Verbesserung der Sicherheit für Grundschüler/innen der Schule Urnenstraße im Bereich der Querung Dellbrücker Hauptstraße in Richtung Hünenstraße
Mitteilung BV 0329/2019 vom 12.02.2019
Stand: Am 25.03.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 0329/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 Verbesserung der Sicherheit für Grundschüler/innen der Schule Urnenstraße im Bereich der Querung Dellbrücker Hauptstraße in Richtung Hünenstraße hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 10.12.2018, TOP 8.1.8 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwaltung um Prüfung der Verkehrssituation mit dem Ziel der Verbesserung der Sicherheit für Grundschüler/innen der Schule Urnenstraße im Bereich der Que- rung Dellbrücker Hauptstraße in Richtung Hünenstraße (in Höhe der S-Bahn Personenunterführung Köln-Dellbrück) sowie die Realisierung der daraus resultierenden evtl. notwendigen verkehrstechni- schen Maßnahmen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Zur Verbesserung der Sicherheit wurde die Möglichkeit eines Fußgängerüberweges geprüft. Die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges ergeben sich aus der Straßenver- kehrsordnung (StVO) und den Richtlinien für Anlagen und Ausgestaltung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Nach den oben genannten Richtlinien muss unter anderem auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg vorhanden sein. Dieser ist in Höhe der Querungshilfe auf der Urnenstraße nur auf der nördlichen Fahrbahnseite vorhanden. Auf der südlichen Fahrbahnseite grenzt die Straße an einen Treppenauf- gang bzw. an eine Mauer. Hier ist kein Gehweg vorhanden. Ein Fußgängerüberweg ist somit nicht möglich. Die Verwaltung hat vor der Querungshilfe auf der Urnenstraße aus Fahrtrichtung Dellbrücker Haupt- straße ein Gefahrzeichen „Kinder“ installiert. Aus der Fahrtrichtung Hünenstraße ist dieses bereits vorhanden.
Beratungsverlauf
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25.03.2019
TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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