V/0657/2021
Errichtung eines Teilstandortes des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs im Gebäude der ehem. Schule an der Beckstraße
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Beschlussvorlage
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V/0657/2021 V/0657/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtung eines T eilstandortesdes Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs im Gebäude der ehem. Schule an der Beckstraße Beratungsfolge 28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt der Verlagerung der landwirtschaftlichen Bildungsgänge des Wilhelm- Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs (Mindener Str. 11, 48145 Münster, Schulnr. 177088) in die Räumlichkeiten der ehem. Schule an der Beckstraße (Beckstraße 26, 48151 Münster) zum Ende des Jahres 2022 zu. Die landwirtschaftlichen Bildungsgänge umfassen das Duale System zur Berufsausbildung Pferdewirtin / Pferdewirt, Landwirtin / Landwirt, Landschaftswerkerin / Landschaftswerker und Tierpflegerin / Tierpfleger. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der T eilstandortfür 5 Jahre als Interimslösung hergerichtet und bezogen wird. Die Vorarbeiten für die Baumaßnahmen beginnen voraussichtlich im Herbst 2021. 3. Der Rat stimmt dem T eilstandort des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs im Gebäude der ehem. Schule an der Beckstraße gem. § 83 Abs. 6 SchulG zu und beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde gem. § 81 Abs. 3 SchulG zu beantragen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass Investitionskosten i. H. v. 565.000 € für die Herrichtung des Gebäudes der ehemaligen Schule an der Beckstraße entstehen werden. Amt für Schule und Weiterbildung 13.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Krahn T elefon:492-4016 Krahn@stadt-muenster.de - 3 - V/0657/2021 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahm e 4790 Berufskollegs Ersatzräume 2021 Auszahlungen 565.000 Haushaltsansat z: 1.000.000 € davon anteilig 565.000 € für die Herrichtung des Gebäudes der ehem. Schule an der Beckstraße Die zur Finanzierung der Maßnahme erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Investitionsmaßnahme zur Verfügung. Begründung: Begründung zu Beschlussvorlag 1 und 2: Im Jahr 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, Ersatzflächen für die 10 sich in der ehem. Josefschule (Hermannstr. 58) befindlichen Klassen des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs zu finden (vgl. V/0559/2019). Die Herrichtung der Immobilie „Laerer Landweg“ oder des Gebäudes an der Beckstraße (T eilstandortder Schule an der Beckstraße) wurden geprüft. Beide Schulgebäude standen durch die Zusammenlegung der Förderschulen frei. Dabei stellte sich heraus, dass das Raumprogramm des Berufskollegs am Standort Beckstraße gut und nur mit geringfügigen Anpassungen des Grundrisses umsetzbar ist. Neben diesen Anpassungen sind darüber hinaus Renovierungsarbeiten und Arbeiten an der Elektrotechnik erforderlich, um das Gebäude für die interimsweise Nutzung durch das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg herzurichten. Die Herrichtung des Gebäudes an der Beckstraße nimmt mehr Zeit in Anspruch und das Gebäude der ehem. Josefschule musste bereits früh geräumt werden, sodass die Zwischenlösung am Laerer Landweg und damit ein weiterer Umzug unumgänglich war. Der Umzug aus der ehem. Josefschule zum Laerer Landweg war ausdrücklich von Anfang an nur provisorischer Natur. Vorgesehen als neuer T eilstandortist das Schulgebäude an der Beckstraße. Für junge Erwachsene wie den Schülerinnen und Schülern des Berufskollegs spielt die Lage der Schule in unmittelbarer Nähe zum eigentlichen Schulgebäude weniger eine Rolle als für Grundschülerinnen und Grundschüler. Hier muss der Vorteil des Gebäudes Laerer Landweg für die Nutzung der benachbarten Grundschule während der Bauarbeiten priorisiert betrachtet werden. Die zur ehem. Richard-von-Weizsäcker-Schule am Laerer Landweg in unmittelbarer Nachbarschaft liegende Margaretenschule wird laut Vorlage V/0578/2020 zu einer 3-zügigen Grundschule erweitert. Dies ist aufgrund der zu erwartenden Schüler- und Schülerinnenzahlen im entsprechenden Einzugsgebiet zwingend notwendig. Der Schulstandort Laerer Landweg muss während der Bauzeit als Interimslösung für die Margaretenschule komplett genutzt werden. Eine parallele Nutzung durch das Berufskolleg ist ausgeschlossen. Der entsprechende T eilumzugder Margaretenschule ist nach aktuellen Planungen für die Sommerferien 2023 geplant. - 3 - V/0657/2021 Nach aktuellem Stand ist der Umzug des Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs zur Beckstraße spätestens zum Jahreswechsel 2022/2023 einzuplanen, um genügend Zeit für die Anpassung des Standorts am Laerer Landweg für die Grundschule zu haben. Der Schulstandort Beckstraße wird als befristete Lösung für das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg hergerichtet. Eine allumfassende Sanierung des Gebäudes ist erst sinnvoll, wenn eine konkrete Nachnutzung bestimmt ist. Je nach Schulform ergeben sich deutlich unterschiedliche Anforderungen an ein Gebäude. Es wird an einer langfristigen Perspektive für das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg gearbeitet, denn der Standort des Berufskollegs an der Mindener Straße ist auch ohne die landwirtschaftlichen Klassen beengt und die Bausubstanz teilweise sanierungsbedürftig. Auch Sanierungsmöglichkeiten insbesondere mit der Einbeziehung der speziellen Anforderungen an Fachräume sind dort nur mit sehr hohem Aufwand möglich (vgl. V/0861/2009/1). Aktuell prüft die Verwaltung eine Standortverlagerung des gesamten Berufskollegs. Begründung zu Beschlussvorschlag 3: Gemäß § 83 Abs. 6 SchulG ist die Verlagerung von Schulen an einen T eilstandort in zumutbarer Entfernung möglich. Hierzu ist gem. § 81 Abs. 3 SchulG die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde notwendig. Über die Errichtung einer Schule beschließt der Schulträger (§ 81 Abs. 2 SchulG). Als Errichtung sind auch die T eilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs (…) zu behandeln. Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Münster als zuständiger Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 SchulG). Die Schulkonferenz wurde beteiligt und stimmt der Errichtung des T eilstandortes und dem damit einhergehenden Umzug zu (§ 65 SchulG). Dies geschah im Zuge einer E-Mail-Abfrage durch den Schulleiter, da bis zur Ratssitzung kein beschlussfähiges Gremium tagt. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0657/2021 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll der Errichtung eines T eilstandortesdes Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler- Berufskollegs zugestimmt und die Verwaltung beauftragt werden, die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde gem. § 81 Abs. 3 SchulG zu beantragen Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Für die Herrichtung des Gebäudes Beckstraße für das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler- Berufskolleg fallen Kosten in Höhe von 565.000 € an. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der T echnikund Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Beckstraße 26
- Mindener Straße 11
- Hermannstraße 58
- Laerer Landweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0657/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.08.2021
- Erstellt
- 26.08.2021 13:33