Behelfsmäßiger Ausbau der Verkehrsverbindung L 92 (neu) zwischen der Straße vor dem Dorf / auf der Hundert (in Immendorf) und der Bödingerstrasse (in Rondorf)
Antrag nach § 3 BV2 (CDU) AN/0744/2015 vom 30.04.2015
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Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0744/2015 Stand: 11.11.2024 Sachstandsbericht Behelfsmäßiger Ausbau der Verkehrsverbindung L 92 (neu) zwischen der Straße vor dem Dorf / auf der Hundert (in Immendorf) und der Bödingerstrasse (in Rondorf) 8.1.5 Behelfsmäßiger Ausbau der Verkehrsverbindung L 92 (neu) zwischen der Straße vor dem Dorf / auf der Hundert (in Immendorf) und der Bödin- gerstrasse; Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der SPD-Fraktion, FDP- Fraktion, Hrn Bronisz und Herrn Ilg AN/0744/2015 Herr Schykowski fordert alle zum Beitritt auf. Die Verwaltung erläutert, dass eine asphaltierte Straße so „einfach“ nicht zu erreichen sei. Es müssten diverse, z.B. wasserrechtliche und/oder landschaftsrechtliche Genehmigungen ein- geholt werden. Eine aktuelle Finanzierung sei nicht gegeben. Nach den Ausführungen der Verwaltung modifiziert die CDU-Fraktion ihren Antrag. Nach den Ausführungen der Verwaltung modifiziert die CDU-Fraktion ihren Antrag. Dem modifizierten Antrag treten die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion, Herr Bronisz und Herr Ilg bei. Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, für die bereits bestehende Verkehrsverbindung L 92 (neu) zwi- schen der Straße vor dem Dorf / auf der Hundert (in Immendorf) und der Bödingerstrasse (in Rondorf) „am Buchengelände“ einen behelfsmäßigen den bereits beschlossenen Ausbau durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung 1 Stimme der Fraktion Die Grünen zugestimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Neben der Anbindung des geplanten Neubaugebiet Rondorf Nord-West an eine neue Stadt- bahnlinie („StadtBahn Süd“) ist es vorgesehen südlich von Rondorf eine Entflechtungsstraße 2 zu realisieren. Diese soll in Zusammenwirkung mit Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt von Rondorf („Dorfspange“) zu der gewünschten Reduzierung des Durch- gangsverkehrs im Ortskern von Rondorf führen und wird zudem eine zusätzliche Erschließung des geplanten Neubaugebietes darstellen. Die Entflechtungsstraße schließt im Westen an die Brühler Landstraße an (auf Höhe der im Bau befindlichen Ortsumgehung B51n) und verläuft in Richtung Osten - nördlich von Mesche- nich und Immendorf - bis zum Kreisverkehr am Kiesgrubenweg (L 150). Die Entflechtungs- straße liegt somit teilweise im Bereich der ehemals angedachten L 92 n. Nach dem Ratsbeschluss (Nr. 4122/2019) vom 26.03.2020 zur Führung der Entflechtungs- straße südlich von Rondorf wurde nach einer kleinräumigen Variantenuntersuchung mit dem erweiterten Planungsbeschluss (Nr. 2622/2021) die genaue Lage der Trasse festgelegt und die Verwaltung wurde beauftragt die Planung auf dieser Grundlage weiterzuführen sowie die Planfeststellung für die Entflechtungsstraße zu beantragen. Der Antrag auf Planfeststellung wurde im Sommer 2024 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Nächste Schritte: Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses soll die Maßnahme schnellstmöglich reali- siert werden. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: (kein weiterer Sachstandsbericht geplant) -
Foto 2 Antrag 8.1.5_
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Foto 1 Antrag 8.1.5
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