2024/0205
Haus des Jugendrechts
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2024/0205
5461 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.07.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Dezernat VI
Amt: Dezernat I
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0205
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Haus des Jugendrechts
Vorlage vom: 27.06.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Einrichtung eins Hauses des Jugendrechts in Darmstadt zu.
Der Magistrat stimmt der Erstellung einer entsprechenden Konzeption unter Beteiligung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu. Die Projektorganisation dazu besteht aus einem
Lenkungskreis, e iner operativen Projektgruppe und einer Geschäftsstelle. Im Lenkungskreis und
der Projektgruppe sind alle beteiligten Behörden gleichermaßen vertreten.
Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass gemäß Vereinbarung der Behördenleitungen vom 02.
Februar 2024 is t der behördenübergreifende Lenkungskreis mit Herrn Oberbürgermeister Benz,
Herrn Landrat Schellhaas, Herrn Polizeipräsident Gutzeit und Frau Leitende Oberstaatsanwältin
Reckewell besetzt ist.
- 2 -
Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass die Geschäftsstelle d er Projektgruppe bei der
Polizeidirektion Darmstadt -Dieburg verortet ist.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2024:
In Hessen wurden seit 2010 in Frankfurt am Main 1, Wiesbaden, Kassel, Wiesbaden,
Offenbach am Main und Hanau Häuser des Jugendrechts eingerichtet.
Das gemeinsame Ziel der Häuser des Jugendrechts ist es, auf strafrechtlich relevantes
Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zeitnah und un ter
Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation der Jugendlichen mit geeigneten
Maßnahmen zu reagieren, um weitere Taten durch individuelle Prävention vorzubeugen.
Dabei hat jedes dieser Häuser des Jugendrechts eine individuell an die örtlichen
Gegebenheiten angepasste eigene Konzeption.
Dazu bündeln die bestehenden Häuser des Jugendrechts die behördlichen Akteure Polizei,
Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe und im Einzelfall nach örtlichen Gegebenheiten
auch andere Dienststellen der Kommune n und andere Dritte. Durch die Bündelung von
Ressourcen und Know -how können Verfahren beschleunigt und individuell angepasste
Interventions- und Unterstützungsmaßnahmen für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter
ermöglicht werden.
Dabei ist das überg reifende gemeinsame Ziel aller Akteure, junge Menschen vor dem
Abrutschen in die Kriminalität zu bewahren. Dies gilt es noch intensiver als bisher
gemeinsam entgegen zu treten.
Darmstadt ist die letzte Großstadt in Hessen ohne ein solches Haus des Jugendrechts.
Bisher wurden entsprechende Anfragen des Landes Hessen bezüglich einer Einrichtung eines
Hauses des Jugendrechts durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt negativ beantwortet .
Auf Initiative des Polizeipräsidenten Südhessen Herrn Björn Gutzeit, fand am 02. Februar
2024 ein Grundsatzgespräch zwischen Herrn Oberbürgermeister Benz, Herrn Landrat
Schellhaas, Herrn Polizeipräsident Gutzeit und Frau Leitende Oberstaatsanwältin Rec kewell
bezüglich einer Errichtung eins gemeinsamen Hauses des Jugendrechts für Darmstadt und
den Landkreis Darmstadt -Dieburg statt.
Gemäß Vereinbarung der Behördenleitungen vom 02. Februar 2024 ist der
behördenübergreifende Lenkungskreis mit Herrn Oberbü rgermeister Benz, Herrn Landrat
Schellhaas, Herrn Polizeipräsident Gutzeit und Frau Leitende Oberstaatsanwältin Reckewell
besetzt.
In Folge dessen wurde eine behördenübergreifende Projektgruppe auf Verwaltungsebene
gegründet, die sich am 25.04.2024 zu ein er ersten Sondierung getroffen hat. Daran beteiligt
sind das Dezernatsbüro I und das Jugendamt.
1 Insgesamt 4 Standorte: Frankfurt Höchst, Frankfurt Mitte/Ost, Frankfurt Nord und Frankfurt Süd.
- 4 -
In den kommenden Sitzungen sind durch die Projektgruppe ein Konzept zur Umsetzung eins
Hauses des Jugendrechts in Darmstadt festzulegen. Der jeweilige Vorsitz bzw. die
Projektleitung wird zu jeder Sitzung der Projektgruppe zwischen den beteiligten Behörden
wechseln.
Der Magistrat wird den Jugendhilfeausschuss regelmäßig über den Projektstand informieren.
Dezernat I Dezernat II Dezernat VI
Hanno Benz Barbara Akdeniz Paul Georg Wandrey
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtrat
anlage 1
5526 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.07.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Dezernat VI
Amt: Dezernat I
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
II 51 JHA
VI
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0205
Magistratsbeschluss -Nr.
239
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Haus des Jugendrechts
Vorlage vom: 27.06.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Einrichtung eins Hauses des Jugendrechts in Darmstadt zu.
Der Magistrat stimmt der Erstellung einer entsprechenden Konzeption unter Beteiligung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu. Die Projektorganisation dazu besteht aus einem
Lenkungskreis, einer operativen Projektgruppe und einer Geschäftsstelle. Im Lenkungskreis und
der Projektgruppe sind alle beteiligten Behörden gleichermaßen vertreten.
Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass gemäß Vereinbarung der Behördenleitungen vom 02.
Februar 2024 ist der behördenübergreifende Lenkungskreis mit Herrn Oberbürgermeister Benz,
Herrn Landrat Schellhaas, Herrn Polizeipräsident Gutzeit und Frau Leitende Oberstaatsanwältin
Reckewell besetzt ist.
- 3 -
Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass die Geschäftsstelle der Projektgruppe bei der
Polizeidirektion Darmstadt -Dieburg verortet ist.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 03.07.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2024:
In Hessen wurden seit 2010 in Frankfurt am Main 1, Wiesbaden, Kassel, Wiesbaden,
Offenbach am Main und Hanau Häuser des Jugendrechts eingerichtet.
Das gemeinsame Ziel der Häuser des Jugendrechts ist es, auf strafrechtlich relevantes
Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zeitnah und un ter
Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation der Jugendlichen mit geeigneten
Maßnahmen zu reagieren, um weitere Taten durch individuelle Prävention vorzubeugen.
Dabei hat jedes dieser Häuser des Jugendrechts eine individuell an die örtlichen
Gegebenheiten angepasste eigene Konzeption.
Dazu bündeln die bestehenden Häuser des Jugendrechts die behördlichen Akteure Polizei,
Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe und im Einzelfall nach örtlichen Gegebenheiten
auch andere Dienststellen der Kommune n und andere Dritte. Durch die Bündelung von
Ressourcen und Know -how können Verfahren beschleunigt und individuell angepasste
Interventions- und Unterstützungsmaßnahmen für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter
ermöglicht werden.
Dabei ist das überg reifende gemeinsame Ziel aller Akteure, junge Menschen vor dem
Abrutschen in die Kriminalität zu bewahren. Dies gilt es noch intensiver als bisher
gemeinsam entgegen zu treten.
Darmstadt ist die letzte Großstadt in Hessen ohne ein solches Haus des Jugendrechts.
Bisher wurden entsprechende Anfragen des Landes Hessen bezüglich einer Einrichtung eines
Hauses des Jugendrechts durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt negativ beantwortet .
Auf Initiative des Polizeipräsidenten Südhessen Herrn Björn Gutzeit, fand am 02. Februar
2024 ein Grundsatzgespräch zwischen Herrn Oberbürgermeister Benz, Herrn Landrat
Schellhaas, Herrn Polizeipräsident Gutzeit und Frau Leitende Oberstaatsanwältin Rec kewell
bezüglich einer Errichtung eins gemeinsamen Hauses des Jugendrechts für Darmstadt und
den Landkreis Darmstadt -Dieburg statt.
Gemäß Vereinbarung der Behördenleitungen vom 02. Februar 2024 ist der
behördenübergreifende Lenkungskreis mit Herrn Oberbü rgermeister Benz, Herrn Landrat
Schellhaas, Herrn Polizeipräsident Gutzeit und Frau Leitende Oberstaatsanwältin Reckewell
besetzt.
In Folge dessen wurde eine behördenübergreifende Projektgruppe auf Verwaltungsebene
gegründet, die sich am 25.04.2024 zu ein er ersten Sondierung getroffen hat. Daran beteiligt
sind das Dezernatsbüro I und das Jugendamt.
1 Insgesamt 4 Standorte: Frankfurt Höchst, Frankfurt Mitte/Ost, Frankfurt Nord und Frankfurt Süd.
In den kommenden Sitzungen sind durch die Projektgruppe ein Konzept zur Umsetzung eins
Hauses des Jugendrechts in Darmstadt festzulegen. Der jeweilige Vorsitz bzw. die
Projektleitung wird zu jeder Sitzung der Projektgruppe zwischen den beteiligten Behörden
wechseln.
Der Magistrat wird den Jugendhilfeausschuss regelmäßig über den Projektstand informieren.
Dezernat I Dezernat II Dezernat VI
Hanno Benz Barbara Akdeniz Paul Georg Wandrey
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0205
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.06.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00