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2024/0205

Haus des Jugendrechts

Magistratsvorlage 27.06.2024

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2024/0205

5461 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.07.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
Dezernat VI 
 
Amt: Dezernat I 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0205 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Haus des Jugendrechts  
 
Vorlage vom: 27.06.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat stimmt der Einrichtung eins Hauses des Jugendrechts in Darmstadt zu.  
 
Der Magistrat stimmt der Erstellung einer entsprechenden Konzeption unter Beteiligung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu. Die Projektorganisation dazu besteht aus einem 
Lenkungskreis, e iner operativen Projektgruppe und einer Geschäftsstelle. Im Lenkungskreis und 
der Projektgruppe sind alle beteiligten Behörden gleichermaßen vertreten.  
 
Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass gemäß Vereinbarung der Behördenleitungen vom 02. 
Februar 2024 is t der behördenübergreifende Lenkungskreis mit Herrn Oberbürgermeister Benz, 
Herrn Landrat Schellhaas, Herrn Polizeipräsident Gutzeit und Frau Leitende Oberstaatsanwältin 
Reckewell besetzt ist.

- 2 - 
Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass die Geschäftsstelle d er Projektgruppe bei der 
Polizeidirektion Darmstadt -Dieburg verortet ist.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2024:  
 
In Hessen wurden seit 2010 in Frankfurt am Main 1, Wiesbaden, Kassel, Wiesbaden, 
Offenbach am Main und Hanau Häuser des Jugendrechts eingerichtet.  
 
Das gemeinsame Ziel der Häuser des Jugendrechts ist es, auf strafrechtlich relevantes 
Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zeitnah und un ter 
Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation der Jugendlichen mit geeigneten 
Maßnahmen zu reagieren, um weitere Taten durch individuelle Prävention vorzubeugen. 
Dabei hat jedes dieser Häuser des Jugendrechts eine individuell an die örtlichen 
Gegebenheiten angepasste eigene Konzeption.  
 
Dazu bündeln die bestehenden Häuser des Jugendrechts die behördlichen Akteure Polizei, 
Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe und im Einzelfall nach örtlichen Gegebenheiten 
auch andere Dienststellen der Kommune n und andere Dritte. Durch die Bündelung von 
Ressourcen und Know -how können Verfahren beschleunigt und individuell angepasste 
Interventions- und Unterstützungsmaßnahmen für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter 
ermöglicht werden.  
 
Dabei ist das überg reifende gemeinsame Ziel aller Akteure, junge Menschen vor dem 
Abrutschen in die Kriminalität zu bewahren. Dies gilt es noch intensiver als bisher 
gemeinsam entgegen zu treten.  
 
Darmstadt ist die letzte Großstadt in Hessen ohne ein solches Haus des Jugendrechts. 
Bisher wurden entsprechende Anfragen des Landes Hessen bezüglich einer Einrichtung eines 
Hauses des Jugendrechts durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt negativ beantwortet .  
 
Auf Initiative des Polizeipräsidenten Südhessen Herrn Björn Gutzeit, fand am 02. Februar 
2024 ein Grundsatzgespräch zwischen Herrn Oberbürgermeister Benz, Herrn Landrat 
Schellhaas, Herrn Polizeipräsident Gutzeit und Frau Leitende Oberstaatsanwältin Rec kewell 
bezüglich einer Errichtung eins gemeinsamen Hauses des Jugendrechts für Darmstadt und 
den Landkreis Darmstadt -Dieburg statt.  
 
Gemäß Vereinbarung der Behördenleitungen vom 02. Februar 2024 ist der 
behördenübergreifende Lenkungskreis mit Herrn Oberbü rgermeister Benz, Herrn Landrat 
Schellhaas, Herrn Polizeipräsident Gutzeit und Frau Leitende Oberstaatsanwältin Reckewell 
besetzt. 
 
In Folge dessen wurde eine behördenübergreifende Projektgruppe auf Verwaltungsebene 
gegründet, die sich am 25.04.2024 zu ein er ersten Sondierung getroffen hat. Daran beteiligt 
sind das Dezernatsbüro I und das Jugendamt.  
 
 
 
 
 
 
 
 
1 Insgesamt 4 Standorte: Frankfurt Höchst, Frankfurt Mitte/Ost, Frankfurt Nord und Frankfurt Süd.

- 4 - 
 
 
 
In den kommenden Sitzungen sind durch die Projektgruppe ein Konzept zur Umsetzung eins 
Hauses des Jugendrechts in Darmstadt festzulegen. Der jeweilige  Vorsitz bzw. die 
Projektleitung wird zu jeder Sitzung der Projektgruppe zwischen den beteiligten Behörden 
wechseln. 
 
Der Magistrat wird den Jugendhilfeausschuss regelmäßig über den Projektstand informieren.  
 
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat VI  
 
 
Hanno Benz     Barbara Akdeniz   Paul Georg Wandrey  
Oberbürgermeister    Bürgermeisterin   Stadtrat

anlage 1

5526 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.07.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
Dezernat VI 
 
Amt: Dezernat I  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
II 51 JHA 
VI 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0205 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
239 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Haus des Jugendrechts  
 
Vorlage vom: 27.06.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat stimmt der Einrichtung eins Hauses des Jugendrechts in Darmstadt zu.  
 
Der Magistrat stimmt der Erstellung einer entsprechenden Konzeption unter Beteiligung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu. Die Projektorganisation dazu besteht aus einem 
Lenkungskreis, einer operativen Projektgruppe und einer Geschäftsstelle. Im Lenkungskreis und 
der Projektgruppe sind alle beteiligten Behörden gleichermaßen vertreten.  
 
Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass gemäß  Vereinbarung der Behördenleitungen vom 02. 
Februar 2024 ist der behördenübergreifende Lenkungskreis mit Herrn Oberbürgermeister Benz, 
Herrn Landrat Schellhaas, Herrn Polizeipräsident Gutzeit und Frau Leitende Oberstaatsanwältin 
Reckewell besetzt ist.

- 3 - 
 
Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass die Geschäftsstelle der Projektgruppe bei der 
Polizeidirektion Darmstadt -Dieburg verortet ist.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 03.07.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2024:  
 
In Hessen wurden seit 2010 in Frankfurt am Main 1, Wiesbaden, Kassel, Wiesbaden, 
Offenbach am Main und Hanau Häuser des Jugendrechts eingerichtet.  
 
Das gemeinsame Ziel der Häuser des Jugendrechts ist es, auf strafrechtlich relevantes 
Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zeitnah und un ter 
Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation der Jugendlichen mit geeigneten 
Maßnahmen zu reagieren, um weitere Taten durch individuelle Prävention vorzubeugen. 
Dabei hat jedes dieser Häuser des Jugendrechts eine individuell an die örtlichen 
Gegebenheiten angepasste eigene Konzeption.  
 
Dazu bündeln die bestehenden Häuser des Jugendrechts die behördlichen Akteure Polizei, 
Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe und im Einzelfall nach örtlichen Gegebenheiten 
auch andere Dienststellen der Kommune n und andere Dritte. Durch die Bündelung von 
Ressourcen und Know -how können Verfahren beschleunigt und individuell angepasste 
Interventions- und Unterstützungsmaßnahmen für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter 
ermöglicht werden.  
 
Dabei ist das überg reifende gemeinsame Ziel aller Akteure, junge Menschen vor dem 
Abrutschen in die Kriminalität zu bewahren. Dies gilt es noch intensiver als bisher 
gemeinsam entgegen zu treten.  
 
Darmstadt ist die letzte Großstadt in Hessen ohne ein solches Haus des Jugendrechts. 
Bisher wurden entsprechende Anfragen des Landes Hessen bezüglich einer Einrichtung eines 
Hauses des Jugendrechts durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt negativ beantwortet .  
 
Auf Initiative des Polizeipräsidenten Südhessen Herrn Björn Gutzeit, fand am 02. Februar 
2024 ein Grundsatzgespräch zwischen Herrn Oberbürgermeister Benz, Herrn Landrat 
Schellhaas, Herrn Polizeipräsident Gutzeit und Frau Leitende Oberstaatsanwältin Rec kewell 
bezüglich einer Errichtung eins gemeinsamen Hauses des Jugendrechts für Darmstadt und 
den Landkreis Darmstadt -Dieburg statt.  
 
Gemäß Vereinbarung der Behördenleitungen vom 02. Februar 2024 ist der 
behördenübergreifende Lenkungskreis mit Herrn Oberbü rgermeister Benz, Herrn Landrat 
Schellhaas, Herrn Polizeipräsident Gutzeit und Frau Leitende Oberstaatsanwältin Reckewell 
besetzt. 
 
In Folge dessen wurde eine behördenübergreifende Projektgruppe auf Verwaltungsebene 
gegründet, die sich am 25.04.2024 zu ein er ersten Sondierung getroffen hat. Daran beteiligt 
sind das Dezernatsbüro I und das Jugendamt.  
 
 
 
 
 
 
 
 
1 Insgesamt 4 Standorte: Frankfurt Höchst, Frankfurt Mitte/Ost, Frankfurt Nord und Frankfurt Süd.

In den kommenden Sitzungen sind durch die Projektgruppe ein Konzept zur Umsetzung eins 
Hauses des Jugendrechts in Darmstadt festzulegen. Der jeweilige  Vorsitz bzw. die 
Projektleitung wird zu jeder Sitzung der Projektgruppe zwischen den beteiligten Behörden 
wechseln. 
 
Der Magistrat wird den Jugendhilfeausschuss regelmäßig über den Projektstand informieren.  
 
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat VI  
 
 
Hanno Benz     Barbara Akdeniz   Paul Georg Wandrey  
Oberbürgermeister    Bürgermeisterin   Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0205
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.06.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00