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2020/0117

Freistellung der Elternentgelte für Kindertagesstätten und Kostenbeiträge für Kindertagespflege ab Mai 2020

Magistratsvorlage 22.04.2020

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2020/0117

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2020/0117

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.04.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0117 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1200/1300/1400/1600  Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-10/-30/-50/-51/-71 Sachkonto: 5090680/7128000/5090680  
 
Betreff: Freistellung der Elternentgelte für Kindertagesstätten und Kostenbeiträge für 
Kindertagespflege  ab Mai 2020 
 
Vorlage vom: 22.04.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat stimmt der Freistellung der Elternentgelte für Kindertagesstätten und 
Kostenbeiträge für Kindertagespflege für die weitere Dauer der Betretungsverbote laut 
Verordnungen der Hessischen Landesregierung zu.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.04.2020: 
 
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS -CoV-2 hat die hessische 
Landesregierung umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens verfügt, u.a. das 
Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ( Zweite 
Verordnung zu r Bekämpfung des Corona -Virus vom 13.03.2020 mit entsprechenden weiteren 
Änderungsverordnungen ). 
 
Die Kinderbetreuungseinrichtungen sind gemäß den Verordnungen lediglich für die 
Notbetreuung eines begrenzten Personenkreises geöffnet.  
 
Die Familien, welche die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, wurden von der Zahlung 
der Entgelte und Kostenbeiträge aufgrund der vertraglichen Regelungen und zur finanziellen 
Entlastung bereits für den Monat April 2020 gemäß Magistratsvorlage 2020/0098 
freigestellt. Diese F reistellung betrifft sowohl die Kindertagespflegestellen und die 
Kindertageseinrichtungen in städtischer, als auch in kirchlicher und freier Trägerschaft und 
soll weiterhin für die Dauer der Betretungsverbote gemäß Verordnungen für Familien ohne 
Anspruch auf Notbetreuung gelten.  
 
Durch diese Freistellung ergeben sich ab Mai 2020 nach derzeitigem Stand monatliche 
Mindereinnahmen durch entgangene Entgelte und Teilnahmebeiträge:  
 
- im Bereich der Elternentgelte der städtischen Kindertagesstätten in Höhe von ca. 
150.000 Euro 
- im Bereich der Tagespflege in Höhe von ca. 40.000 Euro  
 
und Mehrausgaben durch  
 
- Erstattung der Elternbeiträge bei den Kinderbetreuungseinrichtungen der kirchlichen und 
freien Träger geschätzt ca. 530.000 Euro. 
 
Das Präsidium des Hessischen Städtetages hatte im März 2020 allen Mitgliedsstädten 
empfohlen, Beschlüsse zu fassen, die Einrichtungen und ambulanten Dienste unabhängig von 
der Frage, ob die Einrichtungen geschlossen oder offen sind, zunächst bis zum 30.04.2020 
weiter zu finanzieren. D abei erwartete das Präsidium von den Einrichtungen, Diensten u. ä., 
dass sie damit die Personalkosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die laufenden 
Betriebskosten finanzieren.  
 
Nun wird diese Empfehlung zur Weiterfinanzierung bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 
Hessischen Ausführungsgesetzes zum SodEG erweitert. Die Einrichtungen, Dienste u. ä. 
finanzieren damit weiter die Personal - und Betriebskosten und vorerfüllen damit die 
Voraussetzungen des SodEG.  
 
Die Verwaltung wird weiterhin beauft ragt, die Einnahmeausfälle aufgrund der gültigen 
Verordnungen gegenüber dem Land geltend zu machen.

- 4 - 
 
Darmstadt, 22.04.2020  
 
Dezernat I     Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg     Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer    Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0117
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.04.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00