Dritter Jahresbericht zur Zertifizierung der Stadt Köln als familienfreundliches Unternehmen
Mitteilung Ausschuss 2217/2023 vom 30.08.2023
Stand: Am 25.09.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 03 zu 4.2.1 - Willkommensmappe
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Willkommensmappe bei der Stadtverwaltung Köln als zukünftige*r Köln Macher in Herzlich willkommen * Herzlich willkommen als zukünftige*r Köln Macher*in bei der Stadtverwaltung Köln Herzlich willkommen als zukünftige*r Köln Macher*in bei der Stadtverwaltung Köln Seite 4 Vorwort Liebe Kolleg*innen, herzlich willkommen bei der Stadt Köln! Ich freue mich sehr, dass Sie nun Teil unseres Teams sind und die bunte Vielfalt unseres Unt ernehmens Stadt Köln bereichern. Ich bin mir sicher, dass Sie sich Ihren Aufgaben mit Engagement und Herz widmen werden. Gemeinsam mit Ihren Vorgesetzten und Ihren Kolleg*innen werden Sie ab heute unsere Stadt mitgestalten. Hierbei möchten wir Sie mit dieser Willkommensmappe unterstützen und Ihnen den Einstieg so leicht wie möglich gestalten. Ihre Vorgesetzten und Kolleg*innen werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Mir ist es persönlich wichtig, dass Sie sich bei uns wohlfühlen. Ich wünsche mir, dass Sie gerne für die Stadt Köln arbeiten und sich für Ihre neuen Aufgaben begeistern können. Scheuen Sie Seite 5 also nicht davor zurück, Fragen zu stellen, den Austausch zu suchen, Dinge auch mal kritisch zu beleuchten und Ihre Ideen einzubringen. Frischer Wind tut unserer Verwaltung gut, daher sind Ihre Anregungen jederzeit willkommen. Nur so können wir unser Unternehmen Stadt Köln gemeinsam weiter nach vorne bringen und sicherstellen, dass wir die aktuellen und die zukünftigen Herausforderungen bestmöglich und im Sinne unserer Kölner Bürger*innen meistern. Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Start in Ihr neues Aufgabengebiet, viel Freude bei der täglichen Arbeit und danke Ihnen bereits jetzt für Ihren Einsatz. Herzliche Grüße Ihre Henriette Reker Oberbürgermeisterin Seite 6 Inhaltsverzeichnis Vorwort .......................................................................................................4 1. Wissenswertes über das Stadtgebiet Köln .................................................8 1.1 Wie ist das Stadtgebiet aufgebaut? ................................................................................. 9 1.2 Welche Stadtbezirke gibt es? ........................................................................................ 10 2. Wissenswertes über Ihre Arbeitgeberin ..................................................12 2.1 Zahlen und Daten zu Ihren neuen Kolleg*innen ............................................................. 13 2.2 Ihr Zugang zum städtischen IntraNet ............................................................................. 15 2.2.1 Welche Informationen gibt es in unserem IntraNet? ............................................. 15 2.2.2 Wo finde ich was? ................................................................................................. 15 2.2.3 Wieso sind die Schlagworte für Ihre Willkommensmappe wichtig? ....................... 16 2.2.4 Ab wann könne n Sie auf das städtische IntraNet zugreifen? .................................. 16 2.3 Ihre Stadtverwaltung .................................................................................................... 17 2.3.1 Wie is t die Stadtverwaltung aufgebaut? ............................................................... 17 2.3.2 Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan der Stadt Köln ...................................... 18 2.3.2.1 Was sind Organisationspläne und welche gibt es? .................................... 20 2.4 Was zeichnet unsere Kultur aus? .....................................................................................21 2.4.1 Wir machen Köln! ..................................................................................................21 2.4.2 Innovative Stadt – Sie machen den Unterschied! ................................................... 22 2.4.3 KölnerKompetenzmodell (KKM) ........................................................................... 24 2.4.4 Leitlinen ............................................................................................................... 25 3. Die Leistungen Ihrer Arbeitgeberin ..........................................................26 3.1 Moderne Arbeitgeberin ................................................................................................. 27 3.1.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf ...................................................................... 27 3.1.2 Flexible Arbeitszeitgestaltung .............................................................................. 28 3.1.3 Mobile Arbeit ....................................................................................................... 28 3.2.4 Vielfältige Teilzeitmöglichkeiten ........................................................................... 29 3.2 Gehalt und Leistungen .................................................................................................. 30 3.2.1 JobTicket .............................................................................................................. 30 3.2.2 Leistungsorientierte Bezahlung (LoB) ....................................................................31 3.2.3 KölnVorsorge – Die Sterbegeldversicherung .........................................................31 3.2.4 Rechtsschutz ........................................................................................................ 32 3.2.5 Zusatzversorgungskasse (ZVK) ............................................................................. 32 3.3 Karriere und Entwicklung .............................................................................................. 33 3.3.1 Personalentwicklung ............................................................................................ 33 3.3.2 Fortbildungsangebot ............................................................................................ 34 3.3.3 Personalentwicklungs- und Klimagespräch (PEK) .................................................. 35 3.3.4 Personalbeurteilung und Probezeit ....................................................................... 36 3.4 Vielfalt & Zusammenhalt ............................................................................................... 37 3.4.1 Diversity .............................................................................................................. 37 Seite 7 3.5 Gesundheit und Prävention ........................................................................................... 38 3.5.1 Betriebssportgemeinschaft (BSG) ......................................................................... 38 3.5.2 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ..................................................... 39 3.5.3 Zentrales Melde- und Auskunftssystem (ZeMAG) ................................................. 40 3.6 Weitere Schlagworte zu Leistungen und Vorteilen ..........................................................41 4. Häufig gestellte Fragen...........................................................................42 4.1 Fragen zur Erfassung Ihrer Arbeitszeit ............................................................................ 43 4.1.1 Wie ist meine Arbeitszeit geregelt?....................................................................... 43 4.1.2 Wie gestaltet sich meine tägliche Arbeitszeit? ..................................................... 43 4.1.3 Wie sind Ruhepausen, Ruhezeiten und Arbeitsunterbrechungen geregelt? ........... 44 4.1.4 Wie erfasse ich meine Arbeitszeit? ........................................................................ 45 4.1.5 Was ist unter dem BA Tag zu verstehen? ............................................................... 45 4.2 Fragen zur Dienst- und Arbeits befr eiung und zum Bildungsurlaub ................................. 46 4.2.1 Welche Gründe bestehen für Dienst- bzw. Arbeitsbefreiungen? ............................ 46 4.2.2 Inwiefern habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub? ................................................. 46 4.3 Fragen zum Krankmeldeverfahren und zum Entgeltersatzanspruch ............................... 47 4.3.1 Wie melde ich mich richtig krank? ........................................................................ 47 4.3.2 Habe ich Anspruch auf Entgeltersatzleistungen?................................................... 47 4.4 Fragen zum Arbeits- oder Dienstunfall ........................................................................... 48 4.4.1 Was ist ein Arbeitsunfall oder Dienstunfall? ........................................................... 48 4.4.2 Wie verhalte ich mich bei einem Unfall? ............................................................... 49 4.5 Sonstige Fragen............................................................................................................. 50 4.5.1 Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen? ............................................................. 50 4.5.2 Darf ich eine Nebentätigkeit ausüben? ................................................................. 50 4.5.3 Wie verhalte ich mich in Fällen von Korruptionsverdacht? ......................................51 4.5.4 Wie gehe ich bei technischen Schwierigkeiten vor? ................................................51 4.5.5 Wie versende ich datenschutzkonform größere Dateien? ......................................51 5. Ihre Ansprechpersonen ..........................................................................52 5.1 Ihr Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern ...................................................... 54 5.2 Ihre Personalvertretung ................................................................................................. 55 5.3 Ihre Schwerbehindertenvertretung ............................................................................... 56 5.4 Ihr Personal- und Verwaltungsmanagement .................................................................. 58 5.5 Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement ................................................................... 59 6. Neugierig geworden? .............................................................................62 6.1 Soziale Medien .............................................................................................................. 63 6.2 Städtischer Newsletter .................................................................................................. 63 6.3 Stadt intern ................................................................................................................... 64 6.4 Sag´s uns ...................................................................................................................... 65 6.5 Kölner Service-App ........................................................................................................ 65 6.6 Ihr Feedback .................................................................................................................. 66 1. Wissenswertes über das Stadtgebiet Köln Wie ist das Stadtgebiet aufgebaut? Welche Stadtbezirke gibt es? Was prägt die einzelnen Bezirke? Im ersten Teil Ihrer Willkommensmappe erfahren Sie mehr zu diesen Fragen! Wie ist das Stadtgebiet aufgebaut? Welche Stadtbezirke gibt es? Was prägt die einzelnen Bezirke? Im ersten Teil Ihrer Willkommensmappe erfahren Sie mehr zu diesen Fragen! 1. Wissenswertes über das Stadtgebiet Köln Seite 9 1.1 Wie ist das Stadtgebiet aufgebaut? Das Stadtgebiet Köln ist gegliedert in neun Stadtbezirke mit 86 Stadtteilen, auch Veedel genannt. Es erstreckt sich über eine Fläche von über 405 Quadratkilometern und damit ist Köln mit über einer Million Einwohner*innen die viertgrößte Stadt Deutschlands. 7 6 8 1 9 2 3 5 4 Rhein Kalk Porz Chorweiler Nippes Mülheim Lindenthal Ehrenfeld Rodenkirchen Innenstadt Seite 10 1.2 Welche Stadtbezirke gibt es? Stadtbezirk 1: Innenstadt 5 Stadtteile mit 129.055 Einwohnenden Fokus: Mittelpunkt der Stadt Akzente: Historisches Rathaus, Spanischer Bau, Kölner Dom, Koelnmesse, Köln Triangle, LANXESS Arena, MediaPark, Oper und Schauspiel, Philharmonie, Rheinpark, WDR-Arkaden, romanische Kirchen Stadtbezirk 2: Rodenkirchen 13 Stadtteile mit 111.040 Einwohnenden Fokus: beliebtes Wohnviertel im Grünen und am Rhein Akzente: historischer Ortskern mit der Maternus-Kapelle, Autobahn-Hänge- brücke, Diakonie Michaelshoven, Godorfer Hafen, Grüngürtel und Forst- botanischer Garten, Maternus-Kapelle und Rheinauen Stadtbezirk 3: Lindenthal 9 Stadtteile mit 153.600 Einwohnenden Fokus: Universität und beliebtes Wohnviertel Akzente: Einkaufsstraßen, Friedhof „Melaten“, Max-Planck-Institut, Grün- anlagen wie Stadtwald und Decksteiner Weiher, Rheinenergie Stadion, Sporthochschule, Universität Stadtbezirk 4: Ehrenfeld 6 Stadtteile mit 109.770 Einwohnenden Fokus: lebendiges, beliebtes Wohnviertel für Familien und Studenten, Kulturszene Akzente: Studenten- und Kulturszene, Butzweilerhof, Heliosturm, Herkules- hochhaus, Produktionsort von 4711/Kölnisch Wasser, WDR-Studios, Zentralmoschee Stadtbezirk 5: Nippes 7 Stadtteile mit 118.577 Einwohnenden Fokus: attraktives Wohnviertel Akzente: Blücherpark, Bürgerzentrum Nippes, Colonia-Hochhaus, Flora und Botanischer Garten, Grünanlage Nippeser Tälchen, Neven DuMont-Haus, Niehler Hafen, Nordpark, Pferderennbahn, Rheinauen, Rheinseilbahn, Zoo Stadtbezirk 6: Chorweiler 12 Stadtteile mit 82.732 Einwohnenden Fokus: Wohn- und Industrieviertel Akzente: Alter Ortskern Worringen, Chorbusch, ehemaliger Rheinarm „Worringer Bruch“, Erholungs- und Wassersportanlage Fühlinger See, Ford-Werke, „Dorfkirche“ Sankt Amandus, Schloss Arff Seite 11 Sie wollen mehr wissen? Stadtbezirk 7: Porz 16 Stadtteile mit 114.699 Einwohnenden Fokus: Industrie- und Wohnviertel, Naherholungsgebiet, Flughafen Akzente: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Gestüt Röttgen, Groov, Gut Leidenhausen mit Heideportal, Waldmuseum und Greifvogelstation, Flughafen, Schloss Wahn, Verschiebebahnhof, Wahner Heide Stadtbezirk 8: Kalk 9 Stadtteile mit 121.637 Einwohnenden Fokus: Kleine und mittelständige Unter-nehmen, Wohnviertel Akzente: Gewerbe- und Handwerkerhof, Kalker Kapelle, Kalk Karree, Köln Arcaden, Merheimer Heide, Odysseum, Polizei- präsidium, Rechtsrheinisches Techno- logiezentrum (RTZ), Wasserturm Stadtbezirk 9: Mülheim 9 Stadtteile mit 50.709 Einwohnenden Fokus: junge Firmen, Medien- und IT-Branche, Wohnviertel Akzente: Kulturbunker Mülheim, Siedlung Kunstfeld von 1920, Stadt- garten mit Stadthalle, Veranstaltungs- hallen E-Werk und Palladium, Wiener Platz, Wildpark Sie wollen mehr wissen? Weitere Informationen über die Bezirke des Stadtgebietes Köln finden Sie auf unserer Homepage unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/ stadtbezirke/ oder scannen Sie den QR-Code. Seite 12 2. Wissenswertes über Ihre Arbeitgeberin Wissen Sie bereits, wie viele Kolleg*innen Sie haben? Oder wie wir als Verwaltung strukturiert sind? Sie wollen zudem mehr über die Unternehmenskultur erfahren? Lesen Sie weiter für mehr Informationen! Wissen Sie bereits, wie viele Kolleg*innen Sie haben? Oder wie wir als Verwaltung strukturiert sind? Sie wollen zudem mehr über die Unternehmenskultur erfahren? Lesen Sie weiter für mehr Informationen! 2. Wissenswertes über Ihre Arbeitgeberin Seite 13 2.1 Zahlen und Daten zu Ihren neuen Kolleg*innen Hier finden Sie einen Auszug unserer Personaldaten:1 1 Die Zahlen orientieren sich am Personalbericht, Stand: 31.12.2020 (Schlagwort: Personalbericht) Männer: 7.982 Frauen: 13.176 38 %62 % Anzahl der Mitarbeitenden 21 % 79 % Beamte: 4.525 Beschäftigte: 16.633 Aufteilung der Mitarbeitenden Karrierewege in 700 Berufsbildern Altersstruktur: Ø 44,8 Jahre Seite 14 Männer: 792 Frauen: 942 46 %54 % Führungskräfte nach Geschlecht 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 2.853 1.589 1.339 2018 2019 2020 Externe Neueinstellungen Ausbildungsquote: 8,1 % 33 % unserer Mitarbeitenden erledigen ihre Arbeit in Teilzeit 15 % unserer Führungskräfte führen in Teilzeit Betriebszugehörigkeit: Ø 18 Jahre Seite 15 2.2 Ihr Zugang zum städtischen IntraNet 2.2.1 Welche Informationen gibt es in unserem IntraNet? Es enthält: – Aktuelle Neuigkeiten – Informationen, Ansprechpersonen und Aufgaben der Dienststellen sowie – Formulare und Vordrucke Außerdem finden Sie Informationen zu den Bereichen: – Verwaltungsreform #wirfürdiestadt – Bürgerservice & Presse – Politik & Gremien – Organisation – Personal – Gesundheit & Arbeitsschutz – Informationsverarbeitung & Datenschutz – Finanzen & Controlling – Vergabe – und so weiter 2.2.2 Wo finde ich was? Um sich im IntraNet schnell zurecht zu finden, empfehlen wir die Schlagwortsuche. Geben Sie einfach ein passendes Schlagwort in dieser Zeile ein: Daraufhin erhalten Sie eine Übersicht aller Einträge im IntraNet, die das gesuchte Schlagwort beinhalten. Seite 16 2.2.3 Wieso sind die Schlagworte für Ihre Willkommensmappe wichtig? Wir verweisen im Laufe der Willkommensmappe häufig auf Schlagwörter, mit denen Sie ganz einfach bei Bedarf weitere Informationen zu einem Thema Ihrer Wahl erhalten. Sie haben bislang keinen Zugriff auf das IntraNet? Kein Problem! Mithilfe des Internetportals cPort können Sie mit jedem internetfähigen Gerät ins IntraNet, egal ob Handy, Tablet oder Computer. Auf cPort haben alle Mitarbeitenden Zugriff! Sie können sich ganz einfach mit Ihrem städtischen Benutzerkonto anmelden. Nutzen Sie diesen Link für cPort: https://cport-basic.stadt-koeln.de/ Auch ohne städtisches Benutzerkonto! Mitarbeitende, die über kein städtisches Benutzerkonto verfügen (zum Beispiel im Bereich Grünflächen und Kita), müssen sich vor einer Nutzung über die Webseite https://registrierung-cport-basic.stadt-koeln.de registrieren. 2.2.4 Ab wann können Sie auf das städtische IntraNet zugreifen? Aktuell können Sie ab Ihrem ersten Arbeitstag bei uns auf das IntraNet zugreifen, unabhängig davon ob Sie einen PC -Arbeitsplatz haben! Zukünftig arbeiten wir an einer Lösung, um unseren neuen Mitarbeitenden den Zugriff direkt nach ihrer Vertragsunterzeichnung beziehungsweise Ernennung zu ermöglichen. Zum Abschluss ein Beispiel der Schlagwortsuche in der Willkommensmappe: Schlagwortsuche Personalbericht, Zahlen Daten Fakten, Personalbestand, Personalcontrolling Neugie rig geworden? Weitere Informationen zu Personaldaten finden Sie auch im aktuellen Personalbericht und im IntraNet. Nutzen Sie hierfür die Schlagwortsuche. Außerdem gibt im Themenbereich „Personal“ einen neuen Intranetauftritt für Sie und Ihre Kolleg*innen mit vielen hilfreichen Informationen. Wir freuen uns über Ihren Besuch! Seite 17 2.3 Ihre Stadtverwaltung 2.3.1 Wie ist die Stadtverwaltung aufgebaut? Der Aufbau einer öffentlichen Stadtverwaltung unterscheidet sich vom Aufbau eines Unter- nehmens oder anderer Organisationsformen. Um Ihnen einen ersten Überblick über die Strukturen Ihrer Arbeitgeberin zu geben, finden Sie im Folgenden den organisatorischen Aufbau sowie Organisationspläne. Oberbürgermeister*in Dezernat Amt Abteilung Sachgebiet Stelle An der Spitze der Stadtverwaltung steht der*die Oberbürgermeister*in, dem*der gleichzeitig ein eigener Geschäfts bere ich, das heißt ein eigenes Dezernat, zugeordnet ist. Ein Dezernat ist die Zusammenfassung mehrerer Dienststellen (zum Beispiel Ämter) unter der Leitung eines*einer Beigeordneten. Die den Aufgabenvollzug tragende Organi- sationseinheit ist zum Beispiel das Amt. Die Organisationseinheit „Amt“ kann anschließend in die Einheiten Abteilung, Sachgebiet beziehungsweise Sachgruppe/ Team untergliedert werden. Die Stelle ist die kleinste organisatorische Einheit, der eine oder mehrere Teilauf gabe n zugeordnet sind. Seite 18 2.3.2 Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan der Stadt Köln Der Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan wird stetig angepasst (Stand: 15.01.2022). Die aktuelle Version finden Sie mithilfe der Schlagwortsuche. Dezernat OB Oberbürgermeisterin Henriette Reker Dezernat I Stadtdirektorin Andrea Blome Allgemeine Verwaltung und Ordnung Dezernat II Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert Finanzen und Recht Dezernat III N.N. Mobilität Dezernat IV Beigeordneter Robert Voigtsberger Bildung, Jugend und Sport OB-1 Persönliche/r Referent/in OB-2 Referat für strategische Steuerung 01 Amt der Oberbürgermeisterin 01/02 Stabsstelle Events 01/1 Verwaltung, Rats- und Rechtsangelegenheiten, Personal, Protokoll 01/2 Fachreferate 01/3 Europa und Internationales 13 Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 130 Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbüro, Verwaltung 131 Newsroom 132 Online-Kommunikation 14 Rechnungsprüfungsamt 14/1 Antikorruptionsstelle 141 Abteilung für Verwaltungs- und betriebswirtschaftliche Prüfungen 142 Abteilung für Kassen- und IV-Prüfungen 143 Abteilung für technische Prüfungen 16 Amt für Integration und Vielfalt 160 Verwaltung und Strategische Projektsteuerung 161 Vielfalt 162 Kommunales Integrationszentrum 163 Fachkoordination EU-Einwanderung 164 Integrative Sprach- und Orientierungsförderung I/D1 Dezernatsbüro I/1 Datenschutzbeauftragte*r der Stadt Köln I/2 Betriebliches Gesundheits- management I/3 Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit 02 Bürgerämter 02-1 Bürgeramt Innenstadt 02-2 Bürgeramt Rodenkirchen 02-3 Bürgeramt Lindenthal 02-4 Bürgeramt Ehrenfeld 02-5 Bürgeramt Nippes 02-6 Bürgeramt Chorweiler 02-6/4 Schwerbehindertenrecht und Bundeselterngeld 02-7 Bürgeramt Porz 02-8 Bürgeramt Kalk 02-9 Bürgeramt Mülheim · 1000 Zentrale Dienste 11 Personal- und Verwaltungsmanagement 11/0 Stabsstelle Strategisches Management 110 Zentrale Verwaltung 111 Kompetenzzentrum 112 Organisation 113 Personalservice/ Personalberatung · 1100 Zusatzversorgung und Beihilfe 32 Amt für öffentliche Ordnung 32/0 Ordnungsrechtliche Prävention und Öffentlichkeitsarbeit 32/1 Innenrevision 32/2 Raummanagement 320 Verwaltungsabteilung 321 Gewerbeangelegenheiten 322 Straßenverkehrs- und allgemeine Ordnungs- angelegenheiten, Bußgeldstelle 323 Ordnungsdienst 324 Verkehrsdienst 327 Nutzung öffentlicher Flächen 33 Ausländeramt 330 Verwaltung und Grundsatz 331 Migration 332 Integration 333 Rückkehrmanagement 34 Bürgerdienste 340 Steuerung 341 Fachverwaltung 342 Kundenzentren 343 Bürgerinformation 344 Standesamt 37 Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 37/1 Grundsätzliche Angelegenheiten der FF 37/2 Öffentlichkeitsarbeit 370 Verwaltung 371 Gefahrenabwehr I, zentrale Einsatzorganisation 372 Gefahrenabwehr II, Technik und Gebäude 373 Gefahrenabwehr III, Informationssysteme 374 Rettungsdienst 375 Gefahrenvorbeugung 376 Aus- und Fortbildung, Analytische Task-Force II/1 Dezernatsbüro II/2 Stabsstelle für Beteiligungs- steuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht 03 Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 03-0 Bündnis BerufLeben 20 Kämmerei 20/01 Konzernfinanzierung 20/02 Stadtweites Risikomanagement 200 NKF-Finanzbuchhaltung 201 Stadtkasse 202 Zentrale Finanzsteuerung 203 Stiftungen, Nachlässe und Steuerberatung 204 Vollstreckung 205 Zentrale Verwaltungs- angelegenheiten, Innenrevision 206 IT Kompetenzzentrum Finanzen 21 Steueramt 21/1 Zentrale Klagebearbeitung 210 Verwaltungsabteilung 211 Gewerbesteuer 212 Grundbesitzabgaben 213 Aufwandssteuern 30 Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 300 Verwaltung und Versicherungen 301 Recht 302 Vergabe III/1 Dezernatsbüro 62 Bauverwaltungsamt 620 Verwaltungs-, Erschließungs- und Straßenrechts- angelegenheiten 621 Beitragsangelegenheiten nach BauGB und KAG 64 Amt für Verkehrsmanagement 64/1 Stabsstelle intelligente Verkehrssysteme 641 Verkehrssystemmanagement 642 Planung, Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen 643 Baustellenmanagement 644 Betriebsmanagement 66 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 660 Zentrale Aufgaben 661 Verkehrsplanung 664 Straßenplanung 665 Straßenbau 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 69/1 Stabsstelle Innenrevision/ Qualitätssicherung 690 Zentrale Aufgaben 691 Ingenieurbauwerke 692 Stadtbahn 693 Erhaltungsmanagement IV/1 Dezernatsbüro IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 40 Amt für Schulentwicklung 400 Allgemeine Schulangelegen- heiten, Verwaltung und Finanzen 401 Geschäftsstelle/Schulamt für die Stadt Köln 402 Schulbau und -betreuung 403 Rheinische Musikschule 404 Regionale Bildungslandschaft Köln 42 Amt für Weiterbildung 42/01 Referat Organisation und Service 42/02 Referat Personal und Helfereinsatz 42/1 Infrastruktur, Finanzen, Kommunikation 42/2 Programmbereich politische und kulturelle Bildung/ Veranstaltungsorganisation 42/3 Programmbereich berufliche Bildung und Gesundheit/ Veranstaltungsorganisation 42/4 Programmbereich Sprachen/ Veranstaltungsorganisation 42/5 Programmbereich Qualifizierung und Beschäftigungsförderung 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 51/1 Juristische Angelegenheiten und Gremienarbeit 510 Allgemeine Verwaltung 511 Pädagogische und Soziale Dienste 512 Kinderinteressen und Jugendförderung 513 Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung für Kinder 514 KITA-Bau 515 Bezirksjugendämter 516 Familienservice · 5110 Familienberatung und Schul- psychologischer Dienst Stadt Köln · 5111 Kinder- und Jugend- pädagogische Einrichtung der Stadt Köln 52 Sportamt 520 Administrative Aufgaben inkl. Sportförderung und Bäderangelegenheiten 521 Sportstättenbau und -pflege 522 Großveranstaltungen, Groß- sportanlagen und Projekte Seite 19 Stand: 15.01.2022 Dezernat V Beigeordneter Dr. Harald Rau Soziales, Gesundheit und Wohnen Dezernat VI Beigeordneter Markus Greitemann Planen und Bauen Dezernat VII Beigeordneter Stefan Charles Kunst und Kultur Dezernat VIII Beigeordneter William Wolfgramm Umwelt, Klima und Liegenschaften Dezernat V N.N. Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales V/1 Dezernatsbüro V/3 Sozialplanung/ Sozialberichterstattung 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 501 Zentrale Aufgaben 502 Fachstelle Wohnen, wirtschaftliche Hilfen, Reso-Dienste 503 Abteilung für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen 504 Bildung und Teilhabe/ Köln-Pass 505 Arbeitsmarktförderung 506 Bürgerzentren/Bürgerhäuser · 5000 Jobcenter 53 Gesundheitsamt 530 Verwaltungsabteilung 531 Medizinalwesen/ Amtsärztlicher Dienst 532 Infektions- und Umwelthygiene 533 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst 534 Soziale Psychiatrie 535 Gesundheitsplanung und -förderung 536 Gesundheitshilfen 56 Amt für Wohnungswesen 560 Verwaltung, Wohngeld, WBS 561 Wohnungsbauförderung, Wohnungsaufsicht 562 Wohnraumversorgung VI/1 Wohnungsbauleitstelle VI/4 Stadtbau im Quartier/ Domumgebung 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 26/0 Büro der Betriebsleitung 26/1 Interne Revision 260 HR und Finanzen 261 Objektmanagement 262 Bauprojektmanagement I 263 Bauprojektmanagement II 264 Betriebsmanagement 265 Asset und IT 48 Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 61 Stadtplanungsamt 61/0 Projekte 61/1 Verwaltung 61/2 Baugesuche 611 Team 1 Innenstadt/Deutz und Zentrale Planungs- angelegenheiten 612 Team 2 Stadtbezirke 2 bis 6 613 Team 3 Stadtbezirke 7 bis 9 63 Bauaufsichtsamt 63/1 Juristische Angelegenheiten 630 Bauaufsichtsabteilung 632 Abteilung für Verwaltungs- und Bauordnungsangelegenheiten VII/1 Dezernatsbüro VII/2 Planungsreferat VII/3 Archäologische Zone VII/4 Referat für Museumsangelegenheiten 41 Kulturamt 41/1 Verwaltung 41/2 Personen- und projektbezogene Förderung · 4101 Puppenspiele 43 Stadtbibliothek 43/1 Beratung und Elektronische Dienste 43/2 Bibliothekarische Systemanalyse, EDV 43/3 Bibliothekskundenservice und interne Kommunikation 430 Zentrale Bibliotheksverwaltung 431 Bestandsaufbau und -erschließung 432 Zentralbibliothek 433 Stadtteilbibliotheken 435 Heinrich-Böll-Archiv 44 Historisches Archiv 44/1 Verwaltung 44/2 Öffentlichkeitsarbeit 44/3 Vormoderne Bestände, Nachlässe und Sammlungen 44/4 Städtische Überlieferung seit 1815 und Grundsatz- angelegenheiten 44/6 Bestandserhaltung 44/7 Benutzung, Bibliothek und Digitalisierung · 4510 Wallraf-Richartz-Museum/ Fondation Corboud · 4511 Museum Ludwig · 4512 Römisch-G ermanisches Museum · 4513 Rautenstrauch-Joest- Museum · 4514 Museum für Angewandte Kunst · 4515 Museum für Ostasiatische Kunst · 4516 Museum Schnütgen · 4518 Kölnische s Stadtmuseum · 4520 NS-Dokumentationszentrum · 4522 Museumsdienst · 4523 Kunst- und Museums- bibliothek 46 Bühnen 46/0 - 46/2 Werk leitung 461 Verwaltungsabteilung 462 Wirtschaftsabteilung 463 Technischer Betrieb, Bauunterhaltung, Hausverwaltung 464 Bühnentechnische Abteilung 465 Kostümabteilung 466 Künstlerischer Betrieb 467 Künstlerischer Betrieb Oper 468 Künstlerischer Betrieb Schauspiel 47 Orchester 47/01 Dramaturgie 47/02-09 Orchester 47/10 Verwaltung VIII/1 Dezernatsbüro VIII/2 Koordinationsstelle Klimaschutz VIII/3 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschafts- betrieb (AWB) 23 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 230 Liegenschaftsabteilung 231 Abteilung für Grundstücks- wertermittlungen 232 Abteilung für Kataster und Geobasisdaten 233 Vermessungsabteilung 234 Abteilung für Bodenordnung und Ortsbaurecht 235 Verwaltungsabteilung 236 Marktwesen 57 Umwelt- und Verbraucher- schutzamt 570 Verwaltung 571 Untere Naturschutzbehörde 572 Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschafts- behörde (IWA) 573 Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz 574 Umweltplanung und -vorsorge 576 Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 67/0 Service- und Beteiligungs- management, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit 670 Verwaltung 671 Grün- und Landschaftsplanung 672 Friedhöfe 673 Stadtgrün, Forst IX/1 Dezernatsbüro IX/2 Stabsstelle Digitalisierung IX/3 Stabstelle Wirtschafts- förderung 12 Amt für Informationsverarbeitung 12/2 Breitbandkoordination 120 IT-Gestaltung 121 Anwendungen 122 Infrastruktur 123 Verwaltung und IT-Vergaben 15 Amt für Stadtentwicklung und Statistik 15/1 Strategische Stadtentwicklung 150 Verwaltung und Städtebau- förderung 151 Stadtentwicklung 152 Koordination 153 Statistik und Informationsmanagement Schlagwortsuche Organisationspläne, Dezernatsverteilungsplan Seite 20 2.3.2.1 Was sind Organisationspläne und welche gibt es? Die Organisationspläne legen den Aufbau und die Aufgabenverteilung innerhalb der Stadtver- waltung fest. Die Stadt Köln unterscheidet hierbei folgende Organisationspläne: Den Aufgabengliederungsplan ist ein Verzeichnis der Aufgaben der Stadt Köln, gegliedert nach dem Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan. Der Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan bildet die Gliederung in Dezernate und Dienst- stellen ab. Durch den Dienstverteilungsplan werden die von den Dezernaten und Dienststellen zu erledigenden Aufgaben und Tätigkeiten auf die einzelnen Stellen in dem jeweiligen Dezernat und den jeweiligen Dienststellen verteilt und so die Aufgabenwahrnehmung innerhalb der Dezernate und Dienststellen in abgegrenzte Arbeitsgebiete gegliedert. Der Stellenplan legt die Stellen nach Art, Zahl und Bewertung fest. Schlagwortsuche Handbuch der Stadtverwaltung Köln, Aufgabengliederungsplan Neugierig geworden? Sie möchten mehr zu den Zielen, dem Aufbau und den Aufgaben der Stadtverwaltung wissen? Dann hilft Ihnen das Handbuch der Stadt Köln weiter! Das Handbuch der Stadtverwaltung ist eine verbindliche Arbeitsgrundlage für Ihren dienstlichen Alltag. Es beinhaltet elementare Hinweise zur Erledigung der Dienstgeschäfte und den Verantwortlichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung. Sie können sich so genauer über Ihre neue Arbeitsstelle informieren und haben die Gelegenheit immer wieder nachzu- schlagen, was – wo – wie geregelt ist! Seite 21 2.4 Was zeichnet unsere Kultur aus? 2.4.1 Wir machen Köln! Wir wissen, wie viel unsere Mitarbeitenden leisten, um Köln noch schöner, stärker, lebenswerter, bunter – kurz: besser zu machen. Und das in jeder Dienststelle und in jeder Aufgabe, ganz gleich ob (Schul-)Sekretariat oder Bürgertelefon, ob Buchhaltung oder Zulassungsstelle, Ausländer-, Ordnungs- oder Steueramt, ob kaufmännisch oder technisch, im sozialen oder medizinischen Bereich, ob im Büro oder an der frischen Luft. Das schätzen wir – und möchten darum ebenso viel zurückgeben: Ein wertschätzendes Arbeitsumfeld und attraktive Benefits. Details unterscheiden sich je nach Einsatzgebiet, doch jedes unserer Fachämter hat Antworten auf diese Fragen: Bei uns können Sie vielfältige Möglichkeiten für Ihre individuelle Entwicklung entdecken und nutzen. Erfahren Sie mehr beim Stöbern in der Willkommensmappe und vor allem auf unserer IntraNet-Seite. Dort bekommen Sie einen Rundumblick zu den einzelnen Leistungen und finden weiterführende Informationen, Einblicke und Erfahrungen. Außerdem bleiben wir über Neuig- keiten und Aktionen miteinander im Austausch. Wir wünschen Ihnen als Kölnmacher*in eine gute Zeit bei uns! Schlagwortsuche Wir machen Köln! Seite 22 2.4.2 Innovative Stadt – Sie machen den Unterschied! Köln ist eine Millionenstadt, die mit immer neuen Herausforderungen, wie Bevölkerungs- wachstum, Klimawandel und Digitalisierung, konfrontiert ist. Die Entwicklung von Technik und Kommunikation verläuft heute extrem schnell und exponentiell. Nicht zuletzt hat die Corona Pandemie unser Arbeiten auf den Kopf gestellt. Unsere Verwaltung muss sich jetzt für diese Herausforderungen rüsten! Mit der 2017 gestarteten, fünfjährigen Verwaltungsreform #wirfürdiestadt, haben wir den Grundstein für Köln als Stadt der Zukunft gelegt. Wir haben ganzheitliche Veränderungen angestoßen, die alle Bereiche unserer Verwaltung betreffen. Wir haben Prozesse und die Zusammenarbeit verbessert, erste Dienstleitungen digitalisiert und an vielen Stellen den Gang zur Verwaltung vereinfacht. Mit agilen Formaten sind neue Arbeitsweisen und Methoden in unserer Verwaltung angekommen, mit denen wir flexibel auf neue Anforderungen reagieren können. Durch sie entstehen Inno- vationen und Veränderungen, wie zum Beispiel in unseren Veränderungswerkstätten. Damit setzen wir an einem wichtigen Knackpunkt an: Wir entwickeln nutzendenzentrierte Lösungen, die wir lernend umsetzen. So können wir situationsgerecht kurzfristig wichtige Themen angehen und unseren Service für die Kölner*innen verbessern. Von Anfang an war klar: Unsere Arbeit ist nicht nach fünf Jahren getan! Genauso wie sich Anforderungen an uns ständig ändern, genauso muss unsere Verwaltung mitgehen und beweglich sein. Dazu braucht es eine lernende Organisation, die Veränderungen als normal und wünschenswert ansieht und aktiv auf neue Reize reagiert. Seite 23 Doch was bedeutet das genau für mich? Es bedeutet, Fehler machen zu dürfen, Erfahrungen zu teilen und daraus zu lernen. Abläufe zu hinterfragen, Kundenbeziehungen neu zu gestalten und Routinen aufzubrechen – all das sind in einer lernenden Organisation für alle Kolleg*innen normal! Jede*r Einzelne kann ihr*sein bisheriges Tun überdenken und neue Wege ausprobieren! Perspektivisch entwickeln wir uns von Jahr zu Jahr weiter: Wir wollen vor allem räumliche, mobile oder virtuelle Formate und Orte schaffen, um dort neue Formen der Kollaboration, Kooperation und Beteiligung zu entwickeln. Wir wollen Innovation in Zukunft gemeinsam mit den Kölner*innen gestalten und zusammen an konkreten Innovationsprojekten für unsere Stadt arbeiten. Wir bleiben weiterhin am Ball, um besser zu werden, für alle Kölner*innen und alle Mit arbeitende! Dabei kommt es auf jeden einzelnen von Ihnen an, nur gemeinsam machen wir den Unterschied! Sie haben Fragen oder Anregungen? Melden Sie sich gerne unter Verwaltungsreform@stadt-koeln.de bei uns! Schlagwortsuche Verwaltungsreform, #wirfürdiestadt, Innovationsplattform Seite 24 2.4.3 KölnerKompetenzmodell (KKM) Das KölnerKompetenzmodell (KKM) definiert die Kompetenzen und Fähigkeiten, die für eine erfolgreiche Aufgabenerledigung erforderlich sind. Mit dem KKM formulieren wir die Anforderungen an die Mitarbeitenden und Führungskräfte, damit die gesamte Stadtverwaltung heute und in Zukunft ihre Aufgaben erfolgreich und bestmöglich erfüllen kann. Mit der Implementierung passen wir bestehende Personalinstrumente an die Inhalte des KKM an, um es erlebbar und wirksam zu machen. Ziel dieses umfassenden Ansatzes ist es unter anderem, dass die persönliche Weiterentwicklung, die Personalgewinnung und der optimale Personaleinsatz erfolgreicher ausgerichtet werden können. Hier sehen Sie die Kompetenzbereiche mit den jeweiligen Kompetenzen: P E R S O N A LENTW ICKLUNGSKOM PETENZ UNTERNEHM ERISCHESDENKEN U N D H A N D E L N F ÖR D E R U N G V O N I N D I V I D U A L I T ÄT U N D V I E L F A L T Für Mitarbeitende und Führungs- kräfte gleichermaßen relevant F A C H L I C H E K O M P E T E N Z E N F A CHLICHEKOMPETENZENFACHLICHEKOM PETENZEN V E R ÄN D ERUNGSFÄHIGKEITHANDLUNGSORIEN T IE R U N G V I E L F A L T S O R I E N T I E R U N G L E R N F ÄH I G K E I T K O M M U N I K A T I O N S F ÄH I G K E I T K O O P E R A T I O N S F ÄH I G K E I T E i n f üh l u n g s v e r m ög e n S e r v i c e - / D i e n s t l e i s t u n g s a o r i e n t i e r u n g A r g u m e n t a t i o n s f äh i g k e i t V e r n e t z t e s H a n d e l n V e rän derungsbereitschaftLoyalität& Integrität D i v e r s i t ät s üb e r z e u g u n g A n a l y s e f äh i g k e i t In n ovationsfähigkeitZielorientierung I n d i v i d u e l l e B e l a s t b a r k e i t S e l b s t r e f l e x i o n K o n f l i k l ös u n g s f äh i g k e i t K O O P E R A T I O N S B E R E I T S C H A F T KÖLNER KOMPETENZ-MODELL Für Mitarbeitende und besonders für Führungskräfte relevant D igitaleKom petenz DELEGATIONSFÄHIGK E IT L e r n - u n d L e i s t u n g s b e r e i t s c h a f t Schlagwortsuche KKM, KölnerKompetenzmodell Seite 25 2.4.4 Leitlinen Schlagwortsuche Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Die Leistungen Ihrer Arbeitgeberin3. Im folgenden Kapitel zeigen wir Ihnen einen Ausschnitt der Leistungen Ihrer Arbeitgeberin! Finden Sie heraus, welche Leistungen wir anbieten und wie Sie bei uns profitieren können. Im folgenden Kapitel zeigen wir Ihnen einen Ausschnitt der Leistungen Ihrer Arbeitgeberin! Finden Sie heraus, welche Leistungen wir anbieten und wie Sie bei uns profitieren können. Die Leistungen Ihrer Arbeitgeberin3. Seite 27 3.1 Modernes Arbeiten 3.1 Modernes Arbeiten 3.1.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf Um familienfreundliche Arbeitsbedingungen und bessere Rahmen- bedingungen für die Vereinbarkeit zu schaffen, wurde das Bündnis BerufLeben gegründet. Seit 2020 ist die Arbeitgeberin Stadt Köln als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet. Mit dem Ziel, die Verein- barkeit von Familie und Beruf für die Mitarbeitenden der Stadt Köln stetig zu verbessern, bearbeiten wir im Bündnis BerufLeben über 7 Handlungs felde r und 29 Maßnahmen für eine familienfreundliche und lebensphasen- orientierte Personalpolitik. Dazu gehören zum Beispiel die Gründung eines Väternetzwerks, ein Konzept zu Führen in Teilzeit, der Aufbau eines eigenen Familien- und Pflegeservices oder das Beurlaubtenkonzept. Einen Überblick über die Handlungsfelder und Maßnahmen erhalten Sie im Intranet unter den angegebenen Schlagwörtern. Wir.Unterstützen.Vereinbarkeit. Ihr Team vom Bündnis BerufLeben Schlagwortsuche Vereinbarkeit, Bündnis, BerufLeben, Familienfreundlichkeit, Väternetzwerk, Führen in Teilzeit, Beurlaubtenkonzept, Familienservice, Pflegeservice Seite 28 3.1.2 Flexible Arbeitszeitgestaltung Wir entwickeln uns als Arbeitgeberin stetig weiter. Ein wichtiger Meilenstein ist die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Sie ist maßgeblich für hohe Kunden- und Serviceorientierung sowie die Verein- barung von Beruf und Privatleben. In diesem Zusammenhang überarbeiten wir aktuell mehrere Dienstvereinbarungen rund um dieses Themengebiet. Den aktuellen Stand zu unserer Weiterentwicklung finden Sie im IntraNet. Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden in Gleitzeit arbeiten, soweit nicht ausdrücklich andere Arbeitszeiten festgelegt sind. Schlagwortsuche Arbeitszeit, flexible Arbeitszeit 3.1.3 Mobile Arbeit Wie unter „Flexible Arbeitszeitgestaltung“ beschrieben befinden wir uns auch im Mobilen Arbeiten in einer Veränderungsphase. Hierzu wurde unter anderem ein Steuerungskreis „Neue Arbeit“ gebildet, der Ideen und Konzepte zu Neuem Arbeiten gestaltet und weiterentwickelt. Auch jetzt schon ist mobiles Arbeiten bei der Stadt Köln in den meisten Bereichen möglich und für viele Beschäftigte Arbeitsalltag. Hierfür müssen die Mitarbeitenden mit Ihrer unmittelbaren Führungskraft eine Einzelvereinbarung abschließen. Darin werden die konkreten Bedingungen fürs mobile Arbeiten unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse festgelegt. Schlagwortsuche Mob ile Arbeit, Steuerungskreis „Neues Arbeiten“ Seite 29 3.1.4 Vielfältige Teilzeitmöglichkeiten Als moderne Arbeitgeberin unterstützen wir die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch vielfältige Teilzeitmöglichkeiten. 33 Prozent unserer Beschäftigten arbeiten in Teilzeit, sogar 15 Prozent unserer Führungskräfte üben ihre Arbeit in Teilzeit aus. Um Ihre Arbeitszeit zu reduzieren müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zentralen Personalstelle stellen. Sie haben Fragen zu Teilzeitmöglichkeiten oder zur Antragsstellung? Ihre zentrale Personalstelle (siehe Teil 5 „Ansprechpersonen“) hilft Ihnen gerne weiter. Zudem finden Sie weitere Informationen im IntraNet, zum Beispiel, wie Sie Ihre Teilzeit beantragen können. Schlagwortsuche Teilzeit, Dienst- und Arbeitsverhältnis Seite 30 3.2 Gehalt & Leistungen 3.2 Gehalt & Leistungen 3.2.1 JobTicket Wir bieten in Kooperation mit den Kölner Verkehrs-Betrieben und dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg ein Job-Ticket an. Sie reisen somit nicht nur umweltschonend zur Arbeit, sondern verringern auch Ihre Anfahrtskosten. Das Ticket ist auch während Ihrer Freizeit mit zusätzlichen Vergünstigungen nutzbar, wie zum Beispiel der Mitnahme einer weiteren Person am Wochen- ende und die kostenfreie Nutzung von KVB-Rädern für 30 Minuten am Tag. Die Antragsfrist zur Bestellung und Kündigung eines Jobtickets endet grundsätzlich am 12. eines Monats für den Folgemonat. Ihre Rückfragen zum JobTicket beantworten Ihnen die Ansprechpersonen gerne unter 11-113-0-Grosskundenticket@stadt-koeln.de. Schlagwortsuche Jobticket, KVB Seite 31 3.2.2 Leistungsorientierte Bezahlung (LoB) Die leistungsorientierte Bezahlung (LoB) ist ein variabler Lohnbestandteil, der leistungsabhängig bezahlt wird. Die LoB soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden. Zum Jahres- beziehungsweise bei Beschäftigungsbeginn schließen die Führungskräfte mit Ihren Mitarbeitenden eine Zielvereinbarung ab. Aus dem Leistungsergebnis am Ende des Jahres wird die jährliche Leistungsprämie für die Mitarbeitenden berechnet. Grundlage ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Aber auch die Beamt*innen. Schlagwortsuche Leistungsorientierte Bezahlung, LOB – Häufig gestellte Fragen 3.2.3 KölnVorsorge – Die Sterbegeldversicherung Die KölnVorsorge wurde 1890 als Solidargemeinschaft von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln gegründet. Alle Versicherten der KölnVorsorge bilden eine Selbsthilfegemeinschaft. Die eingezahlten Beiträge dienen dem Zweck, im Todesfall eines ihrer Mitglieder einen Zuschuss zu den Bestattungskosten zu zahlen. Sie können sich jederzeit von der KölnVorsorge beraten lassen, ob die Sterbegeldversicherung für Sie in Frage kommt. Melden Sie sich hierfür gerne unter info@koelnvorsorge.de. Schlagwortsuche St erbegeldversicherung, KölnVorsorge Seite 32 3.2.4 Rechtsschutz Sollte Sie im Rahmen Ihrer Aufgabenerfüllung rechtliche Unterstützung benötigen, unter- stützen Sie hierbei die Kolleg*innen des Personal- und Verwaltungsmanagements. Sie erreichen Sie unter 11-113-32@stadt-koeln.de. Schlagwortsuche Rechtsschutz, Arbeitsplatzregelungen 3.2.5 Zusatzversorgungskasse (ZVK) Die ZVK der Stadt Köln gewährt eine zusätzliche betriebliche Versorgung im Alter, bei Erwerbs- minderung und für Hinterbliebene. Als Mitglied erhalten Sie mit der ZVK Rente aus der Pflicht- versicherung neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche Betriebsrente. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Ansprechpersonen der ZVK unter zvk@stadt-koeln.de beziehungsweise 0221/221-22263 wenden. Schlagwortsuche Zus atzversorgungskasse, Betriebsrente Seite 33 3.3 Karriere & Entwicklung 3.3 Karriere & Entwicklung 3.3.1 Personalentwicklung Die Personalentwicklung unterstützt Sie bei der Entwicklung Ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen, damit Sie heute und in Zukunft Ihre Aufgaben bestmöglich bewältigen können. Nur so können wir uns als professionelle Dienstleisterin, geschätzte Partnerin und attraktive Arbeitgeberin positionieren. Durch unsere Angebote und Maßnahmen gestalten wir gemeinsam unsere Organisationskultur aktiv mit. Das umfangreiche Portfolio enthält viele (individuelle) Entwicklungs- und Unterstützungsangebote: – Aufstiegsqualifizierung – Beratung – Coaching – Entwicklungsberatung (Beratungsstelle LebensLangesLernen (LLL)) – Förderung von berufsbegleitenden Studiengängen – Führungskräfteentwicklung – Leben der Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit – Mediation – Mentoring – Moderation – Neue Lernformen – Qualifizierungsprogramme – Supervision – Teambildung, Teamentwicklung und Teamcoaching Sie haben Fragen? Unter den Schlagwörtern der Entwicklungs- und Unterstützungsangebote finden Sie Ihre zuständige Ansprechperson. Schlagwortsuche Personalentwicklung, Aufstiegsqualifizierung, Beratung, Coaching, LebensLangesLernen, Führungskräfteentwicklung, und so weiter Seite 34 3.3.2 Fortbildungsangebot Zur Personalentwicklung zählt bei uns auch ein umfangreichen Fortbildungsangebot: Sie haben die Möglichkeit an über 220 Fortbildungen teilzunehmen! Eine Übersicht über die angebotenen Fortbildungen und Themen finden Sie im aktuellen Fortbildungskatalog im IntraNet. Dieser erscheint zum Ende jedes Jahres für das Folgejahr. Sie werden feststellen, dass die Themen sehr vielfältig sind und für jede Person ein spannendes Angebot dabei ist. Darauf sind wir sehr stolz und wir sind motiviert unser Angebot für Sie weiter auszubauen. Wie melde ich mich zu einem Seminar an? Hierzu füllen Sie den im IntraNet hinterlegten Anmeldevordruck aus und stimmen den Teil- nahmewunsch mit Ihrer Dienststelle ab. Senden Sie Ihre Anmeldung im Anschluss an 111-1.fortbildungszentrum@stadt-koeln.de. Schlagwortsuche Personalentwicklung, Fortbildungskatalog, Fortbildungsprogramm Seite 35 3.3.3 Personalentwicklungs- und Klimagespräch (PEK) Ein weiterer wichtiger Baustein der Personalentwicklung ist das Personalentwicklungs- und Klimagespräch. Das PEK ist ein jährlich stattfindendes, verpflichtendes Gespräch mit Ihrer Führungskraft. Im Mittelpunkt stehen die Selbst- und Fremdreflektion, das gegenseitige Feedback sowie Ihre persönliche (Kompetenz-) Entwicklung. Neben der Rückmeldung zu den genannten Themen besteht die Möglichkeit Vereinbarungen zu den Themen Führung, Arbeits- klima und Qualifizierung abzuschließen. Das PEK ist verpflichtend zu führen und alle Bestandteile des PEK-Vordrucks sind von Ihrer Führungskraft anzusprechen. Als Mitarbeitende*r können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich äußern möchten. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich abseits vom alltäglichen Arbeitsgeschäft mit Ihrer Führungskraft zum Thema Weiterentwicklung auszutauschen. Mehr Informationen finden Sie auch im FAQ zum Thema PEK im IntraNet. Schlagwortsuche PEK, Personalentwicklungs- und Klimagespräch Seite 36 3.3.4 Personalbeurteilung und Probezeit Die Beurteilung unserer Mitarbeitenden ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Personal- entwicklung. Unsere Führungskräfte haben die Aufgabe, das Potenzial ihrer Mitarbeitenden zu erkennen, zu fördern und Hilfestellung zu geben. Hier finden Sie übliche Fragen und Antworten zum Beurteilungssystem: Wann erfolgt eine Beurteilung? Grundsätzlich werden städtische Mitarbeitende alle drei Jahre beurteilt. Aus welchen Gründen erfolgt noch eine Beurteilung? – auf eigenen Wunsch, frühestens jedoch sechs Monate nach der letzten Regel-, oder Anlassbeurteilung, – vor Ablauf der tariflichen Probezeit (Tarifbeschäftigte) – zwölf Monate nach Einstellung und vor Ablauf der Probezeit (Beamt*innen) – vor einer Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung oder vor einem Wechsel der Laufbahngruppe – Eintritt in die Elternzeit beziehungsweise Beurlaubung (mehr als ein Jahr) Was wird hierbei beurteilt? – Persönliche Kompetenzen – Fachliche Kompetenzen – Soziale Kompetenzen – Führungskompetenzen (falls Führungsverantwortung) Wie ist der Ablauf während der Probezeit? Für die Feststellung der Bewährung bei Probezeitablauf bei Tarifbeschäftigten ist eine „Leistungseinschätzung“ an Stelle einer „Leistungsbeurteilung“ ausreichend. Den Vordruck „Leistungseinschätzung“ sowie weitere Informationen finden im IntraNet mithilfe der Schlag- wortsuche. Wichtiger Hinweis: Aktuelle Überarbeitung Derzeit arbeiten wir an einem neuen und modernen Beurteilungssystem für unsere Mitarbeitenden und Führungskräfte. Voraussetzung für die Konzeption ist das KölnerKompetenzmodell, das Sie in Teil 2 bereits kennengelernt haben. Sie finden den neusten Stand immer in unserem IntraNet. Schlagwortsuche Personalbeurteilung, Beurteilungswesen Seite 37 3.4 Vielfalt & Zusammenhalt 3.4 Vielfalt & Zusammenhalt 3.4.1 Diversity Stadtweit sind wir mehr als 22.000 Kolleg*innen. Wir arbeiten in mehr als 700 Bereichen und Arbeitsstätten, haben unterschiedliche Ausbildungen, Qualifikationen und Kompetenzen. Damit allein schon, ist unsere Verwaltung ein Ort der Vielfalt. Aber es steckt noch mehr dahinter! Vielfalt wird oft unter den englischen Begriff „Diversity“ gefasst. Diversity steht dabei für das Be- wusstsein und Wertschätzung von Vielfalt, und die Haltung Vielfalt als Chance wahrzunehmen und zu fördern. Das bedeutet auch, dass der Verschiedenheit der Menschen nicht mit gleichen Mitteln, sondern entsprechend der jeweiligen Bedarfe zu fördern ist. Vielfalt betrifft uns alle. Ziel ist, Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu realisieren und damit ein wertschätzendes Arbeits- und Lebensumfeld für alle zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeitende und alle Bürger*innen unabhängig von Geschlecht, Ethnie, Alter, Behinderungen, sexuelle oder geschlechtliche Identität, Religion oder Lebensstil entfalten können. Wir sind überzeugt: Erst die Vielfalt aller Kolleg*innen macht uns zu einer starken Verwaltung. Sie bringen Potentiale und Chancen mit sich, die wir wahrnehmen und wertschätzen müssen. Und genauso begegnen wir auch den mehr als einer Million Menschen in unserer Stadt, für die wir tagtäglich unser Bestes geben. Sie haben Fragen oder Anregungen? Melden Sie sich sehr gerne unter Diversity@stadt-koeln.de Schlagwortsuche Vielfalt, Diversity, LSBTI Netzwerk, Buntwerk Seite 38 3.5 Gesundheit & Prävention 3.5.1 Betriebssportgemeinschaft (BSG) Eine Mitgliedschaft bei der BSG bietet Ihnen ein vielfältiges und exklusives Sportangebot. In über 20 Sportarten können Sie Ihren Interessen folgen und zum Beispiel Badminton spielen, Taijiquan ausprobieren oder das Tanzbein schwingen. Ein umfangreiches Kursprogramm ermöglicht Ihnen Bewegungsangebote während der Mittagspause oder kurz nach Dienstschluss nahe Ihres Arbeits- platzes. Zudem können Sie von attraktiven Sonderkonditionen bei den Fitnessanbietern Health City, Holmes Place und Just Fit profitieren oder vergünstigt in den KölnBädern schwimmen. Stellen Sie Ihre Rückfragen gerne an die zuständigen Ansprechpersonen unter betriebssportgemeinschaft@stadt-koeln.de beziehungsweise 0221/221-24137 oder 0221/221-25870. Schlagwortsuche Betriebssportgemeinschaft, BSG, Freizeit &Sport 3.5 Gesundheit & Prävention Seite 39 3.5.2 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Das BGM unterstützt die Gesunderhaltung der Beschäftigten präventiv, begleitend und nachsorgend. Gesundheitsgefährdungen einschließlich psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz sollen durch die fachliche Beratung erkannt, verhütet und reduziert werden. Wir nutzen die in der Beratung gewonnenen Erkenntnisse und unterstützen die Dienststellen bei der Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse, um die Arbeit, die Organisation und das Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten. Wer hilf t Ihnen bei Ihren Fragen weiter? In Teil 5 dieser Willkommensmappe finden Sie Ihre Ansprechpersonen für: 1. Gesundheitsprojektmanagement (I/2-1/GPM) 2. Betriebsärztlicher Dienst (I/2-2/BÄD) 3. Arbeitssicherheitstechnischer Dienst (I/2-3/Asid) 4. Mitarbeiterunterstützungsteam (I/2-4/MUT) 5. Betriebliches Eingliederungsmanagement (I/2-5/BEM) Schlagwortsuche Gesundheit & Arbeitsschutz, Gesundheitsprojektmanagement, Betriebsärztlicher Dienst, Arbeitssicherheitstechnischer Dienst, Mitarbeiterunterstützungsteam, Betriebliches Eingliederungsmanagement Seite 40 3.5.3 Zentrales Melde- und Auskunftssystem (ZeMAG) ZeMAG ist das Zentrale Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen von städtischen Mitarbeite nden der Stadt Köln. Mitarbeitende können nach einem Übergriff in dieser Datenbank ge- fährliche Personen ein tragen. D urch die Meldung gefährlicher Persone n können auch Mitarbeitende anderer Dienststellen und Ämter vor solchen Personen geschützt werden. Das System ermöglicht stadtintern die Abfrage nach gefährliche Personen, mit denen es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit bei der Stadt Köln zu einem Vorfall mit Strafanzeige gekommen ist. Des Weiteren können aus solchen Vorfällen zielgerichtete Gewaltpräventionsmaßnahmen entwickelt werden, die den Mitarbeitenden eine höhere Sicherheit bieten. Zudem können den Betroffenen individuelle Hilfsangebote gemacht werden. Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen unter 0221/221- 25275 beziehungsweise zemag@stadt-koeln.de zur Verfügung. Schlagwortsuche ZeMAG, Kriminalprävention Seite 41 3.6 Weitere Schlagworte zu Leistungen und Vorteilen Ausbildungstätigkeiten Impfangebot Supervision Beihilfe Betriebliches Vorschlagswesen Chancengleichheit und Teilhabe Altersteilzeit Entgeltumwandlung Finanzielle Vorschüsse Führen in Teilzeit Gemeinnütziges Unternehmensengagement Gesundes Führen Interner Stellenmarkt Karriereberatung Kultur der Wertschätzung Netzwerk der LSTBI-Mitarbeitenden Parkberechtigung Rad-Service-Station Reduzierte Kantinenpreise RestCentspende Sabbatical Bewerbercenter Präventionsangebote im Arbeitsalltag Neugierig geworden? Alle Leistungen auf einen Blick finden Sie unter „Wir machen Köln!“ Häufig gestellte Fragen4. Um Ihnen den Start bei uns zu erleichtern, haben wir häufig gestellte Fragen gesammelt. Sie finden Antworten auf Fragen zur Arbeitszeiterfassung, zum Krankmeldeverfahren und zu einigen weiteren Themen. Um Ihnen den Start bei uns zu erleichtern, haben wir häufig gestellte Fragen gesammelt. Sie finden Antworten auf Fragen zur Arbeitszeiterfassung, zum Krankmeldeverfahren und zu einigen weiteren Themen. Häufig gestellte Fragen 4. Seite 43 4.1 Fragen zur Erfassung Ihrer Arbeitszeit 4.1.1 Wie ist meine Arbeitszeit geregelt? Die Dienstvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit beziehungsweise angrenzenden Themen werden aktuell überarbeitet. Zudem wurden anlässlich der Corona-Pandemie geltenden Regelungen außer Kraft gesetzt beziehungsweise befristet erweitert. Bitte informieren Sie sich daher im IntraNet über die aktuell geltenden Regelungen. Grundsätzlich gilt, dass alle Mitarbeitenden an der Gleitzeit teilnehmen, soweit nicht ausdrücklich andere Arbeitszeiten festgelegt sind. Zudem sind die geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen und deren Aus führungsbestimmungen über die Arbeitszeit einschließlich Pausenzeiten zu beachten. 4.1.2 Wie gestaltet sich meine tägliche Arbeitszeit? Für Vollzeit-Angestellte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt eine wöchentliche Sollarbeitszeit von 39 Stunden ohne Pausenzeiten. Für die vollzeitbeschäftigten Beamt*innen richtet sich die zu leistende Sollarbeitszeit (ohne Pausenzeiten) nach der Arbeits- zeitverordnung (AZVO): Lebensalter nicht schwerbehindert Schwerbehindert 50 – 79 % Schwerbehindert Ab 80 % vor vollendetem 55. Lebensjahr 41 Stunden/Woche 39,83 Stunden/Woche 39 Stunden/Woche nach vollendetem 55. Lebensjahr 40 Stunden/Woche 39,83 Stunden/Woche 39 Stunden/Woche nach vollendetem 60. Lebensjahr 39 Stunden/Woche 39 Stunden/Woche 39 Stunden/Woche Seite 44 4.1.3 Wie sind Ruhepausen, Ruhezeiten und Arbeitsunterbrechungen geregelt? Ruhepausen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Arbeit ist bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden durch eine Ruhepause von 30 Minuten zu unterbrechen. Mitarbeitende haben bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden eine weitere Ruhepause von 15 Minuten einzulegen. Für Jugendliche unter 18 Jahren betragen die Pausen bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis zu 6 Stunden 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden 60 Minuten. Pausen können den gesetzlichen vorgeschriebenen Umfang überschreiten und werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet. Eine Aufteilung der Pausenzeiten ist möglich, jedoch soll ein Pausenteil mindestens 30 Minuten betragen. Alle nicht dienstlich begründeten Arbeitsunterbrechungen werden auf die gesetzliche Mindestpause angerechnet. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden erfolgen. Schlagwortsuche Arbeitszeit, Flexibilisierung der Arbeitszeit, flexible Arbeitszeit Seite 45 4.1.4 Wie erfasse ich meine Arbeitszeit? Über den Personal-Kiosk, die Plattform zur elektronischen Arbeitszeiterfassung (AZE), erfassen Sie Ihre persönlichen Zeitbuchungen und An- und Abwesenheiten. Außerdem können Sie hierüber Adressänderungen mitteilen, Abwesenheitskontingente aufrufen und Zeitnachweise einsehen. Was ist, wenn ich keinen Zugang zum Personal-Kiosk habe? Wenn Sie nicht auf den Personal-Kiosk zugreifen können, findet Ihre Dienststelle hierfür individuelle Lösungen (zum Beispiel Gleitzeitbücher). Sprechen Sie Ihre Führungskraft gerne an. Schlagwortsuche Personal-Kiosk, Arbeitszeit 4.1.5 Was ist unter dem BA Tag zu verstehen? Der sogenannte BA Tag ist ein Ausgleich für den nicht mehr stattfindenden städtischen Be- triebsausflug (BA). Allen Mitarbeitenden wird einmal jährlich eine Zeitgutschrift von 5 Stunden gewährt. Unter der Bedingung, dass die Mitarbeitenden bis zum 1. Juli des Jahres eingestellt worden sind und seit mindestens 5 Monaten für die Stadt arbeiten. Auch Teilzeitkräfte erhalten die Zeitgutschrift in vollem Umfang. Die Zeitgutschrift kann nicht ins nächste Kalenderjahr übertragen werden. Schlagwortsuche BA T ag, Arbeitszeit Seite 46 4.2 Fragen zur Dienst- und Arbeits befre iung und zum Bildungsurlaub 4.2.1 Welche Gründe bestehen für Dienst- beziehungsweise Arbeitsbefreiungen? Aus verschiedenen Anlässen oder Gründen erhalten städtische Mitarbeitende bezahlte Dienst- be- ziehungsweise Arbeitsbefreiungen (Sonderurlaub) beziehungsweise können diese beantragen, z. B.: – Umzug aus dienstlichen Gründen – 25-, 40- und 50-jähriges Dienst-/Arbeitsjubiläum – Geburt eines Kindes – Tod der Ehefrau oder des Ehemanns, eines/einer eingetragenen Lebenspartner*in im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder eines Elternteils Für Beamt*innen richten sich die Regelungen nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlV NRW). Für Tarifbeschäftigte finden die §§ 28, 29 TVöD und das Arbeitnehmerweiter- bildungsgesetz Anwendung. Schlagwortsuche Dienst- und Arbeitsbefreiung, Freistellung 4.2.2 Inwiefern habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub? Beschäftigte können für die berufliche und politische Weiterbildung bis zu fünf Arbeitstage im Jahr bezahlten Sonderurlaub beantragen. Für Angestellte gilt hier das Arbeitnehmerweiter- bildungsgesetz (AWbG). Beamt*innen haben nach der Sonderurlaubsverordnung einen Anspruch auf berufliche oder politische Weiterbildung. Schlagwortsuche Bil dungsurlaub Seite 47 4.3 Fragen zum Krankmeldeverfahren und zum Entgeltersatzanspruch 4.3.1 Wie melde ich mich richtig krank? Alle Informationen finden Sie auf dem „Merkblatt zum Krankmeldeverfahren“. Das Merkblatt wird Ihnen im Rahmen der Vertragsunterzeichnung ausgehändigt beziehungsweise wird Ihnen zugeschickt. Wichtiger Hinweis: Zudem können auf Ihren Dienststellen abweichende Regelungen gelten. Informieren Sie sich daher zusätzlich bei Ihrer Führungskraft über das Krankmeldeverfahren. 4.3.2 Habe ich Anspruch auf Entgeltersatzleistungen? In der Regel besteht für Beschäftigte bei unverschuldeter Krankheit bis zum 42. Kalendertag (sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit) Anspruch auf Zahlung des Gehalts. Danach, oder im Falle von Wiederholungserkrankungen, besteht in der Regel ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen, wie Krankengeld, Übergangsgeld, Zuschuss oder Kinderpflegekrankengeld. Schlagwortsuche Krankmeldeverfahren, Arbeits- und Dienstunfähigkeit Seite 48 4.4 Fragen zum Arbeits- oder Dienstunfall 4.4.1 Was ist ein Arbeitsunfall oder Dienstunfall? Ein Arbeits- oder Dienstunfall ist ein Unfall, der in Ausübung oder infolge des Dienstes einge treten ist. Unfall wird dabei wie folgt definiert: Ein auf äußere Einwirkung beruhendes, plötz liches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Personenschaden verursachendes Ereignis. Hierzu zählen auch Unfälle bei: – Dienstreisen, Dienstgängen und der dienstlichen Tätigkeit am Bestimmungsort, – der Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen und – Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder in dem ihm gleichstehenden Dienst, zu deren Übernahme Beschäftigte oder Beamt*innen verpflichtet sind, oder Tätigkeiten, deren Wahr- nehmung im Zusammenhang mit den Dienstgeschäften erwartet wird. Besonderheit Wegeunfall: Als Wegeunfall werden Unfälle auf dem unmittelbaren Weg in der Regel zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (dem sogenannten Ort der versicherten Tätigkeit) bezeichnet. Seite 49 4.4.2 Wie verhalte ich mich bei einem Unfall? Für jeden Unfall, der Ausfallzeiten, auch nur stundenweise, oder einen Arztbesuch erforderlich werden lässt, muss eine Unfallanzeige geschrieben werden. Dies erfolgt grundsätzlich über Ihre Führungskraft. Die Unfallanzeige ist unmittelbar nach dem Unfall zu fertigen und vierfach I/2/Arbeitssicherheitstechnischer Dienst zuzuleiten. Besonderheit bei Beamt*innen: Mitarbeitende im Beamtenverhältnis müssen einen anderen Vordruck für die Unfallmeldung verwenden. Nähere Informationen finden Sie im Handbuch der Stadtverwaltung Köln und unter den angegebenen Schlagwörtern. Schlagwortsuche Unfall, Trauma & Erste Hilfe, Unfallmeldung, Unfallanzeige Seite 50 4.5 Sonstige Fragen 4.5.1 Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen? Auch in der Probezeit haben Sie anteilig Anspruch auf Urlaub. Für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit können Sie ein Zwölftel (1/12) Ihres Urlaubsjahresanspruches beantragen. Nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten, das heißt nach Ihrer Probezeit, steht Ihnen der volle Jahresurlaub zu. Aber bitte beachten Sie: Die Probezeit dient, wie der Name schon sagt, der Erprobung. Nehmen Sie Ihren erworbenen Urlaub in dieser Zeit daher bitte nur in besonders dringlichen Fällen in Anspruch. Alternativ können Sie auch Gleitzeitguthaben (Minus- sowie Plusstunden) aufbauen, das Sie abbauen können. Bitte besprechen Sie Ihren Einzelfall in jedem Fall mit Ihrer Führungs- kraft und der dezentralen Personalstelle. 4.5.2 Darf ich eine Nebentätigkeit ausüben? Sie können einer Nebentätigkeit neben Ihrer Tätigkeit bei uns nachgehen. Beschäftige müssen die Nebentätigkeit anzeigen (§ 3 Absatz 3 TVöD) und Beamt*innen anzeigen beziehungsweise genehmigen lassen (§§ 48 bis 58 LBG NRW und Nebentätigkeitsverordnung/NtV). Schlagwortsuche Nebentätigkeit, Arbeitsplatzregelungen Seite 51 4.5.3 Wie verhalte ich mich in Fällen von Korruptionsverdacht? Ergibt sich auf städtischen Dienststellen der Verdacht von Korruption, so ist unmittelbar die*der Antikorruptionsbeauftragte zu informieren. Das weitere Vorgehen bestimmt sich nach dem Leitfaden zum Verfahren bei der Aufdeckung von Korruption. Diesen finden Sie unter den ange- gebenen Schlagwörtern. Schlagwortsuche Korruption, Antikorruptionsstelle 4.5.4 Wie gehe ich bei technischen Schwierigkeiten vor? Telefonisch: Für telefonische Anfragen wenden Sie sich an Ihre dezentrale Benutzerbetreuung oder die zentrale Hotline unter der Rufnummer 30303. Die Servicezeiten: Montags – Donnerstags: 6:00 Uhr – 17:30 Uhr, Freitags: 6:00 Uhr – 15:00 Uhr User Help Desk: Zudem können Sie über das Symbol „Help Desk“ im IntraNet eine Anfrage bei Ihrer dezentralen Benutzerbetreuung stellen. 4.5.5 Wie versende ich datenschutzkonform größere Dateien? Über den cDat Service können Sie Dateien versenden, die als E-Mail-Anhang zu groß wären. cDat ermöglicht intern und auch extern einen sicheren Datentransfer. Über diesen Service können auch externe Partnern der Stadt Köln geschützt Dateien zur Verfügung zu stellen. Schlagwortsuche cDat, Informationsverarbeitung & Datenschutz Ihre Ansprechpersonen5. In den vorherigen Kapiteln haben Sie Ihre Arbeitgeberin näher kennengelernt und unter anderem mehr über die Leistungen und unseren Aufbau erfahren. Zudem habe wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen gegeben. Für weitere Anliegen stellen wir Ihnen nachfolgend die Ansprechpersonen der Interessensvertretung, des Gesund- heitsmanagements sowie aus anderen Themenbereichen der Stadtverwaltung vor. In den vorherigen Kapiteln haben Sie Ihre Arbeitgeberin näher kennengelernt und unter anderem mehr über die Leistungen und unseren Aufbau erfahren. Zudem habe wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen gegeben. Für weitere Anliegen stellen wir Ihnen nachfolgend die Ansprechpersonen der Interessensvertretung, des Gesund- heitsmanagements sowie aus anderen Themenbereichen der Stadtverwaltung vor. Ihre Ansprechpersonen5. Seite 53 Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern Schwer- behinderten- vertretung Betriebliches Gesundheits- management Personal- und Verwaltungsmanagement Personal- vertretung Seite 54 5.1 Ihr Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für alle gleichstellungsrelevanten Fragen innerhalb der Verwaltung und ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Kommune zu beteiligen, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann haben. Ihr Handeln und Wirken wird von zwei gesetzlichen Säulen getragen. Der innerstädtische Auf ga benbereich beruht auf dem Landesgleichstellungsgesetz NRW, die kommunale Zuständigkeit auf der Gemeindeordnung NRW. Gleichstellungsarbeit: – Die interne Gleichstellung engagiert sich dafür, dass Frauen und Männer die gleichen beruf- lichen Chancen bekommen. Auf der Grund- lage des Gleichstellungsplans unterstützt und berät das Amt vertraulich zum Beispiel bei der Karriereplanungen, beruflichen Wiedereinstieg sowie bei der Realisierung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Teilzeitarbeit (auch in Führung) oder sexueller Belästigung. – Zusätzlich organisiert die interne Gleich- stellung für die städtischen Beschäftigten Veran staltungen zu verschiedenen gleich- stellungsrelevanten Themen, beispielsweise eine offene Sprechstunde, Netzwerktreffen oder Wissensangebote in der Mittagspause, wie auch An gebote für Kölner Kinder zur klischee- freien Berufswahl am Girl’s & Boy’s Day. – Die externe Gleichstellung setzt sich für die Chancengleichheit von Kölner*innen ein. Hierbei geht es auch um gleichstellungsrelevante Grundsatzthemen und aktuelle, gesellschaftliche Entwicklungen. Gleichstellung von Frauen und Männern Jahresbericht 2020 Zeit, umzudenken! Seite 55 Mit Projekten und Veranstaltungen wie zum Beispiel zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25. November) sowie dem interna - tionalen Frauentag (8. März) und Projekten für Sicherheit von Frauen im öffentlichen Raum (EDELGARD) fördert das Amt die Gleichstellung innerhalb der Stadt. Bei Rückfragen und/oder Gesprächsbedarf können Sie sich gerne unter gleichstellungsamt@stadt-koeln.de beziehungsweise 0221/221-26472 an die zuständigen Ansprechpersonen wenden. www.ift.koeln Starke Frauen. Starkes Köln. Gratulation zumGratulation zum InternationalenInternationalen Frauentag!Frauentag! Schlagwortsuche Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern, interne Gleichstellung, externe Gleichstellung, Bündnis BerufLeben 5.2 Ihre Personalvertretung Ihre Personalvertretung besteht aus dem Gesamtpersonalrat und den in der Regel auf Dezernats ebene eingerichteten sechs örtlichen Personalräten. Der Gesamtpersonalrat ist grundsätzlich zuständig für: Übergreifende und allgemeine Regelungen zum Beispiel bei Dienstvereinbarungen, Tarif- verträgen und das Landesbeamtengesetz in der gesamten Stadtverwaltung. Die Aufgaben der örtlichen Personalräte erstrecken sich auf das Geschehen der zuständigen Dezernate und deren Dienststellen und alle Interessen, Anliegen, sowie Rechte und Pflichten der Beschäftigten. Seite 56 Die Personalräte haben unter anderem die aufgeführten Aufgaben: – darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt und eingehalten werden. – Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und durch Verhandlung mit der Dienststellenleitung auf ihre Erledigung hinzuwirken. – sich für die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen einzusetzen. – die Eingliederung Schwerbehinderter und älterer Personen zu fördern. – mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung eng und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. – Förderung der Vielfalt und Diversität im Arbeitsleben. – auf die Gleichstellung von Frau, Mann, nicht binären und genderqueeren Beschäftigten einzu setzen. – sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen. Die Gespräche mit Ihrer Personalvertretung werden auf Wunsch vertraulich behandelt. Wir stehen für Ihre Anfragen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bei Unterstützungsbedarf und/oder Rückfragen gerne an die zuständigen Ansprechpersonen: PR OB/I/II/IX Telefon 0221/221-25722, OEPR-OB-I-II_Postfach@stadt-koeln.de PR III/VI/VIII Telefon 0221/221-22868, PersonalratIIIundVI@stadt-koeln.de PR IV/ V Telefon 0221/221-25101, Personalrat-IV-V@stadt-koeln.de PR VII Telefon 0221/221-28373, Personalrat.KunstundKultur@stadt-koeln.de PR Kita Telefon 0221/221-95501, PRKita@stadt-koeln.de PR Feuerwehr Telefon 8188520 (intern), 0221/97488520, 37-PR@stadt-koeln.de GPR Telefon 0221/221-25711 oder -25713, gesamtpersonalrat@stadt-koeln.de Schlagwortsuche Gesamtpersonalrat, Personalvertretungen, Personalrat 5.3 Ihre Schwerbehindertenvertretung Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen ist das Sozialge- setzb uch (SGB) IX. Ziel ist es, das Bewusstsein für die Bedürfnisse behinderter, gleichgestellter oder schwerbehinderter Menschen im Beschäftigungsverhältnis zu schärfen, deren positives Seite 57 Leistungsvermögen herauszustellen, Benachteiligungen und Vorbehalte abzubauen und die Inklusion der Menschen mit Behinderung zu stärken. Gesamtschwerbehindertenvertretung Die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten, die mehrere Dienststellen betreffen. Sie ist Verhandlungspart- nerin der Verwaltung für alle dezernats- und ämterübergreifende Themen und Regelungen in der gesamten Stadtverwaltung. Sie nimmt an allen Sitzungen, Gesprächen, Ausschüssen und Arbeitskreisen zwischen Gesamtpersonalrat und Verwaltung beratend teil. Die für die gesamte Dienststelle gewählte GSBV vertritt nach § 180 Abs. 6 Satz 1 primär die Interessen der schwer- behinderten Menschen, die alle einzelnen Dienststellenteile und Nebenstellen übergreifen. Insoweit besteht ein Gleichlauf mit der Zuständigkeit des Gesamtpersonalrates. GSBV gsbv@stadt-koeln.de Örtliche Schwerbehindertenvertretungen Die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen (SBV) sind die Interessensvertretungen der schwer- behinderten und gleichgestellten Mitarbeitenden in den Dezernaten und Dienststellen der Stadt Köln. Die SBV haben ein umfassendes Unterrichtungsrecht in allen Angelegenheiten, die schwer- behinderte und gleichgestellte Menschen in ihren Dezernaten betreffen. Die Arbeitgeberin hat die SBV in allen Angelegenheiten der Willensbildung zu beteiligen. Die SBV hat die Aufgaben fördernd, beratend und helfend den schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zur Seite zu stehen. SBV OB/I/II/IX SBV-OB-I-II-IX-Poststelle@stadt-koeln.de SBV III/VI/VIII SBV-III-VI-VIII-Poststelle@stadt-koeln.de SBV IV/ V SBV-IV-V-Poststelle@stadt-koeln.de SBV VII SBV-VII-Poststelle@stadt-koeln.de SBV Kita SBV-Kita-Poststelle@stadt-koeln.de SBV Feuerwehr SBV-37-Poststelle@stadt-koeln.de Schlagwortsuche Gesamtschwerbehindertenvertretung, GSBV, Gleichstellung, Schwerbehinderten- vertretung, Schwerbehinderung Seite 58 5.4 Ihr Personal- und Verwaltungsmanagement Nachfolgend finden Sie eine Auflistung welche Ansprechperson beziehungsweise welches Stelle für welches Ihrer Anliegen richtig ist: Ihre Ansprechperson / Abteilung Ihr Anliegen, wie zum Beispiel Ihre Dienststelle / Ihre Führungskraft Hinweis: Anträge müssen in der Regel vorab mit Ihrer Führungskraft abstimmt werden. Danach erfolgt die Übersendung „über den Dienstweg“ an die (de)zentrale Personalstelle. – Fragen zur Dienststelle – Fragen im Rahmen des Direktionsrechts Dezentrale Personalstelle Hinweis: Anträge (zum Beispiel für mobile Arbeit beziehungsweise Fortbildungen) müssen Sie vorab mit Ihrer Führungskraft abstimmen. – Urlaub und Krankheit (bis 6 Wochen) – Arbeitsplatzausstattung – Bildungsurlaub – Fortbildung – Vereinbarung zur mobilen Arbeit Zentrale Personalstelle Hinweis: Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie auf Ihrer Entgeltabrechnung („Personalfragen“). – Arbeitsvertrag/Ernennung – Höhergruppierungen – Umsetzungen – Änderungen Ihrer Arbeitszeit – Beurlaubungen von mehr als 6 Wochen zum Beispiel Elternzeit, Altersteilzeit, … Entgeltsachbearbeitung Hinweis: Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie auf Ihrer Entgeltabrechnung. – Gehalt/Bezüge – Änderung der Kontoverbindung – Fragen zu Ihrer Entgeltabrechnung Servicecenter Hinweis: Die Kolleg*innen des Job-Tickets erreichen Sie unter 11-113-0-Grosskundenticket@stadt-koeln.de. – Job-Ticket – Kindergeld/Kinderbezogene Leistungen – Familienzuschlag – Parkplatz – Reisekosten – Dienstwohnungen/ Auslandsdienstreisen – Trennungsgeldentschädigungen Schlagwortsuche Personal- und Verwaltungsmanagement, Personalservice/-beratung, Servicecenter Seite 59 5.5 Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement 1. Gesundheitsprojektmanagement (GPM) Die Kolleg*innen beraten Sie, Ihre Führungskräfte und die Dienststellen in den vielfältigen Themen bereichen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Das GPM entwickelt und koordiniert Projekte, die möglichst vielen Mitarbeitenden zu Gute kommen. – Das GPM bietet gesundheitsförderliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Workshops, Vor träge, Seminare, Webinare, Bewegungs- und Entspannungsangebote, Gesundheitstage und -wochen, in Kooperation mit verschiedenen Gesundheitskassen an – Das GPM berät die Mitarbeitenden und die Dienststellen – Das GPM betreut die Gesundheitskoordinator*innen in den Dienststellen – Sprechen Sie das GPM unter 0221/221-30431 beziehungsweise GPM@stadt-koeln.de an. 2. Betriebsärztlicher Dienst Ziel des Betriebsärztlichen Dienstes ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten für den Erhalt und die Förderung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit zu sorgen. Der Betriebsärztliche Dienst hilft Ihnen zum Beispiel bei: – Beratung in jeder Frage, die die Gesundheit am Arbeitsplatz betrifft – Empfehlung von Hilfsmitteln (zum Beispiel Bildschirmarbeitsplatzbrille) – arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge, Wunschvorsorge – Impfungen (inklusive Impfberatung) – Mutterschutzuntersuchungen bei relevanten Tätigkeiten wie zum Beispiel bei Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen oder medizinischem Personal Bei Fragen erreichen Sie die Kolleg*innen unter 0221/221-30453 beziehungsweise betriebsärztlicherdienst@stadt-koeln.de. Seite 60 3. Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Der Arbeitssicherheitstechnischer Dienst berät und unterstützt die Führungskräfte und Beschäftigten bei allen Fragen und der Umsetzung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs- vorschriften. Die Kolleg*innen: – begutachten Arbeitsplätze – halten Schulungen zum Thema Arbeitsschutz – unterstützen fachlich bei Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen – führen Messungen in den Arbeitsstätten durch – analysieren Arbeitsunfälle beziehungsweise unterstützen die Unfallprävention und – beraten im Umgang mit Gefahrgut-/und Gefahrstoffen Wenden Sie sich gerne an die Ansprechpersonen unter 0221/221-30460 beziehungsweise arbeitssicherheit@stadt-koeln.de. 4. Mitarbeiterunterstützungsteam (M.U.T.) Das MUT unterstützt Sie in belastenden Situationen und Krisen. In welchen Situationen kann Ihnen das M.U.T. zum Beispiel weiterhelfen? – bei beruflichen und privaten Belastungen sowie gesundheitlichen Problemen – bei beruflicher Wiedereingliederung oder Neuorientierung – bei Suchtproblemen – nach Gewalterfahrungen – bei der Suche nach einem Psychotherapieplatz Sie erreichen das M.U.T unter 0221-/21-30436 beziehungsweise mut@stadt-koeln.de. 5. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Das BEM-Verfahren trägt dazu bei, die Gesundheit der Mitarbeitenden wiederherzustellen und zu erhalten. Es hilft dabei, eine Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, die Rückkehr ins Arbeitsleben zu begleiten und den Arbeitsplatz zu sichern. Wer erhält ein BEM-Angebot? Das BEM ist ein Angebot der Arbeitgeberin an alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Köln, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren. Seite 61 Welche Maßnahmen könnten daraus resultieren? – eine gesundheits-, leidens- und behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung – eine geänderte Arbeitsorganisation – Rehabilitationsmaßnahmen – Qualifizierungsmaßnahmen – eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“ – eine psychosoziale Beratung Melden Sie sich bei Fragen gerne unter 0221/221-30476 beziehungsweise bem@stadt-koeln.de. Schlagwortsuche Gesundheit & Arbeitsschutz, Gesundheitsprojektmanagement, Betriebsärztlicher Dienst, Arbeitssicherheitstechnischer Dienst, Mitarbeiterunterstützungsteam, Betriebliches Eingliederungsmanagement Neugierig geworden?6. Sie möchten Ihre neue Arbeitgeberin noch besser kennen- lernen? Wir informieren Sie über diverse sozialer Medien, unser Mitarbeitermagazin sowie unsere Kölner-Service-App! Sie möchten Ihre neue Arbeitgeberin noch besser kennen- lernen? Wir informieren Sie über diverse sozialer Medien, unser Mitarbeitermagazin sowie unsere Kölner-Service-App! Neugierig geworden?6. Seite 63 6.1 Soziale Medien Soziale Netzwerke sind für die Stadt Köln wichtige Instrumente der öffentlichen Kommunikation und Teilhabe. Immer mehr Kölner*innen aber auch Unternehmen nutzen diese Netzwerke zum alltäglichen Austausch von Informationen. Die Stadtverwaltung erreicht über soziale Medien eine große Zielgruppe unmittelbar und tritt bürgerfreundlich in den direkten Dialog. Gerade aber auch in besonderen Situationen wie in Schadensfällen oder Großeinsatzlagen und Katastrophen nutzt die Stadtverwaltung diese Kommunikationskanäle zum Informations- austausch. Die direkte und unmittelbare Information zur Sachlage, Warnung oder Entwarnung sind wichtige Bausteine der Risikokommunikation. Der Dialog mit (neuen) Kolleg*innen ist der Stadt Köln als Arbeitgeberin ebenso wichtig wie der Austausch mit Bürger*innen. Wir sind daher auch in den wichtigsten Berufsnetzwerken aktiv und stehen für Fragen bereit. Schon mit uns vernetzt? Folgen Sie uns und erhalten Sie Informationen zu Veranstaltungen, Großereignissen, Stellenausschreibungen und vieles mehr: Facebook: stadt.koeln50 Twitter: koeln Instagram: stadt.koeln und stadtkoeln_ausbildung YouTube -Kanal: koeln kununu, XING, LinkedIn: Stadt Köln Sie haben e in Profil bei LinkedIn oder einen Premiumaccount bei XING? Dann lade n Sie sich gerne die Datei „Kölnermacher“ beziehungsweise „Kölnmacherin“ zur Verwendung als Titelbild herunter und lassen Sie uns gemeinsam als Kölnmacher*innen in den sozialen Medien sichtbar werden. Wir freuen uns auch über Ihre Bewertung bei Kununu. 6.2 Städtischer Newsletter Sie möchten über aktuelle Themen der Stadtverwaltung, wie zum Beispiel besondere Veran staltungen und interessante Serviceangebote informiert werden? Dann nutze Sie gerne unseren monatlichen städtischen Newsletter für alle Kölner*innen. 6.3 Stadt intern Stadt intern ist das Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln. Wann erscheint die Stadt intern? Das Magazin erscheint viermal im Jahr: März, Juni, September und Dezember. Sie haben Ideen und/oder möchten selbst aktiv werden? Themenvorschläge oder Anregungen zur Gestaltung sind immer herzlich willkommen! Zudem können Sie als freie*r Mitarbeiter*in für die „Stadt intern“ tätig werden. Sie erreichen die Redaktion unter stadt-intern-journal@stadt-koeln.de. Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln 28. Jahrgang 14. März 2019 Die Oberbürgermeisterin Stadt intern 18 Propheten kommen aus dem Drucker 17 Stadt schafft Platz zum Spielen 05 Frank Schätzing wirbt für das Ehrenamt 20 Leitlinien auf Kölsch verfasst 22 Europa gibt Köln wichtige Impulse Unter Palmen Die neuen Schaugewächshäuser beherbergen das „grüne Gold“ der Stadt Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln 28. Jahrgang 14. Juni 2019 Die Oberbürgermeisterin Stadt intern 20 Geflüchtete erzählen ihre Geschichte 12 Einsatz für mehr Sicherheit 02 Ehrenamt: Aktiv im Ruhestand 23 Sportliche Angebote für Azubis 36 Zukunftslabor ermutigt zur Veränderung Höchstleistung Die Spezialtruppe der Feuerwehr rettet Menschen aus großen Höhen und Tiefen Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln 27. Jahrgang Die Oberbürgermeisterin Stadt intern 12. Dezember 2019 20 Kölner Leben: Magazin wird 60 Jahre 35 Stadt verleiht erstmals Frauenpreis 04 Verwaltung demonstriert Vielfalt 23 Auszubildende gründen eigene Firma 25 Kliniken stellen Weichen für die Zukunft Karriere und Familie Strategische Partnerschaft zur besseren Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Glück Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln 29. Jahrgang Dezember 2020 Die Oberbürgermeisterin Stadt intern 20 Netzausbau im Boden und in der Luft 14 Suche nach Spuren der Herkunft 04 Einsatz für Köln aus Leidenschaft 31 Leises Arbeiten in Grünflächen 37 Neues Büro für Familien mit Kindern Angekommen Wie Geflüchtete bei der Stadt eine berufliche Perspektive finden Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln 29. Jahrgang 04. Juni 2020Die oberbürgermeisterin Stadt intern 23 Arbeit für Gefl üchtete wird gestärkt 18 Corona verändert den Arbeitsalltag 03 Frauke Mahr bekommt den Else-Falk-Preis 24 Register soll vor Gewalt schützen 34 Wertvolle Hilfe durch Stiftungen Danke! Viele Beschäftigte leisten in der Krise Besonderes und halten die Stadt am Laufen Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln 30. Jahrgang Dezember 2021 Die Oberbürgermeisterin Stadt intern 24 Auf der Suche nach Verstärkung 21 Hüterin von Fischerei und Jagd 09 Beschäftigte unterstützen die Kliniken 32 Väter haben ein Netzwerk gegründet 38 Straßen und Tunnel immer im Blick Entstaubt Vom Umgang mit Gefahrstoffen in Kunstwerken Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln 27. Jahrgang 10. Dezember 2018 Die Oberbürgermeisterin Stadt intern 17Mit dem Rad durch die Stadtbezirke 14 Hüter der verlorenen Schätze 10 Neues Amt zur Förderung der Integration 21 Museum als Ort der Begegnung 38Stadt bespielt Straßen und Plätze Grenzenlose Erfahrungen Auszubildende schauen im Ausland über den Tellerrand Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln 29. Jahrgang 18. März 2020 Die Oberbürgermeisterin Stadt intern 28 40 Jahre gegen das Vergessen 12 Strategien für mehr Personal 03 Heldinnen und Helden des Alltags gesucht 30 Wenn im Dienst was schiefgeht 35 Ideen für eine bessere Verwaltung Bauen macht Schule Stadt arbeitet mit Hochdruck anModernisierung und Erweiterung der Schulbauten 24 Umzug mit 1,6 Millionen Archivalien 10 Sportlich durch die Ausbildung 03 Raph Caspers wirbt für das Ehrenamt 28 Ein Plan für mehr Schutz vor Hitze 36 Betriebshof bezieht neues Domizil Schalom in Köln Festjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln 30. Jahrgang März 2021 Die Oberbürgermeisterin Stadt intern Seite 64 Seite 65 6.4 Sag´s uns Über „Sag’s uns“ (https://sags-uns.stadt-koeln.de/) können Sie die Stadtver- waltung über Probleme im Kölner Stadtbild informieren. Was kann ich zum Beispiel melden? Wilden Müll, Fahrradleichen, defekte Ampeln, verstopfte Gullys und vieles mehr. 6.5 Kölner Service-App Machen Sie die App zu Ihrer App! Die Stadt Köln App bindet mit einem modernen Design die bestehenden Inhalte der mobilen Webseite www.stadt-koeln.de ein. We lche Funktionen hat die App? – Übersichtliche individualisierbare Kacheln zu vielen Themen – Favoriten-Funktion für häufig benötigte Informationen – Eilmeldungen der Stadt automatisiert auf der Startseite – Informationen über aktuelle Ereignisse (zum Beispiel Bombenentschärfungen) Wir wünschen Ihnen viel Spaß und gute Vernetzung! Schlagwortsuche Städtischer Newsletter, Stadt intern, Soziale Netzwerke, Facebook, Twitter, Instagram, kununu, XING, LinkedIn, Arbeitgeberin und so weiter Seite 66 6.6 Ihr Feedback Wir sind bestrebt, die uns als moderne Arbeitgeberin stetig weiterzuentwickeln. Hierzu ist Ihr Feedback besonders wichtig! Nutzen Sie daher die Gelegenheit und teilen uns Ihre Gedanken mit! Online Feedback: https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=11-F57_ Einarb_Feedb&formtecid=3&areashortname=send_html Hier direkt scannen: Pos talisches Feedback: Schneiden Sie hierfür den Feedback auf den nächsten zwei Seiten heraus und senden ihn anonym an die angegebene Adresse. Uns erreichten bereits einige Ihrer Feedbackbögen! Gerne möchten wir Sie an einzelnen Rückmeldungen teilhaben lassen: „Insgesamt war ich sehr positiv überrascht, besonders gut gefällt mir die RestCent-Spende.“ „Ich wurde sehr herzlich empfangen und meine Kolleg*innen und Vorgesetzten stehen mir immer für Fragen zur Verfügung.“ „Die Schulung war sehr gut aufgebaut.“ „Ich fühle mich wohl und bin zufrieden.“ „Kompetente Ansprechpartner* innen! Angenehmes Arbeitsklima!“ „Die unmittelbaren Kolleg*innen haben jederzeit jede meiner Fragen beantwortet.“ Danke! Seite 67 Feedbackbogen zum Einarbeitungsprozess Ihr Feedback ist wichtig, um unseren Einarbeitungsprozess stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Wichtige Hinweise: Bitte nehmen Sie an diesem Fragebogen nach 100 Tagen Beschäftigung teil. Die Abgabe Ihres Feedbacks erfolgt anonym. Bitte tragen Sie daher keine personenbezogenen Daten ein. Vielen Dank. 1. Aufgabengebiet Die Inhalte und Zuständigkeiten innerhalb des Aufgabengebietes sind mir bekannt. □ ja □ nein □ teilweise □ weiß ich nicht Die zur Erledigung der Aufgaben erforderlichen Materialien (Technik, Formulare, Gesetzestexte, Hilfsmittel usw.) standen mir bei Arbeitsantritt zur Verfügung. □ ja □ nein □ teilweise □ weiß ich nicht Aus meiner Sicht bin ich in einem Aufgabengebiet eingesetzt, das meinem Wissensstand und meinen Fähigkeiten entspricht. □ ja □ nein □ teilweise □ weiß ich nicht 2. Einarbeitung Beschreiben Sie die wesentlichen Eindrücke Ihrer Einarbeitungszeit. Was ist aus Ihrer Sicht gut gelungen? Adresse für Ihr Feedback im verschlossenen Umschlag: 111/10 – Personalentwicklung Frau Recker Was hätte aus Ihrer Sicht besser laufen können? Bitte hier entlang schneiden. Seite 68 Welche Inhalte der Willkommensmappe haben Ihnen bei Ihrem Einstieg besonders geholfen, welche haben Sie vermisst? Haben Sie noch Wünsche oder sonstige Anregungen? 4. Sonstige Angaben Dienststelle: Die Übertragung der Aufgaben erfolgte schrittweise und in angemessener Zeit. □ ja □ nein □ teilweise □ weiß ich nicht In der Einarbeitungszeit fühlte ich mich □ eher unterfordert □ gut ausgelastet □ eher überfordert Die Betreuung durch und die Kommunikation mit Ihrer Führungskraft □ war ausreichend □ ist verbesserungswürdig □ kann ich nicht beurteilen Ihrer*Ihrem Pate*Patin □ war ausreichend □ ist verbesserungswürdig □ kann ich nicht beurteilen Ihren Kolleg*innen □ war ausreichend □ ist verbesserungswürdig □ kann ich nicht beurteilen 3. Anregungen und Wünsche Haben Sie Verbesserungsvorschläge zur Einarbeitung? Bitte hier entlang schneiden. Köln! Wir machen Gemeinsam. Seite 70 Kontakt Personal- und Verwaltungsmanagement Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon 0221 / 221 - 34053 jacqueline.recker@stadt-koeln.de Die Oberbürgermeisterin Personal- und Verwaltungsmanagement Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung Zentrale Dienste der Stadt Köln Bildnachweis Seite 11: KoelnTourismus GmbH/Dieter Jacobi_Desktop24; Seite 29: www.freepik.com; Seite 32: wir_sind_klein/www.pixabay.de; Seite 34, 35: pressfoto/www.freepik.com, Seite 37: Mykola Nisolo vskyi/www.dreamstime.com, macrovector/www.freepik.com, pikisuperstar/www.freepik.com; Seite 44: geralt/www.pixabay.de; Seite 47: xb100/www.pixabay.de; Seite 48, 49: www.freepik.com; Seite 50: EKATERINA BOLOVTSOVA/www.pexels.com; Seite 59: www.freepik.com; Seite 61: 8photo/www.freepik.com 13-CS/028-22/11/06.2022 -
Anlage 05 zu 4.2.2 - Programm Väternetzwerk
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Bewerbungsform Stadt Köln interne Veranstaltung Intranet, Stadtväter Verteiler nur für Kerngruppenmitglieder Kerngruppen-Verteiler für Kerngruppenmitglieder und Interessierte (conpadres Netzwerk) Intranet, stadtväter Verteiler Datum Uhrzeit Veranstaltungsart Zielgruppe Themen Ansprechparter*innen Sandra, Rebecca, Thomas 30.08.2022 NRW-Netzwerktreffen? Kerngruppe 31.08.2022 10:00 - 12:00 h Kick-Off Stadt Köln Kick-Off Stadtväter 01.09.2022 12:00 - 13:00 h Aktive Vaterrolle und Karriere vereinbaren: die Weichen richtig stellen. Inspirierende Tipps für Väter! 13.09.2022 09:00 - 10:00 h HR / Diversity Wie erreichen wir werdenende Väter von Anfang an 15.09.2022 13:00 - 14:00 h Webkonferenz Community Empowermentmethoden für eure Kerngruppenarbeit und eure Väter-Communities 26.09.2022 Webkonferenz Kerngruppe Vorstellung der Evalution 26.09.2022 Diskriminierung von Vätern in der Arbeitswelt und was man dagegen tun kann. Bedürfnisse nach mehr Zeit trotzdem umsetzen! 28.09.2022 Live-Konferenz Community Mobbing in der Klasse 12.10.2022 Mental Health - Strategien für Väter: wie man seine Resilienz stärkt und kontinuierlich weiterentwickelt 02.11.2022 12:15 - 13:45 Wissen to go Stadt Köln Männergesundheit 03.11.2022 12:00 - 13:30 h Wissen to go Stadt Köln Familienkommunikation - so klappt es in der Familie 08.11.2022 Live-Konferenz Community Längere Elternzeit ohne Karriereknick - so geht das! 10.11.2022 Webkonferenz Kerngruppe Einbindung anderer Standorte 15.11.2022 09:00 - 11:30 h Vernetzungskonferenz Community 06.12.2022 Webkonferenz Kerngruppe Bilanz und Ausblick 07.12.2022 12.00 - 13.00 h Community Weihnachtszeit ohne Stress 07.02.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Das resiliente Kind - was unsere Kinder fit für die komplexe Welt macht! 07.02.2023 20:00 - 21:30 h Trennungsväter Community Auftakt - Vorstellung der Trennungsberater 09.02.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Gutes Marketing für den Start der Netzwerkarbeit 2023 16.02.2023 09:00 - 10:00 h Vernetzung Ansprechpartner*innen Aktivierung des Netzwerke und Gewinnung neuer Mitlgieder 01.03.2023 20:00 - 21:30 h Trennungsväter Community Wie kann ich aktiver Vater bleiben und eine gute Beziehung zu meinem Kind aufrechterhalten? 02.03.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Best Practice: digitale Events 28.03.2023 10:30 - 12:00 h Präsenztreffen Stadt Köln Votrstellung Familienberatung mit Manuel Schoelen 18.04.2023 16:00 - 17:30 h Vater-Kind Event Stadt Köln Stadionführung 19.04.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Best Practice Langes Engagement für die Kerngruppe 25.04.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Was machen die eigentlich die ganze Zeit im Netz? Social Media, Challenges und Darknet 03.05.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Vater-Kind Formate 11.05.2023 09:00 - 10:00 h Vernetzung Ansprechpartner*innen Einbindung des höheren Managements: Schirmherr gewinnen, Widerstände überwinden 30.05.2023 20:00 - 21:30 h Trennungsväter Community Respektvoller Umgang mit der getrennten Partner*in 15.06.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Gesetzliche Vorgaben/Wissen für Väter - was ändert sich rechtlich mit meinem Kind? 03.07.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Führungskräfte als Vereinbarkeitsermöglicher 07.09.2023 09:00 - 10:00 h Vernetzung Ansprechpartner*innen Rechtliche Rahmenbedingungen und Väter-Plicies in den Unternehmen für die Väternetzwerke nutzen 14.09.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Netzwerken mit minimalen Aufwand 20.09.2023 20:00 - 21:30 h Trennungsväter Community Patchwork ist ein Abenteuer 20.09.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Als Vater Übergänge in der Kindesentwicklung meistern- wie Kinder selbstständiger werden 04.10.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Vorstellung der Evaluation 2023 + Programmideen 2024 07.11.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe GenderCareGap 09.11.2023 09:00 - 10:00 h Vernetzung Ansprechpartner*innen Best Practice Austausch 14.11.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Mentale Widerstandsfähigkeit mit den passenden Tools - sich als Vater der eigenen Grenzen und Bedürfnisse bewusst werden 05.12.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Gewaltfreie Kommunikation in der Erziehung nach Marshall Rosenberg erlernen 07.12.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Bilanz und ausblick 2024 Legende 2023 Veranstaltungsübersicht Väternetzwerk -
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/11, II/03 Vorlagen-Nummer 30.08.2023 2217/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.09.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 25.09.2023 Dritter Jahresbericht zur Zertifizierung der Stadt Köln als familienfreundliches Unternehmen Im Rahmen einer strategischen Partnerschaft erarbeiten das Personal- und Verwaltungsma- nagement sowie das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern seit 2019 gemeinsam Wege, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Stadt Köln weiter fortzuentwickeln. Zu diesem Zweck ist ein Projektteam „Bündnis BerufLeben“ eingerichtet worden. Im ersten Schritt wurde die Stadtverwaltung Köln zum 30. Mai 2020 von der berufundfamilie Service GmbH als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Der Auditierungsprozess ist ein strategisches Managementinstrument zur Optimierung einer familienbewussten Personal- politik. Unter Einbindung von Mitarbeitenden sowie Führungskräften aus der gesamten Stadt- verwaltung wurden in Workshops die Bedürfnisse der Belegschaft herausgearbeitet und dar- über eine dreijährige Zielvereinbarung mit 29 Maßnahmen abgeschlossen. Das Bündnis Be- rufLeben erstellt hierzu jährlich einen Bericht. Über die Umsetzungsschritte der Vereinbarkeitsmaßnahmen wurde jeweils ein Jahresbericht erstellt (siehe Vorlagennummern 3157/2021 und 2940/2022). 2020 wurden 29 Maßnahmen in der Zielvereinbarung zur Auditierung als familienfreundliches Unternehmen in sieben Handlungsfeldern mit der berufundfamilie GmbH vereinbart. Die Handlungsfelder des audit berufundfamilie sind: o Arbeitszeit o Arbeitsorganisation o Arbeitsort o Information und Kommunikation o Führung o Personalentwicklung o Service für Familien Auch im abschließenden dritten Jahr der Zertifizierung konnten in der Kooperation viele Maß- nahmen erfolgreich umgesetzt werden. 2 Hervorzuheben sind dabei die Umsetzungen von folgenden Maßnahmen: Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten (Maßnahme (M) 1.1.1) Die Einrichtung von Langzeitkonten (M 1.1.4) Die Pilotierung des Desksharings (M 3.1.5) Umfassender Überblick über die Vereinbarkeitsmaßnahmen im Intranet (M 4.1.1, siehe Anlage 02) Einführung einer Willkommensmappe (M 4.2.1, siehe Anlage 03) Kick-off des Väternetzwerks (M 4.2.2, siehe Anlagen 04 und 05) Förderung von Teilzeitarbeit bereits in der Stellenausschreibung (M 6.1.1) Ausbau der betriebseigenen Kinderbetreuungsplätze (8.1.3) Insgesamt konnten 18 Maßnahmen (62%) erfolgreich umgesetzt werden, 9 Maßnahmen teil- weise (31%) und 2 Maßnahmen konnten nicht umgesetzt werden und wurden aufgrund des- sen gestrichen (M 1.1.3 – Vertrauensarbeitszeit und M 5.1.1 Einbindung der höchsten Füh- rungsebene am Amtsleitungstag – dies wurde in den neuen Zertifizierungszeitraum 2023- 2026 verschoben). Detaillierte Informationen zum Umsetzungsstand der 29 Maßnahmen sind dem beigefügten dritten Jahresbericht zu entnehmen (siehe Anlage 01 – Jahresbericht 3). Einige Maßnahmen, die bisher nur teilweise umgesetzt werden konnten, werden sich in der neuen Zielvereinbarung zur Re-Auditierung wiederfinden. Das Verfahren, um weiterhin die Zertifizierung als familienfreundliches Unternehmen tragen zu dürfen (für den Zeitraum 2023 – 2026), befindet sich gerade im Abschluss. Anlagen Anlage 01 - Jahresbericht 03 Anlage 02 zu 4.1.1 - Screenshot Intranet Anlage 03 zu 4.2.1 - Willkommensmappe Anlage 04 zu 4.2.2 - Kick-Off Väternetzwerk Anlage 05 zu 4.2.2 - Programm Väternetzwerk gez. Prof. Dr. Diemert -
Anlage 04 zu 4.2.2 - Kick-off Väternetzwerk
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Kick-off-Event für das Väternetzwerk der Stadt Köln Am 31.08.2022 in der Piazzetta 2 Programm 3 Begrüßung: Stadtdirektorin Andrea Blome Interview: Schirmherr Dr. Lothar Becker Netzwerkvorstellung und Benefits: Thomas Konrad & Marc Dittrich Benefits 4 Austausch & Vernetzung Mitgestaltung Vereinbarkeit von Beruf und Familie Mitgliedsbereich Väterbewusste Personalpolitik Attraktivität Programm 5 Impulsvortrag: conpadres Comedian: Florian Hacke Podiumsdiskussion „Get Together“ Was erwarten Väter? 6 Das Netzwerk wächst 7 41 90 Stadtväter gesamt Neue Anmeldungen Ausblick 8 2022 • Monatliche Online-Treffen • 2 x Conpadres Webinare - Elternzeit ohne Karriereknick - Vernetzungstreffen • 1 x Wissen to go - Familienkommunikation 2023 • Präsenztreffen • Wissen to go • Vater-Kind-Aktivitäten • Neue Role Models -
Anlage 01 - Jahresbericht 03
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zum Erhalt des Zertifikats zum audit berufundfamilie Stadt Köln Auditor/ Auditor*in: Frau Elena de Graat Datum: 07.07.2023 11.07.2023 Dokumentation der Umsetzungsfortschritte Gab es im letzten Berichtszeitraum Veränderungen in der Umsetzungsstruktur? Nein. Gab es im letzten Berichtszeitraum Veränderungen in Ihrer Organisation, die für die Umsetzung der vereinbarten Ziele und Maßnahmen relevant waren? Während des letzten Berichtszeitraums gab es keine nennenswerten Veränderungen. Welche Meilensteine bzw. Highlights wurden Ihrer Einschätzung nach im Berichtszeitraum erreicht? Am 31.08.2022 fiel der offizielle Startschuss für das Väternetzwerk „stadtväter“. Im Historischen Rathaus fand eine Kick-off-Veranstaltung statt, durch die sich die Mitgliederanzahl des Netzwerks mehr als verdop- pelt hat. Eine weitere betriebseigene Kinderbetreuung mit 20 Kita-Plätzen hat im Stadtteil Kalk ihren Betrieb aufge- nommen. Den Mitarbeitenden wurde die Vorsorgemappe der berufundfamilie GmbH digital oder auch als Ausdruck zur Verfügung gestellt. Das Interesse der Mitarbeitenden an der Mappe ist nach wie vor hoch. Das Konzept „Führen in Teilzeit“ wurde im Führungskräfteinnovationsnetzwerk vorgestellt. Die Intranet-Seiten des Bündnisses BerufLeben wurden überarbeitet. Design und Inhalte wurden weiterent- wickelt und neugestaltet Die bewährten flexiblen Arbeitszeitmaßnahmen gelten aktuell bis zum 30.09.2023, eine dauerhafte Rege- lung steht kurz bevor. Sie werden weiterhin von einer großen Zahl der Mitarbeitenden genutzt. Noch nie konnten so viele Mitarbeitende in Telearbeit und Homeoffice tätig sein. Nicht zuletzt wurde dies durch die erhöhte Anschaffungsrate mobiler Endgeräte unterstützt. 11.07.2023 1. HF1: Arbeitszeit 1.1 Ziel: Weitere Flexibilisierung des Umgangs mit Arbeitszeit Messkriterium: Veränderte Handhabung von Arbeitszeit und deren Dokumentation; Ver- trauensarbeitszeit und Langzeitkonten sind geklärt und sofern möglich in der Umsetzungserprobung Status: Ziel erreicht Kommentar: Das hohe Maß an gelebter Flexibilität in Sachen Arbeitszeit und Arbeitsort wird als bedeutender Erfolg im Vereinbarkeitsthema gesehen. Hierzu gehören beson- ders. die geplante Abschaffung der Kernarbeitszeit und die Schaffung von Ser- vicezeiten. 1.1.1 Maßnahme: Überarbeitung der DV zur Gleitenden Arbeitszeit mit Aufhebung der Kernarbeitszeit und mit dem Fokus der Sicherstellung von kundenrelevanten Ser- vicezeiten Zielgruppe: alle Mitarbeitende Umsetzung bis: Bericht 2 Umsetzungsschritte Bericht 1: Zur Bewältigung der mannigfaltigen Herausforderungen der Corona-Pandemie in den unter- schiedlichsten Bereichen, wurde die Kernarbeitszeit bereits zum ersten Lockdown befristet aufgehoben. Außerdem wurde der Gleitzeitrahmen bis 21:00 Uhr ausgeweitet. Die Befristung bzw. Ausweitung gilt aktuell bis zum 30.06.2021. Beides stieß bei den Mitarbeitenden auf ein positives Echo. Derzeit wird vom Personal- und Verwaltungsmanagement eine neue Dienstvereinbarung „Flexibilisierung der Arbeit“ erstellt, die die bisherigen Regelungen zu den Themen „Arbeit“ und „Arbeitszeit“ zusammenfügt. Die neue Dienstvereinbarung befindet sich aktuell im Abstimmungsprozess mit den Gremien. Die Richtlinie für die Anordnung von Über- und Mehrarbeitsstunden bleibt eigenständig. Sie wurde bereits überarbeitet und nun deutlich übersichtlicher gestaltet. Die Richtlinie ist zum 09.05.21 in Kraft getreten. Zum Thema „Mobiles Arbeiten“ siehe auch Punkt 3.1.4. Für die Stadt Köln ist eine zentrale Ausrichtung an den Interessen der Kund*innen von beson- derer Bedeutung. An die Stelle der Kernarbeitszeitregelung sollen daher Servicezeiten treten. Die Mitarbeitenden der Dienststellen sind während dieser Servicezeiten grundsätzlich für in- terne und externe Kund*innen und deren Bedürfnisse ansprechbar. Dies gilt unabhängig von der körperlichen Anwesenheit der einzelnen Mitarbeitenden vor Ort. Aus dienstlichen Gründen kann jedoch eine physische Anwesenheit weiterhin erforderlich sein. Umsetzungsschritte Bericht 2: Um die Aufgabenerledigung und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs weiterhin zu gewähr- leisten, wurden die seit dem ersten Lockdown flexibilisierten und bewährten Arbeitszeitmaßnah- men verlängert. Die Verlängerung umfasst die Aufhebung der Kernarbeitszeit, die Flexibilisierung der Gleitzeitkonten sowie die Ausweitung des Gleitzeitrahmens bis 21 Uhr. Diese Maßnahmen gelten aktuell bis zum 30.06.2022 und werden nach wie vor von einer großen Zahl der Mitarbei- tenden genutzt. 11.07.2023 Die vom Personal- und Verwaltungsmanagement erstellte umfassende neue „Dienstvereinbarung zu Flexibilisierung der Arbeit“ befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess. Sie soll möglichst bald ins Beteiligungsverfahren eingebracht werden. Mit dieser Dienstvereinbarung soll ein Regel- werk zur Verfügung stehen, das umfangreiche und finale Antworten auf Fragen zur Arbeitszeit liefern wird. Ausgenommen hiervon ist die Mobile Arbeit, die in einer separaten Dienstvereinba- rung bis Jahresende geregelt wird. Der Service und die Dienstleistungen für die Bürger*innen und Unternehmen unserer Stadt ste- hen nach wie vor im Fokus weiterer Entscheidungen. Derzeit wird geprüft, ob an die Stelle der Kernarbeitszeitregelung zukünftig Servicezeiten treten können. Unabhängig von der körperlichen Anwesenheit der einzelnen Mitarbeitenden vor Ort, wären die Mitarbeitenden während dieser Servicezeiten grundsätzlich für interne und externe Kund*innen und deren Bedürfnisse ansprech- bar. Aus dienstlichen Gründen könnte jedoch eine physische Anwesenheit in den Dienststellen weiterhin erforderlich sein. Dies gilt insbesondere für bürgernahe Dienste. Stand: Umsetzung bis Bericht 3 Umsetzungsschritte Bericht 3: Die bewährten flexiblen Arbeitszeitmaßnahmen gelten aktuell bis zum 30.0 9.2023. Sie werden wei- terhin von einer großen Zahl der Mitarbeitenden genutzt. Für die geplante „Dienstvereinbarung (DV) zur Flexibilisierung der Arbeitszeit“ fand ein sehr zeitintensiver Abstimmungsprozess mit den Gremien statt. Das Beteiligungsverfahren wurde vorbereitet und soll in Kürze starten. An die Stelle von starren Kernarbeitszeiten sollen zukünftig Servicezeiten treten. Durch Servicezeiten wird eine grundsätzliche Erreichbarkeit der Dienststellen für die internen und externen Kund*innen der Stadtverwaltung sichergestellt. Bei der individuellen Ausgestaltung v on Servicezeiten berücksich- tigen die Dienststellen gleichermaßen die bessere Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebens- situation der Mitarbeitenden sowie die Interessen der Kund*innen. Stand: Maßnahme umgesetzt 1.1.2 Maßnahme: Flexibilisierung von Arbeitsbeginn und –ende - in Arbeitsbereichen mit Einsatzplänen Zielgruppe: Mitarbeitende in Bereichen wie z.B. Grünflächenbewirtschaftung, Call-Center, Kindertagesstätten, Verkehrsüberwachung, Ermittlungsdienst Umsetzung bis: Bericht 2 Umsetzungsschritte Berich t 1: Einzelne Dienststellen haben sich bereits mit der Flexibilisierung der Arbeitszeit bei bestehenden Einsatzplänen auseinandergesetzt, z.B. wird im Grünflächenamt im Rahmen der Verwaltungsre- formprojekte das Projekt „Mein Amt“ bearbeitet. Themen dieses Projektes sind u . . a . . „Flexible Arbeitszeit/ Mobiles Arbeiten/ Auflösung der Kernarbeitszeit“. Aktuell wurde eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit in Verbindung mit dem Personalrat langfristig geändert. Dabei wurden die Zeiten an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden ange- passt. Auch die unterschiedlichen Bereiche (Botanischer Garten, Forst etc.) wurden dabei in ihren Besonderheiten berücksichtigt. Das Amt Bürgerdienste trennt zwischen den Mitarbeitenden im Front-Office und den sonstigen eher klassischen Verwaltungsarbeitsplätzen. In letztem Bereich hat sich das Amt Bürgerdienste bei der Flexibilisierung der Arbeitszeiten an die allgemeinen städtischen Corona bedingten Ände- rungen angepasst. Im Front-Office werden die Personalressourcen mithilf e einer Personaleinsatz- planungssoftware dem jeweiligen Anrufvolumen angepasst. Die Bühnen der Stadt Köln arbeiten in Schichtsystemen, die sich nach den Aufführungszeiten vor Ort richten und damit nach Zeiten, die abgedeckt werden müssen. Die Möglichkeit des Home- office und damit auch des flexiblen Arbeitens wurde trotzdem aktuell ausgebaut. Auch hand- werkliche Abteilungen wie die Kostümabteilung können zu Hause arbeiten. Aktuell wird bereits überlegt, wie dies auch nach der Corona-Pandemie umgesetzt werden kann. 11.07.2023 Umsetzungsschritte Bericht 2: Bei einzelnen Dienststellen wurden bereits Projekte zur Flexibilisierung der Arbeitszeit bei beste- henden Einsatzplänen umgesetzt. Beispielsweise wurde das Verwaltungsreformprojekt „Mein Amt“ im Grünflächenamt abgeschlossen. Hierin enthalten waren die Festlegung amtsinterner Re- gelungen bezüglich der Ausgestaltung von Mobilem Arbeiten und der flexiblen Arbeitszeit (z.B. Auflösung der Kernarbeitszeit). Die Bedürfnisse der Mitarbeitenden sowie die Besonderheiten der unterschiedlichen Arbeitsbereiche wurden hierbei berücksichtigt. Auch in weiteren Dienststellen (Bürgerdienste, Bühnen) wurden Arbeitszeiten bedarfsorientiert flexibilisiert. Derzeit besteht auch in Arbeitsbereichen mit Einsatzplänen aufgrund der Corona-bedingten Ar- beitszeitmaßnahmen die Möglichkeit der Flexibilisierung der Arbeitszeit, sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Stand: Maßnahme umgesetzt 1.1.3 Maßnahme: Erwägung der Möglichkeit einer Erprobung von Vertrauensarbeitszeit Zielgruppe: Mitarbeitende in ausgewählten Bereichen Umsetzung bis: Bericht 3 Umsetzungsschritte Bericht 1: Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitsystem, bei dem die Arbeitszeit bzgl. Lage und Vertei- lung nicht festgelegt ist. Arbeitgeber*innen verzichten hierbei auf die Kontrolle der Einhal- tung, da Mitarbeitende ihre Verpflichtungen zur Arbeitszeit- und Leistungserbringung eigenver- antwortlich regeln und erfüllen. Die Vertrauensarbeitszeit bietet somit den Mitarbeitenden sehr flexible Bedingungen. Dennoch besteht hierbei eine hohe Verantwortung auf Seiten der Führungskraft (z.B. Fürsorgepflicht, Gesundheitsschutz, Überwachung der Zielvereinbarung). Bei der Vertrauensarbeitszeit wird grundsätzlich auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet. Dies ist jedoch nur eingeschränkt möglich, da Arbeitgeber*innen gem. § 19 Abs. 2 ArbZG verpflichtet sind, mind. die über die normale tägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit (über 8 Stun- den; also Überstunden, Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit) zu erfassen. Diese Pflicht kann jedoch auf die Mitarbeitenden übertragen werden. In diesem Fall (Mitarbeitende führen selbst einen Nachweis) wäre die Vertrauensarbeitszeit möglich; würde aber somit keine „richtige“ Ver- trauensarbeitszeit darstellen. Vertrauensarbeitszeit setzt voraus, dass grundsätzliches Vertrauen auf allen Seiten besteht. Innerhalb eines Teams bzw. einer Abteilung müssen Absprachen über zeitlichen Ein- satz und gleichberechtigte Aufgabenverteilungen getroffen werden. Je nach Aufgabe kann es jedoch effektiv sein, dass nur das Ergebnis und nicht die hierfür aufgebrachte Zeit zählt („ergebnisorientiertes Arbeiten“). Aufgrund eines EuGH-Urteils von 2019 (14. Mai 2019, Az. C-55/18) müssen jedoch alle Ar- beitszeiten erfasst werden. Arbeitgeber*innen sind verpflichtet worden, ein System zur Erfassung der kompletten täglich geleisteten Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu schaffen. Dies gilt sowohl für Beschäftigte als auch für Beamt*innen. Die Entscheidung beruht auf der europäischen Arbeitszeit-Richtlinie (2003/88/EG) sowie auf der EU Grundrechte Charta, die allen Arbeitneh- menden das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einräumt. Ermöglicht wird dadurch auch eine Kontrolle durch Arbeitsschutzbehörden, denn das Urteil fordert u.a. einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeit- nehmer*innen. Kritik an der Vertrauensarbeitszeit besteht u. a. daran, dass Mitarbeitende mehr arbeiten, als eigentlich zeitlich vorgesehen ist und Arbeitgeber*innen hieran „verdienen“ (sog. unbe- zahlte Mehrarbeit). 11.07.2023 Nach ausführlicher Abwägung wurde daher von der Stadt Köln entschieden, dies nicht wei- ter zu verfolgen. Umsetzungsschritte Bericht 2: Kein Eintrag Stand: Maßnahme gestrichen 1.1.4 Maßnahme: Klärung von Möglichkeiten und Konditionen für - Arbeitszeitkonten, die längerfristig angelegt sind, um sich einige Monate Auszeit für privat-familiäre Angelegenheiten nehmen zu können - Langzeitkonten bspw. für einen vorgezogenen Austritt aus dem Erwerbsleben Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadt Köln Umsetzung bis: Bericht 3 Umsetzungsschritte Bericht 1: Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist derzeit die Einrichtung von Langzeitkonten mit einer mehr als einjährigen Laufzeit rechtlich unzulässig. Es sei denn, es handelt sich um spezielle Arbeitszeitkonten in Verbindung mit Altersteilzeit (sogenannte Vorruhestandskonten) oder Sabbatjahr-Modelle (sogenannte Sabbaticals). Die Landesregierung NRW hat angekündigt, Langzeitkonten mit längeren Laufzeiten auf Landesebene einführen zu wollen. Die Stadt Köln hat die Absicht, auf Basis der zu erwartenden gesetzlichen Landesregelungen, Langzeitkonten für die Mitarbeitenden zu schaffen. Umsetzungsschritte Bericht 2: Nachdem es bisher bereits Arbeitszeitkonten in Verbindung mit Altersteilzeit (sog. Vorruhestandskon- ten) sowie Sabbatjahr-Modelle (sog. Sabbaticals) gab, führt das seit dem 29.04.2022 gültige neue Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen nun auch Langzeitkonten für Beamt*innen ein. Danach können Beamt*innen zukünftig langfristig Zeitguthaben ansparen und dieses zu einem späte- ren Zeitpunkt für zusammengefasste Freistellungszeiten verwenden. Die Stadt Köln hat die Absicht, die Bestimmungen zur Einrichtung von Langzeitkonten für tarifbeschäf- tigte Mitarbeitende sowie für Beamt*innen in der neuen „Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeit“ festzulegen. Stand: Umsetzung bis Bericht 3 Umsetzungsschritte Bericht 3: Sowohl für Tarifbeschäftigte als auch für Beamt*innen sollen in der geplanten neuen „Dienstvereinbarung (DV) zur Flexibilisierung der Arbeitszeit“ Regelungen zur Einrichtung eines Langzeitkontos getroffen werden. Die von der Landesregierung NRW geschaffenen Konditionen für Beamt*innen sollen aus dem §14 a AZVO übernommen werden. Für Tarifbeschäftigte sollen wei- terreichende Möglichkeiten festgelegt werden. Das sogenannte Sabbatical soll zusätzlich erhalten bleiben. Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt 2. HF2: Arbeitsorganisation 2.1 Ziel: Optimierte Nutzung aller Stellenkontingente Messkriterium: Konzeption von Modellen zur Nutzung von unbesetzten Stellenanteilen, Dokumentation der Erprobung; Dokumentation der (Fort-)Schritte beim Aufbau des bereichsübergreifenden Mitarbeiterpools und einer Job-Sharing-Börse Status: Ziel erreicht Kommentar: Unbesetzte Stellenanteile werden zielführend zur Kompensation von 11.07.2023 Mehrbedarfen genutzt. Hierbei sind unterschiedliche Gestaltungen mög- lich, die individuelle Handlungsspielräume eröffnen. Das Angebot von Job-Sharing wird genutzt und die Umsetzung in den Dienststellen bera- tend begleitet. 2.1.1 Maßnahme: Entwicklung und Erprobung von dienststelleninternen Modellen / Konzepten zur Zusammen- fassung von (kleinen und kleinsten) „Stellenanteilen“ Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadt Köln Umsetzung bis: Bericht 2 Umsetzungsschritte Bericht 1: kein Eintrag Umsetzungsschritte Bericht 2: Das neue sowie die zukünftigen Stellenplanverfahren sehen die Möglichkeit der Nutzung von Stellen- anteilen zielführend zur Kompensation von Mehrbedarfen vor. Darüber hinaus sind unbesetzte Stellenanteile bereits heute in der gemeinsamen Praxis mit den Dienststellen Teil eines lösungsorientierten Ressourcenmanagements zur Sicherstellung der Aufga- benerledigung. Die Nutzung dieser Stellenanteile eröffnet den Dienststellen individuelle Handlungsspielräume, so dass das im Audit vereinbarte Ziel bereits mehr als erreicht wurde und darüber hinausgehend obsolet geworden ist. Stand: Maßnahme umgesetzt 2.1.2 Maßnahme: Ausweitung und Flexibilisierung von unterschiedlichen Modellen des Job-Sharings resp. Job-Splittings mit - Blick auf die Erfordernisse der Arbeitsbereiche und - Einrichtung einer Job-Sharing-Börse – auch für ein Führen mit VZ(-x) (= Teilzeit) Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadt Köln Umsetzung bis: Bericht 3 Umsetzungsschritte Bericht 1: Im Strategiepapier "Führen in Teilzeit" sind für 2021/2022 Handlungsstrategien von flexibleren und kreativeren Arbeitszeitmodellen aufgeführt. Umsetzungsschritte Bericht 2: Kein Eintrag Umsetzungsschritte Bericht 3 Grundsätzlich wird Job-Sharing nachgefragt, umgesetzt und praktiziert. Die Organisationsabteilung im Personal- und Verwaltungsmanagement steht den Verwaltungsab- teilungen hier bei Bedarf für organisatorische Fragestellungen oder eine Beratung zur Verfügung. Der Bedarf für eine Job-Sharing-Börse soll geprüft und die Maßnahme in die Re-Auditierung ein- fließen. Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt 2.2 Ziel: Ergänzungen im Gesundheitsmanagement Messkriterium: Dokumentation der gesundheitsfördernden Maßnahmen in Form von Einrichtung neuer bzw. zusätzlicher Sozialräume Status: Ziel erreicht Kommentar: siehe Einzel-Maßnahme. 2.2.1 Maßnahme: Überprüfung der Möglichkeit zur Einrichtung von Sozialräumen Zielgruppe: Alle Mitarbeitende (auch in Bereichen wie Museum, Bühnen etc.) Umsetzung bis: Bericht 2 11.07.2023 Umsetzungsschritte Bericht 1: Aktuell sind in Bestandsgebäuden durch die Büroknappheit, Sozialräume nur vereinzelt umsetzbar. Hierzu siehe auch 3.1.5. Die Stadt Köln plant jedoch in allen neu angemieteten Gebäuden Sozialräume in Form von Meeting- und Kreativräumen einzurichten. Umsetzungsschritte Bericht 2: Sozialräume, Meeting- und Kreativräume werden bei der Flächenkonzeption und Raumplanung von neu angemieteten Gebäuden berücksichtigt. Stand: Maßnahme umgesetzt 3. HF3: Arbeitsort 3.1 Ziel: Bewusster Umgang mit und Flexibilisierung von Mobilem Arbeiten/Homeoffice Messkriterium: Dokumentation - des technischen Ausbaus zur Umsetzung von Videokonferenzen, - teaminterne Klärung von „Spielregeln“ im Umgang mit Mobilem Arbeiten - der stellenbezogenen Klärung von arbeitsortflexiblen Aufgabenanteilen - der Klärung der Flexibilisierung von individuellen Arbeitszeiten bei Mobilem Arbeiten - Auseinandersetzung mit Büro -Sharing-Möglichkeiten und evtl. Erstellung von Konzeptideen Status: Ziel erreicht Kommentar: Die – auch technisch - weiter fortgeschrittenen Möglichkeiten, den Arbeitsort individuell zu wählen, erleichtern die Vereinbarkeit. Auch wenn dies nicht für alle Berufe bei der Stadt Köln zutrifft, so sind es doch für den Großteil der Beschäftigten gute Bedingungen für die tägliche Organisation der beruflichen wie privaten Belange. Darüber hinaus stärkt diese neue Flexibilität das ge- genseitige Vertrauen. Zukunft / Potenzial: Die Planungen hinsichtlich moderner Arbeitsplatzgestaltung, wie z.B. das Desk-Sharing gehen in diesem Sinne bereits den nächsten Schritt. 3.1.1 Maßnahme: Schrittweiser Ausbau der telekommunikativen Möglichkeiten in allen Bereichen und Dienststel- len - konsequenter Ersatz von Hard- und Software- Ausstattung nur noch durch mobile Geräte - zur weiteren Erleichterung des Mobilen Arbeitens inkl. - der Durchführung von Videokonferenzen in allen Bereichen - mit dem Angebot einer diesbezüglichen Anschaffungs -Beratung Zielgruppe: Alle Bereiche der Stadtverwaltung Köln Umsetzung bis: Bericht 2 Umsetzungsschritte Bericht 1: Im Rahmen der Corona-Pandemie hat sich im Verwaltungsbereich das Homeoffice stark ausgeweitet. Waren im März 2020 noch 3.300 Homeofficezugänge (ca. 17 %) registriert, so stieg diese Zahl bis Mai 2021 auf 15.340 (ca. 73 %). Telefon- und Videokonferenzen sind auf breiter Fläche in den Büroalltag integriert. Das Ange- bot von Videokonferenztools ist aktuell auf zwei Anbieter "Circuit" und "BigBlueButton" ausge- weitet worden. Infolgedessen sind zahlreiche Arbeitsplätze mit Webcams und integriertem Mikrofon innerhalb der Dienststellen ausgestattet worden. Dies soll noch weiter ausgebaut werden. Die Einrichtung von Flex- und Kreativbüros setzt die Anschaffung von mobilen Endgeräten voraus, siehe hierzu auch 3.1.5. Stand: Maßnahme umgesetzt 11.07.2023 3.1.2 Maßnahme: Verpflichtung für alle Teams mit allen Mitarbeitenden DV-kompatible, ergänzende „Spielregeln zum Mobilen Arbeiten“ zu vereinbaren und zu dokumentieren – Schwerpunkte sind hierbei: - Respekt für Grenzen der Erreichbarkeit und zugleich - allseitige Bereitschaft zu auftragserforderlicher Flexibilität. Als Unterstützung werden ein Handlungsleitfaden sowie eine Checkliste im Intranet zur Verfügung gestellt. Zielgruppe: Alle Bereiche der Stadtverwaltung Köln Umsetzung bis: Bericht 2 Umsetzungsschritte Bericht 1: Bereits im April 2020 wurden hierzu praktische Tipps zum Arbeiten im Homeoffice veröffent- licht. Diese bieten eine gute Basis für individuelle Regelungen in den verschiedenen Teams. Eine Dokumentation der einzelnen Teamvereinbarungen wurde nicht eingefordert. Anlage Bericht 1: Datei der Homeoffice-Tipps Stand: Maßnahme umgesetzt 3.1.3 Maßnahme: Im Vorwege der Ausschreibung aller Stellen: - Klärung, ob und wenn ja, welche Tätigkeitsanteile bei dieser Stelle Home-Office-tauglich sind und - unter welchen Voraussetzungen dies realisiert werden kann. Übernahme eines Standardsatzes zum Mobilen Arbeiten in die Stellenausschreibung bzw. Begründung (in der Phase der Beteiligung von Gremien und I/1) warum Mobiles Arbeiten nicht möglich ist. Als Unterstützung werden ein Handlungsleitfaden sowie eine Checkliste im Intranet zur Verfügung gestellt. Zielgruppe: Alle Stellenausschreibungen der Stadtverwaltung Köln Umsetzung bis: Bericht 3 Umsetzungsschritte Bericht 1: Im ersten Umsetzungsschritt wurde ein Standardsatz zum Mobilen Arbeiten in die Stellenaus- schreibungen aufgenommen. Er lautet: "Wir bieten familienfreundliche und flexible Arbeitszei- ten und –formen, die auch mit Mobilem Arbeiten im Rahmen der dienstlichen Belange und per- sönlichen Voraussetzungen kombiniert werden können". Dieser Standardsatz wird seit April 2021 verbindlich bei Stellenausschreibungen eingesetzt. Zur Bewältigung der Coronakrise hat sich das Arbeiten im Home-Office stark ausgeweitet, so dass sich dieses Ziel bereits überholt hat. Siehe hierzu auch 3.1.4. Stand: Maßnahme umgesetzt 3.1.4 Maßnahme: Erwägung der Möglichkeit die bestehende DV zur Telearbeit im Hinblick auf die Handhabung von individuell gewählten Telearbeitszeiten und deren Dokumentation (über den vorhandenen Arbeitszeitrahmen hinaus) zu flexibilisieren Zielgruppe: Alle Beschäftigten, insbesondere jene mit Anteilen von Mobilem Arbeiten Umsetzung bis: Bericht 3 Umsetzungsschritte Bericht 1: Die Voraussetzung zur Nutzung an den flexiblen Arbeitsmöglichkeiten soll zukünftig den Regelfall darstellen. Ausnahmen von diesem Regelfall bedürfen einer Begründung. Sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen und die Aufgabenstellung keine Anwesenheit er- fordert, soll auch Mobiles Arbeiten unter Beachtung rechtlicher bzw. tarifrechtlicher Regelungen grundsätzlich allen Mitarbeitenden der Stadt Köln angeboten werden. Die Arbeitsschutzbestim- mungen bleiben unberührt. Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes besteht 11.07.2023 nicht. Umsetzungsschritte Beri cht 2: Aktuell können 17.526 Mitarbeitende (inkl. Eigenbetriebe) vollumfänglich am Mobilen Arbeiten teilnehmen. 21.649 Kolleg*innen (ohne Eigenbetriebe) haben sich für „cPort“ registriert (Stand: 31.01.2022). Sie können somit, auch ohne „klassischen Büro-Arbeitsplatz“, vom privaten Endge- rät aus auf Informationen der Dienststellen („IntraNet“) und einen individuellen dienstlichen E- Mail-Account zugreifen. Zukünftig soll die Nutzung der flexiblen Arbeitsmöglichkeiten (z.B. „Mobiles Arbeiten“) den Regel- fall darstellen. Diese Regelung soll für alle Mitarbeitenden gelten, sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen und die Aufgabenstellung keine Anwesenheit erfordert. Für Dienstleis- tungen, die beratungsintensiv sind und bei denen der persönliche Kontakt besonders wichtig ist (sogenannte „bürgernahe Dienste“), wird weiterhin eine persönliche Vorsprache ermöglicht. In Bezug auf die flexiblen Arbeitsmöglichkeiten sind grundsätzlich rechtliche bzw. tarifrechtliche Regelungen zu beachten. Die Arbeitsschutzbestimmungen (z.B. Arbeits- und Pausenzeiten) blei- ben unberührt. Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes besteht nicht. Umsetzungsschritte Bericht 3: In den letzten Jahren konnten viele positive Erfahrungen in Bezug auf die flexiblen Arbeitsmöglichkei- ten gesammelt werden. Diese Flexibilität wird in der geplanten neuen „Dienstvereinbarung (DV) zum Mobilen Arbeiten“ fest verankert. Dabei sollen die individuellen Bedürf- nisse der Mitarbeitenden sowie die dienstlichen Belange der einzelnen Di enststellen gleichermaßen berücksichtigt werden. Die DV zum Mobilen Arbeiten wird die DV zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ergänzen und den Mitarbeitenden somit weitere Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Stand: Maßnahme umgesetzt 3.1.5 Maßnahme: Überlegungen zu Rahmenbedingungen für die mögliche Umsetzung von Büro-Sharing-Modellen und ggfls. Entwicklung von Konzepten mit Pilotämtern unter - Einbezug der Mitarbeitenden, - Vereinbarkeit mit den Gegebenheiten vor Ort und Nutzung der frei werdenden Räumlichkeiten bspw. - als „Flexible Offices“ im Stadtgebiet für (telearbeitende) Einzelne oder - als Meeting- oder Kommunikations-Räume - als Sozialräume - als Eltern-Kind-Zimmer Zielgruppe: Alle Bereiche der Stadtverwaltung Köln Umsetzung bis: Bericht 3 Umsetzungsschritte Bericht 1: Im September 2020 beteiligten sich 6.789 Mitarbeitende aus allen Ämtern an einer Umfrage zum Mobilen Arbeiten. Von den 6.789 Befragten gaben 86 % an, auf einen festen Schreib- tisch verzichten zu wollen, wenn sie häufiger als zweimal im Home-Office arbeiten würden. Die Stadt Köln strebt an, zukünftig eine nach Jahren gestaffelte Bürosharing-Quote einzuführen. Es ist angedacht, die dadurch frei werdenden Räume als Kommunikationsflächen, wie z. B. Mee- tingpoints und Sozialräume, zu nutzen. Eine genaue Quotierung wurde noch nicht vorgenom- men. Umsetzungsschritte Bericht 2: Zum Thema „Neues Arbeiten“ werden aktuell verschiedene Projekte wie z. B. „Neue Raum- konzepte“ und „Arbeitsplatzmodelle“ initiiert. Weiterhin wurde im Mai ein Programm zum Thema „Innovative Räumlichkeiten“ gestartet. Mit Hilfe moderner Methoden aus dem neuen Format „New Work“ befindet sich dieses Konzept aktuell in der Entwicklung. Auch das Thema Desksharing wird bei der Stadt Köln in einzelnen Bereichen bereits umgesetzt, so z.B. ab Sommer 2022 im Bereich des Bewerbercenters. 11.07.2023 Stand Umsetzung bis Bericht 3 Desksharing wurde bei der Stadtverwaltung Köln als Ausprägung des Neuen Arbeitens iden- tifiziert. Mehrere Dienststellen befinden sich bereits in der Pilotierung von Desksharing. Seit dem Jahr 2023 soll diese Arbeitsform forciert werden durch eine zentrale Koordination, stadt- weite Standards und eine sukzessive Ausweitung innerhalb der Stadtverwaltung Köln. Stand: Maßnahme umgesetzt 4. HF4: Information und Kommunikation 4.1 Ziel: „Bündnis BerufLeben“ - gebündelt und übersichtlich Messkriterium: Im Intranet ist ein Portal zu Themen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verfügbar, das stetig erweitert, aktualisiert und spezifiziert wird. Status: Ziel erreicht Kommentar: Im Intranet wurde ein eigener Bereich zum Thema Vereinbarkeit einge- richtet. Dadurch wird die Sichtbarkeit des Themas verbessert und die Mitar- beitenden haben die Möglichkeit sich besser über die vielfältigen Ange- bote zu informieren. Zukunft / Potenzial: Das Portal wird stetig ausgebaut und aktualisiert. 4.1.1 Maßnahme: Schrittweise Entwicklung und Aufbau eines Intranet-Portals zu Themen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit einer übersichtlichen Darstellung aller vorhandenen und im Verlauf der nächsten Zeit zu realisierenden, familienbewussten und mitarbeitendenorientierten Angebo- ten. Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln Umsetzung bis: Bericht 3 Umsetzungsschritte Bericht 1: Ein Konzept für den Aufbau eines Portals z u Vereinbarkeitsthemen ist erarbeitet und soll zeitnah umgesetzt werden. Im ersten Schritt soll auf einer zentralen Themenseite möglichst nutzerorien- tiert alle inhaltlichen Informationen gebündelt zur Verfügung gestellt werden. Mit Blick auf die breite Spannweite der Themenfelder wird sich der gesamte Aufbau über einen längeren Zeitrah- men erstrecken. Die Seite mit dem Namen „Familie & BerufLeben“ wird unter der Rubrik Personal eingebunden. Zudem erstellen die am Bündnis BerufLeben beteiligten Ämter (I/1 und 11) jeweils eine Unterseite im Intranet zum Bündnis BerufLeben. Diese dienen zur Information über das Bündnis, der Vorstellung des Teams und anderen Themen, wie z.B. den Jahresberichten. Eine Umsetzung des Intranetportals ist noch in 2021 geplant. Umsetzungsschritte Bericht 2: Das aktuelle Intranetportal zu den Vereinbarkeitsthemen wurde im dritten Quartal in 2021 imple- mentiert und seit dem sukzessiv ergänzt, zuletzt mit der Seite „Führen in Teilzeit“. Es ist vorgese- hen das neue Intranetportal basierend auf dem Layout der Arbeitgeberinmarke „Wir machen Köln“ umzugestalten. Alle Vereinbarkeitsthemen sollen dann unter der Seite von Bündnis Beruf- Leben angezeigt werden. So soll ein einheitliches, gebündeltes und übersichtliches Portal zu al- len Vereinbarkeitsthemen entstehen. Aktuell wird der Entwurf mit den beteiligten Ämtern abge- stimmt. Das neue Portal soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 veröffentlicht wer- den. Stand Umsetzung bis Bericht 3 Die Intranetseiten des Bündnisses BerufLeben sind online und bieten einen umfassenden Über- blick über die aktuellen Vereinbarkeitsmaßnahmen. Die Informationen werden stetig ergänzt und bei Bedarf zeitnah aktualisiert. Anlage Bericht 3: 11.07.2023 Screenshots Intranetseiten Stand: Maßnahme umgesetzt 4.2 Ziel: Ausbau der Kommunikationsformate und Etablierung einer Willkommenskultur Messkriterium: Beratungsstelle ist eingerichtet und personell besetzt; Dokumentation von exemplarischen Beratungen für unterschiedlichen Belange; Netz- werkangebote gemacht, Akzeptanz und Fortführung dokumentiert; Prü- fung von Willkommens-Paket und Hospitanz-Angebot erfolgt, ergeb- nisentsprechendes Fortfahren dokumentiert. Status: Ziel erreicht Kommentar: siehe einzelne Maßnahmen 4.2.1 Maßnahme: Einrichtung einer koordinierenden / wegweisenden Beratungsstelle für alle Fragen rund um die Vereinbarkeit: bspw. zu - Möglichkeiten der DV-kompatiblen Gestaltung von Arbeitszeit oder Arbeitsort für die Dienststellen - Unterstützung bei persönlichen Herausforderungen der Vereinbarkeit von privaten und beruflichen Erfordernissen für Kolleginnen und Kollegen ->„Plötzlich Pflege“, „Elternzeit – wie geht’s?“, „Eltern geworden – Was melde ich wo?“ Zielgruppe: Alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Köln Umsetzung bis: Bericht 1 Umsetzungsschritte Bericht 1: Im Projektteam Bündnis BerufLeben sind aktuell zwei Mitglieder mit einer zertifizierten Coaching-Ausbildung eingesetzt. Im ersten Jahr fragten vermehrt Mitarbeitende um Beratungen zu Homeoffice, Teilzeitkarrieren und Führen in Teilzeit an. Für die Themen rund um d i e Eltern- zeit wird aktuell das Fachwissen aufgebaut. Dementsprechend kann sich zum jetzigen Zeit- punkt zu allen allgemeinen Fragen rund um die Vereinbarkeitsthemen an das Projektteam ge- wandt werden. Für spezifische Fragen wird an einer Übersicht des Beratungsnetzwerkes in Köln gearbeitet. Zu dieser Maßnahme ist das Bündnis BerufLeben in der fortlaufenden Um- setzung. Umsetzungsschritte Bericht 2: Aus Kapazitätsgründen wurde die Umsetzung bis zu Bericht 3 verschoben. Für die Kolleginnen und Kollegen steht das Intranetportal mit ergänzenden Informationen zur Verfügung. Zudem in- formiert die Willkommensmappe über die Vereinbarkeitsthemen. Stand Umsetzung bis Bericht 3 Die Mitarbeitenden haben zahlreiche Möglichkeiten sich über die Vereinbarkeitsthemen zu informie- ren. Die Beschäftigten erhalten erste Informationen über den Themenbereich Vereinbarkeit in der Willkommensmappe oder auf den Internetseiten oder Intranetseiten der Stadt Köln (siehe Arbeitge- berinnenvorteile). Weitergehende Informationen sind auf den Intranetseiten des Bündnisses BerufLe- ben zu finden. Darüber hinaus steht das Bündnis BerufLeben über eine zentrale Rufnummer für Fra- gen rund um die Vereinbarkeit zur Verfügung. Stand: Maßnahme umgesetzt 4.2.2 Maßnahme: Unterstützung von Netzwerken von Mitarbeitenden mit Vereinbarkeitsthemen z.B. - Aufbau eines Väternetzwerkes (z. B. „Mittags-Stammtisch“ für Kin) - Beurlaubtentreffen (Eltern und Pflegende) Zielgruppe: Alle mit Interesse an einem stadtverwaltungsinternen Austausch 11.07.2023 zu Vereinbarkeitsthemen (Väter / Elternzeitler*innen / Pfle- gende) Umsetzung bis: Bericht 2 Umsetzungsschritte Bericht 1: Zur Unterstützung des Aufbaus eines städtischen Väternetzwerkes, wurde die Väter gGmbH als begleitender Dienstleister engagiert. Zunächst war vorgesehen, im Januar 2021 einen Präsenz- workshop durchzuführen, der nun aufgrund der Hygieneeinschränkungen durch Corona im Mai/Juni 2021 in zwei digitalen halbtägigen Formaten umgesetzt wird. Der hierauf aufbauende Strategie- workshop ist für Juli 2021 geplant. Auch die Treffen von Beurlaubten in Elternzeit waren als Präsenztreffen für November und Dezember 2020 vorbereitet, konnten aber aufgrund des zweiten Lockdowns in dieser Form nicht durchgeführt werden. Mit dem Videokonferenztool BigBlueButton, das die Stadt Köln im Frühjahr 2021 eingekauft hat, wird die aktive digitale Umsetzung mit einer größeren Teilnehmer*innenzahl möglich, so dass auch Datenschutzbestimmungen vollständig berücksichtigt werden können. Aktuell sind vier Veran- staltungen im Juni 2021 fest terminiert. Gleichzeitig beinhalten die Beurlaubtentreffen auch eine Nutzer*innenanlyse für das zu erstellende Drei-Phasen-Konzept. Umsetzungsschritte Bericht 2: Mit der Unterstützung von „conpadres“ (Väter gGmbH), wurde im Juni 2021 die Kerngruppe des Väternetzwerks der Stadt Köln gegründet. Im Anschluss folgte ein Strategieworkshop zur Ermittlung der nächsten Schritte. Neben der Bestimmung eines Leitbilds und des Na- mens „stadtväter“, erhielt das Netzwerk sein eigenes Aktionszeichen. Aktuell trifft sich die Kerngruppe regelmäßig, um den Ausbau des Netzwerks voranzutrei- ben. Das Netzwerk wird sukzessiv durch verschiedene Maßnahmen bekannt gemacht (Online Veranstaltung „Wissen to go“, Beitrag in der „Stadt intern“). Eine Auftaktveranstaltung befin- det sich derzeit in der Planung und wird voraussichtlich Ende August 2022/Anfang Septem- ber 2022 stattfinden. Ein Konzept zum Väternetzwerk befindet sich in der Fertigstellung. Umsetzungsschritte Bericht 3: Im August 2022 hat die Kick-off-Veranstaltung für das Väternetzwerk stattgefunden. Die Mitglie- deranzahl des Netzwerkes hat sich alleine durch diese Veranstaltung mehr als verdoppelt. Inzwi- schen zählt das Netzwerk bereits über 140 Mitglieder. Aktuell wird ein Blog für das Väternetzwerk eingerichtet. Auch für das Jahr 2023 wurde eine Mitgliedschaft im Väternetzwerk "conpadres" finanziert. Hier stehen den Männern mit Erziehungsauftrag zahlreiche Informationen, Online-We- binare und Online-Treffen zur Verfügung. Darüber hinaus wurde ein Angebot für Trennungsväter eingekauft. Anlage Bericht 3: Programm Väternetzwerk Information zur Kick-off-Veranstaltung Stand: Maßnahme umgesetzt 4.2.3 Maßnahme: PRÜFUNG : Konzeption eines kompakten Willkommens-Pakets mit persönlicher Paten-Einführung (=Optimierung des Einbindungs- und Einarbeitungs-Prozesses) ggf. ergänzt um Hospitationen in unterschiedlichen Bereichen (=vormals bewährte Praxis zur internen fachlichen Vernetzung) Zielgruppe: Alle bei der Stadtverwaltung (wieder-) Neu-Einsteigenden und Paten-Kolleg*innen 11.07.2023 Umsetzung bis: Bericht 2 Umsetzungsschritte Bericht 1: Mit einer gut funktionierenden Willkommenskultur soll erreicht werden, dass sich neue Kol- leg*innen bei der Stadt Köln willkommen fühlen. Hierfür wurde ein Maßnahmen- und Metho- denpaket geschnürt, um neuen Mitarbeitenden ab dem Zeitpunkt der Zusage zur Einstellung bis 100 Tage nach Arbeitsbeginn einen angenehmen Start und einen optimalen Eingliederungs- prozess in der neuen Arbeitsumgebung zu bereiten. Das Konzept Willkommenskultur bei der Stadt Köln enthält Informationen und Empfehlungen für einen erfolgreichen Onboarding-Pro- zess. Zur Begrüßung erhalten neue Mitarbeitende bereits seit März 2020 eine Willkommens- mappe mit weitreichenden Informationen über die Stadt Köln. Das Konzept zur Willkommens- kultur soll als fester Bestandteil bei der Einführung neuer Mitarbeitender unterstützen. Es um- fasst - neben der Willkommensmappe - drei weitere Bausteine, die im städtischen Intranet für alle Mitarbeitenden verfügbar sind und den Einarbeitungsprozess unterstützen. • Ein Willkommenskonzept für die Dienststellen zur Information, Inspiration und Orientierung. • Ein Konzept zur Einarbeitung von Mitarbeitenden in den Dienststellen (inklusive eines Modells zur Übernahme von Patenschaften, unterstützender Checklisten, Gesprächsleitfäden und E-Mail-Vorlagen). • Umfangreiche Informationen und Tipps von A-Z für neue Mitarbeitende. Zukünftig sollen die genannten vier Bausteine konsequent stadtweit umgesetzt werden. Der Onboarding-Prozess wird zudem stetig mithilfe von Evaluationsbögen durch die neuen Mit- arbeitenden bewertet. Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv. Die Anregungen sind Ausgangspunkt für künftige Weiterentwicklungen. Zudem sind Innovationsformate, wie Im- pulsvorträge durch Keynote-Speaker sowie Onboarding-Days für neue Mitarbeitende geplant. Stand: Maßnahme umgesetzt 5. HF5: Führung 5.1 Ziel: Weiterentwicklung der Führungskompetenzen der Kolleg*innen mit Führungsaufgaben zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie Messkriterium: Dokumentation - der Gelegenheiten und Veranstaltungen, bei denen Aspekte der Vereinbarkeit an Führungskräfte heran getragen wurden und - der Implementierung von Kommunikationswegen zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie Status: Ziel erreicht 5.1.1 Maßnahme: Erste Information an alle Beigeordneten, alle Amtsleitungen und deren Stellvertretungen im Rah- men des Amtsleitungstages am 9.6.2020 über generelle Ziele und Maßnahmen der strategischen Partnerschaft „Bündnis BerufLeben“ und Ausblicke auf die Auditierung „berufundfamilie“ Zielgruppe: Oberbürgermeisterin, alle Beigeordneten, Amtsleitungen und Stellvertretungen, Stabsstellen Umsetzung bis: Bericht 1 Umsetzungsschritte Bericht 1: In Anbetracht der Rahmenbedingungen aufgrund der Corona-Pandemie konnte der Amtsleitungstag nicht wie geplant in Präsenz stattfinden. 11.07.2023 Die Auditziele wurden daher über das Intranet an alle Mitarbeitenden gleichermaßen kommuniziert und bekannt gemacht. Siehe hierzu auch Punkt 5.1.2. Stand: Maßnahme gestrichen 5.1.2 Maßnahme: Schrittweise Fortsetzung der internen, einheitlichen Kommunikationskampagne und Einbindung aller Mitarbeitenden mit Führungsaufgaben, Information über die Ziele aus dem Auditierungs- prozess und die aktuellen Maßnahmen in allen Dezernatsrunden mittels der allen Führungskräf- ten zur Verfügung gestellten ausgearbeiteten Präsentation (top – down) Zielgruppe: Alle städtischen Führungskräfte und Mitarbeitende Umsetzung bis: Bericht 1 Umsetzungsschritte Bericht 1: Auch eine Top-Down-Strategie fiel den neuen Rahmenbedingungen zum Opfer. Die Auditziele wurden daher über das Intranet direkt an alle Mitarbeitenden gleichermaßen kommuniziert und bekannt gemacht. In Zuge dessen wurden eine Handoutmappe mit Präsentation und Hintergrundinformationen sowie ein Erklärvideo für alle im Intranet hinterlegt. Stand: Maßnahme umge setzt 5.1.3 Maßnahme: Festigung des Themas Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Grundhaltung der städtischen Führungskräfte: - Einbindung des Themas im neuen Beurteilungsverfahren - Einbindung des Themas in die Personal- und Klimagespräche Zielgruppe: Alle städtischen Führungskräfte Umsetzung bis: Bericht 2 Umsetzungsschritte Bericht 1: Mit dem Kölner Kompetenzmodell werden die Kompetenzen beschrieben, die für eine erfolgrei- che Aufgabenerledigung, heute und in Zukunft, erforderlich sind. Die Stadt Köln definiert mit dem Kölner Kompetenzmodell ihre Anforderungen an Führungskräfte und Mitarbeitende. In der für Führungskräfte besonders relevant erachteten Kompetenz „Förderung von Individualität und Vielfalt“ ist die Verhaltensbeschreibung „Fördert und unterstützt bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ verankert. Das Kölner Kompetenzmodell bildet auch die Basis für die Entwicklung eines neuen Beurteilungs- systems und die Anpassung der Personal - und Klimagespräche. Somit ist ein wichtiger Grundstein bereits gelegt. Umsetzungsschritte Bericht 2: Das Kölner Kompetenzmodell (KKM) ist haltungsgebend für alle Mitarbeitenden der Stadtverwal- tung. Die Verhaltensanker im KKM stellen ein gemeinsames Verständnis der jeweiligen Kompe- tenz her und geben Orientierung, welche Anforderungen die Stadt Köln konkret an Ihre Füh- rungskräfte und Mitarbeitende stellt. In der für Führungskräfte besonders relevanten Kompetenz „Förderung von Individualität und Vielfalt“ ist definiert: "Unterstützt Frauen und Männer bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Aktuell wird die städtische Personalbeurteilung neukonzipiert. Das KKM ist Basis für die Entwick- lung des neuen Beurteilungssystems und die Anpassung bestehender Gesprächsformate, wie das Personal- und Klimagespräch. Stand: Umsetzung Bericht 3 Umsetzungsschritte Bericht 3: Die Neukonzipierung der Personalbeurteilung dauert noch an. Das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie findet entsprechende Berücksichtigung. Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt 11.07.2023 5.2 Ziel: Realisierung von weiteren VZ(-x)-Führungspositionen (Führen in Teilzeit) Messkriterium: Dokumentation von Konzept und durchgeführten Aktivitäten sowie entsprechenden Stellenbesetzungen und zugehörigen Erfahrungen 5.2.1 Maßnahme: Weiterentwicklung von Führung in VZ( -x) (=Teilzeitkarrieren) s. auch HF 2.1 - Unterstützung der Dienststellen bei individuellen Lösungswegen zur Führung in VZ(-x) (=Teilzeit) - Teilzeitführungs-Checkliste zur (Vorab-) Selbstreflexion und Prüfung - Networking-Möglichkeiten für Führungskräfte VZ( -x) (in Teilzeit) schaffen Ziel- gruppe: potentielle und aktuelle Führungskräfte in VZ(-x) (=Teilzeit) Umsetzung bis: Bericht 2 Umsetzungsschritte Bericht 1: Ein umfangreiches Strategiepapier zu "Führen in Teilzeit" wurde auf der Grundlage von drei Work- shops erstellt. Diese setzten sich aus Teilnehmenden verschiedener Pilotämter zusammen. Darüber hinaus gehörten die Teilnehmenden folgenden Personengruppen an: - Mitarbeitende von Führungskräften in Teilzeit - Führungskräfte in Teilzeit - Führungskräfte von Führungskräften in Teilzeit Aus den hier gewonnenen Erkenntnissen wurden die Handlungsfelder identifiziert, die im o. g. Konzept aufgenommen wurden. Integrierte Checklisten zur Eigenanalyse und Analyse der jeweiligen Führungspositionen unter- stützen die Umsetzung. Das Strategiepapier wird in Form einer Online-Broschüre mit digital ausfüll- baren Checklisten allen Mitarbeitenden im Intranet zur Verfügung gestellt. Eine Veröffentlichung und die damit zusammenhängende Marketingstrategien befinden sich in der aktuellen Umsetzung. Es sind auf Anfrage individuelle Workshops mit verschiedenen Dienststellen vorgesehen. Umsetzungsschritte Bericht 2: Im Januar und Februar 2022 wurden insgesamt drei Workshops mit ca. 60 Teilnehmenden durchgeführt, um das Strategiepapier „Führen in Teilzeit“ vorzustellen, sowie mögliche Vorurteile abzubauen und Lösungsvorschläge an die Hand zu geben. Anschließend wurde eine Intranet- seite zum Thema „Führen in Teilzeit“ mit der Online-Broschüre und einem Video veröffentlicht. In dem Video befragt eine Kinderreporter*in Führungskräfte zu „ Führen in Teilzeit“ bei der Stadt Köln. Im Sommer 2022 sollen weitere Workshops im Führungskräftenetzwerk der Stadt Köln stattfinden. Zudem ist vorgesehen in der Mitarbeitenden Zeitschrift „Stadt intern“ Interviews von Führungskräften, die in Teilzeit arbeiten, zu veröffentlichen. Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützt bei individuellen Anfragen zum Thema Führen in Teilzeit. Stand: Maßnahme umgesetzt 6. HF6: Personalentwicklung 6.1 Ziel: Systematische Förderung von Beschäftigten in VZ(-x) (= Teilzeit) Messkriterium: Dokumentation der - Förderung familienengagierter Beschäftigter mit VZ(-x) (= Teilzeit) - Fortbildungsangebote in familienkompatiblen Zeit-Blöcken - Umsetzung des Drei-Phasen-Konzepts Status: Ziel erreicht Kommentar: Den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden wurde insbesondere durch die Behandlung des Themas Teilzeitarbeit Rechnung getragen. Die nachstehenden Maßnahmen zeigen, dass viele Angebote jetzt (besser) in 11.07.2023 Teilzeit angenommen werden können und die Teilzeitarbeit von der Arbeit- geberin unterstützt wird. Auch wenn das Konzept zur Beurlaubung noch nicht fertiggestellt wurde, haben wir uns schon auf den Weg dorthin ge- macht und wertvolle Vorarbeit für das Konzept geleistet. Zukunft / Potenzial: Wir sind der Überzeugung, dass flexible Arbeitsmodelle nicht nur den Bedürf- nissen unserer Mitarbeitenden entgegenkommen, sondern auch für die Stadtverwaltung von Vorteil sind. Daher werden zusätzliche Maßnahmen die Teilzeit betreffend auch in die neu e Zielvereinbarung aufgenommen. 6.1.1 Maßnahme: Förderung von Karrieren mit unterschiedlichen Arbeitszeitvolumen (Teilzeit-Karrieren) und deren gleichberechtigte Teilhabe an Fortbildungen - auch von Beurlaubten in Elternzeit - ggf. Erprobung des Angebots von Kinderbetreuung im Bedarfsfall (s. auch Punkt 8.1.1 Einkauf eines Familienservices) Zielgruppe: Alle Beschäftigten mit einem Arbeitszeitumfang VZ(-x) (=Teilzeitbeschäftigte) Umsetzung bis: Bericht 2 Umsetzungsschritte Bericht 1: Diese Thematik wird auch im Zusammenhang mit der Erstellung des Drei -Phasen-Konzepts aufgegrif- fen. Siehe auch 6.1.3. Umsetzungsschritte Bericht 2: Informationen zu Teilzeitkarrieren finden sich unter dem Punkt „Führen in Teilzeit“ 5.2.11. und Informa- tionen zum Thema Fortbildungspro gramm werden unter Punkt 6.1.2 aufgeführt. Stand Umsetzung bis Bericht 3 Alle Stellenausschreibung werden zur Förderung von Teilzeitarbeit inzwischen mit dem Zusatz „Die Beschäftigung ist in Teilzeit und Vollzeit möglich“ veröffentlicht. Das Vorhaben einen Familienservice einzukaufen bleibt weiterhin bestehen und wird in die neue Zielvereinbarung erneut aufgenommen. Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt 6.1.2 Maßnahme: Erprobung erster Schritte von Fortbildungsangeboten in kompatiblen Zeitblö- cken für VZ(-x) (=Teilzeitkräfte) Zielgruppe: Alle Beschäftigten mit einem Arbeitszeitumfang VZ(-x) Umsetzung bis: Bericht 2 Umsetzungsschritte Bericht 1: Neben vielen Halbtags-Seminaren wie z.B. Rückengesundheit, Medienarbeit und Fachschulungen gibt es Seminare, die explizit auf mehrere halbe Tage verteilt sind, um auch Teilzeitkräften eine Teilnahme zu ermöglichen. Z.B.: • Training Stark im Stress (3x ½ Tag) • Vereinbarkeit von Beruf und Pflege (2x ½ Tag) • Spezielle Seminare für Mitarbeitende im Schulsekretariat (2x ½ Tag) Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit das Angebot für Seminare in kompatiblen Zeitblöcken noch erweitert werden kann. Neu konzipiert sind Angebote zu aktuell stark nachgefragten Themen, die auch digital abgebildet werden können. In zielgruppenorientierten Zeitblöcken werden nunmehr auch folgende Seminare angeboten: • Anti-Ärger-Kurs • Videokonferenzen souverän moderieren • Telefonkonferenzen professionell organisieren und moderieren In kurzer Zeit konnten hierfür 37 Durchführungen vereinbart werden. 11.07.2023 Umsetzungsschritte Bericht 2: Das Fortbildungsprogramm für die städtischen Mitarbeitenden umfasst eine ganze Reihe an Se- minarangeboten, die in teilzeitfreundlichem und -kompatiblem Umfang angeboten werden. Im Zuge der Weiterentwicklung des Programms für das Jahr 2022 werden von insgesamt 17 neuen Seminarangeboten 8 ebenfalls in teilzeitfreundlichen Formaten angeboten. Darüber hin- aus gibt es unterjährig zahlreiche mehrstündige oder halbtägige Wissens- und Impulsformate z.B. auch der Verwaltungsreform, des betrieblichen Gesundheitsmanagements, des Rechtsamtes und des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern. Ferner schreitet die Digitalisierung von Lerneinheiten weiter voran. Aufgrund ihrer örtlichen und zeitlichen Unabhängigkeit stellen sie gleichfalls ein besonderes Fortbildungsangebot für Teilzeit- kräfte dar. Beispielsweise gibt es für Führungskräfte ein mit Begleitmaterial versehenes Lernvi- deo zum Thema Personal- und Entwicklungsgespräch. Der Aufruf zu einem Videowettbewerb unter den Mitarbeitenden war zudem sehr erfolgreich. Im Ergebnis stehen hierdurch zahlreiche neue, kreative wie gewinnbringende „Wissenshappen“ zur Verfügung und digitales Lernen erfreut sich größerer Akzeptanz. Diese Entwicklung wird auch weiterhin forciert. Stand: Maßnahme umgesetzt 6.1.3 Maßnahme: Entwicklung und schrittweise Umsetzung eines Drei-Phasen-Konzepts zum Umgang mit zeitlich befristeten Freistellungen unter Berücksichtigung von - Micro-Beschäftigung, - Qualifikations-Updates für Langzeit-Freigestellte Zielgruppe: Alle Beschäftigten mit familienbedingter Freistellungszeit Umsetzung bis: Bericht 2 Umsetzungsschritte Bericht 1: Im Rahmen der vier digitalen Beurlaubtentreffen wird jeweils eine Nutzer*innenana- lyse durchgeführt, die in das 3-Phasen-Konzept mit einfließt. Siehe auch 4.2.2. Umsetzungsschritte Bericht 2: Die Ergebnisse aus der Nutzer*innenanalyse der Beurlaubtentreffen (siehe 4.2.2) sind Grundlage für das Drei-Phasen-Konzept, das aktuell von einer Arbeitsgruppe entwickelt wird. Stand Umsetzung bis Bericht 3 : Das Konzept befindet sich in der Entwicklung. Es soll neben einem Drei-Phasen-Konzept, rechtliche Grundlagen für Beurlaubungen sowie Handlungsempfehlungen und Textvorschläge für die Perso- nalarbeit enthalten. Aufgrund des großen Umfangs und Einbindung verschiedener Dienststellen konnte die Maßnahme noch nicht gänzlich umgesetzt werden und wird in die neue Zielvereinba- rung verschoben. Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt 7. HF7: Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen In diesem Handlungsfeld wurden keine Ziele und Maßnahmen vereinbart. 8. HF8: Service für Familien 8.1 Ziel: Bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsangebote für Nachwuchs Messkriterium: Dokumentation der Realisierungsschritte bzgl. - Einkauf eines Familienservices - Anschaffung von Spielekoffern - betrieblich unterstützter Regel-Kinderbetreuung 11.07.2023 8.1.1 Maßnahme: Einkauf eines Familienservices für die Beratung und Unterstützung der Betreuung von Kindern Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln Umsetzung bis: Bericht 1 Umsetzungsschritte Bericht 1: Es wurde eine aufwändige Marktrecherche durchgeführt, die Inhalte zum Vergabeverfahren sind aktuell in der internen Abstimmung. Umsetzungsschritte Bericht 2: Aus Kapazitätsgründen und aufgrund der Komplexität der Aufgabe, wurde die Umsetzung bis zu Bericht 3 verschoben. Stand Umsetzung bis Bericht 3 Status: Ziel teilweise erreicht Kommentar: Viele familienfreundliche Maßnahmen konnten im ersten Auditierungszeit- raum umgesetzt werden. Hierzu gehören auch die Themen Teilzeit und mobi- les Arbeiten. Einen Familienservice anbieten zu können, ist ein Anliegen, welches mit der Re-Auditierung weiterhin verfolgt wird. 8.1.2 Maßnahme: Anschaffung von Spielekoffern, mit denen ein Kind in einem akuten Betreuungsnotfall im eigenen Büro für eine Weile beschäftigt werden kann – mit Angeboten für unterschiedliche Altersgruppen bis Grundschulalter Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln mit Kindern im betreuungsbedürftigen Alter Umsetzung bis: Bericht 1 Umsetzungsschritte Bericht 1: Ein Prototyp des Spielekoffers wurde vom Projektteam "Bündnis BerufLeben" bestückt und zur Ansicht zur Verfügung gestellt. Es wurde darauf geachtet, dass der gesamte Inhalt über das stadtinterne Einkaufssystem bestellt werden kann, somit wird allen Dienststellen eine verein- fachte Anschaffung ermöglicht. Für den Umgang mit dem Spielekoffer wurde eine Anleitung so- wie ein Hygienekonzept erstellt. Ein Marketingkonzept zur Veröffentlichung wurde bereits erstellt, wird aber erst umgesetzt, sobald die Rahmenbedingungen das Mitbringen eines Kindes in die Büroräume wieder ohne gesund- heitliche Bedenken zulassen. Stand: Maßnahme umgesetzt 8.1.3 Maßnahme: Aufbau eines betrieblichen Angebotes / Kontingentes an Kita-Betreuungsplätzen bzw. Beleg- plätzen für Kinder von städtischen Mitarbeitenden im Stadtgebiet u.a. mittels der Förderung von Großtagespflegen Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln mit Kindern im betreuungsbedürftigen Alter Umsetzung bis: Bericht 2 Umsetzungsschritte Bericht 1: Das betriebliche Angebot von Kontingentplätzen ist mit einem Kita-Neubau, freiwerdenden Plät- zen in einer bestehenden Kita und zwei innenstadtnahen Großtagespflegen für U3-Kinder in Planung. Die ersten Plätze, voraussichtlich in einer Großstagespflege, sollen noch in 2021 besetzt werden. Umsetzungsschritte Bericht 2: Gemeinsam mit dem Familienbüro des Amtes für Kinder, Jugend und Familie hat das Bündnis BerufLeben ein Betreuungsangebot für die Kinder von Mitarbeitenden aufgebaut. Im Januar 2021 11.07.2023 startete die erste betriebliche Großtagespflege „Kölner Stadtspatzen“ am Alter Markt. Seit Feb- ruar 2022 gibt es zudem betriebseigene Kita-Plätze in dem Stadtgebiet Kalk. Im Mai 2022 öffnete die nächste Großtagespflege in Deutz. Das Angebot an Betreuungsplätzen wird zukünftig noch weiter ausgebaut. Stand: Maßnahme umgesetzt 8.2 Ziel: Bedarfsorientierte Angebote zur Unterstützung von Pflegebedarfen Messkriterium: Dokumentation der Realisierungsschritte bzgl. - Unterstützungsservice in Pflegefragen - Überprüfung des Einsatzes von Pflegekoordinator*innen Status: Ziel erreicht Kommentar: Wichtig ist es, die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu begleiten und zu unterstützen . Hierzu gehören vor allen Dingen die Transparenz über die Angebote der Arbeitgeberin, wie die Benennung weiterführender Informationsquellen. Zukunft / Potenzial: Es wird sich aktiv mit dem Thema Pflege auseinander gesetzt, um den Mitarbeitenden mehr Informationen und Hilfe zu bieten. Entsprechende Maßnahmen finden sich in der neuen Zielvereinbarung der Re-Auditie- rung. 8.2.1 Maßnahme: Einkauf der Serviceleistungen eines Familienservices für die Beratung und Unterstützung in Pflegefragen Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln mit unterstützungs- und/oder pflegebedürftigen Angehörigen Umsetzung bis: Bericht 1 Umsetzungsschritte Bericht 1: Es wurde eine aufwändige Marktrecherche durchgeführt, die Inhalte zum Vergabeverfah- ren sind aktuell in der internen Abstimmung. Hiernach wird das Vergabeverfahren einge- leitet. Umsetzungsschritte Bericht 2: Aus Kapazitätsgründen wurde die Umsetzung bis zu Bericht 3 verschoben. Umsetzungsschritte Bericht 3: Der Einkauf eines Pflegeservice wird zusammen mit dem Einkauf eines Familienservices geplant. Die Umsetzung dieses Ziels ist weiterhin aktuell und wird in die neue Zielvereinbarung der Re-Auditierung verschoben. Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt. 8.2.2 Maßnahme: Prüfung der Möglichkeit des Einsatzes von Pflegekoordinator*innen in Kooperation mit dem Projektteam BerufLeben Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln mit unterstützungs- und/oder pflegebedürftigen Angehörigen Umsetzung bis: Bericht 3 Umsetzungsschritte Bericht 1: kein Eintrag Umsetzungsschritte Bericht 2: Kein Eintrag 11.07.2023 Stand Umsetzung bis Bericht 3 : Das Bündnis BerufLeben bereitet zurzeit eine aufwändige Pflegeinformationsseite auf den Intranetsei- ten vor. Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt 8.3 Ziel: Bedarfsgerechter Ausbau eines Location-Services Messkriterium: Location-Service erwogen und ergebnisentsprechende Umsetzung 8.3.1 Maßnahme: Prüfung der Möglichkeiten zur Unterstützung von neuen Mitarbeitenden durch eines Location-Service inkl. - eines Job-Angebots für Partner*in bei der Stadt Köln (Duale Karrieren) oder Kooperations- partnern (z.B. Stadtwerkekonzerne, Bünd nispartner „Mit Frauen in Führung“) und - weiteren Infrastruktur-Informationen zu Sport, Freizeit, Kinderbetreuung, Schulen bspw. seitens eines Familienservices Zielgruppe: Alle Interessent*innen resp. neu zuziehende*n Mitarbeitende*n und ihr*e Angehörige*r Umsetzung bis: Bericht 3 Umsetzungsschritte Bericht 1: kein Eintrag Umsetzungsschritte Bericht 2: Kein Eintrag Stand Umsetzung bis Bericht 3 : Das Personal- und Verwaltungsmanagement informiert auf den Internetseiten unter "Mach Köln" über alle Arbeitgeberinnenvorteile, wie z. B. Betriebssportgruppe, Kinderbetreuung, etc. Ferner finden sich auf den städtischen Internetseiten zahlreiche Angebote zu den Kölner Schulen, inklusive Stadtkarten- ansicht. Anlage Bericht 3: https://www.stadt -koeln.de/artikel/72140/index.html https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/schulformen/suche-kolner-schulen Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt -
Anlage 02 zu 4.1.1 - Screenshot Intranet
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Maßnahme 4.1.1 Schrittweise Entwicklung und Aufbau eines Intranet-Portals zu Themen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit einer übersichtlichen Darstellung aller vorhandenen und im Verlauf der nächsten Zeit zu realisierenden, familienbewussten und mitarbeiterorientierten Angeboten. Auszug
Beratungsverlauf
-
04.09.2023
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
25.09.2023 zuletzt
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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