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Anpassung des Radverkehrshauptnetzes

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3750/2023 vom 26.01.2024

Stand: Am 05.12.2024 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Da es sich hier lediglich um Änderungen am bereits beschlossenen Radverkehrshauptnetz handelt, ist der Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ausreichend. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 2023-11-15 Angepasstes Radverkehrshauptnetz Porz

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    Radverkehrshauptnetz Gelbes Netz Grünes Netz Grünes Netz (geplant) straßenunabhängige Verbindung Abstimmungsbedarf bei anstehender Planung Angepasstes Radverkehrshauptnetz Porz Stand: 14.11.2023 © Stadt Köln und Regionalverband Ruhr, dl-de/by-2-0, Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS-Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und © OpenStreetMap-Mitwirkende (License: ODbL). Stand: Januar 2023 Hintergrundkarte: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 3750/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anpassung des Radverkehrshauptnetzes Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Anpassung des Radverkehrshauptnetzes (Anlage 2) zur Kenntnis und beschließt, dass die nachfolgenden Abschnitte in die neue Kategorie „Abstim- mungsbedarf bei anstehender Planung“ bzw. in das grüne Netz des Radverkehrshauptnetzes aufgenommen werden: In die neue Kategorie „Abstimmungsbedarf bei anstehender Planung“:  Siegburger Straße (zwischen Raiffeisenstraße und Salmstraße)  Waldstraße (zwischen Frankfurter Straße und Krieger Straße)  Akazienweg (zwischen Waldstraße und Hermann-Löns-Straße)  Rather Straße (zwischen Langebardenplatz und Bahnhofplatz  Ortsdurchfahrt Sandbergstraße (zwischen An der Mühle und Lülsdorfer Straße)  Frankfurter Straße (zwischen Nachtigallenstraße und Auf dem Acker) In das grüne Netz (im Zuge des Fahrradstraßenkonzeptes):  Raiffeisenstraße im Stadtteil Poll  Bennauerstraße im Stadtteil Porz  Friedrich-Ebert-Ufer zwischen Bahnhofstraße und Fischerweg im Stadtteil Porz Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Porz hat in der Sitzung vom 01.09.2022 das Radverkehrshauptnetz (1962/2022) für den Bezirk Porz beschlossen. In der Sitzung am 01.09.2022 wurden zusätzli- che Änderungsanträge (1546/2022, 1561/2022, 1564/2022) zum Radverkehrshauptnetz be- schlossen. Die Verwaltung teilte in einer Mitteilung (1659/2023) an die Bezirksvertretung Porz ihre fachli- che Einschätzung zu den Änderungsanträgen mit. Aufgrund von Unstimmigkeiten wurde diese Mitteilung der Verwaltung in einem Fachgespräch zwischen Mitgliedern der Bezirksvertretung und der Verwaltung am 22.08.2023 diskutiert und seitens der Verwaltung erläutert. Im Rah- men des Fachgesprächs hat die Verwaltung anhand der einzelnen Abschnitte dargelegt, wes- halb die neue Kategorie „Abstimmungsbedarf bei anstehender Planung“ für die betreffenden Abschnitte als sinnvoll erachtet wird. Durch die Aufnahme in die Kategorie „Abstimmungsbe- darf bei anstehender Planung“ wird bei der finalen Netzzuweisung eine erhöhte Flexibilität vor- behalten. Für die betreffenden Abschnitte, bei denen die fachliche von der politischen Mei- nung abweicht, ist im Zuge des Planungsprozesses somit ein größerer Handlungsspielraum gegeben. Durch das Fachgespräch konnten die Unstimmigkeiten ausgeräumt werden und die Teilnehmenden stimmen der Einschätzung der Verwaltung zu. Als Ergebnis wurde festgehal- ten, dass die Änderungen des Radverkehrshauptnetzes in einer neuen Beschlussvorlage der BV Porz vorgelegt werden. Des Weiteren wurden im Zuge der Erstellung und Abstimmung des Fahrradstraßenkonzeptes (3748/2023) drei Streckenzüge in das Fahrradstraßenkonzept mit aufgenommen, die bisher noch nicht im Radverkehrshauptnetz (im grünen Netz) enthalten sind. Da das Radverkehrs- hauptnetz als Grundlage für das Fahrradstraßenkonzept gilt, ist es notwendig, dass diese Streckenzüge mit in das Radverkehrshauptnetz aufgenommen werden. Hintergrund: Grundlage der zukünftigen Radverkehrsplanungen im Bezirk Porz ist das Radverkehrshaupt- netz. Dieses Konzept bildet die Zielvorstellung der zukünftigen Radhauptrouten ab und ist maßgeblich für die Berücksichtigung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Durch zu- künftige Straßenplanungen auf diesem Netz wird der Zielzustand sukzessive hergestellt. Ziel ist ein zusammenhängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz, das den Bezirk Porz mit den benachbarten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radverkehr auf den Radhauptrouten gebündelt werden und ein besonders si- cher und komfortabel befahrbares Netz entstehen. Bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Rahmen des Zielkonzeptes wird die Netzbe- deutung der Verbindung erneut überprüft sowie aktuelle Entwicklungen berücksichtigt. 3 Klimabewertung: Das Radverkehrskonzept Porz bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen der Rad- verkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von attrak- tiven Radverkehrsverbindungen im Bezirk Porz. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adä- quate Alternative zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Be- schluss als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Radverkehrshauptnetz

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2024

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 6.3, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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