der Alternativstandor tun- 
tersuchungen zwischen 2003 und 2007 wurde der Öffen t- 
lichkeit nicht geliefert. 
Eine Neuuntersuchung ist erforderlich. 
74 Im Jahr 2004 beschloss der Rat, die Stan 
dorte Lindweiler 
und Porz/ Wahn als Großmarktstandorte zu prüfen, di e eine 
Größe von 35 -40 ha Fläche haben. Im weiteren Verlauf 
ergab eine präzisierte Bedarfsanalyse im Jahr 2007 , dass 
eine kleinere Fläche in der Größe von 16 bis 20 ha aus- 
reicht. Damit kamen 2 weitere Standorte in Betracht: 
Marsdorf und Venloer Straße. Eine vergleichende Unt ersu- 
chung der 4 Standorte wurde im Jahr 2007 erstellt. Am 
13.12.2007 hat der Rat in öffentlicher Sitzung die Standor- 
tentscheidung auf Basis der Untersu chung getroffen: Der 
Standort Marsdorf erhält in der Bewertungsmatrix, die

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
29 
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme  Einwender  Stellungnahme der Verwaltung  
(Einschätzung der Stellungnahme) 
veröffentlicht wurde, den klaren Vorzug. Es wurden hierbei 
die Kriterien Eigen tumsverhältnis, Verkehrsanbindung, 
Umweltaspekte, Anwohnerbelastung, Wunsch der Händler 
und Expansionsmöglichkeiten geprüft. Der Standort M ars- 
dorf belegt Rang 1, da er den größten Abstand zu Wo hn- 
quartieren hat, eine unmittelbare Anbindung an die Auto- 
bahn aufweist, seine Lage das Einzugsgebiet der Gro ß- 
marktkunden sehr gut bedient, Exp ansionsflächen aufweist 
und sich in städtischem Eigentum befindet. 
1B3 20.07.2015 Die Standortwahl ist fraglich. Vorhandene Standorte  wie 
Eifeltor sollen genutzt werden. Alternativ topograp hisch 
günstige Standorte, am Beispiel vergleichbarer Städ te, 
wäre die Lage am Rhein ein klügeres Konzept der log isti- 
schen Anbindung.  
77, 78 Es hat eine umfassende Standortprüfung statt gefunden. Der 
Standort „südlich GVZ-Eifeltor“ ist in einem frühen Stadium 
ebenfalls einer Prüfung unterzogen worden.  
In den Jahren 2016 und 2017 wurden zusätzlich mögliche 
alternative Standorte in den Umlandgemeinden untersucht. 
Es sind vor allem Standorte in Hürth und Brühl einer 
detaillierten Prüfung unterzogen worden. Aufgrund der 
vorgenommenen Bewertung wurde durch den Rat am 
11.07.2017 der Beschluss gefasst, am Standort Marsdorf 
festzuhalten. 
 
1C2 20.07.2015 Die Verkehrszählungen, die der Untersuchung zu Grun de 
liegen, spiegeln nicht die Alltagssituation (Versto pfung aller 
Str aßen und Autobahnen) wieder. Sie sind veraltet und 
sollten aktualisiert werden. 
74 Der Untersuchung liegen realistische Annahmen zugru nde. 
Die Untersuchun gen zur Leistungsfähigkeit verschiedener 
Knotenpunkte beziehen sich auf die morgendliche und  
abendliche Spitzenstunde. 
Der Einwand ist unbegründet. 
Eine Aktualis 
ierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 
2021 beauftragt werden. 
1C6 20.07.2015 Es wird erwartet, dass die verkehrlichen Auswirkung en des 
geplanten DHL-Verteilzentrums innerhalb des Bebauun gs- 
plangebietes Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köln-
Junkersdorf“ bei der Verkehrsbetrachtung berück
sichtigt 
wird. 
74, 78 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgege ben worden.  
 
1C9 20.7.2015 Das Gutachten zur Plausibilitätsprüfung der vorgele gten 
Verkehrsuntersuchung zur Planung des Frischezentrum s 
81 Die Plausibilitätsprüfung bestätigt zunächst die  Vorgehens- 
weise bei der Verkehrsuntersuchung. Die aufgeworfen en

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
30 
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme  Einwender  Stellungnahme der Verwaltung  
(Einschätzung der Stellungnahme) 
durch die Stadt Frechen sowie den Rhein-Erft- Kreis 
definiert Lücken und formuliert Fragen, die bislang  nicht 
geklärt wurden.  
Fragen werden bei der späteren Detailprüfung, z.B der 
geplanten Optimierung Lichtsignalanlagen berücksich tigt. 
Die vorgeschlagenen Optimierungen werden dabei vert ie- 
fend untersucht und mit den Nachbargemeinden bespro - 
chen. 
Der Einwand ist damit berücksichtigt. 
 
1C15  20.07.2015 Der Stadtt eil Junkersdorf wurde im Verkehrsgutachten 
nicht mit untersucht. In dem Verkehrsgutachten sind  die 
Betroffenheit anderer Stadtteile wie Lindenthal und  der 
weitere Verlauf der betroffenen Straßen nicht aufge führt. 
Auch die Gesamtverkehrssituation Kölns und Sanierun gs- 
bedürftigkeit von Brücken, Tunneln und anderen Knot en- 
punkten werden nicht berücksichtigt. 
75, 77 Im Gutachten wird nachgewiesen, dass in Junkersdorf  keine 
nennenswerten Verkehrsbelastungen auftreten, die du rch 
die Ansiedlung des Frischezentrums verursacht werden. 
Für den Bereich Junkersdorf ist eine umfangreiche U ntersu- 
chung durch ein externes Planungsbüro erstellt word en, 
welches dezidiert auf den Stadtteil eingeht. 
Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 
2021 beauftragt werden. 
1D2 20.07.2015 Für die bestehende Lärmbelastung werden grenzwertig e 
oder darüber liegende Werte ermittelt. Diese Werte werden 
bei den Gutachten nicht oder nicht hinreichend berü cksich- 
tigt, obwohl es Aufgabe der Verwaltung ist, die Bel ästigun- 
gen für die Bürger einzuschränken. Die Messstandorte 
spiegeln nicht die Maximalbelastung wieder.  
77, 78 Es wird eine erneute schalltechnische Untersuchung 
durchgeführt. Entsprechende Maßnahmen zur Lärmminde - 
rung werden in der Untersuchung ermittelt. 
1D3 20.07.2015 Es wird erwartet, dass die Auswirkungen des geplanten 
DHL-Verteilzentrums innerhalb des Bebauungsplangebi e- 
tes Bebauungsplan „Toyota-Allee in Köln-Junkersdorf “ auf 
die Lärmsituation bei der schalltechni schen Untersuchung 
berücksichtigt werden. Dabei sind auch saisonale Sc hwan- 
kungen bei der DHL zu berücksichtigen. 
77, 78 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgege ben worden.  
Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens und der 
schalltechnischen Untersuchung sollen im Herbst 2021 
beauftragt werden.  
 
1E2 20.07.2015  Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsst udie ist weder 
nachvollziehbar noch akzeptabel. Die aufwendige Geb äu- 
deform sowie Überdachungen der Anlieferzonen und da mit 
verbundene Mehrkosten sind ungeachtet. Die Darstell un- 
gen der Machbarkeitsstudie stimmen nicht mit dem 
vorgesehenen Gebäude des B-Planes überein. 
75, 76 
 Die Betriebswirtschaftliche Machbar keitsstudie untersucht 
den Bedarf und die damit erforderliche Größe eines Frische- 
zentrums, ferner wird untersucht welche Grundvoraus set- 
zungen für die Händler benötigt werden und es werden 4 
Realisierungsvarianten mit unterschiedlichen Betrei bermo- 
dellen analysiert. Abschließend gibt das Gutachten eine 
Empfehlung, die die wirtschaftlich beste Lösung mit  den

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
31 
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme  Einwender  Stellungnahme der Verwaltung  
(Einschätzung der Stellungnahme) 
geringsten Kosten darstellt. Empfohlen wird, dass d ie S tadt 
einen Privaten in einer öffentlich privaten Partner schaft 
(ÖPP) mit dem Bau und dem technischen Betrieb für e ine 
Laufzeit von 30 Jahren beauftragt. Die Stadt, vertr eten durch 
das Marktamt, bleibt Eigentümer der Halle, Vermiete r für die 
Großmarkthändler und führt die Marktoberaufsicht.  
2A2 20.07.2015 Die Aussage der Verwaltung, wenn das  Frischezentrum 
nicht realisiert würde, käme anderes Gewerbe / ande re 
Industrie dorthin, ist falsch.  
Die Aussage, dass die vorgesehenen Flächen bereits 
Gewerbeflächen d arstellen ist falsch. Warum wäre dann 
eine FNP-Änderung nötig? 
75, 81 Der Regionalplan sieht an dieser Stelle – und für den 
gesamten Industrie- und Gewerbekomplex Marsdorf – einen 
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbe reich vor (GIB). Damit 
sind die Entwicklu ngsvorgaben für diesen Raum klar 
definiert. 
2B1 20.07.2015 Das Plangebiet ist von Landschaftssc hutzgebieten einge- 
rahmt, welche beeinträchtigt werden . Die Erschließung des 
geplanten Vorhabens muss über die Bachemer Straße u nd 
die Bonnstraße erfolgen. Die B achemer Straße gehört zum 
Landschaftsschutzgebiet; ihr Ausbau wird auf gar ke inen 
Fall hingenommen. Die Beeinträchtigung oder Zerstörung 
von Landschaftsschutzgebieten ist gesetzlich untersagt. 
77 Umgebende Landschaftsschutzgebiete werden ausreiche nd 
berück sichtigt. Der Ausbau der Bachemer Straße ist nicht 
vorgesehen. 
2C1 20.07.2015 Die Messpunkte für Luftschadstoffe d es LANUV NRW 
ermitteln grenzwertige oder darüber liegende Werte.  Diese 
Werte werden bei den Gutachten / in der Planung nic ht 
oder nicht hinre ichend berücksichtigt, obwohl die Zahlen 
öffentlich sind. Eine Messstation in der umweltbela steten 
Wohngegend wurde abgebaut, was nur vorsätzlich 
geschehen kann.  
74, 77 Es erfolgt eine großräumige Verkehrsermittlung. Anh and der 
Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführend e Be- 
trachtung der Luftschadstoffe erforderlich ist. Bei  einer ggf. 
erforderlichen Erstellung eines Luftschadstoff- Gutachtens 
werden die aktuellsten Daten verwendet. 
3 A 4  20.07.2015 Die Umweltprüfung ist nicht vollständig.  Eine Verträglich- 
keitsprüfung bezüglich der Landschaftsschutzgebiete  ist 
notwendig. 
73, 75 In den weiteren Verfahren wird eine umfassen de Umweltprü- 
fung durchgeführt, auch mit Aussagen zu den Landsch afts- 
schutzgebieten. 
3 A 5  20.07.2015 Eine höhere Luftbelastung beeinträchtigt  die Klima-, 
Umwelt-, Lärm- und Artenschutzbelange und bedroht die 
Gesundheit der Anlieger, was der Planung entgegensteht. 
74, 75, 77, 78 Es erfolgt eine großräumige Verkehrsermittlung. Anh and der 
Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführend e Be- 
trachtung der Luftschadstoffe erforderlich ist. Ein e Betrach- 
tung von Wechselwirkungen zwischen den genannten 
Umweltbelangen ist Teil der Umweltprüfung im Rahmen  des

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
32 
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme  Einwender  Stellungnahme der Verwaltung  
(Einschätzung der Stellungnahme) 
Umweltberichtes. 
3 B 1  20.07.2015 Es wird befürchtet, dass ein Hochleistun gszentrum entsteht 
mit Verkehrszufluss über die Dürener Straße. Diese wird 
maßlos überlastet sein und es werden Straßen (Bache mer 
Straße), die durch den Grüngürtel führen, aus gebaut 
werden müssen.  
77 Die bisherige Verkehrsuntersuchung weist nach, dass diese 
Befürchtung unbegründet ist. Ein Ausbau der Dürener 
Straße bis zur Militär ringstraße erfolgt auch ohne die 
Ansiedlung des Frischezentrums. Eine Aktualisierung des 
Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 
 
3 B 3  20.07.2015 Die bereits bestehende n chaotischen Verkehrsverhältnisse 
werden verstärkt. Der Verkehrsabfluss vom Frischezentrum 
wird über die Dürener Straße und die Bachemer Straß e 
erfolgen. Gleiches gilt für die Gleueler Straße, de n Salz- 
burger Weg sowie die Bonner Straße und Horbeller St raß e. 
Diese Verkehrsführung wird abgelehnt. 
74, 77, 84, 85, 87 Die bisherige Verkehrsuntersuchung weist nach, dass diese 
Befürchtung unbegründet ist. Eine Aktualisierung des 
Verkehrsgutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 
3 B 4  20.07.2015 Die Ausfü hrungen zur künftigen Verkehrssituation werden 
in Frage gestellt, da der An- und Ablieferverkehr gesondert 
dargestellt wird und sehr wohl m it dem Berufsverkehr 
kollidiert. Die Zunahme von LKW-Verkehr ist einzube zie- 
hen. Auch Zu- und Abfahrt der Feuerwehr und Uniklin ik 
wird als problematisch erachtet. 
74, 77 Der Einwand ist unbegründet. Die in Frankfurt gewon nenen 
Erkenntnisse und die Verkehrsverteilung am heutigen  
Großmarkt belegen, dass die Verkehrs spitzenzeiten des 
Frischezentrums nicht mit den normalen Sp itzenzeiten 
deckungsgleich sind. 
3 B 5  20.07.2015 Es besteht kein Vertrauen zu den flankie renden voraus- 
schauenden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Auch 
nicht zur Umsetzung dieser aufgrund der Finanzlage der 
Stadt Köln.  
73, 77, 78 Eine Darstellung der umgesetzten Maßnahm en zur Ver- 
kehrsberuhigung in den Stadtteilen Lövenich, Weiden, 
Junkersdorf findet sich in Anlage 1 des Verkehrskonzeptes 
Lövenich, Weiden, Junkersdorf. 
. 
Die Haltung wird zur Kenntnis genommen.  
 
3 B 8  20.07.2015 Es werden mehr Schleichve rkehre entstehen, die die 
Ortsteile Junkersdorf und Müngersdorf zusätzlich be lasten 
werden. 
77 Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung widerlegen diese 
Aussage. 
Die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im H erbst 
2021 beauftragt werden. 
3B10  29.07.2015 
31.07.2015 
Die Ansiedlung des DHL-
Logistikzentrums wird nicht 
berücksichtigt, daher sind bisherige Verkehrsunters uchun- 
gen obsolet. Erwartungsgemäß steigendes Versandvolu - 
86, 87 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgege ben worden.

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
33 
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme  Einwender  Stellungnahme der Verwaltung  
(Einschätzung der Stellungnahme) 
men und damit Anstieg von Lieferverkehren ist zu be rück- 
sichtigen. 
3B12  20.07.2015 Weiden und Junkersdorf sind bereits überlastet. Zud em 
nutzen viele LKW-Fahrer diese Routen durch die Wohn be- 
bauung um den Mautgebühren auszuweichen. Dies wird 
durch zusätzlichen Verkehr begünstigt, sodass die A nwoh- 
ner und dessen Kinder, vor allem ohne Ampeln, gefäh rdet 
werden. Es besteht erhöhtes Unfallrisiko, auch mit Fahrrad- 
fahrern. Durchfahrtsverbote und weitere Fußgängerüb er- 
wege sind unverzichtbar.  
74, 77 Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchu ng widerlegen diese 
Aussage. 
Die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im H erbst 
2021 beauftragt werden. 
3 C 3  20.07.2015 Die Planung sieht die Versieglung von Fl äche n höchster 
Bodengüteklasse vor. 
75, 78 Eine Betrachtung der Bodenwertigkeit erfolgt  im Rahmen 
der Umweltprüfung. Der Verlust der hochwertigen lan dwirt- 
schaftlichen Böden ist eine Beeinträchtigung, die d urch 
diese Planung entsteht. Diese kann nur dadurch begr ündet 
werden, dass in der Gesamtheit der Betrachtung alle r 
Kriterien der Standort M arsdorf gegenüber alternativen 
Standorten z.B. bei den Kriterien Verkehrsanbindung  und 
Betroffenheit von Anwohnern als deutlich geeigneter  
einzustufen ist. 
3 C 5  20.07.2015 Die Planung und Realisierbarkeit der Grü ngürtelerweite- 
rung wird angezweifelt und i st zu prüfen, da sich der 
Neubau der Sony Pictures in dem Bereich befindet. 
77 Dass sich in diesem Bereich auch Bestandsgebäude 
befinden ist bekannt. Die Verlängerung des inneren Grün- 
gürtels bedeutet nicht, dass innerhalb des Grüngürt els keine 
Gebäude stehen dürfen.  
3 C 7  20.07.2015 Der Grüngürtel, vor allem der Freiraum u m den Deckstei- 
ner Weiher wird durch die Verkehrszunahme in seiner  
Funktion für die Erholung stark beeinträchtigt. 
77, 78 Die Verkehrszunahme um den Decksteiner Weiher liegt  
unterhalb der 2011 prognostizierten Werte und ist nicht 
begründet in der geplanten Ansiedlung des Frischeze nt- 
rums. 
3 D 2  20.07.2015 Das Plangebiet ist in einer Untersuchung (der Fa. A ccon) 
der Städte Köln-Frechen und Hürth als Klima-Puffer- Zone 
gekennzeichnet, über di e Kaltluft aus der Ville in das 
Stadtgebiet transportiert wird. Das vorgelegte scha lltechni- 
sche Gutachten der Fa. Accon wiederspricht dieser 
Kennzeichnung.  
Es wird um eine Stellungnahme zur Luftbelastung gebeten. 
 
75, 77 Im Rahmen der weiteren Planerstellung erfolg t die Durchfüh- 
rung einer stadtklimatischen Untersuchung mit der E rmitt- 
lung der Auswirkungen und entsprechenden Maßnahmen 
zur Reduzierung bzw. Kompensation.

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
34 
Lfd. 
Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme  Einwender  Stellungnahme der Verwaltung  
(Einschätzung der Stellungnahme) 
3 D 3  20.07.2015 Die geplante Neuversiegelung bedeutet ei ne Klimagefähr- 
dung, da im Sommer das Klima unerträglich werde. Die 
Klimatisierung der Hallen trüge zu dem Hitzestau bei. 
75, 77, 80 siehe 3D2 
3 D 4  20.07.2015 Durch die Baumaßnahme würde eine sehr wichtige 
Frischluftschneise zerstört werden, sodass es zu ei ner 
Erhitzung des Klimas / Ver schlechterung der Luftqualität 
käme. 
74, 75, 76, 77, 78, 
79, 81, 82, 83, 87 
siehe 3D2 
3 D 5  20.07.2015 Die Verwaltung verschweigt Klimaaspekte, die unbedi ngt 
berücksichtigt werden müssen. 
81 Die Stellungnahme ist nicht zutreffend. 
 
Darüber hinaus siehe 3D2 
3 D 6  20.07.2015 Die Schadstoffbelastung wird unerträglich zunehmen.  Die 
Luftqualität ist bereits unzumutbar und wird sich d eutlich 
verschlechtern. Dies zu großem Teil wegen veraltete n 
Lieferfahrzeugen des Großmarktes.  
73, 74, 75, 77 Es erfolgt eine gr oßräumige Verkehrsermittlung. Anhand der 
Ergebnisse wird festgestellt, ob eine weiterführend e Be- 
trachtung der Luftschadstoffe erforderlich ist 
3 E 1  20.07.2015  Die Lärmbelastung wird unerträglich zun ehmen. Der Lärm 
ist bereits gegenwärtig unzumutbar. Auc h zunehmend 
durch die Klinik (Krankenwagen, Feuerwehr, Hubschra u- 
ber). 
73, 77, 78, 87 Im Rahmen der weiteren Planerstellung erfolgt die e rneute 
Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung m it der 
Ermittlung der Auswirkungen und entsprechenden Maß-
nahmen zur Reduzierung. 
3 E 2  20.07.2015 Die Lärmbelastung wird auf dem Salzburger Weg in de n 
Nachtstunden zunehmen.  
74, 77, 78 siehe 3E1 
3 G 1  20.07.2015 Die Planung wird die Gesundheit der Bewohner belast en. 
Zunahme von Schlafstörungen, Allergien und Lungen- 
krankheiten sind insbesondere bei Kindern zu befürc hten. 
Es wird mehr Verantwortung der Stadt Köln hinsichtl ich der 
Gesundheit der Bewohner erwartet. 
74, 77, 78 Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt eine Betrachtun g 
umweltbezogener Auswirkungen auf den Mens chen und 
seine Gesundheit. 
5.1 20.07.2015 Die beabsichtigte Ansiedlung der DHL  und daraus resultie- 
rende Umwelt-, Lärm- und Verkehrsbelastungen sind nicht 
berücksichtigt. 
80 Die DHL-Planung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden.  
Eine Aktualisierung des Ve rkehrsgutachtens und der 
schalltechnischen Untersuchung sollen im Herbst 202 1 
beauftragt werden.

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
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Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme  Einwender  Stellungnahme der Verwaltung  
(Einschätzung der Stellungnahme) 
6.1 20.07.2015 Die Darbietung der planerischen Inha lte sowie der Resulta- 
te der gutachterlichen Untersuchungen gegenüber den  
Bürgern ist ausgesprochen dürftig. 
76, 77 Die Präsentation ist sach- und fachgerecht sowie der 
Abendveranstaltung und dem Verfahrensstand angemes-
sen. 
6.2 20.07.2015 Die Terminierung der Veranstaltung k urz vor den Sommer- 
ferien nimmt vielen Anwohnern die Möglichkeit, an d er 
Veranstaltung teilzunehmen. Auch die Antwortfrist in den 
Sommerferien ist untragbar. Zeitpläne und Terminierungen 
sind zukünftig zu überdenken. 
75, 76, 81  Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit in dem Zeitraum vom 
22.06.-17.07.2015 Stellungnahmen zum Bauleitplanver fah- 
ren abzugeben. Dieser Zeitraum ist für eine frühzei tige 
Beteiligung der Öffentlichkeit als ausreichend anzusehen. Es 
sind auch Stellungnahmen in die Abwägung aufgenomme n 
worden, die nicht fristgerecht abgegeben worden sin d. Die 
Öffentlichkeit hat die Möglichkeit zum Entwurf der Bauleit- 
pläne erneut Stellungnahmen abzugeben. 
6.5 20.07.2015 Der zeitliche Ablauf des gesamten Verfahrens wird k ritisch 
gesehen. Seit 2007 ist nichts weiter passiert und n un 
müsse unter Zeitdruck gearbeitet werden, weil die v ergan- 
genen acht Jahre nicht genutzt wurden, um in Ruhe 
Entscheidungen zu treffen. Es wäre wünschenswert 
gewesen, wenn dem Bürger eine konkretere Planung fü r 
das Frischezentrum vorgestellt worden wäre. 
75 Für das frühe Stadium der Frühzeitigen Öffentlic hkeitsbetei- 
ligung war die Planung ausreichend konkret. 
Zwischenzeitlich ist eine räumlich baulich funktion ale 
Machbarkeitsstudie erarbeitet worden. 
6.6 20.07.2015 Die Nachbargemeinden sind im Rahmen der interkommu- 
nalen Zusammenarbeit frühzeitig einzubinden. Ihre 
Stellungnahmen werden nicht offiziell zur Kenntnis ge- 
nommen. 
73 Die Nachbargemeinden wurden mehrfach in die Baul eitplan- 
verfahren eingebunden. 
7.3 20.07.2015 Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Stadt Geld für die 
Umsiedlung des Frischezentrums hat, währ end andere 
Projekte mangels Geld nicht umgesetzt werden können. 
Auch soziale und Bildungseinrichtungen sind davon 
betroffen. 
78 Die 20 größten Städte Deutschlands verfügen über  Groß- 
märkte bzw. Frische zentren. Hiervon werden 18 Standorte 
unter kommunaler Be teiligung betrieben. Es handelt sich um 
eine strukturpolitische Investition, die neben Dase insvorsor- 
ge auch eine Mittelstandförderung darstellt.  
(Siehe auch Nr. 7.1 ) 
7.6. 20.07.2015 Die Notwendigkeit der geplanten Grö ße des Frischezent- 
rums wird in Frage gestellt. Der Online- Handel hat an 
stärkerer Bedeutung gewonnen als damals prognostizi ert . 
Andere Standorte müssen daher wieder trotz ihrer geringen 
Größe in Betracht gezogen werden. Als Gegenkonzept 
werden, mit Begründung rückläufigen Umsatzvolumens,  
76, 77 M it der zwischenzeitlich mit der IG Großmarkt erarbe iteten 
baulich, räumlich funktionalen Macbarkeitsstudie li egt ein 
neues Konzept mit circa 35.000 qm Verkaufsfläche vor. 
Die DHL-Planung ist mittlerweile aufgegeben worden.

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
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Nr. 
Datum  
Anschreiben/ 
Eingangsdatum 
Stellungnahme  Einwender  Stellungnahme der Verwaltung  
(Einschätzung der Stellungnahme) 
verspäteter und dennoch unbefriedigender Infrastruk tur 
und der Kosten für die Stadt, mehrere kleinere Märk te in 
dezentraler Lage vorgeschlagen. 
Vorschläge der Bürger wurden nicht berücksichtigt. 
DHL 
könnte expandieren und damit die Fläche einnehmen.  
7.7. 20.07.2015 Die erforderlich en Infrastrukturkosten sind unökonomisch 
und erfordern hohe Zuschüsse, deren Ausmaß nicht 
bekannt ist. 
78 Zur Realisierung des Frischezentrums werden keine 
Zuschüsse gezahlt. 
7.8. 20.07.2015 Die Notwendigkeit des Großmarktumzuges wird infrage  
gestellt, da „große“ Versorger über 90% des Marktanteiles 
ausmachen und ihre eigenen Warenverteilsysteme 
aufgebaut haben. 
78 Ein Frischezentrum als Nachfolgeeinrichtung des Großmark- 
tes sichert die Versorgungsqualität an Frischewaren  für die 
Bürgerinnen und Bürger Kölns. Es bietet eine Platt form für 
Handel mit Lebensmitteln auf Basis frei verhandel barer 
Preise und Grundlage für die Beschickung von Wochen - 
märkten und kleinteiliger Lebensmittelnahversorgung. 
8.2 20.07.2015 Wer soll das Frischezentrum betreibe n und wer sol l die 100 
Mio. € bezahlen? Es ist nicht geklärt, wer das Fris chezent- 
rum betreiben soll. Die vorgesehene jährliche Bezus chus- 
sung durch die Stadt Köln verstößt gegen das EU- Recht. 
Einige Händler wollen das Frischezentrum zwischenze itlich 
selber betreiben. Es zeichnet sich ab, dass es zwei 
Frischezentren geben wird, nämlich eines für die al teinge- 
sessenen größeren Betriebe und eines für die kleine ren 
Betriebe. 
Schätzungen im öffentlichen Sektor sind nicht zuverlässig.  
78 Die Entscheidung zur Betreiberform des 
Frischezentrums ist 
derzeit noch offen. Die Beratung der Beschlussvorla ge 
„Frischezentrum Marsdorf – Betriebswirtschaftliche Mach- 
barkeitsstudie“ in den politischen Gremien der Stad t Köln ist 
noch nicht abgeschlossen. Mit der baulichen Konzept ion 
liegt jedo ch bereits eine planerische Grundlage für die 
Einleitung der Planungsverfahren des Flächennutzung s- und 
Bebauungsplan vor. Es ist absehbar, dass im Laufe d es 
Planungsfortschritts Klarheit zur wirtschaftlichen Betreiber- 
form bestehen wird und sich die Planun gen konkretisieren 
werden. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die 
Betreiberform erheblichen Einfluss auf Größe und Fl ächen- 
zuschnitt hat.  
Eine Bezuschussung von Infrastruktur der Daseinsvor sorge 
stellt kein Verstoß gegen EU-Recht dar, zumal ledig li ch die 
Investitionskosten in die Errichtung des neuen Stan dortes 
die Deckungslücke hervorruft. Der reine Betrieb des  
Frischezentrums benötigt keine Bezuschussung. 
Das Planungskonzept sieht derzeit eine Unterteilung  in 
Frischezentrum und frischzentrumaffine Betriebe vor. Die

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB 
 
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Datum  
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Eingangsdatum 
Stellungnahme  Einwender  Stellungnahme der Verwaltung  
(Einschätzung der Stellungnahme) 
größeren Fruchtlogistikfirmen im Umfeld des heutige n 
Großmarktes werden ihre Standorte vorzugsweise auch  in 
Zukunft in das Umfeld des Frischezentrums legen. Hi erfür 
sind die Flächen nördlich der Toyota-Alle vorgesehen. 
8.4. 20.07.2015 Das beabsichtigte ÖPP- Verfahren ist unsinnig, kompliziert 
und risikoreich. Die Machbarkeit wird angezweifelt. 
76, 77 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen . 
8.7. 20.07.2015 Die Wirtschaftlichkeit ist nicht ge währleistet. 73, 74 Die Stellungnahme wird zur Kenn tnis genommen. 
9.1. 20.07.2015 Mit Schreiben vom 30.04.2015 fordert der Rat der St adt 
Frechen in einer Resolution vom 28.04.2015 den Rat der 
Stadt Köln auf, auf die Planung zu verzichten. 
Sowohl Hürth, Frechen als auch der Kreistag des Rhe in-
Erft-
Kreises haben ablehnende Beschlüsse gefasst. Es ist  
den Gemeinden nicht zuzumuten, die erhöhten Lärm- und 
Abgasemissionen zu akzeptieren. Es entstehen nicht 
vertretbare Belastungen; die vorhandene Infrastrukt ur ist 
der Mehrbelastung nicht gewachsen, wirts chaftliche 
Vorteile nicht zu erkennen. Auf die Planung soll ve rzichtet 
werden und ein alternativer Standort gefunden werden. 
75 Es ist der gutachterliche Nachweis der Verträglichk eit und 
Vertretbarkeit zu erbringen. 
9.2. 20.07.2015 Von den 15 anfangs betr achteten Standorten sind 11 ohne 
tiefere Begründung aufgegeben worden. Eine Prüfung der 
weiteren Region fehlt. 
77, 78 Es hat eine umfassende Standortprüfung stattgefunde n, bei 
der auch Standorte in den Umlandgemeinden einbezoge n 
worden sind. Eine Übersicht der geprüften Standorte und 
der angewandten Kriterien sind den Anlagen zu den 
jeweiligen Beschlüssen zu entnehmen. 
9.3. 20.07.2015 Das Gutachten geht von einem zu kleinen Güterumschl ag 
(300.000 t / a) und damit von zu wenig Verkehr aus.  Die 
überplante Fläche ist doppelt so groß wie die des b isheri- 
gen Standorts (1.200.000 t Umschlag 7 a). 
75 Der Flächenbedarf für das Frischezentrum wurde in d er 
betriebswirtschaftlichen Machbarkeitsstudie im Jahr  2014 
detailliert untersucht: Der errechnete Bedarf ergib t sic h aus 
einer Ist-Analyse, einer perspektivischen Prognose und aus 
der Annahme einer zu künftig verbesserten Flächeneffizienz. 
Somit ergab sich ein Flächenbedarf von 25.700 qm Ne tto- 
mietfläche (heutiger Großmarkt: 27.300 qm). Der War enum- 
schlag für den jetzigen Großmarkt beträgt ca. 300.000 t/ 
Jahr. Eine Flä chenbedarfsanalyse, die nur auf verfügbare 
Tonnage-Daten (Umsatztonnen pro Jahr) basiert, stellt keine  
ausreichend präzise Grundlage dar, da die Tonnage- Daten

191. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ 
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Datum  
Anschreiben/ 
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Stellungnahme  Einwender  Stellungnahme der Verwaltung  
(Einschätzung der Stellungnahme) 
von Großmärkten in der Regel nicht zentral erfass t werden 
und damit unpräzise sind. 
Das  Verkehrsgutachten basiert auf nachvollziehbare n und 
anerkannten Basisdaten. Eine Aktualisierung des Ver kehrs- 
gutachtens soll im Herbst 2021 beauftragt werden. 
9.4. 20.07.2015 Im Verkehrsgutachten erhalten alle Knoten punkte die Note 
Mangelhaft bis Ungenügend. Aus verkehrlicher Sicht ist 
daher das Plangebiet für die beabsichtigte Nutzung nicht 
geeignet. 
77 Die Verkehrsuntersuchung 2011 hat eine grundsätzlic he 
Machbarkeit einer Ansiedlung eines Frischezentrums am 
Standor t Marsdorf nachgewiesen. Es ist der Nachweis zu 
erbringen, dass und wie die Verkehre fließen können. 
Eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens soll im Herbst 
2021 beauftragt werden.  
11.1 20.07.2015 Die vorgetragenen Informationen waren teilweise gro b 
fe hlerhaft und in wesentlichen Aspekten unvollständig . Die 
Veranstaltung muss wiederholt werden. Fehlerhafte 
Aussagen müssen berichtigt werden. 
75, 76, 78, 81 Die Präsentation mit Informationen und Aussagen war en 
sach- und fachgerecht und der Abendveranstalt ung sowie 
dem Verfahrensstand angemessen. 
11.2 20.07.2015 Planung muss hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den  
Ergebnissen der Interkommunalen Integrierten Rauman a- 
lyse (IIRA) transparent gemacht werden. 
75, 77, 81 Die Interkommunale Integrierte Raumanaly se (IIRA) 
empfiehlt für den Standort des geplanten Frischzent rums die 
Ausweisung einer Fläche für die Landwirtschaft mit Einzel- 
maßnahmen. Es handelt sich bei der IIRA um eine inf ormel- 
le Planung zur Vorbereitung von FNP- Fortschreibungen 
ohne rechtlich bindend en Charakter. Es steht dem Rat der 
Stadt Köln frei, von den Planungsempfehlungen der I IRA 
abweichende Beschlüsse zu fassen. 
11.3 20.07.2015 Mittlerweile hat sich die Anzahl der in Betracht ko mmenden 
Händler für das Frischezentrum verringert, sowie di e 
ver bliebenen Händler zufrieden mit dem ehemaligen 
Standort sind. Der Umzug würde für die Händler enor me 
Kosten bedeuten. 
76, 77 Die zwischenzeitlich erarbeitete baulich räumlich f unktionale 
Machbarkeitsstudie ist intensiv mit den Händlern (I G 
Großmarkt) abgestimmt und gemeinsam erarbeitet worden. 
11.6 20.07.2015 Die Planung wird abgelehnt und es w ird Einspruch einge- 
legt. Weiteres Arbeiten auf vorgelegter Basis ist u nüberlegt 
und unsicher. Es verstößt unter anderem gegen das G ebot 
der wirtschaftlichen Haushaltsführung für die Stadt Köln.  
74, 77, 78 Bauleitplanaufgaben verursachen als Teil der kommun alen 
Selbstverwaltung Kosten. 
11.8 20.07.2015 Die Auswirkungen von Vorhaben werden oftmals auf de n 77  Die Nachbargemeinden sind eingebunden, die Auswirku n-

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Stellungnahme  Einwender  Stellungnahme der Verwaltung  
(Einschätzung der Stellungnahme) 
jeweiligen Geltungsbereich beschränkt betrachtet. D iese 
Vorgehen sweise ist unzulässig. Angrenzende Gebiete, die 
Gesamtstadt und Nachbargemeinden müssen berücksich-
tigt und eingebunden werden. 
gen der Planung sind auch auf Flächen außerhalb des  
Plangebietes werden berücksichtigt. 
 
11.9 20.07.2015 Die Planungen basieren auf nicht me hr aktuellen Annah- 
men und Berechnungen. Entgegenstehende (Verkehrskon - 
zept und Klima-) Projekte werden nicht berücksichtigt.  
77, 78 Es ist beabsichtigt auf der Grundlage der ak tuellen bauli- 
chen Machbarkeitsstudie ältere Gutachten zu aktuali sieren 
sowie weitere erforderliche Gutachten erarbeiten zu  lassen, 
so dass diese Ergebnisse in die Entwürfe der Baulei tpläne 
einfließen können. 
Eine Aktualisierung Verkehrsgutachtens soll im Herb st 2021 
beauftragt werden. 
 
11.10  20.07.2015 Die Interessen aller Bürger müssen von der städtisc hen 
Politik ernst genommen und berücksichtigt werden. E s ist 
kein glaubhaftes Konzept der Stadt Köln erkennbar z ur 
Verbesserung der Situation der Bewohner. 
73, 76, 77, 78 Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger werden er nst 
genommen und in die Abwägung einbezogen. 
11.11  20.07.2015 Wichtige Anlagen sind online teilweise nicht zugäng lich. Es 
besteht die Vermutung gezielter Verschleierung von 
Informationen. Zudem gibt es missverständliche Form ulie- 
rungen in den Unterlagen, welche implizieren, dass 
städtebauliche Planungen bereits vorgesehen seien. 
75 Der Online Zugang war zum Zeitpunkt der Beteiligung 
gewährleistet.  
11.12  20.07.2015 Die Dringlichkeit für die Begründung z um Beschluss der 
ÖPP-Realisierung wird als nicht gegeben angesehen. 
76 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
11.13  20.07.2015 Ein Artenschutzgutachten ist zu erstelle n. 80 Eine Artenschutzprüfung wird erstellt.  
Stand 20.09.2021

Anlage 2 Niederschrift

46173 Zeichen

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln- 
Lindenthal 
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf 
1 
Der Oberbürgermeister   14.07.2015 
Stadtplanungsamt   Frau Seibüchler 
61, 61/1   Tel. 0221 221-22867 
Stadthaus Willy-Brandt-Platz 2   Fax 0221 221-22450
50679 Köln  
        
N I E D E R S C H R I F T  
über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlich- 
keitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch z ur 191. Änderung des Flä- 
chennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal  
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen 
Bebauungsplanentwurf 
Veranstaltungsort:         Aula Schulzentrum Weiden   
   Ostlandstraße 39,  
   50858 Köln-Weiden 
Termin:                              22.06.2015 
Beginn:                              20:00 Uhr 
Ende:                                 23:45 Uhr 
Besucher:                          ca. 150 Bürgerinnen und Bürger 
Teilnehmer/innen               Vorsitzender: 
                                           Frau Blömer-Frerker, Bezirksbürgermeisterin Lindenthal 
  
                                           Verwaltung: 
  Frau Berg, Dezernat für Wirtschaft und Liegenscha ften 
  Herr Harzendorf, Amt für Straßen- und Verkehrstec hnik 
  Frau Müller, Stadtplanungsamt  
  Frau Klemmt, Stadtplanungsamt 
 Herr Funk, Stadtplanungsamt                                      
 Frau Zlonicky, Stadtplanungsamt 
 Frau Lamberty, Stadtplanungsamt 
 Externe 
 Herr Sökeland, Firma Accon 
 Herr Malik, Firma PTV Group 
 Herr Oedinger, Firma DU Diederichs 
                                           Niederschrift: 
                                   Frau Seibüchler, Stadtplanungsamt 
Anlage 2

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln- 
Lindenthal 
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf 
2 
Frau Blömer-Frerker , begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt das Podi- 
um vor. Sie weist darauf hin, dass Herr Höing, Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen 
und Verkehr, wegen Krankheit verhindert ist und durch Frau Müller, Leiterin des Stadtpla- 
nungsamtes, vertreten wird. Sie erläutert den Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung 
der Wortmeldezettel. 
Sie bemerkt, dass der heutige Termin nicht der Wunschtermin der Bezirksvertretung ist. Die 
Bezirksvertretung habe darum gebeten, die Veranstaltung nach den Sommerferien zu termi- 
nieren. 
Aus der Bürgerschaft folgen zustimmende Einwände und Aufforderungen zur Vertagung 
bzw. Wiederholung an einen Termin nach den Sommerferien. 
Frau Müller  erläutert, dass eine Terminverschiebung nicht möglich ist. Der Stadtentwick- 
lungsausschuss als zuständiges Gremium hat entschieden, dass die Veranstaltung vor den 
Sommerferien durchgeführt werden soll. Sie weist aber auch darauf hin, dass es sich um die 
allererste Beteiligungsveranstaltung im formellen Verfahren zur Schaffung von Planungs- 
recht für ein Frischezentrum in Marsdorf handelt. Im Weiteren erläutert sie den Ablauf der 
Bauleitplanverfahren. 
Frau Berg  begrüßt die Bürgerinnen und Bürger. Sie erläutert die bisherigen Schritte zur 
Entwicklung der Konzepte für das Frischezentrum (Alternativstandortprüfung, Standortent- 
scheidung, gutachterliche Untersuchungen) und weist darauf hin, dass die Verwaltung den 
Auftrag der Politik, ein Frischezentrum in Marsdorf zu realisieren, bestmöglich umsetzen 
muss.  
Es gibt verschiedene Grundsatzbeschlüsse, die die Verlagerung des Frischezentrums vor- 
geben. Derzeit ist der Großmarkt in Raderberg. Die Gebäude dort befinden sich in einem 
nicht zeitgemäßen und stark modernisierungsbedürftigen Zustand; die umliegenden Straßen 
sind überlastet und die enge Umrandung durch Wohnbebauung sprechen gegen eine Erhal- 
tung des Standortes.  
2007 gab es zwei Ratsbeschlüsse, in denen zum einen die Verlagerung des Großmarktes 
und zum anderen Marsdorf als neuer Standort beschlossen wurden. Gründe für den Standort 
Marsdorf sind die sehr gute Verkehrsanbindung (Autobahnanbindung), keine Wohngebiete in 
unmittelbarer Nachbarschaft, ausreichende Fläche in städtischem Eigentum und Flächenka- 
pazität, die die Ansiedlung frischemarkt-affiner Betriebe in der Nähe ermöglichen. 
2009 gab es einen Ratsbeschluss zur Untersuchung von Verkehr und Wirtschaftlichkeit. 
2011 wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Aus allen Untersuchungen ergab sich, dass der 
Standort Marsdorf verkehrstechnisch tragbar ist. Im Anschluss wurde vom Büro DU Die- 
derichs eine bauliche Konzeption erstellt um die Machbarkeit aus emissionstechnischer Sicht 
am Standort nachzuweisen. Zudem wurde eine betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie 
erstellt, die auch die Bedarfssituation differenziert untersuchte. 
Ergebnis der vorgenannten Studien ist, dass ein Frischezentrum gebraucht wird, da es ein 
wichtiger Bestandteil in der Nahversorgung der Stadt und Region ist. Wochenmärkte, Gast- 
ronomien und Kleinmärkte werden mit frischen Waren bestückt, so dass im gewissen Sinne 
der Veedel-Charakter erhalten bleiben kann.  
Frau Klemmt  erläutert die konzeptionelle Planung. Der Rat hat den Standort Marsdorf für 
das geplante Frischezentrum beschlossen und somit den Auftrag an die Verwaltung erteilt, 
die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung – zunächst die Änderung des Flä- 
chennutzungsplanes - vorzubereiten. Der aktuelle Flächennutzungsplan weist überwiegend 
landwirtschaftliche Fläche, aber auch Gewerbefläche und Grünfläche aus. Dem gegenüber- 
gestellt wird der Änderungsplan, dessen Entstehen auf umfangreichen Untersuchungen und 
Recherchen basiert. Dieser ist wie folgt vorgesehen: 
Die für das Frischezentrum erforderlichen Flächen in einer Größe von 15,6 ha werden süd- 
lich der Toyota-Allee als Sondergebiet (SO) Frischezentrum dargestellt. Nördlich der Toyota-

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln- 
Lindenthal 
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf 
3 
Allee zwischen Emmy-Noether-Straße und A1 werden die Flächen für Frischezentrum-affine 
Betriebe als Sondergebiet (SO) Frischezentrum-affine Betriebe dargestellt. Die angrenzende 
Fläche östlich der Emmy-Noether-Straße und westlich der bestehenden gewerblichen Bau- 
flächen – heute als gewerblicher Parkplatz genutzt, im Flächennutzungsplan als Grünfläche 
dargestellt – wird im Sinne einer topographischen Berichtigung ebenfalls als gewerbliche 
Baufläche dargestellt. Die Fläche zwischen der südöstlichen Grenze des Sondergebiets (SO) 
Frischezentrum und der Rheinischen Allee wird im Sinne einer Arrondierung als gewerbliche 
Baufläche dargestellt. Die heute als gewerbliche Bauflächen im wirksamen Flächennut- 
zungsplan dargestellten Flächen entfallen in der bisherigen Form. Die südlich der Fläche 
Sondergebiet (SO) Frischezentrum gelegenen Flächen werden als Grünflächen dargestellt 
und ermöglichen damit, die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen eingriffsnah realisie- 
ren zu können. 
Herr Funk  erläutert den bestehenden Bebauungsplan im Vergleich zu dem geplanten. An- 
hand eines Planes wird erläutert, wo die Erschließungsstraße entlang laufen, wie , orientiert 
am emissionsoptimalen h-förmigen Bau eines Frischezentrums, sie Flächenzuschnitte für 
das Frischezentrum sowie die frischezentrum-affinen Betriebe sind. 
Herr Malik , PTV Group, stellt das Verkehrsgutachten vor, das für den Kölner Westen in die- 
sem Zusammenhang erstellt wurde. Hierfür wurde im Zeitraum 2010 bis 2011 das Verkehrs- 
aufkommen beobachtet. Es wurden Straßen aller Art (Wohnstraßen, Autobahnen etc.) ein- 
bezogen und auch Absprachen mit den Nachbargemeinden getroffen. Aufgrund dieser Er- 
kenntnisse war eine Prognose für die Zukunft zu erstellen. Dabei wurden weitere geplante 
Vorhaben, aber auch die bereits begonnenen bzw. beschlossenen Baumaßnahmen (Ausbau 
von Straßenkreuzungen, Autobahnkreuze, etc.) einbezogen. In Frankfurt wurde 2004 ein 
Frischezentrum eröffnet, das in seinen Ausmaßen den hiesigen Gegebenheiten entspricht. 
Die dort gemachten Erfahrungswerte wurden in die Untersuchung als Annahmen einbezo- 
gen. Hier ist zu erwähnen, dass der durch das Frischezentrum verursachte Verkehr überwie- 
gend in den Nachtstunden zunimmt und somit den normalen Berufsverkehr nicht tangiert. 
Fazit ist, dass sich die prognostizierten Mehrbelastungen im Rahmen halten und durch den 
Ausbau von Verkehrsknotenpunkten und Steuerung der Lichtsignalanlagen weiter einge- 
grenzt werden können. 
Herr Sökeland , erläutert die erstellten Lärmgutachten. Hier wurde zum einen der Gewerbe- 
lärm untersucht, der von dem geplanten Frischezentrum ausgehen wird und zum anderen 
der zu erwartende Verkehrslärm. Zur Beurteilung wurden Immissionspunkte definiert, an 
denen die Werte gemessen werden. Die gemäß rechtlichen Vorgaben zulässigen Werte dür- 
fen nicht überschritten werden. 
Zur Eingrenzung der Lärmbelastung wurde die geplante Bauweise optimiert. Die h-förmige 
Bauform ermöglicht es, dass die Ladebereiche zu den Wohngebieten hin abgewandt sind. 
Zudem werden die LKW-Stellplätze in den abgewandten Bereichen angesiedelt. Darüber 
hinaus ist vorzusehen, dass elektrische Anschlüsse für den Kühlungsbetrieb auf den LKW’s 
bestehen, die wesentlich leiser arbeiten als die LKWs selber. Die Lärmbelastung durch den 
Verkehr kann gemindert werden, in dem Geschwindigkeitsbegrenzungen bzw. LKW- 
Fahrverbote auf einzelnen Straßenzügen auferlegt werden. Die Immissionswerte müssen 
fortlaufend kontrolliert werden. 
Frau Blömer-Frerker  eröffnet die Diskussion. 
N.N. 1  stellt in Frage, dass ein Frischezentrum nötig ist. Er bezieht sich auf die gemachten 
Ausführungen und zweifelt diese an, da es genügend Frischezentren gibt (Rewe, Edeka). Er 
sieht es als Verschwendung von Steuergeldern an. Als Beispiel erwähnt er den Schlachthof 
an der Liebigstraße, der seinerzeit errichtet wurde. Mittlerweile stehen die Räume leer. Falls 
man ein Frischzentrum dennoch für nötig erachten sollte, sollte sich ein mutiger und risiko-

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln- 
Lindenthal 
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf 
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freudiger Investor finden. Es muss nicht alles mit staatlicher Subvention erfolgen. Politisch 
Verantwortliche sollten nach privaten Lösungen suchen; sie würden sie auch finden. 
N.N. 2 macht klar, dass die Politik zwar die Entscheidungen trifft, aber die Verwaltung die 
Vorlage bietet. Die Vorlage für diese Maßnahme wurde von Frau Bergs Vorgänger einge- 
bracht, wobei von 15 untersuchten Standorten elf gestrichen wurden und vier übrig blieben. 
Eine Begründung für diese Auswahl wurde nicht gegeben. Marsdorf war unter den vier ver- 
bleibenden Standorten. Hintergründe wurden der Bevölkerung nicht in korrekter Form wei- 
tergegeben und Zahlen wurden beschönigt. Bei Betrachtung der Umsatz-Tonnen im Verhält- 
nis zu den beschäftigten Mitarbeitern bisher in Raderberg und zukünftig am ggf. neuen 
Standort Marsdorf müsste eine Wirtschaftsdezernentin hellhörig werden, da dies in keinem 
Verhältnis steht.  
Es wurde gefordert, bei der Verkehrsuntersuchung von realistischen Zahlen auszugehen, 
was nicht erfolgt ist. 
Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde ausgesagt, dass ein Frischezentrum im Umfeld 
komplett fehle. In Bornheim, ca. 15 km entfernt, gibt es jedoch genau so einen Betrieb, wie 
er jetzt hier geplant ist. Der Markt in Bornheim finanziert sich aufgrund der Gründung einer 
Erzeugergenossenschaft zu 100 % selbst. Wie konnte dies außer Betracht gelassen wer- 
den? Die Notwendigkeit für ein weiteres Frischezentrum ist daher nicht gegeben. 
Bei dem Lärmschutzgutachten wurden die Betriebsgeräusche unbeachtet gelassen. Die Ar- 
beitszeiten sind nachts von 1 Uhr bis morgens 9 Uhr; während dieser Zeit scheppern die 
Paletten, fallen Sachen auf den Boden und fahren die LKWs an. Er ist selber Lieferant eines 
Großmarktes und weiß, was es bedeutet. Dies alles wurde nicht berücksichtigt. Davon je- 
doch sind die Anwohner unmittelbar betroffen. Es müssten erhebliche geräuschreduzierende 
Maßnahmen ergriffen werden, die aus Kostengründen nicht umgesetzt werden können. Die 
schlechten Gutachten werden passend gemacht, bevor sie der Bevölkerung präsentiert wer- 
den.  
Er beschäftigt sich seit sieben Jahren hobbymäßig mit der Planung, da er den Bau verhin- 
dern möchte. Die Darbietung gegenüber dem Bürger am heutigen Abend bezeichnet er als 
ausgesprochen dürftig. Zu befürchten ist, dass ein Hochleistungszentrum entstehen wird mit 
Verkehrszufluss über die Dürener Straße. Diese wird maßlos überlastet sein und man wird 
Straßen (Bachemer Straße), die durch den Grüngürtel führen, ausbauen müssen. 
Es wird ein Hinweis auf ein Gutachten „Klimawandel   – gerechte Metropole Köln“ gegeben, 
in dem auf Klimaauswirkungen hingewiesen wird. Grünstreifen wurden zum Klimaschutzge- 
biet erklärt und Dächer wurden begrünt, um erforderliche Klimaqualitäten zu erhalten. Dem 
wird hiermit massiv entgegen gesteuert. Dies sollte doch mit in Betracht gezogen werden. 
Frau Berg  erwähnt, dass sie jederzeit Rede und Antwort steht, aber bei vielen Veranstaltun- 
gen zum Frischezentrum im Vorfeld unerwünscht war. Heute geht es um die Bauleitplanung. 
Die Stadtverwaltung muss das Stadtgebiet als Ganzes sehen und in der Innenstadt besteht 
die Absicht, im Umfeld des noch bestehenden Großmarktes den Grüngürtel zu erweitert. 
Heute Abend wurde die Präsentation bewusst knapp gehalten, aber sie steht gerne an ande- 
rer Stelle für weitere Erläuterungen zur Verfügung.
Herr Harzendorf  weist darauf hin, dass er bereits auf verschiedenen Veranstaltungen zu 
dieser Thematik war, womit die Wichtigkeit der Sache hervorgehoben wird. 
Er verweist darauf hin, dass es unzweckmäßig ist, dass die LKWs bis fast an die Innenstadt 
heran fahren. Daraus ergibt sich für ein künftiges Frischezentrum ein Standort in der Nähe 
des Autobahnringes. Im Weiteren unterstreicht er, dass die angewandten Zahlen und der 
Vergleich mit dem Frischezentrum Frankfurt plausibel sind. Ansonsten weist er auf die Um- 
fänglichkeit der vorliegenden Gutachten hin.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln- 
Lindenthal 
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf 
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N.N.3 hat sich darüber informiert, wann die Auffahrt von der Bonnstraße auf die A4 gebaut 
wird. Ihr wurde die Auskunft erteilt, dass das Planfeststellungsverfahren läuft. Mit ggf. vorlie- 
genden Einwänden dauert es bis zu fünf Jahren bis das Verfahren abgeschlossen werden 
kann. Die Zeit für den Bau der Straße beträgt dann wahrscheinlich noch mal zwei Jahre. 
Während dieser Zeit läuft der Verkehr über das total überlastete Autobahnkreuz Köln-West. 
All das wurde nicht berücksichtigt. 
Herr Harzendorf  bringt ein, dass genau das in das Verkehrs-Gutachten eingeflossen ist und 
auch weiterhin einfließen wird. 
N.N. 4  wohnt seit 1974 am Autobahnkreuz Köln-West. Trotz verschiedener Maßnahmen ein- 
schließlich Übertunnelung der Autobahn im Kreuz gibt es lärmtechnisch keine Entlastung. 
Für andere Projekte (Bundesgartenschau in Köln, Umsiedelung des Botanischen Gartens 
nach Marsdorf) hat die Stadt kein Geld. Warum jetzt auf einmal für die Umsiedelung des 
Frischezentrums? Im Kölner Westen sind alle Straßen einschließlich Autobahnen täglich 
verstopft. Die Zählungen für die Gutachten müssen in den Weihnachtsferien stattgefunden 
haben, da sie nicht die Alltagssituation wiederspiegeln. Tempolimits werden eh nicht einge- 
halten. Keiner denkt an Kinder, da in den überlasteten Straßenzügen Schulen und Kinder- 
gärten angesiedelt sind. Er droht eine Klage an. 
N.N. 5 , Bürgerinteressengemeinschaft Junkersdorf, weist auf Informationsmaterial auf deren 
Internetseite hin. Es wird bestätigt, dass es einen Ratsbeschluss zur Verlagerung des Groß- 
marktes gibt, in dem die Fläche jedoch für die Durchführung einer Bundesgartenschau vor- 
gesehen wurde. Durch die nun geplante Maßnahme „Parkstadt Süd“ werden jedoch Freiflä- 
chen zerstört. 
Die Umsiedelung des Großmarktes aus Raderberg soll erfolgen, da dort die Straßen überlas- 
tet sind, und die Bevölkerung geschützt werden soll. Die Anwohner im Bereich Marsdorf 
möchten auch geschützt werden, da die Straßen ebenfalls überlastet sind.  
Es wird angemerkt, dass die Hälfte der Anwohner nächste Woche in Urlaub fährt und keine 
Zeit hat, sich noch mit dieser umfassenden Thematik zu beschäftigen. 
Die Verkehrsanbindung kann nicht als sehr gut bezeichnet werden. Schneller Zugang zur 
Autobahn ist ein Witz, da eine Kreuzung als Linksabbieger von der Horbeller Straße passiert 
werden muss und „Links abbiegen“ ist nie schnell möglich. Weiterhin führt der Weg zur Au- 
tobahn über die Bonnstraße, die wird jedoch im Gutachten als nicht mehr ausbaufähig be- 
zeichnet. Bei dem Verkehrsgutachten wurden die Marsdorfer Straße und der Salzburgerweg 
nicht berücksichtigt; wahrscheinlich, weil es hier keine Lösung gibt. Die Bürgerinterssenge- 
meinschaft Junkersdorf hat seinerzeit gegen den Ausbau Marsorfer Straße geklagt. Laut 
Gerichtsurteil sollte die dort befindliche Ampel so geschaltete werden, dass nur fünf Fahr- 
zeuge durchgelassen werden. Dieses Gerichtsurteil wurde nie umgesetzt. Als Grund habe 
Herr Harzendorf angegeben, dass sich der Verkehr dann bis auf die Autobahn zurück stauen 
würde. 
Hinweis auf den Vergleich mit dem Frankfurter Frischezentrum: dieses liegt zum einen weit 
außerhalb der Stadt und wird zum anderen ausschließlich über Autobahnen erschlossen. 
Somit kann der Vergleich nicht befürwortet werden. 
Die im rechtsgültigen Bebauungsplan Toyota Allee eingegangenen Verpflichtungen (z.B. 
niveaufreie Querung der Bahntrasse im Zuge der Horbeller Straße) wurden bis heute nicht 
umgesetzt. Hierzu gibt es eine Stellungnahme der Interessengemeinschaft, auf die verwie- 
sen wird. Hier wird auch auf die Ausgleichsmaßnahmen in Form von Begrünung hingewie- 
sen. Eine Antwort auf die Frage, wo die Begrünungsmaßnahmen stattgefunden haben, hat 
Herr Höing bis heute nicht gegeben. 
Man sollte sich mit dem Bau des Frischezentrums auf die Fläche beschränken, die bereits 
heute als Gewerbegebiet ausgewiesen ist und nicht weitere hochwertige Bodenflächen zer- 
stören. Die vorhandene Fläche würde ausreichen.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln- 
Lindenthal 
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf 
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N.N. 6 , Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, weist darauf hin, dass 
die Bezirksregierung sich richtigerweise gegen die Einrichtung von Großparkplätzen an der 
Autobahn ausgesprochen hat, da dadurch wertvoller Boden vernichtet wird. Wo ist die Be- 
zirksregierung jetzt? 
Das Gelände ist von Landschaftsschutzgebieten eingerahmt. Hier wird hervorgehoben, dass 
der Zugang über Bonnstraße und Bachemer Straße auf das Gelände erfolgen muss. Die 
Bachemer Straße gehört in diesem Bereich zum Landschaftsschutzgebiet. Ein Ausbau der 
Bachemer Straße wird auf gar keinen Fall hingenommen. Ggf. müssen Gerichte Einschrän- 
kungen auferlegen. 
Der Abfluss des Verkehrs vom Frischezentrum wird über Dürener Straße und Bachmer Stra- 
ße erfolgen, was die dortigen chaotischen Verkehrsverhältnisse verstärken wird. 
N.N. 7 , Bürgerinteressengemeinschaft Junkersdorf, schließt sich ihren Vorrednern zunächst 
an. 
Ihre Einschätzung ist, dass wichtige Informationen von der Verwaltung zurückgehalten wer- 
den. Der Termin der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Woche vor Beginn der Sommerferien 
und die Antwort-Frist in den Ferien wird erneut als untragbar bezeichnet. 
An allen Messpunkten für Luftschadstoffe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrau- 
cherschutz NRW werden grenzwertige oder darüber liegende Werte ermittelt. Dies macht 
sich bereits durch gesundheitliche Probleme bei Kindern bemerkbar. Diese Messwerte wer- 
den jedoch bei den Gutachten nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt, obwohl die Zahlen 
öffentlich zugängig sind. Eine Messstation in der umweltbelasteten Wohngegend wurde ab- 
gebaut, was in ihren Augen nur vorsätzlich geschehen kann. 
Für die Lärmbelastung gilt das gleiche. Auch hier werden Grenzwerte gemessen, die in den 
Vorträgen nicht berücksichtigt wurden. Und dies, obwohl es Aufgabe der Verwaltung ist, Be- 
lästigungen für die Bürger einzuschränken. 
Es wurde von der Verwaltung bisher dargestellt, dass das Gebiet überwiegend als Gewerbe- 
gebiet ausgewiesen ist. Anhand der Pläne stellt sich jedoch heraus, dass nur ein kleiner Teil 
des geplanten Areals als Gewerbegebiet bezeichnet ist. 
In einer aufwendigen, gemeinsamen Analyse der Städte Köln, Frechen und Hürth wurde 
genau dieses Gebiet als Klima-Puffer-Zone gekennzeichnet. Über diese Gebiete wird drin- 
gend benötigte Kaltluft aus der Ville ins Stadtgebiet transportiert. 2002 hat die Firma Accon 
in einem Gutachten auf eben diese Winde hingewiesen. Das aktuelle Gutachten widerspricht 
dem von 2002. 
Die erwarteten Informationen werden in dieser Veranstaltung nicht gegeben und die Darstel- 
lungen u.a. die Abwicklung des anfallenden Verkehrs ist nicht nachvollziehbar. 
Vorschlag ist, die Verkehrssituation zu den Stoßzeiten vor Ort zu beobachten ungeachtet 
jeglicher Gutachten. 
Um eine weitere Stellungnahme zu der Luftbelastung wird gebeten. 
Frau Müller  erläutert das weitere Vorgehen und macht deutlich, dass sich die formalen Bau- 
leitplanverfahren am Beginn befinden. Es wird keine weitere frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili- 
gung geben. Aufgabe der Verwaltung ist es, die hier gemachten Einwände und Vorträge und 
auch die Anmerkungen, die in nächster Zeit schriftlich eingehen werden, fachlich zu bewer- 
ten und an die Ausschüsse des Rates und die Bezirksvertretung weiterzugeben. Sie werden 
bei den Beschlüssen zu den Bauleitplanungen berücksichtigt. Im nächsten Beteiligungs- 
schritt folgt die Offenlage zur FNP-Änderung und zum Bebauungsplanentwurf. Dazu bedarf 
es aber zunächst eines Bebauungsplans. 
Frau Berg  erwähnt, dass der Ratsbeschluss aus 2007 nicht allein darauf abzielte, eine Bun- 
desgartenschau auszurichten, sondern auf die Situation in Raderberg abstellte. Zur Ver- 
kehrssituation verweist sie auf die Ausführungen von Herrn Harzendorf. Ihre Aufgabe war zu 
prüfen, ob Köln ein Frischezentrum benötigt und dazu gab es eine Markt- und Bedarfsanaly- 
se. Dann war das bauliche Konzept zu erstellen und zu untersuchen, in welcher Form es

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gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln- 
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betrieben werden soll. Der Vergleich zu dem Frischezentrum in Frankfurt wurde im Rahmen 
der Markt- und Bedarfsanalyse lediglich in Bezug auf die Größe, nicht auf die Verkehrssitua- 
tion angestellt. Die Ergebnisse der vorgenannten Untersuchungen werden bei der Be- 
schlussfassung berücksichtigt. 
Herr Harzendorf  erläutert anhand eines Planes, wie der Verkehrsabfluss vom Frischezent- 
rum zu erwarten ist. Hierbei wurden alle planbaren Einflüsse berücksichtigt. 
Es gibt zum einen die Zuführung der Güter mit großen LKW’s und zum anderen den Abfluss 
der Waren in den Nahbereich oder auch weiter entfernt. Die Verkehrsballung findet im unmit- 
telbaren Bereich des Frischezentrums statt. Je weiter entfernt vom Frischezentrum desto 
geringer die Verkehrsbelastung.  
Die Belastungen halten sich in Grenzen; es gibt im Bereich Gleuelerstraße. Aber auch im 
Bereich Salzburgerweg / Stadion Verkehrsverdichtungen, für die eine Lösung durch Lärm- 
schutz gefunden werden muss. 
In der Kernlage von Junkersdorf wird sich der zusätzliche Verkehr nicht auswirken. 
N.N.8  wirft ein, dass nicht geklärt ist, wer das Frischezentrum betreiben soll. Zudem ist das 
Wirtschaftlichkeitsgutachten nicht nachvollziehbar; es verstößt gegen das EU-Recht . Es wird 
eine hohe jährliche Bezuschussung erforderlich werden.  
Mittlerweile wollen einige Händler das Frischezentrum selber betreiben. Es zeichnet sich ab, 
dass es zwei Frischezentren geben wird, nämlich eines für die alteingesessenen größeren 
Betriebe und eines für die kleineren Betriebe.  
Zusammenfassende Frage: Wer soll das Frischezentrum betreiben und wer soll die 100 Mio 
Euro bezahlen. 
Frau Berg  erwidert, dass kein Betrag von 100 Mio Euro im Raum steht. Die Händler wollen 
das Frischezentrum nicht selber betreiben, sondern die Räumlichkeiten zur Verfügung ge- 
stellt bekommen. Die Ausführungen sind teilweise unrichtig. Entgegen der Behauptung wur- 
den Händler-Informationsveranstaltungen geführt. Es handelt sich bei den Händlern jedoch 
um keine homogene Gruppe. Es geht um die Händler, die auf ein Frischezentrum angewie- 
sen sind. 
Der Betrieb des Frischezentrums ist kostendeckend. 
Ein Vorschlag der Verwaltung ist, dass ein privater Partner das Frischezentrum plant und 
baut und den technischen Betrieb übernimmt. Die Stadt bleibt Besitzerin der Halle und des 
Grundstückes und betreibt die Marktverwaltung. Dieser Vorschlag muss von den beteiligten 
Gremien des Rates beschlossen werden. Es ist noch kein Beschluss getroffen worden, da 
der Wirtschaftsausschuss vertagt wurde. 
Die bauliche Konzeption von DU Diederichs wurde unter Berücksichtigung der Markt- und 
Bedarfsanalyse angepasst, in dem das Gebiet verkleinert wurde. Dies zeigt, dass die be- 
triebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie Einfluss genommen hat. 
Herr Oedinger , erläutert, dass Frankfurt aufgrund vergleichbarer Umschlagsmenge als Bei- 
spiel herangezogen werden kann. Andere Städte sind außen vor. Hamburg hat z.B. aufgrund 
der Anlandung von großen Schiffen einen viel größeren Umschlag und München bedient 
gesamt Osteuropa. Beide Städte sind daher nicht als Maßstab heranzuziehen. 
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht von der 
Firma DU Diederichs stammt. DU erstellte ein Gutachten zur emissionsoptimierten Baukon- 
zeption auf den gegebenen Grundstücksflächen. 
Auch bei einer subventionsfreien Lösung wird für die Errichtung eines Frischezentrums eine 
bestimmte Fläche auf einem Stadtgebiet benötigt, so dass die Fläche anderweitig nicht mehr 
zur Verfügung stehen kann. 
Zur Verlagerung auf andere Verkehrsmittel als den Straßenverkehr wird erwähnt, dass bei 
einer großflächigen Auslagerung ggf. mehr über Flugverkehr abgewickelt werden muss. 
Dann würden weitere Wege und erhöhter Fluglärm entstehen. Bremen hat 2002 einen

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Großmarkt mit Bahnanschluss errichtet. Da der Transport frischer Güter gar nicht mehr über 
die Schiene abgewickelt wird, wird dieser neue Bahnhof nicht genutzt. 
Es wird darauf hingewiesen, dass auch in Frankfurt eine Ortschaft in der Nähe des Frische- 
zentrums ist und auch da Umweltprobleme diskutiert wurden. 
N.N. 9  merkt an, dass Frau Berg eine Baugenehmigung für DHL direkt neben der Firma Bol- 
der erteilt hat. Der Bebauungsplan erlaubt keine Spedition und plötzlich wird die Ansiedlung 
von DHL genehmigt. 
Es wird erwartet, dass Zahlen von diesem Verteilzentrum in den Verkehrsuntersuchungen 
eingebracht werden, da es wahrscheinlich schneller kommen wird als das Frischezentrum. 
Auch hierdurch werden Lärm und Verkehr beeinträchtigt; beides sehr wichtige Faktoren für 
die Lebensqualität. 
Frau Berg  stellt richtig, dass sie keine Baugenehmigung erteilen kann; die erteilt Herr Höing. 
Eine Ansiedlung der DHL wird mit der Auflage genehmigt, dass weder Verkehrs- noch Lärm- 
belastung entstehen. Hier gibt es aber noch Diskussionen diese Auflage betreffend, die noch 
nicht abgeschlossen sind. 
N.N.10,  Geschäftsführer der Firma Bolder Arzneimittel, erwähnt, dass der Verkehrsbereich 
Rheinische Alle / Horbeller Straße als kritisch angesehen wurde; hier aber die Firma Bolder 
angesiedelt ist und DHL angesiedelt werden soll. Als Firma zur Herstellung von Arzneimitteln 
ist sie auf gute Luft angewiesen und jetzt soll diese Speditionsfirma in unmittelbarer Nach- 
barschaft angesiedelt werden. Es handelt sich um ein Familienunternehmen, welches seit 90 
Jahren in Köln ansässig ist. Mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung erfolgte seinerzeit 
eine Umsiedelung aus Raderberg, Nachbarschaft des bisherigen Großmarktes, an den 
Standort Marsdorf. Die Firma hat sich seither sehr gut weiter entwickelt. Die Firma ersucht 
auf verschiedenste Weise um Gehör, da die geplante Neuansiedlung existensgefährdend 
scheint. Erschreckend wird empfunden, dass die Hilferufe nicht erhört werden. 
Frau Müller  ergänzt auf die Aussage, dass der Bebauungsplan keine Speditionen zulasse, 
dass der Bebauungsplan Zonierungen mit unterschiedlichen Abstandsklassen aufzeigt. Das 
Verfahren der Baugenehmigung sieht vor, dass bei Nachweis der schall- und verkehrstech- 
nischen Leistungsfähigkeit ein Anspruch auf Genehmigung besteht. Hierüber ist noch nicht 
entschieden. Wenn die Vorgaben nachweislich eingehalten werden, wird die Genehmigung 
erteilt werden. 
Frau Blömer-Frerker  zitiert in diesem Zusammenhang einen Brief aus der vorigen Woche, 
den sie an Herrn Höing gerichtet hat:  
„Der Bezirksvertretung Lindenthal ist in ihrer Sitzung am 08.06.2015 nicht mitgeteilt wor- 
den, dass Ihre Fachverwaltung nach der Bewertung des Lärm- und Verkehrsgutachtens 
bezüglich der möglichen Ansiedlung von DHL in Marsdorf entschieden hat, dass einer 
Baugenehmigung nichts im Wege steht. Gegen diese Entscheidung legen wir unser Veto 
aus folgenden Gründen ein:  
1. Beschluss der Bezirksvertretung vom 15.09.2014, 
2. der Bezirksvertretung Lindenthal sind die Gutachten sobald wie möglich nach Fertig- 
stellung vorzulegen, 
3. die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, keine Baugenehmigung für 
das fragliche Grundstück zu erteilen, bevor die Bezirksvertretung Stellung zu den Gutach- 
ten genommen hat, 
4. die Verwaltung wird aufgefordert zu erklären, wie sie die von ihr unterstützte Erweite- 
rung der benachbarten Firma Bolder mit der geplanten DHL-Ansiedlung in Einklang brin- 
gen will.

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Eine weitreichende Änderung des Bebauungsplanes (keine Spedition) kann ohne die Be- 
teiligung der Politik nicht durchgeführt werden. Aus den genannten Gründen bitten wir Sie 
eindringlich, dass keine Entscheidungen ohne Mitwirken der Bezirksvertretung Lindenthal 
getroffen werden. 
Ich hoffe, dass eine kommunalaufsichtsrechtliche oder gerichtliche Klärung der unterlas- 
senen Beteiligung der Bezirksvertretung Lindenthal nicht notwendig sein wird. 
Für ergänzende Rückfragen stehe ich gerne zu Verfügung.“ 
N.N.11  sagt, dass ein Grüngürtel in Raderberg erkauft wird mit der Aufgabe vom Grüngürtel 
in Marsdorf. 
Weiterhin hätte sie gerne einen Vergleich des Verkehrsaufkommens in 2007 und heute, um 
die Entwicklung des Verkehrs auch ohne Frischezentrum betrachten zu können. 
Frau Blömer-Frerker  erläutert auf Zwischenruf nochmals den bisherigen Ablauf des Verfah- 
rens. 
Frau Müller  verlängert die Frist zur Stellungnahme um zwei Wochen bis zum 17.07.2015. 
Die heute gemachten Anregungen werden aufgenommen und brauchen nicht noch mal 
schriftlich eingebracht werden. 
N.N. 12 , Bezirksvertretung Lindenthal; 
Frau Blömer-Frerker  unterbricht, da vereinbart ist, dass Politiker an Bürgerbeteiligungen 
generell nur anwesend sind und den Bürgern zuhören; sich ansonsten aber zurückhalten.  
N.N. 12  erhält dennoch kurz das Wort: sie bittet erneut darum, dass die Bürgerbeteiligung 
nach den Ferien fortgesetzt wird. Zudem möchte sie wissen, wie der Lärmschutz an der 
Gleueler Straße optimiert werden soll. 
N.N. 13  ist landwirtschaftlicher Betriebsleiter und davon betroffen, dass durch den Bau des 
Frischezentrums landwirtschaftliche Fläche wegfällt. Er stellt zudem die Frage in den Raum, 
wie frische Produkte zur Belieferung des Frischezentrums erzeugt werden sollen, wenn die 
Anbauflächen zerstört werden. Nicht außer Acht zu lassen ist die dortige hervorragende Bo- 
dengüte. 
N.N. 14 , Verkehrsclub Deutschland VCD, erwähnt, dass Gut Horbell im Lärmgutachten als 
Mischgebiet eingestuft wurde. Die Frage ist, welche Richtwerte in diesem Gebiet gelten wür- 
den, wenn es als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wäre.  
Die Gutachten sind plausibel. Aus den aktuellen Schilderungen der Faktoren Luft, Lärm und 
Verkehr wird aber ersichtlich, dass Steigerungen der Belastungen nicht mehr zulässig sind, 
so dass auch die Ansiedlung eines Frischezentrums bzw. zusätzlich DHL nicht möglich ist. 
Als Schlussfolgerung sollten Planungen angedacht werden, die das Verkehrsaufkommen 
mindern und nicht erhöhen. 
N.N. 15  ist Anwohner in Frechen-Bachem und erklärt, dass bereits von 1 ½ Jahren eine Bür- 
gerbeteiligung in Hürth stattgefunden hat. Zudem sind Gutachten durch die Stadt Frechen 
und den Erftkreis erstellt worden. Sind diese Ergebnisse innerhalb der Stadt Köln weiter 
transportiert und berücksichtigt worden? 
Gutachten zu den Kosten werden vermisst. Es werden immense Kosten auf die Städte und 
auch die Steuerzahler zukommen, was hier nicht angesprochen wurde. Machbarkeitsstudien 
und Gutachten werden erstellt, aber der wichtigste Aspekt, die Kosten, werden nicht disku- 
tiert.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln- 
Lindenthal 
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Frau Müller  merkt hierzu an, dass es sich bei dieser Veranstaltung um die erste im Rahmen 
der Bauleitplanverfahren in der Verantwortung der Stadt Köln und Planungshoheit handelt.. 
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden im weiteren Verfahren Gesprä- 
che zu Nachbargemeinden gesucht und Anregungen aufgenommen. Formal werden diese 
nach der Sommerpause im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch 
eingebunden. 
Sie betont, dass die Veranstaltung heute mit dem Planrecht befasst ist; es geht nicht um die 
Frage der Wirtschaftlichkeit eines Frischezentrums.  
In heutigem Stadium werden alle Anregungen aufgenommen und im Rahmen des Verfah- 
rens dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. 
N.N. 16  übt Kritik am zeitlichen Ablauf des gesamten Verfahrens. 2007 ist die Angelegenheit 
initiiert worden und bis zum Jahr 2015 ist nichts weiter passiert. Heute findet man plötzlich 
Begründungen der Dringlichkeit für bestimmte Termine, was natürlich beim Bürger nicht 
nachvollziehbar ist und gewisse Erbitterung hervorruft. Um Fristen einzuhalten wird jetzt un- 
ter gewissem Zeitdruck gearbeitet, weil die vergangenen acht Jahre nicht genutzt wurden, 
um in Ruhe Entscheidungen zu treffen. 
Zudem ist er der Meinung, dass die Gutachten Lärm und Verkehr nicht synchronisiert sind. 
Herr Malik  nimmt sofort Stellung, in dem er gesteht, dass in Marsdorf bereits jetzt eine ge- 
wisse verkehrliche Belastung besteht und diese auch in der Prognose bis 2025 erhöht wird; 
die Ansiedelung des Frischezentrums wird aber durch die dargestellten Maßnahmen zur 
Steuerung nicht zum Kollaps führen. 
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verkehrsgutachten im Internet abrufbar ist. Dort ist 
auch zu erkennen, dass in Junkersdorf einige Straßen deutlich entlastet werden. 
Die Synchronisierung zwischen verkehrs- und schalltechnischer Untersuchung erfolgt zu 
einem späteren Zeitpunkt; bisher ging es lediglich darum, Fakten aufzuzeigen. 
N.N. 16 wiederholt, dass noch eine Menge Arbeit bevor steht. Er hätte sich dahingehend 
gewünscht, dass mehr Arbeit im Vorfeld geleistet worden wäre, um dem Bürger eine konkre- 
tere Vorstellung präsentieren zu können. Zudem hätte die verstrichene Zeit besser genutzt 
werden können. 
Herr Harzendorf  weist darauf hin, dass im Rahmen des Verkehrsgutachtens bereits eine 
Vielzahl an Veranstaltungen stattgefunden hat. Zudem sind Absprachen mit den Nachbar- 
gemeinden erfolgt. Es gibt sogar ein im Auftrag des Erftkreises erstelltes Gutachten, welches 
das hier erstellte Gutachten als plausibel einstuft. 
N.N. 17  wohnt in Frechen und glaubt, dass die Planung für Köln sicherlich gut ist, aber die 
Nachbarstädte belastet werden. Prognosen sind eh immer schwierig und für Betroffene nicht 
nachvollziehbar. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sollten die Nachbarge- 
meinden frühzeitig eingebunden werden. 
N.N. 18  greift nochmals den Vergleich zum Frischezentrum Frankfurt auf. Es wurde ja er- 
wähnt, dass größenmäßig ein Vergleich möglich ist, verkehrstechnisch jedoch nicht. Ein gu- 
tes Autobahnnetz und der Flughafen liegen in Frankfurt in unmittelbarer Nähe. Die Händ- 
lerstruktur in Frankfurt ist eine andere; dort ist die Tonnage verkleinert worden. Hier wird die 
Fläche verkleinert, obwohl die Händler damit nicht einverstanden sind, müssen sie damit 
leben. Die ausgeführten Verkehrssituationen werden in Frage gestellt, da der An- und Ablie- 
ferverkehr sehr wohl mit dem Berufsverkehr kollidiert, so dass der Verkehrsinfarkt vorpro- 
grammiert ist.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln- 
Lindenthal 
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N.N. 19  ist nicht mehr im Saal. Er schreibt, er habe kein Vertrauen in flankierende voraus- 
schauende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, z.B. Sprinter. 
N.N. 20 , Ortsvorsteher von Stotzheim / Sielsdorf ergreift das Wort. 
Er gibt an, dass Kontakt zwischen Köln und Hürth bzw. Frechen besteht: Herr Borjans war 
bereits in beiden Stadträten und das Verkehrsgutachten wurde in Frechen vorgestellt. Fakt 
jedoch ist, dass die Stellungnahme nicht nachvollzogen werden konnte. Durch den Rhein- 
Erft-Kreis veranlasst wurde dieses Gutachten überprüft. Als Ergebnis kam heraus, dass es 
nicht so widerspruchslos ist wie es hier dargestellt wurde. Es sind noch Lücken und Fragen 
offen, die perspektivisch nicht deutlich erklärt worden sind. 
Die interkommunale Zusammenarbeit ist nicht so wie sie hier dargestellt wurde. In den drei 
Nachbargemeinden /-kreisen werden derzeit Resolutionen gegen die vorgelegte Planung 
erstellt. 
Vor zwei bis drei Jahren hat er sich dafür eingesetzt, dass diese Flächen von Sielsdorf und 
Stotzheim zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wurden. Es wurde Alleen aufgebaut zur bes- 
seren klimatischen Situation. 
Der 2004 aufgestellte Bebauungsplan passte nicht und wurde jetzt passend gemacht und 
das zu Lasten der umliegenden Bürger, auch auf Kölner Stadtgebiet. Anliegen der Bürger 
werden nicht erhört. Es wird zu einer namentlichen Abstimmung im Stadtrat geraten. Sofern 
der 2004 aufgestellte Bebauungsplan nicht bestehen bleibt, wird es zu Klagen kommen. 
Herr Harzendorf  bestätigt, dass er im Umland auf Veranstaltungen war und diese auch im- 
mer kontrovers verlaufen sind, was aber auch am Thema liegt. Er bestätigt auch, dass das 
Verkehrsgutachten dort intensiv erstellt und begleitet wurde, und die dort geäußerten Wün- 
sche berücksichtigt wurden. Somit scheint das Verkehrsgutachten bis hier her schon plausi- 
bel. Es ist jedoch nicht ausreichend, da weitere Planungen bevorstehen, was aber auch in 
der derzeitigen Planungsphase normal ist. Natürlich gibt es unterschiedliche Meinungen, die 
auch kritisch sein können. 
Frau Müller  erläutert auf Anfrage, dass Anmerkungen sowohl für den Flächennutzungsplan 
als auch für den Bebauungsplan gültig sein können, wenn dies entsprechend vermerkt wird. 
Maßgeblich ist das, was kenntlich gemacht wurde. 
N.N. 21  merkt an, dass derzeit auf der Gleueler Straße 60,4 Dezibel Lärmbelastung gemes- 
sen werden. Zukünftig sind 64 Dezibel zu erwarten, was oberhalb jeder vorgegebenen Gren- 
ze liegt. Was wird einem Anwohner geraten zu tun? 
Herr Harzendorf  verweist auf die bereits dargestellten Ausführungen. Es gibt Messwerte mit 
Obergrenzen, die eingehalten werden müssen. Ist dies nicht der Fall, sind entsprechende 
Gegenmaßnahmen zu ergreifen. 
Herr Sökeland  bestätigt, dass zu prüfen ist, ob die Werte gesundheitsgefährdend oder  
–verträglich sind. Wie Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms aussehen können, ist zu 
prüfen. Schallschutzwände sind hier ggf. auch zu thematisieren. 
N.N. 22  ist nicht mehr anwesend. Er fragt, ist der Landesbetrieb Straßen bzw. Straßen NRW 
beteiligt worden, möglicher Rückstau auf Abfahrten u. BAB, reicht hier die Aufstellfläche der 
Abfahren? 
N.N. 23  stimmt den Vorrednern zu. Er stellt die von Herrn Harzendorf vorgestellten Gutach- 
ten in Frage und behauptet, dass teilweise falsch referiert wurde. Aus einem Seminar hat er 
erkannt, dass es falsch ist, sich auf Gutachten zu stützen bei gleichzeitiger Ignoranz von 
Bauchgefühlen.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur 191. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln- 
Lindenthal 
Arbeitstitel: „Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“ sowie zum gleichnamigen Bebauungsplan-Entwurf 
12 
Inwieweit berücksichtigt das Lärmgutachten für den Frischemarkt auch das bei der DHL? 
Wurden saisonale Schwankungen bei der DHL berücksichtigt?  
Herr Sökeland  nimmt Stellung. DHL ist dahingehend berücksichtigt, dass auf die Daten des 
Verkehrsgutachtens zurückgegriffen wurde und verweist auf seine bisherigen Ausführungen. 
Sämtliche Werte sind Durchschnittswerte, so dass saisonale Schwankungen verankert sind, 
aber nicht explizit aufgeführt werden. 
Herr Malik  erläutert, dass bei Erstellung des Verkehrsgutachtens noch nicht klar war, dass 
DHL sich dort ansiedeln möchte. Es wurden jedoch zu erwartende Verkehrs-Prognosen für 
Gewerbegebiete berücksichtigt. 
N.N. 24 , Frage ist schon beantwortet. 
N.N. 25  ist nicht mehr anwesend und fragt schriftlich: Wird auch Lichtemission berücksich- 
tigt? Wie wird erhöhter Durchgangsverkehr Richtung Frechen auf der Toyota-Allee / Bache- 
mer Straße verhindert? Wie ist die Straßenbahnquerung im Verkehrsgutachten berücksich- 
tigt? Gibt es Lärmimmissionsberechnungen westlich der Bonnstraße in Frechen (=Bachem)? 
N.N. 26  ist nicht mehr anwesend und fragt, welche Maßnahmen zur Konfliktbewältigung ge- 
plant sind? 
N.N.27  ist Anwohnerin in Frechen-Bachem und weist nochmals darauf hin, dass es sich im 
geplanten Gebiet um Boden mit hoher Güteklasse handelt. Mit der geplanten Neuversiege- 
lung geht eine Klimagefährdung einher. Es muss bedacht werden, dass die Gefahr besteht, 
dass das Klima im Sommer unerträglich wird. 
Für Frechener Anwohner wird eine Fahrradtrasse nach Köln, die im Grünen liegt, zerstört. . 
Die Summe aller heute Abend geäußerten Bedenken muss berücksichtigt werden. In ihren 
Augen gibt es nichts, was für eine Ansiedlung des Frischezentrums in Marsdorf spricht. 
Frau Müller  bestätigt nochmals, dass die Frist für weitere Einwände bis 17.07.2015 verlän- 
gert wird. Sie weist darauf hin, dass die hier gemachten Anmerkungen aufgenommen wer- 
den und eine zusätzliche schriftliche Eingabe nicht erfolgen muss. Ergänzungen können 
selbstverständlich eingereicht werden. 
Auf die Frage, wo der Bebauungsplan ausliegt, wird angefügt, dass es zwei Verfahren gibt; 
zum einen die Änderung des Flächennutzungsplanes und zum zweiten die Aufstellung des 
Bebauungsplanes. Heute erfolgt der erste Beteiligungsschritt zu diesem formellen Verfahren 
mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch. Der Be- 
bauungsplan ist derzeit noch nicht komplett ausgearbeitet. Die eingehenden Anregungen 
und Stellungnahmen werden bei der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplans und der 
FNP-Änderung berücksichtigt. Auch die Thematik der Eingriffs-/Ausgleichsregelungen ist für 
den Bebauungsplan noch differenziert auszuarbeiten. Im nächsten Beteiligungsschritt erfolgt 
die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch beider Pläne. 
Frau Blömer-Frerker  bedankt sich für die angeregte Diskussion und das Ausharren zu so 
später Stunde. Sie bedankt sich auch bei allen organisatorisch Beteiligten und schließt die 
Veranstaltung um 23:45 Uhr. 
            
Frau Blömer-Frerker      Frau Seibüchler 
(Bezirksbürgermeisterin)     (Schriftführerin)

Beratungsverlauf (2)

02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (22)

  • Ostlandstraße 39
  • Toyota-Allee
  • Emmy-Noether-Straße
  • Liebigstraße
  • Dürener Straße
  • Bachemer Straße
  • Bonnstraße
  • Horbeller Straße
  • Marsdorfer Straße
  • Gleueler Straße 60
  • Venloer Straße
  • Kölner Straße
  • Aachener Straße
  • Bonner Straße
  • Salzburger Weg
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Militärringstraße
  • Marktstraße
  • Ringstraße
  • Markt
  • Straße 6
  • Am Rande

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3277/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.12.2021
Erstellt
13.09.2021 07:51