Mandari Insight

2023/0211

Entwicklungsgebiet Wixhausen-Ost: Veröffentlichung der ökologischen Gutachten aus den Voruntersuchungen

Magistratsvorlage 07.06.2023

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Ppi
Ppi
475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 18:10:49    janocha   1:5.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-D-2.2_Bewertung Arten_Fledermäuse.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Orthofoto und Katasterdaten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Datenerhebung:
Faunistische Daten, Kartierung BCE NL DA im Mai bis Juli 2021
Planungsrelevante Arten nach:
Albrecht et al. (2013): Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen
Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 200 400 600 Meter
±
Auftraggeber:
B-D-2.2
Wissenschaftsstadt Darmstadt
D - Bewertung Arten - Fledermäuse
1:5.000
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
M. Janocha
M. Janocha
S. Pesch
dup2103108
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Planbezeichnung:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Allgemein
Untersuchungsraum
Flurstücksgrenzen
Bewertung nachgewiesener Artengruppen
!9 Besonders planungsrelevante Fledermausart - Zwergfledermaus (Ppi)
Störwirkungen
Lichtbelastete Räume
Erhaltenswerte Strukturen
!( Potenzielle Habitatbäume
!( Baumreihe
Funktion Waldrand (200 m)
Bewertung des Habitatpotenzials
1 - sehr gering
2 - gering
3 - mittel
4 - hoch
5 - sehr hoch 
Habitatbäume werden mit einem sehr hohen 
Konfliktpotenzial dargestellt

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272419 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 
 
Grundlagenermittlung und Bewertung  
der biotischen und abiotischen Schutzgüter  
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost 
 
 
 
 
 
 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
Niederlassung Darmstadt 
Landwehrstraße 54, 64293 Darmstadt 
Telefon +49 6151 27027-0, bce-darmstadt@bjoernsen.de 
Dezember 2022, pe, NW, MC, MJ, SD, Men, dup2103108

\\bce01.de\nas\N\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03 _Doku\20221221_Endfassung\20221221_pe.docx I 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Einleitung 1 
1.1 Anlass 1 
1.2 Ziel 2 
2 Untersuchungstiefe und -umfang 2  
2.1 Städtebauliche Vorgaben 2  
2.2 Datengrundlagen 2 
2.3 Untersuchungsraum 4  
3 Methodenbeschreibung 5  
3.1 Bewertung von Flächen 5  
3.2 Seltene oder besondere Flächen und Strukturen 9  
4 Bestandserfassung und -bewertung 9  
4.1 Übergeordnete Vorgaben 9  
4.1.1 Schutzgebiete 9 
4.1.1 Vorgaben der Raumordnung 10  
4.1.2 Flächennutzungsplan / Landschaftsplan Darmstadt 13  
4.1.3 Masterplan DA 2030+ 15  
4.2 Biotop- und Nutzungstypen 16  
4.2.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 16  
4.2.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 16  
4.2.3 Bestand 17 
4.2.4 Bewertung 20 
4.2.5 Zusammenfassung 21  
4.2.6 Gesamtstädtischer Vergleich 22  
4.2.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 22  
4.3 Bäume 23 
4.3.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 23  
4.3.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 23  
4.3.3 Bestand 24

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH II 
4.3.4 Bewertung 28 
4.3.5 Zusammenfassung 29  
4.3.6 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 29  
4.4 Arten 29 
4.4.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 29  
4.4.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 31  
4.4.3 Bestand 35 
4.4.4 Bewertung 44 
4.4.5 Zusammenfassung 50  
4.4.6 Gesamtstädtischer Vergleich 50  
4.4.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 51  
4.5 Landschaftsbild und Naherholung 52  
4.5.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 52  
4.5.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 53  
4.5.3 Bestand 55 
4.5.4 Bewertung Landschaftsbild und Naherholung 59  
4.5.5 Zusammenfassung 68  
4.5.6 Gesamtstädtischer Vergleich 68  
4.5.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 68  
4.6 Boden 69 
4.6.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 69  
4.6.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 70  
4.6.3 Bestand 76 
4.6.4 Bewertung 81 
4.6.5 Zusammenfassung 81  
4.6.6 Gesamtstädtischer Vergleich 82  
4.6.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 83  
4.7 Wasser 83 
4.7.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 83  
4.7.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 84  
4.7.3 Bestand 84 
4.7.4 Bewertung 95 
4.7.5 Zusammenfassung 96  
4.7.6 Gesamtstädtischer Vergleich 96  
4.7.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 96  
4.8 Klima 97 
4.8.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 97  
4.8.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 98  
4.8.3 Bestand 100

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH III 
4.8.4 Bewertung 104 
4.8.5 Zusammenfassung 108  
4.8.6 Gesamtstädtischer Vergleich 108  
4.8.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 108  
4.9 Emissionen / Imissionen 109  
4.9.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 109  
4.9.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 111  
4.9.3 Bestand 113 
4.9.4 Bewertung 114 
4.9.5 Zusammenfassung 115  
4.9.6 Gesamtstädtischer Vergleich 116  
4.9.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 116  
5 Gesamtbewertung 116  
6 Mögliche Folgen einer städtebaulichen Entwicklung für die Gesamtstadt 120  
7 Fazit 122

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH IV 
Abbildungsverzeichnis 
 
Abbildung 1:   1  
Abbildung 2:  Untersuchungsräume zur Erfassung der abiotischen und biotischen 
Grundlagendaten 5  
Abbildung 3:  Gesamtbewertung 6  
Abbildung 4:   Gesamtbewertung am Beispiel Flurstück 112/1 7  
Abbildung 5:   Gesamtbewertung am Beispiel Flurstück 133/1 8  
Abbildung 6:  Schutzgebiete 10  
Abbildung 7: Regionalplan Südhessen 11  
Abbildung 8:  Flächennutzungsplan 13  
Abbildung 9:  Entwicklungskarte des Landschaftsplans [43] 14  
Abbildung 10:  Leitbildkarte des Landschaftsplans mit Entwicklungsprioritäten 14 
Abbildung 11:  Masterplan DA 2030+ [38] 15  
Abbildung 12:  Gesetzlich geschützte Biotope 18  
Abbildung 13:  Feuchtezeiger auf Nasswiese: Kuckuckslichtnelke, großer Wiesenknopf und 
Sumpfdotterblume 18  
Abbildung 14:  Feuchte Brachfläche mit Bulten-Großseggenried 19  
Abbildung 15:  Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen 21  
Abbildung 16: Artenreiches Feldgehölz 25  
Abbildung 17: Pappel in der Nähe der Silz 26  
Abbildung 18: Mit Stieleichen bestandene Allee 27  
Abbildung 19: Astabbruch an Hängebirke und Spalte an Spitzahorn 28  
Abbildung 20: Nachweise Feldlerche und Schwarzkehlchen im Untersuchungsraum 3 6 
Abbildung 21:  Potenzielles Eidechsenhabitat 40  
Abbildung 22: Nachweise Tagpfauenauge (Inarchis io) und Kleiner Perlmuttfalter (Issoria 
lathonia) im Untersuchungsraum 42  
Abbildung 23:  Alte Pappel als potenzieller Habitatbaum im Untersuchungsraum 4 3 
Abbildung 24:  Bewertung Habitatpotenzial Vögel 45  
Abbildung 25: Habitatpotenzial Fledermäuse 47  
Abbildung 26: Habitatpotenzial Amphibien und Reptilien 48  
Abbildung 27: Habitatpotenzial für Schmetterlinge und xylobionte Käfer 49  
Abbildung 28: Landwirtschaftliche Nutzflächen mit Sonderkulturen und schilfbestandenen 
Gräben 56  
Abbildung 29:  5 6  
Abbildung 30: Feuchtgrünland mit Seggenried 57  
Abbildung 31:  Mäandrierende Silz 58  
Abbildung 32: Kleingärten am Ortsrand von Wixhausen 58  
Abbildung 33:  Sichtbeziehung im Untersuchungsraum 60  
Abbildung 34:  Blick von der Bundesstraße B3 über das Offenland zum Waldrand 6 1 
Abbildung 35:  Blick auf Gehölze und Waldrand im Norden Untersuchungsgebiets 6 1 
Abbildung 36:  Blick auf den östlichen Siedlungsrand von Wixhausen 62  
Abbildung 37:  Bodenarten im Untersuchungsraum 77  
Abbildung 38:  Standorttypisierung für die Biotopentwicklung 78

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH V 
Abbildung 39:  Ertragspotenzial innerhalb des Untersuchungsraums 79  
Abbildung 40:  Historisches Luftbild aus den Jahren 1952  1967 80  
Abbildung 41: Ertragspotenzial im Bereich Wixhausen und Oberfeld 82  
Abbildung 42: Ertragspotenzial im östlich von Eberstadt und südwestlich von Pfungstadt 82  
Abbildung 43: Geothermie im Untersuchungsraum 86  
Abbildung 44: Vieljährige Monatsniederschläge im Zeitraum 1981 bis 2010 an der Station 
Weiterstadt / Schneppenhausen 87  
Abbildung 45: Grundwasserstandsentwicklung an den Messstellen 145 und 146 im 
Zeitraum 01/2020 bis 04/2021 89  
Abbildung 46: Lage weiterer Grundwasserentnehmer im Umfeld 90  
Abbildung 47: Gewässernetz 93  
Abbildung 48: Wasserführung der im Untersuchungsgebiet liegenden Gräben am 
18.01.2022 94  
Abbildung 49:  Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion und Klimafunktionskarte der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 101  
Abbildung 50: Klimatope im Untersuchungsraum 103  
Abbildung 51:  Bodennahe Luftleitbahnen aufgrund des Reliefs 104  
Abbildung 52:  Emissionen im Untersuchungsraum 114  
Abbildung 53:  Darstellung Gesamtbewertung 117

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VI 
Tabellenverzeichnis 
 
Tabelle 1: Datenüberblick 2  
Tabelle 2:  Einzelbewertung der Schutzgüter 6  
Tabelle 3:  Rechtliche Verankerung der Biotop- und Nutzungstypenerfassung und -
bewertung 16  
Tabelle 4 Bewertungsskala der Biotop- und Nutzungstypen 17  
Tabelle 5:  Rechtliche Verankerung des Baumschutzes 23  
Tabelle 6: Baumarten im Untersuchungsgebiet 24  
Tabelle 7:  Kategorisierung der Habitatbäume 27  
Tabelle 8:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Arten 30  
Tabelle 9:  Ampelschema nach Albrecht et al. (2013) 31  
Tabelle 10:  Verwendete Daten 32  
Tabelle 11:  Termine der Querschnittsbegehungen 32  
Tabelle 12:  Bewertung Habitatpotenzial 33  
Tabelle 13: Vorkommen von Vogelarten mittlerer bis besonders hoher Planungsrelevanz
 37 
Tabelle 14 Nachgewiesene Fledermausvorkommen 39  
Tabelle 15:  Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Amphibienarten 41  
Tabelle 16:  Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Schmetterlinge 42  
Tabelle 17:  Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Käferarten 4 3 
Tabelle 18:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Landschaftsbild 53  
Tabelle 19:  Kriterien zur Bewertung von Landschaftsbild und Naherholung [32] 54  
Tabelle 20:  Bewertung der Schutzgüter Landschaftsbild und Naherholung 67  
Tabelle 21:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Boden 70  
Tabelle 22:  Verwendete Daten zur Auswertung des Schutzguts Boden 70  
Tabelle 23:  Bewertung der Lebensraumfunktion 72  
Tabelle 24:  Bewertung der Bodenfruchtbarkeit 73  
Tabelle 25:  Bewertung der Filter- und Pufferfunktion 73  
Tabelle 26:  Bewertung der Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte 74  
Tabelle 27:  Bewertung ergänzender Parameter für das Schutzgut Boden 75  
Tabelle 28:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Wasser 83  
Tabelle 29: Durchlässigkeitsklassen nach DIN 18130-1 85  
Tabelle 30: Vergleich der Grenzwerte für Betonaggressivität mit vorliegenden 
Messwerten 92  
Tabelle 31:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Klima 97  
Tabelle 32:  Verwendete Daten zur Bildung von Klimatopen 98  
Tabelle 33:  Bewertungsschema Schutzgut Klima 99  
Tabelle 34:  Bewertung des Klimas 107  
Tabelle 35: Rechtliche Verankerung des Schutzes vor Immissionen 111  
Tabelle 36:  Bewertung der Vorbelastung von schädlichen Umwelteinflüssen 112  
Tabelle 37:  Erhaltenswerte Strukturen und Funktionen: Empfehlung zusätzlicher 
Untersuchungen und gesetzliche Grundlagen 119

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VII 
Anlagen 
 
Reihe A: Übersichten und Zusammenstellungen 
 
A-C  Baumkartierung 
A-C.1  Auflistung erfasster Bäume  
 
A-D Schutzgut Arten 
A-D.1 Gesamtartenliste der erfassten Vogelarten 
 
A-H  Schutzgut Wasser 
A-H.1.1  Ganglinien gemessener Grundwasserstände im Untersuchun gsraum / Geltungsbereich 
A-H.1.2 Ganglinien gemessener Grundwasserstände im weiteren Unt ersuchungsraum 
A-H.1.3 Ganglinien gemessener Grundwasserstände im weiträumigen  Umfeld 
 
A-H.2.1 Grundwasserbeschaffenheit - Piper-, Box-Plot, Balken- u nd Schöller-Diagramme 
A-H.2.1.1 Grundwasserbeschaffenheit - Messstelle 527275 
A-H.2.1.2 Grundwasserbeschaffenheit - Messstelle 527336 
A-H.2.2 Grundwasserbeschaffenheit - Tabellarische Zusammenstell ung der Maximalkonzentratio-
nen und Vergleich mit den GFS nach GWSVwV 
 
A-H.3  Wasserschutzgebietsverordnung 
 
A-H.4 Geologische Karte und Lage von Bohrungen 
 
A-H.5.1 Geologisch / Hydrogeologische Schnitte - A 
A-H.5.2 Geologisch / Hydrogeologische Schnitte - B 
A-H.5.3 Geologisch / Hydrogeologische Schnitte - C 
A-H.5.4 Geologisch / Hydrogeologische Schnitte - D 
 
A-H.6 Lageplan Messstellen  
 
A-H.7.1 Grundwassergleichen - hohe Grundwasserstände (April 200 1) 
A-H.7.2 Grundwassergleichen - niedrige Grundwasserstände (Oktob er 1993) 
 
A-H.8.1 Flurabstand - hohe Grundwasserstände (April 2001) 
A-H.8.2 Flurabstand - niedrige Grundwasserstände (Oktober 1993)  
 
A-H.9 Geschätzte Versickerungsfähigkeit des Untergrundes

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VIII 
Reihe B: Übersichten und Pläne Maßstab 
 
B-A-1 Übersichtskarte 1:5.000 
B-B-1 Bestandsplan Nutzungstypen 1:2.500 
B-B-2 Bewertung Nutzungstypen 1:2.500 
B-C-1 Bestandsplan Bäume und Baumhöhlen 1:5.000 
B-D-1 Bestandsplan Arten 1:5.000 
B-D-2.1 Bewertung Arten - Vögel 1:5.000 
B-D-2.2 Bewertung Arten - Fledermäuse 1:5.000 
B-D-2.3 Bewertung Arten 
 Amphibien & Reptilien 1:5.000 
B-D-2.4 Bewertung Arten  Schmetterlinge & Käfer 1:5.000 
B-EF-1 Bestandsplan Landschaftsbild und Naherholung 1:5.000 
B-EF-2 Bewertung Landschaftsbild und Naherholung 1:5.000 
B-G-1 Bestandsplan Boden 1:5.000 
B-G-2 Bewertung Boden 1:5.000 
B-H-1 Bestandsplan Wasser 1:5.000 
B-H-2 Bewertung Wasser 1:5.000 
B-I-1 Bestandsplan Klima 1:5.000 
B-I-2 Bewertung Klima 1:5.000 
B-J-1 Bestandsplan Emissionen/ Immissionen 1:5.000 
B-J-2 Bewertung Emissionen/ Immissionen 1:5.000 
B-K-1 Gesamtbewertung des Untersuchungsraums 1:5.000

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH IX 
Verwendete Unterlagen  
 
[1] AG Björnsen/ Mailänder  
Überarbeitung Amphibienschutzkonzept, Ergänzende Leistungen Ökologie, FAIR  Facility 
for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH 
2017 
[2] Albrecht, K., T. Hör, F. W. Henning, G. Töpfer-Hofmann, & C . Grünfelder  
Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit land-
schaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag.  
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben FE 02.0332/2011/LRB im Auftrag des Bundesminis-
teriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.  
Schlussbericht Dezember 2013 
[3] Bezzel, E. 
Das BLV Handbuch Vögel 
 Alle Brutvögel Mitteleuropas, BLV Buchverlag, München, 2013 
[4] Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) 
Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen 
Beschluss der LAI vom 13.09.2012 
[5] Bundesanstalt für Straßenwesen 
Forschungsprogramm Straßenwesen, FE 02.0332/2011/LRB 
Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit land-
schaftspflegerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag 
Dezember 2013 
[6] Bundesamt für Naturschutz 
Methodische Anforderungen an Wirkungsprognosen in der Eingriffsregelung.  
Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 898 82 024 des Bundesamtes für Naturschutz 
2003 
[7] Bundesamt für Naturschutz 
Nationaler Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie in Deutschland 
2019 
[8] Bundesamt für Naturschutz 
Runge, H., Simon, M. & Widdig, T 
Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastruk-
turvorhaben, FuE Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplans des Bundesministeri-
ums f. Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit  
2009

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH X 
[9] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung  
Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr, Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorha-
bens FE 02.286/2007/LRB 
2010 
[10] Büro für Entomologie 
Schmetterlingskartierung für das Stadtgebiet Darmstadt 
März 2019 
[11] FAIR GmbH 
Verfasser: Arbeitsgemeinschaft PGNU-Wesseling (APW) 
Projekt FAIR 
 Baustraßen äußere Erschließung 
Naturschutzrechtlicher Antrag mit integriertem Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag 
31.08.2012 
[12] Gassner, Winkelbrandt, Bernotat  
UVP und strategische Umweltprüfung, Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprü-
fung, 5. Auflage 
2010 
[13] Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 
Zahl der Hitzetage. Studie mit Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD). 
2021 
[14] Hessen Mobil 
Interaktive Verkehrsmengenkarte, Ergebnis der bundesweiten Straßenverkehrszählung 
mobil.hessen.de/interaktive-verkehrsmengenkarte 
2015 
[15] Hessische Lebensraum und Biotopkartierung (HLBK) 
Kartieranleitung Teil 1  Kartiermethodik 
Grundlagen, Erfassungstiefe, Bearbeitungstiefe, Module 
HLNUG Dezernat N1   
Stand: 4/ 2019 
[16] Hessische Lebensraum und Biotopkartierung (HLBK) 
Kartieranleitung Teil 2  Kartiereinheitenbeschreibung 
Beschreibung der HLBK Kartiereinheiten auf Grundlagen der FFH-Lebensraumtypen und 
der gesetzlich geschützten Biotope in Hessen 
HLNUG Dezernat N1 
Stand: 3/ 2021

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XI 
[17] Hessisches Landesamt für Bodenforschung (Hrsg.) 
Geologische Karte Hessen 
Blätter 6017 Mörfelden, 6018 Langen 
Wiesbaden, 1994 
[18] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Dezernat Hyd rologie (Hrsg.) 
Hydrologisches Kartenwerk  Hessische Oberrheinebene 
Grundwasserneubildung aus Niederschlag - Mittelwert der Jahre 1961 bis 1991 
Wiesbaden, Januar, 2004 
[19] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Dezernat Hyd rologie (Hrsg.) 
Hydrologisches Kartenwerk  Hessische Rhein- und Mainebene 
Grundwasserhöhengleichen, Flurabstände (Jahre 2001, 1993) 
Wiesbaden, 2012 und 2013 
[20] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Landesamt fü r Geologie und Bergbau 
Rheinland-Pfalz 
Großmaßstäbige Bodeninformationen für Hessen und Rheinland-Pfalz 
Auswertung von Bodenschätzungsdaten zur Ableitung der Bodenfunktionen und -eigen-
schaften 
2008 
[21] Hessisches Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz 
Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien 
Natur in Hessen, 3. Fassung 
Stand: Juli 1995 
[22] Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Fors ten 
Schaffrath  
Rote Liste der Blatthorn- und Hirschkäfer Hessens 
2002 
[23] Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft  und Verbraucherschutz 
Bodenschutz in der Bauleitplanung 
Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Um-
weltprüfung nach BauGB in Hessen 
Februar 2011 
[24] Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtsc haft und Verbraucherschutz 
(HMUKLV)  
Rote Liste der bestandgefährdeten Brutvogelarten Hessens, 10. Fassung,  
Stand Mai 2014

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XII 
[25] Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtsc haft und Verbraucherschutz 
(HMUKLV) 
Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasserverunreini-
gungen (GWS-VwV) 
3. Fortschreibung  
Teilplan Darmstadt 
April 2019 
[26] Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft  und Verbraucherschutz 
Arbeitsgemeinschaft Hessischer Lepidopterologen  
Rote Liste (Gefährdungsabschätzung der Tagfalter (Lepidoptera: Rhopalocera) Hessens, 3. 
Fassung, Stand: 06.04.2008, Ergänzungen 18.01.2009 
[27] Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft  und Verbraucherschutz  
Rote Liste der Amphibien und Reptilien Hessens 
2010 
[28] HLNUG, RP Darmstadt, UNB Darmstadt-Dieburg 
Wechselkrötenberatung Land Hessen Ortsbegehung potentielle Laichhabitate für die Knob-
lauchkröte zwischen Arheilgen und Wixhausen am 08.07.2021 
August 2021 
 
[29] Institut für angewandte Vegetationskunde und Landschaftsök ologie 
Naturschutzfachliche Zielplanung  
für Teil der der Gemarkung Arheilgen und Wixhausen der Stadt Darmstadt 
Oktober 1995 
[30] Junker + Kruse Stadtforschung Planung 
Nahversorgungskonzept für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
in Ergänzung zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
März 2016 
[31] Kock, Kugelschafter  
Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens 
Hessischen Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz 
Natur in Hessen, 3. Fassung Stand: Juli 1995, Forschungsinstitut Senckenberg, Frankfurt a. 
M. und AK Wildbiologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen e.V. 
1995

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XIII 
[32] Landesanstalt für Umweltschutz (LfU) Baden-Württemberg 
Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitpla-
nung, Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umset-
zung (A) 
2005 
[33] Magistrat der Stadt Darmstadt, Tiefbauplanung (Hrsg.) 
Studie über die Entwässerungsmöglichkeiten der geplanten Erweiterungsgebiete in Arheili-
gen und Wixhausen 
 Heft 1: Erläuterungsbericht 
Darmstadt; Juli 1994 
Verfasser: Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH 
[34] Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-W ürttemberg (Hrsg.) 
Städtebauliche Klimafibel online. Hinweise für die Bauleitplanung. 
Stuttgart, 2012 
[35] Oelke, H. 
Wo beginnt bzw. wo endet der Biotop der Feldlerche?  
Journal für Ornithologie 109 (1): 25-29. 
1968 
[36] Prinz, H.  
Abriß der Ingenieurgeologie 
2.neubearb. und erweiterte Auflage 
Enke-Verlag, Stuttgart 1991 
[37] Regierungspräsidium Darmstadt 
Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) 
Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise 
4. Mai 2020 
[38] Regionalversammlung Südhessen 
Regionalplan Südhessen/ regionaler Flächennutzungsplan 
[39] Runge, H., Simon, M. & Widdig, T.  
Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastruk-
turvorhaben, FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeri-
ums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Natur-
schutz - FKZ 3507 82 080, (unter Mitarb. von: Louis, H. W., Reich, M., Bernotat, D., Mayer, 
F., Dohm, P., Köstermeyer, H., Smit-Viergutz, J., Szeder, K.).- Hannover, Marburg. 
2009

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XIV 
[40] Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz un d Saarland 
Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens, 2. Fassung (März 2014) 
Verfasser: Werner, M. et al. 
[41] Südbeck, P. et al.  
Methodenstandard zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, Radolfzell  
2005 
[42] Werner, Bauschmann, Hormann, Stiefel  
Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens, Zeitschrift für Vogelkunde und Natur-
schutz in Hessen, Vogel und Umwelt 21:37-69 
2014 
[43] Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Arbeitsgruppe Flächennutzungs- und Landschaftsplan 
Erläuterungsbericht zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
2006 
[44] Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Behrend-Institut Frankfurt am Main 
Wohnungs- und Gewerbeflächenbedarfsanalyse 
2012 
[45] Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Die demographische Entwicklung Darmstadts bis 2035 
Demografiebericht 
Januar 2017 
[46] Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Einzelhandeln- und Zielkonzept 
Grundlagengutachten für beschlossene Einzelhandelskonzepte für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, Junker & Kruse 
Januar 2012 
[47] Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 Grünflächenamt 
Landschaftsplan Entwicklungsteil 
2004 
[48] Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 Grünflächenamt  
Landschaftsplan Grundlagenteil  
2004

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XV 
[49] Wissenschaftsstadt Darmstadt  
INKEK  Institut für Klima- und Energiekonzepte 
Endbericht Klimafunktionskarte, Gesamtstädtische Klimaanalyse mit Planungsempfehlungen 
und Integration der zukünftigen baulichen sowie klimatischen Veränderungen 
Oktober 2016 
[50] Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Masterplan 2030+, Räumliche Entwicklungsstrategie für Darmstadt 
2020 
[51] Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorlage -Nr. 2019/0302, Magistratsbeschluss Nr. 385 
Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in 
Arheilgen West und Wixhausen Ost  
Vorlage vom 23.09.2019 
[52] FAIR GmbH (Hrsg.) 
Monitoringbericht Grundwasser 
Halbjahresberichte Januar 2020 bis Juni 2021 
Koblenz, Juli 2021 
Verfasser: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
 
Online-Datenbanken und Kartenviewer 
 
[53] Boden Viewer 
Daten zu Bodeneigenschaften und -funktionen des HLNUG 
Abfrage: Juni 2021 
[54] Bundesamt für Naturschutz 
geodienste.bfn.de 
Abfrage: Juli 2021 
[55] Deutscher Wetterdienst (DWD) (Hrsg.) 
Niederschlagsdaten und vieljährige Mittelwerte für die Station Weiterstadt/Schneppenhausen  
https://www.dwd.de/DE/leistungen/klimadatendeutschland/vielj_mittelwerte.html 
https://cdc.dwd.de/portal/ 
Abfrage: Juni 2021 
[56] Geologie-Viewer 
Geofachdaten und Bohrdatenportal des HLNUG 
Abfrage: Juni 2021

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVI 
[57] Geoportal Hessen 
Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation beim Hessischen Landesamt für Bodenma-
nagement und Geoinformation 
Abfrage: Juni 2021 
[58] GruSchu 
Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz in Hessen   
HLNUG 
Abfrage: Juni 2021 
[59] HALM-Viewer 
Viewer zum Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen 
(HALM) des HLNUG 
Abfrage: Juni 2021 
[60] Hydrologischer Atlas Deutschland 
Bundesanstalt für Gewässerkunde 
Abfrage: Juli 2021 
[61] Landesgrundwasserdienst-Viewer 
Fachinformationssystem Landesgrundwasserdienst (FIS LGD) 
Abfrage: Juli 2021 
[62] Lärmviewer 
HLNUG 
Abfrage: Juli 2021 
[63] Natureg Viewer 
Naturschutzinformationssystem, Naturschutzregister Hessen 
HLNUG 
Abfrage: Juni 2021 
[64] Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Viewer 
Viewer zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen 
HLNUG 
Abfrage: Juli 2021 
 
Gesetze und Verordnungen  
 
[65] Baugesetzbuch (BauGB) 
8. Dezember 1986, zuletzt geändert durch Art 17 G vom 10. September 2021 
[66] Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) 
1. März 1999, zuletzt geändert durch Art. 8 VO vom 27. September 2017

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVII 
[67] Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 
12. Juli 1999, letzte Neufassung vom 17. Juli 2021 
[68] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Ge-
räusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge 
15. März 1974, Letzte Neufassung vom 4. Oktober 2002 
[69] Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. September 2017 
(BGBl. I S. 3434), verordnet durch das Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz, zuletzt geändert am 18.08.2021  
[70] Deutsches Institut für Normung (DIN)  
DIN 4030-1: 2008-06 
Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase  Teil 1: Grundlagen und Grenz-
werte 
[71] Deutsches Institut für Normung (DIN) 
DIN 18130-1;1998-05 (zurückgezogen) 
Baugrund  Untersuchung von Bodenproben  Bestimmung des Wasserdurchlässigkeitsbei-
wertes  Teil 1: Laborversuche 
[72] Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsges etz  WHG) 
vom 31.07.2009, zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 2.6.2021 I 1295 
[73] Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) 
Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensa-
nierung 
28. September 2007 
[74] Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) 
28. November 2016 
[75] Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz ( HAGBNatSchG) 
20. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 
(GVBl. S. 184), verordnet durch das Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz 
[76] Hessisches Wassergesetz (HWG) 
vom 14.12.2010, Fassung vom 28.05.2018

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVIII 
[77] Kompensationsverordnung (KV) 
Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, das Führen von Öko-
konten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlungen  
Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 
26. Oktober 2018 
[78] Staatsanzeiger für das Land Hessen 
 
[79] Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)  
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines 
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik  
ABl. EG Nr. L 327/1, 22.12.2000 
[80] Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 
vom 1. November 1998, Letzte Änderung vom 9. Juni 2017 
[81] Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) 
vom 8. September 1964, Letzte Neufassung vom 1. Oktober 2002 
[82] Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für  den Verkehrsflughafen Frank-
furt Main 
vom 30. September 2011 
[83] Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlich en Gebrauch (Trinkwasserver-
ordnung - TrinkwV) 
vom 21.05.2001, neugefasst durch Bek. v. 10.3.2016 I 459; 
zuletzt geändert durch Art. 99 V v. 19.6.2020 I 1328 
[84] Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordn ung  GrwV)  
vom 09. November 2010 (BGBl. I S. 1513),  
zuletzt geändert durch Art. 1 VO vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1044)  
[85] Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächen gewässerverordnung 
 
OgewV) vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 
9.12.2020 I 2873 
[86] Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanieru ng von Grundwasserverunreini-
gungen (GWS-VwV) 
vom 18.07.2021 
Hrsg. vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 1 von 123 
1 Einleitung 
1.1 Anlass 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zählt bundesweit zu den am stärksten wachsenden Städten und 
stellt einen bedeutenden Wirtschaftsstandort im Ballungsraum Rhein-Main dar. Nach aktuellen Projek-
tionen ist auch weiterhin von einer steigenden Einwohnerentwicklung mit bis zu 184.000 Einwohnern 
bis zum Jahr 2035 auszugehen [45][50]. Im Jahr 2012 wurden in einer einer Wohnungs- und Gewer-
beflächenbedarfsanalyse Defizite bei der Verfügbarkeit städtischer Entwicklungsflächen festgestellt 
[44].  
 
Gemäß Magistratsbeschluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Bereitstellung von Flächen für 
Arbeiten, Gewerbe und Dienstleistungen essenziell, um die wirtschaftliche Gesamtsituation in den 
kommenden Jahrzenten zu sichern und zu stärken [51]. Deshalb 
sucht werden. Gegenstand dieses Gutachtens ist der Untersuchungsraum  
 
 
Abbildung 1:  Untersuchungsraum  
 (Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt)

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 2 von 123 
1.2 Ziel 
Ziel dieses Gutachtens ist die Erhebung und Zusammenstellung abiotischer und biotischer Grundla-
gendaten für die Schutzgüter Biotope, Arten, Landschaftsbild und Naherholung, Boden, Wasser, 
Klima und Emissionen. Die Bewertung der Daten ermöglicht eine Differenzierung des Untersuchungs-
raums in Bezug zur Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit aus naturwissenschaftlicher Sicht. Das Er-
gebnis soll eine Entscheidungsgrundlage für die städtebauliche Planung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt sein. Weiterhin soll es geeignet sein, als Grundlage für eine Strategische Umweltprüfung 
im Zuge des Bebauungsplanverfahrens oder für einen Umweltbericht zum Bebauungsplan zu dienen.  
 
2 Untersuchungstiefe und -umfang 
2.1 Städtebauliche Vorgaben 
Zur Suche von Flächen für Arbeiten, Gewerbe und Dienstleistungen wurden von der Wissenschafts-
stadt Darmstadt keine Vorgaben in Bezug auf die Mindestgröße eines möglichen Gewerbegebietes 
gegeben. Mögliche Festsetzungen z.B. zu Art, Maß und Bauweise eines Gewerbegebietes sollen erst 
auf Grundlage dieses Gutachtens in ein städtebauliches Konzept einfließen. 
2.2 Datengrundlagen 
Die Erfassung des abiotischen und biotischen Bestands erfolgte überwiegend durch Auswertung vor-
handener Daten. Einzelne Aspekte wurden im Jahr 2021 durch BCE vor Ort erfasst. Tabelle 1 ermög-
licht einen Überblick über die im Bericht herangezogenen Daten.  
 
Tabelle 1: Datenüberblick 
Thema Quelle/Stand 
Allgemein 
Leitbild Masterplan 2030+ - DA2030  Wissenschaftsstadt Darmstad t  
Stadtplanungsamt
Stadtatlas Darmstadt https://stadtatlas.darmstadt.de/  
(Abfrage: Juni 2021)
Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
Stadt Darmstadt (März 2019) 
Regionalplan Südhessen 2010  RP Darmstadt (2010) 
Landschaftsplan Stadt Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt  
(November 2004)
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 Wissenschaftsstadt Darms tadt 
Junker & Kruse (2012) 
Nahversorgungskonzept 2016 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Junker & Kruse (2016)

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 3 von 123 
Thema Quelle/Stand 
Gewerbegebietskonzept 2009 Wissenschaftsstadt Darmstadt (2009) 
Wohnungs- und Gewerbeflächenbedarfsanalyse Wissenschaftsstadt D armstadt  
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
(2012)
Biotoptypen   
Biotoptypenkartierung inkl. Erfassung gesetzlich 
geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG und 
§ 13a HAGBNatSchG sowie Lebensraumtypen 
nach Anhang I FFH-Richtlinie 
aktuelle Erfassung, BCE (2021) 
Schutzgebiete und Hinweise zu gesetzlich ge-
schützten Biotopen 
Natureg-Viewer (Abfrage: Mai 2021) 
Baumkartierung  
GPS-gestützte Erfassung der Bäume im Untersu-
chungsraum und Ermittlung der Parameter Lage, 
Stammumfang, Kronendurchmesser, Höhe, Vitali-
tät, Schädigung und Erhaltungswürdigkeit
aktuelle Erfassung, BCE (2021) 
Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse  
Potenzialkartierung aktuelle Erfassung, BCE (2021) 
Zusätzliche Informationen zu Artvorkommen und 
Verbreitungen 
Wissenschaftsstadt Darmstadt,  
NABU Darmstadt (Abfrage Mai 2021),  
Natureg Viewer (Abfrage Mai 2021) 
Vogelschutzwarte Frankfurt (Abfrage Juni 
2021)
Naturschutzfachliche Zielplanung Arheilgen und 
Wixhausen 
Institut für angewandte Vegetationskunde und 
Landschaftsökologie (1995) 
Landschaftsbild und Naherholung  
Kartierung von Landschaftsbildeinheiten aktuelle Erfassung, BCE  (2021) 
Landschaftsbildqualitäten und Erholung Infrastruk-
tur 
Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (2004) [47] 
Reit- und Wanderkarte  wanderreitkarte.de/ 
Abfrage Juni 2021
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet 
 
Regierungspräsidium Darmstadt, 23. Juni 
2004
Boden  
Bodenflächendaten Hessen 1:5.000, landwirt-
schaftliche Nutzfläche (BFD5L) 
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geolo-
gie 
Bodenflächendaten 1:50.000 Hessen (BFD50) Hessisches Landesamt für Umwelt und Geolo-
gie

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 4 von 123 
Thema Quelle/Stand 
Wasser  
Studie über die Entwässerung der geplanten Erwei-
terungsgebiete in Arheilgen u. Wixhausen 
Magistrat der Stadt Darmstadt 
Tiefbauplanung 
Brandt-Gerdes-Sitzmann (1994) 
Grundwassermessstellen Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Grundwassermessstellen Merck KGaA und HLNUG 
Klima  
Klimaschutzkonzept Darmstadt Institut Wohnen und Umwelt GmbH, D arm-
stadt und memo-consulting, Seeheim-Jugen-
heim (2013)
StaVo Beschluss Höchste Priorität für Klimaschutz 
08/2019  
Bündnis 90, die Grünen, CDU Darmstadt 
Endbericht Klimafunktionskarte INKEK, Wissenschaftsstadt Darmst adt (2016) 
Emissionen / Imissionen 
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutz-
bereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main
Hessische Landesregierung (2011) 
Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Re-
gierungsbezirk Darmstadt Landkreise
Regierungspräsidium Darmstadt (2020) 
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 
3. Fortschreibung Teilplan Darmstadt 
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klima-
schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 
(2019)
 
2.3 Untersuchungsraum 
Der Untersuchungsraum liegt im Norden von Darmstadt und umfasst eine Fläche von 103 ha. Er 
grenzt im Westen an den Ortsteil Wixhausen. Im Osten befinden sich landwirtschaftliche Fläche und 
Wald, in dem das Forschungszentrum der GSI liegt. Die Silzbachaue begrenzt den Raum nach Sü-
den. Im Norden verläuft der Apfelbach. 
 
Um Einflüsse, die auf den Untersuchungsraum von außen einwirken, ebenfalls erfassen und bewerten 
zu können, wurde der Untersuchungsraum um 500 m erweitert. Der erweiterte Untersuchungsraum 
umfasst 405 ha. Er enthält auch Teile des Siedlungsbereichs von Wixhausen, der Forschungsanlage 
GSI und des Stadtteils Arheilgen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 5 von 123 
 
Abbildung 2:  Untersuchungsräume zur Erfassung der abiotischen und biotischen Grundlagendaten 
 Untersuchungsraum (schwarz), erweiterter Untersuchungsraum (bl au) 
 
3 Methodenbeschreibung 
3.1 Bewertung von Flächen 
Die Schutzgüter Biotop- und Nutzungstypen, Bäume, Arten, Landschaftsbild und Erholung, Boden, 
Wasser, Klima und Emission / Immission werden einzeln erfasst. Jedes Schutzgut setzt sich aus meh-
reren Bestandskriterien zusammen, die entweder anhand eigener Bestandserhebungen oder anhand 
vorhandener Daten ermittelt wurden (siehe Kapitel 2.2). Die räumliche Verortung erfolgt in den Be-
standskarten (siehe B-(A-K)-1). 
 
Auf dieser Grundlage erfolgt die Bewertung zunächst schutzgutbezogen anhand fachlicher anerkann-
ter Bewertungskriterien. Die Bewertungskarten (siehe B-(B-J)-s)  zeigen für jedes Schutzgut die jewei-
lige Schutzwürdigkeit von einzelnen Teilflächen des Untersuchungsgebiets auf. Dabei werden die Flä-
chen mit einer sehr geringen Schutzwürdigkeit mit (1) und Flächen mit einer sehr hohen Schutzwür-
digkeit mit (5) bewertet.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 6 von 123 
Tabelle 2:  Einzelbewertung der Schutzgüter 
Verbale Bewertung Punktwertung Farbschema Plandarstellung 
Sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung 1
Geringe naturschutzfachliche Bedeutung 2
Mittlere naturschutzfachliche Bedeutung 3
Hohe naturschutzfachliche Bedeutung 4
Sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung 5
 
Im Anschluss werden alle flächigen Einzelbewertungen (mit Ausnahme die der Bäume als Punktob-
jekte) in einer Gesamtbewertungskarte überlagert. Ziel dieser Überlagerung ist, die potenzielle Kon-
fliktträchtigkeit einer städtebaulichen Entwicklung darzustellen und sowohl konfliktreiche als auch kon-
fliktarme Teilflächen aufzuzeigen. 
 
Um der Komplexität gerecht zu werden, wurde aus den insgesamt sieben Einzelbewertungen (Biotop- 
und Nutzungstypen, Arten, Landschaftsbild und Naherholung, Boden, Wasser, Klima, Emission / Im-
mission) eine fließende Bewertungsskala von 7 Punkten (alle Schutzgüter haben eine sehr geringe 
Einzelbewertung) bis 35 Punkten (alle Schutzgüter haben eine sehr hohe Einzelbewertung) entwickelt. 
 
 
Abbildung 3:  Gesamtbewertung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dabei sind grüne Flächen als konfliktarm und rote Flächen als konfliktreich in Bezug auf eine städte-
bauliche Entwicklung bewertet.  
 
Zur beispielhaften Verdeutlichung wird dieses Vorgehen an den Flurstücken 112/1 und 112/1, Flur 8, 
im Folgenden erläutert.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 7 von 123 
Beispiel: Flurstück 112/1 
 
 
Abbildung 4:   Gesamtbewertung am Beispiel Flurstück 112/1 
Die Addition der Einzelbewertungen der sieben Schutzgüter führt zur Ausdifferenzierung von Teilflä-
chen. Es zeigen sich drei verschieden bewertete Flächen, die rechnerisch eine gemittelte Einzelbe-
wertung von  
 23 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 3,3 Punkten, 
 24 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 3,4 Punkten und 
 25 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 3,6 Punkten erhalten. 
 
Auf dem Flurstück liegen also Teilflächen, die zwischen einer hohen und mittleren Gesamtbewertung 
in Bezug zu erwarteten Konflikten der Schutzgüter mit einer städtebaulichen Entwicklungsplanung lie-
gen. Dies spiegelt sich in der Farbgebung zwischen gelb (mittlere naturschutzfachliche Bewertung) 
und orange (hohe naturschutzfachliche Bewertung) wieder.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 8 von 123 
Beispiel Flurstück 133/1: 
 
 
Abbildung 5:   Gesamtbewertung am Beispiel Flurstück 133/1 
Es zeigen sich vier verschieden bewertete Flächen, die rechnerisch eine gemittelte Einzelbewertung 
von  
 17 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 2,3 Punkten, 
 18 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 2,6 Punkten, 
 19 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 2,7 Punkten und 
 20 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 2,9 Punkten erhalten. 
 
Auf dem Flurstück liegen also Teilflächen, die zwischen einer mittleren und geringen Gesamtbewer-
tung in Bezug zu erwarteten Konflikten der Schutzgüter mit einer städtebaulichen Entwicklungspla-
nung liegen. Dies spiegelt sich in der Farbgebung zwischen grün (geringe naturschutzfachliche Be-
wertung) und gelb (mittlere naturschutzfachliche Bewertung) wieder.

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3.2 Seltene oder besondere Flächen und Strukturen 
Zusätzlich zu der Überlagerung der Einzelbewertungen werden solche Flächen und Strukturen in der 
Karte Gesamtbewertung (B-K-1) dargestellt, die besonders selten sind oder besonders hohem Schutz 
unterliegen.  
 
Tabuflächen 
Als 
schutz unterliegen und aufgrund ihrer Größe, hohen Komplexität oder fehlenden Regenerationsfähig-
keit nicht wiederherstellbar sind. In den Tabuflächen sind Abstandsbereiche mit eingeschlossen, die 
für die Erhaltung des Schutzziels notwendig sind. Die Tabuflächen sollten von der städtebaulichen 
Planung ausgeschlossen werden, da sie im Rahmen von konkreten Planungen nicht der Abwägung 
zugänglich sind. 
 
Erhaltenswerte Flächen und Strukturen 
Flächen oder Einzelobjekte mit besonderer Funktion für den Gesamtraum und z.T. darüber hinausrei-
chend werden als 
Strukturen Dies sind. z.B. gesetzlich geschützte 
Biotope oder auch FFH-Lebensraumtypen, die zwar gesetzlichem Schutz unterliegen, aber aufgrund 
ihrer Wiederherstellbarkeit einer Abwägung im Rahmen von konkreten Planungen unterliegen können. 
Ziel ist die Sensibilisierung für die nachfolgenden Planungen, damit diese besonderen Funktionen im 
weiteren Planungsverlauf berücksichtigt und weitmöglichst erhalten werden.  
 
4 Bestandserfassung und -bewertung 
4.1 Übergeordnete Vorgaben 
Als übergeordnete Vorgaben werden Schutzgebiete und übergeordnete Erhaltungs- und Entwick-
lungsziele aus der Regionalplanung und dem Masterplan DA 2030+ dargestellt, die im Rahmen der 
Planung der städtebaulichen Entwicklungsfläche beachtet werden müssen.  
4.1.1 Schutzgebiete 
Im Umfeld des Untersuchungsraums befinden sich ein Landschaftsschutzgebiet und ein FFH-Gebiet.

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Das Landschaftsschutzgebiet  2411001) erstreckt sich fast über das gesamte 
unbebaute Stadtgebiet und umringt den Untersuchungsraum und den Siedlungsbereich von Wixhau-
sen nahezu vollständig. Im Süden und Osten grenzt das Landschaftsschutzgebiet unmittelbar an den 
Untersuchungsraum an. Da sich der Untersuchungsraum außerhalb des Landschaftsschutzgebietes 
befindet, müssen keine Restriktionen, die sich aus der Schutzgebietsverordnung ergeben, berücksich-
tigt werden. 
 
Das FFH-
-
305) befindet sich nordöstlich des Untersuchungsraums in einer Entfernung von ca. 700 m [63]. Es hat 
damit so viel Abstand, dass vom Untersuchungsraum ausgehende Beeinträchtigungen des FFH-Ge-
biets unwahrscheinlich sind.  
 
 
Abbildung 6:  Schutzgebiete 
Untersuchungsraum (rot), Landschaftsschutzgebiet (orange), FFH-Gebiet (grün) 
4.1.1 Vorgaben der Raumordnung 
Der Regionalplan Südhessen 2010 [38] stellt die bestehenden Nutzungen dar und zeigt auf, welche 
Nutzungen bei Planungen Vorrang gegenüber anderen Nutzungen haben bzw. bestimmten Nutzun-
gen vorbehalten werden. Innerhalb der sogenannten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete können Hand-
lungen, die die Nutzungsfunktion des Gebietes beeinträchtigen untersagt werden. Die Vorgaben der 
Raumordnung, die sich für den Untersuchungsraum ergeben, werden nachfolgend aufgeführt.

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Abbildung 7: Regionalplan Südhessen 
 
Vorranggebiet Landwirtschat 
gemäß Regionalpla-
nung Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen. Das Vorranggebiet erstreckt sich von Süden des 
Gebiets nach Norden bis auf Höhe der Kleingärten. Eine städtebauliche Entwicklung in diesem Gebiet 
widerspricht dem Regionalplan. 
 
Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft 
ür Landwirt-
In den "Vorbehaltsgebieten für Land-
wirtschaft" ist die Nutzung der Landschaft vorrangig durch Landbewirtschaftung sicherzustellen. In

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geringem Umfang sind Inanspruchnahmen dieser Flächen für Siedlungs- und gewerbliche Zwecke 
möglich.  
 
Regionaler Grünzug 
Der Bereich der Silzaue ist im Regionalplan Südhessen als Regionaler Grünzug dargestellt. Planun-
gen und Vorhaben, die zu einer Zersiedlung, einer Beeinträchtigung der Gliederung von Siedlungsge-
bieten, des Wasserhaushalts, der Freiraumerholung oder der Veränderung der klimatischen Verhält-
nisse führen können, sind in den Flächen der Regionalen Grünzüge nicht zulässig. Abweichungen 
sind nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und unter der Voraussetzung zulässig, dass gleichzeitig 
im selben Naturraum Kompensationsflächen gleicher Größe, Qualität und vergleichbarer Funktion 
 
 
Gebiet mit besonderer Klimafunktion 
Als "Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" sind der Bereich der Silzaue sowie weite Teile 
der landwirtschaftlichen Flächen ausgewiesen. Solche Gebiete bestehen aus Kalt- und Frischluftent-
stehungsgebieten sowie die Kalt- und Frischluftabflussschneisen, die im räumlichen Zusammenhang 
mit belasteten Siedlungsbereichen stehen. Sie erfüllen wichtige Aufgaben für den Klima- und Immissi-
onsschutz. Diese Gebiete sollen von Bebauung und anderen Maßnahmen, die die Produktion bzw. 
den Transport frischer und kühler Luft behindern können, freigehalten werden. Planungen und Maß-
nahmen, die die Durchlüftung von klimatisch bzw. lufthygienisch belasteten Ortslagen verschlechtern 
können, sollen in diesen Gebieten vermieden werden.

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4.1.2 Flächennutzungsplan / Landschaftsplan Darmstadt 
Anhand des Flächennutzungsplans (FNP) mit integriertem Landschaftsplan für Darmstadt aus dem 
Jahr 2005 [43] wird ersichtlich, dass Teile des Untersuchungsraumes bereits als Gewerbeflächen oder 
Bauflächen gemischter Nutzung dargestellt sind (Abbildung 8). Das geplante Gewerbegebiet Nordöst-
lich von Wixhausen soll gemäß des FNP für den Eigenbedarf der örtlichen Betriebe vorbehalten blei-
ben, sodass kostengünstige, kleinparzellierte Gewerbeflächen in kundennaher Lage entstehen. Die 
dort überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen wurden im Landschaftsplan mit einem geringen Bi-
otopwert eingestuft (Karte Biotope Bewertung [48]). Im Entwicklungsteil des Landschaftsplans ist die 
Bachaue der Silz als eins von Darmstadts wichtigsten Landschaftselementen benannt (S. 5 [47]). Der 
gesamte Untersuchungsraum gilt als wertvoller Übergangsraum für die angrenzenden Naherholung. 
Die Wegeverbindung mit Alleebäumen soll erhalten bleiben. Bei einem potenziellen städtebaulichen 
Vorhaben ist auf ausreichend Abstand zu den Gräben zu achten (S. 132 [47]). Bei der Umsetzung des 
Gewerbegebietes soll laut FNP ein Abstand von ca. 200 m zum Waldrand im Osten eingehalten wer-
den (siehe S. 34 [43]). 
 
 
Abbildung 8:  Flächennutzungsplan 
Untersuchungsraum (rot), Fläche für allg. landwirtschaftliche Nutzung (gelb), Ökologisch wert-
volles Grünland (grün), Gewerbliche Bauflächen (grau), Gemischte Bauflächen (braun)

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In der Entwicklungskarte des Landschaftsplans sind Bereiche für die Entwicklung von Biotopen auf 
landwirtschaftlichen Flächen dargestellt. Sie binden das Feuchtgrünland unter Einbeziehung der Grä-
ben nach Westen und Osten als Biotopverbund ein. 
 
 
Abbildung 9:  Entwicklungskarte des Landschaftsplans [43]  
In der Leitbildkarte des Landschaftsplans sind die Entwicklungsprioritäten dargestellt. Das Offenland 
ist als Gebiet für die Entwicklung von Biotopen ausgewiesen. Die feuchten Grünflächen sind als Kern-
gebiete für Schutz- und Entwicklungsflächen dargestellt.  
 
Abbildung 10:  Leitbildkarte des Landschaftsplans mit Entwicklu ngsprioritäten

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Bei Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsplanung auf Flächen, die nicht als gewerbliche Bau-
flächen dargestellt sind, wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. 
 
4.1.3 Masterplan DA 2030+ 
Zur Berücksichtigung kommunaler Vorgaben wurde der Masterplan DA 2030+ [50] ausgewertet. Hier-
bei wurden im Jahr 2016 Entwicklungsziele für die Wissenschaftsstadt Darmstadt formuliert und 
grundlegende Weichen für die Zukunft gelegt. Als übergeordnetes Entwicklungsziel wird u.a. die Er-
schließung von neuen Wissenschafts- und Arbeitsstandorten im Gebiet Wixhausen-Ost aufgeführt. 
Die Förderungs- bzw. Entwicklungsziele des Masterplans DA 2030+ sind:  
 Durchmischung von Nutzungsstrukturen 
 Verbesserung der Aufenthaltsqualität in öffentlichen und gewer blich genutzten Räumen  
 Vernetzung von Grünräumen und Förderung von Bepflanzungen 
 Stärkung der Stadtnatur 
 Schaffung von Erholungsräumen  
 Erhalt und Stärkung der biologischen Vielfalt, des Naturschutz es, der Biotopvernetzung und 
des Gewässerschutzes  
 
 
Abbildung 11:  Masterplan DA 2030+ [38] 
Umrandung = Potenzialfläche für neue Arbeitsquartiere, Pfeile = Entwicklungsachsen ÖPNV, 
Kreissymbol = Neue Impulszentren für Wirtschaft und Wissenschaft 
 
Der Masterplan DA 2030+ besitzt keine Rechtswirkung. Er ist Grundlage für die Entscheidung der 
Stadt Darmstadt, die städtebauliche Entwicklung in Darmstadt Wixhausen-Ost zu prüfen.

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4.2 Biotop- und Nutzungstypen 
4.2.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 
Die Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Biotop- und Nutzungstypenkartierung bilden § 15 
BNatSchG [65] sowie § 34 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 HAGBNatSchG [75]. Als Referenz für den Ist-Zu-
stand müssen die räumlichen Gegebenheiten aktuell erfasst und bewertet werden. Die Grundlage für 
die Erfassung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen in Hessen bildet die Hessische Kom-
pensationsverordnung aus dem Jahr 2018 [77].  
 
Die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 13 HAGBNatSchG 
und der FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie erfolgt anhand der Hessischen Le-
bensraum- und Biotopkartierung (HLBK) [1][16].  
 
Tabelle 3:  Rechtliche Verankerung der Biotop- und Nutzungstype nerfassung und -bewertung 
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext 
§ 15 BNatSchG Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriff en in Na-
tur und Landschaft
§ 34 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3  
HAGBNatSchG 
Eignung von Flächen und Kompensation von Eingriffen in 
Natur und Landschaft
Hessische Kompensationsverordnung 
(2018) 
Erfassung und Bewertung der Standard-Nutzungstypen; 
Land Hessen
Hessische Lebensraum- und Biotopkar-
tierung (HLBK, 2021) 
Erfassung und Bewertung von gesetzlich geschützten Bio-
topen nach § 30 BNatSchG und § 13 HAGBNatSchG so-
wie FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtli-
nie
4.2.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 
Für die Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen wurden die Flächen im Mai und Juni 2021 durch 
BCE begangen. Hierbei wurden die örtlichen Gegebenheiten den Standard-Nutzungstypen aus der 
hessischen Kompensationsverordnung [77] zugeordnet, auf Pläne im Maßstab von 1 : 2.500 übertra-
gen und mittels Fotos dokumentiert. Zusätzlich wurden gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Le-
bensraumtypen erfasst. Die Erfassungsgrenzen zur Kartierung dieser Biotope wurden gemäß HLBK 
[16] übernommen.  
 
Auf Grundlage dieser aktuellen Bestandserfassung werden die Biotop- und Nutzungstypen im Unter-
suchungsraum hinsichtlich ihrer Wertpunkte gemäß der Hessischen Kompensationsverordnung [77] 
bewertet. Um die Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu ermöglichen, werden die Wert-
punkte in eine 5-stufige Skala eingeteilt.

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Tabelle 4 Bewertungsskala der Biotop- und Nutzungstypen 
Bewertung Einstufung Wertpunkte nach Hessi-
schen Kompensationsverordnung (WP) 
Sehr geringe naturschutzfachliche Bedeu-
tung 
0 - 10 
Geringe naturschutzfachliche Bedeutung 11 - 25
Mittlere naturschutzfachliche Bedeutung 26 - 35
Hohe naturschutzfachliche Bedeutung 36 - 55
Sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung 56 - 80
4.2.3 Bestand 
Der Untersuchungsraum zeigt sich als Offenland und ist insgesamt stark ackerbaulich geprägt. Er 
zeichnet sich insbesondere durch den Anbau von Sonderkulturen, wie Spargel und Erdbeeren sowie 
den Anbau von Mais und Getreide aus (Biotoptyp 11.191).  
 
Am Rand der Felder verlaufen meist unbefestigte Wege, die sehr häufig von temporär wasserführen-
den Gräben begleitet werden. Die Gräben sind von Stickstoff- und Feuchtezeigern, wie Brennnessel 
(Urtica dioica), Echtem Mädesüß (Filipendula ulmaria) und Seggen (Carex spec.) bestanden oder sind 
durch Kratzbeeren verkrautet bzw. verbuscht (Biotoptyp 05.243). Seltener werden die Gräben auch 
von Schilfbeständen und Großseggen begleitet, wie bspw. in der Mitte des Untersuchungsraums (Bio-
toptyp 05.241). Diese Bestände sind aufgrund der geringen Breite zwar nicht nach § 30 BNatSchG ge-
schützt, stellen aber potenzielle Bruthabitate dar.  
Gehölze nehmen nur einen sehr geringen Anteil des Gebietes ein. Darunter befinden sich Garten-
grundstücke oder ehemalige Gärten, die mittlerweile als verbrachte Feldgehölze anzusprechen sind 
und vorwiegend mit nicht standortheimischen Baum- und Straucharten bestanden sind. Die Feldwege 
werden gelegentlich von Baumreihen (siehe auch Kapitel 4.3) und Hecken begleitet.  
 
Gesetzlich geschützten Biotope 
Laut Natureg-
feuchter Standorte mit der Bezeichnung 
men und Abgrenzungen der Biotope wurden im Rahmen der Biotop- und Nutzungstypenkartierung 
überprüft. Es konnten drei nach § 30 BNatSchG und § 13 HAGBNatSchG geschützte Biotope im Un-
tersuchungsraum nachgewiesen werden: 
 Kleinseggensumpf saurer Standorte (Biotoptyp 05.450) 
 Feucht- und Nasswiese (Biotoptyp 06.113) 
 Extensiv genutzte Flachland-Mähwiese (Biotoptyp 06.310, junger  Streuobstbestand) 
 
Die Biotope sind in Abbildung 12 und in Anlage B-B-1 dargestellt.

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Abbildung 12:  Gesetzlich geschützte Biotope 
 
   
Abbildung 13:  Feuchtezeiger auf Nasswiese: Kuckuckslichtnelke,  großer Wiesenknopf und Sumpfdotterblume  
Die Nasswiese ist mit typischen Nässezeigern, wie Kuckuckslichtnelke (Lychnis flos-cuculi), Großer 
Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis), Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria), Wiesenschaumkraut 
(Cardamine pratensis) und Sumpfdotterblume (Caltha palustris) bestanden. Unmittelbar südlich 
Nasswiese südöstlich Wixhausen 
Kleinseggensumpf
Magerwiese/ Streuobst

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angrenzend befindet sich ein kleiner Magerwiesen-Restbestand (Biotoptyp 06.330), der topografisch 
etwas höher liegt. Die Fläche wird sehr stark durch Nährstoffeinträge (Düngung) beeinträchtigt, so-
dass lediglich am höchsten Punkt im Westen der Fläche noch Magerzeiger, wie Kleiner Wiesenknopf 
(Sanguisorba minor) und Wiesenmagerite (Leucanthemum vulgare) zu finden sind.  
 
Im Süden des Untersuchungsraums befindet sich eine neuangelegte Magerwiese (Biotoptyp 06.310) 
und ein neuangelegter Streuobstbestand. Die Wiesen müssen im Jahr 2019 oder 2020 angelegt wor-
den sein, da zum Zeitpunkt der Begehung fast ausschließlich Kräuter und kaum Gräser zu finden wa-
ren. Auf der Fläche hat sich eine sehr artenreiche Krautflora mit zahlreichen Magerzeigern ausgebil-
det. Gemäß der Erfassungs- und Kartieruntergrenzen der HLBK [16] gilt die Fläche als FFH-Lebens-
raumtyp 6510 und unterliegt somit einem besonderen Schutz.  
 
Östlich angrenzend an den Ortsrand Wixhausen liegt eine größere, feuchte Brachfläche, die von ei-
nem Gehölzmantel (Weiden, Weißdorn, Hartriegel) umstanden ist. Innerhalb der Fläche hat sich ein 
Bulten-Großseggenried ausgebildet, welches als Kleinseggensumpf saurer Standorte (Biotoptyp 
05.450) erfasst wurde. Zudem befinden sich auf der Fläche zahlreiche Feuchtezeiger, wie bspw. 
Sumpfdotterblume (Caltha palustris), Herbstzeitlose (Colchicum autumnale), Echtes Mädesüß (Fi-
lipendula ulmaria) und verschiedene Groß- und Kleinseggen. Am Rand kommen Schilfbestände vor. 
Die Fläche ist ausgesprochen artenreich und naturschutzfachlich sehr wertvoll. 
 
 
Abbildung 14:  Feuchte Brachfläche mit Bulten-Großseggenried 
 
Biotopverbund relevanter Strukturen 
Innerhalb der landwirtschaftlich genutzten Flächen fehlen typische Strukturelemente wie lineare Ge-
hölze oder Ackerrandstreifen weitestgehend. Lediglich entlang der Messeler-Park-Straße befindet sich 
eine Baumreihe, die eine Verbindung der Ackerflächen und Feldgehölze im Norden des

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Untersuchungsraumes mit den Waldflächen im Osten verbindet. Sie ist wichtige Leistruktur für z.B. 
Fledermäuse.  
 
Weitere Vernetzungselemente stellen die Gräben dar, welche insbesondere für Insekten, Säugetiere 
und Amphibien von Bedeutung sind. Die Gräben verbinden die Nasswiese und Brachfläche im Be-
reich der Kleingärten und die wenigen Gehölze mit den Stahlberg-Dünen und Waldflächen im Osten 
und der Silzaue im Süden. Parallel zur B3 und in der Mitte des Untersuchungsraums fehlen Vernet-
zungsstrukturen für den Biotopverbund. Hier ist die Neuanpflanzung von Gehölzen zur Verbesserung 
der linearen Vernetzung ein Ziel des Landschaftsplans [47].  
 
Genaue Angeben zu den einzelnen Funktionen des Biotopverbunds für die planungsrelevanten Arten 
sind in Kapitel 4.4.3 aufgeführt. 
4.2.4 Bewertung 
Mit einem prozentualen Flächenanteil von 92% nehmen Biotop- und Nutzungstypen von geringer na-
turschutzschutzfachlicher Bedeutung den mit Abstand größten Flächenanteil des Untersuchungs-
raums ein. Es handelt sich um Äcker, Gärten, Straßenränder, intensiv genutzte Wiesen, bewachsene 
Wege und sonstige artenarme Säume (siehe hellgrüne Flächen in Abbildung 15). Einen Flächenanteil 
von 5 % bilden Biotop- und Nutzungstypen von mittlerer naturschutzfachlicher Bedeutung, wie Frisch-
wiesen von mäßiger Nutzungsintensität, verbuschte Standorte, Ackerbrachen und artenarme Gräben 
(siehe gelbe Flächen in Abbildung 15). Biotoptypen von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung, wie 
artenreiche Gräben, Magerwiesen, Gebüsche, Feldgehölze und Röhrichte kommen mit einem gerin-
gen Flächenanteil von ca. 2 % vor (siehe orangefarbene Flächen in Abbildung 15). Mit einem sehr ge-
ringen Flächenanteil von 1 % befinden sich vereinzelt Biotoptypen von sehr hoher Bedeutung inner-
halb des Untersuchungsraumes (siehe rote Flächen in Abbildung 15). Hierzu gehört eine Feucht- und 
Nasswiese und ein Kleinseggensumpf saurer Standorte, die gemäß § 30 BNatSchG geschützte Bio-
tope sind. Nutzungstypen ohne naturschutzfachliche Bedeutung, wie Straßen, Dachflächen und sons-
tige stark versiegelte Flächen nehmen mit einem Flächenanteil von unter einem Prozent die geringste 
Fläche innerhalb des Untersuchungsraums ein (siehe dunkelgrüne Flächen in Abbildung 15). Die Be-
wertung der Biotop- und Nutzungstypen ist detailliert im Plan B-B-2 dargestellt.

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Abbildung 15:  Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen   
4.2.5 Zusammenfassung  
Im Mai und Juni 2021 erfolgte eine vollständige Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen, der gesetz-
lich geschützten Biotope, FFH-Lebensraumtypen und der geschützten bzw. gefährdeten Pflanzenar-
ten innerhalb des Untersuchungsraums. Insgesamt befinden sich nur wenige hochwertige oder sehr 
hochwertige Biotoptypen im Gebiet. Sehr hochwertig ist, neben der Magerwiese im Süden, der 
Feuchtwiesenkomplex südlich der Kleingärten, bestehend aus einer Nasswiese und einem Kleinseg-
gensumpf. Dieser Feuchtwiesenkomplex ist durch mit Röhricht bestandenen Gräben gut mit dem Of-
fenland vernetzt.

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4.2.6 Gesamtstädtischer Vergleich 
Zum gesamtstädtischen Vergleich der Biotop- und Nutzungstypen im Untersuchungsraum wurde die 
Flächenverteilung mit der des gesamten Stadtgebiets anhand der Daten des Landschaftsplans [47] 
[48] durchgeführt. Demnach werden im gesamten Stadtgebiet rd. 13 % der Fläche für die Landwirt-
schaft genutzt. Der Untersuchungsraum ist dagegen mit einem Flächenanteil von 83 % vor allem 
durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche innerhalb des Unter-
suchungsraums macht circa 5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche des gesamten Stadtgebietes 
aus. Somit stellt der Untersuchungsraum einen guten Anteil an der gesamten landwirtschaftlich ge-
nutzten Fläche in Darmstadt, weshalb ein flächensparender Umgang und der Erhalt von ertragsrei-
chen Flächen in der weiteren städtebaulichen Planung berücksichtigt werden sollte.  
 
Auf einem Flächenanteil von 7 % kommen im Untersuchungsgebiet Grünflächen vor. Darunter befin-
den sich extensiv und intensiv genutzte Wiesen und Weiden sowie Brachflächen und Ruderalstan-
dorte vor der Verbuschung. Dies entspricht in etwa dem Anteil an Grünflächen in der Gesamtstadt.  
 
Auf einer Fläche von 5% des Stadtgebietes kommen ökologisch wertvolle Grünländer vor. Hierunter 
fallen vor allem Standorte mit besonderen Ausprägungen wie Nass- und Feuchtwiesen, die i.d.R. eine 
hohe Artenvielfalt aufweisen. Innerhalb des Untersuchungsraums ist der Anteil mit 7% etwas höher. 
Der Erhalt der ökologisch wertvollen Grünländer sollte in der weiteren Planung berücksichtigt werden, 
da es sich bei diesen, z.T. auch gesetzliche geschützten Biotoptypen um die naturschutzfachlich be-
deutsamsten Flächen im Untersuchungsraum handelt. 
 
Im gesamten Stadtgebiet beträgt der Anteil der den Siedlungen zuzurechnenden Nutzungstypen 
25 %. Der Anteil ist innerhalb des Untersuchungsraums mit 3 % deutlich geringer, da er im Außenbe-
reich von Wixhausen liegt, in dem nur wenige Straßen, ein Einfamilienhaus sowie Privatgärten liegen.  
 
Der Flächenanteil von Gehölzen im Offenland fällt mit nur 1 % innerhalb des gesamten Stadtgebiets 
sehr gering aus [47]. Mit 2 % Flächenanteil entspricht das Untersuchungsgebiet dieser gesamtstädti-
schen Tendenz. Somit fehlen wichtige Strukturen für den Biotopverbund um die Vernetzung von Ar-
ten.  
 
Das Stadtgebiet von Darmstadt weist weitere Biotop- und Nutzungstypen, wie Waldflächen, Dünen 
und Trockenrasen, Streuobstwiesen und Wasserflächen auf, die im Untersuchungsraum nicht vorkom-
men. Darunter nehmen die Wälder mit 37% der Gesamtfläche des Stadtgebietes den mit Abstand 
größten Flächenanteil ein [47]. Sie liegen vorwiegend im Osten und Südwesten von Darmstadt.  
 
4.2.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 
Die gesetzlich geschützten Biotope und die FFH-Lebensraumtypen müssen in der weiteren städtebau-
lichen Planung berücksichtigt werden, weil Beeinträchtigungen gem. § 30 Abs. 3 BNatSchG ausgegli-
chen werden müssen. Dies ist v.a. für den Feuchtwiesenkomplex inkl. der Biotopverbundstrukturen 
(Gräben) kaum möglich, da die feuchten Biotop- und Nutzungstypen an besondere

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Standortbedingungen (hohe Grundwasserstände und stauende Böden) gebunden sind. Der Feucht-
wiesenkomplex ist nicht nur durch Beschattung sondern auch durch Änderungen des Grundwasser-
haushalts (z.B. Dränagen) gefährdet. Deshalb ist eine Fläche bestehend 
 aus den Nasswiesen, 
 dem Bulten-Großseggenried, 
 den für den Wasserhaushalt wichtigen Flächen im Nahbereich des  Grundwasserzustroms, 
 den wasserzuführenden Gräben und  
 zusätzlich einem Abstand von 30 m Puffer 
als Tabufläche ausgewiesen (siehe Abbildung 15). Diese Fläche steht für städtebauliche Entwicklun-
gen nicht zur Verfügung. 
 
Die magere Flachland-Mähwiese im Süden des Gebiets sollte ebenfalls erhalten und geschützt wer-
den. Hier wäre ein Ausgleich aber grundsätzlich möglich. 
 
4.3 Bäume 
4.3.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 
Das Zerstörungs- oder Entnahmeverbot von Bruthöhlen bzw. Quartierverbundsystemen ist im § 44 
Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG geregelt. Dies gilt auch in Zeiten der Abwesenheit der Tiere. 
 
Tabelle 5:  Rechtliche Verankerung des Baumschutzes 
Rechtsgrundlagen, Normen, usw. Kurztext
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Es ist verboten Fortpflanzungs- oder  Ruhestätten aus der 
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören 
4.3.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 
Die Erfassung wurde an zwei Tagen (25.11.2021 und 15.12.2021) innerhalb der laubfreien Zeit durch-
geführt. Unter Zuhilfenahme eines GPS fähigen Tabletts wurde die Position aller Bäume mit einem 
Brusthöhendurchmessen ab 10 cm aufgenommen. Als weitere Parameter wurden Baumart, Baum-
höhe, Brusthöhendurchmesser, Vitalität und, wenn vorhanden, die Art der potenziellen Quartiere 
(Höhlen, Spalten oder Astabbrüche) aufgenommen. Hierbei wurden Stamm und Kronenbereich der 
Bäume mithilfe eines Fernglases auf Höhlen, Spalten, Astabbrüche oder weitere Besonderheiten wie 
Mulmstellen und künstliche Nisthilfen abgesucht. Mulmstellen wurden nur untersucht, wenn sie mit der 
Leiter erreichbar waren. Sofern die Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten zugänglich waren, wurde die 
Höhle mittels einer Endkoskop-Kamera auf die Beschaffenheit im Inneren und auf Besatzspuren wie 
beispielsweise Kot-Pellets, Fettspuren etc. inspiziert. Außerdem wurde die Höhlentiefe ermittelt. 
 
Bei den flächigen Feldgehölzen mit dichtem, jungen Bestand nördlich der Messeler Parkstraße wur-
den nur größere Bäume mit Höhlen aufgenommen. Der Gesamtbestand ist als großflächiges Feldge-
hölz erfasst.

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Die Bestimmung der besonders erhaltungswürdigen Bäume gründet auf folgende Kriterien: 
 Bäume mit Höhlen oder Spalten als potenzielle Habitatbäume, 
 Bäume als wichtiger Bestandteil des Landschaftsbilds, 
 heimische Bäume, die aufgrund ihres Alters eine besonders hohe r Bedeutung für das Öko-
system besitzen (vielfältiger Lebensraum, großer CO2-Speicher, hohe Klimafunktion). 
 
Bäume, die entweder als Leitstruktur oder als Trittstein im Verbundsystem wichtige Funktionen des 
Artenschutzes besitzen, sind im Kapitel 4.4 
nd bewertet. 
 
4.3.3 Bestand 
Insgesamt kommen nur wenige Einzelbäume, Baumgruppen oder Feldgehölze zwischen den überwie-
gend landwirtschaftlich genutzten Flächen vor. Es wurden 359 Bäume in 27 Arten erfasst. 
 
Tabelle 6: Baumarten im Untersuchungsgebiet 
Baumart (dt.) Baumart (wiss.) Anzahl an 
Bäumen 
Abkürzung 
Ahornblättrige Platane Platanus  × hispanica 1 ABP 
Amerikanische Gleditschie Gleditsia triacanthos f. inermis 1 AGL 
Zitterpappel, Aspe Populus tremula 4 ASP 
Bergahorn Acer pseudoplatanus 31 BAH 
Blaue Atlas-Zeder Cedrus atlantica Glauca 1 BAZ 
Gewöhnliche Douglasie Pseudotsuga menziesii 9 DGL 
Europäische Lärche Larix decidua 1 ELA 
Echte Walnuss Juglans regia 4 EWN 
Feldahorn Acer campestre 86 FAH 
Hänge-Birke Betula pendula 49 GBI 
Gemeine Esche Fraxinus excelsior 4 GES 
Gemeine Fichte Picea abies 3 GFI 
Gemeine Kiefer Pinus sylvestris 5 GKI 
Hainbuche Carpinus betulus 1 HBU 
Kulturapfel Malus spec. 10 KAP 
Kirsche Prunus spec. 23 KI 
Lebensbäume Thuja spec. 2 LEB 
Pappel Populus spec. 14 PAP 
Schwarzerle Alnus glutinosa 2 RER 
Rosskastanie Aesculus hippocastanum 4 RKA 
Spitzahorn Acer platanoides 41 SAH 
Stieleiche Quercus robur 50 SEI 
Silber-Weide Salix alba 6 SWE 
Urweltmammutbaum Metasequoia glyptostroboides 1 UMB

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Baumart (dt.) Baumart (wiss.) Anzahl an 
Bäumen 
Abkürzung 
Weymouthskiefer Pinus strobus 3 WKI 
Weiße Maulbeere Morus alba 1 WMB 
Weißtanne Abies alba 2 WTA 
 
Feldgehölze 
Die meisten Feldgehölze befinden sich auf privaten Grundstücken und setzen sich aus Laubgehölzen 
wie Birken, Feldahorn, Pappeln und Obstbäumen oder Eichengruppen zusammen. In manchen Gär-
ten sind standortuntypische Arten wie Douglasien oder Zedern angepflanzt. Auf dem Gartengrund-
stück Flur 8, Flurstück 86/1 wurden 95 Bäume mit einem Bestandsalter von ca. 50 Jahren erfasst 
(siehe Plan B-C-1, Ansicht 1). Häufig vertreten sind Hängebirke und Bergahorn wobei Letztere 
schwarze Flecken auf den Blättern aufweisen, was auf Pilzbefall (Teerflecken-Krankheit) schließen 
lässt. Einige Baumkronen sind abgebrochen. Die Bäume werden gepflegt. 
 
 
Abbildung 16: Artenreiches Feldgehölz  
 Gartengrundstück (Gemarkung 1053, Flur 8, Flurstück 86/1) 
Auf dem Gartengrundstück Flur 2, Flurstücke 494/2, 495, 496 (siehe Plan B-C-1, Ansicht 2) stehen 44 
Bäume, davon hauptsächlich Hängebirken, Pappeln und Kulturobst. Es kommen zudem einige Weich-
hölzer vor, darunter ca. 30 m hohe Pappeln in der Näher der Silz. Die Pappeln sind mit Pilzen befal-
len, wodurch deren Vitalität stark beeinträchtigt ist. Vermutlich aus Gründen der Verkehrssicherheit 
wurden bereits einige Bäume gefällt.

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Abbildung 17: Pappel in der Nähe der Silz  
Auf dem Gartengrundstück der Flur 2, Flurstück 516 wurden 41 Bäume erfasst (siehe Plan B-C-1, An-
sicht 3). Am häufigsten kommt der Spitzahorn als Baumart vor. Die Bäume sind gesund. Auf dem 
Grundstück wurde eine relativ hohe Dichte an potenziellen Habitatbäumen festgestellt.  
 
Baumreihe 
An der Messeler-Park-Straße befindet sich eine landschaftsbildprägende Baumreihe aus 44 Stielei-
chen. Einige Bäume waren durch den Eichenprozessionsspinner befallen (Altnester). Potenzielle Ha-
bitatbäume wurden entlang der Baumreihe nicht festgestellt.

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Abbildung 18: Mit Stieleichen bestandene Allee 
Baumhecken 
Am westlichen Rand der Frankfurter Landstraße stocken zwei je ca. 30 m lange Baumhecken aus 
Feldahorn. 
 
Einzelbäume, Baumgruppen 
Einzelbäume und Baumgruppen stehen nur vereinzelt am Ortsrand, an der Bundesstraße oder an 
Feldwegen. Besonders auffällig sind die Silberweiden am Dompfaffweg von denen zwei potenzielle 
Habitatbäume sind. 
 
Habitatbäume 
Einen zusammenfassenden Überblick über die im Untersuchungsraum erfassten potenziellen Habitat-
bäume liefert die folgende Tabelle. Von den insgesamt 359 erfassten Bäumen weisen 26 Bäume min-
destens ein Habitatmerkmal auf. Alle Bäume sind in Lage, Baumart, Erhaltenswürdigkeit und ggf. dem 
Hinweis auf ein Habitatmerkmal im Plan B-C-1 dargestellt. Eine Auflistung der erfassten Bäume kann 
der Anlage A-C.1 entnommen werden. 
 
Tabelle 7:  Kategorisierung der Habitatbäume 
Habitatmerkmal Anzahl Baumart 
Höhlenbäume 7 2x Hängebirke, 1x Kirsche, 2x Spitzahorn, 1x Kult ur-
apfel, 1x Silberweide
Bäume mit Astabbruch 12 1x Bergahorn, 1x Hängebirke, 2x Kirsche , 3x Pappel, 2x 
Kulturapfel, 2x Spitzahorn, 1x Silberweide 
Bäume mit Spalten 7 1x Hängebirke, 4x Spitzahorn, 1x Feldahorn,  1x Silber-
weide

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Abbildung 19: Astabbruch an Hängebirke und Spalte an Spitzahorn 
4.3.4 Bewertung 
Alle mittelalten bis alten heimischen Bäume besitzen eine wichtige Funktion im Ökosystem, die auf-
grund ihres langsamen Wachstums nicht kurzfristig ersetzbar ist. Diese Funktionen bestehen z.B. aus 
 Brutplatz oder Fortpflanzungsstätte, Ansitzwarte oder Schlafpl atz und Nahrungshabitat für 
Tiere; auch als Teil des Biotopverbunds, 
 Strukturelement in Bezug auf das Landschaftsbild, 
 klimawirksame Beschattung, Kühlung und Verdunstung sowie Beein flussung des Windfelds, 
 Produktion von Frischluft. 
 
Von insgesamt 359 Bäumen sind 159 Bäume als besonders erhaltenswürdig eingestuft. Die Einstu-
fung findet in diesem Gutachten  
 aufgrund des Vorhandenseins von Astlöchern, Höhlen oder Spalte n mit einer potenziellen 
Eignung als Bruthöhle oder potenzielles Fledermausquartier, 
 aufgrund einer besonderen landschaftsbildprägenden Funktion al s Einzelbaum oder im Ver-
bund (Baumreihe, Baumhecke) 
statt, da diese nur schwer wiederherstellbar sind. 
 
Hierzu zählen die 44 Stiel-Eichen der Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße (Landschaftsbild) 
sowie die Feldgehölze im südöstlichen Teil des Untersuchungsgebietes (potenzielle Habitate). Die Ei-
chen-Allee hat eine wichtige Funktion im Biotopverbund bzw. Korridor zwischen Wald und Siedlung. 
Weiterhin sind zwei Feldhecken entlang der B3 mit insgesamt 71 Feld-Ahornen landschaftsbildprä-
gend.

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Ob es sich bei den erfassten potenziellen Habitatbäumen jeweils um gesetzlich geschützte Ruhe- und 
Fortpflanzungsstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG handelt, kann nur durch faunistische Arterfas-
sungen bestätigt werden. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass der Habitatbaum dauerhaft d.h. in 
wiederkehrenden Mustern durch eine standorttreue Art genutzt wird. 
4.3.5 Zusammenfassung 
Von allen Bäumen im Untersuchungsraum wurden Daten zu Baumart, Brusthöhendurchmesser, Höh-
len und Spalten erhoben.  
 
Die Bäume sind in Bezug zu ihrer besonderen Erhaltungswürdigkeit bewertet. Insgesamt sind rund ein 
Drittel aller im Untersuchungsgebiet erfassten Bäume als besonders erhaltungswürdig eingestuft. Da-
runter befinden sich 26 potenzielle Habitatbäume, deren tatsächliche Nutzung nur im Rahmen faunisti-
scher Untersuchungen bestätigt werden kann. 
 
4.3.6 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 
Der Erhalt von Bäumen sollte bei städtebaulichen Planungen grundsätzlich mitgedacht werden.  
 
Die als erhaltenswürdig bewerteten Bäume besitzen besonders wichtige Funktionen als potenzielle 
Habitatbäume, für das Landschaftsbild oder das Ökosystem. Sie sollten dringend erhalten und ge-
schützt werden. 
 
4.4 Arten 
4.4.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 
Das Schutzgut Arten umfasst die natürlichen und anthropogen beeinflussten Lebensräume der heimi-
schen Flora und Fauna im Untersuchungsraum. Weiterhin ist der Biotopverbund (Vergleich Kapitel 
4.2.3) als funktionaler Kontakt zwischen Biotopen (Lebensräumen) artbezogen dargestellt, der die 
Vernetzung zwischen Populationen und Ausbreitung bzw. Wanderung von Tieren und Pflanzen er-
möglicht.  
 
Gesetzlich ist der Artenschutz in den Artikeln 12, 13 und 16 der FFH-Richtlinie sowie in den Artikeln 5 
bis 7 und 9 der Vogelschutzrichtlinie verankert. Die europarechtlichen Vorgaben wurden durch die 
§§ 44 und 45 BNatSchG in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen und sind in der Planungspra-
xis ausnahmslos anzuwenden.  
 
Im Rahmen einer Artenschutzprüfung wird für konkrete Vorhaben geprüft, ob z.B. durch eine städte-
bauliche Entwicklung Verbotstatbestände ausgelöst werden können und es damit zu einer erheblichen 
Beeinträchtigung bestimmter Arten kommen kann. Die zu prüfenden Verbotstatbestände ergeben sich

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aus den § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für alle nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sowie für 
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Geltungsbereich von Bebau-
ungsplänen nach §§ 33 - 34 BauGB. Für die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL und 
Europäische Vogelarten gelten demnach folgende Verbote:  
 
Tötungs- und Verletzungsverbot  
Unter dem Tötungs- und Verletzungsverbot wird eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für be-
sonders geschützte Tierarten und ihren Entwicklungsformen verstanden. Die Beschädigung oder Zer-
störung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im Schädigungsverbot behandelt. 
 
Störungsverbot  
Hierunter fallen erhebliches Stören von streng geschützten Tierarten und der europäischen Vogelar-
ten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Ein 
Verstoß liegt nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der 
lokalen Population führt. 
 
Schädigungsverbot 
Das Schädigungsverbot bezieht sich auf Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungs- und 
Ruhestätten wild lebender Tierarten bzw. von Standorten von wild lebenden Pflanzen der besonders 
geschützten Arten. Ein Verstoß liegt nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff    
oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Standorte im räumlichen Zusam-
menhang gewahrt wird (siehe §.44 Abs. 5 BNatSchG). 
 
Tabelle 8:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Arten 
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext 
BNatSchG  Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, ihre r Le-
bensstätten und Biotope 
Spezieller Artenschutz für streng und besonders ge-
schützte Arten
FFH-Richtlinie Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlich en Le-
bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen 
vom 21. Mai 1992, zuletzt geändert 13. Mai 2013 
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die  Erhaltung der 
wild lebenden Vogelarten vom 30.11.2009 
 
Bei diesem Gutachten handelt es sich um eine Potenzialabschätzung. Die Einschätzung zu potenziel-
len Lebensräumen von Arten erfolgt auf Grundlage von Übersichtsbegehungen und ermöglicht erste, 
aber nicht abschließende Erkenntnisse zu vorhandenen Arten im Untersuchungsraum. Die Ergebnisse 
stellen eine Hilfestellung für die Ausschreibung weiterer Kartierleistungen dar. Sie ersetzen keine de-
taillierten Arterfassungen für die für einen Bebauungsplan zu erstellende spezielle artenschutzrechtli-
che Prüfung (saP) bzw. für eine Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG.

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4.4.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 
Betrachtetes Artenspektrum 
In diesem Bericht wurde der Schwerpunkt auf die besonders planungsrelevante Arten gelegt, die ei-
nen großen Einfluss auf die Zulassung und die weiteren Planungsschritte haben können. Als beson-
ders planungsrelevant gelten gemäß Runge [39] die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (inner-
halb von FFH-Gebieten auch Anhang II-Arten), Vogelarten deren Erhaltungszustand als ungünstig-
unzureichend (gelb) oder ungünstig-schlecht (rot) einzustufen ist, Vogelarten der Rote-Liste-Katego-
rien sowie Koloniebrüter. Zur vereinfachten Betrachtung wurde für dieses Gutachten das Ampel-
schema gemäß Albrecht [2] übernommen, welches die Arten folgendermaßen bewertet:  
 
Tabelle 9:  Ampelschema nach Albrecht et al. (2013) 
Ampelbe-
wertung 
Beschreibung Einstufung 
 zulassungskritisch besonders planungsrelevant 
 zulassungsrelevant besonders planungsrelevant 
 abwägungsrelevant allgemein planungsrelevant 
 Nicht bewertet 
 
Rot bedeutet, dass die Arten aufgrund ihres erhöhten Schutzstatus (FFH Anhang IV/II) und einer ho-
hen Gefährdung (Rote Liste 1-2, Erhaltungszustand unzureichend - mangelhaft) als zulassungskritisch 
eingestuft werden. Für die Umsetzung einer konkreten städtebauliche Planungen muss in der spezi-
elle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) begründet werden, dass durch eine mögliche städtebauliche 
Entwicklung keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Art entstehen können.  
 
In der gelben Kategorie werden zulassungsrelevante Arten mit einem erhöhten Schutzstatus (FFH An-
hang IV/ II) betrachtet, für die keine hohe Gefährdung vorliegt. Sowohl die Arten der roten, als auch 
die Arten der gelben Kategorie werden in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung genau be-
trachtet. Dabei wird geprüft, ob es durch die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu erheblichen 
Beeinträchtigungen kommen kann.  
 
Bei den Arten von allgemeiner Planungsrelevanz (grün) handelt es sich i.d.R. um alle weiteren nach 
BArtSchV besonders geschützten Tierarten, die ausschließlich in der Eingriffsregelung behandelt wer-
den müssen und nicht mehr in die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung einfließen. Ein Vorkommen 
dieser Arten kann anhand der vorhandenen Lebensräume und durch die Bildung von Gilden über-
schlägig beurteilt werden. Eine Ausnahme bilden die häufig vorkommenden Vogelarten von allgemei-
ner Planungsrelevanz, die in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vereinfacht geprüft wer-
den. 
 
Datenrecherche 
Zu Beginn wurde eine Datenrecherche durchgeführt, die Aufschluss über die Verbreitungen bestimm-
ter Arten bzw. Artengruppen im Untersuchungsraum lieferte. Als Datenquellen dienten Artabfragen

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des Natureg-Viewers, eine Auswertung der Verbreitungskarten des BfN sowie Artnachweise von Na-
turschutzverbänden (Nabu).  
 
Tabelle 10:  Verwendete Daten 
Datenbezeichnung Datenquelle 
Verbreitungsnachweise nach TK25-
Blatt/4 Kachel 
Natureg-Viewer [63] 
Verbreitungsnachweise nach TK25-Blatt BfN
Datenanfrage Nabu Mündliche Auskunft zu Verbreitungsschwerpunkt en be-
stimmter Vogelarten
Verbreitungsdaten zu Brut- und Rastvö-
geln 
Frankfurter Vogelschutzwarte 
Schmetterlingskartierung Darmstadt Büro für Entomologie, Dr. M S anetra [10] 
 
Felderhebungen  
Die Erfassung der Pflanzenarten erfolgte im Mai und Juni 2021. Die Erfassung zur Potenzialabschät-
zung der Tierarten fand an insgesamt sechs Terminen in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 
2021 statt. Die unterschiedlichen Erfassungstermine ermöglichen eine ausreichende Berücksichtigung 
unterschiedlicher Aktivitäts- und Brutzeiten der Arten bzw. Artenklassen. Die Vögel wurden aufgrund 
größerer Aktionsräume innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums von 500 m erfasst. Für alle 
anderen Arten erfolgten Querschnittsbegehungen innerhalb des engeren Untersuchungsraums. 
 
Arten, für die geeignete Habitate im Untersuchungsraum vorhanden sind, werden als potenziell vor-
kommend eingestuft, auch wenn diese nicht durch die Querschnittsbegehungen nachgewiesen wer-
den konnten. Alle anderen Arten können aufgrund fehlender Verbreitungsnachweise oder fehlender 
Habitate im Untersuchungsraum direkt abgeschichtet werden und müssen in der weiteren Planung 
nicht weiter berücksichtigt werden. Die Lage der potenziellen Habitate und der Fundorte von pla-
nungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten können dem Bestandsplan (siehe Plananlage B-D.1) ent-
nommen werden.  
 
Tabelle 11:  Termine der Querschnittsbegehungen 
Artgruppe Datum Uhrzeit Wetter Erfassungsraum 
Vögel 19.05.2021 6:30  11:00 Uhr 7-11°C; sonnig, bewölkt Erweiterter Untersu-
chungsraum  21.05.2021 7:00  9:00 Uhr 7°C, wolkig
11.06.2021 6:45  10:00 Uhr 15°C, sonnig
Fleder-
mäuse 
19.07.2021 20:45  1:00 Uhr 18°C, Wind 1-2 Beaufort, 
Windspitzen 2-3 Beaufort
Untersuchungsraum 
Reptilien, 
Libellen 
11.06.2021 10:00  13:00 20 °C, sonnig, windstill Untersuchungsraum 
Tagfalter 08.07.2021 9:00  12:00 Uhr 23 °C, sonnig, wolkig Untersuchungsraum

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Bewertung des Habitatpotenzials 
Die Bewertung des Habitatpotenzials erfolgt anhand der Lebensraumeignung für besonders planungs-
relevante Arten. Die Lebensraumansprüche variieren artspezifisch sehr stark. Deshalb gilt bei der Be-
wertung eine Teilfläche dann als hochwertig, wenn entweder für nur eine oder für mehrere besonders 
planungsrelevante Arten eine hohe Habitateignung besteht. Zur besseren Übersicht wurde das Habi-
tatpotenzial von Vögeln, Fledermäusen, Amphibien und Reptilien sowie Schmetterlingen und Käfern in 
jeweils einer separaten Karte dargestellt (siehe Karten B-D-2.1 bis B-D-2.4).  
 
Die Bewertung des Habitatpotenzials erfolgt für die Artengruppen bzw. Gilden mit den Kriterien in Ta-
belle 12 nach eigener gutachterlichen Einschätzung.  
 
Tabelle 12:  Bewertung Habitatpotenzial  
Bewertung 
Habitat-  
potenzial 
Vögel 
Gehölzfreibrüter Bodenbrüter Höhlenbrüter 
Sehr gering Gehölzfreie Flächen Straßen, vertikale Struktu-
ren, Gehölze, Freileitun-
gen
Strukturarme Landschaft 
mit hoher Störung 
Gering Junge, einsehbare Ge-
hölzbestände, sehr 
stark frequentierte Be-
reiche 
Häufig frequentiertes Of-
fenland in Siedlungsnähe 
Strukturarme Landschaft 
mit geringer Störung 
Mittel Feldgehölze in stark fre-
quentierten Bereichen 
Offenland mit geringen 
Abständen zu vertikalen 
Strukturen oder Störquel-
len
Mäßige Anzahl an Struktu-
ren und Störquellen 
Hoch Feldgehölze, Gebüsche 
in der freien Landschaft, 
Bäume mittleren Alters 
Offenland mit mittleren 
Abständen zu vertikalen 
Strukturen oder Störquel-
len
Strukturierte, störungs-
arme Landschaft 
Sehr hoch Alte, störungsarme Ge-
hölzbestände, Wald 
Offenland mit großen Ab-
ständen zu vertikalen 
Strukturen oder Störquel-
len
Stark strukturierte, stö-
rungsarme Landschaft 
(Altholzbestände, Felsen, 
alte Gebäude) 
Bewertung  
Habitatpoten-
zial 
Säugetiere 
Fledermäuse Weitere Säugetiere 
Sehr gering Offenland, Fehlen von Gewässern, 
Altholzbeständen, Felsen, alten Ge-
bäuden 
Gehölzfreie Flächen (außerhalb Verbrei-
tungsgebiet Feldhamster) 
Gering Strukturarme Landschaft mit gerin-
ger Störung 
Isolierte Gehölzflächen

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Mittel Mäßige Anzahl an Strukturen und 
Störquellen 
Feldgehölze im Biotopverbund 
Hoch Strukturierte, störungsarme Land-
schaft, Leistruktur und Jagdhabitate
Größere, zusammenhängende Wälder, 
Nähe zu Gewässern 
Sehr hoch Stark strukturierte, störungsarme 
Landschaft (Vorhandensein von Alt-
holzbestände, Gewässern, Felsen 
und Höhlen, alte Gebäude), bedeu-
tende Leitstrukturen und Jagdhabi-
tate
Störungsarme, alte Waldbestände, natur-
nahe Gewässer, Offenland im Verbrei-
tungsgebiet des Feldhamsters 
Bewertung  
Habitatpoten-
zial 
Reptilien Amphibien 
Sehr gering Nass- und Feuchtlebensräume, 
Acker 
Sehr strukturarme, trockene Landschaft 
ohne Laichgewässer 
Gering Trockenlebensräume mit geringer 
Strukturvielfalt 
Strukturarme Landschaft, wenige Laich-
gewässer
Mittel Mäßig stark strukturierte Landschaft Mäßig feuchte Lands chaft, Laichgewäs-
ser und Strukturen (Gewässer, Gehölze, 
Felsen) vorhanden,  
Hoch Trockenlebensräume in stark struk-
turierter Landschaft 
Strukturreiche und naturnahe Nass- und 
Feuchtlebensräume (Auenlandschaft), 
Gehölze als Winterhabitat, Gräben als 
Verbund zwischen Laichgewässern
Sehr hoch Artenreiche Trockenlebensräume 
(sandige Böden, Bahngleise, felsige 
Landschaft, Böschungen) in stark 
strukturierter Landschaft
Sehr Strukturreiche und naturnahe Nass- 
und Feuchtlebensräume (Auenland-
schaft), Störungsarme Gehölzflächen als 
Winterhabitat
Bewertung  
Habitatpoten-
zial 
Schmetterlinge Käfer 
Sehr gering Fehlende Krautflu r Gehölzfreie Flächen 
Gering Blütenarme Flächen Laubbäume mittleren Alters 
Mittel Mäßig strukturreiche Flächen Geringe Anzahl an alten Laub gehölzen
Hoch Artenreiches, extensives Grünland, 
Saumstrukturen 
Hohe Anzahl an alten Laubgehölzen 
Sehr hoch Sehr artenreiches, extensives und 
strukturreiches Grünland, Blütenrei-
che Ruderalfluren/ Hochstauden
Sehr hohe Anzahl an alten Laubgehöl-
zen, vorzugsweise Eichen, Linden, Kopf-
weiden, Buchen
 
Arten, die zwar während der Übersichtsbegehungen nachgewiesen wurden, bei denen eine Habitat-
eignung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte oder bedeutendes Nahrungshabitat jedoch sicher ausge-
schlossen werden kann (bspw. Rotmilan am Siedlungsbereich), werden in der Bewertung nicht weiter 
berücksichtigt, sind jedoch im Plan dargestellt. Zudem fließen Vorbelastungen durch bestehende

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Bebauungen oder Störungen durch Verkehr, menschliche Anwesenheit oder Haustiere in die Bewer-
tung mit ein.  
 
Anmerkung 
Auf Wunsch der Stadt Darmstadt fand im Anschluss an die durchgeführte Potenzialerfassung durch 
BCE eine Erweiterung des Untersuchungsraums nach Norden und Osten statt. Arten des Waldrandes 
(z.B. Schlingnatter, Haselmaus, xylobionte Käfer), die in der Erweiterungsfläche zu erwarten sind, sind 
in der hier beschriebenen artenschutzfachlichen Potenzialabschätzung nicht enthalten. Da die Stadt 
Darmstadt für das Erfassungsjahr 2022 zudem detaillierte faunistische und floristische Erfassungen 
nach dem Kartiermethodenleitfaden von Hessen Mobil beauftragt hat, die diesen erweiterten Raum 
umfassen, ist die Nachweissicherheit für die angedachte städtebauliche Entwicklung gegeben. 
4.4.3 Bestand 
Vögel 
Die Erfassung der Avifauna erfolgte anhand von Querschnittsbegehungen an drei Terminen im erwei-
terten Untersuchungsraum. Durch gezielte Sichtbeobachtungen des Verhaltens sowie Verhören der 
Rufe und Gesänge wurden balzende, singende Männchen, Revierauseinandersetzungen oder Vogel-
paare sowie Nistmaterial tragende Vögel, Nest- und Horststandorte, Futter tragende Altvögel oder 
Flügge gewordene Jungvögel erfasst. Insgesamt konnten 46 Vogelarten im Gebiet und an den Grenz-
bereichen nachgewiesen werden. Davon kommen 26 Vogelarten in Hessen häufig vor und werden 
aufgrund ihrer allgemeinen Planungsrelevanz nicht gesondert aufgeführt. 20 Arten gelten als beson-
ders planungsrelevant. Darunter befinden sich fünf rote Ampelarten, die gemäß Albrecht et al. [2] als 
zulassungskritisch eingestuft werden. Zu diesen Arten gehören Kiebitz, Kolkrabe, Schwarzspecht, 
Rotmilan und Wiedehopf. Kiebitz und Wiedehopf werden in der Roten Liste Hessen sogar unter der 
[24]. Die Fundorte von 
Kiebitz und Wiedehopf dürfen gemäß § 7 HUIG nicht öffentlich dargestellt werden und sind deshalb in 
den Plänen nicht verortet. 
 
Vogelarten mit unzureichendem Erhaltungszustand 
Auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden an mehreren Stellen Feldlerchen bei der Nah-
rungsaufnahme und im Flug nachgewiesen. Die Feldlerche steht in Hessen auf der Vorwarnliste, wird 
seit 2014 jedoch mit einem ungünstigem Erhaltungszustand geführt [42]. Brutgebiete sind östlich der 
Bundesstraße B3, insbesondere in den landwirtschaftlich genutzten Flächen, potenziell möglich, da 
die Art auf offenen Flächen mit weitgehend freiem Horizont brütet. Die Häufigkeit der Begehungen 
reichte jedoch nicht aus, um einen Brutnachweis sicher festzustellen. Typische Brutplätze, wie z.B. 
Wiesen und Getreideäcker, kommen im Untersuchungsraum vor. 
 
An den Schilfflächen entlang der Entwässerungsgräben wurden mehrere Individuen des Schwarzkehl-
chens nachgewiesen. Die Art bevorzugt offene Landschaften mit einzelnen Gebüschen und Schilfflä-
chen. Es ist möglich, dass die Art östlich der Bundesstraße ein Brutrevier besetzt hat. Das Schwarz-
kehlchen steht seit 2014 in Hessen auf der Vorwarnliste und weist eine positive Bestandsentwicklung 
auf. Es wird jedoch mit einem unzureichendem Erhaltungszustand geführt und gilt somit weiterhin als 
bestandsgefährdete Art [42].

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Abbildung 20: Nachweise Feldlerche und Schwarzkehlchen im Unter suchungsraum 
Vogelarten mit schlechtem Erhaltungszustand 
Der Kiebitz zog zum Zeitpunkt der Erfassung zwei Küken auf. Die Art bevorzugt feuchte Wiesen in 
Flussniederungen oder feuchte Äcker, insbesondere Maisäcker, und brütet jedes Jahr an einem ande-
ren Standort. Der Kiebitz 
schlechten Erhaltungszustand auf [42]. 
 
Der Wiedehopf wurde innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums nachgewiesen. Der genauer 
Standort der Art darf gemäß § 7 HUIG im Plan B-A-1 nicht dargestellt werden, da es sich um eine Ver-
antwortungsart handelt. Der Wiedehopf brütet in Ganz- und Halbhöhlen, bspw. in Baumhöhlen, Fels-
höhlen, Bodenlöchern oder Dachhöhlen. Die Art bevorzugt offene Landschaften mit warmtrockenem 
Klima als Lebensraum und nutzt spärlich bewachsene Böden zur Jagd. Das Vorkommen von Fort-
pflanzungsstätten des Wiedehopfs wird innerhalb des engeren Untersuchungsraums als unwahr-
scheinlich eingestuft, da die entsprechenden Strukturen fehlen.  
 
Der Kolkrabe wurde am Waldrand im Nordosten am Rande des erweiterten Untersuchungsraums ge-
sichtet. Sein Nest errichtet der Kolkrabe in den Kronen hoher Bäume, auf Masten oder in Felsnischen, 
die innerhalb des Untersuchungsraums fehlen. Der Kolkrabe gilt außerdem als störungssensible Art 
und hält i.d.R. einen Abstand von 500 m zu andauernden Störquellen wie Straßen [9]. Folglich wird 
das Vorkommen von Nestern innerhalb des Untersuchungsraums als unwahrscheinlich eingestuft.  
 
In der folgenden Tabelle sind bereits nachgewiesene und potenzielle Vorkommen innerhalb des er-
weiterten Untersuchungsraums gemäß ihrer Planungsrelevanz nach Albrecht et al. dargestellt [2].

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Tabelle 13: Vorkommen von Vogelarten mittlerer bis besonders ho her Planungsrelevanz 
Artname RL 
HE  
EHZ 
HE  
Empfindlichkeit  
gem. HMUKLV 2010 [9] 
Planungsrelevanz 
gem. Albrecht et al. 2013 
[2]
Bachstelze (Motacilla 
alba) 
 FV 200 m  
Bluthänfling  
(Carduelis cannabina) 
3 U2 200 m  
Buntspecht (Dendroco-
pos major) 
 FV 300 m  
Feldlerche  
(Alauda arvensis) 
V U1 500 m  
Feldsperling  
(Passer montanus) 
V U1 100 m  
Gartenrotschwanz  
(Phoenicurus phoenicu-
rus) 
2 U2 100 m  
Girlitz (Serinus serinus)  U1 200 m  
Goldammer  
(Emberiza citrinella)
V U1 100 m  
Graureiher  
(Ardea cinerea) 
 U1 200 m  
Haussperling  
(Passer domesticus)
V U1 100 m  
Kiebitz  
(Vanellus vanellus) 
1 U2 400 m  
Kolkrabe (Corvus corax)  FV 500 m  
Kuckuck  
(Cuculus canorus) 
3 U2 300 m  
Mauersegler  
(Apus apus) 
 U 1   -    
Mehlschwalbe  
(Delichon urbicum) 
3 U1 100 m  
Nachtigall (Luscinia me-
garhynchos) 
 FV 200 m  
Rauchschwalbe  
(Hirundo rustica) 
3 U1 100 m  
Rotmilan  
(Milvus milvus) 
V U1 300 m  
Schwarzkehlchen  
(Saxicola rubicola) 
 U1 200 m  
Schwarzspecht   U1 300 m

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Artname RL 
HE  
EHZ 
HE  
Empfindlichkeit  
gem. HMUKLV 2010 [9] 
Planungsrelevanz 
gem. Albrecht et al. 2013 
[2]
(Dryocopus martius) 
Star (Sturnus vulgaris)  FV 100 m  
Sumpfrohrsänger 
(Acrocephalus palustris) 
 FV 200 m  
Teichrohrsänger  
(Acrocephalus scir-
paceus) 
V U1 200 m  
Türkentaube  
(Streptopelia decaocto) 
 U1 100 m  
Turmfalke (Falco tin-
nunculus) 
 FV 100 m  
Weißstorch (Ciconia cico-
nia) 
V U1 100 m  
Wiedehopf (Upupa 
epops) 
1 U2 300 m  
Wiesenschafsstelze 
(Motacilla flava) 
 FV 100 m  
Legende:  
Gefährdungskategorien der Rote Liste Hessen (2014): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = Ge-
fährdet, V = Vorwarnliste;  
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht 
Planungsrelevant: gelb = planungsrelevant, rot = planungskritisch 
 
Säugetiere (ohne Fledermaus) 
Planungsrelevante Großsäuger können aufgrund fehlender geeigneter Lebensraumstrukturen für die 
weitere Planung ausgeschlossen werden.  
 
Für in Büschen und Bäumen lebende Kleinsäuger bieten nur wenige Feldgehölze geeignete Struktu-
ren. Als Vertreter der besonders planungsrelevanten Arten kann ein Vorkommen der Haselmaus in-
nerhalb des Untersuchungsraums ausgeschlossen werden, da Vernetzungen zwischen den relativ 
kleinen Gehölzgruppen fehlen (siehe Kapitel 4.4.2). Eine Erfassung sollte nur in Betracht gezogen 
werden, sofern in den Waldsaum eingegriffen wird.  
 
Der Feldhamster, als typischer Vertreter des Offenlands, ist im Untersuchungsraum nicht verbreitet 
[63]. Eine artenschutzrechtliche Betrachtung des besonders planungsrelevanten Feldhamsters kann 
demnach entfallen.  
 
Weitere Säugetiere von allgemeiner Planungsrelevanz werden im Rahmen der Artenschutzprüfung 
nicht geprüft, müssen jedoch über ihre Raumansprüche in der Eingriffsregelung beachtet werden. 
Hierzu gehören bspw. Feldhase und Siebenschläfer, die im gesamten Untersuchungsraum potenziell 
vorkommen können. Die Wiesen und Gräben des Untersuchungsraumes eignen sich als potenzielles

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Nahrungsgebiet und aber auch als Fortpflanzungsstätten für Feldhasen. Im erweiterten Untersu-
chungsraum liegen weitere potenzielle Fortpflanzungsstätten für Säugetiere, so z.B in den Stahlberg-
dünen.  
 
Fledermäuse 
Zur besseren Abschätzung der vorhandenen Fledermausarten und der für Fledermäuse wichtigen 
Leitstrukturen wurde am 19.07.2021 in den Abend- und Nachtstunden bei trockenen und windstillen 
Bedingungen eine Querschnittsbegehung mittels Detektor durchgeführt. Dabei konnte nur die Zwerg-
fledermaus im Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Es handelt sich um die in Deutschland 
häufigste Fledermausart. Sie wurde im Bereich der Kleingärten am östlichen Ortsrand, innerhalb der 
Siedlung und entlang der Baumreihe der Messeler-Park-Straße Richtung Wald festgestellt.  
 
Die Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße, der Ortsrand mit den Kleingärten sowie die Ge-
hölze im Süden entlang der Silz stellen für Fledermäuse wichtige Leistrukturen für den Wechsel zwi-
schen Jagdrevieren und für die direkte Insektenjagd dar. Mögliche Habitatbäume befinden sich vor al-
lem im Süden des Untersuchungsraums innerhalb von Feldgehölzen und privaten Nutzgärten.  
 
Insbesondere im Bereich der Silzaue wurde vor der Querschnittsbegehung von einer höheren Arten-
vielfalt und Aktivität ausgegangen. Das Fließgewässer Silz ist östlich der B3 allerdings so stark mit ho-
hen Gräsern und Schilf bewachsen, dass dort die eigentliche Wasseroberfläche für Fledermäuse nicht 
als glatte Leitstruktur zu orten ist. Da zudem der Großteil des Raumes relativ strukturarm ist und die 
wenigen Bäume oder Strauchgruppen isoliert stehen, werden sie von den Tieren nicht geortet bzw. 
angeflogen. Hiermit ist zu erklären, warum bei der Querschnittsbegehung keine weiteren Fledermaus-
arten detektiert wurden. 
 
Tabelle 14 Nachgewiesene Fledermausvorkommen 
Artname RL 
HE 
EHZ 
HE 
Planungsrelevanz 
gem. Albrecht et al. 2013 
[2]
Zwergfledermaus 
(Pipistellus pipistrellus) 
3 FV 
 
Legende:  
Gefährdungskategorien der Roten Liste Hessen (1995): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = 
Gefährdet, V = Vorwarnliste;  
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht 
Planungsrelevant: gelb = mittel, rot = besonders hoch 
 
Reptilien 
Als Vertreter besonders planungsrelevanter Reptilien ist lediglich die Zauneidechse im Untersu-
chungsraum nach dem Natureg Viewer [63] [21] verbreitet. Zudem kommt die Schlingnatter laut Ver-
breitungskarte auf den nördlich und westlich angrenzenden Messtischblättern vor und kann im an-
grenzenden Waldrand geeignete Habitatstrukturen vorfinden. Lebensräume, die ein kleinräumiges 
Mosaik aus Schatten- und Sonnenplätzen, Verstecken und Jagdhabitaten, Überwinterungs- und Fort-
pflanzungsstätten aufweisen, fehlen innerhalb des Untersuchungsraums weitestgehend. Der Untersu-
chungsraum ist somit nur in wenigen Teilbereichen als Lebensraum für Zauneidechsen geeignet. Die

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Potenzialflächen bestehen aus der Fläche eines landwirtschaftlichen Betriebs östlich der B3 im Süden 
des Untersuchungsraums mit zahlreichen Ablagerungen aus Sand und Steinen und Versteckmöglich-
keiten. Zusätzlich bieten die Kleingartenflächen aufgrund ihrer Strukturvielfalt geeignete Habitate für 
Zauneidechsen.  
 
 
Abbildung 21:  Potenzielles Eidechsenhabitat 
Während der Querschnittsbegehung am 11.06.2021 konnten trotz idealer Witterungsbedingungen 
keine Individuen auf den Potenzialflächen nachgewiesen werden. Zudem kommen die Potenzialflä-
chen voneinander isoliert vor, sodass davon ausgegangen werden kann, dass der Untersuchungs-
raum eine untergeordnete Rolle für die Zauneidechse und für weitere Reptilien von allgemeiner Pla-
nungsrelevanz, wie z.B. der Blindschleiche spielt. 
 
Amphibien 
Gemäß der Datenrecherche sind acht Amphibienarten mit besonderer Planungsrelevanz im Projekt-
gebiet verbreitet [63] oder wurden anhand von Amphibienkartierungen im Rahmen der Beratungsleis-
tungen für das Land Hessen [28] und durch der Amphibienkartierungen der Großbaustelle FAIR [11] 
nachgewiesen. Zu diesen Arten gehören Springfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch, Erdkröte, 
Knoblauchkröte, Wechselkröte, Kreuzkröte und Gelbbauchunke. Es kommen weitere Arten mit allge-
meiner Planungsrelevanz, wie Teich- und Bergmolch östlich des Untersuchungsraums vor. Als mögli-
che Laichgewässer für Springfrösche eignen sich die wasserführenden Gräben im Untersuchungsge-
biet. Es wurden bereits in den Vorjahren durch eigene Zufallsfunde Reproduktionsnachweise des 
Springfroschs erbracht. Da vegetationsfreie und zur Laichzeit des Laubfroschs wasserführende Tüm-
pel im Untersuchungsraum fehlen, können Vorkommen des Laubfroschs innerhalb des Untersu-
chungsraums ausgeschlossen werden. Der kleine Wasserfrosch benötigt als Laichgewässer ab April 
wasserführende, vegetationsreiche und eher nährstoffarme Kleingewässer. Da diese im Untersu-
chungsraum fehlen, wird ein Vorkommen der Art ausgeschlossen. Ebenfalls kann ein Vorkommen der 
Gelbbauchunke aufgrund ungeeigneter Habitatstrukturen im Untersuchungsraum ausgeschlossen 
werden.

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Jedoch eignen sich die grabfähigen, sandigen Böden und feuchte Senken innerhalb der Wiesen und 
Äcker als potenzielle Habitate für die Arten Kreuzkröte, Wechselkröte, Erdkröte und Knoblauchkröte. 
Eine Fläche mit hohem Habitatpotenzial für Amphibien stellt die feuchte Brachfläche mit sandigem Bo-
-D.1) dar. Diese ist über 
Gräben als wichtige Leitstrukturen mit den Sommer- und Winterhabitaten der Amphibien vernetzt. 
Weitere potenziell geeignete Laichgewässer der Knoblauchkröte befinden sich gemäß Angaben des 
Instituts für Gewässer- und Auenökologie im Süden und südöstlich außerhalb des Untersuchungs-
raums sowie südlich des Parkplatzes der GSI [28]. Zudem ist die Nutzung von künstlichen Laichge-
wässern in den Kleingärten im Westen des Untersuchungsraums insbesondere für die Erdkröte denk-
bar.  
 
Tabelle 15:  Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter  Amphibienarten 
Artname RL 
HE 
EHZ 
HE 
Planungsrelevanz 
gem. Albrecht et al. 2013 
[2]
Kreuzkröte (Bufo cala-
mita) 
3 U2  
Wechselkröte (Bufo viri-
des) 
2 U2  
Knoblauchkröte  
(Pelobates fuscus) 
   
Erdkröte  
(Bufo bufo) 
   
Legende:  
*keine Anhang IV-Art, wird jedoch aufgrund des großen Aktionsraums während der Wanderungszeiten als beson-
ders planungsrelevant eingestuft 
Gefährdungskategorien der Roten Liste Hessen (2010): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = 
Gefährdet, V = Vorwarnliste;  
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht 
Planungsrelevant: gelb = mittel, rot = besonders hoch 
 
Libellen 
Es sind im Untersuchungsraum keine Libellenarten von besonderer Planungsrelevanz verbreitet. Ein 
Vorkommen von Libellenarten mit allgemeiner Planungsrelevanz entlang der wasserführenden Grä-
ben, kann ausgeschlossen werden. Die Gräben sind durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung 
sehr stark eutrophiert und weisen somit keine geeigneten Habitatbedingungen für Libellen auf.  
 
Schmetterlinge 
Anhand einer Auswertung der Verbreitungsdaten des Natureg-Viewers und einer ergänzenden Kartie-
rung der Wirtspflanzen, können Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings, des Gro-
ßen Feuerfalters, des Nachtkerzenschwärmers, des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings und des 
Malven-Dickkopffalters im Untersuchungsraum nicht ausgeschlossen werden [63].  
 
Die Feuchtwiesen und Feuchtwiesenbrachen im Bereich der Kleingärten (siehe Plan B-D.1) stellen 
durch das Vorhandensein der Eiablagepflanze Großer Wiesenknopf potenzielle Fortpflanzungs-

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habitate des Dunklen und Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings dar. Wobei der Helle Wiesenknopf-
ameisenbläuling aufgrund der hohen Ansprüche seiner Wirtsameise deutlich seltener vorkommt. Ins-
besondere auf der Feuchtwiesenbrache und auch entlang der Ackerrandstreifen stehen Weiden-
röschen und Nachtkerzen, die Wirtspflanzen für den Nachtkerzenschwärmer darstellen. Entlang der 
Gräben wachsen nicht-saure Ampferarten, die sich besonders als Eiablageplätze für den Großen Feu-
erfalter eignen.  
 
Vorkommen weiterer Schmetterlingsarten von allgemeiner Planungsrelevanz, wie beispielweise des 
Wegerich-Scheckenfalters, des Großen Fuchses und des Himmelblauen-Bläulings sind denkbar. Sie 
sollten als Arten der Roten Liste im Rahmen einer weiteren städtebaulichen Planung berücksichtigt 
werden. Als mögliche Habitate kommen für diese Arten die beiden Magerwiesen sowie die strukturrei-
chen Weidengehölze im Bereich der Kleingärten infrage. Diese potenziellen Habitate sind im Be-
standsplan B-D.1 verortet.  
 
Tabelle 16:  Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter  Schmetterlinge 
Artname RL 
HE 
EHZ Planungsrelevanz 
gem. Albrecht et al. 2013 [2] 
Dunkler Wiesenknopf Ameisen-
bläuling (Maculinea nausithous) 3 U1  
Großer Feuerfalter  
(Lycaena dispar)    
Nachtkerzenschwärmer  
(Proserpinus proserpina)    
Heller Wiesenknopf-Ameisenbläu-
ling (Maculinea teleius) 2 U2  
Legende:  
Gefährdungskategorien der Roten Liste Hessen (2009): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = 
Gefährdet, V = Vorwarnliste;  
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht 
Planungsrelevant: gelb = mittel, rot = besonders hoch 
 
  
Abbildung 22: Nachweise Tagpfauenauge (Inarchis io) und Kleiner  Perlmuttfalter (Issoria lathonia) im Untersu-
chungsraum

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Käfer 
Laut Natureg-Viewer sind Eremit, Heldbock und Hirschkäfer im Messtischblatt verbreitet [63]. Der 
Hirschkäfer gilt als Wald- bzw. Waldrandart alter, lichter Eichenwälder und kommt eher nicht an Ein-
zelbäumen vor. Der Eichenheldbock benötigt ebenfalls sehr alte und gut besonnte Eichen als Brut-
bäume. Diese kommen jedoch lediglich außerhalb im Waldsaum östlich des Untersuchungsraums vor. 
Eine Untersuchung beider Arten ist nur dann erforderlich, wenn in den angrenzenden Waldrand einge-
griffen wird. 
 
Der Eremit kommt in solitär stehenden Altbäumen an besonnten Stammabschnitten vor. Innerhalb des 
Untersuchungsraums kommen drei Pappeln im Bereich der Feuchtwiese und eine Weide innerhalb 
eines Feldgehölzes vor, die zur Kategorie der Altbäume zählen und sich als potenzielle Habitate für 
den Eremiten (Weide und Pappel sind seltene aber nicht auszuschließende Brutbäume) und weitere 
xylobionte Käfer von allgemeiner Planungsrelevanz eignen. Ein Vorkommen des Eremiten und weite-
rer xylobionter Käfer von allgemeiner Planungsrelevanz kann somit nicht ausgeschlossen werden. 
 
 
Abbildung 23:  Alte Pappel als potenzieller Habitatbaum im Unte rsuchungsraum 
 
Tabelle 17:  Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter  Käferarten 
Artname RL 
HE 
EHZ Planungsrelevanz 
gem. Albrecht et al. 2013 
[2]
Eremit  
(Osmoderma eremita) 
2 U1  
Legende:  
Gefährdungskategorien der Roten Liste Hessen (2002) [22]: 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 
= Gefährdet, V = Vorwarnliste;  
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht 
Planungsrelevant: gelb = mittel, rot = besonders hoch

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Weitere Arten 
Planungsrelevante Vertreter aus den Artengruppen der Fische und Rundmäuler, Weichtiere, Krebse, 
Farn- und Blütenpflanzen, Moose oder weitere im Rahmen der Eingriffsregelung zu behandelnden Ar-
tengruppen, wie Insekten (Heuschrecken, Hautflügler, etc.), Flechten und Pilze weisen keine geeigne-
ten Habitate innerhalb des Untersuchungsraums auf. Von einer Erfassung und weiteren Berücksichti-
gung der Artenklassen kann aus gutachterlicher Sicht abgesehen werden.  
4.4.4 Bewertung 
Die Bewertung für das Schutzgut Tiere erfolgt anhand der Lebensraumeignung bzw. des Habitatpo-
tenzials gemäß Albrecht [2]. Das Habitatpotenzial wird für jede Artenklasse einzeln bewertet und in 
den Karten B-D-2.1 bis B-D-2.4 dargestellt.  
 
Vögel 
Aufgrund der stark unterschiedlichen Habitatansprüche der Vögel werden die Arten in Nistgilden ein-
geteilt. Demnach wird die Verfügbarkeit und Eignung von Habitaten innerhalb des Untersuchungs-
raums für Gehölzfreibrüter, Bodenfreibrüter und Höhlenbrüter gesondert bewertet. Zudem werden le-
diglich die zulassungskritischen (rot) und zulassungsrelevanten (gelb) Arten bewertet. Die abwä-
gungsrelevanten Arten (grün) weisen sehr geringe Anforderungen an die Habitatausstattung und hohe 
Verbreitungsnachweise auf. Bei diesen Arten wird von einer geringen Standorttreue ausgegangen, so-
dass sie in benachbarte Bereiche ausweichen können.  
 
Gehölzfreibrüter  
Insgesamt befinden sich wenige Strukturen innerhalb des Untersuchungsraums, die sich als Bruthabi-
tate für Gehölzfreibrüter eignen: zwei Feldgehölze im Norden am Siedlungsrand von Wixhausen, die 
Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße, Streuobst und Brachfläche im Bereich der Kleingärten, 
Feldgehölze und Privatgrundstücke im Süden des Untersuchungsraums und Einzelbäume. Die Flä-
chen sind aufgrund der vorhandenen Störungen und geringen Strukturvielfalt für die zulassungsrele-
vanten bzw. zulassungskritischen Arten von untergeordneter Bedeutung, da diese Arten in der Regel 
besonders strukturreiche Landschaften als Lebensräume bevorzugen. Die bedeutendste Fläche für 
die Gehölzfreibrüter stellt die Brachfläche westlich der Kleingärten dar. Diese Fläche weist dichte Ge-
büsche auf, ist schwer einsehbar und bietet vielfältige Nahrungshabitate im Umfeld.  
 
Bodenfreibrüter 
Bodenfreibrüter bauen ihre Nester direkt am Boden in einer Mulde. Aus diesem Grund sind sie auf 
eine möglichst offene Landschaft ohne die Sichtbeziehung störende Strukturen angewiesen. Einige 
Arten halten große Abstände zu vertikalen Strukturen, wie Gehölzen, da sich dort potenzielle Fress-
feinde ungehindert fortbewegen können. Welche Abstandsbereiche von Vertikalstrukturen eingehalten 
werden, ist artspezifisch und von der jeweiligen Struktur abhängig. Die Feldlerche hält bspw. zu Ein-
zelbäumen mind. 50 m Abstand, zu Baumreihen und Feldgehölzen mind. 120 m, zu geschlossenen 
Gehölzkulissen ca. 160 m und zu Hochspannungsfreileitungen ca. 100 m Abstand [35]. Zudem wer-
den Fluchtdistanzen entlang von Straßen von bis zu 500 m eingehalten [5]. Für Bodenfreibrüter bewir-
ken viele freilaufende Hunde und Katzen ein großes Störungs- und Tötungsrisiko.

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Für bodenbrütende Vögel besitzt die offene Freifläche in der Mitte des Untersuchungsraums eine 
hohe Habitateignung. In diesem Gebiet fehlen vertikale Störstrukturen weitestgehend, weshalb sich 
insbesondere für die Feldlerche ein hohes Brutpotenzial bietet.  
Ein mittleres Habitatpotenzial besteht im Norden des Geltungsbereichs. Dieses Gebiet weist aufgrund 
der Nähe zur Siedlung und zum Waldrand vertikale Strukturen und einen geringeren Offenlandcharak-
ter auf.  
Geringes Habitatpotenzial besteht im Nahbereich der Messeler-Park-Straße, entlang der B3 und im 
Westen des Untersuchungsraumes, da zu starke Störungen durch Verkehr und Freizeitnutzung beste-
hen. Hier verläuft außerdem die Hochspannungsfreileitung.  
 
Da die Feldlerche häufig innerhalb des Untersuchungsraums nachgewiesen wurde, ist die Wahr-
scheinlichkeit hoch, dass die Art auch innerhalb des Untersuchungsraums brütet. Aus diesem Grund 
werden die für Brutplätze besonders geeigneten Flächen als erhaltenswerte Offenlandstrukturen aus-
gewiesen (siehe Abbildung 24).  
 
 
 
 
 
    
Abbildung 24:  Bewertung Habitatpotenzial Vögel

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Höhlenbrüter 
Höhlenbrüter bauen ihre Nester in Höhlen und Spalten von Bäumen und in und am Boden bspw. zwi-
schen Wurzeln, in alten Baumstubben oder Mauselöchern. Die im Untersuchungsraum vorhandenen 
Baumhöhlen und -spalten wurden im November 2021 erfasst. Insbesondere im Süden des Untersu-
chungsraums befinden sich innerhalb von Feldgehölzen einige Habitatbäume (siehe Abbildung 24). 
Bei vorhandenen Baumhöhlen und -spalten kann davon ausgegangen werden, dass es sich um Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten handelt, die jedes Jahr auch mehrmals durch unterschiedliche Arten ge-
nutzt werden können. Die Bäume werden als erhaltenswert ausgewiesen. Sollten die Flächen im Rah-
men des Vorhabens doch in Anspruch genommen werden, ist zu prüfen, ob CEF-Maßnahmen unter 
Berücksichtigung der betroffenen Arten durchzuführen sind.  
 
Fazit Bewertung Vögel 
Aufgrund der Habitateignung für eine Vielzahl besonders planungsrelevanter Arten müssen bei Fort-
führung der städtebaulichen Planung Revierkartierungen nach Südbeck [41] unter Berücksichtigung 
der artspezifischen Empfindlichkeitsradien erfolgen. Dabei sind die Fortpflanzungs- und Ruhestätten 
besonders planungsrelevanter Arten und deren Aktionsräume genauer zu verorten. Auf Basis dieser 
Erkenntnisse lassen sich anschließend auch die Einflüsse der Störwirkungen einer möglichen Bebau-
ung auf die Arten abschätzen. Der Untersuchungsraum für die Artengruppe der Vögel richtet sich 
nach der störempfindlichsten Art. Die störempfindlichste Art im Untersuchungsraum ist die Feldlerche, 
weshalb ein Abstand von 500 m von möglichen Störquellen anzusetzen ist [9].  
 
Säugetiere (ohne Fledermaus) 
Das Habitatpotenzial für besonders planungsrelevante Vertreter der Säugetiere (ausgenommen Fle-
dermäuse) wird als sehr gering bewertet. Aus diesem Grund können weitere Erfassungen der Arten-
gruppe entfallen.

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Fledermäuse 
Für die Artengruppe der Fledermäuse besteht nur geringes Habitatpotenzial, da während der Quer-
schnittsbegehung nur geringe Aktivitäten und eine geringe Artenvielfalt zu verzeichnen waren. Den-
noch stellen die wasserführenden Gräben und die Baumreihe an der Messeler-Park-Straße, der Wald-
rand sowie die Silz im Süden außerhalb des Untersuchungsraums wichtige Leitstrukturen dar, die bei 
einer städtebaulichen Planung beeinträchtigt werden könnten, weshalb die Artengruppe der Fleder-
mäuse genauer untersucht werden muss.  
 
 
Abbildung 25: Habitatpotenzial Fledermäuse 
 
Reptilien 
Der Untersuchungsraum wird für die Artengruppe der Reptilien mit einem geringen Habitatpotenzial 
bewertet. Für Reptilien geeignete Habitate, wie strukturreiches Offenland mit Gehölzen und artenrei-
che Saumstrukturen kommen nur isoliert und kleinflächig vor. Ackerrandstreifen, die dem Biotopver-
bund dienen könnten, fehlen weitestgehend und kommen vorwiegend im Bereich der B3 und am östli-
chen Rand des Untersuchungsraums vor. Als einzige besonders planungsrelevante Art kann die Zau-
neidechse auf südlichen Teilflächen im Untersuchungsraum nicht ausgeschlossen werden (s. B-D-
2.3). Aus diesem Grund wird eine Reptilienkartierung durch Sichtbeobachtungen und langsames Ab-
schreiten in den ausgewiesenen Kartierräumen empfohlen (s. B-D-2).  
 
Amphibien 
Die wenigen, kleinräumige Strukturen, wie die Nasswiese südlich und die Brachfläche östlich der 
Kleingärten, sind als mögliche Fortpflanzungsgewässer insbesondere für Kreuz-, Wechsel- und

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Knoblauchkröte geeignet und werden hoch bewertet. Das mit Grabenstrukturen durchzogene Acker-
land, das den Biotopverbund mit den potenziellen Laichhabitaten und dem Wald (als Landhabitat für 
z.B. Springfrosch) herstellt, wird mit mittlerem Habitatpotenzial für Amphibien bewertet. Die tatsächlich 
zur Wanderung genutzten Leitstrukturen müssen durch eine Amphibienkartierung genauer untersucht 
werden, um bei zukünftigen Planungen Beeinträchtigungen während der Wanderungszeiten der Tiere 
ausschließen bzw. vermeiden zu können.  
 
 
Abbildung 26: Habitatpotenzial Amphibien und Reptilien 
Aufgrund fehlender Vernetzung und fehlender Laichhabitate werden alle anderen Flächen als gering 
bewertet.  
 
Schmetterlinge 
Insgesamt werden die artenreichen Grünflächen, Säume und Brachflächen innerhalb des Untersu-
chungsraums mit einem mittleren Habitatpotenzial bewertet. Diese sind zwar lediglich in geringer An-
zahl und kleinräumig im Untersuchungsraum vorhanden, stellen jedoch geeignete Standorte für die 
Wirtspflanzen einiger besonders planungsrelevanter Schmetterlingsarten dar. Da sich die möglichen 
Standorte im gesamten Untersuchungsraum verteilt befinden und sich die potenziellen Habitate auf-
grund der vielfältigen und spezifischen Nutzungsansprüche der Schmetterlingsarten nicht durch einfa-
che Maßnahmen schützen lassen, werden als Grundlage für städtebauliche Planungen entspre-
chende Kartierungen empfohlen. Anhand einer dreimaligen Begehung während der Hauptflugzeit der 
Schmetterlinge (Anfang Juli bis Mitte August) inklusive einer gezielten Raupensuche des Nachtker-
zenschwärmers, kann das Artenspektrum der potenziell zu erwartenden Arten weiter eingegrenzt wer-
den. Aus den Kartierergebnissen können anschließend weitere Tabuflächen für die Planung abgeleitet

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oder vorgezogene Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) entwickelt werden. Die Kartierung ist auf 
den ausgewiesenen Kartierräumen auf einer Fläche von 5 ha vorzunehmen (s. B-D-2). 
 
 
 
Abbildung 27: Habitatpotenzial für Schmetterlinge und xylobionte Käfer 
 
Xylobionte Käfer 
Ein Vorkommen des Eremiten kann nicht ausgeschlossen werden. Das Habitatpotenzial für die xylobi-
onten Käfer wird jedoch als gering bewertet, da sich im Untersuchungsraum lediglich drei Pappeln im 
Bereich der Feuchtwiese und eine Weide innerhalb eines Feldgehölzes als potenzielles Habitat eig-
nen (s. B-D.2.4). Die alten Bäume sollten dennoch als Lebensräume erhalten bleiben und werden 
deshalb als erhaltenswerte Strukturen ausgewiesen. Es wird eine Strukturkartierung für totholz- und 
mulmbewohnende Käferarten der FFH-Richtlinie empfohlen.  
 
Libellen 
Das Habitatpotenzial für Libellen wird aufgrund der sehr nährstoffreichen und im Sommer kaum was-
serführenden Gräben als sehr gering bewertet. Gemäß der Verbreitungskarten des HLNUG kommen 
keine besonders planungsrelevanten Libellenarten innerhalb des Untersuchungsraums vor [63]. Wei-
tere Erfassungen der Artengruppe sind nicht erforderlich.

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Gesamtbewertung für das Schutzgut Arten 
Der Offenlandcharakter und das Fehlen vertikaler Strukturen machen den Untersuchungsraum für bo-
denbrütende Vogelarten, wie bspw. die Feldlerche und den Kiebitz, besonders wertvoll. Aufgrund der 
intensiven landwirtschaftlichen Nutzung bietet der Untersuchungsraum für andere Arten nur wenige 
Strukturen, die als Lebensräume für Tiere und Pflanzen geeignet sind. Diese sind meist entweder 
durch die Bodenverhältnisse oder als Entwässerungsgräben mit ihren Säumen nicht für die landwirt-
schaftliche Nutzung geeignet. Die Entwicklung der Tierwelt wird durch die Barrierewirkung der Haupt-
verkehrsstraßen und Störungen durch Erholungssuchende im Gebiet eingeschränkt.  
4.4.5 Zusammenfassung 
Die Datengrundlage war zur Bewertung des Habitatpotenzials und Festlegung der Untersuchungstiefe 
für die faunistischen Erfassungen im weiteren Projektverlauf ausreichend.  
 
Das Habitatpotenzial für Vögel ist westlich der Bundesstraße gering, auf allen Flächen östlich der Bun-
desstraße mittel bis hoch. Für alle anderen Artengruppen ist es als sehr gering bis mittel eingestuft. 
Der Waldrand wurde in der Potenzialabschätzung als Lebensraum für Arten nicht miterfasst, da er au-
ßerhalb des Untersuchungsraums liegt. Mit seiner großen Bedeutung als Trittstein für die Fauna, die 
zwischen Wald- und Feldhabitaten wechselt und als Leitelement im Biotopverbund, ist er von großer 
Bedeutung. 
 
Einige Strukturen innerhalb des Untersuchungsraumes stellen wichtige Lebensraumfunktionen und 
Vernetzungsstrukturen für bestimmte Arten dar. Hierzu gehören:  
 alle Grabenstrukturen mit einem Gewässerrandstreifen von 4 m, 
 alle Habitatbäume und Altbäume (Käfer), 
 Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße, 
 S i l z a u e ,  
 Potenzielle Bodenbrüterflächen im Offenland mit einer Größe vo n ca. 16 ha und 
 Waldrand mit einem Abstandsbereich von 200 m. 
Sie sind im Plan B-D-2.1-4 als erhaltenswerte Strukturen dargestellt. 
4.4.6 Gesamtstädtischer Vergleich 
Das Stadtgebiet von Darmstadt weist von Feuchtstandorten und Nasswiesen bis sandigen Dünen und 
Magerrasen vielfältige Vegetationsstrukturen und Lebensräume auf. Somit ist auch die Biodiversität 
der Tier- und Pflanzenarten mit ihren unterschiedlichen Lebensraumansprüchen als relativ hoch zu 
beurteilen. Besonders die Streuobstwiesen bei Eberstadt und der ehemalige August-Euler Flugplatz 
bei Griesheim bieten Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Vogelarten, wie bspw. Ziegenmelker, 
Haubenlerche, Wendehals, Heidelerche, Steinschmätzer, Rebhuhn und Wiedehopf [48]. Die großen 
weitestgehend naturnahen und zusammenhängenden Waldflächen um Darmstadt, insbesondere das 
FFH- eigneten Lebensraum für zahlreiche weitere Brutvö-
gel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Libellen [48].

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Der Untersuchungsraum erfüllt durch das weite Offenland eine wichtige Funktion als potenzielles Brut-
habitat für Bodenbrüter. Gebiete mit einem ähnlichen Lebensraumcharakter finden sich innerhalb des 
Stadtgebietes lediglich östlich und westlich von Arheilgen. Um die Vielfalt der Lebensräume in Darm-
stadt weiterhin zu erhalten, ist es notwendig auch weiterhin störungsarmes und strukturarmes Offen-
land, insbesondere für die Anforderungen von Bodenbrütern, zu erhalten. 
 
4.4.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 
Da das Vorhandensein planungsrelevanter Tierarten ein Ausschlusskriterium für die städtebauliche 
Nutzung bestimmter Flächen sein kann, wird dringend empfohlen, eine detaillierte Erfassung nach den 
Methodenstandards von Hessen Mobil durchführen zu lassen.  
 
Bei Umsetzung einer städtebaulichen Planung sind die vorhandenen Leitstrukturen, bestehend aus 
 allen Grabenstrukturen mit einem Gewässerrandstreifen von 4 m,  
 allen Altbäumen, 
 der Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße, 
 der Silzaue, 
 dem Waldrand mit einem Abstandsbereich von 200 m und 
 Brutflächen für bodenbrütende Vogelarten 
möglichst zu erhalten und auszubauen.

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4.5 Landschaftsbild und Naherholung 
4.5.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert einer Landschaft werden von verschie-
denen Faktoren bestimmt, sind jedoch eng miteinander verbunden, weshalb sie zusammenfassend 
betrachtet werden.  
 
Grundlage für die Betrachtung bilden auf Bundesebene das BNatSchG und das UVPG. Für städte-
bauliche Planungen ergibt sich die Notwendigkeit zur Erfassung und Bewertung von Beeinträchtigun-
gen der Landschaft und ihres Erholungswertes aus § 1 Abs. 6 Nr. 5 und 7a i.V.m. § 35 Abs. 3 Nr. 5 
BauGB. Demnach sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Auswirkungen auf das Orts- und 
Landschaftsbild zu berücksichtigen. So ist der Schutz von Landschaftsräumen mit guter Erholungseig-
nung und geringen Belastungen ein erklärtes Ziel des Flächennutzungsplans der Stadt Darmstadt 
[43]. Hierzu gehören insbesondere Laubwaldgebiete, Bachauen, Streuobstwiesen und Grünflächen. 
Landschaftliche Kleinstrukturen und typische Landschaftselemente sollen bewahrt bzw. wiederherge-
stellt werden und strukturarme Landschaftsteile durch gliedernde und gestaltende Landschaftsele-
mente angereichert werden.  
 
Innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums für das Schutzgut Landschaftsbild befindet sich das 
Sicherung und Wiederherstellung einer forst- und landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft, die 
Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die 
Erhaltung der Landschaft als störungsfreier Erholungsraum [78].  
 
In der 
Entwicklungskarte Nord  des Landschaftsplans [47] sind für den Untersuchungsraum folgende 
Flächen für Freizeit und Erholung dargestellt: 
 , 
 Nördlicher Stadtrand von Arheilgen, 
 Waldflächen östlich Wixhausen und Arheilgen. 
 
Auch die innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums liegende Silzbachaue sowie die Graben-
strukturen nördlich des Ortsteils Wixhausen liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebiets. Sie stel-
len gemäß Landschaftsplan wertvolle Naherholungsräume dar [47].  
 
Laut Regionalplan Südhessen 2010 [38] ist das Gebiet kein bedeutsames Naherholungsgebiet. Im Sü-
den des Untersuchungsraums befinden sich Teilflächen des Regionalen Grünzugs. Auf diesen Flä-
chen sind Beeinträchtigungen durch Nutzungen, die zur Zersiedelung, Beeinträchtigung der Gliede-
rung von Siedlungsgebieten, des Wasserhaushalts oder einer Veränderung der klimatischen Verhält-
nisse führen können, untersagt.

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Tabelle 18:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Landschaftsb ild 
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext 
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG  Sicherung von Vielfalt, Eigenart und  Schönheit sowie des 
Erholungswerts von Landschaft
§ 2 Abs. 1 und § 3 UVPG Umweltvorsorge vor erheblichen Auswirku ngen auf den 
Menschen und menschliche Gesundheit (Naherholung), 
auf die Landschaft und das kulturelle Erbe (Landschafts-
bild)
§ 1 Abs. 6 Nr. 5 und 7a BauGB 
§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB 
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt vor, wenn 
e Eigenart der Landschaft 
und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und 
LSG-  
2411001) vom 23. Juli 2004 
Landschaftsplan Landschaftsplan Darmstadt, Kurzfassung der Wiss en-
schaftsstadt Darmstadt (2004), Landschaftsplan Darmstadt 
Grundlagenteil (2002)
Regionalplan Südhessen 2010 Regionaler Grünzug auf Teilflächen des erweiterten Unter-
suchungsraums
4.5.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 
Die Erfassung und Bewertung relevanter Strukturen für das Landschaftsbild und die Naherholung wird 
in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie 
 Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg [32] durchgeführt, da für 
Hessen keine entsprechenden Empfehlungen vorliegen  
 
Für die Erfassung und Bewertung wird der mit einem Abstand von 500 m gebildete erweiterte Unter-
suchungsraum herangezogen. Aufgrund der fast ebenen Topografie kann in diesem Radius davon 
ausgegangen werden, dass alle von einer potenziellen städtebaulichen Entwicklung ausgehenden 
Veränderungen der Landschaft und Sichtbeziehungen, die einen Einfluss auf das Landschaftsbild und 
die Naherholung haben können, erfasst und bewertet werden. Wirkungen mit einem größeren Ab-
stand als 500 m können ausgeschlossen werden, da das Siedlungsgebiet von Wixhausen und Struk-
turen, wie Gehölze und Waldränder den Untersuchungsraum abschirmen und darüber hinausrei-
chende Sichtbeziehungen verhindern.  
 
Für die Bestandsbeschreibung werden Landschaftsbildeinheiten als mehr oder weniger homogene 
Gebiete mit ähnlicher Landschaftsausstattung und charakteristischen Strukturen beschrieben.  
 
Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der Hauptkriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit und 
weiteren Nebenkriterien. Durch die Bildung des Mittelwertes der Hauptkriterien ergibt sich die Gesamt-
bewertung einer Landschaftsbildeinheit. Die Nebenkriterien dienen lediglich zur Auf- bzw. Abwertung

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der Gesamtbewertung. Eine Übersicht zu den bewerteten Kriterien und verwendeten Daten ermöglicht 
die nachfolgende Tabelle.  
 
Tabelle 19:  Kriterien zur Bewertung von Landschaftsbild und Na herholung [32] 
 Kriterium Bewertung Verwendete Daten 
Hauptkriterien 
Vielfalt Vielfalt der charakteristischen 
Strukturen 
Luftbildauswertung 
Vielfalt der Nutzungen Luftbildauswertung, FNP, 
Nutzungstypen 
Artenvielfalt (Vegetation / Fauna) Nutzungstypen, Gesetzlich ge -
schützte Biotope, Artverbreitungs-
nachweise, Potenzialabschätzung
Eigenart /  
Schönheit 
Verhältnis von landschaftsprägen-
den Elementen zu störenden, anth-
ropogenen Überformungen
Ortsbegehung 
Nebenkriterien 
Harmonie Zusammengehörigkeit der natürli-
chen und der anthropogenen Ele-
mente und Anpassung an die räum-
lichen Gegebenheiten (Relief)
Ortsbegehung, digitales Geländemo-
dell 
Einsehbar-
keit 
Sichtbeziehungen von außen in das 
Gebiet hinein
Luftbildanalyse, Ortsbegehung 
Natürlich-
keit 
Naturnähe Ortsbegehung, Schutzgebiete, ge-
setzlich geschützte Biotope 
Infra-  
struktur 
Anzahl der Erholungseinrichtungen 
(Sitzbänke, Grillstellen etc.)
Ortsbegehung 
Zugänglich-
keit 
Vorhandenes Wegenetz Ortsbegehung, Auswertung Wander- 
und Reitkarte 
Geruch Art des Geruchs (angenehm, neut-
ral, unangenehm)
Ortsbegehung 
Geräusche Art der Geräusche (angenehm, 
neutral, unangenehm)
Ortsbegehung 
Erreichbar-
keit 
Entfernung vom Siedlungsrand in 
das Gebiet 
Luftbildanalyse unter Berücksichti-
gung des Wegenetzes 
Beobacht-
barkeit / 
Nutzungs-
muste
r 
Besucherfrequentierung, Vielfältig-
keit der Nutzungen des Gebietes 
Ortsbegehung

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Zusätzlich wurden die Sichtbeziehungen erfasst. Hierbei wurden ausgehend von den zur Naherholung 
genutzten Wegen und vom Ortsrand solche Sichtbeziehungen erfasst, die einen weiten, ungestörten 
Blick auf die Landschaft bieten. 
 
4.5.3 Bestand 
Naturräumliche Gliederung und Landschaftstypen 
Der Untersuchungsraum befindet sich nach Meynen & Schmitthüsen [54] in der naturräumlichen 
-Main-Tiefland  der Hessischen Rheinebene. 
Für den Naturraum gelten natürliche Gegebenheiten, wie das Ausgangsgestein, das Relief, Hydrolo-
gie und Topologie als maßgebende Kriterien. Bei der Beschreibung von Landschaftstypen fließen die 
tatsächlich stattfindenden Nutzungen in die Abgrenzung von einheitlichen Räumen ein. Da sich die 
Nutzungen fortlaufend ändern, werden die Landschaftstypen anhand aktueller Satellitendaten in regel-
bewertet und besteht aus sandigen Ebenen im Höhenbereich von 88  150 m ü. NN [54].  
 
Landschaftsausstattung 
In der offenen, mit Gräben durchzogenen Ackerlandschaft befinden sich gelegentlich kleinere Feldge-
hölze und Einzelbäume. Die zahlreichen Feldwege werden zur Naherholung genutzt. Im Süden ver-
läuft ein Rad- und Wanderweg an der Silz entlang. Nördlich des Hegbachs befindet sich ein ausgewie-
sener Reitweg. Im Osten der Messeler-Park-Straße liegt ein Grillplatz (siehe B-EF-1).  
 
Sichtbeziehungen 
Das strukturarme Offenland bietet einen uneingeschränkten Blick über die Acker- und Grünlandflä-
chen. Aussichtspunkte mit Weitblick fehlen. Am östlichen Siedlungsrand von Wixhausen befinden sich 
einige Hochhäuser, welche ausgehend vom Waldrand als Blickfang fungieren. Als störende Elemente 
sind die Hochspannungsfreileitung, welche den Untersuchungsraum von Südwest bis nach Nordost 
quert, und das Umspannwerk zu nennen (siehe B-EF-1).  
 
Landschaftsbildeinheiten 
Durch eine Übersichtsbegehung in Verbindung mit Luftbildauswertungen wurden insgesamt 10 Land-
schaftsbildeinheiten identifiziert (siehe B-EF-1), die nachfolgend einzeln beschrieben werden.  
 
Landschaftsbildeinheit Typ 1 
 Landwirtschaftliche Nutzfläche, strukturarm 
Der Untersuchungsraum zeichnet durch ausgedehnte, ebene, intensiv bewirtschaftete Ackerflächen 
aus. Die Flächen bieten einen weitreichenden Blick und sind sehr gut einsehbar. Ein Großteil, insbe-
sondere im Süden, besteht aus Sonderkulturen, wie Spargel und Erdbeeren, die über lange Zeit mit 
Folien bedeckt sind.

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Abbildung 28: Landwirtschaftliche Nutzflächen mit Sonderkulture n und schilfbestandenen Gräben 
Die Strukturierung der Landschaftsbildeinheit nur durch zahlreiche, meist intensiv gepflegte Gräben 
und vereinzelte private Feldgärten, Feldgehölze und Wiesen. Die wenigen mit Schilf bestandenen 
Gräben, die Feldgehölze und Gärten gliedern die Ackerflächen nur zu geringem Anteil.  
 
Die Bundesstraße 3 stellt eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Kraftfahrzeugverkehr dar und 
hat aufgrund der starken Frequentierung eine zerschneidende und, durch die Verlärmung, störende 
Wirkung auf das Erleben des Offenlands den angrenzenden Ackerflächen.  
 
Landschaftsbildeinheit Typ 2 
 Strukturreiches Offenland 
genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen, Gehölzen, wasserführenden Gräben und Grünland aus. 
Im Gegensatz zu Typ 1 ist die Landschaft deutlich struktur- und artenreicher sowie insgesamt naturnä-
her. Die Topografie ist bewegt. Eine regionale Besonderheit bilden Flugsanddünen und einige Him-
melsteiche. Die Anbindung an das Wegenetz ist gegeben. 
Abbildung 29:

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Landschaftsbildeinheit Typ 3  Feuchtgrünland mit Gräben, Hochstauden, Weidengebüschen 
und Seggenrieden 
Östlich des Ortsteils Wixhausen befindet sich ein typischer Feuchtgrünlandkomplex der grundwasser-
beeinflussten Landschaft der Untermainebene. Eine Nasswiesenbrache, auf der sich Hochstaudenflu-
ren und Seggenriede zeigen, bildet mit schilfbewachsenen Gräben und Weidengebüschen eine natur-
nahe, heterogene Struktur. Die Landschaftsbildeinheit ist allerdings durch hohen Bewuchs am Rand 
von den Wegen nur schlecht einseh- und erlebbar. 
Abbildung 30: Feuchtgrünland mit Seggenried 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 4  Bachauen 
Die Aue des Hahnwiesenbachs liegt im Nordosten des Untersuchungsraums. Die Einheit wird von 
großflächigen extensiv genutzten Grünlandflächen und dem Hahnwiesenbach gebildet. Das Fließge-
wässer ist in Abschnitten von typischen Ufergehölzen begleitet. An einigen Stellen haben sich feuchte 
Senken ausgebildet. Reit- und Wanderwege machen die Auwiesen erlebbar. 
 
Die Silz, die im Süden des erweiterten Untersuchungsraums von Ost nach West fließt, wird von fri-
schen bis feuchten Wiesen, Weiden und Auen-Galeriewäldern begleitet. Teilweise erfolgt eine Bewei-
dung bis an das Fließgewässer heran, weshalb typische, naturnahe Ufersäume nur in Teilabschnitten 
vorhanden sind. Entlang der Silzaue führen für die Naherholung wichtige Fuß- und Radwege.

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Abbildung 31:  Mäandrierende Silz 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 5  Wald 
Im Osten des Untersuchungsraums befinden sich Waldflächen, die Teil des Landschaftsschutzgebiets 
sind. Der Waldrand bildet eine für das Landschaftserleben wichtige optische Grenze. Der Wald ist ty-
pischer Landschaftsbildbestandteil der natürlicherweise waldreichen Untermainebene. Der Wald wird 
durch Stromtrassen und die Messeler-Park-Straße zerschnitten. Im Bereich der Stromtrasse ist der 
Bewuchs aufgrund der notwendigen Pflegemaßnahmen deutlich niedriger und strauchreicher.  
 
Durch den Wald und an dessen Rändern führen Wanderwege zu den ausgedehnten Grünland- und 
Waldflächen im Nordosten, die intensiv zur Naherholung genutzt werden. Am Waldrand befindet sich 
ein Grillplatz. 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 6 
 Kleingärten 
Am östlichen Siedlungsrand von Wixhausen befindet sich eine Kleingartensiedlung. Als typische und 
wichtige Struktur für die Naherholung zeichnet sich die Kleingartensiedlung durch eine gute Erreich-
barkeit und Zugänglichkeit aus. Die optische Ausprägung bildet allerdings ein austauschbares Er-
scheinungsbild. So sind die Einfriedungen und Bepflanzungen der Kleingärten nach zweckdienlichen 
und nicht nach gestalterischen Gesichtspunkten durchgeführt worden.  
Abbildung 32: Kleingärten am Ortsrand von Wixhausen

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Landschaftsbildeinheit Typ 7  Forschungseinrichtung 
Östlich des an den Untersuchungsraums grenzenden Waldes befindet sich das GSI Helmholzzentrum 
für Schwerionenforschung. Der Forschungscampus wird durch mehrstöckige Zweckgebäude, Straßen 
und Wege, Parkplätze, ein Parkhaus sowie eine Grünfläche gebildet. Insgesamt weist die Land-
schaftsbildeinheit einen sehr hohen Versiegelungsanteil auf. Das Forschungszentrum ist nicht zu-
gänglich, die Erlebbarkeit ist eingeschränkt. 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 8 
 Industrie/ Gewerbe 
Am nordöstlichen Siedlungsrand von Wixhausen befindet sich ein Industrie- und Gewerbegebiet. Das 
Gebiet hat einen hohen Versiegelungsanteil und eine starke anthropogene Überprägung. Die städte-
bauliche und architektonische Ausprägung zeigt keine ortstypischen Strukturen. 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 9 
 Wohngebiet/ Mischgebiet 
Die Wohn- und Mischgebiete von Wixhausen sind vor allem am wahrnehmbaren Ortsrand durch Ein-
familien-, Mehrfamilien- und Reihenhäuser der letzten Jahrzehnte geprägt. Im Osten befinden sich 
hohe Mehrfamilienhäuser mit großer Fernwirkung. Obwohl der Siedlungsbereich einen hohen Anteil 
an privaten Gärten aufweist, sind diese, der Eigenart Südhessens entsprechend, zumindest in der 
Ortsmitte kaum erlebbar, da sie i.d.R. straßenabgewandt angeordnet sind.  
 
Landschaftsbildeinheit Typ 10  Aumühle, Gärtnerei und Wohnen 
Im Westen des Untersuchungsraums befindet sich die Aumühle als soziale Einrichtung, bestehend 
aus Gärtnerei, Wohnbebauung und anderen Gebäuden. Die Landschaftsbildeinheit besitzt gemein-
sam mit dem angrenzenden Friedhof einen hohen Grünanteil. Erreichbarkeit und Zugänglichkeit sind 
sehr gut. Für die Einwohner besteht eine gute Anbindung an die Rad- und Fußwege der Silzaue. 
4.5.4 Bewertung Landschaftsbild und Naherholung 
Sichtbeziehungen 
Die Sichtbeziehungen wurden vom Rand der Ortslage sowie entlang der Hauptwege erfasst und be-
wertet, da diese die wichtigsten Aufenthaltsorte innerhalb des Untersuchungsraums darstellen (siehe 
Abbildung 33, B-EF-2).

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Abbildung 33:  Sichtbeziehung im Untersuchungsraum 
Hochwertige Sichtbeziehungen sind durch ungestörte Blicke auf schöne und typische Landschaftsbild-
ausprägungen definiert. Diese liegen an folgenden Stellen vor: 
 Vom Südrand des Wohngebiets und vom Rad- und Fußweg der Messel er-Park-Straße nach 
Süden mit einem weiten Blick über das Offenland. Im Hintergrund sind die hohen Gehölze 
der Silzaue erkennbar und bilden einen attraktiven Abschluss der Sicht. 
 Von der Bundesstraße B3 nach Osten mit einem weiten Blick über  das Offenland bis hin 
zum Waldrand bzw. den Gehölzen der Stahlbergdüne, auf die sich der Weitblick richtet. 
 Vom Westrand des Untersuchungsgebiets über Felder bis zum Wald rand.

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Abbildung 34:  Blick von der Bundesstraße B3 über das Offenland  zum Waldrand 
  
Abbildung 35:  Blick auf Gehölze und Waldrand im Norden Untersu chungsgebiets 
Hoch- bis mittelwertige Sichtbeziehungen sind durch Blicke auf schöne und typische Landschaftsbild-
ausprägungen definiert, die durch Störelemente beeinträchtigt werden. Diese liegen an folgenden 
Stellen vor: 
 Vom Rad- und Fußweg an der Silz im Süden nach Norden mit weite m Blick über das Offen-
land. Im Hintergrund befindet sich der Siedlungsbereich von Wixhausen mit seinen stören-
den Hochhäusern. Störend wirkt auch die Fernleitungstrasse. 
 Im Norden geht der Blick vom Waldrand bis zum Gewerbegebiet, d as aber aufgrund der 
Feldgehölze optisch recht gut abgeschirmt wird. Störend wirkt hier die Fernleitungstrasse. 
 
Mittelwertige Sichtbeziehungen sind durch Blicke auf typische sowie auf untypische Landschaftsbild-
ausprägungen definiert, die auch durch Störelemente beeinträchtigt werden. Diese liegen an folgen-
den Stellen vor: 
 Vom Ortsrand im Westen des Untersuchungsgebiets geht der Blick  zwar zunächst über Fel-
der, endet aber an der Bundesstraße. 
 
Mittelwertig ist der Blick von der Bundesstraße nach Westen bewertet, der über die Felder auf den 
Ortsrand gerichtet ist.

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Eine geringe Qualität hat der Weitblick vom Grillplatz, der durch die Hochhäuser und die Hochspan-
nungstrasse dominiert wird (Abbildung 36).  
 
 
Abbildung 36:  Blick auf den östlichen Siedlungsrand von Wixhau sen  
 
Landschaftsbildeinheiten 
Die Landschaftsbildeinheiten werden nachfolgend hinsichtlich ihrer Funktionserfüllung gem. der in Ka-
pitel 4.5.2 aufgeführten Kriterien beschrieben. Im Anschluss findet sich eine tabellarische Zusammen-
stellung als Übersicht der Einzelbewertungen. Die Bewertung der Landschaftsbildeinheiten ist im Plan 
B-EF-2 dargestellt.  
 
Landschaftsbildeinheit Typ 1  Landwirtschaftliche Nutzfläche, strukturarm 
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen weisen aufgrund weitestgehend fehlender Randstrukturen, wie 
Ackerrandstreifen, Feldgehölze und Gebüsche, eine geringe Vielfalt auf. Auf den Feldern werden ins-
besondere im Süden des Untersuchungsraums vorwiegend Sonderkulturen, wie Spargel und Erdbee-
ren, angebaut. Diese sind über lange Zeit mit Folien bedeckt und haben somit einen negativen Ein-
fluss auf die Ästhetik des Landschaftsbildes. Das Kriterium der Vielfalt wird aufgrund der intensiven 
landwirtschaftlichen Nutzung und den die Landschaft verfremdenden Folienanbau als gering bewertet.  
 
Die Ackerflächen sind von zahlreichen z.T. wasserführenden Gräben durchzogen, deren Böschungen 
und Säume meist intensiv gepflegt werden, so dass als schön empfundene blühende Gras-/Kraut-
Säume nicht vorkommen. Vereinzelt kommen private Feldgärten, Feldgehölze und Wiesen oder 
Ackerrandstreifen im Gebiet vor. Die wenigen mit Schilf bestandenen Gräben, die Feldgehölze und 
Gärten lenken die Blicke. Aufgrund der geringen Anzahl landschaftstypischer Strukturen und der in-
tensiven Pflege wird das Kriterium der Eigenart und Schönheit als gering bewertet.  
 
Das Gebiet ist vorwiegend eben und weist ein optisch kaum wahrnehmbares, geringes Gefälle in 
Richtung Westen auf. Aufenthalts- oder Pausenplätze für die Naherholung, wie z.B. Sitzbänke, fehlen. 
die Bundesstraße zerschneidet das Gebiet so, dass Naherholungssuchende nur wenige Übergänge

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nutzen können, die außerhalb des engeren Untersuchungsraums liegen. Der Verkehrslärm des Stra-
ßenverkehrs auf der Bundesstraße und des Flugverkehrs wird als Störquelle wahrgenommen. Da im 
Gebiet ein gut ausgebautes Wegenetz vorliegt und es sehr gut an die Ortslage angebunden ist, wer-
den die Nebenkriterien mit mittel bewertet. Insgesamt resultiert für Typ 1 eine geringen Bedeutung für 
das Landschaftsbild und die Naherholung.  
 
Typ 1 wird insgesamt mit einer geringen Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  gering, intensive Landwirtschaft 
Eigenart/Schönheit:  gering, wenig typische Strukturen 
Nebenkriterien:  naturfern, keine Aufenthaltsplätze, gutes Wege netz, Zerschneidung und Ver-
lärmung durch B3 und Flugverkehr 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 2 
 Strukturreiches Offenland 
Das strukturreiche Offenland zeichnet sich durch ein Mosaik aus landwirtschaftlichen Nutzflächen, Ge-
hölzen, wasserführenden Gräben und wertgebendem Grünland aus. Durch die Vielfalt an unterschied-
lichen Vegetationsbeständen und das Vorhandensein von Teichen ist das Kriterium der Vielfalt hoch 
bewertet. Die am Rand der Grün- und Ackerflächen stehenden Gehölze leiten die Blicke und bilden 
attraktive, kleinteiligere Landschaftsräume. Eine regionale Besonderheit bilden Flugsanddünen, die im 
Südosten des erweiterten Untersuchungsraums vorkommen.  
 
Die Dünen stellen aufgrund ihres Reliefs und ihres Artenreichtums eine besonders attraktive Struktur 
für die Landschaftsbildeinheit dar. Es befinden sich keine untypischen oder störenden Elemente im 
Gebiet, weshalb die Eigenart und Schönheit des Landschaftstyps hoch bewertet wird. Das Gebiet ist 
gut erreichbar, aber abseits von Hauptwander- oder Radwegen. Aufenthalts- oder Pausenplätze feh-
len. Insgesamt besitzt die Landschaftsbildeinheit des Typ 2 eine hohe Bedeutung für das Landschafts-
bild und die Naherholung.  
 
Typ 2 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  hoch, mosaikartige Ausprägung 
Eigenart/Schönheit:  hoch, typische und seltene Strukturen 
Nebenkriterien:  keine Infrastruktur zum Aufenthalt, abseits vo n Hauptwander- oder Radwegen 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 3 
 Feuchtgrünland mit Gräben, Hochstauden, Weidengebüschen 
und Seggenrieden 
Am Ortsrand von Wixhausen liegt ein Bereich der sich aus typischem Feuchtgrünland, Gräben mit 
Schilfsäumen, Weidengebüschen, blühenden Hochstaudenfluren sowie Klein- und Großseggenrieden 
zusammensetzt. Die Vielfalt des Landschaftsbildes ist hoch. Die Nähe zur Hochhaussiedlung und zur 
Hochspannungstrasse stören das Landschaftserleben, weshalb die Eigenart und Schönheit des Land-
schaftstyps mit mittel bewertet wird.  
 
Große Teile des Gebiets sind durch den hohen Bewuchs am Wegrand schlecht einsehbar und werden 
deshalb nicht wahrgenommen. Die Landschaftsbildeinheit des Typ 3 wird insgesamt mit mittel bewer-
tet.

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Typ 3 wird insgesamt mit einer mittleren Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  hoch, typische, heterogene Struktur 
Eigenart/Schönheit:  mittel, Nähe zu störenden Hochhäusern und Hochspannungsleitung 
Nebenkriterien:  z.T. schl echt einseh- und erlebbar 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 4  Bachauen 
Der erweiterte Untersuchungsraum wird im Norden durch die Aue des Hahnwiesenbachs und im Sü-
den durch die Aue der Silz und des Mühlbachs geprägt, welche typische Landschaftsbildeinheiten der 
Hessischen Rheinebene sind. 
 
Die Hahnwiesenaue wird von nassen und frischen Wiesen, die vom Hahnwiesenbach durchquert wer-
den, gebildet. Das Fließgewässer besitzt einen schmalen, krautigen Ufersaum, der stellenweise auch 
von Gehölzen bestanden ist. Die Wege sind attraktiver Teil des Wegenetzes zur Naherholung der 
Wälder im Norden Darmstadts. 
 
Die Silzaue wird von frischen bis feuchten Wiesen und Auen-Galeriewäldern sowie alten Pappeln ge-
bildet. Sie weist einen hohen Wert für die Eigenart, Vielfalt und Schönheit auf. Mit ihrer Lage zwischen 
den Ortsteilen Arheilgen und Wixhausen und mit Hauptwander- und Radwegen bis zum Waldgebiet 
bietet sie sich für die Naherholung an. 
 
Typ 4 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  hoch, relativ naturnahe und attraktive Ausprägung 
Eigenart/Schönheit:  hoch, typisch er Landschaftsbestandteil  
Nebenkriterien:  Reit-, Rad- und Wanderwege; sehr gut erlebbar 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 5 
 Wald 
Im Osten des erweiterten Untersuchungsraums befinden sich Waldflächen, die trotz forstlicher Über-
prägung als typisch für die Hessischen Rheinebene wahrgenommen werden. 
 
Die Waldflächen sind vorwiegend mit Eichen, Kiefern und mit Buchen bestanden. Der Wechsel von 
den durch Kiefern geprägten Wäldern im Süden der Waldflächen und den im Norden anschließenden 
Laubwäldern wirkt abwechslungsreich. Die Waldränder sind häufig durch mächtige Eichen geprägt 
und dann besonders attraktiv. Am Waldrand befindet sich ein Grillplatz. 
 
Der Wald wird von der Stromtrasse, unter der niedrige und strauchreiche Vegetation steht, durchquert. 
Dadurch und durch schlechte Wegeanbindung wirkt die nordwestliche Waldfläche vom restlichen 
Wald abgetrennt. Ebenfalls zerschneidet die nur an wenigen Stellen sicher zu überquerende Messe-
ler-Park-Straße den Wald, weshalb sich Spaziergänger und Wanderer v.a. auf den Wegen nördlich 
der Straße aufhalten. Aufgrund der Zerschneidungen wird die Eigenart und Schönheit des Land-
schaftstyps mit mittel bewertet.  
 
Die Waldflächen besitzen durch sehr gut ausgebaute Wege und eine sehr gute Erreichbarkeit eine 
hohe Erholungsfunktion. In der Gesamtbewertung wird Landschaftstyp 5 mit einer hohen Bedeutung 
für die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft sowie für die Naherholung bewertet.

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Typ 5 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  hoch, attraktive Waldränder, unterschiedliche Baumar ten 
Eigenart/Schönheit:  mittel, ty pische waldreiche Landschaft aber mit störenden Elemente wie 
Stromtrasse und Straße 
Nebenkriterien:  wichtige optische Raumgliederung, Rad- und Wan derwege, Grillplatz, Zer-
schneidung durch Stromtrassen und Messeler-Park-Straße 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 6  Kleingärten 
Am östlichen Siedlungsrand von Wixhausen befindet sich eine Kleingartensiedlung aus Nutzgärten. 
Sie ist gut erreichbar. Durch die fehlende Naturnähe und geringe gärtnerische Ästhetik weist Typ 6 
eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild und die Naherholung auf.  
 
Vielfalt:  gering, fehlende Naturnähe oder gärtnerische Vielfal t 
Eigenart/Schönheit:  sehr gering, zwar typische Nutzung, aber a ustauschbares Erscheinungsbild 
Nebenkriterien:  gute Erreichbarkeit 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 7 
 Forschungseinrichtung 
Im Osten des erweiterten Untersuchungsraums befindet sich das GSI Helmholzzentrum für Schwerio-
nenforschung. Der schlecht einsehbare Campus des Forschungszentrums besteht aus Zweckgebäu-
den, Straßen und Wegen sowie Parkplätzen. Grünanlagen kommen nur in geringen Flächenanteilen 
vor. Der Campus wirkt in der Waldlandschaft als Störelement. Die Bedeutung des Typ 7 für die Naher-
holung und das Landschaftsbild wird als sehr gering bewertet. 
 
Typ 7 wird insgesamt mit einer sehr geringen Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  sehr gering, hoher Versiegelungsgrad und geringer An teil Grünanlagen 
Eigenart/Schönheit:  sehr gering, Parkplätze und austauschbare Zweckgebäude  
Nebenkriterien:  gute Erreichbarkeit, Zugang und Einsehbarkeit sind eingeschränkt 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 8  Industrie/ Gewerbe 
Am nordöstlichen Siedlungsrand von Wixhausen befindet sich ein Industrie- und Gewerbegebiet. Das 
Gebiet zeichnet sich durch einen hohen Versiegelungsanteil und starke anthropogene Überprägung 
aus und hat einen sehr geringen Wert für das Landschaftsbild und die Naherholung. 
 
Typ 8 wird insgesamt mit einer sehr geringen Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  sehr gering, hoher Versiegelungsgrad bei geringer un d vernachlässigter Be-
grünung 
Eigenart/Schönheit:  sehr gering, Parkplätze und austauschbare Zweckgebäude  
Nebenkriterien:  gute Erreichbarkeit

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Landschaftsbildeinheit Typ 9  Wohngebiet / Mischgebiet 
Das Wohngebiet / Mischgebiet des Ortsteils Wixhausen weist durch die Hausgärten einen hohen 
Grünflächenanteil auf. Die Gärten liegen i.d.R. auf der straßenabgewandten Seite und sind dann für 
Passanten nicht wahrnehmbar. Der vorwiegend landschaftstypische, dörflichen Charakter wird durch 
einzelne fremd wirkende Bauten, wie z.B. die Hochhäuser, gestört. Die Eigenart und Schönheit wird 
mit mittel bewertet. Für die Naherholung hat das Wohngebiet / Mischgebiet eine geringe Bedeutung, 
da besonders attraktive Straßenzüge, Plätze oder Sehenswürdigkeiten fehlen. 
 
Typ 9 wird insgesamt mit einer geringer Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  gering, hoher Versiegelungsgrad, fehlende öffentlich e Grünanlagen 
Eigenart/Schönheit:  mittel, typi sche Bauweise ohne besondere Ausprägung 
Nebenkriterien:  gute Erreichbarkeit, attraktive Straßen, Plätz e oder Sehenswürdigkeiten feh-
len 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 10  Aumühle, Gärtnerei und Wohnen 
Die Aumühle bestehend aus Gärtnerei, Wohnbebauung und sozialen Einrichtungen weist einen hohen 
wahrnehmbaren Grünanteil auf. Der angrenzende Friedhof ist im erweiterten Untersuchungsraum die 
einzige öffentliche Grünanlage des Ortsteils. Die Landschaftsbildeinheit zeichnet sich durch eine gute 
Erreichbarkeit und Zugänglichkeit aus. Sie bietet eine gute Anbindung zu den Hauptwander- und Rad-
wegen der Silzaue. Die Landschaftsbildeinheit wird gering bewertet, weil die vernachlässigte Gestal-
tung der Gebäude und Grünflächen weder der dörflichen Eigenart entspricht noch andere ästhetische 
Merkmale aufweist. 
 
Typ 10 wird insgesamt mit eine geringer Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  gering, Zweckbauten mit zwar hohem Begrünungsanteil aber vernachlässigte 
Gestaltung 
Eigenart/Schönheit:  gering, Bauweise ohne besondere Ausprägung  
Nebenkriterien:  gute Anbindung an die Silzaue 
 
Die Einzelbewertung aller Kriterien sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

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Tabelle 20:  Bewertung der Schutzgüter Landschaftsbild und Nahe rholung 
Landschafts-
bildeinheit 
Hauptkriterien Nebenkriterien 
       Gesamt 
Vielfalt 
Eigenart/ 
Schönheit 
Mittelwert HK 
Harmonie  
Einsehbarkeit 
Natürlichkeit 
Infrastruktur 
Zugänglichkeit 
Geruch 
Geräusch 
Erreichbarkeit 
Beobachtbar-
keit/ Nut-
Mittelwert NK 
1  Landwirt-
schaftliche 
Nutzfläche, 
strukturarm 
2 2 2 4 5 1 2 5 3 1 5 3 3 2 
2  Struktur-
reiches Of-
fenland 
4 4 
4 3 3 3 1 5 4 4 5 3 3 4 
3  Feucht-
grünland mit 
Gräben, 
Hochstauden, 
Seggenrieden 
4 3 3,5 2 1 3 1 1 5 3 5 1 3 3 
4  Bachauen 44  43455555  5  3  4 5 
5 - Wald 44  44435554  5  4  4 4 
6 - Kleingär-
ten 2 1 1,5 2 1 1 2 5 3 3 5 4 3 2 
7 - For-
schungsein-
richtung 
1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 5 1 2 1 
8  Industrie 
und Gewerbe 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 5 1 1 1 
9  Wohnge-
biet/ Mischge-
biet 
2 3 
2,5 2 2 1 1 5 1 1 5 1 3 2 
10  
Aumühle, 
Gärtnerei und 
Wohnen 
2 2 2 2 1 1 1 5 3 2 5 2 2 2

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4.5.5 Zusammenfassung 
Landschaftsbild und die Naherholung sind anhand einer Geländebegehung und Auswertung von Da-
ten zur Schutzgebieten, Erholungsräumen und Wegebeziehungen erfasst und bewertet. Die Daten-
grundlage wird als ausreichend zur Beurteilung der Funktion des Landschaftsbildes und der Naherho-
lung im engeren und erweiterten Untersuchungsraum eingestuft.  
 
Der erweiterte Untersuchungsraum ist in 10 Landschaftstypen gegliedert. Als sehr gering bis gering 
sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen (Typ 1) sowie die Landschaftstypen der Siedlungsberei-
che (Typ 6, Typ 7, Typ 8, Typ 9, Typ 10) eingestuft. Von mittlerer Bedeutung wird das Feuchtgrünland 
(Typ 3) eingestuft, welches sich etwa in der Mitte des engeren Untersuchungsraums befindet. Das 
strukturreiche Offenland (Typ 2) und der Wald (Typ 5) im Osten des Untersuchungsraums sind mit ho-
her Bedeutung für das Landschaftsbild bewertet. Die Auen des Hahnwiesenbachs im Norden und der 
Silz im Süden des Untersuchungsraums (Typ 4) weisen eine sehr hohe Bedeutung für das Land-
schaftsbild auf.  
4.5.6 Gesamtstädtischer Vergleich 
Der durch Offenland geprägte engere Untersuchungsraum ist aufgrund der sehr intensiven landwirt-
schaftlichen Nutzung im gesamtstädtischen Vergleich deutlich weniger attraktiv, als z.B. die extensiv 
genutzten Flächen des Oberfelds. 
 
Im erweiterten Untersuchungsraum befinden sich mit den Auen von Silz und Hahnewiesenbach, den 
eiszeitlichen Stahlberg-Dünen und den Wäldern typische Bestandteile der Hessischen Rheinebene, 
die durch ihre strukturelle Vielfalt eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild besitzen. Vergleich-
bare Gebiete mit hoher kultureller und landschaftlicher Vielfalt kommen innerhalb des Stadtgebietes 
östlich von Eberstadt (Streuobstwiesen), nordwestlich von Pfungstadt (strukturreiches Offenland) und 
im Osten von Darmstadt (Waldflächen) vor.  
 
Im Vergleich mit der Gesamtstadt handelt es sich beim engeren Untersuchungsraum um kein bedeut-
sames Gebiet für die landschaftsgebundene Erholung. Das Gebiet ist zwar entlang der Hauptwege 
stark frequentiert, dient jedoch vor allem den in Wixhausen ansässigen Bewohnern zur Naherholung 
und zum Anschluss an die ausgedehnten Waldgebiete im Osten. 
 
4.5.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 
Bei einer städtebauliche Nutzung derjenigen Flächen, die an die Bundesstraße angrenzen, ist ein ho-
her Anspruch an die Gestaltung zu legen, damit die von Pendlern wahrnehmbare Eintrittspforte in die 
Gesamtstadt attraktiv ist und die Identifikation mit dem Wohn- bzw. Arbeitsort unterstützt.  
 
Die für die Naherholung wichtigen Fuß- und Radwege zur Verbindung des Ortsteils Wixhausen mit 
dem Offenland und den Wäldern im Osten sind zu erhalten und gestalterisch aufzuwerten, da es mit

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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 69 von 123 
dem Rad- und Fußweg an der Silz nur eine einzige attraktive Verbindung für Naherholungssuchende 
gibt.  
 
4.6 Boden 
4.6.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 
Rechtsgrundlagen des Leistungsbausteins Boden stellen das Bundesbodenschutzgesetz 
(BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und das Hessische Alt-
lasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) dar.  
 
Entsprechend § 1 des BBodSchG besteht der Grundsatz 
sichern oder wiederherzustellen . Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Bo-
den und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge 
gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.  
 
Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind Altablagerungen oder Altstandorte, durch 
die schädliche Bodenveränderungen oder Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervor-
gerufen werden.  
 
Bei Einwirkungen auf den Boden sollen 
Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen so weit wie 
[66]. Hierbei wird auf die Bodenfunktionen nach § 2 Abs.1 und 2 
BBodSchG verwiesen, die im Wesentlichen dazu beitragen Gefahren, erhebliche Nachteile oder er-
hebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen  [66]: 
 die natürlichen Bodenfunktion als Lebensgrundlage und Lebensra um für Menschen, 
Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen (Lebensraumfunktion), 
 die natürliche Bodenfunktion als Bestandteil des Naturhaushalt es, insbesondere mit sei-
nen Wasser  und Nährstoffkreisläufen (Bodenfruchtbarkeit), 
 die natürliche Bodenfunktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufba umedium für stoffliche 
Einwirkungen auf Grund der Filter- Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbe-
sondere auch zum Schutz des Grundwassers (Filter- und Pufferfunktion) und 
 die Funktion des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. 
Ein Schwerpunkt liegt gemäß BBodSchG auf dem Schutz der Funktion des Bodens als Standort der 
land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. 
 
Bodendenkmäler nach Hessischem Denkmalschutzgesetz (HDSchG) [74] sind 
die Zeugnisse menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens von wissenschaftlichem Wert dar-
stellen und die im Boden verborgen sin
Abs. 2 Satz 1 HDSchG). Nach Vorgabe des Hessischen Landesamts sind gemäß § 18 Abs. 1 
HDSchG alle Bodeneingriffe im Bereich von 250 m um die Mittelpunktkoordinaten eines Bodendenk-
mals genehmigungspflichtig [74].

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Tabelle 21:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Boden 
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext 
BBodSchG (1. März 1999) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Boden veränderungen und 
zur Sanierung von Altlasten
BBodSchV (7. Juli 1999) Bewertung von Verdachtsflächen und altl astenverdächtigen Flä-
chen, Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlas-
ten, Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen, 
Vorsorge gegen das Entstehen von schädlichen Bodenverände-
rungen
HAltBodSchG (28.09.2007) Ergänzende Bestimmungen zum BBodSchG z um Vorsorgebe-
reich und zur Altlastensanierung
HDSchG Hessisches Denkmalschutzgesetz
4.6.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 
Die Erfassung der Böden im Untersuchungsraum erfolgt anhand von Datenauswertung und der Erfas-
sung von Biotop- und Nutzungstypen, von deren jeweiligen Ausprägungen Rückschlüsse auf die Bo-
denbeschaffenheit gezogen werden können. Es werden folgende Daten für die Erfassung und Aus-
wertung des Schutzgut Boden herangezogen:  
 
Tabelle 22:  Verwendete Daten zur Auswertung des Schutzguts Bod en 
Datensatz Beschreibung Quelle Stand 
Bodenübersichtskarte 
BÜK, Maßstab 1:5000.000 
Bodentypen, Bodenart Boden-Vie-
wer Hes-
sen [53] 
1997 
Bodenflächendaten  
Maßstab 1:50.000 
Nitratrückhaltevermögen des Bodens Boden-Vie-
wer Hes-
sen [53] 
1997-1999 
Standorttypisierung 
Bodenflächen Hessen 
Maßstab 1:5.000,  
landwirtschaftliche Nutzflä-
che (BFD5L) 
Standorttypisierung für die Biotopentwicklung 
(BFD5L_M59)
Boden-Vie-
wer Hes-
sen [53] 
2009 
Ertragspotenzial anhand der Acker- und Grün-
landzahlen (BFD5L_M182)
Feldkapazität (FK), nutzbare Feldkapazität 
(nFK) (BFD5L_M100)
Bindungsstärke des Bodens für Schwer-  
metalle (BFD5L_M46)
Erosionsbewertung ABAG K-Faktor (Erodierbarkeit des Bodens) Bod en-Vie-
wer Hes-
sen [53] 
2011-2016 
Biotop- und Nutzungsty-
penkartierung 
Kartierung der Standart-Nutzungstypen gem. 
hessischer Kompensationsverordnung [77]
BCE 2021

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Die Böden im Untersuchungsraum werden anhand ihre Funktionserfüllung der im BBodSchG veran-
 Arbeitshilfe zur 
Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in 
[23] bewertet. Entsprechend des Leitfadens werden folgende Parameter zur Auswertung her-
angezogen und zunächst einzeln bewertet:  
 Lebensraumfunktion, 
 Bodenfruchtbarkeit, 
 Filter- und Pufferfunktion, 
 Archiv der Natur- und Kulturschichte und 
 weitere Parameter (Schadstoffe, Empfindlichkeit, Übergeordnete  Planungen, ausgewiesene 
Gebiete zum erhöhten Bodenschutz , Standorte land- und forstwirtschaftlicher Nutzung). 
 
Jeder Parameter wird anhand der 5-stufigen Skala in sehr gering- bis sehr hochwertige Bodenberei-
che eingestuft. Dazu werden für jeden Parameter mehrere fachliche Grundlagen ermittelt und bewer-
tet. Diejenigen fachlichen Grundlagen, die die Funktion des Bodens als Standort der landwirtschaftli-
chen Nutzung abbilden, werden doppelt gewichtet, um der besonderen Bedeutung als landwirtschaftli-
che Nutzfläche im Stadtgebiet zu entsprechen. Der Mittelwert aller Teilbewertungen bildet die Ge-
samtbewertung des jeweiligen Parameters. Im Folgenden wird die Bewertung der Parameter im Ein-
zelnen erläutert: 
 
Lebensraumfunktion 
Die Lebensraumfunktion des Bodens setzt sich aus zwei fachlichen Grundlagen, nämlich der Funktion 
als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und der Funktion für Nutzpflanzen und den 
Menschen zusammen.  
 
Für Tiere und Bodenorganismen wird die Lebensraumfunktion anhand der Nutzungsart bewertet. Bo-
den, der häufig bearbeitet wird, weist in der Regel eine geringere Lebensraumfunktion für Tiere und 
Bodenorganismen auf als ungestörter Boden.  
 
Für die Bewertung der Lebensraumfunktion für Nutzpflanzen werden Daten zur Standorttypisierung für 
die Biotopentwicklung und das Ertragspotenzial herangezogen.  
 
Um die Funktion des Bodens als Standort der landwirtschaftlichen Nutzung in der Bodenbewertung zu 
berücksichtigen, wird das Ertragspotenzial in der Gesamtbewertung zweifach gewichtet. Die Gewich-
tung hebt die Bedeutung der landwirtschaftlichen Flächen als Nahrungsgrundlage für den Menschen 
durch den Anbau von Nutzpflanzen hervor.

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Tabelle 23:  Bewertung der Lebensraumfunktion 
Bewertung Lebensraumfunktion für Pflan-
zen, Tiere und Bodenorganis-
men 
Lebensraumfunktion für 
Nutzpflanzen und den Men-
schen  
1  Sehr geringe Schutzwürdig-
keit  
Versiegelte Flächen, kein Lebens-
raum
Sehr geringes Ertragspoten-
zial
2 - Geringe Schutzwürdigkeit Sehr intensiv genutzte Böden 
(Ackerflächen) mit geringer Le-
bensraumfunktion wegen Umlage-
rungen, Verdichtungen, Stoffeinträ-
gen
Geringes Ertragspotenzial 
3 - Mittlere Schutzwürdigkeit Intensiv genutzte Böden (Intensiv -
wiesen) mit mittlerer Lebensraum-
funktion wegen Stoffeinträgen
Mittleres Ertragspotenzial 
4 - Hohe Schutzwürdigkeit Extensiv genutzte Böden (Exten-
sivgrünland, Brachflächen) mit ho-
her Lebensraumfunktion aufgrund 
des weitestgehenden Erhalts von 
Bodengefüge und natürlichem 
Stoffhaushalt
Hohes Ertragspotenzial 
5 - Sehr hohe Schutzwürdigkeit Selten genutzte Böden, aus der 
Nutzung herausgenommene Flä-
chen (Moorböden, naturnahe 
Waldböden, sandige Böden) mit 
sehr hoher Lebensraumfunktion 
aufgrund des vollständigen Erhalts 
von Bodengefüge und natürlichem 
Stoffhaushalt
Sehr hohes Ertragspotenzial 
Gewichtung 1 2 
 
Bodenfruchtbarkeit 
Zur Bewertung der Bodenfruchtbarkeit werden aus fachlicher Sicht der Wasserhaushalt und der Nähr-
stoffhaushalt betrachtet. Die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens wird anhand der nutzbaren Feldka-
pazität (nFK) und der Feldkapazität (FK) bewertet. Zur Bewertung des Nährstoffhaushalts wird das 
Nitratrückhaltevermögen des Bodens herangezogen. Diese Grundlagen sind im Datensatz der BFD5L 
(Bodenflächendaten für die Landwirtschaft, Maßstab 1 : 5.000) [53] enthalten und dort bereits 5-stufig 
bewertet.  
 
Beide Teilparameter werden zweifach gewichtet, da sie für die Funktion der landwirtschaftlichen Nut-
zung stehen.

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Tabelle 24:  Bewertung der Bodenfruchtbarkeit 
Bewertung Feldkapazität (FK), nutzbare 
Feldkapazität (nFK) [20] 
Nitratrückhaltevermögen 
1  Sehr geringe Schutzwürdig-
keit  
Sehr geringe Feldkapazität Sehr geringes Nitratrückhaltever-
mögen
2 - Geringe Schutzwürdigkeit Geringe Feldkapazität Geringes Nit ratrückhaltevermö-
gen
3 - Mittlere Schutzwürdigkeit Mittlere Feldkapazität Mittleres N itratrückhaltevermögen
4 - Hohe Schutzwürdigkeit Hohe Feldkapazität Hohes Nitratrückhal tevermögen
5 - Sehr hohe Schutzwürdigkeit Sehr hohe Feldkapazität Sehr hoh es Nitratrückhaltevermö-
gen
Gewichtung 2 2 
 
Filter- und Pufferfunktion 
Die Bewertung der Bindungsstärke des Bodens für anorganische und organische Schadstoffe wird 
überschlägig anhand der Bodentypen bzw. Bodenarten bestimmt. Tonige Böden und ein hoher Anteil 
an Organik weisen ein höheres Bindungspotenzial für anorganische bzw. organische Schadstoffe auf 
als Böden mit einem hohen Sandanteil. Dementsprechend werden Böden mit einem geringen Ton- 
und Humusanteil geringer bewertet.  
 
Kenntnisse zum Säureneutralisationsvermögen und zur Pufferfähigkeit von anderen nicht sorbierba-
ren Stoffen fehlen und können nicht abgeleitet werden. 
 
Die Bewertung der Filter- und Pufferfunktion in Bezug auf das Nitratrückhaltevermögen wird mit dem 
Parameter Bodenfruchtbarkeit bewertet und entfällt somit für den Parameter Filter- und Pufferfunktion 
um Dopplungen zu vermeiden. 
 
Eine Wichtung im Hinblick auf die Funktion der landwirtschaftlichen Nutzung entfällt. 
 
Tabelle 25:  Bewertung der Filter- und Pufferfunktion 
Bewertung Bindungsstärke des Bodens für Schwermetalle  
1  Sehr geringe Schutzwürdigkeit  Böden mit hohem Sandanteil und schlechtem Basenhaus-
halt
2 - Geringe Schutzwürdigkeit Lehmig-sandige Böden, schlechter B asenhaushalt 
3 - Mittlere Schutzwürdigkeit Lehmige Böden, mittlerer Basenhau shalt 
4 - Hohe Schutzwürdigkeit Tonige lehmige Böden mit gutem Basenhaushalt 
5 - Sehr hohe Schutzwürdigkeit Tonige, humusreiche Böden mit gu tem Basenhaushalt 
Gewichtung 1

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Archiv der Natur- und Kulturgeschichte 
Die Archivfunktion des Bodens wird anhand von drei fachlichen Grundlagen bestimmt. Neben Boden-
denkmälern sind dies Pedotope und Rohstofflagerstätten. 
 
Kenntnisse zu vorhandenen Bodendenkmälern sind aus den Daten des Landesamts für Denkmal-
pflege übernommen und mit einem Puffer sehr hoch bewertet. Um auch möglicherweise unentdeckte 
Bodendenkmäler zu würdigen, sind bereits versiegelte Flächen als sehr gering schutzwürdig und un-
versiegelte Flächen, unter denen Entdeckungen grundsätzlich noch möglich sind, als mittel bewertet. 
 
Natur- und kulturgeschichtlich bedeutsame Pedotope sind im Rahmen von Übersichtsbegehungen er-
fasst und zusätzlich 
Sie sind mit einem Puf-
fer sehr hoch bewertet. Zudem wurden Bodentypen regionaler Seltenheit anhand der Bodentypen-
karte (BK25) ermittelt und sehr hoch bewertet. Da die Pedogenese unter versiegelten Flächen zerstört 
ist, sind diese als sehr gering schutzwürdig bewertet. Unversiegelte Flächen, die zwar keine bedeutsa-
men Pedotope aufzeigen, sind mittel bewertet, da hier die Pedogenese fortschreitet. 
 
Vorhandene oder geplante Rohstofflagerstätten finden sich im Regionalplan Südhessen [38] und wer-
den sehr hoch bewertet. 
 
Eine Wichtung im Hinblick auf die Funktion der landwirtschaftlichen Nutzung entfällt. 
 
Tabelle 26:  Bewertung der Funktion als Archiv der Natur- und K ulturgeschichte 
Bewertung Bodendenkmäler Pedotope Rohstofflagerstätten 
1  Sehr geringe 
Schutzwürdigkeit  
Versiegelte Flächen Versiegelte Flächen - 
2 - Geringe Schutzwür-
digkeit 
 -  - - 
3 - Mittlere Schutzwür-
digkeit 
Restliche unversiegelte 
Flächen 
Restliche unversiegelte 
Flächen
- 
4 - Hohe Schutzwürdig-
keit 
 -  - - 
5 - Sehr hohe Schutz-
würdigkeit 
Bodendenkmäler im Um-
kreis von 20 m vorhan-
den 
Pedotope im Umkreis 
von 20 m vorhanden 
Rohstofflagerstätte 
Bestand oder Planung 
(Regionalplanung)
Gewichtung 1 1 1 
 
Ergänzende Parameter 
Zusätzlich sind folgende fachliche Grundlagen in die Bestandserfassung und Bewertung des Bodens 
eingeflossen: 
 Vorbelastung durch Schadstoffe 
 Empfindlichkeit gegenüber Bodenerosion 
 in übergeordnete Planungen ausgewiesene Gebiete mit Bezug zum Bodenschutz bzw. Bo-
dennutzung

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Schadstoffe sind über eine Abfrage zu Altlasten und Altstandorten bei der Unteren Wasser- und Bo-
denschutzbehörde in die Bestandsaufnahme eingeflossen. Zudem ist die Belastung des Bodens durch 
verkehrsbedingte Schadstoffe anhand der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) im Nah-
bereich der Bundesstraße geschätzt [6].  
 
Die Empfindlichkeit gegenüber Bodenerosion wird anhand des K-Faktors (Bodenerodierbarkeitsfak-
tor), der im Boden-Viewer Hessen [53] angegeben ist, bewertet. Der K-Faktor beschreibt, wie leicht 
Bodenmaterial aus dem Aggregatgefüge gelöst und abgetragen wird.  
 
Als übergeordnete Planungen sind der Regionalplan Südhessen und der Landschaftsplan der Stadt 
Darmstadt ausgewertet. Neben Vorbehalts- und Vorranggebieten für die Landwirtschaft, die ja auf 
fruchtbare Böden angewiesen ist, sind auch Überschwemmungsgebiete übernommen worden, da der 
Boden hier wichtige Speicher- und Regulationsfunktionen in Bezug auf den Wasserhaushalt über-
nimmt. 
 
Tabelle 27:  Bewertung ergänzender Parameter für das Schutzgut Boden 
Bewertung Vorbelastung durch 
Schadstoffe 
Empfindlichkeit gegenüber 
Bodenerosion 
Übergeordnete 
Planung 
1  Sehr geringe 
Schutzwürdigkeit  
Entfernung 0-10 m von 
Hauptverkehrsstraßen, 
Altlast 
>=0,5 = sehr gering (hohe 
Erosionsgefährdung, geringe 
Schutzwürdigkeit)
- 
2 - Geringe Schutz-
würdigkeit 
Entfernung 10-100 m 
von Hauptverkehrsstra-
ßen 
0,4  0,5 = gering - 
3 - Mittlere Schutz-
würdigkeit 
Entfernung > 100 m von 
Hauptverkehrsstraßen 
0,3  0,4 = mittel Alle Flächen, die 
nicht zu Katego-
rie 4 oder 5 gehö-
ren 
4 - Hohe Schutzwür-
digkeit 
- 0,2  0,3 = hoch Vorbehaltsgebiet 
für die Landwirt-
schaft 
5 - Sehr hohe Schutz-
würdigkeit 
- <0,2 = sehr hoch (geringe 
Erosionsgefährdung, hohe 
Schutzwürdigkeit) 
Überschwem-
mungsgebiet, 
Vorranggebiet für 
die Landwirt-
schaft 
Gewichtung 1 1 1 
 
Für die Gesamtbewertung sind die Teildatensätze aller Parameter mithilfe von ArcGis überlagert und 
die berechneten Mittelwerte entsprechend der 5-stufigen Bewertungsskala in einer Gesamtkarte für 
das Schutzgut Boden dargestellt (s. B-G-2).

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4.6.3 Bestand 
Bodenarten und Bodentypen 
Im nördlichen Raum Darmstadts kommen vor allem Auen-, Terrassen- und Hochflutsedimente als 
Ausgangsgesteine vor, auf welchen Braunerden mit Bändern, Parabraunerden und örtlich auch Pod-
sol-Braunerden anstehen. Im Untersuchungsraum herrschen vorwiegend sandige und grundwasser-
nahe Böden vor. Im mittleren Bereich und im Nordosten des Untersuchungsraums befinden sich leh-
mige Böden mit Stauwassereinfluss. Eine Übersicht über die vorherrschenden Bodentypen liefern die 
Bodenübersichtskarten (BÜK M 1 : 500.000) sowie die Bodenhauptgruppen der BFD50 [60][53].  
 
Innerhalb des Untersuchungsraums kommen Bodengesellschaften aus fluvialen Sedimenten (Haupt-
gruppe 2) und im Süden Böden aus äolischen Sedimenten (Hauptgruppe 5) vor. Die vorherrschenden 
Untergruppen und dominanten Bodentypen innerhalb des Untersuchungsraums werden nachfolgend 
beschrieben:  
 
Gruppe: 2.1 
 Böden aus Auensedimenten  
Böden aus Auensedimenten, wie Auenanmoorgleye und Nassgleye kommen vor allem am westlichen 
Ortsrand von Wixhausen und am Ortseingang rund um die Frankfurter Landstraße vor. Die Böden 
sind vorwiegend carbonatfrei und bestehen aus schluffig-lehmigen Auensedimenten mit Mächtigkeiten 
von 3-6 dm.   
 
Gruppe: 2.2 Böden aus Hochflutsedimenten  
Böden aus sandigen Hochflutsedimenten befinden sich im Bereich der Messeler-Park-Straße. Als Bo-
dentypen kommen Pseudogleye, Gley-Pseudogley und Pseudogley-Braunerden, die aus 3-10 dm 
mächtigen Fließerden, überlagertem Flugsand oder Hochflutsand mit Carbonatanreicherungshorizont 
bestehen.  
 
Gruppe 2.3 - Böden aus Terrassensedimenten  
Am häufigsten und im gesamten Untersuchungsraum verteilt finden sich grundwassernahe Terassen-
flächen der Oberrheinebene. Hier kommen Böden aus Terassensedimenten, die aus Terassensand, 
Fluvial- oder Seelehm bestehen, vor. Als dominante Bodentypen stehen Gley-Braunerden, Pseu-
dogley-Braunerden, Gleye und Nassgleye an.  
 
Gruppe: 5.1 Böden aus Flugsand 
Im Süden des Untersuchungsraums kommen grundwassernahe Flugsandböden vor. Sie bestehen 
aus Substraten mit einer Mächtigkeit von 3
8 dm bei Flugsandfließerden und 3-10 dm bei Flugsand 
über Terassensand. Als Bodentyp haben sich Gley-Braunerden in diesem Bereich entwickelt.  
 
Die Bodengruppen sind im Plan B-G-1 dargestellt. Zur Übersicht der vorherrschenden Bodenarten im 
Untersuchungsraum dient Abbildung 37.

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Abbildung 37:  Bodenarten im Untersuchungsraum 
Sande = grün, überwiegend sandig = beige, überwiegend lehmig = graubraun, lehmig-moorig = 
braun, Untersuchungsraum = rot, Quelle: [53] 
 
Standorte für die Biotopentwicklung 
Bedeutende Standorte für die Biotopentwicklung befinden sich im Bereich der Nasswiese südlich der 
Kleingartenanlage von Wixhausen. Aufgrund des hohen Grundwasserstands und tonig-lehmigem Bo-
den staut sich das Wasser in diesem Bereich. Der Standort ist im Boden Viewer Hessen als potenziel-
ler Nassstandort mit Moorsubstraten ausgewiesen [53]. Als weitere besondere Standorte sind Teilbe-
reiche im Osten und Süden zu nennen, die aufgrund des hohen Anteils an Sanden und der damit ver-
bundenen hohen Versickerungsrate im Boden Viewer Hessen [53] als Trockenstandorte dargestellt 
sind.

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Abbildung 38:  Standorttypisierung für die Biotopentwicklung  
Untersuchungsraum = rot, pot. Nassstandort = grün, Trockenstandort = gelb,  
keine Typisierung = grau, Quelle: [53] 
 
Ertragspotenzial 
Das Ertragspotenzial liegt bereits als ausgewerteter Datensatz der Acker- und Grünlandzahlen im Bo-
den Viewer von Hessen vor. Flächen von mittlerem Ertragspotenzial kommen am Siedlungsrand ent-
lang der 
G  in der Mitte des Untersuchungs-
raums vor. Die restlichen Bereiche innerhalb des Untersuchungsraums weisen ein geringes Ertrags-
potenzial auf.

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Abbildung 39:  Ertragspotenzial innerhalb des Untersuchungsraum s  
geringes Ertragspotenzial = orange, mittleres Ertragspotenzial = gelb;  
Untersuchungsraum = rot, Quelle [53] 
 
Bodennutzung 
Die Flächen werden hauptsächlich als Ackerflächen genutzt. Ein weit geringerer Flächenanteil wird als 
Grünland genutzt. Zudem befinden sich vereinzelt Freizeitgrundstücke innerhalb des Untersuchungs-
raums. Der Untersuchungsraum befindet sich größtenteils innerhalb eines Vorranggebietes und eines 
Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft. Lediglich die Flächen nördlich der Messeler-Park-Straße und 
kleine Teilflächen südlich der Messeler-Park-Straße liegen außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsge-
biete.  
 
Altlasten 
Es liegen keine Einträge als Altstandort im Fachinformationssystem für Altflächen und Grundwasser-
schadensfälle vor (Auskunft Untere Wasser- Bodenschutzbehörde per Mail vom 17.11. 2020). Altabla-
gerungen sind ebenfalls nicht bekannt. Historische Luftbilder aus den Jahren 1952 
 1967 geben 
ebenfalls keinen Anlass für einen Verdacht auf Altlasten im Gebiet, da das Gebiet durchgängig land-
wirtschaftlich genutzt wurde.

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Abbildung 40:  Historisches Luftbild aus den Jahren 1952  1967  
(© Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation),  
Untersuchungsraum (rot  =, ungefähre Abgrenzung) 
 
Straßennahe Schadstoffe 
Durch das Gebiet führt die Frankfurter Landstraße (B 3), welche nach aktuellen Verkehrszählungen 
eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) von ca. 15.000  20.000 DTV aufweist [14]. Von 
einer straßenbedingten Schadstoffbelastung des Bodens durch Schwermetalle, Platingruppenmetalle, 
polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe, Benzo(a)pyren, Mineralkohlenwasserstoffe, Diben-
zodioxine und -furane, Straßenstaub, Brems- und Reifenabrieb ist besonders in den ersten 10 m zur 
Straße auszugehen [6].  
 
Bodendenkmäler und Pedotope 
Im Untersuchungsraum befinden sich folgende Bodendenkmäler [57]:  
1 Arheilgen 67: Siedlungsspuren des Mittelalters 
2 Arheilgen 10: Siedlungsspuren der vorrömischen Eisenzeit 
3 Arheilgen 46: vorgeschichtliche Grabfunde 
 
Nach Aussage des hessischen Landesamtes für Denkmalpflege können auf Grundlage von Luftbild-
auswertungen weitere Bodendenkmäler nicht ausgeschlossen werden. Alle Bodendenkmäler sind 
nach § 2 Abs. 2 HDSchG gesetzlich geschützt. Bodeneingriffe im Umkreis von 250 m um die Boden-
denkmäler sind demnach genehmigungspflichtig.

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Im weiteren Projektverlauf sind vertiefende Untersuchungen im Rahmen einer geomagnetischen Pros-
pektion durchzuführen. Das Gutachten und die Vorgehensweise der Untersuchungen ist in Abstim-
mung des hessischen Landesamtes für Denkmalpflege (Ansprechpartner Herr Becker) durchzuführen.  
 
Im weiteren Untersuchungsraum sind die Stahlbergdünen als glaziale Reste einer Flugsanddüne be-
merkenswert. Solche naturgeschichtlich bedeutsame Pedotope liegen im engeren Untersuchungs-
raum nicht vor. 
 
Rohstofflagerstätten 
Es kommen keine Rohstofflagerstätten vor.  
 
4.6.4 Bewertung 
Böden mit sehr hoher oder hoher Bedeutung kommen nicht vor. 
 
Böden von mittlerer Bedeutung kommen vor allem im Bereich der Grünflächen südlich der Kleingärten 
vor und erstrecken sich bis zur Mitte des Untersuchungsraums (vgl. B-G-2). Zu der Bewertung führen 
vor allem die feuchten bis nassen Standortverhältnisse mit hoher Erfüllung der Lebensraumfunktion 
für feuchteanzeigende und seltene Pflanzen. Im Rahmen der Standorttypisierung wurde die Nass-
wiese südlich der Kleingärten als potenzieller Moorstandort gekennzeichnet [53].  
 
Die übrigen Flächen werden mit einem geringen Funktionserfüllungsgrad hinsichtlich der Lebensraum-
funktion, Bodenfruchtbarkeit, Filter- und Pufferfunktion sowie der Archivfunktion bewertet. Die Bewer-
tung resultiert aus einem geringen Ertragspotenzial auf den meisten Flächen innerhalb des Untersu-
chungsraums, einem geringen Nitratrückhaltevermögen und einer geringen nutzbaren Feldkapazität. 
Lediglich im Bereich der Grünflächen entlang des Grenzgrabens am westlichen Rand von Wixhausen 
und auf südöstlich gelegenen Teilflächen kommen Flächen mittleren Ertragspotenzials vor. Allerdings 
werden einige Flächen trotz eines mittleren Ertragspotenzials abgewertet, da sie sehr geringe Nitrat-
rückhaltevermögen und aufgrund ihrer Nähe zur B3 bestehende Vorbelastungen durch Schadstoffe 
aufweisen.  
 
Die versiegelten Flächen im Untersuchungsraum werden sehr gering bewertet, da sie keine Boden-
funktionen erfüllen. 
4.6.5 Zusammenfassung 
Das Schutzgut Boden ist anhand einer Auswertung vorhandener Daten und einer Übersichtsbege-
hung, bei der Vegetation und Feldanbau erhoben wurden, erfasst. Dies wird als ausreichend zur Beur-
teilung der Bodenfunktionen und der Bedeutung des Bodens für die Landwirtschaft eingestuft.  
 
Die Böden im Untersuchungsraum werden mit einer geringen bis mittleren Schutzwürdigkeit bewertet. 
Da die Böden im Untersuchungsraum aber eine zentrale Funktion als landwirtschaftliche Produktions-
flächen erfüllen, werden sie besonders berücksichtigt und alle Böden mit mittlerer Ertragsfähigkeit als

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erhaltenswert dargestellt (siehe B-G-2). Eine Ausnahme bilden die mit potenziell durch Schadstoffe 
belasteten Böden im Nahbereich von 10 m zur Bundesstraße.  
 
4.6.6 Gesamtstädtischer Vergleich 
Für den gesamtstädtischen Vergleich wurden anstelle der Bodenflächendaten im Maßstab 1:50.000, 
die für den Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt herangezogen wurden, die aktuelleren 
Bodenflächendaten im Maßstab 1:5.000 verwendet [53]. Anhand der Daten lässt sich erkennen, dass 
die Böden innerhalb des gesamten Stadtgebietes vorwiegend ein geringes Ertragspotenzial aufwei-
sen. Im Nordosten von Wixhausen und am Oberfeld kommen kleinere Gebiete mit ertragreiche Flä-
chen vor (siehe Abbildung 41). Größere Flächen von mittlerem und hohem Ertragspotenzial befinden 
sich östlich von Eberstadt und insbesondere südwestlich von Pfungstadt (siehe Abbildung 42).   
 
  
Abbildung 41: Ertragspotenzial im Bereich Wixhausen und Oberfel d 
  
Abbildung 42: Ertragspotenzial im östlich von Eberstadt und süd westlich von Pfungstadt 
Nassstandorte und Vorkommen von Moorsubstraten sind im gesamten Stadtgebiet äußerst selten, 
weshalb die Nasswiese südlich des Kleingartens als wertvoller Bodenstandort absolut schützenswert 
ist. Weitere Nassstandorte innerhalb des Stadtgebietes kommen kleinräumig nur im Waldgebiet östlich 
von Darmstadt vor.

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4.6.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 
Da es nicht viele ertragreiche Flächen im Norden Darmstadts gibt, sollte die Sicherung der regionalen 
Landwirtschaft im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt werden. Die Inanspruchnahme von großen, 
zusammenhängende Flächen mit mittlerem Ertragspotenzial sollte vermieden werden. Die nassen Bö-
den südlich der Kleingärten sind aufgrund ihrer besonderen Bodenfunktion sehr schützenswert und 
sollten dringend erhalten bleiben. Zur genaueren Eingrenzung und Sicherung der vorhandenen Bo-
dendenkmäler ist eine geomagnetische Prospektion in Abstimmung mit dem hessischen Landesamtes 
für Denkmalpflege durchzuführen.  
 
Bei Umsetzung einer städtebaulichen Planung sind die vorhandenen  
 Flächen von mittlerem Ertragspotenzial, 
 Besonderer Bodenstandort (Moorsubstrate) und 
 Bodendenkmäler 
möglichst zu erhalten. 
 
4.7 Wasser 
4.7.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 
Rechtsgrundlage für die Bewertung des Schutzgutes Wasser bilden verschiedene Gesetze und Ver-
ordnungen auf europäischer, Bundes- und Landesebene (vgl. Tabelle 28). Gemäß §5 des Wasser-
haushaltgesetzes (WHG) ist jede Person verpflichtet bei 
ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, 
um 
 eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu verm eiden, 
 eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Ve rwendung des Wassers 
sicherzustellen, 
 die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und 
 eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu ve r [72] 
 
Tabelle 28:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Wasser 
Rechtsgrundlagen Kurztext 
EG-WRRL Wasserrahmenrichtlinie - Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für 
Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik 
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes
OGewV Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
GrwV Verordnung zum Schutz des Grundwassers
TrinkwV Verordnung für die Wasserqualität für den menschlichen Gebrauch 
HWG Hessisches Wassergesetz
GWS-VwV Vorschrift über die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasser-
verunreinigungen

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4.7.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 
Für die Erfassung werden die in den einschlägigen Fachinformationssystemen und Viewern (WRRL-, 
LGD-, Geologie-Viewer [64][61][18]) sowie bereits vorliegenden Gutachten [33], verfügbare Informatio-
nen zu Schutzgebieten, zur Geologie, Hydrogeologie sowie zu Geothermie und Hochwassergefähr-
dung ausgewertet. Zusätzlich ist beim HLNUG verfügbares Kartenmaterial zur Hessischen Rhein- und 
Mainebene (Grundwassergleichenpläne, Flurabstandspläne, Grundwasserneubildungskarten [18], 
[19]) sowie verfügbare Daten zu im Umfeld des Untersuchungsraums vorliegenden Bohrungen heran-
gezogen. 
 
Darüber hinaus wurden Grundwasserstände von im Umfeld des Untersuchungsraums vorhandenen 
Messstellen der Stadt Darmstadt, des Landes Hessen sowie der Merck KGaA zusammengestellt und 
ausgewertet. Die Lage und Wasserführung der Gräben wurden bei den am 19.05.2021, 08.07.2021 
und 18.01.2022 durchgeführten Begehungen kartiert.  
 
Für die Beurteilung der Grundwasserbeschaffenheit wurden die Analysenergebnisse der amtlichen 
Messstellen 527336 sowie 527275 ausgewertet. Die Daten stammen aus dem Fachinformationssys-
tem Grund- und Trinkwasserschutz in Hessen [58].  
 
Als Bewertungsgrundlagen werden die in den einschlägigen Regelwerken und Gesetzen niedergeleg-
ten Kriterien (bspw. Grenzwerte nach TrinkwV, Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) nach HMUKLV) 
verwendet.  
4.7.3 Bestand 
4.7.3.1 Geologischer 
 Hydrogeologischer Überblick 
Der Untersuchungsraum liegt im Bereich der östlichen Randscholle des Oberrheingrabens. Die Rhein-
grabenverwerfung, an der die quartären und tertiären Sedimente des Rheingrabens gegenüber den 
Gesteinen des Sprendlinger Horstes abgesunken sind, liegt ca. 1,6 km östlich des Untersuchungsrau-
mes. Die Mächtigkeit der tertiären und quartären Sedimente im Bereich der Grabenscholle beträgt 
durchschnittlich 100 bis 400 m [33]. 
 
Oberflächlich stehen, wie die geologische Karte in Anlage A-H.4 zeigt, vorrangig pleistozäne Flug-
sande, im südwestlichen und südlichen Bereich auch Kiese und Sande pleistozäner Terrassensedi-
mente an. Bereichsweise sind im zentralen sowie am südlichen und nördlichen Rand des Untersu-
chungsraumes auch Auensedimente (Lehm, sandiger Lehm) vorhanden.  
 
Im Bereich des Untersuchungsraums kann anhand umliegender Bohrungen (Lage siehe Anlage A-
H.4) abgeschätzt werden, dass die quartären und tertiären Sedimente Mächtigkeiten von > 130 m er-
reichen. Das Quartär erreicht Mächtigkeiten zwischen rd. 25 und 40 m. Bereichsweise, z.B. in den 
Bohrungen 1205 EWS und 1126 EWS, wurden die pliozänen (tertiären) Sedimente bereits in rd. 
10 m u. GOK erbohrt. Die im Liegenden der quartären Sedimente abgelagerten pliozänen Sedimente 
setzen sich vorrangig aus Tonen, Lehmen und Schluffen zusammen.

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In den Anlage A-H.5.1 bis A-H.5.4 sind vier hydrogeologische Schnitte dargestellt (Schnittlinien: siehe 
Anlage A-H.4). Es wird deutlich, dass in den Bohrungen vorrangig Fein- und Mittelsande, z.T. schluffi-
gen Feinsande, untergeordnet Grobsande, Kiese und Gerölle angetroffen wurden. Dazwischen sind 
geringmächtige Schluff-/Tonschichten eingeschaltet. Insgesamt ist festzustellen, dass im erweiterten 
Untersuchungsraum ein heterogener Untergrundaufbau vorliegt. 
 
Hydrogeologisch liegt der Untersuchungsraum 
[56]. Als hydrogeologische Einheit werden oberflächlich an-
stehende quartären Sedimente den silikatischen / karbonatischen Terrassenkiesen und -sanden zuge-
ordnet [56]. Somit bilden quartäre Sande und Kiese zusammen einen Grundwasserleiter, der jedoch 
bereichsweise von Schluffen und Tonen durchsetzt ist. Die Basis des Grundwasserleiters bilden die 
Tone und Schluffe des Pliozäns.  
 
Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung 
Die Schutzfunktion der grundwasserüberdeckenden Schichten wird als sehr gering angegeben [58]. 
 
Versickerungsfähigkeit des Untergrundes  
Für die oberflächennah anstehenden Sande und Kiese werden Durchlässigkeiten von 1·10
-4 bis 1·10-3 
m/s angegeben [61]. Nach Krapp (1983) liegen die kf-Werte für Grob- und Mittelsande bei rd. 1·10-5 
bis 1·10-4 m/s, für Feinsande bei rd. 1·10-6 bis 1·10-5 m/s [36]. Für Schluffe werden Werte von 1·10-9 
bis 1·10-6 m/s angegeben [36]. 
 
Die Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes erfolgt in Anlehnung an die zurückgezo-
gene DIN 18130-1 [71]. Nach dieser wird die Durchlässigkeit in folgende Klassen unterteilt: 
 
Tabelle 29: Durchlässigkeitsklassen nach DIN 18130-1  
kf-Wert [m/s] Durchlässigkeit 
>10-2 sehr stark durchlässig
10-2 bis 10-4 stark durchlässig
10-4 bis 10-6  durchlässig
10-6 bis 10-8  schwach durchlässig
10-8 bis 10-9 sehr schwach durchlässig 
< 10-9 nahezu völlig wasserundurchlässig 
 
Basierend auf dem Untergrundaufbau und den in Tabelle 29 dargelegten Grundlagen kann für die im 
Untersuchungsraum oberflächlich anstehenden Flugsande sowie Terrassensedimente von einer mitt-
leren bis hohen Versickerungsfähigkeit ausgegangen werden. Für die oberflächennah in der geologi-
schen Karte dargestellten Ablagerungen der Überschwemmungsgebiete wird anlehnend an DIN 
18130-1 [71] von einer geringen Versickerungsfähigkeit ausgegangen.  
 
Die flächig, basierend auf der Geologische Karte 1:25.000 abgeschätzte Versickerungsfähigkeit für 
den erweiterten Untersuchungsraum ist im Plan B-H-1 dargestellt.

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4.7.3.2 Geothermie 
Informationen zur oberflächennahen Geothermie sind dem Geofachdaten- und Bohrdatenportal des 
HLNUG [56] entnommen. Die mittlere Wärmeleitfähigkeit bis 40 m Tiefe wird im erweiterten Untersu-
chungsraum mit >1,0 bis 1,5 W/mK angegeben. Für die folgenden Tiefenbereiche bis 160 m wird 
diese ebenfalls >1,0 bis 1,5 W/mK beziffert. 
 
Damit wird der Standort hinsichtlich oberflächennaher Geothermie als hydrogeologisch günstig, im Be-
reich der Schutzzone IIIB (vgl. Kapitel 4.7.3.4) aus wasserwirtschaftlicher Sicht jedoch als ungünstig 
eingestuft.  
 
 
Abbildung 43: Geothermie im Untersuchungsraum

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4.7.3.3 Niederschlag / G rundwasserneubildung 
Für die Beurteilung der Niederschläge im Untersuchungsraum werden die Niederschläge der rd. 5 km 
westlich gelegenen Niederschlagsstation Weiterstadt-Schneppenhausen herangezogen (Lage: siehe 
Anlage A-H.6). Die langjährigen mittleren monatlichen Niederschläge (1981  2010) an dieser Station 
sind in Abbildung 44 dargestellt. 
 
 
Abbildung 44: Vieljährige Monatsniederschläge im Zeitraum 1981 bis 2010 an der Station Weiterstadt / 
Schneppenhausen  
Datengrundlage [55] 
 
Im langfristigen Mittel der Jahre 1981 bis 2010 fallen an der Station rd. 674 mm Niederschlag/Jahr. 
Hiervon entfallen rd. 302 mm auf das für die Grundwasserneubildung relevante hydrologische Winter-
halbjahr (November  April). Im hydrologischen Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) fallen im vieljähri-
gen Mittel rd. 372 mm Niederschlag. 
 
Die Grundwasserneubildung (Mittel der Jahre 1961  1990) ist dem Lageplan in Anlage B-H.1 zu ent-
nehmen. Sie wird für den Untersuchungsraum mit 150 bis 250 mm angegeben [18]. 
4.7.3.4 Grundwasser 
Wasserschutzgebiete 
Der nördliche und zentrale Teil des Untersuchungsraums und somit rd. 91% der Fläche liegen inner-
halb der Wasserschutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes Gerauer Land.  
 
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Niederschlag [mm]

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Nach bestehender Wasserschutzgebietsverordnung (siehe Anlage A-H.3) gelten folgende Verbote in 
der Zone IIIB: 
 Abwasserversenkung und Versenkung radioaktiver Stoffe, 
 Ablagerung von Stoffen mit auslaugbaren Chemikalien, 
 Ablagerung von Öl, Teer, Phenol en, Rückständen von Erdölbohrungen, Giften, Schädlings-
bekämpfungsmittel in offenen und nicht dichten Gruben, 
 Treibstoff und Ölleitungen, 
 abwassergefährdende Betriebe, wenn das Wasser nicht vollständi g aus dem Gebiet hinaus-
geleitet oder ausreichend aufbereitet wird. 
 
Grundwasserstände und -strömung 
Zur Beurteilung der Grundwasserstandsentwicklung im Untersuchungsraum wurden die Grundwasser-
stände von 12 Grundwassermessstellen herangezogen. Dies sind im Einzelnen  
 4 Grundwassermessstellen des Landesmessnetzes,  
 3 Messstellen der Merck KGaA sowie  
 5 Messstellen der Stadt Darmstadt.  
Deren Lage ist dem Lageplan in Anlage A-H.6 dargestellt.  
 
Die Grundwasserstandsentwicklung ist in Anlage A-H.1 in Form von Ganglinien dargestellt. Dabei zei-
gen: 
 Anlage A-H.1.1: Grundwasserstandsentwicklung im Untersuchungsr aum, 
 Anlage A-H.1.2 Grundwasserstandsentwicklung im weiteren Unters uchungsraum und 
 Anlage A-H.1.3 Grundwasserstandsentwicklung im weiteren Umfeld . 
 
Darüber hinaus zeigt Abbildung 45 die Grundwasserstände der im erweiterten Untersuchungsraum 
gelegenen Messstellen 145 und 146. Von diesen lagen nur Messwerte für das Jahr 2020 und dem 
Frühjahr 2021 vor.

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Abbildung 45: Grundwasserstandsentwicklung an den Messstellen 1 45 und 146 im Zeitraum 01/2020 bis 
04/2021 
Die Grundwasserstandsentwicklung zeigt einen ausgeprägt jahreszeitlichen Gang mit hohen Grund-
wasserständen in den Winter- und niedrigen in den Sommermonaten. Die Schwankungsbreite im Jah-
resgang  m.  
 
Infolge von niederschlagsstärkeren und -ärmeren Perioden geprägte langfristige fallende oder stei-
gende Trends sind lediglich an den Messstellen 527187 und M 1067 O/1 feststellbar. Hier lagen die 
langjährigen Schwankungen der Grundwasserstände bei etwa 3 bis 4 m. An den übrigen Messstellen 
prägen sich niederschlagsstärkere und -ärmere Perioden nicht in deutlich steigenden oder fallenden 
Grundwasserständen aus. Hier liegt die langjährige Schwankungsbreite nur bei etwa 1 bis 2 m.  
 
Beeinflussungen der Grundwasserstände durch im Umfeld liegenden Entnahmen 
Abbildung 46 zeigt die Lage von Brunnen weiterer Grundwasserentnahmen im Umfeld des weiteren 
Untersuchungsgebietes. Im Einzelnen handelt es sich um: 
 die Wasserentnahmen zur Wasserhaltung im Baubetrieb auf dem GS I / FAIR Gelände (rd. 
0,3 km östlich), 
 die Beregnungswasserentnahmen der Wasser- und Bodenverbände BB V Gräfenhausen (rd. 
1,5 km westlich) sowie BBV Erzhausen (rd. 2 km nordwestlich) und 
 4 Brunnen sonstiger Entnehmer (Entfernung >1 km). 
 
 
120
121
122
123
124
125
126
127
128
01 2020
02 2020
03 2020
04 2020
05 2020
06 2020
07 2020
08 2020
09 2020
10 2020
11 2020
12 2020
01 2021
02 2021
03 2021
04 2021
[mNN] GOK Messstelle 145
GOK Messstelle 146
WSP Messstelle 145
WSP Messstelle 146

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Abbildung 46: Lage weiterer Grundwasserentnehmer im Umfeld 
Beeinflussungen der Grundwasserstandsentwicklung im Untersuchungsgebiet durch die im großräu-
migen Umfeld gelegenen Brunnen der Beregnungs- und Bodenverbände sowie der sonstigen Entneh-
mer sind aufgrund der Entfernung nicht zu erwarten. Für die östlich gelegenen Grundwasserentnah-
men auf dem GSI/FAIR-Gelände ist nachgewiesen, dass sich diese Entnahmen nicht auf die Grund-
wasserstandsentwicklung im Untersuchungsgebiet auswirken. Die Ergebnisse des baubegleitenden 
Grundwassermonitorings zeigen, dass die Auswirkungen auf den unmittelbaren Nahbereich der Bau-
maßnahme beschränkt sind [52]. 
 
Somit ist insgesamt festzustellen, dass die Grundwasserstandentwicklung im Untersuchungsgebiet 
ausschließlich hydrologisch geprägt ist. 
 
Grundwasserströmung und Flurabstände 
Zur Beurteilung der Grundwasserströmung sind die vom HLNUG herausgegebenen Grundwasserglei-
chenpläne [18] für hohe Grundwasserstände (April 2001) sowie niedrige Grundwasserstände (Oktober

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1993) in Anlagen A-H.7.1 und A-H.7.2 dargestellt. Unabhängig vom Grundwasserstand liegt im nördli-
chen Teil des Untersuchungsraums eine Ost-West, im südlichen Teil eine Südost-Nordwest gerichtete 
Grundwasserströmung vor. 
 
Die Veränderung von Flurabständen ist in Anlage A-H.1 dargestellt. Für die im Norden und Süden des 
Untersuchungsraums gelegenen Messstellen M 1081 O/1 und M 1080/O1 ist folgendes festzustellen: 
 An der am nördlichen Rand des Untersuchungsraums gelegenen Gru ndwassermessstelle 
M 1081 O/1 beträgt der Flurabstand seit den 1960er Jahren zumeist < 1 m. 
 An der im südlichen Bereich gelegenen Messstellen M 1080 O/1 b ewegt sich der Flurab-
stand zumeist zwischen rd. 2,5 m bis 3 m. 
 
Die flächige Darstellung der Flurabstände ist aus dem Hydrologischen Kartenwerk des Hessischen 
Landesamts für Umwelt und Geologie [18] entnommen und in Anlage A-H.8.1 für hohe Grundwasser-
stände (April 2001) und A-H.8.2 für niedrige Grundwasserstände (Oktober 1993) dargestellt. Es zeigt 
sich folgendes: 
 Bei hohen Grundwasserständen liegen die Flurabstände im Unters uchungsraum großflächig 
  2 m. Im zentralen und nördlichen Bereich liegen diese z.T. bei < 1 m, im Süden bereichs-
weise bei 3 bis 4 m.  
 Bei niedrigen Grundwasserständen ist großflächig mit Flurabstä nden zwischen 2 m und 4 m 
zu rechnen.  
 Höhere Flurabstände bis etwa 5 m bei hohen bzw. 7,5 m bei nied rigen Grundwasserständen 
sind lediglich im nordöstlichen Randbereich des erweiterten Untersuchungsraums zu erwar-
ten. 
 
Beschaffenheit 
Für die Beurteilung der allgemeinen Grundwasserbeschaffenheit sind in Anlage A-H-2 die von den 
Messstellen 527275 und 527336 vorliegenden Analysedaten in Form von Piper-, Box-Plot-, Balken 
und Schöller-Diagrammen ausgewertet. 
 
Die Grundwässer beider Messstellen weisen deutlich abweichende elektrische Leitfähigkeiten auf. An 
der weiter westlich gelegenen Messstelle 527275 werden geringe Leitfähigkeiten (Ø 54 mS/m) als an 
der südwestlich gelegenen Messstelle 527336 (Ø 88 mS/m) gemessen. Die pH-Werte sind mit rd. 6,4 
bis 7,2 als sehr schwach sauer bis neutral einzustufen.  
 
Die analysierten Grundwässer weisen an der Messstelle 527275 eine große Schwankungsbreite der 
gemessenen Calcium-, Natrium- und Chloridgehalte auf. Demnach sind diese als Calcium-Hydrogen-
karbonatische bis hydrgenkarbonatisch, sulfatische, alkalische Wässer mit höherem Alkali-Anteil ein-
zustufen. Die Gesamthärten erreichen bis rd. 25°dH (siehe Anlage A-H.2.2). Dementsprechend sind 
die Wässer überwiegend als hart zu bezeichnen.  
 
In Anlage H.2.2 sind darüber hinaus die an den Messstellen 527275 und 527336 gemessenen Maxi-
malwerte den Geringfügigkeitsschwellenwerten (GFS) nach GWSVwV sowie den Grenzwerten nach 
TrinkwV gegenübergestellt. Es wird deutlich, dass die im Grundwasser gemessenen Nitratgehalte mit 
maximal 16 mg/l an der Messstelle 527336 den Grenzwert nach TrinkwV (50 mg/l) deutlich

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unterschreiten. Trotz dieser geringeren Nitratgehalte wird der gesamte erweiterte Untersuchungsraum 
als gefährdetes Gebiet nach §13 DÜV eingestuft [58]. 
 
Im Grundwasser werden hohe Eisen- (bis rd. 21 mg/l) und Mangankonzentrationen (bis 4 mg/l) ge-
messen. Die Werte überschreiten die Grenzwerte nach TrinkwV. Zudem überschreiten die maximalen 
Bariumkonzentration an der Messstelle 527275 den Geringfügigkeitsschwellenwert nach GWSVwV 
[86]. Auffälligkeiten hinsichtlich organischer Schadstoffparameter (PAK, LHKW, aromatische Kohlen-
wasserstoffe, PCB, Mineralölkohlenwasserstoffe etc.) sind nicht feststellbar. Allerdings liegen von eini-
gen Parametern keine Messwerte vor. 
 
Nach den vorliegenden Daten sind folglich im Grundwasser keine relevanten Belastungen feststellbar. 
 
Hinsichtlich der Einschätzung der Betonaggressivität sind die vorliegende Messwerte den Grenzwer-
ten nach DIN 4030 [70] in Tabelle 30 gegenübergestellt. 
 
Tabelle 30: Vergleich der Grenzwerte für Betonaggressivität mit  vorliegenden Messwerten 
Para- 
meter 
Einheit Grenzwerte nach DIN 4030 Teil 1 Messwerte an Grundwasser- 
messstellen 
(Min - Max) 
XA1 
 
(schwach  
angreifend) 
XA2 
 
(mäßig  
angreifend) 
XA3 
 
(stark  
angreifend) 
527275 
 
  
527336 
 
 
 SO42-  mg/l >= 200 und 
=< 600 
> 600 und  
=< 3.000
> 3.000 und 
=< 6.000
45 - 110 71 - 120 
pH-Wert  =< 6,5 und  
>= 5,5 
< 5,5 und  
>= 4,5
< 4,5 und  
>= 4,0
6,1 - 6,7 6,9 - 7,2 
CO2 an-
greifend 
mg/l >= 15 und  
=< 40 
> 40 und  
=< 100
> 100 bis  
Sättigung
n.a. n.a. 
NH4  mg/l >= 15 und  
=< 30 
> 30 und  
=< 60
> 60 und  
=< 100
0,04 - 0,26 0,01 - 0,33 
Mg Mg/l >= 300 und 
=< 1.000 
> 1.000 und 
=< 3.000
> 3.000 bis 
Sättigung
6,2 - 18 9,5 - 13,4 
Zeichenerklärung: n.a. = nicht analysiert 
 
Es wird deutlich, dass die Wässer als nicht betonaggressiv einzustufen sind. Einschränkend muss je-
doch hinzugefügt, dass keine Messwerte für CO2 (angreifend) vorliegen, so dass im Falle von Bau-
maßnahmen im Grundwasserbereich hierzu noch ergänzende Untersuchungen vorzunehmen sind.

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4.7.3.5 Oberflächengewässer 
Das Gewässernetz ist den Plänen in Anlage B-A.1.1 (Übersichtslageplan) sowie B-B.1.1 (Bestands-
plan Nutzungstypen) dargestellt. Darüber hinaus zeigt Abbildung 47 das Gewässernetz im Bereich 
des Untersuchungsraums sowie erweiterten Untersuchungsraums. 
 
 
Abbildung 47: Gewässernetz 
Dabei zeigt sich, dass im erweiterten Untersuchungsraum ausschließlich Fließgewässer vorhanden 
sind. An der nördlichen Grenze fließt der Apfelbach. Im Süden fließt die Silz. Letztere bildet zusam-
men mit dem von Süden einmündenden Rutzenbach den Mühlbach. Alle Gewässer fließen von Ost 
nach West in Richtung Rhein. Sie sind Gewässer 3. Ordnung. 
 
Bei Apfelbach und Mühlbach handelt es sich um Oberflächenwasserkörper gemäß WRRL [64] mit den 
Nummern 
 Apfelbach: DEHE_239828.1 
 Mühlbach/Großgerau: DEHE_23984.1

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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 94 von 123 
Sie weisen einen schlechten chemischen und unbefriedigenden ökologischen Gesamtzustand auf. 
 
Im Bereich der Silz, des Mühl- und Rutzenbaches sind Überschwemmungsgebiete für ein 100-jähriges 
Hochwasser (HQ100) festgesetzt. Der engere Untersuchungsraum liegt außerhalb der festgesetzten 
Überschwemmungsgebiete. 
 
Der Grundwasserstand des Untersuchungsraums wird durch Gräben reguliert. 
 
 
Abbildung 48: Wasserführung der im Untersuchungsgebiet liegende n Gräben am 18.01.2022 
Am 18.01.2022 wurden die tiefsten Wasserstände von 12  43 cm bei den in Abbildung 48 dunkel 
blau dargestellten Gräben erfasst. Die Wasserführung der Gräben ist von den stark schwankenden 
Grundwasserständen im Gebiet und den Niederschlägen vor Ort geprägt. Die Fließgeschwindigkeit ist 
gering bis stehend. Nur temporär wasserführende Gräben sind v.a. bei Straßenseitengräben aufgefal-
len. Daten zur Versickerungsfähigkeit der verschiedenen Gräben liegen nicht vor.

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Chemische Analyseergebnisse von Oberflächengewässern liegen nicht vor. Aufgrund der intensiven 
landwirtschaftlichen Bewirtschaftung kann eine Belastung der Gräben mit Nitrat, Phosphor und Pflan-
zenschutzmitteln/Bioziden nicht ausgeschlossen werden.  
 
4.7.4 Bewertung 
Grundwasser 
Für das Grundwasser ist von einer flächig hohen Empfindlichkeit auszugehen. Ein heterogener, v.a. 
aus Sanden aufgebauter Untergrundaufbau mit geschätzt vorrangig mittlerer bis hoher Versickerungs-
fähigkeit bewirkt eine nur geringe Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung. Da die geringen Flur-
abstände im Bereich von zumeist 3 bis 4 m, teilweise sogar nur < 1m unter Gelände liegen, erfolgt der 
potenzieller Eintrag von Verunreinigungen ins Grundwasser also schnell. 
 
Hydraulische Verbindungen (durch z.B. Drainagen) zwischen Gräben und Grundwasser können nicht 
ausgeschlossen werden. Der schnelle Eintrag von stofflichen Belastungen der Grabenwässer in das 
Grundwasser kann also ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. 
 
Mehr als 90% der Fläche des Untersuchungsraums liegen innerhalb der Wasserschutzgebiet-Zone 
IIIB und damit im Einzugsgebiet einer öffentlichen Trinkwassergewinnung des Gerauer-Lands. Zwar 
besteht aufgrund langer Fließzeiten bis zu den Entnahmestellen bei Eintrag wasserschädlicher Stoffe 
in das Grundwasser keine sofortige Gefährdung für die Trinkwasserqualität, aber langfristig sind nega-
tive Auswirkungen durch Verunreinigungen des Grundwassers im Untersuchungsraum auf die Trink-
wasserversorgung des Gerauer-Lands möglich. 
 
Um der besonderen Bedeutung des Grundwassers als Trinkwasser-Ressource gerecht zu werden, ist 
das Gefährdungspotenzial für die im Bereich des Wasserschutzgebietes gelegenen Flächen mit hoch, 
für die außerhalb der Wasserschutzgebietes gelegenen Flächen mit mittel bewertet. 
 
Oberflächengewässer 
Die im Untersuchungsraum vorhandenen Bäche und Gräben besitzen eine große Bedeutung für den 
Abfluss im Gebiet und zur Regulierung des natürlicherweise stark schwankenden Grundwasser-
stands. Genaue Kenntnisse zum Grabensystem und dessen Wirkung liegen nicht vor. 
 
Bäche und Gräben besitzen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber chemischen Beeinträchtigungen. 
Sie sind mit ihren Uferrandstreifen außerdem wichtige Bestandteile des Biotopverbunds (siehe Kapitel 
4.2.3).  
 
Die Gräben sind v.a. wegen ihrer geringen Fließgeschwindigkeit sehr empfindlich gegenüber Nähr- 
und Schadstoffeinträgen. Die meist fehlende Beschattung führt außerdem zu hohen Wassertempera-
turen. Es kann dadurch im Sommer zu schlechter bis sehr schlechter Wasserqualität kommen, so 
dass die Funktion als Lebensraum für an wassergebundene Tiere und ihre Entwicklungsformen verrin-
gert ist oder auch ausfallen kann.

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4.7.5 Zusammenfassung 
Insgesamt ist für den erweiterten und engeren Untersuchungsraum von einem hohen bis mittleren Ge-
fährdungspotenzial für das Schutzgut Wasser auszugehen. Die im Untersuchungsraum vorhandenen 
Bäche und Gräben besitzen eine große Bedeutung für den Abfluss im Gebiet und zur Regulierung des 
natürlicherweise stark schwankenden Grundwasserstands. Genaue Kenntnisse zu den Drainagen und 
Gräben liegen nicht vor, weshalb diese im Rahmen eines Hydrogeologischen Gutachtens erfasst wer-
den sollten. 
 
4.7.6 Gesamtstädtischer Vergleich 
In Darmstadts nördlichen Stadttteilen Wixhausen und Arheiligen liegen die Flurabstände zumeist bei 
< 5 m und sind damit deutlich niedriger als Zentrum und Süden mit > 7,5 m bis > 30 m unter Gelände 
[18]. Die Grundwasserbeschaffenheit ist gemäß dem Fachinformationssystem Grund- und Trinkwas-
serschutz in Hessen des HLNUG [58] im Gefährdetes Gebiet nach § 13 
DÜV
ringe Überdeckung des Grundwasserleiters mit sehr versickerungsfähigem Material begründet. 
 
Auf dem Stadtgebiet von Darmstadt liegen insgesamt drei Wasserschutzgebiete. Neben dem Schutz-
gebiet Zone IIIB des Versorgers Gerauer-Land im Untersuchungsraum sind dies das Wasserschutzge-
biet des Wasserwerkes Stadt Pfungstadt südlich von Eberstadt (Zone IIIA) sowie das Wasserschutz-
gebiet Eschollbrücken des Versorgers Hessenwasser nördlich von Pfungstadt (Zone II und IIIA). 
 
4.7.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 
Bei einer städtebaulichen Planung sind die stark schwankenden Grundwasserflurabstände und die 
große Empfindlichkeit des Grundwasserkörpers und der Fließgewässer vor Verunreinigungen zu be-
rücksichtigen. Zusätzlich sind Maßnahmen zum Grundwasser- und Fließgewässerschutz zu entwi-
ckeln, die 
 die Flächenversiegelung auf das notwendigste Maß beschränken, da Flächenversiegelun-
gen immer eine Veränderung des Wasserhaushaltes (verringerte Grundwasserneubildung, 
ggfs. Veränderung des Abflussmengen von Oberflächengewässern) bewirken, 
 das anfallende Niederschlagswasser zur Versickerung bringen, u m die Grundwasserneubil-
dung möglichst wenig zu beeinträchtigen und 
 Verletzungen der grundwasserüberdeckenden Schichten vermeiden,  um das Grundwasser 
vor Verschmutzungen zu schützen. 
Für Bauarbeiten innerhalb des Wasserschutzgebietes ist u.U. eine Ausnahmegenehmigung von den 
Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung erforderlich.  
 
Die Fließgewässer und Gräben sind einschließlich ihrer Uferbereiche vor Beeinträchtigungen zu 
schützen, da sie sehr hohe ökologische Vernetzungsfunktionen und regulatorische Funktionen in

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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 97 von 123 
Bezug zum Wasserabfluss besitzen. Breite Säume können außerdem Schad- und Nährstoffeinträge 
verringern, was bei zukünftigen Planungen Berücksichtigung finden sollte. 
 
4.8 Klima 
4.8.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 
Gemäß § 1 Abs. 3 Ziffer 4 BNatSchG sind Luft und Klima zur Sicherung der Leistungs- und Funktions-
fähigkeit des Naturhaushalts zu schützen. Dazu müssen regionalplanerische Grundlagen beachtet 
und Vorrang- bzw. Vorbehaltsfunktionen für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer 
Wirkung erhalten bleiben. 
 
Als weitere Grundlage für den Klimaschutz dient das UVPG. Für städtebauliche Planungen erfolgt die 
Berücksichtigung des Schutzguts Klima im Rahmen der Bauleitplanung nach § 1 Absatz 5 Satz 2 
BauGB. Demnach sollen Bauleitpläne dazu beitragen den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu 
fördern. Gemäß § 1 Absatz 6 Ziffer 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen u. a. die 
 
 
Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen vom 4. November 2016 haben sich die Industrie-, Schwellen- 
und Entwicklungsländer dazu verpflichtet, die Weltwirtschaft zwischen 2050 und 2100 treibhausgas-
neutral werden zu lassen und den Anstieg der Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius ge-
genüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Die Ziele des Abkommens sind zentrale Bestand-
teile der Darmstädter Klimapolitik. Dementsprechend sollen alle klimarelevanten Vorhaben hinsichtlich 
ihrer Klimafolgen bewertet und hinsichtlich ihres Optimierungspotenzials und möglicher Alternativen 
analysiert werden.  
 
Tabelle 31:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Klima 
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext 
§ 1 Abs. 3 Ziffer 4 BNatSchG Luft und Klima sind zur Sicherung der Leistungs- und Funk-
tionsfähigkeit des Naturhaushalts zu schützen 
§ 1 BauGB  Deutsches Baugesetzbuch
Pariser Klimaschutzübereinkommen Erstes weltweit wirksame Klima schutzübereinkommen vom 
4. November 2016. Mit dem Stand 15.01.2018 haben es 173 
Vertragsparteien ratifiziert
Endbericht Klimafunktionskarte Wissen-
schaftsstadt Darmstadt 
Gesamtstädtische Klimaanalyse mit Planungsempfehlun-
gen und Integration der zukünftigen baulichen sowie klima-
tischen Veränderungen
Regionalplan Südhessen Regionaler Südhessen und regionaler Fläc hennutzungsplan 
vom 17. Dezember 2010

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4.8.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 
Die Bewertung des Schutzguts Klima wi
[12]. Aufgrund weitreichender Wechselbezie-
hungen des Schutzguts wird der erweiterte Untersuchungsraum betrachtet. Es werden die regionalen 
und örtlichen Ausprägungen des Klimas bezogen auf die Verhältnisse der bodennahen Luftschichten 
erfasst und bewertet.  
 
Zunächst erfolgt eine Unterteilung des Untersuchungsraums in Klimatope. Hierfür werden homogene 
Strukturen nach bestimmten, klimarelevanten Eigenschaften zusammengefasst. Als Kriterien dienen 
der thermische Tagesgang, die Topographie, die Exposition und weitere Kriterien, die sich über die 
Biotop- und Nutzungstypen ableiten lassen, wie der Versiegelungsanteil, die vertikale Rauigkeit (Hö-
henunterschiede des Bewuchses bzw. der Bebauung) und die Evapotranspiration der Vegetation. Die 
Typisierung der Klimatope orientiert sich an der Einteilung nach Hoffjann und Baumüller et al. [12]. Die 
zur Bildung der Klimatope verwendeten Karten und Daten sind in Tabelle 32 aufgeführt. Die Auswer-
tung der Daten erfolgt über Zuordnungen und Überlagerungen der Einzelflächen in einem Geoinfor-
mationssystem (ArcMap Version 18.1.3).  
 
Tabelle 32:  Verwendete Daten zur Bildung von Klimatopen 
Daten Quelle Stand 
Klimafunktionskarte der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt 
INKEK, Wissenschaftsstadt Darmstadt [49] 2016 
Klimaschutzkonzept Institut Wohnen und Umwelt GmbH, memo-
consulting
2013 
Klimadaten des Landschaftsplans 
der Stadt Darmstadt
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für 
Stadtökologie
2004 
Digitales Geländemodell HVBG 2021 
Biotop- und Nutzungstypenkartie-
rung BCE 
BCE 2021 
Vorranggebiete (VRG) und Vorbe-
haltsgebiete (VBH) für Klimafunktion
Regionalplan Südhessen 2010, Regionalver-
sammlung Südhessen, RP Darmstadt 
2010 
 
Die Klimatope werden anschließend hinsichtlich ihrer Regulationsfunktion, ihrer Lebensraumfunktion 
und ihrer Produktionsfunktion anhand des folgenden 5-stufigen Bewertungsschemas bewertet.

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Tabelle 33:  Bewertungsschema Schutzgut Klima 
Bewer-
tungsstufe 
Regulationsfunktion Lebensraum-
funktion 
Produktions-
funktion 
Luftzirkula-
tion / Luft-
austausch  
Temperatur-
ausgleich und 
Energievertei-
lung 
Chemische 
Umwandlun-
gen  
Luftraum als Auf-
enthaltsraum, 
Wander- oder 
Jagdhabitat der 
Fauna 
Biomasseproduk-
tion (C-Speicher) 
und Stoffwechsel-
funktion (Sauer-
stoffproduktion/ 
Kaltluft) 
Sehr gering Starke Modi-
fikation des 
Windfelds 
Hohe Aufhei-
zung am Tage, 
geringe Abküh-
lung in der 
Nacht, Entste-
hung von Wär-
meinseln und 
thermischer Be-
lastung
Hohe lufthygi-
enische Be-
lastungen und 
Entstehung 
chemischem 
 
Luftraum wird nicht 
oder kaum genutzt 
Fläche trägt nicht 
zur Sauerstoffpro-
duktion bei 
Gering Überwie-
gend stö-
rende Ob-
jekte im Ver-
gleich zur 
Freifläche, 
Anreiche-
rung von 
Spurenga-
sen 
Nettogewinn an 
Wärme, 
Schlechte Wär-
meausstrahlung 
Lufthygieni-
sche Belas-
tungen 
Luftraum wird ge-
ring genutzt 
Fläche trägt nur 
geringfügig zur 
Sauerstoffproduk-
tion bei 
Mittel Freiflächen 
und das 
Windfeld 
störende 
Objekte sind 
ungefähr 
gleich ver-
teilt 
Wenige Spu-
rengasen, die 
Ausstrahlung 
verhindern aber 
geringe Ver-
dunstung 
Entstehung 
von Schad-
stoffen und 
Filtervermö-
gen sind aus-
geglichen 
Luftraum wird mit-
telmäßig genutzt 
Mittlerer Sauer-
stoffproduzent und 
Kohlenstoffspei-
cher 
Hoch Freiflächen 
mit wenigen 
störenden 
Objekten 
Gute Wärmere-
gulation durch 
gute Verduns-
tung 
Minderung der 
Konzentration 
von Luft-
schadstoffen 
Luftraum wird gut 
genutzt 
Guter Sauerstoff-
produzent und 
Kohlenstoffspei-
cher

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 100 von 123 
Sehr hoch Freiflächen 
ohne stö-
rende Ob-
jekte 
Sehr gute Wär-
meregulation 
und Minderung 
von Tempera-
turextremen, 
human-biologi-
sches günstigs-
tes Schonklima
Hohes Filter-
vermögen für 
Luftschad-
stoffe, Schad-
stoffsenken 
Luftraum wird sehr 
stark genutzt 
Sehr guter Sauer-
stoffproduzent und 
Kohlenstoffspei-
cher 
 
Zur Abgrenzung der klimawirksamen Luftleitbahnen ist die räumliche Darstellung der Klimafunktions-
karte der Wissenschaftsstadt Darmstadt [49] mit den dort vorkommenden Klimatopen verglichen, um 
die Luftleitbahnen zu plausibilisieren. Die Auswertung der topografischen Situation zeigt zusätzlich die 
Reliefenergie, die bei windschwachen Strahlungswetterlagen und auch bei Inversionen die Bewegung 
der bodennahen Luftschichten ermöglicht. 
4.8.3 Bestand 
Die Stadt Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der warmen, trockenen Rheinebene und 
dem kühlen, niederschlagsreichen Odenwald. Die Stadt und das Rhein-Main-Gebiet zählen regional-
klimatisch zu den wärmsten Regionen in Deutschland. Sie zeichnen sich durch ein gemäßigtes Klima 
und milde Winter aus. Im Durchschnitt liegt die Jahresmitteltemperatur in Darmstadt über 9°C, wobei 
der Juli als wärmster Monat und der Januar als kältester Monat gelten. Die relative Jahresnieder-
schlagssumme liegt zwischen 600 - 650 mm, wobei der Dezember mit 90 mm der Monat mit den 
höchsten mittleren Niederschlagssummen ist [55].  
 
Bezogen auf Hessen ist Darmstadt, mit im Mittel 20 Tagen pro Jahr, die Stadt mit den meisten Hitzeta-
gen. Anhand von Klimadaten lässt sich zeigen, dass sich die Zahl der Hitzetage bedingt durch den Kli-
mawandel bereits mehr als verdoppelt hat. [13] 
 
Im Regionalplan/RegFNP [38] sind im Untersuchungsraum Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete so-
wie Kalt- und Frischluftabflussschneisen, die im räumlichen Zusammenhang mit belasteten Siedlungs-
bereichen stehen und wichtige Aufgaben für den Klima- und Immissionsschutz erfüllen, als "Vorbe-
haltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Diese Gebiete sollen von Bebauung und 
anderen Maßnahmen, die die Produktion bzw. den Transport frischer und kühler Luft behindern kön-
nen, freigehalten werden. Planungen und Maßnahmen, die die Durchlüftung von klimatisch bzw. luft-
hygienisch belasteten Ortslagen verschlechtern können, sollen in diesen Gebieten vermieden werden. 
 
Die Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt [49] zeigt ebenfalls, dass der gesamte Un-
tersuchungsraum innerhalb einer wichtigen Fläche für den Kaltabfluss liegt. Die Kaltluftbahnen bewe-
gen sich demnach von Ost nach West.

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Abbildung 49:  Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion und  Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Legende: Untersuchungsraum = rot, Vorbehaltsgebiet: blaue Schraffur, Überwärmung = 
orange-rot, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet = blau, Katluftbahn = blauer Pfeil, Luftleitbahn 
= schwarzer Pfeil, Kaltabfluss = graue Schraffur
 
 
Durch Auswertung und Überlagerung der im Raum vorhandenen Strukturen mit bestimmten, klimare-
levanten Eigenschaften wurden insgesamt 9 verschiedene, lokalklimatisch bedeutsame Klimatope de-
finiert:  
 
Klimatop Typ 1  Verdichtete Industrie- und Gewerbeflächen, Forschungseinrichtung 
Verdichtete Industrie- und Gewerbegebiete mit einem sehr hohen Versiegelungsgrad befinden sich 
am östlichen Rand des Ortsteils Wixhausen. Die Forschungseinrichtung GSI, im Osten des Untersu-
chungsraums, weist durch großflächige Parkplätze, dichte Bebauung und geringe Durchgrünung 
ebenfalls eine hohe Versiegelung auf. Dadurch heizen sich die Flächen an sonnigen Tagen sehr stark 
auf. Gemäß dem Landschaftsplan gelten das Gewerbegebiet und die GSI als thermische Belastungs-
gebiete der Stadt Darmstadt [47]. 
 
Klimatop Typ 2 
 Siedlungsfläche 
Der Siedlungsbereich von Wixhausen besteht vorwiegend aus Einfamilienhäusern mit Gärten, im Ost-
teil auch aus Mehrfamilienhäusern. Durch die lockere Bebauung und den hohen Grünanteil findet ein, 
wenn auch gestörter, Luftaustausch statt. Die Gärten besitzen klimatisch ausgleichende Funktionen, 
die die thermische Belastung an sommerlichen Hitzetagen mildert. Das Gebiet wird insgesamt als ver-
kehrsberuhigt eingestuft weshalb die lufthygienische Belastung verhältnismäßig gering ist.

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Klimatop Typ 3  Aufgelockerte Stadtrandstrukturen 
Der Siedlungsrand von Wixhausen zeichnet sich durch einen geringen Versiegelungsanteil mit größe-
ren Gärten und vielen Grünstrukturen aus. Die Vegetation der Gärten verhindert durch Beschattung 
und Verdunstung ein starkes Aufheizen des Stadtrands. Aufgrund der sehr lockeren Bebauung ist der 
Luftzustrom von Frisch- und Kaltluft aus dem Offenland gewährleistet. 
 
Klimatop Typ 4 Grünanlagen 
Der Friedhof von Wixhausen bildet die einzige Grünfläche innerhalb des Stadtteils. Die Bäume und 
Grünflächen sorgen an heißen Tagen für Beschattung und Kühlung. Der Luftaustausch mit der be-
nachbarten Silzaue ist gegeben. 
 
Klimatop Typ 5 
 Wald-Klimatop  
Der Bestand der Waldflächen setzt sich aus mittleren bis alten Eichenmischwäldern mit Kiefern zu-
sammen und schließt an das Offenland-Klimatop an. Das Waldklima zeichnet sich durch verhältnismä-
ßig geringe Temperaturschwankungen im Tages- und Jahresgang aus, da Evapotranspiration und 
Verschattung auch an heißen Tagen für einen Kühlungseffekt und eine hohe Luftfeuchte sorgen. Bei 
windigen, kalten Wetterlagen werden die Windgeschwindigkeiten der bodennahen Luftschichten redu-
ziert und die Kälte gemildert. Aufgrund ihrer hohen Photosyntheseleistung stellen die Waldflächen be-
deutsame Flächen zur Frischluftbildung dar. 
 
Klimatop Typ 6 
 Ackerflächen 
Das Potenzial zur Bildung sauerstoffangereicherter Frischluft ist hier, auch aufgrund der intensiven 
Bewirtschaftung, sehr eingeschränkt. Die offenen Lagen führen zu einer starken nächtlichen Ausküh-
lung der Flächen. Die Ackerflächen östlich von Wixhausen sind somit wichtige Kaltluftentstehungsge-
biete für den Siedlungsbereich von Wixhausen. Zusätzlich sind sie für den Zufluss von Frischluft aus 
den im Osten anschließenden Wäldern von hoher Bedeutung. Die am Rand der Äcker stehenden Ge-
hölze wirken sich in der Gesamtbetrachtung nicht als Barrieren für den Luftstrom aus, sondern besit-
zen nur mikroklimatische Auswirkungen auf den Gehölzrand. 
 
Klimatop Typ 7 
 Grünland 
Während der Vegetationsperiode reichern die Grünlandflächen die Luft durchaus mit sauerstoffreicher 
Frischluft an, wenn auch die Photosyntheseleistung nicht mit der von Wäldern zu vergleichen ist. Auf-
grund der starken nächtlichen Auskühlung der Flächen bilden die Grünländer gemeinsam mit den 
Ackerflächen die Grundlage zur Belüftung des Stadtteils Wixhausen mit Frisch- und Kaltluft. 
 
Klimatop Typ 8  Straßen und Gleisanlagen 
Während die Straßen innerhalb der Siedlungen mit den Siedlungsklimatopen zugeordnet sind, verlau-
fen die wichtigsten Verkehrsachsen, die hoch frequentierte Bundesstraße B3 sowie die Messeler-
Park-Straße, durch Offenland und Wald. Vor allem die Bundesstraße erwärmt sich an sonnigen Tagen 
durch den Asphaltbelag sehr stark. Trotz der nächtlichen Ausstrahlung kühlt das Material auch nachts 
nur langsam ab. Die Messeler-Park-Straße ist dagegen nur im Bereich des Offenlands dem Klimatop 
zugeordnet. In der beschatteten Waldlage entfaltet sie keine Klimawirkung.

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Die Gleisanlagen der Main-Neckar-Bahn verlaufen im Westen des Untersuchungsraums. Zum Effekt 
der Aufheizung wirkt sich zusätzlich der Bahndamm als Barriere auf den Luftabfluss der Silz-/Mühl-
bachaue aus. 
 
Klimatop Typ 9 
 Silzaue  
Die Silz fließt im Süden des erweiterten Untersuchungsraums und mündet westlich der B3 in den 
Mühlbach. Aufgrund der schmalen Ausbildung und des z.T. sehr starken Schilfbewuchses ist die Kalt-
luftbildung der Gewässer gering. Allerdings wirken die feuchten Wiesen und Ufergehölze der Aue als 
Frischluftproduzenten. Die Auen der Fließgewässer bilden aufgrund ihrer topografisch tiefen Lage und 
dem Gefälle von Ost nach West eine wesentliche Luftleitbahn für die Frisch- und Kaltluftzufuhr für den 
Ortsteil Wixhausen. 
 
 
Abbildung 50: Klimatope im Untersuchungsraum 
Der Vergleich der Klimatope mit der räumlichen Darstellung der Klimafunktionskarte der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt [49] zeigt sich, dass die dort dargestellten Luftleitbahnen sowie Kaltluftentste-
hungsgebiete innerhalb des Untersuchungsraums aus den Klimatopen Ackerflächen und Grünland be-
stehen. Barrieren, die den Luftstrom Richtung Wixhausen behindern, kommen nicht vor. Die ausge-
dehnten Freiflächen bilden ideale Bedingungen für den Kalt- und Frischluftabfluss. 
 
Die Auswertung der topografischen Situation zeigt ein leichtes Gefälle von Ost nach West, welches 
verantwortlich für den Luftaustausch bei windstillen Wetterlagen ist. Trotz der insgesamt geringen Re-
liefenergie von Ost nach West kann sich aufgrund der Größe der Kaltluft produzierenden Fläche bei

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entsprechender windstiller Wetterlage ein mächtiger, lokalklimatisch wirksamer Luftstrom bilden (s. 
Abbildung 51).  
 
 
 
Abbildung 51:  Bodennahe Luftleitbahnen aufgrund des Reliefs  
4.8.4 Bewertung 
Die Klimatope werden nachfolgend hinsichtlich der Kriterien Regulationsfunktion, Lebensraumfunktion 
und Produktionsfunktion nach Gassner et al. beschrieben [12]. Im Anschluss findet sich eine tabellari-
sche Zusammenstellung als Übersicht der Einzelbewertungen. Die Darstellung der Gesamt-Bewer-
Lageplan B-I-2.  
 
Die Regulationsfunktion der Klimatope beschreibt die Luftzirkulation, bzw. den Luftaustausch, den 
Temperaturausgleich und chemische Umwandlungen, wie z.B. den Auf-/Abbau von Ozon. Unter Le-
bensraumfunktion wird die Funktion des Luftraums als Lebensraum für Tiere und die des Klimas als 
Bestandteil des Lebensraums von Pflanzen bewertet. Die Produktionsfunktion beschreibt Luft und 
Klima als Grundlage für den Stoffwechsel und die Biomasseproduktion von Pflanzen und Tieren.

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Klimatop Typ 1  Verdichtete Industrie- und Gewerbeflächen, Forschungseinrichtung 
Typ 1 wird insgesamt mit einer sehr geringen Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  sehr gering, Luftaustausch durch Bebauung  stark gestört 
Lebensraumfunktion:  sehr gering, sehr hohe Wärmebelastung, z.T . hohe, ausgedehnte Gebäude 
Produktionsfunktion:  sehr gering, hoher Kohlenstoff- und gerin ger Sauerstoffanteil 
 
Klimatop Typ 2  Siedlungsfläche 
Typ 2 wird insgesamt mit einer geringen Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  gering, Luftaustausch durch Bebauung gest ört 
Lebensraumfunktion:  gering, hohe Wärmebelastung z.T. hohe, aus gedehnte Bebauung 
Produktionsfunktion:  sehr gering, hoher Kohlenstoff- und verri ngerter Sauerstoffanteil 
 
Klimatop Typ 3  Aufgelockerte Stadtrandstrukturen 
Typ 3 wird insgesamt mit einer mittleren Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  mittel, Luftaustausch durch aufgelockerte , niedrige Bebauung möglich 
Lebensraumfunktion:  mittel, erhöhte Wärmebelastung, durchgrünt e niedrige Bebauung 
Produktionsfunktion:  gering, erhöhter Kohlenstoff- und verring erter Sauerstoffanteil 
 
Klimatop Typ 4 Grünanlagen 
Typ 4 wird insgesamt mit einer mittleren Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  mittel, Luftaustausch möglich, aber wegen  topografisch erhöhter Lage zur 
Silzaue nicht günstig 
Lebensraumfunktion:  hoch, keine erhöhte Wärmebelastung, durchg rünte Anlage mit vielen Wegen 
Produktionsfunktion:  gering, erhöhter Kohlenstoff- und verring erter Sauerstoffanteil wegen intensi-
ver Pflege 
 
Klimatop Typ 5  Wald-Klimatop  
Typ 5 wird insgesamt mit einer sehr hohen Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  sehr hoch, hohe temperaturausgleichende W irkung, hohes Potenzial zu che-
mischen Umwandlungen 
Lebensraumfunktion:  sehr hoch, hervorragend geeigneter Lebensr aum für Tiere, sehr gute Standor-
teigenschaft für Pflanzen 
Produktionsfunktion:  sehr hoch, sehr geringer Kohlenstoff- und  sehr hoher Sauerstoffanteil (tags-
über) bieten sehr gute Bedingungen für Stoffwechsel und Biomasseproduktion 
 
Klimatop Typ 6 
 Ackerflächen 
Typ 6 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  hoch, Kaltluftentstehungsgebiet, sehr gut er Luftaustausch möglich 
Lebensraumfunktion:  hoch, gut geeigneter Lebensraum für Tiere,  gute Standorteigenschaft für 
Pflanzen 
Produktionsfunktion:  mittel, Kohlenstoff- und Sauerstoffanteil  schwanken im Jahresgang und mit 
der Bewirtschaftung

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Klimatop Typ 7  Grünland 
Typ 7 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  hoch, Kaltluftentstehungsgebiet, sehr gut er Luftaustausch möglich 
Lebensraumfunktion:  sehr hoch, sehr gut geeigneter Lebensraum für Tiere, sehr gute Standortei-
genschaft für Pflanzen 
Produktionsfunktion:  mittel, Kohlenstoff- und Sauerstoffanteil  schwanken im Jahresgang  
 
Klimatop Typ 8 
 Straßen und Gleisanlagen 
Typ 8 wird insgesamt mit einer sehr geringen Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  gering, Luftaustausch möglich, aber Quell e für Luftschadstoffbelastungen 
Lebensraumfunktion:  sehr gering, sehr hohe Wärmebelastung, plö tzliche Windfelder 
Produktionsfunktion:  sehr gering, hoher Kohlenstoff- und gerin ger Sauerstoffanteil 
 
Klimatop Typ 9 
 Silzaue 
Typ 9 wird insgesamt mit einer sehr hohen Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  sehr hoch, wichtige Luftleitbahn, hohes P otenzial zu chemischen Umwandlun-
gen 
Lebensraumfunktion:  sehr hoch, hervorragend geeigneter Lebensr aum für Tiere, sehr gute Standor-
teigenschaft für Pflanzen 
Produktionsfunktion:  sehr hoch, sehr geringer Kohlenstoff- und  sehr hoher Sauerstoffanteil bieten 
sehr gute Bedingungen für Stoffwechsel und Biomasseproduktion 
 
Zur Übersicht sind diese Bewertungen in nachfolgender Tabelle zusammengestellt.

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Tabelle 34:  Bewertung des Klimas 
Klimatop Regulationsfunktion Lebens-
raumfunk-
tion 
Produktions-
funktion 
Ge-
samt 
Luftzirku-
lation / 
Luftaus-
tausch  
Temperatur-
ausgleich 
und Energie-
verteilung 
Chemische 
Umwand-
lungen  
Luftraum als 
Aufenthalts-
raum, Wan-
der- oder 
Jagdhabitat
Biomassepro-
duktion (C-Spei-
cher) und Stoff-
wechselfunktion 
1. Verdich-
tete Indust-
rie- und Ge-
werbege-
biete, For-
schungsein-
richtung 
1 1 1 1 1 1 
2. Siedlungs-
gebiet 
2 2 2 2 1 2 
3. Aufgelo-
ckerte Stadt-
randbau-
strukturen 
3 3 3 3 2 3 
4.Grünanla-
gen 
3 3 3 4 2 3 
5.Wald 3 5 5 5 5 5 
6.Ackerflä-
chen 
5 5 3 4 3 4 
7.Grünland 5 5 3 5 3 4 
8.Straßen 
und Gleisan-
lagen 
2 1 1 1 1 1 
9. Silzaue 4 5 5 5 5 5 
 
Luftleitbahnen / Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete  
Die östlich von Wixhausen gelegenen Luftleitbahnen sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete be-
sitzen für den Ortsteil sowohl bioklimatisch als auch lufthygienisch eine sehr hohe Bedeutung. Bei 
windstillen Wetterlagen führt das nächtliche Zuströmen von kühler, sauerstoffangereicherter Luft nach 
sommerlichen Hitzetagen zu einem erholsameren Schlaf der Bewohner, da die Wärmebelastung des 
menschlichen Körpers in der Nacht abnehmen kann. Die im Untersuchungsraum vorhandenen Grä-
ben können Kalt- und Frischluftschneisen kurzfristig beeinflussen, wobei insbesondere die in Nord-
Süd Richtung verlaufenden Gräben den Kalt- und Frischlufttransport in den Siedlungskörper behin-
dern können.

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Bei den vor allem im Winter auftretenden Inversionswetterlagen entstehen durch den fehlenden verti-
kalen Luftaustausch in Ortslagen erhöhte lufthygienische Belastungen. Dies führt zu einer Ansamm-
lung von Luftschadstoffen. Die bei diesen Wetterverhältnissen aus östlicher Richtung in den Ortsteil 
Wixhausen zuströmende Frischluft ist deshalb für die Qualität der Atemluft sehr wichtig. Die Luftleit-
bahn ist sehr hoch bewertet.  
4.8.5 Zusammenfassung  
Das Klima wurde anhand einer Geländebegehung und Auswertung von Wetterdaten erfasst und be-
wertet. Die Datengrundlage wird als ausreichend zur Beurteilung der klimatischen Funktionen im en-
geren und erweiterten Untersuchungsraum eingestuft.  
 
Der erweiterte Untersuchungsraum ist in 9 Klimatope eingeteilt. Die Klimatope mit einem hohen Ver-
siegelungsanteil, wie die Industrie- und Gewerbeflächen, das Siedlungsgebiet und die Straßen und 
Gleisanlagen sind aufgrund ihrer Überproduktion an Wärme als sehr gering bis gering bewertet. Die 
Grünanlage und aufgelockerte Stadtrandstrukturen werden als mittel bewertet. Die Ackerflächen und 
das Grünland weisen aufgrund ihrer Funktion zur Kaltluftentstehung und des Transports eine hohe Kli-
mafunktion auf. Der Wald wird aufgrund seiner hohen Frischluftproduktion mit einer hohen Bedeutung 
für das Schutzgut Klima eingestuft. 
 
4.8.6 Gesamtstädtischer Vergleich 
Die Freiflächen rund um Wixhausen sind großflächige und bedeutende Frisch- und Kaltluftentste-
hungsgebiete im Stadtgebiet Darmstadts. Weitere, kleine Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete in-
nerhalb des Stadtgebietes befinden sich im Bereich der Rosenhöhe im Osten des Stadtgebietes, im 
Osten von Eberstadt sowie südlich von Griesheim. In allen Fällen bewegen sich die Kaltluftströme von 
Ost nach West. In den Stadtteilen Rosenhöhe und Eberstadt werden die Luftströme durch die Bebau-
ung zwar gebremst, können die Stadtteile aufgrund der hohen Reliefenergie aber dennoch belüften. 
Der Kaltluftstrom südlich von Griesheim fließt parallel zu Ortslage, weshalb hier nur geringe Effekte zu 
erwarten sind. Die klimawirksamen Flächen von Wixhausen führen den Luftstrom direkt zum Stadtteil 
und sind damit für die Frisch- und Kaltluftzufuhr des Siedlungsbereichs Wixhausen hoch wirksam. 
 
4.8.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 
Der Klimaschutz ist, auch im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels, bei städtebaulicher Entwick-
lung zu beachten und in der städtebaulichen Planung zu berücksichtigen. 
 
Die für das Klima bedeutsamen Flächen insbesondere Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie 
Luftleitbahnen sind zu erhalten. Für die Anforderungen an wirksame Luftleitbahnen liegen keine Stan-
dards vor. Allerdings überarbeitet derzeit der Normenausschuss der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung 
der Luft (KRdL) eine Publikation (VDI 3787 Blatt 5, voraussichtliches Erscheinungsdatum Januar 
2023) in der der Einfluss lokaler Kaltluft auf den thermischen und lufthygienischen Wirkungskomplex

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auf eine physikalisch begründete Basis gestellt werden soll. Es wird empfohlen, diese VDI-Richtlinie 
für die städtebauliche Planung anzuwenden. 
 
Gemäß der Städtebaulichen Klimafibel [34] sollte die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils u.a. fol-
gende Ziele haben: 
 Erhalt oder Verbesserung des Bioklimas, 
 Erhalt oder Verbesserung der Durchlüftung des Ortsteils und Fö rderung der Frischluftzufuhr. 
 
Ein Schwerpunkt der klimagerechten Stadtplanung (nach Städtebaulichen Klimafibel [34]) liegt in der 
Erhaltung natürlicher Vegetation bzw. der Wiedergewinnung von Vegetationsflächen. Planerische 
Maßnahmen sind z.B.: 
 öffentliche und private Grünflächen, 
 Begrünung des Straßenraums, 
 Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, 
 Dach- und Fassadenbegrünung, 
 Vermeidung von Bodenversiegelung. 
 
Weiterhin ist der Zustrom von Frisch- und Kaltluft zu gewährleisten. Dies geschieht z.B. durch: 
 freizuhaltende Luftschneisen, 
 Ausrichtung von Gebäuden in Richtung des Luftstroms, Vermeidun g von Querriegeln, 
 aufgelockerte Bebauung, 
 höhenmäßige Anpassung an die benachbarte vorhandene Bebauung. 
 
4.9 Emissionen / Imissionen 
4.9.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 
Die rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung des Leistungsbausteins Emissionen bildet § 1 des 
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Demnach sollen Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, 
Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen ge-
schützt und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden. Als schädlich wer-
den v.a. Luftverunreinigungen, störende Geräusche, Erschütterungen, Licht-, Wärme- und Strahlenbe-
lastungen eingestuft, die in § 3 Abs. 2 bzw. 3 BImSchG aufgeführt sind.  
 
Als Arbeitshilfe für den Schutz des Menschen existieren die technische Anleitung zum Schutz gegen 
Lärm (TA Lärm) und die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), welche Grenzwerte 
für erhebliche Belästigungen aufführen. Für Umweltverschmutzungen durch Licht sind in der LAI-
s
geführt [4]. Die Erheblichkeit der Belästigung aller Emissionen hängt wesentlich von der Nutzung des 
Gebietes, auf das sie einwirken, sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) und der Zeitdauer der Einwirkungen 
ab. Die Beurteilung, ob eine schädliche Umwelteinwirkung durch einen Emittenten vorliegt, orientiert 
sich somit an der Schutzbedürftigkeit der Nutzung des betroffenen Gebietes und folglich an der Be-
wertung der Immission.

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Der Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen ist im Bun-
desnaturschutzgesetz verankert.

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Tabelle 35: Rechtliche Verankerung des Schutzes vor Immissionen  
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext 
Bundes-Immissionsschutzgesetz  
(BImSchG) 
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen 
und ähnliche Vorgänge vom 15. März 1974 [68] 
TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [80]
TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft [81]
LAI-Richtlinie  Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung  von 
Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für 
Immissionsschutz (LAI) [4]
Bundesnaturschutzgesetz § 41a i.V.m. 
§ 54 
Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswir-
kungen von Beleuchtungen 
4.9.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 
Zunächst werden für den erweiterten Untersuchungsraum die bestehenden Immissionen mittels Da-
tenrecherche erfasst und zusammengestellt. Die Ermittlung der Vorbelastung für den Parameter Lärm 
erfolgt anhand der Daten aus der Lärmkartierung 2017 [62]. Die Parameter Luft und Licht werden 
überschlägig anhand einer räumlichen Analyse der Schadstoffemittenten, wie Straßen und Leucht-
quellen in Zusammenhang mit einer Ortsbegehung bestimmt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage 
der TA Lärm, TA-Luft und LAI-Richtlinie für den Menschen.  
 
Der Schutz von Tieren wird über störende Lichtemissionen, die für bestimmte Tierarten nachteilige 
Auswirkungen haben, beschrieben und anhand bekannter Effekte für die Gruppen der Vögel [9], Fle-
dermäuse und Insekten bewertet. 
 
Lärm 
Zur Auswertung der Lärmbelastung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung aus dem Jahr 2017 
herangezogen. In der Lärmkartierung wird der Gesamtlärm (Day-evening-night noise Level -LDEN) 
anhand der Einheit dB[A] aufgeführt. Gesundheitliche Schäden für den Menschen können ab einer 
dauerhaften Beschallung von 65 dB(A) entstehen. Aus diesem Grund wurde der Wert von 65 d(A) als 
Obergrenze für eine sehr hohen Lärmbelastung der Fläche angenommen, welche tagsüber auch in 
Gewerbegebieten eingehalten werden muss [80]. Potentiell ruhige Gebiete werden hingegen ab ei-
nem Schall von > 40-45 dB(A) ausgewiesen.  
 
Luft 
Lufthygienisch bedingte Beeinträchtigungen des Menschen entstehen z.B. durch Schadstoffanteile in 
der Atemluft, durch Feinstaubpartikel und Allergene. Zu den wichtigsten anthropogenen Schadstoffen 
gehören Stickstoffdioxide und Stickstoffoxide, Straßenstaub, Brems- und Reifenabrieb, die in erster 
Linie durch Straßenverkehr entstehen. Gemäß Anlage 3 A der 39. BImSchV gelten zum Schutz der 
menschlichen Gesundheit und der Vegetation definierte Grenz- und Zielwerte. Darunter zählt ein Jah-
resmittelwert an Stickstoffdioxid (NO
2) von 40 µg/m³, ebenso ein Jahresmittelwert an Feinstaub (PM10) 
von 40 µg/m³ sowie ein Jahresmittelwert an Schwefeldioxid (SO2) von 20 µg/m³.

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Da keine Daten für das Untersuchungsgebiet vorliegen, wird der Parameter Luft annäherungsweise 
durch Abstandsbereiche an Straßen bewertet. Die Belastungsbereiche entlang von Straßen werden in 
Anlehnung an 
[6] festgelegt.  
 
Licht 
Künstliche Beleuchtung kann schädliche Umwelteinwirkungen auf Mensch und Tier hervorrufen (§3 
Abs. 2 und 3 BImSchG). Schädliche Lichtimmissionen, wie Blendung und Raumaufhellung, können 
die Nutzung der Wohnbereiche einschränken. Hierfür sind Immissions(grenz)werte in der Licht-Richtli-
nie LAI (2000) geregelt. In Kleinsiedlungsgebieten und reinen Wohngebieten gilt eine max. Vertikal-
Beleuchtungsstärke E
V zwischen 6.00 Uhr und 22:00 Uhr von 3 lx, sowie zwischen 22:00 Uhr und 6:00 
Uhr von 1 lx. In Kerngebieten, wie Gewerbegebiete und Industriegebiete gelten zwischen 6:00 Uhr 
und 22 Uhr eine max. vertikal-Beleuchtungsstärke von 15 lx und nachts von 5 lx. Zudem gelten neue 
Anforderungen an die Beleuchtung aufgrund der Änderung des BNatSchG vom 18.08.2021, welche 
am 1. März 2022 in Kraft getreten ist. Demnach 
und Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder licht-
 
 
Da keine Daten zur Auswertung der Lichtemission zu Verfügung stehen wird der Parameter verbal ar-
gumentativ bewertet.  
 
Elektromagnetische Felder (EMF) 
Durch Stromleitung und Erdkabel kommt es zur Entstehung elektrischer und magnetischer Felder. Es 
gibt keinen gesetzlichen Mindestabstand, der bei der Planung von Bebauungen zu einer bestehenden 
Freileitung eingehalten werden muss. Strahlenbelastungen und elektromagnetischen Felder (EMF) 
müssen lediglich bei der Planung von Wohneinrichtungen beachtet werden. Hierfür ergeben sich aus 
der 16. BImSchV Abstandsrichtwerte von 400 m im Innenbereich und 200 m im Außenbereich. Da es 
nutzungsbedingt durch die Planung eines Gewerbegebietes keine einzuhaltenden Grenzwerte für 
EMF gibt, wird der Parameter in der Bewertung nicht weiter berücksichtigt.  
 
Wärme 
Die Kategorie Wärmebelastung wird über das Themenfeld Klima erfasst und bewertet.  
 
Erschütterungen 
Daten zu schädlichen Belastungen durch Erschütterungen lagen für den Untersuchungsraum nicht 
vor, weshalb der Parameter Erschütterungen nicht weiter betrachtet wird.  
 
Tabelle 36:  Bewertung der Vorbelastung von schädlichen Umwelte inflüssen 
Bewertung* Lärm Luft Licht 
Kurzbeschrei-
bung Vorbelas-
tung 
Bewertung anhand von 
Belastungsklassen (dB) 
Abstandsbereiche entlang von 
Straßen (Emissionsquelle) in An-
lehnung an [6]
Betrachtung 
durch verbal-

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Bewertung* Lärm Luft Licht 
Sehr hoch Sehr hohe Lärmbelas-
tung 
>65 dB 
Gefahr zur Entstehung 
gesundheitlicher Schä-
den 
0-5 m argumentative 
Begründung 
Hoch >60-65 dB >5-10 m 
Mittel <50-60 dB >10 -100 m und Siedlungsberei-
che
Gering >45-50 dB > 100 m 
Sehr gering Sehr geringe Lärmbelas-
tung >40-45 dB  
Potentiell ruhige Gebiete, 
die zur Erholung genutzt 
werden 
Waldflächen 
4.9.3 Bestand 
Emissionen, also der Ausstoß von schädlichen Umwelteinwirkungen, entstehen im Untersuchungs-
raum durch unterschiedliche Emittenten. Als wesentliche Emittenten sind startende Flugzeuge des 
Flughafens Frankfurt am Main (Fluglärm) und der Kraftverkehr (Lärm, Schadstoffe, Lichtreize) der 
Bundesstraße B3 zu nennen (siehe Abbildung 52).  
 
Lärm 
Hohe Schallemissionen sind hauptsächlich durch den Kfz-Verkehr an der Bundesstraße 3 von über 60 
 65 dB(A) innerhalb und außerhalb der Ortschaft Wixhausen messbar [62]. Zudem verläuft im Süden 
zwischen den Ortsteilen Wixhausen und Arheilgen eine Abflugroute von der Startbahn West des Flug-
hafens Frankfurt am Main. Hier wurden im Jahr 2019 Fluglärmkonturen am Tag zwischen 55 bis 56 dB 
(A) und im Siedlungsbereich von Wixhausen zwischen 52 - 53 dB(A) gemessen (Infoservice Fluglärm 
V2.0, Frapot AG). Im Nordosten des erweiterten Untersuchungsraums nimmt die Lärmbelastung zu-
nehmend ab. 
 
Luft 
Die Bundesstraße B3 mit einer Straßenbreite von 11 m führt durch den Ortsteil Darmstadt-Wixhausen. 
Die Bundesstraße mit einer DTV von 15.813 Fahrzeugen im Jahr 2015 (Abschnitt Messeler-Park-
Straße) [14] gilt als Emissionsquelle mit insbesondere bodennaher Konzentration von Luftverunreini-
gung. Genaue Werte über die Konzentration an Stickstoffdioxiden und Feinstaub liegen hier nicht vor. 
An der Bundesstraße B3 in Wixhausen werden zwar diese Grenzwertkonzentrationen an Schadstof-
fen wahrscheinlich selten erreicht, können jedoch bedingt durch eine erhöhte Verkehrsdichte zeit-
weise (siehe Vorbelastung Boden Kapitel 3.6.4) als erhöht angenommen werden.  
 
Licht

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Lichtverschmutzung außerhalb des Siedlungsbereichs von Darmstadt-Wixhausen kommt vor allem 
durch die Straßenbeleuchtungen der Messeler-Park-Straße und der Frankfurter Landstraße (B 3) zu-
stande.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 52:  Emissionen im Untersuchungsraum 
4.9.4 Bewertung 
Insgesamt weist der engere Untersuchungsraum auf einem Großteil der Fläche eine mittlere Vorbelas-
tung durch Lärm, Luft und Lichtverschmutzung auf. Die mittlere Vorbelastung resultiert hauptsächlich 
durch die Bundesstraße B3, die wesentlich zur Entstehung von Verkehrslärm und Luftverschmutzung 
beiträgt.  
 
Lärm 
Die hohen Schallwerte unmittelbar an der stark befahrenen B3 liegen mit 60 
 65 dB(A) über lange 
Zeiträume gesehen bereits im gesundheitsschädlichen Bereich für Anwohner. Für Gewerbegebiete

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sind diese Werte zulässig. Mit Abstand zur Bundesstraße wird mehr und mehr der Fluglärm als stö-
rend wahrgenommen. Im Nordosten des erweiterten Untersuchungsraums, der gerne für die Naherho-
lung genutzt wird, wird Lärm nicht als störend wahrgenommen. 
 
Aufgrund fehlender Daten können keine Aussagen zur Störung der Fauna durch Lärm getroffen wer-
den. 
 
Luft 
Luftschadstoffe wirken auf die Vegetation, die Fauna und die Gesundheit des Menschen. Durch die 
starke Frequentierung der B3 wird von erhöhten Feinstaubwerten im Nahbereich von 100 m zur 
Straße ausgegangen[12]. Im Siedlungsbereich entstehen Luftverschmutzungen durch Kleinfeuerungs-
anlagen (Hausbrand), da allerdings mit Inkrafttreten von Artikel 1 der BImSchV stark rückgängig sind. 
Andere wesentliche Emittenten von Luftverunreinigungen fehlen. 
 
Licht 
Der Siedlungsbereich von Wixhausen wird durch warmes Licht im gelben Farbspektrum in der Nacht 
beleuchtet. Zudem strahlen die Straßenlaternen im Siedlungsbereich nach unten und minimieren so 
die Lichtverschmutzung im Gebiet. Die nächtliche Beleuchtung von außerhalb der Siedlung liegenden 
Flächen, wie dem Baustellengelände der FAIR, hat besonders hohe negative Auswirkungen auf die 
Flora und Fauna.  
 
Für die Vogelwelt hat künstliche Beleuchtung insbesondere während des Vogelzugs negative Auswir-
kungen auf die Orientierung. Vor allem die Straßenbeleuchtung der Bundesstraße und Messeler-Park-
Straße sowie die Beleuchtung des im Wald gelegenen GSI-Geländes als potenziellen Rastflächen für 
Durchzügler besitzen das Potenzial, die Orientierung von Vögeln zu stören. 
 
Fledermäuse werden insbesondere in Nähe ihrer Wochenstuben und Sommerquartiere durch Be-
leuchtungen gestört, sie reagieren mit verzögertem Ausflug. Viele Arten reagieren auch empfindlich 
auf Beleuchtung im Bereich ihrer Leitstrukturen. Dies betrifft vor allem die Straßenbeleuchtung der 
Messeler-Park-Straße und des GSI-Geländes. Die von Insekten umschwirrten Leuchten werden dage-
gen von manchen Arten gezielt zur Jagd angeflogen. 
 
Durch die Lockwirkung von weißen und hellgelben Lichtquellen werden Nachtinsekten angezogen, die 
an heißen Lampen verbrennen und an kalten Lampen bis zur Erschöpfung kreisen. Alle Beleuchtun-
gen, die weiß oder hellgelb leuchten, sind schädlich für nachtaktive Insekten. 
 
4.9.5 Zusammenfassung 
Die Datengrundlage war ausreichend, um eine grobe Einschätzung der Vorbelastungen von Lärm- 
und Lichtemissionen im Untersuchungsraum zu bewerten. Zur Bewertung der Luftqualität fehlen ge-
naue Daten für den Untersuchungsraum. Die Luftverschmutzung an Straßen wurde durch eine Ermitt-
lung der Frequentierung durch Kraftfahrzeuge überschlägig abgeleitet. Um genauere Aussagen zur 
Beeinträchtigung des Schutzgut Mensch, abiotischer und biotischer Auswirkungen treffen zu können,

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sind genauere Kenntnisse zur Art des Vorhabens und der beabsichtigten Nutzung erforderlich. An-
schließend muss ermittelt werden, ob die jeweiligen Grenzwerte der TA Luft und TA Lärm für die rand-
lichen Bebauungen eingehalten werden.  
 
4.9.6 Gesamtstädtischer Vergleich 
Im Vergleich zur Gesamtstadt liegen die Emissionswerte für den Parameter Lärm deutlich höher. Dies 
hat vorrangig damit zu tun, dass Teile des Untersuchungsraums innerhalb der Abflugschneise des 
Frankfurter Flughafens liegen [38]. Durch die Summationswirkung mit dem Straßenlärm ist von einer 
höheren Lärmbelastung als in der Innenstadt von Darmstadt auszugehen [62].  
 
Genaue Daten zur Luftqualität fehlen, jedoch ist von einer geringeren Luftverschmutzung innerhalb 
des Untersuchungsraums verglichen zur Innenstadt auszugehen. Gleiches gilt für den Parameter 
Licht. Die Lichtverschmutzung im Siedlungsbereich resultiert hauptsächlich durch Straßenlaternen und 
Wohnflächen und ist vergleichsweise gering einzuordnen. 
 
4.9.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 
Bei einer städtebaulichen Planung am Ortsrand von Wixhausen kann es zu gesundheitlichen Beein-
trächtigungen des Menschen v.a. durch Lärm und Licht kommen. Im Nahbereich von für den Bio-
topverbund wichtigen natürlichen Strukturen sollte die nächtliche Beleuchtung so weit wie möglich ver-
mieden werden. 
 
5 Gesamtbewertung 
In der Anlage B-K-1 ist die Gesamtbewertung aus allen untersuchten biotischen und abiotischen 
Schutzgütern zu sehen. Die Schutzwürdigkeit der Flächen ist im Farbverlauf von grün (sehr geringe 
Schutzwürdigkeit) über gelb (mittlere Schutzwürdigkeit) bis rot (sehr hohe Schutzwürdigkeit) durch 
Überlagerung der Einzelbewertungen berechnet und dargestellt. Ergänzt wird diese Flächenbewer-
tung mit Hinweisen zu erhaltenswerten Strukturen und Funktionen und der Darstellung einer Tabuflä-
che.

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Abbildung 53:  Darstellung Gesamtbewertung 
 
  
Legende

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Flächen mit sehr geringem Konfliktpotenzial (dunkelgrün) 
Flächen mit sehr geringem Konfliktpotenzial kommen im Untersuchungsraum nicht vor. 
 
Flächen mit geringem Konfliktpotenzial (grün) 
Flächen von geringer Schutzwürdigkeit kommen lediglich im Bereich der Hauptverkehrsstraßen vor. 
Die Flächen beidseits der B3 und der Messeler-Park Straße eignen sich somit besonders für städte-
bauliche Entwicklungsmaßnahmen, solange sie nicht im Nahbereich (200m) des Waldrands liegen 
und Abstand zur Baumreihe an der Messeler-Park-Straße einhalten. Der Waldrand besitzt wichtige 
Funktionen als Lebensraum, Waldrand und Baumreihe sind Leitelemente im Biotopverbund. Der erfor-
derlich Abstand kann erst nach dem Vorliegen einer faunistischen Bestandserfassung in Abhängigkeit 
der vorhandenen Arten angegeben werden. 
 
Flächen mit geringem bis mittlerem Konfliktpotenzial (grün - gelb) 
Alle grün-gelb dargestellten Flächen sind Teil der offenen, intensiv bewirtschafteten Agrarlandschaft. 
Hier liegen auch potenzielle Brutplätze für die störungsempfindliche Feldlerche, die im Rahmen einer 
avifaunistischen Erfassung bestätigt werden sollten. Flächen des Offenlands, die für Bodenbrüter be-
sondere Funktion als Fortpflanzungsstätte besitzen, sind von einer städtebaulichen Planung möglichst 
auszuschließen. Weitere erhaltenswerte Strukturen sind Habitatbäume, Gräben und ein FFH-Lebens-
raumtyp. Die Überplanung dieser erhaltenswerten Strukturen birgt hohes Konfliktpotenzial. 
 
Flächen mit mittlerem Konfliktpotenzial (gelb) 
Flächen mittlerer Schutzwürdigkeit sind im Plan der Gesamtbewertung gelb dargestellt. Diese sind v.a. 
durch ihre ertragsreicheren Böden gekennzeichnet.  
 
Flächen mit mittlerem bis hohem Konfliktpotenzial (gelb - orange) 
Die Feldgehölze des Gebiets sind aufgrund ihres Biotopwerts als mittel 
 hochwertig anzusehen. Sie 
sind zum Teil mit potenziellen Habitatbäumen bestanden, was ihre Bedeutung für die Fauna unter-
streicht. Mittel bis hochwertig aufgrund der feuchten bis nassen Standortverhältnisse und guten Struk-
turierung ist auch der Kleinseggensumpf bewertet, der mit seinen Randstrukturen als Teil des Feucht-
wiesenkomplexes auch als Tabufläche gilt. 
 
Flächen mit hohem Konfliktpotenzial (orange) 
Eine hohe Schutzwürdigkeit besitzt die Nasswiese, die als Teil des Feuchtwiesenkomplexes auch als 
Tabufläche gilt. Neben ihren besonders schützenswerten nassen Standortverhältnissen hat sie v.a. 
eine große Bedeutung für die heimische Flora und Fauna. 
 
Flächen mit sehr hohem Konfliktpotenzial (rot) 
Flächen mit sehr hohem Konfliktpotenzial kommen im Untersuchungsraum nicht vor. 
 
Erhaltenswerten Strukturen und Funktionen 
Flächen oder Einzelobjekte mit besonderer Funktion für den Gesamtraum und z.T. darüber hinausrei-
Biotope oder auch FFH-Lebensraumtypen, die zwar gesetzlichem Schutz unterliegen, aber aufgrund 
ihrer Wiederherstellbarkeit einer Abwägung im Rahmen von konkreten Planungen unterliegen können.

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Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 119 von 123 
Ziel ist die Sensibilisierung für die nachfolgenden Planungen, damit diese besonderen Funktionen im 
weiteren Planungsverlauf berücksichtigt und weitmöglichst erhalten werden.  
 
 
Tabelle 37:  Erhaltenswerte Strukturen und Funktionen: Empfehlu ng zusätzlicher Untersuchungen und ge-
setzliche Grundlagen 
Struktur oder Funktion Empfehlung  
zusätzlicher Untersuchungen 
Gesetzliche Grundlagen 
gesetzlich geschützte Biotope  A r t e r f a s s u n g e n   § 3 0  B N a t S c h G  
FFH-Lebensraumtypen  A r t e r f a s s u n g e n   Art 6 FFH-RL in V.m 
§34 BNatSchG
potenzielle Habitatbäume als Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten für 
Tiere 
 A r t e r f a s s u n g e n   §44 Abs. 1 Ziffer 3 
BNatSchG 
Brutflächen für bodenbrütende Vo-
gelarten 
 A r t e r f a s s u n g e n   §44 Abs. 1 Ziffer 3 
BNatSchG 
Baumreihe an der Messeler-Park-
Straße als wesentliches Land-
schaftsbildelement und Bestandteil 
des Biotopverbunds
 A r t e r f a s s u n g e n   §24 Abs. 1 BNatSchG 
 §21 Abs. 1 und 6 
BNatSchG 
Übergangsbereich Offenland  
Waldrand als Lebensstätte und als 
Teil des Biotopverbunds 
 A r t e r f a s s u n g e n   §21 Abs. 1 und 6 
BNatSchG 
Silzaue, als landschaftsprägenden 
Bestandteil und Lebensraum 
 A r t e r f a s s u n g e n   §24 Abs. 1 BNatSchG 
 §44 Abs. 1 BNatSchG 
 §21 Abs. 5 BNatSchG
Bodendenkmäler  Geomagnetische Prospektion  § 1 und 2 Abs. 2 Ziffer 
2 BBodSchG
Flächen mit mittlerem Ertragspoten-
zial 
 Untersuchung der möglichen 
strukturellen Folgen für die 
Landwirtschaft
 § 1 und 2 Abs. 2 Ziffer 
3c BBodSchG 
Bodenstandorte (Moorsubstrate)   § 1 und 2 Abs. 2 Ziffer 
2 BBodSchG
Gräben, inklusive breiter Randstrei-
fen mit ihren Funktionen für den 
Wasserhaushalt, als Lebensstätten 
und als wesentliche Bestandteile des 
Biotopverbunds 
 Hydrogeologisches Gutachten 
 A r t e r f a s s u n g e n  
 §6 WHG Abs. 1 Ziffer 1 
und 2 sowie Abs. 2 
 §21 Abs. 1 und 5 
BNatSchG 
Flächen mit besonderer bioklimati-
scher Wirkung, wie Kalt- und Frisch-
luftentstehungsgebiete und Luftleit-
bahnen 
 Bioklimatisches Gutachten  §1 Abs. 3 Ziffer 4 
BNatSchG

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Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 120 von 123 
Tabufläche 
Als 
standsschutz unterliegen und aufgrund ihrer Größe, hohen Komplexität oder fehlenden Regenerati-
onsfähigkeit nicht wiederherstellbar sind. In den Tabuflächen sind Abstandsbereiche mit eingeschlos-
sen, die für die Erhaltung des Schutzziels notwendig sind. Die Tabuflächen sollten von der städtebau-
lichen Planung ausgeschlossen werden, da sie im Rahmen von konkreten Planungen nicht der Abwä-
gung zugänglich sind. 
 
Mit dem Feuchtwiesenkomplex befindet sich im Untersuchungsraum eine Tabuflächen, die von der 
städtebaulichen Planung ausgeschlossen werden soll. Es handelt sich mit den Nasswiesen, Röhrich-
ten, Hochstauden und Kleinseggenrieden um  
 Standorte besonderer Bodenverhältnisse, 
 nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope, 
 einen FFH-Lebensraumtyp und 
 potenzielle Lebensräume und Fortpflanzungsstätten für eine Vie lzahl von Arten, 
die aufgrund ihrer hohen Komplexität und eingeschränkten Regenerationsfähigkeit nicht wiederher-
stellbar sind. 
 
Die Tabuzone schließt die wasserzuführenden Gräben als essenzielle Struktur für den Erhalt der 
feuchten und nassen Standorte ein. Ebenso enthält sie eine Pufferzone von 30 m, um erhebliche Be-
einträchtigungen durch Bebauungen und Nutzungen (z.B. Schattenwurf, Beeinflussung Grundwasser-
zustrom, Störungen) auszuschließen. Auf Grundlage eines hydrogeologischen Gutachtens könnte die 
Bedeutung der Gräben für Wasserhaushalt des Feuchtwiesenkomplexes genau beschrieben werden. 
Derzeit ist der Kenntnisstand für rechtssichere Aussagen zur genauen räumlichen Ausdehnung der 
Pufferzone nicht ausreichend (Vergl. Kapitel 3.2).  
 
6 Mögliche Folgen einer städtebaulichen Entwicklung für die Ges amtstadt 
Darmstadt zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität verbunden mit einem starken Arbeitsplatzan-
gebot aus und wird Prognosen zufolge auch in den kommenden Jahren weiter wachsen. Bei einer 
Einwohnerzahl von derzeit ca. 160.000 wird angenommen, dass diese bis zum Jahr 2030 auf 185.000 
ansteigt [50]. Um diesem Wachstum gerecht zu werden, ist die Bereitstellung von Flächen für Arbei-
ten, Gewerbe und Dienstleitungen notwendig. Die potenzielle städtebauliche Entwicklung im erweiter-
ten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost dient der Sicherung der hohen Lebensqualität verbunden mit 
einem starken Arbeitsplatzangebot unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung der Einwoh-
nerzahl. 
 
Eine Zusammenstellung der Auswirkungen einer städtebauliche Entwicklung im erweiterten Untersu-
chungsraum Wixhausen-Ost in Bezug auf die Schutzgüter nach UVPG ist nicht möglich, da zum der-
zeitigen Planungsstand weder die genaue Lage, Ausdehnung noch Nutzung eines Baugebietes be-
kannt ist. Die Zusammenstellung möglicher Folgen dient in diesem sehr frühen Planungsstadium als 
eine Grundlage für die Einschätzung ob wertvolle Funktionen beeinträchtigt oder verbessert werden 
können, die Auswirkungen auf die Gesamtstadt besitzen.

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Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 121 von 123 
 
Mögliche Folgen für die Nutzung 
Eine städtebauliche Entwicklung würde vorwiegend auf landwirtschaftlichen Flächen stattfinden, die 
als Äcker mit großem Anteil von Sonderkulturen genutzt werden. Eine Bebauung dieser Flächen kann, 
je nach Größe, ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe strukturell beeinträchtigen. 
 
Mögliche Folgen für Tiere und Pflanzen 
Der Untersuchungsraum bietet im Stadtgebiet einen einzigartigen Lebensraum für den stark gefährde-
ten Kiebitz. Zusätzlich bieten der Feuchtwiesenkomplex und das großräumige Offenland vielen ur-
sprünglich im Stadtgebiet häufig vorkommenden heimischen Tierarten einen nun selten gewordenen 
Lebensraum. Eine städtebauliche Entwicklung birgt die Gefahr, die Lebensräume durch direkte Flä-
cheninanspruchnahme, aber auch durch Störungen zu beeinträchtigen. 
 
Mögliche Folgen für Landschaftsbild und Erholung 
Aufgrund der Lage des erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost hätte eine städtebauliche 
Nutzung auf den Flächen, die an die Bundesstraße angrenzen, Auswirkungen auf die von vielen 
Pendlern wahrnehmbare Eigenart und Schönheit der Gesamtstadt. Mit einer städtebaulichen Entwick-
lung in diesem Bereich hätte die Stadt die Möglichkeit den Ortsrand gestalterisch aufzuwerten. Die für 
die Naherholung wichtige Funktion zur Verbindung des Ortsteils Wixhausen mit der Landschaft könnte 
verbessert werden. 
 
Mögliche Folgen für den Boden 
Auf den von Bebauung genutzten Flächen verliert der Boden vollständig oder teilweise seine vielfälti-
gen Funktionen. Auswirkungen auf die Gesamtstadt sind durch Überbauung von Bodendenkmälern 
möglich. Negative Auswirkungen auf den Ortsteil Wixhausen in Bezug auf verminderten Wasserrück-
halt und Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere sollten durch Berücksichtigung in der konkre-
ten städtebaulichen Planung weitmöglichst vermieden werden. 
 
Mögliche Folgen für Grund- und Oberflächenwasser 
Zwischen den landwirtschaftlich genutzten Flächen befinden sich zahlreiche Gräben, die den Abfluss 
von Niederschlagswasser bei Regenfällen sicherstellen. Die Funktion des bisherigen Grabensystems 
wird im Rahmen eines hydrologischen Gutachtens untersucht und muss in der weiteren Planung be-
rücksichtigt werden.  
 
Mögliche Folgen für das Klima 
Die klimawirksamen Flächen von Wixhausen führen den Luftstrom direkt zum Stadtteil und sind damit 
für die Frisch- und Kaltluftzufuhr des Siedlungsbereichs Wixhausen hoch wirksam. Die für das Klima 
bedeutsamen Flächen insbesondere Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Luftleitbahnen sind 
in ihrer Funktion zu erhalten, um einer Überwärmung des Ortsteils entgegenzuwirken. Auf andere 
Stadtteile besteht bei Umsetzung einer städtebaulichen Entwicklung keine Gefahr von negativen kli-
matischen Auswirkungen. 
 
Mögliche Folgen in Bezug auf Emissionen / Immissionen 
Eine Abschätzung möglicher Folgen ist zu diesem Planungsstand nicht möglich.

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Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 122 von 123 
 
Hinweise auf mögliche alternative Entwicklungen 
Im Untersuchungsraum besteht ein hohes Potenzial zur Entwicklung wertvoller Biotope. Durch Exten-
sivierung von einigen landwirtschaftlichen Flächen und durch Anlage von breiteren Uferstreifen mit 
Hochstaudenfluren entlang der Gräben könnte sowohl die Artenvielfalt des Offenlands, als auch der 
Biotopverbund mit dem Wald und den Auen deutlich gestärkt werden. 
 
7 Fazit 
Das vorliegende Gutachten liefert einen Überblick zur Bestandssituation der biotischen und abioti-
schen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost und zeigt das Konfliktrisiko bei 
einer möglichen städtebaulichen Entwicklung auf. 
 
Bei der Weiterverfolgung einer städtebaulichen Entwicklung im erweiterten Untersuchungsraum 
Wixhausen-Ost ist die im Plan B-K-
trächtigung zu schützen. 
 
Weiterhin sind insbesondere folgende mögliche Strukturen und Funktionen zu berücksichtigen und 
weitmöglichst zu erhalten: 
 gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen, 
 potenzielle Habitatbäume als Fortpflanzungs- und Ruhestätten f ür Tiere, 
 Brutflächen für bodenbrütende Vogelarten, 
 eine Baumreihe an der Messeler-Park-Straße als wesentliches La ndschaftsbildelement und 
Bestandteil des Biotopverbunds, 
 der Übergangsbereich Offenland  Waldrand als Lebensstätte und als Teil des Biotopver-
bunds, 
 die Silzaue, als landschaftsprägenden Bestandteil und Lebensra um, 
 Bodendenkmäler, 
 Flächen mit mittlerem Ertragspotenzial, 
 Bodenstandorte (Moorsubstrate), 
 Gräben, inklusive breiter Randstreifen mit ihren Funktionen fü r den Wasserhaushalt, als Le-
bensstätten und als wesentliche Bestandteile des Biotopverbunds, 
 Flächen mit besonderer bioklimatischer Wirkung, wie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete 
und Luftleitbahnen. 
 
Zur besseren Einschätzung der Konflikte wird empfohlen, zusätzlich folgende Untersuchungen durch-
zuführen:  
 Untersuchung der möglichen strukturellen Folgen für die Landwi rtschaft, damit die Wirt-
schaftsgrundlage der Ortslandwirte auch bei einer städtebaulichen Entwicklung erhalten 
bleibt. 
 Erfassung der planungsrelevanten Arten, damit auf dieser Grund lage konkrete Schutzmaß-
nahmen abgeleitet werden können. 
 Geomagnetische Prospektion zur Untersuchung der Lage möglicher  Bodendenkmäler.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 123 von 123 
 Erstellung eines Hydrogeologischen Gutachtens, um die Bedeutun g der Gräben für den Ab-
fluss im Gebiet und für die Regulierung des natürlicherweise stark schwankenden Grund-
wasserstands zu ermitteln. Weiterhin sollte in diesem Gutachten die Bewertung der Grund-
wasserverhältnisse in Bezug auf eine zukünftige Bebauung und auf die Eignung des Unter-
grunds für die Versickerung von im Baugebiet anfallendem Niederschlagswasser erfolgen. 
 Erstellung eines Bioklimatischen Gutachtens, um das Wohlbefind en und die Gesundheit der 
Bewohner von Wixhausen bei einer möglichen Bebauung zu schützen. 
 
 
 
 
Aufgestellt: 
Dr. rer. nat. Severine Dietz 
M.Sc. Marcel Janocha 
M.Sc. Christina Matecki 
Dipl.-Ing.agr. Rolf Menden 
Dipl.-Ing. Sonja Pesch 
Dipl.-Ing. Nicole Wernerus 
 
 
Darmstadt, Dezember 2022 
 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
 
 
ppa. Dr. Dirk Jelinek i.A. Sonja Pesch

anlage 22

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5530000
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5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 16:28:12    janocha   1:5.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-I-2_Bewertung Klima.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Liegenschaftskataster, Höhenlinien und Orthofoto vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Datenerhebung:
Bewertung Klimatope nach Hoffjann, T. (1994): Klimaökologie in der Stadtplanung; Baumüller, J. et al. (1998): Städtebauliche
Klimafibel - Hinweise für die Bauleitplanung
Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen: aus Regionalplan Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan 2010, überarbeitet
Thermisches Belastungsgebiet: aus Landschaftsplan Darmstadt 2004, überarbeitet
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 200 400 600 Meter
±
Auftraggeber:
B-I-2
Wissenschaftsstadt Darmstadt
I - Bewertung Klima
1:5.000
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
M. Janocha
M. Janocha
S. Pesch
dup2103108
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Planbezeichnung:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Allgemein
 Untersuchungsraum
Erweiterter Untersuchungsraum 500 m
Flurstücksgrenzen
Höhenlinien
Bewertung Klimatope
1 - sehr geringe Schutzwürdigkeit
2 - geringe Schutzwürdigkeit
3 - mittlere Schutzwürdigkeit
4 - hohe Schutzwürdigkeit
5 - sehr hohe Schutzwürdigkeit
Flächen mit besonderer lufthygienischer oder klimatischer Wirkung
Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen
­Kaltluftbahn gemäß Klimafunktionskarte Darmstadt
Kaltluftabfluss, unbelastet gemäß VDI 3787, Blatt 1
Thermische Belastungsgebiete
Frischluftentstehungsgebiet

anlage 18

1649 Zeichen

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!(!(
!(
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475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 17:00:11    janocha   1:5.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-D-2.4_Bewertung Arten_Schmett_Käfer.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Orthofoto und Katasterdaten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Datenerhebung:
Faunistische Daten, Kartierung BCE NL DA im Mai bis Juli 2021
Planungsrelevante Arten nach:
Albrecht et al. (2013): Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen
Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 200 400 600 Meter
±
Auftraggeber:
B-D-2.4
Wissenschaftsstadt Darmstadt
D - Bewertung Arten
Schmetterlinge und Käfer
1:5.000
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
M. Janocha
M. Janocha
S. Pesch
dup2103108
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Planbezeichnung:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Allgemein
Untersuchungsraum
Flurstücksgrenzen
Erhaltenswerte Strukturen
!( Altbaum - potenzielles Habitat xylobionter Käfer
Funktion Waldrand (200 m)
Bewertung des Habitatpotenzials
1 - sehr gering
2 - gering
3 - mittel
4 - hoch
5 - sehr hoch

anlage 3

2480 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter  
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Bericht 
Reihe A: Übersichten und Zusammenstellungen 
A-C.1  Auflistung erfasster Bäume  
A-D.1 Gesamtartenliste der erfassten Vogelarten 
A-H.1.1  Ganglinien gemessener G rundwasserstände im Untersuchungsraum / Geltungsbereich 
A-H.1.2 Ganglinien gemessener Grundwasserstände im weiteren Unt ersuchungsraum 
A-H.1.3 Ganglinien gemessener Grundwasserstände im weiträumigen  Umfeld 
A-H.2.1 Grundwasser beschaffenheit - Piper-, Box-Plot, Balken- und Schöller-Diagramme 
A-H.2.1.1 Grundwas serbeschaffenheit - Messstelle 527275 
A-H.2.1.2 Grundwas serbeschaffenheit - Messstelle 527336 
A-H.2.2 Grundwasser beschaffenheit - Tabellarische Zusammenstellung der Maximalkonzentratio-
nen und Vergleich mit den GFS nach GWSVwV 
A-H.3  Wasserschutzgebietsverordnung 
A-H.4 Geologische Kart e und Lage von Bohrungen 
A-H.5.1 Geologisch / Hydro geologische Schnitte - A 
A-H.5.2 Geologisch / Hydro geologische Schnitte - B 
A-H.5.3 Geologisch / Hydro geologische Schnitte - C 
A-H.5.4 Geologisch / Hydro geologische Schnitte - D 
A-H.6 Lageplan Messstellen  
A-H.7.1 Grundwassergleichen - ho he Grundwasserstände (April 2001) 
A-H.7.2 Grundwassergleichen - ni edrige Grundwasserstände (Oktober 1993) 
A-H.8.1 Flurabstand - hohe Gr undwasserstände (April 2001) 
A-H.8.2 Flurabstand - niedrige Grundwasserstände (Oktober 1993) 
A-H.9 Geschätzte Versickerun gsfähigkeit des Untergrundes 
Reihe B: Übersichten und Pläne Maßstab 
B-A-1 Übersichtskarte 1:5.000 
B-B-1 Bestandsplan Nutzungstypen 1:2.500 
B-B-2 Bewertung Nutzungstypen 1:2.500 
B-C-1 Bestandsplan Bäume und Baumhöhlen 1:5.000 
B-D-1 Bestandsplan Arten 1:5.000 
B-D-2.1 Bewertung Art en - Vögel 1:5.000 
B-D-2.2 Bewertung Arten - Fledermäuse 1:5.000 
B-D-2.3 Bewertung Arten – Am phibien & Reptilien 1:5.000 
B-D-2.4 Bewertung Arten – Schm etterlinge & Käfer 1:5.000 
B-EF-1 Bestandsplan Landschaftsbild und Naherholung 1:5.000 
B-EF-2 Bewertung Landschaftsbi ld und Naherholung 1:5.000 
B-G-1 Bestandsplan Boden 1:5.000 
B-G-2 Bewertung Boden 1:5.000 
B-H-1 Bestandsplan Wasser 1:5.000 
B-H-2 Bewertung Wasser 1:5.000 
B-I-1 Bestandsplan Klima 1:5.000 
B-I-2 Bewertung Klima 1:5.000 
B-J-1 Bestandsplan Emissionen/ Immissionen 1:5.000 
B-J-2 Bewertung Emissione n/ Immissionen 1:5.000 
B-K-1 Gesamtbewertung des Un tersuchungsraums 1:5.000

anlage 4

272419 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 
 
Grundlagenermittlung und Bewertung  
der biotischen und abiotischen Schutzgüter  
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost 
 
 
 
 
 
 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
Niederlassung Darmstadt 
Landwehrstraße 54, 64293 Darmstadt 
Telefon +49 6151 27027-0, bce-darmstadt@bjoernsen.de 
Dezember 2022, pe, NW, MC, MJ, SD, Men, dup2103108

\\bce01.de\nas\N\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03 _Doku\20221221_Endfassung\20221221_pe.docx I 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Einleitung 1 
1.1 Anlass 1 
1.2 Ziel 2 
2 Untersuchungstiefe und -umfang 2  
2.1 Städtebauliche Vorgaben 2  
2.2 Datengrundlagen 2 
2.3 Untersuchungsraum 4  
3 Methodenbeschreibung 5  
3.1 Bewertung von Flächen 5  
3.2 Seltene oder besondere Flächen und Strukturen 9  
4 Bestandserfassung und -bewertung 9  
4.1 Übergeordnete Vorgaben 9  
4.1.1 Schutzgebiete 9 
4.1.1 Vorgaben der Raumordnung 10  
4.1.2 Flächennutzungsplan / Landschaftsplan Darmstadt 13  
4.1.3 Masterplan DA 2030+ 15  
4.2 Biotop- und Nutzungstypen 16  
4.2.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 16  
4.2.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 16  
4.2.3 Bestand 17 
4.2.4 Bewertung 20 
4.2.5 Zusammenfassung 21  
4.2.6 Gesamtstädtischer Vergleich 22  
4.2.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 22  
4.3 Bäume 23 
4.3.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 23  
4.3.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 23  
4.3.3 Bestand 24

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH II 
4.3.4 Bewertung 28 
4.3.5 Zusammenfassung 29  
4.3.6 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 29  
4.4 Arten 29 
4.4.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 29  
4.4.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 31  
4.4.3 Bestand 35 
4.4.4 Bewertung 44 
4.4.5 Zusammenfassung 50  
4.4.6 Gesamtstädtischer Vergleich 50  
4.4.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 51  
4.5 Landschaftsbild und Naherholung 52  
4.5.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 52  
4.5.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 53  
4.5.3 Bestand 55 
4.5.4 Bewertung Landschaftsbild und Naherholung 59  
4.5.5 Zusammenfassung 68  
4.5.6 Gesamtstädtischer Vergleich 68  
4.5.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 68  
4.6 Boden 69 
4.6.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 69  
4.6.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 70  
4.6.3 Bestand 76 
4.6.4 Bewertung 81 
4.6.5 Zusammenfassung 81  
4.6.6 Gesamtstädtischer Vergleich 82  
4.6.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 83  
4.7 Wasser 83 
4.7.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 83  
4.7.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 84  
4.7.3 Bestand 84 
4.7.4 Bewertung 95 
4.7.5 Zusammenfassung 96  
4.7.6 Gesamtstädtischer Vergleich 96  
4.7.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 96  
4.8 Klima 97 
4.8.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 97  
4.8.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 98  
4.8.3 Bestand 100

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH III 
4.8.4 Bewertung 104 
4.8.5 Zusammenfassung 108  
4.8.6 Gesamtstädtischer Vergleich 108  
4.8.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 108  
4.9 Emissionen / Imissionen 109  
4.9.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 109  
4.9.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 111  
4.9.3 Bestand 113 
4.9.4 Bewertung 114 
4.9.5 Zusammenfassung 115  
4.9.6 Gesamtstädtischer Vergleich 116  
4.9.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 116  
5 Gesamtbewertung 116  
6 Mögliche Folgen einer städtebaulichen Entwicklung für die Gesamtstadt 120  
7 Fazit 122

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH IV 
Abbildungsverzeichnis 
 
Abbildung 1:   1  
Abbildung 2:  Untersuchungsräume zur Erfassung der abiotischen und biotischen 
Grundlagendaten 5  
Abbildung 3:  Gesamtbewertung 6  
Abbildung 4:   Gesamtbewertung am Beispiel Flurstück 112/1 7  
Abbildung 5:   Gesamtbewertung am Beispiel Flurstück 133/1 8  
Abbildung 6:  Schutzgebiete 10  
Abbildung 7: Regionalplan Südhessen 11  
Abbildung 8:  Flächennutzungsplan 13  
Abbildung 9:  Entwicklungskarte des Landschaftsplans [43] 14  
Abbildung 10:  Leitbildkarte des Landschaftsplans mit Entwicklungsprioritäten 14 
Abbildung 11:  Masterplan DA 2030+ [38] 15  
Abbildung 12:  Gesetzlich geschützte Biotope 18  
Abbildung 13:  Feuchtezeiger auf Nasswiese: Kuckuckslichtnelke, großer Wiesenknopf und 
Sumpfdotterblume 18  
Abbildung 14:  Feuchte Brachfläche mit Bulten-Großseggenried 19  
Abbildung 15:  Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen 21  
Abbildung 16: Artenreiches Feldgehölz 25  
Abbildung 17: Pappel in der Nähe der Silz 26  
Abbildung 18: Mit Stieleichen bestandene Allee 27  
Abbildung 19: Astabbruch an Hängebirke und Spalte an Spitzahorn 28  
Abbildung 20: Nachweise Feldlerche und Schwarzkehlchen im Untersuchungsraum 3 6 
Abbildung 21:  Potenzielles Eidechsenhabitat 40  
Abbildung 22: Nachweise Tagpfauenauge (Inarchis io) und Kleiner Perlmuttfalter (Issoria 
lathonia) im Untersuchungsraum 42  
Abbildung 23:  Alte Pappel als potenzieller Habitatbaum im Untersuchungsraum 4 3 
Abbildung 24:  Bewertung Habitatpotenzial Vögel 45  
Abbildung 25: Habitatpotenzial Fledermäuse 47  
Abbildung 26: Habitatpotenzial Amphibien und Reptilien 48  
Abbildung 27: Habitatpotenzial für Schmetterlinge und xylobionte Käfer 49  
Abbildung 28: Landwirtschaftliche Nutzflächen mit Sonderkulturen und schilfbestandenen 
Gräben 56  
Abbildung 29:  5 6  
Abbildung 30: Feuchtgrünland mit Seggenried 57  
Abbildung 31:  Mäandrierende Silz 58  
Abbildung 32: Kleingärten am Ortsrand von Wixhausen 58  
Abbildung 33:  Sichtbeziehung im Untersuchungsraum 60  
Abbildung 34:  Blick von der Bundesstraße B3 über das Offenland zum Waldrand 6 1 
Abbildung 35:  Blick auf Gehölze und Waldrand im Norden Untersuchungsgebiets 6 1 
Abbildung 36:  Blick auf den östlichen Siedlungsrand von Wixhausen 62  
Abbildung 37:  Bodenarten im Untersuchungsraum 77  
Abbildung 38:  Standorttypisierung für die Biotopentwicklung 78

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH V 
Abbildung 39:  Ertragspotenzial innerhalb des Untersuchungsraums 79  
Abbildung 40:  Historisches Luftbild aus den Jahren 1952  1967 80  
Abbildung 41: Ertragspotenzial im Bereich Wixhausen und Oberfeld 82  
Abbildung 42: Ertragspotenzial im östlich von Eberstadt und südwestlich von Pfungstadt 82  
Abbildung 43: Geothermie im Untersuchungsraum 86  
Abbildung 44: Vieljährige Monatsniederschläge im Zeitraum 1981 bis 2010 an der Station 
Weiterstadt / Schneppenhausen 87  
Abbildung 45: Grundwasserstandsentwicklung an den Messstellen 145 und 146 im 
Zeitraum 01/2020 bis 04/2021 89  
Abbildung 46: Lage weiterer Grundwasserentnehmer im Umfeld 90  
Abbildung 47: Gewässernetz 93  
Abbildung 48: Wasserführung der im Untersuchungsgebiet liegenden Gräben am 
18.01.2022 94  
Abbildung 49:  Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion und Klimafunktionskarte der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 101  
Abbildung 50: Klimatope im Untersuchungsraum 103  
Abbildung 51:  Bodennahe Luftleitbahnen aufgrund des Reliefs 104  
Abbildung 52:  Emissionen im Untersuchungsraum 114  
Abbildung 53:  Darstellung Gesamtbewertung 117

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VI 
Tabellenverzeichnis 
 
Tabelle 1: Datenüberblick 2  
Tabelle 2:  Einzelbewertung der Schutzgüter 6  
Tabelle 3:  Rechtliche Verankerung der Biotop- und Nutzungstypenerfassung und -
bewertung 16  
Tabelle 4 Bewertungsskala der Biotop- und Nutzungstypen 17  
Tabelle 5:  Rechtliche Verankerung des Baumschutzes 23  
Tabelle 6: Baumarten im Untersuchungsgebiet 24  
Tabelle 7:  Kategorisierung der Habitatbäume 27  
Tabelle 8:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Arten 30  
Tabelle 9:  Ampelschema nach Albrecht et al. (2013) 31  
Tabelle 10:  Verwendete Daten 32  
Tabelle 11:  Termine der Querschnittsbegehungen 32  
Tabelle 12:  Bewertung Habitatpotenzial 33  
Tabelle 13: Vorkommen von Vogelarten mittlerer bis besonders hoher Planungsrelevanz
 37 
Tabelle 14 Nachgewiesene Fledermausvorkommen 39  
Tabelle 15:  Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Amphibienarten 41  
Tabelle 16:  Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Schmetterlinge 42  
Tabelle 17:  Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Käferarten 4 3 
Tabelle 18:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Landschaftsbild 53  
Tabelle 19:  Kriterien zur Bewertung von Landschaftsbild und Naherholung [32] 54  
Tabelle 20:  Bewertung der Schutzgüter Landschaftsbild und Naherholung 67  
Tabelle 21:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Boden 70  
Tabelle 22:  Verwendete Daten zur Auswertung des Schutzguts Boden 70  
Tabelle 23:  Bewertung der Lebensraumfunktion 72  
Tabelle 24:  Bewertung der Bodenfruchtbarkeit 73  
Tabelle 25:  Bewertung der Filter- und Pufferfunktion 73  
Tabelle 26:  Bewertung der Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte 74  
Tabelle 27:  Bewertung ergänzender Parameter für das Schutzgut Boden 75  
Tabelle 28:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Wasser 83  
Tabelle 29: Durchlässigkeitsklassen nach DIN 18130-1 85  
Tabelle 30: Vergleich der Grenzwerte für Betonaggressivität mit vorliegenden 
Messwerten 92  
Tabelle 31:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Klima 97  
Tabelle 32:  Verwendete Daten zur Bildung von Klimatopen 98  
Tabelle 33:  Bewertungsschema Schutzgut Klima 99  
Tabelle 34:  Bewertung des Klimas 107  
Tabelle 35: Rechtliche Verankerung des Schutzes vor Immissionen 111  
Tabelle 36:  Bewertung der Vorbelastung von schädlichen Umwelteinflüssen 112  
Tabelle 37:  Erhaltenswerte Strukturen und Funktionen: Empfehlung zusätzlicher 
Untersuchungen und gesetzliche Grundlagen 119

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VII 
Anlagen 
 
Reihe A: Übersichten und Zusammenstellungen 
 
A-C  Baumkartierung 
A-C.1  Auflistung erfasster Bäume  
 
A-D Schutzgut Arten 
A-D.1 Gesamtartenliste der erfassten Vogelarten 
 
A-H  Schutzgut Wasser 
A-H.1.1  Ganglinien gemessener Grundwasserstände im Untersuchun gsraum / Geltungsbereich 
A-H.1.2 Ganglinien gemessener Grundwasserstände im weiteren Unt ersuchungsraum 
A-H.1.3 Ganglinien gemessener Grundwasserstände im weiträumigen  Umfeld 
 
A-H.2.1 Grundwasserbeschaffenheit - Piper-, Box-Plot, Balken- u nd Schöller-Diagramme 
A-H.2.1.1 Grundwasserbeschaffenheit - Messstelle 527275 
A-H.2.1.2 Grundwasserbeschaffenheit - Messstelle 527336 
A-H.2.2 Grundwasserbeschaffenheit - Tabellarische Zusammenstell ung der Maximalkonzentratio-
nen und Vergleich mit den GFS nach GWSVwV 
 
A-H.3  Wasserschutzgebietsverordnung 
 
A-H.4 Geologische Karte und Lage von Bohrungen 
 
A-H.5.1 Geologisch / Hydrogeologische Schnitte - A 
A-H.5.2 Geologisch / Hydrogeologische Schnitte - B 
A-H.5.3 Geologisch / Hydrogeologische Schnitte - C 
A-H.5.4 Geologisch / Hydrogeologische Schnitte - D 
 
A-H.6 Lageplan Messstellen  
 
A-H.7.1 Grundwassergleichen - hohe Grundwasserstände (April 200 1) 
A-H.7.2 Grundwassergleichen - niedrige Grundwasserstände (Oktob er 1993) 
 
A-H.8.1 Flurabstand - hohe Grundwasserstände (April 2001) 
A-H.8.2 Flurabstand - niedrige Grundwasserstände (Oktober 1993)  
 
A-H.9 Geschätzte Versickerungsfähigkeit des Untergrundes

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VIII 
Reihe B: Übersichten und Pläne Maßstab 
 
B-A-1 Übersichtskarte 1:5.000 
B-B-1 Bestandsplan Nutzungstypen 1:2.500 
B-B-2 Bewertung Nutzungstypen 1:2.500 
B-C-1 Bestandsplan Bäume und Baumhöhlen 1:5.000 
B-D-1 Bestandsplan Arten 1:5.000 
B-D-2.1 Bewertung Arten - Vögel 1:5.000 
B-D-2.2 Bewertung Arten - Fledermäuse 1:5.000 
B-D-2.3 Bewertung Arten 
 Amphibien & Reptilien 1:5.000 
B-D-2.4 Bewertung Arten  Schmetterlinge & Käfer 1:5.000 
B-EF-1 Bestandsplan Landschaftsbild und Naherholung 1:5.000 
B-EF-2 Bewertung Landschaftsbild und Naherholung 1:5.000 
B-G-1 Bestandsplan Boden 1:5.000 
B-G-2 Bewertung Boden 1:5.000 
B-H-1 Bestandsplan Wasser 1:5.000 
B-H-2 Bewertung Wasser 1:5.000 
B-I-1 Bestandsplan Klima 1:5.000 
B-I-2 Bewertung Klima 1:5.000 
B-J-1 Bestandsplan Emissionen/ Immissionen 1:5.000 
B-J-2 Bewertung Emissionen/ Immissionen 1:5.000 
B-K-1 Gesamtbewertung des Untersuchungsraums 1:5.000

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH IX 
Verwendete Unterlagen  
 
[1] AG Björnsen/ Mailänder  
Überarbeitung Amphibienschutzkonzept, Ergänzende Leistungen Ökologie, FAIR  Facility 
for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH 
2017 
[2] Albrecht, K., T. Hör, F. W. Henning, G. Töpfer-Hofmann, & C . Grünfelder  
Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit land-
schaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag.  
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben FE 02.0332/2011/LRB im Auftrag des Bundesminis-
teriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.  
Schlussbericht Dezember 2013 
[3] Bezzel, E. 
Das BLV Handbuch Vögel 
 Alle Brutvögel Mitteleuropas, BLV Buchverlag, München, 2013 
[4] Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) 
Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen 
Beschluss der LAI vom 13.09.2012 
[5] Bundesanstalt für Straßenwesen 
Forschungsprogramm Straßenwesen, FE 02.0332/2011/LRB 
Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit land-
schaftspflegerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag 
Dezember 2013 
[6] Bundesamt für Naturschutz 
Methodische Anforderungen an Wirkungsprognosen in der Eingriffsregelung.  
Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 898 82 024 des Bundesamtes für Naturschutz 
2003 
[7] Bundesamt für Naturschutz 
Nationaler Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie in Deutschland 
2019 
[8] Bundesamt für Naturschutz 
Runge, H., Simon, M. & Widdig, T 
Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastruk-
turvorhaben, FuE Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplans des Bundesministeri-
ums f. Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit  
2009

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH X 
[9] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung  
Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr, Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorha-
bens FE 02.286/2007/LRB 
2010 
[10] Büro für Entomologie 
Schmetterlingskartierung für das Stadtgebiet Darmstadt 
März 2019 
[11] FAIR GmbH 
Verfasser: Arbeitsgemeinschaft PGNU-Wesseling (APW) 
Projekt FAIR 
 Baustraßen äußere Erschließung 
Naturschutzrechtlicher Antrag mit integriertem Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag 
31.08.2012 
[12] Gassner, Winkelbrandt, Bernotat  
UVP und strategische Umweltprüfung, Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprü-
fung, 5. Auflage 
2010 
[13] Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 
Zahl der Hitzetage. Studie mit Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD). 
2021 
[14] Hessen Mobil 
Interaktive Verkehrsmengenkarte, Ergebnis der bundesweiten Straßenverkehrszählung 
mobil.hessen.de/interaktive-verkehrsmengenkarte 
2015 
[15] Hessische Lebensraum und Biotopkartierung (HLBK) 
Kartieranleitung Teil 1  Kartiermethodik 
Grundlagen, Erfassungstiefe, Bearbeitungstiefe, Module 
HLNUG Dezernat N1   
Stand: 4/ 2019 
[16] Hessische Lebensraum und Biotopkartierung (HLBK) 
Kartieranleitung Teil 2  Kartiereinheitenbeschreibung 
Beschreibung der HLBK Kartiereinheiten auf Grundlagen der FFH-Lebensraumtypen und 
der gesetzlich geschützten Biotope in Hessen 
HLNUG Dezernat N1 
Stand: 3/ 2021

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XI 
[17] Hessisches Landesamt für Bodenforschung (Hrsg.) 
Geologische Karte Hessen 
Blätter 6017 Mörfelden, 6018 Langen 
Wiesbaden, 1994 
[18] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Dezernat Hyd rologie (Hrsg.) 
Hydrologisches Kartenwerk  Hessische Oberrheinebene 
Grundwasserneubildung aus Niederschlag - Mittelwert der Jahre 1961 bis 1991 
Wiesbaden, Januar, 2004 
[19] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Dezernat Hyd rologie (Hrsg.) 
Hydrologisches Kartenwerk  Hessische Rhein- und Mainebene 
Grundwasserhöhengleichen, Flurabstände (Jahre 2001, 1993) 
Wiesbaden, 2012 und 2013 
[20] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Landesamt fü r Geologie und Bergbau 
Rheinland-Pfalz 
Großmaßstäbige Bodeninformationen für Hessen und Rheinland-Pfalz 
Auswertung von Bodenschätzungsdaten zur Ableitung der Bodenfunktionen und -eigen-
schaften 
2008 
[21] Hessisches Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz 
Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien 
Natur in Hessen, 3. Fassung 
Stand: Juli 1995 
[22] Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Fors ten 
Schaffrath  
Rote Liste der Blatthorn- und Hirschkäfer Hessens 
2002 
[23] Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft  und Verbraucherschutz 
Bodenschutz in der Bauleitplanung 
Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Um-
weltprüfung nach BauGB in Hessen 
Februar 2011 
[24] Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtsc haft und Verbraucherschutz 
(HMUKLV)  
Rote Liste der bestandgefährdeten Brutvogelarten Hessens, 10. Fassung,  
Stand Mai 2014

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XII 
[25] Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtsc haft und Verbraucherschutz 
(HMUKLV) 
Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasserverunreini-
gungen (GWS-VwV) 
3. Fortschreibung  
Teilplan Darmstadt 
April 2019 
[26] Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft  und Verbraucherschutz 
Arbeitsgemeinschaft Hessischer Lepidopterologen  
Rote Liste (Gefährdungsabschätzung der Tagfalter (Lepidoptera: Rhopalocera) Hessens, 3. 
Fassung, Stand: 06.04.2008, Ergänzungen 18.01.2009 
[27] Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft  und Verbraucherschutz  
Rote Liste der Amphibien und Reptilien Hessens 
2010 
[28] HLNUG, RP Darmstadt, UNB Darmstadt-Dieburg 
Wechselkrötenberatung Land Hessen Ortsbegehung potentielle Laichhabitate für die Knob-
lauchkröte zwischen Arheilgen und Wixhausen am 08.07.2021 
August 2021 
 
[29] Institut für angewandte Vegetationskunde und Landschaftsök ologie 
Naturschutzfachliche Zielplanung  
für Teil der der Gemarkung Arheilgen und Wixhausen der Stadt Darmstadt 
Oktober 1995 
[30] Junker + Kruse Stadtforschung Planung 
Nahversorgungskonzept für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
in Ergänzung zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
März 2016 
[31] Kock, Kugelschafter  
Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens 
Hessischen Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz 
Natur in Hessen, 3. Fassung Stand: Juli 1995, Forschungsinstitut Senckenberg, Frankfurt a. 
M. und AK Wildbiologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen e.V. 
1995

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XIII 
[32] Landesanstalt für Umweltschutz (LfU) Baden-Württemberg 
Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitpla-
nung, Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umset-
zung (A) 
2005 
[33] Magistrat der Stadt Darmstadt, Tiefbauplanung (Hrsg.) 
Studie über die Entwässerungsmöglichkeiten der geplanten Erweiterungsgebiete in Arheili-
gen und Wixhausen 
 Heft 1: Erläuterungsbericht 
Darmstadt; Juli 1994 
Verfasser: Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH 
[34] Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-W ürttemberg (Hrsg.) 
Städtebauliche Klimafibel online. Hinweise für die Bauleitplanung. 
Stuttgart, 2012 
[35] Oelke, H. 
Wo beginnt bzw. wo endet der Biotop der Feldlerche?  
Journal für Ornithologie 109 (1): 25-29. 
1968 
[36] Prinz, H.  
Abriß der Ingenieurgeologie 
2.neubearb. und erweiterte Auflage 
Enke-Verlag, Stuttgart 1991 
[37] Regierungspräsidium Darmstadt 
Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) 
Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise 
4. Mai 2020 
[38] Regionalversammlung Südhessen 
Regionalplan Südhessen/ regionaler Flächennutzungsplan 
[39] Runge, H., Simon, M. & Widdig, T.  
Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastruk-
turvorhaben, FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeri-
ums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Natur-
schutz - FKZ 3507 82 080, (unter Mitarb. von: Louis, H. W., Reich, M., Bernotat, D., Mayer, 
F., Dohm, P., Köstermeyer, H., Smit-Viergutz, J., Szeder, K.).- Hannover, Marburg. 
2009

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XIV 
[40] Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz un d Saarland 
Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens, 2. Fassung (März 2014) 
Verfasser: Werner, M. et al. 
[41] Südbeck, P. et al.  
Methodenstandard zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, Radolfzell  
2005 
[42] Werner, Bauschmann, Hormann, Stiefel  
Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens, Zeitschrift für Vogelkunde und Natur-
schutz in Hessen, Vogel und Umwelt 21:37-69 
2014 
[43] Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Arbeitsgruppe Flächennutzungs- und Landschaftsplan 
Erläuterungsbericht zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
2006 
[44] Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Behrend-Institut Frankfurt am Main 
Wohnungs- und Gewerbeflächenbedarfsanalyse 
2012 
[45] Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Die demographische Entwicklung Darmstadts bis 2035 
Demografiebericht 
Januar 2017 
[46] Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Einzelhandeln- und Zielkonzept 
Grundlagengutachten für beschlossene Einzelhandelskonzepte für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, Junker & Kruse 
Januar 2012 
[47] Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 Grünflächenamt 
Landschaftsplan Entwicklungsteil 
2004 
[48] Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 Grünflächenamt  
Landschaftsplan Grundlagenteil  
2004

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XV 
[49] Wissenschaftsstadt Darmstadt  
INKEK  Institut für Klima- und Energiekonzepte 
Endbericht Klimafunktionskarte, Gesamtstädtische Klimaanalyse mit Planungsempfehlungen 
und Integration der zukünftigen baulichen sowie klimatischen Veränderungen 
Oktober 2016 
[50] Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Masterplan 2030+, Räumliche Entwicklungsstrategie für Darmstadt 
2020 
[51] Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Vorlage -Nr. 2019/0302, Magistratsbeschluss Nr. 385 
Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in 
Arheilgen West und Wixhausen Ost  
Vorlage vom 23.09.2019 
[52] FAIR GmbH (Hrsg.) 
Monitoringbericht Grundwasser 
Halbjahresberichte Januar 2020 bis Juni 2021 
Koblenz, Juli 2021 
Verfasser: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
 
Online-Datenbanken und Kartenviewer 
 
[53] Boden Viewer 
Daten zu Bodeneigenschaften und -funktionen des HLNUG 
Abfrage: Juni 2021 
[54] Bundesamt für Naturschutz 
geodienste.bfn.de 
Abfrage: Juli 2021 
[55] Deutscher Wetterdienst (DWD) (Hrsg.) 
Niederschlagsdaten und vieljährige Mittelwerte für die Station Weiterstadt/Schneppenhausen  
https://www.dwd.de/DE/leistungen/klimadatendeutschland/vielj_mittelwerte.html 
https://cdc.dwd.de/portal/ 
Abfrage: Juni 2021 
[56] Geologie-Viewer 
Geofachdaten und Bohrdatenportal des HLNUG 
Abfrage: Juni 2021

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVI 
[57] Geoportal Hessen 
Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation beim Hessischen Landesamt für Bodenma-
nagement und Geoinformation 
Abfrage: Juni 2021 
[58] GruSchu 
Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz in Hessen   
HLNUG 
Abfrage: Juni 2021 
[59] HALM-Viewer 
Viewer zum Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen 
(HALM) des HLNUG 
Abfrage: Juni 2021 
[60] Hydrologischer Atlas Deutschland 
Bundesanstalt für Gewässerkunde 
Abfrage: Juli 2021 
[61] Landesgrundwasserdienst-Viewer 
Fachinformationssystem Landesgrundwasserdienst (FIS LGD) 
Abfrage: Juli 2021 
[62] Lärmviewer 
HLNUG 
Abfrage: Juli 2021 
[63] Natureg Viewer 
Naturschutzinformationssystem, Naturschutzregister Hessen 
HLNUG 
Abfrage: Juni 2021 
[64] Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Viewer 
Viewer zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen 
HLNUG 
Abfrage: Juli 2021 
 
Gesetze und Verordnungen  
 
[65] Baugesetzbuch (BauGB) 
8. Dezember 1986, zuletzt geändert durch Art 17 G vom 10. September 2021 
[66] Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) 
1. März 1999, zuletzt geändert durch Art. 8 VO vom 27. September 2017

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVII 
[67] Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 
12. Juli 1999, letzte Neufassung vom 17. Juli 2021 
[68] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Ge-
räusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge 
15. März 1974, Letzte Neufassung vom 4. Oktober 2002 
[69] Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. September 2017 
(BGBl. I S. 3434), verordnet durch das Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz, zuletzt geändert am 18.08.2021  
[70] Deutsches Institut für Normung (DIN)  
DIN 4030-1: 2008-06 
Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase  Teil 1: Grundlagen und Grenz-
werte 
[71] Deutsches Institut für Normung (DIN) 
DIN 18130-1;1998-05 (zurückgezogen) 
Baugrund  Untersuchung von Bodenproben  Bestimmung des Wasserdurchlässigkeitsbei-
wertes  Teil 1: Laborversuche 
[72] Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsges etz  WHG) 
vom 31.07.2009, zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 2.6.2021 I 1295 
[73] Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) 
Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensa-
nierung 
28. September 2007 
[74] Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) 
28. November 2016 
[75] Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz ( HAGBNatSchG) 
20. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 
(GVBl. S. 184), verordnet durch das Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz 
[76] Hessisches Wassergesetz (HWG) 
vom 14.12.2010, Fassung vom 28.05.2018

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVIII 
[77] Kompensationsverordnung (KV) 
Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, das Führen von Öko-
konten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlungen  
Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 
26. Oktober 2018 
[78] Staatsanzeiger für das Land Hessen 
 
[79] Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)  
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines 
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik  
ABl. EG Nr. L 327/1, 22.12.2000 
[80] Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 
vom 1. November 1998, Letzte Änderung vom 9. Juni 2017 
[81] Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) 
vom 8. September 1964, Letzte Neufassung vom 1. Oktober 2002 
[82] Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für  den Verkehrsflughafen Frank-
furt Main 
vom 30. September 2011 
[83] Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlich en Gebrauch (Trinkwasserver-
ordnung - TrinkwV) 
vom 21.05.2001, neugefasst durch Bek. v. 10.3.2016 I 459; 
zuletzt geändert durch Art. 99 V v. 19.6.2020 I 1328 
[84] Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordn ung  GrwV)  
vom 09. November 2010 (BGBl. I S. 1513),  
zuletzt geändert durch Art. 1 VO vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1044)  
[85] Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächen gewässerverordnung 
 
OgewV) vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 
9.12.2020 I 2873 
[86] Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanieru ng von Grundwasserverunreini-
gungen (GWS-VwV) 
vom 18.07.2021 
Hrsg. vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 1 von 123 
1 Einleitung 
1.1 Anlass 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zählt bundesweit zu den am stärksten wachsenden Städten und 
stellt einen bedeutenden Wirtschaftsstandort im Ballungsraum Rhein-Main dar. Nach aktuellen Projek-
tionen ist auch weiterhin von einer steigenden Einwohnerentwicklung mit bis zu 184.000 Einwohnern 
bis zum Jahr 2035 auszugehen [45][50]. Im Jahr 2012 wurden in einer einer Wohnungs- und Gewer-
beflächenbedarfsanalyse Defizite bei der Verfügbarkeit städtischer Entwicklungsflächen festgestellt 
[44].  
 
Gemäß Magistratsbeschluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Bereitstellung von Flächen für 
Arbeiten, Gewerbe und Dienstleistungen essenziell, um die wirtschaftliche Gesamtsituation in den 
kommenden Jahrzenten zu sichern und zu stärken [51]. Deshalb 
sucht werden. Gegenstand dieses Gutachtens ist der Untersuchungsraum  
 
 
Abbildung 1:  Untersuchungsraum  
 (Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt)

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 2 von 123 
1.2 Ziel 
Ziel dieses Gutachtens ist die Erhebung und Zusammenstellung abiotischer und biotischer Grundla-
gendaten für die Schutzgüter Biotope, Arten, Landschaftsbild und Naherholung, Boden, Wasser, 
Klima und Emissionen. Die Bewertung der Daten ermöglicht eine Differenzierung des Untersuchungs-
raums in Bezug zur Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit aus naturwissenschaftlicher Sicht. Das Er-
gebnis soll eine Entscheidungsgrundlage für die städtebauliche Planung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt sein. Weiterhin soll es geeignet sein, als Grundlage für eine Strategische Umweltprüfung 
im Zuge des Bebauungsplanverfahrens oder für einen Umweltbericht zum Bebauungsplan zu dienen.  
 
2 Untersuchungstiefe und -umfang 
2.1 Städtebauliche Vorgaben 
Zur Suche von Flächen für Arbeiten, Gewerbe und Dienstleistungen wurden von der Wissenschafts-
stadt Darmstadt keine Vorgaben in Bezug auf die Mindestgröße eines möglichen Gewerbegebietes 
gegeben. Mögliche Festsetzungen z.B. zu Art, Maß und Bauweise eines Gewerbegebietes sollen erst 
auf Grundlage dieses Gutachtens in ein städtebauliches Konzept einfließen. 
2.2 Datengrundlagen 
Die Erfassung des abiotischen und biotischen Bestands erfolgte überwiegend durch Auswertung vor-
handener Daten. Einzelne Aspekte wurden im Jahr 2021 durch BCE vor Ort erfasst. Tabelle 1 ermög-
licht einen Überblick über die im Bericht herangezogenen Daten.  
 
Tabelle 1: Datenüberblick 
Thema Quelle/Stand 
Allgemein 
Leitbild Masterplan 2030+ - DA2030  Wissenschaftsstadt Darmstad t  
Stadtplanungsamt
Stadtatlas Darmstadt https://stadtatlas.darmstadt.de/  
(Abfrage: Juni 2021)
Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
Stadt Darmstadt (März 2019) 
Regionalplan Südhessen 2010  RP Darmstadt (2010) 
Landschaftsplan Stadt Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt  
(November 2004)
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 Wissenschaftsstadt Darms tadt 
Junker & Kruse (2012) 
Nahversorgungskonzept 2016 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Junker & Kruse (2016)

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 3 von 123 
Thema Quelle/Stand 
Gewerbegebietskonzept 2009 Wissenschaftsstadt Darmstadt (2009) 
Wohnungs- und Gewerbeflächenbedarfsanalyse Wissenschaftsstadt D armstadt  
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
(2012)
Biotoptypen   
Biotoptypenkartierung inkl. Erfassung gesetzlich 
geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG und 
§ 13a HAGBNatSchG sowie Lebensraumtypen 
nach Anhang I FFH-Richtlinie 
aktuelle Erfassung, BCE (2021) 
Schutzgebiete und Hinweise zu gesetzlich ge-
schützten Biotopen 
Natureg-Viewer (Abfrage: Mai 2021) 
Baumkartierung  
GPS-gestützte Erfassung der Bäume im Untersu-
chungsraum und Ermittlung der Parameter Lage, 
Stammumfang, Kronendurchmesser, Höhe, Vitali-
tät, Schädigung und Erhaltungswürdigkeit
aktuelle Erfassung, BCE (2021) 
Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse  
Potenzialkartierung aktuelle Erfassung, BCE (2021) 
Zusätzliche Informationen zu Artvorkommen und 
Verbreitungen 
Wissenschaftsstadt Darmstadt,  
NABU Darmstadt (Abfrage Mai 2021),  
Natureg Viewer (Abfrage Mai 2021) 
Vogelschutzwarte Frankfurt (Abfrage Juni 
2021)
Naturschutzfachliche Zielplanung Arheilgen und 
Wixhausen 
Institut für angewandte Vegetationskunde und 
Landschaftsökologie (1995) 
Landschaftsbild und Naherholung  
Kartierung von Landschaftsbildeinheiten aktuelle Erfassung, BCE  (2021) 
Landschaftsbildqualitäten und Erholung Infrastruk-
tur 
Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (2004) [47] 
Reit- und Wanderkarte  wanderreitkarte.de/ 
Abfrage Juni 2021
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet 
 
Regierungspräsidium Darmstadt, 23. Juni 
2004
Boden  
Bodenflächendaten Hessen 1:5.000, landwirt-
schaftliche Nutzfläche (BFD5L) 
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geolo-
gie 
Bodenflächendaten 1:50.000 Hessen (BFD50) Hessisches Landesamt für Umwelt und Geolo-
gie

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 4 von 123 
Thema Quelle/Stand 
Wasser  
Studie über die Entwässerung der geplanten Erwei-
terungsgebiete in Arheilgen u. Wixhausen 
Magistrat der Stadt Darmstadt 
Tiefbauplanung 
Brandt-Gerdes-Sitzmann (1994) 
Grundwassermessstellen Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Grundwassermessstellen Merck KGaA und HLNUG 
Klima  
Klimaschutzkonzept Darmstadt Institut Wohnen und Umwelt GmbH, D arm-
stadt und memo-consulting, Seeheim-Jugen-
heim (2013)
StaVo Beschluss Höchste Priorität für Klimaschutz 
08/2019  
Bündnis 90, die Grünen, CDU Darmstadt 
Endbericht Klimafunktionskarte INKEK, Wissenschaftsstadt Darmst adt (2016) 
Emissionen / Imissionen 
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutz-
bereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main
Hessische Landesregierung (2011) 
Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Re-
gierungsbezirk Darmstadt Landkreise
Regierungspräsidium Darmstadt (2020) 
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 
3. Fortschreibung Teilplan Darmstadt 
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klima-
schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 
(2019)
 
2.3 Untersuchungsraum 
Der Untersuchungsraum liegt im Norden von Darmstadt und umfasst eine Fläche von 103 ha. Er 
grenzt im Westen an den Ortsteil Wixhausen. Im Osten befinden sich landwirtschaftliche Fläche und 
Wald, in dem das Forschungszentrum der GSI liegt. Die Silzbachaue begrenzt den Raum nach Sü-
den. Im Norden verläuft der Apfelbach. 
 
Um Einflüsse, die auf den Untersuchungsraum von außen einwirken, ebenfalls erfassen und bewerten 
zu können, wurde der Untersuchungsraum um 500 m erweitert. Der erweiterte Untersuchungsraum 
umfasst 405 ha. Er enthält auch Teile des Siedlungsbereichs von Wixhausen, der Forschungsanlage 
GSI und des Stadtteils Arheilgen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 5 von 123 
 
Abbildung 2:  Untersuchungsräume zur Erfassung der abiotischen und biotischen Grundlagendaten 
 Untersuchungsraum (schwarz), erweiterter Untersuchungsraum (bl au) 
 
3 Methodenbeschreibung 
3.1 Bewertung von Flächen 
Die Schutzgüter Biotop- und Nutzungstypen, Bäume, Arten, Landschaftsbild und Erholung, Boden, 
Wasser, Klima und Emission / Immission werden einzeln erfasst. Jedes Schutzgut setzt sich aus meh-
reren Bestandskriterien zusammen, die entweder anhand eigener Bestandserhebungen oder anhand 
vorhandener Daten ermittelt wurden (siehe Kapitel 2.2). Die räumliche Verortung erfolgt in den Be-
standskarten (siehe B-(A-K)-1). 
 
Auf dieser Grundlage erfolgt die Bewertung zunächst schutzgutbezogen anhand fachlicher anerkann-
ter Bewertungskriterien. Die Bewertungskarten (siehe B-(B-J)-s)  zeigen für jedes Schutzgut die jewei-
lige Schutzwürdigkeit von einzelnen Teilflächen des Untersuchungsgebiets auf. Dabei werden die Flä-
chen mit einer sehr geringen Schutzwürdigkeit mit (1) und Flächen mit einer sehr hohen Schutzwür-
digkeit mit (5) bewertet.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 6 von 123 
Tabelle 2:  Einzelbewertung der Schutzgüter 
Verbale Bewertung Punktwertung Farbschema Plandarstellung 
Sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung 1
Geringe naturschutzfachliche Bedeutung 2
Mittlere naturschutzfachliche Bedeutung 3
Hohe naturschutzfachliche Bedeutung 4
Sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung 5
 
Im Anschluss werden alle flächigen Einzelbewertungen (mit Ausnahme die der Bäume als Punktob-
jekte) in einer Gesamtbewertungskarte überlagert. Ziel dieser Überlagerung ist, die potenzielle Kon-
fliktträchtigkeit einer städtebaulichen Entwicklung darzustellen und sowohl konfliktreiche als auch kon-
fliktarme Teilflächen aufzuzeigen. 
 
Um der Komplexität gerecht zu werden, wurde aus den insgesamt sieben Einzelbewertungen (Biotop- 
und Nutzungstypen, Arten, Landschaftsbild und Naherholung, Boden, Wasser, Klima, Emission / Im-
mission) eine fließende Bewertungsskala von 7 Punkten (alle Schutzgüter haben eine sehr geringe 
Einzelbewertung) bis 35 Punkten (alle Schutzgüter haben eine sehr hohe Einzelbewertung) entwickelt. 
 
 
Abbildung 3:  Gesamtbewertung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dabei sind grüne Flächen als konfliktarm und rote Flächen als konfliktreich in Bezug auf eine städte-
bauliche Entwicklung bewertet.  
 
Zur beispielhaften Verdeutlichung wird dieses Vorgehen an den Flurstücken 112/1 und 112/1, Flur 8, 
im Folgenden erläutert.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 7 von 123 
Beispiel: Flurstück 112/1 
 
 
Abbildung 4:   Gesamtbewertung am Beispiel Flurstück 112/1 
Die Addition der Einzelbewertungen der sieben Schutzgüter führt zur Ausdifferenzierung von Teilflä-
chen. Es zeigen sich drei verschieden bewertete Flächen, die rechnerisch eine gemittelte Einzelbe-
wertung von  
 23 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 3,3 Punkten, 
 24 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 3,4 Punkten und 
 25 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 3,6 Punkten erhalten. 
 
Auf dem Flurstück liegen also Teilflächen, die zwischen einer hohen und mittleren Gesamtbewertung 
in Bezug zu erwarteten Konflikten der Schutzgüter mit einer städtebaulichen Entwicklungsplanung lie-
gen. Dies spiegelt sich in der Farbgebung zwischen gelb (mittlere naturschutzfachliche Bewertung) 
und orange (hohe naturschutzfachliche Bewertung) wieder.

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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 8 von 123 
Beispiel Flurstück 133/1: 
 
 
Abbildung 5:   Gesamtbewertung am Beispiel Flurstück 133/1 
Es zeigen sich vier verschieden bewertete Flächen, die rechnerisch eine gemittelte Einzelbewertung 
von  
 17 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 2,3 Punkten, 
 18 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 2,6 Punkten, 
 19 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 2,7 Punkten und 
 20 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 2,9 Punkten erhalten. 
 
Auf dem Flurstück liegen also Teilflächen, die zwischen einer mittleren und geringen Gesamtbewer-
tung in Bezug zu erwarteten Konflikten der Schutzgüter mit einer städtebaulichen Entwicklungspla-
nung liegen. Dies spiegelt sich in der Farbgebung zwischen grün (geringe naturschutzfachliche Be-
wertung) und gelb (mittlere naturschutzfachliche Bewertung) wieder.

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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 9 von 123 
 
3.2 Seltene oder besondere Flächen und Strukturen 
Zusätzlich zu der Überlagerung der Einzelbewertungen werden solche Flächen und Strukturen in der 
Karte Gesamtbewertung (B-K-1) dargestellt, die besonders selten sind oder besonders hohem Schutz 
unterliegen.  
 
Tabuflächen 
Als 
schutz unterliegen und aufgrund ihrer Größe, hohen Komplexität oder fehlenden Regenerationsfähig-
keit nicht wiederherstellbar sind. In den Tabuflächen sind Abstandsbereiche mit eingeschlossen, die 
für die Erhaltung des Schutzziels notwendig sind. Die Tabuflächen sollten von der städtebaulichen 
Planung ausgeschlossen werden, da sie im Rahmen von konkreten Planungen nicht der Abwägung 
zugänglich sind. 
 
Erhaltenswerte Flächen und Strukturen 
Flächen oder Einzelobjekte mit besonderer Funktion für den Gesamtraum und z.T. darüber hinausrei-
chend werden als 
Strukturen Dies sind. z.B. gesetzlich geschützte 
Biotope oder auch FFH-Lebensraumtypen, die zwar gesetzlichem Schutz unterliegen, aber aufgrund 
ihrer Wiederherstellbarkeit einer Abwägung im Rahmen von konkreten Planungen unterliegen können. 
Ziel ist die Sensibilisierung für die nachfolgenden Planungen, damit diese besonderen Funktionen im 
weiteren Planungsverlauf berücksichtigt und weitmöglichst erhalten werden.  
 
4 Bestandserfassung und -bewertung 
4.1 Übergeordnete Vorgaben 
Als übergeordnete Vorgaben werden Schutzgebiete und übergeordnete Erhaltungs- und Entwick-
lungsziele aus der Regionalplanung und dem Masterplan DA 2030+ dargestellt, die im Rahmen der 
Planung der städtebaulichen Entwicklungsfläche beachtet werden müssen.  
4.1.1 Schutzgebiete 
Im Umfeld des Untersuchungsraums befinden sich ein Landschaftsschutzgebiet und ein FFH-Gebiet.

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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 10 von 123 
Das Landschaftsschutzgebiet  2411001) erstreckt sich fast über das gesamte 
unbebaute Stadtgebiet und umringt den Untersuchungsraum und den Siedlungsbereich von Wixhau-
sen nahezu vollständig. Im Süden und Osten grenzt das Landschaftsschutzgebiet unmittelbar an den 
Untersuchungsraum an. Da sich der Untersuchungsraum außerhalb des Landschaftsschutzgebietes 
befindet, müssen keine Restriktionen, die sich aus der Schutzgebietsverordnung ergeben, berücksich-
tigt werden. 
 
Das FFH-
-
305) befindet sich nordöstlich des Untersuchungsraums in einer Entfernung von ca. 700 m [63]. Es hat 
damit so viel Abstand, dass vom Untersuchungsraum ausgehende Beeinträchtigungen des FFH-Ge-
biets unwahrscheinlich sind.  
 
 
Abbildung 6:  Schutzgebiete 
Untersuchungsraum (rot), Landschaftsschutzgebiet (orange), FFH-Gebiet (grün) 
4.1.1 Vorgaben der Raumordnung 
Der Regionalplan Südhessen 2010 [38] stellt die bestehenden Nutzungen dar und zeigt auf, welche 
Nutzungen bei Planungen Vorrang gegenüber anderen Nutzungen haben bzw. bestimmten Nutzun-
gen vorbehalten werden. Innerhalb der sogenannten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete können Hand-
lungen, die die Nutzungsfunktion des Gebietes beeinträchtigen untersagt werden. Die Vorgaben der 
Raumordnung, die sich für den Untersuchungsraum ergeben, werden nachfolgend aufgeführt.

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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 11 von 123 
 
Abbildung 7: Regionalplan Südhessen 
 
Vorranggebiet Landwirtschat 
gemäß Regionalpla-
nung Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen. Das Vorranggebiet erstreckt sich von Süden des 
Gebiets nach Norden bis auf Höhe der Kleingärten. Eine städtebauliche Entwicklung in diesem Gebiet 
widerspricht dem Regionalplan. 
 
Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft 
ür Landwirt-
In den "Vorbehaltsgebieten für Land-
wirtschaft" ist die Nutzung der Landschaft vorrangig durch Landbewirtschaftung sicherzustellen. In

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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 12 von 123 
geringem Umfang sind Inanspruchnahmen dieser Flächen für Siedlungs- und gewerbliche Zwecke 
möglich.  
 
Regionaler Grünzug 
Der Bereich der Silzaue ist im Regionalplan Südhessen als Regionaler Grünzug dargestellt. Planun-
gen und Vorhaben, die zu einer Zersiedlung, einer Beeinträchtigung der Gliederung von Siedlungsge-
bieten, des Wasserhaushalts, der Freiraumerholung oder der Veränderung der klimatischen Verhält-
nisse führen können, sind in den Flächen der Regionalen Grünzüge nicht zulässig. Abweichungen 
sind nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und unter der Voraussetzung zulässig, dass gleichzeitig 
im selben Naturraum Kompensationsflächen gleicher Größe, Qualität und vergleichbarer Funktion 
 
 
Gebiet mit besonderer Klimafunktion 
Als "Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" sind der Bereich der Silzaue sowie weite Teile 
der landwirtschaftlichen Flächen ausgewiesen. Solche Gebiete bestehen aus Kalt- und Frischluftent-
stehungsgebieten sowie die Kalt- und Frischluftabflussschneisen, die im räumlichen Zusammenhang 
mit belasteten Siedlungsbereichen stehen. Sie erfüllen wichtige Aufgaben für den Klima- und Immissi-
onsschutz. Diese Gebiete sollen von Bebauung und anderen Maßnahmen, die die Produktion bzw. 
den Transport frischer und kühler Luft behindern können, freigehalten werden. Planungen und Maß-
nahmen, die die Durchlüftung von klimatisch bzw. lufthygienisch belasteten Ortslagen verschlechtern 
können, sollen in diesen Gebieten vermieden werden.

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4.1.2 Flächennutzungsplan / Landschaftsplan Darmstadt 
Anhand des Flächennutzungsplans (FNP) mit integriertem Landschaftsplan für Darmstadt aus dem 
Jahr 2005 [43] wird ersichtlich, dass Teile des Untersuchungsraumes bereits als Gewerbeflächen oder 
Bauflächen gemischter Nutzung dargestellt sind (Abbildung 8). Das geplante Gewerbegebiet Nordöst-
lich von Wixhausen soll gemäß des FNP für den Eigenbedarf der örtlichen Betriebe vorbehalten blei-
ben, sodass kostengünstige, kleinparzellierte Gewerbeflächen in kundennaher Lage entstehen. Die 
dort überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen wurden im Landschaftsplan mit einem geringen Bi-
otopwert eingestuft (Karte Biotope Bewertung [48]). Im Entwicklungsteil des Landschaftsplans ist die 
Bachaue der Silz als eins von Darmstadts wichtigsten Landschaftselementen benannt (S. 5 [47]). Der 
gesamte Untersuchungsraum gilt als wertvoller Übergangsraum für die angrenzenden Naherholung. 
Die Wegeverbindung mit Alleebäumen soll erhalten bleiben. Bei einem potenziellen städtebaulichen 
Vorhaben ist auf ausreichend Abstand zu den Gräben zu achten (S. 132 [47]). Bei der Umsetzung des 
Gewerbegebietes soll laut FNP ein Abstand von ca. 200 m zum Waldrand im Osten eingehalten wer-
den (siehe S. 34 [43]). 
 
 
Abbildung 8:  Flächennutzungsplan 
Untersuchungsraum (rot), Fläche für allg. landwirtschaftliche Nutzung (gelb), Ökologisch wert-
volles Grünland (grün), Gewerbliche Bauflächen (grau), Gemischte Bauflächen (braun)

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In der Entwicklungskarte des Landschaftsplans sind Bereiche für die Entwicklung von Biotopen auf 
landwirtschaftlichen Flächen dargestellt. Sie binden das Feuchtgrünland unter Einbeziehung der Grä-
ben nach Westen und Osten als Biotopverbund ein. 
 
 
Abbildung 9:  Entwicklungskarte des Landschaftsplans [43]  
In der Leitbildkarte des Landschaftsplans sind die Entwicklungsprioritäten dargestellt. Das Offenland 
ist als Gebiet für die Entwicklung von Biotopen ausgewiesen. Die feuchten Grünflächen sind als Kern-
gebiete für Schutz- und Entwicklungsflächen dargestellt.  
 
Abbildung 10:  Leitbildkarte des Landschaftsplans mit Entwicklu ngsprioritäten

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Bei Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsplanung auf Flächen, die nicht als gewerbliche Bau-
flächen dargestellt sind, wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. 
 
4.1.3 Masterplan DA 2030+ 
Zur Berücksichtigung kommunaler Vorgaben wurde der Masterplan DA 2030+ [50] ausgewertet. Hier-
bei wurden im Jahr 2016 Entwicklungsziele für die Wissenschaftsstadt Darmstadt formuliert und 
grundlegende Weichen für die Zukunft gelegt. Als übergeordnetes Entwicklungsziel wird u.a. die Er-
schließung von neuen Wissenschafts- und Arbeitsstandorten im Gebiet Wixhausen-Ost aufgeführt. 
Die Förderungs- bzw. Entwicklungsziele des Masterplans DA 2030+ sind:  
 Durchmischung von Nutzungsstrukturen 
 Verbesserung der Aufenthaltsqualität in öffentlichen und gewer blich genutzten Räumen  
 Vernetzung von Grünräumen und Förderung von Bepflanzungen 
 Stärkung der Stadtnatur 
 Schaffung von Erholungsräumen  
 Erhalt und Stärkung der biologischen Vielfalt, des Naturschutz es, der Biotopvernetzung und 
des Gewässerschutzes  
 
 
Abbildung 11:  Masterplan DA 2030+ [38] 
Umrandung = Potenzialfläche für neue Arbeitsquartiere, Pfeile = Entwicklungsachsen ÖPNV, 
Kreissymbol = Neue Impulszentren für Wirtschaft und Wissenschaft 
 
Der Masterplan DA 2030+ besitzt keine Rechtswirkung. Er ist Grundlage für die Entscheidung der 
Stadt Darmstadt, die städtebauliche Entwicklung in Darmstadt Wixhausen-Ost zu prüfen.

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4.2 Biotop- und Nutzungstypen 
4.2.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 
Die Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Biotop- und Nutzungstypenkartierung bilden § 15 
BNatSchG [65] sowie § 34 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 HAGBNatSchG [75]. Als Referenz für den Ist-Zu-
stand müssen die räumlichen Gegebenheiten aktuell erfasst und bewertet werden. Die Grundlage für 
die Erfassung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen in Hessen bildet die Hessische Kom-
pensationsverordnung aus dem Jahr 2018 [77].  
 
Die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 13 HAGBNatSchG 
und der FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie erfolgt anhand der Hessischen Le-
bensraum- und Biotopkartierung (HLBK) [1][16].  
 
Tabelle 3:  Rechtliche Verankerung der Biotop- und Nutzungstype nerfassung und -bewertung 
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext 
§ 15 BNatSchG Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriff en in Na-
tur und Landschaft
§ 34 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3  
HAGBNatSchG 
Eignung von Flächen und Kompensation von Eingriffen in 
Natur und Landschaft
Hessische Kompensationsverordnung 
(2018) 
Erfassung und Bewertung der Standard-Nutzungstypen; 
Land Hessen
Hessische Lebensraum- und Biotopkar-
tierung (HLBK, 2021) 
Erfassung und Bewertung von gesetzlich geschützten Bio-
topen nach § 30 BNatSchG und § 13 HAGBNatSchG so-
wie FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtli-
nie
4.2.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 
Für die Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen wurden die Flächen im Mai und Juni 2021 durch 
BCE begangen. Hierbei wurden die örtlichen Gegebenheiten den Standard-Nutzungstypen aus der 
hessischen Kompensationsverordnung [77] zugeordnet, auf Pläne im Maßstab von 1 : 2.500 übertra-
gen und mittels Fotos dokumentiert. Zusätzlich wurden gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Le-
bensraumtypen erfasst. Die Erfassungsgrenzen zur Kartierung dieser Biotope wurden gemäß HLBK 
[16] übernommen.  
 
Auf Grundlage dieser aktuellen Bestandserfassung werden die Biotop- und Nutzungstypen im Unter-
suchungsraum hinsichtlich ihrer Wertpunkte gemäß der Hessischen Kompensationsverordnung [77] 
bewertet. Um die Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu ermöglichen, werden die Wert-
punkte in eine 5-stufige Skala eingeteilt.

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Tabelle 4 Bewertungsskala der Biotop- und Nutzungstypen 
Bewertung Einstufung Wertpunkte nach Hessi-
schen Kompensationsverordnung (WP) 
Sehr geringe naturschutzfachliche Bedeu-
tung 
0 - 10 
Geringe naturschutzfachliche Bedeutung 11 - 25
Mittlere naturschutzfachliche Bedeutung 26 - 35
Hohe naturschutzfachliche Bedeutung 36 - 55
Sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung 56 - 80
4.2.3 Bestand 
Der Untersuchungsraum zeigt sich als Offenland und ist insgesamt stark ackerbaulich geprägt. Er 
zeichnet sich insbesondere durch den Anbau von Sonderkulturen, wie Spargel und Erdbeeren sowie 
den Anbau von Mais und Getreide aus (Biotoptyp 11.191).  
 
Am Rand der Felder verlaufen meist unbefestigte Wege, die sehr häufig von temporär wasserführen-
den Gräben begleitet werden. Die Gräben sind von Stickstoff- und Feuchtezeigern, wie Brennnessel 
(Urtica dioica), Echtem Mädesüß (Filipendula ulmaria) und Seggen (Carex spec.) bestanden oder sind 
durch Kratzbeeren verkrautet bzw. verbuscht (Biotoptyp 05.243). Seltener werden die Gräben auch 
von Schilfbeständen und Großseggen begleitet, wie bspw. in der Mitte des Untersuchungsraums (Bio-
toptyp 05.241). Diese Bestände sind aufgrund der geringen Breite zwar nicht nach § 30 BNatSchG ge-
schützt, stellen aber potenzielle Bruthabitate dar.  
Gehölze nehmen nur einen sehr geringen Anteil des Gebietes ein. Darunter befinden sich Garten-
grundstücke oder ehemalige Gärten, die mittlerweile als verbrachte Feldgehölze anzusprechen sind 
und vorwiegend mit nicht standortheimischen Baum- und Straucharten bestanden sind. Die Feldwege 
werden gelegentlich von Baumreihen (siehe auch Kapitel 4.3) und Hecken begleitet.  
 
Gesetzlich geschützten Biotope 
Laut Natureg-
feuchter Standorte mit der Bezeichnung 
men und Abgrenzungen der Biotope wurden im Rahmen der Biotop- und Nutzungstypenkartierung 
überprüft. Es konnten drei nach § 30 BNatSchG und § 13 HAGBNatSchG geschützte Biotope im Un-
tersuchungsraum nachgewiesen werden: 
 Kleinseggensumpf saurer Standorte (Biotoptyp 05.450) 
 Feucht- und Nasswiese (Biotoptyp 06.113) 
 Extensiv genutzte Flachland-Mähwiese (Biotoptyp 06.310, junger  Streuobstbestand) 
 
Die Biotope sind in Abbildung 12 und in Anlage B-B-1 dargestellt.

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Abbildung 12:  Gesetzlich geschützte Biotope 
 
   
Abbildung 13:  Feuchtezeiger auf Nasswiese: Kuckuckslichtnelke,  großer Wiesenknopf und Sumpfdotterblume  
Die Nasswiese ist mit typischen Nässezeigern, wie Kuckuckslichtnelke (Lychnis flos-cuculi), Großer 
Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis), Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria), Wiesenschaumkraut 
(Cardamine pratensis) und Sumpfdotterblume (Caltha palustris) bestanden. Unmittelbar südlich 
Nasswiese südöstlich Wixhausen 
Kleinseggensumpf
Magerwiese/ Streuobst

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angrenzend befindet sich ein kleiner Magerwiesen-Restbestand (Biotoptyp 06.330), der topografisch 
etwas höher liegt. Die Fläche wird sehr stark durch Nährstoffeinträge (Düngung) beeinträchtigt, so-
dass lediglich am höchsten Punkt im Westen der Fläche noch Magerzeiger, wie Kleiner Wiesenknopf 
(Sanguisorba minor) und Wiesenmagerite (Leucanthemum vulgare) zu finden sind.  
 
Im Süden des Untersuchungsraums befindet sich eine neuangelegte Magerwiese (Biotoptyp 06.310) 
und ein neuangelegter Streuobstbestand. Die Wiesen müssen im Jahr 2019 oder 2020 angelegt wor-
den sein, da zum Zeitpunkt der Begehung fast ausschließlich Kräuter und kaum Gräser zu finden wa-
ren. Auf der Fläche hat sich eine sehr artenreiche Krautflora mit zahlreichen Magerzeigern ausgebil-
det. Gemäß der Erfassungs- und Kartieruntergrenzen der HLBK [16] gilt die Fläche als FFH-Lebens-
raumtyp 6510 und unterliegt somit einem besonderen Schutz.  
 
Östlich angrenzend an den Ortsrand Wixhausen liegt eine größere, feuchte Brachfläche, die von ei-
nem Gehölzmantel (Weiden, Weißdorn, Hartriegel) umstanden ist. Innerhalb der Fläche hat sich ein 
Bulten-Großseggenried ausgebildet, welches als Kleinseggensumpf saurer Standorte (Biotoptyp 
05.450) erfasst wurde. Zudem befinden sich auf der Fläche zahlreiche Feuchtezeiger, wie bspw. 
Sumpfdotterblume (Caltha palustris), Herbstzeitlose (Colchicum autumnale), Echtes Mädesüß (Fi-
lipendula ulmaria) und verschiedene Groß- und Kleinseggen. Am Rand kommen Schilfbestände vor. 
Die Fläche ist ausgesprochen artenreich und naturschutzfachlich sehr wertvoll. 
 
 
Abbildung 14:  Feuchte Brachfläche mit Bulten-Großseggenried 
 
Biotopverbund relevanter Strukturen 
Innerhalb der landwirtschaftlich genutzten Flächen fehlen typische Strukturelemente wie lineare Ge-
hölze oder Ackerrandstreifen weitestgehend. Lediglich entlang der Messeler-Park-Straße befindet sich 
eine Baumreihe, die eine Verbindung der Ackerflächen und Feldgehölze im Norden des

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Untersuchungsraumes mit den Waldflächen im Osten verbindet. Sie ist wichtige Leistruktur für z.B. 
Fledermäuse.  
 
Weitere Vernetzungselemente stellen die Gräben dar, welche insbesondere für Insekten, Säugetiere 
und Amphibien von Bedeutung sind. Die Gräben verbinden die Nasswiese und Brachfläche im Be-
reich der Kleingärten und die wenigen Gehölze mit den Stahlberg-Dünen und Waldflächen im Osten 
und der Silzaue im Süden. Parallel zur B3 und in der Mitte des Untersuchungsraums fehlen Vernet-
zungsstrukturen für den Biotopverbund. Hier ist die Neuanpflanzung von Gehölzen zur Verbesserung 
der linearen Vernetzung ein Ziel des Landschaftsplans [47].  
 
Genaue Angeben zu den einzelnen Funktionen des Biotopverbunds für die planungsrelevanten Arten 
sind in Kapitel 4.4.3 aufgeführt. 
4.2.4 Bewertung 
Mit einem prozentualen Flächenanteil von 92% nehmen Biotop- und Nutzungstypen von geringer na-
turschutzschutzfachlicher Bedeutung den mit Abstand größten Flächenanteil des Untersuchungs-
raums ein. Es handelt sich um Äcker, Gärten, Straßenränder, intensiv genutzte Wiesen, bewachsene 
Wege und sonstige artenarme Säume (siehe hellgrüne Flächen in Abbildung 15). Einen Flächenanteil 
von 5 % bilden Biotop- und Nutzungstypen von mittlerer naturschutzfachlicher Bedeutung, wie Frisch-
wiesen von mäßiger Nutzungsintensität, verbuschte Standorte, Ackerbrachen und artenarme Gräben 
(siehe gelbe Flächen in Abbildung 15). Biotoptypen von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung, wie 
artenreiche Gräben, Magerwiesen, Gebüsche, Feldgehölze und Röhrichte kommen mit einem gerin-
gen Flächenanteil von ca. 2 % vor (siehe orangefarbene Flächen in Abbildung 15). Mit einem sehr ge-
ringen Flächenanteil von 1 % befinden sich vereinzelt Biotoptypen von sehr hoher Bedeutung inner-
halb des Untersuchungsraumes (siehe rote Flächen in Abbildung 15). Hierzu gehört eine Feucht- und 
Nasswiese und ein Kleinseggensumpf saurer Standorte, die gemäß § 30 BNatSchG geschützte Bio-
tope sind. Nutzungstypen ohne naturschutzfachliche Bedeutung, wie Straßen, Dachflächen und sons-
tige stark versiegelte Flächen nehmen mit einem Flächenanteil von unter einem Prozent die geringste 
Fläche innerhalb des Untersuchungsraums ein (siehe dunkelgrüne Flächen in Abbildung 15). Die Be-
wertung der Biotop- und Nutzungstypen ist detailliert im Plan B-B-2 dargestellt.

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Abbildung 15:  Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen   
4.2.5 Zusammenfassung  
Im Mai und Juni 2021 erfolgte eine vollständige Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen, der gesetz-
lich geschützten Biotope, FFH-Lebensraumtypen und der geschützten bzw. gefährdeten Pflanzenar-
ten innerhalb des Untersuchungsraums. Insgesamt befinden sich nur wenige hochwertige oder sehr 
hochwertige Biotoptypen im Gebiet. Sehr hochwertig ist, neben der Magerwiese im Süden, der 
Feuchtwiesenkomplex südlich der Kleingärten, bestehend aus einer Nasswiese und einem Kleinseg-
gensumpf. Dieser Feuchtwiesenkomplex ist durch mit Röhricht bestandenen Gräben gut mit dem Of-
fenland vernetzt.

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4.2.6 Gesamtstädtischer Vergleich 
Zum gesamtstädtischen Vergleich der Biotop- und Nutzungstypen im Untersuchungsraum wurde die 
Flächenverteilung mit der des gesamten Stadtgebiets anhand der Daten des Landschaftsplans [47] 
[48] durchgeführt. Demnach werden im gesamten Stadtgebiet rd. 13 % der Fläche für die Landwirt-
schaft genutzt. Der Untersuchungsraum ist dagegen mit einem Flächenanteil von 83 % vor allem 
durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche innerhalb des Unter-
suchungsraums macht circa 5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche des gesamten Stadtgebietes 
aus. Somit stellt der Untersuchungsraum einen guten Anteil an der gesamten landwirtschaftlich ge-
nutzten Fläche in Darmstadt, weshalb ein flächensparender Umgang und der Erhalt von ertragsrei-
chen Flächen in der weiteren städtebaulichen Planung berücksichtigt werden sollte.  
 
Auf einem Flächenanteil von 7 % kommen im Untersuchungsgebiet Grünflächen vor. Darunter befin-
den sich extensiv und intensiv genutzte Wiesen und Weiden sowie Brachflächen und Ruderalstan-
dorte vor der Verbuschung. Dies entspricht in etwa dem Anteil an Grünflächen in der Gesamtstadt.  
 
Auf einer Fläche von 5% des Stadtgebietes kommen ökologisch wertvolle Grünländer vor. Hierunter 
fallen vor allem Standorte mit besonderen Ausprägungen wie Nass- und Feuchtwiesen, die i.d.R. eine 
hohe Artenvielfalt aufweisen. Innerhalb des Untersuchungsraums ist der Anteil mit 7% etwas höher. 
Der Erhalt der ökologisch wertvollen Grünländer sollte in der weiteren Planung berücksichtigt werden, 
da es sich bei diesen, z.T. auch gesetzliche geschützten Biotoptypen um die naturschutzfachlich be-
deutsamsten Flächen im Untersuchungsraum handelt. 
 
Im gesamten Stadtgebiet beträgt der Anteil der den Siedlungen zuzurechnenden Nutzungstypen 
25 %. Der Anteil ist innerhalb des Untersuchungsraums mit 3 % deutlich geringer, da er im Außenbe-
reich von Wixhausen liegt, in dem nur wenige Straßen, ein Einfamilienhaus sowie Privatgärten liegen.  
 
Der Flächenanteil von Gehölzen im Offenland fällt mit nur 1 % innerhalb des gesamten Stadtgebiets 
sehr gering aus [47]. Mit 2 % Flächenanteil entspricht das Untersuchungsgebiet dieser gesamtstädti-
schen Tendenz. Somit fehlen wichtige Strukturen für den Biotopverbund um die Vernetzung von Ar-
ten.  
 
Das Stadtgebiet von Darmstadt weist weitere Biotop- und Nutzungstypen, wie Waldflächen, Dünen 
und Trockenrasen, Streuobstwiesen und Wasserflächen auf, die im Untersuchungsraum nicht vorkom-
men. Darunter nehmen die Wälder mit 37% der Gesamtfläche des Stadtgebietes den mit Abstand 
größten Flächenanteil ein [47]. Sie liegen vorwiegend im Osten und Südwesten von Darmstadt.  
 
4.2.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 
Die gesetzlich geschützten Biotope und die FFH-Lebensraumtypen müssen in der weiteren städtebau-
lichen Planung berücksichtigt werden, weil Beeinträchtigungen gem. § 30 Abs. 3 BNatSchG ausgegli-
chen werden müssen. Dies ist v.a. für den Feuchtwiesenkomplex inkl. der Biotopverbundstrukturen 
(Gräben) kaum möglich, da die feuchten Biotop- und Nutzungstypen an besondere

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Standortbedingungen (hohe Grundwasserstände und stauende Böden) gebunden sind. Der Feucht-
wiesenkomplex ist nicht nur durch Beschattung sondern auch durch Änderungen des Grundwasser-
haushalts (z.B. Dränagen) gefährdet. Deshalb ist eine Fläche bestehend 
 aus den Nasswiesen, 
 dem Bulten-Großseggenried, 
 den für den Wasserhaushalt wichtigen Flächen im Nahbereich des  Grundwasserzustroms, 
 den wasserzuführenden Gräben und  
 zusätzlich einem Abstand von 30 m Puffer 
als Tabufläche ausgewiesen (siehe Abbildung 15). Diese Fläche steht für städtebauliche Entwicklun-
gen nicht zur Verfügung. 
 
Die magere Flachland-Mähwiese im Süden des Gebiets sollte ebenfalls erhalten und geschützt wer-
den. Hier wäre ein Ausgleich aber grundsätzlich möglich. 
 
4.3 Bäume 
4.3.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 
Das Zerstörungs- oder Entnahmeverbot von Bruthöhlen bzw. Quartierverbundsystemen ist im § 44 
Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG geregelt. Dies gilt auch in Zeiten der Abwesenheit der Tiere. 
 
Tabelle 5:  Rechtliche Verankerung des Baumschutzes 
Rechtsgrundlagen, Normen, usw. Kurztext
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Es ist verboten Fortpflanzungs- oder  Ruhestätten aus der 
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören 
4.3.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 
Die Erfassung wurde an zwei Tagen (25.11.2021 und 15.12.2021) innerhalb der laubfreien Zeit durch-
geführt. Unter Zuhilfenahme eines GPS fähigen Tabletts wurde die Position aller Bäume mit einem 
Brusthöhendurchmessen ab 10 cm aufgenommen. Als weitere Parameter wurden Baumart, Baum-
höhe, Brusthöhendurchmesser, Vitalität und, wenn vorhanden, die Art der potenziellen Quartiere 
(Höhlen, Spalten oder Astabbrüche) aufgenommen. Hierbei wurden Stamm und Kronenbereich der 
Bäume mithilfe eines Fernglases auf Höhlen, Spalten, Astabbrüche oder weitere Besonderheiten wie 
Mulmstellen und künstliche Nisthilfen abgesucht. Mulmstellen wurden nur untersucht, wenn sie mit der 
Leiter erreichbar waren. Sofern die Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten zugänglich waren, wurde die 
Höhle mittels einer Endkoskop-Kamera auf die Beschaffenheit im Inneren und auf Besatzspuren wie 
beispielsweise Kot-Pellets, Fettspuren etc. inspiziert. Außerdem wurde die Höhlentiefe ermittelt. 
 
Bei den flächigen Feldgehölzen mit dichtem, jungen Bestand nördlich der Messeler Parkstraße wur-
den nur größere Bäume mit Höhlen aufgenommen. Der Gesamtbestand ist als großflächiges Feldge-
hölz erfasst.

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Die Bestimmung der besonders erhaltungswürdigen Bäume gründet auf folgende Kriterien: 
 Bäume mit Höhlen oder Spalten als potenzielle Habitatbäume, 
 Bäume als wichtiger Bestandteil des Landschaftsbilds, 
 heimische Bäume, die aufgrund ihres Alters eine besonders hohe r Bedeutung für das Öko-
system besitzen (vielfältiger Lebensraum, großer CO2-Speicher, hohe Klimafunktion). 
 
Bäume, die entweder als Leitstruktur oder als Trittstein im Verbundsystem wichtige Funktionen des 
Artenschutzes besitzen, sind im Kapitel 4.4 
nd bewertet. 
 
4.3.3 Bestand 
Insgesamt kommen nur wenige Einzelbäume, Baumgruppen oder Feldgehölze zwischen den überwie-
gend landwirtschaftlich genutzten Flächen vor. Es wurden 359 Bäume in 27 Arten erfasst. 
 
Tabelle 6: Baumarten im Untersuchungsgebiet 
Baumart (dt.) Baumart (wiss.) Anzahl an 
Bäumen 
Abkürzung 
Ahornblättrige Platane Platanus  × hispanica 1 ABP 
Amerikanische Gleditschie Gleditsia triacanthos f. inermis 1 AGL 
Zitterpappel, Aspe Populus tremula 4 ASP 
Bergahorn Acer pseudoplatanus 31 BAH 
Blaue Atlas-Zeder Cedrus atlantica Glauca 1 BAZ 
Gewöhnliche Douglasie Pseudotsuga menziesii 9 DGL 
Europäische Lärche Larix decidua 1 ELA 
Echte Walnuss Juglans regia 4 EWN 
Feldahorn Acer campestre 86 FAH 
Hänge-Birke Betula pendula 49 GBI 
Gemeine Esche Fraxinus excelsior 4 GES 
Gemeine Fichte Picea abies 3 GFI 
Gemeine Kiefer Pinus sylvestris 5 GKI 
Hainbuche Carpinus betulus 1 HBU 
Kulturapfel Malus spec. 10 KAP 
Kirsche Prunus spec. 23 KI 
Lebensbäume Thuja spec. 2 LEB 
Pappel Populus spec. 14 PAP 
Schwarzerle Alnus glutinosa 2 RER 
Rosskastanie Aesculus hippocastanum 4 RKA 
Spitzahorn Acer platanoides 41 SAH 
Stieleiche Quercus robur 50 SEI 
Silber-Weide Salix alba 6 SWE 
Urweltmammutbaum Metasequoia glyptostroboides 1 UMB

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Baumart (dt.) Baumart (wiss.) Anzahl an 
Bäumen 
Abkürzung 
Weymouthskiefer Pinus strobus 3 WKI 
Weiße Maulbeere Morus alba 1 WMB 
Weißtanne Abies alba 2 WTA 
 
Feldgehölze 
Die meisten Feldgehölze befinden sich auf privaten Grundstücken und setzen sich aus Laubgehölzen 
wie Birken, Feldahorn, Pappeln und Obstbäumen oder Eichengruppen zusammen. In manchen Gär-
ten sind standortuntypische Arten wie Douglasien oder Zedern angepflanzt. Auf dem Gartengrund-
stück Flur 8, Flurstück 86/1 wurden 95 Bäume mit einem Bestandsalter von ca. 50 Jahren erfasst 
(siehe Plan B-C-1, Ansicht 1). Häufig vertreten sind Hängebirke und Bergahorn wobei Letztere 
schwarze Flecken auf den Blättern aufweisen, was auf Pilzbefall (Teerflecken-Krankheit) schließen 
lässt. Einige Baumkronen sind abgebrochen. Die Bäume werden gepflegt. 
 
 
Abbildung 16: Artenreiches Feldgehölz  
 Gartengrundstück (Gemarkung 1053, Flur 8, Flurstück 86/1) 
Auf dem Gartengrundstück Flur 2, Flurstücke 494/2, 495, 496 (siehe Plan B-C-1, Ansicht 2) stehen 44 
Bäume, davon hauptsächlich Hängebirken, Pappeln und Kulturobst. Es kommen zudem einige Weich-
hölzer vor, darunter ca. 30 m hohe Pappeln in der Näher der Silz. Die Pappeln sind mit Pilzen befal-
len, wodurch deren Vitalität stark beeinträchtigt ist. Vermutlich aus Gründen der Verkehrssicherheit 
wurden bereits einige Bäume gefällt.

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Abbildung 17: Pappel in der Nähe der Silz  
Auf dem Gartengrundstück der Flur 2, Flurstück 516 wurden 41 Bäume erfasst (siehe Plan B-C-1, An-
sicht 3). Am häufigsten kommt der Spitzahorn als Baumart vor. Die Bäume sind gesund. Auf dem 
Grundstück wurde eine relativ hohe Dichte an potenziellen Habitatbäumen festgestellt.  
 
Baumreihe 
An der Messeler-Park-Straße befindet sich eine landschaftsbildprägende Baumreihe aus 44 Stielei-
chen. Einige Bäume waren durch den Eichenprozessionsspinner befallen (Altnester). Potenzielle Ha-
bitatbäume wurden entlang der Baumreihe nicht festgestellt.

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Abbildung 18: Mit Stieleichen bestandene Allee 
Baumhecken 
Am westlichen Rand der Frankfurter Landstraße stocken zwei je ca. 30 m lange Baumhecken aus 
Feldahorn. 
 
Einzelbäume, Baumgruppen 
Einzelbäume und Baumgruppen stehen nur vereinzelt am Ortsrand, an der Bundesstraße oder an 
Feldwegen. Besonders auffällig sind die Silberweiden am Dompfaffweg von denen zwei potenzielle 
Habitatbäume sind. 
 
Habitatbäume 
Einen zusammenfassenden Überblick über die im Untersuchungsraum erfassten potenziellen Habitat-
bäume liefert die folgende Tabelle. Von den insgesamt 359 erfassten Bäumen weisen 26 Bäume min-
destens ein Habitatmerkmal auf. Alle Bäume sind in Lage, Baumart, Erhaltenswürdigkeit und ggf. dem 
Hinweis auf ein Habitatmerkmal im Plan B-C-1 dargestellt. Eine Auflistung der erfassten Bäume kann 
der Anlage A-C.1 entnommen werden. 
 
Tabelle 7:  Kategorisierung der Habitatbäume 
Habitatmerkmal Anzahl Baumart 
Höhlenbäume 7 2x Hängebirke, 1x Kirsche, 2x Spitzahorn, 1x Kult ur-
apfel, 1x Silberweide
Bäume mit Astabbruch 12 1x Bergahorn, 1x Hängebirke, 2x Kirsche , 3x Pappel, 2x 
Kulturapfel, 2x Spitzahorn, 1x Silberweide 
Bäume mit Spalten 7 1x Hängebirke, 4x Spitzahorn, 1x Feldahorn,  1x Silber-
weide

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Abbildung 19: Astabbruch an Hängebirke und Spalte an Spitzahorn 
4.3.4 Bewertung 
Alle mittelalten bis alten heimischen Bäume besitzen eine wichtige Funktion im Ökosystem, die auf-
grund ihres langsamen Wachstums nicht kurzfristig ersetzbar ist. Diese Funktionen bestehen z.B. aus 
 Brutplatz oder Fortpflanzungsstätte, Ansitzwarte oder Schlafpl atz und Nahrungshabitat für 
Tiere; auch als Teil des Biotopverbunds, 
 Strukturelement in Bezug auf das Landschaftsbild, 
 klimawirksame Beschattung, Kühlung und Verdunstung sowie Beein flussung des Windfelds, 
 Produktion von Frischluft. 
 
Von insgesamt 359 Bäumen sind 159 Bäume als besonders erhaltenswürdig eingestuft. Die Einstu-
fung findet in diesem Gutachten  
 aufgrund des Vorhandenseins von Astlöchern, Höhlen oder Spalte n mit einer potenziellen 
Eignung als Bruthöhle oder potenzielles Fledermausquartier, 
 aufgrund einer besonderen landschaftsbildprägenden Funktion al s Einzelbaum oder im Ver-
bund (Baumreihe, Baumhecke) 
statt, da diese nur schwer wiederherstellbar sind. 
 
Hierzu zählen die 44 Stiel-Eichen der Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße (Landschaftsbild) 
sowie die Feldgehölze im südöstlichen Teil des Untersuchungsgebietes (potenzielle Habitate). Die Ei-
chen-Allee hat eine wichtige Funktion im Biotopverbund bzw. Korridor zwischen Wald und Siedlung. 
Weiterhin sind zwei Feldhecken entlang der B3 mit insgesamt 71 Feld-Ahornen landschaftsbildprä-
gend.

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Ob es sich bei den erfassten potenziellen Habitatbäumen jeweils um gesetzlich geschützte Ruhe- und 
Fortpflanzungsstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG handelt, kann nur durch faunistische Arterfas-
sungen bestätigt werden. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass der Habitatbaum dauerhaft d.h. in 
wiederkehrenden Mustern durch eine standorttreue Art genutzt wird. 
4.3.5 Zusammenfassung 
Von allen Bäumen im Untersuchungsraum wurden Daten zu Baumart, Brusthöhendurchmesser, Höh-
len und Spalten erhoben.  
 
Die Bäume sind in Bezug zu ihrer besonderen Erhaltungswürdigkeit bewertet. Insgesamt sind rund ein 
Drittel aller im Untersuchungsgebiet erfassten Bäume als besonders erhaltungswürdig eingestuft. Da-
runter befinden sich 26 potenzielle Habitatbäume, deren tatsächliche Nutzung nur im Rahmen faunisti-
scher Untersuchungen bestätigt werden kann. 
 
4.3.6 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 
Der Erhalt von Bäumen sollte bei städtebaulichen Planungen grundsätzlich mitgedacht werden.  
 
Die als erhaltenswürdig bewerteten Bäume besitzen besonders wichtige Funktionen als potenzielle 
Habitatbäume, für das Landschaftsbild oder das Ökosystem. Sie sollten dringend erhalten und ge-
schützt werden. 
 
4.4 Arten 
4.4.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 
Das Schutzgut Arten umfasst die natürlichen und anthropogen beeinflussten Lebensräume der heimi-
schen Flora und Fauna im Untersuchungsraum. Weiterhin ist der Biotopverbund (Vergleich Kapitel 
4.2.3) als funktionaler Kontakt zwischen Biotopen (Lebensräumen) artbezogen dargestellt, der die 
Vernetzung zwischen Populationen und Ausbreitung bzw. Wanderung von Tieren und Pflanzen er-
möglicht.  
 
Gesetzlich ist der Artenschutz in den Artikeln 12, 13 und 16 der FFH-Richtlinie sowie in den Artikeln 5 
bis 7 und 9 der Vogelschutzrichtlinie verankert. Die europarechtlichen Vorgaben wurden durch die 
§§ 44 und 45 BNatSchG in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen und sind in der Planungspra-
xis ausnahmslos anzuwenden.  
 
Im Rahmen einer Artenschutzprüfung wird für konkrete Vorhaben geprüft, ob z.B. durch eine städte-
bauliche Entwicklung Verbotstatbestände ausgelöst werden können und es damit zu einer erheblichen 
Beeinträchtigung bestimmter Arten kommen kann. Die zu prüfenden Verbotstatbestände ergeben sich

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aus den § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für alle nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sowie für 
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Geltungsbereich von Bebau-
ungsplänen nach §§ 33 - 34 BauGB. Für die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL und 
Europäische Vogelarten gelten demnach folgende Verbote:  
 
Tötungs- und Verletzungsverbot  
Unter dem Tötungs- und Verletzungsverbot wird eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für be-
sonders geschützte Tierarten und ihren Entwicklungsformen verstanden. Die Beschädigung oder Zer-
störung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im Schädigungsverbot behandelt. 
 
Störungsverbot  
Hierunter fallen erhebliches Stören von streng geschützten Tierarten und der europäischen Vogelar-
ten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Ein 
Verstoß liegt nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der 
lokalen Population führt. 
 
Schädigungsverbot 
Das Schädigungsverbot bezieht sich auf Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungs- und 
Ruhestätten wild lebender Tierarten bzw. von Standorten von wild lebenden Pflanzen der besonders 
geschützten Arten. Ein Verstoß liegt nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff    
oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Standorte im räumlichen Zusam-
menhang gewahrt wird (siehe §.44 Abs. 5 BNatSchG). 
 
Tabelle 8:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Arten 
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext 
BNatSchG  Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, ihre r Le-
bensstätten und Biotope 
Spezieller Artenschutz für streng und besonders ge-
schützte Arten
FFH-Richtlinie Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlich en Le-
bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen 
vom 21. Mai 1992, zuletzt geändert 13. Mai 2013 
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die  Erhaltung der 
wild lebenden Vogelarten vom 30.11.2009 
 
Bei diesem Gutachten handelt es sich um eine Potenzialabschätzung. Die Einschätzung zu potenziel-
len Lebensräumen von Arten erfolgt auf Grundlage von Übersichtsbegehungen und ermöglicht erste, 
aber nicht abschließende Erkenntnisse zu vorhandenen Arten im Untersuchungsraum. Die Ergebnisse 
stellen eine Hilfestellung für die Ausschreibung weiterer Kartierleistungen dar. Sie ersetzen keine de-
taillierten Arterfassungen für die für einen Bebauungsplan zu erstellende spezielle artenschutzrechtli-
che Prüfung (saP) bzw. für eine Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG.

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4.4.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 
Betrachtetes Artenspektrum 
In diesem Bericht wurde der Schwerpunkt auf die besonders planungsrelevante Arten gelegt, die ei-
nen großen Einfluss auf die Zulassung und die weiteren Planungsschritte haben können. Als beson-
ders planungsrelevant gelten gemäß Runge [39] die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (inner-
halb von FFH-Gebieten auch Anhang II-Arten), Vogelarten deren Erhaltungszustand als ungünstig-
unzureichend (gelb) oder ungünstig-schlecht (rot) einzustufen ist, Vogelarten der Rote-Liste-Katego-
rien sowie Koloniebrüter. Zur vereinfachten Betrachtung wurde für dieses Gutachten das Ampel-
schema gemäß Albrecht [2] übernommen, welches die Arten folgendermaßen bewertet:  
 
Tabelle 9:  Ampelschema nach Albrecht et al. (2013) 
Ampelbe-
wertung 
Beschreibung Einstufung 
 zulassungskritisch besonders planungsrelevant 
 zulassungsrelevant besonders planungsrelevant 
 abwägungsrelevant allgemein planungsrelevant 
 Nicht bewertet 
 
Rot bedeutet, dass die Arten aufgrund ihres erhöhten Schutzstatus (FFH Anhang IV/II) und einer ho-
hen Gefährdung (Rote Liste 1-2, Erhaltungszustand unzureichend - mangelhaft) als zulassungskritisch 
eingestuft werden. Für die Umsetzung einer konkreten städtebauliche Planungen muss in der spezi-
elle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) begründet werden, dass durch eine mögliche städtebauliche 
Entwicklung keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Art entstehen können.  
 
In der gelben Kategorie werden zulassungsrelevante Arten mit einem erhöhten Schutzstatus (FFH An-
hang IV/ II) betrachtet, für die keine hohe Gefährdung vorliegt. Sowohl die Arten der roten, als auch 
die Arten der gelben Kategorie werden in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung genau be-
trachtet. Dabei wird geprüft, ob es durch die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu erheblichen 
Beeinträchtigungen kommen kann.  
 
Bei den Arten von allgemeiner Planungsrelevanz (grün) handelt es sich i.d.R. um alle weiteren nach 
BArtSchV besonders geschützten Tierarten, die ausschließlich in der Eingriffsregelung behandelt wer-
den müssen und nicht mehr in die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung einfließen. Ein Vorkommen 
dieser Arten kann anhand der vorhandenen Lebensräume und durch die Bildung von Gilden über-
schlägig beurteilt werden. Eine Ausnahme bilden die häufig vorkommenden Vogelarten von allgemei-
ner Planungsrelevanz, die in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vereinfacht geprüft wer-
den. 
 
Datenrecherche 
Zu Beginn wurde eine Datenrecherche durchgeführt, die Aufschluss über die Verbreitungen bestimm-
ter Arten bzw. Artengruppen im Untersuchungsraum lieferte. Als Datenquellen dienten Artabfragen

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des Natureg-Viewers, eine Auswertung der Verbreitungskarten des BfN sowie Artnachweise von Na-
turschutzverbänden (Nabu).  
 
Tabelle 10:  Verwendete Daten 
Datenbezeichnung Datenquelle 
Verbreitungsnachweise nach TK25-
Blatt/4 Kachel 
Natureg-Viewer [63] 
Verbreitungsnachweise nach TK25-Blatt BfN
Datenanfrage Nabu Mündliche Auskunft zu Verbreitungsschwerpunkt en be-
stimmter Vogelarten
Verbreitungsdaten zu Brut- und Rastvö-
geln 
Frankfurter Vogelschutzwarte 
Schmetterlingskartierung Darmstadt Büro für Entomologie, Dr. M S anetra [10] 
 
Felderhebungen  
Die Erfassung der Pflanzenarten erfolgte im Mai und Juni 2021. Die Erfassung zur Potenzialabschät-
zung der Tierarten fand an insgesamt sechs Terminen in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 
2021 statt. Die unterschiedlichen Erfassungstermine ermöglichen eine ausreichende Berücksichtigung 
unterschiedlicher Aktivitäts- und Brutzeiten der Arten bzw. Artenklassen. Die Vögel wurden aufgrund 
größerer Aktionsräume innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums von 500 m erfasst. Für alle 
anderen Arten erfolgten Querschnittsbegehungen innerhalb des engeren Untersuchungsraums. 
 
Arten, für die geeignete Habitate im Untersuchungsraum vorhanden sind, werden als potenziell vor-
kommend eingestuft, auch wenn diese nicht durch die Querschnittsbegehungen nachgewiesen wer-
den konnten. Alle anderen Arten können aufgrund fehlender Verbreitungsnachweise oder fehlender 
Habitate im Untersuchungsraum direkt abgeschichtet werden und müssen in der weiteren Planung 
nicht weiter berücksichtigt werden. Die Lage der potenziellen Habitate und der Fundorte von pla-
nungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten können dem Bestandsplan (siehe Plananlage B-D.1) ent-
nommen werden.  
 
Tabelle 11:  Termine der Querschnittsbegehungen 
Artgruppe Datum Uhrzeit Wetter Erfassungsraum 
Vögel 19.05.2021 6:30  11:00 Uhr 7-11°C; sonnig, bewölkt Erweiterter Untersu-
chungsraum  21.05.2021 7:00  9:00 Uhr 7°C, wolkig
11.06.2021 6:45  10:00 Uhr 15°C, sonnig
Fleder-
mäuse 
19.07.2021 20:45  1:00 Uhr 18°C, Wind 1-2 Beaufort, 
Windspitzen 2-3 Beaufort
Untersuchungsraum 
Reptilien, 
Libellen 
11.06.2021 10:00  13:00 20 °C, sonnig, windstill Untersuchungsraum 
Tagfalter 08.07.2021 9:00  12:00 Uhr 23 °C, sonnig, wolkig Untersuchungsraum

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Bewertung des Habitatpotenzials 
Die Bewertung des Habitatpotenzials erfolgt anhand der Lebensraumeignung für besonders planungs-
relevante Arten. Die Lebensraumansprüche variieren artspezifisch sehr stark. Deshalb gilt bei der Be-
wertung eine Teilfläche dann als hochwertig, wenn entweder für nur eine oder für mehrere besonders 
planungsrelevante Arten eine hohe Habitateignung besteht. Zur besseren Übersicht wurde das Habi-
tatpotenzial von Vögeln, Fledermäusen, Amphibien und Reptilien sowie Schmetterlingen und Käfern in 
jeweils einer separaten Karte dargestellt (siehe Karten B-D-2.1 bis B-D-2.4).  
 
Die Bewertung des Habitatpotenzials erfolgt für die Artengruppen bzw. Gilden mit den Kriterien in Ta-
belle 12 nach eigener gutachterlichen Einschätzung.  
 
Tabelle 12:  Bewertung Habitatpotenzial  
Bewertung 
Habitat-  
potenzial 
Vögel 
Gehölzfreibrüter Bodenbrüter Höhlenbrüter 
Sehr gering Gehölzfreie Flächen Straßen, vertikale Struktu-
ren, Gehölze, Freileitun-
gen
Strukturarme Landschaft 
mit hoher Störung 
Gering Junge, einsehbare Ge-
hölzbestände, sehr 
stark frequentierte Be-
reiche 
Häufig frequentiertes Of-
fenland in Siedlungsnähe 
Strukturarme Landschaft 
mit geringer Störung 
Mittel Feldgehölze in stark fre-
quentierten Bereichen 
Offenland mit geringen 
Abständen zu vertikalen 
Strukturen oder Störquel-
len
Mäßige Anzahl an Struktu-
ren und Störquellen 
Hoch Feldgehölze, Gebüsche 
in der freien Landschaft, 
Bäume mittleren Alters 
Offenland mit mittleren 
Abständen zu vertikalen 
Strukturen oder Störquel-
len
Strukturierte, störungs-
arme Landschaft 
Sehr hoch Alte, störungsarme Ge-
hölzbestände, Wald 
Offenland mit großen Ab-
ständen zu vertikalen 
Strukturen oder Störquel-
len
Stark strukturierte, stö-
rungsarme Landschaft 
(Altholzbestände, Felsen, 
alte Gebäude) 
Bewertung  
Habitatpoten-
zial 
Säugetiere 
Fledermäuse Weitere Säugetiere 
Sehr gering Offenland, Fehlen von Gewässern, 
Altholzbeständen, Felsen, alten Ge-
bäuden 
Gehölzfreie Flächen (außerhalb Verbrei-
tungsgebiet Feldhamster) 
Gering Strukturarme Landschaft mit gerin-
ger Störung 
Isolierte Gehölzflächen

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Mittel Mäßige Anzahl an Strukturen und 
Störquellen 
Feldgehölze im Biotopverbund 
Hoch Strukturierte, störungsarme Land-
schaft, Leistruktur und Jagdhabitate
Größere, zusammenhängende Wälder, 
Nähe zu Gewässern 
Sehr hoch Stark strukturierte, störungsarme 
Landschaft (Vorhandensein von Alt-
holzbestände, Gewässern, Felsen 
und Höhlen, alte Gebäude), bedeu-
tende Leitstrukturen und Jagdhabi-
tate
Störungsarme, alte Waldbestände, natur-
nahe Gewässer, Offenland im Verbrei-
tungsgebiet des Feldhamsters 
Bewertung  
Habitatpoten-
zial 
Reptilien Amphibien 
Sehr gering Nass- und Feuchtlebensräume, 
Acker 
Sehr strukturarme, trockene Landschaft 
ohne Laichgewässer 
Gering Trockenlebensräume mit geringer 
Strukturvielfalt 
Strukturarme Landschaft, wenige Laich-
gewässer
Mittel Mäßig stark strukturierte Landschaft Mäßig feuchte Lands chaft, Laichgewäs-
ser und Strukturen (Gewässer, Gehölze, 
Felsen) vorhanden,  
Hoch Trockenlebensräume in stark struk-
turierter Landschaft 
Strukturreiche und naturnahe Nass- und 
Feuchtlebensräume (Auenlandschaft), 
Gehölze als Winterhabitat, Gräben als 
Verbund zwischen Laichgewässern
Sehr hoch Artenreiche Trockenlebensräume 
(sandige Böden, Bahngleise, felsige 
Landschaft, Böschungen) in stark 
strukturierter Landschaft
Sehr Strukturreiche und naturnahe Nass- 
und Feuchtlebensräume (Auenland-
schaft), Störungsarme Gehölzflächen als 
Winterhabitat
Bewertung  
Habitatpoten-
zial 
Schmetterlinge Käfer 
Sehr gering Fehlende Krautflu r Gehölzfreie Flächen 
Gering Blütenarme Flächen Laubbäume mittleren Alters 
Mittel Mäßig strukturreiche Flächen Geringe Anzahl an alten Laub gehölzen
Hoch Artenreiches, extensives Grünland, 
Saumstrukturen 
Hohe Anzahl an alten Laubgehölzen 
Sehr hoch Sehr artenreiches, extensives und 
strukturreiches Grünland, Blütenrei-
che Ruderalfluren/ Hochstauden
Sehr hohe Anzahl an alten Laubgehöl-
zen, vorzugsweise Eichen, Linden, Kopf-
weiden, Buchen
 
Arten, die zwar während der Übersichtsbegehungen nachgewiesen wurden, bei denen eine Habitat-
eignung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte oder bedeutendes Nahrungshabitat jedoch sicher ausge-
schlossen werden kann (bspw. Rotmilan am Siedlungsbereich), werden in der Bewertung nicht weiter 
berücksichtigt, sind jedoch im Plan dargestellt. Zudem fließen Vorbelastungen durch bestehende

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Bebauungen oder Störungen durch Verkehr, menschliche Anwesenheit oder Haustiere in die Bewer-
tung mit ein.  
 
Anmerkung 
Auf Wunsch der Stadt Darmstadt fand im Anschluss an die durchgeführte Potenzialerfassung durch 
BCE eine Erweiterung des Untersuchungsraums nach Norden und Osten statt. Arten des Waldrandes 
(z.B. Schlingnatter, Haselmaus, xylobionte Käfer), die in der Erweiterungsfläche zu erwarten sind, sind 
in der hier beschriebenen artenschutzfachlichen Potenzialabschätzung nicht enthalten. Da die Stadt 
Darmstadt für das Erfassungsjahr 2022 zudem detaillierte faunistische und floristische Erfassungen 
nach dem Kartiermethodenleitfaden von Hessen Mobil beauftragt hat, die diesen erweiterten Raum 
umfassen, ist die Nachweissicherheit für die angedachte städtebauliche Entwicklung gegeben. 
4.4.3 Bestand 
Vögel 
Die Erfassung der Avifauna erfolgte anhand von Querschnittsbegehungen an drei Terminen im erwei-
terten Untersuchungsraum. Durch gezielte Sichtbeobachtungen des Verhaltens sowie Verhören der 
Rufe und Gesänge wurden balzende, singende Männchen, Revierauseinandersetzungen oder Vogel-
paare sowie Nistmaterial tragende Vögel, Nest- und Horststandorte, Futter tragende Altvögel oder 
Flügge gewordene Jungvögel erfasst. Insgesamt konnten 46 Vogelarten im Gebiet und an den Grenz-
bereichen nachgewiesen werden. Davon kommen 26 Vogelarten in Hessen häufig vor und werden 
aufgrund ihrer allgemeinen Planungsrelevanz nicht gesondert aufgeführt. 20 Arten gelten als beson-
ders planungsrelevant. Darunter befinden sich fünf rote Ampelarten, die gemäß Albrecht et al. [2] als 
zulassungskritisch eingestuft werden. Zu diesen Arten gehören Kiebitz, Kolkrabe, Schwarzspecht, 
Rotmilan und Wiedehopf. Kiebitz und Wiedehopf werden in der Roten Liste Hessen sogar unter der 
[24]. Die Fundorte von 
Kiebitz und Wiedehopf dürfen gemäß § 7 HUIG nicht öffentlich dargestellt werden und sind deshalb in 
den Plänen nicht verortet. 
 
Vogelarten mit unzureichendem Erhaltungszustand 
Auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden an mehreren Stellen Feldlerchen bei der Nah-
rungsaufnahme und im Flug nachgewiesen. Die Feldlerche steht in Hessen auf der Vorwarnliste, wird 
seit 2014 jedoch mit einem ungünstigem Erhaltungszustand geführt [42]. Brutgebiete sind östlich der 
Bundesstraße B3, insbesondere in den landwirtschaftlich genutzten Flächen, potenziell möglich, da 
die Art auf offenen Flächen mit weitgehend freiem Horizont brütet. Die Häufigkeit der Begehungen 
reichte jedoch nicht aus, um einen Brutnachweis sicher festzustellen. Typische Brutplätze, wie z.B. 
Wiesen und Getreideäcker, kommen im Untersuchungsraum vor. 
 
An den Schilfflächen entlang der Entwässerungsgräben wurden mehrere Individuen des Schwarzkehl-
chens nachgewiesen. Die Art bevorzugt offene Landschaften mit einzelnen Gebüschen und Schilfflä-
chen. Es ist möglich, dass die Art östlich der Bundesstraße ein Brutrevier besetzt hat. Das Schwarz-
kehlchen steht seit 2014 in Hessen auf der Vorwarnliste und weist eine positive Bestandsentwicklung 
auf. Es wird jedoch mit einem unzureichendem Erhaltungszustand geführt und gilt somit weiterhin als 
bestandsgefährdete Art [42].

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Abbildung 20: Nachweise Feldlerche und Schwarzkehlchen im Unter suchungsraum 
Vogelarten mit schlechtem Erhaltungszustand 
Der Kiebitz zog zum Zeitpunkt der Erfassung zwei Küken auf. Die Art bevorzugt feuchte Wiesen in 
Flussniederungen oder feuchte Äcker, insbesondere Maisäcker, und brütet jedes Jahr an einem ande-
ren Standort. Der Kiebitz 
schlechten Erhaltungszustand auf [42]. 
 
Der Wiedehopf wurde innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums nachgewiesen. Der genauer 
Standort der Art darf gemäß § 7 HUIG im Plan B-A-1 nicht dargestellt werden, da es sich um eine Ver-
antwortungsart handelt. Der Wiedehopf brütet in Ganz- und Halbhöhlen, bspw. in Baumhöhlen, Fels-
höhlen, Bodenlöchern oder Dachhöhlen. Die Art bevorzugt offene Landschaften mit warmtrockenem 
Klima als Lebensraum und nutzt spärlich bewachsene Böden zur Jagd. Das Vorkommen von Fort-
pflanzungsstätten des Wiedehopfs wird innerhalb des engeren Untersuchungsraums als unwahr-
scheinlich eingestuft, da die entsprechenden Strukturen fehlen.  
 
Der Kolkrabe wurde am Waldrand im Nordosten am Rande des erweiterten Untersuchungsraums ge-
sichtet. Sein Nest errichtet der Kolkrabe in den Kronen hoher Bäume, auf Masten oder in Felsnischen, 
die innerhalb des Untersuchungsraums fehlen. Der Kolkrabe gilt außerdem als störungssensible Art 
und hält i.d.R. einen Abstand von 500 m zu andauernden Störquellen wie Straßen [9]. Folglich wird 
das Vorkommen von Nestern innerhalb des Untersuchungsraums als unwahrscheinlich eingestuft.  
 
In der folgenden Tabelle sind bereits nachgewiesene und potenzielle Vorkommen innerhalb des er-
weiterten Untersuchungsraums gemäß ihrer Planungsrelevanz nach Albrecht et al. dargestellt [2].

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Tabelle 13: Vorkommen von Vogelarten mittlerer bis besonders ho her Planungsrelevanz 
Artname RL 
HE  
EHZ 
HE  
Empfindlichkeit  
gem. HMUKLV 2010 [9] 
Planungsrelevanz 
gem. Albrecht et al. 2013 
[2]
Bachstelze (Motacilla 
alba) 
 FV 200 m  
Bluthänfling  
(Carduelis cannabina) 
3 U2 200 m  
Buntspecht (Dendroco-
pos major) 
 FV 300 m  
Feldlerche  
(Alauda arvensis) 
V U1 500 m  
Feldsperling  
(Passer montanus) 
V U1 100 m  
Gartenrotschwanz  
(Phoenicurus phoenicu-
rus) 
2 U2 100 m  
Girlitz (Serinus serinus)  U1 200 m  
Goldammer  
(Emberiza citrinella)
V U1 100 m  
Graureiher  
(Ardea cinerea) 
 U1 200 m  
Haussperling  
(Passer domesticus)
V U1 100 m  
Kiebitz  
(Vanellus vanellus) 
1 U2 400 m  
Kolkrabe (Corvus corax)  FV 500 m  
Kuckuck  
(Cuculus canorus) 
3 U2 300 m  
Mauersegler  
(Apus apus) 
 U 1   -    
Mehlschwalbe  
(Delichon urbicum) 
3 U1 100 m  
Nachtigall (Luscinia me-
garhynchos) 
 FV 200 m  
Rauchschwalbe  
(Hirundo rustica) 
3 U1 100 m  
Rotmilan  
(Milvus milvus) 
V U1 300 m  
Schwarzkehlchen  
(Saxicola rubicola) 
 U1 200 m  
Schwarzspecht   U1 300 m

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Artname RL 
HE  
EHZ 
HE  
Empfindlichkeit  
gem. HMUKLV 2010 [9] 
Planungsrelevanz 
gem. Albrecht et al. 2013 
[2]
(Dryocopus martius) 
Star (Sturnus vulgaris)  FV 100 m  
Sumpfrohrsänger 
(Acrocephalus palustris) 
 FV 200 m  
Teichrohrsänger  
(Acrocephalus scir-
paceus) 
V U1 200 m  
Türkentaube  
(Streptopelia decaocto) 
 U1 100 m  
Turmfalke (Falco tin-
nunculus) 
 FV 100 m  
Weißstorch (Ciconia cico-
nia) 
V U1 100 m  
Wiedehopf (Upupa 
epops) 
1 U2 300 m  
Wiesenschafsstelze 
(Motacilla flava) 
 FV 100 m  
Legende:  
Gefährdungskategorien der Rote Liste Hessen (2014): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = Ge-
fährdet, V = Vorwarnliste;  
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht 
Planungsrelevant: gelb = planungsrelevant, rot = planungskritisch 
 
Säugetiere (ohne Fledermaus) 
Planungsrelevante Großsäuger können aufgrund fehlender geeigneter Lebensraumstrukturen für die 
weitere Planung ausgeschlossen werden.  
 
Für in Büschen und Bäumen lebende Kleinsäuger bieten nur wenige Feldgehölze geeignete Struktu-
ren. Als Vertreter der besonders planungsrelevanten Arten kann ein Vorkommen der Haselmaus in-
nerhalb des Untersuchungsraums ausgeschlossen werden, da Vernetzungen zwischen den relativ 
kleinen Gehölzgruppen fehlen (siehe Kapitel 4.4.2). Eine Erfassung sollte nur in Betracht gezogen 
werden, sofern in den Waldsaum eingegriffen wird.  
 
Der Feldhamster, als typischer Vertreter des Offenlands, ist im Untersuchungsraum nicht verbreitet 
[63]. Eine artenschutzrechtliche Betrachtung des besonders planungsrelevanten Feldhamsters kann 
demnach entfallen.  
 
Weitere Säugetiere von allgemeiner Planungsrelevanz werden im Rahmen der Artenschutzprüfung 
nicht geprüft, müssen jedoch über ihre Raumansprüche in der Eingriffsregelung beachtet werden. 
Hierzu gehören bspw. Feldhase und Siebenschläfer, die im gesamten Untersuchungsraum potenziell 
vorkommen können. Die Wiesen und Gräben des Untersuchungsraumes eignen sich als potenzielles

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Nahrungsgebiet und aber auch als Fortpflanzungsstätten für Feldhasen. Im erweiterten Untersu-
chungsraum liegen weitere potenzielle Fortpflanzungsstätten für Säugetiere, so z.B in den Stahlberg-
dünen.  
 
Fledermäuse 
Zur besseren Abschätzung der vorhandenen Fledermausarten und der für Fledermäuse wichtigen 
Leitstrukturen wurde am 19.07.2021 in den Abend- und Nachtstunden bei trockenen und windstillen 
Bedingungen eine Querschnittsbegehung mittels Detektor durchgeführt. Dabei konnte nur die Zwerg-
fledermaus im Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Es handelt sich um die in Deutschland 
häufigste Fledermausart. Sie wurde im Bereich der Kleingärten am östlichen Ortsrand, innerhalb der 
Siedlung und entlang der Baumreihe der Messeler-Park-Straße Richtung Wald festgestellt.  
 
Die Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße, der Ortsrand mit den Kleingärten sowie die Ge-
hölze im Süden entlang der Silz stellen für Fledermäuse wichtige Leistrukturen für den Wechsel zwi-
schen Jagdrevieren und für die direkte Insektenjagd dar. Mögliche Habitatbäume befinden sich vor al-
lem im Süden des Untersuchungsraums innerhalb von Feldgehölzen und privaten Nutzgärten.  
 
Insbesondere im Bereich der Silzaue wurde vor der Querschnittsbegehung von einer höheren Arten-
vielfalt und Aktivität ausgegangen. Das Fließgewässer Silz ist östlich der B3 allerdings so stark mit ho-
hen Gräsern und Schilf bewachsen, dass dort die eigentliche Wasseroberfläche für Fledermäuse nicht 
als glatte Leitstruktur zu orten ist. Da zudem der Großteil des Raumes relativ strukturarm ist und die 
wenigen Bäume oder Strauchgruppen isoliert stehen, werden sie von den Tieren nicht geortet bzw. 
angeflogen. Hiermit ist zu erklären, warum bei der Querschnittsbegehung keine weiteren Fledermaus-
arten detektiert wurden. 
 
Tabelle 14 Nachgewiesene Fledermausvorkommen 
Artname RL 
HE 
EHZ 
HE 
Planungsrelevanz 
gem. Albrecht et al. 2013 
[2]
Zwergfledermaus 
(Pipistellus pipistrellus) 
3 FV 
 
Legende:  
Gefährdungskategorien der Roten Liste Hessen (1995): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = 
Gefährdet, V = Vorwarnliste;  
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht 
Planungsrelevant: gelb = mittel, rot = besonders hoch 
 
Reptilien 
Als Vertreter besonders planungsrelevanter Reptilien ist lediglich die Zauneidechse im Untersu-
chungsraum nach dem Natureg Viewer [63] [21] verbreitet. Zudem kommt die Schlingnatter laut Ver-
breitungskarte auf den nördlich und westlich angrenzenden Messtischblättern vor und kann im an-
grenzenden Waldrand geeignete Habitatstrukturen vorfinden. Lebensräume, die ein kleinräumiges 
Mosaik aus Schatten- und Sonnenplätzen, Verstecken und Jagdhabitaten, Überwinterungs- und Fort-
pflanzungsstätten aufweisen, fehlen innerhalb des Untersuchungsraums weitestgehend. Der Untersu-
chungsraum ist somit nur in wenigen Teilbereichen als Lebensraum für Zauneidechsen geeignet. Die

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Potenzialflächen bestehen aus der Fläche eines landwirtschaftlichen Betriebs östlich der B3 im Süden 
des Untersuchungsraums mit zahlreichen Ablagerungen aus Sand und Steinen und Versteckmöglich-
keiten. Zusätzlich bieten die Kleingartenflächen aufgrund ihrer Strukturvielfalt geeignete Habitate für 
Zauneidechsen.  
 
 
Abbildung 21:  Potenzielles Eidechsenhabitat 
Während der Querschnittsbegehung am 11.06.2021 konnten trotz idealer Witterungsbedingungen 
keine Individuen auf den Potenzialflächen nachgewiesen werden. Zudem kommen die Potenzialflä-
chen voneinander isoliert vor, sodass davon ausgegangen werden kann, dass der Untersuchungs-
raum eine untergeordnete Rolle für die Zauneidechse und für weitere Reptilien von allgemeiner Pla-
nungsrelevanz, wie z.B. der Blindschleiche spielt. 
 
Amphibien 
Gemäß der Datenrecherche sind acht Amphibienarten mit besonderer Planungsrelevanz im Projekt-
gebiet verbreitet [63] oder wurden anhand von Amphibienkartierungen im Rahmen der Beratungsleis-
tungen für das Land Hessen [28] und durch der Amphibienkartierungen der Großbaustelle FAIR [11] 
nachgewiesen. Zu diesen Arten gehören Springfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch, Erdkröte, 
Knoblauchkröte, Wechselkröte, Kreuzkröte und Gelbbauchunke. Es kommen weitere Arten mit allge-
meiner Planungsrelevanz, wie Teich- und Bergmolch östlich des Untersuchungsraums vor. Als mögli-
che Laichgewässer für Springfrösche eignen sich die wasserführenden Gräben im Untersuchungsge-
biet. Es wurden bereits in den Vorjahren durch eigene Zufallsfunde Reproduktionsnachweise des 
Springfroschs erbracht. Da vegetationsfreie und zur Laichzeit des Laubfroschs wasserführende Tüm-
pel im Untersuchungsraum fehlen, können Vorkommen des Laubfroschs innerhalb des Untersu-
chungsraums ausgeschlossen werden. Der kleine Wasserfrosch benötigt als Laichgewässer ab April 
wasserführende, vegetationsreiche und eher nährstoffarme Kleingewässer. Da diese im Untersu-
chungsraum fehlen, wird ein Vorkommen der Art ausgeschlossen. Ebenfalls kann ein Vorkommen der 
Gelbbauchunke aufgrund ungeeigneter Habitatstrukturen im Untersuchungsraum ausgeschlossen 
werden.

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Jedoch eignen sich die grabfähigen, sandigen Böden und feuchte Senken innerhalb der Wiesen und 
Äcker als potenzielle Habitate für die Arten Kreuzkröte, Wechselkröte, Erdkröte und Knoblauchkröte. 
Eine Fläche mit hohem Habitatpotenzial für Amphibien stellt die feuchte Brachfläche mit sandigem Bo-
-D.1) dar. Diese ist über 
Gräben als wichtige Leitstrukturen mit den Sommer- und Winterhabitaten der Amphibien vernetzt. 
Weitere potenziell geeignete Laichgewässer der Knoblauchkröte befinden sich gemäß Angaben des 
Instituts für Gewässer- und Auenökologie im Süden und südöstlich außerhalb des Untersuchungs-
raums sowie südlich des Parkplatzes der GSI [28]. Zudem ist die Nutzung von künstlichen Laichge-
wässern in den Kleingärten im Westen des Untersuchungsraums insbesondere für die Erdkröte denk-
bar.  
 
Tabelle 15:  Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter  Amphibienarten 
Artname RL 
HE 
EHZ 
HE 
Planungsrelevanz 
gem. Albrecht et al. 2013 
[2]
Kreuzkröte (Bufo cala-
mita) 
3 U2  
Wechselkröte (Bufo viri-
des) 
2 U2  
Knoblauchkröte  
(Pelobates fuscus) 
   
Erdkröte  
(Bufo bufo) 
   
Legende:  
*keine Anhang IV-Art, wird jedoch aufgrund des großen Aktionsraums während der Wanderungszeiten als beson-
ders planungsrelevant eingestuft 
Gefährdungskategorien der Roten Liste Hessen (2010): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = 
Gefährdet, V = Vorwarnliste;  
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht 
Planungsrelevant: gelb = mittel, rot = besonders hoch 
 
Libellen 
Es sind im Untersuchungsraum keine Libellenarten von besonderer Planungsrelevanz verbreitet. Ein 
Vorkommen von Libellenarten mit allgemeiner Planungsrelevanz entlang der wasserführenden Grä-
ben, kann ausgeschlossen werden. Die Gräben sind durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung 
sehr stark eutrophiert und weisen somit keine geeigneten Habitatbedingungen für Libellen auf.  
 
Schmetterlinge 
Anhand einer Auswertung der Verbreitungsdaten des Natureg-Viewers und einer ergänzenden Kartie-
rung der Wirtspflanzen, können Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings, des Gro-
ßen Feuerfalters, des Nachtkerzenschwärmers, des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings und des 
Malven-Dickkopffalters im Untersuchungsraum nicht ausgeschlossen werden [63].  
 
Die Feuchtwiesen und Feuchtwiesenbrachen im Bereich der Kleingärten (siehe Plan B-D.1) stellen 
durch das Vorhandensein der Eiablagepflanze Großer Wiesenknopf potenzielle Fortpflanzungs-

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habitate des Dunklen und Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings dar. Wobei der Helle Wiesenknopf-
ameisenbläuling aufgrund der hohen Ansprüche seiner Wirtsameise deutlich seltener vorkommt. Ins-
besondere auf der Feuchtwiesenbrache und auch entlang der Ackerrandstreifen stehen Weiden-
röschen und Nachtkerzen, die Wirtspflanzen für den Nachtkerzenschwärmer darstellen. Entlang der 
Gräben wachsen nicht-saure Ampferarten, die sich besonders als Eiablageplätze für den Großen Feu-
erfalter eignen.  
 
Vorkommen weiterer Schmetterlingsarten von allgemeiner Planungsrelevanz, wie beispielweise des 
Wegerich-Scheckenfalters, des Großen Fuchses und des Himmelblauen-Bläulings sind denkbar. Sie 
sollten als Arten der Roten Liste im Rahmen einer weiteren städtebaulichen Planung berücksichtigt 
werden. Als mögliche Habitate kommen für diese Arten die beiden Magerwiesen sowie die strukturrei-
chen Weidengehölze im Bereich der Kleingärten infrage. Diese potenziellen Habitate sind im Be-
standsplan B-D.1 verortet.  
 
Tabelle 16:  Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter  Schmetterlinge 
Artname RL 
HE 
EHZ Planungsrelevanz 
gem. Albrecht et al. 2013 [2] 
Dunkler Wiesenknopf Ameisen-
bläuling (Maculinea nausithous) 3 U1  
Großer Feuerfalter  
(Lycaena dispar)    
Nachtkerzenschwärmer  
(Proserpinus proserpina)    
Heller Wiesenknopf-Ameisenbläu-
ling (Maculinea teleius) 2 U2  
Legende:  
Gefährdungskategorien der Roten Liste Hessen (2009): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = 
Gefährdet, V = Vorwarnliste;  
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht 
Planungsrelevant: gelb = mittel, rot = besonders hoch 
 
  
Abbildung 22: Nachweise Tagpfauenauge (Inarchis io) und Kleiner  Perlmuttfalter (Issoria lathonia) im Untersu-
chungsraum

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Käfer 
Laut Natureg-Viewer sind Eremit, Heldbock und Hirschkäfer im Messtischblatt verbreitet [63]. Der 
Hirschkäfer gilt als Wald- bzw. Waldrandart alter, lichter Eichenwälder und kommt eher nicht an Ein-
zelbäumen vor. Der Eichenheldbock benötigt ebenfalls sehr alte und gut besonnte Eichen als Brut-
bäume. Diese kommen jedoch lediglich außerhalb im Waldsaum östlich des Untersuchungsraums vor. 
Eine Untersuchung beider Arten ist nur dann erforderlich, wenn in den angrenzenden Waldrand einge-
griffen wird. 
 
Der Eremit kommt in solitär stehenden Altbäumen an besonnten Stammabschnitten vor. Innerhalb des 
Untersuchungsraums kommen drei Pappeln im Bereich der Feuchtwiese und eine Weide innerhalb 
eines Feldgehölzes vor, die zur Kategorie der Altbäume zählen und sich als potenzielle Habitate für 
den Eremiten (Weide und Pappel sind seltene aber nicht auszuschließende Brutbäume) und weitere 
xylobionte Käfer von allgemeiner Planungsrelevanz eignen. Ein Vorkommen des Eremiten und weite-
rer xylobionter Käfer von allgemeiner Planungsrelevanz kann somit nicht ausgeschlossen werden. 
 
 
Abbildung 23:  Alte Pappel als potenzieller Habitatbaum im Unte rsuchungsraum 
 
Tabelle 17:  Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter  Käferarten 
Artname RL 
HE 
EHZ Planungsrelevanz 
gem. Albrecht et al. 2013 
[2]
Eremit  
(Osmoderma eremita) 
2 U1  
Legende:  
Gefährdungskategorien der Roten Liste Hessen (2002) [22]: 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 
= Gefährdet, V = Vorwarnliste;  
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht 
Planungsrelevant: gelb = mittel, rot = besonders hoch

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Weitere Arten 
Planungsrelevante Vertreter aus den Artengruppen der Fische und Rundmäuler, Weichtiere, Krebse, 
Farn- und Blütenpflanzen, Moose oder weitere im Rahmen der Eingriffsregelung zu behandelnden Ar-
tengruppen, wie Insekten (Heuschrecken, Hautflügler, etc.), Flechten und Pilze weisen keine geeigne-
ten Habitate innerhalb des Untersuchungsraums auf. Von einer Erfassung und weiteren Berücksichti-
gung der Artenklassen kann aus gutachterlicher Sicht abgesehen werden.  
4.4.4 Bewertung 
Die Bewertung für das Schutzgut Tiere erfolgt anhand der Lebensraumeignung bzw. des Habitatpo-
tenzials gemäß Albrecht [2]. Das Habitatpotenzial wird für jede Artenklasse einzeln bewertet und in 
den Karten B-D-2.1 bis B-D-2.4 dargestellt.  
 
Vögel 
Aufgrund der stark unterschiedlichen Habitatansprüche der Vögel werden die Arten in Nistgilden ein-
geteilt. Demnach wird die Verfügbarkeit und Eignung von Habitaten innerhalb des Untersuchungs-
raums für Gehölzfreibrüter, Bodenfreibrüter und Höhlenbrüter gesondert bewertet. Zudem werden le-
diglich die zulassungskritischen (rot) und zulassungsrelevanten (gelb) Arten bewertet. Die abwä-
gungsrelevanten Arten (grün) weisen sehr geringe Anforderungen an die Habitatausstattung und hohe 
Verbreitungsnachweise auf. Bei diesen Arten wird von einer geringen Standorttreue ausgegangen, so-
dass sie in benachbarte Bereiche ausweichen können.  
 
Gehölzfreibrüter  
Insgesamt befinden sich wenige Strukturen innerhalb des Untersuchungsraums, die sich als Bruthabi-
tate für Gehölzfreibrüter eignen: zwei Feldgehölze im Norden am Siedlungsrand von Wixhausen, die 
Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße, Streuobst und Brachfläche im Bereich der Kleingärten, 
Feldgehölze und Privatgrundstücke im Süden des Untersuchungsraums und Einzelbäume. Die Flä-
chen sind aufgrund der vorhandenen Störungen und geringen Strukturvielfalt für die zulassungsrele-
vanten bzw. zulassungskritischen Arten von untergeordneter Bedeutung, da diese Arten in der Regel 
besonders strukturreiche Landschaften als Lebensräume bevorzugen. Die bedeutendste Fläche für 
die Gehölzfreibrüter stellt die Brachfläche westlich der Kleingärten dar. Diese Fläche weist dichte Ge-
büsche auf, ist schwer einsehbar und bietet vielfältige Nahrungshabitate im Umfeld.  
 
Bodenfreibrüter 
Bodenfreibrüter bauen ihre Nester direkt am Boden in einer Mulde. Aus diesem Grund sind sie auf 
eine möglichst offene Landschaft ohne die Sichtbeziehung störende Strukturen angewiesen. Einige 
Arten halten große Abstände zu vertikalen Strukturen, wie Gehölzen, da sich dort potenzielle Fress-
feinde ungehindert fortbewegen können. Welche Abstandsbereiche von Vertikalstrukturen eingehalten 
werden, ist artspezifisch und von der jeweiligen Struktur abhängig. Die Feldlerche hält bspw. zu Ein-
zelbäumen mind. 50 m Abstand, zu Baumreihen und Feldgehölzen mind. 120 m, zu geschlossenen 
Gehölzkulissen ca. 160 m und zu Hochspannungsfreileitungen ca. 100 m Abstand [35]. Zudem wer-
den Fluchtdistanzen entlang von Straßen von bis zu 500 m eingehalten [5]. Für Bodenfreibrüter bewir-
ken viele freilaufende Hunde und Katzen ein großes Störungs- und Tötungsrisiko.

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Für bodenbrütende Vögel besitzt die offene Freifläche in der Mitte des Untersuchungsraums eine 
hohe Habitateignung. In diesem Gebiet fehlen vertikale Störstrukturen weitestgehend, weshalb sich 
insbesondere für die Feldlerche ein hohes Brutpotenzial bietet.  
Ein mittleres Habitatpotenzial besteht im Norden des Geltungsbereichs. Dieses Gebiet weist aufgrund 
der Nähe zur Siedlung und zum Waldrand vertikale Strukturen und einen geringeren Offenlandcharak-
ter auf.  
Geringes Habitatpotenzial besteht im Nahbereich der Messeler-Park-Straße, entlang der B3 und im 
Westen des Untersuchungsraumes, da zu starke Störungen durch Verkehr und Freizeitnutzung beste-
hen. Hier verläuft außerdem die Hochspannungsfreileitung.  
 
Da die Feldlerche häufig innerhalb des Untersuchungsraums nachgewiesen wurde, ist die Wahr-
scheinlichkeit hoch, dass die Art auch innerhalb des Untersuchungsraums brütet. Aus diesem Grund 
werden die für Brutplätze besonders geeigneten Flächen als erhaltenswerte Offenlandstrukturen aus-
gewiesen (siehe Abbildung 24).  
 
 
 
 
 
    
Abbildung 24:  Bewertung Habitatpotenzial Vögel

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Höhlenbrüter 
Höhlenbrüter bauen ihre Nester in Höhlen und Spalten von Bäumen und in und am Boden bspw. zwi-
schen Wurzeln, in alten Baumstubben oder Mauselöchern. Die im Untersuchungsraum vorhandenen 
Baumhöhlen und -spalten wurden im November 2021 erfasst. Insbesondere im Süden des Untersu-
chungsraums befinden sich innerhalb von Feldgehölzen einige Habitatbäume (siehe Abbildung 24). 
Bei vorhandenen Baumhöhlen und -spalten kann davon ausgegangen werden, dass es sich um Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten handelt, die jedes Jahr auch mehrmals durch unterschiedliche Arten ge-
nutzt werden können. Die Bäume werden als erhaltenswert ausgewiesen. Sollten die Flächen im Rah-
men des Vorhabens doch in Anspruch genommen werden, ist zu prüfen, ob CEF-Maßnahmen unter 
Berücksichtigung der betroffenen Arten durchzuführen sind.  
 
Fazit Bewertung Vögel 
Aufgrund der Habitateignung für eine Vielzahl besonders planungsrelevanter Arten müssen bei Fort-
führung der städtebaulichen Planung Revierkartierungen nach Südbeck [41] unter Berücksichtigung 
der artspezifischen Empfindlichkeitsradien erfolgen. Dabei sind die Fortpflanzungs- und Ruhestätten 
besonders planungsrelevanter Arten und deren Aktionsräume genauer zu verorten. Auf Basis dieser 
Erkenntnisse lassen sich anschließend auch die Einflüsse der Störwirkungen einer möglichen Bebau-
ung auf die Arten abschätzen. Der Untersuchungsraum für die Artengruppe der Vögel richtet sich 
nach der störempfindlichsten Art. Die störempfindlichste Art im Untersuchungsraum ist die Feldlerche, 
weshalb ein Abstand von 500 m von möglichen Störquellen anzusetzen ist [9].  
 
Säugetiere (ohne Fledermaus) 
Das Habitatpotenzial für besonders planungsrelevante Vertreter der Säugetiere (ausgenommen Fle-
dermäuse) wird als sehr gering bewertet. Aus diesem Grund können weitere Erfassungen der Arten-
gruppe entfallen.

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Fledermäuse 
Für die Artengruppe der Fledermäuse besteht nur geringes Habitatpotenzial, da während der Quer-
schnittsbegehung nur geringe Aktivitäten und eine geringe Artenvielfalt zu verzeichnen waren. Den-
noch stellen die wasserführenden Gräben und die Baumreihe an der Messeler-Park-Straße, der Wald-
rand sowie die Silz im Süden außerhalb des Untersuchungsraums wichtige Leitstrukturen dar, die bei 
einer städtebaulichen Planung beeinträchtigt werden könnten, weshalb die Artengruppe der Fleder-
mäuse genauer untersucht werden muss.  
 
 
Abbildung 25: Habitatpotenzial Fledermäuse 
 
Reptilien 
Der Untersuchungsraum wird für die Artengruppe der Reptilien mit einem geringen Habitatpotenzial 
bewertet. Für Reptilien geeignete Habitate, wie strukturreiches Offenland mit Gehölzen und artenrei-
che Saumstrukturen kommen nur isoliert und kleinflächig vor. Ackerrandstreifen, die dem Biotopver-
bund dienen könnten, fehlen weitestgehend und kommen vorwiegend im Bereich der B3 und am östli-
chen Rand des Untersuchungsraums vor. Als einzige besonders planungsrelevante Art kann die Zau-
neidechse auf südlichen Teilflächen im Untersuchungsraum nicht ausgeschlossen werden (s. B-D-
2.3). Aus diesem Grund wird eine Reptilienkartierung durch Sichtbeobachtungen und langsames Ab-
schreiten in den ausgewiesenen Kartierräumen empfohlen (s. B-D-2).  
 
Amphibien 
Die wenigen, kleinräumige Strukturen, wie die Nasswiese südlich und die Brachfläche östlich der 
Kleingärten, sind als mögliche Fortpflanzungsgewässer insbesondere für Kreuz-, Wechsel- und

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Knoblauchkröte geeignet und werden hoch bewertet. Das mit Grabenstrukturen durchzogene Acker-
land, das den Biotopverbund mit den potenziellen Laichhabitaten und dem Wald (als Landhabitat für 
z.B. Springfrosch) herstellt, wird mit mittlerem Habitatpotenzial für Amphibien bewertet. Die tatsächlich 
zur Wanderung genutzten Leitstrukturen müssen durch eine Amphibienkartierung genauer untersucht 
werden, um bei zukünftigen Planungen Beeinträchtigungen während der Wanderungszeiten der Tiere 
ausschließen bzw. vermeiden zu können.  
 
 
Abbildung 26: Habitatpotenzial Amphibien und Reptilien 
Aufgrund fehlender Vernetzung und fehlender Laichhabitate werden alle anderen Flächen als gering 
bewertet.  
 
Schmetterlinge 
Insgesamt werden die artenreichen Grünflächen, Säume und Brachflächen innerhalb des Untersu-
chungsraums mit einem mittleren Habitatpotenzial bewertet. Diese sind zwar lediglich in geringer An-
zahl und kleinräumig im Untersuchungsraum vorhanden, stellen jedoch geeignete Standorte für die 
Wirtspflanzen einiger besonders planungsrelevanter Schmetterlingsarten dar. Da sich die möglichen 
Standorte im gesamten Untersuchungsraum verteilt befinden und sich die potenziellen Habitate auf-
grund der vielfältigen und spezifischen Nutzungsansprüche der Schmetterlingsarten nicht durch einfa-
che Maßnahmen schützen lassen, werden als Grundlage für städtebauliche Planungen entspre-
chende Kartierungen empfohlen. Anhand einer dreimaligen Begehung während der Hauptflugzeit der 
Schmetterlinge (Anfang Juli bis Mitte August) inklusive einer gezielten Raupensuche des Nachtker-
zenschwärmers, kann das Artenspektrum der potenziell zu erwartenden Arten weiter eingegrenzt wer-
den. Aus den Kartierergebnissen können anschließend weitere Tabuflächen für die Planung abgeleitet

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oder vorgezogene Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) entwickelt werden. Die Kartierung ist auf 
den ausgewiesenen Kartierräumen auf einer Fläche von 5 ha vorzunehmen (s. B-D-2). 
 
 
 
Abbildung 27: Habitatpotenzial für Schmetterlinge und xylobionte Käfer 
 
Xylobionte Käfer 
Ein Vorkommen des Eremiten kann nicht ausgeschlossen werden. Das Habitatpotenzial für die xylobi-
onten Käfer wird jedoch als gering bewertet, da sich im Untersuchungsraum lediglich drei Pappeln im 
Bereich der Feuchtwiese und eine Weide innerhalb eines Feldgehölzes als potenzielles Habitat eig-
nen (s. B-D.2.4). Die alten Bäume sollten dennoch als Lebensräume erhalten bleiben und werden 
deshalb als erhaltenswerte Strukturen ausgewiesen. Es wird eine Strukturkartierung für totholz- und 
mulmbewohnende Käferarten der FFH-Richtlinie empfohlen.  
 
Libellen 
Das Habitatpotenzial für Libellen wird aufgrund der sehr nährstoffreichen und im Sommer kaum was-
serführenden Gräben als sehr gering bewertet. Gemäß der Verbreitungskarten des HLNUG kommen 
keine besonders planungsrelevanten Libellenarten innerhalb des Untersuchungsraums vor [63]. Wei-
tere Erfassungen der Artengruppe sind nicht erforderlich.

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Gesamtbewertung für das Schutzgut Arten 
Der Offenlandcharakter und das Fehlen vertikaler Strukturen machen den Untersuchungsraum für bo-
denbrütende Vogelarten, wie bspw. die Feldlerche und den Kiebitz, besonders wertvoll. Aufgrund der 
intensiven landwirtschaftlichen Nutzung bietet der Untersuchungsraum für andere Arten nur wenige 
Strukturen, die als Lebensräume für Tiere und Pflanzen geeignet sind. Diese sind meist entweder 
durch die Bodenverhältnisse oder als Entwässerungsgräben mit ihren Säumen nicht für die landwirt-
schaftliche Nutzung geeignet. Die Entwicklung der Tierwelt wird durch die Barrierewirkung der Haupt-
verkehrsstraßen und Störungen durch Erholungssuchende im Gebiet eingeschränkt.  
4.4.5 Zusammenfassung 
Die Datengrundlage war zur Bewertung des Habitatpotenzials und Festlegung der Untersuchungstiefe 
für die faunistischen Erfassungen im weiteren Projektverlauf ausreichend.  
 
Das Habitatpotenzial für Vögel ist westlich der Bundesstraße gering, auf allen Flächen östlich der Bun-
desstraße mittel bis hoch. Für alle anderen Artengruppen ist es als sehr gering bis mittel eingestuft. 
Der Waldrand wurde in der Potenzialabschätzung als Lebensraum für Arten nicht miterfasst, da er au-
ßerhalb des Untersuchungsraums liegt. Mit seiner großen Bedeutung als Trittstein für die Fauna, die 
zwischen Wald- und Feldhabitaten wechselt und als Leitelement im Biotopverbund, ist er von großer 
Bedeutung. 
 
Einige Strukturen innerhalb des Untersuchungsraumes stellen wichtige Lebensraumfunktionen und 
Vernetzungsstrukturen für bestimmte Arten dar. Hierzu gehören:  
 alle Grabenstrukturen mit einem Gewässerrandstreifen von 4 m, 
 alle Habitatbäume und Altbäume (Käfer), 
 Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße, 
 S i l z a u e ,  
 Potenzielle Bodenbrüterflächen im Offenland mit einer Größe vo n ca. 16 ha und 
 Waldrand mit einem Abstandsbereich von 200 m. 
Sie sind im Plan B-D-2.1-4 als erhaltenswerte Strukturen dargestellt. 
4.4.6 Gesamtstädtischer Vergleich 
Das Stadtgebiet von Darmstadt weist von Feuchtstandorten und Nasswiesen bis sandigen Dünen und 
Magerrasen vielfältige Vegetationsstrukturen und Lebensräume auf. Somit ist auch die Biodiversität 
der Tier- und Pflanzenarten mit ihren unterschiedlichen Lebensraumansprüchen als relativ hoch zu 
beurteilen. Besonders die Streuobstwiesen bei Eberstadt und der ehemalige August-Euler Flugplatz 
bei Griesheim bieten Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Vogelarten, wie bspw. Ziegenmelker, 
Haubenlerche, Wendehals, Heidelerche, Steinschmätzer, Rebhuhn und Wiedehopf [48]. Die großen 
weitestgehend naturnahen und zusammenhängenden Waldflächen um Darmstadt, insbesondere das 
FFH- eigneten Lebensraum für zahlreiche weitere Brutvö-
gel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Libellen [48].

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Der Untersuchungsraum erfüllt durch das weite Offenland eine wichtige Funktion als potenzielles Brut-
habitat für Bodenbrüter. Gebiete mit einem ähnlichen Lebensraumcharakter finden sich innerhalb des 
Stadtgebietes lediglich östlich und westlich von Arheilgen. Um die Vielfalt der Lebensräume in Darm-
stadt weiterhin zu erhalten, ist es notwendig auch weiterhin störungsarmes und strukturarmes Offen-
land, insbesondere für die Anforderungen von Bodenbrütern, zu erhalten. 
 
4.4.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 
Da das Vorhandensein planungsrelevanter Tierarten ein Ausschlusskriterium für die städtebauliche 
Nutzung bestimmter Flächen sein kann, wird dringend empfohlen, eine detaillierte Erfassung nach den 
Methodenstandards von Hessen Mobil durchführen zu lassen.  
 
Bei Umsetzung einer städtebaulichen Planung sind die vorhandenen Leitstrukturen, bestehend aus 
 allen Grabenstrukturen mit einem Gewässerrandstreifen von 4 m,  
 allen Altbäumen, 
 der Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße, 
 der Silzaue, 
 dem Waldrand mit einem Abstandsbereich von 200 m und 
 Brutflächen für bodenbrütende Vogelarten 
möglichst zu erhalten und auszubauen.

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4.5 Landschaftsbild und Naherholung 
4.5.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert einer Landschaft werden von verschie-
denen Faktoren bestimmt, sind jedoch eng miteinander verbunden, weshalb sie zusammenfassend 
betrachtet werden.  
 
Grundlage für die Betrachtung bilden auf Bundesebene das BNatSchG und das UVPG. Für städte-
bauliche Planungen ergibt sich die Notwendigkeit zur Erfassung und Bewertung von Beeinträchtigun-
gen der Landschaft und ihres Erholungswertes aus § 1 Abs. 6 Nr. 5 und 7a i.V.m. § 35 Abs. 3 Nr. 5 
BauGB. Demnach sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Auswirkungen auf das Orts- und 
Landschaftsbild zu berücksichtigen. So ist der Schutz von Landschaftsräumen mit guter Erholungseig-
nung und geringen Belastungen ein erklärtes Ziel des Flächennutzungsplans der Stadt Darmstadt 
[43]. Hierzu gehören insbesondere Laubwaldgebiete, Bachauen, Streuobstwiesen und Grünflächen. 
Landschaftliche Kleinstrukturen und typische Landschaftselemente sollen bewahrt bzw. wiederherge-
stellt werden und strukturarme Landschaftsteile durch gliedernde und gestaltende Landschaftsele-
mente angereichert werden.  
 
Innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums für das Schutzgut Landschaftsbild befindet sich das 
Sicherung und Wiederherstellung einer forst- und landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft, die 
Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die 
Erhaltung der Landschaft als störungsfreier Erholungsraum [78].  
 
In der 
Entwicklungskarte Nord  des Landschaftsplans [47] sind für den Untersuchungsraum folgende 
Flächen für Freizeit und Erholung dargestellt: 
 , 
 Nördlicher Stadtrand von Arheilgen, 
 Waldflächen östlich Wixhausen und Arheilgen. 
 
Auch die innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums liegende Silzbachaue sowie die Graben-
strukturen nördlich des Ortsteils Wixhausen liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebiets. Sie stel-
len gemäß Landschaftsplan wertvolle Naherholungsräume dar [47].  
 
Laut Regionalplan Südhessen 2010 [38] ist das Gebiet kein bedeutsames Naherholungsgebiet. Im Sü-
den des Untersuchungsraums befinden sich Teilflächen des Regionalen Grünzugs. Auf diesen Flä-
chen sind Beeinträchtigungen durch Nutzungen, die zur Zersiedelung, Beeinträchtigung der Gliede-
rung von Siedlungsgebieten, des Wasserhaushalts oder einer Veränderung der klimatischen Verhält-
nisse führen können, untersagt.

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Tabelle 18:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Landschaftsb ild 
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext 
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG  Sicherung von Vielfalt, Eigenart und  Schönheit sowie des 
Erholungswerts von Landschaft
§ 2 Abs. 1 und § 3 UVPG Umweltvorsorge vor erheblichen Auswirku ngen auf den 
Menschen und menschliche Gesundheit (Naherholung), 
auf die Landschaft und das kulturelle Erbe (Landschafts-
bild)
§ 1 Abs. 6 Nr. 5 und 7a BauGB 
§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB 
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt vor, wenn 
e Eigenart der Landschaft 
und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und 
LSG-  
2411001) vom 23. Juli 2004 
Landschaftsplan Landschaftsplan Darmstadt, Kurzfassung der Wiss en-
schaftsstadt Darmstadt (2004), Landschaftsplan Darmstadt 
Grundlagenteil (2002)
Regionalplan Südhessen 2010 Regionaler Grünzug auf Teilflächen des erweiterten Unter-
suchungsraums
4.5.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 
Die Erfassung und Bewertung relevanter Strukturen für das Landschaftsbild und die Naherholung wird 
in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie 
 Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg [32] durchgeführt, da für 
Hessen keine entsprechenden Empfehlungen vorliegen  
 
Für die Erfassung und Bewertung wird der mit einem Abstand von 500 m gebildete erweiterte Unter-
suchungsraum herangezogen. Aufgrund der fast ebenen Topografie kann in diesem Radius davon 
ausgegangen werden, dass alle von einer potenziellen städtebaulichen Entwicklung ausgehenden 
Veränderungen der Landschaft und Sichtbeziehungen, die einen Einfluss auf das Landschaftsbild und 
die Naherholung haben können, erfasst und bewertet werden. Wirkungen mit einem größeren Ab-
stand als 500 m können ausgeschlossen werden, da das Siedlungsgebiet von Wixhausen und Struk-
turen, wie Gehölze und Waldränder den Untersuchungsraum abschirmen und darüber hinausrei-
chende Sichtbeziehungen verhindern.  
 
Für die Bestandsbeschreibung werden Landschaftsbildeinheiten als mehr oder weniger homogene 
Gebiete mit ähnlicher Landschaftsausstattung und charakteristischen Strukturen beschrieben.  
 
Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der Hauptkriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit und 
weiteren Nebenkriterien. Durch die Bildung des Mittelwertes der Hauptkriterien ergibt sich die Gesamt-
bewertung einer Landschaftsbildeinheit. Die Nebenkriterien dienen lediglich zur Auf- bzw. Abwertung

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der Gesamtbewertung. Eine Übersicht zu den bewerteten Kriterien und verwendeten Daten ermöglicht 
die nachfolgende Tabelle.  
 
Tabelle 19:  Kriterien zur Bewertung von Landschaftsbild und Na herholung [32] 
 Kriterium Bewertung Verwendete Daten 
Hauptkriterien 
Vielfalt Vielfalt der charakteristischen 
Strukturen 
Luftbildauswertung 
Vielfalt der Nutzungen Luftbildauswertung, FNP, 
Nutzungstypen 
Artenvielfalt (Vegetation / Fauna) Nutzungstypen, Gesetzlich ge -
schützte Biotope, Artverbreitungs-
nachweise, Potenzialabschätzung
Eigenart /  
Schönheit 
Verhältnis von landschaftsprägen-
den Elementen zu störenden, anth-
ropogenen Überformungen
Ortsbegehung 
Nebenkriterien 
Harmonie Zusammengehörigkeit der natürli-
chen und der anthropogenen Ele-
mente und Anpassung an die räum-
lichen Gegebenheiten (Relief)
Ortsbegehung, digitales Geländemo-
dell 
Einsehbar-
keit 
Sichtbeziehungen von außen in das 
Gebiet hinein
Luftbildanalyse, Ortsbegehung 
Natürlich-
keit 
Naturnähe Ortsbegehung, Schutzgebiete, ge-
setzlich geschützte Biotope 
Infra-  
struktur 
Anzahl der Erholungseinrichtungen 
(Sitzbänke, Grillstellen etc.)
Ortsbegehung 
Zugänglich-
keit 
Vorhandenes Wegenetz Ortsbegehung, Auswertung Wander- 
und Reitkarte 
Geruch Art des Geruchs (angenehm, neut-
ral, unangenehm)
Ortsbegehung 
Geräusche Art der Geräusche (angenehm, 
neutral, unangenehm)
Ortsbegehung 
Erreichbar-
keit 
Entfernung vom Siedlungsrand in 
das Gebiet 
Luftbildanalyse unter Berücksichti-
gung des Wegenetzes 
Beobacht-
barkeit / 
Nutzungs-
muste
r 
Besucherfrequentierung, Vielfältig-
keit der Nutzungen des Gebietes 
Ortsbegehung

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Zusätzlich wurden die Sichtbeziehungen erfasst. Hierbei wurden ausgehend von den zur Naherholung 
genutzten Wegen und vom Ortsrand solche Sichtbeziehungen erfasst, die einen weiten, ungestörten 
Blick auf die Landschaft bieten. 
 
4.5.3 Bestand 
Naturräumliche Gliederung und Landschaftstypen 
Der Untersuchungsraum befindet sich nach Meynen & Schmitthüsen [54] in der naturräumlichen 
-Main-Tiefland  der Hessischen Rheinebene. 
Für den Naturraum gelten natürliche Gegebenheiten, wie das Ausgangsgestein, das Relief, Hydrolo-
gie und Topologie als maßgebende Kriterien. Bei der Beschreibung von Landschaftstypen fließen die 
tatsächlich stattfindenden Nutzungen in die Abgrenzung von einheitlichen Räumen ein. Da sich die 
Nutzungen fortlaufend ändern, werden die Landschaftstypen anhand aktueller Satellitendaten in regel-
bewertet und besteht aus sandigen Ebenen im Höhenbereich von 88  150 m ü. NN [54].  
 
Landschaftsausstattung 
In der offenen, mit Gräben durchzogenen Ackerlandschaft befinden sich gelegentlich kleinere Feldge-
hölze und Einzelbäume. Die zahlreichen Feldwege werden zur Naherholung genutzt. Im Süden ver-
läuft ein Rad- und Wanderweg an der Silz entlang. Nördlich des Hegbachs befindet sich ein ausgewie-
sener Reitweg. Im Osten der Messeler-Park-Straße liegt ein Grillplatz (siehe B-EF-1).  
 
Sichtbeziehungen 
Das strukturarme Offenland bietet einen uneingeschränkten Blick über die Acker- und Grünlandflä-
chen. Aussichtspunkte mit Weitblick fehlen. Am östlichen Siedlungsrand von Wixhausen befinden sich 
einige Hochhäuser, welche ausgehend vom Waldrand als Blickfang fungieren. Als störende Elemente 
sind die Hochspannungsfreileitung, welche den Untersuchungsraum von Südwest bis nach Nordost 
quert, und das Umspannwerk zu nennen (siehe B-EF-1).  
 
Landschaftsbildeinheiten 
Durch eine Übersichtsbegehung in Verbindung mit Luftbildauswertungen wurden insgesamt 10 Land-
schaftsbildeinheiten identifiziert (siehe B-EF-1), die nachfolgend einzeln beschrieben werden.  
 
Landschaftsbildeinheit Typ 1 
 Landwirtschaftliche Nutzfläche, strukturarm 
Der Untersuchungsraum zeichnet durch ausgedehnte, ebene, intensiv bewirtschaftete Ackerflächen 
aus. Die Flächen bieten einen weitreichenden Blick und sind sehr gut einsehbar. Ein Großteil, insbe-
sondere im Süden, besteht aus Sonderkulturen, wie Spargel und Erdbeeren, die über lange Zeit mit 
Folien bedeckt sind.

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Abbildung 28: Landwirtschaftliche Nutzflächen mit Sonderkulture n und schilfbestandenen Gräben 
Die Strukturierung der Landschaftsbildeinheit nur durch zahlreiche, meist intensiv gepflegte Gräben 
und vereinzelte private Feldgärten, Feldgehölze und Wiesen. Die wenigen mit Schilf bestandenen 
Gräben, die Feldgehölze und Gärten gliedern die Ackerflächen nur zu geringem Anteil.  
 
Die Bundesstraße 3 stellt eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Kraftfahrzeugverkehr dar und 
hat aufgrund der starken Frequentierung eine zerschneidende und, durch die Verlärmung, störende 
Wirkung auf das Erleben des Offenlands den angrenzenden Ackerflächen.  
 
Landschaftsbildeinheit Typ 2 
 Strukturreiches Offenland 
genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen, Gehölzen, wasserführenden Gräben und Grünland aus. 
Im Gegensatz zu Typ 1 ist die Landschaft deutlich struktur- und artenreicher sowie insgesamt naturnä-
her. Die Topografie ist bewegt. Eine regionale Besonderheit bilden Flugsanddünen und einige Him-
melsteiche. Die Anbindung an das Wegenetz ist gegeben. 
Abbildung 29:

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Landschaftsbildeinheit Typ 3  Feuchtgrünland mit Gräben, Hochstauden, Weidengebüschen 
und Seggenrieden 
Östlich des Ortsteils Wixhausen befindet sich ein typischer Feuchtgrünlandkomplex der grundwasser-
beeinflussten Landschaft der Untermainebene. Eine Nasswiesenbrache, auf der sich Hochstaudenflu-
ren und Seggenriede zeigen, bildet mit schilfbewachsenen Gräben und Weidengebüschen eine natur-
nahe, heterogene Struktur. Die Landschaftsbildeinheit ist allerdings durch hohen Bewuchs am Rand 
von den Wegen nur schlecht einseh- und erlebbar. 
Abbildung 30: Feuchtgrünland mit Seggenried 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 4  Bachauen 
Die Aue des Hahnwiesenbachs liegt im Nordosten des Untersuchungsraums. Die Einheit wird von 
großflächigen extensiv genutzten Grünlandflächen und dem Hahnwiesenbach gebildet. Das Fließge-
wässer ist in Abschnitten von typischen Ufergehölzen begleitet. An einigen Stellen haben sich feuchte 
Senken ausgebildet. Reit- und Wanderwege machen die Auwiesen erlebbar. 
 
Die Silz, die im Süden des erweiterten Untersuchungsraums von Ost nach West fließt, wird von fri-
schen bis feuchten Wiesen, Weiden und Auen-Galeriewäldern begleitet. Teilweise erfolgt eine Bewei-
dung bis an das Fließgewässer heran, weshalb typische, naturnahe Ufersäume nur in Teilabschnitten 
vorhanden sind. Entlang der Silzaue führen für die Naherholung wichtige Fuß- und Radwege.

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Abbildung 31:  Mäandrierende Silz 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 5  Wald 
Im Osten des Untersuchungsraums befinden sich Waldflächen, die Teil des Landschaftsschutzgebiets 
sind. Der Waldrand bildet eine für das Landschaftserleben wichtige optische Grenze. Der Wald ist ty-
pischer Landschaftsbildbestandteil der natürlicherweise waldreichen Untermainebene. Der Wald wird 
durch Stromtrassen und die Messeler-Park-Straße zerschnitten. Im Bereich der Stromtrasse ist der 
Bewuchs aufgrund der notwendigen Pflegemaßnahmen deutlich niedriger und strauchreicher.  
 
Durch den Wald und an dessen Rändern führen Wanderwege zu den ausgedehnten Grünland- und 
Waldflächen im Nordosten, die intensiv zur Naherholung genutzt werden. Am Waldrand befindet sich 
ein Grillplatz. 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 6 
 Kleingärten 
Am östlichen Siedlungsrand von Wixhausen befindet sich eine Kleingartensiedlung. Als typische und 
wichtige Struktur für die Naherholung zeichnet sich die Kleingartensiedlung durch eine gute Erreich-
barkeit und Zugänglichkeit aus. Die optische Ausprägung bildet allerdings ein austauschbares Er-
scheinungsbild. So sind die Einfriedungen und Bepflanzungen der Kleingärten nach zweckdienlichen 
und nicht nach gestalterischen Gesichtspunkten durchgeführt worden.  
Abbildung 32: Kleingärten am Ortsrand von Wixhausen

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Landschaftsbildeinheit Typ 7  Forschungseinrichtung 
Östlich des an den Untersuchungsraums grenzenden Waldes befindet sich das GSI Helmholzzentrum 
für Schwerionenforschung. Der Forschungscampus wird durch mehrstöckige Zweckgebäude, Straßen 
und Wege, Parkplätze, ein Parkhaus sowie eine Grünfläche gebildet. Insgesamt weist die Land-
schaftsbildeinheit einen sehr hohen Versiegelungsanteil auf. Das Forschungszentrum ist nicht zu-
gänglich, die Erlebbarkeit ist eingeschränkt. 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 8 
 Industrie/ Gewerbe 
Am nordöstlichen Siedlungsrand von Wixhausen befindet sich ein Industrie- und Gewerbegebiet. Das 
Gebiet hat einen hohen Versiegelungsanteil und eine starke anthropogene Überprägung. Die städte-
bauliche und architektonische Ausprägung zeigt keine ortstypischen Strukturen. 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 9 
 Wohngebiet/ Mischgebiet 
Die Wohn- und Mischgebiete von Wixhausen sind vor allem am wahrnehmbaren Ortsrand durch Ein-
familien-, Mehrfamilien- und Reihenhäuser der letzten Jahrzehnte geprägt. Im Osten befinden sich 
hohe Mehrfamilienhäuser mit großer Fernwirkung. Obwohl der Siedlungsbereich einen hohen Anteil 
an privaten Gärten aufweist, sind diese, der Eigenart Südhessens entsprechend, zumindest in der 
Ortsmitte kaum erlebbar, da sie i.d.R. straßenabgewandt angeordnet sind.  
 
Landschaftsbildeinheit Typ 10  Aumühle, Gärtnerei und Wohnen 
Im Westen des Untersuchungsraums befindet sich die Aumühle als soziale Einrichtung, bestehend 
aus Gärtnerei, Wohnbebauung und anderen Gebäuden. Die Landschaftsbildeinheit besitzt gemein-
sam mit dem angrenzenden Friedhof einen hohen Grünanteil. Erreichbarkeit und Zugänglichkeit sind 
sehr gut. Für die Einwohner besteht eine gute Anbindung an die Rad- und Fußwege der Silzaue. 
4.5.4 Bewertung Landschaftsbild und Naherholung 
Sichtbeziehungen 
Die Sichtbeziehungen wurden vom Rand der Ortslage sowie entlang der Hauptwege erfasst und be-
wertet, da diese die wichtigsten Aufenthaltsorte innerhalb des Untersuchungsraums darstellen (siehe 
Abbildung 33, B-EF-2).

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Abbildung 33:  Sichtbeziehung im Untersuchungsraum 
Hochwertige Sichtbeziehungen sind durch ungestörte Blicke auf schöne und typische Landschaftsbild-
ausprägungen definiert. Diese liegen an folgenden Stellen vor: 
 Vom Südrand des Wohngebiets und vom Rad- und Fußweg der Messel er-Park-Straße nach 
Süden mit einem weiten Blick über das Offenland. Im Hintergrund sind die hohen Gehölze 
der Silzaue erkennbar und bilden einen attraktiven Abschluss der Sicht. 
 Von der Bundesstraße B3 nach Osten mit einem weiten Blick über  das Offenland bis hin 
zum Waldrand bzw. den Gehölzen der Stahlbergdüne, auf die sich der Weitblick richtet. 
 Vom Westrand des Untersuchungsgebiets über Felder bis zum Wald rand.

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Abbildung 34:  Blick von der Bundesstraße B3 über das Offenland  zum Waldrand 
  
Abbildung 35:  Blick auf Gehölze und Waldrand im Norden Untersu chungsgebiets 
Hoch- bis mittelwertige Sichtbeziehungen sind durch Blicke auf schöne und typische Landschaftsbild-
ausprägungen definiert, die durch Störelemente beeinträchtigt werden. Diese liegen an folgenden 
Stellen vor: 
 Vom Rad- und Fußweg an der Silz im Süden nach Norden mit weite m Blick über das Offen-
land. Im Hintergrund befindet sich der Siedlungsbereich von Wixhausen mit seinen stören-
den Hochhäusern. Störend wirkt auch die Fernleitungstrasse. 
 Im Norden geht der Blick vom Waldrand bis zum Gewerbegebiet, d as aber aufgrund der 
Feldgehölze optisch recht gut abgeschirmt wird. Störend wirkt hier die Fernleitungstrasse. 
 
Mittelwertige Sichtbeziehungen sind durch Blicke auf typische sowie auf untypische Landschaftsbild-
ausprägungen definiert, die auch durch Störelemente beeinträchtigt werden. Diese liegen an folgen-
den Stellen vor: 
 Vom Ortsrand im Westen des Untersuchungsgebiets geht der Blick  zwar zunächst über Fel-
der, endet aber an der Bundesstraße. 
 
Mittelwertig ist der Blick von der Bundesstraße nach Westen bewertet, der über die Felder auf den 
Ortsrand gerichtet ist.

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Eine geringe Qualität hat der Weitblick vom Grillplatz, der durch die Hochhäuser und die Hochspan-
nungstrasse dominiert wird (Abbildung 36).  
 
 
Abbildung 36:  Blick auf den östlichen Siedlungsrand von Wixhau sen  
 
Landschaftsbildeinheiten 
Die Landschaftsbildeinheiten werden nachfolgend hinsichtlich ihrer Funktionserfüllung gem. der in Ka-
pitel 4.5.2 aufgeführten Kriterien beschrieben. Im Anschluss findet sich eine tabellarische Zusammen-
stellung als Übersicht der Einzelbewertungen. Die Bewertung der Landschaftsbildeinheiten ist im Plan 
B-EF-2 dargestellt.  
 
Landschaftsbildeinheit Typ 1  Landwirtschaftliche Nutzfläche, strukturarm 
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen weisen aufgrund weitestgehend fehlender Randstrukturen, wie 
Ackerrandstreifen, Feldgehölze und Gebüsche, eine geringe Vielfalt auf. Auf den Feldern werden ins-
besondere im Süden des Untersuchungsraums vorwiegend Sonderkulturen, wie Spargel und Erdbee-
ren, angebaut. Diese sind über lange Zeit mit Folien bedeckt und haben somit einen negativen Ein-
fluss auf die Ästhetik des Landschaftsbildes. Das Kriterium der Vielfalt wird aufgrund der intensiven 
landwirtschaftlichen Nutzung und den die Landschaft verfremdenden Folienanbau als gering bewertet.  
 
Die Ackerflächen sind von zahlreichen z.T. wasserführenden Gräben durchzogen, deren Böschungen 
und Säume meist intensiv gepflegt werden, so dass als schön empfundene blühende Gras-/Kraut-
Säume nicht vorkommen. Vereinzelt kommen private Feldgärten, Feldgehölze und Wiesen oder 
Ackerrandstreifen im Gebiet vor. Die wenigen mit Schilf bestandenen Gräben, die Feldgehölze und 
Gärten lenken die Blicke. Aufgrund der geringen Anzahl landschaftstypischer Strukturen und der in-
tensiven Pflege wird das Kriterium der Eigenart und Schönheit als gering bewertet.  
 
Das Gebiet ist vorwiegend eben und weist ein optisch kaum wahrnehmbares, geringes Gefälle in 
Richtung Westen auf. Aufenthalts- oder Pausenplätze für die Naherholung, wie z.B. Sitzbänke, fehlen. 
die Bundesstraße zerschneidet das Gebiet so, dass Naherholungssuchende nur wenige Übergänge

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nutzen können, die außerhalb des engeren Untersuchungsraums liegen. Der Verkehrslärm des Stra-
ßenverkehrs auf der Bundesstraße und des Flugverkehrs wird als Störquelle wahrgenommen. Da im 
Gebiet ein gut ausgebautes Wegenetz vorliegt und es sehr gut an die Ortslage angebunden ist, wer-
den die Nebenkriterien mit mittel bewertet. Insgesamt resultiert für Typ 1 eine geringen Bedeutung für 
das Landschaftsbild und die Naherholung.  
 
Typ 1 wird insgesamt mit einer geringen Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  gering, intensive Landwirtschaft 
Eigenart/Schönheit:  gering, wenig typische Strukturen 
Nebenkriterien:  naturfern, keine Aufenthaltsplätze, gutes Wege netz, Zerschneidung und Ver-
lärmung durch B3 und Flugverkehr 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 2 
 Strukturreiches Offenland 
Das strukturreiche Offenland zeichnet sich durch ein Mosaik aus landwirtschaftlichen Nutzflächen, Ge-
hölzen, wasserführenden Gräben und wertgebendem Grünland aus. Durch die Vielfalt an unterschied-
lichen Vegetationsbeständen und das Vorhandensein von Teichen ist das Kriterium der Vielfalt hoch 
bewertet. Die am Rand der Grün- und Ackerflächen stehenden Gehölze leiten die Blicke und bilden 
attraktive, kleinteiligere Landschaftsräume. Eine regionale Besonderheit bilden Flugsanddünen, die im 
Südosten des erweiterten Untersuchungsraums vorkommen.  
 
Die Dünen stellen aufgrund ihres Reliefs und ihres Artenreichtums eine besonders attraktive Struktur 
für die Landschaftsbildeinheit dar. Es befinden sich keine untypischen oder störenden Elemente im 
Gebiet, weshalb die Eigenart und Schönheit des Landschaftstyps hoch bewertet wird. Das Gebiet ist 
gut erreichbar, aber abseits von Hauptwander- oder Radwegen. Aufenthalts- oder Pausenplätze feh-
len. Insgesamt besitzt die Landschaftsbildeinheit des Typ 2 eine hohe Bedeutung für das Landschafts-
bild und die Naherholung.  
 
Typ 2 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  hoch, mosaikartige Ausprägung 
Eigenart/Schönheit:  hoch, typische und seltene Strukturen 
Nebenkriterien:  keine Infrastruktur zum Aufenthalt, abseits vo n Hauptwander- oder Radwegen 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 3 
 Feuchtgrünland mit Gräben, Hochstauden, Weidengebüschen 
und Seggenrieden 
Am Ortsrand von Wixhausen liegt ein Bereich der sich aus typischem Feuchtgrünland, Gräben mit 
Schilfsäumen, Weidengebüschen, blühenden Hochstaudenfluren sowie Klein- und Großseggenrieden 
zusammensetzt. Die Vielfalt des Landschaftsbildes ist hoch. Die Nähe zur Hochhaussiedlung und zur 
Hochspannungstrasse stören das Landschaftserleben, weshalb die Eigenart und Schönheit des Land-
schaftstyps mit mittel bewertet wird.  
 
Große Teile des Gebiets sind durch den hohen Bewuchs am Wegrand schlecht einsehbar und werden 
deshalb nicht wahrgenommen. Die Landschaftsbildeinheit des Typ 3 wird insgesamt mit mittel bewer-
tet.

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Typ 3 wird insgesamt mit einer mittleren Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  hoch, typische, heterogene Struktur 
Eigenart/Schönheit:  mittel, Nähe zu störenden Hochhäusern und Hochspannungsleitung 
Nebenkriterien:  z.T. schl echt einseh- und erlebbar 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 4  Bachauen 
Der erweiterte Untersuchungsraum wird im Norden durch die Aue des Hahnwiesenbachs und im Sü-
den durch die Aue der Silz und des Mühlbachs geprägt, welche typische Landschaftsbildeinheiten der 
Hessischen Rheinebene sind. 
 
Die Hahnwiesenaue wird von nassen und frischen Wiesen, die vom Hahnwiesenbach durchquert wer-
den, gebildet. Das Fließgewässer besitzt einen schmalen, krautigen Ufersaum, der stellenweise auch 
von Gehölzen bestanden ist. Die Wege sind attraktiver Teil des Wegenetzes zur Naherholung der 
Wälder im Norden Darmstadts. 
 
Die Silzaue wird von frischen bis feuchten Wiesen und Auen-Galeriewäldern sowie alten Pappeln ge-
bildet. Sie weist einen hohen Wert für die Eigenart, Vielfalt und Schönheit auf. Mit ihrer Lage zwischen 
den Ortsteilen Arheilgen und Wixhausen und mit Hauptwander- und Radwegen bis zum Waldgebiet 
bietet sie sich für die Naherholung an. 
 
Typ 4 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  hoch, relativ naturnahe und attraktive Ausprägung 
Eigenart/Schönheit:  hoch, typisch er Landschaftsbestandteil  
Nebenkriterien:  Reit-, Rad- und Wanderwege; sehr gut erlebbar 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 5 
 Wald 
Im Osten des erweiterten Untersuchungsraums befinden sich Waldflächen, die trotz forstlicher Über-
prägung als typisch für die Hessischen Rheinebene wahrgenommen werden. 
 
Die Waldflächen sind vorwiegend mit Eichen, Kiefern und mit Buchen bestanden. Der Wechsel von 
den durch Kiefern geprägten Wäldern im Süden der Waldflächen und den im Norden anschließenden 
Laubwäldern wirkt abwechslungsreich. Die Waldränder sind häufig durch mächtige Eichen geprägt 
und dann besonders attraktiv. Am Waldrand befindet sich ein Grillplatz. 
 
Der Wald wird von der Stromtrasse, unter der niedrige und strauchreiche Vegetation steht, durchquert. 
Dadurch und durch schlechte Wegeanbindung wirkt die nordwestliche Waldfläche vom restlichen 
Wald abgetrennt. Ebenfalls zerschneidet die nur an wenigen Stellen sicher zu überquerende Messe-
ler-Park-Straße den Wald, weshalb sich Spaziergänger und Wanderer v.a. auf den Wegen nördlich 
der Straße aufhalten. Aufgrund der Zerschneidungen wird die Eigenart und Schönheit des Land-
schaftstyps mit mittel bewertet.  
 
Die Waldflächen besitzen durch sehr gut ausgebaute Wege und eine sehr gute Erreichbarkeit eine 
hohe Erholungsfunktion. In der Gesamtbewertung wird Landschaftstyp 5 mit einer hohen Bedeutung 
für die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft sowie für die Naherholung bewertet.

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Typ 5 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  hoch, attraktive Waldränder, unterschiedliche Baumar ten 
Eigenart/Schönheit:  mittel, ty pische waldreiche Landschaft aber mit störenden Elemente wie 
Stromtrasse und Straße 
Nebenkriterien:  wichtige optische Raumgliederung, Rad- und Wan derwege, Grillplatz, Zer-
schneidung durch Stromtrassen und Messeler-Park-Straße 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 6  Kleingärten 
Am östlichen Siedlungsrand von Wixhausen befindet sich eine Kleingartensiedlung aus Nutzgärten. 
Sie ist gut erreichbar. Durch die fehlende Naturnähe und geringe gärtnerische Ästhetik weist Typ 6 
eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild und die Naherholung auf.  
 
Vielfalt:  gering, fehlende Naturnähe oder gärtnerische Vielfal t 
Eigenart/Schönheit:  sehr gering, zwar typische Nutzung, aber a ustauschbares Erscheinungsbild 
Nebenkriterien:  gute Erreichbarkeit 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 7 
 Forschungseinrichtung 
Im Osten des erweiterten Untersuchungsraums befindet sich das GSI Helmholzzentrum für Schwerio-
nenforschung. Der schlecht einsehbare Campus des Forschungszentrums besteht aus Zweckgebäu-
den, Straßen und Wegen sowie Parkplätzen. Grünanlagen kommen nur in geringen Flächenanteilen 
vor. Der Campus wirkt in der Waldlandschaft als Störelement. Die Bedeutung des Typ 7 für die Naher-
holung und das Landschaftsbild wird als sehr gering bewertet. 
 
Typ 7 wird insgesamt mit einer sehr geringen Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  sehr gering, hoher Versiegelungsgrad und geringer An teil Grünanlagen 
Eigenart/Schönheit:  sehr gering, Parkplätze und austauschbare Zweckgebäude  
Nebenkriterien:  gute Erreichbarkeit, Zugang und Einsehbarkeit sind eingeschränkt 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 8  Industrie/ Gewerbe 
Am nordöstlichen Siedlungsrand von Wixhausen befindet sich ein Industrie- und Gewerbegebiet. Das 
Gebiet zeichnet sich durch einen hohen Versiegelungsanteil und starke anthropogene Überprägung 
aus und hat einen sehr geringen Wert für das Landschaftsbild und die Naherholung. 
 
Typ 8 wird insgesamt mit einer sehr geringen Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  sehr gering, hoher Versiegelungsgrad bei geringer un d vernachlässigter Be-
grünung 
Eigenart/Schönheit:  sehr gering, Parkplätze und austauschbare Zweckgebäude  
Nebenkriterien:  gute Erreichbarkeit

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Landschaftsbildeinheit Typ 9  Wohngebiet / Mischgebiet 
Das Wohngebiet / Mischgebiet des Ortsteils Wixhausen weist durch die Hausgärten einen hohen 
Grünflächenanteil auf. Die Gärten liegen i.d.R. auf der straßenabgewandten Seite und sind dann für 
Passanten nicht wahrnehmbar. Der vorwiegend landschaftstypische, dörflichen Charakter wird durch 
einzelne fremd wirkende Bauten, wie z.B. die Hochhäuser, gestört. Die Eigenart und Schönheit wird 
mit mittel bewertet. Für die Naherholung hat das Wohngebiet / Mischgebiet eine geringe Bedeutung, 
da besonders attraktive Straßenzüge, Plätze oder Sehenswürdigkeiten fehlen. 
 
Typ 9 wird insgesamt mit einer geringer Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  gering, hoher Versiegelungsgrad, fehlende öffentlich e Grünanlagen 
Eigenart/Schönheit:  mittel, typi sche Bauweise ohne besondere Ausprägung 
Nebenkriterien:  gute Erreichbarkeit, attraktive Straßen, Plätz e oder Sehenswürdigkeiten feh-
len 
 
Landschaftsbildeinheit Typ 10  Aumühle, Gärtnerei und Wohnen 
Die Aumühle bestehend aus Gärtnerei, Wohnbebauung und sozialen Einrichtungen weist einen hohen 
wahrnehmbaren Grünanteil auf. Der angrenzende Friedhof ist im erweiterten Untersuchungsraum die 
einzige öffentliche Grünanlage des Ortsteils. Die Landschaftsbildeinheit zeichnet sich durch eine gute 
Erreichbarkeit und Zugänglichkeit aus. Sie bietet eine gute Anbindung zu den Hauptwander- und Rad-
wegen der Silzaue. Die Landschaftsbildeinheit wird gering bewertet, weil die vernachlässigte Gestal-
tung der Gebäude und Grünflächen weder der dörflichen Eigenart entspricht noch andere ästhetische 
Merkmale aufweist. 
 
Typ 10 wird insgesamt mit eine geringer Bedeutung bewertet: 
Vielfalt:  gering, Zweckbauten mit zwar hohem Begrünungsanteil aber vernachlässigte 
Gestaltung 
Eigenart/Schönheit:  gering, Bauweise ohne besondere Ausprägung  
Nebenkriterien:  gute Anbindung an die Silzaue 
 
Die Einzelbewertung aller Kriterien sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

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Tabelle 20:  Bewertung der Schutzgüter Landschaftsbild und Nahe rholung 
Landschafts-
bildeinheit 
Hauptkriterien Nebenkriterien 
       Gesamt 
Vielfalt 
Eigenart/ 
Schönheit 
Mittelwert HK 
Harmonie  
Einsehbarkeit 
Natürlichkeit 
Infrastruktur 
Zugänglichkeit 
Geruch 
Geräusch 
Erreichbarkeit 
Beobachtbar-
keit/ Nut-
Mittelwert NK 
1  Landwirt-
schaftliche 
Nutzfläche, 
strukturarm 
2 2 2 4 5 1 2 5 3 1 5 3 3 2 
2  Struktur-
reiches Of-
fenland 
4 4 
4 3 3 3 1 5 4 4 5 3 3 4 
3  Feucht-
grünland mit 
Gräben, 
Hochstauden, 
Seggenrieden 
4 3 3,5 2 1 3 1 1 5 3 5 1 3 3 
4  Bachauen 44  43455555  5  3  4 5 
5 - Wald 44  44435554  5  4  4 4 
6 - Kleingär-
ten 2 1 1,5 2 1 1 2 5 3 3 5 4 3 2 
7 - For-
schungsein-
richtung 
1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 5 1 2 1 
8  Industrie 
und Gewerbe 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 5 1 1 1 
9  Wohnge-
biet/ Mischge-
biet 
2 3 
2,5 2 2 1 1 5 1 1 5 1 3 2 
10  
Aumühle, 
Gärtnerei und 
Wohnen 
2 2 2 2 1 1 1 5 3 2 5 2 2 2

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4.5.5 Zusammenfassung 
Landschaftsbild und die Naherholung sind anhand einer Geländebegehung und Auswertung von Da-
ten zur Schutzgebieten, Erholungsräumen und Wegebeziehungen erfasst und bewertet. Die Daten-
grundlage wird als ausreichend zur Beurteilung der Funktion des Landschaftsbildes und der Naherho-
lung im engeren und erweiterten Untersuchungsraum eingestuft.  
 
Der erweiterte Untersuchungsraum ist in 10 Landschaftstypen gegliedert. Als sehr gering bis gering 
sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen (Typ 1) sowie die Landschaftstypen der Siedlungsberei-
che (Typ 6, Typ 7, Typ 8, Typ 9, Typ 10) eingestuft. Von mittlerer Bedeutung wird das Feuchtgrünland 
(Typ 3) eingestuft, welches sich etwa in der Mitte des engeren Untersuchungsraums befindet. Das 
strukturreiche Offenland (Typ 2) und der Wald (Typ 5) im Osten des Untersuchungsraums sind mit ho-
her Bedeutung für das Landschaftsbild bewertet. Die Auen des Hahnwiesenbachs im Norden und der 
Silz im Süden des Untersuchungsraums (Typ 4) weisen eine sehr hohe Bedeutung für das Land-
schaftsbild auf.  
4.5.6 Gesamtstädtischer Vergleich 
Der durch Offenland geprägte engere Untersuchungsraum ist aufgrund der sehr intensiven landwirt-
schaftlichen Nutzung im gesamtstädtischen Vergleich deutlich weniger attraktiv, als z.B. die extensiv 
genutzten Flächen des Oberfelds. 
 
Im erweiterten Untersuchungsraum befinden sich mit den Auen von Silz und Hahnewiesenbach, den 
eiszeitlichen Stahlberg-Dünen und den Wäldern typische Bestandteile der Hessischen Rheinebene, 
die durch ihre strukturelle Vielfalt eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild besitzen. Vergleich-
bare Gebiete mit hoher kultureller und landschaftlicher Vielfalt kommen innerhalb des Stadtgebietes 
östlich von Eberstadt (Streuobstwiesen), nordwestlich von Pfungstadt (strukturreiches Offenland) und 
im Osten von Darmstadt (Waldflächen) vor.  
 
Im Vergleich mit der Gesamtstadt handelt es sich beim engeren Untersuchungsraum um kein bedeut-
sames Gebiet für die landschaftsgebundene Erholung. Das Gebiet ist zwar entlang der Hauptwege 
stark frequentiert, dient jedoch vor allem den in Wixhausen ansässigen Bewohnern zur Naherholung 
und zum Anschluss an die ausgedehnten Waldgebiete im Osten. 
 
4.5.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 
Bei einer städtebauliche Nutzung derjenigen Flächen, die an die Bundesstraße angrenzen, ist ein ho-
her Anspruch an die Gestaltung zu legen, damit die von Pendlern wahrnehmbare Eintrittspforte in die 
Gesamtstadt attraktiv ist und die Identifikation mit dem Wohn- bzw. Arbeitsort unterstützt.  
 
Die für die Naherholung wichtigen Fuß- und Radwege zur Verbindung des Ortsteils Wixhausen mit 
dem Offenland und den Wäldern im Osten sind zu erhalten und gestalterisch aufzuwerten, da es mit

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dem Rad- und Fußweg an der Silz nur eine einzige attraktive Verbindung für Naherholungssuchende 
gibt.  
 
4.6 Boden 
4.6.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 
Rechtsgrundlagen des Leistungsbausteins Boden stellen das Bundesbodenschutzgesetz 
(BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und das Hessische Alt-
lasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) dar.  
 
Entsprechend § 1 des BBodSchG besteht der Grundsatz 
sichern oder wiederherzustellen . Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Bo-
den und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge 
gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.  
 
Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind Altablagerungen oder Altstandorte, durch 
die schädliche Bodenveränderungen oder Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervor-
gerufen werden.  
 
Bei Einwirkungen auf den Boden sollen 
Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen so weit wie 
[66]. Hierbei wird auf die Bodenfunktionen nach § 2 Abs.1 und 2 
BBodSchG verwiesen, die im Wesentlichen dazu beitragen Gefahren, erhebliche Nachteile oder er-
hebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen  [66]: 
 die natürlichen Bodenfunktion als Lebensgrundlage und Lebensra um für Menschen, 
Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen (Lebensraumfunktion), 
 die natürliche Bodenfunktion als Bestandteil des Naturhaushalt es, insbesondere mit sei-
nen Wasser  und Nährstoffkreisläufen (Bodenfruchtbarkeit), 
 die natürliche Bodenfunktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufba umedium für stoffliche 
Einwirkungen auf Grund der Filter- Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbe-
sondere auch zum Schutz des Grundwassers (Filter- und Pufferfunktion) und 
 die Funktion des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. 
Ein Schwerpunkt liegt gemäß BBodSchG auf dem Schutz der Funktion des Bodens als Standort der 
land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. 
 
Bodendenkmäler nach Hessischem Denkmalschutzgesetz (HDSchG) [74] sind 
die Zeugnisse menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens von wissenschaftlichem Wert dar-
stellen und die im Boden verborgen sin
Abs. 2 Satz 1 HDSchG). Nach Vorgabe des Hessischen Landesamts sind gemäß § 18 Abs. 1 
HDSchG alle Bodeneingriffe im Bereich von 250 m um die Mittelpunktkoordinaten eines Bodendenk-
mals genehmigungspflichtig [74].

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Tabelle 21:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Boden 
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext 
BBodSchG (1. März 1999) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Boden veränderungen und 
zur Sanierung von Altlasten
BBodSchV (7. Juli 1999) Bewertung von Verdachtsflächen und altl astenverdächtigen Flä-
chen, Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlas-
ten, Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen, 
Vorsorge gegen das Entstehen von schädlichen Bodenverände-
rungen
HAltBodSchG (28.09.2007) Ergänzende Bestimmungen zum BBodSchG z um Vorsorgebe-
reich und zur Altlastensanierung
HDSchG Hessisches Denkmalschutzgesetz
4.6.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 
Die Erfassung der Böden im Untersuchungsraum erfolgt anhand von Datenauswertung und der Erfas-
sung von Biotop- und Nutzungstypen, von deren jeweiligen Ausprägungen Rückschlüsse auf die Bo-
denbeschaffenheit gezogen werden können. Es werden folgende Daten für die Erfassung und Aus-
wertung des Schutzgut Boden herangezogen:  
 
Tabelle 22:  Verwendete Daten zur Auswertung des Schutzguts Bod en 
Datensatz Beschreibung Quelle Stand 
Bodenübersichtskarte 
BÜK, Maßstab 1:5000.000 
Bodentypen, Bodenart Boden-Vie-
wer Hes-
sen [53] 
1997 
Bodenflächendaten  
Maßstab 1:50.000 
Nitratrückhaltevermögen des Bodens Boden-Vie-
wer Hes-
sen [53] 
1997-1999 
Standorttypisierung 
Bodenflächen Hessen 
Maßstab 1:5.000,  
landwirtschaftliche Nutzflä-
che (BFD5L) 
Standorttypisierung für die Biotopentwicklung 
(BFD5L_M59)
Boden-Vie-
wer Hes-
sen [53] 
2009 
Ertragspotenzial anhand der Acker- und Grün-
landzahlen (BFD5L_M182)
Feldkapazität (FK), nutzbare Feldkapazität 
(nFK) (BFD5L_M100)
Bindungsstärke des Bodens für Schwer-  
metalle (BFD5L_M46)
Erosionsbewertung ABAG K-Faktor (Erodierbarkeit des Bodens) Bod en-Vie-
wer Hes-
sen [53] 
2011-2016 
Biotop- und Nutzungsty-
penkartierung 
Kartierung der Standart-Nutzungstypen gem. 
hessischer Kompensationsverordnung [77]
BCE 2021

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Die Böden im Untersuchungsraum werden anhand ihre Funktionserfüllung der im BBodSchG veran-
 Arbeitshilfe zur 
Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in 
[23] bewertet. Entsprechend des Leitfadens werden folgende Parameter zur Auswertung her-
angezogen und zunächst einzeln bewertet:  
 Lebensraumfunktion, 
 Bodenfruchtbarkeit, 
 Filter- und Pufferfunktion, 
 Archiv der Natur- und Kulturschichte und 
 weitere Parameter (Schadstoffe, Empfindlichkeit, Übergeordnete  Planungen, ausgewiesene 
Gebiete zum erhöhten Bodenschutz , Standorte land- und forstwirtschaftlicher Nutzung). 
 
Jeder Parameter wird anhand der 5-stufigen Skala in sehr gering- bis sehr hochwertige Bodenberei-
che eingestuft. Dazu werden für jeden Parameter mehrere fachliche Grundlagen ermittelt und bewer-
tet. Diejenigen fachlichen Grundlagen, die die Funktion des Bodens als Standort der landwirtschaftli-
chen Nutzung abbilden, werden doppelt gewichtet, um der besonderen Bedeutung als landwirtschaftli-
che Nutzfläche im Stadtgebiet zu entsprechen. Der Mittelwert aller Teilbewertungen bildet die Ge-
samtbewertung des jeweiligen Parameters. Im Folgenden wird die Bewertung der Parameter im Ein-
zelnen erläutert: 
 
Lebensraumfunktion 
Die Lebensraumfunktion des Bodens setzt sich aus zwei fachlichen Grundlagen, nämlich der Funktion 
als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und der Funktion für Nutzpflanzen und den 
Menschen zusammen.  
 
Für Tiere und Bodenorganismen wird die Lebensraumfunktion anhand der Nutzungsart bewertet. Bo-
den, der häufig bearbeitet wird, weist in der Regel eine geringere Lebensraumfunktion für Tiere und 
Bodenorganismen auf als ungestörter Boden.  
 
Für die Bewertung der Lebensraumfunktion für Nutzpflanzen werden Daten zur Standorttypisierung für 
die Biotopentwicklung und das Ertragspotenzial herangezogen.  
 
Um die Funktion des Bodens als Standort der landwirtschaftlichen Nutzung in der Bodenbewertung zu 
berücksichtigen, wird das Ertragspotenzial in der Gesamtbewertung zweifach gewichtet. Die Gewich-
tung hebt die Bedeutung der landwirtschaftlichen Flächen als Nahrungsgrundlage für den Menschen 
durch den Anbau von Nutzpflanzen hervor.

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Tabelle 23:  Bewertung der Lebensraumfunktion 
Bewertung Lebensraumfunktion für Pflan-
zen, Tiere und Bodenorganis-
men 
Lebensraumfunktion für 
Nutzpflanzen und den Men-
schen  
1  Sehr geringe Schutzwürdig-
keit  
Versiegelte Flächen, kein Lebens-
raum
Sehr geringes Ertragspoten-
zial
2 - Geringe Schutzwürdigkeit Sehr intensiv genutzte Böden 
(Ackerflächen) mit geringer Le-
bensraumfunktion wegen Umlage-
rungen, Verdichtungen, Stoffeinträ-
gen
Geringes Ertragspotenzial 
3 - Mittlere Schutzwürdigkeit Intensiv genutzte Böden (Intensiv -
wiesen) mit mittlerer Lebensraum-
funktion wegen Stoffeinträgen
Mittleres Ertragspotenzial 
4 - Hohe Schutzwürdigkeit Extensiv genutzte Böden (Exten-
sivgrünland, Brachflächen) mit ho-
her Lebensraumfunktion aufgrund 
des weitestgehenden Erhalts von 
Bodengefüge und natürlichem 
Stoffhaushalt
Hohes Ertragspotenzial 
5 - Sehr hohe Schutzwürdigkeit Selten genutzte Böden, aus der 
Nutzung herausgenommene Flä-
chen (Moorböden, naturnahe 
Waldböden, sandige Böden) mit 
sehr hoher Lebensraumfunktion 
aufgrund des vollständigen Erhalts 
von Bodengefüge und natürlichem 
Stoffhaushalt
Sehr hohes Ertragspotenzial 
Gewichtung 1 2 
 
Bodenfruchtbarkeit 
Zur Bewertung der Bodenfruchtbarkeit werden aus fachlicher Sicht der Wasserhaushalt und der Nähr-
stoffhaushalt betrachtet. Die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens wird anhand der nutzbaren Feldka-
pazität (nFK) und der Feldkapazität (FK) bewertet. Zur Bewertung des Nährstoffhaushalts wird das 
Nitratrückhaltevermögen des Bodens herangezogen. Diese Grundlagen sind im Datensatz der BFD5L 
(Bodenflächendaten für die Landwirtschaft, Maßstab 1 : 5.000) [53] enthalten und dort bereits 5-stufig 
bewertet.  
 
Beide Teilparameter werden zweifach gewichtet, da sie für die Funktion der landwirtschaftlichen Nut-
zung stehen.

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Tabelle 24:  Bewertung der Bodenfruchtbarkeit 
Bewertung Feldkapazität (FK), nutzbare 
Feldkapazität (nFK) [20] 
Nitratrückhaltevermögen 
1  Sehr geringe Schutzwürdig-
keit  
Sehr geringe Feldkapazität Sehr geringes Nitratrückhaltever-
mögen
2 - Geringe Schutzwürdigkeit Geringe Feldkapazität Geringes Nit ratrückhaltevermö-
gen
3 - Mittlere Schutzwürdigkeit Mittlere Feldkapazität Mittleres N itratrückhaltevermögen
4 - Hohe Schutzwürdigkeit Hohe Feldkapazität Hohes Nitratrückhal tevermögen
5 - Sehr hohe Schutzwürdigkeit Sehr hohe Feldkapazität Sehr hoh es Nitratrückhaltevermö-
gen
Gewichtung 2 2 
 
Filter- und Pufferfunktion 
Die Bewertung der Bindungsstärke des Bodens für anorganische und organische Schadstoffe wird 
überschlägig anhand der Bodentypen bzw. Bodenarten bestimmt. Tonige Böden und ein hoher Anteil 
an Organik weisen ein höheres Bindungspotenzial für anorganische bzw. organische Schadstoffe auf 
als Böden mit einem hohen Sandanteil. Dementsprechend werden Böden mit einem geringen Ton- 
und Humusanteil geringer bewertet.  
 
Kenntnisse zum Säureneutralisationsvermögen und zur Pufferfähigkeit von anderen nicht sorbierba-
ren Stoffen fehlen und können nicht abgeleitet werden. 
 
Die Bewertung der Filter- und Pufferfunktion in Bezug auf das Nitratrückhaltevermögen wird mit dem 
Parameter Bodenfruchtbarkeit bewertet und entfällt somit für den Parameter Filter- und Pufferfunktion 
um Dopplungen zu vermeiden. 
 
Eine Wichtung im Hinblick auf die Funktion der landwirtschaftlichen Nutzung entfällt. 
 
Tabelle 25:  Bewertung der Filter- und Pufferfunktion 
Bewertung Bindungsstärke des Bodens für Schwermetalle  
1  Sehr geringe Schutzwürdigkeit  Böden mit hohem Sandanteil und schlechtem Basenhaus-
halt
2 - Geringe Schutzwürdigkeit Lehmig-sandige Böden, schlechter B asenhaushalt 
3 - Mittlere Schutzwürdigkeit Lehmige Böden, mittlerer Basenhau shalt 
4 - Hohe Schutzwürdigkeit Tonige lehmige Böden mit gutem Basenhaushalt 
5 - Sehr hohe Schutzwürdigkeit Tonige, humusreiche Böden mit gu tem Basenhaushalt 
Gewichtung 1

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Archiv der Natur- und Kulturgeschichte 
Die Archivfunktion des Bodens wird anhand von drei fachlichen Grundlagen bestimmt. Neben Boden-
denkmälern sind dies Pedotope und Rohstofflagerstätten. 
 
Kenntnisse zu vorhandenen Bodendenkmälern sind aus den Daten des Landesamts für Denkmal-
pflege übernommen und mit einem Puffer sehr hoch bewertet. Um auch möglicherweise unentdeckte 
Bodendenkmäler zu würdigen, sind bereits versiegelte Flächen als sehr gering schutzwürdig und un-
versiegelte Flächen, unter denen Entdeckungen grundsätzlich noch möglich sind, als mittel bewertet. 
 
Natur- und kulturgeschichtlich bedeutsame Pedotope sind im Rahmen von Übersichtsbegehungen er-
fasst und zusätzlich 
Sie sind mit einem Puf-
fer sehr hoch bewertet. Zudem wurden Bodentypen regionaler Seltenheit anhand der Bodentypen-
karte (BK25) ermittelt und sehr hoch bewertet. Da die Pedogenese unter versiegelten Flächen zerstört 
ist, sind diese als sehr gering schutzwürdig bewertet. Unversiegelte Flächen, die zwar keine bedeutsa-
men Pedotope aufzeigen, sind mittel bewertet, da hier die Pedogenese fortschreitet. 
 
Vorhandene oder geplante Rohstofflagerstätten finden sich im Regionalplan Südhessen [38] und wer-
den sehr hoch bewertet. 
 
Eine Wichtung im Hinblick auf die Funktion der landwirtschaftlichen Nutzung entfällt. 
 
Tabelle 26:  Bewertung der Funktion als Archiv der Natur- und K ulturgeschichte 
Bewertung Bodendenkmäler Pedotope Rohstofflagerstätten 
1  Sehr geringe 
Schutzwürdigkeit  
Versiegelte Flächen Versiegelte Flächen - 
2 - Geringe Schutzwür-
digkeit 
 -  - - 
3 - Mittlere Schutzwür-
digkeit 
Restliche unversiegelte 
Flächen 
Restliche unversiegelte 
Flächen
- 
4 - Hohe Schutzwürdig-
keit 
 -  - - 
5 - Sehr hohe Schutz-
würdigkeit 
Bodendenkmäler im Um-
kreis von 20 m vorhan-
den 
Pedotope im Umkreis 
von 20 m vorhanden 
Rohstofflagerstätte 
Bestand oder Planung 
(Regionalplanung)
Gewichtung 1 1 1 
 
Ergänzende Parameter 
Zusätzlich sind folgende fachliche Grundlagen in die Bestandserfassung und Bewertung des Bodens 
eingeflossen: 
 Vorbelastung durch Schadstoffe 
 Empfindlichkeit gegenüber Bodenerosion 
 in übergeordnete Planungen ausgewiesene Gebiete mit Bezug zum Bodenschutz bzw. Bo-
dennutzung

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Schadstoffe sind über eine Abfrage zu Altlasten und Altstandorten bei der Unteren Wasser- und Bo-
denschutzbehörde in die Bestandsaufnahme eingeflossen. Zudem ist die Belastung des Bodens durch 
verkehrsbedingte Schadstoffe anhand der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) im Nah-
bereich der Bundesstraße geschätzt [6].  
 
Die Empfindlichkeit gegenüber Bodenerosion wird anhand des K-Faktors (Bodenerodierbarkeitsfak-
tor), der im Boden-Viewer Hessen [53] angegeben ist, bewertet. Der K-Faktor beschreibt, wie leicht 
Bodenmaterial aus dem Aggregatgefüge gelöst und abgetragen wird.  
 
Als übergeordnete Planungen sind der Regionalplan Südhessen und der Landschaftsplan der Stadt 
Darmstadt ausgewertet. Neben Vorbehalts- und Vorranggebieten für die Landwirtschaft, die ja auf 
fruchtbare Böden angewiesen ist, sind auch Überschwemmungsgebiete übernommen worden, da der 
Boden hier wichtige Speicher- und Regulationsfunktionen in Bezug auf den Wasserhaushalt über-
nimmt. 
 
Tabelle 27:  Bewertung ergänzender Parameter für das Schutzgut Boden 
Bewertung Vorbelastung durch 
Schadstoffe 
Empfindlichkeit gegenüber 
Bodenerosion 
Übergeordnete 
Planung 
1  Sehr geringe 
Schutzwürdigkeit  
Entfernung 0-10 m von 
Hauptverkehrsstraßen, 
Altlast 
>=0,5 = sehr gering (hohe 
Erosionsgefährdung, geringe 
Schutzwürdigkeit)
- 
2 - Geringe Schutz-
würdigkeit 
Entfernung 10-100 m 
von Hauptverkehrsstra-
ßen 
0,4  0,5 = gering - 
3 - Mittlere Schutz-
würdigkeit 
Entfernung > 100 m von 
Hauptverkehrsstraßen 
0,3  0,4 = mittel Alle Flächen, die 
nicht zu Katego-
rie 4 oder 5 gehö-
ren 
4 - Hohe Schutzwür-
digkeit 
- 0,2  0,3 = hoch Vorbehaltsgebiet 
für die Landwirt-
schaft 
5 - Sehr hohe Schutz-
würdigkeit 
- <0,2 = sehr hoch (geringe 
Erosionsgefährdung, hohe 
Schutzwürdigkeit) 
Überschwem-
mungsgebiet, 
Vorranggebiet für 
die Landwirt-
schaft 
Gewichtung 1 1 1 
 
Für die Gesamtbewertung sind die Teildatensätze aller Parameter mithilfe von ArcGis überlagert und 
die berechneten Mittelwerte entsprechend der 5-stufigen Bewertungsskala in einer Gesamtkarte für 
das Schutzgut Boden dargestellt (s. B-G-2).

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4.6.3 Bestand 
Bodenarten und Bodentypen 
Im nördlichen Raum Darmstadts kommen vor allem Auen-, Terrassen- und Hochflutsedimente als 
Ausgangsgesteine vor, auf welchen Braunerden mit Bändern, Parabraunerden und örtlich auch Pod-
sol-Braunerden anstehen. Im Untersuchungsraum herrschen vorwiegend sandige und grundwasser-
nahe Böden vor. Im mittleren Bereich und im Nordosten des Untersuchungsraums befinden sich leh-
mige Böden mit Stauwassereinfluss. Eine Übersicht über die vorherrschenden Bodentypen liefern die 
Bodenübersichtskarten (BÜK M 1 : 500.000) sowie die Bodenhauptgruppen der BFD50 [60][53].  
 
Innerhalb des Untersuchungsraums kommen Bodengesellschaften aus fluvialen Sedimenten (Haupt-
gruppe 2) und im Süden Böden aus äolischen Sedimenten (Hauptgruppe 5) vor. Die vorherrschenden 
Untergruppen und dominanten Bodentypen innerhalb des Untersuchungsraums werden nachfolgend 
beschrieben:  
 
Gruppe: 2.1 
 Böden aus Auensedimenten  
Böden aus Auensedimenten, wie Auenanmoorgleye und Nassgleye kommen vor allem am westlichen 
Ortsrand von Wixhausen und am Ortseingang rund um die Frankfurter Landstraße vor. Die Böden 
sind vorwiegend carbonatfrei und bestehen aus schluffig-lehmigen Auensedimenten mit Mächtigkeiten 
von 3-6 dm.   
 
Gruppe: 2.2 Böden aus Hochflutsedimenten  
Böden aus sandigen Hochflutsedimenten befinden sich im Bereich der Messeler-Park-Straße. Als Bo-
dentypen kommen Pseudogleye, Gley-Pseudogley und Pseudogley-Braunerden, die aus 3-10 dm 
mächtigen Fließerden, überlagertem Flugsand oder Hochflutsand mit Carbonatanreicherungshorizont 
bestehen.  
 
Gruppe 2.3 - Böden aus Terrassensedimenten  
Am häufigsten und im gesamten Untersuchungsraum verteilt finden sich grundwassernahe Terassen-
flächen der Oberrheinebene. Hier kommen Böden aus Terassensedimenten, die aus Terassensand, 
Fluvial- oder Seelehm bestehen, vor. Als dominante Bodentypen stehen Gley-Braunerden, Pseu-
dogley-Braunerden, Gleye und Nassgleye an.  
 
Gruppe: 5.1 Böden aus Flugsand 
Im Süden des Untersuchungsraums kommen grundwassernahe Flugsandböden vor. Sie bestehen 
aus Substraten mit einer Mächtigkeit von 3
8 dm bei Flugsandfließerden und 3-10 dm bei Flugsand 
über Terassensand. Als Bodentyp haben sich Gley-Braunerden in diesem Bereich entwickelt.  
 
Die Bodengruppen sind im Plan B-G-1 dargestellt. Zur Übersicht der vorherrschenden Bodenarten im 
Untersuchungsraum dient Abbildung 37.

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Abbildung 37:  Bodenarten im Untersuchungsraum 
Sande = grün, überwiegend sandig = beige, überwiegend lehmig = graubraun, lehmig-moorig = 
braun, Untersuchungsraum = rot, Quelle: [53] 
 
Standorte für die Biotopentwicklung 
Bedeutende Standorte für die Biotopentwicklung befinden sich im Bereich der Nasswiese südlich der 
Kleingartenanlage von Wixhausen. Aufgrund des hohen Grundwasserstands und tonig-lehmigem Bo-
den staut sich das Wasser in diesem Bereich. Der Standort ist im Boden Viewer Hessen als potenziel-
ler Nassstandort mit Moorsubstraten ausgewiesen [53]. Als weitere besondere Standorte sind Teilbe-
reiche im Osten und Süden zu nennen, die aufgrund des hohen Anteils an Sanden und der damit ver-
bundenen hohen Versickerungsrate im Boden Viewer Hessen [53] als Trockenstandorte dargestellt 
sind.

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Abbildung 38:  Standorttypisierung für die Biotopentwicklung  
Untersuchungsraum = rot, pot. Nassstandort = grün, Trockenstandort = gelb,  
keine Typisierung = grau, Quelle: [53] 
 
Ertragspotenzial 
Das Ertragspotenzial liegt bereits als ausgewerteter Datensatz der Acker- und Grünlandzahlen im Bo-
den Viewer von Hessen vor. Flächen von mittlerem Ertragspotenzial kommen am Siedlungsrand ent-
lang der 
G  in der Mitte des Untersuchungs-
raums vor. Die restlichen Bereiche innerhalb des Untersuchungsraums weisen ein geringes Ertrags-
potenzial auf.

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Abbildung 39:  Ertragspotenzial innerhalb des Untersuchungsraum s  
geringes Ertragspotenzial = orange, mittleres Ertragspotenzial = gelb;  
Untersuchungsraum = rot, Quelle [53] 
 
Bodennutzung 
Die Flächen werden hauptsächlich als Ackerflächen genutzt. Ein weit geringerer Flächenanteil wird als 
Grünland genutzt. Zudem befinden sich vereinzelt Freizeitgrundstücke innerhalb des Untersuchungs-
raums. Der Untersuchungsraum befindet sich größtenteils innerhalb eines Vorranggebietes und eines 
Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft. Lediglich die Flächen nördlich der Messeler-Park-Straße und 
kleine Teilflächen südlich der Messeler-Park-Straße liegen außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsge-
biete.  
 
Altlasten 
Es liegen keine Einträge als Altstandort im Fachinformationssystem für Altflächen und Grundwasser-
schadensfälle vor (Auskunft Untere Wasser- Bodenschutzbehörde per Mail vom 17.11. 2020). Altabla-
gerungen sind ebenfalls nicht bekannt. Historische Luftbilder aus den Jahren 1952 
 1967 geben 
ebenfalls keinen Anlass für einen Verdacht auf Altlasten im Gebiet, da das Gebiet durchgängig land-
wirtschaftlich genutzt wurde.

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Abbildung 40:  Historisches Luftbild aus den Jahren 1952  1967  
(© Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation),  
Untersuchungsraum (rot  =, ungefähre Abgrenzung) 
 
Straßennahe Schadstoffe 
Durch das Gebiet führt die Frankfurter Landstraße (B 3), welche nach aktuellen Verkehrszählungen 
eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) von ca. 15.000  20.000 DTV aufweist [14]. Von 
einer straßenbedingten Schadstoffbelastung des Bodens durch Schwermetalle, Platingruppenmetalle, 
polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe, Benzo(a)pyren, Mineralkohlenwasserstoffe, Diben-
zodioxine und -furane, Straßenstaub, Brems- und Reifenabrieb ist besonders in den ersten 10 m zur 
Straße auszugehen [6].  
 
Bodendenkmäler und Pedotope 
Im Untersuchungsraum befinden sich folgende Bodendenkmäler [57]:  
1 Arheilgen 67: Siedlungsspuren des Mittelalters 
2 Arheilgen 10: Siedlungsspuren der vorrömischen Eisenzeit 
3 Arheilgen 46: vorgeschichtliche Grabfunde 
 
Nach Aussage des hessischen Landesamtes für Denkmalpflege können auf Grundlage von Luftbild-
auswertungen weitere Bodendenkmäler nicht ausgeschlossen werden. Alle Bodendenkmäler sind 
nach § 2 Abs. 2 HDSchG gesetzlich geschützt. Bodeneingriffe im Umkreis von 250 m um die Boden-
denkmäler sind demnach genehmigungspflichtig.

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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 81 von 123 
Im weiteren Projektverlauf sind vertiefende Untersuchungen im Rahmen einer geomagnetischen Pros-
pektion durchzuführen. Das Gutachten und die Vorgehensweise der Untersuchungen ist in Abstim-
mung des hessischen Landesamtes für Denkmalpflege (Ansprechpartner Herr Becker) durchzuführen.  
 
Im weiteren Untersuchungsraum sind die Stahlbergdünen als glaziale Reste einer Flugsanddüne be-
merkenswert. Solche naturgeschichtlich bedeutsame Pedotope liegen im engeren Untersuchungs-
raum nicht vor. 
 
Rohstofflagerstätten 
Es kommen keine Rohstofflagerstätten vor.  
 
4.6.4 Bewertung 
Böden mit sehr hoher oder hoher Bedeutung kommen nicht vor. 
 
Böden von mittlerer Bedeutung kommen vor allem im Bereich der Grünflächen südlich der Kleingärten 
vor und erstrecken sich bis zur Mitte des Untersuchungsraums (vgl. B-G-2). Zu der Bewertung führen 
vor allem die feuchten bis nassen Standortverhältnisse mit hoher Erfüllung der Lebensraumfunktion 
für feuchteanzeigende und seltene Pflanzen. Im Rahmen der Standorttypisierung wurde die Nass-
wiese südlich der Kleingärten als potenzieller Moorstandort gekennzeichnet [53].  
 
Die übrigen Flächen werden mit einem geringen Funktionserfüllungsgrad hinsichtlich der Lebensraum-
funktion, Bodenfruchtbarkeit, Filter- und Pufferfunktion sowie der Archivfunktion bewertet. Die Bewer-
tung resultiert aus einem geringen Ertragspotenzial auf den meisten Flächen innerhalb des Untersu-
chungsraums, einem geringen Nitratrückhaltevermögen und einer geringen nutzbaren Feldkapazität. 
Lediglich im Bereich der Grünflächen entlang des Grenzgrabens am westlichen Rand von Wixhausen 
und auf südöstlich gelegenen Teilflächen kommen Flächen mittleren Ertragspotenzials vor. Allerdings 
werden einige Flächen trotz eines mittleren Ertragspotenzials abgewertet, da sie sehr geringe Nitrat-
rückhaltevermögen und aufgrund ihrer Nähe zur B3 bestehende Vorbelastungen durch Schadstoffe 
aufweisen.  
 
Die versiegelten Flächen im Untersuchungsraum werden sehr gering bewertet, da sie keine Boden-
funktionen erfüllen. 
4.6.5 Zusammenfassung 
Das Schutzgut Boden ist anhand einer Auswertung vorhandener Daten und einer Übersichtsbege-
hung, bei der Vegetation und Feldanbau erhoben wurden, erfasst. Dies wird als ausreichend zur Beur-
teilung der Bodenfunktionen und der Bedeutung des Bodens für die Landwirtschaft eingestuft.  
 
Die Böden im Untersuchungsraum werden mit einer geringen bis mittleren Schutzwürdigkeit bewertet. 
Da die Böden im Untersuchungsraum aber eine zentrale Funktion als landwirtschaftliche Produktions-
flächen erfüllen, werden sie besonders berücksichtigt und alle Böden mit mittlerer Ertragsfähigkeit als

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erhaltenswert dargestellt (siehe B-G-2). Eine Ausnahme bilden die mit potenziell durch Schadstoffe 
belasteten Böden im Nahbereich von 10 m zur Bundesstraße.  
 
4.6.6 Gesamtstädtischer Vergleich 
Für den gesamtstädtischen Vergleich wurden anstelle der Bodenflächendaten im Maßstab 1:50.000, 
die für den Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt herangezogen wurden, die aktuelleren 
Bodenflächendaten im Maßstab 1:5.000 verwendet [53]. Anhand der Daten lässt sich erkennen, dass 
die Böden innerhalb des gesamten Stadtgebietes vorwiegend ein geringes Ertragspotenzial aufwei-
sen. Im Nordosten von Wixhausen und am Oberfeld kommen kleinere Gebiete mit ertragreiche Flä-
chen vor (siehe Abbildung 41). Größere Flächen von mittlerem und hohem Ertragspotenzial befinden 
sich östlich von Eberstadt und insbesondere südwestlich von Pfungstadt (siehe Abbildung 42).   
 
  
Abbildung 41: Ertragspotenzial im Bereich Wixhausen und Oberfel d 
  
Abbildung 42: Ertragspotenzial im östlich von Eberstadt und süd westlich von Pfungstadt 
Nassstandorte und Vorkommen von Moorsubstraten sind im gesamten Stadtgebiet äußerst selten, 
weshalb die Nasswiese südlich des Kleingartens als wertvoller Bodenstandort absolut schützenswert 
ist. Weitere Nassstandorte innerhalb des Stadtgebietes kommen kleinräumig nur im Waldgebiet östlich 
von Darmstadt vor.

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4.6.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 
Da es nicht viele ertragreiche Flächen im Norden Darmstadts gibt, sollte die Sicherung der regionalen 
Landwirtschaft im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt werden. Die Inanspruchnahme von großen, 
zusammenhängende Flächen mit mittlerem Ertragspotenzial sollte vermieden werden. Die nassen Bö-
den südlich der Kleingärten sind aufgrund ihrer besonderen Bodenfunktion sehr schützenswert und 
sollten dringend erhalten bleiben. Zur genaueren Eingrenzung und Sicherung der vorhandenen Bo-
dendenkmäler ist eine geomagnetische Prospektion in Abstimmung mit dem hessischen Landesamtes 
für Denkmalpflege durchzuführen.  
 
Bei Umsetzung einer städtebaulichen Planung sind die vorhandenen  
 Flächen von mittlerem Ertragspotenzial, 
 Besonderer Bodenstandort (Moorsubstrate) und 
 Bodendenkmäler 
möglichst zu erhalten. 
 
4.7 Wasser 
4.7.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 
Rechtsgrundlage für die Bewertung des Schutzgutes Wasser bilden verschiedene Gesetze und Ver-
ordnungen auf europäischer, Bundes- und Landesebene (vgl. Tabelle 28). Gemäß §5 des Wasser-
haushaltgesetzes (WHG) ist jede Person verpflichtet bei 
ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, 
um 
 eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu verm eiden, 
 eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Ve rwendung des Wassers 
sicherzustellen, 
 die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und 
 eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu ve r [72] 
 
Tabelle 28:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Wasser 
Rechtsgrundlagen Kurztext 
EG-WRRL Wasserrahmenrichtlinie - Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für 
Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik 
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes
OGewV Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
GrwV Verordnung zum Schutz des Grundwassers
TrinkwV Verordnung für die Wasserqualität für den menschlichen Gebrauch 
HWG Hessisches Wassergesetz
GWS-VwV Vorschrift über die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasser-
verunreinigungen

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4.7.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 
Für die Erfassung werden die in den einschlägigen Fachinformationssystemen und Viewern (WRRL-, 
LGD-, Geologie-Viewer [64][61][18]) sowie bereits vorliegenden Gutachten [33], verfügbare Informatio-
nen zu Schutzgebieten, zur Geologie, Hydrogeologie sowie zu Geothermie und Hochwassergefähr-
dung ausgewertet. Zusätzlich ist beim HLNUG verfügbares Kartenmaterial zur Hessischen Rhein- und 
Mainebene (Grundwassergleichenpläne, Flurabstandspläne, Grundwasserneubildungskarten [18], 
[19]) sowie verfügbare Daten zu im Umfeld des Untersuchungsraums vorliegenden Bohrungen heran-
gezogen. 
 
Darüber hinaus wurden Grundwasserstände von im Umfeld des Untersuchungsraums vorhandenen 
Messstellen der Stadt Darmstadt, des Landes Hessen sowie der Merck KGaA zusammengestellt und 
ausgewertet. Die Lage und Wasserführung der Gräben wurden bei den am 19.05.2021, 08.07.2021 
und 18.01.2022 durchgeführten Begehungen kartiert.  
 
Für die Beurteilung der Grundwasserbeschaffenheit wurden die Analysenergebnisse der amtlichen 
Messstellen 527336 sowie 527275 ausgewertet. Die Daten stammen aus dem Fachinformationssys-
tem Grund- und Trinkwasserschutz in Hessen [58].  
 
Als Bewertungsgrundlagen werden die in den einschlägigen Regelwerken und Gesetzen niedergeleg-
ten Kriterien (bspw. Grenzwerte nach TrinkwV, Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) nach HMUKLV) 
verwendet.  
4.7.3 Bestand 
4.7.3.1 Geologischer 
 Hydrogeologischer Überblick 
Der Untersuchungsraum liegt im Bereich der östlichen Randscholle des Oberrheingrabens. Die Rhein-
grabenverwerfung, an der die quartären und tertiären Sedimente des Rheingrabens gegenüber den 
Gesteinen des Sprendlinger Horstes abgesunken sind, liegt ca. 1,6 km östlich des Untersuchungsrau-
mes. Die Mächtigkeit der tertiären und quartären Sedimente im Bereich der Grabenscholle beträgt 
durchschnittlich 100 bis 400 m [33]. 
 
Oberflächlich stehen, wie die geologische Karte in Anlage A-H.4 zeigt, vorrangig pleistozäne Flug-
sande, im südwestlichen und südlichen Bereich auch Kiese und Sande pleistozäner Terrassensedi-
mente an. Bereichsweise sind im zentralen sowie am südlichen und nördlichen Rand des Untersu-
chungsraumes auch Auensedimente (Lehm, sandiger Lehm) vorhanden.  
 
Im Bereich des Untersuchungsraums kann anhand umliegender Bohrungen (Lage siehe Anlage A-
H.4) abgeschätzt werden, dass die quartären und tertiären Sedimente Mächtigkeiten von > 130 m er-
reichen. Das Quartär erreicht Mächtigkeiten zwischen rd. 25 und 40 m. Bereichsweise, z.B. in den 
Bohrungen 1205 EWS und 1126 EWS, wurden die pliozänen (tertiären) Sedimente bereits in rd. 
10 m u. GOK erbohrt. Die im Liegenden der quartären Sedimente abgelagerten pliozänen Sedimente 
setzen sich vorrangig aus Tonen, Lehmen und Schluffen zusammen.

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In den Anlage A-H.5.1 bis A-H.5.4 sind vier hydrogeologische Schnitte dargestellt (Schnittlinien: siehe 
Anlage A-H.4). Es wird deutlich, dass in den Bohrungen vorrangig Fein- und Mittelsande, z.T. schluffi-
gen Feinsande, untergeordnet Grobsande, Kiese und Gerölle angetroffen wurden. Dazwischen sind 
geringmächtige Schluff-/Tonschichten eingeschaltet. Insgesamt ist festzustellen, dass im erweiterten 
Untersuchungsraum ein heterogener Untergrundaufbau vorliegt. 
 
Hydrogeologisch liegt der Untersuchungsraum 
[56]. Als hydrogeologische Einheit werden oberflächlich an-
stehende quartären Sedimente den silikatischen / karbonatischen Terrassenkiesen und -sanden zuge-
ordnet [56]. Somit bilden quartäre Sande und Kiese zusammen einen Grundwasserleiter, der jedoch 
bereichsweise von Schluffen und Tonen durchsetzt ist. Die Basis des Grundwasserleiters bilden die 
Tone und Schluffe des Pliozäns.  
 
Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung 
Die Schutzfunktion der grundwasserüberdeckenden Schichten wird als sehr gering angegeben [58]. 
 
Versickerungsfähigkeit des Untergrundes  
Für die oberflächennah anstehenden Sande und Kiese werden Durchlässigkeiten von 1·10
-4 bis 1·10-3 
m/s angegeben [61]. Nach Krapp (1983) liegen die kf-Werte für Grob- und Mittelsande bei rd. 1·10-5 
bis 1·10-4 m/s, für Feinsande bei rd. 1·10-6 bis 1·10-5 m/s [36]. Für Schluffe werden Werte von 1·10-9 
bis 1·10-6 m/s angegeben [36]. 
 
Die Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes erfolgt in Anlehnung an die zurückgezo-
gene DIN 18130-1 [71]. Nach dieser wird die Durchlässigkeit in folgende Klassen unterteilt: 
 
Tabelle 29: Durchlässigkeitsklassen nach DIN 18130-1  
kf-Wert [m/s] Durchlässigkeit 
>10-2 sehr stark durchlässig
10-2 bis 10-4 stark durchlässig
10-4 bis 10-6  durchlässig
10-6 bis 10-8  schwach durchlässig
10-8 bis 10-9 sehr schwach durchlässig 
< 10-9 nahezu völlig wasserundurchlässig 
 
Basierend auf dem Untergrundaufbau und den in Tabelle 29 dargelegten Grundlagen kann für die im 
Untersuchungsraum oberflächlich anstehenden Flugsande sowie Terrassensedimente von einer mitt-
leren bis hohen Versickerungsfähigkeit ausgegangen werden. Für die oberflächennah in der geologi-
schen Karte dargestellten Ablagerungen der Überschwemmungsgebiete wird anlehnend an DIN 
18130-1 [71] von einer geringen Versickerungsfähigkeit ausgegangen.  
 
Die flächig, basierend auf der Geologische Karte 1:25.000 abgeschätzte Versickerungsfähigkeit für 
den erweiterten Untersuchungsraum ist im Plan B-H-1 dargestellt.

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4.7.3.2 Geothermie 
Informationen zur oberflächennahen Geothermie sind dem Geofachdaten- und Bohrdatenportal des 
HLNUG [56] entnommen. Die mittlere Wärmeleitfähigkeit bis 40 m Tiefe wird im erweiterten Untersu-
chungsraum mit >1,0 bis 1,5 W/mK angegeben. Für die folgenden Tiefenbereiche bis 160 m wird 
diese ebenfalls >1,0 bis 1,5 W/mK beziffert. 
 
Damit wird der Standort hinsichtlich oberflächennaher Geothermie als hydrogeologisch günstig, im Be-
reich der Schutzzone IIIB (vgl. Kapitel 4.7.3.4) aus wasserwirtschaftlicher Sicht jedoch als ungünstig 
eingestuft.  
 
 
Abbildung 43: Geothermie im Untersuchungsraum

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4.7.3.3 Niederschlag / G rundwasserneubildung 
Für die Beurteilung der Niederschläge im Untersuchungsraum werden die Niederschläge der rd. 5 km 
westlich gelegenen Niederschlagsstation Weiterstadt-Schneppenhausen herangezogen (Lage: siehe 
Anlage A-H.6). Die langjährigen mittleren monatlichen Niederschläge (1981  2010) an dieser Station 
sind in Abbildung 44 dargestellt. 
 
 
Abbildung 44: Vieljährige Monatsniederschläge im Zeitraum 1981 bis 2010 an der Station Weiterstadt / 
Schneppenhausen  
Datengrundlage [55] 
 
Im langfristigen Mittel der Jahre 1981 bis 2010 fallen an der Station rd. 674 mm Niederschlag/Jahr. 
Hiervon entfallen rd. 302 mm auf das für die Grundwasserneubildung relevante hydrologische Winter-
halbjahr (November  April). Im hydrologischen Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) fallen im vieljähri-
gen Mittel rd. 372 mm Niederschlag. 
 
Die Grundwasserneubildung (Mittel der Jahre 1961  1990) ist dem Lageplan in Anlage B-H.1 zu ent-
nehmen. Sie wird für den Untersuchungsraum mit 150 bis 250 mm angegeben [18]. 
4.7.3.4 Grundwasser 
Wasserschutzgebiete 
Der nördliche und zentrale Teil des Untersuchungsraums und somit rd. 91% der Fläche liegen inner-
halb der Wasserschutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes Gerauer Land.  
 
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Niederschlag [mm]

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Nach bestehender Wasserschutzgebietsverordnung (siehe Anlage A-H.3) gelten folgende Verbote in 
der Zone IIIB: 
 Abwasserversenkung und Versenkung radioaktiver Stoffe, 
 Ablagerung von Stoffen mit auslaugbaren Chemikalien, 
 Ablagerung von Öl, Teer, Phenol en, Rückständen von Erdölbohrungen, Giften, Schädlings-
bekämpfungsmittel in offenen und nicht dichten Gruben, 
 Treibstoff und Ölleitungen, 
 abwassergefährdende Betriebe, wenn das Wasser nicht vollständi g aus dem Gebiet hinaus-
geleitet oder ausreichend aufbereitet wird. 
 
Grundwasserstände und -strömung 
Zur Beurteilung der Grundwasserstandsentwicklung im Untersuchungsraum wurden die Grundwasser-
stände von 12 Grundwassermessstellen herangezogen. Dies sind im Einzelnen  
 4 Grundwassermessstellen des Landesmessnetzes,  
 3 Messstellen der Merck KGaA sowie  
 5 Messstellen der Stadt Darmstadt.  
Deren Lage ist dem Lageplan in Anlage A-H.6 dargestellt.  
 
Die Grundwasserstandsentwicklung ist in Anlage A-H.1 in Form von Ganglinien dargestellt. Dabei zei-
gen: 
 Anlage A-H.1.1: Grundwasserstandsentwicklung im Untersuchungsr aum, 
 Anlage A-H.1.2 Grundwasserstandsentwicklung im weiteren Unters uchungsraum und 
 Anlage A-H.1.3 Grundwasserstandsentwicklung im weiteren Umfeld . 
 
Darüber hinaus zeigt Abbildung 45 die Grundwasserstände der im erweiterten Untersuchungsraum 
gelegenen Messstellen 145 und 146. Von diesen lagen nur Messwerte für das Jahr 2020 und dem 
Frühjahr 2021 vor.

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Abbildung 45: Grundwasserstandsentwicklung an den Messstellen 1 45 und 146 im Zeitraum 01/2020 bis 
04/2021 
Die Grundwasserstandsentwicklung zeigt einen ausgeprägt jahreszeitlichen Gang mit hohen Grund-
wasserständen in den Winter- und niedrigen in den Sommermonaten. Die Schwankungsbreite im Jah-
resgang  m.  
 
Infolge von niederschlagsstärkeren und -ärmeren Perioden geprägte langfristige fallende oder stei-
gende Trends sind lediglich an den Messstellen 527187 und M 1067 O/1 feststellbar. Hier lagen die 
langjährigen Schwankungen der Grundwasserstände bei etwa 3 bis 4 m. An den übrigen Messstellen 
prägen sich niederschlagsstärkere und -ärmere Perioden nicht in deutlich steigenden oder fallenden 
Grundwasserständen aus. Hier liegt die langjährige Schwankungsbreite nur bei etwa 1 bis 2 m.  
 
Beeinflussungen der Grundwasserstände durch im Umfeld liegenden Entnahmen 
Abbildung 46 zeigt die Lage von Brunnen weiterer Grundwasserentnahmen im Umfeld des weiteren 
Untersuchungsgebietes. Im Einzelnen handelt es sich um: 
 die Wasserentnahmen zur Wasserhaltung im Baubetrieb auf dem GS I / FAIR Gelände (rd. 
0,3 km östlich), 
 die Beregnungswasserentnahmen der Wasser- und Bodenverbände BB V Gräfenhausen (rd. 
1,5 km westlich) sowie BBV Erzhausen (rd. 2 km nordwestlich) und 
 4 Brunnen sonstiger Entnehmer (Entfernung >1 km). 
 
 
120
121
122
123
124
125
126
127
128
01 2020
02 2020
03 2020
04 2020
05 2020
06 2020
07 2020
08 2020
09 2020
10 2020
11 2020
12 2020
01 2021
02 2021
03 2021
04 2021
[mNN] GOK Messstelle 145
GOK Messstelle 146
WSP Messstelle 145
WSP Messstelle 146

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Abbildung 46: Lage weiterer Grundwasserentnehmer im Umfeld 
Beeinflussungen der Grundwasserstandsentwicklung im Untersuchungsgebiet durch die im großräu-
migen Umfeld gelegenen Brunnen der Beregnungs- und Bodenverbände sowie der sonstigen Entneh-
mer sind aufgrund der Entfernung nicht zu erwarten. Für die östlich gelegenen Grundwasserentnah-
men auf dem GSI/FAIR-Gelände ist nachgewiesen, dass sich diese Entnahmen nicht auf die Grund-
wasserstandsentwicklung im Untersuchungsgebiet auswirken. Die Ergebnisse des baubegleitenden 
Grundwassermonitorings zeigen, dass die Auswirkungen auf den unmittelbaren Nahbereich der Bau-
maßnahme beschränkt sind [52]. 
 
Somit ist insgesamt festzustellen, dass die Grundwasserstandentwicklung im Untersuchungsgebiet 
ausschließlich hydrologisch geprägt ist. 
 
Grundwasserströmung und Flurabstände 
Zur Beurteilung der Grundwasserströmung sind die vom HLNUG herausgegebenen Grundwasserglei-
chenpläne [18] für hohe Grundwasserstände (April 2001) sowie niedrige Grundwasserstände (Oktober

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1993) in Anlagen A-H.7.1 und A-H.7.2 dargestellt. Unabhängig vom Grundwasserstand liegt im nördli-
chen Teil des Untersuchungsraums eine Ost-West, im südlichen Teil eine Südost-Nordwest gerichtete 
Grundwasserströmung vor. 
 
Die Veränderung von Flurabständen ist in Anlage A-H.1 dargestellt. Für die im Norden und Süden des 
Untersuchungsraums gelegenen Messstellen M 1081 O/1 und M 1080/O1 ist folgendes festzustellen: 
 An der am nördlichen Rand des Untersuchungsraums gelegenen Gru ndwassermessstelle 
M 1081 O/1 beträgt der Flurabstand seit den 1960er Jahren zumeist < 1 m. 
 An der im südlichen Bereich gelegenen Messstellen M 1080 O/1 b ewegt sich der Flurab-
stand zumeist zwischen rd. 2,5 m bis 3 m. 
 
Die flächige Darstellung der Flurabstände ist aus dem Hydrologischen Kartenwerk des Hessischen 
Landesamts für Umwelt und Geologie [18] entnommen und in Anlage A-H.8.1 für hohe Grundwasser-
stände (April 2001) und A-H.8.2 für niedrige Grundwasserstände (Oktober 1993) dargestellt. Es zeigt 
sich folgendes: 
 Bei hohen Grundwasserständen liegen die Flurabstände im Unters uchungsraum großflächig 
  2 m. Im zentralen und nördlichen Bereich liegen diese z.T. bei < 1 m, im Süden bereichs-
weise bei 3 bis 4 m.  
 Bei niedrigen Grundwasserständen ist großflächig mit Flurabstä nden zwischen 2 m und 4 m 
zu rechnen.  
 Höhere Flurabstände bis etwa 5 m bei hohen bzw. 7,5 m bei nied rigen Grundwasserständen 
sind lediglich im nordöstlichen Randbereich des erweiterten Untersuchungsraums zu erwar-
ten. 
 
Beschaffenheit 
Für die Beurteilung der allgemeinen Grundwasserbeschaffenheit sind in Anlage A-H-2 die von den 
Messstellen 527275 und 527336 vorliegenden Analysedaten in Form von Piper-, Box-Plot-, Balken 
und Schöller-Diagrammen ausgewertet. 
 
Die Grundwässer beider Messstellen weisen deutlich abweichende elektrische Leitfähigkeiten auf. An 
der weiter westlich gelegenen Messstelle 527275 werden geringe Leitfähigkeiten (Ø 54 mS/m) als an 
der südwestlich gelegenen Messstelle 527336 (Ø 88 mS/m) gemessen. Die pH-Werte sind mit rd. 6,4 
bis 7,2 als sehr schwach sauer bis neutral einzustufen.  
 
Die analysierten Grundwässer weisen an der Messstelle 527275 eine große Schwankungsbreite der 
gemessenen Calcium-, Natrium- und Chloridgehalte auf. Demnach sind diese als Calcium-Hydrogen-
karbonatische bis hydrgenkarbonatisch, sulfatische, alkalische Wässer mit höherem Alkali-Anteil ein-
zustufen. Die Gesamthärten erreichen bis rd. 25°dH (siehe Anlage A-H.2.2). Dementsprechend sind 
die Wässer überwiegend als hart zu bezeichnen.  
 
In Anlage H.2.2 sind darüber hinaus die an den Messstellen 527275 und 527336 gemessenen Maxi-
malwerte den Geringfügigkeitsschwellenwerten (GFS) nach GWSVwV sowie den Grenzwerten nach 
TrinkwV gegenübergestellt. Es wird deutlich, dass die im Grundwasser gemessenen Nitratgehalte mit 
maximal 16 mg/l an der Messstelle 527336 den Grenzwert nach TrinkwV (50 mg/l) deutlich

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unterschreiten. Trotz dieser geringeren Nitratgehalte wird der gesamte erweiterte Untersuchungsraum 
als gefährdetes Gebiet nach §13 DÜV eingestuft [58]. 
 
Im Grundwasser werden hohe Eisen- (bis rd. 21 mg/l) und Mangankonzentrationen (bis 4 mg/l) ge-
messen. Die Werte überschreiten die Grenzwerte nach TrinkwV. Zudem überschreiten die maximalen 
Bariumkonzentration an der Messstelle 527275 den Geringfügigkeitsschwellenwert nach GWSVwV 
[86]. Auffälligkeiten hinsichtlich organischer Schadstoffparameter (PAK, LHKW, aromatische Kohlen-
wasserstoffe, PCB, Mineralölkohlenwasserstoffe etc.) sind nicht feststellbar. Allerdings liegen von eini-
gen Parametern keine Messwerte vor. 
 
Nach den vorliegenden Daten sind folglich im Grundwasser keine relevanten Belastungen feststellbar. 
 
Hinsichtlich der Einschätzung der Betonaggressivität sind die vorliegende Messwerte den Grenzwer-
ten nach DIN 4030 [70] in Tabelle 30 gegenübergestellt. 
 
Tabelle 30: Vergleich der Grenzwerte für Betonaggressivität mit  vorliegenden Messwerten 
Para- 
meter 
Einheit Grenzwerte nach DIN 4030 Teil 1 Messwerte an Grundwasser- 
messstellen 
(Min - Max) 
XA1 
 
(schwach  
angreifend) 
XA2 
 
(mäßig  
angreifend) 
XA3 
 
(stark  
angreifend) 
527275 
 
  
527336 
 
 
 SO42-  mg/l >= 200 und 
=< 600 
> 600 und  
=< 3.000
> 3.000 und 
=< 6.000
45 - 110 71 - 120 
pH-Wert  =< 6,5 und  
>= 5,5 
< 5,5 und  
>= 4,5
< 4,5 und  
>= 4,0
6,1 - 6,7 6,9 - 7,2 
CO2 an-
greifend 
mg/l >= 15 und  
=< 40 
> 40 und  
=< 100
> 100 bis  
Sättigung
n.a. n.a. 
NH4  mg/l >= 15 und  
=< 30 
> 30 und  
=< 60
> 60 und  
=< 100
0,04 - 0,26 0,01 - 0,33 
Mg Mg/l >= 300 und 
=< 1.000 
> 1.000 und 
=< 3.000
> 3.000 bis 
Sättigung
6,2 - 18 9,5 - 13,4 
Zeichenerklärung: n.a. = nicht analysiert 
 
Es wird deutlich, dass die Wässer als nicht betonaggressiv einzustufen sind. Einschränkend muss je-
doch hinzugefügt, dass keine Messwerte für CO2 (angreifend) vorliegen, so dass im Falle von Bau-
maßnahmen im Grundwasserbereich hierzu noch ergänzende Untersuchungen vorzunehmen sind.

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4.7.3.5 Oberflächengewässer 
Das Gewässernetz ist den Plänen in Anlage B-A.1.1 (Übersichtslageplan) sowie B-B.1.1 (Bestands-
plan Nutzungstypen) dargestellt. Darüber hinaus zeigt Abbildung 47 das Gewässernetz im Bereich 
des Untersuchungsraums sowie erweiterten Untersuchungsraums. 
 
 
Abbildung 47: Gewässernetz 
Dabei zeigt sich, dass im erweiterten Untersuchungsraum ausschließlich Fließgewässer vorhanden 
sind. An der nördlichen Grenze fließt der Apfelbach. Im Süden fließt die Silz. Letztere bildet zusam-
men mit dem von Süden einmündenden Rutzenbach den Mühlbach. Alle Gewässer fließen von Ost 
nach West in Richtung Rhein. Sie sind Gewässer 3. Ordnung. 
 
Bei Apfelbach und Mühlbach handelt es sich um Oberflächenwasserkörper gemäß WRRL [64] mit den 
Nummern 
 Apfelbach: DEHE_239828.1 
 Mühlbach/Großgerau: DEHE_23984.1

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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 94 von 123 
Sie weisen einen schlechten chemischen und unbefriedigenden ökologischen Gesamtzustand auf. 
 
Im Bereich der Silz, des Mühl- und Rutzenbaches sind Überschwemmungsgebiete für ein 100-jähriges 
Hochwasser (HQ100) festgesetzt. Der engere Untersuchungsraum liegt außerhalb der festgesetzten 
Überschwemmungsgebiete. 
 
Der Grundwasserstand des Untersuchungsraums wird durch Gräben reguliert. 
 
 
Abbildung 48: Wasserführung der im Untersuchungsgebiet liegende n Gräben am 18.01.2022 
Am 18.01.2022 wurden die tiefsten Wasserstände von 12  43 cm bei den in Abbildung 48 dunkel 
blau dargestellten Gräben erfasst. Die Wasserführung der Gräben ist von den stark schwankenden 
Grundwasserständen im Gebiet und den Niederschlägen vor Ort geprägt. Die Fließgeschwindigkeit ist 
gering bis stehend. Nur temporär wasserführende Gräben sind v.a. bei Straßenseitengräben aufgefal-
len. Daten zur Versickerungsfähigkeit der verschiedenen Gräben liegen nicht vor.

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Chemische Analyseergebnisse von Oberflächengewässern liegen nicht vor. Aufgrund der intensiven 
landwirtschaftlichen Bewirtschaftung kann eine Belastung der Gräben mit Nitrat, Phosphor und Pflan-
zenschutzmitteln/Bioziden nicht ausgeschlossen werden.  
 
4.7.4 Bewertung 
Grundwasser 
Für das Grundwasser ist von einer flächig hohen Empfindlichkeit auszugehen. Ein heterogener, v.a. 
aus Sanden aufgebauter Untergrundaufbau mit geschätzt vorrangig mittlerer bis hoher Versickerungs-
fähigkeit bewirkt eine nur geringe Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung. Da die geringen Flur-
abstände im Bereich von zumeist 3 bis 4 m, teilweise sogar nur < 1m unter Gelände liegen, erfolgt der 
potenzieller Eintrag von Verunreinigungen ins Grundwasser also schnell. 
 
Hydraulische Verbindungen (durch z.B. Drainagen) zwischen Gräben und Grundwasser können nicht 
ausgeschlossen werden. Der schnelle Eintrag von stofflichen Belastungen der Grabenwässer in das 
Grundwasser kann also ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. 
 
Mehr als 90% der Fläche des Untersuchungsraums liegen innerhalb der Wasserschutzgebiet-Zone 
IIIB und damit im Einzugsgebiet einer öffentlichen Trinkwassergewinnung des Gerauer-Lands. Zwar 
besteht aufgrund langer Fließzeiten bis zu den Entnahmestellen bei Eintrag wasserschädlicher Stoffe 
in das Grundwasser keine sofortige Gefährdung für die Trinkwasserqualität, aber langfristig sind nega-
tive Auswirkungen durch Verunreinigungen des Grundwassers im Untersuchungsraum auf die Trink-
wasserversorgung des Gerauer-Lands möglich. 
 
Um der besonderen Bedeutung des Grundwassers als Trinkwasser-Ressource gerecht zu werden, ist 
das Gefährdungspotenzial für die im Bereich des Wasserschutzgebietes gelegenen Flächen mit hoch, 
für die außerhalb der Wasserschutzgebietes gelegenen Flächen mit mittel bewertet. 
 
Oberflächengewässer 
Die im Untersuchungsraum vorhandenen Bäche und Gräben besitzen eine große Bedeutung für den 
Abfluss im Gebiet und zur Regulierung des natürlicherweise stark schwankenden Grundwasser-
stands. Genaue Kenntnisse zum Grabensystem und dessen Wirkung liegen nicht vor. 
 
Bäche und Gräben besitzen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber chemischen Beeinträchtigungen. 
Sie sind mit ihren Uferrandstreifen außerdem wichtige Bestandteile des Biotopverbunds (siehe Kapitel 
4.2.3).  
 
Die Gräben sind v.a. wegen ihrer geringen Fließgeschwindigkeit sehr empfindlich gegenüber Nähr- 
und Schadstoffeinträgen. Die meist fehlende Beschattung führt außerdem zu hohen Wassertempera-
turen. Es kann dadurch im Sommer zu schlechter bis sehr schlechter Wasserqualität kommen, so 
dass die Funktion als Lebensraum für an wassergebundene Tiere und ihre Entwicklungsformen verrin-
gert ist oder auch ausfallen kann.

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4.7.5 Zusammenfassung 
Insgesamt ist für den erweiterten und engeren Untersuchungsraum von einem hohen bis mittleren Ge-
fährdungspotenzial für das Schutzgut Wasser auszugehen. Die im Untersuchungsraum vorhandenen 
Bäche und Gräben besitzen eine große Bedeutung für den Abfluss im Gebiet und zur Regulierung des 
natürlicherweise stark schwankenden Grundwasserstands. Genaue Kenntnisse zu den Drainagen und 
Gräben liegen nicht vor, weshalb diese im Rahmen eines Hydrogeologischen Gutachtens erfasst wer-
den sollten. 
 
4.7.6 Gesamtstädtischer Vergleich 
In Darmstadts nördlichen Stadttteilen Wixhausen und Arheiligen liegen die Flurabstände zumeist bei 
< 5 m und sind damit deutlich niedriger als Zentrum und Süden mit > 7,5 m bis > 30 m unter Gelände 
[18]. Die Grundwasserbeschaffenheit ist gemäß dem Fachinformationssystem Grund- und Trinkwas-
serschutz in Hessen des HLNUG [58] im Gefährdetes Gebiet nach § 13 
DÜV
ringe Überdeckung des Grundwasserleiters mit sehr versickerungsfähigem Material begründet. 
 
Auf dem Stadtgebiet von Darmstadt liegen insgesamt drei Wasserschutzgebiete. Neben dem Schutz-
gebiet Zone IIIB des Versorgers Gerauer-Land im Untersuchungsraum sind dies das Wasserschutzge-
biet des Wasserwerkes Stadt Pfungstadt südlich von Eberstadt (Zone IIIA) sowie das Wasserschutz-
gebiet Eschollbrücken des Versorgers Hessenwasser nördlich von Pfungstadt (Zone II und IIIA). 
 
4.7.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 
Bei einer städtebaulichen Planung sind die stark schwankenden Grundwasserflurabstände und die 
große Empfindlichkeit des Grundwasserkörpers und der Fließgewässer vor Verunreinigungen zu be-
rücksichtigen. Zusätzlich sind Maßnahmen zum Grundwasser- und Fließgewässerschutz zu entwi-
ckeln, die 
 die Flächenversiegelung auf das notwendigste Maß beschränken, da Flächenversiegelun-
gen immer eine Veränderung des Wasserhaushaltes (verringerte Grundwasserneubildung, 
ggfs. Veränderung des Abflussmengen von Oberflächengewässern) bewirken, 
 das anfallende Niederschlagswasser zur Versickerung bringen, u m die Grundwasserneubil-
dung möglichst wenig zu beeinträchtigen und 
 Verletzungen der grundwasserüberdeckenden Schichten vermeiden,  um das Grundwasser 
vor Verschmutzungen zu schützen. 
Für Bauarbeiten innerhalb des Wasserschutzgebietes ist u.U. eine Ausnahmegenehmigung von den 
Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung erforderlich.  
 
Die Fließgewässer und Gräben sind einschließlich ihrer Uferbereiche vor Beeinträchtigungen zu 
schützen, da sie sehr hohe ökologische Vernetzungsfunktionen und regulatorische Funktionen in

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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 97 von 123 
Bezug zum Wasserabfluss besitzen. Breite Säume können außerdem Schad- und Nährstoffeinträge 
verringern, was bei zukünftigen Planungen Berücksichtigung finden sollte. 
 
4.8 Klima 
4.8.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 
Gemäß § 1 Abs. 3 Ziffer 4 BNatSchG sind Luft und Klima zur Sicherung der Leistungs- und Funktions-
fähigkeit des Naturhaushalts zu schützen. Dazu müssen regionalplanerische Grundlagen beachtet 
und Vorrang- bzw. Vorbehaltsfunktionen für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer 
Wirkung erhalten bleiben. 
 
Als weitere Grundlage für den Klimaschutz dient das UVPG. Für städtebauliche Planungen erfolgt die 
Berücksichtigung des Schutzguts Klima im Rahmen der Bauleitplanung nach § 1 Absatz 5 Satz 2 
BauGB. Demnach sollen Bauleitpläne dazu beitragen den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu 
fördern. Gemäß § 1 Absatz 6 Ziffer 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen u. a. die 
 
 
Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen vom 4. November 2016 haben sich die Industrie-, Schwellen- 
und Entwicklungsländer dazu verpflichtet, die Weltwirtschaft zwischen 2050 und 2100 treibhausgas-
neutral werden zu lassen und den Anstieg der Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius ge-
genüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Die Ziele des Abkommens sind zentrale Bestand-
teile der Darmstädter Klimapolitik. Dementsprechend sollen alle klimarelevanten Vorhaben hinsichtlich 
ihrer Klimafolgen bewertet und hinsichtlich ihres Optimierungspotenzials und möglicher Alternativen 
analysiert werden.  
 
Tabelle 31:  Rechtliche Verankerung des Schutzguts Klima 
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext 
§ 1 Abs. 3 Ziffer 4 BNatSchG Luft und Klima sind zur Sicherung der Leistungs- und Funk-
tionsfähigkeit des Naturhaushalts zu schützen 
§ 1 BauGB  Deutsches Baugesetzbuch
Pariser Klimaschutzübereinkommen Erstes weltweit wirksame Klima schutzübereinkommen vom 
4. November 2016. Mit dem Stand 15.01.2018 haben es 173 
Vertragsparteien ratifiziert
Endbericht Klimafunktionskarte Wissen-
schaftsstadt Darmstadt 
Gesamtstädtische Klimaanalyse mit Planungsempfehlun-
gen und Integration der zukünftigen baulichen sowie klima-
tischen Veränderungen
Regionalplan Südhessen Regionaler Südhessen und regionaler Fläc hennutzungsplan 
vom 17. Dezember 2010

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4.8.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 
Die Bewertung des Schutzguts Klima wi
[12]. Aufgrund weitreichender Wechselbezie-
hungen des Schutzguts wird der erweiterte Untersuchungsraum betrachtet. Es werden die regionalen 
und örtlichen Ausprägungen des Klimas bezogen auf die Verhältnisse der bodennahen Luftschichten 
erfasst und bewertet.  
 
Zunächst erfolgt eine Unterteilung des Untersuchungsraums in Klimatope. Hierfür werden homogene 
Strukturen nach bestimmten, klimarelevanten Eigenschaften zusammengefasst. Als Kriterien dienen 
der thermische Tagesgang, die Topographie, die Exposition und weitere Kriterien, die sich über die 
Biotop- und Nutzungstypen ableiten lassen, wie der Versiegelungsanteil, die vertikale Rauigkeit (Hö-
henunterschiede des Bewuchses bzw. der Bebauung) und die Evapotranspiration der Vegetation. Die 
Typisierung der Klimatope orientiert sich an der Einteilung nach Hoffjann und Baumüller et al. [12]. Die 
zur Bildung der Klimatope verwendeten Karten und Daten sind in Tabelle 32 aufgeführt. Die Auswer-
tung der Daten erfolgt über Zuordnungen und Überlagerungen der Einzelflächen in einem Geoinfor-
mationssystem (ArcMap Version 18.1.3).  
 
Tabelle 32:  Verwendete Daten zur Bildung von Klimatopen 
Daten Quelle Stand 
Klimafunktionskarte der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt 
INKEK, Wissenschaftsstadt Darmstadt [49] 2016 
Klimaschutzkonzept Institut Wohnen und Umwelt GmbH, memo-
consulting
2013 
Klimadaten des Landschaftsplans 
der Stadt Darmstadt
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für 
Stadtökologie
2004 
Digitales Geländemodell HVBG 2021 
Biotop- und Nutzungstypenkartie-
rung BCE 
BCE 2021 
Vorranggebiete (VRG) und Vorbe-
haltsgebiete (VBH) für Klimafunktion
Regionalplan Südhessen 2010, Regionalver-
sammlung Südhessen, RP Darmstadt 
2010 
 
Die Klimatope werden anschließend hinsichtlich ihrer Regulationsfunktion, ihrer Lebensraumfunktion 
und ihrer Produktionsfunktion anhand des folgenden 5-stufigen Bewertungsschemas bewertet.

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Tabelle 33:  Bewertungsschema Schutzgut Klima 
Bewer-
tungsstufe 
Regulationsfunktion Lebensraum-
funktion 
Produktions-
funktion 
Luftzirkula-
tion / Luft-
austausch  
Temperatur-
ausgleich und 
Energievertei-
lung 
Chemische 
Umwandlun-
gen  
Luftraum als Auf-
enthaltsraum, 
Wander- oder 
Jagdhabitat der 
Fauna 
Biomasseproduk-
tion (C-Speicher) 
und Stoffwechsel-
funktion (Sauer-
stoffproduktion/ 
Kaltluft) 
Sehr gering Starke Modi-
fikation des 
Windfelds 
Hohe Aufhei-
zung am Tage, 
geringe Abküh-
lung in der 
Nacht, Entste-
hung von Wär-
meinseln und 
thermischer Be-
lastung
Hohe lufthygi-
enische Be-
lastungen und 
Entstehung 
chemischem 
 
Luftraum wird nicht 
oder kaum genutzt 
Fläche trägt nicht 
zur Sauerstoffpro-
duktion bei 
Gering Überwie-
gend stö-
rende Ob-
jekte im Ver-
gleich zur 
Freifläche, 
Anreiche-
rung von 
Spurenga-
sen 
Nettogewinn an 
Wärme, 
Schlechte Wär-
meausstrahlung 
Lufthygieni-
sche Belas-
tungen 
Luftraum wird ge-
ring genutzt 
Fläche trägt nur 
geringfügig zur 
Sauerstoffproduk-
tion bei 
Mittel Freiflächen 
und das 
Windfeld 
störende 
Objekte sind 
ungefähr 
gleich ver-
teilt 
Wenige Spu-
rengasen, die 
Ausstrahlung 
verhindern aber 
geringe Ver-
dunstung 
Entstehung 
von Schad-
stoffen und 
Filtervermö-
gen sind aus-
geglichen 
Luftraum wird mit-
telmäßig genutzt 
Mittlerer Sauer-
stoffproduzent und 
Kohlenstoffspei-
cher 
Hoch Freiflächen 
mit wenigen 
störenden 
Objekten 
Gute Wärmere-
gulation durch 
gute Verduns-
tung 
Minderung der 
Konzentration 
von Luft-
schadstoffen 
Luftraum wird gut 
genutzt 
Guter Sauerstoff-
produzent und 
Kohlenstoffspei-
cher

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 100 von 123 
Sehr hoch Freiflächen 
ohne stö-
rende Ob-
jekte 
Sehr gute Wär-
meregulation 
und Minderung 
von Tempera-
turextremen, 
human-biologi-
sches günstigs-
tes Schonklima
Hohes Filter-
vermögen für 
Luftschad-
stoffe, Schad-
stoffsenken 
Luftraum wird sehr 
stark genutzt 
Sehr guter Sauer-
stoffproduzent und 
Kohlenstoffspei-
cher 
 
Zur Abgrenzung der klimawirksamen Luftleitbahnen ist die räumliche Darstellung der Klimafunktions-
karte der Wissenschaftsstadt Darmstadt [49] mit den dort vorkommenden Klimatopen verglichen, um 
die Luftleitbahnen zu plausibilisieren. Die Auswertung der topografischen Situation zeigt zusätzlich die 
Reliefenergie, die bei windschwachen Strahlungswetterlagen und auch bei Inversionen die Bewegung 
der bodennahen Luftschichten ermöglicht. 
4.8.3 Bestand 
Die Stadt Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der warmen, trockenen Rheinebene und 
dem kühlen, niederschlagsreichen Odenwald. Die Stadt und das Rhein-Main-Gebiet zählen regional-
klimatisch zu den wärmsten Regionen in Deutschland. Sie zeichnen sich durch ein gemäßigtes Klima 
und milde Winter aus. Im Durchschnitt liegt die Jahresmitteltemperatur in Darmstadt über 9°C, wobei 
der Juli als wärmster Monat und der Januar als kältester Monat gelten. Die relative Jahresnieder-
schlagssumme liegt zwischen 600 - 650 mm, wobei der Dezember mit 90 mm der Monat mit den 
höchsten mittleren Niederschlagssummen ist [55].  
 
Bezogen auf Hessen ist Darmstadt, mit im Mittel 20 Tagen pro Jahr, die Stadt mit den meisten Hitzeta-
gen. Anhand von Klimadaten lässt sich zeigen, dass sich die Zahl der Hitzetage bedingt durch den Kli-
mawandel bereits mehr als verdoppelt hat. [13] 
 
Im Regionalplan/RegFNP [38] sind im Untersuchungsraum Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete so-
wie Kalt- und Frischluftabflussschneisen, die im räumlichen Zusammenhang mit belasteten Siedlungs-
bereichen stehen und wichtige Aufgaben für den Klima- und Immissionsschutz erfüllen, als "Vorbe-
haltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Diese Gebiete sollen von Bebauung und 
anderen Maßnahmen, die die Produktion bzw. den Transport frischer und kühler Luft behindern kön-
nen, freigehalten werden. Planungen und Maßnahmen, die die Durchlüftung von klimatisch bzw. luft-
hygienisch belasteten Ortslagen verschlechtern können, sollen in diesen Gebieten vermieden werden. 
 
Die Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt [49] zeigt ebenfalls, dass der gesamte Un-
tersuchungsraum innerhalb einer wichtigen Fläche für den Kaltabfluss liegt. Die Kaltluftbahnen bewe-
gen sich demnach von Ost nach West.

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Abbildung 49:  Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion und  Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Legende: Untersuchungsraum = rot, Vorbehaltsgebiet: blaue Schraffur, Überwärmung = 
orange-rot, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet = blau, Katluftbahn = blauer Pfeil, Luftleitbahn 
= schwarzer Pfeil, Kaltabfluss = graue Schraffur
 
 
Durch Auswertung und Überlagerung der im Raum vorhandenen Strukturen mit bestimmten, klimare-
levanten Eigenschaften wurden insgesamt 9 verschiedene, lokalklimatisch bedeutsame Klimatope de-
finiert:  
 
Klimatop Typ 1  Verdichtete Industrie- und Gewerbeflächen, Forschungseinrichtung 
Verdichtete Industrie- und Gewerbegebiete mit einem sehr hohen Versiegelungsgrad befinden sich 
am östlichen Rand des Ortsteils Wixhausen. Die Forschungseinrichtung GSI, im Osten des Untersu-
chungsraums, weist durch großflächige Parkplätze, dichte Bebauung und geringe Durchgrünung 
ebenfalls eine hohe Versiegelung auf. Dadurch heizen sich die Flächen an sonnigen Tagen sehr stark 
auf. Gemäß dem Landschaftsplan gelten das Gewerbegebiet und die GSI als thermische Belastungs-
gebiete der Stadt Darmstadt [47]. 
 
Klimatop Typ 2 
 Siedlungsfläche 
Der Siedlungsbereich von Wixhausen besteht vorwiegend aus Einfamilienhäusern mit Gärten, im Ost-
teil auch aus Mehrfamilienhäusern. Durch die lockere Bebauung und den hohen Grünanteil findet ein, 
wenn auch gestörter, Luftaustausch statt. Die Gärten besitzen klimatisch ausgleichende Funktionen, 
die die thermische Belastung an sommerlichen Hitzetagen mildert. Das Gebiet wird insgesamt als ver-
kehrsberuhigt eingestuft weshalb die lufthygienische Belastung verhältnismäßig gering ist.

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Klimatop Typ 3  Aufgelockerte Stadtrandstrukturen 
Der Siedlungsrand von Wixhausen zeichnet sich durch einen geringen Versiegelungsanteil mit größe-
ren Gärten und vielen Grünstrukturen aus. Die Vegetation der Gärten verhindert durch Beschattung 
und Verdunstung ein starkes Aufheizen des Stadtrands. Aufgrund der sehr lockeren Bebauung ist der 
Luftzustrom von Frisch- und Kaltluft aus dem Offenland gewährleistet. 
 
Klimatop Typ 4 Grünanlagen 
Der Friedhof von Wixhausen bildet die einzige Grünfläche innerhalb des Stadtteils. Die Bäume und 
Grünflächen sorgen an heißen Tagen für Beschattung und Kühlung. Der Luftaustausch mit der be-
nachbarten Silzaue ist gegeben. 
 
Klimatop Typ 5 
 Wald-Klimatop  
Der Bestand der Waldflächen setzt sich aus mittleren bis alten Eichenmischwäldern mit Kiefern zu-
sammen und schließt an das Offenland-Klimatop an. Das Waldklima zeichnet sich durch verhältnismä-
ßig geringe Temperaturschwankungen im Tages- und Jahresgang aus, da Evapotranspiration und 
Verschattung auch an heißen Tagen für einen Kühlungseffekt und eine hohe Luftfeuchte sorgen. Bei 
windigen, kalten Wetterlagen werden die Windgeschwindigkeiten der bodennahen Luftschichten redu-
ziert und die Kälte gemildert. Aufgrund ihrer hohen Photosyntheseleistung stellen die Waldflächen be-
deutsame Flächen zur Frischluftbildung dar. 
 
Klimatop Typ 6 
 Ackerflächen 
Das Potenzial zur Bildung sauerstoffangereicherter Frischluft ist hier, auch aufgrund der intensiven 
Bewirtschaftung, sehr eingeschränkt. Die offenen Lagen führen zu einer starken nächtlichen Ausküh-
lung der Flächen. Die Ackerflächen östlich von Wixhausen sind somit wichtige Kaltluftentstehungsge-
biete für den Siedlungsbereich von Wixhausen. Zusätzlich sind sie für den Zufluss von Frischluft aus 
den im Osten anschließenden Wäldern von hoher Bedeutung. Die am Rand der Äcker stehenden Ge-
hölze wirken sich in der Gesamtbetrachtung nicht als Barrieren für den Luftstrom aus, sondern besit-
zen nur mikroklimatische Auswirkungen auf den Gehölzrand. 
 
Klimatop Typ 7 
 Grünland 
Während der Vegetationsperiode reichern die Grünlandflächen die Luft durchaus mit sauerstoffreicher 
Frischluft an, wenn auch die Photosyntheseleistung nicht mit der von Wäldern zu vergleichen ist. Auf-
grund der starken nächtlichen Auskühlung der Flächen bilden die Grünländer gemeinsam mit den 
Ackerflächen die Grundlage zur Belüftung des Stadtteils Wixhausen mit Frisch- und Kaltluft. 
 
Klimatop Typ 8  Straßen und Gleisanlagen 
Während die Straßen innerhalb der Siedlungen mit den Siedlungsklimatopen zugeordnet sind, verlau-
fen die wichtigsten Verkehrsachsen, die hoch frequentierte Bundesstraße B3 sowie die Messeler-
Park-Straße, durch Offenland und Wald. Vor allem die Bundesstraße erwärmt sich an sonnigen Tagen 
durch den Asphaltbelag sehr stark. Trotz der nächtlichen Ausstrahlung kühlt das Material auch nachts 
nur langsam ab. Die Messeler-Park-Straße ist dagegen nur im Bereich des Offenlands dem Klimatop 
zugeordnet. In der beschatteten Waldlage entfaltet sie keine Klimawirkung.

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Die Gleisanlagen der Main-Neckar-Bahn verlaufen im Westen des Untersuchungsraums. Zum Effekt 
der Aufheizung wirkt sich zusätzlich der Bahndamm als Barriere auf den Luftabfluss der Silz-/Mühl-
bachaue aus. 
 
Klimatop Typ 9 
 Silzaue  
Die Silz fließt im Süden des erweiterten Untersuchungsraums und mündet westlich der B3 in den 
Mühlbach. Aufgrund der schmalen Ausbildung und des z.T. sehr starken Schilfbewuchses ist die Kalt-
luftbildung der Gewässer gering. Allerdings wirken die feuchten Wiesen und Ufergehölze der Aue als 
Frischluftproduzenten. Die Auen der Fließgewässer bilden aufgrund ihrer topografisch tiefen Lage und 
dem Gefälle von Ost nach West eine wesentliche Luftleitbahn für die Frisch- und Kaltluftzufuhr für den 
Ortsteil Wixhausen. 
 
 
Abbildung 50: Klimatope im Untersuchungsraum 
Der Vergleich der Klimatope mit der räumlichen Darstellung der Klimafunktionskarte der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt [49] zeigt sich, dass die dort dargestellten Luftleitbahnen sowie Kaltluftentste-
hungsgebiete innerhalb des Untersuchungsraums aus den Klimatopen Ackerflächen und Grünland be-
stehen. Barrieren, die den Luftstrom Richtung Wixhausen behindern, kommen nicht vor. Die ausge-
dehnten Freiflächen bilden ideale Bedingungen für den Kalt- und Frischluftabfluss. 
 
Die Auswertung der topografischen Situation zeigt ein leichtes Gefälle von Ost nach West, welches 
verantwortlich für den Luftaustausch bei windstillen Wetterlagen ist. Trotz der insgesamt geringen Re-
liefenergie von Ost nach West kann sich aufgrund der Größe der Kaltluft produzierenden Fläche bei

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entsprechender windstiller Wetterlage ein mächtiger, lokalklimatisch wirksamer Luftstrom bilden (s. 
Abbildung 51).  
 
 
 
Abbildung 51:  Bodennahe Luftleitbahnen aufgrund des Reliefs  
4.8.4 Bewertung 
Die Klimatope werden nachfolgend hinsichtlich der Kriterien Regulationsfunktion, Lebensraumfunktion 
und Produktionsfunktion nach Gassner et al. beschrieben [12]. Im Anschluss findet sich eine tabellari-
sche Zusammenstellung als Übersicht der Einzelbewertungen. Die Darstellung der Gesamt-Bewer-
Lageplan B-I-2.  
 
Die Regulationsfunktion der Klimatope beschreibt die Luftzirkulation, bzw. den Luftaustausch, den 
Temperaturausgleich und chemische Umwandlungen, wie z.B. den Auf-/Abbau von Ozon. Unter Le-
bensraumfunktion wird die Funktion des Luftraums als Lebensraum für Tiere und die des Klimas als 
Bestandteil des Lebensraums von Pflanzen bewertet. Die Produktionsfunktion beschreibt Luft und 
Klima als Grundlage für den Stoffwechsel und die Biomasseproduktion von Pflanzen und Tieren.

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Klimatop Typ 1  Verdichtete Industrie- und Gewerbeflächen, Forschungseinrichtung 
Typ 1 wird insgesamt mit einer sehr geringen Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  sehr gering, Luftaustausch durch Bebauung  stark gestört 
Lebensraumfunktion:  sehr gering, sehr hohe Wärmebelastung, z.T . hohe, ausgedehnte Gebäude 
Produktionsfunktion:  sehr gering, hoher Kohlenstoff- und gerin ger Sauerstoffanteil 
 
Klimatop Typ 2  Siedlungsfläche 
Typ 2 wird insgesamt mit einer geringen Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  gering, Luftaustausch durch Bebauung gest ört 
Lebensraumfunktion:  gering, hohe Wärmebelastung z.T. hohe, aus gedehnte Bebauung 
Produktionsfunktion:  sehr gering, hoher Kohlenstoff- und verri ngerter Sauerstoffanteil 
 
Klimatop Typ 3  Aufgelockerte Stadtrandstrukturen 
Typ 3 wird insgesamt mit einer mittleren Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  mittel, Luftaustausch durch aufgelockerte , niedrige Bebauung möglich 
Lebensraumfunktion:  mittel, erhöhte Wärmebelastung, durchgrünt e niedrige Bebauung 
Produktionsfunktion:  gering, erhöhter Kohlenstoff- und verring erter Sauerstoffanteil 
 
Klimatop Typ 4 Grünanlagen 
Typ 4 wird insgesamt mit einer mittleren Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  mittel, Luftaustausch möglich, aber wegen  topografisch erhöhter Lage zur 
Silzaue nicht günstig 
Lebensraumfunktion:  hoch, keine erhöhte Wärmebelastung, durchg rünte Anlage mit vielen Wegen 
Produktionsfunktion:  gering, erhöhter Kohlenstoff- und verring erter Sauerstoffanteil wegen intensi-
ver Pflege 
 
Klimatop Typ 5  Wald-Klimatop  
Typ 5 wird insgesamt mit einer sehr hohen Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  sehr hoch, hohe temperaturausgleichende W irkung, hohes Potenzial zu che-
mischen Umwandlungen 
Lebensraumfunktion:  sehr hoch, hervorragend geeigneter Lebensr aum für Tiere, sehr gute Standor-
teigenschaft für Pflanzen 
Produktionsfunktion:  sehr hoch, sehr geringer Kohlenstoff- und  sehr hoher Sauerstoffanteil (tags-
über) bieten sehr gute Bedingungen für Stoffwechsel und Biomasseproduktion 
 
Klimatop Typ 6 
 Ackerflächen 
Typ 6 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  hoch, Kaltluftentstehungsgebiet, sehr gut er Luftaustausch möglich 
Lebensraumfunktion:  hoch, gut geeigneter Lebensraum für Tiere,  gute Standorteigenschaft für 
Pflanzen 
Produktionsfunktion:  mittel, Kohlenstoff- und Sauerstoffanteil  schwanken im Jahresgang und mit 
der Bewirtschaftung

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Klimatop Typ 7  Grünland 
Typ 7 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  hoch, Kaltluftentstehungsgebiet, sehr gut er Luftaustausch möglich 
Lebensraumfunktion:  sehr hoch, sehr gut geeigneter Lebensraum für Tiere, sehr gute Standortei-
genschaft für Pflanzen 
Produktionsfunktion:  mittel, Kohlenstoff- und Sauerstoffanteil  schwanken im Jahresgang  
 
Klimatop Typ 8 
 Straßen und Gleisanlagen 
Typ 8 wird insgesamt mit einer sehr geringen Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  gering, Luftaustausch möglich, aber Quell e für Luftschadstoffbelastungen 
Lebensraumfunktion:  sehr gering, sehr hohe Wärmebelastung, plö tzliche Windfelder 
Produktionsfunktion:  sehr gering, hoher Kohlenstoff- und gerin ger Sauerstoffanteil 
 
Klimatop Typ 9 
 Silzaue 
Typ 9 wird insgesamt mit einer sehr hohen Bedeutung bewertet: 
Regulationsfunktion:  sehr hoch, wichtige Luftleitbahn, hohes P otenzial zu chemischen Umwandlun-
gen 
Lebensraumfunktion:  sehr hoch, hervorragend geeigneter Lebensr aum für Tiere, sehr gute Standor-
teigenschaft für Pflanzen 
Produktionsfunktion:  sehr hoch, sehr geringer Kohlenstoff- und  sehr hoher Sauerstoffanteil bieten 
sehr gute Bedingungen für Stoffwechsel und Biomasseproduktion 
 
Zur Übersicht sind diese Bewertungen in nachfolgender Tabelle zusammengestellt.

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Tabelle 34:  Bewertung des Klimas 
Klimatop Regulationsfunktion Lebens-
raumfunk-
tion 
Produktions-
funktion 
Ge-
samt 
Luftzirku-
lation / 
Luftaus-
tausch  
Temperatur-
ausgleich 
und Energie-
verteilung 
Chemische 
Umwand-
lungen  
Luftraum als 
Aufenthalts-
raum, Wan-
der- oder 
Jagdhabitat
Biomassepro-
duktion (C-Spei-
cher) und Stoff-
wechselfunktion 
1. Verdich-
tete Indust-
rie- und Ge-
werbege-
biete, For-
schungsein-
richtung 
1 1 1 1 1 1 
2. Siedlungs-
gebiet 
2 2 2 2 1 2 
3. Aufgelo-
ckerte Stadt-
randbau-
strukturen 
3 3 3 3 2 3 
4.Grünanla-
gen 
3 3 3 4 2 3 
5.Wald 3 5 5 5 5 5 
6.Ackerflä-
chen 
5 5 3 4 3 4 
7.Grünland 5 5 3 5 3 4 
8.Straßen 
und Gleisan-
lagen 
2 1 1 1 1 1 
9. Silzaue 4 5 5 5 5 5 
 
Luftleitbahnen / Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete  
Die östlich von Wixhausen gelegenen Luftleitbahnen sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete be-
sitzen für den Ortsteil sowohl bioklimatisch als auch lufthygienisch eine sehr hohe Bedeutung. Bei 
windstillen Wetterlagen führt das nächtliche Zuströmen von kühler, sauerstoffangereicherter Luft nach 
sommerlichen Hitzetagen zu einem erholsameren Schlaf der Bewohner, da die Wärmebelastung des 
menschlichen Körpers in der Nacht abnehmen kann. Die im Untersuchungsraum vorhandenen Grä-
ben können Kalt- und Frischluftschneisen kurzfristig beeinflussen, wobei insbesondere die in Nord-
Süd Richtung verlaufenden Gräben den Kalt- und Frischlufttransport in den Siedlungskörper behin-
dern können.

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Bei den vor allem im Winter auftretenden Inversionswetterlagen entstehen durch den fehlenden verti-
kalen Luftaustausch in Ortslagen erhöhte lufthygienische Belastungen. Dies führt zu einer Ansamm-
lung von Luftschadstoffen. Die bei diesen Wetterverhältnissen aus östlicher Richtung in den Ortsteil 
Wixhausen zuströmende Frischluft ist deshalb für die Qualität der Atemluft sehr wichtig. Die Luftleit-
bahn ist sehr hoch bewertet.  
4.8.5 Zusammenfassung  
Das Klima wurde anhand einer Geländebegehung und Auswertung von Wetterdaten erfasst und be-
wertet. Die Datengrundlage wird als ausreichend zur Beurteilung der klimatischen Funktionen im en-
geren und erweiterten Untersuchungsraum eingestuft.  
 
Der erweiterte Untersuchungsraum ist in 9 Klimatope eingeteilt. Die Klimatope mit einem hohen Ver-
siegelungsanteil, wie die Industrie- und Gewerbeflächen, das Siedlungsgebiet und die Straßen und 
Gleisanlagen sind aufgrund ihrer Überproduktion an Wärme als sehr gering bis gering bewertet. Die 
Grünanlage und aufgelockerte Stadtrandstrukturen werden als mittel bewertet. Die Ackerflächen und 
das Grünland weisen aufgrund ihrer Funktion zur Kaltluftentstehung und des Transports eine hohe Kli-
mafunktion auf. Der Wald wird aufgrund seiner hohen Frischluftproduktion mit einer hohen Bedeutung 
für das Schutzgut Klima eingestuft. 
 
4.8.6 Gesamtstädtischer Vergleich 
Die Freiflächen rund um Wixhausen sind großflächige und bedeutende Frisch- und Kaltluftentste-
hungsgebiete im Stadtgebiet Darmstadts. Weitere, kleine Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete in-
nerhalb des Stadtgebietes befinden sich im Bereich der Rosenhöhe im Osten des Stadtgebietes, im 
Osten von Eberstadt sowie südlich von Griesheim. In allen Fällen bewegen sich die Kaltluftströme von 
Ost nach West. In den Stadtteilen Rosenhöhe und Eberstadt werden die Luftströme durch die Bebau-
ung zwar gebremst, können die Stadtteile aufgrund der hohen Reliefenergie aber dennoch belüften. 
Der Kaltluftstrom südlich von Griesheim fließt parallel zu Ortslage, weshalb hier nur geringe Effekte zu 
erwarten sind. Die klimawirksamen Flächen von Wixhausen führen den Luftstrom direkt zum Stadtteil 
und sind damit für die Frisch- und Kaltluftzufuhr des Siedlungsbereichs Wixhausen hoch wirksam. 
 
4.8.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 
Der Klimaschutz ist, auch im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels, bei städtebaulicher Entwick-
lung zu beachten und in der städtebaulichen Planung zu berücksichtigen. 
 
Die für das Klima bedeutsamen Flächen insbesondere Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie 
Luftleitbahnen sind zu erhalten. Für die Anforderungen an wirksame Luftleitbahnen liegen keine Stan-
dards vor. Allerdings überarbeitet derzeit der Normenausschuss der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung 
der Luft (KRdL) eine Publikation (VDI 3787 Blatt 5, voraussichtliches Erscheinungsdatum Januar 
2023) in der der Einfluss lokaler Kaltluft auf den thermischen und lufthygienischen Wirkungskomplex

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auf eine physikalisch begründete Basis gestellt werden soll. Es wird empfohlen, diese VDI-Richtlinie 
für die städtebauliche Planung anzuwenden. 
 
Gemäß der Städtebaulichen Klimafibel [34] sollte die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils u.a. fol-
gende Ziele haben: 
 Erhalt oder Verbesserung des Bioklimas, 
 Erhalt oder Verbesserung der Durchlüftung des Ortsteils und Fö rderung der Frischluftzufuhr. 
 
Ein Schwerpunkt der klimagerechten Stadtplanung (nach Städtebaulichen Klimafibel [34]) liegt in der 
Erhaltung natürlicher Vegetation bzw. der Wiedergewinnung von Vegetationsflächen. Planerische 
Maßnahmen sind z.B.: 
 öffentliche und private Grünflächen, 
 Begrünung des Straßenraums, 
 Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, 
 Dach- und Fassadenbegrünung, 
 Vermeidung von Bodenversiegelung. 
 
Weiterhin ist der Zustrom von Frisch- und Kaltluft zu gewährleisten. Dies geschieht z.B. durch: 
 freizuhaltende Luftschneisen, 
 Ausrichtung von Gebäuden in Richtung des Luftstroms, Vermeidun g von Querriegeln, 
 aufgelockerte Bebauung, 
 höhenmäßige Anpassung an die benachbarte vorhandene Bebauung. 
 
4.9 Emissionen / Imissionen 
4.9.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 
Die rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung des Leistungsbausteins Emissionen bildet § 1 des 
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Demnach sollen Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, 
Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen ge-
schützt und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden. Als schädlich wer-
den v.a. Luftverunreinigungen, störende Geräusche, Erschütterungen, Licht-, Wärme- und Strahlenbe-
lastungen eingestuft, die in § 3 Abs. 2 bzw. 3 BImSchG aufgeführt sind.  
 
Als Arbeitshilfe für den Schutz des Menschen existieren die technische Anleitung zum Schutz gegen 
Lärm (TA Lärm) und die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), welche Grenzwerte 
für erhebliche Belästigungen aufführen. Für Umweltverschmutzungen durch Licht sind in der LAI-
s
geführt [4]. Die Erheblichkeit der Belästigung aller Emissionen hängt wesentlich von der Nutzung des 
Gebietes, auf das sie einwirken, sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) und der Zeitdauer der Einwirkungen 
ab. Die Beurteilung, ob eine schädliche Umwelteinwirkung durch einen Emittenten vorliegt, orientiert 
sich somit an der Schutzbedürftigkeit der Nutzung des betroffenen Gebietes und folglich an der Be-
wertung der Immission.

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Der Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen ist im Bun-
desnaturschutzgesetz verankert.

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Tabelle 35: Rechtliche Verankerung des Schutzes vor Immissionen  
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext 
Bundes-Immissionsschutzgesetz  
(BImSchG) 
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen 
und ähnliche Vorgänge vom 15. März 1974 [68] 
TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [80]
TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft [81]
LAI-Richtlinie  Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung  von 
Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für 
Immissionsschutz (LAI) [4]
Bundesnaturschutzgesetz § 41a i.V.m. 
§ 54 
Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswir-
kungen von Beleuchtungen 
4.9.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 
Zunächst werden für den erweiterten Untersuchungsraum die bestehenden Immissionen mittels Da-
tenrecherche erfasst und zusammengestellt. Die Ermittlung der Vorbelastung für den Parameter Lärm 
erfolgt anhand der Daten aus der Lärmkartierung 2017 [62]. Die Parameter Luft und Licht werden 
überschlägig anhand einer räumlichen Analyse der Schadstoffemittenten, wie Straßen und Leucht-
quellen in Zusammenhang mit einer Ortsbegehung bestimmt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage 
der TA Lärm, TA-Luft und LAI-Richtlinie für den Menschen.  
 
Der Schutz von Tieren wird über störende Lichtemissionen, die für bestimmte Tierarten nachteilige 
Auswirkungen haben, beschrieben und anhand bekannter Effekte für die Gruppen der Vögel [9], Fle-
dermäuse und Insekten bewertet. 
 
Lärm 
Zur Auswertung der Lärmbelastung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung aus dem Jahr 2017 
herangezogen. In der Lärmkartierung wird der Gesamtlärm (Day-evening-night noise Level -LDEN) 
anhand der Einheit dB[A] aufgeführt. Gesundheitliche Schäden für den Menschen können ab einer 
dauerhaften Beschallung von 65 dB(A) entstehen. Aus diesem Grund wurde der Wert von 65 d(A) als 
Obergrenze für eine sehr hohen Lärmbelastung der Fläche angenommen, welche tagsüber auch in 
Gewerbegebieten eingehalten werden muss [80]. Potentiell ruhige Gebiete werden hingegen ab ei-
nem Schall von > 40-45 dB(A) ausgewiesen.  
 
Luft 
Lufthygienisch bedingte Beeinträchtigungen des Menschen entstehen z.B. durch Schadstoffanteile in 
der Atemluft, durch Feinstaubpartikel und Allergene. Zu den wichtigsten anthropogenen Schadstoffen 
gehören Stickstoffdioxide und Stickstoffoxide, Straßenstaub, Brems- und Reifenabrieb, die in erster 
Linie durch Straßenverkehr entstehen. Gemäß Anlage 3 A der 39. BImSchV gelten zum Schutz der 
menschlichen Gesundheit und der Vegetation definierte Grenz- und Zielwerte. Darunter zählt ein Jah-
resmittelwert an Stickstoffdioxid (NO
2) von 40 µg/m³, ebenso ein Jahresmittelwert an Feinstaub (PM10) 
von 40 µg/m³ sowie ein Jahresmittelwert an Schwefeldioxid (SO2) von 20 µg/m³.

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Da keine Daten für das Untersuchungsgebiet vorliegen, wird der Parameter Luft annäherungsweise 
durch Abstandsbereiche an Straßen bewertet. Die Belastungsbereiche entlang von Straßen werden in 
Anlehnung an 
[6] festgelegt.  
 
Licht 
Künstliche Beleuchtung kann schädliche Umwelteinwirkungen auf Mensch und Tier hervorrufen (§3 
Abs. 2 und 3 BImSchG). Schädliche Lichtimmissionen, wie Blendung und Raumaufhellung, können 
die Nutzung der Wohnbereiche einschränken. Hierfür sind Immissions(grenz)werte in der Licht-Richtli-
nie LAI (2000) geregelt. In Kleinsiedlungsgebieten und reinen Wohngebieten gilt eine max. Vertikal-
Beleuchtungsstärke E
V zwischen 6.00 Uhr und 22:00 Uhr von 3 lx, sowie zwischen 22:00 Uhr und 6:00 
Uhr von 1 lx. In Kerngebieten, wie Gewerbegebiete und Industriegebiete gelten zwischen 6:00 Uhr 
und 22 Uhr eine max. vertikal-Beleuchtungsstärke von 15 lx und nachts von 5 lx. Zudem gelten neue 
Anforderungen an die Beleuchtung aufgrund der Änderung des BNatSchG vom 18.08.2021, welche 
am 1. März 2022 in Kraft getreten ist. Demnach 
und Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder licht-
 
 
Da keine Daten zur Auswertung der Lichtemission zu Verfügung stehen wird der Parameter verbal ar-
gumentativ bewertet.  
 
Elektromagnetische Felder (EMF) 
Durch Stromleitung und Erdkabel kommt es zur Entstehung elektrischer und magnetischer Felder. Es 
gibt keinen gesetzlichen Mindestabstand, der bei der Planung von Bebauungen zu einer bestehenden 
Freileitung eingehalten werden muss. Strahlenbelastungen und elektromagnetischen Felder (EMF) 
müssen lediglich bei der Planung von Wohneinrichtungen beachtet werden. Hierfür ergeben sich aus 
der 16. BImSchV Abstandsrichtwerte von 400 m im Innenbereich und 200 m im Außenbereich. Da es 
nutzungsbedingt durch die Planung eines Gewerbegebietes keine einzuhaltenden Grenzwerte für 
EMF gibt, wird der Parameter in der Bewertung nicht weiter berücksichtigt.  
 
Wärme 
Die Kategorie Wärmebelastung wird über das Themenfeld Klima erfasst und bewertet.  
 
Erschütterungen 
Daten zu schädlichen Belastungen durch Erschütterungen lagen für den Untersuchungsraum nicht 
vor, weshalb der Parameter Erschütterungen nicht weiter betrachtet wird.  
 
Tabelle 36:  Bewertung der Vorbelastung von schädlichen Umwelte inflüssen 
Bewertung* Lärm Luft Licht 
Kurzbeschrei-
bung Vorbelas-
tung 
Bewertung anhand von 
Belastungsklassen (dB) 
Abstandsbereiche entlang von 
Straßen (Emissionsquelle) in An-
lehnung an [6]
Betrachtung 
durch verbal-

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Bewertung* Lärm Luft Licht 
Sehr hoch Sehr hohe Lärmbelas-
tung 
>65 dB 
Gefahr zur Entstehung 
gesundheitlicher Schä-
den 
0-5 m argumentative 
Begründung 
Hoch >60-65 dB >5-10 m 
Mittel <50-60 dB >10 -100 m und Siedlungsberei-
che
Gering >45-50 dB > 100 m 
Sehr gering Sehr geringe Lärmbelas-
tung >40-45 dB  
Potentiell ruhige Gebiete, 
die zur Erholung genutzt 
werden 
Waldflächen 
4.9.3 Bestand 
Emissionen, also der Ausstoß von schädlichen Umwelteinwirkungen, entstehen im Untersuchungs-
raum durch unterschiedliche Emittenten. Als wesentliche Emittenten sind startende Flugzeuge des 
Flughafens Frankfurt am Main (Fluglärm) und der Kraftverkehr (Lärm, Schadstoffe, Lichtreize) der 
Bundesstraße B3 zu nennen (siehe Abbildung 52).  
 
Lärm 
Hohe Schallemissionen sind hauptsächlich durch den Kfz-Verkehr an der Bundesstraße 3 von über 60 
 65 dB(A) innerhalb und außerhalb der Ortschaft Wixhausen messbar [62]. Zudem verläuft im Süden 
zwischen den Ortsteilen Wixhausen und Arheilgen eine Abflugroute von der Startbahn West des Flug-
hafens Frankfurt am Main. Hier wurden im Jahr 2019 Fluglärmkonturen am Tag zwischen 55 bis 56 dB 
(A) und im Siedlungsbereich von Wixhausen zwischen 52 - 53 dB(A) gemessen (Infoservice Fluglärm 
V2.0, Frapot AG). Im Nordosten des erweiterten Untersuchungsraums nimmt die Lärmbelastung zu-
nehmend ab. 
 
Luft 
Die Bundesstraße B3 mit einer Straßenbreite von 11 m führt durch den Ortsteil Darmstadt-Wixhausen. 
Die Bundesstraße mit einer DTV von 15.813 Fahrzeugen im Jahr 2015 (Abschnitt Messeler-Park-
Straße) [14] gilt als Emissionsquelle mit insbesondere bodennaher Konzentration von Luftverunreini-
gung. Genaue Werte über die Konzentration an Stickstoffdioxiden und Feinstaub liegen hier nicht vor. 
An der Bundesstraße B3 in Wixhausen werden zwar diese Grenzwertkonzentrationen an Schadstof-
fen wahrscheinlich selten erreicht, können jedoch bedingt durch eine erhöhte Verkehrsdichte zeit-
weise (siehe Vorbelastung Boden Kapitel 3.6.4) als erhöht angenommen werden.  
 
Licht

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Lichtverschmutzung außerhalb des Siedlungsbereichs von Darmstadt-Wixhausen kommt vor allem 
durch die Straßenbeleuchtungen der Messeler-Park-Straße und der Frankfurter Landstraße (B 3) zu-
stande.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 52:  Emissionen im Untersuchungsraum 
4.9.4 Bewertung 
Insgesamt weist der engere Untersuchungsraum auf einem Großteil der Fläche eine mittlere Vorbelas-
tung durch Lärm, Luft und Lichtverschmutzung auf. Die mittlere Vorbelastung resultiert hauptsächlich 
durch die Bundesstraße B3, die wesentlich zur Entstehung von Verkehrslärm und Luftverschmutzung 
beiträgt.  
 
Lärm 
Die hohen Schallwerte unmittelbar an der stark befahrenen B3 liegen mit 60 
 65 dB(A) über lange 
Zeiträume gesehen bereits im gesundheitsschädlichen Bereich für Anwohner. Für Gewerbegebiete

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sind diese Werte zulässig. Mit Abstand zur Bundesstraße wird mehr und mehr der Fluglärm als stö-
rend wahrgenommen. Im Nordosten des erweiterten Untersuchungsraums, der gerne für die Naherho-
lung genutzt wird, wird Lärm nicht als störend wahrgenommen. 
 
Aufgrund fehlender Daten können keine Aussagen zur Störung der Fauna durch Lärm getroffen wer-
den. 
 
Luft 
Luftschadstoffe wirken auf die Vegetation, die Fauna und die Gesundheit des Menschen. Durch die 
starke Frequentierung der B3 wird von erhöhten Feinstaubwerten im Nahbereich von 100 m zur 
Straße ausgegangen[12]. Im Siedlungsbereich entstehen Luftverschmutzungen durch Kleinfeuerungs-
anlagen (Hausbrand), da allerdings mit Inkrafttreten von Artikel 1 der BImSchV stark rückgängig sind. 
Andere wesentliche Emittenten von Luftverunreinigungen fehlen. 
 
Licht 
Der Siedlungsbereich von Wixhausen wird durch warmes Licht im gelben Farbspektrum in der Nacht 
beleuchtet. Zudem strahlen die Straßenlaternen im Siedlungsbereich nach unten und minimieren so 
die Lichtverschmutzung im Gebiet. Die nächtliche Beleuchtung von außerhalb der Siedlung liegenden 
Flächen, wie dem Baustellengelände der FAIR, hat besonders hohe negative Auswirkungen auf die 
Flora und Fauna.  
 
Für die Vogelwelt hat künstliche Beleuchtung insbesondere während des Vogelzugs negative Auswir-
kungen auf die Orientierung. Vor allem die Straßenbeleuchtung der Bundesstraße und Messeler-Park-
Straße sowie die Beleuchtung des im Wald gelegenen GSI-Geländes als potenziellen Rastflächen für 
Durchzügler besitzen das Potenzial, die Orientierung von Vögeln zu stören. 
 
Fledermäuse werden insbesondere in Nähe ihrer Wochenstuben und Sommerquartiere durch Be-
leuchtungen gestört, sie reagieren mit verzögertem Ausflug. Viele Arten reagieren auch empfindlich 
auf Beleuchtung im Bereich ihrer Leitstrukturen. Dies betrifft vor allem die Straßenbeleuchtung der 
Messeler-Park-Straße und des GSI-Geländes. Die von Insekten umschwirrten Leuchten werden dage-
gen von manchen Arten gezielt zur Jagd angeflogen. 
 
Durch die Lockwirkung von weißen und hellgelben Lichtquellen werden Nachtinsekten angezogen, die 
an heißen Lampen verbrennen und an kalten Lampen bis zur Erschöpfung kreisen. Alle Beleuchtun-
gen, die weiß oder hellgelb leuchten, sind schädlich für nachtaktive Insekten. 
 
4.9.5 Zusammenfassung 
Die Datengrundlage war ausreichend, um eine grobe Einschätzung der Vorbelastungen von Lärm- 
und Lichtemissionen im Untersuchungsraum zu bewerten. Zur Bewertung der Luftqualität fehlen ge-
naue Daten für den Untersuchungsraum. Die Luftverschmutzung an Straßen wurde durch eine Ermitt-
lung der Frequentierung durch Kraftfahrzeuge überschlägig abgeleitet. Um genauere Aussagen zur 
Beeinträchtigung des Schutzgut Mensch, abiotischer und biotischer Auswirkungen treffen zu können,

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sind genauere Kenntnisse zur Art des Vorhabens und der beabsichtigten Nutzung erforderlich. An-
schließend muss ermittelt werden, ob die jeweiligen Grenzwerte der TA Luft und TA Lärm für die rand-
lichen Bebauungen eingehalten werden.  
 
4.9.6 Gesamtstädtischer Vergleich 
Im Vergleich zur Gesamtstadt liegen die Emissionswerte für den Parameter Lärm deutlich höher. Dies 
hat vorrangig damit zu tun, dass Teile des Untersuchungsraums innerhalb der Abflugschneise des 
Frankfurter Flughafens liegen [38]. Durch die Summationswirkung mit dem Straßenlärm ist von einer 
höheren Lärmbelastung als in der Innenstadt von Darmstadt auszugehen [62].  
 
Genaue Daten zur Luftqualität fehlen, jedoch ist von einer geringeren Luftverschmutzung innerhalb 
des Untersuchungsraums verglichen zur Innenstadt auszugehen. Gleiches gilt für den Parameter 
Licht. Die Lichtverschmutzung im Siedlungsbereich resultiert hauptsächlich durch Straßenlaternen und 
Wohnflächen und ist vergleichsweise gering einzuordnen. 
 
4.9.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 
Bei einer städtebaulichen Planung am Ortsrand von Wixhausen kann es zu gesundheitlichen Beein-
trächtigungen des Menschen v.a. durch Lärm und Licht kommen. Im Nahbereich von für den Bio-
topverbund wichtigen natürlichen Strukturen sollte die nächtliche Beleuchtung so weit wie möglich ver-
mieden werden. 
 
5 Gesamtbewertung 
In der Anlage B-K-1 ist die Gesamtbewertung aus allen untersuchten biotischen und abiotischen 
Schutzgütern zu sehen. Die Schutzwürdigkeit der Flächen ist im Farbverlauf von grün (sehr geringe 
Schutzwürdigkeit) über gelb (mittlere Schutzwürdigkeit) bis rot (sehr hohe Schutzwürdigkeit) durch 
Überlagerung der Einzelbewertungen berechnet und dargestellt. Ergänzt wird diese Flächenbewer-
tung mit Hinweisen zu erhaltenswerten Strukturen und Funktionen und der Darstellung einer Tabuflä-
che.

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Abbildung 53:  Darstellung Gesamtbewertung 
 
  
Legende

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Flächen mit sehr geringem Konfliktpotenzial (dunkelgrün) 
Flächen mit sehr geringem Konfliktpotenzial kommen im Untersuchungsraum nicht vor. 
 
Flächen mit geringem Konfliktpotenzial (grün) 
Flächen von geringer Schutzwürdigkeit kommen lediglich im Bereich der Hauptverkehrsstraßen vor. 
Die Flächen beidseits der B3 und der Messeler-Park Straße eignen sich somit besonders für städte-
bauliche Entwicklungsmaßnahmen, solange sie nicht im Nahbereich (200m) des Waldrands liegen 
und Abstand zur Baumreihe an der Messeler-Park-Straße einhalten. Der Waldrand besitzt wichtige 
Funktionen als Lebensraum, Waldrand und Baumreihe sind Leitelemente im Biotopverbund. Der erfor-
derlich Abstand kann erst nach dem Vorliegen einer faunistischen Bestandserfassung in Abhängigkeit 
der vorhandenen Arten angegeben werden. 
 
Flächen mit geringem bis mittlerem Konfliktpotenzial (grün - gelb) 
Alle grün-gelb dargestellten Flächen sind Teil der offenen, intensiv bewirtschafteten Agrarlandschaft. 
Hier liegen auch potenzielle Brutplätze für die störungsempfindliche Feldlerche, die im Rahmen einer 
avifaunistischen Erfassung bestätigt werden sollten. Flächen des Offenlands, die für Bodenbrüter be-
sondere Funktion als Fortpflanzungsstätte besitzen, sind von einer städtebaulichen Planung möglichst 
auszuschließen. Weitere erhaltenswerte Strukturen sind Habitatbäume, Gräben und ein FFH-Lebens-
raumtyp. Die Überplanung dieser erhaltenswerten Strukturen birgt hohes Konfliktpotenzial. 
 
Flächen mit mittlerem Konfliktpotenzial (gelb) 
Flächen mittlerer Schutzwürdigkeit sind im Plan der Gesamtbewertung gelb dargestellt. Diese sind v.a. 
durch ihre ertragsreicheren Böden gekennzeichnet.  
 
Flächen mit mittlerem bis hohem Konfliktpotenzial (gelb - orange) 
Die Feldgehölze des Gebiets sind aufgrund ihres Biotopwerts als mittel 
 hochwertig anzusehen. Sie 
sind zum Teil mit potenziellen Habitatbäumen bestanden, was ihre Bedeutung für die Fauna unter-
streicht. Mittel bis hochwertig aufgrund der feuchten bis nassen Standortverhältnisse und guten Struk-
turierung ist auch der Kleinseggensumpf bewertet, der mit seinen Randstrukturen als Teil des Feucht-
wiesenkomplexes auch als Tabufläche gilt. 
 
Flächen mit hohem Konfliktpotenzial (orange) 
Eine hohe Schutzwürdigkeit besitzt die Nasswiese, die als Teil des Feuchtwiesenkomplexes auch als 
Tabufläche gilt. Neben ihren besonders schützenswerten nassen Standortverhältnissen hat sie v.a. 
eine große Bedeutung für die heimische Flora und Fauna. 
 
Flächen mit sehr hohem Konfliktpotenzial (rot) 
Flächen mit sehr hohem Konfliktpotenzial kommen im Untersuchungsraum nicht vor. 
 
Erhaltenswerten Strukturen und Funktionen 
Flächen oder Einzelobjekte mit besonderer Funktion für den Gesamtraum und z.T. darüber hinausrei-
Biotope oder auch FFH-Lebensraumtypen, die zwar gesetzlichem Schutz unterliegen, aber aufgrund 
ihrer Wiederherstellbarkeit einer Abwägung im Rahmen von konkreten Planungen unterliegen können.

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Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 119 von 123 
Ziel ist die Sensibilisierung für die nachfolgenden Planungen, damit diese besonderen Funktionen im 
weiteren Planungsverlauf berücksichtigt und weitmöglichst erhalten werden.  
 
 
Tabelle 37:  Erhaltenswerte Strukturen und Funktionen: Empfehlu ng zusätzlicher Untersuchungen und ge-
setzliche Grundlagen 
Struktur oder Funktion Empfehlung  
zusätzlicher Untersuchungen 
Gesetzliche Grundlagen 
gesetzlich geschützte Biotope  A r t e r f a s s u n g e n   § 3 0  B N a t S c h G  
FFH-Lebensraumtypen  A r t e r f a s s u n g e n   Art 6 FFH-RL in V.m 
§34 BNatSchG
potenzielle Habitatbäume als Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten für 
Tiere 
 A r t e r f a s s u n g e n   §44 Abs. 1 Ziffer 3 
BNatSchG 
Brutflächen für bodenbrütende Vo-
gelarten 
 A r t e r f a s s u n g e n   §44 Abs. 1 Ziffer 3 
BNatSchG 
Baumreihe an der Messeler-Park-
Straße als wesentliches Land-
schaftsbildelement und Bestandteil 
des Biotopverbunds
 A r t e r f a s s u n g e n   §24 Abs. 1 BNatSchG 
 §21 Abs. 1 und 6 
BNatSchG 
Übergangsbereich Offenland  
Waldrand als Lebensstätte und als 
Teil des Biotopverbunds 
 A r t e r f a s s u n g e n   §21 Abs. 1 und 6 
BNatSchG 
Silzaue, als landschaftsprägenden 
Bestandteil und Lebensraum 
 A r t e r f a s s u n g e n   §24 Abs. 1 BNatSchG 
 §44 Abs. 1 BNatSchG 
 §21 Abs. 5 BNatSchG
Bodendenkmäler  Geomagnetische Prospektion  § 1 und 2 Abs. 2 Ziffer 
2 BBodSchG
Flächen mit mittlerem Ertragspoten-
zial 
 Untersuchung der möglichen 
strukturellen Folgen für die 
Landwirtschaft
 § 1 und 2 Abs. 2 Ziffer 
3c BBodSchG 
Bodenstandorte (Moorsubstrate)   § 1 und 2 Abs. 2 Ziffer 
2 BBodSchG
Gräben, inklusive breiter Randstrei-
fen mit ihren Funktionen für den 
Wasserhaushalt, als Lebensstätten 
und als wesentliche Bestandteile des 
Biotopverbunds 
 Hydrogeologisches Gutachten 
 A r t e r f a s s u n g e n  
 §6 WHG Abs. 1 Ziffer 1 
und 2 sowie Abs. 2 
 §21 Abs. 1 und 5 
BNatSchG 
Flächen mit besonderer bioklimati-
scher Wirkung, wie Kalt- und Frisch-
luftentstehungsgebiete und Luftleit-
bahnen 
 Bioklimatisches Gutachten  §1 Abs. 3 Ziffer 4 
BNatSchG

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Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 120 von 123 
Tabufläche 
Als 
standsschutz unterliegen und aufgrund ihrer Größe, hohen Komplexität oder fehlenden Regenerati-
onsfähigkeit nicht wiederherstellbar sind. In den Tabuflächen sind Abstandsbereiche mit eingeschlos-
sen, die für die Erhaltung des Schutzziels notwendig sind. Die Tabuflächen sollten von der städtebau-
lichen Planung ausgeschlossen werden, da sie im Rahmen von konkreten Planungen nicht der Abwä-
gung zugänglich sind. 
 
Mit dem Feuchtwiesenkomplex befindet sich im Untersuchungsraum eine Tabuflächen, die von der 
städtebaulichen Planung ausgeschlossen werden soll. Es handelt sich mit den Nasswiesen, Röhrich-
ten, Hochstauden und Kleinseggenrieden um  
 Standorte besonderer Bodenverhältnisse, 
 nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope, 
 einen FFH-Lebensraumtyp und 
 potenzielle Lebensräume und Fortpflanzungsstätten für eine Vie lzahl von Arten, 
die aufgrund ihrer hohen Komplexität und eingeschränkten Regenerationsfähigkeit nicht wiederher-
stellbar sind. 
 
Die Tabuzone schließt die wasserzuführenden Gräben als essenzielle Struktur für den Erhalt der 
feuchten und nassen Standorte ein. Ebenso enthält sie eine Pufferzone von 30 m, um erhebliche Be-
einträchtigungen durch Bebauungen und Nutzungen (z.B. Schattenwurf, Beeinflussung Grundwasser-
zustrom, Störungen) auszuschließen. Auf Grundlage eines hydrogeologischen Gutachtens könnte die 
Bedeutung der Gräben für Wasserhaushalt des Feuchtwiesenkomplexes genau beschrieben werden. 
Derzeit ist der Kenntnisstand für rechtssichere Aussagen zur genauen räumlichen Ausdehnung der 
Pufferzone nicht ausreichend (Vergl. Kapitel 3.2).  
 
6 Mögliche Folgen einer städtebaulichen Entwicklung für die Ges amtstadt 
Darmstadt zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität verbunden mit einem starken Arbeitsplatzan-
gebot aus und wird Prognosen zufolge auch in den kommenden Jahren weiter wachsen. Bei einer 
Einwohnerzahl von derzeit ca. 160.000 wird angenommen, dass diese bis zum Jahr 2030 auf 185.000 
ansteigt [50]. Um diesem Wachstum gerecht zu werden, ist die Bereitstellung von Flächen für Arbei-
ten, Gewerbe und Dienstleitungen notwendig. Die potenzielle städtebauliche Entwicklung im erweiter-
ten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost dient der Sicherung der hohen Lebensqualität verbunden mit 
einem starken Arbeitsplatzangebot unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung der Einwoh-
nerzahl. 
 
Eine Zusammenstellung der Auswirkungen einer städtebauliche Entwicklung im erweiterten Untersu-
chungsraum Wixhausen-Ost in Bezug auf die Schutzgüter nach UVPG ist nicht möglich, da zum der-
zeitigen Planungsstand weder die genaue Lage, Ausdehnung noch Nutzung eines Baugebietes be-
kannt ist. Die Zusammenstellung möglicher Folgen dient in diesem sehr frühen Planungsstadium als 
eine Grundlage für die Einschätzung ob wertvolle Funktionen beeinträchtigt oder verbessert werden 
können, die Auswirkungen auf die Gesamtstadt besitzen.

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Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 121 von 123 
 
Mögliche Folgen für die Nutzung 
Eine städtebauliche Entwicklung würde vorwiegend auf landwirtschaftlichen Flächen stattfinden, die 
als Äcker mit großem Anteil von Sonderkulturen genutzt werden. Eine Bebauung dieser Flächen kann, 
je nach Größe, ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe strukturell beeinträchtigen. 
 
Mögliche Folgen für Tiere und Pflanzen 
Der Untersuchungsraum bietet im Stadtgebiet einen einzigartigen Lebensraum für den stark gefährde-
ten Kiebitz. Zusätzlich bieten der Feuchtwiesenkomplex und das großräumige Offenland vielen ur-
sprünglich im Stadtgebiet häufig vorkommenden heimischen Tierarten einen nun selten gewordenen 
Lebensraum. Eine städtebauliche Entwicklung birgt die Gefahr, die Lebensräume durch direkte Flä-
cheninanspruchnahme, aber auch durch Störungen zu beeinträchtigen. 
 
Mögliche Folgen für Landschaftsbild und Erholung 
Aufgrund der Lage des erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost hätte eine städtebauliche 
Nutzung auf den Flächen, die an die Bundesstraße angrenzen, Auswirkungen auf die von vielen 
Pendlern wahrnehmbare Eigenart und Schönheit der Gesamtstadt. Mit einer städtebaulichen Entwick-
lung in diesem Bereich hätte die Stadt die Möglichkeit den Ortsrand gestalterisch aufzuwerten. Die für 
die Naherholung wichtige Funktion zur Verbindung des Ortsteils Wixhausen mit der Landschaft könnte 
verbessert werden. 
 
Mögliche Folgen für den Boden 
Auf den von Bebauung genutzten Flächen verliert der Boden vollständig oder teilweise seine vielfälti-
gen Funktionen. Auswirkungen auf die Gesamtstadt sind durch Überbauung von Bodendenkmälern 
möglich. Negative Auswirkungen auf den Ortsteil Wixhausen in Bezug auf verminderten Wasserrück-
halt und Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere sollten durch Berücksichtigung in der konkre-
ten städtebaulichen Planung weitmöglichst vermieden werden. 
 
Mögliche Folgen für Grund- und Oberflächenwasser 
Zwischen den landwirtschaftlich genutzten Flächen befinden sich zahlreiche Gräben, die den Abfluss 
von Niederschlagswasser bei Regenfällen sicherstellen. Die Funktion des bisherigen Grabensystems 
wird im Rahmen eines hydrologischen Gutachtens untersucht und muss in der weiteren Planung be-
rücksichtigt werden.  
 
Mögliche Folgen für das Klima 
Die klimawirksamen Flächen von Wixhausen führen den Luftstrom direkt zum Stadtteil und sind damit 
für die Frisch- und Kaltluftzufuhr des Siedlungsbereichs Wixhausen hoch wirksam. Die für das Klima 
bedeutsamen Flächen insbesondere Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Luftleitbahnen sind 
in ihrer Funktion zu erhalten, um einer Überwärmung des Ortsteils entgegenzuwirken. Auf andere 
Stadtteile besteht bei Umsetzung einer städtebaulichen Entwicklung keine Gefahr von negativen kli-
matischen Auswirkungen. 
 
Mögliche Folgen in Bezug auf Emissionen / Immissionen 
Eine Abschätzung möglicher Folgen ist zu diesem Planungsstand nicht möglich.

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Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 122 von 123 
 
Hinweise auf mögliche alternative Entwicklungen 
Im Untersuchungsraum besteht ein hohes Potenzial zur Entwicklung wertvoller Biotope. Durch Exten-
sivierung von einigen landwirtschaftlichen Flächen und durch Anlage von breiteren Uferstreifen mit 
Hochstaudenfluren entlang der Gräben könnte sowohl die Artenvielfalt des Offenlands, als auch der 
Biotopverbund mit dem Wald und den Auen deutlich gestärkt werden. 
 
7 Fazit 
Das vorliegende Gutachten liefert einen Überblick zur Bestandssituation der biotischen und abioti-
schen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost und zeigt das Konfliktrisiko bei 
einer möglichen städtebaulichen Entwicklung auf. 
 
Bei der Weiterverfolgung einer städtebaulichen Entwicklung im erweiterten Untersuchungsraum 
Wixhausen-Ost ist die im Plan B-K-
trächtigung zu schützen. 
 
Weiterhin sind insbesondere folgende mögliche Strukturen und Funktionen zu berücksichtigen und 
weitmöglichst zu erhalten: 
 gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen, 
 potenzielle Habitatbäume als Fortpflanzungs- und Ruhestätten f ür Tiere, 
 Brutflächen für bodenbrütende Vogelarten, 
 eine Baumreihe an der Messeler-Park-Straße als wesentliches La ndschaftsbildelement und 
Bestandteil des Biotopverbunds, 
 der Übergangsbereich Offenland  Waldrand als Lebensstätte und als Teil des Biotopver-
bunds, 
 die Silzaue, als landschaftsprägenden Bestandteil und Lebensra um, 
 Bodendenkmäler, 
 Flächen mit mittlerem Ertragspotenzial, 
 Bodenstandorte (Moorsubstrate), 
 Gräben, inklusive breiter Randstreifen mit ihren Funktionen fü r den Wasserhaushalt, als Le-
bensstätten und als wesentliche Bestandteile des Biotopverbunds, 
 Flächen mit besonderer bioklimatischer Wirkung, wie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete 
und Luftleitbahnen. 
 
Zur besseren Einschätzung der Konflikte wird empfohlen, zusätzlich folgende Untersuchungen durch-
zuführen:  
 Untersuchung der möglichen strukturellen Folgen für die Landwi rtschaft, damit die Wirt-
schaftsgrundlage der Ortslandwirte auch bei einer städtebaulichen Entwicklung erhalten 
bleibt. 
 Erfassung der planungsrelevanten Arten, damit auf dieser Grund lage konkrete Schutzmaß-
nahmen abgeleitet werden können. 
 Geomagnetische Prospektion zur Untersuchung der Lage möglicher  Bodendenkmäler.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 123 von 123 
 Erstellung eines Hydrogeologischen Gutachtens, um die Bedeutun g der Gräben für den Ab-
fluss im Gebiet und für die Regulierung des natürlicherweise stark schwankenden Grund-
wasserstands zu ermitteln. Weiterhin sollte in diesem Gutachten die Bewertung der Grund-
wasserverhältnisse in Bezug auf eine zukünftige Bebauung und auf die Eignung des Unter-
grunds für die Versickerung von im Baugebiet anfallendem Niederschlagswasser erfolgen. 
 Erstellung eines Bioklimatischen Gutachtens, um das Wohlbefind en und die Gesundheit der 
Bewohner von Wixhausen bei einer möglichen Bebauung zu schützen. 
 
 
 
 
Aufgestellt: 
Dr. rer. nat. Severine Dietz 
M.Sc. Marcel Janocha 
M.Sc. Christina Matecki 
Dipl.-Ing.agr. Rolf Menden 
Dipl.-Ing. Sonja Pesch 
Dipl.-Ing. Nicole Wernerus 
 
 
Darmstadt, Dezember 2022 
 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
 
 
ppa. Dr. Dirk Jelinek i.A. Sonja Pesch

anlage 14

3452 Zeichen

Kno
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475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 12:13:55    janocha   1:5.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-D-1_Bestandsplan Arten.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Orthofoto vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Datenerhebung:
Faunistische Daten, Kartierung BCE NL DA im Mai bis Juli 2021
Planungsrelevante Arten nach:
Albrecht et al. (2013): Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen
Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag
Keine Veröffentlichung des Fundorts von vom Aussterben bedrohten Vogelarten. Fundort ist der Fachbehörde bekannt
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 200 400 600 Meter
±
Auftraggeber:
B-D-1
Wissenschaftsstadt Darmstadt
D - Bestandsplan Arten
1:5.000
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
M. Janocha
M. Janocha
S. Pesch
dup2103108
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Planbezeichnung:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Arten
Besondere Leitstrukturen für Fledermäuse
Reptilien (2,2 ha)
Amphibien (32 ha)
Schmetterlinge (5 ha)
Allgemein
Untersuchungsraum
Erweiterter Untersuchungsraum 500 m
Nachgewiesene besonders planungsrelevante Arten
!( Vögel
!(X Amphibien
!9 Fledermäuse
!´ Zauneidechse
Störungen
Hauptverkehrsstraßen
[ Hochspannungsfreileitung
Störungen durch menschliche Anwesenheit (Verkehr, Erholungssuchende, Hunde)
Störende Vertikalstrukturen (Gehölze, Privatgärten) für bondenbrütende Vogelarten
Lichtbelastete Räume
Abkürzung Dt. Artname Wiss. Artname
Ba Bachstelze Motacilla alba
Hä Bluthänfling Carduelis cannabina
Bs Buntspecht Dendrocopos major
Fl Feldlerche Alauda arvensis
Fe Feldsperling Passer montanus
Gr Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus
Gi Girlitz Serinus serinus
G Goldammer Emberiza citrinella
Grr Graureiher Ardea cinerea
H Haussperling Passer domesticus
Ki Kiebitz* Vanellus vanellus
Kra Kolkrabe Corvus corax
Ku Kuckuck Cuculus canorus
Ms Mauersegler Apus apus
M Mehlschwalbe Delichon urbicum
N Nachtigall Luscinia megarhynchos
Rs Rauchschwalbe Hirundo rustica
Rm Rotmilan Milvus milvus
St Schafstelze Motacilla flava
Swk Schwarzkehlchen Saxicola rubicola
Ssp Schwarzspecht Dryocopus martius
S Star Sturnus vulgaris
Su Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris
T Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus
Tt Türkentaube Streptopelia decaocto
Tf Turmfalke Falco tinnunculus
Ws Weißstorch Ciconia ciconia
Wi Wiedehopf* Upupa epops
Kno Knoblauchkröte Pelobates fuscus
Ppi Zwergfledermaus Pipistellus pipistrellus
Za Zauneidechse Lacerta agilis
*keine Veröffentlichung des Fundorts von vom 
Aussterben bedrohten Arten, Fundort ist der Fachbehörde 
bekannt

anlage 45

236 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung und Bewertung 
der biotischen und abiotischen Schutzgüter 
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage A-H.1 
 
 
Grundwasserstandsentwicklung

anlage 65

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Punkt 4: Entwicklungsgebiet Wixhausen-Ost: 
Veröffentlichung der ökologischen Gutachten aus den Voruntersuchungen 
 (V-Nr. 2023/0211) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung nimmt 
von der Vorlage Kenntnis.

anlage 64

256 Zeichen

Punkt 13: Entwicklungsgebiet Wixhausen-Ost: 
Veröffentlichung der ökologischen Gutachten aus den Voruntersuchungen 
 (V-Nr. 2023/0211) 
- Kenntnisnahme - 
 
 Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von 
der Vorlage Kenntnis.

anlage 23

5537 Zeichen

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122
129,5
129,5
125
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123,5
130,5
123,5
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123 125
124,5
132,5
125
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121
126,5
122
132,5
131,5
475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 15:42:20    janocha   1:5.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20220512_B-J-1_Bestandsplan Emissionen.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Liegenschaftskataster, Orthofoto und Höhenlinien vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt,
Lärmerhebungsdaten:
Lärmkartierung 2017 in Hessen nach EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG mit Tagespegel (LDEN) und Nachtpegel (LNight):
Hauptverkehrsstraßen, Großflughafen (Frankfurt am Main), Schienenlärm von ausgewählten Stadtbahnen (Ballungsräume
Darmstadt, Frankfurt, Kassel), Industrielärm von IED-Anlagen ausgewählter Gebiete (Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Kassel,
Wiesbaden), überarbeitet
Fluglärmerhebung:
Flugrouten und Fluglärmkonturen Tag Infoservice Fluglärm V2.0 © Frapot AG, überarbeitet
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 200 400 600 Meter
±
Auftraggeber:
B-J-1
Wissenschaftsstadt Darmstadt
J - Bestandsplan Emissionen
1:5.000
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
M. Janocha
M. Janocha
S. Pesch
dup2103108
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Planbezeichnung:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Luft
Hauptverkehrsstraßen
Schadstoffbelastung Bundesstraße 100 m
Allgemein
Geltungsbereich/ Untersuchungsraum
Erweiterter Untersuchungsraum 500 m
Flurstücksgrenzen
Höhenlinien
Lärm
Umgebungslärm LDEN [dB (A)]
40-45 dB
45-50 dB
50-60 dB
60-65 dB
>65 dB
ðQ( Abflugroute West Flughafen Frankfurt am Main
Fluglärm Tag 2019
Fluglärmkonturen (leg) 
!!!
!!!52 - 53 dB (A)
!!!
!!!55 - 56 db (A)
Elektromagnetische Felder
[ Hochspannungsfreileitung
Licht
Lichtverschmutzung

anlage 39

1161 Zeichen

Anlage B-H.5.2
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021,
Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/
web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
Grundwassergleichen: Hydrologisches Kartenwerk
Hessische Rhein- / Mainebene Grundwasserhöhengleichen
Oktober 1993 erstellt: von HLNUG, Januar 2013
07.09.2021   Uhr: 14:56:30    Dietz   1:10.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\Layouts_Pläne\20210906_B_H_5_2_GP_trocken.mxd
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474750
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475000
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475250
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475500
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476000
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476250
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476500
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476750
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477000
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5529500
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5529750
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5530000
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5530250
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5530500
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5530750
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5531000
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5531250
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5531500
5531750
5531750
5532000
5532000
±
0 0,2 0,4 0,6 km
Zeichenerklärung
Allgemein
Geltungsbereich/
Untersuchungsraum
Erweiterter
Untersuchungsraum 300 m
Grundwassergleichen
niedrige Grundwasserstände 
(Oktober 1993)
Sep. 2021 dup2103108M.: 1:10.000
Grundwasserströmung
Grundwassergleichen
Grundwassergleichen und -strömung
A-H.7.2

anlage 32

5 Zeichen

A-H.4

anlage 6

3290 Zeichen

! Silz
! Apfelbach
! Mühlbach
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124
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123
125,5
123
125,5
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127,5
121,5
123
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127,5
127,5
126
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127
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124,5
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125
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126
126,5
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123
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125
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128,5
125,5
126
126,5
125,5
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124,5
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122
122
128
127,5125
129,5
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128
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128
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123
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125
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127,5
122
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126
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125,5
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124,5
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122
124
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124
127
122,5
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127
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122,5
122,5
129
122,5
122,5
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126,5
127
128
127,5
128,5
122
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126
126
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124
124
129,5
124,5
124,5
123
126,5
127,5
122
128
122
122,5
475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 14:30:20    janocha   1:2.500 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B_G_2_Bewertung Boden.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Liegenschaftskataster, Höhenlinien und Orthofoto vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Bodeneinheiten:
© Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 100 200 300Meter
±
Auftraggeber:
B-G-2
Wissenschaftsstadt Darmstadt
G - Bewertung Boden
1:2.500
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
C. Matecki
M. Janocha
S. Pesch
dup2103108
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Planbezeichnung:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Erhaltenswerte Strukturen
Mittleres Ertragspotenzial Boden
Besonderer Bodenstandort (Moorsubstrate)
#* Bodendenkmal (Eingriff im Umkreis von 250 m genehmigungspflichtig)
Allgemein
 Untersuchungsraum
Flurstücksgrenzen
Höhenlinien
Gewässer
Bodenfachliche Gesamtbewertung
Regionalplanerisch bedeutsame Flächen für das Schutzgut Boden
Vorranggebiet für die Landwirtschaft
Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft
Straßennahe Schadstoffe
Hauptverkehrsstraßen
Hohe verkehrsbedingte Schadstoffbelastung im Abstand von 10 m zu
Hauptverkehrsstraßen
Mittlere verkehrsbedingte Schadstoffbelastung im Abstand von 100 m zu
Hauptverkehrsstraßen
4 - hohe Schutzwürdigkeit (nicht vergeben)
5 - sehr hohe Schutzwürdigkeit (nicht vergeben)
1 - sehr geringe Schutzwürdigkeit
2 - geringe Schutzwürdigkeit
3 - mittlere Schutzwürdigkeit

anlage 66

199 Zeichen

Punkt 7: Entwicklungsgebiet Wixhausen-Ost: 
Veröffentlichung der ökologischen Gutachten aus den Voruntersuchungen 
 (V-Nr. 2023/0211) 
- Kenntnisnahme - 
 
Das Gremium nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

anlage 20

2792 Zeichen

ðN
ðN
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#*
#*
#*
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"P
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¾¾½
¾¾½ ¾¾½ ¾¾½
H
G
F
E
D
C B
A
475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 17:49:37    janocha   1:5.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-EF-2_Bewertung Landschaftsbild u Naherholung.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Liegenschaftskataster und Orthofoto vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Bewertung nach LFU (2005): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung sowie
Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung (S. 21).
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 200 400 600 Meter
±
Bewertung Landschaftsbild und Naherholung
1 - sehr geringe Schutzwürdigkeit
2 - geringe Schutzwürdigkeit
3 - mittlere Schutzwürdigkeit
4 - hohe Schutzwürdigkeit
5 - sehr hohe Schutzwürdigkeit
Allgemein
Untersuchungsraum
Erweiterter Untersuchungsraum 500 m
Flurstücksgrenzen
#* Blickrichtung
dup2103108
Planbezeichnung:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Auftraggeber:
B-EF-2
Wissenschaftsstadt Darmstadt
EF - Bewertung Landschaftsbild und Naherholung
1:5.000
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
M. Janocha
M. Janocha
S. Pesch
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Sichthindernisse
!( Bäume
Gehölze
A : Blickrichtung Süd-West B : Blickrichtung Westen
C : Blickrichtung Süd-West D : Blickrichtung Osten
E : Blickrichtung Süden F : Blickrichtung Westen
H : Blickrichtung WestenG : Blickrichtung Süden
Anthropogene Beeinträchtigung
Umspannwerk
Schienenverkehr
¬(Å Straßenbahn
[ Hochspannungsfreileitung
Hauptverkehrsstraßen
Lärmbelastung Bundesstraße
Naherholungsinfrastruktur
"P Wanderparkplatz
Grillplatz
¾ö Reitweg
¾¾½ Hauptradweg
Sichtweite
kurzer Blick
mittllanger Blick
weiter Blick
ðNangenehmer Fernblick
Sichtbeziehungen
Qualität der Sichtbeziehung
sehr geringe Sichtqualität
sehr hohe Sichtqualität

anlage 13

6553 Zeichen

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PAP
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SEI
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FAH
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FAH
FAH
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HBU
FAH
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KIKI
KI
SEI SEI SEI
PAP
SWE
EWN
SWE
UMB
GKI GBI
GBI
33 Stk FAH Hecke
38 Stk FAH Hecke, Nr. 108-120
9 8 7 6 5 4 3 2 1
5
4 2
50 48 46 4140 38 37 36 3433 32 31 27 26 25 24 22 21 20 19 17 16 15 131111
4
3
49 47 45 39 35 23 18 14 10
475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 14:35:28    janocha   1:2.500 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-C-1_Bestandsplan Bäume.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Liegenschaftskataster und Orthofoto vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Datenerhebung:
Baumkartierung BCE NL DA und SPY am 25.11.2021 und 15.12.2021
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 100 200 300 Meter
±
Allgemein
Flurstücksgrenzen
dup2103108
Planbezeichnung:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Auftraggeber:
B-C-1
Wissenschaftsstadt Darmstadt
C - Bestandsplan Bäume und Baumhöhlen
1:2.500
Jan 2022
Jan 2022
Dez 2022
M. Janocha
M. Janocha
S. Pesch
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
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DGL
DGL
GBI
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GBI
GBI
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WTA
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GFI
GBI
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GBI
DGL
GBI
DGL
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GBI
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BAH
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BAH
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4
2
3
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KI
KI
KI
FAH
FAH
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GBI
KAP
KAP
KAP KAP
KAP
KAP
FAH
FAH
FAH
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RER
GBI
GBI
PAP
SAH
GBI
PAP
PAP
RKA RKA
SAH
PAP
PAP
PAP
ELA
GBI
GBI
GBI
GBI
GBI
GBI
GBI
ASP
LEB
LEB
GKI
33 Stk FAH Hecke
± ±
±
2
1
3
1
M 1:500
3
M 1:500
2
M 1:1.000
Abkürzung Dt. Artname Wiss. Artname Abkürzung Dt. Artname Wiss. Artname
ABP* Ahornblättrige Platane Platanus  × hispanica KAP* Kulturapfel Malus spec.
AGL* Amerikanische Gleditschie Gleditsia triacanthos f. inermis KI Kirsche Prunus spec.
ASP Zitterpappel, Aspe Populus tremula LEB Lebensbäume Thuja spec
BAH Bergahorn Acer pseudoplatanus PAP Pappel Populus spec .
BAZ* Blaue Atlas-Zeder Cedrus atlantica Glauca RER Schwarzerle Alnus glutinosa
DGL Gewöhnliche Douglasie Pseudotsuga menziesii RKA Rosskastanie Aesculus hippocastanum
ELA Europäische Lärche Larix decidua SAH Spitzahorn Acer platanoides
EWN* Echte Walnuss Juglans regia SEI Stieleiche Quercus robur
FAH Feldahorn Acer campestre SWE* Silber-Weide Salix alba
GBI Hänge-Birke Betula pendula UMB* Urweltmammutbaum Metasequoia glyptostroboides
GES Gemeine Esche Fraxinus excelsior WKI Weymouthskiefer Pinus strobus
GFI Gemeine Fichte Picea abies WMB* Weiße Maulbeere Morus alba
GKI Gemeine Kiefer Pinus sylvestris WTA Weißtanne Abies alba
HBU Hainbuche Carpinus betulus *Baumkürzel frei erfunden
Alle andere Kürzel nach Staatsbetrieb Sachsenforst
Baumhöhlenkartierung 2021
!. Baum mit Höhle, Spalte oder Astabbruch, erhaltenswürdig
!( Baum ohne Höhle, Spalte oder Astabbruch, erhaltenswürdig
!. Baum mit Höhle, Spalte oder Astabbruch, nicht erhaltenswürdig
!( Baum ohne Höhle, Spalte oder Astabbruch, nicht erhaltenswürdig
Gehölzhecken
Baumkataster-Nr.

anlage 33

740 Zeichen

A
1128 GWS
127,0126,0125,0124,0123,0122,0121,0120,0119,0118,0117,0116,0115,0114,0113,0112,0111,0110,0
127,0126,0125,0124,0123,0122,0121,0120,0119,0118,0117,0116,0115,0114,0113,0112,0111,0110,0
A'
1205 EWS
RKS7t
RKS8
B1 Durchlass
Gespeichert: 13.09.21 08:45:35  /  Plotdatum:  13.09.21 08:47:26 goldhorn\\bce01.de\nas\N\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\work\Anlage_B-H.2.dwg / Layout: B-H. 2.1
FeinkiesFeinsandGrobsandMittelkiesMittelsandSchluffTon
Hauptanteile
Grundwasserstand
Lehm
dup2103108Geologische/Hydrogeologische SchnitteSchnitt A
Sep. 2021
entnommen aus Grundwassergleichenpland. HLNUG von April 2001
Maßstab der Länge: 1:10.000Maßstab der Höhe:  1: 100
AAuffüllung
H-5.1.1A-H.5.1pA-H.5.1A-H.5.1A-H.5.1

anlage 49

250 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung und Bewertung 
der biotischen und abiotischen Schutzgüter 
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage A-H.4 
 
 
Geologische Karte und  
Lage von Bohrungen

anlage 52

227 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung und Bewertung 
der biotischen und abiotischen Schutzgüter 
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage A-H.7 
 
 
Grundwassergleichen

anlage 51

228 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung und Bewertung 
der biotischen und abiotischen Schutzgüter 
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage A-H.6 
 
 
Lageplan Messstellen

anlage 15

3449 Zeichen

N
SS
N Gi
Hä
S Fl
N
SwkGr
H Tf
SN
Hä
TG N
St
Ba
FlRm
T Swk
Fl
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Ba
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S
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Bs
Ws
Ws
Ws
Su
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Kra
Ssp
S
M
Tf
Tt
Fl
BsS
N
M Ku
H
S
S
Grr
Ku
475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 17:02:39    janocha   1:5.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-D-2.1_Bewertung Arten_Vögel.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Orthofoto und Katasterdaten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Datenerhebung:
Faunistische Daten, Kartierung BCE NL DA im Mai bis Juli 2021
Planungsrelevante Arten nach:
Albrecht et al. (2013): Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen
Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag
Keine Veröffentlichung des Fundorts von vom Aussterben bedrohten Vogelarten, Fundort ist der Fachbehörde bekannt.
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 200 400 600 Meter
±
Auftraggeber:
B-D-2.1
Wissenschaftsstadt Darmstadt
D - Bewertung Arten - Vögel
1:5.000
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
M. Janocha
M. Janocha
S. Pesch
dup2103108
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Planbezeichnung:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Allgemein
Untersuchungsraum
Erweiterter Untersuchungsraum 500 m
Flurstücksgrenzen
Bewertung nachgewiesener Artengruppen
!( Besonders planungsrelevante Vogelart - zulassungsrelevant
!( Besonders planungsrelevante Vogelart - zulassungskritisch
Störungen
[ Hochspannungsfreileitung
Hauptverkehrsstraßen
Störungen durch menschliche Anwesenheit (Verkehr, Erholungssuchende, Hunde)
Störende Vertikalstrukturen (Gehölze, Privatgärten) für bodenbrütende Vogelarten
Bewertung des Habitatpotenzials
1 - sehr gering
2 - gering
3 - mittel
4 - hoch
5 - sehr hoch
Erhaltenswerte Strukturen
!( Potenzielle Habitatbäume
Funktion Waldrand (200 m)
Potenzielle Bodenbrüterfläche hoher Eignung
Abkürzung Dt. Artname Wiss. Artname
Ba Bachstelze Motacilla alba
Hä Bluthänfling Carduelis cannabina
Bs Buntspecht Dendrocopos major
Fl Feldlerche Alauda arvensis
Fe Feldsperling Passer montanus
Gr Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus
Gi Girlitz Serinus serinus
G Goldammer Emberiza citrinella
Grr Graureiher Ardea cinerea
H Haussperling Passer domesticus
Ki Kiebitz* Vanellus vanellus
Kra Kolkrabe Corvus corax
Ku Kuckuck Cuculus canorus
Ms Mauersegler Apus apus
M Mehlschwalbe Delichon urbicum
N Nachtigall Luscinia megarhynchos
Rs Rauchschwalbe Hirundo rustica
Rm Rotmilan Milvus milvus
St Schafstelze Motacilla flava
Swk Schwarzkehlchen Saxicola rubicola
Ssp Schwarzspecht Dryocopus martius
S Star Sturnus vulgaris
Su Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris
T Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus
Tt Türkentaube Streptopelia decaocto
Tf Turmfalke Falco tinnunculus
Ws Weißstorch Ciconia ciconia
Wi Wiedehopf* Upupa epops
*keine Veröffentlichung des Fundorts von vom 
Aussterben bedrohten Arten, Fundort ist der Fachbehörde 
bekannt

anlage 10

2066 Zeichen

Bundesstraße 3
Messeler Park Straße
DA -Arheilgen
DA - Wixhausen
GSI  Helmholtzzentrum
! Silz
! Apfelbach
! Mühlbach
M
ühlbach !’
 
! Hahnwiesenbach
! Apfelbach
475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 16:04:34    janocha   1:5.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-A-1_Übersichtslageplan.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Orthofoto und Liegenschaftskataster vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Schutzgebiete:
© 2021 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV): Natureg Abfrage im Mai
2021
Gewässernetz Hessen:
Gewässerkundliches Flächenverzeichnis, Wanderhindernisse, Gewässernetz basierend auf Digitalem Landschaftsmodell DLM25
https://geodienste-umwelt.hessen.de/arcgis/services/inspire/gewaessernetz/MapServer/WmsServer?
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 200 400 600Meter
±
Auftraggeber:
B-A-1
Wissenschaftsstadt Darmstadt
A - Übersichtslageplan
1:5.000
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
M. Janocha
M. Janocha
S. Pesch
dup2103108
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Planbezeichnung:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Schutzgebiete und besondere Flächen
Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Stadt Darmstadt" (NR 2411001)
Wasserschutzgebiet (WSG) "WW Gerauer Land, Groß-Gerau" (NR 433-
004), Schutzzone IIIB
Hinweis auf gesetzlich geschützte Biotope / -komplexe (§ 30 BNatSchG, §
13 HAGBNatSchG), Erfassung 1997 und 1998, Lage ungenau
Allgemein
Erweiterter Untersuchungsraum 500 m
 Untersuchungsraum
Flurstücksgrenzen
Hauptverkehrsstraßen
Gewässer

anlage 11

4891 Zeichen

6430
6510
125
126
128
129
124,5
125,5
126,5
127,5
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127
122
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120
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129
129
124
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122
122,5
123
130
127
127,5
127,5
125
124,5
123
125
127,5
121,5
127
125,5
125
127
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129,5
126
125,5
123
122,5122
129
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125,5
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124
127,5
130
121,5
123,5
127,5
124,5 125
122,5
126,5
123
126
126,5
129,5
128,5
123,5
128,5
122,5
122
129
129
127,5
125,5
122
124
129
125
123
123,5
123,5
122
125
126,5
122,5
129,5
124
123
124
126,5
123
126
123
123
123122
123,5
123
126
126,5
122
125,5
128
126
128
130
124
126,5
124,5
124
125,5
123
126,5
128,5
125,5
128,5
126,5
123
123
129
121
120
121,5
121,5
126
127121,5
125
125
126
125
126
122
128
124
125
129,5
125,5
123
124
127
124,5
129,5
127,5
122
122
123
123,5
125,5
124
123122,5
124,5
127
129,5
128
125
123
122,5
126
124
123,5
122,5
128
130
123
122,5
130,5
129
122,5
127,5
125
128,5
126
127,5
122
128,5
125
122,5
123
125,5
123,5
124
127
124,5
123
121
122
124
124
127
122,5
125
123
127
123,5
125,5
124,5
122,5
122,5
129
122,5
122,5
124,5
125
127
128
126
127,5
128,5
122
126,5
127,5
123,5
126
126
124,5
126,5
124
124
124,5
123
126,5
127,5
122
128
122,5
475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
16.01.2023   Uhr: 17:28:20    janocha   1:2.500 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-B-1_Bestandsplan Nutzungstypen.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Liegenschaftskataster, Höhenlinien und Orthofoto vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Schutzgebiete:
© 2021 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV): Natureg Abfrage im Mai
2021
Datenerhebung:
Standard-Nutzungstypen gemäß Hessischer Kompensationsverordnung (KV), Kartierung BCE NL DA am 19.05.2021 und 8.07.2021,
gesetzlich geschützte Biotope, FFH-Lebensraumtypen
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 100 200 300 Meter
±
Standard-Nutzungstypen gemäß Hessischer Kompensationsverordnung
02.200 Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf frischen Standorten
02.300 Sonstige Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf feuchten bis nassen
Standorten
03.222 Erwerbsgartenbau und Weinbau außerhalb von Steillagen mit Untersaat
04.600 Feldgehölz (Baumhecke), großflächig
05.241 Arten-/ strukturreiche Gräben
E E E E E
E E E E E
E E E E E
E E E E E
05.243 Arten-/ strukturarme Gräben
MMMMMMMMMMMM05.410 Schilf- und Bachröhrichte
MMMMMMMMMMMM05.450 Kleinseggensümpfe saurer Standorte
05.460 Feucht- und Nasstauden an Fließgewässern
06.113 Feucht- und Nasswiesen
06.116 Intensiv genutzte Feuchtwiesen und -weiden
06.220 Intensiv genutzt Weiden
06.310 Extensiv genutzte Flachland-Mähwiesen
06.330 Sonstige extensiv genutzte Mähwiesen
06.340 Frischwiese mäßiger Nutzungsintensität
06.350 Intensiv genutzte Wirtschaftswiesen und Mähweiden, inkl. Neuanlage
09.123 Artenarme oder nitrophytische Ruderalvegetation
09.124 Arten- oder blütenreiche Ruderalvegetation
09.151 Artenarme Feld-, Weg- und Wiesensäume frischer Standorte, linear
09.160 Straßenränder
10.230 Rohböden
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster
! ! !
! ! ! 10.530 Schotter-, Kies- und Sandwege und -plätze
10.610 Bewachsene unbefestigte Feldwege
! ! !
! ! !
! ! !
10.670 Bewachsene Schotterwege
10.710 Dachfläche nicht begrünt
11.191 Acker, intensiv genutzt
11.193 Ackerbrachen, mehr als ein Jahr nicht bewirtschaftet
11.212 Gärten/ Kleingartenanlage mit überwiegendem Nutzgartenanteil
11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlage im besiedelten Bereich, arten- und strukturarme
Hausgärten
llllll 11.225 Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich
!( 04.110 Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum
!5 04.210 Baumgruppe/ Baumreihe einheimisch, standortgerecht
Allgemein
 Untersuchungsraum
Flurstücksgrenzen
Höhenlinien
dup2103108
Planbezeichnung:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Auftraggeber:
B-B-1
Wissenschaftsstadt Darmstadt
B - Bestandsplan Nutzungstypen
1:2.500
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
M. Janocha
M. Janocha
S. Pesch
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Schutzgebiete und besondere
Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Stadt Darmstadt" (NR
Kompensationsfläche
Gesetzlich geschütztes Biotop (§ 30 BNatSchG, § 13
FFH-Lebensraumtyp (Anhang I FFH-Richtlinie)
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
6510 Magere Flachland-Mähwiesen

anlage 38

1154 Zeichen

Anlage B-H.5.1
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021,
Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/
web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
Grundwassergleichen: Hydrologisches Kartenwerk
Hessische Rhein- / Mainebene Grundwasserhöhengleichen
April 2002 erstellt: von HLNUG, Januar 2013
08.09.2021   Uhr: 15:29:09    Dietz   1:10.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\Layouts_Pläne\20210906_B_H_5_1_GP_nass.mxd
125124
130
119
123
121
120
122
474500
474500
474750
474750
475000
475000
475250
475250
475500
475500
475750
475750
476000
476000
476250
476250
476500
476500
476750
476750
477000
477000
477250
477250
5529500
5529500
5529750
5529750
5530000
5530000
5530250
5530250
5530500
5530500
5530750
5530750
5531000
5531000
5531250
5531250
5531500
5531500
5531750
5531750
5532000
5532000
±
0 0,2 0,4 0,6 km
Zeichenerklärung
Allgemein
Geltungsbereich/
Untersuchungsraum
Erweiterter
Untersuchungsraum 300 m
Grundwassergleichen
hohe Grundwasserstände 
(April 2001)
Sep. 2021 dup2103108M.: 1:10.000
Grundwassergleichen
Grundwasserströmungsricht...
Grundwassergleichen und -strömung
A-H.7.1

anlage 24

2168 Zeichen

475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 17:28:12    janocha   1:5.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-J-2_Bewertung Emissionen.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Liegenschaftskataster, Orthofoto und vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt,
Lärmerhebungsdaten:
Bewertung nach Lärmkartierung 2017 in Hessen nach EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG mit Tagespegel (LDEN) und
Nachtpegel (LNight): Hauptverkehrsstraßen, Großflughafen (Frankfurt am Main), Schienenlärm von ausgewählten Stadtbahnen
(Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Kassel), Industrielärm von IED-Anlagen ausgewählter Gebiete (Ballungsräume Darmstadt,
Frankfurt, Kassel, Wiesbaden),
Luftschadstoffe:
Bewertung nach Rassmus, J. et al (2003): Methodische Anforderungen an Wirkungsprognosen in der Eingriffsregelung. Angewandte
Landschaftsökologie
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 200 400 600 Meter
±
Auftraggeber:
B-J-2
Wissenschaftsstadt Darmstadt
J - Bewertung Emissionen
1:5.000
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
M. Janocha
M. Janocha
S. Pesch
dup2103108
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Planbezeichnung:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Allgemein
 Untersuchungsraum
Erweiterter Untersuchungsraum 500 m
Flurstücksgrenzen
Hauptverkehrsstraßen
Gesamtbewertung der Parameter Lärm, Luft und Licht
- Bewertung der Schutzwürdigkeit anhand der bestehenden Vorbelastung
Bereits bebautes Gebiet
1 - sehr geringe Schutzwürdigkeit (sehr hohe Vorbelastung)
2 - geringe Schutzwürdigkeit (hohe Vorbelastung)
3 - mittlere Schutzwürdigkeit
4 - hohe Schutzwürdigkeit (geringe Vorbelastung)
5 - sehr hohe Schutzwürdigkeit (sehr geringe Vorbelastung)

anlage 36

739 Zeichen

135,0134,0133,0132,0131,0130,0129,0128,0127,0126,0125,0124,0123,0122,0121,0120,0119,0118,0117,0
135,0134,0133,0132,0131,0130,0129,0128,0127,0126,0125,0124,0123,0122,0121,0120,0119,0118,0117,0
D D'
B2 Durchlass
1341 EWSB1 WixhausenBG GSI
B1 Durchlass
Gespeichert: 13.09.21 08:45:35  /  Plotdatum:  13.09.21 08:48:32 goldhorn\\bce01.de\nas\N\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\work\Anlage_B-H.2.dwg / Layout: B-H. 2.4
FeinkiesFeinsandGrobsandMittelkiesMittelsandSchluffTon
Hauptanteile
Grundwasserstand
Lehm
dup2103108Geologische/Hydrogeologische SchnitteSchnitt D
Sep. 2021
entnommen aus Grundwassergleichenpland. HLNUG von April 2001
Anlage B-H.2.4
Maßstab der Länge: 1:10.000Maßstab der Höhe:  1: 100
AAuffüllung

anlage 53

219 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung und Bewertung 
der biotischen und abiotischen Schutzgüter 
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage A-H.8 
 
 
Flurabstand

anlage 54

230 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung und Bewertung 
der biotischen und abiotischen Schutzgüter 
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage A-H.9 
 
 
Versickerungsfähigkeit

anlage 34

765 Zeichen

132,0131,0130,0129,0128,0127,0126,0125,0124,0123,0122,0121,0120,0119,0118,0117,0116,0115,0114,0113,0112,0111,0110,0
132,0131,0130,0129,0128,0127,0126,0125,0124,0123,0122,0121,0120,0119,0118,0117,0116,0115,0114,0113,0112,0111,0110,0
B B'
AA BK75
1221 EWS
B2 Überführung
B1 GSI
Gespeichert: 13.09.21 08:45:35  /  Plotdatum:  13.09.21 08:47:46 goldhorn\\bce01.de\nas\N\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\work\Anlage_B-H.2.dwg / Layout: B-H. 2.2
FeinkiesFeinsandGrobsandMittelkiesMittelsandSchluffTon
Hauptanteile
Grundwasserstand
Lehm
dup2103108Geologische/Hydrogeologische SchnitteSchnitt B
Sep. 2021
entnommen aus Grundwassergleichenpland. HLNUG von April 2001
Anlage B-H.2.2
Maßstab der Länge: 1:10.000Maßstab der Höhe:  1: 100
AAuffüllung

anlage 61

3745 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.06.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III 
 
an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
III 67 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0211 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
275 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Entwicklungsgebiet Wixhausen -Ost: 
Veröffentlichung der ökologischen Gutachten aus den Voruntersuchungen  
 
Vorlage vom: 07.06.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
Die Städtischen Gremien nehmen die beiden Gutachten  
- Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im 
erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen -Ost. (Björnsen Beratende 
Ingenieure, Darmstadt im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Dezember 2022)  
 
- Vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 
in Wixhausen -Ost, Darmstadt , Erfassung der Flora und Fauna 2022 (Simon&Widdig GbR, 
Marburg, im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Januar 2023)  
 
zur Kenntnis. Die Gutachten werden auf der Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
veröffentlicht.

- 3 - 
 
Anlagen:     
Anlage 1: Bericht zu den Schutzgütern mit Anlagen  (Dokumente 1 bis 54)  
Anlage 2: Bericht zur Artenkartierung (Dokumente 55 bis 59)  
 
Aufgrund des Umfangs der Anlagen werden diese nur im Parlis zur Verfügung 
gestellt. Ein Ansichtsexemplar kann im Büro der Stadtverord netenversammlung 
eingesehen werden .  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 21.06.2023 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Bericht zur Magistratsvorlage vom 07.06.2023 
 
Die weiteren Voruntersuchungen für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wixhausen-
Ost wurden mit Magistratsbeschluss vom 19.10.2022 und Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2022 zur Vorlage Nr. 2022/0314 eingestellt.  
 
Diese Entscheidung wurde durch die bereits vorliegenden Zwischenergebnisse der beauftragten  
Gutachten begründet. 
 
Mittlerweile sind die beiden Gutachten zur Bewertung der Schutzgüter und zur Erfassung von 
Flora und Fauna abgeschlossen und zeigen deutlich auf, dass die Einstellung weiterer 
Untersuchungen sinnvoll war, da die Entwicklung eines größeren Gewerbegebietes in diesem 
Landschaftraum nicht möglich ist. 
 
Die beiden fertiggestellten ökologischen Gutachten werden den Gremien zur Kenntnis gegeben 
und auf der Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt veröffentlicht. 
 
Aufgrund der gutachterlichen Ergebnisse wird für den Bereich Wixhausen-Ost in der 
Federführung des Grünflächenamtes ein Konzept, als eigenständiges Projekt, zur künftigen 
landschaftsplanerischen und ökologischen Entwicklung erarbeitet und mit den örtlichen 
Landwirten rückgekoppelt. Das Konzept hat zum Ziel, das Offenland, welches in Teilen mit 
Gehölzinseln durchsetzt ist, als vielfältiges Lebensraum- und Nutzungsmosaik zu schützen und 
zu entwickeln. Dies erfolgt unter besonderer Berücksichtigung des Vernetzungspotenzials der 
vorhandenen Lebensraumstrukturen und des daran angepassten Artenspektrums. Die Kosten 
für dieses Konzept werden beim Grünflächenamt bereitgestellt. 
 
 
Dezernat I Dezernat III 
             
 
 
Jochen Partsch                Michael Kolmer 
Oberbürgermeister   Stadtrat

anlage 31

439 Zeichen

Anlage A-H.3
Seite 1 von 15

Anlage A-H.3
Seite 2 von 15

Anlage A-H.3
Seite 3 von 15

Anlage A-H.3
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Anlage A-H.3
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Anlage A-H.3
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Anlage A-H.3
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Anlage A-H.3
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Anlage A-H.3
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Anlage A-H.3
Seite 13 von 15

Anlage A-H.3
Seite 14 von 15

Anlage A-H.3
Seite 15 von 15

anlage 8

1541 Zeichen

16.01.2023   Uhr: 17:46:38    janocha   1:5.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B_H_2_Bewertung Wasser.mxd
475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
±
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Orthofoto und Liegenschaftskataster vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
0 200 400 600 Meter
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
Allgemein
 Untersuchungsraum
Erweiterter Untersuchungsraum 500 m
Flurstücksgrenzen
Zeichenerklärung
Bewertung Wasser
Bewertung der Schutzwürdigkeit/  des Gefährdungspotenzials
1 - sehr geringe Schutzwürdigkeit (nicht vergeben)
2 - geringe Schutzwürdigkeit (nicht vergeben)
3 - mittlere Schutzwürdigkeit
4 - hohe Schutzwürdigkeit
5 - sehr hohe Schutzwürdigkeit (nicht vergeben)
Auftraggeber:
B-H-2
Wissenschaftsstadt Darmstadt
H - Bewertung Wasser
1:5.000
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
Dr. S. Dietz
M. Janocha
S. Pesch
dup2103108
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Planbezeichnung:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Tabuzonen
Zu erhaltende Gräben
Restriktionen
Geringe Grundwasserflurabstände (0-1 m)

anlage 21

5642 Zeichen

V
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123,5
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123 125
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126,5
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132,5
131,5
475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 16:27:37    janocha   1:5.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-I-1_Bestandsplan Klima.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Liegenschaftskataster, Orthofoto und Höhenlinien vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Datenerhebung: Bennung Klimatope nach Hoffjann (1994) und Baumüller et al. (1995).
Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen: aus Regionalplan Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan 2010, überarbeitet
Thermisches Belastungsgebiet: Landschaftsplan Darmstadt 2004, überarbeitet
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 200 400 600 Meter
±
Auftraggeber:
B-I-1
Wissenschaftsstadt Darmstadt
I - Bestandsplan Klima
1:5.000
Septi 2021
Sept 2021
Dez 2022
M. Janocha
M. Janocha
S. Pesch
dup2103108
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Planbezeichnung:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Flächen mit besonderer lufthygienischer oder klimatischer Wirkung
Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen
­Kaltluftbahn gemäß Klimafunktionskarte Darmstadt
VKaltluftabfluss, unbelastet gemäß VDI 3787, Blatt 1
Thermische Belastungsgebiete
Frischluftentstehungsgebiet
Allgemein
Geltungsbereich/ Untersuchungsraum
Erweiterter Untersuchungsraum 500 m
Flurstücksgrenzen
Höhenlinien
Klimatope
1 Verdichtete Industrie- und Gewerbeflächen, Forschungseinrichtung
2 Siedlungsfläche
3 Aufgelockerte Stadtrandstrukturen
4 Grünanlagen
5 Wald
6 Ackerflächen
7 Grünland
8 Straßen und Gleisanlagen
9 Silzaue

anlage 26

3519 Zeichen

Anlage A-D.1 
N:\dup2103108\03_Pl\13_Übergabe\20111119_Abgabe Ämterbeteiligung\Reihe A Übersichten und Zusammenstellungen\A-D.1.docx Seite 1 von 
3 
Gesamtartenliste der erfassten Vogelarten 
 
Artname Anlage 1 
BArtSchV 
RL HE RL D Brutbestand Hes-
sen Fehler! Ver-
weisquelle konnte 
nicht gefunden 
werden. 
Erhaltungszustand 
Amsel (Turdus merula) §   469.000 – 545.000 FV 
Bachstelze (Motacilla alba) §   45.000 – 55.000 FV 
Blaumeise (Cyanistes cae-
ruleus) 
§   297.000 – 348.000 FV 
Bluthänfling (Carduelis can-
nabina) 
§ 3 V 10.000 – 20.000 U2 
Buntspecht (Dendrocopos 
major) 
§   69.000 – 86.000 FV 
Elster (Pica pica) §   30.000 – 50.000 FV 
Feldlerche (Alauda arven-
sis) 
§ V 3 150.000 – 200.000 U1 
Feldsperling (Passer mon-
tanus) 
§ V V 150.000 – 200.000 U1 
Gartenbaumläufer (Certhia 
brachydactyla) 
§   50.000 – 70.000 FV 
Gartengrasmücke (Sylvia 
borin) 
§   100.000 – 150.000 FV 
Gartenrotschwanz (Phoeni-
curus phoenicurus) 
§ 2  2.500 – 4.500 U2 
Girlitz (Serinus serinus) §   15.000 -30.000 U1 
Goldammer (Emberiza citri-
nella) 
§ V  194.000 – 230.000 U1 
Graureiher (Ardea cinerea) §   800 – 1.200 U1 
Grünfink (Chloris chloris) §   158.000 – 195.000 FV 
Hausrotschwanz (Phoeni-
curus ochruros) 
§   58.000 – 73.000 FV 
Haussperling (Passer do-
mesticus) 
§ V V 165.000 – 293.000 U1 
Jagdfasan (Phasianus col-
chicus) 
§   2.500 – 5.000 Nicht heimisch 
Kiebitz (Vanellus vanellus) §§ 1 2 250 – 500 U2 
Kleiber (Sitta europaea) §   88.000 -110.000 FV 
Kohlmeise (Parus major) §   3.500.000 – 
4.500.000 
FV 
Kolkrabe (Corvus corax) §   1.200 -1.500 FV 
Kuckuck (Cuculus canorus) § 3 V 2.000 – 3.000 U2 
Mauersegler (Apus apus) §   40.000 – 50.000 U1

Anlage A-D.1 
N:\dup2103108\03_Pl\13_Übergabe\20111119_Abgabe Ämterbeteiligung\Reihe A Übersichten und Zusammenstellungen\A-D.1.docx Seite 2 von 
3 
Artname Anlage 1 
BArtSchV 
RL HE RL D Brutbestand Hes-
sen Fehler! Ver-
weisquelle konnte 
nicht gefunden 
werden. 
Erhaltungszustand 
Mehlschwalbe (Delichon 
urbicum) 
§   40.000 – 60.000 U1 
Mönchsgrasmücke (Sylvia 
atricapilla) 
§   326.000 -384.000 FV 
Nachtigall (Luscinia megar-
hynchos) 
§   5.000 -10.000 FV 
Rabenkrähe (Corvus 
corone) 
§   120.000 – 150.000 FV 
Rauchschwalbe (Hirundo 
rustica) 
§ 3 V 30.000 – 50.000 U1 
Ringeltaube (Columba 
palumbus) 
§   129.000 – 
2.220.000 
FV 
Rotkehlchen (Erithacus ru-
becula) 
§   196.000 -240.000 FV 
Rotmilan (Milvus milvus) §§ V  1.000 – 1.300 U1 
Schafstelze (Motacilla 
flava) 
§   8.000 – 12.000 FV 
Schwarzkehlchen (Saxicola 
rubicola) 
§  V 400 -- 600 U1 
Schwarzspecht (Dryocopus 
martius) 
§§   3.000 – 4.000 U1 
Star (Sturnus vulgaris) §   186.000 – 243.000 FV 
Stieglitz (Carduelis cardu-
elis) 
§ V  8.000 -12.000 U1 
Sumpfrohrsänger (Acroce-
phalus palustris) 
§   40.000 – 60.000 FV 
Tannenmeise (Parus ater) §   89.000-110.000 FV 
Teichrohrsänger (Acroce-
phalus scirpaceus) 
§ V  3.500 – 4.500 U1 
Türkentaube (Streptopelia 
decaocto) 
§   10.000 – 13.000 U1 
Turmfalke (Falco tinnuncu-
lus) 
§§   3.500 – 6.000 FV 
Weißstorch (Ciconia cico-
nia) 
§§ V 3 175 - 300 U1 
Wiedehopf (Upupa epops) §§ 1 2 5-15 U2 
Zaunkönig (Troglodytes tro-
glodytes) 
§   178.000 – 203.000 FV

Anlage A-D.1 
N:\dup2103108\03_Pl\13_Übergabe\20111119_Abgabe Ämterbeteiligung\Reihe A Übersichten und Zusammenstellungen\A-D.1.docx Seite 3 von 
3 
Artname Anlage 1 
BArtSchV 
RL HE RL D Brutbestand Hes-
sen Fehler! Ver-
weisquelle konnte 
nicht gefunden 
werden. 
Erhaltungszustand 
Zilpzalp (Phylloscopus col-
lybita) 
§   253.000 – 293.000 FV

anlage 27

2387 Zeichen

Anlage  A-H.1.1
Grundwasserstandsentwicklung
im Untersuchungsgebiet / Geltungsbereich
Messstellen M 1080 O/1. und M 1081 O/1.
120
121
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1955
1960
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1970
1975
1980
1985
1990
1995
2000
2005
2010
2015
2020
[mNN]
Messstelle M 1080 O/1.
GOK
WSP
120
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[mNN]
Messstelle M 1081 O/1.
GOK
WSP
N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\Anl\Anl_A_H_1_WSP_neu.xlsm 07.09.2021

Anlage  A-H.1.2
Seite 1 von 2
Grundwasserstandsentwicklung
im weteren Untersuchungsraum
Messstelle M 1067 O/1., 527186, 527336
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[mNN]
Messstelle M 1067 O/1.
GOK
WSP
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[mNN]
Messstellen 527186 und 527336
WSP 527186
WSP 527336
GOK
N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\Anl\Anl_A_H_1_WSP_neu.xlsm 07.09.2021

Anlage  A-H.1.2
Seite 2 von 2
Grundwasserstandsentwicklung
im weteren Untersuchungsraum
Messstelle 126
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[mNN]
Messstelle 126
GOK
WSP
N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\Anl\Anl_A_H_1_WSP_neu.xlsm 07.09.2021

Anlage A-H.1.3
Seite 1 von 2
Grundwasserstandsentwicklung
im weiteren Umfeld
Messtsellen 527187, 527275
125
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[mNN]
Messstelle 527187
GOK
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1995
2000
2005
2010
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[mNN]
Messstellen 527275
GOK
WSP
N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\Anl\Anl_A_H_1_WSP_neu.xlsm 07.09.2021

Anlage A-H.1.3
Seite 2 von 2
Grundwasserstandsentwicklung
im weiteren Umfeld
Messstellen 2, 4
110
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1990
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[mNN]
Messstelle 2
WSP
GOK
110
111
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1950
1955
1960
1965
1970
1975
1980
1985
1990
1995
2000
2005
2010
2015
2020
[mNN]
Messstelle 4
WSP
GOK
N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\Anl\Anl_A_H_1_WSP_neu.xlsm 07.09.2021

anlage 30

2950 Zeichen

Gruppe Name Einheit GFS nach 
GWSVwV
Grenzwert nach 
TrinkwV 527275 527336
Temperatur °C 12,3 14,8
Leitfähigkeit bei 20°C mS/m 94,4 109,8
Redox-Spannung mV 270 n.a.
pH-Wert  6,5 und ≤9,5 6,68 7,19
Sauerstoffgehalt mg/l 2,26 3,8
Gesamthärte °dH 21,9 25,2
Karbonathärte °dH 11,8 32,5
Säurekapazität bis pH 4,3 mmol/l 3,06 5,8
Basenkapazität bis pH 8,2 mmol/l 1,9 0,61
Calcium mg/l 128 160
Magnesium mg/l 18 13,4
Natrium mg/l 200 137 42,7
Kalium mg/l 3,3 12,4
Ammonium mg/l 0,5 0,26 0,33
Chlorid mg/l 250 340 110
Sulfat mg/l 250 110 120
Hydrogenkarbonat mg/l 187 350
Bromid mg/l 0,26 0,098
Fluorid mg/l 0,75 1,5 0,12 <0,1
Cyanid, gesamt mg/l 0,005 0,05 < BG n.a.
Phosphat gesamt mg/l 0,19 0,26
Nitrat mg/l 50 0,02 16
Nitrit mg/l 0,5 <0,01 0,09
Aluminium µg/l 0,2 180 28
Antimon µg/l 5 5 < BG n.a.
Arsen µg/l 10 10 4,23 2,7
Barium µg/l 340 560 196
Bismut µg/l 0,5 n.a.
Blei µg/l 7 10 2 0,5
Bor µg/l 740 47,2 46,8
Cadmium µg/l 0,5 3 0,08 0,18
Chrom (gesamt) µg/l 7 50 3 3,4
Eisen µg/l 0,2 20,5 4
Kobalt µg/l 8 1 1
Kupfer µg/l 14 2000 5 1
Mangan µg/l 0,05 0,8 1,1
Molybdän µg/l 35 0,5 0,5
Nickel µg/l 14 20 3 6
Quecksilber gesamt µg/l 0,2 1 0,05 n.a.
Selen µg/l 7 10 1,1 5
Thallium µg/l 0,8 < 1 < 1
Uran µg/l 10 0,5 0,53
Vanadium µg/l 4 0,50 3,2
Zink µg/l 58 16 10
Zinn µg/l 0,5 0,5
Chemischer Sauerstoffbedarf mgO2/l 13 n.a.
AOX mg/l 0,02 n.a.
DOC mg/l 17 3,1
PAK nach EPA ohne Naphtalin µg/l 0,2 n,a. n.a.
Anthracen µg/l 0,01 n.a. n.a.
Benzo(a)pyren µg/l 0,01 0,01 < BG n.a.
Dibenzo(a,h,)anthracen µg/l 0,01 n.a. n.a.
Benzo(b)fluoranthen < BG n.a.
Benzo(k)fluoranthen µg/l 0,025 < BG n.a.
Benho(g,h,i)perylen µg/l 0,025 < BG n.a.
Indeno(1,2,3-c,d)pyren µg/l 0,025 < BG n.a.
Fluoranthen µg/l 0,025 0,023 n.a.
S Naphthalin + Methylnaphtaline µg/l 1 n.a. n.a.
S LHKW µg/l 20 n.a. n.a.
S Tri- und Tetrachlorethen µg/l 10 10 < BG < 0,3
1,2-Dichlorethan µg/l 2 3 n.a. n.a.
Vinylchlorid µg/l 0,3 0,5 < BG n.a.
S alkylierte Benzole µg/l 20 < BG n.a.
Benzol µg/l 1 1 < BG n.a.
PCB µg/l 0,01 < BG n.a.
Mineralölkohlenwasserstoffe µg/l 100 < BG n.a.
MTBE µg/l 15 n.a. n.a.
Phenol µg/l 8 < BG n.a.
Nonylphenol µg/l 0,3 n.a. n.a.
Summe Chlorphenole µg/l 1 n,a. n.a.
Hexachlorbenzole µg/l 0,01 < BG n.a.
Summe Chlorbenzole µg/l 1 n.a. n.a.
Epichlorhydrin µg/l 0,1 0,1 n.a. n.a.
PSM PSM µg/l 0,01 / 0,05 0,06 < BG
Zeichenerklärung  Messwert > Grenzwert nach TrinkwV
Messwert > GFS nach GWSVwV
< BG Messwert < der Bestimmungsgrenze (Höhe der BG kann nicht angegeben werden)
n.a. nicht analysiert
LHKW
aromatische 
Kohlenwaserstoffe
weitere organische 
Schadstoff-
parameter
Tabellarische Zusammenstellung der Maximalkonzentrationen und Vergleich mit den GFS 
	 	 nach GWSVwV
S: 0,1
vor-Ort-Parameter
Härte, Säure- / 
Basenkapazität
An- / Kationen
Metalle / Halbmetalle
organische Summen- 
parameter
Polyzyklische 
aromatische 
Kohlenwasserstoffe (PAK)
AnlageA-H.2.2
N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\Anl\Anl_A_H_2_2_Tabelle.xlsx 
07.09.2021

anlage 48

231 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung und Bewertung 
der biotischen und abiotischen Schutzgüter 
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage A-H.3 
 
 
Trinkwasserschutzgebiet

anlage 35

702 Zeichen

126,0125,0124,0123,0122,0121,0120,0119,0118,0117,0116,0115,0114,0113,0112,0111,0110,0
126,0125,0124,0123,0122,0121,0120,0119,0118,0117,0116,0115,0114,0113,0112,0111,0110,0
C C'
SB 55
1123 EWS1205 EWS
1121 EWS
B36
Gespeichert: 13.09.21 08:45:35  /  Plotdatum:  13.09.21 08:48:00 goldhorn\\bce01.de\nas\N\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\work\Anlage_B-H.2.dwg / Layout: B-H. 2.3
FeinkiesFeinsandGrobsandMittelkiesMittelsandSchluffTon
Hauptanteile
Grundwasserstand
Lehm
dup2103108Geologische/Hydrogeologische SchnitteSchnitt C
Sep. 2021
entnommen aus Grundwassergleichenpland. HLNUG von April 2001
Anlage B-H.2.3
Maßstab der Länge: 1:10.000Maßstab der Höhe:  1: 100
AAuffüllung

anlage 40

876 Zeichen

Anlage B-H.6.1
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Hydrologisches Kartenwerk Hessische Rhein- und
Mainebene
Grundwasserflurabstand April 2001, hoher
Grundwasserstand
erstellt vom HLNUG, Januar 2013
07.09.2021   Uhr: 14:58:02    Dietz   1:10.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\Layouts_Pläne\20210906_B_H_6_1_Flur_nass.mxd
474250
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5530000
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5530500
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5530750
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5531250
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5531500
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5531750
±
0 0,1 0,2 0,3 km
Zeichenerklärung
Geltungsbereich/ Untersuchungsraum
Erweiterter Untersuchungsraum 300 m
Flurabstand
hohe Grundwasserstände
(April 2001)
Sep. 2021 dup2103108M.: 1:10.000
A-H.8.1

anlage 41

891 Zeichen

Anlage B-H.6.2
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Hydrologisches Kartenwerk Hessische Rhein- und
Mainebene
Grundwasserflurabstand Oktober 1993, niedriger
Grundwasserstand
erstellt vom HLNUG, Januar 2013
07.09.2021   Uhr: 14:57:43    Dietz   1:10.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\Layouts_Pläne\20210906_B_H_6_2_Flur_trocken.mxd
474250
474250
474500
474500
474750
474750
475000
475000
475250
475250
475500
475500
475750
475750
476000
476000
476250
476250
476500
476500
476750
476750
477000
477000
5529500
5529500
5529750
5529750
5530000
5530000
5530250
5530250
5530500
5530500
5530750
5530750
5531000
5531000
5531250
5531250
5531500
5531500
5531750
5531750
±
0 0,1 0,2 0,3 km
Zeichenerklärung
Geltungsbereich/ Untersuchungsraum
Erweiterter Untersuchungsraum 300 m
Flurabstand
niedrige Grundwasserstände
(Oktober 1993)
Sep. 2021 dup2103108M.: 1:10.000
A-H.8.2

anlage 47

308 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung und Bewertung 
der biotischen und abiotischen Schutzgüter 
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage A-H.2.2 
 
 
Tabellarische Zusammenstellung der  
Maximalkonzentrationen und Vergleich mit 
den GFS nach GWSVwV

anlage 43

234 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung und Bewertung 
der biotischen und abiotischen Schutzgüter 
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage A-C.1 
 
 
Auflistung erfasster Bäume

anlage 46

235 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung und Bewertung 
der biotischen und abiotischen Schutzgüter 
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage A-H.2.1 
 
 
Grundwasserbeschaffenheit

anlage 50

246 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung und Bewertung 
der biotischen und abiotischen Schutzgüter 
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage A-H.5 
 
 
Geologische/ Hydrogeologische Schnitte

anlage 55

409 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 
 
Grundlagenermittlung und Bewertung  
der biotischen und abiotischen Schutzgüter  
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost 
 
 
 
Anlagenreihe A 
 
 
 
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
Niederlassung Darmstadt 
Landwehrstraße 54, 64293 Darmstadt 
Telefon +49 6151 27027-0, bce-darmstadt@bjoernsen.de 
Dezember 2022, pe, NW, MC, MJ, SD, Men, dup2103108

anlage 60

4903 Zeichen

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Wixhausen
Gewässer A02:
Teichmolch:                 6 adulte
Bergmolch:                  5 Larven
Erdkröte:                      1 adult
Wechselkröte:              1 adult
Wasserfroschkomplex: max. 6 adulte
F05
F02
F03
F06
F01
F04
F07
A03
A02
A04
A01
A07
A05
A06PF 2
PF 1
PF 4
PF 3
T05
T02
T01
T04
T03
8
7
6
5
4
3
2
1
Rep02
Rep07
Rep03
Rep05
Rep01
Rep04
Rep06
0 50 100 150 200 25025
Meter
±
Legende
Haselmaus
UG Haselmausuntersuchungen 
%, Ausgebrachte Haselmaustubes (keine Nachweise)
Reptilien
Transekt für Reptilienkartierung (mit Nr.)
") Künstliche Reptilienverstecke (mit Nr.)
Nachweise Reptilien
!´ Schlingnatter
!´ Zauneidechse
!´ Blindschleiche
!´ Eidechse unbestimmt
Fremddaten Reptilien
Regionalplan 2004
$+ Zauneidechse
PGNU & Wissling 2011
%, Zauneidechse
Multibase 2005-2006 (HLNUG)
!( Zauneidechse
Amphibien
Potenzielle Laichgewässer (mit Nr.)
Transekt für Amphibienkartierung (mit Nr.)
") Künstliche Amphibienverstecke
UG Amphibienuntersuchungen
Nachweise Amphibien
[X( Bergmolch
[X( Teichmolch
[X( Springfrosch
[X( Spring- oder Grasfrosch
[X( Wasserfroschkomplex
[X( Erdkröte
[X( Wechselkröte (Verdacht)
[X( Kaulquappe (Art unbestimmt)
Fremddaten Amphibien
Regionalplan 2004
$+ Teichmolch
$+ Grasfrosch
$+ Kleiner Wasserfrosch
$+ Seefrosch
$+ Springfrosch
$+ Teichfrosch
$+ Knoblauchkröte
$+ Erdkröte
PGNU & Wissling 2011
%, Grasfrosch
%, Erdkröte
Multibase 1996-2020 (HLNUG)
!( Bergmolch
!( Nördlicher Kammmolch
!( Teichmolch
!( Grasfrosch
!( Grünfrosch indet.
!( Laubfrosch
!( Seefrosch
!( Springfrosch
!( Teichfrosch
!( Knoblauchkröte
!( Wechselkröte (Synonym)
!( Erdkröte
Schmetterlinge
Transekt für Falterbegehungen
Probeflächen für Falterkartierung (mit Nr.)
Nachweise Eiablage- und Raupennahrungspflanzen
!¨ Blutweiderich
!¨ Großer Wiesenknopf
!¨ Nachtkerze
!¨ Stumpfblättriger Ampfer
!¨ Weidenröschen
!¨ Zottiges Weidenröschen
Altholzbewohnende Käfer
UG altholzbewohnende Käferkartierung
Nachweise Totholzkäfer
%à, Heldbock 
%à, Hirschkäfer
nm Potenzielle Käferbrutbäume
Fremddaten Käfer
Artenschutzfachliche Potenzialanalyse (BCE 2021)
nm Altbäume (Holzkäferpotenzial)
PGNU & Wissling (2011)
%, Heldbock
%, Hirschkäfer
Multibase 2001-2017 (HLNUG)
!( Heldbock
!( Hirschkäfer
Untersuchungsraum
Untersuchungsraum für alle Arten
Datengrundlage: ATKIS ® Digitales Orthophoto (DOP) und Topographische Karte 1: 25.000 (TK25)  mit Genehmigung des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Ebert
geprüft
gezeichnet
bearbeitet Jan. 2023
Jan. 2023
Jan. 2023
Albrecht
Simon
Datum Name
Hannah-Arendt-Straße 4  " D-35037 Marburg
Tel.: 06421 - 9 71 29-0  " Fax: 06421 - 9 71 29-90
www.simon-widdig.de
Simon & Widdig GbR
Büro für Landschaftsökologie
Maßstab 1 : 
Wixhausen Ost
Karte 4: 
Methoden und Ergebnisse 
sonstige Arten
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Luisenplatz 5 A   " D-64283 Darmstadt
Tel.: 06151 - 13 34 32  " Fax: 06151 - 13 34 55
www.darmstadt.de
3.000
Fauna- und Floraerfassungen
Maximale Häufigkeiten der erfassten Tagfalterarten  
auf den Transekten und den Untersuchungsflächen 
Wissenschaftlicher 
Artname Deutscher Artname 
Pf02 
PF03 
PF04 
T01 
T02 
T03 
T04 
T05 
T06 
T07 
Silzaue 
Aglais urticae Kleiner Fuchs      I  II    
Aricia agestis Kleiner Sonnenröschen 
Bläuling I        I   
Coenonympha 
pamphilus 
Kleines 
Wiesenvögelchen 
 II      III I   
Colias hyale Weißklee-Gelbling 
(Goldene Acht) 
  I     III I   
Cupido argiades Kurzschwänziger 
Bläuling I       I    
Inachis io Tagpfauenauge     II II I II I I  
Issoria lathonia Kleiner Perlmutterfalter     I       
Lycaena phlaeas Kleiner Feuerfalter       I I II I  
Maniola jurtina Großes Ochsenauge        III II   
Melanargia galathea Schachbrettfalter     V  II  II II  
Pararge aegeria* Waldbrettspiel           I 
Pieris brassicae Großer Kohl-Weißling    II V III III II  II  
Pieris napi Grünader-Weißling        I    
Pieris rapae Kleiner Kohl-Weißling    I II II II I I I  
Polyommatus icarus Hauhechel-Bläuling  I I     IV II II  
Polyommatus 
semiargus Rotklee Bläuling        I    
Vanessa atalanta Admiral    I I    II   
Vanessa cardui Distelfalter  I     I I    
Argynnis indet.  Perlmuttfalter       I     
Thymelicus lineola Schwarzkolbiger Braun-
Dickkopffalter 
    IV II III  III   
Anzahl Arten pro Fläche 2 3 2 3 7 5 8 13 11 6 1 
Häufigkeitsklassen: I = 1-2 Individuen; II = 3-5 Ind.; III = 6-10 Ind.; IV = 11-20 Ind.; V = 21-50 Ind. 
Erläuterung: PF = Probeflächen, T = Transekt, * = Zufallsfund vom 27.06.2022

anlage 28

1731 Zeichen

Grundwasserbeschaffenheit
Piper-, Schoeller-, Säulen- und Box-Plot-Diagramme
Anlage A-H-2.1.1
Projekt: Messstelle: 527275
zugelassener Bilanzfehler: 2,50%
Analysenzahl: 21
pH-Messungen Anzahl: 16 el. LF (20°C) -Messungen Anzahl: 16
Parameter Mittelwert Minimum 25%-Quantil Median 75%-Quantil Maximum
Ca2+ 3,20 2,10 2,50 2,89 3,63 6,39
Mg2+ 0,87 0,51 0,71 0,82 0,99 1,48
Na+ 2,86 0,91 1,49 1,78 4,45 5,96
K+ 0,058 0,041 0,049 0,059 0,064 0,084
HCO3
-
2,06 1,64 1,80 1,95 2,21 3,06
Cl- 3,37 0,65 1,62 2,48 4,95 9,59
SO4
2-
1,75 0,94 1,59 1,75 1,94 2,29
NO3
-
<0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1
pH-Wert [-] 6,44 6,08 6,40 6,43 6,51 6,68
el.LF[mS/m] 54 26 35 49 72 94
Grundlagenermittlung Wixhausen Ost
Äquivalentkonzentrationen [mmol/l (eq)]
a
b
c
d
e
f
g
Ca-Typ
Mg-Typ
Na-K-Typ HCO3-Typ
SO4-Typ
Cl-NO3-Typ
-0,20
-0,10
0,00
0,10
0,20
0,30
0,40
0,50
0,60
0,70
0,80
0,90
1,00
1,10
1,20
1,30
1,40
1,50
1,60
1,70
1,80
1,90
2,00
-0,10 0,00 0,10 0,20 0,30 0,40 0,50 0,60 0,70 0,80 0,90 1,00 1,10 1,20 1,30 1,40 1,50 1,60 1,70 1,80 1,90 2,00 2,10 2,20 2,30
100 %
100 %
100 % 100 %0 %0 % Cl- + NO3
-Ca2+
2,89
0,82
1,78
0,06
1,95
2,48
1,75
0,000,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
Ca++ Mg++ Na+ K+ HCO3- Cl- SO4-- NO3-
Äquvivalentkonzentrationen [mmol/l (eq)]
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
Gesamt-
härte
Karbonat-
härte
Härte [mmol/l]
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
Summe
Äquvivalentkonzentration
Äquvivalentkonzentration
[mmol/l (eq)]
Ca++
Mg++
Na+
K+
HCO3-
Cl-
SO4--
NO3-
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
Kationen Anionen
Äquvivalentkonzentration
[mmol/l (eq)]
0,1
1,0
10,0
100,0
Äquvivalentkonzentration
[mmol/l (eq)]
N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\Anl\Anl_A_H_2_1_1_Piper_527275.xlsx  06.09.2021

anlage 17

2017 Zeichen

!(X!´
!´ !´ !´
!´
!´
!´ !´
Kno
Za
Za Za
Za
Za
Za Za
475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 16:58:35    janocha   1:5.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-D-2.3_Bewertung Arten_Amph_Rep.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Orthofoto und Katasterdaten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Datenerhebung:
Faunistische Daten, Kartierung BCE NL DA im Mai bis Juli 2021
Planungsrelevante Arten nach:
Albrecht et al. (2013): Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen
Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 200 400 600 Meter
±
Auftraggeber:
B-D-2.3
Wissenschaftsstadt Darmstadt
D - Bewertung Arten
Amphibien und Reptilien
1:5.000
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
M. Janocha
M. Janocha
S. Pesch
dup2103108
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Planbezeichnung:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Allgemein
Untersuchungsraum
Erweiterter Untersuchungsraum 500 m
Flurstücksgrenzen
Störwirkungen
Hauptverkehrsstraßen
Biotopverbund
Potenzialle Laichgewässer
Gräben mit Gewässerrandstreifen (4 m)
Bedarfsfläche für den Biotopverbund von Amphibien
Biotopverbund
Bewertung des Habitatpotenzials
1 - sehr gering
2 - gering
3 - mittel
4 - hoch
5 - sehr hoch
Bewertung nachgewiesener Artengruppen
!´ Besonders planungsrelevante Reptilienarten - Zauneidechse (Za)
Erhaltenswerte Strukturen
Funktion Waldrand (200 m)
!(X Besonders planungsrelevante Amphibienart - Knoblauchkröte (Kno)

anlage 25

22464 Zeichen

Anlage A-C.1
Erfasste Bäume im UG
Baum
numm
er
Baumk
ataster 
Nr
Baumart (wiss) Abkür
zung
Stamm 
Durchm
esser 
[cm]
Baumhö
he [m]
Vitali
tät*
Höhle, 
Stamm, 
Astabbruch
Höhe 
Höhle 
[m]
Erhaltung
swürdigk
eit
Begründung 
1 Populus_tremulus ASP 22 8 1 keine 0 nein  
2 2 Acer_platanoides SAH 35 9 1 keine 0 nein Druckzwiesel
3 3 Acer_pseudoplatanus BAH 21 13 1 keine 0 nein  
4 4 Acer_platanoides SAH 31 8 1 keine 0 nein  
5 Betula_pendula GBI 55 18 2 keine 0 nein  
6 Acer_pseudoplatanus BAH 22 15 3 keine 0 nein  
7 Betula_pendula GBI 40 7 4 keine 0 nein Kronenausbruch
8 Betula_pendula GBI 29 7 4 keine 0 nein Pilz
9  Acer_pseudoplatanus BAH 40 4 4 keine 0 nein Krone gekappt
10  Betula_pendula GBI 37 6 5 Höhle 2 nein Meisen Nistkasten
11  Pinus strobus WKI 24 10 2 keine 0 nein  
12 Betula_pendula GBI 40 5 5 keine 0 nein Gekappt
13  Acer_pseudoplatanus BAH 32 5 4 keine 0 nein Gekappt
14 Fraxinus_excelsior GES 17 13 4 keine 0 nein Sonnenbrand
15 Acer_pseudoplatanus BAH 108 11 2 keine 0 nein 8 stämmige Gruppe
16 Acer_pseudoplatanus BAH 186 6 3 keine 0 nein  
17 Fraxinus_excelsior GES 187 7 3 keine 0 nein  
18 Betula_pendula GBI 19 6 4 keine 0 nein Gekappt
19 Acer_platanoides SAH 45 15 3 keine 0 nein Krone teilweise gekappt
20 Cedrus atlantica Glauca BAZ 40 16 1 keine 0 nein  
21 Pseudotsuga_menzisii DGL 23 15 1 keine 0 nein Nistkasten
22 Pseudotsuga_menzisii DGL 30 16 1 keine 0 nein  
23 Betula_pendula GBI 23 18 2 keine 0 nein  
24 Betula_pendula GBI 37 18 2 keine 0 nein  
25 Betula_pendula GBI 28 18 4 keine 0 nein  
26 Betula_pendula GBI 20 11 3 keine 0 nein  
27 Acer_pseudoplatanus BAH 37 10 3 keine 0 nein  
28 Betula_pendula GBI 28 12 3 keine 0 nein  
29 Pinus strobus WKI 2519 18 3 keine 0 nein  
30 Pinus_sylvestris GKI 27 18 2 keine 0 nein Nistkasten
31 Pinus_sylvestris GKI 21 18 2 keine 0 nein  
32 Betula_pendula GBI 32 13 3 keine 0 nein 2 stämmig
33 Betula_pendula GBI 19 15 3 keine 0 nein  
34 Acer_pseudoplatanus BAH 16 6 3 keine 0 nein  
35 Betula_pendula GBI 23 14 3 keine 0 nein  
36 Acer_pseudoplatanus BAH 40 16 3 keine 0 nein  
37  Betula_pendula GBI 23 15 4 keine 0 nein  
38 Acer_pseudoplatanus BAH 25 10 3 keine 0 nein  
39 Acer_pseudoplatanus BAH 22 11 4 keine 0 nein  
40 Acer_pseudoplatanus BAH 34 12 2 keine 0 nein  
41 Acer_pseudoplatanus BAH 29 9 3 keine 0 nein  
42 Acer_pseudoplatanus BAH 18 9 1 keine 0 nein  
43 Acer_pseudoplatanus BAH 60 15 3 keine 0 nein 3 stämmig
44 Acer_pseudoplatanus BAH 22 15 3 keine 0 nein  
45 Pinus_sylvestris GKI 53 13 3 keine 0 nein Nistkasten
46 Acer_pseudoplatanus BAH 20 10 4 keine 0 nein  
47 Acer_pseudoplatanus BAH 46 16 2 keine 0 nein  
48 Acer_pseudoplatanus BAH 20 15 3 keine 0 nein  
49 Populus_x_hybr PAP 75 6 5 keine 0 nein Gekappt
50 Acer_pseudoplatanus BAH 16 6 4 keine 0 nein  
51 Acer_pseudoplatanus BAH 19 12 3 keine 0 nein  
52 Acer_pseudoplatanus BAH 22 15 3 keine 0 nein  
53 Acer_pseudoplatanus BAH 19 9 3 keine 0 nein  
54 Acer_pseudoplatanus BAH 35 15 4 keine 0 nein  
55 Acer_pseudoplatanus BAH 35 15 3 keine 0 nein  
56  Acer_pseudoplatanus BAH 24 8 4 Astabbruch 0 nein  
57 Acer_pseudoplatanus BAH 29 13 3 keine 0 nein  
58 Betula_pendula GBI 35 16 5 keine 0 nein  
59 Betula_pendula GBI 20 10 4 keine 0 nein  
60 Pseudotsuga_menzisii DGL 21 11 3 keine 0 nein  
61 Acer_campestre FAH 30 8 1 keine 0 nein 3 stämmig
62 Pinus_sylvestris GKI 16 5 1 keine 0 nein  
63 Thuja LEB 12 8 1 keine 0 nein Baumreihe 6 Stück
64 Thuja LEB 16 8 1 keine 0 nein Reihe
65 Populus_tremulus ASP 33 9 2 keine 0 nein  
66 Betula_pendula GBI 45 15 2 keine 0 nein  
67 Betula_pendula GBI 45 17 2 keine 0 nein  
68 Betula_pendula GBI 46 16 2 keine 0 nein  
69 Betula_pendula GBI 79 15 2 keine 0 nein 2 stämmig
70  Betula_pendula GBI 36 13 3 Astabbruch 2 nein Tiefe 20 cm offfem Mulm wasser gefüllt
71 Betula_pendula GBI 54 15 3 Höhle 2 nein 2 Astlöcher in 7 m Höhe
72 Betula_pendula GBI 43 10 4 keine 0 nein Am Absterben
73 Prunus KI 15 5 2 keine 0 nein  
74 Larix decidua ELA 50 7 2 keine 0 nein
75 Populus_x_hybr PAP 80 25 2 keine 0 nein Gruppe 3 Stk 80 cm
76 Populus_x_hybr PAP 35 9 1 keine 0 nein  
77 Populus_x_hybr PAP 120 25 1 keine 0 nein 2 stämmig
78 Acer_platanoides SAH 110 10 2 keine 0 nein 5 stämmig
79 Aesculus_hippocastanum RKA 36 9 2 keine 0 nein  
80 Aesculus_hippocastanum RKA 44 11 1 keine 0 nein  
81 Betula_pendula GBI 35 12 5 keine 0 nein Pilze am Stamm
82 Populus_x_hybr PAP 86 22 3 keine 0 nein Viele Pilze am Stammfuß
N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\2021_Ämterbeteiligung\C_Baumkartierung\20220718_Liste aller Bäume im Gebiet.xlsx Seite 1 von 5

Anlage A-C.1
Erfasste Bäume im UG
83 Populus_x_hybr PAP 95 30 3 keine 0 nein  
84 Betula_pendula GBI 28 9 5 keine 0 nein  
85 Acer_platanoides SAH 66 11 2 keine 0 nein 2 stämmig
86 Populus_x_hybr PAP 60 18 4 keine 0 nein  
87 Betula_pendula GBI 18 7 2 keine 0 nein  
88 Betula_pendula GBI 22 7 3 keine 0 nein Stamm knickwüchsig
89 Alnus_glutinosa RER 125 12 1 keine 0 nein 6 stämmig
90 Betula_pendula GBI 45 10 5 keine 0 nein  
91  Prunus KI 38 9 3 Astabbruch 1 nein Astloch, Mulm 15 cm tief, unten 1,8 Höhe
92  Malus KAP 34 7 3 Astabbruch 1 nein Abbruch nicht tief in1,6 m Höhe
93 Acer_campestre FAH 28 10 1 keine 0 nein  
94 Acer_campestre FAH 65 15 1 keine 0 nein  
95 Acer_campestre FAH 43 14 1 keine 0 nein  
96 Malus KAP 33 6 4 keine 0 nein Pilze am Stamm
97 Malus KAP 22 5 4 keine 0 nein Pilze am Stamm
98 Malus KAP 65 6 2 keine 0 nein 3 stämmig
99 Malus KAP 29 6 2 keine 0 nein  
100  Malus KAP 26 7 3 Astabbruch 1 nein Astabbruch nicht tief 1 m Höhe
101 Malus KAP 44 7 1 keine 0 ja Zukunftsbaum Obst Hochstamm
102 Betula_pendula GBI 31 2 5 keine 0 nein Gekappt
103 Betula_pendula GBI 22 4 5 Spalte 40 nein Blitzrinne kein FM Quartier
104 Betula_pendula GBI 51 7 3 keine 0 nein  
105 Prunus_domestica KI 40 7 4 Höhle 20 nein Höhle mit 3 Seiteneingänge, kein Nest o FM 
Quartier
106 Picea_abies GFI 28 16 2 keine 0 nein  
107 Acer_pseudoplatanus BAH 27 15 2 keine 0 nein  
108 Acer_pseudoplatanus BAH 31 14 2 keine 0 nein  
109 Pseudotsuga_menzisii DGL 20 15 3 keine 0 nein  
110 Betula_pendula GBI 31 15 3 keine 0 nein  
111 Acer_pseudoplatanus BAH 20 14 3 keine 0 nein  
112 Salix_alba SWE 34 17 3 keine 0 nein  
113 Betula_pendula GBI 33 15 3 keine 0 nein  
114 Pseudotsuga_menzisii DGL 31 16 3 keine 0 nein  
115 Betula_pendula GBI 38 17 2 keine 0 nein  
116 Pseudotsuga_menzisii DGL 28 13 3 keine 0 nein  
117 Betula_pendula GBI 41 6 5 keine 0 nein Krone abgebrochen
118 Pinus strobus WKI 20 6 2 keine 0 nein  
119 Betula_pendula GBI 64 18 1 keine 0 nein  
120 Picea_abies GFI 38 11 2 keine 0 nein  
121 Juglans_regia EWN 28 9 1 keine 0 nein  
122 Abies_alba WTA 36 18 1 keine 0 nein  
123 Abies_alba WTA 26 16 1 keine 0 nein  
124 Betula_pendula GBI 30 14 4 keine 0 nein  
125 Betula_pendula GBI 45 17 3 keine 0 nein  
126 Betula_pendula GBI 36 14 4 keine 0 nein Blaumeisen kasten
127 Betula_pendula GBI 43 17 4 keine 0 nein  
128 Betula_pendula GBI 55 12 2 keine 0 nein 2 stämmig
129 Pseudotsuga_menzisii DGL 22 13 3 keine 0 nein  
130 Betula_pendula GBI 63 18 2 keine 0 nein 2 stämmig
131 Pseudotsuga_menzisii DGL 22 15 2 keine 0 nein  
132 Pseudotsuga_menzisii DGL 22 7 4 keine 0 nein Krone gebrochen
133 Aesculus_hippocastanum RKA 20 6 3 keine 0 nein Blaumeisen Kasten
134 Betula_pendula GBI 65 5 5 keine 0 nein 3-stämmig, abgenrochen, Pilzbefall
135 Betula_pendula GBI 75 18 3 keine 0 nein 2 stämmig
136 Fraxinus_excelsior GES 22 6 2 keine 0 nein  
137 Betula_pendula GBI 38 18 2 keine 0 nein  
138 Fraxinus_excelsior GES 27 20 1 keine 0 nein  
139 Aesculus_hippocastanum RKA 30 10 2 keine 0 nein  
140 Malus KAP 40 7 1 keine 0 nein Zu jung, aber Landschaftsbild prägend, 
ausladende Krone
141  Prunus KI 41 7 1 keine 0 ja Breit gewachsener Obstbaum
142 Acer_pseudoplatanus BAH 35 7 1 keine 0 nein  
143 Acer_platanoides SAH 31 7 1 keine 0 nein  
144 Acer_platanoides SAH 28 8 1 keine 0 nein  
145 Acer_platanoides SAH 42 7 1 keine 0 nein Druckzwiesel, 2-stämmig
146 Acer_platanoides SAH 35 8 1 keine 0 nein  
147 Acer_platanoides SAH 34 8 2 keine 0 nein  
148 Acer_platanoides SAH 38 8 1 keine 0 nein  
149 Acer_platanoides SAH 38 7 1 keine 0 nein  
150 Acer_platanoides SAH 18 5 1 keine 0 nein  
151 Acer_platanoides SAH 31 8 1 keine 0 nein  
152 Acer_platanoides SAH 37 10 2 keine 0 nein  
153 Acer_platanoides SAH 29 10 1 keine 0 nein Druckzwiesel
154  Acer_platanoides SAH 45 10 3 Astabbruch 1 nein Zwieselausbruch Nicht tief
155 Acer_platanoides SAH 45 10 1 keine 0 nein Druckzwiesel unten, 2 -stämmig
156 Acer_platanoides SAH 35 9 2 keine 0 nein  
157 Acer_platanoides SAH 40 9 3 keine 0 nein  
158 Acer_platanoides SAH 45 10 2 keine 0 nein  
159 Acer_platanoides SAH 30 10 1 keine 0 nein Nistkasten - Specht
160 Acer_platanoides SAH 29 9 3 Höhle 1 ja Große Stammwunde, Unterer Stamm 
abstehende Rinde, beginnende Höhle in 
Loch, Spechtloch
161 Acer_platanoides SAH 45 12 1 keine 0 ja Ganze nördliche Baumreihe erhalten
N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\2021_Ämterbeteiligung\C_Baumkartierung\20220718_Liste aller Bäume im Gebiet.xlsx Seite 2 von 5

Anlage A-C.1
Erfasste Bäume im UG
162 Acer_platanoides SAH 44 12 2 spalte 1 ja Kein FM Kot in Spaltenboden, Mulm 
Braunfäule, Spalte 40 cm, innen 140 cm 
hoch, ideal als FM Quartier
163 Acer_platanoides SAH 19 11 1 keine 0 nein  
164 Acer_platanoides SAH 29 11 1 keine 0 ja Innerhalb Ahornreihe
165 Acer_platanoides SAH 432 15 1 keine 0 ja Innerhalb Ahornreihe
166 Acer_platanoides SAH 35 13 1 keine 0 ja Innerhalb Ahornreihe
167 Acer_platanoides SAH 40 15 1 keine 0 ja Innerhalb Ahornreihe, Nistkasten
168 Acer_platanoides SAH 22 11 2 keine 0 ja Innerhalb Ahornreihe
169 Acer_platanoides SAH 26 12 1 keine 0 ja Innerhalb Ahornreihe
170 Acer_platanoides SAH 41 13 2 keine 0 ja Innerhalb Ahornreihe
171 Acer_platanoides SAH 38 6 4 spalte 1 ja Krone ausgebrochen, Astloch 3 m Höhe, 
nicht tief genug, Kein FM Quartier, aber 
Nistplatz für Höhlenbrüter
172 Acer_platanoides SAH 42 11 2 spalte 1 ja Astabbruch, lange abstehende Rinde
173 Malus KAP 18 3 2 keine 0 nein  
174 Malus KAP 23 5 2 Höhle 2 nein  
175 Acer_platanoides SAH 50 14 2 spalte 1 nein Zwiesel, 2-stämmig, Spalte nur 4 cm tief
176 Acer_platanoides SAH 28 14 1 keine 0 nein  
177  Acer_platanoides SAH 30 8 3 Astabbruch 1 nein Kronenausbruch, keine FM Eignung
178 Acer_platanoides SAH 28 12 1 keine 0 nein  
179 Acer_platanoides SAH 24 11 1 keine 0 nein  
180 Acer_platanoides SAH 36 10 1 Höhle 1 nein Astloch mit Wasser gefüllt, 
Landschaftsbildprägend
181 Populus_x_hybr PAP 21 25 2 keine 0 ja Abstehende Rinde, mit FM Tagesversteck, 
keine Höhlen, viele Spalten, strukturreich, 
steht in erhaltenswertem Feldgehölz, 
Landschaftsbildprägend
182 Acer_campestre FAH 65 13 3 spalte 3 ja Zusammen mit Pappel u Birke erhaltenswert, 
Viele Spalten, strukturreich, steht in 
erhaltenswertem Feldgehölz
183  Prunus KI 13 5 2 keine 0 nein Erhalten mit Feldgehölz, in verwilderter 
Garten
184 Carpinus_betulus HBU 28 12 1 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölz
185 Acer_campestre FAH 46 11 1 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölz
186 Prunus KI 25 6 4 keine 0 nein Krone ausgebrochen
187 Prunus_domestica KI 12 4 2 keine 0 nein  
188  Prunus KI 15 6 2 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölz
189  Prunus KI 25 8 1 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölz
190  Prunus_domestica KI 20 4 2 keine 0 nein 2-stämmig
191 Prunus KI 48 7 2 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölz, 2-stämmig
192 Alnus_glutinosa RER 61 13 1 keine 0 ja Landschaftsbild prägend, innerhalb 
Biotopverbund Graben
193  Prunus KI 13 9 1 keine 0 ja großkroniger Baum, landschaftsbildprägend
194 Prunus KI 12 8 2 keine 0 nein  
195  Prunus KI 12 8 1 keine 0 nein  
196  Prunus KI 10 7 1 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölz
197 Betula_pendula GBI 50 17 1 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölz
198 Acer_campestre FAH 26 8 1 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölzhecke
199 Acer_campestre FAH 35 7 1 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölz
200 Acer_campestre FAH 40 5 1 keine 0 nein Kleiner Feldgehölz Restbestand
201 Juglans regia EWN 55 9 3 keine 0 ja Feldgehölz Restbestand, 2 stämmig, Krone 
abgebrochen
202 Acer_campestre FAH 65 7 1 keine 0 ja Landschaftsbildprägend, Kleiner Feldgehölz, 
Restbestand
203 Betula_pendula GBI 20 4 4 keine 0 nein Krone abgebrochen
204 Populus_tremulus ASP 23 8 3 keine 0 nein  
205 Populus_tremulus ASP 29 13 2 keine 0 nein  
206 Pinus_sylvestris GKI 39 8 1 keine 0 nein Krone gekappt
207 Metasequoia glyptostroboides UMB 48 11 1 keine 0 nein Krone gekappt
208 Platanus × hispanica ABP 50 3 3 keine 0 nein Gekappt
209 Gleditsia triacanthos f. inermis AGL 28 10 2 keine 0 nein Gekappt
210 Salix_alba SWE 158 11 3 Höhle 4 ja Stamm hohl, Weide nur gekappt 
verkehrssicher, Spalten an Kappstellen in 8 
m Höhe
211  Salix_alba SWE 66 7 3 Astabbruch 2 ja Trauerweide großer Astausbruch, Spalten an 
Kappstellen in 6 m Höhe
212 Salix_alba SWE 175 12 3 spalte 2 ja Trauerweide, Spalten an Kappung
213 Betula_pendula GBI 55 12 1 keine 0 ja Landschaftsbildprägend, innerhalb 
Biotopverbund Graben
214 Acer_campestre FAH 30 8 1 keine 0 ja Innerhalb Feldahornhecke
215  Populus_x_hybr PAP 200 27 3 Astabbruch 4 ja Spechthöhlen an Astlöchern, Erhalten, 
Kroneneinkürzung 20 Prozent
216 Prunus_domestica KI 28 4 2 keine 0 nein Pilz am Stammfuß
217  Juglans_regia EWN 40 6 2 keine 0 nein  
218 Prunus KI 25 4 1 keine 0 nein  
219 Prunus KI 33 6 3 keine 0 nein Krone ausgebrochen
220 Prunus KI 18 4 1 keine 0 nein  
221  Morus alba WMB 39 7 1 keine 0 nein  
222  Juglans regia EWN 75 6 1 keine 0 nein  5 stämmig, Baumnr. 1
223 Salix_alba SWE 70 12 4 keine 0 nein Korkenzieherweide, Krone gebrochen
224 4 Acer_campestre FAH 41 12 1 keine 0 ja Landschaftsbildprägend
225 5 Salix_alba SWE 65 13 1 keine 0 nein Korkenzieherweide
226  Acer_campestre FAH 38 6 3 keine 0 nein  
227 Acer_campestre FAH 40 6 4 keine 0 nein Gekappt
228 Acer_campestre FAH 65 7 3 keine 0 ja Gekappt
N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\2021_Ämterbeteiligung\C_Baumkartierung\20220718_Liste aller Bäume im Gebiet.xlsx Seite 3 von 5

Anlage A-C.1
Erfasste Bäume im UG
229  Populus nigra PAP 130 28 2 astabbruch 5 ja 2 große Pappeln, Astlöcher  mit Überwallung, 
Großbäume, Landschaftsbildprägend
230  Prunus KI 32 7 2 keine 0 nein Mehrstämmig
231  Prunus KI 35 5 2 keine 0 nein  
232  Populus nigra PAP 160 28 2 Astabbruch 4 ja Große Spalte am Stammfuß, Evtl zu wenig 
Restwandstärke, Großbäume, 
Landschaftsbildprägend
233  Quercus_robur SEI 22 7 1 keine 0 nein  
234  Prunus KI 45 7 4 Astabbruch 4 nein Absterbend, viele Spechtlöcher, ungeeignet 
für FM
235  Quercus_robur SEI 30 8 1 keine 0 ja Gesunde Eiche
236  Prunus KI 20 6 2 keine 0 nein  
237  Quercus_robur SEI 28 8 1 keine 0 ja Großkronige Eiche
238  Quercus_robur SEI 58 14 1 keine 0 ja Großkronige Eiche
239  Picea_abies GFI 45 16 3 keine 0 nein Nest evtl. Waldohreule
240  Quercus_robur SEI 85 18 1 keine 0 ja Großkronige Eiche
241  Populus_x_hybr PAP 10 10 1 keine 0 nein Feldgehölz aus  jungen Pappeln und Birken
242  Populus_x_hybr PAP 40 18 1 keine 0 nein  
243 Populus_x_hybr PAP 40 18 1 keine 0 nein  
244 Quercus_robur SEI 64 14 2 keine 0 ja innerhalb Feldgehölz
245 1 Quercus_robur SEI 35 8 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
246 2 Quercus_robur SEI 25 7 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
247 3 Quercus_robur SEI 20 6 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
248 4 Quercus_robur SEI 34 8 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
249 5 Quercus_robur SEI 40 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
250 6 Quercus_robur SEI 40 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
251 7 Quercus_robur SEI 36 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
252 8 Quercus_robur SEI 21 6 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
253 9 Quercus_robur SEI 36 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
254 10 Quercus_robur SEI 36 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
255 11 Quercus_robur SEI 18 6 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
256 11 Quercus_robur SEI 34 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
257 13 Quercus_robur SEI 34 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
258 14 Quercus_robur SEI 36 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
259 15 Quercus_robur SEI 36 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
260 16 Quercus_robur SEI 38 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
261 17 Quercus_robur SEI 37 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
262 18 Quercus_robur SEI 34 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
263 19 Quercus_robur SEI 36 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
264 20 Quercus_robur SEI 24 7 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
265 21 Quercus_robur SEI 37 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
266 22 Quercus_robur SEI 35 8 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
267 23 Quercus_robur SEI 35 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
268 24 Quercus_robur SEI 35 8 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
269 25 Quercus_robur SEI 36 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
270 26 Quercus_robur SEI 32 8 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
271 27 Quercus_robur SEI 29 8 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
272 31 Quercus_robur SEI 48 11 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
273 32 Quercus_robur SEI 22 8 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
274 33 Quercus_robur SEI 187 7 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
275 34 Quercus_robur SEI 28 7 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
276 35 Quercus_robur SEI 24 8 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
277 36 Quercus_robur SEI 27 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
278 37 Quercus_robur SEI 42 10 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
279 38 Quercus_robur SEI 32 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
280 39 Quercus_robur SEI 40 11 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
281 40 Quercus_robur SEI 21 7 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
282 41 Quercus_robur SEI 32 10 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
283 45 Quercus_robur SEI 48 11 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
284 46 Quercus_robur SEI 35 10 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
285 47 Quercus_robur SEI 48 13 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
286 48 Quercus_robur SEI 40 11 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee, früher Eichen-
Prozessionsspinnerbefall
287 49 Quercus_robur SEI 44 11 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
288 50 Quercus_robur SEI 39 10 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 
289 108 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
290 109 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
291 110 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
292 111 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
293 112 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
294 113 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
295 114 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
296 115 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
297 116 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
298 117 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
299 118 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
300 119 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
301 120 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
302 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
303 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
304 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
305 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
306 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
307 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
308 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
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Anlage A-C.1
Erfasste Bäume im UG
309 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
310 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
311 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
312 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
313 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
314 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
315 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
316 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
317 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
318 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
319 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
320 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
321 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
322 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
323 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
324 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
325 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
326 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
327 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
328 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
329 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
330 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
331 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
332 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
333 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
334 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
335 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
336 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
337 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
338 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
339 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
340 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
341 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
342 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
343 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
344 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
345 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
346 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
347 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
348 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
349 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
350 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
351 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
352 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
353 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
354 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
355 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
356 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
357 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
358 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
359 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke
* Vitalität: 1- gesund, geschädigt 0-10 %
2- leicht geschädigt 15-30 %
3- mittel geschädigt 30-50 %
4-stark geschädigt 50-75 %
5- tot geschädigt 80-100 %
N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\2021_Ämterbeteiligung\C_Baumkartierung\20220718_Liste aller Bäume im Gebiet.xlsx Seite 5 von 5

anlage 42

979 Zeichen

Anlage B-H.7
Koordinatensystem: DHDN 3 Degree Gauss Zone 3
Datengrundlagen:
Topografische Karte: © Bundesamt für Kartographie und
Geodäsie 2021,
Datenquellen:http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/
10.09.2021   Uhr: 12:36:25    Dietz   1:10.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\Layouts_Pläne\20210906_B_H_7_Versickerung.mxd
3474500
3474500
3474750
3474750
3475000
3475000
3475250
3475250
3475500
3475500
3475750
3475750
3476000
3476000
3476250
3476250
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3476500
3476750
3476750
3477000
3477000
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3477250
5531250
5531250
5531500
5531500
5531750
5531750
5532000
5532000
5532250
5532250
5532500
5532500
5532750
5532750
5533000
5533000
5533250
5533250
5533500
5533500
5533750
5533750
±
0 0,2 0,4 0,6 km
Zeichenerklärung
Allgemein
Erweiterter Untersuchungsraum
300 m
Geltungsbereich/
Untersuchungsraum
geschätzte Versickerungs-
fähigkeit des Untergrundes
Sep. 2021 dup2103108M.: 1:10.000
gering
mittel
hoch
geschätzte Versickerungsfähigkeit 
des Untergrundes
A-H.9

anlage 19

6613 Zeichen

¾ö ¾ö ¾ö ¾ö
¾ö
¾ö
¾ö
¾ö
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!5
!5
Grillplatz
1
9
1
5
4
2
1
1
4
1
8
3
9
1
7
1
10
2
6
124
123
126
122
125
128
127
120
121
130
131
123,5
126,5
124,5
122,5
125,5
121,5
127,5
128,5
119
120,5
130,5
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118
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118,5
129,5
132
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131,5
117
117,5
133,5
116,5
134
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135
134,5
135,5
129
121
124
126
126
127,5
126
119,5
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132,5
120
124
121
119,5
125
129
130,5
123,5
126,5
125
125
125,5
127
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130,5
131
121,5
121,5
128
132,5
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125
125,5
122,5
124,5
119,5
129
126
119
133
126
127,5
130,5
122,5
132,5
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117
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116
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122,5
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118,5
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122,5
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122
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126,5
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475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 16:12:05    janocha   1:5.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-EF-1_Bestandsplan Landschaftsbild u Naherholung.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Liegenschaftskataster, Orthofoto und Höhenlinien vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt,
Schutzgebiete:
© 2021 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV): Natureg Abfrage im Mai
2021
Gewässernetz Hessen:
Gewässerkundliches Flächenverzeichnis, Wanderhindernisse, Gewässernetz basierend auf Digitalem Landschaftsmodell DLM25
https://geodienste-umwelt.hessen.de/arcgis/services/inspire/gewaessernetz/MapServer/WmsServer?
Kulturdenkmäler:
WMS-Geodienste des Landesamt für Denkmalpflege Hessen: Geoportal Hessen Abfrage 27.08.2021
Datenerhebung:
Kartierung BCE NL DA am 19.05.2021 und 8.07.2021
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 200 400 600 Meter
±
Landschaftsbildprägende Strukturelemente
Düne, Naturdenkmal
Gehölze
!( Einzelbäume
!5 Baumgruppen/ Baumreihen
Gewässer
÷ Kulturhistorische Gebäude
Allgemein
 Untersuchungsraum
Erweiterter Untersuchungsraum 500 m
Flurstücksgrenzen
Höhenlinien
dup2103108
Planbezeichnung:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Auftraggeber:
B-EF-1
Wissenschaftsstadt Darmstadt
EF - Bestandsplan Landschaftsbild und Naherholung
1:5.000
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
M. Janocha
M. Janocha
S. Pesch
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Schutzgebiete
Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Stadt Darmstadt" (NR 2411001)
Gesetzlich geschütztes Biotop (§ 30 BNatSchG, § 13 HAGBNatSchG)
Landschaftsbildeinheiten
1 Landwirtschaftliche Nutzfläche, strukturarm
2 Strukturreiches Offenland mit LaWi, Dünen und "Wasserlöchern"
3 Feuchtgrünland mit Gräben, Hochstauden, Weidengebüschen und Seggenrieden
4 Bachauen
5 Wald
6 Kleingärten
7 Forschungseinrichtung
8 Industrie/ Gewerbe
9 Wohngebiet/ Mischgebiet
10 Aumühle, Gärtnerei und Wohnen
Anthropogene Beeinträchtigung
Umspannwerk
Schienenverkehr
¬(Å Straßenbahn
[ Hochspannungsfreileitung
Hauptverkehrsstraßen
Lärmbelastung Bundesstraße
Naherholungsinfrastruktur
Grillplatz
¾ö Reitweg
¾¾½ Hauptradweg
"P Wanderparkplatz

anlage 62

301639 Zeichen

Vorbereitende Untersuchungen für eine 
mögliche städtebauliche 
Entwicklungsmaßnahme in Wixhausen-
Ost, Darmstadt 
 
Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Endbericht 
 
Mai 2023 
 
 
 
 
Simon & Widdig GbR 
 
Im Auftrag der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  I 
Auftraggeber: 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
vertreten durch den Magistrat, 
Luisenplatz 5 A 
64283 Darmstadt 
 
Bearbeitung: 
Simon & Widdig GbR 
Büro für Landschaftsökologie 
Hannah-Arendt-Str. 4, 35037 Marburg 
Tel. 0 64 21/971 29-0, Fax 0 64 21/971 29-90 
E-Mail: buero@simon-widdig.de 
 
Projektleiter: 
Dipl. - Biol. Matthias Simon 
Bearbeiter/innen: 
M. Sc. Sabine Schade 
M. Sc. Sophia Kern 
M. Sc. Jennifer Poell 
M. Sc. Jan Lohrengel 
M. Sc. Janina Ebert 
Dr. Larissa Albrecht 
Dipl. - Biol. Heiko Köstermeyer 
M. Sc. Lorenz Seebauer 
M. Sc. Hannah Reith 
M. Sc. Jana Stenger 
M. Sc. Helena Reinl 
M. Sc. Johanna Weber 
B. Sc. Till Schensky 
B. Sc. Veronika Blang  
B. Sc. Eva Walzel 
Marburg, den 23.05.2023

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  II 
Inhaltsverzeichnis 
1 EINLEITUNG ................................ ................................ ................................ .............. 1 
2 UNTERSUCHUNGSRAUM ................................ ................................ ......................... 1 
3 RECHERCHE VORHANDENER DATEN ................................ ................................ .... 2 
4 FLORA ................................ ................................ ................................ ........................ 4 
4.1 Untersuchungsgebiet.................................................................................................................4 
4.2 Auswertung vorhandener Daten ...............................................................................................4 
4.3 Untersuchungsmethodik ...........................................................................................................4 
4.3.1 Nutzungs- und Biotoptypenkartierung ..................................................................................4 
4.3.2 Erfassung geschützter Lebensraumtypen ............................................................................4 
4.3.3 Erfassung geschützter und gefährdeter höherer Pflanzenarten ..........................................4 
4.4 Ergebnisse ..................................................................................................................................5 
4.4.1 Nutzungs- und Biotoptypenkartierung ..................................................................................5 
4.4.2 Erfassung geschützter Lebensraumtypen ......................................................................... 10 
4.4.3 Erfassung geschützter oder gefährdeter höherer Pflanzenarten ...................................... 10 
5 ERFASSUNG DER BAUMHÖHLEN UND SPALTEN ................................ ............... 11 
5.1 Untersuchungsgebiet.............................................................................................................. 11 
5.2 Auswertung vorhandener Daten ............................................................................................ 11 
5.3 Untersuchungsmethodik ........................................................................................................ 11 
5.4 Ergebnisse ............................................................................................................................... 11 
5.5 Naturschutzfachliche Bewertung .......................................................................................... 13 
6 AVIFAUNA ................................ ................................ ................................ ............... 14 
6.1 Untersuchungsgebiet.............................................................................................................. 14 
6.2 Auswertung vorhandener Daten ............................................................................................ 14 
6.3 Untersuchungsmethodik ........................................................................................................ 19 
6.3.1 Horstkartierung .................................................................................................................. 19 
6.3.2 Revierkartierung ................................................................................................................ 19 
6.4 Ergebnisse ............................................................................................................................... 21 
6.4.1 Horstkartierung .................................................................................................................. 21 
6.4.2 Ergebnisse der Revierkartierung ....................................................................................... 22 
6.4.2.1 Gesamtartenspektrum ............................................................................................... 22 
6.4.2.2 Artbezogene Ergebnisse planungsrelevanter Vogelarten ......................................... 25 
6.5 Naturschutzfachliche Bewertung .......................................................................................... 35 
6.5.1 Naturschutzfachliche Bewertung potenzieller Kiebitzflächen ............................................ 37 
6.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen ............................................................... 38 
7 FLEDERMÄUSE ................................ ................................ ................................ ....... 39 
7.1 Untersuchungsgebiet.............................................................................................................. 39 
7.2 Auswertung vorhandener Daten ............................................................................................ 39 
7.3 Erfassung von Baumhöhlen und Spalten ............................................................................. 40 
7.4 Untersuchungsmethodik ........................................................................................................ 40 
7.4.1 Detektorbegehungen ......................................................................................................... 40 
7.4.2 Stationäre akustische Erfassungen ................................................................................... 42 
7.4.2.1 Bewertung der Bedeutung der Standorte als mögliche Flugroute ............................ 45 
7.5 Ergebnisse ............................................................................................................................... 47 
7.5.1 Gesamtartenspektrum ....................................................................................................... 47 
7.5.2 Detektorbegehungen ......................................................................................................... 48 
7.5.3 Stationäre akustische Erfassungen ................................................................................... 53 
7.5.3.1 Gesamtnachtaktivität ................................................................................................. 53 
7.5.3.2 Ermittlung von Flugrouten ......................................................................................... 56

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  III 
7.6 Naturschutzfachliche Bewertung .......................................................................................... 58 
7.7 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen ............................................................... 59 
8 HASELMAUS ................................ ................................ ................................ ........... 60 
8.1 Untersuchungsgebiet.............................................................................................................. 60 
8.2 Auswertung vorhandener Daten ............................................................................................ 60 
8.3 Untersuchungsmethodik ........................................................................................................ 60 
8.4 Ergebnisse ............................................................................................................................... 61 
8.5 Naturschutzfachliche Bewertung .......................................................................................... 62 
9 AMPHIBIEN ................................ ................................ ................................ .............. 63 
9.1 Untersuchungsgebiet.............................................................................................................. 63 
9.2 Auswertung vorhandener Daten ............................................................................................ 64 
9.3 Untersuchungsmethodik ........................................................................................................ 65 
9.3.1 Begehung der Laichgewässer und Gräben (Verhören, Sichtbeobachtung, Hand- und 
Kescherfänge) ................................................................................................................................... 65 
9.3.2 Ausbringen und Absuchen künstlicher Verstecke für Kreuz- und Wechselkröte .............. 66 
9.3.3 Scheinwerfertaxierung ....................................................................................................... 67 
9.3.4 Ausbringung von Wasserfallen zur Erfassung von Molchen ............................................. 67 
9.4 Ergebnisse ............................................................................................................................... 69 
9.4.1 Gesamtartenspektrum ....................................................................................................... 69 
9.4.2 Begehung der Laichgewässer und Gräben (Verhören, Sichtbeobachtung, Hand- und 
Kescherfänge) ................................................................................................................................... 71 
9.4.3 Ausbringen und Absuchen künstlicher Verstecke für Kreuz- und Wechselkröte .............. 71 
9.4.4 Scheinwerfertaxierung ....................................................................................................... 72 
9.4.5 Ausbringen von Wasserfallen zur Erfassung von Molchen ............................................... 72 
9.4.6 Artenspektrum der einzelnen Gewässer ........................................................................... 72 
9.5 Naturschutzfachliche Bewertung .......................................................................................... 73 
9.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen ............................................................... 73 
10 REPTILIEN ................................ ................................ ................................ ............... 75 
10.1 Untersuchungsgebiet.............................................................................................................. 75 
10.2 Auswertung vorhandener Daten ............................................................................................ 75 
10.3 Untersuchungsmethodik ........................................................................................................ 76 
10.3.1 Sichtbeobachtung (Transektbegehung) ............................................................................ 76 
10.3.2 Einbringen künstlicher Verstecke ...................................................................................... 76 
10.4 Ergebnisse ............................................................................................................................... 77 
10.4.1 Gesamtartenspektrum ....................................................................................................... 77 
10.4.2 Sichtbeobachtung und Einbringen künstlicher Verstecke ................................................. 78 
10.5 Naturschutzfachliche Bewertung .......................................................................................... 79 
10.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen ............................................................... 80 
11 SCHMETTERLINGE ................................ ................................ ................................ . 81 
11.1 Untersuchungsgebiet.............................................................................................................. 81 
11.2 Auswertung vorhandener Daten ............................................................................................ 82 
11.3 Untersuchungsmethodik ........................................................................................................ 82 
11.3.1 Kartierung zur Erfassung von Falterarten allgemeiner Planungsrelevanz  ........................ 82 
11.3.2 Detailkartierung zur Erfassung europarechtlich geschützter Arten ................................... 83 
11.3.2.1 Dunkler- und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous und 
Maculinea teleius) ...................................................................................................................... 84 
11.3.2.2 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) ..................................................................... 84 
11.3.2.3 Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) ................................................ 84 
11.4 Ergebnisse ............................................................................................................................... 85 
11.4.1 Gesamtartenspektrum ....................................................................................................... 85 
11.4.2 Detailkartierungen ............................................................................................................. 87

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  IV 
11.5 Naturschutzfachliche Bewertung .......................................................................................... 88 
11.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen ............................................................... 88 
12 ALTHOLZBEWOHNENDE KÄFER ................................ ................................ .......... 89 
12.1 Untersuchungsgebiet.............................................................................................................. 89 
12.2 Auswertung vorhandener Daten ............................................................................................ 89 
12.3 Untersuchungsmethodik ........................................................................................................ 89 
12.3.1 Ermittlung der Brutbäume ................................................................................................. 89 
12.3.2 Brutbaumuntersuchung ..................................................................................................... 90 
12.3.2.1 Detailkartierung zur Erfassung des Eremiten ........................................................ 90 
12.3.2.2 Detailkartierung zur Erfassung des Hirschkäfers .................................................. 90 
12.3.2.3 Detailkartierung zur Erfassung des Heldbocks ..................................................... 91 
12.4 Ergebnisse ............................................................................................................................... 91 
12.4.1 Ermittlung der Brutbäume ................................................................................................. 91 
12.4.2 Detailkartierung zur Erfassung des Eremiten .................................................................... 92 
12.4.3 Detailkartierung zur Erfassung des Hirschkäfers .............................................................. 92 
12.4.4 Detailkartierung zur Erfassung des Heldbocks ................................................................. 93 
12.5 Naturschutzfachliche Bewertung .......................................................................................... 95 
12.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen ............................................................... 95 
13 ZUSAMMENFASSUNG ................................ ................................ ............................ 95 
14 LITERATURVERZEICHNIS ................................ ................................ ...................... 97 
15 ANHANG ................................ ................................ ................................ ................ 100 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Erfasste Biotop -/Nutzungstypen gemäß Anlage 3 der hessischen 
Kompensationsverordnung (2018) ................................ ................................ ......... 5 
Tabelle 2: Dichte der relevanten Baumhöhlen für Fledermäuse und Vögel .......................... 11 
Tabelle 3: Übersicht der kartierten Baumhöhlen und Spalten nach Baumart und der sonstigen 
Quartiertypen ................................ ................................ ................................ ....... 12 
Tabelle 4: Termine der Querschnittsbegehungen ................................ ................................  14 
Tabelle 5: Im Abfrageraum nachgewiesene planungsrelevante Brutvögel ........................... 17 
Tabelle 6: Begehungstermine der Horstkartierung bzw. Belegkontrollen..............................  19 
Tabelle 7: Begehungstermine der Revierkartierung ................................ ............................. 20 
Tabelle 8: Im Untersuchungsgebiet ermittelter Horst................................ ............................ 21 
Tabelle 9: Gesamtartenliste Avifauna im Untersuchungsgebiet ................................ ........... 22 
Tabelle 10: Detektorbegehungen: Übersicht der Begehungstermine inklusive 
Witterungsverhältnissen ................................ ................................ ....................... 41 
Tabelle 11: Stationäre akustische Erfassung - Erfassungszeiträume ................................ ... 42 
Tabelle 12: Bewertungsrahmen zur Ermittlung der Bedeutung von Flugrouten an den 
Standorten der stationären Erfassung ................................ ................................ .. 46 
Tabelle 13: Artenliste der im Jahr 2022 erfassten Fledermausarten mit Angaben zu Schutz - 
und Gefährdungsstatus ................................ ................................ ........................ 47 
Tabelle 14: Zusätzlich zu berücksichtigende Fledermausart mit Angabe zu Schutz und 
Gefährdungsstatus ................................ ................................ ...............................  48

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  V 
Tabelle 15: Detektorkartierung – Rufsequenzen pro Begehung normiert pro Stunde inklusive 
Maximalwerte der Transekte ................................ ................................ ................ 51 
Tabelle 16: Stationäre akustische Erfassung - Maximale Anzahl der pro Stunde normierten 
Rufsequenzen pro Durchgang ................................ ................................ .............. 55 
Tabelle 17: Maximale Aktivitätsdichten zur Aus- oder Einflugzeit pro Standort und Durchgang 
in Rufsequenzen pro Stunde [Rs/h] für die Gattung Myotis ................................ .. 56 
Tabelle 18: Maximale Aktivitätsdichten zur Aus- oder Einflugzeit pro Standort und Durchgang 
in Rufsequenzen pro Stunde [Rs/h] für die Pipistrelloiden ................................ .... 57 
Tabelle 19: Stetigkeit auf den Flugrouten an den stationären Erfassungsstandorten ........... 57 
Tabelle 20: Gesamtbewertung der Flugrouten an den stationären Erfassungsstandorten .... 59 
Tabelle 21: Termine der Kontrollen der Niströhren ................................ ...............................  61 
Tabelle 22: Übersicht über die potenziellen Amphibien-Laichgewässer ...............................  63 
Tabelle 23: Übersicht über die Amphibien-Transekte ................................ ........................... 63 
Tabelle 24: Amphibien Nachweise aus der MultibaseCS-Abfrage beim HLNUG seit dem Jahr 
2000 ................................ ................................ ................................ ..................... 64 
Tabelle 25: Termine und Witterungsbedingungen der Erfassung der Amphibien gemäß 
Methodenblatt A1 Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge .......................... 65 
Tabelle 26: Termine und Witterungsbedingungen der Erfassung der Amphibien gemäß 
Methodenblatt A2 Ausbringen künstlicher Verstecke ................................ ............ 66 
Tabelle 27: Termine und Witterungsbedingung en der Erfassung der Amphibien zur 
Scheinwerfertaxierung ................................ ................................ .......................... 67 
Tabelle 28: Termine und Witterungsbed ingungen der Erfassung der Amphibien mit 
Wasserfallen ................................ ................................ ................................ ........ 68 
Tabelle 29: Artenliste der erfassten Amphibien mit Angaben zu Schutz - und 
Gefährdungsstatus ................................ ................................ ...............................  70 
Tabelle 30: Maximale Anzahl Nachweise pro Durchgang bei der Amphibienerfassung an 
potenziellen Laichgewässern durch Verhören, Sichtbeobachtung und Hand - und 
Kescherfänge ................................ ................................ ................................ ....... 71 
Tabelle 31: Maximale Anzahl Nachweise pro Durchgang bei der Amphibienerfassung durch 
Scheinwerfertaxierung ................................ ................................ .......................... 72 
Tabelle 32: Maximale Anzahl Nachweise an einem Erfassungstag an Gewässer A2 bei der 
Amphibienerfassung durch Ausbringen von Wasserfallen ................................ .... 72 
Tabelle 33: Übersicht über die Reptilien -Transekte für die Sichtbeobachtung und das 
Einbringen künstlicher Verstecke mit Lagebeschreibung ................................ ...... 75 
Tabelle 34: Termine der Transektbegehungen 2022 ................................ ............................ 76 
Tabelle 35: Termine der Reptilienerfassung 2022 ................................ ................................  77 
Tabelle 36: Artenliste der erfassten Reptilien mit Angaben zu Schutz- und Gefährdungsstatus
 ................................ ................................ ................................ ............................. 78 
Tabelle 37: Ergebnisse der Reptilienerfassung mittels Sichtbeobachtung und Einbringen 
künstlicher Verstecke ................................ ................................ ........................... 79 
Tabelle 38: Übersicht der Transekte Schmetterlinge ................................ ............................ 81

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  VI 
Tabelle 39: Übersicht der Untersuchungsflächen Schmetterlinge ................................ ........ 81 
Tabelle 40: Termine und Witterung der Faltererfassungen allgemeiner Planungsrelevanz .. 82 
Tabelle 41: Termine und Witterung der Faltererfassungen europarechtlich geschützter Arten
 ................................ ................................ ................................ ............................. 83 
Tabelle 42: Gesamtartenspektrum der Tagfalterarten mit Schutz- und Gefährdungsstatus .. 85 
Tabelle 43: Maximale Häufigkeiten der erfassten Tagfalterarten auf den einzelnen Transekten 
und Untersuchungsflächen ................................ ................................ ................... 86 
Tabelle 44: Transekte und Untersuchungsflächen mit Vorkommen von Eiablage - und 
Raupennahrungspflanzen der Zielarten ................................ ................................  88 
Tabelle 45: Termine und Witterung der Brutbaumkontrolle für den Eremit ........................... 90 
Tabelle 46: Termine und Witterung der Brutbaumkontrolle für den Hirschkäfer.................... 91 
Tabelle 47: Termine und Witterung der Brutbaumkontrolle für den Heldbock ....................... 91 
Tabelle 48: Gefährdungs- und Schutzstatus des nachgewiesenen Hirschkäfers .................. 92 
Tabelle 49: Angaben zu dem dokumentierten Hirschkäfernachweis ................................ .... 92 
Tabelle 50: Gefährdungs- und Schutzstatus des nachgewiesenen Heldbocks ..................... 93 
Tabelle 51: Angaben zu den dokumentierten Heldbocknachweisen ................................ ..... 94 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Intensiv genutzter Acker (11.191) (links) und bewachsener Waldweg (10.620) 
(rechts) ................................ ................................ ................................ ................... 5 
Abbildung 2: Pionierwald (01.161) (links) und Naturferner Laubholzforst nach Kronenschluss 
(01.181) (rechts) ................................ ................................ ................................ ..... 7 
Abbildung 3: Baumreihe aus Hybridpappeln (04.220) mit angrenzender Brombeer -Hecke 
(02.200) (links) und Frischwiese mäßiger Nutzungsintensität (06.340) (rechts) ...... 7 
Abbildung 4: Schwarzerle (04.110) (links) und bewachsener Feldweg (10.610) mit 
angrenzendem strukturreichen Graben (05.241) und solitär stehender 
Traubenkirsche (04.120) (rechts) ................................ ................................ ........... 8 
Abbildung 5: Artenreiche Gräben (05.243) mit Mädesüß, Gewöhnlichem Blutweiderich (links) 
und Gewöhnlichem Gilbweiderich (rechts) ................................ ..............................  8 
Abbildung 6: Bewachsener unbefestigter Feldweg (10.610) (links) und geschotterte Straße 
(10.530) (rechts) ................................ ................................ ................................ ..... 9 
Abbildung 7: LRT 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (01.122) ...............................  10 
Abbildung 8: Beispiel eines kartierten Habitatbaums mit Spechthöhle und abstehender Rinde
 ................................ ................................ ................................ ............................. 12 
Abbildung 9: Horst Nr. 1, aufgenommen am 28.04.2022 ................................ ...................... 21 
Abbildung 10: Waldrandbereich der Haselmaus Untersuchungsfläche ................................  60 
Abbildung 11: Haselmaus-Nest-Tube ................................ ................................ .................. 61 
Abbildung 12: Bild 1: kV- Nr. 3 an Gewässer A3; Bild 2: kV-Nr. 5 an Gewässer A4 ............. 67 
Abbildung 13: Bild 1: Eimer- und Flaschenreuse in Gewässer A2; Bild 2: Detailansichten der 
verwendeten Eimer- und Flaschenreusen ................................ ............................ 68 
Abbildung 14: Kleinfischreuse in Gewässer A2 ................................ ................................ .... 68

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  VII 
Abbildung 15: Auswahl nachgewiesener Amphibienarten ................................ .................... 70 
Abbildung 16: Ausgebrachtes künstliches Versteck (kV-Nr. 07 mit Schlingnatter Nachweis am 
10.05.2022) im Untersuchungsgebiet ................................ ................................ ... 77 
Abbildung 17: Bild 1 = adulte männliche Zauneidechse 28.04.2022, Bild 2 = juvenile 
Zauneidechse 02.08.2022 ................................ ................................ .................... 78 
Abbildung 18: Blindschleiche unter kV-Nr. 200 25.05.2022 ................................ .................. 78 
Abbildung 19: Überreste eines männlichen Hirschkäfers in der Nähe von Baum Nr. 11 ....... 93 
Abbildung 20: Potenzielles Heldbockloch an Baum Nr. 8 ................................ ..................... 94 
Abbildung 21: Eine Heldbock - Flügeldecke (Elytren) unter Baum Nr. 8 ...............................  94 
 
Anhangsverzeichnis 
Anhang 1: Erfassung der Baumhöhlen und Spalten sowie sonstiger Quartiermöglichkeiten
 ................................ ................................ ................................ ........................... 100 
Anhang 2: Fotodokumentation der BC-Standorte inklusive Koordinaten ............................ 102 
Anhang 3: Detektorkartierung - Erfasste Rufsequenzen pro Transekt und Begehung ........ 104 
Anhang 4: Stationäre akustische Erfassung - Erfasste Rufsequenzen pro Standort und Nacht
 ................................ ................................ ................................ ........................... 106 
Anhang 5: Stationäre akustische Erfassung - Auf Stunde normierte Rufsequenzen pro 
Standort und Nacht ................................ ................................ ............................ 110 
Anhang 6: Stationäre akustische Erfassung - Aktivitätsdichten zur Aus - und Einflugzei t 
(normiert pro Stunde) für die Gattung Myotis und Pipistrelloide .......................... 114 
Anhang 7: Fotodokumentation der Amphibiengewässer ................................ .................... 116 
Anhang 8: Zauneidechsenhabitat bei Reptilien Transekt Rep02 ................................ ........ 118 
Anhang 9: Fotodokumentation der Schmetterlings-Probeflächen und Transekte (F05 und F06 
liegen auf den PF02) ................................ ................................ .......................... 118 
Anhang 10: Fotodokumentation der Untersuchungsfläche für xylobionte Käfer.................. 120 
Anhang 11: Übersicht über die erfassten Saft- und Brutbäume der xylobionten Käfer ....... 121 
Anhang 12: Übersicht über die erfassten Altbäume außerhalb der Käfer Untersuchungsfläche
 ................................ ................................ ................................ ........................... 123 
 
Kartenverzeichnis 
Karte 1: Ergebnisse der Biotoptypenkartierung 
Karte 2: Ergebnisse der Avifaunaerfassung 
Karte 3: Ergebnisse der Fledermauserfassung 
Karte 4: Ergebnisse sonstige Arten

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  1 
1 Einleitung 
Im Bereich „Wixhausen Ost“ wurde von der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Möglichkeit der 
Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme geprüft.  
Ziel dieser möglichen „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ gem. § 165 BauGB  ist die 
einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Entwicklung der bislang überwiegend 
landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß den städtebaulichen Zielen  der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Hierbei geht es um die Bereitstellung von  gewerblichen 
Flächen zur Versorgung sowohl bereits in Darmstadt ansässiger  Unternehmen als auch der 
Versorgung der Nachfrage nach gewerblichen Flächen für  die Ansiedlung neuer 
Unternehmen. 
Zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für einen 
städtebaulichen Entwicklungsbereich nach §  165 Abs. 3 BauGB  wurde beschlossen 
vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen.  
Im Rahmen der vorbereitenden Unter suchungen wurde 2021 die „Grundlagenermittlung und 
Bewertung aller biotischen und abiotischen Schutzgüter  im erweiterten Untersuchungsraum 
„Wixhausen-Ost” durch das Büro Björnsen  Beratende Ingenieure, Darmstadt, durchgeführt. 
Auf Grundlage dieser Erfassungen wurde eine “Artenschutzfachliche Potenzialanalyse“ (BCE 
2021) erstellt.  
Die Untersuchungsgebiete und -umfänge beruhen auf dieser Planungsraumanalyse und den 
Ausschreibungsunterlagen der Stadt Darmstadt und wurden nach den Übersichtsbegehungen 
zu den einzelnen Arten(-gruppen) sowie der erfolgten Datenrecherchen in enger Abstimmung 
mit dem Auftraggeber (AG), wenn nötig, angepasst.  
Neben der Vegetation wurden d ie Tierarten(-gruppen) Avifauna, Fledermäuse, Haselmaus 
(Muscardinus avellanarius), Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge und altholzbewohnende 
Käfer erfasst. Zudem erfolgte eine Erfassung der Baumhöhlen und Spalten.  Im vorliegenden 
Bericht werden Methodik, Ergebnisse und naturschutzfachliche Bewertung der einzelnen 
Arten(-gruppen) dargestellt.  
 
2 Untersuchungsraum 
Die Untersuchungen erfolgten alle innerhalb des Kartierraums für die Brutvögel, sodass dieser 
gleichzeitig auch dem Gesamt untersuchungsraum entspricht. Dieser ist in den Karten Nr. 2 
bis 4 dargestellt. Insgesamt umfasst dieser Untersuchungsraum eine Größe von ca. 239  ha. 
Der Untersuchungsraum wird über wiegend landwirtschaftlich genutzt. Im Westen wird der 
Untersuchungsraum durch den Siedlungsbereich von Darmstadt und nördlich vom Waldrand 
begrenzt. Auch im Osten stellt der Waldrand und das GSI-Gelände die Begrenzung dar, diese 
setzt sich nach Süden entlang des Kalkofenweges fort. Im Süden des Untersuchungsraumes 
befindet sich die Aue der Silz. Der Wald, die Silz-Aue sowie die Bereiche um den Stahl-Berg 
liegen alle innerhalb des Landschaftsschutzgebietes der Stadt Darmstadt. Das FFH-Gebiet 
6018-305 „Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und Silzwiesen befindet 
sich in etwa 1,5 km Entfernung zum Untersuchungsraum.

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  2 
3 Recherche vorhandener Daten 
Bei folgenden Institutionen und Verbänden wurden im März  2022 vorhandene Daten zu 
geschützten Tier- und Pflanzenarten in einem 1.000 m Radius um den Untersuchung sraum 
(nachfolgend als Abfrageraum bezeichnet) für die letzten zehn Jahre abgefragt: 
• Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), 
• Obere Naturschutzbehörde (ONB) Regierungspräsidium Darmstadt, 
• Untere Naturschutzbehörde (UNB) Umweltamt Darmstadt, 
• Grünflächenamt Darmstadt, 
• NABU Darmstadt,  
• BUND Darmstadt,  
• HGON Darmstadt-Dieburg,  
• Forstamt Darmstadt. 
Bei Bedarf wurden zusätzlich Daten des Informationsnetzwerks Natureg ( https://natureg. 
hessen.de/) berücksichtigt.  
Von dem HLNUG wurden für den Abfrageraum Daten aus den Artendatenbanken natis bzw. 
MultibaseCS zur Verfügung gestellt. Das Forstamt Darmstadt hat auf die Datensammlung in 
der zentralen Artendatenbank verwiesen, sodass von dieser Stelle keine zusätzlichen Daten 
vorliegen.  
Die ONB hat Karten der Artvorkommen in den Natura2000 Gebieten 6018-305 und 6017-306 
zur Verfügung gestellt, sowie das Artgutachten zur Erfassung des Heldbock und Eremiten im 
Gebiet 6018-305 (Kranichsteiner Wald) aus dem Jahr 2009 (SCHAFFRATH 2009). 
Von der UNB wurde n folgende Unterlagen analog überg eben: der „Landschaftsplan zum 
Bebauungsplan W X 12 Erweiterung GSI“  (REGIOPLAN 2005), das „Konzept zur naturschutz- 
und forstrechtlichen Kompensation im Zusammenhang mit dem Ausbau der Gesellschaft für 
Schwerionenforschung mbH (GSI)“, der Naturschutzrechtliche Antrag mit integri ertem 
artenschutzrechtlichem Fachbeitrag“ des Projekts FAIR (PGNU UND WESSLING 2011) und eine 
Präsentation von PGNU UND WESSLING zu Kompensationsmaßnahmen. 
Zudem leitete die UNB eine Mitteilung des INGA – Institut für Gewässer- und Auenökologie 
GbR weiter (Auskunft per Mail), welche auf das Knoblauchkröten-Monitoring und das 
Vorkommen der Art am Stahlberg, welches im aktuellen Untersuchungsgebiet liegt, und im 
Silzgebiet verwies. Vorkommen weiterer planungsrelevanter Arten wie Wechselkröte, 
Kammmolch, Spring- und Grasfrosch seien laut INGA ebenfalls bekannt bzw. wahrscheinlich 
anzunehmen. Es liegt außerdem das Ergebnisprotokoll mit Maßnahmenempfehlung zur 
„Ortsbegehung poten zieller Laichhabitate für die Knoblauchkröte zwischen Arheiligen und 
Wixhausen“ des INGA aus dem Jahr 2021 vor  (INGA - INSTITUT FÜR GEWÄSSER- UND 
AUENÖKOLOGIE GBR 2021). 
Von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH wurde ergänzend ein Auszug aus den erfassten 
Amphibienarten im Rahmen der Amphibiensammlung an der dauerhaften Leiteinrichtung 
Messeler-Parkstraße aus dem Jahr 2017 per Mail übermittelt.

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  3 
Vom NABU wurde eine Artenliste aus unsystematischen Begehungen zur Avifauna im 
Abfrageraum übermittelt.  
Die Stadt Darmstadt übermittelte zudem zwei Lagepläne zu bekannten Kiebitzbrutflächen.  
Von der HGON liegt die Antwort vor, dass keine Daten zur Verfügung stehen. Vom BUND liegt 
keine Rückmeldung vor.  
Die für die Planung relevanten Ergebnisse der Datenrecherche werden in den Kapiteln der 
jeweiligen Arten(-gruppen) ausführlich beschrieben.

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  4 
4 Flora 
4.1 Untersuchungsgebiet 
Das Untersuchungsgebiet (UG) der Nutzungs- und Biotoptypenkartierung umfasst eine Größe 
von ca. 18 ha und liegt im Nordosten von Wixhausen bei Darmstadt (s. Karte 1 und Tabelle 1). 
Es umfasst den nördlichen Abschnitt des Gesamtuntersuchungsraumes (s. Kap. 2) sowie den 
Waldrand als Ergänzung zu der bereits im Jahr 2021 von Björnsen Beratende Ing enieure 
GmbH auf der restlichen Fläche durchgeführten Biotopkartierung.  
4.2 Auswertung vorhandener Daten 
Im Vorfeld der floristischen Erfassungen wurde eine Recherche vorhandener Daten 
durchgeführt (s. Kap. 3). Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Hinweise auf gesetzlich 
geschützte Biotope, die aus der Hessischen Biotopkartierung (HB) aus den Jahren 1992 bis 
2006 stammen (HLNUG Natureg Viewer; zugegriffen am 01.11.2022). 
Die natis - und MultibaseCS -Abfrage ergab keine relevanten Na chweise geschützter oder 
gefährdeter Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet. 
 
4.3 Untersuchungsmethodik 
4.3.1 Nutzungs- und Biotoptypenkartierung 
Die Erfassung der Nutzungs - und Biotoptypen gemäß Anlage  3 der hessischen 
Kompensationsverordnung (KV 2018) erfolgte während der Vegetationsperiode von April bis 
Juni 2022 flächendeckend im Untersuchungsgebiet (s.  Kap. 4.1) auf insgesamt ca.18  ha. 
Zusätzlich wurden gesetzlich geschützte Biotope (GB) nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit 
§ 13 HAGBNatSchG und die Standorte invasiver Pflanzenarten  gemäß der EU-Verordnung 
Nr. 1143/2014 im Untersuchungsgebiet erfasst.  
4.3.2 Erfassung geschützter Lebensraumtypen 
Im Untersuchungsgebiet der Nutzungs - und Biotoptypenkartierung wurden zudem 
Lebensraumtypen (LRT) gemäß FFH -Richtlinie nach EU -Verordnung Anhang 1 (Richtlinie 
92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und 
Pflanzen) erfasst. 
4.3.3 Erfassung geschützter und gefährdeter höherer Pflanzenarten 
Höhere Pf lanzenarten, die nach der Roten Liste Deutschland (METZING et al. 2018 ) und 
Hessen (HLNUG 2019b) gefährdet und/oder nach nationalem (gemäß BArtSchV, Anlage 1 
bzw. §  7 / §  44 ff. BNatSchG ) oder europäischem Recht (EU -Verordnung, Anhänge A -C) 
geschützt sind, wurden während der Nutzungs - und Biotoptypenkartierung  erfasst und 
lagegenau aufgenommen. Es erfolgte eine Punktkartierung der Wuchsorte bei einzelnen 
geschützten Pflanzen oder eine Abgrenzung von flächenhaften Vorkommen.

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  5 
4.4 Ergebnisse 
4.4.1 Nutzungs- und Biotoptypenkartierung 
Die Ergebnisse der Nutzungs - und Biotoptypenkartierung werden in Karte 1 und Tabelle 1 
dargestellt. Insgesamt wurden 20 Nutzungs- und Biotoptypen kartiert. Der Untersuchungsraum 
ist geprägt durch die versiegelte Baustellenzufahrt des Unternehmens „FAIR“ mit begleitenden 
Säumen und Gräben. Weiterhin kennzeichnen bewachsene Feldwege, Wiesen und Äcker das 
Gebiet (s. Abbildung 2). Eine Besonderheit stellt der „ Sternmieren-Eichen-Hainbuchen-
Wald“ (LRT 9160) dar, der im Norden und Osten in das Untersuchungsgebiet hineinragt (s. 
Kapitel 4.4.2 und Abbildung 7). Außerdem durchziehen zahlreiche Entwässerungsgräben mit 
teilweise artenreicher Vegetation das Gebiet (s. Karte 1). 
  
Abbildung 1: Intensiv genutzter Acker (11.191) (links) und bewachsener  Waldweg (10.620) 
(rechts) 
 
Tabelle 1: Erfasste Biotop-/Nutzungstypen gemäß Anlage 3 der hessischen 
Kompensationsverordnung (2018) 
Erläuterungen: Standard-Nutzungstypen gemäß Anlage 3 hessischer KV (2018) sortiert nach Typ -Nummer und 
geordnet nach Nutzungskategorien; GB = Gesetzlich geschützte Biotope nach §  30 BNatSchG oder §  13 
HAGBNatSchG; LRT = FFH-Lebensraumtypen nach Anhang 1 (Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen 
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen); WP = Wertp unkte; * = Bei diesem Biotoptyp wird die 
von der Baumkrone übertraufte Fläche aufgewertet. Die Flächenangabe wird aufgrund der Überschneidung nicht 
in die Gesamtfläche miteinbezogen. 
Typ-Nr. Standard-Nutzungstyp LRT GB WP je 
m² 
Fläche 
(m²) 
01.000 Wald 
01.122 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald, 
naturschutzfachlich besonders wertvoll 
9160  68 28.211 
01.161 Pionierwald   42 1.970 
01.162 Schlagfluren, Sukzession im und am Wald vor 
Kronenschluss 
  36 2.260 
01.181 Naturferne Laubholzforste nach Kronenschluss   33 8.893 
02.000 Gebüsche, Hecken, Gehölzsäume

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Simon & Widdig GbR  6 
Typ-Nr. Standard-Nutzungstyp LRT GB WP je 
m² 
Fläche 
(m²) 
02.200 Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf 
frischen Standorten 
  39 1.390 
04.000 Einzelbäume und Baumgruppen, Feldgehölze 
04.110* Einzelbaum einheimisch /standortgerecht   34 377 
04.120* Einzelbaum nicht heimisch/ nicht standortgerecht   23 21 
04.220* Baumgruppe/Baumreihe nicht heimisch, nicht 
standortgerecht 
  23 489 
05.000 Gewässer, Ufer, Sümpfe 
05.241 Arten-/strukturreiche Gräben   39 2.224 
05.243 Arten-/strukturarme Gräben   29 3.744 
06.000 Grünland 
06.340 Frischwiesen mäßiger Nutzungsintensität   35 13.353 
09.000 Ruderalfluren und krautige Säume 
09.123 Artenarme oder nitrophytische Ruderalvegetation   25 3.468 
09.151 Artenarme Feld-, Weg- und Wiesensäume frischer 
Standorte, linear 
  29 7.873 
10.000 Vegetationsarme und kahle Flächen 
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, 
Asphalt) 
  3 6.266 
10.530 Schotter-, Kies- u. Sandflächen, -wege, -plätze   6 244 
10.610 Bewachsene unbefestigte Feldwege   25 1.329 
10.620 Bewachsene unbefestigte Waldwege   25 960 
10.670 Bewachsene Schotterwege   17 1.819 
11.000 Äcker und Gärten 
11.191 Acker, intensiv genutzt   16 98.695 
11.193 Ackerbrachen mehr als ein Jahr nicht bewirtschaftet   29 1.175 
Gesamtfläche 17,89 ha 
 
Die Waldnutzungstypen (01.000) kommen insgesamt auf ca. 4,1  ha der Gesamtfläche vor . 
Diese bestehen überwiegend ( 2,8 ha) aus naturschutzfachlich besonders wertvollem 
„Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald“ (LRT 9160) (s. Abbildung 8), der kennzeichnend 
für die Waldflächen im Nord -Osten ist. A ufgrund seine r besonderen Ausprägung als 
Lebensraumtyp wird dieser gesondert in Kapitel 4.4.2 behandelt. Weiterhin sind Pionierwälder

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(01.161) mit einer Fläche von ca. 1.970 m² im Norden des Untersuchungsgebietes vertreten. 
Bestandbildende Baumart ist hier die Zitter -Pappel ( Populus tremula ) (s. Abbildung 2). 
Schlagfluren und Sukzession im und am Wald (01.162) nehmen ca. 2.260 m² Fläche ein und 
werden geprägt durch Schwarzen Holunder (Sambucus nigra), Brombeeren (Rubus fruticosus 
agg.) und Eingriffligen Weißdorn ( Crataegus monogyna ). „Naturferne Laubholzforste nach 
Kronenschluss“ (01.181) ergänzen mit ca.  8.893 m² Fläche den Biotoptypenkomplex der 
Wälder und sind geprägt durch die Laubbaumarten Rotbuche (Fagus sylvatica) und Stieleiche 
(Quercus robur) (s. Abbildung 2, Tabelle 1 und Karte 1). 
   
Abbildung 2: Pionierwald (01.161) (links) und Naturferner Laubholzforst nach Kronenschluss 
(01.181) (rechts) 
In der Kategorie der „Gebüsche, Hecken und Gehölzsäume“ (02.000) ist nur der Biotoptyp 
„Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf frischen Standorten“ (02.200) im Gebiet 
vertreten. Dieser hat eine Ausdehnung von 1.390 m² (s. Tabelle 1 und Abbildung 3). 
Bestandsprägend ist hier vor allem die Brombeere. 
    
Abbildung 3: Baumreihe aus Hybridpappeln (04.220) mit angrenzender Brombeer-Hecke (02.200) 
(links) und Frischwiese mäßiger Nutzungsintensität (06.340) (rechts) 
„Einzelbäume und Baumgruppen“ (04.000) übertraufen insgesamt eine Fläche von ca. 887 m². 
Sehr häufig sind einheimische oder standortgerechte Einzelbäume (04.110) mit einer 
Ausdehnung von ca. 377 m². Typische Gehölzarten sind: Schwarzerle ( Alnus glutinosa) (s. 
Abbildung 4), Silber -Weide ( Salix alba ) und Trauben -Eiche ( Quercus petraea ). Nicht 
heimische Einzelbäume (04.120) kommen nur an einer Stelle nahe Wixhausen mit einem 
Exemplar der Gewöhnlichen Traubenkirsche (Prunus padus) vor (s. Abbildung 4). Eine nicht

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heimische Baumreihe (04.220) liegt im Osten des Untersuchungsgebietes. Dort befindet sich 
eine Reihe von Hybridpappeln (Populus x canadensis) zwischen einem Acker und der Zufahrt 
des Baustellenbetreibers „FAIR“ (s. Karte 1 und Abbildung 3). 
  
Abbildung 4: Schwarzerle (04.110) (links) und bewachsener Feldweg (10.610) mit angrenzendem 
strukturreichen Graben (05.241) und solitär stehender Traubenkirsche (04.120) (rechts)  
Die Kategorie „Gewässer, Ufer, Sümpfe“ (05.000) werden durch die Biotoptypen „Arten -
/strukturreiche Gräben“ (05.241) und „Arten-/strukturarme Gräben “ (05.243) gebildet. 
Zusammen nehmen sie eine Fläche von ca. 5.968 m² ein. Die arten -/strukturreichen Gräben 
weisen häufig Mädesüß (Filipendula ulmaria), Gewöhnlichen Blutweiderich (Lythrum salicaria) 
und Gewöhnlichen Gilbweiderich ( Lysimachia vulgaris) auf (s. Abbildung 5). Sie ziehen sich 
durch das gesamte Untersuchungsgebiet und haben eine linienhafte Flächenausdehnung von 
ca. 2.224 m². „Arten -/strukturarme Gräben“ (05.241) sind mit einer Ausdehnung von ca. 
3.744 m² ebenso im gesamten Untersuchungsgebiet vertreten und weisen kennzeichnende 
Arten wie z.  B. Wald -Simse ( Scirpus sylvaticus ), Rainfarn ( Tanacetum vulgare ) und 
Brennnessel (Urtica dioica) auf. 
  
Abbildung 5: Artenreiche Gräben (05.243) mit Mädesüß, Gewöhnlichem Blutweiderich (links) und 
Gewöhnlichem Gilbweiderich (rechts) 
Das „Grünland“ (06.000) wird einzig durch den Biotoptyp „Frischwiesen mäßiger 
Nutzungsintensität“ (06.340) mit einer Ausdehnung von ca. 13.353 m² gebildet. Typische Arten 
sind hier Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Weißes Labkraut (Galium album) und Wolliges 
Honiggras (Holcus lanatus) (s. Abbildung 3, Tabelle 1 und Karte 1).

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„Ruderalfluren und krautige Säume“ (09.000) setzen sich aus den beiden Biotoptypen 
„Artenarme oder nitrophytische Ruderalvegetation“ (09.123) und „Artenarme Feld-, Weg- und 
Wiesensäume frischer Standorte“ (09.151) zusammen. Insgesamt nehmen sie eine Fläche 
von ca. 11.341 m² ein und kommen im Untersuchungsgebiet oft linienhaft vor. Typische Arten 
der Ruderalvegetation sind: Gewöhnlicher Beifuß ( Artemisia vulgar is), Acker -Kratzdistel 
(Cirsium arvense) und Gewöhnliche Graukresse ( Berteroa incana). In den Wiesensäumen 
kommen u.  a. Knoblauchsrauke ( Alliaria petiolata ), Schafgarbe ( Achillea millefolium ) und 
Schöllkraut (Chelidonium majus) vor.  
Circa 1 ha der Gesamtfläche besteht aus „Vegetationsarmen und kahlen Flächen“ (10.000). 
Den Hauptteil davon nehmen „Sehr stark bis völlig versiegelte Flächen “ (10.510) mit einer 
Ausdehnung von ca. 6.266 m² ein. Den Großteil der versiegelten Gesamtfläche bildet die 
Zufahrt des Baustellenbetreibers „FAIR“ , die sich von West nach Ost durch das 
Untersuchungsgebiet zieht. Darüber hinaus befindet sich eine geschotterte Fläche (10.530) im 
Südosten des Gebietes, die ca. 244 m² einnimmt. „Bewachsene Schotterwege“ (10.670; ca. 
1.819 m² ) durchziehen mit einigen angrenzenden,  bewachsenen und  unbefestigten 
Feldwegen (10.610; ca. 1.329 m²) die landwirtschaftlich genutzten Flächen (s. Abbildung 6 und 
Karte 1). „Bewachsene unbefestigte Waldwege“ (10.620) durchschneiden die Waldgebiete im 
Norden und Osten des Untersuchungsgebietes (s. Abbildung 1, Tabelle 1 und Karte 1).  
Einen sehr großen Bestandteil des Untersuchungsgebietes nehmen mit ca. 10 ha Fläche 
„Äcker un d Gärten“ (11.000) ein, die die Gesamtwirkung des Landschaftsbildes prägen. 
„Intensiv genutzte Äcker“ (11.191) bilden hier mit einer Ausdehnung von ca. 98.695 m² den 
prägenden Teil. Mais ( Zea mays ) war im Gebiet aktuell die am häufigsten angebaute 
Futterpflanze auf den Äckern. Eine Fläche im Nordosten des Untersuchungsgebietes wird 
aufgrund ausbleibender Bewirtschaftung als Ackerbrache (11.193) eingestuft (s. Karte 1 und 
Tabelle 1).  
  
Abbildung 6: Bewachsener unbefestigter Feldweg (10.610) (links) und geschotterte Straße 
(10.530) (rechts) 
Im Untersuchungsgebiet wurden keine gesetzlich geschützten Biotope (GB) nach §  30 
BNatSchG in Verbindung mit § 13 HAGBNatSchG nachgewiesen (s. Tabelle 1). Auch invasive 
Pflanzenarten gemäß der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 im Untersuchungsgebiet wurden 
nicht gefunden.

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4.4.2 Erfassung geschützter Lebensraumtypen 
Im Untersuchungsgebiet der Nutzungstypen - und Biotopkartierung wurde  der 
Lebensraumtyp (LRT) 9160 „Ster nmieren-Eichen-Hainbuchenwald“ gemäß FFH -
Richtlinie nach EU-Verordnung Anhang 1 erfasst. Durch sein Bestandsalter von > 120 Jahren 
wird der LRT als naturschutzfachlich besonders wertvoll eingestuft (01.122 ; s. Abbildung 7). 
Er nimmt eine Fläche von ca. 28.211 m² ein und befindet sich im Norden und Osten des 
Untersuchungsgebietes (s. Karte 1). Bestandsprägende Arten in der Baumschicht sind: Stiel-
Eiche ( Quercus robur ), H ainbuche ( Carpinus betulus ) und Faulbaum ( Frangula alnus ). 
Teilweise sind Rotbuchen ( Fagus sylvatica) eingestreut. In der Krautschicht wachsen Große 
Sternmiere ( Stellaria holostea ), Maiglöckchen ( Convallaria majalis ) und Wald -Geißblatt 
(Lonicera periclymenum) (s. Abbildung 7). Südlich angrenzend befindet sich ein Graben, der 
vermutlich der Entwässerung des Waldes dient (s. Karte 1). Besonders in Südhessen sind die 
Bestände der Sternmieren -Eichen-Hainbuchenwälder durch die Absenkung des 
Grundwasserspiegels gefährdet. Sie kommen in dieser Ausprägung in Hessen insgesamt nur 
noch selten vor (HLNUG 2022).  
  
Abbildung 7: LRT 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (01.122) 
 
4.4.3 Erfassung geschützter oder gefährdeter höherer Pflanzenarten 
Im Untersuchungsgebiet konnten keine besonders geschützte n Pflanzenarten nach §  7 
BNatSchG bzw. BArtSchV Anlage 1 oder gefährdete Arten  nach der Roten Liste Hessens 
(HLNUG 2019b) und Deutschlands (METZING et al. 2018) nachgewiesen werden.

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5 Erfassung der Baumhöhlen und Spalten 
5.1 Untersuchungsgebiet 
Die Baumhöhlenkartierung wurde am nordöstlich gelegenen Waldrand, als Ergänzung zur 
bereits 202 1 erfolgten  Kartierung der Feldgehölze (BCE 2021 ), durchgeführt. Das 
Untersuchungsgebiet am Waldrand umfasst ca. 3 ha und ist auf Karte 3 dargestellt. 
5.2 Auswertung vorhandener Daten 
In den untersuchten Feldgehölzen konnten wenige Höhlenbäume ermittelt werden. Das 
höchste Habitatpotenzial befindet sich im südöstlich gelegenen Feldgehölz (BCE 2021). 
5.3 Untersuchungsmethodik 
Die innerhalb des abgegrenzten Untersuchungsgebietes (s. Karte 3) befindlichen Bäume 
wurden am 10.03.2022 auf Höhlen und Spalten sowie abstehende Rinde überprüft, die 
potenziell als Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse oder Vögel geeignet sind. Die 
Kartierung erfolgte gemäß Kartiermethodenleitfaden (HESSEN MOBIL 2020) und Methodenblatt 
V3 (ALBRECHT et al. 2014 ). Die poten ziellen Habitatbäume wurden mittels GPS lagegenau 
eingemessen und die Höhe der Höhlen/Spalten, sowie ihre Beschreibung dok umentiert. 
Weiterhin wurde der Brusthöhendurchmesser (BHD) und die Vitalität des Baumes 
eingeschätzt. Die Einschätzung der Vitalität erfolgte dreistufig: „vital“, „eingeschränkt vital“ und 
„tot“. Des Weiteren wurden auch Vogel - und Fledermauskästen sowie w eitere 
Quartierstrukturen, welche bei den Kartierungen offensichtlich auffielen, mit aufgenommen. 
Eine Kontrolle der potenziellen Quartier- und Nistmöglichkeiten auf aktuellen Besatz erfolgte 
nicht. 
5.4 Ergebnisse 
Insgesamt wurden 27 Bäume mit poten zieller Eignung als Quartiere für Fledermäuse oder 
Nistmöglichkeiten für höhlenbrütende Vögel kartiert (s. Tabelle 2, Tabelle 3, und Karte 3). Bei 
24 davon handelt es sich um Gehölze, die natürliche Quartiere in Form von 
Specht-/Fäulnishöhlen, Spalten oder abstehende Rinde aufweisen. Bei den drei weiteren 
Strukturen handelt es sich um Vogelkästen. 14 der Gehölze weisen abgeplatzte Rinde auf, 
neun davon ausschließlich und fünf zusätzlich noch Höhlen oder Spalten. Quartiere h inter 
abstehender Rinde sind vorwiegend für einige Fledermausarten, wie z. B. die Mopsfledermaus 
relevant. Für die Vögel werden bei der Bewertung nur die Höhlenbäume ohne die Bäume mit 
abstehender Rinde berücksichtigt.  
 
Tabelle 2: Dichte der relevanten Baumhöhlen für Fledermäuse und Vögel  
Erläuterungen: Für die Fledermäuse werden alle Gehölze mit einbezogen, bei den Vögeln wurden Gehölze mit 
abgeplatzter Rinde aus der Dichteberechnung ausgenommen 
 
Fläche [ha] 
Fledermäuse Vögel 
Anzahl  
Habitatbäume 
Dichte  
(Habitatbäume pro ha) 
Anzahl 
Habitatbäume 
Dichte  
(Habitatbäume 
pro ha) 
3,1 27 8,7 18 5,8

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Bei der Größe des Kartierbereichs von ca.  3 ha ergibt sich eine Dichte von rund 8,7 
Habitatbäumen pro Hektar. Die Dichte der für Vögel relevanten Höhlenbäume liegt bei rund 
5,8.  
Die Verteilung der Habitatbäume ist verhältnismäßig gleichmäßig. Lediglich im nordwestlichen 
Bereich sind wenige Habitatbäume vorhanden (s. Karte 3). Mehr als die Hälfte der erfassten 
Bäume mit Quartierpotenzial ist abgestorben. 
Die meistkartierte Baumart war die Eiche, die insgesamt 16 Quartier - beziehungsweise 
Nistmöglichkeiten a ufweist, gefolgt von der Buche mit 13 (s.  Tabelle 3). Der häufigste 
Quartiertyp sind Specht-/Fäulnishöhlen, von denen teilweise mehrere an einem Habitatbaum 
erfasst wurden. Weiterhin konnten viele potenzielle Rindenquartiere ermittelt werden. Darüber 
hinaus wurden zwei Bäume mit Spalten sowie drei Vogelkästen aufgenommen. Es wiesen 
insgesamt elf der kartierten Bäume eine gute Vitalität auf, 16 der Habitatbäume waren tot. 
Eine ausführliche Auflistung aller gefundenen Habitatbäume inklusive der Angabe von 
Brusthöhendurchmesser der Bäume und Höhe der Höhlen und Spalten findet sich in Anhang 
1. 
 
Tabelle 3: Übersicht der kartiert en Baumhöhlen und Spalten nach Baumart und der sonstigen 
Quartiertypen 
Erläuterung: Es können mehrere Quartiertypen an einem Habitatbaum vorhanden sein 
Baumart Abgeplatzte 
Rinde Höhle(n) Spalte Vogelkasten Anzahl der 
Habitatbäume 
Buche 6 6 1   10 
Eiche 6 6 1 3 15 
Weide 1 1     1 
Nicht erkennbar 1       1 
Gesamt 14 13 2 3 27 
 
 
Abbildung 8: Beispiel eines kartierten Habitatbaums mit Spechthöhle und abstehender Rinde

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5.5 Naturschutzfachliche Bewertung 
Es wurden insgesamt 18 potenzielle Quartierbäume für Vögel (entspricht einer Dichte von 5,8 
Bäumen pro Hektar) und 27 poten zielle Quartierbäume für Fledermäuse (entspricht einer 
Dichte von 8,7 Bäume pro Hektar) ermittelt. Damit besitzt der Waldrandbereich eine hohe 
Dichte an Habitatbäumen und somit eine hohe n aturschutzfachliche Bedeutung für 
Höhlenbewohner.

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6 Avifauna 
6.1 Untersuchungsgebiet 
Das Untersuchungsgebiet für die avifaunistischen Kartierungen umfasst eine Fläche von 
insgesamt ca. 239  ha (s. Karte 2). Den größten Teil des UG machte mit ca. 164  ha 
strukturarmes Offenland ohne Bäume und mit nur stellenweise geringfügigem 
Strauchbewuchs aus. Weitere 70 ha des Gebietes entfallen auf strukturiertes Offenland, 5 ha 
waren mit Wald bestockt. D ie landwirtschaftlich genutzten Flächen im Offenland wurden 
hauptsächlich mit Spargel, Getreide, Raps und Kartoffeln bestellt. In der Nähe des 
Bauernhofes „Benz“ im Südosten der Fläche wurden Erdbeeren teils unter Folientunneln 
angebaut. Strukturgebende Elemente in Form von größeren Gehölzformationen, Gebüschen 
und Sträuchern sowie extensiv genutzte Grünlandbereiche befinden sich besonders im Osten 
und Süden des Gebiets. Den südlichen Teil des UG durchfließt die „Silz“ entlang deren Ufer 
sich feuchte Grünla ndbereiche mit einigen Schilfsäumen, gebüsch - und strauchreiche 
Bereiche sowie kleinräumige Erlen -Weiden-Bestände befinden. Des Weiteren erhöhen 
besonders im Norden und vereinzelt auch im zentralen Bereich des UG kleinere 
Entwässerungsgräben mit Stauden- oder Schilfsäumen sowie solitäre oder in kleinen Gruppen 
stehend Feldgehölze lokal den Strukturreichtum, in vielen Teilen und besonders im Zentrum 
der Fläche aber wird die ausgeräumte Landschaft intensiv landwirtschaftlich genutzt und kann 
als strukturarm bezeichnet werden.  
Die Nachtbegehungen sowie die Horstkartierung fanden in den gehölzbestandenen Bereichen 
(strukturiertes Offenland und Wald) auf einer Fläche von ca. 75 ha statt.  
6.2 Auswertung vorhandener Daten 
Im Rahmen der artenschutzfachlichen Potenzialanalyse durch Björnsen Beratende Ingenieure 
GmbH wurden an drei Terminen zwischen Mitte Mai und Mitte Juni 2021 
Querschnittsbegehungen zur Erfassung der Avifauna durchgeführt (s. Tabelle 4). Innerhalb 
eines erweiterten Untersuchungsraumes (Radius 500  m) wurden balzende, singende 
Männchen, Revierauseinandersetzungen, Vogelpaare sowie Nistmaterial tragende Vögel, 
Nest und Horststandorte, Futter tragende Altvögel und Flügge gewordenen Jungvögel erfasst. 
Tabelle 4: Termine der Querschnittsbegehungen 
Begehung Datum Uhrzeit Wetter Erfassungsraum 
1 19.05.2021 6:30 – 11:00 Uhr 7-11°C; sonnig, 
bewölkt Erweiterter  
Untersuchungsraum (Radius 
500 m) 2 21.05.2021  7:00 – 9:00 Uhr  7°C, wolkig 
3 11.06.2021 6:45 – 10:00 Uhr 15°C, sonnig 
 
In den vom HLNUG zur Verfügung gestellten Daten konnten innerhalb des 
Untersuchungsgebietes Angaben zu zwei Vogelarten mit Brutverdacht ausgelesen werden (s. 
Karte 2). Zum einen wurde 2002 der Kiebitz (Vanellus vanellus) mit Brutverdacht ca. 250  m 
nordwestlich des Bauernhofs „Benz“ erfasst, zum anderen wurde ebenfalls 2002 der 
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus ) mit Brutverdacht auf dem Gelände des 
Umspannwerkes angrenzend an die Grillhütte „Liederkranzeck“ erfasst.

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Zudem wurden innerhalb des Abfrageraumes von 1000  m um das Untersuchungsgebiet 
sieben planungsrelevante Arten mit Brutverdacht dokumentiert, die im Folgenden aufgeführt 
werden: 
Die Bekassine (Gallinago gallinago ) wurde  mit einem Brutverdacht  in 2003 im Offenland 
zwischen Bauernhof „Benz“ und dem Restaurant „Forsthaus Kalkofen“ ca. 730  m östlich des 
Untersuchungsgebietes festgestellt. 
Ein Pärchen Mittelspechte (Dendrocopos medius ) wurde 2003 im Waldstück zwischen 
„Hahnwiesenbach“ und „Apfelbach“ ca. 100  m nordöstlich der Grenze des 
Untersuchungsgebietes erfasst. 
Jeweils 2003 und 2008 wurde der Rotmilan (Milvus milvus ) mit Brutverdacht in einem 
Waldgebiet nördlich des Untersuchungsgebietes nachgewiesen. 
Ebenfalls in den Jahren 2003 und 2008 wurde der Schwarzmilan (Milvus migrans ) mit 
Brutverdacht in einem Waldgebiet nördlich des Untersuchungsgebietes erfasst. 
Der Steinkauz (Athene noctua) wurde 2003 ca. 450 m östlich des Untersuchungsgebietes auf 
dem heutigen Baustellengelände neben dem „GSI Helmholtzzentrum für 
Schwerionenforschung“ festgestellt. 
Auf dem heutigen Baustellengelände neben dem „GSI Helmh oltzzentrum für 
Schwerionenforschung“ konnte ebenfalls 2003 der Wendehals (Jynx torquilla ) ermittelt 
werden. Eine weitere Feststellung der Art mit Brutverdacht aus 2003 liegt nordöstlich der 
Grillhütte „“Liederkranzeck“ ca. 300 m außerhalb des Untersuchungsgebietes. 
Ein Brutverdacht des Wespenbussard (Pernis apivorus) aus 2003 liegt ca. 750 m nordöstlich 
des Untersuchungsgebietes innerhalb eines geschlossenen Waldstückes. 
Zusätzlich zu den auch während der Kartierungen 2022 im Untersuchungsraum 
nachgewiesenen, planungsrelevanten Arten wurden folgende, ungenau verortete Arten mit 
Ortsangabe „Offenland zwischen Wixhausen, Gräfenhausen“ aus der zentralen 
Artendatenbank ausgele sen: Grauammer, Grauschnäpper, Kiebitz, Kornweihe, Kranich, 
Merlin, Rebhuhn, Steinschmätzer, Turteltaube und Waldschnepfe. Da eine tatsächliche 
Zuordnung zum Untersuchungsgebiet bzw. Abfrageraum aufgrund der ungenauen Verortung 
nicht gewährleistet ist, werden diese Arten nicht weiter behandelt.  
Im Rahmen des Landschaftsplan zum Bebauungsplan W X 12 „Erweiterung der GSI“ der Stadt 
Darmstadt (REGIOPLAN 2005) wurden avifaunistische Erfassungen im nordöstlichen Teil des 
Untersuchungsgebietes bzw. des Abfrageraumes durchgeführt, bei denen folgende 
Vogelarten erfasst wurden: 
Der Baumpieper (Anthus trivialis ) wurde mit sieben  Brutrevieren im Abfrageraum am 
Waldrand nördlich des „GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung“ entlang des 
„Hahnwiesenbachs“ dokumentiert. 
Für die Bekassine gab es einen Nachweis als Gastvogel innerhalb des 
Untersuchungsgebietes zwischen dem Bauernhof „Benz“ und dem „GSI Helmholtzzentrum für 
Schwerionenforschung“.

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Ebenfalls als Gastvogel wurde der Eisvogel (Alcedo atthis ) nördlich des UG am 
Hahnwiesenbach festgestellt. 
Zwei Brutreviere des Feldschwirls (Locustella naevia ) befanden sich innerhalb des 
Abfrageraumes an den Waldrändern in der Nähe des „Hahnwiesenbachs“ nördlich des UG. 
Für den Feldsperling (Passer montanus ) wurden innerhalb des UG zwei Reviere 
dokumentiert, eines Im Norden eines im Süden. Außerdem gab es ein weiteres Revier im 
Abfrageraum am nördlichen Rand der „Totenberge“. 
Fünf Brutreviere der Feldlerche (Alauda arvensis) lagen innerhalb des UG im Offenland, drei 
weitere Brutreviere innerhalb des Abfrageraumes. 
Zwei Brutreviere des Haussperlings (Passer domesticus) wurden im südlichen UG  entlang 
der „Silz“ dokumentiert, ein weiteres Revier befand sich innerhalb des Abfrageraumes südlich 
der „Totenberge“. 
Ein Brutrevier der Hohltaube (Columba oenas ) befand sich im nördlichen Wald des 
Abfrageraums. 
Der Kiebitz wurde mit drei Brutrevieren innerhalb des zentralen UG erfasst. 
Zehn Brutreviere der Mehlschwalbe (Delichon urbicum ) wurden in den Waldgebieten 
nordöstlich des UG innerhalb des Abfrageraums erfasst. Die Mehlschwalbe, ursprünglich in 
Felslandschaften verbreitet, ist heute ein ausgesprochener Kulturfolger. Sie brütet an Felsen 
oder Gebäuden aller Art unter Vorsprüngen, ein freier Anflug auf das Nest ist dabei von 
besonderer Bedeutung. Die vorliegende Verortung der Brutplätze innerhalb des Waldgebietes 
erscheint daher nicht plausibel.   
Ein Brutrevier des Neuntöters (Lanius collurio) wurde innerhalb des UG im Randbereich der 
„Silz“ sowie ein weiteres im südlichen Teil des Abfrageraums erfasst. 
Der Pirol (Oriolus oriolus) konnte mit einem Brutrevier im südlichen UG an der „Silz“ und mit 
acht weiteren Brutrevieren im nordöstlichen Abfrageraum erfasst werden. 
Der Schwarzspecht (Dryocopus martius) wurde mit drei Brutrevieren innerhalb des UG und 
mit einem Revier im nördlichen Abfrageraum festgestellt. Da sich die drei Brutnachweise 
innerhalb des UG alle im Offenland befinden, der Schwarzspecht aber ein ausgesprochener 
Waldbewohner ist, werden die Beobachtungen als unplausibel angesehen. Bei den 
Kartierungen in 2022 konnte kein Brutrevier der Art im UG nachgewiesen werden. 
Zwei Brutreviere des  Teichrohrsängers (Acrocephalus scirpaceus) wurden innerhalb des 
Untersuchungsgebietes festgestellt. 
Zwei Brutrevier der Turteltaube (Streptopelia turtur) befanden sich im Abfrageraum südlich 
des „GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung“. 
Da die bis hierhin aufgeführten Daten aus den Jahren 2002 -2008 stammen, ist deren 
Aussagekraft und Bedeutung für das aktuelle Vorhaben nur als sehr eingeschränkt 
anzusehen. 
Während der Querschnittsbegehungen im Rahmen der a rtenschutzfachlichen 
Potenzialanalyse 2021 (BCE 2021 ) konnten insgesamt 46 Vogelarten  im erweiterten

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Untersuchungsgebiet n achgewiesen werden, von denen 21 Arten aufgrund eines 
unzureichenden oder schlechten Erhaltungszustandes in Hessen ( STAATLICHE 
VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014) als planungsrelevant gelten. Hervorzuheben sind hier 
die Arten Bluthänfling (Carduelis cannabina ), Gartenrotschwanz, Kiebitz, Kuckuck 
(Cuculus canorus ) und Wiedehopf (Upupa epops ), die alle einen ungünstig -schlechten 
Erhaltungszustand in Hessen aufweisen (STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014). 
Für den Kieb itz wurde ein Brutnachweis innerhalb des UG erbracht . Für den Wie dehopf 
werden Brutnachweise innerhalb des engeren Untersuchungsraums  als unwahrscheinlich 
eingestuft, da die artspezifischen Strukturen für N ahrungs- und Bruthabitat (geeignete 
Bruthöhlen und vegetationsarme Flächen zur Nahrungssuche) hier weitestgehend fehlen. 
Zum Schutz der in Hessen vom Aussterben bedrohten Arten Kiebitz und Wiedehopf wurden 
die genauen Fundorte dieser Arten gemäß § 7 HUIG nicht dargestellt.  
In Tabelle 5 sind alle planungsrelevanten Brutvogelarten aufgelistet, die durch die 
Datenrecherche im Abfrageraum ermittelt werden konnten. Zur Einor dnung der Aktualität ist 
das Erfassungsjahr für jede Art angegeben. 
 
Tabelle 5: Im Abfrageraum nachgewiesene planungsrelevante Brutvögel  
Erläuterungen: Daten ab 2000 aus der Landesartendatenbank der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, 
Rheinland-Pfalz und das Saarland; Darstellung der planungsrelevanten Brutvögel im 1 -km Radius um das 
Untersuchungsgebiet; Schutz: b/s = nach § 7 BNatSchG besonders bzw.  streng geschützt; RL  D = Rote Liste 
Deutschland (RYSLAVY et al. 2020), RL HE = Rote Liste Hessen (STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014): 
1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Art 
der Vorwarnliste, * = derzeit nicht gefährdet; EHZ HE = Erhaltungszustand in Hessen (STAATLICHE 
VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014) 
Mit * gekennzeichnete Arten wurden innerhalb des Untersuchungsgebietes festgestellt 
EJ = Jahr der aktuellsten Erfassung laut vorhandenen Daten 
Deutscher  
Artname 
Wissenschaftlicher 
Artname Schutz RL D RL HE EHZ HE EJ 
Baumpieper Anthus trivialis b v 2 Ungünstig - 
schlecht 2005 
Bekassine * Gallinago gallinago s 1 1 Ungünstig - 
schlecht 2005 
Bluthänfling * Carduelis 
cannabina b 3 3 Ungünstig - 
schlecht 2021 
Feldlerche * Alauda arvensis b 3 V Ungünstig - 
unzureichend 2021 
Feldschwirl Locustella naevia b 2 V Ungünstig - 
unzureichend 2005 
Feldsperling * Passer montanus b V V Ungünstig - 
unzureichend 2021 
Gartenrotschwanz 
* 
Phoenicurus 
phoenicurus b * 2 Ungünstig - 
schlecht 2021 
Girlitz * Serinus serinus b * * Ungünstig - 
unzureichend 2021 
Goldammer * Emberiza citrinella b * V Ungünstig - 
unzureichend 2021 
Graureiher * Ardea cinerea b * * Ungünstig - 
unzureichend 2021

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  18 
Deutscher  
Artname 
Wissenschaftlicher 
Artname Schutz RL D RL HE EHZ HE EJ 
Haussperling * Passer domesticus b * V Ungünstig - 
unzureichend 2021 
Hohltaube Columba oenas b * * Ungünstig - 
unzureichend 2005 
Kiebitz * Vanellus vanellus s 2 1 Ungünstig - 
schlecht 2021 
Kuckuck * Cuculus canorus b 3 3 Ungünstig - 
schlecht 2021 
Mauersegler * Apus apus b * * Ungünstig - 
unzureichend 2021 
Mehlschwalbe * Delichon urbicum b 3 3 Ungünstig - 
unzureichend 2021 
Mittelspecht Dendrocopos 
medius s * * Ungünstig - 
unzureichend 2003 
Neuntöter * Lanius collurio b * V Ungünstig - 
unzureichend 2005 
Pirol * Oriolus oriolus b V V Ungünstig - 
unzureichend 2005 
Rauchschwalbe * Hirundo rustica b V 3 Ungünstig - 
unzureichend 2021 
Rotmilan * Milvus milvus s * V Ungünstig - 
unzureichend 2021 
Schwarzkehlchen 
* Saxicola rubicola b * * Ungünstig - 
unzureichend 2021 
Schwarzmilan * Milvus migrans s * * Ungünstig - 
unzureichend 2008 
Schwarzspecht * Dryocopus martius s * * Ungünstig – 
unzureichend 2021 
Steinkauz Athene noctua s V V Ungünstig – 
schlecht 2003 
Teichrohrsänger * Acrocephalus 
scirpaceus b * V Ungünstig - 
unzureichend 2021 
Türkentaube * Streptopelia 
decaocto b * * Ungünstig - 
unzureichend 2021 
Turteltaube Streptopelia turtur s 2 2 Ungünstig - 
schlecht 2005 
Weißstorch Ciconia ciconia s V V Ungünstig - 
unzureichend 2021 
Wendehals Jynx torquilla s 3 1 Ungünstig - 
schlecht 2003 
Wespenbussard Pernis apivorus s V 3 Ungünstig - 
unzureichend 2003 
Wiedehopf  Upupa epops s 3 1 Ungünstig - 
schlecht 2021

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  19 
6.3 Untersuchungsmethodik 
6.3.1 Horstkartierung 
Zur Erfassung poten zieller Nistplätze von Greifvögeln und anderen Großvögeln im 
Untersuchungsgebiet wurde eine Horstkartierung gemäß des Methodenblatts V2 nach 
ALBRECHT et al. (2014)  durchgeführt. Die Kartierung erfolgte am 20.03. 2022 bei noch 
unbelaubtem Zustand der Bäume. Vorgefundene Horste wurden fotografisch erfasst und der 
Standort mittels GPS verortet, die Größe und Höhe der Horste im Baum, di e Baumart sowie 
der Brusthöhendurchmesser wurden dokumentiert. Zur Klärung der tatsächlichen Nutzung 
erfolgten zwei Belegkontrollen mit insgesamt vier Terminen  zwischen Mitte April und Ende 
Juni. Dazu wurden die erfassten Horste aus einer Entfernung von ca . 100 bis 200  m für 
mindestens 15 bis 20 Minuten mit einem Fernglas und/oder Spektiv aus unterschiedlichen 
Perspektiven beobachtet. Es wurden an - oder abfliegende Tiere, warnende Individuen in 
Horstnähe oder Spuren wie Federn und Kot unter dem Horstbaum in  die Bewertung 
einbezogen. 
Die Begehungstermine sind in der nachfolgenden Tabelle 6 zusammengefasst. 
 
Tabelle 6: Begehungstermine der Horstkartierung bzw. Belegkontrollen 
Durchgang Datum 
Horstkartierung 20.03.2022 
Belegkontrolle 1 
19.04.2022 
28.04.2022 
17.05.2022 
Belegkontrolle 2 27.06.2022 
 
6.3.2 Revierkartierung 
Zur Erfassung der Brutvogelfauna des Untersuchungsgebietes erfolgte eine flächendeckende 
Revierkartierung mit neun Tagbegehungen und drei Nachtbegehungen gemäß  des 
Methodenblatts V1 nach ALBRECHT et al. (2014) in Anlehnung an die Methodenstandards zur 
Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2005). Die Kartierung erfolgte zwischen 
Mitte März und Anfang Juli 2022. 
Die Erfassung der Eulen und Spechte erfolgte mit Hilfe von Klangattrappen gemäß den 
Standards nach SÜDBECK et al. (2005) . Die Begehungstermine und die dazugehörigen 
Witterungsbedingungen können der nachfolgenden Tabelle 7 entnommen werden. 
Bei den Erfassungen R8 am 20.06. und R9 am 01.07.2022 konnte aufgrund von anfänglich 
starken Regenfällen abweichend von Südbeck et al. (2005) nicht ab Sonnenaufgang mit den 
Kartierungen begonnen werden.

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  20 
Tabelle 7: Begehungstermine der Revierkartierung 
Erläuterungen: R = Revierkartierung (Tag), N = Nachtbegehung 
Durchgang Datum 
Uhrzeit 
Wind Bewölkung 
Temperatur  
[°C] Niederschlag 
von bis min max 
N1 14.03.2022 18:15 19:45 schwach leicht bewölkt 7,0 9,0 keiner 
N2.1 11.04.2022 20:45 22:00 schwach leicht bewölkt 11,0 14,0 keiner 
N2.2 12.04.2022 20:45 21:30 schwach leicht bewölkt 12,0 16,0 keiner 
N3 16.06.2022 22:00 23:15 schwach leicht bewölkt 20,0 24,0 keiner 
R1 17.03.2022 06:20 11:40 schwach bedeckt 8,5 10,0 keiner 
R2 19.04.2022 06:29 12:25 schwach leicht bewölkt 3,0 17,0 keiner 
R3 28.04.2022 06:10 13:15 still keine 4,0 17,0 keiner 
R4 09.05.2022 06:15 13:00 still keine 10,0 22,0 keiner 
R5 17.05.2022 06:15 13:00 still leicht bewölkt 10,0 25,0 keiner 
R6 25.05.2022 05:30 12:10 schwach leicht bewölkt 8,5 20,0 keiner 
R7 07.06.2022 06:00 13:00 schwach teils bewölkt 12,0 22,0 keiner 
R8 20.06.2022 08:00 12:30 mittel teils bewölkt 15,0 22,0 zeitweise Regen 
R9 01.07.2022 06:30 13:45 schwach stark bewölkt 14,0 20,0 leichter Regen 
 
Alle Vogelbeobachtungen wurden punktgenau mittels GPS mit Angaben zu Anzahl und 
Brutzeitcode vor Ort erfasst. Für Arten, die nach Angaben der STAATLICHE 
VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN (2014) einen ungünstig -unzureichenden bzw. ungünstig -
schlechten Erhaltungszustand in Hessen aufweisen, erfolgte gemäß SÜDBECK et al. (2005) bei 
einem Brutnachweis (BN) oder Brutverdacht (BV) die Zuweisung von Revieren sowie di e 
Ermittlung von Reviermittelpunkten. Arten, für die ein Brutnachweis oder ein Brutverdacht 
erbracht werden konnte, wurden als Brutvögel im Untersuchungsgebiet eingestuft. Darüber 
hinaus wurden Brutzeitfeststellungen (BZ), Nahrungsgäste (NG), Durchzügler ( DZ), 
Überflieger (ÜF) oder Wintergäste (WG) dieser Arten in der Karte 2 verortet. Dabei wurden die 
in SÜDBECK et al. (2005)  angegebenen zeitlichen Wertungsgrenzen der jeweiligen Vogelart 
berücksichtigt. D ie allgemein häufigen Arten, die in Hessen einen günstigen 
Erhaltungszustand aufweisen, wurden halbquantitativ erfasst und in Häufigkeitsklassen (s.  
Kapitel 6.4.2.1) zusammengefasst. 
Arten, die nach Angaben der STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN (2014) einen 
ungünstig-unzureichenden bzw. ungünstig -schlechten Erhaltungszustand in Hessen 
aufweisen, werden im Folgenden als planungsreleva nt bezeichnet. Für diese Arten gilt eine 
besondere und für die übrigen Vogelarten eine allgemeine Planungsrelevanz.

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  21 
6.4 Ergebnisse 
6.4.1 Horstkartierung 
Es wurde insgesamt ein Horst im Untersuchungsgebiet kartiert (s. Tabelle 8 und Abbildung 1). 
Dieser befindet sich im südlichen Teil des UG auf einer hohen Erle im Uferber eich des 
Bachlaufes der „Silz“ ca. 300  m südwestlich des Bauernhofes „Benz“. Während der 
Kartierungen wurde ein wahrscheinliche r Besatz des Horstes durch den Mäusebussard 
festgestellt. Da am ersten Termin der Belegkontrolle 1 zwar Bewegung im Horst erkennbar, 
die Art aber nicht zu bestimmen war, wurde der Horst im Rahmen der Belegkontrolle 1 an zwei 
weiteren Terminen beobachtet. E indeutig einer Art zuzuordnendes Brutgeschehen konnte 
auch bei diesen Kontrollen nicht festgestellt werden. An allen drei Beobachtungsterminen der 
Belegkontrolle 1 wurden aber ausgiebig rufende Mäusebussarde im direkten Umfeld des 
Horstes festgestellt. Dadurch wird auf einen Brutverdacht des Mäusebussards geschlossen. 
 
Tabelle 8: Im Untersuchungsgebiet ermittelter Horst  
Erläuterungen: BHD = Brusthöhendurchmesser; Höhe = Höhe des Horstes im Baum; ᴓ = Durchmesser des Horstes 
Horst-
Nr. Baumart BHD 
[cm] 
Höhe 
[m] 
ᴓ 
[cm] 
UTM-Koordinaten 
Nutzer 
East North 
1 Erle 80 20 80 476020 5530071 Mäusebussard 
(Brutverdacht) 
 
 
 
Abbildung 9: Horst Nr. 1, aufgenommen am 28.04.2022

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  22 
6.4.2 Ergebnisse der Revierkartierung 
6.4.2.1 Gesamtartenspektrum 
Es wurden insgesamt 73 Vogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen (s.  Tabelle 9). 
Davon haben 34 einen ungünstigen Erhaltungszus tand in Hessen (STAATLICHE 
VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014) und werden somit als planungsrelevant eingestuft. 
Diese sind in der Karte 2 dargestellt. 
Einen ungünstig -schlechten Erhaltungszustand weisen folgende sechs Vogelarten auf: 
Braunkehlchen, Baumpieper, Gartenrotschwanz, Bluthänfling, Kuckuck, Wendehals.  
Für den Bluthänfling wurden sechs und für den Kuckuck zwei Brutreviere im 
Untersuchungsgebiet ermittelt. Für das Braunkehlchen, den Baumpieper, den 
Gartenrotschwanz und den Wendehals konnten außerdem Brutzeitnachweise erbracht 
werden. Das Braunkehlchen und der Wendehals werden in der Roten Liste 2014  für Hessen 
als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft (STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014). 
Der Baumpieper und der Gartenrotschwanz gelten in Hessen als „stark gefährdet“ , Kuckuck 
und Bluthänfling werden als „gefährdet“ eingestuft. 
Einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand haben weitere 28 der im 
Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten, von denen wiederum 12 als Brutvögel 
eingestuft werden konnten.  
Insgesamt gibt es demnach 14 planungsrelevante Vogelarten, für die im Ja hr 2022 ein 
Reviernachweis im Untersuchungsgebiet erbracht wurde. 
 
Tabelle 9: Gesamtartenliste Avifauna im Untersuchungsgebiet 
Erläuterungen: Schutz: b/s = nach § 7 BNatSchG besonders bzw. streng geschützt; RL D = Rote Liste Deutschland 
(RYSLAVY et al. 2020 ), RL HE = Rote Liste Hessen (STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014): 1 = vom 
Aussterben bedroht, 2  = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Art der 
Vorwarnliste, * = derzeit nicht gefährdet; EHZ HE = Erhaltungszustand in Hessen (STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE 
FÜR HESSEN 2014); Status = Brutstatus nach SÜDBECK et al. (2005): BN = Brutnachweis; BV = Brutverdacht; BZ = 
Brutzeitfeststellung; NG = Nahrungsgast; DZ = Durchzügler; ÜF = Überflie ger, WG = Wintergast ; Hfk = 
Häufigkeitsklasse: I=1; II=2-5; III=6-20, IV = 21-50, V = > 50 Individuen pro Durchgang  
Art Deutsch Art wiss. BNatschG RL D  RL HE EHZ 
HESSEN 
Häufigkeit/ 
Status 
Amsel Turdus merula b * * günstig III 
Bachstelze Motacilla alba b * * günstig III 
Baumpieper Anthus trivialis b V 2 ungünstig - 
schlecht 1 BZ 
Bergfink Fringilla 
montifringilla b - - nicht gelistet DZ oder WG 
Blaukehlchen Luscinia svecica s * * ungünstig - 
unzureichend 1 BZ 
Blaumeise Parus caeruleus b * * günstig III 
Bluthänfling Carduelis 
cannabina b 3 3 ungünstig - 
schlecht 6 BV, 4 BZ 
Braunkehlchen Saxicola rubetra b 2 1 ungünstig - 
schlecht 2 BZ, 4 DZ 
Buchfink Fringilla coelebs b * * günstig II 
Buntspecht Dendrocopos 
major b * * günstig II

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  23 
Art Deutsch Art wiss. BNatschG RL D  RL HE EHZ 
HESSEN 
Häufigkeit/ 
Status 
Dohle Coloeus 
monedula b * * ungünstig - 
unzureichend 3 NG 
Dorngrasmücke Sylvia communis b * * günstig III 
Eichelhäher Garrulus 
glandarius b * * günstig II 
Elster Pica pica b * * günstig III 
Feldlerche Alauda arvensis b 3 V ungünstig - 
unzureichend 
9 BV, 10 BZ, 4 
DZ, 1 NG 
Feldsperling Passer 
montanus b V V ungünstig - 
unzureichend 1 BZ, 9 NG 
Fitis Phylloscopus 
trochilus b * * günstig II 
Gartenbaumläufer Certhia 
brachydactyla b * * günstig II 
Gartengrasmücke Sylvia borin b * * günstig II 
Gartenrotschwanz Phoenicurus 
phoenicurus b * 2 ungünstig - 
schlecht 1 BZ 
Girlitz Serinus serinus b * * ungünstig - 
unzureichend 2 BV, 4 BZ 
Goldammer Emberiza 
citrinella b * V ungünstig - 
unzureichend 
1 BN, 1 BV, 7 
BZ, 1 NG 
Graureiher Ardea cinerea b * * ungünstig - 
unzureichend 2 ÜF 
Grünfink Carduelis chloris b * * günstig III 
Grünspecht Picus viridis s * * günstig III 
Habicht Accipiter gentilis s * 3 ungünstig - 
unzureichend 2 NG 
Hausrotschwanz Phoenicurus 
ochruros b * * günstig II 
Haussperling Passer 
domesticus b * V ungünstig - 
unzureichend 
2 BN, 22 BV, 
13 BZ, 1 NG 
Heckenbraunelle Prunella 
modularis b * * günstig II 
Höckerschwan Cygnus olor b * - günstig I 
Jagdfasan Phasianus 
colchicus b - nb ohne III 
Kanadagans Branta 
canadensis b - nb ohne II 
Kernbeißer Coccothraustes 
coccothraustes b * * günstig I 
Klappergrasmücke Sylvia curruca b * V ungünstig - 
unzureichend 2 BZ 
Kleiber Sitta europaea b * * günstig II 
Kohlmeise Parus major b * * günstig III 
Kolkrabe Corvus corax b * * günstig I 
Kormoran Phalacrocorax 
carbo b * * ungünstig - 
unzureichend 2 ÜF 
Kuckuck Cuculus canorus b 3 3 ungünstig - 
schlecht 2 BV 
Mauersegler Apus apus b * * ungünstig - 
unzureichend 2 NG 
Mäusebussard Buteo buteo s * * günstig II 
Mehlschwalbe Delichon 
urbicum b 3 3 ungünstig - 
unzureichend 1 BV, 3 NG

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Simon & Widdig GbR  24 
Art Deutsch Art wiss. BNatschG RL D  RL HE EHZ 
HESSEN 
Häufigkeit/ 
Status 
Misteldrossel Turdus 
viscivorus b * * günstig I 
Mittelspecht Dendrocopos 
medius s * * ungünstig - 
unzureichend 1 BZ 
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla b * * günstig IV 
Nachtigall Luscinia 
megarhynchos b * * günstig IV 
Neuntöter Lanius collurio b * V ungünstig - 
unzureichend 2 BV, 3 BZ 
Nilgans Alopochen 
aegyptiaca b - nb ohne II 
Pirol Oriolus oriolus b V V ungünstig - 
unzureichend 1 BZ 
Rabenkrähe Corvus corone / 
C. cornix b * * günstig III 
Rauchschwalbe Hirundo rustica b V 3 ungünstig - 
unzureichend 1 BV 
Ringeltaube Columba 
palumbus b * * günstig III 
Rohrammer Emberiza 
schoeniclus b * 3 ungünstig - 
unzureichend 2 NG 
Rotkehlchen Erithacus 
rubecula b * * günstig III 
Rotmilan Milvus milvus s * V ungünstig - 
unzureichend 1 Ng 
Schwarzkehlchen Saxicola rubicola b * * ungünstig - 
unzureichend 
2 BN, 4 BV, 1 
BZ 
Schwarzmilan Milvus migrans s * * ungünstig - 
unzureichend 2 NG 
Singdrossel Turdus 
philomelos b * * günstig III 
Star Sturnus vulgaris b 3 * günstig III 
Stieglitz Carduelis 
carduelis b * V ungünstig - 
unzureichend 4 BV, 2 BZ 
Stockente Anas 
platyrhynchos b * V ungünstig - 
unzureichend 1 BV, 1 BZ 
Sumpfrohrsänger Acrocephalus 
palustris b * * günstig II 
Teichrohrsänger Acrocephalus 
scirpaceus b * V ungünstig - 
unzureichend 1 BV, 5 BZ 
Trauerschnäpper Ficedula 
hypoleuca b 3 V ungünstig - 
unzureichend 1 BZ 
Türkentaube Streptopelia 
decaocto b * * ungünstig - 
unzureichend 1 BV, 1 BZ 
Turmfalke Falco 
tinnunculus s * * günstig II 
Wachtel Coturnix coturnix b V V ungünstig - 
unzureichend 1 BZ 
Waldbaumläufer Certhia familiaris b * * günstig I 
Weißstorch Ciconia ciconia s V V ungünstig - 
unzureichend 1 NG 
Wendehals Jynx torquilla s 3 1 ungünstig - 
schlecht 1 BZ 
Wiesenschafstelze Motacilla flava b * * günstig III

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Simon & Widdig GbR  25 
Art Deutsch Art wiss. BNatschG RL D  RL HE EHZ 
HESSEN 
Häufigkeit/ 
Status 
Zaunkönig Troglodytes 
troglodytes b * * günstig III 
Zilpzalp Phylloscopus 
collybita b * * günstig III 
  
6.4.2.2 Artbezogene Ergebnisse planungsrelevanter Vogelarten 
6.4.2.2.1 Baumpieper (Anthus trivialis) 
Der Baumpieper, der in Hessen einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand aufweist und 
als „stark gefährdet“ gilt, wurde einmal mit einer Brutzeitfeststellung  im Untersuchungsgebiet 
erfasst. Der Nachweis befand sich im nördlichen Teil des UG am Waldrand ca. 300 m nördlich 
der Grillhütte „Liederkranzeck“ (Ecke Obere Mühlstr./ Messeler -Park-Straße). Baumpieper 
benötigen offene Landschaften mit nicht zu dichter Krautschicht sowohl zur Brut, als auch zur 
Nahrungssuche. Entsprechende Strukturen finden sich entlang des Waldrandes bzw. der 
Ackersäume nahe der Brutzeitfeststellung. 
6.4.2.2.2 Blaukehlchen (Luscinia svecica) 
Das Blaukehlchen weist in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand auf. 
Die Art wurde mit einer Brutzeitfeststellung im südlichen Teil des UG ca. 500  m südwestlich 
des Bauernhofs Benz erfasst. Der Bereich zeichnet sich durch intensiv beackerte Flächen (u.a. 
Rapsanbau) durchzogen von kleineren Gräben aus, was einem sekundären Bruthabitat der 
Art entspricht. Entscheidend für die Besiedlung solcher Habitate ist eine reiche Strukturierung 
der Landschaft, was im Umfeld der Brutzeitfeststellung bedingt gegeben ist. Etwas nördlich 
des Fundortes entlang des Fließgewässers „Silz“ befinden sich kleinräumige Bereiche mit 
Weiden und anderen Weichhölzern sowie Schilfbestände n, was dem primären Habitat des 
Blaukehlchens entspricht. Die Erfassung der Art ist auf Ende April  datiert. Zwar ist die 
Hauptzugzeit der Art Anfang bis Mitte April, aufgrund der nicht eindeutig für das Blaukehlchen 
geeigneten Habitatstrukturen um den Erfa ssungsort kann der Fund auch als (später) 
Durchzügler eingestuft werden. 
6.4.2.2.3 Bluthänfling (Carduelis cannabina) 
Der Bluthänfling hat in Hessen einen ungünstig -schlechten Erhaltungszustand. Für diese Art 
konnten sechs Brutreviere und vier Brutzeitfeststellungen im UG erfasst werden. Bezogen auf 
die gesamte Offenlandfläche (234  ha) liegt die Siedlungsdichte des Bluthänflings bei 0,26 
Brutpaaren pro 10 ha. In BAUER et al. (2005) werden als durchschnittlicher Wert 1,8 Brutpaare/ 
10 ha für Flächen über 100  ha angegeben. Damit ist die Siedlungsdichte im vorliegenden 
Gebiet als niedrig einzustufen. Die Mittelpunkte von fünf der festgestellten Reviere befinden 
sich im östlichen Teil d es UG ca. 450 -850 m südwestlich des Gebäudekomplexes der „GSI 
Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH“. In diesem Bereich befinden sich 
überwiegend strukturiertes Offenland , welches den Habitatansprüchen des Bluthänflings 
entspricht. Ein weiterer Re viermittelpunkt liegt zentral im UG ca. 350  m nordwestlich des 
Bauernhofs „Benz“ am Rand eines Feldweges in einem Einzelbaum  umgeben von intensiv 
beackerten Flächen. Zwei der Brutzeitfeststellungen befanden sich im südwestlichen UG im 
Gehölzsaum einer Scheune an der Frankfurter Landstraße (L3). Die dritte Brutzeitfeststellung

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  26 
lag angrenzend an die Ortschaft Darmstadt -Wixhausen auf einer stark verbuschten 
Brachwiese angrenzend an die Wohnsiedlung „Am Hasenpfad“.  
6.4.2.2.4 Braunkehlchen (Saxicola rubetra) 
Das Braunkehlchen weist in Hessen einen ungünstig -schlechten Erhaltungszustand auf und 
wird in der Rote Liste Hessen (STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014) als „vom 
Aussterben bedroht“ geführt. Es wurden zwei Brutzeitfeststellungen fü r die Art festgestellt, 
einmal in einer stark verbuschten Brachwiese angrenzend an die Wixhausener Wohnsiedlung 
„Am Hasenpfad“ und einmal am Rand eines Gehölzstreifens mit Unterwuchs aus Sträuchern 
und Gebüschen umgeben von Ackerland ca. 650  m südlich der Grillhütte „Liederkranzeck“ 
(Ecke Obere Mühlstr./ Messeler -Park-Straße). Die Fundorte würden zwar poten ziell den 
Habitatansprüchen des Braunkehlchens entsprechen, aufgrund der Zeitpunkte der 
Feststellungen sowie der Tatsache, dass im späteren Verlauf der U ntersuchung keine 
Braunkehlchen mehr festgestellt wurden, kann man die Brutzeitfeststellungen auch als 
Durchzügler einordnen.  
Zusätzlich wurden drei durchziehende Individuen im zentralen UG beobachtet. 
6.4.2.2.5 Dohle (Coloeus monedula) 
Für die Dohle, welche in Hes sen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand 
aufweist, konnten im Untersuchungsgebiet drei Feststellungen als Nahrungsgast gemacht 
werden. Die Erfassungen befanden sich auf dem Gelände des Umspannwerkes angrenzend 
an die Grillhütte „Liederkranzeck“, auf einem Spargelfeld im zentralen UG und auf einer Wiese 
angrenzend an den Bauernhof „Benz“. 
6.4.2.2.6 Feldlerche (Alauda arvensis) 
Die Feldlerche besitzt in Hessen einen ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand. Die Art 
wurde im UG mit neun Brutrevieren erfasst.  Auf die gesamte Offenlandfläche (234 ha) des 
Untersuchungsgebietes bezogen entspricht dies einer Siedlungsdichte von 0,38 Brutpaaren 
pro 10 ha. Die durchschnittliche Brutdichte für Flächen über 100 ha wird in BAUER et al. (2005) 
mit 4,1 Brutpaaren pro 10 ha angegeben. Die Siedlungsdichte der Feldlerche, als die Art mit 
den poten ziell höchsten Brutdichten der im Offenland brütenden Singvögel, ist im 
Untersuchungsgebiet als ausgesprochen niedrig einzustufen. 
Fünf der Reviermittelpunkte befinden sich im landwirtschaftlich genutzten Offenland im 
zentralen UG, zwei weitere auf Äckern am östlichen Rand sowie jeweils ein Reviermittelpunkt 
auf einem Acker im Nordwesten und einer im Süden des UG. Zudem wurden zehn 
Brutzeitfeststellungen der Feldlerche erfasst, von denen sich fünf im zentralen Bereich des UG 
befanden. Außerdem befanden sich drei der Brutzeitfeststell ungen im südlichen Gebiet 
unterhalb der „Silz“, zwei weitere wurden im nördlichen Abschnitt des UG oberhalb der 
Ortschaft Darmstadt -Wixhausen verortet. Zudem gab es vier Beobachtungen  der Art als 
Durchzügler und eine als Nahrungsgast, die sich auf Ackerflächen im zentralen und südlichen 
Teil des UG verteilen.  
6.4.2.2.7 Feldsperling (Passer montanus) 
Der Feldsperling hat in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand . Im 
Untersuchungsgebiet wurde für diese Art eine Brutzeitfeststellung in einem Feldgehölz  ca.

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  27 
150 m westlich des Bauernhofs „Benz“ erfasst. Vor allem im nördlichen Teil des UG in den 
Randbereichen der Ortschaft Wixhausen sowie im zentralen Bereich des UG auf Ackerflächen 
waren an insgesamt neun Punkten Feldsperlinge als Nahrungsgast außerhalb der Brutzeit zu 
beobachten. 
6.4.2.2.8 Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) 
Der Gartenrotschwanz, welcher in Hessen einen ungünstig -schlechten Erhaltungszustand 
aufweist und als „stark gefährdet“ eingestuft wird, wurde mit einer Brutzeitfeststellung im 
Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Der Reviermittelpunkt befand sich am südlichsten Rand 
knapp außerhalb des UG in einem Kleingarten. Nördlich (innerhalb des UG) sowie südlich an 
den Reviermittelpunkt angrenzend befinden sich halboffene Grünlandbereiche mit einigen 
Feldgehölzen sowie einigen älteren Obstbäumen. Diese Strukturen entsprechen zwar nicht 
den vorrangigen Lebensraumansprüchen (z.B. lichte Altholzbestände), werden aber auch vom 
Gartenrotschwanz besiedelt. 
6.4.2.2.9 Girlitz (Serinus serinus) 
Für den Girlitz, welcher in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand 
aufweist, wurden ein Brutrevier innerhalb und ein Brutrevier  mit Reviermittelpunkt knapp 
außerhalb des Untersuchungsgebiets nachgewiesen. Werden beide Reviere in die 
Berechnung einbezogen, entspricht die Siedlungsdichte im Untersuchungsgebiet 0,09 
Brutpaaren pro 10 ha Fläche. Im Vergleich zu einem Mittleren Wert von 1,7 Brutpaaren pro 10 
ha in der Literatur BAUER et al. (2005) ist die Siedlungsdichte in der untersuchten Fläche somit 
niedrig. Der Reviermittelpunkt innerhalb des UG befand sich  am östlichen Orts rand von 
Wixhausen an der „Messeler-Park-Straße“. Der zweite Brutverdacht mit Reviermittelpunkt 
knapp außerhalb des UG liegt am östlichen Rand der Wixhausener Wohnsiedlung „Am 
Hasenpfad“.  
Für die Ansiedlung des Girlitzes sind Anteile von Laub- und Nadelbäumen ausreichender Höhe 
(> 8 m), im Sommer samentragende Stauden sowie gestörter, offener Boden essentielle 
Habitatstrukturen. Im Bereich beider Reviere befinden sich sowohl einzelne Laub - und 
Nadelbäume ausreichender Höhe als poten zielle Brutplätze sowie in unmittelbarer Nähe zu 
den Reviermittelpunkten gebüsch - und staudenreiche Gehölzstreifen innerhalb offener 
Agrarlandschaft sowie entlang des Ortsrandes von Darmstadt -Wixhausen Feldwege und 
Baustellen (Wohnungsneubau) mit gestörten Böden (Ruderalflächen) als Nahrungshabitate. 
Zusätzlich wurden insgesamt drei Brutzeitfeststellungen im bzw. eine Brutzeitfeststellung 
knapp außerhalb des Untersuchungsgebietes erfasst. Zwei Brutzeitfeststellungen befanden 
sich im südlichen Teil des UG in Gehölzstreifen umgeben von wenig strukturiertem Offenland. 
Eine weitere Brutzeitfeststellungen wurde im nördlichen Teil des UG in einem Baum entlang 
eines Grabens zwischen intensiv genutzten Ackerflächen verortet. Die Brutzeitfeststellung 
knapp außerhalb des Untersuchungsgebiete s befand sich am Ortsrand von Darmstadt -
Wixhausen an der Straße „Am alten Grenzgraben“. 
6.4.2.2.10 Goldammer (Emberiza citrinella) 
Für die Goldammer, welche in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand 
aufweist, wurden insgesamt zwei Brutreviere im Unte rsuchungsgebiet verortet, wobei ein 
Brutnachweis und ein Brutverdacht erfasst wurden. Die Siedlungsdichte von 0,86 Brutpaaren

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  28 
auf 10  ha bezogen auf das gesamte Offenland (234  ha) ist verglichen mit einer 
durchschnittlichen Brutpaardichte von 3,9 pro 10  ha (BAUER et al. 2005 ) als sehr niedrig 
einzustufen. Der Reviermittelpunkt des Brutnachweises befand sich in einem Gehölzstreifen 
mit verbuschten Randbereichen ca. 350 m südlich der Grillhütte „Liederkranzeck“ parallel zur 
„Oberen Mühlstraße“. Zu den essentiellen Habitatansprüchen der Goldammer zählen offene 
bis halboffene Landschaftsstrukturen (z.B. Acker -Grünland-Komplexe) mit Grenz - und 
Übergangsbereichen zwischen Kraut - bzw. Staudenschicht und Strauch - bzw. 
Baumvegetation. Als Singwarte nutzt die Art hohe Einzelbäume und Büsche. Das Revier mit 
Brutnachweis befindet sich umgeben von strukturiertem Offenland mit Grünland und 
Gehölzstrukturen vor allem im Osten und Südosten sowie intensiv genutztem Agrarland vor 
allem Richtung Westen und erfüllt damit die Habitatansprüche der Art.  
Der Reviermittelpunkt des Brutverdachtes wurde im südwestlichen Teil des UG in einem 
kleinen Streifen Pappeln in einem schmalen Auenstreifens entlang des Fließgewässers „Silz“ 
erfasst. In diesem Bereich des UG befindet sich vor allem entlang der „Silz“ und im weiteren 
Verlauf des Mühlbaches verschiedene, strukturreiche Gehölzstrukturen mit vielen Gebüschen, 
Sträuchern und (teils hohen) Einzelbäumen sowie Randbereiche im Übergang zwischen 
Kraut- bzw. Staudenfluren und intensiv genutzten Agrarflächen. Auch hier entsprechen die 
Strukturen um den Reviermittelpunkt den Habitatansprüchen der Goldammer. 
Zusätzlich zu den Brutrevieren wurden sechs Brutzeitfeststellungen erfasst, die sich im 
südlichen und östlichen Bereich des UG verteilen. In allen Bereichen mit Brutzeitfeststellung 
der Art entsprechen die umliegenden Strukturen den Habitatansprüchen (Acker -Grünland-
Komplexe mit Übergangsbereichen zu Gehölzstrukturen und Einzelbäumen). 
6.4.2.2.11 Graureiher (Ardea cinerea) 
Der Graureiher, welcher in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand 
aufweist, wurde an zwei Punkten  im nördlichen Untersuchungsgebiet im Überflug 
nachgewiesen.  
6.4.2.2.12 Habicht (Accipiter gentilis) 
Der Habicht, der in Hess en einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand aufweist, 
wurde im Untersuchungsgebiet zweimal als Nahrungsgast erfasst.  
6.4.2.2.13 Haussperling (Passer domesticus) 
Der Haussperling, welcher in Hessen mit einem ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand 
gelistet wird, wurde im Untersuchungsgebiet mit 24 Brutrevieren (2 Brutnachweise, 22 
Brutverdachte), 13 Brutzeitfeststellungen und einmal als Nahrungsgast erfasst. Die 
Siedlungsdichten des Haussperlings sind stark von Flächengröße und dem Vorhandensein 
geeigneter Brutstätten (Gebäuden) abhängig. Bezogen auf die Offenla ndfläche liegt die 
Siedlungsdichte im Untersuchungsgebiet bei 10,26 Brutpaaren pro km², was leicht unterhalb 
der für Deutschland angegebenen 15 -67 Brutpaare pro km² liegt (BAUER et al. 2005 ). 
Betrachtet man alle rdings die geringe Anzahl von Gebäuden zum Brüten im 
Untersuchungsgebiet, kann die Siedlungsdichte des Haussperlings als mittel eingestuft 
werden. Die Brutnachweise der Art befanden sich beide auf dem Gelände des Bauernhofes 
„Benz“ an der Dachkante einer S cheune. Auf dem Gelände des Bauernhofes an 
verschiedenen Gebäuden befanden sich auch vier der Reviermittelpunkte mit dem Status

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  29 
Brutverdacht. Auch alle weiteren Mittelpunkte der Brutreviere mit Status Brutverdacht sowie 
die Brutzeitfeststellungen befinden sich in der Nähe oder direkt an Gebäuden. Der weit 
überwiegende Teil davon (10  Reviere mit Brutverdacht, 9 B rutzeitfeststellungen) wurde am 
Ortsrand von Darmstadt-Wixhausen erfasst. Des Weiteren befanden sich fünf Brutreviere und 
zwei Brutzeitfeststellung an den Wohnhäusern „Obere Mühlstraße 79 -81“, welche sich im 
südlichen Teil des UG am Rande der „Silz“ umgeben von strukturiertem Offenland übergehend 
in intensiv genutzter Agrarlandschaft befinden.  
Die Beobachtung als Nahrungsgast befand sich im östlichen  Randbereich des UG im 
Übergang zwischen strukturiertem Offenland und einer Ackerfläche.  
6.4.2.2.14 Klappergrasmücke (Sylvia curruca) 
Die Klappergrasmücke, welche in Hessen einen ungünstig -unzureichenden 
Erhaltungszustand aufweist, wurde im Untersuchungsgebiet mit zwei Brutzeitfeststellungen 
erfasst. Eine Brutzeitfeststellung befand sich in einem Gehölzstreifen, der sich innerhalb des 
Offenlandes zwischen dem Ort Darmstadt-Wixhausen und dem Waldstück befindet, welches 
sich direkt nördlich der  Grillhütte „Liederkranzeck“ anschließt. Die zweite Brutzeitfeststellung 
wurde im östlichen Teil des UG im Bereich von strukturiertem Offenland in einem 
Gebüschstreifen erfasst, welcher sich am Rande einer Grünfläche mit einem kleinen 
stehenden Gewässer erstreckt.  
6.4.2.2.15 Kormoran (Phalacrocorax carbo) 
Der Kormoran  wird in Hessen mit einem ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand 
eingestuft. Innerhalb des UG wurden zwei Überflüge von Kormoranen beobachtet, einmal im 
nördlichsten Bereich des UG sowie im zentralen UG über Offenland.  
6.4.2.2.16 Kuckuck (Cuculus canorus) 
Für den Kuckuck, welcher in Hessen einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand aufweist 
und in der Roten Liste Hessen als „gefährdet“ eingestuft wird, konnten zwei Brutreviere im 
Untersuchungsgebiet erfasst werden. Die Aktionsräume des Kuckucks können sehr groß sein, 
Eier eines einzelnen Weibchens könne über mehrere km² verteilt sein. Die Siedlungsdichte 
der Art ist besonders an das Vorkommen bevorzugter Wirtsvogelarten gebunden. Die im 
Untersuchungsgebiet ermittelte Dichte von 0,085 Brutpaaren pro 10 ha (bezogen  auf das 
gesamte Offenland) liegt weit unterhalb des in der Literatur angegebenen Durchschnitts von 
0,8 Revieren pro 10 ha (BAUER et al. 2005). Ein Reviermittelpunkt befand sich im nordöstlichen 
Teil des UG in e inem Waldstück zwischen dem „ Hahnwiesenbach“ im Nordosten und der 
Ortsgrenze von Darmstadt-Wixhausen im Südwesten. Das Waldstück ist dreiseitig umgeben 
von Offenland, nur im Südosten geht die Fläche in ein größeres, das „GSI Helmholtzzentrum 
für Schwerione nforschung GmbH“ umgebendes Waldstück  über. Entlang der Waldgrenze 
nahe des Reviermittelpunktes des Kuckucks wurden innerhalb des UG mehrere Nachweise 
der Mönchgrasmücke erbracht, die auf Brutreviere dieser Art schließen lassen (Brutverdacht). 
Grasmücken gehören zu den bevorzugten Wirten des Kuckucks. Das umliegende Offenland 
um den Reviermittelpunkt aber auch der Wald selbst bieten dem insektenfressenden Kuckuck 
Nahrungshabitate. 
Das zweite Brutrevier wurde in einem Gehölzbestand im Uferbereich der „Silz“ zwischen dem 
Bauernhof „Benz“ und den Wohnhäusern der „Obere Mühlstraße 79 -81“ festgestellt. Das

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Simon & Widdig GbR  30 
strukturreiche Offenland entlang der „Silz“ mit unterschiedlichen Gehölzstrukturen aus z.B. 
Weiden und Pappeln sowie Gebüschen und Strauch - und Staudenfluren i st überwiegend 
eingebettet in strukturarmes, intensiv landwirtschaftlich genutztes Offenland. Besonders 
entlang der „Silz“ wurden in den strauchreichen Randgebieten Vorkommen von Gasmücken 
(Dorngrasmücke, Gartengrasmücke, Mönchsgrasmücke) sowie in Schilfsä umen in 
Gewässernähe des Sumpfrohrsängers festgestellt. Mindestens für die Mönchsgrasmücke 
kann hier aufgrund der Termine der Feststellungen auf mehrere Brutreviere mit Brutverdacht 
geschlossen werden.  
6.4.2.2.17 Mauersegler (Apus apus) 
Der Mauersegler weist in Hessen einen ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand auf und 
wurde zweimal als Nahrungsgast im UG beobachtet. Eine Beobachtung erfolgte über dem 
Gelände des Bauernhof es „Benz“, die zweite im Offenland am Ortsrand von Darmstadt -
Wixhausen südlich des „Dompfaffweges“. 
6.4.2.2.18 Mehlschwalbe (Delichon urbicum) 
Die Mehlschwalbe, welche in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand 
aufweist, wurde mit einem Brutrevier im Bereich  einer Scheune des von strukturiertem 
Offenland umgebenen Bauernhofes „Benz“ festges tellt. Mehlschwalben sind Fels - und 
Gebäudebrüter und bauen ihre Nester typischerweise außen an Gebäuden unter 
Vorsprüngen. Bei der Erfassung, die der Einschätzung als Brutverdacht zugrunde liegt, 
wurden Mehlschwalben beim Einflug in die Scheune beobachtet . Eine Brut innerhalb des 
Gebäudes ist möglich, es konnte aber kein Nest und damit auch kein direkter Einflug in eine 
Brutstätte beobachtet werden. Mehlschwalben sind ausgesprochene Koloniebrüter mit 
durchschnittlich vier bis fünf (oft auch bis 50) Nestern  pro Kolonie (BAUER et al. 2005 ). Mit 
einem im Untersuchungsgebiet festgestellten Brutrevier ist die Siedlungsdichte als niedrig 
einzustufen, allerdings konnten möglicherweise nicht alle Brutstätten eingesehen werden. 
Des Weiteren konnte die Art an drei Stellen im strukturreichen Offenland als Nahrungsgast 
erfasst werden.  
6.4.2.2.19 Mittelspecht (Dendrocopos medius) 
Für den Mittelspecht, welcher in Hessen einen ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand 
aufweist, wurde eine Brutzeitfeststellung im nordöstlichen UG im Waldgebiet zwischen dem 
„Hahnwiesenbach“ und dem nordöstlichen Ortsrand von Darmstadt -Wixhausen erfasst. Das 
Waldstück besteht überwiegend aus mittelalten Eichen und Buchen , was den essentiellen 
Habitatansprüchen der Art entspricht. Der Wald ist auf drei Seiten umgeben von Grünland. Im 
Norden und Osten schließen sich in Entfernungen von 400 -800 m größere Waldgebiete an . 
Großräumig betrachtet entspricht dies einem für den Mittelspecht geeigneten 
Lebensraumkomplex. 
6.4.2.2.20 Neuntöter (Lanius collurio) 
Der Neuntöter hat in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand. Für diese 
Art wurden zwei Brutreviere und drei Brutzeitfeststellungen im Untersuchungsgebiet erfasst , 
was einer Siedlungsdichte von 0,08  Brutpaaren pro 10  ha im gesamten Offenland (234  ha) 
entspricht. Dieser Wert liegt weit unterhalb der durchschnittlichen 0,8 Reviere pro 10  ha für 
Flächen größer als 100 ha in der Literatur (BAUER et al. 2005). Ein Mittelpunkt eines Brutreviers

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Simon & Widdig GbR  31 
dieser Art wurde im nördlichen Teil des UG ca. 100  m nordöstlich der Ortsgrenze von 
Darmstadt-Wixhausen in einem von Stauden und einzelnen Gebüschen bewachsenen Graben 
zwischen zwei Ackerflächen ermittelt. Dieser Teil des U G ist geprägt von strukturarmem 
Offenland mit intensiv genutzten Ackerflächen, die als Nahrungshabitat für die Art fungieren. 
Die örtlich eingestreuten Gehölze und Gebüsche dienen als Ansitz- und Singwarte sowie zum 
Anlegen von Nahrungsreserven (Aufspießen der Beute auf Dornen). Auch ihr Nest legt die Art 
vorwiegend in (Dornen)Büschen an.  Das zweite Brutrevier des Neuntöters befand sich im 
östlichen Teil des UG zwischen dem Bauernhof „Benz“ und dem „GSI Helmholtzzentrum für 
Schwerionenforschung GmbH“ . Diese r Teil des UG ist geprägt von Ackerflächen mit 
eingestreuten, halboffenen Grünflächen (Nahrungshabitat) die mit vereinzelten Gehölzen und 
Gebüschen, Sträuchern sowie Stauden- und Krautfluren (Bruthabitat, Ansitz- und Singwarten, 
Anlegen von Nahrungsreserven) strukturiert sind.  
Die zwei Brutzeitfeststellungen waren einerseits auf einer stark verbuschten Brachwiese 
angrenzend an die Wohnsiedlung „Am Hasenpfad“ und andererseits in einem reich 
strukturierten Gehölzstreifen zwischen der Grillhütte „Liederkranzeck“ und dem Bauernhof 
„Benz“. 
6.4.2.2.21 Pirol (Oriolus oriolus) 
Für den Pirol, der in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand aufweist, 
wurde eine Brutzeitfeststellung erfasst, die knapp außerhalb des nördlichen UG in einem 
Waldstück lag.  
6.4.2.2.22 Rauchschwalbe (Hirundo rustica) 
Die Rauchschwalbe, welche in Hes sen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand 
aufweist, wurde mit einem Brutverdacht im UG erfasst. Der Reviermittelpunkt befand sich an 
einer Scheune des Bauernhof es „Benz“, die Nester waren allerdings nicht einsehbar . In der 
näheren Umgebung  (bis 500 m Umkreis) befindet  sowohl strukturreiche s als auch 
strukturarmes, intensiv landwirtschaftlich genutzte s Offenland. Dies entspricht dem 
Nahrungshabitat der Art. Rauchschwalben können in Gebieten über 100 ha Höchstdichten von 
7,4 Brutpaaren pro 10 ha erreichen (BAUER et al. 2005). Allerdings ist die Siedlungsdichte stark 
abhängig von geeigneten Brutstätten (Gebäude wie z.B. offene Stallungen). Im 
Untersuchungsgebiet bieten fast ausschließlich die Gebäude des Ba uernhofes geeignete 
Brutplätze. Die errechnete Siedlungsdichte liegt bei 0,04 Brutpaaren pro 10  ha bezogen auf 
das gesamte Offenland. Da die Brutstätten allerdings nicht im Einzelnen eingesehen werden 
konnte, kann die Siedlungsdichte hier weit höher liegen.   
6.4.2.2.23 Rohrammer (Emberiza schoeniclus) 
Die Rohrammer besitzt in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand. Die 
Art wurde an zwei Stellen im UG als Nahrungsgast nachgewiesen. Beide Beobachtungen 
befanden sich in stark landwirtschaftlich genutztem Offenland. 
6.4.2.2.24 Rotmilan (Milvus milvus) 
Der Rotmilan, welcher in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand hat, 
wurde im Untersuchungsgebiet einmal als Nahrungsgast nachgewiesen. In den Jahren 2003 
und 2008 wurde jeweils ein Brutverdacht des Rotmilans nördlich des UG festgestellt. Die 
vielfältige Landschaft mit Wechsel von Wald und Offenland vor allem im No rden und Osten

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Simon & Widdig GbR  32 
des UG entsprechen den Lebensraumansprüchen der Art. Nahrungshabitate des Rotmilans 
sind typischerweise offenen Feldflur, Grün- und Ackerland, wie es im UG vorzufinden ist.  
6.4.2.2.25 Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) 
Für das Schwarzkehlchen, welche s in Hessen einen ungünstig -unzureichenden 
Erhaltungszustand aufweist, konnten insgesamt sechs Brutreviere im UG erfasst werden, 
davon waren zwei Brutnachweise und vier Brutverdachte. Bezogen auf das gesamte Offenland 
(234 ha) ergibt sich eine Siedlungsdichte von 0,25 Brutpaaren pro 10 ha. In (BAUER et al. 2005) 
wird eine mittlere Siedlungsdichte der Art von 0.3 bis 1 Revier pro 10  ha für Mitteleuropa 
angegeben.  
Ein Brutnachweis befand sich im nördlichen UG innerhalb eines Grabens, der mit einer kraut- 
und hochstaudenreichen Saumvegetation sowie vereinzelten Gebüschen bewachsen ist. Um 
das Revier herum schließt sich überwiegend strukturarmes Agrarland an. Ebenfalls im 
nördlichen Teil des UG oberhalb der Ortschaft Wixhausen befinden sich zwei Brutreviere mit 
Brutverdacht deren Mittelpunkte sich jeweils in bewachsenen Gräben innerhalb wenig 
strukturierter Ackerflächen befanden. Der zweite Reviermittelpunkt mit Brutnachweis befindet 
sich im zentralen UG fast mittig zw ischen der Grillhütte „Liederkranzeck“, der Wixhausener 
Wohnsiedlung „Am Hasenpfad“ und des Bauernhof es „Benz“. Auch in diesem Bereich 
dominieren intensiv landwirtschaftliche Ackerflächen mit nur wenigen, strukturgebenden , 
bewachsenen Gräben, in denen sowo hl der Brutnachweis, als auch ein weiteres Revier mit 
Brutverdacht lagen. Ca. 300 m südlich der Grillhütte „Liederkranzeck“ erstreckt sich Richtung 
Osten ein Streifen strukturreiche n Offenlandes mit einzelnen Grünflächen, auf denen 
verschiedene Gehölzstrukturen, Gebüsche und Sträucher wachsen. Auch in diesem Streifen 
gibt es mehrere kleinere Gräben, wo in einem von diesen ein weiterer Reviermittelpunkt 
ermittelt wurde. Schwarzkehlchen bevorzugen in Mitteleuropa zwar eher extensiv genutzte 
Agrarflächen und t rockenes Gelände (BAUER et al. 2005 ), sofern flächendeckende, nicht zu 
dichte Vegetation und höhere Singwarten vorhanden sind, werden aber auch feuchte Bereiche 
toleriert. Um die festgestellten Reviermittelpunkte bzw. in unmittelbarer Nähe ist ausreichend 
den Anforderungen der Art entsprechende Vegetation vorhanden.  
Ebenfalls in diesem Streifen auf einer teils mit Bäumen bestockten, teils stark verbuschten 
Grünfläche lag die einzige erfasste Brutzeitfeststellung dieser Art. 
6.4.2.2.26 Schwarzmilan (Milvus migrans) 
Der Schwarzmilan, welcher in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand 
aufweist, konnte zweimal als Nahrungsgast im Offenland des UG erfasst werden. 
6.4.2.2.27 Stieglitz (Carduelis carduelis) 
Für den Stieglitz, welcher in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand 
aufweist, wurden vier Brutreviere und zwei Brutzeitnachweise im Untersuchungsgebiet 
erbracht. Die Siedlungsdichte im Untersuchungsgebiet entspricht 0,17 Brutpaaren pro 10 ha. 
Im Vergleich zu der mittleren Siedlungsdichte von 0,8 Brutpaaren pro 10 ha für Flächen größer 
als 100 ha (BAUER et al. 2005) ist die Dichte im Untersuchungsgebiet somit niedrig. 
Die Reviermittelpunkte liegen weit verstreut innerhalb des UG. Ein Revier liegt mit Mittelpunkt 
im nordwestlichen Abschnitt des UG am Ortsrand von Darmstadt -Wixhausen in einem 
Gehölzstreifen entlang eines Wassergrabens. An die Wohnhäuser der Ortschaft schließen

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Simon & Widdig GbR  33 
sich in diesem Bereich intensiv genutzte Ackerflächen (Raps und Getreide) sowie kleinräumige 
Grünlandbrachen an. Solche mosaikartigen Landschaften mit abwechslungsreichen 
Strukturen entsprechen dem poten ziellen Bruthabitat des Stieglitzes. Geeignete 
Nahrungshabitate befinden sic h einerseits entlang des Ortsrandes in Form von 
Ackerrandbereichen und Feldwegen mit Vorkommen entsprechender Kraut - und 
Staudenpflanzen (z.B. Korbblütler) als auch in den Gärten der Wohnhäuser. Besonders im 
Frühjahr werden hier auch die Sämereien von Bäumen (z.B. Birke) aufgenommen.   
Ein zweiter Brutverdacht liegt mit Reviermittelpunkt im Gehölzsaum der Grillhütte 
„Liederkranzeck“. Hier geht vom östlichen Waldrand aus, an dem sich die Grillhütte befindet, 
das Gelände in Richtung Norden, Westen und Süden i n Ackerflächen mit stellenweise 
strukturiertem Grünland über. Etwa 400 m südöstlich der Grillhütte innerhalb einer dieser mit 
Gebüschen und Hochstaueden strukturierten Grünlandflächen wurde innerhalb einer 
Baumgruppe ein weiteres Brutrevier erfasst. Für be ide Reviere entsprechen die 
Landschaftsstrukturen um die Reviermittelpunkte dem essentiellen Bruthabitat der Art. 
Nahrungshabitate mit verschiedenen Baumarten (Samen im Frühjahr) sowie 
Grünlandbereiche mit Kraut- und Staudenpflanzen befinden sich im Umkreis der Reviere. 
Das vierte Brutrevier wurde mit Mittelpunkt in mit Einzelbäumen umstandenen Kleingarten an 
der „Oberen Mühlstraße“ ca. 100 m südlich des Bauernhofes „Benz“ ermittelt. Nördlich schließt 
sich der Bachlauf der „Silz“ mit seinen auwaldähnlichen Saumbereichen und extensiv 
genutztem Grünland direkt an die Kleingartenanlage an, während südlich vor allem wenig 
strukturiertes Ackerland dominiert. Die umliegenden landschaftlichen Strukturen entsprechen 
dem Bruthabitat, Nahrungshabitate (s.o.) sind entl ang der „Silz“ sowie im weiteren Umfeld 
vorhanden. 
Die Brutzeitfeststellungen wurden zum einen in dem Baumbestand am Rande der 
Wohngebäude „Obere Mühlstraße 79-81“ und zum anderen innerhalb einer durch Gehölz- und 
Gebüschsäume strukturierten Grünlandfläche ca. 350 m nordöstlich des Bauernhofs „Benz“  
erfasst. 
6.4.2.2.28 Stockente (Anas platyrhynchos) 
Für die Stockente, welche in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand 
aufweist, wurde ein Brutrevier im UG nachgewiesen, dessen Reviermittelpunkt sich im 
Bachlauf der Silz zwischen dem Bauernhof „Benz“ und dem Wohnhaus der „Oberen 
Mühlstraße 81“ befindet.  Außerdem wurde eine Brutzeitfeststellung im äußersten 
südwestlichen Abschnitt des UG im Mühlbach zwischen Darmstadt -Wixhausen und 
Darmstadt-Arheiligen erfasst. 
6.4.2.2.29 Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) 
Der Teichrohrsänger besitzt in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand. 
Für diese Art wurde im UG ein Brutrevier mit Mittelpunkt in einem schmalen Schilfgürtel entlang 
eines Feldweges ca. 200  m südlich der Wohnsiedlung „Am Hasenpfad“ in Dar mstadt-
Wixhausen festgestellt. Teichrohrsänger brüten in schilfgesäumten Gräben aller Art und 
akzeptieren auch kleine Röhrichtsäume von nur 2 -3 m, der Fundort entspricht somit den 
Ansprüchen an das Bruthabitat. Die Berechnung der Siedlungsdichte im Untersuchungsgebiet 
ist aufgrund der wenigen, schmalen Schilfgürtel im Gebiet nicht aussagekräftig, jedoch können

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Teichrohrsänger mit mittleren Nestabständen von nur 20-30 m brüten (BAUER et al. 2005). Da 
im Untersuchungsgebiet nur ein Brutrevier festgestellt wurde, wird die Siedlungsdichte als 
niedrig eingestuft.   
Entlang der Wohnsiedlung „Am Hasenpfad“ parallel zur Straße „Dompfaffweg“ und nach 
Westen übergehend in die Straße „Am alten Grenzgraben“ verläuft ein weiterer Wassergraben 
mit Schilfsaum, in dem an drei Stellen Brutzeitfeststellungen erfasst wurden. Zwei weitere 
Brutzeitfeststellungen lagen im zentralen UG innerhalb wenig strukturierter, landwirtschaftlich 
genutzter Flächen ebenfalls innerhalb kleinerer Wasse rgräben mit schmalen Schilfsäumen. 
Alle Brutzeitfeststellungen wurden im Zeitraum Mitte bis Ende Mai erfasst, was noch innerhalb 
der Hauptzugzeit der Art liegt. Daher können anstatt der Brutzeitfeststellungen auch 
Durchzügler angenommen werden. 
6.4.2.2.30 Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca) 
Der Trauerschnäpper hat in Hessen einen ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand. Für 
diese Art wurde eine Brutzeitfeststellung innerhalb des Untersuchungsgebietes erfasst. Diese 
befand sich ca. 300  m nördlich der Grillhütte „Liederkranzeck“ innerhalb des schmalen mit 
mittelaltem Laubmischwald bestockten Teilbereichs des Untersuchungsraums.   
6.4.2.2.31 Türkentaube (Streptopelia decaocto) 
Die Türkentaube, welche in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand 
aufweist, wurde mit einem Brutrevier und einer Brutzeitfeststellung erfasst. Der Mittelpunkt des 
Reviers wurde auf  einem Wohngebäude im „Wilhelm -Walcher-Weg“ im Ort Darmstadt -
Wixhausen verortet und lag knapp außerhalb des UG . Türkentauben sind typischerweise 
Baumbrüter, Nester können aber auch an Gebäuden (dort z.B. auf Balkonen, unter Dächern 
oder in Dachrinnen) vorkommen. Die Brutreviere der Türkentaube befinden sich in 
Mitteleuropa fast ausschließlich in Siedlungsgebieten. Da im Untersuchungsgebiet nur an 
einigen Randbereichen Siedlungsstrukturen miterfasst wurden, kann die Siedlungsdichte hier 
nicht aussagekräftig eingeordnet werden. 
Eine Brutzeitfeststellung befand sich auf dem Wohngebäude „Obere Mühlstraße 81“ innerhalb 
des südlichen UG. 
6.4.2.2.32 Wachtel (Coturnix coturnix) 
Die Wachtel, welche einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand in Hessen besitzt, 
wurde einmalig während der Brutzeit im zentralen UG zwischen zwei intensiv genutzten 
Ackerflächen beobachtet.  
6.4.2.2.33 Wendehals (Jynx torquilla) 
Für den Wendehals, der in Hess en einen ungünstig -schlechten Erhaltungszustand besitzt, 
wurde eine Brutzeitfeststellung im östlichen Teil des UG erfasst. Die Art befand sich in einem 
Gehölzgürtel, der ein kleines stehendes Gewässer umgibt, innerhalb eines strukturierten 
Grünlandes mit m ehreren Gehölzvorkommen. Der Wendehals besiedelt auch locker mit 
Bäumen bestandenes Offenland wie Feldgehölze, Streuobstwiesen und ähnliches, meidet 
allerdings sehr feuchte Gebiete. Da das Habitat hier nicht den typischen Ansprüchen des 
Wendehalses entspricht und die Beobachtung am Ende der Hauptdurchzugszeit (Mitte Mai) 
erfasst wurde, kann die Art hier auch als Durchzügler eingeordnet werden.

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6.4.2.2.34 Weißstorch (Ciconia ciconia) 
Der Weißstorch mit einem ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand in Hessen wurde im 
UG einmal als Nahrungsgast auf einem Feld direkt neben dem Bauernhof „Benz“ festgestellt.  
 
6.5 Naturschutzfachliche Bewertung 
Das ca. 239 ha umfassende Untersuchungsgebiet besteht zu ca. 164  ha aus strukturarmem 
und zu ca. 70  ha aus strukturiertem Offenland, ca. 5 ha entfallen auf Wald. Da die Bereiche 
mit strukturiertem Offenland sehr kleinräumig in das strukturarme Offenland eingestreut sind, 
wird von einer Aufteilung der Gebiete in Funktionsräume abgesehen.  
Betrachtet man die gesamte Gebietsgröße kann die Gesamtartenzahl von 73 festgestellten 
Vogelarten, davon 52 Brutvögel, als vergleichsweise hoch bezeichnet werden. Einen 
ungünstigen Erhaltungszustand in Hessen besaßen davon 34 Arten und gelten damit als Arten 
mit besonderer Planungsrelevanz. Von den besonders planungsrelevanten Arten wurden 14 
als Brutvögel mit mindestens Brutverdacht dokumentiert.  
Besonders erwähnenswert sind sechs Arten mit ungünstig -schlechtem Erhaltungszustand in 
Hessen: Braunkehlchen, Baumpieper, Gartenrotschwan z, Bluthänfling, Ku ckuck und 
Wendehals. Von diesen sechs Arten wurden allerdings nur von Bluthänfling und Kuckuck 
Brutreviere (mindestens Status B rutverdacht) innerhalb des Untersuchungsgebietes 
festgestellt. 
Die Mischung aus strukturarmen und strukturiert em Offenland, die den größten Teil des 
Untersuchungsgebietes umfasst, entspricht dem in FLADE (1994) beschriebenen 
Lebensraumtyp der „halboffenen Feldflur“. In der Art-Arealkurve für diesen Lebensraumtypen 
sind ca. 39 Brutvogelarten bei 240 ha angegeben. Dieser Wert wird im Untersuchungsgebiet 
mit ca. 32 Vogelarten der halboffenen Feldflur fast erreicht.  
Als Leitarten für den Lebensraumtyp werden in FLADE (1994) für den Bezugsraum Mittel- und 
Norddeutschland folgende Arten angegeben: Wachtel, Neuntöter, Raubwürger, Steinkauz, 
Grauammer und Ortolan. Im vorliegenden Naturraum kommen Ortolan und Raubwürger 
allerdings nicht mehr vor. Nur die Wachtel und der Neuntöter konnten im Untersuchungsgebiet 
nachgewiesen werden, davon wiederum nur der Neuntöter als Brutvogel. 
Weitere typische Arten des Lebensraumes „halboffene Feldflur“ die im Untersuchungsgebiet 
als Brutvögel festgestellt wurden sind Fasan, Sumpfrohrsänger, Feldlerche, Ringeltaube, 
sowie an vorhandenen Gebäuden Haussperling, Mehl- und Rauschschwalbe. Braunkehlchen, 
Gartenrotschwanz, Rohrammer sind weitere Arten, deren Habitatansprüche im vorliegenden 
Lebensraum erfüllt sind, für die allerdings kein e Brutreviere ermittelt werden konnte n (s. 
Kapitel 6.4.2.2.4). 
Bei den Querschnittsbegehungen der artenschutzfachlichen Poten zialanalyse 2021 (BCE 
2021) konnte ein Brutnachweis des Kiebitzes erbracht werden. Zum Zeitpunkt der Erfassung 
2021 wurden zwei Küken aufgezogen. Der genaue Fundort des K iebitzes liegt gemäß 
§ 7 HUIG nicht vor. Die Art wurde 2022 nicht im Untersuchungsgebiet festgestellt.

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  36 
Der Wiedehopf, der ebenfalls bei der artenschutzfachlichen Poten zialanalyse 2021 im 
Rahmen von Querschnittsbegehungen innerhalb des UG  (ohne Verortung d es Fundortes) 
festgestellt wurde, konnte bei den Kartierungen 2022 nicht nachgewiesen werden.  
Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereiche des UG werden fast ausschließlich von der 
Feldlerche als Brutrevier genutzt, die mit neun Revieren die höchste Revierzahl von Arten im 
ungünstigen Erhaltungszustand im Untersuchungsgebiet aufweist. Die Bevorzugung von 
strukturarmen Flächen sowie die allgemein hohe Abundanz der Feldlerche in diesen 
Bereichen entspricht der Literatur (BAUER et al. 2005). Die Siedlungsdichte der Feldlerche ist 
im Untersuchungsgebiet aber als niedrig einzustufen. 
Schwerpunkte von Brutvorkommen anderer Arten befinden in strukturreichen Abschnitten wie 
entlang der „Silz“, im Osten zwischen der Grillhütte „Liederkranzeck“ und Bauernhof „Benz“ 
sowie entlang von strukturreichen Gräben mit Büschen, Stauden und Schilf. Hier finden sich 
Brutreviere von Bluthänfling, Kuckuck, Neuntöter, Goldammer und Stieglitz (Gehölzstrukturen 
und Gebüsche) sowie von Schwarzkehlchen und Teichrohrsänger (Gräben ; s. Abschnitt 
6.4.2.2). Das in Hessen vom Aus sterben bedrohte Braunkehlchen ( STAATLICHE 
VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014) wurde in zwei strukturierten Offenlandbereichen mit 
Gehölzen und anliegenden Brachwiesen während der Brutzeit festgestellt. Brutreviere konnten 
während der Kartierungen nicht nachgeweisen werden. Alle Erfassungen des Braunkehlchens 
lagen im Zeitraum zwischen Ende April bis Mitte Mai. Da sich die Brut- und Zugzeiten der Art 
stark überlappen und bei späteren Begehungen keine Braunkehlchen mehr erfasst wurden, 
kann hier von Durchzüglern ausgegangen werden. Am 17.05.2022 wurde ein Paar des 
Braunkehlchens in der Nähe der Wohnsiedlung „Am Hasenpfad“ festgestellt. Da sich  
Durchzügler dieser Art oft in kleinen Trupps zusammen finden und auch die Paarbildung schon 
während des Heimzugs stattfinden kann, führt eine einmalige Sichtung eines Paares 
abweichend von den EOAC-Kriterien nicht zu einer Wertung als Brutverdacht. 
In den  Waldanteilen im Norden des UG wurde ein Brutrevier des Kuckucks sowie 
Brutzeitfeststellungen des Mittelspechtes, Baumpiepers und Trauerschnäppers festgestellt. 
Obwohl der Anteil an Wald im untersuchten Gebiet nur ca. 5 ha entspricht, wurden einige der 
Leitarten für Laubwälder (Mittelspecht, Trauerschnäpper, Kleiber, Gartenbaumläufer) sowie 
ebenfalls typische Begleitarten (Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Mönchsgrasmücke, 
Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Zaunkönig) festgestellt (vgl. FLADE 1994). Zusätzlich 
wurde der Schwarzspecht während der artenschutzfachlichen Poten zialanalyse 2021 im 
nördlich in das Untersuchungsgebiet reichende Waldstück erfasst. An Spechtarten konnten 
somit Bunt -, Mittel - und Schwarzs pecht im Wald sowie im angrenzenden Offenland der 
Grünspecht nachgewiesen werden. Essentiell für das Vorkommen von Spechten sind 
genügend Altholzbestände zur Nahrungssuche sowie zum Anlegen von Bruthöhlen, welche 
im untersuchten Waldstück wertsteigernd ein zuschätzen sind. Der Trauerschnäpper nutzt 
verlassenen Spechthöhlen zur Brut und profitiert somit von der Anwesenheit der Spechte als 
auch indirekt vom Altholzbestand, jedoch konnte kein Brutrevier der Art nachgewiesen werden. 
Da der Anteil an Wald im Unte rsuchungsgebiet sehr klein ist und es sich ausschließlich um 
Waldrand handelt, kann hier allerdings nur bedingt eine naturschutzfachliche Aussage über 
die Avizönose gemacht werden.  
Aufgrund der insgesamt  relativ hohen Artenzahl im Untersuchungsgebiet  und dem relativ 
hohen Anteil an besonders planungsrelevanten Arten , von denen einige einen ungünstig-

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  37 
schlechten Erhaltungszustand in Hessen  aufweisen, würde dem Untersuchungsgebiet eine 
lokal hohe naturschutzfachliche Bedeutung zu kommen. Allerdings sind die Siedlungsdichten 
fast aller vorkommenden besonders planungsrelevanten Vogelarten als niedrig bis sehr niedrig 
einzustufen. Dadurch wird die naturschutzfachliche Bedeutung auf mittel gemindert. 
Hervorzuheben sind die strukturreichen und teils verbuschten Gehö lzbestände sowie die 
strukturgebenden Gräben mit Bewuchs aus Stauden, Sträuchern und Schilf in denen sich viele 
Brutreviere besonders planungsrelevanter Vogelarten (Bluthänfling, Goldammer, Girlitz, 
Neuntöter, Stiglitz, Schwarzkehlchen, Teichrohrsänger) be finden. Diese wertvollen 
Lebensräume bieten Singwarten, Brutplätze und Nahrungshabitate für diese Vogelarten und 
steigern somit die allgemeine Habitatvielfalt in der überwiegend intensiv landwirtschaftlich 
genutzten und teils stark ausgeräumten Fläche des Untersuchungsgebietes. In den intensiv 
ackerbaulich genutzten Flächen findet fast ausschließlich die Feldlerche geeignete Brutreviere 
vor. Regional und landesweit ist die Wertigkeit aufgrund der Vorkommen einiger bundesweit 
gefährdeter Arten (Feldlerche, Bluthänfling, Kuckuck, Mehlschwalbe) als mittel anzusehen. 
Zudem wurden im Untersuchungsgebiet mit dem Braunkehlchen eine bundesweit stark 
gefährdete Vogelart als Durchzügler festgestellt.  
6.5.1 Naturschutzfachliche Bewertung potenzieller Kiebitzflächen 
Innerhalb des Untersuchungsgebietes gibt es zwei Teilflächen, die als poten ziell für den 
Kiebitz geeignet gelten bzw. auf denen die Art in früheren Erfassungen festgestellt wurde. Eine 
der Flächen liegt im nordwestlichen Bereich des UG und grenzt an den nördlichen  Ortsrand 
von Darmstadt -Wixhausen sowie im Osten an die Frankfurter Landstr. /L3 an. Die zweite 
Fläche befindet sich am südlichen Rand der Wixhausener Wohnsiedlung „Am Hasenpfad“ 
innerhalb des zentralen Untersuchungsgebietes. Beide Flächen sind, abgesehen von den 
angrenzenden Wohnsiedlungen, von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. 
Die nördliche Fläche war vollständig mit Raps bzw. Getreide bepflanzt und somit selbst 
intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die südliche Fläche ist Teil des wen ig strukturierten 
Offenlandes im zentralen Untersuchungsgebiet und war zum Zeitpunkt der Kartierungen eine 
Grünlandbrache. Während der Querschnittsbegehungen im Rahmen der 
artenschutzfachlichen Poten zialanalyse zwischen Mitte Mai und Mitte Juni 2021 wurde 
innerhalb des UG ein Brutnachweis des Kiebitzes mit zwei Küken erbracht (BCE 2021 ). 
Während der Kartierungen zwischen Mitte März und Anfang Juli 2022 wurden keine Kiebitze 
im Untersuchungsgebiet festgestellt. 
Vor allem die poten zielle Kiebitzfläche im Norden des Untersuchungsgebietes wird intensiv 
landwirtschaftlich genutzt, im Zeitraum der Untersuchungen war die Fläche mit Raps bzw. 
Wintergetreide bepflanzt. Diese als Winterungen bezeichneten Nutzungsformen wachsen im 
Frühjahr schnell dicht zu und in die Höhe, wodurch die Fläche nicht mehr die Ansprüche eines 
Bruthabitats des Kiebitzes erfüllt. Zusätzlich befindet sich die Fläche direkt angrenzend zu 
einem Wohngebiet und ist durch Feldwege gut erschlossen, was zu einer hohen 
Frequentierung durch Hundespaziergänger führt.  
Um die südliche poten zielle Kiebitzfläche herum liegen überwiegend intensiv genutzte 
Ackerflächen. Mögliche Störungen durch freilaufende Hunde bzw. intensive Beackerung und 
damit verbundene weitere Ausräumung der Landschaft können die zukünftige Eignung beider 
Flächen als Brutplätze für den Kiebitz weiter beeinträchtigen. Starke Düngung sowie frühe und

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  38 
häufige mechanische Bearbeitung (z.B. mechanische Beikrautbekämpfung) der Ackerflächen 
sowie frühe Mahd der Grünflächen kann zu Verlusten von möglichen Gelegen führen. 
6.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen  
Zum Schutz der Brutstätten des Kiebitzes wird das Markieren und Umfahren von 
aufgefundenen Gelegen im Frühjahr empfohlen. Der Anbau von Sommerungen (z.  B. 
Sommergetreide oder Hackfrüchte) bietet dem Kiebitz im Frühjahr bessere Möglichkeiten zum 
Brüten sowie im Sommer eine höhere Nahrungsverfügbarkeit am Boden der Flächen. 
Grasstreifen innerhalb der Sommerungen erhöhen die Habitatqualität. Zur allgemeinen 
Verbesserung des Lebensraumes für den Kiebitz sollte die mineralische Düngung sowie die 
mechanische Bearbeitung der Flächen verringert bzw. zeitlich angepasst werden.  
Das Belassen von feuchten Senken, Schotterlinsen oder ähnlichen Strukturen bzw. das 
Anlegen von Kiebitzinseln (Mindestgröße 1,5 ha, besser über 2 ha) in Winterungen stellen 
weitere Möglichkeiten dar, geeignete Bruthabitate für die Art bereitzustellen. 
Weiterhin ist Öffentlichkeitsarbeit empfehlenswert, um Hundebesitzer zu sensibilisieren, die 
Hunde nicht frei laufen zu lassen (z. B. Hinweistafel). Diese Maßnahme kommt auch anderen 
Bodenbrütern wie z. B. der Feldlerche im Gebiet zugute.  
Extensiv genutzte Randstreifen entlang von Gräben sind ein sehr gut geeignetes Habitat für 
Braun- und Schwarzkehlchen (eine Mahd im September). Dabei können schon 2 -3 m breite 
(Altgras-)Streifen eine sehr gute Wirkung erzielen. Bevorzugt sollten Flächen/Gräben, die an 
Grünland angrenzen, ausgewählt werden. Randstreifen haben zudem eine besondere 
Bedeutung bei der Vern etzung von Lebensräumen nicht nur für die Avifauna, sondern 
insbesondere auch für viele bodengebundene Tierarten. Für Braun- und Schwarzkehlchen und 
andere selten gewordene Vogelarten des Offenlandes ist eine Extensivierung von Grünland 
eine wirksame und e mpfehlenswerte Maßnahme. Prioritär für diese Maßnahme sind die 
Bereiche um die jeweiligen Brutreviere des Braunkehlchens. Weiterhin würde die 
grundsätzliche Ausdehnung von Grünland im Untersuchungsraum im Zusammenhang mit 
Randstreifen entlang der Gräben da s Habitatmosaik deutlich bereichern und wiederum für 
andere Artengruppen mit gefährdeten Arten – wie Amphibien - deutlich optimieren. Speziell 
am östlichen und südlichen Ortsrand von Wixhausen ist zu prüfen, ob dieser Bereich nicht 
auch unter Schutz gestellt werden und insgesamt im Hinblick auf eine Extensivierung optimiert 
werden kann. In diesem Zuge sollte dann auch eine Verlegung von Wirtschaftswegen geprüft 
werden, um die anthropogenen Störungen zu minimieren.   
Für höhlenbrütende Vogelarten spielt der alte Baumbestand im Wald/Waldrand im Nordosten 
des Untersuchungsgebietes mit den zahlreichen Höhlenbäumen eine besondere Rolle. Der 
Erhalt der Altholzbestände und vieler alter Einzelbäume ist daher von besonderer Bedeutung 
für diesen Teil der Avifauna. Gleichzeitig würden davon auch zahlreiche seltene Holzkäfer wie 
Heldbock oder Hirschkäfer profitieren (s.u.).

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Simon & Widdig GbR  39 
7 Fledermäuse 
7.1 Untersuchungsgebiet 
Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte innerhalb des Untersuchungsraumes (s. Kap. 2) im 
Bereich geeigneter Strukturen. Der Fokus lag insbesondere auf per Luftbild prognostizierten 
potenziellen Flugrouten an bzw. entlang von linearen Gehölzstrukturen und dem Waldrand. 
7.2 Auswertung vorhandener Daten 
In der Artenschutzfachlichen Potenzialanalyse von BCE (2021) konnte die Zwergfledermaus 
im Untersuchungsgebiet ermittelt werden. Sie wurde durch eine Detektorkartierung im Juli 
2021 zum einen an der Baumreihe der Messeler -Park-Straße und zum anderen im Bereich 
der Kleingärten am östlichen Ortsrand akustisch ermittelt. 
Im Jahr 2004 wurde im Zuge der geplanten Erweit erung der GSI eine 
Fledermausuntersuchung (Detektorkartierung und Netzfänge) durchgeführt, dessen erhobene 
Daten sich teilweise im relevanten Abfrageraum befinden (REGIOPLAN 2005). Es wurden 
insgesamt bis zu 13 Fledermausarten verzeichnet. Innerhalb des Untersuchungsgebiets 
konnten entlang der Silz, im Bereich der Düne Stahlberg und am südlichen Waldrand der 
Große Abendsegler, die Mückenfleder maus und die Zwergfledermaus erfasst werden. Im 
weiteren Flussverlauf der Silz (östliche Richtung) konnten ebenfalls diese drei Arten 
verzeichnet werden. Im direkten Umfeld der GSI wurden neben diesen Arten auch die 
Bechsteinfledermaus, Gr./Kl. Bartflederm aus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, 
Breitflügelfledermaus, der Kleine Abendsegler, Rauhautfledermaus und das Br./Gr. Langohr 
ermittelt. Im nördlichen Wald konnte innerhalb des Abfrageraums der Große und Kleine 
Abendsegler, die Zwergfledermaus sowie d ie Rauhautfledermaus erfasst werden. Die Lage 
der Aufzeichnungen sind auf Grundlage einer vom AG bereitgestellten analogen Karte 
digitalisiert worden und auf Karte 3 dargestellt.  
Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HNLUG) hat für den Abfrageraum Daten 
der Natis -Datenbank zur Verfügung gestellt, in welcher mehrere Einträge zu 
Fledermausvorkommen gelistet sind. Es ist zu berücksichtigen, dass die Verortungen der 
Einträge oftmals nur grob angegeben wurden (z.  B. ein Ort wie Wixhausen oder Arheilg en) 
und auf der Karte 3 nicht den exakten Aufzeichnungsstandort darstellen. 
Es konnten insgesamt acht Fledermausarten (Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, 
Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Zweifarbfledermaus, 
Mückenfledermaus und Zwergfledermaus) bei früheren Untersuchungen im Abfrageraum 
ermittelt werden. Darunter befinden sich neben Nachweisen in Jagdgebieten auch zwei 
Wochenstubenquartiere der Zwergfledermaus in Arheilgen und Wixhausen. 
Innerhalb der Gattung Myotis wurden d ie Wasserfledermaus und die Fransenfledermaus 
jeweils durch Detektorerfassungen ermittelt. Die Erfassung von ca. sechs 
Wasserfledermäusen stammt aus dem Jahr 1995 und wurde in oder bei Arheilgen verzeichnet. 
Die Fransenfledermäuse wurden in den Jahren 2003 in oder bei Wixhausen und 2005 in der 
‚südliche[n] Koberstadt bei Messel’ erfasst. 
Die Nyctaloide sind durch Erfassungen der Breitflügelfledermaus, Großen Abendsegler, 
Kleinen Abendsegler und Zweifarbfledermaus vertreten, wobei bis auf die Erfassungen der  
Zweifarbfledermaus (keine Angabe) alle Einträge auf Detektorerfassungen zurückzuführen

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  40 
sind. Die Breitflügelfledermaus wurde mit zwei Individuen im Jahr 2005 in der ‚südliche[n] 
Koberstadt bei Messel‘ verzeichnet. 1995 gibt es eine Verortung von zwei Indi viduen beim 
Forschungszentrum GSI sowie vier Individuen bei der Leonhardstanne. Im Jahr 2005 konnten 
insgesamt sechs Aufzeichnungen in oder bei Wixhausen ermittelt werden. Für den Großen 
Abendsegler gibt es aus dem Jahr 1995 Einträge zu insgesamt ca. neun erfassten Individuen 
in oder bei Arheilgen, zwei Individuen beim Forschungszentrum GSI und ein Individuum in 
oder bei Wixhausen. Weiterhin wurden 2003 zwei weitere Individuen in oder bei Wixhausen 
kartiert. Erfassungen des Kleinen Abendseglers stammen alle aus dem Jahr 1995 und wurden 
in oder bei Arheilgen (2 Individuen) bzw. bei Leonhardstanne (5 Individuen) erfasst. Die 
Zweifarbfledermaus, für die keine Angabe zur Erfassungsart eingetragen ist, wurde in den 
Jahren 1999 und 2001 mit je einem Individuum in oder bei Arheilgen und Wixhausen 
verzeichnet. 
Innerhalb der Pipistrelloide ist die Mückenfledermaus und die Zwergfledermaus gelistet. Die 
Mückenfledermaus wurde mit zwei Individuen im Jahr 2003 über eine Detektorerfassung in 
oder bei Wixhausen erfasst. Für  die Zwergfledermaus sind zwei Wochenstubenquartiere 
bekannt. Im Jahr 1995 konnte in Arheilgen eine ca. 25 Individuen starke Wochenstube 
(Erfassung am 17.07.1995) ermittelt werden und im Jahr 2007 eine 38 Individuen starke 
Wochenstube in Wixhausen. Weiterh in konnte durch mehrere Detektorerfassungen sowie 
durch einen Lebendfund die Art in oder bei Arheilgen beim Forschungszentrum GSI und in der 
‚südliche[n] Koberstadt bei Messel‘ nachgewiesen werden (1995, 2001, 2005).  
7.3 Erfassung von Baumhöhlen und Spalten 
Es wurden 27 Bäume mit Quartiereignung für Fledermäuse im Waldrandbereich erfasst (vgl. 
Kapitel 5). Bei 24 der Habitatbäume handelt es sich um Gehölze, die natürliche Quartiere 
(Specht-/Fäulnishöhlen, Spalten oder abstehende Rinde) aufweisen, bei den drei übrigen um 
Bäume mit Vogelkästen . Vogelkästen werden von höhlenbewohnenden Fledermausarten 
ebenfalls angenommen und genutzt. Die Habitatbaumdichte beträgt am Waldrand 8,7 Bäume 
pro Hektar. 14 der Bäume weisen abstehende Borke auf, welche als Spaltenquartier genutzt 
werden kann. Fünf dieser Bäume verfügen zudem neben der abstehenden Rinde auch über 
Höhlen oder Baumspalten und sin d somit, wie alle anderen Habitatbäume, auch für 
Höhlenbewohner geeignet. Weiterhin sind wenige Baumhöhlen auch in den Feldgehölzen des 
Untersuchungsgebiets zu finden (BCE 2021). 
 
7.4 Untersuchungsmethodik  
7.4.1 Detektorbegehungen 
Zur Ermittlung von Fledermausaktivitäten sowie der Erfassung des Artenspektrums im 
Untersuchungsgebiet wurde ein e Kartierung von Rufsequenzen entlang von Transekten 
mittels Fledermausdetektor  gemäß Kartiermethodenleitfaden (HESSEN MOBIL 2020) und 
Methodenblatt FM1 (ALBRECHT et al. 2014 ) durchgeführt. Die Kartierung erfolgte auf drei 
Transekten innerhalb des Untersuchungsgebiets und schwerpunktmäßig entlang von für 
Fledermäuse poten ziell geeignete n Leitstrukturen (z.  B. Gehölzreihen  und Waldränder, 
s. Karte 3). Bei Sichtbeobachtungen wurden die Flugrichtungen auf den Transekten notiert.

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  41 
Eine Ableitung von Flugrouten  auf Grundlage der  Daten aus der Transektkartierung wurde 
abweichend vom Leistungsverzeichnis nicht vorgenommen, da die Aufnahmen die durch eine 
mobile Erfassung entlang von St rukturen aufgezeichnet werden nicht zwingend einer 
Flugroute zugeordnet werden können. Zudem werden die Transekte nicht zu bestimmten 
Zeiten, wie nur zur Ein- und Ausflugzeit begangen, und die Transektkartierung ist aufgrund der 
vergleichsweise sehr kurzen Erfassungszeit in der Aussagekraft beschränkt (vgl. Albrecht et 
al. 2014). Erhöhte Aktivitäten an bestimmten Transekten können ermittelt, aber keinem 
spezifischen Verhalten hinreichend eindeutig zugeordnet werden. Zur Ableitung von 
Flugrouten fanden daher  an ausgewählten Strukturen ergänzend stationäre akustische 
Erfassungen statt (s. Kap. 7.4.2). 
Die Detektorbegehungen fanden im Zeitraum von April bis September 2022 statt. Jedes der 
drei Transekte wurde sechsmal begangen. Die Term ine und Zeiträume mit den jeweiligen 
Witterungsbedingungen sind in Tabelle 10 angegeben. Die Begehungen erfolgten in einer 
gleichmäßigen langsamen Geschwindigkeit von c a. 1 km/h. Insgesamt haben die Transekte 
eine Länge von 4,1 km. Das Transekt T01 (Länge ca. 1,6 km) verläuft entlang des östlich von 
Wixhausen gelegenen Waldrands, einem Teil der Messeler -Park-Straße, welche von einer 
Gehölzreihe gesäumt ist, sowie der ver bindenden Straße und Feldweg zwischen dieser und 
dem nördlichen Waldrand. T02 (Länge: ca. 0,7 km) befindet sich auf Höhe der Kleingärten (Am 
Hasenpfad) und verläuft entlang von Feldwegen ohne begleitende Gehölzstrukturen. Das 
Transekt T03 (Länge: ca. 2,8 km) verläuft nördlich des Fließgewässers Silz, zwischen der 
Hindemithstraße (Süden von Wixhausen) und der oberen Mühlstraße, und läuft zum Großteil 
über Feldwege an denen sich unregelmäßig Gehölzbestände befinden. 
Bei den Untersuchungen wurden Fledermausdetektoren des Typs Batlogger M der Firma 
Elekon verwendet, die die Fledermausrufe in Echtzeit und lagegenau erfassen. Die 
Rufsequenzen wurden anschließend automatisch mittels EDV -gestützter Rufanalyse 
(Batscope 4.1.1) ausgewertet. In Abhängigkeit von der Qualität der Aufnahmen ist dabei bei 
einigen Arten eine Bestimmung bis auf Artniveau möglich. Bei Bedarf erfolgte zudem eine 
manuelle Nachbestimmung (s. Kap. 7.4.2). 
Für eine bessere Vergleichbarkeit der einzelnen Durchgänge fand eine Normierung der 
aufgezeichneten Rufe auf Rufsequenzen pro Stunde gemäß ALBRECHT et al. (2014) statt, 
wobei jeweils die Aufenthaltsdauer auf den Transekten berücksichtigt wurde. 
 
Tabelle 10: Detektorbegehungen: Übersicht der Begehungstermine inklusive 
Witterungsverhältnissen 
DG = Durchgang 
DG Datum 
Witterungsbedingungen 
Transekt 
Begehungs-
zeitraum 
Wind Temperatur Bewölk-
ung 
Nieder-
schlag Start Ende 
1 13.04.2022 still 15°C bis 10°C teils 
bewölkt keiner 
T03 22:16 1:10 
T02 1:21 2:01 
T01 2:07 3:37 
2 09.05.2022 still 20°C bis 10°C leicht 
bewölkt keiner T01 20:55 22:25 
T02 22:34 23:14

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DG Datum 
Witterungsbedingungen 
Transekt 
Begehungs-
zeitraum 
Wind Temperatur Bewölk-
ung 
Nieder-
schlag Start Ende 
T03 23:24 2:17 
3 25.05.2022 schwach 21°C bis 17°C stark 
bewölkt keiner 
T01 21:18 22:48 
T02 22:54 23:34 
T03 23:44 2:33 
4 12.07.2022 still 25°C bis 18°C teils 
bewölkt keiner 
T01 22:10 23:34 
T02 23:39 0:20 
T03 0:27 3:16 
5 03.08.2022 still 27°C bis 18°C keine keiner 
T01 22:35 0:05 
T03 0:23 3:18 
T02 3:36 4:16 
6 21.09.2022 still 12°C bis 5°C leicht 
bewölkt 
keiner T01 19:38 21:05 
T03 21:10 23:58 
Nebel T02 0:16 0:56 
 
7.4.2  Stationäre akustische Erfassungen 
Die stationäre akustische Erfassung wurde insbesondere für die Ermittlung von Flugrouten 
nach Absprache mit dem AG ergänzt. Neben den Flugrouten wird zudem auch das 
Artenspektrum erfasst. Die Untersuchungen erfolgten gemäß Kartiermethodenleitfaden 
(HESSEN MOBIL 2020) und Methodenblatt FM2 (ALBRECHT et al. 2014) mittels Batcordern an 
insgesamt vier Standorten (Standorte SE01 bis SE04). Die Standorte lie gen innerhalb des 
Untersuchungsgebiets an für Fledermäuse geeigneten Habitatstrukturen, welche als 
Leitstrukturen dienen können (Waldrand, Gehölzstruktur, s. Karte 3). Pro Standort wurden drei 
Erfassungsdurchgänge von mindestens drei Nächten Dauer zwischen Anfang Juni und Anfang 
August 2022 durchgeführt (s. Tabelle 11). Die Aufnahmen erfolgten jeweils ab ca. einer halben 
Stunde vor Sonnenuntergang bis jeweils ca. eine ha lbe Stunde nach Sonnenaufgang . Eine 
Fotodokumentation inklusive Angabe der Koordinaten der Standorte ist im Anhang 2 
aufgeführt.  
 
Tabelle 11: Stationäre akustische Erfassung - Erfassungszeiträume 
Durchgang Standort Datum 
Ausbringen 
Datum 
Einholen 
Uhrzeit 
Start 
Uhrzeit 
Ende 
1 SE01 - SE04 03.06.2022 07.06.2022 20:45 6:00 
2 SE01 - SE04 27.06.2022 04.07.2022 20:45 6:15 
3 SE02 - SE04 04.08.2022 08.08.2022 20:00 7:00 SE01 05.08.2022 
 
Für die Untersuchungen wurden Batcorder (BC) der Firma EcoObs verwendet . Die Geräte 
zeichnen die Fledermausrufe in Echtzeit auf und bieten die Möglichkeit, Rufe teilweise bis auf 
Artniveau zu bestimmen. Batcorder eignen sich zur Analyse der Aktivitätsdichte von 
Fledermäusen an definierten Standorten. Es muss darauf hingewiese n werden, dass die

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  43 
Batcorder Rufsequenzen aufzeichnen und damit nicht ausgewertet werden kann, ob die 
Sequenzen von einer Fledermaus oder von mehreren Fledermäusen verursacht wurden. 
Demnach kann aus der Anzahl der Rufsequenzen nicht auf die Anzahl der Fle dermäuse im 
Gebiet geschlossen werden.  
Gemäß EcoObs ist die Reichweite eines Fledermausdetektors wie dem Batcorder sowohl von 
der Empfindlichkeit des Mikrofons, der Verstärkung des Mikrofonsignals sowie der 
Ruflautstärke der Fledermaus abhängig. Generell ist laut EcoObs davon auszugehen, dass 
die Mikrofone eine Zwergfledermaus nicht weit über 30  m erfassen können. In günstigen 
Fällen kann ein Abendsegler 110 m (bei 136 dB Ruflautstärke, 0°C und 25 % Luftfeuchte) weit 
aufgezeichnet werden, im schlechtesten Falle nur 22  m (bei 120  dB Ruflautstärke, 0°C und 
75 % Luftfeuchte) weit. „Bei 40  kHz Rufen liegen die Reichweiten zwischen 42  m (126 dB 
Ruflautstärke, 0°C und 25 % Luftfeuchte) und minimal 13 m (120 dB Ruflautstärke, 20°C und 
50 % Luftfeuchte).“  (http://www.ecoobs.de/downloads/Reichweite-WEA.pdf). Aufgrund ihrer 
leisen Rufe sind die Langohrfledermäuse sowie die Bechsteinfledermaus akustisch nur sehr 
schwer zu erfassen.  
Die mit den Batcordern aufgezeichneten Rufsequenzen wurden anschließend mit Hilfe der 
Programme BcAdmin 4 (RUNKEL 2018) und BatIdent 1.5 (MARCKMANN 2013) analysiert und 
eine automatische Artbestimmung durchgeführt. Die automatisch ermittelten 
Bestimmungsergebnisse sind dabei lediglich als „Vorschlag“ für ei ne weitere manuelle 
Artbestimmung zu werten. Eine Übernahme des automatischen Bestimmungsergebnisses als 
gesicherter Rufnachweis erfolgte nur, sofern die Kriterien gemäß HAMMER & ZAHN (2009) bzw. 
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2020) erfüllt waren  und/oder arttypische Rufe 
vorlagen. 
Im Allgemeinen ist lediglich eine automatische Zuordnung zu den drei Ruftypengruppen 
Nyctaloid, Myotis und Pipistrelloid möglich. Dabei verbleiben insbesondere für die Arten der 
Gattungen Myotis, Nyctalus, Eptesicus und Vespertilio Unsicherheiten, so dass keine 
ungeprüfte Annahme der automatischen Bestimmung auf Artniveau erfolgt.  
Entsprechende Rufsequenzen wurden, ebenso wie keiner Art zugeordnete Rufe, 
anschließend manuell optisch und ggfs. durch Vermessung der Sonagramme mit Hilfe des 
Lautanalyseprogramms BCAnalyze 3 (RUNKEL 2019) überprüft. Sofern die Rufcharakteristika 
der jeweiligen Rufsequenzen plausibel zu der automatischen Artauswertung sind, wurde der 
automatische Artvorschlag übernommen. Andernfalls wurde aufgrund der Rufcharakteristika 
wie u.  a. Start -, End - und Hauptfrequenz sowie Ruflänge und Rufverlauf eine manuelle 
Artbestimmung unter Berücksichtigung de r Lage des Untersuchungsgebietes und der 
Standorte der Detektorgeräte durchgeführt. 
Die manuelle Auswertung erfolgte konservativ, d. h. es mussten bei Einzelrufen und Rufreihen 
mehrere Artmerkmale erfüllt sein. Wurden in Rufreihen regelmäßig Rufmerkmale ge funden, 
die auch Verwechslungsarten zuzuordnen sind, wurde der Ruf keiner Art, sondern nur einer 
Ruftypengruppe zugeordnet. Grundlage für die manuelle Auswertung waren Literaturangaben 
zu Fledermausortungsrufen (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2020; HAMMER & ZAHN 
2009; SKIBA 2009; WEID 1988). 
Aufgrund der teils starken Ähnlichkeiten und Überschneidungen innerhalb der 
Ruftypengruppen und teilweise auch zwischen den Ruftypengruppen, ist in einigen Fällen

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  44 
keine Artansprache möglich. In diesen Fällen wurde auf Basis der Kürzel-Artzuordnung des 
Programmes BatIdent der Ruf einer der drei Hauptruftypengruppen Nyctaloid, Myotis  oder 
Pipistrelloid oder einer Subgruppe der jeweiligen Ruftypengruppe zugeordnet. In der Praxis 
hat es sich gezeigt, dass für die Gruppierung der Arten Abweichungen von der 
Gruppenzuordnung des Programmes BatIdent sinnvoll sind, da sich hierdurch die 
Verwechslungsarten besser in Gruppen zusammenfassen lassen. 
Folgende Gruppen wurden im Rahmen der Artbestimmung  in Anlehnu ng an die 
Gruppenzuordnung des Programmes gebildet und für die Auswertung und anschließende 
Ergebnisdarstellung herangezogen: 
Nyctaloid: Die Gruppe Nyctaloide umfasst die Gattungen Nyctalus (Großer und Kleiner 
Abendsegler), Eptesicus  (Breitflügel- und Nordfledermaus) und Vespertilio 
(Zweifarbfledermaus). Innerhalb der Gattung Nyctalus ist der Große Abendsegler bei 
Vorliegen typischer Rufsequenzen sehr gut auf Artniveau anzusprechen. Die übrigen vier 
Arten der Gruppe weisen insbesonder e in stärker strukturierten Habitaten und während der 
Jagd sehr große Ähnlichkeiten der Rufe auf, sodass sie zur Subgruppe „Nycmi“ (mittlere 
nyctaloide Arten) zusammengefasst werden. 
Myotis: Die Ruftypengruppe Myotis umfasst alle Arten der Gattung Myotis.  Diese weisen sehr 
starke Überlappungen in ihren Ruf¬merkmalen auf, sodass häufig eine Artansprache nicht 
möglich ist. Lediglich die Arten Großes Mausohr und Teichfledermaus nutzen ein stärker 
abweichendes Frequenzspektrum von den übrigen Myotis-Arten und sind daher bei Vorliegen 
typischer Rufe auf Artniveau bestimmbar. In stark strukturierten Habitaten fliegende Große 
Mausohren weisen jedoch ähnliche Rufe wie Teichfledermäuse auf, sodass für die beiden 
Arten die Subgruppe „Mtief“ gebildet wird. Alle andere n Arten bilden die Subgruppe „Mkm“ 
(kleine bis mittlere Myotis -Arten: Große/Kleine Bartfledermaus, Bechstein -, Wasser -, 
Fransen-, Nymphen- und Wimperfledermaus). Bei Vorliegen charakteristischer Rufe sind die 
Fransenfledermaus sowie Nymphen- und Wimperfledermaus dennoch regelmäßig sicher auf 
Artniveau bestimmbar. Es ist zu beachten, dass die Große und Kleine Bartfledermaus als 
Schwesterarten grundsätzlich nicht akustisch voneinander zu unterscheiden sind. Das 
Vorkommen der Teich - und Wimperfledermaus im Unt ersuchungsgebiet ist aufgrund deren 
Verbreitung nicht zu erwarten. 
Pipistrelloid: Die Gruppe der Pipistrelloide umfasst die beiden Gattungen Pipistrellus (Mücken-, 
Rauhaut-, Zwerg- und Weißrandfledermaus) und Hypsugo (Alpenfledermaus). Hierbei lässt 
sich die Zwergfledermaus häufig auf Artniveau sicher ansprechen. Bei hohen und tiefen Rufen 
kann es aber insbesondere bei hoher Individuendichte z. B. auf Flugrouten zu Überlappungen 
mit Rufen der anderen pipistrelloiden Arten kommen. Es werden daher die Subgrup pen 
„Phoch“ (Mückenfledermaus, Zwergfledermaus), „Pmid“ (Zwergfledermaus, 
Rauhautfledermaus, Weißrandfledermaus) und „Ptief“ (Rauhautfledermaus, 
Weißrandfledermaus, Alpenfledermaus) gebildet. Das Vorkommen der Weißrand - und 
Alpenfledermaus im Untersuchungsgebiet ist aufgrund deren Verbreitung nicht zu erwarten.   
Die Rufe der Mopsfledermaus sowie der Langohrfledermäuse und Hufeisennasen lassen sich 
in der Regel gut unterscheiden und können in der Regel auf Art - oder im Falle der akustisch 
nicht unterscheidb aren Langohrfledermäuse (Braunes und Graues Langohr) auf

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Simon & Widdig GbR  45 
Gattungsniveau bestimmt werden. Das Vorkommen der Hufeisennasen (Gattung 
Rhinolophus) im Untersuchungsgebiet ist aufgrund deren Verbreitung nicht zu erwarten. 
Für kritische bzw. sehr seltene Arten wurde neben der automatischen und manuellen Analyse 
jeweils eine weitere automatische Lautanalyse mit dem Programm Batscope 4.1.1 (Boesch & 
Obrist 2018) bzw. BatIdent 1.5 (Marckmann 2013) durchgeführt, sodass das Ergebnis durch 
zwei unterschiedliche statistische Methoden gestützt ist. 
In der Ergebnisdarstellung werden im folgenden Bericht die Arten als akustis ch sicher 
nachgewiesen klassifiziert, deren Rufsequenzen die Merkmale nach Hammer & Zahn (2009) 
und Bayerisches Landesamt für Umwelt (2020) erfüllen und/oder die für die Art typischen Rufe 
aufweisen. Die sichere Artzuweisung gilt jedoch nicht zwingend für die jeweilige Anzahl der 
erfassten Rufsequenzen, da nicht in allen Aufnahmen typische und eindeutige Rufsequenzen 
vorliegen. Können die Kriterien nicht erfüllt werden und weisen die Rufsequenzen keine 
arttypischen Rufe auf, so gelten sie als akustischer Hinweis auf die Art. Sofern in diesen Fällen 
ein Vorkommen aufgrund der Habitatansprüche einzelner Arten und ihrer sommerlichen 
Verbreitung bzw. eines nachweislichen Vorkommens im Umfeld des Untersuchungsgebiets 
denkbar ist, wird es als plausibel eingestuft (vgl . auch endgültige Nachweissicherheit des 
Gesamtartenspektrums im Untersuchungsgebiet anhand der übrigen Erfassungsmethoden). 
Die Zuordnung aller Rufsequenzen zu den jeweiligen Gruppen (Barbastella, Myotis, 
Nyctaloide, Pipistrelloide und Plecotus) ist grundsätzlich gesichert. 
Gemäß den Vorgaben von ALBRECHT et al. (2014) werden die Ergebnisse aus der akustischen 
Erfassung dargestellt als Aktivitätsdichten auf normierter Zeitbasis (Anzahl Rufsequenzen pro 
Stunde). 
7.4.2.1 Bewertung der Bedeutung der Standorte als mögliche Flugroute 
Durch gesonderte Betrachtung der Aktivität zur Ausflug- bzw. Einflugzeit der Fledermäuse wird 
die Bedeutung der Standorte als Flugroute bewertet. Da die Ergebnisse auf einer akustischen 
Erhebung von Fledermausrufen aufbaut und viele Fledermausrufe nicht artspezifisch 
auswertbar sind (vgl. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2020), erfolgt die Bewertung der 
Flugrouten überwiegend artgruppenbezogen. 
Anhand der stationären und rein akustischen Erfassung können Hinweise auf eine Flugroute 
durch höhere Rufsequenzzahlen während der Aus - und Einflug zeit („peaks“ nach 
Sonnenuntergang und vor Sonnenaufgang) abgeleitet werden. Sofern an einem Standort (in 
einer Nacht) eine erhöhte Aktivitätsdichte von den strukturgebunden fliegenden Artgruppen 
Pipistrelloide, Myotis und Plecotus wurde dies als Hinweis auf eine Flugroute gewertet. Da die 
Nyctaloiden nicht zu den strukturgebunden fliegenden Arten gehören, werden diese bei der 
Flugroutenermittlung nicht berücksichtigt. Bereits das einmalige Vorkommen einer erhöhten 
Aktivität zur Ein- und/oder Ausflugzeit der Artgruppen Pipistrelloide, Myotis und Plecotus an 
einem Standort wird als Hinweis auf eine Flugroute gewertet . Da mit den Batcordern nur ein 
begrenzter Ausschnitt aus der Aktivitätsphase der Fledermäuse aufgezeichnet wird und die 
Fledermäuse ihre Quartiere und damit auch die Flugrouten zwischen Quartier und Jagdhabitat 
im Sommer regelmäßig, häufig sogar täglich wechseln , hat bereits eine hohe Aktivität in den 
entsprechenden Phasen einer Nacht eine entsprechende Bedeutung. 
Für die Ermittlung der Flugrouten wurde die jeweils maximale Anzahl erfasster Rufsequenzen 
pro Stunde zur Aus - und Einflugzeit betrachtet. Als Aus - und Einflugzeit wurde bei den

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Simon & Widdig GbR  46 
Pipistrelloiden jeweils die erste Stunde nach Sonnenuntergang und die letzte Stunde vor 
Sonnenaufgang definiert. Für die Artgruppen Myotis und Plecotus wurden  jeweils die ersten 
zwei Stunden nach Sonnenuntergang und die letzten zwei Stunden vor Sonnenaufgang 
betrachtet, da sie häufig erst bei völliger Dunkelheit ihr Quartier verlassen. 
In Abhängigkeit von der Rufgr uppe und der Höhe der Aktivitätsdichte (Rufsequenzen pro 
Stunde) zur Aus - und Einflugzeit wurde die Bedeutung der vorhandenen Strukturen als 
Flugroute (gering, allgemein, besonders) ermittelt (s. Tabelle 12). Der gewählte 
Bewertungsrahmen orientiert sich an den Zahlen des Bewertungssystems des LANDESAMTES 
FÜR NATUR UND UMWELT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2008), wobei berücksichtigt 
wurde, dass sich dieses Bewertungssystem auf klassische Horchboxen und nicht auf 
Batcorder bezieht , und die Aufnahmen über die gesamte Nacht über alle Artengruppen 
bewertet. Daher wurden diese Zahlen unter Berücksichtigung fachgutachterlichen 
Erfahrungen auf die Sonnenuntergangs - und Sonnenaufgangszeiten übertragen und auf 
Grundlage der Ruf lautstärke und Empfindlichkeit auch zwischen den Artengruppen 
differenziert. Für den Bewertungsrahmen wurde eine Dreistufigkeit ge wählt (s. Tabelle 12). 
Aufgrund ihrer leisen Rufe sind die Langohrfledermäuse nur schwer zu erfassen, sodass fü r 
diese bereits eine Rufsequenz als besonders eingestuft wird.   
 
Tabelle 12: Bewertungsrahmen zur Ermittlung der Bedeutung von Flugrouten an den Standorten 
der stationären Erfassung  
Angegeben sind jeweils die Rufsequenzen pro Stunde, wobei bei den Myotis- und Plecotus-Arten jeweils die ersten zwei Stunden 
nach Sonnenuntergang und zwei Stunden vor Sonnenaufgang als Ausflug- bzw. Einflugzeit für die Bewertung betrachtet werden. 
Bei den Pipistrelloiden sind dies jeweils die erste Stunde nach Sonnenuntergang sowie die letzte Stunde vor Sonnenaufgang. 
Rs/h = Rufsequenzen pro Stunde 
Bedeutung als  
Flugroute 
Myotis 
[Rs/h] 
Plecotus 
[Rs/h] 
Pipistrelloide 
[Rs/h] 
gering 0,5 bis 2,0 - 1 bis 9 
allgemein >2,0 bis < 5,0 0,5 > 9 bis < 20 
besonders ≥ 5,0 ≥ 1 ≥ 20 
 
In Anlehnung an die Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenverkehr (BMVBS 2018) wird in 
einem zweiten Schritt die Stetigkeit in der Nutzung von Flugrouten betrachtet. Treten in über 
50% der Erfassungsnächte mindestens drei Rufe pro Nacht (= absolute Rufanzahlen zur Ein- 
und Ausflugzeit im jeweiligen artgruppenspezifischen Zeitrahmen  einer Nacht zusammen 
betrachtet) für die laut rufende Gruppe der Pipistrelloide bzw. mindestens zwei Rufe pro Nacht 
für die leise rufenden Gruppen Myotis und Plecotus auf, kann die zuvor ermittelte Bedeutung 
einer Flugroute auf die nächsthöhere Stufe ange hoben werden. Das bedeutet, dass auch 
Flugrouten mit einer g eringeren Nutzungsintensität (= geringe Aktivitätsdichte zur 
Aus-/Einflugzeit) von höherer Bedeutung sind, sofern sie stetig (= in mehr als 50% der Nächte) 
genutzt werden.

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR  47 
7.5 Ergebnisse 
7.5.1 Gesamtartenspektrum 
Insgesamt gibt es durch die akustischen Erfassungen im Jahr 2022 Nachweise bzw. plausible 
Hinweise auf bis zu 1 4 Fledermausarten im Untersuchungsgebiet (s.  Tabelle 13). Die 
Schwesterarten Große und Kleine Bartfledermaus sowie Braunes und Graues Langohr sind 
jedoch akustisch nicht voneinander zu unterscheiden. Sicher nachgewiesen werden konnten 
insgesamt si eben Arten: Großes Mausohr, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, 
Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Br./Gr. Langohr. Bei den 
Schwesterarten Braunes und Graues Langohr kommt mindestens eine der Arten sicher im 
Gebiet vor. Für sechs weitere Arten (Bechsteinfledermaus, Große- und Kleine Bartfledermaus, 
Wasserfledermaus, Breitflügelfledermaus und Kleiner Abendsegler) liegen akustische 
Aufnahmen ohne eindeutige Rufmerkmale vor (s. Tabelle 13). Da die Arten im Naturraum eine 
natürliche Verbreitung haben und regelmäßig auch in den Sommermonaten vorkommen, gilt 
die Artbestimmung als plausibel. 
 
Tabelle 13: Artenliste der im Jahr 2022 erfassten Fledermausarten mit Angaben zu Schutz - und 
Gefährdungsstatus 
Erläuterungen: FFH = Art des Anhangs II/IV (FFH Richtlinie 92/43/EWG); RL D = Rote Liste Deutschland (MEINIG 
et al. 2020 ); RL HE = Rote Liste Hessen (KOCK & KUGELSCHAFTER 1996), Kategorie 1  – Art ist „vom Aussterben 
bedroht“, Kategorie 2 – Art ist „stark gefährdet“, Kategorie 3 – Art ist „gefährdet“, G – Gefährdung anzunehmen, 
aber Status unbekannt, R – Extrem selten, V – Arten der Vorwarnliste, * – ungefährdet, D – Daten unzureichend, 
N. b. – Nicht berücksichtigt; EHZ HE = Erhaltungszustand in Hessen (HLNUG 2019a); EHZ D = Erhaltungszustand 
in Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2019): G = günstig, U = ungünstig bis unzureichend, S = ungünstig 
bis schlecht, n = unbekannt 
1 als sicher nachgewiesen gelten alle Arten, deren Rufsequenzen die Merkmale nach Hammer & Zahn (2009) bzw. 
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2020) erfüllen und/oder die für die Art typische Rufsequenzen aufweisen. Als 
plausibel gelten alle Arten, deren Rufsequenzen zwar die genannten Kriterien nicht erfüllen, die aber im Naturraum 
eine natürliche Verbreitung haben und regelmäßig auch im Sommer vorkommen (INSTITUT FÜR TIERÖKOLOGIE UND 
NATURBILDUNG & SIMON & WIDDIG GBR 2006) 
2 Det = Detektorbegehung, SE = stationäre Erfassung 
3 Die Geschwisterarten Große und Kleine Bartfledermaus, sowie Braunes und Graues Langohr sind jeweils 
akustisch nicht zu unterscheiden. 
Deutscher  
Artname 
Wissenschaftlicher 
Artname FFH RLD RL 
HE  
EHZ 
HE EHZ D Nachweis 
über2 
Nachweis-
sicherheit1 
Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii II, IV 2 2 U U Det Plausibel 
Großes Mausohr Myotis myotis II, IV * 2 G U Det Sicher 
Große Bartfledermaus3 Myotis brandtii IV * 2 U U 
SE Plausibel 
Kleine Bartfledermaus3 Myotis mystacinus IV * 2 U U 
Fransenfledermaus Myotis nattereri IV * 2 G G Det, SE Sicher 
Wasserfledermaus Myotis daubentonii IV * 3 G G Det Plausibel 
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus IV 3 2 G U Det, SE Plausibel 
Großer Abendsegler Nyctalus noctula IV V 3 S U Det, SE Sicher 
Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri IV D 2 U U Det Plausibel 
Mückenfledermaus Pipistrellus 
pygmaeus IV * N. b. U G Det, SE Sicher 
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii IV * 2 n U Det, SE Sicher

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Simon & Widdig GbR  48 
Deutscher  
Artname 
Wissenschaftlicher 
Artname FFH RLD RL 
HE  
EHZ 
HE EHZ D Nachweis 
über2 
Nachweis-
sicherheit1 
Zwergfledermaus Pipistrellus 
pipistrellus IV * 3 G G Det, SE Sicher 
Braunes Langohr3 Plecotus auritus IV 3 2 G G 
Det Sicher 
Graues Langohr3 Plecotus austriacus IV 1 2 U S 
 
Die vorhandenen Daten von vergangenen Fledermausaufzeichnungen in der Umgebung, 
bestätigen bis auf das  Vorkommen des Großen Mausohrs alle oben genannten Arten  (vgl. 
Kapitel 7.2). Weiterhin konnte laut den Natis -Daten die Zweifarbfledermaus im Gebiet 
nachgewiesen werden (vgl. Kapitel 7.2). Diese Art könnte in den Ergebnissen aus dem Jahr 
2022 in den nicht näher bestimmten Rufsequenzen der Ruftypengruppe Nyctaloid enthalten 
sein und ist für das Untersuchungsgebiet mit zu berücksichtigen. 
 
Tabelle 14: Zusätzlich zu berücksichtigende Fledermausart mit Angabe zu Schutz und 
Gefährdungsstatus 
Erläuterungen: FFH = Art des Anhangs II/IV (FFH Richtlinie 92/43/EWG); RL D = Rote Liste Deutschland (MEINIG 
et al. 2020 ); RL HE = Rote Liste Hessen (KOCK & KUGELSCHAFTER 1996), Kategorie 1 – Art ist „vom Aussterb en 
bedroht“, Kategorie 2 – Art ist „stark gefährdet“, Kategorie 3 – Art ist „gefährdet“, G – Gefährdung anzunehmen, 
aber Status unbekannt, R – Extrem selten, V – Arten der Vorwarnliste, * – ungefährdet, D – Daten unzureichend, 
N. b. – Nicht berücksichtigt; EHZ HE = Erhaltungszustand in Hessen (HLNUG 2019a); EHZ D = Erhaltungszustand 
in Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2019): G = günstig, U = ungünstig bis unzureichend, S = ungünstig 
bis schlecht, n = unbekannt 
Deutscher Artname Wissenschaftlicher 
Artname FFH RLD RL 
HE  EHZ HE EHZ D 
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus IV D 2 n U 
 
7.5.2 Detektorbegehungen 
Durch die Detektorbegehungen konnten insgesamt mindestens elf Fledermausarten 
nachgewiesen werden (s. Tabelle 15). 
Die höchsten Aktivitätsdichten mit über 100 Rufsequenzen normiert pro Stunde (Rs/h) konnten 
in drei Durchgängen (Ende Mai bis Anfang August) auf Transekt T01 (Waldrand) sowie in 
einem Durchgang (Ende Mai) auf Transekt T03 (nördlich des Flusses Silz) erfasst werden. Die 
Rufsequenzen stammen dabei zum Großteil von Zwergfledermäusen und 
Mückenfledermäusen. Auf Transekt T03 wurden jedoch weniger Mückenfledermäuse, aber 
der Höchstwert des Kleinen Abendseglers mit 55,49 Rs/h verzeichnet. 
Die Gattung Myotis konnte auf allen drei Transekten nachgewiesen werden, wobei auf T02 
lediglich eine Rufsequenz, welche dem Großen Mausohr zugeordnet werden konnte erfasst 
wurde. Auf T01 und T03 konnten regelmäßig Rufaufzeichnungen der Gruppe ermittelt werden. 
Der Maximalwert der Gattung  wurde an T01 mit 7,86  Rs/h Mitte Juli erfasst, wobei die 
Rufsequenzen zum Großteil lediglich der Ruftypengruppe Mkm ( mittlere bis kleine Myotis-
Arten, 7,14 Rs/h) zugeordnet werden konnten. 
Die Nyctaloide konnten ebenfalls auf allen drei Transekten verzeichnet werden. Auch hier 
wurden auf T01 und T03 regelmäßig Rufsequenzen erfasst, während an T02 lediglich in einem

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Simon & Widdig GbR  49 
Erfassungsdurchgang wenige Rufe der Breitflügelfledermaus und des Kleinen Abe ndseglers 
aufgenommen werden konnten. 
Innerhalb der Pipistrelloide konnten sowohl die Zwergfledermaus als auch die 
Mückenfledermaus regelmäßig bis durchgängig auf den Transekten ermittelt werden, wobei 
auch hier auf T02 die wenigsten Rufsequenzen erfasst w urden. Die Rauhautfledermaus 
konnte im Gegensatz dazu mit 15,0  Rs/h (Anfang Mai) auf Transekt T02 am häufigsten 
ermittelt werden. Auf T03 wurde an zwei Begehungen (Mitte April und Anfang Mai) die Art mit 
4,11 Rs/h uns 1,03 Rs/h erfasst. 
Am 03.08.2022 konnt e eine typische Rufsequenz auf T01 am Waldrand sicher den 
Langohrfledermäusen zugeordnet werden. 
Darüber hinaus konnten auf allen Transekten Sichtbeobachtungen von Fledermäusen erfasst 
werden. 
Auf Transekt T01 konnten die meisten Sichtbeobachtungen entlang  des Waldrandes 
verzeichnet werden. So wurden am 09.05.2022 im mittleren Bereich des nördlichen 
Waldrandes fünf Fledermäuse beobachtet, welche schließlich in den Wald einflogen. Zuvor 
flogen vier dieser Tiere sowie ein weiteres Individuum von West nach Ost  am Waldrand 
entlang. Für das fünfte Tier konnte lediglich der Einflug beobachtet werden. Am 12.07.2022 
wurden drei weitere Tiere, die von West nach Ost am nördlichen Waldrand flogen 
aufgezeichnet. Eines dieser Individuen flog ebenfalls in den Wald ein. Am östlichen Waldrand 
konnten am 09.05.2022 vier Tiere beim Flug von Süd nach Nord beobachtet werden. Diese 
Sichtbeobachtungen konnte am 25.05.2022 durch ein Individuum bestätigt werden. Am 
12.07.2022 wurde zudem ein Tier, das in entgegengesetzter Richtung flog ermittelt. Weiterhin 
konnten am 25.05.2022 drei Tiere bei der Jagd auf derselben Höhe ermittelt werden, welche 
alle in Nord bzw. Nordostrichtung weiterflogen. Darüber hinaus konnten bei dieser Begehung 
weitere drei Individuen bei der Jagd im Nordöstlic hen Eckbereich des Waldrandes erfasst 
werden, welche schließlich in östlicher Richtung in den Wald einflogen. Auf der Höhe der 
Messeler-Park-Straße konnten sechs Tiere, die entlang der Baumreihe vom Wald in Richtung 
Wixhausen flogen (25.05.2022) erfasst werden. 
Auf Transekt T02 konnten insgesamt zwei Sichtbeobachtungen von Fledermäusen erfasst 
werden. Beide wurden am 09.05.2022 erbracht und stammten von jagenden Individuen. Eines 
der Individuen jagte auf Höhe der Kreuzung Dompfaffweg, Am Hasenpfad und flog schließlich 
entlang des Gehölzstreifens in Richtung Osten weg. Das zweite Individuum jagte um den 
einzelnstehenden Baum südlich der Kreuzung. 
Auf dem Transekt T03 konnten insbesondere an den gehölzreichen Bereichen entlang der 
Hindemithstraße Sichtbeobachtungen erfasst werden. Es wurden je drei Flugbewegungen am 
09.05.2022 und 12.07.2022 sowie 14 Flugbewegungen am 25.05.2022 verzeichnet. Die 
meisten beobachteten Fledermäuse haben in diesem Bereich gejagt, wodurch keine 
Flugrichtung angegeben werden konnte. Je zwei Individuen wurden aber bei Transferflügen 
südöstlicher (25.05.2022) und nordwestlicher (25.05.2022 und 12.07.2022) Richtung erfasst. 
Weiterhin konnten insgesamt fünf Individuen auf Höhe des Gehölzbereichs bei der Silz erfasst 
werden. Für eins der zwei am 09.05.2022 erfassten Individuen konnte eine Flugrichtung nach 
Osten erfasst werden. Am 25.05.2022 konnte neben zwei jagenden Tieren ein Transferflug in

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Simon & Widdig GbR  50 
westlicher Richtung beobachtet werden. Darüber hinaus wurde im nördlichen Bereich des 
Transekts, in einem gehölzfreien Bereich eine jagende Fledermaus erfasst.

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Simon & Widdig GbR        51 
Tabelle 15: Detektorkartierung – Rufsequenzen pro Begehung normiert pro Stunde inklusive Maximalwerte der Transekte  
Mkm = Kleinere und mittlere Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, 
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus (diese Art kommt nicht im untersuchten Naturraum vor) 
Myotis spec. = Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, 
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus und Teichfledermaus (diese zwei Arten kommen nicht im 
untersuchten Naturraum vor) 
Nyctaloid = Arten der Gattungen Eptesicus und Nyctalus und Vespertilio: Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, 
Zweifarbfledermaus (auf diese Art konnten im Jahr 2022 keine Hinweise erfasst werden) 
Nyctalus spec. = Arten der Gattung Nyctalus: Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler 
Transekt 
Termin 
Myotis Nyctaloide Pipistrelloide 
Br./Gr. Langohr 
Gesamtergebnis 
Bechsteinfledermaus 
Fransenfledermaus 
Großes Mausohr 
Wasserfledermaus 
Mkm 
Myotis spec. 
Myotis gesamt 
Breitflügelfledermaus 
Großer Abendsegler 
Kleiner Abendsegler 
Nyctalus spec. 
Nyctaloid 
Nyctaloide gesamt 
Mückenfledermaus 
Rauhautfledermaus 
Zwergfledermaus 
Pipistrelloide gesamt 
T01 
13.04.2022             0,00           0,00     5,33 5,33   5,33 
09.05.2022         0,67 0,67 1,33 0,67 0,67 2,67     4,00 14,67   23,33 38,00   43,33 
25.05.2022             0,00 0,67 1,33 4,67     6,67 44,00   78,67 122,67   129,33 
12.07.2022     0,71   7,14   7,86 4,29   0,71   12,86 17,86 30,71   86,43 117,14   142,86 
03.08.2022   0,67     4,67   5,33 0,67 0,67 10,00   12,00 23,33 40,67   130,00 170,67 0,67 200,00 
21.09.2022             0,00           0,00 5,52   8,97 14,48   14,48 
Maximalwert 0,00 0,67 0,71 0,00 7,14 0,67 7,86 4,29 1,33 10,00 0,00 12,86 23,33 44,00 0,00 130,00 170,67 0,67 200,00

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
 
Simon & Widdig GbR        52 
Transekt 
Termin 
Myotis Nyctaloide Pipistrelloide 
Br./Gr. Langohr 
Gesamtergebnis 
Bechsteinfledermaus 
Fransenfledermaus 
Großes Mausohr 
Wasserfledermaus 
Mkm 
Myotis spec. 
Myotis gesamt 
Breitflügelfledermaus 
Großer Abendsegler 
Kleiner Abendsegler 
Nyctalus spec. 
Nyctaloid 
Nyctaloide gesamt 
Mückenfledermaus 
Rauhautfledermaus 
Zwergfledermaus 
Pipistrelloide gesamt 
T02 
13.04.2022             0,00           0,00     24,00 24,00   24,00 
09.05.2022     1,50       1,50           0,00 16,50 15,00 54,00 85,50   87,00 
25.05.2022             0,00           0,00     7,50 7,50   7,50 
12.07.2022             0,00 1,50   3,00     4,50 6,00   3,00 9,00   13,50 
03.08.2022             0,00           0,00 16,10   17,56 33,66   33,66 
21.09.2022             0,00           0,00       0,00   0,00 
Maximalwert 0,00 0,00 1,50 0,00 0,00 0,00 1,50 1,50 0,00 3,00 0,00 0,00 4,50 16,50 15,00 54,00 85,50 0,00 87,00 
T03 
13.04.2022     0,34 0,34     0,69 0,34 0,69 1,71   0,34 3,09 19,20 4,11 38,74 62,06   65,83 
09.05.2022         0,34   0,34 6,21 1,03 5,86 1,03 1,38 15,52 13,79 1,03 19,31 34,14   50,00 
25.05.2022 0,35           0,35 9,71   55,49   0,69 65,90 6,59   64,16 70,75   136,99 
12.07.2022     0,71   1,07   1,78 2,13 1,78 11,01   4,97 19,88 5,33   15,98 21,30   42,96 
03.08.2022     0,71   0,36   1,07 3,91   3,55   26,98 34,44 14,56   42,60 57,16   92,66 
21.09.2022             0,00           0,00 0,36     0,36   0,36 
Maximalwert 0,35 0,00 0,71 0,34 1,07 0,00 1,78 9,71 1,78 55,49 1,03 28,02 65,90 19,20 4,11 64,16 70,75 0,00 136,99

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Simon & Widdig GbR  53 
7.5.3 Stationäre akustische Erfassungen 
Durch die stationären Erfassungen wurden insgesamt bis zu acht Arten erfasst (s. Tabelle 13 
und Tabelle 16). An den einzelnen Standorten konnten Artenspektren zwischen vier Arten  
(SE01) und bis zu sieben Arten (SE02 und SE03) verzeichnet werden. Eine Übersicht mit der 
Darstellung der pro Stunde normierten Maximalwerte pro Durchgang u nd Standort kann 
Tabelle 16 entnommen werden. In Anhang 4 sind die aufgenommene n Rufsequenzen pro 
Nacht dargestellt, in Anhang 5 sind diese Werte auf Rufsequenzen pro Stunde normiert. 
7.5.3.1 Gesamtnachtaktivität 
Die Artengruppen Myotis, Nyctaloide und Pipistrelloide konnten an allen drei Standorten 
erfasst werden. Die mit Abstand höchste Aktivitätsdichte der Gattung Myotis wurde an SE04 
mit 31,63  Rs/h ermittelt. Die höchsten Aktivitätsdichten der Nyctaloide (mit 7,82  Rs/h) und 
Pipistrelloide (mit 316,80 Rs/h) wurden an SE03 verzeichnet. 
SE01: Standort SE01 untersuchte den nörd lich gelegenen Waldrand. Die Gattung Myotis 
konnte hier fast durchgängig verzeichnet werden. Das Aktivitätsmaximum wurde am 
29.06.2022 mit 1,55  Rs/h verzeichnet. Eine Zuordnung der aufgenommenen Rufsequenzen 
auf Artniveau gelang hier nicht. Am 05.08.2022 g elang mit 0,11  Rs/h die Ver zeichnung der 
Fransenfledermaus an diesem Standort. Die Nyctaloide konnten lediglich vereinzelt und in 
geringen Rufsequenzanzahlen (Maximum 0,38  Rs/h am 03.06.2022) ermittelt werden. Alle 
erfassten Rufsequenzen wurden einer Rufty pengruppe (Nycmi oder Nyctaloid) zugeordnet. 
Innerhalb der Pipistrelloiden konnten die Zwergfledermaus und die Mückenfledermaus 
verzeichnet werden. Beide Arten wurden während der Beprobungen fast durchgängig aber mit 
verhältnismäßig geringer Aktivität erfa sst. Die höchste ermittelte Aktivitätsdichte der 
Zwergfledermaus beträgt 2,06 Rs/h, die der Mückenfledermaus beträgt 6,15 Rs/h. 
SE02: Der zweite Standort untersucht die Gehölzreihe entlang der Messeler-Park-Straße. Hier 
konnten nur vereinzelt und in gering en Aktivitätsdichten Rufsequenzen der Gattung Myotis 
erfasst werden. Die höchste Aktivitätsdichte wurde mit 0,33  Rs/h am 05.08.2022 
aufgenommen. In dieser Nacht gelang auch die Zuordnung einer Rufsequenz der 
Gr./Kl. Bartfledermaus. Nyctaloide konnten durchgängig erfasst werden. Dabei wurde die mit 
Abstand höchste Aktivitätsdichte mit 7,15  Rs/h am 04.08.2022 verzeichnet. Auf Artniveau 
konnte der Kleine Abendsegler in allen drei Durchgängen (Maximal 0,51 Rs/h am 05.06.2022) 
bestimmt werden. Innerhalb der Pipi strelloide konnte die Zwergfledermaus , die 
Mückenfledermaus sowie die Rauhautfledermaus  durchgängig erfasst werden. Die mit 
Abstand höchste Aktivitätsdichte wurde mit 162 Rs/h von der Zwergfledermaus am 06.08.2022 
verzeichnet. Die Mückenfledermaus konnte mit einer  Maximalaktivität von 4,47  Rs/h 
(04.08.2022) erfasst werden und die Rauhautfledermaus mit einem Maximum von 1,26  Rs/h 
(03.06.2022). 
SE03: Standort SE03 beprobt eine Gehölzstruktur bei der ‚Düne Stahlberg I‘. Es konnten 
regelmäßig Rufaufzeichnungen der Gattung Myotis erfasst werden. Die höchste 
Gesamtaktivität betrug 3,76  Rs/h. Auf Artniveau konnte lediglich eine Rufsequenz 
(30.06.2022) der G r./Kl. Bartfledermaus bestimmt werden. Die Nyctaloiden konnten fast 
durchgängig verzeichnet werden, dabei konnten zum Teil Rufsequenzen der 
Breitflügelfledermaus und dem Großen Abendsegler zugeordnet werden. Die höchste 
Aktivitätsdichte wurde mit 7,82 Rs/h am 03.06.2022 aufgenommen. Innerhalb der Pipistrelloide

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konnte die Zwergfledermaus fast durchgängig und mit einem Maximum von 78,71  Rs/h 
(05.06.2022) verzeichnet werden. Die Mückenfledermaus konnte durchgängig an dem 
Standort erfasst werden. Die mit Absta nd höchste Aktivitätsdichte wurde am 30.06.2022 mit 
insgesamt 264, 45  Rs/h ermittelt.  Weiterhin konnte an einem Datum (05.06.2022) die 
Rauhautfledermaus mit 1,14 Rs/h ermittelt werden. 
SE04: SE04 beprobt eine Gehölzstruktur an der Silz.  Die Gattung Myotis konnte hier fast 
durchgängig und mit einem Maximalwert von 31,36  Rs/h (05.08.2022) ermittelt werden. Bis 
auf eine Rufsequenz, welche der Gr./Kl. Bartfledermaus zugeordnet werden konnten, konnten 
die Aufnahmen lediglich den Ruftypengruppen Myotis oder Mkm z ugeordnet werden. 
Nyctaloide konnten an diesem Standort nur vereinzelt und in geringen Aktivitätsdichten 
(Maximal 0,26 Rs/h) erfasst werden. Eine Rufsequenz konnte dabei bis aufs Artniveau, dem 
Großen Abendsegler, zugeordnet werden. Innerhalb der Pipistrel loide wurden regelmäßig 
Rufsequenzen der Zwerg - sowie der Mückenfledermaus verzeichnet. Die Zwergfledermaus 
wurde mit verhältnismäßig geringen Aktivitätsdichten (maximal 2,73  Rs/h am 27.06.2022) 
verzeichnet. Die Mückenfledermaus wurde mit einem Aktivitätsm aximum von 7,35  Rs/h am 
01.07.2022 erfasst.

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Tabelle 16: Stationäre akustische Erfassung - Maximale Anzahl der pro Stunde normierten Rufsequenzen pro Durchgang  
Mkm = Kleinere und mittlere Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, 
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus (diese Art kommt nicht im untersuchten Naturraum vor) 
Myotis spec. = Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, 
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus und Teichfledermaus (diese zwei Arten kommt nicht im 
untersuchten Naturraum vor) 
Nyctaloid = Arten der Gattungen Eptesicus und Nyctalus und Vespertilio: Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, 
Zweifarbfledermaus (auf diese Art konnten im Jahr 2022 keine Hinweise erfasst werden) 
Nycmi = Arten der Ruftypengruppe Nyctaloid ohne Großen Abendsegler 
Phoch = Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Langflügelfledermaus (diese Art kommt nicht im untersuchten Naturraum vor) 
Standort 
Durchgang 
Myotis Nyctaloide Pipistrelloide 
Gesamtergebnis 
Fransenfledermaus 
Gr./Kl. Bartfledermaus 
Mkm 
Myotis spec. 
Myotis gesamt 
Breitflügelfledermaus 
Großer Abendsegler 
Nycmi 
Nyctaloid 
Nyctaloide gesamt 
Mückenfledermaus 
Rauhautfledermaus 
Zwergfledermaus 
Phoch 
Pipistrelloide gesamt 
SE01 
1     0,13 0,50 0,50       0,38 0,38 0,63   0,89   1,01 1,64 
2     0,26 1,55 1,55     0,13   0,13 4,65   2,06   5,17 5,43 
3 0,11   0,33 0,88 1,21       0,11 0,11 6,15   1,43   7,58 8,79 
SE02 
1     0,13   0,13   0,51 0,76 2,02 2,65 0,76 1,26 18,42   20,44 23,08 
2     0,13   0,13   0,13 0,13 1,81 1,94 4,41 0,91 27,39   31,29 31,41 
3   0,11 0,22 0,11 0,33   0,11 1,90 5,14 7,15 4,47 0,45 162,02   165,78 166,11 
SE03 
1     0,13 0,89 0,89 0,25   0,38 7,44 7,82 20,31 1,14 78,71   100,17 102,07 
2   0,13 0,78 2,99 3,76 0,13 1,16 0,90 4,65 5,56 264,45   52,35   316,80 324,95 
3     0,22 0,44 0,55       0,22 0,22 11,18   4,25   15,43 15,76 
SE04 
1     1,27 3,69 4,97   0,13   0,13 0,13 0,38   1,01   1,39 4,97 
2     0,90 8,90 9,81       0,26 0,26 7,35   2,73   7,74 17,80 
3   0,11 5,92 25,71 31,63         0,00 1,23   0,78 0,11 2,01 33,64

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7.5.3.2 Ermittlung von Flugrouten 
Die Daten der stationären akustischen Erfassungen wurden hinsichtlich der Aktivitätsdichten 
im Nachtverlauf ausgewertet, um Rückschlüsse auf mögliche bestehende Flugrouten zur 
Aus-/Einflugzeit der strukturgebunden fliegenden Artengruppen  Myotis und Pipistr elloide 
ziehen zu können. Von den Langohrfledermäusen wurden keine Rufsequenzen von den 
stationären Erfassungssystemen erfasst und werden daher nicht berücksichtigt. Ebenso wenig 
wurden die Nyctaloiden berücksichtigt, da diese in der Regel ohne Strukturbin dung im freien 
Luftraum fliegen. 
Für die Gattung Myotis konnten bis auf an SE02 an allen Standorten deutliche Hinweise auf 
Flugrouten ermittelt werden (s.  Tabelle 17). An SE01 konnten insbesondere in den 
Durchgängen zwei und drei fast durchgängig Aktivitäten zur Einflugzeit erfasst werden. Mit je 
fünf erfassten Rufsequenzen pro Stunde am 29.06.2022 zur Au sflugzeit und 07.08.2022 zur 
Einflugzeit konnten hohe Aktivitätsdichten verzeichnet werden. An SE02 konnten lediglich 
vereinzelt geringe Aktivitätsdichten zur Aus - und Einflugzeit erfasst werden. Regelmäßig 
geringe Aktivitäten inklusive zwei hohe Aktivitätsdichten von 10 Rs/h und 13 Rs/h konnten an 
SE03 verzeichnet werden. An Standort SE04 wurden in insgesamt vier Nächten hohe 
Aktivitäten mit bis zu 36  Rs/h erfasst sowie in weiteren Nächten regelmäßig eine geringe bis 
mittlere Aktivität (0,5 Rs/h bis 4 Rs/h) verzeichnet. 
 
Tabelle 17: Maximale Aktivitätsdichten zur Aus- oder Einflugzeit pro Standort und Durchgang in 
Rufsequenzen pro Stunde [Rs/h] für die Gattung Myotis 
Erläuterungen: Aus-/Einflugzeit = ab Sonnenuntergang bis zwei Stunden nach Sonnenuntergang sowie zwei Stunden vor 
Sonnenaufgang bis Sonnenaufgang. Dargestellt werden die Maximalwerte zur Aus- und Einflugzeit. 
Standort DG Myotis [Rs/h] Hinweis auf 
Flugroute 
Bedeutung 
der Flugroute Ausflugzeit Einflugzeit 
SE01 
1 1,5 0,5 
ja besonders 2 5 3 
3 0 5 
SE02 
1 0 0,5 
ja gering 2 0,5 0 
3 0,5 1 
SE03 
1 0 2 
ja besonders 2 0 13 
3 0,5 0,5 
SE04 
1 6 2 
ja besonders 2 2,5 5 
3 36 34,5 
 
Für die Pipistrelloiden wurden an allen vier Standorten Hinweise auf Flugrouten ermittelt 
(s. Tabelle 18). Es konnten an SE01 fast durchgängig geringe Aktivitätsdichten zur Aus- bzw. 
Einflugzeit sowie in zwei Näc hten des zweiten Durchgangs mittlere Aktivitätsdichten von 
12 Rs/h und 13  Rs/h erfasst werden. An SE02 wurden durchgängig mindestens geringe 
Aktivitätsdichten, sowie regelmäßig mittlere bis hohe Aktivitätsdichten mit bis zu 28  Rs/h 
verzeichnet. An Standort  SE03 konnten regelmäßig hohe bis sehr hohe Aktivitätsdichten

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insbesondere zur Einflugzeit ermittelt werden. Der Maximalwert wurde am 30.06.2022 zur 
Einflugzeit mit 225  Rs/h erfasst. An SE04 wurden gelegentlich geringe Aktivitätsdichten 
verzeichnet sowie e inmalig am 01.07.2022 eine hohe Aktivität mit 59  Rs/h zur Ausflugzeit 
erfasst. 
 
Tabelle 18: Maximale Aktivitätsdichten zur Aus- oder Einflugzeit pro Standort und Durchgang in 
Rufsequenzen pro Stunde [Rs/h] für die Pipistrelloiden 
Erläuterungen: Aus-/Einflugzeit = ab Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang sowie eine Stunde vor 
Sonnenaufgang bis Sonnenaufgang. Dargestellt werden die Maximalwerte zur Aus- und Einflugzeit. 
*Hochstufung der Flugroute auf besonders bedeutend aufgrund der Stetigkeit s. u. 
Standort DG Pipistrelloide [Rs/h] Hinweis auf 
Flugroute 
Bedeutung 
der Flugroute Ausflugzeit Einflugzeit 
SE01 
1 3 3 
ja allgemein* 2 1 13 
3 8 4 
SE02 
1 3 12 
ja besonders 2 9 21 
3 28 15 
SE03 
1 7 161 
ja besonders 2 87 225 
3 13 86 
SE04 
1 2 0 
ja besonders 2 59 9 
3 4 1 
 
Durch die Berücksichtigung der Stetigkeit kann für die Pipistrelloide die allgemein bedeutende 
Flugroute auf eine besonders bedeutende Flugroute hochgestuft werden. Es wurden an 
diesem Standort an elf von 14 Erfassungsnächten mind. drei Rufsequenzen zur 
Aus-/Einflugzeit erfasst und somit eine Stetigkeit von 78,6% erreicht (s. Tabelle 19). Für die 
Gattung Myotis konnte auf Grundlage dieses zusätzlichen Kriteriums keine Flugroute 
aufgewertet werden. Es ist zu beachten, dass eine dreistufige Klassifizierung zugrunde liegt 
und daher die bereits als besonders bedeutend bewerteten Flugrouten nicht weiter hochgestuft 
werden. 
 
Tabelle 19: Stetigkeit auf den Flugrouten an den stationären Erfassungsstandorten  
* Summe der Ruf sequenzen aus den ersten zwei Stunden nach Sonnenuntergang und den  ersten zwei Stunden vor 
Sonnenaufgang 
** Summe der Rufsequenzen aus der ersten Stunde nach Sonnenuntergang und der ersten Stunde vor Sonnenaufgang. 
Stand-
ort 
Myotis Pipistrelloide 
Anzahl Nächte 
mit mind. 2 
Rufsequenzen 
zur Ein-
/Ausflugzeit* 
Anzahl 
Erfassungs-
nächte 
gesamt 
Stetigkeit 
Anzahl Nächte 
mit mind. 3 
Rufsequenzen 
zur Ein-
/Ausflugzeit** 
Anzahl 
Erfassungs-
nächte 
gesamt 
Stetigkeit 
SE01 6 14 42,9% 11 14 78,6%

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR   58 
Stand-
ort 
Myotis Pipistrelloide 
Anzahl Nächte 
mit mind. 2 
Rufsequenzen 
zur Ein-
/Ausflugzeit* 
Anzahl 
Erfassungs-
nächte 
gesamt 
Stetigkeit 
Anzahl Nächte 
mit mind. 3 
Rufsequenzen 
zur Ein-
/Ausflugzeit** 
Anzahl 
Erfassungs-
nächte 
gesamt 
Stetigkeit 
SE02 0 15 0,0% 15 15 100,0% 
SE03 4 15 26,7% 13 15 86,7% 
SE04 8 15 53,3% 4 15 26,7% 
 
7.6 Naturschutzfachliche Bewertung 
Im Untersuchungsgebiet wurden im Jahr 2022 bis zu 14 Fledermausarten akustisch erfasst. 
Sieben Arten konnten dabei sicher nachgewiesen werden, wobei dies eine  Art der nicht 
akustisch unterscheidbaren Schwesterarten Braunes und Graues Langohr beinhaltet. Für 
sechs weitere Arten (inklusive der zwei akustisch nicht unterscheidbaren Schwesterarten 
Große und Kleine Bartfledermaus) gibt es plausible Hinweise auf ein Vorkommen. Darüber 
hinaus sind aus Fremddaten Hinweise auf ein Vorkommen der Zweifarbfledermaus, sowie je 
eine Wochenstube der Zwergfledermaus in Wixhausen und Arheilgen bekannt (s. Kapitel 7.2). 
Das Untersuchungsgebiet weist entsprechend seiner vielfältigen umgebenden 
Lebensraumstrukturen mit großen Waldflächen , Offenlandbereichen mit Gehölzstrukturen, 
Gewässern sowie Siedlungsbereichen ein typisches Artenspektrum auf.  Bis auf die 
Mückenfledermaus sind alle erfassten Arten in einer Roten Liste (Rote Liste Deutschland 
und/oder Hessen) mindestens als gefährdet ein gestuft. Darüber hinaus ist der Große 
Abendsegler mit einem ungünstig  - schlechtem Erhaltungszustand in Hessen bewertet. 
Weiterhin sind die zwei Arten Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr neben dem Anhang 
IV auch im Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet. 
Die Gruppe der Pipistrelloide weist sowohl bei der Detektorkartierung als auch bei den 
stationären Erfassungsstandorten insgesamt die höchste Erfassungsdichte im 
Untersuchungsgebiet auf. Hauptsächlich wurden dabei die allgemein häufige 
Zwergfledermaus, aber auch die Mückenfledermaus nachgewiesen. Darüber hinaus konnten 
einzelne Nachweise der Rauhautfledermaus ermittelt werden. Es ist zu beachten, dass die 
Pipistrelloiden aufgrund ihrer Ruflautstärke deutlich häufiger erfasst werden als leise rufende 
Arten wie Langohrfledermäuse oder Myotis-Arten. Rufe der Langohrfledermäuse konnten 
lediglich im Jahr 2022 lediglich am Waldrandbereich bei T01 erfasst werden. Über die Altdaten 
aus 2004 sind weiterhin Aufzeichnungspunkte im Bereich der GSI bekannt (REGIOPLAN 2005). 
Die Gattung Myotis konnte im gesamten Untersuchungsgebiet ermittelt werden. Hier ist jedoch 
auffällig, dass die stark strukturgebunden fliegende Gruppe typischerweise kaum in den 
Offenlandbereichen ohne Gehölzstrukturen erfasst wurde. Die mit Abstand höchste 
Aktivitätsdichte wurde an der Silz verzeichnet. Die Nyctaloiden konnten ebenfalls im gesamten 
Untersuchungsgebiet ermittelt werden. 
Weiterhin konnten an allen mittels stationärer akustischer Erfassung untersuchten Strukturen 
(Waldrand, Feldgehölz, lineare Baumreihe) eine besonder s bedeutende Flugroute für die 
Pipistrelloide nachgewiesen werden. Bis auf Standort SE02 wurde auch für die Gattung Myotis 
Flugrouten besonderer Bedeutung ermittelt (s.  Tabelle 20). Durch die Sichtbeobachtungen

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Simon & Widdig GbR   59 
konnten die Flugrouten an den Strukturen von SE01 und SE02 bestätigt werden. Weiterhin 
wurden auch an der Gehölzstruktur an der Hindemithstraße und am östlich gelegenen 
Waldrand als Transferflüge von Fledermäusen beobachtet. 
Das Untersuchungsgebiet befindet sich zwischen Siedlungsbereichen und einem Großen 
Waldgebiet. Aus Altdaten (Natis -Datenbank) ist je eine Wochenstube der Zwergfledermaus 
bekannt, welche auf eine geeignete Verbindung zwischen ihrem Quartiergebiet 
(Siedlungsbereich) und Nahrungshabitat (insbesondere Gehölzstrukturen und Wald) 
angewiesen sind. Die verfügbaren Leitstrukturen werd en nachweislich sowohl von den 
Pipistrelloiden als auch von Myotis -Arten regelmäßig als Flugrouten genutzt, wodurch der 
Untersuchungsbereich eine sehr bedeutende Funktion als Vernetzungsgebiet hat. Weiterhin 
sind in den Feldgehölzen und insbesondere im unt ersuchten Waldrandbereich poten ziell 
geeignete Quartiere für Baumhöhlen und -spalten bewohnende Fledermausarten vorhanden. 
Insgesamt betrachtet kommt d em Untersuchungsgebiet  aufgrund des  nachgewiesenen 
hohem Artenspektrum, de m vorhandenen Quartierpoten zial, der Funktion als Jagdgebiet 
sowie insbesondere der Funktion als Vernetzungsgebiet zwischen Siedlungsraum und Wald 
eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung für Fledermäuse zu. 
 
Tabelle 20: Gesamtbewertung der Flugrouten an den stationären Erfassungsstandorten 
Standort Myotis Pipistrelloide 
SE01 besonders besonders 
SE02 gering besonders 
SE03 besonders besonders 
SE04 besonders besonders 
 
7.7 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen 
Für die Fledermäuse hat sich gezeigt, dass Leitstrukturen in dieser Landschaft eine besondere 
Bedeutung haben können, insbesondere wenn die Ortslage mit dem Wald durch eine 
Baumreihe verbunden wird wie an der Messeler -Park-Straße. Solche Baumreihen sind ni cht 
nur zu erhalten, sondern die Lücken zu ergänzen. Zu einer deutlichen Aufwertung könnte man 
kommen, wenn eine zweite Baumreihe hinzu käme – also die Ausbildung einer Allee würde 
diese Bedeutung deutlich verbessern. 
Von Maßnahmen zum Erhalt der Eichenbestände im südlichen Waldrand (s.u.) würden einige 
Fledermausarten maßgeblich profitieren.

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Simon & Widdig GbR   60 
8 Haselmaus 
8.1 Untersuchungsgebiet 
In Abstimmung mit dem AG wurde eine Untersuchung zur Haselmaus auf einer potenziell für 
die Haselmaus geeigneten Habitatfläche am Waldrand im Nordosten  des 
Untersuchungsraums durchgeführt (s. Abbildung 10). Bei dem Wald handelt es sich um einen 
Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald, der aufgrund seiner abwechslungsreichen Bestände an 
fruchtragenden Gehölzen wie der Haselnuss und der Brombeere als potenziell geeignetes 
Habitat für die Haselmaus angesehen werde n kann. Am östlich gelegenen Waldrand grenzt 
eine intensiv bewirtschaftete Ackerfläche an, die durch einen bewachsenen Schotterweg von 
dem Wald getrennt wird. Im nördlichen Bereich des Untersuchungsraums grenzt der Wald an 
Feuchtwiesen und mehrjährige Ackerbrachen. Das Untersuchungsgebiet der Haselmaus 
umfasst eine Untersuchungsfläche von 1,4 ha (s. Karte 4).  
 
Abbildung 10: Waldrandbereich der Haselmaus Untersuchungsfläche 
 
8.2 Auswertung vorhandener Daten 
Die Auswertung vorhandener Daten  ergab keine Einträge zur Haselmaus für den 
Abfrageraum. 
 
8.3 Untersuchungsmethodik 
Gemäß des Kartiermethodenleitfadens (HESSEN MOBIL 2020) ist das Ausbringen von  
Niströhren (Nest -Tubes) eine zuverlässige Nachweismethode. Für die Untersuchung der 
Haselmaus wurden im Untersuchungsgebiet (s.  Kap.8.1) insgesamt 35 Niströhren (Nest -
Tubes) Mitte April 2022 ausgebracht (s. Tabelle 21). 
Die Haselmaus-Niströhren wurden in Sträuchern oder an Ästen wenn möglich in mindestens 
1 m Höhe angebracht (s. Abbildung 11). Dabei war die Öffnung der Niströhren zum Stamm hin

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ausgerichtet. Die Niströhren hatten, wo dies bezüglich der Habitatstrukturen möglich war, 
jeweils einen Mindestabstand von etwa ca. 20 m zueinander.  
  
Abbildung 11: Haselmaus-Nest-Tube 
Kontrolliert wurden die Haselmaus-Niströhren in Abständen von etwa einem Monat von Ende 
Mai bis Ende September 2022, sodass insgesamt fünf Kontrollen erfolgten (s. Tabelle 21). Die 
Niströhren wurden im Rahmen der letzten Kontrolle wieder eingesammelt.  
Neben direkten Sichtnachweisen von Haselmäusen sollten Funde von haselmaustypischen 
Nestern oder Fraßspur en als Hinweise auf Haselmaus -Vorkommen gewertet werden. Die 
Haselmaus legt ihre Nester aus Gräsern, Laub und Moos kugelförmig an. Im Unterschied dazu 
tragen Mäuse (z. B. Gelbhals- und Waldmaus) sowie andere Kleinsäuger nur lose Blätter in 
die Niströhren ein (BÜCHNER 2007; GESELLSCHAFT MENSCH UND NATUR MBH 2004).  
 
Tabelle 21: Termine der Kontrollen der Niströhren  
Begehung Datum 
Ausbringung 11.04.22 
1. Kontrolle 25.05.22 
2. Kontrolle 13.07.22 
3. Kontrolle 02.08.22 
4. Kontrolle 15.08.22 
5. Kontrolle und Einsammeln der Nisthilfen 21.09.22 
 
8.4 Ergebnisse 
Im Rahmen der Untersuchungen zur Haselmaus konnten keine direkten Nachweise von 
Haselmäusen durch Sichtbeobachtungen von Tieren oder indirekte Nachweise über Spuren

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(Nester, Fraßspuren, Fußabdrücke) im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Auch 
andere Nachweise sonstiger Kleinsäuger wurden nicht erbracht. 
 
8.5 Naturschutzfachliche Bewertung 
Die Haselmaus konnte im Untersuchungsgebiet durch die angewandte Methode  trotz 
entsprechender Habitateignung nicht nachgewiesen werden. Auch durch die Datenrecherche 
liegen keine Hinweise auf das Vorkommen der Art vor. Das Untersuchungsgebiet liegt in einer 
„Verbreitungslücke“ der Art in Hessen (vgl. BÜCHNER 2020), so dass die Haselmaus auch nicht 
zu erwarten ist. Aufgrund dessen hat das Gebiet insgesamt nur eine geringe bis keine 
naturschutzfachliche Bedeutung für die Haselmaus.

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9 Amphibien 
9.1 Untersuchungsgebiet 
Für die Erfassung der poten ziell vorkommenden Amphibienarten wurde das 
Untersuchungsgebiet, die Laichgewässer und die Transekte, die  auf den Ergebnissen der 
Artenschutzfachlichen Potenzialanalyse (BCE 2021) basieren, während der ersten Begehung 
überprüft, zum Teil ergänzt und leicht an die Gegebenheiten im Gelände angepasst. Zu d en 
vier bereits bekannten Laichgewässern  (A01 bis A 04) wurden drei weitere (A 05 bis A 07) 
hinzugefügt. Bei den sieben untersuchten Gewässern handelt es sich um vier Stillgewässer 
südlich des GSI -Geländes (A 02, A 06 und A 07) und in der Silzaue (A 01), einen 
Kleinseggensumpf mit Feucht- und Nassstauden (A03) östlich der Kleingärten am Hasenpfad 
und zwei Bereiche (A 04 und A 05) auf einer Feucht - und Nasswiese südlich der Kleingärten 
am Hasenpfad (s. Karte 4). Die Gewässergröße lag dabei zwischen 38 und 741 m2 (s. Tabelle 
22). 
 
Tabelle 22: Übersicht über die potenziellen Amphibien-Laichgewässer  
Gewässer Nr. Fläche in m2 Gewässertyp Lagebeschreibung 
A01 599 Teich In der Silzaue westlich des Bauernladen Benz 
A02 696 Teich Am "Stahlberg", südöstlich des 
Umspannwerks 
A03 741 Kleinseggensumpf Östlich der Kleingärten am Hasenpfad 
A04 670 Feucht- und 
Nasswiese Südlich der Kleingärten am Hasenpfad 
A05 48 Feucht- und 
Nasswiese Südlich der Kleingärten am Hasenpfad 
A06 38 Teich Am "Stahlberg", südöstlich des 
Umspannwerks 
A07 61 Teich Am "Stahlberg", südöstlich des 
Umspannwerks 
 
Das Transekt T02 wurde leicht im Bereich der Feuchtwiesen an den Grabenverlauf angepasst 
und bei T03 um einen Grabenbereich erweitert. Bei den fünf Transekten handelt es sich um 
temporär wasserführende Gräben mit einer Gesamtlänge von  4.133 m (s. Tabelle 23). Eine 
Fotodokumentation zu den einzelnen Gewässern und Transekten befindet sich im Anhang 7. 
 
Tabelle 23: Übersicht über die Amphibien-Transekte  
Transekt 
Nr. 
Länge 
in m Lagebeschreibung 
T01 752 Graben verläuft östlich der Kleingärten am Hasenpfad bis zum GSI-Gelände 
T02 1.198 Graben verläuft südlich der Kleingärten am Hasenpfad quer über das 
Untersuchungsgebiet bis zum Bauernladen Benz 
T03 329 Graben verläuft nordöstlich von Wixhausen bis zum Waldrand 
T04 505 Grenzt an T3 an und verläuft in südöstliche Richtung entlang des Apfelbachs 
bis zum östlich gelegenen Waldrand und am Waldrand in südliche Richtung  
T05 1.349 Graben entlang der Silzaue im südlichen Teil des Untersuchungsgebiets

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9.2 Auswertung vorhandener Daten 
Die MultibaseCS-Abfrage beim HLNUG ergab seit dem Jahr 2000 zahlreiche 
Amphibiennachweise im Abfrageraum (s. Karte 4). Dabei konzentrieren sich die Fundorte auf 
den Bereich um den künstlich angelegten Teich am „Stahlberg“ (Amphibien Gewässer A02) 
im Osten des Untersuchungsgebiets. Für den Bereich um Gewässer A 02 sind aus diesen 
Daten die Vorkommen von Knoblauchkröte, Wechselkröte, Erdkröte, Grasfrosch, Grünfrosch 
- Komplex, Teichfrosch, Laubfrosch, Bergmolch, Kammmolch und Teichmolch bekannt 
(s. Tabelle 24). Im Jahr 2020 wurden im Rahmen des Landesmonitorings der HLNUG von 
INGA 20 Rufer der Knoblauchkröte am Gewässer A02 erfasst und der Erhaltungszustand als 
gut bewertet (INGA 2021).  
 
Tabelle 24: Amphibien Nachweise aus der MultibaseCS-Abfrage beim HLNUG seit dem Jahr 2000 
Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname Nachweisjahr 
Grasfrosch Rana temporaria 2007 
Grünfrosch - Komplex Rana esculenta-Komplex 2007 
Teichfrosch Rana esculenta 2007 
Laubfrosch Hyla arborea 2013 
Erdkröte Bufo bufo 2007, 2020 
Knoblauchkröte Pelobates fuscus 2001, 2003, 2007, 2013, 2020 
Wechselkröte Bufo viridis 2007 
Kammmolch Triturus cristatus 2004, 2007 
Bergmolch Ichthyosaura alpestris 2003 
Teichmolch Lissotriton vulgaris 2003, 2007, 2020 
 
Anhand der Daten aus dem Landschaftsplan zum Bebauungsplan W X 12 von REGIOPLAN 
(2005), die auf nicht vorliegende Amphibienerfassungen von bioplan 2004 verweisen, wurden 
acht Arten nachgewiesen. Zu den bereits beim HLNUG verzeichneten Arten wurde der 
Springfrosch (Rana dalmatina), der Kleine Wasserfrosch (Rana lessonae) und der Seefrosch 
(Rana ridibunda) im Bereich um den angelegten Teich am „Stahlberg“ sowie in einem nördlich 
von dem Teich verlaufendem Graben festgestellt. Die Erdkröte, der Springfrosch und der 
Grasfrosch wurden zudem in der Silzaue im Südosten des Untersuchungsgebietes 
nachgewiesen.  
Juvenile Grasfrö sche konnten 2011 im Rahmen der Amphibienkartierung des 
artenschutzrechtlichen Fachbeitrags von PGNU UND WESSLING (2011) bei ihrer Wanderung 
von den Gewässern zu ihren Sommerlebensräumen in den Waldbereichen im südwestlichen 
Bereich des GSI-Geländes beobachtet werden.  
Im Zuge der Amphibiensammlung entlang der dauerhaften Leiteinrichtung der Messeler -
Parkstraße im Jahr 2017 wurden die Erdkröte, adulte Springfrösche und deren Laichballen 
sowie der Teichmolch und der Bergmolch nachgewiesen  (schriftl. Mitt. Björnsen Bera tende 
Ingenieure).

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9.3 Untersuchungsmethodik 
9.3.1 Begehung der Laichgewässer und Gräben (Verhören, Sichtbeobachtung, 
Hand- und Kescherfänge) 
Im Rahmen der Amphibien -Erfassung wurden die  dargestellten sieben poten ziellen 
Laichgewässer (A01 bis A07) und die fünf Gräben (Amphibien-Transekte T01 bis T05) durch 
„Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge“ gemäß Kartiermethodenleitfaden (HESSEN 
MOBIL 2020) und Methodenblatt A1 (ALBRECHT et al. 2014) untersucht. Je Begehung erfolgte 
eine akustische Erfassung anhand von Rufen, sowie eine visuelle Erfassung, indem di e 
Laichgewässer nach vorhandenem Laich, Larven, subadulten und adulten Individuen 
abgesucht und bekeschert wurden. Neben der Erfassung der besonders planungsrelevanten 
Amphibienarten wurden auch Vorkommen von Amphibien allgemeiner Planungsrelevanz mit 
aufgenommen. 
Es erfolgten sieben Begehungen der poten ziellen Laichgewässer (A01 bis A07) und Gräben 
(T01 bis T05) von Ende Februar bis Mitte Juli 2022 (s. Tabelle 25). Für Gewässer A02 erfolgte 
am Ende  eine Zusatzbegehung um nochmals gezielt nach dem Vorkommen der 
Knoblauchkröte (letzter Nachweis 2020) zu suchen. Für die Gewässer A03 bis A07 und alle 
Gräben wurde Mitte Juli festgestellt, dass diese trockengefallen waren. Sie wurden vorsorglich 
bei den nachfolgenden Terminen trotzdem jeweils mitkontrolliert.  
Ab dem Durchgang 3 erfolgten neben den Erfassungen am Tag zudem auch Nacht -
erfassungen, bei denen insbesondere die Rufe der Spätlaicher erfasst werden sollten und die 
Gewässer mit starken Lampen nach Amphibien abgeleuchtet wurden.  
 
Tabelle 25: Termine und Witterungsbedingungen der Erfassung der Amphibien gemäß  
Methodenblatt A1 Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge  
Erläuterungen: DG = Durchgang; * = zusätzliche Begehung bei Amphibien Gewässer A2  
DG Tag-
/Nachtkartierung Datum 
Witterung 
Wind Temperatur 
/°C Bewölkung Niederschlag 
1 Tag 23.02.22 still 5 bis 10 keine keiner 
2 Tag 10.03.22 schwach 8 bis 14 keine keiner 
3 Tag 28.04.22 schwach 14 bis 20 leicht bewölkt keiner 
3 Nacht 28.04.22 still 10 bis 14 keine keiner 
4 Tag 10.05.22 still 18 bis 25 leicht bewölkt keiner 
4 Nacht 10.05.22 still 20 bis 22 leicht bewölkt keiner 
5 Tag 08.06.22 still 19 bis 21 bedeckt leichter Regen 
5 Nacht 08.06.22 still 14 bis 15 bedeckt keiner 
6 Tag 27.06.22 stark 20 bis 26 stark bewölkt zeitweise Regen 
6 Nacht 27.06.22 stark 20 bis 26 stark bewölkt zeitweise Regen 
Zusatz A02* Tag 04.07.22 schwach 22 bis 24 leicht bewölkt keiner 
Zusatz A02* Nacht 05.07.22 schwach 17 bis 18 leicht bewölkt keiner 
7 Tag 12.07.22 still 25 bis 29 teils bewölkt keiner

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DG Tag-
/Nachtkartierung Datum 
Witterung 
Wind Temperatur 
/°C Bewölkung Niederschlag 
7 Nacht 12.07.22 still 22 bis 23 teils bewölkt keiner 
 
9.3.2 Ausbringen und Absuchen künstlicher Verstecke für Kreuz- und 
Wechselkröte 
Für die Kartierung der Kreuz- und Wechselkröte wurden 20 künstliche Verstecke (kV) um die 
potenziellen Laichgewässer herum nach Kartiermethodenleitfaden (HESSEN MOBIL 2020) und 
Methodenblatt A2 (ALBRECHT et al. 2014) ausgebracht (s. Karte 4). Bei den kV handelt es sich 
um etwa 50x100 cm große nummerierte Teichfolien oder Dachpappen, die mit Hilfe von 
Heringen an geeigneten Standorten fixiert wurden. 
Bei fünf Begehungen von Mitte März bis Mitte Juli erfolgte die K ontrolle der künstlichen 
Verstecke (s. Tabelle 26). Wie in Kapitel 9.3.1 gab es für Gewässer A02 eine Zusatzbegehung 
am 05.07.2022. 
 
Tabelle 26: Termine und Witterungsbedingungen der Erfassung der Amphibien gemäß 
Methodenblatt A2 Ausbringen künstlicher Verstecke  
Erläuterungen: DG = Durchgang; * = zusätzliche Begehung bei Amphibien Gewässer A2  
DG  Datum 
Witterung 
Wind Temperatur 
/°C Bewölkung Niederschlag 
Ausbringen 
der kV 10.03.22 schwach 8 bis 14 keine keiner 
1 28.04.22 still 10 bis 14 keine keiner 
2 10.05.22 still 20 bis 22 leicht bewölkt keiner 
3 08.06.22 still 19 bis 21 bedeckt leichter Regen 
4 27.06.22 stark 20 bis 26 stark bewölkt zeitweise Regen 
5 13.07.22 mittel 27 bis 31 stark bewölkt keiner 
Zusatz A02* 05.07.22 schwach 22 bis 24 leicht bewölkt keiner

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Abbildung 12: Bild 1: kV- Nr. 3 an Gewässer A3; Bild 2: kV-Nr. 5 an Gewässer A4 
 
9.3.3 Scheinwerfertaxierung 
Die fünf Transekte entlang der Gräben wurden an zwei Begehungen im Rahmen der 
Scheinwerfertaxierung gemäß Kartiermethodenleitfaden (HESSEN MOBIL 2020) nach potenziell 
vorkommenden Amphibienarten abgesucht (s.  Tabelle 28). Während der nächtlichen 
Begehungen im März wurden die Gräben abgeleuchtet um potenzielle Wanderbeziehungen 
von Amphibien festzustellen.  
 
Tabelle 27: Termine und Witterungsbedingungen der Erfassung der Amphibien zur 
Scheinwerfertaxierung 
Erläuterungen: DG = Durchgang 
DG Datum 
Witterung 
Wind Temperatur 
/°C Bewölkung Niederschlag 
1 14.03.22 still 3 bis 8 teils bewölkt keiner 
2 29.03.22 still 11 bis 14 bedeckt keiner 
 
9.3.4 Ausbringung von Wasserfallen zur Erfassung von Molchen 
In Abstimmung mit dem AG wurde ergänzend zur Begehung der Laichgewässer, Wasserfallen 
für die Erfassung von Molcharten in Gewässer A02 ausgebracht. 
An fünf Terminen im Mai, Juni und Juli 2022 wurde für je eine Nacht drei Wasserfallen gemäß 
Kartiermethodenleitfaden (HESSEN MOBIL 2020) und Methodenblatt A3 (ALBRECHT et al. 2014) 
ausgebracht (s.  Tabelle 28). Für das genannte Gewässer wurden zwei Reusengruppen 
verwendet. Eine Reusengruppe besteht dabei aus einem Eimer und zwei Flaschenreusen 
(s. Abbildung 13) und die zweite aus Kleinfischreusen (s. Abbildung 14). 
 
 
 
1 2

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Tabelle 28: Termine und Witterungsbedingungen der Erfassung der Amphibien mit Wasserfallen  
Erläuterungen: DG = Durchgang 
DG Datum 
Witterung 
Wind Temperatur 
/°C Bewölkung Niederschlag 
1 10./11.05.22 still 22 bis 22 leicht bewölkt keiner 
2 08./09.06.22 still 15 bis 17 bedeckt keiner 
3 27./28.06.22 schwach 18 bis 20 keine keiner 
4 04./05.07.22 schwach 22 bis 24 leicht bewölkt keiner 
5 12./13.07.22 still 17 bis 27 teils bewölkt keiner 
 
   
Abbildung 13: Bild 1: Eimer- und Fl aschenreuse in Gewässer A2 ; Bild 2: Detailansichten der 
verwendeten Eimer- und Flaschenreusen  
 
 
Abbildung 14: Kleinfischreuse in Gewässer A2 
1 2

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9.4 Ergebnisse 
9.4.1 Gesamtartenspektrum 
Im Rahmen der Untersuchungen wurden Laichballen sowie adulte Tiere des Springfrosches, 
Laichballen, die vom Spring - oder Grasfrosch stammen können sowie der 
Wasserfroschkomplex nachgewiesen. Zudem wurden adulte Tiere der Erdkröte, des 
Teichmolches sowie Larven des Bergmolches erfasst. Durch einen Ruf liegt der Hinweis auf 
die Wechselkröte an Gewässer A02 vor. Tabelle 29 zeigt die Gesamtartenliste der erfassten 
Amphibienarten in dem Untersuchungsgebiet sowie deren Schutz- und Gefährdungsstatus.  
Die Nachweise des Wasserfrosch-Komplexes, des Teichmolches, des Bergmolches und der 
Erdkröte sowie der Hinweis auf die Wechselkröte gelangen alle am Gewässer A 02 am 
„Stahlberg“ (s. Abbildung 15). Die Knoblauchkröte wurde im Rahmen der Erf assungen nicht 
nachgewiesen. Die Nachweise des Springfrosches und Grasfrosches lagen im Bereich der 
Feuchtwiese und angrenzender Gräben sowie an zwei Gräben im Norden des UG (s. Karte 4). 
Bei dem Wasserfrosch-Komplex handelt es sich um die drei Arten Teichfrosch, Seefrosch und 
Kleiner Wasserfrosch, die morphologisch (Fersenhöcker) kaum auseinander zu halten sind. 
Sie können unterschieden werden, wenn eindeutig typische Rufe der Arten verhört werden. 
Hierbei können jedoch ebenfalls Bestimmungsunsicherheiten vorliegen, da die Rufe des 
Kleinen Wasserfrosches die des triploiden Teichfrosches ähnlich sein können (HESSEN-FORST 
2006). Da keine eindeutig typischen Rufe des Kleinen Wasserfrosches ermittelt wurden, 
wurden alle Individuen, die durch Sichtbeobachtung oder Rufe aufgenommen werden konnten, 
dem Wasserfrosch-Komplex zugeordnet. Der Teichfrosch und der Seefrosch können aufgrund 
ihrer Verbreitung und der vorliegenden Nachweise  des Teichfroschs  im Abfrageraum im 
Untersuchungsgebiet vorkommen, Nachweise des Kleinen Wasse rfrosches sind eher 
unwahrscheinlich, können aber nicht ausgeschlossen werden. Vorsorglich wird daher das 
Vorkommen der im Anhang IV der FFH -Richtlinie und damit nach dem 
Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte n Art Kleiner Wasserfrosch angenommen. In 
Hessen wird  der Erhaltungszustand  derzeit als günstig eingestuft , für Deutschland ist er 
unbekannt. In Hessen gilt er außerdem als gefährdet, für Deutschland ist der Grad seiner 
Gefährdung nicht bekannt. Von den beiden anderen Arten steht nur der Seefrosch in Hessen 
auf der Vorwarnliste, der Teichfrosch gilt allgemein als ungefährdet. Beide Arten haben in 
Hessen und Deutschland einen günstigen Erhaltungszustand.  Der streng geschützte 
Springfrosch ist eine FFH -Anhang IV-Art und wird in Deutschland sowie in Hes sen auf der 
Vorwarnliste geführt. 
Die weiteren nachgewiesenen Arten (Bergmolch, Erdkröte  und Teichmolch) sind nach 
Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und gelten in Hessen als ungefährdet.

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Tabelle 29: Artenliste der erfassten Amphibien mit Angaben zu Schutz- und Gefährdungsstatus 
Erläuterungen: Die Nomenklatur folgt der Gesamtartenliste Deutschland (ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND 
REPTILIEN 2020a); FFH = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: IV = Art des Anhangs IV, V = Art des Anhangs V, Schutz 
= nach Bundesnaturschutzgesetz besonders (b) oder streng (s) geschützte Art; RL D = Rote  Liste Deutschland 
(ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020a), RL HE = Rote Liste Hessen  (AGAR & FENA 2010): 3 = 
gefährdet, 2 = stark gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet. EHZ 
HE = Erhaltungszustand in Hessen und EHZ DE = Erhaltungszustand in Deutschland (HLNUG 2019a): günstig, 
ungünstig-unzureichend, ungünstig-schlecht 
Deutscher Artname Wissenschaftlicher  
Artname FFH Schutz RL D RL HE EHZ HE EHZ DE 
Grasfrosch Rana temporaria V b V V günstig günstig 
Springfrosch Rana dalmatina IV s V V günstig günstig 
Wasserfrosch-Komplex 
(Teichfrosch,  
Kleiner Wasserfrosch,  
Seefrosch)  
Rana kl. esculenta V b * * günstig günstig 
Rana lessonae IV s G 3 günstig - 
Rana ridibunda V b * V günstig günstig 
Erdkröte Bufo bufo - b * * - - 
Wechselkröte Bufo viridis IV s 2 2 schlecht schlecht 
Bergmolch Triturus alpestris - b * * - - 
Teichmolch Triturus vulgaris - b * * - - 
 
    
   
Abbildung 15: Auswahl nachgewiesener Amphibienarten 
(1 = Springfrosch in Graben bei T02, 2 = Bergmolchlarve in Gewässer A02, 3 = Wasserfroschkomplex in 
Gewässer A02, 4 = Teichmolche in Gewässer A02)  
 
1 2 
4 3

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Simon & Widdig GbR   71 
9.4.2 Begehung der Laichgewässer und Gräben (Verhören, Sichtbeobachtung, 
Hand- und Kescherfänge) 
Durch Verhören, Sichtbeobachtung, Hand- und Kescherfänge wurden insgesamt mindestens 
fünf Amphibienarten nachgewiesen (s. Tabelle 30). An Gewässer A02 wurden mit mindestens 
vier Arten die meisten Amphibienarten erfasst.  
Unter den Nachweisen befanden sich Laichballen die von  Springfrosch oder Grasfrosch 
stammen können sowie eine Bergmolchlarve und Individuen des Wasserfrosch -Komplexes 
(s. Tabelle 30, s. Karte  4). Der „Wasserfrosch-Komplex“ wurde im Untersuchungsgebiet nur 
an Gewässer A 02 an mehreren Terminen nachgewiesen. An Gewässer A 02 wurde durch  
Keschern die Bergmolchlarve erfasst.  Am 11.04.2022 wurden während einer nächtlichen 
Eulenkartierung bei Gewässer A 02 Rufe der Erdkröte und Rufe mit Verdacht  auf die 
Wechselkröte vernommen. Bei T 02 wurden Laichballen des Springfroschs oder des 
Grasfroschs nachgewiesen und e ntlang von T03 konnten unbestimmte Kaulquappen 
festgestellt werden. Weitere unbestimmte Kaulquappen wurden in einem Graben unterhalb 
der Kleingärten am Hasenpfad in der Nähe von T02 gefunden. Zusätzliche Zufallsfunde waren 
Laichballen vom Spring - oder Grasfrosch zum einen in einem Graben in der Nähe von T 02 
und zum anderen entlang T03 südlich des Waldrandes (s. Karte 4). 
 
Tabelle 30: Maximale Anzahl Nachweise pro Durchgang bei der Amphibienerfassung an 
potenziellen Laichgewässern durch Verhören, Sichtbeobachtung und Hand- und Kescherfänge 
Erläuterungen: Bei der maximalen Anzahl der Nachweise pro Durchg ang wurde die maximale Anzahl an Tieren, 
die im Rahmen der Tag - oder der Nachtbegehung an dem Gewässer erfasst wurde, je Status angegeben.  
Dargestellt sind nur die Gewässer und Termine mit Nachweisen.  
Gewässer Nr. Durchgang Datum Artname Anzahl Stadium 
A02 
3 28.04.22 Wasserfrosch-Komplex 2 adult 
6 27.06.22 Bergmolch 1 Larve 
6 27.06.22 Wasserfrosch-Komplex 3 adult 
4 10.05.22 Wasserfrosch-Komplex 6 adult 
Zusatz 04.07.22 Wasserfrosch-Komplex 2 adult 
7 12.07.22 Wasserfrosch-Komplex 3 adult 
Zufall 11.04.22 Erdkröte 1 adult 
Zufall 11.04.22 Wechselkröte 1 adult 
Graben in der 
Nähe von T02 3 28.04.22 Unbestimmte Kaulquappen 50 Larve 
T02 2 10.03.22 Springfrosch  2 Laichballen 
T03 3 28.04.22 Unbestimmte Kaulquappen 20 Larve 
3 28.04.22 Unbestimmte Kaulquappen 60 Larve 
 
9.4.3 Ausbringen und Absuchen künstlicher Verstecke für Kreuz- und 
Wechselkröte 
Bei den Kontrollen der 20 künstlichen Verstecke konnten keine Amphibiennachweise erbracht 
werden. Unter kV -Nr. 2 wurde an Gewässer A 02 am 04.07.2022 eine Zauneidechse 
vorgefunden (s. Kapitel 10.4.2).

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9.4.4 Scheinwerfertaxierung 
Durch die Scheinwerfertaxierung konnte n an beiden Begehungen Nachweise des 
Springfroschs erbracht werden (s.  Tabelle 31). Unter den Nachweisen befanden sich nur 
wenige adulte Individuen und Laichballen, die an T 02 festgestellt wurden. An zwei weiteren 
Gräben abseits der Transekte konnte ein adulter Springfrosch beim Spielplatz am Hasenpfad 
und ein Laichballen in der Nähe von T 02 gefunden werden (s. Karte  4). Größere 
Wanderbewegungen konnten durch die Scheinwerfertaxierung nicht ermittelt werden.  
 
Tabelle 31: Maximale Anzahl Nachweise pro Durchgang bei der Amphibienerfassung durch 
Scheinwerfertaxierung 
Erläuterungen: Bei der maximalen Anzahl der Nachweise pro Durchgang wurde die maximale Anzahl an Tieren, 
die im Rahmen der Tag - oder der Nachtbegehung an dem G ewässer erfasst wurde, je Status angegeben. 
Dargestellt sind nur die Transekte und Termine mit Nachweisen.  
Transekt Nr. DG Datum Artname Anzahl Stadium 
T02 1 14.03.22 Springfrosch 6 5 adult + 1 
Laichballen  
Spielplatz am 
Hasenpfad  1 14.03.22 Springfrosch 1 adult 
Graben in der 
Nähe von T02 2 29.03.22 Springfrosch 1 Laichballen 
 
9.4.5 Ausbringen von Wasserfallen zur Erfassung von Molchen 
Durch das Ausbringen von Wasserfallen wurden in de m untersuchten Gewässer insgesamt 
drei Amphibienarten nachgewiesen (s. Tabelle 32). Dabei handelte es sich um den Bergmolch, 
den Teichmolch und Individuen des Wasserfrosch-Komplexes (s. Tabelle 32, s. Karte 4).  
Der Bergmolch  wurde mit  einem Maximum von  fünf Larven bei einem Durchgang 
(Zusatzdurchgang) ermittelt. Zwei adulte Individuen des Wasserfrosch -Komplexes wurden 
durch Verhören bei dem Ein- und Ausbringen der Wasserfallen festgestellt. Der Teichmolch 
kam im adulten Stadium mit sechs Individuen vor.  
 
Tabelle 32: Maximale Anzahl Nachweise an einem Erfassungstag an Gewässer A2 bei de r 
Amphibienerfassung durch Ausbringen von Wasserfallen 
Erläuterungen: Bei der maximalen Anzahl der Nachweise pro Durchgang wurde die maximale Anzahl an Tieren, 
die im Rahmen der Tag - oder der Nachtbegehung an dem Gewässer A2 erfasst wurde, je Status angege ben; 
Dargestellt sind nur die Termine mit Nachweisen. 
Durchgang Datum Artname Anzahl Stadium 
1 11.05.22 Teichmolch 6 adult 
3 28.06.22 Bergmolch 4 Larve 
5 08.06.22 Wasserfrosch-Komplex 2 adult 
Zusatz 05.07.22 Bergmolch 5 Larve 
 
9.4.6 Artenspektrum der einzelnen Gewässer 
Von den sieben untersuchten Gewässern und Transekten war das Gewässer A02 mit vier 
Arten (Bergmolch, Teichmolch, Erdkröte, Wechselkröte  und Wasserfrosch-Komplex) das

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artenreichste und gleichzeitig das einzige Gewässer in dem diese Arten vorkamen. Die drei 
Arten des Wasserfrosch-Komplexes sind wie bereits in Kap 9.4.1 beschrieben nur schwer 
auseinander zu halten. Daher wird ein Vorkommen des im Anhang IV der FFH-Richtlinie und 
damit nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Kleinen Wasserfrosches 
vorsorglich angenommen. In Gewässer A 02 besteht zudem der Verdacht des Vorkommens 
der Wechselkröte. Die Wechselkröte ist eine nach BNatSchG streng geschützte FFH -
Anhang IV-Art und gilt in Deutschland sowie in Hessen als stark gefährdet. Die Knoblauchkröte 
konnte nicht nachgewiesen werden. Im Rahmen der Artenschutzfachlichen Potenzialanalyse 
(BCE 2021 ) konnten bereits 2021 keine Nachweise der Art mehr erhoben werden.  Die 
Habitateignung ist durch den geringen Wasserstand und dem starken Bewuchs mit Schilfrohr 
aktuell als gering für die Knoblauchkröte einzustufen.  
In den Gewässern A01 und A03 bis A07 konnten keine Amphibiennachweise erbracht werden. 
Dies kann damit begründet werden, dass die Gewässer ab Juli trockengefallen sind und somit 
kein geeignetes Habitat mehr dargestellt haben. Auch bei den Folgeterminen führte n diese 
kein Wasser mehr.  
In den Gräben auf den Feuchtwiesen in der Nähe der Kleingärten und bei den Transekten T02 
und T 03 konnte der Springfrosch nachgewiesen werden. Die streng geschützte FFH -
Anhang IV-Art wird in Deutschland sowie in Hessen auf der Vorwarnliste geführt. 
Entlang der Trans ekte T01, T04 und T 05 konnten keine weiteren Amphibien nachgewiesen 
werden.  
9.5 Naturschutzfachliche Bewertung 
Das Gewässer A02 weist aufgrund der höchsten erfassten Artenzahl , dem Nachweis des 
Wasserfrosch-Komplexes, der den streng geschützten, im Anhang IV der FFH -Richtlinie 
gelisteten Kleinen Wasserfrosch enthalten kann, sowie dem Verdacht auf die stark gefährdete 
Wechselkröte eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung als Laichhabitat für Amphibien auf.  
Eine naturschutzfachlich hohe Bedeutung kommt zudem den strukturreichen Gräben bei T02 
und T 03, sowie die Gräben bei den Feuchtwiesen südlich der Kleingärten aufgrund des 
Vorkommens des streng geschützten, als FFH-Anhang IV-Art gelisteten, Springfroschs zu.  
Den Gewässern A01, A03, A04, A05, A06 und A07 sowie den Gräben entlang der Transekte 
T01, T 04 und T 05 kommt aufgrund fehlender  Amphibiennachweise und dem temporären 
Charakter eine geringe naturschutzfachliche Bedeutung als Laichhabitat für Amphibien zu. Es 
ist zu vermerken, dass die Gräben für die Amp hibienwanderung wichtige Verbundstrukturen 
darstellen, auch wenn keine größeren Wanderbewegungen nachgewiesen werden konnten.  
 
9.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen 
Die Vorkommen der Amphibien sind auch durch den Klimawandel noch stärker als bislang 
bedroht. Stillgewässer werden immer seltener und weisen die Gefahr der Austrocknung auf. 
Im Untersuchungsgebiet gibt es zwei Bereiche die noch hochwertig eingestuft wurden. Jedoch 
ist die Empfindlichkeit dieser Vorkommen, kleine Restpopulationen, gegenüber  Störungen 
gewachsen. Daher ist die Anlage eines neuen Stillgewässers im Umkreis von rund 100 m im

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Bereich A02 dringend zu empfehlen. Die Dimensionierung sollte sich an der Größe von 
Gewässer A02 orientieren. 
Im Bereich der vorhandenen Gräben, sollte geprü ft werden, ob eine Extensivierung in 
Abschnitten möglich ist – längerer Aufstau des Wassers und seltene Unterhaltung. Gezielte 
Aufweitungen würden die Strukturvielfalt erhöhen. Randstreifen könnten erworben werden und 
aus der Nutzung genommen werden. Davon  würden nicht nur die Spring - und Grasfrösche 
profitieren. Zudem wären diese Maßnahmen auch für Vogelarten wie dem Braun - und 
Schwarzkehlchen förderlich und dienen auch als Vernetzungselemente für weitere 
Artengruppen wie Schmetterlinge oder auch Fledermäuse.

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10 Reptilien 
10.1 Untersuchungsgebiet 
Die Erfassung der poten ziell vorkommenden Reptilienarten erfolgte basierend auf den 
Ergebnissen der Artenschutzfachlichen Poten zialanalyse (BCE 2021) und den Ergebnissen 
einer Übersichtskartierung am 10.03.2022 auf sieben Reptilien Transekten.  
In geeigneten Bereichen mit potenziellen Habitateigenschaften wurden die Transekte mit einer 
Gesamtlänge von 1 .530 m festgelegt . Für eine genauere Erfassung, insbesondere der 
Schlingnatter, wurden auf Transekt Rep02 zusätzlich ac ht künstliche Verstecke ausgebracht 
(s. Tabelle 33, s. Karte 4). 
Die sieben Transekte sind zwischen 93  m und 769  m lang. Dabei handelt es sich um 
Waldränder, Saum- und Gehölzstreifen, Ackerbrachen und artenarme Ruderalvegetation, die 
den Reptilien sowohl Sonnen- als auch Versteckmöglichkeiten bietet.  
 
Tabelle 33: Übersicht über die Reptilien-Transekte für die Sichtbeobachtung und das Einbringen 
künstlicher Verstecke mit Lagebeschreibung 
Transekt-Nr. Transektlänge 
[m] 
Anzahl künstlicher 
Verstecke Lagebeschreibung 
Rep01 99 - Saumstreifen nördlich des Zeissweges 
und östlich der Frankfurter Landstraße 
Rep02 768 8 Entlang am nordöstlich gelegenen 
Waldrand  
Rep03 148 - Gehölzstreifen nördlich der Messeler-
Park-Straße und östlich von Wixhausen 
Rep04 98 - 
Artenarme Ruderalvegetation südlich der 
Messeler-Park-Straße und östlich von 
Wixhausen 
Rep05 115 - Ackerbrache westlich der Ob. Mühlstraße 
und nordwestlich des Bauernladen Benz 
Rep06 93 - Saumstreifen östlich der Frankfurter 
Landstraße 
Rep07 209 - Gehölzstreifen südwestlich der 
Hindemithstraße 
Gesamtlänge 1.530   
 
10.2 Auswertung vorhandener Daten 
Die Recherche vorhandener Daten beim HLNUG ergab mehrere Nachweise der 
Zauneidechse. Es liegen zwei Nachweispunkte aus dem Jahr 2005 mit Alt- und Jungtieren auf 
Grünland östlich der Oberen Mühlstraße und südlich des Umspannwerks vor (s. Karte 4).  
Neben den Daten vom HLNUG liegen auch Daten aus dem Landschaftsplan zum 
Bebauungsplan W X 12 von REGIOPLAN (2005) vor, die auf nicht vorliegende Erhebungen von 
bioplan 2004 verweisen. Hier wurden neben dem bereits genannten Fundort noch zwei weitere 
Nachweise von Zauneidechsen innerhalb des Untersuchungsgebiets am Waldrand östlich 
vom Umspannwerk  und am „Stahlberg“ dokumentiert. Weitere Funde der Zauneidechse

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wurden im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag von  PGNU UND WESSLING (2011) an den 
Waldrandbereichen bei Rep02 und im Umkreis des Umspannwerks dokumentiert. 
 
10.3 Untersuchungsmethodik 
Die Reptilienerfassungen erfolgten durch Sichtbeobachtungen (Transektbegehungen) und 
durch die Kontrolle eingebrachter künstlicher Verstecke (kV) gemäß Kartiermethodenleitfaden 
(HESSEN MOBIL 2020) und Methodenblatt R1 nach ALBRECHT et al. (2014).  
 
10.3.1 Sichtbeobachtung (Transektbegehung)  
Im Zeitraum von April bis August 2022 wurden an bevorzugt sonnigen, warmen Tagen ohne 
Niederschlag vier Begehungen durchgeführt (s. Tabelle 34). Dabei wurden bei jeder Begehung 
alle Transekte langsam und gleichmäßig (Geschwindigkeit: kleiner 0,5 km/h) abgegangen und 
geeignete Strukturen (Sonnenplätze, Verstecke) gezielt auf Reptilienvorkommen abgesucht. 
Zudem wurden währenddessen die künstlichen Verstecke durch vorsichtiges Umdrehen 
kontrolliert.  
 
Tabelle 34: Termine der Transektbegehungen 2022 
Erläuterung: DG = Durchgang 
DG Datum 
Witterung 
Temperatur/°C Bewölkung Niederschlag 
1 28.04.2022 11 bis 20 keine keiner 
2 16.06.2022 19 bis 29 leicht bewölkt keiner 
3 02.08.2022 20 bis 30 leicht bewölkt keiner 
4 25.08.2022 23 bis 26 keine keiner 
 
10.3.2 Einbringen künstlicher Verstecke 
Am Waldrand im Nordosten des Untersuchungsraums  (Transekt-Nr. Rep02)  wurden in 
geeigneten Bereichen am 10.03. und am 11.04.2022 insgesamt acht künstliche Verstecke in 
Form von Teichfolien oder Dachpappen (50x100  cm; s.  Abbildung 16) an besonnten 
Positionen ausgebracht (s. Karte 4). Die künstlichen Verstecke wurden mit Heringen fixiert und 
nummeriert.  
Im Zeitraum von April bis September 2022 wurden an bevorzugt sonnigen, warmen Tagen 
ohne Niederschlag sechs Begehungen durchgeführt  (s. Tabelle 35). Dabei wurden bei jeder 
Begehung die Bereiche zwischen den künstlichen Verstecken  langsam und gleichmäßig 
(Geschwindigkeit: kleiner 0,5 km/h) abgegangen und auf Reptilienvorkommen abgesucht. Die 
künstlichen Verstecke wurden dabei durch vorsichtiges Umdrehen kontrolliert und bei der 
letzten Kartierung am 07.09.2022 wieder eingesammelt.

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Abbildung 16: Ausgebrachtes künstl iches Versteck (kV-Nr. 07 mit Schlingnatter Nachweis am 
10.05.2022) im Untersuchungsgebiet 
 
Tabelle 35: Termine der Reptilienerfassung 2022 
Erläuterung: DG = Durchgang 
DG Datum 
Witterung 
Temperatur/°C Bewölkung Niederschlag 
1 28.04.2022 11 bis 20 keine keiner 
2 10.05.2022 19 bis 22 leicht bewölkt keiner 
3 25.05.2022 18 bis 22 stark bewölkt keiner 
4 16.06.2022 19 bis 29 leicht bewölkt keiner 
5 02.08.2022 20 bis 30 leicht bewölkt keiner 
6 07.09.2022 22 bis 26 leicht bewölkt keiner 
 
10.4 Ergebnisse 
10.4.1 Gesamtartenspektrum 
Bei den Erhebungen wurden mit Blindschleiche, Schlingnatter und Zauneidechse drei 
Reptilienarten nachgewiesen (s.  Tabelle 36 und Abbildung 17). Die Blindschleiche ist nach 
§ 7 BNatSchG besonders geschützt und gilt nach hessischer Roten Liste als ungefährdet.  
Die streng geschützte Schlingnatter ist eine FFH-Anhang IV-Art und wird in Deutschland sowie 
in Hessen als gefährdet eingestuft . Die Zauneidechse ist ebenfalls eine FFH-Anhang IV-Art 
und gilt nach § 7 BNatSchG als streng geschützt. In Deutschland und Hessen steht sie auf der 
Vorwarnliste. In Hessen gilt der Erhaltungszustand der Schlingnatter und der Zauneidechse 
als ungünstig-unzureichend.

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Tabelle 36: Artenliste der erfassten Reptilien mit Angaben zu Schutz- und Gefährdungsstatus 
Erläuterungen: FFH = Fauna -Flora-Habitat-Richtlinie: II / IV = Art des Anhangs II oder IV,  
Schutz = nach § 7 BNatSchG besonders (b) oder streng (s) geschützte Art; RL D = Rote Liste Deutschland (ROTE-
LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020b), RL HE = Rote Liste Hessen (AGAR & FENA 2010): 0 = 
ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung 
unbekannten Ausmaßes, D = Daten unzureichend, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet; EHZ HE = Erhaltungszustand 
in Hessen und EHZ DE  = Erhaltungszustand in Deutschland (HLNUG 2019a): günstig, ungünstig-unzureichend, 
ungünstig-schlecht 
Deutscher 
Artname 
Wissenschaftlicher 
Artname FFH Schutz RL D RL HE EHZ HE EHZ DE 
Blindschleiche Anguis fragilis - b * * - - 
Schlingnatter Coronella austriaca IV s 3 3 unzureichend unzureichend 
Zauneidechse Lacerta agilis IV s V V unzureichend unzureichend 
 
   
Abbildung 17: Bild 1 = adulte männliche Zauneidechse 28.04.2022, Bild 2 = juvenile 
Zauneidechse 02.08.2022 
 
 
 
Abbildung 18: Blindschleiche unter kV-Nr. 200 25.05.2022 
 
 
10.4.2 Sichtbeobachtung und Einbringen künstlicher Verstecke 
Entlang von drei der sieben Transekte wurden Reptilien nachgewiesen (s.  Tabelle 37). 
Zufallsfunde von Reptilien wurden zum einen in einem Feldgraben westlich der Messeler-Park-
Straße sowie unter einem künstlichen Versteck (kV -Nr. 2) für Amphibien an Gewässer  A02 
aufgenommen.  
1 
 2

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Die Zauneidechse wurde in der Nähe von dem durch die Datenrecherche bekannten Fundort 
östlich der Obere Mühlstraße durch einen Zufallsfund unter der Amphibien kV-Nr. 29 erfasst. 
Darüber hinaus wurde das größte  Vorkommen am Waldrand im nord -östlichen Teil des 
Untersuchungsgebiets bei Transekt Rep02  (s. Anhang 8) mit maximal 22 Individuen (vier 
adulte und 18 juvenile Individuen) bei einem Durchgang (02.08.2022) erfasst.  
Die Schlingnatter wurde einmalig bei Transekt Rep02 unter kV -Nr. 07 am 10.05.2022 
gesichtet.  
Die Blindschleiche wurde entlang des Transekts Rep02 nachgewiesen. Bei dieser Art lag die 
höchste Anzahl an Tieren pro Termin bei fünf Individuen am 10.05.2022. 
Außer den sicher bestimmten Arten, gab es auch noch flüchtende und somit nicht eindeutig 
identifizierbare Individuen. Diese wurden vor allem entlang Transekt Rep02 gefunden. Weitere 
Einzelfunde unbestimmter Eidechsen arten gab es bei Transekt Rep03, in der Nähe von 
Transekt Rep06 und entlang eines Grabens zwischen Rep01 und Rep03.  
 
Tabelle 37: Ergebnisse der Reptilienerfassung m ittels Sichtbeobachtung und Einbringen 
künstlicher Verstecke  
Erläuterungen: Dargestellt sind nur die Flächen mit Reptiliennachweisen.  
Dargestellt ist die Anzahl erfasster Individuen pro Termin; sub. = subadult, juv. = juvenil, k.A. = keine Angabe 
Transekt-
Nr. Datum Methode Zauneidechse Schling-
natter Blindschleiche Eidechse 
unbestimmt 
adult sub. juv. k.A. k.A. adult sub. k.A. adult sub. k.A. 
Rep02 
11.04.22 Zufall    2        
28.04.22 KV und 
Transekt 8 9    1   2 1 1 
10.05.22 KV     1   5   2 
25.05.22 KV 2 1 4     2    
16.06.22 KV und 
Transekt 
     1 1  1  1 
26.07.22 Zufall 2 1          
02.08.22 KV und 
Transekt 4  18         
25.08.22 Transekt   1         
07.09.22 KV  1 9         
Rep03 02.08.22 Transekt         1   
Nahe 
Rep06 28.04.22 KV und 
Transekt 
          1 
Graben 16.06.22 Zufall          1  
Teich 04.07.22 Zufall 1           
 
10.5 Naturschutzfachliche Bewertung 
Die von de n Anhang IV -Arten Zauneidechse und Schlingnatter besiedelten 
wärmebegünstigten Saumstrukturen des Waldrandbereiches bei Rep02 im nordöstlichen Teil 
der Untersuchungsfläche  sind als naturschutzfachlich hochwertig  hinsichtlich der Reptilien  
einzustufen. Dies gilt auch für die Fläche um das Gewässer A02, auf der durch Zufall die 
Zauneidechse nachgewiesen wurde.

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Flächen die ausschließlich unbestimmte Reptiliennachweise  oder Nachweise der 
Blindschleiche aufwiesen, wie  Rep02, Rep03, die Umgebung von Rep06 und ein Graben 
zwischen Rep01 und Rep03, werden naturschutzfachlich als mittelwertig eingestuft. 
Alle Flächen, auf denen keine Reptilienarten erfasst wurden, werden als naturschutzfachlich 
geringwertig eingestuft. Dabei handelt es sich um die Flächen Rep 01, Rep04, Rep05 und 
Rep07.  
 
10.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen 
Insbesondere der Waldrand im Nordosten des Untersuchungsgebiet hat sich als bedeutsam 
für Reptilien erwiesen. Dieser sollte gezielt reptilienfreundlich gepflegt werden: Beispielsweise 
könnte der Gehölzwuchs abschnittsweise alle fünf Jahre zurückgeschnitten werden  (mit 
ökologischer Baubegleitung) . Auch könnten Holzstapel als Versteckmöglichkeiten gezielt 
aufgestapelt werden. 
Im Bereich S tahlberg wäre die Anlage von Lesesteinhaufen oder ähnlichen Strukturen als 
Habitatoptimierung für Reptilien empfehlenswert.

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11 Schmetterlinge 
11.1 Untersuchungsgebiet 
Die Kartierung der poten ziell vorkommenden Schmetterlingsarten  allgemeiner 
Planungsrelevanz erfolgte basierend auf den Ergebnissen der Artenschutzfachlichen 
Potenzialanalyse (BCE 2021 ) auf sieben Transekten mit einer Gesamtlänge von 1,83 km 
(s. Tabelle 38).  
Auf vier weiteren Probeflächen (s. Tabelle 39 und Anhang 9), die ein mittleres bis sehr gutes 
Habitatpotenzial aufweisen (BCE 2021), sollten die europarechtlich geschützten Falterarten 
erfasst werden. Ergänzend  wurden im gesamten Untersuchungsraum die Eiablage- bzw. 
Raupennahrungspflanzen besonders planungsrelevanter Falterarten (s. Kap. 11.3.2) 
aufgenommen (s. Karte 4).  Die erfassten Eiablage - bzw. Raupennahrungspflanzen, die 
außerhalb der Probeflächen lagen, wurden im Rahmen der entsprechenden Detailkartierung 
auf Arthinweise überprüft.  
 
Tabelle 38: Übersicht der Transekte Schmetterlinge 
Erläuterung: Lage der Transekte im Untersuchungsgebiet s. Karte 4 
Transekt-Nr. Transektlänge 
[m] Kurzbeschreibung der Lage im UG 
F01 197 Feuchtwiese östlich angrenzend an Wixhausen und westlich 
angrenzend an Frankfurter Landstraße  
F02 402 
Schmaler Saumstreifen  östlich neben der Frankfurter 
Landstraße der weiter in einem rechtsknick entlang eines 
Feldweges verläuft 
F03 308 Saum- und Gehölzstreifen zentral gelegen im UG nordwestlich 
des Bauernladen Benz 
F04 171 Saumstreifen östlich neben der Frankfurter Landstraße  und 
nördlich von T02 
F05 408 Feuchtwiesen östlich von T04 und südlich der Kleingärten am 
Hasenpfad 
F06 212 
Teilstück einer artenarmen Ruderalfläche und einer Fläche mit 
Feucht- und Nassstauden östlich angrenzend an die Kleingärten 
am Hasenpfad 
F07 130 Saumstreifen mit Ruderalvegetation  westlich der Ob eren 
Mühlstraße und der Grillhütte Liederkranzeck der Aumühle 
Gesamtlänge 1.828  
 
Tabelle 39: Übersicht der Untersuchungsflächen Schmetterlinge 
Erläuterung: Lage der Probeflächen im Untersuchungsgebiet s. Karte 4; PF = Probefläche 
Flächen-Nr. Fläche [ha] Kurzbeschreibung der Lage im UG 
PF01 1,4 Frisch- bis Feuchtwiese südlich der Kleingärten am Hasenpfad 
PF02 1,5 Frisch- bis Feuchtwiese südlich der Kleingärten am Hasenpfad

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Flächen-Nr. Fläche [ha] Kurzbeschreibung der Lage im UG 
PF03 0,2 artenarmen Ruderalfläche östlich angrenzend an die 
Kleingärten am Hasenpfad 
PF04 0,4 Fläche mit Feucht- und Nassstauden östlich angrenzend an die 
Kleingärten am Hasenpfad 
 
11.2 Auswertung vorhandener Daten 
Im Vorfeld der Erfassungen wurde das poten zielle Vorkommen von besonders 
planungsrelevanten Tag - und Nachtfalterarten des Anhang II und Anhang IV der FFH -
Richtlinie im Untersuchungsraum anhand von vorhandenen Daten eingeschätzt.  
In den vorliegenden Ergebnissen der Artenschutzfachlichen Poten zialanalyse (BCE 2021 ) 
wurde auf Grund des Verbreitungsraums und der gefundenen Wirtspflanzen des Dunklen- und 
Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Maculinea nausithous  und Maculinea teleius ), des 
Großen Feuerfalters (Lycaena dispar ) und des Nachtkerzenschwärmers (Proserpinus 
proserpina) das Vorkommen der drei Arten im Untersuchungsraum nicht ausgeschlossen. Es 
konnten allerdings keine  Artnachweise von besonders planungsrelevanten Tag - und 
Nachtfalterarten des Anhang II und Anhang IV der FFH-Richtlinie für den Untersuchungsraum 
seit 2001 festgestellt werden  (PGNU UND WESSLING 2011; REGIOPLAN 2005). Auch die 
Recherche beim HLNUG ergab keine Nachweise.  
 
11.3 Untersuchungsmethodik 
11.3.1 Kartierung zur Erfassung von Falterarten allgemeiner Planungsrelevanz 
Die Erfassung der Tagfalter allgemeiner Planungsrelevanz erfolgte auf den sieben Transekten 
nach Methodenblatt F15 nach ALBRECHT et al. (2014)  mit fünf Begehungen bei passenden 
Witterungsbedingungen im Ju ni, Juli  und August 202 2 (s. Tabelle 40). Dabei w urden die 
Transekte in einem gleichmäßigen und langsamen Tempo (ca. 1 km/h) abgelaufen und alle 
Tagfalter erfasst, die sich 2,5 m seitlich des Transekts (rechts oder links) oder 5 m davor oder 
dahinter befanden.  
Im Rahmen dieser Begehungen wurden sowohl planungsrelevante Falterarten (Anhang II oder 
IV-Arten der FF H-Richtlinie) sowie nach BNatSchG  § 7 besonders oder streng geschützte 
Arten der Tag- und Nachtfalter erfasst. Dabei wurden die Arten der Falter bestimmt und ihre 
Häufigkeitsklasse aufgenommen (s. Karte 4).  
 
Tabelle 40: Termine und Witterung der Faltererfassungen allgemeiner Planungsrelevanz 
Erläuterung: DG = Durchgang 
DG Datum Witterung 
Wind Temperatur/°C Bewölkung Niederschlag 
1 27.06.2022 stark 20 bis 26 stark bewölkt zeitweise Regen 
28.06.2022 schwach 18 bis 22 keine keiner 
2 13.07.2022 mittel 25 bis 30 stark bewölkt keiner 
3 26.07.2022 mittel 21 bis 28 stark bewölkt keiner

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DG Datum Witterung 
Wind Temperatur/°C Bewölkung Niederschlag 
4 02.08.2022 still 25 bis 30 leicht bewölkt keiner 
08.08.2022 still 25 bis 29 keine keiner 
5 25.08.2022 mittel 26 bis 31 keine keiner 
 
11.3.2 Detailkartierung zur Erfassung europarechtlich geschützter Arten 
Im Zeitraum von 27.06. bis 25.08.2022 erfolgte die Erfassung der europarechtlich geschützten 
Tag- und Nachtfalterarten auf den vier Probeflächen (s. Tabelle 41).  
Am 27. und 28.06.2022 fand eine Übersichtsbegehung der Probeflächen statt, bei der neben 
der Aufnahme aller gesichteten Falterarten, poten zielle Eiablage - und 
Raupennahrungspflanzen der zu erwartenden oder nicht auszuschließenden besonders 
planungsrelevanten Schmetterlingsarten im Untersuchungsgebiet  aufgenommen wurden. 
Dabei wurden Vorkommen der Wirtspflanzen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings, 
des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings, des Großen Feuerfalters und des 
Nachtkerzenschwärmers erfasst. Auf Grund der erfassten Wirtspflanzen fanden 
Detailkartierungen für die drei besonders planungsrelevanten Arten statt (s. Kap. 11.3.2.1 bis 
11.3.2.3).  
Da die erfassten Eiablage - bzw. Raupennahrungspflanzen sich zum Großteil außerhalb der 
Probeflächen befinden (s. Karte  4), wurden im Rahmen der entsprechenden 
Detailkartierungen auch außerhalb der Probeflächen die Wirtspflanzen auf Artnachweise 
überprüft. Eine genaue Lagebeschreibung der gefundenen Eiablage - bzw. 
Raupennahrungspflanzen findet sich in Kap. 11.3.2.1 bis 11.3.2.3 und Karte 4. Wiesen die 
Probeflächen keine Eiablage - bzw. Raupennahrungspflanzen der relevanten Arten auf, 
wurden diese vorsorglich bei jeder Begehung trotzdem kontrolliert.  
 
Tabelle 41: Termine und Witterung der Faltererfassungen europarechtlich geschützter Arten  
Erläuterung: DG = Durchgang 
DG Datum 
Witterung 
Wind Temperatur/ 
°C Bewölkung Niederschlag 
Erfassung der 
Raupennahrungspflanzen 
27.06.2022 stark 20 bis 26 stark bewölkt zeitweise Regen 
28.06.2022 schwach 18 bis 22 keine keiner 
1. DG Maculinea spec.,  
1. DG L. dispar 13.07.2022 mittel 25 bis 30 stark bewölkt keiner 
2. DG Maculinea spec.,  
2. DG L. dispar,  
1. DG P. proserpina 
26.07.2022 mittel 21 bis 28 stark bewölkt keiner

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11.3.2.1  Dunkler- und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea 
nausithous und Maculinea teleius) 
Aufgrund der nachgewiesenen Vorkommen des Großen Wiesenknopfs  (Sanguisorba 
officinalis), der Eiablage- und Raupennahrungspflanze des Dunklen und Hellen Wiesenkopf -
Ameisenbläulings, erfolgte auf den ermittelten Untersuchungsflächen eine Detailkartierung für 
diese Arten  gemäß Methodenblatt F4 nach ALBRECHT et al. (2014) . Die Vorkommen des 
großen Wiesenknopfes im Untersuchungsgebiet befinden sich entlang der Transekte F01, 
F03, F04 und F05 (PF01 und 02) sowie an einem Graben westlich der F AIR-Baustelle, am 
Rand eines intens iv genutzten Ackers östlich von F05 und auf einer Wiese südlich der 
Hindemithstraße ( s. Karte  4). Insgesamt  fanden vier Begehungen  von Mitte Juli bis Ende 
August 2022 in der Hauptflugzeit der Arten statt (s.  Tabelle 41). Die Probeflächen wurden, 
unabhängig des Vorkommens der Wirtspflanze , in Schleifen von 10 bis 15  Metern Abstand 
abgelaufen und auffliegende oder auf Blütenköpfen sitzende Falter erfasst.  
11.3.2.2 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) 
Der große Feuerfalter legt seine Eier  an oxalatarme Ampferarten wie den Krausen Ampfer 
(Rumex crispus), den Stumpfblättrigen Ampfer (Rumex obtusifolius) und den Fluss  - Ampfer 
(Rumex hydrolapathum) ab (EBERT & RENNWALD 1991). In dem Untersuchungsgebiet konnten 
entlang F05 und am Randbereich der Silzbachaue Vorkommen des Stumpfblättrigen Ampfers 
nachgewiesen werden (s. Karte  4). Gegen Ende der Flugzeit im Juli fanden daher zwei 
Begehungen statt, bei denen die  Bereiche mit den ermittelten Eiablage - und 
Raupennahrungspflanzen gezielt auf mögliche Vorkommen der Zielart abgesucht  wurden 
(s. Tabelle 41). Die Suche nach Eiern und frühen Raupenstadien des Großen Feuerfalters 
erfolgte nach dem Methodenblätter F8 von ALBRECHT et al. (2014)  an oxalatarmen 
Ampferarten (Rumex spec., Polygonaceae).  
11.3.2.3 Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) 
Nachtkerzenschwärmer finden ihre Eiablage - und Raupennahrungspflanzen an Weiden -
röschen (Epilobium sp.), Nachtkerze (Oenothera sp.) und Blutweiderich  (Lythrum salicaria) 
vorwiegend in Feuchtbiotopen oder auf ruderalen Flächen (RENNWALD 2005). Im 
Untersuchungsgebiet wurden Vorkommen von Weidenröschen, Blutweiderich und Nachtkerze 
festgestellt (s. Karte 4). Weidenröschenarten wurden entlang von F03 sowie in einem Graben 
nördlich von F03 und westlich der FAIR -Baustelle erfasst. Blutweiderich wurde entlang der 
Transekte F01, F03, F04 und F05 sowie in einem Ackergraben zwischen F03 und F05 und 
DG Datum 
Witterung 
Wind Temperatur/ 
°C Bewölkung Niederschlag 
3. DG Maculinea spec., 
2. DG P. proserpina 
02.08.2022 still 25 bis 30 leicht bewölkt keiner 
08.08.2022 still 25 bis 29 keine keiner 
4. DG Maculinea spec. 25.08.2022 mittel 26 bis 31 keine keiner

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Simon & Widdig GbR   85 
südlich des Umspannwerks nachgewiesen. Vorkommen der Nachtkerze wurden entlang F03, 
F04 und F07 sowie an Gräben westlich der FAIR -Baustelle und an einem Graben der 
Umleitungsstraße im nördlichen Bereich des Untersuchungsgebiets nachgewiesen.  
Auf Grund der erfassten Wirtspflanzen erfolgten zwei Begehungen Ende Juli und Anfang 
August (s. Tabelle 41), bei denen die Bereiche mit den ermittelten Eiablage - und 
Raupennahrungspflanzen gezielt auf mögliche Vorkommen der Zielart abgesucht wurden. 
Dabei wurde nach dem Methodenblatt F10 von ALBRECHT et al. (2014) kartiert.  
 
11.4 Ergebnisse 
11.4.1 Gesamtartenspektrum 
Insgesamt konnten 1 9 Falterarten auf den untersuchten Flächen und Transekten 
nachgewiesen werden. Neben den sicher bestimmten Arten gab es einen Nachweis eines 
Perlmuttfalters, der nicht sicher bestimmt werden konnte, da sich dieser im Streckenflug 
befand. Unter den erfassten Falterarten befinden sich  mit dem Kleinen Sonnenröschen 
Bläuling ( Aricia agestis ), Kleinen Wie senvögelchen ( Coenonympha pamphilus ), Weißklee 
Gelbling ( Colias hyale), Kleinen Feuerfalter ( Lycaena phaeas ), Hauhechel Bläuling 
(Polyommatus icarus) und Rotklee Bläuling (Polyommatus semiargus) sechs nach BNatSchG 
besonders geschützte Arten (s. Tabelle 42).  
In Hessen wird der Kleine Sonnenröschen Bläuling und der Rotklee Bläuling auf der 
Vorwarnliste geführt . Bei dem Kurzschwänzigen Bläuling  (Cupido argiades ) ist die 
Datengrundlage unzureichend nach der Roten Liste Hessen  und steht zudem als einzige  
erfasste Art in Deutschland auf der Vorwarnliste  (s. Tabelle 42). Alle weiteren Arten werden 
nach der Roten Liste Hessen (2009) und der Roten Liste Deutschland (2011) als ungefährdet 
eingestuft. Das Waldbrettspiel ( Pararge aegeria) wurde als Zufallsfund in der Silzaue im 
südlichen Bereich des Untersuchungsgebiets nachgewiesen (s. Tabelle 43).  
 
Tabelle 42: Gesamtartenspektrum der Tagfalterarten mit Schutz- und Gefährdungsstatus 
Erläuterungen: FFH: Schutz nach Anhang II oder Anhang IV der FFH -Richtlinie; Schutz = nach BNatSchG §  7 
besonders (b) oder streng (s) geschützte Art; RL D: Gefährdungszustand nach Roter Liste Deutschland (REINHARDT 
& BOLZ 2011):  = ungefährdet, V = Vorwarnliste; RL HE: Gefährdungszustand nach Roter Liste Hessen (LANGE & 
BROCKMANN 2009; LANGE & ROTH 1999):  * = ungefährdet, D = Daten unzureichend, V = Vorwarnliste ; EHZ HE = 
Erhaltungszustand in Hessen und EHZ DE = Erhaltungszustand in Deutsc hland (HLNUG 2019a ): günstig, 
ungünstig-unzureichend, ungünstig-schlecht 
Wissenschaftlicher 
Artname Deutscher Artname FFH Schutz RL D RL 
HE 
EHZ 
HE 
EHZ 
DE 
Aglais urticae Kleiner Fuchs - - * *   
Aricia agestis Kleiner Sonnenröschen 
Bläuling - b * V   
Coenonympha 
pamphilus 
Kleines 
Wiesenvögelchen - b * *   
Colias hyale Weißklee-Gelbling 
(Goldene Acht) - b * *   
Cupido argiades Kurzschwänziger 
Bläuling - - V D   
Inachis io Tagpfauenauge - - * *

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Simon & Widdig GbR   86 
Wissenschaftlicher 
Artname Deutscher Artname FFH Schutz RL D RL 
HE 
EHZ 
HE 
EHZ 
DE 
Issoria lathonia Kleiner Perlmutterfalter - - * *   
Lycaena phlaeas Kleiner Feuerfalter - b * *   
Maniola jurtina Großes Ochsenauge - - * *   
Melanargia galathea Schachbrettfalter - - * *   
Pararge aegeria Waldbrettspiel - - * *   
Pieris brassicae Großer Kohlweißling - - * *   
Pieris napi Grünader-Weißling - - * *   
Pieris rapae Kleiner Kohlweißling - - * *   
Polyommatus icarus Hauhechel-Bläuling - b * *   
Polyommatus 
semiargus Rotklee Bläuling - b * V   
Thymelicus lineola Schwarzkolbiger Braun-
Dickkopffalter - - * *   
Vanessa atalanta Admiral - - * *   
Vanessa cardui Distelfalter - - * *   
 
Das artenreichste Transekt mit 13 erfassten Tagfalterarten war F05 (s. Tabelle 43), welches 
auf den Feuchtwiesen östlich von F04 und südlich der Kleingärten am Hasenpfad  liegt. Bei 
dem Transekt handelt es sich mit 408 m um das längste Transekt (s. Tabelle 38). F06 wies mit 
elf erfassten Tagfalterarten das zweit größte Artenspektrum auf. Die anderen Flächen und 
Transekte wiesen ein Artenspektrum von zwei bis acht Arten auf (s.  Tabelle 43). Auf 
Untersuchungsfläche PF01 konnten keine Schmetterlinge nachgewiesen werden. F05 verläuft 
über PF 01 und PF02, Erfassungen von Schmetterlingen konnten allerdings nur auf dem Teil 
des Transekts getätigt werden, welches auf PF02 liegt.  
Die häufigsten im Gebiet nachgewiesenen Arten sind d er Große Kohlweißling ( Pieris 
brassicae), der Schachbrettfalter ( Melanargia galathea ) und der Schwarzkolbige Braun -
Dickkopffalter (Thymelicus lineola).  
 
Tabelle 43: Maximale Häufigkeiten der erfassten Tagfalterarten auf den einzelnen Transekten 
und Untersuchungsflächen 
Erläuterungen: Häufigkeitsklassen: I = 1-2 Individuen; II = 3-5 Ind.; III = 6-10 Ind.; IV = 11-20 Ind.; V = 21-50 Ind., 
PF = Probeflächen, T = Transekt, * = Zufallsfund vom 27.06.2022, ** = nicht näher bestimmt 
Wissenschaftlicher 
Artname Deutscher Artname 
Pf02 
PF03 
PF04 
T01 
T02 
T03 
T04 
T05 
T06 
T07 
Silzaue 
Aglais urticae Kleiner Fuchs      I  II    
Aricia agestis Kleiner Sonnenröschen 
Bläuling I        I   
Coenonympha 
pamphilus Kleines Wiesenvögelchen  II      III I   
Colias hyale Weißklee-Gelbling 
(Goldene Acht) 
  I     III I   
Cupido argiades Kurzschwänziger Bläuling I       I

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Wissenschaftlicher 
Artname Deutscher Artname 
Pf02 
PF03 
PF04 
T01 
T02 
T03 
T04 
T05 
T06 
T07 
Silzaue 
Inachis io Tagpfauenauge     II II I II I I  
Issoria lathonia Kleiner Perlmutterfalter     I       
Lycaena phlaeas Kleiner Feuerfalter       I I II I  
Maniola jurtina Großes Ochsenauge        III II   
Melanargia galathea Schachbrettfalter     V  II  II II  
Pararge aegeria* Waldbrettspiel           I 
Pieris brassicae Großer Kohlweißling    II V III III II  II  
Pieris napi Grünaderweißling        I    
Pieris rapae Kleiner Kohlweißling    I II II II I I I  
Polyommatus icarus Hauhechel-Bläuling  I I     IV II II  
Polyommatus 
semiargus Rotklee Bläuling        I    
Vanessa atalanta Admiral    I I    II   
Vanessa cardui Distelfalter  I     I I    
Argynnis indet.** Perlmuttfalter       I     
Thymelicus lineola Schwarzkolbiger 
Braundickkopffalter 
    IV II III  III   
Anzahl Arten pro Fläche 2 3 2 3 7 5 8 13 11 6 1 
 
11.4.2 Detailkartierungen  
In Tabelle 44 und Karte 4 sind die Untersuchungsflächen angegeben, auf denen Eiablage- und 
Raupennahrungspflanzen der planungsrelevanten Falterarten ermittelt wurden. Die Bereiche 
mit den ermittelten relevanten Pflanzenarten wurden im Rahmen der Detailkartierung gezielt 
auf die jeweiligen Arten abgesucht.  
Es konnten keine Imagines des Dunklen - und Hellen Wiesenknopf -Ameisenbläulings 
nachgewiesen werden, obwohl seine Futterpflanze, der Große Wiesenknopf (Sanguisorba 
officinalis) in größerer Anzahl vor allem westlich der B3 festgestellt wurde (s. Karte 4).  
Auch Raupen des Nachtkerzenschwärmers konnten nicht nachgewiesen werden, obwohl 
verschiedene Eiablage - und Raupennahrungspflanze n (Weiden röschen, Nachtkerze und 
Blutweiderich) im Planungsgebiet vorhanden sind.   
Es gab zudem keine Nachweise von Eiern oder frühen Raupenstadien des Großen 
Feuerfalters auf den vereinzelt vorkommenden Stumpfblättrigen Ampfer - Pflanzen (Rumex 
obtusifolius).

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Tabelle 44: Transekte und Untersuchungsflächen mit Vorkommen von Eiablage - und 
Raupennahrungspflanzen der Zielarten 
Erläuterungen: T-Nr. = Transekt-Nr.; PF-Nr. = Probeflächen-Nr. 
 
T-Nr. PF-Nr. Vorkommen von Eiablage- und 
Raupennahrungspflanzen Zielarten 
F01  
Großer Wiesenknopf (Sanguisorba 
officinalis) und Blutweiderich (Lythrum 
salicaria) 
Dunkler und Heller Wiesenknopf-
Ameisenbläuling und 
Nachtkerzenschwärmer 
F03  
Großer Wiesenknopf, Blutweiderich, 
Weidenröschen (Epilobium sp.) und 
Nachtkerze (Oenothera sp.) 
Dunkler und Heller Wiesenknopf-
Ameisenbläuling und 
Nachtkerzenschwärmer 
F04  Großer Wiesenknopf und Nachtkerze 
Dunkler und Heller Wiesenknopf-
Ameisenbläuling und 
Nachtkerzenschwärmer 
F05 PF01 Großer Wiesenknopf und Blutweiderich 
Dunkler und Heller Wiesenknopf-
Ameisenbläuling und 
Nachtkerzenschwärmer 
F05 PF02 
Großer Wiesenknopf und 
Stumpfblättriger Ampfer (Rumex 
obtusifolius) 
Dunkler und Heller Wiesenknopf-
Ameisenbläuling und Großer Feuerfalter 
F06 PF04 Blutweiderich Nachtkerzenschwärmer 
F07  Nachtkerze Nachtkerzenschwärmer 
 
 
11.5 Naturschutzfachliche Bewertung 
Bei den meisten im Gebiet kartierten Tagfalterarten handelt es sich um weit verbreitete Arten 
ohne besondere Gefährdung. Hervorzuheben  sind die Transekte F05 und F06 sowie die 
Fläche PF02 mit Artnachweisen des Kleine n Sonnenröschen Bläuling s und des Rotklee 
Bläulings, die in Hessen auf der Vorwarnliste der Roten Liste stehen. Der Kurzschwänzige 
Bläuling, der auf PF02 und F05 nachgewiesen wurde, wird in Deutschland auf der Vorwarnliste 
geführt.  
Basierend auf den Ergebnissen der Kartierung ist dem Untersuchungsgebiet insgesamt eine 
allgemeine Bedeutung für die Artengruppe der Tagfalter zuzuordnen, da keine Arten des 
Anhangs II oder IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen wurden.  
 
11.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen  
Das höchste Potenzial für gefährdete oder selten Schmetterlingsarten dürfte das feuchte 
Grünland am südlichen Ortsrand Wixhausen aufweisen. Zur Förderung der Schmetterlinge 
wäre eine (weitere) Extensivierung der Nutzung förderlich, von der insbesondere auc h die 
Avifauna und Amphibien profitieren würden.

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Simon & Widdig GbR   89 
12 Altholzbewohnende Käfer 
12.1 Untersuchungsgebiet 
Die Untersuchung der altholzbewohnenden Käfer fand auf einer Probefläche mit geeigneten 
Gehölzbeständen, mit einer Gesamtfläche von 4,33 ha, entlang des Waldrandes im 
nordöstlichen Bereich des Untersuchungsgebiets statt (s. Anhang 10 und Karte 4).  
Neben der  Untersuchungsfläche wurden zudem vier solitär stehende Altbäume , die sich 
innerhalb des Untersuchungsgebiets befinden , in die Detailkartierung mit aufgenommen  
(s. Anhang 12). Bei den Bäumen handelt es sich um drei Pappeln im Bereich der Ackerflächen 
und Feuchtwiesen südlich und südöstlich der Kleingärten am Hasenpfad und einer Weide am 
Rand eines Feldgehölzes nordwestlich des Bauernladens Benz. Pappeln und Weiden dienen 
selten als Habitate für xylobionte Käfer, können aber  dennoch nicht auszuschließende 
potenzielle Brutbäume darstellen. 
12.2 Auswertung vorhandener Daten 
Im Vorfeld der Erfassungen wurde das poten zielle Vorkommen von planungsrelevanten 
altholzbewohnenden Käferarten des Anhang II und Anhang IV der FFH -Richtlinie im  
Untersuchungsraum anhand von vorhandenen Daten eingeschätzt.  
Aus den Artdatenbanken Multibase und Natureg des HLNUG (2021) liegt ein Nachweis des 
Hirschkäfers (Lucanus cervus) innerhalb des Untersuchungsraums vor. Der Fundpunkt von 
einem Hirschkäfer aus dem Jahr 201 2 befindet sich auf einer Ackerfläche südlich der 
Messeler-Park-Straße. Knapp außerhalb der Untersuchungsfläche im Waldbereich an der 
Messeler-Park-Straße liegt ein weiterer Nachweis aus dem Jahr 2012 vor. Zwei Nachweise 
des Heldbocks (Cerambyx cerdo), die in der Artdatenbank dokumentiert sind, stammen aus 
dem artenschutzrechtlichem Fachbeitrag aus dem Jahr 2011  (PGNU UND WESSLING 2011). 
Darin liegen Nachweise des Heldbocks und des Hirschkäfers in den Alteichenb eständen im 
Bereich um die Grillhütte vor. Ein weiterer Fund von Fraßlöchern des Heldbocks liegt knapp 
außerhalb des Untersuchungsraumes unterhalb des GSI-Teiches.  
Die Auswertung vorhandener Daten ergab für den Eremiten  (Osmoderma eremita ) im 
Untersuchungsraum keine Nachweise aus früheren Jahren.  
Im FFH-Gebiet „Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und Silzwiesen“, 
welches in etwa 1,5 km Entfernung zum Untersuchungsraum liegt, wurden bei der Erfassung 
der Anhang II-Arten 2008 der Heldbock und erstmals der Eremit nachgewiesen (SCHAFFRATH 
2009).  
 
12.3 Untersuchungsmethodik 
12.3.1 Ermittlung der Brutbäume 
Am 01.03.2022 fand eine Begehung zur Ermittlung von Brutbäumen planungsrelevanter 
Käferarten statt, bei der die aus den Ausschreibungsunterlagen bereitgestellten Abgrenzungen 
zu der Untersuchungsfläche im Gelände auf die Verfügbarkeit von geeigneten 
Lebensraumstrukturen für die drei zu untersuchenden Arten Heldbock, Eremit und Hirschkäfer

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Simon & Widdig GbR   90 
überprüft wurden. Für den Eremit handelt es sich dabei vor allem um Laubbäume mit 
Mulmhöhlen. Der Heldbock bevorzugt Alteichen mit typischen Schwächesymptomen wie 
anbrüchigen Rindenpartien, Kronenverlichtung oder Saftfluss während der Hirschkäfer seine 
Eier bevorzugt an Eichenstubben ablegt und Saftbäume für die Nahrungsaufnahme und als 
Versammlungsstätte nutzt.  
12.3.2 Brutbaumuntersuchung 
12.3.2.1 Detailkartierung zur Erfassung des Eremiten 
Die Kontrolle der aufgenommenen Brutbäume (s. Kap. 12.4.1) fand für den Eremit an drei 
Terminen im März und im April 2022 (s. Tabelle 45) gemäß des Methodenblatts XK7 von 
ALBRECHT et al. (2014) und gemäß Kartiermethodenleitfaden (HESSEN MOBIL 2020) statt. 
Hierbei wurden die Stammbereiche (bis 4  m Höhe) nach Kotpellets oder Käferresten des 
Eremiten abgesucht. Die Mulmhöhlenbeprobung fand an drei weiteren Terminen im Juni und 
August statt. Dabei wurden alle Mulmhöhlen auf Chitinpanzer , leere Kokons, Larven  oder 
Kotpellets der Art , durch vorsichtige s Graben im Mulm, untersucht. Bei Verdacht auf ein 
Vorkommen des Eremiten sind die Mulmhöhlen manuell zu beproben (ggf. mit Hilfe von 
Saugern) um das gewonnene Substrat in einem Labor auf die Art untersuchen zu lassen.  
 
Tabelle 45: Termine und Witterung der Brutbaumkontrolle für den Eremit  
Erläuterung: DG = Durchgang 
Methode DG Datum 
Witterung 
Wind Temperatur/°C Bewölkung Niederschlag 
Eremit 1 28.03.22 still 13 bis 15 bedeckt keiner 
Eremit 2 11.04.22 schwach 15 bis 16 leicht bewölkt keiner 
Eremit 3 28.04.22 schwach 16 bis 19 leicht bewölkt keiner 
Beprobung von 
Mulmhöhlen 
(Eremit) 
1 08.06.22 still 15 bis 17 bedeckt leichter 
Regen 
Beprobung von 
Mulmhöhlen 
(Eremit) 
2 16.06.22 schwach 19 bis 27 leicht bewölkt keiner 
Beprobung von 
Mulmhöhlen 
(Eremit) 
3 08.08.22 still 25 bis 29 keine keiner 
 
12.3.2.2 Detailkartierung zur Erfassung des Hirschkäfers 
Die Hirschkäfer Untersuchung der erfassten Saft- und Brutbäume (Stubben) erfolgte durch 
drei Begehungen im Juni und Juli 2022 (s. Tabelle 46) gemäß des Methodenblatts XK6 nach 
ALBRECHT et al. (2014) und gemäß Kartiermethodenleitfaden (HESSEN MOBIL 2020). Dabei 
wurden poten zielle Saftbäume und Stubben  (s. Kap. 12.4.1) auf weibliche und männliche 
Individuen, oder deren Flügeldecken und andere Käferreste abgesucht.

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Simon & Widdig GbR   91 
Tabelle 46: Termine und Witterung der Brutbaumkontrolle für den Hirschkäfer 
Erläuterung: DG = Durchgang 
Methode DG Datum 
Witterung 
Wind Temperatur/°C Bewölkung Niederschlag 
Hirschkäfer 1 08.06.22 still 15 bis 17 bedeckt leichter 
Regen 
Hirschkäfer 2 16.06.22 schwach 19 bis 27 leicht 
bewölkt keiner 
Hirschkäfer 3.1 12.07.22 still 22 bis 26 keine keiner 
Hirschkäfer 3.2 13.07.22 mittel 27 bis 30 stark 
bewölkt keiner 
 
12.3.2.3 Detailkartierung zur Erfassung des Heldbocks 
Für die Detailkartierung des Heldbocks wurden die erfassten Brutbäume  (s. Kap. 12.4.1) an 
zwei Terminen (s. Tabelle 47) im März und August 2022 gemäß des Methodenblatts XK3 nach 
ALBRECHT et al. (2014) und gemäß Kartiermethodenleitfaden (HESSEN MOBIL 2020) auf die 
arttypischen Schlupflöcher kontrolliert. Diese wurden bei jeder Begehung gezählt und verortet.  
 
Tabelle 47: Termine und Witterung der Brutbaumkontrolle für den Heldbock 
Erläuterung: DG = Durchgang 
Methode DG Datum 
Witterung 
Wind Temperatur/°C Bewölkung Niederschlag 
Heldbock 1 28.03.22 still 13 bis 15 bedeckt keiner 
Heldbock 2 08.08.22 still 25 bis 29 keine keiner 
 
12.4 Ergebnisse 
12.4.1 Ermittlung der Brutbäume 
Auf der Probefläche wurden insgesamt 25 potenzielle Saft- und Brutbäume aufgenommen 
(s. Anhang 11). Zwei Weiden mit Mulmhöhlen, die außerhalb der Käfer Probefläche, südlich 
der Hindemithstraße, liegen, wurden zusätzlich in die Detailuntersuchung für den Eremit mit 
aufgenommen. Neben den beiden Weiden wurden auf der Probefläche zwei weitere 
potenzielle Brutbäume für den Eremiten erfasst. Dabei handelt es sich u m zwei tote Eichen 
mit Mulmhöhlen im nordöstlichen Waldrandbereich der Probefläche (s. Karte 4). 
Die Erfassung der poten ziellen Hirschkäfer Versammlungs- und Brutstätten ergab zwei 
Safteichen im Bereich der Grillhütte am Umspannwerk. Bei den restlichen 21 aufgenommenen 
Brutbäumen handelt es sich um Eichen (davon sind drei Totholz) mit poten ziellen Heldbock-
Bohrlöchern die sich nördlich der Messeler -Park-Straße auf der ges amten Probefläche 
verteilen.

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Simon & Widdig GbR   92 
12.4.2 Detailkartierung zur Erfassung des Eremiten 
Im Zuge der Detailkartierung zur Erfassung des Eremiten  konnten keine arttypischen 
Kotpellets oder Chitinpanzer gefunden werden. Bisher liegen auch keine Nachweise aus 
anderen Quellen für das Untersuchungsgebiet vor. Auf Grund des fehlenden Verdachts auf 
das Vorkommen des Eremiten wurden auch keine weiteren Laboruntersuchungen 
durchgeführt.  
12.4.3 Detailkartierung zur Erfassung des Hirschkäfers 
Bei den Erhebungen wurde ein Nachweis des Hir schkäfers auf einem Waldweg im 
nordöstlichen Bereich der Probefläche  festgestellt (s. Tabelle 49, Karte  4). Der besonders 
geschützte Hirschkäfer ist eine FFH-Anhang II-Art und wird in Deutschland als stark gefährdet 
und in Hessen als gefährdet eingestuft (s.  Tabelle 48). Bei dem dokumentierten Individuum 
handelt es sich um Überreste eines männlichen Hirschkäfers (s. Abbildung 19). 
 
Tabelle 48: Gefährdungs- und Schutzstatus des nachgewiesenen Hirschkäfers 
Erläuterungen: FFH = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: II / IV = Art des Anhangs II oder IV  
Schutz = nach § 7 BNatSchG besonders (b) oder streng (s) geschützte Art; RL D = Rote Liste Deutschland (BENSE 
2021; SCHAFFRATH 2021), RL HE = Rote Liste Hessen (SCHAFFRATH 2002): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = 
vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D = Daten 
unzureichend, V = Vorwarnliste,  = ungefährdet; EHZ HE = Erhaltungszustand in Hessen (HLNUG 2019a): günstig, 
ungünstig-unzureichend, ungünstig-schlecht 
 
Wissenschaftlicher 
Artname Deutscher Artname FFH Schutz RL D RL HE EHZ HE 
Lucanus cervus Hirschkäfer II b 2 3 günstig 
 
Tabelle 49: Angaben zu dem dokumentierten Hirschkäfernachweis 
Fund Nr. Deutscher 
Artname Stadium Datum UTM - Koordinate 
east north 
HK1 Hirschkäfer Imago 08.06.2022 476426 5531334

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Simon & Widdig GbR   93 
 
Abbildung 19: Überreste eines männlichen Hirschkäfers in der Nähe von Baum Nr. 11  
 
12.4.4 Detailkartierung zur Erfassung des Heldbocks 
Bei der Ermittlung der Brutbäume wurden 21 Bäume mit poten ziellen Heldbock-Bohrlöchern 
aufgenommen (s. Anhang 11, s. Abbildung 20). Die Kontrolle der Brutbäume im August ergab 
keine neu hinzugekommenen Heldbock-Bohrlöcher für das Erfassungsjahr 2022. Im Zuge der 
zwei Brutbaumkontrollen, sowie der Kontrollen im Rahmen der Untersuchungen der anderen 
xylobionten Käferarten, wurden fünf Funde von Deckflügeln, die dem Heldbock sicher 
zugeordnet wurden, dok umentiert (s.  Tabelle 51, s. Karte  4, s.  Abbildung 21). Der streng 
geschützte Heldbock ist eine FFH -Anhang II- und IV -Art und gilt in Deutschland als vom 
Aussterben bedroht (s. Tabelle 50).  
 
Tabelle 50: Gefährdungs- und Schutzstatus des nachgewiesenen Heldbocks 
Erläuterungen: FFH = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: II / IV = Art des Anhangs II oder IV  
Schutz = nach § 7 BNatSchG besonders (b) oder streng (s) geschützte Art; RL D = Rote Liste Deutschland (BENSE 
2021; SCHAFFRATH 2021), RL HE = Rote Liste Hessen (SCHAFFRATH 2002): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = 
vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D = Daten 
unzureichend, V = Vorwarnliste,  = ungefährdet; EHZ HE = Erhaltungszustand in Hessen (HLNUG 2019a): günstig, 
ungünstig-unzureichend, ungünstig-schlecht 
Wissenschaftlicher 
Artname 
Deutscher 
Artname FFH Schutz RL D RL HE EHZ HE 
Cerambyx cerdo Heldbock II, IV s 1 - unzureichend

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Tabelle 51: Angaben zu den dokumentierten Heldbocknachweisen 
Fund Nr. Deutscher 
Artname Stadium Datum UTM - Koordinate 
east north 
HB1 Heldbock Imago 28.03.2022 476327 5531431 
HB2 Heldbock Imago 28.03.2022 476261 5531453 
HB3 Heldbock Imago 16.06.2022 476374 5531424 
HB4 Heldbock Imago 16.06.2022 476373 5531423 
HB5 Heldbock Imago 08.08.2022 476357 5531424 
 
 
Abbildung 20: Potenzielles Heldbockloch an Baum Nr. 8 
 
 
Abbildung 21: Eine Heldbock - Flügeldecke (Elytren) unter Baum Nr. 8

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12.5 Naturschutzfachliche Bewertung 
Die von Heldbock und Hirschkäfer besiedelten wärme begünstigten Saumstrukturen des 
Waldrandbereiches sind als naturschutzfachlich hochwertig einzustufen . Den vier solitär 
stehenden Altbäumen wird eine allgemeine Bedeutung für die Artengruppe der Käfer 
zugeordnet, da keine Arten des Anhangs II oder IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen wurden. 
 
12.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen  
Der südlich exponierte Waldrandbereich im Norden des Untersuchungsgebiets weist einige 
alte Eichen auf, die aktuell und in Zukunft für geschützte Holzkäfer eine besondere Bedeutung 
aufweisen. Hier wäre ein Er halt einiger Bestände als Artenschutzmaßnahme für Holzkäfer 
aber auch für Spechte und Fledermäuse von besonderer Bedeutung. Die forstliche Nutzung 
sollte möglichst eingeschränkt oder eben teilweise aufgegeben werden. 
 
13 Zusammenfassung 
Im Untersuchungsgebiet sind einzelne Landschaftsbestandteile naturschutzfachlich  
hochwertig einzustufen. Das betrifft den größeren Bereich des Waldes und Waldrandes im 
Norden und Nordosten, der in einigen Teilen alte Laubbäume und insbesondere alte Eichen 
aufweist. Dort wurden der Heldbock und Hirschkäfer nachgewiesen – stellvertretend für eine 
artenreiche Totholzfauna in und an Bäumen. Am Boden des Waldrandes leben Zauneidechse 
und Schlingnatter – zwei streng geschützte Reptilienarten. Diese zeigen die Quali tät des 
Waldrandes auf, der nicht intensiv genutzt wird und daher natürlicher Lebensraum ist. Die 
reichhaltige Insektenfauna insbesondere der alten Eichen fördert die Fledermausfauna, die 
jeden Abend im Sommer den Waldrand als Jagdhabitat aufsucht. In den Baumhöhlen der alten 
Bäume sind Wochenstuben von Waldfledermäusen zu erwarten.  Zudem bieten diese 
Brutplatzmöglichkeiten für höhlenbrütende Vogelarten.  Aus diesem Grund sollte der alte 
Baumbestand mit den zahlreichen Höhlen und Spalten erhalten werden. Die forstliche Nutzung 
sollte möglichst eingeschränkt oder eben teilweise aufgegeben werden.  Der Waldrand sollte 
reptilienfreundlich gepflegt werden: Beispielsweise könnte der Gehölzwuchs abschnittsweise 
alle fünf Jahre zurückgeschnitten werden (mit ökologisc her Baubegleitung). Auch könnten 
Holzstapel als Versteckmöglichkeiten gezielt aufgestapelt werden. 
Die teils dauerhaft wasserführenden Gräben sind ein wichtiger Lebensraum insbesondere für 
Amphibien wie den Springfrosch. Aber auch andere Tierarten darunter  zahlreiche 
Wasserinsekten profitieren von diesen Gräben. Die Insekten sind wiederum wichtige 
Nahrungsquelle für Fledermäuse, die dort entlang jagen können. Eine gut ausgeprägte 
Vegetation entlang der Gräben fungiert als Leit- und Verbundstruktur für zahlr eiche weitere 
Arten – wie z. B. Schmetterlinge. Im Bereich der vorhandenen Gräben, sollte geprüft werden, 
ob eine Extensivierung in Abschnitten möglich ist – längerer Aufstau des Wassers und seltene 
Unterhaltung. Gezielte Aufweitungen würden die Strukturvi elfalt erhöh en. Randstreifen 
könnten erworben werden und weitgehend aus der Nutzung genommen werden. Davon 
würden nicht nur die Spring - und Grasfrösche profitieren. Zudem wären diese Maßnahmen 
auch für Vogelarten wie dem Braun - und Schwarzkehlchen förderli ch und dien t als 
Vernetzungselemente für weitere Artengruppen wie Schmetterlinge oder Fledermäuse.

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Die feuchten und/oder nassen Wiesen z. B. südlich von Wixhausen bieten insbesondere für 
Amphibienarten wie den Springfrosch, aber auch für Vogelarten wie den  Kiebitz einen 
hochwertigen Lebensraum. Das feuchte Grünland am südlichen Ortsrand von Wixhausen hat 
das höchste Potenzial für gefährdete oder seltene Schmetterlingsarten. Zur Förderung der 
Schmetterlinge wäre eine (weitere) Extensivierung der Nutzung förd erlich, von der 
insbesondere die Avifauna und Amphibien profitieren würden.  Im Umfeld dieses Grünlandes 
sind Braun- und Schwarzkehlchen anzutreffen. Hier wäre nicht nur eine weitere Extensivierung 
benachbarter Flächen dringend zu empfehlen, sondern auch die Ausweisung eines 
gesonderten Schutzgebietes sollte geprüft werden, damit insbesondere die immer selteneren 
Vorkommen von Braunkehlchen und Kiebitz hier eine Chance zum Überleben haben.  
Der Bereich um den Stahlberg stellt ein en weiteren hochwertigen Lebensraum im 
Untersuchungsgebiet dar. Hier wurde an dem vorhandenen Stillgewässer neben Teich - und 
Bergmolch, Erdkröte und dem Wasserfroschkomplex ein Hinweis auf die in Deutschland und 
Hessen stark gefährdete Wechselkröte erbrach t. Die Anlage eines neuen Stillgewässers im 
Umkreis von rund 100  m im Bereich des Gewässers A02 ist dringend zu empfehlen. Die 
Dimensionierung sollte sich an der Größe von Gewässer A02 orientieren. 
Auch für die Avifauna ist der Bereich rund um den Stahlber g als hochwertiger Lebensraum 
hervorzuheben. Die halboffene Landschaft mit Sträuchern und Gebüschen biete t 
Brutplatzmöglichkeiten für zahlreiche Vogelarten, darunter einige  mit ungünstigem 
Erhaltungszustand in Hessen wie z.  B. Braunkehlchen, Schwarzkehlche n, Bluthänfling und 
Neuntöter. Die Extensivierung und Erweiterung des Grünlandes im Bereich der 
Braunkehlchenreviere ist als prioritär zu betrachten. 
Ebenso als Jagdgebiet und Verbundstruktur für verschiedene Fledermausarten ist dieser 
Lebensraum wichtig. Zudem bietet der reich strukturierte Bereich um den Stahlberg geeignete 
Habitate für die dort nachgewiesene Zauneidechse  und ist somit als Lebensraum für die 
Reptilien als hochwertig einzustufen . Die Anlage von Lesesteinhaufen oder ähnlichen 
Strukturen als Habitatoptimierung für Reptilien ist hier empfehlenswert.  
Die Gehölze entlang der Silz im Süden des Untersuchungsgebietes werden insbesondere von 
den strukturgebunden fliegenden Fledermausarten der Gruppe Pipistrelloide und Myotis 
sowohl als Leit - und Ve rbundstruktur als auch zur Jagd genutzt. Auch für wertgebende 
Vogelarten weisen die Gehölzstrukturen zahlreiche Brutplatzmöglichkeiten auf. Zudem bieten 
die dort befindlichen Hofanlagen Brutplätze für Gebäudebrüter wie den Haussperling und die 
Mehl- und Rauchschwalbe.

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Simon & Widdig GbR   97 
14 Literaturverzeichnis 
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Simon & Widdig GbR        100 
15 Anhang 
Anhang 1: Erfassung der Baumhöhlen und Spalten sowie sonstiger Quartiermöglichkeiten  
BHD = Brusthöhendurchmesser, 
o. A. = ohne Angabe 
* Angegeben ist die Höhe der Höhle oder Spalte 
Baum-Nr. Baumbeschreibung Quartierbeschreibung Koordinate 
Baumart BDH [cm] Vitalität Quartiertyp Höhe * East North 
1 Weide 60 Vital mehrere Höhlen und abgeplatzte Rinde o. A. 476205 5531445 
2 Buche 25 Tot abgeplatzte Rinde   476141 5531509 
3 Eiche 40 Vital Höhle 7 476226 5531504 
4 Eiche 30 Tot abgeplatzte Rinde   476273 5531467 
5 Eiche 80 Vital Vogelkasten   476274 5531482 
6 Eiche 40 Tot abgeplatzte Rinde   476338 5531455 
7 Eiche 40 Vital Vogelkasten   476377 5531466 
8 Buche 40 Tot Höhle und abgeplatzte Rinde o. A. 476419 5531429 
9 Buche 40 Tot abgeplatzte Rinde   476415 5531432 
10 Buche 40 Tot mehrere Höhlen o. A. 476408 5531329 
11 Eiche 40 Tot abgeplatzte Rinde   476436 5531357 
12 Buche 40 Tot Längsspalte 3 476425 5531325 
13 Buche 25 Tot Höhle und abgeplatzte Rinde 3 476433 5531322 
14 Eiche 40 Vital Vogelkasten   476427 5531320 
15 Buche 30 Tot abgeplatzte Rinde   476438 5531317 
16 Buche 20 Tot mehrere Höhlen und abgeplatzte Rinde o. A. 476431 5531303 
17 Buche o. A. Tot, Stumpf Höhle, nach oben ausgebrochen 2 476394 5531284 
18 Eiche 40 Vital Höhle 6 476411 5531119 
19 Eiche 70 Tot Spalte und abgeplatzte Rinde 3 476414 5531158 
20 Eiche 30 Tot abgeplatzte Rinde, Anpicker   476413 5531190 
21 Eiche 40 Vital Höhle 8 476403 5531197 
22 Buche 20 Vital Höhle 8 476406 5531262 
23 Nicht erkennbar 20 Tot Abgeplatzte Rinde   476407 5531271

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Baum-Nr. Baumbeschreibung Quartierbeschreibung Koordinate 
Baumart BDH [cm] Vitalität Quartiertyp Höhe * East North 
24 Eiche 80 Vital abgestorbener Ast mit abgeplatzter Rinde 8 476404 5531293 
25 Eiche 120 Tot Höhle 10 476357 5531417 
26 Eiche 120 Vital Höhle 12 476328 5531429 
27 Eiche 30 Vital Höhle 10 476358 5531437

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Anhang 2: Fotodokumentation der BC-Standorte inklusive Koordinaten 
Roter Pfeil markiert die Lage des Batcorders 
Standort Foto 
Koordinate 
East North 
SE01 
 
476271 5531446 
SE02 
 
476181 5531070

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Standort Foto 
Koordinate 
East North 
SE03 
 
476554 5530608 
SE04 
 
476046 5530119

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Anhang 3: Detektorkartierung - Erfasste Rufsequenzen pro Transekt und Begehung 
Mkm = Kleinere und mittlere Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, 
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus (diese Art kommt nicht im untersuchten Naturraum vor) 
Myotis spec. = Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, 
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus und Teichfledermaus (diese zwei Arten kommen nicht im 
untersuchten Naturraum vor) 
Nyctaloid = Arten der Gattungen Eptesicus und Nyctalus und Vespertilio: Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, 
Zweifarbfledermaus (auf diese Art konnten im Jahr 2022 keine Hinweise erfasst werden) 
Nyctalus spec. = Arten der Gattung Nyctalus: Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler 
Transekt 
Termin 
Aufzeichnungsdauer [h] Myotis Nyctaloide Pipistrelloide 
Br./Gr. Langohr 
Gesamtergebnis 
Bechsteinfledermaus 
Fransenfledermaus 
Großes Mausohr 
Wasserfledermaus 
Mkm 
Myotis spec. 
Myotis gesamt 
Breitflügelfledermaus 
Großer Abendsegler 
Kleiner Abendsegler 
Nyctalus spec. 
Nyctaloid 
Nyctaloide gesamt 
Mückenfledermaus 
Rauhautfledermaus 
Zwergfledermaus 
Pipistrelloide gesamt 
T01 
13.04.2022 1,50             0          0     8 8   8 
09.05.2022 1,50         1 1 2 1 1 4    6 22   35 57   65 
25.05.2022 1,50             0 1 2 7    10 66   118 184   194 
12.07.2022 1,40     1   10   11 6   1   18 25 43   121 164   200 
03.08.2022 1,50   1     7   8 1 1 15   18 35 61   195 256 1 300 
21.09.2022 1,45             0          0 8   13 21   21 
T02 
13.04.2022 0,67             0          0     16 16   16 
09.05.2022 0,67     1       1          0 11 10 36 57   58 
25.05.2022 0,67             0          0     5 5   5 
12.07.2022 0,67             0 1   2    3 4   2 6   9 
03.08.2022 0,68             0          0 11   12 23   23 
21.09.2022 0,67             0          0       0   0

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Transekt 
Termin 
Aufzeichnungsdauer [h] Myotis Nyctaloide Pipistrelloide 
Br./Gr. Langohr 
Gesamtergebnis 
Bechsteinfledermaus 
Fransenfledermaus 
Großes Mausohr 
Wasserfledermaus 
Mkm 
Myotis spec. 
Myotis gesamt 
Breitflügelfledermaus 
Großer Abendsegler 
Kleiner Abendsegler 
Nyctalus spec. 
Nyctaloid 
Nyctaloide gesamt 
Mückenfledermaus 
Rauhautfledermaus 
Zwergfledermaus 
Pipistrelloide gesamt 
T03 
13.04.2022 2,92     1 1     2 1 2 5   1 9 56 12 113 181   192 
09.05.2022 2,90         1   1 18 3 17 3 4 45 40 3 56 99   145 
25.05.2022 2,88 1           1 28   160   2 190 19   185 204   395 
12.07.2022 2,82     2   3   5 6 5 31   14 56 15   45 60   121 
03.08.2022 2,82     2   1   3 11   10   76 97 41   120 161   261 
21.09.2022 2,80             0          0 1     1   1 
Gesamtergebnis 1 1 7 1 23 1 34 74 14 252 3 133 476 398 25 1080 1503 1 2014

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR        106 
Anhang 4: Stationäre akustische Erfassung - Erfasste Rufsequenzen pro Standort und Nacht 
Mkm = Kleinere und mittlere Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, 
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus (diese Art kommt nicht im untersuchten Naturraum vor) 
Myotis spec. = Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, 
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus und Teichfledermaus (diese zwei Arten kommt nicht im 
untersuchten Naturraum vor) 
Nyctaloid = Arten der Gattungen Eptesicus und Nyctalus und Vespertilio: Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, 
Zweifarbfledermaus (auf diese Art konnten im Jahr 2022 keine Hinweise erfasst werden) 
Nycmi = Arten der Ruftypengruppe Nyctaloid ohne Großen Abendsegler 
Phoch = Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Langflügelfledermaus (diese Art kommt nicht im untersuchten Naturraum vor) 
Standort 
Durchgang 
Datum 
Nachtlänge [h:min:sec] Myotis Nyctaloide Pipistrelloide 
Gesamtergebnis 
Fransenfledermaus 
Gr./Kl. Bartfledermaus 
Mkm 
Myotis spec. 
Myotis gesamt 
Breitflügelfledermaus 
Großer Abendsegler 
Nycmi 
Nyctaloid 
Nyctaloide gesamt 
Mückenfledermaus 
Rauhautfledermaus 
Zwergfledermaus 
Phoch 
Pipistrelloide gesamt 
SE01 
1 
03.06.2022 07:55:39       4 4       3 3 5   1   6 13 
04.06.2022 07:54:05       1 1           1   7   8 9 
05.06.2022 07:52:36     1 1 2       1 1 1   2   3 6 
06.06.2022 07:51:13                 1 1 1   6   7 8 
2 
27.06.2022 07:42:12     1 3 4           12   9   21 25 
28.06.2022 07:42:46               1   1           1 
29.06.2022 07:43:27       12 12           1   2   3 15 
30.06.2022 07:44:12       2 2           36   4   40 42 
01.07.2022 07:45:03       6 6           9       9 15 
02.07.2022 07:45:59     2 6 8           4   16   20 28 
03.07.2022 07:47:00       5 5           1   8   9 14 
3 05.08.2022 08:59:49 1     1 2       1 1 6   4   10 13

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR        107 
Standort 
Durchgang 
Datum 
Nachtlänge [h:min:sec] Myotis Nyctaloide Pipistrelloide 
Gesamtergebnis 
Fransenfledermaus 
Gr./Kl. Bartfledermaus 
Mkm 
Myotis spec. 
Myotis gesamt 
Breitflügelfledermaus 
Großer Abendsegler 
Nycmi 
Nyctaloid 
Nyctaloide gesamt 
Mückenfledermaus 
Rauhautfledermaus 
Zwergfledermaus 
Phoch 
Pipistrelloide gesamt 
SE01 3 
06.08.2022 09:02:53       2 2           7   9   16 18 
07.08.2022 09:06:00     3 8 11           56 10 146   69 80 
SE02 
1 
03.06.2022 07:55:39               5 16 21 6 2 90   162 183 
04.06.2022 07:54:05     1   1   2 6 4 12 1   24   93 106 
05.06.2022 07:52:36             4 2 1 7 2 1 54   26 33 
06.06.2022 07:51:13                 6 6 1 7 211   56 62 
2 
27.06.2022 07:42:12                 1 1 23   172   241 242 
28.06.2022 07:42:46               1 4 5 34 2 53   206 211 
29.06.2022 07:43:27     1   1     1 3 4 6   70   61 66 
30.06.2022 07:44:12               1 14 15 7 2 40   77 92 
01.07.2022 07:45:03                 3 3 4 4 94   46 49 
02.07.2022 07:45:59             1   5 6 2 3 106   100 106 
03.07.2022 07:47:00                 2 2 7 4 410   116 118 
3 
04.08.2022 08:56:47       1 1   1 17 46 64 40   155   454 519 
05.08.2022 08:59:49   1 2   3   1   6 7 30 1 1466   185 195 
06.08.2022 09:02:53                 3 3 33 1 425   1500 1503 
07.08.2022 09:06:00               2 1 3 18 10 146   444 447 
SE03 1 
03.06.2022 07:55:39     1 5 6 2   1 59 62 55       55 123 
04.06.2022 07:54:05           1     19 20 2   2   4 24 
05.06.2022 07:52:36               3 12 15 160 9 620   789 804 
06.06.2022 07:51:13       7 7     1 4 5 79   43   122 134

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR        108 
Standort 
Durchgang 
Datum 
Nachtlänge [h:min:sec] Myotis Nyctaloide Pipistrelloide 
Gesamtergebnis 
Fransenfledermaus 
Gr./Kl. Bartfledermaus 
Mkm 
Myotis spec. 
Myotis gesamt 
Breitflügelfledermaus 
Großer Abendsegler 
Nycmi 
Nyctaloid 
Nyctaloide gesamt 
Mückenfledermaus 
Rauhautfledermaus 
Zwergfledermaus 
Phoch 
Pipistrelloide gesamt 
SE03 
2 
27.06.2022 07:42:12     6 23 29       1 1 253   379   632 662 
28.06.2022 07:42:46                     4   4   8 8 
29.06.2022 07:43:27           1     18 19 32   17   49 68 
30.06.2022 07:44:12   1 5 14 20     7 36 43 2046   405   2451 2514 
01.07.2022 07:45:03       2 2           32   72   104 106 
02.07.2022 07:45:59             9   21 30 78   98   176 206 
03.07.2022 07:47:00       4 4       2 2 66   18   84 90 
3 
04.08.2022 08:56:47     2   2       1 1 100   38   138 141 
05.08.2022 08:59:49       1 1       2 2 55   12   67 70 
06.08.2022 09:02:53       1 1       1 1 6   7   13 15 
07.08.2022 09:06:00     1 4 5       1 1 22   22   44 50 
SE04 
1 
03.06.2022 07:55:39     2 13 15       1 1 3   8   11 27 
04.06.2022 07:54:05     1 7 8   1     1           9 
05.06.2022 07:52:36     1 4 5           2       2 7 
06.06.2022 07:51:13     10 29 39                     39 
2 
27.06.2022 07:42:12       1 1           38   21   59 60 
28.06.2022 07:42:46     1 8 9       1 1 1   1   2 12 
29.06.2022 07:43:27     4 9 13       1 1 3   1   4 18 
30.06.2022 07:44:12                 2 2 4   16   20 22 
01.07.2022 07:45:03     7 69 76       2 2 57   3   60 138 
02.07.2022 07:45:59       4 4           9   2   11 15

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR        109 
Standort 
Durchgang 
Datum 
Nachtlänge [h:min:sec] Myotis Nyctaloide Pipistrelloide 
Gesamtergebnis 
Fransenfledermaus 
Gr./Kl. Bartfledermaus 
Mkm 
Myotis spec. 
Myotis gesamt 
Breitflügelfledermaus 
Großer Abendsegler 
Nycmi 
Nyctaloid 
Nyctaloide gesamt 
Mückenfledermaus 
Rauhautfledermaus 
Zwergfledermaus 
Phoch 
Pipistrelloide gesamt 
SE04 
03.07.2022 07:47:00       9 9               1   1 10 
3 
04.08.2022 08:56:47     53 230 283           11   7   18 301 
05.08.2022 08:59:49     6 26 32           4   1   5 37 
06.08.2022 09:02:53       1 1           1   1   2 3 
07.08.2022 09:06:00   1 22 125 148           5   3 1 9 157 
Gesamtergebnis 1 3 133 648 785 4 19 53 300 376 3482 46 5399 1 8928 10089

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR        110 
Anhang 5: Stationäre akustische Erfassung - Auf Stunde normierte Rufsequenzen pro Standort und Nacht 
Mkm = Kleinere und mittlere Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, 
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus (diese Art kommt nicht im untersuchten Naturraum vor) 
Myotis spec. = Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, 
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus und Teichfledermaus (diese zwei Arten kommt nicht im 
untersuchten Naturraum vor) 
Nyctaloid = Arten der Gattungen Eptesicus und Nyctalus und Vespertilio: Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, 
Zweifarbfledermaus (auf diese Art konnten im Jahr 2022 keine Hinweise erfasst werden) 
Nycmi = Arten der Ruftypengruppe Nyctaloid ohne Großen Abendsegler 
Phoch = Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Langflügelfledermaus (diese Art kommt nicht im untersuchten Naturraum vor) 
Standort 
Durchgang 
Datum 
Myotis Nyctaloide Pipistrelloide 
Gesamtergebnis 
Fransenfledermaus 
Gr./Kl. Bartfledermaus 
Mkm 
Myotis spec. 
Myotis gesamt 
Breitflügelfledermaus 
Großer Abendsegler 
Nycmi 
Nyctaloid 
Nyctaloide gesamt 
Mückenfledermaus 
Rauhautfledermaus 
Zwergfledermaus 
Phoch 
Pipistrelloide gesamt 
SE01 
1 
03.06.2022       0,50 0,50       0,38 0,38 0,63   0,13   0,76 1,64 
04.06.2022       0,13 0,13         0,00 0,13   0,89   1,01 1,14 
05.06.2022     0,13 0,13 0,25       0,13 0,13 0,13   0,25   0,38 0,76 
06.06.2022         0,00       0,13 0,13 0,13   0,76   0,89 1,02 
2 
27.06.2022     0,13 0,39 0,52         0,00 1,56   1,17   2,73 3,25 
28.06.2022         0,00     0,13   0,13         0,00 0,13 
29.06.2022       1,55 1,55         0,00 0,13   0,26   0,39 1,94 
30.06.2022       0,26 0,26         0,00 4,65   0,52   5,17 5,43 
01.07.2022       0,77 0,77         0,00 1,16       1,16 1,94 
02.07.2022     0,26 0,77 1,03         0,00 0,52   2,06   2,58 3,61 
03.07.2022       0,64 0,64         0,00 0,13   1,03   1,16 1,80

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR        111 
Standort 
Durchgang 
Datum 
Myotis Nyctaloide Pipistrelloide 
Gesamtergebnis 
Fransenfledermaus 
Gr./Kl. Bartfledermaus 
Mkm 
Myotis spec. 
Myotis gesamt 
Breitflügelfledermaus 
Großer Abendsegler 
Nycmi 
Nyctaloid 
Nyctaloide gesamt 
Mückenfledermaus 
Rauhautfledermaus 
Zwergfledermaus 
Phoch 
Pipistrelloide gesamt 
SE01 3 
05.08.2022 0,11     0,11 0,22       0,11 0,11 0,67   0,44   1,11 1,44 
06.08.2022       0,22 0,22         0,00 0,77   0,99   1,77 1,99 
07.08.2022     0,33 0,88 1,21         0,00 6,15   1,43   7,58 8,79 
SE02 
1 
03.06.2022         0,00     0,63 2,02 2,65 0,76 1,26 18,42   20,44 23,08 
04.06.2022     0,13   0,13   0,25 0,76 0,51 1,52 0,13 0,25 11,39   11,77 13,42 
05.06.2022         0,00   0,51 0,25 0,13 0,89 0,25   3,05   3,30 4,19 
06.06.2022         0,00       0,76 0,76 0,13 0,13 6,88   7,13 7,89 
2 
27.06.2022         0,00       0,13 0,13 2,99 0,91 27,39   31,29 31,41 
28.06.2022         0,00     0,13 0,52 0,65 4,41   22,30   26,71 27,36 
29.06.2022     0,13   0,13     0,13 0,39 0,52 0,78 0,26 6,86   7,90 8,54 
30.06.2022         0,00     0,13 1,81 1,94 0,90   9,05   9,95 11,89 
01.07.2022         0,00       0,39 0,39 0,52 0,26 5,16   5,93 6,32 
02.07.2022         0,00   0,13   0,64 0,77 0,26 0,52 12,10   12,88 13,65 
03.07.2022         0,00       0,26 0,26 0,90 0,39 13,62   14,90 15,16 
3 
04.08.2022       0,11 0,11   0,11 1,90 5,14 7,15 4,47 0,45 45,83   50,75 58,01 
05.08.2022   0,11 0,22   0,33   0,11   0,67 0,78 3,33   17,23   20,56 21,67 
06.08.2022         0,00       0,33 0,33 3,65 0,11 162,02   165,78 166,11 
07.08.2022         0,00     0,22 0,11 0,33 1,98 0,11 46,70   48,79 49,12 
SE03 1 
03.06.2022     0,13 0,63 0,76 0,25   0,13 7,44 7,82 6,94       6,94 15,52 
04.06.2022         0,00 0,13     2,40 2,53 0,25   0,25   0,51 3,04

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR        112 
Standort 
Durchgang 
Datum 
Myotis Nyctaloide Pipistrelloide 
Gesamtergebnis 
Fransenfledermaus 
Gr./Kl. Bartfledermaus 
Mkm 
Myotis spec. 
Myotis gesamt 
Breitflügelfledermaus 
Großer Abendsegler 
Nycmi 
Nyctaloid 
Nyctaloide gesamt 
Mückenfledermaus 
Rauhautfledermaus 
Zwergfledermaus 
Phoch 
Pipistrelloide gesamt 
SE03 
1 
05.06.2022         0,00     0,38 1,52 1,90 20,31 1,14 78,71   100,17 102,07 
06.06.2022       0,89 0,89     0,13 0,51 0,64 10,06   5,48   15,53 17,06 
2 
27.06.2022     0,78 2,99 3,76       0,13 0,13 32,84   49,20   82,04 85,94 
28.06.2022         0,00         0,00 0,52   0,52   1,04 1,04 
29.06.2022         0,00 0,13     2,33 2,46 4,14   2,20   6,34 8,80 
30.06.2022   0,13 0,65 1,81 2,59     0,90 4,65 5,56 264,45   52,35   316,80 324,95 
01.07.2022       0,26 0,26         0,00 4,13   9,29   13,42 13,68 
02.07.2022         0,00   1,16   2,70 3,86 10,04   12,62   22,66 26,52 
03.07.2022       0,51 0,51       0,26 0,26 8,48   2,31   10,79 11,56 
3 
04.08.2022     0,22   0,22       0,11 0,11 11,18   4,25   15,43 15,76 
05.08.2022       0,11 0,11       0,22 0,22 6,11   1,33   7,45 7,78 
06.08.2022       0,11 0,11       0,11 0,11 0,66   0,77   1,44 1,66 
07.08.2022     0,11 0,44 0,55       0,11 0,11 2,42   2,42   4,84 5,49 
SE04 
1 
03.06.2022     0,25 1,64 1,89       0,13 0,13 0,38   1,01   1,39 3,41 
04.06.2022     0,13 0,89 1,01   0,13     0,13         0,00 1,14 
05.06.2022     0,13 0,51 0,63         0,00 0,25       0,25 0,89 
06.06.2022     1,27 3,69 4,97         0,00         0,00 4,97 
2 
27.06.2022       0,13 0,13         0,00 4,93   2,73   7,66 7,79 
28.06.2022     0,13 1,04 1,17       0,13 0,13 0,13   0,13   0,26 1,56 
29.06.2022     0,52 1,17 1,68       0,13 0,13 0,39   0,13   0,52 2,33

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR        113 
Standort 
Durchgang 
Datum 
Myotis Nyctaloide Pipistrelloide 
Gesamtergebnis 
Fransenfledermaus 
Gr./Kl. Bartfledermaus 
Mkm 
Myotis spec. 
Myotis gesamt 
Breitflügelfledermaus 
Großer Abendsegler 
Nycmi 
Nyctaloid 
Nyctaloide gesamt 
Mückenfledermaus 
Rauhautfledermaus 
Zwergfledermaus 
Phoch 
Pipistrelloide gesamt 
SE04 
2 
30.06.2022         0,00       0,26 0,26 0,52   2,07   2,59 2,84 
01.07.2022     0,90 8,90 9,81       0,26 0,26 7,35   0,39   7,74 17,80 
02.07.2022       0,52 0,52         0,00 1,16   0,26   1,42 1,93 
03.07.2022       1,16 1,16         0,00     0,13   0,13 1,28 
3 
04.08.2022     5,92 25,71 31,63         0,00 1,23   0,78   2,01 33,64 
05.08.2022     0,67 2,89 3,56         0,00 0,44   0,11   0,56 4,11 
06.08.2022       0,11 0,11         0,00 0,11   0,11   0,22 0,33 
07.08.2022   0,11 2,42 13,74 16,26         0,00 0,55   0,33 0,11 0,99 17,25

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR  114 
Anhang 6: Stationäre akustische Erfassung - Aktivitätsdichten zur Aus- und Einflugzeit (normiert 
pro Stunde) für die Gattung Myotis und Pipistrelloide 
Standort DG Datum 
Myotis Pipistrelloide 
Ausflug Einflug Ausflug Einflug 
SE01 
1 
03.06.2022 1,5 0,5 2 1 
04.06.2022 0,5     3 
05.06.2022     3   
06.06.2022     3   
2 
27.06.2022   1,5   6 
28.06.2022         
29.06.2022 5 1   1 
30.06.2022   0,5   13 
01.07.2022   3   2 
02.07.2022 2,5 1   12 
03.07.2022 1 1,5 1 5 
3 
05.08.2022   0,5 4 4 
06.08.2022   0,5 6 2 
07.08.2022   5 8 1 
SE02 
1 
03.06.2022     1 12 
04.06.2022   0,5 3 5 
05.06.2022     1 3 
06.06.2022     2 4 
2 
27.06.2022     6   
28.06.2022     6 15 
29.06.2022 0,5   3 10 
30.06.2022       21 
01.07.2022     8 3 
02.07.2022     8 8 
03.07.2022     9 12 
3 
04.08.2022 0,5   4 15 
05.08.2022   1 28 5 
06.08.2022     22   
07.08.2022     12 4 
SE03 
1 
03.06.2022   2 1 47 
04.06.2022       2 
05.06.2022     7 161 
06.06.2022   1,5 7 59 
2 
27.06.2022   13 2 59 
28.06.2022         
29.06.2022     2 3 
30.06.2022   10 87 225 
01.07.2022   0,5   8 
02.07.2022       86 
03.07.2022   2   13

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR  115 
Standort DG Datum 
Myotis Pipistrelloide 
Ausflug Einflug Ausflug Einflug 
3 
04.08.2022 0,5 0,5 1 86 
05.08.2022   0,5 5 6 
06.08.2022     11   
07.08.2022     13 2 
SE04 
1 
03.06.2022 6       
04.06.2022 0,5       
05.06.2022   2 2   
06.06.2022         
2 
27.06.2022       5 
28.06.2022   3,5     
29.06.2022 2,5 3,5     
30.06.2022     1 1 
01.07.2022   5 59   
02.07.2022       9 
03.07.2022 0,5 4     
3 
04.08.2022 36 34,5   1 
05.08.2022 1   4   
06.08.2022         
07.08.2022 36   1

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR  116 
Anhang 7: Fotodokumentation der Amphibiengewässer 
  
  
  
A01 A02 
A03 A04-05 
A06 A07

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR  117 
  
  
 
 
T02 T01 
T05 
T03 T04

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR  118 
Anhang 8: Zauneidechsenhabitat bei Reptilien Transekt Rep02  
  
 
Anhang 9: Fotodokumentation der Schmetterlings -Probeflächen und Transekte ( F05 und F06 
liegen auf den PF02) 
  
  
PF02 PF01 
PF04 PF03

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR  119 
  
  
 
 
  
F07 
F02 
F04 
F01 
F03

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR  120 
Anhang 10: Fotodokumentation der Untersuchungsfläche für xylobionte Käfer

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR       121 
Anhang 11: Übersicht über die erfassten Saft- und Brutbäume der xylobionten Käfer 
Erläuterung: Die Anzahl der erfassten Bohrlöcher blieb für jeden ermittelten potenziellen Heldbock-Brutbaum bei beiden Begehungen gleich. 
Baum 
Nr. Baumart geeignete Habitatstruktur potenzielle Art 
1 Eiche Saftbaum Hirschkäfer 
2 Eiche Saftbaum Hirschkäfer 
3 Eiche zwei pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich und Spechtspuren Heldbock 
4 Eiche alte pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock 
5 Eiche zwei pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich, Streuauswurf Heldbock 
6 Eiche stehendes Totholz mit zwei alten pot. Heldbock Bohrlöchern am Stammbereich  Heldbock 
7 Eiche sechs pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich, Streuauswurf Heldbock 
8 Eiche sechs pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich, viel Streuauswurf  Heldbock 
9 Eiche sechs Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich und 3cm langes Flügelteil von Heldbock, Streuauswurf  Heldbock 
10 Eiche drei pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich und Spechtspuren, Streuauswurf  Heldbock 
11 Eiche sieben pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich und Spechtspuren Heldbock 
12 Eiche Totholz mit pot. Heldbock Bohrlöchern am Stammbereich Heldbock 
13 Eiche 28 alte Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich  Heldbock 
14 Eiche stehendes Totholz mit vier Heldbock Böhrlöchern am Stammbereich und Spechtspuren  Heldbock 
15 Eiche drei pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock 
16 Eiche pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock 
17 Eiche pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock 
18 Eiche pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock 
19 Eiche pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock 
20 Eiche pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock 
21 Weide Baum mit Mulmhöhle Eremit 
22 Weide Baum mit Mulmhöhle Eremit 
23 Eiche pot. Heldbock pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock 
24 Eiche sechs pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock 
25 Eiche stehendes Totholz mit Mulmhöhle Eremit

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR       122 
Baum 
Nr. Baumart geeignete Habitatstruktur potenzielle Art 
26 Eiche stehendes Totholz mit Mulmhöhle Eremit 
27 Eiche 25 pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich, sehr viel Streuauswurf  Heldbock

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR       123 
Anhang 12: Übersicht über die erfassten Altbäume außerhalb der Käfer Untersuchungsfläche  
Baum Nr. Baumart geeignete Habitatstruktur potenzielle Art Fotodokumentation 
1 Weide Altbaum in Feldgehölz Eremit 
 
2 Pappel Altbaum an Feldsaum Eremit 
 
3 Pappel Altbaum an Feldsaum Eremit

Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022 
 
Simon & Widdig GbR       124 
Baum Nr. Baumart geeignete Habitatstruktur potenzielle Art Fotodokumentation 
4 Pappel solitär stehender Altbaum auf Feuchtwiese Eremit

anlage 63

4631 Zeichen

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Ssp
Ssp
Ssp
0 50 100 150 200 25025
Meter
±
Legende
Ergebnisse
Ergebnisse der Horstkartierung
qp Bruverdacht wahrsch. Mäusebussard
Ergebnisse der Revierkartierung
Status der Brutvögel
!( Brutnachweis
%, Brutverdacht
$+ Brutzeitfeststellung
") Nahrungsgast
") Durchzügler
#* Überflug
Erhaltungszustand in Hessen
!( ungünstig - schlecht
!( ungünstig - unzureichend
Nistpotenzial
nm Bäume mit Baumhöhlen
"S Vogelkasten
Fremddaten
Artenschutzfachliche Potenzialanalyse (BCE 2021)
%, Revier
") Nahrungssuche
Landschaftsplan B-Plan W X 12 (Stadt Darmstadt 2004)
%, Brutvogel
") Gastvogel
Potenzielle Kibitzrastflächen
Multibase 2002-2008 (HLNUG) 
%, B - Reproduktion wahrscheinlich
Untersuchungsgebiet
UG Avifauna (Revier- und Horstkartierung)
Lohrengel
geprüft
gezeichnet
bearbeitet Jan. 2023
Jan. 2023
Jan. 2023
Albrecht
Simon
Datum Name
Hannah-Arendt-Straße 4  " D-35037 Marburg
Tel.: 06421 - 9 71 29-0  " Fax: 06421 - 9 71 29-90
www.simon-widdig.de
Simon & Widdig GbR
Büro für Landschaftsökologie
Maßstab 1 : 
Wixhausen Ost
Karte 2: 
Methoden und Ergebnisse 
der Avifaunauntersuchungen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Luisenplatz 5 A   " D-64283 Darmstadt
Tel.: 06151 - 13 34 32  " Fax: 06151 - 13 34 55
www.darmstadt.de
3.000
Fauna- und Floraerfassungen
Datengrundlage: ATKIS ® Digitales Orthophoto (DOP) und Topographische Karte 1: 25.000 (TK25)  mit Genehmigung des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Kürzel Artname
Be* Bekassine (Gallinago gallinago )
Bk Braunkehlchen (Saxicola rubetra )
Blk Blaukehlchen (Luscinia svecica )
Bp Baumpieper (Anthus trivialis )
D Dohle (Coloeus monedula )
Ev* Eisvogel (Alcedo atthis )
Fe Feldsperling (Passer montanus )
Fl Feldlerche (Alauda arvensis )
Fs* Feldschwirl (Locustella naevia )
G Goldammer (Emberiza citrinella )
Gi Girlitz (Serinus serinus )
Gr Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus )
Grr Graureiher (Ardea cinerea )
H Haussperling (Passer domesticus )
Ha Habicht (Accipiter gentilis )
Hä Bluthänfling (Carduelis cannabina )
Kg Klappergrasmücke (Sylvia curruca )
Ki* Kiebitz (Vanellus vanellus )
Ko Kormoran (Phalacrocorax carbo )
Ku Kuckuck (Cuculus canorus )
M Mehlschwalbe (Delichon urbicum )
Ms Mauersegler (Apus apus )
Msp Mittelspecht (Dendrocopos medius )
Nt Neuntöter (Lanius collurio )
P Pirol (Oriolus oriolus )
Rm Rotmilan (Milvus milvus )
Ro Rohrammer (Emberiza schoeniclus )
Rs Rauchschwalbe (Hirundo rustica )
Ssp* Schwarzspecht (Dryocopus martius )
Sst* Schwarzstorch (Ciconia nigra )
Sti Stieglitz (Carduelis carduelis )
Stk* Steinkauz (Athene noctua )
Sto Stockente (Anas platyrhynchos )
Swk Schwarzkehlchen (Saxicola rubetra )
Swm Schwarzmilan (Milvus migrans )
T Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus )
Ts Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca )
Tt Türkentaube (Streptopelia decaocto )
Tut* Turteltaue (Streptopelia turtur )
Wa Wachtel (Coturnix coturnix )
Wh Wendehals (Jynx torquilla )
Ws Weißstorch (Ciconia ciconia )
*nur Alt- und Fremddaten

anlage 7

2926 Zeichen

13.01.2023   Uhr: 10:35:39    janocha   1:5.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B_H_1_Bestand Wasser.mxd
M
ühlbach !’
! Hahnwiesenbach
! Silz
! Mühlbach
! Apfelbach
! Apfelbach
475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
±
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Orthofoto und Liegenschaftskataster vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Überflutungsflächen:
Überflutungsflächen bei Hochwasser in Hessen: Bezeichung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §74 und nach WHG §76 (bzw.
§45 Hessisches Wassergeset (HWG)).
Gebiete naturbedingter Risiken Hessen - Abflussgebiete_HQ100_nach_HWG. Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und
Geologie https://gdk.gdi-de.org/geonetwork/srv/api/records/81cb93bf-3f13-597d-16ec-c6486d8487e2
Gewässernetz Hessen:
Gewässerkundliches Flächenverzeichnis, Wanderhindernisse, Gewässernetz basierend auf Digitalem Landschaftsmodell DLM25
https://geodienste-umwelt.hessen.de/arcgis/services/inspire/gewaessernetz/MapServer/WmsServer?
Grundwasserflurabstand:
Hydrologisches Kartenwerk Hessische Rhein- und Mainebene, Grundwasserflurabstand April 2001, hoher Grundwasserstand,
erstellt vom HLNUG, Januar 2012, überarbeitet
Fließgewässer:
Beurteilung Fließgewässer gemäß WRRL: BfG Web Viewer: https://geoportal.bafg.de
0 200 400 600Meter
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
Allgemein
 Untersuchungsraum
Erweiterter Untersuchungsraum 500 m
Flurstücksgrenzen
Zeichenerklärung
Schutzgebiete
Überschwemmungsgebiete HQ100
Wasserschutzgebiet (WSG) "WW Gerauer Land, Groß-Gerau" (NR 433-
004), Schutzzone IIIB
Hydrologie
Versickerungsfähigkeit
! !
gering
' ' ' '
' ' ' '
' ' ' '
mittel
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
hoch
Grundwasserflurabstand
< 0 m überflutet
0 - 0,5 m teilweise überflutet
0,5 - 1 m
1 - 2 m
2 - 3 m
3 - 4 m
4 - 5 m
Grundwasserströmungsrichtung
 hohe Grundwasserstände
 niedrige Grundwasserstände
Grundwasserverunreinigungen
Keine Hinweise auf relevante Verunreinigung gemäß Auswertung
empfindlicher Messstellen
Barrierewirkungen
Keine relevanten Barrieren im oberen Grundwasserleiter
Fließgewässer
Gewässer (3. Ordnung)
Gräben
Zustand gemäß WRRL
Schlechter chemischer Zustand
Unbefriedigender ökologischer Zustand
Auftraggeber:
B-H-1
Wissenschaftsstadt Darmstadt
H - Bestandsplan Wasser
1:5.000
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
Dr. S. Dietz
M. Janocha
S. Pesch
dup2103108
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Planbezeichnung:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt

anlage 37

1011 Zeichen

Anlage B-H.3
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021,
Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/
web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
08.09.2021   Uhr: 13:42:48    Dietz   1:25.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\Layouts_Pläne\20210906_B_H_3_GWM.mxd
!.
!.
!.
!.
!.
!.!.
!.
!.
!.
!.
!.!.
")
2
4
100
126
145146
M 1067 O/1.
M 1080 O/1.
M 1081 O/1.
527187
527275
527336
527186
Weiterstadt
Schneppenhausen
470000
470000
471000
471000
472000
472000
473000
473000
474000
474000
475000
475000
476000
476000
477000
477000
5528000
5528000
5529000
5529000
5530000
5530000
5531000
5531000
5532000
5532000
5533000
5533000
5534000
5534000
±
0 0,5 1 1,5 km
Zeichenerklärung
Allgemein
Erweiterter
Untersuchungsraum 300 m
Geltungsbereich/
Untersuchungsraum
Niederschlagsmessstation
") Niederschlagsmessstation
Grundwassermessstellen
!. Stadt Darmstadt
!. amtliche Messstellen
!. Merck KGaA
Lageplan Messstellen
Sep. 2021 dup2103108M.: 1:25.000
A-H.6

anlage 9

2107 Zeichen

V
V
V V
V
V
V
V
V V
V
V
V
V
V
V
V
V V
V
V
V
VV
VV
V
V V
V
V
V
V V
VV
V V
V
V
VV
V
V
V
V
VV
VV
V
V
VV
V
V
V
V
VV
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
­­
6430
6510
475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 16:02:18    janocha   1:5.000 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B_K_1_WW_Gesamtbewertung.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Orthofoto und Katasterdaten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 200 400 600 Meter
±
Auftraggeber:
B-K-1
Wissenschaftsstadt Darmstadt
K - Gesamtbewertung
1:5.000
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
C. Matecki
C. Matecki
S. Pesch
dup2103108
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Planbezeichnung:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Tabuflächen
Erhalt Feuchtbiotop mit Gräben inkl. Abstandsbereich (30 m)
Allgemein
Untersuchungsraum
Erweiterter Untersuchungsraum 500 m
Gesamtbewertung 
sehr geringe Schutzwürdigkeit (7 Punkte)
sehr hohe Schutzwürdigkeit (35 Punkte)
Flächen mit besonderer lufthygienischer oder klimatischer Wirkung
­Kaltluftbahn gemäß Klimafunktionskarte DarmstadtVKaltluftabfluss, unbelastet gemäß VDI 3787, Blatt 1
Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen
Erhaltenswerte Strukturen und Funktionsbeziehungen
#* Bodendenkmal
!( Potenzielle Habitatbäume
!( Baumreihe
Grabensystem
Silzaue
Mittleres Ertragspotenzial Boden
Funktion Waldrand (200 m)
Gesetzlich geschütztes Biotop (§ 30 BNatSchG, § 13 HAGBNatSchG)
FFH-Lebensraumtyp (Anhang I FFH-Richtlinie)
Potenzielle Bodenbrüterfläche hoher Eignung
Besonderer Bodenstandort (Moorsubstrate)
Flurstücksgrenzen

anlage 5

1946 Zeichen

2.3
2.3
5.1.1
2.3
2.3
2.2.1
2.2.1
2.1.4
2.3
2.3
6.1.3
2.3
2.1.4
2.1.4
2.3
2.3
2.1.4
2.3
! Silz
! Apfelbach
! Mühlbach
475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 14:22:53    janocha   1:2.500 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B_G_1_Bestand Boden.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Orthofoto und Liegenschaftskataster vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Bodeneinheiten:
© Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 100 200 300Meter
±
Auftraggeber:
B-G-1
Wissenschaftsstadt Darmstadt
G - Bestandsplan Boden
1:2.500
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
C. Matecki
M. Janocha
S. Pesch
dup2103108
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Planbezeichnung:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Allgemein
 Untersuchungsraum
Flurstücksgrenzen
Gewässer
Hauptverkehrsstraßen
Bodeneinheiten
2.1.4 Böden aus carbonatfreien schluffig-lehmigen Auensedimenten
2.2.1 Böden aus sandigen Hochflutsedimenten
2.3 Böden aus Terassensedimenten
5.1.1 Böden aus mächtigem Flugsand
6.1.3 Böden aus flugsandreichen Solifluktionsdecken mit basenarmen
Gesteinsanteilen
nicht erfasst
Bodendenkmäler
#* Bodendenkmal (Eingriff im Umkreis von 250 m genehmigungspflichtig)
Regionalplanerisch bedeutsame Flächen für das Schutzgut Boden
Vorranggebiet für die Landwirtschaft
Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft
Lebensraumfunktion für Pflanzen
Pot. Nassstandort (Moorsubstrate)

2023/0211

3662 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.06.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III 
 
an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0211 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Entwicklungsgebiet Wixhausen -Ost: 
Veröffentlichung der ökologischen Gutachten aus den Voruntersuchungen  
 
Vorlage vom: 07.06.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
Die Städtischen Gremien nehmen die beiden Gutachten  
 
- Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im 
erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen -Ost. (Björnsen Beratende 
Ingenieure, Darmstadt im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Dezember 2022)  
 
- Vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 
in Wixhausen -Ost, Darmstadt , Erfassung der Flora und Fauna 2022 (Simon&Widdig GbR, 
Marburg, im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Januar 2023)  
 
zur Kenntnis. Die Gutachten werden auf der Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
veröffentlicht.

- 2 - 
Anlagen:     
Anlage 1: Bericht zu den Schutzgütern mit Anlagen  (Dokumente 1 bis 54) 
Anlage 2: Bericht zur Artenkartierung  (Dokumente 55 bis 59) 
 
Aufgrund des Umfangs der Anlagen werden diese nur im Parlis  zur Verfügung 
gestellt. Ein Ansichtsexemplar kann im Büro der Stadtverordnetenversammlung 
eingesehen werden .  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Bericht zur Magistratsvorlage vom 07.06.2023 
 
Die weiteren Voruntersuchungen für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wixhausen -
Ost wurden mit Magistratsbeschluss vom 19.10.2022 und Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2022 zur Vorlage Nr. 2022/0314 eingestellt.  
 
Diese Entscheidung wurde durch die bereits vorliegenden Zwischenergebnisse der beauftragten  
Gutachten begründet. 
 
Mittlerweile sind die beiden Gutachten zur Bewertung der Schutzgüter und zur Erfassung von 
Flora und Fauna abgeschlossen und zeigen deutlich auf, dass die Einstellung weiterer 
Untersuchungen sinnvoll war, da die Entwicklung eines größeren Gewerbegebietes in diesem 
Landschaftraum nicht möglich ist. 
 
Die beiden fertiggestellten ökologischen Gutachten werden den Gremien zur Kenntnis gegeben 
und auf der Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt veröffentlicht. 
 
Aufgrund der gutachterlichen Ergebnisse wird für den Bereich Wixhausen-Ost in der 
Federführung des Grünflächenamtes ein Konzept, als eigenständiges Projekt, zur künftigen 
landschaftsplanerischen und ökologischen Entwicklung erarbeitet und mit den örtlichen 
Landwirten rückgekoppelt. Das Konzept hat zum Ziel, das Offenland, welches in Teilen mit 
Gehölzinseln durchsetzt ist, als vielfältiges Lebensraum- und Nutzungsmosaik zu schützen und 
zu entwickeln. Dies erfolgt unter besonderer Berücksichtigung des Vernetzungspotenzials der 
vorhandenen Lebensraumstrukturen und des daran angepassten Artenspektru ms. Die Kosten 
für dieses Konzept werden beim Grünflächenamt bereitgestellt. 
 
 
Dezernat I Dezernat III 
             
 
 
Jochen Partsch                Michael Kolmer 
Oberbürgermeister   Stadtrat

anlage 29

1768 Zeichen

Rohwasserbeschaffenheit
Piper-, Schoeller-, Säulen- und Box-Plot-Diagramme
Anlage 5.2.1 
Projekt: Messstelle: 527336
zugelassener Bilanzfehler: 2,50%
Analysenzahl: 7
pH-Messungen Anzahl: 6 el. LF (20°C) -Messungen Anzahl: 6
Parameter Mittelwert Minimum 25%-Quantil Median 75%-Quantil Maximum
Ca2+ 6,87 5,94 6,34 6,84 7,34 7,98
Mg2+ 0,94 0,78 0,89 0,93 1,04 1,10
Na+ 1,58 1,27 1,40 1,57 1,74 1,86
K+ 0,280 0,233 0,256 0,286 0,292 0,317
HCO3
-
5,43 5,08 5,08 5,57 5,74 5,74
Cl- 2,02 1,44 1,64 1,89 2,40 3,10
SO4
2-
1,97 1,48 1,71 1,81 2,50 2,50
NO3
-
0,18 0,14 0,14 0,16 0,23 0,26
pH-Wert [-] 7,05 6,93 6,97 7,06 7,12 7,19
el.LF[mS/m] 88 70 76 84 103 110
Grundlagenermittlung Wixhausen Ost
Äquivalentkonzentrationen [mmol/l (eq)]
a
b
c
d
e
f
g
Ca-Typ
Mg-Typ
Na-K-Typ HCO3-Typ
SO4-Typ
Cl-NO3-Typ
-0,20
-0,10
0,00
0,10
0,20
0,30
0,40
0,50
0,60
0,70
0,80
0,90
1,00
1,10
1,20
1,30
1,40
1,50
1,60
1,70
1,80
1,90
2,00
-0,10 0,00 0,10 0,20 0,30 0,40 0,50 0,60 0,70 0,80 0,90 1,00 1,10 1,20 1,30 1,40 1,50 1,60 1,70 1,80 1,90 2,00 2,10 2,20 2,30
100 %
100 %
100 % 100 %0 %0 % Cl- + NO3
-Ca2+
6,84
0,93
1,57
0,29
5,57
1,89 1,81
0,160,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
Ca++ Mg++ Na+ K+ HCO3- Cl- SO4-- NO3-
Äquvivalentkonzentrationen [mmol/l (eq)]
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
Gesamt-
härte
Karbonat-
härte
Härte [mmol/l]
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
Summe
Äquvivalentkonzentration
Äquvivalentkonzentration
[mmol/l (eq)] Ca++
Mg++
Na+
K+
HCO3-
Cl-
SO4--
NO3-
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
Kationen Anionen
Äquvivalentkonzentration
[mmol/l (eq)]
0,1
1,0
10,0
100,0
1000,0
Äquvivalentkonzentratio
[mmol/l (eq)]
N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\Anl\Anl_A_H_2_1_2_Piper_527336.xlsx  06.09.2021
Anlage A-H.2.1.2

anlage 44

249 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Grundlagenermittlung und Bewertung 
der biotischen und abiotischen Schutzgüter 
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage A-D.1 
 
 
Gesamtartenliste der erfassten Vogelarten

anlage 12

3742 Zeichen

!( !(
!(!(!(!(!(!(!(
!(
!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.
!.
!(!(
!(
!(!(
!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!. !.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.
!(
!(!(!(
!(
!(
!( !(
!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.!.
!(!(
!.!.!. !.!.
!.!.!.!.
!(
!(
!(
!.
!.!.
!.!.!.!.!.
6430
6510
125
126
128
129
124,5
125,5
126,5
127,5
128,5
124
123
127
122
129,5
123,5
122,5
130
121,5
121
120,5
120
130,5
126
129,5
121
122,5
127,5
130
130,5
128,5
125,5
126,5
123
126,5
127,5
125
125
125,5
126,5
125,5
126,5
121,5
124
123
123
130
128,5
123
123
121
125
127,5
127
129
124
122,5
122,5
125,5
123
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475000
475000
476000
476000
5530000
5530000
5531000
5531000
Zeichenerklärung
13.01.2023   Uhr: 16:01:32    janocha   1:2.500 
N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-B-2_Bewertung Nutzungstypen.mxd
Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Datengrundlagen:
Liegenschaftskataster, Höhenlinien und Orthofoto vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
Schutzgebiete:
© 2021 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV): Natureg Abfrage im Mai
2021
Datenerhebung:
Standard-Nutzungstypen gemäß Hessischer Kompensationsverordnung (KV), Kartierung BCE NL DA am 19.05.2021 und 8.07.2021,
gesetzlich geschützte Biotope, FFH-Lebensraumtypen
Übersicht M 1:200.000
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:
http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021
0 100 200 300 Meter
±
Bewertung der Standard-Nutzungstypen
1 - sehr geringe Schutzwürdigkeit WP 1 - 10
2 - geringe Schutzwürdigkeit WP 11 - 25
3 - mittlere Schutzwürdigkeit WP 26 - 40
4 - hohe Schutzwürdigkeit WP 41 - 55
5 - sehr hohe Schutzwürdigkeit WP 56 - 80
Allgemein
 Untersuchungsraum
Flurstücksgrenzen
Höhenlinien
dup2103108
Planbezeichnung:
Bearb.:
GIS:
Gepr.:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191
info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de
Niederlassung Darmstadt
Auftraggeber:
B-B-2
Wissenschaftsstadt Darmstadt
B - Bewertung Nutzungstypen
1:2.500
Sept 2021
Sept 2021
Dez 2022
M. Janocha
M. Janocha
S. Pesch
Grundlagenermittlung und Bewertung aller
abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten
Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost
Projekt:
Projekt-Nr.:
Plan-/ Anlage-Nr.:
Maßstab:
Schutzgebiete und besondere Flächen
Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Stadt Darmstadt" (NR 2411001)
WP = Wertpunkte gemäß hess. Kompensationsverordnung
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
6510 Magere Flachland-Mähwiesen
Erhaltenswerte Strukturen
Gesetzlich geschütztes Biotop (§ 30 BNatSchG, § 13 HAGBNatSchG)
FFH-Lebensraumtyp (Anhang I FFH-Richtlinie)
Tabuflächen
Erhalt Feuchtbiotop mit Gräben inkl. Abstandsbereich (30 m)

anlage 57

2912 Zeichen

Wixhausen
11.191
11.191
11.191
01.122
01.181
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06.340
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LRT 9160
LRT 9160
LRT 9160
LRT 9160
LRT 9160
LRT 9160
0 25 50 75 10012,5
Meter
±
Legende
Ergebnisse
Biotoptypen (Nutzungstypen gemäß Anlage 3 KV)
01.122 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald, naturschutzfachlich besonders wertvoll
01.161 Schlagflur, Sukzession im und am Wald
01.162 Pionierwälder
01.163 Typischer voll entwickelter Waldrand
01.181 Naturferne Laubholzforste
02.200 Gebüsche, Hecken, Säume, heimisch, frisch
05.241 Arten- / strukturreiche Gräben
05.243 Arten- / strukturarme Gräben
06.340 Frischwiesen mäßiger Nutzungsintensität
09.123 Artenarme oder nitrophytische Ruderalvegetation
09.151 Artenarme Feld-, Weg- und Wiesensäume, frisch
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche
10.530 Schotter-, Kies- und Sandwege, -flächen
10.610 Bewachsene und unbefestigte Feldwege
10.620 Bewachsene und unbefestigte Waldwege
10.670 Bewachsene Schotterwege
11.191 Acker, intensiv genutzt
11.193 Ackerbrachen mehr als ein Jahr nicht bewirtschaftet
04.110 Einzelbaum, standortgerecht, heimisch; Obstbaum
04.120 Baumgruppe, standortgerecht, heimisch
Biotoptypen mit Schutzstatus
Lebensraumtyp gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie
Fremddaten
Nutzungsarten 2021 (BCE 2021)
Feldgehölze, Baumhecken
Gebüsche, Hecken, Säume
Obstplantagen
Grünland (wechsel-)feuchter bis nasser Standorte
Intensiv genutzte Wiesen und Weiden
Extensiv genutzte Wiesen und Weiden
Röhrichte, Riede, Hochstauden
Ruderalfluren und krautige Säume
Äcker
Gräben
Rohböden
Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen, Pflaster
Schotterwege
Bewachsene, unbefestigte Wege
Dachflächen
Nutz- und Ziergärten
Untersuchungsgebiet
UG Biotoptypenkartierung 2022
Kern
geprüft
gezeichnet
bearbeitet Jan. 2023
Jan. 2023
Jan. 2023
Albrecht
Simon
Datum Name
Hannah-Arendt-Straße 4  " D-35037 Marburg
Tel.: 06421 - 9 71 29-0  " Fax: 06421 - 9 71 29-90
www.simon-widdig.de
Simon & Widdig GbR
Büro für Landschaftsökologie
Maßstab 1 : 2.000
Wixhausen Ost
Karte 1: 
Ergebnisse der 
Biotoptypenkartierung
Wissenschaftsstadt Darmstadt,
Vertreten durch den Magistrat
Luisenplatz 5 A   " D-64283 Darmstadt
Tel.: 06151 - 13 34 32  " Fax: 06151 - 13 34 55
www.darmstadt.de
Fauna- und Floraerfassungen
Datengrundlage: ATKIS ® Digitales Orthophoto (DOP) und Topographische Karte 1: 25.000 (TK25)  mit Genehmigung des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)

anlage 59

10381 Zeichen

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Wixhausen
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Meter
±
Legende
Ergebnisse
nm Bäume mit Quartierpotenzial
Ergebnisse Detektorkartierung
$+ Braunes/Graues Langohr (Plecotus auritus/austriacus)
Gruppe Nyctaloid
#* Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
#* Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)
#* Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
#* Großer/Kleiner Abendsegler (Nyctalus noctula / leisleri)
#* Nyctaloide Art, unbestimmt
Gruppe Myotis
") Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
") Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
") Großes Mausohr (Myotis myotis)
") Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
") Myotis-Art, klein bis mittelgroß
") Myotis-Art, unbestimmt
Gruppe Pipistrelloid
!( Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus)
!( Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
!( Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Sichtbeobachtungen von Transferflügen
Methoden
")SE Standort für stationäre Erfassung (mit Nr.)
Transekt für Detektorkartierung (mit Nr.)
Bewertung
Flugrouten von besonderer Bedeutung 
Fremddaten
Artenschutzfachliche Potenzialanalyse (BCE 2021)
nm Höhlenbäume
Netzfang- und Detektornachweise (Regionalplan 2004)
$+ Braunes / Graues Langohr
$+ Breitflügelfledermaus
$+ Kleiner Abendsegler
$+ Bechsteinfledermaus
$+ Großer Abendsegler
$+ Fransenfledermaus
$+ Große / Kleine Bartfledermaus
$+ Wasserfledermaus
$+ Mückenfledermaus
$+ Rauhautfledermaus
$+ Zwergfledermaus
Fledermausquartiere (Natisdaten des HLNUG)
"Z Wochenstubenquartier
"Z Sommerquartier unbestimmt
Untersuchungsgebiete
UG Fledermäuse
UG Baumhöhlenkartierung
Ergebnisse der Detektorkartierung auf den Transekten  
(maximale Anzahl der Rufsequenzen pro Stunde je Art/Artengruppe bei einer Begehung) 
Gruppe Deutscher Artname Wissenschaftlicher 
Artname T01 T02 T03 
Myotis 
Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii   0,35 
Fransenfledermaus Myotis nattereri 0,67   
Großes Mausohr Myotis myotis 0,71 1,5 0,71 
Wasserfledermaus Myotis daubentonii   0,34 
Myotis-Art, klein bis 
mittelgroß Mkm 7,14  1,07 
Myotis-Art, unbestimmt Myotis spec. 0,67   
Myotis gesamt 7,86 1,5 1,78 
Nyctaloide 
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 4,29 1,5 9,71 
Großer Abendsegler Nyctalus noctula 1,33  1,78 
Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 10 3 55,49 
Großer / Kleiner 
Abendsegler 
Nyctalus noctula / 
leisleri   1,03 
Nyctaloide Art, 
unbestimmt Nyctaloid 12,86  28,02 
Nyctaloide gesamt 23,33 4,5 65,9 
Pipistrelloide 
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus 44 16,5 19,2 
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii  15 4,11 
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 130 54 64,16 
Pipistrelloide gesamt 170,67 85,5 70,75 
Plecotus Braunes / Graues 
Langohr 
Plecotus auritus / 
austriacus 0,67   
Gesamt (alle Arten) 200 87 136,99 
 
Ergebnisse an den Standorten der stationären Erfassung 
(maximale Anzahl der Ruffrequenzen pro Stunde je Art/Artengruppe in einer Nacht) 
Gruppe Deutscher Artname Wissenschaftlicher 
Artname SE01 SE02 SE03 SE04 
Myotis 
Fransenfledermaus Myotis nattereri 0,11    
Große / Kleine 
Bartfledermaus 
Myotis brandtii / 
mystacinus 
 0,11 0,13 0,11 
Myotis-Art, klein bis 
mittelgroß Mkm 0,33 0,22 0,78 5,92 
Myotis-Art, unbestimmt Myotis spec. 1,55 0,11 2,99 25,71 
Myotis gesamt 1,55 0,33 3,76 31,63 
Nyctaloide 
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus   0,25  
Großer Abendsegler Nyctalus noctula  0,51 1,16 0,13 
Nyctaloide Art, mittlere 
Ruffrequenzen Nycmi 0,13 1,9 0,9  
Nyctaloide Art, unbestimmt Nyctaloid 0,38 5,14 7,44 0,26 
Nyctaloide gesamt 0,38 7,15 7,82 0,26 
Pipistrelloide 
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus 6,15 4,47 264,45 7,35 
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii  1,26 1,14  
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 2,06 162,02 78,71 2,73 
Mücken- / 
Zwergfledermaus Phoch    0,11 
Pipistrelloide gesamt 7,58 165,78 316,8 7,74 
Gesamt (alle Arten) 8,79 166,11 324,95 33,64 
 
Datengrundlage: ATKIS ® Digitales Orthophoto (DOP) und Topographische Karte 1: 25.000 (TK25)  mit Genehmigung des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Bedeutung Flugroute
   Pipistrelloide: besonders
Bedeutung Flugroute
   Myotis:           besonders
   Pipistrelloide: besonders
Bedeutung Flugroute
   Myotis:           besonders
   Pipistrelloide: besonders
Bedeutung Flugroute
   Myotis:           besonders
   Pipistrelloide: besonders
Poell
geprüft
gezeichnet
bearbeitet Jan. 2023
Jan. 2023
Jan. 2023
Albrecht
Simon
Datum Name
Hannah-Arendt-Straße 4  " D-35037 Marburg
Tel.: 06421 - 9 71 29-0  " Fax: 06421 - 9 71 29-90
www.simon-widdig.de
Simon & Widdig GbR
Büro für Landschaftsökologie
Maßstab 1 : 
Wixhausen Ost
Karte 3: 
Methoden und Ergebnisse der
Fledermausuntersuchungen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Luisenplatz 5 A   " D-64283 Darmstadt
Tel.: 06151 - 13 34 32  " Fax: 06151 - 13 34 55
www.darmstadt.de
3.000
Fauna- und Floraerfassungen
Maximale Aktivitätsdichten zur Aus- oder Einflugzeit pro Standort und Durchgang  
(Rufsequenzen pro Stunde je Artengruppe) 
Standort DG 
Myotis Pipistrelloide 
Ausflugzeit Einflugzeit Bedeutung 
Flugroute Ausflugzeit Einflugzeit Bedeutung 
Flugroute 
SE01 
1 1,5 0,5 
besonders 
3 3 
allgemein* 2 5 3 1 13 
3 0 5 8 4 
SE02 
1 0 0,5 
gering 
3 12 
besonders 2 0,5 0 9 21 
3 0,5 1 28 15 
SE03 
1 0 2 
besonders 
7 161 
besonders 2 0 13 87 225 
3 0,5 0,5 13 86 
SE04 
1 6 2 
besonders 
2 0 
besonders 2 2,5 5 59 9 
3 36 34,5 4 1 
 
unbestimmtes Sommerquartier
2003: Zwergfledermaus (mind. 1 Tier)
Wochenstubenquartier
2007: Zwergfledermaus (38 Tiere)

Beratungsverlauf (4)

TOP 7
TOP 13
TOP 4
TOP 275

Orte (13)

  • Landwehrstraße 54
  • Messeler-Park-Straße
  • Frankfurter Landstraße
  • Obere Mühlstraße 79
  • Mühlstraße 81
  • Hindemithstraße
  • Parkstraße
  • Dompfaffweg
  • Luisenplatz 5A
  • Am Hasenpfad 1
  • Am Alten Grenzgraben
  • Wilhelm-Walcher-Weg
  • Am Oberfeld

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0211
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.06.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00