V/0161/2020
Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0006/2020 vom 04.02.2020, Münster sicher machen - Dem Terror keine Chance geben
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Vorlage Nr. 0161-2020, Anlage
3841 Zeichen
Anlage zur V/0161/2020
_ Antrag an den Rat Nr.: A-R/0006/2020
KiD-Reisgruppe Im Rat-dier Madt Münster
AfD-Ratsgruppe Münster
Leostraße 16 B
48153 Münster
.. . 4 AfD-Ratsgru
Münster sicher machen - Dem Im Rate SEK Münster
Terror keine Chance geben
Leostr. 16-8
48153 Münster
Tel. (0251) 60688623
“ martin.schiller@afd-muenster.de
Antrag an den Rat der Stadt Münster
‚ Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Stadt Münster verabschiedet ein Sicherheitskonzept gegen Terroranschläge und
Amokattacken.
2. Hierzu identifiziert sie potentielle Anschlagsziele für Attentäter und entwirft für jeden
. einzelnen Ort ein entsprechendes Sicherheitskonzept.
3. Passive Sicherheitsmaßnahmen werden, wo es sinrivoll ist’ eingeführt.
4. Bei.der Stadtverwaltung wird die Stelle eines Sicherheitsbeauftragen zur Abwehr von
Bedrohungen durch Terroranschläge und Amokläufen eingerichtet.
Begründung:
Die Zahl von Terroranschlägen. in Europa und Deutschland ist in den letzten Jahren
erheblich angestiegen. Beliebte Aufenthaltsorte, an denen viele Menschen
zusammenkommen und die leicht erreichbar sind, stellen für Terroristen ein Ziel dar.
Daher besteht grundsätzlich eine erhöhte abstrakte Gefahr für einen Terroranschlag.
Diesem hat die Stadt Münster bislang durch die Installation von fest verankerten und
versenkbaren Pollern an zentralen Standorten in der Innenstadt begegnet.
Die erhöhte Terrorgefahr zeigt; dass diese Maßnahme zum- Schutz der Bürger
notwendig war. Als alleinige Maßnahme ist sie aber nicht ausreichend, Sie kann nur ein
Baustein eines umfassendes Sicherheitskonzeptes sein. -
Dieses enthält sowohl aktive-Maßnahmen zur Abwehr von potentiell tödlichen
Bedrohungen, aber auch passive Schutzmaßnahmen.
Grundlage eines Sicherheitskonzeptes muss aber zunächst einmal die Identifizierung
möglicher potentieller Gefahrenquellen sein. Denn nur wenn potentielle Ziele von
Terroristen identifiziert sind, kann in einem nächsten Schritt entschieden werden, wie
jeder einzelne Ort abgesichert werden soll.
Mitglieder
Martln Schiller (Sprecher)
Richard Frederik Moi
3 #49{251) EEE www.afd-muenster.de
Di martin.schiller@afd-muenster.de
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In der Regel wird dies über Restriktionen und Beschränkungen beim Zutritt zu diesen
Orten erfolgen. Dies stellen aktive Abwehrmaßnahmen dar. :
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass potentielle Attentäter ihr Anschlagsziel nicht
rational auswählen, sondern opportunistisch auswählen. Entscheidend ist für sie die
leichte und sofortige Erreichbarkeit eines Zieles. Damit sie ihre geplante Tat sofort
umsetzen können.
Daher muss der Schutz nicht maximal ausfallen. Eine Aufrüstung der Stadt zu einer
Festung ist nicht nötig. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen geeignet sein, potentielle
Attentäter von ihrer Tat abzuschrecken. . .
Passive Sicherheitsmaßnahmen sind bei bedarf einzuführen. Hierzu gehören etwa
deutlich sichtbare Videokameras an belebten Orten. Ebenso Lautsprecheranlagen, um
die Bevölkerung zu warnen oder um so schnell Anweisungen weiter zu leiten.
Die Markt Beschicker.sind in das Sicherheitskonzept einzubeziehen. Etwa durch ein
stummes Warnsystem per SMS oder über WhatsApp, wie es in anderen Städten bereits
umgesetzt wird.
Das Sicherheitskonzept soll durch einen hierfür verantwortlichen bei der
Stadtverwaltung entworfen, umgesetzt und überwacht werden.
Denn nicht nur Terroranschläge bedrohen die Sicherheit in Münster. Auch Amoktaten
sind eine akute Bedrohung für die Einwohner dieser Stadt, Dies hat die Amokfahrt vom
07.April 2018 in Münster gezeigt.
In mehreren deutschen Städten kam es in der Vergangenheit zu Amoktaten an Schulen.
Auch für diese potentielle Bedrohungslage gilt es geeignete Strategien und Maßnahmen
zu entwerfen, Hierfür ist eine.zusätzliche Stelle in der Stadtverwaltung nötig. .
gez.
Martin Schiller und Richard Mol .
Anlage A
927 Zeichen
Anlage A zur V/0161/2020 Kurzüberblick Ablehnung eines Ratsantrages zur Einführung von Sicherheitskonzepten und –maßnahmen ge- gen Terroranschläge und Amokattacken Ziele/Teilziele/Zielerreichung ./. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Ordnungsbehördengesetz NRW Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beschlussvorlage
2060 Zeichen
V/0161/2020 V/0161/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0006/2020 vom 04.02.2020; Münster sicher machen - Dem Terror keine Chance geben Beratungsfolge 24.03.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Sicherheitskonzepte und Sicherheitsmaßnahmen sind Standardmaßnahmen polizeilicher und ordnungsbehördlicher Tätigkeit, die in Münster bereits seit langem umgesetzt werden. Das Antragsanliegen wird daher nicht aufgegriffen. 2. Der Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A -R/0006/2020 vom 04.02.2020 (Anlage) ist damit erledigt. Begründung: Der Antrag wurde in der Ratssitzung vom 12.02.2020 eingebracht und an den Ausschuss für Pers o- nal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government verwiesen. Die Abwehr von Terroranschlägen und Amokattacken fällt gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Polizeigesetz NRW in die ausschließliche Zuständigkeit der Polizei und ist damit in erster Linie keine kommunale Angel e- genheit. Die Stadt Münster kommt jedoch in enger Kooperation und Abstimmung mit dem Polize iprä- sidium Münster ihrer verbleibenden eigenen Verantwortung nach. So bestehen für alle größeren Ve r- anstaltungen abgestimmte Sicherheitskonzepte. Passive Sicherheitsmaßnahmen sind für den wei t- räumigen Schutz der Innenstadt mittels stationärer Sperren berei ts teilweise umgesetzt ( Polleranla- gen; Vorlage V/0734/2017 ) . Mobile Anlagen ( z.B. Wassercontainer ) werden standardmäßig zum Schutz von Veranstaltungen eingesetzt. Ein besonderer Sicherheitsbeauftragter für die Stadtverwa l- tung ist entbehrlich, weil d ie Koordination der Sicherheitsbehörden , insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und der Ordnungsbehörde, bereits institutionalisiert und sichergestellt ist. Ordnungsamt 26.02.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schulze-Werner Telefon: 492-3200 SchuWe@stadt-muenster.de - 2 - V/0161/2020 i.v. Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Leostraße 16
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Details
- Aktenzeichen
- V/0161/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37