Mandari Insight

2217/2023

Dritter Jahresbericht zur Zertifizierung der Stadt Köln als familienfreundliches Unternehmen

Mitteilung Ausschuss 30.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 25.09.2023, TOP 1.1

Anlage 04 zu 4.2.2 - Kick-off Väternetzwerk

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 02 zu 4.1.1 - Screenshot Intranet

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Anlage 05 zu 4.2.2 - Programm Väternetzwerk

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Anlage 01 - Jahresbericht 03

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Anlage 03 zu 4.2.1 - Willkommensmappe

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Anlage 04 zu 4.2.2 - Kick-off Väternetzwerk

842 Zeichen

Kick-off-Event für 
das Väternetzwerk
der Stadt Köln

Am 31.08.2022 in der Piazzetta
2

Programm
3
Begrüßung: 
Stadtdirektorin Andrea 
Blome
Interview: Schirmherr          
Dr. Lothar Becker
Netzwerkvorstellung 
und Benefits:      
Thomas Konrad & Marc 
Dittrich

Benefits
4
Austausch & Vernetzung
 Mitgestaltung
 Vereinbarkeit von Beruf 
und Familie
Mitgliedsbereich
 Väterbewusste 
Personalpolitik Attraktivität

Programm
5
Impulsvortrag:
conpadres
Comedian:
Florian Hacke
Podiumsdiskussion
„Get Together“

Was erwarten Väter?
6

Das Netzwerk wächst
7
41
90
Stadtväter gesamt
Neue 
Anmeldungen

Ausblick
8
2022
• Monatliche Online-Treffen
• 2 x Conpadres Webinare
- Elternzeit ohne Karriereknick
- Vernetzungstreffen
• 1 x Wissen to go
- Familienkommunikation
2023
• Präsenztreffen
• Wissen to go
• Vater-Kind-Aktivitäten
• Neue Role Models

Mitteilung Ausschuss

3670 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11, II/03 
 
Vorlagen-Nummer           30.08.2023 
 2217/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.09.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 25.09.2023 
 
Dritter Jahresbericht zur Zertifizierung der Stadt Köln als familienfreundliches 
Unternehmen 
Im Rahmen einer strategischen Partnerschaft erarbeiten das Personal- und Verwaltungsma-
nagement sowie das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern seit 2019 gemeinsam 
Wege, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Stadt Köln weiter fortzuentwickeln. 
Zu diesem Zweck ist ein Projektteam „Bündnis BerufLeben“ eingerichtet worden. 
Im ersten Schritt wurde die Stadtverwaltung Köln zum 30. Mai 2020 von der berufundfamilie 
Service GmbH als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Der Auditierungsprozess ist 
ein strategisches Managementinstrument zur Optimierung einer familienbewussten Personal-
politik. Unter Einbindung von Mitarbeitenden sowie Führungskräften aus der gesamten Stadt-
verwaltung wurden in Workshops die Bedürfnisse der Belegschaft herausgearbeitet und dar-
über eine dreijährige Zielvereinbarung mit 29 Maßnahmen abgeschlossen. Das Bündnis Be-
rufLeben erstellt hierzu jährlich einen Bericht. 
  
Über die Umsetzungsschritte der Vereinbarkeitsmaßnahmen wurde jeweils ein Jahresbericht 
erstellt (siehe Vorlagennummern 3157/2021 und 2940/2022). 
 
2020 wurden 29 Maßnahmen in der Zielvereinbarung zur Auditierung als familienfreundliches 
Unternehmen in sieben Handlungsfeldern mit der berufundfamilie GmbH vereinbart. 
 
Die Handlungsfelder des audit berufundfamilie sind:  
o Arbeitszeit 
o Arbeitsorganisation 
o Arbeitsort 
o Information und Kommunikation 
o Führung 
o Personalentwicklung 
o Service für Familien 
 
Auch im abschließenden dritten Jahr der Zertifizierung konnten in der Kooperation viele Maß-
nahmen erfolgreich umgesetzt werden.

2 
 
 
 
Hervorzuheben sind dabei die Umsetzungen von folgenden Maßnahmen: 
 Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten (Maßnahme (M) 1.1.1) 
 Die Einrichtung von Langzeitkonten (M 1.1.4) 
 Die Pilotierung des Desksharings (M 3.1.5) 
 Umfassender Überblick über die Vereinbarkeitsmaßnahmen im Intranet (M 4.1.1, siehe 
Anlage 02) 
 Einführung einer Willkommensmappe (M 4.2.1, siehe Anlage 03) 
 Kick-off des Väternetzwerks (M 4.2.2, siehe Anlagen 04 und 05) 
 Förderung von Teilzeitarbeit bereits in der Stellenausschreibung (M 6.1.1) 
 Ausbau der betriebseigenen Kinderbetreuungsplätze (8.1.3) 
 
Insgesamt konnten 18 Maßnahmen (62%) erfolgreich umgesetzt werden, 9 Maßnahmen teil-
weise (31%) und 2 Maßnahmen konnten nicht umgesetzt werden und wurden aufgrund des-
sen gestrichen (M 1.1.3 – Vertrauensarbeitszeit und M 5.1.1 Einbindung der höchsten Füh-
rungsebene am Amtsleitungstag – dies wurde in den neuen Zertifizierungszeitraum 2023-
2026 verschoben). 
 
Detaillierte Informationen zum Umsetzungsstand der 29 Maßnahmen sind dem beigefügten 
dritten Jahresbericht zu entnehmen (siehe Anlage 01 – Jahresbericht 3). 
 
Einige Maßnahmen, die bisher nur teilweise umgesetzt werden konnten, werden sich in der 
neuen Zielvereinbarung zur Re-Auditierung wiederfinden. Das Verfahren, um weiterhin die 
Zertifizierung als familienfreundliches Unternehmen tragen zu dürfen (für den Zeitraum 2023 – 
2026), befindet sich gerade im Abschluss.  
 
Anlagen 
Anlage 01 - Jahresbericht 03 
Anlage 02 zu 4.1.1 - Screenshot Intranet  
Anlage 03 zu 4.2.1 - Willkommensmappe 
Anlage 04 zu 4.2.2 - Kick-Off Väternetzwerk 
Anlage 05 zu 4.2.2 - Programm Väternetzwerk 
 
 
gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage 02 zu 4.1.1 - Screenshot Intranet

302 Zeichen

Maßnahme 4.1.1  
Schrittweise Entwicklung und Aufbau eines Intranet-Portals zu Themen der Vereinbarkeit von 
Beruf und Familie mit einer übersichtlichen Darstellung aller vorhandenen und im Verlauf der 
nächsten Zeit zu realisierenden, familienbewussten und mitarbeiterorientierten Angeboten. 
 
Auszug

Anlage 05 zu 4.2.2 - Programm Väternetzwerk

4434 Zeichen

Bewerbungsform
Stadt Köln interne Veranstaltung Intranet, Stadtväter Verteiler
nur für Kerngruppenmitglieder Kerngruppen-Verteiler
für Kerngruppenmitglieder und Interessierte 
(conpadres Netzwerk) Intranet, stadtväter Verteiler
Datum Uhrzeit Veranstaltungsart Zielgruppe Themen Ansprechparter*innen Sandra, Rebecca, Thomas
30.08.2022 NRW-Netzwerktreffen? Kerngruppe
31.08.2022 10:00 - 12:00 h Kick-Off Stadt Köln Kick-Off Stadtväter
01.09.2022 12:00 - 13:00 h Aktive Vaterrolle und Karriere vereinbaren: die Weichen richtig stellen. Inspirierende Tipps für Väter!
13.09.2022 09:00 - 10:00 h HR / Diversity Wie erreichen wir werdenende Väter von Anfang an
15.09.2022 13:00 - 14:00 h Webkonferenz Community Empowermentmethoden für eure Kerngruppenarbeit und eure Väter-Communities
26.09.2022 Webkonferenz Kerngruppe Vorstellung der Evalution
26.09.2022 Diskriminierung von Vätern in der Arbeitswelt und was man dagegen tun kann. Bedürfnisse nach mehr Zeit trotzdem umsetzen! 
28.09.2022 Live-Konferenz Community Mobbing in der Klasse
12.10.2022 Mental Health - Strategien für Väter: wie man seine Resilienz stärkt und kontinuierlich weiterentwickelt
02.11.2022 12:15 - 13:45 Wissen to go Stadt Köln Männergesundheit
03.11.2022 12:00 - 13:30 h Wissen to go Stadt Köln Familienkommunikation - so klappt es in der Familie 
08.11.2022 Live-Konferenz Community Längere Elternzeit ohne Karriereknick - so geht das!
10.11.2022 Webkonferenz Kerngruppe Einbindung anderer Standorte
15.11.2022 09:00 - 11:30 h Vernetzungskonferenz Community
06.12.2022 Webkonferenz Kerngruppe Bilanz und Ausblick
07.12.2022 12.00 - 13.00 h Community Weihnachtszeit ohne Stress
07.02.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Das resiliente Kind - was unsere Kinder fit für die komplexe Welt macht!
07.02.2023 20:00 - 21:30 h Trennungsväter Community Auftakt - Vorstellung der Trennungsberater
09.02.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Gutes Marketing für den Start der Netzwerkarbeit 2023
16.02.2023 09:00 - 10:00 h Vernetzung Ansprechpartner*innen Aktivierung des Netzwerke und Gewinnung neuer Mitlgieder
01.03.2023 20:00 - 21:30 h Trennungsväter Community Wie kann ich aktiver Vater bleiben und eine gute Beziehung zu meinem Kind aufrechterhalten?
02.03.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Best Practice: digitale Events
28.03.2023 10:30 - 12:00 h Präsenztreffen Stadt Köln Votrstellung Familienberatung mit Manuel Schoelen 
18.04.2023 16:00 - 17:30 h Vater-Kind Event Stadt Köln Stadionführung
19.04.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Best Practice Langes Engagement für die Kerngruppe
25.04.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Was machen die eigentlich die ganze Zeit im Netz? Social Media, Challenges und Darknet
03.05.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Vater-Kind Formate
11.05.2023 09:00 - 10:00 h Vernetzung Ansprechpartner*innen Einbindung des höheren Managements: Schirmherr gewinnen, Widerstände überwinden
30.05.2023 20:00 - 21:30 h Trennungsväter Community Respektvoller Umgang mit der getrennten Partner*in
15.06.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Gesetzliche Vorgaben/Wissen für Väter - was ändert sich rechtlich mit meinem Kind?
03.07.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Führungskräfte als Vereinbarkeitsermöglicher
07.09.2023 09:00 - 10:00 h Vernetzung Ansprechpartner*innen Rechtliche Rahmenbedingungen und Väter-Plicies in den Unternehmen für die Väternetzwerke nutzen
14.09.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Netzwerken mit minimalen Aufwand
20.09.2023 20:00 - 21:30 h Trennungsväter Community Patchwork ist ein Abenteuer
20.09.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Als Vater Übergänge in der Kindesentwicklung meistern- wie Kinder selbstständiger werden
04.10.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Vorstellung der Evaluation 2023 + Programmideen 2024
07.11.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe GenderCareGap
09.11.2023 09:00 - 10:00 h Vernetzung Ansprechpartner*innen Best Practice Austausch
14.11.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Mentale Widerstandsfähigkeit mit den passenden Tools - sich als Vater der eigenen Grenzen und Bedürfnisse bewusst werden
05.12.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Gewaltfreie Kommunikation in der Erziehung nach Marshall Rosenberg erlernen
07.12.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Bilanz und ausblick 2024
Legende
2023
Veranstaltungsübersicht Väternetzwerk

Anlage 01 - Jahresbericht 03

59046 Zeichen

zum Erhalt des Zertifikats 
zum audit berufundfamilie 
 
Stadt Köln Auditor/ 
Auditor*in: 
Frau Elena de Graat 
 
Datum: 07.07.2023

11.07.2023 
 
 
 
 
 
 
 
Dokumentation der Umsetzungsfortschritte 
 
 
Gab es im letzten Berichtszeitraum Veränderungen in der Umsetzungsstruktur?  
Nein.  
 
Gab es im letzten Berichtszeitraum Veränderungen in Ihrer Organisation, die für die Umsetzung der vereinbarten Ziele 
und Maßnahmen relevant waren? 
Während des letzten Berichtszeitraums gab es keine nennenswerten Veränderungen.  
 
Welche Meilensteine bzw. Highlights wurden Ihrer Einschätzung nach im Berichtszeitraum erreicht? 
 Am 31.08.2022 fiel der offizielle Startschuss für das Väternetzwerk „stadtväter“. Im Historischen Rathaus 
fand eine Kick-off-Veranstaltung statt, durch die sich die Mitgliederanzahl des Netzwerks mehr als verdop-
pelt hat.  
 Eine weitere betriebseigene Kinderbetreuung mit 20 Kita-Plätzen hat im Stadtteil Kalk ihren Betrieb aufge-
nommen.  
 Den Mitarbeitenden wurde die Vorsorgemappe der berufundfamilie GmbH digital oder auch als Ausdruck 
zur Verfügung gestellt. Das Interesse der Mitarbeitenden an der Mappe ist nach wie vor hoch. 
 Das Konzept „Führen in Teilzeit“ wurde im Führungskräfteinnovationsnetzwerk vorgestellt. 
 Die Intranet-Seiten des Bündnisses BerufLeben wurden überarbeitet. Design und Inhalte wurden weiterent-
wickelt und neugestaltet  
 Die bewährten flexiblen Arbeitszeitmaßnahmen gelten aktuell bis zum 30.09.2023, eine dauerhafte Rege-
lung steht kurz bevor. Sie werden weiterhin von einer großen Zahl der Mitarbeitenden genutzt. 
 Noch nie konnten so viele Mitarbeitende in Telearbeit und Homeoffice tätig sein. Nicht zuletzt wurde dies 
durch die erhöhte Anschaffungsrate mobiler Endgeräte unterstützt.

11.07.2023 
 
 
 
 
 
 
1. HF1: Arbeitszeit 
 
 
1.1 Ziel: Weitere Flexibilisierung des Umgangs mit Arbeitszeit 
Messkriterium: Veränderte Handhabung von Arbeitszeit und deren Dokumentation; Ver-
trauensarbeitszeit und Langzeitkonten sind geklärt und sofern möglich in 
der Umsetzungserprobung 
 
Status: Ziel erreicht 
Kommentar: Das hohe Maß an gelebter Flexibilität in Sachen Arbeitszeit und Arbeitsort wird 
als bedeutender Erfolg im Vereinbarkeitsthema gesehen. Hierzu gehören beson-
ders. die geplante Abschaffung der Kernarbeitszeit und die Schaffung von Ser-
vicezeiten. 
 
1.1.1 Maßnahme: 
Überarbeitung der DV zur Gleitenden Arbeitszeit mit 
Aufhebung der Kernarbeitszeit und mit dem Fokus der Sicherstellung von kundenrelevanten Ser-
vicezeiten 
Zielgruppe: alle Mitarbeitende 
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:   
Zur Bewältigung der mannigfaltigen Herausforderungen der Corona-Pandemie in den unter-
schiedlichsten  Bereichen, wurde  die  Kernarbeitszeit  bereits  zum  ersten  Lockdown befristet 
aufgehoben. Außerdem wurde  der Gleitzeitrahmen  bis  21:00  Uhr  ausgeweitet. Die Befristung  
bzw. Ausweitung  gilt  aktuell  bis  zum  30.06.2021. Beides stieß bei den Mitarbeitenden  auf  ein  
positives Echo. 
 
Derzeit wird vom Personal- und Verwaltungsmanagement eine neue Dienstvereinbarung 
„Flexibilisierung der Arbeit“ erstellt, die die bisherigen Regelungen zu den Themen „Arbeit“ und 
„Arbeitszeit“ zusammenfügt. Die neue  Dienstvereinbarung  befindet  sich  aktuell 
im Abstimmungsprozess mit den  Gremien. 
 
Die  Richtlinie  für  die  Anordnung  von  Über- und  Mehrarbeitsstunden  bleibt  eigenständig. Sie 
wurde bereits überarbeitet und nun deutlich übersichtlicher gestaltet. Die Richtlinie ist zum 
09.05.21 in Kraft getreten. Zum Thema „Mobiles Arbeiten“ siehe auch Punkt 3.1.4. 
 
Für  die  Stadt  Köln  ist  eine  zentrale Ausrichtung  an  den  Interessen der  Kund*innen von beson-
derer Bedeutung. An die Stelle der Kernarbeitszeitregelung sollen daher Servicezeiten treten. 
Die Mitarbeitenden  der  Dienststellen sind  während  dieser  Servicezeiten grundsätzlich für  in-
terne und externe Kund*innen  und   deren  Bedürfnisse  ansprechbar. Dies  gilt  unabhängig von  der  
körperlichen Anwesenheit der einzelnen Mitarbeitenden vor Ort. Aus dienstlichen Gründen kann 
jedoch eine physische Anwesenheit weiterhin erforderlich sein. 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Um die Aufgabenerledigung und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs weiterhin zu gewähr-
leisten, wurden die seit dem ersten Lockdown flexibilisierten und bewährten Arbeitszeitmaßnah-
men verlängert. Die Verlängerung umfasst die Aufhebung der Kernarbeitszeit, die Flexibilisierung 
der Gleitzeitkonten sowie die Ausweitung des Gleitzeitrahmens bis 21 Uhr. Diese Maßnahmen 
gelten aktuell bis zum 30.06.2022 und werden nach wie vor von einer großen Zahl der Mitarbei-
tenden genutzt.

11.07.2023 
 
 
 
Die vom Personal- und Verwaltungsmanagement erstellte umfassende neue „Dienstvereinbarung 
zu Flexibilisierung der Arbeit“ befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess. Sie soll möglichst 
bald ins Beteiligungsverfahren eingebracht werden. Mit dieser Dienstvereinbarung soll ein Regel-
werk zur Verfügung stehen, das umfangreiche und finale Antworten auf Fragen zur Arbeitszeit 
liefern wird. Ausgenommen hiervon ist die Mobile Arbeit, die in einer separaten Dienstvereinba-
rung bis Jahresende geregelt wird. 
 
Der Service und die Dienstleistungen für die Bürger*innen und Unternehmen unserer Stadt ste-
hen nach wie vor im Fokus weiterer Entscheidungen. Derzeit wird geprüft, ob an die Stelle der 
Kernarbeitszeitregelung zukünftig Servicezeiten treten können. Unabhängig von der körperlichen 
Anwesenheit der einzelnen Mitarbeitenden vor Ort, wären die Mitarbeitenden während dieser 
Servicezeiten grundsätzlich für interne und externe Kund*innen und deren Bedürfnisse ansprech-
bar. Aus dienstlichen Gründen könnte jedoch eine physische Anwesenheit in den Dienststellen 
weiterhin erforderlich sein. Dies gilt insbesondere für bürgernahe Dienste.  
Stand: Umsetzung bis Bericht 3  
 
Umsetzungsschritte Bericht 3: 
Die bewährten flexiblen Arbeitszeitmaßnahmen gelten aktuell bis zum 30.0 9.2023. Sie werden wei-
terhin von einer großen Zahl der Mitarbeitenden genutzt. Für die geplante „Dienstvereinbarung 
(DV) zur Flexibilisierung der Arbeitszeit“ fand ein sehr zeitintensiver Abstimmungsprozess mit den  
Gremien statt. Das Beteiligungsverfahren  wurde vorbereitet und soll in Kürze starten.  
 
An die Stelle von starren Kernarbeitszeiten sollen zukünftig Servicezeiten treten. Durch Servicezeiten 
wird eine grundsätzliche Erreichbarkeit der Dienststellen für die internen und externen Kund*innen 
der Stadtverwaltung sichergestellt. Bei der individuellen Ausgestaltung v on Servicezeiten berücksich-
tigen die Dienststellen gleichermaßen die bessere Vereinbarkeit von Beruf und  persönlicher Lebens-
situation der Mitarbeitenden sowie die Interessen der Kund*innen. 
Stand: Maßnahme umgesetzt 
 
1.1.2 Maßnahme: 
Flexibilisierung von Arbeitsbeginn und –ende - in Arbeitsbereichen mit Einsatzplänen 
Zielgruppe: Mitarbeitende in Bereichen wie z.B.  Grünflächenbewirtschaftung, 
Call-Center, Kindertagesstätten, Verkehrsüberwachung, Ermittlungsdienst 
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Berich t 1: 
Einzelne Dienststellen haben sich bereits mit der Flexibilisierung der Arbeitszeit bei bestehenden 
Einsatzplänen auseinandergesetzt, z.B. wird im Grünflächenamt im Rahmen der Verwaltungsre-
formprojekte  das  Projekt „Mein Amt“ bearbeitet. Themen dieses  Projektes  sind  u .  .   a . .   
„Flexible Arbeitszeit/ Mobiles Arbeiten/ Auflösung der Kernarbeitszeit“. 
Aktuell wurde eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit in Verbindung mit dem Personalrat 
langfristig geändert. Dabei  wurden  die  Zeiten  an  die  Bedürfnisse  der  Mitarbeitenden ange-
passt. Auch die unterschiedlichen Bereiche (Botanischer Garten, Forst etc.) wurden dabei 
in ihren Besonderheiten berücksichtigt. 
 
Das Amt Bürgerdienste trennt zwischen den Mitarbeitenden im Front-Office und den sonstigen 
eher klassischen Verwaltungsarbeitsplätzen. In letztem Bereich hat sich das Amt Bürgerdienste bei 
der Flexibilisierung der Arbeitszeiten an die allgemeinen städtischen Corona bedingten Ände-
rungen angepasst. Im Front-Office werden die Personalressourcen mithilf e einer Personaleinsatz-
planungssoftware dem jeweiligen Anrufvolumen angepasst. 
 
Die Bühnen der Stadt Köln arbeiten in Schichtsystemen, die  sich nach den Aufführungszeiten vor 
Ort richten und damit nach Zeiten, die  abgedeckt werden müssen. Die  Möglichkeit  des Home-
office und damit auch des flexiblen Arbeitens wurde trotzdem aktuell ausgebaut. Auch hand-
werkliche Abteilungen wie die Kostümabteilung können zu Hause arbeiten. Aktuell wird bereits 
überlegt, wie dies auch nach der Corona-Pandemie umgesetzt werden kann.

11.07.2023 
 
 
 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Bei einzelnen Dienststellen wurden bereits Projekte zur Flexibilisierung der Arbeitszeit bei beste-
henden Einsatzplänen umgesetzt. Beispielsweise wurde das Verwaltungsreformprojekt „Mein 
Amt“ im Grünflächenamt abgeschlossen. Hierin enthalten waren die Festlegung amtsinterner Re-
gelungen bezüglich der Ausgestaltung von Mobilem Arbeiten und der flexiblen Arbeitszeit (z.B. 
Auflösung der Kernarbeitszeit). Die Bedürfnisse der Mitarbeitenden sowie die Besonderheiten der 
unterschiedlichen Arbeitsbereiche wurden hierbei berücksichtigt.  
 
Auch in weiteren Dienststellen (Bürgerdienste, Bühnen) wurden Arbeitszeiten bedarfsorientiert 
flexibilisiert.  
 
Derzeit besteht auch in Arbeitsbereichen mit Einsatzplänen aufgrund der Corona-bedingten Ar-
beitszeitmaßnahmen die Möglichkeit der Flexibilisierung der Arbeitszeit, sofern keine dienstlichen 
Gründe entgegenstehen.  
Stand: Maßnahme umgesetzt  
 
 
1.1.3 Maßnahme: 
Erwägung der Möglichkeit einer Erprobung von Vertrauensarbeitszeit 
Zielgruppe: Mitarbeitende in ausgewählten Bereichen 
Umsetzung bis: Bericht 3 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Vertrauensarbeitszeit  ist  ein  Arbeitszeitsystem,  bei dem  die  Arbeitszeit bzgl. Lage und Vertei-
lung nicht festgelegt ist. Arbeitgeber*innen verzichten hierbei auf die Kontrolle der Einhal-
tung, da Mitarbeitende  ihre Verpflichtungen  zur  Arbeitszeit- und Leistungserbringung eigenver-
antwortlich regeln und erfüllen. Die Vertrauensarbeitszeit bietet somit den Mitarbeitenden 
sehr flexible Bedingungen. Dennoch besteht  hierbei  eine  hohe Verantwortung auf Seiten der 
Führungskraft (z.B. Fürsorgepflicht, Gesundheitsschutz, Überwachung  der Zielvereinbarung). 
Bei der Vertrauensarbeitszeit wird  grundsätzlich auf  die  Arbeitszeiterfassung  verzichtet. Dies  ist 
jedoch  nur  eingeschränkt  möglich, da  Arbeitgeber*innen gem. § 19 Abs. 2 ArbZG  verpflichtet 
sind, mind. die  über  die  normale tägliche Arbeitszeit  hinausgehende  Arbeitszeit (über  8 Stun-
den; also Überstunden, Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit) zu erfassen. Diese Pflicht kann 
jedoch auf die Mitarbeitenden übertragen werden. In diesem Fall (Mitarbeitende führen selbst  
einen  Nachweis) wäre die Vertrauensarbeitszeit möglich; würde aber somit keine „richtige“ Ver-
trauensarbeitszeit darstellen. 
Vertrauensarbeitszeit setzt voraus, dass grundsätzliches Vertrauen auf allen Seiten besteht. 
Innerhalb eines Teams bzw. einer Abteilung müssen Absprachen über zeitlichen Ein-
satz und gleichberechtigte Aufgabenverteilungen getroffen werden. 
Je  nach  Aufgabe  kann  es  jedoch effektiv sein, dass nur  das  Ergebnis  und  nicht die 
hierfür aufgebrachte Zeit zählt („ergebnisorientiertes Arbeiten“). 
 
Aufgrund eines EuGH-Urteils von 2019 (14. Mai 2019, Az. C-55/18) müssen jedoch alle Ar-
beitszeiten erfasst werden. Arbeitgeber*innen sind verpflichtet worden, ein System zur Erfassung 
der kompletten täglich geleisteten  Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu schaffen. Dies gilt sowohl für 
Beschäftigte als auch für Beamt*innen. Die Entscheidung beruht auf der europäischen 
Arbeitszeit-Richtlinie (2003/88/EG) sowie auf der EU Grundrechte Charta, die allen Arbeitneh-
menden das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche 
Ruhezeiten einräumt. Ermöglicht wird dadurch auch eine Kontrolle durch Arbeitsschutzbehörden, 
denn das Urteil fordert u.a. einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeit-
nehmer*innen. 
 
Kritik  an  der Vertrauensarbeitszeit  besteht  u. a. daran, dass Mitarbeitende mehr arbeiten, 
als eigentlich  zeitlich vorgesehen ist und Arbeitgeber*innen hieran „verdienen“ (sog. unbe-
zahlte Mehrarbeit).

11.07.2023 
 
 
 
Nach  ausführlicher Abwägung wurde  daher  von  der  Stadt  Köln  entschieden, dies  nicht wei-
ter zu verfolgen. 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Kein Eintrag 
Stand: Maßnahme gestrichen  
 
1.1.4 Maßnahme: 
Klärung von Möglichkeiten und Konditionen für 
- Arbeitszeitkonten, die längerfristig angelegt sind, um sich einige Monate Auszeit 
für privat-familiäre Angelegenheiten nehmen zu können 
- Langzeitkonten bspw. für einen vorgezogenen Austritt aus dem Erwerbsleben 
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadt Köln 
Umsetzung bis: Bericht 3 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Aufgrund  gesetzlicher  Bestimmungen ist derzeit die Einrichtung von Langzeitkonten mit einer 
mehr als einjährigen Laufzeit rechtlich unzulässig. Es sei denn, es handelt sich um spezielle 
Arbeitszeitkonten in Verbindung mit Altersteilzeit (sogenannte Vorruhestandskonten) oder 
Sabbatjahr-Modelle (sogenannte Sabbaticals). Die Landesregierung NRW hat angekündigt, 
Langzeitkonten mit  längeren  Laufzeiten  auf  Landesebene  einführen  zu  wollen. Die Stadt  Köln 
hat die Absicht, auf Basis der zu erwartenden gesetzlichen Landesregelungen, Langzeitkonten für 
die Mitarbeitenden zu schaffen. 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Nachdem es bisher bereits Arbeitszeitkonten in Verbindung mit Altersteilzeit (sog. Vorruhestandskon-
ten) sowie Sabbatjahr-Modelle (sog. Sabbaticals) gab, führt das seit dem 29.04.2022 gültige neue 
Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen nun auch 
Langzeitkonten für Beamt*innen ein. 
Danach können Beamt*innen zukünftig langfristig Zeitguthaben ansparen und dieses zu einem späte-
ren Zeitpunkt für zusammengefasste Freistellungszeiten verwenden.  
Die Stadt Köln hat die Absicht, die Bestimmungen zur Einrichtung von Langzeitkonten für tarifbeschäf-
tigte Mitarbeitende sowie für Beamt*innen in der neuen „Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der 
Arbeit“ festzulegen. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 3  
 
Umsetzungsschritte Bericht 3: 
Sowohl für Tarifbeschäftigte als auch für Beamt*innen sollen in der geplanten neuen 
„Dienstvereinbarung (DV) zur Flexibilisierung der Arbeitszeit“ Regelungen zur Einrichtung eines  
Langzeitkontos getroffen werden. Die von der Landesregierung NRW geschaffenen Konditionen für  
Beamt*innen sollen aus dem §14 a AZVO übernommen werden. Für Tarifbeschäftigte sollen  wei-
terreichende Möglichkeiten festgelegt werden. Das sogenannte Sabbatical soll zusätzlich  erhalten 
bleiben. 
Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt  
 
 
2. HF2: Arbeitsorganisation 
 
2.1 Ziel: Optimierte Nutzung aller Stellenkontingente 
Messkriterium: Konzeption von Modellen zur Nutzung von unbesetzten Stellenanteilen, 
Dokumentation der Erprobung; Dokumentation der (Fort-)Schritte beim 
Aufbau des bereichsübergreifenden Mitarbeiterpools und einer 
Job-Sharing-Börse 
 
Status: Ziel erreicht 
Kommentar: Unbesetzte Stellenanteile werden zielführend zur Kompensation von

11.07.2023 
 
 
 
Mehrbedarfen genutzt. Hierbei sind unterschiedliche Gestaltungen mög-
lich, die individuelle Handlungsspielräume eröffnen. Das Angebot von 
Job-Sharing wird genutzt und die Umsetzung in den Dienststellen bera-
tend begleitet.  
 
2.1.1 Maßnahme: 
Entwicklung und Erprobung von dienststelleninternen Modellen / Konzepten zur Zusammen-
fassung von (kleinen und kleinsten) „Stellenanteilen“ 
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadt Köln 
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
kein Eintrag 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Das neue sowie die zukünftigen Stellenplanverfahren sehen die Möglichkeit der Nutzung von Stellen-
anteilen zielführend zur Kompensation von Mehrbedarfen vor.  
Darüber hinaus sind unbesetzte Stellenanteile bereits heute in der gemeinsamen Praxis mit den 
Dienststellen Teil eines lösungsorientierten Ressourcenmanagements zur Sicherstellung der Aufga-
benerledigung. 
Die Nutzung dieser Stellenanteile eröffnet den Dienststellen individuelle Handlungsspielräume, so 
dass das im Audit vereinbarte Ziel bereits mehr als erreicht wurde und darüber hinausgehend obsolet 
geworden ist.  
Stand: Maßnahme umgesetzt  
 
2.1.2 Maßnahme: 
Ausweitung und Flexibilisierung von unterschiedlichen Modellen des Job-Sharings 
resp. Job-Splittings mit 
- Blick auf die Erfordernisse der Arbeitsbereiche und 
- Einrichtung einer Job-Sharing-Börse – auch für ein Führen mit VZ(-x) (= Teilzeit) 
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadt Köln 
Umsetzung bis: Bericht 3 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Im Strategiepapier "Führen in Teilzeit" sind für 2021/2022 Handlungsstrategien von flexibleren und 
kreativeren Arbeitszeitmodellen aufgeführt. 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Kein Eintrag 
 
Umsetzungsschritte Bericht 3  
Grundsätzlich wird Job-Sharing nachgefragt, umgesetzt und praktiziert. 
Die Organisationsabteilung im Personal- und Verwaltungsmanagement steht den Verwaltungsab-
teilungen hier bei Bedarf für organisatorische Fragestellungen oder eine Beratung zur Verfügung.  
Der Bedarf für eine Job-Sharing-Börse soll geprüft und die Maßnahme in die Re-Auditierung ein-
fließen. 
 
Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt 
 
2.2 Ziel: Ergänzungen im Gesundheitsmanagement 
Messkriterium: Dokumentation der gesundheitsfördernden Maßnahmen in Form von 
Einrichtung neuer bzw. zusätzlicher Sozialräume 
Status: Ziel erreicht 
Kommentar: siehe Einzel-Maßnahme. 
 
2.2.1 Maßnahme: 
Überprüfung der Möglichkeit zur Einrichtung von Sozialräumen 
Zielgruppe: Alle Mitarbeitende (auch in Bereichen wie Museum, Bühnen etc.) 
Umsetzung bis: Bericht 2

11.07.2023 
 
 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Aktuell sind in Bestandsgebäuden durch die Büroknappheit, Sozialräume nur vereinzelt umsetzbar. 
Hierzu siehe auch 3.1.5. 
Die Stadt Köln plant  jedoch in  allen neu angemieteten Gebäuden Sozialräume in  Form 
von Meeting- und Kreativräumen einzurichten. 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Sozialräume, Meeting- und Kreativräume werden bei der Flächenkonzeption und Raumplanung 
von neu angemieteten Gebäuden berücksichtigt.   
Stand: Maßnahme umgesetzt  
 
3. HF3: Arbeitsort 
 
3.1 Ziel: Bewusster Umgang mit und Flexibilisierung von Mobilem Arbeiten/Homeoffice 
Messkriterium: Dokumentation 
- des technischen Ausbaus zur Umsetzung von Videokonferenzen, 
- teaminterne Klärung von „Spielregeln“ im Umgang mit Mobilem Arbeiten 
- der stellenbezogenen Klärung von arbeitsortflexiblen Aufgabenanteilen 
- der Klärung der Flexibilisierung von individuellen Arbeitszeiten 
bei Mobilem Arbeiten 
- Auseinandersetzung mit Büro -Sharing-Möglichkeiten und 
evtl. Erstellung von Konzeptideen 
 
Status: Ziel erreicht 
Kommentar: Die – auch technisch - weiter fortgeschrittenen Möglichkeiten, den Arbeitsort 
individuell zu wählen, erleichtern die Vereinbarkeit. Auch  wenn dies nicht für 
alle Berufe bei der Stadt Köln zutrifft, so sind es doch für den Großteil der  
Beschäftigten gute Bedingungen für die tägliche Organisation der  beruflichen 
wie privaten Belange. Darüber hinaus stärkt diese neue Flexibilität das ge-
genseitige Vertrauen. 
 
Zukunft / Potenzial: Die Planungen hinsichtlich moderner Arbeitsplatzgestaltung, wie z.B. das 
Desk-Sharing gehen in diesem Sinne bereits den nächsten Schritt. 
 
3.1.1 Maßnahme: 
Schrittweiser Ausbau der telekommunikativen Möglichkeiten in allen Bereichen und Dienststel-
len 
- konsequenter Ersatz von Hard- und Software- Ausstattung nur noch durch mobile Geräte 
- zur weiteren Erleichterung des Mobilen Arbeitens inkl. 
- der Durchführung von Videokonferenzen in allen Bereichen 
- mit dem Angebot einer diesbezüglichen Anschaffungs -Beratung 
Zielgruppe: Alle Bereiche der Stadtverwaltung Köln 
Umsetzung bis: Bericht 2 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Im Rahmen der Corona-Pandemie hat sich im Verwaltungsbereich das Homeoffice stark 
ausgeweitet. Waren im März 2020 noch 3.300 Homeofficezugänge (ca. 17 %) registriert, so stieg 
diese Zahl bis Mai 2021 auf 15.340 (ca. 73 %). 
 
Telefon- und  Videokonferenzen  sind  auf  breiter Fläche in  den  Büroalltag integriert. Das Ange-
bot von Videokonferenztools  ist  aktuell auf  zwei Anbieter "Circuit" und "BigBlueButton" ausge-
weitet worden. Infolgedessen sind zahlreiche Arbeitsplätze mit Webcams und integriertem 
Mikrofon innerhalb der Dienststellen ausgestattet worden. Dies soll noch weiter ausgebaut 
werden. 
Die  Einrichtung von  Flex- und Kreativbüros setzt  die Anschaffung  von mobilen Endgeräten voraus, 
siehe hierzu auch 3.1.5. 
Stand: Maßnahme umgesetzt

11.07.2023 
 
 
 
 
3.1.2 Maßnahme: 
Verpflichtung für alle Teams mit allen Mitarbeitenden DV-kompatible, ergänzende „Spielregeln 
zum Mobilen Arbeiten“ zu vereinbaren und zu dokumentieren – Schwerpunkte sind hierbei: 
- Respekt für Grenzen der Erreichbarkeit und zugleich 
- allseitige Bereitschaft zu auftragserforderlicher Flexibilität. 
Als Unterstützung werden ein Handlungsleitfaden sowie eine 
Checkliste im Intranet zur Verfügung gestellt. 
Zielgruppe: Alle Bereiche der Stadtverwaltung Köln 
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Bereits  im  April  2020  wurden  hierzu  praktische Tipps zum Arbeiten im Homeoffice veröffent-
licht. Diese bieten eine gute Basis für individuelle Regelungen in den verschiedenen Teams. 
Eine Dokumentation der einzelnen Teamvereinbarungen wurde nicht eingefordert. 
Anlage Bericht 1: 
Datei der Homeoffice-Tipps 
Stand: Maßnahme umgesetzt  
 
3.1.3 Maßnahme: 
Im Vorwege der Ausschreibung aller Stellen: 
- Klärung, ob und wenn ja, welche Tätigkeitsanteile bei dieser Stelle 
Home-Office-tauglich sind und 
- unter welchen Voraussetzungen dies realisiert werden kann. 
Übernahme eines Standardsatzes zum Mobilen Arbeiten in die Stellenausschreibung 
bzw. Begründung (in der Phase der Beteiligung von Gremien und I/1) 
warum Mobiles Arbeiten nicht möglich ist. 
Als Unterstützung werden ein Handlungsleitfaden sowie eine 
Checkliste im Intranet zur Verfügung gestellt. 
Zielgruppe: Alle Stellenausschreibungen der Stadtverwaltung Köln 
Umsetzung bis: Bericht 3 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Im ersten Umsetzungsschritt wurde ein Standardsatz zum Mobilen Arbeiten in die Stellenaus-
schreibungen aufgenommen. Er lautet: "Wir bieten familienfreundliche und flexible Arbeitszei-
ten und –formen, die auch mit Mobilem Arbeiten im Rahmen der dienstlichen Belange und  per-
sönlichen Voraussetzungen  kombiniert  werden  können". Dieser Standardsatz  wird  seit April 2021 
verbindlich  bei Stellenausschreibungen  eingesetzt. Zur  Bewältigung  der  Coronakrise hat  sich 
das Arbeiten  im  Home-Office stark ausgeweitet, so dass sich dieses Ziel bereits überholt hat. Siehe 
hierzu auch 3.1.4. 
Stand: Maßnahme umgesetzt  
 
3.1.4 Maßnahme: 
Erwägung der Möglichkeit die bestehende DV zur Telearbeit im Hinblick auf die Handhabung 
von individuell gewählten Telearbeitszeiten und deren Dokumentation (über den vorhandenen 
Arbeitszeitrahmen hinaus) zu flexibilisieren 
Zielgruppe: Alle Beschäftigten, insbesondere jene mit Anteilen von Mobilem Arbeiten 
Umsetzung bis: Bericht 3 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Die Voraussetzung zur Nutzung an den flexiblen Arbeitsmöglichkeiten soll zukünftig den Regelfall 
darstellen. Ausnahmen von diesem Regelfall bedürfen einer Begründung. 
Sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen und die Aufgabenstellung keine Anwesenheit er-
fordert, soll auch Mobiles Arbeiten unter Beachtung rechtlicher bzw. tarifrechtlicher Regelungen 
grundsätzlich allen Mitarbeitenden der Stadt Köln angeboten werden. Die Arbeitsschutzbestim-
mungen bleiben unberührt. Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes besteht

11.07.2023 
 
 
 
nicht. 
Umsetzungsschritte Beri cht 2: 
Aktuell können 17.526 Mitarbeitende (inkl. Eigenbetriebe) vollumfänglich am Mobilen Arbeiten 
teilnehmen. 21.649 Kolleg*innen (ohne Eigenbetriebe) haben sich für „cPort“ registriert (Stand: 
31.01.2022). Sie können somit, auch ohne „klassischen Büro-Arbeitsplatz“, vom privaten Endge-
rät aus auf Informationen der Dienststellen („IntraNet“) und einen individuellen dienstlichen E-
Mail-Account zugreifen.  
 
Zukünftig soll die Nutzung der flexiblen Arbeitsmöglichkeiten (z.B. „Mobiles Arbeiten“) den Regel-
fall darstellen. Diese Regelung soll für alle Mitarbeitenden gelten, sofern keine dienstlichen 
Gründe entgegenstehen und die Aufgabenstellung keine Anwesenheit erfordert. Für Dienstleis-
tungen, die beratungsintensiv sind und bei denen der persönliche Kontakt besonders wichtig ist 
(sogenannte „bürgernahe Dienste“), wird weiterhin eine persönliche Vorsprache ermöglicht.  
 
In Bezug auf die flexiblen Arbeitsmöglichkeiten sind grundsätzlich rechtliche bzw. tarifrechtliche 
Regelungen zu beachten. Die Arbeitsschutzbestimmungen (z.B. Arbeits- und Pausenzeiten) blei-
ben unberührt. Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes besteht nicht. 
 
Umsetzungsschritte Bericht 3: 
In den letzten Jahren konnten viele positive Erfahrungen in Bezug auf die flexiblen  Arbeitsmöglichkei-
ten gesammelt werden. Diese Flexibilität wird in der geplanten neuen 
„Dienstvereinbarung (DV) zum Mobilen Arbeiten“ fest verankert. Dabei sollen  die individuellen Bedürf-
nisse der Mitarbeitenden sowie die dienstlichen Belange der einzelnen Di enststellen gleichermaßen 
berücksichtigt werden. Die DV zum Mobilen Arbeiten wird die DV zur  Flexibilisierung der Arbeitszeit 
ergänzen und den Mitarbeitenden somit weitere Gestaltungsmöglichkeiten bieten. 
Stand: Maßnahme umgesetzt  
 
3.1.5 Maßnahme: 
Überlegungen zu Rahmenbedingungen für die mögliche Umsetzung von Büro-Sharing-Modellen 
und ggfls. Entwicklung von Konzepten mit Pilotämtern unter 
- Einbezug der Mitarbeitenden, 
- Vereinbarkeit mit den Gegebenheiten vor Ort 
und Nutzung der frei werdenden Räumlichkeiten bspw. 
- als „Flexible Offices“ im Stadtgebiet für (telearbeitende) Einzelne oder 
- als Meeting- oder Kommunikations-Räume 
- als Sozialräume 
- als Eltern-Kind-Zimmer 
Zielgruppe: Alle Bereiche der Stadtverwaltung Köln 
Umsetzung bis: Bericht 3 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1: 
Im September 2020  beteiligten sich 6.789 Mitarbeitende aus allen Ämtern an einer Umfrage 
zum Mobilen Arbeiten. Von den 6.789 Befragten gaben 86 % an, auf einen festen Schreib-
tisch verzichten zu wollen, wenn sie häufiger als zweimal im Home-Office arbeiten würden. 
Die Stadt Köln strebt an, zukünftig eine nach Jahren gestaffelte Bürosharing-Quote einzuführen. Es 
ist angedacht, die dadurch frei werdenden Räume als Kommunikationsflächen, wie z. B. Mee-
tingpoints und Sozialräume, zu nutzen. Eine genaue Quotierung wurde noch nicht vorgenom-
men. 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Zum Thema „Neues Arbeiten“ werden aktuell verschiedene Projekte wie z. B. „Neue Raum-
konzepte“ und „Arbeitsplatzmodelle“ initiiert. Weiterhin wurde im Mai ein Programm zum 
Thema „Innovative Räumlichkeiten“ gestartet. Mit Hilfe moderner Methoden aus dem neuen 
Format „New Work“ befindet sich dieses Konzept aktuell in der Entwicklung. Auch das 
Thema Desksharing wird bei der Stadt Köln in einzelnen Bereichen bereits umgesetzt, so 
z.B. ab Sommer 2022 im Bereich des Bewerbercenters.

11.07.2023 
 
 
 
 Stand Umsetzung bis Bericht 3  
Desksharing wurde bei der Stadtverwaltung Köln als Ausprägung des Neuen Arbeitens iden-
tifiziert. Mehrere Dienststellen befinden sich bereits in der Pilotierung von Desksharing. Seit 
dem Jahr 2023 soll diese Arbeitsform forciert werden durch eine zentrale Koordination, stadt-
weite Standards und eine sukzessive Ausweitung innerhalb der Stadtverwaltung Köln. 
Stand: Maßnahme umgesetzt  
 
 
4. HF4: Information und Kommunikation 
 
 
4.1 Ziel: „Bündnis BerufLeben“ - gebündelt und übersichtlich 
Messkriterium: Im Intranet ist ein Portal zu Themen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
verfügbar, das stetig erweitert, aktualisiert und spezifiziert wird. 
 
Status: Ziel erreicht 
Kommentar: Im Intranet wurde ein eigener Bereich zum Thema Vereinbarkeit  einge-
richtet. Dadurch wird die Sichtbarkeit des Themas verbessert und die Mitar-
beitenden haben die Möglichkeit sich besser über die vielfältigen  Ange-
bote zu informieren. 
Zukunft / Potenzial: Das Portal wird stetig ausgebaut und aktualisiert. 
 
4.1.1 Maßnahme: 
Schrittweise Entwicklung und Aufbau eines Intranet-Portals zu Themen der Vereinbarkeit von 
Beruf und Familie mit einer übersichtlichen Darstellung aller vorhandenen und im Verlauf der 
nächsten Zeit zu realisierenden, familienbewussten und mitarbeitendenorientierten Angebo-
ten.  
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln 
Umsetzung bis: Bericht 3 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Ein Konzept für den Aufbau eines Portals z u  Vereinbarkeitsthemen ist erarbeitet und soll zeitnah 
umgesetzt werden. Im ersten Schritt soll auf einer zentralen Themenseite möglichst nutzerorien-
tiert alle inhaltlichen Informationen gebündelt zur Verfügung gestellt werden. Mit Blick auf die  
breite Spannweite der Themenfelder wird sich der gesamte Aufbau über einen längeren Zeitrah-
men erstrecken. Die Seite mit dem Namen „Familie & BerufLeben“ wird unter der Rubrik Personal 
eingebunden. Zudem erstellen die am Bündnis  BerufLeben beteiligten Ämter (I/1 und 11) jeweils 
eine Unterseite im Intranet  zum  Bündnis  BerufLeben. Diese dienen zur Information über das 
Bündnis, der Vorstellung des Teams und anderen Themen, wie z.B. den Jahresberichten. Eine 
Umsetzung des Intranetportals ist noch in 2021 geplant. 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Das aktuelle Intranetportal zu den Vereinbarkeitsthemen wurde im dritten Quartal in 2021 imple-
mentiert und seit dem sukzessiv ergänzt, zuletzt mit der Seite „Führen in Teilzeit“. Es ist vorgese-
hen das neue Intranetportal basierend auf dem Layout der Arbeitgeberinmarke „Wir machen 
Köln“ umzugestalten. Alle Vereinbarkeitsthemen sollen dann unter der Seite von Bündnis Beruf-
Leben angezeigt werden. So soll ein einheitliches, gebündeltes und übersichtliches Portal zu al-
len Vereinbarkeitsthemen entstehen. Aktuell wird der Entwurf mit den beteiligten Ämtern abge-
stimmt. Das neue Portal soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 veröffentlicht wer-
den. 
 
Stand Umsetzung bis Bericht 3  
Die Intranetseiten des Bündnisses BerufLeben sind online und bieten einen umfassenden Über-
blick über die aktuellen Vereinbarkeitsmaßnahmen. Die Informationen werden stetig ergänzt und 
bei Bedarf zeitnah aktualisiert. 
Anlage Bericht 3:

11.07.2023 
 
 
 
Screenshots Intranetseiten 
Stand: Maßnahme umgesetzt  
 
4.2 Ziel: Ausbau der Kommunikationsformate und Etablierung einer Willkommenskultur 
Messkriterium: Beratungsstelle  ist  eingerichtet  und  personell  besetzt; Dokumentation 
von exemplarischen Beratungen für unterschiedlichen Belange; Netz-
werkangebote gemacht, Akzeptanz und Fortführung dokumentiert; Prü-
fung von Willkommens-Paket und Hospitanz-Angebot erfolgt, ergeb-
nisentsprechendes Fortfahren dokumentiert. 
 
Status: Ziel erreicht 
Kommentar: siehe einzelne Maßnahmen 
 
4.2.1 Maßnahme: 
Einrichtung einer koordinierenden / wegweisenden Beratungsstelle für alle Fragen rund um die 
Vereinbarkeit: bspw. zu 
- Möglichkeiten der DV-kompatiblen Gestaltung von Arbeitszeit oder Arbeitsort 
für die Dienststellen 
- Unterstützung bei persönlichen Herausforderungen der Vereinbarkeit von privaten 
und beruflichen Erfordernissen für Kolleginnen und Kollegen 
->„Plötzlich Pflege“, „Elternzeit – wie geht’s?“, „Eltern geworden – Was melde ich wo?“ 
Zielgruppe: Alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Köln 
Umsetzung bis: Bericht 1 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Im Projektteam Bündnis BerufLeben sind aktuell zwei Mitglieder mit einer zertifizierten 
Coaching-Ausbildung eingesetzt. Im ersten Jahr fragten vermehrt Mitarbeitende um Beratungen zu  
Homeoffice, Teilzeitkarrieren  und  Führen in Teilzeit  an. Für die Themen rund um  d  i  e    Eltern-
zeit wird aktuell das Fachwissen aufgebaut. Dementsprechend kann sich zum jetzigen Zeit-
punkt zu allen allgemeinen Fragen rund um die Vereinbarkeitsthemen an das Projektteam ge-
wandt werden. Für  spezifische  Fragen  wird  an  einer  Übersicht des  Beratungsnetzwerkes in  
Köln gearbeitet. Zu dieser Maßnahme ist das Bündnis BerufLeben in der fortlaufenden Um-
setzung.  
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Aus Kapazitätsgründen wurde die Umsetzung bis zu Bericht 3 verschoben. Für die Kolleginnen 
und Kollegen steht das Intranetportal mit ergänzenden Informationen zur Verfügung. Zudem in-
formiert die Willkommensmappe über die Vereinbarkeitsthemen.  
 
Stand Umsetzung bis Bericht 3  
Die Mitarbeitenden haben zahlreiche Möglichkeiten sich über         die Vereinbarkeitsthemen zu informie-
ren. Die Beschäftigten erhalten erste Informationen über den Themenbereich Vereinbarkeit in der 
Willkommensmappe oder auf den Internetseiten oder Intranetseiten der Stadt Köln (siehe Arbeitge-
berinnenvorteile). Weitergehende Informationen sind auf den  Intranetseiten des Bündnisses BerufLe-
ben zu finden. Darüber hinaus steht das Bündnis BerufLeben über eine zentrale Rufnummer für Fra-
gen rund um die Vereinbarkeit zur Verfügung. 
 
Stand: Maßnahme umgesetzt 
 
4.2.2 Maßnahme: 
Unterstützung von Netzwerken von Mitarbeitenden mit Vereinbarkeitsthemen z.B. 
- Aufbau eines Väternetzwerkes (z. B. „Mittags-Stammtisch“ für Kin) 
- Beurlaubtentreffen (Eltern und Pflegende) 
Zielgruppe: Alle mit  Interesse an einem stadtverwaltungsinternen  Austausch

11.07.2023 
 
 
 
zu Vereinbarkeitsthemen  (Väter / Elternzeitler*innen / Pfle-
gende) 
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Zur  Unterstützung  des  Aufbaus  eines  städtischen Väternetzwerkes, wurde  die  Väter  gGmbH  als 
begleitender Dienstleister engagiert. Zunächst war vorgesehen, im Januar 2021 einen Präsenz-
workshop durchzuführen, der nun aufgrund der Hygieneeinschränkungen durch Corona im Mai/Juni 
2021 in zwei digitalen halbtägigen Formaten umgesetzt wird. Der hierauf aufbauende Strategie-
workshop ist für Juli 2021 geplant. 
Auch die Treffen von Beurlaubten in Elternzeit waren als Präsenztreffen für November und 
Dezember  2020  vorbereitet,  konnten  aber  aufgrund  des  zweiten  Lockdowns  in  dieser  Form 
nicht durchgeführt werden. 
Mit dem Videokonferenztool BigBlueButton, das die Stadt Köln im Frühjahr 2021 eingekauft hat, 
wird die aktive digitale Umsetzung mit einer größeren Teilnehmer*innenzahl möglich, so dass auch 
Datenschutzbestimmungen vollständig berücksichtigt werden können. Aktuell sind vier Veran-
staltungen im Juni 2021 fest terminiert. Gleichzeitig beinhalten die Beurlaubtentreffen auch eine 
Nutzer*innenanlyse für das zu erstellende Drei-Phasen-Konzept. 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Mit der Unterstützung von „conpadres“ (Väter gGmbH), wurde im Juni 2021 die Kerngruppe 
des Väternetzwerks der Stadt Köln gegründet. Im Anschluss folgte ein Strategieworkshop 
zur Ermittlung der nächsten Schritte. Neben der Bestimmung eines Leitbilds und des Na-
mens „stadtväter“, erhielt das Netzwerk sein eigenes Aktionszeichen. 
Aktuell trifft sich die Kerngruppe regelmäßig, um den Ausbau des Netzwerks voranzutrei-
ben.  
Das Netzwerk wird sukzessiv durch verschiedene Maßnahmen bekannt gemacht (Online 
Veranstaltung „Wissen to go“, Beitrag in der „Stadt intern“). Eine Auftaktveranstaltung befin-
det sich derzeit in der Planung und wird voraussichtlich Ende August 2022/Anfang Septem-
ber 2022 stattfinden. 
Ein Konzept zum Väternetzwerk befindet sich in der Fertigstellung. 
 
Umsetzungsschritte Bericht 3: 
Im August 2022 hat die Kick-off-Veranstaltung für das Väternetzwerk  stattgefunden. Die Mitglie-
deranzahl des Netzwerkes hat sich alleine durch diese Veranstaltung mehr als verdoppelt. Inzwi-
schen zählt das Netzwerk bereits über 140 Mitglieder. Aktuell wird ein Blog für das Väternetzwerk 
eingerichtet. Auch für das              Jahr 2023 wurde eine Mitgliedschaft im Väternetzwerk "conpadres" 
finanziert. Hier stehen den Männern mit Erziehungsauftrag zahlreiche Informationen, Online-We-
binare und Online-Treffen zur Verfügung. Darüber hinaus wurde ein Angebot für Trennungsväter 
eingekauft. 
 
Anlage Bericht 3: 
Programm Väternetzwerk 
Information zur Kick-off-Veranstaltung 
 
Stand: Maßnahme umgesetzt 
 
 
4.2.3 Maßnahme: 
PRÜFUNG : 
Konzeption eines kompakten Willkommens-Pakets mit persönlicher Paten-Einführung 
(=Optimierung des Einbindungs- und Einarbeitungs-Prozesses) 
ggf. ergänzt um Hospitationen in unterschiedlichen Bereichen 
(=vormals bewährte Praxis zur internen fachlichen Vernetzung) 
Zielgruppe: Alle bei der Stadtverwaltung (wieder-) Neu-Einsteigenden und 
Paten-Kolleg*innen

11.07.2023 
 
 
 
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Mit einer gut funktionierenden Willkommenskultur soll erreicht werden, dass sich neue Kol-
leg*innen bei der Stadt Köln willkommen fühlen. Hierfür wurde ein Maßnahmen- und Metho-
denpaket  geschnürt, um neuen Mitarbeitenden  ab  dem  Zeitpunkt  der   Zusage zur  Einstellung bis 
100 Tage nach Arbeitsbeginn einen angenehmen Start und einen optimalen Eingliederungs-
prozess in der neuen Arbeitsumgebung zu bereiten. Das Konzept Willkommenskultur bei der 
Stadt Köln enthält Informationen und Empfehlungen für einen erfolgreichen Onboarding-Pro-
zess. Zur Begrüßung erhalten neue Mitarbeitende bereits seit März 2020 eine Willkommens-
mappe mit weitreichenden Informationen über die Stadt Köln. Das Konzept  zur  Willkommens-
kultur  soll  als  fester  Bestandteil  bei  der  Einführung  neuer Mitarbeitender unterstützen. Es um-
fasst - neben der Willkommensmappe - drei weitere Bausteine, die im städtischen Intranet für 
alle Mitarbeitenden verfügbar sind und den Einarbeitungsprozess unterstützen. 
 
• Ein Willkommenskonzept für die Dienststellen zur Information, Inspiration und Orientierung. 
• Ein Konzept zur Einarbeitung von Mitarbeitenden in den Dienststellen (inklusive eines Modells zur  
   Übernahme von Patenschaften, unterstützender Checklisten, Gesprächsleitfäden und 
   E-Mail-Vorlagen). 
• Umfangreiche Informationen und Tipps von A-Z für neue Mitarbeitende. 
 
Zukünftig sollen die genannten vier Bausteine konsequent stadtweit umgesetzt werden. Der 
Onboarding-Prozess wird zudem stetig mithilfe von Evaluationsbögen durch die neuen Mit-
arbeitenden bewertet. Die Rückmeldungen sind  überwiegend  positiv. Die Anregungen sind 
Ausgangspunkt für künftige Weiterentwicklungen. Zudem sind Innovationsformate, wie Im-
pulsvorträge durch Keynote-Speaker sowie Onboarding-Days für neue Mitarbeitende geplant.  
 
Stand: Maßnahme umgesetzt 
 
 
5. HF5: Führung 
 
5.1 Ziel: Weiterentwicklung der Führungskompetenzen der  Kolleg*innen mit Führungsaufgaben zum 
Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
Messkriterium: Dokumentation 
- der Gelegenheiten und Veranstaltungen, bei denen Aspekte der 
Vereinbarkeit  an Führungskräfte heran  getragen   wurden 
und 
- der Implementierung von Kommunikationswegen zum Thema 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
 
 
Status: Ziel erreicht 
 
5.1.1 Maßnahme: 
Erste Information an alle Beigeordneten, alle Amtsleitungen und deren Stellvertretungen im Rah-
men des Amtsleitungstages am 9.6.2020 über generelle Ziele und Maßnahmen der strategischen 
Partnerschaft „Bündnis BerufLeben“ und Ausblicke auf die Auditierung 
„berufundfamilie“ 
Zielgruppe: Oberbürgermeisterin, alle Beigeordneten, Amtsleitungen und 
Stellvertretungen, Stabsstellen 
Umsetzung bis: Bericht 1 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
In Anbetracht  der Rahmenbedingungen aufgrund der Corona-Pandemie konnte 
der Amtsleitungstag nicht wie geplant in Präsenz stattfinden.

11.07.2023 
 
 
 
Die Auditziele wurden daher über das Intranet an alle Mitarbeitenden gleichermaßen 
kommuniziert und bekannt gemacht. Siehe hierzu auch Punkt 5.1.2. 
Stand: Maßnahme gestrichen  
 
5.1.2 Maßnahme: 
Schrittweise Fortsetzung der internen, einheitlichen Kommunikationskampagne und Einbindung 
aller Mitarbeitenden mit Führungsaufgaben, Information über die Ziele aus dem Auditierungs-
prozess und die aktuellen Maßnahmen in allen Dezernatsrunden mittels der allen Führungskräf-
ten zur Verfügung gestellten ausgearbeiteten Präsentation (top – down) 
Zielgruppe: Alle städtischen Führungskräfte und Mitarbeitende 
Umsetzung bis: Bericht 1 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Auch eine Top-Down-Strategie fiel den neuen Rahmenbedingungen zum Opfer. 
Die Auditziele wurden daher über das Intranet direkt an alle Mitarbeitenden gleichermaßen 
kommuniziert und bekannt gemacht. In Zuge dessen wurden eine Handoutmappe mit Präsentation 
und Hintergrundinformationen sowie ein Erklärvideo für alle im Intranet hinterlegt. 
Stand: Maßnahme umge setzt 
 
 
5.1.3 Maßnahme: 
Festigung des Themas Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Grundhaltung der städtischen 
Führungskräfte: 
- Einbindung des Themas im neuen Beurteilungsverfahren 
- Einbindung des Themas in die Personal- und Klimagespräche 
Zielgruppe: Alle städtischen Führungskräfte 
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Mit  dem  Kölner  Kompetenzmodell  werden  die  Kompetenzen  beschrieben, die  für  eine erfolgrei-
che Aufgabenerledigung, heute und in Zukunft, erforderlich sind. Die Stadt Köln definiert mit 
dem Kölner  Kompetenzmodell ihre Anforderungen an Führungskräfte und Mitarbeitende. In der 
für Führungskräfte besonders relevant erachteten Kompetenz „Förderung von Individualität 
und Vielfalt“ ist die Verhaltensbeschreibung „Fördert und unterstützt bei der Vereinbarkeit von 
Beruf und Familie“ verankert. 
Das Kölner Kompetenzmodell bildet auch die Basis für die Entwicklung eines neuen Beurteilungs-
systems und die Anpassung der Personal - und Klimagespräche. Somit ist ein wichtiger Grundstein 
bereits gelegt.  
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Das Kölner Kompetenzmodell (KKM) ist haltungsgebend für alle Mitarbeitenden der Stadtverwal-
tung. Die Verhaltensanker im KKM stellen ein gemeinsames Verständnis der jeweiligen Kompe-
tenz her und geben Orientierung, welche Anforderungen die Stadt Köln konkret an Ihre Füh-
rungskräfte und Mitarbeitende stellt. In der für Führungskräfte besonders relevanten Kompetenz 
„Förderung von Individualität und Vielfalt“ ist definiert: "Unterstützt Frauen und Männer bei der 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie". 
Aktuell wird die städtische Personalbeurteilung neukonzipiert. Das KKM ist Basis für die Entwick-
lung des neuen Beurteilungssystems und die Anpassung bestehender Gesprächsformate, wie 
das Personal- und Klimagespräch. 
Stand: Umsetzung Bericht 3   
 
Umsetzungsschritte Bericht 3:  
Die Neukonzipierung der Personalbeurteilung dauert noch an. Das Thema Vereinbarkeit von Beruf  
und Familie findet entsprechende Berücksichtigung. 
Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt

11.07.2023 
 
 
 
5.2 Ziel: Realisierung von weiteren VZ(-x)-Führungspositionen (Führen in Teilzeit) 
Messkriterium: Dokumentation von Konzept und durchgeführten Aktivitäten sowie 
entsprechenden Stellenbesetzungen und zugehörigen  Erfahrungen 
 
 
5.2.1 Maßnahme: 
Weiterentwicklung von Führung in VZ( -x) (=Teilzeitkarrieren) s. auch HF 2.1  
- Unterstützung der Dienststellen bei individuellen Lösungswegen 
zur Führung in VZ(-x) (=Teilzeit) 
- Teilzeitführungs-Checkliste zur (Vorab-) Selbstreflexion und Prüfung 
- Networking-Möglichkeiten für Führungskräfte VZ( -x) (in Teilzeit) schaffen Ziel-
gruppe: potentielle und aktuelle Führungskräfte in VZ(-x) (=Teilzeit) 
Umsetzung bis: Bericht 2 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Ein umfangreiches Strategiepapier zu "Führen in Teilzeit" wurde auf der Grundlage von drei Work-
shops erstellt. Diese setzten sich aus Teilnehmenden verschiedener Pilotämter zusammen. Darüber 
hinaus gehörten die Teilnehmenden folgenden Personengruppen an: 
- Mitarbeitende von Führungskräften in Teilzeit 
- Führungskräfte in Teilzeit 
- Führungskräfte von Führungskräften in Teilzeit 
 
Aus den hier gewonnenen Erkenntnissen wurden die Handlungsfelder identifiziert, die im o. g. 
Konzept aufgenommen wurden. 
Integrierte Checklisten zur Eigenanalyse und Analyse der jeweiligen Führungspositionen unter-
stützen die Umsetzung. Das Strategiepapier wird in Form einer Online-Broschüre mit digital ausfüll-
baren Checklisten allen Mitarbeitenden im Intranet zur Verfügung gestellt. Eine Veröffentlichung 
und die damit zusammenhängende Marketingstrategien befinden sich in der aktuellen Umsetzung. 
Es sind auf Anfrage individuelle Workshops mit verschiedenen  Dienststellen vorgesehen. 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Im Januar und Februar 2022 wurden insgesamt drei Workshops mit ca. 60 Teilnehmenden 
durchgeführt, um das Strategiepapier „Führen in Teilzeit“ vorzustellen, sowie mögliche Vorurteile 
abzubauen und Lösungsvorschläge an die Hand zu geben. Anschließend wurde eine Intranet-
seite zum Thema „Führen in Teilzeit“ mit der Online-Broschüre und einem Video veröffentlicht. In 
dem Video befragt eine Kinderreporter*in Führungskräfte zu „ Führen in Teilzeit“ bei der Stadt 
Köln. Im Sommer 2022 sollen weitere Workshops im Führungskräftenetzwerk der Stadt Köln 
stattfinden. Zudem ist vorgesehen in der Mitarbeitenden Zeitschrift „Stadt intern“ Interviews von 
Führungskräften, die in Teilzeit arbeiten, zu veröffentlichen.  
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützt bei individuellen Anfragen zum 
Thema Führen in Teilzeit.  
 
Stand: Maßnahme umgesetzt  
 
 
6. HF6: Personalentwicklung 
 
6.1 Ziel: Systematische Förderung von Beschäftigten in VZ(-x) (= Teilzeit) 
Messkriterium: Dokumentation der 
- Förderung familienengagierter Beschäftigter mit VZ(-x) (= Teilzeit) 
- Fortbildungsangebote in familienkompatiblen Zeit-Blöcken 
- Umsetzung des Drei-Phasen-Konzepts 
 
Status: Ziel erreicht 
Kommentar: Den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden wurde insbesondere 
durch die Behandlung des Themas Teilzeitarbeit Rechnung getragen. Die    
nachstehenden Maßnahmen zeigen, dass viele Angebote jetzt (besser) in

11.07.2023 
 
 
 
Teilzeit angenommen werden können und die Teilzeitarbeit von der Arbeit-
geberin unterstützt wird. Auch wenn das Konzept zur Beurlaubung noch 
nicht fertiggestellt wurde, haben wir uns schon auf den Weg dorthin ge-
macht und wertvolle Vorarbeit für das Konzept geleistet. 
Zukunft / Potenzial: Wir sind der Überzeugung, dass flexible Arbeitsmodelle nicht nur den  Bedürf-
nissen unserer Mitarbeitenden entgegenkommen, sondern auch für die 
Stadtverwaltung von Vorteil sind. Daher werden zusätzliche Maßnahmen die 
Teilzeit betreffend auch in die neu e Zielvereinbarung aufgenommen. 
 
 
6.1.1 Maßnahme: 
Förderung  von  Karrieren  mit  unterschiedlichen Arbeitszeitvolumen (Teilzeit-Karrieren) und 
deren gleichberechtigte Teilhabe an Fortbildungen 
- auch von Beurlaubten in Elternzeit 
- ggf. Erprobung des Angebots von Kinderbetreuung im Bedarfsfall 
(s. auch Punkt 8.1.1 Einkauf eines Familienservices) 
Zielgruppe: Alle Beschäftigten mit einem Arbeitszeitumfang VZ(-x) 
(=Teilzeitbeschäftigte) 
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Diese Thematik wird auch im Zusammenhang mit der Erstellung des Drei -Phasen-Konzepts aufgegrif-
fen. Siehe auch 6.1.3. 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Informationen zu Teilzeitkarrieren finden sich unter dem Punkt „Führen in Teilzeit“ 5.2.11. und Informa-
tionen zum Thema Fortbildungspro gramm werden unter Punkt 6.1.2 aufgeführt.  
 
Stand Umsetzung bis Bericht 3  
Alle Stellenausschreibung werden zur Förderung von Teilzeitarbeit inzwischen mit dem Zusatz „Die 
Beschäftigung ist in Teilzeit und Vollzeit möglich“ veröffentlicht.  Das Vorhaben einen Familienservice 
einzukaufen bleibt weiterhin     bestehen und wird in die neue Zielvereinbarung erneut aufgenommen. 
Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt 
 
6.1.2 Maßnahme: 
Erprobung erster Schritte von Fortbildungsangeboten in kompatiblen Zeitblö-
cken für VZ(-x) (=Teilzeitkräfte) 
Zielgruppe: Alle Beschäftigten mit einem Arbeitszeitumfang VZ(-x) 
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Neben vielen Halbtags-Seminaren wie z.B. Rückengesundheit, Medienarbeit und Fachschulungen 
gibt es Seminare, die explizit  auf mehrere halbe Tage verteilt sind, um auch Teilzeitkräften eine 
Teilnahme zu ermöglichen. Z.B.: 
 
• Training Stark im Stress (3x ½ Tag) 
• Vereinbarkeit von Beruf und Pflege (2x ½ Tag) 
• Spezielle Seminare für Mitarbeitende im Schulsekretariat (2x ½ Tag) 
 
Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit das Angebot für Seminare in kompatiblen Zeitblöcken noch 
erweitert werden kann. Neu konzipiert sind Angebote zu aktuell stark nachgefragten Themen, die 
auch digital abgebildet werden können. In zielgruppenorientierten Zeitblöcken werden nunmehr 
auch folgende Seminare angeboten: 
 
• Anti-Ärger-Kurs 
• Videokonferenzen souverän moderieren 
• Telefonkonferenzen professionell organisieren und moderieren 
In kurzer Zeit konnten hierfür 37 Durchführungen vereinbart werden.

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Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Das Fortbildungsprogramm für die städtischen Mitarbeitenden umfasst eine ganze Reihe an Se-
minarangeboten, die in teilzeitfreundlichem und -kompatiblem Umfang angeboten werden. 
Im Zuge der Weiterentwicklung des Programms für das Jahr 2022 werden von insgesamt 17 
neuen Seminarangeboten 8 ebenfalls in teilzeitfreundlichen Formaten angeboten. Darüber hin-
aus gibt es unterjährig zahlreiche mehrstündige oder halbtägige Wissens- und Impulsformate z.B. 
auch der Verwaltungsreform, des betrieblichen Gesundheitsmanagements, des Rechtsamtes und 
des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern. 
Ferner schreitet die Digitalisierung von Lerneinheiten weiter voran. Aufgrund ihrer örtlichen und 
zeitlichen Unabhängigkeit stellen sie gleichfalls ein besonderes Fortbildungsangebot für Teilzeit-
kräfte dar. Beispielsweise gibt es für Führungskräfte ein mit Begleitmaterial versehenes Lernvi-
deo zum Thema Personal- und Entwicklungsgespräch. Der Aufruf zu einem Videowettbewerb 
unter den Mitarbeitenden war zudem sehr erfolgreich. Im Ergebnis stehen hierdurch zahlreiche 
neue, kreative wie gewinnbringende „Wissenshappen“ zur Verfügung und digitales Lernen erfreut 
sich größerer Akzeptanz. 
 Diese Entwicklung wird auch weiterhin forciert. 
Stand: Maßnahme umgesetzt  
 
6.1.3 Maßnahme: 
Entwicklung und schrittweise Umsetzung eines Drei-Phasen-Konzepts zum Umgang mit zeitlich 
befristeten Freistellungen unter Berücksichtigung von 
- Micro-Beschäftigung, 
- Qualifikations-Updates für Langzeit-Freigestellte 
Zielgruppe: Alle Beschäftigten mit familienbedingter Freistellungszeit 
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Im Rahmen der vier digitalen Beurlaubtentreffen wird  jeweils eine Nutzer*innenana-
lyse durchgeführt, die in das 3-Phasen-Konzept mit einfließt. Siehe auch 4.2.2. 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Die Ergebnisse aus der Nutzer*innenanalyse der Beurlaubtentreffen (siehe 4.2.2) sind Grundlage 
für das Drei-Phasen-Konzept, das aktuell von einer Arbeitsgruppe entwickelt wird.  
 
Stand Umsetzung bis Bericht 3 : 
Das Konzept befindet sich in der Entwicklung. Es soll neben einem Drei-Phasen-Konzept, rechtliche 
Grundlagen für Beurlaubungen sowie Handlungsempfehlungen und Textvorschläge für die  Perso-
nalarbeit enthalten. Aufgrund des großen Umfangs und Einbindung verschiedener  Dienststellen 
konnte die Maßnahme noch nicht gänzlich umgesetzt werden und wird in die neue Zielvereinba-
rung verschoben.  
Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt 
 
 
7. HF7: Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen 
In diesem Handlungsfeld wurden keine Ziele und Maßnahmen vereinbart. 
 
 
8. HF8: Service für Familien 
 
 
8.1 Ziel: Bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsangebote für Nachwuchs 
Messkriterium: Dokumentation der Realisierungsschritte bzgl. 
- Einkauf eines Familienservices 
- Anschaffung von Spielekoffern 
- betrieblich unterstützter Regel-Kinderbetreuung

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8.1.1 Maßnahme: 
Einkauf eines Familienservices für die Beratung und Unterstützung der Betreuung von Kindern 
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln 
Umsetzung bis: Bericht 1 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Es  wurde  eine  aufwändige Marktrecherche durchgeführt, die Inhalte zum Vergabeverfahren 
sind aktuell in der internen Abstimmung. 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Aus Kapazitätsgründen und aufgrund der Komplexität der Aufgabe, wurde die Umsetzung bis zu 
Bericht 3 verschoben.  
 
Stand Umsetzung bis Bericht 3  
Status: Ziel teilweise erreicht 
Kommentar: Viele familienfreundliche Maßnahmen konnten im ersten Auditierungszeit-
raum umgesetzt werden. Hierzu gehören auch die Themen Teilzeit und mobi-
les Arbeiten. Einen Familienservice anbieten zu                           können, ist ein Anliegen, 
welches mit der Re-Auditierung weiterhin verfolgt wird. 
 
 
8.1.2 Maßnahme: 
Anschaffung von Spielekoffern, mit denen ein Kind in einem akuten Betreuungsnotfall im 
eigenen Büro für eine Weile beschäftigt werden kann – mit Angeboten für unterschiedliche 
Altersgruppen bis Grundschulalter 
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln mit Kindern im 
betreuungsbedürftigen Alter 
Umsetzung bis: Bericht 1 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Ein Prototyp des Spielekoffers wurde vom Projektteam "Bündnis BerufLeben"  bestückt  und  zur 
Ansicht zur Verfügung gestellt. Es wurde darauf geachtet, dass der gesamte Inhalt über das 
stadtinterne  Einkaufssystem bestellt werden kann, somit  wird  allen  Dienststellen eine verein-
fachte Anschaffung ermöglicht. Für den Umgang mit dem Spielekoffer wurde eine Anleitung so-
wie ein Hygienekonzept erstellt. 
Ein Marketingkonzept zur Veröffentlichung wurde bereits erstellt, wird aber erst umgesetzt, sobald 
die Rahmenbedingungen das Mitbringen eines Kindes in die Büroräume wieder ohne gesund-
heitliche Bedenken zulassen. 
Stand: Maßnahme umgesetzt  
 
8.1.3 Maßnahme: 
Aufbau eines betrieblichen Angebotes / Kontingentes an Kita-Betreuungsplätzen bzw. Beleg-
plätzen für Kinder von städtischen Mitarbeitenden im Stadtgebiet u.a. mittels der Förderung 
von Großtagespflegen 
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln mit Kindern im 
betreuungsbedürftigen Alter 
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Das betriebliche Angebot von Kontingentplätzen ist mit einem Kita-Neubau, freiwerdenden Plät-
zen in einer bestehenden Kita und zwei innenstadtnahen Großtagespflegen für U3-Kinder in Planung. 
Die ersten Plätze, voraussichtlich in einer Großstagespflege, sollen noch in 2021 besetzt werden. 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Gemeinsam mit dem Familienbüro des Amtes für Kinder, Jugend und Familie hat das Bündnis 
BerufLeben ein Betreuungsangebot für die Kinder von Mitarbeitenden aufgebaut. Im Januar 2021

11.07.2023 
 
 
 
startete die erste betriebliche Großtagespflege „Kölner Stadtspatzen“ am Alter Markt. Seit Feb-
ruar 2022 gibt es zudem betriebseigene Kita-Plätze in dem Stadtgebiet Kalk. Im Mai 2022 öffnete 
die nächste Großtagespflege in Deutz. Das Angebot an Betreuungsplätzen wird zukünftig noch 
weiter ausgebaut. 
Stand: Maßnahme umgesetzt  
    
 
 
8.2 Ziel: Bedarfsorientierte Angebote zur Unterstützung von Pflegebedarfen 
Messkriterium: Dokumentation der Realisierungsschritte bzgl. 
- Unterstützungsservice in Pflegefragen 
- Überprüfung des Einsatzes von Pflegekoordinator*innen 
 
Status: Ziel erreicht 
Kommentar: Wichtig ist es, die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und 
Pflege zu begleiten und zu unterstützen . Hierzu gehören vor allen Dingen 
die Transparenz über die Angebote der Arbeitgeberin, wie die Benennung 
weiterführender Informationsquellen.  
 
Zukunft / Potenzial: Es wird sich aktiv mit dem Thema Pflege auseinander gesetzt, um den 
Mitarbeitenden mehr Informationen und Hilfe zu bieten. Entsprechende 
Maßnahmen finden sich in der neuen Zielvereinbarung der                    Re-Auditie-
rung. 
 
 
8.2.1 Maßnahme: 
Einkauf der Serviceleistungen eines Familienservices für die Beratung 
und Unterstützung in Pflegefragen 
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln mit unterstützungs- und/oder 
pflegebedürftigen Angehörigen 
Umsetzung bis: Bericht 1 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Es  wurde  eine aufwändige Marktrecherche durchgeführt, die Inhalte zum Vergabeverfah-
ren sind aktuell in der internen Abstimmung. Hiernach wird das Vergabeverfahren einge-
leitet. 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2: 
Aus Kapazitätsgründen wurde die Umsetzung bis zu Bericht 3 verschoben.  
 
 
Umsetzungsschritte Bericht 3: 
Der Einkauf eines Pflegeservice  wird zusammen mit dem Einkauf eines Familienservices  geplant.  
Die Umsetzung dieses Ziels ist weiterhin aktuell und wird in die neue Zielvereinbarung der 
Re-Auditierung verschoben. 
 
Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt. 
 
8.2.2 Maßnahme: 
Prüfung der Möglichkeit des Einsatzes von Pflegekoordinator*innen 
in Kooperation mit dem Projektteam BerufLeben 
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln mit unterstützungs- und/oder 
pflegebedürftigen Angehörigen 
Umsetzung bis: Bericht 3 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
kein Eintrag 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Kein Eintrag

11.07.2023 
 
 
 
 
Stand Umsetzung bis Bericht 3 :  
Das Bündnis BerufLeben bereitet zurzeit eine aufwändige Pflegeinformationsseite auf den  Intranetsei-
ten vor.  
 
Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt 
 
 
8.3 Ziel: Bedarfsgerechter Ausbau eines Location-Services 
Messkriterium: Location-Service erwogen und ergebnisentsprechende Umsetzung 
 
 
8.3.1 Maßnahme: 
Prüfung der Möglichkeiten zur Unterstützung von neuen Mitarbeitenden durch eines 
Location-Service inkl. 
- eines Job-Angebots für Partner*in bei der Stadt Köln (Duale Karrieren) oder Kooperations- 
partnern (z.B. Stadtwerkekonzerne, Bünd nispartner „Mit Frauen in Führung“)  und 
- weiteren Infrastruktur-Informationen zu Sport, Freizeit, Kinderbetreuung, Schulen 
bspw. seitens eines Familienservices 
Zielgruppe: Alle Interessent*innen resp. neu zuziehende*n Mitarbeitende*n und ihr*e 
Angehörige*r 
Umsetzung bis: Bericht 3 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
kein Eintrag 
 
Umsetzungsschritte Bericht 2:  
Kein Eintrag 
 
Stand Umsetzung bis Bericht 3 : 
Das Personal- und Verwaltungsmanagement informiert auf den Internetseiten unter "Mach Köln" über 
alle Arbeitgeberinnenvorteile, wie z. B. Betriebssportgruppe, Kinderbetreuung, etc. Ferner finden sich 
auf den städtischen Internetseiten zahlreiche Angebote zu den Kölner Schulen, inklusive Stadtkarten-
ansicht. 
Anlage Bericht 3: 
https://www.stadt -koeln.de/artikel/72140/index.html  
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/schulformen/suche-kolner-schulen 
Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt

Anlage 03 zu 4.2.1 - Willkommensmappe

90370 Zeichen

Willkommensmappe
bei der Stadtverwaltung Köln
als zukünftige*r
Köln
Macher  in
Herzlich
willkommen
*

Herzlich willkommen als 
zukünftige*r Köln Macher*in  
bei der Stadtverwaltung Köln
Herzlich willkommen als 
zukünftige*r Köln Macher*in  
bei der Stadtverwaltung Köln

Seite 4 
Vorwort
Liebe Kolleg*innen, 
herzlich willkommen bei der Stadt Köln! 
Ich freue mich sehr, dass Sie nun Teil unseres Teams sind 
und die bunte Vielfalt unseres  Unt ernehmens Stadt Köln 
bereichern.
Ich bin mir sicher, dass Sie sich Ihren Aufgaben mit Engagement und Herz widmen werden. 
Gemeinsam mit Ihren Vorgesetzten und Ihren Kolleg*innen werden Sie ab heute unsere Stadt 
mitgestalten.
Hierbei möchten wir Sie mit dieser Willkommensmappe unterstützen und Ihnen den Einstieg so 
leicht wie möglich gestalten. Ihre Vorgesetzten und Kolleg*innen werden Ihnen mit Rat und Tat 
zur Seite stehen. 
Mir ist es persönlich wichtig, dass Sie sich bei uns wohlfühlen. Ich wünsche mir, dass Sie gerne 
für die Stadt Köln arbeiten und sich für Ihre neuen Aufgaben begeistern können. Scheuen Sie

Seite 5 
also nicht davor zurück, Fragen zu stellen, den Austausch zu suchen, Dinge auch mal kritisch 
zu beleuchten und Ihre Ideen einzubringen. Frischer Wind tut unserer Verwaltung gut, daher 
sind Ihre Anregungen jederzeit willkommen. Nur so können wir unser Unternehmen Stadt Köln 
gemeinsam weiter nach vorne bringen und sicherstellen, dass wir die aktuellen und die zukünftigen 
Herausforderungen bestmöglich und im Sinne unserer Kölner Bürger*innen meistern. 
Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Start in Ihr neues Aufgabengebiet, viel Freude bei der 
täglichen Arbeit und danke Ihnen bereits jetzt für Ihren Einsatz.
Herzliche Grüße
Ihre
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin

Seite 6 
Inhaltsverzeichnis
Vorwort .......................................................................................................4
1. Wissenswertes über das Stadtgebiet Köln .................................................8
 1.1 Wie ist das Stadtgebiet aufgebaut? ................................................................................. 9
 1.2 Welche Stadtbezirke gibt es?  ........................................................................................ 10
2. Wissenswertes über Ihre Arbeitgeberin ..................................................12
 2.1 Zahlen und Daten zu Ihren neuen Kolleg*innen ............................................................. 13
 2.2 Ihr Zugang zum städtischen IntraNet ............................................................................. 15
  2.2.1 Welche Informationen gibt es in unserem IntraNet? ............................................. 15
  2.2.2 Wo finde ich was? ................................................................................................. 15
  2.2.3 Wieso sind die Schlagworte für Ihre Willkommensmappe wichtig? ....................... 16
  2.2.4 Ab wann könne n Sie auf das städtische IntraNet zugreifen? .................................. 16
 2.3 Ihre Stadtverwaltung .................................................................................................... 17
  2.3.1 Wie is t die Stadtverwaltung aufgebaut? ............................................................... 17
  2.3.2 Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan der Stadt Köln ...................................... 18
   2.3.2.1 Was sind Organisationspläne und welche gibt es? .................................... 20
 2.4 Was zeichnet unsere Kultur aus? .....................................................................................21
  2.4.1 Wir machen Köln! ..................................................................................................21
  2.4.2 Innovative Stadt – Sie machen den Unterschied! ................................................... 22
  2.4.3 KölnerKompetenzmodell (KKM) ........................................................................... 24
  2.4.4 Leitlinen ............................................................................................................... 25
3. Die Leistungen Ihrer Arbeitgeberin ..........................................................26
 3.1 Moderne Arbeitgeberin ................................................................................................. 27
  3.1.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf ...................................................................... 27
  3.1.2 Flexible Arbeitszeitgestaltung  .............................................................................. 28
  3.1.3 Mobile Arbeit  ....................................................................................................... 28
  3.2.4 Vielfältige Teilzeitmöglichkeiten ........................................................................... 29
 3.2 Gehalt und Leistungen .................................................................................................. 30
  3.2.1 JobTicket .............................................................................................................. 30
  3.2.2 Leistungsorientierte Bezahlung (LoB)  ....................................................................31
  3.2.3 KölnVorsorge – Die Sterbegeldversicherung  .........................................................31
  3.2.4 Rechtsschutz ........................................................................................................ 32
  3.2.5 Zusatzversorgungskasse (ZVK) ............................................................................. 32
 3.3 Karriere und Entwicklung .............................................................................................. 33
  3.3.1 Personalentwicklung ............................................................................................ 33
  3.3.2 Fortbildungsangebot ............................................................................................ 34
  3.3.3 Personalentwicklungs- und Klimagespräch (PEK) .................................................. 35
  3.3.4 Personalbeurteilung und Probezeit ....................................................................... 36
 3.4 Vielfalt & Zusammenhalt ............................................................................................... 37
  3.4.1 Diversity  .............................................................................................................. 37

Seite 7 
 3.5 Gesundheit und Prävention ........................................................................................... 38
  3.5.1 Betriebssportgemeinschaft (BSG) ......................................................................... 38
  3.5.2 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ..................................................... 39
  3.5.3 Zentrales Melde- und Auskunftssystem (ZeMAG) ................................................. 40
 3.6 Weitere Schlagworte zu Leistungen und Vorteilen ..........................................................41
4.  Häufig gestellte Fragen...........................................................................42
 4.1 Fragen zur Erfassung Ihrer Arbeitszeit ............................................................................ 43
  4.1.1 Wie ist meine Arbeitszeit geregelt?....................................................................... 43
  4.1.2 Wie gestaltet sich meine tägliche Arbeitszeit?  ..................................................... 43
  4.1.3 Wie sind Ruhepausen, Ruhezeiten und Arbeitsunterbrechungen geregelt? ........... 44
  4.1.4 Wie erfasse ich meine Arbeitszeit? ........................................................................ 45
  4.1.5 Was ist unter dem BA Tag zu verstehen?  ............................................................... 45
 4.2 Fragen zur Dienst- und Arbeits befr eiung und zum Bildungsurlaub ................................. 46
  4.2.1 Welche Gründe bestehen für Dienst- bzw. Arbeitsbefreiungen? ............................ 46
  4.2.2 Inwiefern habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub? ................................................. 46
 4.3 Fragen zum Krankmeldeverfahren und zum Entgeltersatzanspruch ............................... 47
  4.3.1 Wie melde ich mich richtig krank? ........................................................................ 47
  4.3.2 Habe ich Anspruch auf Entgeltersatzleistungen?................................................... 47
 4.4 Fragen zum Arbeits- oder Dienstunfall ........................................................................... 48
  4.4.1 Was ist ein Arbeitsunfall oder Dienstunfall? ........................................................... 48
  4.4.2 Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?  ............................................................... 49
 4.5 Sonstige Fragen............................................................................................................. 50
  4.5.1 Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen? ............................................................. 50
  4.5.2 Darf ich eine Nebentätigkeit ausüben? ................................................................. 50
  4.5.3 Wie verhalte ich mich in Fällen von Korruptionsverdacht? ......................................51
  4.5.4 Wie gehe ich bei technischen Schwierigkeiten vor? ................................................51
  4.5.5 Wie versende ich datenschutzkonform größere Dateien? ......................................51
5.  Ihre Ansprechpersonen ..........................................................................52
 5.1 Ihr Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern ...................................................... 54
 5.2 Ihre Personalvertretung ................................................................................................. 55
 5.3 Ihre Schwerbehindertenvertretung ............................................................................... 56
 5.4 Ihr Personal- und Verwaltungsmanagement .................................................................. 58
 5.5 Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement ................................................................... 59
6.  Neugierig geworden? .............................................................................62
 6.1 Soziale Medien .............................................................................................................. 63
 6.2 Städtischer Newsletter .................................................................................................. 63
 6.3 Stadt intern ................................................................................................................... 64
 6.4 Sag´s uns ...................................................................................................................... 65
 6.5 Kölner Service-App ........................................................................................................ 65
 6.6 Ihr Feedback .................................................................................................................. 66

1.
Wissenswertes über 
das Stadtgebiet Köln
Wie ist das Stadtgebiet aufgebaut? Welche Stadtbezirke gibt es? 
Was prägt die einzelnen Bezirke?
Im ersten Teil Ihrer Willkommensmappe erfahren Sie mehr zu 
diesen Fragen!
Wie ist das Stadtgebiet aufgebaut? Welche Stadtbezirke gibt es? 
Was prägt die einzelnen Bezirke?
Im ersten Teil Ihrer Willkommensmappe erfahren Sie mehr zu 
diesen Fragen!
1.
Wissenswertes über 
das Stadtgebiet Köln

Seite 9 
1.1 Wie ist das Stadtgebiet aufgebaut?
Das Stadtgebiet Köln ist gegliedert in neun Stadtbezirke mit 86 Stadtteilen, auch Veedel 
genannt. Es erstreckt sich über eine Fläche von über 405 Quadratkilometern und damit ist Köln 
mit über einer Million Einwohner*innen die viertgrößte Stadt Deutschlands.
7
6
8
1
9
2
3
5
4
Rhein
Kalk
Porz
Chorweiler
Nippes Mülheim
Lindenthal
Ehrenfeld
Rodenkirchen
Innenstadt

Seite 10 
1.2 Welche Stadtbezirke gibt es? 
Stadtbezirk 1: Innenstadt
5 Stadtteile mit 129.055 Einwohnenden
Fokus: Mittelpunkt der Stadt
Akzente: Historisches Rathaus, 
 Spanischer Bau, Kölner Dom, Koelnmesse, 
Köln Triangle, LANXESS Arena, MediaPark, 
Oper und Schauspiel, Philharmonie, 
Rheinpark, WDR-Arkaden, romanische 
Kirchen
Stadtbezirk 2: Rodenkirchen
13 Stadtteile mit 111.040 Einwohnenden
Fokus: beliebtes Wohnviertel im Grünen 
und am Rhein
Akzente: historischer Ortskern mit der 
Maternus-Kapelle, Autobahn-Hänge-
brücke, Diakonie Michaelshoven, 
Godorfer Hafen, Grüngürtel und Forst-
botanischer Garten, Maternus-Kapelle 
und Rheinauen
Stadtbezirk 3: Lindenthal
9 Stadtteile mit 153.600 Einwohnenden
Fokus: Universität und beliebtes  
Wohnviertel
Akzente: Einkaufsstraßen, Friedhof 
 „Melaten“, Max-Planck-Institut, Grün-
anlagen wie Stadtwald und Decksteiner 
Weiher, Rheinenergie Stadion,  
Sporthochschule, Universität
Stadtbezirk 4: Ehrenfeld
6 Stadtteile mit 109.770 Einwohnenden
Fokus: lebendiges, beliebtes Wohnviertel 
für Familien und Studenten, Kulturszene
Akzente: Studenten- und Kulturszene, 
Butzweilerhof, Heliosturm, Herkules-
hochhaus, Produktionsort von  
4711/Kölnisch Wasser, WDR-Studios, 
 Zentralmoschee
Stadtbezirk 5: Nippes
7 Stadtteile mit 118.577 Einwohnenden
Fokus: attraktives Wohnviertel
Akzente: Blücherpark, Bürgerzentrum 
Nippes, Colonia-Hochhaus, Flora und 
 Botanischer Garten, Grünanlage Nippeser 
Tälchen, Neven DuMont-Haus, Niehler 
Hafen, Nordpark, Pferderennbahn, 
Rheinauen, Rheinseilbahn, Zoo
Stadtbezirk 6: Chorweiler 
12 Stadtteile mit 82.732 Einwohnenden
Fokus: Wohn- und Industrieviertel 
Akzente: Alter Ortskern Worringen, 
Chorbusch, ehemaliger Rheinarm 
 „Worringer Bruch“, Erholungs- und 
Wassersportanlage Fühlinger See, 
 Ford-Werke, „Dorfkirche“ Sankt Amandus, 
Schloss Arff

Seite 11 
Sie wollen mehr wissen?
Stadtbezirk 7: Porz
16 Stadtteile mit 114.699 Einwohnenden
Fokus: Industrie- und Wohnviertel, 
 Naherholungsgebiet, Flughafen
Akzente: Deutsches Zentrum für Luft- 
und Raumfahrt, Gestüt Röttgen, Groov, 
Gut  Leidenhausen mit Heideportal, 
Waldmuseum und Greifvogelstation, 
Flughafen, Schloss Wahn,  
Verschiebebahnhof, Wahner Heide
Stadtbezirk 8: Kalk
9 Stadtteile mit 121.637 Einwohnenden
Fokus: Kleine und mittelständige  
Unter-nehmen, Wohnviertel 
Akzente: Gewerbe- und Handwerkerhof, 
Kalker Kapelle, Kalk Karree, Köln Arcaden, 
Merheimer Heide, Odysseum, Polizei-
präsidium, Rechtsrheinisches Techno-
logiezentrum (RTZ), Wasserturm
Stadtbezirk 9: Mülheim
9 Stadtteile mit 50.709 Einwohnenden
Fokus: junge Firmen, Medien- und 
IT-Branche, Wohnviertel
Akzente: Kulturbunker Mülheim, 
 Siedlung Kunstfeld von 1920, Stadt-
garten mit Stadthalle, Veranstaltungs-
hallen E-Werk und Palladium, Wiener 
Platz, Wildpark
Sie wollen mehr wissen?
Weitere Informationen über die Bezirke 
des Stadtgebietes Köln finden Sie auf 
unserer Homepage unter:  
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/
stadtbezirke/ oder scannen  
Sie den QR-Code.

Seite 12 
2.
Wissenswertes über 
Ihre Arbeitgeberin
Wissen Sie bereits, wie viele Kolleg*innen Sie haben? Oder 
wie wir als Verwaltung strukturiert sind? Sie wollen zudem 
mehr über die Unternehmenskultur erfahren?
Lesen Sie weiter für mehr Informationen!
Wissen Sie bereits, wie viele Kolleg*innen Sie haben? Oder 
wie wir als Verwaltung strukturiert sind? Sie wollen zudem 
mehr über die Unternehmenskultur erfahren?
Lesen Sie weiter für mehr Informationen!
2.
Wissenswertes über 
Ihre Arbeitgeberin

Seite 13 
2.1 Zahlen und Daten zu Ihren neuen 
Kolleg*innen
Hier finden Sie einen Auszug unserer Personaldaten:1 
1 Die Zahlen orientieren sich am Personalbericht, Stand: 31.12.2020 (Schlagwort: Personalbericht)
Männer: 7.982
Frauen: 13.176 
38 %62 %
Anzahl der Mitarbeitenden
21 %
79 %
Beamte:  4.525
Beschäftigte: 16.633
Aufteilung der Mitarbeitenden
Karrierewege in
700 Berufsbildern
Altersstruktur:
Ø 44,8 Jahre

Seite 14 
Männer: 792
Frauen: 942 
46 %54 %
Führungskräfte nach Geschlecht
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000 2.853
1.589
1.339
2018 2019 2020
Externe Neueinstellungen
Ausbildungsquote:
8,1 %
33 % unserer Mitarbeitenden 
erledigen ihre Arbeit in Teilzeit
15 % unserer Führungskräfte 
führen in Teilzeit
Betriebszugehörigkeit:
Ø 18 Jahre

Seite 15 
2.2 Ihr Zugang zum städtischen IntraNet
2.2.1 Welche Informationen gibt es in unserem IntraNet?
Es enthält: 
 – Aktuelle Neuigkeiten
 – Informationen, Ansprechpersonen und Aufgaben der Dienststellen sowie
 – Formulare und Vordrucke
Außerdem finden Sie Informationen zu den Bereichen:
 – Verwaltungsreform #wirfürdiestadt
 – Bürgerservice & Presse
 – Politik & Gremien
 – Organisation
 – Personal
 – Gesundheit & Arbeitsschutz
 – Informationsverarbeitung & Datenschutz
 – Finanzen & Controlling
 – Vergabe
 – und so weiter
2.2.2 Wo finde ich was?
Um sich im IntraNet schnell zurecht zu finden, empfehlen wir die Schlagwortsuche. Geben Sie 
einfach ein passendes Schlagwort in dieser Zeile ein: Daraufhin erhalten Sie eine Übersicht aller 
Einträge im IntraNet, die das gesuchte Schlagwort beinhalten.

Seite 16 
2.2.3 Wieso sind die Schlagworte für Ihre Willkommensmappe wichtig?
Wir verweisen im Laufe der Willkommensmappe häufig auf Schlagwörter, mit denen Sie ganz 
einfach bei Bedarf weitere Informationen zu einem Thema Ihrer Wahl erhalten. 
Sie haben bislang keinen Zugriff auf das IntraNet?
Kein Problem! Mithilfe des Internetportals cPort können Sie mit jedem internetfähigen Gerät ins 
IntraNet, egal ob Handy, Tablet oder Computer. Auf cPort haben alle Mitarbeitenden Zugriff! Sie 
können sich ganz einfach mit Ihrem städtischen Benutzerkonto anmelden. Nutzen Sie diesen 
Link für cPort: https://cport-basic.stadt-koeln.de/
Auch ohne städtisches Benutzerkonto! Mitarbeitende, die über kein städtisches Benutzerkonto 
verfügen (zum Beispiel im Bereich Grünflächen und Kita), müssen sich vor einer Nutzung über 
die Webseite https://registrierung-cport-basic.stadt-koeln.de registrieren. 
2.2.4 Ab wann können Sie auf das städtische IntraNet zugreifen?
Aktuell können Sie ab Ihrem ersten Arbeitstag bei uns auf das IntraNet zugreifen, unabhängig 
davon ob Sie einen PC -Arbeitsplatz haben! Zukünftig arbeiten wir an einer Lösung, um unseren 
neuen Mitarbeitenden den Zugriff direkt nach ihrer Vertragsunterzeichnung beziehungsweise 
Ernennung zu ermöglichen. 
Zum Abschluss ein Beispiel der Schlagwortsuche in der Willkommensmappe:
Schlagwortsuche
Personalbericht, Zahlen Daten Fakten, Personalbestand, Personalcontrolling
Neugie
rig geworden?
Weitere Informationen zu Personaldaten finden Sie auch im aktuellen Personalbericht und 
im IntraNet. Nutzen Sie hierfür die Schlagwortsuche. Außerdem gibt im Themenbereich 
„Personal“ einen neuen Intranetauftritt für Sie und Ihre Kolleg*innen mit vielen hilfreichen 
Informationen. Wir freuen uns über Ihren Besuch!

Seite 17 
2.3 Ihre Stadtverwaltung
2.3.1 Wie ist die Stadtverwaltung aufgebaut? 
Der Aufbau einer öffentlichen Stadtverwaltung unterscheidet sich vom Aufbau eines Unter-
nehmens oder anderer Organisationsformen. Um Ihnen einen ersten Überblick über die Strukturen 
Ihrer Arbeitgeberin zu geben, finden Sie im Folgenden den organisatorischen Aufbau sowie 
Organisationspläne.
Oberbürgermeister*in
Dezernat
Amt
Abteilung
Sachgebiet
Stelle
An der Spitze der Stadtverwaltung steht 
der*die Oberbürgermeister*in, dem*der 
gleichzeitig ein eigener Geschäfts bere ich, das 
heißt ein eigenes Dezernat, zugeordnet ist.
Ein Dezernat ist die Zusammenfassung 
mehrerer Dienststellen (zum Beispiel Ämter) 
unter der Leitung eines*einer Beigeordneten.
Die den Aufgabenvollzug tragende Organi-
sationseinheit ist zum Beispiel das Amt.
Die Organisationseinheit „Amt“ kann 
anschließend in die Einheiten Abteilung, 
Sachgebiet beziehungsweise Sachgruppe/
Team untergliedert werden.
Die Stelle ist die kleinste organisatorische 
Einheit, der eine oder mehrere Teilauf gabe n 
zugeordnet sind.

Seite 18 
2.3.2 Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan der Stadt Köln
Der Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan wird stetig angepasst (Stand: 15.01.2022).  
Die aktuelle Version finden Sie mithilfe der Schlagwortsuche.
Dezernat OB
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Dezernat I
Stadtdirektorin
Andrea Blome
Allgemeine 
Verwaltung und Ordnung
Dezernat II
Stadtkämmerin
Prof. Dr. Dörte Diemert
Finanzen und Recht
Dezernat III
N.N.
Mobilität 
Dezernat IV
Beigeordneter
Robert Voigtsberger
Bildung, Jugend und Sport
OB-1 Persönliche/r Referent/in
OB-2 Referat für strategische  
 Steuerung
01 Amt der Oberbürgermeisterin
01/02 Stabsstelle Events 
01/1 Verwaltung, Rats- und  
 Rechtsangelegenheiten,  
 Personal, Protokoll
01/2 Fachreferate
01/3 Europa und Internationales
13 Amt für Presse- und
 Öffentlichkeitsarbeit
130 Öffentlichkeitsarbeit,  
 Bürgerbüro, Verwaltung
131 Newsroom
132 Online-Kommunikation
14 Rechnungsprüfungsamt
14/1 Antikorruptionsstelle
141 Abteilung für Verwaltungs-  
 und betriebswirtschaftliche  
 Prüfungen
142 Abteilung für Kassen- und  
 IV-Prüfungen
143 Abteilung für technische  
 Prüfungen
16 Amt für Integration und Vielfalt
160 Verwaltung und Strategische  
 Projektsteuerung
161 Vielfalt
162 Kommunales Integrationszentrum
163 Fachkoordination  
 EU-Einwanderung
164 Integrative Sprach- und  
 Orientierungsförderung
I/D1 Dezernatsbüro
I/1 Datenschutzbeauftragte*r  
 der Stadt Köln
I/2 Betriebliches Gesundheits- 
 management 
I/3 Zentrum für Kriminalprävention  
 und Sicherheit
02 Bürgerämter 
02-1 Bürgeramt Innenstadt
02-2 Bürgeramt Rodenkirchen
02-3 Bürgeramt Lindenthal
02-4 Bürgeramt Ehrenfeld
02-5 Bürgeramt Nippes
02-6 Bürgeramt Chorweiler
02-6/4 Schwerbehindertenrecht und 
 Bundeselterngeld
02-7 Bürgeramt Porz
02-8 Bürgeramt Kalk
02-9 Bürgeramt Mülheim
 · 1000 Zentrale Dienste
11 Personal- und  
 Verwaltungsmanagement
11/0 Stabsstelle Strategisches  
 Management
110 Zentrale Verwaltung 
111 Kompetenzzentrum
112 Organisation
113 Personalservice/ 
 Personalberatung
 · 1100 Zusatzversorgung und 
 Beihilfe
32 Amt für öffentliche Ordnung
32/0 Ordnungsrechtliche Prävention  
 und Öffentlichkeitsarbeit
32/1 Innenrevision
32/2 Raummanagement
320 Verwaltungsabteilung
321 Gewerbeangelegenheiten
322 Straßenverkehrs- und  
 allgemeine Ordnungs- 
 angelegenheiten, Bußgeldstelle
323 Ordnungsdienst
324 Verkehrsdienst
327 Nutzung öffentlicher Flächen
33 Ausländeramt
330 Verwaltung und Grundsatz
331 Migration
332 Integration
333 Rückkehrmanagement
34 Bürgerdienste
340 Steuerung
341 Fachverwaltung
342 Kundenzentren
343 Bürgerinformation
344 Standesamt
37 Berufsfeuerwehr, Amt für  
 Feuerschutz, Rettungsdienst und 
 Bevölkerungsschutz
37/1 Grundsätzliche Angelegenheiten  
 der FF
37/2 Öffentlichkeitsarbeit
370 Verwaltung
371 Gefahrenabwehr I,  
 zentrale Einsatzorganisation
372 Gefahrenabwehr II,  
 Technik und Gebäude
373 Gefahrenabwehr III,  
 Informationssysteme
374 Rettungsdienst
375 Gefahrenvorbeugung
376 Aus- und Fortbildung,  
 Analytische Task-Force
II/1 Dezernatsbüro
II/2 Stabsstelle für Beteiligungs- 
 steuerung und öffentliches  
 Finanz- und Unternehmensrecht
03 Amt für Gleichstellung von  
 Frauen und Männern 
03-0 Bündnis BerufLeben
20 Kämmerei
20/01 Konzernfinanzierung
20/02 Stadtweites  
 Risikomanagement
200 NKF-Finanzbuchhaltung
201 Stadtkasse
202 Zentrale Finanzsteuerung
203 Stiftungen, Nachlässe und 
 Steuerberatung
204 Vollstreckung
205 Zentrale Verwaltungs- 
 angelegenheiten, Innenrevision
206 IT Kompetenzzentrum  
 Finanzen
21 Steueramt
21/1 Zentrale Klagebearbeitung 
210 Verwaltungsabteilung
211 Gewerbesteuer
212 Grundbesitzabgaben
213 Aufwandssteuern
30 Amt für Recht, Vergabe und  
 Versicherungen
300 Verwaltung und Versicherungen 
301 Recht
302 Vergabe
III/1 Dezernatsbüro
62 Bauverwaltungsamt
620 Verwaltungs-, Erschließungs- 
 und Straßenrechts- 
 angelegenheiten
621 Beitragsangelegenheiten nach 
 BauGB und KAG
64 Amt für Verkehrsmanagement
64/1 Stabsstelle intelligente  
 Verkehrssysteme
641 Verkehrssystemmanagement
642 Planung, Bau und Betrieb von 
 Lichtsignalanlagen 
643 Baustellenmanagement
644 Betriebsmanagement
66 Amt für Straßen und  
 Verkehrsentwicklung
660 Zentrale Aufgaben
661 Verkehrsplanung
664 Straßenplanung
665 Straßenbau
69 Amt für Brücken, Tunnel und  
 Stadtbahnbau
69/1 Stabsstelle Innenrevision/ 
 Qualitätssicherung
690 Zentrale Aufgaben
691 Ingenieurbauwerke
692 Stadtbahn
693 Erhaltungsmanagement
IV/1 Dezernatsbüro
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und  
 Schulentwicklungsplanung
40 Amt für Schulentwicklung
400 Allgemeine Schulangelegen- 
 heiten, Verwaltung und Finanzen
401 Geschäftsstelle/Schulamt für die  
 Stadt Köln
402 Schulbau und -betreuung 
403 Rheinische Musikschule
404 Regionale Bildungslandschaft  
 Köln
42 Amt für Weiterbildung
42/01 Referat Organisation und  
 Service
42/02 Referat Personal und  
 Helfereinsatz
42/1 Infrastruktur, Finanzen,  
 Kommunikation
42/2 Programmbereich politische  
 und kulturelle Bildung/ 
 Veranstaltungsorganisation 
42/3 Programmbereich berufliche  
 Bildung und Gesundheit/ 
 Veranstaltungsorganisation 
42/4 Programmbereich Sprachen/ 
 Veranstaltungsorganisation
42/5 Programmbereich  
 Qualifizierung und  
 Beschäftigungsförderung
51 Amt für Kinder, Jugend und  
 Familie
51/1 Juristische Angelegenheiten und  
 Gremienarbeit
510 Allgemeine Verwaltung
511 Pädagogische und Soziale  
 Dienste
512 Kinderinteressen und  
 Jugendförderung
513 Tageseinrichtungen und  
 Tagesbetreuung für Kinder
514 KITA-Bau
515 Bezirksjugendämter
516 Familienservice
 · 5110 Familienberatung und Schul- 
 psychologischer Dienst 
 Stadt Köln
 · 5111 Kinder- und Jugend- 
 pädagogische Einrichtung  
 der Stadt Köln
52 Sportamt
520 Administrative Aufgaben inkl.  
 Sportförderung und  
 Bäderangelegenheiten
521 Sportstättenbau und -pflege
522 Großveranstaltungen, Groß- 
 sportanlagen und Projekte

Seite 19 
Stand: 15.01.2022
Dezernat V
Beigeordneter
Dr. Harald Rau
Soziales, Gesundheit und Wohnen
Dezernat VI
Beigeordneter 
Markus Greitemann
Planen und Bauen 
Dezernat VII
Beigeordneter 
Stefan Charles
Kunst und Kultur
Dezernat VIII
Beigeordneter 
William Wolfgramm
Umwelt, Klima und  
Liegenschaften
Dezernat V
N.N.
Stadtentwicklung, Wirtschaft,  
Digitalisierung und Regionales
V/1 Dezernatsbüro
V/3 Sozialplanung/ 
 Sozialberichterstattung
50 Amt für Soziales, Arbeit und  
 Senioren
501 Zentrale Aufgaben
502 Fachstelle Wohnen,  
 wirtschaftliche Hilfen,  
 Reso-Dienste
503 Abteilung für Senior*innen und 
 Menschen mit Behinderungen
504 Bildung und Teilhabe/ Köln-Pass
505 Arbeitsmarktförderung
506 Bürgerzentren/Bürgerhäuser
 · 5000 Jobcenter
53 Gesundheitsamt
530 Verwaltungsabteilung
531  Medizinalwesen/ 
 Amtsärztlicher Dienst 
532 Infektions- und Umwelthygiene
533 Kinder- und  
 Jugendgesundheitsdienst
534 Soziale Psychiatrie
535 Gesundheitsplanung und  
 -förderung
536 Gesundheitshilfen
56 Amt für Wohnungswesen
560 Verwaltung, Wohngeld, WBS
561 Wohnungsbauförderung,  
 Wohnungsaufsicht
562 Wohnraumversorgung
VI/1 Wohnungsbauleitstelle
VI/4 Stadtbau im Quartier/ 
 Domumgebung
26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
26/0 Büro der Betriebsleitung
26/1 Interne Revision
260 HR und Finanzen
261 Objektmanagement
262 Bauprojektmanagement I
263 Bauprojektmanagement II
264 Betriebsmanagement
265 Asset und IT
48 Stadtkonservator*in,  
 Amt für Denkmalschutz und  
 Denkmalpflege
61 Stadtplanungsamt
61/0 Projekte
61/1 Verwaltung
61/2 Baugesuche
611 Team 1 Innenstadt/Deutz  
 und Zentrale Planungs- 
 angelegenheiten
612 Team 2 Stadtbezirke 2 bis 6
613 Team 3 Stadtbezirke 7 bis 9
63 Bauaufsichtsamt
63/1 Juristische Angelegenheiten 
630  Bauaufsichtsabteilung
632 Abteilung für Verwaltungs- und 
 Bauordnungsangelegenheiten
VII/1 Dezernatsbüro
VII/2 Planungsreferat
VII/3 Archäologische Zone
VII/4 Referat für  
 Museumsangelegenheiten
41 Kulturamt
41/1 Verwaltung
41/2 Personen- und projektbezogene 
 Förderung
 · 4101 Puppenspiele
43 Stadtbibliothek
43/1 Beratung und Elektronische  
 Dienste
43/2 Bibliothekarische Systemanalyse, 
 EDV
43/3 Bibliothekskundenservice und  
 interne Kommunikation
430 Zentrale Bibliotheksverwaltung
431 Bestandsaufbau und  
 -erschließung
432 Zentralbibliothek
433 Stadtteilbibliotheken
435 Heinrich-Böll-Archiv
44 Historisches Archiv
44/1 Verwaltung
44/2 Öffentlichkeitsarbeit
44/3 Vormoderne Bestände,  
 Nachlässe und Sammlungen
44/4 Städtische Überlieferung  
 seit 1815 und Grundsatz- 
 angelegenheiten
44/6 Bestandserhaltung
44/7 Benutzung, Bibliothek und  
 Digitalisierung
 · 4510 Wallraf-Richartz-Museum/
 Fondation Corboud
 · 4511 Museum Ludwig
 · 4512 Römisch-G ermanisches  
 Museum
 · 4513 Rautenstrauch-Joest- 
 Museum
 · 4514 Museum für Angewandte  
 Kunst
 · 4515 Museum für Ostasiatische  
 Kunst
 · 4516 Museum Schnütgen
 · 4518 Kölnische s Stadtmuseum
 · 4520 NS-Dokumentationszentrum
 · 4522 Museumsdienst
 · 4523 Kunst- und Museums- 
 bibliothek
46 Bühnen
46/0 - 46/2 Werk leitung
461 Verwaltungsabteilung
462 Wirtschaftsabteilung
463 Technischer Betrieb,  
 Bauunterhaltung,  
 Hausverwaltung
464 Bühnentechnische Abteilung
465 Kostümabteilung
466 Künstlerischer Betrieb
467 Künstlerischer Betrieb Oper
468 Künstlerischer Betrieb Schauspiel
47 Orchester
47/01 Dramaturgie
47/02-09 Orchester
47/10 Verwaltung
VIII/1 Dezernatsbüro
VIII/2 Koordinationsstelle 
Klimaschutz
VIII/3 Eigenbetriebsähnliche  
 Einrichtung Abfallwirtschafts- 
 betrieb (AWB)
23 Amt für Liegenschaften,  
 Vermessung und Kataster
230 Liegenschaftsabteilung
231 Abteilung für Grundstücks- 
 wertermittlungen
232 Abteilung für Kataster und  
 Geobasisdaten
233 Vermessungsabteilung
234 Abteilung für Bodenordnung  
 und Ortsbaurecht
235 Verwaltungsabteilung
236 Marktwesen
57 Umwelt- und Verbraucher- 
 schutzamt
570 Verwaltung
571 Untere Naturschutzbehörde
572 Untere Immissionsschutz-,  
 Wasser- und Abfallwirtschafts- 
 behörde (IWA)
573 Untere Bodenschutzbehörde 
und Grundwasserschutz
574 Umweltplanung und -vorsorge 
576 Lebensmittelüberwachung und 
Veterinärdienste
67 Amt für Landschaftspflege und  
 Grünflächen
67/0 Service- und Beteiligungs- 
 management, Marketing,  
 Öffentlichkeitsarbeit
670 Verwaltung
671 Grün- und Landschaftsplanung
672 Friedhöfe
673 Stadtgrün, Forst
IX/1 Dezernatsbüro
IX/2 Stabsstelle Digitalisierung
IX/3 Stabstelle Wirtschafts- 
 förderung 
12 Amt für Informationsverarbeitung
12/2 Breitbandkoordination
120 IT-Gestaltung
121 Anwendungen
122 Infrastruktur
123 Verwaltung und IT-Vergaben
15 Amt für Stadtentwicklung  
 und Statistik 
15/1 Strategische Stadtentwicklung
150 Verwaltung und Städtebau- 
 förderung
151 Stadtentwicklung
152 Koordination
153 Statistik und  
 Informationsmanagement
Schlagwortsuche
Organisationspläne, Dezernatsverteilungsplan

Seite 20 
2.3.2.1 Was sind Organisationspläne und welche gibt es?
Die Organisationspläne legen den Aufbau und die Aufgabenverteilung innerhalb der Stadtver-
waltung fest. Die Stadt Köln unterscheidet hierbei folgende Organisationspläne:
Den Aufgabengliederungsplan ist ein Verzeichnis der Aufgaben der Stadt Köln, gegliedert nach 
dem Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan.
Der Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan bildet die Gliederung in Dezernate und Dienst-
stellen ab.
Durch den Dienstverteilungsplan werden die von den Dezernaten und Dienststellen zu 
 erledigenden Aufgaben und Tätigkeiten auf die einzelnen Stellen in dem jeweiligen Dezernat 
und den jeweiligen Dienststellen verteilt und so die Aufgabenwahrnehmung innerhalb der 
Dezernate und Dienststellen in abgegrenzte Arbeitsgebiete gegliedert. 
Der Stellenplan legt die Stellen nach Art, Zahl und Bewertung fest.
Schlagwortsuche
Handbuch der Stadtverwaltung Köln, Aufgabengliederungsplan
Neugierig geworden?
Sie möchten mehr zu den Zielen, dem Aufbau und den Aufgaben der Stadtverwaltung 
wissen? Dann hilft Ihnen das Handbuch der Stadt Köln weiter!
Das Handbuch der Stadtverwaltung ist eine verbindliche Arbeitsgrundlage für Ihren 
dienstlichen Alltag. Es beinhaltet elementare Hinweise zur Erledigung der Dienstgeschäfte 
und den Verantwortlichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung. Sie können sich so genauer 
über Ihre neue Arbeitsstelle informieren und haben die Gelegenheit immer wieder nachzu-
schlagen, was – wo – wie geregelt ist!

Seite 21 
2.4 Was zeichnet unsere Kultur aus?
2.4.1 Wir machen Köln!
Wir wissen, wie viel unsere Mitarbeitenden leisten, um Köln noch schöner, stärker, lebenswerter, 
bunter – kurz: besser zu machen. Und das in jeder Dienststelle und in jeder Aufgabe, ganz gleich 
ob (Schul-)Sekretariat oder Bürgertelefon, ob Buchhaltung oder Zulassungsstelle, Ausländer-, 
Ordnungs- oder Steueramt, ob kaufmännisch oder technisch, im sozialen oder medizinischen 
Bereich, ob im Büro oder an der frischen Luft.
Das schätzen wir – und möchten darum ebenso viel zurückgeben:
Ein wertschätzendes Arbeitsumfeld und attraktive Benefits.
Details unterscheiden sich je nach Einsatzgebiet, doch jedes unserer Fachämter hat Antworten 
auf diese Fragen:
Bei uns können Sie vielfältige Möglichkeiten für Ihre individuelle Entwicklung entdecken und 
nutzen. Erfahren Sie mehr beim Stöbern in der Willkommensmappe und vor allem auf unserer 
IntraNet-Seite. Dort bekommen Sie einen Rundumblick zu den einzelnen Leistungen und finden 
weiterführende Informationen, Einblicke und Erfahrungen. Außerdem bleiben wir über Neuig-
keiten und Aktionen miteinander im Austausch. 
Wir wünschen Ihnen als Kölnmacher*in eine gute Zeit bei uns! 
Schlagwortsuche
Wir machen Köln!

Seite 22 
2.4.2 Innovative Stadt – Sie machen den Unterschied!
Köln ist eine Millionenstadt, die mit immer neuen Herausforderungen, wie Bevölkerungs-
wachstum, Klimawandel und Digitalisierung, konfrontiert ist. Die Entwicklung von Technik 
und Kommunikation verläuft heute extrem schnell und exponentiell. Nicht zuletzt hat die 
Corona Pandemie unser Arbeiten auf den Kopf gestellt. Unsere Verwaltung muss sich jetzt für 
diese Herausforderungen rüsten! Mit der 2017 gestarteten, fünfjährigen Verwaltungsreform 
#wirfürdiestadt, haben wir den Grundstein für Köln als Stadt der Zukunft gelegt. Wir haben 
ganzheitliche Veränderungen angestoßen, die alle Bereiche unserer Verwaltung betreffen. Wir 
haben Prozesse und die Zusammenarbeit verbessert, erste Dienstleitungen digitalisiert und an 
vielen Stellen den Gang zur Verwaltung vereinfacht.
Mit agilen Formaten sind neue Arbeitsweisen und Methoden in unserer Verwaltung angekommen, 
mit denen wir flexibel auf neue Anforderungen reagieren können. Durch sie entstehen Inno-
vationen und Veränderungen, wie zum Beispiel in unseren Veränderungswerkstätten. Damit 
setzen wir an einem wichtigen Knackpunkt an: Wir entwickeln nutzendenzentrierte Lösungen, 
die wir lernend umsetzen. So können wir situationsgerecht kurzfristig wichtige Themen 
 angehen und unseren Service für die Kölner*innen verbessern. 
Von Anfang an war klar: Unsere Arbeit ist nicht nach fünf Jahren getan! Genauso wie sich 
Anforderungen an uns ständig ändern, genauso muss unsere Verwaltung mitgehen und 
beweglich sein. Dazu braucht es eine lernende Organisation, die Veränderungen als normal und 
wünschenswert ansieht und aktiv auf neue Reize reagiert.

Seite 23 
Doch was bedeutet das genau für mich?
Es bedeutet, Fehler machen zu dürfen, Erfahrungen zu teilen und daraus zu lernen. Abläufe zu 
hinterfragen, Kundenbeziehungen neu zu gestalten und Routinen aufzubrechen – all das sind 
in einer lernenden Organisation für alle Kolleg*innen normal! Jede*r Einzelne kann ihr*sein 
bisheriges Tun überdenken und neue Wege ausprobieren! 
Perspektivisch entwickeln wir uns von Jahr zu Jahr weiter: Wir wollen vor allem räumliche, mobile 
oder virtuelle Formate und Orte schaffen, um dort neue Formen der Kollaboration, Kooperation 
und Beteiligung zu entwickeln. Wir wollen Innovation in Zukunft gemeinsam mit den Kölner*innen 
gestalten und zusammen an konkreten Innovationsprojekten für unsere Stadt arbeiten.
Wir bleiben weiterhin am Ball, um besser zu werden, für alle Kölner*innen und alle 
 Mit arbeitende! Dabei kommt es auf jeden einzelnen von Ihnen an, nur gemeinsam machen  
wir den Unterschied! Sie haben Fragen oder Anregungen? Melden Sie sich gerne unter  
Verwaltungsreform@stadt-koeln.de bei uns!
Schlagwortsuche
Verwaltungsreform, #wirfürdiestadt, Innovationsplattform

Seite 24 
2.4.3 KölnerKompetenzmodell (KKM)
Das KölnerKompetenzmodell (KKM) definiert die Kompetenzen und Fähigkeiten, die für eine 
erfolgreiche Aufgabenerledigung erforderlich sind. Mit dem KKM formulieren wir die Anforderungen 
an die Mitarbeitenden und Führungskräfte, damit die gesamte Stadtverwaltung heute und in 
Zukunft ihre Aufgaben erfolgreich und bestmöglich erfüllen kann. Mit der Implementierung 
passen wir bestehende Personalinstrumente an die Inhalte des KKM an, um es erlebbar und 
wirksam zu machen. Ziel dieses umfassenden Ansatzes ist es unter anderem, dass die persönliche 
Weiterentwicklung, die Personalgewinnung und der optimale Personaleinsatz erfolgreicher 
ausgerichtet werden können.
Hier sehen Sie die Kompetenzbereiche mit den jeweiligen Kompetenzen:
P E R S O N A LENTW
ICKLUNGSKOM
PETENZ
UNTERNEHM
ERISCHESDENKEN
U N D
H A N D E L N
F ÖR D E R U N G V O N I N D I V I D U A L I T ÄT U N D V I E L F A L T
Für Mitarbeitende und Führungs-
kräfte gleichermaßen relevant
F A C H L I C H E K O M P E T E N Z E N
F A CHLICHEKOMPETENZENFACHLICHEKOM
PETENZEN
V E R ÄN D ERUNGSFÄHIGKEITHANDLUNGSORIEN T IE R U N G
V I E L F A L T S O R I E N T I E R U N G L E R N F ÄH I G K E I T
K O M M U N I K A T I O N S F ÄH I G K E I T K O O P E R A T I O N S F ÄH I G K E I T
E i n f üh l u n g s v e r m ög e n
S e r v i c e - / D i e n s t l e i s t u n g s a o r i e n t i e r u n g
A r g u m e n t a t i o n s f äh i g k e i t V e r n e t z t e s H a n d e l n
V e rän derungsbereitschaftLoyalität&
Integrität
D i v e r s i t ät s üb e r z e u g u n g A n a l y s e f äh i g k e i t
In n ovationsfähigkeitZielorientierung
I n d i v i d u e l l e B e l a s t b a r k e i t S e l b s t r e f l e x i o n
K o n f l i k l ös u n g s f äh i g k e i t
     
K O O P E R A T I O N S B E R E I T S C H A F T
KÖLNER
KOMPETENZ-MODELL
Für Mitarbeitende und besonders 
für Führungskräfte relevant
D igitaleKom
petenz
DELEGATIONSFÄHIGK E IT
L e r n - u n d L e i s t u n g s b e r e i t s c h a f t
Schlagwortsuche
KKM, KölnerKompetenzmodell

Seite 25 
2.4.4 Leitlinen
Schlagwortsuche
Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit

Die Leistungen 
Ihrer Arbeitgeberin3.
Im folgenden Kapitel zeigen wir Ihnen einen Ausschnitt der 
Leistungen Ihrer Arbeitgeberin!
Finden Sie heraus, welche Leistungen wir anbieten und wie 
Sie bei uns profitieren können.
Im folgenden Kapitel zeigen wir Ihnen einen Ausschnitt der 
Leistungen Ihrer Arbeitgeberin!
Finden Sie heraus, welche Leistungen wir anbieten und wie 
Sie bei uns profitieren können.
Die Leistungen 
Ihrer Arbeitgeberin3.

Seite 27 
3.1 Modernes Arbeiten
3.1 Modernes Arbeiten
3.1.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Um familienfreundliche Arbeitsbedingungen und bessere Rahmen-
bedingungen für die Vereinbarkeit zu schaffen, wurde das Bündnis 
BerufLeben gegründet. Seit 2020 ist die Arbeitgeberin Stadt Köln als 
familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet. Mit dem Ziel, die Verein-
barkeit von Familie und Beruf für die Mitarbeitenden der Stadt Köln stetig zu 
verbessern, bearbeiten wir im Bündnis BerufLeben über 7 Handlungs felde r 
und 29 Maßnahmen für eine familienfreundliche und lebensphasen-
orientierte Personalpolitik. Dazu gehören zum Beispiel die Gründung eines 
Väternetzwerks, ein Konzept zu Führen in Teilzeit, der Aufbau eines eigenen 
Familien- und Pflegeservices oder das Beurlaubtenkonzept.
Einen Überblick über die Handlungsfelder und Maßnahmen erhalten Sie im Intranet unter den 
angegebenen Schlagwörtern. 
Wir.Unterstützen.Vereinbarkeit.
Ihr Team  
vom Bündnis BerufLeben
Schlagwortsuche
Vereinbarkeit, Bündnis, BerufLeben, Familienfreundlichkeit, Väternetzwerk,  
Führen in Teilzeit, Beurlaubtenkonzept, Familienservice, Pflegeservice

Seite 28 
3.1.2 Flexible Arbeitszeitgestaltung 
Wir entwickeln uns als Arbeitgeberin stetig weiter. Ein wichtiger Meilenstein ist die Flexibilisierung 
der Arbeitszeit. Sie ist maßgeblich für hohe Kunden- und Serviceorientierung sowie die Verein-
barung von Beruf und Privatleben. 
In diesem Zusammenhang überarbeiten wir aktuell mehrere Dienstvereinbarungen rund um 
dieses Themengebiet. Den aktuellen Stand zu unserer Weiterentwicklung finden Sie im IntraNet. 
Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden in Gleitzeit arbeiten, soweit nicht ausdrücklich andere 
Arbeitszeiten festgelegt sind.
Schlagwortsuche
Arbeitszeit, flexible Arbeitszeit
3.1.3 Mobile Arbeit 
Wie unter „Flexible Arbeitszeitgestaltung“ beschrieben befinden wir uns auch im Mobilen 
Arbeiten in einer Veränderungsphase. Hierzu wurde unter anderem ein Steuerungskreis „Neue 
Arbeit“ gebildet, der Ideen und Konzepte zu Neuem Arbeiten gestaltet und weiterentwickelt. 
Auch jetzt schon ist mobiles Arbeiten bei der Stadt Köln in den meisten Bereichen möglich und 
für viele Beschäftigte Arbeitsalltag. Hierfür müssen die Mitarbeitenden mit Ihrer unmittelbaren 
Führungskraft eine Einzelvereinbarung abschließen. Darin werden die konkreten Bedingungen 
fürs mobile Arbeiten unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse festgelegt.
Schlagwortsuche
Mob
ile Arbeit, Steuerungskreis „Neues Arbeiten“

Seite 29 
3.1.4 Vielfältige Teilzeitmöglichkeiten
Als moderne Arbeitgeberin unterstützen wir die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch vielfältige 
Teilzeitmöglichkeiten. 33 Prozent unserer Beschäftigten arbeiten in Teilzeit, sogar 15 Prozent 
unserer Führungskräfte üben ihre Arbeit in Teilzeit aus. Um Ihre Arbeitszeit zu reduzieren 
 müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zentralen Personalstelle stellen.
Sie haben Fragen zu Teilzeitmöglichkeiten oder zur Antragsstellung?
Ihre zentrale Personalstelle (siehe Teil 5 „Ansprechpersonen“) hilft Ihnen gerne weiter. Zudem finden 
Sie weitere Informationen im IntraNet, zum Beispiel, wie Sie Ihre Teilzeit beantragen können. 
Schlagwortsuche
Teilzeit, Dienst- und Arbeitsverhältnis

Seite 30 
3.2 Gehalt & Leistungen
3.2 Gehalt & Leistungen
3.2.1 JobTicket
Wir bieten in Kooperation mit den Kölner Verkehrs-Betrieben und dem Verkehrsverbund 
 Rhein-Sieg ein Job-Ticket an. Sie reisen somit nicht nur umweltschonend zur Arbeit, sondern 
verringern auch Ihre Anfahrtskosten. Das Ticket ist auch während Ihrer Freizeit mit zusätzlichen 
Vergünstigungen nutzbar, wie zum Beispiel der Mitnahme einer weiteren Person am Wochen-
ende und die kostenfreie Nutzung von KVB-Rädern für 30 Minuten am Tag.
Die Antragsfrist zur Bestellung und Kündigung eines Jobtickets endet grundsätzlich am  
12. eines Monats für den Folgemonat.
Ihre Rückfragen zum JobTicket beantworten Ihnen die Ansprechpersonen gerne unter 
11-113-0-Grosskundenticket@stadt-koeln.de.
Schlagwortsuche
Jobticket, KVB

Seite 31 
3.2.2 Leistungsorientierte Bezahlung (LoB)
Die leistungsorientierte Bezahlung (LoB) ist ein variabler Lohnbestandteil, der leistungsabhängig 
bezahlt wird. Die LoB soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. 
Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden. 
Zum Jahres- beziehungsweise bei Beschäftigungsbeginn schließen die Führungskräfte mit Ihren 
Mitarbeitenden eine Zielvereinbarung ab. Aus dem Leistungsergebnis am Ende des Jahres wird 
die jährliche Leistungsprämie für die Mitarbeitenden berechnet. Grundlage ist der Tarifvertrag 
für den öffentlichen Dienst. Aber auch die Beamt*innen.
Schlagwortsuche
Leistungsorientierte Bezahlung, LOB – Häufig gestellte Fragen
3.2.3 KölnVorsorge – Die Sterbegeldversicherung
Die KölnVorsorge wurde 1890 als Solidargemeinschaft von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung 
Köln gegründet. Alle Versicherten der KölnVorsorge bilden eine Selbsthilfegemeinschaft. Die 
eingezahlten Beiträge dienen dem Zweck, im Todesfall eines ihrer Mitglieder einen Zuschuss zu 
den Bestattungskosten zu zahlen. 
Sie können sich jederzeit von der KölnVorsorge beraten lassen, ob die Sterbegeldversicherung 
für Sie in Frage kommt. Melden Sie sich hierfür gerne unter info@koelnvorsorge.de.
Schlagwortsuche
St
erbegeldversicherung, KölnVorsorge

Seite 32 
3.2.4 Rechtsschutz
Sollte Sie im Rahmen Ihrer Aufgabenerfüllung rechtliche Unterstützung benötigen, unter-
stützen Sie hierbei die Kolleg*innen des Personal- und Verwaltungsmanagements. Sie erreichen 
Sie unter 11-113-32@stadt-koeln.de.
Schlagwortsuche
Rechtsschutz, Arbeitsplatzregelungen
3.2.5 Zusatzversorgungskasse (ZVK)
Die ZVK der Stadt Köln gewährt eine zusätzliche betriebliche Versorgung im Alter, bei Erwerbs-
minderung und für Hinterbliebene. Als Mitglied erhalten Sie mit der ZVK Rente aus der Pflicht-
versicherung neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche Betriebsrente. Bei Fragen können 
Sie sich gerne an die Ansprechpersonen der ZVK unter zvk@stadt-koeln.de beziehungsweise 
0221/221-22263 wenden.
Schlagwortsuche
Zus
atzversorgungskasse, Betriebsrente

Seite 33 
3.3 Karriere & Entwicklung
3.3 Karriere & Entwicklung
3.3.1 Personalentwicklung
Die Personalentwicklung unterstützt Sie bei der Entwicklung Ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen, 
damit Sie heute und in Zukunft Ihre Aufgaben bestmöglich bewältigen können. Nur so können 
wir uns als professionelle Dienstleisterin, geschätzte Partnerin und attraktive Arbeitgeberin 
positionieren. Durch unsere Angebote und Maßnahmen gestalten wir gemeinsam unsere 
Organisationskultur aktiv mit.
Das umfangreiche Portfolio enthält viele (individuelle) Entwicklungs- und Unterstützungsangebote:
 – Aufstiegsqualifizierung 
 – Beratung
 – Coaching
 – Entwicklungsberatung (Beratungsstelle LebensLangesLernen (LLL))
 – Förderung von berufsbegleitenden Studiengängen
 – Führungskräfteentwicklung
 – Leben der Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit
 – Mediation
 – Mentoring
 – Moderation
 – Neue Lernformen
 – Qualifizierungsprogramme
 – Supervision
 – Teambildung, Teamentwicklung und Teamcoaching
Sie haben Fragen? Unter den Schlagwörtern der Entwicklungs- und Unterstützungsangebote 
finden Sie Ihre zuständige Ansprechperson.
Schlagwortsuche
Personalentwicklung, Aufstiegsqualifizierung, Beratung, Coaching, LebensLangesLernen, 
Führungskräfteentwicklung, und so weiter

Seite 34 
3.3.2 Fortbildungsangebot
Zur Personalentwicklung zählt bei uns auch ein umfangreichen Fortbildungsangebot: Sie haben 
die Möglichkeit an über 220 Fortbildungen teilzunehmen! Eine Übersicht über die angebotenen 
Fortbildungen und Themen finden Sie im aktuellen Fortbildungskatalog im IntraNet. Dieser 
erscheint zum Ende jedes Jahres für das Folgejahr. Sie werden feststellen, dass die Themen sehr 
vielfältig sind und für jede Person ein spannendes Angebot dabei ist. Darauf sind wir sehr stolz 
und wir sind motiviert unser Angebot für Sie weiter auszubauen. 
Wie melde ich mich zu einem Seminar an? 
Hierzu füllen Sie den im IntraNet hinterlegten Anmeldevordruck aus und stimmen den Teil-
nahmewunsch mit Ihrer Dienststelle ab. Senden Sie Ihre Anmeldung im Anschluss an  
111-1.fortbildungszentrum@stadt-koeln.de. 
Schlagwortsuche
Personalentwicklung, Fortbildungskatalog, Fortbildungsprogramm

Seite 35 
3.3.3 Personalentwicklungs- und Klimagespräch (PEK)
Ein weiterer wichtiger Baustein der Personalentwicklung ist das Personalentwicklungs- und 
Klimagespräch. Das PEK ist ein jährlich stattfindendes, verpflichtendes Gespräch mit Ihrer 
 Führungskraft. Im Mittelpunkt stehen die Selbst- und Fremdreflektion, das gegenseitige 
Feedback sowie Ihre persönliche (Kompetenz-) Entwicklung. Neben der Rückmeldung zu den 
genannten Themen besteht die Möglichkeit Vereinbarungen zu den Themen Führung, Arbeits-
klima und Qualifizierung abzuschließen. 
Das PEK ist verpflichtend zu führen und alle Bestandteile des PEK-Vordrucks sind von Ihrer 
Führungskraft anzusprechen. Als Mitarbeitende*r können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich 
äußern möchten. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich abseits vom alltäglichen Arbeitsgeschäft mit 
Ihrer Führungskraft zum Thema Weiterentwicklung auszutauschen. Mehr Informationen finden 
Sie auch im FAQ zum Thema PEK im IntraNet. 
Schlagwortsuche
PEK, Personalentwicklungs- und Klimagespräch

Seite 36 
3.3.4 Personalbeurteilung und Probezeit
Die Beurteilung unserer Mitarbeitenden ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Personal-
entwicklung. Unsere Führungskräfte haben die Aufgabe, das Potenzial ihrer Mitarbeitenden zu 
erkennen, zu fördern und Hilfestellung zu geben.
Hier finden Sie übliche Fragen und Antworten zum Beurteilungssystem:
Wann erfolgt eine Beurteilung?
Grundsätzlich werden städtische Mitarbeitende alle drei Jahre beurteilt. Aus welchen Gründen 
erfolgt noch eine Beurteilung?
 – auf eigenen Wunsch, frühestens jedoch sechs Monate nach der letzten Regel-, oder 
 Anlassbeurteilung, 
 – vor Ablauf der tariflichen Probezeit (Tarifbeschäftigte) 
 – zwölf Monate nach Einstellung und vor Ablauf der Probezeit (Beamt*innen) 
 – vor einer Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung oder vor einem Wechsel der 
 Laufbahngruppe
 – Eintritt in die Elternzeit beziehungsweise Beurlaubung (mehr als ein Jahr)
Was wird hierbei beurteilt?
 – Persönliche Kompetenzen
 – Fachliche Kompetenzen
 – Soziale Kompetenzen
 – Führungskompetenzen (falls Führungsverantwortung)
Wie ist der Ablauf während der Probezeit?
Für die Feststellung der Bewährung bei Probezeitablauf bei Tarifbeschäftigten ist eine 
„Leistungseinschätzung“ an Stelle einer „Leistungsbeurteilung“ ausreichend. Den Vordruck 
„Leistungseinschätzung“ sowie weitere Informationen finden im IntraNet mithilfe der Schlag-
wortsuche. 
Wichtiger Hinweis: Aktuelle Überarbeitung
Derzeit arbeiten wir an einem neuen und modernen Beurteilungssystem für unsere Mitarbeitenden 
und Führungskräfte. Voraussetzung für die Konzeption ist das KölnerKompetenzmodell, das Sie in 
Teil 2 bereits kennengelernt haben. Sie finden den neusten Stand immer in unserem IntraNet. 
Schlagwortsuche
Personalbeurteilung, Beurteilungswesen

Seite 37 
3.4 Vielfalt & Zusammenhalt
3.4 Vielfalt & Zusammenhalt
3.4.1 Diversity 
Stadtweit sind wir mehr als 22.000 Kolleg*innen. Wir arbeiten in mehr als 700 Bereichen und 
Arbeitsstätten, haben unterschiedliche Ausbildungen, Qualifikationen und Kompetenzen. Damit 
allein schon, ist unsere Verwaltung ein Ort der Vielfalt. Aber es steckt noch mehr dahinter!
Vielfalt wird oft unter den englischen Begriff „Diversity“ gefasst. Diversity steht dabei für das Be-
wusstsein und Wertschätzung von Vielfalt, und die Haltung Vielfalt als Chance wahrzunehmen 
und zu fördern. Das bedeutet auch, dass der Verschiedenheit der Menschen nicht mit gleichen 
Mitteln, sondern entsprechend der jeweiligen Bedarfe zu fördern ist. Vielfalt betrifft uns alle. Ziel 
ist, Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu realisieren und damit ein wertschätzendes Arbeits- 
und Lebensumfeld für alle zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeitende und alle Bürger*innen 
unabhängig von Geschlecht, Ethnie, Alter, Behinderungen, sexuelle oder geschlechtliche 
 Identität, Religion oder Lebensstil entfalten können.
Wir sind überzeugt: Erst die Vielfalt aller Kolleg*innen macht uns zu einer starken Verwaltung. 
Sie bringen Potentiale und Chancen mit sich, die wir wahrnehmen und wertschätzen müssen. 
Und genauso begegnen wir auch den mehr als einer Million Menschen in unserer Stadt, für die 
wir tagtäglich unser Bestes geben. Sie haben Fragen oder Anregungen? Melden Sie sich sehr 
gerne unter Diversity@stadt-koeln.de
Schlagwortsuche
Vielfalt, Diversity, LSBTI Netzwerk, Buntwerk

Seite 38 
3.5 Gesundheit & Prävention
3.5.1 Betriebssportgemeinschaft (BSG)
Eine Mitgliedschaft bei der BSG bietet Ihnen ein vielfältiges und exklusives Sportangebot. In über 
20 Sportarten können Sie Ihren Interessen folgen und zum Beispiel Badminton spielen, Taijiquan 
ausprobieren oder das Tanzbein schwingen. Ein umfangreiches Kursprogramm  ermöglicht Ihnen  
Bewegungsangebote während der Mittagspause oder kurz nach Dienstschluss nahe Ihres Arbeits-
platzes. Zudem können Sie von attraktiven Sonderkonditionen bei den Fitnessanbietern Health 
City, Holmes Place und Just Fit profitieren oder vergünstigt in den KölnBädern schwimmen.
Stellen Sie Ihre Rückfragen gerne an die zuständigen Ansprechpersonen unter  
betriebssportgemeinschaft@stadt-koeln.de beziehungsweise 0221/221-24137 oder  
0221/221-25870.
Schlagwortsuche
Betriebssportgemeinschaft, BSG, Freizeit &Sport
3.5 Gesundheit & Prävention

Seite 39 
3.5.2 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Das BGM unterstützt die Gesunderhaltung der Beschäftigten präventiv, 
begleitend und nachsorgend. Gesundheitsgefährdungen einschließlich 
psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz sollen durch die fachliche 
Beratung erkannt, verhütet und reduziert werden.
Wir nutzen die in der Beratung gewonnenen Erkenntnisse und unterstützen die Dienststellen bei 
der Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse, um die Arbeit, die Organisation und das 
Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten.
Wer hilf
t Ihnen bei Ihren Fragen weiter? 
In Teil 5 dieser Willkommensmappe finden Sie Ihre Ansprechpersonen für:
1. Gesundheitsprojektmanagement (I/2-1/GPM) 
2. Betriebsärztlicher Dienst (I/2-2/BÄD) 
3. Arbeitssicherheitstechnischer Dienst (I/2-3/Asid) 
4. Mitarbeiterunterstützungsteam (I/2-4/MUT) 
5. Betriebliches Eingliederungsmanagement (I/2-5/BEM) 
Schlagwortsuche
Gesundheit & Arbeitsschutz, Gesundheitsprojektmanagement, Betriebsärztlicher Dienst, 
Arbeitssicherheitstechnischer Dienst, Mitarbeiterunterstützungsteam, Betriebliches 
 Eingliederungsmanagement

Seite 40 
3.5.3 Zentrales Melde- und Auskunftssystem (ZeMAG)
ZeMAG ist das Zentrale Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen 
von städtischen  Mitarbeite nden der Stadt Köln.
Mitarbeitende können nach einem Übergriff in dieser Datenbank ge-
fährliche Personen ein tragen. D urch die Meldung gefährlicher  Persone n 
können auch Mitarbeitende anderer Dienststellen und Ämter vor 
solchen Personen geschützt werden. 
Das System ermöglicht stadtintern die Abfrage nach gefährliche Personen, mit denen es im Rahmen 
der beruflichen Tätigkeit bei der Stadt Köln zu einem Vorfall mit Strafanzeige gekommen ist.
Des Weiteren können aus solchen Vorfällen zielgerichtete Gewaltpräventionsmaßnahmen 
entwickelt werden, die den Mitarbeitenden eine höhere Sicherheit bieten. Zudem können den 
Betroffenen individuelle Hilfsangebote gemacht werden.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen unter 0221/221- 25275  
beziehungsweise zemag@stadt-koeln.de zur Verfügung. 
Schlagwortsuche
ZeMAG, Kriminalprävention

Seite 41 
3.6 Weitere Schlagworte zu Leistungen und  
Vorteilen
Ausbildungstätigkeiten
Impfangebot Supervision
Beihilfe
Betriebliches Vorschlagswesen
Chancengleichheit 
 und Teilhabe
Altersteilzeit
Entgeltumwandlung
Finanzielle Vorschüsse
Führen in Teilzeit
Gemeinnütziges Unternehmensengagement
Gesundes Führen
Interner Stellenmarkt Karriereberatung
Kultur der Wertschätzung
Netzwerk der LSTBI-Mitarbeitenden
Parkberechtigung
Rad-Service-Station
Reduzierte Kantinenpreise
RestCentspende
Sabbatical
Bewerbercenter
Präventionsangebote im Arbeitsalltag
Neugierig geworden?
Alle Leistungen auf einen Blick finden Sie unter „Wir machen Köln!“

Häufig gestellte  
Fragen4.
Um Ihnen den Start bei uns zu erleichtern, haben wir häufig 
gestellte Fragen gesammelt. Sie finden Antworten auf 
 Fragen zur Arbeitszeiterfassung, zum Krankmeldeverfahren 
und zu einigen weiteren Themen.
Um Ihnen den Start bei uns zu erleichtern, haben wir häufig 
gestellte Fragen gesammelt. Sie finden Antworten auf 
 Fragen zur Arbeitszeiterfassung, zum Krankmeldeverfahren 
und zu einigen weiteren Themen.
Häufig gestellte  
Fragen
4.

Seite 43 
4.1 Fragen zur Erfassung Ihrer Arbeitszeit
4.1.1 Wie ist meine Arbeitszeit geregelt?
Die Dienstvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit beziehungsweise angrenzenden Themen 
werden aktuell überarbeitet. Zudem wurden anlässlich der Corona-Pandemie geltenden 
 Regelungen außer Kraft gesetzt beziehungsweise befristet erweitert. Bitte informieren Sie sich 
daher im IntraNet über die aktuell geltenden Regelungen.
Grundsätzlich gilt, dass alle Mitarbeitenden an der Gleitzeit teilnehmen, soweit nicht 
 ausdrücklich andere Arbeitszeiten festgelegt sind. 
Zudem sind die geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen und deren 
 Aus führungsbestimmungen über die Arbeitszeit einschließlich Pausenzeiten zu beachten.
4.1.2 Wie gestaltet sich meine tägliche Arbeitszeit?
Für Vollzeit-Angestellte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt eine 
 wöchentliche Sollarbeitszeit von 39 Stunden ohne Pausenzeiten. Für die vollzeitbeschäftigten 
Beamt*innen richtet sich die zu leistende Sollarbeitszeit (ohne Pausenzeiten) nach der Arbeits-
zeitverordnung (AZVO):
Lebensalter nicht  
schwerbehindert
Schwerbehindert 
50 – 79 %
Schwerbehindert  
Ab 80 %
vor vollendetem  
55. Lebensjahr
41 Stunden/Woche 39,83 Stunden/Woche 39 Stunden/Woche
nach vollendetem  
55. Lebensjahr
40 Stunden/Woche 39,83 Stunden/Woche 39 Stunden/Woche
nach vollendetem  
60. Lebensjahr
39 Stunden/Woche 39 Stunden/Woche 39 Stunden/Woche

Seite 44 
4.1.3 Wie sind Ruhepausen, Ruhezeiten und Arbeitsunterbrechungen 
geregelt?
Ruhepausen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Arbeit ist bei einer Arbeitszeit von mehr als  
6 Stunden durch eine Ruhepause von 30 Minuten zu unterbrechen. Mitarbeitende haben bei 
einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden eine weitere Ruhepause von 15 Minuten einzulegen. 
Für Jugendliche unter 18 Jahren betragen die Pausen bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis zu  
6 Stunden 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden 60 Minuten. Pausen können den gesetzlichen 
vorgeschriebenen Umfang überschreiten und werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet. 
Eine Aufteilung der Pausenzeiten ist möglich, jedoch soll ein Pausenteil mindestens 30 Minuten 
betragen. Alle nicht dienstlich begründeten Arbeitsunterbrechungen werden auf die gesetzliche 
Mindestpause angerechnet.
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden 
erfolgen.
Schlagwortsuche
Arbeitszeit, Flexibilisierung der Arbeitszeit, flexible Arbeitszeit

Seite 45 
4.1.4 Wie erfasse ich meine Arbeitszeit?
Über den Personal-Kiosk, die Plattform zur elektronischen Arbeitszeiterfassung (AZE), erfassen Sie 
Ihre persönlichen Zeitbuchungen und An- und Abwesenheiten. Außerdem können Sie hierüber 
Adressänderungen mitteilen, Abwesenheitskontingente aufrufen und Zeitnachweise einsehen.
Was ist, wenn ich keinen Zugang zum Personal-Kiosk habe?
Wenn Sie nicht auf den Personal-Kiosk zugreifen können, findet Ihre Dienststelle hierfür 
 individuelle Lösungen (zum Beispiel Gleitzeitbücher). Sprechen Sie Ihre Führungskraft gerne an.
Schlagwortsuche
Personal-Kiosk, Arbeitszeit
4.1.5 Was ist unter dem BA Tag zu verstehen? 
Der sogenannte BA Tag ist ein Ausgleich für den nicht mehr stattfindenden städtischen Be-
triebsausflug (BA). Allen Mitarbeitenden wird einmal jährlich eine Zeitgutschrift von 5 Stunden 
gewährt. Unter der Bedingung, dass die Mitarbeitenden bis zum 1. Juli des Jahres eingestellt 
worden sind und seit mindestens 5 Monaten für die Stadt arbeiten. Auch Teilzeitkräfte erhalten 
die Zeitgutschrift in vollem Umfang. Die Zeitgutschrift kann nicht ins nächste Kalenderjahr 
übertragen werden.
Schlagwortsuche
BA T
ag, Arbeitszeit

Seite 46 
4.2 Fragen zur Dienst- und Arbeits befre iung 
und zum Bildungsurlaub
4.2.1 Welche Gründe bestehen für Dienst- beziehungsweise 
 Arbeitsbefreiungen?
Aus verschiedenen Anlässen oder Gründen erhalten städtische Mitarbeitende bezahlte Dienst- be-
ziehungsweise Arbeitsbefreiungen (Sonderurlaub) beziehungsweise können diese beantragen, z. B.:
 – Umzug aus dienstlichen Gründen
 – 25-, 40- und 50-jähriges Dienst-/Arbeitsjubiläum
 – Geburt eines Kindes
 – Tod der Ehefrau oder des Ehemanns, eines/einer eingetragenen Lebenspartner*in im Sinne 
des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder eines Elternteils
Für Beamt*innen richten sich die Regelungen nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung 
(FrUrlV NRW). Für Tarifbeschäftigte finden die §§ 28, 29 TVöD und das Arbeitnehmerweiter-
bildungsgesetz Anwendung.
Schlagwortsuche
Dienst- und Arbeitsbefreiung, Freistellung
4.2.2 Inwiefern habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?
Beschäftigte können für die berufliche und politische Weiterbildung bis zu fünf Arbeitstage 
im Jahr bezahlten Sonderurlaub beantragen. Für Angestellte gilt hier das Arbeitnehmerweiter-
bildungsgesetz (AWbG). Beamt*innen haben nach der Sonderurlaubsverordnung einen 
Anspruch auf berufliche oder politische Weiterbildung.
Schlagwortsuche
Bil
dungsurlaub

Seite 47 
4.3 Fragen zum Krankmeldeverfahren und 
zum Entgeltersatzanspruch
4.3.1 Wie melde ich mich richtig krank?
Alle Informationen finden Sie auf dem „Merkblatt zum Krankmeldeverfahren“. Das Merkblatt 
wird Ihnen im Rahmen der Vertragsunterzeichnung ausgehändigt beziehungsweise wird 
Ihnen zugeschickt. Wichtiger Hinweis: Zudem können auf Ihren Dienststellen abweichende 
 Regelungen gelten. Informieren Sie sich daher zusätzlich bei Ihrer Führungskraft über das 
 Krankmeldeverfahren. 
4.3.2 Habe ich Anspruch auf Entgeltersatzleistungen?
In der Regel besteht für Beschäftigte bei unverschuldeter Krankheit bis zum 42. Kalendertag 
(sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit) Anspruch auf Zahlung des Gehalts. Danach, oder im Falle 
von Wiederholungserkrankungen, besteht in der Regel ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen, 
wie Krankengeld, Übergangsgeld, Zuschuss oder Kinderpflegekrankengeld.
Schlagwortsuche
Krankmeldeverfahren, Arbeits- und Dienstunfähigkeit

Seite 48 
4.4 Fragen zum Arbeits- oder Dienstunfall
4.4.1 Was ist ein Arbeitsunfall oder Dienstunfall?
Ein Arbeits- oder Dienstunfall ist ein Unfall, der in Ausübung oder infolge des Dienstes 
einge treten ist. Unfall wird dabei wie folgt definiert: Ein auf äußere Einwirkung beruhendes, 
 plötz liches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Personenschaden verursachendes Ereignis. 
Hierzu zählen auch Unfälle bei: 
 – Dienstreisen, Dienstgängen und der dienstlichen Tätigkeit am Bestimmungsort, 
 – der Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen und
 – Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder in dem ihm gleichstehenden Dienst, zu deren 
Übernahme Beschäftigte oder Beamt*innen verpflichtet sind, oder Tätigkeiten, deren Wahr-
nehmung im Zusammenhang mit den Dienstgeschäften erwartet wird.
Besonderheit Wegeunfall: Als Wegeunfall werden Unfälle auf dem unmittelbaren Weg in der 
Regel zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (dem sogenannten Ort der versicherten Tätigkeit) 
bezeichnet.

Seite 49 
4.4.2 Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?
Für jeden Unfall, der Ausfallzeiten, auch nur stundenweise, oder einen Arztbesuch erforderlich 
werden lässt, muss eine Unfallanzeige geschrieben werden. Dies erfolgt grundsätzlich über Ihre 
Führungskraft. Die Unfallanzeige ist unmittelbar nach dem Unfall zu fertigen und vierfach  
I/2/Arbeitssicherheitstechnischer Dienst zuzuleiten. 
Besonderheit bei Beamt*innen: Mitarbeitende im Beamtenverhältnis müssen einen anderen 
Vordruck für die Unfallmeldung verwenden. 
Nähere Informationen finden Sie im Handbuch der Stadtverwaltung Köln und unter den 
 angegebenen Schlagwörtern.
Schlagwortsuche
Unfall, Trauma & Erste Hilfe, Unfallmeldung, Unfallanzeige

Seite 50 
4.5 Sonstige Fragen
4.5.1 Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen?
Auch in der Probezeit haben Sie anteilig Anspruch auf Urlaub. Für jeden vollen Monat der 
 Betriebszugehörigkeit können Sie ein Zwölftel (1/12) Ihres Urlaubsjahresanspruches beantragen. 
Nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten, das heißt nach Ihrer Probezeit, steht 
Ihnen der volle Jahresurlaub zu. 
Aber bitte beachten Sie: Die Probezeit dient, wie der Name schon sagt, der Erprobung. Nehmen 
Sie Ihren erworbenen Urlaub in dieser Zeit daher bitte nur in besonders dringlichen Fällen in 
Anspruch. Alternativ können Sie auch Gleitzeitguthaben (Minus- sowie Plusstunden) aufbauen, 
das Sie abbauen können. Bitte besprechen Sie Ihren Einzelfall in jedem Fall mit Ihrer Führungs-
kraft und der dezentralen Personalstelle.
4.5.2 Darf ich eine Nebentätigkeit ausüben?
Sie können einer Nebentätigkeit neben Ihrer Tätigkeit bei uns nachgehen. Beschäftige müssen 
die Nebentätigkeit anzeigen (§ 3 Absatz 3 TVöD) und Beamt*innen anzeigen beziehungsweise 
genehmigen lassen (§§ 48 bis 58 LBG NRW und Nebentätigkeitsverordnung/NtV). 
Schlagwortsuche
Nebentätigkeit, Arbeitsplatzregelungen

Seite 51 
4.5.3 Wie verhalte ich mich in Fällen von Korruptionsverdacht?
Ergibt sich auf städtischen Dienststellen der Verdacht von Korruption, so ist unmittelbar die*der 
Antikorruptionsbeauftragte zu informieren. Das weitere Vorgehen bestimmt sich nach dem 
Leitfaden zum Verfahren bei der Aufdeckung von Korruption. Diesen finden Sie unter den ange-
gebenen Schlagwörtern.
Schlagwortsuche
Korruption, Antikorruptionsstelle
4.5.4 Wie gehe ich bei technischen Schwierigkeiten vor?
Telefonisch: Für telefonische Anfragen wenden Sie sich an Ihre dezentrale Benutzerbetreuung 
oder die zentrale Hotline unter der Rufnummer 30303.
Die Servicezeiten: Montags – Donnerstags: 6:00 Uhr – 17:30 Uhr, Freitags: 6:00 Uhr – 15:00 Uhr
User Help Desk: Zudem können Sie über das Symbol „Help Desk“ im IntraNet  
eine Anfrage bei Ihrer dezentralen Benutzerbetreuung stellen.
4.5.5 Wie versende ich datenschutzkonform größere Dateien?
Über den cDat Service können Sie Dateien versenden, die als E-Mail-Anhang zu groß wären.  
cDat ermöglicht intern und auch extern einen sicheren Datentransfer. Über diesen Service 
können auch externe Partnern der Stadt Köln geschützt Dateien zur Verfügung zu stellen.
Schlagwortsuche
cDat, Informationsverarbeitung & Datenschutz

Ihre  
Ansprechpersonen5.
In den vorherigen Kapiteln haben Sie Ihre Arbeitgeberin 
näher kennengelernt und unter anderem mehr über die 
 Leistungen und unseren Aufbau erfahren. Zudem habe wir 
Ihnen  Antworten auf häufig gestellte Fragen gegeben.
Für weitere Anliegen stellen wir Ihnen nachfolgend die 
Ansprechpersonen der Interessensvertretung, des Gesund-
heitsmanagements sowie aus anderen Themenbereichen der 
Stadtverwaltung vor.
In den vorherigen Kapiteln haben Sie Ihre Arbeitgeberin 
näher kennengelernt und unter anderem mehr über die 
 Leistungen und unseren Aufbau erfahren. Zudem habe wir 
Ihnen  Antworten auf häufig gestellte Fragen gegeben.
Für weitere Anliegen stellen wir Ihnen nachfolgend die 
Ansprechpersonen der Interessensvertretung, des Gesund-
heitsmanagements sowie aus anderen Themenbereichen der 
Stadtverwaltung vor.
Ihre  
Ansprechpersonen5.

Seite 53 
Amt für 
Gleichstellung 
von Frauen und 
Männern
Schwer-
behinderten-
vertretung
Betriebliches
Gesundheits-
management
Personal- und 
Verwaltungsmanagement
Personal-
vertretung

Seite 54 
5.1 Ihr Amt für Gleichstellung von  
Frauen und Männern
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für alle gleichstellungsrelevanten Fragen 
innerhalb der Verwaltung und ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Kommune zu 
 beteiligen, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung 
von Frau und Mann haben. Ihr Handeln und Wirken wird von zwei gesetzlichen Säulen getragen. 
Der innerstädtische Auf ga benbereich beruht auf dem Landesgleichstellungsgesetz NRW, die 
kommunale Zuständigkeit auf der Gemeindeordnung NRW.
Gleichstellungsarbeit:
 – Die interne Gleichstellung engagiert sich dafür, 
dass Frauen und Männer die gleichen beruf-
lichen   Chancen bekommen. Auf der Grund-
lage des Gleichstellungsplans unterstützt und 
berät das Amt vertraulich zum Beispiel bei der 
Karriereplanungen, beruflichen Wiedereinstieg 
sowie bei der Realisierung von Vereinbarkeit 
von Familie und Beruf, Teilzeitarbeit (auch in 
 Führung) oder sexueller Belästigung. 
 – Zusätzlich organisiert die interne Gleich-
stellung für die städtischen Beschäftigten 
Veran staltungen zu verschiedenen gleich-
stellungsrelevanten Themen, beispielsweise 
eine offene Sprechstunde, Netzwerktreffen 
oder Wissensangebote in der Mittagspause, wie 
auch An gebote für Kölner Kinder zur klischee-
freien Berufswahl am Girl’s & Boy’s Day.
 – Die externe Gleichstellung setzt sich für die Chancengleichheit von Kölner*innen ein. Hierbei 
geht es auch um gleichstellungsrelevante Grundsatzthemen und aktuelle, gesellschaftliche 
Entwicklungen.
Gleichstellung von Frauen und Männern
Jahresbericht 2020
Zeit, umzudenken!

Seite 55 
Mit Projekten und Veranstaltungen wie zum 
Beispiel zum internationalen Tag gegen Gewalt 
an Frauen (25. November) sowie dem interna -
tionalen Frauentag (8. März) und Projekten für 
Sicherheit von Frauen im öffentlichen Raum 
(EDELGARD) fördert das Amt die Gleichstellung 
innerhalb der Stadt.
Bei Rückfragen und/oder Gesprächsbedarf 
 können Sie sich gerne unter  
gleichstellungsamt@stadt-koeln.de  
beziehungsweise 0221/221-26472 an die  
zuständigen Ansprechpersonen wenden.
www.ift.koeln
Starke Frauen. 
Starkes Köln.
Gratulation zumGratulation zum
InternationalenInternationalen
Frauentag!Frauentag!
Schlagwortsuche
Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern, interne Gleichstellung,  
externe Gleichstellung, Bündnis BerufLeben
5.2 Ihre Personalvertretung
Ihre Personalvertretung besteht aus dem Gesamtpersonalrat und den in der Regel auf 
Dezernats ebene eingerichteten sechs örtlichen Personalräten.
Der Gesamtpersonalrat ist grundsätzlich zuständig für:
Übergreifende und allgemeine Regelungen zum Beispiel bei Dienstvereinbarungen, Tarif-
verträgen und das Landesbeamtengesetz in der gesamten Stadtverwaltung. Die Aufgaben der 
örtlichen Personalräte erstrecken sich auf das Geschehen der zuständigen Dezernate und deren 
Dienststellen und alle Interessen, Anliegen, sowie Rechte und Pflichten der Beschäftigten.

Seite 56 
Die Personalräte haben unter anderem die aufgeführten Aufgaben: 
 – darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge, 
Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt und eingehalten werden.
 – Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und durch 
 Verhandlung mit der Dienststellenleitung auf ihre Erledigung hinzuwirken.
 – sich für die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen einzusetzen.
 – die Eingliederung Schwerbehinderter und älterer Personen zu fördern.
 – mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung eng und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
 – Förderung der Vielfalt und Diversität im Arbeitsleben.
 – auf die Gleichstellung von Frau, Mann, nicht binären und genderqueeren Beschäftigten  einzu setzen.
 – sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen. 
Die Gespräche mit Ihrer Personalvertretung werden auf Wunsch vertraulich behandelt. Wir 
stehen für Ihre Anfragen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bei Unterstützungsbedarf  
und/oder Rückfragen gerne an die zuständigen Ansprechpersonen:
PR OB/I/II/IX Telefon 0221/221-25722, OEPR-OB-I-II_Postfach@stadt-koeln.de
PR III/VI/VIII Telefon 0221/221-22868, PersonalratIIIundVI@stadt-koeln.de
PR IV/ V Telefon 0221/221-25101, Personalrat-IV-V@stadt-koeln.de
PR VII Telefon 0221/221-28373, Personalrat.KunstundKultur@stadt-koeln.de
PR Kita Telefon 0221/221-95501, PRKita@stadt-koeln.de
PR Feuerwehr Telefon 8188520 (intern), 0221/97488520, 37-PR@stadt-koeln.de
GPR Telefon 0221/221-25711 oder -25713, gesamtpersonalrat@stadt-koeln.de
Schlagwortsuche
Gesamtpersonalrat, Personalvertretungen, Personalrat
5.3 Ihre Schwerbehindertenvertretung
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen ist das Sozialge-
setzb
uch (SGB) IX. Ziel ist es, das Bewusstsein für die Bedürfnisse behinderter, gleichgestellter 
oder schwerbehinderter Menschen im  Beschäftigungsverhältnis zu schärfen, deren positives

Seite 57 
Leistungsvermögen herauszustellen, Benachteiligungen und Vorbehalte abzubauen und die 
Inklusion der Menschen mit Behinderung zu stärken.
Gesamtschwerbehindertenvertretung
Die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) vertritt die Interessen der schwerbehinderten 
Menschen in Angelegenheiten, die mehrere Dienststellen betreffen. Sie ist Verhandlungspart-
nerin der Verwaltung für alle dezernats- und ämterübergreifende Themen und Regelungen in 
der gesamten Stadtverwaltung. Sie nimmt an allen Sitzungen, Gesprächen, Ausschüssen und 
Arbeitskreisen zwischen Gesamtpersonalrat und Verwaltung beratend teil. Die für die gesamte 
Dienststelle gewählte GSBV vertritt nach § 180 Abs. 6 Satz 1 primär die Interessen der schwer-
behinderten Menschen, die alle einzelnen Dienststellenteile und Nebenstellen übergreifen. 
Insoweit besteht ein Gleichlauf mit der Zuständigkeit des Gesamtpersonalrates.
GSBV gsbv@stadt-koeln.de
Örtliche Schwerbehindertenvertretungen
Die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen (SBV) sind die Interessensvertretungen der schwer-
behinderten und gleichgestellten Mitarbeitenden in den Dezernaten und Dienststellen der Stadt 
Köln. Die SBV haben ein umfassendes Unterrichtungsrecht in allen Angelegenheiten, die schwer-
behinderte und gleichgestellte Menschen in ihren Dezernaten betreffen. Die Arbeitgeberin hat die 
SBV in allen Angelegenheiten der Willensbildung zu beteiligen. Die SBV hat die Aufgaben fördernd, 
beratend und helfend den schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zur Seite zu stehen. 
SBV OB/I/II/IX SBV-OB-I-II-IX-Poststelle@stadt-koeln.de
SBV III/VI/VIII SBV-III-VI-VIII-Poststelle@stadt-koeln.de
SBV IV/ V SBV-IV-V-Poststelle@stadt-koeln.de
SBV VII SBV-VII-Poststelle@stadt-koeln.de
SBV Kita SBV-Kita-Poststelle@stadt-koeln.de
SBV Feuerwehr SBV-37-Poststelle@stadt-koeln.de
Schlagwortsuche
Gesamtschwerbehindertenvertretung, GSBV, Gleichstellung, Schwerbehinderten-
vertretung, Schwerbehinderung

Seite 58 
5.4 Ihr Personal- und Verwaltungsmanagement
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung welche Ansprechperson beziehungsweise welches Stelle 
für welches Ihrer Anliegen richtig ist:
Ihre Ansprechperson / Abteilung Ihr Anliegen, wie zum Beispiel
Ihre Dienststelle / Ihre Führungskraft
Hinweis: Anträge müssen in der Regel vorab 
mit Ihrer Führungskraft abstimmt werden. 
Danach erfolgt die Übersendung „über den 
Dienstweg“ an die (de)zentrale Personalstelle.
 – Fragen zur Dienststelle
 – Fragen im Rahmen des Direktionsrechts
Dezentrale Personalstelle
Hinweis: Anträge (zum Beispiel für mobile 
Arbeit beziehungsweise Fortbildungen) 
müssen Sie vorab mit Ihrer Führungskraft 
abstimmen.
 – Urlaub und Krankheit (bis 6 Wochen)
 – Arbeitsplatzausstattung
 – Bildungsurlaub
 – Fortbildung
 – Vereinbarung zur mobilen Arbeit 
Zentrale Personalstelle
Hinweis: Ihre persönliche Ansprechperson 
finden Sie auf Ihrer Entgeltabrechnung 
(„Personalfragen“).
 – Arbeitsvertrag/Ernennung
 – Höhergruppierungen
 – Umsetzungen 
 – Änderungen Ihrer Arbeitszeit 
 – Beurlaubungen von mehr als 6 Wochen 
zum Beispiel Elternzeit, Altersteilzeit, …
Entgeltsachbearbeitung
Hinweis: Ihre persönliche Ansprechperson 
finden Sie auf Ihrer Entgeltabrechnung.
 – Gehalt/Bezüge
 – Änderung der Kontoverbindung
 – Fragen zu Ihrer Entgeltabrechnung
Servicecenter 
Hinweis: Die Kolleg*innen des Job-Tickets 
erreichen Sie unter  
11-113-0-Grosskundenticket@stadt-koeln.de.
 – Job-Ticket
 – Kindergeld/Kinderbezogene Leistungen
 – Familienzuschlag
 – Parkplatz
 – Reisekosten
 – Dienstwohnungen/ Auslandsdienstreisen
 – Trennungsgeldentschädigungen
Schlagwortsuche
Personal- und Verwaltungsmanagement, Personalservice/-beratung, Servicecenter

Seite 59 
5.5 Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement
1. Gesundheitsprojektmanagement (GPM)
Die Kolleg*innen beraten Sie, Ihre Führungskräfte und die Dienststellen in den vielfältigen 
Themen bereichen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Das GPM entwickelt und 
 koordiniert Projekte, die möglichst vielen Mitarbeitenden zu Gute kommen. 
 – Das GPM bietet gesundheitsförderliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Workshops,  Vor träge, 
Seminare, Webinare, Bewegungs- und Entspannungsangebote, Gesundheitstage und 
 -wochen, in Kooperation mit verschiedenen Gesundheitskassen an
 – Das GPM berät die Mitarbeitenden und die Dienststellen 
 – Das GPM betreut die Gesundheitskoordinator*innen in den Dienststellen
 – Sprechen Sie das GPM unter 0221/221-30431 beziehungsweise GPM@stadt-koeln.de an. 
2. Betriebsärztlicher Dienst 
Ziel des Betriebsärztlichen Dienstes ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten für den Erhalt und 
die Förderung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit zu sorgen. 
Der Betriebsärztliche Dienst hilft Ihnen zum Beispiel bei:
 – Beratung in jeder Frage, die die Gesundheit am Arbeitsplatz betrifft
 – Empfehlung von Hilfsmitteln (zum Beispiel Bildschirmarbeitsplatzbrille)
 – arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge, Wunschvorsorge 
 – Impfungen (inklusive Impfberatung)
 – Mutterschutzuntersuchungen bei relevanten Tätigkeiten wie zum Beispiel bei Erzieher*innen, 
Sozialarbeiter*innen oder medizinischem Personal
Bei Fragen erreichen Sie die Kolleg*innen unter 0221/221-30453 beziehungsweise  
betriebsärztlicherdienst@stadt-koeln.de.

Seite 60 
3. Arbeitssicherheitstechnischer Dienst 
Der Arbeitssicherheitstechnischer Dienst berät und unterstützt die Führungskräfte und 
 Beschäftigten bei allen Fragen und der Umsetzung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-
vorschriften.
Die Kolleg*innen:
 – begutachten Arbeitsplätze 
 – halten Schulungen zum Thema Arbeitsschutz
 – unterstützen fachlich bei Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
 – führen Messungen in den Arbeitsstätten durch
 – analysieren Arbeitsunfälle beziehungsweise unterstützen die Unfallprävention und
 – beraten im Umgang mit Gefahrgut-/und Gefahrstoffen
Wenden Sie sich gerne an die Ansprechpersonen unter 0221/221-30460 beziehungsweise 
arbeitssicherheit@stadt-koeln.de.
4. Mitarbeiterunterstützungsteam (M.U.T.)
Das MUT unterstützt Sie in belastenden Situationen und Krisen. In welchen Situationen kann 
Ihnen das M.U.T. zum Beispiel weiterhelfen?
 – bei beruflichen und privaten Belastungen sowie gesundheitlichen Problemen
 – bei beruflicher Wiedereingliederung oder Neuorientierung
 – bei Suchtproblemen
 – nach Gewalterfahrungen
 – bei der Suche nach einem Psychotherapieplatz
Sie erreichen das M.U.T unter 0221-/21-30436 beziehungsweise mut@stadt-koeln.de.
5. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das BEM-Verfahren trägt dazu bei, die Gesundheit der Mitarbeitenden wiederherzustellen und 
zu erhalten. Es hilft dabei, eine Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, die Rückkehr ins Arbeitsleben 
zu begleiten und den Arbeitsplatz zu sichern.
Wer erhält ein BEM-Angebot?
Das BEM ist ein Angebot der Arbeitgeberin an alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Köln, die 
innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig 
erkrankt waren.

Seite 61 
Welche Maßnahmen könnten daraus resultieren?
 – eine gesundheits-, leidens- und behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung
 – eine geänderte Arbeitsorganisation
 – Rehabilitationsmaßnahmen 
 – Qualifizierungsmaßnahmen 
 – eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“
 – eine psychosoziale Beratung
Melden Sie sich bei Fragen gerne unter 0221/221-30476 beziehungsweise bem@stadt-koeln.de.
Schlagwortsuche
Gesundheit & Arbeitsschutz, Gesundheitsprojektmanagement, Betriebsärztlicher Dienst, 
Arbeitssicherheitstechnischer Dienst, Mitarbeiterunterstützungsteam, Betriebliches  
Eingliederungsmanagement

Neugierig geworden?6.
Sie möchten Ihre neue Arbeitgeberin noch besser kennen-
lernen?
Wir informieren Sie über diverse sozialer Medien, unser 
 Mitarbeitermagazin sowie unsere Kölner-Service-App!
Sie möchten Ihre neue Arbeitgeberin noch besser kennen-
lernen?
Wir informieren Sie über diverse sozialer Medien, unser 
 Mitarbeitermagazin sowie unsere Kölner-Service-App!
Neugierig geworden?6.

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6.1 Soziale Medien
Soziale Netzwerke sind für die Stadt Köln wichtige Instrumente der öffentlichen Kommunikation 
und Teilhabe. Immer mehr Kölner*innen aber auch Unternehmen nutzen diese Netzwerke 
zum alltäglichen Austausch von Informationen. Die Stadtverwaltung erreicht über soziale 
Medien eine große Zielgruppe unmittelbar und tritt bürgerfreundlich in den direkten Dialog. 
Gerade aber auch in besonderen Situationen wie in Schadensfällen oder Großeinsatzlagen 
und  Katastrophen nutzt die Stadtverwaltung diese Kommunikationskanäle zum Informations-
austausch. Die direkte und unmittelbare Information zur Sachlage, Warnung oder Entwarnung 
sind wichtige Bausteine der Risikokommunikation.
Der Dialog mit (neuen) Kolleg*innen ist der Stadt Köln als Arbeitgeberin ebenso wichtig wie der 
Austausch mit Bürger*innen. Wir sind daher auch in den wichtigsten Berufsnetzwerken aktiv 
und stehen für Fragen bereit. 
Schon mit uns vernetzt? 
Folgen Sie uns und erhalten Sie Informationen zu Veranstaltungen, Großereignissen, 
 Stellenausschreibungen und vieles mehr:
Facebook: stadt.koeln50 Twitter: koeln
Instagram: stadt.koeln und stadtkoeln_ausbildung YouTube -Kanal: koeln 
kununu, XING, LinkedIn: Stadt Köln
Sie haben e
in Profil bei LinkedIn oder einen Premiumaccount bei XING?
Dann lade
n Sie sich gerne die Datei „Kölnermacher“ beziehungsweise „Kölnmacherin“ zur 
Verwendung als Titelbild herunter und lassen Sie uns gemeinsam als Kölnmacher*innen in den 
sozialen Medien sichtbar werden. 
Wir freuen uns auch über Ihre Bewertung bei Kununu.
6.2 Städtischer Newsletter
Sie möchten über aktuelle Themen der Stadtverwaltung, wie zum Beispiel besondere 
 Veran staltungen und interessante Serviceangebote informiert werden? Dann nutze Sie gerne 
unseren monatlichen städtischen Newsletter für alle Kölner*innen.

6.3 Stadt intern
Stadt intern ist das Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln.
Wann erscheint die Stadt intern?
Das Magazin erscheint viermal im Jahr: März, Juni, September und Dezember. 
Sie haben Ideen und/oder möchten selbst aktiv werden?
Themenvorschläge oder Anregungen zur Gestaltung sind immer herzlich willkommen! Zudem 
können Sie als freie*r Mitarbeiter*in für die „Stadt intern“ tätig werden. Sie erreichen die 
 Redaktion unter stadt-intern-journal@stadt-koeln.de.
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
28. Jahrgang
14. März 2019
Die Oberbürgermeisterin
Stadt intern
18
Propheten 
kommen aus 
dem Drucker
17
Stadt schafft 
Platz zum 
Spielen
05
Frank Schätzing 
wirbt für das 
Ehrenamt 
20
Leitlinien 
auf Kölsch 
verfasst 
22
Europa gibt 
Köln wichtige 
Impulse
Unter Palmen
Die neuen Schaugewächshäuser
 
beherbergen das „grüne Gold“ der Stadt
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
28. Jahrgang
14. Juni 2019
Die Oberbürgermeisterin
Stadt intern
20
Geflüchtete 
erzählen ihre 
Geschichte
12
Einsatz 
für mehr 
Sicherheit
02
Ehrenamt:
 Aktiv im 
Ruhestand
23
Sportliche
Angebote für
Azubis
36
Zukunftslabor 
ermutigt zur 
Veränderung
 Höchstleistung
Die Spezialtruppe der Feuerwehr rettet
Menschen aus großen Höhen und Tiefen
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
27. Jahrgang Die Oberbürgermeisterin
Stadt intern
12. Dezember 2019
20
 Kölner Leben:
Magazin wird
60 Jahre
35
Stadt verleiht 
erstmals
Frauenpreis
04
Verwaltung
demonstriert
Vielfalt
23
Auszubildende 
gründen eigene
Firma
25
Kliniken stellen
Weichen für
die Zukunft
Karriere und Familie
Strategische Partnerschaft zur besseren
Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Glück
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
29. Jahrgang
Dezember 2020
Die Oberbürgermeisterin
Stadt intern
20
Netzausbau 
im Boden und 
in der Luft 
14
Suche nach 
Spuren der 
Herkunft
04
Einsatz
für Köln aus 
Leidenschaft
31
Leises 
Arbeiten in 
Grünflächen
37
 Neues Büro 
für Familien 
mit Kindern
Angekommen
Wie Geflüchtete bei der Stadt
eine berufliche Perspektive finden
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
29. Jahrgang
04. Juni 2020Die oberbürgermeisterin
Stadt intern
23
Arbeit für 
Gefl  üchtete 
wird gestärkt
18
Corona 
verändert den 
Arbeitsalltag
03
Frauke Mahr 
bekommt den 
Else-Falk-Preis
24
Register soll 
vor Gewalt 
schützen
34
Wertvolle 
Hilfe durch 
Stiftungen
Danke!
Viele Beschäftigte leisten in der Krise
Besonderes und halten die Stadt am Laufen
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
30. Jahrgang
Dezember 2021
Die Oberbürgermeisterin
Stadt intern
24
Auf der
Suche nach
Verstärkung
21
Hüterin von 
Fischerei
 und Jagd
09
Beschäftigte
unterstützen
 die Kliniken
32
Väter haben 
ein Netzwerk 
gegründet
38
Straßen und 
Tunnel immer 
im Blick
Entstaubt
Vom Umgang mit
Gefahrstoffen in Kunstwerken
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
27. Jahrgang
10. Dezember 2018
Die Oberbürgermeisterin
Stadt intern
17Mit dem Rad  
durch die 
Stadtbezirke
14
Hüter der  
verlorenen 
Schätze
10
Neues Amt 
zur Förderung 
der Integration
21
Museum
als Ort der 
Begegnung
38Stadt bespielt 
Straßen und  
Plätze
Grenzenlose Erfahrungen
Auszubildende schauen im
 
Ausland über den Tellerrand
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
29. Jahrgang
18. März 2020
Die Oberbürgermeisterin
Stadt intern
28
40 Jahre
gegen das 
Vergessen
12
Strategien 
für mehr 
Personal
03
Heldinnen 
und Helden des 
Alltags gesucht 30
Wenn im
Dienst was 
schiefgeht
35
 Ideen für 
eine bessere  
Verwaltung
Bauen macht Schule
Stadt arbeitet mit Hochdruck anModernisierung und Erweiterung der Schulbauten
24
Umzug mit 
1,6 Millionen 
Archivalien
10
Sportlich 
durch die
Ausbildung
03
Raph Caspers
wirbt für das 
Ehrenamt
28
Ein Plan für
 mehr Schutz 
vor Hitze
36
Betriebshof 
bezieht neues 
Domizil
Schalom in Köln
Festjahr: 1700 Jahre jüdisches
 
Leben in Deutschland
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
30. Jahrgang
März 2021
Die Oberbürgermeisterin
Stadt intern
Seite 64

Seite 65 
6.4 Sag´s uns
Über „Sag’s uns“ (https://sags-uns.stadt-koeln.de/) können Sie die Stadtver-
waltung über Probleme im Kölner Stadtbild informieren. Was kann ich zum  
Beispiel melden? Wilden Müll, Fahrradleichen, defekte Ampeln, verstopfte  
Gullys und vieles mehr.
6.5 Kölner Service-App
Machen Sie die App zu Ihrer App!
Die Stadt Köln App bindet mit einem modernen Design die bestehenden  
Inhalte der mobilen Webseite www.stadt-koeln.de ein. 
We
lche Funktionen hat die App?
 – Übersichtliche individualisierbare Kacheln zu vielen Themen
 – Favoriten-Funktion für häufig benötigte Informationen 
 – Eilmeldungen der Stadt automatisiert auf der Startseite
 – Informationen über aktuelle Ereignisse (zum Beispiel Bombenentschärfungen)
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und gute Vernetzung!
Schlagwortsuche
Städtischer Newsletter, Stadt intern, Soziale Netzwerke, Facebook, Twitter, Instagram, 
kununu, XING, LinkedIn, Arbeitgeberin und so weiter

Seite 66 
6.6 Ihr Feedback
Wir sind bestrebt, die uns als moderne Arbeitgeberin stetig weiterzuentwickeln.  
Hierzu ist Ihr Feedback besonders wichtig!
Nutzen Sie daher die Gelegenheit und teilen uns Ihre Gedanken mit!
Online Feedback: https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=11-F57_ 
Einarb_Feedb&formtecid=3&areashortname=send_html
Hier direkt scannen: 
Pos
talisches Feedback: Schneiden Sie hierfür den Feedback auf den nächsten zwei Seiten 
heraus und senden ihn anonym an die angegebene Adresse.
Uns erreichten bereits einige Ihrer Feedbackbögen! Gerne möchten wir Sie an einzelnen 
Rückmeldungen teilhaben lassen:
„Insgesamt war ich sehr positiv 
überrascht, besonders gut gefällt 
mir die RestCent-Spende.“
„Ich wurde sehr herzlich empfangen  und meine Kolleg*innen und  
Vorgesetzten stehen mir immer für  Fragen zur Verfügung.“
„Die Schulung war sehr  
gut aufgebaut.“
„Ich fühle mich wohl 
und bin zufrieden.“
„Kompetente Ansprechpartner* innen!  Angenehmes Arbeitsklima!“
„Die unmittelbaren 
Kolleg*innen  
haben jederzeit  
jede meiner Fragen 
beantwortet.“
Danke!

Seite 67 
Feedbackbogen zum Einarbeitungsprozess
Ihr Feedback ist wichtig, um unseren Einarbeitungsprozess stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern. 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Wichtige Hinweise: Bitte nehmen Sie an diesem Fragebogen nach 100 Tagen Beschäftigung teil. Die 
Abgabe Ihres Feedbacks erfolgt anonym. Bitte tragen Sie daher keine personenbezogenen Daten ein. 
Vielen Dank.
1. Aufgabengebiet
Die Inhalte und Zuständigkeiten innerhalb des Aufgabengebietes sind mir bekannt.
□  ja □  nein □  teilweise □  weiß ich nicht
Die zur Erledigung der Aufgaben erforderlichen Materialien (Technik, Formulare, Gesetzestexte, 
Hilfsmittel usw.) standen mir bei Arbeitsantritt zur Verfügung.
□  ja □  nein □  teilweise □  weiß ich nicht
Aus meiner Sicht bin ich in einem Aufgabengebiet eingesetzt, das meinem Wissensstand und meinen 
Fähigkeiten entspricht.
□  ja □  nein □  teilweise □  weiß ich nicht
2. Einarbeitung
Beschreiben Sie die wesentlichen Eindrücke Ihrer Einarbeitungszeit.
Was ist aus Ihrer Sicht gut gelungen?
Adresse für Ihr Feedback im verschlossenen Umschlag:
111/10  –  Personalentwicklung
Frau Recker
Was hätte aus Ihrer Sicht besser laufen können?
Bitte hier entlang schneiden.

Seite 68 
Welche Inhalte der Willkommensmappe haben Ihnen bei Ihrem Einstieg besonders geholfen, welche 
haben Sie vermisst?
Haben Sie noch Wünsche oder sonstige Anregungen?
4. Sonstige Angaben
Dienststelle: 
Die Übertragung der Aufgaben erfolgte schrittweise und in angemessener Zeit.
□  ja □  nein □  teilweise □  weiß ich nicht
In der Einarbeitungszeit fühlte ich mich
□
  eher unterfordert □  gut ausgelastet □  eher überfordert 
Die Betreuung durch und die Kommunikation mit
Ihrer Führungskraft
□  war ausreichend □  ist verbesserungswürdig □  kann ich nicht beurteilen
Ihrer*Ihrem Pate*Patin 
□  war ausreichend □  ist verbesserungswürdig □  kann ich nicht beurteilen
Ihren Kolleg*innen
□
  war ausreichend □  ist verbesserungswürdig □  kann ich nicht beurteilen
3. Anregungen und Wünsche
Haben Sie Verbesserungsvorschläge zur Einarbeitung?
Bitte hier entlang schneiden.

Köln!
Wir
machen
Gemeinsam.

Seite 70 
Kontakt
Personal- und Verwaltungsmanagement
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon 0221 / 221 - 34053
jacqueline.recker@stadt-koeln.de
Die Oberbürgermeisterin
Personal- und Verwaltungsmanagement
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung
Zentrale Dienste der Stadt Köln
Bildnachweis
Seite 11: KoelnTourismus GmbH/Dieter Jacobi_Desktop24; Seite 29: www.freepik.com;  
Seite 32: wir_sind_klein/www.pixabay.de; Seite 34, 35: pressfoto/www.freepik.com,  
Seite 37: Mykola  Nisolo vskyi/www.dreamstime.com, macrovector/www.freepik.com,  
pikisuperstar/www.freepik.com; Seite 44: geralt/www.pixabay.de; Seite 47: xb100/www.pixabay.de; 
Seite 48, 49: www.freepik.com; Seite 50: EKATERINA BOLOVTSOVA/www.pexels.com;  
Seite 59: www.freepik.com; Seite 61: 8photo/www.freepik.com
13-CS/028-22/11/06.2022

Beratungsverlauf (2)

04.09.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.09.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2217/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.08.2023
Erstellt
10.07.2023 17:09