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V/0657/2021

Errichtung eines Teilstandortes des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs im Gebäude der ehem. Schule an der Beckstraße

Vorlagen 30.08.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 35

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Beschlussvorlage

6525 Zeichen

V/0657/2021
V/0657/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtung eines T eilstandortesdes Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs im Gebäude
der ehem. Schule an der Beckstraße
Beratungsfolge
28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung
29.09.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stimmt der Verlagerung der landwirtschaftlichen Bildungsgänge des Wilhelm-
Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs (Mindener Str. 11, 48145 Münster, Schulnr. 177088) in
die Räumlichkeiten der ehem. Schule an der Beckstraße (Beckstraße 26, 48151 Münster) zum
Ende des Jahres 2022 zu. Die landwirtschaftlichen Bildungsgänge umfassen das Duale
System zur Berufsausbildung Pferdewirtin / Pferdewirt, Landwirtin / Landwirt,
Landschaftswerkerin / Landschaftswerker und Tierpflegerin / Tierpfleger.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der T eilstandortfür 5 Jahre als Interimslösung hergerichtet
und bezogen wird. Die Vorarbeiten für die Baumaßnahmen beginnen voraussichtlich im Herbst
2021.
3. Der Rat stimmt dem T eilstandort des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs im
Gebäude der ehem. Schule an der Beckstraße gem. § 83 Abs. 6 SchulG zu und beauftragt die
Verwaltung, die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde gem. § 81 Abs. 3 SchulG zu
beantragen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Investitionskosten i. H. v. 565.000 € für die Herrichtung des
Gebäudes der ehemaligen Schule an der Beckstraße entstehen werden.
Amt für Schule und
Weiterbildung
13.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Krahn
T elefon:492-4016
Krahn@stadt-muenster.de

- 3 -
V/0657/2021
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahm
e
4790 Berufskollegs Ersatzräume 2021
Auszahlungen 565.000 Haushaltsansat
z: 1.000.000 €
davon anteilig
565.000 € für
die Herrichtung
des Gebäudes
der ehem.
Schule an der
Beckstraße
Die zur Finanzierung der Maßnahme erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2021
bei der o. g. Investitionsmaßnahme zur Verfügung.
Begründung:
Begründung zu Beschlussvorlag 1 und 2:
Im Jahr 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, Ersatzflächen für die 10 sich in der ehem. Josefschule
(Hermannstr. 58) befindlichen Klassen des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs zu finden
(vgl. V/0559/2019). Die Herrichtung der Immobilie „Laerer Landweg“ oder des Gebäudes an der
Beckstraße (T eilstandortder Schule an der Beckstraße) wurden geprüft. Beide Schulgebäude standen
durch die Zusammenlegung der Förderschulen frei.
Dabei stellte sich heraus, dass das Raumprogramm des Berufskollegs am Standort Beckstraße gut
und nur mit geringfügigen Anpassungen des Grundrisses umsetzbar ist. Neben diesen Anpassungen
sind darüber hinaus Renovierungsarbeiten und Arbeiten an der Elektrotechnik erforderlich, um das
Gebäude für die interimsweise Nutzung durch das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg
herzurichten.
Die Herrichtung des Gebäudes an der Beckstraße nimmt mehr Zeit in Anspruch und das Gebäude der
ehem. Josefschule musste bereits früh geräumt werden, sodass die Zwischenlösung am Laerer
Landweg und damit ein weiterer Umzug unumgänglich war. Der Umzug aus der ehem. Josefschule
zum Laerer Landweg war ausdrücklich von Anfang an nur provisorischer Natur. Vorgesehen als neuer
T eilstandortist das Schulgebäude an der Beckstraße. Für junge Erwachsene wie den Schülerinnen
und Schülern des Berufskollegs spielt die Lage der Schule in unmittelbarer Nähe zum eigentlichen
Schulgebäude weniger eine Rolle als für Grundschülerinnen und Grundschüler. Hier muss der Vorteil
des Gebäudes Laerer Landweg für die Nutzung der benachbarten Grundschule während der
Bauarbeiten priorisiert betrachtet werden. Die zur ehem. Richard-von-Weizsäcker-Schule am Laerer
Landweg in unmittelbarer Nachbarschaft liegende Margaretenschule wird laut Vorlage V/0578/2020
zu einer 3-zügigen Grundschule erweitert. Dies ist aufgrund der zu erwartenden Schüler- und
Schülerinnenzahlen im entsprechenden Einzugsgebiet zwingend notwendig. Der Schulstandort
Laerer Landweg muss während der Bauzeit als Interimslösung für die Margaretenschule komplett
genutzt werden. Eine parallele Nutzung durch das Berufskolleg ist ausgeschlossen. Der
entsprechende T eilumzugder Margaretenschule ist nach aktuellen Planungen für die Sommerferien
2023 geplant.

- 3 -
V/0657/2021
Nach aktuellem Stand ist der Umzug des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs zur
Beckstraße spätestens zum Jahreswechsel 2022/2023 einzuplanen, um genügend Zeit für die
Anpassung des Standorts am Laerer Landweg für die Grundschule zu haben. Der Schulstandort
Beckstraße wird als befristete Lösung für das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg
hergerichtet. Eine allumfassende Sanierung des Gebäudes ist erst sinnvoll, wenn eine konkrete
Nachnutzung bestimmt ist. Je nach Schulform ergeben sich deutlich unterschiedliche Anforderungen
an ein Gebäude.
Es wird an einer langfristigen Perspektive für das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg
gearbeitet, denn der Standort des Berufskollegs an der Mindener Straße ist auch ohne die
landwirtschaftlichen Klassen beengt und die Bausubstanz teilweise sanierungsbedürftig. Auch
Sanierungsmöglichkeiten insbesondere mit der Einbeziehung der speziellen Anforderungen an
Fachräume sind dort nur mit sehr hohem Aufwand möglich (vgl. V/0861/2009/1). Aktuell prüft die
Verwaltung eine Standortverlagerung des gesamten Berufskollegs.
Begründung zu Beschlussvorschlag 3:
Gemäß § 83 Abs. 6 SchulG ist die Verlagerung von Schulen an einen T eilstandort in zumutbarer
Entfernung möglich. Hierzu ist gem. § 81 Abs. 3 SchulG die Genehmigung der oberen
Schulaufsichtsbehörde notwendig.
Über die Errichtung einer Schule beschließt der Schulträger (§ 81 Abs. 2 SchulG). Als Errichtung sind
auch die T eilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau
bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an
Berufskollegs (…) zu behandeln.
Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Münster als zuständiger
Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 SchulG).
Die Schulkonferenz wurde beteiligt und stimmt der Errichtung des T eilstandortes und dem damit
einhergehenden Umzug zu (§ 65 SchulG). Dies geschah im Zuge einer E-Mail-Abfrage durch den
Schulleiter, da bis zur Ratssitzung kein beschlussfähiges Gremium tagt.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlage:
 Anlage A

Anlage A

1803 Zeichen

Anlage A zur V/0657/2021
Kurzüberblick
Mit der Vorlage soll der Errichtung eines T eilstandortesdes Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Berufskollegs zugestimmt und die Verwaltung beauftragt werden, die Genehmigung der oberen
Schulaufsichtsbehörde gem. § 81 Abs. 3 SchulG zu beantragen
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-,
Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet:
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen
Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur
Verfügung.“
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein

Für die Herrichtung des Gebäudes Beckstraße für das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Berufskolleg fallen Kosten in Höhe von 565.000 € an.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen
Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen
und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am
allgemeinen Stand der T echnikund Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur
Verfügung zu stellen.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (3)

28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Beckstraße 26
  • Mindener Straße 11
  • Hermannstraße 58
  • Laerer Landweg

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Details

Aktenzeichen
V/0657/2021
Typ
Vorlagen
Datum
30.08.2021
Erstellt
26.08.2021 13:33