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2021/0274

Anpassung des Entgeltverzeichnisses für den Wochenmarkt der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 26.08.2021

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2021/0274

2605 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.09.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Dezernat IV 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0274 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Anpassung des Entgeltverzeichnisses für den Wochenmarkt der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 26.08.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat nimmt das angepasste Entgeltverzeichnis zur Kenntnis. 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 2021-08-12 Entgeltverzeichnis 01_2022  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.08.2021 
 
Mit der Vorlage-Nr. 2020/0153 hat die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt am 25.06.2020 der Änderung der Marktordnung zugestimmt. 
 
In der Begründung zu dieser Vorlage ist ausgeführt, dass das Entgeltverzeichnis zum 
Wochenmarkt noch in Hinblick auf die geänderte Marktordnung anzupassen ist. Dies sollte zu 
Beginn der Wochenmarktsaison zum 01.04.2021 erfolgen.  
 
Das Anpassen des Entgeltverzeichnisses wurde aufgrund der andauernden Corona -Pandemie 
ausgesetzt.  Die Änderung erfolgt nun zum Jahreswechsel am 01.01.2022. Bis dahin gelten für 
das Anbieten zubereiteter Speisen die Standpreise der Käse-, Wurst- und Fischanbieter 
weiterhin fort. Das Angepasste Entgeltverzeichnis wird entsprechend der oben genannten 
Beschlussvorlage nunmehr dem Magistrat zur Kenntnis gegeben.  
 
Das geänderte Entgeltverzeichnis sieht eine 20-prozentige  Erhöhung der Entgelte vor. Die 
letzte Erhöhung fand - lediglich für einzelne Warengattungen - zum 01.04.2015 und zuvor im 
Jahr 2002  
 
Das Erweitern des Sortiments mit Speisen, Getränken und alkoholischen Getränken wird unter 
§ 3 Ziff. 1 d) eingefügt. Das Streichen von § 3 Ziff. 3 wird notwendig, da der Wochenmarkt 
grundsätzlich mittwochs, freitags und samstags und in Ausnahmefällen donnerstags 
stattfindet. 
 
 
Darmstadt, den 26.08.2021 
 
Der Dezernent I     Der Dezernent IV 
 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch     Andre Schellenberg 
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

anlage 1

2740 Zeichen

Entgeltverzeichnis für den Wochenmarkt der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
§ 1 Entgeltpflicht 
 
Für die gemäß § 5 der Marktordnung zugelassene Inanspruchnahme von 
Standplätzen auf einem Wochenmarkt werden nach Maßgabe der 
nachfolgenden Bestimmungen Entgelte erhoben. Entgeltpflichtig ist jeder, dem 
eine Zulassung erteilt ist. 
 
§ 2 Entgelttatbestände 
 
(1) Es werden Entgelte erhoben für 
     - Tagesverkaufsplätze, 
     - Jahresverkaufsplätze, 
     - die Anlieferung auf der Marktfläche (§ 1 Abs.1 a der Marktordnung) 
       durch Erzeuger und Großhändler. 
 
(2) Das Entgelt für die Verkaufsplätze bemisst sich nach der Anzahl der 
     zugelassenen Verkaufsplätze (§ 5 Abs.3 Marktordnung) und der Art                                  
     der angebotenen Verkaufsplätze. 
 
§ 3 Höhe des Entgelts 
 
     Das Entgelt beträgt: 
 
1. 
Für den Verkauf von Jahresplatz Tagesplatz 
a) Gemüse, Eier, Butter,  
Backwaren 
252 EUR 7,20 EUR 
b) Obst, Kräuter, Gewürze, 
Sonstiges 
381,60 EUR 9,60 EUR 
c) Blumen, Gestecke, 
Grabschmuck 
446,40 EUR 13,20 EUR 
d) Fleisch- und 
Wurstwaren, Käse, 
Geflügel, Fisch, Speisen, 
Getränke, Alkoholische 
Getränke 
1.267,20 EUR 16,80 EUR 
 
2. Für die Anlieferung durch Erzeuger und Großhändler je Lieferung       
    4,80 EUR. 
 
3. Das Entgelt für den Tagesplatz auf dem Marktplatz erhöht sich am  
    Hauptmarkttag (samstags) in den Fällen des Abs. 1a) bis d) um  
    jeweils 100 %.

§ 4 Entstehung der Entgeltpflicht, Fälligkeit 
 
(1) Die Entgeltpflicht entsteht mit der Zulassung zur Marktbeschickung 
      oder zum Befahren der Marktfläche zur Anlieferung. 
  
(2) Die Entgelte für Tagesplätze und die Anlieferung sind sofort nach 
     Zulassung fällig und an die Marktaufsicht in bar zu zahlen. 
 
(3) Die Entgelte für Jahresverkaufsplätze werden jeweils zu 1/4  des  
     Entgelts zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. eines Jahres fällig und  
     sind unbar auf das von der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
     Marketing GmbH bezeichnete Konto zu zahlen. Die Zahlungsbelege 
     sind von den Beschickern mitzuführen und auf Verlangen der Markt- 
     aufsicht vorzuzeigen. 
 
(4) Die Nichtbenutzung oder nur Teilweisebenutzung eines zugelas- 
     senen Platzes begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung des  
     Entgelts. 
 
(5) Wird die Zulassung widerrufen, erfolgt eine zeitanteilige Rück- 
      erstattung des Entgelts, soweit der Verkaufsplatz anderweitig 
      vergeben wird.   
 
§ 5 Inkrafttreten  
 
(1) Dieses Entgeltverzeichnis tritt am 01.01.2022 in Kraft. 
 
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt das Entgeltverzeichnis vom 01.01.2019 
     außer Kraft. 
 
 
Darmstadt, den  
 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0274
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.08.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00