A-R/0046/2023
Resolution: Anspruch auf Betreuung und Bildung einlösen – Kita-Misere endlich beenden!
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A-R-0046-2023-Linke-Resolution_Kita_Finanzierung
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0046/2023 12.09.2023 - Antrag zur sofortigen Beschlussfassung an den Rat der Stadt Münster - Resolution: Anspruch auf Betreuung und Bildung einlösen – Kita-Misere endlich beenden! Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung, Bildung und Förderung in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege. Umgangssprachlich ist von einem Recht auf einen Kitaplatz die Rede. Eltern erleichtert dies die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für Frauen und Alleinerziehende ist eine verlässliche Kita-Betreuung sogar meist die unverzichtbare V oraussetzung überhaupt einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können. Gute Kitas tragen zur Reduzierung sozialer Ungleichheit bei. Sie ermöglichen Kindern gesellschaftliche Teilhabe und einen guten Start ins Leben. Doch es läuft nicht rund. Fachverbände und Träger, Kommunen, Gewerkschaften und auch die Eltern warnen seit vielen Jahren: Das System Kita ist chronisch unterfinanziert. Die Probleme und finanziellen Bedarfe im System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Förderung liegen seit vielen Jahren auf dem Tisch: Es fehlen Plätze, Fachkräfte und finanzielle Mittel. Sämtliche Bundesregierungen und NRW Landesregierungen der letzten Jahre haben versagt. Sie haben die Familien, wie auch die Kommunen im Regen stehen lassen. Die Unterfinanzierung des Systems spitzt sich seit vielen Jahren zu und führt nun im ganzen Land zu unzuverlässiger Betreuung, Schließungen und einer chronischen Überlastung der Fachkräfte. Leidtragende sind in erster Linie die Kinder, deren Rechtsanspruch auf Förderung damit geschmälert (verkürzte Öffnungszeiten, größere Gruppen, weniger Personal) und im Falle von Schließungen der Einrichtungen komplett vorenthalten wird. Das stellt Familien vor enorme Herausforderungen bei der Bewältigung des Alltages sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist regelmäßig mit teils erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Exklusion, Kinderarmut und soziale Spaltung werden damit aktiv gefördert, gleichstellungspolitische Ziele torpediert. Verkürzte Betreuungszeiten werden überwiegend von den Müttern aufgefangen, die sich an anderen Stellen und insbesondere in ihrer Berufstätigkeit einschränken. Betroffen sind aber auch die Beschäftigten der Kitas: Zu große Gruppen, Überstunden, mangelnde gesellschaftliche Anerkennung und zu wenig Zeit bei steigenden Qualitätsansprüchen sorgen für Mehrbelastungen und Unzufriedenheit bis hin zur Flucht aus dem Arbeitsfeld. Dass damit das Berufsfeld weiter an Attraktivität verliert, liegt auf der Hand. Der Fachkräftemangel wird mit dem ab 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter weiter zunehmen. Dieser Teufelskreislauf muss durchbrochen werden! Die Bundesregierung und die Landesregierung zeigen nach wie vor nicht den erforderlichen politischen Willen, das Problem anzupacken und das Kita-System endlich auskömmlich zu finanzieren. Der Einsatz von Nichtfachkräften oder eine Einschränkung des Angebots, wie mitunter gefordert wird, wird die Probleme verschleiern, aber nicht lösen. Antrag an den Rat Nr. A-R/0046/2023 Der Rat der Stadt Münster fordert die Bundesregierung und die Landesregierung NRW auf, endlich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören insbesondere: • die Mittel für das bis 2024 befristete sogenannte Kita-Qualitätsgesetz auf 6,1 Milliarden Euro jährlich zu erhöhen und damit einen Qualitätsschub auszulösen; • ein weiteres Sondervermögen von zunächst zwei Milliarden Euro für Investitionen in die Einrichtungen bereitzustellen; • bis 2025 gemeinsam mit allen Beteiligten und Expert:innen ein Qualitätsgesetz mit verbindlichen Standards zu entwickeln, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und damit die Qualität der Betreuung, Bildung und Förderung zu verbessern (insb. Verbesserung Fachkraft-Kind-Relation, Zeiten für V or- und Nachbereitung sowie Elterngespräche, Leitungssfreistellung) und den Zugang zu den Kitas zu erleichtern und zu verbessern (insb. durch einen Anspruch auf acht Stunden Mindestbetreuung, die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung abzuschaffen und eine hochwertige gebührenfreie Essensversorgung einzurichten); • in das Qualitätsgesetz entsprechende Regelungen für die Kindertagespflege aufzunehmen. Beschäftigte in der Kindertagespflege sollen aus prekären Beschäftigungslagen herausgeholt und sozialversicherungspflichtig angestellt werden; • die Unterfinanzierung des Systems mittels einer Neuregelung der Lastenverteilung der Kinderbetreuungskosten zwischen dem Bund und den Ländern zu beenden. Der Anteil des Bundes soll dabei ein Drittel der Gesamtaufwendungen betragen; • ein Konzept zur Bekämpfung des Fachkräftemangels zu entwickeln, in diesem Zusammenhang das Berufsfeld aufzuwerten sowie mehr Erzieherinnen und Erzieher vergütet (nach dem PiA-Modell) auszubilden. Gez. Ulrich Thoden und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-R/0046/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 13.09.2023
- Erstellt
- 13.09.2023 10:16