2023/0211
Entwicklungsgebiet Wixhausen-Ost: Veröffentlichung der ökologischen Gutachten aus den Voruntersuchungen
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anlage 2
272419 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grundlagenermittlung und Bewertung
der biotischen und abiotischen Schutzgüter
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Niederlassung Darmstadt
Landwehrstraße 54, 64293 Darmstadt
Telefon +49 6151 27027-0, bce-darmstadt@bjoernsen.de
Dezember 2022, pe, NW, MC, MJ, SD, Men, dup2103108
\\bce01.de\nas\N\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03 _Doku\20221221_Endfassung\20221221_pe.docx I
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
1.1 Anlass 1
1.2 Ziel 2
2 Untersuchungstiefe und -umfang 2
2.1 Städtebauliche Vorgaben 2
2.2 Datengrundlagen 2
2.3 Untersuchungsraum 4
3 Methodenbeschreibung 5
3.1 Bewertung von Flächen 5
3.2 Seltene oder besondere Flächen und Strukturen 9
4 Bestandserfassung und -bewertung 9
4.1 Übergeordnete Vorgaben 9
4.1.1 Schutzgebiete 9
4.1.1 Vorgaben der Raumordnung 10
4.1.2 Flächennutzungsplan / Landschaftsplan Darmstadt 13
4.1.3 Masterplan DA 2030+ 15
4.2 Biotop- und Nutzungstypen 16
4.2.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 16
4.2.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 16
4.2.3 Bestand 17
4.2.4 Bewertung 20
4.2.5 Zusammenfassung 21
4.2.6 Gesamtstädtischer Vergleich 22
4.2.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 22
4.3 Bäume 23
4.3.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 23
4.3.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 23
4.3.3 Bestand 24
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH II
4.3.4 Bewertung 28
4.3.5 Zusammenfassung 29
4.3.6 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 29
4.4 Arten 29
4.4.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 29
4.4.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 31
4.4.3 Bestand 35
4.4.4 Bewertung 44
4.4.5 Zusammenfassung 50
4.4.6 Gesamtstädtischer Vergleich 50
4.4.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 51
4.5 Landschaftsbild und Naherholung 52
4.5.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 52
4.5.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 53
4.5.3 Bestand 55
4.5.4 Bewertung Landschaftsbild und Naherholung 59
4.5.5 Zusammenfassung 68
4.5.6 Gesamtstädtischer Vergleich 68
4.5.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 68
4.6 Boden 69
4.6.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 69
4.6.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 70
4.6.3 Bestand 76
4.6.4 Bewertung 81
4.6.5 Zusammenfassung 81
4.6.6 Gesamtstädtischer Vergleich 82
4.6.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 83
4.7 Wasser 83
4.7.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 83
4.7.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 84
4.7.3 Bestand 84
4.7.4 Bewertung 95
4.7.5 Zusammenfassung 96
4.7.6 Gesamtstädtischer Vergleich 96
4.7.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 96
4.8 Klima 97
4.8.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 97
4.8.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 98
4.8.3 Bestand 100
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH III
4.8.4 Bewertung 104
4.8.5 Zusammenfassung 108
4.8.6 Gesamtstädtischer Vergleich 108
4.8.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 108
4.9 Emissionen / Imissionen 109
4.9.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 109
4.9.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 111
4.9.3 Bestand 113
4.9.4 Bewertung 114
4.9.5 Zusammenfassung 115
4.9.6 Gesamtstädtischer Vergleich 116
4.9.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 116
5 Gesamtbewertung 116
6 Mögliche Folgen einer städtebaulichen Entwicklung für die Gesamtstadt 120
7 Fazit 122
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: 1
Abbildung 2: Untersuchungsräume zur Erfassung der abiotischen und biotischen
Grundlagendaten 5
Abbildung 3: Gesamtbewertung 6
Abbildung 4: Gesamtbewertung am Beispiel Flurstück 112/1 7
Abbildung 5: Gesamtbewertung am Beispiel Flurstück 133/1 8
Abbildung 6: Schutzgebiete 10
Abbildung 7: Regionalplan Südhessen 11
Abbildung 8: Flächennutzungsplan 13
Abbildung 9: Entwicklungskarte des Landschaftsplans [43] 14
Abbildung 10: Leitbildkarte des Landschaftsplans mit Entwicklungsprioritäten 14
Abbildung 11: Masterplan DA 2030+ [38] 15
Abbildung 12: Gesetzlich geschützte Biotope 18
Abbildung 13: Feuchtezeiger auf Nasswiese: Kuckuckslichtnelke, großer Wiesenknopf und
Sumpfdotterblume 18
Abbildung 14: Feuchte Brachfläche mit Bulten-Großseggenried 19
Abbildung 15: Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen 21
Abbildung 16: Artenreiches Feldgehölz 25
Abbildung 17: Pappel in der Nähe der Silz 26
Abbildung 18: Mit Stieleichen bestandene Allee 27
Abbildung 19: Astabbruch an Hängebirke und Spalte an Spitzahorn 28
Abbildung 20: Nachweise Feldlerche und Schwarzkehlchen im Untersuchungsraum 3 6
Abbildung 21: Potenzielles Eidechsenhabitat 40
Abbildung 22: Nachweise Tagpfauenauge (Inarchis io) und Kleiner Perlmuttfalter (Issoria
lathonia) im Untersuchungsraum 42
Abbildung 23: Alte Pappel als potenzieller Habitatbaum im Untersuchungsraum 4 3
Abbildung 24: Bewertung Habitatpotenzial Vögel 45
Abbildung 25: Habitatpotenzial Fledermäuse 47
Abbildung 26: Habitatpotenzial Amphibien und Reptilien 48
Abbildung 27: Habitatpotenzial für Schmetterlinge und xylobionte Käfer 49
Abbildung 28: Landwirtschaftliche Nutzflächen mit Sonderkulturen und schilfbestandenen
Gräben 56
Abbildung 29: 5 6
Abbildung 30: Feuchtgrünland mit Seggenried 57
Abbildung 31: Mäandrierende Silz 58
Abbildung 32: Kleingärten am Ortsrand von Wixhausen 58
Abbildung 33: Sichtbeziehung im Untersuchungsraum 60
Abbildung 34: Blick von der Bundesstraße B3 über das Offenland zum Waldrand 6 1
Abbildung 35: Blick auf Gehölze und Waldrand im Norden Untersuchungsgebiets 6 1
Abbildung 36: Blick auf den östlichen Siedlungsrand von Wixhausen 62
Abbildung 37: Bodenarten im Untersuchungsraum 77
Abbildung 38: Standorttypisierung für die Biotopentwicklung 78
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH V
Abbildung 39: Ertragspotenzial innerhalb des Untersuchungsraums 79
Abbildung 40: Historisches Luftbild aus den Jahren 1952 1967 80
Abbildung 41: Ertragspotenzial im Bereich Wixhausen und Oberfeld 82
Abbildung 42: Ertragspotenzial im östlich von Eberstadt und südwestlich von Pfungstadt 82
Abbildung 43: Geothermie im Untersuchungsraum 86
Abbildung 44: Vieljährige Monatsniederschläge im Zeitraum 1981 bis 2010 an der Station
Weiterstadt / Schneppenhausen 87
Abbildung 45: Grundwasserstandsentwicklung an den Messstellen 145 und 146 im
Zeitraum 01/2020 bis 04/2021 89
Abbildung 46: Lage weiterer Grundwasserentnehmer im Umfeld 90
Abbildung 47: Gewässernetz 93
Abbildung 48: Wasserführung der im Untersuchungsgebiet liegenden Gräben am
18.01.2022 94
Abbildung 49: Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion und Klimafunktionskarte der
Wissenschaftsstadt Darmstadt 101
Abbildung 50: Klimatope im Untersuchungsraum 103
Abbildung 51: Bodennahe Luftleitbahnen aufgrund des Reliefs 104
Abbildung 52: Emissionen im Untersuchungsraum 114
Abbildung 53: Darstellung Gesamtbewertung 117
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VI
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Datenüberblick 2
Tabelle 2: Einzelbewertung der Schutzgüter 6
Tabelle 3: Rechtliche Verankerung der Biotop- und Nutzungstypenerfassung und -
bewertung 16
Tabelle 4 Bewertungsskala der Biotop- und Nutzungstypen 17
Tabelle 5: Rechtliche Verankerung des Baumschutzes 23
Tabelle 6: Baumarten im Untersuchungsgebiet 24
Tabelle 7: Kategorisierung der Habitatbäume 27
Tabelle 8: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Arten 30
Tabelle 9: Ampelschema nach Albrecht et al. (2013) 31
Tabelle 10: Verwendete Daten 32
Tabelle 11: Termine der Querschnittsbegehungen 32
Tabelle 12: Bewertung Habitatpotenzial 33
Tabelle 13: Vorkommen von Vogelarten mittlerer bis besonders hoher Planungsrelevanz
37
Tabelle 14 Nachgewiesene Fledermausvorkommen 39
Tabelle 15: Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Amphibienarten 41
Tabelle 16: Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Schmetterlinge 42
Tabelle 17: Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Käferarten 4 3
Tabelle 18: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Landschaftsbild 53
Tabelle 19: Kriterien zur Bewertung von Landschaftsbild und Naherholung [32] 54
Tabelle 20: Bewertung der Schutzgüter Landschaftsbild und Naherholung 67
Tabelle 21: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Boden 70
Tabelle 22: Verwendete Daten zur Auswertung des Schutzguts Boden 70
Tabelle 23: Bewertung der Lebensraumfunktion 72
Tabelle 24: Bewertung der Bodenfruchtbarkeit 73
Tabelle 25: Bewertung der Filter- und Pufferfunktion 73
Tabelle 26: Bewertung der Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte 74
Tabelle 27: Bewertung ergänzender Parameter für das Schutzgut Boden 75
Tabelle 28: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Wasser 83
Tabelle 29: Durchlässigkeitsklassen nach DIN 18130-1 85
Tabelle 30: Vergleich der Grenzwerte für Betonaggressivität mit vorliegenden
Messwerten 92
Tabelle 31: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Klima 97
Tabelle 32: Verwendete Daten zur Bildung von Klimatopen 98
Tabelle 33: Bewertungsschema Schutzgut Klima 99
Tabelle 34: Bewertung des Klimas 107
Tabelle 35: Rechtliche Verankerung des Schutzes vor Immissionen 111
Tabelle 36: Bewertung der Vorbelastung von schädlichen Umwelteinflüssen 112
Tabelle 37: Erhaltenswerte Strukturen und Funktionen: Empfehlung zusätzlicher
Untersuchungen und gesetzliche Grundlagen 119
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VII
Anlagen
Reihe A: Übersichten und Zusammenstellungen
A-C Baumkartierung
A-C.1 Auflistung erfasster Bäume
A-D Schutzgut Arten
A-D.1 Gesamtartenliste der erfassten Vogelarten
A-H Schutzgut Wasser
A-H.1.1 Ganglinien gemessener Grundwasserstände im Untersuchun gsraum / Geltungsbereich
A-H.1.2 Ganglinien gemessener Grundwasserstände im weiteren Unt ersuchungsraum
A-H.1.3 Ganglinien gemessener Grundwasserstände im weiträumigen Umfeld
A-H.2.1 Grundwasserbeschaffenheit - Piper-, Box-Plot, Balken- u nd Schöller-Diagramme
A-H.2.1.1 Grundwasserbeschaffenheit - Messstelle 527275
A-H.2.1.2 Grundwasserbeschaffenheit - Messstelle 527336
A-H.2.2 Grundwasserbeschaffenheit - Tabellarische Zusammenstell ung der Maximalkonzentratio-
nen und Vergleich mit den GFS nach GWSVwV
A-H.3 Wasserschutzgebietsverordnung
A-H.4 Geologische Karte und Lage von Bohrungen
A-H.5.1 Geologisch / Hydrogeologische Schnitte - A
A-H.5.2 Geologisch / Hydrogeologische Schnitte - B
A-H.5.3 Geologisch / Hydrogeologische Schnitte - C
A-H.5.4 Geologisch / Hydrogeologische Schnitte - D
A-H.6 Lageplan Messstellen
A-H.7.1 Grundwassergleichen - hohe Grundwasserstände (April 200 1)
A-H.7.2 Grundwassergleichen - niedrige Grundwasserstände (Oktob er 1993)
A-H.8.1 Flurabstand - hohe Grundwasserstände (April 2001)
A-H.8.2 Flurabstand - niedrige Grundwasserstände (Oktober 1993)
A-H.9 Geschätzte Versickerungsfähigkeit des Untergrundes
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VIII
Reihe B: Übersichten und Pläne Maßstab
B-A-1 Übersichtskarte 1:5.000
B-B-1 Bestandsplan Nutzungstypen 1:2.500
B-B-2 Bewertung Nutzungstypen 1:2.500
B-C-1 Bestandsplan Bäume und Baumhöhlen 1:5.000
B-D-1 Bestandsplan Arten 1:5.000
B-D-2.1 Bewertung Arten - Vögel 1:5.000
B-D-2.2 Bewertung Arten - Fledermäuse 1:5.000
B-D-2.3 Bewertung Arten
Amphibien & Reptilien 1:5.000
B-D-2.4 Bewertung Arten Schmetterlinge & Käfer 1:5.000
B-EF-1 Bestandsplan Landschaftsbild und Naherholung 1:5.000
B-EF-2 Bewertung Landschaftsbild und Naherholung 1:5.000
B-G-1 Bestandsplan Boden 1:5.000
B-G-2 Bewertung Boden 1:5.000
B-H-1 Bestandsplan Wasser 1:5.000
B-H-2 Bewertung Wasser 1:5.000
B-I-1 Bestandsplan Klima 1:5.000
B-I-2 Bewertung Klima 1:5.000
B-J-1 Bestandsplan Emissionen/ Immissionen 1:5.000
B-J-2 Bewertung Emissionen/ Immissionen 1:5.000
B-K-1 Gesamtbewertung des Untersuchungsraums 1:5.000
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH IX
Verwendete Unterlagen
[1] AG Björnsen/ Mailänder
Überarbeitung Amphibienschutzkonzept, Ergänzende Leistungen Ökologie, FAIR Facility
for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
2017
[2] Albrecht, K., T. Hör, F. W. Henning, G. Töpfer-Hofmann, & C . Grünfelder
Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit land-
schaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben FE 02.0332/2011/LRB im Auftrag des Bundesminis-
teriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Schlussbericht Dezember 2013
[3] Bezzel, E.
Das BLV Handbuch Vögel
Alle Brutvögel Mitteleuropas, BLV Buchverlag, München, 2013
[4] Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)
Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen
Beschluss der LAI vom 13.09.2012
[5] Bundesanstalt für Straßenwesen
Forschungsprogramm Straßenwesen, FE 02.0332/2011/LRB
Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit land-
schaftspflegerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag
Dezember 2013
[6] Bundesamt für Naturschutz
Methodische Anforderungen an Wirkungsprognosen in der Eingriffsregelung.
Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 898 82 024 des Bundesamtes für Naturschutz
2003
[7] Bundesamt für Naturschutz
Nationaler Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie in Deutschland
2019
[8] Bundesamt für Naturschutz
Runge, H., Simon, M. & Widdig, T
Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastruk-
turvorhaben, FuE Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplans des Bundesministeri-
ums f. Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
2009
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH X
[9] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr, Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorha-
bens FE 02.286/2007/LRB
2010
[10] Büro für Entomologie
Schmetterlingskartierung für das Stadtgebiet Darmstadt
März 2019
[11] FAIR GmbH
Verfasser: Arbeitsgemeinschaft PGNU-Wesseling (APW)
Projekt FAIR
Baustraßen äußere Erschließung
Naturschutzrechtlicher Antrag mit integriertem Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
31.08.2012
[12] Gassner, Winkelbrandt, Bernotat
UVP und strategische Umweltprüfung, Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprü-
fung, 5. Auflage
2010
[13] Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
Zahl der Hitzetage. Studie mit Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
2021
[14] Hessen Mobil
Interaktive Verkehrsmengenkarte, Ergebnis der bundesweiten Straßenverkehrszählung
mobil.hessen.de/interaktive-verkehrsmengenkarte
2015
[15] Hessische Lebensraum und Biotopkartierung (HLBK)
Kartieranleitung Teil 1 Kartiermethodik
Grundlagen, Erfassungstiefe, Bearbeitungstiefe, Module
HLNUG Dezernat N1
Stand: 4/ 2019
[16] Hessische Lebensraum und Biotopkartierung (HLBK)
Kartieranleitung Teil 2 Kartiereinheitenbeschreibung
Beschreibung der HLBK Kartiereinheiten auf Grundlagen der FFH-Lebensraumtypen und
der gesetzlich geschützten Biotope in Hessen
HLNUG Dezernat N1
Stand: 3/ 2021
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XI
[17] Hessisches Landesamt für Bodenforschung (Hrsg.)
Geologische Karte Hessen
Blätter 6017 Mörfelden, 6018 Langen
Wiesbaden, 1994
[18] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Dezernat Hyd rologie (Hrsg.)
Hydrologisches Kartenwerk Hessische Oberrheinebene
Grundwasserneubildung aus Niederschlag - Mittelwert der Jahre 1961 bis 1991
Wiesbaden, Januar, 2004
[19] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Dezernat Hyd rologie (Hrsg.)
Hydrologisches Kartenwerk Hessische Rhein- und Mainebene
Grundwasserhöhengleichen, Flurabstände (Jahre 2001, 1993)
Wiesbaden, 2012 und 2013
[20] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Landesamt fü r Geologie und Bergbau
Rheinland-Pfalz
Großmaßstäbige Bodeninformationen für Hessen und Rheinland-Pfalz
Auswertung von Bodenschätzungsdaten zur Ableitung der Bodenfunktionen und -eigen-
schaften
2008
[21] Hessisches Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz
Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien
Natur in Hessen, 3. Fassung
Stand: Juli 1995
[22] Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Fors ten
Schaffrath
Rote Liste der Blatthorn- und Hirschkäfer Hessens
2002
[23] Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bodenschutz in der Bauleitplanung
Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Um-
weltprüfung nach BauGB in Hessen
Februar 2011
[24] Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtsc haft und Verbraucherschutz
(HMUKLV)
Rote Liste der bestandgefährdeten Brutvogelarten Hessens, 10. Fassung,
Stand Mai 2014
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XII
[25] Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtsc haft und Verbraucherschutz
(HMUKLV)
Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasserverunreini-
gungen (GWS-VwV)
3. Fortschreibung
Teilplan Darmstadt
April 2019
[26] Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Arbeitsgemeinschaft Hessischer Lepidopterologen
Rote Liste (Gefährdungsabschätzung der Tagfalter (Lepidoptera: Rhopalocera) Hessens, 3.
Fassung, Stand: 06.04.2008, Ergänzungen 18.01.2009
[27] Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Rote Liste der Amphibien und Reptilien Hessens
2010
[28] HLNUG, RP Darmstadt, UNB Darmstadt-Dieburg
Wechselkrötenberatung Land Hessen Ortsbegehung potentielle Laichhabitate für die Knob-
lauchkröte zwischen Arheilgen und Wixhausen am 08.07.2021
August 2021
[29] Institut für angewandte Vegetationskunde und Landschaftsök ologie
Naturschutzfachliche Zielplanung
für Teil der der Gemarkung Arheilgen und Wixhausen der Stadt Darmstadt
Oktober 1995
[30] Junker + Kruse Stadtforschung Planung
Nahversorgungskonzept für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
in Ergänzung zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept
März 2016
[31] Kock, Kugelschafter
Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens
Hessischen Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz
Natur in Hessen, 3. Fassung Stand: Juli 1995, Forschungsinstitut Senckenberg, Frankfurt a.
M. und AK Wildbiologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen e.V.
1995
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XIII
[32] Landesanstalt für Umweltschutz (LfU) Baden-Württemberg
Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitpla-
nung, Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umset-
zung (A)
2005
[33] Magistrat der Stadt Darmstadt, Tiefbauplanung (Hrsg.)
Studie über die Entwässerungsmöglichkeiten der geplanten Erweiterungsgebiete in Arheili-
gen und Wixhausen
Heft 1: Erläuterungsbericht
Darmstadt; Juli 1994
Verfasser: Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH
[34] Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-W ürttemberg (Hrsg.)
Städtebauliche Klimafibel online. Hinweise für die Bauleitplanung.
Stuttgart, 2012
[35] Oelke, H.
Wo beginnt bzw. wo endet der Biotop der Feldlerche?
Journal für Ornithologie 109 (1): 25-29.
1968
[36] Prinz, H.
Abriß der Ingenieurgeologie
2.neubearb. und erweiterte Auflage
Enke-Verlag, Stuttgart 1991
[37] Regierungspräsidium Darmstadt
Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde)
Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise
4. Mai 2020
[38] Regionalversammlung Südhessen
Regionalplan Südhessen/ regionaler Flächennutzungsplan
[39] Runge, H., Simon, M. & Widdig, T.
Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastruk-
turvorhaben, FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeri-
ums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Natur-
schutz - FKZ 3507 82 080, (unter Mitarb. von: Louis, H. W., Reich, M., Bernotat, D., Mayer,
F., Dohm, P., Köstermeyer, H., Smit-Viergutz, J., Szeder, K.).- Hannover, Marburg.
2009
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XIV
[40] Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz un d Saarland
Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens, 2. Fassung (März 2014)
Verfasser: Werner, M. et al.
[41] Südbeck, P. et al.
Methodenstandard zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, Radolfzell
2005
[42] Werner, Bauschmann, Hormann, Stiefel
Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens, Zeitschrift für Vogelkunde und Natur-
schutz in Hessen, Vogel und Umwelt 21:37-69
2014
[43] Wissenschaftsstadt Darmstadt
Arbeitsgruppe Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Erläuterungsbericht zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
2006
[44] Wissenschaftsstadt Darmstadt
Behrend-Institut Frankfurt am Main
Wohnungs- und Gewerbeflächenbedarfsanalyse
2012
[45] Wissenschaftsstadt Darmstadt
Die demographische Entwicklung Darmstadts bis 2035
Demografiebericht
Januar 2017
[46] Wissenschaftsstadt Darmstadt
Einzelhandeln- und Zielkonzept
Grundlagengutachten für beschlossene Einzelhandelskonzepte für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt, Junker & Kruse
Januar 2012
[47] Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grünflächenamt
Landschaftsplan Entwicklungsteil
2004
[48] Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grünflächenamt
Landschaftsplan Grundlagenteil
2004
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XV
[49] Wissenschaftsstadt Darmstadt
INKEK Institut für Klima- und Energiekonzepte
Endbericht Klimafunktionskarte, Gesamtstädtische Klimaanalyse mit Planungsempfehlungen
und Integration der zukünftigen baulichen sowie klimatischen Veränderungen
Oktober 2016
[50] Wissenschaftsstadt Darmstadt
Masterplan 2030+, Räumliche Entwicklungsstrategie für Darmstadt
2020
[51] Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage -Nr. 2019/0302, Magistratsbeschluss Nr. 385
Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in
Arheilgen West und Wixhausen Ost
Vorlage vom 23.09.2019
[52] FAIR GmbH (Hrsg.)
Monitoringbericht Grundwasser
Halbjahresberichte Januar 2020 bis Juni 2021
Koblenz, Juli 2021
Verfasser: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Online-Datenbanken und Kartenviewer
[53] Boden Viewer
Daten zu Bodeneigenschaften und -funktionen des HLNUG
Abfrage: Juni 2021
[54] Bundesamt für Naturschutz
geodienste.bfn.de
Abfrage: Juli 2021
[55] Deutscher Wetterdienst (DWD) (Hrsg.)
Niederschlagsdaten und vieljährige Mittelwerte für die Station Weiterstadt/Schneppenhausen
https://www.dwd.de/DE/leistungen/klimadatendeutschland/vielj_mittelwerte.html
https://cdc.dwd.de/portal/
Abfrage: Juni 2021
[56] Geologie-Viewer
Geofachdaten und Bohrdatenportal des HLNUG
Abfrage: Juni 2021
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVI
[57] Geoportal Hessen
Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation beim Hessischen Landesamt für Bodenma-
nagement und Geoinformation
Abfrage: Juni 2021
[58] GruSchu
Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz in Hessen
HLNUG
Abfrage: Juni 2021
[59] HALM-Viewer
Viewer zum Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
(HALM) des HLNUG
Abfrage: Juni 2021
[60] Hydrologischer Atlas Deutschland
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Abfrage: Juli 2021
[61] Landesgrundwasserdienst-Viewer
Fachinformationssystem Landesgrundwasserdienst (FIS LGD)
Abfrage: Juli 2021
[62] Lärmviewer
HLNUG
Abfrage: Juli 2021
[63] Natureg Viewer
Naturschutzinformationssystem, Naturschutzregister Hessen
HLNUG
Abfrage: Juni 2021
[64] Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Viewer
Viewer zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen
HLNUG
Abfrage: Juli 2021
Gesetze und Verordnungen
[65] Baugesetzbuch (BauGB)
8. Dezember 1986, zuletzt geändert durch Art 17 G vom 10. September 2021
[66] Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
1. März 1999, zuletzt geändert durch Art. 8 VO vom 27. September 2017
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVII
[67] Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
12. Juli 1999, letzte Neufassung vom 17. Juli 2021
[68] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Ge-
räusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
15. März 1974, Letzte Neufassung vom 4. Oktober 2002
[69] Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. September 2017
(BGBl. I S. 3434), verordnet durch das Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz, zuletzt geändert am 18.08.2021
[70] Deutsches Institut für Normung (DIN)
DIN 4030-1: 2008-06
Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase Teil 1: Grundlagen und Grenz-
werte
[71] Deutsches Institut für Normung (DIN)
DIN 18130-1;1998-05 (zurückgezogen)
Baugrund Untersuchung von Bodenproben Bestimmung des Wasserdurchlässigkeitsbei-
wertes Teil 1: Laborversuche
[72] Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsges etz WHG)
vom 31.07.2009, zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 2.6.2021 I 1295
[73] Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG)
Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensa-
nierung
28. September 2007
[74] Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
28. November 2016
[75] Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz ( HAGBNatSchG)
20. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018
(GVBl. S. 184), verordnet durch das Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
[76] Hessisches Wassergesetz (HWG)
vom 14.12.2010, Fassung vom 28.05.2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVIII
[77] Kompensationsverordnung (KV)
Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, das Führen von Öko-
konten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlungen
Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
26. Oktober 2018
[78] Staatsanzeiger für das Land Hessen
[79] Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
ABl. EG Nr. L 327/1, 22.12.2000
[80] Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
vom 1. November 1998, Letzte Änderung vom 9. Juni 2017
[81] Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
vom 8. September 1964, Letzte Neufassung vom 1. Oktober 2002
[82] Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frank-
furt Main
vom 30. September 2011
[83] Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlich en Gebrauch (Trinkwasserver-
ordnung - TrinkwV)
vom 21.05.2001, neugefasst durch Bek. v. 10.3.2016 I 459;
zuletzt geändert durch Art. 99 V v. 19.6.2020 I 1328
[84] Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordn ung GrwV)
vom 09. November 2010 (BGBl. I S. 1513),
zuletzt geändert durch Art. 1 VO vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1044)
[85] Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächen gewässerverordnung
OgewV) vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v.
9.12.2020 I 2873
[86] Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanieru ng von Grundwasserverunreini-
gungen (GWS-VwV)
vom 18.07.2021
Hrsg. vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 1 von 123
1 Einleitung
1.1 Anlass
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zählt bundesweit zu den am stärksten wachsenden Städten und
stellt einen bedeutenden Wirtschaftsstandort im Ballungsraum Rhein-Main dar. Nach aktuellen Projek-
tionen ist auch weiterhin von einer steigenden Einwohnerentwicklung mit bis zu 184.000 Einwohnern
bis zum Jahr 2035 auszugehen [45][50]. Im Jahr 2012 wurden in einer einer Wohnungs- und Gewer-
beflächenbedarfsanalyse Defizite bei der Verfügbarkeit städtischer Entwicklungsflächen festgestellt
[44].
Gemäß Magistratsbeschluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Bereitstellung von Flächen für
Arbeiten, Gewerbe und Dienstleistungen essenziell, um die wirtschaftliche Gesamtsituation in den
kommenden Jahrzenten zu sichern und zu stärken [51]. Deshalb
sucht werden. Gegenstand dieses Gutachtens ist der Untersuchungsraum
Abbildung 1: Untersuchungsraum
(Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt)
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 2 von 123
1.2 Ziel
Ziel dieses Gutachtens ist die Erhebung und Zusammenstellung abiotischer und biotischer Grundla-
gendaten für die Schutzgüter Biotope, Arten, Landschaftsbild und Naherholung, Boden, Wasser,
Klima und Emissionen. Die Bewertung der Daten ermöglicht eine Differenzierung des Untersuchungs-
raums in Bezug zur Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit aus naturwissenschaftlicher Sicht. Das Er-
gebnis soll eine Entscheidungsgrundlage für die städtebauliche Planung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt sein. Weiterhin soll es geeignet sein, als Grundlage für eine Strategische Umweltprüfung
im Zuge des Bebauungsplanverfahrens oder für einen Umweltbericht zum Bebauungsplan zu dienen.
2 Untersuchungstiefe und -umfang
2.1 Städtebauliche Vorgaben
Zur Suche von Flächen für Arbeiten, Gewerbe und Dienstleistungen wurden von der Wissenschafts-
stadt Darmstadt keine Vorgaben in Bezug auf die Mindestgröße eines möglichen Gewerbegebietes
gegeben. Mögliche Festsetzungen z.B. zu Art, Maß und Bauweise eines Gewerbegebietes sollen erst
auf Grundlage dieses Gutachtens in ein städtebauliches Konzept einfließen.
2.2 Datengrundlagen
Die Erfassung des abiotischen und biotischen Bestands erfolgte überwiegend durch Auswertung vor-
handener Daten. Einzelne Aspekte wurden im Jahr 2021 durch BCE vor Ort erfasst. Tabelle 1 ermög-
licht einen Überblick über die im Bericht herangezogenen Daten.
Tabelle 1: Datenüberblick
Thema Quelle/Stand
Allgemein
Leitbild Masterplan 2030+ - DA2030 Wissenschaftsstadt Darmstad t
Stadtplanungsamt
Stadtatlas Darmstadt https://stadtatlas.darmstadt.de/
(Abfrage: Juni 2021)
Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Stadt Darmstadt (März 2019)
Regionalplan Südhessen 2010 RP Darmstadt (2010)
Landschaftsplan Stadt Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt
(November 2004)
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 Wissenschaftsstadt Darms tadt
Junker & Kruse (2012)
Nahversorgungskonzept 2016 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Junker & Kruse (2016)
Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 3 von 123
Thema Quelle/Stand
Gewerbegebietskonzept 2009 Wissenschaftsstadt Darmstadt (2009)
Wohnungs- und Gewerbeflächenbedarfsanalyse Wissenschaftsstadt D armstadt
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
(2012)
Biotoptypen
Biotoptypenkartierung inkl. Erfassung gesetzlich
geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG und
§ 13a HAGBNatSchG sowie Lebensraumtypen
nach Anhang I FFH-Richtlinie
aktuelle Erfassung, BCE (2021)
Schutzgebiete und Hinweise zu gesetzlich ge-
schützten Biotopen
Natureg-Viewer (Abfrage: Mai 2021)
Baumkartierung
GPS-gestützte Erfassung der Bäume im Untersu-
chungsraum und Ermittlung der Parameter Lage,
Stammumfang, Kronendurchmesser, Höhe, Vitali-
tät, Schädigung und Erhaltungswürdigkeit
aktuelle Erfassung, BCE (2021)
Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse
Potenzialkartierung aktuelle Erfassung, BCE (2021)
Zusätzliche Informationen zu Artvorkommen und
Verbreitungen
Wissenschaftsstadt Darmstadt,
NABU Darmstadt (Abfrage Mai 2021),
Natureg Viewer (Abfrage Mai 2021)
Vogelschutzwarte Frankfurt (Abfrage Juni
2021)
Naturschutzfachliche Zielplanung Arheilgen und
Wixhausen
Institut für angewandte Vegetationskunde und
Landschaftsökologie (1995)
Landschaftsbild und Naherholung
Kartierung von Landschaftsbildeinheiten aktuelle Erfassung, BCE (2021)
Landschaftsbildqualitäten und Erholung Infrastruk-
tur
Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (2004) [47]
Reit- und Wanderkarte wanderreitkarte.de/
Abfrage Juni 2021
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
Regierungspräsidium Darmstadt, 23. Juni
2004
Boden
Bodenflächendaten Hessen 1:5.000, landwirt-
schaftliche Nutzfläche (BFD5L)
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geolo-
gie
Bodenflächendaten 1:50.000 Hessen (BFD50) Hessisches Landesamt für Umwelt und Geolo-
gie
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 4 von 123
Thema Quelle/Stand
Wasser
Studie über die Entwässerung der geplanten Erwei-
terungsgebiete in Arheilgen u. Wixhausen
Magistrat der Stadt Darmstadt
Tiefbauplanung
Brandt-Gerdes-Sitzmann (1994)
Grundwassermessstellen Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grundwassermessstellen Merck KGaA und HLNUG
Klima
Klimaschutzkonzept Darmstadt Institut Wohnen und Umwelt GmbH, D arm-
stadt und memo-consulting, Seeheim-Jugen-
heim (2013)
StaVo Beschluss Höchste Priorität für Klimaschutz
08/2019
Bündnis 90, die Grünen, CDU Darmstadt
Endbericht Klimafunktionskarte INKEK, Wissenschaftsstadt Darmst adt (2016)
Emissionen / Imissionen
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutz-
bereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main
Hessische Landesregierung (2011)
Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Re-
gierungsbezirk Darmstadt Landkreise
Regierungspräsidium Darmstadt (2020)
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main,
3. Fortschreibung Teilplan Darmstadt
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klima-
schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(2019)
2.3 Untersuchungsraum
Der Untersuchungsraum liegt im Norden von Darmstadt und umfasst eine Fläche von 103 ha. Er
grenzt im Westen an den Ortsteil Wixhausen. Im Osten befinden sich landwirtschaftliche Fläche und
Wald, in dem das Forschungszentrum der GSI liegt. Die Silzbachaue begrenzt den Raum nach Sü-
den. Im Norden verläuft der Apfelbach.
Um Einflüsse, die auf den Untersuchungsraum von außen einwirken, ebenfalls erfassen und bewerten
zu können, wurde der Untersuchungsraum um 500 m erweitert. Der erweiterte Untersuchungsraum
umfasst 405 ha. Er enthält auch Teile des Siedlungsbereichs von Wixhausen, der Forschungsanlage
GSI und des Stadtteils Arheilgen.
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Abbildung 2: Untersuchungsräume zur Erfassung der abiotischen und biotischen Grundlagendaten
Untersuchungsraum (schwarz), erweiterter Untersuchungsraum (bl au)
3 Methodenbeschreibung
3.1 Bewertung von Flächen
Die Schutzgüter Biotop- und Nutzungstypen, Bäume, Arten, Landschaftsbild und Erholung, Boden,
Wasser, Klima und Emission / Immission werden einzeln erfasst. Jedes Schutzgut setzt sich aus meh-
reren Bestandskriterien zusammen, die entweder anhand eigener Bestandserhebungen oder anhand
vorhandener Daten ermittelt wurden (siehe Kapitel 2.2). Die räumliche Verortung erfolgt in den Be-
standskarten (siehe B-(A-K)-1).
Auf dieser Grundlage erfolgt die Bewertung zunächst schutzgutbezogen anhand fachlicher anerkann-
ter Bewertungskriterien. Die Bewertungskarten (siehe B-(B-J)-s) zeigen für jedes Schutzgut die jewei-
lige Schutzwürdigkeit von einzelnen Teilflächen des Untersuchungsgebiets auf. Dabei werden die Flä-
chen mit einer sehr geringen Schutzwürdigkeit mit (1) und Flächen mit einer sehr hohen Schutzwür-
digkeit mit (5) bewertet.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 6 von 123
Tabelle 2: Einzelbewertung der Schutzgüter
Verbale Bewertung Punktwertung Farbschema Plandarstellung
Sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung 1
Geringe naturschutzfachliche Bedeutung 2
Mittlere naturschutzfachliche Bedeutung 3
Hohe naturschutzfachliche Bedeutung 4
Sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung 5
Im Anschluss werden alle flächigen Einzelbewertungen (mit Ausnahme die der Bäume als Punktob-
jekte) in einer Gesamtbewertungskarte überlagert. Ziel dieser Überlagerung ist, die potenzielle Kon-
fliktträchtigkeit einer städtebaulichen Entwicklung darzustellen und sowohl konfliktreiche als auch kon-
fliktarme Teilflächen aufzuzeigen.
Um der Komplexität gerecht zu werden, wurde aus den insgesamt sieben Einzelbewertungen (Biotop-
und Nutzungstypen, Arten, Landschaftsbild und Naherholung, Boden, Wasser, Klima, Emission / Im-
mission) eine fließende Bewertungsskala von 7 Punkten (alle Schutzgüter haben eine sehr geringe
Einzelbewertung) bis 35 Punkten (alle Schutzgüter haben eine sehr hohe Einzelbewertung) entwickelt.
Abbildung 3: Gesamtbewertung
Dabei sind grüne Flächen als konfliktarm und rote Flächen als konfliktreich in Bezug auf eine städte-
bauliche Entwicklung bewertet.
Zur beispielhaften Verdeutlichung wird dieses Vorgehen an den Flurstücken 112/1 und 112/1, Flur 8,
im Folgenden erläutert.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost
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Beispiel: Flurstück 112/1
Abbildung 4: Gesamtbewertung am Beispiel Flurstück 112/1
Die Addition der Einzelbewertungen der sieben Schutzgüter führt zur Ausdifferenzierung von Teilflä-
chen. Es zeigen sich drei verschieden bewertete Flächen, die rechnerisch eine gemittelte Einzelbe-
wertung von
23 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 3,3 Punkten,
24 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 3,4 Punkten und
25 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 3,6 Punkten erhalten.
Auf dem Flurstück liegen also Teilflächen, die zwischen einer hohen und mittleren Gesamtbewertung
in Bezug zu erwarteten Konflikten der Schutzgüter mit einer städtebaulichen Entwicklungsplanung lie-
gen. Dies spiegelt sich in der Farbgebung zwischen gelb (mittlere naturschutzfachliche Bewertung)
und orange (hohe naturschutzfachliche Bewertung) wieder.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 8 von 123
Beispiel Flurstück 133/1:
Abbildung 5: Gesamtbewertung am Beispiel Flurstück 133/1
Es zeigen sich vier verschieden bewertete Flächen, die rechnerisch eine gemittelte Einzelbewertung
von
17 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 2,3 Punkten,
18 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 2,6 Punkten,
19 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 2,7 Punkten und
20 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 2,9 Punkten erhalten.
Auf dem Flurstück liegen also Teilflächen, die zwischen einer mittleren und geringen Gesamtbewer-
tung in Bezug zu erwarteten Konflikten der Schutzgüter mit einer städtebaulichen Entwicklungspla-
nung liegen. Dies spiegelt sich in der Farbgebung zwischen grün (geringe naturschutzfachliche Be-
wertung) und gelb (mittlere naturschutzfachliche Bewertung) wieder.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 9 von 123
3.2 Seltene oder besondere Flächen und Strukturen
Zusätzlich zu der Überlagerung der Einzelbewertungen werden solche Flächen und Strukturen in der
Karte Gesamtbewertung (B-K-1) dargestellt, die besonders selten sind oder besonders hohem Schutz
unterliegen.
Tabuflächen
Als
schutz unterliegen und aufgrund ihrer Größe, hohen Komplexität oder fehlenden Regenerationsfähig-
keit nicht wiederherstellbar sind. In den Tabuflächen sind Abstandsbereiche mit eingeschlossen, die
für die Erhaltung des Schutzziels notwendig sind. Die Tabuflächen sollten von der städtebaulichen
Planung ausgeschlossen werden, da sie im Rahmen von konkreten Planungen nicht der Abwägung
zugänglich sind.
Erhaltenswerte Flächen und Strukturen
Flächen oder Einzelobjekte mit besonderer Funktion für den Gesamtraum und z.T. darüber hinausrei-
chend werden als
Strukturen Dies sind. z.B. gesetzlich geschützte
Biotope oder auch FFH-Lebensraumtypen, die zwar gesetzlichem Schutz unterliegen, aber aufgrund
ihrer Wiederherstellbarkeit einer Abwägung im Rahmen von konkreten Planungen unterliegen können.
Ziel ist die Sensibilisierung für die nachfolgenden Planungen, damit diese besonderen Funktionen im
weiteren Planungsverlauf berücksichtigt und weitmöglichst erhalten werden.
4 Bestandserfassung und -bewertung
4.1 Übergeordnete Vorgaben
Als übergeordnete Vorgaben werden Schutzgebiete und übergeordnete Erhaltungs- und Entwick-
lungsziele aus der Regionalplanung und dem Masterplan DA 2030+ dargestellt, die im Rahmen der
Planung der städtebaulichen Entwicklungsfläche beachtet werden müssen.
4.1.1 Schutzgebiete
Im Umfeld des Untersuchungsraums befinden sich ein Landschaftsschutzgebiet und ein FFH-Gebiet.
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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 10 von 123
Das Landschaftsschutzgebiet 2411001) erstreckt sich fast über das gesamte
unbebaute Stadtgebiet und umringt den Untersuchungsraum und den Siedlungsbereich von Wixhau-
sen nahezu vollständig. Im Süden und Osten grenzt das Landschaftsschutzgebiet unmittelbar an den
Untersuchungsraum an. Da sich der Untersuchungsraum außerhalb des Landschaftsschutzgebietes
befindet, müssen keine Restriktionen, die sich aus der Schutzgebietsverordnung ergeben, berücksich-
tigt werden.
Das FFH-
-
305) befindet sich nordöstlich des Untersuchungsraums in einer Entfernung von ca. 700 m [63]. Es hat
damit so viel Abstand, dass vom Untersuchungsraum ausgehende Beeinträchtigungen des FFH-Ge-
biets unwahrscheinlich sind.
Abbildung 6: Schutzgebiete
Untersuchungsraum (rot), Landschaftsschutzgebiet (orange), FFH-Gebiet (grün)
4.1.1 Vorgaben der Raumordnung
Der Regionalplan Südhessen 2010 [38] stellt die bestehenden Nutzungen dar und zeigt auf, welche
Nutzungen bei Planungen Vorrang gegenüber anderen Nutzungen haben bzw. bestimmten Nutzun-
gen vorbehalten werden. Innerhalb der sogenannten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete können Hand-
lungen, die die Nutzungsfunktion des Gebietes beeinträchtigen untersagt werden. Die Vorgaben der
Raumordnung, die sich für den Untersuchungsraum ergeben, werden nachfolgend aufgeführt.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost
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Abbildung 7: Regionalplan Südhessen
Vorranggebiet Landwirtschat
gemäß Regionalpla-
nung Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen. Das Vorranggebiet erstreckt sich von Süden des
Gebiets nach Norden bis auf Höhe der Kleingärten. Eine städtebauliche Entwicklung in diesem Gebiet
widerspricht dem Regionalplan.
Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft
ür Landwirt-
In den "Vorbehaltsgebieten für Land-
wirtschaft" ist die Nutzung der Landschaft vorrangig durch Landbewirtschaftung sicherzustellen. In
Wissenschaftsstadt Darmstadt
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geringem Umfang sind Inanspruchnahmen dieser Flächen für Siedlungs- und gewerbliche Zwecke
möglich.
Regionaler Grünzug
Der Bereich der Silzaue ist im Regionalplan Südhessen als Regionaler Grünzug dargestellt. Planun-
gen und Vorhaben, die zu einer Zersiedlung, einer Beeinträchtigung der Gliederung von Siedlungsge-
bieten, des Wasserhaushalts, der Freiraumerholung oder der Veränderung der klimatischen Verhält-
nisse führen können, sind in den Flächen der Regionalen Grünzüge nicht zulässig. Abweichungen
sind nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und unter der Voraussetzung zulässig, dass gleichzeitig
im selben Naturraum Kompensationsflächen gleicher Größe, Qualität und vergleichbarer Funktion
Gebiet mit besonderer Klimafunktion
Als "Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" sind der Bereich der Silzaue sowie weite Teile
der landwirtschaftlichen Flächen ausgewiesen. Solche Gebiete bestehen aus Kalt- und Frischluftent-
stehungsgebieten sowie die Kalt- und Frischluftabflussschneisen, die im räumlichen Zusammenhang
mit belasteten Siedlungsbereichen stehen. Sie erfüllen wichtige Aufgaben für den Klima- und Immissi-
onsschutz. Diese Gebiete sollen von Bebauung und anderen Maßnahmen, die die Produktion bzw.
den Transport frischer und kühler Luft behindern können, freigehalten werden. Planungen und Maß-
nahmen, die die Durchlüftung von klimatisch bzw. lufthygienisch belasteten Ortslagen verschlechtern
können, sollen in diesen Gebieten vermieden werden.
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4.1.2 Flächennutzungsplan / Landschaftsplan Darmstadt
Anhand des Flächennutzungsplans (FNP) mit integriertem Landschaftsplan für Darmstadt aus dem
Jahr 2005 [43] wird ersichtlich, dass Teile des Untersuchungsraumes bereits als Gewerbeflächen oder
Bauflächen gemischter Nutzung dargestellt sind (Abbildung 8). Das geplante Gewerbegebiet Nordöst-
lich von Wixhausen soll gemäß des FNP für den Eigenbedarf der örtlichen Betriebe vorbehalten blei-
ben, sodass kostengünstige, kleinparzellierte Gewerbeflächen in kundennaher Lage entstehen. Die
dort überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen wurden im Landschaftsplan mit einem geringen Bi-
otopwert eingestuft (Karte Biotope Bewertung [48]). Im Entwicklungsteil des Landschaftsplans ist die
Bachaue der Silz als eins von Darmstadts wichtigsten Landschaftselementen benannt (S. 5 [47]). Der
gesamte Untersuchungsraum gilt als wertvoller Übergangsraum für die angrenzenden Naherholung.
Die Wegeverbindung mit Alleebäumen soll erhalten bleiben. Bei einem potenziellen städtebaulichen
Vorhaben ist auf ausreichend Abstand zu den Gräben zu achten (S. 132 [47]). Bei der Umsetzung des
Gewerbegebietes soll laut FNP ein Abstand von ca. 200 m zum Waldrand im Osten eingehalten wer-
den (siehe S. 34 [43]).
Abbildung 8: Flächennutzungsplan
Untersuchungsraum (rot), Fläche für allg. landwirtschaftliche Nutzung (gelb), Ökologisch wert-
volles Grünland (grün), Gewerbliche Bauflächen (grau), Gemischte Bauflächen (braun)
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Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost
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In der Entwicklungskarte des Landschaftsplans sind Bereiche für die Entwicklung von Biotopen auf
landwirtschaftlichen Flächen dargestellt. Sie binden das Feuchtgrünland unter Einbeziehung der Grä-
ben nach Westen und Osten als Biotopverbund ein.
Abbildung 9: Entwicklungskarte des Landschaftsplans [43]
In der Leitbildkarte des Landschaftsplans sind die Entwicklungsprioritäten dargestellt. Das Offenland
ist als Gebiet für die Entwicklung von Biotopen ausgewiesen. Die feuchten Grünflächen sind als Kern-
gebiete für Schutz- und Entwicklungsflächen dargestellt.
Abbildung 10: Leitbildkarte des Landschaftsplans mit Entwicklu ngsprioritäten
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost
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Bei Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsplanung auf Flächen, die nicht als gewerbliche Bau-
flächen dargestellt sind, wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
4.1.3 Masterplan DA 2030+
Zur Berücksichtigung kommunaler Vorgaben wurde der Masterplan DA 2030+ [50] ausgewertet. Hier-
bei wurden im Jahr 2016 Entwicklungsziele für die Wissenschaftsstadt Darmstadt formuliert und
grundlegende Weichen für die Zukunft gelegt. Als übergeordnetes Entwicklungsziel wird u.a. die Er-
schließung von neuen Wissenschafts- und Arbeitsstandorten im Gebiet Wixhausen-Ost aufgeführt.
Die Förderungs- bzw. Entwicklungsziele des Masterplans DA 2030+ sind:
Durchmischung von Nutzungsstrukturen
Verbesserung der Aufenthaltsqualität in öffentlichen und gewer blich genutzten Räumen
Vernetzung von Grünräumen und Förderung von Bepflanzungen
Stärkung der Stadtnatur
Schaffung von Erholungsräumen
Erhalt und Stärkung der biologischen Vielfalt, des Naturschutz es, der Biotopvernetzung und
des Gewässerschutzes
Abbildung 11: Masterplan DA 2030+ [38]
Umrandung = Potenzialfläche für neue Arbeitsquartiere, Pfeile = Entwicklungsachsen ÖPNV,
Kreissymbol = Neue Impulszentren für Wirtschaft und Wissenschaft
Der Masterplan DA 2030+ besitzt keine Rechtswirkung. Er ist Grundlage für die Entscheidung der
Stadt Darmstadt, die städtebauliche Entwicklung in Darmstadt Wixhausen-Ost zu prüfen.
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4.2 Biotop- und Nutzungstypen
4.2.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung
Die Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Biotop- und Nutzungstypenkartierung bilden § 15
BNatSchG [65] sowie § 34 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 HAGBNatSchG [75]. Als Referenz für den Ist-Zu-
stand müssen die räumlichen Gegebenheiten aktuell erfasst und bewertet werden. Die Grundlage für
die Erfassung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen in Hessen bildet die Hessische Kom-
pensationsverordnung aus dem Jahr 2018 [77].
Die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 13 HAGBNatSchG
und der FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie erfolgt anhand der Hessischen Le-
bensraum- und Biotopkartierung (HLBK) [1][16].
Tabelle 3: Rechtliche Verankerung der Biotop- und Nutzungstype nerfassung und -bewertung
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext
§ 15 BNatSchG Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriff en in Na-
tur und Landschaft
§ 34 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3
HAGBNatSchG
Eignung von Flächen und Kompensation von Eingriffen in
Natur und Landschaft
Hessische Kompensationsverordnung
(2018)
Erfassung und Bewertung der Standard-Nutzungstypen;
Land Hessen
Hessische Lebensraum- und Biotopkar-
tierung (HLBK, 2021)
Erfassung und Bewertung von gesetzlich geschützten Bio-
topen nach § 30 BNatSchG und § 13 HAGBNatSchG so-
wie FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtli-
nie
4.2.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode
Für die Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen wurden die Flächen im Mai und Juni 2021 durch
BCE begangen. Hierbei wurden die örtlichen Gegebenheiten den Standard-Nutzungstypen aus der
hessischen Kompensationsverordnung [77] zugeordnet, auf Pläne im Maßstab von 1 : 2.500 übertra-
gen und mittels Fotos dokumentiert. Zusätzlich wurden gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Le-
bensraumtypen erfasst. Die Erfassungsgrenzen zur Kartierung dieser Biotope wurden gemäß HLBK
[16] übernommen.
Auf Grundlage dieser aktuellen Bestandserfassung werden die Biotop- und Nutzungstypen im Unter-
suchungsraum hinsichtlich ihrer Wertpunkte gemäß der Hessischen Kompensationsverordnung [77]
bewertet. Um die Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu ermöglichen, werden die Wert-
punkte in eine 5-stufige Skala eingeteilt.
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Tabelle 4 Bewertungsskala der Biotop- und Nutzungstypen
Bewertung Einstufung Wertpunkte nach Hessi-
schen Kompensationsverordnung (WP)
Sehr geringe naturschutzfachliche Bedeu-
tung
0 - 10
Geringe naturschutzfachliche Bedeutung 11 - 25
Mittlere naturschutzfachliche Bedeutung 26 - 35
Hohe naturschutzfachliche Bedeutung 36 - 55
Sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung 56 - 80
4.2.3 Bestand
Der Untersuchungsraum zeigt sich als Offenland und ist insgesamt stark ackerbaulich geprägt. Er
zeichnet sich insbesondere durch den Anbau von Sonderkulturen, wie Spargel und Erdbeeren sowie
den Anbau von Mais und Getreide aus (Biotoptyp 11.191).
Am Rand der Felder verlaufen meist unbefestigte Wege, die sehr häufig von temporär wasserführen-
den Gräben begleitet werden. Die Gräben sind von Stickstoff- und Feuchtezeigern, wie Brennnessel
(Urtica dioica), Echtem Mädesüß (Filipendula ulmaria) und Seggen (Carex spec.) bestanden oder sind
durch Kratzbeeren verkrautet bzw. verbuscht (Biotoptyp 05.243). Seltener werden die Gräben auch
von Schilfbeständen und Großseggen begleitet, wie bspw. in der Mitte des Untersuchungsraums (Bio-
toptyp 05.241). Diese Bestände sind aufgrund der geringen Breite zwar nicht nach § 30 BNatSchG ge-
schützt, stellen aber potenzielle Bruthabitate dar.
Gehölze nehmen nur einen sehr geringen Anteil des Gebietes ein. Darunter befinden sich Garten-
grundstücke oder ehemalige Gärten, die mittlerweile als verbrachte Feldgehölze anzusprechen sind
und vorwiegend mit nicht standortheimischen Baum- und Straucharten bestanden sind. Die Feldwege
werden gelegentlich von Baumreihen (siehe auch Kapitel 4.3) und Hecken begleitet.
Gesetzlich geschützten Biotope
Laut Natureg-
feuchter Standorte mit der Bezeichnung
men und Abgrenzungen der Biotope wurden im Rahmen der Biotop- und Nutzungstypenkartierung
überprüft. Es konnten drei nach § 30 BNatSchG und § 13 HAGBNatSchG geschützte Biotope im Un-
tersuchungsraum nachgewiesen werden:
Kleinseggensumpf saurer Standorte (Biotoptyp 05.450)
Feucht- und Nasswiese (Biotoptyp 06.113)
Extensiv genutzte Flachland-Mähwiese (Biotoptyp 06.310, junger Streuobstbestand)
Die Biotope sind in Abbildung 12 und in Anlage B-B-1 dargestellt.
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Abbildung 12: Gesetzlich geschützte Biotope
Abbildung 13: Feuchtezeiger auf Nasswiese: Kuckuckslichtnelke, großer Wiesenknopf und Sumpfdotterblume
Die Nasswiese ist mit typischen Nässezeigern, wie Kuckuckslichtnelke (Lychnis flos-cuculi), Großer
Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis), Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria), Wiesenschaumkraut
(Cardamine pratensis) und Sumpfdotterblume (Caltha palustris) bestanden. Unmittelbar südlich
Nasswiese südöstlich Wixhausen
Kleinseggensumpf
Magerwiese/ Streuobst
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angrenzend befindet sich ein kleiner Magerwiesen-Restbestand (Biotoptyp 06.330), der topografisch
etwas höher liegt. Die Fläche wird sehr stark durch Nährstoffeinträge (Düngung) beeinträchtigt, so-
dass lediglich am höchsten Punkt im Westen der Fläche noch Magerzeiger, wie Kleiner Wiesenknopf
(Sanguisorba minor) und Wiesenmagerite (Leucanthemum vulgare) zu finden sind.
Im Süden des Untersuchungsraums befindet sich eine neuangelegte Magerwiese (Biotoptyp 06.310)
und ein neuangelegter Streuobstbestand. Die Wiesen müssen im Jahr 2019 oder 2020 angelegt wor-
den sein, da zum Zeitpunkt der Begehung fast ausschließlich Kräuter und kaum Gräser zu finden wa-
ren. Auf der Fläche hat sich eine sehr artenreiche Krautflora mit zahlreichen Magerzeigern ausgebil-
det. Gemäß der Erfassungs- und Kartieruntergrenzen der HLBK [16] gilt die Fläche als FFH-Lebens-
raumtyp 6510 und unterliegt somit einem besonderen Schutz.
Östlich angrenzend an den Ortsrand Wixhausen liegt eine größere, feuchte Brachfläche, die von ei-
nem Gehölzmantel (Weiden, Weißdorn, Hartriegel) umstanden ist. Innerhalb der Fläche hat sich ein
Bulten-Großseggenried ausgebildet, welches als Kleinseggensumpf saurer Standorte (Biotoptyp
05.450) erfasst wurde. Zudem befinden sich auf der Fläche zahlreiche Feuchtezeiger, wie bspw.
Sumpfdotterblume (Caltha palustris), Herbstzeitlose (Colchicum autumnale), Echtes Mädesüß (Fi-
lipendula ulmaria) und verschiedene Groß- und Kleinseggen. Am Rand kommen Schilfbestände vor.
Die Fläche ist ausgesprochen artenreich und naturschutzfachlich sehr wertvoll.
Abbildung 14: Feuchte Brachfläche mit Bulten-Großseggenried
Biotopverbund relevanter Strukturen
Innerhalb der landwirtschaftlich genutzten Flächen fehlen typische Strukturelemente wie lineare Ge-
hölze oder Ackerrandstreifen weitestgehend. Lediglich entlang der Messeler-Park-Straße befindet sich
eine Baumreihe, die eine Verbindung der Ackerflächen und Feldgehölze im Norden des
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Untersuchungsraumes mit den Waldflächen im Osten verbindet. Sie ist wichtige Leistruktur für z.B.
Fledermäuse.
Weitere Vernetzungselemente stellen die Gräben dar, welche insbesondere für Insekten, Säugetiere
und Amphibien von Bedeutung sind. Die Gräben verbinden die Nasswiese und Brachfläche im Be-
reich der Kleingärten und die wenigen Gehölze mit den Stahlberg-Dünen und Waldflächen im Osten
und der Silzaue im Süden. Parallel zur B3 und in der Mitte des Untersuchungsraums fehlen Vernet-
zungsstrukturen für den Biotopverbund. Hier ist die Neuanpflanzung von Gehölzen zur Verbesserung
der linearen Vernetzung ein Ziel des Landschaftsplans [47].
Genaue Angeben zu den einzelnen Funktionen des Biotopverbunds für die planungsrelevanten Arten
sind in Kapitel 4.4.3 aufgeführt.
4.2.4 Bewertung
Mit einem prozentualen Flächenanteil von 92% nehmen Biotop- und Nutzungstypen von geringer na-
turschutzschutzfachlicher Bedeutung den mit Abstand größten Flächenanteil des Untersuchungs-
raums ein. Es handelt sich um Äcker, Gärten, Straßenränder, intensiv genutzte Wiesen, bewachsene
Wege und sonstige artenarme Säume (siehe hellgrüne Flächen in Abbildung 15). Einen Flächenanteil
von 5 % bilden Biotop- und Nutzungstypen von mittlerer naturschutzfachlicher Bedeutung, wie Frisch-
wiesen von mäßiger Nutzungsintensität, verbuschte Standorte, Ackerbrachen und artenarme Gräben
(siehe gelbe Flächen in Abbildung 15). Biotoptypen von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung, wie
artenreiche Gräben, Magerwiesen, Gebüsche, Feldgehölze und Röhrichte kommen mit einem gerin-
gen Flächenanteil von ca. 2 % vor (siehe orangefarbene Flächen in Abbildung 15). Mit einem sehr ge-
ringen Flächenanteil von 1 % befinden sich vereinzelt Biotoptypen von sehr hoher Bedeutung inner-
halb des Untersuchungsraumes (siehe rote Flächen in Abbildung 15). Hierzu gehört eine Feucht- und
Nasswiese und ein Kleinseggensumpf saurer Standorte, die gemäß § 30 BNatSchG geschützte Bio-
tope sind. Nutzungstypen ohne naturschutzfachliche Bedeutung, wie Straßen, Dachflächen und sons-
tige stark versiegelte Flächen nehmen mit einem Flächenanteil von unter einem Prozent die geringste
Fläche innerhalb des Untersuchungsraums ein (siehe dunkelgrüne Flächen in Abbildung 15). Die Be-
wertung der Biotop- und Nutzungstypen ist detailliert im Plan B-B-2 dargestellt.
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Abbildung 15: Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen
4.2.5 Zusammenfassung
Im Mai und Juni 2021 erfolgte eine vollständige Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen, der gesetz-
lich geschützten Biotope, FFH-Lebensraumtypen und der geschützten bzw. gefährdeten Pflanzenar-
ten innerhalb des Untersuchungsraums. Insgesamt befinden sich nur wenige hochwertige oder sehr
hochwertige Biotoptypen im Gebiet. Sehr hochwertig ist, neben der Magerwiese im Süden, der
Feuchtwiesenkomplex südlich der Kleingärten, bestehend aus einer Nasswiese und einem Kleinseg-
gensumpf. Dieser Feuchtwiesenkomplex ist durch mit Röhricht bestandenen Gräben gut mit dem Of-
fenland vernetzt.
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4.2.6 Gesamtstädtischer Vergleich
Zum gesamtstädtischen Vergleich der Biotop- und Nutzungstypen im Untersuchungsraum wurde die
Flächenverteilung mit der des gesamten Stadtgebiets anhand der Daten des Landschaftsplans [47]
[48] durchgeführt. Demnach werden im gesamten Stadtgebiet rd. 13 % der Fläche für die Landwirt-
schaft genutzt. Der Untersuchungsraum ist dagegen mit einem Flächenanteil von 83 % vor allem
durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche innerhalb des Unter-
suchungsraums macht circa 5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche des gesamten Stadtgebietes
aus. Somit stellt der Untersuchungsraum einen guten Anteil an der gesamten landwirtschaftlich ge-
nutzten Fläche in Darmstadt, weshalb ein flächensparender Umgang und der Erhalt von ertragsrei-
chen Flächen in der weiteren städtebaulichen Planung berücksichtigt werden sollte.
Auf einem Flächenanteil von 7 % kommen im Untersuchungsgebiet Grünflächen vor. Darunter befin-
den sich extensiv und intensiv genutzte Wiesen und Weiden sowie Brachflächen und Ruderalstan-
dorte vor der Verbuschung. Dies entspricht in etwa dem Anteil an Grünflächen in der Gesamtstadt.
Auf einer Fläche von 5% des Stadtgebietes kommen ökologisch wertvolle Grünländer vor. Hierunter
fallen vor allem Standorte mit besonderen Ausprägungen wie Nass- und Feuchtwiesen, die i.d.R. eine
hohe Artenvielfalt aufweisen. Innerhalb des Untersuchungsraums ist der Anteil mit 7% etwas höher.
Der Erhalt der ökologisch wertvollen Grünländer sollte in der weiteren Planung berücksichtigt werden,
da es sich bei diesen, z.T. auch gesetzliche geschützten Biotoptypen um die naturschutzfachlich be-
deutsamsten Flächen im Untersuchungsraum handelt.
Im gesamten Stadtgebiet beträgt der Anteil der den Siedlungen zuzurechnenden Nutzungstypen
25 %. Der Anteil ist innerhalb des Untersuchungsraums mit 3 % deutlich geringer, da er im Außenbe-
reich von Wixhausen liegt, in dem nur wenige Straßen, ein Einfamilienhaus sowie Privatgärten liegen.
Der Flächenanteil von Gehölzen im Offenland fällt mit nur 1 % innerhalb des gesamten Stadtgebiets
sehr gering aus [47]. Mit 2 % Flächenanteil entspricht das Untersuchungsgebiet dieser gesamtstädti-
schen Tendenz. Somit fehlen wichtige Strukturen für den Biotopverbund um die Vernetzung von Ar-
ten.
Das Stadtgebiet von Darmstadt weist weitere Biotop- und Nutzungstypen, wie Waldflächen, Dünen
und Trockenrasen, Streuobstwiesen und Wasserflächen auf, die im Untersuchungsraum nicht vorkom-
men. Darunter nehmen die Wälder mit 37% der Gesamtfläche des Stadtgebietes den mit Abstand
größten Flächenanteil ein [47]. Sie liegen vorwiegend im Osten und Südwesten von Darmstadt.
4.2.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung
Die gesetzlich geschützten Biotope und die FFH-Lebensraumtypen müssen in der weiteren städtebau-
lichen Planung berücksichtigt werden, weil Beeinträchtigungen gem. § 30 Abs. 3 BNatSchG ausgegli-
chen werden müssen. Dies ist v.a. für den Feuchtwiesenkomplex inkl. der Biotopverbundstrukturen
(Gräben) kaum möglich, da die feuchten Biotop- und Nutzungstypen an besondere
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Standortbedingungen (hohe Grundwasserstände und stauende Böden) gebunden sind. Der Feucht-
wiesenkomplex ist nicht nur durch Beschattung sondern auch durch Änderungen des Grundwasser-
haushalts (z.B. Dränagen) gefährdet. Deshalb ist eine Fläche bestehend
aus den Nasswiesen,
dem Bulten-Großseggenried,
den für den Wasserhaushalt wichtigen Flächen im Nahbereich des Grundwasserzustroms,
den wasserzuführenden Gräben und
zusätzlich einem Abstand von 30 m Puffer
als Tabufläche ausgewiesen (siehe Abbildung 15). Diese Fläche steht für städtebauliche Entwicklun-
gen nicht zur Verfügung.
Die magere Flachland-Mähwiese im Süden des Gebiets sollte ebenfalls erhalten und geschützt wer-
den. Hier wäre ein Ausgleich aber grundsätzlich möglich.
4.3 Bäume
4.3.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung
Das Zerstörungs- oder Entnahmeverbot von Bruthöhlen bzw. Quartierverbundsystemen ist im § 44
Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG geregelt. Dies gilt auch in Zeiten der Abwesenheit der Tiere.
Tabelle 5: Rechtliche Verankerung des Baumschutzes
Rechtsgrundlagen, Normen, usw. Kurztext
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Es ist verboten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
4.3.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode
Die Erfassung wurde an zwei Tagen (25.11.2021 und 15.12.2021) innerhalb der laubfreien Zeit durch-
geführt. Unter Zuhilfenahme eines GPS fähigen Tabletts wurde die Position aller Bäume mit einem
Brusthöhendurchmessen ab 10 cm aufgenommen. Als weitere Parameter wurden Baumart, Baum-
höhe, Brusthöhendurchmesser, Vitalität und, wenn vorhanden, die Art der potenziellen Quartiere
(Höhlen, Spalten oder Astabbrüche) aufgenommen. Hierbei wurden Stamm und Kronenbereich der
Bäume mithilfe eines Fernglases auf Höhlen, Spalten, Astabbrüche oder weitere Besonderheiten wie
Mulmstellen und künstliche Nisthilfen abgesucht. Mulmstellen wurden nur untersucht, wenn sie mit der
Leiter erreichbar waren. Sofern die Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten zugänglich waren, wurde die
Höhle mittels einer Endkoskop-Kamera auf die Beschaffenheit im Inneren und auf Besatzspuren wie
beispielsweise Kot-Pellets, Fettspuren etc. inspiziert. Außerdem wurde die Höhlentiefe ermittelt.
Bei den flächigen Feldgehölzen mit dichtem, jungen Bestand nördlich der Messeler Parkstraße wur-
den nur größere Bäume mit Höhlen aufgenommen. Der Gesamtbestand ist als großflächiges Feldge-
hölz erfasst.
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Die Bestimmung der besonders erhaltungswürdigen Bäume gründet auf folgende Kriterien:
Bäume mit Höhlen oder Spalten als potenzielle Habitatbäume,
Bäume als wichtiger Bestandteil des Landschaftsbilds,
heimische Bäume, die aufgrund ihres Alters eine besonders hohe r Bedeutung für das Öko-
system besitzen (vielfältiger Lebensraum, großer CO2-Speicher, hohe Klimafunktion).
Bäume, die entweder als Leitstruktur oder als Trittstein im Verbundsystem wichtige Funktionen des
Artenschutzes besitzen, sind im Kapitel 4.4
nd bewertet.
4.3.3 Bestand
Insgesamt kommen nur wenige Einzelbäume, Baumgruppen oder Feldgehölze zwischen den überwie-
gend landwirtschaftlich genutzten Flächen vor. Es wurden 359 Bäume in 27 Arten erfasst.
Tabelle 6: Baumarten im Untersuchungsgebiet
Baumart (dt.) Baumart (wiss.) Anzahl an
Bäumen
Abkürzung
Ahornblättrige Platane Platanus × hispanica 1 ABP
Amerikanische Gleditschie Gleditsia triacanthos f. inermis 1 AGL
Zitterpappel, Aspe Populus tremula 4 ASP
Bergahorn Acer pseudoplatanus 31 BAH
Blaue Atlas-Zeder Cedrus atlantica Glauca 1 BAZ
Gewöhnliche Douglasie Pseudotsuga menziesii 9 DGL
Europäische Lärche Larix decidua 1 ELA
Echte Walnuss Juglans regia 4 EWN
Feldahorn Acer campestre 86 FAH
Hänge-Birke Betula pendula 49 GBI
Gemeine Esche Fraxinus excelsior 4 GES
Gemeine Fichte Picea abies 3 GFI
Gemeine Kiefer Pinus sylvestris 5 GKI
Hainbuche Carpinus betulus 1 HBU
Kulturapfel Malus spec. 10 KAP
Kirsche Prunus spec. 23 KI
Lebensbäume Thuja spec. 2 LEB
Pappel Populus spec. 14 PAP
Schwarzerle Alnus glutinosa 2 RER
Rosskastanie Aesculus hippocastanum 4 RKA
Spitzahorn Acer platanoides 41 SAH
Stieleiche Quercus robur 50 SEI
Silber-Weide Salix alba 6 SWE
Urweltmammutbaum Metasequoia glyptostroboides 1 UMB
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Baumart (dt.) Baumart (wiss.) Anzahl an
Bäumen
Abkürzung
Weymouthskiefer Pinus strobus 3 WKI
Weiße Maulbeere Morus alba 1 WMB
Weißtanne Abies alba 2 WTA
Feldgehölze
Die meisten Feldgehölze befinden sich auf privaten Grundstücken und setzen sich aus Laubgehölzen
wie Birken, Feldahorn, Pappeln und Obstbäumen oder Eichengruppen zusammen. In manchen Gär-
ten sind standortuntypische Arten wie Douglasien oder Zedern angepflanzt. Auf dem Gartengrund-
stück Flur 8, Flurstück 86/1 wurden 95 Bäume mit einem Bestandsalter von ca. 50 Jahren erfasst
(siehe Plan B-C-1, Ansicht 1). Häufig vertreten sind Hängebirke und Bergahorn wobei Letztere
schwarze Flecken auf den Blättern aufweisen, was auf Pilzbefall (Teerflecken-Krankheit) schließen
lässt. Einige Baumkronen sind abgebrochen. Die Bäume werden gepflegt.
Abbildung 16: Artenreiches Feldgehölz
Gartengrundstück (Gemarkung 1053, Flur 8, Flurstück 86/1)
Auf dem Gartengrundstück Flur 2, Flurstücke 494/2, 495, 496 (siehe Plan B-C-1, Ansicht 2) stehen 44
Bäume, davon hauptsächlich Hängebirken, Pappeln und Kulturobst. Es kommen zudem einige Weich-
hölzer vor, darunter ca. 30 m hohe Pappeln in der Näher der Silz. Die Pappeln sind mit Pilzen befal-
len, wodurch deren Vitalität stark beeinträchtigt ist. Vermutlich aus Gründen der Verkehrssicherheit
wurden bereits einige Bäume gefällt.
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Abbildung 17: Pappel in der Nähe der Silz
Auf dem Gartengrundstück der Flur 2, Flurstück 516 wurden 41 Bäume erfasst (siehe Plan B-C-1, An-
sicht 3). Am häufigsten kommt der Spitzahorn als Baumart vor. Die Bäume sind gesund. Auf dem
Grundstück wurde eine relativ hohe Dichte an potenziellen Habitatbäumen festgestellt.
Baumreihe
An der Messeler-Park-Straße befindet sich eine landschaftsbildprägende Baumreihe aus 44 Stielei-
chen. Einige Bäume waren durch den Eichenprozessionsspinner befallen (Altnester). Potenzielle Ha-
bitatbäume wurden entlang der Baumreihe nicht festgestellt.
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Abbildung 18: Mit Stieleichen bestandene Allee
Baumhecken
Am westlichen Rand der Frankfurter Landstraße stocken zwei je ca. 30 m lange Baumhecken aus
Feldahorn.
Einzelbäume, Baumgruppen
Einzelbäume und Baumgruppen stehen nur vereinzelt am Ortsrand, an der Bundesstraße oder an
Feldwegen. Besonders auffällig sind die Silberweiden am Dompfaffweg von denen zwei potenzielle
Habitatbäume sind.
Habitatbäume
Einen zusammenfassenden Überblick über die im Untersuchungsraum erfassten potenziellen Habitat-
bäume liefert die folgende Tabelle. Von den insgesamt 359 erfassten Bäumen weisen 26 Bäume min-
destens ein Habitatmerkmal auf. Alle Bäume sind in Lage, Baumart, Erhaltenswürdigkeit und ggf. dem
Hinweis auf ein Habitatmerkmal im Plan B-C-1 dargestellt. Eine Auflistung der erfassten Bäume kann
der Anlage A-C.1 entnommen werden.
Tabelle 7: Kategorisierung der Habitatbäume
Habitatmerkmal Anzahl Baumart
Höhlenbäume 7 2x Hängebirke, 1x Kirsche, 2x Spitzahorn, 1x Kult ur-
apfel, 1x Silberweide
Bäume mit Astabbruch 12 1x Bergahorn, 1x Hängebirke, 2x Kirsche , 3x Pappel, 2x
Kulturapfel, 2x Spitzahorn, 1x Silberweide
Bäume mit Spalten 7 1x Hängebirke, 4x Spitzahorn, 1x Feldahorn, 1x Silber-
weide
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Abbildung 19: Astabbruch an Hängebirke und Spalte an Spitzahorn
4.3.4 Bewertung
Alle mittelalten bis alten heimischen Bäume besitzen eine wichtige Funktion im Ökosystem, die auf-
grund ihres langsamen Wachstums nicht kurzfristig ersetzbar ist. Diese Funktionen bestehen z.B. aus
Brutplatz oder Fortpflanzungsstätte, Ansitzwarte oder Schlafpl atz und Nahrungshabitat für
Tiere; auch als Teil des Biotopverbunds,
Strukturelement in Bezug auf das Landschaftsbild,
klimawirksame Beschattung, Kühlung und Verdunstung sowie Beein flussung des Windfelds,
Produktion von Frischluft.
Von insgesamt 359 Bäumen sind 159 Bäume als besonders erhaltenswürdig eingestuft. Die Einstu-
fung findet in diesem Gutachten
aufgrund des Vorhandenseins von Astlöchern, Höhlen oder Spalte n mit einer potenziellen
Eignung als Bruthöhle oder potenzielles Fledermausquartier,
aufgrund einer besonderen landschaftsbildprägenden Funktion al s Einzelbaum oder im Ver-
bund (Baumreihe, Baumhecke)
statt, da diese nur schwer wiederherstellbar sind.
Hierzu zählen die 44 Stiel-Eichen der Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße (Landschaftsbild)
sowie die Feldgehölze im südöstlichen Teil des Untersuchungsgebietes (potenzielle Habitate). Die Ei-
chen-Allee hat eine wichtige Funktion im Biotopverbund bzw. Korridor zwischen Wald und Siedlung.
Weiterhin sind zwei Feldhecken entlang der B3 mit insgesamt 71 Feld-Ahornen landschaftsbildprä-
gend.
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Ob es sich bei den erfassten potenziellen Habitatbäumen jeweils um gesetzlich geschützte Ruhe- und
Fortpflanzungsstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG handelt, kann nur durch faunistische Arterfas-
sungen bestätigt werden. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass der Habitatbaum dauerhaft d.h. in
wiederkehrenden Mustern durch eine standorttreue Art genutzt wird.
4.3.5 Zusammenfassung
Von allen Bäumen im Untersuchungsraum wurden Daten zu Baumart, Brusthöhendurchmesser, Höh-
len und Spalten erhoben.
Die Bäume sind in Bezug zu ihrer besonderen Erhaltungswürdigkeit bewertet. Insgesamt sind rund ein
Drittel aller im Untersuchungsgebiet erfassten Bäume als besonders erhaltungswürdig eingestuft. Da-
runter befinden sich 26 potenzielle Habitatbäume, deren tatsächliche Nutzung nur im Rahmen faunisti-
scher Untersuchungen bestätigt werden kann.
4.3.6 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung
Der Erhalt von Bäumen sollte bei städtebaulichen Planungen grundsätzlich mitgedacht werden.
Die als erhaltenswürdig bewerteten Bäume besitzen besonders wichtige Funktionen als potenzielle
Habitatbäume, für das Landschaftsbild oder das Ökosystem. Sie sollten dringend erhalten und ge-
schützt werden.
4.4 Arten
4.4.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung
Das Schutzgut Arten umfasst die natürlichen und anthropogen beeinflussten Lebensräume der heimi-
schen Flora und Fauna im Untersuchungsraum. Weiterhin ist der Biotopverbund (Vergleich Kapitel
4.2.3) als funktionaler Kontakt zwischen Biotopen (Lebensräumen) artbezogen dargestellt, der die
Vernetzung zwischen Populationen und Ausbreitung bzw. Wanderung von Tieren und Pflanzen er-
möglicht.
Gesetzlich ist der Artenschutz in den Artikeln 12, 13 und 16 der FFH-Richtlinie sowie in den Artikeln 5
bis 7 und 9 der Vogelschutzrichtlinie verankert. Die europarechtlichen Vorgaben wurden durch die
§§ 44 und 45 BNatSchG in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen und sind in der Planungspra-
xis ausnahmslos anzuwenden.
Im Rahmen einer Artenschutzprüfung wird für konkrete Vorhaben geprüft, ob z.B. durch eine städte-
bauliche Entwicklung Verbotstatbestände ausgelöst werden können und es damit zu einer erheblichen
Beeinträchtigung bestimmter Arten kommen kann. Die zu prüfenden Verbotstatbestände ergeben sich
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aus den § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für alle nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sowie für
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Geltungsbereich von Bebau-
ungsplänen nach §§ 33 - 34 BauGB. Für die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL und
Europäische Vogelarten gelten demnach folgende Verbote:
Tötungs- und Verletzungsverbot
Unter dem Tötungs- und Verletzungsverbot wird eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für be-
sonders geschützte Tierarten und ihren Entwicklungsformen verstanden. Die Beschädigung oder Zer-
störung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im Schädigungsverbot behandelt.
Störungsverbot
Hierunter fallen erhebliches Stören von streng geschützten Tierarten und der europäischen Vogelar-
ten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Ein
Verstoß liegt nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der
lokalen Population führt.
Schädigungsverbot
Das Schädigungsverbot bezieht sich auf Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten wild lebender Tierarten bzw. von Standorten von wild lebenden Pflanzen der besonders
geschützten Arten. Ein Verstoß liegt nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff
oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Standorte im räumlichen Zusam-
menhang gewahrt wird (siehe §.44 Abs. 5 BNatSchG).
Tabelle 8: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Arten
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext
BNatSchG Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, ihre r Le-
bensstätten und Biotope
Spezieller Artenschutz für streng und besonders ge-
schützte Arten
FFH-Richtlinie Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlich en Le-
bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
vom 21. Mai 1992, zuletzt geändert 13. Mai 2013
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die Erhaltung der
wild lebenden Vogelarten vom 30.11.2009
Bei diesem Gutachten handelt es sich um eine Potenzialabschätzung. Die Einschätzung zu potenziel-
len Lebensräumen von Arten erfolgt auf Grundlage von Übersichtsbegehungen und ermöglicht erste,
aber nicht abschließende Erkenntnisse zu vorhandenen Arten im Untersuchungsraum. Die Ergebnisse
stellen eine Hilfestellung für die Ausschreibung weiterer Kartierleistungen dar. Sie ersetzen keine de-
taillierten Arterfassungen für die für einen Bebauungsplan zu erstellende spezielle artenschutzrechtli-
che Prüfung (saP) bzw. für eine Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG.
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4.4.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode
Betrachtetes Artenspektrum
In diesem Bericht wurde der Schwerpunkt auf die besonders planungsrelevante Arten gelegt, die ei-
nen großen Einfluss auf die Zulassung und die weiteren Planungsschritte haben können. Als beson-
ders planungsrelevant gelten gemäß Runge [39] die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (inner-
halb von FFH-Gebieten auch Anhang II-Arten), Vogelarten deren Erhaltungszustand als ungünstig-
unzureichend (gelb) oder ungünstig-schlecht (rot) einzustufen ist, Vogelarten der Rote-Liste-Katego-
rien sowie Koloniebrüter. Zur vereinfachten Betrachtung wurde für dieses Gutachten das Ampel-
schema gemäß Albrecht [2] übernommen, welches die Arten folgendermaßen bewertet:
Tabelle 9: Ampelschema nach Albrecht et al. (2013)
Ampelbe-
wertung
Beschreibung Einstufung
zulassungskritisch besonders planungsrelevant
zulassungsrelevant besonders planungsrelevant
abwägungsrelevant allgemein planungsrelevant
Nicht bewertet
Rot bedeutet, dass die Arten aufgrund ihres erhöhten Schutzstatus (FFH Anhang IV/II) und einer ho-
hen Gefährdung (Rote Liste 1-2, Erhaltungszustand unzureichend - mangelhaft) als zulassungskritisch
eingestuft werden. Für die Umsetzung einer konkreten städtebauliche Planungen muss in der spezi-
elle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) begründet werden, dass durch eine mögliche städtebauliche
Entwicklung keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Art entstehen können.
In der gelben Kategorie werden zulassungsrelevante Arten mit einem erhöhten Schutzstatus (FFH An-
hang IV/ II) betrachtet, für die keine hohe Gefährdung vorliegt. Sowohl die Arten der roten, als auch
die Arten der gelben Kategorie werden in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung genau be-
trachtet. Dabei wird geprüft, ob es durch die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu erheblichen
Beeinträchtigungen kommen kann.
Bei den Arten von allgemeiner Planungsrelevanz (grün) handelt es sich i.d.R. um alle weiteren nach
BArtSchV besonders geschützten Tierarten, die ausschließlich in der Eingriffsregelung behandelt wer-
den müssen und nicht mehr in die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung einfließen. Ein Vorkommen
dieser Arten kann anhand der vorhandenen Lebensräume und durch die Bildung von Gilden über-
schlägig beurteilt werden. Eine Ausnahme bilden die häufig vorkommenden Vogelarten von allgemei-
ner Planungsrelevanz, die in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vereinfacht geprüft wer-
den.
Datenrecherche
Zu Beginn wurde eine Datenrecherche durchgeführt, die Aufschluss über die Verbreitungen bestimm-
ter Arten bzw. Artengruppen im Untersuchungsraum lieferte. Als Datenquellen dienten Artabfragen
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des Natureg-Viewers, eine Auswertung der Verbreitungskarten des BfN sowie Artnachweise von Na-
turschutzverbänden (Nabu).
Tabelle 10: Verwendete Daten
Datenbezeichnung Datenquelle
Verbreitungsnachweise nach TK25-
Blatt/4 Kachel
Natureg-Viewer [63]
Verbreitungsnachweise nach TK25-Blatt BfN
Datenanfrage Nabu Mündliche Auskunft zu Verbreitungsschwerpunkt en be-
stimmter Vogelarten
Verbreitungsdaten zu Brut- und Rastvö-
geln
Frankfurter Vogelschutzwarte
Schmetterlingskartierung Darmstadt Büro für Entomologie, Dr. M S anetra [10]
Felderhebungen
Die Erfassung der Pflanzenarten erfolgte im Mai und Juni 2021. Die Erfassung zur Potenzialabschät-
zung der Tierarten fand an insgesamt sechs Terminen in den Monaten Mai, Juni, Juli und August
2021 statt. Die unterschiedlichen Erfassungstermine ermöglichen eine ausreichende Berücksichtigung
unterschiedlicher Aktivitäts- und Brutzeiten der Arten bzw. Artenklassen. Die Vögel wurden aufgrund
größerer Aktionsräume innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums von 500 m erfasst. Für alle
anderen Arten erfolgten Querschnittsbegehungen innerhalb des engeren Untersuchungsraums.
Arten, für die geeignete Habitate im Untersuchungsraum vorhanden sind, werden als potenziell vor-
kommend eingestuft, auch wenn diese nicht durch die Querschnittsbegehungen nachgewiesen wer-
den konnten. Alle anderen Arten können aufgrund fehlender Verbreitungsnachweise oder fehlender
Habitate im Untersuchungsraum direkt abgeschichtet werden und müssen in der weiteren Planung
nicht weiter berücksichtigt werden. Die Lage der potenziellen Habitate und der Fundorte von pla-
nungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten können dem Bestandsplan (siehe Plananlage B-D.1) ent-
nommen werden.
Tabelle 11: Termine der Querschnittsbegehungen
Artgruppe Datum Uhrzeit Wetter Erfassungsraum
Vögel 19.05.2021 6:30 11:00 Uhr 7-11°C; sonnig, bewölkt Erweiterter Untersu-
chungsraum 21.05.2021 7:00 9:00 Uhr 7°C, wolkig
11.06.2021 6:45 10:00 Uhr 15°C, sonnig
Fleder-
mäuse
19.07.2021 20:45 1:00 Uhr 18°C, Wind 1-2 Beaufort,
Windspitzen 2-3 Beaufort
Untersuchungsraum
Reptilien,
Libellen
11.06.2021 10:00 13:00 20 °C, sonnig, windstill Untersuchungsraum
Tagfalter 08.07.2021 9:00 12:00 Uhr 23 °C, sonnig, wolkig Untersuchungsraum
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Bewertung des Habitatpotenzials
Die Bewertung des Habitatpotenzials erfolgt anhand der Lebensraumeignung für besonders planungs-
relevante Arten. Die Lebensraumansprüche variieren artspezifisch sehr stark. Deshalb gilt bei der Be-
wertung eine Teilfläche dann als hochwertig, wenn entweder für nur eine oder für mehrere besonders
planungsrelevante Arten eine hohe Habitateignung besteht. Zur besseren Übersicht wurde das Habi-
tatpotenzial von Vögeln, Fledermäusen, Amphibien und Reptilien sowie Schmetterlingen und Käfern in
jeweils einer separaten Karte dargestellt (siehe Karten B-D-2.1 bis B-D-2.4).
Die Bewertung des Habitatpotenzials erfolgt für die Artengruppen bzw. Gilden mit den Kriterien in Ta-
belle 12 nach eigener gutachterlichen Einschätzung.
Tabelle 12: Bewertung Habitatpotenzial
Bewertung
Habitat-
potenzial
Vögel
Gehölzfreibrüter Bodenbrüter Höhlenbrüter
Sehr gering Gehölzfreie Flächen Straßen, vertikale Struktu-
ren, Gehölze, Freileitun-
gen
Strukturarme Landschaft
mit hoher Störung
Gering Junge, einsehbare Ge-
hölzbestände, sehr
stark frequentierte Be-
reiche
Häufig frequentiertes Of-
fenland in Siedlungsnähe
Strukturarme Landschaft
mit geringer Störung
Mittel Feldgehölze in stark fre-
quentierten Bereichen
Offenland mit geringen
Abständen zu vertikalen
Strukturen oder Störquel-
len
Mäßige Anzahl an Struktu-
ren und Störquellen
Hoch Feldgehölze, Gebüsche
in der freien Landschaft,
Bäume mittleren Alters
Offenland mit mittleren
Abständen zu vertikalen
Strukturen oder Störquel-
len
Strukturierte, störungs-
arme Landschaft
Sehr hoch Alte, störungsarme Ge-
hölzbestände, Wald
Offenland mit großen Ab-
ständen zu vertikalen
Strukturen oder Störquel-
len
Stark strukturierte, stö-
rungsarme Landschaft
(Altholzbestände, Felsen,
alte Gebäude)
Bewertung
Habitatpoten-
zial
Säugetiere
Fledermäuse Weitere Säugetiere
Sehr gering Offenland, Fehlen von Gewässern,
Altholzbeständen, Felsen, alten Ge-
bäuden
Gehölzfreie Flächen (außerhalb Verbrei-
tungsgebiet Feldhamster)
Gering Strukturarme Landschaft mit gerin-
ger Störung
Isolierte Gehölzflächen
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Mittel Mäßige Anzahl an Strukturen und
Störquellen
Feldgehölze im Biotopverbund
Hoch Strukturierte, störungsarme Land-
schaft, Leistruktur und Jagdhabitate
Größere, zusammenhängende Wälder,
Nähe zu Gewässern
Sehr hoch Stark strukturierte, störungsarme
Landschaft (Vorhandensein von Alt-
holzbestände, Gewässern, Felsen
und Höhlen, alte Gebäude), bedeu-
tende Leitstrukturen und Jagdhabi-
tate
Störungsarme, alte Waldbestände, natur-
nahe Gewässer, Offenland im Verbrei-
tungsgebiet des Feldhamsters
Bewertung
Habitatpoten-
zial
Reptilien Amphibien
Sehr gering Nass- und Feuchtlebensräume,
Acker
Sehr strukturarme, trockene Landschaft
ohne Laichgewässer
Gering Trockenlebensräume mit geringer
Strukturvielfalt
Strukturarme Landschaft, wenige Laich-
gewässer
Mittel Mäßig stark strukturierte Landschaft Mäßig feuchte Lands chaft, Laichgewäs-
ser und Strukturen (Gewässer, Gehölze,
Felsen) vorhanden,
Hoch Trockenlebensräume in stark struk-
turierter Landschaft
Strukturreiche und naturnahe Nass- und
Feuchtlebensräume (Auenlandschaft),
Gehölze als Winterhabitat, Gräben als
Verbund zwischen Laichgewässern
Sehr hoch Artenreiche Trockenlebensräume
(sandige Böden, Bahngleise, felsige
Landschaft, Böschungen) in stark
strukturierter Landschaft
Sehr Strukturreiche und naturnahe Nass-
und Feuchtlebensräume (Auenland-
schaft), Störungsarme Gehölzflächen als
Winterhabitat
Bewertung
Habitatpoten-
zial
Schmetterlinge Käfer
Sehr gering Fehlende Krautflu r Gehölzfreie Flächen
Gering Blütenarme Flächen Laubbäume mittleren Alters
Mittel Mäßig strukturreiche Flächen Geringe Anzahl an alten Laub gehölzen
Hoch Artenreiches, extensives Grünland,
Saumstrukturen
Hohe Anzahl an alten Laubgehölzen
Sehr hoch Sehr artenreiches, extensives und
strukturreiches Grünland, Blütenrei-
che Ruderalfluren/ Hochstauden
Sehr hohe Anzahl an alten Laubgehöl-
zen, vorzugsweise Eichen, Linden, Kopf-
weiden, Buchen
Arten, die zwar während der Übersichtsbegehungen nachgewiesen wurden, bei denen eine Habitat-
eignung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte oder bedeutendes Nahrungshabitat jedoch sicher ausge-
schlossen werden kann (bspw. Rotmilan am Siedlungsbereich), werden in der Bewertung nicht weiter
berücksichtigt, sind jedoch im Plan dargestellt. Zudem fließen Vorbelastungen durch bestehende
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Bebauungen oder Störungen durch Verkehr, menschliche Anwesenheit oder Haustiere in die Bewer-
tung mit ein.
Anmerkung
Auf Wunsch der Stadt Darmstadt fand im Anschluss an die durchgeführte Potenzialerfassung durch
BCE eine Erweiterung des Untersuchungsraums nach Norden und Osten statt. Arten des Waldrandes
(z.B. Schlingnatter, Haselmaus, xylobionte Käfer), die in der Erweiterungsfläche zu erwarten sind, sind
in der hier beschriebenen artenschutzfachlichen Potenzialabschätzung nicht enthalten. Da die Stadt
Darmstadt für das Erfassungsjahr 2022 zudem detaillierte faunistische und floristische Erfassungen
nach dem Kartiermethodenleitfaden von Hessen Mobil beauftragt hat, die diesen erweiterten Raum
umfassen, ist die Nachweissicherheit für die angedachte städtebauliche Entwicklung gegeben.
4.4.3 Bestand
Vögel
Die Erfassung der Avifauna erfolgte anhand von Querschnittsbegehungen an drei Terminen im erwei-
terten Untersuchungsraum. Durch gezielte Sichtbeobachtungen des Verhaltens sowie Verhören der
Rufe und Gesänge wurden balzende, singende Männchen, Revierauseinandersetzungen oder Vogel-
paare sowie Nistmaterial tragende Vögel, Nest- und Horststandorte, Futter tragende Altvögel oder
Flügge gewordene Jungvögel erfasst. Insgesamt konnten 46 Vogelarten im Gebiet und an den Grenz-
bereichen nachgewiesen werden. Davon kommen 26 Vogelarten in Hessen häufig vor und werden
aufgrund ihrer allgemeinen Planungsrelevanz nicht gesondert aufgeführt. 20 Arten gelten als beson-
ders planungsrelevant. Darunter befinden sich fünf rote Ampelarten, die gemäß Albrecht et al. [2] als
zulassungskritisch eingestuft werden. Zu diesen Arten gehören Kiebitz, Kolkrabe, Schwarzspecht,
Rotmilan und Wiedehopf. Kiebitz und Wiedehopf werden in der Roten Liste Hessen sogar unter der
[24]. Die Fundorte von
Kiebitz und Wiedehopf dürfen gemäß § 7 HUIG nicht öffentlich dargestellt werden und sind deshalb in
den Plänen nicht verortet.
Vogelarten mit unzureichendem Erhaltungszustand
Auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden an mehreren Stellen Feldlerchen bei der Nah-
rungsaufnahme und im Flug nachgewiesen. Die Feldlerche steht in Hessen auf der Vorwarnliste, wird
seit 2014 jedoch mit einem ungünstigem Erhaltungszustand geführt [42]. Brutgebiete sind östlich der
Bundesstraße B3, insbesondere in den landwirtschaftlich genutzten Flächen, potenziell möglich, da
die Art auf offenen Flächen mit weitgehend freiem Horizont brütet. Die Häufigkeit der Begehungen
reichte jedoch nicht aus, um einen Brutnachweis sicher festzustellen. Typische Brutplätze, wie z.B.
Wiesen und Getreideäcker, kommen im Untersuchungsraum vor.
An den Schilfflächen entlang der Entwässerungsgräben wurden mehrere Individuen des Schwarzkehl-
chens nachgewiesen. Die Art bevorzugt offene Landschaften mit einzelnen Gebüschen und Schilfflä-
chen. Es ist möglich, dass die Art östlich der Bundesstraße ein Brutrevier besetzt hat. Das Schwarz-
kehlchen steht seit 2014 in Hessen auf der Vorwarnliste und weist eine positive Bestandsentwicklung
auf. Es wird jedoch mit einem unzureichendem Erhaltungszustand geführt und gilt somit weiterhin als
bestandsgefährdete Art [42].
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Abbildung 20: Nachweise Feldlerche und Schwarzkehlchen im Unter suchungsraum
Vogelarten mit schlechtem Erhaltungszustand
Der Kiebitz zog zum Zeitpunkt der Erfassung zwei Küken auf. Die Art bevorzugt feuchte Wiesen in
Flussniederungen oder feuchte Äcker, insbesondere Maisäcker, und brütet jedes Jahr an einem ande-
ren Standort. Der Kiebitz
schlechten Erhaltungszustand auf [42].
Der Wiedehopf wurde innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums nachgewiesen. Der genauer
Standort der Art darf gemäß § 7 HUIG im Plan B-A-1 nicht dargestellt werden, da es sich um eine Ver-
antwortungsart handelt. Der Wiedehopf brütet in Ganz- und Halbhöhlen, bspw. in Baumhöhlen, Fels-
höhlen, Bodenlöchern oder Dachhöhlen. Die Art bevorzugt offene Landschaften mit warmtrockenem
Klima als Lebensraum und nutzt spärlich bewachsene Böden zur Jagd. Das Vorkommen von Fort-
pflanzungsstätten des Wiedehopfs wird innerhalb des engeren Untersuchungsraums als unwahr-
scheinlich eingestuft, da die entsprechenden Strukturen fehlen.
Der Kolkrabe wurde am Waldrand im Nordosten am Rande des erweiterten Untersuchungsraums ge-
sichtet. Sein Nest errichtet der Kolkrabe in den Kronen hoher Bäume, auf Masten oder in Felsnischen,
die innerhalb des Untersuchungsraums fehlen. Der Kolkrabe gilt außerdem als störungssensible Art
und hält i.d.R. einen Abstand von 500 m zu andauernden Störquellen wie Straßen [9]. Folglich wird
das Vorkommen von Nestern innerhalb des Untersuchungsraums als unwahrscheinlich eingestuft.
In der folgenden Tabelle sind bereits nachgewiesene und potenzielle Vorkommen innerhalb des er-
weiterten Untersuchungsraums gemäß ihrer Planungsrelevanz nach Albrecht et al. dargestellt [2].
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Tabelle 13: Vorkommen von Vogelarten mittlerer bis besonders ho her Planungsrelevanz
Artname RL
HE
EHZ
HE
Empfindlichkeit
gem. HMUKLV 2010 [9]
Planungsrelevanz
gem. Albrecht et al. 2013
[2]
Bachstelze (Motacilla
alba)
FV 200 m
Bluthänfling
(Carduelis cannabina)
3 U2 200 m
Buntspecht (Dendroco-
pos major)
FV 300 m
Feldlerche
(Alauda arvensis)
V U1 500 m
Feldsperling
(Passer montanus)
V U1 100 m
Gartenrotschwanz
(Phoenicurus phoenicu-
rus)
2 U2 100 m
Girlitz (Serinus serinus) U1 200 m
Goldammer
(Emberiza citrinella)
V U1 100 m
Graureiher
(Ardea cinerea)
U1 200 m
Haussperling
(Passer domesticus)
V U1 100 m
Kiebitz
(Vanellus vanellus)
1 U2 400 m
Kolkrabe (Corvus corax) FV 500 m
Kuckuck
(Cuculus canorus)
3 U2 300 m
Mauersegler
(Apus apus)
U 1 -
Mehlschwalbe
(Delichon urbicum)
3 U1 100 m
Nachtigall (Luscinia me-
garhynchos)
FV 200 m
Rauchschwalbe
(Hirundo rustica)
3 U1 100 m
Rotmilan
(Milvus milvus)
V U1 300 m
Schwarzkehlchen
(Saxicola rubicola)
U1 200 m
Schwarzspecht U1 300 m
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Artname RL
HE
EHZ
HE
Empfindlichkeit
gem. HMUKLV 2010 [9]
Planungsrelevanz
gem. Albrecht et al. 2013
[2]
(Dryocopus martius)
Star (Sturnus vulgaris) FV 100 m
Sumpfrohrsänger
(Acrocephalus palustris)
FV 200 m
Teichrohrsänger
(Acrocephalus scir-
paceus)
V U1 200 m
Türkentaube
(Streptopelia decaocto)
U1 100 m
Turmfalke (Falco tin-
nunculus)
FV 100 m
Weißstorch (Ciconia cico-
nia)
V U1 100 m
Wiedehopf (Upupa
epops)
1 U2 300 m
Wiesenschafsstelze
(Motacilla flava)
FV 100 m
Legende:
Gefährdungskategorien der Rote Liste Hessen (2014): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = Ge-
fährdet, V = Vorwarnliste;
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht
Planungsrelevant: gelb = planungsrelevant, rot = planungskritisch
Säugetiere (ohne Fledermaus)
Planungsrelevante Großsäuger können aufgrund fehlender geeigneter Lebensraumstrukturen für die
weitere Planung ausgeschlossen werden.
Für in Büschen und Bäumen lebende Kleinsäuger bieten nur wenige Feldgehölze geeignete Struktu-
ren. Als Vertreter der besonders planungsrelevanten Arten kann ein Vorkommen der Haselmaus in-
nerhalb des Untersuchungsraums ausgeschlossen werden, da Vernetzungen zwischen den relativ
kleinen Gehölzgruppen fehlen (siehe Kapitel 4.4.2). Eine Erfassung sollte nur in Betracht gezogen
werden, sofern in den Waldsaum eingegriffen wird.
Der Feldhamster, als typischer Vertreter des Offenlands, ist im Untersuchungsraum nicht verbreitet
[63]. Eine artenschutzrechtliche Betrachtung des besonders planungsrelevanten Feldhamsters kann
demnach entfallen.
Weitere Säugetiere von allgemeiner Planungsrelevanz werden im Rahmen der Artenschutzprüfung
nicht geprüft, müssen jedoch über ihre Raumansprüche in der Eingriffsregelung beachtet werden.
Hierzu gehören bspw. Feldhase und Siebenschläfer, die im gesamten Untersuchungsraum potenziell
vorkommen können. Die Wiesen und Gräben des Untersuchungsraumes eignen sich als potenzielles
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Nahrungsgebiet und aber auch als Fortpflanzungsstätten für Feldhasen. Im erweiterten Untersu-
chungsraum liegen weitere potenzielle Fortpflanzungsstätten für Säugetiere, so z.B in den Stahlberg-
dünen.
Fledermäuse
Zur besseren Abschätzung der vorhandenen Fledermausarten und der für Fledermäuse wichtigen
Leitstrukturen wurde am 19.07.2021 in den Abend- und Nachtstunden bei trockenen und windstillen
Bedingungen eine Querschnittsbegehung mittels Detektor durchgeführt. Dabei konnte nur die Zwerg-
fledermaus im Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Es handelt sich um die in Deutschland
häufigste Fledermausart. Sie wurde im Bereich der Kleingärten am östlichen Ortsrand, innerhalb der
Siedlung und entlang der Baumreihe der Messeler-Park-Straße Richtung Wald festgestellt.
Die Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße, der Ortsrand mit den Kleingärten sowie die Ge-
hölze im Süden entlang der Silz stellen für Fledermäuse wichtige Leistrukturen für den Wechsel zwi-
schen Jagdrevieren und für die direkte Insektenjagd dar. Mögliche Habitatbäume befinden sich vor al-
lem im Süden des Untersuchungsraums innerhalb von Feldgehölzen und privaten Nutzgärten.
Insbesondere im Bereich der Silzaue wurde vor der Querschnittsbegehung von einer höheren Arten-
vielfalt und Aktivität ausgegangen. Das Fließgewässer Silz ist östlich der B3 allerdings so stark mit ho-
hen Gräsern und Schilf bewachsen, dass dort die eigentliche Wasseroberfläche für Fledermäuse nicht
als glatte Leitstruktur zu orten ist. Da zudem der Großteil des Raumes relativ strukturarm ist und die
wenigen Bäume oder Strauchgruppen isoliert stehen, werden sie von den Tieren nicht geortet bzw.
angeflogen. Hiermit ist zu erklären, warum bei der Querschnittsbegehung keine weiteren Fledermaus-
arten detektiert wurden.
Tabelle 14 Nachgewiesene Fledermausvorkommen
Artname RL
HE
EHZ
HE
Planungsrelevanz
gem. Albrecht et al. 2013
[2]
Zwergfledermaus
(Pipistellus pipistrellus)
3 FV
Legende:
Gefährdungskategorien der Roten Liste Hessen (1995): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 =
Gefährdet, V = Vorwarnliste;
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht
Planungsrelevant: gelb = mittel, rot = besonders hoch
Reptilien
Als Vertreter besonders planungsrelevanter Reptilien ist lediglich die Zauneidechse im Untersu-
chungsraum nach dem Natureg Viewer [63] [21] verbreitet. Zudem kommt die Schlingnatter laut Ver-
breitungskarte auf den nördlich und westlich angrenzenden Messtischblättern vor und kann im an-
grenzenden Waldrand geeignete Habitatstrukturen vorfinden. Lebensräume, die ein kleinräumiges
Mosaik aus Schatten- und Sonnenplätzen, Verstecken und Jagdhabitaten, Überwinterungs- und Fort-
pflanzungsstätten aufweisen, fehlen innerhalb des Untersuchungsraums weitestgehend. Der Untersu-
chungsraum ist somit nur in wenigen Teilbereichen als Lebensraum für Zauneidechsen geeignet. Die
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Potenzialflächen bestehen aus der Fläche eines landwirtschaftlichen Betriebs östlich der B3 im Süden
des Untersuchungsraums mit zahlreichen Ablagerungen aus Sand und Steinen und Versteckmöglich-
keiten. Zusätzlich bieten die Kleingartenflächen aufgrund ihrer Strukturvielfalt geeignete Habitate für
Zauneidechsen.
Abbildung 21: Potenzielles Eidechsenhabitat
Während der Querschnittsbegehung am 11.06.2021 konnten trotz idealer Witterungsbedingungen
keine Individuen auf den Potenzialflächen nachgewiesen werden. Zudem kommen die Potenzialflä-
chen voneinander isoliert vor, sodass davon ausgegangen werden kann, dass der Untersuchungs-
raum eine untergeordnete Rolle für die Zauneidechse und für weitere Reptilien von allgemeiner Pla-
nungsrelevanz, wie z.B. der Blindschleiche spielt.
Amphibien
Gemäß der Datenrecherche sind acht Amphibienarten mit besonderer Planungsrelevanz im Projekt-
gebiet verbreitet [63] oder wurden anhand von Amphibienkartierungen im Rahmen der Beratungsleis-
tungen für das Land Hessen [28] und durch der Amphibienkartierungen der Großbaustelle FAIR [11]
nachgewiesen. Zu diesen Arten gehören Springfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch, Erdkröte,
Knoblauchkröte, Wechselkröte, Kreuzkröte und Gelbbauchunke. Es kommen weitere Arten mit allge-
meiner Planungsrelevanz, wie Teich- und Bergmolch östlich des Untersuchungsraums vor. Als mögli-
che Laichgewässer für Springfrösche eignen sich die wasserführenden Gräben im Untersuchungsge-
biet. Es wurden bereits in den Vorjahren durch eigene Zufallsfunde Reproduktionsnachweise des
Springfroschs erbracht. Da vegetationsfreie und zur Laichzeit des Laubfroschs wasserführende Tüm-
pel im Untersuchungsraum fehlen, können Vorkommen des Laubfroschs innerhalb des Untersu-
chungsraums ausgeschlossen werden. Der kleine Wasserfrosch benötigt als Laichgewässer ab April
wasserführende, vegetationsreiche und eher nährstoffarme Kleingewässer. Da diese im Untersu-
chungsraum fehlen, wird ein Vorkommen der Art ausgeschlossen. Ebenfalls kann ein Vorkommen der
Gelbbauchunke aufgrund ungeeigneter Habitatstrukturen im Untersuchungsraum ausgeschlossen
werden.
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Jedoch eignen sich die grabfähigen, sandigen Böden und feuchte Senken innerhalb der Wiesen und
Äcker als potenzielle Habitate für die Arten Kreuzkröte, Wechselkröte, Erdkröte und Knoblauchkröte.
Eine Fläche mit hohem Habitatpotenzial für Amphibien stellt die feuchte Brachfläche mit sandigem Bo-
-D.1) dar. Diese ist über
Gräben als wichtige Leitstrukturen mit den Sommer- und Winterhabitaten der Amphibien vernetzt.
Weitere potenziell geeignete Laichgewässer der Knoblauchkröte befinden sich gemäß Angaben des
Instituts für Gewässer- und Auenökologie im Süden und südöstlich außerhalb des Untersuchungs-
raums sowie südlich des Parkplatzes der GSI [28]. Zudem ist die Nutzung von künstlichen Laichge-
wässern in den Kleingärten im Westen des Untersuchungsraums insbesondere für die Erdkröte denk-
bar.
Tabelle 15: Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Amphibienarten
Artname RL
HE
EHZ
HE
Planungsrelevanz
gem. Albrecht et al. 2013
[2]
Kreuzkröte (Bufo cala-
mita)
3 U2
Wechselkröte (Bufo viri-
des)
2 U2
Knoblauchkröte
(Pelobates fuscus)
Erdkröte
(Bufo bufo)
Legende:
*keine Anhang IV-Art, wird jedoch aufgrund des großen Aktionsraums während der Wanderungszeiten als beson-
ders planungsrelevant eingestuft
Gefährdungskategorien der Roten Liste Hessen (2010): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 =
Gefährdet, V = Vorwarnliste;
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht
Planungsrelevant: gelb = mittel, rot = besonders hoch
Libellen
Es sind im Untersuchungsraum keine Libellenarten von besonderer Planungsrelevanz verbreitet. Ein
Vorkommen von Libellenarten mit allgemeiner Planungsrelevanz entlang der wasserführenden Grä-
ben, kann ausgeschlossen werden. Die Gräben sind durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung
sehr stark eutrophiert und weisen somit keine geeigneten Habitatbedingungen für Libellen auf.
Schmetterlinge
Anhand einer Auswertung der Verbreitungsdaten des Natureg-Viewers und einer ergänzenden Kartie-
rung der Wirtspflanzen, können Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings, des Gro-
ßen Feuerfalters, des Nachtkerzenschwärmers, des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings und des
Malven-Dickkopffalters im Untersuchungsraum nicht ausgeschlossen werden [63].
Die Feuchtwiesen und Feuchtwiesenbrachen im Bereich der Kleingärten (siehe Plan B-D.1) stellen
durch das Vorhandensein der Eiablagepflanze Großer Wiesenknopf potenzielle Fortpflanzungs-
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habitate des Dunklen und Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings dar. Wobei der Helle Wiesenknopf-
ameisenbläuling aufgrund der hohen Ansprüche seiner Wirtsameise deutlich seltener vorkommt. Ins-
besondere auf der Feuchtwiesenbrache und auch entlang der Ackerrandstreifen stehen Weiden-
röschen und Nachtkerzen, die Wirtspflanzen für den Nachtkerzenschwärmer darstellen. Entlang der
Gräben wachsen nicht-saure Ampferarten, die sich besonders als Eiablageplätze für den Großen Feu-
erfalter eignen.
Vorkommen weiterer Schmetterlingsarten von allgemeiner Planungsrelevanz, wie beispielweise des
Wegerich-Scheckenfalters, des Großen Fuchses und des Himmelblauen-Bläulings sind denkbar. Sie
sollten als Arten der Roten Liste im Rahmen einer weiteren städtebaulichen Planung berücksichtigt
werden. Als mögliche Habitate kommen für diese Arten die beiden Magerwiesen sowie die strukturrei-
chen Weidengehölze im Bereich der Kleingärten infrage. Diese potenziellen Habitate sind im Be-
standsplan B-D.1 verortet.
Tabelle 16: Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Schmetterlinge
Artname RL
HE
EHZ Planungsrelevanz
gem. Albrecht et al. 2013 [2]
Dunkler Wiesenknopf Ameisen-
bläuling (Maculinea nausithous) 3 U1
Großer Feuerfalter
(Lycaena dispar)
Nachtkerzenschwärmer
(Proserpinus proserpina)
Heller Wiesenknopf-Ameisenbläu-
ling (Maculinea teleius) 2 U2
Legende:
Gefährdungskategorien der Roten Liste Hessen (2009): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 =
Gefährdet, V = Vorwarnliste;
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht
Planungsrelevant: gelb = mittel, rot = besonders hoch
Abbildung 22: Nachweise Tagpfauenauge (Inarchis io) und Kleiner Perlmuttfalter (Issoria lathonia) im Untersu-
chungsraum
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Käfer
Laut Natureg-Viewer sind Eremit, Heldbock und Hirschkäfer im Messtischblatt verbreitet [63]. Der
Hirschkäfer gilt als Wald- bzw. Waldrandart alter, lichter Eichenwälder und kommt eher nicht an Ein-
zelbäumen vor. Der Eichenheldbock benötigt ebenfalls sehr alte und gut besonnte Eichen als Brut-
bäume. Diese kommen jedoch lediglich außerhalb im Waldsaum östlich des Untersuchungsraums vor.
Eine Untersuchung beider Arten ist nur dann erforderlich, wenn in den angrenzenden Waldrand einge-
griffen wird.
Der Eremit kommt in solitär stehenden Altbäumen an besonnten Stammabschnitten vor. Innerhalb des
Untersuchungsraums kommen drei Pappeln im Bereich der Feuchtwiese und eine Weide innerhalb
eines Feldgehölzes vor, die zur Kategorie der Altbäume zählen und sich als potenzielle Habitate für
den Eremiten (Weide und Pappel sind seltene aber nicht auszuschließende Brutbäume) und weitere
xylobionte Käfer von allgemeiner Planungsrelevanz eignen. Ein Vorkommen des Eremiten und weite-
rer xylobionter Käfer von allgemeiner Planungsrelevanz kann somit nicht ausgeschlossen werden.
Abbildung 23: Alte Pappel als potenzieller Habitatbaum im Unte rsuchungsraum
Tabelle 17: Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Käferarten
Artname RL
HE
EHZ Planungsrelevanz
gem. Albrecht et al. 2013
[2]
Eremit
(Osmoderma eremita)
2 U1
Legende:
Gefährdungskategorien der Roten Liste Hessen (2002) [22]: 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3
= Gefährdet, V = Vorwarnliste;
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht
Planungsrelevant: gelb = mittel, rot = besonders hoch
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Weitere Arten
Planungsrelevante Vertreter aus den Artengruppen der Fische und Rundmäuler, Weichtiere, Krebse,
Farn- und Blütenpflanzen, Moose oder weitere im Rahmen der Eingriffsregelung zu behandelnden Ar-
tengruppen, wie Insekten (Heuschrecken, Hautflügler, etc.), Flechten und Pilze weisen keine geeigne-
ten Habitate innerhalb des Untersuchungsraums auf. Von einer Erfassung und weiteren Berücksichti-
gung der Artenklassen kann aus gutachterlicher Sicht abgesehen werden.
4.4.4 Bewertung
Die Bewertung für das Schutzgut Tiere erfolgt anhand der Lebensraumeignung bzw. des Habitatpo-
tenzials gemäß Albrecht [2]. Das Habitatpotenzial wird für jede Artenklasse einzeln bewertet und in
den Karten B-D-2.1 bis B-D-2.4 dargestellt.
Vögel
Aufgrund der stark unterschiedlichen Habitatansprüche der Vögel werden die Arten in Nistgilden ein-
geteilt. Demnach wird die Verfügbarkeit und Eignung von Habitaten innerhalb des Untersuchungs-
raums für Gehölzfreibrüter, Bodenfreibrüter und Höhlenbrüter gesondert bewertet. Zudem werden le-
diglich die zulassungskritischen (rot) und zulassungsrelevanten (gelb) Arten bewertet. Die abwä-
gungsrelevanten Arten (grün) weisen sehr geringe Anforderungen an die Habitatausstattung und hohe
Verbreitungsnachweise auf. Bei diesen Arten wird von einer geringen Standorttreue ausgegangen, so-
dass sie in benachbarte Bereiche ausweichen können.
Gehölzfreibrüter
Insgesamt befinden sich wenige Strukturen innerhalb des Untersuchungsraums, die sich als Bruthabi-
tate für Gehölzfreibrüter eignen: zwei Feldgehölze im Norden am Siedlungsrand von Wixhausen, die
Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße, Streuobst und Brachfläche im Bereich der Kleingärten,
Feldgehölze und Privatgrundstücke im Süden des Untersuchungsraums und Einzelbäume. Die Flä-
chen sind aufgrund der vorhandenen Störungen und geringen Strukturvielfalt für die zulassungsrele-
vanten bzw. zulassungskritischen Arten von untergeordneter Bedeutung, da diese Arten in der Regel
besonders strukturreiche Landschaften als Lebensräume bevorzugen. Die bedeutendste Fläche für
die Gehölzfreibrüter stellt die Brachfläche westlich der Kleingärten dar. Diese Fläche weist dichte Ge-
büsche auf, ist schwer einsehbar und bietet vielfältige Nahrungshabitate im Umfeld.
Bodenfreibrüter
Bodenfreibrüter bauen ihre Nester direkt am Boden in einer Mulde. Aus diesem Grund sind sie auf
eine möglichst offene Landschaft ohne die Sichtbeziehung störende Strukturen angewiesen. Einige
Arten halten große Abstände zu vertikalen Strukturen, wie Gehölzen, da sich dort potenzielle Fress-
feinde ungehindert fortbewegen können. Welche Abstandsbereiche von Vertikalstrukturen eingehalten
werden, ist artspezifisch und von der jeweiligen Struktur abhängig. Die Feldlerche hält bspw. zu Ein-
zelbäumen mind. 50 m Abstand, zu Baumreihen und Feldgehölzen mind. 120 m, zu geschlossenen
Gehölzkulissen ca. 160 m und zu Hochspannungsfreileitungen ca. 100 m Abstand [35]. Zudem wer-
den Fluchtdistanzen entlang von Straßen von bis zu 500 m eingehalten [5]. Für Bodenfreibrüter bewir-
ken viele freilaufende Hunde und Katzen ein großes Störungs- und Tötungsrisiko.
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Für bodenbrütende Vögel besitzt die offene Freifläche in der Mitte des Untersuchungsraums eine
hohe Habitateignung. In diesem Gebiet fehlen vertikale Störstrukturen weitestgehend, weshalb sich
insbesondere für die Feldlerche ein hohes Brutpotenzial bietet.
Ein mittleres Habitatpotenzial besteht im Norden des Geltungsbereichs. Dieses Gebiet weist aufgrund
der Nähe zur Siedlung und zum Waldrand vertikale Strukturen und einen geringeren Offenlandcharak-
ter auf.
Geringes Habitatpotenzial besteht im Nahbereich der Messeler-Park-Straße, entlang der B3 und im
Westen des Untersuchungsraumes, da zu starke Störungen durch Verkehr und Freizeitnutzung beste-
hen. Hier verläuft außerdem die Hochspannungsfreileitung.
Da die Feldlerche häufig innerhalb des Untersuchungsraums nachgewiesen wurde, ist die Wahr-
scheinlichkeit hoch, dass die Art auch innerhalb des Untersuchungsraums brütet. Aus diesem Grund
werden die für Brutplätze besonders geeigneten Flächen als erhaltenswerte Offenlandstrukturen aus-
gewiesen (siehe Abbildung 24).
Abbildung 24: Bewertung Habitatpotenzial Vögel
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Höhlenbrüter
Höhlenbrüter bauen ihre Nester in Höhlen und Spalten von Bäumen und in und am Boden bspw. zwi-
schen Wurzeln, in alten Baumstubben oder Mauselöchern. Die im Untersuchungsraum vorhandenen
Baumhöhlen und -spalten wurden im November 2021 erfasst. Insbesondere im Süden des Untersu-
chungsraums befinden sich innerhalb von Feldgehölzen einige Habitatbäume (siehe Abbildung 24).
Bei vorhandenen Baumhöhlen und -spalten kann davon ausgegangen werden, dass es sich um Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten handelt, die jedes Jahr auch mehrmals durch unterschiedliche Arten ge-
nutzt werden können. Die Bäume werden als erhaltenswert ausgewiesen. Sollten die Flächen im Rah-
men des Vorhabens doch in Anspruch genommen werden, ist zu prüfen, ob CEF-Maßnahmen unter
Berücksichtigung der betroffenen Arten durchzuführen sind.
Fazit Bewertung Vögel
Aufgrund der Habitateignung für eine Vielzahl besonders planungsrelevanter Arten müssen bei Fort-
führung der städtebaulichen Planung Revierkartierungen nach Südbeck [41] unter Berücksichtigung
der artspezifischen Empfindlichkeitsradien erfolgen. Dabei sind die Fortpflanzungs- und Ruhestätten
besonders planungsrelevanter Arten und deren Aktionsräume genauer zu verorten. Auf Basis dieser
Erkenntnisse lassen sich anschließend auch die Einflüsse der Störwirkungen einer möglichen Bebau-
ung auf die Arten abschätzen. Der Untersuchungsraum für die Artengruppe der Vögel richtet sich
nach der störempfindlichsten Art. Die störempfindlichste Art im Untersuchungsraum ist die Feldlerche,
weshalb ein Abstand von 500 m von möglichen Störquellen anzusetzen ist [9].
Säugetiere (ohne Fledermaus)
Das Habitatpotenzial für besonders planungsrelevante Vertreter der Säugetiere (ausgenommen Fle-
dermäuse) wird als sehr gering bewertet. Aus diesem Grund können weitere Erfassungen der Arten-
gruppe entfallen.
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Fledermäuse
Für die Artengruppe der Fledermäuse besteht nur geringes Habitatpotenzial, da während der Quer-
schnittsbegehung nur geringe Aktivitäten und eine geringe Artenvielfalt zu verzeichnen waren. Den-
noch stellen die wasserführenden Gräben und die Baumreihe an der Messeler-Park-Straße, der Wald-
rand sowie die Silz im Süden außerhalb des Untersuchungsraums wichtige Leitstrukturen dar, die bei
einer städtebaulichen Planung beeinträchtigt werden könnten, weshalb die Artengruppe der Fleder-
mäuse genauer untersucht werden muss.
Abbildung 25: Habitatpotenzial Fledermäuse
Reptilien
Der Untersuchungsraum wird für die Artengruppe der Reptilien mit einem geringen Habitatpotenzial
bewertet. Für Reptilien geeignete Habitate, wie strukturreiches Offenland mit Gehölzen und artenrei-
che Saumstrukturen kommen nur isoliert und kleinflächig vor. Ackerrandstreifen, die dem Biotopver-
bund dienen könnten, fehlen weitestgehend und kommen vorwiegend im Bereich der B3 und am östli-
chen Rand des Untersuchungsraums vor. Als einzige besonders planungsrelevante Art kann die Zau-
neidechse auf südlichen Teilflächen im Untersuchungsraum nicht ausgeschlossen werden (s. B-D-
2.3). Aus diesem Grund wird eine Reptilienkartierung durch Sichtbeobachtungen und langsames Ab-
schreiten in den ausgewiesenen Kartierräumen empfohlen (s. B-D-2).
Amphibien
Die wenigen, kleinräumige Strukturen, wie die Nasswiese südlich und die Brachfläche östlich der
Kleingärten, sind als mögliche Fortpflanzungsgewässer insbesondere für Kreuz-, Wechsel- und
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Knoblauchkröte geeignet und werden hoch bewertet. Das mit Grabenstrukturen durchzogene Acker-
land, das den Biotopverbund mit den potenziellen Laichhabitaten und dem Wald (als Landhabitat für
z.B. Springfrosch) herstellt, wird mit mittlerem Habitatpotenzial für Amphibien bewertet. Die tatsächlich
zur Wanderung genutzten Leitstrukturen müssen durch eine Amphibienkartierung genauer untersucht
werden, um bei zukünftigen Planungen Beeinträchtigungen während der Wanderungszeiten der Tiere
ausschließen bzw. vermeiden zu können.
Abbildung 26: Habitatpotenzial Amphibien und Reptilien
Aufgrund fehlender Vernetzung und fehlender Laichhabitate werden alle anderen Flächen als gering
bewertet.
Schmetterlinge
Insgesamt werden die artenreichen Grünflächen, Säume und Brachflächen innerhalb des Untersu-
chungsraums mit einem mittleren Habitatpotenzial bewertet. Diese sind zwar lediglich in geringer An-
zahl und kleinräumig im Untersuchungsraum vorhanden, stellen jedoch geeignete Standorte für die
Wirtspflanzen einiger besonders planungsrelevanter Schmetterlingsarten dar. Da sich die möglichen
Standorte im gesamten Untersuchungsraum verteilt befinden und sich die potenziellen Habitate auf-
grund der vielfältigen und spezifischen Nutzungsansprüche der Schmetterlingsarten nicht durch einfa-
che Maßnahmen schützen lassen, werden als Grundlage für städtebauliche Planungen entspre-
chende Kartierungen empfohlen. Anhand einer dreimaligen Begehung während der Hauptflugzeit der
Schmetterlinge (Anfang Juli bis Mitte August) inklusive einer gezielten Raupensuche des Nachtker-
zenschwärmers, kann das Artenspektrum der potenziell zu erwartenden Arten weiter eingegrenzt wer-
den. Aus den Kartierergebnissen können anschließend weitere Tabuflächen für die Planung abgeleitet
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oder vorgezogene Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) entwickelt werden. Die Kartierung ist auf
den ausgewiesenen Kartierräumen auf einer Fläche von 5 ha vorzunehmen (s. B-D-2).
Abbildung 27: Habitatpotenzial für Schmetterlinge und xylobionte Käfer
Xylobionte Käfer
Ein Vorkommen des Eremiten kann nicht ausgeschlossen werden. Das Habitatpotenzial für die xylobi-
onten Käfer wird jedoch als gering bewertet, da sich im Untersuchungsraum lediglich drei Pappeln im
Bereich der Feuchtwiese und eine Weide innerhalb eines Feldgehölzes als potenzielles Habitat eig-
nen (s. B-D.2.4). Die alten Bäume sollten dennoch als Lebensräume erhalten bleiben und werden
deshalb als erhaltenswerte Strukturen ausgewiesen. Es wird eine Strukturkartierung für totholz- und
mulmbewohnende Käferarten der FFH-Richtlinie empfohlen.
Libellen
Das Habitatpotenzial für Libellen wird aufgrund der sehr nährstoffreichen und im Sommer kaum was-
serführenden Gräben als sehr gering bewertet. Gemäß der Verbreitungskarten des HLNUG kommen
keine besonders planungsrelevanten Libellenarten innerhalb des Untersuchungsraums vor [63]. Wei-
tere Erfassungen der Artengruppe sind nicht erforderlich.
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Gesamtbewertung für das Schutzgut Arten
Der Offenlandcharakter und das Fehlen vertikaler Strukturen machen den Untersuchungsraum für bo-
denbrütende Vogelarten, wie bspw. die Feldlerche und den Kiebitz, besonders wertvoll. Aufgrund der
intensiven landwirtschaftlichen Nutzung bietet der Untersuchungsraum für andere Arten nur wenige
Strukturen, die als Lebensräume für Tiere und Pflanzen geeignet sind. Diese sind meist entweder
durch die Bodenverhältnisse oder als Entwässerungsgräben mit ihren Säumen nicht für die landwirt-
schaftliche Nutzung geeignet. Die Entwicklung der Tierwelt wird durch die Barrierewirkung der Haupt-
verkehrsstraßen und Störungen durch Erholungssuchende im Gebiet eingeschränkt.
4.4.5 Zusammenfassung
Die Datengrundlage war zur Bewertung des Habitatpotenzials und Festlegung der Untersuchungstiefe
für die faunistischen Erfassungen im weiteren Projektverlauf ausreichend.
Das Habitatpotenzial für Vögel ist westlich der Bundesstraße gering, auf allen Flächen östlich der Bun-
desstraße mittel bis hoch. Für alle anderen Artengruppen ist es als sehr gering bis mittel eingestuft.
Der Waldrand wurde in der Potenzialabschätzung als Lebensraum für Arten nicht miterfasst, da er au-
ßerhalb des Untersuchungsraums liegt. Mit seiner großen Bedeutung als Trittstein für die Fauna, die
zwischen Wald- und Feldhabitaten wechselt und als Leitelement im Biotopverbund, ist er von großer
Bedeutung.
Einige Strukturen innerhalb des Untersuchungsraumes stellen wichtige Lebensraumfunktionen und
Vernetzungsstrukturen für bestimmte Arten dar. Hierzu gehören:
alle Grabenstrukturen mit einem Gewässerrandstreifen von 4 m,
alle Habitatbäume und Altbäume (Käfer),
Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße,
S i l z a u e ,
Potenzielle Bodenbrüterflächen im Offenland mit einer Größe vo n ca. 16 ha und
Waldrand mit einem Abstandsbereich von 200 m.
Sie sind im Plan B-D-2.1-4 als erhaltenswerte Strukturen dargestellt.
4.4.6 Gesamtstädtischer Vergleich
Das Stadtgebiet von Darmstadt weist von Feuchtstandorten und Nasswiesen bis sandigen Dünen und
Magerrasen vielfältige Vegetationsstrukturen und Lebensräume auf. Somit ist auch die Biodiversität
der Tier- und Pflanzenarten mit ihren unterschiedlichen Lebensraumansprüchen als relativ hoch zu
beurteilen. Besonders die Streuobstwiesen bei Eberstadt und der ehemalige August-Euler Flugplatz
bei Griesheim bieten Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Vogelarten, wie bspw. Ziegenmelker,
Haubenlerche, Wendehals, Heidelerche, Steinschmätzer, Rebhuhn und Wiedehopf [48]. Die großen
weitestgehend naturnahen und zusammenhängenden Waldflächen um Darmstadt, insbesondere das
FFH- eigneten Lebensraum für zahlreiche weitere Brutvö-
gel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Libellen [48].
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Der Untersuchungsraum erfüllt durch das weite Offenland eine wichtige Funktion als potenzielles Brut-
habitat für Bodenbrüter. Gebiete mit einem ähnlichen Lebensraumcharakter finden sich innerhalb des
Stadtgebietes lediglich östlich und westlich von Arheilgen. Um die Vielfalt der Lebensräume in Darm-
stadt weiterhin zu erhalten, ist es notwendig auch weiterhin störungsarmes und strukturarmes Offen-
land, insbesondere für die Anforderungen von Bodenbrütern, zu erhalten.
4.4.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung
Da das Vorhandensein planungsrelevanter Tierarten ein Ausschlusskriterium für die städtebauliche
Nutzung bestimmter Flächen sein kann, wird dringend empfohlen, eine detaillierte Erfassung nach den
Methodenstandards von Hessen Mobil durchführen zu lassen.
Bei Umsetzung einer städtebaulichen Planung sind die vorhandenen Leitstrukturen, bestehend aus
allen Grabenstrukturen mit einem Gewässerrandstreifen von 4 m,
allen Altbäumen,
der Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße,
der Silzaue,
dem Waldrand mit einem Abstandsbereich von 200 m und
Brutflächen für bodenbrütende Vogelarten
möglichst zu erhalten und auszubauen.
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4.5 Landschaftsbild und Naherholung
4.5.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert einer Landschaft werden von verschie-
denen Faktoren bestimmt, sind jedoch eng miteinander verbunden, weshalb sie zusammenfassend
betrachtet werden.
Grundlage für die Betrachtung bilden auf Bundesebene das BNatSchG und das UVPG. Für städte-
bauliche Planungen ergibt sich die Notwendigkeit zur Erfassung und Bewertung von Beeinträchtigun-
gen der Landschaft und ihres Erholungswertes aus § 1 Abs. 6 Nr. 5 und 7a i.V.m. § 35 Abs. 3 Nr. 5
BauGB. Demnach sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild zu berücksichtigen. So ist der Schutz von Landschaftsräumen mit guter Erholungseig-
nung und geringen Belastungen ein erklärtes Ziel des Flächennutzungsplans der Stadt Darmstadt
[43]. Hierzu gehören insbesondere Laubwaldgebiete, Bachauen, Streuobstwiesen und Grünflächen.
Landschaftliche Kleinstrukturen und typische Landschaftselemente sollen bewahrt bzw. wiederherge-
stellt werden und strukturarme Landschaftsteile durch gliedernde und gestaltende Landschaftsele-
mente angereichert werden.
Innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums für das Schutzgut Landschaftsbild befindet sich das
Sicherung und Wiederherstellung einer forst- und landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft, die
Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die
Erhaltung der Landschaft als störungsfreier Erholungsraum [78].
In der
Entwicklungskarte Nord des Landschaftsplans [47] sind für den Untersuchungsraum folgende
Flächen für Freizeit und Erholung dargestellt:
,
Nördlicher Stadtrand von Arheilgen,
Waldflächen östlich Wixhausen und Arheilgen.
Auch die innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums liegende Silzbachaue sowie die Graben-
strukturen nördlich des Ortsteils Wixhausen liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebiets. Sie stel-
len gemäß Landschaftsplan wertvolle Naherholungsräume dar [47].
Laut Regionalplan Südhessen 2010 [38] ist das Gebiet kein bedeutsames Naherholungsgebiet. Im Sü-
den des Untersuchungsraums befinden sich Teilflächen des Regionalen Grünzugs. Auf diesen Flä-
chen sind Beeinträchtigungen durch Nutzungen, die zur Zersiedelung, Beeinträchtigung der Gliede-
rung von Siedlungsgebieten, des Wasserhaushalts oder einer Veränderung der klimatischen Verhält-
nisse führen können, untersagt.
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Tabelle 18: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Landschaftsb ild
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Sicherung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des
Erholungswerts von Landschaft
§ 2 Abs. 1 und § 3 UVPG Umweltvorsorge vor erheblichen Auswirku ngen auf den
Menschen und menschliche Gesundheit (Naherholung),
auf die Landschaft und das kulturelle Erbe (Landschafts-
bild)
§ 1 Abs. 6 Nr. 5 und 7a BauGB
§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt vor, wenn
e Eigenart der Landschaft
und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und
LSG-
2411001) vom 23. Juli 2004
Landschaftsplan Landschaftsplan Darmstadt, Kurzfassung der Wiss en-
schaftsstadt Darmstadt (2004), Landschaftsplan Darmstadt
Grundlagenteil (2002)
Regionalplan Südhessen 2010 Regionaler Grünzug auf Teilflächen des erweiterten Unter-
suchungsraums
4.5.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode
Die Erfassung und Bewertung relevanter Strukturen für das Landschaftsbild und die Naherholung wird
in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie
Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg [32] durchgeführt, da für
Hessen keine entsprechenden Empfehlungen vorliegen
Für die Erfassung und Bewertung wird der mit einem Abstand von 500 m gebildete erweiterte Unter-
suchungsraum herangezogen. Aufgrund der fast ebenen Topografie kann in diesem Radius davon
ausgegangen werden, dass alle von einer potenziellen städtebaulichen Entwicklung ausgehenden
Veränderungen der Landschaft und Sichtbeziehungen, die einen Einfluss auf das Landschaftsbild und
die Naherholung haben können, erfasst und bewertet werden. Wirkungen mit einem größeren Ab-
stand als 500 m können ausgeschlossen werden, da das Siedlungsgebiet von Wixhausen und Struk-
turen, wie Gehölze und Waldränder den Untersuchungsraum abschirmen und darüber hinausrei-
chende Sichtbeziehungen verhindern.
Für die Bestandsbeschreibung werden Landschaftsbildeinheiten als mehr oder weniger homogene
Gebiete mit ähnlicher Landschaftsausstattung und charakteristischen Strukturen beschrieben.
Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der Hauptkriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit und
weiteren Nebenkriterien. Durch die Bildung des Mittelwertes der Hauptkriterien ergibt sich die Gesamt-
bewertung einer Landschaftsbildeinheit. Die Nebenkriterien dienen lediglich zur Auf- bzw. Abwertung
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der Gesamtbewertung. Eine Übersicht zu den bewerteten Kriterien und verwendeten Daten ermöglicht
die nachfolgende Tabelle.
Tabelle 19: Kriterien zur Bewertung von Landschaftsbild und Na herholung [32]
Kriterium Bewertung Verwendete Daten
Hauptkriterien
Vielfalt Vielfalt der charakteristischen
Strukturen
Luftbildauswertung
Vielfalt der Nutzungen Luftbildauswertung, FNP,
Nutzungstypen
Artenvielfalt (Vegetation / Fauna) Nutzungstypen, Gesetzlich ge -
schützte Biotope, Artverbreitungs-
nachweise, Potenzialabschätzung
Eigenart /
Schönheit
Verhältnis von landschaftsprägen-
den Elementen zu störenden, anth-
ropogenen Überformungen
Ortsbegehung
Nebenkriterien
Harmonie Zusammengehörigkeit der natürli-
chen und der anthropogenen Ele-
mente und Anpassung an die räum-
lichen Gegebenheiten (Relief)
Ortsbegehung, digitales Geländemo-
dell
Einsehbar-
keit
Sichtbeziehungen von außen in das
Gebiet hinein
Luftbildanalyse, Ortsbegehung
Natürlich-
keit
Naturnähe Ortsbegehung, Schutzgebiete, ge-
setzlich geschützte Biotope
Infra-
struktur
Anzahl der Erholungseinrichtungen
(Sitzbänke, Grillstellen etc.)
Ortsbegehung
Zugänglich-
keit
Vorhandenes Wegenetz Ortsbegehung, Auswertung Wander-
und Reitkarte
Geruch Art des Geruchs (angenehm, neut-
ral, unangenehm)
Ortsbegehung
Geräusche Art der Geräusche (angenehm,
neutral, unangenehm)
Ortsbegehung
Erreichbar-
keit
Entfernung vom Siedlungsrand in
das Gebiet
Luftbildanalyse unter Berücksichti-
gung des Wegenetzes
Beobacht-
barkeit /
Nutzungs-
muste
r
Besucherfrequentierung, Vielfältig-
keit der Nutzungen des Gebietes
Ortsbegehung
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Zusätzlich wurden die Sichtbeziehungen erfasst. Hierbei wurden ausgehend von den zur Naherholung
genutzten Wegen und vom Ortsrand solche Sichtbeziehungen erfasst, die einen weiten, ungestörten
Blick auf die Landschaft bieten.
4.5.3 Bestand
Naturräumliche Gliederung und Landschaftstypen
Der Untersuchungsraum befindet sich nach Meynen & Schmitthüsen [54] in der naturräumlichen
-Main-Tiefland der Hessischen Rheinebene.
Für den Naturraum gelten natürliche Gegebenheiten, wie das Ausgangsgestein, das Relief, Hydrolo-
gie und Topologie als maßgebende Kriterien. Bei der Beschreibung von Landschaftstypen fließen die
tatsächlich stattfindenden Nutzungen in die Abgrenzung von einheitlichen Räumen ein. Da sich die
Nutzungen fortlaufend ändern, werden die Landschaftstypen anhand aktueller Satellitendaten in regel-
bewertet und besteht aus sandigen Ebenen im Höhenbereich von 88 150 m ü. NN [54].
Landschaftsausstattung
In der offenen, mit Gräben durchzogenen Ackerlandschaft befinden sich gelegentlich kleinere Feldge-
hölze und Einzelbäume. Die zahlreichen Feldwege werden zur Naherholung genutzt. Im Süden ver-
läuft ein Rad- und Wanderweg an der Silz entlang. Nördlich des Hegbachs befindet sich ein ausgewie-
sener Reitweg. Im Osten der Messeler-Park-Straße liegt ein Grillplatz (siehe B-EF-1).
Sichtbeziehungen
Das strukturarme Offenland bietet einen uneingeschränkten Blick über die Acker- und Grünlandflä-
chen. Aussichtspunkte mit Weitblick fehlen. Am östlichen Siedlungsrand von Wixhausen befinden sich
einige Hochhäuser, welche ausgehend vom Waldrand als Blickfang fungieren. Als störende Elemente
sind die Hochspannungsfreileitung, welche den Untersuchungsraum von Südwest bis nach Nordost
quert, und das Umspannwerk zu nennen (siehe B-EF-1).
Landschaftsbildeinheiten
Durch eine Übersichtsbegehung in Verbindung mit Luftbildauswertungen wurden insgesamt 10 Land-
schaftsbildeinheiten identifiziert (siehe B-EF-1), die nachfolgend einzeln beschrieben werden.
Landschaftsbildeinheit Typ 1
Landwirtschaftliche Nutzfläche, strukturarm
Der Untersuchungsraum zeichnet durch ausgedehnte, ebene, intensiv bewirtschaftete Ackerflächen
aus. Die Flächen bieten einen weitreichenden Blick und sind sehr gut einsehbar. Ein Großteil, insbe-
sondere im Süden, besteht aus Sonderkulturen, wie Spargel und Erdbeeren, die über lange Zeit mit
Folien bedeckt sind.
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Abbildung 28: Landwirtschaftliche Nutzflächen mit Sonderkulture n und schilfbestandenen Gräben
Die Strukturierung der Landschaftsbildeinheit nur durch zahlreiche, meist intensiv gepflegte Gräben
und vereinzelte private Feldgärten, Feldgehölze und Wiesen. Die wenigen mit Schilf bestandenen
Gräben, die Feldgehölze und Gärten gliedern die Ackerflächen nur zu geringem Anteil.
Die Bundesstraße 3 stellt eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Kraftfahrzeugverkehr dar und
hat aufgrund der starken Frequentierung eine zerschneidende und, durch die Verlärmung, störende
Wirkung auf das Erleben des Offenlands den angrenzenden Ackerflächen.
Landschaftsbildeinheit Typ 2
Strukturreiches Offenland
genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen, Gehölzen, wasserführenden Gräben und Grünland aus.
Im Gegensatz zu Typ 1 ist die Landschaft deutlich struktur- und artenreicher sowie insgesamt naturnä-
her. Die Topografie ist bewegt. Eine regionale Besonderheit bilden Flugsanddünen und einige Him-
melsteiche. Die Anbindung an das Wegenetz ist gegeben.
Abbildung 29:
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Landschaftsbildeinheit Typ 3 Feuchtgrünland mit Gräben, Hochstauden, Weidengebüschen
und Seggenrieden
Östlich des Ortsteils Wixhausen befindet sich ein typischer Feuchtgrünlandkomplex der grundwasser-
beeinflussten Landschaft der Untermainebene. Eine Nasswiesenbrache, auf der sich Hochstaudenflu-
ren und Seggenriede zeigen, bildet mit schilfbewachsenen Gräben und Weidengebüschen eine natur-
nahe, heterogene Struktur. Die Landschaftsbildeinheit ist allerdings durch hohen Bewuchs am Rand
von den Wegen nur schlecht einseh- und erlebbar.
Abbildung 30: Feuchtgrünland mit Seggenried
Landschaftsbildeinheit Typ 4 Bachauen
Die Aue des Hahnwiesenbachs liegt im Nordosten des Untersuchungsraums. Die Einheit wird von
großflächigen extensiv genutzten Grünlandflächen und dem Hahnwiesenbach gebildet. Das Fließge-
wässer ist in Abschnitten von typischen Ufergehölzen begleitet. An einigen Stellen haben sich feuchte
Senken ausgebildet. Reit- und Wanderwege machen die Auwiesen erlebbar.
Die Silz, die im Süden des erweiterten Untersuchungsraums von Ost nach West fließt, wird von fri-
schen bis feuchten Wiesen, Weiden und Auen-Galeriewäldern begleitet. Teilweise erfolgt eine Bewei-
dung bis an das Fließgewässer heran, weshalb typische, naturnahe Ufersäume nur in Teilabschnitten
vorhanden sind. Entlang der Silzaue führen für die Naherholung wichtige Fuß- und Radwege.
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Abbildung 31: Mäandrierende Silz
Landschaftsbildeinheit Typ 5 Wald
Im Osten des Untersuchungsraums befinden sich Waldflächen, die Teil des Landschaftsschutzgebiets
sind. Der Waldrand bildet eine für das Landschaftserleben wichtige optische Grenze. Der Wald ist ty-
pischer Landschaftsbildbestandteil der natürlicherweise waldreichen Untermainebene. Der Wald wird
durch Stromtrassen und die Messeler-Park-Straße zerschnitten. Im Bereich der Stromtrasse ist der
Bewuchs aufgrund der notwendigen Pflegemaßnahmen deutlich niedriger und strauchreicher.
Durch den Wald und an dessen Rändern führen Wanderwege zu den ausgedehnten Grünland- und
Waldflächen im Nordosten, die intensiv zur Naherholung genutzt werden. Am Waldrand befindet sich
ein Grillplatz.
Landschaftsbildeinheit Typ 6
Kleingärten
Am östlichen Siedlungsrand von Wixhausen befindet sich eine Kleingartensiedlung. Als typische und
wichtige Struktur für die Naherholung zeichnet sich die Kleingartensiedlung durch eine gute Erreich-
barkeit und Zugänglichkeit aus. Die optische Ausprägung bildet allerdings ein austauschbares Er-
scheinungsbild. So sind die Einfriedungen und Bepflanzungen der Kleingärten nach zweckdienlichen
und nicht nach gestalterischen Gesichtspunkten durchgeführt worden.
Abbildung 32: Kleingärten am Ortsrand von Wixhausen
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Landschaftsbildeinheit Typ 7 Forschungseinrichtung
Östlich des an den Untersuchungsraums grenzenden Waldes befindet sich das GSI Helmholzzentrum
für Schwerionenforschung. Der Forschungscampus wird durch mehrstöckige Zweckgebäude, Straßen
und Wege, Parkplätze, ein Parkhaus sowie eine Grünfläche gebildet. Insgesamt weist die Land-
schaftsbildeinheit einen sehr hohen Versiegelungsanteil auf. Das Forschungszentrum ist nicht zu-
gänglich, die Erlebbarkeit ist eingeschränkt.
Landschaftsbildeinheit Typ 8
Industrie/ Gewerbe
Am nordöstlichen Siedlungsrand von Wixhausen befindet sich ein Industrie- und Gewerbegebiet. Das
Gebiet hat einen hohen Versiegelungsanteil und eine starke anthropogene Überprägung. Die städte-
bauliche und architektonische Ausprägung zeigt keine ortstypischen Strukturen.
Landschaftsbildeinheit Typ 9
Wohngebiet/ Mischgebiet
Die Wohn- und Mischgebiete von Wixhausen sind vor allem am wahrnehmbaren Ortsrand durch Ein-
familien-, Mehrfamilien- und Reihenhäuser der letzten Jahrzehnte geprägt. Im Osten befinden sich
hohe Mehrfamilienhäuser mit großer Fernwirkung. Obwohl der Siedlungsbereich einen hohen Anteil
an privaten Gärten aufweist, sind diese, der Eigenart Südhessens entsprechend, zumindest in der
Ortsmitte kaum erlebbar, da sie i.d.R. straßenabgewandt angeordnet sind.
Landschaftsbildeinheit Typ 10 Aumühle, Gärtnerei und Wohnen
Im Westen des Untersuchungsraums befindet sich die Aumühle als soziale Einrichtung, bestehend
aus Gärtnerei, Wohnbebauung und anderen Gebäuden. Die Landschaftsbildeinheit besitzt gemein-
sam mit dem angrenzenden Friedhof einen hohen Grünanteil. Erreichbarkeit und Zugänglichkeit sind
sehr gut. Für die Einwohner besteht eine gute Anbindung an die Rad- und Fußwege der Silzaue.
4.5.4 Bewertung Landschaftsbild und Naherholung
Sichtbeziehungen
Die Sichtbeziehungen wurden vom Rand der Ortslage sowie entlang der Hauptwege erfasst und be-
wertet, da diese die wichtigsten Aufenthaltsorte innerhalb des Untersuchungsraums darstellen (siehe
Abbildung 33, B-EF-2).
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Abbildung 33: Sichtbeziehung im Untersuchungsraum
Hochwertige Sichtbeziehungen sind durch ungestörte Blicke auf schöne und typische Landschaftsbild-
ausprägungen definiert. Diese liegen an folgenden Stellen vor:
Vom Südrand des Wohngebiets und vom Rad- und Fußweg der Messel er-Park-Straße nach
Süden mit einem weiten Blick über das Offenland. Im Hintergrund sind die hohen Gehölze
der Silzaue erkennbar und bilden einen attraktiven Abschluss der Sicht.
Von der Bundesstraße B3 nach Osten mit einem weiten Blick über das Offenland bis hin
zum Waldrand bzw. den Gehölzen der Stahlbergdüne, auf die sich der Weitblick richtet.
Vom Westrand des Untersuchungsgebiets über Felder bis zum Wald rand.
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Abbildung 34: Blick von der Bundesstraße B3 über das Offenland zum Waldrand
Abbildung 35: Blick auf Gehölze und Waldrand im Norden Untersu chungsgebiets
Hoch- bis mittelwertige Sichtbeziehungen sind durch Blicke auf schöne und typische Landschaftsbild-
ausprägungen definiert, die durch Störelemente beeinträchtigt werden. Diese liegen an folgenden
Stellen vor:
Vom Rad- und Fußweg an der Silz im Süden nach Norden mit weite m Blick über das Offen-
land. Im Hintergrund befindet sich der Siedlungsbereich von Wixhausen mit seinen stören-
den Hochhäusern. Störend wirkt auch die Fernleitungstrasse.
Im Norden geht der Blick vom Waldrand bis zum Gewerbegebiet, d as aber aufgrund der
Feldgehölze optisch recht gut abgeschirmt wird. Störend wirkt hier die Fernleitungstrasse.
Mittelwertige Sichtbeziehungen sind durch Blicke auf typische sowie auf untypische Landschaftsbild-
ausprägungen definiert, die auch durch Störelemente beeinträchtigt werden. Diese liegen an folgen-
den Stellen vor:
Vom Ortsrand im Westen des Untersuchungsgebiets geht der Blick zwar zunächst über Fel-
der, endet aber an der Bundesstraße.
Mittelwertig ist der Blick von der Bundesstraße nach Westen bewertet, der über die Felder auf den
Ortsrand gerichtet ist.
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Eine geringe Qualität hat der Weitblick vom Grillplatz, der durch die Hochhäuser und die Hochspan-
nungstrasse dominiert wird (Abbildung 36).
Abbildung 36: Blick auf den östlichen Siedlungsrand von Wixhau sen
Landschaftsbildeinheiten
Die Landschaftsbildeinheiten werden nachfolgend hinsichtlich ihrer Funktionserfüllung gem. der in Ka-
pitel 4.5.2 aufgeführten Kriterien beschrieben. Im Anschluss findet sich eine tabellarische Zusammen-
stellung als Übersicht der Einzelbewertungen. Die Bewertung der Landschaftsbildeinheiten ist im Plan
B-EF-2 dargestellt.
Landschaftsbildeinheit Typ 1 Landwirtschaftliche Nutzfläche, strukturarm
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen weisen aufgrund weitestgehend fehlender Randstrukturen, wie
Ackerrandstreifen, Feldgehölze und Gebüsche, eine geringe Vielfalt auf. Auf den Feldern werden ins-
besondere im Süden des Untersuchungsraums vorwiegend Sonderkulturen, wie Spargel und Erdbee-
ren, angebaut. Diese sind über lange Zeit mit Folien bedeckt und haben somit einen negativen Ein-
fluss auf die Ästhetik des Landschaftsbildes. Das Kriterium der Vielfalt wird aufgrund der intensiven
landwirtschaftlichen Nutzung und den die Landschaft verfremdenden Folienanbau als gering bewertet.
Die Ackerflächen sind von zahlreichen z.T. wasserführenden Gräben durchzogen, deren Böschungen
und Säume meist intensiv gepflegt werden, so dass als schön empfundene blühende Gras-/Kraut-
Säume nicht vorkommen. Vereinzelt kommen private Feldgärten, Feldgehölze und Wiesen oder
Ackerrandstreifen im Gebiet vor. Die wenigen mit Schilf bestandenen Gräben, die Feldgehölze und
Gärten lenken die Blicke. Aufgrund der geringen Anzahl landschaftstypischer Strukturen und der in-
tensiven Pflege wird das Kriterium der Eigenart und Schönheit als gering bewertet.
Das Gebiet ist vorwiegend eben und weist ein optisch kaum wahrnehmbares, geringes Gefälle in
Richtung Westen auf. Aufenthalts- oder Pausenplätze für die Naherholung, wie z.B. Sitzbänke, fehlen.
die Bundesstraße zerschneidet das Gebiet so, dass Naherholungssuchende nur wenige Übergänge
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nutzen können, die außerhalb des engeren Untersuchungsraums liegen. Der Verkehrslärm des Stra-
ßenverkehrs auf der Bundesstraße und des Flugverkehrs wird als Störquelle wahrgenommen. Da im
Gebiet ein gut ausgebautes Wegenetz vorliegt und es sehr gut an die Ortslage angebunden ist, wer-
den die Nebenkriterien mit mittel bewertet. Insgesamt resultiert für Typ 1 eine geringen Bedeutung für
das Landschaftsbild und die Naherholung.
Typ 1 wird insgesamt mit einer geringen Bedeutung bewertet:
Vielfalt: gering, intensive Landwirtschaft
Eigenart/Schönheit: gering, wenig typische Strukturen
Nebenkriterien: naturfern, keine Aufenthaltsplätze, gutes Wege netz, Zerschneidung und Ver-
lärmung durch B3 und Flugverkehr
Landschaftsbildeinheit Typ 2
Strukturreiches Offenland
Das strukturreiche Offenland zeichnet sich durch ein Mosaik aus landwirtschaftlichen Nutzflächen, Ge-
hölzen, wasserführenden Gräben und wertgebendem Grünland aus. Durch die Vielfalt an unterschied-
lichen Vegetationsbeständen und das Vorhandensein von Teichen ist das Kriterium der Vielfalt hoch
bewertet. Die am Rand der Grün- und Ackerflächen stehenden Gehölze leiten die Blicke und bilden
attraktive, kleinteiligere Landschaftsräume. Eine regionale Besonderheit bilden Flugsanddünen, die im
Südosten des erweiterten Untersuchungsraums vorkommen.
Die Dünen stellen aufgrund ihres Reliefs und ihres Artenreichtums eine besonders attraktive Struktur
für die Landschaftsbildeinheit dar. Es befinden sich keine untypischen oder störenden Elemente im
Gebiet, weshalb die Eigenart und Schönheit des Landschaftstyps hoch bewertet wird. Das Gebiet ist
gut erreichbar, aber abseits von Hauptwander- oder Radwegen. Aufenthalts- oder Pausenplätze feh-
len. Insgesamt besitzt die Landschaftsbildeinheit des Typ 2 eine hohe Bedeutung für das Landschafts-
bild und die Naherholung.
Typ 2 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet:
Vielfalt: hoch, mosaikartige Ausprägung
Eigenart/Schönheit: hoch, typische und seltene Strukturen
Nebenkriterien: keine Infrastruktur zum Aufenthalt, abseits vo n Hauptwander- oder Radwegen
Landschaftsbildeinheit Typ 3
Feuchtgrünland mit Gräben, Hochstauden, Weidengebüschen
und Seggenrieden
Am Ortsrand von Wixhausen liegt ein Bereich der sich aus typischem Feuchtgrünland, Gräben mit
Schilfsäumen, Weidengebüschen, blühenden Hochstaudenfluren sowie Klein- und Großseggenrieden
zusammensetzt. Die Vielfalt des Landschaftsbildes ist hoch. Die Nähe zur Hochhaussiedlung und zur
Hochspannungstrasse stören das Landschaftserleben, weshalb die Eigenart und Schönheit des Land-
schaftstyps mit mittel bewertet wird.
Große Teile des Gebiets sind durch den hohen Bewuchs am Wegrand schlecht einsehbar und werden
deshalb nicht wahrgenommen. Die Landschaftsbildeinheit des Typ 3 wird insgesamt mit mittel bewer-
tet.
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Typ 3 wird insgesamt mit einer mittleren Bedeutung bewertet:
Vielfalt: hoch, typische, heterogene Struktur
Eigenart/Schönheit: mittel, Nähe zu störenden Hochhäusern und Hochspannungsleitung
Nebenkriterien: z.T. schl echt einseh- und erlebbar
Landschaftsbildeinheit Typ 4 Bachauen
Der erweiterte Untersuchungsraum wird im Norden durch die Aue des Hahnwiesenbachs und im Sü-
den durch die Aue der Silz und des Mühlbachs geprägt, welche typische Landschaftsbildeinheiten der
Hessischen Rheinebene sind.
Die Hahnwiesenaue wird von nassen und frischen Wiesen, die vom Hahnwiesenbach durchquert wer-
den, gebildet. Das Fließgewässer besitzt einen schmalen, krautigen Ufersaum, der stellenweise auch
von Gehölzen bestanden ist. Die Wege sind attraktiver Teil des Wegenetzes zur Naherholung der
Wälder im Norden Darmstadts.
Die Silzaue wird von frischen bis feuchten Wiesen und Auen-Galeriewäldern sowie alten Pappeln ge-
bildet. Sie weist einen hohen Wert für die Eigenart, Vielfalt und Schönheit auf. Mit ihrer Lage zwischen
den Ortsteilen Arheilgen und Wixhausen und mit Hauptwander- und Radwegen bis zum Waldgebiet
bietet sie sich für die Naherholung an.
Typ 4 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet:
Vielfalt: hoch, relativ naturnahe und attraktive Ausprägung
Eigenart/Schönheit: hoch, typisch er Landschaftsbestandteil
Nebenkriterien: Reit-, Rad- und Wanderwege; sehr gut erlebbar
Landschaftsbildeinheit Typ 5
Wald
Im Osten des erweiterten Untersuchungsraums befinden sich Waldflächen, die trotz forstlicher Über-
prägung als typisch für die Hessischen Rheinebene wahrgenommen werden.
Die Waldflächen sind vorwiegend mit Eichen, Kiefern und mit Buchen bestanden. Der Wechsel von
den durch Kiefern geprägten Wäldern im Süden der Waldflächen und den im Norden anschließenden
Laubwäldern wirkt abwechslungsreich. Die Waldränder sind häufig durch mächtige Eichen geprägt
und dann besonders attraktiv. Am Waldrand befindet sich ein Grillplatz.
Der Wald wird von der Stromtrasse, unter der niedrige und strauchreiche Vegetation steht, durchquert.
Dadurch und durch schlechte Wegeanbindung wirkt die nordwestliche Waldfläche vom restlichen
Wald abgetrennt. Ebenfalls zerschneidet die nur an wenigen Stellen sicher zu überquerende Messe-
ler-Park-Straße den Wald, weshalb sich Spaziergänger und Wanderer v.a. auf den Wegen nördlich
der Straße aufhalten. Aufgrund der Zerschneidungen wird die Eigenart und Schönheit des Land-
schaftstyps mit mittel bewertet.
Die Waldflächen besitzen durch sehr gut ausgebaute Wege und eine sehr gute Erreichbarkeit eine
hohe Erholungsfunktion. In der Gesamtbewertung wird Landschaftstyp 5 mit einer hohen Bedeutung
für die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft sowie für die Naherholung bewertet.
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Typ 5 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet:
Vielfalt: hoch, attraktive Waldränder, unterschiedliche Baumar ten
Eigenart/Schönheit: mittel, ty pische waldreiche Landschaft aber mit störenden Elemente wie
Stromtrasse und Straße
Nebenkriterien: wichtige optische Raumgliederung, Rad- und Wan derwege, Grillplatz, Zer-
schneidung durch Stromtrassen und Messeler-Park-Straße
Landschaftsbildeinheit Typ 6 Kleingärten
Am östlichen Siedlungsrand von Wixhausen befindet sich eine Kleingartensiedlung aus Nutzgärten.
Sie ist gut erreichbar. Durch die fehlende Naturnähe und geringe gärtnerische Ästhetik weist Typ 6
eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild und die Naherholung auf.
Vielfalt: gering, fehlende Naturnähe oder gärtnerische Vielfal t
Eigenart/Schönheit: sehr gering, zwar typische Nutzung, aber a ustauschbares Erscheinungsbild
Nebenkriterien: gute Erreichbarkeit
Landschaftsbildeinheit Typ 7
Forschungseinrichtung
Im Osten des erweiterten Untersuchungsraums befindet sich das GSI Helmholzzentrum für Schwerio-
nenforschung. Der schlecht einsehbare Campus des Forschungszentrums besteht aus Zweckgebäu-
den, Straßen und Wegen sowie Parkplätzen. Grünanlagen kommen nur in geringen Flächenanteilen
vor. Der Campus wirkt in der Waldlandschaft als Störelement. Die Bedeutung des Typ 7 für die Naher-
holung und das Landschaftsbild wird als sehr gering bewertet.
Typ 7 wird insgesamt mit einer sehr geringen Bedeutung bewertet:
Vielfalt: sehr gering, hoher Versiegelungsgrad und geringer An teil Grünanlagen
Eigenart/Schönheit: sehr gering, Parkplätze und austauschbare Zweckgebäude
Nebenkriterien: gute Erreichbarkeit, Zugang und Einsehbarkeit sind eingeschränkt
Landschaftsbildeinheit Typ 8 Industrie/ Gewerbe
Am nordöstlichen Siedlungsrand von Wixhausen befindet sich ein Industrie- und Gewerbegebiet. Das
Gebiet zeichnet sich durch einen hohen Versiegelungsanteil und starke anthropogene Überprägung
aus und hat einen sehr geringen Wert für das Landschaftsbild und die Naherholung.
Typ 8 wird insgesamt mit einer sehr geringen Bedeutung bewertet:
Vielfalt: sehr gering, hoher Versiegelungsgrad bei geringer un d vernachlässigter Be-
grünung
Eigenart/Schönheit: sehr gering, Parkplätze und austauschbare Zweckgebäude
Nebenkriterien: gute Erreichbarkeit
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Landschaftsbildeinheit Typ 9 Wohngebiet / Mischgebiet
Das Wohngebiet / Mischgebiet des Ortsteils Wixhausen weist durch die Hausgärten einen hohen
Grünflächenanteil auf. Die Gärten liegen i.d.R. auf der straßenabgewandten Seite und sind dann für
Passanten nicht wahrnehmbar. Der vorwiegend landschaftstypische, dörflichen Charakter wird durch
einzelne fremd wirkende Bauten, wie z.B. die Hochhäuser, gestört. Die Eigenart und Schönheit wird
mit mittel bewertet. Für die Naherholung hat das Wohngebiet / Mischgebiet eine geringe Bedeutung,
da besonders attraktive Straßenzüge, Plätze oder Sehenswürdigkeiten fehlen.
Typ 9 wird insgesamt mit einer geringer Bedeutung bewertet:
Vielfalt: gering, hoher Versiegelungsgrad, fehlende öffentlich e Grünanlagen
Eigenart/Schönheit: mittel, typi sche Bauweise ohne besondere Ausprägung
Nebenkriterien: gute Erreichbarkeit, attraktive Straßen, Plätz e oder Sehenswürdigkeiten feh-
len
Landschaftsbildeinheit Typ 10 Aumühle, Gärtnerei und Wohnen
Die Aumühle bestehend aus Gärtnerei, Wohnbebauung und sozialen Einrichtungen weist einen hohen
wahrnehmbaren Grünanteil auf. Der angrenzende Friedhof ist im erweiterten Untersuchungsraum die
einzige öffentliche Grünanlage des Ortsteils. Die Landschaftsbildeinheit zeichnet sich durch eine gute
Erreichbarkeit und Zugänglichkeit aus. Sie bietet eine gute Anbindung zu den Hauptwander- und Rad-
wegen der Silzaue. Die Landschaftsbildeinheit wird gering bewertet, weil die vernachlässigte Gestal-
tung der Gebäude und Grünflächen weder der dörflichen Eigenart entspricht noch andere ästhetische
Merkmale aufweist.
Typ 10 wird insgesamt mit eine geringer Bedeutung bewertet:
Vielfalt: gering, Zweckbauten mit zwar hohem Begrünungsanteil aber vernachlässigte
Gestaltung
Eigenart/Schönheit: gering, Bauweise ohne besondere Ausprägung
Nebenkriterien: gute Anbindung an die Silzaue
Die Einzelbewertung aller Kriterien sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
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Tabelle 20: Bewertung der Schutzgüter Landschaftsbild und Nahe rholung
Landschafts-
bildeinheit
Hauptkriterien Nebenkriterien
Gesamt
Vielfalt
Eigenart/
Schönheit
Mittelwert HK
Harmonie
Einsehbarkeit
Natürlichkeit
Infrastruktur
Zugänglichkeit
Geruch
Geräusch
Erreichbarkeit
Beobachtbar-
keit/ Nut-
Mittelwert NK
1 Landwirt-
schaftliche
Nutzfläche,
strukturarm
2 2 2 4 5 1 2 5 3 1 5 3 3 2
2 Struktur-
reiches Of-
fenland
4 4
4 3 3 3 1 5 4 4 5 3 3 4
3 Feucht-
grünland mit
Gräben,
Hochstauden,
Seggenrieden
4 3 3,5 2 1 3 1 1 5 3 5 1 3 3
4 Bachauen 44 43455555 5 3 4 5
5 - Wald 44 44435554 5 4 4 4
6 - Kleingär-
ten 2 1 1,5 2 1 1 2 5 3 3 5 4 3 2
7 - For-
schungsein-
richtung
1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 5 1 2 1
8 Industrie
und Gewerbe 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 5 1 1 1
9 Wohnge-
biet/ Mischge-
biet
2 3
2,5 2 2 1 1 5 1 1 5 1 3 2
10
Aumühle,
Gärtnerei und
Wohnen
2 2 2 2 1 1 1 5 3 2 5 2 2 2
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4.5.5 Zusammenfassung
Landschaftsbild und die Naherholung sind anhand einer Geländebegehung und Auswertung von Da-
ten zur Schutzgebieten, Erholungsräumen und Wegebeziehungen erfasst und bewertet. Die Daten-
grundlage wird als ausreichend zur Beurteilung der Funktion des Landschaftsbildes und der Naherho-
lung im engeren und erweiterten Untersuchungsraum eingestuft.
Der erweiterte Untersuchungsraum ist in 10 Landschaftstypen gegliedert. Als sehr gering bis gering
sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen (Typ 1) sowie die Landschaftstypen der Siedlungsberei-
che (Typ 6, Typ 7, Typ 8, Typ 9, Typ 10) eingestuft. Von mittlerer Bedeutung wird das Feuchtgrünland
(Typ 3) eingestuft, welches sich etwa in der Mitte des engeren Untersuchungsraums befindet. Das
strukturreiche Offenland (Typ 2) und der Wald (Typ 5) im Osten des Untersuchungsraums sind mit ho-
her Bedeutung für das Landschaftsbild bewertet. Die Auen des Hahnwiesenbachs im Norden und der
Silz im Süden des Untersuchungsraums (Typ 4) weisen eine sehr hohe Bedeutung für das Land-
schaftsbild auf.
4.5.6 Gesamtstädtischer Vergleich
Der durch Offenland geprägte engere Untersuchungsraum ist aufgrund der sehr intensiven landwirt-
schaftlichen Nutzung im gesamtstädtischen Vergleich deutlich weniger attraktiv, als z.B. die extensiv
genutzten Flächen des Oberfelds.
Im erweiterten Untersuchungsraum befinden sich mit den Auen von Silz und Hahnewiesenbach, den
eiszeitlichen Stahlberg-Dünen und den Wäldern typische Bestandteile der Hessischen Rheinebene,
die durch ihre strukturelle Vielfalt eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild besitzen. Vergleich-
bare Gebiete mit hoher kultureller und landschaftlicher Vielfalt kommen innerhalb des Stadtgebietes
östlich von Eberstadt (Streuobstwiesen), nordwestlich von Pfungstadt (strukturreiches Offenland) und
im Osten von Darmstadt (Waldflächen) vor.
Im Vergleich mit der Gesamtstadt handelt es sich beim engeren Untersuchungsraum um kein bedeut-
sames Gebiet für die landschaftsgebundene Erholung. Das Gebiet ist zwar entlang der Hauptwege
stark frequentiert, dient jedoch vor allem den in Wixhausen ansässigen Bewohnern zur Naherholung
und zum Anschluss an die ausgedehnten Waldgebiete im Osten.
4.5.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung
Bei einer städtebauliche Nutzung derjenigen Flächen, die an die Bundesstraße angrenzen, ist ein ho-
her Anspruch an die Gestaltung zu legen, damit die von Pendlern wahrnehmbare Eintrittspforte in die
Gesamtstadt attraktiv ist und die Identifikation mit dem Wohn- bzw. Arbeitsort unterstützt.
Die für die Naherholung wichtigen Fuß- und Radwege zur Verbindung des Ortsteils Wixhausen mit
dem Offenland und den Wäldern im Osten sind zu erhalten und gestalterisch aufzuwerten, da es mit
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dem Rad- und Fußweg an der Silz nur eine einzige attraktive Verbindung für Naherholungssuchende
gibt.
4.6 Boden
4.6.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung
Rechtsgrundlagen des Leistungsbausteins Boden stellen das Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und das Hessische Alt-
lasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) dar.
Entsprechend § 1 des BBodSchG besteht der Grundsatz
sichern oder wiederherzustellen . Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Bo-
den und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge
gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind Altablagerungen oder Altstandorte, durch
die schädliche Bodenveränderungen oder Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervor-
gerufen werden.
Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen so weit wie
[66]. Hierbei wird auf die Bodenfunktionen nach § 2 Abs.1 und 2
BBodSchG verwiesen, die im Wesentlichen dazu beitragen Gefahren, erhebliche Nachteile oder er-
hebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen [66]:
die natürlichen Bodenfunktion als Lebensgrundlage und Lebensra um für Menschen,
Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen (Lebensraumfunktion),
die natürliche Bodenfunktion als Bestandteil des Naturhaushalt es, insbesondere mit sei-
nen Wasser und Nährstoffkreisläufen (Bodenfruchtbarkeit),
die natürliche Bodenfunktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufba umedium für stoffliche
Einwirkungen auf Grund der Filter- Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbe-
sondere auch zum Schutz des Grundwassers (Filter- und Pufferfunktion) und
die Funktion des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.
Ein Schwerpunkt liegt gemäß BBodSchG auf dem Schutz der Funktion des Bodens als Standort der
land- und forstwirtschaftlichen Nutzung.
Bodendenkmäler nach Hessischem Denkmalschutzgesetz (HDSchG) [74] sind
die Zeugnisse menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens von wissenschaftlichem Wert dar-
stellen und die im Boden verborgen sin
Abs. 2 Satz 1 HDSchG). Nach Vorgabe des Hessischen Landesamts sind gemäß § 18 Abs. 1
HDSchG alle Bodeneingriffe im Bereich von 250 m um die Mittelpunktkoordinaten eines Bodendenk-
mals genehmigungspflichtig [74].
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Tabelle 21: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Boden
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext
BBodSchG (1. März 1999) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Boden veränderungen und
zur Sanierung von Altlasten
BBodSchV (7. Juli 1999) Bewertung von Verdachtsflächen und altl astenverdächtigen Flä-
chen, Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlas-
ten, Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen,
Vorsorge gegen das Entstehen von schädlichen Bodenverände-
rungen
HAltBodSchG (28.09.2007) Ergänzende Bestimmungen zum BBodSchG z um Vorsorgebe-
reich und zur Altlastensanierung
HDSchG Hessisches Denkmalschutzgesetz
4.6.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode
Die Erfassung der Böden im Untersuchungsraum erfolgt anhand von Datenauswertung und der Erfas-
sung von Biotop- und Nutzungstypen, von deren jeweiligen Ausprägungen Rückschlüsse auf die Bo-
denbeschaffenheit gezogen werden können. Es werden folgende Daten für die Erfassung und Aus-
wertung des Schutzgut Boden herangezogen:
Tabelle 22: Verwendete Daten zur Auswertung des Schutzguts Bod en
Datensatz Beschreibung Quelle Stand
Bodenübersichtskarte
BÜK, Maßstab 1:5000.000
Bodentypen, Bodenart Boden-Vie-
wer Hes-
sen [53]
1997
Bodenflächendaten
Maßstab 1:50.000
Nitratrückhaltevermögen des Bodens Boden-Vie-
wer Hes-
sen [53]
1997-1999
Standorttypisierung
Bodenflächen Hessen
Maßstab 1:5.000,
landwirtschaftliche Nutzflä-
che (BFD5L)
Standorttypisierung für die Biotopentwicklung
(BFD5L_M59)
Boden-Vie-
wer Hes-
sen [53]
2009
Ertragspotenzial anhand der Acker- und Grün-
landzahlen (BFD5L_M182)
Feldkapazität (FK), nutzbare Feldkapazität
(nFK) (BFD5L_M100)
Bindungsstärke des Bodens für Schwer-
metalle (BFD5L_M46)
Erosionsbewertung ABAG K-Faktor (Erodierbarkeit des Bodens) Bod en-Vie-
wer Hes-
sen [53]
2011-2016
Biotop- und Nutzungsty-
penkartierung
Kartierung der Standart-Nutzungstypen gem.
hessischer Kompensationsverordnung [77]
BCE 2021
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Die Böden im Untersuchungsraum werden anhand ihre Funktionserfüllung der im BBodSchG veran-
Arbeitshilfe zur
Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in
[23] bewertet. Entsprechend des Leitfadens werden folgende Parameter zur Auswertung her-
angezogen und zunächst einzeln bewertet:
Lebensraumfunktion,
Bodenfruchtbarkeit,
Filter- und Pufferfunktion,
Archiv der Natur- und Kulturschichte und
weitere Parameter (Schadstoffe, Empfindlichkeit, Übergeordnete Planungen, ausgewiesene
Gebiete zum erhöhten Bodenschutz , Standorte land- und forstwirtschaftlicher Nutzung).
Jeder Parameter wird anhand der 5-stufigen Skala in sehr gering- bis sehr hochwertige Bodenberei-
che eingestuft. Dazu werden für jeden Parameter mehrere fachliche Grundlagen ermittelt und bewer-
tet. Diejenigen fachlichen Grundlagen, die die Funktion des Bodens als Standort der landwirtschaftli-
chen Nutzung abbilden, werden doppelt gewichtet, um der besonderen Bedeutung als landwirtschaftli-
che Nutzfläche im Stadtgebiet zu entsprechen. Der Mittelwert aller Teilbewertungen bildet die Ge-
samtbewertung des jeweiligen Parameters. Im Folgenden wird die Bewertung der Parameter im Ein-
zelnen erläutert:
Lebensraumfunktion
Die Lebensraumfunktion des Bodens setzt sich aus zwei fachlichen Grundlagen, nämlich der Funktion
als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und der Funktion für Nutzpflanzen und den
Menschen zusammen.
Für Tiere und Bodenorganismen wird die Lebensraumfunktion anhand der Nutzungsart bewertet. Bo-
den, der häufig bearbeitet wird, weist in der Regel eine geringere Lebensraumfunktion für Tiere und
Bodenorganismen auf als ungestörter Boden.
Für die Bewertung der Lebensraumfunktion für Nutzpflanzen werden Daten zur Standorttypisierung für
die Biotopentwicklung und das Ertragspotenzial herangezogen.
Um die Funktion des Bodens als Standort der landwirtschaftlichen Nutzung in der Bodenbewertung zu
berücksichtigen, wird das Ertragspotenzial in der Gesamtbewertung zweifach gewichtet. Die Gewich-
tung hebt die Bedeutung der landwirtschaftlichen Flächen als Nahrungsgrundlage für den Menschen
durch den Anbau von Nutzpflanzen hervor.
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Tabelle 23: Bewertung der Lebensraumfunktion
Bewertung Lebensraumfunktion für Pflan-
zen, Tiere und Bodenorganis-
men
Lebensraumfunktion für
Nutzpflanzen und den Men-
schen
1 Sehr geringe Schutzwürdig-
keit
Versiegelte Flächen, kein Lebens-
raum
Sehr geringes Ertragspoten-
zial
2 - Geringe Schutzwürdigkeit Sehr intensiv genutzte Böden
(Ackerflächen) mit geringer Le-
bensraumfunktion wegen Umlage-
rungen, Verdichtungen, Stoffeinträ-
gen
Geringes Ertragspotenzial
3 - Mittlere Schutzwürdigkeit Intensiv genutzte Böden (Intensiv -
wiesen) mit mittlerer Lebensraum-
funktion wegen Stoffeinträgen
Mittleres Ertragspotenzial
4 - Hohe Schutzwürdigkeit Extensiv genutzte Böden (Exten-
sivgrünland, Brachflächen) mit ho-
her Lebensraumfunktion aufgrund
des weitestgehenden Erhalts von
Bodengefüge und natürlichem
Stoffhaushalt
Hohes Ertragspotenzial
5 - Sehr hohe Schutzwürdigkeit Selten genutzte Böden, aus der
Nutzung herausgenommene Flä-
chen (Moorböden, naturnahe
Waldböden, sandige Böden) mit
sehr hoher Lebensraumfunktion
aufgrund des vollständigen Erhalts
von Bodengefüge und natürlichem
Stoffhaushalt
Sehr hohes Ertragspotenzial
Gewichtung 1 2
Bodenfruchtbarkeit
Zur Bewertung der Bodenfruchtbarkeit werden aus fachlicher Sicht der Wasserhaushalt und der Nähr-
stoffhaushalt betrachtet. Die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens wird anhand der nutzbaren Feldka-
pazität (nFK) und der Feldkapazität (FK) bewertet. Zur Bewertung des Nährstoffhaushalts wird das
Nitratrückhaltevermögen des Bodens herangezogen. Diese Grundlagen sind im Datensatz der BFD5L
(Bodenflächendaten für die Landwirtschaft, Maßstab 1 : 5.000) [53] enthalten und dort bereits 5-stufig
bewertet.
Beide Teilparameter werden zweifach gewichtet, da sie für die Funktion der landwirtschaftlichen Nut-
zung stehen.
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Tabelle 24: Bewertung der Bodenfruchtbarkeit
Bewertung Feldkapazität (FK), nutzbare
Feldkapazität (nFK) [20]
Nitratrückhaltevermögen
1 Sehr geringe Schutzwürdig-
keit
Sehr geringe Feldkapazität Sehr geringes Nitratrückhaltever-
mögen
2 - Geringe Schutzwürdigkeit Geringe Feldkapazität Geringes Nit ratrückhaltevermö-
gen
3 - Mittlere Schutzwürdigkeit Mittlere Feldkapazität Mittleres N itratrückhaltevermögen
4 - Hohe Schutzwürdigkeit Hohe Feldkapazität Hohes Nitratrückhal tevermögen
5 - Sehr hohe Schutzwürdigkeit Sehr hohe Feldkapazität Sehr hoh es Nitratrückhaltevermö-
gen
Gewichtung 2 2
Filter- und Pufferfunktion
Die Bewertung der Bindungsstärke des Bodens für anorganische und organische Schadstoffe wird
überschlägig anhand der Bodentypen bzw. Bodenarten bestimmt. Tonige Böden und ein hoher Anteil
an Organik weisen ein höheres Bindungspotenzial für anorganische bzw. organische Schadstoffe auf
als Böden mit einem hohen Sandanteil. Dementsprechend werden Böden mit einem geringen Ton-
und Humusanteil geringer bewertet.
Kenntnisse zum Säureneutralisationsvermögen und zur Pufferfähigkeit von anderen nicht sorbierba-
ren Stoffen fehlen und können nicht abgeleitet werden.
Die Bewertung der Filter- und Pufferfunktion in Bezug auf das Nitratrückhaltevermögen wird mit dem
Parameter Bodenfruchtbarkeit bewertet und entfällt somit für den Parameter Filter- und Pufferfunktion
um Dopplungen zu vermeiden.
Eine Wichtung im Hinblick auf die Funktion der landwirtschaftlichen Nutzung entfällt.
Tabelle 25: Bewertung der Filter- und Pufferfunktion
Bewertung Bindungsstärke des Bodens für Schwermetalle
1 Sehr geringe Schutzwürdigkeit Böden mit hohem Sandanteil und schlechtem Basenhaus-
halt
2 - Geringe Schutzwürdigkeit Lehmig-sandige Böden, schlechter B asenhaushalt
3 - Mittlere Schutzwürdigkeit Lehmige Böden, mittlerer Basenhau shalt
4 - Hohe Schutzwürdigkeit Tonige lehmige Böden mit gutem Basenhaushalt
5 - Sehr hohe Schutzwürdigkeit Tonige, humusreiche Böden mit gu tem Basenhaushalt
Gewichtung 1
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Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
Die Archivfunktion des Bodens wird anhand von drei fachlichen Grundlagen bestimmt. Neben Boden-
denkmälern sind dies Pedotope und Rohstofflagerstätten.
Kenntnisse zu vorhandenen Bodendenkmälern sind aus den Daten des Landesamts für Denkmal-
pflege übernommen und mit einem Puffer sehr hoch bewertet. Um auch möglicherweise unentdeckte
Bodendenkmäler zu würdigen, sind bereits versiegelte Flächen als sehr gering schutzwürdig und un-
versiegelte Flächen, unter denen Entdeckungen grundsätzlich noch möglich sind, als mittel bewertet.
Natur- und kulturgeschichtlich bedeutsame Pedotope sind im Rahmen von Übersichtsbegehungen er-
fasst und zusätzlich
Sie sind mit einem Puf-
fer sehr hoch bewertet. Zudem wurden Bodentypen regionaler Seltenheit anhand der Bodentypen-
karte (BK25) ermittelt und sehr hoch bewertet. Da die Pedogenese unter versiegelten Flächen zerstört
ist, sind diese als sehr gering schutzwürdig bewertet. Unversiegelte Flächen, die zwar keine bedeutsa-
men Pedotope aufzeigen, sind mittel bewertet, da hier die Pedogenese fortschreitet.
Vorhandene oder geplante Rohstofflagerstätten finden sich im Regionalplan Südhessen [38] und wer-
den sehr hoch bewertet.
Eine Wichtung im Hinblick auf die Funktion der landwirtschaftlichen Nutzung entfällt.
Tabelle 26: Bewertung der Funktion als Archiv der Natur- und K ulturgeschichte
Bewertung Bodendenkmäler Pedotope Rohstofflagerstätten
1 Sehr geringe
Schutzwürdigkeit
Versiegelte Flächen Versiegelte Flächen -
2 - Geringe Schutzwür-
digkeit
- - -
3 - Mittlere Schutzwür-
digkeit
Restliche unversiegelte
Flächen
Restliche unversiegelte
Flächen
-
4 - Hohe Schutzwürdig-
keit
- - -
5 - Sehr hohe Schutz-
würdigkeit
Bodendenkmäler im Um-
kreis von 20 m vorhan-
den
Pedotope im Umkreis
von 20 m vorhanden
Rohstofflagerstätte
Bestand oder Planung
(Regionalplanung)
Gewichtung 1 1 1
Ergänzende Parameter
Zusätzlich sind folgende fachliche Grundlagen in die Bestandserfassung und Bewertung des Bodens
eingeflossen:
Vorbelastung durch Schadstoffe
Empfindlichkeit gegenüber Bodenerosion
in übergeordnete Planungen ausgewiesene Gebiete mit Bezug zum Bodenschutz bzw. Bo-
dennutzung
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Schadstoffe sind über eine Abfrage zu Altlasten und Altstandorten bei der Unteren Wasser- und Bo-
denschutzbehörde in die Bestandsaufnahme eingeflossen. Zudem ist die Belastung des Bodens durch
verkehrsbedingte Schadstoffe anhand der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) im Nah-
bereich der Bundesstraße geschätzt [6].
Die Empfindlichkeit gegenüber Bodenerosion wird anhand des K-Faktors (Bodenerodierbarkeitsfak-
tor), der im Boden-Viewer Hessen [53] angegeben ist, bewertet. Der K-Faktor beschreibt, wie leicht
Bodenmaterial aus dem Aggregatgefüge gelöst und abgetragen wird.
Als übergeordnete Planungen sind der Regionalplan Südhessen und der Landschaftsplan der Stadt
Darmstadt ausgewertet. Neben Vorbehalts- und Vorranggebieten für die Landwirtschaft, die ja auf
fruchtbare Böden angewiesen ist, sind auch Überschwemmungsgebiete übernommen worden, da der
Boden hier wichtige Speicher- und Regulationsfunktionen in Bezug auf den Wasserhaushalt über-
nimmt.
Tabelle 27: Bewertung ergänzender Parameter für das Schutzgut Boden
Bewertung Vorbelastung durch
Schadstoffe
Empfindlichkeit gegenüber
Bodenerosion
Übergeordnete
Planung
1 Sehr geringe
Schutzwürdigkeit
Entfernung 0-10 m von
Hauptverkehrsstraßen,
Altlast
>=0,5 = sehr gering (hohe
Erosionsgefährdung, geringe
Schutzwürdigkeit)
-
2 - Geringe Schutz-
würdigkeit
Entfernung 10-100 m
von Hauptverkehrsstra-
ßen
0,4 0,5 = gering -
3 - Mittlere Schutz-
würdigkeit
Entfernung > 100 m von
Hauptverkehrsstraßen
0,3 0,4 = mittel Alle Flächen, die
nicht zu Katego-
rie 4 oder 5 gehö-
ren
4 - Hohe Schutzwür-
digkeit
- 0,2 0,3 = hoch Vorbehaltsgebiet
für die Landwirt-
schaft
5 - Sehr hohe Schutz-
würdigkeit
- <0,2 = sehr hoch (geringe
Erosionsgefährdung, hohe
Schutzwürdigkeit)
Überschwem-
mungsgebiet,
Vorranggebiet für
die Landwirt-
schaft
Gewichtung 1 1 1
Für die Gesamtbewertung sind die Teildatensätze aller Parameter mithilfe von ArcGis überlagert und
die berechneten Mittelwerte entsprechend der 5-stufigen Bewertungsskala in einer Gesamtkarte für
das Schutzgut Boden dargestellt (s. B-G-2).
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4.6.3 Bestand
Bodenarten und Bodentypen
Im nördlichen Raum Darmstadts kommen vor allem Auen-, Terrassen- und Hochflutsedimente als
Ausgangsgesteine vor, auf welchen Braunerden mit Bändern, Parabraunerden und örtlich auch Pod-
sol-Braunerden anstehen. Im Untersuchungsraum herrschen vorwiegend sandige und grundwasser-
nahe Böden vor. Im mittleren Bereich und im Nordosten des Untersuchungsraums befinden sich leh-
mige Böden mit Stauwassereinfluss. Eine Übersicht über die vorherrschenden Bodentypen liefern die
Bodenübersichtskarten (BÜK M 1 : 500.000) sowie die Bodenhauptgruppen der BFD50 [60][53].
Innerhalb des Untersuchungsraums kommen Bodengesellschaften aus fluvialen Sedimenten (Haupt-
gruppe 2) und im Süden Böden aus äolischen Sedimenten (Hauptgruppe 5) vor. Die vorherrschenden
Untergruppen und dominanten Bodentypen innerhalb des Untersuchungsraums werden nachfolgend
beschrieben:
Gruppe: 2.1
Böden aus Auensedimenten
Böden aus Auensedimenten, wie Auenanmoorgleye und Nassgleye kommen vor allem am westlichen
Ortsrand von Wixhausen und am Ortseingang rund um die Frankfurter Landstraße vor. Die Böden
sind vorwiegend carbonatfrei und bestehen aus schluffig-lehmigen Auensedimenten mit Mächtigkeiten
von 3-6 dm.
Gruppe: 2.2 Böden aus Hochflutsedimenten
Böden aus sandigen Hochflutsedimenten befinden sich im Bereich der Messeler-Park-Straße. Als Bo-
dentypen kommen Pseudogleye, Gley-Pseudogley und Pseudogley-Braunerden, die aus 3-10 dm
mächtigen Fließerden, überlagertem Flugsand oder Hochflutsand mit Carbonatanreicherungshorizont
bestehen.
Gruppe 2.3 - Böden aus Terrassensedimenten
Am häufigsten und im gesamten Untersuchungsraum verteilt finden sich grundwassernahe Terassen-
flächen der Oberrheinebene. Hier kommen Böden aus Terassensedimenten, die aus Terassensand,
Fluvial- oder Seelehm bestehen, vor. Als dominante Bodentypen stehen Gley-Braunerden, Pseu-
dogley-Braunerden, Gleye und Nassgleye an.
Gruppe: 5.1 Böden aus Flugsand
Im Süden des Untersuchungsraums kommen grundwassernahe Flugsandböden vor. Sie bestehen
aus Substraten mit einer Mächtigkeit von 3
8 dm bei Flugsandfließerden und 3-10 dm bei Flugsand
über Terassensand. Als Bodentyp haben sich Gley-Braunerden in diesem Bereich entwickelt.
Die Bodengruppen sind im Plan B-G-1 dargestellt. Zur Übersicht der vorherrschenden Bodenarten im
Untersuchungsraum dient Abbildung 37.
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Abbildung 37: Bodenarten im Untersuchungsraum
Sande = grün, überwiegend sandig = beige, überwiegend lehmig = graubraun, lehmig-moorig =
braun, Untersuchungsraum = rot, Quelle: [53]
Standorte für die Biotopentwicklung
Bedeutende Standorte für die Biotopentwicklung befinden sich im Bereich der Nasswiese südlich der
Kleingartenanlage von Wixhausen. Aufgrund des hohen Grundwasserstands und tonig-lehmigem Bo-
den staut sich das Wasser in diesem Bereich. Der Standort ist im Boden Viewer Hessen als potenziel-
ler Nassstandort mit Moorsubstraten ausgewiesen [53]. Als weitere besondere Standorte sind Teilbe-
reiche im Osten und Süden zu nennen, die aufgrund des hohen Anteils an Sanden und der damit ver-
bundenen hohen Versickerungsrate im Boden Viewer Hessen [53] als Trockenstandorte dargestellt
sind.
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Abbildung 38: Standorttypisierung für die Biotopentwicklung
Untersuchungsraum = rot, pot. Nassstandort = grün, Trockenstandort = gelb,
keine Typisierung = grau, Quelle: [53]
Ertragspotenzial
Das Ertragspotenzial liegt bereits als ausgewerteter Datensatz der Acker- und Grünlandzahlen im Bo-
den Viewer von Hessen vor. Flächen von mittlerem Ertragspotenzial kommen am Siedlungsrand ent-
lang der
G in der Mitte des Untersuchungs-
raums vor. Die restlichen Bereiche innerhalb des Untersuchungsraums weisen ein geringes Ertrags-
potenzial auf.
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Abbildung 39: Ertragspotenzial innerhalb des Untersuchungsraum s
geringes Ertragspotenzial = orange, mittleres Ertragspotenzial = gelb;
Untersuchungsraum = rot, Quelle [53]
Bodennutzung
Die Flächen werden hauptsächlich als Ackerflächen genutzt. Ein weit geringerer Flächenanteil wird als
Grünland genutzt. Zudem befinden sich vereinzelt Freizeitgrundstücke innerhalb des Untersuchungs-
raums. Der Untersuchungsraum befindet sich größtenteils innerhalb eines Vorranggebietes und eines
Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft. Lediglich die Flächen nördlich der Messeler-Park-Straße und
kleine Teilflächen südlich der Messeler-Park-Straße liegen außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsge-
biete.
Altlasten
Es liegen keine Einträge als Altstandort im Fachinformationssystem für Altflächen und Grundwasser-
schadensfälle vor (Auskunft Untere Wasser- Bodenschutzbehörde per Mail vom 17.11. 2020). Altabla-
gerungen sind ebenfalls nicht bekannt. Historische Luftbilder aus den Jahren 1952
1967 geben
ebenfalls keinen Anlass für einen Verdacht auf Altlasten im Gebiet, da das Gebiet durchgängig land-
wirtschaftlich genutzt wurde.
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Abbildung 40: Historisches Luftbild aus den Jahren 1952 1967
(© Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation),
Untersuchungsraum (rot =, ungefähre Abgrenzung)
Straßennahe Schadstoffe
Durch das Gebiet führt die Frankfurter Landstraße (B 3), welche nach aktuellen Verkehrszählungen
eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) von ca. 15.000 20.000 DTV aufweist [14]. Von
einer straßenbedingten Schadstoffbelastung des Bodens durch Schwermetalle, Platingruppenmetalle,
polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe, Benzo(a)pyren, Mineralkohlenwasserstoffe, Diben-
zodioxine und -furane, Straßenstaub, Brems- und Reifenabrieb ist besonders in den ersten 10 m zur
Straße auszugehen [6].
Bodendenkmäler und Pedotope
Im Untersuchungsraum befinden sich folgende Bodendenkmäler [57]:
1 Arheilgen 67: Siedlungsspuren des Mittelalters
2 Arheilgen 10: Siedlungsspuren der vorrömischen Eisenzeit
3 Arheilgen 46: vorgeschichtliche Grabfunde
Nach Aussage des hessischen Landesamtes für Denkmalpflege können auf Grundlage von Luftbild-
auswertungen weitere Bodendenkmäler nicht ausgeschlossen werden. Alle Bodendenkmäler sind
nach § 2 Abs. 2 HDSchG gesetzlich geschützt. Bodeneingriffe im Umkreis von 250 m um die Boden-
denkmäler sind demnach genehmigungspflichtig.
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Im weiteren Projektverlauf sind vertiefende Untersuchungen im Rahmen einer geomagnetischen Pros-
pektion durchzuführen. Das Gutachten und die Vorgehensweise der Untersuchungen ist in Abstim-
mung des hessischen Landesamtes für Denkmalpflege (Ansprechpartner Herr Becker) durchzuführen.
Im weiteren Untersuchungsraum sind die Stahlbergdünen als glaziale Reste einer Flugsanddüne be-
merkenswert. Solche naturgeschichtlich bedeutsame Pedotope liegen im engeren Untersuchungs-
raum nicht vor.
Rohstofflagerstätten
Es kommen keine Rohstofflagerstätten vor.
4.6.4 Bewertung
Böden mit sehr hoher oder hoher Bedeutung kommen nicht vor.
Böden von mittlerer Bedeutung kommen vor allem im Bereich der Grünflächen südlich der Kleingärten
vor und erstrecken sich bis zur Mitte des Untersuchungsraums (vgl. B-G-2). Zu der Bewertung führen
vor allem die feuchten bis nassen Standortverhältnisse mit hoher Erfüllung der Lebensraumfunktion
für feuchteanzeigende und seltene Pflanzen. Im Rahmen der Standorttypisierung wurde die Nass-
wiese südlich der Kleingärten als potenzieller Moorstandort gekennzeichnet [53].
Die übrigen Flächen werden mit einem geringen Funktionserfüllungsgrad hinsichtlich der Lebensraum-
funktion, Bodenfruchtbarkeit, Filter- und Pufferfunktion sowie der Archivfunktion bewertet. Die Bewer-
tung resultiert aus einem geringen Ertragspotenzial auf den meisten Flächen innerhalb des Untersu-
chungsraums, einem geringen Nitratrückhaltevermögen und einer geringen nutzbaren Feldkapazität.
Lediglich im Bereich der Grünflächen entlang des Grenzgrabens am westlichen Rand von Wixhausen
und auf südöstlich gelegenen Teilflächen kommen Flächen mittleren Ertragspotenzials vor. Allerdings
werden einige Flächen trotz eines mittleren Ertragspotenzials abgewertet, da sie sehr geringe Nitrat-
rückhaltevermögen und aufgrund ihrer Nähe zur B3 bestehende Vorbelastungen durch Schadstoffe
aufweisen.
Die versiegelten Flächen im Untersuchungsraum werden sehr gering bewertet, da sie keine Boden-
funktionen erfüllen.
4.6.5 Zusammenfassung
Das Schutzgut Boden ist anhand einer Auswertung vorhandener Daten und einer Übersichtsbege-
hung, bei der Vegetation und Feldanbau erhoben wurden, erfasst. Dies wird als ausreichend zur Beur-
teilung der Bodenfunktionen und der Bedeutung des Bodens für die Landwirtschaft eingestuft.
Die Böden im Untersuchungsraum werden mit einer geringen bis mittleren Schutzwürdigkeit bewertet.
Da die Böden im Untersuchungsraum aber eine zentrale Funktion als landwirtschaftliche Produktions-
flächen erfüllen, werden sie besonders berücksichtigt und alle Böden mit mittlerer Ertragsfähigkeit als
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erhaltenswert dargestellt (siehe B-G-2). Eine Ausnahme bilden die mit potenziell durch Schadstoffe
belasteten Böden im Nahbereich von 10 m zur Bundesstraße.
4.6.6 Gesamtstädtischer Vergleich
Für den gesamtstädtischen Vergleich wurden anstelle der Bodenflächendaten im Maßstab 1:50.000,
die für den Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt herangezogen wurden, die aktuelleren
Bodenflächendaten im Maßstab 1:5.000 verwendet [53]. Anhand der Daten lässt sich erkennen, dass
die Böden innerhalb des gesamten Stadtgebietes vorwiegend ein geringes Ertragspotenzial aufwei-
sen. Im Nordosten von Wixhausen und am Oberfeld kommen kleinere Gebiete mit ertragreiche Flä-
chen vor (siehe Abbildung 41). Größere Flächen von mittlerem und hohem Ertragspotenzial befinden
sich östlich von Eberstadt und insbesondere südwestlich von Pfungstadt (siehe Abbildung 42).
Abbildung 41: Ertragspotenzial im Bereich Wixhausen und Oberfel d
Abbildung 42: Ertragspotenzial im östlich von Eberstadt und süd westlich von Pfungstadt
Nassstandorte und Vorkommen von Moorsubstraten sind im gesamten Stadtgebiet äußerst selten,
weshalb die Nasswiese südlich des Kleingartens als wertvoller Bodenstandort absolut schützenswert
ist. Weitere Nassstandorte innerhalb des Stadtgebietes kommen kleinräumig nur im Waldgebiet östlich
von Darmstadt vor.
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4.6.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung
Da es nicht viele ertragreiche Flächen im Norden Darmstadts gibt, sollte die Sicherung der regionalen
Landwirtschaft im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt werden. Die Inanspruchnahme von großen,
zusammenhängende Flächen mit mittlerem Ertragspotenzial sollte vermieden werden. Die nassen Bö-
den südlich der Kleingärten sind aufgrund ihrer besonderen Bodenfunktion sehr schützenswert und
sollten dringend erhalten bleiben. Zur genaueren Eingrenzung und Sicherung der vorhandenen Bo-
dendenkmäler ist eine geomagnetische Prospektion in Abstimmung mit dem hessischen Landesamtes
für Denkmalpflege durchzuführen.
Bei Umsetzung einer städtebaulichen Planung sind die vorhandenen
Flächen von mittlerem Ertragspotenzial,
Besonderer Bodenstandort (Moorsubstrate) und
Bodendenkmäler
möglichst zu erhalten.
4.7 Wasser
4.7.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung
Rechtsgrundlage für die Bewertung des Schutzgutes Wasser bilden verschiedene Gesetze und Ver-
ordnungen auf europäischer, Bundes- und Landesebene (vgl. Tabelle 28). Gemäß §5 des Wasser-
haushaltgesetzes (WHG) ist jede Person verpflichtet bei
ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden,
um
eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu verm eiden,
eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Ve rwendung des Wassers
sicherzustellen,
die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu ve r [72]
Tabelle 28: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Wasser
Rechtsgrundlagen Kurztext
EG-WRRL Wasserrahmenrichtlinie - Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für
Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes
OGewV Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
GrwV Verordnung zum Schutz des Grundwassers
TrinkwV Verordnung für die Wasserqualität für den menschlichen Gebrauch
HWG Hessisches Wassergesetz
GWS-VwV Vorschrift über die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasser-
verunreinigungen
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4.7.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode
Für die Erfassung werden die in den einschlägigen Fachinformationssystemen und Viewern (WRRL-,
LGD-, Geologie-Viewer [64][61][18]) sowie bereits vorliegenden Gutachten [33], verfügbare Informatio-
nen zu Schutzgebieten, zur Geologie, Hydrogeologie sowie zu Geothermie und Hochwassergefähr-
dung ausgewertet. Zusätzlich ist beim HLNUG verfügbares Kartenmaterial zur Hessischen Rhein- und
Mainebene (Grundwassergleichenpläne, Flurabstandspläne, Grundwasserneubildungskarten [18],
[19]) sowie verfügbare Daten zu im Umfeld des Untersuchungsraums vorliegenden Bohrungen heran-
gezogen.
Darüber hinaus wurden Grundwasserstände von im Umfeld des Untersuchungsraums vorhandenen
Messstellen der Stadt Darmstadt, des Landes Hessen sowie der Merck KGaA zusammengestellt und
ausgewertet. Die Lage und Wasserführung der Gräben wurden bei den am 19.05.2021, 08.07.2021
und 18.01.2022 durchgeführten Begehungen kartiert.
Für die Beurteilung der Grundwasserbeschaffenheit wurden die Analysenergebnisse der amtlichen
Messstellen 527336 sowie 527275 ausgewertet. Die Daten stammen aus dem Fachinformationssys-
tem Grund- und Trinkwasserschutz in Hessen [58].
Als Bewertungsgrundlagen werden die in den einschlägigen Regelwerken und Gesetzen niedergeleg-
ten Kriterien (bspw. Grenzwerte nach TrinkwV, Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) nach HMUKLV)
verwendet.
4.7.3 Bestand
4.7.3.1 Geologischer
Hydrogeologischer Überblick
Der Untersuchungsraum liegt im Bereich der östlichen Randscholle des Oberrheingrabens. Die Rhein-
grabenverwerfung, an der die quartären und tertiären Sedimente des Rheingrabens gegenüber den
Gesteinen des Sprendlinger Horstes abgesunken sind, liegt ca. 1,6 km östlich des Untersuchungsrau-
mes. Die Mächtigkeit der tertiären und quartären Sedimente im Bereich der Grabenscholle beträgt
durchschnittlich 100 bis 400 m [33].
Oberflächlich stehen, wie die geologische Karte in Anlage A-H.4 zeigt, vorrangig pleistozäne Flug-
sande, im südwestlichen und südlichen Bereich auch Kiese und Sande pleistozäner Terrassensedi-
mente an. Bereichsweise sind im zentralen sowie am südlichen und nördlichen Rand des Untersu-
chungsraumes auch Auensedimente (Lehm, sandiger Lehm) vorhanden.
Im Bereich des Untersuchungsraums kann anhand umliegender Bohrungen (Lage siehe Anlage A-
H.4) abgeschätzt werden, dass die quartären und tertiären Sedimente Mächtigkeiten von > 130 m er-
reichen. Das Quartär erreicht Mächtigkeiten zwischen rd. 25 und 40 m. Bereichsweise, z.B. in den
Bohrungen 1205 EWS und 1126 EWS, wurden die pliozänen (tertiären) Sedimente bereits in rd.
10 m u. GOK erbohrt. Die im Liegenden der quartären Sedimente abgelagerten pliozänen Sedimente
setzen sich vorrangig aus Tonen, Lehmen und Schluffen zusammen.
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In den Anlage A-H.5.1 bis A-H.5.4 sind vier hydrogeologische Schnitte dargestellt (Schnittlinien: siehe
Anlage A-H.4). Es wird deutlich, dass in den Bohrungen vorrangig Fein- und Mittelsande, z.T. schluffi-
gen Feinsande, untergeordnet Grobsande, Kiese und Gerölle angetroffen wurden. Dazwischen sind
geringmächtige Schluff-/Tonschichten eingeschaltet. Insgesamt ist festzustellen, dass im erweiterten
Untersuchungsraum ein heterogener Untergrundaufbau vorliegt.
Hydrogeologisch liegt der Untersuchungsraum
[56]. Als hydrogeologische Einheit werden oberflächlich an-
stehende quartären Sedimente den silikatischen / karbonatischen Terrassenkiesen und -sanden zuge-
ordnet [56]. Somit bilden quartäre Sande und Kiese zusammen einen Grundwasserleiter, der jedoch
bereichsweise von Schluffen und Tonen durchsetzt ist. Die Basis des Grundwasserleiters bilden die
Tone und Schluffe des Pliozäns.
Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung
Die Schutzfunktion der grundwasserüberdeckenden Schichten wird als sehr gering angegeben [58].
Versickerungsfähigkeit des Untergrundes
Für die oberflächennah anstehenden Sande und Kiese werden Durchlässigkeiten von 1·10
-4 bis 1·10-3
m/s angegeben [61]. Nach Krapp (1983) liegen die kf-Werte für Grob- und Mittelsande bei rd. 1·10-5
bis 1·10-4 m/s, für Feinsande bei rd. 1·10-6 bis 1·10-5 m/s [36]. Für Schluffe werden Werte von 1·10-9
bis 1·10-6 m/s angegeben [36].
Die Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes erfolgt in Anlehnung an die zurückgezo-
gene DIN 18130-1 [71]. Nach dieser wird die Durchlässigkeit in folgende Klassen unterteilt:
Tabelle 29: Durchlässigkeitsklassen nach DIN 18130-1
kf-Wert [m/s] Durchlässigkeit
>10-2 sehr stark durchlässig
10-2 bis 10-4 stark durchlässig
10-4 bis 10-6 durchlässig
10-6 bis 10-8 schwach durchlässig
10-8 bis 10-9 sehr schwach durchlässig
< 10-9 nahezu völlig wasserundurchlässig
Basierend auf dem Untergrundaufbau und den in Tabelle 29 dargelegten Grundlagen kann für die im
Untersuchungsraum oberflächlich anstehenden Flugsande sowie Terrassensedimente von einer mitt-
leren bis hohen Versickerungsfähigkeit ausgegangen werden. Für die oberflächennah in der geologi-
schen Karte dargestellten Ablagerungen der Überschwemmungsgebiete wird anlehnend an DIN
18130-1 [71] von einer geringen Versickerungsfähigkeit ausgegangen.
Die flächig, basierend auf der Geologische Karte 1:25.000 abgeschätzte Versickerungsfähigkeit für
den erweiterten Untersuchungsraum ist im Plan B-H-1 dargestellt.
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4.7.3.2 Geothermie
Informationen zur oberflächennahen Geothermie sind dem Geofachdaten- und Bohrdatenportal des
HLNUG [56] entnommen. Die mittlere Wärmeleitfähigkeit bis 40 m Tiefe wird im erweiterten Untersu-
chungsraum mit >1,0 bis 1,5 W/mK angegeben. Für die folgenden Tiefenbereiche bis 160 m wird
diese ebenfalls >1,0 bis 1,5 W/mK beziffert.
Damit wird der Standort hinsichtlich oberflächennaher Geothermie als hydrogeologisch günstig, im Be-
reich der Schutzzone IIIB (vgl. Kapitel 4.7.3.4) aus wasserwirtschaftlicher Sicht jedoch als ungünstig
eingestuft.
Abbildung 43: Geothermie im Untersuchungsraum
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4.7.3.3 Niederschlag / G rundwasserneubildung
Für die Beurteilung der Niederschläge im Untersuchungsraum werden die Niederschläge der rd. 5 km
westlich gelegenen Niederschlagsstation Weiterstadt-Schneppenhausen herangezogen (Lage: siehe
Anlage A-H.6). Die langjährigen mittleren monatlichen Niederschläge (1981 2010) an dieser Station
sind in Abbildung 44 dargestellt.
Abbildung 44: Vieljährige Monatsniederschläge im Zeitraum 1981 bis 2010 an der Station Weiterstadt /
Schneppenhausen
Datengrundlage [55]
Im langfristigen Mittel der Jahre 1981 bis 2010 fallen an der Station rd. 674 mm Niederschlag/Jahr.
Hiervon entfallen rd. 302 mm auf das für die Grundwasserneubildung relevante hydrologische Winter-
halbjahr (November April). Im hydrologischen Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) fallen im vieljähri-
gen Mittel rd. 372 mm Niederschlag.
Die Grundwasserneubildung (Mittel der Jahre 1961 1990) ist dem Lageplan in Anlage B-H.1 zu ent-
nehmen. Sie wird für den Untersuchungsraum mit 150 bis 250 mm angegeben [18].
4.7.3.4 Grundwasser
Wasserschutzgebiete
Der nördliche und zentrale Teil des Untersuchungsraums und somit rd. 91% der Fläche liegen inner-
halb der Wasserschutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes Gerauer Land.
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Niederschlag [mm]
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Nach bestehender Wasserschutzgebietsverordnung (siehe Anlage A-H.3) gelten folgende Verbote in
der Zone IIIB:
Abwasserversenkung und Versenkung radioaktiver Stoffe,
Ablagerung von Stoffen mit auslaugbaren Chemikalien,
Ablagerung von Öl, Teer, Phenol en, Rückständen von Erdölbohrungen, Giften, Schädlings-
bekämpfungsmittel in offenen und nicht dichten Gruben,
Treibstoff und Ölleitungen,
abwassergefährdende Betriebe, wenn das Wasser nicht vollständi g aus dem Gebiet hinaus-
geleitet oder ausreichend aufbereitet wird.
Grundwasserstände und -strömung
Zur Beurteilung der Grundwasserstandsentwicklung im Untersuchungsraum wurden die Grundwasser-
stände von 12 Grundwassermessstellen herangezogen. Dies sind im Einzelnen
4 Grundwassermessstellen des Landesmessnetzes,
3 Messstellen der Merck KGaA sowie
5 Messstellen der Stadt Darmstadt.
Deren Lage ist dem Lageplan in Anlage A-H.6 dargestellt.
Die Grundwasserstandsentwicklung ist in Anlage A-H.1 in Form von Ganglinien dargestellt. Dabei zei-
gen:
Anlage A-H.1.1: Grundwasserstandsentwicklung im Untersuchungsr aum,
Anlage A-H.1.2 Grundwasserstandsentwicklung im weiteren Unters uchungsraum und
Anlage A-H.1.3 Grundwasserstandsentwicklung im weiteren Umfeld .
Darüber hinaus zeigt Abbildung 45 die Grundwasserstände der im erweiterten Untersuchungsraum
gelegenen Messstellen 145 und 146. Von diesen lagen nur Messwerte für das Jahr 2020 und dem
Frühjahr 2021 vor.
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Abbildung 45: Grundwasserstandsentwicklung an den Messstellen 1 45 und 146 im Zeitraum 01/2020 bis
04/2021
Die Grundwasserstandsentwicklung zeigt einen ausgeprägt jahreszeitlichen Gang mit hohen Grund-
wasserständen in den Winter- und niedrigen in den Sommermonaten. Die Schwankungsbreite im Jah-
resgang m.
Infolge von niederschlagsstärkeren und -ärmeren Perioden geprägte langfristige fallende oder stei-
gende Trends sind lediglich an den Messstellen 527187 und M 1067 O/1 feststellbar. Hier lagen die
langjährigen Schwankungen der Grundwasserstände bei etwa 3 bis 4 m. An den übrigen Messstellen
prägen sich niederschlagsstärkere und -ärmere Perioden nicht in deutlich steigenden oder fallenden
Grundwasserständen aus. Hier liegt die langjährige Schwankungsbreite nur bei etwa 1 bis 2 m.
Beeinflussungen der Grundwasserstände durch im Umfeld liegenden Entnahmen
Abbildung 46 zeigt die Lage von Brunnen weiterer Grundwasserentnahmen im Umfeld des weiteren
Untersuchungsgebietes. Im Einzelnen handelt es sich um:
die Wasserentnahmen zur Wasserhaltung im Baubetrieb auf dem GS I / FAIR Gelände (rd.
0,3 km östlich),
die Beregnungswasserentnahmen der Wasser- und Bodenverbände BB V Gräfenhausen (rd.
1,5 km westlich) sowie BBV Erzhausen (rd. 2 km nordwestlich) und
4 Brunnen sonstiger Entnehmer (Entfernung >1 km).
120
121
122
123
124
125
126
127
128
01 2020
02 2020
03 2020
04 2020
05 2020
06 2020
07 2020
08 2020
09 2020
10 2020
11 2020
12 2020
01 2021
02 2021
03 2021
04 2021
[mNN] GOK Messstelle 145
GOK Messstelle 146
WSP Messstelle 145
WSP Messstelle 146
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Abbildung 46: Lage weiterer Grundwasserentnehmer im Umfeld
Beeinflussungen der Grundwasserstandsentwicklung im Untersuchungsgebiet durch die im großräu-
migen Umfeld gelegenen Brunnen der Beregnungs- und Bodenverbände sowie der sonstigen Entneh-
mer sind aufgrund der Entfernung nicht zu erwarten. Für die östlich gelegenen Grundwasserentnah-
men auf dem GSI/FAIR-Gelände ist nachgewiesen, dass sich diese Entnahmen nicht auf die Grund-
wasserstandsentwicklung im Untersuchungsgebiet auswirken. Die Ergebnisse des baubegleitenden
Grundwassermonitorings zeigen, dass die Auswirkungen auf den unmittelbaren Nahbereich der Bau-
maßnahme beschränkt sind [52].
Somit ist insgesamt festzustellen, dass die Grundwasserstandentwicklung im Untersuchungsgebiet
ausschließlich hydrologisch geprägt ist.
Grundwasserströmung und Flurabstände
Zur Beurteilung der Grundwasserströmung sind die vom HLNUG herausgegebenen Grundwasserglei-
chenpläne [18] für hohe Grundwasserstände (April 2001) sowie niedrige Grundwasserstände (Oktober
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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 91 von 123
1993) in Anlagen A-H.7.1 und A-H.7.2 dargestellt. Unabhängig vom Grundwasserstand liegt im nördli-
chen Teil des Untersuchungsraums eine Ost-West, im südlichen Teil eine Südost-Nordwest gerichtete
Grundwasserströmung vor.
Die Veränderung von Flurabständen ist in Anlage A-H.1 dargestellt. Für die im Norden und Süden des
Untersuchungsraums gelegenen Messstellen M 1081 O/1 und M 1080/O1 ist folgendes festzustellen:
An der am nördlichen Rand des Untersuchungsraums gelegenen Gru ndwassermessstelle
M 1081 O/1 beträgt der Flurabstand seit den 1960er Jahren zumeist < 1 m.
An der im südlichen Bereich gelegenen Messstellen M 1080 O/1 b ewegt sich der Flurab-
stand zumeist zwischen rd. 2,5 m bis 3 m.
Die flächige Darstellung der Flurabstände ist aus dem Hydrologischen Kartenwerk des Hessischen
Landesamts für Umwelt und Geologie [18] entnommen und in Anlage A-H.8.1 für hohe Grundwasser-
stände (April 2001) und A-H.8.2 für niedrige Grundwasserstände (Oktober 1993) dargestellt. Es zeigt
sich folgendes:
Bei hohen Grundwasserständen liegen die Flurabstände im Unters uchungsraum großflächig
2 m. Im zentralen und nördlichen Bereich liegen diese z.T. bei < 1 m, im Süden bereichs-
weise bei 3 bis 4 m.
Bei niedrigen Grundwasserständen ist großflächig mit Flurabstä nden zwischen 2 m und 4 m
zu rechnen.
Höhere Flurabstände bis etwa 5 m bei hohen bzw. 7,5 m bei nied rigen Grundwasserständen
sind lediglich im nordöstlichen Randbereich des erweiterten Untersuchungsraums zu erwar-
ten.
Beschaffenheit
Für die Beurteilung der allgemeinen Grundwasserbeschaffenheit sind in Anlage A-H-2 die von den
Messstellen 527275 und 527336 vorliegenden Analysedaten in Form von Piper-, Box-Plot-, Balken
und Schöller-Diagrammen ausgewertet.
Die Grundwässer beider Messstellen weisen deutlich abweichende elektrische Leitfähigkeiten auf. An
der weiter westlich gelegenen Messstelle 527275 werden geringe Leitfähigkeiten (Ø 54 mS/m) als an
der südwestlich gelegenen Messstelle 527336 (Ø 88 mS/m) gemessen. Die pH-Werte sind mit rd. 6,4
bis 7,2 als sehr schwach sauer bis neutral einzustufen.
Die analysierten Grundwässer weisen an der Messstelle 527275 eine große Schwankungsbreite der
gemessenen Calcium-, Natrium- und Chloridgehalte auf. Demnach sind diese als Calcium-Hydrogen-
karbonatische bis hydrgenkarbonatisch, sulfatische, alkalische Wässer mit höherem Alkali-Anteil ein-
zustufen. Die Gesamthärten erreichen bis rd. 25°dH (siehe Anlage A-H.2.2). Dementsprechend sind
die Wässer überwiegend als hart zu bezeichnen.
In Anlage H.2.2 sind darüber hinaus die an den Messstellen 527275 und 527336 gemessenen Maxi-
malwerte den Geringfügigkeitsschwellenwerten (GFS) nach GWSVwV sowie den Grenzwerten nach
TrinkwV gegenübergestellt. Es wird deutlich, dass die im Grundwasser gemessenen Nitratgehalte mit
maximal 16 mg/l an der Messstelle 527336 den Grenzwert nach TrinkwV (50 mg/l) deutlich
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unterschreiten. Trotz dieser geringeren Nitratgehalte wird der gesamte erweiterte Untersuchungsraum
als gefährdetes Gebiet nach §13 DÜV eingestuft [58].
Im Grundwasser werden hohe Eisen- (bis rd. 21 mg/l) und Mangankonzentrationen (bis 4 mg/l) ge-
messen. Die Werte überschreiten die Grenzwerte nach TrinkwV. Zudem überschreiten die maximalen
Bariumkonzentration an der Messstelle 527275 den Geringfügigkeitsschwellenwert nach GWSVwV
[86]. Auffälligkeiten hinsichtlich organischer Schadstoffparameter (PAK, LHKW, aromatische Kohlen-
wasserstoffe, PCB, Mineralölkohlenwasserstoffe etc.) sind nicht feststellbar. Allerdings liegen von eini-
gen Parametern keine Messwerte vor.
Nach den vorliegenden Daten sind folglich im Grundwasser keine relevanten Belastungen feststellbar.
Hinsichtlich der Einschätzung der Betonaggressivität sind die vorliegende Messwerte den Grenzwer-
ten nach DIN 4030 [70] in Tabelle 30 gegenübergestellt.
Tabelle 30: Vergleich der Grenzwerte für Betonaggressivität mit vorliegenden Messwerten
Para-
meter
Einheit Grenzwerte nach DIN 4030 Teil 1 Messwerte an Grundwasser-
messstellen
(Min - Max)
XA1
(schwach
angreifend)
XA2
(mäßig
angreifend)
XA3
(stark
angreifend)
527275
527336
SO42- mg/l >= 200 und
=< 600
> 600 und
=< 3.000
> 3.000 und
=< 6.000
45 - 110 71 - 120
pH-Wert =< 6,5 und
>= 5,5
< 5,5 und
>= 4,5
< 4,5 und
>= 4,0
6,1 - 6,7 6,9 - 7,2
CO2 an-
greifend
mg/l >= 15 und
=< 40
> 40 und
=< 100
> 100 bis
Sättigung
n.a. n.a.
NH4 mg/l >= 15 und
=< 30
> 30 und
=< 60
> 60 und
=< 100
0,04 - 0,26 0,01 - 0,33
Mg Mg/l >= 300 und
=< 1.000
> 1.000 und
=< 3.000
> 3.000 bis
Sättigung
6,2 - 18 9,5 - 13,4
Zeichenerklärung: n.a. = nicht analysiert
Es wird deutlich, dass die Wässer als nicht betonaggressiv einzustufen sind. Einschränkend muss je-
doch hinzugefügt, dass keine Messwerte für CO2 (angreifend) vorliegen, so dass im Falle von Bau-
maßnahmen im Grundwasserbereich hierzu noch ergänzende Untersuchungen vorzunehmen sind.
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4.7.3.5 Oberflächengewässer
Das Gewässernetz ist den Plänen in Anlage B-A.1.1 (Übersichtslageplan) sowie B-B.1.1 (Bestands-
plan Nutzungstypen) dargestellt. Darüber hinaus zeigt Abbildung 47 das Gewässernetz im Bereich
des Untersuchungsraums sowie erweiterten Untersuchungsraums.
Abbildung 47: Gewässernetz
Dabei zeigt sich, dass im erweiterten Untersuchungsraum ausschließlich Fließgewässer vorhanden
sind. An der nördlichen Grenze fließt der Apfelbach. Im Süden fließt die Silz. Letztere bildet zusam-
men mit dem von Süden einmündenden Rutzenbach den Mühlbach. Alle Gewässer fließen von Ost
nach West in Richtung Rhein. Sie sind Gewässer 3. Ordnung.
Bei Apfelbach und Mühlbach handelt es sich um Oberflächenwasserkörper gemäß WRRL [64] mit den
Nummern
Apfelbach: DEHE_239828.1
Mühlbach/Großgerau: DEHE_23984.1
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Sie weisen einen schlechten chemischen und unbefriedigenden ökologischen Gesamtzustand auf.
Im Bereich der Silz, des Mühl- und Rutzenbaches sind Überschwemmungsgebiete für ein 100-jähriges
Hochwasser (HQ100) festgesetzt. Der engere Untersuchungsraum liegt außerhalb der festgesetzten
Überschwemmungsgebiete.
Der Grundwasserstand des Untersuchungsraums wird durch Gräben reguliert.
Abbildung 48: Wasserführung der im Untersuchungsgebiet liegende n Gräben am 18.01.2022
Am 18.01.2022 wurden die tiefsten Wasserstände von 12 43 cm bei den in Abbildung 48 dunkel
blau dargestellten Gräben erfasst. Die Wasserführung der Gräben ist von den stark schwankenden
Grundwasserständen im Gebiet und den Niederschlägen vor Ort geprägt. Die Fließgeschwindigkeit ist
gering bis stehend. Nur temporär wasserführende Gräben sind v.a. bei Straßenseitengräben aufgefal-
len. Daten zur Versickerungsfähigkeit der verschiedenen Gräben liegen nicht vor.
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Chemische Analyseergebnisse von Oberflächengewässern liegen nicht vor. Aufgrund der intensiven
landwirtschaftlichen Bewirtschaftung kann eine Belastung der Gräben mit Nitrat, Phosphor und Pflan-
zenschutzmitteln/Bioziden nicht ausgeschlossen werden.
4.7.4 Bewertung
Grundwasser
Für das Grundwasser ist von einer flächig hohen Empfindlichkeit auszugehen. Ein heterogener, v.a.
aus Sanden aufgebauter Untergrundaufbau mit geschätzt vorrangig mittlerer bis hoher Versickerungs-
fähigkeit bewirkt eine nur geringe Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung. Da die geringen Flur-
abstände im Bereich von zumeist 3 bis 4 m, teilweise sogar nur < 1m unter Gelände liegen, erfolgt der
potenzieller Eintrag von Verunreinigungen ins Grundwasser also schnell.
Hydraulische Verbindungen (durch z.B. Drainagen) zwischen Gräben und Grundwasser können nicht
ausgeschlossen werden. Der schnelle Eintrag von stofflichen Belastungen der Grabenwässer in das
Grundwasser kann also ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
Mehr als 90% der Fläche des Untersuchungsraums liegen innerhalb der Wasserschutzgebiet-Zone
IIIB und damit im Einzugsgebiet einer öffentlichen Trinkwassergewinnung des Gerauer-Lands. Zwar
besteht aufgrund langer Fließzeiten bis zu den Entnahmestellen bei Eintrag wasserschädlicher Stoffe
in das Grundwasser keine sofortige Gefährdung für die Trinkwasserqualität, aber langfristig sind nega-
tive Auswirkungen durch Verunreinigungen des Grundwassers im Untersuchungsraum auf die Trink-
wasserversorgung des Gerauer-Lands möglich.
Um der besonderen Bedeutung des Grundwassers als Trinkwasser-Ressource gerecht zu werden, ist
das Gefährdungspotenzial für die im Bereich des Wasserschutzgebietes gelegenen Flächen mit hoch,
für die außerhalb der Wasserschutzgebietes gelegenen Flächen mit mittel bewertet.
Oberflächengewässer
Die im Untersuchungsraum vorhandenen Bäche und Gräben besitzen eine große Bedeutung für den
Abfluss im Gebiet und zur Regulierung des natürlicherweise stark schwankenden Grundwasser-
stands. Genaue Kenntnisse zum Grabensystem und dessen Wirkung liegen nicht vor.
Bäche und Gräben besitzen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber chemischen Beeinträchtigungen.
Sie sind mit ihren Uferrandstreifen außerdem wichtige Bestandteile des Biotopverbunds (siehe Kapitel
4.2.3).
Die Gräben sind v.a. wegen ihrer geringen Fließgeschwindigkeit sehr empfindlich gegenüber Nähr-
und Schadstoffeinträgen. Die meist fehlende Beschattung führt außerdem zu hohen Wassertempera-
turen. Es kann dadurch im Sommer zu schlechter bis sehr schlechter Wasserqualität kommen, so
dass die Funktion als Lebensraum für an wassergebundene Tiere und ihre Entwicklungsformen verrin-
gert ist oder auch ausfallen kann.
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4.7.5 Zusammenfassung
Insgesamt ist für den erweiterten und engeren Untersuchungsraum von einem hohen bis mittleren Ge-
fährdungspotenzial für das Schutzgut Wasser auszugehen. Die im Untersuchungsraum vorhandenen
Bäche und Gräben besitzen eine große Bedeutung für den Abfluss im Gebiet und zur Regulierung des
natürlicherweise stark schwankenden Grundwasserstands. Genaue Kenntnisse zu den Drainagen und
Gräben liegen nicht vor, weshalb diese im Rahmen eines Hydrogeologischen Gutachtens erfasst wer-
den sollten.
4.7.6 Gesamtstädtischer Vergleich
In Darmstadts nördlichen Stadttteilen Wixhausen und Arheiligen liegen die Flurabstände zumeist bei
< 5 m und sind damit deutlich niedriger als Zentrum und Süden mit > 7,5 m bis > 30 m unter Gelände
[18]. Die Grundwasserbeschaffenheit ist gemäß dem Fachinformationssystem Grund- und Trinkwas-
serschutz in Hessen des HLNUG [58] im Gefährdetes Gebiet nach § 13
DÜV
ringe Überdeckung des Grundwasserleiters mit sehr versickerungsfähigem Material begründet.
Auf dem Stadtgebiet von Darmstadt liegen insgesamt drei Wasserschutzgebiete. Neben dem Schutz-
gebiet Zone IIIB des Versorgers Gerauer-Land im Untersuchungsraum sind dies das Wasserschutzge-
biet des Wasserwerkes Stadt Pfungstadt südlich von Eberstadt (Zone IIIA) sowie das Wasserschutz-
gebiet Eschollbrücken des Versorgers Hessenwasser nördlich von Pfungstadt (Zone II und IIIA).
4.7.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung
Bei einer städtebaulichen Planung sind die stark schwankenden Grundwasserflurabstände und die
große Empfindlichkeit des Grundwasserkörpers und der Fließgewässer vor Verunreinigungen zu be-
rücksichtigen. Zusätzlich sind Maßnahmen zum Grundwasser- und Fließgewässerschutz zu entwi-
ckeln, die
die Flächenversiegelung auf das notwendigste Maß beschränken, da Flächenversiegelun-
gen immer eine Veränderung des Wasserhaushaltes (verringerte Grundwasserneubildung,
ggfs. Veränderung des Abflussmengen von Oberflächengewässern) bewirken,
das anfallende Niederschlagswasser zur Versickerung bringen, u m die Grundwasserneubil-
dung möglichst wenig zu beeinträchtigen und
Verletzungen der grundwasserüberdeckenden Schichten vermeiden, um das Grundwasser
vor Verschmutzungen zu schützen.
Für Bauarbeiten innerhalb des Wasserschutzgebietes ist u.U. eine Ausnahmegenehmigung von den
Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung erforderlich.
Die Fließgewässer und Gräben sind einschließlich ihrer Uferbereiche vor Beeinträchtigungen zu
schützen, da sie sehr hohe ökologische Vernetzungsfunktionen und regulatorische Funktionen in
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Bezug zum Wasserabfluss besitzen. Breite Säume können außerdem Schad- und Nährstoffeinträge
verringern, was bei zukünftigen Planungen Berücksichtigung finden sollte.
4.8 Klima
4.8.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung
Gemäß § 1 Abs. 3 Ziffer 4 BNatSchG sind Luft und Klima zur Sicherung der Leistungs- und Funktions-
fähigkeit des Naturhaushalts zu schützen. Dazu müssen regionalplanerische Grundlagen beachtet
und Vorrang- bzw. Vorbehaltsfunktionen für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer
Wirkung erhalten bleiben.
Als weitere Grundlage für den Klimaschutz dient das UVPG. Für städtebauliche Planungen erfolgt die
Berücksichtigung des Schutzguts Klima im Rahmen der Bauleitplanung nach § 1 Absatz 5 Satz 2
BauGB. Demnach sollen Bauleitpläne dazu beitragen den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu
fördern. Gemäß § 1 Absatz 6 Ziffer 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen u. a. die
Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen vom 4. November 2016 haben sich die Industrie-, Schwellen-
und Entwicklungsländer dazu verpflichtet, die Weltwirtschaft zwischen 2050 und 2100 treibhausgas-
neutral werden zu lassen und den Anstieg der Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius ge-
genüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Die Ziele des Abkommens sind zentrale Bestand-
teile der Darmstädter Klimapolitik. Dementsprechend sollen alle klimarelevanten Vorhaben hinsichtlich
ihrer Klimafolgen bewertet und hinsichtlich ihres Optimierungspotenzials und möglicher Alternativen
analysiert werden.
Tabelle 31: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Klima
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext
§ 1 Abs. 3 Ziffer 4 BNatSchG Luft und Klima sind zur Sicherung der Leistungs- und Funk-
tionsfähigkeit des Naturhaushalts zu schützen
§ 1 BauGB Deutsches Baugesetzbuch
Pariser Klimaschutzübereinkommen Erstes weltweit wirksame Klima schutzübereinkommen vom
4. November 2016. Mit dem Stand 15.01.2018 haben es 173
Vertragsparteien ratifiziert
Endbericht Klimafunktionskarte Wissen-
schaftsstadt Darmstadt
Gesamtstädtische Klimaanalyse mit Planungsempfehlun-
gen und Integration der zukünftigen baulichen sowie klima-
tischen Veränderungen
Regionalplan Südhessen Regionaler Südhessen und regionaler Fläc hennutzungsplan
vom 17. Dezember 2010
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4.8.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode
Die Bewertung des Schutzguts Klima wi
[12]. Aufgrund weitreichender Wechselbezie-
hungen des Schutzguts wird der erweiterte Untersuchungsraum betrachtet. Es werden die regionalen
und örtlichen Ausprägungen des Klimas bezogen auf die Verhältnisse der bodennahen Luftschichten
erfasst und bewertet.
Zunächst erfolgt eine Unterteilung des Untersuchungsraums in Klimatope. Hierfür werden homogene
Strukturen nach bestimmten, klimarelevanten Eigenschaften zusammengefasst. Als Kriterien dienen
der thermische Tagesgang, die Topographie, die Exposition und weitere Kriterien, die sich über die
Biotop- und Nutzungstypen ableiten lassen, wie der Versiegelungsanteil, die vertikale Rauigkeit (Hö-
henunterschiede des Bewuchses bzw. der Bebauung) und die Evapotranspiration der Vegetation. Die
Typisierung der Klimatope orientiert sich an der Einteilung nach Hoffjann und Baumüller et al. [12]. Die
zur Bildung der Klimatope verwendeten Karten und Daten sind in Tabelle 32 aufgeführt. Die Auswer-
tung der Daten erfolgt über Zuordnungen und Überlagerungen der Einzelflächen in einem Geoinfor-
mationssystem (ArcMap Version 18.1.3).
Tabelle 32: Verwendete Daten zur Bildung von Klimatopen
Daten Quelle Stand
Klimafunktionskarte der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt
INKEK, Wissenschaftsstadt Darmstadt [49] 2016
Klimaschutzkonzept Institut Wohnen und Umwelt GmbH, memo-
consulting
2013
Klimadaten des Landschaftsplans
der Stadt Darmstadt
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für
Stadtökologie
2004
Digitales Geländemodell HVBG 2021
Biotop- und Nutzungstypenkartie-
rung BCE
BCE 2021
Vorranggebiete (VRG) und Vorbe-
haltsgebiete (VBH) für Klimafunktion
Regionalplan Südhessen 2010, Regionalver-
sammlung Südhessen, RP Darmstadt
2010
Die Klimatope werden anschließend hinsichtlich ihrer Regulationsfunktion, ihrer Lebensraumfunktion
und ihrer Produktionsfunktion anhand des folgenden 5-stufigen Bewertungsschemas bewertet.
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Tabelle 33: Bewertungsschema Schutzgut Klima
Bewer-
tungsstufe
Regulationsfunktion Lebensraum-
funktion
Produktions-
funktion
Luftzirkula-
tion / Luft-
austausch
Temperatur-
ausgleich und
Energievertei-
lung
Chemische
Umwandlun-
gen
Luftraum als Auf-
enthaltsraum,
Wander- oder
Jagdhabitat der
Fauna
Biomasseproduk-
tion (C-Speicher)
und Stoffwechsel-
funktion (Sauer-
stoffproduktion/
Kaltluft)
Sehr gering Starke Modi-
fikation des
Windfelds
Hohe Aufhei-
zung am Tage,
geringe Abküh-
lung in der
Nacht, Entste-
hung von Wär-
meinseln und
thermischer Be-
lastung
Hohe lufthygi-
enische Be-
lastungen und
Entstehung
chemischem
Luftraum wird nicht
oder kaum genutzt
Fläche trägt nicht
zur Sauerstoffpro-
duktion bei
Gering Überwie-
gend stö-
rende Ob-
jekte im Ver-
gleich zur
Freifläche,
Anreiche-
rung von
Spurenga-
sen
Nettogewinn an
Wärme,
Schlechte Wär-
meausstrahlung
Lufthygieni-
sche Belas-
tungen
Luftraum wird ge-
ring genutzt
Fläche trägt nur
geringfügig zur
Sauerstoffproduk-
tion bei
Mittel Freiflächen
und das
Windfeld
störende
Objekte sind
ungefähr
gleich ver-
teilt
Wenige Spu-
rengasen, die
Ausstrahlung
verhindern aber
geringe Ver-
dunstung
Entstehung
von Schad-
stoffen und
Filtervermö-
gen sind aus-
geglichen
Luftraum wird mit-
telmäßig genutzt
Mittlerer Sauer-
stoffproduzent und
Kohlenstoffspei-
cher
Hoch Freiflächen
mit wenigen
störenden
Objekten
Gute Wärmere-
gulation durch
gute Verduns-
tung
Minderung der
Konzentration
von Luft-
schadstoffen
Luftraum wird gut
genutzt
Guter Sauerstoff-
produzent und
Kohlenstoffspei-
cher
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Sehr hoch Freiflächen
ohne stö-
rende Ob-
jekte
Sehr gute Wär-
meregulation
und Minderung
von Tempera-
turextremen,
human-biologi-
sches günstigs-
tes Schonklima
Hohes Filter-
vermögen für
Luftschad-
stoffe, Schad-
stoffsenken
Luftraum wird sehr
stark genutzt
Sehr guter Sauer-
stoffproduzent und
Kohlenstoffspei-
cher
Zur Abgrenzung der klimawirksamen Luftleitbahnen ist die räumliche Darstellung der Klimafunktions-
karte der Wissenschaftsstadt Darmstadt [49] mit den dort vorkommenden Klimatopen verglichen, um
die Luftleitbahnen zu plausibilisieren. Die Auswertung der topografischen Situation zeigt zusätzlich die
Reliefenergie, die bei windschwachen Strahlungswetterlagen und auch bei Inversionen die Bewegung
der bodennahen Luftschichten ermöglicht.
4.8.3 Bestand
Die Stadt Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der warmen, trockenen Rheinebene und
dem kühlen, niederschlagsreichen Odenwald. Die Stadt und das Rhein-Main-Gebiet zählen regional-
klimatisch zu den wärmsten Regionen in Deutschland. Sie zeichnen sich durch ein gemäßigtes Klima
und milde Winter aus. Im Durchschnitt liegt die Jahresmitteltemperatur in Darmstadt über 9°C, wobei
der Juli als wärmster Monat und der Januar als kältester Monat gelten. Die relative Jahresnieder-
schlagssumme liegt zwischen 600 - 650 mm, wobei der Dezember mit 90 mm der Monat mit den
höchsten mittleren Niederschlagssummen ist [55].
Bezogen auf Hessen ist Darmstadt, mit im Mittel 20 Tagen pro Jahr, die Stadt mit den meisten Hitzeta-
gen. Anhand von Klimadaten lässt sich zeigen, dass sich die Zahl der Hitzetage bedingt durch den Kli-
mawandel bereits mehr als verdoppelt hat. [13]
Im Regionalplan/RegFNP [38] sind im Untersuchungsraum Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete so-
wie Kalt- und Frischluftabflussschneisen, die im räumlichen Zusammenhang mit belasteten Siedlungs-
bereichen stehen und wichtige Aufgaben für den Klima- und Immissionsschutz erfüllen, als "Vorbe-
haltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Diese Gebiete sollen von Bebauung und
anderen Maßnahmen, die die Produktion bzw. den Transport frischer und kühler Luft behindern kön-
nen, freigehalten werden. Planungen und Maßnahmen, die die Durchlüftung von klimatisch bzw. luft-
hygienisch belasteten Ortslagen verschlechtern können, sollen in diesen Gebieten vermieden werden.
Die Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt [49] zeigt ebenfalls, dass der gesamte Un-
tersuchungsraum innerhalb einer wichtigen Fläche für den Kaltabfluss liegt. Die Kaltluftbahnen bewe-
gen sich demnach von Ost nach West.
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Abbildung 49: Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion und Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Legende: Untersuchungsraum = rot, Vorbehaltsgebiet: blaue Schraffur, Überwärmung =
orange-rot, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet = blau, Katluftbahn = blauer Pfeil, Luftleitbahn
= schwarzer Pfeil, Kaltabfluss = graue Schraffur
Durch Auswertung und Überlagerung der im Raum vorhandenen Strukturen mit bestimmten, klimare-
levanten Eigenschaften wurden insgesamt 9 verschiedene, lokalklimatisch bedeutsame Klimatope de-
finiert:
Klimatop Typ 1 Verdichtete Industrie- und Gewerbeflächen, Forschungseinrichtung
Verdichtete Industrie- und Gewerbegebiete mit einem sehr hohen Versiegelungsgrad befinden sich
am östlichen Rand des Ortsteils Wixhausen. Die Forschungseinrichtung GSI, im Osten des Untersu-
chungsraums, weist durch großflächige Parkplätze, dichte Bebauung und geringe Durchgrünung
ebenfalls eine hohe Versiegelung auf. Dadurch heizen sich die Flächen an sonnigen Tagen sehr stark
auf. Gemäß dem Landschaftsplan gelten das Gewerbegebiet und die GSI als thermische Belastungs-
gebiete der Stadt Darmstadt [47].
Klimatop Typ 2
Siedlungsfläche
Der Siedlungsbereich von Wixhausen besteht vorwiegend aus Einfamilienhäusern mit Gärten, im Ost-
teil auch aus Mehrfamilienhäusern. Durch die lockere Bebauung und den hohen Grünanteil findet ein,
wenn auch gestörter, Luftaustausch statt. Die Gärten besitzen klimatisch ausgleichende Funktionen,
die die thermische Belastung an sommerlichen Hitzetagen mildert. Das Gebiet wird insgesamt als ver-
kehrsberuhigt eingestuft weshalb die lufthygienische Belastung verhältnismäßig gering ist.
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Klimatop Typ 3 Aufgelockerte Stadtrandstrukturen
Der Siedlungsrand von Wixhausen zeichnet sich durch einen geringen Versiegelungsanteil mit größe-
ren Gärten und vielen Grünstrukturen aus. Die Vegetation der Gärten verhindert durch Beschattung
und Verdunstung ein starkes Aufheizen des Stadtrands. Aufgrund der sehr lockeren Bebauung ist der
Luftzustrom von Frisch- und Kaltluft aus dem Offenland gewährleistet.
Klimatop Typ 4 Grünanlagen
Der Friedhof von Wixhausen bildet die einzige Grünfläche innerhalb des Stadtteils. Die Bäume und
Grünflächen sorgen an heißen Tagen für Beschattung und Kühlung. Der Luftaustausch mit der be-
nachbarten Silzaue ist gegeben.
Klimatop Typ 5
Wald-Klimatop
Der Bestand der Waldflächen setzt sich aus mittleren bis alten Eichenmischwäldern mit Kiefern zu-
sammen und schließt an das Offenland-Klimatop an. Das Waldklima zeichnet sich durch verhältnismä-
ßig geringe Temperaturschwankungen im Tages- und Jahresgang aus, da Evapotranspiration und
Verschattung auch an heißen Tagen für einen Kühlungseffekt und eine hohe Luftfeuchte sorgen. Bei
windigen, kalten Wetterlagen werden die Windgeschwindigkeiten der bodennahen Luftschichten redu-
ziert und die Kälte gemildert. Aufgrund ihrer hohen Photosyntheseleistung stellen die Waldflächen be-
deutsame Flächen zur Frischluftbildung dar.
Klimatop Typ 6
Ackerflächen
Das Potenzial zur Bildung sauerstoffangereicherter Frischluft ist hier, auch aufgrund der intensiven
Bewirtschaftung, sehr eingeschränkt. Die offenen Lagen führen zu einer starken nächtlichen Ausküh-
lung der Flächen. Die Ackerflächen östlich von Wixhausen sind somit wichtige Kaltluftentstehungsge-
biete für den Siedlungsbereich von Wixhausen. Zusätzlich sind sie für den Zufluss von Frischluft aus
den im Osten anschließenden Wäldern von hoher Bedeutung. Die am Rand der Äcker stehenden Ge-
hölze wirken sich in der Gesamtbetrachtung nicht als Barrieren für den Luftstrom aus, sondern besit-
zen nur mikroklimatische Auswirkungen auf den Gehölzrand.
Klimatop Typ 7
Grünland
Während der Vegetationsperiode reichern die Grünlandflächen die Luft durchaus mit sauerstoffreicher
Frischluft an, wenn auch die Photosyntheseleistung nicht mit der von Wäldern zu vergleichen ist. Auf-
grund der starken nächtlichen Auskühlung der Flächen bilden die Grünländer gemeinsam mit den
Ackerflächen die Grundlage zur Belüftung des Stadtteils Wixhausen mit Frisch- und Kaltluft.
Klimatop Typ 8 Straßen und Gleisanlagen
Während die Straßen innerhalb der Siedlungen mit den Siedlungsklimatopen zugeordnet sind, verlau-
fen die wichtigsten Verkehrsachsen, die hoch frequentierte Bundesstraße B3 sowie die Messeler-
Park-Straße, durch Offenland und Wald. Vor allem die Bundesstraße erwärmt sich an sonnigen Tagen
durch den Asphaltbelag sehr stark. Trotz der nächtlichen Ausstrahlung kühlt das Material auch nachts
nur langsam ab. Die Messeler-Park-Straße ist dagegen nur im Bereich des Offenlands dem Klimatop
zugeordnet. In der beschatteten Waldlage entfaltet sie keine Klimawirkung.
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Die Gleisanlagen der Main-Neckar-Bahn verlaufen im Westen des Untersuchungsraums. Zum Effekt
der Aufheizung wirkt sich zusätzlich der Bahndamm als Barriere auf den Luftabfluss der Silz-/Mühl-
bachaue aus.
Klimatop Typ 9
Silzaue
Die Silz fließt im Süden des erweiterten Untersuchungsraums und mündet westlich der B3 in den
Mühlbach. Aufgrund der schmalen Ausbildung und des z.T. sehr starken Schilfbewuchses ist die Kalt-
luftbildung der Gewässer gering. Allerdings wirken die feuchten Wiesen und Ufergehölze der Aue als
Frischluftproduzenten. Die Auen der Fließgewässer bilden aufgrund ihrer topografisch tiefen Lage und
dem Gefälle von Ost nach West eine wesentliche Luftleitbahn für die Frisch- und Kaltluftzufuhr für den
Ortsteil Wixhausen.
Abbildung 50: Klimatope im Untersuchungsraum
Der Vergleich der Klimatope mit der räumlichen Darstellung der Klimafunktionskarte der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt [49] zeigt sich, dass die dort dargestellten Luftleitbahnen sowie Kaltluftentste-
hungsgebiete innerhalb des Untersuchungsraums aus den Klimatopen Ackerflächen und Grünland be-
stehen. Barrieren, die den Luftstrom Richtung Wixhausen behindern, kommen nicht vor. Die ausge-
dehnten Freiflächen bilden ideale Bedingungen für den Kalt- und Frischluftabfluss.
Die Auswertung der topografischen Situation zeigt ein leichtes Gefälle von Ost nach West, welches
verantwortlich für den Luftaustausch bei windstillen Wetterlagen ist. Trotz der insgesamt geringen Re-
liefenergie von Ost nach West kann sich aufgrund der Größe der Kaltluft produzierenden Fläche bei
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entsprechender windstiller Wetterlage ein mächtiger, lokalklimatisch wirksamer Luftstrom bilden (s.
Abbildung 51).
Abbildung 51: Bodennahe Luftleitbahnen aufgrund des Reliefs
4.8.4 Bewertung
Die Klimatope werden nachfolgend hinsichtlich der Kriterien Regulationsfunktion, Lebensraumfunktion
und Produktionsfunktion nach Gassner et al. beschrieben [12]. Im Anschluss findet sich eine tabellari-
sche Zusammenstellung als Übersicht der Einzelbewertungen. Die Darstellung der Gesamt-Bewer-
Lageplan B-I-2.
Die Regulationsfunktion der Klimatope beschreibt die Luftzirkulation, bzw. den Luftaustausch, den
Temperaturausgleich und chemische Umwandlungen, wie z.B. den Auf-/Abbau von Ozon. Unter Le-
bensraumfunktion wird die Funktion des Luftraums als Lebensraum für Tiere und die des Klimas als
Bestandteil des Lebensraums von Pflanzen bewertet. Die Produktionsfunktion beschreibt Luft und
Klima als Grundlage für den Stoffwechsel und die Biomasseproduktion von Pflanzen und Tieren.
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Klimatop Typ 1 Verdichtete Industrie- und Gewerbeflächen, Forschungseinrichtung
Typ 1 wird insgesamt mit einer sehr geringen Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: sehr gering, Luftaustausch durch Bebauung stark gestört
Lebensraumfunktion: sehr gering, sehr hohe Wärmebelastung, z.T . hohe, ausgedehnte Gebäude
Produktionsfunktion: sehr gering, hoher Kohlenstoff- und gerin ger Sauerstoffanteil
Klimatop Typ 2 Siedlungsfläche
Typ 2 wird insgesamt mit einer geringen Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: gering, Luftaustausch durch Bebauung gest ört
Lebensraumfunktion: gering, hohe Wärmebelastung z.T. hohe, aus gedehnte Bebauung
Produktionsfunktion: sehr gering, hoher Kohlenstoff- und verri ngerter Sauerstoffanteil
Klimatop Typ 3 Aufgelockerte Stadtrandstrukturen
Typ 3 wird insgesamt mit einer mittleren Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: mittel, Luftaustausch durch aufgelockerte , niedrige Bebauung möglich
Lebensraumfunktion: mittel, erhöhte Wärmebelastung, durchgrünt e niedrige Bebauung
Produktionsfunktion: gering, erhöhter Kohlenstoff- und verring erter Sauerstoffanteil
Klimatop Typ 4 Grünanlagen
Typ 4 wird insgesamt mit einer mittleren Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: mittel, Luftaustausch möglich, aber wegen topografisch erhöhter Lage zur
Silzaue nicht günstig
Lebensraumfunktion: hoch, keine erhöhte Wärmebelastung, durchg rünte Anlage mit vielen Wegen
Produktionsfunktion: gering, erhöhter Kohlenstoff- und verring erter Sauerstoffanteil wegen intensi-
ver Pflege
Klimatop Typ 5 Wald-Klimatop
Typ 5 wird insgesamt mit einer sehr hohen Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: sehr hoch, hohe temperaturausgleichende W irkung, hohes Potenzial zu che-
mischen Umwandlungen
Lebensraumfunktion: sehr hoch, hervorragend geeigneter Lebensr aum für Tiere, sehr gute Standor-
teigenschaft für Pflanzen
Produktionsfunktion: sehr hoch, sehr geringer Kohlenstoff- und sehr hoher Sauerstoffanteil (tags-
über) bieten sehr gute Bedingungen für Stoffwechsel und Biomasseproduktion
Klimatop Typ 6
Ackerflächen
Typ 6 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: hoch, Kaltluftentstehungsgebiet, sehr gut er Luftaustausch möglich
Lebensraumfunktion: hoch, gut geeigneter Lebensraum für Tiere, gute Standorteigenschaft für
Pflanzen
Produktionsfunktion: mittel, Kohlenstoff- und Sauerstoffanteil schwanken im Jahresgang und mit
der Bewirtschaftung
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Klimatop Typ 7 Grünland
Typ 7 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: hoch, Kaltluftentstehungsgebiet, sehr gut er Luftaustausch möglich
Lebensraumfunktion: sehr hoch, sehr gut geeigneter Lebensraum für Tiere, sehr gute Standortei-
genschaft für Pflanzen
Produktionsfunktion: mittel, Kohlenstoff- und Sauerstoffanteil schwanken im Jahresgang
Klimatop Typ 8
Straßen und Gleisanlagen
Typ 8 wird insgesamt mit einer sehr geringen Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: gering, Luftaustausch möglich, aber Quell e für Luftschadstoffbelastungen
Lebensraumfunktion: sehr gering, sehr hohe Wärmebelastung, plö tzliche Windfelder
Produktionsfunktion: sehr gering, hoher Kohlenstoff- und gerin ger Sauerstoffanteil
Klimatop Typ 9
Silzaue
Typ 9 wird insgesamt mit einer sehr hohen Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: sehr hoch, wichtige Luftleitbahn, hohes P otenzial zu chemischen Umwandlun-
gen
Lebensraumfunktion: sehr hoch, hervorragend geeigneter Lebensr aum für Tiere, sehr gute Standor-
teigenschaft für Pflanzen
Produktionsfunktion: sehr hoch, sehr geringer Kohlenstoff- und sehr hoher Sauerstoffanteil bieten
sehr gute Bedingungen für Stoffwechsel und Biomasseproduktion
Zur Übersicht sind diese Bewertungen in nachfolgender Tabelle zusammengestellt.
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Tabelle 34: Bewertung des Klimas
Klimatop Regulationsfunktion Lebens-
raumfunk-
tion
Produktions-
funktion
Ge-
samt
Luftzirku-
lation /
Luftaus-
tausch
Temperatur-
ausgleich
und Energie-
verteilung
Chemische
Umwand-
lungen
Luftraum als
Aufenthalts-
raum, Wan-
der- oder
Jagdhabitat
Biomassepro-
duktion (C-Spei-
cher) und Stoff-
wechselfunktion
1. Verdich-
tete Indust-
rie- und Ge-
werbege-
biete, For-
schungsein-
richtung
1 1 1 1 1 1
2. Siedlungs-
gebiet
2 2 2 2 1 2
3. Aufgelo-
ckerte Stadt-
randbau-
strukturen
3 3 3 3 2 3
4.Grünanla-
gen
3 3 3 4 2 3
5.Wald 3 5 5 5 5 5
6.Ackerflä-
chen
5 5 3 4 3 4
7.Grünland 5 5 3 5 3 4
8.Straßen
und Gleisan-
lagen
2 1 1 1 1 1
9. Silzaue 4 5 5 5 5 5
Luftleitbahnen / Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete
Die östlich von Wixhausen gelegenen Luftleitbahnen sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete be-
sitzen für den Ortsteil sowohl bioklimatisch als auch lufthygienisch eine sehr hohe Bedeutung. Bei
windstillen Wetterlagen führt das nächtliche Zuströmen von kühler, sauerstoffangereicherter Luft nach
sommerlichen Hitzetagen zu einem erholsameren Schlaf der Bewohner, da die Wärmebelastung des
menschlichen Körpers in der Nacht abnehmen kann. Die im Untersuchungsraum vorhandenen Grä-
ben können Kalt- und Frischluftschneisen kurzfristig beeinflussen, wobei insbesondere die in Nord-
Süd Richtung verlaufenden Gräben den Kalt- und Frischlufttransport in den Siedlungskörper behin-
dern können.
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Bei den vor allem im Winter auftretenden Inversionswetterlagen entstehen durch den fehlenden verti-
kalen Luftaustausch in Ortslagen erhöhte lufthygienische Belastungen. Dies führt zu einer Ansamm-
lung von Luftschadstoffen. Die bei diesen Wetterverhältnissen aus östlicher Richtung in den Ortsteil
Wixhausen zuströmende Frischluft ist deshalb für die Qualität der Atemluft sehr wichtig. Die Luftleit-
bahn ist sehr hoch bewertet.
4.8.5 Zusammenfassung
Das Klima wurde anhand einer Geländebegehung und Auswertung von Wetterdaten erfasst und be-
wertet. Die Datengrundlage wird als ausreichend zur Beurteilung der klimatischen Funktionen im en-
geren und erweiterten Untersuchungsraum eingestuft.
Der erweiterte Untersuchungsraum ist in 9 Klimatope eingeteilt. Die Klimatope mit einem hohen Ver-
siegelungsanteil, wie die Industrie- und Gewerbeflächen, das Siedlungsgebiet und die Straßen und
Gleisanlagen sind aufgrund ihrer Überproduktion an Wärme als sehr gering bis gering bewertet. Die
Grünanlage und aufgelockerte Stadtrandstrukturen werden als mittel bewertet. Die Ackerflächen und
das Grünland weisen aufgrund ihrer Funktion zur Kaltluftentstehung und des Transports eine hohe Kli-
mafunktion auf. Der Wald wird aufgrund seiner hohen Frischluftproduktion mit einer hohen Bedeutung
für das Schutzgut Klima eingestuft.
4.8.6 Gesamtstädtischer Vergleich
Die Freiflächen rund um Wixhausen sind großflächige und bedeutende Frisch- und Kaltluftentste-
hungsgebiete im Stadtgebiet Darmstadts. Weitere, kleine Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete in-
nerhalb des Stadtgebietes befinden sich im Bereich der Rosenhöhe im Osten des Stadtgebietes, im
Osten von Eberstadt sowie südlich von Griesheim. In allen Fällen bewegen sich die Kaltluftströme von
Ost nach West. In den Stadtteilen Rosenhöhe und Eberstadt werden die Luftströme durch die Bebau-
ung zwar gebremst, können die Stadtteile aufgrund der hohen Reliefenergie aber dennoch belüften.
Der Kaltluftstrom südlich von Griesheim fließt parallel zu Ortslage, weshalb hier nur geringe Effekte zu
erwarten sind. Die klimawirksamen Flächen von Wixhausen führen den Luftstrom direkt zum Stadtteil
und sind damit für die Frisch- und Kaltluftzufuhr des Siedlungsbereichs Wixhausen hoch wirksam.
4.8.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung
Der Klimaschutz ist, auch im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels, bei städtebaulicher Entwick-
lung zu beachten und in der städtebaulichen Planung zu berücksichtigen.
Die für das Klima bedeutsamen Flächen insbesondere Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie
Luftleitbahnen sind zu erhalten. Für die Anforderungen an wirksame Luftleitbahnen liegen keine Stan-
dards vor. Allerdings überarbeitet derzeit der Normenausschuss der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung
der Luft (KRdL) eine Publikation (VDI 3787 Blatt 5, voraussichtliches Erscheinungsdatum Januar
2023) in der der Einfluss lokaler Kaltluft auf den thermischen und lufthygienischen Wirkungskomplex
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auf eine physikalisch begründete Basis gestellt werden soll. Es wird empfohlen, diese VDI-Richtlinie
für die städtebauliche Planung anzuwenden.
Gemäß der Städtebaulichen Klimafibel [34] sollte die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils u.a. fol-
gende Ziele haben:
Erhalt oder Verbesserung des Bioklimas,
Erhalt oder Verbesserung der Durchlüftung des Ortsteils und Fö rderung der Frischluftzufuhr.
Ein Schwerpunkt der klimagerechten Stadtplanung (nach Städtebaulichen Klimafibel [34]) liegt in der
Erhaltung natürlicher Vegetation bzw. der Wiedergewinnung von Vegetationsflächen. Planerische
Maßnahmen sind z.B.:
öffentliche und private Grünflächen,
Begrünung des Straßenraums,
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern,
Dach- und Fassadenbegrünung,
Vermeidung von Bodenversiegelung.
Weiterhin ist der Zustrom von Frisch- und Kaltluft zu gewährleisten. Dies geschieht z.B. durch:
freizuhaltende Luftschneisen,
Ausrichtung von Gebäuden in Richtung des Luftstroms, Vermeidun g von Querriegeln,
aufgelockerte Bebauung,
höhenmäßige Anpassung an die benachbarte vorhandene Bebauung.
4.9 Emissionen / Imissionen
4.9.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung
Die rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung des Leistungsbausteins Emissionen bildet § 1 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Demnach sollen Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden,
Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen ge-
schützt und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden. Als schädlich wer-
den v.a. Luftverunreinigungen, störende Geräusche, Erschütterungen, Licht-, Wärme- und Strahlenbe-
lastungen eingestuft, die in § 3 Abs. 2 bzw. 3 BImSchG aufgeführt sind.
Als Arbeitshilfe für den Schutz des Menschen existieren die technische Anleitung zum Schutz gegen
Lärm (TA Lärm) und die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), welche Grenzwerte
für erhebliche Belästigungen aufführen. Für Umweltverschmutzungen durch Licht sind in der LAI-
s
geführt [4]. Die Erheblichkeit der Belästigung aller Emissionen hängt wesentlich von der Nutzung des
Gebietes, auf das sie einwirken, sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) und der Zeitdauer der Einwirkungen
ab. Die Beurteilung, ob eine schädliche Umwelteinwirkung durch einen Emittenten vorliegt, orientiert
sich somit an der Schutzbedürftigkeit der Nutzung des betroffenen Gebietes und folglich an der Be-
wertung der Immission.
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Der Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen ist im Bun-
desnaturschutzgesetz verankert.
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Tabelle 35: Rechtliche Verankerung des Schutzes vor Immissionen
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext
Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen
und ähnliche Vorgänge vom 15. März 1974 [68]
TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [80]
TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft [81]
LAI-Richtlinie Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von
Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für
Immissionsschutz (LAI) [4]
Bundesnaturschutzgesetz § 41a i.V.m.
§ 54
Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswir-
kungen von Beleuchtungen
4.9.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode
Zunächst werden für den erweiterten Untersuchungsraum die bestehenden Immissionen mittels Da-
tenrecherche erfasst und zusammengestellt. Die Ermittlung der Vorbelastung für den Parameter Lärm
erfolgt anhand der Daten aus der Lärmkartierung 2017 [62]. Die Parameter Luft und Licht werden
überschlägig anhand einer räumlichen Analyse der Schadstoffemittenten, wie Straßen und Leucht-
quellen in Zusammenhang mit einer Ortsbegehung bestimmt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage
der TA Lärm, TA-Luft und LAI-Richtlinie für den Menschen.
Der Schutz von Tieren wird über störende Lichtemissionen, die für bestimmte Tierarten nachteilige
Auswirkungen haben, beschrieben und anhand bekannter Effekte für die Gruppen der Vögel [9], Fle-
dermäuse und Insekten bewertet.
Lärm
Zur Auswertung der Lärmbelastung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung aus dem Jahr 2017
herangezogen. In der Lärmkartierung wird der Gesamtlärm (Day-evening-night noise Level -LDEN)
anhand der Einheit dB[A] aufgeführt. Gesundheitliche Schäden für den Menschen können ab einer
dauerhaften Beschallung von 65 dB(A) entstehen. Aus diesem Grund wurde der Wert von 65 d(A) als
Obergrenze für eine sehr hohen Lärmbelastung der Fläche angenommen, welche tagsüber auch in
Gewerbegebieten eingehalten werden muss [80]. Potentiell ruhige Gebiete werden hingegen ab ei-
nem Schall von > 40-45 dB(A) ausgewiesen.
Luft
Lufthygienisch bedingte Beeinträchtigungen des Menschen entstehen z.B. durch Schadstoffanteile in
der Atemluft, durch Feinstaubpartikel und Allergene. Zu den wichtigsten anthropogenen Schadstoffen
gehören Stickstoffdioxide und Stickstoffoxide, Straßenstaub, Brems- und Reifenabrieb, die in erster
Linie durch Straßenverkehr entstehen. Gemäß Anlage 3 A der 39. BImSchV gelten zum Schutz der
menschlichen Gesundheit und der Vegetation definierte Grenz- und Zielwerte. Darunter zählt ein Jah-
resmittelwert an Stickstoffdioxid (NO
2) von 40 µg/m³, ebenso ein Jahresmittelwert an Feinstaub (PM10)
von 40 µg/m³ sowie ein Jahresmittelwert an Schwefeldioxid (SO2) von 20 µg/m³.
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Da keine Daten für das Untersuchungsgebiet vorliegen, wird der Parameter Luft annäherungsweise
durch Abstandsbereiche an Straßen bewertet. Die Belastungsbereiche entlang von Straßen werden in
Anlehnung an
[6] festgelegt.
Licht
Künstliche Beleuchtung kann schädliche Umwelteinwirkungen auf Mensch und Tier hervorrufen (§3
Abs. 2 und 3 BImSchG). Schädliche Lichtimmissionen, wie Blendung und Raumaufhellung, können
die Nutzung der Wohnbereiche einschränken. Hierfür sind Immissions(grenz)werte in der Licht-Richtli-
nie LAI (2000) geregelt. In Kleinsiedlungsgebieten und reinen Wohngebieten gilt eine max. Vertikal-
Beleuchtungsstärke E
V zwischen 6.00 Uhr und 22:00 Uhr von 3 lx, sowie zwischen 22:00 Uhr und 6:00
Uhr von 1 lx. In Kerngebieten, wie Gewerbegebiete und Industriegebiete gelten zwischen 6:00 Uhr
und 22 Uhr eine max. vertikal-Beleuchtungsstärke von 15 lx und nachts von 5 lx. Zudem gelten neue
Anforderungen an die Beleuchtung aufgrund der Änderung des BNatSchG vom 18.08.2021, welche
am 1. März 2022 in Kraft getreten ist. Demnach
und Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder licht-
Da keine Daten zur Auswertung der Lichtemission zu Verfügung stehen wird der Parameter verbal ar-
gumentativ bewertet.
Elektromagnetische Felder (EMF)
Durch Stromleitung und Erdkabel kommt es zur Entstehung elektrischer und magnetischer Felder. Es
gibt keinen gesetzlichen Mindestabstand, der bei der Planung von Bebauungen zu einer bestehenden
Freileitung eingehalten werden muss. Strahlenbelastungen und elektromagnetischen Felder (EMF)
müssen lediglich bei der Planung von Wohneinrichtungen beachtet werden. Hierfür ergeben sich aus
der 16. BImSchV Abstandsrichtwerte von 400 m im Innenbereich und 200 m im Außenbereich. Da es
nutzungsbedingt durch die Planung eines Gewerbegebietes keine einzuhaltenden Grenzwerte für
EMF gibt, wird der Parameter in der Bewertung nicht weiter berücksichtigt.
Wärme
Die Kategorie Wärmebelastung wird über das Themenfeld Klima erfasst und bewertet.
Erschütterungen
Daten zu schädlichen Belastungen durch Erschütterungen lagen für den Untersuchungsraum nicht
vor, weshalb der Parameter Erschütterungen nicht weiter betrachtet wird.
Tabelle 36: Bewertung der Vorbelastung von schädlichen Umwelte inflüssen
Bewertung* Lärm Luft Licht
Kurzbeschrei-
bung Vorbelas-
tung
Bewertung anhand von
Belastungsklassen (dB)
Abstandsbereiche entlang von
Straßen (Emissionsquelle) in An-
lehnung an [6]
Betrachtung
durch verbal-
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Bewertung* Lärm Luft Licht
Sehr hoch Sehr hohe Lärmbelas-
tung
>65 dB
Gefahr zur Entstehung
gesundheitlicher Schä-
den
0-5 m argumentative
Begründung
Hoch >60-65 dB >5-10 m
Mittel <50-60 dB >10 -100 m und Siedlungsberei-
che
Gering >45-50 dB > 100 m
Sehr gering Sehr geringe Lärmbelas-
tung >40-45 dB
Potentiell ruhige Gebiete,
die zur Erholung genutzt
werden
Waldflächen
4.9.3 Bestand
Emissionen, also der Ausstoß von schädlichen Umwelteinwirkungen, entstehen im Untersuchungs-
raum durch unterschiedliche Emittenten. Als wesentliche Emittenten sind startende Flugzeuge des
Flughafens Frankfurt am Main (Fluglärm) und der Kraftverkehr (Lärm, Schadstoffe, Lichtreize) der
Bundesstraße B3 zu nennen (siehe Abbildung 52).
Lärm
Hohe Schallemissionen sind hauptsächlich durch den Kfz-Verkehr an der Bundesstraße 3 von über 60
65 dB(A) innerhalb und außerhalb der Ortschaft Wixhausen messbar [62]. Zudem verläuft im Süden
zwischen den Ortsteilen Wixhausen und Arheilgen eine Abflugroute von der Startbahn West des Flug-
hafens Frankfurt am Main. Hier wurden im Jahr 2019 Fluglärmkonturen am Tag zwischen 55 bis 56 dB
(A) und im Siedlungsbereich von Wixhausen zwischen 52 - 53 dB(A) gemessen (Infoservice Fluglärm
V2.0, Frapot AG). Im Nordosten des erweiterten Untersuchungsraums nimmt die Lärmbelastung zu-
nehmend ab.
Luft
Die Bundesstraße B3 mit einer Straßenbreite von 11 m führt durch den Ortsteil Darmstadt-Wixhausen.
Die Bundesstraße mit einer DTV von 15.813 Fahrzeugen im Jahr 2015 (Abschnitt Messeler-Park-
Straße) [14] gilt als Emissionsquelle mit insbesondere bodennaher Konzentration von Luftverunreini-
gung. Genaue Werte über die Konzentration an Stickstoffdioxiden und Feinstaub liegen hier nicht vor.
An der Bundesstraße B3 in Wixhausen werden zwar diese Grenzwertkonzentrationen an Schadstof-
fen wahrscheinlich selten erreicht, können jedoch bedingt durch eine erhöhte Verkehrsdichte zeit-
weise (siehe Vorbelastung Boden Kapitel 3.6.4) als erhöht angenommen werden.
Licht
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Lichtverschmutzung außerhalb des Siedlungsbereichs von Darmstadt-Wixhausen kommt vor allem
durch die Straßenbeleuchtungen der Messeler-Park-Straße und der Frankfurter Landstraße (B 3) zu-
stande.
Abbildung 52: Emissionen im Untersuchungsraum
4.9.4 Bewertung
Insgesamt weist der engere Untersuchungsraum auf einem Großteil der Fläche eine mittlere Vorbelas-
tung durch Lärm, Luft und Lichtverschmutzung auf. Die mittlere Vorbelastung resultiert hauptsächlich
durch die Bundesstraße B3, die wesentlich zur Entstehung von Verkehrslärm und Luftverschmutzung
beiträgt.
Lärm
Die hohen Schallwerte unmittelbar an der stark befahrenen B3 liegen mit 60
65 dB(A) über lange
Zeiträume gesehen bereits im gesundheitsschädlichen Bereich für Anwohner. Für Gewerbegebiete
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sind diese Werte zulässig. Mit Abstand zur Bundesstraße wird mehr und mehr der Fluglärm als stö-
rend wahrgenommen. Im Nordosten des erweiterten Untersuchungsraums, der gerne für die Naherho-
lung genutzt wird, wird Lärm nicht als störend wahrgenommen.
Aufgrund fehlender Daten können keine Aussagen zur Störung der Fauna durch Lärm getroffen wer-
den.
Luft
Luftschadstoffe wirken auf die Vegetation, die Fauna und die Gesundheit des Menschen. Durch die
starke Frequentierung der B3 wird von erhöhten Feinstaubwerten im Nahbereich von 100 m zur
Straße ausgegangen[12]. Im Siedlungsbereich entstehen Luftverschmutzungen durch Kleinfeuerungs-
anlagen (Hausbrand), da allerdings mit Inkrafttreten von Artikel 1 der BImSchV stark rückgängig sind.
Andere wesentliche Emittenten von Luftverunreinigungen fehlen.
Licht
Der Siedlungsbereich von Wixhausen wird durch warmes Licht im gelben Farbspektrum in der Nacht
beleuchtet. Zudem strahlen die Straßenlaternen im Siedlungsbereich nach unten und minimieren so
die Lichtverschmutzung im Gebiet. Die nächtliche Beleuchtung von außerhalb der Siedlung liegenden
Flächen, wie dem Baustellengelände der FAIR, hat besonders hohe negative Auswirkungen auf die
Flora und Fauna.
Für die Vogelwelt hat künstliche Beleuchtung insbesondere während des Vogelzugs negative Auswir-
kungen auf die Orientierung. Vor allem die Straßenbeleuchtung der Bundesstraße und Messeler-Park-
Straße sowie die Beleuchtung des im Wald gelegenen GSI-Geländes als potenziellen Rastflächen für
Durchzügler besitzen das Potenzial, die Orientierung von Vögeln zu stören.
Fledermäuse werden insbesondere in Nähe ihrer Wochenstuben und Sommerquartiere durch Be-
leuchtungen gestört, sie reagieren mit verzögertem Ausflug. Viele Arten reagieren auch empfindlich
auf Beleuchtung im Bereich ihrer Leitstrukturen. Dies betrifft vor allem die Straßenbeleuchtung der
Messeler-Park-Straße und des GSI-Geländes. Die von Insekten umschwirrten Leuchten werden dage-
gen von manchen Arten gezielt zur Jagd angeflogen.
Durch die Lockwirkung von weißen und hellgelben Lichtquellen werden Nachtinsekten angezogen, die
an heißen Lampen verbrennen und an kalten Lampen bis zur Erschöpfung kreisen. Alle Beleuchtun-
gen, die weiß oder hellgelb leuchten, sind schädlich für nachtaktive Insekten.
4.9.5 Zusammenfassung
Die Datengrundlage war ausreichend, um eine grobe Einschätzung der Vorbelastungen von Lärm-
und Lichtemissionen im Untersuchungsraum zu bewerten. Zur Bewertung der Luftqualität fehlen ge-
naue Daten für den Untersuchungsraum. Die Luftverschmutzung an Straßen wurde durch eine Ermitt-
lung der Frequentierung durch Kraftfahrzeuge überschlägig abgeleitet. Um genauere Aussagen zur
Beeinträchtigung des Schutzgut Mensch, abiotischer und biotischer Auswirkungen treffen zu können,
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sind genauere Kenntnisse zur Art des Vorhabens und der beabsichtigten Nutzung erforderlich. An-
schließend muss ermittelt werden, ob die jeweiligen Grenzwerte der TA Luft und TA Lärm für die rand-
lichen Bebauungen eingehalten werden.
4.9.6 Gesamtstädtischer Vergleich
Im Vergleich zur Gesamtstadt liegen die Emissionswerte für den Parameter Lärm deutlich höher. Dies
hat vorrangig damit zu tun, dass Teile des Untersuchungsraums innerhalb der Abflugschneise des
Frankfurter Flughafens liegen [38]. Durch die Summationswirkung mit dem Straßenlärm ist von einer
höheren Lärmbelastung als in der Innenstadt von Darmstadt auszugehen [62].
Genaue Daten zur Luftqualität fehlen, jedoch ist von einer geringeren Luftverschmutzung innerhalb
des Untersuchungsraums verglichen zur Innenstadt auszugehen. Gleiches gilt für den Parameter
Licht. Die Lichtverschmutzung im Siedlungsbereich resultiert hauptsächlich durch Straßenlaternen und
Wohnflächen und ist vergleichsweise gering einzuordnen.
4.9.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung
Bei einer städtebaulichen Planung am Ortsrand von Wixhausen kann es zu gesundheitlichen Beein-
trächtigungen des Menschen v.a. durch Lärm und Licht kommen. Im Nahbereich von für den Bio-
topverbund wichtigen natürlichen Strukturen sollte die nächtliche Beleuchtung so weit wie möglich ver-
mieden werden.
5 Gesamtbewertung
In der Anlage B-K-1 ist die Gesamtbewertung aus allen untersuchten biotischen und abiotischen
Schutzgütern zu sehen. Die Schutzwürdigkeit der Flächen ist im Farbverlauf von grün (sehr geringe
Schutzwürdigkeit) über gelb (mittlere Schutzwürdigkeit) bis rot (sehr hohe Schutzwürdigkeit) durch
Überlagerung der Einzelbewertungen berechnet und dargestellt. Ergänzt wird diese Flächenbewer-
tung mit Hinweisen zu erhaltenswerten Strukturen und Funktionen und der Darstellung einer Tabuflä-
che.
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Abbildung 53: Darstellung Gesamtbewertung
Legende
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Flächen mit sehr geringem Konfliktpotenzial (dunkelgrün)
Flächen mit sehr geringem Konfliktpotenzial kommen im Untersuchungsraum nicht vor.
Flächen mit geringem Konfliktpotenzial (grün)
Flächen von geringer Schutzwürdigkeit kommen lediglich im Bereich der Hauptverkehrsstraßen vor.
Die Flächen beidseits der B3 und der Messeler-Park Straße eignen sich somit besonders für städte-
bauliche Entwicklungsmaßnahmen, solange sie nicht im Nahbereich (200m) des Waldrands liegen
und Abstand zur Baumreihe an der Messeler-Park-Straße einhalten. Der Waldrand besitzt wichtige
Funktionen als Lebensraum, Waldrand und Baumreihe sind Leitelemente im Biotopverbund. Der erfor-
derlich Abstand kann erst nach dem Vorliegen einer faunistischen Bestandserfassung in Abhängigkeit
der vorhandenen Arten angegeben werden.
Flächen mit geringem bis mittlerem Konfliktpotenzial (grün - gelb)
Alle grün-gelb dargestellten Flächen sind Teil der offenen, intensiv bewirtschafteten Agrarlandschaft.
Hier liegen auch potenzielle Brutplätze für die störungsempfindliche Feldlerche, die im Rahmen einer
avifaunistischen Erfassung bestätigt werden sollten. Flächen des Offenlands, die für Bodenbrüter be-
sondere Funktion als Fortpflanzungsstätte besitzen, sind von einer städtebaulichen Planung möglichst
auszuschließen. Weitere erhaltenswerte Strukturen sind Habitatbäume, Gräben und ein FFH-Lebens-
raumtyp. Die Überplanung dieser erhaltenswerten Strukturen birgt hohes Konfliktpotenzial.
Flächen mit mittlerem Konfliktpotenzial (gelb)
Flächen mittlerer Schutzwürdigkeit sind im Plan der Gesamtbewertung gelb dargestellt. Diese sind v.a.
durch ihre ertragsreicheren Böden gekennzeichnet.
Flächen mit mittlerem bis hohem Konfliktpotenzial (gelb - orange)
Die Feldgehölze des Gebiets sind aufgrund ihres Biotopwerts als mittel
hochwertig anzusehen. Sie
sind zum Teil mit potenziellen Habitatbäumen bestanden, was ihre Bedeutung für die Fauna unter-
streicht. Mittel bis hochwertig aufgrund der feuchten bis nassen Standortverhältnisse und guten Struk-
turierung ist auch der Kleinseggensumpf bewertet, der mit seinen Randstrukturen als Teil des Feucht-
wiesenkomplexes auch als Tabufläche gilt.
Flächen mit hohem Konfliktpotenzial (orange)
Eine hohe Schutzwürdigkeit besitzt die Nasswiese, die als Teil des Feuchtwiesenkomplexes auch als
Tabufläche gilt. Neben ihren besonders schützenswerten nassen Standortverhältnissen hat sie v.a.
eine große Bedeutung für die heimische Flora und Fauna.
Flächen mit sehr hohem Konfliktpotenzial (rot)
Flächen mit sehr hohem Konfliktpotenzial kommen im Untersuchungsraum nicht vor.
Erhaltenswerten Strukturen und Funktionen
Flächen oder Einzelobjekte mit besonderer Funktion für den Gesamtraum und z.T. darüber hinausrei-
Biotope oder auch FFH-Lebensraumtypen, die zwar gesetzlichem Schutz unterliegen, aber aufgrund
ihrer Wiederherstellbarkeit einer Abwägung im Rahmen von konkreten Planungen unterliegen können.
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Ziel ist die Sensibilisierung für die nachfolgenden Planungen, damit diese besonderen Funktionen im
weiteren Planungsverlauf berücksichtigt und weitmöglichst erhalten werden.
Tabelle 37: Erhaltenswerte Strukturen und Funktionen: Empfehlu ng zusätzlicher Untersuchungen und ge-
setzliche Grundlagen
Struktur oder Funktion Empfehlung
zusätzlicher Untersuchungen
Gesetzliche Grundlagen
gesetzlich geschützte Biotope A r t e r f a s s u n g e n § 3 0 B N a t S c h G
FFH-Lebensraumtypen A r t e r f a s s u n g e n Art 6 FFH-RL in V.m
§34 BNatSchG
potenzielle Habitatbäume als Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten für
Tiere
A r t e r f a s s u n g e n §44 Abs. 1 Ziffer 3
BNatSchG
Brutflächen für bodenbrütende Vo-
gelarten
A r t e r f a s s u n g e n §44 Abs. 1 Ziffer 3
BNatSchG
Baumreihe an der Messeler-Park-
Straße als wesentliches Land-
schaftsbildelement und Bestandteil
des Biotopverbunds
A r t e r f a s s u n g e n §24 Abs. 1 BNatSchG
§21 Abs. 1 und 6
BNatSchG
Übergangsbereich Offenland
Waldrand als Lebensstätte und als
Teil des Biotopverbunds
A r t e r f a s s u n g e n §21 Abs. 1 und 6
BNatSchG
Silzaue, als landschaftsprägenden
Bestandteil und Lebensraum
A r t e r f a s s u n g e n §24 Abs. 1 BNatSchG
§44 Abs. 1 BNatSchG
§21 Abs. 5 BNatSchG
Bodendenkmäler Geomagnetische Prospektion § 1 und 2 Abs. 2 Ziffer
2 BBodSchG
Flächen mit mittlerem Ertragspoten-
zial
Untersuchung der möglichen
strukturellen Folgen für die
Landwirtschaft
§ 1 und 2 Abs. 2 Ziffer
3c BBodSchG
Bodenstandorte (Moorsubstrate) § 1 und 2 Abs. 2 Ziffer
2 BBodSchG
Gräben, inklusive breiter Randstrei-
fen mit ihren Funktionen für den
Wasserhaushalt, als Lebensstätten
und als wesentliche Bestandteile des
Biotopverbunds
Hydrogeologisches Gutachten
A r t e r f a s s u n g e n
§6 WHG Abs. 1 Ziffer 1
und 2 sowie Abs. 2
§21 Abs. 1 und 5
BNatSchG
Flächen mit besonderer bioklimati-
scher Wirkung, wie Kalt- und Frisch-
luftentstehungsgebiete und Luftleit-
bahnen
Bioklimatisches Gutachten §1 Abs. 3 Ziffer 4
BNatSchG
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Tabufläche
Als
standsschutz unterliegen und aufgrund ihrer Größe, hohen Komplexität oder fehlenden Regenerati-
onsfähigkeit nicht wiederherstellbar sind. In den Tabuflächen sind Abstandsbereiche mit eingeschlos-
sen, die für die Erhaltung des Schutzziels notwendig sind. Die Tabuflächen sollten von der städtebau-
lichen Planung ausgeschlossen werden, da sie im Rahmen von konkreten Planungen nicht der Abwä-
gung zugänglich sind.
Mit dem Feuchtwiesenkomplex befindet sich im Untersuchungsraum eine Tabuflächen, die von der
städtebaulichen Planung ausgeschlossen werden soll. Es handelt sich mit den Nasswiesen, Röhrich-
ten, Hochstauden und Kleinseggenrieden um
Standorte besonderer Bodenverhältnisse,
nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope,
einen FFH-Lebensraumtyp und
potenzielle Lebensräume und Fortpflanzungsstätten für eine Vie lzahl von Arten,
die aufgrund ihrer hohen Komplexität und eingeschränkten Regenerationsfähigkeit nicht wiederher-
stellbar sind.
Die Tabuzone schließt die wasserzuführenden Gräben als essenzielle Struktur für den Erhalt der
feuchten und nassen Standorte ein. Ebenso enthält sie eine Pufferzone von 30 m, um erhebliche Be-
einträchtigungen durch Bebauungen und Nutzungen (z.B. Schattenwurf, Beeinflussung Grundwasser-
zustrom, Störungen) auszuschließen. Auf Grundlage eines hydrogeologischen Gutachtens könnte die
Bedeutung der Gräben für Wasserhaushalt des Feuchtwiesenkomplexes genau beschrieben werden.
Derzeit ist der Kenntnisstand für rechtssichere Aussagen zur genauen räumlichen Ausdehnung der
Pufferzone nicht ausreichend (Vergl. Kapitel 3.2).
6 Mögliche Folgen einer städtebaulichen Entwicklung für die Ges amtstadt
Darmstadt zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität verbunden mit einem starken Arbeitsplatzan-
gebot aus und wird Prognosen zufolge auch in den kommenden Jahren weiter wachsen. Bei einer
Einwohnerzahl von derzeit ca. 160.000 wird angenommen, dass diese bis zum Jahr 2030 auf 185.000
ansteigt [50]. Um diesem Wachstum gerecht zu werden, ist die Bereitstellung von Flächen für Arbei-
ten, Gewerbe und Dienstleitungen notwendig. Die potenzielle städtebauliche Entwicklung im erweiter-
ten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost dient der Sicherung der hohen Lebensqualität verbunden mit
einem starken Arbeitsplatzangebot unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung der Einwoh-
nerzahl.
Eine Zusammenstellung der Auswirkungen einer städtebauliche Entwicklung im erweiterten Untersu-
chungsraum Wixhausen-Ost in Bezug auf die Schutzgüter nach UVPG ist nicht möglich, da zum der-
zeitigen Planungsstand weder die genaue Lage, Ausdehnung noch Nutzung eines Baugebietes be-
kannt ist. Die Zusammenstellung möglicher Folgen dient in diesem sehr frühen Planungsstadium als
eine Grundlage für die Einschätzung ob wertvolle Funktionen beeinträchtigt oder verbessert werden
können, die Auswirkungen auf die Gesamtstadt besitzen.
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Mögliche Folgen für die Nutzung
Eine städtebauliche Entwicklung würde vorwiegend auf landwirtschaftlichen Flächen stattfinden, die
als Äcker mit großem Anteil von Sonderkulturen genutzt werden. Eine Bebauung dieser Flächen kann,
je nach Größe, ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe strukturell beeinträchtigen.
Mögliche Folgen für Tiere und Pflanzen
Der Untersuchungsraum bietet im Stadtgebiet einen einzigartigen Lebensraum für den stark gefährde-
ten Kiebitz. Zusätzlich bieten der Feuchtwiesenkomplex und das großräumige Offenland vielen ur-
sprünglich im Stadtgebiet häufig vorkommenden heimischen Tierarten einen nun selten gewordenen
Lebensraum. Eine städtebauliche Entwicklung birgt die Gefahr, die Lebensräume durch direkte Flä-
cheninanspruchnahme, aber auch durch Störungen zu beeinträchtigen.
Mögliche Folgen für Landschaftsbild und Erholung
Aufgrund der Lage des erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost hätte eine städtebauliche
Nutzung auf den Flächen, die an die Bundesstraße angrenzen, Auswirkungen auf die von vielen
Pendlern wahrnehmbare Eigenart und Schönheit der Gesamtstadt. Mit einer städtebaulichen Entwick-
lung in diesem Bereich hätte die Stadt die Möglichkeit den Ortsrand gestalterisch aufzuwerten. Die für
die Naherholung wichtige Funktion zur Verbindung des Ortsteils Wixhausen mit der Landschaft könnte
verbessert werden.
Mögliche Folgen für den Boden
Auf den von Bebauung genutzten Flächen verliert der Boden vollständig oder teilweise seine vielfälti-
gen Funktionen. Auswirkungen auf die Gesamtstadt sind durch Überbauung von Bodendenkmälern
möglich. Negative Auswirkungen auf den Ortsteil Wixhausen in Bezug auf verminderten Wasserrück-
halt und Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere sollten durch Berücksichtigung in der konkre-
ten städtebaulichen Planung weitmöglichst vermieden werden.
Mögliche Folgen für Grund- und Oberflächenwasser
Zwischen den landwirtschaftlich genutzten Flächen befinden sich zahlreiche Gräben, die den Abfluss
von Niederschlagswasser bei Regenfällen sicherstellen. Die Funktion des bisherigen Grabensystems
wird im Rahmen eines hydrologischen Gutachtens untersucht und muss in der weiteren Planung be-
rücksichtigt werden.
Mögliche Folgen für das Klima
Die klimawirksamen Flächen von Wixhausen führen den Luftstrom direkt zum Stadtteil und sind damit
für die Frisch- und Kaltluftzufuhr des Siedlungsbereichs Wixhausen hoch wirksam. Die für das Klima
bedeutsamen Flächen insbesondere Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Luftleitbahnen sind
in ihrer Funktion zu erhalten, um einer Überwärmung des Ortsteils entgegenzuwirken. Auf andere
Stadtteile besteht bei Umsetzung einer städtebaulichen Entwicklung keine Gefahr von negativen kli-
matischen Auswirkungen.
Mögliche Folgen in Bezug auf Emissionen / Immissionen
Eine Abschätzung möglicher Folgen ist zu diesem Planungsstand nicht möglich.
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Hinweise auf mögliche alternative Entwicklungen
Im Untersuchungsraum besteht ein hohes Potenzial zur Entwicklung wertvoller Biotope. Durch Exten-
sivierung von einigen landwirtschaftlichen Flächen und durch Anlage von breiteren Uferstreifen mit
Hochstaudenfluren entlang der Gräben könnte sowohl die Artenvielfalt des Offenlands, als auch der
Biotopverbund mit dem Wald und den Auen deutlich gestärkt werden.
7 Fazit
Das vorliegende Gutachten liefert einen Überblick zur Bestandssituation der biotischen und abioti-
schen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost und zeigt das Konfliktrisiko bei
einer möglichen städtebaulichen Entwicklung auf.
Bei der Weiterverfolgung einer städtebaulichen Entwicklung im erweiterten Untersuchungsraum
Wixhausen-Ost ist die im Plan B-K-
trächtigung zu schützen.
Weiterhin sind insbesondere folgende mögliche Strukturen und Funktionen zu berücksichtigen und
weitmöglichst zu erhalten:
gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen,
potenzielle Habitatbäume als Fortpflanzungs- und Ruhestätten f ür Tiere,
Brutflächen für bodenbrütende Vogelarten,
eine Baumreihe an der Messeler-Park-Straße als wesentliches La ndschaftsbildelement und
Bestandteil des Biotopverbunds,
der Übergangsbereich Offenland Waldrand als Lebensstätte und als Teil des Biotopver-
bunds,
die Silzaue, als landschaftsprägenden Bestandteil und Lebensra um,
Bodendenkmäler,
Flächen mit mittlerem Ertragspotenzial,
Bodenstandorte (Moorsubstrate),
Gräben, inklusive breiter Randstreifen mit ihren Funktionen fü r den Wasserhaushalt, als Le-
bensstätten und als wesentliche Bestandteile des Biotopverbunds,
Flächen mit besonderer bioklimatischer Wirkung, wie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete
und Luftleitbahnen.
Zur besseren Einschätzung der Konflikte wird empfohlen, zusätzlich folgende Untersuchungen durch-
zuführen:
Untersuchung der möglichen strukturellen Folgen für die Landwi rtschaft, damit die Wirt-
schaftsgrundlage der Ortslandwirte auch bei einer städtebaulichen Entwicklung erhalten
bleibt.
Erfassung der planungsrelevanten Arten, damit auf dieser Grund lage konkrete Schutzmaß-
nahmen abgeleitet werden können.
Geomagnetische Prospektion zur Untersuchung der Lage möglicher Bodendenkmäler.
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Erstellung eines Hydrogeologischen Gutachtens, um die Bedeutun g der Gräben für den Ab-
fluss im Gebiet und für die Regulierung des natürlicherweise stark schwankenden Grund-
wasserstands zu ermitteln. Weiterhin sollte in diesem Gutachten die Bewertung der Grund-
wasserverhältnisse in Bezug auf eine zukünftige Bebauung und auf die Eignung des Unter-
grunds für die Versickerung von im Baugebiet anfallendem Niederschlagswasser erfolgen.
Erstellung eines Bioklimatischen Gutachtens, um das Wohlbefind en und die Gesundheit der
Bewohner von Wixhausen bei einer möglichen Bebauung zu schützen.
Aufgestellt:
Dr. rer. nat. Severine Dietz
M.Sc. Marcel Janocha
M.Sc. Christina Matecki
Dipl.-Ing.agr. Rolf Menden
Dipl.-Ing. Sonja Pesch
Dipl.-Ing. Nicole Wernerus
Darmstadt, Dezember 2022
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
ppa. Dr. Dirk Jelinek i.A. Sonja Pesch
anlage 22
5488 Zeichen
124 123 126 122 125 128 127 120 121 123,5 131 126,5 124,5 122,5 125,5 121,5 127,5 128,5 119 120,5 130 130,5 129 118 119,5 118,5 132,5 129,5 132 131,5 117 117,5 133 133,5 116,5 134 116 135 134,5 135,5 129,5 125 121,5 125 129,5 126,5 127,5 129 124 124,5 123 124,5 127,5 129,5 126 133 124,5 125,5 125,5 127,5 127 129 122,5 129 122 119,5 131 124 130 130 128 123,5 130 128 130,5 128 130,5 130 128,5 124,5 133,5 126,5 124,5 131 133 123,5 121,5 127 126 121 129,5 129 122 122,5 120 133,5 128 131 125,5 125 129,5 124 129,5 117 125,5 118,5 129 122 128,5 124 119,5 126 132,5 133 125,5 131,5 124,5 126 127,5 127,5 125,5 131 133 119,5 131 128,5 124 121,5 131,5 125 123 118 130 129 132,5 131 126 127,5 127,5 132,5 117 127 129 117 118,5 132,5 123 130 123 117 118,5 124 121,5 122 118 132,5 123 127,5 119 122,5 124 129,5 131,5 134 134 125,5 122 117 131 129 119 123,5 125 125,5 124,5 121,5 128,5 124,5 128 125 127,5 121 119 126 127 124 125,5 131 123 120 121 118 124 116,5 118,5 121 123 130 129,5 132 126 122,5 130,5 123 130 130 119,5 122,5 133,5 124,5 125 123,5 130 124 121 134 130 131,5 131 126 130 125 125 121,5 120 127 129,5 130,5 130,5 122 118,5 123,5 132 130 119 128 123,5 118 129 120 123 123,5 129 125 126,5 122 116,5 127 122 119,5 125 126,5 123 121 123 130,5 121,5 123 119,5 130,5 127,5 130,5 128 126 119,5 125 126 116,5 122,5 124,5 132 126 121,5 125 127 122 124,5 123 120 119,5 122 125,5 120,5 120 127 123 125 121 124,5 132,5 120,5 118 132,5 116 126,5 124,5122,5 123,5 131,5 119,5 128 127,5 132,5 131 124 132 122 130,5 129,5 126 122,5 130 128 122 119 119,5 124,5 125 124 128 126 129 122,5 126 129 129,5 117 122,5 120,5 125,5 125 125,5 123 125,5 118,5 127,5 131 117,5 125,5 122,5 125 130 122 123,5 117,5 127 117,5 121 117 126,5 124 125 122,5 119 129,5 125,5 132 131,5 134 122 123,5 126,5 123 129 123 129 128 130 125 121 124 122,5 125,5 130 134 122 125 123 123 126,5 120 118,5 121 123 126 129,5 133,5 127 127 118 125 121,5 119,5 121,5 125 124,5 125,5 132 125 117,5 123 119,5 123,5 124 125 125 125,5 119 129 126,5 125 118 134 129 125,5 122,5 126 117 117,5 124 124,5 122,5 122,5 123 126 124 123,5 126,5 123 134,5 117,5 120,5 130 127,5 131 123 118 117,5 127 117 125 124,5 117,5 133 119 125,5 121 118,5 119,5 122 124,5 119,5 124,5 124 131,5 125 120,5 125 131,5 124,5 125,5 128 124 126,5 123,5 121,5 124 122 117 126 128 124,5 130,5 124 125,5 125 125,5 133,5 132,5 127,5 122,5 124,5 126,5 118 125,5 121,5 127 122 119 124,5 124 123 129,5 123,5 124 122,5 118 126 124 127,5 125,5 128,5 129 125 125 131 125,5 121 121 122,5 124 125,5 132,5 117 125 130,5 124 131 130,5 119,5 125 131,5 118 124 124,5 120 122 129 126,5 120,5 122,5 122 120 125,5 134 122 128,5 124,5 132,5 125 122,5 127 126 122 126 125 130 126,5 125,5 123 119,5 128,5 124 121 123 128 132,5 131 129 122,5 121,5 119 124,5 122,5 131 122 125 131 133 124,5 129 123,5 121,5 120 124,5 134 123,5 129,5 134 129,5 127 128 122 121,5 130 129 125,5 129 124 128 120 124,5 128,5 120 126,5 125,5 121,5 124,5 129 131,5 132 122 121,5 125 128 130 117 123 121,5 123,5 122 133 116,5 121,5 122,5 123,5 118,5 130,5 129,5 127,5 130,5 128 127,5 130 118 122,5 120 128 120,5 123 124 124 121 123,5 126,5 122 121,5 130,5 119,5 118 123 123 123,5 119,5 118,5 125,5 122,5 132,5 134 123,5 129,5 120 125 123,5 127 119 123,5 124 121 122,5 125 119,5 124,5 126 133,5 119 126,5 134 124,5 119 129,5 125 127,5 127,5 119,5 125 131,5 122 129,5 129,5 121 123 124 131 130,5 123,5 126,5 118,5 124 123 125 123,5 122,5 118 125 128 121,5 121 124,5 130,5 122 129 475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 Zeichenerklärung 13.01.2023 Uhr: 16:28:12 janocha 1:5.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-I-2_Bewertung Klima.mxd Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Liegenschaftskataster, Höhenlinien und Orthofoto vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Datenerhebung: Bewertung Klimatope nach Hoffjann, T. (1994): Klimaökologie in der Stadtplanung; Baumüller, J. et al. (1998): Städtebauliche Klimafibel - Hinweise für die Bauleitplanung Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen: aus Regionalplan Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan 2010, überarbeitet Thermisches Belastungsgebiet: aus Landschaftsplan Darmstadt 2004, überarbeitet Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 0 200 400 600 Meter ± Auftraggeber: B-I-2 Wissenschaftsstadt Darmstadt I - Bewertung Klima 1:5.000 Sept 2021 Sept 2021 Dez 2022 M. Janocha M. Janocha S. Pesch dup2103108 Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Planbezeichnung: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt Allgemein Untersuchungsraum Erweiterter Untersuchungsraum 500 m Flurstücksgrenzen Höhenlinien Bewertung Klimatope 1 - sehr geringe Schutzwürdigkeit 2 - geringe Schutzwürdigkeit 3 - mittlere Schutzwürdigkeit 4 - hohe Schutzwürdigkeit 5 - sehr hohe Schutzwürdigkeit Flächen mit besonderer lufthygienischer oder klimatischer Wirkung Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen Kaltluftbahn gemäß Klimafunktionskarte Darmstadt Kaltluftabfluss, unbelastet gemäß VDI 3787, Blatt 1 Thermische Belastungsgebiete Frischluftentstehungsgebiet
anlage 18
1649 Zeichen
!( !(!( !( 475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 Zeichenerklärung 13.01.2023 Uhr: 17:00:11 janocha 1:5.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-D-2.4_Bewertung Arten_Schmett_Käfer.mxd Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Orthofoto und Katasterdaten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Datenerhebung: Faunistische Daten, Kartierung BCE NL DA im Mai bis Juli 2021 Planungsrelevante Arten nach: Albrecht et al. (2013): Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 0 200 400 600 Meter ± Auftraggeber: B-D-2.4 Wissenschaftsstadt Darmstadt D - Bewertung Arten Schmetterlinge und Käfer 1:5.000 Sept 2021 Sept 2021 Dez 2022 M. Janocha M. Janocha S. Pesch dup2103108 Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Planbezeichnung: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt Allgemein Untersuchungsraum Flurstücksgrenzen Erhaltenswerte Strukturen !( Altbaum - potenzielles Habitat xylobionter Käfer Funktion Waldrand (200 m) Bewertung des Habitatpotenzials 1 - sehr gering 2 - gering 3 - mittel 4 - hoch 5 - sehr hoch
anlage 3
2480 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost Inhaltsverzeichnis Bericht Reihe A: Übersichten und Zusammenstellungen A-C.1 Auflistung erfasster Bäume A-D.1 Gesamtartenliste der erfassten Vogelarten A-H.1.1 Ganglinien gemessener G rundwasserstände im Untersuchungsraum / Geltungsbereich A-H.1.2 Ganglinien gemessener Grundwasserstände im weiteren Unt ersuchungsraum A-H.1.3 Ganglinien gemessener Grundwasserstände im weiträumigen Umfeld A-H.2.1 Grundwasser beschaffenheit - Piper-, Box-Plot, Balken- und Schöller-Diagramme A-H.2.1.1 Grundwas serbeschaffenheit - Messstelle 527275 A-H.2.1.2 Grundwas serbeschaffenheit - Messstelle 527336 A-H.2.2 Grundwasser beschaffenheit - Tabellarische Zusammenstellung der Maximalkonzentratio- nen und Vergleich mit den GFS nach GWSVwV A-H.3 Wasserschutzgebietsverordnung A-H.4 Geologische Kart e und Lage von Bohrungen A-H.5.1 Geologisch / Hydro geologische Schnitte - A A-H.5.2 Geologisch / Hydro geologische Schnitte - B A-H.5.3 Geologisch / Hydro geologische Schnitte - C A-H.5.4 Geologisch / Hydro geologische Schnitte - D A-H.6 Lageplan Messstellen A-H.7.1 Grundwassergleichen - ho he Grundwasserstände (April 2001) A-H.7.2 Grundwassergleichen - ni edrige Grundwasserstände (Oktober 1993) A-H.8.1 Flurabstand - hohe Gr undwasserstände (April 2001) A-H.8.2 Flurabstand - niedrige Grundwasserstände (Oktober 1993) A-H.9 Geschätzte Versickerun gsfähigkeit des Untergrundes Reihe B: Übersichten und Pläne Maßstab B-A-1 Übersichtskarte 1:5.000 B-B-1 Bestandsplan Nutzungstypen 1:2.500 B-B-2 Bewertung Nutzungstypen 1:2.500 B-C-1 Bestandsplan Bäume und Baumhöhlen 1:5.000 B-D-1 Bestandsplan Arten 1:5.000 B-D-2.1 Bewertung Art en - Vögel 1:5.000 B-D-2.2 Bewertung Arten - Fledermäuse 1:5.000 B-D-2.3 Bewertung Arten – Am phibien & Reptilien 1:5.000 B-D-2.4 Bewertung Arten – Schm etterlinge & Käfer 1:5.000 B-EF-1 Bestandsplan Landschaftsbild und Naherholung 1:5.000 B-EF-2 Bewertung Landschaftsbi ld und Naherholung 1:5.000 B-G-1 Bestandsplan Boden 1:5.000 B-G-2 Bewertung Boden 1:5.000 B-H-1 Bestandsplan Wasser 1:5.000 B-H-2 Bewertung Wasser 1:5.000 B-I-1 Bestandsplan Klima 1:5.000 B-I-2 Bewertung Klima 1:5.000 B-J-1 Bestandsplan Emissionen/ Immissionen 1:5.000 B-J-2 Bewertung Emissione n/ Immissionen 1:5.000 B-K-1 Gesamtbewertung des Un tersuchungsraums 1:5.000
anlage 4
272419 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grundlagenermittlung und Bewertung
der biotischen und abiotischen Schutzgüter
im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Niederlassung Darmstadt
Landwehrstraße 54, 64293 Darmstadt
Telefon +49 6151 27027-0, bce-darmstadt@bjoernsen.de
Dezember 2022, pe, NW, MC, MJ, SD, Men, dup2103108
\\bce01.de\nas\N\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03 _Doku\20221221_Endfassung\20221221_pe.docx I
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
1.1 Anlass 1
1.2 Ziel 2
2 Untersuchungstiefe und -umfang 2
2.1 Städtebauliche Vorgaben 2
2.2 Datengrundlagen 2
2.3 Untersuchungsraum 4
3 Methodenbeschreibung 5
3.1 Bewertung von Flächen 5
3.2 Seltene oder besondere Flächen und Strukturen 9
4 Bestandserfassung und -bewertung 9
4.1 Übergeordnete Vorgaben 9
4.1.1 Schutzgebiete 9
4.1.1 Vorgaben der Raumordnung 10
4.1.2 Flächennutzungsplan / Landschaftsplan Darmstadt 13
4.1.3 Masterplan DA 2030+ 15
4.2 Biotop- und Nutzungstypen 16
4.2.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 16
4.2.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 16
4.2.3 Bestand 17
4.2.4 Bewertung 20
4.2.5 Zusammenfassung 21
4.2.6 Gesamtstädtischer Vergleich 22
4.2.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 22
4.3 Bäume 23
4.3.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 23
4.3.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 23
4.3.3 Bestand 24
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH II
4.3.4 Bewertung 28
4.3.5 Zusammenfassung 29
4.3.6 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 29
4.4 Arten 29
4.4.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 29
4.4.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 31
4.4.3 Bestand 35
4.4.4 Bewertung 44
4.4.5 Zusammenfassung 50
4.4.6 Gesamtstädtischer Vergleich 50
4.4.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 51
4.5 Landschaftsbild und Naherholung 52
4.5.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 52
4.5.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 53
4.5.3 Bestand 55
4.5.4 Bewertung Landschaftsbild und Naherholung 59
4.5.5 Zusammenfassung 68
4.5.6 Gesamtstädtischer Vergleich 68
4.5.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 68
4.6 Boden 69
4.6.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 69
4.6.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 70
4.6.3 Bestand 76
4.6.4 Bewertung 81
4.6.5 Zusammenfassung 81
4.6.6 Gesamtstädtischer Vergleich 82
4.6.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 83
4.7 Wasser 83
4.7.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 83
4.7.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 84
4.7.3 Bestand 84
4.7.4 Bewertung 95
4.7.5 Zusammenfassung 96
4.7.6 Gesamtstädtischer Vergleich 96
4.7.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 96
4.8 Klima 97
4.8.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 97
4.8.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 98
4.8.3 Bestand 100
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH III
4.8.4 Bewertung 104
4.8.5 Zusammenfassung 108
4.8.6 Gesamtstädtischer Vergleich 108
4.8.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 108
4.9 Emissionen / Imissionen 109
4.9.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung 109
4.9.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode 111
4.9.3 Bestand 113
4.9.4 Bewertung 114
4.9.5 Zusammenfassung 115
4.9.6 Gesamtstädtischer Vergleich 116
4.9.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung 116
5 Gesamtbewertung 116
6 Mögliche Folgen einer städtebaulichen Entwicklung für die Gesamtstadt 120
7 Fazit 122
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: 1
Abbildung 2: Untersuchungsräume zur Erfassung der abiotischen und biotischen
Grundlagendaten 5
Abbildung 3: Gesamtbewertung 6
Abbildung 4: Gesamtbewertung am Beispiel Flurstück 112/1 7
Abbildung 5: Gesamtbewertung am Beispiel Flurstück 133/1 8
Abbildung 6: Schutzgebiete 10
Abbildung 7: Regionalplan Südhessen 11
Abbildung 8: Flächennutzungsplan 13
Abbildung 9: Entwicklungskarte des Landschaftsplans [43] 14
Abbildung 10: Leitbildkarte des Landschaftsplans mit Entwicklungsprioritäten 14
Abbildung 11: Masterplan DA 2030+ [38] 15
Abbildung 12: Gesetzlich geschützte Biotope 18
Abbildung 13: Feuchtezeiger auf Nasswiese: Kuckuckslichtnelke, großer Wiesenknopf und
Sumpfdotterblume 18
Abbildung 14: Feuchte Brachfläche mit Bulten-Großseggenried 19
Abbildung 15: Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen 21
Abbildung 16: Artenreiches Feldgehölz 25
Abbildung 17: Pappel in der Nähe der Silz 26
Abbildung 18: Mit Stieleichen bestandene Allee 27
Abbildung 19: Astabbruch an Hängebirke und Spalte an Spitzahorn 28
Abbildung 20: Nachweise Feldlerche und Schwarzkehlchen im Untersuchungsraum 3 6
Abbildung 21: Potenzielles Eidechsenhabitat 40
Abbildung 22: Nachweise Tagpfauenauge (Inarchis io) und Kleiner Perlmuttfalter (Issoria
lathonia) im Untersuchungsraum 42
Abbildung 23: Alte Pappel als potenzieller Habitatbaum im Untersuchungsraum 4 3
Abbildung 24: Bewertung Habitatpotenzial Vögel 45
Abbildung 25: Habitatpotenzial Fledermäuse 47
Abbildung 26: Habitatpotenzial Amphibien und Reptilien 48
Abbildung 27: Habitatpotenzial für Schmetterlinge und xylobionte Käfer 49
Abbildung 28: Landwirtschaftliche Nutzflächen mit Sonderkulturen und schilfbestandenen
Gräben 56
Abbildung 29: 5 6
Abbildung 30: Feuchtgrünland mit Seggenried 57
Abbildung 31: Mäandrierende Silz 58
Abbildung 32: Kleingärten am Ortsrand von Wixhausen 58
Abbildung 33: Sichtbeziehung im Untersuchungsraum 60
Abbildung 34: Blick von der Bundesstraße B3 über das Offenland zum Waldrand 6 1
Abbildung 35: Blick auf Gehölze und Waldrand im Norden Untersuchungsgebiets 6 1
Abbildung 36: Blick auf den östlichen Siedlungsrand von Wixhausen 62
Abbildung 37: Bodenarten im Untersuchungsraum 77
Abbildung 38: Standorttypisierung für die Biotopentwicklung 78
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH V
Abbildung 39: Ertragspotenzial innerhalb des Untersuchungsraums 79
Abbildung 40: Historisches Luftbild aus den Jahren 1952 1967 80
Abbildung 41: Ertragspotenzial im Bereich Wixhausen und Oberfeld 82
Abbildung 42: Ertragspotenzial im östlich von Eberstadt und südwestlich von Pfungstadt 82
Abbildung 43: Geothermie im Untersuchungsraum 86
Abbildung 44: Vieljährige Monatsniederschläge im Zeitraum 1981 bis 2010 an der Station
Weiterstadt / Schneppenhausen 87
Abbildung 45: Grundwasserstandsentwicklung an den Messstellen 145 und 146 im
Zeitraum 01/2020 bis 04/2021 89
Abbildung 46: Lage weiterer Grundwasserentnehmer im Umfeld 90
Abbildung 47: Gewässernetz 93
Abbildung 48: Wasserführung der im Untersuchungsgebiet liegenden Gräben am
18.01.2022 94
Abbildung 49: Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion und Klimafunktionskarte der
Wissenschaftsstadt Darmstadt 101
Abbildung 50: Klimatope im Untersuchungsraum 103
Abbildung 51: Bodennahe Luftleitbahnen aufgrund des Reliefs 104
Abbildung 52: Emissionen im Untersuchungsraum 114
Abbildung 53: Darstellung Gesamtbewertung 117
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VI
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Datenüberblick 2
Tabelle 2: Einzelbewertung der Schutzgüter 6
Tabelle 3: Rechtliche Verankerung der Biotop- und Nutzungstypenerfassung und -
bewertung 16
Tabelle 4 Bewertungsskala der Biotop- und Nutzungstypen 17
Tabelle 5: Rechtliche Verankerung des Baumschutzes 23
Tabelle 6: Baumarten im Untersuchungsgebiet 24
Tabelle 7: Kategorisierung der Habitatbäume 27
Tabelle 8: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Arten 30
Tabelle 9: Ampelschema nach Albrecht et al. (2013) 31
Tabelle 10: Verwendete Daten 32
Tabelle 11: Termine der Querschnittsbegehungen 32
Tabelle 12: Bewertung Habitatpotenzial 33
Tabelle 13: Vorkommen von Vogelarten mittlerer bis besonders hoher Planungsrelevanz
37
Tabelle 14 Nachgewiesene Fledermausvorkommen 39
Tabelle 15: Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Amphibienarten 41
Tabelle 16: Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Schmetterlinge 42
Tabelle 17: Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Käferarten 4 3
Tabelle 18: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Landschaftsbild 53
Tabelle 19: Kriterien zur Bewertung von Landschaftsbild und Naherholung [32] 54
Tabelle 20: Bewertung der Schutzgüter Landschaftsbild und Naherholung 67
Tabelle 21: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Boden 70
Tabelle 22: Verwendete Daten zur Auswertung des Schutzguts Boden 70
Tabelle 23: Bewertung der Lebensraumfunktion 72
Tabelle 24: Bewertung der Bodenfruchtbarkeit 73
Tabelle 25: Bewertung der Filter- und Pufferfunktion 73
Tabelle 26: Bewertung der Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte 74
Tabelle 27: Bewertung ergänzender Parameter für das Schutzgut Boden 75
Tabelle 28: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Wasser 83
Tabelle 29: Durchlässigkeitsklassen nach DIN 18130-1 85
Tabelle 30: Vergleich der Grenzwerte für Betonaggressivität mit vorliegenden
Messwerten 92
Tabelle 31: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Klima 97
Tabelle 32: Verwendete Daten zur Bildung von Klimatopen 98
Tabelle 33: Bewertungsschema Schutzgut Klima 99
Tabelle 34: Bewertung des Klimas 107
Tabelle 35: Rechtliche Verankerung des Schutzes vor Immissionen 111
Tabelle 36: Bewertung der Vorbelastung von schädlichen Umwelteinflüssen 112
Tabelle 37: Erhaltenswerte Strukturen und Funktionen: Empfehlung zusätzlicher
Untersuchungen und gesetzliche Grundlagen 119
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VII
Anlagen
Reihe A: Übersichten und Zusammenstellungen
A-C Baumkartierung
A-C.1 Auflistung erfasster Bäume
A-D Schutzgut Arten
A-D.1 Gesamtartenliste der erfassten Vogelarten
A-H Schutzgut Wasser
A-H.1.1 Ganglinien gemessener Grundwasserstände im Untersuchun gsraum / Geltungsbereich
A-H.1.2 Ganglinien gemessener Grundwasserstände im weiteren Unt ersuchungsraum
A-H.1.3 Ganglinien gemessener Grundwasserstände im weiträumigen Umfeld
A-H.2.1 Grundwasserbeschaffenheit - Piper-, Box-Plot, Balken- u nd Schöller-Diagramme
A-H.2.1.1 Grundwasserbeschaffenheit - Messstelle 527275
A-H.2.1.2 Grundwasserbeschaffenheit - Messstelle 527336
A-H.2.2 Grundwasserbeschaffenheit - Tabellarische Zusammenstell ung der Maximalkonzentratio-
nen und Vergleich mit den GFS nach GWSVwV
A-H.3 Wasserschutzgebietsverordnung
A-H.4 Geologische Karte und Lage von Bohrungen
A-H.5.1 Geologisch / Hydrogeologische Schnitte - A
A-H.5.2 Geologisch / Hydrogeologische Schnitte - B
A-H.5.3 Geologisch / Hydrogeologische Schnitte - C
A-H.5.4 Geologisch / Hydrogeologische Schnitte - D
A-H.6 Lageplan Messstellen
A-H.7.1 Grundwassergleichen - hohe Grundwasserstände (April 200 1)
A-H.7.2 Grundwassergleichen - niedrige Grundwasserstände (Oktob er 1993)
A-H.8.1 Flurabstand - hohe Grundwasserstände (April 2001)
A-H.8.2 Flurabstand - niedrige Grundwasserstände (Oktober 1993)
A-H.9 Geschätzte Versickerungsfähigkeit des Untergrundes
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH VIII
Reihe B: Übersichten und Pläne Maßstab
B-A-1 Übersichtskarte 1:5.000
B-B-1 Bestandsplan Nutzungstypen 1:2.500
B-B-2 Bewertung Nutzungstypen 1:2.500
B-C-1 Bestandsplan Bäume und Baumhöhlen 1:5.000
B-D-1 Bestandsplan Arten 1:5.000
B-D-2.1 Bewertung Arten - Vögel 1:5.000
B-D-2.2 Bewertung Arten - Fledermäuse 1:5.000
B-D-2.3 Bewertung Arten
Amphibien & Reptilien 1:5.000
B-D-2.4 Bewertung Arten Schmetterlinge & Käfer 1:5.000
B-EF-1 Bestandsplan Landschaftsbild und Naherholung 1:5.000
B-EF-2 Bewertung Landschaftsbild und Naherholung 1:5.000
B-G-1 Bestandsplan Boden 1:5.000
B-G-2 Bewertung Boden 1:5.000
B-H-1 Bestandsplan Wasser 1:5.000
B-H-2 Bewertung Wasser 1:5.000
B-I-1 Bestandsplan Klima 1:5.000
B-I-2 Bewertung Klima 1:5.000
B-J-1 Bestandsplan Emissionen/ Immissionen 1:5.000
B-J-2 Bewertung Emissionen/ Immissionen 1:5.000
B-K-1 Gesamtbewertung des Untersuchungsraums 1:5.000
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH IX
Verwendete Unterlagen
[1] AG Björnsen/ Mailänder
Überarbeitung Amphibienschutzkonzept, Ergänzende Leistungen Ökologie, FAIR Facility
for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
2017
[2] Albrecht, K., T. Hör, F. W. Henning, G. Töpfer-Hofmann, & C . Grünfelder
Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit land-
schaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben FE 02.0332/2011/LRB im Auftrag des Bundesminis-
teriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Schlussbericht Dezember 2013
[3] Bezzel, E.
Das BLV Handbuch Vögel
Alle Brutvögel Mitteleuropas, BLV Buchverlag, München, 2013
[4] Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)
Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen
Beschluss der LAI vom 13.09.2012
[5] Bundesanstalt für Straßenwesen
Forschungsprogramm Straßenwesen, FE 02.0332/2011/LRB
Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit land-
schaftspflegerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag
Dezember 2013
[6] Bundesamt für Naturschutz
Methodische Anforderungen an Wirkungsprognosen in der Eingriffsregelung.
Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 898 82 024 des Bundesamtes für Naturschutz
2003
[7] Bundesamt für Naturschutz
Nationaler Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie in Deutschland
2019
[8] Bundesamt für Naturschutz
Runge, H., Simon, M. & Widdig, T
Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastruk-
turvorhaben, FuE Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplans des Bundesministeri-
ums f. Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
2009
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH X
[9] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr, Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorha-
bens FE 02.286/2007/LRB
2010
[10] Büro für Entomologie
Schmetterlingskartierung für das Stadtgebiet Darmstadt
März 2019
[11] FAIR GmbH
Verfasser: Arbeitsgemeinschaft PGNU-Wesseling (APW)
Projekt FAIR
Baustraßen äußere Erschließung
Naturschutzrechtlicher Antrag mit integriertem Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
31.08.2012
[12] Gassner, Winkelbrandt, Bernotat
UVP und strategische Umweltprüfung, Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprü-
fung, 5. Auflage
2010
[13] Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
Zahl der Hitzetage. Studie mit Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
2021
[14] Hessen Mobil
Interaktive Verkehrsmengenkarte, Ergebnis der bundesweiten Straßenverkehrszählung
mobil.hessen.de/interaktive-verkehrsmengenkarte
2015
[15] Hessische Lebensraum und Biotopkartierung (HLBK)
Kartieranleitung Teil 1 Kartiermethodik
Grundlagen, Erfassungstiefe, Bearbeitungstiefe, Module
HLNUG Dezernat N1
Stand: 4/ 2019
[16] Hessische Lebensraum und Biotopkartierung (HLBK)
Kartieranleitung Teil 2 Kartiereinheitenbeschreibung
Beschreibung der HLBK Kartiereinheiten auf Grundlagen der FFH-Lebensraumtypen und
der gesetzlich geschützten Biotope in Hessen
HLNUG Dezernat N1
Stand: 3/ 2021
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XI
[17] Hessisches Landesamt für Bodenforschung (Hrsg.)
Geologische Karte Hessen
Blätter 6017 Mörfelden, 6018 Langen
Wiesbaden, 1994
[18] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Dezernat Hyd rologie (Hrsg.)
Hydrologisches Kartenwerk Hessische Oberrheinebene
Grundwasserneubildung aus Niederschlag - Mittelwert der Jahre 1961 bis 1991
Wiesbaden, Januar, 2004
[19] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Dezernat Hyd rologie (Hrsg.)
Hydrologisches Kartenwerk Hessische Rhein- und Mainebene
Grundwasserhöhengleichen, Flurabstände (Jahre 2001, 1993)
Wiesbaden, 2012 und 2013
[20] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Landesamt fü r Geologie und Bergbau
Rheinland-Pfalz
Großmaßstäbige Bodeninformationen für Hessen und Rheinland-Pfalz
Auswertung von Bodenschätzungsdaten zur Ableitung der Bodenfunktionen und -eigen-
schaften
2008
[21] Hessisches Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz
Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien
Natur in Hessen, 3. Fassung
Stand: Juli 1995
[22] Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Fors ten
Schaffrath
Rote Liste der Blatthorn- und Hirschkäfer Hessens
2002
[23] Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bodenschutz in der Bauleitplanung
Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Um-
weltprüfung nach BauGB in Hessen
Februar 2011
[24] Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtsc haft und Verbraucherschutz
(HMUKLV)
Rote Liste der bestandgefährdeten Brutvogelarten Hessens, 10. Fassung,
Stand Mai 2014
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XII
[25] Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtsc haft und Verbraucherschutz
(HMUKLV)
Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasserverunreini-
gungen (GWS-VwV)
3. Fortschreibung
Teilplan Darmstadt
April 2019
[26] Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Arbeitsgemeinschaft Hessischer Lepidopterologen
Rote Liste (Gefährdungsabschätzung der Tagfalter (Lepidoptera: Rhopalocera) Hessens, 3.
Fassung, Stand: 06.04.2008, Ergänzungen 18.01.2009
[27] Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Rote Liste der Amphibien und Reptilien Hessens
2010
[28] HLNUG, RP Darmstadt, UNB Darmstadt-Dieburg
Wechselkrötenberatung Land Hessen Ortsbegehung potentielle Laichhabitate für die Knob-
lauchkröte zwischen Arheilgen und Wixhausen am 08.07.2021
August 2021
[29] Institut für angewandte Vegetationskunde und Landschaftsök ologie
Naturschutzfachliche Zielplanung
für Teil der der Gemarkung Arheilgen und Wixhausen der Stadt Darmstadt
Oktober 1995
[30] Junker + Kruse Stadtforschung Planung
Nahversorgungskonzept für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
in Ergänzung zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept
März 2016
[31] Kock, Kugelschafter
Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens
Hessischen Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz
Natur in Hessen, 3. Fassung Stand: Juli 1995, Forschungsinstitut Senckenberg, Frankfurt a.
M. und AK Wildbiologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen e.V.
1995
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XIII
[32] Landesanstalt für Umweltschutz (LfU) Baden-Württemberg
Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitpla-
nung, Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umset-
zung (A)
2005
[33] Magistrat der Stadt Darmstadt, Tiefbauplanung (Hrsg.)
Studie über die Entwässerungsmöglichkeiten der geplanten Erweiterungsgebiete in Arheili-
gen und Wixhausen
Heft 1: Erläuterungsbericht
Darmstadt; Juli 1994
Verfasser: Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH
[34] Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-W ürttemberg (Hrsg.)
Städtebauliche Klimafibel online. Hinweise für die Bauleitplanung.
Stuttgart, 2012
[35] Oelke, H.
Wo beginnt bzw. wo endet der Biotop der Feldlerche?
Journal für Ornithologie 109 (1): 25-29.
1968
[36] Prinz, H.
Abriß der Ingenieurgeologie
2.neubearb. und erweiterte Auflage
Enke-Verlag, Stuttgart 1991
[37] Regierungspräsidium Darmstadt
Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde)
Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise
4. Mai 2020
[38] Regionalversammlung Südhessen
Regionalplan Südhessen/ regionaler Flächennutzungsplan
[39] Runge, H., Simon, M. & Widdig, T.
Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastruk-
turvorhaben, FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeri-
ums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Natur-
schutz - FKZ 3507 82 080, (unter Mitarb. von: Louis, H. W., Reich, M., Bernotat, D., Mayer,
F., Dohm, P., Köstermeyer, H., Smit-Viergutz, J., Szeder, K.).- Hannover, Marburg.
2009
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XIV
[40] Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz un d Saarland
Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens, 2. Fassung (März 2014)
Verfasser: Werner, M. et al.
[41] Südbeck, P. et al.
Methodenstandard zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, Radolfzell
2005
[42] Werner, Bauschmann, Hormann, Stiefel
Zum Erhaltungszustand der Brutvogelarten Hessens, Zeitschrift für Vogelkunde und Natur-
schutz in Hessen, Vogel und Umwelt 21:37-69
2014
[43] Wissenschaftsstadt Darmstadt
Arbeitsgruppe Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Erläuterungsbericht zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
2006
[44] Wissenschaftsstadt Darmstadt
Behrend-Institut Frankfurt am Main
Wohnungs- und Gewerbeflächenbedarfsanalyse
2012
[45] Wissenschaftsstadt Darmstadt
Die demographische Entwicklung Darmstadts bis 2035
Demografiebericht
Januar 2017
[46] Wissenschaftsstadt Darmstadt
Einzelhandeln- und Zielkonzept
Grundlagengutachten für beschlossene Einzelhandelskonzepte für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt, Junker & Kruse
Januar 2012
[47] Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grünflächenamt
Landschaftsplan Entwicklungsteil
2004
[48] Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grünflächenamt
Landschaftsplan Grundlagenteil
2004
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XV
[49] Wissenschaftsstadt Darmstadt
INKEK Institut für Klima- und Energiekonzepte
Endbericht Klimafunktionskarte, Gesamtstädtische Klimaanalyse mit Planungsempfehlungen
und Integration der zukünftigen baulichen sowie klimatischen Veränderungen
Oktober 2016
[50] Wissenschaftsstadt Darmstadt
Masterplan 2030+, Räumliche Entwicklungsstrategie für Darmstadt
2020
[51] Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage -Nr. 2019/0302, Magistratsbeschluss Nr. 385
Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in
Arheilgen West und Wixhausen Ost
Vorlage vom 23.09.2019
[52] FAIR GmbH (Hrsg.)
Monitoringbericht Grundwasser
Halbjahresberichte Januar 2020 bis Juni 2021
Koblenz, Juli 2021
Verfasser: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Online-Datenbanken und Kartenviewer
[53] Boden Viewer
Daten zu Bodeneigenschaften und -funktionen des HLNUG
Abfrage: Juni 2021
[54] Bundesamt für Naturschutz
geodienste.bfn.de
Abfrage: Juli 2021
[55] Deutscher Wetterdienst (DWD) (Hrsg.)
Niederschlagsdaten und vieljährige Mittelwerte für die Station Weiterstadt/Schneppenhausen
https://www.dwd.de/DE/leistungen/klimadatendeutschland/vielj_mittelwerte.html
https://cdc.dwd.de/portal/
Abfrage: Juni 2021
[56] Geologie-Viewer
Geofachdaten und Bohrdatenportal des HLNUG
Abfrage: Juni 2021
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVI
[57] Geoportal Hessen
Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation beim Hessischen Landesamt für Bodenma-
nagement und Geoinformation
Abfrage: Juni 2021
[58] GruSchu
Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz in Hessen
HLNUG
Abfrage: Juni 2021
[59] HALM-Viewer
Viewer zum Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
(HALM) des HLNUG
Abfrage: Juni 2021
[60] Hydrologischer Atlas Deutschland
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Abfrage: Juli 2021
[61] Landesgrundwasserdienst-Viewer
Fachinformationssystem Landesgrundwasserdienst (FIS LGD)
Abfrage: Juli 2021
[62] Lärmviewer
HLNUG
Abfrage: Juli 2021
[63] Natureg Viewer
Naturschutzinformationssystem, Naturschutzregister Hessen
HLNUG
Abfrage: Juni 2021
[64] Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Viewer
Viewer zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen
HLNUG
Abfrage: Juli 2021
Gesetze und Verordnungen
[65] Baugesetzbuch (BauGB)
8. Dezember 1986, zuletzt geändert durch Art 17 G vom 10. September 2021
[66] Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
1. März 1999, zuletzt geändert durch Art. 8 VO vom 27. September 2017
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVII
[67] Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
12. Juli 1999, letzte Neufassung vom 17. Juli 2021
[68] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Ge-
räusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
15. März 1974, Letzte Neufassung vom 4. Oktober 2002
[69] Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. September 2017
(BGBl. I S. 3434), verordnet durch das Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz, zuletzt geändert am 18.08.2021
[70] Deutsches Institut für Normung (DIN)
DIN 4030-1: 2008-06
Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase Teil 1: Grundlagen und Grenz-
werte
[71] Deutsches Institut für Normung (DIN)
DIN 18130-1;1998-05 (zurückgezogen)
Baugrund Untersuchung von Bodenproben Bestimmung des Wasserdurchlässigkeitsbei-
wertes Teil 1: Laborversuche
[72] Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsges etz WHG)
vom 31.07.2009, zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 2.6.2021 I 1295
[73] Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG)
Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensa-
nierung
28. September 2007
[74] Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
28. November 2016
[75] Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz ( HAGBNatSchG)
20. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018
(GVBl. S. 184), verordnet durch das Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
[76] Hessisches Wassergesetz (HWG)
vom 14.12.2010, Fassung vom 28.05.2018
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH XVIII
[77] Kompensationsverordnung (KV)
Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, das Führen von Öko-
konten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlungen
Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
26. Oktober 2018
[78] Staatsanzeiger für das Land Hessen
[79] Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
ABl. EG Nr. L 327/1, 22.12.2000
[80] Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
vom 1. November 1998, Letzte Änderung vom 9. Juni 2017
[81] Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
vom 8. September 1964, Letzte Neufassung vom 1. Oktober 2002
[82] Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frank-
furt Main
vom 30. September 2011
[83] Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlich en Gebrauch (Trinkwasserver-
ordnung - TrinkwV)
vom 21.05.2001, neugefasst durch Bek. v. 10.3.2016 I 459;
zuletzt geändert durch Art. 99 V v. 19.6.2020 I 1328
[84] Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordn ung GrwV)
vom 09. November 2010 (BGBl. I S. 1513),
zuletzt geändert durch Art. 1 VO vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1044)
[85] Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächen gewässerverordnung
OgewV) vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v.
9.12.2020 I 2873
[86] Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanieru ng von Grundwasserverunreini-
gungen (GWS-VwV)
vom 18.07.2021
Hrsg. vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 1 von 123
1 Einleitung
1.1 Anlass
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zählt bundesweit zu den am stärksten wachsenden Städten und
stellt einen bedeutenden Wirtschaftsstandort im Ballungsraum Rhein-Main dar. Nach aktuellen Projek-
tionen ist auch weiterhin von einer steigenden Einwohnerentwicklung mit bis zu 184.000 Einwohnern
bis zum Jahr 2035 auszugehen [45][50]. Im Jahr 2012 wurden in einer einer Wohnungs- und Gewer-
beflächenbedarfsanalyse Defizite bei der Verfügbarkeit städtischer Entwicklungsflächen festgestellt
[44].
Gemäß Magistratsbeschluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Bereitstellung von Flächen für
Arbeiten, Gewerbe und Dienstleistungen essenziell, um die wirtschaftliche Gesamtsituation in den
kommenden Jahrzenten zu sichern und zu stärken [51]. Deshalb
sucht werden. Gegenstand dieses Gutachtens ist der Untersuchungsraum
Abbildung 1: Untersuchungsraum
(Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt)
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 2 von 123
1.2 Ziel
Ziel dieses Gutachtens ist die Erhebung und Zusammenstellung abiotischer und biotischer Grundla-
gendaten für die Schutzgüter Biotope, Arten, Landschaftsbild und Naherholung, Boden, Wasser,
Klima und Emissionen. Die Bewertung der Daten ermöglicht eine Differenzierung des Untersuchungs-
raums in Bezug zur Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit aus naturwissenschaftlicher Sicht. Das Er-
gebnis soll eine Entscheidungsgrundlage für die städtebauliche Planung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt sein. Weiterhin soll es geeignet sein, als Grundlage für eine Strategische Umweltprüfung
im Zuge des Bebauungsplanverfahrens oder für einen Umweltbericht zum Bebauungsplan zu dienen.
2 Untersuchungstiefe und -umfang
2.1 Städtebauliche Vorgaben
Zur Suche von Flächen für Arbeiten, Gewerbe und Dienstleistungen wurden von der Wissenschafts-
stadt Darmstadt keine Vorgaben in Bezug auf die Mindestgröße eines möglichen Gewerbegebietes
gegeben. Mögliche Festsetzungen z.B. zu Art, Maß und Bauweise eines Gewerbegebietes sollen erst
auf Grundlage dieses Gutachtens in ein städtebauliches Konzept einfließen.
2.2 Datengrundlagen
Die Erfassung des abiotischen und biotischen Bestands erfolgte überwiegend durch Auswertung vor-
handener Daten. Einzelne Aspekte wurden im Jahr 2021 durch BCE vor Ort erfasst. Tabelle 1 ermög-
licht einen Überblick über die im Bericht herangezogenen Daten.
Tabelle 1: Datenüberblick
Thema Quelle/Stand
Allgemein
Leitbild Masterplan 2030+ - DA2030 Wissenschaftsstadt Darmstad t
Stadtplanungsamt
Stadtatlas Darmstadt https://stadtatlas.darmstadt.de/
(Abfrage: Juni 2021)
Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Stadt Darmstadt (März 2019)
Regionalplan Südhessen 2010 RP Darmstadt (2010)
Landschaftsplan Stadt Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt
(November 2004)
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 Wissenschaftsstadt Darms tadt
Junker & Kruse (2012)
Nahversorgungskonzept 2016 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Junker & Kruse (2016)
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 3 von 123
Thema Quelle/Stand
Gewerbegebietskonzept 2009 Wissenschaftsstadt Darmstadt (2009)
Wohnungs- und Gewerbeflächenbedarfsanalyse Wissenschaftsstadt D armstadt
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
(2012)
Biotoptypen
Biotoptypenkartierung inkl. Erfassung gesetzlich
geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG und
§ 13a HAGBNatSchG sowie Lebensraumtypen
nach Anhang I FFH-Richtlinie
aktuelle Erfassung, BCE (2021)
Schutzgebiete und Hinweise zu gesetzlich ge-
schützten Biotopen
Natureg-Viewer (Abfrage: Mai 2021)
Baumkartierung
GPS-gestützte Erfassung der Bäume im Untersu-
chungsraum und Ermittlung der Parameter Lage,
Stammumfang, Kronendurchmesser, Höhe, Vitali-
tät, Schädigung und Erhaltungswürdigkeit
aktuelle Erfassung, BCE (2021)
Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse
Potenzialkartierung aktuelle Erfassung, BCE (2021)
Zusätzliche Informationen zu Artvorkommen und
Verbreitungen
Wissenschaftsstadt Darmstadt,
NABU Darmstadt (Abfrage Mai 2021),
Natureg Viewer (Abfrage Mai 2021)
Vogelschutzwarte Frankfurt (Abfrage Juni
2021)
Naturschutzfachliche Zielplanung Arheilgen und
Wixhausen
Institut für angewandte Vegetationskunde und
Landschaftsökologie (1995)
Landschaftsbild und Naherholung
Kartierung von Landschaftsbildeinheiten aktuelle Erfassung, BCE (2021)
Landschaftsbildqualitäten und Erholung Infrastruk-
tur
Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (2004) [47]
Reit- und Wanderkarte wanderreitkarte.de/
Abfrage Juni 2021
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
Regierungspräsidium Darmstadt, 23. Juni
2004
Boden
Bodenflächendaten Hessen 1:5.000, landwirt-
schaftliche Nutzfläche (BFD5L)
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geolo-
gie
Bodenflächendaten 1:50.000 Hessen (BFD50) Hessisches Landesamt für Umwelt und Geolo-
gie
Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Thema Quelle/Stand
Wasser
Studie über die Entwässerung der geplanten Erwei-
terungsgebiete in Arheilgen u. Wixhausen
Magistrat der Stadt Darmstadt
Tiefbauplanung
Brandt-Gerdes-Sitzmann (1994)
Grundwassermessstellen Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grundwassermessstellen Merck KGaA und HLNUG
Klima
Klimaschutzkonzept Darmstadt Institut Wohnen und Umwelt GmbH, D arm-
stadt und memo-consulting, Seeheim-Jugen-
heim (2013)
StaVo Beschluss Höchste Priorität für Klimaschutz
08/2019
Bündnis 90, die Grünen, CDU Darmstadt
Endbericht Klimafunktionskarte INKEK, Wissenschaftsstadt Darmst adt (2016)
Emissionen / Imissionen
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutz-
bereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main
Hessische Landesregierung (2011)
Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Re-
gierungsbezirk Darmstadt Landkreise
Regierungspräsidium Darmstadt (2020)
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main,
3. Fortschreibung Teilplan Darmstadt
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klima-
schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(2019)
2.3 Untersuchungsraum
Der Untersuchungsraum liegt im Norden von Darmstadt und umfasst eine Fläche von 103 ha. Er
grenzt im Westen an den Ortsteil Wixhausen. Im Osten befinden sich landwirtschaftliche Fläche und
Wald, in dem das Forschungszentrum der GSI liegt. Die Silzbachaue begrenzt den Raum nach Sü-
den. Im Norden verläuft der Apfelbach.
Um Einflüsse, die auf den Untersuchungsraum von außen einwirken, ebenfalls erfassen und bewerten
zu können, wurde der Untersuchungsraum um 500 m erweitert. Der erweiterte Untersuchungsraum
umfasst 405 ha. Er enthält auch Teile des Siedlungsbereichs von Wixhausen, der Forschungsanlage
GSI und des Stadtteils Arheilgen.
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Abbildung 2: Untersuchungsräume zur Erfassung der abiotischen und biotischen Grundlagendaten
Untersuchungsraum (schwarz), erweiterter Untersuchungsraum (bl au)
3 Methodenbeschreibung
3.1 Bewertung von Flächen
Die Schutzgüter Biotop- und Nutzungstypen, Bäume, Arten, Landschaftsbild und Erholung, Boden,
Wasser, Klima und Emission / Immission werden einzeln erfasst. Jedes Schutzgut setzt sich aus meh-
reren Bestandskriterien zusammen, die entweder anhand eigener Bestandserhebungen oder anhand
vorhandener Daten ermittelt wurden (siehe Kapitel 2.2). Die räumliche Verortung erfolgt in den Be-
standskarten (siehe B-(A-K)-1).
Auf dieser Grundlage erfolgt die Bewertung zunächst schutzgutbezogen anhand fachlicher anerkann-
ter Bewertungskriterien. Die Bewertungskarten (siehe B-(B-J)-s) zeigen für jedes Schutzgut die jewei-
lige Schutzwürdigkeit von einzelnen Teilflächen des Untersuchungsgebiets auf. Dabei werden die Flä-
chen mit einer sehr geringen Schutzwürdigkeit mit (1) und Flächen mit einer sehr hohen Schutzwür-
digkeit mit (5) bewertet.
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Tabelle 2: Einzelbewertung der Schutzgüter
Verbale Bewertung Punktwertung Farbschema Plandarstellung
Sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung 1
Geringe naturschutzfachliche Bedeutung 2
Mittlere naturschutzfachliche Bedeutung 3
Hohe naturschutzfachliche Bedeutung 4
Sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung 5
Im Anschluss werden alle flächigen Einzelbewertungen (mit Ausnahme die der Bäume als Punktob-
jekte) in einer Gesamtbewertungskarte überlagert. Ziel dieser Überlagerung ist, die potenzielle Kon-
fliktträchtigkeit einer städtebaulichen Entwicklung darzustellen und sowohl konfliktreiche als auch kon-
fliktarme Teilflächen aufzuzeigen.
Um der Komplexität gerecht zu werden, wurde aus den insgesamt sieben Einzelbewertungen (Biotop-
und Nutzungstypen, Arten, Landschaftsbild und Naherholung, Boden, Wasser, Klima, Emission / Im-
mission) eine fließende Bewertungsskala von 7 Punkten (alle Schutzgüter haben eine sehr geringe
Einzelbewertung) bis 35 Punkten (alle Schutzgüter haben eine sehr hohe Einzelbewertung) entwickelt.
Abbildung 3: Gesamtbewertung
Dabei sind grüne Flächen als konfliktarm und rote Flächen als konfliktreich in Bezug auf eine städte-
bauliche Entwicklung bewertet.
Zur beispielhaften Verdeutlichung wird dieses Vorgehen an den Flurstücken 112/1 und 112/1, Flur 8,
im Folgenden erläutert.
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Beispiel: Flurstück 112/1
Abbildung 4: Gesamtbewertung am Beispiel Flurstück 112/1
Die Addition der Einzelbewertungen der sieben Schutzgüter führt zur Ausdifferenzierung von Teilflä-
chen. Es zeigen sich drei verschieden bewertete Flächen, die rechnerisch eine gemittelte Einzelbe-
wertung von
23 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 3,3 Punkten,
24 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 3,4 Punkten und
25 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 3,6 Punkten erhalten.
Auf dem Flurstück liegen also Teilflächen, die zwischen einer hohen und mittleren Gesamtbewertung
in Bezug zu erwarteten Konflikten der Schutzgüter mit einer städtebaulichen Entwicklungsplanung lie-
gen. Dies spiegelt sich in der Farbgebung zwischen gelb (mittlere naturschutzfachliche Bewertung)
und orange (hohe naturschutzfachliche Bewertung) wieder.
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Beispiel Flurstück 133/1:
Abbildung 5: Gesamtbewertung am Beispiel Flurstück 133/1
Es zeigen sich vier verschieden bewertete Flächen, die rechnerisch eine gemittelte Einzelbewertung
von
17 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 2,3 Punkten,
18 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 2,6 Punkten,
19 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 2,7 Punkten und
20 Gesamtpunktzahl / 7 Schutzgüter = 2,9 Punkten erhalten.
Auf dem Flurstück liegen also Teilflächen, die zwischen einer mittleren und geringen Gesamtbewer-
tung in Bezug zu erwarteten Konflikten der Schutzgüter mit einer städtebaulichen Entwicklungspla-
nung liegen. Dies spiegelt sich in der Farbgebung zwischen grün (geringe naturschutzfachliche Be-
wertung) und gelb (mittlere naturschutzfachliche Bewertung) wieder.
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3.2 Seltene oder besondere Flächen und Strukturen
Zusätzlich zu der Überlagerung der Einzelbewertungen werden solche Flächen und Strukturen in der
Karte Gesamtbewertung (B-K-1) dargestellt, die besonders selten sind oder besonders hohem Schutz
unterliegen.
Tabuflächen
Als
schutz unterliegen und aufgrund ihrer Größe, hohen Komplexität oder fehlenden Regenerationsfähig-
keit nicht wiederherstellbar sind. In den Tabuflächen sind Abstandsbereiche mit eingeschlossen, die
für die Erhaltung des Schutzziels notwendig sind. Die Tabuflächen sollten von der städtebaulichen
Planung ausgeschlossen werden, da sie im Rahmen von konkreten Planungen nicht der Abwägung
zugänglich sind.
Erhaltenswerte Flächen und Strukturen
Flächen oder Einzelobjekte mit besonderer Funktion für den Gesamtraum und z.T. darüber hinausrei-
chend werden als
Strukturen Dies sind. z.B. gesetzlich geschützte
Biotope oder auch FFH-Lebensraumtypen, die zwar gesetzlichem Schutz unterliegen, aber aufgrund
ihrer Wiederherstellbarkeit einer Abwägung im Rahmen von konkreten Planungen unterliegen können.
Ziel ist die Sensibilisierung für die nachfolgenden Planungen, damit diese besonderen Funktionen im
weiteren Planungsverlauf berücksichtigt und weitmöglichst erhalten werden.
4 Bestandserfassung und -bewertung
4.1 Übergeordnete Vorgaben
Als übergeordnete Vorgaben werden Schutzgebiete und übergeordnete Erhaltungs- und Entwick-
lungsziele aus der Regionalplanung und dem Masterplan DA 2030+ dargestellt, die im Rahmen der
Planung der städtebaulichen Entwicklungsfläche beachtet werden müssen.
4.1.1 Schutzgebiete
Im Umfeld des Untersuchungsraums befinden sich ein Landschaftsschutzgebiet und ein FFH-Gebiet.
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Das Landschaftsschutzgebiet 2411001) erstreckt sich fast über das gesamte
unbebaute Stadtgebiet und umringt den Untersuchungsraum und den Siedlungsbereich von Wixhau-
sen nahezu vollständig. Im Süden und Osten grenzt das Landschaftsschutzgebiet unmittelbar an den
Untersuchungsraum an. Da sich der Untersuchungsraum außerhalb des Landschaftsschutzgebietes
befindet, müssen keine Restriktionen, die sich aus der Schutzgebietsverordnung ergeben, berücksich-
tigt werden.
Das FFH-
-
305) befindet sich nordöstlich des Untersuchungsraums in einer Entfernung von ca. 700 m [63]. Es hat
damit so viel Abstand, dass vom Untersuchungsraum ausgehende Beeinträchtigungen des FFH-Ge-
biets unwahrscheinlich sind.
Abbildung 6: Schutzgebiete
Untersuchungsraum (rot), Landschaftsschutzgebiet (orange), FFH-Gebiet (grün)
4.1.1 Vorgaben der Raumordnung
Der Regionalplan Südhessen 2010 [38] stellt die bestehenden Nutzungen dar und zeigt auf, welche
Nutzungen bei Planungen Vorrang gegenüber anderen Nutzungen haben bzw. bestimmten Nutzun-
gen vorbehalten werden. Innerhalb der sogenannten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete können Hand-
lungen, die die Nutzungsfunktion des Gebietes beeinträchtigen untersagt werden. Die Vorgaben der
Raumordnung, die sich für den Untersuchungsraum ergeben, werden nachfolgend aufgeführt.
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Abbildung 7: Regionalplan Südhessen
Vorranggebiet Landwirtschat
gemäß Regionalpla-
nung Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen. Das Vorranggebiet erstreckt sich von Süden des
Gebiets nach Norden bis auf Höhe der Kleingärten. Eine städtebauliche Entwicklung in diesem Gebiet
widerspricht dem Regionalplan.
Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft
ür Landwirt-
In den "Vorbehaltsgebieten für Land-
wirtschaft" ist die Nutzung der Landschaft vorrangig durch Landbewirtschaftung sicherzustellen. In
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geringem Umfang sind Inanspruchnahmen dieser Flächen für Siedlungs- und gewerbliche Zwecke
möglich.
Regionaler Grünzug
Der Bereich der Silzaue ist im Regionalplan Südhessen als Regionaler Grünzug dargestellt. Planun-
gen und Vorhaben, die zu einer Zersiedlung, einer Beeinträchtigung der Gliederung von Siedlungsge-
bieten, des Wasserhaushalts, der Freiraumerholung oder der Veränderung der klimatischen Verhält-
nisse führen können, sind in den Flächen der Regionalen Grünzüge nicht zulässig. Abweichungen
sind nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und unter der Voraussetzung zulässig, dass gleichzeitig
im selben Naturraum Kompensationsflächen gleicher Größe, Qualität und vergleichbarer Funktion
Gebiet mit besonderer Klimafunktion
Als "Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" sind der Bereich der Silzaue sowie weite Teile
der landwirtschaftlichen Flächen ausgewiesen. Solche Gebiete bestehen aus Kalt- und Frischluftent-
stehungsgebieten sowie die Kalt- und Frischluftabflussschneisen, die im räumlichen Zusammenhang
mit belasteten Siedlungsbereichen stehen. Sie erfüllen wichtige Aufgaben für den Klima- und Immissi-
onsschutz. Diese Gebiete sollen von Bebauung und anderen Maßnahmen, die die Produktion bzw.
den Transport frischer und kühler Luft behindern können, freigehalten werden. Planungen und Maß-
nahmen, die die Durchlüftung von klimatisch bzw. lufthygienisch belasteten Ortslagen verschlechtern
können, sollen in diesen Gebieten vermieden werden.
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4.1.2 Flächennutzungsplan / Landschaftsplan Darmstadt
Anhand des Flächennutzungsplans (FNP) mit integriertem Landschaftsplan für Darmstadt aus dem
Jahr 2005 [43] wird ersichtlich, dass Teile des Untersuchungsraumes bereits als Gewerbeflächen oder
Bauflächen gemischter Nutzung dargestellt sind (Abbildung 8). Das geplante Gewerbegebiet Nordöst-
lich von Wixhausen soll gemäß des FNP für den Eigenbedarf der örtlichen Betriebe vorbehalten blei-
ben, sodass kostengünstige, kleinparzellierte Gewerbeflächen in kundennaher Lage entstehen. Die
dort überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen wurden im Landschaftsplan mit einem geringen Bi-
otopwert eingestuft (Karte Biotope Bewertung [48]). Im Entwicklungsteil des Landschaftsplans ist die
Bachaue der Silz als eins von Darmstadts wichtigsten Landschaftselementen benannt (S. 5 [47]). Der
gesamte Untersuchungsraum gilt als wertvoller Übergangsraum für die angrenzenden Naherholung.
Die Wegeverbindung mit Alleebäumen soll erhalten bleiben. Bei einem potenziellen städtebaulichen
Vorhaben ist auf ausreichend Abstand zu den Gräben zu achten (S. 132 [47]). Bei der Umsetzung des
Gewerbegebietes soll laut FNP ein Abstand von ca. 200 m zum Waldrand im Osten eingehalten wer-
den (siehe S. 34 [43]).
Abbildung 8: Flächennutzungsplan
Untersuchungsraum (rot), Fläche für allg. landwirtschaftliche Nutzung (gelb), Ökologisch wert-
volles Grünland (grün), Gewerbliche Bauflächen (grau), Gemischte Bauflächen (braun)
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In der Entwicklungskarte des Landschaftsplans sind Bereiche für die Entwicklung von Biotopen auf
landwirtschaftlichen Flächen dargestellt. Sie binden das Feuchtgrünland unter Einbeziehung der Grä-
ben nach Westen und Osten als Biotopverbund ein.
Abbildung 9: Entwicklungskarte des Landschaftsplans [43]
In der Leitbildkarte des Landschaftsplans sind die Entwicklungsprioritäten dargestellt. Das Offenland
ist als Gebiet für die Entwicklung von Biotopen ausgewiesen. Die feuchten Grünflächen sind als Kern-
gebiete für Schutz- und Entwicklungsflächen dargestellt.
Abbildung 10: Leitbildkarte des Landschaftsplans mit Entwicklu ngsprioritäten
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Bei Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsplanung auf Flächen, die nicht als gewerbliche Bau-
flächen dargestellt sind, wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
4.1.3 Masterplan DA 2030+
Zur Berücksichtigung kommunaler Vorgaben wurde der Masterplan DA 2030+ [50] ausgewertet. Hier-
bei wurden im Jahr 2016 Entwicklungsziele für die Wissenschaftsstadt Darmstadt formuliert und
grundlegende Weichen für die Zukunft gelegt. Als übergeordnetes Entwicklungsziel wird u.a. die Er-
schließung von neuen Wissenschafts- und Arbeitsstandorten im Gebiet Wixhausen-Ost aufgeführt.
Die Förderungs- bzw. Entwicklungsziele des Masterplans DA 2030+ sind:
Durchmischung von Nutzungsstrukturen
Verbesserung der Aufenthaltsqualität in öffentlichen und gewer blich genutzten Räumen
Vernetzung von Grünräumen und Förderung von Bepflanzungen
Stärkung der Stadtnatur
Schaffung von Erholungsräumen
Erhalt und Stärkung der biologischen Vielfalt, des Naturschutz es, der Biotopvernetzung und
des Gewässerschutzes
Abbildung 11: Masterplan DA 2030+ [38]
Umrandung = Potenzialfläche für neue Arbeitsquartiere, Pfeile = Entwicklungsachsen ÖPNV,
Kreissymbol = Neue Impulszentren für Wirtschaft und Wissenschaft
Der Masterplan DA 2030+ besitzt keine Rechtswirkung. Er ist Grundlage für die Entscheidung der
Stadt Darmstadt, die städtebauliche Entwicklung in Darmstadt Wixhausen-Ost zu prüfen.
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4.2 Biotop- und Nutzungstypen
4.2.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung
Die Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Biotop- und Nutzungstypenkartierung bilden § 15
BNatSchG [65] sowie § 34 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 HAGBNatSchG [75]. Als Referenz für den Ist-Zu-
stand müssen die räumlichen Gegebenheiten aktuell erfasst und bewertet werden. Die Grundlage für
die Erfassung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen in Hessen bildet die Hessische Kom-
pensationsverordnung aus dem Jahr 2018 [77].
Die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 13 HAGBNatSchG
und der FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie erfolgt anhand der Hessischen Le-
bensraum- und Biotopkartierung (HLBK) [1][16].
Tabelle 3: Rechtliche Verankerung der Biotop- und Nutzungstype nerfassung und -bewertung
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext
§ 15 BNatSchG Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriff en in Na-
tur und Landschaft
§ 34 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3
HAGBNatSchG
Eignung von Flächen und Kompensation von Eingriffen in
Natur und Landschaft
Hessische Kompensationsverordnung
(2018)
Erfassung und Bewertung der Standard-Nutzungstypen;
Land Hessen
Hessische Lebensraum- und Biotopkar-
tierung (HLBK, 2021)
Erfassung und Bewertung von gesetzlich geschützten Bio-
topen nach § 30 BNatSchG und § 13 HAGBNatSchG so-
wie FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtli-
nie
4.2.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode
Für die Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen wurden die Flächen im Mai und Juni 2021 durch
BCE begangen. Hierbei wurden die örtlichen Gegebenheiten den Standard-Nutzungstypen aus der
hessischen Kompensationsverordnung [77] zugeordnet, auf Pläne im Maßstab von 1 : 2.500 übertra-
gen und mittels Fotos dokumentiert. Zusätzlich wurden gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Le-
bensraumtypen erfasst. Die Erfassungsgrenzen zur Kartierung dieser Biotope wurden gemäß HLBK
[16] übernommen.
Auf Grundlage dieser aktuellen Bestandserfassung werden die Biotop- und Nutzungstypen im Unter-
suchungsraum hinsichtlich ihrer Wertpunkte gemäß der Hessischen Kompensationsverordnung [77]
bewertet. Um die Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu ermöglichen, werden die Wert-
punkte in eine 5-stufige Skala eingeteilt.
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Tabelle 4 Bewertungsskala der Biotop- und Nutzungstypen
Bewertung Einstufung Wertpunkte nach Hessi-
schen Kompensationsverordnung (WP)
Sehr geringe naturschutzfachliche Bedeu-
tung
0 - 10
Geringe naturschutzfachliche Bedeutung 11 - 25
Mittlere naturschutzfachliche Bedeutung 26 - 35
Hohe naturschutzfachliche Bedeutung 36 - 55
Sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung 56 - 80
4.2.3 Bestand
Der Untersuchungsraum zeigt sich als Offenland und ist insgesamt stark ackerbaulich geprägt. Er
zeichnet sich insbesondere durch den Anbau von Sonderkulturen, wie Spargel und Erdbeeren sowie
den Anbau von Mais und Getreide aus (Biotoptyp 11.191).
Am Rand der Felder verlaufen meist unbefestigte Wege, die sehr häufig von temporär wasserführen-
den Gräben begleitet werden. Die Gräben sind von Stickstoff- und Feuchtezeigern, wie Brennnessel
(Urtica dioica), Echtem Mädesüß (Filipendula ulmaria) und Seggen (Carex spec.) bestanden oder sind
durch Kratzbeeren verkrautet bzw. verbuscht (Biotoptyp 05.243). Seltener werden die Gräben auch
von Schilfbeständen und Großseggen begleitet, wie bspw. in der Mitte des Untersuchungsraums (Bio-
toptyp 05.241). Diese Bestände sind aufgrund der geringen Breite zwar nicht nach § 30 BNatSchG ge-
schützt, stellen aber potenzielle Bruthabitate dar.
Gehölze nehmen nur einen sehr geringen Anteil des Gebietes ein. Darunter befinden sich Garten-
grundstücke oder ehemalige Gärten, die mittlerweile als verbrachte Feldgehölze anzusprechen sind
und vorwiegend mit nicht standortheimischen Baum- und Straucharten bestanden sind. Die Feldwege
werden gelegentlich von Baumreihen (siehe auch Kapitel 4.3) und Hecken begleitet.
Gesetzlich geschützten Biotope
Laut Natureg-
feuchter Standorte mit der Bezeichnung
men und Abgrenzungen der Biotope wurden im Rahmen der Biotop- und Nutzungstypenkartierung
überprüft. Es konnten drei nach § 30 BNatSchG und § 13 HAGBNatSchG geschützte Biotope im Un-
tersuchungsraum nachgewiesen werden:
Kleinseggensumpf saurer Standorte (Biotoptyp 05.450)
Feucht- und Nasswiese (Biotoptyp 06.113)
Extensiv genutzte Flachland-Mähwiese (Biotoptyp 06.310, junger Streuobstbestand)
Die Biotope sind in Abbildung 12 und in Anlage B-B-1 dargestellt.
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Abbildung 12: Gesetzlich geschützte Biotope
Abbildung 13: Feuchtezeiger auf Nasswiese: Kuckuckslichtnelke, großer Wiesenknopf und Sumpfdotterblume
Die Nasswiese ist mit typischen Nässezeigern, wie Kuckuckslichtnelke (Lychnis flos-cuculi), Großer
Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis), Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria), Wiesenschaumkraut
(Cardamine pratensis) und Sumpfdotterblume (Caltha palustris) bestanden. Unmittelbar südlich
Nasswiese südöstlich Wixhausen
Kleinseggensumpf
Magerwiese/ Streuobst
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angrenzend befindet sich ein kleiner Magerwiesen-Restbestand (Biotoptyp 06.330), der topografisch
etwas höher liegt. Die Fläche wird sehr stark durch Nährstoffeinträge (Düngung) beeinträchtigt, so-
dass lediglich am höchsten Punkt im Westen der Fläche noch Magerzeiger, wie Kleiner Wiesenknopf
(Sanguisorba minor) und Wiesenmagerite (Leucanthemum vulgare) zu finden sind.
Im Süden des Untersuchungsraums befindet sich eine neuangelegte Magerwiese (Biotoptyp 06.310)
und ein neuangelegter Streuobstbestand. Die Wiesen müssen im Jahr 2019 oder 2020 angelegt wor-
den sein, da zum Zeitpunkt der Begehung fast ausschließlich Kräuter und kaum Gräser zu finden wa-
ren. Auf der Fläche hat sich eine sehr artenreiche Krautflora mit zahlreichen Magerzeigern ausgebil-
det. Gemäß der Erfassungs- und Kartieruntergrenzen der HLBK [16] gilt die Fläche als FFH-Lebens-
raumtyp 6510 und unterliegt somit einem besonderen Schutz.
Östlich angrenzend an den Ortsrand Wixhausen liegt eine größere, feuchte Brachfläche, die von ei-
nem Gehölzmantel (Weiden, Weißdorn, Hartriegel) umstanden ist. Innerhalb der Fläche hat sich ein
Bulten-Großseggenried ausgebildet, welches als Kleinseggensumpf saurer Standorte (Biotoptyp
05.450) erfasst wurde. Zudem befinden sich auf der Fläche zahlreiche Feuchtezeiger, wie bspw.
Sumpfdotterblume (Caltha palustris), Herbstzeitlose (Colchicum autumnale), Echtes Mädesüß (Fi-
lipendula ulmaria) und verschiedene Groß- und Kleinseggen. Am Rand kommen Schilfbestände vor.
Die Fläche ist ausgesprochen artenreich und naturschutzfachlich sehr wertvoll.
Abbildung 14: Feuchte Brachfläche mit Bulten-Großseggenried
Biotopverbund relevanter Strukturen
Innerhalb der landwirtschaftlich genutzten Flächen fehlen typische Strukturelemente wie lineare Ge-
hölze oder Ackerrandstreifen weitestgehend. Lediglich entlang der Messeler-Park-Straße befindet sich
eine Baumreihe, die eine Verbindung der Ackerflächen und Feldgehölze im Norden des
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Untersuchungsraumes mit den Waldflächen im Osten verbindet. Sie ist wichtige Leistruktur für z.B.
Fledermäuse.
Weitere Vernetzungselemente stellen die Gräben dar, welche insbesondere für Insekten, Säugetiere
und Amphibien von Bedeutung sind. Die Gräben verbinden die Nasswiese und Brachfläche im Be-
reich der Kleingärten und die wenigen Gehölze mit den Stahlberg-Dünen und Waldflächen im Osten
und der Silzaue im Süden. Parallel zur B3 und in der Mitte des Untersuchungsraums fehlen Vernet-
zungsstrukturen für den Biotopverbund. Hier ist die Neuanpflanzung von Gehölzen zur Verbesserung
der linearen Vernetzung ein Ziel des Landschaftsplans [47].
Genaue Angeben zu den einzelnen Funktionen des Biotopverbunds für die planungsrelevanten Arten
sind in Kapitel 4.4.3 aufgeführt.
4.2.4 Bewertung
Mit einem prozentualen Flächenanteil von 92% nehmen Biotop- und Nutzungstypen von geringer na-
turschutzschutzfachlicher Bedeutung den mit Abstand größten Flächenanteil des Untersuchungs-
raums ein. Es handelt sich um Äcker, Gärten, Straßenränder, intensiv genutzte Wiesen, bewachsene
Wege und sonstige artenarme Säume (siehe hellgrüne Flächen in Abbildung 15). Einen Flächenanteil
von 5 % bilden Biotop- und Nutzungstypen von mittlerer naturschutzfachlicher Bedeutung, wie Frisch-
wiesen von mäßiger Nutzungsintensität, verbuschte Standorte, Ackerbrachen und artenarme Gräben
(siehe gelbe Flächen in Abbildung 15). Biotoptypen von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung, wie
artenreiche Gräben, Magerwiesen, Gebüsche, Feldgehölze und Röhrichte kommen mit einem gerin-
gen Flächenanteil von ca. 2 % vor (siehe orangefarbene Flächen in Abbildung 15). Mit einem sehr ge-
ringen Flächenanteil von 1 % befinden sich vereinzelt Biotoptypen von sehr hoher Bedeutung inner-
halb des Untersuchungsraumes (siehe rote Flächen in Abbildung 15). Hierzu gehört eine Feucht- und
Nasswiese und ein Kleinseggensumpf saurer Standorte, die gemäß § 30 BNatSchG geschützte Bio-
tope sind. Nutzungstypen ohne naturschutzfachliche Bedeutung, wie Straßen, Dachflächen und sons-
tige stark versiegelte Flächen nehmen mit einem Flächenanteil von unter einem Prozent die geringste
Fläche innerhalb des Untersuchungsraums ein (siehe dunkelgrüne Flächen in Abbildung 15). Die Be-
wertung der Biotop- und Nutzungstypen ist detailliert im Plan B-B-2 dargestellt.
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Abbildung 15: Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen
4.2.5 Zusammenfassung
Im Mai und Juni 2021 erfolgte eine vollständige Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen, der gesetz-
lich geschützten Biotope, FFH-Lebensraumtypen und der geschützten bzw. gefährdeten Pflanzenar-
ten innerhalb des Untersuchungsraums. Insgesamt befinden sich nur wenige hochwertige oder sehr
hochwertige Biotoptypen im Gebiet. Sehr hochwertig ist, neben der Magerwiese im Süden, der
Feuchtwiesenkomplex südlich der Kleingärten, bestehend aus einer Nasswiese und einem Kleinseg-
gensumpf. Dieser Feuchtwiesenkomplex ist durch mit Röhricht bestandenen Gräben gut mit dem Of-
fenland vernetzt.
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4.2.6 Gesamtstädtischer Vergleich
Zum gesamtstädtischen Vergleich der Biotop- und Nutzungstypen im Untersuchungsraum wurde die
Flächenverteilung mit der des gesamten Stadtgebiets anhand der Daten des Landschaftsplans [47]
[48] durchgeführt. Demnach werden im gesamten Stadtgebiet rd. 13 % der Fläche für die Landwirt-
schaft genutzt. Der Untersuchungsraum ist dagegen mit einem Flächenanteil von 83 % vor allem
durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche innerhalb des Unter-
suchungsraums macht circa 5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche des gesamten Stadtgebietes
aus. Somit stellt der Untersuchungsraum einen guten Anteil an der gesamten landwirtschaftlich ge-
nutzten Fläche in Darmstadt, weshalb ein flächensparender Umgang und der Erhalt von ertragsrei-
chen Flächen in der weiteren städtebaulichen Planung berücksichtigt werden sollte.
Auf einem Flächenanteil von 7 % kommen im Untersuchungsgebiet Grünflächen vor. Darunter befin-
den sich extensiv und intensiv genutzte Wiesen und Weiden sowie Brachflächen und Ruderalstan-
dorte vor der Verbuschung. Dies entspricht in etwa dem Anteil an Grünflächen in der Gesamtstadt.
Auf einer Fläche von 5% des Stadtgebietes kommen ökologisch wertvolle Grünländer vor. Hierunter
fallen vor allem Standorte mit besonderen Ausprägungen wie Nass- und Feuchtwiesen, die i.d.R. eine
hohe Artenvielfalt aufweisen. Innerhalb des Untersuchungsraums ist der Anteil mit 7% etwas höher.
Der Erhalt der ökologisch wertvollen Grünländer sollte in der weiteren Planung berücksichtigt werden,
da es sich bei diesen, z.T. auch gesetzliche geschützten Biotoptypen um die naturschutzfachlich be-
deutsamsten Flächen im Untersuchungsraum handelt.
Im gesamten Stadtgebiet beträgt der Anteil der den Siedlungen zuzurechnenden Nutzungstypen
25 %. Der Anteil ist innerhalb des Untersuchungsraums mit 3 % deutlich geringer, da er im Außenbe-
reich von Wixhausen liegt, in dem nur wenige Straßen, ein Einfamilienhaus sowie Privatgärten liegen.
Der Flächenanteil von Gehölzen im Offenland fällt mit nur 1 % innerhalb des gesamten Stadtgebiets
sehr gering aus [47]. Mit 2 % Flächenanteil entspricht das Untersuchungsgebiet dieser gesamtstädti-
schen Tendenz. Somit fehlen wichtige Strukturen für den Biotopverbund um die Vernetzung von Ar-
ten.
Das Stadtgebiet von Darmstadt weist weitere Biotop- und Nutzungstypen, wie Waldflächen, Dünen
und Trockenrasen, Streuobstwiesen und Wasserflächen auf, die im Untersuchungsraum nicht vorkom-
men. Darunter nehmen die Wälder mit 37% der Gesamtfläche des Stadtgebietes den mit Abstand
größten Flächenanteil ein [47]. Sie liegen vorwiegend im Osten und Südwesten von Darmstadt.
4.2.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung
Die gesetzlich geschützten Biotope und die FFH-Lebensraumtypen müssen in der weiteren städtebau-
lichen Planung berücksichtigt werden, weil Beeinträchtigungen gem. § 30 Abs. 3 BNatSchG ausgegli-
chen werden müssen. Dies ist v.a. für den Feuchtwiesenkomplex inkl. der Biotopverbundstrukturen
(Gräben) kaum möglich, da die feuchten Biotop- und Nutzungstypen an besondere
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Standortbedingungen (hohe Grundwasserstände und stauende Böden) gebunden sind. Der Feucht-
wiesenkomplex ist nicht nur durch Beschattung sondern auch durch Änderungen des Grundwasser-
haushalts (z.B. Dränagen) gefährdet. Deshalb ist eine Fläche bestehend
aus den Nasswiesen,
dem Bulten-Großseggenried,
den für den Wasserhaushalt wichtigen Flächen im Nahbereich des Grundwasserzustroms,
den wasserzuführenden Gräben und
zusätzlich einem Abstand von 30 m Puffer
als Tabufläche ausgewiesen (siehe Abbildung 15). Diese Fläche steht für städtebauliche Entwicklun-
gen nicht zur Verfügung.
Die magere Flachland-Mähwiese im Süden des Gebiets sollte ebenfalls erhalten und geschützt wer-
den. Hier wäre ein Ausgleich aber grundsätzlich möglich.
4.3 Bäume
4.3.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung
Das Zerstörungs- oder Entnahmeverbot von Bruthöhlen bzw. Quartierverbundsystemen ist im § 44
Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG geregelt. Dies gilt auch in Zeiten der Abwesenheit der Tiere.
Tabelle 5: Rechtliche Verankerung des Baumschutzes
Rechtsgrundlagen, Normen, usw. Kurztext
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Es ist verboten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
4.3.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode
Die Erfassung wurde an zwei Tagen (25.11.2021 und 15.12.2021) innerhalb der laubfreien Zeit durch-
geführt. Unter Zuhilfenahme eines GPS fähigen Tabletts wurde die Position aller Bäume mit einem
Brusthöhendurchmessen ab 10 cm aufgenommen. Als weitere Parameter wurden Baumart, Baum-
höhe, Brusthöhendurchmesser, Vitalität und, wenn vorhanden, die Art der potenziellen Quartiere
(Höhlen, Spalten oder Astabbrüche) aufgenommen. Hierbei wurden Stamm und Kronenbereich der
Bäume mithilfe eines Fernglases auf Höhlen, Spalten, Astabbrüche oder weitere Besonderheiten wie
Mulmstellen und künstliche Nisthilfen abgesucht. Mulmstellen wurden nur untersucht, wenn sie mit der
Leiter erreichbar waren. Sofern die Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten zugänglich waren, wurde die
Höhle mittels einer Endkoskop-Kamera auf die Beschaffenheit im Inneren und auf Besatzspuren wie
beispielsweise Kot-Pellets, Fettspuren etc. inspiziert. Außerdem wurde die Höhlentiefe ermittelt.
Bei den flächigen Feldgehölzen mit dichtem, jungen Bestand nördlich der Messeler Parkstraße wur-
den nur größere Bäume mit Höhlen aufgenommen. Der Gesamtbestand ist als großflächiges Feldge-
hölz erfasst.
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Die Bestimmung der besonders erhaltungswürdigen Bäume gründet auf folgende Kriterien:
Bäume mit Höhlen oder Spalten als potenzielle Habitatbäume,
Bäume als wichtiger Bestandteil des Landschaftsbilds,
heimische Bäume, die aufgrund ihres Alters eine besonders hohe r Bedeutung für das Öko-
system besitzen (vielfältiger Lebensraum, großer CO2-Speicher, hohe Klimafunktion).
Bäume, die entweder als Leitstruktur oder als Trittstein im Verbundsystem wichtige Funktionen des
Artenschutzes besitzen, sind im Kapitel 4.4
nd bewertet.
4.3.3 Bestand
Insgesamt kommen nur wenige Einzelbäume, Baumgruppen oder Feldgehölze zwischen den überwie-
gend landwirtschaftlich genutzten Flächen vor. Es wurden 359 Bäume in 27 Arten erfasst.
Tabelle 6: Baumarten im Untersuchungsgebiet
Baumart (dt.) Baumart (wiss.) Anzahl an
Bäumen
Abkürzung
Ahornblättrige Platane Platanus × hispanica 1 ABP
Amerikanische Gleditschie Gleditsia triacanthos f. inermis 1 AGL
Zitterpappel, Aspe Populus tremula 4 ASP
Bergahorn Acer pseudoplatanus 31 BAH
Blaue Atlas-Zeder Cedrus atlantica Glauca 1 BAZ
Gewöhnliche Douglasie Pseudotsuga menziesii 9 DGL
Europäische Lärche Larix decidua 1 ELA
Echte Walnuss Juglans regia 4 EWN
Feldahorn Acer campestre 86 FAH
Hänge-Birke Betula pendula 49 GBI
Gemeine Esche Fraxinus excelsior 4 GES
Gemeine Fichte Picea abies 3 GFI
Gemeine Kiefer Pinus sylvestris 5 GKI
Hainbuche Carpinus betulus 1 HBU
Kulturapfel Malus spec. 10 KAP
Kirsche Prunus spec. 23 KI
Lebensbäume Thuja spec. 2 LEB
Pappel Populus spec. 14 PAP
Schwarzerle Alnus glutinosa 2 RER
Rosskastanie Aesculus hippocastanum 4 RKA
Spitzahorn Acer platanoides 41 SAH
Stieleiche Quercus robur 50 SEI
Silber-Weide Salix alba 6 SWE
Urweltmammutbaum Metasequoia glyptostroboides 1 UMB
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Baumart (dt.) Baumart (wiss.) Anzahl an
Bäumen
Abkürzung
Weymouthskiefer Pinus strobus 3 WKI
Weiße Maulbeere Morus alba 1 WMB
Weißtanne Abies alba 2 WTA
Feldgehölze
Die meisten Feldgehölze befinden sich auf privaten Grundstücken und setzen sich aus Laubgehölzen
wie Birken, Feldahorn, Pappeln und Obstbäumen oder Eichengruppen zusammen. In manchen Gär-
ten sind standortuntypische Arten wie Douglasien oder Zedern angepflanzt. Auf dem Gartengrund-
stück Flur 8, Flurstück 86/1 wurden 95 Bäume mit einem Bestandsalter von ca. 50 Jahren erfasst
(siehe Plan B-C-1, Ansicht 1). Häufig vertreten sind Hängebirke und Bergahorn wobei Letztere
schwarze Flecken auf den Blättern aufweisen, was auf Pilzbefall (Teerflecken-Krankheit) schließen
lässt. Einige Baumkronen sind abgebrochen. Die Bäume werden gepflegt.
Abbildung 16: Artenreiches Feldgehölz
Gartengrundstück (Gemarkung 1053, Flur 8, Flurstück 86/1)
Auf dem Gartengrundstück Flur 2, Flurstücke 494/2, 495, 496 (siehe Plan B-C-1, Ansicht 2) stehen 44
Bäume, davon hauptsächlich Hängebirken, Pappeln und Kulturobst. Es kommen zudem einige Weich-
hölzer vor, darunter ca. 30 m hohe Pappeln in der Näher der Silz. Die Pappeln sind mit Pilzen befal-
len, wodurch deren Vitalität stark beeinträchtigt ist. Vermutlich aus Gründen der Verkehrssicherheit
wurden bereits einige Bäume gefällt.
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Abbildung 17: Pappel in der Nähe der Silz
Auf dem Gartengrundstück der Flur 2, Flurstück 516 wurden 41 Bäume erfasst (siehe Plan B-C-1, An-
sicht 3). Am häufigsten kommt der Spitzahorn als Baumart vor. Die Bäume sind gesund. Auf dem
Grundstück wurde eine relativ hohe Dichte an potenziellen Habitatbäumen festgestellt.
Baumreihe
An der Messeler-Park-Straße befindet sich eine landschaftsbildprägende Baumreihe aus 44 Stielei-
chen. Einige Bäume waren durch den Eichenprozessionsspinner befallen (Altnester). Potenzielle Ha-
bitatbäume wurden entlang der Baumreihe nicht festgestellt.
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Abbildung 18: Mit Stieleichen bestandene Allee
Baumhecken
Am westlichen Rand der Frankfurter Landstraße stocken zwei je ca. 30 m lange Baumhecken aus
Feldahorn.
Einzelbäume, Baumgruppen
Einzelbäume und Baumgruppen stehen nur vereinzelt am Ortsrand, an der Bundesstraße oder an
Feldwegen. Besonders auffällig sind die Silberweiden am Dompfaffweg von denen zwei potenzielle
Habitatbäume sind.
Habitatbäume
Einen zusammenfassenden Überblick über die im Untersuchungsraum erfassten potenziellen Habitat-
bäume liefert die folgende Tabelle. Von den insgesamt 359 erfassten Bäumen weisen 26 Bäume min-
destens ein Habitatmerkmal auf. Alle Bäume sind in Lage, Baumart, Erhaltenswürdigkeit und ggf. dem
Hinweis auf ein Habitatmerkmal im Plan B-C-1 dargestellt. Eine Auflistung der erfassten Bäume kann
der Anlage A-C.1 entnommen werden.
Tabelle 7: Kategorisierung der Habitatbäume
Habitatmerkmal Anzahl Baumart
Höhlenbäume 7 2x Hängebirke, 1x Kirsche, 2x Spitzahorn, 1x Kult ur-
apfel, 1x Silberweide
Bäume mit Astabbruch 12 1x Bergahorn, 1x Hängebirke, 2x Kirsche , 3x Pappel, 2x
Kulturapfel, 2x Spitzahorn, 1x Silberweide
Bäume mit Spalten 7 1x Hängebirke, 4x Spitzahorn, 1x Feldahorn, 1x Silber-
weide
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Abbildung 19: Astabbruch an Hängebirke und Spalte an Spitzahorn
4.3.4 Bewertung
Alle mittelalten bis alten heimischen Bäume besitzen eine wichtige Funktion im Ökosystem, die auf-
grund ihres langsamen Wachstums nicht kurzfristig ersetzbar ist. Diese Funktionen bestehen z.B. aus
Brutplatz oder Fortpflanzungsstätte, Ansitzwarte oder Schlafpl atz und Nahrungshabitat für
Tiere; auch als Teil des Biotopverbunds,
Strukturelement in Bezug auf das Landschaftsbild,
klimawirksame Beschattung, Kühlung und Verdunstung sowie Beein flussung des Windfelds,
Produktion von Frischluft.
Von insgesamt 359 Bäumen sind 159 Bäume als besonders erhaltenswürdig eingestuft. Die Einstu-
fung findet in diesem Gutachten
aufgrund des Vorhandenseins von Astlöchern, Höhlen oder Spalte n mit einer potenziellen
Eignung als Bruthöhle oder potenzielles Fledermausquartier,
aufgrund einer besonderen landschaftsbildprägenden Funktion al s Einzelbaum oder im Ver-
bund (Baumreihe, Baumhecke)
statt, da diese nur schwer wiederherstellbar sind.
Hierzu zählen die 44 Stiel-Eichen der Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße (Landschaftsbild)
sowie die Feldgehölze im südöstlichen Teil des Untersuchungsgebietes (potenzielle Habitate). Die Ei-
chen-Allee hat eine wichtige Funktion im Biotopverbund bzw. Korridor zwischen Wald und Siedlung.
Weiterhin sind zwei Feldhecken entlang der B3 mit insgesamt 71 Feld-Ahornen landschaftsbildprä-
gend.
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Ob es sich bei den erfassten potenziellen Habitatbäumen jeweils um gesetzlich geschützte Ruhe- und
Fortpflanzungsstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG handelt, kann nur durch faunistische Arterfas-
sungen bestätigt werden. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass der Habitatbaum dauerhaft d.h. in
wiederkehrenden Mustern durch eine standorttreue Art genutzt wird.
4.3.5 Zusammenfassung
Von allen Bäumen im Untersuchungsraum wurden Daten zu Baumart, Brusthöhendurchmesser, Höh-
len und Spalten erhoben.
Die Bäume sind in Bezug zu ihrer besonderen Erhaltungswürdigkeit bewertet. Insgesamt sind rund ein
Drittel aller im Untersuchungsgebiet erfassten Bäume als besonders erhaltungswürdig eingestuft. Da-
runter befinden sich 26 potenzielle Habitatbäume, deren tatsächliche Nutzung nur im Rahmen faunisti-
scher Untersuchungen bestätigt werden kann.
4.3.6 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung
Der Erhalt von Bäumen sollte bei städtebaulichen Planungen grundsätzlich mitgedacht werden.
Die als erhaltenswürdig bewerteten Bäume besitzen besonders wichtige Funktionen als potenzielle
Habitatbäume, für das Landschaftsbild oder das Ökosystem. Sie sollten dringend erhalten und ge-
schützt werden.
4.4 Arten
4.4.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung
Das Schutzgut Arten umfasst die natürlichen und anthropogen beeinflussten Lebensräume der heimi-
schen Flora und Fauna im Untersuchungsraum. Weiterhin ist der Biotopverbund (Vergleich Kapitel
4.2.3) als funktionaler Kontakt zwischen Biotopen (Lebensräumen) artbezogen dargestellt, der die
Vernetzung zwischen Populationen und Ausbreitung bzw. Wanderung von Tieren und Pflanzen er-
möglicht.
Gesetzlich ist der Artenschutz in den Artikeln 12, 13 und 16 der FFH-Richtlinie sowie in den Artikeln 5
bis 7 und 9 der Vogelschutzrichtlinie verankert. Die europarechtlichen Vorgaben wurden durch die
§§ 44 und 45 BNatSchG in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen und sind in der Planungspra-
xis ausnahmslos anzuwenden.
Im Rahmen einer Artenschutzprüfung wird für konkrete Vorhaben geprüft, ob z.B. durch eine städte-
bauliche Entwicklung Verbotstatbestände ausgelöst werden können und es damit zu einer erheblichen
Beeinträchtigung bestimmter Arten kommen kann. Die zu prüfenden Verbotstatbestände ergeben sich
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aus den § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für alle nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sowie für
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Geltungsbereich von Bebau-
ungsplänen nach §§ 33 - 34 BauGB. Für die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL und
Europäische Vogelarten gelten demnach folgende Verbote:
Tötungs- und Verletzungsverbot
Unter dem Tötungs- und Verletzungsverbot wird eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für be-
sonders geschützte Tierarten und ihren Entwicklungsformen verstanden. Die Beschädigung oder Zer-
störung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird im Schädigungsverbot behandelt.
Störungsverbot
Hierunter fallen erhebliches Stören von streng geschützten Tierarten und der europäischen Vogelar-
ten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Ein
Verstoß liegt nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der
lokalen Population führt.
Schädigungsverbot
Das Schädigungsverbot bezieht sich auf Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten wild lebender Tierarten bzw. von Standorten von wild lebenden Pflanzen der besonders
geschützten Arten. Ein Verstoß liegt nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff
oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Standorte im räumlichen Zusam-
menhang gewahrt wird (siehe §.44 Abs. 5 BNatSchG).
Tabelle 8: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Arten
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext
BNatSchG Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, ihre r Le-
bensstätten und Biotope
Spezieller Artenschutz für streng und besonders ge-
schützte Arten
FFH-Richtlinie Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlich en Le-
bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
vom 21. Mai 1992, zuletzt geändert 13. Mai 2013
Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die Erhaltung der
wild lebenden Vogelarten vom 30.11.2009
Bei diesem Gutachten handelt es sich um eine Potenzialabschätzung. Die Einschätzung zu potenziel-
len Lebensräumen von Arten erfolgt auf Grundlage von Übersichtsbegehungen und ermöglicht erste,
aber nicht abschließende Erkenntnisse zu vorhandenen Arten im Untersuchungsraum. Die Ergebnisse
stellen eine Hilfestellung für die Ausschreibung weiterer Kartierleistungen dar. Sie ersetzen keine de-
taillierten Arterfassungen für die für einen Bebauungsplan zu erstellende spezielle artenschutzrechtli-
che Prüfung (saP) bzw. für eine Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG.
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4.4.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode
Betrachtetes Artenspektrum
In diesem Bericht wurde der Schwerpunkt auf die besonders planungsrelevante Arten gelegt, die ei-
nen großen Einfluss auf die Zulassung und die weiteren Planungsschritte haben können. Als beson-
ders planungsrelevant gelten gemäß Runge [39] die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (inner-
halb von FFH-Gebieten auch Anhang II-Arten), Vogelarten deren Erhaltungszustand als ungünstig-
unzureichend (gelb) oder ungünstig-schlecht (rot) einzustufen ist, Vogelarten der Rote-Liste-Katego-
rien sowie Koloniebrüter. Zur vereinfachten Betrachtung wurde für dieses Gutachten das Ampel-
schema gemäß Albrecht [2] übernommen, welches die Arten folgendermaßen bewertet:
Tabelle 9: Ampelschema nach Albrecht et al. (2013)
Ampelbe-
wertung
Beschreibung Einstufung
zulassungskritisch besonders planungsrelevant
zulassungsrelevant besonders planungsrelevant
abwägungsrelevant allgemein planungsrelevant
Nicht bewertet
Rot bedeutet, dass die Arten aufgrund ihres erhöhten Schutzstatus (FFH Anhang IV/II) und einer ho-
hen Gefährdung (Rote Liste 1-2, Erhaltungszustand unzureichend - mangelhaft) als zulassungskritisch
eingestuft werden. Für die Umsetzung einer konkreten städtebauliche Planungen muss in der spezi-
elle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) begründet werden, dass durch eine mögliche städtebauliche
Entwicklung keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Art entstehen können.
In der gelben Kategorie werden zulassungsrelevante Arten mit einem erhöhten Schutzstatus (FFH An-
hang IV/ II) betrachtet, für die keine hohe Gefährdung vorliegt. Sowohl die Arten der roten, als auch
die Arten der gelben Kategorie werden in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung genau be-
trachtet. Dabei wird geprüft, ob es durch die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu erheblichen
Beeinträchtigungen kommen kann.
Bei den Arten von allgemeiner Planungsrelevanz (grün) handelt es sich i.d.R. um alle weiteren nach
BArtSchV besonders geschützten Tierarten, die ausschließlich in der Eingriffsregelung behandelt wer-
den müssen und nicht mehr in die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung einfließen. Ein Vorkommen
dieser Arten kann anhand der vorhandenen Lebensräume und durch die Bildung von Gilden über-
schlägig beurteilt werden. Eine Ausnahme bilden die häufig vorkommenden Vogelarten von allgemei-
ner Planungsrelevanz, die in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vereinfacht geprüft wer-
den.
Datenrecherche
Zu Beginn wurde eine Datenrecherche durchgeführt, die Aufschluss über die Verbreitungen bestimm-
ter Arten bzw. Artengruppen im Untersuchungsraum lieferte. Als Datenquellen dienten Artabfragen
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des Natureg-Viewers, eine Auswertung der Verbreitungskarten des BfN sowie Artnachweise von Na-
turschutzverbänden (Nabu).
Tabelle 10: Verwendete Daten
Datenbezeichnung Datenquelle
Verbreitungsnachweise nach TK25-
Blatt/4 Kachel
Natureg-Viewer [63]
Verbreitungsnachweise nach TK25-Blatt BfN
Datenanfrage Nabu Mündliche Auskunft zu Verbreitungsschwerpunkt en be-
stimmter Vogelarten
Verbreitungsdaten zu Brut- und Rastvö-
geln
Frankfurter Vogelschutzwarte
Schmetterlingskartierung Darmstadt Büro für Entomologie, Dr. M S anetra [10]
Felderhebungen
Die Erfassung der Pflanzenarten erfolgte im Mai und Juni 2021. Die Erfassung zur Potenzialabschät-
zung der Tierarten fand an insgesamt sechs Terminen in den Monaten Mai, Juni, Juli und August
2021 statt. Die unterschiedlichen Erfassungstermine ermöglichen eine ausreichende Berücksichtigung
unterschiedlicher Aktivitäts- und Brutzeiten der Arten bzw. Artenklassen. Die Vögel wurden aufgrund
größerer Aktionsräume innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums von 500 m erfasst. Für alle
anderen Arten erfolgten Querschnittsbegehungen innerhalb des engeren Untersuchungsraums.
Arten, für die geeignete Habitate im Untersuchungsraum vorhanden sind, werden als potenziell vor-
kommend eingestuft, auch wenn diese nicht durch die Querschnittsbegehungen nachgewiesen wer-
den konnten. Alle anderen Arten können aufgrund fehlender Verbreitungsnachweise oder fehlender
Habitate im Untersuchungsraum direkt abgeschichtet werden und müssen in der weiteren Planung
nicht weiter berücksichtigt werden. Die Lage der potenziellen Habitate und der Fundorte von pla-
nungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten können dem Bestandsplan (siehe Plananlage B-D.1) ent-
nommen werden.
Tabelle 11: Termine der Querschnittsbegehungen
Artgruppe Datum Uhrzeit Wetter Erfassungsraum
Vögel 19.05.2021 6:30 11:00 Uhr 7-11°C; sonnig, bewölkt Erweiterter Untersu-
chungsraum 21.05.2021 7:00 9:00 Uhr 7°C, wolkig
11.06.2021 6:45 10:00 Uhr 15°C, sonnig
Fleder-
mäuse
19.07.2021 20:45 1:00 Uhr 18°C, Wind 1-2 Beaufort,
Windspitzen 2-3 Beaufort
Untersuchungsraum
Reptilien,
Libellen
11.06.2021 10:00 13:00 20 °C, sonnig, windstill Untersuchungsraum
Tagfalter 08.07.2021 9:00 12:00 Uhr 23 °C, sonnig, wolkig Untersuchungsraum
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Bewertung des Habitatpotenzials
Die Bewertung des Habitatpotenzials erfolgt anhand der Lebensraumeignung für besonders planungs-
relevante Arten. Die Lebensraumansprüche variieren artspezifisch sehr stark. Deshalb gilt bei der Be-
wertung eine Teilfläche dann als hochwertig, wenn entweder für nur eine oder für mehrere besonders
planungsrelevante Arten eine hohe Habitateignung besteht. Zur besseren Übersicht wurde das Habi-
tatpotenzial von Vögeln, Fledermäusen, Amphibien und Reptilien sowie Schmetterlingen und Käfern in
jeweils einer separaten Karte dargestellt (siehe Karten B-D-2.1 bis B-D-2.4).
Die Bewertung des Habitatpotenzials erfolgt für die Artengruppen bzw. Gilden mit den Kriterien in Ta-
belle 12 nach eigener gutachterlichen Einschätzung.
Tabelle 12: Bewertung Habitatpotenzial
Bewertung
Habitat-
potenzial
Vögel
Gehölzfreibrüter Bodenbrüter Höhlenbrüter
Sehr gering Gehölzfreie Flächen Straßen, vertikale Struktu-
ren, Gehölze, Freileitun-
gen
Strukturarme Landschaft
mit hoher Störung
Gering Junge, einsehbare Ge-
hölzbestände, sehr
stark frequentierte Be-
reiche
Häufig frequentiertes Of-
fenland in Siedlungsnähe
Strukturarme Landschaft
mit geringer Störung
Mittel Feldgehölze in stark fre-
quentierten Bereichen
Offenland mit geringen
Abständen zu vertikalen
Strukturen oder Störquel-
len
Mäßige Anzahl an Struktu-
ren und Störquellen
Hoch Feldgehölze, Gebüsche
in der freien Landschaft,
Bäume mittleren Alters
Offenland mit mittleren
Abständen zu vertikalen
Strukturen oder Störquel-
len
Strukturierte, störungs-
arme Landschaft
Sehr hoch Alte, störungsarme Ge-
hölzbestände, Wald
Offenland mit großen Ab-
ständen zu vertikalen
Strukturen oder Störquel-
len
Stark strukturierte, stö-
rungsarme Landschaft
(Altholzbestände, Felsen,
alte Gebäude)
Bewertung
Habitatpoten-
zial
Säugetiere
Fledermäuse Weitere Säugetiere
Sehr gering Offenland, Fehlen von Gewässern,
Altholzbeständen, Felsen, alten Ge-
bäuden
Gehölzfreie Flächen (außerhalb Verbrei-
tungsgebiet Feldhamster)
Gering Strukturarme Landschaft mit gerin-
ger Störung
Isolierte Gehölzflächen
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Mittel Mäßige Anzahl an Strukturen und
Störquellen
Feldgehölze im Biotopverbund
Hoch Strukturierte, störungsarme Land-
schaft, Leistruktur und Jagdhabitate
Größere, zusammenhängende Wälder,
Nähe zu Gewässern
Sehr hoch Stark strukturierte, störungsarme
Landschaft (Vorhandensein von Alt-
holzbestände, Gewässern, Felsen
und Höhlen, alte Gebäude), bedeu-
tende Leitstrukturen und Jagdhabi-
tate
Störungsarme, alte Waldbestände, natur-
nahe Gewässer, Offenland im Verbrei-
tungsgebiet des Feldhamsters
Bewertung
Habitatpoten-
zial
Reptilien Amphibien
Sehr gering Nass- und Feuchtlebensräume,
Acker
Sehr strukturarme, trockene Landschaft
ohne Laichgewässer
Gering Trockenlebensräume mit geringer
Strukturvielfalt
Strukturarme Landschaft, wenige Laich-
gewässer
Mittel Mäßig stark strukturierte Landschaft Mäßig feuchte Lands chaft, Laichgewäs-
ser und Strukturen (Gewässer, Gehölze,
Felsen) vorhanden,
Hoch Trockenlebensräume in stark struk-
turierter Landschaft
Strukturreiche und naturnahe Nass- und
Feuchtlebensräume (Auenlandschaft),
Gehölze als Winterhabitat, Gräben als
Verbund zwischen Laichgewässern
Sehr hoch Artenreiche Trockenlebensräume
(sandige Böden, Bahngleise, felsige
Landschaft, Böschungen) in stark
strukturierter Landschaft
Sehr Strukturreiche und naturnahe Nass-
und Feuchtlebensräume (Auenland-
schaft), Störungsarme Gehölzflächen als
Winterhabitat
Bewertung
Habitatpoten-
zial
Schmetterlinge Käfer
Sehr gering Fehlende Krautflu r Gehölzfreie Flächen
Gering Blütenarme Flächen Laubbäume mittleren Alters
Mittel Mäßig strukturreiche Flächen Geringe Anzahl an alten Laub gehölzen
Hoch Artenreiches, extensives Grünland,
Saumstrukturen
Hohe Anzahl an alten Laubgehölzen
Sehr hoch Sehr artenreiches, extensives und
strukturreiches Grünland, Blütenrei-
che Ruderalfluren/ Hochstauden
Sehr hohe Anzahl an alten Laubgehöl-
zen, vorzugsweise Eichen, Linden, Kopf-
weiden, Buchen
Arten, die zwar während der Übersichtsbegehungen nachgewiesen wurden, bei denen eine Habitat-
eignung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte oder bedeutendes Nahrungshabitat jedoch sicher ausge-
schlossen werden kann (bspw. Rotmilan am Siedlungsbereich), werden in der Bewertung nicht weiter
berücksichtigt, sind jedoch im Plan dargestellt. Zudem fließen Vorbelastungen durch bestehende
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Bebauungen oder Störungen durch Verkehr, menschliche Anwesenheit oder Haustiere in die Bewer-
tung mit ein.
Anmerkung
Auf Wunsch der Stadt Darmstadt fand im Anschluss an die durchgeführte Potenzialerfassung durch
BCE eine Erweiterung des Untersuchungsraums nach Norden und Osten statt. Arten des Waldrandes
(z.B. Schlingnatter, Haselmaus, xylobionte Käfer), die in der Erweiterungsfläche zu erwarten sind, sind
in der hier beschriebenen artenschutzfachlichen Potenzialabschätzung nicht enthalten. Da die Stadt
Darmstadt für das Erfassungsjahr 2022 zudem detaillierte faunistische und floristische Erfassungen
nach dem Kartiermethodenleitfaden von Hessen Mobil beauftragt hat, die diesen erweiterten Raum
umfassen, ist die Nachweissicherheit für die angedachte städtebauliche Entwicklung gegeben.
4.4.3 Bestand
Vögel
Die Erfassung der Avifauna erfolgte anhand von Querschnittsbegehungen an drei Terminen im erwei-
terten Untersuchungsraum. Durch gezielte Sichtbeobachtungen des Verhaltens sowie Verhören der
Rufe und Gesänge wurden balzende, singende Männchen, Revierauseinandersetzungen oder Vogel-
paare sowie Nistmaterial tragende Vögel, Nest- und Horststandorte, Futter tragende Altvögel oder
Flügge gewordene Jungvögel erfasst. Insgesamt konnten 46 Vogelarten im Gebiet und an den Grenz-
bereichen nachgewiesen werden. Davon kommen 26 Vogelarten in Hessen häufig vor und werden
aufgrund ihrer allgemeinen Planungsrelevanz nicht gesondert aufgeführt. 20 Arten gelten als beson-
ders planungsrelevant. Darunter befinden sich fünf rote Ampelarten, die gemäß Albrecht et al. [2] als
zulassungskritisch eingestuft werden. Zu diesen Arten gehören Kiebitz, Kolkrabe, Schwarzspecht,
Rotmilan und Wiedehopf. Kiebitz und Wiedehopf werden in der Roten Liste Hessen sogar unter der
[24]. Die Fundorte von
Kiebitz und Wiedehopf dürfen gemäß § 7 HUIG nicht öffentlich dargestellt werden und sind deshalb in
den Plänen nicht verortet.
Vogelarten mit unzureichendem Erhaltungszustand
Auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden an mehreren Stellen Feldlerchen bei der Nah-
rungsaufnahme und im Flug nachgewiesen. Die Feldlerche steht in Hessen auf der Vorwarnliste, wird
seit 2014 jedoch mit einem ungünstigem Erhaltungszustand geführt [42]. Brutgebiete sind östlich der
Bundesstraße B3, insbesondere in den landwirtschaftlich genutzten Flächen, potenziell möglich, da
die Art auf offenen Flächen mit weitgehend freiem Horizont brütet. Die Häufigkeit der Begehungen
reichte jedoch nicht aus, um einen Brutnachweis sicher festzustellen. Typische Brutplätze, wie z.B.
Wiesen und Getreideäcker, kommen im Untersuchungsraum vor.
An den Schilfflächen entlang der Entwässerungsgräben wurden mehrere Individuen des Schwarzkehl-
chens nachgewiesen. Die Art bevorzugt offene Landschaften mit einzelnen Gebüschen und Schilfflä-
chen. Es ist möglich, dass die Art östlich der Bundesstraße ein Brutrevier besetzt hat. Das Schwarz-
kehlchen steht seit 2014 in Hessen auf der Vorwarnliste und weist eine positive Bestandsentwicklung
auf. Es wird jedoch mit einem unzureichendem Erhaltungszustand geführt und gilt somit weiterhin als
bestandsgefährdete Art [42].
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Abbildung 20: Nachweise Feldlerche und Schwarzkehlchen im Unter suchungsraum
Vogelarten mit schlechtem Erhaltungszustand
Der Kiebitz zog zum Zeitpunkt der Erfassung zwei Küken auf. Die Art bevorzugt feuchte Wiesen in
Flussniederungen oder feuchte Äcker, insbesondere Maisäcker, und brütet jedes Jahr an einem ande-
ren Standort. Der Kiebitz
schlechten Erhaltungszustand auf [42].
Der Wiedehopf wurde innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums nachgewiesen. Der genauer
Standort der Art darf gemäß § 7 HUIG im Plan B-A-1 nicht dargestellt werden, da es sich um eine Ver-
antwortungsart handelt. Der Wiedehopf brütet in Ganz- und Halbhöhlen, bspw. in Baumhöhlen, Fels-
höhlen, Bodenlöchern oder Dachhöhlen. Die Art bevorzugt offene Landschaften mit warmtrockenem
Klima als Lebensraum und nutzt spärlich bewachsene Böden zur Jagd. Das Vorkommen von Fort-
pflanzungsstätten des Wiedehopfs wird innerhalb des engeren Untersuchungsraums als unwahr-
scheinlich eingestuft, da die entsprechenden Strukturen fehlen.
Der Kolkrabe wurde am Waldrand im Nordosten am Rande des erweiterten Untersuchungsraums ge-
sichtet. Sein Nest errichtet der Kolkrabe in den Kronen hoher Bäume, auf Masten oder in Felsnischen,
die innerhalb des Untersuchungsraums fehlen. Der Kolkrabe gilt außerdem als störungssensible Art
und hält i.d.R. einen Abstand von 500 m zu andauernden Störquellen wie Straßen [9]. Folglich wird
das Vorkommen von Nestern innerhalb des Untersuchungsraums als unwahrscheinlich eingestuft.
In der folgenden Tabelle sind bereits nachgewiesene und potenzielle Vorkommen innerhalb des er-
weiterten Untersuchungsraums gemäß ihrer Planungsrelevanz nach Albrecht et al. dargestellt [2].
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Tabelle 13: Vorkommen von Vogelarten mittlerer bis besonders ho her Planungsrelevanz
Artname RL
HE
EHZ
HE
Empfindlichkeit
gem. HMUKLV 2010 [9]
Planungsrelevanz
gem. Albrecht et al. 2013
[2]
Bachstelze (Motacilla
alba)
FV 200 m
Bluthänfling
(Carduelis cannabina)
3 U2 200 m
Buntspecht (Dendroco-
pos major)
FV 300 m
Feldlerche
(Alauda arvensis)
V U1 500 m
Feldsperling
(Passer montanus)
V U1 100 m
Gartenrotschwanz
(Phoenicurus phoenicu-
rus)
2 U2 100 m
Girlitz (Serinus serinus) U1 200 m
Goldammer
(Emberiza citrinella)
V U1 100 m
Graureiher
(Ardea cinerea)
U1 200 m
Haussperling
(Passer domesticus)
V U1 100 m
Kiebitz
(Vanellus vanellus)
1 U2 400 m
Kolkrabe (Corvus corax) FV 500 m
Kuckuck
(Cuculus canorus)
3 U2 300 m
Mauersegler
(Apus apus)
U 1 -
Mehlschwalbe
(Delichon urbicum)
3 U1 100 m
Nachtigall (Luscinia me-
garhynchos)
FV 200 m
Rauchschwalbe
(Hirundo rustica)
3 U1 100 m
Rotmilan
(Milvus milvus)
V U1 300 m
Schwarzkehlchen
(Saxicola rubicola)
U1 200 m
Schwarzspecht U1 300 m
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Artname RL
HE
EHZ
HE
Empfindlichkeit
gem. HMUKLV 2010 [9]
Planungsrelevanz
gem. Albrecht et al. 2013
[2]
(Dryocopus martius)
Star (Sturnus vulgaris) FV 100 m
Sumpfrohrsänger
(Acrocephalus palustris)
FV 200 m
Teichrohrsänger
(Acrocephalus scir-
paceus)
V U1 200 m
Türkentaube
(Streptopelia decaocto)
U1 100 m
Turmfalke (Falco tin-
nunculus)
FV 100 m
Weißstorch (Ciconia cico-
nia)
V U1 100 m
Wiedehopf (Upupa
epops)
1 U2 300 m
Wiesenschafsstelze
(Motacilla flava)
FV 100 m
Legende:
Gefährdungskategorien der Rote Liste Hessen (2014): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = Ge-
fährdet, V = Vorwarnliste;
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht
Planungsrelevant: gelb = planungsrelevant, rot = planungskritisch
Säugetiere (ohne Fledermaus)
Planungsrelevante Großsäuger können aufgrund fehlender geeigneter Lebensraumstrukturen für die
weitere Planung ausgeschlossen werden.
Für in Büschen und Bäumen lebende Kleinsäuger bieten nur wenige Feldgehölze geeignete Struktu-
ren. Als Vertreter der besonders planungsrelevanten Arten kann ein Vorkommen der Haselmaus in-
nerhalb des Untersuchungsraums ausgeschlossen werden, da Vernetzungen zwischen den relativ
kleinen Gehölzgruppen fehlen (siehe Kapitel 4.4.2). Eine Erfassung sollte nur in Betracht gezogen
werden, sofern in den Waldsaum eingegriffen wird.
Der Feldhamster, als typischer Vertreter des Offenlands, ist im Untersuchungsraum nicht verbreitet
[63]. Eine artenschutzrechtliche Betrachtung des besonders planungsrelevanten Feldhamsters kann
demnach entfallen.
Weitere Säugetiere von allgemeiner Planungsrelevanz werden im Rahmen der Artenschutzprüfung
nicht geprüft, müssen jedoch über ihre Raumansprüche in der Eingriffsregelung beachtet werden.
Hierzu gehören bspw. Feldhase und Siebenschläfer, die im gesamten Untersuchungsraum potenziell
vorkommen können. Die Wiesen und Gräben des Untersuchungsraumes eignen sich als potenzielles
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Nahrungsgebiet und aber auch als Fortpflanzungsstätten für Feldhasen. Im erweiterten Untersu-
chungsraum liegen weitere potenzielle Fortpflanzungsstätten für Säugetiere, so z.B in den Stahlberg-
dünen.
Fledermäuse
Zur besseren Abschätzung der vorhandenen Fledermausarten und der für Fledermäuse wichtigen
Leitstrukturen wurde am 19.07.2021 in den Abend- und Nachtstunden bei trockenen und windstillen
Bedingungen eine Querschnittsbegehung mittels Detektor durchgeführt. Dabei konnte nur die Zwerg-
fledermaus im Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Es handelt sich um die in Deutschland
häufigste Fledermausart. Sie wurde im Bereich der Kleingärten am östlichen Ortsrand, innerhalb der
Siedlung und entlang der Baumreihe der Messeler-Park-Straße Richtung Wald festgestellt.
Die Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße, der Ortsrand mit den Kleingärten sowie die Ge-
hölze im Süden entlang der Silz stellen für Fledermäuse wichtige Leistrukturen für den Wechsel zwi-
schen Jagdrevieren und für die direkte Insektenjagd dar. Mögliche Habitatbäume befinden sich vor al-
lem im Süden des Untersuchungsraums innerhalb von Feldgehölzen und privaten Nutzgärten.
Insbesondere im Bereich der Silzaue wurde vor der Querschnittsbegehung von einer höheren Arten-
vielfalt und Aktivität ausgegangen. Das Fließgewässer Silz ist östlich der B3 allerdings so stark mit ho-
hen Gräsern und Schilf bewachsen, dass dort die eigentliche Wasseroberfläche für Fledermäuse nicht
als glatte Leitstruktur zu orten ist. Da zudem der Großteil des Raumes relativ strukturarm ist und die
wenigen Bäume oder Strauchgruppen isoliert stehen, werden sie von den Tieren nicht geortet bzw.
angeflogen. Hiermit ist zu erklären, warum bei der Querschnittsbegehung keine weiteren Fledermaus-
arten detektiert wurden.
Tabelle 14 Nachgewiesene Fledermausvorkommen
Artname RL
HE
EHZ
HE
Planungsrelevanz
gem. Albrecht et al. 2013
[2]
Zwergfledermaus
(Pipistellus pipistrellus)
3 FV
Legende:
Gefährdungskategorien der Roten Liste Hessen (1995): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 =
Gefährdet, V = Vorwarnliste;
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht
Planungsrelevant: gelb = mittel, rot = besonders hoch
Reptilien
Als Vertreter besonders planungsrelevanter Reptilien ist lediglich die Zauneidechse im Untersu-
chungsraum nach dem Natureg Viewer [63] [21] verbreitet. Zudem kommt die Schlingnatter laut Ver-
breitungskarte auf den nördlich und westlich angrenzenden Messtischblättern vor und kann im an-
grenzenden Waldrand geeignete Habitatstrukturen vorfinden. Lebensräume, die ein kleinräumiges
Mosaik aus Schatten- und Sonnenplätzen, Verstecken und Jagdhabitaten, Überwinterungs- und Fort-
pflanzungsstätten aufweisen, fehlen innerhalb des Untersuchungsraums weitestgehend. Der Untersu-
chungsraum ist somit nur in wenigen Teilbereichen als Lebensraum für Zauneidechsen geeignet. Die
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Potenzialflächen bestehen aus der Fläche eines landwirtschaftlichen Betriebs östlich der B3 im Süden
des Untersuchungsraums mit zahlreichen Ablagerungen aus Sand und Steinen und Versteckmöglich-
keiten. Zusätzlich bieten die Kleingartenflächen aufgrund ihrer Strukturvielfalt geeignete Habitate für
Zauneidechsen.
Abbildung 21: Potenzielles Eidechsenhabitat
Während der Querschnittsbegehung am 11.06.2021 konnten trotz idealer Witterungsbedingungen
keine Individuen auf den Potenzialflächen nachgewiesen werden. Zudem kommen die Potenzialflä-
chen voneinander isoliert vor, sodass davon ausgegangen werden kann, dass der Untersuchungs-
raum eine untergeordnete Rolle für die Zauneidechse und für weitere Reptilien von allgemeiner Pla-
nungsrelevanz, wie z.B. der Blindschleiche spielt.
Amphibien
Gemäß der Datenrecherche sind acht Amphibienarten mit besonderer Planungsrelevanz im Projekt-
gebiet verbreitet [63] oder wurden anhand von Amphibienkartierungen im Rahmen der Beratungsleis-
tungen für das Land Hessen [28] und durch der Amphibienkartierungen der Großbaustelle FAIR [11]
nachgewiesen. Zu diesen Arten gehören Springfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Laubfrosch, Erdkröte,
Knoblauchkröte, Wechselkröte, Kreuzkröte und Gelbbauchunke. Es kommen weitere Arten mit allge-
meiner Planungsrelevanz, wie Teich- und Bergmolch östlich des Untersuchungsraums vor. Als mögli-
che Laichgewässer für Springfrösche eignen sich die wasserführenden Gräben im Untersuchungsge-
biet. Es wurden bereits in den Vorjahren durch eigene Zufallsfunde Reproduktionsnachweise des
Springfroschs erbracht. Da vegetationsfreie und zur Laichzeit des Laubfroschs wasserführende Tüm-
pel im Untersuchungsraum fehlen, können Vorkommen des Laubfroschs innerhalb des Untersu-
chungsraums ausgeschlossen werden. Der kleine Wasserfrosch benötigt als Laichgewässer ab April
wasserführende, vegetationsreiche und eher nährstoffarme Kleingewässer. Da diese im Untersu-
chungsraum fehlen, wird ein Vorkommen der Art ausgeschlossen. Ebenfalls kann ein Vorkommen der
Gelbbauchunke aufgrund ungeeigneter Habitatstrukturen im Untersuchungsraum ausgeschlossen
werden.
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Jedoch eignen sich die grabfähigen, sandigen Böden und feuchte Senken innerhalb der Wiesen und
Äcker als potenzielle Habitate für die Arten Kreuzkröte, Wechselkröte, Erdkröte und Knoblauchkröte.
Eine Fläche mit hohem Habitatpotenzial für Amphibien stellt die feuchte Brachfläche mit sandigem Bo-
-D.1) dar. Diese ist über
Gräben als wichtige Leitstrukturen mit den Sommer- und Winterhabitaten der Amphibien vernetzt.
Weitere potenziell geeignete Laichgewässer der Knoblauchkröte befinden sich gemäß Angaben des
Instituts für Gewässer- und Auenökologie im Süden und südöstlich außerhalb des Untersuchungs-
raums sowie südlich des Parkplatzes der GSI [28]. Zudem ist die Nutzung von künstlichen Laichge-
wässern in den Kleingärten im Westen des Untersuchungsraums insbesondere für die Erdkröte denk-
bar.
Tabelle 15: Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Amphibienarten
Artname RL
HE
EHZ
HE
Planungsrelevanz
gem. Albrecht et al. 2013
[2]
Kreuzkröte (Bufo cala-
mita)
3 U2
Wechselkröte (Bufo viri-
des)
2 U2
Knoblauchkröte
(Pelobates fuscus)
Erdkröte
(Bufo bufo)
Legende:
*keine Anhang IV-Art, wird jedoch aufgrund des großen Aktionsraums während der Wanderungszeiten als beson-
ders planungsrelevant eingestuft
Gefährdungskategorien der Roten Liste Hessen (2010): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 =
Gefährdet, V = Vorwarnliste;
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht
Planungsrelevant: gelb = mittel, rot = besonders hoch
Libellen
Es sind im Untersuchungsraum keine Libellenarten von besonderer Planungsrelevanz verbreitet. Ein
Vorkommen von Libellenarten mit allgemeiner Planungsrelevanz entlang der wasserführenden Grä-
ben, kann ausgeschlossen werden. Die Gräben sind durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung
sehr stark eutrophiert und weisen somit keine geeigneten Habitatbedingungen für Libellen auf.
Schmetterlinge
Anhand einer Auswertung der Verbreitungsdaten des Natureg-Viewers und einer ergänzenden Kartie-
rung der Wirtspflanzen, können Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings, des Gro-
ßen Feuerfalters, des Nachtkerzenschwärmers, des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings und des
Malven-Dickkopffalters im Untersuchungsraum nicht ausgeschlossen werden [63].
Die Feuchtwiesen und Feuchtwiesenbrachen im Bereich der Kleingärten (siehe Plan B-D.1) stellen
durch das Vorhandensein der Eiablagepflanze Großer Wiesenknopf potenzielle Fortpflanzungs-
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habitate des Dunklen und Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings dar. Wobei der Helle Wiesenknopf-
ameisenbläuling aufgrund der hohen Ansprüche seiner Wirtsameise deutlich seltener vorkommt. Ins-
besondere auf der Feuchtwiesenbrache und auch entlang der Ackerrandstreifen stehen Weiden-
röschen und Nachtkerzen, die Wirtspflanzen für den Nachtkerzenschwärmer darstellen. Entlang der
Gräben wachsen nicht-saure Ampferarten, die sich besonders als Eiablageplätze für den Großen Feu-
erfalter eignen.
Vorkommen weiterer Schmetterlingsarten von allgemeiner Planungsrelevanz, wie beispielweise des
Wegerich-Scheckenfalters, des Großen Fuchses und des Himmelblauen-Bläulings sind denkbar. Sie
sollten als Arten der Roten Liste im Rahmen einer weiteren städtebaulichen Planung berücksichtigt
werden. Als mögliche Habitate kommen für diese Arten die beiden Magerwiesen sowie die strukturrei-
chen Weidengehölze im Bereich der Kleingärten infrage. Diese potenziellen Habitate sind im Be-
standsplan B-D.1 verortet.
Tabelle 16: Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Schmetterlinge
Artname RL
HE
EHZ Planungsrelevanz
gem. Albrecht et al. 2013 [2]
Dunkler Wiesenknopf Ameisen-
bläuling (Maculinea nausithous) 3 U1
Großer Feuerfalter
(Lycaena dispar)
Nachtkerzenschwärmer
(Proserpinus proserpina)
Heller Wiesenknopf-Ameisenbläu-
ling (Maculinea teleius) 2 U2
Legende:
Gefährdungskategorien der Roten Liste Hessen (2009): 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 =
Gefährdet, V = Vorwarnliste;
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht
Planungsrelevant: gelb = mittel, rot = besonders hoch
Abbildung 22: Nachweise Tagpfauenauge (Inarchis io) und Kleiner Perlmuttfalter (Issoria lathonia) im Untersu-
chungsraum
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Käfer
Laut Natureg-Viewer sind Eremit, Heldbock und Hirschkäfer im Messtischblatt verbreitet [63]. Der
Hirschkäfer gilt als Wald- bzw. Waldrandart alter, lichter Eichenwälder und kommt eher nicht an Ein-
zelbäumen vor. Der Eichenheldbock benötigt ebenfalls sehr alte und gut besonnte Eichen als Brut-
bäume. Diese kommen jedoch lediglich außerhalb im Waldsaum östlich des Untersuchungsraums vor.
Eine Untersuchung beider Arten ist nur dann erforderlich, wenn in den angrenzenden Waldrand einge-
griffen wird.
Der Eremit kommt in solitär stehenden Altbäumen an besonnten Stammabschnitten vor. Innerhalb des
Untersuchungsraums kommen drei Pappeln im Bereich der Feuchtwiese und eine Weide innerhalb
eines Feldgehölzes vor, die zur Kategorie der Altbäume zählen und sich als potenzielle Habitate für
den Eremiten (Weide und Pappel sind seltene aber nicht auszuschließende Brutbäume) und weitere
xylobionte Käfer von allgemeiner Planungsrelevanz eignen. Ein Vorkommen des Eremiten und weite-
rer xylobionter Käfer von allgemeiner Planungsrelevanz kann somit nicht ausgeschlossen werden.
Abbildung 23: Alte Pappel als potenzieller Habitatbaum im Unte rsuchungsraum
Tabelle 17: Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Käferarten
Artname RL
HE
EHZ Planungsrelevanz
gem. Albrecht et al. 2013
[2]
Eremit
(Osmoderma eremita)
2 U1
Legende:
Gefährdungskategorien der Roten Liste Hessen (2002) [22]: 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3
= Gefährdet, V = Vorwarnliste;
Erhaltungszustand Hessen (2019): FV = günstig, U1 = ungünstig, unzureichend, U2 = ungünstig, schlecht
Planungsrelevant: gelb = mittel, rot = besonders hoch
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Weitere Arten
Planungsrelevante Vertreter aus den Artengruppen der Fische und Rundmäuler, Weichtiere, Krebse,
Farn- und Blütenpflanzen, Moose oder weitere im Rahmen der Eingriffsregelung zu behandelnden Ar-
tengruppen, wie Insekten (Heuschrecken, Hautflügler, etc.), Flechten und Pilze weisen keine geeigne-
ten Habitate innerhalb des Untersuchungsraums auf. Von einer Erfassung und weiteren Berücksichti-
gung der Artenklassen kann aus gutachterlicher Sicht abgesehen werden.
4.4.4 Bewertung
Die Bewertung für das Schutzgut Tiere erfolgt anhand der Lebensraumeignung bzw. des Habitatpo-
tenzials gemäß Albrecht [2]. Das Habitatpotenzial wird für jede Artenklasse einzeln bewertet und in
den Karten B-D-2.1 bis B-D-2.4 dargestellt.
Vögel
Aufgrund der stark unterschiedlichen Habitatansprüche der Vögel werden die Arten in Nistgilden ein-
geteilt. Demnach wird die Verfügbarkeit und Eignung von Habitaten innerhalb des Untersuchungs-
raums für Gehölzfreibrüter, Bodenfreibrüter und Höhlenbrüter gesondert bewertet. Zudem werden le-
diglich die zulassungskritischen (rot) und zulassungsrelevanten (gelb) Arten bewertet. Die abwä-
gungsrelevanten Arten (grün) weisen sehr geringe Anforderungen an die Habitatausstattung und hohe
Verbreitungsnachweise auf. Bei diesen Arten wird von einer geringen Standorttreue ausgegangen, so-
dass sie in benachbarte Bereiche ausweichen können.
Gehölzfreibrüter
Insgesamt befinden sich wenige Strukturen innerhalb des Untersuchungsraums, die sich als Bruthabi-
tate für Gehölzfreibrüter eignen: zwei Feldgehölze im Norden am Siedlungsrand von Wixhausen, die
Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße, Streuobst und Brachfläche im Bereich der Kleingärten,
Feldgehölze und Privatgrundstücke im Süden des Untersuchungsraums und Einzelbäume. Die Flä-
chen sind aufgrund der vorhandenen Störungen und geringen Strukturvielfalt für die zulassungsrele-
vanten bzw. zulassungskritischen Arten von untergeordneter Bedeutung, da diese Arten in der Regel
besonders strukturreiche Landschaften als Lebensräume bevorzugen. Die bedeutendste Fläche für
die Gehölzfreibrüter stellt die Brachfläche westlich der Kleingärten dar. Diese Fläche weist dichte Ge-
büsche auf, ist schwer einsehbar und bietet vielfältige Nahrungshabitate im Umfeld.
Bodenfreibrüter
Bodenfreibrüter bauen ihre Nester direkt am Boden in einer Mulde. Aus diesem Grund sind sie auf
eine möglichst offene Landschaft ohne die Sichtbeziehung störende Strukturen angewiesen. Einige
Arten halten große Abstände zu vertikalen Strukturen, wie Gehölzen, da sich dort potenzielle Fress-
feinde ungehindert fortbewegen können. Welche Abstandsbereiche von Vertikalstrukturen eingehalten
werden, ist artspezifisch und von der jeweiligen Struktur abhängig. Die Feldlerche hält bspw. zu Ein-
zelbäumen mind. 50 m Abstand, zu Baumreihen und Feldgehölzen mind. 120 m, zu geschlossenen
Gehölzkulissen ca. 160 m und zu Hochspannungsfreileitungen ca. 100 m Abstand [35]. Zudem wer-
den Fluchtdistanzen entlang von Straßen von bis zu 500 m eingehalten [5]. Für Bodenfreibrüter bewir-
ken viele freilaufende Hunde und Katzen ein großes Störungs- und Tötungsrisiko.
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Für bodenbrütende Vögel besitzt die offene Freifläche in der Mitte des Untersuchungsraums eine
hohe Habitateignung. In diesem Gebiet fehlen vertikale Störstrukturen weitestgehend, weshalb sich
insbesondere für die Feldlerche ein hohes Brutpotenzial bietet.
Ein mittleres Habitatpotenzial besteht im Norden des Geltungsbereichs. Dieses Gebiet weist aufgrund
der Nähe zur Siedlung und zum Waldrand vertikale Strukturen und einen geringeren Offenlandcharak-
ter auf.
Geringes Habitatpotenzial besteht im Nahbereich der Messeler-Park-Straße, entlang der B3 und im
Westen des Untersuchungsraumes, da zu starke Störungen durch Verkehr und Freizeitnutzung beste-
hen. Hier verläuft außerdem die Hochspannungsfreileitung.
Da die Feldlerche häufig innerhalb des Untersuchungsraums nachgewiesen wurde, ist die Wahr-
scheinlichkeit hoch, dass die Art auch innerhalb des Untersuchungsraums brütet. Aus diesem Grund
werden die für Brutplätze besonders geeigneten Flächen als erhaltenswerte Offenlandstrukturen aus-
gewiesen (siehe Abbildung 24).
Abbildung 24: Bewertung Habitatpotenzial Vögel
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Höhlenbrüter
Höhlenbrüter bauen ihre Nester in Höhlen und Spalten von Bäumen und in und am Boden bspw. zwi-
schen Wurzeln, in alten Baumstubben oder Mauselöchern. Die im Untersuchungsraum vorhandenen
Baumhöhlen und -spalten wurden im November 2021 erfasst. Insbesondere im Süden des Untersu-
chungsraums befinden sich innerhalb von Feldgehölzen einige Habitatbäume (siehe Abbildung 24).
Bei vorhandenen Baumhöhlen und -spalten kann davon ausgegangen werden, dass es sich um Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten handelt, die jedes Jahr auch mehrmals durch unterschiedliche Arten ge-
nutzt werden können. Die Bäume werden als erhaltenswert ausgewiesen. Sollten die Flächen im Rah-
men des Vorhabens doch in Anspruch genommen werden, ist zu prüfen, ob CEF-Maßnahmen unter
Berücksichtigung der betroffenen Arten durchzuführen sind.
Fazit Bewertung Vögel
Aufgrund der Habitateignung für eine Vielzahl besonders planungsrelevanter Arten müssen bei Fort-
führung der städtebaulichen Planung Revierkartierungen nach Südbeck [41] unter Berücksichtigung
der artspezifischen Empfindlichkeitsradien erfolgen. Dabei sind die Fortpflanzungs- und Ruhestätten
besonders planungsrelevanter Arten und deren Aktionsräume genauer zu verorten. Auf Basis dieser
Erkenntnisse lassen sich anschließend auch die Einflüsse der Störwirkungen einer möglichen Bebau-
ung auf die Arten abschätzen. Der Untersuchungsraum für die Artengruppe der Vögel richtet sich
nach der störempfindlichsten Art. Die störempfindlichste Art im Untersuchungsraum ist die Feldlerche,
weshalb ein Abstand von 500 m von möglichen Störquellen anzusetzen ist [9].
Säugetiere (ohne Fledermaus)
Das Habitatpotenzial für besonders planungsrelevante Vertreter der Säugetiere (ausgenommen Fle-
dermäuse) wird als sehr gering bewertet. Aus diesem Grund können weitere Erfassungen der Arten-
gruppe entfallen.
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Fledermäuse
Für die Artengruppe der Fledermäuse besteht nur geringes Habitatpotenzial, da während der Quer-
schnittsbegehung nur geringe Aktivitäten und eine geringe Artenvielfalt zu verzeichnen waren. Den-
noch stellen die wasserführenden Gräben und die Baumreihe an der Messeler-Park-Straße, der Wald-
rand sowie die Silz im Süden außerhalb des Untersuchungsraums wichtige Leitstrukturen dar, die bei
einer städtebaulichen Planung beeinträchtigt werden könnten, weshalb die Artengruppe der Fleder-
mäuse genauer untersucht werden muss.
Abbildung 25: Habitatpotenzial Fledermäuse
Reptilien
Der Untersuchungsraum wird für die Artengruppe der Reptilien mit einem geringen Habitatpotenzial
bewertet. Für Reptilien geeignete Habitate, wie strukturreiches Offenland mit Gehölzen und artenrei-
che Saumstrukturen kommen nur isoliert und kleinflächig vor. Ackerrandstreifen, die dem Biotopver-
bund dienen könnten, fehlen weitestgehend und kommen vorwiegend im Bereich der B3 und am östli-
chen Rand des Untersuchungsraums vor. Als einzige besonders planungsrelevante Art kann die Zau-
neidechse auf südlichen Teilflächen im Untersuchungsraum nicht ausgeschlossen werden (s. B-D-
2.3). Aus diesem Grund wird eine Reptilienkartierung durch Sichtbeobachtungen und langsames Ab-
schreiten in den ausgewiesenen Kartierräumen empfohlen (s. B-D-2).
Amphibien
Die wenigen, kleinräumige Strukturen, wie die Nasswiese südlich und die Brachfläche östlich der
Kleingärten, sind als mögliche Fortpflanzungsgewässer insbesondere für Kreuz-, Wechsel- und
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Knoblauchkröte geeignet und werden hoch bewertet. Das mit Grabenstrukturen durchzogene Acker-
land, das den Biotopverbund mit den potenziellen Laichhabitaten und dem Wald (als Landhabitat für
z.B. Springfrosch) herstellt, wird mit mittlerem Habitatpotenzial für Amphibien bewertet. Die tatsächlich
zur Wanderung genutzten Leitstrukturen müssen durch eine Amphibienkartierung genauer untersucht
werden, um bei zukünftigen Planungen Beeinträchtigungen während der Wanderungszeiten der Tiere
ausschließen bzw. vermeiden zu können.
Abbildung 26: Habitatpotenzial Amphibien und Reptilien
Aufgrund fehlender Vernetzung und fehlender Laichhabitate werden alle anderen Flächen als gering
bewertet.
Schmetterlinge
Insgesamt werden die artenreichen Grünflächen, Säume und Brachflächen innerhalb des Untersu-
chungsraums mit einem mittleren Habitatpotenzial bewertet. Diese sind zwar lediglich in geringer An-
zahl und kleinräumig im Untersuchungsraum vorhanden, stellen jedoch geeignete Standorte für die
Wirtspflanzen einiger besonders planungsrelevanter Schmetterlingsarten dar. Da sich die möglichen
Standorte im gesamten Untersuchungsraum verteilt befinden und sich die potenziellen Habitate auf-
grund der vielfältigen und spezifischen Nutzungsansprüche der Schmetterlingsarten nicht durch einfa-
che Maßnahmen schützen lassen, werden als Grundlage für städtebauliche Planungen entspre-
chende Kartierungen empfohlen. Anhand einer dreimaligen Begehung während der Hauptflugzeit der
Schmetterlinge (Anfang Juli bis Mitte August) inklusive einer gezielten Raupensuche des Nachtker-
zenschwärmers, kann das Artenspektrum der potenziell zu erwartenden Arten weiter eingegrenzt wer-
den. Aus den Kartierergebnissen können anschließend weitere Tabuflächen für die Planung abgeleitet
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oder vorgezogene Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) entwickelt werden. Die Kartierung ist auf
den ausgewiesenen Kartierräumen auf einer Fläche von 5 ha vorzunehmen (s. B-D-2).
Abbildung 27: Habitatpotenzial für Schmetterlinge und xylobionte Käfer
Xylobionte Käfer
Ein Vorkommen des Eremiten kann nicht ausgeschlossen werden. Das Habitatpotenzial für die xylobi-
onten Käfer wird jedoch als gering bewertet, da sich im Untersuchungsraum lediglich drei Pappeln im
Bereich der Feuchtwiese und eine Weide innerhalb eines Feldgehölzes als potenzielles Habitat eig-
nen (s. B-D.2.4). Die alten Bäume sollten dennoch als Lebensräume erhalten bleiben und werden
deshalb als erhaltenswerte Strukturen ausgewiesen. Es wird eine Strukturkartierung für totholz- und
mulmbewohnende Käferarten der FFH-Richtlinie empfohlen.
Libellen
Das Habitatpotenzial für Libellen wird aufgrund der sehr nährstoffreichen und im Sommer kaum was-
serführenden Gräben als sehr gering bewertet. Gemäß der Verbreitungskarten des HLNUG kommen
keine besonders planungsrelevanten Libellenarten innerhalb des Untersuchungsraums vor [63]. Wei-
tere Erfassungen der Artengruppe sind nicht erforderlich.
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Gesamtbewertung für das Schutzgut Arten
Der Offenlandcharakter und das Fehlen vertikaler Strukturen machen den Untersuchungsraum für bo-
denbrütende Vogelarten, wie bspw. die Feldlerche und den Kiebitz, besonders wertvoll. Aufgrund der
intensiven landwirtschaftlichen Nutzung bietet der Untersuchungsraum für andere Arten nur wenige
Strukturen, die als Lebensräume für Tiere und Pflanzen geeignet sind. Diese sind meist entweder
durch die Bodenverhältnisse oder als Entwässerungsgräben mit ihren Säumen nicht für die landwirt-
schaftliche Nutzung geeignet. Die Entwicklung der Tierwelt wird durch die Barrierewirkung der Haupt-
verkehrsstraßen und Störungen durch Erholungssuchende im Gebiet eingeschränkt.
4.4.5 Zusammenfassung
Die Datengrundlage war zur Bewertung des Habitatpotenzials und Festlegung der Untersuchungstiefe
für die faunistischen Erfassungen im weiteren Projektverlauf ausreichend.
Das Habitatpotenzial für Vögel ist westlich der Bundesstraße gering, auf allen Flächen östlich der Bun-
desstraße mittel bis hoch. Für alle anderen Artengruppen ist es als sehr gering bis mittel eingestuft.
Der Waldrand wurde in der Potenzialabschätzung als Lebensraum für Arten nicht miterfasst, da er au-
ßerhalb des Untersuchungsraums liegt. Mit seiner großen Bedeutung als Trittstein für die Fauna, die
zwischen Wald- und Feldhabitaten wechselt und als Leitelement im Biotopverbund, ist er von großer
Bedeutung.
Einige Strukturen innerhalb des Untersuchungsraumes stellen wichtige Lebensraumfunktionen und
Vernetzungsstrukturen für bestimmte Arten dar. Hierzu gehören:
alle Grabenstrukturen mit einem Gewässerrandstreifen von 4 m,
alle Habitatbäume und Altbäume (Käfer),
Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße,
S i l z a u e ,
Potenzielle Bodenbrüterflächen im Offenland mit einer Größe vo n ca. 16 ha und
Waldrand mit einem Abstandsbereich von 200 m.
Sie sind im Plan B-D-2.1-4 als erhaltenswerte Strukturen dargestellt.
4.4.6 Gesamtstädtischer Vergleich
Das Stadtgebiet von Darmstadt weist von Feuchtstandorten und Nasswiesen bis sandigen Dünen und
Magerrasen vielfältige Vegetationsstrukturen und Lebensräume auf. Somit ist auch die Biodiversität
der Tier- und Pflanzenarten mit ihren unterschiedlichen Lebensraumansprüchen als relativ hoch zu
beurteilen. Besonders die Streuobstwiesen bei Eberstadt und der ehemalige August-Euler Flugplatz
bei Griesheim bieten Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Vogelarten, wie bspw. Ziegenmelker,
Haubenlerche, Wendehals, Heidelerche, Steinschmätzer, Rebhuhn und Wiedehopf [48]. Die großen
weitestgehend naturnahen und zusammenhängenden Waldflächen um Darmstadt, insbesondere das
FFH- eigneten Lebensraum für zahlreiche weitere Brutvö-
gel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Libellen [48].
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Der Untersuchungsraum erfüllt durch das weite Offenland eine wichtige Funktion als potenzielles Brut-
habitat für Bodenbrüter. Gebiete mit einem ähnlichen Lebensraumcharakter finden sich innerhalb des
Stadtgebietes lediglich östlich und westlich von Arheilgen. Um die Vielfalt der Lebensräume in Darm-
stadt weiterhin zu erhalten, ist es notwendig auch weiterhin störungsarmes und strukturarmes Offen-
land, insbesondere für die Anforderungen von Bodenbrütern, zu erhalten.
4.4.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung
Da das Vorhandensein planungsrelevanter Tierarten ein Ausschlusskriterium für die städtebauliche
Nutzung bestimmter Flächen sein kann, wird dringend empfohlen, eine detaillierte Erfassung nach den
Methodenstandards von Hessen Mobil durchführen zu lassen.
Bei Umsetzung einer städtebaulichen Planung sind die vorhandenen Leitstrukturen, bestehend aus
allen Grabenstrukturen mit einem Gewässerrandstreifen von 4 m,
allen Altbäumen,
der Baumreihe entlang der Messeler-Park-Straße,
der Silzaue,
dem Waldrand mit einem Abstandsbereich von 200 m und
Brutflächen für bodenbrütende Vogelarten
möglichst zu erhalten und auszubauen.
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4.5 Landschaftsbild und Naherholung
4.5.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert einer Landschaft werden von verschie-
denen Faktoren bestimmt, sind jedoch eng miteinander verbunden, weshalb sie zusammenfassend
betrachtet werden.
Grundlage für die Betrachtung bilden auf Bundesebene das BNatSchG und das UVPG. Für städte-
bauliche Planungen ergibt sich die Notwendigkeit zur Erfassung und Bewertung von Beeinträchtigun-
gen der Landschaft und ihres Erholungswertes aus § 1 Abs. 6 Nr. 5 und 7a i.V.m. § 35 Abs. 3 Nr. 5
BauGB. Demnach sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild zu berücksichtigen. So ist der Schutz von Landschaftsräumen mit guter Erholungseig-
nung und geringen Belastungen ein erklärtes Ziel des Flächennutzungsplans der Stadt Darmstadt
[43]. Hierzu gehören insbesondere Laubwaldgebiete, Bachauen, Streuobstwiesen und Grünflächen.
Landschaftliche Kleinstrukturen und typische Landschaftselemente sollen bewahrt bzw. wiederherge-
stellt werden und strukturarme Landschaftsteile durch gliedernde und gestaltende Landschaftsele-
mente angereichert werden.
Innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums für das Schutzgut Landschaftsbild befindet sich das
Sicherung und Wiederherstellung einer forst- und landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft, die
Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die
Erhaltung der Landschaft als störungsfreier Erholungsraum [78].
In der
Entwicklungskarte Nord des Landschaftsplans [47] sind für den Untersuchungsraum folgende
Flächen für Freizeit und Erholung dargestellt:
,
Nördlicher Stadtrand von Arheilgen,
Waldflächen östlich Wixhausen und Arheilgen.
Auch die innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums liegende Silzbachaue sowie die Graben-
strukturen nördlich des Ortsteils Wixhausen liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebiets. Sie stel-
len gemäß Landschaftsplan wertvolle Naherholungsräume dar [47].
Laut Regionalplan Südhessen 2010 [38] ist das Gebiet kein bedeutsames Naherholungsgebiet. Im Sü-
den des Untersuchungsraums befinden sich Teilflächen des Regionalen Grünzugs. Auf diesen Flä-
chen sind Beeinträchtigungen durch Nutzungen, die zur Zersiedelung, Beeinträchtigung der Gliede-
rung von Siedlungsgebieten, des Wasserhaushalts oder einer Veränderung der klimatischen Verhält-
nisse führen können, untersagt.
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Tabelle 18: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Landschaftsb ild
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Sicherung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des
Erholungswerts von Landschaft
§ 2 Abs. 1 und § 3 UVPG Umweltvorsorge vor erheblichen Auswirku ngen auf den
Menschen und menschliche Gesundheit (Naherholung),
auf die Landschaft und das kulturelle Erbe (Landschafts-
bild)
§ 1 Abs. 6 Nr. 5 und 7a BauGB
§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt vor, wenn
e Eigenart der Landschaft
und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und
LSG-
2411001) vom 23. Juli 2004
Landschaftsplan Landschaftsplan Darmstadt, Kurzfassung der Wiss en-
schaftsstadt Darmstadt (2004), Landschaftsplan Darmstadt
Grundlagenteil (2002)
Regionalplan Südhessen 2010 Regionaler Grünzug auf Teilflächen des erweiterten Unter-
suchungsraums
4.5.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode
Die Erfassung und Bewertung relevanter Strukturen für das Landschaftsbild und die Naherholung wird
in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie
Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg [32] durchgeführt, da für
Hessen keine entsprechenden Empfehlungen vorliegen
Für die Erfassung und Bewertung wird der mit einem Abstand von 500 m gebildete erweiterte Unter-
suchungsraum herangezogen. Aufgrund der fast ebenen Topografie kann in diesem Radius davon
ausgegangen werden, dass alle von einer potenziellen städtebaulichen Entwicklung ausgehenden
Veränderungen der Landschaft und Sichtbeziehungen, die einen Einfluss auf das Landschaftsbild und
die Naherholung haben können, erfasst und bewertet werden. Wirkungen mit einem größeren Ab-
stand als 500 m können ausgeschlossen werden, da das Siedlungsgebiet von Wixhausen und Struk-
turen, wie Gehölze und Waldränder den Untersuchungsraum abschirmen und darüber hinausrei-
chende Sichtbeziehungen verhindern.
Für die Bestandsbeschreibung werden Landschaftsbildeinheiten als mehr oder weniger homogene
Gebiete mit ähnlicher Landschaftsausstattung und charakteristischen Strukturen beschrieben.
Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der Hauptkriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit und
weiteren Nebenkriterien. Durch die Bildung des Mittelwertes der Hauptkriterien ergibt sich die Gesamt-
bewertung einer Landschaftsbildeinheit. Die Nebenkriterien dienen lediglich zur Auf- bzw. Abwertung
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der Gesamtbewertung. Eine Übersicht zu den bewerteten Kriterien und verwendeten Daten ermöglicht
die nachfolgende Tabelle.
Tabelle 19: Kriterien zur Bewertung von Landschaftsbild und Na herholung [32]
Kriterium Bewertung Verwendete Daten
Hauptkriterien
Vielfalt Vielfalt der charakteristischen
Strukturen
Luftbildauswertung
Vielfalt der Nutzungen Luftbildauswertung, FNP,
Nutzungstypen
Artenvielfalt (Vegetation / Fauna) Nutzungstypen, Gesetzlich ge -
schützte Biotope, Artverbreitungs-
nachweise, Potenzialabschätzung
Eigenart /
Schönheit
Verhältnis von landschaftsprägen-
den Elementen zu störenden, anth-
ropogenen Überformungen
Ortsbegehung
Nebenkriterien
Harmonie Zusammengehörigkeit der natürli-
chen und der anthropogenen Ele-
mente und Anpassung an die räum-
lichen Gegebenheiten (Relief)
Ortsbegehung, digitales Geländemo-
dell
Einsehbar-
keit
Sichtbeziehungen von außen in das
Gebiet hinein
Luftbildanalyse, Ortsbegehung
Natürlich-
keit
Naturnähe Ortsbegehung, Schutzgebiete, ge-
setzlich geschützte Biotope
Infra-
struktur
Anzahl der Erholungseinrichtungen
(Sitzbänke, Grillstellen etc.)
Ortsbegehung
Zugänglich-
keit
Vorhandenes Wegenetz Ortsbegehung, Auswertung Wander-
und Reitkarte
Geruch Art des Geruchs (angenehm, neut-
ral, unangenehm)
Ortsbegehung
Geräusche Art der Geräusche (angenehm,
neutral, unangenehm)
Ortsbegehung
Erreichbar-
keit
Entfernung vom Siedlungsrand in
das Gebiet
Luftbildanalyse unter Berücksichti-
gung des Wegenetzes
Beobacht-
barkeit /
Nutzungs-
muste
r
Besucherfrequentierung, Vielfältig-
keit der Nutzungen des Gebietes
Ortsbegehung
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Zusätzlich wurden die Sichtbeziehungen erfasst. Hierbei wurden ausgehend von den zur Naherholung
genutzten Wegen und vom Ortsrand solche Sichtbeziehungen erfasst, die einen weiten, ungestörten
Blick auf die Landschaft bieten.
4.5.3 Bestand
Naturräumliche Gliederung und Landschaftstypen
Der Untersuchungsraum befindet sich nach Meynen & Schmitthüsen [54] in der naturräumlichen
-Main-Tiefland der Hessischen Rheinebene.
Für den Naturraum gelten natürliche Gegebenheiten, wie das Ausgangsgestein, das Relief, Hydrolo-
gie und Topologie als maßgebende Kriterien. Bei der Beschreibung von Landschaftstypen fließen die
tatsächlich stattfindenden Nutzungen in die Abgrenzung von einheitlichen Räumen ein. Da sich die
Nutzungen fortlaufend ändern, werden die Landschaftstypen anhand aktueller Satellitendaten in regel-
bewertet und besteht aus sandigen Ebenen im Höhenbereich von 88 150 m ü. NN [54].
Landschaftsausstattung
In der offenen, mit Gräben durchzogenen Ackerlandschaft befinden sich gelegentlich kleinere Feldge-
hölze und Einzelbäume. Die zahlreichen Feldwege werden zur Naherholung genutzt. Im Süden ver-
läuft ein Rad- und Wanderweg an der Silz entlang. Nördlich des Hegbachs befindet sich ein ausgewie-
sener Reitweg. Im Osten der Messeler-Park-Straße liegt ein Grillplatz (siehe B-EF-1).
Sichtbeziehungen
Das strukturarme Offenland bietet einen uneingeschränkten Blick über die Acker- und Grünlandflä-
chen. Aussichtspunkte mit Weitblick fehlen. Am östlichen Siedlungsrand von Wixhausen befinden sich
einige Hochhäuser, welche ausgehend vom Waldrand als Blickfang fungieren. Als störende Elemente
sind die Hochspannungsfreileitung, welche den Untersuchungsraum von Südwest bis nach Nordost
quert, und das Umspannwerk zu nennen (siehe B-EF-1).
Landschaftsbildeinheiten
Durch eine Übersichtsbegehung in Verbindung mit Luftbildauswertungen wurden insgesamt 10 Land-
schaftsbildeinheiten identifiziert (siehe B-EF-1), die nachfolgend einzeln beschrieben werden.
Landschaftsbildeinheit Typ 1
Landwirtschaftliche Nutzfläche, strukturarm
Der Untersuchungsraum zeichnet durch ausgedehnte, ebene, intensiv bewirtschaftete Ackerflächen
aus. Die Flächen bieten einen weitreichenden Blick und sind sehr gut einsehbar. Ein Großteil, insbe-
sondere im Süden, besteht aus Sonderkulturen, wie Spargel und Erdbeeren, die über lange Zeit mit
Folien bedeckt sind.
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Abbildung 28: Landwirtschaftliche Nutzflächen mit Sonderkulture n und schilfbestandenen Gräben
Die Strukturierung der Landschaftsbildeinheit nur durch zahlreiche, meist intensiv gepflegte Gräben
und vereinzelte private Feldgärten, Feldgehölze und Wiesen. Die wenigen mit Schilf bestandenen
Gräben, die Feldgehölze und Gärten gliedern die Ackerflächen nur zu geringem Anteil.
Die Bundesstraße 3 stellt eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Kraftfahrzeugverkehr dar und
hat aufgrund der starken Frequentierung eine zerschneidende und, durch die Verlärmung, störende
Wirkung auf das Erleben des Offenlands den angrenzenden Ackerflächen.
Landschaftsbildeinheit Typ 2
Strukturreiches Offenland
genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen, Gehölzen, wasserführenden Gräben und Grünland aus.
Im Gegensatz zu Typ 1 ist die Landschaft deutlich struktur- und artenreicher sowie insgesamt naturnä-
her. Die Topografie ist bewegt. Eine regionale Besonderheit bilden Flugsanddünen und einige Him-
melsteiche. Die Anbindung an das Wegenetz ist gegeben.
Abbildung 29:
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Landschaftsbildeinheit Typ 3 Feuchtgrünland mit Gräben, Hochstauden, Weidengebüschen
und Seggenrieden
Östlich des Ortsteils Wixhausen befindet sich ein typischer Feuchtgrünlandkomplex der grundwasser-
beeinflussten Landschaft der Untermainebene. Eine Nasswiesenbrache, auf der sich Hochstaudenflu-
ren und Seggenriede zeigen, bildet mit schilfbewachsenen Gräben und Weidengebüschen eine natur-
nahe, heterogene Struktur. Die Landschaftsbildeinheit ist allerdings durch hohen Bewuchs am Rand
von den Wegen nur schlecht einseh- und erlebbar.
Abbildung 30: Feuchtgrünland mit Seggenried
Landschaftsbildeinheit Typ 4 Bachauen
Die Aue des Hahnwiesenbachs liegt im Nordosten des Untersuchungsraums. Die Einheit wird von
großflächigen extensiv genutzten Grünlandflächen und dem Hahnwiesenbach gebildet. Das Fließge-
wässer ist in Abschnitten von typischen Ufergehölzen begleitet. An einigen Stellen haben sich feuchte
Senken ausgebildet. Reit- und Wanderwege machen die Auwiesen erlebbar.
Die Silz, die im Süden des erweiterten Untersuchungsraums von Ost nach West fließt, wird von fri-
schen bis feuchten Wiesen, Weiden und Auen-Galeriewäldern begleitet. Teilweise erfolgt eine Bewei-
dung bis an das Fließgewässer heran, weshalb typische, naturnahe Ufersäume nur in Teilabschnitten
vorhanden sind. Entlang der Silzaue führen für die Naherholung wichtige Fuß- und Radwege.
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Abbildung 31: Mäandrierende Silz
Landschaftsbildeinheit Typ 5 Wald
Im Osten des Untersuchungsraums befinden sich Waldflächen, die Teil des Landschaftsschutzgebiets
sind. Der Waldrand bildet eine für das Landschaftserleben wichtige optische Grenze. Der Wald ist ty-
pischer Landschaftsbildbestandteil der natürlicherweise waldreichen Untermainebene. Der Wald wird
durch Stromtrassen und die Messeler-Park-Straße zerschnitten. Im Bereich der Stromtrasse ist der
Bewuchs aufgrund der notwendigen Pflegemaßnahmen deutlich niedriger und strauchreicher.
Durch den Wald und an dessen Rändern führen Wanderwege zu den ausgedehnten Grünland- und
Waldflächen im Nordosten, die intensiv zur Naherholung genutzt werden. Am Waldrand befindet sich
ein Grillplatz.
Landschaftsbildeinheit Typ 6
Kleingärten
Am östlichen Siedlungsrand von Wixhausen befindet sich eine Kleingartensiedlung. Als typische und
wichtige Struktur für die Naherholung zeichnet sich die Kleingartensiedlung durch eine gute Erreich-
barkeit und Zugänglichkeit aus. Die optische Ausprägung bildet allerdings ein austauschbares Er-
scheinungsbild. So sind die Einfriedungen und Bepflanzungen der Kleingärten nach zweckdienlichen
und nicht nach gestalterischen Gesichtspunkten durchgeführt worden.
Abbildung 32: Kleingärten am Ortsrand von Wixhausen
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Landschaftsbildeinheit Typ 7 Forschungseinrichtung
Östlich des an den Untersuchungsraums grenzenden Waldes befindet sich das GSI Helmholzzentrum
für Schwerionenforschung. Der Forschungscampus wird durch mehrstöckige Zweckgebäude, Straßen
und Wege, Parkplätze, ein Parkhaus sowie eine Grünfläche gebildet. Insgesamt weist die Land-
schaftsbildeinheit einen sehr hohen Versiegelungsanteil auf. Das Forschungszentrum ist nicht zu-
gänglich, die Erlebbarkeit ist eingeschränkt.
Landschaftsbildeinheit Typ 8
Industrie/ Gewerbe
Am nordöstlichen Siedlungsrand von Wixhausen befindet sich ein Industrie- und Gewerbegebiet. Das
Gebiet hat einen hohen Versiegelungsanteil und eine starke anthropogene Überprägung. Die städte-
bauliche und architektonische Ausprägung zeigt keine ortstypischen Strukturen.
Landschaftsbildeinheit Typ 9
Wohngebiet/ Mischgebiet
Die Wohn- und Mischgebiete von Wixhausen sind vor allem am wahrnehmbaren Ortsrand durch Ein-
familien-, Mehrfamilien- und Reihenhäuser der letzten Jahrzehnte geprägt. Im Osten befinden sich
hohe Mehrfamilienhäuser mit großer Fernwirkung. Obwohl der Siedlungsbereich einen hohen Anteil
an privaten Gärten aufweist, sind diese, der Eigenart Südhessens entsprechend, zumindest in der
Ortsmitte kaum erlebbar, da sie i.d.R. straßenabgewandt angeordnet sind.
Landschaftsbildeinheit Typ 10 Aumühle, Gärtnerei und Wohnen
Im Westen des Untersuchungsraums befindet sich die Aumühle als soziale Einrichtung, bestehend
aus Gärtnerei, Wohnbebauung und anderen Gebäuden. Die Landschaftsbildeinheit besitzt gemein-
sam mit dem angrenzenden Friedhof einen hohen Grünanteil. Erreichbarkeit und Zugänglichkeit sind
sehr gut. Für die Einwohner besteht eine gute Anbindung an die Rad- und Fußwege der Silzaue.
4.5.4 Bewertung Landschaftsbild und Naherholung
Sichtbeziehungen
Die Sichtbeziehungen wurden vom Rand der Ortslage sowie entlang der Hauptwege erfasst und be-
wertet, da diese die wichtigsten Aufenthaltsorte innerhalb des Untersuchungsraums darstellen (siehe
Abbildung 33, B-EF-2).
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Abbildung 33: Sichtbeziehung im Untersuchungsraum
Hochwertige Sichtbeziehungen sind durch ungestörte Blicke auf schöne und typische Landschaftsbild-
ausprägungen definiert. Diese liegen an folgenden Stellen vor:
Vom Südrand des Wohngebiets und vom Rad- und Fußweg der Messel er-Park-Straße nach
Süden mit einem weiten Blick über das Offenland. Im Hintergrund sind die hohen Gehölze
der Silzaue erkennbar und bilden einen attraktiven Abschluss der Sicht.
Von der Bundesstraße B3 nach Osten mit einem weiten Blick über das Offenland bis hin
zum Waldrand bzw. den Gehölzen der Stahlbergdüne, auf die sich der Weitblick richtet.
Vom Westrand des Untersuchungsgebiets über Felder bis zum Wald rand.
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Abbildung 34: Blick von der Bundesstraße B3 über das Offenland zum Waldrand
Abbildung 35: Blick auf Gehölze und Waldrand im Norden Untersu chungsgebiets
Hoch- bis mittelwertige Sichtbeziehungen sind durch Blicke auf schöne und typische Landschaftsbild-
ausprägungen definiert, die durch Störelemente beeinträchtigt werden. Diese liegen an folgenden
Stellen vor:
Vom Rad- und Fußweg an der Silz im Süden nach Norden mit weite m Blick über das Offen-
land. Im Hintergrund befindet sich der Siedlungsbereich von Wixhausen mit seinen stören-
den Hochhäusern. Störend wirkt auch die Fernleitungstrasse.
Im Norden geht der Blick vom Waldrand bis zum Gewerbegebiet, d as aber aufgrund der
Feldgehölze optisch recht gut abgeschirmt wird. Störend wirkt hier die Fernleitungstrasse.
Mittelwertige Sichtbeziehungen sind durch Blicke auf typische sowie auf untypische Landschaftsbild-
ausprägungen definiert, die auch durch Störelemente beeinträchtigt werden. Diese liegen an folgen-
den Stellen vor:
Vom Ortsrand im Westen des Untersuchungsgebiets geht der Blick zwar zunächst über Fel-
der, endet aber an der Bundesstraße.
Mittelwertig ist der Blick von der Bundesstraße nach Westen bewertet, der über die Felder auf den
Ortsrand gerichtet ist.
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Eine geringe Qualität hat der Weitblick vom Grillplatz, der durch die Hochhäuser und die Hochspan-
nungstrasse dominiert wird (Abbildung 36).
Abbildung 36: Blick auf den östlichen Siedlungsrand von Wixhau sen
Landschaftsbildeinheiten
Die Landschaftsbildeinheiten werden nachfolgend hinsichtlich ihrer Funktionserfüllung gem. der in Ka-
pitel 4.5.2 aufgeführten Kriterien beschrieben. Im Anschluss findet sich eine tabellarische Zusammen-
stellung als Übersicht der Einzelbewertungen. Die Bewertung der Landschaftsbildeinheiten ist im Plan
B-EF-2 dargestellt.
Landschaftsbildeinheit Typ 1 Landwirtschaftliche Nutzfläche, strukturarm
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen weisen aufgrund weitestgehend fehlender Randstrukturen, wie
Ackerrandstreifen, Feldgehölze und Gebüsche, eine geringe Vielfalt auf. Auf den Feldern werden ins-
besondere im Süden des Untersuchungsraums vorwiegend Sonderkulturen, wie Spargel und Erdbee-
ren, angebaut. Diese sind über lange Zeit mit Folien bedeckt und haben somit einen negativen Ein-
fluss auf die Ästhetik des Landschaftsbildes. Das Kriterium der Vielfalt wird aufgrund der intensiven
landwirtschaftlichen Nutzung und den die Landschaft verfremdenden Folienanbau als gering bewertet.
Die Ackerflächen sind von zahlreichen z.T. wasserführenden Gräben durchzogen, deren Böschungen
und Säume meist intensiv gepflegt werden, so dass als schön empfundene blühende Gras-/Kraut-
Säume nicht vorkommen. Vereinzelt kommen private Feldgärten, Feldgehölze und Wiesen oder
Ackerrandstreifen im Gebiet vor. Die wenigen mit Schilf bestandenen Gräben, die Feldgehölze und
Gärten lenken die Blicke. Aufgrund der geringen Anzahl landschaftstypischer Strukturen und der in-
tensiven Pflege wird das Kriterium der Eigenart und Schönheit als gering bewertet.
Das Gebiet ist vorwiegend eben und weist ein optisch kaum wahrnehmbares, geringes Gefälle in
Richtung Westen auf. Aufenthalts- oder Pausenplätze für die Naherholung, wie z.B. Sitzbänke, fehlen.
die Bundesstraße zerschneidet das Gebiet so, dass Naherholungssuchende nur wenige Übergänge
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nutzen können, die außerhalb des engeren Untersuchungsraums liegen. Der Verkehrslärm des Stra-
ßenverkehrs auf der Bundesstraße und des Flugverkehrs wird als Störquelle wahrgenommen. Da im
Gebiet ein gut ausgebautes Wegenetz vorliegt und es sehr gut an die Ortslage angebunden ist, wer-
den die Nebenkriterien mit mittel bewertet. Insgesamt resultiert für Typ 1 eine geringen Bedeutung für
das Landschaftsbild und die Naherholung.
Typ 1 wird insgesamt mit einer geringen Bedeutung bewertet:
Vielfalt: gering, intensive Landwirtschaft
Eigenart/Schönheit: gering, wenig typische Strukturen
Nebenkriterien: naturfern, keine Aufenthaltsplätze, gutes Wege netz, Zerschneidung und Ver-
lärmung durch B3 und Flugverkehr
Landschaftsbildeinheit Typ 2
Strukturreiches Offenland
Das strukturreiche Offenland zeichnet sich durch ein Mosaik aus landwirtschaftlichen Nutzflächen, Ge-
hölzen, wasserführenden Gräben und wertgebendem Grünland aus. Durch die Vielfalt an unterschied-
lichen Vegetationsbeständen und das Vorhandensein von Teichen ist das Kriterium der Vielfalt hoch
bewertet. Die am Rand der Grün- und Ackerflächen stehenden Gehölze leiten die Blicke und bilden
attraktive, kleinteiligere Landschaftsräume. Eine regionale Besonderheit bilden Flugsanddünen, die im
Südosten des erweiterten Untersuchungsraums vorkommen.
Die Dünen stellen aufgrund ihres Reliefs und ihres Artenreichtums eine besonders attraktive Struktur
für die Landschaftsbildeinheit dar. Es befinden sich keine untypischen oder störenden Elemente im
Gebiet, weshalb die Eigenart und Schönheit des Landschaftstyps hoch bewertet wird. Das Gebiet ist
gut erreichbar, aber abseits von Hauptwander- oder Radwegen. Aufenthalts- oder Pausenplätze feh-
len. Insgesamt besitzt die Landschaftsbildeinheit des Typ 2 eine hohe Bedeutung für das Landschafts-
bild und die Naherholung.
Typ 2 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet:
Vielfalt: hoch, mosaikartige Ausprägung
Eigenart/Schönheit: hoch, typische und seltene Strukturen
Nebenkriterien: keine Infrastruktur zum Aufenthalt, abseits vo n Hauptwander- oder Radwegen
Landschaftsbildeinheit Typ 3
Feuchtgrünland mit Gräben, Hochstauden, Weidengebüschen
und Seggenrieden
Am Ortsrand von Wixhausen liegt ein Bereich der sich aus typischem Feuchtgrünland, Gräben mit
Schilfsäumen, Weidengebüschen, blühenden Hochstaudenfluren sowie Klein- und Großseggenrieden
zusammensetzt. Die Vielfalt des Landschaftsbildes ist hoch. Die Nähe zur Hochhaussiedlung und zur
Hochspannungstrasse stören das Landschaftserleben, weshalb die Eigenart und Schönheit des Land-
schaftstyps mit mittel bewertet wird.
Große Teile des Gebiets sind durch den hohen Bewuchs am Wegrand schlecht einsehbar und werden
deshalb nicht wahrgenommen. Die Landschaftsbildeinheit des Typ 3 wird insgesamt mit mittel bewer-
tet.
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Typ 3 wird insgesamt mit einer mittleren Bedeutung bewertet:
Vielfalt: hoch, typische, heterogene Struktur
Eigenart/Schönheit: mittel, Nähe zu störenden Hochhäusern und Hochspannungsleitung
Nebenkriterien: z.T. schl echt einseh- und erlebbar
Landschaftsbildeinheit Typ 4 Bachauen
Der erweiterte Untersuchungsraum wird im Norden durch die Aue des Hahnwiesenbachs und im Sü-
den durch die Aue der Silz und des Mühlbachs geprägt, welche typische Landschaftsbildeinheiten der
Hessischen Rheinebene sind.
Die Hahnwiesenaue wird von nassen und frischen Wiesen, die vom Hahnwiesenbach durchquert wer-
den, gebildet. Das Fließgewässer besitzt einen schmalen, krautigen Ufersaum, der stellenweise auch
von Gehölzen bestanden ist. Die Wege sind attraktiver Teil des Wegenetzes zur Naherholung der
Wälder im Norden Darmstadts.
Die Silzaue wird von frischen bis feuchten Wiesen und Auen-Galeriewäldern sowie alten Pappeln ge-
bildet. Sie weist einen hohen Wert für die Eigenart, Vielfalt und Schönheit auf. Mit ihrer Lage zwischen
den Ortsteilen Arheilgen und Wixhausen und mit Hauptwander- und Radwegen bis zum Waldgebiet
bietet sie sich für die Naherholung an.
Typ 4 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet:
Vielfalt: hoch, relativ naturnahe und attraktive Ausprägung
Eigenart/Schönheit: hoch, typisch er Landschaftsbestandteil
Nebenkriterien: Reit-, Rad- und Wanderwege; sehr gut erlebbar
Landschaftsbildeinheit Typ 5
Wald
Im Osten des erweiterten Untersuchungsraums befinden sich Waldflächen, die trotz forstlicher Über-
prägung als typisch für die Hessischen Rheinebene wahrgenommen werden.
Die Waldflächen sind vorwiegend mit Eichen, Kiefern und mit Buchen bestanden. Der Wechsel von
den durch Kiefern geprägten Wäldern im Süden der Waldflächen und den im Norden anschließenden
Laubwäldern wirkt abwechslungsreich. Die Waldränder sind häufig durch mächtige Eichen geprägt
und dann besonders attraktiv. Am Waldrand befindet sich ein Grillplatz.
Der Wald wird von der Stromtrasse, unter der niedrige und strauchreiche Vegetation steht, durchquert.
Dadurch und durch schlechte Wegeanbindung wirkt die nordwestliche Waldfläche vom restlichen
Wald abgetrennt. Ebenfalls zerschneidet die nur an wenigen Stellen sicher zu überquerende Messe-
ler-Park-Straße den Wald, weshalb sich Spaziergänger und Wanderer v.a. auf den Wegen nördlich
der Straße aufhalten. Aufgrund der Zerschneidungen wird die Eigenart und Schönheit des Land-
schaftstyps mit mittel bewertet.
Die Waldflächen besitzen durch sehr gut ausgebaute Wege und eine sehr gute Erreichbarkeit eine
hohe Erholungsfunktion. In der Gesamtbewertung wird Landschaftstyp 5 mit einer hohen Bedeutung
für die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft sowie für die Naherholung bewertet.
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Typ 5 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet:
Vielfalt: hoch, attraktive Waldränder, unterschiedliche Baumar ten
Eigenart/Schönheit: mittel, ty pische waldreiche Landschaft aber mit störenden Elemente wie
Stromtrasse und Straße
Nebenkriterien: wichtige optische Raumgliederung, Rad- und Wan derwege, Grillplatz, Zer-
schneidung durch Stromtrassen und Messeler-Park-Straße
Landschaftsbildeinheit Typ 6 Kleingärten
Am östlichen Siedlungsrand von Wixhausen befindet sich eine Kleingartensiedlung aus Nutzgärten.
Sie ist gut erreichbar. Durch die fehlende Naturnähe und geringe gärtnerische Ästhetik weist Typ 6
eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild und die Naherholung auf.
Vielfalt: gering, fehlende Naturnähe oder gärtnerische Vielfal t
Eigenart/Schönheit: sehr gering, zwar typische Nutzung, aber a ustauschbares Erscheinungsbild
Nebenkriterien: gute Erreichbarkeit
Landschaftsbildeinheit Typ 7
Forschungseinrichtung
Im Osten des erweiterten Untersuchungsraums befindet sich das GSI Helmholzzentrum für Schwerio-
nenforschung. Der schlecht einsehbare Campus des Forschungszentrums besteht aus Zweckgebäu-
den, Straßen und Wegen sowie Parkplätzen. Grünanlagen kommen nur in geringen Flächenanteilen
vor. Der Campus wirkt in der Waldlandschaft als Störelement. Die Bedeutung des Typ 7 für die Naher-
holung und das Landschaftsbild wird als sehr gering bewertet.
Typ 7 wird insgesamt mit einer sehr geringen Bedeutung bewertet:
Vielfalt: sehr gering, hoher Versiegelungsgrad und geringer An teil Grünanlagen
Eigenart/Schönheit: sehr gering, Parkplätze und austauschbare Zweckgebäude
Nebenkriterien: gute Erreichbarkeit, Zugang und Einsehbarkeit sind eingeschränkt
Landschaftsbildeinheit Typ 8 Industrie/ Gewerbe
Am nordöstlichen Siedlungsrand von Wixhausen befindet sich ein Industrie- und Gewerbegebiet. Das
Gebiet zeichnet sich durch einen hohen Versiegelungsanteil und starke anthropogene Überprägung
aus und hat einen sehr geringen Wert für das Landschaftsbild und die Naherholung.
Typ 8 wird insgesamt mit einer sehr geringen Bedeutung bewertet:
Vielfalt: sehr gering, hoher Versiegelungsgrad bei geringer un d vernachlässigter Be-
grünung
Eigenart/Schönheit: sehr gering, Parkplätze und austauschbare Zweckgebäude
Nebenkriterien: gute Erreichbarkeit
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Landschaftsbildeinheit Typ 9 Wohngebiet / Mischgebiet
Das Wohngebiet / Mischgebiet des Ortsteils Wixhausen weist durch die Hausgärten einen hohen
Grünflächenanteil auf. Die Gärten liegen i.d.R. auf der straßenabgewandten Seite und sind dann für
Passanten nicht wahrnehmbar. Der vorwiegend landschaftstypische, dörflichen Charakter wird durch
einzelne fremd wirkende Bauten, wie z.B. die Hochhäuser, gestört. Die Eigenart und Schönheit wird
mit mittel bewertet. Für die Naherholung hat das Wohngebiet / Mischgebiet eine geringe Bedeutung,
da besonders attraktive Straßenzüge, Plätze oder Sehenswürdigkeiten fehlen.
Typ 9 wird insgesamt mit einer geringer Bedeutung bewertet:
Vielfalt: gering, hoher Versiegelungsgrad, fehlende öffentlich e Grünanlagen
Eigenart/Schönheit: mittel, typi sche Bauweise ohne besondere Ausprägung
Nebenkriterien: gute Erreichbarkeit, attraktive Straßen, Plätz e oder Sehenswürdigkeiten feh-
len
Landschaftsbildeinheit Typ 10 Aumühle, Gärtnerei und Wohnen
Die Aumühle bestehend aus Gärtnerei, Wohnbebauung und sozialen Einrichtungen weist einen hohen
wahrnehmbaren Grünanteil auf. Der angrenzende Friedhof ist im erweiterten Untersuchungsraum die
einzige öffentliche Grünanlage des Ortsteils. Die Landschaftsbildeinheit zeichnet sich durch eine gute
Erreichbarkeit und Zugänglichkeit aus. Sie bietet eine gute Anbindung zu den Hauptwander- und Rad-
wegen der Silzaue. Die Landschaftsbildeinheit wird gering bewertet, weil die vernachlässigte Gestal-
tung der Gebäude und Grünflächen weder der dörflichen Eigenart entspricht noch andere ästhetische
Merkmale aufweist.
Typ 10 wird insgesamt mit eine geringer Bedeutung bewertet:
Vielfalt: gering, Zweckbauten mit zwar hohem Begrünungsanteil aber vernachlässigte
Gestaltung
Eigenart/Schönheit: gering, Bauweise ohne besondere Ausprägung
Nebenkriterien: gute Anbindung an die Silzaue
Die Einzelbewertung aller Kriterien sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
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Tabelle 20: Bewertung der Schutzgüter Landschaftsbild und Nahe rholung
Landschafts-
bildeinheit
Hauptkriterien Nebenkriterien
Gesamt
Vielfalt
Eigenart/
Schönheit
Mittelwert HK
Harmonie
Einsehbarkeit
Natürlichkeit
Infrastruktur
Zugänglichkeit
Geruch
Geräusch
Erreichbarkeit
Beobachtbar-
keit/ Nut-
Mittelwert NK
1 Landwirt-
schaftliche
Nutzfläche,
strukturarm
2 2 2 4 5 1 2 5 3 1 5 3 3 2
2 Struktur-
reiches Of-
fenland
4 4
4 3 3 3 1 5 4 4 5 3 3 4
3 Feucht-
grünland mit
Gräben,
Hochstauden,
Seggenrieden
4 3 3,5 2 1 3 1 1 5 3 5 1 3 3
4 Bachauen 44 43455555 5 3 4 5
5 - Wald 44 44435554 5 4 4 4
6 - Kleingär-
ten 2 1 1,5 2 1 1 2 5 3 3 5 4 3 2
7 - For-
schungsein-
richtung
1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 5 1 2 1
8 Industrie
und Gewerbe 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 5 1 1 1
9 Wohnge-
biet/ Mischge-
biet
2 3
2,5 2 2 1 1 5 1 1 5 1 3 2
10
Aumühle,
Gärtnerei und
Wohnen
2 2 2 2 1 1 1 5 3 2 5 2 2 2
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4.5.5 Zusammenfassung
Landschaftsbild und die Naherholung sind anhand einer Geländebegehung und Auswertung von Da-
ten zur Schutzgebieten, Erholungsräumen und Wegebeziehungen erfasst und bewertet. Die Daten-
grundlage wird als ausreichend zur Beurteilung der Funktion des Landschaftsbildes und der Naherho-
lung im engeren und erweiterten Untersuchungsraum eingestuft.
Der erweiterte Untersuchungsraum ist in 10 Landschaftstypen gegliedert. Als sehr gering bis gering
sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen (Typ 1) sowie die Landschaftstypen der Siedlungsberei-
che (Typ 6, Typ 7, Typ 8, Typ 9, Typ 10) eingestuft. Von mittlerer Bedeutung wird das Feuchtgrünland
(Typ 3) eingestuft, welches sich etwa in der Mitte des engeren Untersuchungsraums befindet. Das
strukturreiche Offenland (Typ 2) und der Wald (Typ 5) im Osten des Untersuchungsraums sind mit ho-
her Bedeutung für das Landschaftsbild bewertet. Die Auen des Hahnwiesenbachs im Norden und der
Silz im Süden des Untersuchungsraums (Typ 4) weisen eine sehr hohe Bedeutung für das Land-
schaftsbild auf.
4.5.6 Gesamtstädtischer Vergleich
Der durch Offenland geprägte engere Untersuchungsraum ist aufgrund der sehr intensiven landwirt-
schaftlichen Nutzung im gesamtstädtischen Vergleich deutlich weniger attraktiv, als z.B. die extensiv
genutzten Flächen des Oberfelds.
Im erweiterten Untersuchungsraum befinden sich mit den Auen von Silz und Hahnewiesenbach, den
eiszeitlichen Stahlberg-Dünen und den Wäldern typische Bestandteile der Hessischen Rheinebene,
die durch ihre strukturelle Vielfalt eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild besitzen. Vergleich-
bare Gebiete mit hoher kultureller und landschaftlicher Vielfalt kommen innerhalb des Stadtgebietes
östlich von Eberstadt (Streuobstwiesen), nordwestlich von Pfungstadt (strukturreiches Offenland) und
im Osten von Darmstadt (Waldflächen) vor.
Im Vergleich mit der Gesamtstadt handelt es sich beim engeren Untersuchungsraum um kein bedeut-
sames Gebiet für die landschaftsgebundene Erholung. Das Gebiet ist zwar entlang der Hauptwege
stark frequentiert, dient jedoch vor allem den in Wixhausen ansässigen Bewohnern zur Naherholung
und zum Anschluss an die ausgedehnten Waldgebiete im Osten.
4.5.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung
Bei einer städtebauliche Nutzung derjenigen Flächen, die an die Bundesstraße angrenzen, ist ein ho-
her Anspruch an die Gestaltung zu legen, damit die von Pendlern wahrnehmbare Eintrittspforte in die
Gesamtstadt attraktiv ist und die Identifikation mit dem Wohn- bzw. Arbeitsort unterstützt.
Die für die Naherholung wichtigen Fuß- und Radwege zur Verbindung des Ortsteils Wixhausen mit
dem Offenland und den Wäldern im Osten sind zu erhalten und gestalterisch aufzuwerten, da es mit
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dem Rad- und Fußweg an der Silz nur eine einzige attraktive Verbindung für Naherholungssuchende
gibt.
4.6 Boden
4.6.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung
Rechtsgrundlagen des Leistungsbausteins Boden stellen das Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und das Hessische Alt-
lasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) dar.
Entsprechend § 1 des BBodSchG besteht der Grundsatz
sichern oder wiederherzustellen . Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Bo-
den und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge
gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind Altablagerungen oder Altstandorte, durch
die schädliche Bodenveränderungen oder Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervor-
gerufen werden.
Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen so weit wie
[66]. Hierbei wird auf die Bodenfunktionen nach § 2 Abs.1 und 2
BBodSchG verwiesen, die im Wesentlichen dazu beitragen Gefahren, erhebliche Nachteile oder er-
hebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen [66]:
die natürlichen Bodenfunktion als Lebensgrundlage und Lebensra um für Menschen,
Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen (Lebensraumfunktion),
die natürliche Bodenfunktion als Bestandteil des Naturhaushalt es, insbesondere mit sei-
nen Wasser und Nährstoffkreisläufen (Bodenfruchtbarkeit),
die natürliche Bodenfunktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufba umedium für stoffliche
Einwirkungen auf Grund der Filter- Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbe-
sondere auch zum Schutz des Grundwassers (Filter- und Pufferfunktion) und
die Funktion des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.
Ein Schwerpunkt liegt gemäß BBodSchG auf dem Schutz der Funktion des Bodens als Standort der
land- und forstwirtschaftlichen Nutzung.
Bodendenkmäler nach Hessischem Denkmalschutzgesetz (HDSchG) [74] sind
die Zeugnisse menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens von wissenschaftlichem Wert dar-
stellen und die im Boden verborgen sin
Abs. 2 Satz 1 HDSchG). Nach Vorgabe des Hessischen Landesamts sind gemäß § 18 Abs. 1
HDSchG alle Bodeneingriffe im Bereich von 250 m um die Mittelpunktkoordinaten eines Bodendenk-
mals genehmigungspflichtig [74].
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Tabelle 21: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Boden
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext
BBodSchG (1. März 1999) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Boden veränderungen und
zur Sanierung von Altlasten
BBodSchV (7. Juli 1999) Bewertung von Verdachtsflächen und altl astenverdächtigen Flä-
chen, Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlas-
ten, Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen,
Vorsorge gegen das Entstehen von schädlichen Bodenverände-
rungen
HAltBodSchG (28.09.2007) Ergänzende Bestimmungen zum BBodSchG z um Vorsorgebe-
reich und zur Altlastensanierung
HDSchG Hessisches Denkmalschutzgesetz
4.6.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode
Die Erfassung der Böden im Untersuchungsraum erfolgt anhand von Datenauswertung und der Erfas-
sung von Biotop- und Nutzungstypen, von deren jeweiligen Ausprägungen Rückschlüsse auf die Bo-
denbeschaffenheit gezogen werden können. Es werden folgende Daten für die Erfassung und Aus-
wertung des Schutzgut Boden herangezogen:
Tabelle 22: Verwendete Daten zur Auswertung des Schutzguts Bod en
Datensatz Beschreibung Quelle Stand
Bodenübersichtskarte
BÜK, Maßstab 1:5000.000
Bodentypen, Bodenart Boden-Vie-
wer Hes-
sen [53]
1997
Bodenflächendaten
Maßstab 1:50.000
Nitratrückhaltevermögen des Bodens Boden-Vie-
wer Hes-
sen [53]
1997-1999
Standorttypisierung
Bodenflächen Hessen
Maßstab 1:5.000,
landwirtschaftliche Nutzflä-
che (BFD5L)
Standorttypisierung für die Biotopentwicklung
(BFD5L_M59)
Boden-Vie-
wer Hes-
sen [53]
2009
Ertragspotenzial anhand der Acker- und Grün-
landzahlen (BFD5L_M182)
Feldkapazität (FK), nutzbare Feldkapazität
(nFK) (BFD5L_M100)
Bindungsstärke des Bodens für Schwer-
metalle (BFD5L_M46)
Erosionsbewertung ABAG K-Faktor (Erodierbarkeit des Bodens) Bod en-Vie-
wer Hes-
sen [53]
2011-2016
Biotop- und Nutzungsty-
penkartierung
Kartierung der Standart-Nutzungstypen gem.
hessischer Kompensationsverordnung [77]
BCE 2021
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Die Böden im Untersuchungsraum werden anhand ihre Funktionserfüllung der im BBodSchG veran-
Arbeitshilfe zur
Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in
[23] bewertet. Entsprechend des Leitfadens werden folgende Parameter zur Auswertung her-
angezogen und zunächst einzeln bewertet:
Lebensraumfunktion,
Bodenfruchtbarkeit,
Filter- und Pufferfunktion,
Archiv der Natur- und Kulturschichte und
weitere Parameter (Schadstoffe, Empfindlichkeit, Übergeordnete Planungen, ausgewiesene
Gebiete zum erhöhten Bodenschutz , Standorte land- und forstwirtschaftlicher Nutzung).
Jeder Parameter wird anhand der 5-stufigen Skala in sehr gering- bis sehr hochwertige Bodenberei-
che eingestuft. Dazu werden für jeden Parameter mehrere fachliche Grundlagen ermittelt und bewer-
tet. Diejenigen fachlichen Grundlagen, die die Funktion des Bodens als Standort der landwirtschaftli-
chen Nutzung abbilden, werden doppelt gewichtet, um der besonderen Bedeutung als landwirtschaftli-
che Nutzfläche im Stadtgebiet zu entsprechen. Der Mittelwert aller Teilbewertungen bildet die Ge-
samtbewertung des jeweiligen Parameters. Im Folgenden wird die Bewertung der Parameter im Ein-
zelnen erläutert:
Lebensraumfunktion
Die Lebensraumfunktion des Bodens setzt sich aus zwei fachlichen Grundlagen, nämlich der Funktion
als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und der Funktion für Nutzpflanzen und den
Menschen zusammen.
Für Tiere und Bodenorganismen wird die Lebensraumfunktion anhand der Nutzungsart bewertet. Bo-
den, der häufig bearbeitet wird, weist in der Regel eine geringere Lebensraumfunktion für Tiere und
Bodenorganismen auf als ungestörter Boden.
Für die Bewertung der Lebensraumfunktion für Nutzpflanzen werden Daten zur Standorttypisierung für
die Biotopentwicklung und das Ertragspotenzial herangezogen.
Um die Funktion des Bodens als Standort der landwirtschaftlichen Nutzung in der Bodenbewertung zu
berücksichtigen, wird das Ertragspotenzial in der Gesamtbewertung zweifach gewichtet. Die Gewich-
tung hebt die Bedeutung der landwirtschaftlichen Flächen als Nahrungsgrundlage für den Menschen
durch den Anbau von Nutzpflanzen hervor.
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Tabelle 23: Bewertung der Lebensraumfunktion
Bewertung Lebensraumfunktion für Pflan-
zen, Tiere und Bodenorganis-
men
Lebensraumfunktion für
Nutzpflanzen und den Men-
schen
1 Sehr geringe Schutzwürdig-
keit
Versiegelte Flächen, kein Lebens-
raum
Sehr geringes Ertragspoten-
zial
2 - Geringe Schutzwürdigkeit Sehr intensiv genutzte Böden
(Ackerflächen) mit geringer Le-
bensraumfunktion wegen Umlage-
rungen, Verdichtungen, Stoffeinträ-
gen
Geringes Ertragspotenzial
3 - Mittlere Schutzwürdigkeit Intensiv genutzte Böden (Intensiv -
wiesen) mit mittlerer Lebensraum-
funktion wegen Stoffeinträgen
Mittleres Ertragspotenzial
4 - Hohe Schutzwürdigkeit Extensiv genutzte Böden (Exten-
sivgrünland, Brachflächen) mit ho-
her Lebensraumfunktion aufgrund
des weitestgehenden Erhalts von
Bodengefüge und natürlichem
Stoffhaushalt
Hohes Ertragspotenzial
5 - Sehr hohe Schutzwürdigkeit Selten genutzte Böden, aus der
Nutzung herausgenommene Flä-
chen (Moorböden, naturnahe
Waldböden, sandige Böden) mit
sehr hoher Lebensraumfunktion
aufgrund des vollständigen Erhalts
von Bodengefüge und natürlichem
Stoffhaushalt
Sehr hohes Ertragspotenzial
Gewichtung 1 2
Bodenfruchtbarkeit
Zur Bewertung der Bodenfruchtbarkeit werden aus fachlicher Sicht der Wasserhaushalt und der Nähr-
stoffhaushalt betrachtet. Die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens wird anhand der nutzbaren Feldka-
pazität (nFK) und der Feldkapazität (FK) bewertet. Zur Bewertung des Nährstoffhaushalts wird das
Nitratrückhaltevermögen des Bodens herangezogen. Diese Grundlagen sind im Datensatz der BFD5L
(Bodenflächendaten für die Landwirtschaft, Maßstab 1 : 5.000) [53] enthalten und dort bereits 5-stufig
bewertet.
Beide Teilparameter werden zweifach gewichtet, da sie für die Funktion der landwirtschaftlichen Nut-
zung stehen.
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Tabelle 24: Bewertung der Bodenfruchtbarkeit
Bewertung Feldkapazität (FK), nutzbare
Feldkapazität (nFK) [20]
Nitratrückhaltevermögen
1 Sehr geringe Schutzwürdig-
keit
Sehr geringe Feldkapazität Sehr geringes Nitratrückhaltever-
mögen
2 - Geringe Schutzwürdigkeit Geringe Feldkapazität Geringes Nit ratrückhaltevermö-
gen
3 - Mittlere Schutzwürdigkeit Mittlere Feldkapazität Mittleres N itratrückhaltevermögen
4 - Hohe Schutzwürdigkeit Hohe Feldkapazität Hohes Nitratrückhal tevermögen
5 - Sehr hohe Schutzwürdigkeit Sehr hohe Feldkapazität Sehr hoh es Nitratrückhaltevermö-
gen
Gewichtung 2 2
Filter- und Pufferfunktion
Die Bewertung der Bindungsstärke des Bodens für anorganische und organische Schadstoffe wird
überschlägig anhand der Bodentypen bzw. Bodenarten bestimmt. Tonige Böden und ein hoher Anteil
an Organik weisen ein höheres Bindungspotenzial für anorganische bzw. organische Schadstoffe auf
als Böden mit einem hohen Sandanteil. Dementsprechend werden Böden mit einem geringen Ton-
und Humusanteil geringer bewertet.
Kenntnisse zum Säureneutralisationsvermögen und zur Pufferfähigkeit von anderen nicht sorbierba-
ren Stoffen fehlen und können nicht abgeleitet werden.
Die Bewertung der Filter- und Pufferfunktion in Bezug auf das Nitratrückhaltevermögen wird mit dem
Parameter Bodenfruchtbarkeit bewertet und entfällt somit für den Parameter Filter- und Pufferfunktion
um Dopplungen zu vermeiden.
Eine Wichtung im Hinblick auf die Funktion der landwirtschaftlichen Nutzung entfällt.
Tabelle 25: Bewertung der Filter- und Pufferfunktion
Bewertung Bindungsstärke des Bodens für Schwermetalle
1 Sehr geringe Schutzwürdigkeit Böden mit hohem Sandanteil und schlechtem Basenhaus-
halt
2 - Geringe Schutzwürdigkeit Lehmig-sandige Böden, schlechter B asenhaushalt
3 - Mittlere Schutzwürdigkeit Lehmige Böden, mittlerer Basenhau shalt
4 - Hohe Schutzwürdigkeit Tonige lehmige Böden mit gutem Basenhaushalt
5 - Sehr hohe Schutzwürdigkeit Tonige, humusreiche Böden mit gu tem Basenhaushalt
Gewichtung 1
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Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
Die Archivfunktion des Bodens wird anhand von drei fachlichen Grundlagen bestimmt. Neben Boden-
denkmälern sind dies Pedotope und Rohstofflagerstätten.
Kenntnisse zu vorhandenen Bodendenkmälern sind aus den Daten des Landesamts für Denkmal-
pflege übernommen und mit einem Puffer sehr hoch bewertet. Um auch möglicherweise unentdeckte
Bodendenkmäler zu würdigen, sind bereits versiegelte Flächen als sehr gering schutzwürdig und un-
versiegelte Flächen, unter denen Entdeckungen grundsätzlich noch möglich sind, als mittel bewertet.
Natur- und kulturgeschichtlich bedeutsame Pedotope sind im Rahmen von Übersichtsbegehungen er-
fasst und zusätzlich
Sie sind mit einem Puf-
fer sehr hoch bewertet. Zudem wurden Bodentypen regionaler Seltenheit anhand der Bodentypen-
karte (BK25) ermittelt und sehr hoch bewertet. Da die Pedogenese unter versiegelten Flächen zerstört
ist, sind diese als sehr gering schutzwürdig bewertet. Unversiegelte Flächen, die zwar keine bedeutsa-
men Pedotope aufzeigen, sind mittel bewertet, da hier die Pedogenese fortschreitet.
Vorhandene oder geplante Rohstofflagerstätten finden sich im Regionalplan Südhessen [38] und wer-
den sehr hoch bewertet.
Eine Wichtung im Hinblick auf die Funktion der landwirtschaftlichen Nutzung entfällt.
Tabelle 26: Bewertung der Funktion als Archiv der Natur- und K ulturgeschichte
Bewertung Bodendenkmäler Pedotope Rohstofflagerstätten
1 Sehr geringe
Schutzwürdigkeit
Versiegelte Flächen Versiegelte Flächen -
2 - Geringe Schutzwür-
digkeit
- - -
3 - Mittlere Schutzwür-
digkeit
Restliche unversiegelte
Flächen
Restliche unversiegelte
Flächen
-
4 - Hohe Schutzwürdig-
keit
- - -
5 - Sehr hohe Schutz-
würdigkeit
Bodendenkmäler im Um-
kreis von 20 m vorhan-
den
Pedotope im Umkreis
von 20 m vorhanden
Rohstofflagerstätte
Bestand oder Planung
(Regionalplanung)
Gewichtung 1 1 1
Ergänzende Parameter
Zusätzlich sind folgende fachliche Grundlagen in die Bestandserfassung und Bewertung des Bodens
eingeflossen:
Vorbelastung durch Schadstoffe
Empfindlichkeit gegenüber Bodenerosion
in übergeordnete Planungen ausgewiesene Gebiete mit Bezug zum Bodenschutz bzw. Bo-
dennutzung
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Schadstoffe sind über eine Abfrage zu Altlasten und Altstandorten bei der Unteren Wasser- und Bo-
denschutzbehörde in die Bestandsaufnahme eingeflossen. Zudem ist die Belastung des Bodens durch
verkehrsbedingte Schadstoffe anhand der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) im Nah-
bereich der Bundesstraße geschätzt [6].
Die Empfindlichkeit gegenüber Bodenerosion wird anhand des K-Faktors (Bodenerodierbarkeitsfak-
tor), der im Boden-Viewer Hessen [53] angegeben ist, bewertet. Der K-Faktor beschreibt, wie leicht
Bodenmaterial aus dem Aggregatgefüge gelöst und abgetragen wird.
Als übergeordnete Planungen sind der Regionalplan Südhessen und der Landschaftsplan der Stadt
Darmstadt ausgewertet. Neben Vorbehalts- und Vorranggebieten für die Landwirtschaft, die ja auf
fruchtbare Böden angewiesen ist, sind auch Überschwemmungsgebiete übernommen worden, da der
Boden hier wichtige Speicher- und Regulationsfunktionen in Bezug auf den Wasserhaushalt über-
nimmt.
Tabelle 27: Bewertung ergänzender Parameter für das Schutzgut Boden
Bewertung Vorbelastung durch
Schadstoffe
Empfindlichkeit gegenüber
Bodenerosion
Übergeordnete
Planung
1 Sehr geringe
Schutzwürdigkeit
Entfernung 0-10 m von
Hauptverkehrsstraßen,
Altlast
>=0,5 = sehr gering (hohe
Erosionsgefährdung, geringe
Schutzwürdigkeit)
-
2 - Geringe Schutz-
würdigkeit
Entfernung 10-100 m
von Hauptverkehrsstra-
ßen
0,4 0,5 = gering -
3 - Mittlere Schutz-
würdigkeit
Entfernung > 100 m von
Hauptverkehrsstraßen
0,3 0,4 = mittel Alle Flächen, die
nicht zu Katego-
rie 4 oder 5 gehö-
ren
4 - Hohe Schutzwür-
digkeit
- 0,2 0,3 = hoch Vorbehaltsgebiet
für die Landwirt-
schaft
5 - Sehr hohe Schutz-
würdigkeit
- <0,2 = sehr hoch (geringe
Erosionsgefährdung, hohe
Schutzwürdigkeit)
Überschwem-
mungsgebiet,
Vorranggebiet für
die Landwirt-
schaft
Gewichtung 1 1 1
Für die Gesamtbewertung sind die Teildatensätze aller Parameter mithilfe von ArcGis überlagert und
die berechneten Mittelwerte entsprechend der 5-stufigen Bewertungsskala in einer Gesamtkarte für
das Schutzgut Boden dargestellt (s. B-G-2).
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4.6.3 Bestand
Bodenarten und Bodentypen
Im nördlichen Raum Darmstadts kommen vor allem Auen-, Terrassen- und Hochflutsedimente als
Ausgangsgesteine vor, auf welchen Braunerden mit Bändern, Parabraunerden und örtlich auch Pod-
sol-Braunerden anstehen. Im Untersuchungsraum herrschen vorwiegend sandige und grundwasser-
nahe Böden vor. Im mittleren Bereich und im Nordosten des Untersuchungsraums befinden sich leh-
mige Böden mit Stauwassereinfluss. Eine Übersicht über die vorherrschenden Bodentypen liefern die
Bodenübersichtskarten (BÜK M 1 : 500.000) sowie die Bodenhauptgruppen der BFD50 [60][53].
Innerhalb des Untersuchungsraums kommen Bodengesellschaften aus fluvialen Sedimenten (Haupt-
gruppe 2) und im Süden Böden aus äolischen Sedimenten (Hauptgruppe 5) vor. Die vorherrschenden
Untergruppen und dominanten Bodentypen innerhalb des Untersuchungsraums werden nachfolgend
beschrieben:
Gruppe: 2.1
Böden aus Auensedimenten
Böden aus Auensedimenten, wie Auenanmoorgleye und Nassgleye kommen vor allem am westlichen
Ortsrand von Wixhausen und am Ortseingang rund um die Frankfurter Landstraße vor. Die Böden
sind vorwiegend carbonatfrei und bestehen aus schluffig-lehmigen Auensedimenten mit Mächtigkeiten
von 3-6 dm.
Gruppe: 2.2 Böden aus Hochflutsedimenten
Böden aus sandigen Hochflutsedimenten befinden sich im Bereich der Messeler-Park-Straße. Als Bo-
dentypen kommen Pseudogleye, Gley-Pseudogley und Pseudogley-Braunerden, die aus 3-10 dm
mächtigen Fließerden, überlagertem Flugsand oder Hochflutsand mit Carbonatanreicherungshorizont
bestehen.
Gruppe 2.3 - Böden aus Terrassensedimenten
Am häufigsten und im gesamten Untersuchungsraum verteilt finden sich grundwassernahe Terassen-
flächen der Oberrheinebene. Hier kommen Böden aus Terassensedimenten, die aus Terassensand,
Fluvial- oder Seelehm bestehen, vor. Als dominante Bodentypen stehen Gley-Braunerden, Pseu-
dogley-Braunerden, Gleye und Nassgleye an.
Gruppe: 5.1 Böden aus Flugsand
Im Süden des Untersuchungsraums kommen grundwassernahe Flugsandböden vor. Sie bestehen
aus Substraten mit einer Mächtigkeit von 3
8 dm bei Flugsandfließerden und 3-10 dm bei Flugsand
über Terassensand. Als Bodentyp haben sich Gley-Braunerden in diesem Bereich entwickelt.
Die Bodengruppen sind im Plan B-G-1 dargestellt. Zur Übersicht der vorherrschenden Bodenarten im
Untersuchungsraum dient Abbildung 37.
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Abbildung 37: Bodenarten im Untersuchungsraum
Sande = grün, überwiegend sandig = beige, überwiegend lehmig = graubraun, lehmig-moorig =
braun, Untersuchungsraum = rot, Quelle: [53]
Standorte für die Biotopentwicklung
Bedeutende Standorte für die Biotopentwicklung befinden sich im Bereich der Nasswiese südlich der
Kleingartenanlage von Wixhausen. Aufgrund des hohen Grundwasserstands und tonig-lehmigem Bo-
den staut sich das Wasser in diesem Bereich. Der Standort ist im Boden Viewer Hessen als potenziel-
ler Nassstandort mit Moorsubstraten ausgewiesen [53]. Als weitere besondere Standorte sind Teilbe-
reiche im Osten und Süden zu nennen, die aufgrund des hohen Anteils an Sanden und der damit ver-
bundenen hohen Versickerungsrate im Boden Viewer Hessen [53] als Trockenstandorte dargestellt
sind.
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Abbildung 38: Standorttypisierung für die Biotopentwicklung
Untersuchungsraum = rot, pot. Nassstandort = grün, Trockenstandort = gelb,
keine Typisierung = grau, Quelle: [53]
Ertragspotenzial
Das Ertragspotenzial liegt bereits als ausgewerteter Datensatz der Acker- und Grünlandzahlen im Bo-
den Viewer von Hessen vor. Flächen von mittlerem Ertragspotenzial kommen am Siedlungsrand ent-
lang der
G in der Mitte des Untersuchungs-
raums vor. Die restlichen Bereiche innerhalb des Untersuchungsraums weisen ein geringes Ertrags-
potenzial auf.
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Abbildung 39: Ertragspotenzial innerhalb des Untersuchungsraum s
geringes Ertragspotenzial = orange, mittleres Ertragspotenzial = gelb;
Untersuchungsraum = rot, Quelle [53]
Bodennutzung
Die Flächen werden hauptsächlich als Ackerflächen genutzt. Ein weit geringerer Flächenanteil wird als
Grünland genutzt. Zudem befinden sich vereinzelt Freizeitgrundstücke innerhalb des Untersuchungs-
raums. Der Untersuchungsraum befindet sich größtenteils innerhalb eines Vorranggebietes und eines
Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft. Lediglich die Flächen nördlich der Messeler-Park-Straße und
kleine Teilflächen südlich der Messeler-Park-Straße liegen außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsge-
biete.
Altlasten
Es liegen keine Einträge als Altstandort im Fachinformationssystem für Altflächen und Grundwasser-
schadensfälle vor (Auskunft Untere Wasser- Bodenschutzbehörde per Mail vom 17.11. 2020). Altabla-
gerungen sind ebenfalls nicht bekannt. Historische Luftbilder aus den Jahren 1952
1967 geben
ebenfalls keinen Anlass für einen Verdacht auf Altlasten im Gebiet, da das Gebiet durchgängig land-
wirtschaftlich genutzt wurde.
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Abbildung 40: Historisches Luftbild aus den Jahren 1952 1967
(© Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation),
Untersuchungsraum (rot =, ungefähre Abgrenzung)
Straßennahe Schadstoffe
Durch das Gebiet führt die Frankfurter Landstraße (B 3), welche nach aktuellen Verkehrszählungen
eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) von ca. 15.000 20.000 DTV aufweist [14]. Von
einer straßenbedingten Schadstoffbelastung des Bodens durch Schwermetalle, Platingruppenmetalle,
polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe, Benzo(a)pyren, Mineralkohlenwasserstoffe, Diben-
zodioxine und -furane, Straßenstaub, Brems- und Reifenabrieb ist besonders in den ersten 10 m zur
Straße auszugehen [6].
Bodendenkmäler und Pedotope
Im Untersuchungsraum befinden sich folgende Bodendenkmäler [57]:
1 Arheilgen 67: Siedlungsspuren des Mittelalters
2 Arheilgen 10: Siedlungsspuren der vorrömischen Eisenzeit
3 Arheilgen 46: vorgeschichtliche Grabfunde
Nach Aussage des hessischen Landesamtes für Denkmalpflege können auf Grundlage von Luftbild-
auswertungen weitere Bodendenkmäler nicht ausgeschlossen werden. Alle Bodendenkmäler sind
nach § 2 Abs. 2 HDSchG gesetzlich geschützt. Bodeneingriffe im Umkreis von 250 m um die Boden-
denkmäler sind demnach genehmigungspflichtig.
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Im weiteren Projektverlauf sind vertiefende Untersuchungen im Rahmen einer geomagnetischen Pros-
pektion durchzuführen. Das Gutachten und die Vorgehensweise der Untersuchungen ist in Abstim-
mung des hessischen Landesamtes für Denkmalpflege (Ansprechpartner Herr Becker) durchzuführen.
Im weiteren Untersuchungsraum sind die Stahlbergdünen als glaziale Reste einer Flugsanddüne be-
merkenswert. Solche naturgeschichtlich bedeutsame Pedotope liegen im engeren Untersuchungs-
raum nicht vor.
Rohstofflagerstätten
Es kommen keine Rohstofflagerstätten vor.
4.6.4 Bewertung
Böden mit sehr hoher oder hoher Bedeutung kommen nicht vor.
Böden von mittlerer Bedeutung kommen vor allem im Bereich der Grünflächen südlich der Kleingärten
vor und erstrecken sich bis zur Mitte des Untersuchungsraums (vgl. B-G-2). Zu der Bewertung führen
vor allem die feuchten bis nassen Standortverhältnisse mit hoher Erfüllung der Lebensraumfunktion
für feuchteanzeigende und seltene Pflanzen. Im Rahmen der Standorttypisierung wurde die Nass-
wiese südlich der Kleingärten als potenzieller Moorstandort gekennzeichnet [53].
Die übrigen Flächen werden mit einem geringen Funktionserfüllungsgrad hinsichtlich der Lebensraum-
funktion, Bodenfruchtbarkeit, Filter- und Pufferfunktion sowie der Archivfunktion bewertet. Die Bewer-
tung resultiert aus einem geringen Ertragspotenzial auf den meisten Flächen innerhalb des Untersu-
chungsraums, einem geringen Nitratrückhaltevermögen und einer geringen nutzbaren Feldkapazität.
Lediglich im Bereich der Grünflächen entlang des Grenzgrabens am westlichen Rand von Wixhausen
und auf südöstlich gelegenen Teilflächen kommen Flächen mittleren Ertragspotenzials vor. Allerdings
werden einige Flächen trotz eines mittleren Ertragspotenzials abgewertet, da sie sehr geringe Nitrat-
rückhaltevermögen und aufgrund ihrer Nähe zur B3 bestehende Vorbelastungen durch Schadstoffe
aufweisen.
Die versiegelten Flächen im Untersuchungsraum werden sehr gering bewertet, da sie keine Boden-
funktionen erfüllen.
4.6.5 Zusammenfassung
Das Schutzgut Boden ist anhand einer Auswertung vorhandener Daten und einer Übersichtsbege-
hung, bei der Vegetation und Feldanbau erhoben wurden, erfasst. Dies wird als ausreichend zur Beur-
teilung der Bodenfunktionen und der Bedeutung des Bodens für die Landwirtschaft eingestuft.
Die Böden im Untersuchungsraum werden mit einer geringen bis mittleren Schutzwürdigkeit bewertet.
Da die Böden im Untersuchungsraum aber eine zentrale Funktion als landwirtschaftliche Produktions-
flächen erfüllen, werden sie besonders berücksichtigt und alle Böden mit mittlerer Ertragsfähigkeit als
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erhaltenswert dargestellt (siehe B-G-2). Eine Ausnahme bilden die mit potenziell durch Schadstoffe
belasteten Böden im Nahbereich von 10 m zur Bundesstraße.
4.6.6 Gesamtstädtischer Vergleich
Für den gesamtstädtischen Vergleich wurden anstelle der Bodenflächendaten im Maßstab 1:50.000,
die für den Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt herangezogen wurden, die aktuelleren
Bodenflächendaten im Maßstab 1:5.000 verwendet [53]. Anhand der Daten lässt sich erkennen, dass
die Böden innerhalb des gesamten Stadtgebietes vorwiegend ein geringes Ertragspotenzial aufwei-
sen. Im Nordosten von Wixhausen und am Oberfeld kommen kleinere Gebiete mit ertragreiche Flä-
chen vor (siehe Abbildung 41). Größere Flächen von mittlerem und hohem Ertragspotenzial befinden
sich östlich von Eberstadt und insbesondere südwestlich von Pfungstadt (siehe Abbildung 42).
Abbildung 41: Ertragspotenzial im Bereich Wixhausen und Oberfel d
Abbildung 42: Ertragspotenzial im östlich von Eberstadt und süd westlich von Pfungstadt
Nassstandorte und Vorkommen von Moorsubstraten sind im gesamten Stadtgebiet äußerst selten,
weshalb die Nasswiese südlich des Kleingartens als wertvoller Bodenstandort absolut schützenswert
ist. Weitere Nassstandorte innerhalb des Stadtgebietes kommen kleinräumig nur im Waldgebiet östlich
von Darmstadt vor.
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4.6.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung
Da es nicht viele ertragreiche Flächen im Norden Darmstadts gibt, sollte die Sicherung der regionalen
Landwirtschaft im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt werden. Die Inanspruchnahme von großen,
zusammenhängende Flächen mit mittlerem Ertragspotenzial sollte vermieden werden. Die nassen Bö-
den südlich der Kleingärten sind aufgrund ihrer besonderen Bodenfunktion sehr schützenswert und
sollten dringend erhalten bleiben. Zur genaueren Eingrenzung und Sicherung der vorhandenen Bo-
dendenkmäler ist eine geomagnetische Prospektion in Abstimmung mit dem hessischen Landesamtes
für Denkmalpflege durchzuführen.
Bei Umsetzung einer städtebaulichen Planung sind die vorhandenen
Flächen von mittlerem Ertragspotenzial,
Besonderer Bodenstandort (Moorsubstrate) und
Bodendenkmäler
möglichst zu erhalten.
4.7 Wasser
4.7.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung
Rechtsgrundlage für die Bewertung des Schutzgutes Wasser bilden verschiedene Gesetze und Ver-
ordnungen auf europäischer, Bundes- und Landesebene (vgl. Tabelle 28). Gemäß §5 des Wasser-
haushaltgesetzes (WHG) ist jede Person verpflichtet bei
ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden,
um
eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu verm eiden,
eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Ve rwendung des Wassers
sicherzustellen,
die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu ve r [72]
Tabelle 28: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Wasser
Rechtsgrundlagen Kurztext
EG-WRRL Wasserrahmenrichtlinie - Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für
Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes
OGewV Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
GrwV Verordnung zum Schutz des Grundwassers
TrinkwV Verordnung für die Wasserqualität für den menschlichen Gebrauch
HWG Hessisches Wassergesetz
GWS-VwV Vorschrift über die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasser-
verunreinigungen
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4.7.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode
Für die Erfassung werden die in den einschlägigen Fachinformationssystemen und Viewern (WRRL-,
LGD-, Geologie-Viewer [64][61][18]) sowie bereits vorliegenden Gutachten [33], verfügbare Informatio-
nen zu Schutzgebieten, zur Geologie, Hydrogeologie sowie zu Geothermie und Hochwassergefähr-
dung ausgewertet. Zusätzlich ist beim HLNUG verfügbares Kartenmaterial zur Hessischen Rhein- und
Mainebene (Grundwassergleichenpläne, Flurabstandspläne, Grundwasserneubildungskarten [18],
[19]) sowie verfügbare Daten zu im Umfeld des Untersuchungsraums vorliegenden Bohrungen heran-
gezogen.
Darüber hinaus wurden Grundwasserstände von im Umfeld des Untersuchungsraums vorhandenen
Messstellen der Stadt Darmstadt, des Landes Hessen sowie der Merck KGaA zusammengestellt und
ausgewertet. Die Lage und Wasserführung der Gräben wurden bei den am 19.05.2021, 08.07.2021
und 18.01.2022 durchgeführten Begehungen kartiert.
Für die Beurteilung der Grundwasserbeschaffenheit wurden die Analysenergebnisse der amtlichen
Messstellen 527336 sowie 527275 ausgewertet. Die Daten stammen aus dem Fachinformationssys-
tem Grund- und Trinkwasserschutz in Hessen [58].
Als Bewertungsgrundlagen werden die in den einschlägigen Regelwerken und Gesetzen niedergeleg-
ten Kriterien (bspw. Grenzwerte nach TrinkwV, Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) nach HMUKLV)
verwendet.
4.7.3 Bestand
4.7.3.1 Geologischer
Hydrogeologischer Überblick
Der Untersuchungsraum liegt im Bereich der östlichen Randscholle des Oberrheingrabens. Die Rhein-
grabenverwerfung, an der die quartären und tertiären Sedimente des Rheingrabens gegenüber den
Gesteinen des Sprendlinger Horstes abgesunken sind, liegt ca. 1,6 km östlich des Untersuchungsrau-
mes. Die Mächtigkeit der tertiären und quartären Sedimente im Bereich der Grabenscholle beträgt
durchschnittlich 100 bis 400 m [33].
Oberflächlich stehen, wie die geologische Karte in Anlage A-H.4 zeigt, vorrangig pleistozäne Flug-
sande, im südwestlichen und südlichen Bereich auch Kiese und Sande pleistozäner Terrassensedi-
mente an. Bereichsweise sind im zentralen sowie am südlichen und nördlichen Rand des Untersu-
chungsraumes auch Auensedimente (Lehm, sandiger Lehm) vorhanden.
Im Bereich des Untersuchungsraums kann anhand umliegender Bohrungen (Lage siehe Anlage A-
H.4) abgeschätzt werden, dass die quartären und tertiären Sedimente Mächtigkeiten von > 130 m er-
reichen. Das Quartär erreicht Mächtigkeiten zwischen rd. 25 und 40 m. Bereichsweise, z.B. in den
Bohrungen 1205 EWS und 1126 EWS, wurden die pliozänen (tertiären) Sedimente bereits in rd.
10 m u. GOK erbohrt. Die im Liegenden der quartären Sedimente abgelagerten pliozänen Sedimente
setzen sich vorrangig aus Tonen, Lehmen und Schluffen zusammen.
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In den Anlage A-H.5.1 bis A-H.5.4 sind vier hydrogeologische Schnitte dargestellt (Schnittlinien: siehe
Anlage A-H.4). Es wird deutlich, dass in den Bohrungen vorrangig Fein- und Mittelsande, z.T. schluffi-
gen Feinsande, untergeordnet Grobsande, Kiese und Gerölle angetroffen wurden. Dazwischen sind
geringmächtige Schluff-/Tonschichten eingeschaltet. Insgesamt ist festzustellen, dass im erweiterten
Untersuchungsraum ein heterogener Untergrundaufbau vorliegt.
Hydrogeologisch liegt der Untersuchungsraum
[56]. Als hydrogeologische Einheit werden oberflächlich an-
stehende quartären Sedimente den silikatischen / karbonatischen Terrassenkiesen und -sanden zuge-
ordnet [56]. Somit bilden quartäre Sande und Kiese zusammen einen Grundwasserleiter, der jedoch
bereichsweise von Schluffen und Tonen durchsetzt ist. Die Basis des Grundwasserleiters bilden die
Tone und Schluffe des Pliozäns.
Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung
Die Schutzfunktion der grundwasserüberdeckenden Schichten wird als sehr gering angegeben [58].
Versickerungsfähigkeit des Untergrundes
Für die oberflächennah anstehenden Sande und Kiese werden Durchlässigkeiten von 1·10
-4 bis 1·10-3
m/s angegeben [61]. Nach Krapp (1983) liegen die kf-Werte für Grob- und Mittelsande bei rd. 1·10-5
bis 1·10-4 m/s, für Feinsande bei rd. 1·10-6 bis 1·10-5 m/s [36]. Für Schluffe werden Werte von 1·10-9
bis 1·10-6 m/s angegeben [36].
Die Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes erfolgt in Anlehnung an die zurückgezo-
gene DIN 18130-1 [71]. Nach dieser wird die Durchlässigkeit in folgende Klassen unterteilt:
Tabelle 29: Durchlässigkeitsklassen nach DIN 18130-1
kf-Wert [m/s] Durchlässigkeit
>10-2 sehr stark durchlässig
10-2 bis 10-4 stark durchlässig
10-4 bis 10-6 durchlässig
10-6 bis 10-8 schwach durchlässig
10-8 bis 10-9 sehr schwach durchlässig
< 10-9 nahezu völlig wasserundurchlässig
Basierend auf dem Untergrundaufbau und den in Tabelle 29 dargelegten Grundlagen kann für die im
Untersuchungsraum oberflächlich anstehenden Flugsande sowie Terrassensedimente von einer mitt-
leren bis hohen Versickerungsfähigkeit ausgegangen werden. Für die oberflächennah in der geologi-
schen Karte dargestellten Ablagerungen der Überschwemmungsgebiete wird anlehnend an DIN
18130-1 [71] von einer geringen Versickerungsfähigkeit ausgegangen.
Die flächig, basierend auf der Geologische Karte 1:25.000 abgeschätzte Versickerungsfähigkeit für
den erweiterten Untersuchungsraum ist im Plan B-H-1 dargestellt.
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4.7.3.2 Geothermie
Informationen zur oberflächennahen Geothermie sind dem Geofachdaten- und Bohrdatenportal des
HLNUG [56] entnommen. Die mittlere Wärmeleitfähigkeit bis 40 m Tiefe wird im erweiterten Untersu-
chungsraum mit >1,0 bis 1,5 W/mK angegeben. Für die folgenden Tiefenbereiche bis 160 m wird
diese ebenfalls >1,0 bis 1,5 W/mK beziffert.
Damit wird der Standort hinsichtlich oberflächennaher Geothermie als hydrogeologisch günstig, im Be-
reich der Schutzzone IIIB (vgl. Kapitel 4.7.3.4) aus wasserwirtschaftlicher Sicht jedoch als ungünstig
eingestuft.
Abbildung 43: Geothermie im Untersuchungsraum
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4.7.3.3 Niederschlag / G rundwasserneubildung
Für die Beurteilung der Niederschläge im Untersuchungsraum werden die Niederschläge der rd. 5 km
westlich gelegenen Niederschlagsstation Weiterstadt-Schneppenhausen herangezogen (Lage: siehe
Anlage A-H.6). Die langjährigen mittleren monatlichen Niederschläge (1981 2010) an dieser Station
sind in Abbildung 44 dargestellt.
Abbildung 44: Vieljährige Monatsniederschläge im Zeitraum 1981 bis 2010 an der Station Weiterstadt /
Schneppenhausen
Datengrundlage [55]
Im langfristigen Mittel der Jahre 1981 bis 2010 fallen an der Station rd. 674 mm Niederschlag/Jahr.
Hiervon entfallen rd. 302 mm auf das für die Grundwasserneubildung relevante hydrologische Winter-
halbjahr (November April). Im hydrologischen Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) fallen im vieljähri-
gen Mittel rd. 372 mm Niederschlag.
Die Grundwasserneubildung (Mittel der Jahre 1961 1990) ist dem Lageplan in Anlage B-H.1 zu ent-
nehmen. Sie wird für den Untersuchungsraum mit 150 bis 250 mm angegeben [18].
4.7.3.4 Grundwasser
Wasserschutzgebiete
Der nördliche und zentrale Teil des Untersuchungsraums und somit rd. 91% der Fläche liegen inner-
halb der Wasserschutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes Gerauer Land.
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Niederschlag [mm]
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Nach bestehender Wasserschutzgebietsverordnung (siehe Anlage A-H.3) gelten folgende Verbote in
der Zone IIIB:
Abwasserversenkung und Versenkung radioaktiver Stoffe,
Ablagerung von Stoffen mit auslaugbaren Chemikalien,
Ablagerung von Öl, Teer, Phenol en, Rückständen von Erdölbohrungen, Giften, Schädlings-
bekämpfungsmittel in offenen und nicht dichten Gruben,
Treibstoff und Ölleitungen,
abwassergefährdende Betriebe, wenn das Wasser nicht vollständi g aus dem Gebiet hinaus-
geleitet oder ausreichend aufbereitet wird.
Grundwasserstände und -strömung
Zur Beurteilung der Grundwasserstandsentwicklung im Untersuchungsraum wurden die Grundwasser-
stände von 12 Grundwassermessstellen herangezogen. Dies sind im Einzelnen
4 Grundwassermessstellen des Landesmessnetzes,
3 Messstellen der Merck KGaA sowie
5 Messstellen der Stadt Darmstadt.
Deren Lage ist dem Lageplan in Anlage A-H.6 dargestellt.
Die Grundwasserstandsentwicklung ist in Anlage A-H.1 in Form von Ganglinien dargestellt. Dabei zei-
gen:
Anlage A-H.1.1: Grundwasserstandsentwicklung im Untersuchungsr aum,
Anlage A-H.1.2 Grundwasserstandsentwicklung im weiteren Unters uchungsraum und
Anlage A-H.1.3 Grundwasserstandsentwicklung im weiteren Umfeld .
Darüber hinaus zeigt Abbildung 45 die Grundwasserstände der im erweiterten Untersuchungsraum
gelegenen Messstellen 145 und 146. Von diesen lagen nur Messwerte für das Jahr 2020 und dem
Frühjahr 2021 vor.
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Abbildung 45: Grundwasserstandsentwicklung an den Messstellen 1 45 und 146 im Zeitraum 01/2020 bis
04/2021
Die Grundwasserstandsentwicklung zeigt einen ausgeprägt jahreszeitlichen Gang mit hohen Grund-
wasserständen in den Winter- und niedrigen in den Sommermonaten. Die Schwankungsbreite im Jah-
resgang m.
Infolge von niederschlagsstärkeren und -ärmeren Perioden geprägte langfristige fallende oder stei-
gende Trends sind lediglich an den Messstellen 527187 und M 1067 O/1 feststellbar. Hier lagen die
langjährigen Schwankungen der Grundwasserstände bei etwa 3 bis 4 m. An den übrigen Messstellen
prägen sich niederschlagsstärkere und -ärmere Perioden nicht in deutlich steigenden oder fallenden
Grundwasserständen aus. Hier liegt die langjährige Schwankungsbreite nur bei etwa 1 bis 2 m.
Beeinflussungen der Grundwasserstände durch im Umfeld liegenden Entnahmen
Abbildung 46 zeigt die Lage von Brunnen weiterer Grundwasserentnahmen im Umfeld des weiteren
Untersuchungsgebietes. Im Einzelnen handelt es sich um:
die Wasserentnahmen zur Wasserhaltung im Baubetrieb auf dem GS I / FAIR Gelände (rd.
0,3 km östlich),
die Beregnungswasserentnahmen der Wasser- und Bodenverbände BB V Gräfenhausen (rd.
1,5 km westlich) sowie BBV Erzhausen (rd. 2 km nordwestlich) und
4 Brunnen sonstiger Entnehmer (Entfernung >1 km).
120
121
122
123
124
125
126
127
128
01 2020
02 2020
03 2020
04 2020
05 2020
06 2020
07 2020
08 2020
09 2020
10 2020
11 2020
12 2020
01 2021
02 2021
03 2021
04 2021
[mNN] GOK Messstelle 145
GOK Messstelle 146
WSP Messstelle 145
WSP Messstelle 146
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Abbildung 46: Lage weiterer Grundwasserentnehmer im Umfeld
Beeinflussungen der Grundwasserstandsentwicklung im Untersuchungsgebiet durch die im großräu-
migen Umfeld gelegenen Brunnen der Beregnungs- und Bodenverbände sowie der sonstigen Entneh-
mer sind aufgrund der Entfernung nicht zu erwarten. Für die östlich gelegenen Grundwasserentnah-
men auf dem GSI/FAIR-Gelände ist nachgewiesen, dass sich diese Entnahmen nicht auf die Grund-
wasserstandsentwicklung im Untersuchungsgebiet auswirken. Die Ergebnisse des baubegleitenden
Grundwassermonitorings zeigen, dass die Auswirkungen auf den unmittelbaren Nahbereich der Bau-
maßnahme beschränkt sind [52].
Somit ist insgesamt festzustellen, dass die Grundwasserstandentwicklung im Untersuchungsgebiet
ausschließlich hydrologisch geprägt ist.
Grundwasserströmung und Flurabstände
Zur Beurteilung der Grundwasserströmung sind die vom HLNUG herausgegebenen Grundwasserglei-
chenpläne [18] für hohe Grundwasserstände (April 2001) sowie niedrige Grundwasserstände (Oktober
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1993) in Anlagen A-H.7.1 und A-H.7.2 dargestellt. Unabhängig vom Grundwasserstand liegt im nördli-
chen Teil des Untersuchungsraums eine Ost-West, im südlichen Teil eine Südost-Nordwest gerichtete
Grundwasserströmung vor.
Die Veränderung von Flurabständen ist in Anlage A-H.1 dargestellt. Für die im Norden und Süden des
Untersuchungsraums gelegenen Messstellen M 1081 O/1 und M 1080/O1 ist folgendes festzustellen:
An der am nördlichen Rand des Untersuchungsraums gelegenen Gru ndwassermessstelle
M 1081 O/1 beträgt der Flurabstand seit den 1960er Jahren zumeist < 1 m.
An der im südlichen Bereich gelegenen Messstellen M 1080 O/1 b ewegt sich der Flurab-
stand zumeist zwischen rd. 2,5 m bis 3 m.
Die flächige Darstellung der Flurabstände ist aus dem Hydrologischen Kartenwerk des Hessischen
Landesamts für Umwelt und Geologie [18] entnommen und in Anlage A-H.8.1 für hohe Grundwasser-
stände (April 2001) und A-H.8.2 für niedrige Grundwasserstände (Oktober 1993) dargestellt. Es zeigt
sich folgendes:
Bei hohen Grundwasserständen liegen die Flurabstände im Unters uchungsraum großflächig
2 m. Im zentralen und nördlichen Bereich liegen diese z.T. bei < 1 m, im Süden bereichs-
weise bei 3 bis 4 m.
Bei niedrigen Grundwasserständen ist großflächig mit Flurabstä nden zwischen 2 m und 4 m
zu rechnen.
Höhere Flurabstände bis etwa 5 m bei hohen bzw. 7,5 m bei nied rigen Grundwasserständen
sind lediglich im nordöstlichen Randbereich des erweiterten Untersuchungsraums zu erwar-
ten.
Beschaffenheit
Für die Beurteilung der allgemeinen Grundwasserbeschaffenheit sind in Anlage A-H-2 die von den
Messstellen 527275 und 527336 vorliegenden Analysedaten in Form von Piper-, Box-Plot-, Balken
und Schöller-Diagrammen ausgewertet.
Die Grundwässer beider Messstellen weisen deutlich abweichende elektrische Leitfähigkeiten auf. An
der weiter westlich gelegenen Messstelle 527275 werden geringe Leitfähigkeiten (Ø 54 mS/m) als an
der südwestlich gelegenen Messstelle 527336 (Ø 88 mS/m) gemessen. Die pH-Werte sind mit rd. 6,4
bis 7,2 als sehr schwach sauer bis neutral einzustufen.
Die analysierten Grundwässer weisen an der Messstelle 527275 eine große Schwankungsbreite der
gemessenen Calcium-, Natrium- und Chloridgehalte auf. Demnach sind diese als Calcium-Hydrogen-
karbonatische bis hydrgenkarbonatisch, sulfatische, alkalische Wässer mit höherem Alkali-Anteil ein-
zustufen. Die Gesamthärten erreichen bis rd. 25°dH (siehe Anlage A-H.2.2). Dementsprechend sind
die Wässer überwiegend als hart zu bezeichnen.
In Anlage H.2.2 sind darüber hinaus die an den Messstellen 527275 und 527336 gemessenen Maxi-
malwerte den Geringfügigkeitsschwellenwerten (GFS) nach GWSVwV sowie den Grenzwerten nach
TrinkwV gegenübergestellt. Es wird deutlich, dass die im Grundwasser gemessenen Nitratgehalte mit
maximal 16 mg/l an der Messstelle 527336 den Grenzwert nach TrinkwV (50 mg/l) deutlich
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unterschreiten. Trotz dieser geringeren Nitratgehalte wird der gesamte erweiterte Untersuchungsraum
als gefährdetes Gebiet nach §13 DÜV eingestuft [58].
Im Grundwasser werden hohe Eisen- (bis rd. 21 mg/l) und Mangankonzentrationen (bis 4 mg/l) ge-
messen. Die Werte überschreiten die Grenzwerte nach TrinkwV. Zudem überschreiten die maximalen
Bariumkonzentration an der Messstelle 527275 den Geringfügigkeitsschwellenwert nach GWSVwV
[86]. Auffälligkeiten hinsichtlich organischer Schadstoffparameter (PAK, LHKW, aromatische Kohlen-
wasserstoffe, PCB, Mineralölkohlenwasserstoffe etc.) sind nicht feststellbar. Allerdings liegen von eini-
gen Parametern keine Messwerte vor.
Nach den vorliegenden Daten sind folglich im Grundwasser keine relevanten Belastungen feststellbar.
Hinsichtlich der Einschätzung der Betonaggressivität sind die vorliegende Messwerte den Grenzwer-
ten nach DIN 4030 [70] in Tabelle 30 gegenübergestellt.
Tabelle 30: Vergleich der Grenzwerte für Betonaggressivität mit vorliegenden Messwerten
Para-
meter
Einheit Grenzwerte nach DIN 4030 Teil 1 Messwerte an Grundwasser-
messstellen
(Min - Max)
XA1
(schwach
angreifend)
XA2
(mäßig
angreifend)
XA3
(stark
angreifend)
527275
527336
SO42- mg/l >= 200 und
=< 600
> 600 und
=< 3.000
> 3.000 und
=< 6.000
45 - 110 71 - 120
pH-Wert =< 6,5 und
>= 5,5
< 5,5 und
>= 4,5
< 4,5 und
>= 4,0
6,1 - 6,7 6,9 - 7,2
CO2 an-
greifend
mg/l >= 15 und
=< 40
> 40 und
=< 100
> 100 bis
Sättigung
n.a. n.a.
NH4 mg/l >= 15 und
=< 30
> 30 und
=< 60
> 60 und
=< 100
0,04 - 0,26 0,01 - 0,33
Mg Mg/l >= 300 und
=< 1.000
> 1.000 und
=< 3.000
> 3.000 bis
Sättigung
6,2 - 18 9,5 - 13,4
Zeichenerklärung: n.a. = nicht analysiert
Es wird deutlich, dass die Wässer als nicht betonaggressiv einzustufen sind. Einschränkend muss je-
doch hinzugefügt, dass keine Messwerte für CO2 (angreifend) vorliegen, so dass im Falle von Bau-
maßnahmen im Grundwasserbereich hierzu noch ergänzende Untersuchungen vorzunehmen sind.
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4.7.3.5 Oberflächengewässer
Das Gewässernetz ist den Plänen in Anlage B-A.1.1 (Übersichtslageplan) sowie B-B.1.1 (Bestands-
plan Nutzungstypen) dargestellt. Darüber hinaus zeigt Abbildung 47 das Gewässernetz im Bereich
des Untersuchungsraums sowie erweiterten Untersuchungsraums.
Abbildung 47: Gewässernetz
Dabei zeigt sich, dass im erweiterten Untersuchungsraum ausschließlich Fließgewässer vorhanden
sind. An der nördlichen Grenze fließt der Apfelbach. Im Süden fließt die Silz. Letztere bildet zusam-
men mit dem von Süden einmündenden Rutzenbach den Mühlbach. Alle Gewässer fließen von Ost
nach West in Richtung Rhein. Sie sind Gewässer 3. Ordnung.
Bei Apfelbach und Mühlbach handelt es sich um Oberflächenwasserkörper gemäß WRRL [64] mit den
Nummern
Apfelbach: DEHE_239828.1
Mühlbach/Großgerau: DEHE_23984.1
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Sie weisen einen schlechten chemischen und unbefriedigenden ökologischen Gesamtzustand auf.
Im Bereich der Silz, des Mühl- und Rutzenbaches sind Überschwemmungsgebiete für ein 100-jähriges
Hochwasser (HQ100) festgesetzt. Der engere Untersuchungsraum liegt außerhalb der festgesetzten
Überschwemmungsgebiete.
Der Grundwasserstand des Untersuchungsraums wird durch Gräben reguliert.
Abbildung 48: Wasserführung der im Untersuchungsgebiet liegende n Gräben am 18.01.2022
Am 18.01.2022 wurden die tiefsten Wasserstände von 12 43 cm bei den in Abbildung 48 dunkel
blau dargestellten Gräben erfasst. Die Wasserführung der Gräben ist von den stark schwankenden
Grundwasserständen im Gebiet und den Niederschlägen vor Ort geprägt. Die Fließgeschwindigkeit ist
gering bis stehend. Nur temporär wasserführende Gräben sind v.a. bei Straßenseitengräben aufgefal-
len. Daten zur Versickerungsfähigkeit der verschiedenen Gräben liegen nicht vor.
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Chemische Analyseergebnisse von Oberflächengewässern liegen nicht vor. Aufgrund der intensiven
landwirtschaftlichen Bewirtschaftung kann eine Belastung der Gräben mit Nitrat, Phosphor und Pflan-
zenschutzmitteln/Bioziden nicht ausgeschlossen werden.
4.7.4 Bewertung
Grundwasser
Für das Grundwasser ist von einer flächig hohen Empfindlichkeit auszugehen. Ein heterogener, v.a.
aus Sanden aufgebauter Untergrundaufbau mit geschätzt vorrangig mittlerer bis hoher Versickerungs-
fähigkeit bewirkt eine nur geringe Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung. Da die geringen Flur-
abstände im Bereich von zumeist 3 bis 4 m, teilweise sogar nur < 1m unter Gelände liegen, erfolgt der
potenzieller Eintrag von Verunreinigungen ins Grundwasser also schnell.
Hydraulische Verbindungen (durch z.B. Drainagen) zwischen Gräben und Grundwasser können nicht
ausgeschlossen werden. Der schnelle Eintrag von stofflichen Belastungen der Grabenwässer in das
Grundwasser kann also ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
Mehr als 90% der Fläche des Untersuchungsraums liegen innerhalb der Wasserschutzgebiet-Zone
IIIB und damit im Einzugsgebiet einer öffentlichen Trinkwassergewinnung des Gerauer-Lands. Zwar
besteht aufgrund langer Fließzeiten bis zu den Entnahmestellen bei Eintrag wasserschädlicher Stoffe
in das Grundwasser keine sofortige Gefährdung für die Trinkwasserqualität, aber langfristig sind nega-
tive Auswirkungen durch Verunreinigungen des Grundwassers im Untersuchungsraum auf die Trink-
wasserversorgung des Gerauer-Lands möglich.
Um der besonderen Bedeutung des Grundwassers als Trinkwasser-Ressource gerecht zu werden, ist
das Gefährdungspotenzial für die im Bereich des Wasserschutzgebietes gelegenen Flächen mit hoch,
für die außerhalb der Wasserschutzgebietes gelegenen Flächen mit mittel bewertet.
Oberflächengewässer
Die im Untersuchungsraum vorhandenen Bäche und Gräben besitzen eine große Bedeutung für den
Abfluss im Gebiet und zur Regulierung des natürlicherweise stark schwankenden Grundwasser-
stands. Genaue Kenntnisse zum Grabensystem und dessen Wirkung liegen nicht vor.
Bäche und Gräben besitzen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber chemischen Beeinträchtigungen.
Sie sind mit ihren Uferrandstreifen außerdem wichtige Bestandteile des Biotopverbunds (siehe Kapitel
4.2.3).
Die Gräben sind v.a. wegen ihrer geringen Fließgeschwindigkeit sehr empfindlich gegenüber Nähr-
und Schadstoffeinträgen. Die meist fehlende Beschattung führt außerdem zu hohen Wassertempera-
turen. Es kann dadurch im Sommer zu schlechter bis sehr schlechter Wasserqualität kommen, so
dass die Funktion als Lebensraum für an wassergebundene Tiere und ihre Entwicklungsformen verrin-
gert ist oder auch ausfallen kann.
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4.7.5 Zusammenfassung
Insgesamt ist für den erweiterten und engeren Untersuchungsraum von einem hohen bis mittleren Ge-
fährdungspotenzial für das Schutzgut Wasser auszugehen. Die im Untersuchungsraum vorhandenen
Bäche und Gräben besitzen eine große Bedeutung für den Abfluss im Gebiet und zur Regulierung des
natürlicherweise stark schwankenden Grundwasserstands. Genaue Kenntnisse zu den Drainagen und
Gräben liegen nicht vor, weshalb diese im Rahmen eines Hydrogeologischen Gutachtens erfasst wer-
den sollten.
4.7.6 Gesamtstädtischer Vergleich
In Darmstadts nördlichen Stadttteilen Wixhausen und Arheiligen liegen die Flurabstände zumeist bei
< 5 m und sind damit deutlich niedriger als Zentrum und Süden mit > 7,5 m bis > 30 m unter Gelände
[18]. Die Grundwasserbeschaffenheit ist gemäß dem Fachinformationssystem Grund- und Trinkwas-
serschutz in Hessen des HLNUG [58] im Gefährdetes Gebiet nach § 13
DÜV
ringe Überdeckung des Grundwasserleiters mit sehr versickerungsfähigem Material begründet.
Auf dem Stadtgebiet von Darmstadt liegen insgesamt drei Wasserschutzgebiete. Neben dem Schutz-
gebiet Zone IIIB des Versorgers Gerauer-Land im Untersuchungsraum sind dies das Wasserschutzge-
biet des Wasserwerkes Stadt Pfungstadt südlich von Eberstadt (Zone IIIA) sowie das Wasserschutz-
gebiet Eschollbrücken des Versorgers Hessenwasser nördlich von Pfungstadt (Zone II und IIIA).
4.7.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung
Bei einer städtebaulichen Planung sind die stark schwankenden Grundwasserflurabstände und die
große Empfindlichkeit des Grundwasserkörpers und der Fließgewässer vor Verunreinigungen zu be-
rücksichtigen. Zusätzlich sind Maßnahmen zum Grundwasser- und Fließgewässerschutz zu entwi-
ckeln, die
die Flächenversiegelung auf das notwendigste Maß beschränken, da Flächenversiegelun-
gen immer eine Veränderung des Wasserhaushaltes (verringerte Grundwasserneubildung,
ggfs. Veränderung des Abflussmengen von Oberflächengewässern) bewirken,
das anfallende Niederschlagswasser zur Versickerung bringen, u m die Grundwasserneubil-
dung möglichst wenig zu beeinträchtigen und
Verletzungen der grundwasserüberdeckenden Schichten vermeiden, um das Grundwasser
vor Verschmutzungen zu schützen.
Für Bauarbeiten innerhalb des Wasserschutzgebietes ist u.U. eine Ausnahmegenehmigung von den
Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung erforderlich.
Die Fließgewässer und Gräben sind einschließlich ihrer Uferbereiche vor Beeinträchtigungen zu
schützen, da sie sehr hohe ökologische Vernetzungsfunktionen und regulatorische Funktionen in
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Bezug zum Wasserabfluss besitzen. Breite Säume können außerdem Schad- und Nährstoffeinträge
verringern, was bei zukünftigen Planungen Berücksichtigung finden sollte.
4.8 Klima
4.8.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung
Gemäß § 1 Abs. 3 Ziffer 4 BNatSchG sind Luft und Klima zur Sicherung der Leistungs- und Funktions-
fähigkeit des Naturhaushalts zu schützen. Dazu müssen regionalplanerische Grundlagen beachtet
und Vorrang- bzw. Vorbehaltsfunktionen für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer
Wirkung erhalten bleiben.
Als weitere Grundlage für den Klimaschutz dient das UVPG. Für städtebauliche Planungen erfolgt die
Berücksichtigung des Schutzguts Klima im Rahmen der Bauleitplanung nach § 1 Absatz 5 Satz 2
BauGB. Demnach sollen Bauleitpläne dazu beitragen den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu
fördern. Gemäß § 1 Absatz 6 Ziffer 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen u. a. die
Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen vom 4. November 2016 haben sich die Industrie-, Schwellen-
und Entwicklungsländer dazu verpflichtet, die Weltwirtschaft zwischen 2050 und 2100 treibhausgas-
neutral werden zu lassen und den Anstieg der Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius ge-
genüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Die Ziele des Abkommens sind zentrale Bestand-
teile der Darmstädter Klimapolitik. Dementsprechend sollen alle klimarelevanten Vorhaben hinsichtlich
ihrer Klimafolgen bewertet und hinsichtlich ihres Optimierungspotenzials und möglicher Alternativen
analysiert werden.
Tabelle 31: Rechtliche Verankerung des Schutzguts Klima
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext
§ 1 Abs. 3 Ziffer 4 BNatSchG Luft und Klima sind zur Sicherung der Leistungs- und Funk-
tionsfähigkeit des Naturhaushalts zu schützen
§ 1 BauGB Deutsches Baugesetzbuch
Pariser Klimaschutzübereinkommen Erstes weltweit wirksame Klima schutzübereinkommen vom
4. November 2016. Mit dem Stand 15.01.2018 haben es 173
Vertragsparteien ratifiziert
Endbericht Klimafunktionskarte Wissen-
schaftsstadt Darmstadt
Gesamtstädtische Klimaanalyse mit Planungsempfehlun-
gen und Integration der zukünftigen baulichen sowie klima-
tischen Veränderungen
Regionalplan Südhessen Regionaler Südhessen und regionaler Fläc hennutzungsplan
vom 17. Dezember 2010
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4.8.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode
Die Bewertung des Schutzguts Klima wi
[12]. Aufgrund weitreichender Wechselbezie-
hungen des Schutzguts wird der erweiterte Untersuchungsraum betrachtet. Es werden die regionalen
und örtlichen Ausprägungen des Klimas bezogen auf die Verhältnisse der bodennahen Luftschichten
erfasst und bewertet.
Zunächst erfolgt eine Unterteilung des Untersuchungsraums in Klimatope. Hierfür werden homogene
Strukturen nach bestimmten, klimarelevanten Eigenschaften zusammengefasst. Als Kriterien dienen
der thermische Tagesgang, die Topographie, die Exposition und weitere Kriterien, die sich über die
Biotop- und Nutzungstypen ableiten lassen, wie der Versiegelungsanteil, die vertikale Rauigkeit (Hö-
henunterschiede des Bewuchses bzw. der Bebauung) und die Evapotranspiration der Vegetation. Die
Typisierung der Klimatope orientiert sich an der Einteilung nach Hoffjann und Baumüller et al. [12]. Die
zur Bildung der Klimatope verwendeten Karten und Daten sind in Tabelle 32 aufgeführt. Die Auswer-
tung der Daten erfolgt über Zuordnungen und Überlagerungen der Einzelflächen in einem Geoinfor-
mationssystem (ArcMap Version 18.1.3).
Tabelle 32: Verwendete Daten zur Bildung von Klimatopen
Daten Quelle Stand
Klimafunktionskarte der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt
INKEK, Wissenschaftsstadt Darmstadt [49] 2016
Klimaschutzkonzept Institut Wohnen und Umwelt GmbH, memo-
consulting
2013
Klimadaten des Landschaftsplans
der Stadt Darmstadt
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für
Stadtökologie
2004
Digitales Geländemodell HVBG 2021
Biotop- und Nutzungstypenkartie-
rung BCE
BCE 2021
Vorranggebiete (VRG) und Vorbe-
haltsgebiete (VBH) für Klimafunktion
Regionalplan Südhessen 2010, Regionalver-
sammlung Südhessen, RP Darmstadt
2010
Die Klimatope werden anschließend hinsichtlich ihrer Regulationsfunktion, ihrer Lebensraumfunktion
und ihrer Produktionsfunktion anhand des folgenden 5-stufigen Bewertungsschemas bewertet.
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Tabelle 33: Bewertungsschema Schutzgut Klima
Bewer-
tungsstufe
Regulationsfunktion Lebensraum-
funktion
Produktions-
funktion
Luftzirkula-
tion / Luft-
austausch
Temperatur-
ausgleich und
Energievertei-
lung
Chemische
Umwandlun-
gen
Luftraum als Auf-
enthaltsraum,
Wander- oder
Jagdhabitat der
Fauna
Biomasseproduk-
tion (C-Speicher)
und Stoffwechsel-
funktion (Sauer-
stoffproduktion/
Kaltluft)
Sehr gering Starke Modi-
fikation des
Windfelds
Hohe Aufhei-
zung am Tage,
geringe Abküh-
lung in der
Nacht, Entste-
hung von Wär-
meinseln und
thermischer Be-
lastung
Hohe lufthygi-
enische Be-
lastungen und
Entstehung
chemischem
Luftraum wird nicht
oder kaum genutzt
Fläche trägt nicht
zur Sauerstoffpro-
duktion bei
Gering Überwie-
gend stö-
rende Ob-
jekte im Ver-
gleich zur
Freifläche,
Anreiche-
rung von
Spurenga-
sen
Nettogewinn an
Wärme,
Schlechte Wär-
meausstrahlung
Lufthygieni-
sche Belas-
tungen
Luftraum wird ge-
ring genutzt
Fläche trägt nur
geringfügig zur
Sauerstoffproduk-
tion bei
Mittel Freiflächen
und das
Windfeld
störende
Objekte sind
ungefähr
gleich ver-
teilt
Wenige Spu-
rengasen, die
Ausstrahlung
verhindern aber
geringe Ver-
dunstung
Entstehung
von Schad-
stoffen und
Filtervermö-
gen sind aus-
geglichen
Luftraum wird mit-
telmäßig genutzt
Mittlerer Sauer-
stoffproduzent und
Kohlenstoffspei-
cher
Hoch Freiflächen
mit wenigen
störenden
Objekten
Gute Wärmere-
gulation durch
gute Verduns-
tung
Minderung der
Konzentration
von Luft-
schadstoffen
Luftraum wird gut
genutzt
Guter Sauerstoff-
produzent und
Kohlenstoffspei-
cher
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Sehr hoch Freiflächen
ohne stö-
rende Ob-
jekte
Sehr gute Wär-
meregulation
und Minderung
von Tempera-
turextremen,
human-biologi-
sches günstigs-
tes Schonklima
Hohes Filter-
vermögen für
Luftschad-
stoffe, Schad-
stoffsenken
Luftraum wird sehr
stark genutzt
Sehr guter Sauer-
stoffproduzent und
Kohlenstoffspei-
cher
Zur Abgrenzung der klimawirksamen Luftleitbahnen ist die räumliche Darstellung der Klimafunktions-
karte der Wissenschaftsstadt Darmstadt [49] mit den dort vorkommenden Klimatopen verglichen, um
die Luftleitbahnen zu plausibilisieren. Die Auswertung der topografischen Situation zeigt zusätzlich die
Reliefenergie, die bei windschwachen Strahlungswetterlagen und auch bei Inversionen die Bewegung
der bodennahen Luftschichten ermöglicht.
4.8.3 Bestand
Die Stadt Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der warmen, trockenen Rheinebene und
dem kühlen, niederschlagsreichen Odenwald. Die Stadt und das Rhein-Main-Gebiet zählen regional-
klimatisch zu den wärmsten Regionen in Deutschland. Sie zeichnen sich durch ein gemäßigtes Klima
und milde Winter aus. Im Durchschnitt liegt die Jahresmitteltemperatur in Darmstadt über 9°C, wobei
der Juli als wärmster Monat und der Januar als kältester Monat gelten. Die relative Jahresnieder-
schlagssumme liegt zwischen 600 - 650 mm, wobei der Dezember mit 90 mm der Monat mit den
höchsten mittleren Niederschlagssummen ist [55].
Bezogen auf Hessen ist Darmstadt, mit im Mittel 20 Tagen pro Jahr, die Stadt mit den meisten Hitzeta-
gen. Anhand von Klimadaten lässt sich zeigen, dass sich die Zahl der Hitzetage bedingt durch den Kli-
mawandel bereits mehr als verdoppelt hat. [13]
Im Regionalplan/RegFNP [38] sind im Untersuchungsraum Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete so-
wie Kalt- und Frischluftabflussschneisen, die im räumlichen Zusammenhang mit belasteten Siedlungs-
bereichen stehen und wichtige Aufgaben für den Klima- und Immissionsschutz erfüllen, als "Vorbe-
haltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Diese Gebiete sollen von Bebauung und
anderen Maßnahmen, die die Produktion bzw. den Transport frischer und kühler Luft behindern kön-
nen, freigehalten werden. Planungen und Maßnahmen, die die Durchlüftung von klimatisch bzw. luft-
hygienisch belasteten Ortslagen verschlechtern können, sollen in diesen Gebieten vermieden werden.
Die Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt [49] zeigt ebenfalls, dass der gesamte Un-
tersuchungsraum innerhalb einer wichtigen Fläche für den Kaltabfluss liegt. Die Kaltluftbahnen bewe-
gen sich demnach von Ost nach West.
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Abbildung 49: Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion und Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Legende: Untersuchungsraum = rot, Vorbehaltsgebiet: blaue Schraffur, Überwärmung =
orange-rot, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet = blau, Katluftbahn = blauer Pfeil, Luftleitbahn
= schwarzer Pfeil, Kaltabfluss = graue Schraffur
Durch Auswertung und Überlagerung der im Raum vorhandenen Strukturen mit bestimmten, klimare-
levanten Eigenschaften wurden insgesamt 9 verschiedene, lokalklimatisch bedeutsame Klimatope de-
finiert:
Klimatop Typ 1 Verdichtete Industrie- und Gewerbeflächen, Forschungseinrichtung
Verdichtete Industrie- und Gewerbegebiete mit einem sehr hohen Versiegelungsgrad befinden sich
am östlichen Rand des Ortsteils Wixhausen. Die Forschungseinrichtung GSI, im Osten des Untersu-
chungsraums, weist durch großflächige Parkplätze, dichte Bebauung und geringe Durchgrünung
ebenfalls eine hohe Versiegelung auf. Dadurch heizen sich die Flächen an sonnigen Tagen sehr stark
auf. Gemäß dem Landschaftsplan gelten das Gewerbegebiet und die GSI als thermische Belastungs-
gebiete der Stadt Darmstadt [47].
Klimatop Typ 2
Siedlungsfläche
Der Siedlungsbereich von Wixhausen besteht vorwiegend aus Einfamilienhäusern mit Gärten, im Ost-
teil auch aus Mehrfamilienhäusern. Durch die lockere Bebauung und den hohen Grünanteil findet ein,
wenn auch gestörter, Luftaustausch statt. Die Gärten besitzen klimatisch ausgleichende Funktionen,
die die thermische Belastung an sommerlichen Hitzetagen mildert. Das Gebiet wird insgesamt als ver-
kehrsberuhigt eingestuft weshalb die lufthygienische Belastung verhältnismäßig gering ist.
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Klimatop Typ 3 Aufgelockerte Stadtrandstrukturen
Der Siedlungsrand von Wixhausen zeichnet sich durch einen geringen Versiegelungsanteil mit größe-
ren Gärten und vielen Grünstrukturen aus. Die Vegetation der Gärten verhindert durch Beschattung
und Verdunstung ein starkes Aufheizen des Stadtrands. Aufgrund der sehr lockeren Bebauung ist der
Luftzustrom von Frisch- und Kaltluft aus dem Offenland gewährleistet.
Klimatop Typ 4 Grünanlagen
Der Friedhof von Wixhausen bildet die einzige Grünfläche innerhalb des Stadtteils. Die Bäume und
Grünflächen sorgen an heißen Tagen für Beschattung und Kühlung. Der Luftaustausch mit der be-
nachbarten Silzaue ist gegeben.
Klimatop Typ 5
Wald-Klimatop
Der Bestand der Waldflächen setzt sich aus mittleren bis alten Eichenmischwäldern mit Kiefern zu-
sammen und schließt an das Offenland-Klimatop an. Das Waldklima zeichnet sich durch verhältnismä-
ßig geringe Temperaturschwankungen im Tages- und Jahresgang aus, da Evapotranspiration und
Verschattung auch an heißen Tagen für einen Kühlungseffekt und eine hohe Luftfeuchte sorgen. Bei
windigen, kalten Wetterlagen werden die Windgeschwindigkeiten der bodennahen Luftschichten redu-
ziert und die Kälte gemildert. Aufgrund ihrer hohen Photosyntheseleistung stellen die Waldflächen be-
deutsame Flächen zur Frischluftbildung dar.
Klimatop Typ 6
Ackerflächen
Das Potenzial zur Bildung sauerstoffangereicherter Frischluft ist hier, auch aufgrund der intensiven
Bewirtschaftung, sehr eingeschränkt. Die offenen Lagen führen zu einer starken nächtlichen Ausküh-
lung der Flächen. Die Ackerflächen östlich von Wixhausen sind somit wichtige Kaltluftentstehungsge-
biete für den Siedlungsbereich von Wixhausen. Zusätzlich sind sie für den Zufluss von Frischluft aus
den im Osten anschließenden Wäldern von hoher Bedeutung. Die am Rand der Äcker stehenden Ge-
hölze wirken sich in der Gesamtbetrachtung nicht als Barrieren für den Luftstrom aus, sondern besit-
zen nur mikroklimatische Auswirkungen auf den Gehölzrand.
Klimatop Typ 7
Grünland
Während der Vegetationsperiode reichern die Grünlandflächen die Luft durchaus mit sauerstoffreicher
Frischluft an, wenn auch die Photosyntheseleistung nicht mit der von Wäldern zu vergleichen ist. Auf-
grund der starken nächtlichen Auskühlung der Flächen bilden die Grünländer gemeinsam mit den
Ackerflächen die Grundlage zur Belüftung des Stadtteils Wixhausen mit Frisch- und Kaltluft.
Klimatop Typ 8 Straßen und Gleisanlagen
Während die Straßen innerhalb der Siedlungen mit den Siedlungsklimatopen zugeordnet sind, verlau-
fen die wichtigsten Verkehrsachsen, die hoch frequentierte Bundesstraße B3 sowie die Messeler-
Park-Straße, durch Offenland und Wald. Vor allem die Bundesstraße erwärmt sich an sonnigen Tagen
durch den Asphaltbelag sehr stark. Trotz der nächtlichen Ausstrahlung kühlt das Material auch nachts
nur langsam ab. Die Messeler-Park-Straße ist dagegen nur im Bereich des Offenlands dem Klimatop
zugeordnet. In der beschatteten Waldlage entfaltet sie keine Klimawirkung.
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Die Gleisanlagen der Main-Neckar-Bahn verlaufen im Westen des Untersuchungsraums. Zum Effekt
der Aufheizung wirkt sich zusätzlich der Bahndamm als Barriere auf den Luftabfluss der Silz-/Mühl-
bachaue aus.
Klimatop Typ 9
Silzaue
Die Silz fließt im Süden des erweiterten Untersuchungsraums und mündet westlich der B3 in den
Mühlbach. Aufgrund der schmalen Ausbildung und des z.T. sehr starken Schilfbewuchses ist die Kalt-
luftbildung der Gewässer gering. Allerdings wirken die feuchten Wiesen und Ufergehölze der Aue als
Frischluftproduzenten. Die Auen der Fließgewässer bilden aufgrund ihrer topografisch tiefen Lage und
dem Gefälle von Ost nach West eine wesentliche Luftleitbahn für die Frisch- und Kaltluftzufuhr für den
Ortsteil Wixhausen.
Abbildung 50: Klimatope im Untersuchungsraum
Der Vergleich der Klimatope mit der räumlichen Darstellung der Klimafunktionskarte der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt [49] zeigt sich, dass die dort dargestellten Luftleitbahnen sowie Kaltluftentste-
hungsgebiete innerhalb des Untersuchungsraums aus den Klimatopen Ackerflächen und Grünland be-
stehen. Barrieren, die den Luftstrom Richtung Wixhausen behindern, kommen nicht vor. Die ausge-
dehnten Freiflächen bilden ideale Bedingungen für den Kalt- und Frischluftabfluss.
Die Auswertung der topografischen Situation zeigt ein leichtes Gefälle von Ost nach West, welches
verantwortlich für den Luftaustausch bei windstillen Wetterlagen ist. Trotz der insgesamt geringen Re-
liefenergie von Ost nach West kann sich aufgrund der Größe der Kaltluft produzierenden Fläche bei
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entsprechender windstiller Wetterlage ein mächtiger, lokalklimatisch wirksamer Luftstrom bilden (s.
Abbildung 51).
Abbildung 51: Bodennahe Luftleitbahnen aufgrund des Reliefs
4.8.4 Bewertung
Die Klimatope werden nachfolgend hinsichtlich der Kriterien Regulationsfunktion, Lebensraumfunktion
und Produktionsfunktion nach Gassner et al. beschrieben [12]. Im Anschluss findet sich eine tabellari-
sche Zusammenstellung als Übersicht der Einzelbewertungen. Die Darstellung der Gesamt-Bewer-
Lageplan B-I-2.
Die Regulationsfunktion der Klimatope beschreibt die Luftzirkulation, bzw. den Luftaustausch, den
Temperaturausgleich und chemische Umwandlungen, wie z.B. den Auf-/Abbau von Ozon. Unter Le-
bensraumfunktion wird die Funktion des Luftraums als Lebensraum für Tiere und die des Klimas als
Bestandteil des Lebensraums von Pflanzen bewertet. Die Produktionsfunktion beschreibt Luft und
Klima als Grundlage für den Stoffwechsel und die Biomasseproduktion von Pflanzen und Tieren.
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Klimatop Typ 1 Verdichtete Industrie- und Gewerbeflächen, Forschungseinrichtung
Typ 1 wird insgesamt mit einer sehr geringen Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: sehr gering, Luftaustausch durch Bebauung stark gestört
Lebensraumfunktion: sehr gering, sehr hohe Wärmebelastung, z.T . hohe, ausgedehnte Gebäude
Produktionsfunktion: sehr gering, hoher Kohlenstoff- und gerin ger Sauerstoffanteil
Klimatop Typ 2 Siedlungsfläche
Typ 2 wird insgesamt mit einer geringen Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: gering, Luftaustausch durch Bebauung gest ört
Lebensraumfunktion: gering, hohe Wärmebelastung z.T. hohe, aus gedehnte Bebauung
Produktionsfunktion: sehr gering, hoher Kohlenstoff- und verri ngerter Sauerstoffanteil
Klimatop Typ 3 Aufgelockerte Stadtrandstrukturen
Typ 3 wird insgesamt mit einer mittleren Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: mittel, Luftaustausch durch aufgelockerte , niedrige Bebauung möglich
Lebensraumfunktion: mittel, erhöhte Wärmebelastung, durchgrünt e niedrige Bebauung
Produktionsfunktion: gering, erhöhter Kohlenstoff- und verring erter Sauerstoffanteil
Klimatop Typ 4 Grünanlagen
Typ 4 wird insgesamt mit einer mittleren Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: mittel, Luftaustausch möglich, aber wegen topografisch erhöhter Lage zur
Silzaue nicht günstig
Lebensraumfunktion: hoch, keine erhöhte Wärmebelastung, durchg rünte Anlage mit vielen Wegen
Produktionsfunktion: gering, erhöhter Kohlenstoff- und verring erter Sauerstoffanteil wegen intensi-
ver Pflege
Klimatop Typ 5 Wald-Klimatop
Typ 5 wird insgesamt mit einer sehr hohen Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: sehr hoch, hohe temperaturausgleichende W irkung, hohes Potenzial zu che-
mischen Umwandlungen
Lebensraumfunktion: sehr hoch, hervorragend geeigneter Lebensr aum für Tiere, sehr gute Standor-
teigenschaft für Pflanzen
Produktionsfunktion: sehr hoch, sehr geringer Kohlenstoff- und sehr hoher Sauerstoffanteil (tags-
über) bieten sehr gute Bedingungen für Stoffwechsel und Biomasseproduktion
Klimatop Typ 6
Ackerflächen
Typ 6 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: hoch, Kaltluftentstehungsgebiet, sehr gut er Luftaustausch möglich
Lebensraumfunktion: hoch, gut geeigneter Lebensraum für Tiere, gute Standorteigenschaft für
Pflanzen
Produktionsfunktion: mittel, Kohlenstoff- und Sauerstoffanteil schwanken im Jahresgang und mit
der Bewirtschaftung
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Klimatop Typ 7 Grünland
Typ 7 wird insgesamt mit einer hohen Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: hoch, Kaltluftentstehungsgebiet, sehr gut er Luftaustausch möglich
Lebensraumfunktion: sehr hoch, sehr gut geeigneter Lebensraum für Tiere, sehr gute Standortei-
genschaft für Pflanzen
Produktionsfunktion: mittel, Kohlenstoff- und Sauerstoffanteil schwanken im Jahresgang
Klimatop Typ 8
Straßen und Gleisanlagen
Typ 8 wird insgesamt mit einer sehr geringen Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: gering, Luftaustausch möglich, aber Quell e für Luftschadstoffbelastungen
Lebensraumfunktion: sehr gering, sehr hohe Wärmebelastung, plö tzliche Windfelder
Produktionsfunktion: sehr gering, hoher Kohlenstoff- und gerin ger Sauerstoffanteil
Klimatop Typ 9
Silzaue
Typ 9 wird insgesamt mit einer sehr hohen Bedeutung bewertet:
Regulationsfunktion: sehr hoch, wichtige Luftleitbahn, hohes P otenzial zu chemischen Umwandlun-
gen
Lebensraumfunktion: sehr hoch, hervorragend geeigneter Lebensr aum für Tiere, sehr gute Standor-
teigenschaft für Pflanzen
Produktionsfunktion: sehr hoch, sehr geringer Kohlenstoff- und sehr hoher Sauerstoffanteil bieten
sehr gute Bedingungen für Stoffwechsel und Biomasseproduktion
Zur Übersicht sind diese Bewertungen in nachfolgender Tabelle zusammengestellt.
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Tabelle 34: Bewertung des Klimas
Klimatop Regulationsfunktion Lebens-
raumfunk-
tion
Produktions-
funktion
Ge-
samt
Luftzirku-
lation /
Luftaus-
tausch
Temperatur-
ausgleich
und Energie-
verteilung
Chemische
Umwand-
lungen
Luftraum als
Aufenthalts-
raum, Wan-
der- oder
Jagdhabitat
Biomassepro-
duktion (C-Spei-
cher) und Stoff-
wechselfunktion
1. Verdich-
tete Indust-
rie- und Ge-
werbege-
biete, For-
schungsein-
richtung
1 1 1 1 1 1
2. Siedlungs-
gebiet
2 2 2 2 1 2
3. Aufgelo-
ckerte Stadt-
randbau-
strukturen
3 3 3 3 2 3
4.Grünanla-
gen
3 3 3 4 2 3
5.Wald 3 5 5 5 5 5
6.Ackerflä-
chen
5 5 3 4 3 4
7.Grünland 5 5 3 5 3 4
8.Straßen
und Gleisan-
lagen
2 1 1 1 1 1
9. Silzaue 4 5 5 5 5 5
Luftleitbahnen / Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete
Die östlich von Wixhausen gelegenen Luftleitbahnen sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete be-
sitzen für den Ortsteil sowohl bioklimatisch als auch lufthygienisch eine sehr hohe Bedeutung. Bei
windstillen Wetterlagen führt das nächtliche Zuströmen von kühler, sauerstoffangereicherter Luft nach
sommerlichen Hitzetagen zu einem erholsameren Schlaf der Bewohner, da die Wärmebelastung des
menschlichen Körpers in der Nacht abnehmen kann. Die im Untersuchungsraum vorhandenen Grä-
ben können Kalt- und Frischluftschneisen kurzfristig beeinflussen, wobei insbesondere die in Nord-
Süd Richtung verlaufenden Gräben den Kalt- und Frischlufttransport in den Siedlungskörper behin-
dern können.
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Bei den vor allem im Winter auftretenden Inversionswetterlagen entstehen durch den fehlenden verti-
kalen Luftaustausch in Ortslagen erhöhte lufthygienische Belastungen. Dies führt zu einer Ansamm-
lung von Luftschadstoffen. Die bei diesen Wetterverhältnissen aus östlicher Richtung in den Ortsteil
Wixhausen zuströmende Frischluft ist deshalb für die Qualität der Atemluft sehr wichtig. Die Luftleit-
bahn ist sehr hoch bewertet.
4.8.5 Zusammenfassung
Das Klima wurde anhand einer Geländebegehung und Auswertung von Wetterdaten erfasst und be-
wertet. Die Datengrundlage wird als ausreichend zur Beurteilung der klimatischen Funktionen im en-
geren und erweiterten Untersuchungsraum eingestuft.
Der erweiterte Untersuchungsraum ist in 9 Klimatope eingeteilt. Die Klimatope mit einem hohen Ver-
siegelungsanteil, wie die Industrie- und Gewerbeflächen, das Siedlungsgebiet und die Straßen und
Gleisanlagen sind aufgrund ihrer Überproduktion an Wärme als sehr gering bis gering bewertet. Die
Grünanlage und aufgelockerte Stadtrandstrukturen werden als mittel bewertet. Die Ackerflächen und
das Grünland weisen aufgrund ihrer Funktion zur Kaltluftentstehung und des Transports eine hohe Kli-
mafunktion auf. Der Wald wird aufgrund seiner hohen Frischluftproduktion mit einer hohen Bedeutung
für das Schutzgut Klima eingestuft.
4.8.6 Gesamtstädtischer Vergleich
Die Freiflächen rund um Wixhausen sind großflächige und bedeutende Frisch- und Kaltluftentste-
hungsgebiete im Stadtgebiet Darmstadts. Weitere, kleine Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete in-
nerhalb des Stadtgebietes befinden sich im Bereich der Rosenhöhe im Osten des Stadtgebietes, im
Osten von Eberstadt sowie südlich von Griesheim. In allen Fällen bewegen sich die Kaltluftströme von
Ost nach West. In den Stadtteilen Rosenhöhe und Eberstadt werden die Luftströme durch die Bebau-
ung zwar gebremst, können die Stadtteile aufgrund der hohen Reliefenergie aber dennoch belüften.
Der Kaltluftstrom südlich von Griesheim fließt parallel zu Ortslage, weshalb hier nur geringe Effekte zu
erwarten sind. Die klimawirksamen Flächen von Wixhausen führen den Luftstrom direkt zum Stadtteil
und sind damit für die Frisch- und Kaltluftzufuhr des Siedlungsbereichs Wixhausen hoch wirksam.
4.8.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung
Der Klimaschutz ist, auch im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels, bei städtebaulicher Entwick-
lung zu beachten und in der städtebaulichen Planung zu berücksichtigen.
Die für das Klima bedeutsamen Flächen insbesondere Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie
Luftleitbahnen sind zu erhalten. Für die Anforderungen an wirksame Luftleitbahnen liegen keine Stan-
dards vor. Allerdings überarbeitet derzeit der Normenausschuss der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung
der Luft (KRdL) eine Publikation (VDI 3787 Blatt 5, voraussichtliches Erscheinungsdatum Januar
2023) in der der Einfluss lokaler Kaltluft auf den thermischen und lufthygienischen Wirkungskomplex
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auf eine physikalisch begründete Basis gestellt werden soll. Es wird empfohlen, diese VDI-Richtlinie
für die städtebauliche Planung anzuwenden.
Gemäß der Städtebaulichen Klimafibel [34] sollte die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils u.a. fol-
gende Ziele haben:
Erhalt oder Verbesserung des Bioklimas,
Erhalt oder Verbesserung der Durchlüftung des Ortsteils und Fö rderung der Frischluftzufuhr.
Ein Schwerpunkt der klimagerechten Stadtplanung (nach Städtebaulichen Klimafibel [34]) liegt in der
Erhaltung natürlicher Vegetation bzw. der Wiedergewinnung von Vegetationsflächen. Planerische
Maßnahmen sind z.B.:
öffentliche und private Grünflächen,
Begrünung des Straßenraums,
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern,
Dach- und Fassadenbegrünung,
Vermeidung von Bodenversiegelung.
Weiterhin ist der Zustrom von Frisch- und Kaltluft zu gewährleisten. Dies geschieht z.B. durch:
freizuhaltende Luftschneisen,
Ausrichtung von Gebäuden in Richtung des Luftstroms, Vermeidun g von Querriegeln,
aufgelockerte Bebauung,
höhenmäßige Anpassung an die benachbarte vorhandene Bebauung.
4.9 Emissionen / Imissionen
4.9.1 Werthintergrund und rechtliche Verankerung
Die rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung des Leistungsbausteins Emissionen bildet § 1 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Demnach sollen Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden,
Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen ge-
schützt und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden. Als schädlich wer-
den v.a. Luftverunreinigungen, störende Geräusche, Erschütterungen, Licht-, Wärme- und Strahlenbe-
lastungen eingestuft, die in § 3 Abs. 2 bzw. 3 BImSchG aufgeführt sind.
Als Arbeitshilfe für den Schutz des Menschen existieren die technische Anleitung zum Schutz gegen
Lärm (TA Lärm) und die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), welche Grenzwerte
für erhebliche Belästigungen aufführen. Für Umweltverschmutzungen durch Licht sind in der LAI-
s
geführt [4]. Die Erheblichkeit der Belästigung aller Emissionen hängt wesentlich von der Nutzung des
Gebietes, auf das sie einwirken, sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) und der Zeitdauer der Einwirkungen
ab. Die Beurteilung, ob eine schädliche Umwelteinwirkung durch einen Emittenten vorliegt, orientiert
sich somit an der Schutzbedürftigkeit der Nutzung des betroffenen Gebietes und folglich an der Be-
wertung der Immission.
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Der Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen ist im Bun-
desnaturschutzgesetz verankert.
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Tabelle 35: Rechtliche Verankerung des Schutzes vor Immissionen
Rechtsgrundlagen, Normen Kurztext
Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen
und ähnliche Vorgänge vom 15. März 1974 [68]
TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [80]
TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft [81]
LAI-Richtlinie Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von
Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für
Immissionsschutz (LAI) [4]
Bundesnaturschutzgesetz § 41a i.V.m.
§ 54
Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswir-
kungen von Beleuchtungen
4.9.2 Erfassungs- und Bewertungsmethode
Zunächst werden für den erweiterten Untersuchungsraum die bestehenden Immissionen mittels Da-
tenrecherche erfasst und zusammengestellt. Die Ermittlung der Vorbelastung für den Parameter Lärm
erfolgt anhand der Daten aus der Lärmkartierung 2017 [62]. Die Parameter Luft und Licht werden
überschlägig anhand einer räumlichen Analyse der Schadstoffemittenten, wie Straßen und Leucht-
quellen in Zusammenhang mit einer Ortsbegehung bestimmt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage
der TA Lärm, TA-Luft und LAI-Richtlinie für den Menschen.
Der Schutz von Tieren wird über störende Lichtemissionen, die für bestimmte Tierarten nachteilige
Auswirkungen haben, beschrieben und anhand bekannter Effekte für die Gruppen der Vögel [9], Fle-
dermäuse und Insekten bewertet.
Lärm
Zur Auswertung der Lärmbelastung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung aus dem Jahr 2017
herangezogen. In der Lärmkartierung wird der Gesamtlärm (Day-evening-night noise Level -LDEN)
anhand der Einheit dB[A] aufgeführt. Gesundheitliche Schäden für den Menschen können ab einer
dauerhaften Beschallung von 65 dB(A) entstehen. Aus diesem Grund wurde der Wert von 65 d(A) als
Obergrenze für eine sehr hohen Lärmbelastung der Fläche angenommen, welche tagsüber auch in
Gewerbegebieten eingehalten werden muss [80]. Potentiell ruhige Gebiete werden hingegen ab ei-
nem Schall von > 40-45 dB(A) ausgewiesen.
Luft
Lufthygienisch bedingte Beeinträchtigungen des Menschen entstehen z.B. durch Schadstoffanteile in
der Atemluft, durch Feinstaubpartikel und Allergene. Zu den wichtigsten anthropogenen Schadstoffen
gehören Stickstoffdioxide und Stickstoffoxide, Straßenstaub, Brems- und Reifenabrieb, die in erster
Linie durch Straßenverkehr entstehen. Gemäß Anlage 3 A der 39. BImSchV gelten zum Schutz der
menschlichen Gesundheit und der Vegetation definierte Grenz- und Zielwerte. Darunter zählt ein Jah-
resmittelwert an Stickstoffdioxid (NO
2) von 40 µg/m³, ebenso ein Jahresmittelwert an Feinstaub (PM10)
von 40 µg/m³ sowie ein Jahresmittelwert an Schwefeldioxid (SO2) von 20 µg/m³.
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Da keine Daten für das Untersuchungsgebiet vorliegen, wird der Parameter Luft annäherungsweise
durch Abstandsbereiche an Straßen bewertet. Die Belastungsbereiche entlang von Straßen werden in
Anlehnung an
[6] festgelegt.
Licht
Künstliche Beleuchtung kann schädliche Umwelteinwirkungen auf Mensch und Tier hervorrufen (§3
Abs. 2 und 3 BImSchG). Schädliche Lichtimmissionen, wie Blendung und Raumaufhellung, können
die Nutzung der Wohnbereiche einschränken. Hierfür sind Immissions(grenz)werte in der Licht-Richtli-
nie LAI (2000) geregelt. In Kleinsiedlungsgebieten und reinen Wohngebieten gilt eine max. Vertikal-
Beleuchtungsstärke E
V zwischen 6.00 Uhr und 22:00 Uhr von 3 lx, sowie zwischen 22:00 Uhr und 6:00
Uhr von 1 lx. In Kerngebieten, wie Gewerbegebiete und Industriegebiete gelten zwischen 6:00 Uhr
und 22 Uhr eine max. vertikal-Beleuchtungsstärke von 15 lx und nachts von 5 lx. Zudem gelten neue
Anforderungen an die Beleuchtung aufgrund der Änderung des BNatSchG vom 18.08.2021, welche
am 1. März 2022 in Kraft getreten ist. Demnach
und Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder licht-
Da keine Daten zur Auswertung der Lichtemission zu Verfügung stehen wird der Parameter verbal ar-
gumentativ bewertet.
Elektromagnetische Felder (EMF)
Durch Stromleitung und Erdkabel kommt es zur Entstehung elektrischer und magnetischer Felder. Es
gibt keinen gesetzlichen Mindestabstand, der bei der Planung von Bebauungen zu einer bestehenden
Freileitung eingehalten werden muss. Strahlenbelastungen und elektromagnetischen Felder (EMF)
müssen lediglich bei der Planung von Wohneinrichtungen beachtet werden. Hierfür ergeben sich aus
der 16. BImSchV Abstandsrichtwerte von 400 m im Innenbereich und 200 m im Außenbereich. Da es
nutzungsbedingt durch die Planung eines Gewerbegebietes keine einzuhaltenden Grenzwerte für
EMF gibt, wird der Parameter in der Bewertung nicht weiter berücksichtigt.
Wärme
Die Kategorie Wärmebelastung wird über das Themenfeld Klima erfasst und bewertet.
Erschütterungen
Daten zu schädlichen Belastungen durch Erschütterungen lagen für den Untersuchungsraum nicht
vor, weshalb der Parameter Erschütterungen nicht weiter betrachtet wird.
Tabelle 36: Bewertung der Vorbelastung von schädlichen Umwelte inflüssen
Bewertung* Lärm Luft Licht
Kurzbeschrei-
bung Vorbelas-
tung
Bewertung anhand von
Belastungsklassen (dB)
Abstandsbereiche entlang von
Straßen (Emissionsquelle) in An-
lehnung an [6]
Betrachtung
durch verbal-
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Bewertung* Lärm Luft Licht
Sehr hoch Sehr hohe Lärmbelas-
tung
>65 dB
Gefahr zur Entstehung
gesundheitlicher Schä-
den
0-5 m argumentative
Begründung
Hoch >60-65 dB >5-10 m
Mittel <50-60 dB >10 -100 m und Siedlungsberei-
che
Gering >45-50 dB > 100 m
Sehr gering Sehr geringe Lärmbelas-
tung >40-45 dB
Potentiell ruhige Gebiete,
die zur Erholung genutzt
werden
Waldflächen
4.9.3 Bestand
Emissionen, also der Ausstoß von schädlichen Umwelteinwirkungen, entstehen im Untersuchungs-
raum durch unterschiedliche Emittenten. Als wesentliche Emittenten sind startende Flugzeuge des
Flughafens Frankfurt am Main (Fluglärm) und der Kraftverkehr (Lärm, Schadstoffe, Lichtreize) der
Bundesstraße B3 zu nennen (siehe Abbildung 52).
Lärm
Hohe Schallemissionen sind hauptsächlich durch den Kfz-Verkehr an der Bundesstraße 3 von über 60
65 dB(A) innerhalb und außerhalb der Ortschaft Wixhausen messbar [62]. Zudem verläuft im Süden
zwischen den Ortsteilen Wixhausen und Arheilgen eine Abflugroute von der Startbahn West des Flug-
hafens Frankfurt am Main. Hier wurden im Jahr 2019 Fluglärmkonturen am Tag zwischen 55 bis 56 dB
(A) und im Siedlungsbereich von Wixhausen zwischen 52 - 53 dB(A) gemessen (Infoservice Fluglärm
V2.0, Frapot AG). Im Nordosten des erweiterten Untersuchungsraums nimmt die Lärmbelastung zu-
nehmend ab.
Luft
Die Bundesstraße B3 mit einer Straßenbreite von 11 m führt durch den Ortsteil Darmstadt-Wixhausen.
Die Bundesstraße mit einer DTV von 15.813 Fahrzeugen im Jahr 2015 (Abschnitt Messeler-Park-
Straße) [14] gilt als Emissionsquelle mit insbesondere bodennaher Konzentration von Luftverunreini-
gung. Genaue Werte über die Konzentration an Stickstoffdioxiden und Feinstaub liegen hier nicht vor.
An der Bundesstraße B3 in Wixhausen werden zwar diese Grenzwertkonzentrationen an Schadstof-
fen wahrscheinlich selten erreicht, können jedoch bedingt durch eine erhöhte Verkehrsdichte zeit-
weise (siehe Vorbelastung Boden Kapitel 3.6.4) als erhöht angenommen werden.
Licht
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Lichtverschmutzung außerhalb des Siedlungsbereichs von Darmstadt-Wixhausen kommt vor allem
durch die Straßenbeleuchtungen der Messeler-Park-Straße und der Frankfurter Landstraße (B 3) zu-
stande.
Abbildung 52: Emissionen im Untersuchungsraum
4.9.4 Bewertung
Insgesamt weist der engere Untersuchungsraum auf einem Großteil der Fläche eine mittlere Vorbelas-
tung durch Lärm, Luft und Lichtverschmutzung auf. Die mittlere Vorbelastung resultiert hauptsächlich
durch die Bundesstraße B3, die wesentlich zur Entstehung von Verkehrslärm und Luftverschmutzung
beiträgt.
Lärm
Die hohen Schallwerte unmittelbar an der stark befahrenen B3 liegen mit 60
65 dB(A) über lange
Zeiträume gesehen bereits im gesundheitsschädlichen Bereich für Anwohner. Für Gewerbegebiete
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sind diese Werte zulässig. Mit Abstand zur Bundesstraße wird mehr und mehr der Fluglärm als stö-
rend wahrgenommen. Im Nordosten des erweiterten Untersuchungsraums, der gerne für die Naherho-
lung genutzt wird, wird Lärm nicht als störend wahrgenommen.
Aufgrund fehlender Daten können keine Aussagen zur Störung der Fauna durch Lärm getroffen wer-
den.
Luft
Luftschadstoffe wirken auf die Vegetation, die Fauna und die Gesundheit des Menschen. Durch die
starke Frequentierung der B3 wird von erhöhten Feinstaubwerten im Nahbereich von 100 m zur
Straße ausgegangen[12]. Im Siedlungsbereich entstehen Luftverschmutzungen durch Kleinfeuerungs-
anlagen (Hausbrand), da allerdings mit Inkrafttreten von Artikel 1 der BImSchV stark rückgängig sind.
Andere wesentliche Emittenten von Luftverunreinigungen fehlen.
Licht
Der Siedlungsbereich von Wixhausen wird durch warmes Licht im gelben Farbspektrum in der Nacht
beleuchtet. Zudem strahlen die Straßenlaternen im Siedlungsbereich nach unten und minimieren so
die Lichtverschmutzung im Gebiet. Die nächtliche Beleuchtung von außerhalb der Siedlung liegenden
Flächen, wie dem Baustellengelände der FAIR, hat besonders hohe negative Auswirkungen auf die
Flora und Fauna.
Für die Vogelwelt hat künstliche Beleuchtung insbesondere während des Vogelzugs negative Auswir-
kungen auf die Orientierung. Vor allem die Straßenbeleuchtung der Bundesstraße und Messeler-Park-
Straße sowie die Beleuchtung des im Wald gelegenen GSI-Geländes als potenziellen Rastflächen für
Durchzügler besitzen das Potenzial, die Orientierung von Vögeln zu stören.
Fledermäuse werden insbesondere in Nähe ihrer Wochenstuben und Sommerquartiere durch Be-
leuchtungen gestört, sie reagieren mit verzögertem Ausflug. Viele Arten reagieren auch empfindlich
auf Beleuchtung im Bereich ihrer Leitstrukturen. Dies betrifft vor allem die Straßenbeleuchtung der
Messeler-Park-Straße und des GSI-Geländes. Die von Insekten umschwirrten Leuchten werden dage-
gen von manchen Arten gezielt zur Jagd angeflogen.
Durch die Lockwirkung von weißen und hellgelben Lichtquellen werden Nachtinsekten angezogen, die
an heißen Lampen verbrennen und an kalten Lampen bis zur Erschöpfung kreisen. Alle Beleuchtun-
gen, die weiß oder hellgelb leuchten, sind schädlich für nachtaktive Insekten.
4.9.5 Zusammenfassung
Die Datengrundlage war ausreichend, um eine grobe Einschätzung der Vorbelastungen von Lärm-
und Lichtemissionen im Untersuchungsraum zu bewerten. Zur Bewertung der Luftqualität fehlen ge-
naue Daten für den Untersuchungsraum. Die Luftverschmutzung an Straßen wurde durch eine Ermitt-
lung der Frequentierung durch Kraftfahrzeuge überschlägig abgeleitet. Um genauere Aussagen zur
Beeinträchtigung des Schutzgut Mensch, abiotischer und biotischer Auswirkungen treffen zu können,
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sind genauere Kenntnisse zur Art des Vorhabens und der beabsichtigten Nutzung erforderlich. An-
schließend muss ermittelt werden, ob die jeweiligen Grenzwerte der TA Luft und TA Lärm für die rand-
lichen Bebauungen eingehalten werden.
4.9.6 Gesamtstädtischer Vergleich
Im Vergleich zur Gesamtstadt liegen die Emissionswerte für den Parameter Lärm deutlich höher. Dies
hat vorrangig damit zu tun, dass Teile des Untersuchungsraums innerhalb der Abflugschneise des
Frankfurter Flughafens liegen [38]. Durch die Summationswirkung mit dem Straßenlärm ist von einer
höheren Lärmbelastung als in der Innenstadt von Darmstadt auszugehen [62].
Genaue Daten zur Luftqualität fehlen, jedoch ist von einer geringeren Luftverschmutzung innerhalb
des Untersuchungsraums verglichen zur Innenstadt auszugehen. Gleiches gilt für den Parameter
Licht. Die Lichtverschmutzung im Siedlungsbereich resultiert hauptsächlich durch Straßenlaternen und
Wohnflächen und ist vergleichsweise gering einzuordnen.
4.9.7 Hinweise für die städtebauliche Entwicklung
Bei einer städtebaulichen Planung am Ortsrand von Wixhausen kann es zu gesundheitlichen Beein-
trächtigungen des Menschen v.a. durch Lärm und Licht kommen. Im Nahbereich von für den Bio-
topverbund wichtigen natürlichen Strukturen sollte die nächtliche Beleuchtung so weit wie möglich ver-
mieden werden.
5 Gesamtbewertung
In der Anlage B-K-1 ist die Gesamtbewertung aus allen untersuchten biotischen und abiotischen
Schutzgütern zu sehen. Die Schutzwürdigkeit der Flächen ist im Farbverlauf von grün (sehr geringe
Schutzwürdigkeit) über gelb (mittlere Schutzwürdigkeit) bis rot (sehr hohe Schutzwürdigkeit) durch
Überlagerung der Einzelbewertungen berechnet und dargestellt. Ergänzt wird diese Flächenbewer-
tung mit Hinweisen zu erhaltenswerten Strukturen und Funktionen und der Darstellung einer Tabuflä-
che.
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Abbildung 53: Darstellung Gesamtbewertung
Legende
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Flächen mit sehr geringem Konfliktpotenzial (dunkelgrün)
Flächen mit sehr geringem Konfliktpotenzial kommen im Untersuchungsraum nicht vor.
Flächen mit geringem Konfliktpotenzial (grün)
Flächen von geringer Schutzwürdigkeit kommen lediglich im Bereich der Hauptverkehrsstraßen vor.
Die Flächen beidseits der B3 und der Messeler-Park Straße eignen sich somit besonders für städte-
bauliche Entwicklungsmaßnahmen, solange sie nicht im Nahbereich (200m) des Waldrands liegen
und Abstand zur Baumreihe an der Messeler-Park-Straße einhalten. Der Waldrand besitzt wichtige
Funktionen als Lebensraum, Waldrand und Baumreihe sind Leitelemente im Biotopverbund. Der erfor-
derlich Abstand kann erst nach dem Vorliegen einer faunistischen Bestandserfassung in Abhängigkeit
der vorhandenen Arten angegeben werden.
Flächen mit geringem bis mittlerem Konfliktpotenzial (grün - gelb)
Alle grün-gelb dargestellten Flächen sind Teil der offenen, intensiv bewirtschafteten Agrarlandschaft.
Hier liegen auch potenzielle Brutplätze für die störungsempfindliche Feldlerche, die im Rahmen einer
avifaunistischen Erfassung bestätigt werden sollten. Flächen des Offenlands, die für Bodenbrüter be-
sondere Funktion als Fortpflanzungsstätte besitzen, sind von einer städtebaulichen Planung möglichst
auszuschließen. Weitere erhaltenswerte Strukturen sind Habitatbäume, Gräben und ein FFH-Lebens-
raumtyp. Die Überplanung dieser erhaltenswerten Strukturen birgt hohes Konfliktpotenzial.
Flächen mit mittlerem Konfliktpotenzial (gelb)
Flächen mittlerer Schutzwürdigkeit sind im Plan der Gesamtbewertung gelb dargestellt. Diese sind v.a.
durch ihre ertragsreicheren Böden gekennzeichnet.
Flächen mit mittlerem bis hohem Konfliktpotenzial (gelb - orange)
Die Feldgehölze des Gebiets sind aufgrund ihres Biotopwerts als mittel
hochwertig anzusehen. Sie
sind zum Teil mit potenziellen Habitatbäumen bestanden, was ihre Bedeutung für die Fauna unter-
streicht. Mittel bis hochwertig aufgrund der feuchten bis nassen Standortverhältnisse und guten Struk-
turierung ist auch der Kleinseggensumpf bewertet, der mit seinen Randstrukturen als Teil des Feucht-
wiesenkomplexes auch als Tabufläche gilt.
Flächen mit hohem Konfliktpotenzial (orange)
Eine hohe Schutzwürdigkeit besitzt die Nasswiese, die als Teil des Feuchtwiesenkomplexes auch als
Tabufläche gilt. Neben ihren besonders schützenswerten nassen Standortverhältnissen hat sie v.a.
eine große Bedeutung für die heimische Flora und Fauna.
Flächen mit sehr hohem Konfliktpotenzial (rot)
Flächen mit sehr hohem Konfliktpotenzial kommen im Untersuchungsraum nicht vor.
Erhaltenswerten Strukturen und Funktionen
Flächen oder Einzelobjekte mit besonderer Funktion für den Gesamtraum und z.T. darüber hinausrei-
Biotope oder auch FFH-Lebensraumtypen, die zwar gesetzlichem Schutz unterliegen, aber aufgrund
ihrer Wiederherstellbarkeit einer Abwägung im Rahmen von konkreten Planungen unterliegen können.
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Ziel ist die Sensibilisierung für die nachfolgenden Planungen, damit diese besonderen Funktionen im
weiteren Planungsverlauf berücksichtigt und weitmöglichst erhalten werden.
Tabelle 37: Erhaltenswerte Strukturen und Funktionen: Empfehlu ng zusätzlicher Untersuchungen und ge-
setzliche Grundlagen
Struktur oder Funktion Empfehlung
zusätzlicher Untersuchungen
Gesetzliche Grundlagen
gesetzlich geschützte Biotope A r t e r f a s s u n g e n § 3 0 B N a t S c h G
FFH-Lebensraumtypen A r t e r f a s s u n g e n Art 6 FFH-RL in V.m
§34 BNatSchG
potenzielle Habitatbäume als Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten für
Tiere
A r t e r f a s s u n g e n §44 Abs. 1 Ziffer 3
BNatSchG
Brutflächen für bodenbrütende Vo-
gelarten
A r t e r f a s s u n g e n §44 Abs. 1 Ziffer 3
BNatSchG
Baumreihe an der Messeler-Park-
Straße als wesentliches Land-
schaftsbildelement und Bestandteil
des Biotopverbunds
A r t e r f a s s u n g e n §24 Abs. 1 BNatSchG
§21 Abs. 1 und 6
BNatSchG
Übergangsbereich Offenland
Waldrand als Lebensstätte und als
Teil des Biotopverbunds
A r t e r f a s s u n g e n §21 Abs. 1 und 6
BNatSchG
Silzaue, als landschaftsprägenden
Bestandteil und Lebensraum
A r t e r f a s s u n g e n §24 Abs. 1 BNatSchG
§44 Abs. 1 BNatSchG
§21 Abs. 5 BNatSchG
Bodendenkmäler Geomagnetische Prospektion § 1 und 2 Abs. 2 Ziffer
2 BBodSchG
Flächen mit mittlerem Ertragspoten-
zial
Untersuchung der möglichen
strukturellen Folgen für die
Landwirtschaft
§ 1 und 2 Abs. 2 Ziffer
3c BBodSchG
Bodenstandorte (Moorsubstrate) § 1 und 2 Abs. 2 Ziffer
2 BBodSchG
Gräben, inklusive breiter Randstrei-
fen mit ihren Funktionen für den
Wasserhaushalt, als Lebensstätten
und als wesentliche Bestandteile des
Biotopverbunds
Hydrogeologisches Gutachten
A r t e r f a s s u n g e n
§6 WHG Abs. 1 Ziffer 1
und 2 sowie Abs. 2
§21 Abs. 1 und 5
BNatSchG
Flächen mit besonderer bioklimati-
scher Wirkung, wie Kalt- und Frisch-
luftentstehungsgebiete und Luftleit-
bahnen
Bioklimatisches Gutachten §1 Abs. 3 Ziffer 4
BNatSchG
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Tabufläche
Als
standsschutz unterliegen und aufgrund ihrer Größe, hohen Komplexität oder fehlenden Regenerati-
onsfähigkeit nicht wiederherstellbar sind. In den Tabuflächen sind Abstandsbereiche mit eingeschlos-
sen, die für die Erhaltung des Schutzziels notwendig sind. Die Tabuflächen sollten von der städtebau-
lichen Planung ausgeschlossen werden, da sie im Rahmen von konkreten Planungen nicht der Abwä-
gung zugänglich sind.
Mit dem Feuchtwiesenkomplex befindet sich im Untersuchungsraum eine Tabuflächen, die von der
städtebaulichen Planung ausgeschlossen werden soll. Es handelt sich mit den Nasswiesen, Röhrich-
ten, Hochstauden und Kleinseggenrieden um
Standorte besonderer Bodenverhältnisse,
nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope,
einen FFH-Lebensraumtyp und
potenzielle Lebensräume und Fortpflanzungsstätten für eine Vie lzahl von Arten,
die aufgrund ihrer hohen Komplexität und eingeschränkten Regenerationsfähigkeit nicht wiederher-
stellbar sind.
Die Tabuzone schließt die wasserzuführenden Gräben als essenzielle Struktur für den Erhalt der
feuchten und nassen Standorte ein. Ebenso enthält sie eine Pufferzone von 30 m, um erhebliche Be-
einträchtigungen durch Bebauungen und Nutzungen (z.B. Schattenwurf, Beeinflussung Grundwasser-
zustrom, Störungen) auszuschließen. Auf Grundlage eines hydrogeologischen Gutachtens könnte die
Bedeutung der Gräben für Wasserhaushalt des Feuchtwiesenkomplexes genau beschrieben werden.
Derzeit ist der Kenntnisstand für rechtssichere Aussagen zur genauen räumlichen Ausdehnung der
Pufferzone nicht ausreichend (Vergl. Kapitel 3.2).
6 Mögliche Folgen einer städtebaulichen Entwicklung für die Ges amtstadt
Darmstadt zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität verbunden mit einem starken Arbeitsplatzan-
gebot aus und wird Prognosen zufolge auch in den kommenden Jahren weiter wachsen. Bei einer
Einwohnerzahl von derzeit ca. 160.000 wird angenommen, dass diese bis zum Jahr 2030 auf 185.000
ansteigt [50]. Um diesem Wachstum gerecht zu werden, ist die Bereitstellung von Flächen für Arbei-
ten, Gewerbe und Dienstleitungen notwendig. Die potenzielle städtebauliche Entwicklung im erweiter-
ten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost dient der Sicherung der hohen Lebensqualität verbunden mit
einem starken Arbeitsplatzangebot unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung der Einwoh-
nerzahl.
Eine Zusammenstellung der Auswirkungen einer städtebauliche Entwicklung im erweiterten Untersu-
chungsraum Wixhausen-Ost in Bezug auf die Schutzgüter nach UVPG ist nicht möglich, da zum der-
zeitigen Planungsstand weder die genaue Lage, Ausdehnung noch Nutzung eines Baugebietes be-
kannt ist. Die Zusammenstellung möglicher Folgen dient in diesem sehr frühen Planungsstadium als
eine Grundlage für die Einschätzung ob wertvolle Funktionen beeinträchtigt oder verbessert werden
können, die Auswirkungen auf die Gesamtstadt besitzen.
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Mögliche Folgen für die Nutzung
Eine städtebauliche Entwicklung würde vorwiegend auf landwirtschaftlichen Flächen stattfinden, die
als Äcker mit großem Anteil von Sonderkulturen genutzt werden. Eine Bebauung dieser Flächen kann,
je nach Größe, ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe strukturell beeinträchtigen.
Mögliche Folgen für Tiere und Pflanzen
Der Untersuchungsraum bietet im Stadtgebiet einen einzigartigen Lebensraum für den stark gefährde-
ten Kiebitz. Zusätzlich bieten der Feuchtwiesenkomplex und das großräumige Offenland vielen ur-
sprünglich im Stadtgebiet häufig vorkommenden heimischen Tierarten einen nun selten gewordenen
Lebensraum. Eine städtebauliche Entwicklung birgt die Gefahr, die Lebensräume durch direkte Flä-
cheninanspruchnahme, aber auch durch Störungen zu beeinträchtigen.
Mögliche Folgen für Landschaftsbild und Erholung
Aufgrund der Lage des erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost hätte eine städtebauliche
Nutzung auf den Flächen, die an die Bundesstraße angrenzen, Auswirkungen auf die von vielen
Pendlern wahrnehmbare Eigenart und Schönheit der Gesamtstadt. Mit einer städtebaulichen Entwick-
lung in diesem Bereich hätte die Stadt die Möglichkeit den Ortsrand gestalterisch aufzuwerten. Die für
die Naherholung wichtige Funktion zur Verbindung des Ortsteils Wixhausen mit der Landschaft könnte
verbessert werden.
Mögliche Folgen für den Boden
Auf den von Bebauung genutzten Flächen verliert der Boden vollständig oder teilweise seine vielfälti-
gen Funktionen. Auswirkungen auf die Gesamtstadt sind durch Überbauung von Bodendenkmälern
möglich. Negative Auswirkungen auf den Ortsteil Wixhausen in Bezug auf verminderten Wasserrück-
halt und Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere sollten durch Berücksichtigung in der konkre-
ten städtebaulichen Planung weitmöglichst vermieden werden.
Mögliche Folgen für Grund- und Oberflächenwasser
Zwischen den landwirtschaftlich genutzten Flächen befinden sich zahlreiche Gräben, die den Abfluss
von Niederschlagswasser bei Regenfällen sicherstellen. Die Funktion des bisherigen Grabensystems
wird im Rahmen eines hydrologischen Gutachtens untersucht und muss in der weiteren Planung be-
rücksichtigt werden.
Mögliche Folgen für das Klima
Die klimawirksamen Flächen von Wixhausen führen den Luftstrom direkt zum Stadtteil und sind damit
für die Frisch- und Kaltluftzufuhr des Siedlungsbereichs Wixhausen hoch wirksam. Die für das Klima
bedeutsamen Flächen insbesondere Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Luftleitbahnen sind
in ihrer Funktion zu erhalten, um einer Überwärmung des Ortsteils entgegenzuwirken. Auf andere
Stadtteile besteht bei Umsetzung einer städtebaulichen Entwicklung keine Gefahr von negativen kli-
matischen Auswirkungen.
Mögliche Folgen in Bezug auf Emissionen / Immissionen
Eine Abschätzung möglicher Folgen ist zu diesem Planungsstand nicht möglich.
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Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 122 von 123
Hinweise auf mögliche alternative Entwicklungen
Im Untersuchungsraum besteht ein hohes Potenzial zur Entwicklung wertvoller Biotope. Durch Exten-
sivierung von einigen landwirtschaftlichen Flächen und durch Anlage von breiteren Uferstreifen mit
Hochstaudenfluren entlang der Gräben könnte sowohl die Artenvielfalt des Offenlands, als auch der
Biotopverbund mit dem Wald und den Auen deutlich gestärkt werden.
7 Fazit
Das vorliegende Gutachten liefert einen Überblick zur Bestandssituation der biotischen und abioti-
schen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost und zeigt das Konfliktrisiko bei
einer möglichen städtebaulichen Entwicklung auf.
Bei der Weiterverfolgung einer städtebaulichen Entwicklung im erweiterten Untersuchungsraum
Wixhausen-Ost ist die im Plan B-K-
trächtigung zu schützen.
Weiterhin sind insbesondere folgende mögliche Strukturen und Funktionen zu berücksichtigen und
weitmöglichst zu erhalten:
gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen,
potenzielle Habitatbäume als Fortpflanzungs- und Ruhestätten f ür Tiere,
Brutflächen für bodenbrütende Vogelarten,
eine Baumreihe an der Messeler-Park-Straße als wesentliches La ndschaftsbildelement und
Bestandteil des Biotopverbunds,
der Übergangsbereich Offenland Waldrand als Lebensstätte und als Teil des Biotopver-
bunds,
die Silzaue, als landschaftsprägenden Bestandteil und Lebensra um,
Bodendenkmäler,
Flächen mit mittlerem Ertragspotenzial,
Bodenstandorte (Moorsubstrate),
Gräben, inklusive breiter Randstreifen mit ihren Funktionen fü r den Wasserhaushalt, als Le-
bensstätten und als wesentliche Bestandteile des Biotopverbunds,
Flächen mit besonderer bioklimatischer Wirkung, wie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete
und Luftleitbahnen.
Zur besseren Einschätzung der Konflikte wird empfohlen, zusätzlich folgende Untersuchungen durch-
zuführen:
Untersuchung der möglichen strukturellen Folgen für die Landwi rtschaft, damit die Wirt-
schaftsgrundlage der Ortslandwirte auch bei einer städtebaulichen Entwicklung erhalten
bleibt.
Erfassung der planungsrelevanten Arten, damit auf dieser Grund lage konkrete Schutzmaß-
nahmen abgeleitet werden können.
Geomagnetische Prospektion zur Untersuchung der Lage möglicher Bodendenkmäler.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Grundlagenermittlung im erweiterten Untersuchungsraum Wixhausen-Ost
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Seite 123 von 123
Erstellung eines Hydrogeologischen Gutachtens, um die Bedeutun g der Gräben für den Ab-
fluss im Gebiet und für die Regulierung des natürlicherweise stark schwankenden Grund-
wasserstands zu ermitteln. Weiterhin sollte in diesem Gutachten die Bewertung der Grund-
wasserverhältnisse in Bezug auf eine zukünftige Bebauung und auf die Eignung des Unter-
grunds für die Versickerung von im Baugebiet anfallendem Niederschlagswasser erfolgen.
Erstellung eines Bioklimatischen Gutachtens, um das Wohlbefind en und die Gesundheit der
Bewohner von Wixhausen bei einer möglichen Bebauung zu schützen.
Aufgestellt:
Dr. rer. nat. Severine Dietz
M.Sc. Marcel Janocha
M.Sc. Christina Matecki
Dipl.-Ing.agr. Rolf Menden
Dipl.-Ing. Sonja Pesch
Dipl.-Ing. Nicole Wernerus
Darmstadt, Dezember 2022
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
ppa. Dr. Dirk Jelinek i.A. Sonja Pesch
anlage 14
3452 Zeichen
Kno Ppi Ppi Za Za Za Za Za Za Za Za N SS N Gi Hä S Fl N SwkGr H Tf SN Hä TG N St Ba FlRm T Swk Fl Hä Ba S Hä Fl St Fl Fl N RsRs Fl Rs Fe BaMs Fl H S G Ku Rs Fl N Ku Grr S Rs Rs T S H Hä H S SH N Ku Fl Tt St M G M Rs M G Bs Bs Ws Ws Ws Su T Kra Ssp S M Tf Tt Fl BsS N M Ku H S S Grr Ku 475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 Zeichenerklärung 13.01.2023 Uhr: 12:13:55 janocha 1:5.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-D-1_Bestandsplan Arten.mxd Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Orthofoto vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Datenerhebung: Faunistische Daten, Kartierung BCE NL DA im Mai bis Juli 2021 Planungsrelevante Arten nach: Albrecht et al. (2013): Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag Keine Veröffentlichung des Fundorts von vom Aussterben bedrohten Vogelarten. Fundort ist der Fachbehörde bekannt Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 0 200 400 600 Meter ± Auftraggeber: B-D-1 Wissenschaftsstadt Darmstadt D - Bestandsplan Arten 1:5.000 Sept 2021 Sept 2021 Dez 2022 M. Janocha M. Janocha S. Pesch dup2103108 Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Planbezeichnung: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt Potenzielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Arten Besondere Leitstrukturen für Fledermäuse Reptilien (2,2 ha) Amphibien (32 ha) Schmetterlinge (5 ha) Allgemein Untersuchungsraum Erweiterter Untersuchungsraum 500 m Nachgewiesene besonders planungsrelevante Arten !( Vögel !(X Amphibien !9 Fledermäuse !´ Zauneidechse Störungen Hauptverkehrsstraßen [ Hochspannungsfreileitung Störungen durch menschliche Anwesenheit (Verkehr, Erholungssuchende, Hunde) Störende Vertikalstrukturen (Gehölze, Privatgärten) für bondenbrütende Vogelarten Lichtbelastete Räume Abkürzung Dt. Artname Wiss. Artname Ba Bachstelze Motacilla alba Hä Bluthänfling Carduelis cannabina Bs Buntspecht Dendrocopos major Fl Feldlerche Alauda arvensis Fe Feldsperling Passer montanus Gr Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus Gi Girlitz Serinus serinus G Goldammer Emberiza citrinella Grr Graureiher Ardea cinerea H Haussperling Passer domesticus Ki Kiebitz* Vanellus vanellus Kra Kolkrabe Corvus corax Ku Kuckuck Cuculus canorus Ms Mauersegler Apus apus M Mehlschwalbe Delichon urbicum N Nachtigall Luscinia megarhynchos Rs Rauchschwalbe Hirundo rustica Rm Rotmilan Milvus milvus St Schafstelze Motacilla flava Swk Schwarzkehlchen Saxicola rubicola Ssp Schwarzspecht Dryocopus martius S Star Sturnus vulgaris Su Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris T Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus Tt Türkentaube Streptopelia decaocto Tf Turmfalke Falco tinnunculus Ws Weißstorch Ciconia ciconia Wi Wiedehopf* Upupa epops Kno Knoblauchkröte Pelobates fuscus Ppi Zwergfledermaus Pipistellus pipistrellus Za Zauneidechse Lacerta agilis *keine Veröffentlichung des Fundorts von vom Aussterben bedrohten Arten, Fundort ist der Fachbehörde bekannt
anlage 45
236 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost Anlage A-H.1 Grundwasserstandsentwicklung
anlage 65
259 Zeichen
Punkt 4: Entwicklungsgebiet Wixhausen-Ost: Veröffentlichung der ökologischen Gutachten aus den Voruntersuchungen (V-Nr. 2023/0211) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 64
256 Zeichen
Punkt 13: Entwicklungsgebiet Wixhausen-Ost: Veröffentlichung der ökologischen Gutachten aus den Voruntersuchungen (V-Nr. 2023/0211) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 23
5537 Zeichen
124 123 126 122 125 128 127 120 121 130 131 123,5 126,5 124,5 122,5 125,5 121,5 127,5 128,5 119 120,5 130,5 129 132,5 118 119,5 118,5 129,5 132 133 131,5 117 117,5 133,5 116,5 134 116 135 134,5 135,5 129 121 124 126 126 127,5 126 119,5 117 122 124 132,5 120 124 121 119,5 125 129 130,5 123,5 126,5 125 125 125,5 127 132 127,5 130,5 131 121,5 121,5 128 132,5 129,5 125 125,5 122,5 124,5 119,5 129 126 119 133 126 127,5 130,5 122,5 132,5 126,5 128 124,5 117 120 121,5 120 116,5 127,5 128 124 128,5 125 129 124 128 117,5 125,5 118,5 122,5 128124 133 122 119 116,5 123,5 130,5 132 125,5 119,5 124 129,5 124,5 117,5 123,5 123 129,5 133,5 117,5 123 125 129,5 118,5 122 121,5 126,5 126,5 125 123 124 128 118 121 129,5 127 129 117 132 124,5 125 130 123 123 131 122 125,5 130 126,5 131 125,5 133,5 130 118,5 122 123 129 119 123 130,5 129,5 125 124 133,5 134 124,5 119,5 124,5 124 118,5 124,5 120,5 129 119 129 123,5 121,5 128,5 122,5 122 120,5 129,5 121,5 118 122,5 123,5 123 124 134 128 132 126 125,5 121 122 124 119 122,5 121,5 122 125 132 124 132,5 124,5 124 124,5 126 119 126 123,5 116,5 130,5 129 118,5 118 127,5 121 124,5 134 123,5 119,5 125 125 125 124,5 123 124 129,5 133,5 131,5 124,5124 134 132 125 128,5 127 130 119 119,5 125 120 125,5 133 122 116,5 123,5 131 123,5 121 119 126,5 122,5 132,5 118 121 125,5 128,5 125,5 127,5 130 133 120 123,5 121,5 133 125,5 117,5 122 124 121,5 130 126 124,5 122 122 122,5 125 127 127 128,5 132,5 129,5 134,5 128 117 131 133 124,5 125 118 128 123 123,5 125 130,5 130 123 127,5 128 120,5 119,5 119 128,5 131 119 124,5 123,5 126 125,5 129 127 131 125 128,5 125 133 123,5 131,5 125 125 120,5 124,5 120 126 125 125 117 122,5 129 123 117 127 117,5 130,5 127 128 131 128,5 122 119,5 130,5 117 125,5 122,5 123 120 122,5 133 122,5 134 127,5 127 123,5 127,5 124 129 123 129 116 125,5 120,5 125 121,5 123 124 125,5 122 122 126,5 120 125 122,5 130,5 119,5 121 134 127 127 124,5 118 132 125,5 125,5 119,5 131,5 125 125 130,5 128 132 125,5 126,5 131 123 133,5 124 123,5 126 125 121 122 123,5 127,5 128,5 134 125,5 122,5 117,5 126,5 118,5 123 124,5 133 130,5 119 130 122,5 117,5 121,5 122,5 130,5 121,5 126 132,5 127 121 125 127 117,5 124 127,5 124 119,5 121,5 119,5 122 124,5 121,5 127,5 119,5 126,5 131 130 131,5 129 124,5 131,5 124 130 121 124 123,5 130 125,5 121,5 122 131,5 126 123 124,5 130,5 120 130 133,5 118,5 121,5 128 124,5 123 123 122,5 124 125 117,5 131 128,5 126,5 124,5 129,5 126 121,5 124,5 132,5 126 130 121,5 126 122 129 124 125 122,5 121 124 123 121 126 123,5 122,5 134 118,5 131,5 122,5 129,5 124 131 130,5 118 126 126,5 120 127,5 129 123,5 128,5 123 132 120 122,5 134 122 127,5 118,5 122,5 127 122 124,5 126,5 119 123,5 122,5 123,5 126,5 118 127,5 124 121 117,5 130 125,5 128 118,5 123 125 129 127,5 119 132 126,5 122,5 125 122 122 125,5 125 129 126 125,5 120 124,5 134 125 126 120 130 129,5 121,5 134 131 122 127 128 118 122 125,5 129 122,5 129 125 124 125 122 120 126,5 120 123,5 125,5 125,5 123 133 125 131 125,5 125 131 128 120,5 123 125,5 125,5 120 134 133,5 117 117 122,5 131 130,5 123 121 121,5 127,5 129 128 121,5 118 124,5 120 122,5 128 125 124 121,5 122,5 129 124 121 129,5 122 125,5 130,5 119,5 124 123 123 126 130 118 119,5 131,5 129,5 124,5 130 129,5 120 125 130 127 127 130 124 124,5 124 119,5 126 122,5 131,5 123,5 126,5 127,5 129,5 125 121,5 118 125 131,5 118,5 122 129,5 129,5 125 121 127,5 123 123 131 123,5 130,5 123,5 124 123 125 124,5 132,5 125 128 121 126,5 122 132,5 131,5 475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 Zeichenerklärung 13.01.2023 Uhr: 15:42:20 janocha 1:5.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20220512_B-J-1_Bestandsplan Emissionen.mxd Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Liegenschaftskataster, Orthofoto und Höhenlinien vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, Lärmerhebungsdaten: Lärmkartierung 2017 in Hessen nach EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG mit Tagespegel (LDEN) und Nachtpegel (LNight): Hauptverkehrsstraßen, Großflughafen (Frankfurt am Main), Schienenlärm von ausgewählten Stadtbahnen (Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Kassel), Industrielärm von IED-Anlagen ausgewählter Gebiete (Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Wiesbaden), überarbeitet Fluglärmerhebung: Flugrouten und Fluglärmkonturen Tag Infoservice Fluglärm V2.0 © Frapot AG, überarbeitet Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 0 200 400 600 Meter ± Auftraggeber: B-J-1 Wissenschaftsstadt Darmstadt J - Bestandsplan Emissionen 1:5.000 Sept 2021 Sept 2021 Dez 2022 M. Janocha M. Janocha S. Pesch dup2103108 Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Planbezeichnung: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt Luft Hauptverkehrsstraßen Schadstoffbelastung Bundesstraße 100 m Allgemein Geltungsbereich/ Untersuchungsraum Erweiterter Untersuchungsraum 500 m Flurstücksgrenzen Höhenlinien Lärm Umgebungslärm LDEN [dB (A)] 40-45 dB 45-50 dB 50-60 dB 60-65 dB >65 dB ðQ( Abflugroute West Flughafen Frankfurt am Main Fluglärm Tag 2019 Fluglärmkonturen (leg) !!! !!!52 - 53 dB (A) !!! !!!55 - 56 db (A) Elektromagnetische Felder [ Hochspannungsfreileitung Licht Lichtverschmutzung
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1161 Zeichen
Anlage B-H.5.2 Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf Grundwassergleichen: Hydrologisches Kartenwerk Hessische Rhein- / Mainebene Grundwasserhöhengleichen Oktober 1993 erstellt: von HLNUG, Januar 2013 07.09.2021 Uhr: 14:56:30 Dietz 1:10.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\Layouts_Pläne\20210906_B_H_5_2_GP_trocken.mxd 125 123 130 118 122 120 119 121 124 474500 474500 474750 474750 475000 475000 475250 475250 475500 475500 475750 475750 476000 476000 476250 476250 476500 476500 476750 476750 477000 477000 477250 477250 5529500 5529500 5529750 5529750 5530000 5530000 5530250 5530250 5530500 5530500 5530750 5530750 5531000 5531000 5531250 5531250 5531500 5531500 5531750 5531750 5532000 5532000 ± 0 0,2 0,4 0,6 km Zeichenerklärung Allgemein Geltungsbereich/ Untersuchungsraum Erweiterter Untersuchungsraum 300 m Grundwassergleichen niedrige Grundwasserstände (Oktober 1993) Sep. 2021 dup2103108M.: 1:10.000 Grundwasserströmung Grundwassergleichen Grundwassergleichen und -strömung A-H.7.2
anlage 32
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A-H.4
anlage 6
3290 Zeichen
! Silz ! Apfelbach ! Mühlbach 125 126 128 129 124,5 125,5 126,5 127,5 128,5 124 123 127 122 129,5 123,5 122,5 130 121,5 121 120,5 120 130,5 130 126,5 122,5 125,5 127 121 130,5 124 128,5 122 124 126,5 123 125,5 123 125,5 125 128,5 127,5 121,5 123 122,5 127,5 127,5 126 129,5 127 121 124,5 123,5 122 129 124 123 122 130 123 125,5 123 126,5 126 129,5 125 122 124 125 122,5 124 125,5 124,5 121,5 129 125 130 121,5 127 122,5 124,5 125 122,5 126,5 125 126 124,5 126 126,5 129,5 124,5 123,5 128,5 123 122 123,5 125 127,5 125,5 122 124 129 126 129 125,5 129,5 130,5 122 125 127 127,5 122,5 129,5 129,5 124 123 124 123 126 123 123 129 129 127,5 123 128 124 125,5 125 129 129 128 130 128 123 125 124 125,5 129 126,5 128,5 125,5 126 126,5 125,5 123 129121 120,5 121,5 121,5 125 127 130 123 126,5 124,5 126 125 122 122 128 127,5125 129,5 125,5 123 124 127 125122 127,5 122 122 128 123,5 126 125,5 124 123 122,5 124,5 127 123,5 123 122,5 128 124 123,5 126 123 129 123 122,5 130,5 123 128,5 122,5 127,5 125 128,5 126 127,5 122 128,5 126,5 122,5 126 123 125,5 123,5 124 127 124,5 123 121,5 122 124 120 124 127 122,5 125 123 127 123,5 125,5 124,5 122,5 122,5 129 122,5 122,5 124,5 126,5 127 128 127,5 128,5 122 126,5 127,5 123,5 126 126 124,5 126,5 124 124 129,5 124,5 124,5 123 126,5 127,5 122 128 122 122,5 475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 Zeichenerklärung 13.01.2023 Uhr: 14:30:20 janocha 1:2.500 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B_G_2_Bewertung Boden.mxd Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Liegenschaftskataster, Höhenlinien und Orthofoto vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Bodeneinheiten: © Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 0 100 200 300Meter ± Auftraggeber: B-G-2 Wissenschaftsstadt Darmstadt G - Bewertung Boden 1:2.500 Sept 2021 Sept 2021 Dez 2022 C. Matecki M. Janocha S. Pesch dup2103108 Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Planbezeichnung: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt Erhaltenswerte Strukturen Mittleres Ertragspotenzial Boden Besonderer Bodenstandort (Moorsubstrate) #* Bodendenkmal (Eingriff im Umkreis von 250 m genehmigungspflichtig) Allgemein Untersuchungsraum Flurstücksgrenzen Höhenlinien Gewässer Bodenfachliche Gesamtbewertung Regionalplanerisch bedeutsame Flächen für das Schutzgut Boden Vorranggebiet für die Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft Straßennahe Schadstoffe Hauptverkehrsstraßen Hohe verkehrsbedingte Schadstoffbelastung im Abstand von 10 m zu Hauptverkehrsstraßen Mittlere verkehrsbedingte Schadstoffbelastung im Abstand von 100 m zu Hauptverkehrsstraßen 4 - hohe Schutzwürdigkeit (nicht vergeben) 5 - sehr hohe Schutzwürdigkeit (nicht vergeben) 1 - sehr geringe Schutzwürdigkeit 2 - geringe Schutzwürdigkeit 3 - mittlere Schutzwürdigkeit
anlage 66
199 Zeichen
Punkt 7: Entwicklungsgebiet Wixhausen-Ost: Veröffentlichung der ökologischen Gutachten aus den Voruntersuchungen (V-Nr. 2023/0211) - Kenntnisnahme - Das Gremium nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
anlage 20
2792 Zeichen
ðN ðN ðN #* #*#* #* #* #* #* #* "P "P !(!( !(!(!(!(!(!(!( !( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !(!( !( !(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !(!(!( !(!( !(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!( !(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !( !( !( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !( ¾ö ¾ö ¾ö ¾ö ¾ö ¾ö ¾ö ¾ö ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ H G F E D C B A 475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 Zeichenerklärung 13.01.2023 Uhr: 17:49:37 janocha 1:5.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-EF-2_Bewertung Landschaftsbild u Naherholung.mxd Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Liegenschaftskataster und Orthofoto vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Bewertung nach LFU (2005): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung (S. 21). Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 0 200 400 600 Meter ± Bewertung Landschaftsbild und Naherholung 1 - sehr geringe Schutzwürdigkeit 2 - geringe Schutzwürdigkeit 3 - mittlere Schutzwürdigkeit 4 - hohe Schutzwürdigkeit 5 - sehr hohe Schutzwürdigkeit Allgemein Untersuchungsraum Erweiterter Untersuchungsraum 500 m Flurstücksgrenzen #* Blickrichtung dup2103108 Planbezeichnung: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt Auftraggeber: B-EF-2 Wissenschaftsstadt Darmstadt EF - Bewertung Landschaftsbild und Naherholung 1:5.000 Sept 2021 Sept 2021 Dez 2022 M. Janocha M. Janocha S. Pesch Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Sichthindernisse !( Bäume Gehölze A : Blickrichtung Süd-West B : Blickrichtung Westen C : Blickrichtung Süd-West D : Blickrichtung Osten E : Blickrichtung Süden F : Blickrichtung Westen H : Blickrichtung WestenG : Blickrichtung Süden Anthropogene Beeinträchtigung Umspannwerk Schienenverkehr ¬(Å Straßenbahn [ Hochspannungsfreileitung Hauptverkehrsstraßen Lärmbelastung Bundesstraße Naherholungsinfrastruktur "P Wanderparkplatz Grillplatz ¾ö Reitweg ¾¾½ Hauptradweg Sichtweite kurzer Blick mittllanger Blick weiter Blick ðNangenehmer Fernblick Sichtbeziehungen Qualität der Sichtbeziehung sehr geringe Sichtqualität sehr hohe Sichtqualität
anlage 13
6553 Zeichen
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Janocha M. Janocha S. Pesch Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: !( !(!(!(!(!( !(!( !( !. !( !( !( !( !( !( !(!(!( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !(!( !( !(!( !( !(!( !( !(!( !(!( !( !( !(!( !( !( !(!( !(!(!(!(!(!( !(!(!( !(!( !( !( !( !( !( !( !( !(!. !( !( !( !( !( !( !(!( !( !( !(!( !( !( !( !( !( !( !(!( !( !( !( !( !(!( !( !( !. !( !. !( !( !(!( !( !( !( !( !( !( !(!(!( !(!( !( !( !( !(!(!( !( !( !(!( !( !( !( !(!(!(!( !(!( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !(!( !( !( !( !(!( !( !(!( !.!( !. !(!( !( !( !( !( !(!(!. !. !( !. !. !( !( !( !. !( !. !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !(!( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !.!.!( !( !( !( !( !( !(!( !( !( !(!( !(!(!( !( !(!(!(!( !( !( !( !( !( !( !( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( RKA GES GBI GESGBI GBI RKA DGL DGL GBI DGL GBI GBI GBIGBI WTA WTA EWN GFI GBI WKI GBI DGL GBI DGL GBI SWEBAH GBI DGLBAH BAH GFI FAH DGL GBI GBI BAH BAH BAHPAP BAH BAHBAH GKI BAH BAH BAH BAH BAH BAHBAH GBI BAHGBI GBIGKI GKI GBI BAH GBI GBI GBI GBI DGLDGL BAZ SAH GBI GES BAH BAH GES BAH GBI WKI GBI GBI GBI BAH GBI SAH BAH SAH BAH GBI WKI BAH ASP 4 2 3 !( !(!(!(!(!( !(!( !( !. !( !( !( !( !( !( !(!(!( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !(!( !( !(!( !( !(!( !( !(!( !(!( !( !( !(!( !( !( !(!( !(!(!(!(!(!( !(!(!( !(!( !( !( !( !( !( !( !( !(!. !( !( !( !( !( !( !(!( !( !( !(!( !( !( !( !( !( !( !(!( !( !( !( !( !(!( !( !( !. !( !. !( !( !(!( !( !( !( !( !( !( !(!(!( !(!( !( !( !( !(!(!( !( !( !(!( !( !( !( !(!(!(!( !(!( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !(!( !( !( !( !(!( !( !(!( !.!( !. !(!( !( !( !( !( !(!(!. !. !( !. !. !( !( !( !. !( !. !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !(!( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !.!.!( !( !( !( !( !( !(!( !( !( !(!( !(!(!( !( !(!(!(!( !( !( !( !( !( !( !( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( KI SAH SAH SAH SAH SAH SAH KAP KAP SAH SAH SAH SAH SAHSAHSAH SAH SAH SAH SAHSAH SAH SAH SAH SAH SAH SAH SAH SAH SAH SAH SAH SAH SAH SAH SAH SAH SAH BAH KAP SAH !( !(!(!(!(!(!(!(!( !. !( !( !(!( !(!( !(!(!( !( !(!(!( !(!( !( !( !(!(!(!(!(!(!( !(!( !( !(!( !(!(!( !( !(!( !(!( !(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!( !(!( !( !( !( !( !( !(!( !(!. !( !(!( !( !( !( !(!(!( !(!(!( !( !( !( !(!( !(!(!(!( !(!( !( !(!( !( !(!.!(!. !( !(!(!( !(!(!(!( !(!(!(!(!( !(!(!( !( !( !(!(!(!( !(!(!(!( !( !(!(!(!(!(!(!( !( !( !( !(!( !(!( !(!( !(!( !( !( !(!(!(!(!(!(!.!( !.!(!(!(!( !( !( !(!(!.!. !( !. !. !( !(!( !. !( !. !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !(!(!(!( !( !( !( !( !( !( !(!(!( !( !(!( !( !.!.!( !( !( !(!( !( !(!( !( !( !(!( !(!(!( !( !(!(!(!( !( !( !( !( !( !( !( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( KI KI KI FAH FAH GBIGBI GBI KAP KAP KAP KAP KAP KAP FAH FAH FAH KAP RER GBI GBI PAP SAH GBI PAP PAP RKA RKA SAH PAP PAP PAP ELA GBI GBI GBI GBI GBI GBI GBI ASP LEB LEB GKI 33 Stk FAH Hecke ± ± ± 2 1 3 1 M 1:500 3 M 1:500 2 M 1:1.000 Abkürzung Dt. Artname Wiss. Artname Abkürzung Dt. Artname Wiss. Artname ABP* Ahornblättrige Platane Platanus × hispanica KAP* Kulturapfel Malus spec. AGL* Amerikanische Gleditschie Gleditsia triacanthos f. inermis KI Kirsche Prunus spec. ASP Zitterpappel, Aspe Populus tremula LEB Lebensbäume Thuja spec BAH Bergahorn Acer pseudoplatanus PAP Pappel Populus spec . BAZ* Blaue Atlas-Zeder Cedrus atlantica Glauca RER Schwarzerle Alnus glutinosa DGL Gewöhnliche Douglasie Pseudotsuga menziesii RKA Rosskastanie Aesculus hippocastanum ELA Europäische Lärche Larix decidua SAH Spitzahorn Acer platanoides EWN* Echte Walnuss Juglans regia SEI Stieleiche Quercus robur FAH Feldahorn Acer campestre SWE* Silber-Weide Salix alba GBI Hänge-Birke Betula pendula UMB* Urweltmammutbaum Metasequoia glyptostroboides GES Gemeine Esche Fraxinus excelsior WKI Weymouthskiefer Pinus strobus GFI Gemeine Fichte Picea abies WMB* Weiße Maulbeere Morus alba GKI Gemeine Kiefer Pinus sylvestris WTA Weißtanne Abies alba HBU Hainbuche Carpinus betulus *Baumkürzel frei erfunden Alle andere Kürzel nach Staatsbetrieb Sachsenforst Baumhöhlenkartierung 2021 !. Baum mit Höhle, Spalte oder Astabbruch, erhaltenswürdig !( Baum ohne Höhle, Spalte oder Astabbruch, erhaltenswürdig !. Baum mit Höhle, Spalte oder Astabbruch, nicht erhaltenswürdig !( Baum ohne Höhle, Spalte oder Astabbruch, nicht erhaltenswürdig Gehölzhecken Baumkataster-Nr.
anlage 33
740 Zeichen
A 1128 GWS 127,0126,0125,0124,0123,0122,0121,0120,0119,0118,0117,0116,0115,0114,0113,0112,0111,0110,0 127,0126,0125,0124,0123,0122,0121,0120,0119,0118,0117,0116,0115,0114,0113,0112,0111,0110,0 A' 1205 EWS RKS7t RKS8 B1 Durchlass Gespeichert: 13.09.21 08:45:35 / Plotdatum: 13.09.21 08:47:26 goldhorn\\bce01.de\nas\N\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\work\Anlage_B-H.2.dwg / Layout: B-H. 2.1 FeinkiesFeinsandGrobsandMittelkiesMittelsandSchluffTon Hauptanteile Grundwasserstand Lehm dup2103108Geologische/Hydrogeologische SchnitteSchnitt A Sep. 2021 entnommen aus Grundwassergleichenpland. HLNUG von April 2001 Maßstab der Länge: 1:10.000Maßstab der Höhe: 1: 100 AAuffüllung H-5.1.1A-H.5.1pA-H.5.1A-H.5.1A-H.5.1
anlage 49
250 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost Anlage A-H.4 Geologische Karte und Lage von Bohrungen
anlage 52
227 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost Anlage A-H.7 Grundwassergleichen
anlage 51
228 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost Anlage A-H.6 Lageplan Messstellen
anlage 15
3449 Zeichen
N SS N Gi Hä S Fl N SwkGr H Tf SN Hä TG N St Ba FlRm T Swk Fl Hä Ba S Hä Fl St Fl Fl N RsRs Fl Rs Fe BaMs Fl H S G Ku Rs Fl N Ku Grr S Rs Rs T S H Hä H S SH N Ku Fl Tt St M G M Rs M G Bs Bs Ws Ws Ws Su T Kra Ssp S M Tf Tt Fl BsS N M Ku H S S Grr Ku 475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 Zeichenerklärung 13.01.2023 Uhr: 17:02:39 janocha 1:5.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-D-2.1_Bewertung Arten_Vögel.mxd Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Orthofoto und Katasterdaten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Datenerhebung: Faunistische Daten, Kartierung BCE NL DA im Mai bis Juli 2021 Planungsrelevante Arten nach: Albrecht et al. (2013): Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag Keine Veröffentlichung des Fundorts von vom Aussterben bedrohten Vogelarten, Fundort ist der Fachbehörde bekannt. Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 0 200 400 600 Meter ± Auftraggeber: B-D-2.1 Wissenschaftsstadt Darmstadt D - Bewertung Arten - Vögel 1:5.000 Sept 2021 Sept 2021 Dez 2022 M. Janocha M. Janocha S. Pesch dup2103108 Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Planbezeichnung: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt Allgemein Untersuchungsraum Erweiterter Untersuchungsraum 500 m Flurstücksgrenzen Bewertung nachgewiesener Artengruppen !( Besonders planungsrelevante Vogelart - zulassungsrelevant !( Besonders planungsrelevante Vogelart - zulassungskritisch Störungen [ Hochspannungsfreileitung Hauptverkehrsstraßen Störungen durch menschliche Anwesenheit (Verkehr, Erholungssuchende, Hunde) Störende Vertikalstrukturen (Gehölze, Privatgärten) für bodenbrütende Vogelarten Bewertung des Habitatpotenzials 1 - sehr gering 2 - gering 3 - mittel 4 - hoch 5 - sehr hoch Erhaltenswerte Strukturen !( Potenzielle Habitatbäume Funktion Waldrand (200 m) Potenzielle Bodenbrüterfläche hoher Eignung Abkürzung Dt. Artname Wiss. Artname Ba Bachstelze Motacilla alba Hä Bluthänfling Carduelis cannabina Bs Buntspecht Dendrocopos major Fl Feldlerche Alauda arvensis Fe Feldsperling Passer montanus Gr Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus Gi Girlitz Serinus serinus G Goldammer Emberiza citrinella Grr Graureiher Ardea cinerea H Haussperling Passer domesticus Ki Kiebitz* Vanellus vanellus Kra Kolkrabe Corvus corax Ku Kuckuck Cuculus canorus Ms Mauersegler Apus apus M Mehlschwalbe Delichon urbicum N Nachtigall Luscinia megarhynchos Rs Rauchschwalbe Hirundo rustica Rm Rotmilan Milvus milvus St Schafstelze Motacilla flava Swk Schwarzkehlchen Saxicola rubicola Ssp Schwarzspecht Dryocopus martius S Star Sturnus vulgaris Su Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris T Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus Tt Türkentaube Streptopelia decaocto Tf Turmfalke Falco tinnunculus Ws Weißstorch Ciconia ciconia Wi Wiedehopf* Upupa epops *keine Veröffentlichung des Fundorts von vom Aussterben bedrohten Arten, Fundort ist der Fachbehörde bekannt
anlage 10
2066 Zeichen
Bundesstraße 3 Messeler Park Straße DA -Arheilgen DA - Wixhausen GSI Helmholtzzentrum ! Silz ! Apfelbach ! Mühlbach M ühlbach ! ! Hahnwiesenbach ! Apfelbach 475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 Zeichenerklärung 13.01.2023 Uhr: 16:04:34 janocha 1:5.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-A-1_Übersichtslageplan.mxd Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Orthofoto und Liegenschaftskataster vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Schutzgebiete: © 2021 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV): Natureg Abfrage im Mai 2021 Gewässernetz Hessen: Gewässerkundliches Flächenverzeichnis, Wanderhindernisse, Gewässernetz basierend auf Digitalem Landschaftsmodell DLM25 https://geodienste-umwelt.hessen.de/arcgis/services/inspire/gewaessernetz/MapServer/WmsServer? Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 0 200 400 600Meter ± Auftraggeber: B-A-1 Wissenschaftsstadt Darmstadt A - Übersichtslageplan 1:5.000 Sept 2021 Sept 2021 Dez 2022 M. Janocha M. Janocha S. Pesch dup2103108 Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Planbezeichnung: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt Schutzgebiete und besondere Flächen Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Stadt Darmstadt" (NR 2411001) Wasserschutzgebiet (WSG) "WW Gerauer Land, Groß-Gerau" (NR 433- 004), Schutzzone IIIB Hinweis auf gesetzlich geschützte Biotope / -komplexe (§ 30 BNatSchG, § 13 HAGBNatSchG), Erfassung 1997 und 1998, Lage ungenau Allgemein Erweiterter Untersuchungsraum 500 m Untersuchungsraum Flurstücksgrenzen Hauptverkehrsstraßen Gewässer
anlage 11
4891 Zeichen
6430 6510 125 126 128 129 124,5 125,5 126,5 127,5 128,5 124 123 127 122 129,5 123,5 122,5 130 121,5 121 120,5 120 130,5 120,5 130,5 128 125,5 122 121 129 127,5 129 124,5 124 130 126,5 129,5 126,5 129 129 124 123 122 122,5 123 130 127 127,5 127,5 125 124,5 123 125 127,5 121,5 127 125,5 125 127 122 129,5 126 125,5 123 122,5122 129 123 124,5 125,5 127,5 124 121,5 124 127,5 130 121,5 123,5 127,5 124,5 125 122,5 126,5 123 126 126,5 129,5 128,5 123,5 128,5 122,5 122 129 129 127,5 125,5 122 124 129 125 123 123,5 123,5 122 125 126,5 122,5 129,5 124 123 124 126,5 123 126 123 123 123122 123,5 123 126 126,5 122 125,5 128 126 128 130 124 126,5 124,5 124 125,5 123 126,5 128,5 125,5 128,5 126,5 123 123 129 121 120 121,5 121,5 126 127121,5 125 125 126 125 126 122 128 124 125 129,5 125,5 123 124 127 124,5 129,5 127,5 122 122 123 123,5 125,5 124 123122,5 124,5 127 129,5 128 125 123 122,5 126 124 123,5 122,5 128 130 123 122,5 130,5 129 122,5 127,5 125 128,5 126 127,5 122 128,5 125 122,5 123 125,5 123,5 124 127 124,5 123 121 122 124 124 127 122,5 125 123 127 123,5 125,5 124,5 122,5 122,5 129 122,5 122,5 124,5 125 127 128 126 127,5 128,5 122 126,5 127,5 123,5 126 126 124,5 126,5 124 124 124,5 123 126,5 127,5 122 128 122,5 475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 Zeichenerklärung 16.01.2023 Uhr: 17:28:20 janocha 1:2.500 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-B-1_Bestandsplan Nutzungstypen.mxd Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Liegenschaftskataster, Höhenlinien und Orthofoto vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Schutzgebiete: © 2021 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV): Natureg Abfrage im Mai 2021 Datenerhebung: Standard-Nutzungstypen gemäß Hessischer Kompensationsverordnung (KV), Kartierung BCE NL DA am 19.05.2021 und 8.07.2021, gesetzlich geschützte Biotope, FFH-Lebensraumtypen Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 0 100 200 300 Meter ± Standard-Nutzungstypen gemäß Hessischer Kompensationsverordnung 02.200 Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf frischen Standorten 02.300 Sonstige Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf feuchten bis nassen Standorten 03.222 Erwerbsgartenbau und Weinbau außerhalb von Steillagen mit Untersaat 04.600 Feldgehölz (Baumhecke), großflächig 05.241 Arten-/ strukturreiche Gräben E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E 05.243 Arten-/ strukturarme Gräben MMMMMMMMMMMM05.410 Schilf- und Bachröhrichte MMMMMMMMMMMM05.450 Kleinseggensümpfe saurer Standorte 05.460 Feucht- und Nasstauden an Fließgewässern 06.113 Feucht- und Nasswiesen 06.116 Intensiv genutzte Feuchtwiesen und -weiden 06.220 Intensiv genutzt Weiden 06.310 Extensiv genutzte Flachland-Mähwiesen 06.330 Sonstige extensiv genutzte Mähwiesen 06.340 Frischwiese mäßiger Nutzungsintensität 06.350 Intensiv genutzte Wirtschaftswiesen und Mähweiden, inkl. Neuanlage 09.123 Artenarme oder nitrophytische Ruderalvegetation 09.124 Arten- oder blütenreiche Ruderalvegetation 09.151 Artenarme Feld-, Weg- und Wiesensäume frischer Standorte, linear 09.160 Straßenränder 10.230 Rohböden 10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen 10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster ! ! ! ! ! ! 10.530 Schotter-, Kies- und Sandwege und -plätze 10.610 Bewachsene unbefestigte Feldwege ! ! ! ! ! ! ! ! ! 10.670 Bewachsene Schotterwege 10.710 Dachfläche nicht begrünt 11.191 Acker, intensiv genutzt 11.193 Ackerbrachen, mehr als ein Jahr nicht bewirtschaftet 11.212 Gärten/ Kleingartenanlage mit überwiegendem Nutzgartenanteil 11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlage im besiedelten Bereich, arten- und strukturarme Hausgärten llllll 11.225 Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich !( 04.110 Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum !5 04.210 Baumgruppe/ Baumreihe einheimisch, standortgerecht Allgemein Untersuchungsraum Flurstücksgrenzen Höhenlinien dup2103108 Planbezeichnung: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt Auftraggeber: B-B-1 Wissenschaftsstadt Darmstadt B - Bestandsplan Nutzungstypen 1:2.500 Sept 2021 Sept 2021 Dez 2022 M. Janocha M. Janocha S. Pesch Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Schutzgebiete und besondere Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Stadt Darmstadt" (NR Kompensationsfläche Gesetzlich geschütztes Biotop (§ 30 BNatSchG, § 13 FFH-Lebensraumtyp (Anhang I FFH-Richtlinie) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachland-Mähwiesen
anlage 38
1154 Zeichen
Anlage B-H.5.1 Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf Grundwassergleichen: Hydrologisches Kartenwerk Hessische Rhein- / Mainebene Grundwasserhöhengleichen April 2002 erstellt: von HLNUG, Januar 2013 08.09.2021 Uhr: 15:29:09 Dietz 1:10.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\Layouts_Pläne\20210906_B_H_5_1_GP_nass.mxd 125124 130 119 123 121 120 122 474500 474500 474750 474750 475000 475000 475250 475250 475500 475500 475750 475750 476000 476000 476250 476250 476500 476500 476750 476750 477000 477000 477250 477250 5529500 5529500 5529750 5529750 5530000 5530000 5530250 5530250 5530500 5530500 5530750 5530750 5531000 5531000 5531250 5531250 5531500 5531500 5531750 5531750 5532000 5532000 ± 0 0,2 0,4 0,6 km Zeichenerklärung Allgemein Geltungsbereich/ Untersuchungsraum Erweiterter Untersuchungsraum 300 m Grundwassergleichen hohe Grundwasserstände (April 2001) Sep. 2021 dup2103108M.: 1:10.000 Grundwassergleichen Grundwasserströmungsricht... Grundwassergleichen und -strömung A-H.7.1
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2168 Zeichen
475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 Zeichenerklärung 13.01.2023 Uhr: 17:28:12 janocha 1:5.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-J-2_Bewertung Emissionen.mxd Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Liegenschaftskataster, Orthofoto und vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, Lärmerhebungsdaten: Bewertung nach Lärmkartierung 2017 in Hessen nach EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG mit Tagespegel (LDEN) und Nachtpegel (LNight): Hauptverkehrsstraßen, Großflughafen (Frankfurt am Main), Schienenlärm von ausgewählten Stadtbahnen (Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Kassel), Industrielärm von IED-Anlagen ausgewählter Gebiete (Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Wiesbaden), Luftschadstoffe: Bewertung nach Rassmus, J. et al (2003): Methodische Anforderungen an Wirkungsprognosen in der Eingriffsregelung. Angewandte Landschaftsökologie Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 0 200 400 600 Meter ± Auftraggeber: B-J-2 Wissenschaftsstadt Darmstadt J - Bewertung Emissionen 1:5.000 Sept 2021 Sept 2021 Dez 2022 M. Janocha M. Janocha S. Pesch dup2103108 Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Planbezeichnung: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt Allgemein Untersuchungsraum Erweiterter Untersuchungsraum 500 m Flurstücksgrenzen Hauptverkehrsstraßen Gesamtbewertung der Parameter Lärm, Luft und Licht - Bewertung der Schutzwürdigkeit anhand der bestehenden Vorbelastung Bereits bebautes Gebiet 1 - sehr geringe Schutzwürdigkeit (sehr hohe Vorbelastung) 2 - geringe Schutzwürdigkeit (hohe Vorbelastung) 3 - mittlere Schutzwürdigkeit 4 - hohe Schutzwürdigkeit (geringe Vorbelastung) 5 - sehr hohe Schutzwürdigkeit (sehr geringe Vorbelastung)
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739 Zeichen
135,0134,0133,0132,0131,0130,0129,0128,0127,0126,0125,0124,0123,0122,0121,0120,0119,0118,0117,0 135,0134,0133,0132,0131,0130,0129,0128,0127,0126,0125,0124,0123,0122,0121,0120,0119,0118,0117,0 D D' B2 Durchlass 1341 EWSB1 WixhausenBG GSI B1 Durchlass Gespeichert: 13.09.21 08:45:35 / Plotdatum: 13.09.21 08:48:32 goldhorn\\bce01.de\nas\N\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\work\Anlage_B-H.2.dwg / Layout: B-H. 2.4 FeinkiesFeinsandGrobsandMittelkiesMittelsandSchluffTon Hauptanteile Grundwasserstand Lehm dup2103108Geologische/Hydrogeologische SchnitteSchnitt D Sep. 2021 entnommen aus Grundwassergleichenpland. HLNUG von April 2001 Anlage B-H.2.4 Maßstab der Länge: 1:10.000Maßstab der Höhe: 1: 100 AAuffüllung
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219 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost Anlage A-H.8 Flurabstand
anlage 54
230 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost Anlage A-H.9 Versickerungsfähigkeit
anlage 34
765 Zeichen
132,0131,0130,0129,0128,0127,0126,0125,0124,0123,0122,0121,0120,0119,0118,0117,0116,0115,0114,0113,0112,0111,0110,0 132,0131,0130,0129,0128,0127,0126,0125,0124,0123,0122,0121,0120,0119,0118,0117,0116,0115,0114,0113,0112,0111,0110,0 B B' AA BK75 1221 EWS B2 Überführung B1 GSI Gespeichert: 13.09.21 08:45:35 / Plotdatum: 13.09.21 08:47:46 goldhorn\\bce01.de\nas\N\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\work\Anlage_B-H.2.dwg / Layout: B-H. 2.2 FeinkiesFeinsandGrobsandMittelkiesMittelsandSchluffTon Hauptanteile Grundwasserstand Lehm dup2103108Geologische/Hydrogeologische SchnitteSchnitt B Sep. 2021 entnommen aus Grundwassergleichenpland. HLNUG von April 2001 Anlage B-H.2.2 Maßstab der Länge: 1:10.000Maßstab der Höhe: 1: 100 AAuffüllung
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.06.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
III 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0211
Magistratsbeschluss -Nr.
275
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Entwicklungsgebiet Wixhausen -Ost:
Veröffentlichung der ökologischen Gutachten aus den Voruntersuchungen
Vorlage vom: 07.06.2023
Beschlussvorschlag :
Die Städtischen Gremien nehmen die beiden Gutachten
- Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im
erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen -Ost. (Björnsen Beratende
Ingenieure, Darmstadt im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Dezember 2022)
- Vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
in Wixhausen -Ost, Darmstadt , Erfassung der Flora und Fauna 2022 (Simon&Widdig GbR,
Marburg, im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Januar 2023)
zur Kenntnis. Die Gutachten werden auf der Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt
veröffentlicht.
- 3 -
Anlagen:
Anlage 1: Bericht zu den Schutzgütern mit Anlagen (Dokumente 1 bis 54)
Anlage 2: Bericht zur Artenkartierung (Dokumente 55 bis 59)
Aufgrund des Umfangs der Anlagen werden diese nur im Parlis zur Verfügung
gestellt. Ein Ansichtsexemplar kann im Büro der Stadtverord netenversammlung
eingesehen werden .
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 21.06.2023
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Bericht zur Magistratsvorlage vom 07.06.2023
Die weiteren Voruntersuchungen für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wixhausen-
Ost wurden mit Magistratsbeschluss vom 19.10.2022 und Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2022 zur Vorlage Nr. 2022/0314 eingestellt.
Diese Entscheidung wurde durch die bereits vorliegenden Zwischenergebnisse der beauftragten
Gutachten begründet.
Mittlerweile sind die beiden Gutachten zur Bewertung der Schutzgüter und zur Erfassung von
Flora und Fauna abgeschlossen und zeigen deutlich auf, dass die Einstellung weiterer
Untersuchungen sinnvoll war, da die Entwicklung eines größeren Gewerbegebietes in diesem
Landschaftraum nicht möglich ist.
Die beiden fertiggestellten ökologischen Gutachten werden den Gremien zur Kenntnis gegeben
und auf der Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt veröffentlicht.
Aufgrund der gutachterlichen Ergebnisse wird für den Bereich Wixhausen-Ost in der
Federführung des Grünflächenamtes ein Konzept, als eigenständiges Projekt, zur künftigen
landschaftsplanerischen und ökologischen Entwicklung erarbeitet und mit den örtlichen
Landwirten rückgekoppelt. Das Konzept hat zum Ziel, das Offenland, welches in Teilen mit
Gehölzinseln durchsetzt ist, als vielfältiges Lebensraum- und Nutzungsmosaik zu schützen und
zu entwickeln. Dies erfolgt unter besonderer Berücksichtigung des Vernetzungspotenzials der
vorhandenen Lebensraumstrukturen und des daran angepassten Artenspektrums. Die Kosten
für dieses Konzept werden beim Grünflächenamt bereitgestellt.
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
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Anlage A-H.3 Seite 1 von 15 Anlage A-H.3 Seite 2 von 15 Anlage A-H.3 Seite 3 von 15 Anlage A-H.3 Seite 4 von 15 Anlage A-H.3 Seite 5 von 15 Anlage A-H.3 Seite 6 von 15 Anlage A-H.3 Seite 7 von 15 Anlage A-H.3 Seite 8 von 15 Anlage A-H.3 Seite 9 von 15 Anlage A-H.3 Seite 10 von 15 Anlage A-H.3 Seite 11 von 15 Anlage A-H.3 Seite 12 von 15 Anlage A-H.3 Seite 13 von 15 Anlage A-H.3 Seite 14 von 15 Anlage A-H.3 Seite 15 von 15
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16.01.2023 Uhr: 17:46:38 janocha 1:5.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B_H_2_Bewertung Wasser.mxd 475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 ± Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Orthofoto und Liegenschaftskataster vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt 0 200 400 600 Meter Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 Allgemein Untersuchungsraum Erweiterter Untersuchungsraum 500 m Flurstücksgrenzen Zeichenerklärung Bewertung Wasser Bewertung der Schutzwürdigkeit/ des Gefährdungspotenzials 1 - sehr geringe Schutzwürdigkeit (nicht vergeben) 2 - geringe Schutzwürdigkeit (nicht vergeben) 3 - mittlere Schutzwürdigkeit 4 - hohe Schutzwürdigkeit 5 - sehr hohe Schutzwürdigkeit (nicht vergeben) Auftraggeber: B-H-2 Wissenschaftsstadt Darmstadt H - Bewertung Wasser 1:5.000 Sept 2021 Sept 2021 Dez 2022 Dr. S. Dietz M. Janocha S. Pesch dup2103108 Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Planbezeichnung: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt Tabuzonen Zu erhaltende Gräben Restriktionen Geringe Grundwasserflurabstände (0-1 m)
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V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V VV VV V V V V V V V V VV V V V V VV V V V V VV VV V V VV V V V V VV V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V 6 6 2 5 6 6 9 1 7 6 7 8 3 6 3 1 3 7 7 7 3 9 6 4 8 7 7 3 8 124 123 126 122 125 128 127 120 121 130 131 123,5 126,5 124,5 122,5 125,5 121,5 127,5 128,5 119 120,5 130,5 129 132,5 118 119,5 118,5 129,5 132 133 131,5 117 117,5 133,5 116,5 134 116 135 134,5 135,5 129 121 124 126 126 127,5 126 119,5 117 122 124 132,5 120 124 121 119,5 125 129 130,5 123,5 126,5 125 125 125,5 127 132 127,5 130,5 131 121,5 121,5 128 132,5 129,5 125 125,5 122,5 124,5 119,5 129 126 119 133 126 127,5 130,5 122,5 132,5 126,5 128 124,5 117 120 121,5 120 116,5 127,5 128 124 128,5 125 129 124 128 117,5 125,5 118,5 122,5 128124 133 122 119 116,5 123,5 130,5 132 125,5 119,5 124 129,5 124,5 117,5 123,5 123 129,5 133,5 117,5 123 125 129,5 118,5 122 121,5 126,5 126,5 125 123 124 128 118 121 129,5 127 129 117 132 124,5 125 130 123 123 131 122 125,5 130 126,5 131 125,5 133,5 130 118,5 122 123 129 119 123 130,5 129,5 125 124 133,5 134 124,5 119,5 124,5 124 118,5 124,5 120,5 129 119 129 123,5 121,5 128,5 122,5 122 120,5 129,5 121,5 118 122,5 123,5 123 124 134 128 132 126 125,5 121 122 124 119 122,5 121,5 122 125 132 124 132,5 124,5 124 124,5 126 119 126 123,5 116,5 130,5 129 118,5 118 127,5 121 124,5 134 123,5 119,5 125 125 125 124,5 123 124 129,5 133,5 131,5 124,5124 134 132 125 128,5 127 130 119 119,5 125 120 125,5 133 122 116,5 123,5 131 123,5 121 119 126,5 122,5 132,5 118 121 125,5 128,5 125,5 127,5 130 133 120 123,5 121,5 133 125,5 117,5 122 124 121,5 130 126 124,5 122 122 122,5 125 127 127 128,5 132,5 129,5 134,5 128 117 131 133 124,5 125 118 128 123 123,5 125 130,5 130 123 127,5 128 120,5 119,5 119 128,5 131 119 124,5 123,5 126 125,5 129 127 131 125 128,5 125 133 123,5 131,5 125 125 120,5 124,5 120 126 125 125 117 122,5 129 123 117 127 117,5 130,5 127 128 131 128,5 122 119,5 130,5 117 125,5 122,5 123 120 122,5 133 122,5 134 127,5 127 123,5 127,5 124 129 123 129 116 125,5 120,5 125 121,5 123 124 125,5 122 122 126,5 120 125 122,5 130,5 119,5 121 134 127 127 124,5 118 132 125,5 125,5 119,5 131,5 125 125 130,5 128 132 125,5 126,5 131 123 133,5 124 123,5 126 125 121 122 123,5 127,5 128,5 134 125,5 122,5 117,5 126,5 118,5 123 124,5 133 130,5 119 130 122,5 117,5 121,5 122,5 130,5 121,5 126 132,5 127 121 125 127 117,5 124 127,5 124 119,5 121,5 119,5 122 124,5 121,5 127,5 119,5 126,5 131 130 131,5 129 124,5 131,5 124 130 121 124 123,5 130 125,5 121,5 122 131,5 126 123 124,5 130,5 120 130 133,5 118,5 121,5 128 124,5 123 123 122,5 124 125 117,5 131 128,5 126,5 124,5 129,5 126 121,5 124,5 132,5 126 130 121,5 126 122 129 124 125 122,5 121 124 123 121 126 123,5 122,5 134 131,5 122,5 129,5 124 131 130,5 118 126 126,5 120 127,5 129 123,5 128,5 123 132 120 122,5 134 122 127,5 118,5 122,5 127 122 124,5 126,5 119 123,5 122,5 123,5 126,5 118 127,5 124 121 117,5 130 125,5 128 118,5 123 125 129 127,5 119 132 126,5 122,5 125 122 122 125,5 125 129 126 125,5 120 124,5 134 125 126 120 130 129,5 121,5 134 131 122 127 128 118 122 125,5 129 122,5 129 125 124 125 122 120 126,5 120 123,5 125,5 125,5 123 133 125 131 125,5 125 131 128 120,5 123 125,5 125,5 120 134 133,5 117 117 122,5 131 130,5 123 121 121,5 127,5 129 128 121,5 118 124,5 120 128 125 124 121,5 122,5 129 124 121 129,5 122 125,5 130,5 119,5 124 123 123 126 130 118 119,5 131,5 129,5 124,5 130 129,5 120 125 130 127 127 130 124 124,5 124 119,5 126 122,5 131,5 123,5 126,5 127,5 129,5 125 121,5 118 125 131,5 118,5 122 129,5 129,5 125 121 127,5 123 123 131 123,5 130,5 123,5 124 123 125 124,5 132,5 125 128 121 126,5 122 132,5 131,5 475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 Zeichenerklärung 13.01.2023 Uhr: 16:27:37 janocha 1:5.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-I-1_Bestandsplan Klima.mxd Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Liegenschaftskataster, Orthofoto und Höhenlinien vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Datenerhebung: Bennung Klimatope nach Hoffjann (1994) und Baumüller et al. (1995). Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen: aus Regionalplan Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan 2010, überarbeitet Thermisches Belastungsgebiet: Landschaftsplan Darmstadt 2004, überarbeitet Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 0 200 400 600 Meter ± Auftraggeber: B-I-1 Wissenschaftsstadt Darmstadt I - Bestandsplan Klima 1:5.000 Septi 2021 Sept 2021 Dez 2022 M. Janocha M. Janocha S. Pesch dup2103108 Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Planbezeichnung: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt Flächen mit besonderer lufthygienischer oder klimatischer Wirkung Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen Kaltluftbahn gemäß Klimafunktionskarte Darmstadt VKaltluftabfluss, unbelastet gemäß VDI 3787, Blatt 1 Thermische Belastungsgebiete Frischluftentstehungsgebiet Allgemein Geltungsbereich/ Untersuchungsraum Erweiterter Untersuchungsraum 500 m Flurstücksgrenzen Höhenlinien Klimatope 1 Verdichtete Industrie- und Gewerbeflächen, Forschungseinrichtung 2 Siedlungsfläche 3 Aufgelockerte Stadtrandstrukturen 4 Grünanlagen 5 Wald 6 Ackerflächen 7 Grünland 8 Straßen und Gleisanlagen 9 Silzaue
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Anlage A-D.1 N:\dup2103108\03_Pl\13_Übergabe\20111119_Abgabe Ämterbeteiligung\Reihe A Übersichten und Zusammenstellungen\A-D.1.docx Seite 1 von 3 Gesamtartenliste der erfassten Vogelarten Artname Anlage 1 BArtSchV RL HE RL D Brutbestand Hes- sen Fehler! Ver- weisquelle konnte nicht gefunden werden. Erhaltungszustand Amsel (Turdus merula) § 469.000 – 545.000 FV Bachstelze (Motacilla alba) § 45.000 – 55.000 FV Blaumeise (Cyanistes cae- ruleus) § 297.000 – 348.000 FV Bluthänfling (Carduelis can- nabina) § 3 V 10.000 – 20.000 U2 Buntspecht (Dendrocopos major) § 69.000 – 86.000 FV Elster (Pica pica) § 30.000 – 50.000 FV Feldlerche (Alauda arven- sis) § V 3 150.000 – 200.000 U1 Feldsperling (Passer mon- tanus) § V V 150.000 – 200.000 U1 Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) § 50.000 – 70.000 FV Gartengrasmücke (Sylvia borin) § 100.000 – 150.000 FV Gartenrotschwanz (Phoeni- curus phoenicurus) § 2 2.500 – 4.500 U2 Girlitz (Serinus serinus) § 15.000 -30.000 U1 Goldammer (Emberiza citri- nella) § V 194.000 – 230.000 U1 Graureiher (Ardea cinerea) § 800 – 1.200 U1 Grünfink (Chloris chloris) § 158.000 – 195.000 FV Hausrotschwanz (Phoeni- curus ochruros) § 58.000 – 73.000 FV Haussperling (Passer do- mesticus) § V V 165.000 – 293.000 U1 Jagdfasan (Phasianus col- chicus) § 2.500 – 5.000 Nicht heimisch Kiebitz (Vanellus vanellus) §§ 1 2 250 – 500 U2 Kleiber (Sitta europaea) § 88.000 -110.000 FV Kohlmeise (Parus major) § 3.500.000 – 4.500.000 FV Kolkrabe (Corvus corax) § 1.200 -1.500 FV Kuckuck (Cuculus canorus) § 3 V 2.000 – 3.000 U2 Mauersegler (Apus apus) § 40.000 – 50.000 U1 Anlage A-D.1 N:\dup2103108\03_Pl\13_Übergabe\20111119_Abgabe Ämterbeteiligung\Reihe A Übersichten und Zusammenstellungen\A-D.1.docx Seite 2 von 3 Artname Anlage 1 BArtSchV RL HE RL D Brutbestand Hes- sen Fehler! Ver- weisquelle konnte nicht gefunden werden. Erhaltungszustand Mehlschwalbe (Delichon urbicum) § 40.000 – 60.000 U1 Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) § 326.000 -384.000 FV Nachtigall (Luscinia megar- hynchos) § 5.000 -10.000 FV Rabenkrähe (Corvus corone) § 120.000 – 150.000 FV Rauchschwalbe (Hirundo rustica) § 3 V 30.000 – 50.000 U1 Ringeltaube (Columba palumbus) § 129.000 – 2.220.000 FV Rotkehlchen (Erithacus ru- becula) § 196.000 -240.000 FV Rotmilan (Milvus milvus) §§ V 1.000 – 1.300 U1 Schafstelze (Motacilla flava) § 8.000 – 12.000 FV Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) § V 400 -- 600 U1 Schwarzspecht (Dryocopus martius) §§ 3.000 – 4.000 U1 Star (Sturnus vulgaris) § 186.000 – 243.000 FV Stieglitz (Carduelis cardu- elis) § V 8.000 -12.000 U1 Sumpfrohrsänger (Acroce- phalus palustris) § 40.000 – 60.000 FV Tannenmeise (Parus ater) § 89.000-110.000 FV Teichrohrsänger (Acroce- phalus scirpaceus) § V 3.500 – 4.500 U1 Türkentaube (Streptopelia decaocto) § 10.000 – 13.000 U1 Turmfalke (Falco tinnuncu- lus) §§ 3.500 – 6.000 FV Weißstorch (Ciconia cico- nia) §§ V 3 175 - 300 U1 Wiedehopf (Upupa epops) §§ 1 2 5-15 U2 Zaunkönig (Troglodytes tro- glodytes) § 178.000 – 203.000 FV Anlage A-D.1 N:\dup2103108\03_Pl\13_Übergabe\20111119_Abgabe Ämterbeteiligung\Reihe A Übersichten und Zusammenstellungen\A-D.1.docx Seite 3 von 3 Artname Anlage 1 BArtSchV RL HE RL D Brutbestand Hes- sen Fehler! Ver- weisquelle konnte nicht gefunden werden. Erhaltungszustand Zilpzalp (Phylloscopus col- lybita) § 253.000 – 293.000 FV
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Anlage A-H.1.1 Grundwasserstandsentwicklung im Untersuchungsgebiet / Geltungsbereich Messstellen M 1080 O/1. und M 1081 O/1. 120 121 122 123 124 125 126 127 128 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 [mNN] Messstelle M 1080 O/1. GOK WSP 120 121 122 123 124 125 126 127 128 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 [mNN] Messstelle M 1081 O/1. GOK WSP N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\Anl\Anl_A_H_1_WSP_neu.xlsm 07.09.2021 Anlage A-H.1.2 Seite 1 von 2 Grundwasserstandsentwicklung im weteren Untersuchungsraum Messstelle M 1067 O/1., 527186, 527336 114 115 116 117 118 119 120 121 122 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 [mNN] Messstelle M 1067 O/1. GOK WSP 117 118 119 120 121 122 123 124 125 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 [mNN] Messstellen 527186 und 527336 WSP 527186 WSP 527336 GOK N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\Anl\Anl_A_H_1_WSP_neu.xlsm 07.09.2021 Anlage A-H.1.2 Seite 2 von 2 Grundwasserstandsentwicklung im weteren Untersuchungsraum Messstelle 126 116 117 118 119 120 121 122 123 124 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 [mNN] Messstelle 126 GOK WSP N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\Anl\Anl_A_H_1_WSP_neu.xlsm 07.09.2021 Anlage A-H.1.3 Seite 1 von 2 Grundwasserstandsentwicklung im weiteren Umfeld Messtsellen 527187, 527275 125 126 127 128 129 130 131 132 133 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 [mNN] Messstelle 527187 GOK WSP 113 114 115 116 117 118 119 120 121 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 [mNN] Messstellen 527275 GOK WSP N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\Anl\Anl_A_H_1_WSP_neu.xlsm 07.09.2021 Anlage A-H.1.3 Seite 2 von 2 Grundwasserstandsentwicklung im weiteren Umfeld Messstellen 2, 4 110 111 112 113 114 115 116 117 118 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 [mNN] Messstelle 2 WSP GOK 110 111 112 113 114 115 116 117 118 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 [mNN] Messstelle 4 WSP GOK N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\Anl\Anl_A_H_1_WSP_neu.xlsm 07.09.2021
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Gruppe Name Einheit GFS nach GWSVwV Grenzwert nach TrinkwV 527275 527336 Temperatur °C 12,3 14,8 Leitfähigkeit bei 20°C mS/m 94,4 109,8 Redox-Spannung mV 270 n.a. pH-Wert 6,5 und ≤9,5 6,68 7,19 Sauerstoffgehalt mg/l 2,26 3,8 Gesamthärte °dH 21,9 25,2 Karbonathärte °dH 11,8 32,5 Säurekapazität bis pH 4,3 mmol/l 3,06 5,8 Basenkapazität bis pH 8,2 mmol/l 1,9 0,61 Calcium mg/l 128 160 Magnesium mg/l 18 13,4 Natrium mg/l 200 137 42,7 Kalium mg/l 3,3 12,4 Ammonium mg/l 0,5 0,26 0,33 Chlorid mg/l 250 340 110 Sulfat mg/l 250 110 120 Hydrogenkarbonat mg/l 187 350 Bromid mg/l 0,26 0,098 Fluorid mg/l 0,75 1,5 0,12 <0,1 Cyanid, gesamt mg/l 0,005 0,05 < BG n.a. Phosphat gesamt mg/l 0,19 0,26 Nitrat mg/l 50 0,02 16 Nitrit mg/l 0,5 <0,01 0,09 Aluminium µg/l 0,2 180 28 Antimon µg/l 5 5 < BG n.a. Arsen µg/l 10 10 4,23 2,7 Barium µg/l 340 560 196 Bismut µg/l 0,5 n.a. Blei µg/l 7 10 2 0,5 Bor µg/l 740 47,2 46,8 Cadmium µg/l 0,5 3 0,08 0,18 Chrom (gesamt) µg/l 7 50 3 3,4 Eisen µg/l 0,2 20,5 4 Kobalt µg/l 8 1 1 Kupfer µg/l 14 2000 5 1 Mangan µg/l 0,05 0,8 1,1 Molybdän µg/l 35 0,5 0,5 Nickel µg/l 14 20 3 6 Quecksilber gesamt µg/l 0,2 1 0,05 n.a. Selen µg/l 7 10 1,1 5 Thallium µg/l 0,8 < 1 < 1 Uran µg/l 10 0,5 0,53 Vanadium µg/l 4 0,50 3,2 Zink µg/l 58 16 10 Zinn µg/l 0,5 0,5 Chemischer Sauerstoffbedarf mgO2/l 13 n.a. AOX mg/l 0,02 n.a. DOC mg/l 17 3,1 PAK nach EPA ohne Naphtalin µg/l 0,2 n,a. n.a. Anthracen µg/l 0,01 n.a. n.a. Benzo(a)pyren µg/l 0,01 0,01 < BG n.a. Dibenzo(a,h,)anthracen µg/l 0,01 n.a. n.a. Benzo(b)fluoranthen < BG n.a. Benzo(k)fluoranthen µg/l 0,025 < BG n.a. Benho(g,h,i)perylen µg/l 0,025 < BG n.a. Indeno(1,2,3-c,d)pyren µg/l 0,025 < BG n.a. Fluoranthen µg/l 0,025 0,023 n.a. S Naphthalin + Methylnaphtaline µg/l 1 n.a. n.a. S LHKW µg/l 20 n.a. n.a. S Tri- und Tetrachlorethen µg/l 10 10 < BG < 0,3 1,2-Dichlorethan µg/l 2 3 n.a. n.a. Vinylchlorid µg/l 0,3 0,5 < BG n.a. S alkylierte Benzole µg/l 20 < BG n.a. Benzol µg/l 1 1 < BG n.a. PCB µg/l 0,01 < BG n.a. Mineralölkohlenwasserstoffe µg/l 100 < BG n.a. MTBE µg/l 15 n.a. n.a. Phenol µg/l 8 < BG n.a. Nonylphenol µg/l 0,3 n.a. n.a. Summe Chlorphenole µg/l 1 n,a. n.a. Hexachlorbenzole µg/l 0,01 < BG n.a. Summe Chlorbenzole µg/l 1 n.a. n.a. Epichlorhydrin µg/l 0,1 0,1 n.a. n.a. PSM PSM µg/l 0,01 / 0,05 0,06 < BG Zeichenerklärung Messwert > Grenzwert nach TrinkwV Messwert > GFS nach GWSVwV < BG Messwert < der Bestimmungsgrenze (Höhe der BG kann nicht angegeben werden) n.a. nicht analysiert LHKW aromatische Kohlenwaserstoffe weitere organische Schadstoff- parameter Tabellarische Zusammenstellung der Maximalkonzentrationen und Vergleich mit den GFS nach GWSVwV S: 0,1 vor-Ort-Parameter Härte, Säure- / Basenkapazität An- / Kationen Metalle / Halbmetalle organische Summen- parameter Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) AnlageA-H.2.2 N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\Anl\Anl_A_H_2_2_Tabelle.xlsx 07.09.2021
anlage 48
231 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost Anlage A-H.3 Trinkwasserschutzgebiet
anlage 35
702 Zeichen
126,0125,0124,0123,0122,0121,0120,0119,0118,0117,0116,0115,0114,0113,0112,0111,0110,0 126,0125,0124,0123,0122,0121,0120,0119,0118,0117,0116,0115,0114,0113,0112,0111,0110,0 C C' SB 55 1123 EWS1205 EWS 1121 EWS B36 Gespeichert: 13.09.21 08:45:35 / Plotdatum: 13.09.21 08:48:00 goldhorn\\bce01.de\nas\N\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\work\Anlage_B-H.2.dwg / Layout: B-H. 2.3 FeinkiesFeinsandGrobsandMittelkiesMittelsandSchluffTon Hauptanteile Grundwasserstand Lehm dup2103108Geologische/Hydrogeologische SchnitteSchnitt C Sep. 2021 entnommen aus Grundwassergleichenpland. HLNUG von April 2001 Anlage B-H.2.3 Maßstab der Länge: 1:10.000Maßstab der Höhe: 1: 100 AAuffüllung
anlage 40
876 Zeichen
Anlage B-H.6.1 Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Hydrologisches Kartenwerk Hessische Rhein- und Mainebene Grundwasserflurabstand April 2001, hoher Grundwasserstand erstellt vom HLNUG, Januar 2013 07.09.2021 Uhr: 14:58:02 Dietz 1:10.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\Layouts_Pläne\20210906_B_H_6_1_Flur_nass.mxd 474250 474250 474500 474500 474750 474750 475000 475000 475250 475250 475500 475500 475750 475750 476000 476000 476250 476250 476500 476500 476750 476750 477000 477000 5529500 5529500 5529750 5529750 5530000 5530000 5530250 5530250 5530500 5530500 5530750 5530750 5531000 5531000 5531250 5531250 5531500 5531500 5531750 5531750 ± 0 0,1 0,2 0,3 km Zeichenerklärung Geltungsbereich/ Untersuchungsraum Erweiterter Untersuchungsraum 300 m Flurabstand hohe Grundwasserstände (April 2001) Sep. 2021 dup2103108M.: 1:10.000 A-H.8.1
anlage 41
891 Zeichen
Anlage B-H.6.2 Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Hydrologisches Kartenwerk Hessische Rhein- und Mainebene Grundwasserflurabstand Oktober 1993, niedriger Grundwasserstand erstellt vom HLNUG, Januar 2013 07.09.2021 Uhr: 14:57:43 Dietz 1:10.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\Layouts_Pläne\20210906_B_H_6_2_Flur_trocken.mxd 474250 474250 474500 474500 474750 474750 475000 475000 475250 475250 475500 475500 475750 475750 476000 476000 476250 476250 476500 476500 476750 476750 477000 477000 5529500 5529500 5529750 5529750 5530000 5530000 5530250 5530250 5530500 5530500 5530750 5530750 5531000 5531000 5531250 5531250 5531500 5531500 5531750 5531750 ± 0 0,1 0,2 0,3 km Zeichenerklärung Geltungsbereich/ Untersuchungsraum Erweiterter Untersuchungsraum 300 m Flurabstand niedrige Grundwasserstände (Oktober 1993) Sep. 2021 dup2103108M.: 1:10.000 A-H.8.2
anlage 47
308 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost Anlage A-H.2.2 Tabellarische Zusammenstellung der Maximalkonzentrationen und Vergleich mit den GFS nach GWSVwV
anlage 43
234 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost Anlage A-C.1 Auflistung erfasster Bäume
anlage 46
235 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost Anlage A-H.2.1 Grundwasserbeschaffenheit
anlage 50
246 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost Anlage A-H.5 Geologische/ Hydrogeologische Schnitte
anlage 55
409 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost Anlagenreihe A Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Niederlassung Darmstadt Landwehrstraße 54, 64293 Darmstadt Telefon +49 6151 27027-0, bce-darmstadt@bjoernsen.de Dezember 2022, pe, NW, MC, MJ, SD, Men, dup2103108
anlage 60
4903 Zeichen
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Wixhausen
Gewässer A02:
Teichmolch: 6 adulte
Bergmolch: 5 Larven
Erdkröte: 1 adult
Wechselkröte: 1 adult
Wasserfroschkomplex: max. 6 adulte
F05
F02
F03
F06
F01
F04
F07
A03
A02
A04
A01
A07
A05
A06PF 2
PF 1
PF 4
PF 3
T05
T02
T01
T04
T03
8
7
6
5
4
3
2
1
Rep02
Rep07
Rep03
Rep05
Rep01
Rep04
Rep06
0 50 100 150 200 25025
Meter
±
Legende
Haselmaus
UG Haselmausuntersuchungen
%, Ausgebrachte Haselmaustubes (keine Nachweise)
Reptilien
Transekt für Reptilienkartierung (mit Nr.)
") Künstliche Reptilienverstecke (mit Nr.)
Nachweise Reptilien
!´ Schlingnatter
!´ Zauneidechse
!´ Blindschleiche
!´ Eidechse unbestimmt
Fremddaten Reptilien
Regionalplan 2004
$+ Zauneidechse
PGNU & Wissling 2011
%, Zauneidechse
Multibase 2005-2006 (HLNUG)
!( Zauneidechse
Amphibien
Potenzielle Laichgewässer (mit Nr.)
Transekt für Amphibienkartierung (mit Nr.)
") Künstliche Amphibienverstecke
UG Amphibienuntersuchungen
Nachweise Amphibien
[X( Bergmolch
[X( Teichmolch
[X( Springfrosch
[X( Spring- oder Grasfrosch
[X( Wasserfroschkomplex
[X( Erdkröte
[X( Wechselkröte (Verdacht)
[X( Kaulquappe (Art unbestimmt)
Fremddaten Amphibien
Regionalplan 2004
$+ Teichmolch
$+ Grasfrosch
$+ Kleiner Wasserfrosch
$+ Seefrosch
$+ Springfrosch
$+ Teichfrosch
$+ Knoblauchkröte
$+ Erdkröte
PGNU & Wissling 2011
%, Grasfrosch
%, Erdkröte
Multibase 1996-2020 (HLNUG)
!( Bergmolch
!( Nördlicher Kammmolch
!( Teichmolch
!( Grasfrosch
!( Grünfrosch indet.
!( Laubfrosch
!( Seefrosch
!( Springfrosch
!( Teichfrosch
!( Knoblauchkröte
!( Wechselkröte (Synonym)
!( Erdkröte
Schmetterlinge
Transekt für Falterbegehungen
Probeflächen für Falterkartierung (mit Nr.)
Nachweise Eiablage- und Raupennahrungspflanzen
!¨ Blutweiderich
!¨ Großer Wiesenknopf
!¨ Nachtkerze
!¨ Stumpfblättriger Ampfer
!¨ Weidenröschen
!¨ Zottiges Weidenröschen
Altholzbewohnende Käfer
UG altholzbewohnende Käferkartierung
Nachweise Totholzkäfer
%à, Heldbock
%à, Hirschkäfer
nm Potenzielle Käferbrutbäume
Fremddaten Käfer
Artenschutzfachliche Potenzialanalyse (BCE 2021)
nm Altbäume (Holzkäferpotenzial)
PGNU & Wissling (2011)
%, Heldbock
%, Hirschkäfer
Multibase 2001-2017 (HLNUG)
!( Heldbock
!( Hirschkäfer
Untersuchungsraum
Untersuchungsraum für alle Arten
Datengrundlage: ATKIS ® Digitales Orthophoto (DOP) und Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Ebert
geprüft
gezeichnet
bearbeitet Jan. 2023
Jan. 2023
Jan. 2023
Albrecht
Simon
Datum Name
Hannah-Arendt-Straße 4 " D-35037 Marburg
Tel.: 06421 - 9 71 29-0 " Fax: 06421 - 9 71 29-90
www.simon-widdig.de
Simon & Widdig GbR
Büro für Landschaftsökologie
Maßstab 1 :
Wixhausen Ost
Karte 4:
Methoden und Ergebnisse
sonstige Arten
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Luisenplatz 5 A " D-64283 Darmstadt
Tel.: 06151 - 13 34 32 " Fax: 06151 - 13 34 55
www.darmstadt.de
3.000
Fauna- und Floraerfassungen
Maximale Häufigkeiten der erfassten Tagfalterarten
auf den Transekten und den Untersuchungsflächen
Wissenschaftlicher
Artname Deutscher Artname
Pf02
PF03
PF04
T01
T02
T03
T04
T05
T06
T07
Silzaue
Aglais urticae Kleiner Fuchs I II
Aricia agestis Kleiner Sonnenröschen
Bläuling I I
Coenonympha
pamphilus
Kleines
Wiesenvögelchen
II III I
Colias hyale Weißklee-Gelbling
(Goldene Acht)
I III I
Cupido argiades Kurzschwänziger
Bläuling I I
Inachis io Tagpfauenauge II II I II I I
Issoria lathonia Kleiner Perlmutterfalter I
Lycaena phlaeas Kleiner Feuerfalter I I II I
Maniola jurtina Großes Ochsenauge III II
Melanargia galathea Schachbrettfalter V II II II
Pararge aegeria* Waldbrettspiel I
Pieris brassicae Großer Kohl-Weißling II V III III II II
Pieris napi Grünader-Weißling I
Pieris rapae Kleiner Kohl-Weißling I II II II I I I
Polyommatus icarus Hauhechel-Bläuling I I IV II II
Polyommatus
semiargus Rotklee Bläuling I
Vanessa atalanta Admiral I I II
Vanessa cardui Distelfalter I I I
Argynnis indet. Perlmuttfalter I
Thymelicus lineola Schwarzkolbiger Braun-
Dickkopffalter
IV II III III
Anzahl Arten pro Fläche 2 3 2 3 7 5 8 13 11 6 1
Häufigkeitsklassen: I = 1-2 Individuen; II = 3-5 Ind.; III = 6-10 Ind.; IV = 11-20 Ind.; V = 21-50 Ind.
Erläuterung: PF = Probeflächen, T = Transekt, * = Zufallsfund vom 27.06.2022
anlage 28
1731 Zeichen
Grundwasserbeschaffenheit Piper-, Schoeller-, Säulen- und Box-Plot-Diagramme Anlage A-H-2.1.1 Projekt: Messstelle: 527275 zugelassener Bilanzfehler: 2,50% Analysenzahl: 21 pH-Messungen Anzahl: 16 el. LF (20°C) -Messungen Anzahl: 16 Parameter Mittelwert Minimum 25%-Quantil Median 75%-Quantil Maximum Ca2+ 3,20 2,10 2,50 2,89 3,63 6,39 Mg2+ 0,87 0,51 0,71 0,82 0,99 1,48 Na+ 2,86 0,91 1,49 1,78 4,45 5,96 K+ 0,058 0,041 0,049 0,059 0,064 0,084 HCO3 - 2,06 1,64 1,80 1,95 2,21 3,06 Cl- 3,37 0,65 1,62 2,48 4,95 9,59 SO4 2- 1,75 0,94 1,59 1,75 1,94 2,29 NO3 - <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 <0,1 pH-Wert [-] 6,44 6,08 6,40 6,43 6,51 6,68 el.LF[mS/m] 54 26 35 49 72 94 Grundlagenermittlung Wixhausen Ost Äquivalentkonzentrationen [mmol/l (eq)] a b c d e f g Ca-Typ Mg-Typ Na-K-Typ HCO3-Typ SO4-Typ Cl-NO3-Typ -0,20 -0,10 0,00 0,10 0,20 0,30 0,40 0,50 0,60 0,70 0,80 0,90 1,00 1,10 1,20 1,30 1,40 1,50 1,60 1,70 1,80 1,90 2,00 -0,10 0,00 0,10 0,20 0,30 0,40 0,50 0,60 0,70 0,80 0,90 1,00 1,10 1,20 1,30 1,40 1,50 1,60 1,70 1,80 1,90 2,00 2,10 2,20 2,30 100 % 100 % 100 % 100 %0 %0 % Cl- + NO3 -Ca2+ 2,89 0,82 1,78 0,06 1,95 2,48 1,75 0,000,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 10,0 Ca++ Mg++ Na+ K+ HCO3- Cl- SO4-- NO3- Äquvivalentkonzentrationen [mmol/l (eq)] 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 Gesamt- härte Karbonat- härte Härte [mmol/l] 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 Summe Äquvivalentkonzentration Äquvivalentkonzentration [mmol/l (eq)] Ca++ Mg++ Na+ K+ HCO3- Cl- SO4-- NO3- 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 Kationen Anionen Äquvivalentkonzentration [mmol/l (eq)] 0,1 1,0 10,0 100,0 Äquvivalentkonzentration [mmol/l (eq)] N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\Anl\Anl_A_H_2_1_1_Piper_527275.xlsx 06.09.2021
anlage 17
2017 Zeichen
!(X!´ !´ !´ !´ !´ !´ !´ !´ Kno Za Za Za Za Za Za Za 475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 Zeichenerklärung 13.01.2023 Uhr: 16:58:35 janocha 1:5.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-D-2.3_Bewertung Arten_Amph_Rep.mxd Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Orthofoto und Katasterdaten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Datenerhebung: Faunistische Daten, Kartierung BCE NL DA im Mai bis Juli 2021 Planungsrelevante Arten nach: Albrecht et al. (2013): Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 0 200 400 600 Meter ± Auftraggeber: B-D-2.3 Wissenschaftsstadt Darmstadt D - Bewertung Arten Amphibien und Reptilien 1:5.000 Sept 2021 Sept 2021 Dez 2022 M. Janocha M. Janocha S. Pesch dup2103108 Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Planbezeichnung: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt Allgemein Untersuchungsraum Erweiterter Untersuchungsraum 500 m Flurstücksgrenzen Störwirkungen Hauptverkehrsstraßen Biotopverbund Potenzialle Laichgewässer Gräben mit Gewässerrandstreifen (4 m) Bedarfsfläche für den Biotopverbund von Amphibien Biotopverbund Bewertung des Habitatpotenzials 1 - sehr gering 2 - gering 3 - mittel 4 - hoch 5 - sehr hoch Bewertung nachgewiesener Artengruppen !´ Besonders planungsrelevante Reptilienarten - Zauneidechse (Za) Erhaltenswerte Strukturen Funktion Waldrand (200 m) !(X Besonders planungsrelevante Amphibienart - Knoblauchkröte (Kno)
anlage 25
22464 Zeichen
Anlage A-C.1 Erfasste Bäume im UG Baum numm er Baumk ataster Nr Baumart (wiss) Abkür zung Stamm Durchm esser [cm] Baumhö he [m] Vitali tät* Höhle, Stamm, Astabbruch Höhe Höhle [m] Erhaltung swürdigk eit Begründung 1 Populus_tremulus ASP 22 8 1 keine 0 nein 2 2 Acer_platanoides SAH 35 9 1 keine 0 nein Druckzwiesel 3 3 Acer_pseudoplatanus BAH 21 13 1 keine 0 nein 4 4 Acer_platanoides SAH 31 8 1 keine 0 nein 5 Betula_pendula GBI 55 18 2 keine 0 nein 6 Acer_pseudoplatanus BAH 22 15 3 keine 0 nein 7 Betula_pendula GBI 40 7 4 keine 0 nein Kronenausbruch 8 Betula_pendula GBI 29 7 4 keine 0 nein Pilz 9 Acer_pseudoplatanus BAH 40 4 4 keine 0 nein Krone gekappt 10 Betula_pendula GBI 37 6 5 Höhle 2 nein Meisen Nistkasten 11 Pinus strobus WKI 24 10 2 keine 0 nein 12 Betula_pendula GBI 40 5 5 keine 0 nein Gekappt 13 Acer_pseudoplatanus BAH 32 5 4 keine 0 nein Gekappt 14 Fraxinus_excelsior GES 17 13 4 keine 0 nein Sonnenbrand 15 Acer_pseudoplatanus BAH 108 11 2 keine 0 nein 8 stämmige Gruppe 16 Acer_pseudoplatanus BAH 186 6 3 keine 0 nein 17 Fraxinus_excelsior GES 187 7 3 keine 0 nein 18 Betula_pendula GBI 19 6 4 keine 0 nein Gekappt 19 Acer_platanoides SAH 45 15 3 keine 0 nein Krone teilweise gekappt 20 Cedrus atlantica Glauca BAZ 40 16 1 keine 0 nein 21 Pseudotsuga_menzisii DGL 23 15 1 keine 0 nein Nistkasten 22 Pseudotsuga_menzisii DGL 30 16 1 keine 0 nein 23 Betula_pendula GBI 23 18 2 keine 0 nein 24 Betula_pendula GBI 37 18 2 keine 0 nein 25 Betula_pendula GBI 28 18 4 keine 0 nein 26 Betula_pendula GBI 20 11 3 keine 0 nein 27 Acer_pseudoplatanus BAH 37 10 3 keine 0 nein 28 Betula_pendula GBI 28 12 3 keine 0 nein 29 Pinus strobus WKI 2519 18 3 keine 0 nein 30 Pinus_sylvestris GKI 27 18 2 keine 0 nein Nistkasten 31 Pinus_sylvestris GKI 21 18 2 keine 0 nein 32 Betula_pendula GBI 32 13 3 keine 0 nein 2 stämmig 33 Betula_pendula GBI 19 15 3 keine 0 nein 34 Acer_pseudoplatanus BAH 16 6 3 keine 0 nein 35 Betula_pendula GBI 23 14 3 keine 0 nein 36 Acer_pseudoplatanus BAH 40 16 3 keine 0 nein 37 Betula_pendula GBI 23 15 4 keine 0 nein 38 Acer_pseudoplatanus BAH 25 10 3 keine 0 nein 39 Acer_pseudoplatanus BAH 22 11 4 keine 0 nein 40 Acer_pseudoplatanus BAH 34 12 2 keine 0 nein 41 Acer_pseudoplatanus BAH 29 9 3 keine 0 nein 42 Acer_pseudoplatanus BAH 18 9 1 keine 0 nein 43 Acer_pseudoplatanus BAH 60 15 3 keine 0 nein 3 stämmig 44 Acer_pseudoplatanus BAH 22 15 3 keine 0 nein 45 Pinus_sylvestris GKI 53 13 3 keine 0 nein Nistkasten 46 Acer_pseudoplatanus BAH 20 10 4 keine 0 nein 47 Acer_pseudoplatanus BAH 46 16 2 keine 0 nein 48 Acer_pseudoplatanus BAH 20 15 3 keine 0 nein 49 Populus_x_hybr PAP 75 6 5 keine 0 nein Gekappt 50 Acer_pseudoplatanus BAH 16 6 4 keine 0 nein 51 Acer_pseudoplatanus BAH 19 12 3 keine 0 nein 52 Acer_pseudoplatanus BAH 22 15 3 keine 0 nein 53 Acer_pseudoplatanus BAH 19 9 3 keine 0 nein 54 Acer_pseudoplatanus BAH 35 15 4 keine 0 nein 55 Acer_pseudoplatanus BAH 35 15 3 keine 0 nein 56 Acer_pseudoplatanus BAH 24 8 4 Astabbruch 0 nein 57 Acer_pseudoplatanus BAH 29 13 3 keine 0 nein 58 Betula_pendula GBI 35 16 5 keine 0 nein 59 Betula_pendula GBI 20 10 4 keine 0 nein 60 Pseudotsuga_menzisii DGL 21 11 3 keine 0 nein 61 Acer_campestre FAH 30 8 1 keine 0 nein 3 stämmig 62 Pinus_sylvestris GKI 16 5 1 keine 0 nein 63 Thuja LEB 12 8 1 keine 0 nein Baumreihe 6 Stück 64 Thuja LEB 16 8 1 keine 0 nein Reihe 65 Populus_tremulus ASP 33 9 2 keine 0 nein 66 Betula_pendula GBI 45 15 2 keine 0 nein 67 Betula_pendula GBI 45 17 2 keine 0 nein 68 Betula_pendula GBI 46 16 2 keine 0 nein 69 Betula_pendula GBI 79 15 2 keine 0 nein 2 stämmig 70 Betula_pendula GBI 36 13 3 Astabbruch 2 nein Tiefe 20 cm offfem Mulm wasser gefüllt 71 Betula_pendula GBI 54 15 3 Höhle 2 nein 2 Astlöcher in 7 m Höhe 72 Betula_pendula GBI 43 10 4 keine 0 nein Am Absterben 73 Prunus KI 15 5 2 keine 0 nein 74 Larix decidua ELA 50 7 2 keine 0 nein 75 Populus_x_hybr PAP 80 25 2 keine 0 nein Gruppe 3 Stk 80 cm 76 Populus_x_hybr PAP 35 9 1 keine 0 nein 77 Populus_x_hybr PAP 120 25 1 keine 0 nein 2 stämmig 78 Acer_platanoides SAH 110 10 2 keine 0 nein 5 stämmig 79 Aesculus_hippocastanum RKA 36 9 2 keine 0 nein 80 Aesculus_hippocastanum RKA 44 11 1 keine 0 nein 81 Betula_pendula GBI 35 12 5 keine 0 nein Pilze am Stamm 82 Populus_x_hybr PAP 86 22 3 keine 0 nein Viele Pilze am Stammfuß N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\2021_Ämterbeteiligung\C_Baumkartierung\20220718_Liste aller Bäume im Gebiet.xlsx Seite 1 von 5 Anlage A-C.1 Erfasste Bäume im UG 83 Populus_x_hybr PAP 95 30 3 keine 0 nein 84 Betula_pendula GBI 28 9 5 keine 0 nein 85 Acer_platanoides SAH 66 11 2 keine 0 nein 2 stämmig 86 Populus_x_hybr PAP 60 18 4 keine 0 nein 87 Betula_pendula GBI 18 7 2 keine 0 nein 88 Betula_pendula GBI 22 7 3 keine 0 nein Stamm knickwüchsig 89 Alnus_glutinosa RER 125 12 1 keine 0 nein 6 stämmig 90 Betula_pendula GBI 45 10 5 keine 0 nein 91 Prunus KI 38 9 3 Astabbruch 1 nein Astloch, Mulm 15 cm tief, unten 1,8 Höhe 92 Malus KAP 34 7 3 Astabbruch 1 nein Abbruch nicht tief in1,6 m Höhe 93 Acer_campestre FAH 28 10 1 keine 0 nein 94 Acer_campestre FAH 65 15 1 keine 0 nein 95 Acer_campestre FAH 43 14 1 keine 0 nein 96 Malus KAP 33 6 4 keine 0 nein Pilze am Stamm 97 Malus KAP 22 5 4 keine 0 nein Pilze am Stamm 98 Malus KAP 65 6 2 keine 0 nein 3 stämmig 99 Malus KAP 29 6 2 keine 0 nein 100 Malus KAP 26 7 3 Astabbruch 1 nein Astabbruch nicht tief 1 m Höhe 101 Malus KAP 44 7 1 keine 0 ja Zukunftsbaum Obst Hochstamm 102 Betula_pendula GBI 31 2 5 keine 0 nein Gekappt 103 Betula_pendula GBI 22 4 5 Spalte 40 nein Blitzrinne kein FM Quartier 104 Betula_pendula GBI 51 7 3 keine 0 nein 105 Prunus_domestica KI 40 7 4 Höhle 20 nein Höhle mit 3 Seiteneingänge, kein Nest o FM Quartier 106 Picea_abies GFI 28 16 2 keine 0 nein 107 Acer_pseudoplatanus BAH 27 15 2 keine 0 nein 108 Acer_pseudoplatanus BAH 31 14 2 keine 0 nein 109 Pseudotsuga_menzisii DGL 20 15 3 keine 0 nein 110 Betula_pendula GBI 31 15 3 keine 0 nein 111 Acer_pseudoplatanus BAH 20 14 3 keine 0 nein 112 Salix_alba SWE 34 17 3 keine 0 nein 113 Betula_pendula GBI 33 15 3 keine 0 nein 114 Pseudotsuga_menzisii DGL 31 16 3 keine 0 nein 115 Betula_pendula GBI 38 17 2 keine 0 nein 116 Pseudotsuga_menzisii DGL 28 13 3 keine 0 nein 117 Betula_pendula GBI 41 6 5 keine 0 nein Krone abgebrochen 118 Pinus strobus WKI 20 6 2 keine 0 nein 119 Betula_pendula GBI 64 18 1 keine 0 nein 120 Picea_abies GFI 38 11 2 keine 0 nein 121 Juglans_regia EWN 28 9 1 keine 0 nein 122 Abies_alba WTA 36 18 1 keine 0 nein 123 Abies_alba WTA 26 16 1 keine 0 nein 124 Betula_pendula GBI 30 14 4 keine 0 nein 125 Betula_pendula GBI 45 17 3 keine 0 nein 126 Betula_pendula GBI 36 14 4 keine 0 nein Blaumeisen kasten 127 Betula_pendula GBI 43 17 4 keine 0 nein 128 Betula_pendula GBI 55 12 2 keine 0 nein 2 stämmig 129 Pseudotsuga_menzisii DGL 22 13 3 keine 0 nein 130 Betula_pendula GBI 63 18 2 keine 0 nein 2 stämmig 131 Pseudotsuga_menzisii DGL 22 15 2 keine 0 nein 132 Pseudotsuga_menzisii DGL 22 7 4 keine 0 nein Krone gebrochen 133 Aesculus_hippocastanum RKA 20 6 3 keine 0 nein Blaumeisen Kasten 134 Betula_pendula GBI 65 5 5 keine 0 nein 3-stämmig, abgenrochen, Pilzbefall 135 Betula_pendula GBI 75 18 3 keine 0 nein 2 stämmig 136 Fraxinus_excelsior GES 22 6 2 keine 0 nein 137 Betula_pendula GBI 38 18 2 keine 0 nein 138 Fraxinus_excelsior GES 27 20 1 keine 0 nein 139 Aesculus_hippocastanum RKA 30 10 2 keine 0 nein 140 Malus KAP 40 7 1 keine 0 nein Zu jung, aber Landschaftsbild prägend, ausladende Krone 141 Prunus KI 41 7 1 keine 0 ja Breit gewachsener Obstbaum 142 Acer_pseudoplatanus BAH 35 7 1 keine 0 nein 143 Acer_platanoides SAH 31 7 1 keine 0 nein 144 Acer_platanoides SAH 28 8 1 keine 0 nein 145 Acer_platanoides SAH 42 7 1 keine 0 nein Druckzwiesel, 2-stämmig 146 Acer_platanoides SAH 35 8 1 keine 0 nein 147 Acer_platanoides SAH 34 8 2 keine 0 nein 148 Acer_platanoides SAH 38 8 1 keine 0 nein 149 Acer_platanoides SAH 38 7 1 keine 0 nein 150 Acer_platanoides SAH 18 5 1 keine 0 nein 151 Acer_platanoides SAH 31 8 1 keine 0 nein 152 Acer_platanoides SAH 37 10 2 keine 0 nein 153 Acer_platanoides SAH 29 10 1 keine 0 nein Druckzwiesel 154 Acer_platanoides SAH 45 10 3 Astabbruch 1 nein Zwieselausbruch Nicht tief 155 Acer_platanoides SAH 45 10 1 keine 0 nein Druckzwiesel unten, 2 -stämmig 156 Acer_platanoides SAH 35 9 2 keine 0 nein 157 Acer_platanoides SAH 40 9 3 keine 0 nein 158 Acer_platanoides SAH 45 10 2 keine 0 nein 159 Acer_platanoides SAH 30 10 1 keine 0 nein Nistkasten - Specht 160 Acer_platanoides SAH 29 9 3 Höhle 1 ja Große Stammwunde, Unterer Stamm abstehende Rinde, beginnende Höhle in Loch, Spechtloch 161 Acer_platanoides SAH 45 12 1 keine 0 ja Ganze nördliche Baumreihe erhalten N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\2021_Ämterbeteiligung\C_Baumkartierung\20220718_Liste aller Bäume im Gebiet.xlsx Seite 2 von 5 Anlage A-C.1 Erfasste Bäume im UG 162 Acer_platanoides SAH 44 12 2 spalte 1 ja Kein FM Kot in Spaltenboden, Mulm Braunfäule, Spalte 40 cm, innen 140 cm hoch, ideal als FM Quartier 163 Acer_platanoides SAH 19 11 1 keine 0 nein 164 Acer_platanoides SAH 29 11 1 keine 0 ja Innerhalb Ahornreihe 165 Acer_platanoides SAH 432 15 1 keine 0 ja Innerhalb Ahornreihe 166 Acer_platanoides SAH 35 13 1 keine 0 ja Innerhalb Ahornreihe 167 Acer_platanoides SAH 40 15 1 keine 0 ja Innerhalb Ahornreihe, Nistkasten 168 Acer_platanoides SAH 22 11 2 keine 0 ja Innerhalb Ahornreihe 169 Acer_platanoides SAH 26 12 1 keine 0 ja Innerhalb Ahornreihe 170 Acer_platanoides SAH 41 13 2 keine 0 ja Innerhalb Ahornreihe 171 Acer_platanoides SAH 38 6 4 spalte 1 ja Krone ausgebrochen, Astloch 3 m Höhe, nicht tief genug, Kein FM Quartier, aber Nistplatz für Höhlenbrüter 172 Acer_platanoides SAH 42 11 2 spalte 1 ja Astabbruch, lange abstehende Rinde 173 Malus KAP 18 3 2 keine 0 nein 174 Malus KAP 23 5 2 Höhle 2 nein 175 Acer_platanoides SAH 50 14 2 spalte 1 nein Zwiesel, 2-stämmig, Spalte nur 4 cm tief 176 Acer_platanoides SAH 28 14 1 keine 0 nein 177 Acer_platanoides SAH 30 8 3 Astabbruch 1 nein Kronenausbruch, keine FM Eignung 178 Acer_platanoides SAH 28 12 1 keine 0 nein 179 Acer_platanoides SAH 24 11 1 keine 0 nein 180 Acer_platanoides SAH 36 10 1 Höhle 1 nein Astloch mit Wasser gefüllt, Landschaftsbildprägend 181 Populus_x_hybr PAP 21 25 2 keine 0 ja Abstehende Rinde, mit FM Tagesversteck, keine Höhlen, viele Spalten, strukturreich, steht in erhaltenswertem Feldgehölz, Landschaftsbildprägend 182 Acer_campestre FAH 65 13 3 spalte 3 ja Zusammen mit Pappel u Birke erhaltenswert, Viele Spalten, strukturreich, steht in erhaltenswertem Feldgehölz 183 Prunus KI 13 5 2 keine 0 nein Erhalten mit Feldgehölz, in verwilderter Garten 184 Carpinus_betulus HBU 28 12 1 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölz 185 Acer_campestre FAH 46 11 1 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölz 186 Prunus KI 25 6 4 keine 0 nein Krone ausgebrochen 187 Prunus_domestica KI 12 4 2 keine 0 nein 188 Prunus KI 15 6 2 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölz 189 Prunus KI 25 8 1 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölz 190 Prunus_domestica KI 20 4 2 keine 0 nein 2-stämmig 191 Prunus KI 48 7 2 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölz, 2-stämmig 192 Alnus_glutinosa RER 61 13 1 keine 0 ja Landschaftsbild prägend, innerhalb Biotopverbund Graben 193 Prunus KI 13 9 1 keine 0 ja großkroniger Baum, landschaftsbildprägend 194 Prunus KI 12 8 2 keine 0 nein 195 Prunus KI 12 8 1 keine 0 nein 196 Prunus KI 10 7 1 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölz 197 Betula_pendula GBI 50 17 1 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölz 198 Acer_campestre FAH 26 8 1 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölzhecke 199 Acer_campestre FAH 35 7 1 keine 0 ja Innerhalb Feldgehölz 200 Acer_campestre FAH 40 5 1 keine 0 nein Kleiner Feldgehölz Restbestand 201 Juglans regia EWN 55 9 3 keine 0 ja Feldgehölz Restbestand, 2 stämmig, Krone abgebrochen 202 Acer_campestre FAH 65 7 1 keine 0 ja Landschaftsbildprägend, Kleiner Feldgehölz, Restbestand 203 Betula_pendula GBI 20 4 4 keine 0 nein Krone abgebrochen 204 Populus_tremulus ASP 23 8 3 keine 0 nein 205 Populus_tremulus ASP 29 13 2 keine 0 nein 206 Pinus_sylvestris GKI 39 8 1 keine 0 nein Krone gekappt 207 Metasequoia glyptostroboides UMB 48 11 1 keine 0 nein Krone gekappt 208 Platanus × hispanica ABP 50 3 3 keine 0 nein Gekappt 209 Gleditsia triacanthos f. inermis AGL 28 10 2 keine 0 nein Gekappt 210 Salix_alba SWE 158 11 3 Höhle 4 ja Stamm hohl, Weide nur gekappt verkehrssicher, Spalten an Kappstellen in 8 m Höhe 211 Salix_alba SWE 66 7 3 Astabbruch 2 ja Trauerweide großer Astausbruch, Spalten an Kappstellen in 6 m Höhe 212 Salix_alba SWE 175 12 3 spalte 2 ja Trauerweide, Spalten an Kappung 213 Betula_pendula GBI 55 12 1 keine 0 ja Landschaftsbildprägend, innerhalb Biotopverbund Graben 214 Acer_campestre FAH 30 8 1 keine 0 ja Innerhalb Feldahornhecke 215 Populus_x_hybr PAP 200 27 3 Astabbruch 4 ja Spechthöhlen an Astlöchern, Erhalten, Kroneneinkürzung 20 Prozent 216 Prunus_domestica KI 28 4 2 keine 0 nein Pilz am Stammfuß 217 Juglans_regia EWN 40 6 2 keine 0 nein 218 Prunus KI 25 4 1 keine 0 nein 219 Prunus KI 33 6 3 keine 0 nein Krone ausgebrochen 220 Prunus KI 18 4 1 keine 0 nein 221 Morus alba WMB 39 7 1 keine 0 nein 222 Juglans regia EWN 75 6 1 keine 0 nein 5 stämmig, Baumnr. 1 223 Salix_alba SWE 70 12 4 keine 0 nein Korkenzieherweide, Krone gebrochen 224 4 Acer_campestre FAH 41 12 1 keine 0 ja Landschaftsbildprägend 225 5 Salix_alba SWE 65 13 1 keine 0 nein Korkenzieherweide 226 Acer_campestre FAH 38 6 3 keine 0 nein 227 Acer_campestre FAH 40 6 4 keine 0 nein Gekappt 228 Acer_campestre FAH 65 7 3 keine 0 ja Gekappt N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\2021_Ämterbeteiligung\C_Baumkartierung\20220718_Liste aller Bäume im Gebiet.xlsx Seite 3 von 5 Anlage A-C.1 Erfasste Bäume im UG 229 Populus nigra PAP 130 28 2 astabbruch 5 ja 2 große Pappeln, Astlöcher mit Überwallung, Großbäume, Landschaftsbildprägend 230 Prunus KI 32 7 2 keine 0 nein Mehrstämmig 231 Prunus KI 35 5 2 keine 0 nein 232 Populus nigra PAP 160 28 2 Astabbruch 4 ja Große Spalte am Stammfuß, Evtl zu wenig Restwandstärke, Großbäume, Landschaftsbildprägend 233 Quercus_robur SEI 22 7 1 keine 0 nein 234 Prunus KI 45 7 4 Astabbruch 4 nein Absterbend, viele Spechtlöcher, ungeeignet für FM 235 Quercus_robur SEI 30 8 1 keine 0 ja Gesunde Eiche 236 Prunus KI 20 6 2 keine 0 nein 237 Quercus_robur SEI 28 8 1 keine 0 ja Großkronige Eiche 238 Quercus_robur SEI 58 14 1 keine 0 ja Großkronige Eiche 239 Picea_abies GFI 45 16 3 keine 0 nein Nest evtl. Waldohreule 240 Quercus_robur SEI 85 18 1 keine 0 ja Großkronige Eiche 241 Populus_x_hybr PAP 10 10 1 keine 0 nein Feldgehölz aus jungen Pappeln und Birken 242 Populus_x_hybr PAP 40 18 1 keine 0 nein 243 Populus_x_hybr PAP 40 18 1 keine 0 nein 244 Quercus_robur SEI 64 14 2 keine 0 ja innerhalb Feldgehölz 245 1 Quercus_robur SEI 35 8 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 246 2 Quercus_robur SEI 25 7 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 247 3 Quercus_robur SEI 20 6 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 248 4 Quercus_robur SEI 34 8 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 249 5 Quercus_robur SEI 40 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 250 6 Quercus_robur SEI 40 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 251 7 Quercus_robur SEI 36 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 252 8 Quercus_robur SEI 21 6 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 253 9 Quercus_robur SEI 36 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 254 10 Quercus_robur SEI 36 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 255 11 Quercus_robur SEI 18 6 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 256 11 Quercus_robur SEI 34 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 257 13 Quercus_robur SEI 34 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 258 14 Quercus_robur SEI 36 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 259 15 Quercus_robur SEI 36 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 260 16 Quercus_robur SEI 38 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 261 17 Quercus_robur SEI 37 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 262 18 Quercus_robur SEI 34 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 263 19 Quercus_robur SEI 36 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 264 20 Quercus_robur SEI 24 7 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 265 21 Quercus_robur SEI 37 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 266 22 Quercus_robur SEI 35 8 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 267 23 Quercus_robur SEI 35 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 268 24 Quercus_robur SEI 35 8 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 269 25 Quercus_robur SEI 36 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 270 26 Quercus_robur SEI 32 8 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 271 27 Quercus_robur SEI 29 8 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 272 31 Quercus_robur SEI 48 11 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 273 32 Quercus_robur SEI 22 8 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 274 33 Quercus_robur SEI 187 7 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 275 34 Quercus_robur SEI 28 7 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 276 35 Quercus_robur SEI 24 8 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 277 36 Quercus_robur SEI 27 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 278 37 Quercus_robur SEI 42 10 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 279 38 Quercus_robur SEI 32 9 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 280 39 Quercus_robur SEI 40 11 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 281 40 Quercus_robur SEI 21 7 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 282 41 Quercus_robur SEI 32 10 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 283 45 Quercus_robur SEI 48 11 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 284 46 Quercus_robur SEI 35 10 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 285 47 Quercus_robur SEI 48 13 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 286 48 Quercus_robur SEI 40 11 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee, früher Eichen- Prozessionsspinnerbefall 287 49 Quercus_robur SEI 44 11 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 288 50 Quercus_robur SEI 39 10 1 keine 0 ja Stiel-Eichen Allee 289 108 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 290 109 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 291 110 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 292 111 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 293 112 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 294 113 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 295 114 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 296 115 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 297 116 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 298 117 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 299 118 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 300 119 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 301 120 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 302 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 303 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 304 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 305 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 306 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 307 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 308 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\2021_Ämterbeteiligung\C_Baumkartierung\20220718_Liste aller Bäume im Gebiet.xlsx Seite 4 von 5 Anlage A-C.1 Erfasste Bäume im UG 309 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 310 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 311 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 312 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 313 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 314 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 315 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 316 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 317 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 318 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 319 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 320 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 321 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 322 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 323 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 324 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 325 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 326 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 327 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 328 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 329 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 330 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 331 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 332 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 333 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 334 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 335 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 336 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 337 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 338 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 339 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 340 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 341 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 342 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 343 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 344 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 345 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 346 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 347 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 348 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 349 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 350 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 351 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 352 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 353 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 354 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 355 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 356 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 357 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 358 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke 359 Acer_campestre FAH keine ja Innerhalb Feldahornhecke * Vitalität: 1- gesund, geschädigt 0-10 % 2- leicht geschädigt 15-30 % 3- mittel geschädigt 30-50 % 4-stark geschädigt 50-75 % 5- tot geschädigt 80-100 % N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\2021_Ämterbeteiligung\C_Baumkartierung\20220718_Liste aller Bäume im Gebiet.xlsx Seite 5 von 5
anlage 42
979 Zeichen
Anlage B-H.7 Koordinatensystem: DHDN 3 Degree Gauss Zone 3 Datengrundlagen: Topografische Karte: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen:http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/ 10.09.2021 Uhr: 12:36:25 Dietz 1:10.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\Layouts_Pläne\20210906_B_H_7_Versickerung.mxd 3474500 3474500 3474750 3474750 3475000 3475000 3475250 3475250 3475500 3475500 3475750 3475750 3476000 3476000 3476250 3476250 3476500 3476500 3476750 3476750 3477000 3477000 3477250 3477250 5531250 5531250 5531500 5531500 5531750 5531750 5532000 5532000 5532250 5532250 5532500 5532500 5532750 5532750 5533000 5533000 5533250 5533250 5533500 5533500 5533750 5533750 ± 0 0,2 0,4 0,6 km Zeichenerklärung Allgemein Erweiterter Untersuchungsraum 300 m Geltungsbereich/ Untersuchungsraum geschätzte Versickerungs- fähigkeit des Untergrundes Sep. 2021 dup2103108M.: 1:10.000 gering mittel hoch geschätzte Versickerungsfähigkeit des Untergrundes A-H.9
anlage 19
6613 Zeichen
¾ö ¾ö ¾ö ¾ö ¾ö ¾ö ¾ö ¾ö ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ ¾¾½ !(!( !(!(!(!(!(!(!( !( !5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5 !5 !(!( !( !(!( !5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5 !5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5 !( !(!(!( !(!( !(!( !5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5 !(!( !5!5!5!5!5 !5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5 !( !( !( !5 !5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5!5 !5 !5 Grillplatz 1 9 1 5 4 2 1 1 4 1 8 3 9 1 7 1 10 2 6 124 123 126 122 125 128 127 120 121 130 131 123,5 126,5 124,5 122,5 125,5 121,5 127,5 128,5 119 120,5 130,5 129 132,5 118 119,5 118,5 129,5 132 133 131,5 117 117,5 133,5 116,5 134 116 135 134,5 135,5 129 121 124 126 126 127,5 126 119,5 117 122 124 132,5 120 124 121 119,5 125 129 130,5 123,5 126,5 125 125 125,5 127 132 127,5 130,5 131 121,5 121,5 128 132,5 129,5 125 125,5 122,5 124,5 119,5 129 126 119 133 126 127,5 130,5 122,5 132,5 126,5 128 124,5 117 120 121,5 120 116,5 127,5 128 124 128,5 125 129 124 128 117,5 125,5 118,5 122,5 128124 133 122 119 116,5 123,5 130,5 132 125,5 119,5 124 129,5 124,5 117,5 123,5 123 129,5 133,5 117,5 123 125 129,5 118,5 122 121,5 126,5 126,5 125 123 124 128 118 121 129,5 127 129 117 132 124,5 125 130 123 123 131 122 125,5 130 126,5 131 125,5 133,5 130 118,5 122 123 129 119 123 130,5 129,5 125 124 133,5 134 124,5 119,5 124,5 124 118,5 124,5 120,5 129 119 129 123,5 121,5 128,5 122,5 122 120,5 129,5 121,5 118 122,5 123,5 123 124 134 128 132 126 125,5 121 122 124 119 122,5 121,5 122 125 132 124 132,5 124,5 124 124,5 126 119 126 123,5 116,5 130,5 129 118,5 118 127,5 121 124,5 134 123,5 119,5 125 125 125 124,5 123 124 129,5 133,5 131,5 124,5124 134 132 125 128,5 127 130 119 119,5 125 120 125,5 133 122 116,5 123,5 131 123,5 121 119 126,5 122,5 132,5 118 121 125,5 128,5 125,5 127,5 130 133 120 123,5 121,5 133 125,5 117,5 122 124 121,5 130 126 124,5 122 122 122,5 125 127 127 128,5 132,5 129,5 134,5 128 117 131 133 124,5 125 118 128 123 123,5 125 130,5 130 123 127,5 128 120,5 119,5 119 128,5 131 119 124,5 123,5 126 125,5 129 127 131 125 128,5 125 133 123,5 131,5 125 125 120,5 124,5 120 126 125 125 117 122,5 129 123 117 127 117,5 130,5 127 128 131 128,5 122 119,5 130,5 117 125,5 122,5 123 120 122,5 133 122,5 134 127,5 127 123,5 127,5 124 129 123 129 116 125,5 120,5 125 121,5 123 124 125,5 122 122 126,5 120 125 122,5 130,5 119,5 121 134 127 127 124,5 118 132 125,5 125,5 119,5 131,5 125 125 130,5 128 132 125,5 126,5 131 123 133,5 124 123,5 126 125 121 122 123,5 127,5 128,5 134 125,5 122,5 117,5 126,5 118,5 123 124,5 133 130,5 119 130 122,5 117,5 121,5 122,5 130,5 121,5 126 132,5 127 121 125 127 117,5 124 127,5 124 119,5 121,5 119,5 122 124,5 121,5 127,5 119,5 126,5 131 130 131,5 129 124,5 131,5 124 130 121 124 123,5 130 125,5 121,5 122 131,5 126 123 124,5 130,5 120 130 133,5 118,5 121,5 128 124,5 123 123 122,5 124 125 117,5 131 128,5 126,5 124,5 129,5 126 121,5 124,5 132,5 126 130 121,5 126 122 129 124 125 122,5 121 124 123 121 126 123,5 122,5 134 118,5 131,5 122,5 129,5 124 131 130,5 118 126 126,5 120 127,5 129 123,5 128,5 123 132 120 122,5 134 122 127,5 118,5 122,5 127 122 124,5 126,5 119 123,5 122,5 123,5 126,5 118 127,5 124 121 117,5 130 125,5 128 118,5 123 125 129 127,5 119 132 126,5 122,5 125 122 122 125,5 125 129 126 125,5 120 124,5 134 125 126 120 130 129,5 121,5 134 131 122 127 128 118 122 125,5 129 122,5 129 125 124 125 122 120 126,5 120 123,5 125,5 125,5 123 133 125 131 125,5 125 131 128 120,5 123 125,5 125,5 120 134 133,5 117 117 122,5 131 130,5 123 121 121,5 127,5 129 128 121,5 118 124,5 120 122,5 128 125 124 121,5 122,5 129 124 121 129,5 122 125,5 130,5 119,5 124 123 123 126 130 118 119,5 131,5 129,5 124,5 130 129,5 120 125 130 127 127 130 124 124,5 124 119,5 126 122,5 131,5 123,5 126,5 127,5 129,5 125 121,5 118 125 131,5 118,5 122 129,5 129,5 125 121 127,5 123 123 131 123,5 130,5 123,5 124 123 125 124,5 132,5 125 128 121 126,5 122 132,5 131,5 475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 Zeichenerklärung 13.01.2023 Uhr: 16:12:05 janocha 1:5.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B-EF-1_Bestandsplan Landschaftsbild u Naherholung.mxd Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Liegenschaftskataster, Orthofoto und Höhenlinien vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, Schutzgebiete: © 2021 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV): Natureg Abfrage im Mai 2021 Gewässernetz Hessen: Gewässerkundliches Flächenverzeichnis, Wanderhindernisse, Gewässernetz basierend auf Digitalem Landschaftsmodell DLM25 https://geodienste-umwelt.hessen.de/arcgis/services/inspire/gewaessernetz/MapServer/WmsServer? Kulturdenkmäler: WMS-Geodienste des Landesamt für Denkmalpflege Hessen: Geoportal Hessen Abfrage 27.08.2021 Datenerhebung: Kartierung BCE NL DA am 19.05.2021 und 8.07.2021 Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 0 200 400 600 Meter ± Landschaftsbildprägende Strukturelemente Düne, Naturdenkmal Gehölze !( Einzelbäume !5 Baumgruppen/ Baumreihen Gewässer ÷ Kulturhistorische Gebäude Allgemein Untersuchungsraum Erweiterter Untersuchungsraum 500 m Flurstücksgrenzen Höhenlinien dup2103108 Planbezeichnung: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt Auftraggeber: B-EF-1 Wissenschaftsstadt Darmstadt EF - Bestandsplan Landschaftsbild und Naherholung 1:5.000 Sept 2021 Sept 2021 Dez 2022 M. Janocha M. Janocha S. Pesch Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Schutzgebiete Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Stadt Darmstadt" (NR 2411001) Gesetzlich geschütztes Biotop (§ 30 BNatSchG, § 13 HAGBNatSchG) Landschaftsbildeinheiten 1 Landwirtschaftliche Nutzfläche, strukturarm 2 Strukturreiches Offenland mit LaWi, Dünen und "Wasserlöchern" 3 Feuchtgrünland mit Gräben, Hochstauden, Weidengebüschen und Seggenrieden 4 Bachauen 5 Wald 6 Kleingärten 7 Forschungseinrichtung 8 Industrie/ Gewerbe 9 Wohngebiet/ Mischgebiet 10 Aumühle, Gärtnerei und Wohnen Anthropogene Beeinträchtigung Umspannwerk Schienenverkehr ¬(Å Straßenbahn [ Hochspannungsfreileitung Hauptverkehrsstraßen Lärmbelastung Bundesstraße Naherholungsinfrastruktur Grillplatz ¾ö Reitweg ¾¾½ Hauptradweg "P Wanderparkplatz
anlage 62
301639 Zeichen
Vorbereitende Untersuchungen für eine
mögliche städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme in Wixhausen-
Ost, Darmstadt
Erfassung der Flora und Fauna 2022
Endbericht
Mai 2023
Simon & Widdig GbR
Im Auftrag der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR I
Auftraggeber:
Wissenschaftsstadt Darmstadt,
vertreten durch den Magistrat,
Luisenplatz 5 A
64283 Darmstadt
Bearbeitung:
Simon & Widdig GbR
Büro für Landschaftsökologie
Hannah-Arendt-Str. 4, 35037 Marburg
Tel. 0 64 21/971 29-0, Fax 0 64 21/971 29-90
E-Mail: buero@simon-widdig.de
Projektleiter:
Dipl. - Biol. Matthias Simon
Bearbeiter/innen:
M. Sc. Sabine Schade
M. Sc. Sophia Kern
M. Sc. Jennifer Poell
M. Sc. Jan Lohrengel
M. Sc. Janina Ebert
Dr. Larissa Albrecht
Dipl. - Biol. Heiko Köstermeyer
M. Sc. Lorenz Seebauer
M. Sc. Hannah Reith
M. Sc. Jana Stenger
M. Sc. Helena Reinl
M. Sc. Johanna Weber
B. Sc. Till Schensky
B. Sc. Veronika Blang
B. Sc. Eva Walzel
Marburg, den 23.05.2023
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR II
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG ................................ ................................ ................................ .............. 1
2 UNTERSUCHUNGSRAUM ................................ ................................ ......................... 1
3 RECHERCHE VORHANDENER DATEN ................................ ................................ .... 2
4 FLORA ................................ ................................ ................................ ........................ 4
4.1 Untersuchungsgebiet.................................................................................................................4
4.2 Auswertung vorhandener Daten ...............................................................................................4
4.3 Untersuchungsmethodik ...........................................................................................................4
4.3.1 Nutzungs- und Biotoptypenkartierung ..................................................................................4
4.3.2 Erfassung geschützter Lebensraumtypen ............................................................................4
4.3.3 Erfassung geschützter und gefährdeter höherer Pflanzenarten ..........................................4
4.4 Ergebnisse ..................................................................................................................................5
4.4.1 Nutzungs- und Biotoptypenkartierung ..................................................................................5
4.4.2 Erfassung geschützter Lebensraumtypen ......................................................................... 10
4.4.3 Erfassung geschützter oder gefährdeter höherer Pflanzenarten ...................................... 10
5 ERFASSUNG DER BAUMHÖHLEN UND SPALTEN ................................ ............... 11
5.1 Untersuchungsgebiet.............................................................................................................. 11
5.2 Auswertung vorhandener Daten ............................................................................................ 11
5.3 Untersuchungsmethodik ........................................................................................................ 11
5.4 Ergebnisse ............................................................................................................................... 11
5.5 Naturschutzfachliche Bewertung .......................................................................................... 13
6 AVIFAUNA ................................ ................................ ................................ ............... 14
6.1 Untersuchungsgebiet.............................................................................................................. 14
6.2 Auswertung vorhandener Daten ............................................................................................ 14
6.3 Untersuchungsmethodik ........................................................................................................ 19
6.3.1 Horstkartierung .................................................................................................................. 19
6.3.2 Revierkartierung ................................................................................................................ 19
6.4 Ergebnisse ............................................................................................................................... 21
6.4.1 Horstkartierung .................................................................................................................. 21
6.4.2 Ergebnisse der Revierkartierung ....................................................................................... 22
6.4.2.1 Gesamtartenspektrum ............................................................................................... 22
6.4.2.2 Artbezogene Ergebnisse planungsrelevanter Vogelarten ......................................... 25
6.5 Naturschutzfachliche Bewertung .......................................................................................... 35
6.5.1 Naturschutzfachliche Bewertung potenzieller Kiebitzflächen ............................................ 37
6.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen ............................................................... 38
7 FLEDERMÄUSE ................................ ................................ ................................ ....... 39
7.1 Untersuchungsgebiet.............................................................................................................. 39
7.2 Auswertung vorhandener Daten ............................................................................................ 39
7.3 Erfassung von Baumhöhlen und Spalten ............................................................................. 40
7.4 Untersuchungsmethodik ........................................................................................................ 40
7.4.1 Detektorbegehungen ......................................................................................................... 40
7.4.2 Stationäre akustische Erfassungen ................................................................................... 42
7.4.2.1 Bewertung der Bedeutung der Standorte als mögliche Flugroute ............................ 45
7.5 Ergebnisse ............................................................................................................................... 47
7.5.1 Gesamtartenspektrum ....................................................................................................... 47
7.5.2 Detektorbegehungen ......................................................................................................... 48
7.5.3 Stationäre akustische Erfassungen ................................................................................... 53
7.5.3.1 Gesamtnachtaktivität ................................................................................................. 53
7.5.3.2 Ermittlung von Flugrouten ......................................................................................... 56
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR III
7.6 Naturschutzfachliche Bewertung .......................................................................................... 58
7.7 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen ............................................................... 59
8 HASELMAUS ................................ ................................ ................................ ........... 60
8.1 Untersuchungsgebiet.............................................................................................................. 60
8.2 Auswertung vorhandener Daten ............................................................................................ 60
8.3 Untersuchungsmethodik ........................................................................................................ 60
8.4 Ergebnisse ............................................................................................................................... 61
8.5 Naturschutzfachliche Bewertung .......................................................................................... 62
9 AMPHIBIEN ................................ ................................ ................................ .............. 63
9.1 Untersuchungsgebiet.............................................................................................................. 63
9.2 Auswertung vorhandener Daten ............................................................................................ 64
9.3 Untersuchungsmethodik ........................................................................................................ 65
9.3.1 Begehung der Laichgewässer und Gräben (Verhören, Sichtbeobachtung, Hand- und
Kescherfänge) ................................................................................................................................... 65
9.3.2 Ausbringen und Absuchen künstlicher Verstecke für Kreuz- und Wechselkröte .............. 66
9.3.3 Scheinwerfertaxierung ....................................................................................................... 67
9.3.4 Ausbringung von Wasserfallen zur Erfassung von Molchen ............................................. 67
9.4 Ergebnisse ............................................................................................................................... 69
9.4.1 Gesamtartenspektrum ....................................................................................................... 69
9.4.2 Begehung der Laichgewässer und Gräben (Verhören, Sichtbeobachtung, Hand- und
Kescherfänge) ................................................................................................................................... 71
9.4.3 Ausbringen und Absuchen künstlicher Verstecke für Kreuz- und Wechselkröte .............. 71
9.4.4 Scheinwerfertaxierung ....................................................................................................... 72
9.4.5 Ausbringen von Wasserfallen zur Erfassung von Molchen ............................................... 72
9.4.6 Artenspektrum der einzelnen Gewässer ........................................................................... 72
9.5 Naturschutzfachliche Bewertung .......................................................................................... 73
9.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen ............................................................... 73
10 REPTILIEN ................................ ................................ ................................ ............... 75
10.1 Untersuchungsgebiet.............................................................................................................. 75
10.2 Auswertung vorhandener Daten ............................................................................................ 75
10.3 Untersuchungsmethodik ........................................................................................................ 76
10.3.1 Sichtbeobachtung (Transektbegehung) ............................................................................ 76
10.3.2 Einbringen künstlicher Verstecke ...................................................................................... 76
10.4 Ergebnisse ............................................................................................................................... 77
10.4.1 Gesamtartenspektrum ....................................................................................................... 77
10.4.2 Sichtbeobachtung und Einbringen künstlicher Verstecke ................................................. 78
10.5 Naturschutzfachliche Bewertung .......................................................................................... 79
10.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen ............................................................... 80
11 SCHMETTERLINGE ................................ ................................ ................................ . 81
11.1 Untersuchungsgebiet.............................................................................................................. 81
11.2 Auswertung vorhandener Daten ............................................................................................ 82
11.3 Untersuchungsmethodik ........................................................................................................ 82
11.3.1 Kartierung zur Erfassung von Falterarten allgemeiner Planungsrelevanz ........................ 82
11.3.2 Detailkartierung zur Erfassung europarechtlich geschützter Arten ................................... 83
11.3.2.1 Dunkler- und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous und
Maculinea teleius) ...................................................................................................................... 84
11.3.2.2 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) ..................................................................... 84
11.3.2.3 Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) ................................................ 84
11.4 Ergebnisse ............................................................................................................................... 85
11.4.1 Gesamtartenspektrum ....................................................................................................... 85
11.4.2 Detailkartierungen ............................................................................................................. 87
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR IV
11.5 Naturschutzfachliche Bewertung .......................................................................................... 88
11.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen ............................................................... 88
12 ALTHOLZBEWOHNENDE KÄFER ................................ ................................ .......... 89
12.1 Untersuchungsgebiet.............................................................................................................. 89
12.2 Auswertung vorhandener Daten ............................................................................................ 89
12.3 Untersuchungsmethodik ........................................................................................................ 89
12.3.1 Ermittlung der Brutbäume ................................................................................................. 89
12.3.2 Brutbaumuntersuchung ..................................................................................................... 90
12.3.2.1 Detailkartierung zur Erfassung des Eremiten ........................................................ 90
12.3.2.2 Detailkartierung zur Erfassung des Hirschkäfers .................................................. 90
12.3.2.3 Detailkartierung zur Erfassung des Heldbocks ..................................................... 91
12.4 Ergebnisse ............................................................................................................................... 91
12.4.1 Ermittlung der Brutbäume ................................................................................................. 91
12.4.2 Detailkartierung zur Erfassung des Eremiten .................................................................... 92
12.4.3 Detailkartierung zur Erfassung des Hirschkäfers .............................................................. 92
12.4.4 Detailkartierung zur Erfassung des Heldbocks ................................................................. 93
12.5 Naturschutzfachliche Bewertung .......................................................................................... 95
12.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen ............................................................... 95
13 ZUSAMMENFASSUNG ................................ ................................ ............................ 95
14 LITERATURVERZEICHNIS ................................ ................................ ...................... 97
15 ANHANG ................................ ................................ ................................ ................ 100
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Erfasste Biotop -/Nutzungstypen gemäß Anlage 3 der hessischen
Kompensationsverordnung (2018) ................................ ................................ ......... 5
Tabelle 2: Dichte der relevanten Baumhöhlen für Fledermäuse und Vögel .......................... 11
Tabelle 3: Übersicht der kartierten Baumhöhlen und Spalten nach Baumart und der sonstigen
Quartiertypen ................................ ................................ ................................ ....... 12
Tabelle 4: Termine der Querschnittsbegehungen ................................ ................................ 14
Tabelle 5: Im Abfrageraum nachgewiesene planungsrelevante Brutvögel ........................... 17
Tabelle 6: Begehungstermine der Horstkartierung bzw. Belegkontrollen.............................. 19
Tabelle 7: Begehungstermine der Revierkartierung ................................ ............................. 20
Tabelle 8: Im Untersuchungsgebiet ermittelter Horst................................ ............................ 21
Tabelle 9: Gesamtartenliste Avifauna im Untersuchungsgebiet ................................ ........... 22
Tabelle 10: Detektorbegehungen: Übersicht der Begehungstermine inklusive
Witterungsverhältnissen ................................ ................................ ....................... 41
Tabelle 11: Stationäre akustische Erfassung - Erfassungszeiträume ................................ ... 42
Tabelle 12: Bewertungsrahmen zur Ermittlung der Bedeutung von Flugrouten an den
Standorten der stationären Erfassung ................................ ................................ .. 46
Tabelle 13: Artenliste der im Jahr 2022 erfassten Fledermausarten mit Angaben zu Schutz -
und Gefährdungsstatus ................................ ................................ ........................ 47
Tabelle 14: Zusätzlich zu berücksichtigende Fledermausart mit Angabe zu Schutz und
Gefährdungsstatus ................................ ................................ ............................... 48
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR V
Tabelle 15: Detektorkartierung – Rufsequenzen pro Begehung normiert pro Stunde inklusive
Maximalwerte der Transekte ................................ ................................ ................ 51
Tabelle 16: Stationäre akustische Erfassung - Maximale Anzahl der pro Stunde normierten
Rufsequenzen pro Durchgang ................................ ................................ .............. 55
Tabelle 17: Maximale Aktivitätsdichten zur Aus- oder Einflugzeit pro Standort und Durchgang
in Rufsequenzen pro Stunde [Rs/h] für die Gattung Myotis ................................ .. 56
Tabelle 18: Maximale Aktivitätsdichten zur Aus- oder Einflugzeit pro Standort und Durchgang
in Rufsequenzen pro Stunde [Rs/h] für die Pipistrelloiden ................................ .... 57
Tabelle 19: Stetigkeit auf den Flugrouten an den stationären Erfassungsstandorten ........... 57
Tabelle 20: Gesamtbewertung der Flugrouten an den stationären Erfassungsstandorten .... 59
Tabelle 21: Termine der Kontrollen der Niströhren ................................ ............................... 61
Tabelle 22: Übersicht über die potenziellen Amphibien-Laichgewässer ............................... 63
Tabelle 23: Übersicht über die Amphibien-Transekte ................................ ........................... 63
Tabelle 24: Amphibien Nachweise aus der MultibaseCS-Abfrage beim HLNUG seit dem Jahr
2000 ................................ ................................ ................................ ..................... 64
Tabelle 25: Termine und Witterungsbedingungen der Erfassung der Amphibien gemäß
Methodenblatt A1 Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge .......................... 65
Tabelle 26: Termine und Witterungsbedingungen der Erfassung der Amphibien gemäß
Methodenblatt A2 Ausbringen künstlicher Verstecke ................................ ............ 66
Tabelle 27: Termine und Witterungsbedingung en der Erfassung der Amphibien zur
Scheinwerfertaxierung ................................ ................................ .......................... 67
Tabelle 28: Termine und Witterungsbed ingungen der Erfassung der Amphibien mit
Wasserfallen ................................ ................................ ................................ ........ 68
Tabelle 29: Artenliste der erfassten Amphibien mit Angaben zu Schutz - und
Gefährdungsstatus ................................ ................................ ............................... 70
Tabelle 30: Maximale Anzahl Nachweise pro Durchgang bei der Amphibienerfassung an
potenziellen Laichgewässern durch Verhören, Sichtbeobachtung und Hand - und
Kescherfänge ................................ ................................ ................................ ....... 71
Tabelle 31: Maximale Anzahl Nachweise pro Durchgang bei der Amphibienerfassung durch
Scheinwerfertaxierung ................................ ................................ .......................... 72
Tabelle 32: Maximale Anzahl Nachweise an einem Erfassungstag an Gewässer A2 bei der
Amphibienerfassung durch Ausbringen von Wasserfallen ................................ .... 72
Tabelle 33: Übersicht über die Reptilien -Transekte für die Sichtbeobachtung und das
Einbringen künstlicher Verstecke mit Lagebeschreibung ................................ ...... 75
Tabelle 34: Termine der Transektbegehungen 2022 ................................ ............................ 76
Tabelle 35: Termine der Reptilienerfassung 2022 ................................ ................................ 77
Tabelle 36: Artenliste der erfassten Reptilien mit Angaben zu Schutz- und Gefährdungsstatus
................................ ................................ ................................ ............................. 78
Tabelle 37: Ergebnisse der Reptilienerfassung mittels Sichtbeobachtung und Einbringen
künstlicher Verstecke ................................ ................................ ........................... 79
Tabelle 38: Übersicht der Transekte Schmetterlinge ................................ ............................ 81
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR VI
Tabelle 39: Übersicht der Untersuchungsflächen Schmetterlinge ................................ ........ 81
Tabelle 40: Termine und Witterung der Faltererfassungen allgemeiner Planungsrelevanz .. 82
Tabelle 41: Termine und Witterung der Faltererfassungen europarechtlich geschützter Arten
................................ ................................ ................................ ............................. 83
Tabelle 42: Gesamtartenspektrum der Tagfalterarten mit Schutz- und Gefährdungsstatus .. 85
Tabelle 43: Maximale Häufigkeiten der erfassten Tagfalterarten auf den einzelnen Transekten
und Untersuchungsflächen ................................ ................................ ................... 86
Tabelle 44: Transekte und Untersuchungsflächen mit Vorkommen von Eiablage - und
Raupennahrungspflanzen der Zielarten ................................ ................................ 88
Tabelle 45: Termine und Witterung der Brutbaumkontrolle für den Eremit ........................... 90
Tabelle 46: Termine und Witterung der Brutbaumkontrolle für den Hirschkäfer.................... 91
Tabelle 47: Termine und Witterung der Brutbaumkontrolle für den Heldbock ....................... 91
Tabelle 48: Gefährdungs- und Schutzstatus des nachgewiesenen Hirschkäfers .................. 92
Tabelle 49: Angaben zu dem dokumentierten Hirschkäfernachweis ................................ .... 92
Tabelle 50: Gefährdungs- und Schutzstatus des nachgewiesenen Heldbocks ..................... 93
Tabelle 51: Angaben zu den dokumentierten Heldbocknachweisen ................................ ..... 94
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Intensiv genutzter Acker (11.191) (links) und bewachsener Waldweg (10.620)
(rechts) ................................ ................................ ................................ ................... 5
Abbildung 2: Pionierwald (01.161) (links) und Naturferner Laubholzforst nach Kronenschluss
(01.181) (rechts) ................................ ................................ ................................ ..... 7
Abbildung 3: Baumreihe aus Hybridpappeln (04.220) mit angrenzender Brombeer -Hecke
(02.200) (links) und Frischwiese mäßiger Nutzungsintensität (06.340) (rechts) ...... 7
Abbildung 4: Schwarzerle (04.110) (links) und bewachsener Feldweg (10.610) mit
angrenzendem strukturreichen Graben (05.241) und solitär stehender
Traubenkirsche (04.120) (rechts) ................................ ................................ ........... 8
Abbildung 5: Artenreiche Gräben (05.243) mit Mädesüß, Gewöhnlichem Blutweiderich (links)
und Gewöhnlichem Gilbweiderich (rechts) ................................ .............................. 8
Abbildung 6: Bewachsener unbefestigter Feldweg (10.610) (links) und geschotterte Straße
(10.530) (rechts) ................................ ................................ ................................ ..... 9
Abbildung 7: LRT 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (01.122) ............................... 10
Abbildung 8: Beispiel eines kartierten Habitatbaums mit Spechthöhle und abstehender Rinde
................................ ................................ ................................ ............................. 12
Abbildung 9: Horst Nr. 1, aufgenommen am 28.04.2022 ................................ ...................... 21
Abbildung 10: Waldrandbereich der Haselmaus Untersuchungsfläche ................................ 60
Abbildung 11: Haselmaus-Nest-Tube ................................ ................................ .................. 61
Abbildung 12: Bild 1: kV- Nr. 3 an Gewässer A3; Bild 2: kV-Nr. 5 an Gewässer A4 ............. 67
Abbildung 13: Bild 1: Eimer- und Flaschenreuse in Gewässer A2; Bild 2: Detailansichten der
verwendeten Eimer- und Flaschenreusen ................................ ............................ 68
Abbildung 14: Kleinfischreuse in Gewässer A2 ................................ ................................ .... 68
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR VII
Abbildung 15: Auswahl nachgewiesener Amphibienarten ................................ .................... 70
Abbildung 16: Ausgebrachtes künstliches Versteck (kV-Nr. 07 mit Schlingnatter Nachweis am
10.05.2022) im Untersuchungsgebiet ................................ ................................ ... 77
Abbildung 17: Bild 1 = adulte männliche Zauneidechse 28.04.2022, Bild 2 = juvenile
Zauneidechse 02.08.2022 ................................ ................................ .................... 78
Abbildung 18: Blindschleiche unter kV-Nr. 200 25.05.2022 ................................ .................. 78
Abbildung 19: Überreste eines männlichen Hirschkäfers in der Nähe von Baum Nr. 11 ....... 93
Abbildung 20: Potenzielles Heldbockloch an Baum Nr. 8 ................................ ..................... 94
Abbildung 21: Eine Heldbock - Flügeldecke (Elytren) unter Baum Nr. 8 ............................... 94
Anhangsverzeichnis
Anhang 1: Erfassung der Baumhöhlen und Spalten sowie sonstiger Quartiermöglichkeiten
................................ ................................ ................................ ........................... 100
Anhang 2: Fotodokumentation der BC-Standorte inklusive Koordinaten ............................ 102
Anhang 3: Detektorkartierung - Erfasste Rufsequenzen pro Transekt und Begehung ........ 104
Anhang 4: Stationäre akustische Erfassung - Erfasste Rufsequenzen pro Standort und Nacht
................................ ................................ ................................ ........................... 106
Anhang 5: Stationäre akustische Erfassung - Auf Stunde normierte Rufsequenzen pro
Standort und Nacht ................................ ................................ ............................ 110
Anhang 6: Stationäre akustische Erfassung - Aktivitätsdichten zur Aus - und Einflugzei t
(normiert pro Stunde) für die Gattung Myotis und Pipistrelloide .......................... 114
Anhang 7: Fotodokumentation der Amphibiengewässer ................................ .................... 116
Anhang 8: Zauneidechsenhabitat bei Reptilien Transekt Rep02 ................................ ........ 118
Anhang 9: Fotodokumentation der Schmetterlings-Probeflächen und Transekte (F05 und F06
liegen auf den PF02) ................................ ................................ .......................... 118
Anhang 10: Fotodokumentation der Untersuchungsfläche für xylobionte Käfer.................. 120
Anhang 11: Übersicht über die erfassten Saft- und Brutbäume der xylobionten Käfer ....... 121
Anhang 12: Übersicht über die erfassten Altbäume außerhalb der Käfer Untersuchungsfläche
................................ ................................ ................................ ........................... 123
Kartenverzeichnis
Karte 1: Ergebnisse der Biotoptypenkartierung
Karte 2: Ergebnisse der Avifaunaerfassung
Karte 3: Ergebnisse der Fledermauserfassung
Karte 4: Ergebnisse sonstige Arten
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 1
1 Einleitung
Im Bereich „Wixhausen Ost“ wurde von der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Möglichkeit der
Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme geprüft.
Ziel dieser möglichen „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ gem. § 165 BauGB ist die
einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Entwicklung der bislang überwiegend
landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß den städtebaulichen Zielen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Hierbei geht es um die Bereitstellung von gewerblichen
Flächen zur Versorgung sowohl bereits in Darmstadt ansässiger Unternehmen als auch der
Versorgung der Nachfrage nach gewerblichen Flächen für die Ansiedlung neuer
Unternehmen.
Zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für einen
städtebaulichen Entwicklungsbereich nach § 165 Abs. 3 BauGB wurde beschlossen
vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Im Rahmen der vorbereitenden Unter suchungen wurde 2021 die „Grundlagenermittlung und
Bewertung aller biotischen und abiotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum
„Wixhausen-Ost” durch das Büro Björnsen Beratende Ingenieure, Darmstadt, durchgeführt.
Auf Grundlage dieser Erfassungen wurde eine “Artenschutzfachliche Potenzialanalyse“ (BCE
2021) erstellt.
Die Untersuchungsgebiete und -umfänge beruhen auf dieser Planungsraumanalyse und den
Ausschreibungsunterlagen der Stadt Darmstadt und wurden nach den Übersichtsbegehungen
zu den einzelnen Arten(-gruppen) sowie der erfolgten Datenrecherchen in enger Abstimmung
mit dem Auftraggeber (AG), wenn nötig, angepasst.
Neben der Vegetation wurden d ie Tierarten(-gruppen) Avifauna, Fledermäuse, Haselmaus
(Muscardinus avellanarius), Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge und altholzbewohnende
Käfer erfasst. Zudem erfolgte eine Erfassung der Baumhöhlen und Spalten. Im vorliegenden
Bericht werden Methodik, Ergebnisse und naturschutzfachliche Bewertung der einzelnen
Arten(-gruppen) dargestellt.
2 Untersuchungsraum
Die Untersuchungen erfolgten alle innerhalb des Kartierraums für die Brutvögel, sodass dieser
gleichzeitig auch dem Gesamt untersuchungsraum entspricht. Dieser ist in den Karten Nr. 2
bis 4 dargestellt. Insgesamt umfasst dieser Untersuchungsraum eine Größe von ca. 239 ha.
Der Untersuchungsraum wird über wiegend landwirtschaftlich genutzt. Im Westen wird der
Untersuchungsraum durch den Siedlungsbereich von Darmstadt und nördlich vom Waldrand
begrenzt. Auch im Osten stellt der Waldrand und das GSI-Gelände die Begrenzung dar, diese
setzt sich nach Süden entlang des Kalkofenweges fort. Im Süden des Untersuchungsraumes
befindet sich die Aue der Silz. Der Wald, die Silz-Aue sowie die Bereiche um den Stahl-Berg
liegen alle innerhalb des Landschaftsschutzgebietes der Stadt Darmstadt. Das FFH-Gebiet
6018-305 „Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und Silzwiesen befindet
sich in etwa 1,5 km Entfernung zum Untersuchungsraum.
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 2
3 Recherche vorhandener Daten
Bei folgenden Institutionen und Verbänden wurden im März 2022 vorhandene Daten zu
geschützten Tier- und Pflanzenarten in einem 1.000 m Radius um den Untersuchung sraum
(nachfolgend als Abfrageraum bezeichnet) für die letzten zehn Jahre abgefragt:
• Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG),
• Obere Naturschutzbehörde (ONB) Regierungspräsidium Darmstadt,
• Untere Naturschutzbehörde (UNB) Umweltamt Darmstadt,
• Grünflächenamt Darmstadt,
• NABU Darmstadt,
• BUND Darmstadt,
• HGON Darmstadt-Dieburg,
• Forstamt Darmstadt.
Bei Bedarf wurden zusätzlich Daten des Informationsnetzwerks Natureg ( https://natureg.
hessen.de/) berücksichtigt.
Von dem HLNUG wurden für den Abfrageraum Daten aus den Artendatenbanken natis bzw.
MultibaseCS zur Verfügung gestellt. Das Forstamt Darmstadt hat auf die Datensammlung in
der zentralen Artendatenbank verwiesen, sodass von dieser Stelle keine zusätzlichen Daten
vorliegen.
Die ONB hat Karten der Artvorkommen in den Natura2000 Gebieten 6018-305 und 6017-306
zur Verfügung gestellt, sowie das Artgutachten zur Erfassung des Heldbock und Eremiten im
Gebiet 6018-305 (Kranichsteiner Wald) aus dem Jahr 2009 (SCHAFFRATH 2009).
Von der UNB wurde n folgende Unterlagen analog überg eben: der „Landschaftsplan zum
Bebauungsplan W X 12 Erweiterung GSI“ (REGIOPLAN 2005), das „Konzept zur naturschutz-
und forstrechtlichen Kompensation im Zusammenhang mit dem Ausbau der Gesellschaft für
Schwerionenforschung mbH (GSI)“, der Naturschutzrechtliche Antrag mit integri ertem
artenschutzrechtlichem Fachbeitrag“ des Projekts FAIR (PGNU UND WESSLING 2011) und eine
Präsentation von PGNU UND WESSLING zu Kompensationsmaßnahmen.
Zudem leitete die UNB eine Mitteilung des INGA – Institut für Gewässer- und Auenökologie
GbR weiter (Auskunft per Mail), welche auf das Knoblauchkröten-Monitoring und das
Vorkommen der Art am Stahlberg, welches im aktuellen Untersuchungsgebiet liegt, und im
Silzgebiet verwies. Vorkommen weiterer planungsrelevanter Arten wie Wechselkröte,
Kammmolch, Spring- und Grasfrosch seien laut INGA ebenfalls bekannt bzw. wahrscheinlich
anzunehmen. Es liegt außerdem das Ergebnisprotokoll mit Maßnahmenempfehlung zur
„Ortsbegehung poten zieller Laichhabitate für die Knoblauchkröte zwischen Arheiligen und
Wixhausen“ des INGA aus dem Jahr 2021 vor (INGA - INSTITUT FÜR GEWÄSSER- UND
AUENÖKOLOGIE GBR 2021).
Von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH wurde ergänzend ein Auszug aus den erfassten
Amphibienarten im Rahmen der Amphibiensammlung an der dauerhaften Leiteinrichtung
Messeler-Parkstraße aus dem Jahr 2017 per Mail übermittelt.
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 3
Vom NABU wurde eine Artenliste aus unsystematischen Begehungen zur Avifauna im
Abfrageraum übermittelt.
Die Stadt Darmstadt übermittelte zudem zwei Lagepläne zu bekannten Kiebitzbrutflächen.
Von der HGON liegt die Antwort vor, dass keine Daten zur Verfügung stehen. Vom BUND liegt
keine Rückmeldung vor.
Die für die Planung relevanten Ergebnisse der Datenrecherche werden in den Kapiteln der
jeweiligen Arten(-gruppen) ausführlich beschrieben.
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4 Flora
4.1 Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet (UG) der Nutzungs- und Biotoptypenkartierung umfasst eine Größe
von ca. 18 ha und liegt im Nordosten von Wixhausen bei Darmstadt (s. Karte 1 und Tabelle 1).
Es umfasst den nördlichen Abschnitt des Gesamtuntersuchungsraumes (s. Kap. 2) sowie den
Waldrand als Ergänzung zu der bereits im Jahr 2021 von Björnsen Beratende Ing enieure
GmbH auf der restlichen Fläche durchgeführten Biotopkartierung.
4.2 Auswertung vorhandener Daten
Im Vorfeld der floristischen Erfassungen wurde eine Recherche vorhandener Daten
durchgeführt (s. Kap. 3). Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Hinweise auf gesetzlich
geschützte Biotope, die aus der Hessischen Biotopkartierung (HB) aus den Jahren 1992 bis
2006 stammen (HLNUG Natureg Viewer; zugegriffen am 01.11.2022).
Die natis - und MultibaseCS -Abfrage ergab keine relevanten Na chweise geschützter oder
gefährdeter Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet.
4.3 Untersuchungsmethodik
4.3.1 Nutzungs- und Biotoptypenkartierung
Die Erfassung der Nutzungs - und Biotoptypen gemäß Anlage 3 der hessischen
Kompensationsverordnung (KV 2018) erfolgte während der Vegetationsperiode von April bis
Juni 2022 flächendeckend im Untersuchungsgebiet (s. Kap. 4.1) auf insgesamt ca.18 ha.
Zusätzlich wurden gesetzlich geschützte Biotope (GB) nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit
§ 13 HAGBNatSchG und die Standorte invasiver Pflanzenarten gemäß der EU-Verordnung
Nr. 1143/2014 im Untersuchungsgebiet erfasst.
4.3.2 Erfassung geschützter Lebensraumtypen
Im Untersuchungsgebiet der Nutzungs - und Biotoptypenkartierung wurden zudem
Lebensraumtypen (LRT) gemäß FFH -Richtlinie nach EU -Verordnung Anhang 1 (Richtlinie
92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und
Pflanzen) erfasst.
4.3.3 Erfassung geschützter und gefährdeter höherer Pflanzenarten
Höhere Pf lanzenarten, die nach der Roten Liste Deutschland (METZING et al. 2018 ) und
Hessen (HLNUG 2019b) gefährdet und/oder nach nationalem (gemäß BArtSchV, Anlage 1
bzw. § 7 / § 44 ff. BNatSchG ) oder europäischem Recht (EU -Verordnung, Anhänge A -C)
geschützt sind, wurden während der Nutzungs - und Biotoptypenkartierung erfasst und
lagegenau aufgenommen. Es erfolgte eine Punktkartierung der Wuchsorte bei einzelnen
geschützten Pflanzen oder eine Abgrenzung von flächenhaften Vorkommen.
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4.4 Ergebnisse
4.4.1 Nutzungs- und Biotoptypenkartierung
Die Ergebnisse der Nutzungs - und Biotoptypenkartierung werden in Karte 1 und Tabelle 1
dargestellt. Insgesamt wurden 20 Nutzungs- und Biotoptypen kartiert. Der Untersuchungsraum
ist geprägt durch die versiegelte Baustellenzufahrt des Unternehmens „FAIR“ mit begleitenden
Säumen und Gräben. Weiterhin kennzeichnen bewachsene Feldwege, Wiesen und Äcker das
Gebiet (s. Abbildung 2). Eine Besonderheit stellt der „ Sternmieren-Eichen-Hainbuchen-
Wald“ (LRT 9160) dar, der im Norden und Osten in das Untersuchungsgebiet hineinragt (s.
Kapitel 4.4.2 und Abbildung 7). Außerdem durchziehen zahlreiche Entwässerungsgräben mit
teilweise artenreicher Vegetation das Gebiet (s. Karte 1).
Abbildung 1: Intensiv genutzter Acker (11.191) (links) und bewachsener Waldweg (10.620)
(rechts)
Tabelle 1: Erfasste Biotop-/Nutzungstypen gemäß Anlage 3 der hessischen
Kompensationsverordnung (2018)
Erläuterungen: Standard-Nutzungstypen gemäß Anlage 3 hessischer KV (2018) sortiert nach Typ -Nummer und
geordnet nach Nutzungskategorien; GB = Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG oder § 13
HAGBNatSchG; LRT = FFH-Lebensraumtypen nach Anhang 1 (Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen); WP = Wertp unkte; * = Bei diesem Biotoptyp wird die
von der Baumkrone übertraufte Fläche aufgewertet. Die Flächenangabe wird aufgrund der Überschneidung nicht
in die Gesamtfläche miteinbezogen.
Typ-Nr. Standard-Nutzungstyp LRT GB WP je
m²
Fläche
(m²)
01.000 Wald
01.122 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald,
naturschutzfachlich besonders wertvoll
9160 68 28.211
01.161 Pionierwald 42 1.970
01.162 Schlagfluren, Sukzession im und am Wald vor
Kronenschluss
36 2.260
01.181 Naturferne Laubholzforste nach Kronenschluss 33 8.893
02.000 Gebüsche, Hecken, Gehölzsäume
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Typ-Nr. Standard-Nutzungstyp LRT GB WP je
m²
Fläche
(m²)
02.200 Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf
frischen Standorten
39 1.390
04.000 Einzelbäume und Baumgruppen, Feldgehölze
04.110* Einzelbaum einheimisch /standortgerecht 34 377
04.120* Einzelbaum nicht heimisch/ nicht standortgerecht 23 21
04.220* Baumgruppe/Baumreihe nicht heimisch, nicht
standortgerecht
23 489
05.000 Gewässer, Ufer, Sümpfe
05.241 Arten-/strukturreiche Gräben 39 2.224
05.243 Arten-/strukturarme Gräben 29 3.744
06.000 Grünland
06.340 Frischwiesen mäßiger Nutzungsintensität 35 13.353
09.000 Ruderalfluren und krautige Säume
09.123 Artenarme oder nitrophytische Ruderalvegetation 25 3.468
09.151 Artenarme Feld-, Weg- und Wiesensäume frischer
Standorte, linear
29 7.873
10.000 Vegetationsarme und kahle Flächen
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton,
Asphalt)
3 6.266
10.530 Schotter-, Kies- u. Sandflächen, -wege, -plätze 6 244
10.610 Bewachsene unbefestigte Feldwege 25 1.329
10.620 Bewachsene unbefestigte Waldwege 25 960
10.670 Bewachsene Schotterwege 17 1.819
11.000 Äcker und Gärten
11.191 Acker, intensiv genutzt 16 98.695
11.193 Ackerbrachen mehr als ein Jahr nicht bewirtschaftet 29 1.175
Gesamtfläche 17,89 ha
Die Waldnutzungstypen (01.000) kommen insgesamt auf ca. 4,1 ha der Gesamtfläche vor .
Diese bestehen überwiegend ( 2,8 ha) aus naturschutzfachlich besonders wertvollem
„Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald“ (LRT 9160) (s. Abbildung 8), der kennzeichnend
für die Waldflächen im Nord -Osten ist. A ufgrund seine r besonderen Ausprägung als
Lebensraumtyp wird dieser gesondert in Kapitel 4.4.2 behandelt. Weiterhin sind Pionierwälder
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(01.161) mit einer Fläche von ca. 1.970 m² im Norden des Untersuchungsgebietes vertreten.
Bestandbildende Baumart ist hier die Zitter -Pappel ( Populus tremula ) (s. Abbildung 2).
Schlagfluren und Sukzession im und am Wald (01.162) nehmen ca. 2.260 m² Fläche ein und
werden geprägt durch Schwarzen Holunder (Sambucus nigra), Brombeeren (Rubus fruticosus
agg.) und Eingriffligen Weißdorn ( Crataegus monogyna ). „Naturferne Laubholzforste nach
Kronenschluss“ (01.181) ergänzen mit ca. 8.893 m² Fläche den Biotoptypenkomplex der
Wälder und sind geprägt durch die Laubbaumarten Rotbuche (Fagus sylvatica) und Stieleiche
(Quercus robur) (s. Abbildung 2, Tabelle 1 und Karte 1).
Abbildung 2: Pionierwald (01.161) (links) und Naturferner Laubholzforst nach Kronenschluss
(01.181) (rechts)
In der Kategorie der „Gebüsche, Hecken und Gehölzsäume“ (02.000) ist nur der Biotoptyp
„Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf frischen Standorten“ (02.200) im Gebiet
vertreten. Dieser hat eine Ausdehnung von 1.390 m² (s. Tabelle 1 und Abbildung 3).
Bestandsprägend ist hier vor allem die Brombeere.
Abbildung 3: Baumreihe aus Hybridpappeln (04.220) mit angrenzender Brombeer-Hecke (02.200)
(links) und Frischwiese mäßiger Nutzungsintensität (06.340) (rechts)
„Einzelbäume und Baumgruppen“ (04.000) übertraufen insgesamt eine Fläche von ca. 887 m².
Sehr häufig sind einheimische oder standortgerechte Einzelbäume (04.110) mit einer
Ausdehnung von ca. 377 m². Typische Gehölzarten sind: Schwarzerle ( Alnus glutinosa) (s.
Abbildung 4), Silber -Weide ( Salix alba ) und Trauben -Eiche ( Quercus petraea ). Nicht
heimische Einzelbäume (04.120) kommen nur an einer Stelle nahe Wixhausen mit einem
Exemplar der Gewöhnlichen Traubenkirsche (Prunus padus) vor (s. Abbildung 4). Eine nicht
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heimische Baumreihe (04.220) liegt im Osten des Untersuchungsgebietes. Dort befindet sich
eine Reihe von Hybridpappeln (Populus x canadensis) zwischen einem Acker und der Zufahrt
des Baustellenbetreibers „FAIR“ (s. Karte 1 und Abbildung 3).
Abbildung 4: Schwarzerle (04.110) (links) und bewachsener Feldweg (10.610) mit angrenzendem
strukturreichen Graben (05.241) und solitär stehender Traubenkirsche (04.120) (rechts)
Die Kategorie „Gewässer, Ufer, Sümpfe“ (05.000) werden durch die Biotoptypen „Arten -
/strukturreiche Gräben“ (05.241) und „Arten-/strukturarme Gräben “ (05.243) gebildet.
Zusammen nehmen sie eine Fläche von ca. 5.968 m² ein. Die arten -/strukturreichen Gräben
weisen häufig Mädesüß (Filipendula ulmaria), Gewöhnlichen Blutweiderich (Lythrum salicaria)
und Gewöhnlichen Gilbweiderich ( Lysimachia vulgaris) auf (s. Abbildung 5). Sie ziehen sich
durch das gesamte Untersuchungsgebiet und haben eine linienhafte Flächenausdehnung von
ca. 2.224 m². „Arten -/strukturarme Gräben“ (05.241) sind mit einer Ausdehnung von ca.
3.744 m² ebenso im gesamten Untersuchungsgebiet vertreten und weisen kennzeichnende
Arten wie z. B. Wald -Simse ( Scirpus sylvaticus ), Rainfarn ( Tanacetum vulgare ) und
Brennnessel (Urtica dioica) auf.
Abbildung 5: Artenreiche Gräben (05.243) mit Mädesüß, Gewöhnlichem Blutweiderich (links) und
Gewöhnlichem Gilbweiderich (rechts)
Das „Grünland“ (06.000) wird einzig durch den Biotoptyp „Frischwiesen mäßiger
Nutzungsintensität“ (06.340) mit einer Ausdehnung von ca. 13.353 m² gebildet. Typische Arten
sind hier Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Weißes Labkraut (Galium album) und Wolliges
Honiggras (Holcus lanatus) (s. Abbildung 3, Tabelle 1 und Karte 1).
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„Ruderalfluren und krautige Säume“ (09.000) setzen sich aus den beiden Biotoptypen
„Artenarme oder nitrophytische Ruderalvegetation“ (09.123) und „Artenarme Feld-, Weg- und
Wiesensäume frischer Standorte“ (09.151) zusammen. Insgesamt nehmen sie eine Fläche
von ca. 11.341 m² ein und kommen im Untersuchungsgebiet oft linienhaft vor. Typische Arten
der Ruderalvegetation sind: Gewöhnlicher Beifuß ( Artemisia vulgar is), Acker -Kratzdistel
(Cirsium arvense) und Gewöhnliche Graukresse ( Berteroa incana). In den Wiesensäumen
kommen u. a. Knoblauchsrauke ( Alliaria petiolata ), Schafgarbe ( Achillea millefolium ) und
Schöllkraut (Chelidonium majus) vor.
Circa 1 ha der Gesamtfläche besteht aus „Vegetationsarmen und kahlen Flächen“ (10.000).
Den Hauptteil davon nehmen „Sehr stark bis völlig versiegelte Flächen “ (10.510) mit einer
Ausdehnung von ca. 6.266 m² ein. Den Großteil der versiegelten Gesamtfläche bildet die
Zufahrt des Baustellenbetreibers „FAIR“ , die sich von West nach Ost durch das
Untersuchungsgebiet zieht. Darüber hinaus befindet sich eine geschotterte Fläche (10.530) im
Südosten des Gebietes, die ca. 244 m² einnimmt. „Bewachsene Schotterwege“ (10.670; ca.
1.819 m² ) durchziehen mit einigen angrenzenden, bewachsenen und unbefestigten
Feldwegen (10.610; ca. 1.329 m²) die landwirtschaftlich genutzten Flächen (s. Abbildung 6 und
Karte 1). „Bewachsene unbefestigte Waldwege“ (10.620) durchschneiden die Waldgebiete im
Norden und Osten des Untersuchungsgebietes (s. Abbildung 1, Tabelle 1 und Karte 1).
Einen sehr großen Bestandteil des Untersuchungsgebietes nehmen mit ca. 10 ha Fläche
„Äcker un d Gärten“ (11.000) ein, die die Gesamtwirkung des Landschaftsbildes prägen.
„Intensiv genutzte Äcker“ (11.191) bilden hier mit einer Ausdehnung von ca. 98.695 m² den
prägenden Teil. Mais ( Zea mays ) war im Gebiet aktuell die am häufigsten angebaute
Futterpflanze auf den Äckern. Eine Fläche im Nordosten des Untersuchungsgebietes wird
aufgrund ausbleibender Bewirtschaftung als Ackerbrache (11.193) eingestuft (s. Karte 1 und
Tabelle 1).
Abbildung 6: Bewachsener unbefestigter Feldweg (10.610) (links) und geschotterte Straße
(10.530) (rechts)
Im Untersuchungsgebiet wurden keine gesetzlich geschützten Biotope (GB) nach § 30
BNatSchG in Verbindung mit § 13 HAGBNatSchG nachgewiesen (s. Tabelle 1). Auch invasive
Pflanzenarten gemäß der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 im Untersuchungsgebiet wurden
nicht gefunden.
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4.4.2 Erfassung geschützter Lebensraumtypen
Im Untersuchungsgebiet der Nutzungstypen - und Biotopkartierung wurde der
Lebensraumtyp (LRT) 9160 „Ster nmieren-Eichen-Hainbuchenwald“ gemäß FFH -
Richtlinie nach EU-Verordnung Anhang 1 erfasst. Durch sein Bestandsalter von > 120 Jahren
wird der LRT als naturschutzfachlich besonders wertvoll eingestuft (01.122 ; s. Abbildung 7).
Er nimmt eine Fläche von ca. 28.211 m² ein und befindet sich im Norden und Osten des
Untersuchungsgebietes (s. Karte 1). Bestandsprägende Arten in der Baumschicht sind: Stiel-
Eiche ( Quercus robur ), H ainbuche ( Carpinus betulus ) und Faulbaum ( Frangula alnus ).
Teilweise sind Rotbuchen ( Fagus sylvatica) eingestreut. In der Krautschicht wachsen Große
Sternmiere ( Stellaria holostea ), Maiglöckchen ( Convallaria majalis ) und Wald -Geißblatt
(Lonicera periclymenum) (s. Abbildung 7). Südlich angrenzend befindet sich ein Graben, der
vermutlich der Entwässerung des Waldes dient (s. Karte 1). Besonders in Südhessen sind die
Bestände der Sternmieren -Eichen-Hainbuchenwälder durch die Absenkung des
Grundwasserspiegels gefährdet. Sie kommen in dieser Ausprägung in Hessen insgesamt nur
noch selten vor (HLNUG 2022).
Abbildung 7: LRT 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (01.122)
4.4.3 Erfassung geschützter oder gefährdeter höherer Pflanzenarten
Im Untersuchungsgebiet konnten keine besonders geschützte n Pflanzenarten nach § 7
BNatSchG bzw. BArtSchV Anlage 1 oder gefährdete Arten nach der Roten Liste Hessens
(HLNUG 2019b) und Deutschlands (METZING et al. 2018) nachgewiesen werden.
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5 Erfassung der Baumhöhlen und Spalten
5.1 Untersuchungsgebiet
Die Baumhöhlenkartierung wurde am nordöstlich gelegenen Waldrand, als Ergänzung zur
bereits 202 1 erfolgten Kartierung der Feldgehölze (BCE 2021 ), durchgeführt. Das
Untersuchungsgebiet am Waldrand umfasst ca. 3 ha und ist auf Karte 3 dargestellt.
5.2 Auswertung vorhandener Daten
In den untersuchten Feldgehölzen konnten wenige Höhlenbäume ermittelt werden. Das
höchste Habitatpotenzial befindet sich im südöstlich gelegenen Feldgehölz (BCE 2021).
5.3 Untersuchungsmethodik
Die innerhalb des abgegrenzten Untersuchungsgebietes (s. Karte 3) befindlichen Bäume
wurden am 10.03.2022 auf Höhlen und Spalten sowie abstehende Rinde überprüft, die
potenziell als Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse oder Vögel geeignet sind. Die
Kartierung erfolgte gemäß Kartiermethodenleitfaden (HESSEN MOBIL 2020) und Methodenblatt
V3 (ALBRECHT et al. 2014 ). Die poten ziellen Habitatbäume wurden mittels GPS lagegenau
eingemessen und die Höhe der Höhlen/Spalten, sowie ihre Beschreibung dok umentiert.
Weiterhin wurde der Brusthöhendurchmesser (BHD) und die Vitalität des Baumes
eingeschätzt. Die Einschätzung der Vitalität erfolgte dreistufig: „vital“, „eingeschränkt vital“ und
„tot“. Des Weiteren wurden auch Vogel - und Fledermauskästen sowie w eitere
Quartierstrukturen, welche bei den Kartierungen offensichtlich auffielen, mit aufgenommen.
Eine Kontrolle der potenziellen Quartier- und Nistmöglichkeiten auf aktuellen Besatz erfolgte
nicht.
5.4 Ergebnisse
Insgesamt wurden 27 Bäume mit poten zieller Eignung als Quartiere für Fledermäuse oder
Nistmöglichkeiten für höhlenbrütende Vögel kartiert (s. Tabelle 2, Tabelle 3, und Karte 3). Bei
24 davon handelt es sich um Gehölze, die natürliche Quartiere in Form von
Specht-/Fäulnishöhlen, Spalten oder abstehende Rinde aufweisen. Bei den drei weiteren
Strukturen handelt es sich um Vogelkästen. 14 der Gehölze weisen abgeplatzte Rinde auf,
neun davon ausschließlich und fünf zusätzlich noch Höhlen oder Spalten. Quartiere h inter
abstehender Rinde sind vorwiegend für einige Fledermausarten, wie z. B. die Mopsfledermaus
relevant. Für die Vögel werden bei der Bewertung nur die Höhlenbäume ohne die Bäume mit
abstehender Rinde berücksichtigt.
Tabelle 2: Dichte der relevanten Baumhöhlen für Fledermäuse und Vögel
Erläuterungen: Für die Fledermäuse werden alle Gehölze mit einbezogen, bei den Vögeln wurden Gehölze mit
abgeplatzter Rinde aus der Dichteberechnung ausgenommen
Fläche [ha]
Fledermäuse Vögel
Anzahl
Habitatbäume
Dichte
(Habitatbäume pro ha)
Anzahl
Habitatbäume
Dichte
(Habitatbäume
pro ha)
3,1 27 8,7 18 5,8
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Bei der Größe des Kartierbereichs von ca. 3 ha ergibt sich eine Dichte von rund 8,7
Habitatbäumen pro Hektar. Die Dichte der für Vögel relevanten Höhlenbäume liegt bei rund
5,8.
Die Verteilung der Habitatbäume ist verhältnismäßig gleichmäßig. Lediglich im nordwestlichen
Bereich sind wenige Habitatbäume vorhanden (s. Karte 3). Mehr als die Hälfte der erfassten
Bäume mit Quartierpotenzial ist abgestorben.
Die meistkartierte Baumart war die Eiche, die insgesamt 16 Quartier - beziehungsweise
Nistmöglichkeiten a ufweist, gefolgt von der Buche mit 13 (s. Tabelle 3). Der häufigste
Quartiertyp sind Specht-/Fäulnishöhlen, von denen teilweise mehrere an einem Habitatbaum
erfasst wurden. Weiterhin konnten viele potenzielle Rindenquartiere ermittelt werden. Darüber
hinaus wurden zwei Bäume mit Spalten sowie drei Vogelkästen aufgenommen. Es wiesen
insgesamt elf der kartierten Bäume eine gute Vitalität auf, 16 der Habitatbäume waren tot.
Eine ausführliche Auflistung aller gefundenen Habitatbäume inklusive der Angabe von
Brusthöhendurchmesser der Bäume und Höhe der Höhlen und Spalten findet sich in Anhang
1.
Tabelle 3: Übersicht der kartiert en Baumhöhlen und Spalten nach Baumart und der sonstigen
Quartiertypen
Erläuterung: Es können mehrere Quartiertypen an einem Habitatbaum vorhanden sein
Baumart Abgeplatzte
Rinde Höhle(n) Spalte Vogelkasten Anzahl der
Habitatbäume
Buche 6 6 1 10
Eiche 6 6 1 3 15
Weide 1 1 1
Nicht erkennbar 1 1
Gesamt 14 13 2 3 27
Abbildung 8: Beispiel eines kartierten Habitatbaums mit Spechthöhle und abstehender Rinde
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5.5 Naturschutzfachliche Bewertung
Es wurden insgesamt 18 potenzielle Quartierbäume für Vögel (entspricht einer Dichte von 5,8
Bäumen pro Hektar) und 27 poten zielle Quartierbäume für Fledermäuse (entspricht einer
Dichte von 8,7 Bäume pro Hektar) ermittelt. Damit besitzt der Waldrandbereich eine hohe
Dichte an Habitatbäumen und somit eine hohe n aturschutzfachliche Bedeutung für
Höhlenbewohner.
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6 Avifauna
6.1 Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet für die avifaunistischen Kartierungen umfasst eine Fläche von
insgesamt ca. 239 ha (s. Karte 2). Den größten Teil des UG machte mit ca. 164 ha
strukturarmes Offenland ohne Bäume und mit nur stellenweise geringfügigem
Strauchbewuchs aus. Weitere 70 ha des Gebietes entfallen auf strukturiertes Offenland, 5 ha
waren mit Wald bestockt. D ie landwirtschaftlich genutzten Flächen im Offenland wurden
hauptsächlich mit Spargel, Getreide, Raps und Kartoffeln bestellt. In der Nähe des
Bauernhofes „Benz“ im Südosten der Fläche wurden Erdbeeren teils unter Folientunneln
angebaut. Strukturgebende Elemente in Form von größeren Gehölzformationen, Gebüschen
und Sträuchern sowie extensiv genutzte Grünlandbereiche befinden sich besonders im Osten
und Süden des Gebiets. Den südlichen Teil des UG durchfließt die „Silz“ entlang deren Ufer
sich feuchte Grünla ndbereiche mit einigen Schilfsäumen, gebüsch - und strauchreiche
Bereiche sowie kleinräumige Erlen -Weiden-Bestände befinden. Des Weiteren erhöhen
besonders im Norden und vereinzelt auch im zentralen Bereich des UG kleinere
Entwässerungsgräben mit Stauden- oder Schilfsäumen sowie solitäre oder in kleinen Gruppen
stehend Feldgehölze lokal den Strukturreichtum, in vielen Teilen und besonders im Zentrum
der Fläche aber wird die ausgeräumte Landschaft intensiv landwirtschaftlich genutzt und kann
als strukturarm bezeichnet werden.
Die Nachtbegehungen sowie die Horstkartierung fanden in den gehölzbestandenen Bereichen
(strukturiertes Offenland und Wald) auf einer Fläche von ca. 75 ha statt.
6.2 Auswertung vorhandener Daten
Im Rahmen der artenschutzfachlichen Potenzialanalyse durch Björnsen Beratende Ingenieure
GmbH wurden an drei Terminen zwischen Mitte Mai und Mitte Juni 2021
Querschnittsbegehungen zur Erfassung der Avifauna durchgeführt (s. Tabelle 4). Innerhalb
eines erweiterten Untersuchungsraumes (Radius 500 m) wurden balzende, singende
Männchen, Revierauseinandersetzungen, Vogelpaare sowie Nistmaterial tragende Vögel,
Nest und Horststandorte, Futter tragende Altvögel und Flügge gewordenen Jungvögel erfasst.
Tabelle 4: Termine der Querschnittsbegehungen
Begehung Datum Uhrzeit Wetter Erfassungsraum
1 19.05.2021 6:30 – 11:00 Uhr 7-11°C; sonnig,
bewölkt Erweiterter
Untersuchungsraum (Radius
500 m) 2 21.05.2021 7:00 – 9:00 Uhr 7°C, wolkig
3 11.06.2021 6:45 – 10:00 Uhr 15°C, sonnig
In den vom HLNUG zur Verfügung gestellten Daten konnten innerhalb des
Untersuchungsgebietes Angaben zu zwei Vogelarten mit Brutverdacht ausgelesen werden (s.
Karte 2). Zum einen wurde 2002 der Kiebitz (Vanellus vanellus) mit Brutverdacht ca. 250 m
nordwestlich des Bauernhofs „Benz“ erfasst, zum anderen wurde ebenfalls 2002 der
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus ) mit Brutverdacht auf dem Gelände des
Umspannwerkes angrenzend an die Grillhütte „Liederkranzeck“ erfasst.
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Zudem wurden innerhalb des Abfrageraumes von 1000 m um das Untersuchungsgebiet
sieben planungsrelevante Arten mit Brutverdacht dokumentiert, die im Folgenden aufgeführt
werden:
Die Bekassine (Gallinago gallinago ) wurde mit einem Brutverdacht in 2003 im Offenland
zwischen Bauernhof „Benz“ und dem Restaurant „Forsthaus Kalkofen“ ca. 730 m östlich des
Untersuchungsgebietes festgestellt.
Ein Pärchen Mittelspechte (Dendrocopos medius ) wurde 2003 im Waldstück zwischen
„Hahnwiesenbach“ und „Apfelbach“ ca. 100 m nordöstlich der Grenze des
Untersuchungsgebietes erfasst.
Jeweils 2003 und 2008 wurde der Rotmilan (Milvus milvus ) mit Brutverdacht in einem
Waldgebiet nördlich des Untersuchungsgebietes nachgewiesen.
Ebenfalls in den Jahren 2003 und 2008 wurde der Schwarzmilan (Milvus migrans ) mit
Brutverdacht in einem Waldgebiet nördlich des Untersuchungsgebietes erfasst.
Der Steinkauz (Athene noctua) wurde 2003 ca. 450 m östlich des Untersuchungsgebietes auf
dem heutigen Baustellengelände neben dem „GSI Helmholtzzentrum für
Schwerionenforschung“ festgestellt.
Auf dem heutigen Baustellengelände neben dem „GSI Helmh oltzzentrum für
Schwerionenforschung“ konnte ebenfalls 2003 der Wendehals (Jynx torquilla ) ermittelt
werden. Eine weitere Feststellung der Art mit Brutverdacht aus 2003 liegt nordöstlich der
Grillhütte „“Liederkranzeck“ ca. 300 m außerhalb des Untersuchungsgebietes.
Ein Brutverdacht des Wespenbussard (Pernis apivorus) aus 2003 liegt ca. 750 m nordöstlich
des Untersuchungsgebietes innerhalb eines geschlossenen Waldstückes.
Zusätzlich zu den auch während der Kartierungen 2022 im Untersuchungsraum
nachgewiesenen, planungsrelevanten Arten wurden folgende, ungenau verortete Arten mit
Ortsangabe „Offenland zwischen Wixhausen, Gräfenhausen“ aus der zentralen
Artendatenbank ausgele sen: Grauammer, Grauschnäpper, Kiebitz, Kornweihe, Kranich,
Merlin, Rebhuhn, Steinschmätzer, Turteltaube und Waldschnepfe. Da eine tatsächliche
Zuordnung zum Untersuchungsgebiet bzw. Abfrageraum aufgrund der ungenauen Verortung
nicht gewährleistet ist, werden diese Arten nicht weiter behandelt.
Im Rahmen des Landschaftsplan zum Bebauungsplan W X 12 „Erweiterung der GSI“ der Stadt
Darmstadt (REGIOPLAN 2005) wurden avifaunistische Erfassungen im nordöstlichen Teil des
Untersuchungsgebietes bzw. des Abfrageraumes durchgeführt, bei denen folgende
Vogelarten erfasst wurden:
Der Baumpieper (Anthus trivialis ) wurde mit sieben Brutrevieren im Abfrageraum am
Waldrand nördlich des „GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung“ entlang des
„Hahnwiesenbachs“ dokumentiert.
Für die Bekassine gab es einen Nachweis als Gastvogel innerhalb des
Untersuchungsgebietes zwischen dem Bauernhof „Benz“ und dem „GSI Helmholtzzentrum für
Schwerionenforschung“.
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
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Ebenfalls als Gastvogel wurde der Eisvogel (Alcedo atthis ) nördlich des UG am
Hahnwiesenbach festgestellt.
Zwei Brutreviere des Feldschwirls (Locustella naevia ) befanden sich innerhalb des
Abfrageraumes an den Waldrändern in der Nähe des „Hahnwiesenbachs“ nördlich des UG.
Für den Feldsperling (Passer montanus ) wurden innerhalb des UG zwei Reviere
dokumentiert, eines Im Norden eines im Süden. Außerdem gab es ein weiteres Revier im
Abfrageraum am nördlichen Rand der „Totenberge“.
Fünf Brutreviere der Feldlerche (Alauda arvensis) lagen innerhalb des UG im Offenland, drei
weitere Brutreviere innerhalb des Abfrageraumes.
Zwei Brutreviere des Haussperlings (Passer domesticus) wurden im südlichen UG entlang
der „Silz“ dokumentiert, ein weiteres Revier befand sich innerhalb des Abfrageraumes südlich
der „Totenberge“.
Ein Brutrevier der Hohltaube (Columba oenas ) befand sich im nördlichen Wald des
Abfrageraums.
Der Kiebitz wurde mit drei Brutrevieren innerhalb des zentralen UG erfasst.
Zehn Brutreviere der Mehlschwalbe (Delichon urbicum ) wurden in den Waldgebieten
nordöstlich des UG innerhalb des Abfrageraums erfasst. Die Mehlschwalbe, ursprünglich in
Felslandschaften verbreitet, ist heute ein ausgesprochener Kulturfolger. Sie brütet an Felsen
oder Gebäuden aller Art unter Vorsprüngen, ein freier Anflug auf das Nest ist dabei von
besonderer Bedeutung. Die vorliegende Verortung der Brutplätze innerhalb des Waldgebietes
erscheint daher nicht plausibel.
Ein Brutrevier des Neuntöters (Lanius collurio) wurde innerhalb des UG im Randbereich der
„Silz“ sowie ein weiteres im südlichen Teil des Abfrageraums erfasst.
Der Pirol (Oriolus oriolus) konnte mit einem Brutrevier im südlichen UG an der „Silz“ und mit
acht weiteren Brutrevieren im nordöstlichen Abfrageraum erfasst werden.
Der Schwarzspecht (Dryocopus martius) wurde mit drei Brutrevieren innerhalb des UG und
mit einem Revier im nördlichen Abfrageraum festgestellt. Da sich die drei Brutnachweise
innerhalb des UG alle im Offenland befinden, der Schwarzspecht aber ein ausgesprochener
Waldbewohner ist, werden die Beobachtungen als unplausibel angesehen. Bei den
Kartierungen in 2022 konnte kein Brutrevier der Art im UG nachgewiesen werden.
Zwei Brutreviere des Teichrohrsängers (Acrocephalus scirpaceus) wurden innerhalb des
Untersuchungsgebietes festgestellt.
Zwei Brutrevier der Turteltaube (Streptopelia turtur) befanden sich im Abfrageraum südlich
des „GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung“.
Da die bis hierhin aufgeführten Daten aus den Jahren 2002 -2008 stammen, ist deren
Aussagekraft und Bedeutung für das aktuelle Vorhaben nur als sehr eingeschränkt
anzusehen.
Während der Querschnittsbegehungen im Rahmen der a rtenschutzfachlichen
Potenzialanalyse 2021 (BCE 2021 ) konnten insgesamt 46 Vogelarten im erweiterten
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 17
Untersuchungsgebiet n achgewiesen werden, von denen 21 Arten aufgrund eines
unzureichenden oder schlechten Erhaltungszustandes in Hessen ( STAATLICHE
VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014) als planungsrelevant gelten. Hervorzuheben sind hier
die Arten Bluthänfling (Carduelis cannabina ), Gartenrotschwanz, Kiebitz, Kuckuck
(Cuculus canorus ) und Wiedehopf (Upupa epops ), die alle einen ungünstig -schlechten
Erhaltungszustand in Hessen aufweisen (STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014).
Für den Kieb itz wurde ein Brutnachweis innerhalb des UG erbracht . Für den Wie dehopf
werden Brutnachweise innerhalb des engeren Untersuchungsraums als unwahrscheinlich
eingestuft, da die artspezifischen Strukturen für N ahrungs- und Bruthabitat (geeignete
Bruthöhlen und vegetationsarme Flächen zur Nahrungssuche) hier weitestgehend fehlen.
Zum Schutz der in Hessen vom Aussterben bedrohten Arten Kiebitz und Wiedehopf wurden
die genauen Fundorte dieser Arten gemäß § 7 HUIG nicht dargestellt.
In Tabelle 5 sind alle planungsrelevanten Brutvogelarten aufgelistet, die durch die
Datenrecherche im Abfrageraum ermittelt werden konnten. Zur Einor dnung der Aktualität ist
das Erfassungsjahr für jede Art angegeben.
Tabelle 5: Im Abfrageraum nachgewiesene planungsrelevante Brutvögel
Erläuterungen: Daten ab 2000 aus der Landesartendatenbank der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen,
Rheinland-Pfalz und das Saarland; Darstellung der planungsrelevanten Brutvögel im 1 -km Radius um das
Untersuchungsgebiet; Schutz: b/s = nach § 7 BNatSchG besonders bzw. streng geschützt; RL D = Rote Liste
Deutschland (RYSLAVY et al. 2020), RL HE = Rote Liste Hessen (STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014):
1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Art
der Vorwarnliste, * = derzeit nicht gefährdet; EHZ HE = Erhaltungszustand in Hessen (STAATLICHE
VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014)
Mit * gekennzeichnete Arten wurden innerhalb des Untersuchungsgebietes festgestellt
EJ = Jahr der aktuellsten Erfassung laut vorhandenen Daten
Deutscher
Artname
Wissenschaftlicher
Artname Schutz RL D RL HE EHZ HE EJ
Baumpieper Anthus trivialis b v 2 Ungünstig -
schlecht 2005
Bekassine * Gallinago gallinago s 1 1 Ungünstig -
schlecht 2005
Bluthänfling * Carduelis
cannabina b 3 3 Ungünstig -
schlecht 2021
Feldlerche * Alauda arvensis b 3 V Ungünstig -
unzureichend 2021
Feldschwirl Locustella naevia b 2 V Ungünstig -
unzureichend 2005
Feldsperling * Passer montanus b V V Ungünstig -
unzureichend 2021
Gartenrotschwanz
*
Phoenicurus
phoenicurus b * 2 Ungünstig -
schlecht 2021
Girlitz * Serinus serinus b * * Ungünstig -
unzureichend 2021
Goldammer * Emberiza citrinella b * V Ungünstig -
unzureichend 2021
Graureiher * Ardea cinerea b * * Ungünstig -
unzureichend 2021
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 18
Deutscher
Artname
Wissenschaftlicher
Artname Schutz RL D RL HE EHZ HE EJ
Haussperling * Passer domesticus b * V Ungünstig -
unzureichend 2021
Hohltaube Columba oenas b * * Ungünstig -
unzureichend 2005
Kiebitz * Vanellus vanellus s 2 1 Ungünstig -
schlecht 2021
Kuckuck * Cuculus canorus b 3 3 Ungünstig -
schlecht 2021
Mauersegler * Apus apus b * * Ungünstig -
unzureichend 2021
Mehlschwalbe * Delichon urbicum b 3 3 Ungünstig -
unzureichend 2021
Mittelspecht Dendrocopos
medius s * * Ungünstig -
unzureichend 2003
Neuntöter * Lanius collurio b * V Ungünstig -
unzureichend 2005
Pirol * Oriolus oriolus b V V Ungünstig -
unzureichend 2005
Rauchschwalbe * Hirundo rustica b V 3 Ungünstig -
unzureichend 2021
Rotmilan * Milvus milvus s * V Ungünstig -
unzureichend 2021
Schwarzkehlchen
* Saxicola rubicola b * * Ungünstig -
unzureichend 2021
Schwarzmilan * Milvus migrans s * * Ungünstig -
unzureichend 2008
Schwarzspecht * Dryocopus martius s * * Ungünstig –
unzureichend 2021
Steinkauz Athene noctua s V V Ungünstig –
schlecht 2003
Teichrohrsänger * Acrocephalus
scirpaceus b * V Ungünstig -
unzureichend 2021
Türkentaube * Streptopelia
decaocto b * * Ungünstig -
unzureichend 2021
Turteltaube Streptopelia turtur s 2 2 Ungünstig -
schlecht 2005
Weißstorch Ciconia ciconia s V V Ungünstig -
unzureichend 2021
Wendehals Jynx torquilla s 3 1 Ungünstig -
schlecht 2003
Wespenbussard Pernis apivorus s V 3 Ungünstig -
unzureichend 2003
Wiedehopf Upupa epops s 3 1 Ungünstig -
schlecht 2021
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 19
6.3 Untersuchungsmethodik
6.3.1 Horstkartierung
Zur Erfassung poten zieller Nistplätze von Greifvögeln und anderen Großvögeln im
Untersuchungsgebiet wurde eine Horstkartierung gemäß des Methodenblatts V2 nach
ALBRECHT et al. (2014) durchgeführt. Die Kartierung erfolgte am 20.03. 2022 bei noch
unbelaubtem Zustand der Bäume. Vorgefundene Horste wurden fotografisch erfasst und der
Standort mittels GPS verortet, die Größe und Höhe der Horste im Baum, di e Baumart sowie
der Brusthöhendurchmesser wurden dokumentiert. Zur Klärung der tatsächlichen Nutzung
erfolgten zwei Belegkontrollen mit insgesamt vier Terminen zwischen Mitte April und Ende
Juni. Dazu wurden die erfassten Horste aus einer Entfernung von ca . 100 bis 200 m für
mindestens 15 bis 20 Minuten mit einem Fernglas und/oder Spektiv aus unterschiedlichen
Perspektiven beobachtet. Es wurden an - oder abfliegende Tiere, warnende Individuen in
Horstnähe oder Spuren wie Federn und Kot unter dem Horstbaum in die Bewertung
einbezogen.
Die Begehungstermine sind in der nachfolgenden Tabelle 6 zusammengefasst.
Tabelle 6: Begehungstermine der Horstkartierung bzw. Belegkontrollen
Durchgang Datum
Horstkartierung 20.03.2022
Belegkontrolle 1
19.04.2022
28.04.2022
17.05.2022
Belegkontrolle 2 27.06.2022
6.3.2 Revierkartierung
Zur Erfassung der Brutvogelfauna des Untersuchungsgebietes erfolgte eine flächendeckende
Revierkartierung mit neun Tagbegehungen und drei Nachtbegehungen gemäß des
Methodenblatts V1 nach ALBRECHT et al. (2014) in Anlehnung an die Methodenstandards zur
Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2005). Die Kartierung erfolgte zwischen
Mitte März und Anfang Juli 2022.
Die Erfassung der Eulen und Spechte erfolgte mit Hilfe von Klangattrappen gemäß den
Standards nach SÜDBECK et al. (2005) . Die Begehungstermine und die dazugehörigen
Witterungsbedingungen können der nachfolgenden Tabelle 7 entnommen werden.
Bei den Erfassungen R8 am 20.06. und R9 am 01.07.2022 konnte aufgrund von anfänglich
starken Regenfällen abweichend von Südbeck et al. (2005) nicht ab Sonnenaufgang mit den
Kartierungen begonnen werden.
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 20
Tabelle 7: Begehungstermine der Revierkartierung
Erläuterungen: R = Revierkartierung (Tag), N = Nachtbegehung
Durchgang Datum
Uhrzeit
Wind Bewölkung
Temperatur
[°C] Niederschlag
von bis min max
N1 14.03.2022 18:15 19:45 schwach leicht bewölkt 7,0 9,0 keiner
N2.1 11.04.2022 20:45 22:00 schwach leicht bewölkt 11,0 14,0 keiner
N2.2 12.04.2022 20:45 21:30 schwach leicht bewölkt 12,0 16,0 keiner
N3 16.06.2022 22:00 23:15 schwach leicht bewölkt 20,0 24,0 keiner
R1 17.03.2022 06:20 11:40 schwach bedeckt 8,5 10,0 keiner
R2 19.04.2022 06:29 12:25 schwach leicht bewölkt 3,0 17,0 keiner
R3 28.04.2022 06:10 13:15 still keine 4,0 17,0 keiner
R4 09.05.2022 06:15 13:00 still keine 10,0 22,0 keiner
R5 17.05.2022 06:15 13:00 still leicht bewölkt 10,0 25,0 keiner
R6 25.05.2022 05:30 12:10 schwach leicht bewölkt 8,5 20,0 keiner
R7 07.06.2022 06:00 13:00 schwach teils bewölkt 12,0 22,0 keiner
R8 20.06.2022 08:00 12:30 mittel teils bewölkt 15,0 22,0 zeitweise Regen
R9 01.07.2022 06:30 13:45 schwach stark bewölkt 14,0 20,0 leichter Regen
Alle Vogelbeobachtungen wurden punktgenau mittels GPS mit Angaben zu Anzahl und
Brutzeitcode vor Ort erfasst. Für Arten, die nach Angaben der STAATLICHE
VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN (2014) einen ungünstig -unzureichenden bzw. ungünstig -
schlechten Erhaltungszustand in Hessen aufweisen, erfolgte gemäß SÜDBECK et al. (2005) bei
einem Brutnachweis (BN) oder Brutverdacht (BV) die Zuweisung von Revieren sowie di e
Ermittlung von Reviermittelpunkten. Arten, für die ein Brutnachweis oder ein Brutverdacht
erbracht werden konnte, wurden als Brutvögel im Untersuchungsgebiet eingestuft. Darüber
hinaus wurden Brutzeitfeststellungen (BZ), Nahrungsgäste (NG), Durchzügler ( DZ),
Überflieger (ÜF) oder Wintergäste (WG) dieser Arten in der Karte 2 verortet. Dabei wurden die
in SÜDBECK et al. (2005) angegebenen zeitlichen Wertungsgrenzen der jeweiligen Vogelart
berücksichtigt. D ie allgemein häufigen Arten, die in Hessen einen günstigen
Erhaltungszustand aufweisen, wurden halbquantitativ erfasst und in Häufigkeitsklassen (s.
Kapitel 6.4.2.1) zusammengefasst.
Arten, die nach Angaben der STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN (2014) einen
ungünstig-unzureichenden bzw. ungünstig -schlechten Erhaltungszustand in Hessen
aufweisen, werden im Folgenden als planungsreleva nt bezeichnet. Für diese Arten gilt eine
besondere und für die übrigen Vogelarten eine allgemeine Planungsrelevanz.
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 21
6.4 Ergebnisse
6.4.1 Horstkartierung
Es wurde insgesamt ein Horst im Untersuchungsgebiet kartiert (s. Tabelle 8 und Abbildung 1).
Dieser befindet sich im südlichen Teil des UG auf einer hohen Erle im Uferber eich des
Bachlaufes der „Silz“ ca. 300 m südwestlich des Bauernhofes „Benz“. Während der
Kartierungen wurde ein wahrscheinliche r Besatz des Horstes durch den Mäusebussard
festgestellt. Da am ersten Termin der Belegkontrolle 1 zwar Bewegung im Horst erkennbar,
die Art aber nicht zu bestimmen war, wurde der Horst im Rahmen der Belegkontrolle 1 an zwei
weiteren Terminen beobachtet. E indeutig einer Art zuzuordnendes Brutgeschehen konnte
auch bei diesen Kontrollen nicht festgestellt werden. An allen drei Beobachtungsterminen der
Belegkontrolle 1 wurden aber ausgiebig rufende Mäusebussarde im direkten Umfeld des
Horstes festgestellt. Dadurch wird auf einen Brutverdacht des Mäusebussards geschlossen.
Tabelle 8: Im Untersuchungsgebiet ermittelter Horst
Erläuterungen: BHD = Brusthöhendurchmesser; Höhe = Höhe des Horstes im Baum; ᴓ = Durchmesser des Horstes
Horst-
Nr. Baumart BHD
[cm]
Höhe
[m]
ᴓ
[cm]
UTM-Koordinaten
Nutzer
East North
1 Erle 80 20 80 476020 5530071 Mäusebussard
(Brutverdacht)
Abbildung 9: Horst Nr. 1, aufgenommen am 28.04.2022
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 22
6.4.2 Ergebnisse der Revierkartierung
6.4.2.1 Gesamtartenspektrum
Es wurden insgesamt 73 Vogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen (s. Tabelle 9).
Davon haben 34 einen ungünstigen Erhaltungszus tand in Hessen (STAATLICHE
VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014) und werden somit als planungsrelevant eingestuft.
Diese sind in der Karte 2 dargestellt.
Einen ungünstig -schlechten Erhaltungszustand weisen folgende sechs Vogelarten auf:
Braunkehlchen, Baumpieper, Gartenrotschwanz, Bluthänfling, Kuckuck, Wendehals.
Für den Bluthänfling wurden sechs und für den Kuckuck zwei Brutreviere im
Untersuchungsgebiet ermittelt. Für das Braunkehlchen, den Baumpieper, den
Gartenrotschwanz und den Wendehals konnten außerdem Brutzeitnachweise erbracht
werden. Das Braunkehlchen und der Wendehals werden in der Roten Liste 2014 für Hessen
als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft (STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014).
Der Baumpieper und der Gartenrotschwanz gelten in Hessen als „stark gefährdet“ , Kuckuck
und Bluthänfling werden als „gefährdet“ eingestuft.
Einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand haben weitere 28 der im
Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten, von denen wiederum 12 als Brutvögel
eingestuft werden konnten.
Insgesamt gibt es demnach 14 planungsrelevante Vogelarten, für die im Ja hr 2022 ein
Reviernachweis im Untersuchungsgebiet erbracht wurde.
Tabelle 9: Gesamtartenliste Avifauna im Untersuchungsgebiet
Erläuterungen: Schutz: b/s = nach § 7 BNatSchG besonders bzw. streng geschützt; RL D = Rote Liste Deutschland
(RYSLAVY et al. 2020 ), RL HE = Rote Liste Hessen (STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014): 1 = vom
Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Art der
Vorwarnliste, * = derzeit nicht gefährdet; EHZ HE = Erhaltungszustand in Hessen (STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE
FÜR HESSEN 2014); Status = Brutstatus nach SÜDBECK et al. (2005): BN = Brutnachweis; BV = Brutverdacht; BZ =
Brutzeitfeststellung; NG = Nahrungsgast; DZ = Durchzügler; ÜF = Überflie ger, WG = Wintergast ; Hfk =
Häufigkeitsklasse: I=1; II=2-5; III=6-20, IV = 21-50, V = > 50 Individuen pro Durchgang
Art Deutsch Art wiss. BNatschG RL D RL HE EHZ
HESSEN
Häufigkeit/
Status
Amsel Turdus merula b * * günstig III
Bachstelze Motacilla alba b * * günstig III
Baumpieper Anthus trivialis b V 2 ungünstig -
schlecht 1 BZ
Bergfink Fringilla
montifringilla b - - nicht gelistet DZ oder WG
Blaukehlchen Luscinia svecica s * * ungünstig -
unzureichend 1 BZ
Blaumeise Parus caeruleus b * * günstig III
Bluthänfling Carduelis
cannabina b 3 3 ungünstig -
schlecht 6 BV, 4 BZ
Braunkehlchen Saxicola rubetra b 2 1 ungünstig -
schlecht 2 BZ, 4 DZ
Buchfink Fringilla coelebs b * * günstig II
Buntspecht Dendrocopos
major b * * günstig II
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Simon & Widdig GbR 23
Art Deutsch Art wiss. BNatschG RL D RL HE EHZ
HESSEN
Häufigkeit/
Status
Dohle Coloeus
monedula b * * ungünstig -
unzureichend 3 NG
Dorngrasmücke Sylvia communis b * * günstig III
Eichelhäher Garrulus
glandarius b * * günstig II
Elster Pica pica b * * günstig III
Feldlerche Alauda arvensis b 3 V ungünstig -
unzureichend
9 BV, 10 BZ, 4
DZ, 1 NG
Feldsperling Passer
montanus b V V ungünstig -
unzureichend 1 BZ, 9 NG
Fitis Phylloscopus
trochilus b * * günstig II
Gartenbaumläufer Certhia
brachydactyla b * * günstig II
Gartengrasmücke Sylvia borin b * * günstig II
Gartenrotschwanz Phoenicurus
phoenicurus b * 2 ungünstig -
schlecht 1 BZ
Girlitz Serinus serinus b * * ungünstig -
unzureichend 2 BV, 4 BZ
Goldammer Emberiza
citrinella b * V ungünstig -
unzureichend
1 BN, 1 BV, 7
BZ, 1 NG
Graureiher Ardea cinerea b * * ungünstig -
unzureichend 2 ÜF
Grünfink Carduelis chloris b * * günstig III
Grünspecht Picus viridis s * * günstig III
Habicht Accipiter gentilis s * 3 ungünstig -
unzureichend 2 NG
Hausrotschwanz Phoenicurus
ochruros b * * günstig II
Haussperling Passer
domesticus b * V ungünstig -
unzureichend
2 BN, 22 BV,
13 BZ, 1 NG
Heckenbraunelle Prunella
modularis b * * günstig II
Höckerschwan Cygnus olor b * - günstig I
Jagdfasan Phasianus
colchicus b - nb ohne III
Kanadagans Branta
canadensis b - nb ohne II
Kernbeißer Coccothraustes
coccothraustes b * * günstig I
Klappergrasmücke Sylvia curruca b * V ungünstig -
unzureichend 2 BZ
Kleiber Sitta europaea b * * günstig II
Kohlmeise Parus major b * * günstig III
Kolkrabe Corvus corax b * * günstig I
Kormoran Phalacrocorax
carbo b * * ungünstig -
unzureichend 2 ÜF
Kuckuck Cuculus canorus b 3 3 ungünstig -
schlecht 2 BV
Mauersegler Apus apus b * * ungünstig -
unzureichend 2 NG
Mäusebussard Buteo buteo s * * günstig II
Mehlschwalbe Delichon
urbicum b 3 3 ungünstig -
unzureichend 1 BV, 3 NG
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Art Deutsch Art wiss. BNatschG RL D RL HE EHZ
HESSEN
Häufigkeit/
Status
Misteldrossel Turdus
viscivorus b * * günstig I
Mittelspecht Dendrocopos
medius s * * ungünstig -
unzureichend 1 BZ
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla b * * günstig IV
Nachtigall Luscinia
megarhynchos b * * günstig IV
Neuntöter Lanius collurio b * V ungünstig -
unzureichend 2 BV, 3 BZ
Nilgans Alopochen
aegyptiaca b - nb ohne II
Pirol Oriolus oriolus b V V ungünstig -
unzureichend 1 BZ
Rabenkrähe Corvus corone /
C. cornix b * * günstig III
Rauchschwalbe Hirundo rustica b V 3 ungünstig -
unzureichend 1 BV
Ringeltaube Columba
palumbus b * * günstig III
Rohrammer Emberiza
schoeniclus b * 3 ungünstig -
unzureichend 2 NG
Rotkehlchen Erithacus
rubecula b * * günstig III
Rotmilan Milvus milvus s * V ungünstig -
unzureichend 1 Ng
Schwarzkehlchen Saxicola rubicola b * * ungünstig -
unzureichend
2 BN, 4 BV, 1
BZ
Schwarzmilan Milvus migrans s * * ungünstig -
unzureichend 2 NG
Singdrossel Turdus
philomelos b * * günstig III
Star Sturnus vulgaris b 3 * günstig III
Stieglitz Carduelis
carduelis b * V ungünstig -
unzureichend 4 BV, 2 BZ
Stockente Anas
platyrhynchos b * V ungünstig -
unzureichend 1 BV, 1 BZ
Sumpfrohrsänger Acrocephalus
palustris b * * günstig II
Teichrohrsänger Acrocephalus
scirpaceus b * V ungünstig -
unzureichend 1 BV, 5 BZ
Trauerschnäpper Ficedula
hypoleuca b 3 V ungünstig -
unzureichend 1 BZ
Türkentaube Streptopelia
decaocto b * * ungünstig -
unzureichend 1 BV, 1 BZ
Turmfalke Falco
tinnunculus s * * günstig II
Wachtel Coturnix coturnix b V V ungünstig -
unzureichend 1 BZ
Waldbaumläufer Certhia familiaris b * * günstig I
Weißstorch Ciconia ciconia s V V ungünstig -
unzureichend 1 NG
Wendehals Jynx torquilla s 3 1 ungünstig -
schlecht 1 BZ
Wiesenschafstelze Motacilla flava b * * günstig III
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 25
Art Deutsch Art wiss. BNatschG RL D RL HE EHZ
HESSEN
Häufigkeit/
Status
Zaunkönig Troglodytes
troglodytes b * * günstig III
Zilpzalp Phylloscopus
collybita b * * günstig III
6.4.2.2 Artbezogene Ergebnisse planungsrelevanter Vogelarten
6.4.2.2.1 Baumpieper (Anthus trivialis)
Der Baumpieper, der in Hessen einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand aufweist und
als „stark gefährdet“ gilt, wurde einmal mit einer Brutzeitfeststellung im Untersuchungsgebiet
erfasst. Der Nachweis befand sich im nördlichen Teil des UG am Waldrand ca. 300 m nördlich
der Grillhütte „Liederkranzeck“ (Ecke Obere Mühlstr./ Messeler -Park-Straße). Baumpieper
benötigen offene Landschaften mit nicht zu dichter Krautschicht sowohl zur Brut, als auch zur
Nahrungssuche. Entsprechende Strukturen finden sich entlang des Waldrandes bzw. der
Ackersäume nahe der Brutzeitfeststellung.
6.4.2.2.2 Blaukehlchen (Luscinia svecica)
Das Blaukehlchen weist in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand auf.
Die Art wurde mit einer Brutzeitfeststellung im südlichen Teil des UG ca. 500 m südwestlich
des Bauernhofs Benz erfasst. Der Bereich zeichnet sich durch intensiv beackerte Flächen (u.a.
Rapsanbau) durchzogen von kleineren Gräben aus, was einem sekundären Bruthabitat der
Art entspricht. Entscheidend für die Besiedlung solcher Habitate ist eine reiche Strukturierung
der Landschaft, was im Umfeld der Brutzeitfeststellung bedingt gegeben ist. Etwas nördlich
des Fundortes entlang des Fließgewässers „Silz“ befinden sich kleinräumige Bereiche mit
Weiden und anderen Weichhölzern sowie Schilfbestände n, was dem primären Habitat des
Blaukehlchens entspricht. Die Erfassung der Art ist auf Ende April datiert. Zwar ist die
Hauptzugzeit der Art Anfang bis Mitte April, aufgrund der nicht eindeutig für das Blaukehlchen
geeigneten Habitatstrukturen um den Erfa ssungsort kann der Fund auch als (später)
Durchzügler eingestuft werden.
6.4.2.2.3 Bluthänfling (Carduelis cannabina)
Der Bluthänfling hat in Hessen einen ungünstig -schlechten Erhaltungszustand. Für diese Art
konnten sechs Brutreviere und vier Brutzeitfeststellungen im UG erfasst werden. Bezogen auf
die gesamte Offenlandfläche (234 ha) liegt die Siedlungsdichte des Bluthänflings bei 0,26
Brutpaaren pro 10 ha. In BAUER et al. (2005) werden als durchschnittlicher Wert 1,8 Brutpaare/
10 ha für Flächen über 100 ha angegeben. Damit ist die Siedlungsdichte im vorliegenden
Gebiet als niedrig einzustufen. Die Mittelpunkte von fünf der festgestellten Reviere befinden
sich im östlichen Teil d es UG ca. 450 -850 m südwestlich des Gebäudekomplexes der „GSI
Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH“. In diesem Bereich befinden sich
überwiegend strukturiertes Offenland , welches den Habitatansprüchen des Bluthänflings
entspricht. Ein weiterer Re viermittelpunkt liegt zentral im UG ca. 350 m nordwestlich des
Bauernhofs „Benz“ am Rand eines Feldweges in einem Einzelbaum umgeben von intensiv
beackerten Flächen. Zwei der Brutzeitfeststellungen befanden sich im südwestlichen UG im
Gehölzsaum einer Scheune an der Frankfurter Landstraße (L3). Die dritte Brutzeitfeststellung
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 26
lag angrenzend an die Ortschaft Darmstadt -Wixhausen auf einer stark verbuschten
Brachwiese angrenzend an die Wohnsiedlung „Am Hasenpfad“.
6.4.2.2.4 Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
Das Braunkehlchen weist in Hessen einen ungünstig -schlechten Erhaltungszustand auf und
wird in der Rote Liste Hessen (STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014) als „vom
Aussterben bedroht“ geführt. Es wurden zwei Brutzeitfeststellungen fü r die Art festgestellt,
einmal in einer stark verbuschten Brachwiese angrenzend an die Wixhausener Wohnsiedlung
„Am Hasenpfad“ und einmal am Rand eines Gehölzstreifens mit Unterwuchs aus Sträuchern
und Gebüschen umgeben von Ackerland ca. 650 m südlich der Grillhütte „Liederkranzeck“
(Ecke Obere Mühlstr./ Messeler -Park-Straße). Die Fundorte würden zwar poten ziell den
Habitatansprüchen des Braunkehlchens entsprechen, aufgrund der Zeitpunkte der
Feststellungen sowie der Tatsache, dass im späteren Verlauf der U ntersuchung keine
Braunkehlchen mehr festgestellt wurden, kann man die Brutzeitfeststellungen auch als
Durchzügler einordnen.
Zusätzlich wurden drei durchziehende Individuen im zentralen UG beobachtet.
6.4.2.2.5 Dohle (Coloeus monedula)
Für die Dohle, welche in Hes sen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand
aufweist, konnten im Untersuchungsgebiet drei Feststellungen als Nahrungsgast gemacht
werden. Die Erfassungen befanden sich auf dem Gelände des Umspannwerkes angrenzend
an die Grillhütte „Liederkranzeck“, auf einem Spargelfeld im zentralen UG und auf einer Wiese
angrenzend an den Bauernhof „Benz“.
6.4.2.2.6 Feldlerche (Alauda arvensis)
Die Feldlerche besitzt in Hessen einen ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand. Die Art
wurde im UG mit neun Brutrevieren erfasst. Auf die gesamte Offenlandfläche (234 ha) des
Untersuchungsgebietes bezogen entspricht dies einer Siedlungsdichte von 0,38 Brutpaaren
pro 10 ha. Die durchschnittliche Brutdichte für Flächen über 100 ha wird in BAUER et al. (2005)
mit 4,1 Brutpaaren pro 10 ha angegeben. Die Siedlungsdichte der Feldlerche, als die Art mit
den poten ziell höchsten Brutdichten der im Offenland brütenden Singvögel, ist im
Untersuchungsgebiet als ausgesprochen niedrig einzustufen.
Fünf der Reviermittelpunkte befinden sich im landwirtschaftlich genutzten Offenland im
zentralen UG, zwei weitere auf Äckern am östlichen Rand sowie jeweils ein Reviermittelpunkt
auf einem Acker im Nordwesten und einer im Süden des UG. Zudem wurden zehn
Brutzeitfeststellungen der Feldlerche erfasst, von denen sich fünf im zentralen Bereich des UG
befanden. Außerdem befanden sich drei der Brutzeitfeststell ungen im südlichen Gebiet
unterhalb der „Silz“, zwei weitere wurden im nördlichen Abschnitt des UG oberhalb der
Ortschaft Darmstadt -Wixhausen verortet. Zudem gab es vier Beobachtungen der Art als
Durchzügler und eine als Nahrungsgast, die sich auf Ackerflächen im zentralen und südlichen
Teil des UG verteilen.
6.4.2.2.7 Feldsperling (Passer montanus)
Der Feldsperling hat in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand . Im
Untersuchungsgebiet wurde für diese Art eine Brutzeitfeststellung in einem Feldgehölz ca.
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
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150 m westlich des Bauernhofs „Benz“ erfasst. Vor allem im nördlichen Teil des UG in den
Randbereichen der Ortschaft Wixhausen sowie im zentralen Bereich des UG auf Ackerflächen
waren an insgesamt neun Punkten Feldsperlinge als Nahrungsgast außerhalb der Brutzeit zu
beobachten.
6.4.2.2.8 Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
Der Gartenrotschwanz, welcher in Hessen einen ungünstig -schlechten Erhaltungszustand
aufweist und als „stark gefährdet“ eingestuft wird, wurde mit einer Brutzeitfeststellung im
Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Der Reviermittelpunkt befand sich am südlichsten Rand
knapp außerhalb des UG in einem Kleingarten. Nördlich (innerhalb des UG) sowie südlich an
den Reviermittelpunkt angrenzend befinden sich halboffene Grünlandbereiche mit einigen
Feldgehölzen sowie einigen älteren Obstbäumen. Diese Strukturen entsprechen zwar nicht
den vorrangigen Lebensraumansprüchen (z.B. lichte Altholzbestände), werden aber auch vom
Gartenrotschwanz besiedelt.
6.4.2.2.9 Girlitz (Serinus serinus)
Für den Girlitz, welcher in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand
aufweist, wurden ein Brutrevier innerhalb und ein Brutrevier mit Reviermittelpunkt knapp
außerhalb des Untersuchungsgebiets nachgewiesen. Werden beide Reviere in die
Berechnung einbezogen, entspricht die Siedlungsdichte im Untersuchungsgebiet 0,09
Brutpaaren pro 10 ha Fläche. Im Vergleich zu einem Mittleren Wert von 1,7 Brutpaaren pro 10
ha in der Literatur BAUER et al. (2005) ist die Siedlungsdichte in der untersuchten Fläche somit
niedrig. Der Reviermittelpunkt innerhalb des UG befand sich am östlichen Orts rand von
Wixhausen an der „Messeler-Park-Straße“. Der zweite Brutverdacht mit Reviermittelpunkt
knapp außerhalb des UG liegt am östlichen Rand der Wixhausener Wohnsiedlung „Am
Hasenpfad“.
Für die Ansiedlung des Girlitzes sind Anteile von Laub- und Nadelbäumen ausreichender Höhe
(> 8 m), im Sommer samentragende Stauden sowie gestörter, offener Boden essentielle
Habitatstrukturen. Im Bereich beider Reviere befinden sich sowohl einzelne Laub - und
Nadelbäume ausreichender Höhe als poten zielle Brutplätze sowie in unmittelbarer Nähe zu
den Reviermittelpunkten gebüsch - und staudenreiche Gehölzstreifen innerhalb offener
Agrarlandschaft sowie entlang des Ortsrandes von Darmstadt -Wixhausen Feldwege und
Baustellen (Wohnungsneubau) mit gestörten Böden (Ruderalflächen) als Nahrungshabitate.
Zusätzlich wurden insgesamt drei Brutzeitfeststellungen im bzw. eine Brutzeitfeststellung
knapp außerhalb des Untersuchungsgebietes erfasst. Zwei Brutzeitfeststellungen befanden
sich im südlichen Teil des UG in Gehölzstreifen umgeben von wenig strukturiertem Offenland.
Eine weitere Brutzeitfeststellungen wurde im nördlichen Teil des UG in einem Baum entlang
eines Grabens zwischen intensiv genutzten Ackerflächen verortet. Die Brutzeitfeststellung
knapp außerhalb des Untersuchungsgebiete s befand sich am Ortsrand von Darmstadt -
Wixhausen an der Straße „Am alten Grenzgraben“.
6.4.2.2.10 Goldammer (Emberiza citrinella)
Für die Goldammer, welche in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand
aufweist, wurden insgesamt zwei Brutreviere im Unte rsuchungsgebiet verortet, wobei ein
Brutnachweis und ein Brutverdacht erfasst wurden. Die Siedlungsdichte von 0,86 Brutpaaren
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
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auf 10 ha bezogen auf das gesamte Offenland (234 ha) ist verglichen mit einer
durchschnittlichen Brutpaardichte von 3,9 pro 10 ha (BAUER et al. 2005 ) als sehr niedrig
einzustufen. Der Reviermittelpunkt des Brutnachweises befand sich in einem Gehölzstreifen
mit verbuschten Randbereichen ca. 350 m südlich der Grillhütte „Liederkranzeck“ parallel zur
„Oberen Mühlstraße“. Zu den essentiellen Habitatansprüchen der Goldammer zählen offene
bis halboffene Landschaftsstrukturen (z.B. Acker -Grünland-Komplexe) mit Grenz - und
Übergangsbereichen zwischen Kraut - bzw. Staudenschicht und Strauch - bzw.
Baumvegetation. Als Singwarte nutzt die Art hohe Einzelbäume und Büsche. Das Revier mit
Brutnachweis befindet sich umgeben von strukturiertem Offenland mit Grünland und
Gehölzstrukturen vor allem im Osten und Südosten sowie intensiv genutztem Agrarland vor
allem Richtung Westen und erfüllt damit die Habitatansprüche der Art.
Der Reviermittelpunkt des Brutverdachtes wurde im südwestlichen Teil des UG in einem
kleinen Streifen Pappeln in einem schmalen Auenstreifens entlang des Fließgewässers „Silz“
erfasst. In diesem Bereich des UG befindet sich vor allem entlang der „Silz“ und im weiteren
Verlauf des Mühlbaches verschiedene, strukturreiche Gehölzstrukturen mit vielen Gebüschen,
Sträuchern und (teils hohen) Einzelbäumen sowie Randbereiche im Übergang zwischen
Kraut- bzw. Staudenfluren und intensiv genutzten Agrarflächen. Auch hier entsprechen die
Strukturen um den Reviermittelpunkt den Habitatansprüchen der Goldammer.
Zusätzlich zu den Brutrevieren wurden sechs Brutzeitfeststellungen erfasst, die sich im
südlichen und östlichen Bereich des UG verteilen. In allen Bereichen mit Brutzeitfeststellung
der Art entsprechen die umliegenden Strukturen den Habitatansprüchen (Acker -Grünland-
Komplexe mit Übergangsbereichen zu Gehölzstrukturen und Einzelbäumen).
6.4.2.2.11 Graureiher (Ardea cinerea)
Der Graureiher, welcher in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand
aufweist, wurde an zwei Punkten im nördlichen Untersuchungsgebiet im Überflug
nachgewiesen.
6.4.2.2.12 Habicht (Accipiter gentilis)
Der Habicht, der in Hess en einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand aufweist,
wurde im Untersuchungsgebiet zweimal als Nahrungsgast erfasst.
6.4.2.2.13 Haussperling (Passer domesticus)
Der Haussperling, welcher in Hessen mit einem ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand
gelistet wird, wurde im Untersuchungsgebiet mit 24 Brutrevieren (2 Brutnachweise, 22
Brutverdachte), 13 Brutzeitfeststellungen und einmal als Nahrungsgast erfasst. Die
Siedlungsdichten des Haussperlings sind stark von Flächengröße und dem Vorhandensein
geeigneter Brutstätten (Gebäuden) abhängig. Bezogen auf die Offenla ndfläche liegt die
Siedlungsdichte im Untersuchungsgebiet bei 10,26 Brutpaaren pro km², was leicht unterhalb
der für Deutschland angegebenen 15 -67 Brutpaare pro km² liegt (BAUER et al. 2005 ).
Betrachtet man alle rdings die geringe Anzahl von Gebäuden zum Brüten im
Untersuchungsgebiet, kann die Siedlungsdichte des Haussperlings als mittel eingestuft
werden. Die Brutnachweise der Art befanden sich beide auf dem Gelände des Bauernhofes
„Benz“ an der Dachkante einer S cheune. Auf dem Gelände des Bauernhofes an
verschiedenen Gebäuden befanden sich auch vier der Reviermittelpunkte mit dem Status
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
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Brutverdacht. Auch alle weiteren Mittelpunkte der Brutreviere mit Status Brutverdacht sowie
die Brutzeitfeststellungen befinden sich in der Nähe oder direkt an Gebäuden. Der weit
überwiegende Teil davon (10 Reviere mit Brutverdacht, 9 B rutzeitfeststellungen) wurde am
Ortsrand von Darmstadt-Wixhausen erfasst. Des Weiteren befanden sich fünf Brutreviere und
zwei Brutzeitfeststellung an den Wohnhäusern „Obere Mühlstraße 79 -81“, welche sich im
südlichen Teil des UG am Rande der „Silz“ umgeben von strukturiertem Offenland übergehend
in intensiv genutzter Agrarlandschaft befinden.
Die Beobachtung als Nahrungsgast befand sich im östlichen Randbereich des UG im
Übergang zwischen strukturiertem Offenland und einer Ackerfläche.
6.4.2.2.14 Klappergrasmücke (Sylvia curruca)
Die Klappergrasmücke, welche in Hessen einen ungünstig -unzureichenden
Erhaltungszustand aufweist, wurde im Untersuchungsgebiet mit zwei Brutzeitfeststellungen
erfasst. Eine Brutzeitfeststellung befand sich in einem Gehölzstreifen, der sich innerhalb des
Offenlandes zwischen dem Ort Darmstadt-Wixhausen und dem Waldstück befindet, welches
sich direkt nördlich der Grillhütte „Liederkranzeck“ anschließt. Die zweite Brutzeitfeststellung
wurde im östlichen Teil des UG im Bereich von strukturiertem Offenland in einem
Gebüschstreifen erfasst, welcher sich am Rande einer Grünfläche mit einem kleinen
stehenden Gewässer erstreckt.
6.4.2.2.15 Kormoran (Phalacrocorax carbo)
Der Kormoran wird in Hessen mit einem ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand
eingestuft. Innerhalb des UG wurden zwei Überflüge von Kormoranen beobachtet, einmal im
nördlichsten Bereich des UG sowie im zentralen UG über Offenland.
6.4.2.2.16 Kuckuck (Cuculus canorus)
Für den Kuckuck, welcher in Hessen einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand aufweist
und in der Roten Liste Hessen als „gefährdet“ eingestuft wird, konnten zwei Brutreviere im
Untersuchungsgebiet erfasst werden. Die Aktionsräume des Kuckucks können sehr groß sein,
Eier eines einzelnen Weibchens könne über mehrere km² verteilt sein. Die Siedlungsdichte
der Art ist besonders an das Vorkommen bevorzugter Wirtsvogelarten gebunden. Die im
Untersuchungsgebiet ermittelte Dichte von 0,085 Brutpaaren pro 10 ha (bezogen auf das
gesamte Offenland) liegt weit unterhalb des in der Literatur angegebenen Durchschnitts von
0,8 Revieren pro 10 ha (BAUER et al. 2005). Ein Reviermittelpunkt befand sich im nordöstlichen
Teil des UG in e inem Waldstück zwischen dem „ Hahnwiesenbach“ im Nordosten und der
Ortsgrenze von Darmstadt-Wixhausen im Südwesten. Das Waldstück ist dreiseitig umgeben
von Offenland, nur im Südosten geht die Fläche in ein größeres, das „GSI Helmholtzzentrum
für Schwerione nforschung GmbH“ umgebendes Waldstück über. Entlang der Waldgrenze
nahe des Reviermittelpunktes des Kuckucks wurden innerhalb des UG mehrere Nachweise
der Mönchgrasmücke erbracht, die auf Brutreviere dieser Art schließen lassen (Brutverdacht).
Grasmücken gehören zu den bevorzugten Wirten des Kuckucks. Das umliegende Offenland
um den Reviermittelpunkt aber auch der Wald selbst bieten dem insektenfressenden Kuckuck
Nahrungshabitate.
Das zweite Brutrevier wurde in einem Gehölzbestand im Uferbereich der „Silz“ zwischen dem
Bauernhof „Benz“ und den Wohnhäusern der „Obere Mühlstraße 79 -81“ festgestellt. Das
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
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strukturreiche Offenland entlang der „Silz“ mit unterschiedlichen Gehölzstrukturen aus z.B.
Weiden und Pappeln sowie Gebüschen und Strauch - und Staudenfluren i st überwiegend
eingebettet in strukturarmes, intensiv landwirtschaftlich genutztes Offenland. Besonders
entlang der „Silz“ wurden in den strauchreichen Randgebieten Vorkommen von Gasmücken
(Dorngrasmücke, Gartengrasmücke, Mönchsgrasmücke) sowie in Schilfsä umen in
Gewässernähe des Sumpfrohrsängers festgestellt. Mindestens für die Mönchsgrasmücke
kann hier aufgrund der Termine der Feststellungen auf mehrere Brutreviere mit Brutverdacht
geschlossen werden.
6.4.2.2.17 Mauersegler (Apus apus)
Der Mauersegler weist in Hessen einen ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand auf und
wurde zweimal als Nahrungsgast im UG beobachtet. Eine Beobachtung erfolgte über dem
Gelände des Bauernhof es „Benz“, die zweite im Offenland am Ortsrand von Darmstadt -
Wixhausen südlich des „Dompfaffweges“.
6.4.2.2.18 Mehlschwalbe (Delichon urbicum)
Die Mehlschwalbe, welche in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand
aufweist, wurde mit einem Brutrevier im Bereich einer Scheune des von strukturiertem
Offenland umgebenen Bauernhofes „Benz“ festges tellt. Mehlschwalben sind Fels - und
Gebäudebrüter und bauen ihre Nester typischerweise außen an Gebäuden unter
Vorsprüngen. Bei der Erfassung, die der Einschätzung als Brutverdacht zugrunde liegt,
wurden Mehlschwalben beim Einflug in die Scheune beobachtet . Eine Brut innerhalb des
Gebäudes ist möglich, es konnte aber kein Nest und damit auch kein direkter Einflug in eine
Brutstätte beobachtet werden. Mehlschwalben sind ausgesprochene Koloniebrüter mit
durchschnittlich vier bis fünf (oft auch bis 50) Nestern pro Kolonie (BAUER et al. 2005 ). Mit
einem im Untersuchungsgebiet festgestellten Brutrevier ist die Siedlungsdichte als niedrig
einzustufen, allerdings konnten möglicherweise nicht alle Brutstätten eingesehen werden.
Des Weiteren konnte die Art an drei Stellen im strukturreichen Offenland als Nahrungsgast
erfasst werden.
6.4.2.2.19 Mittelspecht (Dendrocopos medius)
Für den Mittelspecht, welcher in Hessen einen ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand
aufweist, wurde eine Brutzeitfeststellung im nordöstlichen UG im Waldgebiet zwischen dem
„Hahnwiesenbach“ und dem nordöstlichen Ortsrand von Darmstadt -Wixhausen erfasst. Das
Waldstück besteht überwiegend aus mittelalten Eichen und Buchen , was den essentiellen
Habitatansprüchen der Art entspricht. Der Wald ist auf drei Seiten umgeben von Grünland. Im
Norden und Osten schließen sich in Entfernungen von 400 -800 m größere Waldgebiete an .
Großräumig betrachtet entspricht dies einem für den Mittelspecht geeigneten
Lebensraumkomplex.
6.4.2.2.20 Neuntöter (Lanius collurio)
Der Neuntöter hat in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand. Für diese
Art wurden zwei Brutreviere und drei Brutzeitfeststellungen im Untersuchungsgebiet erfasst ,
was einer Siedlungsdichte von 0,08 Brutpaaren pro 10 ha im gesamten Offenland (234 ha)
entspricht. Dieser Wert liegt weit unterhalb der durchschnittlichen 0,8 Reviere pro 10 ha für
Flächen größer als 100 ha in der Literatur (BAUER et al. 2005). Ein Mittelpunkt eines Brutreviers
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
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dieser Art wurde im nördlichen Teil des UG ca. 100 m nordöstlich der Ortsgrenze von
Darmstadt-Wixhausen in einem von Stauden und einzelnen Gebüschen bewachsenen Graben
zwischen zwei Ackerflächen ermittelt. Dieser Teil des U G ist geprägt von strukturarmem
Offenland mit intensiv genutzten Ackerflächen, die als Nahrungshabitat für die Art fungieren.
Die örtlich eingestreuten Gehölze und Gebüsche dienen als Ansitz- und Singwarte sowie zum
Anlegen von Nahrungsreserven (Aufspießen der Beute auf Dornen). Auch ihr Nest legt die Art
vorwiegend in (Dornen)Büschen an. Das zweite Brutrevier des Neuntöters befand sich im
östlichen Teil des UG zwischen dem Bauernhof „Benz“ und dem „GSI Helmholtzzentrum für
Schwerionenforschung GmbH“ . Diese r Teil des UG ist geprägt von Ackerflächen mit
eingestreuten, halboffenen Grünflächen (Nahrungshabitat) die mit vereinzelten Gehölzen und
Gebüschen, Sträuchern sowie Stauden- und Krautfluren (Bruthabitat, Ansitz- und Singwarten,
Anlegen von Nahrungsreserven) strukturiert sind.
Die zwei Brutzeitfeststellungen waren einerseits auf einer stark verbuschten Brachwiese
angrenzend an die Wohnsiedlung „Am Hasenpfad“ und andererseits in einem reich
strukturierten Gehölzstreifen zwischen der Grillhütte „Liederkranzeck“ und dem Bauernhof
„Benz“.
6.4.2.2.21 Pirol (Oriolus oriolus)
Für den Pirol, der in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand aufweist,
wurde eine Brutzeitfeststellung erfasst, die knapp außerhalb des nördlichen UG in einem
Waldstück lag.
6.4.2.2.22 Rauchschwalbe (Hirundo rustica)
Die Rauchschwalbe, welche in Hes sen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand
aufweist, wurde mit einem Brutverdacht im UG erfasst. Der Reviermittelpunkt befand sich an
einer Scheune des Bauernhof es „Benz“, die Nester waren allerdings nicht einsehbar . In der
näheren Umgebung (bis 500 m Umkreis) befindet sowohl strukturreiche s als auch
strukturarmes, intensiv landwirtschaftlich genutzte s Offenland. Dies entspricht dem
Nahrungshabitat der Art. Rauchschwalben können in Gebieten über 100 ha Höchstdichten von
7,4 Brutpaaren pro 10 ha erreichen (BAUER et al. 2005). Allerdings ist die Siedlungsdichte stark
abhängig von geeigneten Brutstätten (Gebäude wie z.B. offene Stallungen). Im
Untersuchungsgebiet bieten fast ausschließlich die Gebäude des Ba uernhofes geeignete
Brutplätze. Die errechnete Siedlungsdichte liegt bei 0,04 Brutpaaren pro 10 ha bezogen auf
das gesamte Offenland. Da die Brutstätten allerdings nicht im Einzelnen eingesehen werden
konnte, kann die Siedlungsdichte hier weit höher liegen.
6.4.2.2.23 Rohrammer (Emberiza schoeniclus)
Die Rohrammer besitzt in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand. Die
Art wurde an zwei Stellen im UG als Nahrungsgast nachgewiesen. Beide Beobachtungen
befanden sich in stark landwirtschaftlich genutztem Offenland.
6.4.2.2.24 Rotmilan (Milvus milvus)
Der Rotmilan, welcher in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand hat,
wurde im Untersuchungsgebiet einmal als Nahrungsgast nachgewiesen. In den Jahren 2003
und 2008 wurde jeweils ein Brutverdacht des Rotmilans nördlich des UG festgestellt. Die
vielfältige Landschaft mit Wechsel von Wald und Offenland vor allem im No rden und Osten
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
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des UG entsprechen den Lebensraumansprüchen der Art. Nahrungshabitate des Rotmilans
sind typischerweise offenen Feldflur, Grün- und Ackerland, wie es im UG vorzufinden ist.
6.4.2.2.25 Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
Für das Schwarzkehlchen, welche s in Hessen einen ungünstig -unzureichenden
Erhaltungszustand aufweist, konnten insgesamt sechs Brutreviere im UG erfasst werden,
davon waren zwei Brutnachweise und vier Brutverdachte. Bezogen auf das gesamte Offenland
(234 ha) ergibt sich eine Siedlungsdichte von 0,25 Brutpaaren pro 10 ha. In (BAUER et al. 2005)
wird eine mittlere Siedlungsdichte der Art von 0.3 bis 1 Revier pro 10 ha für Mitteleuropa
angegeben.
Ein Brutnachweis befand sich im nördlichen UG innerhalb eines Grabens, der mit einer kraut-
und hochstaudenreichen Saumvegetation sowie vereinzelten Gebüschen bewachsen ist. Um
das Revier herum schließt sich überwiegend strukturarmes Agrarland an. Ebenfalls im
nördlichen Teil des UG oberhalb der Ortschaft Wixhausen befinden sich zwei Brutreviere mit
Brutverdacht deren Mittelpunkte sich jeweils in bewachsenen Gräben innerhalb wenig
strukturierter Ackerflächen befanden. Der zweite Reviermittelpunkt mit Brutnachweis befindet
sich im zentralen UG fast mittig zw ischen der Grillhütte „Liederkranzeck“, der Wixhausener
Wohnsiedlung „Am Hasenpfad“ und des Bauernhof es „Benz“. Auch in diesem Bereich
dominieren intensiv landwirtschaftliche Ackerflächen mit nur wenigen, strukturgebenden ,
bewachsenen Gräben, in denen sowo hl der Brutnachweis, als auch ein weiteres Revier mit
Brutverdacht lagen. Ca. 300 m südlich der Grillhütte „Liederkranzeck“ erstreckt sich Richtung
Osten ein Streifen strukturreiche n Offenlandes mit einzelnen Grünflächen, auf denen
verschiedene Gehölzstrukturen, Gebüsche und Sträucher wachsen. Auch in diesem Streifen
gibt es mehrere kleinere Gräben, wo in einem von diesen ein weiterer Reviermittelpunkt
ermittelt wurde. Schwarzkehlchen bevorzugen in Mitteleuropa zwar eher extensiv genutzte
Agrarflächen und t rockenes Gelände (BAUER et al. 2005 ), sofern flächendeckende, nicht zu
dichte Vegetation und höhere Singwarten vorhanden sind, werden aber auch feuchte Bereiche
toleriert. Um die festgestellten Reviermittelpunkte bzw. in unmittelbarer Nähe ist ausreichend
den Anforderungen der Art entsprechende Vegetation vorhanden.
Ebenfalls in diesem Streifen auf einer teils mit Bäumen bestockten, teils stark verbuschten
Grünfläche lag die einzige erfasste Brutzeitfeststellung dieser Art.
6.4.2.2.26 Schwarzmilan (Milvus migrans)
Der Schwarzmilan, welcher in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand
aufweist, konnte zweimal als Nahrungsgast im Offenland des UG erfasst werden.
6.4.2.2.27 Stieglitz (Carduelis carduelis)
Für den Stieglitz, welcher in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand
aufweist, wurden vier Brutreviere und zwei Brutzeitnachweise im Untersuchungsgebiet
erbracht. Die Siedlungsdichte im Untersuchungsgebiet entspricht 0,17 Brutpaaren pro 10 ha.
Im Vergleich zu der mittleren Siedlungsdichte von 0,8 Brutpaaren pro 10 ha für Flächen größer
als 100 ha (BAUER et al. 2005) ist die Dichte im Untersuchungsgebiet somit niedrig.
Die Reviermittelpunkte liegen weit verstreut innerhalb des UG. Ein Revier liegt mit Mittelpunkt
im nordwestlichen Abschnitt des UG am Ortsrand von Darmstadt -Wixhausen in einem
Gehölzstreifen entlang eines Wassergrabens. An die Wohnhäuser der Ortschaft schließen
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 33
sich in diesem Bereich intensiv genutzte Ackerflächen (Raps und Getreide) sowie kleinräumige
Grünlandbrachen an. Solche mosaikartigen Landschaften mit abwechslungsreichen
Strukturen entsprechen dem poten ziellen Bruthabitat des Stieglitzes. Geeignete
Nahrungshabitate befinden sic h einerseits entlang des Ortsrandes in Form von
Ackerrandbereichen und Feldwegen mit Vorkommen entsprechender Kraut - und
Staudenpflanzen (z.B. Korbblütler) als auch in den Gärten der Wohnhäuser. Besonders im
Frühjahr werden hier auch die Sämereien von Bäumen (z.B. Birke) aufgenommen.
Ein zweiter Brutverdacht liegt mit Reviermittelpunkt im Gehölzsaum der Grillhütte
„Liederkranzeck“. Hier geht vom östlichen Waldrand aus, an dem sich die Grillhütte befindet,
das Gelände in Richtung Norden, Westen und Süden i n Ackerflächen mit stellenweise
strukturiertem Grünland über. Etwa 400 m südöstlich der Grillhütte innerhalb einer dieser mit
Gebüschen und Hochstaueden strukturierten Grünlandflächen wurde innerhalb einer
Baumgruppe ein weiteres Brutrevier erfasst. Für be ide Reviere entsprechen die
Landschaftsstrukturen um die Reviermittelpunkte dem essentiellen Bruthabitat der Art.
Nahrungshabitate mit verschiedenen Baumarten (Samen im Frühjahr) sowie
Grünlandbereiche mit Kraut- und Staudenpflanzen befinden sich im Umkreis der Reviere.
Das vierte Brutrevier wurde mit Mittelpunkt in mit Einzelbäumen umstandenen Kleingarten an
der „Oberen Mühlstraße“ ca. 100 m südlich des Bauernhofes „Benz“ ermittelt. Nördlich schließt
sich der Bachlauf der „Silz“ mit seinen auwaldähnlichen Saumbereichen und extensiv
genutztem Grünland direkt an die Kleingartenanlage an, während südlich vor allem wenig
strukturiertes Ackerland dominiert. Die umliegenden landschaftlichen Strukturen entsprechen
dem Bruthabitat, Nahrungshabitate (s.o.) sind entl ang der „Silz“ sowie im weiteren Umfeld
vorhanden.
Die Brutzeitfeststellungen wurden zum einen in dem Baumbestand am Rande der
Wohngebäude „Obere Mühlstraße 79-81“ und zum anderen innerhalb einer durch Gehölz- und
Gebüschsäume strukturierten Grünlandfläche ca. 350 m nordöstlich des Bauernhofs „Benz“
erfasst.
6.4.2.2.28 Stockente (Anas platyrhynchos)
Für die Stockente, welche in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand
aufweist, wurde ein Brutrevier im UG nachgewiesen, dessen Reviermittelpunkt sich im
Bachlauf der Silz zwischen dem Bauernhof „Benz“ und dem Wohnhaus der „Oberen
Mühlstraße 81“ befindet. Außerdem wurde eine Brutzeitfeststellung im äußersten
südwestlichen Abschnitt des UG im Mühlbach zwischen Darmstadt -Wixhausen und
Darmstadt-Arheiligen erfasst.
6.4.2.2.29 Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus)
Der Teichrohrsänger besitzt in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand.
Für diese Art wurde im UG ein Brutrevier mit Mittelpunkt in einem schmalen Schilfgürtel entlang
eines Feldweges ca. 200 m südlich der Wohnsiedlung „Am Hasenpfad“ in Dar mstadt-
Wixhausen festgestellt. Teichrohrsänger brüten in schilfgesäumten Gräben aller Art und
akzeptieren auch kleine Röhrichtsäume von nur 2 -3 m, der Fundort entspricht somit den
Ansprüchen an das Bruthabitat. Die Berechnung der Siedlungsdichte im Untersuchungsgebiet
ist aufgrund der wenigen, schmalen Schilfgürtel im Gebiet nicht aussagekräftig, jedoch können
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
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Teichrohrsänger mit mittleren Nestabständen von nur 20-30 m brüten (BAUER et al. 2005). Da
im Untersuchungsgebiet nur ein Brutrevier festgestellt wurde, wird die Siedlungsdichte als
niedrig eingestuft.
Entlang der Wohnsiedlung „Am Hasenpfad“ parallel zur Straße „Dompfaffweg“ und nach
Westen übergehend in die Straße „Am alten Grenzgraben“ verläuft ein weiterer Wassergraben
mit Schilfsaum, in dem an drei Stellen Brutzeitfeststellungen erfasst wurden. Zwei weitere
Brutzeitfeststellungen lagen im zentralen UG innerhalb wenig strukturierter, landwirtschaftlich
genutzter Flächen ebenfalls innerhalb kleinerer Wasse rgräben mit schmalen Schilfsäumen.
Alle Brutzeitfeststellungen wurden im Zeitraum Mitte bis Ende Mai erfasst, was noch innerhalb
der Hauptzugzeit der Art liegt. Daher können anstatt der Brutzeitfeststellungen auch
Durchzügler angenommen werden.
6.4.2.2.30 Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca)
Der Trauerschnäpper hat in Hessen einen ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand. Für
diese Art wurde eine Brutzeitfeststellung innerhalb des Untersuchungsgebietes erfasst. Diese
befand sich ca. 300 m nördlich der Grillhütte „Liederkranzeck“ innerhalb des schmalen mit
mittelaltem Laubmischwald bestockten Teilbereichs des Untersuchungsraums.
6.4.2.2.31 Türkentaube (Streptopelia decaocto)
Die Türkentaube, welche in Hessen einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand
aufweist, wurde mit einem Brutrevier und einer Brutzeitfeststellung erfasst. Der Mittelpunkt des
Reviers wurde auf einem Wohngebäude im „Wilhelm -Walcher-Weg“ im Ort Darmstadt -
Wixhausen verortet und lag knapp außerhalb des UG . Türkentauben sind typischerweise
Baumbrüter, Nester können aber auch an Gebäuden (dort z.B. auf Balkonen, unter Dächern
oder in Dachrinnen) vorkommen. Die Brutreviere der Türkentaube befinden sich in
Mitteleuropa fast ausschließlich in Siedlungsgebieten. Da im Untersuchungsgebiet nur an
einigen Randbereichen Siedlungsstrukturen miterfasst wurden, kann die Siedlungsdichte hier
nicht aussagekräftig eingeordnet werden.
Eine Brutzeitfeststellung befand sich auf dem Wohngebäude „Obere Mühlstraße 81“ innerhalb
des südlichen UG.
6.4.2.2.32 Wachtel (Coturnix coturnix)
Die Wachtel, welche einen ungünstig -unzureichenden Erhaltungszustand in Hessen besitzt,
wurde einmalig während der Brutzeit im zentralen UG zwischen zwei intensiv genutzten
Ackerflächen beobachtet.
6.4.2.2.33 Wendehals (Jynx torquilla)
Für den Wendehals, der in Hess en einen ungünstig -schlechten Erhaltungszustand besitzt,
wurde eine Brutzeitfeststellung im östlichen Teil des UG erfasst. Die Art befand sich in einem
Gehölzgürtel, der ein kleines stehendes Gewässer umgibt, innerhalb eines strukturierten
Grünlandes mit m ehreren Gehölzvorkommen. Der Wendehals besiedelt auch locker mit
Bäumen bestandenes Offenland wie Feldgehölze, Streuobstwiesen und ähnliches, meidet
allerdings sehr feuchte Gebiete. Da das Habitat hier nicht den typischen Ansprüchen des
Wendehalses entspricht und die Beobachtung am Ende der Hauptdurchzugszeit (Mitte Mai)
erfasst wurde, kann die Art hier auch als Durchzügler eingeordnet werden.
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 35
6.4.2.2.34 Weißstorch (Ciconia ciconia)
Der Weißstorch mit einem ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand in Hessen wurde im
UG einmal als Nahrungsgast auf einem Feld direkt neben dem Bauernhof „Benz“ festgestellt.
6.5 Naturschutzfachliche Bewertung
Das ca. 239 ha umfassende Untersuchungsgebiet besteht zu ca. 164 ha aus strukturarmem
und zu ca. 70 ha aus strukturiertem Offenland, ca. 5 ha entfallen auf Wald. Da die Bereiche
mit strukturiertem Offenland sehr kleinräumig in das strukturarme Offenland eingestreut sind,
wird von einer Aufteilung der Gebiete in Funktionsräume abgesehen.
Betrachtet man die gesamte Gebietsgröße kann die Gesamtartenzahl von 73 festgestellten
Vogelarten, davon 52 Brutvögel, als vergleichsweise hoch bezeichnet werden. Einen
ungünstigen Erhaltungszustand in Hessen besaßen davon 34 Arten und gelten damit als Arten
mit besonderer Planungsrelevanz. Von den besonders planungsrelevanten Arten wurden 14
als Brutvögel mit mindestens Brutverdacht dokumentiert.
Besonders erwähnenswert sind sechs Arten mit ungünstig -schlechtem Erhaltungszustand in
Hessen: Braunkehlchen, Baumpieper, Gartenrotschwan z, Bluthänfling, Ku ckuck und
Wendehals. Von diesen sechs Arten wurden allerdings nur von Bluthänfling und Kuckuck
Brutreviere (mindestens Status B rutverdacht) innerhalb des Untersuchungsgebietes
festgestellt.
Die Mischung aus strukturarmen und strukturiert em Offenland, die den größten Teil des
Untersuchungsgebietes umfasst, entspricht dem in FLADE (1994) beschriebenen
Lebensraumtyp der „halboffenen Feldflur“. In der Art-Arealkurve für diesen Lebensraumtypen
sind ca. 39 Brutvogelarten bei 240 ha angegeben. Dieser Wert wird im Untersuchungsgebiet
mit ca. 32 Vogelarten der halboffenen Feldflur fast erreicht.
Als Leitarten für den Lebensraumtyp werden in FLADE (1994) für den Bezugsraum Mittel- und
Norddeutschland folgende Arten angegeben: Wachtel, Neuntöter, Raubwürger, Steinkauz,
Grauammer und Ortolan. Im vorliegenden Naturraum kommen Ortolan und Raubwürger
allerdings nicht mehr vor. Nur die Wachtel und der Neuntöter konnten im Untersuchungsgebiet
nachgewiesen werden, davon wiederum nur der Neuntöter als Brutvogel.
Weitere typische Arten des Lebensraumes „halboffene Feldflur“ die im Untersuchungsgebiet
als Brutvögel festgestellt wurden sind Fasan, Sumpfrohrsänger, Feldlerche, Ringeltaube,
sowie an vorhandenen Gebäuden Haussperling, Mehl- und Rauschschwalbe. Braunkehlchen,
Gartenrotschwanz, Rohrammer sind weitere Arten, deren Habitatansprüche im vorliegenden
Lebensraum erfüllt sind, für die allerdings kein e Brutreviere ermittelt werden konnte n (s.
Kapitel 6.4.2.2.4).
Bei den Querschnittsbegehungen der artenschutzfachlichen Poten zialanalyse 2021 (BCE
2021) konnte ein Brutnachweis des Kiebitzes erbracht werden. Zum Zeitpunkt der Erfassung
2021 wurden zwei Küken aufgezogen. Der genaue Fundort des K iebitzes liegt gemäß
§ 7 HUIG nicht vor. Die Art wurde 2022 nicht im Untersuchungsgebiet festgestellt.
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 36
Der Wiedehopf, der ebenfalls bei der artenschutzfachlichen Poten zialanalyse 2021 im
Rahmen von Querschnittsbegehungen innerhalb des UG (ohne Verortung d es Fundortes)
festgestellt wurde, konnte bei den Kartierungen 2022 nicht nachgewiesen werden.
Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereiche des UG werden fast ausschließlich von der
Feldlerche als Brutrevier genutzt, die mit neun Revieren die höchste Revierzahl von Arten im
ungünstigen Erhaltungszustand im Untersuchungsgebiet aufweist. Die Bevorzugung von
strukturarmen Flächen sowie die allgemein hohe Abundanz der Feldlerche in diesen
Bereichen entspricht der Literatur (BAUER et al. 2005). Die Siedlungsdichte der Feldlerche ist
im Untersuchungsgebiet aber als niedrig einzustufen.
Schwerpunkte von Brutvorkommen anderer Arten befinden in strukturreichen Abschnitten wie
entlang der „Silz“, im Osten zwischen der Grillhütte „Liederkranzeck“ und Bauernhof „Benz“
sowie entlang von strukturreichen Gräben mit Büschen, Stauden und Schilf. Hier finden sich
Brutreviere von Bluthänfling, Kuckuck, Neuntöter, Goldammer und Stieglitz (Gehölzstrukturen
und Gebüsche) sowie von Schwarzkehlchen und Teichrohrsänger (Gräben ; s. Abschnitt
6.4.2.2). Das in Hessen vom Aus sterben bedrohte Braunkehlchen ( STAATLICHE
VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN 2014) wurde in zwei strukturierten Offenlandbereichen mit
Gehölzen und anliegenden Brachwiesen während der Brutzeit festgestellt. Brutreviere konnten
während der Kartierungen nicht nachgeweisen werden. Alle Erfassungen des Braunkehlchens
lagen im Zeitraum zwischen Ende April bis Mitte Mai. Da sich die Brut- und Zugzeiten der Art
stark überlappen und bei späteren Begehungen keine Braunkehlchen mehr erfasst wurden,
kann hier von Durchzüglern ausgegangen werden. Am 17.05.2022 wurde ein Paar des
Braunkehlchens in der Nähe der Wohnsiedlung „Am Hasenpfad“ festgestellt. Da sich
Durchzügler dieser Art oft in kleinen Trupps zusammen finden und auch die Paarbildung schon
während des Heimzugs stattfinden kann, führt eine einmalige Sichtung eines Paares
abweichend von den EOAC-Kriterien nicht zu einer Wertung als Brutverdacht.
In den Waldanteilen im Norden des UG wurde ein Brutrevier des Kuckucks sowie
Brutzeitfeststellungen des Mittelspechtes, Baumpiepers und Trauerschnäppers festgestellt.
Obwohl der Anteil an Wald im untersuchten Gebiet nur ca. 5 ha entspricht, wurden einige der
Leitarten für Laubwälder (Mittelspecht, Trauerschnäpper, Kleiber, Gartenbaumläufer) sowie
ebenfalls typische Begleitarten (Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Mönchsgrasmücke,
Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Zaunkönig) festgestellt (vgl. FLADE 1994). Zusätzlich
wurde der Schwarzspecht während der artenschutzfachlichen Poten zialanalyse 2021 im
nördlich in das Untersuchungsgebiet reichende Waldstück erfasst. An Spechtarten konnten
somit Bunt -, Mittel - und Schwarzs pecht im Wald sowie im angrenzenden Offenland der
Grünspecht nachgewiesen werden. Essentiell für das Vorkommen von Spechten sind
genügend Altholzbestände zur Nahrungssuche sowie zum Anlegen von Bruthöhlen, welche
im untersuchten Waldstück wertsteigernd ein zuschätzen sind. Der Trauerschnäpper nutzt
verlassenen Spechthöhlen zur Brut und profitiert somit von der Anwesenheit der Spechte als
auch indirekt vom Altholzbestand, jedoch konnte kein Brutrevier der Art nachgewiesen werden.
Da der Anteil an Wald im Unte rsuchungsgebiet sehr klein ist und es sich ausschließlich um
Waldrand handelt, kann hier allerdings nur bedingt eine naturschutzfachliche Aussage über
die Avizönose gemacht werden.
Aufgrund der insgesamt relativ hohen Artenzahl im Untersuchungsgebiet und dem relativ
hohen Anteil an besonders planungsrelevanten Arten , von denen einige einen ungünstig-
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 37
schlechten Erhaltungszustand in Hessen aufweisen, würde dem Untersuchungsgebiet eine
lokal hohe naturschutzfachliche Bedeutung zu kommen. Allerdings sind die Siedlungsdichten
fast aller vorkommenden besonders planungsrelevanten Vogelarten als niedrig bis sehr niedrig
einzustufen. Dadurch wird die naturschutzfachliche Bedeutung auf mittel gemindert.
Hervorzuheben sind die strukturreichen und teils verbuschten Gehö lzbestände sowie die
strukturgebenden Gräben mit Bewuchs aus Stauden, Sträuchern und Schilf in denen sich viele
Brutreviere besonders planungsrelevanter Vogelarten (Bluthänfling, Goldammer, Girlitz,
Neuntöter, Stiglitz, Schwarzkehlchen, Teichrohrsänger) be finden. Diese wertvollen
Lebensräume bieten Singwarten, Brutplätze und Nahrungshabitate für diese Vogelarten und
steigern somit die allgemeine Habitatvielfalt in der überwiegend intensiv landwirtschaftlich
genutzten und teils stark ausgeräumten Fläche des Untersuchungsgebietes. In den intensiv
ackerbaulich genutzten Flächen findet fast ausschließlich die Feldlerche geeignete Brutreviere
vor. Regional und landesweit ist die Wertigkeit aufgrund der Vorkommen einiger bundesweit
gefährdeter Arten (Feldlerche, Bluthänfling, Kuckuck, Mehlschwalbe) als mittel anzusehen.
Zudem wurden im Untersuchungsgebiet mit dem Braunkehlchen eine bundesweit stark
gefährdete Vogelart als Durchzügler festgestellt.
6.5.1 Naturschutzfachliche Bewertung potenzieller Kiebitzflächen
Innerhalb des Untersuchungsgebietes gibt es zwei Teilflächen, die als poten ziell für den
Kiebitz geeignet gelten bzw. auf denen die Art in früheren Erfassungen festgestellt wurde. Eine
der Flächen liegt im nordwestlichen Bereich des UG und grenzt an den nördlichen Ortsrand
von Darmstadt -Wixhausen sowie im Osten an die Frankfurter Landstr. /L3 an. Die zweite
Fläche befindet sich am südlichen Rand der Wixhausener Wohnsiedlung „Am Hasenpfad“
innerhalb des zentralen Untersuchungsgebietes. Beide Flächen sind, abgesehen von den
angrenzenden Wohnsiedlungen, von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben.
Die nördliche Fläche war vollständig mit Raps bzw. Getreide bepflanzt und somit selbst
intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die südliche Fläche ist Teil des wen ig strukturierten
Offenlandes im zentralen Untersuchungsgebiet und war zum Zeitpunkt der Kartierungen eine
Grünlandbrache. Während der Querschnittsbegehungen im Rahmen der
artenschutzfachlichen Poten zialanalyse zwischen Mitte Mai und Mitte Juni 2021 wurde
innerhalb des UG ein Brutnachweis des Kiebitzes mit zwei Küken erbracht (BCE 2021 ).
Während der Kartierungen zwischen Mitte März und Anfang Juli 2022 wurden keine Kiebitze
im Untersuchungsgebiet festgestellt.
Vor allem die poten zielle Kiebitzfläche im Norden des Untersuchungsgebietes wird intensiv
landwirtschaftlich genutzt, im Zeitraum der Untersuchungen war die Fläche mit Raps bzw.
Wintergetreide bepflanzt. Diese als Winterungen bezeichneten Nutzungsformen wachsen im
Frühjahr schnell dicht zu und in die Höhe, wodurch die Fläche nicht mehr die Ansprüche eines
Bruthabitats des Kiebitzes erfüllt. Zusätzlich befindet sich die Fläche direkt angrenzend zu
einem Wohngebiet und ist durch Feldwege gut erschlossen, was zu einer hohen
Frequentierung durch Hundespaziergänger führt.
Um die südliche poten zielle Kiebitzfläche herum liegen überwiegend intensiv genutzte
Ackerflächen. Mögliche Störungen durch freilaufende Hunde bzw. intensive Beackerung und
damit verbundene weitere Ausräumung der Landschaft können die zukünftige Eignung beider
Flächen als Brutplätze für den Kiebitz weiter beeinträchtigen. Starke Düngung sowie frühe und
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 38
häufige mechanische Bearbeitung (z.B. mechanische Beikrautbekämpfung) der Ackerflächen
sowie frühe Mahd der Grünflächen kann zu Verlusten von möglichen Gelegen führen.
6.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen
Zum Schutz der Brutstätten des Kiebitzes wird das Markieren und Umfahren von
aufgefundenen Gelegen im Frühjahr empfohlen. Der Anbau von Sommerungen (z. B.
Sommergetreide oder Hackfrüchte) bietet dem Kiebitz im Frühjahr bessere Möglichkeiten zum
Brüten sowie im Sommer eine höhere Nahrungsverfügbarkeit am Boden der Flächen.
Grasstreifen innerhalb der Sommerungen erhöhen die Habitatqualität. Zur allgemeinen
Verbesserung des Lebensraumes für den Kiebitz sollte die mineralische Düngung sowie die
mechanische Bearbeitung der Flächen verringert bzw. zeitlich angepasst werden.
Das Belassen von feuchten Senken, Schotterlinsen oder ähnlichen Strukturen bzw. das
Anlegen von Kiebitzinseln (Mindestgröße 1,5 ha, besser über 2 ha) in Winterungen stellen
weitere Möglichkeiten dar, geeignete Bruthabitate für die Art bereitzustellen.
Weiterhin ist Öffentlichkeitsarbeit empfehlenswert, um Hundebesitzer zu sensibilisieren, die
Hunde nicht frei laufen zu lassen (z. B. Hinweistafel). Diese Maßnahme kommt auch anderen
Bodenbrütern wie z. B. der Feldlerche im Gebiet zugute.
Extensiv genutzte Randstreifen entlang von Gräben sind ein sehr gut geeignetes Habitat für
Braun- und Schwarzkehlchen (eine Mahd im September). Dabei können schon 2 -3 m breite
(Altgras-)Streifen eine sehr gute Wirkung erzielen. Bevorzugt sollten Flächen/Gräben, die an
Grünland angrenzen, ausgewählt werden. Randstreifen haben zudem eine besondere
Bedeutung bei der Vern etzung von Lebensräumen nicht nur für die Avifauna, sondern
insbesondere auch für viele bodengebundene Tierarten. Für Braun- und Schwarzkehlchen und
andere selten gewordene Vogelarten des Offenlandes ist eine Extensivierung von Grünland
eine wirksame und e mpfehlenswerte Maßnahme. Prioritär für diese Maßnahme sind die
Bereiche um die jeweiligen Brutreviere des Braunkehlchens. Weiterhin würde die
grundsätzliche Ausdehnung von Grünland im Untersuchungsraum im Zusammenhang mit
Randstreifen entlang der Gräben da s Habitatmosaik deutlich bereichern und wiederum für
andere Artengruppen mit gefährdeten Arten – wie Amphibien - deutlich optimieren. Speziell
am östlichen und südlichen Ortsrand von Wixhausen ist zu prüfen, ob dieser Bereich nicht
auch unter Schutz gestellt werden und insgesamt im Hinblick auf eine Extensivierung optimiert
werden kann. In diesem Zuge sollte dann auch eine Verlegung von Wirtschaftswegen geprüft
werden, um die anthropogenen Störungen zu minimieren.
Für höhlenbrütende Vogelarten spielt der alte Baumbestand im Wald/Waldrand im Nordosten
des Untersuchungsgebietes mit den zahlreichen Höhlenbäumen eine besondere Rolle. Der
Erhalt der Altholzbestände und vieler alter Einzelbäume ist daher von besonderer Bedeutung
für diesen Teil der Avifauna. Gleichzeitig würden davon auch zahlreiche seltene Holzkäfer wie
Heldbock oder Hirschkäfer profitieren (s.u.).
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 39
7 Fledermäuse
7.1 Untersuchungsgebiet
Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte innerhalb des Untersuchungsraumes (s. Kap. 2) im
Bereich geeigneter Strukturen. Der Fokus lag insbesondere auf per Luftbild prognostizierten
potenziellen Flugrouten an bzw. entlang von linearen Gehölzstrukturen und dem Waldrand.
7.2 Auswertung vorhandener Daten
In der Artenschutzfachlichen Potenzialanalyse von BCE (2021) konnte die Zwergfledermaus
im Untersuchungsgebiet ermittelt werden. Sie wurde durch eine Detektorkartierung im Juli
2021 zum einen an der Baumreihe der Messeler -Park-Straße und zum anderen im Bereich
der Kleingärten am östlichen Ortsrand akustisch ermittelt.
Im Jahr 2004 wurde im Zuge der geplanten Erweit erung der GSI eine
Fledermausuntersuchung (Detektorkartierung und Netzfänge) durchgeführt, dessen erhobene
Daten sich teilweise im relevanten Abfrageraum befinden (REGIOPLAN 2005). Es wurden
insgesamt bis zu 13 Fledermausarten verzeichnet. Innerhalb des Untersuchungsgebiets
konnten entlang der Silz, im Bereich der Düne Stahlberg und am südlichen Waldrand der
Große Abendsegler, die Mückenfleder maus und die Zwergfledermaus erfasst werden. Im
weiteren Flussverlauf der Silz (östliche Richtung) konnten ebenfalls diese drei Arten
verzeichnet werden. Im direkten Umfeld der GSI wurden neben diesen Arten auch die
Bechsteinfledermaus, Gr./Kl. Bartflederm aus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus,
Breitflügelfledermaus, der Kleine Abendsegler, Rauhautfledermaus und das Br./Gr. Langohr
ermittelt. Im nördlichen Wald konnte innerhalb des Abfrageraums der Große und Kleine
Abendsegler, die Zwergfledermaus sowie d ie Rauhautfledermaus erfasst werden. Die Lage
der Aufzeichnungen sind auf Grundlage einer vom AG bereitgestellten analogen Karte
digitalisiert worden und auf Karte 3 dargestellt.
Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HNLUG) hat für den Abfrageraum Daten
der Natis -Datenbank zur Verfügung gestellt, in welcher mehrere Einträge zu
Fledermausvorkommen gelistet sind. Es ist zu berücksichtigen, dass die Verortungen der
Einträge oftmals nur grob angegeben wurden (z. B. ein Ort wie Wixhausen oder Arheilg en)
und auf der Karte 3 nicht den exakten Aufzeichnungsstandort darstellen.
Es konnten insgesamt acht Fledermausarten (Wasserfledermaus, Fransenfledermaus,
Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Zweifarbfledermaus,
Mückenfledermaus und Zwergfledermaus) bei früheren Untersuchungen im Abfrageraum
ermittelt werden. Darunter befinden sich neben Nachweisen in Jagdgebieten auch zwei
Wochenstubenquartiere der Zwergfledermaus in Arheilgen und Wixhausen.
Innerhalb der Gattung Myotis wurden d ie Wasserfledermaus und die Fransenfledermaus
jeweils durch Detektorerfassungen ermittelt. Die Erfassung von ca. sechs
Wasserfledermäusen stammt aus dem Jahr 1995 und wurde in oder bei Arheilgen verzeichnet.
Die Fransenfledermäuse wurden in den Jahren 2003 in oder bei Wixhausen und 2005 in der
‚südliche[n] Koberstadt bei Messel’ erfasst.
Die Nyctaloide sind durch Erfassungen der Breitflügelfledermaus, Großen Abendsegler,
Kleinen Abendsegler und Zweifarbfledermaus vertreten, wobei bis auf die Erfassungen der
Zweifarbfledermaus (keine Angabe) alle Einträge auf Detektorerfassungen zurückzuführen
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 40
sind. Die Breitflügelfledermaus wurde mit zwei Individuen im Jahr 2005 in der ‚südliche[n]
Koberstadt bei Messel‘ verzeichnet. 1995 gibt es eine Verortung von zwei Indi viduen beim
Forschungszentrum GSI sowie vier Individuen bei der Leonhardstanne. Im Jahr 2005 konnten
insgesamt sechs Aufzeichnungen in oder bei Wixhausen ermittelt werden. Für den Großen
Abendsegler gibt es aus dem Jahr 1995 Einträge zu insgesamt ca. neun erfassten Individuen
in oder bei Arheilgen, zwei Individuen beim Forschungszentrum GSI und ein Individuum in
oder bei Wixhausen. Weiterhin wurden 2003 zwei weitere Individuen in oder bei Wixhausen
kartiert. Erfassungen des Kleinen Abendseglers stammen alle aus dem Jahr 1995 und wurden
in oder bei Arheilgen (2 Individuen) bzw. bei Leonhardstanne (5 Individuen) erfasst. Die
Zweifarbfledermaus, für die keine Angabe zur Erfassungsart eingetragen ist, wurde in den
Jahren 1999 und 2001 mit je einem Individuum in oder bei Arheilgen und Wixhausen
verzeichnet.
Innerhalb der Pipistrelloide ist die Mückenfledermaus und die Zwergfledermaus gelistet. Die
Mückenfledermaus wurde mit zwei Individuen im Jahr 2003 über eine Detektorerfassung in
oder bei Wixhausen erfasst. Für die Zwergfledermaus sind zwei Wochenstubenquartiere
bekannt. Im Jahr 1995 konnte in Arheilgen eine ca. 25 Individuen starke Wochenstube
(Erfassung am 17.07.1995) ermittelt werden und im Jahr 2007 eine 38 Individuen starke
Wochenstube in Wixhausen. Weiterh in konnte durch mehrere Detektorerfassungen sowie
durch einen Lebendfund die Art in oder bei Arheilgen beim Forschungszentrum GSI und in der
‚südliche[n] Koberstadt bei Messel‘ nachgewiesen werden (1995, 2001, 2005).
7.3 Erfassung von Baumhöhlen und Spalten
Es wurden 27 Bäume mit Quartiereignung für Fledermäuse im Waldrandbereich erfasst (vgl.
Kapitel 5). Bei 24 der Habitatbäume handelt es sich um Gehölze, die natürliche Quartiere
(Specht-/Fäulnishöhlen, Spalten oder abstehende Rinde) aufweisen, bei den drei übrigen um
Bäume mit Vogelkästen . Vogelkästen werden von höhlenbewohnenden Fledermausarten
ebenfalls angenommen und genutzt. Die Habitatbaumdichte beträgt am Waldrand 8,7 Bäume
pro Hektar. 14 der Bäume weisen abstehende Borke auf, welche als Spaltenquartier genutzt
werden kann. Fünf dieser Bäume verfügen zudem neben der abstehenden Rinde auch über
Höhlen oder Baumspalten und sin d somit, wie alle anderen Habitatbäume, auch für
Höhlenbewohner geeignet. Weiterhin sind wenige Baumhöhlen auch in den Feldgehölzen des
Untersuchungsgebiets zu finden (BCE 2021).
7.4 Untersuchungsmethodik
7.4.1 Detektorbegehungen
Zur Ermittlung von Fledermausaktivitäten sowie der Erfassung des Artenspektrums im
Untersuchungsgebiet wurde ein e Kartierung von Rufsequenzen entlang von Transekten
mittels Fledermausdetektor gemäß Kartiermethodenleitfaden (HESSEN MOBIL 2020) und
Methodenblatt FM1 (ALBRECHT et al. 2014 ) durchgeführt. Die Kartierung erfolgte auf drei
Transekten innerhalb des Untersuchungsgebiets und schwerpunktmäßig entlang von für
Fledermäuse poten ziell geeignete n Leitstrukturen (z. B. Gehölzreihen und Waldränder,
s. Karte 3). Bei Sichtbeobachtungen wurden die Flugrichtungen auf den Transekten notiert.
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 41
Eine Ableitung von Flugrouten auf Grundlage der Daten aus der Transektkartierung wurde
abweichend vom Leistungsverzeichnis nicht vorgenommen, da die Aufnahmen die durch eine
mobile Erfassung entlang von St rukturen aufgezeichnet werden nicht zwingend einer
Flugroute zugeordnet werden können. Zudem werden die Transekte nicht zu bestimmten
Zeiten, wie nur zur Ein- und Ausflugzeit begangen, und die Transektkartierung ist aufgrund der
vergleichsweise sehr kurzen Erfassungszeit in der Aussagekraft beschränkt (vgl. Albrecht et
al. 2014). Erhöhte Aktivitäten an bestimmten Transekten können ermittelt, aber keinem
spezifischen Verhalten hinreichend eindeutig zugeordnet werden. Zur Ableitung von
Flugrouten fanden daher an ausgewählten Strukturen ergänzend stationäre akustische
Erfassungen statt (s. Kap. 7.4.2).
Die Detektorbegehungen fanden im Zeitraum von April bis September 2022 statt. Jedes der
drei Transekte wurde sechsmal begangen. Die Term ine und Zeiträume mit den jeweiligen
Witterungsbedingungen sind in Tabelle 10 angegeben. Die Begehungen erfolgten in einer
gleichmäßigen langsamen Geschwindigkeit von c a. 1 km/h. Insgesamt haben die Transekte
eine Länge von 4,1 km. Das Transekt T01 (Länge ca. 1,6 km) verläuft entlang des östlich von
Wixhausen gelegenen Waldrands, einem Teil der Messeler -Park-Straße, welche von einer
Gehölzreihe gesäumt ist, sowie der ver bindenden Straße und Feldweg zwischen dieser und
dem nördlichen Waldrand. T02 (Länge: ca. 0,7 km) befindet sich auf Höhe der Kleingärten (Am
Hasenpfad) und verläuft entlang von Feldwegen ohne begleitende Gehölzstrukturen. Das
Transekt T03 (Länge: ca. 2,8 km) verläuft nördlich des Fließgewässers Silz, zwischen der
Hindemithstraße (Süden von Wixhausen) und der oberen Mühlstraße, und läuft zum Großteil
über Feldwege an denen sich unregelmäßig Gehölzbestände befinden.
Bei den Untersuchungen wurden Fledermausdetektoren des Typs Batlogger M der Firma
Elekon verwendet, die die Fledermausrufe in Echtzeit und lagegenau erfassen. Die
Rufsequenzen wurden anschließend automatisch mittels EDV -gestützter Rufanalyse
(Batscope 4.1.1) ausgewertet. In Abhängigkeit von der Qualität der Aufnahmen ist dabei bei
einigen Arten eine Bestimmung bis auf Artniveau möglich. Bei Bedarf erfolgte zudem eine
manuelle Nachbestimmung (s. Kap. 7.4.2).
Für eine bessere Vergleichbarkeit der einzelnen Durchgänge fand eine Normierung der
aufgezeichneten Rufe auf Rufsequenzen pro Stunde gemäß ALBRECHT et al. (2014) statt,
wobei jeweils die Aufenthaltsdauer auf den Transekten berücksichtigt wurde.
Tabelle 10: Detektorbegehungen: Übersicht der Begehungstermine inklusive
Witterungsverhältnissen
DG = Durchgang
DG Datum
Witterungsbedingungen
Transekt
Begehungs-
zeitraum
Wind Temperatur Bewölk-
ung
Nieder-
schlag Start Ende
1 13.04.2022 still 15°C bis 10°C teils
bewölkt keiner
T03 22:16 1:10
T02 1:21 2:01
T01 2:07 3:37
2 09.05.2022 still 20°C bis 10°C leicht
bewölkt keiner T01 20:55 22:25
T02 22:34 23:14
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DG Datum
Witterungsbedingungen
Transekt
Begehungs-
zeitraum
Wind Temperatur Bewölk-
ung
Nieder-
schlag Start Ende
T03 23:24 2:17
3 25.05.2022 schwach 21°C bis 17°C stark
bewölkt keiner
T01 21:18 22:48
T02 22:54 23:34
T03 23:44 2:33
4 12.07.2022 still 25°C bis 18°C teils
bewölkt keiner
T01 22:10 23:34
T02 23:39 0:20
T03 0:27 3:16
5 03.08.2022 still 27°C bis 18°C keine keiner
T01 22:35 0:05
T03 0:23 3:18
T02 3:36 4:16
6 21.09.2022 still 12°C bis 5°C leicht
bewölkt
keiner T01 19:38 21:05
T03 21:10 23:58
Nebel T02 0:16 0:56
7.4.2 Stationäre akustische Erfassungen
Die stationäre akustische Erfassung wurde insbesondere für die Ermittlung von Flugrouten
nach Absprache mit dem AG ergänzt. Neben den Flugrouten wird zudem auch das
Artenspektrum erfasst. Die Untersuchungen erfolgten gemäß Kartiermethodenleitfaden
(HESSEN MOBIL 2020) und Methodenblatt FM2 (ALBRECHT et al. 2014) mittels Batcordern an
insgesamt vier Standorten (Standorte SE01 bis SE04). Die Standorte lie gen innerhalb des
Untersuchungsgebiets an für Fledermäuse geeigneten Habitatstrukturen, welche als
Leitstrukturen dienen können (Waldrand, Gehölzstruktur, s. Karte 3). Pro Standort wurden drei
Erfassungsdurchgänge von mindestens drei Nächten Dauer zwischen Anfang Juni und Anfang
August 2022 durchgeführt (s. Tabelle 11). Die Aufnahmen erfolgten jeweils ab ca. einer halben
Stunde vor Sonnenuntergang bis jeweils ca. eine ha lbe Stunde nach Sonnenaufgang . Eine
Fotodokumentation inklusive Angabe der Koordinaten der Standorte ist im Anhang 2
aufgeführt.
Tabelle 11: Stationäre akustische Erfassung - Erfassungszeiträume
Durchgang Standort Datum
Ausbringen
Datum
Einholen
Uhrzeit
Start
Uhrzeit
Ende
1 SE01 - SE04 03.06.2022 07.06.2022 20:45 6:00
2 SE01 - SE04 27.06.2022 04.07.2022 20:45 6:15
3 SE02 - SE04 04.08.2022 08.08.2022 20:00 7:00 SE01 05.08.2022
Für die Untersuchungen wurden Batcorder (BC) der Firma EcoObs verwendet . Die Geräte
zeichnen die Fledermausrufe in Echtzeit auf und bieten die Möglichkeit, Rufe teilweise bis auf
Artniveau zu bestimmen. Batcorder eignen sich zur Analyse der Aktivitätsdichte von
Fledermäusen an definierten Standorten. Es muss darauf hingewiese n werden, dass die
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 43
Batcorder Rufsequenzen aufzeichnen und damit nicht ausgewertet werden kann, ob die
Sequenzen von einer Fledermaus oder von mehreren Fledermäusen verursacht wurden.
Demnach kann aus der Anzahl der Rufsequenzen nicht auf die Anzahl der Fle dermäuse im
Gebiet geschlossen werden.
Gemäß EcoObs ist die Reichweite eines Fledermausdetektors wie dem Batcorder sowohl von
der Empfindlichkeit des Mikrofons, der Verstärkung des Mikrofonsignals sowie der
Ruflautstärke der Fledermaus abhängig. Generell ist laut EcoObs davon auszugehen, dass
die Mikrofone eine Zwergfledermaus nicht weit über 30 m erfassen können. In günstigen
Fällen kann ein Abendsegler 110 m (bei 136 dB Ruflautstärke, 0°C und 25 % Luftfeuchte) weit
aufgezeichnet werden, im schlechtesten Falle nur 22 m (bei 120 dB Ruflautstärke, 0°C und
75 % Luftfeuchte) weit. „Bei 40 kHz Rufen liegen die Reichweiten zwischen 42 m (126 dB
Ruflautstärke, 0°C und 25 % Luftfeuchte) und minimal 13 m (120 dB Ruflautstärke, 20°C und
50 % Luftfeuchte).“ (http://www.ecoobs.de/downloads/Reichweite-WEA.pdf). Aufgrund ihrer
leisen Rufe sind die Langohrfledermäuse sowie die Bechsteinfledermaus akustisch nur sehr
schwer zu erfassen.
Die mit den Batcordern aufgezeichneten Rufsequenzen wurden anschließend mit Hilfe der
Programme BcAdmin 4 (RUNKEL 2018) und BatIdent 1.5 (MARCKMANN 2013) analysiert und
eine automatische Artbestimmung durchgeführt. Die automatisch ermittelten
Bestimmungsergebnisse sind dabei lediglich als „Vorschlag“ für ei ne weitere manuelle
Artbestimmung zu werten. Eine Übernahme des automatischen Bestimmungsergebnisses als
gesicherter Rufnachweis erfolgte nur, sofern die Kriterien gemäß HAMMER & ZAHN (2009) bzw.
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2020) erfüllt waren und/oder arttypische Rufe
vorlagen.
Im Allgemeinen ist lediglich eine automatische Zuordnung zu den drei Ruftypengruppen
Nyctaloid, Myotis und Pipistrelloid möglich. Dabei verbleiben insbesondere für die Arten der
Gattungen Myotis, Nyctalus, Eptesicus und Vespertilio Unsicherheiten, so dass keine
ungeprüfte Annahme der automatischen Bestimmung auf Artniveau erfolgt.
Entsprechende Rufsequenzen wurden, ebenso wie keiner Art zugeordnete Rufe,
anschließend manuell optisch und ggfs. durch Vermessung der Sonagramme mit Hilfe des
Lautanalyseprogramms BCAnalyze 3 (RUNKEL 2019) überprüft. Sofern die Rufcharakteristika
der jeweiligen Rufsequenzen plausibel zu der automatischen Artauswertung sind, wurde der
automatische Artvorschlag übernommen. Andernfalls wurde aufgrund der Rufcharakteristika
wie u. a. Start -, End - und Hauptfrequenz sowie Ruflänge und Rufverlauf eine manuelle
Artbestimmung unter Berücksichtigung de r Lage des Untersuchungsgebietes und der
Standorte der Detektorgeräte durchgeführt.
Die manuelle Auswertung erfolgte konservativ, d. h. es mussten bei Einzelrufen und Rufreihen
mehrere Artmerkmale erfüllt sein. Wurden in Rufreihen regelmäßig Rufmerkmale ge funden,
die auch Verwechslungsarten zuzuordnen sind, wurde der Ruf keiner Art, sondern nur einer
Ruftypengruppe zugeordnet. Grundlage für die manuelle Auswertung waren Literaturangaben
zu Fledermausortungsrufen (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2020; HAMMER & ZAHN
2009; SKIBA 2009; WEID 1988).
Aufgrund der teils starken Ähnlichkeiten und Überschneidungen innerhalb der
Ruftypengruppen und teilweise auch zwischen den Ruftypengruppen, ist in einigen Fällen
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 44
keine Artansprache möglich. In diesen Fällen wurde auf Basis der Kürzel-Artzuordnung des
Programmes BatIdent der Ruf einer der drei Hauptruftypengruppen Nyctaloid, Myotis oder
Pipistrelloid oder einer Subgruppe der jeweiligen Ruftypengruppe zugeordnet. In der Praxis
hat es sich gezeigt, dass für die Gruppierung der Arten Abweichungen von der
Gruppenzuordnung des Programmes BatIdent sinnvoll sind, da sich hierdurch die
Verwechslungsarten besser in Gruppen zusammenfassen lassen.
Folgende Gruppen wurden im Rahmen der Artbestimmung in Anlehnu ng an die
Gruppenzuordnung des Programmes gebildet und für die Auswertung und anschließende
Ergebnisdarstellung herangezogen:
Nyctaloid: Die Gruppe Nyctaloide umfasst die Gattungen Nyctalus (Großer und Kleiner
Abendsegler), Eptesicus (Breitflügel- und Nordfledermaus) und Vespertilio
(Zweifarbfledermaus). Innerhalb der Gattung Nyctalus ist der Große Abendsegler bei
Vorliegen typischer Rufsequenzen sehr gut auf Artniveau anzusprechen. Die übrigen vier
Arten der Gruppe weisen insbesonder e in stärker strukturierten Habitaten und während der
Jagd sehr große Ähnlichkeiten der Rufe auf, sodass sie zur Subgruppe „Nycmi“ (mittlere
nyctaloide Arten) zusammengefasst werden.
Myotis: Die Ruftypengruppe Myotis umfasst alle Arten der Gattung Myotis. Diese weisen sehr
starke Überlappungen in ihren Ruf¬merkmalen auf, sodass häufig eine Artansprache nicht
möglich ist. Lediglich die Arten Großes Mausohr und Teichfledermaus nutzen ein stärker
abweichendes Frequenzspektrum von den übrigen Myotis-Arten und sind daher bei Vorliegen
typischer Rufe auf Artniveau bestimmbar. In stark strukturierten Habitaten fliegende Große
Mausohren weisen jedoch ähnliche Rufe wie Teichfledermäuse auf, sodass für die beiden
Arten die Subgruppe „Mtief“ gebildet wird. Alle andere n Arten bilden die Subgruppe „Mkm“
(kleine bis mittlere Myotis -Arten: Große/Kleine Bartfledermaus, Bechstein -, Wasser -,
Fransen-, Nymphen- und Wimperfledermaus). Bei Vorliegen charakteristischer Rufe sind die
Fransenfledermaus sowie Nymphen- und Wimperfledermaus dennoch regelmäßig sicher auf
Artniveau bestimmbar. Es ist zu beachten, dass die Große und Kleine Bartfledermaus als
Schwesterarten grundsätzlich nicht akustisch voneinander zu unterscheiden sind. Das
Vorkommen der Teich - und Wimperfledermaus im Unt ersuchungsgebiet ist aufgrund deren
Verbreitung nicht zu erwarten.
Pipistrelloid: Die Gruppe der Pipistrelloide umfasst die beiden Gattungen Pipistrellus (Mücken-,
Rauhaut-, Zwerg- und Weißrandfledermaus) und Hypsugo (Alpenfledermaus). Hierbei lässt
sich die Zwergfledermaus häufig auf Artniveau sicher ansprechen. Bei hohen und tiefen Rufen
kann es aber insbesondere bei hoher Individuendichte z. B. auf Flugrouten zu Überlappungen
mit Rufen der anderen pipistrelloiden Arten kommen. Es werden daher die Subgrup pen
„Phoch“ (Mückenfledermaus, Zwergfledermaus), „Pmid“ (Zwergfledermaus,
Rauhautfledermaus, Weißrandfledermaus) und „Ptief“ (Rauhautfledermaus,
Weißrandfledermaus, Alpenfledermaus) gebildet. Das Vorkommen der Weißrand - und
Alpenfledermaus im Untersuchungsgebiet ist aufgrund deren Verbreitung nicht zu erwarten.
Die Rufe der Mopsfledermaus sowie der Langohrfledermäuse und Hufeisennasen lassen sich
in der Regel gut unterscheiden und können in der Regel auf Art - oder im Falle der akustisch
nicht unterscheidb aren Langohrfledermäuse (Braunes und Graues Langohr) auf
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 45
Gattungsniveau bestimmt werden. Das Vorkommen der Hufeisennasen (Gattung
Rhinolophus) im Untersuchungsgebiet ist aufgrund deren Verbreitung nicht zu erwarten.
Für kritische bzw. sehr seltene Arten wurde neben der automatischen und manuellen Analyse
jeweils eine weitere automatische Lautanalyse mit dem Programm Batscope 4.1.1 (Boesch &
Obrist 2018) bzw. BatIdent 1.5 (Marckmann 2013) durchgeführt, sodass das Ergebnis durch
zwei unterschiedliche statistische Methoden gestützt ist.
In der Ergebnisdarstellung werden im folgenden Bericht die Arten als akustis ch sicher
nachgewiesen klassifiziert, deren Rufsequenzen die Merkmale nach Hammer & Zahn (2009)
und Bayerisches Landesamt für Umwelt (2020) erfüllen und/oder die für die Art typischen Rufe
aufweisen. Die sichere Artzuweisung gilt jedoch nicht zwingend für die jeweilige Anzahl der
erfassten Rufsequenzen, da nicht in allen Aufnahmen typische und eindeutige Rufsequenzen
vorliegen. Können die Kriterien nicht erfüllt werden und weisen die Rufsequenzen keine
arttypischen Rufe auf, so gelten sie als akustischer Hinweis auf die Art. Sofern in diesen Fällen
ein Vorkommen aufgrund der Habitatansprüche einzelner Arten und ihrer sommerlichen
Verbreitung bzw. eines nachweislichen Vorkommens im Umfeld des Untersuchungsgebiets
denkbar ist, wird es als plausibel eingestuft (vgl . auch endgültige Nachweissicherheit des
Gesamtartenspektrums im Untersuchungsgebiet anhand der übrigen Erfassungsmethoden).
Die Zuordnung aller Rufsequenzen zu den jeweiligen Gruppen (Barbastella, Myotis,
Nyctaloide, Pipistrelloide und Plecotus) ist grundsätzlich gesichert.
Gemäß den Vorgaben von ALBRECHT et al. (2014) werden die Ergebnisse aus der akustischen
Erfassung dargestellt als Aktivitätsdichten auf normierter Zeitbasis (Anzahl Rufsequenzen pro
Stunde).
7.4.2.1 Bewertung der Bedeutung der Standorte als mögliche Flugroute
Durch gesonderte Betrachtung der Aktivität zur Ausflug- bzw. Einflugzeit der Fledermäuse wird
die Bedeutung der Standorte als Flugroute bewertet. Da die Ergebnisse auf einer akustischen
Erhebung von Fledermausrufen aufbaut und viele Fledermausrufe nicht artspezifisch
auswertbar sind (vgl. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2020), erfolgt die Bewertung der
Flugrouten überwiegend artgruppenbezogen.
Anhand der stationären und rein akustischen Erfassung können Hinweise auf eine Flugroute
durch höhere Rufsequenzzahlen während der Aus - und Einflug zeit („peaks“ nach
Sonnenuntergang und vor Sonnenaufgang) abgeleitet werden. Sofern an einem Standort (in
einer Nacht) eine erhöhte Aktivitätsdichte von den strukturgebunden fliegenden Artgruppen
Pipistrelloide, Myotis und Plecotus wurde dies als Hinweis auf eine Flugroute gewertet. Da die
Nyctaloiden nicht zu den strukturgebunden fliegenden Arten gehören, werden diese bei der
Flugroutenermittlung nicht berücksichtigt. Bereits das einmalige Vorkommen einer erhöhten
Aktivität zur Ein- und/oder Ausflugzeit der Artgruppen Pipistrelloide, Myotis und Plecotus an
einem Standort wird als Hinweis auf eine Flugroute gewertet . Da mit den Batcordern nur ein
begrenzter Ausschnitt aus der Aktivitätsphase der Fledermäuse aufgezeichnet wird und die
Fledermäuse ihre Quartiere und damit auch die Flugrouten zwischen Quartier und Jagdhabitat
im Sommer regelmäßig, häufig sogar täglich wechseln , hat bereits eine hohe Aktivität in den
entsprechenden Phasen einer Nacht eine entsprechende Bedeutung.
Für die Ermittlung der Flugrouten wurde die jeweils maximale Anzahl erfasster Rufsequenzen
pro Stunde zur Aus - und Einflugzeit betrachtet. Als Aus - und Einflugzeit wurde bei den
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 46
Pipistrelloiden jeweils die erste Stunde nach Sonnenuntergang und die letzte Stunde vor
Sonnenaufgang definiert. Für die Artgruppen Myotis und Plecotus wurden jeweils die ersten
zwei Stunden nach Sonnenuntergang und die letzten zwei Stunden vor Sonnenaufgang
betrachtet, da sie häufig erst bei völliger Dunkelheit ihr Quartier verlassen.
In Abhängigkeit von der Rufgr uppe und der Höhe der Aktivitätsdichte (Rufsequenzen pro
Stunde) zur Aus - und Einflugzeit wurde die Bedeutung der vorhandenen Strukturen als
Flugroute (gering, allgemein, besonders) ermittelt (s. Tabelle 12). Der gewählte
Bewertungsrahmen orientiert sich an den Zahlen des Bewertungssystems des LANDESAMTES
FÜR NATUR UND UMWELT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (2008), wobei berücksichtigt
wurde, dass sich dieses Bewertungssystem auf klassische Horchboxen und nicht auf
Batcorder bezieht , und die Aufnahmen über die gesamte Nacht über alle Artengruppen
bewertet. Daher wurden diese Zahlen unter Berücksichtigung fachgutachterlichen
Erfahrungen auf die Sonnenuntergangs - und Sonnenaufgangszeiten übertragen und auf
Grundlage der Ruf lautstärke und Empfindlichkeit auch zwischen den Artengruppen
differenziert. Für den Bewertungsrahmen wurde eine Dreistufigkeit ge wählt (s. Tabelle 12).
Aufgrund ihrer leisen Rufe sind die Langohrfledermäuse nur schwer zu erfassen, sodass fü r
diese bereits eine Rufsequenz als besonders eingestuft wird.
Tabelle 12: Bewertungsrahmen zur Ermittlung der Bedeutung von Flugrouten an den Standorten
der stationären Erfassung
Angegeben sind jeweils die Rufsequenzen pro Stunde, wobei bei den Myotis- und Plecotus-Arten jeweils die ersten zwei Stunden
nach Sonnenuntergang und zwei Stunden vor Sonnenaufgang als Ausflug- bzw. Einflugzeit für die Bewertung betrachtet werden.
Bei den Pipistrelloiden sind dies jeweils die erste Stunde nach Sonnenuntergang sowie die letzte Stunde vor Sonnenaufgang.
Rs/h = Rufsequenzen pro Stunde
Bedeutung als
Flugroute
Myotis
[Rs/h]
Plecotus
[Rs/h]
Pipistrelloide
[Rs/h]
gering 0,5 bis 2,0 - 1 bis 9
allgemein >2,0 bis < 5,0 0,5 > 9 bis < 20
besonders ≥ 5,0 ≥ 1 ≥ 20
In Anlehnung an die Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenverkehr (BMVBS 2018) wird in
einem zweiten Schritt die Stetigkeit in der Nutzung von Flugrouten betrachtet. Treten in über
50% der Erfassungsnächte mindestens drei Rufe pro Nacht (= absolute Rufanzahlen zur Ein-
und Ausflugzeit im jeweiligen artgruppenspezifischen Zeitrahmen einer Nacht zusammen
betrachtet) für die laut rufende Gruppe der Pipistrelloide bzw. mindestens zwei Rufe pro Nacht
für die leise rufenden Gruppen Myotis und Plecotus auf, kann die zuvor ermittelte Bedeutung
einer Flugroute auf die nächsthöhere Stufe ange hoben werden. Das bedeutet, dass auch
Flugrouten mit einer g eringeren Nutzungsintensität (= geringe Aktivitätsdichte zur
Aus-/Einflugzeit) von höherer Bedeutung sind, sofern sie stetig (= in mehr als 50% der Nächte)
genutzt werden.
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 47
7.5 Ergebnisse
7.5.1 Gesamtartenspektrum
Insgesamt gibt es durch die akustischen Erfassungen im Jahr 2022 Nachweise bzw. plausible
Hinweise auf bis zu 1 4 Fledermausarten im Untersuchungsgebiet (s. Tabelle 13). Die
Schwesterarten Große und Kleine Bartfledermaus sowie Braunes und Graues Langohr sind
jedoch akustisch nicht voneinander zu unterscheiden. Sicher nachgewiesen werden konnten
insgesamt si eben Arten: Großes Mausohr, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler,
Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Br./Gr. Langohr. Bei den
Schwesterarten Braunes und Graues Langohr kommt mindestens eine der Arten sicher im
Gebiet vor. Für sechs weitere Arten (Bechsteinfledermaus, Große- und Kleine Bartfledermaus,
Wasserfledermaus, Breitflügelfledermaus und Kleiner Abendsegler) liegen akustische
Aufnahmen ohne eindeutige Rufmerkmale vor (s. Tabelle 13). Da die Arten im Naturraum eine
natürliche Verbreitung haben und regelmäßig auch in den Sommermonaten vorkommen, gilt
die Artbestimmung als plausibel.
Tabelle 13: Artenliste der im Jahr 2022 erfassten Fledermausarten mit Angaben zu Schutz - und
Gefährdungsstatus
Erläuterungen: FFH = Art des Anhangs II/IV (FFH Richtlinie 92/43/EWG); RL D = Rote Liste Deutschland (MEINIG
et al. 2020 ); RL HE = Rote Liste Hessen (KOCK & KUGELSCHAFTER 1996), Kategorie 1 – Art ist „vom Aussterben
bedroht“, Kategorie 2 – Art ist „stark gefährdet“, Kategorie 3 – Art ist „gefährdet“, G – Gefährdung anzunehmen,
aber Status unbekannt, R – Extrem selten, V – Arten der Vorwarnliste, * – ungefährdet, D – Daten unzureichend,
N. b. – Nicht berücksichtigt; EHZ HE = Erhaltungszustand in Hessen (HLNUG 2019a); EHZ D = Erhaltungszustand
in Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2019): G = günstig, U = ungünstig bis unzureichend, S = ungünstig
bis schlecht, n = unbekannt
1 als sicher nachgewiesen gelten alle Arten, deren Rufsequenzen die Merkmale nach Hammer & Zahn (2009) bzw.
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2020) erfüllen und/oder die für die Art typische Rufsequenzen aufweisen. Als
plausibel gelten alle Arten, deren Rufsequenzen zwar die genannten Kriterien nicht erfüllen, die aber im Naturraum
eine natürliche Verbreitung haben und regelmäßig auch im Sommer vorkommen (INSTITUT FÜR TIERÖKOLOGIE UND
NATURBILDUNG & SIMON & WIDDIG GBR 2006)
2 Det = Detektorbegehung, SE = stationäre Erfassung
3 Die Geschwisterarten Große und Kleine Bartfledermaus, sowie Braunes und Graues Langohr sind jeweils
akustisch nicht zu unterscheiden.
Deutscher
Artname
Wissenschaftlicher
Artname FFH RLD RL
HE
EHZ
HE EHZ D Nachweis
über2
Nachweis-
sicherheit1
Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii II, IV 2 2 U U Det Plausibel
Großes Mausohr Myotis myotis II, IV * 2 G U Det Sicher
Große Bartfledermaus3 Myotis brandtii IV * 2 U U
SE Plausibel
Kleine Bartfledermaus3 Myotis mystacinus IV * 2 U U
Fransenfledermaus Myotis nattereri IV * 2 G G Det, SE Sicher
Wasserfledermaus Myotis daubentonii IV * 3 G G Det Plausibel
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus IV 3 2 G U Det, SE Plausibel
Großer Abendsegler Nyctalus noctula IV V 3 S U Det, SE Sicher
Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri IV D 2 U U Det Plausibel
Mückenfledermaus Pipistrellus
pygmaeus IV * N. b. U G Det, SE Sicher
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii IV * 2 n U Det, SE Sicher
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 48
Deutscher
Artname
Wissenschaftlicher
Artname FFH RLD RL
HE
EHZ
HE EHZ D Nachweis
über2
Nachweis-
sicherheit1
Zwergfledermaus Pipistrellus
pipistrellus IV * 3 G G Det, SE Sicher
Braunes Langohr3 Plecotus auritus IV 3 2 G G
Det Sicher
Graues Langohr3 Plecotus austriacus IV 1 2 U S
Die vorhandenen Daten von vergangenen Fledermausaufzeichnungen in der Umgebung,
bestätigen bis auf das Vorkommen des Großen Mausohrs alle oben genannten Arten (vgl.
Kapitel 7.2). Weiterhin konnte laut den Natis -Daten die Zweifarbfledermaus im Gebiet
nachgewiesen werden (vgl. Kapitel 7.2). Diese Art könnte in den Ergebnissen aus dem Jahr
2022 in den nicht näher bestimmten Rufsequenzen der Ruftypengruppe Nyctaloid enthalten
sein und ist für das Untersuchungsgebiet mit zu berücksichtigen.
Tabelle 14: Zusätzlich zu berücksichtigende Fledermausart mit Angabe zu Schutz und
Gefährdungsstatus
Erläuterungen: FFH = Art des Anhangs II/IV (FFH Richtlinie 92/43/EWG); RL D = Rote Liste Deutschland (MEINIG
et al. 2020 ); RL HE = Rote Liste Hessen (KOCK & KUGELSCHAFTER 1996), Kategorie 1 – Art ist „vom Aussterb en
bedroht“, Kategorie 2 – Art ist „stark gefährdet“, Kategorie 3 – Art ist „gefährdet“, G – Gefährdung anzunehmen,
aber Status unbekannt, R – Extrem selten, V – Arten der Vorwarnliste, * – ungefährdet, D – Daten unzureichend,
N. b. – Nicht berücksichtigt; EHZ HE = Erhaltungszustand in Hessen (HLNUG 2019a); EHZ D = Erhaltungszustand
in Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2019): G = günstig, U = ungünstig bis unzureichend, S = ungünstig
bis schlecht, n = unbekannt
Deutscher Artname Wissenschaftlicher
Artname FFH RLD RL
HE EHZ HE EHZ D
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus IV D 2 n U
7.5.2 Detektorbegehungen
Durch die Detektorbegehungen konnten insgesamt mindestens elf Fledermausarten
nachgewiesen werden (s. Tabelle 15).
Die höchsten Aktivitätsdichten mit über 100 Rufsequenzen normiert pro Stunde (Rs/h) konnten
in drei Durchgängen (Ende Mai bis Anfang August) auf Transekt T01 (Waldrand) sowie in
einem Durchgang (Ende Mai) auf Transekt T03 (nördlich des Flusses Silz) erfasst werden. Die
Rufsequenzen stammen dabei zum Großteil von Zwergfledermäusen und
Mückenfledermäusen. Auf Transekt T03 wurden jedoch weniger Mückenfledermäuse, aber
der Höchstwert des Kleinen Abendseglers mit 55,49 Rs/h verzeichnet.
Die Gattung Myotis konnte auf allen drei Transekten nachgewiesen werden, wobei auf T02
lediglich eine Rufsequenz, welche dem Großen Mausohr zugeordnet werden konnte erfasst
wurde. Auf T01 und T03 konnten regelmäßig Rufaufzeichnungen der Gruppe ermittelt werden.
Der Maximalwert der Gattung wurde an T01 mit 7,86 Rs/h Mitte Juli erfasst, wobei die
Rufsequenzen zum Großteil lediglich der Ruftypengruppe Mkm ( mittlere bis kleine Myotis-
Arten, 7,14 Rs/h) zugeordnet werden konnten.
Die Nyctaloide konnten ebenfalls auf allen drei Transekten verzeichnet werden. Auch hier
wurden auf T01 und T03 regelmäßig Rufsequenzen erfasst, während an T02 lediglich in einem
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 49
Erfassungsdurchgang wenige Rufe der Breitflügelfledermaus und des Kleinen Abe ndseglers
aufgenommen werden konnten.
Innerhalb der Pipistrelloide konnten sowohl die Zwergfledermaus als auch die
Mückenfledermaus regelmäßig bis durchgängig auf den Transekten ermittelt werden, wobei
auch hier auf T02 die wenigsten Rufsequenzen erfasst w urden. Die Rauhautfledermaus
konnte im Gegensatz dazu mit 15,0 Rs/h (Anfang Mai) auf Transekt T02 am häufigsten
ermittelt werden. Auf T03 wurde an zwei Begehungen (Mitte April und Anfang Mai) die Art mit
4,11 Rs/h uns 1,03 Rs/h erfasst.
Am 03.08.2022 konnt e eine typische Rufsequenz auf T01 am Waldrand sicher den
Langohrfledermäusen zugeordnet werden.
Darüber hinaus konnten auf allen Transekten Sichtbeobachtungen von Fledermäusen erfasst
werden.
Auf Transekt T01 konnten die meisten Sichtbeobachtungen entlang des Waldrandes
verzeichnet werden. So wurden am 09.05.2022 im mittleren Bereich des nördlichen
Waldrandes fünf Fledermäuse beobachtet, welche schließlich in den Wald einflogen. Zuvor
flogen vier dieser Tiere sowie ein weiteres Individuum von West nach Ost am Waldrand
entlang. Für das fünfte Tier konnte lediglich der Einflug beobachtet werden. Am 12.07.2022
wurden drei weitere Tiere, die von West nach Ost am nördlichen Waldrand flogen
aufgezeichnet. Eines dieser Individuen flog ebenfalls in den Wald ein. Am östlichen Waldrand
konnten am 09.05.2022 vier Tiere beim Flug von Süd nach Nord beobachtet werden. Diese
Sichtbeobachtungen konnte am 25.05.2022 durch ein Individuum bestätigt werden. Am
12.07.2022 wurde zudem ein Tier, das in entgegengesetzter Richtung flog ermittelt. Weiterhin
konnten am 25.05.2022 drei Tiere bei der Jagd auf derselben Höhe ermittelt werden, welche
alle in Nord bzw. Nordostrichtung weiterflogen. Darüber hinaus konnten bei dieser Begehung
weitere drei Individuen bei der Jagd im Nordöstlic hen Eckbereich des Waldrandes erfasst
werden, welche schließlich in östlicher Richtung in den Wald einflogen. Auf der Höhe der
Messeler-Park-Straße konnten sechs Tiere, die entlang der Baumreihe vom Wald in Richtung
Wixhausen flogen (25.05.2022) erfasst werden.
Auf Transekt T02 konnten insgesamt zwei Sichtbeobachtungen von Fledermäusen erfasst
werden. Beide wurden am 09.05.2022 erbracht und stammten von jagenden Individuen. Eines
der Individuen jagte auf Höhe der Kreuzung Dompfaffweg, Am Hasenpfad und flog schließlich
entlang des Gehölzstreifens in Richtung Osten weg. Das zweite Individuum jagte um den
einzelnstehenden Baum südlich der Kreuzung.
Auf dem Transekt T03 konnten insbesondere an den gehölzreichen Bereichen entlang der
Hindemithstraße Sichtbeobachtungen erfasst werden. Es wurden je drei Flugbewegungen am
09.05.2022 und 12.07.2022 sowie 14 Flugbewegungen am 25.05.2022 verzeichnet. Die
meisten beobachteten Fledermäuse haben in diesem Bereich gejagt, wodurch keine
Flugrichtung angegeben werden konnte. Je zwei Individuen wurden aber bei Transferflügen
südöstlicher (25.05.2022) und nordwestlicher (25.05.2022 und 12.07.2022) Richtung erfasst.
Weiterhin konnten insgesamt fünf Individuen auf Höhe des Gehölzbereichs bei der Silz erfasst
werden. Für eins der zwei am 09.05.2022 erfassten Individuen konnte eine Flugrichtung nach
Osten erfasst werden. Am 25.05.2022 konnte neben zwei jagenden Tieren ein Transferflug in
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 50
westlicher Richtung beobachtet werden. Darüber hinaus wurde im nördlichen Bereich des
Transekts, in einem gehölzfreien Bereich eine jagende Fledermaus erfasst.
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 51
Tabelle 15: Detektorkartierung – Rufsequenzen pro Begehung normiert pro Stunde inklusive Maximalwerte der Transekte
Mkm = Kleinere und mittlere Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus,
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus (diese Art kommt nicht im untersuchten Naturraum vor)
Myotis spec. = Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus,
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus und Teichfledermaus (diese zwei Arten kommen nicht im
untersuchten Naturraum vor)
Nyctaloid = Arten der Gattungen Eptesicus und Nyctalus und Vespertilio: Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler,
Zweifarbfledermaus (auf diese Art konnten im Jahr 2022 keine Hinweise erfasst werden)
Nyctalus spec. = Arten der Gattung Nyctalus: Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler
Transekt
Termin
Myotis Nyctaloide Pipistrelloide
Br./Gr. Langohr
Gesamtergebnis
Bechsteinfledermaus
Fransenfledermaus
Großes Mausohr
Wasserfledermaus
Mkm
Myotis spec.
Myotis gesamt
Breitflügelfledermaus
Großer Abendsegler
Kleiner Abendsegler
Nyctalus spec.
Nyctaloid
Nyctaloide gesamt
Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Pipistrelloide gesamt
T01
13.04.2022 0,00 0,00 5,33 5,33 5,33
09.05.2022 0,67 0,67 1,33 0,67 0,67 2,67 4,00 14,67 23,33 38,00 43,33
25.05.2022 0,00 0,67 1,33 4,67 6,67 44,00 78,67 122,67 129,33
12.07.2022 0,71 7,14 7,86 4,29 0,71 12,86 17,86 30,71 86,43 117,14 142,86
03.08.2022 0,67 4,67 5,33 0,67 0,67 10,00 12,00 23,33 40,67 130,00 170,67 0,67 200,00
21.09.2022 0,00 0,00 5,52 8,97 14,48 14,48
Maximalwert 0,00 0,67 0,71 0,00 7,14 0,67 7,86 4,29 1,33 10,00 0,00 12,86 23,33 44,00 0,00 130,00 170,67 0,67 200,00
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
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Transekt
Termin
Myotis Nyctaloide Pipistrelloide
Br./Gr. Langohr
Gesamtergebnis
Bechsteinfledermaus
Fransenfledermaus
Großes Mausohr
Wasserfledermaus
Mkm
Myotis spec.
Myotis gesamt
Breitflügelfledermaus
Großer Abendsegler
Kleiner Abendsegler
Nyctalus spec.
Nyctaloid
Nyctaloide gesamt
Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Pipistrelloide gesamt
T02
13.04.2022 0,00 0,00 24,00 24,00 24,00
09.05.2022 1,50 1,50 0,00 16,50 15,00 54,00 85,50 87,00
25.05.2022 0,00 0,00 7,50 7,50 7,50
12.07.2022 0,00 1,50 3,00 4,50 6,00 3,00 9,00 13,50
03.08.2022 0,00 0,00 16,10 17,56 33,66 33,66
21.09.2022 0,00 0,00 0,00 0,00
Maximalwert 0,00 0,00 1,50 0,00 0,00 0,00 1,50 1,50 0,00 3,00 0,00 0,00 4,50 16,50 15,00 54,00 85,50 0,00 87,00
T03
13.04.2022 0,34 0,34 0,69 0,34 0,69 1,71 0,34 3,09 19,20 4,11 38,74 62,06 65,83
09.05.2022 0,34 0,34 6,21 1,03 5,86 1,03 1,38 15,52 13,79 1,03 19,31 34,14 50,00
25.05.2022 0,35 0,35 9,71 55,49 0,69 65,90 6,59 64,16 70,75 136,99
12.07.2022 0,71 1,07 1,78 2,13 1,78 11,01 4,97 19,88 5,33 15,98 21,30 42,96
03.08.2022 0,71 0,36 1,07 3,91 3,55 26,98 34,44 14,56 42,60 57,16 92,66
21.09.2022 0,00 0,00 0,36 0,36 0,36
Maximalwert 0,35 0,00 0,71 0,34 1,07 0,00 1,78 9,71 1,78 55,49 1,03 28,02 65,90 19,20 4,11 64,16 70,75 0,00 136,99
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7.5.3 Stationäre akustische Erfassungen
Durch die stationären Erfassungen wurden insgesamt bis zu acht Arten erfasst (s. Tabelle 13
und Tabelle 16). An den einzelnen Standorten konnten Artenspektren zwischen vier Arten
(SE01) und bis zu sieben Arten (SE02 und SE03) verzeichnet werden. Eine Übersicht mit der
Darstellung der pro Stunde normierten Maximalwerte pro Durchgang u nd Standort kann
Tabelle 16 entnommen werden. In Anhang 4 sind die aufgenommene n Rufsequenzen pro
Nacht dargestellt, in Anhang 5 sind diese Werte auf Rufsequenzen pro Stunde normiert.
7.5.3.1 Gesamtnachtaktivität
Die Artengruppen Myotis, Nyctaloide und Pipistrelloide konnten an allen drei Standorten
erfasst werden. Die mit Abstand höchste Aktivitätsdichte der Gattung Myotis wurde an SE04
mit 31,63 Rs/h ermittelt. Die höchsten Aktivitätsdichten der Nyctaloide (mit 7,82 Rs/h) und
Pipistrelloide (mit 316,80 Rs/h) wurden an SE03 verzeichnet.
SE01: Standort SE01 untersuchte den nörd lich gelegenen Waldrand. Die Gattung Myotis
konnte hier fast durchgängig verzeichnet werden. Das Aktivitätsmaximum wurde am
29.06.2022 mit 1,55 Rs/h verzeichnet. Eine Zuordnung der aufgenommenen Rufsequenzen
auf Artniveau gelang hier nicht. Am 05.08.2022 g elang mit 0,11 Rs/h die Ver zeichnung der
Fransenfledermaus an diesem Standort. Die Nyctaloide konnten lediglich vereinzelt und in
geringen Rufsequenzanzahlen (Maximum 0,38 Rs/h am 03.06.2022) ermittelt werden. Alle
erfassten Rufsequenzen wurden einer Rufty pengruppe (Nycmi oder Nyctaloid) zugeordnet.
Innerhalb der Pipistrelloiden konnten die Zwergfledermaus und die Mückenfledermaus
verzeichnet werden. Beide Arten wurden während der Beprobungen fast durchgängig aber mit
verhältnismäßig geringer Aktivität erfa sst. Die höchste ermittelte Aktivitätsdichte der
Zwergfledermaus beträgt 2,06 Rs/h, die der Mückenfledermaus beträgt 6,15 Rs/h.
SE02: Der zweite Standort untersucht die Gehölzreihe entlang der Messeler-Park-Straße. Hier
konnten nur vereinzelt und in gering en Aktivitätsdichten Rufsequenzen der Gattung Myotis
erfasst werden. Die höchste Aktivitätsdichte wurde mit 0,33 Rs/h am 05.08.2022
aufgenommen. In dieser Nacht gelang auch die Zuordnung einer Rufsequenz der
Gr./Kl. Bartfledermaus. Nyctaloide konnten durchgängig erfasst werden. Dabei wurde die mit
Abstand höchste Aktivitätsdichte mit 7,15 Rs/h am 04.08.2022 verzeichnet. Auf Artniveau
konnte der Kleine Abendsegler in allen drei Durchgängen (Maximal 0,51 Rs/h am 05.06.2022)
bestimmt werden. Innerhalb der Pipi strelloide konnte die Zwergfledermaus , die
Mückenfledermaus sowie die Rauhautfledermaus durchgängig erfasst werden. Die mit
Abstand höchste Aktivitätsdichte wurde mit 162 Rs/h von der Zwergfledermaus am 06.08.2022
verzeichnet. Die Mückenfledermaus konnte mit einer Maximalaktivität von 4,47 Rs/h
(04.08.2022) erfasst werden und die Rauhautfledermaus mit einem Maximum von 1,26 Rs/h
(03.06.2022).
SE03: Standort SE03 beprobt eine Gehölzstruktur bei der ‚Düne Stahlberg I‘. Es konnten
regelmäßig Rufaufzeichnungen der Gattung Myotis erfasst werden. Die höchste
Gesamtaktivität betrug 3,76 Rs/h. Auf Artniveau konnte lediglich eine Rufsequenz
(30.06.2022) der G r./Kl. Bartfledermaus bestimmt werden. Die Nyctaloiden konnten fast
durchgängig verzeichnet werden, dabei konnten zum Teil Rufsequenzen der
Breitflügelfledermaus und dem Großen Abendsegler zugeordnet werden. Die höchste
Aktivitätsdichte wurde mit 7,82 Rs/h am 03.06.2022 aufgenommen. Innerhalb der Pipistrelloide
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
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konnte die Zwergfledermaus fast durchgängig und mit einem Maximum von 78,71 Rs/h
(05.06.2022) verzeichnet werden. Die Mückenfledermaus konnte durchgängig an dem
Standort erfasst werden. Die mit Absta nd höchste Aktivitätsdichte wurde am 30.06.2022 mit
insgesamt 264, 45 Rs/h ermittelt. Weiterhin konnte an einem Datum (05.06.2022) die
Rauhautfledermaus mit 1,14 Rs/h ermittelt werden.
SE04: SE04 beprobt eine Gehölzstruktur an der Silz. Die Gattung Myotis konnte hier fast
durchgängig und mit einem Maximalwert von 31,36 Rs/h (05.08.2022) ermittelt werden. Bis
auf eine Rufsequenz, welche der Gr./Kl. Bartfledermaus zugeordnet werden konnten, konnten
die Aufnahmen lediglich den Ruftypengruppen Myotis oder Mkm z ugeordnet werden.
Nyctaloide konnten an diesem Standort nur vereinzelt und in geringen Aktivitätsdichten
(Maximal 0,26 Rs/h) erfasst werden. Eine Rufsequenz konnte dabei bis aufs Artniveau, dem
Großen Abendsegler, zugeordnet werden. Innerhalb der Pipistrel loide wurden regelmäßig
Rufsequenzen der Zwerg - sowie der Mückenfledermaus verzeichnet. Die Zwergfledermaus
wurde mit verhältnismäßig geringen Aktivitätsdichten (maximal 2,73 Rs/h am 27.06.2022)
verzeichnet. Die Mückenfledermaus wurde mit einem Aktivitätsm aximum von 7,35 Rs/h am
01.07.2022 erfasst.
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Tabelle 16: Stationäre akustische Erfassung - Maximale Anzahl der pro Stunde normierten Rufsequenzen pro Durchgang
Mkm = Kleinere und mittlere Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus,
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus (diese Art kommt nicht im untersuchten Naturraum vor)
Myotis spec. = Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus,
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus und Teichfledermaus (diese zwei Arten kommt nicht im
untersuchten Naturraum vor)
Nyctaloid = Arten der Gattungen Eptesicus und Nyctalus und Vespertilio: Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler,
Zweifarbfledermaus (auf diese Art konnten im Jahr 2022 keine Hinweise erfasst werden)
Nycmi = Arten der Ruftypengruppe Nyctaloid ohne Großen Abendsegler
Phoch = Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Langflügelfledermaus (diese Art kommt nicht im untersuchten Naturraum vor)
Standort
Durchgang
Myotis Nyctaloide Pipistrelloide
Gesamtergebnis
Fransenfledermaus
Gr./Kl. Bartfledermaus
Mkm
Myotis spec.
Myotis gesamt
Breitflügelfledermaus
Großer Abendsegler
Nycmi
Nyctaloid
Nyctaloide gesamt
Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Phoch
Pipistrelloide gesamt
SE01
1 0,13 0,50 0,50 0,38 0,38 0,63 0,89 1,01 1,64
2 0,26 1,55 1,55 0,13 0,13 4,65 2,06 5,17 5,43
3 0,11 0,33 0,88 1,21 0,11 0,11 6,15 1,43 7,58 8,79
SE02
1 0,13 0,13 0,51 0,76 2,02 2,65 0,76 1,26 18,42 20,44 23,08
2 0,13 0,13 0,13 0,13 1,81 1,94 4,41 0,91 27,39 31,29 31,41
3 0,11 0,22 0,11 0,33 0,11 1,90 5,14 7,15 4,47 0,45 162,02 165,78 166,11
SE03
1 0,13 0,89 0,89 0,25 0,38 7,44 7,82 20,31 1,14 78,71 100,17 102,07
2 0,13 0,78 2,99 3,76 0,13 1,16 0,90 4,65 5,56 264,45 52,35 316,80 324,95
3 0,22 0,44 0,55 0,22 0,22 11,18 4,25 15,43 15,76
SE04
1 1,27 3,69 4,97 0,13 0,13 0,13 0,38 1,01 1,39 4,97
2 0,90 8,90 9,81 0,26 0,26 7,35 2,73 7,74 17,80
3 0,11 5,92 25,71 31,63 0,00 1,23 0,78 0,11 2,01 33,64
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7.5.3.2 Ermittlung von Flugrouten
Die Daten der stationären akustischen Erfassungen wurden hinsichtlich der Aktivitätsdichten
im Nachtverlauf ausgewertet, um Rückschlüsse auf mögliche bestehende Flugrouten zur
Aus-/Einflugzeit der strukturgebunden fliegenden Artengruppen Myotis und Pipistr elloide
ziehen zu können. Von den Langohrfledermäusen wurden keine Rufsequenzen von den
stationären Erfassungssystemen erfasst und werden daher nicht berücksichtigt. Ebenso wenig
wurden die Nyctaloiden berücksichtigt, da diese in der Regel ohne Strukturbin dung im freien
Luftraum fliegen.
Für die Gattung Myotis konnten bis auf an SE02 an allen Standorten deutliche Hinweise auf
Flugrouten ermittelt werden (s. Tabelle 17). An SE01 konnten insbesondere in den
Durchgängen zwei und drei fast durchgängig Aktivitäten zur Einflugzeit erfasst werden. Mit je
fünf erfassten Rufsequenzen pro Stunde am 29.06.2022 zur Au sflugzeit und 07.08.2022 zur
Einflugzeit konnten hohe Aktivitätsdichten verzeichnet werden. An SE02 konnten lediglich
vereinzelt geringe Aktivitätsdichten zur Aus - und Einflugzeit erfasst werden. Regelmäßig
geringe Aktivitäten inklusive zwei hohe Aktivitätsdichten von 10 Rs/h und 13 Rs/h konnten an
SE03 verzeichnet werden. An Standort SE04 wurden in insgesamt vier Nächten hohe
Aktivitäten mit bis zu 36 Rs/h erfasst sowie in weiteren Nächten regelmäßig eine geringe bis
mittlere Aktivität (0,5 Rs/h bis 4 Rs/h) verzeichnet.
Tabelle 17: Maximale Aktivitätsdichten zur Aus- oder Einflugzeit pro Standort und Durchgang in
Rufsequenzen pro Stunde [Rs/h] für die Gattung Myotis
Erläuterungen: Aus-/Einflugzeit = ab Sonnenuntergang bis zwei Stunden nach Sonnenuntergang sowie zwei Stunden vor
Sonnenaufgang bis Sonnenaufgang. Dargestellt werden die Maximalwerte zur Aus- und Einflugzeit.
Standort DG Myotis [Rs/h] Hinweis auf
Flugroute
Bedeutung
der Flugroute Ausflugzeit Einflugzeit
SE01
1 1,5 0,5
ja besonders 2 5 3
3 0 5
SE02
1 0 0,5
ja gering 2 0,5 0
3 0,5 1
SE03
1 0 2
ja besonders 2 0 13
3 0,5 0,5
SE04
1 6 2
ja besonders 2 2,5 5
3 36 34,5
Für die Pipistrelloiden wurden an allen vier Standorten Hinweise auf Flugrouten ermittelt
(s. Tabelle 18). Es konnten an SE01 fast durchgängig geringe Aktivitätsdichten zur Aus- bzw.
Einflugzeit sowie in zwei Näc hten des zweiten Durchgangs mittlere Aktivitätsdichten von
12 Rs/h und 13 Rs/h erfasst werden. An SE02 wurden durchgängig mindestens geringe
Aktivitätsdichten, sowie regelmäßig mittlere bis hohe Aktivitätsdichten mit bis zu 28 Rs/h
verzeichnet. An Standort SE03 konnten regelmäßig hohe bis sehr hohe Aktivitätsdichten
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insbesondere zur Einflugzeit ermittelt werden. Der Maximalwert wurde am 30.06.2022 zur
Einflugzeit mit 225 Rs/h erfasst. An SE04 wurden gelegentlich geringe Aktivitätsdichten
verzeichnet sowie e inmalig am 01.07.2022 eine hohe Aktivität mit 59 Rs/h zur Ausflugzeit
erfasst.
Tabelle 18: Maximale Aktivitätsdichten zur Aus- oder Einflugzeit pro Standort und Durchgang in
Rufsequenzen pro Stunde [Rs/h] für die Pipistrelloiden
Erläuterungen: Aus-/Einflugzeit = ab Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang sowie eine Stunde vor
Sonnenaufgang bis Sonnenaufgang. Dargestellt werden die Maximalwerte zur Aus- und Einflugzeit.
*Hochstufung der Flugroute auf besonders bedeutend aufgrund der Stetigkeit s. u.
Standort DG Pipistrelloide [Rs/h] Hinweis auf
Flugroute
Bedeutung
der Flugroute Ausflugzeit Einflugzeit
SE01
1 3 3
ja allgemein* 2 1 13
3 8 4
SE02
1 3 12
ja besonders 2 9 21
3 28 15
SE03
1 7 161
ja besonders 2 87 225
3 13 86
SE04
1 2 0
ja besonders 2 59 9
3 4 1
Durch die Berücksichtigung der Stetigkeit kann für die Pipistrelloide die allgemein bedeutende
Flugroute auf eine besonders bedeutende Flugroute hochgestuft werden. Es wurden an
diesem Standort an elf von 14 Erfassungsnächten mind. drei Rufsequenzen zur
Aus-/Einflugzeit erfasst und somit eine Stetigkeit von 78,6% erreicht (s. Tabelle 19). Für die
Gattung Myotis konnte auf Grundlage dieses zusätzlichen Kriteriums keine Flugroute
aufgewertet werden. Es ist zu beachten, dass eine dreistufige Klassifizierung zugrunde liegt
und daher die bereits als besonders bedeutend bewerteten Flugrouten nicht weiter hochgestuft
werden.
Tabelle 19: Stetigkeit auf den Flugrouten an den stationären Erfassungsstandorten
* Summe der Ruf sequenzen aus den ersten zwei Stunden nach Sonnenuntergang und den ersten zwei Stunden vor
Sonnenaufgang
** Summe der Rufsequenzen aus der ersten Stunde nach Sonnenuntergang und der ersten Stunde vor Sonnenaufgang.
Stand-
ort
Myotis Pipistrelloide
Anzahl Nächte
mit mind. 2
Rufsequenzen
zur Ein-
/Ausflugzeit*
Anzahl
Erfassungs-
nächte
gesamt
Stetigkeit
Anzahl Nächte
mit mind. 3
Rufsequenzen
zur Ein-
/Ausflugzeit**
Anzahl
Erfassungs-
nächte
gesamt
Stetigkeit
SE01 6 14 42,9% 11 14 78,6%
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Stand-
ort
Myotis Pipistrelloide
Anzahl Nächte
mit mind. 2
Rufsequenzen
zur Ein-
/Ausflugzeit*
Anzahl
Erfassungs-
nächte
gesamt
Stetigkeit
Anzahl Nächte
mit mind. 3
Rufsequenzen
zur Ein-
/Ausflugzeit**
Anzahl
Erfassungs-
nächte
gesamt
Stetigkeit
SE02 0 15 0,0% 15 15 100,0%
SE03 4 15 26,7% 13 15 86,7%
SE04 8 15 53,3% 4 15 26,7%
7.6 Naturschutzfachliche Bewertung
Im Untersuchungsgebiet wurden im Jahr 2022 bis zu 14 Fledermausarten akustisch erfasst.
Sieben Arten konnten dabei sicher nachgewiesen werden, wobei dies eine Art der nicht
akustisch unterscheidbaren Schwesterarten Braunes und Graues Langohr beinhaltet. Für
sechs weitere Arten (inklusive der zwei akustisch nicht unterscheidbaren Schwesterarten
Große und Kleine Bartfledermaus) gibt es plausible Hinweise auf ein Vorkommen. Darüber
hinaus sind aus Fremddaten Hinweise auf ein Vorkommen der Zweifarbfledermaus, sowie je
eine Wochenstube der Zwergfledermaus in Wixhausen und Arheilgen bekannt (s. Kapitel 7.2).
Das Untersuchungsgebiet weist entsprechend seiner vielfältigen umgebenden
Lebensraumstrukturen mit großen Waldflächen , Offenlandbereichen mit Gehölzstrukturen,
Gewässern sowie Siedlungsbereichen ein typisches Artenspektrum auf. Bis auf die
Mückenfledermaus sind alle erfassten Arten in einer Roten Liste (Rote Liste Deutschland
und/oder Hessen) mindestens als gefährdet ein gestuft. Darüber hinaus ist der Große
Abendsegler mit einem ungünstig - schlechtem Erhaltungszustand in Hessen bewertet.
Weiterhin sind die zwei Arten Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr neben dem Anhang
IV auch im Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet.
Die Gruppe der Pipistrelloide weist sowohl bei der Detektorkartierung als auch bei den
stationären Erfassungsstandorten insgesamt die höchste Erfassungsdichte im
Untersuchungsgebiet auf. Hauptsächlich wurden dabei die allgemein häufige
Zwergfledermaus, aber auch die Mückenfledermaus nachgewiesen. Darüber hinaus konnten
einzelne Nachweise der Rauhautfledermaus ermittelt werden. Es ist zu beachten, dass die
Pipistrelloiden aufgrund ihrer Ruflautstärke deutlich häufiger erfasst werden als leise rufende
Arten wie Langohrfledermäuse oder Myotis-Arten. Rufe der Langohrfledermäuse konnten
lediglich im Jahr 2022 lediglich am Waldrandbereich bei T01 erfasst werden. Über die Altdaten
aus 2004 sind weiterhin Aufzeichnungspunkte im Bereich der GSI bekannt (REGIOPLAN 2005).
Die Gattung Myotis konnte im gesamten Untersuchungsgebiet ermittelt werden. Hier ist jedoch
auffällig, dass die stark strukturgebunden fliegende Gruppe typischerweise kaum in den
Offenlandbereichen ohne Gehölzstrukturen erfasst wurde. Die mit Abstand höchste
Aktivitätsdichte wurde an der Silz verzeichnet. Die Nyctaloiden konnten ebenfalls im gesamten
Untersuchungsgebiet ermittelt werden.
Weiterhin konnten an allen mittels stationärer akustischer Erfassung untersuchten Strukturen
(Waldrand, Feldgehölz, lineare Baumreihe) eine besonder s bedeutende Flugroute für die
Pipistrelloide nachgewiesen werden. Bis auf Standort SE02 wurde auch für die Gattung Myotis
Flugrouten besonderer Bedeutung ermittelt (s. Tabelle 20). Durch die Sichtbeobachtungen
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Simon & Widdig GbR 59
konnten die Flugrouten an den Strukturen von SE01 und SE02 bestätigt werden. Weiterhin
wurden auch an der Gehölzstruktur an der Hindemithstraße und am östlich gelegenen
Waldrand als Transferflüge von Fledermäusen beobachtet.
Das Untersuchungsgebiet befindet sich zwischen Siedlungsbereichen und einem Großen
Waldgebiet. Aus Altdaten (Natis -Datenbank) ist je eine Wochenstube der Zwergfledermaus
bekannt, welche auf eine geeignete Verbindung zwischen ihrem Quartiergebiet
(Siedlungsbereich) und Nahrungshabitat (insbesondere Gehölzstrukturen und Wald)
angewiesen sind. Die verfügbaren Leitstrukturen werd en nachweislich sowohl von den
Pipistrelloiden als auch von Myotis -Arten regelmäßig als Flugrouten genutzt, wodurch der
Untersuchungsbereich eine sehr bedeutende Funktion als Vernetzungsgebiet hat. Weiterhin
sind in den Feldgehölzen und insbesondere im unt ersuchten Waldrandbereich poten ziell
geeignete Quartiere für Baumhöhlen und -spalten bewohnende Fledermausarten vorhanden.
Insgesamt betrachtet kommt d em Untersuchungsgebiet aufgrund des nachgewiesenen
hohem Artenspektrum, de m vorhandenen Quartierpoten zial, der Funktion als Jagdgebiet
sowie insbesondere der Funktion als Vernetzungsgebiet zwischen Siedlungsraum und Wald
eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung für Fledermäuse zu.
Tabelle 20: Gesamtbewertung der Flugrouten an den stationären Erfassungsstandorten
Standort Myotis Pipistrelloide
SE01 besonders besonders
SE02 gering besonders
SE03 besonders besonders
SE04 besonders besonders
7.7 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen
Für die Fledermäuse hat sich gezeigt, dass Leitstrukturen in dieser Landschaft eine besondere
Bedeutung haben können, insbesondere wenn die Ortslage mit dem Wald durch eine
Baumreihe verbunden wird wie an der Messeler -Park-Straße. Solche Baumreihen sind ni cht
nur zu erhalten, sondern die Lücken zu ergänzen. Zu einer deutlichen Aufwertung könnte man
kommen, wenn eine zweite Baumreihe hinzu käme – also die Ausbildung einer Allee würde
diese Bedeutung deutlich verbessern.
Von Maßnahmen zum Erhalt der Eichenbestände im südlichen Waldrand (s.u.) würden einige
Fledermausarten maßgeblich profitieren.
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8 Haselmaus
8.1 Untersuchungsgebiet
In Abstimmung mit dem AG wurde eine Untersuchung zur Haselmaus auf einer potenziell für
die Haselmaus geeigneten Habitatfläche am Waldrand im Nordosten des
Untersuchungsraums durchgeführt (s. Abbildung 10). Bei dem Wald handelt es sich um einen
Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald, der aufgrund seiner abwechslungsreichen Bestände an
fruchtragenden Gehölzen wie der Haselnuss und der Brombeere als potenziell geeignetes
Habitat für die Haselmaus angesehen werde n kann. Am östlich gelegenen Waldrand grenzt
eine intensiv bewirtschaftete Ackerfläche an, die durch einen bewachsenen Schotterweg von
dem Wald getrennt wird. Im nördlichen Bereich des Untersuchungsraums grenzt der Wald an
Feuchtwiesen und mehrjährige Ackerbrachen. Das Untersuchungsgebiet der Haselmaus
umfasst eine Untersuchungsfläche von 1,4 ha (s. Karte 4).
Abbildung 10: Waldrandbereich der Haselmaus Untersuchungsfläche
8.2 Auswertung vorhandener Daten
Die Auswertung vorhandener Daten ergab keine Einträge zur Haselmaus für den
Abfrageraum.
8.3 Untersuchungsmethodik
Gemäß des Kartiermethodenleitfadens (HESSEN MOBIL 2020) ist das Ausbringen von
Niströhren (Nest -Tubes) eine zuverlässige Nachweismethode. Für die Untersuchung der
Haselmaus wurden im Untersuchungsgebiet (s. Kap.8.1) insgesamt 35 Niströhren (Nest -
Tubes) Mitte April 2022 ausgebracht (s. Tabelle 21).
Die Haselmaus-Niströhren wurden in Sträuchern oder an Ästen wenn möglich in mindestens
1 m Höhe angebracht (s. Abbildung 11). Dabei war die Öffnung der Niströhren zum Stamm hin
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 61
ausgerichtet. Die Niströhren hatten, wo dies bezüglich der Habitatstrukturen möglich war,
jeweils einen Mindestabstand von etwa ca. 20 m zueinander.
Abbildung 11: Haselmaus-Nest-Tube
Kontrolliert wurden die Haselmaus-Niströhren in Abständen von etwa einem Monat von Ende
Mai bis Ende September 2022, sodass insgesamt fünf Kontrollen erfolgten (s. Tabelle 21). Die
Niströhren wurden im Rahmen der letzten Kontrolle wieder eingesammelt.
Neben direkten Sichtnachweisen von Haselmäusen sollten Funde von haselmaustypischen
Nestern oder Fraßspur en als Hinweise auf Haselmaus -Vorkommen gewertet werden. Die
Haselmaus legt ihre Nester aus Gräsern, Laub und Moos kugelförmig an. Im Unterschied dazu
tragen Mäuse (z. B. Gelbhals- und Waldmaus) sowie andere Kleinsäuger nur lose Blätter in
die Niströhren ein (BÜCHNER 2007; GESELLSCHAFT MENSCH UND NATUR MBH 2004).
Tabelle 21: Termine der Kontrollen der Niströhren
Begehung Datum
Ausbringung 11.04.22
1. Kontrolle 25.05.22
2. Kontrolle 13.07.22
3. Kontrolle 02.08.22
4. Kontrolle 15.08.22
5. Kontrolle und Einsammeln der Nisthilfen 21.09.22
8.4 Ergebnisse
Im Rahmen der Untersuchungen zur Haselmaus konnten keine direkten Nachweise von
Haselmäusen durch Sichtbeobachtungen von Tieren oder indirekte Nachweise über Spuren
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Simon & Widdig GbR 62
(Nester, Fraßspuren, Fußabdrücke) im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Auch
andere Nachweise sonstiger Kleinsäuger wurden nicht erbracht.
8.5 Naturschutzfachliche Bewertung
Die Haselmaus konnte im Untersuchungsgebiet durch die angewandte Methode trotz
entsprechender Habitateignung nicht nachgewiesen werden. Auch durch die Datenrecherche
liegen keine Hinweise auf das Vorkommen der Art vor. Das Untersuchungsgebiet liegt in einer
„Verbreitungslücke“ der Art in Hessen (vgl. BÜCHNER 2020), so dass die Haselmaus auch nicht
zu erwarten ist. Aufgrund dessen hat das Gebiet insgesamt nur eine geringe bis keine
naturschutzfachliche Bedeutung für die Haselmaus.
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9 Amphibien
9.1 Untersuchungsgebiet
Für die Erfassung der poten ziell vorkommenden Amphibienarten wurde das
Untersuchungsgebiet, die Laichgewässer und die Transekte, die auf den Ergebnissen der
Artenschutzfachlichen Potenzialanalyse (BCE 2021) basieren, während der ersten Begehung
überprüft, zum Teil ergänzt und leicht an die Gegebenheiten im Gelände angepasst. Zu d en
vier bereits bekannten Laichgewässern (A01 bis A 04) wurden drei weitere (A 05 bis A 07)
hinzugefügt. Bei den sieben untersuchten Gewässern handelt es sich um vier Stillgewässer
südlich des GSI -Geländes (A 02, A 06 und A 07) und in der Silzaue (A 01), einen
Kleinseggensumpf mit Feucht- und Nassstauden (A03) östlich der Kleingärten am Hasenpfad
und zwei Bereiche (A 04 und A 05) auf einer Feucht - und Nasswiese südlich der Kleingärten
am Hasenpfad (s. Karte 4). Die Gewässergröße lag dabei zwischen 38 und 741 m2 (s. Tabelle
22).
Tabelle 22: Übersicht über die potenziellen Amphibien-Laichgewässer
Gewässer Nr. Fläche in m2 Gewässertyp Lagebeschreibung
A01 599 Teich In der Silzaue westlich des Bauernladen Benz
A02 696 Teich Am "Stahlberg", südöstlich des
Umspannwerks
A03 741 Kleinseggensumpf Östlich der Kleingärten am Hasenpfad
A04 670 Feucht- und
Nasswiese Südlich der Kleingärten am Hasenpfad
A05 48 Feucht- und
Nasswiese Südlich der Kleingärten am Hasenpfad
A06 38 Teich Am "Stahlberg", südöstlich des
Umspannwerks
A07 61 Teich Am "Stahlberg", südöstlich des
Umspannwerks
Das Transekt T02 wurde leicht im Bereich der Feuchtwiesen an den Grabenverlauf angepasst
und bei T03 um einen Grabenbereich erweitert. Bei den fünf Transekten handelt es sich um
temporär wasserführende Gräben mit einer Gesamtlänge von 4.133 m (s. Tabelle 23). Eine
Fotodokumentation zu den einzelnen Gewässern und Transekten befindet sich im Anhang 7.
Tabelle 23: Übersicht über die Amphibien-Transekte
Transekt
Nr.
Länge
in m Lagebeschreibung
T01 752 Graben verläuft östlich der Kleingärten am Hasenpfad bis zum GSI-Gelände
T02 1.198 Graben verläuft südlich der Kleingärten am Hasenpfad quer über das
Untersuchungsgebiet bis zum Bauernladen Benz
T03 329 Graben verläuft nordöstlich von Wixhausen bis zum Waldrand
T04 505 Grenzt an T3 an und verläuft in südöstliche Richtung entlang des Apfelbachs
bis zum östlich gelegenen Waldrand und am Waldrand in südliche Richtung
T05 1.349 Graben entlang der Silzaue im südlichen Teil des Untersuchungsgebiets
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9.2 Auswertung vorhandener Daten
Die MultibaseCS-Abfrage beim HLNUG ergab seit dem Jahr 2000 zahlreiche
Amphibiennachweise im Abfrageraum (s. Karte 4). Dabei konzentrieren sich die Fundorte auf
den Bereich um den künstlich angelegten Teich am „Stahlberg“ (Amphibien Gewässer A02)
im Osten des Untersuchungsgebiets. Für den Bereich um Gewässer A 02 sind aus diesen
Daten die Vorkommen von Knoblauchkröte, Wechselkröte, Erdkröte, Grasfrosch, Grünfrosch
- Komplex, Teichfrosch, Laubfrosch, Bergmolch, Kammmolch und Teichmolch bekannt
(s. Tabelle 24). Im Jahr 2020 wurden im Rahmen des Landesmonitorings der HLNUG von
INGA 20 Rufer der Knoblauchkröte am Gewässer A02 erfasst und der Erhaltungszustand als
gut bewertet (INGA 2021).
Tabelle 24: Amphibien Nachweise aus der MultibaseCS-Abfrage beim HLNUG seit dem Jahr 2000
Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname Nachweisjahr
Grasfrosch Rana temporaria 2007
Grünfrosch - Komplex Rana esculenta-Komplex 2007
Teichfrosch Rana esculenta 2007
Laubfrosch Hyla arborea 2013
Erdkröte Bufo bufo 2007, 2020
Knoblauchkröte Pelobates fuscus 2001, 2003, 2007, 2013, 2020
Wechselkröte Bufo viridis 2007
Kammmolch Triturus cristatus 2004, 2007
Bergmolch Ichthyosaura alpestris 2003
Teichmolch Lissotriton vulgaris 2003, 2007, 2020
Anhand der Daten aus dem Landschaftsplan zum Bebauungsplan W X 12 von REGIOPLAN
(2005), die auf nicht vorliegende Amphibienerfassungen von bioplan 2004 verweisen, wurden
acht Arten nachgewiesen. Zu den bereits beim HLNUG verzeichneten Arten wurde der
Springfrosch (Rana dalmatina), der Kleine Wasserfrosch (Rana lessonae) und der Seefrosch
(Rana ridibunda) im Bereich um den angelegten Teich am „Stahlberg“ sowie in einem nördlich
von dem Teich verlaufendem Graben festgestellt. Die Erdkröte, der Springfrosch und der
Grasfrosch wurden zudem in der Silzaue im Südosten des Untersuchungsgebietes
nachgewiesen.
Juvenile Grasfrö sche konnten 2011 im Rahmen der Amphibienkartierung des
artenschutzrechtlichen Fachbeitrags von PGNU UND WESSLING (2011) bei ihrer Wanderung
von den Gewässern zu ihren Sommerlebensräumen in den Waldbereichen im südwestlichen
Bereich des GSI-Geländes beobachtet werden.
Im Zuge der Amphibiensammlung entlang der dauerhaften Leiteinrichtung der Messeler -
Parkstraße im Jahr 2017 wurden die Erdkröte, adulte Springfrösche und deren Laichballen
sowie der Teichmolch und der Bergmolch nachgewiesen (schriftl. Mitt. Björnsen Bera tende
Ingenieure).
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 65
9.3 Untersuchungsmethodik
9.3.1 Begehung der Laichgewässer und Gräben (Verhören, Sichtbeobachtung,
Hand- und Kescherfänge)
Im Rahmen der Amphibien -Erfassung wurden die dargestellten sieben poten ziellen
Laichgewässer (A01 bis A07) und die fünf Gräben (Amphibien-Transekte T01 bis T05) durch
„Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge“ gemäß Kartiermethodenleitfaden (HESSEN
MOBIL 2020) und Methodenblatt A1 (ALBRECHT et al. 2014) untersucht. Je Begehung erfolgte
eine akustische Erfassung anhand von Rufen, sowie eine visuelle Erfassung, indem di e
Laichgewässer nach vorhandenem Laich, Larven, subadulten und adulten Individuen
abgesucht und bekeschert wurden. Neben der Erfassung der besonders planungsrelevanten
Amphibienarten wurden auch Vorkommen von Amphibien allgemeiner Planungsrelevanz mit
aufgenommen.
Es erfolgten sieben Begehungen der poten ziellen Laichgewässer (A01 bis A07) und Gräben
(T01 bis T05) von Ende Februar bis Mitte Juli 2022 (s. Tabelle 25). Für Gewässer A02 erfolgte
am Ende eine Zusatzbegehung um nochmals gezielt nach dem Vorkommen der
Knoblauchkröte (letzter Nachweis 2020) zu suchen. Für die Gewässer A03 bis A07 und alle
Gräben wurde Mitte Juli festgestellt, dass diese trockengefallen waren. Sie wurden vorsorglich
bei den nachfolgenden Terminen trotzdem jeweils mitkontrolliert.
Ab dem Durchgang 3 erfolgten neben den Erfassungen am Tag zudem auch Nacht -
erfassungen, bei denen insbesondere die Rufe der Spätlaicher erfasst werden sollten und die
Gewässer mit starken Lampen nach Amphibien abgeleuchtet wurden.
Tabelle 25: Termine und Witterungsbedingungen der Erfassung der Amphibien gemäß
Methodenblatt A1 Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge
Erläuterungen: DG = Durchgang; * = zusätzliche Begehung bei Amphibien Gewässer A2
DG Tag-
/Nachtkartierung Datum
Witterung
Wind Temperatur
/°C Bewölkung Niederschlag
1 Tag 23.02.22 still 5 bis 10 keine keiner
2 Tag 10.03.22 schwach 8 bis 14 keine keiner
3 Tag 28.04.22 schwach 14 bis 20 leicht bewölkt keiner
3 Nacht 28.04.22 still 10 bis 14 keine keiner
4 Tag 10.05.22 still 18 bis 25 leicht bewölkt keiner
4 Nacht 10.05.22 still 20 bis 22 leicht bewölkt keiner
5 Tag 08.06.22 still 19 bis 21 bedeckt leichter Regen
5 Nacht 08.06.22 still 14 bis 15 bedeckt keiner
6 Tag 27.06.22 stark 20 bis 26 stark bewölkt zeitweise Regen
6 Nacht 27.06.22 stark 20 bis 26 stark bewölkt zeitweise Regen
Zusatz A02* Tag 04.07.22 schwach 22 bis 24 leicht bewölkt keiner
Zusatz A02* Nacht 05.07.22 schwach 17 bis 18 leicht bewölkt keiner
7 Tag 12.07.22 still 25 bis 29 teils bewölkt keiner
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DG Tag-
/Nachtkartierung Datum
Witterung
Wind Temperatur
/°C Bewölkung Niederschlag
7 Nacht 12.07.22 still 22 bis 23 teils bewölkt keiner
9.3.2 Ausbringen und Absuchen künstlicher Verstecke für Kreuz- und
Wechselkröte
Für die Kartierung der Kreuz- und Wechselkröte wurden 20 künstliche Verstecke (kV) um die
potenziellen Laichgewässer herum nach Kartiermethodenleitfaden (HESSEN MOBIL 2020) und
Methodenblatt A2 (ALBRECHT et al. 2014) ausgebracht (s. Karte 4). Bei den kV handelt es sich
um etwa 50x100 cm große nummerierte Teichfolien oder Dachpappen, die mit Hilfe von
Heringen an geeigneten Standorten fixiert wurden.
Bei fünf Begehungen von Mitte März bis Mitte Juli erfolgte die K ontrolle der künstlichen
Verstecke (s. Tabelle 26). Wie in Kapitel 9.3.1 gab es für Gewässer A02 eine Zusatzbegehung
am 05.07.2022.
Tabelle 26: Termine und Witterungsbedingungen der Erfassung der Amphibien gemäß
Methodenblatt A2 Ausbringen künstlicher Verstecke
Erläuterungen: DG = Durchgang; * = zusätzliche Begehung bei Amphibien Gewässer A2
DG Datum
Witterung
Wind Temperatur
/°C Bewölkung Niederschlag
Ausbringen
der kV 10.03.22 schwach 8 bis 14 keine keiner
1 28.04.22 still 10 bis 14 keine keiner
2 10.05.22 still 20 bis 22 leicht bewölkt keiner
3 08.06.22 still 19 bis 21 bedeckt leichter Regen
4 27.06.22 stark 20 bis 26 stark bewölkt zeitweise Regen
5 13.07.22 mittel 27 bis 31 stark bewölkt keiner
Zusatz A02* 05.07.22 schwach 22 bis 24 leicht bewölkt keiner
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Abbildung 12: Bild 1: kV- Nr. 3 an Gewässer A3; Bild 2: kV-Nr. 5 an Gewässer A4
9.3.3 Scheinwerfertaxierung
Die fünf Transekte entlang der Gräben wurden an zwei Begehungen im Rahmen der
Scheinwerfertaxierung gemäß Kartiermethodenleitfaden (HESSEN MOBIL 2020) nach potenziell
vorkommenden Amphibienarten abgesucht (s. Tabelle 28). Während der nächtlichen
Begehungen im März wurden die Gräben abgeleuchtet um potenzielle Wanderbeziehungen
von Amphibien festzustellen.
Tabelle 27: Termine und Witterungsbedingungen der Erfassung der Amphibien zur
Scheinwerfertaxierung
Erläuterungen: DG = Durchgang
DG Datum
Witterung
Wind Temperatur
/°C Bewölkung Niederschlag
1 14.03.22 still 3 bis 8 teils bewölkt keiner
2 29.03.22 still 11 bis 14 bedeckt keiner
9.3.4 Ausbringung von Wasserfallen zur Erfassung von Molchen
In Abstimmung mit dem AG wurde ergänzend zur Begehung der Laichgewässer, Wasserfallen
für die Erfassung von Molcharten in Gewässer A02 ausgebracht.
An fünf Terminen im Mai, Juni und Juli 2022 wurde für je eine Nacht drei Wasserfallen gemäß
Kartiermethodenleitfaden (HESSEN MOBIL 2020) und Methodenblatt A3 (ALBRECHT et al. 2014)
ausgebracht (s. Tabelle 28). Für das genannte Gewässer wurden zwei Reusengruppen
verwendet. Eine Reusengruppe besteht dabei aus einem Eimer und zwei Flaschenreusen
(s. Abbildung 13) und die zweite aus Kleinfischreusen (s. Abbildung 14).
1 2
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Tabelle 28: Termine und Witterungsbedingungen der Erfassung der Amphibien mit Wasserfallen
Erläuterungen: DG = Durchgang
DG Datum
Witterung
Wind Temperatur
/°C Bewölkung Niederschlag
1 10./11.05.22 still 22 bis 22 leicht bewölkt keiner
2 08./09.06.22 still 15 bis 17 bedeckt keiner
3 27./28.06.22 schwach 18 bis 20 keine keiner
4 04./05.07.22 schwach 22 bis 24 leicht bewölkt keiner
5 12./13.07.22 still 17 bis 27 teils bewölkt keiner
Abbildung 13: Bild 1: Eimer- und Fl aschenreuse in Gewässer A2 ; Bild 2: Detailansichten der
verwendeten Eimer- und Flaschenreusen
Abbildung 14: Kleinfischreuse in Gewässer A2
1 2
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Simon & Widdig GbR 69
9.4 Ergebnisse
9.4.1 Gesamtartenspektrum
Im Rahmen der Untersuchungen wurden Laichballen sowie adulte Tiere des Springfrosches,
Laichballen, die vom Spring - oder Grasfrosch stammen können sowie der
Wasserfroschkomplex nachgewiesen. Zudem wurden adulte Tiere der Erdkröte, des
Teichmolches sowie Larven des Bergmolches erfasst. Durch einen Ruf liegt der Hinweis auf
die Wechselkröte an Gewässer A02 vor. Tabelle 29 zeigt die Gesamtartenliste der erfassten
Amphibienarten in dem Untersuchungsgebiet sowie deren Schutz- und Gefährdungsstatus.
Die Nachweise des Wasserfrosch-Komplexes, des Teichmolches, des Bergmolches und der
Erdkröte sowie der Hinweis auf die Wechselkröte gelangen alle am Gewässer A 02 am
„Stahlberg“ (s. Abbildung 15). Die Knoblauchkröte wurde im Rahmen der Erf assungen nicht
nachgewiesen. Die Nachweise des Springfrosches und Grasfrosches lagen im Bereich der
Feuchtwiese und angrenzender Gräben sowie an zwei Gräben im Norden des UG (s. Karte 4).
Bei dem Wasserfrosch-Komplex handelt es sich um die drei Arten Teichfrosch, Seefrosch und
Kleiner Wasserfrosch, die morphologisch (Fersenhöcker) kaum auseinander zu halten sind.
Sie können unterschieden werden, wenn eindeutig typische Rufe der Arten verhört werden.
Hierbei können jedoch ebenfalls Bestimmungsunsicherheiten vorliegen, da die Rufe des
Kleinen Wasserfrosches die des triploiden Teichfrosches ähnlich sein können (HESSEN-FORST
2006). Da keine eindeutig typischen Rufe des Kleinen Wasserfrosches ermittelt wurden,
wurden alle Individuen, die durch Sichtbeobachtung oder Rufe aufgenommen werden konnten,
dem Wasserfrosch-Komplex zugeordnet. Der Teichfrosch und der Seefrosch können aufgrund
ihrer Verbreitung und der vorliegenden Nachweise des Teichfroschs im Abfrageraum im
Untersuchungsgebiet vorkommen, Nachweise des Kleinen Wasse rfrosches sind eher
unwahrscheinlich, können aber nicht ausgeschlossen werden. Vorsorglich wird daher das
Vorkommen der im Anhang IV der FFH -Richtlinie und damit nach dem
Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte n Art Kleiner Wasserfrosch angenommen. In
Hessen wird der Erhaltungszustand derzeit als günstig eingestuft , für Deutschland ist er
unbekannt. In Hessen gilt er außerdem als gefährdet, für Deutschland ist der Grad seiner
Gefährdung nicht bekannt. Von den beiden anderen Arten steht nur der Seefrosch in Hessen
auf der Vorwarnliste, der Teichfrosch gilt allgemein als ungefährdet. Beide Arten haben in
Hessen und Deutschland einen günstigen Erhaltungszustand. Der streng geschützte
Springfrosch ist eine FFH -Anhang IV-Art und wird in Deutschland sowie in Hes sen auf der
Vorwarnliste geführt.
Die weiteren nachgewiesenen Arten (Bergmolch, Erdkröte und Teichmolch) sind nach
Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und gelten in Hessen als ungefährdet.
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Tabelle 29: Artenliste der erfassten Amphibien mit Angaben zu Schutz- und Gefährdungsstatus
Erläuterungen: Die Nomenklatur folgt der Gesamtartenliste Deutschland (ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND
REPTILIEN 2020a); FFH = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: IV = Art des Anhangs IV, V = Art des Anhangs V, Schutz
= nach Bundesnaturschutzgesetz besonders (b) oder streng (s) geschützte Art; RL D = Rote Liste Deutschland
(ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020a), RL HE = Rote Liste Hessen (AGAR & FENA 2010): 3 =
gefährdet, 2 = stark gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet. EHZ
HE = Erhaltungszustand in Hessen und EHZ DE = Erhaltungszustand in Deutschland (HLNUG 2019a): günstig,
ungünstig-unzureichend, ungünstig-schlecht
Deutscher Artname Wissenschaftlicher
Artname FFH Schutz RL D RL HE EHZ HE EHZ DE
Grasfrosch Rana temporaria V b V V günstig günstig
Springfrosch Rana dalmatina IV s V V günstig günstig
Wasserfrosch-Komplex
(Teichfrosch,
Kleiner Wasserfrosch,
Seefrosch)
Rana kl. esculenta V b * * günstig günstig
Rana lessonae IV s G 3 günstig -
Rana ridibunda V b * V günstig günstig
Erdkröte Bufo bufo - b * * - -
Wechselkröte Bufo viridis IV s 2 2 schlecht schlecht
Bergmolch Triturus alpestris - b * * - -
Teichmolch Triturus vulgaris - b * * - -
Abbildung 15: Auswahl nachgewiesener Amphibienarten
(1 = Springfrosch in Graben bei T02, 2 = Bergmolchlarve in Gewässer A02, 3 = Wasserfroschkomplex in
Gewässer A02, 4 = Teichmolche in Gewässer A02)
1 2
4 3
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 71
9.4.2 Begehung der Laichgewässer und Gräben (Verhören, Sichtbeobachtung,
Hand- und Kescherfänge)
Durch Verhören, Sichtbeobachtung, Hand- und Kescherfänge wurden insgesamt mindestens
fünf Amphibienarten nachgewiesen (s. Tabelle 30). An Gewässer A02 wurden mit mindestens
vier Arten die meisten Amphibienarten erfasst.
Unter den Nachweisen befanden sich Laichballen die von Springfrosch oder Grasfrosch
stammen können sowie eine Bergmolchlarve und Individuen des Wasserfrosch -Komplexes
(s. Tabelle 30, s. Karte 4). Der „Wasserfrosch-Komplex“ wurde im Untersuchungsgebiet nur
an Gewässer A 02 an mehreren Terminen nachgewiesen. An Gewässer A 02 wurde durch
Keschern die Bergmolchlarve erfasst. Am 11.04.2022 wurden während einer nächtlichen
Eulenkartierung bei Gewässer A 02 Rufe der Erdkröte und Rufe mit Verdacht auf die
Wechselkröte vernommen. Bei T 02 wurden Laichballen des Springfroschs oder des
Grasfroschs nachgewiesen und e ntlang von T03 konnten unbestimmte Kaulquappen
festgestellt werden. Weitere unbestimmte Kaulquappen wurden in einem Graben unterhalb
der Kleingärten am Hasenpfad in der Nähe von T02 gefunden. Zusätzliche Zufallsfunde waren
Laichballen vom Spring - oder Grasfrosch zum einen in einem Graben in der Nähe von T 02
und zum anderen entlang T03 südlich des Waldrandes (s. Karte 4).
Tabelle 30: Maximale Anzahl Nachweise pro Durchgang bei der Amphibienerfassung an
potenziellen Laichgewässern durch Verhören, Sichtbeobachtung und Hand- und Kescherfänge
Erläuterungen: Bei der maximalen Anzahl der Nachweise pro Durchg ang wurde die maximale Anzahl an Tieren,
die im Rahmen der Tag - oder der Nachtbegehung an dem Gewässer erfasst wurde, je Status angegeben.
Dargestellt sind nur die Gewässer und Termine mit Nachweisen.
Gewässer Nr. Durchgang Datum Artname Anzahl Stadium
A02
3 28.04.22 Wasserfrosch-Komplex 2 adult
6 27.06.22 Bergmolch 1 Larve
6 27.06.22 Wasserfrosch-Komplex 3 adult
4 10.05.22 Wasserfrosch-Komplex 6 adult
Zusatz 04.07.22 Wasserfrosch-Komplex 2 adult
7 12.07.22 Wasserfrosch-Komplex 3 adult
Zufall 11.04.22 Erdkröte 1 adult
Zufall 11.04.22 Wechselkröte 1 adult
Graben in der
Nähe von T02 3 28.04.22 Unbestimmte Kaulquappen 50 Larve
T02 2 10.03.22 Springfrosch 2 Laichballen
T03 3 28.04.22 Unbestimmte Kaulquappen 20 Larve
3 28.04.22 Unbestimmte Kaulquappen 60 Larve
9.4.3 Ausbringen und Absuchen künstlicher Verstecke für Kreuz- und
Wechselkröte
Bei den Kontrollen der 20 künstlichen Verstecke konnten keine Amphibiennachweise erbracht
werden. Unter kV -Nr. 2 wurde an Gewässer A 02 am 04.07.2022 eine Zauneidechse
vorgefunden (s. Kapitel 10.4.2).
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 72
9.4.4 Scheinwerfertaxierung
Durch die Scheinwerfertaxierung konnte n an beiden Begehungen Nachweise des
Springfroschs erbracht werden (s. Tabelle 31). Unter den Nachweisen befanden sich nur
wenige adulte Individuen und Laichballen, die an T 02 festgestellt wurden. An zwei weiteren
Gräben abseits der Transekte konnte ein adulter Springfrosch beim Spielplatz am Hasenpfad
und ein Laichballen in der Nähe von T 02 gefunden werden (s. Karte 4). Größere
Wanderbewegungen konnten durch die Scheinwerfertaxierung nicht ermittelt werden.
Tabelle 31: Maximale Anzahl Nachweise pro Durchgang bei der Amphibienerfassung durch
Scheinwerfertaxierung
Erläuterungen: Bei der maximalen Anzahl der Nachweise pro Durchgang wurde die maximale Anzahl an Tieren,
die im Rahmen der Tag - oder der Nachtbegehung an dem G ewässer erfasst wurde, je Status angegeben.
Dargestellt sind nur die Transekte und Termine mit Nachweisen.
Transekt Nr. DG Datum Artname Anzahl Stadium
T02 1 14.03.22 Springfrosch 6 5 adult + 1
Laichballen
Spielplatz am
Hasenpfad 1 14.03.22 Springfrosch 1 adult
Graben in der
Nähe von T02 2 29.03.22 Springfrosch 1 Laichballen
9.4.5 Ausbringen von Wasserfallen zur Erfassung von Molchen
Durch das Ausbringen von Wasserfallen wurden in de m untersuchten Gewässer insgesamt
drei Amphibienarten nachgewiesen (s. Tabelle 32). Dabei handelte es sich um den Bergmolch,
den Teichmolch und Individuen des Wasserfrosch-Komplexes (s. Tabelle 32, s. Karte 4).
Der Bergmolch wurde mit einem Maximum von fünf Larven bei einem Durchgang
(Zusatzdurchgang) ermittelt. Zwei adulte Individuen des Wasserfrosch -Komplexes wurden
durch Verhören bei dem Ein- und Ausbringen der Wasserfallen festgestellt. Der Teichmolch
kam im adulten Stadium mit sechs Individuen vor.
Tabelle 32: Maximale Anzahl Nachweise an einem Erfassungstag an Gewässer A2 bei de r
Amphibienerfassung durch Ausbringen von Wasserfallen
Erläuterungen: Bei der maximalen Anzahl der Nachweise pro Durchgang wurde die maximale Anzahl an Tieren,
die im Rahmen der Tag - oder der Nachtbegehung an dem Gewässer A2 erfasst wurde, je Status angege ben;
Dargestellt sind nur die Termine mit Nachweisen.
Durchgang Datum Artname Anzahl Stadium
1 11.05.22 Teichmolch 6 adult
3 28.06.22 Bergmolch 4 Larve
5 08.06.22 Wasserfrosch-Komplex 2 adult
Zusatz 05.07.22 Bergmolch 5 Larve
9.4.6 Artenspektrum der einzelnen Gewässer
Von den sieben untersuchten Gewässern und Transekten war das Gewässer A02 mit vier
Arten (Bergmolch, Teichmolch, Erdkröte, Wechselkröte und Wasserfrosch-Komplex) das
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 73
artenreichste und gleichzeitig das einzige Gewässer in dem diese Arten vorkamen. Die drei
Arten des Wasserfrosch-Komplexes sind wie bereits in Kap 9.4.1 beschrieben nur schwer
auseinander zu halten. Daher wird ein Vorkommen des im Anhang IV der FFH-Richtlinie und
damit nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Kleinen Wasserfrosches
vorsorglich angenommen. In Gewässer A 02 besteht zudem der Verdacht des Vorkommens
der Wechselkröte. Die Wechselkröte ist eine nach BNatSchG streng geschützte FFH -
Anhang IV-Art und gilt in Deutschland sowie in Hessen als stark gefährdet. Die Knoblauchkröte
konnte nicht nachgewiesen werden. Im Rahmen der Artenschutzfachlichen Potenzialanalyse
(BCE 2021 ) konnten bereits 2021 keine Nachweise der Art mehr erhoben werden. Die
Habitateignung ist durch den geringen Wasserstand und dem starken Bewuchs mit Schilfrohr
aktuell als gering für die Knoblauchkröte einzustufen.
In den Gewässern A01 und A03 bis A07 konnten keine Amphibiennachweise erbracht werden.
Dies kann damit begründet werden, dass die Gewässer ab Juli trockengefallen sind und somit
kein geeignetes Habitat mehr dargestellt haben. Auch bei den Folgeterminen führte n diese
kein Wasser mehr.
In den Gräben auf den Feuchtwiesen in der Nähe der Kleingärten und bei den Transekten T02
und T 03 konnte der Springfrosch nachgewiesen werden. Die streng geschützte FFH -
Anhang IV-Art wird in Deutschland sowie in Hessen auf der Vorwarnliste geführt.
Entlang der Trans ekte T01, T04 und T 05 konnten keine weiteren Amphibien nachgewiesen
werden.
9.5 Naturschutzfachliche Bewertung
Das Gewässer A02 weist aufgrund der höchsten erfassten Artenzahl , dem Nachweis des
Wasserfrosch-Komplexes, der den streng geschützten, im Anhang IV der FFH -Richtlinie
gelisteten Kleinen Wasserfrosch enthalten kann, sowie dem Verdacht auf die stark gefährdete
Wechselkröte eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung als Laichhabitat für Amphibien auf.
Eine naturschutzfachlich hohe Bedeutung kommt zudem den strukturreichen Gräben bei T02
und T 03, sowie die Gräben bei den Feuchtwiesen südlich der Kleingärten aufgrund des
Vorkommens des streng geschützten, als FFH-Anhang IV-Art gelisteten, Springfroschs zu.
Den Gewässern A01, A03, A04, A05, A06 und A07 sowie den Gräben entlang der Transekte
T01, T 04 und T 05 kommt aufgrund fehlender Amphibiennachweise und dem temporären
Charakter eine geringe naturschutzfachliche Bedeutung als Laichhabitat für Amphibien zu. Es
ist zu vermerken, dass die Gräben für die Amp hibienwanderung wichtige Verbundstrukturen
darstellen, auch wenn keine größeren Wanderbewegungen nachgewiesen werden konnten.
9.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen
Die Vorkommen der Amphibien sind auch durch den Klimawandel noch stärker als bislang
bedroht. Stillgewässer werden immer seltener und weisen die Gefahr der Austrocknung auf.
Im Untersuchungsgebiet gibt es zwei Bereiche die noch hochwertig eingestuft wurden. Jedoch
ist die Empfindlichkeit dieser Vorkommen, kleine Restpopulationen, gegenüber Störungen
gewachsen. Daher ist die Anlage eines neuen Stillgewässers im Umkreis von rund 100 m im
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 74
Bereich A02 dringend zu empfehlen. Die Dimensionierung sollte sich an der Größe von
Gewässer A02 orientieren.
Im Bereich der vorhandenen Gräben, sollte geprü ft werden, ob eine Extensivierung in
Abschnitten möglich ist – längerer Aufstau des Wassers und seltene Unterhaltung. Gezielte
Aufweitungen würden die Strukturvielfalt erhöhen. Randstreifen könnten erworben werden und
aus der Nutzung genommen werden. Davon würden nicht nur die Spring - und Grasfrösche
profitieren. Zudem wären diese Maßnahmen auch für Vogelarten wie dem Braun - und
Schwarzkehlchen förderlich und dienen auch als Vernetzungselemente für weitere
Artengruppen wie Schmetterlinge oder auch Fledermäuse.
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 75
10 Reptilien
10.1 Untersuchungsgebiet
Die Erfassung der poten ziell vorkommenden Reptilienarten erfolgte basierend auf den
Ergebnissen der Artenschutzfachlichen Poten zialanalyse (BCE 2021) und den Ergebnissen
einer Übersichtskartierung am 10.03.2022 auf sieben Reptilien Transekten.
In geeigneten Bereichen mit potenziellen Habitateigenschaften wurden die Transekte mit einer
Gesamtlänge von 1 .530 m festgelegt . Für eine genauere Erfassung, insbesondere der
Schlingnatter, wurden auf Transekt Rep02 zusätzlich ac ht künstliche Verstecke ausgebracht
(s. Tabelle 33, s. Karte 4).
Die sieben Transekte sind zwischen 93 m und 769 m lang. Dabei handelt es sich um
Waldränder, Saum- und Gehölzstreifen, Ackerbrachen und artenarme Ruderalvegetation, die
den Reptilien sowohl Sonnen- als auch Versteckmöglichkeiten bietet.
Tabelle 33: Übersicht über die Reptilien-Transekte für die Sichtbeobachtung und das Einbringen
künstlicher Verstecke mit Lagebeschreibung
Transekt-Nr. Transektlänge
[m]
Anzahl künstlicher
Verstecke Lagebeschreibung
Rep01 99 - Saumstreifen nördlich des Zeissweges
und östlich der Frankfurter Landstraße
Rep02 768 8 Entlang am nordöstlich gelegenen
Waldrand
Rep03 148 - Gehölzstreifen nördlich der Messeler-
Park-Straße und östlich von Wixhausen
Rep04 98 -
Artenarme Ruderalvegetation südlich der
Messeler-Park-Straße und östlich von
Wixhausen
Rep05 115 - Ackerbrache westlich der Ob. Mühlstraße
und nordwestlich des Bauernladen Benz
Rep06 93 - Saumstreifen östlich der Frankfurter
Landstraße
Rep07 209 - Gehölzstreifen südwestlich der
Hindemithstraße
Gesamtlänge 1.530
10.2 Auswertung vorhandener Daten
Die Recherche vorhandener Daten beim HLNUG ergab mehrere Nachweise der
Zauneidechse. Es liegen zwei Nachweispunkte aus dem Jahr 2005 mit Alt- und Jungtieren auf
Grünland östlich der Oberen Mühlstraße und südlich des Umspannwerks vor (s. Karte 4).
Neben den Daten vom HLNUG liegen auch Daten aus dem Landschaftsplan zum
Bebauungsplan W X 12 von REGIOPLAN (2005) vor, die auf nicht vorliegende Erhebungen von
bioplan 2004 verweisen. Hier wurden neben dem bereits genannten Fundort noch zwei weitere
Nachweise von Zauneidechsen innerhalb des Untersuchungsgebiets am Waldrand östlich
vom Umspannwerk und am „Stahlberg“ dokumentiert. Weitere Funde der Zauneidechse
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
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wurden im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag von PGNU UND WESSLING (2011) an den
Waldrandbereichen bei Rep02 und im Umkreis des Umspannwerks dokumentiert.
10.3 Untersuchungsmethodik
Die Reptilienerfassungen erfolgten durch Sichtbeobachtungen (Transektbegehungen) und
durch die Kontrolle eingebrachter künstlicher Verstecke (kV) gemäß Kartiermethodenleitfaden
(HESSEN MOBIL 2020) und Methodenblatt R1 nach ALBRECHT et al. (2014).
10.3.1 Sichtbeobachtung (Transektbegehung)
Im Zeitraum von April bis August 2022 wurden an bevorzugt sonnigen, warmen Tagen ohne
Niederschlag vier Begehungen durchgeführt (s. Tabelle 34). Dabei wurden bei jeder Begehung
alle Transekte langsam und gleichmäßig (Geschwindigkeit: kleiner 0,5 km/h) abgegangen und
geeignete Strukturen (Sonnenplätze, Verstecke) gezielt auf Reptilienvorkommen abgesucht.
Zudem wurden währenddessen die künstlichen Verstecke durch vorsichtiges Umdrehen
kontrolliert.
Tabelle 34: Termine der Transektbegehungen 2022
Erläuterung: DG = Durchgang
DG Datum
Witterung
Temperatur/°C Bewölkung Niederschlag
1 28.04.2022 11 bis 20 keine keiner
2 16.06.2022 19 bis 29 leicht bewölkt keiner
3 02.08.2022 20 bis 30 leicht bewölkt keiner
4 25.08.2022 23 bis 26 keine keiner
10.3.2 Einbringen künstlicher Verstecke
Am Waldrand im Nordosten des Untersuchungsraums (Transekt-Nr. Rep02) wurden in
geeigneten Bereichen am 10.03. und am 11.04.2022 insgesamt acht künstliche Verstecke in
Form von Teichfolien oder Dachpappen (50x100 cm; s. Abbildung 16) an besonnten
Positionen ausgebracht (s. Karte 4). Die künstlichen Verstecke wurden mit Heringen fixiert und
nummeriert.
Im Zeitraum von April bis September 2022 wurden an bevorzugt sonnigen, warmen Tagen
ohne Niederschlag sechs Begehungen durchgeführt (s. Tabelle 35). Dabei wurden bei jeder
Begehung die Bereiche zwischen den künstlichen Verstecken langsam und gleichmäßig
(Geschwindigkeit: kleiner 0,5 km/h) abgegangen und auf Reptilienvorkommen abgesucht. Die
künstlichen Verstecke wurden dabei durch vorsichtiges Umdrehen kontrolliert und bei der
letzten Kartierung am 07.09.2022 wieder eingesammelt.
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Abbildung 16: Ausgebrachtes künstl iches Versteck (kV-Nr. 07 mit Schlingnatter Nachweis am
10.05.2022) im Untersuchungsgebiet
Tabelle 35: Termine der Reptilienerfassung 2022
Erläuterung: DG = Durchgang
DG Datum
Witterung
Temperatur/°C Bewölkung Niederschlag
1 28.04.2022 11 bis 20 keine keiner
2 10.05.2022 19 bis 22 leicht bewölkt keiner
3 25.05.2022 18 bis 22 stark bewölkt keiner
4 16.06.2022 19 bis 29 leicht bewölkt keiner
5 02.08.2022 20 bis 30 leicht bewölkt keiner
6 07.09.2022 22 bis 26 leicht bewölkt keiner
10.4 Ergebnisse
10.4.1 Gesamtartenspektrum
Bei den Erhebungen wurden mit Blindschleiche, Schlingnatter und Zauneidechse drei
Reptilienarten nachgewiesen (s. Tabelle 36 und Abbildung 17). Die Blindschleiche ist nach
§ 7 BNatSchG besonders geschützt und gilt nach hessischer Roten Liste als ungefährdet.
Die streng geschützte Schlingnatter ist eine FFH-Anhang IV-Art und wird in Deutschland sowie
in Hessen als gefährdet eingestuft . Die Zauneidechse ist ebenfalls eine FFH-Anhang IV-Art
und gilt nach § 7 BNatSchG als streng geschützt. In Deutschland und Hessen steht sie auf der
Vorwarnliste. In Hessen gilt der Erhaltungszustand der Schlingnatter und der Zauneidechse
als ungünstig-unzureichend.
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Tabelle 36: Artenliste der erfassten Reptilien mit Angaben zu Schutz- und Gefährdungsstatus
Erläuterungen: FFH = Fauna -Flora-Habitat-Richtlinie: II / IV = Art des Anhangs II oder IV,
Schutz = nach § 7 BNatSchG besonders (b) oder streng (s) geschützte Art; RL D = Rote Liste Deutschland (ROTE-
LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020b), RL HE = Rote Liste Hessen (AGAR & FENA 2010): 0 =
ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung
unbekannten Ausmaßes, D = Daten unzureichend, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet; EHZ HE = Erhaltungszustand
in Hessen und EHZ DE = Erhaltungszustand in Deutschland (HLNUG 2019a): günstig, ungünstig-unzureichend,
ungünstig-schlecht
Deutscher
Artname
Wissenschaftlicher
Artname FFH Schutz RL D RL HE EHZ HE EHZ DE
Blindschleiche Anguis fragilis - b * * - -
Schlingnatter Coronella austriaca IV s 3 3 unzureichend unzureichend
Zauneidechse Lacerta agilis IV s V V unzureichend unzureichend
Abbildung 17: Bild 1 = adulte männliche Zauneidechse 28.04.2022, Bild 2 = juvenile
Zauneidechse 02.08.2022
Abbildung 18: Blindschleiche unter kV-Nr. 200 25.05.2022
10.4.2 Sichtbeobachtung und Einbringen künstlicher Verstecke
Entlang von drei der sieben Transekte wurden Reptilien nachgewiesen (s. Tabelle 37).
Zufallsfunde von Reptilien wurden zum einen in einem Feldgraben westlich der Messeler-Park-
Straße sowie unter einem künstlichen Versteck (kV -Nr. 2) für Amphibien an Gewässer A02
aufgenommen.
1
2
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Die Zauneidechse wurde in der Nähe von dem durch die Datenrecherche bekannten Fundort
östlich der Obere Mühlstraße durch einen Zufallsfund unter der Amphibien kV-Nr. 29 erfasst.
Darüber hinaus wurde das größte Vorkommen am Waldrand im nord -östlichen Teil des
Untersuchungsgebiets bei Transekt Rep02 (s. Anhang 8) mit maximal 22 Individuen (vier
adulte und 18 juvenile Individuen) bei einem Durchgang (02.08.2022) erfasst.
Die Schlingnatter wurde einmalig bei Transekt Rep02 unter kV -Nr. 07 am 10.05.2022
gesichtet.
Die Blindschleiche wurde entlang des Transekts Rep02 nachgewiesen. Bei dieser Art lag die
höchste Anzahl an Tieren pro Termin bei fünf Individuen am 10.05.2022.
Außer den sicher bestimmten Arten, gab es auch noch flüchtende und somit nicht eindeutig
identifizierbare Individuen. Diese wurden vor allem entlang Transekt Rep02 gefunden. Weitere
Einzelfunde unbestimmter Eidechsen arten gab es bei Transekt Rep03, in der Nähe von
Transekt Rep06 und entlang eines Grabens zwischen Rep01 und Rep03.
Tabelle 37: Ergebnisse der Reptilienerfassung m ittels Sichtbeobachtung und Einbringen
künstlicher Verstecke
Erläuterungen: Dargestellt sind nur die Flächen mit Reptiliennachweisen.
Dargestellt ist die Anzahl erfasster Individuen pro Termin; sub. = subadult, juv. = juvenil, k.A. = keine Angabe
Transekt-
Nr. Datum Methode Zauneidechse Schling-
natter Blindschleiche Eidechse
unbestimmt
adult sub. juv. k.A. k.A. adult sub. k.A. adult sub. k.A.
Rep02
11.04.22 Zufall 2
28.04.22 KV und
Transekt 8 9 1 2 1 1
10.05.22 KV 1 5 2
25.05.22 KV 2 1 4 2
16.06.22 KV und
Transekt
1 1 1 1
26.07.22 Zufall 2 1
02.08.22 KV und
Transekt 4 18
25.08.22 Transekt 1
07.09.22 KV 1 9
Rep03 02.08.22 Transekt 1
Nahe
Rep06 28.04.22 KV und
Transekt
1
Graben 16.06.22 Zufall 1
Teich 04.07.22 Zufall 1
10.5 Naturschutzfachliche Bewertung
Die von de n Anhang IV -Arten Zauneidechse und Schlingnatter besiedelten
wärmebegünstigten Saumstrukturen des Waldrandbereiches bei Rep02 im nordöstlichen Teil
der Untersuchungsfläche sind als naturschutzfachlich hochwertig hinsichtlich der Reptilien
einzustufen. Dies gilt auch für die Fläche um das Gewässer A02, auf der durch Zufall die
Zauneidechse nachgewiesen wurde.
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Flächen die ausschließlich unbestimmte Reptiliennachweise oder Nachweise der
Blindschleiche aufwiesen, wie Rep02, Rep03, die Umgebung von Rep06 und ein Graben
zwischen Rep01 und Rep03, werden naturschutzfachlich als mittelwertig eingestuft.
Alle Flächen, auf denen keine Reptilienarten erfasst wurden, werden als naturschutzfachlich
geringwertig eingestuft. Dabei handelt es sich um die Flächen Rep 01, Rep04, Rep05 und
Rep07.
10.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen
Insbesondere der Waldrand im Nordosten des Untersuchungsgebiet hat sich als bedeutsam
für Reptilien erwiesen. Dieser sollte gezielt reptilienfreundlich gepflegt werden: Beispielsweise
könnte der Gehölzwuchs abschnittsweise alle fünf Jahre zurückgeschnitten werden (mit
ökologischer Baubegleitung) . Auch könnten Holzstapel als Versteckmöglichkeiten gezielt
aufgestapelt werden.
Im Bereich S tahlberg wäre die Anlage von Lesesteinhaufen oder ähnlichen Strukturen als
Habitatoptimierung für Reptilien empfehlenswert.
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11 Schmetterlinge
11.1 Untersuchungsgebiet
Die Kartierung der poten ziell vorkommenden Schmetterlingsarten allgemeiner
Planungsrelevanz erfolgte basierend auf den Ergebnissen der Artenschutzfachlichen
Potenzialanalyse (BCE 2021 ) auf sieben Transekten mit einer Gesamtlänge von 1,83 km
(s. Tabelle 38).
Auf vier weiteren Probeflächen (s. Tabelle 39 und Anhang 9), die ein mittleres bis sehr gutes
Habitatpotenzial aufweisen (BCE 2021), sollten die europarechtlich geschützten Falterarten
erfasst werden. Ergänzend wurden im gesamten Untersuchungsraum die Eiablage- bzw.
Raupennahrungspflanzen besonders planungsrelevanter Falterarten (s. Kap. 11.3.2)
aufgenommen (s. Karte 4). Die erfassten Eiablage - bzw. Raupennahrungspflanzen, die
außerhalb der Probeflächen lagen, wurden im Rahmen der entsprechenden Detailkartierung
auf Arthinweise überprüft.
Tabelle 38: Übersicht der Transekte Schmetterlinge
Erläuterung: Lage der Transekte im Untersuchungsgebiet s. Karte 4
Transekt-Nr. Transektlänge
[m] Kurzbeschreibung der Lage im UG
F01 197 Feuchtwiese östlich angrenzend an Wixhausen und westlich
angrenzend an Frankfurter Landstraße
F02 402
Schmaler Saumstreifen östlich neben der Frankfurter
Landstraße der weiter in einem rechtsknick entlang eines
Feldweges verläuft
F03 308 Saum- und Gehölzstreifen zentral gelegen im UG nordwestlich
des Bauernladen Benz
F04 171 Saumstreifen östlich neben der Frankfurter Landstraße und
nördlich von T02
F05 408 Feuchtwiesen östlich von T04 und südlich der Kleingärten am
Hasenpfad
F06 212
Teilstück einer artenarmen Ruderalfläche und einer Fläche mit
Feucht- und Nassstauden östlich angrenzend an die Kleingärten
am Hasenpfad
F07 130 Saumstreifen mit Ruderalvegetation westlich der Ob eren
Mühlstraße und der Grillhütte Liederkranzeck der Aumühle
Gesamtlänge 1.828
Tabelle 39: Übersicht der Untersuchungsflächen Schmetterlinge
Erläuterung: Lage der Probeflächen im Untersuchungsgebiet s. Karte 4; PF = Probefläche
Flächen-Nr. Fläche [ha] Kurzbeschreibung der Lage im UG
PF01 1,4 Frisch- bis Feuchtwiese südlich der Kleingärten am Hasenpfad
PF02 1,5 Frisch- bis Feuchtwiese südlich der Kleingärten am Hasenpfad
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Flächen-Nr. Fläche [ha] Kurzbeschreibung der Lage im UG
PF03 0,2 artenarmen Ruderalfläche östlich angrenzend an die
Kleingärten am Hasenpfad
PF04 0,4 Fläche mit Feucht- und Nassstauden östlich angrenzend an die
Kleingärten am Hasenpfad
11.2 Auswertung vorhandener Daten
Im Vorfeld der Erfassungen wurde das poten zielle Vorkommen von besonders
planungsrelevanten Tag - und Nachtfalterarten des Anhang II und Anhang IV der FFH -
Richtlinie im Untersuchungsraum anhand von vorhandenen Daten eingeschätzt.
In den vorliegenden Ergebnissen der Artenschutzfachlichen Poten zialanalyse (BCE 2021 )
wurde auf Grund des Verbreitungsraums und der gefundenen Wirtspflanzen des Dunklen- und
Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Maculinea nausithous und Maculinea teleius ), des
Großen Feuerfalters (Lycaena dispar ) und des Nachtkerzenschwärmers (Proserpinus
proserpina) das Vorkommen der drei Arten im Untersuchungsraum nicht ausgeschlossen. Es
konnten allerdings keine Artnachweise von besonders planungsrelevanten Tag - und
Nachtfalterarten des Anhang II und Anhang IV der FFH-Richtlinie für den Untersuchungsraum
seit 2001 festgestellt werden (PGNU UND WESSLING 2011; REGIOPLAN 2005). Auch die
Recherche beim HLNUG ergab keine Nachweise.
11.3 Untersuchungsmethodik
11.3.1 Kartierung zur Erfassung von Falterarten allgemeiner Planungsrelevanz
Die Erfassung der Tagfalter allgemeiner Planungsrelevanz erfolgte auf den sieben Transekten
nach Methodenblatt F15 nach ALBRECHT et al. (2014) mit fünf Begehungen bei passenden
Witterungsbedingungen im Ju ni, Juli und August 202 2 (s. Tabelle 40). Dabei w urden die
Transekte in einem gleichmäßigen und langsamen Tempo (ca. 1 km/h) abgelaufen und alle
Tagfalter erfasst, die sich 2,5 m seitlich des Transekts (rechts oder links) oder 5 m davor oder
dahinter befanden.
Im Rahmen dieser Begehungen wurden sowohl planungsrelevante Falterarten (Anhang II oder
IV-Arten der FF H-Richtlinie) sowie nach BNatSchG § 7 besonders oder streng geschützte
Arten der Tag- und Nachtfalter erfasst. Dabei wurden die Arten der Falter bestimmt und ihre
Häufigkeitsklasse aufgenommen (s. Karte 4).
Tabelle 40: Termine und Witterung der Faltererfassungen allgemeiner Planungsrelevanz
Erläuterung: DG = Durchgang
DG Datum Witterung
Wind Temperatur/°C Bewölkung Niederschlag
1 27.06.2022 stark 20 bis 26 stark bewölkt zeitweise Regen
28.06.2022 schwach 18 bis 22 keine keiner
2 13.07.2022 mittel 25 bis 30 stark bewölkt keiner
3 26.07.2022 mittel 21 bis 28 stark bewölkt keiner
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DG Datum Witterung
Wind Temperatur/°C Bewölkung Niederschlag
4 02.08.2022 still 25 bis 30 leicht bewölkt keiner
08.08.2022 still 25 bis 29 keine keiner
5 25.08.2022 mittel 26 bis 31 keine keiner
11.3.2 Detailkartierung zur Erfassung europarechtlich geschützter Arten
Im Zeitraum von 27.06. bis 25.08.2022 erfolgte die Erfassung der europarechtlich geschützten
Tag- und Nachtfalterarten auf den vier Probeflächen (s. Tabelle 41).
Am 27. und 28.06.2022 fand eine Übersichtsbegehung der Probeflächen statt, bei der neben
der Aufnahme aller gesichteten Falterarten, poten zielle Eiablage - und
Raupennahrungspflanzen der zu erwartenden oder nicht auszuschließenden besonders
planungsrelevanten Schmetterlingsarten im Untersuchungsgebiet aufgenommen wurden.
Dabei wurden Vorkommen der Wirtspflanzen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings,
des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings, des Großen Feuerfalters und des
Nachtkerzenschwärmers erfasst. Auf Grund der erfassten Wirtspflanzen fanden
Detailkartierungen für die drei besonders planungsrelevanten Arten statt (s. Kap. 11.3.2.1 bis
11.3.2.3).
Da die erfassten Eiablage - bzw. Raupennahrungspflanzen sich zum Großteil außerhalb der
Probeflächen befinden (s. Karte 4), wurden im Rahmen der entsprechenden
Detailkartierungen auch außerhalb der Probeflächen die Wirtspflanzen auf Artnachweise
überprüft. Eine genaue Lagebeschreibung der gefundenen Eiablage - bzw.
Raupennahrungspflanzen findet sich in Kap. 11.3.2.1 bis 11.3.2.3 und Karte 4. Wiesen die
Probeflächen keine Eiablage - bzw. Raupennahrungspflanzen der relevanten Arten auf,
wurden diese vorsorglich bei jeder Begehung trotzdem kontrolliert.
Tabelle 41: Termine und Witterung der Faltererfassungen europarechtlich geschützter Arten
Erläuterung: DG = Durchgang
DG Datum
Witterung
Wind Temperatur/
°C Bewölkung Niederschlag
Erfassung der
Raupennahrungspflanzen
27.06.2022 stark 20 bis 26 stark bewölkt zeitweise Regen
28.06.2022 schwach 18 bis 22 keine keiner
1. DG Maculinea spec.,
1. DG L. dispar 13.07.2022 mittel 25 bis 30 stark bewölkt keiner
2. DG Maculinea spec.,
2. DG L. dispar,
1. DG P. proserpina
26.07.2022 mittel 21 bis 28 stark bewölkt keiner
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Simon & Widdig GbR 84
11.3.2.1 Dunkler- und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea
nausithous und Maculinea teleius)
Aufgrund der nachgewiesenen Vorkommen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba
officinalis), der Eiablage- und Raupennahrungspflanze des Dunklen und Hellen Wiesenkopf -
Ameisenbläulings, erfolgte auf den ermittelten Untersuchungsflächen eine Detailkartierung für
diese Arten gemäß Methodenblatt F4 nach ALBRECHT et al. (2014) . Die Vorkommen des
großen Wiesenknopfes im Untersuchungsgebiet befinden sich entlang der Transekte F01,
F03, F04 und F05 (PF01 und 02) sowie an einem Graben westlich der F AIR-Baustelle, am
Rand eines intens iv genutzten Ackers östlich von F05 und auf einer Wiese südlich der
Hindemithstraße ( s. Karte 4). Insgesamt fanden vier Begehungen von Mitte Juli bis Ende
August 2022 in der Hauptflugzeit der Arten statt (s. Tabelle 41). Die Probeflächen wurden,
unabhängig des Vorkommens der Wirtspflanze , in Schleifen von 10 bis 15 Metern Abstand
abgelaufen und auffliegende oder auf Blütenköpfen sitzende Falter erfasst.
11.3.2.2 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)
Der große Feuerfalter legt seine Eier an oxalatarme Ampferarten wie den Krausen Ampfer
(Rumex crispus), den Stumpfblättrigen Ampfer (Rumex obtusifolius) und den Fluss - Ampfer
(Rumex hydrolapathum) ab (EBERT & RENNWALD 1991). In dem Untersuchungsgebiet konnten
entlang F05 und am Randbereich der Silzbachaue Vorkommen des Stumpfblättrigen Ampfers
nachgewiesen werden (s. Karte 4). Gegen Ende der Flugzeit im Juli fanden daher zwei
Begehungen statt, bei denen die Bereiche mit den ermittelten Eiablage - und
Raupennahrungspflanzen gezielt auf mögliche Vorkommen der Zielart abgesucht wurden
(s. Tabelle 41). Die Suche nach Eiern und frühen Raupenstadien des Großen Feuerfalters
erfolgte nach dem Methodenblätter F8 von ALBRECHT et al. (2014) an oxalatarmen
Ampferarten (Rumex spec., Polygonaceae).
11.3.2.3 Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina)
Nachtkerzenschwärmer finden ihre Eiablage - und Raupennahrungspflanzen an Weiden -
röschen (Epilobium sp.), Nachtkerze (Oenothera sp.) und Blutweiderich (Lythrum salicaria)
vorwiegend in Feuchtbiotopen oder auf ruderalen Flächen (RENNWALD 2005). Im
Untersuchungsgebiet wurden Vorkommen von Weidenröschen, Blutweiderich und Nachtkerze
festgestellt (s. Karte 4). Weidenröschenarten wurden entlang von F03 sowie in einem Graben
nördlich von F03 und westlich der FAIR -Baustelle erfasst. Blutweiderich wurde entlang der
Transekte F01, F03, F04 und F05 sowie in einem Ackergraben zwischen F03 und F05 und
DG Datum
Witterung
Wind Temperatur/
°C Bewölkung Niederschlag
3. DG Maculinea spec.,
2. DG P. proserpina
02.08.2022 still 25 bis 30 leicht bewölkt keiner
08.08.2022 still 25 bis 29 keine keiner
4. DG Maculinea spec. 25.08.2022 mittel 26 bis 31 keine keiner
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 85
südlich des Umspannwerks nachgewiesen. Vorkommen der Nachtkerze wurden entlang F03,
F04 und F07 sowie an Gräben westlich der FAIR -Baustelle und an einem Graben der
Umleitungsstraße im nördlichen Bereich des Untersuchungsgebiets nachgewiesen.
Auf Grund der erfassten Wirtspflanzen erfolgten zwei Begehungen Ende Juli und Anfang
August (s. Tabelle 41), bei denen die Bereiche mit den ermittelten Eiablage - und
Raupennahrungspflanzen gezielt auf mögliche Vorkommen der Zielart abgesucht wurden.
Dabei wurde nach dem Methodenblatt F10 von ALBRECHT et al. (2014) kartiert.
11.4 Ergebnisse
11.4.1 Gesamtartenspektrum
Insgesamt konnten 1 9 Falterarten auf den untersuchten Flächen und Transekten
nachgewiesen werden. Neben den sicher bestimmten Arten gab es einen Nachweis eines
Perlmuttfalters, der nicht sicher bestimmt werden konnte, da sich dieser im Streckenflug
befand. Unter den erfassten Falterarten befinden sich mit dem Kleinen Sonnenröschen
Bläuling ( Aricia agestis ), Kleinen Wie senvögelchen ( Coenonympha pamphilus ), Weißklee
Gelbling ( Colias hyale), Kleinen Feuerfalter ( Lycaena phaeas ), Hauhechel Bläuling
(Polyommatus icarus) und Rotklee Bläuling (Polyommatus semiargus) sechs nach BNatSchG
besonders geschützte Arten (s. Tabelle 42).
In Hessen wird der Kleine Sonnenröschen Bläuling und der Rotklee Bläuling auf der
Vorwarnliste geführt . Bei dem Kurzschwänzigen Bläuling (Cupido argiades ) ist die
Datengrundlage unzureichend nach der Roten Liste Hessen und steht zudem als einzige
erfasste Art in Deutschland auf der Vorwarnliste (s. Tabelle 42). Alle weiteren Arten werden
nach der Roten Liste Hessen (2009) und der Roten Liste Deutschland (2011) als ungefährdet
eingestuft. Das Waldbrettspiel ( Pararge aegeria) wurde als Zufallsfund in der Silzaue im
südlichen Bereich des Untersuchungsgebiets nachgewiesen (s. Tabelle 43).
Tabelle 42: Gesamtartenspektrum der Tagfalterarten mit Schutz- und Gefährdungsstatus
Erläuterungen: FFH: Schutz nach Anhang II oder Anhang IV der FFH -Richtlinie; Schutz = nach BNatSchG § 7
besonders (b) oder streng (s) geschützte Art; RL D: Gefährdungszustand nach Roter Liste Deutschland (REINHARDT
& BOLZ 2011): = ungefährdet, V = Vorwarnliste; RL HE: Gefährdungszustand nach Roter Liste Hessen (LANGE &
BROCKMANN 2009; LANGE & ROTH 1999): * = ungefährdet, D = Daten unzureichend, V = Vorwarnliste ; EHZ HE =
Erhaltungszustand in Hessen und EHZ DE = Erhaltungszustand in Deutsc hland (HLNUG 2019a ): günstig,
ungünstig-unzureichend, ungünstig-schlecht
Wissenschaftlicher
Artname Deutscher Artname FFH Schutz RL D RL
HE
EHZ
HE
EHZ
DE
Aglais urticae Kleiner Fuchs - - * *
Aricia agestis Kleiner Sonnenröschen
Bläuling - b * V
Coenonympha
pamphilus
Kleines
Wiesenvögelchen - b * *
Colias hyale Weißklee-Gelbling
(Goldene Acht) - b * *
Cupido argiades Kurzschwänziger
Bläuling - - V D
Inachis io Tagpfauenauge - - * *
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 86
Wissenschaftlicher
Artname Deutscher Artname FFH Schutz RL D RL
HE
EHZ
HE
EHZ
DE
Issoria lathonia Kleiner Perlmutterfalter - - * *
Lycaena phlaeas Kleiner Feuerfalter - b * *
Maniola jurtina Großes Ochsenauge - - * *
Melanargia galathea Schachbrettfalter - - * *
Pararge aegeria Waldbrettspiel - - * *
Pieris brassicae Großer Kohlweißling - - * *
Pieris napi Grünader-Weißling - - * *
Pieris rapae Kleiner Kohlweißling - - * *
Polyommatus icarus Hauhechel-Bläuling - b * *
Polyommatus
semiargus Rotklee Bläuling - b * V
Thymelicus lineola Schwarzkolbiger Braun-
Dickkopffalter - - * *
Vanessa atalanta Admiral - - * *
Vanessa cardui Distelfalter - - * *
Das artenreichste Transekt mit 13 erfassten Tagfalterarten war F05 (s. Tabelle 43), welches
auf den Feuchtwiesen östlich von F04 und südlich der Kleingärten am Hasenpfad liegt. Bei
dem Transekt handelt es sich mit 408 m um das längste Transekt (s. Tabelle 38). F06 wies mit
elf erfassten Tagfalterarten das zweit größte Artenspektrum auf. Die anderen Flächen und
Transekte wiesen ein Artenspektrum von zwei bis acht Arten auf (s. Tabelle 43). Auf
Untersuchungsfläche PF01 konnten keine Schmetterlinge nachgewiesen werden. F05 verläuft
über PF 01 und PF02, Erfassungen von Schmetterlingen konnten allerdings nur auf dem Teil
des Transekts getätigt werden, welches auf PF02 liegt.
Die häufigsten im Gebiet nachgewiesenen Arten sind d er Große Kohlweißling ( Pieris
brassicae), der Schachbrettfalter ( Melanargia galathea ) und der Schwarzkolbige Braun -
Dickkopffalter (Thymelicus lineola).
Tabelle 43: Maximale Häufigkeiten der erfassten Tagfalterarten auf den einzelnen Transekten
und Untersuchungsflächen
Erläuterungen: Häufigkeitsklassen: I = 1-2 Individuen; II = 3-5 Ind.; III = 6-10 Ind.; IV = 11-20 Ind.; V = 21-50 Ind.,
PF = Probeflächen, T = Transekt, * = Zufallsfund vom 27.06.2022, ** = nicht näher bestimmt
Wissenschaftlicher
Artname Deutscher Artname
Pf02
PF03
PF04
T01
T02
T03
T04
T05
T06
T07
Silzaue
Aglais urticae Kleiner Fuchs I II
Aricia agestis Kleiner Sonnenröschen
Bläuling I I
Coenonympha
pamphilus Kleines Wiesenvögelchen II III I
Colias hyale Weißklee-Gelbling
(Goldene Acht)
I III I
Cupido argiades Kurzschwänziger Bläuling I I
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 87
Wissenschaftlicher
Artname Deutscher Artname
Pf02
PF03
PF04
T01
T02
T03
T04
T05
T06
T07
Silzaue
Inachis io Tagpfauenauge II II I II I I
Issoria lathonia Kleiner Perlmutterfalter I
Lycaena phlaeas Kleiner Feuerfalter I I II I
Maniola jurtina Großes Ochsenauge III II
Melanargia galathea Schachbrettfalter V II II II
Pararge aegeria* Waldbrettspiel I
Pieris brassicae Großer Kohlweißling II V III III II II
Pieris napi Grünaderweißling I
Pieris rapae Kleiner Kohlweißling I II II II I I I
Polyommatus icarus Hauhechel-Bläuling I I IV II II
Polyommatus
semiargus Rotklee Bläuling I
Vanessa atalanta Admiral I I II
Vanessa cardui Distelfalter I I I
Argynnis indet.** Perlmuttfalter I
Thymelicus lineola Schwarzkolbiger
Braundickkopffalter
IV II III III
Anzahl Arten pro Fläche 2 3 2 3 7 5 8 13 11 6 1
11.4.2 Detailkartierungen
In Tabelle 44 und Karte 4 sind die Untersuchungsflächen angegeben, auf denen Eiablage- und
Raupennahrungspflanzen der planungsrelevanten Falterarten ermittelt wurden. Die Bereiche
mit den ermittelten relevanten Pflanzenarten wurden im Rahmen der Detailkartierung gezielt
auf die jeweiligen Arten abgesucht.
Es konnten keine Imagines des Dunklen - und Hellen Wiesenknopf -Ameisenbläulings
nachgewiesen werden, obwohl seine Futterpflanze, der Große Wiesenknopf (Sanguisorba
officinalis) in größerer Anzahl vor allem westlich der B3 festgestellt wurde (s. Karte 4).
Auch Raupen des Nachtkerzenschwärmers konnten nicht nachgewiesen werden, obwohl
verschiedene Eiablage - und Raupennahrungspflanze n (Weiden röschen, Nachtkerze und
Blutweiderich) im Planungsgebiet vorhanden sind.
Es gab zudem keine Nachweise von Eiern oder frühen Raupenstadien des Großen
Feuerfalters auf den vereinzelt vorkommenden Stumpfblättrigen Ampfer - Pflanzen (Rumex
obtusifolius).
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Tabelle 44: Transekte und Untersuchungsflächen mit Vorkommen von Eiablage - und
Raupennahrungspflanzen der Zielarten
Erläuterungen: T-Nr. = Transekt-Nr.; PF-Nr. = Probeflächen-Nr.
T-Nr. PF-Nr. Vorkommen von Eiablage- und
Raupennahrungspflanzen Zielarten
F01
Großer Wiesenknopf (Sanguisorba
officinalis) und Blutweiderich (Lythrum
salicaria)
Dunkler und Heller Wiesenknopf-
Ameisenbläuling und
Nachtkerzenschwärmer
F03
Großer Wiesenknopf, Blutweiderich,
Weidenröschen (Epilobium sp.) und
Nachtkerze (Oenothera sp.)
Dunkler und Heller Wiesenknopf-
Ameisenbläuling und
Nachtkerzenschwärmer
F04 Großer Wiesenknopf und Nachtkerze
Dunkler und Heller Wiesenknopf-
Ameisenbläuling und
Nachtkerzenschwärmer
F05 PF01 Großer Wiesenknopf und Blutweiderich
Dunkler und Heller Wiesenknopf-
Ameisenbläuling und
Nachtkerzenschwärmer
F05 PF02
Großer Wiesenknopf und
Stumpfblättriger Ampfer (Rumex
obtusifolius)
Dunkler und Heller Wiesenknopf-
Ameisenbläuling und Großer Feuerfalter
F06 PF04 Blutweiderich Nachtkerzenschwärmer
F07 Nachtkerze Nachtkerzenschwärmer
11.5 Naturschutzfachliche Bewertung
Bei den meisten im Gebiet kartierten Tagfalterarten handelt es sich um weit verbreitete Arten
ohne besondere Gefährdung. Hervorzuheben sind die Transekte F05 und F06 sowie die
Fläche PF02 mit Artnachweisen des Kleine n Sonnenröschen Bläuling s und des Rotklee
Bläulings, die in Hessen auf der Vorwarnliste der Roten Liste stehen. Der Kurzschwänzige
Bläuling, der auf PF02 und F05 nachgewiesen wurde, wird in Deutschland auf der Vorwarnliste
geführt.
Basierend auf den Ergebnissen der Kartierung ist dem Untersuchungsgebiet insgesamt eine
allgemeine Bedeutung für die Artengruppe der Tagfalter zuzuordnen, da keine Arten des
Anhangs II oder IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen wurden.
11.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen
Das höchste Potenzial für gefährdete oder selten Schmetterlingsarten dürfte das feuchte
Grünland am südlichen Ortsrand Wixhausen aufweisen. Zur Förderung der Schmetterlinge
wäre eine (weitere) Extensivierung der Nutzung förderlich, von der insbesondere auc h die
Avifauna und Amphibien profitieren würden.
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Simon & Widdig GbR 89
12 Altholzbewohnende Käfer
12.1 Untersuchungsgebiet
Die Untersuchung der altholzbewohnenden Käfer fand auf einer Probefläche mit geeigneten
Gehölzbeständen, mit einer Gesamtfläche von 4,33 ha, entlang des Waldrandes im
nordöstlichen Bereich des Untersuchungsgebiets statt (s. Anhang 10 und Karte 4).
Neben der Untersuchungsfläche wurden zudem vier solitär stehende Altbäume , die sich
innerhalb des Untersuchungsgebiets befinden , in die Detailkartierung mit aufgenommen
(s. Anhang 12). Bei den Bäumen handelt es sich um drei Pappeln im Bereich der Ackerflächen
und Feuchtwiesen südlich und südöstlich der Kleingärten am Hasenpfad und einer Weide am
Rand eines Feldgehölzes nordwestlich des Bauernladens Benz. Pappeln und Weiden dienen
selten als Habitate für xylobionte Käfer, können aber dennoch nicht auszuschließende
potenzielle Brutbäume darstellen.
12.2 Auswertung vorhandener Daten
Im Vorfeld der Erfassungen wurde das poten zielle Vorkommen von planungsrelevanten
altholzbewohnenden Käferarten des Anhang II und Anhang IV der FFH -Richtlinie im
Untersuchungsraum anhand von vorhandenen Daten eingeschätzt.
Aus den Artdatenbanken Multibase und Natureg des HLNUG (2021) liegt ein Nachweis des
Hirschkäfers (Lucanus cervus) innerhalb des Untersuchungsraums vor. Der Fundpunkt von
einem Hirschkäfer aus dem Jahr 201 2 befindet sich auf einer Ackerfläche südlich der
Messeler-Park-Straße. Knapp außerhalb der Untersuchungsfläche im Waldbereich an der
Messeler-Park-Straße liegt ein weiterer Nachweis aus dem Jahr 2012 vor. Zwei Nachweise
des Heldbocks (Cerambyx cerdo), die in der Artdatenbank dokumentiert sind, stammen aus
dem artenschutzrechtlichem Fachbeitrag aus dem Jahr 2011 (PGNU UND WESSLING 2011).
Darin liegen Nachweise des Heldbocks und des Hirschkäfers in den Alteichenb eständen im
Bereich um die Grillhütte vor. Ein weiterer Fund von Fraßlöchern des Heldbocks liegt knapp
außerhalb des Untersuchungsraumes unterhalb des GSI-Teiches.
Die Auswertung vorhandener Daten ergab für den Eremiten (Osmoderma eremita ) im
Untersuchungsraum keine Nachweise aus früheren Jahren.
Im FFH-Gebiet „Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und Silzwiesen“,
welches in etwa 1,5 km Entfernung zum Untersuchungsraum liegt, wurden bei der Erfassung
der Anhang II-Arten 2008 der Heldbock und erstmals der Eremit nachgewiesen (SCHAFFRATH
2009).
12.3 Untersuchungsmethodik
12.3.1 Ermittlung der Brutbäume
Am 01.03.2022 fand eine Begehung zur Ermittlung von Brutbäumen planungsrelevanter
Käferarten statt, bei der die aus den Ausschreibungsunterlagen bereitgestellten Abgrenzungen
zu der Untersuchungsfläche im Gelände auf die Verfügbarkeit von geeigneten
Lebensraumstrukturen für die drei zu untersuchenden Arten Heldbock, Eremit und Hirschkäfer
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überprüft wurden. Für den Eremit handelt es sich dabei vor allem um Laubbäume mit
Mulmhöhlen. Der Heldbock bevorzugt Alteichen mit typischen Schwächesymptomen wie
anbrüchigen Rindenpartien, Kronenverlichtung oder Saftfluss während der Hirschkäfer seine
Eier bevorzugt an Eichenstubben ablegt und Saftbäume für die Nahrungsaufnahme und als
Versammlungsstätte nutzt.
12.3.2 Brutbaumuntersuchung
12.3.2.1 Detailkartierung zur Erfassung des Eremiten
Die Kontrolle der aufgenommenen Brutbäume (s. Kap. 12.4.1) fand für den Eremit an drei
Terminen im März und im April 2022 (s. Tabelle 45) gemäß des Methodenblatts XK7 von
ALBRECHT et al. (2014) und gemäß Kartiermethodenleitfaden (HESSEN MOBIL 2020) statt.
Hierbei wurden die Stammbereiche (bis 4 m Höhe) nach Kotpellets oder Käferresten des
Eremiten abgesucht. Die Mulmhöhlenbeprobung fand an drei weiteren Terminen im Juni und
August statt. Dabei wurden alle Mulmhöhlen auf Chitinpanzer , leere Kokons, Larven oder
Kotpellets der Art , durch vorsichtige s Graben im Mulm, untersucht. Bei Verdacht auf ein
Vorkommen des Eremiten sind die Mulmhöhlen manuell zu beproben (ggf. mit Hilfe von
Saugern) um das gewonnene Substrat in einem Labor auf die Art untersuchen zu lassen.
Tabelle 45: Termine und Witterung der Brutbaumkontrolle für den Eremit
Erläuterung: DG = Durchgang
Methode DG Datum
Witterung
Wind Temperatur/°C Bewölkung Niederschlag
Eremit 1 28.03.22 still 13 bis 15 bedeckt keiner
Eremit 2 11.04.22 schwach 15 bis 16 leicht bewölkt keiner
Eremit 3 28.04.22 schwach 16 bis 19 leicht bewölkt keiner
Beprobung von
Mulmhöhlen
(Eremit)
1 08.06.22 still 15 bis 17 bedeckt leichter
Regen
Beprobung von
Mulmhöhlen
(Eremit)
2 16.06.22 schwach 19 bis 27 leicht bewölkt keiner
Beprobung von
Mulmhöhlen
(Eremit)
3 08.08.22 still 25 bis 29 keine keiner
12.3.2.2 Detailkartierung zur Erfassung des Hirschkäfers
Die Hirschkäfer Untersuchung der erfassten Saft- und Brutbäume (Stubben) erfolgte durch
drei Begehungen im Juni und Juli 2022 (s. Tabelle 46) gemäß des Methodenblatts XK6 nach
ALBRECHT et al. (2014) und gemäß Kartiermethodenleitfaden (HESSEN MOBIL 2020). Dabei
wurden poten zielle Saftbäume und Stubben (s. Kap. 12.4.1) auf weibliche und männliche
Individuen, oder deren Flügeldecken und andere Käferreste abgesucht.
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Tabelle 46: Termine und Witterung der Brutbaumkontrolle für den Hirschkäfer
Erläuterung: DG = Durchgang
Methode DG Datum
Witterung
Wind Temperatur/°C Bewölkung Niederschlag
Hirschkäfer 1 08.06.22 still 15 bis 17 bedeckt leichter
Regen
Hirschkäfer 2 16.06.22 schwach 19 bis 27 leicht
bewölkt keiner
Hirschkäfer 3.1 12.07.22 still 22 bis 26 keine keiner
Hirschkäfer 3.2 13.07.22 mittel 27 bis 30 stark
bewölkt keiner
12.3.2.3 Detailkartierung zur Erfassung des Heldbocks
Für die Detailkartierung des Heldbocks wurden die erfassten Brutbäume (s. Kap. 12.4.1) an
zwei Terminen (s. Tabelle 47) im März und August 2022 gemäß des Methodenblatts XK3 nach
ALBRECHT et al. (2014) und gemäß Kartiermethodenleitfaden (HESSEN MOBIL 2020) auf die
arttypischen Schlupflöcher kontrolliert. Diese wurden bei jeder Begehung gezählt und verortet.
Tabelle 47: Termine und Witterung der Brutbaumkontrolle für den Heldbock
Erläuterung: DG = Durchgang
Methode DG Datum
Witterung
Wind Temperatur/°C Bewölkung Niederschlag
Heldbock 1 28.03.22 still 13 bis 15 bedeckt keiner
Heldbock 2 08.08.22 still 25 bis 29 keine keiner
12.4 Ergebnisse
12.4.1 Ermittlung der Brutbäume
Auf der Probefläche wurden insgesamt 25 potenzielle Saft- und Brutbäume aufgenommen
(s. Anhang 11). Zwei Weiden mit Mulmhöhlen, die außerhalb der Käfer Probefläche, südlich
der Hindemithstraße, liegen, wurden zusätzlich in die Detailuntersuchung für den Eremit mit
aufgenommen. Neben den beiden Weiden wurden auf der Probefläche zwei weitere
potenzielle Brutbäume für den Eremiten erfasst. Dabei handelt es sich u m zwei tote Eichen
mit Mulmhöhlen im nordöstlichen Waldrandbereich der Probefläche (s. Karte 4).
Die Erfassung der poten ziellen Hirschkäfer Versammlungs- und Brutstätten ergab zwei
Safteichen im Bereich der Grillhütte am Umspannwerk. Bei den restlichen 21 aufgenommenen
Brutbäumen handelt es sich um Eichen (davon sind drei Totholz) mit poten ziellen Heldbock-
Bohrlöchern die sich nördlich der Messeler -Park-Straße auf der ges amten Probefläche
verteilen.
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12.4.2 Detailkartierung zur Erfassung des Eremiten
Im Zuge der Detailkartierung zur Erfassung des Eremiten konnten keine arttypischen
Kotpellets oder Chitinpanzer gefunden werden. Bisher liegen auch keine Nachweise aus
anderen Quellen für das Untersuchungsgebiet vor. Auf Grund des fehlenden Verdachts auf
das Vorkommen des Eremiten wurden auch keine weiteren Laboruntersuchungen
durchgeführt.
12.4.3 Detailkartierung zur Erfassung des Hirschkäfers
Bei den Erhebungen wurde ein Nachweis des Hir schkäfers auf einem Waldweg im
nordöstlichen Bereich der Probefläche festgestellt (s. Tabelle 49, Karte 4). Der besonders
geschützte Hirschkäfer ist eine FFH-Anhang II-Art und wird in Deutschland als stark gefährdet
und in Hessen als gefährdet eingestuft (s. Tabelle 48). Bei dem dokumentierten Individuum
handelt es sich um Überreste eines männlichen Hirschkäfers (s. Abbildung 19).
Tabelle 48: Gefährdungs- und Schutzstatus des nachgewiesenen Hirschkäfers
Erläuterungen: FFH = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: II / IV = Art des Anhangs II oder IV
Schutz = nach § 7 BNatSchG besonders (b) oder streng (s) geschützte Art; RL D = Rote Liste Deutschland (BENSE
2021; SCHAFFRATH 2021), RL HE = Rote Liste Hessen (SCHAFFRATH 2002): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 =
vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D = Daten
unzureichend, V = Vorwarnliste, = ungefährdet; EHZ HE = Erhaltungszustand in Hessen (HLNUG 2019a): günstig,
ungünstig-unzureichend, ungünstig-schlecht
Wissenschaftlicher
Artname Deutscher Artname FFH Schutz RL D RL HE EHZ HE
Lucanus cervus Hirschkäfer II b 2 3 günstig
Tabelle 49: Angaben zu dem dokumentierten Hirschkäfernachweis
Fund Nr. Deutscher
Artname Stadium Datum UTM - Koordinate
east north
HK1 Hirschkäfer Imago 08.06.2022 476426 5531334
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Abbildung 19: Überreste eines männlichen Hirschkäfers in der Nähe von Baum Nr. 11
12.4.4 Detailkartierung zur Erfassung des Heldbocks
Bei der Ermittlung der Brutbäume wurden 21 Bäume mit poten ziellen Heldbock-Bohrlöchern
aufgenommen (s. Anhang 11, s. Abbildung 20). Die Kontrolle der Brutbäume im August ergab
keine neu hinzugekommenen Heldbock-Bohrlöcher für das Erfassungsjahr 2022. Im Zuge der
zwei Brutbaumkontrollen, sowie der Kontrollen im Rahmen der Untersuchungen der anderen
xylobionten Käferarten, wurden fünf Funde von Deckflügeln, die dem Heldbock sicher
zugeordnet wurden, dok umentiert (s. Tabelle 51, s. Karte 4, s. Abbildung 21). Der streng
geschützte Heldbock ist eine FFH -Anhang II- und IV -Art und gilt in Deutschland als vom
Aussterben bedroht (s. Tabelle 50).
Tabelle 50: Gefährdungs- und Schutzstatus des nachgewiesenen Heldbocks
Erläuterungen: FFH = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: II / IV = Art des Anhangs II oder IV
Schutz = nach § 7 BNatSchG besonders (b) oder streng (s) geschützte Art; RL D = Rote Liste Deutschland (BENSE
2021; SCHAFFRATH 2021), RL HE = Rote Liste Hessen (SCHAFFRATH 2002): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 =
vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D = Daten
unzureichend, V = Vorwarnliste, = ungefährdet; EHZ HE = Erhaltungszustand in Hessen (HLNUG 2019a): günstig,
ungünstig-unzureichend, ungünstig-schlecht
Wissenschaftlicher
Artname
Deutscher
Artname FFH Schutz RL D RL HE EHZ HE
Cerambyx cerdo Heldbock II, IV s 1 - unzureichend
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Tabelle 51: Angaben zu den dokumentierten Heldbocknachweisen
Fund Nr. Deutscher
Artname Stadium Datum UTM - Koordinate
east north
HB1 Heldbock Imago 28.03.2022 476327 5531431
HB2 Heldbock Imago 28.03.2022 476261 5531453
HB3 Heldbock Imago 16.06.2022 476374 5531424
HB4 Heldbock Imago 16.06.2022 476373 5531423
HB5 Heldbock Imago 08.08.2022 476357 5531424
Abbildung 20: Potenzielles Heldbockloch an Baum Nr. 8
Abbildung 21: Eine Heldbock - Flügeldecke (Elytren) unter Baum Nr. 8
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12.5 Naturschutzfachliche Bewertung
Die von Heldbock und Hirschkäfer besiedelten wärme begünstigten Saumstrukturen des
Waldrandbereiches sind als naturschutzfachlich hochwertig einzustufen . Den vier solitär
stehenden Altbäumen wird eine allgemeine Bedeutung für die Artengruppe der Käfer
zugeordnet, da keine Arten des Anhangs II oder IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen wurden.
12.6 Naturschutzfachliche Maßnahmenempfehlungen
Der südlich exponierte Waldrandbereich im Norden des Untersuchungsgebiets weist einige
alte Eichen auf, die aktuell und in Zukunft für geschützte Holzkäfer eine besondere Bedeutung
aufweisen. Hier wäre ein Er halt einiger Bestände als Artenschutzmaßnahme für Holzkäfer
aber auch für Spechte und Fledermäuse von besonderer Bedeutung. Die forstliche Nutzung
sollte möglichst eingeschränkt oder eben teilweise aufgegeben werden.
13 Zusammenfassung
Im Untersuchungsgebiet sind einzelne Landschaftsbestandteile naturschutzfachlich
hochwertig einzustufen. Das betrifft den größeren Bereich des Waldes und Waldrandes im
Norden und Nordosten, der in einigen Teilen alte Laubbäume und insbesondere alte Eichen
aufweist. Dort wurden der Heldbock und Hirschkäfer nachgewiesen – stellvertretend für eine
artenreiche Totholzfauna in und an Bäumen. Am Boden des Waldrandes leben Zauneidechse
und Schlingnatter – zwei streng geschützte Reptilienarten. Diese zeigen die Quali tät des
Waldrandes auf, der nicht intensiv genutzt wird und daher natürlicher Lebensraum ist. Die
reichhaltige Insektenfauna insbesondere der alten Eichen fördert die Fledermausfauna, die
jeden Abend im Sommer den Waldrand als Jagdhabitat aufsucht. In den Baumhöhlen der alten
Bäume sind Wochenstuben von Waldfledermäusen zu erwarten. Zudem bieten diese
Brutplatzmöglichkeiten für höhlenbrütende Vogelarten. Aus diesem Grund sollte der alte
Baumbestand mit den zahlreichen Höhlen und Spalten erhalten werden. Die forstliche Nutzung
sollte möglichst eingeschränkt oder eben teilweise aufgegeben werden. Der Waldrand sollte
reptilienfreundlich gepflegt werden: Beispielsweise könnte der Gehölzwuchs abschnittsweise
alle fünf Jahre zurückgeschnitten werden (mit ökologisc her Baubegleitung). Auch könnten
Holzstapel als Versteckmöglichkeiten gezielt aufgestapelt werden.
Die teils dauerhaft wasserführenden Gräben sind ein wichtiger Lebensraum insbesondere für
Amphibien wie den Springfrosch. Aber auch andere Tierarten darunter zahlreiche
Wasserinsekten profitieren von diesen Gräben. Die Insekten sind wiederum wichtige
Nahrungsquelle für Fledermäuse, die dort entlang jagen können. Eine gut ausgeprägte
Vegetation entlang der Gräben fungiert als Leit- und Verbundstruktur für zahlr eiche weitere
Arten – wie z. B. Schmetterlinge. Im Bereich der vorhandenen Gräben, sollte geprüft werden,
ob eine Extensivierung in Abschnitten möglich ist – längerer Aufstau des Wassers und seltene
Unterhaltung. Gezielte Aufweitungen würden die Strukturvi elfalt erhöh en. Randstreifen
könnten erworben werden und weitgehend aus der Nutzung genommen werden. Davon
würden nicht nur die Spring - und Grasfrösche profitieren. Zudem wären diese Maßnahmen
auch für Vogelarten wie dem Braun - und Schwarzkehlchen förderli ch und dien t als
Vernetzungselemente für weitere Artengruppen wie Schmetterlinge oder Fledermäuse.
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 96
Die feuchten und/oder nassen Wiesen z. B. südlich von Wixhausen bieten insbesondere für
Amphibienarten wie den Springfrosch, aber auch für Vogelarten wie den Kiebitz einen
hochwertigen Lebensraum. Das feuchte Grünland am südlichen Ortsrand von Wixhausen hat
das höchste Potenzial für gefährdete oder seltene Schmetterlingsarten. Zur Förderung der
Schmetterlinge wäre eine (weitere) Extensivierung der Nutzung förd erlich, von der
insbesondere die Avifauna und Amphibien profitieren würden. Im Umfeld dieses Grünlandes
sind Braun- und Schwarzkehlchen anzutreffen. Hier wäre nicht nur eine weitere Extensivierung
benachbarter Flächen dringend zu empfehlen, sondern auch die Ausweisung eines
gesonderten Schutzgebietes sollte geprüft werden, damit insbesondere die immer selteneren
Vorkommen von Braunkehlchen und Kiebitz hier eine Chance zum Überleben haben.
Der Bereich um den Stahlberg stellt ein en weiteren hochwertigen Lebensraum im
Untersuchungsgebiet dar. Hier wurde an dem vorhandenen Stillgewässer neben Teich - und
Bergmolch, Erdkröte und dem Wasserfroschkomplex ein Hinweis auf die in Deutschland und
Hessen stark gefährdete Wechselkröte erbrach t. Die Anlage eines neuen Stillgewässers im
Umkreis von rund 100 m im Bereich des Gewässers A02 ist dringend zu empfehlen. Die
Dimensionierung sollte sich an der Größe von Gewässer A02 orientieren.
Auch für die Avifauna ist der Bereich rund um den Stahlber g als hochwertiger Lebensraum
hervorzuheben. Die halboffene Landschaft mit Sträuchern und Gebüschen biete t
Brutplatzmöglichkeiten für zahlreiche Vogelarten, darunter einige mit ungünstigem
Erhaltungszustand in Hessen wie z. B. Braunkehlchen, Schwarzkehlche n, Bluthänfling und
Neuntöter. Die Extensivierung und Erweiterung des Grünlandes im Bereich der
Braunkehlchenreviere ist als prioritär zu betrachten.
Ebenso als Jagdgebiet und Verbundstruktur für verschiedene Fledermausarten ist dieser
Lebensraum wichtig. Zudem bietet der reich strukturierte Bereich um den Stahlberg geeignete
Habitate für die dort nachgewiesene Zauneidechse und ist somit als Lebensraum für die
Reptilien als hochwertig einzustufen . Die Anlage von Lesesteinhaufen oder ähnlichen
Strukturen als Habitatoptimierung für Reptilien ist hier empfehlenswert.
Die Gehölze entlang der Silz im Süden des Untersuchungsgebietes werden insbesondere von
den strukturgebunden fliegenden Fledermausarten der Gruppe Pipistrelloide und Myotis
sowohl als Leit - und Ve rbundstruktur als auch zur Jagd genutzt. Auch für wertgebende
Vogelarten weisen die Gehölzstrukturen zahlreiche Brutplatzmöglichkeiten auf. Zudem bieten
die dort befindlichen Hofanlagen Brutplätze für Gebäudebrüter wie den Haussperling und die
Mehl- und Rauchschwalbe.
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 97
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Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 99
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Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 100
15 Anhang
Anhang 1: Erfassung der Baumhöhlen und Spalten sowie sonstiger Quartiermöglichkeiten
BHD = Brusthöhendurchmesser,
o. A. = ohne Angabe
* Angegeben ist die Höhe der Höhle oder Spalte
Baum-Nr. Baumbeschreibung Quartierbeschreibung Koordinate
Baumart BDH [cm] Vitalität Quartiertyp Höhe * East North
1 Weide 60 Vital mehrere Höhlen und abgeplatzte Rinde o. A. 476205 5531445
2 Buche 25 Tot abgeplatzte Rinde 476141 5531509
3 Eiche 40 Vital Höhle 7 476226 5531504
4 Eiche 30 Tot abgeplatzte Rinde 476273 5531467
5 Eiche 80 Vital Vogelkasten 476274 5531482
6 Eiche 40 Tot abgeplatzte Rinde 476338 5531455
7 Eiche 40 Vital Vogelkasten 476377 5531466
8 Buche 40 Tot Höhle und abgeplatzte Rinde o. A. 476419 5531429
9 Buche 40 Tot abgeplatzte Rinde 476415 5531432
10 Buche 40 Tot mehrere Höhlen o. A. 476408 5531329
11 Eiche 40 Tot abgeplatzte Rinde 476436 5531357
12 Buche 40 Tot Längsspalte 3 476425 5531325
13 Buche 25 Tot Höhle und abgeplatzte Rinde 3 476433 5531322
14 Eiche 40 Vital Vogelkasten 476427 5531320
15 Buche 30 Tot abgeplatzte Rinde 476438 5531317
16 Buche 20 Tot mehrere Höhlen und abgeplatzte Rinde o. A. 476431 5531303
17 Buche o. A. Tot, Stumpf Höhle, nach oben ausgebrochen 2 476394 5531284
18 Eiche 40 Vital Höhle 6 476411 5531119
19 Eiche 70 Tot Spalte und abgeplatzte Rinde 3 476414 5531158
20 Eiche 30 Tot abgeplatzte Rinde, Anpicker 476413 5531190
21 Eiche 40 Vital Höhle 8 476403 5531197
22 Buche 20 Vital Höhle 8 476406 5531262
23 Nicht erkennbar 20 Tot Abgeplatzte Rinde 476407 5531271
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 101
Baum-Nr. Baumbeschreibung Quartierbeschreibung Koordinate
Baumart BDH [cm] Vitalität Quartiertyp Höhe * East North
24 Eiche 80 Vital abgestorbener Ast mit abgeplatzter Rinde 8 476404 5531293
25 Eiche 120 Tot Höhle 10 476357 5531417
26 Eiche 120 Vital Höhle 12 476328 5531429
27 Eiche 30 Vital Höhle 10 476358 5531437
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 102
Anhang 2: Fotodokumentation der BC-Standorte inklusive Koordinaten
Roter Pfeil markiert die Lage des Batcorders
Standort Foto
Koordinate
East North
SE01
476271 5531446
SE02
476181 5531070
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
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Standort Foto
Koordinate
East North
SE03
476554 5530608
SE04
476046 5530119
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 104
Anhang 3: Detektorkartierung - Erfasste Rufsequenzen pro Transekt und Begehung
Mkm = Kleinere und mittlere Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus,
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus (diese Art kommt nicht im untersuchten Naturraum vor)
Myotis spec. = Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus,
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus und Teichfledermaus (diese zwei Arten kommen nicht im
untersuchten Naturraum vor)
Nyctaloid = Arten der Gattungen Eptesicus und Nyctalus und Vespertilio: Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler,
Zweifarbfledermaus (auf diese Art konnten im Jahr 2022 keine Hinweise erfasst werden)
Nyctalus spec. = Arten der Gattung Nyctalus: Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler
Transekt
Termin
Aufzeichnungsdauer [h] Myotis Nyctaloide Pipistrelloide
Br./Gr. Langohr
Gesamtergebnis
Bechsteinfledermaus
Fransenfledermaus
Großes Mausohr
Wasserfledermaus
Mkm
Myotis spec.
Myotis gesamt
Breitflügelfledermaus
Großer Abendsegler
Kleiner Abendsegler
Nyctalus spec.
Nyctaloid
Nyctaloide gesamt
Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Pipistrelloide gesamt
T01
13.04.2022 1,50 0 0 8 8 8
09.05.2022 1,50 1 1 2 1 1 4 6 22 35 57 65
25.05.2022 1,50 0 1 2 7 10 66 118 184 194
12.07.2022 1,40 1 10 11 6 1 18 25 43 121 164 200
03.08.2022 1,50 1 7 8 1 1 15 18 35 61 195 256 1 300
21.09.2022 1,45 0 0 8 13 21 21
T02
13.04.2022 0,67 0 0 16 16 16
09.05.2022 0,67 1 1 0 11 10 36 57 58
25.05.2022 0,67 0 0 5 5 5
12.07.2022 0,67 0 1 2 3 4 2 6 9
03.08.2022 0,68 0 0 11 12 23 23
21.09.2022 0,67 0 0 0 0
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 105
Transekt
Termin
Aufzeichnungsdauer [h] Myotis Nyctaloide Pipistrelloide
Br./Gr. Langohr
Gesamtergebnis
Bechsteinfledermaus
Fransenfledermaus
Großes Mausohr
Wasserfledermaus
Mkm
Myotis spec.
Myotis gesamt
Breitflügelfledermaus
Großer Abendsegler
Kleiner Abendsegler
Nyctalus spec.
Nyctaloid
Nyctaloide gesamt
Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Pipistrelloide gesamt
T03
13.04.2022 2,92 1 1 2 1 2 5 1 9 56 12 113 181 192
09.05.2022 2,90 1 1 18 3 17 3 4 45 40 3 56 99 145
25.05.2022 2,88 1 1 28 160 2 190 19 185 204 395
12.07.2022 2,82 2 3 5 6 5 31 14 56 15 45 60 121
03.08.2022 2,82 2 1 3 11 10 76 97 41 120 161 261
21.09.2022 2,80 0 0 1 1 1
Gesamtergebnis 1 1 7 1 23 1 34 74 14 252 3 133 476 398 25 1080 1503 1 2014
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 106
Anhang 4: Stationäre akustische Erfassung - Erfasste Rufsequenzen pro Standort und Nacht
Mkm = Kleinere und mittlere Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus,
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus (diese Art kommt nicht im untersuchten Naturraum vor)
Myotis spec. = Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus,
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus und Teichfledermaus (diese zwei Arten kommt nicht im
untersuchten Naturraum vor)
Nyctaloid = Arten der Gattungen Eptesicus und Nyctalus und Vespertilio: Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler,
Zweifarbfledermaus (auf diese Art konnten im Jahr 2022 keine Hinweise erfasst werden)
Nycmi = Arten der Ruftypengruppe Nyctaloid ohne Großen Abendsegler
Phoch = Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Langflügelfledermaus (diese Art kommt nicht im untersuchten Naturraum vor)
Standort
Durchgang
Datum
Nachtlänge [h:min:sec] Myotis Nyctaloide Pipistrelloide
Gesamtergebnis
Fransenfledermaus
Gr./Kl. Bartfledermaus
Mkm
Myotis spec.
Myotis gesamt
Breitflügelfledermaus
Großer Abendsegler
Nycmi
Nyctaloid
Nyctaloide gesamt
Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Phoch
Pipistrelloide gesamt
SE01
1
03.06.2022 07:55:39 4 4 3 3 5 1 6 13
04.06.2022 07:54:05 1 1 1 7 8 9
05.06.2022 07:52:36 1 1 2 1 1 1 2 3 6
06.06.2022 07:51:13 1 1 1 6 7 8
2
27.06.2022 07:42:12 1 3 4 12 9 21 25
28.06.2022 07:42:46 1 1 1
29.06.2022 07:43:27 12 12 1 2 3 15
30.06.2022 07:44:12 2 2 36 4 40 42
01.07.2022 07:45:03 6 6 9 9 15
02.07.2022 07:45:59 2 6 8 4 16 20 28
03.07.2022 07:47:00 5 5 1 8 9 14
3 05.08.2022 08:59:49 1 1 2 1 1 6 4 10 13
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 107
Standort
Durchgang
Datum
Nachtlänge [h:min:sec] Myotis Nyctaloide Pipistrelloide
Gesamtergebnis
Fransenfledermaus
Gr./Kl. Bartfledermaus
Mkm
Myotis spec.
Myotis gesamt
Breitflügelfledermaus
Großer Abendsegler
Nycmi
Nyctaloid
Nyctaloide gesamt
Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Phoch
Pipistrelloide gesamt
SE01 3
06.08.2022 09:02:53 2 2 7 9 16 18
07.08.2022 09:06:00 3 8 11 56 10 146 69 80
SE02
1
03.06.2022 07:55:39 5 16 21 6 2 90 162 183
04.06.2022 07:54:05 1 1 2 6 4 12 1 24 93 106
05.06.2022 07:52:36 4 2 1 7 2 1 54 26 33
06.06.2022 07:51:13 6 6 1 7 211 56 62
2
27.06.2022 07:42:12 1 1 23 172 241 242
28.06.2022 07:42:46 1 4 5 34 2 53 206 211
29.06.2022 07:43:27 1 1 1 3 4 6 70 61 66
30.06.2022 07:44:12 1 14 15 7 2 40 77 92
01.07.2022 07:45:03 3 3 4 4 94 46 49
02.07.2022 07:45:59 1 5 6 2 3 106 100 106
03.07.2022 07:47:00 2 2 7 4 410 116 118
3
04.08.2022 08:56:47 1 1 1 17 46 64 40 155 454 519
05.08.2022 08:59:49 1 2 3 1 6 7 30 1 1466 185 195
06.08.2022 09:02:53 3 3 33 1 425 1500 1503
07.08.2022 09:06:00 2 1 3 18 10 146 444 447
SE03 1
03.06.2022 07:55:39 1 5 6 2 1 59 62 55 55 123
04.06.2022 07:54:05 1 19 20 2 2 4 24
05.06.2022 07:52:36 3 12 15 160 9 620 789 804
06.06.2022 07:51:13 7 7 1 4 5 79 43 122 134
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 108
Standort
Durchgang
Datum
Nachtlänge [h:min:sec] Myotis Nyctaloide Pipistrelloide
Gesamtergebnis
Fransenfledermaus
Gr./Kl. Bartfledermaus
Mkm
Myotis spec.
Myotis gesamt
Breitflügelfledermaus
Großer Abendsegler
Nycmi
Nyctaloid
Nyctaloide gesamt
Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Phoch
Pipistrelloide gesamt
SE03
2
27.06.2022 07:42:12 6 23 29 1 1 253 379 632 662
28.06.2022 07:42:46 4 4 8 8
29.06.2022 07:43:27 1 18 19 32 17 49 68
30.06.2022 07:44:12 1 5 14 20 7 36 43 2046 405 2451 2514
01.07.2022 07:45:03 2 2 32 72 104 106
02.07.2022 07:45:59 9 21 30 78 98 176 206
03.07.2022 07:47:00 4 4 2 2 66 18 84 90
3
04.08.2022 08:56:47 2 2 1 1 100 38 138 141
05.08.2022 08:59:49 1 1 2 2 55 12 67 70
06.08.2022 09:02:53 1 1 1 1 6 7 13 15
07.08.2022 09:06:00 1 4 5 1 1 22 22 44 50
SE04
1
03.06.2022 07:55:39 2 13 15 1 1 3 8 11 27
04.06.2022 07:54:05 1 7 8 1 1 9
05.06.2022 07:52:36 1 4 5 2 2 7
06.06.2022 07:51:13 10 29 39 39
2
27.06.2022 07:42:12 1 1 38 21 59 60
28.06.2022 07:42:46 1 8 9 1 1 1 1 2 12
29.06.2022 07:43:27 4 9 13 1 1 3 1 4 18
30.06.2022 07:44:12 2 2 4 16 20 22
01.07.2022 07:45:03 7 69 76 2 2 57 3 60 138
02.07.2022 07:45:59 4 4 9 2 11 15
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 109
Standort
Durchgang
Datum
Nachtlänge [h:min:sec] Myotis Nyctaloide Pipistrelloide
Gesamtergebnis
Fransenfledermaus
Gr./Kl. Bartfledermaus
Mkm
Myotis spec.
Myotis gesamt
Breitflügelfledermaus
Großer Abendsegler
Nycmi
Nyctaloid
Nyctaloide gesamt
Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Phoch
Pipistrelloide gesamt
SE04
03.07.2022 07:47:00 9 9 1 1 10
3
04.08.2022 08:56:47 53 230 283 11 7 18 301
05.08.2022 08:59:49 6 26 32 4 1 5 37
06.08.2022 09:02:53 1 1 1 1 2 3
07.08.2022 09:06:00 1 22 125 148 5 3 1 9 157
Gesamtergebnis 1 3 133 648 785 4 19 53 300 376 3482 46 5399 1 8928 10089
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 110
Anhang 5: Stationäre akustische Erfassung - Auf Stunde normierte Rufsequenzen pro Standort und Nacht
Mkm = Kleinere und mittlere Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus,
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus (diese Art kommt nicht im untersuchten Naturraum vor)
Myotis spec. = Arten der Gattung Myotis: Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus,
Nymphenfledermaus (auf diese Art gibt es keine Hinweise im Untersuchungsgebiet), Wimperfledermaus und Teichfledermaus (diese zwei Arten kommt nicht im
untersuchten Naturraum vor)
Nyctaloid = Arten der Gattungen Eptesicus und Nyctalus und Vespertilio: Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler,
Zweifarbfledermaus (auf diese Art konnten im Jahr 2022 keine Hinweise erfasst werden)
Nycmi = Arten der Ruftypengruppe Nyctaloid ohne Großen Abendsegler
Phoch = Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Langflügelfledermaus (diese Art kommt nicht im untersuchten Naturraum vor)
Standort
Durchgang
Datum
Myotis Nyctaloide Pipistrelloide
Gesamtergebnis
Fransenfledermaus
Gr./Kl. Bartfledermaus
Mkm
Myotis spec.
Myotis gesamt
Breitflügelfledermaus
Großer Abendsegler
Nycmi
Nyctaloid
Nyctaloide gesamt
Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Phoch
Pipistrelloide gesamt
SE01
1
03.06.2022 0,50 0,50 0,38 0,38 0,63 0,13 0,76 1,64
04.06.2022 0,13 0,13 0,00 0,13 0,89 1,01 1,14
05.06.2022 0,13 0,13 0,25 0,13 0,13 0,13 0,25 0,38 0,76
06.06.2022 0,00 0,13 0,13 0,13 0,76 0,89 1,02
2
27.06.2022 0,13 0,39 0,52 0,00 1,56 1,17 2,73 3,25
28.06.2022 0,00 0,13 0,13 0,00 0,13
29.06.2022 1,55 1,55 0,00 0,13 0,26 0,39 1,94
30.06.2022 0,26 0,26 0,00 4,65 0,52 5,17 5,43
01.07.2022 0,77 0,77 0,00 1,16 1,16 1,94
02.07.2022 0,26 0,77 1,03 0,00 0,52 2,06 2,58 3,61
03.07.2022 0,64 0,64 0,00 0,13 1,03 1,16 1,80
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 111
Standort
Durchgang
Datum
Myotis Nyctaloide Pipistrelloide
Gesamtergebnis
Fransenfledermaus
Gr./Kl. Bartfledermaus
Mkm
Myotis spec.
Myotis gesamt
Breitflügelfledermaus
Großer Abendsegler
Nycmi
Nyctaloid
Nyctaloide gesamt
Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Phoch
Pipistrelloide gesamt
SE01 3
05.08.2022 0,11 0,11 0,22 0,11 0,11 0,67 0,44 1,11 1,44
06.08.2022 0,22 0,22 0,00 0,77 0,99 1,77 1,99
07.08.2022 0,33 0,88 1,21 0,00 6,15 1,43 7,58 8,79
SE02
1
03.06.2022 0,00 0,63 2,02 2,65 0,76 1,26 18,42 20,44 23,08
04.06.2022 0,13 0,13 0,25 0,76 0,51 1,52 0,13 0,25 11,39 11,77 13,42
05.06.2022 0,00 0,51 0,25 0,13 0,89 0,25 3,05 3,30 4,19
06.06.2022 0,00 0,76 0,76 0,13 0,13 6,88 7,13 7,89
2
27.06.2022 0,00 0,13 0,13 2,99 0,91 27,39 31,29 31,41
28.06.2022 0,00 0,13 0,52 0,65 4,41 22,30 26,71 27,36
29.06.2022 0,13 0,13 0,13 0,39 0,52 0,78 0,26 6,86 7,90 8,54
30.06.2022 0,00 0,13 1,81 1,94 0,90 9,05 9,95 11,89
01.07.2022 0,00 0,39 0,39 0,52 0,26 5,16 5,93 6,32
02.07.2022 0,00 0,13 0,64 0,77 0,26 0,52 12,10 12,88 13,65
03.07.2022 0,00 0,26 0,26 0,90 0,39 13,62 14,90 15,16
3
04.08.2022 0,11 0,11 0,11 1,90 5,14 7,15 4,47 0,45 45,83 50,75 58,01
05.08.2022 0,11 0,22 0,33 0,11 0,67 0,78 3,33 17,23 20,56 21,67
06.08.2022 0,00 0,33 0,33 3,65 0,11 162,02 165,78 166,11
07.08.2022 0,00 0,22 0,11 0,33 1,98 0,11 46,70 48,79 49,12
SE03 1
03.06.2022 0,13 0,63 0,76 0,25 0,13 7,44 7,82 6,94 6,94 15,52
04.06.2022 0,00 0,13 2,40 2,53 0,25 0,25 0,51 3,04
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 112
Standort
Durchgang
Datum
Myotis Nyctaloide Pipistrelloide
Gesamtergebnis
Fransenfledermaus
Gr./Kl. Bartfledermaus
Mkm
Myotis spec.
Myotis gesamt
Breitflügelfledermaus
Großer Abendsegler
Nycmi
Nyctaloid
Nyctaloide gesamt
Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Phoch
Pipistrelloide gesamt
SE03
1
05.06.2022 0,00 0,38 1,52 1,90 20,31 1,14 78,71 100,17 102,07
06.06.2022 0,89 0,89 0,13 0,51 0,64 10,06 5,48 15,53 17,06
2
27.06.2022 0,78 2,99 3,76 0,13 0,13 32,84 49,20 82,04 85,94
28.06.2022 0,00 0,00 0,52 0,52 1,04 1,04
29.06.2022 0,00 0,13 2,33 2,46 4,14 2,20 6,34 8,80
30.06.2022 0,13 0,65 1,81 2,59 0,90 4,65 5,56 264,45 52,35 316,80 324,95
01.07.2022 0,26 0,26 0,00 4,13 9,29 13,42 13,68
02.07.2022 0,00 1,16 2,70 3,86 10,04 12,62 22,66 26,52
03.07.2022 0,51 0,51 0,26 0,26 8,48 2,31 10,79 11,56
3
04.08.2022 0,22 0,22 0,11 0,11 11,18 4,25 15,43 15,76
05.08.2022 0,11 0,11 0,22 0,22 6,11 1,33 7,45 7,78
06.08.2022 0,11 0,11 0,11 0,11 0,66 0,77 1,44 1,66
07.08.2022 0,11 0,44 0,55 0,11 0,11 2,42 2,42 4,84 5,49
SE04
1
03.06.2022 0,25 1,64 1,89 0,13 0,13 0,38 1,01 1,39 3,41
04.06.2022 0,13 0,89 1,01 0,13 0,13 0,00 1,14
05.06.2022 0,13 0,51 0,63 0,00 0,25 0,25 0,89
06.06.2022 1,27 3,69 4,97 0,00 0,00 4,97
2
27.06.2022 0,13 0,13 0,00 4,93 2,73 7,66 7,79
28.06.2022 0,13 1,04 1,17 0,13 0,13 0,13 0,13 0,26 1,56
29.06.2022 0,52 1,17 1,68 0,13 0,13 0,39 0,13 0,52 2,33
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 113
Standort
Durchgang
Datum
Myotis Nyctaloide Pipistrelloide
Gesamtergebnis
Fransenfledermaus
Gr./Kl. Bartfledermaus
Mkm
Myotis spec.
Myotis gesamt
Breitflügelfledermaus
Großer Abendsegler
Nycmi
Nyctaloid
Nyctaloide gesamt
Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Phoch
Pipistrelloide gesamt
SE04
2
30.06.2022 0,00 0,26 0,26 0,52 2,07 2,59 2,84
01.07.2022 0,90 8,90 9,81 0,26 0,26 7,35 0,39 7,74 17,80
02.07.2022 0,52 0,52 0,00 1,16 0,26 1,42 1,93
03.07.2022 1,16 1,16 0,00 0,13 0,13 1,28
3
04.08.2022 5,92 25,71 31,63 0,00 1,23 0,78 2,01 33,64
05.08.2022 0,67 2,89 3,56 0,00 0,44 0,11 0,56 4,11
06.08.2022 0,11 0,11 0,00 0,11 0,11 0,22 0,33
07.08.2022 0,11 2,42 13,74 16,26 0,00 0,55 0,33 0,11 0,99 17,25
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 114
Anhang 6: Stationäre akustische Erfassung - Aktivitätsdichten zur Aus- und Einflugzeit (normiert
pro Stunde) für die Gattung Myotis und Pipistrelloide
Standort DG Datum
Myotis Pipistrelloide
Ausflug Einflug Ausflug Einflug
SE01
1
03.06.2022 1,5 0,5 2 1
04.06.2022 0,5 3
05.06.2022 3
06.06.2022 3
2
27.06.2022 1,5 6
28.06.2022
29.06.2022 5 1 1
30.06.2022 0,5 13
01.07.2022 3 2
02.07.2022 2,5 1 12
03.07.2022 1 1,5 1 5
3
05.08.2022 0,5 4 4
06.08.2022 0,5 6 2
07.08.2022 5 8 1
SE02
1
03.06.2022 1 12
04.06.2022 0,5 3 5
05.06.2022 1 3
06.06.2022 2 4
2
27.06.2022 6
28.06.2022 6 15
29.06.2022 0,5 3 10
30.06.2022 21
01.07.2022 8 3
02.07.2022 8 8
03.07.2022 9 12
3
04.08.2022 0,5 4 15
05.08.2022 1 28 5
06.08.2022 22
07.08.2022 12 4
SE03
1
03.06.2022 2 1 47
04.06.2022 2
05.06.2022 7 161
06.06.2022 1,5 7 59
2
27.06.2022 13 2 59
28.06.2022
29.06.2022 2 3
30.06.2022 10 87 225
01.07.2022 0,5 8
02.07.2022 86
03.07.2022 2 13
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 115
Standort DG Datum
Myotis Pipistrelloide
Ausflug Einflug Ausflug Einflug
3
04.08.2022 0,5 0,5 1 86
05.08.2022 0,5 5 6
06.08.2022 11
07.08.2022 13 2
SE04
1
03.06.2022 6
04.06.2022 0,5
05.06.2022 2 2
06.06.2022
2
27.06.2022 5
28.06.2022 3,5
29.06.2022 2,5 3,5
30.06.2022 1 1
01.07.2022 5 59
02.07.2022 9
03.07.2022 0,5 4
3
04.08.2022 36 34,5 1
05.08.2022 1 4
06.08.2022
07.08.2022 36 1
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 116
Anhang 7: Fotodokumentation der Amphibiengewässer
A01 A02
A03 A04-05
A06 A07
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 117
T02 T01
T05
T03 T04
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 118
Anhang 8: Zauneidechsenhabitat bei Reptilien Transekt Rep02
Anhang 9: Fotodokumentation der Schmetterlings -Probeflächen und Transekte ( F05 und F06
liegen auf den PF02)
PF02 PF01
PF04 PF03
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 119
F07
F02
F04
F01
F03
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 120
Anhang 10: Fotodokumentation der Untersuchungsfläche für xylobionte Käfer
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 121
Anhang 11: Übersicht über die erfassten Saft- und Brutbäume der xylobionten Käfer
Erläuterung: Die Anzahl der erfassten Bohrlöcher blieb für jeden ermittelten potenziellen Heldbock-Brutbaum bei beiden Begehungen gleich.
Baum
Nr. Baumart geeignete Habitatstruktur potenzielle Art
1 Eiche Saftbaum Hirschkäfer
2 Eiche Saftbaum Hirschkäfer
3 Eiche zwei pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich und Spechtspuren Heldbock
4 Eiche alte pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock
5 Eiche zwei pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich, Streuauswurf Heldbock
6 Eiche stehendes Totholz mit zwei alten pot. Heldbock Bohrlöchern am Stammbereich Heldbock
7 Eiche sechs pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich, Streuauswurf Heldbock
8 Eiche sechs pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich, viel Streuauswurf Heldbock
9 Eiche sechs Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich und 3cm langes Flügelteil von Heldbock, Streuauswurf Heldbock
10 Eiche drei pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich und Spechtspuren, Streuauswurf Heldbock
11 Eiche sieben pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich und Spechtspuren Heldbock
12 Eiche Totholz mit pot. Heldbock Bohrlöchern am Stammbereich Heldbock
13 Eiche 28 alte Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock
14 Eiche stehendes Totholz mit vier Heldbock Böhrlöchern am Stammbereich und Spechtspuren Heldbock
15 Eiche drei pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock
16 Eiche pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock
17 Eiche pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock
18 Eiche pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock
19 Eiche pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock
20 Eiche pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock
21 Weide Baum mit Mulmhöhle Eremit
22 Weide Baum mit Mulmhöhle Eremit
23 Eiche pot. Heldbock pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock
24 Eiche sechs pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich Heldbock
25 Eiche stehendes Totholz mit Mulmhöhle Eremit
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 122
Baum
Nr. Baumart geeignete Habitatstruktur potenzielle Art
26 Eiche stehendes Totholz mit Mulmhöhle Eremit
27 Eiche 25 pot. Heldbock Bohrlöcher am Stammbereich, sehr viel Streuauswurf Heldbock
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 123
Anhang 12: Übersicht über die erfassten Altbäume außerhalb der Käfer Untersuchungsfläche
Baum Nr. Baumart geeignete Habitatstruktur potenzielle Art Fotodokumentation
1 Weide Altbaum in Feldgehölz Eremit
2 Pappel Altbaum an Feldsaum Eremit
3 Pappel Altbaum an Feldsaum Eremit
Darmstadt Wixhausen-Ost – Erfassung der Flora und Fauna 2022
Simon & Widdig GbR 124
Baum Nr. Baumart geeignete Habitatstruktur potenzielle Art Fotodokumentation
4 Pappel solitär stehender Altbaum auf Feuchtwiese Eremit
anlage 63
4631 Zeichen
%, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, ")%, %, %, %, %, %, %, %, %, ") %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %,%, %, %,%, %,%, %, %, %, ") ") %, %, %, %, %,%, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, ") %, %, %, %, ") %, ")") %, %, %, %, %, %, ") %, %, %, ") ") ") %, %, %, %, %, %, %, ") %, ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") #* #* #* #* $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+$+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+$+$+$+ $+$+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+$+ $+ %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %,%, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %,%, %, %, %, %, %,%,%, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %, %,%, %, %, %, %, %, %, %, %, %, !( !(!( !( !( qp nm nm "S "S nm nmnmnm"S nm nm nm nm nm nm nm nm Wixhausen Arheiligen Ki Wh Stk Wh Msp Seidenschwanz Gr H M M T G M M G M H H H T G H T G T H Ku Ku Fl Ws Ws Ws Rs Tt Fl Ku Hä Rs Rs Ku Fl Rs Ku Fl Ms Fe Rs Fl Rs Rs Fl Fl Fl Hä Hä Fl Fl Hä Gr Fl Hä Gi Grr Ssp Sti Sti Grr Sti Swk Sti Swk Sti T T T T T T P M M M M H H H H H H H H HHH H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H H G G G G G G G G G D D D Nt Ws Wh Wa Tt Ts Rs Ro Ro Nt Nt Nt Nt Ms Ms Ku Ku Ko Ko Kg Kg Hä Hä Hä Hä Hä Hä Hä Hä Hä Hä Gr Gi Gi Gi Gi Gi Gi Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fl Fe Fe Fe Fe Fe Fe Fe Fe Fe Fe Bp Bk Bk Bk Bk Bk Swk Swk Swk Swk Swk Swk Sto Sto Sti Sti Sti Sti Sti Msp Grr Grr Blk G Tt Bk Swk Sti T T P P P P P P M M M M M H H H Nt Nt Ki KiKi Be Fl Fl Fl Fl Fl Fe Fe Fe Fs Ev Fl BpBp Bp Bp Bp Tut Ssp Ssp Ssp Ssp 0 50 100 150 200 25025 Meter ± Legende Ergebnisse Ergebnisse der Horstkartierung qp Bruverdacht wahrsch. Mäusebussard Ergebnisse der Revierkartierung Status der Brutvögel !( Brutnachweis %, Brutverdacht $+ Brutzeitfeststellung ") Nahrungsgast ") Durchzügler #* Überflug Erhaltungszustand in Hessen !( ungünstig - schlecht !( ungünstig - unzureichend Nistpotenzial nm Bäume mit Baumhöhlen "S Vogelkasten Fremddaten Artenschutzfachliche Potenzialanalyse (BCE 2021) %, Revier ") Nahrungssuche Landschaftsplan B-Plan W X 12 (Stadt Darmstadt 2004) %, Brutvogel ") Gastvogel Potenzielle Kibitzrastflächen Multibase 2002-2008 (HLNUG) %, B - Reproduktion wahrscheinlich Untersuchungsgebiet UG Avifauna (Revier- und Horstkartierung) Lohrengel geprüft gezeichnet bearbeitet Jan. 2023 Jan. 2023 Jan. 2023 Albrecht Simon Datum Name Hannah-Arendt-Straße 4 " D-35037 Marburg Tel.: 06421 - 9 71 29-0 " Fax: 06421 - 9 71 29-90 www.simon-widdig.de Simon & Widdig GbR Büro für Landschaftsökologie Maßstab 1 : Wixhausen Ost Karte 2: Methoden und Ergebnisse der Avifaunauntersuchungen Wissenschaftsstadt Darmstadt Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Luisenplatz 5 A " D-64283 Darmstadt Tel.: 06151 - 13 34 32 " Fax: 06151 - 13 34 55 www.darmstadt.de 3.000 Fauna- und Floraerfassungen Datengrundlage: ATKIS ® Digitales Orthophoto (DOP) und Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) Kürzel Artname Be* Bekassine (Gallinago gallinago ) Bk Braunkehlchen (Saxicola rubetra ) Blk Blaukehlchen (Luscinia svecica ) Bp Baumpieper (Anthus trivialis ) D Dohle (Coloeus monedula ) Ev* Eisvogel (Alcedo atthis ) Fe Feldsperling (Passer montanus ) Fl Feldlerche (Alauda arvensis ) Fs* Feldschwirl (Locustella naevia ) G Goldammer (Emberiza citrinella ) Gi Girlitz (Serinus serinus ) Gr Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus ) Grr Graureiher (Ardea cinerea ) H Haussperling (Passer domesticus ) Ha Habicht (Accipiter gentilis ) Hä Bluthänfling (Carduelis cannabina ) Kg Klappergrasmücke (Sylvia curruca ) Ki* Kiebitz (Vanellus vanellus ) Ko Kormoran (Phalacrocorax carbo ) Ku Kuckuck (Cuculus canorus ) M Mehlschwalbe (Delichon urbicum ) Ms Mauersegler (Apus apus ) Msp Mittelspecht (Dendrocopos medius ) Nt Neuntöter (Lanius collurio ) P Pirol (Oriolus oriolus ) Rm Rotmilan (Milvus milvus ) Ro Rohrammer (Emberiza schoeniclus ) Rs Rauchschwalbe (Hirundo rustica ) Ssp* Schwarzspecht (Dryocopus martius ) Sst* Schwarzstorch (Ciconia nigra ) Sti Stieglitz (Carduelis carduelis ) Stk* Steinkauz (Athene noctua ) Sto Stockente (Anas platyrhynchos ) Swk Schwarzkehlchen (Saxicola rubetra ) Swm Schwarzmilan (Milvus migrans ) T Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus ) Ts Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca ) Tt Türkentaube (Streptopelia decaocto ) Tut* Turteltaue (Streptopelia turtur ) Wa Wachtel (Coturnix coturnix ) Wh Wendehals (Jynx torquilla ) Ws Weißstorch (Ciconia ciconia ) *nur Alt- und Fremddaten
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2926 Zeichen
13.01.2023 Uhr: 10:35:39 janocha 1:5.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B_H_1_Bestand Wasser.mxd M ühlbach ! ! Hahnwiesenbach ! Silz ! Mühlbach ! Apfelbach ! Apfelbach 475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 ± Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Orthofoto und Liegenschaftskataster vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Überflutungsflächen: Überflutungsflächen bei Hochwasser in Hessen: Bezeichung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §74 und nach WHG §76 (bzw. §45 Hessisches Wassergeset (HWG)). Gebiete naturbedingter Risiken Hessen - Abflussgebiete_HQ100_nach_HWG. Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie https://gdk.gdi-de.org/geonetwork/srv/api/records/81cb93bf-3f13-597d-16ec-c6486d8487e2 Gewässernetz Hessen: Gewässerkundliches Flächenverzeichnis, Wanderhindernisse, Gewässernetz basierend auf Digitalem Landschaftsmodell DLM25 https://geodienste-umwelt.hessen.de/arcgis/services/inspire/gewaessernetz/MapServer/WmsServer? Grundwasserflurabstand: Hydrologisches Kartenwerk Hessische Rhein- und Mainebene, Grundwasserflurabstand April 2001, hoher Grundwasserstand, erstellt vom HLNUG, Januar 2012, überarbeitet Fließgewässer: Beurteilung Fließgewässer gemäß WRRL: BfG Web Viewer: https://geoportal.bafg.de 0 200 400 600Meter Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 Allgemein Untersuchungsraum Erweiterter Untersuchungsraum 500 m Flurstücksgrenzen Zeichenerklärung Schutzgebiete Überschwemmungsgebiete HQ100 Wasserschutzgebiet (WSG) "WW Gerauer Land, Groß-Gerau" (NR 433- 004), Schutzzone IIIB Hydrologie Versickerungsfähigkeit ! ! gering ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' mittel ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! hoch Grundwasserflurabstand < 0 m überflutet 0 - 0,5 m teilweise überflutet 0,5 - 1 m 1 - 2 m 2 - 3 m 3 - 4 m 4 - 5 m Grundwasserströmungsrichtung hohe Grundwasserstände niedrige Grundwasserstände Grundwasserverunreinigungen Keine Hinweise auf relevante Verunreinigung gemäß Auswertung empfindlicher Messstellen Barrierewirkungen Keine relevanten Barrieren im oberen Grundwasserleiter Fließgewässer Gewässer (3. Ordnung) Gräben Zustand gemäß WRRL Schlechter chemischer Zustand Unbefriedigender ökologischer Zustand Auftraggeber: B-H-1 Wissenschaftsstadt Darmstadt H - Bestandsplan Wasser 1:5.000 Sept 2021 Sept 2021 Dez 2022 Dr. S. Dietz M. Janocha S. Pesch dup2103108 Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Planbezeichnung: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt
anlage 37
1011 Zeichen
Anlage B-H.3 Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 08.09.2021 Uhr: 13:42:48 Dietz 1:25.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\Layouts_Pläne\20210906_B_H_3_GWM.mxd !. !. !. !. !. !.!. !. !. !. !. !.!. ") 2 4 100 126 145146 M 1067 O/1. M 1080 O/1. M 1081 O/1. 527187 527275 527336 527186 Weiterstadt Schneppenhausen 470000 470000 471000 471000 472000 472000 473000 473000 474000 474000 475000 475000 476000 476000 477000 477000 5528000 5528000 5529000 5529000 5530000 5530000 5531000 5531000 5532000 5532000 5533000 5533000 5534000 5534000 ± 0 0,5 1 1,5 km Zeichenerklärung Allgemein Erweiterter Untersuchungsraum 300 m Geltungsbereich/ Untersuchungsraum Niederschlagsmessstation ") Niederschlagsmessstation Grundwassermessstellen !. Stadt Darmstadt !. amtliche Messstellen !. Merck KGaA Lageplan Messstellen Sep. 2021 dup2103108M.: 1:25.000 A-H.6
anlage 9
2107 Zeichen
V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V VV VV V V V V V V V V VV V V V V VV V V V V VV VV V V VV V V V V VV V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V 6430 6510 475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 Zeichenerklärung 13.01.2023 Uhr: 16:02:18 janocha 1:5.000 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B_K_1_WW_Gesamtbewertung.mxd Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Orthofoto und Katasterdaten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 0 200 400 600 Meter ± Auftraggeber: B-K-1 Wissenschaftsstadt Darmstadt K - Gesamtbewertung 1:5.000 Sept 2021 Sept 2021 Dez 2022 C. Matecki C. Matecki S. Pesch dup2103108 Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Planbezeichnung: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt Tabuflächen Erhalt Feuchtbiotop mit Gräben inkl. Abstandsbereich (30 m) Allgemein Untersuchungsraum Erweiterter Untersuchungsraum 500 m Gesamtbewertung sehr geringe Schutzwürdigkeit (7 Punkte) sehr hohe Schutzwürdigkeit (35 Punkte) Flächen mit besonderer lufthygienischer oder klimatischer Wirkung Kaltluftbahn gemäß Klimafunktionskarte DarmstadtVKaltluftabfluss, unbelastet gemäß VDI 3787, Blatt 1 Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen Erhaltenswerte Strukturen und Funktionsbeziehungen #* Bodendenkmal !( Potenzielle Habitatbäume !( Baumreihe Grabensystem Silzaue Mittleres Ertragspotenzial Boden Funktion Waldrand (200 m) Gesetzlich geschütztes Biotop (§ 30 BNatSchG, § 13 HAGBNatSchG) FFH-Lebensraumtyp (Anhang I FFH-Richtlinie) Potenzielle Bodenbrüterfläche hoher Eignung Besonderer Bodenstandort (Moorsubstrate) Flurstücksgrenzen
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1946 Zeichen
2.3 2.3 5.1.1 2.3 2.3 2.2.1 2.2.1 2.1.4 2.3 2.3 6.1.3 2.3 2.1.4 2.1.4 2.3 2.3 2.1.4 2.3 ! Silz ! Apfelbach ! Mühlbach 475000 475000 476000 476000 5530000 5530000 5531000 5531000 Zeichenerklärung 13.01.2023 Uhr: 14:22:53 janocha 1:2.500 N:\dup2103108\03_Pl\10_GIS\01_Projekte\220124_Pläne überarbeitet\20230113_B_G_1_Bestand Boden.mxd Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Datengrundlagen: Orthofoto und Liegenschaftskataster vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Bodeneinheiten: © Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Übersicht M 1:200.000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open_30.09.2021 0 100 200 300Meter ± Auftraggeber: B-G-1 Wissenschaftsstadt Darmstadt G - Bestandsplan Boden 1:2.500 Sept 2021 Sept 2021 Dez 2022 C. Matecki M. Janocha S. Pesch dup2103108 Grundlagenermittlung und Bewertung aller abiotischen und biotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen - Ost Projekt: Planbezeichnung: Projekt-Nr.: Plan-/ Anlage-Nr.: Maßstab: Bearb.: GIS: Gepr.: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Maria Trost 3, 56070 Koblenz Telefon +49 261 88 51-0, Telefax +49 261 88 51-191 info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.de Niederlassung Darmstadt Allgemein Untersuchungsraum Flurstücksgrenzen Gewässer Hauptverkehrsstraßen Bodeneinheiten 2.1.4 Böden aus carbonatfreien schluffig-lehmigen Auensedimenten 2.2.1 Böden aus sandigen Hochflutsedimenten 2.3 Böden aus Terassensedimenten 5.1.1 Böden aus mächtigem Flugsand 6.1.3 Böden aus flugsandreichen Solifluktionsdecken mit basenarmen Gesteinsanteilen nicht erfasst Bodendenkmäler #* Bodendenkmal (Eingriff im Umkreis von 250 m genehmigungspflichtig) Regionalplanerisch bedeutsame Flächen für das Schutzgut Boden Vorranggebiet für die Landwirtschaft Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft Lebensraumfunktion für Pflanzen Pot. Nassstandort (Moorsubstrate)
2023/0211
3662 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.06.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0211
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Entwicklungsgebiet Wixhausen -Ost:
Veröffentlichung der ökologischen Gutachten aus den Voruntersuchungen
Vorlage vom: 07.06.2023
Beschlussvorschlag :
Die Städtischen Gremien nehmen die beiden Gutachten
- Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im
erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen -Ost. (Björnsen Beratende
Ingenieure, Darmstadt im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Dezember 2022)
- Vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
in Wixhausen -Ost, Darmstadt , Erfassung der Flora und Fauna 2022 (Simon&Widdig GbR,
Marburg, im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Januar 2023)
zur Kenntnis. Die Gutachten werden auf der Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt
veröffentlicht.
- 2 -
Anlagen:
Anlage 1: Bericht zu den Schutzgütern mit Anlagen (Dokumente 1 bis 54)
Anlage 2: Bericht zur Artenkartierung (Dokumente 55 bis 59)
Aufgrund des Umfangs der Anlagen werden diese nur im Parlis zur Verfügung
gestellt. Ein Ansichtsexemplar kann im Büro der Stadtverordnetenversammlung
eingesehen werden .
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Bericht zur Magistratsvorlage vom 07.06.2023
Die weiteren Voruntersuchungen für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wixhausen -
Ost wurden mit Magistratsbeschluss vom 19.10.2022 und Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2022 zur Vorlage Nr. 2022/0314 eingestellt.
Diese Entscheidung wurde durch die bereits vorliegenden Zwischenergebnisse der beauftragten
Gutachten begründet.
Mittlerweile sind die beiden Gutachten zur Bewertung der Schutzgüter und zur Erfassung von
Flora und Fauna abgeschlossen und zeigen deutlich auf, dass die Einstellung weiterer
Untersuchungen sinnvoll war, da die Entwicklung eines größeren Gewerbegebietes in diesem
Landschaftraum nicht möglich ist.
Die beiden fertiggestellten ökologischen Gutachten werden den Gremien zur Kenntnis gegeben
und auf der Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt veröffentlicht.
Aufgrund der gutachterlichen Ergebnisse wird für den Bereich Wixhausen-Ost in der
Federführung des Grünflächenamtes ein Konzept, als eigenständiges Projekt, zur künftigen
landschaftsplanerischen und ökologischen Entwicklung erarbeitet und mit den örtlichen
Landwirten rückgekoppelt. Das Konzept hat zum Ziel, das Offenland, welches in Teilen mit
Gehölzinseln durchsetzt ist, als vielfältiges Lebensraum- und Nutzungsmosaik zu schützen und
zu entwickeln. Dies erfolgt unter besonderer Berücksichtigung des Vernetzungspotenzials der
vorhandenen Lebensraumstrukturen und des daran angepassten Artenspektru ms. Die Kosten
für dieses Konzept werden beim Grünflächenamt bereitgestellt.
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
anlage 29
1768 Zeichen
Rohwasserbeschaffenheit Piper-, Schoeller-, Säulen- und Box-Plot-Diagramme Anlage 5.2.1 Projekt: Messstelle: 527336 zugelassener Bilanzfehler: 2,50% Analysenzahl: 7 pH-Messungen Anzahl: 6 el. LF (20°C) -Messungen Anzahl: 6 Parameter Mittelwert Minimum 25%-Quantil Median 75%-Quantil Maximum Ca2+ 6,87 5,94 6,34 6,84 7,34 7,98 Mg2+ 0,94 0,78 0,89 0,93 1,04 1,10 Na+ 1,58 1,27 1,40 1,57 1,74 1,86 K+ 0,280 0,233 0,256 0,286 0,292 0,317 HCO3 - 5,43 5,08 5,08 5,57 5,74 5,74 Cl- 2,02 1,44 1,64 1,89 2,40 3,10 SO4 2- 1,97 1,48 1,71 1,81 2,50 2,50 NO3 - 0,18 0,14 0,14 0,16 0,23 0,26 pH-Wert [-] 7,05 6,93 6,97 7,06 7,12 7,19 el.LF[mS/m] 88 70 76 84 103 110 Grundlagenermittlung Wixhausen Ost Äquivalentkonzentrationen [mmol/l (eq)] a b c d e f g Ca-Typ Mg-Typ Na-K-Typ HCO3-Typ SO4-Typ Cl-NO3-Typ -0,20 -0,10 0,00 0,10 0,20 0,30 0,40 0,50 0,60 0,70 0,80 0,90 1,00 1,10 1,20 1,30 1,40 1,50 1,60 1,70 1,80 1,90 2,00 -0,10 0,00 0,10 0,20 0,30 0,40 0,50 0,60 0,70 0,80 0,90 1,00 1,10 1,20 1,30 1,40 1,50 1,60 1,70 1,80 1,90 2,00 2,10 2,20 2,30 100 % 100 % 100 % 100 %0 %0 % Cl- + NO3 -Ca2+ 6,84 0,93 1,57 0,29 5,57 1,89 1,81 0,160,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 10,0 Ca++ Mg++ Na+ K+ HCO3- Cl- SO4-- NO3- Äquvivalentkonzentrationen [mmol/l (eq)] 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 Gesamt- härte Karbonat- härte Härte [mmol/l] 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 Summe Äquvivalentkonzentration Äquvivalentkonzentration [mmol/l (eq)] Ca++ Mg++ Na+ K+ HCO3- Cl- SO4-- NO3- 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 10,0 Kationen Anionen Äquvivalentkonzentration [mmol/l (eq)] 0,1 1,0 10,0 100,0 1000,0 Äquvivalentkonzentratio [mmol/l (eq)] N:\dup2103108\03_Pl\01_St\01_Grundlagen WX Ost\03_Doku\H_Wasser\Anl\Anl_A_H_2_1_2_Piper_527336.xlsx 06.09.2021 Anlage A-H.2.1.2
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249 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und abiotischen Schutzgüter im erweiterten Untersuchungsraum Darmstadt Wixhausen-Ost Anlage A-D.1 Gesamtartenliste der erfassten Vogelarten
anlage 12
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Wixhausen 11.191 11.191 11.191 01.122 01.181 11.191 06.340 11.191 01.122 11.191 10.510 06.340 01.122 11.191 09.123 01.122 01.162 01.122 01.122 10.670 01.161 11.193 09.151 10.620 05.243 05.241 01.162 05.243 05.241 01.16109.151 10.610 10.610 09.151 09.151 05.243 10.510 09.151 05.243 01.163 05.241 05.243 09.123 05.243 10.510 05.243 05.241 05.243 11.191 10.530 10.610 02.200 05.243 09.15109.123 01.162 09.151 10.610 05.241 05.241 10.620 05.243 02.200 10.670 02.200 09.151 09.151 10.670 01.161 05.243 02.200 10.670 10.670 09.151 04.120 04.110 04.110 04.110 04.110 04.120 04.110 04.110 04.110 LRT 9160 LRT 9160 LRT 9160 LRT 9160 LRT 9160 LRT 9160 0 25 50 75 10012,5 Meter ± Legende Ergebnisse Biotoptypen (Nutzungstypen gemäß Anlage 3 KV) 01.122 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald, naturschutzfachlich besonders wertvoll 01.161 Schlagflur, Sukzession im und am Wald 01.162 Pionierwälder 01.163 Typischer voll entwickelter Waldrand 01.181 Naturferne Laubholzforste 02.200 Gebüsche, Hecken, Säume, heimisch, frisch 05.241 Arten- / strukturreiche Gräben 05.243 Arten- / strukturarme Gräben 06.340 Frischwiesen mäßiger Nutzungsintensität 09.123 Artenarme oder nitrophytische Ruderalvegetation 09.151 Artenarme Feld-, Weg- und Wiesensäume, frisch 10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche 10.530 Schotter-, Kies- und Sandwege, -flächen 10.610 Bewachsene und unbefestigte Feldwege 10.620 Bewachsene und unbefestigte Waldwege 10.670 Bewachsene Schotterwege 11.191 Acker, intensiv genutzt 11.193 Ackerbrachen mehr als ein Jahr nicht bewirtschaftet 04.110 Einzelbaum, standortgerecht, heimisch; Obstbaum 04.120 Baumgruppe, standortgerecht, heimisch Biotoptypen mit Schutzstatus Lebensraumtyp gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie Fremddaten Nutzungsarten 2021 (BCE 2021) Feldgehölze, Baumhecken Gebüsche, Hecken, Säume Obstplantagen Grünland (wechsel-)feuchter bis nasser Standorte Intensiv genutzte Wiesen und Weiden Extensiv genutzte Wiesen und Weiden Röhrichte, Riede, Hochstauden Ruderalfluren und krautige Säume Äcker Gräben Rohböden Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen, Pflaster Schotterwege Bewachsene, unbefestigte Wege Dachflächen Nutz- und Ziergärten Untersuchungsgebiet UG Biotoptypenkartierung 2022 Kern geprüft gezeichnet bearbeitet Jan. 2023 Jan. 2023 Jan. 2023 Albrecht Simon Datum Name Hannah-Arendt-Straße 4 " D-35037 Marburg Tel.: 06421 - 9 71 29-0 " Fax: 06421 - 9 71 29-90 www.simon-widdig.de Simon & Widdig GbR Büro für Landschaftsökologie Maßstab 1 : 2.000 Wixhausen Ost Karte 1: Ergebnisse der Biotoptypenkartierung Wissenschaftsstadt Darmstadt, Vertreten durch den Magistrat Luisenplatz 5 A " D-64283 Darmstadt Tel.: 06151 - 13 34 32 " Fax: 06151 - 13 34 55 www.darmstadt.de Fauna- und Floraerfassungen Datengrundlage: ATKIS ® Digitales Orthophoto (DOP) und Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
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"Z "Z"Z $+ $+$+ $+ $+ $+ $+ $+ $+$+ $+ $+ $+$+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+$+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ $+ nm nm nmnm nmnm nm nmnm nmnmnmnmnm nm nm nmnm nm nmnmnm nm nmnmnm ")SE ")SE ")SE ")SE !(!(!( !(!(!( !(!( !( !(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!( !(!(!(!( !(!( !( !(!( !( !(!( !(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!( !( !( !(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!( !( !(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !( !(!(!( !(!( !( !( !( !(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!( !( !(!(!( !(!(!(!( !(!(!( !( !( !( !( !( !( !( !(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!( !(!( !( !( !( !(!( !( !( !(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!( !(!(!(!( !(!(!(!(!( !(!(!( !(!( !( !(!( !(!( !(!(!(!(!(!( !(!(!( !(!( !( !( !(!(!(!( !( !( !( !( !(!( !( !( !( !(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!( !(!(!(!( !( !(!( !(!( !( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!( !( !(!(!(!(!(!( !(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!( !(!(!( !( !(!(!(!(!( !( !( !(!( !(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !( !( !( !( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !(!(!( !(!(!(!(!(!( !(!( !( !(!(!(!( !(!(!(!(!(!( !(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!( !( !(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !( !( !( !(!( !( !(!(!(!(!( !( !( !( !(!(!(!(!( !( !(!(!( !( !( !( !(!( !(!(!(!( !( !( !(!(!( !( !(!(!( !( !( !(!( !(!( !(!( !( !(!( !(!(!(!(!( !( !(!(!(!(!( !(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !( !(!(!( !( !(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !(!( !(!( !( !( !(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !(!( !( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!( !(!(!( !( !(!( !( !( !(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!( !(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !( !( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !( !(!(!(!(!(!( !( !( !(!(!(!(!(!(!(!(!(!(!( !(!(!( !( !(!(!(!(!(!(!(!( !( !( !(!( !( !( !( !( !( !( !( !(!( ! 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Transekt für Detektorkartierung (mit Nr.) Bewertung Flugrouten von besonderer Bedeutung Fremddaten Artenschutzfachliche Potenzialanalyse (BCE 2021) nm Höhlenbäume Netzfang- und Detektornachweise (Regionalplan 2004) $+ Braunes / Graues Langohr $+ Breitflügelfledermaus $+ Kleiner Abendsegler $+ Bechsteinfledermaus $+ Großer Abendsegler $+ Fransenfledermaus $+ Große / Kleine Bartfledermaus $+ Wasserfledermaus $+ Mückenfledermaus $+ Rauhautfledermaus $+ Zwergfledermaus Fledermausquartiere (Natisdaten des HLNUG) "Z Wochenstubenquartier "Z Sommerquartier unbestimmt Untersuchungsgebiete UG Fledermäuse UG Baumhöhlenkartierung Ergebnisse der Detektorkartierung auf den Transekten (maximale Anzahl der Rufsequenzen pro Stunde je Art/Artengruppe bei einer Begehung) Gruppe Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname T01 T02 T03 Myotis Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 0,35 Fransenfledermaus Myotis nattereri 0,67 Großes Mausohr Myotis myotis 0,71 1,5 0,71 Wasserfledermaus Myotis daubentonii 0,34 Myotis-Art, klein bis mittelgroß Mkm 7,14 1,07 Myotis-Art, unbestimmt Myotis spec. 0,67 Myotis gesamt 7,86 1,5 1,78 Nyctaloide Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 4,29 1,5 9,71 Großer Abendsegler Nyctalus noctula 1,33 1,78 Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 10 3 55,49 Großer / Kleiner Abendsegler Nyctalus noctula / leisleri 1,03 Nyctaloide Art, unbestimmt Nyctaloid 12,86 28,02 Nyctaloide gesamt 23,33 4,5 65,9 Pipistrelloide Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus 44 16,5 19,2 Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 15 4,11 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 130 54 64,16 Pipistrelloide gesamt 170,67 85,5 70,75 Plecotus Braunes / Graues Langohr Plecotus auritus / austriacus 0,67 Gesamt (alle Arten) 200 87 136,99 Ergebnisse an den Standorten der stationären Erfassung (maximale Anzahl der Ruffrequenzen pro Stunde je Art/Artengruppe in einer Nacht) Gruppe Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname SE01 SE02 SE03 SE04 Myotis Fransenfledermaus Myotis nattereri 0,11 Große / Kleine Bartfledermaus Myotis brandtii / mystacinus 0,11 0,13 0,11 Myotis-Art, klein bis mittelgroß Mkm 0,33 0,22 0,78 5,92 Myotis-Art, unbestimmt Myotis spec. 1,55 0,11 2,99 25,71 Myotis gesamt 1,55 0,33 3,76 31,63 Nyctaloide Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 0,25 Großer Abendsegler Nyctalus noctula 0,51 1,16 0,13 Nyctaloide Art, mittlere Ruffrequenzen Nycmi 0,13 1,9 0,9 Nyctaloide Art, unbestimmt Nyctaloid 0,38 5,14 7,44 0,26 Nyctaloide gesamt 0,38 7,15 7,82 0,26 Pipistrelloide Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus 6,15 4,47 264,45 7,35 Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 1,26 1,14 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 2,06 162,02 78,71 2,73 Mücken- / Zwergfledermaus Phoch 0,11 Pipistrelloide gesamt 7,58 165,78 316,8 7,74 Gesamt (alle Arten) 8,79 166,11 324,95 33,64 Datengrundlage: ATKIS ® Digitales Orthophoto (DOP) und Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) mit Genehmigung des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) Bedeutung Flugroute Pipistrelloide: besonders Bedeutung Flugroute Myotis: besonders Pipistrelloide: besonders Bedeutung Flugroute Myotis: besonders Pipistrelloide: besonders Bedeutung Flugroute Myotis: besonders Pipistrelloide: besonders Poell geprüft gezeichnet bearbeitet Jan. 2023 Jan. 2023 Jan. 2023 Albrecht Simon Datum Name Hannah-Arendt-Straße 4 " D-35037 Marburg Tel.: 06421 - 9 71 29-0 " Fax: 06421 - 9 71 29-90 www.simon-widdig.de Simon & Widdig GbR Büro für Landschaftsökologie Maßstab 1 : Wixhausen Ost Karte 3: Methoden und Ergebnisse der Fledermausuntersuchungen Wissenschaftsstadt Darmstadt Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Luisenplatz 5 A " D-64283 Darmstadt Tel.: 06151 - 13 34 32 " Fax: 06151 - 13 34 55 www.darmstadt.de 3.000 Fauna- und Floraerfassungen Maximale Aktivitätsdichten zur Aus- oder Einflugzeit pro Standort und Durchgang (Rufsequenzen pro Stunde je Artengruppe) Standort DG Myotis Pipistrelloide Ausflugzeit Einflugzeit Bedeutung Flugroute Ausflugzeit Einflugzeit Bedeutung Flugroute SE01 1 1,5 0,5 besonders 3 3 allgemein* 2 5 3 1 13 3 0 5 8 4 SE02 1 0 0,5 gering 3 12 besonders 2 0,5 0 9 21 3 0,5 1 28 15 SE03 1 0 2 besonders 7 161 besonders 2 0 13 87 225 3 0,5 0,5 13 86 SE04 1 6 2 besonders 2 0 besonders 2 2,5 5 59 9 3 36 34,5 4 1 unbestimmtes Sommerquartier 2003: Zwergfledermaus (mind. 1 Tier) Wochenstubenquartier 2007: Zwergfledermaus (38 Tiere)
Beratungsverlauf (4)
Orte (13)
- Landwehrstraße 54
- Messeler-Park-Straße
- Frankfurter Landstraße
- Obere Mühlstraße 79
- Mühlstraße 81
- Hindemithstraße
- Parkstraße
- Dompfaffweg
- Luisenplatz 5A
- Am Hasenpfad 1
- Am Alten Grenzgraben
- Wilhelm-Walcher-Weg
- Am Oberfeld
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0211
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.06.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00