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A-R/0046/2023

Resolution: Anspruch auf Betreuung und Bildung einlösen – Kita-Misere endlich beenden!

Antrag an den Rat 13.09.2023

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A-R-0046-2023-Linke-Resolution_Kita_Finanzierung

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A-R-0046-2023-Linke-Resolution_Kita_Finanzierung

4966 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0046/2023 
12.09.2023 
 
- Antrag zur sofortigen Beschlussfassung an den Rat der Stadt Münster - 
Resolution: Anspruch auf Betreuung und Bildung einlösen – Kita-Misere 
endlich beenden! 
Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung, 
Bildung und Förderung in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege. Umgangssprachlich ist von einem 
Recht auf einen Kitaplatz die Rede. Eltern erleichtert dies die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für 
Frauen und Alleinerziehende ist eine verlässliche Kita-Betreuung sogar meist die unverzichtbare 
V oraussetzung überhaupt einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können. Gute Kitas tragen zur Reduzierung 
sozialer Ungleichheit bei. Sie ermöglichen Kindern gesellschaftliche Teilhabe und einen guten Start ins 
Leben. 
Doch es läuft nicht rund. Fachverbände und Träger, Kommunen, Gewerkschaften und auch die Eltern warnen 
seit vielen Jahren: Das System Kita ist chronisch unterfinanziert. Die Probleme und finanziellen Bedarfe im 
System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Förderung liegen seit vielen Jahren auf dem Tisch: Es 
fehlen Plätze, Fachkräfte und finanzielle Mittel. Sämtliche Bundesregierungen und NRW Landesregierungen 
der letzten Jahre haben versagt. Sie haben die Familien, wie auch die Kommunen im Regen stehen lassen. 
Die Unterfinanzierung des Systems spitzt sich seit vielen Jahren zu und führt nun im ganzen Land zu 
unzuverlässiger Betreuung, Schließungen und einer chronischen Überlastung der Fachkräfte. 
Leidtragende sind in erster Linie die Kinder, deren Rechtsanspruch auf Förderung damit geschmälert 
(verkürzte Öffnungszeiten, größere Gruppen, weniger Personal) und im Falle von Schließungen der 
Einrichtungen komplett vorenthalten wird. Das stellt Familien vor enorme Herausforderungen bei der 
Bewältigung des Alltages sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist regelmäßig mit teils 
erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Exklusion, Kinderarmut und soziale Spaltung werden damit 
aktiv gefördert, gleichstellungspolitische Ziele torpediert. Verkürzte Betreuungszeiten werden überwiegend 
von den Müttern aufgefangen, die sich an anderen Stellen und insbesondere in ihrer Berufstätigkeit 
einschränken. Betroffen sind aber auch die Beschäftigten der Kitas: Zu große Gruppen, Überstunden, 
mangelnde gesellschaftliche Anerkennung und zu wenig Zeit bei steigenden Qualitätsansprüchen sorgen für 
Mehrbelastungen und Unzufriedenheit bis hin zur Flucht aus dem Arbeitsfeld. Dass damit das Berufsfeld 
weiter an Attraktivität verliert, liegt auf der Hand. Der Fachkräftemangel wird mit dem ab 2026 in Kraft 
tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter weiter zunehmen. 
Dieser Teufelskreislauf muss durchbrochen werden! Die Bundesregierung und die Landesregierung zeigen 
nach wie vor nicht den erforderlichen politischen Willen, das Problem anzupacken und das Kita-System 
endlich auskömmlich zu finanzieren. Der Einsatz von Nichtfachkräften oder eine Einschränkung des 
Angebots, wie mitunter gefordert wird, wird die Probleme verschleiern, aber nicht lösen.

Antrag an den Rat Nr. A-R/0046/2023 
Der Rat der Stadt Münster fordert die Bundesregierung und die Landesregierung NRW auf, endlich die 
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören insbesondere: 
• die Mittel für das bis 2024 befristete sogenannte Kita-Qualitätsgesetz auf 6,1 Milliarden Euro 
jährlich zu erhöhen und damit einen Qualitätsschub auszulösen; 
• ein weiteres Sondervermögen von zunächst zwei Milliarden Euro für Investitionen in die 
Einrichtungen bereitzustellen; 
• bis 2025 gemeinsam mit allen Beteiligten und Expert:innen ein Qualitätsgesetz mit verbindlichen 
Standards zu entwickeln, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und damit die Qualität der 
Betreuung, Bildung und Förderung zu verbessern (insb. Verbesserung Fachkraft-Kind-Relation, 
Zeiten für V or- und Nachbereitung sowie Elterngespräche, Leitungssfreistellung) und den Zugang zu 
den Kitas zu erleichtern und zu verbessern (insb. durch einen Anspruch auf acht Stunden 
Mindestbetreuung, die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung abzuschaffen und eine hochwertige 
gebührenfreie Essensversorgung einzurichten); 
• in das Qualitätsgesetz entsprechende Regelungen für die Kindertagespflege aufzunehmen. 
Beschäftigte in der Kindertagespflege sollen aus prekären Beschäftigungslagen herausgeholt und 
sozialversicherungspflichtig angestellt werden; 
• die Unterfinanzierung des Systems mittels einer Neuregelung der Lastenverteilung der 
Kinderbetreuungskosten zwischen dem Bund und den Ländern zu beenden. Der Anteil des Bundes 
soll dabei ein Drittel der Gesamtaufwendungen betragen; 
• ein Konzept zur Bekämpfung des Fachkräftemangels zu entwickeln, in diesem Zusammenhang das 
Berufsfeld aufzuwerten sowie mehr Erzieherinnen und Erzieher vergütet (nach dem PiA-Modell) 
auszubilden. 
 
Gez. 
Ulrich Thoden 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

20.09.2023 Rat
TOP 11.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0046/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
13.09.2023
Erstellt
13.09.2023 10:16