2021/0274
Anpassung des Entgeltverzeichnisses für den Wochenmarkt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2021/0274
2605 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.09.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0274
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Anpassung des Entgeltverzeichnisses für den Wochenmarkt der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Vorlage vom: 26.08.2021
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt das angepasste Entgeltverzeichnis zur Kenntnis.
Anlagen: 2021-08-12 Entgeltverzeichnis 01_2022
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.08.2021
Mit der Vorlage-Nr. 2020/0153 hat die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt am 25.06.2020 der Änderung der Marktordnung zugestimmt.
In der Begründung zu dieser Vorlage ist ausgeführt, dass das Entgeltverzeichnis zum
Wochenmarkt noch in Hinblick auf die geänderte Marktordnung anzupassen ist. Dies sollte zu
Beginn der Wochenmarktsaison zum 01.04.2021 erfolgen.
Das Anpassen des Entgeltverzeichnisses wurde aufgrund der andauernden Corona -Pandemie
ausgesetzt. Die Änderung erfolgt nun zum Jahreswechsel am 01.01.2022. Bis dahin gelten für
das Anbieten zubereiteter Speisen die Standpreise der Käse-, Wurst- und Fischanbieter
weiterhin fort. Das Angepasste Entgeltverzeichnis wird entsprechend der oben genannten
Beschlussvorlage nunmehr dem Magistrat zur Kenntnis gegeben.
Das geänderte Entgeltverzeichnis sieht eine 20-prozentige Erhöhung der Entgelte vor. Die
letzte Erhöhung fand - lediglich für einzelne Warengattungen - zum 01.04.2015 und zuvor im
Jahr 2002
Das Erweitern des Sortiments mit Speisen, Getränken und alkoholischen Getränken wird unter
§ 3 Ziff. 1 d) eingefügt. Das Streichen von § 3 Ziff. 3 wird notwendig, da der Wochenmarkt
grundsätzlich mittwochs, freitags und samstags und in Ausnahmefällen donnerstags
stattfindet.
Darmstadt, den 26.08.2021
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Jochen Partsch Andre Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
2740 Zeichen
Entgeltverzeichnis für den Wochenmarkt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
§ 1 Entgeltpflicht
Für die gemäß § 5 der Marktordnung zugelassene Inanspruchnahme von
Standplätzen auf einem Wochenmarkt werden nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen Entgelte erhoben. Entgeltpflichtig ist jeder, dem
eine Zulassung erteilt ist.
§ 2 Entgelttatbestände
(1) Es werden Entgelte erhoben für
- Tagesverkaufsplätze,
- Jahresverkaufsplätze,
- die Anlieferung auf der Marktfläche (§ 1 Abs.1 a der Marktordnung)
durch Erzeuger und Großhändler.
(2) Das Entgelt für die Verkaufsplätze bemisst sich nach der Anzahl der
zugelassenen Verkaufsplätze (§ 5 Abs.3 Marktordnung) und der Art
der angebotenen Verkaufsplätze.
§ 3 Höhe des Entgelts
Das Entgelt beträgt:
1.
Für den Verkauf von Jahresplatz Tagesplatz
a) Gemüse, Eier, Butter,
Backwaren
252 EUR 7,20 EUR
b) Obst, Kräuter, Gewürze,
Sonstiges
381,60 EUR 9,60 EUR
c) Blumen, Gestecke,
Grabschmuck
446,40 EUR 13,20 EUR
d) Fleisch- und
Wurstwaren, Käse,
Geflügel, Fisch, Speisen,
Getränke, Alkoholische
Getränke
1.267,20 EUR 16,80 EUR
2. Für die Anlieferung durch Erzeuger und Großhändler je Lieferung
4,80 EUR.
3. Das Entgelt für den Tagesplatz auf dem Marktplatz erhöht sich am
Hauptmarkttag (samstags) in den Fällen des Abs. 1a) bis d) um
jeweils 100 %.
§ 4 Entstehung der Entgeltpflicht, Fälligkeit
(1) Die Entgeltpflicht entsteht mit der Zulassung zur Marktbeschickung
oder zum Befahren der Marktfläche zur Anlieferung.
(2) Die Entgelte für Tagesplätze und die Anlieferung sind sofort nach
Zulassung fällig und an die Marktaufsicht in bar zu zahlen.
(3) Die Entgelte für Jahresverkaufsplätze werden jeweils zu 1/4 des
Entgelts zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. eines Jahres fällig und
sind unbar auf das von der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Marketing GmbH bezeichnete Konto zu zahlen. Die Zahlungsbelege
sind von den Beschickern mitzuführen und auf Verlangen der Markt-
aufsicht vorzuzeigen.
(4) Die Nichtbenutzung oder nur Teilweisebenutzung eines zugelas-
senen Platzes begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung des
Entgelts.
(5) Wird die Zulassung widerrufen, erfolgt eine zeitanteilige Rück-
erstattung des Entgelts, soweit der Verkaufsplatz anderweitig
vergeben wird.
§ 5 Inkrafttreten
(1) Dieses Entgeltverzeichnis tritt am 01.01.2022 in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt das Entgeltverzeichnis vom 01.01.2019
außer Kraft.
Darmstadt, den
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Marktplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0274
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.08.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00