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Änderungsantrag zu TOP 1.2 - Festlegung der Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder
AfD Änderungsantrag nach § 13 AN/1441/2020 vom 03.12.2020
Stand: Am 03.12.2020 im Rat endgültig abgelehnt.
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AfD Änderungsantrag nach § 13
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An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.12.2020 AN/1441/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 03.12.2020 Änderungsantrag zu TOP 1.2 - Festlegung der Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung aufzunehmen: Beschluss: Die Anlage 3 wird wie folgt ergänzt: Punkt 2: Der Rat setzt in Ergänzung zu seinem Beschluss vom 5. November 2020 die An- zahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder für die nachfolgenden Ausschüsse gemäß § 58 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW wie folgt fest: Ausschuss Anzahl Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa- les 16 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 16 Ausschuss Gleichstellung von Frauen und Männern 16 Ausschuss für Kunst und Kultur (mit den angegliederten Betriebsausschüssen) 16 Ausschuss für Schule und Weiterbildung 16 Ausschuss für Soziales und Senioren 16 Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün (zugleich Betriebsausschuss Abfallwirt- schaftsbetrieb) 16 Bauausschuss (zugleich Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft) 16 Digitalisierungsausschuss 16 Finanzausschuss (zugleich Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum) 16 Gesundheitsausschuss 16 - 2 - Kreiswahlausschuss gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 LWahlG NRW 8 Liegenschaftsausschuss 16 Rechnungsprüfungsausschuss 16 Sportausschuss 16 Stadtentwicklungsausschuss 16 Verkehrsausschuss 16 Wirtschaftsausschuss 16 Der Beschluss gilt nicht für den Wahlausschuss nach Kommunalwahlgesetz und den Ju- gendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, da für diesen vorrangige spezialgesetzliche Regelungen zu berücksichtigen sind. Begründung: erfolgt mündlich. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
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