BV2/174/2025
Ehemaliges Telekom-Gebäude an der Sohnstraße – aktueller Sachstand - Anfrage der AFD-Fraktion
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Anfrage
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BV2/174/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 12.11.2025 AFD-Fraktion der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Ehemaliges Telekom-Gebäude an der Sohnstraße – aktueller Sachstand - Anfrage der AFD-Fraktion Das ehemalige Telekom-Gebäude an der Sohnstraße steht seit vielen Jahren leer. Inzwischen wird das Objekt im Internet als sogenannter *Lost Place* geführt. Nach Kenntnis aus der Nachbarschaft kommt es regelmäßig zu Polizei- und auch Feuerwehreinsätzen. Die zunehmende Zahl an Graffiti, teils in den oberen Gebäudeteilen, deutet darauf hin, dass das Gebäude wiederholt unbefugt betreten wird. Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion um eine schriftliche Auskunft zu folgenden Punkten: 1. Welcher aktuelle Sach- und Planungsstand liegt der Verwaltung hinsichtlich Eigentums, möglicher Bau- oder Nutzungsabsichten sowie laufender Verfahren vor? 2. Zudem wird um Mitteilung gebeten, ob sich im Kellerbereich des Gebäudes ein größerer Schutzraum oder sogenannter Bunker befindet, ob diese Information zutrifft und ob dieser im Ernstfall für die Bevölkerung zugänglich wäre? 3. In welchem Umfang sind der Verwaltung Einsätze von Polizei und Feuerwehr am Objekt bekannt, und welche weiteren Schritte werden geprüft, um die Situation nachhaltig zu verbessern? gez. Andre Maniera gez. Guido Dietel Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Beantwortung BV2 174 2025 Ehemaliges Telekom Gebäude an der Sohnstraße aktueller Sachstand
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Seite 1 von 2 Sitzung: 02.12.2025 Vorlagennummer BV2/174/2025 Anfrage der AFD-Fraktion vom 12.11.2025 hier: Ehemaliges Telekom-Gebäude an der Sohnstraße – aktueller Sachstand Frage 1: Welcher aktuelle Sach- und Planungsstand liegt der Verwaltung hinsichtlich Eigentums, möglicher Bau- oder Nutzungsabsichten sowie laufender Verfahren vor? Antwort: Für das Areal wurde in den Jahren 2020 bis 2022 ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Als Siegerentwurf ging der Beitrag von HPP Architekten hervor. Ursprünglich war seitens der Deutschen Telekom AG vorgesehen, das Grundstück nach Abschluss des Wettbewerbs zu veräußern. Das Unternehmen hat sich jedoch dann dazu entschieden, das Areal eigenständig zu entwickeln. Seit Anfang dieses Jahres befindet sich die Stadt mit dem Eigentümer hierzu in einem fortlaufenden Abstimmungsprozess. Die Verwaltung bereitet derzeit das Bauleitplanverfahren zur zukünftigen städtebaulichen Entwicklung des Standortes vor. Frage 2: Zudem wird um Mitteilung gebeten, ob sich im Kellerbereich des Gebäudes ein größerer Schutzraum oder sogenannter Bunker befindet, ob diese Information zutrifft und ob dieser im Ernstfall für die Bevölkerung zugänglich wäre? Antwort: Der Verwaltung liegen keine belastbaren Informationen über einen größeren Schutzraum oder einen sogenannten Bunker auf dem Grundstück vor. Nach derzeitigem Kenntnisstand verfügt das Gebäude über eine eingeschossige Tiefgarage. Das bestehende Gebäude ist baulich nach Aussage des Eigentümers nicht zukunftsfähig und soll nach derzeitigem Planungsstand rückgebaut werden. Weitere Aussagen zur Nutzbarkeit des Untergeschosses im Ernstfall können daher nicht getroffen werden. Frage 3: In welchem Umfang sind der Verwaltung Einsätze von Polizei und Feuerwehr am Objekt bekannt, und welche weiteren Schritte werden geprüft, um die Situation nachhaltig zu verbessern? Seite 2 von 2 Antwort: Zu Beginn des Jahres 2023 erhielt die Verwaltung Hinweise auf wiederholte unbefugte Aufenthalte auf dem Gelände. Im Rahmen eines Ortstermins im Februar 2023 wurde festgestellt, dass die Umzäunung im Bereich des Haupteingangs nicht ordnungsgemäß verschlossen war. Der Eigentümer wurde daraufhin schriftlich aufgefordert, die Sicherung des Grundstücks wiederherzustellen. Noch im gleichen Monat wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass die Umzäunung wieder geschlossen wurde. Seitdem liegen der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse zu unbefugten Zutritten oder weiteren polizeilichen bzw. feuerwehrtechnischen Einsätzen vor. Die Verwaltung wird die Situation weiterhin beobachten und steht mit dem Eigentümer im Austausch, der die Sicherung des Grundstücks dauerhaft gewährleistet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: beantwortet
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV2/174/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 13.11.2025
- Erstellt
- 13.11.2025 07:55