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V/0161/2020

Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0006/2020 vom 04.02.2020, Münster sicher machen - Dem Terror keine Chance geben

Vorlagen 26.02.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 7.1.2

Vorlage Nr. 0161-2020, Anlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Vorlage Nr. 0161-2020, Anlage

3841 Zeichen

Anlage zur V/0161/2020

_ Antrag an den Rat Nr.: A-R/0006/2020

KiD-Reisgruppe Im Rat-dier Madt Münster

AfD-Ratsgruppe Münster
Leostraße 16 B
48153 Münster

.. . 4 AfD-Ratsgru
Münster sicher machen - Dem Im Rate SEK Münster
Terror keine Chance geben

Leostr. 16-8
48153 Münster

Tel. (0251) 60688623
“ martin.schiller@afd-muenster.de

Antrag an den Rat der Stadt Münster

‚ Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

1. Die Stadt Münster verabschiedet ein Sicherheitskonzept gegen Terroranschläge und
Amokattacken.
2. Hierzu identifiziert sie potentielle Anschlagsziele für Attentäter und entwirft für jeden
. einzelnen Ort ein entsprechendes Sicherheitskonzept.
3. Passive Sicherheitsmaßnahmen werden, wo es sinrivoll ist’ eingeführt.
4. Bei.der Stadtverwaltung wird die Stelle eines Sicherheitsbeauftragen zur Abwehr von
Bedrohungen durch Terroranschläge und Amokläufen eingerichtet.

Begründung:

Die Zahl von Terroranschlägen. in Europa und Deutschland ist in den letzten Jahren
erheblich angestiegen. Beliebte Aufenthaltsorte, an denen viele Menschen
zusammenkommen und die leicht erreichbar sind, stellen für Terroristen ein Ziel dar.

Daher besteht grundsätzlich eine erhöhte abstrakte Gefahr für einen Terroranschlag.
Diesem hat die Stadt Münster bislang durch die Installation von fest verankerten und
versenkbaren Pollern an zentralen Standorten in der Innenstadt begegnet.

Die erhöhte Terrorgefahr zeigt; dass diese Maßnahme zum- Schutz der Bürger
notwendig war. Als alleinige Maßnahme ist sie aber nicht ausreichend, Sie kann nur ein
Baustein eines umfassendes Sicherheitskonzeptes sein. -

Dieses enthält sowohl aktive-Maßnahmen zur Abwehr von potentiell tödlichen
Bedrohungen, aber auch passive Schutzmaßnahmen.

Grundlage eines Sicherheitskonzeptes muss aber zunächst einmal die Identifizierung
möglicher potentieller Gefahrenquellen sein. Denn nur wenn potentielle Ziele von
Terroristen identifiziert sind, kann in einem nächsten Schritt entschieden werden, wie
jeder einzelne Ort abgesichert werden soll.

Mitglieder
Martln Schiller (Sprecher)
Richard Frederik Moi

3 #49{251) EEE www.afd-muenster.de

Di martin.schiller@afd-muenster.de

|
|
}
H
R
t

In der Regel wird dies über Restriktionen und Beschränkungen beim Zutritt zu diesen
Orten erfolgen. Dies stellen aktive Abwehrmaßnahmen dar. :

Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass potentielle Attentäter ihr Anschlagsziel nicht
rational auswählen, sondern opportunistisch auswählen. Entscheidend ist für sie die
leichte und sofortige Erreichbarkeit eines Zieles. Damit sie ihre geplante Tat sofort
umsetzen können.

Daher muss der Schutz nicht maximal ausfallen. Eine Aufrüstung der Stadt zu einer
Festung ist nicht nötig. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen geeignet sein, potentielle
Attentäter von ihrer Tat abzuschrecken. . .

Passive Sicherheitsmaßnahmen sind bei bedarf einzuführen. Hierzu gehören etwa
deutlich sichtbare Videokameras an belebten Orten. Ebenso Lautsprecheranlagen, um
die Bevölkerung zu warnen oder um so schnell Anweisungen weiter zu leiten.

Die Markt Beschicker.sind in das Sicherheitskonzept einzubeziehen. Etwa durch ein
stummes Warnsystem per SMS oder über WhatsApp, wie es in anderen Städten bereits
umgesetzt wird.

Das Sicherheitskonzept soll durch einen hierfür verantwortlichen bei der
Stadtverwaltung entworfen, umgesetzt und überwacht werden.

Denn nicht nur Terroranschläge bedrohen die Sicherheit in Münster. Auch Amoktaten
sind eine akute Bedrohung für die Einwohner dieser Stadt, Dies hat die Amokfahrt vom
07.April 2018 in Münster gezeigt.

In mehreren deutschen Städten kam es in der Vergangenheit zu Amoktaten an Schulen.

Auch für diese potentielle Bedrohungslage gilt es geeignete Strategien und Maßnahmen
zu entwerfen, Hierfür ist eine.zusätzliche Stelle in der Stadtverwaltung nötig. .

gez.

Martin Schiller und Richard Mol .

Anlage A

927 Zeichen

Anlage A zur V/0161/2020 
 
Kurzüberblick 
Ablehnung eines Ratsantrages zur Einführung von Sicherheitskonzepten und –maßnahmen ge-
gen Terroranschläge und Amokattacken 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
./. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Ordnungsbehördengesetz NRW 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beschlussvorlage

2060 Zeichen

V/0161/2020 
V/0161/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0006/2020 vom 04.02.2020; Münster sicher 
machen - Dem Terror keine Chance geben 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.03.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Sicherheitskonzepte und Sicherheitsmaßnahmen sind Standardmaßnahmen polizeilicher und 
ordnungsbehördlicher Tätigkeit, die in Münster bereits seit langem umgesetzt werden. Das 
Antragsanliegen wird daher nicht aufgegriffen. 
2. Der Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A -R/0006/2020 vom 04.02.2020 (Anlage) ist 
damit erledigt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag wurde in der Ratssitzung vom 12.02.2020 eingebracht und an den Ausschuss für Pers o-
nal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government verwiesen. 
Die Abwehr von Terroranschlägen und Amokattacken fällt gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Polizeigesetz NRW 
in die ausschließliche Zuständigkeit der Polizei und ist damit in erster Linie keine kommunale Angel e-
genheit. Die Stadt Münster kommt jedoch in enger Kooperation und Abstimmung  mit dem Polize iprä-
sidium Münster ihrer verbleibenden eigenen Verantwortung nach. So bestehen für alle größeren Ve r-
anstaltungen abgestimmte Sicherheitskonzepte. Passive Sicherheitsmaßnahmen sind für den wei t-
räumigen Schutz der Innenstadt mittels stationärer Sperren berei ts teilweise umgesetzt   ( Polleranla-
gen; Vorlage V/0734/2017 ) . Mobile Anlagen ( z.B. Wassercontainer ) werden standardmäßig zum 
Schutz von Veranstaltungen eingesetzt. Ein besonderer Sicherheitsbeauftragter für die Stadtverwa l-
tung ist entbehrlich, weil d ie Koordination der Sicherheitsbehörden , insbesondere der Polizei, der 
Feuerwehr und der Ordnungsbehörde, bereits  institutionalisiert und sichergestellt ist. 
Ordnungsamt 
 
26.02.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schulze-Werner 
Telefon: 492-3200 
SchuWe@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0161/2020 
 
 
 
 
i.v. 
 
Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7.1.2 (Entsch. § 60 Abs.1 S.2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16

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Details

Aktenzeichen
V/0161/2020
Typ
Vorlagen
Datum
26.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37