2217/2023
Dritter Jahresbericht zur Zertifizierung der Stadt Köln als familienfreundliches Unternehmen
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Anlage 04 zu 4.2.2 - Kick-off Väternetzwerk
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Kick-off-Event für das Väternetzwerk der Stadt Köln Am 31.08.2022 in der Piazzetta 2 Programm 3 Begrüßung: Stadtdirektorin Andrea Blome Interview: Schirmherr Dr. Lothar Becker Netzwerkvorstellung und Benefits: Thomas Konrad & Marc Dittrich Benefits 4 Austausch & Vernetzung Mitgestaltung Vereinbarkeit von Beruf und Familie Mitgliedsbereich Väterbewusste Personalpolitik Attraktivität Programm 5 Impulsvortrag: conpadres Comedian: Florian Hacke Podiumsdiskussion „Get Together“ Was erwarten Väter? 6 Das Netzwerk wächst 7 41 90 Stadtväter gesamt Neue Anmeldungen Ausblick 8 2022 • Monatliche Online-Treffen • 2 x Conpadres Webinare - Elternzeit ohne Karriereknick - Vernetzungstreffen • 1 x Wissen to go - Familienkommunikation 2023 • Präsenztreffen • Wissen to go • Vater-Kind-Aktivitäten • Neue Role Models
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/11, II/03 Vorlagen-Nummer 30.08.2023 2217/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.09.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 25.09.2023 Dritter Jahresbericht zur Zertifizierung der Stadt Köln als familienfreundliches Unternehmen Im Rahmen einer strategischen Partnerschaft erarbeiten das Personal- und Verwaltungsma- nagement sowie das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern seit 2019 gemeinsam Wege, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Stadt Köln weiter fortzuentwickeln. Zu diesem Zweck ist ein Projektteam „Bündnis BerufLeben“ eingerichtet worden. Im ersten Schritt wurde die Stadtverwaltung Köln zum 30. Mai 2020 von der berufundfamilie Service GmbH als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Der Auditierungsprozess ist ein strategisches Managementinstrument zur Optimierung einer familienbewussten Personal- politik. Unter Einbindung von Mitarbeitenden sowie Führungskräften aus der gesamten Stadt- verwaltung wurden in Workshops die Bedürfnisse der Belegschaft herausgearbeitet und dar- über eine dreijährige Zielvereinbarung mit 29 Maßnahmen abgeschlossen. Das Bündnis Be- rufLeben erstellt hierzu jährlich einen Bericht. Über die Umsetzungsschritte der Vereinbarkeitsmaßnahmen wurde jeweils ein Jahresbericht erstellt (siehe Vorlagennummern 3157/2021 und 2940/2022). 2020 wurden 29 Maßnahmen in der Zielvereinbarung zur Auditierung als familienfreundliches Unternehmen in sieben Handlungsfeldern mit der berufundfamilie GmbH vereinbart. Die Handlungsfelder des audit berufundfamilie sind: o Arbeitszeit o Arbeitsorganisation o Arbeitsort o Information und Kommunikation o Führung o Personalentwicklung o Service für Familien Auch im abschließenden dritten Jahr der Zertifizierung konnten in der Kooperation viele Maß- nahmen erfolgreich umgesetzt werden. 2 Hervorzuheben sind dabei die Umsetzungen von folgenden Maßnahmen: Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten (Maßnahme (M) 1.1.1) Die Einrichtung von Langzeitkonten (M 1.1.4) Die Pilotierung des Desksharings (M 3.1.5) Umfassender Überblick über die Vereinbarkeitsmaßnahmen im Intranet (M 4.1.1, siehe Anlage 02) Einführung einer Willkommensmappe (M 4.2.1, siehe Anlage 03) Kick-off des Väternetzwerks (M 4.2.2, siehe Anlagen 04 und 05) Förderung von Teilzeitarbeit bereits in der Stellenausschreibung (M 6.1.1) Ausbau der betriebseigenen Kinderbetreuungsplätze (8.1.3) Insgesamt konnten 18 Maßnahmen (62%) erfolgreich umgesetzt werden, 9 Maßnahmen teil- weise (31%) und 2 Maßnahmen konnten nicht umgesetzt werden und wurden aufgrund des- sen gestrichen (M 1.1.3 – Vertrauensarbeitszeit und M 5.1.1 Einbindung der höchsten Füh- rungsebene am Amtsleitungstag – dies wurde in den neuen Zertifizierungszeitraum 2023- 2026 verschoben). Detaillierte Informationen zum Umsetzungsstand der 29 Maßnahmen sind dem beigefügten dritten Jahresbericht zu entnehmen (siehe Anlage 01 – Jahresbericht 3). Einige Maßnahmen, die bisher nur teilweise umgesetzt werden konnten, werden sich in der neuen Zielvereinbarung zur Re-Auditierung wiederfinden. Das Verfahren, um weiterhin die Zertifizierung als familienfreundliches Unternehmen tragen zu dürfen (für den Zeitraum 2023 – 2026), befindet sich gerade im Abschluss. Anlagen Anlage 01 - Jahresbericht 03 Anlage 02 zu 4.1.1 - Screenshot Intranet Anlage 03 zu 4.2.1 - Willkommensmappe Anlage 04 zu 4.2.2 - Kick-Off Väternetzwerk Anlage 05 zu 4.2.2 - Programm Väternetzwerk gez. Prof. Dr. Diemert
Anlage 02 zu 4.1.1 - Screenshot Intranet
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Maßnahme 4.1.1 Schrittweise Entwicklung und Aufbau eines Intranet-Portals zu Themen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit einer übersichtlichen Darstellung aller vorhandenen und im Verlauf der nächsten Zeit zu realisierenden, familienbewussten und mitarbeiterorientierten Angeboten. Auszug
Anlage 05 zu 4.2.2 - Programm Väternetzwerk
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Bewerbungsform Stadt Köln interne Veranstaltung Intranet, Stadtväter Verteiler nur für Kerngruppenmitglieder Kerngruppen-Verteiler für Kerngruppenmitglieder und Interessierte (conpadres Netzwerk) Intranet, stadtväter Verteiler Datum Uhrzeit Veranstaltungsart Zielgruppe Themen Ansprechparter*innen Sandra, Rebecca, Thomas 30.08.2022 NRW-Netzwerktreffen? Kerngruppe 31.08.2022 10:00 - 12:00 h Kick-Off Stadt Köln Kick-Off Stadtväter 01.09.2022 12:00 - 13:00 h Aktive Vaterrolle und Karriere vereinbaren: die Weichen richtig stellen. Inspirierende Tipps für Väter! 13.09.2022 09:00 - 10:00 h HR / Diversity Wie erreichen wir werdenende Väter von Anfang an 15.09.2022 13:00 - 14:00 h Webkonferenz Community Empowermentmethoden für eure Kerngruppenarbeit und eure Väter-Communities 26.09.2022 Webkonferenz Kerngruppe Vorstellung der Evalution 26.09.2022 Diskriminierung von Vätern in der Arbeitswelt und was man dagegen tun kann. Bedürfnisse nach mehr Zeit trotzdem umsetzen! 28.09.2022 Live-Konferenz Community Mobbing in der Klasse 12.10.2022 Mental Health - Strategien für Väter: wie man seine Resilienz stärkt und kontinuierlich weiterentwickelt 02.11.2022 12:15 - 13:45 Wissen to go Stadt Köln Männergesundheit 03.11.2022 12:00 - 13:30 h Wissen to go Stadt Köln Familienkommunikation - so klappt es in der Familie 08.11.2022 Live-Konferenz Community Längere Elternzeit ohne Karriereknick - so geht das! 10.11.2022 Webkonferenz Kerngruppe Einbindung anderer Standorte 15.11.2022 09:00 - 11:30 h Vernetzungskonferenz Community 06.12.2022 Webkonferenz Kerngruppe Bilanz und Ausblick 07.12.2022 12.00 - 13.00 h Community Weihnachtszeit ohne Stress 07.02.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Das resiliente Kind - was unsere Kinder fit für die komplexe Welt macht! 07.02.2023 20:00 - 21:30 h Trennungsväter Community Auftakt - Vorstellung der Trennungsberater 09.02.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Gutes Marketing für den Start der Netzwerkarbeit 2023 16.02.2023 09:00 - 10:00 h Vernetzung Ansprechpartner*innen Aktivierung des Netzwerke und Gewinnung neuer Mitlgieder 01.03.2023 20:00 - 21:30 h Trennungsväter Community Wie kann ich aktiver Vater bleiben und eine gute Beziehung zu meinem Kind aufrechterhalten? 02.03.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Best Practice: digitale Events 28.03.2023 10:30 - 12:00 h Präsenztreffen Stadt Köln Votrstellung Familienberatung mit Manuel Schoelen 18.04.2023 16:00 - 17:30 h Vater-Kind Event Stadt Köln Stadionführung 19.04.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Best Practice Langes Engagement für die Kerngruppe 25.04.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Was machen die eigentlich die ganze Zeit im Netz? Social Media, Challenges und Darknet 03.05.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Vater-Kind Formate 11.05.2023 09:00 - 10:00 h Vernetzung Ansprechpartner*innen Einbindung des höheren Managements: Schirmherr gewinnen, Widerstände überwinden 30.05.2023 20:00 - 21:30 h Trennungsväter Community Respektvoller Umgang mit der getrennten Partner*in 15.06.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Gesetzliche Vorgaben/Wissen für Väter - was ändert sich rechtlich mit meinem Kind? 03.07.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Führungskräfte als Vereinbarkeitsermöglicher 07.09.2023 09:00 - 10:00 h Vernetzung Ansprechpartner*innen Rechtliche Rahmenbedingungen und Väter-Plicies in den Unternehmen für die Väternetzwerke nutzen 14.09.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Netzwerken mit minimalen Aufwand 20.09.2023 20:00 - 21:30 h Trennungsväter Community Patchwork ist ein Abenteuer 20.09.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Als Vater Übergänge in der Kindesentwicklung meistern- wie Kinder selbstständiger werden 04.10.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Vorstellung der Evaluation 2023 + Programmideen 2024 07.11.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe GenderCareGap 09.11.2023 09:00 - 10:00 h Vernetzung Ansprechpartner*innen Best Practice Austausch 14.11.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Mentale Widerstandsfähigkeit mit den passenden Tools - sich als Vater der eigenen Grenzen und Bedürfnisse bewusst werden 05.12.2023 12:00 - 13:00 h Live-Konferenz Community Gewaltfreie Kommunikation in der Erziehung nach Marshall Rosenberg erlernen 07.12.2023 13:00 - 14:00 h Webkonferenzen Kerngruppe Bilanz und ausblick 2024 Legende 2023 Veranstaltungsübersicht Väternetzwerk
Anlage 01 - Jahresbericht 03
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zum Erhalt des Zertifikats
zum audit berufundfamilie
Stadt Köln Auditor/
Auditor*in:
Frau Elena de Graat
Datum: 07.07.2023
11.07.2023
Dokumentation der Umsetzungsfortschritte
Gab es im letzten Berichtszeitraum Veränderungen in der Umsetzungsstruktur?
Nein.
Gab es im letzten Berichtszeitraum Veränderungen in Ihrer Organisation, die für die Umsetzung der vereinbarten Ziele
und Maßnahmen relevant waren?
Während des letzten Berichtszeitraums gab es keine nennenswerten Veränderungen.
Welche Meilensteine bzw. Highlights wurden Ihrer Einschätzung nach im Berichtszeitraum erreicht?
Am 31.08.2022 fiel der offizielle Startschuss für das Väternetzwerk „stadtväter“. Im Historischen Rathaus
fand eine Kick-off-Veranstaltung statt, durch die sich die Mitgliederanzahl des Netzwerks mehr als verdop-
pelt hat.
Eine weitere betriebseigene Kinderbetreuung mit 20 Kita-Plätzen hat im Stadtteil Kalk ihren Betrieb aufge-
nommen.
Den Mitarbeitenden wurde die Vorsorgemappe der berufundfamilie GmbH digital oder auch als Ausdruck
zur Verfügung gestellt. Das Interesse der Mitarbeitenden an der Mappe ist nach wie vor hoch.
Das Konzept „Führen in Teilzeit“ wurde im Führungskräfteinnovationsnetzwerk vorgestellt.
Die Intranet-Seiten des Bündnisses BerufLeben wurden überarbeitet. Design und Inhalte wurden weiterent-
wickelt und neugestaltet
Die bewährten flexiblen Arbeitszeitmaßnahmen gelten aktuell bis zum 30.09.2023, eine dauerhafte Rege-
lung steht kurz bevor. Sie werden weiterhin von einer großen Zahl der Mitarbeitenden genutzt.
Noch nie konnten so viele Mitarbeitende in Telearbeit und Homeoffice tätig sein. Nicht zuletzt wurde dies
durch die erhöhte Anschaffungsrate mobiler Endgeräte unterstützt.
11.07.2023
1. HF1: Arbeitszeit
1.1 Ziel: Weitere Flexibilisierung des Umgangs mit Arbeitszeit
Messkriterium: Veränderte Handhabung von Arbeitszeit und deren Dokumentation; Ver-
trauensarbeitszeit und Langzeitkonten sind geklärt und sofern möglich in
der Umsetzungserprobung
Status: Ziel erreicht
Kommentar: Das hohe Maß an gelebter Flexibilität in Sachen Arbeitszeit und Arbeitsort wird
als bedeutender Erfolg im Vereinbarkeitsthema gesehen. Hierzu gehören beson-
ders. die geplante Abschaffung der Kernarbeitszeit und die Schaffung von Ser-
vicezeiten.
1.1.1 Maßnahme:
Überarbeitung der DV zur Gleitenden Arbeitszeit mit
Aufhebung der Kernarbeitszeit und mit dem Fokus der Sicherstellung von kundenrelevanten Ser-
vicezeiten
Zielgruppe: alle Mitarbeitende
Umsetzung bis: Bericht 2
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Zur Bewältigung der mannigfaltigen Herausforderungen der Corona-Pandemie in den unter-
schiedlichsten Bereichen, wurde die Kernarbeitszeit bereits zum ersten Lockdown befristet
aufgehoben. Außerdem wurde der Gleitzeitrahmen bis 21:00 Uhr ausgeweitet. Die Befristung
bzw. Ausweitung gilt aktuell bis zum 30.06.2021. Beides stieß bei den Mitarbeitenden auf ein
positives Echo.
Derzeit wird vom Personal- und Verwaltungsmanagement eine neue Dienstvereinbarung
„Flexibilisierung der Arbeit“ erstellt, die die bisherigen Regelungen zu den Themen „Arbeit“ und
„Arbeitszeit“ zusammenfügt. Die neue Dienstvereinbarung befindet sich aktuell
im Abstimmungsprozess mit den Gremien.
Die Richtlinie für die Anordnung von Über- und Mehrarbeitsstunden bleibt eigenständig. Sie
wurde bereits überarbeitet und nun deutlich übersichtlicher gestaltet. Die Richtlinie ist zum
09.05.21 in Kraft getreten. Zum Thema „Mobiles Arbeiten“ siehe auch Punkt 3.1.4.
Für die Stadt Köln ist eine zentrale Ausrichtung an den Interessen der Kund*innen von beson-
derer Bedeutung. An die Stelle der Kernarbeitszeitregelung sollen daher Servicezeiten treten.
Die Mitarbeitenden der Dienststellen sind während dieser Servicezeiten grundsätzlich für in-
terne und externe Kund*innen und deren Bedürfnisse ansprechbar. Dies gilt unabhängig von der
körperlichen Anwesenheit der einzelnen Mitarbeitenden vor Ort. Aus dienstlichen Gründen kann
jedoch eine physische Anwesenheit weiterhin erforderlich sein.
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Um die Aufgabenerledigung und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs weiterhin zu gewähr-
leisten, wurden die seit dem ersten Lockdown flexibilisierten und bewährten Arbeitszeitmaßnah-
men verlängert. Die Verlängerung umfasst die Aufhebung der Kernarbeitszeit, die Flexibilisierung
der Gleitzeitkonten sowie die Ausweitung des Gleitzeitrahmens bis 21 Uhr. Diese Maßnahmen
gelten aktuell bis zum 30.06.2022 und werden nach wie vor von einer großen Zahl der Mitarbei-
tenden genutzt.
11.07.2023
Die vom Personal- und Verwaltungsmanagement erstellte umfassende neue „Dienstvereinbarung
zu Flexibilisierung der Arbeit“ befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess. Sie soll möglichst
bald ins Beteiligungsverfahren eingebracht werden. Mit dieser Dienstvereinbarung soll ein Regel-
werk zur Verfügung stehen, das umfangreiche und finale Antworten auf Fragen zur Arbeitszeit
liefern wird. Ausgenommen hiervon ist die Mobile Arbeit, die in einer separaten Dienstvereinba-
rung bis Jahresende geregelt wird.
Der Service und die Dienstleistungen für die Bürger*innen und Unternehmen unserer Stadt ste-
hen nach wie vor im Fokus weiterer Entscheidungen. Derzeit wird geprüft, ob an die Stelle der
Kernarbeitszeitregelung zukünftig Servicezeiten treten können. Unabhängig von der körperlichen
Anwesenheit der einzelnen Mitarbeitenden vor Ort, wären die Mitarbeitenden während dieser
Servicezeiten grundsätzlich für interne und externe Kund*innen und deren Bedürfnisse ansprech-
bar. Aus dienstlichen Gründen könnte jedoch eine physische Anwesenheit in den Dienststellen
weiterhin erforderlich sein. Dies gilt insbesondere für bürgernahe Dienste.
Stand: Umsetzung bis Bericht 3
Umsetzungsschritte Bericht 3:
Die bewährten flexiblen Arbeitszeitmaßnahmen gelten aktuell bis zum 30.0 9.2023. Sie werden wei-
terhin von einer großen Zahl der Mitarbeitenden genutzt. Für die geplante „Dienstvereinbarung
(DV) zur Flexibilisierung der Arbeitszeit“ fand ein sehr zeitintensiver Abstimmungsprozess mit den
Gremien statt. Das Beteiligungsverfahren wurde vorbereitet und soll in Kürze starten.
An die Stelle von starren Kernarbeitszeiten sollen zukünftig Servicezeiten treten. Durch Servicezeiten
wird eine grundsätzliche Erreichbarkeit der Dienststellen für die internen und externen Kund*innen
der Stadtverwaltung sichergestellt. Bei der individuellen Ausgestaltung v on Servicezeiten berücksich-
tigen die Dienststellen gleichermaßen die bessere Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebens-
situation der Mitarbeitenden sowie die Interessen der Kund*innen.
Stand: Maßnahme umgesetzt
1.1.2 Maßnahme:
Flexibilisierung von Arbeitsbeginn und –ende - in Arbeitsbereichen mit Einsatzplänen
Zielgruppe: Mitarbeitende in Bereichen wie z.B. Grünflächenbewirtschaftung,
Call-Center, Kindertagesstätten, Verkehrsüberwachung, Ermittlungsdienst
Umsetzung bis: Bericht 2
Umsetzungsschritte Berich t 1:
Einzelne Dienststellen haben sich bereits mit der Flexibilisierung der Arbeitszeit bei bestehenden
Einsatzplänen auseinandergesetzt, z.B. wird im Grünflächenamt im Rahmen der Verwaltungsre-
formprojekte das Projekt „Mein Amt“ bearbeitet. Themen dieses Projektes sind u . . a . .
„Flexible Arbeitszeit/ Mobiles Arbeiten/ Auflösung der Kernarbeitszeit“.
Aktuell wurde eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit in Verbindung mit dem Personalrat
langfristig geändert. Dabei wurden die Zeiten an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden ange-
passt. Auch die unterschiedlichen Bereiche (Botanischer Garten, Forst etc.) wurden dabei
in ihren Besonderheiten berücksichtigt.
Das Amt Bürgerdienste trennt zwischen den Mitarbeitenden im Front-Office und den sonstigen
eher klassischen Verwaltungsarbeitsplätzen. In letztem Bereich hat sich das Amt Bürgerdienste bei
der Flexibilisierung der Arbeitszeiten an die allgemeinen städtischen Corona bedingten Ände-
rungen angepasst. Im Front-Office werden die Personalressourcen mithilf e einer Personaleinsatz-
planungssoftware dem jeweiligen Anrufvolumen angepasst.
Die Bühnen der Stadt Köln arbeiten in Schichtsystemen, die sich nach den Aufführungszeiten vor
Ort richten und damit nach Zeiten, die abgedeckt werden müssen. Die Möglichkeit des Home-
office und damit auch des flexiblen Arbeitens wurde trotzdem aktuell ausgebaut. Auch hand-
werkliche Abteilungen wie die Kostümabteilung können zu Hause arbeiten. Aktuell wird bereits
überlegt, wie dies auch nach der Corona-Pandemie umgesetzt werden kann.
11.07.2023
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Bei einzelnen Dienststellen wurden bereits Projekte zur Flexibilisierung der Arbeitszeit bei beste-
henden Einsatzplänen umgesetzt. Beispielsweise wurde das Verwaltungsreformprojekt „Mein
Amt“ im Grünflächenamt abgeschlossen. Hierin enthalten waren die Festlegung amtsinterner Re-
gelungen bezüglich der Ausgestaltung von Mobilem Arbeiten und der flexiblen Arbeitszeit (z.B.
Auflösung der Kernarbeitszeit). Die Bedürfnisse der Mitarbeitenden sowie die Besonderheiten der
unterschiedlichen Arbeitsbereiche wurden hierbei berücksichtigt.
Auch in weiteren Dienststellen (Bürgerdienste, Bühnen) wurden Arbeitszeiten bedarfsorientiert
flexibilisiert.
Derzeit besteht auch in Arbeitsbereichen mit Einsatzplänen aufgrund der Corona-bedingten Ar-
beitszeitmaßnahmen die Möglichkeit der Flexibilisierung der Arbeitszeit, sofern keine dienstlichen
Gründe entgegenstehen.
Stand: Maßnahme umgesetzt
1.1.3 Maßnahme:
Erwägung der Möglichkeit einer Erprobung von Vertrauensarbeitszeit
Zielgruppe: Mitarbeitende in ausgewählten Bereichen
Umsetzung bis: Bericht 3
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitsystem, bei dem die Arbeitszeit bzgl. Lage und Vertei-
lung nicht festgelegt ist. Arbeitgeber*innen verzichten hierbei auf die Kontrolle der Einhal-
tung, da Mitarbeitende ihre Verpflichtungen zur Arbeitszeit- und Leistungserbringung eigenver-
antwortlich regeln und erfüllen. Die Vertrauensarbeitszeit bietet somit den Mitarbeitenden
sehr flexible Bedingungen. Dennoch besteht hierbei eine hohe Verantwortung auf Seiten der
Führungskraft (z.B. Fürsorgepflicht, Gesundheitsschutz, Überwachung der Zielvereinbarung).
Bei der Vertrauensarbeitszeit wird grundsätzlich auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet. Dies ist
jedoch nur eingeschränkt möglich, da Arbeitgeber*innen gem. § 19 Abs. 2 ArbZG verpflichtet
sind, mind. die über die normale tägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit (über 8 Stun-
den; also Überstunden, Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit) zu erfassen. Diese Pflicht kann
jedoch auf die Mitarbeitenden übertragen werden. In diesem Fall (Mitarbeitende führen selbst
einen Nachweis) wäre die Vertrauensarbeitszeit möglich; würde aber somit keine „richtige“ Ver-
trauensarbeitszeit darstellen.
Vertrauensarbeitszeit setzt voraus, dass grundsätzliches Vertrauen auf allen Seiten besteht.
Innerhalb eines Teams bzw. einer Abteilung müssen Absprachen über zeitlichen Ein-
satz und gleichberechtigte Aufgabenverteilungen getroffen werden.
Je nach Aufgabe kann es jedoch effektiv sein, dass nur das Ergebnis und nicht die
hierfür aufgebrachte Zeit zählt („ergebnisorientiertes Arbeiten“).
Aufgrund eines EuGH-Urteils von 2019 (14. Mai 2019, Az. C-55/18) müssen jedoch alle Ar-
beitszeiten erfasst werden. Arbeitgeber*innen sind verpflichtet worden, ein System zur Erfassung
der kompletten täglich geleisteten Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu schaffen. Dies gilt sowohl für
Beschäftigte als auch für Beamt*innen. Die Entscheidung beruht auf der europäischen
Arbeitszeit-Richtlinie (2003/88/EG) sowie auf der EU Grundrechte Charta, die allen Arbeitneh-
menden das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche
Ruhezeiten einräumt. Ermöglicht wird dadurch auch eine Kontrolle durch Arbeitsschutzbehörden,
denn das Urteil fordert u.a. einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeit-
nehmer*innen.
Kritik an der Vertrauensarbeitszeit besteht u. a. daran, dass Mitarbeitende mehr arbeiten,
als eigentlich zeitlich vorgesehen ist und Arbeitgeber*innen hieran „verdienen“ (sog. unbe-
zahlte Mehrarbeit).
11.07.2023
Nach ausführlicher Abwägung wurde daher von der Stadt Köln entschieden, dies nicht wei-
ter zu verfolgen.
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Kein Eintrag
Stand: Maßnahme gestrichen
1.1.4 Maßnahme:
Klärung von Möglichkeiten und Konditionen für
- Arbeitszeitkonten, die längerfristig angelegt sind, um sich einige Monate Auszeit
für privat-familiäre Angelegenheiten nehmen zu können
- Langzeitkonten bspw. für einen vorgezogenen Austritt aus dem Erwerbsleben
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadt Köln
Umsetzung bis: Bericht 3
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist derzeit die Einrichtung von Langzeitkonten mit einer
mehr als einjährigen Laufzeit rechtlich unzulässig. Es sei denn, es handelt sich um spezielle
Arbeitszeitkonten in Verbindung mit Altersteilzeit (sogenannte Vorruhestandskonten) oder
Sabbatjahr-Modelle (sogenannte Sabbaticals). Die Landesregierung NRW hat angekündigt,
Langzeitkonten mit längeren Laufzeiten auf Landesebene einführen zu wollen. Die Stadt Köln
hat die Absicht, auf Basis der zu erwartenden gesetzlichen Landesregelungen, Langzeitkonten für
die Mitarbeitenden zu schaffen.
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Nachdem es bisher bereits Arbeitszeitkonten in Verbindung mit Altersteilzeit (sog. Vorruhestandskon-
ten) sowie Sabbatjahr-Modelle (sog. Sabbaticals) gab, führt das seit dem 29.04.2022 gültige neue
Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen nun auch
Langzeitkonten für Beamt*innen ein.
Danach können Beamt*innen zukünftig langfristig Zeitguthaben ansparen und dieses zu einem späte-
ren Zeitpunkt für zusammengefasste Freistellungszeiten verwenden.
Die Stadt Köln hat die Absicht, die Bestimmungen zur Einrichtung von Langzeitkonten für tarifbeschäf-
tigte Mitarbeitende sowie für Beamt*innen in der neuen „Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der
Arbeit“ festzulegen.
Stand: Umsetzung bis Bericht 3
Umsetzungsschritte Bericht 3:
Sowohl für Tarifbeschäftigte als auch für Beamt*innen sollen in der geplanten neuen
„Dienstvereinbarung (DV) zur Flexibilisierung der Arbeitszeit“ Regelungen zur Einrichtung eines
Langzeitkontos getroffen werden. Die von der Landesregierung NRW geschaffenen Konditionen für
Beamt*innen sollen aus dem §14 a AZVO übernommen werden. Für Tarifbeschäftigte sollen wei-
terreichende Möglichkeiten festgelegt werden. Das sogenannte Sabbatical soll zusätzlich erhalten
bleiben.
Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt
2. HF2: Arbeitsorganisation
2.1 Ziel: Optimierte Nutzung aller Stellenkontingente
Messkriterium: Konzeption von Modellen zur Nutzung von unbesetzten Stellenanteilen,
Dokumentation der Erprobung; Dokumentation der (Fort-)Schritte beim
Aufbau des bereichsübergreifenden Mitarbeiterpools und einer
Job-Sharing-Börse
Status: Ziel erreicht
Kommentar: Unbesetzte Stellenanteile werden zielführend zur Kompensation von
11.07.2023
Mehrbedarfen genutzt. Hierbei sind unterschiedliche Gestaltungen mög-
lich, die individuelle Handlungsspielräume eröffnen. Das Angebot von
Job-Sharing wird genutzt und die Umsetzung in den Dienststellen bera-
tend begleitet.
2.1.1 Maßnahme:
Entwicklung und Erprobung von dienststelleninternen Modellen / Konzepten zur Zusammen-
fassung von (kleinen und kleinsten) „Stellenanteilen“
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadt Köln
Umsetzung bis: Bericht 2
Umsetzungsschritte Bericht 1:
kein Eintrag
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Das neue sowie die zukünftigen Stellenplanverfahren sehen die Möglichkeit der Nutzung von Stellen-
anteilen zielführend zur Kompensation von Mehrbedarfen vor.
Darüber hinaus sind unbesetzte Stellenanteile bereits heute in der gemeinsamen Praxis mit den
Dienststellen Teil eines lösungsorientierten Ressourcenmanagements zur Sicherstellung der Aufga-
benerledigung.
Die Nutzung dieser Stellenanteile eröffnet den Dienststellen individuelle Handlungsspielräume, so
dass das im Audit vereinbarte Ziel bereits mehr als erreicht wurde und darüber hinausgehend obsolet
geworden ist.
Stand: Maßnahme umgesetzt
2.1.2 Maßnahme:
Ausweitung und Flexibilisierung von unterschiedlichen Modellen des Job-Sharings
resp. Job-Splittings mit
- Blick auf die Erfordernisse der Arbeitsbereiche und
- Einrichtung einer Job-Sharing-Börse – auch für ein Führen mit VZ(-x) (= Teilzeit)
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadt Köln
Umsetzung bis: Bericht 3
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Im Strategiepapier "Führen in Teilzeit" sind für 2021/2022 Handlungsstrategien von flexibleren und
kreativeren Arbeitszeitmodellen aufgeführt.
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Kein Eintrag
Umsetzungsschritte Bericht 3
Grundsätzlich wird Job-Sharing nachgefragt, umgesetzt und praktiziert.
Die Organisationsabteilung im Personal- und Verwaltungsmanagement steht den Verwaltungsab-
teilungen hier bei Bedarf für organisatorische Fragestellungen oder eine Beratung zur Verfügung.
Der Bedarf für eine Job-Sharing-Börse soll geprüft und die Maßnahme in die Re-Auditierung ein-
fließen.
Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt
2.2 Ziel: Ergänzungen im Gesundheitsmanagement
Messkriterium: Dokumentation der gesundheitsfördernden Maßnahmen in Form von
Einrichtung neuer bzw. zusätzlicher Sozialräume
Status: Ziel erreicht
Kommentar: siehe Einzel-Maßnahme.
2.2.1 Maßnahme:
Überprüfung der Möglichkeit zur Einrichtung von Sozialräumen
Zielgruppe: Alle Mitarbeitende (auch in Bereichen wie Museum, Bühnen etc.)
Umsetzung bis: Bericht 2
11.07.2023
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Aktuell sind in Bestandsgebäuden durch die Büroknappheit, Sozialräume nur vereinzelt umsetzbar.
Hierzu siehe auch 3.1.5.
Die Stadt Köln plant jedoch in allen neu angemieteten Gebäuden Sozialräume in Form
von Meeting- und Kreativräumen einzurichten.
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Sozialräume, Meeting- und Kreativräume werden bei der Flächenkonzeption und Raumplanung
von neu angemieteten Gebäuden berücksichtigt.
Stand: Maßnahme umgesetzt
3. HF3: Arbeitsort
3.1 Ziel: Bewusster Umgang mit und Flexibilisierung von Mobilem Arbeiten/Homeoffice
Messkriterium: Dokumentation
- des technischen Ausbaus zur Umsetzung von Videokonferenzen,
- teaminterne Klärung von „Spielregeln“ im Umgang mit Mobilem Arbeiten
- der stellenbezogenen Klärung von arbeitsortflexiblen Aufgabenanteilen
- der Klärung der Flexibilisierung von individuellen Arbeitszeiten
bei Mobilem Arbeiten
- Auseinandersetzung mit Büro -Sharing-Möglichkeiten und
evtl. Erstellung von Konzeptideen
Status: Ziel erreicht
Kommentar: Die – auch technisch - weiter fortgeschrittenen Möglichkeiten, den Arbeitsort
individuell zu wählen, erleichtern die Vereinbarkeit. Auch wenn dies nicht für
alle Berufe bei der Stadt Köln zutrifft, so sind es doch für den Großteil der
Beschäftigten gute Bedingungen für die tägliche Organisation der beruflichen
wie privaten Belange. Darüber hinaus stärkt diese neue Flexibilität das ge-
genseitige Vertrauen.
Zukunft / Potenzial: Die Planungen hinsichtlich moderner Arbeitsplatzgestaltung, wie z.B. das
Desk-Sharing gehen in diesem Sinne bereits den nächsten Schritt.
3.1.1 Maßnahme:
Schrittweiser Ausbau der telekommunikativen Möglichkeiten in allen Bereichen und Dienststel-
len
- konsequenter Ersatz von Hard- und Software- Ausstattung nur noch durch mobile Geräte
- zur weiteren Erleichterung des Mobilen Arbeitens inkl.
- der Durchführung von Videokonferenzen in allen Bereichen
- mit dem Angebot einer diesbezüglichen Anschaffungs -Beratung
Zielgruppe: Alle Bereiche der Stadtverwaltung Köln
Umsetzung bis: Bericht 2
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Im Rahmen der Corona-Pandemie hat sich im Verwaltungsbereich das Homeoffice stark
ausgeweitet. Waren im März 2020 noch 3.300 Homeofficezugänge (ca. 17 %) registriert, so stieg
diese Zahl bis Mai 2021 auf 15.340 (ca. 73 %).
Telefon- und Videokonferenzen sind auf breiter Fläche in den Büroalltag integriert. Das Ange-
bot von Videokonferenztools ist aktuell auf zwei Anbieter "Circuit" und "BigBlueButton" ausge-
weitet worden. Infolgedessen sind zahlreiche Arbeitsplätze mit Webcams und integriertem
Mikrofon innerhalb der Dienststellen ausgestattet worden. Dies soll noch weiter ausgebaut
werden.
Die Einrichtung von Flex- und Kreativbüros setzt die Anschaffung von mobilen Endgeräten voraus,
siehe hierzu auch 3.1.5.
Stand: Maßnahme umgesetzt
11.07.2023
3.1.2 Maßnahme:
Verpflichtung für alle Teams mit allen Mitarbeitenden DV-kompatible, ergänzende „Spielregeln
zum Mobilen Arbeiten“ zu vereinbaren und zu dokumentieren – Schwerpunkte sind hierbei:
- Respekt für Grenzen der Erreichbarkeit und zugleich
- allseitige Bereitschaft zu auftragserforderlicher Flexibilität.
Als Unterstützung werden ein Handlungsleitfaden sowie eine
Checkliste im Intranet zur Verfügung gestellt.
Zielgruppe: Alle Bereiche der Stadtverwaltung Köln
Umsetzung bis: Bericht 2
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Bereits im April 2020 wurden hierzu praktische Tipps zum Arbeiten im Homeoffice veröffent-
licht. Diese bieten eine gute Basis für individuelle Regelungen in den verschiedenen Teams.
Eine Dokumentation der einzelnen Teamvereinbarungen wurde nicht eingefordert.
Anlage Bericht 1:
Datei der Homeoffice-Tipps
Stand: Maßnahme umgesetzt
3.1.3 Maßnahme:
Im Vorwege der Ausschreibung aller Stellen:
- Klärung, ob und wenn ja, welche Tätigkeitsanteile bei dieser Stelle
Home-Office-tauglich sind und
- unter welchen Voraussetzungen dies realisiert werden kann.
Übernahme eines Standardsatzes zum Mobilen Arbeiten in die Stellenausschreibung
bzw. Begründung (in der Phase der Beteiligung von Gremien und I/1)
warum Mobiles Arbeiten nicht möglich ist.
Als Unterstützung werden ein Handlungsleitfaden sowie eine
Checkliste im Intranet zur Verfügung gestellt.
Zielgruppe: Alle Stellenausschreibungen der Stadtverwaltung Köln
Umsetzung bis: Bericht 3
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Im ersten Umsetzungsschritt wurde ein Standardsatz zum Mobilen Arbeiten in die Stellenaus-
schreibungen aufgenommen. Er lautet: "Wir bieten familienfreundliche und flexible Arbeitszei-
ten und –formen, die auch mit Mobilem Arbeiten im Rahmen der dienstlichen Belange und per-
sönlichen Voraussetzungen kombiniert werden können". Dieser Standardsatz wird seit April 2021
verbindlich bei Stellenausschreibungen eingesetzt. Zur Bewältigung der Coronakrise hat sich
das Arbeiten im Home-Office stark ausgeweitet, so dass sich dieses Ziel bereits überholt hat. Siehe
hierzu auch 3.1.4.
Stand: Maßnahme umgesetzt
3.1.4 Maßnahme:
Erwägung der Möglichkeit die bestehende DV zur Telearbeit im Hinblick auf die Handhabung
von individuell gewählten Telearbeitszeiten und deren Dokumentation (über den vorhandenen
Arbeitszeitrahmen hinaus) zu flexibilisieren
Zielgruppe: Alle Beschäftigten, insbesondere jene mit Anteilen von Mobilem Arbeiten
Umsetzung bis: Bericht 3
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Die Voraussetzung zur Nutzung an den flexiblen Arbeitsmöglichkeiten soll zukünftig den Regelfall
darstellen. Ausnahmen von diesem Regelfall bedürfen einer Begründung.
Sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen und die Aufgabenstellung keine Anwesenheit er-
fordert, soll auch Mobiles Arbeiten unter Beachtung rechtlicher bzw. tarifrechtlicher Regelungen
grundsätzlich allen Mitarbeitenden der Stadt Köln angeboten werden. Die Arbeitsschutzbestim-
mungen bleiben unberührt. Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes besteht
11.07.2023
nicht.
Umsetzungsschritte Beri cht 2:
Aktuell können 17.526 Mitarbeitende (inkl. Eigenbetriebe) vollumfänglich am Mobilen Arbeiten
teilnehmen. 21.649 Kolleg*innen (ohne Eigenbetriebe) haben sich für „cPort“ registriert (Stand:
31.01.2022). Sie können somit, auch ohne „klassischen Büro-Arbeitsplatz“, vom privaten Endge-
rät aus auf Informationen der Dienststellen („IntraNet“) und einen individuellen dienstlichen E-
Mail-Account zugreifen.
Zukünftig soll die Nutzung der flexiblen Arbeitsmöglichkeiten (z.B. „Mobiles Arbeiten“) den Regel-
fall darstellen. Diese Regelung soll für alle Mitarbeitenden gelten, sofern keine dienstlichen
Gründe entgegenstehen und die Aufgabenstellung keine Anwesenheit erfordert. Für Dienstleis-
tungen, die beratungsintensiv sind und bei denen der persönliche Kontakt besonders wichtig ist
(sogenannte „bürgernahe Dienste“), wird weiterhin eine persönliche Vorsprache ermöglicht.
In Bezug auf die flexiblen Arbeitsmöglichkeiten sind grundsätzlich rechtliche bzw. tarifrechtliche
Regelungen zu beachten. Die Arbeitsschutzbestimmungen (z.B. Arbeits- und Pausenzeiten) blei-
ben unberührt. Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes besteht nicht.
Umsetzungsschritte Bericht 3:
In den letzten Jahren konnten viele positive Erfahrungen in Bezug auf die flexiblen Arbeitsmöglichkei-
ten gesammelt werden. Diese Flexibilität wird in der geplanten neuen
„Dienstvereinbarung (DV) zum Mobilen Arbeiten“ fest verankert. Dabei sollen die individuellen Bedürf-
nisse der Mitarbeitenden sowie die dienstlichen Belange der einzelnen Di enststellen gleichermaßen
berücksichtigt werden. Die DV zum Mobilen Arbeiten wird die DV zur Flexibilisierung der Arbeitszeit
ergänzen und den Mitarbeitenden somit weitere Gestaltungsmöglichkeiten bieten.
Stand: Maßnahme umgesetzt
3.1.5 Maßnahme:
Überlegungen zu Rahmenbedingungen für die mögliche Umsetzung von Büro-Sharing-Modellen
und ggfls. Entwicklung von Konzepten mit Pilotämtern unter
- Einbezug der Mitarbeitenden,
- Vereinbarkeit mit den Gegebenheiten vor Ort
und Nutzung der frei werdenden Räumlichkeiten bspw.
- als „Flexible Offices“ im Stadtgebiet für (telearbeitende) Einzelne oder
- als Meeting- oder Kommunikations-Räume
- als Sozialräume
- als Eltern-Kind-Zimmer
Zielgruppe: Alle Bereiche der Stadtverwaltung Köln
Umsetzung bis: Bericht 3
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Im September 2020 beteiligten sich 6.789 Mitarbeitende aus allen Ämtern an einer Umfrage
zum Mobilen Arbeiten. Von den 6.789 Befragten gaben 86 % an, auf einen festen Schreib-
tisch verzichten zu wollen, wenn sie häufiger als zweimal im Home-Office arbeiten würden.
Die Stadt Köln strebt an, zukünftig eine nach Jahren gestaffelte Bürosharing-Quote einzuführen. Es
ist angedacht, die dadurch frei werdenden Räume als Kommunikationsflächen, wie z. B. Mee-
tingpoints und Sozialräume, zu nutzen. Eine genaue Quotierung wurde noch nicht vorgenom-
men.
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Zum Thema „Neues Arbeiten“ werden aktuell verschiedene Projekte wie z. B. „Neue Raum-
konzepte“ und „Arbeitsplatzmodelle“ initiiert. Weiterhin wurde im Mai ein Programm zum
Thema „Innovative Räumlichkeiten“ gestartet. Mit Hilfe moderner Methoden aus dem neuen
Format „New Work“ befindet sich dieses Konzept aktuell in der Entwicklung. Auch das
Thema Desksharing wird bei der Stadt Köln in einzelnen Bereichen bereits umgesetzt, so
z.B. ab Sommer 2022 im Bereich des Bewerbercenters.
11.07.2023
Stand Umsetzung bis Bericht 3
Desksharing wurde bei der Stadtverwaltung Köln als Ausprägung des Neuen Arbeitens iden-
tifiziert. Mehrere Dienststellen befinden sich bereits in der Pilotierung von Desksharing. Seit
dem Jahr 2023 soll diese Arbeitsform forciert werden durch eine zentrale Koordination, stadt-
weite Standards und eine sukzessive Ausweitung innerhalb der Stadtverwaltung Köln.
Stand: Maßnahme umgesetzt
4. HF4: Information und Kommunikation
4.1 Ziel: „Bündnis BerufLeben“ - gebündelt und übersichtlich
Messkriterium: Im Intranet ist ein Portal zu Themen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
verfügbar, das stetig erweitert, aktualisiert und spezifiziert wird.
Status: Ziel erreicht
Kommentar: Im Intranet wurde ein eigener Bereich zum Thema Vereinbarkeit einge-
richtet. Dadurch wird die Sichtbarkeit des Themas verbessert und die Mitar-
beitenden haben die Möglichkeit sich besser über die vielfältigen Ange-
bote zu informieren.
Zukunft / Potenzial: Das Portal wird stetig ausgebaut und aktualisiert.
4.1.1 Maßnahme:
Schrittweise Entwicklung und Aufbau eines Intranet-Portals zu Themen der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie mit einer übersichtlichen Darstellung aller vorhandenen und im Verlauf der
nächsten Zeit zu realisierenden, familienbewussten und mitarbeitendenorientierten Angebo-
ten.
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln
Umsetzung bis: Bericht 3
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Ein Konzept für den Aufbau eines Portals z u Vereinbarkeitsthemen ist erarbeitet und soll zeitnah
umgesetzt werden. Im ersten Schritt soll auf einer zentralen Themenseite möglichst nutzerorien-
tiert alle inhaltlichen Informationen gebündelt zur Verfügung gestellt werden. Mit Blick auf die
breite Spannweite der Themenfelder wird sich der gesamte Aufbau über einen längeren Zeitrah-
men erstrecken. Die Seite mit dem Namen „Familie & BerufLeben“ wird unter der Rubrik Personal
eingebunden. Zudem erstellen die am Bündnis BerufLeben beteiligten Ämter (I/1 und 11) jeweils
eine Unterseite im Intranet zum Bündnis BerufLeben. Diese dienen zur Information über das
Bündnis, der Vorstellung des Teams und anderen Themen, wie z.B. den Jahresberichten. Eine
Umsetzung des Intranetportals ist noch in 2021 geplant.
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Das aktuelle Intranetportal zu den Vereinbarkeitsthemen wurde im dritten Quartal in 2021 imple-
mentiert und seit dem sukzessiv ergänzt, zuletzt mit der Seite „Führen in Teilzeit“. Es ist vorgese-
hen das neue Intranetportal basierend auf dem Layout der Arbeitgeberinmarke „Wir machen
Köln“ umzugestalten. Alle Vereinbarkeitsthemen sollen dann unter der Seite von Bündnis Beruf-
Leben angezeigt werden. So soll ein einheitliches, gebündeltes und übersichtliches Portal zu al-
len Vereinbarkeitsthemen entstehen. Aktuell wird der Entwurf mit den beteiligten Ämtern abge-
stimmt. Das neue Portal soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 veröffentlicht wer-
den.
Stand Umsetzung bis Bericht 3
Die Intranetseiten des Bündnisses BerufLeben sind online und bieten einen umfassenden Über-
blick über die aktuellen Vereinbarkeitsmaßnahmen. Die Informationen werden stetig ergänzt und
bei Bedarf zeitnah aktualisiert.
Anlage Bericht 3:
11.07.2023
Screenshots Intranetseiten
Stand: Maßnahme umgesetzt
4.2 Ziel: Ausbau der Kommunikationsformate und Etablierung einer Willkommenskultur
Messkriterium: Beratungsstelle ist eingerichtet und personell besetzt; Dokumentation
von exemplarischen Beratungen für unterschiedlichen Belange; Netz-
werkangebote gemacht, Akzeptanz und Fortführung dokumentiert; Prü-
fung von Willkommens-Paket und Hospitanz-Angebot erfolgt, ergeb-
nisentsprechendes Fortfahren dokumentiert.
Status: Ziel erreicht
Kommentar: siehe einzelne Maßnahmen
4.2.1 Maßnahme:
Einrichtung einer koordinierenden / wegweisenden Beratungsstelle für alle Fragen rund um die
Vereinbarkeit: bspw. zu
- Möglichkeiten der DV-kompatiblen Gestaltung von Arbeitszeit oder Arbeitsort
für die Dienststellen
- Unterstützung bei persönlichen Herausforderungen der Vereinbarkeit von privaten
und beruflichen Erfordernissen für Kolleginnen und Kollegen
->„Plötzlich Pflege“, „Elternzeit – wie geht’s?“, „Eltern geworden – Was melde ich wo?“
Zielgruppe: Alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Köln
Umsetzung bis: Bericht 1
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Im Projektteam Bündnis BerufLeben sind aktuell zwei Mitglieder mit einer zertifizierten
Coaching-Ausbildung eingesetzt. Im ersten Jahr fragten vermehrt Mitarbeitende um Beratungen zu
Homeoffice, Teilzeitkarrieren und Führen in Teilzeit an. Für die Themen rund um d i e Eltern-
zeit wird aktuell das Fachwissen aufgebaut. Dementsprechend kann sich zum jetzigen Zeit-
punkt zu allen allgemeinen Fragen rund um die Vereinbarkeitsthemen an das Projektteam ge-
wandt werden. Für spezifische Fragen wird an einer Übersicht des Beratungsnetzwerkes in
Köln gearbeitet. Zu dieser Maßnahme ist das Bündnis BerufLeben in der fortlaufenden Um-
setzung.
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Aus Kapazitätsgründen wurde die Umsetzung bis zu Bericht 3 verschoben. Für die Kolleginnen
und Kollegen steht das Intranetportal mit ergänzenden Informationen zur Verfügung. Zudem in-
formiert die Willkommensmappe über die Vereinbarkeitsthemen.
Stand Umsetzung bis Bericht 3
Die Mitarbeitenden haben zahlreiche Möglichkeiten sich über die Vereinbarkeitsthemen zu informie-
ren. Die Beschäftigten erhalten erste Informationen über den Themenbereich Vereinbarkeit in der
Willkommensmappe oder auf den Internetseiten oder Intranetseiten der Stadt Köln (siehe Arbeitge-
berinnenvorteile). Weitergehende Informationen sind auf den Intranetseiten des Bündnisses BerufLe-
ben zu finden. Darüber hinaus steht das Bündnis BerufLeben über eine zentrale Rufnummer für Fra-
gen rund um die Vereinbarkeit zur Verfügung.
Stand: Maßnahme umgesetzt
4.2.2 Maßnahme:
Unterstützung von Netzwerken von Mitarbeitenden mit Vereinbarkeitsthemen z.B.
- Aufbau eines Väternetzwerkes (z. B. „Mittags-Stammtisch“ für Kin)
- Beurlaubtentreffen (Eltern und Pflegende)
Zielgruppe: Alle mit Interesse an einem stadtverwaltungsinternen Austausch
11.07.2023
zu Vereinbarkeitsthemen (Väter / Elternzeitler*innen / Pfle-
gende)
Umsetzung bis: Bericht 2
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Zur Unterstützung des Aufbaus eines städtischen Väternetzwerkes, wurde die Väter gGmbH als
begleitender Dienstleister engagiert. Zunächst war vorgesehen, im Januar 2021 einen Präsenz-
workshop durchzuführen, der nun aufgrund der Hygieneeinschränkungen durch Corona im Mai/Juni
2021 in zwei digitalen halbtägigen Formaten umgesetzt wird. Der hierauf aufbauende Strategie-
workshop ist für Juli 2021 geplant.
Auch die Treffen von Beurlaubten in Elternzeit waren als Präsenztreffen für November und
Dezember 2020 vorbereitet, konnten aber aufgrund des zweiten Lockdowns in dieser Form
nicht durchgeführt werden.
Mit dem Videokonferenztool BigBlueButton, das die Stadt Köln im Frühjahr 2021 eingekauft hat,
wird die aktive digitale Umsetzung mit einer größeren Teilnehmer*innenzahl möglich, so dass auch
Datenschutzbestimmungen vollständig berücksichtigt werden können. Aktuell sind vier Veran-
staltungen im Juni 2021 fest terminiert. Gleichzeitig beinhalten die Beurlaubtentreffen auch eine
Nutzer*innenanlyse für das zu erstellende Drei-Phasen-Konzept.
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Mit der Unterstützung von „conpadres“ (Väter gGmbH), wurde im Juni 2021 die Kerngruppe
des Väternetzwerks der Stadt Köln gegründet. Im Anschluss folgte ein Strategieworkshop
zur Ermittlung der nächsten Schritte. Neben der Bestimmung eines Leitbilds und des Na-
mens „stadtväter“, erhielt das Netzwerk sein eigenes Aktionszeichen.
Aktuell trifft sich die Kerngruppe regelmäßig, um den Ausbau des Netzwerks voranzutrei-
ben.
Das Netzwerk wird sukzessiv durch verschiedene Maßnahmen bekannt gemacht (Online
Veranstaltung „Wissen to go“, Beitrag in der „Stadt intern“). Eine Auftaktveranstaltung befin-
det sich derzeit in der Planung und wird voraussichtlich Ende August 2022/Anfang Septem-
ber 2022 stattfinden.
Ein Konzept zum Väternetzwerk befindet sich in der Fertigstellung.
Umsetzungsschritte Bericht 3:
Im August 2022 hat die Kick-off-Veranstaltung für das Väternetzwerk stattgefunden. Die Mitglie-
deranzahl des Netzwerkes hat sich alleine durch diese Veranstaltung mehr als verdoppelt. Inzwi-
schen zählt das Netzwerk bereits über 140 Mitglieder. Aktuell wird ein Blog für das Väternetzwerk
eingerichtet. Auch für das Jahr 2023 wurde eine Mitgliedschaft im Väternetzwerk "conpadres"
finanziert. Hier stehen den Männern mit Erziehungsauftrag zahlreiche Informationen, Online-We-
binare und Online-Treffen zur Verfügung. Darüber hinaus wurde ein Angebot für Trennungsväter
eingekauft.
Anlage Bericht 3:
Programm Väternetzwerk
Information zur Kick-off-Veranstaltung
Stand: Maßnahme umgesetzt
4.2.3 Maßnahme:
PRÜFUNG :
Konzeption eines kompakten Willkommens-Pakets mit persönlicher Paten-Einführung
(=Optimierung des Einbindungs- und Einarbeitungs-Prozesses)
ggf. ergänzt um Hospitationen in unterschiedlichen Bereichen
(=vormals bewährte Praxis zur internen fachlichen Vernetzung)
Zielgruppe: Alle bei der Stadtverwaltung (wieder-) Neu-Einsteigenden und
Paten-Kolleg*innen
11.07.2023
Umsetzung bis: Bericht 2
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Mit einer gut funktionierenden Willkommenskultur soll erreicht werden, dass sich neue Kol-
leg*innen bei der Stadt Köln willkommen fühlen. Hierfür wurde ein Maßnahmen- und Metho-
denpaket geschnürt, um neuen Mitarbeitenden ab dem Zeitpunkt der Zusage zur Einstellung bis
100 Tage nach Arbeitsbeginn einen angenehmen Start und einen optimalen Eingliederungs-
prozess in der neuen Arbeitsumgebung zu bereiten. Das Konzept Willkommenskultur bei der
Stadt Köln enthält Informationen und Empfehlungen für einen erfolgreichen Onboarding-Pro-
zess. Zur Begrüßung erhalten neue Mitarbeitende bereits seit März 2020 eine Willkommens-
mappe mit weitreichenden Informationen über die Stadt Köln. Das Konzept zur Willkommens-
kultur soll als fester Bestandteil bei der Einführung neuer Mitarbeitender unterstützen. Es um-
fasst - neben der Willkommensmappe - drei weitere Bausteine, die im städtischen Intranet für
alle Mitarbeitenden verfügbar sind und den Einarbeitungsprozess unterstützen.
• Ein Willkommenskonzept für die Dienststellen zur Information, Inspiration und Orientierung.
• Ein Konzept zur Einarbeitung von Mitarbeitenden in den Dienststellen (inklusive eines Modells zur
Übernahme von Patenschaften, unterstützender Checklisten, Gesprächsleitfäden und
E-Mail-Vorlagen).
• Umfangreiche Informationen und Tipps von A-Z für neue Mitarbeitende.
Zukünftig sollen die genannten vier Bausteine konsequent stadtweit umgesetzt werden. Der
Onboarding-Prozess wird zudem stetig mithilfe von Evaluationsbögen durch die neuen Mit-
arbeitenden bewertet. Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv. Die Anregungen sind
Ausgangspunkt für künftige Weiterentwicklungen. Zudem sind Innovationsformate, wie Im-
pulsvorträge durch Keynote-Speaker sowie Onboarding-Days für neue Mitarbeitende geplant.
Stand: Maßnahme umgesetzt
5. HF5: Führung
5.1 Ziel: Weiterentwicklung der Führungskompetenzen der Kolleg*innen mit Führungsaufgaben zum
Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Messkriterium: Dokumentation
- der Gelegenheiten und Veranstaltungen, bei denen Aspekte der
Vereinbarkeit an Führungskräfte heran getragen wurden
und
- der Implementierung von Kommunikationswegen zum Thema
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Status: Ziel erreicht
5.1.1 Maßnahme:
Erste Information an alle Beigeordneten, alle Amtsleitungen und deren Stellvertretungen im Rah-
men des Amtsleitungstages am 9.6.2020 über generelle Ziele und Maßnahmen der strategischen
Partnerschaft „Bündnis BerufLeben“ und Ausblicke auf die Auditierung
„berufundfamilie“
Zielgruppe: Oberbürgermeisterin, alle Beigeordneten, Amtsleitungen und
Stellvertretungen, Stabsstellen
Umsetzung bis: Bericht 1
Umsetzungsschritte Bericht 1:
In Anbetracht der Rahmenbedingungen aufgrund der Corona-Pandemie konnte
der Amtsleitungstag nicht wie geplant in Präsenz stattfinden.
11.07.2023
Die Auditziele wurden daher über das Intranet an alle Mitarbeitenden gleichermaßen
kommuniziert und bekannt gemacht. Siehe hierzu auch Punkt 5.1.2.
Stand: Maßnahme gestrichen
5.1.2 Maßnahme:
Schrittweise Fortsetzung der internen, einheitlichen Kommunikationskampagne und Einbindung
aller Mitarbeitenden mit Führungsaufgaben, Information über die Ziele aus dem Auditierungs-
prozess und die aktuellen Maßnahmen in allen Dezernatsrunden mittels der allen Führungskräf-
ten zur Verfügung gestellten ausgearbeiteten Präsentation (top – down)
Zielgruppe: Alle städtischen Führungskräfte und Mitarbeitende
Umsetzung bis: Bericht 1
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Auch eine Top-Down-Strategie fiel den neuen Rahmenbedingungen zum Opfer.
Die Auditziele wurden daher über das Intranet direkt an alle Mitarbeitenden gleichermaßen
kommuniziert und bekannt gemacht. In Zuge dessen wurden eine Handoutmappe mit Präsentation
und Hintergrundinformationen sowie ein Erklärvideo für alle im Intranet hinterlegt.
Stand: Maßnahme umge setzt
5.1.3 Maßnahme:
Festigung des Themas Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Grundhaltung der städtischen
Führungskräfte:
- Einbindung des Themas im neuen Beurteilungsverfahren
- Einbindung des Themas in die Personal- und Klimagespräche
Zielgruppe: Alle städtischen Führungskräfte
Umsetzung bis: Bericht 2
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Mit dem Kölner Kompetenzmodell werden die Kompetenzen beschrieben, die für eine erfolgrei-
che Aufgabenerledigung, heute und in Zukunft, erforderlich sind. Die Stadt Köln definiert mit
dem Kölner Kompetenzmodell ihre Anforderungen an Führungskräfte und Mitarbeitende. In der
für Führungskräfte besonders relevant erachteten Kompetenz „Förderung von Individualität
und Vielfalt“ ist die Verhaltensbeschreibung „Fördert und unterstützt bei der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie“ verankert.
Das Kölner Kompetenzmodell bildet auch die Basis für die Entwicklung eines neuen Beurteilungs-
systems und die Anpassung der Personal - und Klimagespräche. Somit ist ein wichtiger Grundstein
bereits gelegt.
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Das Kölner Kompetenzmodell (KKM) ist haltungsgebend für alle Mitarbeitenden der Stadtverwal-
tung. Die Verhaltensanker im KKM stellen ein gemeinsames Verständnis der jeweiligen Kompe-
tenz her und geben Orientierung, welche Anforderungen die Stadt Köln konkret an Ihre Füh-
rungskräfte und Mitarbeitende stellt. In der für Führungskräfte besonders relevanten Kompetenz
„Förderung von Individualität und Vielfalt“ ist definiert: "Unterstützt Frauen und Männer bei der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie".
Aktuell wird die städtische Personalbeurteilung neukonzipiert. Das KKM ist Basis für die Entwick-
lung des neuen Beurteilungssystems und die Anpassung bestehender Gesprächsformate, wie
das Personal- und Klimagespräch.
Stand: Umsetzung Bericht 3
Umsetzungsschritte Bericht 3:
Die Neukonzipierung der Personalbeurteilung dauert noch an. Das Thema Vereinbarkeit von Beruf
und Familie findet entsprechende Berücksichtigung.
Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt
11.07.2023
5.2 Ziel: Realisierung von weiteren VZ(-x)-Führungspositionen (Führen in Teilzeit)
Messkriterium: Dokumentation von Konzept und durchgeführten Aktivitäten sowie
entsprechenden Stellenbesetzungen und zugehörigen Erfahrungen
5.2.1 Maßnahme:
Weiterentwicklung von Führung in VZ( -x) (=Teilzeitkarrieren) s. auch HF 2.1
- Unterstützung der Dienststellen bei individuellen Lösungswegen
zur Führung in VZ(-x) (=Teilzeit)
- Teilzeitführungs-Checkliste zur (Vorab-) Selbstreflexion und Prüfung
- Networking-Möglichkeiten für Führungskräfte VZ( -x) (in Teilzeit) schaffen Ziel-
gruppe: potentielle und aktuelle Führungskräfte in VZ(-x) (=Teilzeit)
Umsetzung bis: Bericht 2
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Ein umfangreiches Strategiepapier zu "Führen in Teilzeit" wurde auf der Grundlage von drei Work-
shops erstellt. Diese setzten sich aus Teilnehmenden verschiedener Pilotämter zusammen. Darüber
hinaus gehörten die Teilnehmenden folgenden Personengruppen an:
- Mitarbeitende von Führungskräften in Teilzeit
- Führungskräfte in Teilzeit
- Führungskräfte von Führungskräften in Teilzeit
Aus den hier gewonnenen Erkenntnissen wurden die Handlungsfelder identifiziert, die im o. g.
Konzept aufgenommen wurden.
Integrierte Checklisten zur Eigenanalyse und Analyse der jeweiligen Führungspositionen unter-
stützen die Umsetzung. Das Strategiepapier wird in Form einer Online-Broschüre mit digital ausfüll-
baren Checklisten allen Mitarbeitenden im Intranet zur Verfügung gestellt. Eine Veröffentlichung
und die damit zusammenhängende Marketingstrategien befinden sich in der aktuellen Umsetzung.
Es sind auf Anfrage individuelle Workshops mit verschiedenen Dienststellen vorgesehen.
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Im Januar und Februar 2022 wurden insgesamt drei Workshops mit ca. 60 Teilnehmenden
durchgeführt, um das Strategiepapier „Führen in Teilzeit“ vorzustellen, sowie mögliche Vorurteile
abzubauen und Lösungsvorschläge an die Hand zu geben. Anschließend wurde eine Intranet-
seite zum Thema „Führen in Teilzeit“ mit der Online-Broschüre und einem Video veröffentlicht. In
dem Video befragt eine Kinderreporter*in Führungskräfte zu „ Führen in Teilzeit“ bei der Stadt
Köln. Im Sommer 2022 sollen weitere Workshops im Führungskräftenetzwerk der Stadt Köln
stattfinden. Zudem ist vorgesehen in der Mitarbeitenden Zeitschrift „Stadt intern“ Interviews von
Führungskräften, die in Teilzeit arbeiten, zu veröffentlichen.
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützt bei individuellen Anfragen zum
Thema Führen in Teilzeit.
Stand: Maßnahme umgesetzt
6. HF6: Personalentwicklung
6.1 Ziel: Systematische Förderung von Beschäftigten in VZ(-x) (= Teilzeit)
Messkriterium: Dokumentation der
- Förderung familienengagierter Beschäftigter mit VZ(-x) (= Teilzeit)
- Fortbildungsangebote in familienkompatiblen Zeit-Blöcken
- Umsetzung des Drei-Phasen-Konzepts
Status: Ziel erreicht
Kommentar: Den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden wurde insbesondere
durch die Behandlung des Themas Teilzeitarbeit Rechnung getragen. Die
nachstehenden Maßnahmen zeigen, dass viele Angebote jetzt (besser) in
11.07.2023
Teilzeit angenommen werden können und die Teilzeitarbeit von der Arbeit-
geberin unterstützt wird. Auch wenn das Konzept zur Beurlaubung noch
nicht fertiggestellt wurde, haben wir uns schon auf den Weg dorthin ge-
macht und wertvolle Vorarbeit für das Konzept geleistet.
Zukunft / Potenzial: Wir sind der Überzeugung, dass flexible Arbeitsmodelle nicht nur den Bedürf-
nissen unserer Mitarbeitenden entgegenkommen, sondern auch für die
Stadtverwaltung von Vorteil sind. Daher werden zusätzliche Maßnahmen die
Teilzeit betreffend auch in die neu e Zielvereinbarung aufgenommen.
6.1.1 Maßnahme:
Förderung von Karrieren mit unterschiedlichen Arbeitszeitvolumen (Teilzeit-Karrieren) und
deren gleichberechtigte Teilhabe an Fortbildungen
- auch von Beurlaubten in Elternzeit
- ggf. Erprobung des Angebots von Kinderbetreuung im Bedarfsfall
(s. auch Punkt 8.1.1 Einkauf eines Familienservices)
Zielgruppe: Alle Beschäftigten mit einem Arbeitszeitumfang VZ(-x)
(=Teilzeitbeschäftigte)
Umsetzung bis: Bericht 2
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Diese Thematik wird auch im Zusammenhang mit der Erstellung des Drei -Phasen-Konzepts aufgegrif-
fen. Siehe auch 6.1.3.
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Informationen zu Teilzeitkarrieren finden sich unter dem Punkt „Führen in Teilzeit“ 5.2.11. und Informa-
tionen zum Thema Fortbildungspro gramm werden unter Punkt 6.1.2 aufgeführt.
Stand Umsetzung bis Bericht 3
Alle Stellenausschreibung werden zur Förderung von Teilzeitarbeit inzwischen mit dem Zusatz „Die
Beschäftigung ist in Teilzeit und Vollzeit möglich“ veröffentlicht. Das Vorhaben einen Familienservice
einzukaufen bleibt weiterhin bestehen und wird in die neue Zielvereinbarung erneut aufgenommen.
Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt
6.1.2 Maßnahme:
Erprobung erster Schritte von Fortbildungsangeboten in kompatiblen Zeitblö-
cken für VZ(-x) (=Teilzeitkräfte)
Zielgruppe: Alle Beschäftigten mit einem Arbeitszeitumfang VZ(-x)
Umsetzung bis: Bericht 2
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Neben vielen Halbtags-Seminaren wie z.B. Rückengesundheit, Medienarbeit und Fachschulungen
gibt es Seminare, die explizit auf mehrere halbe Tage verteilt sind, um auch Teilzeitkräften eine
Teilnahme zu ermöglichen. Z.B.:
• Training Stark im Stress (3x ½ Tag)
• Vereinbarkeit von Beruf und Pflege (2x ½ Tag)
• Spezielle Seminare für Mitarbeitende im Schulsekretariat (2x ½ Tag)
Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit das Angebot für Seminare in kompatiblen Zeitblöcken noch
erweitert werden kann. Neu konzipiert sind Angebote zu aktuell stark nachgefragten Themen, die
auch digital abgebildet werden können. In zielgruppenorientierten Zeitblöcken werden nunmehr
auch folgende Seminare angeboten:
• Anti-Ärger-Kurs
• Videokonferenzen souverän moderieren
• Telefonkonferenzen professionell organisieren und moderieren
In kurzer Zeit konnten hierfür 37 Durchführungen vereinbart werden.
11.07.2023
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Das Fortbildungsprogramm für die städtischen Mitarbeitenden umfasst eine ganze Reihe an Se-
minarangeboten, die in teilzeitfreundlichem und -kompatiblem Umfang angeboten werden.
Im Zuge der Weiterentwicklung des Programms für das Jahr 2022 werden von insgesamt 17
neuen Seminarangeboten 8 ebenfalls in teilzeitfreundlichen Formaten angeboten. Darüber hin-
aus gibt es unterjährig zahlreiche mehrstündige oder halbtägige Wissens- und Impulsformate z.B.
auch der Verwaltungsreform, des betrieblichen Gesundheitsmanagements, des Rechtsamtes und
des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern.
Ferner schreitet die Digitalisierung von Lerneinheiten weiter voran. Aufgrund ihrer örtlichen und
zeitlichen Unabhängigkeit stellen sie gleichfalls ein besonderes Fortbildungsangebot für Teilzeit-
kräfte dar. Beispielsweise gibt es für Führungskräfte ein mit Begleitmaterial versehenes Lernvi-
deo zum Thema Personal- und Entwicklungsgespräch. Der Aufruf zu einem Videowettbewerb
unter den Mitarbeitenden war zudem sehr erfolgreich. Im Ergebnis stehen hierdurch zahlreiche
neue, kreative wie gewinnbringende „Wissenshappen“ zur Verfügung und digitales Lernen erfreut
sich größerer Akzeptanz.
Diese Entwicklung wird auch weiterhin forciert.
Stand: Maßnahme umgesetzt
6.1.3 Maßnahme:
Entwicklung und schrittweise Umsetzung eines Drei-Phasen-Konzepts zum Umgang mit zeitlich
befristeten Freistellungen unter Berücksichtigung von
- Micro-Beschäftigung,
- Qualifikations-Updates für Langzeit-Freigestellte
Zielgruppe: Alle Beschäftigten mit familienbedingter Freistellungszeit
Umsetzung bis: Bericht 2
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Im Rahmen der vier digitalen Beurlaubtentreffen wird jeweils eine Nutzer*innenana-
lyse durchgeführt, die in das 3-Phasen-Konzept mit einfließt. Siehe auch 4.2.2.
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Die Ergebnisse aus der Nutzer*innenanalyse der Beurlaubtentreffen (siehe 4.2.2) sind Grundlage
für das Drei-Phasen-Konzept, das aktuell von einer Arbeitsgruppe entwickelt wird.
Stand Umsetzung bis Bericht 3 :
Das Konzept befindet sich in der Entwicklung. Es soll neben einem Drei-Phasen-Konzept, rechtliche
Grundlagen für Beurlaubungen sowie Handlungsempfehlungen und Textvorschläge für die Perso-
nalarbeit enthalten. Aufgrund des großen Umfangs und Einbindung verschiedener Dienststellen
konnte die Maßnahme noch nicht gänzlich umgesetzt werden und wird in die neue Zielvereinba-
rung verschoben.
Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt
7. HF7: Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen
In diesem Handlungsfeld wurden keine Ziele und Maßnahmen vereinbart.
8. HF8: Service für Familien
8.1 Ziel: Bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsangebote für Nachwuchs
Messkriterium: Dokumentation der Realisierungsschritte bzgl.
- Einkauf eines Familienservices
- Anschaffung von Spielekoffern
- betrieblich unterstützter Regel-Kinderbetreuung
11.07.2023
8.1.1 Maßnahme:
Einkauf eines Familienservices für die Beratung und Unterstützung der Betreuung von Kindern
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln
Umsetzung bis: Bericht 1
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Es wurde eine aufwändige Marktrecherche durchgeführt, die Inhalte zum Vergabeverfahren
sind aktuell in der internen Abstimmung.
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Aus Kapazitätsgründen und aufgrund der Komplexität der Aufgabe, wurde die Umsetzung bis zu
Bericht 3 verschoben.
Stand Umsetzung bis Bericht 3
Status: Ziel teilweise erreicht
Kommentar: Viele familienfreundliche Maßnahmen konnten im ersten Auditierungszeit-
raum umgesetzt werden. Hierzu gehören auch die Themen Teilzeit und mobi-
les Arbeiten. Einen Familienservice anbieten zu können, ist ein Anliegen,
welches mit der Re-Auditierung weiterhin verfolgt wird.
8.1.2 Maßnahme:
Anschaffung von Spielekoffern, mit denen ein Kind in einem akuten Betreuungsnotfall im
eigenen Büro für eine Weile beschäftigt werden kann – mit Angeboten für unterschiedliche
Altersgruppen bis Grundschulalter
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln mit Kindern im
betreuungsbedürftigen Alter
Umsetzung bis: Bericht 1
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Ein Prototyp des Spielekoffers wurde vom Projektteam "Bündnis BerufLeben" bestückt und zur
Ansicht zur Verfügung gestellt. Es wurde darauf geachtet, dass der gesamte Inhalt über das
stadtinterne Einkaufssystem bestellt werden kann, somit wird allen Dienststellen eine verein-
fachte Anschaffung ermöglicht. Für den Umgang mit dem Spielekoffer wurde eine Anleitung so-
wie ein Hygienekonzept erstellt.
Ein Marketingkonzept zur Veröffentlichung wurde bereits erstellt, wird aber erst umgesetzt, sobald
die Rahmenbedingungen das Mitbringen eines Kindes in die Büroräume wieder ohne gesund-
heitliche Bedenken zulassen.
Stand: Maßnahme umgesetzt
8.1.3 Maßnahme:
Aufbau eines betrieblichen Angebotes / Kontingentes an Kita-Betreuungsplätzen bzw. Beleg-
plätzen für Kinder von städtischen Mitarbeitenden im Stadtgebiet u.a. mittels der Förderung
von Großtagespflegen
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln mit Kindern im
betreuungsbedürftigen Alter
Umsetzung bis: Bericht 2
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Das betriebliche Angebot von Kontingentplätzen ist mit einem Kita-Neubau, freiwerdenden Plät-
zen in einer bestehenden Kita und zwei innenstadtnahen Großtagespflegen für U3-Kinder in Planung.
Die ersten Plätze, voraussichtlich in einer Großstagespflege, sollen noch in 2021 besetzt werden.
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Gemeinsam mit dem Familienbüro des Amtes für Kinder, Jugend und Familie hat das Bündnis
BerufLeben ein Betreuungsangebot für die Kinder von Mitarbeitenden aufgebaut. Im Januar 2021
11.07.2023
startete die erste betriebliche Großtagespflege „Kölner Stadtspatzen“ am Alter Markt. Seit Feb-
ruar 2022 gibt es zudem betriebseigene Kita-Plätze in dem Stadtgebiet Kalk. Im Mai 2022 öffnete
die nächste Großtagespflege in Deutz. Das Angebot an Betreuungsplätzen wird zukünftig noch
weiter ausgebaut.
Stand: Maßnahme umgesetzt
8.2 Ziel: Bedarfsorientierte Angebote zur Unterstützung von Pflegebedarfen
Messkriterium: Dokumentation der Realisierungsschritte bzgl.
- Unterstützungsservice in Pflegefragen
- Überprüfung des Einsatzes von Pflegekoordinator*innen
Status: Ziel erreicht
Kommentar: Wichtig ist es, die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und
Pflege zu begleiten und zu unterstützen . Hierzu gehören vor allen Dingen
die Transparenz über die Angebote der Arbeitgeberin, wie die Benennung
weiterführender Informationsquellen.
Zukunft / Potenzial: Es wird sich aktiv mit dem Thema Pflege auseinander gesetzt, um den
Mitarbeitenden mehr Informationen und Hilfe zu bieten. Entsprechende
Maßnahmen finden sich in der neuen Zielvereinbarung der Re-Auditie-
rung.
8.2.1 Maßnahme:
Einkauf der Serviceleistungen eines Familienservices für die Beratung
und Unterstützung in Pflegefragen
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln mit unterstützungs- und/oder
pflegebedürftigen Angehörigen
Umsetzung bis: Bericht 1
Umsetzungsschritte Bericht 1:
Es wurde eine aufwändige Marktrecherche durchgeführt, die Inhalte zum Vergabeverfah-
ren sind aktuell in der internen Abstimmung. Hiernach wird das Vergabeverfahren einge-
leitet.
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Aus Kapazitätsgründen wurde die Umsetzung bis zu Bericht 3 verschoben.
Umsetzungsschritte Bericht 3:
Der Einkauf eines Pflegeservice wird zusammen mit dem Einkauf eines Familienservices geplant.
Die Umsetzung dieses Ziels ist weiterhin aktuell und wird in die neue Zielvereinbarung der
Re-Auditierung verschoben.
Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt.
8.2.2 Maßnahme:
Prüfung der Möglichkeit des Einsatzes von Pflegekoordinator*innen
in Kooperation mit dem Projektteam BerufLeben
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln mit unterstützungs- und/oder
pflegebedürftigen Angehörigen
Umsetzung bis: Bericht 3
Umsetzungsschritte Bericht 1:
kein Eintrag
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Kein Eintrag
11.07.2023
Stand Umsetzung bis Bericht 3 :
Das Bündnis BerufLeben bereitet zurzeit eine aufwändige Pflegeinformationsseite auf den Intranetsei-
ten vor.
Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt
8.3 Ziel: Bedarfsgerechter Ausbau eines Location-Services
Messkriterium: Location-Service erwogen und ergebnisentsprechende Umsetzung
8.3.1 Maßnahme:
Prüfung der Möglichkeiten zur Unterstützung von neuen Mitarbeitenden durch eines
Location-Service inkl.
- eines Job-Angebots für Partner*in bei der Stadt Köln (Duale Karrieren) oder Kooperations-
partnern (z.B. Stadtwerkekonzerne, Bünd nispartner „Mit Frauen in Führung“) und
- weiteren Infrastruktur-Informationen zu Sport, Freizeit, Kinderbetreuung, Schulen
bspw. seitens eines Familienservices
Zielgruppe: Alle Interessent*innen resp. neu zuziehende*n Mitarbeitende*n und ihr*e
Angehörige*r
Umsetzung bis: Bericht 3
Umsetzungsschritte Bericht 1:
kein Eintrag
Umsetzungsschritte Bericht 2:
Kein Eintrag
Stand Umsetzung bis Bericht 3 :
Das Personal- und Verwaltungsmanagement informiert auf den Internetseiten unter "Mach Köln" über
alle Arbeitgeberinnenvorteile, wie z. B. Betriebssportgruppe, Kinderbetreuung, etc. Ferner finden sich
auf den städtischen Internetseiten zahlreiche Angebote zu den Kölner Schulen, inklusive Stadtkarten-
ansicht.
Anlage Bericht 3:
https://www.stadt -koeln.de/artikel/72140/index.html
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/schulformen/suche-kolner-schulen
Stand: Maßnahme teilweise umgesetzt
Anlage 03 zu 4.2.1 - Willkommensmappe
90370 Zeichen
Willkommensmappe
bei der Stadtverwaltung Köln
als zukünftige*r
Köln
Macher in
Herzlich
willkommen
*
Herzlich willkommen als
zukünftige*r Köln Macher*in
bei der Stadtverwaltung Köln
Herzlich willkommen als
zukünftige*r Köln Macher*in
bei der Stadtverwaltung Köln
Seite 4
Vorwort
Liebe Kolleg*innen,
herzlich willkommen bei der Stadt Köln!
Ich freue mich sehr, dass Sie nun Teil unseres Teams sind
und die bunte Vielfalt unseres Unt ernehmens Stadt Köln
bereichern.
Ich bin mir sicher, dass Sie sich Ihren Aufgaben mit Engagement und Herz widmen werden.
Gemeinsam mit Ihren Vorgesetzten und Ihren Kolleg*innen werden Sie ab heute unsere Stadt
mitgestalten.
Hierbei möchten wir Sie mit dieser Willkommensmappe unterstützen und Ihnen den Einstieg so
leicht wie möglich gestalten. Ihre Vorgesetzten und Kolleg*innen werden Ihnen mit Rat und Tat
zur Seite stehen.
Mir ist es persönlich wichtig, dass Sie sich bei uns wohlfühlen. Ich wünsche mir, dass Sie gerne
für die Stadt Köln arbeiten und sich für Ihre neuen Aufgaben begeistern können. Scheuen Sie
Seite 5
also nicht davor zurück, Fragen zu stellen, den Austausch zu suchen, Dinge auch mal kritisch
zu beleuchten und Ihre Ideen einzubringen. Frischer Wind tut unserer Verwaltung gut, daher
sind Ihre Anregungen jederzeit willkommen. Nur so können wir unser Unternehmen Stadt Köln
gemeinsam weiter nach vorne bringen und sicherstellen, dass wir die aktuellen und die zukünftigen
Herausforderungen bestmöglich und im Sinne unserer Kölner Bürger*innen meistern.
Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Start in Ihr neues Aufgabengebiet, viel Freude bei der
täglichen Arbeit und danke Ihnen bereits jetzt für Ihren Einsatz.
Herzliche Grüße
Ihre
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin
Seite 6
Inhaltsverzeichnis
Vorwort .......................................................................................................4
1. Wissenswertes über das Stadtgebiet Köln .................................................8
1.1 Wie ist das Stadtgebiet aufgebaut? ................................................................................. 9
1.2 Welche Stadtbezirke gibt es? ........................................................................................ 10
2. Wissenswertes über Ihre Arbeitgeberin ..................................................12
2.1 Zahlen und Daten zu Ihren neuen Kolleg*innen ............................................................. 13
2.2 Ihr Zugang zum städtischen IntraNet ............................................................................. 15
2.2.1 Welche Informationen gibt es in unserem IntraNet? ............................................. 15
2.2.2 Wo finde ich was? ................................................................................................. 15
2.2.3 Wieso sind die Schlagworte für Ihre Willkommensmappe wichtig? ....................... 16
2.2.4 Ab wann könne n Sie auf das städtische IntraNet zugreifen? .................................. 16
2.3 Ihre Stadtverwaltung .................................................................................................... 17
2.3.1 Wie is t die Stadtverwaltung aufgebaut? ............................................................... 17
2.3.2 Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan der Stadt Köln ...................................... 18
2.3.2.1 Was sind Organisationspläne und welche gibt es? .................................... 20
2.4 Was zeichnet unsere Kultur aus? .....................................................................................21
2.4.1 Wir machen Köln! ..................................................................................................21
2.4.2 Innovative Stadt – Sie machen den Unterschied! ................................................... 22
2.4.3 KölnerKompetenzmodell (KKM) ........................................................................... 24
2.4.4 Leitlinen ............................................................................................................... 25
3. Die Leistungen Ihrer Arbeitgeberin ..........................................................26
3.1 Moderne Arbeitgeberin ................................................................................................. 27
3.1.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf ...................................................................... 27
3.1.2 Flexible Arbeitszeitgestaltung .............................................................................. 28
3.1.3 Mobile Arbeit ....................................................................................................... 28
3.2.4 Vielfältige Teilzeitmöglichkeiten ........................................................................... 29
3.2 Gehalt und Leistungen .................................................................................................. 30
3.2.1 JobTicket .............................................................................................................. 30
3.2.2 Leistungsorientierte Bezahlung (LoB) ....................................................................31
3.2.3 KölnVorsorge – Die Sterbegeldversicherung .........................................................31
3.2.4 Rechtsschutz ........................................................................................................ 32
3.2.5 Zusatzversorgungskasse (ZVK) ............................................................................. 32
3.3 Karriere und Entwicklung .............................................................................................. 33
3.3.1 Personalentwicklung ............................................................................................ 33
3.3.2 Fortbildungsangebot ............................................................................................ 34
3.3.3 Personalentwicklungs- und Klimagespräch (PEK) .................................................. 35
3.3.4 Personalbeurteilung und Probezeit ....................................................................... 36
3.4 Vielfalt & Zusammenhalt ............................................................................................... 37
3.4.1 Diversity .............................................................................................................. 37
Seite 7
3.5 Gesundheit und Prävention ........................................................................................... 38
3.5.1 Betriebssportgemeinschaft (BSG) ......................................................................... 38
3.5.2 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ..................................................... 39
3.5.3 Zentrales Melde- und Auskunftssystem (ZeMAG) ................................................. 40
3.6 Weitere Schlagworte zu Leistungen und Vorteilen ..........................................................41
4. Häufig gestellte Fragen...........................................................................42
4.1 Fragen zur Erfassung Ihrer Arbeitszeit ............................................................................ 43
4.1.1 Wie ist meine Arbeitszeit geregelt?....................................................................... 43
4.1.2 Wie gestaltet sich meine tägliche Arbeitszeit? ..................................................... 43
4.1.3 Wie sind Ruhepausen, Ruhezeiten und Arbeitsunterbrechungen geregelt? ........... 44
4.1.4 Wie erfasse ich meine Arbeitszeit? ........................................................................ 45
4.1.5 Was ist unter dem BA Tag zu verstehen? ............................................................... 45
4.2 Fragen zur Dienst- und Arbeits befr eiung und zum Bildungsurlaub ................................. 46
4.2.1 Welche Gründe bestehen für Dienst- bzw. Arbeitsbefreiungen? ............................ 46
4.2.2 Inwiefern habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub? ................................................. 46
4.3 Fragen zum Krankmeldeverfahren und zum Entgeltersatzanspruch ............................... 47
4.3.1 Wie melde ich mich richtig krank? ........................................................................ 47
4.3.2 Habe ich Anspruch auf Entgeltersatzleistungen?................................................... 47
4.4 Fragen zum Arbeits- oder Dienstunfall ........................................................................... 48
4.4.1 Was ist ein Arbeitsunfall oder Dienstunfall? ........................................................... 48
4.4.2 Wie verhalte ich mich bei einem Unfall? ............................................................... 49
4.5 Sonstige Fragen............................................................................................................. 50
4.5.1 Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen? ............................................................. 50
4.5.2 Darf ich eine Nebentätigkeit ausüben? ................................................................. 50
4.5.3 Wie verhalte ich mich in Fällen von Korruptionsverdacht? ......................................51
4.5.4 Wie gehe ich bei technischen Schwierigkeiten vor? ................................................51
4.5.5 Wie versende ich datenschutzkonform größere Dateien? ......................................51
5. Ihre Ansprechpersonen ..........................................................................52
5.1 Ihr Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern ...................................................... 54
5.2 Ihre Personalvertretung ................................................................................................. 55
5.3 Ihre Schwerbehindertenvertretung ............................................................................... 56
5.4 Ihr Personal- und Verwaltungsmanagement .................................................................. 58
5.5 Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement ................................................................... 59
6. Neugierig geworden? .............................................................................62
6.1 Soziale Medien .............................................................................................................. 63
6.2 Städtischer Newsletter .................................................................................................. 63
6.3 Stadt intern ................................................................................................................... 64
6.4 Sag´s uns ...................................................................................................................... 65
6.5 Kölner Service-App ........................................................................................................ 65
6.6 Ihr Feedback .................................................................................................................. 66
1.
Wissenswertes über
das Stadtgebiet Köln
Wie ist das Stadtgebiet aufgebaut? Welche Stadtbezirke gibt es?
Was prägt die einzelnen Bezirke?
Im ersten Teil Ihrer Willkommensmappe erfahren Sie mehr zu
diesen Fragen!
Wie ist das Stadtgebiet aufgebaut? Welche Stadtbezirke gibt es?
Was prägt die einzelnen Bezirke?
Im ersten Teil Ihrer Willkommensmappe erfahren Sie mehr zu
diesen Fragen!
1.
Wissenswertes über
das Stadtgebiet Köln
Seite 9
1.1 Wie ist das Stadtgebiet aufgebaut?
Das Stadtgebiet Köln ist gegliedert in neun Stadtbezirke mit 86 Stadtteilen, auch Veedel
genannt. Es erstreckt sich über eine Fläche von über 405 Quadratkilometern und damit ist Köln
mit über einer Million Einwohner*innen die viertgrößte Stadt Deutschlands.
7
6
8
1
9
2
3
5
4
Rhein
Kalk
Porz
Chorweiler
Nippes Mülheim
Lindenthal
Ehrenfeld
Rodenkirchen
Innenstadt
Seite 10
1.2 Welche Stadtbezirke gibt es?
Stadtbezirk 1: Innenstadt
5 Stadtteile mit 129.055 Einwohnenden
Fokus: Mittelpunkt der Stadt
Akzente: Historisches Rathaus,
Spanischer Bau, Kölner Dom, Koelnmesse,
Köln Triangle, LANXESS Arena, MediaPark,
Oper und Schauspiel, Philharmonie,
Rheinpark, WDR-Arkaden, romanische
Kirchen
Stadtbezirk 2: Rodenkirchen
13 Stadtteile mit 111.040 Einwohnenden
Fokus: beliebtes Wohnviertel im Grünen
und am Rhein
Akzente: historischer Ortskern mit der
Maternus-Kapelle, Autobahn-Hänge-
brücke, Diakonie Michaelshoven,
Godorfer Hafen, Grüngürtel und Forst-
botanischer Garten, Maternus-Kapelle
und Rheinauen
Stadtbezirk 3: Lindenthal
9 Stadtteile mit 153.600 Einwohnenden
Fokus: Universität und beliebtes
Wohnviertel
Akzente: Einkaufsstraßen, Friedhof
„Melaten“, Max-Planck-Institut, Grün-
anlagen wie Stadtwald und Decksteiner
Weiher, Rheinenergie Stadion,
Sporthochschule, Universität
Stadtbezirk 4: Ehrenfeld
6 Stadtteile mit 109.770 Einwohnenden
Fokus: lebendiges, beliebtes Wohnviertel
für Familien und Studenten, Kulturszene
Akzente: Studenten- und Kulturszene,
Butzweilerhof, Heliosturm, Herkules-
hochhaus, Produktionsort von
4711/Kölnisch Wasser, WDR-Studios,
Zentralmoschee
Stadtbezirk 5: Nippes
7 Stadtteile mit 118.577 Einwohnenden
Fokus: attraktives Wohnviertel
Akzente: Blücherpark, Bürgerzentrum
Nippes, Colonia-Hochhaus, Flora und
Botanischer Garten, Grünanlage Nippeser
Tälchen, Neven DuMont-Haus, Niehler
Hafen, Nordpark, Pferderennbahn,
Rheinauen, Rheinseilbahn, Zoo
Stadtbezirk 6: Chorweiler
12 Stadtteile mit 82.732 Einwohnenden
Fokus: Wohn- und Industrieviertel
Akzente: Alter Ortskern Worringen,
Chorbusch, ehemaliger Rheinarm
„Worringer Bruch“, Erholungs- und
Wassersportanlage Fühlinger See,
Ford-Werke, „Dorfkirche“ Sankt Amandus,
Schloss Arff
Seite 11
Sie wollen mehr wissen?
Stadtbezirk 7: Porz
16 Stadtteile mit 114.699 Einwohnenden
Fokus: Industrie- und Wohnviertel,
Naherholungsgebiet, Flughafen
Akzente: Deutsches Zentrum für Luft-
und Raumfahrt, Gestüt Röttgen, Groov,
Gut Leidenhausen mit Heideportal,
Waldmuseum und Greifvogelstation,
Flughafen, Schloss Wahn,
Verschiebebahnhof, Wahner Heide
Stadtbezirk 8: Kalk
9 Stadtteile mit 121.637 Einwohnenden
Fokus: Kleine und mittelständige
Unter-nehmen, Wohnviertel
Akzente: Gewerbe- und Handwerkerhof,
Kalker Kapelle, Kalk Karree, Köln Arcaden,
Merheimer Heide, Odysseum, Polizei-
präsidium, Rechtsrheinisches Techno-
logiezentrum (RTZ), Wasserturm
Stadtbezirk 9: Mülheim
9 Stadtteile mit 50.709 Einwohnenden
Fokus: junge Firmen, Medien- und
IT-Branche, Wohnviertel
Akzente: Kulturbunker Mülheim,
Siedlung Kunstfeld von 1920, Stadt-
garten mit Stadthalle, Veranstaltungs-
hallen E-Werk und Palladium, Wiener
Platz, Wildpark
Sie wollen mehr wissen?
Weitere Informationen über die Bezirke
des Stadtgebietes Köln finden Sie auf
unserer Homepage unter:
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/
stadtbezirke/ oder scannen
Sie den QR-Code.
Seite 12
2.
Wissenswertes über
Ihre Arbeitgeberin
Wissen Sie bereits, wie viele Kolleg*innen Sie haben? Oder
wie wir als Verwaltung strukturiert sind? Sie wollen zudem
mehr über die Unternehmenskultur erfahren?
Lesen Sie weiter für mehr Informationen!
Wissen Sie bereits, wie viele Kolleg*innen Sie haben? Oder
wie wir als Verwaltung strukturiert sind? Sie wollen zudem
mehr über die Unternehmenskultur erfahren?
Lesen Sie weiter für mehr Informationen!
2.
Wissenswertes über
Ihre Arbeitgeberin
Seite 13
2.1 Zahlen und Daten zu Ihren neuen
Kolleg*innen
Hier finden Sie einen Auszug unserer Personaldaten:1
1 Die Zahlen orientieren sich am Personalbericht, Stand: 31.12.2020 (Schlagwort: Personalbericht)
Männer: 7.982
Frauen: 13.176
38 %62 %
Anzahl der Mitarbeitenden
21 %
79 %
Beamte: 4.525
Beschäftigte: 16.633
Aufteilung der Mitarbeitenden
Karrierewege in
700 Berufsbildern
Altersstruktur:
Ø 44,8 Jahre
Seite 14
Männer: 792
Frauen: 942
46 %54 %
Führungskräfte nach Geschlecht
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000 2.853
1.589
1.339
2018 2019 2020
Externe Neueinstellungen
Ausbildungsquote:
8,1 %
33 % unserer Mitarbeitenden
erledigen ihre Arbeit in Teilzeit
15 % unserer Führungskräfte
führen in Teilzeit
Betriebszugehörigkeit:
Ø 18 Jahre
Seite 15
2.2 Ihr Zugang zum städtischen IntraNet
2.2.1 Welche Informationen gibt es in unserem IntraNet?
Es enthält:
– Aktuelle Neuigkeiten
– Informationen, Ansprechpersonen und Aufgaben der Dienststellen sowie
– Formulare und Vordrucke
Außerdem finden Sie Informationen zu den Bereichen:
– Verwaltungsreform #wirfürdiestadt
– Bürgerservice & Presse
– Politik & Gremien
– Organisation
– Personal
– Gesundheit & Arbeitsschutz
– Informationsverarbeitung & Datenschutz
– Finanzen & Controlling
– Vergabe
– und so weiter
2.2.2 Wo finde ich was?
Um sich im IntraNet schnell zurecht zu finden, empfehlen wir die Schlagwortsuche. Geben Sie
einfach ein passendes Schlagwort in dieser Zeile ein: Daraufhin erhalten Sie eine Übersicht aller
Einträge im IntraNet, die das gesuchte Schlagwort beinhalten.
Seite 16
2.2.3 Wieso sind die Schlagworte für Ihre Willkommensmappe wichtig?
Wir verweisen im Laufe der Willkommensmappe häufig auf Schlagwörter, mit denen Sie ganz
einfach bei Bedarf weitere Informationen zu einem Thema Ihrer Wahl erhalten.
Sie haben bislang keinen Zugriff auf das IntraNet?
Kein Problem! Mithilfe des Internetportals cPort können Sie mit jedem internetfähigen Gerät ins
IntraNet, egal ob Handy, Tablet oder Computer. Auf cPort haben alle Mitarbeitenden Zugriff! Sie
können sich ganz einfach mit Ihrem städtischen Benutzerkonto anmelden. Nutzen Sie diesen
Link für cPort: https://cport-basic.stadt-koeln.de/
Auch ohne städtisches Benutzerkonto! Mitarbeitende, die über kein städtisches Benutzerkonto
verfügen (zum Beispiel im Bereich Grünflächen und Kita), müssen sich vor einer Nutzung über
die Webseite https://registrierung-cport-basic.stadt-koeln.de registrieren.
2.2.4 Ab wann können Sie auf das städtische IntraNet zugreifen?
Aktuell können Sie ab Ihrem ersten Arbeitstag bei uns auf das IntraNet zugreifen, unabhängig
davon ob Sie einen PC -Arbeitsplatz haben! Zukünftig arbeiten wir an einer Lösung, um unseren
neuen Mitarbeitenden den Zugriff direkt nach ihrer Vertragsunterzeichnung beziehungsweise
Ernennung zu ermöglichen.
Zum Abschluss ein Beispiel der Schlagwortsuche in der Willkommensmappe:
Schlagwortsuche
Personalbericht, Zahlen Daten Fakten, Personalbestand, Personalcontrolling
Neugie
rig geworden?
Weitere Informationen zu Personaldaten finden Sie auch im aktuellen Personalbericht und
im IntraNet. Nutzen Sie hierfür die Schlagwortsuche. Außerdem gibt im Themenbereich
„Personal“ einen neuen Intranetauftritt für Sie und Ihre Kolleg*innen mit vielen hilfreichen
Informationen. Wir freuen uns über Ihren Besuch!
Seite 17
2.3 Ihre Stadtverwaltung
2.3.1 Wie ist die Stadtverwaltung aufgebaut?
Der Aufbau einer öffentlichen Stadtverwaltung unterscheidet sich vom Aufbau eines Unter-
nehmens oder anderer Organisationsformen. Um Ihnen einen ersten Überblick über die Strukturen
Ihrer Arbeitgeberin zu geben, finden Sie im Folgenden den organisatorischen Aufbau sowie
Organisationspläne.
Oberbürgermeister*in
Dezernat
Amt
Abteilung
Sachgebiet
Stelle
An der Spitze der Stadtverwaltung steht
der*die Oberbürgermeister*in, dem*der
gleichzeitig ein eigener Geschäfts bere ich, das
heißt ein eigenes Dezernat, zugeordnet ist.
Ein Dezernat ist die Zusammenfassung
mehrerer Dienststellen (zum Beispiel Ämter)
unter der Leitung eines*einer Beigeordneten.
Die den Aufgabenvollzug tragende Organi-
sationseinheit ist zum Beispiel das Amt.
Die Organisationseinheit „Amt“ kann
anschließend in die Einheiten Abteilung,
Sachgebiet beziehungsweise Sachgruppe/
Team untergliedert werden.
Die Stelle ist die kleinste organisatorische
Einheit, der eine oder mehrere Teilauf gabe n
zugeordnet sind.
Seite 18
2.3.2 Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan der Stadt Köln
Der Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan wird stetig angepasst (Stand: 15.01.2022).
Die aktuelle Version finden Sie mithilfe der Schlagwortsuche.
Dezernat OB
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Dezernat I
Stadtdirektorin
Andrea Blome
Allgemeine
Verwaltung und Ordnung
Dezernat II
Stadtkämmerin
Prof. Dr. Dörte Diemert
Finanzen und Recht
Dezernat III
N.N.
Mobilität
Dezernat IV
Beigeordneter
Robert Voigtsberger
Bildung, Jugend und Sport
OB-1 Persönliche/r Referent/in
OB-2 Referat für strategische
Steuerung
01 Amt der Oberbürgermeisterin
01/02 Stabsstelle Events
01/1 Verwaltung, Rats- und
Rechtsangelegenheiten,
Personal, Protokoll
01/2 Fachreferate
01/3 Europa und Internationales
13 Amt für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
130 Öffentlichkeitsarbeit,
Bürgerbüro, Verwaltung
131 Newsroom
132 Online-Kommunikation
14 Rechnungsprüfungsamt
14/1 Antikorruptionsstelle
141 Abteilung für Verwaltungs-
und betriebswirtschaftliche
Prüfungen
142 Abteilung für Kassen- und
IV-Prüfungen
143 Abteilung für technische
Prüfungen
16 Amt für Integration und Vielfalt
160 Verwaltung und Strategische
Projektsteuerung
161 Vielfalt
162 Kommunales Integrationszentrum
163 Fachkoordination
EU-Einwanderung
164 Integrative Sprach- und
Orientierungsförderung
I/D1 Dezernatsbüro
I/1 Datenschutzbeauftragte*r
der Stadt Köln
I/2 Betriebliches Gesundheits-
management
I/3 Zentrum für Kriminalprävention
und Sicherheit
02 Bürgerämter
02-1 Bürgeramt Innenstadt
02-2 Bürgeramt Rodenkirchen
02-3 Bürgeramt Lindenthal
02-4 Bürgeramt Ehrenfeld
02-5 Bürgeramt Nippes
02-6 Bürgeramt Chorweiler
02-6/4 Schwerbehindertenrecht und
Bundeselterngeld
02-7 Bürgeramt Porz
02-8 Bürgeramt Kalk
02-9 Bürgeramt Mülheim
· 1000 Zentrale Dienste
11 Personal- und
Verwaltungsmanagement
11/0 Stabsstelle Strategisches
Management
110 Zentrale Verwaltung
111 Kompetenzzentrum
112 Organisation
113 Personalservice/
Personalberatung
· 1100 Zusatzversorgung und
Beihilfe
32 Amt für öffentliche Ordnung
32/0 Ordnungsrechtliche Prävention
und Öffentlichkeitsarbeit
32/1 Innenrevision
32/2 Raummanagement
320 Verwaltungsabteilung
321 Gewerbeangelegenheiten
322 Straßenverkehrs- und
allgemeine Ordnungs-
angelegenheiten, Bußgeldstelle
323 Ordnungsdienst
324 Verkehrsdienst
327 Nutzung öffentlicher Flächen
33 Ausländeramt
330 Verwaltung und Grundsatz
331 Migration
332 Integration
333 Rückkehrmanagement
34 Bürgerdienste
340 Steuerung
341 Fachverwaltung
342 Kundenzentren
343 Bürgerinformation
344 Standesamt
37 Berufsfeuerwehr, Amt für
Feuerschutz, Rettungsdienst und
Bevölkerungsschutz
37/1 Grundsätzliche Angelegenheiten
der FF
37/2 Öffentlichkeitsarbeit
370 Verwaltung
371 Gefahrenabwehr I,
zentrale Einsatzorganisation
372 Gefahrenabwehr II,
Technik und Gebäude
373 Gefahrenabwehr III,
Informationssysteme
374 Rettungsdienst
375 Gefahrenvorbeugung
376 Aus- und Fortbildung,
Analytische Task-Force
II/1 Dezernatsbüro
II/2 Stabsstelle für Beteiligungs-
steuerung und öffentliches
Finanz- und Unternehmensrecht
03 Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern
03-0 Bündnis BerufLeben
20 Kämmerei
20/01 Konzernfinanzierung
20/02 Stadtweites
Risikomanagement
200 NKF-Finanzbuchhaltung
201 Stadtkasse
202 Zentrale Finanzsteuerung
203 Stiftungen, Nachlässe und
Steuerberatung
204 Vollstreckung
205 Zentrale Verwaltungs-
angelegenheiten, Innenrevision
206 IT Kompetenzzentrum
Finanzen
21 Steueramt
21/1 Zentrale Klagebearbeitung
210 Verwaltungsabteilung
211 Gewerbesteuer
212 Grundbesitzabgaben
213 Aufwandssteuern
30 Amt für Recht, Vergabe und
Versicherungen
300 Verwaltung und Versicherungen
301 Recht
302 Vergabe
III/1 Dezernatsbüro
62 Bauverwaltungsamt
620 Verwaltungs-, Erschließungs-
und Straßenrechts-
angelegenheiten
621 Beitragsangelegenheiten nach
BauGB und KAG
64 Amt für Verkehrsmanagement
64/1 Stabsstelle intelligente
Verkehrssysteme
641 Verkehrssystemmanagement
642 Planung, Bau und Betrieb von
Lichtsignalanlagen
643 Baustellenmanagement
644 Betriebsmanagement
66 Amt für Straßen und
Verkehrsentwicklung
660 Zentrale Aufgaben
661 Verkehrsplanung
664 Straßenplanung
665 Straßenbau
69 Amt für Brücken, Tunnel und
Stadtbahnbau
69/1 Stabsstelle Innenrevision/
Qualitätssicherung
690 Zentrale Aufgaben
691 Ingenieurbauwerke
692 Stadtbahn
693 Erhaltungsmanagement
IV/1 Dezernatsbüro
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung
40 Amt für Schulentwicklung
400 Allgemeine Schulangelegen-
heiten, Verwaltung und Finanzen
401 Geschäftsstelle/Schulamt für die
Stadt Köln
402 Schulbau und -betreuung
403 Rheinische Musikschule
404 Regionale Bildungslandschaft
Köln
42 Amt für Weiterbildung
42/01 Referat Organisation und
Service
42/02 Referat Personal und
Helfereinsatz
42/1 Infrastruktur, Finanzen,
Kommunikation
42/2 Programmbereich politische
und kulturelle Bildung/
Veranstaltungsorganisation
42/3 Programmbereich berufliche
Bildung und Gesundheit/
Veranstaltungsorganisation
42/4 Programmbereich Sprachen/
Veranstaltungsorganisation
42/5 Programmbereich
Qualifizierung und
Beschäftigungsförderung
51 Amt für Kinder, Jugend und
Familie
51/1 Juristische Angelegenheiten und
Gremienarbeit
510 Allgemeine Verwaltung
511 Pädagogische und Soziale
Dienste
512 Kinderinteressen und
Jugendförderung
513 Tageseinrichtungen und
Tagesbetreuung für Kinder
514 KITA-Bau
515 Bezirksjugendämter
516 Familienservice
· 5110 Familienberatung und Schul-
psychologischer Dienst
Stadt Köln
· 5111 Kinder- und Jugend-
pädagogische Einrichtung
der Stadt Köln
52 Sportamt
520 Administrative Aufgaben inkl.
Sportförderung und
Bäderangelegenheiten
521 Sportstättenbau und -pflege
522 Großveranstaltungen, Groß-
sportanlagen und Projekte
Seite 19
Stand: 15.01.2022
Dezernat V
Beigeordneter
Dr. Harald Rau
Soziales, Gesundheit und Wohnen
Dezernat VI
Beigeordneter
Markus Greitemann
Planen und Bauen
Dezernat VII
Beigeordneter
Stefan Charles
Kunst und Kultur
Dezernat VIII
Beigeordneter
William Wolfgramm
Umwelt, Klima und
Liegenschaften
Dezernat V
N.N.
Stadtentwicklung, Wirtschaft,
Digitalisierung und Regionales
V/1 Dezernatsbüro
V/3 Sozialplanung/
Sozialberichterstattung
50 Amt für Soziales, Arbeit und
Senioren
501 Zentrale Aufgaben
502 Fachstelle Wohnen,
wirtschaftliche Hilfen,
Reso-Dienste
503 Abteilung für Senior*innen und
Menschen mit Behinderungen
504 Bildung und Teilhabe/ Köln-Pass
505 Arbeitsmarktförderung
506 Bürgerzentren/Bürgerhäuser
· 5000 Jobcenter
53 Gesundheitsamt
530 Verwaltungsabteilung
531 Medizinalwesen/
Amtsärztlicher Dienst
532 Infektions- und Umwelthygiene
533 Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst
534 Soziale Psychiatrie
535 Gesundheitsplanung und
-förderung
536 Gesundheitshilfen
56 Amt für Wohnungswesen
560 Verwaltung, Wohngeld, WBS
561 Wohnungsbauförderung,
Wohnungsaufsicht
562 Wohnraumversorgung
VI/1 Wohnungsbauleitstelle
VI/4 Stadtbau im Quartier/
Domumgebung
26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
26/0 Büro der Betriebsleitung
26/1 Interne Revision
260 HR und Finanzen
261 Objektmanagement
262 Bauprojektmanagement I
263 Bauprojektmanagement II
264 Betriebsmanagement
265 Asset und IT
48 Stadtkonservator*in,
Amt für Denkmalschutz und
Denkmalpflege
61 Stadtplanungsamt
61/0 Projekte
61/1 Verwaltung
61/2 Baugesuche
611 Team 1 Innenstadt/Deutz
und Zentrale Planungs-
angelegenheiten
612 Team 2 Stadtbezirke 2 bis 6
613 Team 3 Stadtbezirke 7 bis 9
63 Bauaufsichtsamt
63/1 Juristische Angelegenheiten
630 Bauaufsichtsabteilung
632 Abteilung für Verwaltungs- und
Bauordnungsangelegenheiten
VII/1 Dezernatsbüro
VII/2 Planungsreferat
VII/3 Archäologische Zone
VII/4 Referat für
Museumsangelegenheiten
41 Kulturamt
41/1 Verwaltung
41/2 Personen- und projektbezogene
Förderung
· 4101 Puppenspiele
43 Stadtbibliothek
43/1 Beratung und Elektronische
Dienste
43/2 Bibliothekarische Systemanalyse,
EDV
43/3 Bibliothekskundenservice und
interne Kommunikation
430 Zentrale Bibliotheksverwaltung
431 Bestandsaufbau und
-erschließung
432 Zentralbibliothek
433 Stadtteilbibliotheken
435 Heinrich-Böll-Archiv
44 Historisches Archiv
44/1 Verwaltung
44/2 Öffentlichkeitsarbeit
44/3 Vormoderne Bestände,
Nachlässe und Sammlungen
44/4 Städtische Überlieferung
seit 1815 und Grundsatz-
angelegenheiten
44/6 Bestandserhaltung
44/7 Benutzung, Bibliothek und
Digitalisierung
· 4510 Wallraf-Richartz-Museum/
Fondation Corboud
· 4511 Museum Ludwig
· 4512 Römisch-G ermanisches
Museum
· 4513 Rautenstrauch-Joest-
Museum
· 4514 Museum für Angewandte
Kunst
· 4515 Museum für Ostasiatische
Kunst
· 4516 Museum Schnütgen
· 4518 Kölnische s Stadtmuseum
· 4520 NS-Dokumentationszentrum
· 4522 Museumsdienst
· 4523 Kunst- und Museums-
bibliothek
46 Bühnen
46/0 - 46/2 Werk leitung
461 Verwaltungsabteilung
462 Wirtschaftsabteilung
463 Technischer Betrieb,
Bauunterhaltung,
Hausverwaltung
464 Bühnentechnische Abteilung
465 Kostümabteilung
466 Künstlerischer Betrieb
467 Künstlerischer Betrieb Oper
468 Künstlerischer Betrieb Schauspiel
47 Orchester
47/01 Dramaturgie
47/02-09 Orchester
47/10 Verwaltung
VIII/1 Dezernatsbüro
VIII/2 Koordinationsstelle
Klimaschutz
VIII/3 Eigenbetriebsähnliche
Einrichtung Abfallwirtschafts-
betrieb (AWB)
23 Amt für Liegenschaften,
Vermessung und Kataster
230 Liegenschaftsabteilung
231 Abteilung für Grundstücks-
wertermittlungen
232 Abteilung für Kataster und
Geobasisdaten
233 Vermessungsabteilung
234 Abteilung für Bodenordnung
und Ortsbaurecht
235 Verwaltungsabteilung
236 Marktwesen
57 Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt
570 Verwaltung
571 Untere Naturschutzbehörde
572 Untere Immissionsschutz-,
Wasser- und Abfallwirtschafts-
behörde (IWA)
573 Untere Bodenschutzbehörde
und Grundwasserschutz
574 Umweltplanung und -vorsorge
576 Lebensmittelüberwachung und
Veterinärdienste
67 Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen
67/0 Service- und Beteiligungs-
management, Marketing,
Öffentlichkeitsarbeit
670 Verwaltung
671 Grün- und Landschaftsplanung
672 Friedhöfe
673 Stadtgrün, Forst
IX/1 Dezernatsbüro
IX/2 Stabsstelle Digitalisierung
IX/3 Stabstelle Wirtschafts-
förderung
12 Amt für Informationsverarbeitung
12/2 Breitbandkoordination
120 IT-Gestaltung
121 Anwendungen
122 Infrastruktur
123 Verwaltung und IT-Vergaben
15 Amt für Stadtentwicklung
und Statistik
15/1 Strategische Stadtentwicklung
150 Verwaltung und Städtebau-
förderung
151 Stadtentwicklung
152 Koordination
153 Statistik und
Informationsmanagement
Schlagwortsuche
Organisationspläne, Dezernatsverteilungsplan
Seite 20
2.3.2.1 Was sind Organisationspläne und welche gibt es?
Die Organisationspläne legen den Aufbau und die Aufgabenverteilung innerhalb der Stadtver-
waltung fest. Die Stadt Köln unterscheidet hierbei folgende Organisationspläne:
Den Aufgabengliederungsplan ist ein Verzeichnis der Aufgaben der Stadt Köln, gegliedert nach
dem Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan.
Der Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan bildet die Gliederung in Dezernate und Dienst-
stellen ab.
Durch den Dienstverteilungsplan werden die von den Dezernaten und Dienststellen zu
erledigenden Aufgaben und Tätigkeiten auf die einzelnen Stellen in dem jeweiligen Dezernat
und den jeweiligen Dienststellen verteilt und so die Aufgabenwahrnehmung innerhalb der
Dezernate und Dienststellen in abgegrenzte Arbeitsgebiete gegliedert.
Der Stellenplan legt die Stellen nach Art, Zahl und Bewertung fest.
Schlagwortsuche
Handbuch der Stadtverwaltung Köln, Aufgabengliederungsplan
Neugierig geworden?
Sie möchten mehr zu den Zielen, dem Aufbau und den Aufgaben der Stadtverwaltung
wissen? Dann hilft Ihnen das Handbuch der Stadt Köln weiter!
Das Handbuch der Stadtverwaltung ist eine verbindliche Arbeitsgrundlage für Ihren
dienstlichen Alltag. Es beinhaltet elementare Hinweise zur Erledigung der Dienstgeschäfte
und den Verantwortlichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung. Sie können sich so genauer
über Ihre neue Arbeitsstelle informieren und haben die Gelegenheit immer wieder nachzu-
schlagen, was – wo – wie geregelt ist!
Seite 21
2.4 Was zeichnet unsere Kultur aus?
2.4.1 Wir machen Köln!
Wir wissen, wie viel unsere Mitarbeitenden leisten, um Köln noch schöner, stärker, lebenswerter,
bunter – kurz: besser zu machen. Und das in jeder Dienststelle und in jeder Aufgabe, ganz gleich
ob (Schul-)Sekretariat oder Bürgertelefon, ob Buchhaltung oder Zulassungsstelle, Ausländer-,
Ordnungs- oder Steueramt, ob kaufmännisch oder technisch, im sozialen oder medizinischen
Bereich, ob im Büro oder an der frischen Luft.
Das schätzen wir – und möchten darum ebenso viel zurückgeben:
Ein wertschätzendes Arbeitsumfeld und attraktive Benefits.
Details unterscheiden sich je nach Einsatzgebiet, doch jedes unserer Fachämter hat Antworten
auf diese Fragen:
Bei uns können Sie vielfältige Möglichkeiten für Ihre individuelle Entwicklung entdecken und
nutzen. Erfahren Sie mehr beim Stöbern in der Willkommensmappe und vor allem auf unserer
IntraNet-Seite. Dort bekommen Sie einen Rundumblick zu den einzelnen Leistungen und finden
weiterführende Informationen, Einblicke und Erfahrungen. Außerdem bleiben wir über Neuig-
keiten und Aktionen miteinander im Austausch.
Wir wünschen Ihnen als Kölnmacher*in eine gute Zeit bei uns!
Schlagwortsuche
Wir machen Köln!
Seite 22
2.4.2 Innovative Stadt – Sie machen den Unterschied!
Köln ist eine Millionenstadt, die mit immer neuen Herausforderungen, wie Bevölkerungs-
wachstum, Klimawandel und Digitalisierung, konfrontiert ist. Die Entwicklung von Technik
und Kommunikation verläuft heute extrem schnell und exponentiell. Nicht zuletzt hat die
Corona Pandemie unser Arbeiten auf den Kopf gestellt. Unsere Verwaltung muss sich jetzt für
diese Herausforderungen rüsten! Mit der 2017 gestarteten, fünfjährigen Verwaltungsreform
#wirfürdiestadt, haben wir den Grundstein für Köln als Stadt der Zukunft gelegt. Wir haben
ganzheitliche Veränderungen angestoßen, die alle Bereiche unserer Verwaltung betreffen. Wir
haben Prozesse und die Zusammenarbeit verbessert, erste Dienstleitungen digitalisiert und an
vielen Stellen den Gang zur Verwaltung vereinfacht.
Mit agilen Formaten sind neue Arbeitsweisen und Methoden in unserer Verwaltung angekommen,
mit denen wir flexibel auf neue Anforderungen reagieren können. Durch sie entstehen Inno-
vationen und Veränderungen, wie zum Beispiel in unseren Veränderungswerkstätten. Damit
setzen wir an einem wichtigen Knackpunkt an: Wir entwickeln nutzendenzentrierte Lösungen,
die wir lernend umsetzen. So können wir situationsgerecht kurzfristig wichtige Themen
angehen und unseren Service für die Kölner*innen verbessern.
Von Anfang an war klar: Unsere Arbeit ist nicht nach fünf Jahren getan! Genauso wie sich
Anforderungen an uns ständig ändern, genauso muss unsere Verwaltung mitgehen und
beweglich sein. Dazu braucht es eine lernende Organisation, die Veränderungen als normal und
wünschenswert ansieht und aktiv auf neue Reize reagiert.
Seite 23
Doch was bedeutet das genau für mich?
Es bedeutet, Fehler machen zu dürfen, Erfahrungen zu teilen und daraus zu lernen. Abläufe zu
hinterfragen, Kundenbeziehungen neu zu gestalten und Routinen aufzubrechen – all das sind
in einer lernenden Organisation für alle Kolleg*innen normal! Jede*r Einzelne kann ihr*sein
bisheriges Tun überdenken und neue Wege ausprobieren!
Perspektivisch entwickeln wir uns von Jahr zu Jahr weiter: Wir wollen vor allem räumliche, mobile
oder virtuelle Formate und Orte schaffen, um dort neue Formen der Kollaboration, Kooperation
und Beteiligung zu entwickeln. Wir wollen Innovation in Zukunft gemeinsam mit den Kölner*innen
gestalten und zusammen an konkreten Innovationsprojekten für unsere Stadt arbeiten.
Wir bleiben weiterhin am Ball, um besser zu werden, für alle Kölner*innen und alle
Mit arbeitende! Dabei kommt es auf jeden einzelnen von Ihnen an, nur gemeinsam machen
wir den Unterschied! Sie haben Fragen oder Anregungen? Melden Sie sich gerne unter
Verwaltungsreform@stadt-koeln.de bei uns!
Schlagwortsuche
Verwaltungsreform, #wirfürdiestadt, Innovationsplattform
Seite 24
2.4.3 KölnerKompetenzmodell (KKM)
Das KölnerKompetenzmodell (KKM) definiert die Kompetenzen und Fähigkeiten, die für eine
erfolgreiche Aufgabenerledigung erforderlich sind. Mit dem KKM formulieren wir die Anforderungen
an die Mitarbeitenden und Führungskräfte, damit die gesamte Stadtverwaltung heute und in
Zukunft ihre Aufgaben erfolgreich und bestmöglich erfüllen kann. Mit der Implementierung
passen wir bestehende Personalinstrumente an die Inhalte des KKM an, um es erlebbar und
wirksam zu machen. Ziel dieses umfassenden Ansatzes ist es unter anderem, dass die persönliche
Weiterentwicklung, die Personalgewinnung und der optimale Personaleinsatz erfolgreicher
ausgerichtet werden können.
Hier sehen Sie die Kompetenzbereiche mit den jeweiligen Kompetenzen:
P E R S O N A LENTW
ICKLUNGSKOM
PETENZ
UNTERNEHM
ERISCHESDENKEN
U N D
H A N D E L N
F ÖR D E R U N G V O N I N D I V I D U A L I T ÄT U N D V I E L F A L T
Für Mitarbeitende und Führungs-
kräfte gleichermaßen relevant
F A C H L I C H E K O M P E T E N Z E N
F A CHLICHEKOMPETENZENFACHLICHEKOM
PETENZEN
V E R ÄN D ERUNGSFÄHIGKEITHANDLUNGSORIEN T IE R U N G
V I E L F A L T S O R I E N T I E R U N G L E R N F ÄH I G K E I T
K O M M U N I K A T I O N S F ÄH I G K E I T K O O P E R A T I O N S F ÄH I G K E I T
E i n f üh l u n g s v e r m ög e n
S e r v i c e - / D i e n s t l e i s t u n g s a o r i e n t i e r u n g
A r g u m e n t a t i o n s f äh i g k e i t V e r n e t z t e s H a n d e l n
V e rän derungsbereitschaftLoyalität&
Integrität
D i v e r s i t ät s üb e r z e u g u n g A n a l y s e f äh i g k e i t
In n ovationsfähigkeitZielorientierung
I n d i v i d u e l l e B e l a s t b a r k e i t S e l b s t r e f l e x i o n
K o n f l i k l ös u n g s f äh i g k e i t
K O O P E R A T I O N S B E R E I T S C H A F T
KÖLNER
KOMPETENZ-MODELL
Für Mitarbeitende und besonders
für Führungskräfte relevant
D igitaleKom
petenz
DELEGATIONSFÄHIGK E IT
L e r n - u n d L e i s t u n g s b e r e i t s c h a f t
Schlagwortsuche
KKM, KölnerKompetenzmodell
Seite 25
2.4.4 Leitlinen
Schlagwortsuche
Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit
Die Leistungen
Ihrer Arbeitgeberin3.
Im folgenden Kapitel zeigen wir Ihnen einen Ausschnitt der
Leistungen Ihrer Arbeitgeberin!
Finden Sie heraus, welche Leistungen wir anbieten und wie
Sie bei uns profitieren können.
Im folgenden Kapitel zeigen wir Ihnen einen Ausschnitt der
Leistungen Ihrer Arbeitgeberin!
Finden Sie heraus, welche Leistungen wir anbieten und wie
Sie bei uns profitieren können.
Die Leistungen
Ihrer Arbeitgeberin3.
Seite 27
3.1 Modernes Arbeiten
3.1 Modernes Arbeiten
3.1.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Um familienfreundliche Arbeitsbedingungen und bessere Rahmen-
bedingungen für die Vereinbarkeit zu schaffen, wurde das Bündnis
BerufLeben gegründet. Seit 2020 ist die Arbeitgeberin Stadt Köln als
familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet. Mit dem Ziel, die Verein-
barkeit von Familie und Beruf für die Mitarbeitenden der Stadt Köln stetig zu
verbessern, bearbeiten wir im Bündnis BerufLeben über 7 Handlungs felde r
und 29 Maßnahmen für eine familienfreundliche und lebensphasen-
orientierte Personalpolitik. Dazu gehören zum Beispiel die Gründung eines
Väternetzwerks, ein Konzept zu Führen in Teilzeit, der Aufbau eines eigenen
Familien- und Pflegeservices oder das Beurlaubtenkonzept.
Einen Überblick über die Handlungsfelder und Maßnahmen erhalten Sie im Intranet unter den
angegebenen Schlagwörtern.
Wir.Unterstützen.Vereinbarkeit.
Ihr Team
vom Bündnis BerufLeben
Schlagwortsuche
Vereinbarkeit, Bündnis, BerufLeben, Familienfreundlichkeit, Väternetzwerk,
Führen in Teilzeit, Beurlaubtenkonzept, Familienservice, Pflegeservice
Seite 28
3.1.2 Flexible Arbeitszeitgestaltung
Wir entwickeln uns als Arbeitgeberin stetig weiter. Ein wichtiger Meilenstein ist die Flexibilisierung
der Arbeitszeit. Sie ist maßgeblich für hohe Kunden- und Serviceorientierung sowie die Verein-
barung von Beruf und Privatleben.
In diesem Zusammenhang überarbeiten wir aktuell mehrere Dienstvereinbarungen rund um
dieses Themengebiet. Den aktuellen Stand zu unserer Weiterentwicklung finden Sie im IntraNet.
Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden in Gleitzeit arbeiten, soweit nicht ausdrücklich andere
Arbeitszeiten festgelegt sind.
Schlagwortsuche
Arbeitszeit, flexible Arbeitszeit
3.1.3 Mobile Arbeit
Wie unter „Flexible Arbeitszeitgestaltung“ beschrieben befinden wir uns auch im Mobilen
Arbeiten in einer Veränderungsphase. Hierzu wurde unter anderem ein Steuerungskreis „Neue
Arbeit“ gebildet, der Ideen und Konzepte zu Neuem Arbeiten gestaltet und weiterentwickelt.
Auch jetzt schon ist mobiles Arbeiten bei der Stadt Köln in den meisten Bereichen möglich und
für viele Beschäftigte Arbeitsalltag. Hierfür müssen die Mitarbeitenden mit Ihrer unmittelbaren
Führungskraft eine Einzelvereinbarung abschließen. Darin werden die konkreten Bedingungen
fürs mobile Arbeiten unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse festgelegt.
Schlagwortsuche
Mob
ile Arbeit, Steuerungskreis „Neues Arbeiten“
Seite 29
3.1.4 Vielfältige Teilzeitmöglichkeiten
Als moderne Arbeitgeberin unterstützen wir die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch vielfältige
Teilzeitmöglichkeiten. 33 Prozent unserer Beschäftigten arbeiten in Teilzeit, sogar 15 Prozent
unserer Führungskräfte üben ihre Arbeit in Teilzeit aus. Um Ihre Arbeitszeit zu reduzieren
müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zentralen Personalstelle stellen.
Sie haben Fragen zu Teilzeitmöglichkeiten oder zur Antragsstellung?
Ihre zentrale Personalstelle (siehe Teil 5 „Ansprechpersonen“) hilft Ihnen gerne weiter. Zudem finden
Sie weitere Informationen im IntraNet, zum Beispiel, wie Sie Ihre Teilzeit beantragen können.
Schlagwortsuche
Teilzeit, Dienst- und Arbeitsverhältnis
Seite 30
3.2 Gehalt & Leistungen
3.2 Gehalt & Leistungen
3.2.1 JobTicket
Wir bieten in Kooperation mit den Kölner Verkehrs-Betrieben und dem Verkehrsverbund
Rhein-Sieg ein Job-Ticket an. Sie reisen somit nicht nur umweltschonend zur Arbeit, sondern
verringern auch Ihre Anfahrtskosten. Das Ticket ist auch während Ihrer Freizeit mit zusätzlichen
Vergünstigungen nutzbar, wie zum Beispiel der Mitnahme einer weiteren Person am Wochen-
ende und die kostenfreie Nutzung von KVB-Rädern für 30 Minuten am Tag.
Die Antragsfrist zur Bestellung und Kündigung eines Jobtickets endet grundsätzlich am
12. eines Monats für den Folgemonat.
Ihre Rückfragen zum JobTicket beantworten Ihnen die Ansprechpersonen gerne unter
11-113-0-Grosskundenticket@stadt-koeln.de.
Schlagwortsuche
Jobticket, KVB
Seite 31
3.2.2 Leistungsorientierte Bezahlung (LoB)
Die leistungsorientierte Bezahlung (LoB) ist ein variabler Lohnbestandteil, der leistungsabhängig
bezahlt wird. Die LoB soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern.
Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden.
Zum Jahres- beziehungsweise bei Beschäftigungsbeginn schließen die Führungskräfte mit Ihren
Mitarbeitenden eine Zielvereinbarung ab. Aus dem Leistungsergebnis am Ende des Jahres wird
die jährliche Leistungsprämie für die Mitarbeitenden berechnet. Grundlage ist der Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst. Aber auch die Beamt*innen.
Schlagwortsuche
Leistungsorientierte Bezahlung, LOB – Häufig gestellte Fragen
3.2.3 KölnVorsorge – Die Sterbegeldversicherung
Die KölnVorsorge wurde 1890 als Solidargemeinschaft von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung
Köln gegründet. Alle Versicherten der KölnVorsorge bilden eine Selbsthilfegemeinschaft. Die
eingezahlten Beiträge dienen dem Zweck, im Todesfall eines ihrer Mitglieder einen Zuschuss zu
den Bestattungskosten zu zahlen.
Sie können sich jederzeit von der KölnVorsorge beraten lassen, ob die Sterbegeldversicherung
für Sie in Frage kommt. Melden Sie sich hierfür gerne unter info@koelnvorsorge.de.
Schlagwortsuche
St
erbegeldversicherung, KölnVorsorge
Seite 32
3.2.4 Rechtsschutz
Sollte Sie im Rahmen Ihrer Aufgabenerfüllung rechtliche Unterstützung benötigen, unter-
stützen Sie hierbei die Kolleg*innen des Personal- und Verwaltungsmanagements. Sie erreichen
Sie unter 11-113-32@stadt-koeln.de.
Schlagwortsuche
Rechtsschutz, Arbeitsplatzregelungen
3.2.5 Zusatzversorgungskasse (ZVK)
Die ZVK der Stadt Köln gewährt eine zusätzliche betriebliche Versorgung im Alter, bei Erwerbs-
minderung und für Hinterbliebene. Als Mitglied erhalten Sie mit der ZVK Rente aus der Pflicht-
versicherung neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche Betriebsrente. Bei Fragen können
Sie sich gerne an die Ansprechpersonen der ZVK unter zvk@stadt-koeln.de beziehungsweise
0221/221-22263 wenden.
Schlagwortsuche
Zus
atzversorgungskasse, Betriebsrente
Seite 33
3.3 Karriere & Entwicklung
3.3 Karriere & Entwicklung
3.3.1 Personalentwicklung
Die Personalentwicklung unterstützt Sie bei der Entwicklung Ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen,
damit Sie heute und in Zukunft Ihre Aufgaben bestmöglich bewältigen können. Nur so können
wir uns als professionelle Dienstleisterin, geschätzte Partnerin und attraktive Arbeitgeberin
positionieren. Durch unsere Angebote und Maßnahmen gestalten wir gemeinsam unsere
Organisationskultur aktiv mit.
Das umfangreiche Portfolio enthält viele (individuelle) Entwicklungs- und Unterstützungsangebote:
– Aufstiegsqualifizierung
– Beratung
– Coaching
– Entwicklungsberatung (Beratungsstelle LebensLangesLernen (LLL))
– Förderung von berufsbegleitenden Studiengängen
– Führungskräfteentwicklung
– Leben der Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit
– Mediation
– Mentoring
– Moderation
– Neue Lernformen
– Qualifizierungsprogramme
– Supervision
– Teambildung, Teamentwicklung und Teamcoaching
Sie haben Fragen? Unter den Schlagwörtern der Entwicklungs- und Unterstützungsangebote
finden Sie Ihre zuständige Ansprechperson.
Schlagwortsuche
Personalentwicklung, Aufstiegsqualifizierung, Beratung, Coaching, LebensLangesLernen,
Führungskräfteentwicklung, und so weiter
Seite 34
3.3.2 Fortbildungsangebot
Zur Personalentwicklung zählt bei uns auch ein umfangreichen Fortbildungsangebot: Sie haben
die Möglichkeit an über 220 Fortbildungen teilzunehmen! Eine Übersicht über die angebotenen
Fortbildungen und Themen finden Sie im aktuellen Fortbildungskatalog im IntraNet. Dieser
erscheint zum Ende jedes Jahres für das Folgejahr. Sie werden feststellen, dass die Themen sehr
vielfältig sind und für jede Person ein spannendes Angebot dabei ist. Darauf sind wir sehr stolz
und wir sind motiviert unser Angebot für Sie weiter auszubauen.
Wie melde ich mich zu einem Seminar an?
Hierzu füllen Sie den im IntraNet hinterlegten Anmeldevordruck aus und stimmen den Teil-
nahmewunsch mit Ihrer Dienststelle ab. Senden Sie Ihre Anmeldung im Anschluss an
111-1.fortbildungszentrum@stadt-koeln.de.
Schlagwortsuche
Personalentwicklung, Fortbildungskatalog, Fortbildungsprogramm
Seite 35
3.3.3 Personalentwicklungs- und Klimagespräch (PEK)
Ein weiterer wichtiger Baustein der Personalentwicklung ist das Personalentwicklungs- und
Klimagespräch. Das PEK ist ein jährlich stattfindendes, verpflichtendes Gespräch mit Ihrer
Führungskraft. Im Mittelpunkt stehen die Selbst- und Fremdreflektion, das gegenseitige
Feedback sowie Ihre persönliche (Kompetenz-) Entwicklung. Neben der Rückmeldung zu den
genannten Themen besteht die Möglichkeit Vereinbarungen zu den Themen Führung, Arbeits-
klima und Qualifizierung abzuschließen.
Das PEK ist verpflichtend zu führen und alle Bestandteile des PEK-Vordrucks sind von Ihrer
Führungskraft anzusprechen. Als Mitarbeitende*r können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich
äußern möchten. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich abseits vom alltäglichen Arbeitsgeschäft mit
Ihrer Führungskraft zum Thema Weiterentwicklung auszutauschen. Mehr Informationen finden
Sie auch im FAQ zum Thema PEK im IntraNet.
Schlagwortsuche
PEK, Personalentwicklungs- und Klimagespräch
Seite 36
3.3.4 Personalbeurteilung und Probezeit
Die Beurteilung unserer Mitarbeitenden ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Personal-
entwicklung. Unsere Führungskräfte haben die Aufgabe, das Potenzial ihrer Mitarbeitenden zu
erkennen, zu fördern und Hilfestellung zu geben.
Hier finden Sie übliche Fragen und Antworten zum Beurteilungssystem:
Wann erfolgt eine Beurteilung?
Grundsätzlich werden städtische Mitarbeitende alle drei Jahre beurteilt. Aus welchen Gründen
erfolgt noch eine Beurteilung?
– auf eigenen Wunsch, frühestens jedoch sechs Monate nach der letzten Regel-, oder
Anlassbeurteilung,
– vor Ablauf der tariflichen Probezeit (Tarifbeschäftigte)
– zwölf Monate nach Einstellung und vor Ablauf der Probezeit (Beamt*innen)
– vor einer Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung oder vor einem Wechsel der
Laufbahngruppe
– Eintritt in die Elternzeit beziehungsweise Beurlaubung (mehr als ein Jahr)
Was wird hierbei beurteilt?
– Persönliche Kompetenzen
– Fachliche Kompetenzen
– Soziale Kompetenzen
– Führungskompetenzen (falls Führungsverantwortung)
Wie ist der Ablauf während der Probezeit?
Für die Feststellung der Bewährung bei Probezeitablauf bei Tarifbeschäftigten ist eine
„Leistungseinschätzung“ an Stelle einer „Leistungsbeurteilung“ ausreichend. Den Vordruck
„Leistungseinschätzung“ sowie weitere Informationen finden im IntraNet mithilfe der Schlag-
wortsuche.
Wichtiger Hinweis: Aktuelle Überarbeitung
Derzeit arbeiten wir an einem neuen und modernen Beurteilungssystem für unsere Mitarbeitenden
und Führungskräfte. Voraussetzung für die Konzeption ist das KölnerKompetenzmodell, das Sie in
Teil 2 bereits kennengelernt haben. Sie finden den neusten Stand immer in unserem IntraNet.
Schlagwortsuche
Personalbeurteilung, Beurteilungswesen
Seite 37
3.4 Vielfalt & Zusammenhalt
3.4 Vielfalt & Zusammenhalt
3.4.1 Diversity
Stadtweit sind wir mehr als 22.000 Kolleg*innen. Wir arbeiten in mehr als 700 Bereichen und
Arbeitsstätten, haben unterschiedliche Ausbildungen, Qualifikationen und Kompetenzen. Damit
allein schon, ist unsere Verwaltung ein Ort der Vielfalt. Aber es steckt noch mehr dahinter!
Vielfalt wird oft unter den englischen Begriff „Diversity“ gefasst. Diversity steht dabei für das Be-
wusstsein und Wertschätzung von Vielfalt, und die Haltung Vielfalt als Chance wahrzunehmen
und zu fördern. Das bedeutet auch, dass der Verschiedenheit der Menschen nicht mit gleichen
Mitteln, sondern entsprechend der jeweiligen Bedarfe zu fördern ist. Vielfalt betrifft uns alle. Ziel
ist, Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu realisieren und damit ein wertschätzendes Arbeits-
und Lebensumfeld für alle zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeitende und alle Bürger*innen
unabhängig von Geschlecht, Ethnie, Alter, Behinderungen, sexuelle oder geschlechtliche
Identität, Religion oder Lebensstil entfalten können.
Wir sind überzeugt: Erst die Vielfalt aller Kolleg*innen macht uns zu einer starken Verwaltung.
Sie bringen Potentiale und Chancen mit sich, die wir wahrnehmen und wertschätzen müssen.
Und genauso begegnen wir auch den mehr als einer Million Menschen in unserer Stadt, für die
wir tagtäglich unser Bestes geben. Sie haben Fragen oder Anregungen? Melden Sie sich sehr
gerne unter Diversity@stadt-koeln.de
Schlagwortsuche
Vielfalt, Diversity, LSBTI Netzwerk, Buntwerk
Seite 38
3.5 Gesundheit & Prävention
3.5.1 Betriebssportgemeinschaft (BSG)
Eine Mitgliedschaft bei der BSG bietet Ihnen ein vielfältiges und exklusives Sportangebot. In über
20 Sportarten können Sie Ihren Interessen folgen und zum Beispiel Badminton spielen, Taijiquan
ausprobieren oder das Tanzbein schwingen. Ein umfangreiches Kursprogramm ermöglicht Ihnen
Bewegungsangebote während der Mittagspause oder kurz nach Dienstschluss nahe Ihres Arbeits-
platzes. Zudem können Sie von attraktiven Sonderkonditionen bei den Fitnessanbietern Health
City, Holmes Place und Just Fit profitieren oder vergünstigt in den KölnBädern schwimmen.
Stellen Sie Ihre Rückfragen gerne an die zuständigen Ansprechpersonen unter
betriebssportgemeinschaft@stadt-koeln.de beziehungsweise 0221/221-24137 oder
0221/221-25870.
Schlagwortsuche
Betriebssportgemeinschaft, BSG, Freizeit &Sport
3.5 Gesundheit & Prävention
Seite 39
3.5.2 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Das BGM unterstützt die Gesunderhaltung der Beschäftigten präventiv,
begleitend und nachsorgend. Gesundheitsgefährdungen einschließlich
psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz sollen durch die fachliche
Beratung erkannt, verhütet und reduziert werden.
Wir nutzen die in der Beratung gewonnenen Erkenntnisse und unterstützen die Dienststellen bei
der Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse, um die Arbeit, die Organisation und das
Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten.
Wer hilf
t Ihnen bei Ihren Fragen weiter?
In Teil 5 dieser Willkommensmappe finden Sie Ihre Ansprechpersonen für:
1. Gesundheitsprojektmanagement (I/2-1/GPM)
2. Betriebsärztlicher Dienst (I/2-2/BÄD)
3. Arbeitssicherheitstechnischer Dienst (I/2-3/Asid)
4. Mitarbeiterunterstützungsteam (I/2-4/MUT)
5. Betriebliches Eingliederungsmanagement (I/2-5/BEM)
Schlagwortsuche
Gesundheit & Arbeitsschutz, Gesundheitsprojektmanagement, Betriebsärztlicher Dienst,
Arbeitssicherheitstechnischer Dienst, Mitarbeiterunterstützungsteam, Betriebliches
Eingliederungsmanagement
Seite 40
3.5.3 Zentrales Melde- und Auskunftssystem (ZeMAG)
ZeMAG ist das Zentrale Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen
von städtischen Mitarbeite nden der Stadt Köln.
Mitarbeitende können nach einem Übergriff in dieser Datenbank ge-
fährliche Personen ein tragen. D urch die Meldung gefährlicher Persone n
können auch Mitarbeitende anderer Dienststellen und Ämter vor
solchen Personen geschützt werden.
Das System ermöglicht stadtintern die Abfrage nach gefährliche Personen, mit denen es im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit bei der Stadt Köln zu einem Vorfall mit Strafanzeige gekommen ist.
Des Weiteren können aus solchen Vorfällen zielgerichtete Gewaltpräventionsmaßnahmen
entwickelt werden, die den Mitarbeitenden eine höhere Sicherheit bieten. Zudem können den
Betroffenen individuelle Hilfsangebote gemacht werden.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen unter 0221/221- 25275
beziehungsweise zemag@stadt-koeln.de zur Verfügung.
Schlagwortsuche
ZeMAG, Kriminalprävention
Seite 41
3.6 Weitere Schlagworte zu Leistungen und
Vorteilen
Ausbildungstätigkeiten
Impfangebot Supervision
Beihilfe
Betriebliches Vorschlagswesen
Chancengleichheit
und Teilhabe
Altersteilzeit
Entgeltumwandlung
Finanzielle Vorschüsse
Führen in Teilzeit
Gemeinnütziges Unternehmensengagement
Gesundes Führen
Interner Stellenmarkt Karriereberatung
Kultur der Wertschätzung
Netzwerk der LSTBI-Mitarbeitenden
Parkberechtigung
Rad-Service-Station
Reduzierte Kantinenpreise
RestCentspende
Sabbatical
Bewerbercenter
Präventionsangebote im Arbeitsalltag
Neugierig geworden?
Alle Leistungen auf einen Blick finden Sie unter „Wir machen Köln!“
Häufig gestellte
Fragen4.
Um Ihnen den Start bei uns zu erleichtern, haben wir häufig
gestellte Fragen gesammelt. Sie finden Antworten auf
Fragen zur Arbeitszeiterfassung, zum Krankmeldeverfahren
und zu einigen weiteren Themen.
Um Ihnen den Start bei uns zu erleichtern, haben wir häufig
gestellte Fragen gesammelt. Sie finden Antworten auf
Fragen zur Arbeitszeiterfassung, zum Krankmeldeverfahren
und zu einigen weiteren Themen.
Häufig gestellte
Fragen
4.
Seite 43
4.1 Fragen zur Erfassung Ihrer Arbeitszeit
4.1.1 Wie ist meine Arbeitszeit geregelt?
Die Dienstvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit beziehungsweise angrenzenden Themen
werden aktuell überarbeitet. Zudem wurden anlässlich der Corona-Pandemie geltenden
Regelungen außer Kraft gesetzt beziehungsweise befristet erweitert. Bitte informieren Sie sich
daher im IntraNet über die aktuell geltenden Regelungen.
Grundsätzlich gilt, dass alle Mitarbeitenden an der Gleitzeit teilnehmen, soweit nicht
ausdrücklich andere Arbeitszeiten festgelegt sind.
Zudem sind die geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen und deren
Aus führungsbestimmungen über die Arbeitszeit einschließlich Pausenzeiten zu beachten.
4.1.2 Wie gestaltet sich meine tägliche Arbeitszeit?
Für Vollzeit-Angestellte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt eine
wöchentliche Sollarbeitszeit von 39 Stunden ohne Pausenzeiten. Für die vollzeitbeschäftigten
Beamt*innen richtet sich die zu leistende Sollarbeitszeit (ohne Pausenzeiten) nach der Arbeits-
zeitverordnung (AZVO):
Lebensalter nicht
schwerbehindert
Schwerbehindert
50 – 79 %
Schwerbehindert
Ab 80 %
vor vollendetem
55. Lebensjahr
41 Stunden/Woche 39,83 Stunden/Woche 39 Stunden/Woche
nach vollendetem
55. Lebensjahr
40 Stunden/Woche 39,83 Stunden/Woche 39 Stunden/Woche
nach vollendetem
60. Lebensjahr
39 Stunden/Woche 39 Stunden/Woche 39 Stunden/Woche
Seite 44
4.1.3 Wie sind Ruhepausen, Ruhezeiten und Arbeitsunterbrechungen
geregelt?
Ruhepausen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Arbeit ist bei einer Arbeitszeit von mehr als
6 Stunden durch eine Ruhepause von 30 Minuten zu unterbrechen. Mitarbeitende haben bei
einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden eine weitere Ruhepause von 15 Minuten einzulegen.
Für Jugendliche unter 18 Jahren betragen die Pausen bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis zu
6 Stunden 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden 60 Minuten. Pausen können den gesetzlichen
vorgeschriebenen Umfang überschreiten und werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.
Eine Aufteilung der Pausenzeiten ist möglich, jedoch soll ein Pausenteil mindestens 30 Minuten
betragen. Alle nicht dienstlich begründeten Arbeitsunterbrechungen werden auf die gesetzliche
Mindestpause angerechnet.
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden
erfolgen.
Schlagwortsuche
Arbeitszeit, Flexibilisierung der Arbeitszeit, flexible Arbeitszeit
Seite 45
4.1.4 Wie erfasse ich meine Arbeitszeit?
Über den Personal-Kiosk, die Plattform zur elektronischen Arbeitszeiterfassung (AZE), erfassen Sie
Ihre persönlichen Zeitbuchungen und An- und Abwesenheiten. Außerdem können Sie hierüber
Adressänderungen mitteilen, Abwesenheitskontingente aufrufen und Zeitnachweise einsehen.
Was ist, wenn ich keinen Zugang zum Personal-Kiosk habe?
Wenn Sie nicht auf den Personal-Kiosk zugreifen können, findet Ihre Dienststelle hierfür
individuelle Lösungen (zum Beispiel Gleitzeitbücher). Sprechen Sie Ihre Führungskraft gerne an.
Schlagwortsuche
Personal-Kiosk, Arbeitszeit
4.1.5 Was ist unter dem BA Tag zu verstehen?
Der sogenannte BA Tag ist ein Ausgleich für den nicht mehr stattfindenden städtischen Be-
triebsausflug (BA). Allen Mitarbeitenden wird einmal jährlich eine Zeitgutschrift von 5 Stunden
gewährt. Unter der Bedingung, dass die Mitarbeitenden bis zum 1. Juli des Jahres eingestellt
worden sind und seit mindestens 5 Monaten für die Stadt arbeiten. Auch Teilzeitkräfte erhalten
die Zeitgutschrift in vollem Umfang. Die Zeitgutschrift kann nicht ins nächste Kalenderjahr
übertragen werden.
Schlagwortsuche
BA T
ag, Arbeitszeit
Seite 46
4.2 Fragen zur Dienst- und Arbeits befre iung
und zum Bildungsurlaub
4.2.1 Welche Gründe bestehen für Dienst- beziehungsweise
Arbeitsbefreiungen?
Aus verschiedenen Anlässen oder Gründen erhalten städtische Mitarbeitende bezahlte Dienst- be-
ziehungsweise Arbeitsbefreiungen (Sonderurlaub) beziehungsweise können diese beantragen, z. B.:
– Umzug aus dienstlichen Gründen
– 25-, 40- und 50-jähriges Dienst-/Arbeitsjubiläum
– Geburt eines Kindes
– Tod der Ehefrau oder des Ehemanns, eines/einer eingetragenen Lebenspartner*in im Sinne
des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder eines Elternteils
Für Beamt*innen richten sich die Regelungen nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung
(FrUrlV NRW). Für Tarifbeschäftigte finden die §§ 28, 29 TVöD und das Arbeitnehmerweiter-
bildungsgesetz Anwendung.
Schlagwortsuche
Dienst- und Arbeitsbefreiung, Freistellung
4.2.2 Inwiefern habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?
Beschäftigte können für die berufliche und politische Weiterbildung bis zu fünf Arbeitstage
im Jahr bezahlten Sonderurlaub beantragen. Für Angestellte gilt hier das Arbeitnehmerweiter-
bildungsgesetz (AWbG). Beamt*innen haben nach der Sonderurlaubsverordnung einen
Anspruch auf berufliche oder politische Weiterbildung.
Schlagwortsuche
Bil
dungsurlaub
Seite 47
4.3 Fragen zum Krankmeldeverfahren und
zum Entgeltersatzanspruch
4.3.1 Wie melde ich mich richtig krank?
Alle Informationen finden Sie auf dem „Merkblatt zum Krankmeldeverfahren“. Das Merkblatt
wird Ihnen im Rahmen der Vertragsunterzeichnung ausgehändigt beziehungsweise wird
Ihnen zugeschickt. Wichtiger Hinweis: Zudem können auf Ihren Dienststellen abweichende
Regelungen gelten. Informieren Sie sich daher zusätzlich bei Ihrer Führungskraft über das
Krankmeldeverfahren.
4.3.2 Habe ich Anspruch auf Entgeltersatzleistungen?
In der Regel besteht für Beschäftigte bei unverschuldeter Krankheit bis zum 42. Kalendertag
(sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit) Anspruch auf Zahlung des Gehalts. Danach, oder im Falle
von Wiederholungserkrankungen, besteht in der Regel ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen,
wie Krankengeld, Übergangsgeld, Zuschuss oder Kinderpflegekrankengeld.
Schlagwortsuche
Krankmeldeverfahren, Arbeits- und Dienstunfähigkeit
Seite 48
4.4 Fragen zum Arbeits- oder Dienstunfall
4.4.1 Was ist ein Arbeitsunfall oder Dienstunfall?
Ein Arbeits- oder Dienstunfall ist ein Unfall, der in Ausübung oder infolge des Dienstes
einge treten ist. Unfall wird dabei wie folgt definiert: Ein auf äußere Einwirkung beruhendes,
plötz liches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Personenschaden verursachendes Ereignis.
Hierzu zählen auch Unfälle bei:
– Dienstreisen, Dienstgängen und der dienstlichen Tätigkeit am Bestimmungsort,
– der Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen und
– Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder in dem ihm gleichstehenden Dienst, zu deren
Übernahme Beschäftigte oder Beamt*innen verpflichtet sind, oder Tätigkeiten, deren Wahr-
nehmung im Zusammenhang mit den Dienstgeschäften erwartet wird.
Besonderheit Wegeunfall: Als Wegeunfall werden Unfälle auf dem unmittelbaren Weg in der
Regel zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (dem sogenannten Ort der versicherten Tätigkeit)
bezeichnet.
Seite 49
4.4.2 Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?
Für jeden Unfall, der Ausfallzeiten, auch nur stundenweise, oder einen Arztbesuch erforderlich
werden lässt, muss eine Unfallanzeige geschrieben werden. Dies erfolgt grundsätzlich über Ihre
Führungskraft. Die Unfallanzeige ist unmittelbar nach dem Unfall zu fertigen und vierfach
I/2/Arbeitssicherheitstechnischer Dienst zuzuleiten.
Besonderheit bei Beamt*innen: Mitarbeitende im Beamtenverhältnis müssen einen anderen
Vordruck für die Unfallmeldung verwenden.
Nähere Informationen finden Sie im Handbuch der Stadtverwaltung Köln und unter den
angegebenen Schlagwörtern.
Schlagwortsuche
Unfall, Trauma & Erste Hilfe, Unfallmeldung, Unfallanzeige
Seite 50
4.5 Sonstige Fragen
4.5.1 Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen?
Auch in der Probezeit haben Sie anteilig Anspruch auf Urlaub. Für jeden vollen Monat der
Betriebszugehörigkeit können Sie ein Zwölftel (1/12) Ihres Urlaubsjahresanspruches beantragen.
Nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten, das heißt nach Ihrer Probezeit, steht
Ihnen der volle Jahresurlaub zu.
Aber bitte beachten Sie: Die Probezeit dient, wie der Name schon sagt, der Erprobung. Nehmen
Sie Ihren erworbenen Urlaub in dieser Zeit daher bitte nur in besonders dringlichen Fällen in
Anspruch. Alternativ können Sie auch Gleitzeitguthaben (Minus- sowie Plusstunden) aufbauen,
das Sie abbauen können. Bitte besprechen Sie Ihren Einzelfall in jedem Fall mit Ihrer Führungs-
kraft und der dezentralen Personalstelle.
4.5.2 Darf ich eine Nebentätigkeit ausüben?
Sie können einer Nebentätigkeit neben Ihrer Tätigkeit bei uns nachgehen. Beschäftige müssen
die Nebentätigkeit anzeigen (§ 3 Absatz 3 TVöD) und Beamt*innen anzeigen beziehungsweise
genehmigen lassen (§§ 48 bis 58 LBG NRW und Nebentätigkeitsverordnung/NtV).
Schlagwortsuche
Nebentätigkeit, Arbeitsplatzregelungen
Seite 51
4.5.3 Wie verhalte ich mich in Fällen von Korruptionsverdacht?
Ergibt sich auf städtischen Dienststellen der Verdacht von Korruption, so ist unmittelbar die*der
Antikorruptionsbeauftragte zu informieren. Das weitere Vorgehen bestimmt sich nach dem
Leitfaden zum Verfahren bei der Aufdeckung von Korruption. Diesen finden Sie unter den ange-
gebenen Schlagwörtern.
Schlagwortsuche
Korruption, Antikorruptionsstelle
4.5.4 Wie gehe ich bei technischen Schwierigkeiten vor?
Telefonisch: Für telefonische Anfragen wenden Sie sich an Ihre dezentrale Benutzerbetreuung
oder die zentrale Hotline unter der Rufnummer 30303.
Die Servicezeiten: Montags – Donnerstags: 6:00 Uhr – 17:30 Uhr, Freitags: 6:00 Uhr – 15:00 Uhr
User Help Desk: Zudem können Sie über das Symbol „Help Desk“ im IntraNet
eine Anfrage bei Ihrer dezentralen Benutzerbetreuung stellen.
4.5.5 Wie versende ich datenschutzkonform größere Dateien?
Über den cDat Service können Sie Dateien versenden, die als E-Mail-Anhang zu groß wären.
cDat ermöglicht intern und auch extern einen sicheren Datentransfer. Über diesen Service
können auch externe Partnern der Stadt Köln geschützt Dateien zur Verfügung zu stellen.
Schlagwortsuche
cDat, Informationsverarbeitung & Datenschutz
Ihre
Ansprechpersonen5.
In den vorherigen Kapiteln haben Sie Ihre Arbeitgeberin
näher kennengelernt und unter anderem mehr über die
Leistungen und unseren Aufbau erfahren. Zudem habe wir
Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen gegeben.
Für weitere Anliegen stellen wir Ihnen nachfolgend die
Ansprechpersonen der Interessensvertretung, des Gesund-
heitsmanagements sowie aus anderen Themenbereichen der
Stadtverwaltung vor.
In den vorherigen Kapiteln haben Sie Ihre Arbeitgeberin
näher kennengelernt und unter anderem mehr über die
Leistungen und unseren Aufbau erfahren. Zudem habe wir
Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen gegeben.
Für weitere Anliegen stellen wir Ihnen nachfolgend die
Ansprechpersonen der Interessensvertretung, des Gesund-
heitsmanagements sowie aus anderen Themenbereichen der
Stadtverwaltung vor.
Ihre
Ansprechpersonen5.
Seite 53
Amt für
Gleichstellung
von Frauen und
Männern
Schwer-
behinderten-
vertretung
Betriebliches
Gesundheits-
management
Personal- und
Verwaltungsmanagement
Personal-
vertretung
Seite 54
5.1 Ihr Amt für Gleichstellung von
Frauen und Männern
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für alle gleichstellungsrelevanten Fragen
innerhalb der Verwaltung und ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Kommune zu
beteiligen, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung
von Frau und Mann haben. Ihr Handeln und Wirken wird von zwei gesetzlichen Säulen getragen.
Der innerstädtische Auf ga benbereich beruht auf dem Landesgleichstellungsgesetz NRW, die
kommunale Zuständigkeit auf der Gemeindeordnung NRW.
Gleichstellungsarbeit:
– Die interne Gleichstellung engagiert sich dafür,
dass Frauen und Männer die gleichen beruf-
lichen Chancen bekommen. Auf der Grund-
lage des Gleichstellungsplans unterstützt und
berät das Amt vertraulich zum Beispiel bei der
Karriereplanungen, beruflichen Wiedereinstieg
sowie bei der Realisierung von Vereinbarkeit
von Familie und Beruf, Teilzeitarbeit (auch in
Führung) oder sexueller Belästigung.
– Zusätzlich organisiert die interne Gleich-
stellung für die städtischen Beschäftigten
Veran staltungen zu verschiedenen gleich-
stellungsrelevanten Themen, beispielsweise
eine offene Sprechstunde, Netzwerktreffen
oder Wissensangebote in der Mittagspause, wie
auch An gebote für Kölner Kinder zur klischee-
freien Berufswahl am Girl’s & Boy’s Day.
– Die externe Gleichstellung setzt sich für die Chancengleichheit von Kölner*innen ein. Hierbei
geht es auch um gleichstellungsrelevante Grundsatzthemen und aktuelle, gesellschaftliche
Entwicklungen.
Gleichstellung von Frauen und Männern
Jahresbericht 2020
Zeit, umzudenken!
Seite 55
Mit Projekten und Veranstaltungen wie zum
Beispiel zum internationalen Tag gegen Gewalt
an Frauen (25. November) sowie dem interna -
tionalen Frauentag (8. März) und Projekten für
Sicherheit von Frauen im öffentlichen Raum
(EDELGARD) fördert das Amt die Gleichstellung
innerhalb der Stadt.
Bei Rückfragen und/oder Gesprächsbedarf
können Sie sich gerne unter
gleichstellungsamt@stadt-koeln.de
beziehungsweise 0221/221-26472 an die
zuständigen Ansprechpersonen wenden.
www.ift.koeln
Starke Frauen.
Starkes Köln.
Gratulation zumGratulation zum
InternationalenInternationalen
Frauentag!Frauentag!
Schlagwortsuche
Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern, interne Gleichstellung,
externe Gleichstellung, Bündnis BerufLeben
5.2 Ihre Personalvertretung
Ihre Personalvertretung besteht aus dem Gesamtpersonalrat und den in der Regel auf
Dezernats ebene eingerichteten sechs örtlichen Personalräten.
Der Gesamtpersonalrat ist grundsätzlich zuständig für:
Übergreifende und allgemeine Regelungen zum Beispiel bei Dienstvereinbarungen, Tarif-
verträgen und das Landesbeamtengesetz in der gesamten Stadtverwaltung. Die Aufgaben der
örtlichen Personalräte erstrecken sich auf das Geschehen der zuständigen Dezernate und deren
Dienststellen und alle Interessen, Anliegen, sowie Rechte und Pflichten der Beschäftigten.
Seite 56
Die Personalräte haben unter anderem die aufgeführten Aufgaben:
– darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge,
Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt und eingehalten werden.
– Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und durch
Verhandlung mit der Dienststellenleitung auf ihre Erledigung hinzuwirken.
– sich für die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen einzusetzen.
– die Eingliederung Schwerbehinderter und älterer Personen zu fördern.
– mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung eng und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
– Förderung der Vielfalt und Diversität im Arbeitsleben.
– auf die Gleichstellung von Frau, Mann, nicht binären und genderqueeren Beschäftigten einzu setzen.
– sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen.
Die Gespräche mit Ihrer Personalvertretung werden auf Wunsch vertraulich behandelt. Wir
stehen für Ihre Anfragen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bei Unterstützungsbedarf
und/oder Rückfragen gerne an die zuständigen Ansprechpersonen:
PR OB/I/II/IX Telefon 0221/221-25722, OEPR-OB-I-II_Postfach@stadt-koeln.de
PR III/VI/VIII Telefon 0221/221-22868, PersonalratIIIundVI@stadt-koeln.de
PR IV/ V Telefon 0221/221-25101, Personalrat-IV-V@stadt-koeln.de
PR VII Telefon 0221/221-28373, Personalrat.KunstundKultur@stadt-koeln.de
PR Kita Telefon 0221/221-95501, PRKita@stadt-koeln.de
PR Feuerwehr Telefon 8188520 (intern), 0221/97488520, 37-PR@stadt-koeln.de
GPR Telefon 0221/221-25711 oder -25713, gesamtpersonalrat@stadt-koeln.de
Schlagwortsuche
Gesamtpersonalrat, Personalvertretungen, Personalrat
5.3 Ihre Schwerbehindertenvertretung
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen ist das Sozialge-
setzb
uch (SGB) IX. Ziel ist es, das Bewusstsein für die Bedürfnisse behinderter, gleichgestellter
oder schwerbehinderter Menschen im Beschäftigungsverhältnis zu schärfen, deren positives
Seite 57
Leistungsvermögen herauszustellen, Benachteiligungen und Vorbehalte abzubauen und die
Inklusion der Menschen mit Behinderung zu stärken.
Gesamtschwerbehindertenvertretung
Die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) vertritt die Interessen der schwerbehinderten
Menschen in Angelegenheiten, die mehrere Dienststellen betreffen. Sie ist Verhandlungspart-
nerin der Verwaltung für alle dezernats- und ämterübergreifende Themen und Regelungen in
der gesamten Stadtverwaltung. Sie nimmt an allen Sitzungen, Gesprächen, Ausschüssen und
Arbeitskreisen zwischen Gesamtpersonalrat und Verwaltung beratend teil. Die für die gesamte
Dienststelle gewählte GSBV vertritt nach § 180 Abs. 6 Satz 1 primär die Interessen der schwer-
behinderten Menschen, die alle einzelnen Dienststellenteile und Nebenstellen übergreifen.
Insoweit besteht ein Gleichlauf mit der Zuständigkeit des Gesamtpersonalrates.
GSBV gsbv@stadt-koeln.de
Örtliche Schwerbehindertenvertretungen
Die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen (SBV) sind die Interessensvertretungen der schwer-
behinderten und gleichgestellten Mitarbeitenden in den Dezernaten und Dienststellen der Stadt
Köln. Die SBV haben ein umfassendes Unterrichtungsrecht in allen Angelegenheiten, die schwer-
behinderte und gleichgestellte Menschen in ihren Dezernaten betreffen. Die Arbeitgeberin hat die
SBV in allen Angelegenheiten der Willensbildung zu beteiligen. Die SBV hat die Aufgaben fördernd,
beratend und helfend den schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zur Seite zu stehen.
SBV OB/I/II/IX SBV-OB-I-II-IX-Poststelle@stadt-koeln.de
SBV III/VI/VIII SBV-III-VI-VIII-Poststelle@stadt-koeln.de
SBV IV/ V SBV-IV-V-Poststelle@stadt-koeln.de
SBV VII SBV-VII-Poststelle@stadt-koeln.de
SBV Kita SBV-Kita-Poststelle@stadt-koeln.de
SBV Feuerwehr SBV-37-Poststelle@stadt-koeln.de
Schlagwortsuche
Gesamtschwerbehindertenvertretung, GSBV, Gleichstellung, Schwerbehinderten-
vertretung, Schwerbehinderung
Seite 58
5.4 Ihr Personal- und Verwaltungsmanagement
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung welche Ansprechperson beziehungsweise welches Stelle
für welches Ihrer Anliegen richtig ist:
Ihre Ansprechperson / Abteilung Ihr Anliegen, wie zum Beispiel
Ihre Dienststelle / Ihre Führungskraft
Hinweis: Anträge müssen in der Regel vorab
mit Ihrer Führungskraft abstimmt werden.
Danach erfolgt die Übersendung „über den
Dienstweg“ an die (de)zentrale Personalstelle.
– Fragen zur Dienststelle
– Fragen im Rahmen des Direktionsrechts
Dezentrale Personalstelle
Hinweis: Anträge (zum Beispiel für mobile
Arbeit beziehungsweise Fortbildungen)
müssen Sie vorab mit Ihrer Führungskraft
abstimmen.
– Urlaub und Krankheit (bis 6 Wochen)
– Arbeitsplatzausstattung
– Bildungsurlaub
– Fortbildung
– Vereinbarung zur mobilen Arbeit
Zentrale Personalstelle
Hinweis: Ihre persönliche Ansprechperson
finden Sie auf Ihrer Entgeltabrechnung
(„Personalfragen“).
– Arbeitsvertrag/Ernennung
– Höhergruppierungen
– Umsetzungen
– Änderungen Ihrer Arbeitszeit
– Beurlaubungen von mehr als 6 Wochen
zum Beispiel Elternzeit, Altersteilzeit, …
Entgeltsachbearbeitung
Hinweis: Ihre persönliche Ansprechperson
finden Sie auf Ihrer Entgeltabrechnung.
– Gehalt/Bezüge
– Änderung der Kontoverbindung
– Fragen zu Ihrer Entgeltabrechnung
Servicecenter
Hinweis: Die Kolleg*innen des Job-Tickets
erreichen Sie unter
11-113-0-Grosskundenticket@stadt-koeln.de.
– Job-Ticket
– Kindergeld/Kinderbezogene Leistungen
– Familienzuschlag
– Parkplatz
– Reisekosten
– Dienstwohnungen/ Auslandsdienstreisen
– Trennungsgeldentschädigungen
Schlagwortsuche
Personal- und Verwaltungsmanagement, Personalservice/-beratung, Servicecenter
Seite 59
5.5 Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement
1. Gesundheitsprojektmanagement (GPM)
Die Kolleg*innen beraten Sie, Ihre Führungskräfte und die Dienststellen in den vielfältigen
Themen bereichen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Das GPM entwickelt und
koordiniert Projekte, die möglichst vielen Mitarbeitenden zu Gute kommen.
– Das GPM bietet gesundheitsförderliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Workshops, Vor träge,
Seminare, Webinare, Bewegungs- und Entspannungsangebote, Gesundheitstage und
-wochen, in Kooperation mit verschiedenen Gesundheitskassen an
– Das GPM berät die Mitarbeitenden und die Dienststellen
– Das GPM betreut die Gesundheitskoordinator*innen in den Dienststellen
– Sprechen Sie das GPM unter 0221/221-30431 beziehungsweise GPM@stadt-koeln.de an.
2. Betriebsärztlicher Dienst
Ziel des Betriebsärztlichen Dienstes ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten für den Erhalt und
die Förderung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit zu sorgen.
Der Betriebsärztliche Dienst hilft Ihnen zum Beispiel bei:
– Beratung in jeder Frage, die die Gesundheit am Arbeitsplatz betrifft
– Empfehlung von Hilfsmitteln (zum Beispiel Bildschirmarbeitsplatzbrille)
– arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge, Wunschvorsorge
– Impfungen (inklusive Impfberatung)
– Mutterschutzuntersuchungen bei relevanten Tätigkeiten wie zum Beispiel bei Erzieher*innen,
Sozialarbeiter*innen oder medizinischem Personal
Bei Fragen erreichen Sie die Kolleg*innen unter 0221/221-30453 beziehungsweise
betriebsärztlicherdienst@stadt-koeln.de.
Seite 60
3. Arbeitssicherheitstechnischer Dienst
Der Arbeitssicherheitstechnischer Dienst berät und unterstützt die Führungskräfte und
Beschäftigten bei allen Fragen und der Umsetzung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-
vorschriften.
Die Kolleg*innen:
– begutachten Arbeitsplätze
– halten Schulungen zum Thema Arbeitsschutz
– unterstützen fachlich bei Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
– führen Messungen in den Arbeitsstätten durch
– analysieren Arbeitsunfälle beziehungsweise unterstützen die Unfallprävention und
– beraten im Umgang mit Gefahrgut-/und Gefahrstoffen
Wenden Sie sich gerne an die Ansprechpersonen unter 0221/221-30460 beziehungsweise
arbeitssicherheit@stadt-koeln.de.
4. Mitarbeiterunterstützungsteam (M.U.T.)
Das MUT unterstützt Sie in belastenden Situationen und Krisen. In welchen Situationen kann
Ihnen das M.U.T. zum Beispiel weiterhelfen?
– bei beruflichen und privaten Belastungen sowie gesundheitlichen Problemen
– bei beruflicher Wiedereingliederung oder Neuorientierung
– bei Suchtproblemen
– nach Gewalterfahrungen
– bei der Suche nach einem Psychotherapieplatz
Sie erreichen das M.U.T unter 0221-/21-30436 beziehungsweise mut@stadt-koeln.de.
5. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das BEM-Verfahren trägt dazu bei, die Gesundheit der Mitarbeitenden wiederherzustellen und
zu erhalten. Es hilft dabei, eine Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, die Rückkehr ins Arbeitsleben
zu begleiten und den Arbeitsplatz zu sichern.
Wer erhält ein BEM-Angebot?
Das BEM ist ein Angebot der Arbeitgeberin an alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Köln, die
innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig
erkrankt waren.
Seite 61
Welche Maßnahmen könnten daraus resultieren?
– eine gesundheits-, leidens- und behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung
– eine geänderte Arbeitsorganisation
– Rehabilitationsmaßnahmen
– Qualifizierungsmaßnahmen
– eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“
– eine psychosoziale Beratung
Melden Sie sich bei Fragen gerne unter 0221/221-30476 beziehungsweise bem@stadt-koeln.de.
Schlagwortsuche
Gesundheit & Arbeitsschutz, Gesundheitsprojektmanagement, Betriebsärztlicher Dienst,
Arbeitssicherheitstechnischer Dienst, Mitarbeiterunterstützungsteam, Betriebliches
Eingliederungsmanagement
Neugierig geworden?6.
Sie möchten Ihre neue Arbeitgeberin noch besser kennen-
lernen?
Wir informieren Sie über diverse sozialer Medien, unser
Mitarbeitermagazin sowie unsere Kölner-Service-App!
Sie möchten Ihre neue Arbeitgeberin noch besser kennen-
lernen?
Wir informieren Sie über diverse sozialer Medien, unser
Mitarbeitermagazin sowie unsere Kölner-Service-App!
Neugierig geworden?6.
Seite 63
6.1 Soziale Medien
Soziale Netzwerke sind für die Stadt Köln wichtige Instrumente der öffentlichen Kommunikation
und Teilhabe. Immer mehr Kölner*innen aber auch Unternehmen nutzen diese Netzwerke
zum alltäglichen Austausch von Informationen. Die Stadtverwaltung erreicht über soziale
Medien eine große Zielgruppe unmittelbar und tritt bürgerfreundlich in den direkten Dialog.
Gerade aber auch in besonderen Situationen wie in Schadensfällen oder Großeinsatzlagen
und Katastrophen nutzt die Stadtverwaltung diese Kommunikationskanäle zum Informations-
austausch. Die direkte und unmittelbare Information zur Sachlage, Warnung oder Entwarnung
sind wichtige Bausteine der Risikokommunikation.
Der Dialog mit (neuen) Kolleg*innen ist der Stadt Köln als Arbeitgeberin ebenso wichtig wie der
Austausch mit Bürger*innen. Wir sind daher auch in den wichtigsten Berufsnetzwerken aktiv
und stehen für Fragen bereit.
Schon mit uns vernetzt?
Folgen Sie uns und erhalten Sie Informationen zu Veranstaltungen, Großereignissen,
Stellenausschreibungen und vieles mehr:
Facebook: stadt.koeln50 Twitter: koeln
Instagram: stadt.koeln und stadtkoeln_ausbildung YouTube -Kanal: koeln
kununu, XING, LinkedIn: Stadt Köln
Sie haben e
in Profil bei LinkedIn oder einen Premiumaccount bei XING?
Dann lade
n Sie sich gerne die Datei „Kölnermacher“ beziehungsweise „Kölnmacherin“ zur
Verwendung als Titelbild herunter und lassen Sie uns gemeinsam als Kölnmacher*innen in den
sozialen Medien sichtbar werden.
Wir freuen uns auch über Ihre Bewertung bei Kununu.
6.2 Städtischer Newsletter
Sie möchten über aktuelle Themen der Stadtverwaltung, wie zum Beispiel besondere
Veran staltungen und interessante Serviceangebote informiert werden? Dann nutze Sie gerne
unseren monatlichen städtischen Newsletter für alle Kölner*innen.
6.3 Stadt intern
Stadt intern ist das Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln.
Wann erscheint die Stadt intern?
Das Magazin erscheint viermal im Jahr: März, Juni, September und Dezember.
Sie haben Ideen und/oder möchten selbst aktiv werden?
Themenvorschläge oder Anregungen zur Gestaltung sind immer herzlich willkommen! Zudem
können Sie als freie*r Mitarbeiter*in für die „Stadt intern“ tätig werden. Sie erreichen die
Redaktion unter stadt-intern-journal@stadt-koeln.de.
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
28. Jahrgang
14. März 2019
Die Oberbürgermeisterin
Stadt intern
18
Propheten
kommen aus
dem Drucker
17
Stadt schafft
Platz zum
Spielen
05
Frank Schätzing
wirbt für das
Ehrenamt
20
Leitlinien
auf Kölsch
verfasst
22
Europa gibt
Köln wichtige
Impulse
Unter Palmen
Die neuen Schaugewächshäuser
beherbergen das „grüne Gold“ der Stadt
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
28. Jahrgang
14. Juni 2019
Die Oberbürgermeisterin
Stadt intern
20
Geflüchtete
erzählen ihre
Geschichte
12
Einsatz
für mehr
Sicherheit
02
Ehrenamt:
Aktiv im
Ruhestand
23
Sportliche
Angebote für
Azubis
36
Zukunftslabor
ermutigt zur
Veränderung
Höchstleistung
Die Spezialtruppe der Feuerwehr rettet
Menschen aus großen Höhen und Tiefen
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
27. Jahrgang Die Oberbürgermeisterin
Stadt intern
12. Dezember 2019
20
Kölner Leben:
Magazin wird
60 Jahre
35
Stadt verleiht
erstmals
Frauenpreis
04
Verwaltung
demonstriert
Vielfalt
23
Auszubildende
gründen eigene
Firma
25
Kliniken stellen
Weichen für
die Zukunft
Karriere und Familie
Strategische Partnerschaft zur besseren
Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Glück
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
29. Jahrgang
Dezember 2020
Die Oberbürgermeisterin
Stadt intern
20
Netzausbau
im Boden und
in der Luft
14
Suche nach
Spuren der
Herkunft
04
Einsatz
für Köln aus
Leidenschaft
31
Leises
Arbeiten in
Grünflächen
37
Neues Büro
für Familien
mit Kindern
Angekommen
Wie Geflüchtete bei der Stadt
eine berufliche Perspektive finden
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
29. Jahrgang
04. Juni 2020Die oberbürgermeisterin
Stadt intern
23
Arbeit für
Gefl üchtete
wird gestärkt
18
Corona
verändert den
Arbeitsalltag
03
Frauke Mahr
bekommt den
Else-Falk-Preis
24
Register soll
vor Gewalt
schützen
34
Wertvolle
Hilfe durch
Stiftungen
Danke!
Viele Beschäftigte leisten in der Krise
Besonderes und halten die Stadt am Laufen
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
30. Jahrgang
Dezember 2021
Die Oberbürgermeisterin
Stadt intern
24
Auf der
Suche nach
Verstärkung
21
Hüterin von
Fischerei
und Jagd
09
Beschäftigte
unterstützen
die Kliniken
32
Väter haben
ein Netzwerk
gegründet
38
Straßen und
Tunnel immer
im Blick
Entstaubt
Vom Umgang mit
Gefahrstoffen in Kunstwerken
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
27. Jahrgang
10. Dezember 2018
Die Oberbürgermeisterin
Stadt intern
17Mit dem Rad
durch die
Stadtbezirke
14
Hüter der
verlorenen
Schätze
10
Neues Amt
zur Förderung
der Integration
21
Museum
als Ort der
Begegnung
38Stadt bespielt
Straßen und
Plätze
Grenzenlose Erfahrungen
Auszubildende schauen im
Ausland über den Tellerrand
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
29. Jahrgang
18. März 2020
Die Oberbürgermeisterin
Stadt intern
28
40 Jahre
gegen das
Vergessen
12
Strategien
für mehr
Personal
03
Heldinnen
und Helden des
Alltags gesucht 30
Wenn im
Dienst was
schiefgeht
35
Ideen für
eine bessere
Verwaltung
Bauen macht Schule
Stadt arbeitet mit Hochdruck anModernisierung und Erweiterung der Schulbauten
24
Umzug mit
1,6 Millionen
Archivalien
10
Sportlich
durch die
Ausbildung
03
Raph Caspers
wirbt für das
Ehrenamt
28
Ein Plan für
mehr Schutz
vor Hitze
36
Betriebshof
bezieht neues
Domizil
Schalom in Köln
Festjahr: 1700 Jahre jüdisches
Leben in Deutschland
Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln
30. Jahrgang
März 2021
Die Oberbürgermeisterin
Stadt intern
Seite 64
Seite 65
6.4 Sag´s uns
Über „Sag’s uns“ (https://sags-uns.stadt-koeln.de/) können Sie die Stadtver-
waltung über Probleme im Kölner Stadtbild informieren. Was kann ich zum
Beispiel melden? Wilden Müll, Fahrradleichen, defekte Ampeln, verstopfte
Gullys und vieles mehr.
6.5 Kölner Service-App
Machen Sie die App zu Ihrer App!
Die Stadt Köln App bindet mit einem modernen Design die bestehenden
Inhalte der mobilen Webseite www.stadt-koeln.de ein.
We
lche Funktionen hat die App?
– Übersichtliche individualisierbare Kacheln zu vielen Themen
– Favoriten-Funktion für häufig benötigte Informationen
– Eilmeldungen der Stadt automatisiert auf der Startseite
– Informationen über aktuelle Ereignisse (zum Beispiel Bombenentschärfungen)
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und gute Vernetzung!
Schlagwortsuche
Städtischer Newsletter, Stadt intern, Soziale Netzwerke, Facebook, Twitter, Instagram,
kununu, XING, LinkedIn, Arbeitgeberin und so weiter
Seite 66
6.6 Ihr Feedback
Wir sind bestrebt, die uns als moderne Arbeitgeberin stetig weiterzuentwickeln.
Hierzu ist Ihr Feedback besonders wichtig!
Nutzen Sie daher die Gelegenheit und teilen uns Ihre Gedanken mit!
Online Feedback: https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=11-F57_
Einarb_Feedb&formtecid=3&areashortname=send_html
Hier direkt scannen:
Pos
talisches Feedback: Schneiden Sie hierfür den Feedback auf den nächsten zwei Seiten
heraus und senden ihn anonym an die angegebene Adresse.
Uns erreichten bereits einige Ihrer Feedbackbögen! Gerne möchten wir Sie an einzelnen
Rückmeldungen teilhaben lassen:
„Insgesamt war ich sehr positiv
überrascht, besonders gut gefällt
mir die RestCent-Spende.“
„Ich wurde sehr herzlich empfangen und meine Kolleg*innen und
Vorgesetzten stehen mir immer für Fragen zur Verfügung.“
„Die Schulung war sehr
gut aufgebaut.“
„Ich fühle mich wohl
und bin zufrieden.“
„Kompetente Ansprechpartner* innen! Angenehmes Arbeitsklima!“
„Die unmittelbaren
Kolleg*innen
haben jederzeit
jede meiner Fragen
beantwortet.“
Danke!
Seite 67
Feedbackbogen zum Einarbeitungsprozess
Ihr Feedback ist wichtig, um unseren Einarbeitungsprozess stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Wichtige Hinweise: Bitte nehmen Sie an diesem Fragebogen nach 100 Tagen Beschäftigung teil. Die
Abgabe Ihres Feedbacks erfolgt anonym. Bitte tragen Sie daher keine personenbezogenen Daten ein.
Vielen Dank.
1. Aufgabengebiet
Die Inhalte und Zuständigkeiten innerhalb des Aufgabengebietes sind mir bekannt.
□ ja □ nein □ teilweise □ weiß ich nicht
Die zur Erledigung der Aufgaben erforderlichen Materialien (Technik, Formulare, Gesetzestexte,
Hilfsmittel usw.) standen mir bei Arbeitsantritt zur Verfügung.
□ ja □ nein □ teilweise □ weiß ich nicht
Aus meiner Sicht bin ich in einem Aufgabengebiet eingesetzt, das meinem Wissensstand und meinen
Fähigkeiten entspricht.
□ ja □ nein □ teilweise □ weiß ich nicht
2. Einarbeitung
Beschreiben Sie die wesentlichen Eindrücke Ihrer Einarbeitungszeit.
Was ist aus Ihrer Sicht gut gelungen?
Adresse für Ihr Feedback im verschlossenen Umschlag:
111/10 – Personalentwicklung
Frau Recker
Was hätte aus Ihrer Sicht besser laufen können?
Bitte hier entlang schneiden.
Seite 68
Welche Inhalte der Willkommensmappe haben Ihnen bei Ihrem Einstieg besonders geholfen, welche
haben Sie vermisst?
Haben Sie noch Wünsche oder sonstige Anregungen?
4. Sonstige Angaben
Dienststelle:
Die Übertragung der Aufgaben erfolgte schrittweise und in angemessener Zeit.
□ ja □ nein □ teilweise □ weiß ich nicht
In der Einarbeitungszeit fühlte ich mich
□
eher unterfordert □ gut ausgelastet □ eher überfordert
Die Betreuung durch und die Kommunikation mit
Ihrer Führungskraft
□ war ausreichend □ ist verbesserungswürdig □ kann ich nicht beurteilen
Ihrer*Ihrem Pate*Patin
□ war ausreichend □ ist verbesserungswürdig □ kann ich nicht beurteilen
Ihren Kolleg*innen
□
war ausreichend □ ist verbesserungswürdig □ kann ich nicht beurteilen
3. Anregungen und Wünsche
Haben Sie Verbesserungsvorschläge zur Einarbeitung?
Bitte hier entlang schneiden.
Köln!
Wir
machen
Gemeinsam.
Seite 70
Kontakt
Personal- und Verwaltungsmanagement
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon 0221 / 221 - 34053
jacqueline.recker@stadt-koeln.de
Die Oberbürgermeisterin
Personal- und Verwaltungsmanagement
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung
Zentrale Dienste der Stadt Köln
Bildnachweis
Seite 11: KoelnTourismus GmbH/Dieter Jacobi_Desktop24; Seite 29: www.freepik.com;
Seite 32: wir_sind_klein/www.pixabay.de; Seite 34, 35: pressfoto/www.freepik.com,
Seite 37: Mykola Nisolo vskyi/www.dreamstime.com, macrovector/www.freepik.com,
pikisuperstar/www.freepik.com; Seite 44: geralt/www.pixabay.de; Seite 47: xb100/www.pixabay.de;
Seite 48, 49: www.freepik.com; Seite 50: EKATERINA BOLOVTSOVA/www.pexels.com;
Seite 59: www.freepik.com; Seite 61: 8photo/www.freepik.com
13-CS/028-22/11/06.2022
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2217/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.08.2023
- Erstellt
- 10.07.2023 17:09