AN/0095/2022
Mindestens zwei autofreie Tage in der Innenstadt in 2022, Antrag Grüne
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Sachstandsbericht 2023
2370 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III
Vorlagen-Nummer
AN/0095/2022
Stand: 10.01.2023
Sachstandsbericht
Mindestens zwei autofreie Tage in der Innenstadt in 2022, Antrag GrüneBeschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, für mindestens zwei autofreie Tage in 2022 ein Konzept
gemäß Zusage der Verwaltung und Beschluss des Beschwerdeausschusses vom 19.03.2019
(BA/0035/2019) für die Innenstadt vorzulegen.
Hierfür werden:
1. Samstag, 30. April 2022, ggf. in Verbindung mit dem 1. Mai als Wochenende
oder als sehr guter Ersatz hierfür im engen und passenden Zusammenhang
der PolisMobility in Köln (18. bis 21. Mai) bietet sich das Wochenende 21. und
22. Mai an.
2. sowie das Wochenende 17. und 18. September im Rahmen der europäischen
Mobilitätswoche vorgeschlagen. Dies soll möglichst gemeinsam und in Ab-
stimmung mit Paris und Brüssel geschehen, ggf. auch im Verbund mit dem
Kölner Weltkindertag.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Grundsätzlich sind die im Rahmen „Autofreier Tage“ gewünschten Straßensperrungen gemäß
§ 45 StVO (Straßenverkehrsordnung) möglich. Solche Straßensperrungen setzen jedoch ei-
nen konkreten Anlass, wie z. B. eine Veranstaltung, voraus. Für einen autofreien Tag in der
Innenstadt muss die Verwaltung eine Veranstaltung konzipieren, die die Sperrung in dem ent-
sprechenden Umfang erforderlich macht (z.B. für Wegebeziehungen und Aktivitäten im auto-
freien Bereich) und die verkehrliche Planung (z.B. Umleitung, Verkehrssicherung, Beteili-
gungsverfahren) durchführen. Für 2022 und 2023 wurde die Verwaltung vom Rat der Stadt
Köln mit der Vorbereitung und Durchführung der polisMobility, die erstmalig vom 18.05.2022
bis zum 21.05. 2022 stattfand, beauftragt. Durch die polisMOBILITY sowie mehrere Verkehrs-
versuche (Ehrenstraße, Deutzer Freiheit, Venloer Straße) sind die planerischen Kapazitäten in
2022 und 2023 daher vollständig erschöpft.
Das von privaten Veranstaltern organisierte Straßenland Festival, welches am 19.06.2022 auf
der Nord-Süd-Fahrt ausgetragen wurde, wurde von der Verwaltung inhaltlich unterstützt.
Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche bereitet die Verwaltung zahlreiche Aktionen
vor, jedoch keine Straßenfestivals, die eine Straßensperrung zur Folge hätten.
Nächste Schritte:
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2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
3619 Zeichen
www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0095/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.01.2022 Mindestens zwei autofreie Tage in der Innenstadt in 2022 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung am 27. Januar 2022 zu setzen: Mindestens zwei autofreie Tage in der Innenstadt in 2022 Beschluss Die Verwaltung wird aufgefordert, für mindestens zwei autofreie Tage in 2022 ein Konzept gemäß Zusage der Verwaltung und Beschluss des Beschwerdeausschusses vom 19.03.2019 (BA/0035/2019) für die Innenstadt vorzulegen. Hierfür werden: 1. Samstag, 30. April 2022, ggf. in Verbindung mit dem 1. Mai als Wochenende oder als sehr guter Ersatz hierfür im engen und passenden Zusammenhang der PolisMobility in Köln (18. bis 21. Mai) bietet sich das Wochenende 21. und 22. Mai an. 2. sowie das Wochenende 17. und 18. September im Rahmen der europäischen Mobilitätswoche vorgeschlagen. Dies soll möglichst gemeinsam und in Ab- stimmung mit Paris und Brüssel geschehen, ggf. auch im Verbund mit dem Kölner Weltkindertag. Begründung Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Julie Cazier Fraktionsvorsitzende Julie.Cazier@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 11.12.2018 zogen die Antragsteller BUNT den Antrag bzw. GUT den zugehörigen Änderungsantrag auf zwei autofreie Tage zurück, da die Beigeordnete Blome wie folgt ausführte: „Die Verwaltung wird die Anträge zur Einführung von autofreien Tagen in Köln umfassend insbesondere unter Berücksichtigung der Luftrein- haltung und des Erlebnisraums Stadtquartier prüfen. Die Aspekte der technischen Fachäm- ter, die bis dato die Federführung hatten, müssen dabei im Rahmen des Partizipations- und Genehmigungsprozesses nachrangig betrachtet werden. Ebenso soll bei den sich aktuell abzeichnenden geeigneten Veranstaltungen die Möglichkeit einer Ziel gerichteten Erweite- rung und Betrachtung dargestellt werden. Eine detaillierte Stellungnahme wird den Ver- kehrsausschuss voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen erreichen.“ In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 19.3.2019 wies „Herr Rothe, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, [...] darauf hin, dass die Verwaltung im III. Quartal 2019 in den politischen Gremien ein Grobkonzept vorstellen möchte, welches auch die Initiativen in Brüssel und Paris berücksichtigen.“ Der folgende Beschluss lautete daher dann: „Der Ausschuss “begrüßt die Maßnahmen der Verwaltung zur weiteren Reduzierung des MIV und bittet sie, diese unter Einbeziehung des Vorschlags des Petenten (zwei autofreie Tage in der Innenstadt) fortzuführen.“ Bisher ist das angekündigte Konzept weder in 2019 noch in 2020 oder 2021 seitens der Verwaltung vorgestellt worden. Aufgrund der zeitlichen und organisatorischen Dimension solcher autofreien Tage muss die- ser Beschluss dringlich jetzt erfolgen, damit das noch vorzulegende Konzept der Verwaltung mit zwar knappen, aber noch ausreichenden Vorlauf in einer der nächsten Sitzungen der neuen Legislaturperiode beraten und abgestimmt werden kann. Julie Cazier Claus Vinçon Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Ehrenstraße
- Venloer Straße
- Ludwigstraße 8
- Deutzer Freiheit
- Nord-Süd-Fahrt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0095/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 13.01.2022
- Erstellt
- 13.01.2022 12:52