Mandari Insight

2018/0239

Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof; Förderrichtlinie für die Anreizförderung von Begrünungsmaßnahmen

Magistratsvorlage 15.11.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 2

217.3 KB · application/pdf

Ansehen

2018/0239

139.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

18.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

18.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

1.7 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

18.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 6

18.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

4574 Zeichen

Stadtplanungsamt 
Abt. 61.1 Städtebauliche Planung, Bauleitplanung, 
Konversion, Sachgebiet 61.1.2 Städtebauförderung 
 
 
 
 
Mehr Grün im Stadtumbaugebiet Darmstadt- Ost  
Förderprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt für Begrünungs- 
maßnahmen im Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof  
 
 
Worum geht es? 
Grüne Innenhöfe, Vorgärten, Dach- und Fassadenbegrünungen verbessern in dicht be-
bauten innenstadtnahen Quartieren wie dem Woogs- und Kapellplatzviertel das Stadtkli-
ma. Sie kühlen und befeuchten im Sommer, dämmen im Winter, sie filtern Luftschadstof-
fe, binden Feinstaub und mindern Lärm. Die Lebensqualität für die Menschen im Gebiet 
steigt. 
Daher setzt die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Umsetzung des Integrier-
ten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) nicht nur eigene Maßnahmen zur Ver-
besserung der öffentlichen Räume um, sondern fördert auch Begrünungsmaßnahmen auf 
privaten Grundstücken, durch die Vergabe von Zuschüssen zu den einschlägigen Investi-
tionen privater Eigentümerinnen und Eigentümer.  
 
Was wird gefördert? 
• Neuordnung und gärtnerischen Gestaltung von Innenhöfen und Vorgärten: mit ei-
nem hohen Anteil an bepflanzten Flächen, mit Aufenthaltsbereichen für die Be-
wohnerschaft, mit versickerungsfähigen Belagsflächen  
• Umbau bestehender Kfz-Stellplätze zu begrünten Stellplätzen mit versickerungs-
fähigen Belägen und Baumpflanzungen, gemäß der städtischen Einstellplatzsat-
zung (siehe https://www.darmstadt.de/rathaus/stadtrechtsatzungen) 
• Dachbegrünungen auf Neu- oder Bestandsbauten, auch auf Garagen, Carports, 
Nebengebäuden 
• Fassadenbegrünungen 
Dabei kann sowohl die abgestimmte qualifizierte Freiraumplanung als auch die fachge-
rechte bauliche Umsetzung gefördert werden. 
Die geförderten Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünungen müssen dauerhaft ange-
legt werden und langfristig (mindestens 10 Jahre) in dieser Form bestehen bleiben und 
für die geplanten Nutzungen zur Verfügung stehen.  
 
Wie hoch ist die Förderung? 
• Für die gärtnerische Gestaltung und Begrünung von Innenhöfen sowie Stellplät-
zen und Vorgärten beträgt der Zuschuss 60% der als förderfähig anerkannten 
Kosten (unrentierliche Kosten), die nicht durch zu erwartende Einnah-
men/Erträge gedeckt werden können. Der Zuschuss beträgt maximal 60,- 
EUR/qm.  
• Für die Anlage von Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen beträgt der Zu-
schuss 50% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch  
20,- EUR/qm begrünte Dach- bzw. Fassadenfläche.

• Maximal kann ein Zuschuss von 20.000 EUR für Begrünungsmaßnahmen je Lie-
genschaft gewährt werden.  
 
Wer kann Förderung beantragen? 
 
Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von 
Liegenschaften, ebenso Hausverwaltungen 
(im Sinne des Wohnungseigentumsgeset-
zes) entsprechender Liegenschaften im 
Stadtumbaugebiet „Kapellplatz/Woogs-
viertel/Ostbahnhof“ (festgelegt durch den 
Beschluss der Stadtverordnetenversamm-
lung vom 17.05.2018) 
 
An wen kann ich mich wenden? 
Ansprechpersonen sind Frau Eichenauer vom Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt sowie Frau Fendt vom beauftragten Stadtumbaumanagement NH Projekt-
Stadt. 
 
Kontakt:   
Stadtplanungsamt 
Technisches Stadthaus 
Bessunger Straße 125, Block D 
2. Obergeschoss 
64295 Darmstadt 
Telefon 06151/13-2092 
Telefax 06151/13-2088 
 
stadtplanungsamt@darmstadt.de 
Stadtumbaumanagement 
ProjektStadt 
Alte Mainzer Gasse 37 
60311 Frankfurt am Main 
Telefon 069 6069-1287 
Telefax: 069 6069-51408 
 
martina.fendt@nh-projektstadt.de 
birgit.groening@nh-projektstadt.de 
 
Was muss ich tun? 
• Kostenlosen Beratungstermin vor Ort oder im Stadtplanungsamt vereinbaren 
• zum Termin mitbringen: einen Plan und Fotos der Bestandssituation, und, soweit 
schon vorhanden, Ihre Planungen bzw. Ideen für die Begrünungsmaßnahmen 
• Antragstellung erfolgt nach Abstimmung der Maßnahmen 
 
Wo finde ich nähere Informationen? 
Näheres zu den Fördergrundsätzen, zur Antragstellung und zur Umsetzung finden Sie in 
der städtischen Förderrichtlinie für die Anreizförderung von Begrünungsmaßnahmen, auf 
der Website der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter www.darmstadt.de/stadtumbau-da-
ost- 
 
 
Stand:15.11.2018 
 
 
 
Herausgeberin | Kontakt 
Wissenschaftsstadt Darmstadt | Der Magistrat | Stadtplanungsamt | Abt. 61.1 Städtebauliche Planung, Bauleitplanung, Kon-
version, Sachgebiet 61.1.2 Städtebauförderung | Technisches Stadthaus Bessunger Straße 125 Block D|  
64295 Darmstadt | Telefon (0 61 51) 13 - 2092 |Telefax (0 61 51) 13 - 2088  | E-Mail stadtplanungsamt@darmstadt.de | 
Internet www.darmstadt.de

2018/0239

7111 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.01.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat V 
Dezernat I 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 14 30 
III 61 67 
IV 
V 50 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0239 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-4010 Investitionsnummer:  17061-4002 
Kostenträger:  5110-41 Sachkonto: 0953010 
 
Betreff: Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof; Förderrichtlinie für die 
Anreizförderung von Begrünungsmaßnahmen  
 
Vorlage vom: 15.11.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Förderrichtlinie für die Anreizförderung von Begrünungsmaßnahmen für das förmlich 
festgelegte Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof wird zugestimmt.  
 
2. Die finanziellen Mittel für Beratungsleistungen und für die Anreizförderung konkreter 
Projekte stehen für das Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof in Höhe 
von 125.000 € unter der Kostenstelle 061-001-4010 zur Verfügung. 
 
 
Anlagen: FörderR_Begrünung  
FörderR_Bürgerinfo

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.11.2018 
 
Seit Herbst 2016 sind Teile des Kapellplatz-, Woogsviertel, der Ostbahnhof sowie drei 
Wohnblöcke nördlich des Woogs in das Förderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ 
aufgenommen worden. Inzwischen wurde ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept 
für dieses Fördergebiet ausgearbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung als Leitfaden 
für die weitere städtebauliche Entwicklung der nächsten 10- 14 Jahre am 17. Mai 2018 
beschlossen. Das Leitbild für das Gebiet besteht aus den Begriffen „vernetzt- lebendig- 
klimaaktiv“. Dies steht für ein modernes, lebenswertes und nachhaltiges Darmstadt. Die 
Leitidee findet sich in den einzelnen Handlungsfeldern wieder und zieht sich ebenso durch die 
Maßnahmen und Projekte. Diese wurden unter mehrfacher Beteiligung der Bürgerinnen und 
Bürger herausgearbeitet. Im Rahmen der Förderung durch Land/Bund/Wissenschaftsstadt 
Darmstadt sollen nun Projekte und Maßnahmen realisiert werden. Als erstes Projekt ist die 
Förderrichtlinie für die Anreizförderung für Begrünungsmaßnahmen im Stadtumbaugebiet 
vorgesehen. 
 
Im Handlungsfeld „Klimagerecht Wohnen und Arbeiten“ finden sich unter Pkt. E 1 „Nutzung 
der Potentiale“ Zielsetzungen, wie mit den Auswirkungen des Klimawandels umgegangen 
werden soll. Hierzu sollen Strategien und finanzielle Anreize entwickelt werden. Das 
Anreizprogramm zur Begrünung privater Grundstücke stellt nun einen ersten Schritt in diese 
Richtung dar. Mit der Ausarbeitung der Förderrichtlinie und Zuschüssen zur Begrünung von 
Freiflächen, Dächern und Fassaden auf privaten Grundstücken können erste Anreize geschaffen 
werden.  
 
Mit der Aufnahme dieses Projekts wird auch dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger 
entsprochen, die sich mehr Grün im Gebiet gewünscht haben. Ebenso entspricht dies den 
Inhalten des Förderprogramms „Stadtumbau in Hessen“, das auf eine Stärkung der grünen 
und blauen Infrastruktur abzielt auch im Sinne von Nachhaltigkeit und Klimaanpassung. Die 
geplanten Maßnahmen tragen insbesondere dazu bei, die stadtklimatische Situation, die 
Umwelt- und Lebensqualität in den Wohn- und Arbeitsbereichen nachhaltig zu verbessern, 
insbesondere mit Blick auf die im Zuge des Klimawandels zu erwartende Verschärfung, die 
dringend gegenlenkende Maßnahmen erforderlich machen. 
 
Das Anreizprogramm soll die Eigentümerinnen und Eigentümer im Stadtumbaugebiet dazu 
anregen, Innenhöfe, Vorgärten, Dächer und Fassaden zu begrünen. Hierzu wird vorab eine 
kostenlose Beratung angeboten, um die Möglichkeiten der Förderung zu erörtern und 
Unterstützung bei der Antragsstellung anzubieten. Die Förderung ist auf max. 20.000 € je 
Liegenschaft begrenzt und beträgt zwischen 50- 60 % der förderfähigen Kosten. Informationen 
zum Anreizprogramm sollen nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung veröffentlicht 
werden. Ebenso soll eine Bürgerveranstaltung zu dem Thema Fördermöglichkeiten von privaten 
Begrünungsmaßnahmen stattfinden. Informationen zum Begrünungsprogramm werden auch 
auf der Internetseite www.darmstadt.de/stadtumbau-da-ost eingestellt. 
 
Die Förderrichtlinie für die Anreizförderung von Begrünungsmaßnahmen auf privaten 
Grundstücken und Gebäuden wurde gemäß der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung 
der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) vom 02. Okt. 2017 aufgestellt. Die Vorgaben der 
RiLiSE sind auch bei allen Förderungen privater Maßnahmen einzuhalten. 
Die Förderrichtlinie nimmt die wesentlichen Inhalte der von der Stadtverordnetenversammlung 
beschlossenen Förderrichtlinie zur Anreizförderung von privaten Begrünungsmaßnahmen für 
das Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt- Mollerstadt“ auf. Sie wurde mit folgenden Ämtern 
abgestimmt: Grünflächenamt, Rechtsamt, Revisionsamt und Umweltamt. 
 
Finanzielle Mittel sowie die Genehmigung dieses Projekts wurden im laufenden Förderantrag 
für 2018 beantragt. Die Förderrichtlinie wurde vorab dem Hessischen Ministerium für Umwelt, 
Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegt. Eine Genehmigung wurde in 
Aussicht gestellt. 
 
Die finanziellen Mittel für Beratungsleistungen und für die Anreizförderung konkreter Projekte 
stehen für das Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof unter der Kostenstelle 
061-001-4010 zur Verfügung. Zunächst wurden im Förderantrag für das Jahr 2018

- 4 - 
125.000,00 € beantragt. Seit Ende Oktober 2018 liegt nun der Zuwendungsbescheid der 
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vor, der diese Fördersumme ermöglicht. Sollte das 
Interesse an der Anreizförderung für private Begrünungsmaßnahmen sehr groß sein und die 
veranschlagten Mittel nicht ausreichen, können Fördermittel aus noch nicht 
auftragsgebundenen Projekten aus dem Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/ -
Ostbahnhof verwendet werden. Der Finanzbedarf kann für die weiteren Förderanträge 
angepasst werden. 
 
 
 
 
Darmstadt,    15.11.2018 
61.1.2 ei  Tel.. 3645 
 
 
Dezernat I                                                               Dezernat III                                        
 
 
 
 
 
Jochen Partsch                                                       Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister                                                  Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat IV                                                             Dezernat V 
 
 
 
 
 
André Schellenberg                                                 Barbara Akdeniz                                        
Stadtkämmerer                                                              Stadträtin

anlage 3

7147 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
04.01.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat V 
Dezernat I 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 14 30 
III 61 67 
IV 20 V 50 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0239 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
10 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-001-4010 Investitionsnummer: 17061-4002 
Kostenträger: 5110-41 Sachkonto: 0953010 
 
Betreff: Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof; Förderrichtlinie für die 
Anreizförderung von Begrünungsmaßnahmen  
 
Vorlage vom: 15.11.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Förderrichtlinie für die Anreizförderung von Begrünungsmaßnahmen für das förmlich 
festgelegte Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof wird zugestimmt.  
 
2. Die finanziellen Mittel für Beratungsleistungen und für die Anreizförderung konkreter 
Projekte stehen für das Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof in Höhe 
von 125.000 € unter der Kostenstelle 061-001-4010 zur Verfügung. 
 
 
Anlagen: FörderR_Begrünung 
FörderR_Bürgerinfo

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.01.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.11.2018  
 
Seit Herbst 2016 sind Teile des Kapellplatz-, Woogsviertel, der Ostbahnhof sowie drei 
Wohnblöcke nördlich des Woogs in das Förderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ 
aufgenommen worden. Inzwischen wurde ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept 
für dieses Fördergebiet ausgearbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung als Leitfaden 
für die weitere städtebauliche Entwicklung der nächsten 10- 14 Jahre am 17. Mai 2018 
beschlossen. Das Leitbild für das Gebiet besteht aus den Begriffen „vernetzt- lebendig- 
klimaaktiv“. Dies steht für ein modernes, lebenswertes und nachhaltiges Darmstadt. Die 
Leitidee findet sich in den einzelnen Handlungsfeldern wieder und zieht sich ebenso durch die 
Maßnahmen und Projekte. Diese wurden unter mehrfacher Beteiligung der Bürgerinnen und 
Bürger herausgearbeitet. Im Rahmen der Förderung durch Land/Bund/Wissenschaftsstadt 
Darmstadt sollen nun Projekte und Maßnahmen realisiert werden. Als erstes Projekt ist die 
Förderrichtlinie für die Anreizförderung für Begrünungsmaßnahmen im Stadtumbaugebiet 
vorgesehen. 
 
Im Handlungsfeld „Klimagerecht Wohnen und Arbeiten“ finden sich unter Pkt. E 1 „Nutzung 
der Potentiale“ Zielsetzungen, wie mit den Auswirkungen des Klimawandels umgegangen 
werden soll. Hierzu sollen Strategien und finanzielle Anreize entwickelt werden. Das 
Anreizprogramm zur Begrünung privater Grundstücke stellt nun einen ersten Schritt in diese 
Richtung dar. Mit der Ausarbeitung der Förderrichtlinie und Zuschüssen zur Begrünung von 
Freiflächen, Dächern und Fassaden auf privaten Grundstücken können erste Anreize geschaffen 
werden.  
 
Mit der Aufnahme dieses Projekts wird auch dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger 
entsprochen, die sich mehr Grün im Gebiet gewünscht haben. Ebenso entspricht dies den 
Inhalten des Förderprogramms „Stadtumbau in Hessen“, das auf eine Stärkung der grünen 
und blauen Infrastruktur abzielt auch im Sinne von Nachhaltigkeit und Klimaanpassung. Die 
geplanten Maßnahmen tragen insbesondere dazu bei, die stadtklimatische Situation, die 
Umwelt- und Lebensqualität in den Wohn- und Arbeitsbereichen nachhaltig zu verbessern, 
insbesondere mit Blick auf die im Zuge des Klimawandels zu erwartende Verschärfung, die 
dringend gegenlenkende Maßnahmen erforderlich machen. 
 
Das Anreizprogramm soll die Eigentümerinnen und Eigentümer im Stadtumbaugebiet dazu 
anregen, Innenhöfe, Vorgärten, Dächer und Fassaden zu begrünen. Hierzu wird vorab eine 
kostenlose Beratung angeboten, um die Möglichkeiten der Förderung zu erörtern und 
Unterstützung bei der Antragsstellung anzubieten. Die Förderung ist auf max. 20.000 € je 
Liegenschaft begrenzt und beträgt zwischen 50- 60 % der förderfähigen Kosten. Informationen 
zum Anreizprogramm sollen nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung veröffentlicht 
werden. Ebenso soll eine Bürgerveranstaltung zu dem Thema Fördermöglichkeiten von privaten 
Begrünungsmaßnahmen stattfinden. Informationen zum Begrünungsprogramm werden auch 
auf der Internetseite www.darmstadt.de/stadtumbau-da-ost eingestellt. 
 
Die Förderrichtlinie für die Anreizförderung von Begrünungsmaßnahmen auf privaten 
Grundstücken und Gebäuden wurde gemäß der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung 
der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) vom 02. Okt. 2017 aufgestellt. Die Vorgaben der 
RiLiSE sind auch bei allen Förderungen privater Maßnahmen einzuhalten. 
Die Förderrichtlinie nimmt die wesentlichen Inhalte der von der Stadtverordnetenversammlung 
beschlossenen Förderrichtlinie zur Anreizförderung von privaten Begrünungsmaßnahmen für 
das Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt- Mollerstadt“ auf. Sie wurde mit folgenden Ämtern 
abgestimmt: Grünflächenamt, Rechtsamt, Revisionsamt und Umweltamt. 
 
Finanzielle Mittel sowie die Genehmigung dieses Projekts wurden im laufenden Förderantrag 
für 2018 beantragt. Die Förderrichtlinie wurde vorab dem Hessischen Ministerium für Umwelt, 
Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegt. Eine Genehmigung wurde in 
Aussicht gestellt.

Die finanziellen Mittel für Beratungsleistungen und für die Anreizförderung konkreter Projekte 
stehen für das Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof unter der Kostenstelle 
061-001-4010 zur Verfügung. Zunächst wurden im Förderantrag für das Jahr 2018 
125.000,00 € beantragt. Seit Ende Oktober 2018 liegt nun der Zuwendungsbescheid der 
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vor, der diese Fördersumme ermöglicht. Sollte das 
Interesse an der Anreizförderung für private Begrünungsmaßnahmen sehr groß sein und die 
veranschlagten Mittel nicht ausreichen, können Fördermittel aus noch nicht 
auftragsgebundenen Projekten aus dem Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/-
Ostbahnhof verwendet werden. Der Finanzbedarf kann für die weiteren Förderanträge 
angepasst werden. 
 
 
 
 
Darmstadt,    15.11.2018 
61.1.2 ei  Tel.. 3645 
 
 
Dezernat I                                                               Dezernat III                                        
 
 
 
 
 
Jochen Partsch                                                       Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister                                                  Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat IV                                                             Dezernat V 
 
 
 
 
 
André Schellenberg                                                 Barbara Akdeniz                                        
Stadtkämmerer                                                              Stadträtin

anlage 4

264 Zeichen

Punkt 5: Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof; Förderrichtlinie für die 
Anreizförderung von Begrünungsmaßnahmen 
 (V-Nr. 2018/0239) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: SPD-Fraktion

anlage 1

27822 Zeichen

-1- 
Stadtumbaugebiet „Kapellplatz/ Woogsviertel/ Ostbahnhof“  
Förderrichtlinie für die Anreizförderung von Begrünungsmaßnahmen (Verwaltungsvor- 
schrift)  
Stand: 15.11.2018 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stadtplanungsamt 
STÄDTEBAUFÖRDERUNG von Bund, Ländern und Gemeinden 
Förderungsgrundsätze der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Vergabe von Zuschüs- 
sen zur Förderung von Begrünungsmaßnahmen im Stadtumbaugebiet „Kapellplatz/ 
Woogsviertel/ Ostbahnhof“  
Vorbemerkung 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt im Rahmen der Stadtentwicklung im  
Stadtumbaugebiet „Kapellplatz/ Woogsviertel/ Ostbahnhof“ (Städtebauförderungspro- 
gramm „Stadtumbau in Hessen“) die vielfältigen Bemühungen ihrer Bürgerinnen und 
Bürger, die Qualität ihres Wohnumfeldes zu steigern, indem die Fassaden, die Dächer 
und die Höfe ihrer Häuser durch Begrünungsmaßnahmen besser gestaltet werden. 
Zu diesem Zweck stellen das Land Hessen und die Wissenschaftsstadt Darmstadt Förde- 
rungsmittel aus dem Bund -Länder -Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau in 
Hessen“ zur Verfügung. Die Förderungsmittel sind gemäß diesen Förderungsgrundsätzen 
zu vergeben. Hierbei sind die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhal- 
tigen Stadtentwicklung (RiLiSE) einzuhalten.

-2- 
Inhalt 
 
1 Ziele und Grundsätze der Förderung  ..................................................................... 3 
2 Räumlicher Geltungsbereich  ................................................................................. 4 
3 Maßgaben der Förderung  ...................................................................................... 4 
4 Förderungsgegenstände  ........................................................................................ 6 
5 Art und Umfang der Förderung  ............................................................................. 9 
6 Zuwendungsempfangende  ................................................................................... 10  
7 Antrags- und Bewilligungsverfahren  .................................................................... 10  
8 Auszahlungsverfahren, Nachweis der Fördermittelverwendung  ........................... 12  
9 Rücktritt vom Vertrag, Kündigung, Rückforderungen  .......................................... 13  
10  Zeitliche Befristung der Förderung  ...................................................................... 13  
11  Inkrafttreten  ........................................................................................................ 13

-3- 
1 Ziele und Grundsätze der Förderung 
1.1 Ziel der Förderung ist es, Anreize für Investit ionen zur Schaffung oder Verbesse- 
rung gebäudebezogener Freiflächen sowie zur Begrünung von Dächern und Fassa- 
den zu geben. Damit sollen die Umwelt- sowie Wohnqualität im Quartier maßgeb- 
lich gesteigert werden.  
Die Begrünungen von Höfen, Dächern und Fassaden sollen dazu beitragen, das 
Stadtklima zu verbessern: Begrünungen im dicht bebauten innerstädtischen Kon- 
text führen zu einer Reduzierung von Wärmeeinstrahlung, sie schaffen Verduns- 
tungskühle, sie binden Stäube und Luftschadstoffe. So können die mikroklimati- 
schen Bedingungen im Quartier verbessert werden, außerdem wirken Begrünun- 
gen positiv auf die natürliche Artenvielfalt in der Stadt wie auch auf die gestalteri- 
sche Qualität des Quartiers. Begrünungsmaßnahmen in den Höfen und auf den 
Dächern führen zu einer Reduzierung versiegelter Flächen und tragen so zu einer 
Verbesserung des Regenwasserrückhalts bei.

-4- 
2 Räumlicher Geltungsbereich 
Das Förderungsgebiet entspricht dem durch Beschluss der Stadtverordnetenversamm- 
lung vom 17.05.2018 festgelegten Gebietsumgriff für das Stadtumbaugebiet „Kapell- 
platz/ Woogsviertel/ Ostbahnhof“. 
Die detaillierte Abgrenzung des Förderungsgebiets ist dem Planausschnitt zu entneh- 
men: 
 
 
 
Abb. 1: Übersichtskarte räumlicher Geltungsbereich Stadtumbaugebiet „Kapellplatz/ 
Woogsviertel/ Ostbahnhof“ 
3 Maßgaben der Förderung  
Förderungsfähig sind Maßnahmen zur gärtnerischen Gestaltung von Innenhöfen und Vor- 
gärten sowie zur Begrünung von Dächern und Fassaden, die folgende Voraussetzungen 
erfüllen: 
 
3.1  Förderungsfähig sind Maßnahmen zur gärtnerisch en Gestaltung von Innenhöfen 
und Vorgärten sowie zur Begrünung von Dächern und Fassaden auf privaten 
Grundstücken im Förderungsgebiet. Die Förderung bezieht sich auf Begrünungs-

-5- 
maßnahmen in zusammenhängenden Flächen von Innenhofbereichen bzw. in 
nutzbaren Vorgartenzonen, die vorzugsweise gemeinschaftlich (für die gesamte 
Hausgemeinschaft) nutzbar sind, oder in Einzelfällen auch auf wohnungsbezogene 
Freiflächen, die der Bewohnerschaft zur individuellen Nutzung verfügbar gemacht 
werden, sowie außerdem auf Dach- und Fassadenbegrünungen von Gebäuden, 
Nebengebäuden, Garagen, Carports o.Ä.. 
3.2  Die Pflanzenauswahl soll standortgerecht erfol gen und zugleich positiv im Sinne 
der Artenvielfalt wirken, z.B. als Bienenweide dienen können etc. Heimische Pflan- 
zenarten bzw. Wildformen sind hier häufig wirksamer als Gartensorten mit gefüll- 
ten Blüten o.Ä. und sind daher vorzugsweise zu verwenden. 
3.3  Die Maßnahmen sind fachgerecht durchzuführen b zw. von einer qualifizierten 
Fachfirma durchführen zu lassen.  
3.4  Bei Innenhöfen ist nach Möglichkeit durch die gärtnerische Gestaltung eine be- 
nutzbare Freifläche zu schaffen, die auf Dauer den Bewohnerinnen und Bewohnern 
uneingeschränkt zur Verfügung gestellt und für sie zugänglich gehalten wird. Die 
Gestaltung soll  Erholungsnutzungen der Bewohner der zugehörigen Gebäude er- 
möglichen.  
3.5  Bei Höfen, die überwiegend als Kfz-Stellplatzf läche genutzt werden, müssen die 
Begrünungsmaßnahmen zu einer erheblichen Verbesserung der Umwelt- und Ge- 
staltungsqualität des Hofes führen. Sofern befestigte Flächen, Zufahrten, Kfz-
Stellplätze o.Ä. in den Höfen erneuert werden, sollen Material und Bauweise so 
gewählt werden, dass eine Versickerung von Regenwasser langfristig ermöglicht 
wird. 
3.6 Die Begrünungsmaßnahmen sollen dazu führen, das s Vegetationsflächen und ver- 
sickerungsfähige Flächen die Innenhöfe prägen. Eine Optimierung der Regenwas- 
serversickerung soll durch Oberflächenentsiegelung bzw. die Umgestaltung von 
Belagsflächen erreicht werden, u.a. durch die Verwendung von Rasengittersteinen, 
Rasenwaben, Rasenfugenpflaster, Rigolen oder Ähnlichem. 
3.7 Nach Prüfung der Unterlagen und Auszahlung des Zuschusses zur geförderten 
Maßnahme wird die Wort-Bild-Marke der „Städtebauförderung von Bund, Ländern 
und Gemeinden“ (gemäß der Gestaltungsrichtlinie „Städtebauförderung: Kommu- 
nikationsleitfaden für Bund, Länder, Gemeinden“, 2012) als Plakette (Emaille oder 
Acryl) auf Kosten der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom öffentlichen Raum aus 
gut sichtbar an einer Außenfassade eines Gebäudes der betreffenden Liegenschaft 
angebracht und verbleibt dort dauerhaft. Die Empfängerinnen und Empfänger von 
Zuwendungen werden verpflichtet werden, hierzu ihr Einverständnis zu geben. 
3.8 Die mit Hilfe dieses Förderungsprogramms umgest alteten Freiflächen, Dach- und 
Fassadenbegrünungen müssen durch geeignete Pflege- und Unterhaltungsmaß- 
nahmen, mindestens aber für den Zeitraum von 10 Jahren (unter 20.000 EUR 
Fördersumme), für die mit dem Umbau intendierten Zwecke und Nutzungen zur 
Verfügung stehen, soweit die Fördersumme unter 20.000 Euro liegt und die För- 
dermittelempfänger Privatpersonen sind. Bei allen übrigen beträgt die Zweckbin- 
dungsfrist 15 Jahre. Hierzu verpflichten sich die Zuschussempfangenden schrift- 
lich.

-6- 
3.9  Die Bepflanzung und die Gestaltung der Freiflä chen wie auch die Dach- und Fas- 
sadenbegrünungen sind durch geeignete Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen 
zu erhalten. Sofern Bäume, Sträucher, Stauden oder Kletterpflanzen ausfallen, 
muss die jeweilige Bepflanzung erneuert werden. Auch Spielgeräte sind fachge- 
recht zu warten und instand zu halten. 
Geringfügige Veränderungen in der Gestaltung der Flächen sind zulässig, solange 
insgesamt das Ziel der geförderten Umgestaltung gewahrt wird. Größere Umbau- 
ten in den geförderten Freiflächen sind vor Beginn der Maßnahme mit der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt - Stadtplanungsamt-  abzustimmen.  
3.10 Bei sämtlichen im Rahmen der geförderten Maßna hmen erfolgenden Auftrags- 
vergaben sind die vergaberechtlichen Bestimmungen, die in der Richtlinie des 
Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) in ihrer 
jeweils gültigen Fassung formuliert sind, sowie die einschlägigen Vorgaben des 
zugrundeliegenden Zuwendungsbescheids des Landes Hessen mit dem Fördermit- 
telgeber zu schließenden Vertrages  von den Antragsberechtigten ( siehe Pkt. 7.3) 
zwingend einzuhalten.  EU-beihilferechtliche Regelungen werden in einschlägigen 
Fällen getroffen.  
3.11 Die Ausgaben für die Begrünungsmaßnahmen dürfe n nicht auf die Mieterinnen 
und Mieter oder Pächterinnen und Pächter umgelegt werden (entsprechend Pkt. 
9.7 der RiLiSE). 
3.12 Bei einem Eigentümerwechsel der Liegenschaft i nnerhalb dieses Zeitraums sind 
die Grundsätze dieser Richtlinien sowie die Pflichten des Fördermittelempfängers 
aus dem zu schließenden öffentlich- rechtlichen  Vertrag zwingend zum Vertrags- 
bestandteil des Kaufvertrags zu machen, es ist sicherzustellen, dass Erwerbende  
in die vereinbarten Pflichten eintreten.  
 
 
4 Förderungsgegenstände 
4.1  Begrünte Höfe und Vorgärten: 
Hier geht es um Maßnahmen der qualifizierten Gestaltung und Begrünung von In- 
nenhöfen und Vorgärten, die zur Erholungsnutzung für die Anwohnerinnen und 
Anwohner geeignet sind. 
Förderungsfähig sind daher Maßnahmen, die zur einer entsprechenden Gestaltung 
und Begrünung erforderlich sind, insbesondere 
a die Anlage von Vegetationsbereichen (Rasen- und W iesenflächen, Pflanzflä- 
chen mit Stauden und Sträuchern, Pflanzung von Bäumen und Großsträu- 
chern)  
b  die Anlage von versickerungsfähigen befestigten Flächen für Wege und Auf- 
enthaltsbereiche, Errichtung von Sitzplätzen und Pergolen 
c die Errichtung von Kleinkinderspielflächen, die ü ber die Anforderungen des 
§ 8 Abs. 2 Hessischer Bauordnung (HBO) hinausgehen

-7- 
d der Umbau bestehender Kfz-Stellplätze zu begrünte n Stellplätzen mit ver- 
sickerungsfähigen Belägen mit einem Grünanteil (bestehend aus angesä- 
tem Oberboden) von mind. 30%, nach Möglichkeit höher, sowie mit Baum- 
pflanzungen entsprechend den Anforderungen gemäß § 4 Abs. 2 und Abs. 4 
der Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
04.05.2009. 
 Sofern die verfügbaren Flächen oder andere Rahmenb edingungen die Um- 
setzung dieser Standards nicht erlauben, kann in Abstimmung mit dem 
Stadtplanungsamt ausnahmsweise hiervon abgewichen werden. 
e Kosten für eine fachgerechte Planung der Maßnahme , sofern diese zur bau- 
lichen Umsetzung führt. 
4.2 Dachbegrünungen: 
Bei Dachbegrünungen sind folgende Maßnahmen förderungsfähig: Die Anlage von 
extensiven oder intensiven Dachbegrünungen der Dachflächen von Gebäuden, Ne- 
bengebäuden, Garagen, Carports o. Ä. Bei Umbauten im Bestand ist eine Kombi- 
nation mit Maßnahmen der energetischen Gebäudeertüchtigung empfehlenswert, 
aber keine Förderungsvoraussetzung. 
Förderungsfähig sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Herstellung einer 
extensiven oder intensiven Dachbegrünung anfallen, sowohl Materialkosten (neue 
Aufbauten ab Oberkante Dachabdichtung, Pflanzenmaterial) als auch die Kosten 
des fachgerechten Einbaus durch eine einschlägige Fachfirma. Kosten für eine 
fachgerechte Planung der Maßnahme, sofern diese Planung zur baulichen Umset- 
zung führt, sind ebenfalls förderungsfähig. 
Alle bei Dachbegrünungen Anwendung findenden Fachnormen und anerkannten 
Regeln der Technik müssen beachtet und der Planung und Ausführung zu Grunde 
gelegt werden.  
4.3 Hof- und Gartenflächen über Tiefgaragen: 
Hof- und Gartenflächen über Tiefgaragen oder sonstigen Untergeschossen stellen 
intensive Dachbegrünungen mit besonderen qualitativen und funktionalen Anfor- 
derungen dar und werden daher an Begrünungsmaßnahmen von Innenhöfen bzw. 
Vorgärten gemessen. Damit entsprechende gärtnerische Gestaltungen möglich 
sind, ist bei einem Dachaufbau über einer Tiefgarage eine für die jeweils geplante 
Art der Begrünung ausreichend hohe Substratschicht vorzusehen. 
 
4.4  Fassadenbegrünungen: 
Bei Fassadenbegrünungen sind die Materialkosten (Pflanzenmaterial, Rankhilfen) 
sowie die Kosten für die fachgerechte bauliche Umsetzung förderungsfähig. Kos- 
ten für eine fachgerechte Planung der Maßnahme sind ebenfalls förderungsfähig, 
sofern diese Planung zur baulichen Umsetzung führt. Es können sowohl komplette 
Fassaden als auch Teile von Fassaden begrünt werden, ebenso sind Berankungen 
von Fassadenelementen förderungsfähig, z.B. die Stützenkonstruktionen von 
Parkdecks o.Ä.

-8- 
Alle bei Fassadenbegrünungen Anwendung findenden Fachnormen und anerkann- 
ten Regeln der Technik müssen beachtet und der Planung und Ausführung zu 
Grunde gelegt werden.  
Sofern eine bodengebundene Begrünung in Verbindung mit Anlage eines Pflanz- 
beets nicht möglich sein sollte (z.B. aus Platzgründen, aufgrund der Beschaffen- 
heit des Untergrundes o.Ä.) kann auch eine wandgebundene Begrünungslösung 
oder die Verwendung von geeigneten, ausreichend großen Pflanzgefäßen im Ein- 
zelfall förderfähig sein. Dabei ist eine nachhaltige Lösung für Pflege und Bewässe- 
rung sicherzustellen. 
Bodengebundene Fassadenbegrünungen, bei denen der Bodenanschluss im öffent- 
lichen Raum vorgesehen ist, sind unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit dem 
Bestand an Leitungen und anderen technischen Gegebenheiten möglich. Hierzu ist 
eine Prüfung und Freigabe durch das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt erforder- 
lich. 
4.5 Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind die Maßnah men durch die Antragstellen- 
den mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Sind im Einzelfall 
sonstige baurechtliche Genehmigungen oder Abstimmungen erforderlich, sind sie 
mit dem Einreichen des Antrags auf Fördermittel nachzuweisen. 
4.6 Nicht förderungsfähig sind Maßnahmen,  
a die staatliche oder städtische Liegenschaften bet reffen 
b die aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpfli chtung durchgeführt werden 
müssen, wie etwa Freiflächengestaltungen im Zusammenhang mit geneh- 
migungspflichtigen Baumaßnahmen, Spielflächen, die gemäß § 8 Abs. 2 
HBO erforderlich sind, oder sonstige Flächen und bauliche Maßnahmen, die 
nach baurechtlichen Bestimmungen gefordert werden.  
c die aus anderen öffentlichen Förderungsprogrammen  mit öffentlichen Gel- 
dern förderungsfähig sind, z. B. Förderungen im sozialen Wohnungsbau im 
Rahmen der Städtebauförderung (Soziale Stadt). Doppelförderungen sind 
generell unzulässig. 
d deren Gesamtkosten unter 250,-EUR liegen (Bagatel lgrenze) 
4.7 Nicht förderungsfähig sind bei Begrünungsmaßnah men insbesondere: 
a bauliche Anlagen, mit Ausnahme von Carports (abzü glich der rentierlichen 
Kosten), Pergolen oder Müllplatzeinhausungen, sofern diese mit einer 
Dach- und/ oder Fassadenbegrünung versehen sind 
b technische Anlagen und Infrastrukturmaßnahmen, so fern sie nicht in direk- 
tem Zusammenhang mit der Begrünung stehen und für diese erforderlich 
sind (z.B. Wasseranschluss im Innenhof zur Bewässerung o.Ä.) 
c aufwendige Ausstattungselemente wie z.B. Brunnen,  Teiche, Skulpturen 
und Ähnliches 
d bewegliches Gartenmobiliar, mobile, nicht auf Dau erhaftigkeit angelegte 
Begrünungen, z.B. transportable Kübelpflanzen in kleinen Pflanzgefäßen 
o.Ä.

-9- 
e gärtnerische Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an  bestehenden Anlagen; 
auch Pflege- und Unterhaltungsarbeiten für geförderte Neuanlagen sind 
nicht förderungsfähig. 
 
 
4.8 Die Förderung wird nicht  gewährt, wenn 
a bei einem Gebäude, zu dem die Freifläche gehört, gesunde Wohn und Ar- 
beitsbedingungen im Sinne der Missstände oder Mängel nach § 136 Abs. 2 
Baugesetzbuch (BauGB) nicht gewährleistet sind. 
b  die geplante Begrünungsmaßnahme für eine Freiflä che den Festsetzungen 
eines Bebauungsplanes oder anderen öffentlich-rechtlichen oder nachbar- 
rechtlichen Vorschriften widerspricht. 
c  vorhandene baurechtlich erforderliche Anlagen (w ie z. B. Kinderspielplätze, 
erforderliche PKW-Stellplätze) oder baurechtliche Vorgaben (z.B. Geh-, 
Fahr- und Leitungsrechte) beeinträchtigt werden. 
d die Gestaltung der Freifläche im Rahmen dieser Fö rderungsgrundsätze 
schon einmal gefördert wurde. 
 
5 Art und Umfang der Förderung 
5.1 Die Förderungsmittel werden als Zuschuss gewähr t. 
5.2 Für die gärtnerische Gestaltung und Begrünung v on Innenhöfen sowie Stellplätzen 
und nutzbaren Vorgärten beträgt der Zuschuss 60 v.H. der als förderungsfähig 
anerkannten Kosten, die nicht durch zu erwartende Erträge/ Einnahmen gedeckt 
werden können, höchstens jedoch 60 EUR/qm. 
5.3 Für die Anlage von extensiven oder intensiven D achbegrünungen sowie für die An- 
lage von Fassadenbegrünungen beträgt der Zuschuss 50 v.H. der als förderungs- 
fähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 20 EUR/ qm begrünte Dachfläche 
bzw. begrünte Fassadenfläche. 
5.4 Maximal kann ein Zuschuss von 20.000 EUR für Be grünungsmaßnahmen je Lie- 
genschaft gewährt werden.  
5.5 Im Rahmen dieser Förderungssätze wird die eigen geleistete und als förderungsfä- 
hig anerkannte Arbeitszeit mit 15,- EUR/Stunde auf die förderungsfähigen Kosten 
angerechnet. Eigenleistungen können nur bei der baulichen Umsetzung von sol- 
chen Maßnahmen als förderungsfähig anerkannt werden, bei denen die bauliche 
Umsetzung nicht zwingend durch eine Fachfirma erfolgen muss. Die Realisierung 
von Dachbegrünungen, in bestimmten Fällen auch von Fassadenbegrünungen (so- 
fern z.B. Rankhilfen in der wärmegedämmten Fassade zu verankern sind) sowie 
von Begrünungsmaßnahmen auf unterbauten Flächen (z.B. über Tiefgaragen) er- 
fordert aus bautechnischen Gründen im Allgemeinen eine Ausführung durch eine 
Fachfirma. Zum Nachweis der Eigenleistung ist das entsprechende Formular von 
den Zuschussempfangenden zu verwenden.

-10- 
 
6 Zuwendungsempfangende 
Förderungsmittel gemäß dieser Förderungsgrundsätze können erhalten: 
• Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte der Liegenschaften 
innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Fördergebiets,  
• Hausverwaltungen als Vertretung von Eigentümergemeinschaften nach dem 
Wohnungseigentümergesetz (WEG) 
 
7 Antrags- und Bewilligungsverfahren 
7.1  Die Förderung erfolgt im Rahmen vorhandener Fö rderungsmittel. Ein Rechtsan- 
spruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligung ist nur 
im Rahmen der verfügbaren Förderungsmittel möglich. 
7.2 Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentumsgemein schaften und  Erbbauberech- 
tigte sind an der Planung zur Umgestaltung der Freiflächen zu beteiligen. Dabei 
ist zwingend über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Den betroffenen Per- 
sonen ist nachweislich die Möglichkeit zu geben, Wünsche und Ideen in die Pla- 
nung einzubringen. Die Vorschläge sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. 
Die Umsetzung ist für die Eigentümerinnen und Eigentümer nicht verbindlich. Für 
die Antragstellung ist die Beteiligung der betroffenen Personen zu dokumentieren, 
z.B. im Protokoll einer Mieterversammlung o.Ä. 
7.3  Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eig entümer sowie Erbbauberechtigte 
als mögliche Zuwendungsempfänger (siehe Nr. 6). Im Fall von Eigentümergemein- 
schaften ist der Förderungsantrag entweder von allen Eigentümerinnen und Eigen- 
tümern zu unterzeichnen, im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaften nach 
dem WEG von der Hausverwaltung. Zusätzlich ist ein Nachweis über einen ent- 
sprechenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft gemäß dem in der jeweiligen 
Teilungserklärung definierten Entscheidungsverfahren vorzulegen. 
7.4  Antragsberechtigten wird empfohlen, vor dem Ei nreichen des Antrags ein erstes 
Beratungsgespräch mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Stadtplanungsamt- 
bzw. von ihr beauftragten Beraterinnen und Beratern zu führen, um die grundsätz- 
liche Förderungsfähigkeit der beabsichtigten Maßnahme zu prüfen. Danach kann 
die Antragstellung auf eine Förderung von Begrünungsmaßnahmen erfolgen. 
7.5 Der Antrag auf Förderung ist schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen 
Formblattes bei folgender Stelle einzureichen:  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stadtplanungsamt 
Technisches Stadthaus 
Bessunger Str. 125, Block D 
64295 Darmstadt  
7.6 Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt  werden:

-11- 
a Lageplan M 1:1000 
b Planungsunterlagen 
Bei Höfen und Vorgartenzonen: 
• Dokumentation des aktuellen Zustandes der Flächen (mit Fotos) und 
detaillierte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen (inkl. Angaben 
zu Flächenaufteilung, Flächengrößen)  
• Gestaltungsplan für die Freifläche im Maßstab 1:100, mit Aussage zu 
Materialitäten und Ausstattung 
• Pflanzplan im Maßstab 1:100 bzw. 1:50 
Bei Dachbegrünungen: 
• Dokumentation des aktuellen Zustandes der Flächen (mit Fotos) und 
detaillierte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen (Flächenauf- 
teilung, Flächengrößen)  
• Gestaltungsplan für die dachbegrünte Fläche in einem geeigneten Maß- 
stab, mit Aussagen zu Materialitäten, Begrünungssystem, Pflanzen 
• Systemschnitt der Dachaufbauten 
Bei Fassadenbegrünungen: 
• Dokumentation des aktuellen Zustandes der Fassaden (mit Fotos) und 
detaillierte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen (Art und Grö- 
ße der zu begrünenden Wände und Mauern), Fassadenbegrünungssys- 
tem, Aussagen zu den gewählten Pflanzen, zur Anordnung der Pflanz- 
flächen bzw. -kübel sowie ggf. zu Rankhilfen; ggf. Gestaltungsplan für 
die Fassadenbegrünung in einem geeigneten Maßstab 
c Nachweis über die Gesamtkosten der Maßnahme in Fo rm von verbindlichen 
Kostenangeboten bzw. prüfbaren Kostenschätzungen. Es ist das jeweilige 
Vergaberecht zu beachten.  
d Dokumentation der erfolgten Beteiligung der betro ffenen Personen, z.B. der 
Mieterinnen und Mietern 
e aktueller Grundbuchauszug, aus dem die Eigentumsv erhältnisse an der be- 
treffenden Liegenschaft hervorgehen 
f Weitere Anlagen (z.B. erforderliche Genehmigungen  etc.) 
7.7 Der Antrag auf Förderung wird auf der Grundlage  der eingereichten Unterlagen 
geprüft. Die eingegangenen Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs be- 
arbeitet. Kann die Förderung bewilligt werden, bietet die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt– Stadtplanungsamt-, den Antragstellenden den  Abschluss einer öffent- 
lich- rechtlichen Vereinbarung an. Die bewilligte Förderungssumme wird  nicht 
nachträglich erhöht, auch nicht bei anfallenden Mehrkosten. Die Zuschusshöhe ist 
bindend, eine Nachfinanzierung ist ausgeschlossen. Der Zuschuss reduziert sich 
jedoch, wenn die nachgewiesenen Kosten niedriger als die der Bewilligung zu- 
grunde liegende Kostenschätzung sind. Das gilt auch, wenn die begrünten Flächen 
sich reduzieren..

-12- 
7.8 Eine Förderung wird unter der Voraussetzung öff entlich-rechtlich vereinbart, dass 
alle eventuell erforderlichen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Genehmi- 
gungen für die Maßnahmen vorliegen bzw. vorgelegt werden. Die öffentlich-
rechtliche Vereinbarung  ersetzt nicht eine gegebenenfalls notwendige Prüfung 
und Genehmigung der Maßnahme nach einschlägigen rechtlichen Vorschriften. Sie  
stellt auch keine Prüfung und Bestätigung der technischen Richtigkeit eingereich- 
ter Planungen dar. Hierfür wird seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Stadt- 
planungsamt-  keinerlei Verantwortung oder Haftung übernommen.  
7.9 Es ist eine Voraussetzung für eine Gewährung vo n Förderungsmitteln, dass mit 
der Durchführung der Maßnahme vor Vertragsschluss noch nicht begonnen wor- 
den ist. Die Gestaltungsplanung und Erstellung der Kostenschätzung gelten dabei 
nicht als Durchführung der Maßnahme. In begründeten Ausnahmefällen kann die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Stadtplanungsamt-  ihre Zustimmung zu einem 
vorzeitigen Maßnahmenbeginn geben. 
7.10 Mit der Durchführung der geförderten Maßnahme muss innerhalb von zwölf Mona- 
ten nach Abschluss der Fördervereinbarung  begonnen werden. Sie ist bis zu dem 
vereinbarten  Zeitpunkt fertigzustellen. Zeitliche Verzögerungen in der Umsetzung 
müssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Stadtplanungsamt-  umgehend mit- 
geteilt werden. 
Der Abschluss der Maßnahmen ist der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Stadtpla- 
nungsamt-  unverzüglich anzuzeigen. 
 
8 Auszahlungsverfahren, Nachweis der Fördermittelve rwendung 
8.1 Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Na chweis  der Fertigstellung der 
Maßnahme und der Abnahme der Maßnahme (bei der die antragsgemäße Durch- 
führung der Maßnahme geprüft wird) und Prüfung der Abrechnung durch die Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt – Stadtplanungsamt oder Beauftragte. In begründeten 
Fällen kann vor Fertigstellung eine Abschlagszahlung geleistet werden. 
8.2 Die Empfängerinnen und Empfänger von Zuwendunge n sind verpflichtet, innerhalb 
von 3 Monaten nach Abschluss der Maßnahme einen vereinfachten Verwendungs- 
nachweis der bewilligten Fördermittel und ihres aufgewendeten Eigenanteils vorzu- 
legen. Zu diesem Nachweis sind Originalrechnungen und –zahlungsbelege der ent- 
standenen Kosten und ggf. eine Aufstellung der geleisteten Eigenarbeitsstunden 
einzureichen.  
8.3 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt - Stadtplanung samt- ist berechtigt, die Ver- 
wendung der Fördermittel zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Da- 
für ist sie berechtigt, Belege, Bücher und sonstige Geschäftsunterlagen anzufor- 
dern. Die Empfängerinnen und Empfänger von Zuwendungen haben die erforderli- 
chen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Sämt- 
liche Belege zu der geförderten Maßnahme sind 10 Jahre nach Auszahlung des 
Zuschusses aufzubewahren. Genaueres hierzu wird  vertraglich geregelt.

-13- 
9 Rücktritt vom Vertrag, Kündigung, Rückforderungen  
 
9.1  Wenn die Bewilligung der Fördermittel aufgrund  falscher Angaben erfolgt ist, wenn 
Verpflichtungen aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag  oder den jeweiligen Förde- 
rungsrichtlinien verletzt wurden oder das Projekt nicht bis zu dem festgelegten 
Zeitpunkt fertig gestellt wird, kann die Stadt von dem geschlossenen  Vertrag zu- 
rücktreten und/oder ihn kündigen sowie bereits ausgezahlte Fördermittel ganz 
oder teilweise zurückfordern.   
9.2 Bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften kan n die Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt – Stadtplanungsamt- den Vertrag kündigen und/oder von ihm zurücktreten, 
bereits gezahlte Fördermittel sind dann zu erstatten. 
9.3 Wird dein Grundstück veräußert und der Eintritt  des Erwerbers in die Pflichten aus 
dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht vereinbart, kann die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt – Stadtplanungsamt- den Vertrag kündigen und/oder von ihm zurück- 
treten, bereits gezahlte Fördermittel sind dann zu erstatten. 
9.3 Sofern geförderte Maßnahmen innerhalb von 10 Ja hren nach Fertigstellung rück- 
gebaut oder ohne vorherige Abstimmung maßgeblich umgebaut werden, kann die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Stadtplanungsamt-  die gewährten Förderungs- 
mittel anteilig zurückfordern. 
9.4 Der zu erstattende Betrag ist vom Eintritt der Rücknahme oder des Widerrufs der 
Zuwendung an mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu ver- 
zinsen.  
 
10 Zeitliche Befristung der Förderung 
Das Förderprogramm von Begrünungsmaßnahmen im Stadtumbaugebiet „Kapellplatz/ 
Woogsviertel/ Ostbahnhof“ ist nicht befristet, d.h. es kann fortgeführt werden, solange 
Fördermittel des Landes Hessen und/ oder der Wissenschaftsstadt Darmstadt dafür zur 
Verfügung stehen, oder bis das Förderprogramm durch einen Beschluss der städtischen 
Gremien beendet wird.  
 
11 Inkrafttreten 
Diese Förderungsgrundsätze treten an dem Tag nach der Beschlussfassung durch die 
Stadtverordnetenversammlung in Kraft.

anlage 5

280 Zeichen

Punkt 3: Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof; Förderrichtlinie für die 
Anreizförderung von Begrünungsmaßnahmen 
 (V-Nr. 2018/0239) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und FDP

anlage 6

214 Zeichen

Punkt 11: Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof; Förderrichtlinie für die 
Anreizförderung von Begrünungsmaßnahmen 
 (V-Nr. 2018/0239) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Stimmenthaltung: SPD und FDP

Beratungsverlauf (5)

TOP 10
TOP 4
TOP 11
TOP 3
TOP 5

Orte (2)

  • Bessunger Straße 125
  • Kapellplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0239
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.11.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00