2020/0117
Freistellung der Elternentgelte für Kindertagesstätten und Kostenbeiträge für Kindertagespflege ab Mai 2020
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2020/0117
4013 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.04.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0117
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200/1300/1400/1600 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-10/-30/-50/-51/-71 Sachkonto: 5090680/7128000/5090680
Betreff: Freistellung der Elternentgelte für Kindertagesstätten und Kostenbeiträge für
Kindertagespflege ab Mai 2020
Vorlage vom: 22.04.2020
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Freistellung der Elternentgelte für Kindertagesstätten und
Kostenbeiträge für Kindertagespflege für die weitere Dauer der Betretungsverbote laut
Verordnungen der Hessischen Landesregierung zu.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.04.2020:
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS -CoV-2 hat die hessische
Landesregierung umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens verfügt, u.a. das
Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ( Zweite
Verordnung zu r Bekämpfung des Corona -Virus vom 13.03.2020 mit entsprechenden weiteren
Änderungsverordnungen ).
Die Kinderbetreuungseinrichtungen sind gemäß den Verordnungen lediglich für die
Notbetreuung eines begrenzten Personenkreises geöffnet.
Die Familien, welche die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, wurden von der Zahlung
der Entgelte und Kostenbeiträge aufgrund der vertraglichen Regelungen und zur finanziellen
Entlastung bereits für den Monat April 2020 gemäß Magistratsvorlage 2020/0098
freigestellt. Diese F reistellung betrifft sowohl die Kindertagespflegestellen und die
Kindertageseinrichtungen in städtischer, als auch in kirchlicher und freier Trägerschaft und
soll weiterhin für die Dauer der Betretungsverbote gemäß Verordnungen für Familien ohne
Anspruch auf Notbetreuung gelten.
Durch diese Freistellung ergeben sich ab Mai 2020 nach derzeitigem Stand monatliche
Mindereinnahmen durch entgangene Entgelte und Teilnahmebeiträge:
- im Bereich der Elternentgelte der städtischen Kindertagesstätten in Höhe von ca.
150.000 Euro
- im Bereich der Tagespflege in Höhe von ca. 40.000 Euro
und Mehrausgaben durch
- Erstattung der Elternbeiträge bei den Kinderbetreuungseinrichtungen der kirchlichen und
freien Träger geschätzt ca. 530.000 Euro.
Das Präsidium des Hessischen Städtetages hatte im März 2020 allen Mitgliedsstädten
empfohlen, Beschlüsse zu fassen, die Einrichtungen und ambulanten Dienste unabhängig von
der Frage, ob die Einrichtungen geschlossen oder offen sind, zunächst bis zum 30.04.2020
weiter zu finanzieren. D abei erwartete das Präsidium von den Einrichtungen, Diensten u. ä.,
dass sie damit die Personalkosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die laufenden
Betriebskosten finanzieren.
Nun wird diese Empfehlung zur Weiterfinanzierung bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des
Hessischen Ausführungsgesetzes zum SodEG erweitert. Die Einrichtungen, Dienste u. ä.
finanzieren damit weiter die Personal - und Betriebskosten und vorerfüllen damit die
Voraussetzungen des SodEG.
Die Verwaltung wird weiterhin beauft ragt, die Einnahmeausfälle aufgrund der gültigen
Verordnungen gegenüber dem Land geltend zu machen.
- 4 -
Darmstadt, 22.04.2020
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0117
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.04.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00