Wohnbebauung Liebigstraße (gegenüber ehem. Schlachthof)
Antrag nach § 3 BV4 (SPD) AN/0567/2015 vom 14.04.2015
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Liebigstraße
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SPD-Fraktion Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters Rathaus 50667 Köln Köln, 13. April 2015 Antrag: Wohnbebauung Liebigstraße (gegenüber ehem. Schlachthof) Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.04.2015 TOP 8.1 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die oben genannten Fraktionen in der BV Ehrenfeld stellen folgenden Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 13. April 2015. Beschluss: Die Stadtverwaltung und die zuständigen politischen Gremien (Rat und Stea) sollen umgehend die Planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit auf dem Grundstück Liebigstraße 201, dessen östl. Teil sich heute in Privateigentum befindet und dessen westl. Teil der Stadt Köln gehört und an den benachbarten Privateigentümer als Parkplatz vermietet ist, Wohnbebauung mit einem Anteil von mindestens 30% gefördertem Wohnungsbau und einer Kindertagesstätte realisiert werden können. Begründung: Die BV Ehrenfeld hatte bereits im Dezember 2013 einen Beschluss gefasst, der die Verwaltung auffordert, auf der genannten Fläche Wohnnutzung zuzulassen. Dem Stadtentwicklungsausschuss wurde darauffolgend am 19. März 2015 eine Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt, in der es heißt: „Eine Wohnnutzung ist unter strengen Vorgaben hinsichtlich aktiver und passiver Lärmschutzmaßnahmen möglich.“ Da der Druck auf den Wohnungsmarkt in Ehrenfeld besonders hoch ist, soll die genannte Fläche nun zur Wohnbebauung freigegeben werden und sowohl die Verwaltung als auch die zuständigen politischen Gremien sollen umgehend die nötigen Maßnahmen ergreifen. Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Christiane Martin Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende S P D B Ü N D N I S 9 0 / D I E G R Ü N E N -
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0567/2015 Stand: 28.01.2022 Sachstandsbericht Wohnbebauung Liebigstraße (gegenüber ehem. Schlachthof) Gemeinsamer Antrag der SPD - Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschluss: Die Stadtverwaltung und die zuständigen politischen Gremien (Rat und Stea) sollen umge- hend die Planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit auf dem Grundstück Liebig- straße 201, dessen östl. Teil sich heute in Privateigentum befindet und dessen westl. Teil der Stadt Köln gehört und an den benachbarten Privateigentümer als Parkplatz vermietet ist, Wohnbebauung mit einem Anteil von mindestens 30% gefördertem Wohnungsbau und einer Kindertagesstätte realisiert werden können. Status x in Bearbeitung erledigt Sachstand zum 25.04.2017: Für das Areal liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage für die Errichtung von Wohnungsbau, Gewerbe und einer Kindertagesstätte vor. Derzeit wird die Bauvoranfrage geprüft, die Beur- teilung erfolgt nach § 34 BauGB. Der Bauherr plant insgesamt 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau (der Anteil auf dem derzeit noch städtischen Grundstück liegt bei 30%). Der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen sowie die Errichtung der Kita sollen durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gesichert werden. Sachstand zum 21.09.2018: Die Bauvoranfrage wurde im August 2017 positiv beschieden. Mit dem Antragsteller wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, in dem sich der Antragsteller verpflichtet, 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie eine Kindertagesstätte zu errichten. Nach Kenntnisstand der Verwaltung wird das Grundstück vom Eigentümer derzeit zum Ver- kauf angeboten. Sachstand zum 20.05.2019: Das Grundstück Liebigstraße wurde an einen neuen Investor veräußert. Der neue Eigentü- mer ist in den städtebaulichen Vertrag eingetreten, was bedeutet, dass auch dieser die Ver- pflichtung hat, 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau und eine Kita zu errichten. Die Wohnbauleitstelle wird auf den Investor zugehen, um das Vorhaben zu begleiten. 2 Sachstand zum 10.07.2020: Das Bauvorhaben Liebigstraße befindet sich in der Planungsphase. Der neue Eigentümer beabsichtigt, den dem städtebaulichen Vertrag zugrundeliegenden Entwurf des Architekten Manuel Herz gemeinsam mit diesem umzusetzen. Der neue Eigentümer ist auch in den städ- tebaulichen Vertrag eingetreten und ist somit verpflichtet, 20% öffentlich geförderten Woh- nungsbau und eine Kindertagesstätte zu errichten. Sachstand zum 28.01.2022: Die aktuelle Planung wurde in einem Fachgespräch Ende 2021 Mitgliedern der Bezirksvertre- tung Ehrenfeld vorgestellt. Der Städtebauliche Vertrag muss noch überarbeitet werden, da sich zum ursprünglichen Vertrag planungsbedingt einzelne Aspekte zur Lage der Kinderta- gesstätte, der Erschließung und dem öffentlich geförderten Wohnungsbau geändert haben. Der Vertrag befindet sich in der finalen Abstimmung. Die Bauanträge sind in der Bearbeitung. Es sind über 20% öffentlich geförderter Wohnungsbau geplant. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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