V/0015/2026
Bericht zur Umsetzung der Sunset-Klausel für die Kulturförderung
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Berichtsvorlage
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V/0015/2026 V/0015/2026 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bericht zur Umsetzung der Sunset-Klausel für die Kulturförderung Beratungsfolge 15.01.2026 Kulturausschuss Bericht Bericht: 1. Ausgangs- und Beschlusslage Mit Ratsantrag der CDU-Fraktion Nr. A-R/0024/2021 in Verbindung mit dem im Rahmen der Etatbera- tungen 2022 gestellten Antrag der FDP-Fraktion „Sunset-Klausel und Zuwendungen an Dritte prüfen“ ist die Verwaltung beauftragt worden, Zuschusswesen und Zuschussbericht weiterzuentwickeln. In Folge dessen ist mit Beschluss des Rates vom 23.06.2021 (V/0378/2021) u.a. vorgegeben worden, dass Zuschüsse künftig in der Regel zeitlich befristet werden sollen. Nach weiteren Prüfaufträgen an die Verwaltung wurde mit de m Beschluss zur Vorlage V/0503/2022 in der Fassung der 2. Ergän- zungsvorlage (Rat, 14.12.2022) zum einen das Verfahren einer differenzierten Dynamisierung der Personalkostenanteile in den Regelzuschüssen sowie der Rahmen für die Befristung von Zuschüssen festgelegt. Vorgesehen ist demnach eine dreistufige Befristung von Dauerförderungen (8 bis 10 Jah- re), Projektförderungen sowie Anschubfinanzierungen bei neu aufgelegten Förderungen (1 bis 3 Jah- re) sowie sonstige, nicht nur für einen kurzen Zeitraum angedachte Förderungen (4 bis 6 Jahre). Für die Fortführung von Zuschüssen ist dann in einem angemessenen Zeitraum vor Ablauf der Befristung ein erneuter Antrag zu stellen, über den gestützt durch einen sach - und fachbezogenen Diskurs er- neut politisch entschieden wird. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, die Möglichkeit einer Befristung von bereits im Haushalt veranschlagten Zuschüssen zu prüfen und der Politik entsprechende Befristungsvorschläge zu unter- breiten. Mit ihrem Antrag „Sunset -Klausel konsequent umsetzen!“, der am 04.12.2024 vom Aus- schuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft beschlossen wurde, hat die Politik ihren Willen zur Einführung und Umsetzung angemessener Befristungen ein weiteres Mal Nachdruck ver- liehen. Ziel ist es, insbesondere auch bei den längerfristigen Zuschussgewährungen die sachlichen Gründe für die Zuschussbewilligung durch ein entsprechendes kontinuierliches Dialogverfahren nachvollzieh- bar zu halten. Bei einer erneuten Beantragung soll zudem die Chance genutzt werden, fachlich - inhaltliche Schwerpunkte ggf. neu zu justieren, gesellschaftliche Entwicklungen ebenso wie Sondersi- tuationen in die Antragstellung mit aufzunehmen. Kulturamt 12.01.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell Telefon: 492-4100 Schnell@stadt -muenster.de Seite 2 von 7 V/0015/2026 2. Ausgangssituation in der Kulturförderung des Kulturamtes und Konzept Die Kulturverwaltung begrüßt grundsätzlich die mit dieser Weiterentwicklung des Zuschusswesens einhergehende deutlich stärkere Auseinandersetzung mit den längerfristigen Zuschussnehmer:innen, die nicht nur in besonderer Weise die Kulturlandschaft Münsters prägen, sondern auch den Großteil des Etats und der Transferleistungen des Kulturamtes ausmachen. Aktuell (Ist-Stand 2025) erhalten 31 Träger:innen insgesamt 42 Zuschüsse (hier ohne die einjährigen Projektzuschüsse) in einer Gesamthöhe von knapp 2,9 Mio. Euro. Sie erhalten mit dieser Förderung einen Zuschuss zu ihren Betriebskosten, dem Jahresprogramm und / oder den Personalkosten – je nach der jeweiligen Antragstellung sowie in Folge eines politischen Beschlusses und einer vorange- gangenen kulturfachlichen Bewertung der Arbeit. Als in der Regel bereits langjährige und geschätzte Partner:innen setzen sich die Einrichtungen mit ihrem jeweiligen „Auftrag“ für die vielfältige Kunst- und Kulturlandschaft in Münster ein. Die kommuna- le Förderung kann ihre Wirkung dabei nur im Zusammenspiel mit dem Engagement und den jeweili- gen kreativen und möglichst aktuellen Visionen und Zielbildern der Kulturakteur:innen entfalten. Die Herausforderungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, wie sehr immer auch der Kulturbetrieb und die Kulturproduktion als Spiegel gesellschaftspolitischer Veränderungen betroffen sind. Es haben sich Fragen ergeben wie z.B.: Inwieweit haben sich inhaltliche Schwerpunkte verschoben? Wie wird mit dem Generationswechsel und dem verändertem Publikumsverhalten umgegangen? Wie werden neue und/oder andere Zielgruppen erreicht? Wie bewahren und/oder erneuern die Einrichtungen ihre Relevanz und bleiben zukunftsorientiert? Wie bereichert bzw. ergänzt die jeweilige Einrichtung / Initia- tive die Kulturlandschaft? All dies sind Leitfragen für einen regelmäßigen Austausch, der den Einrichtungen auch die erforderli- che Planungssicherheit gewährleisten muss. Dabei schließen die intendierte Vielfalt der Kulturland- schaft generell sowie die sehr divers aufgestellten Einrichtungen und Arbeitsweisen der Kulturak- teur:innen die Anwendung von pauschalen Regelungen zur Bewertung von Leistungen in weiten Tei- len aus. Vielmehr sieht die Kulturverwaltung einen zielführenden Ansatz darin, in individuellen Dialogprozes- sen mit den Kultureinrichtungen /-akteur:innen die Förderrelevanz, -kriterien und -ziele zu reflektieren, passgenau zu fixieren und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Ideal entsteht dadurch ein klares und sich stetig aktualisierendes Zukunftsbild für die Einrichtungen / Akteur:innen und ihre Arbeit, auf des- sen Basis Konditionen für die ggf. weitergehende Förderung in die erneute politische Abstimmung und Diskussion gebracht werden können. Um dies auch mit dem erforderlichen Maß an Zeit und Aufmerksamkeit leisten zu können, sollen per- spektivisch pro Jahr mit fünf bis max. neun Einrichtungen/Initiativen entsprechend intensive Dialog- prozesse zu den rahmengebenden Zielbildern ihrer Arbeit und einem regelmäßigen Abgleich mit der Praxis realisiert werden. Entsprechend hat das Kulturamt für die folgenden Jahre Cluster mit fünf bis neun Einrichtungen er- stellt, mit denen sukzessive bis in das Jahr 2033 in den Dialogprozess eingestiegen wird. Das Kulturamt hat die Entwicklung dieses Verfahrens zur Umsetzung der Sunset -Klausel bzw. einer sinnvollen und zielführenden Weiterentwicklung des Zuschusswesens im Jahr 2025 zu einem beson- deren Arbeitsschwerpunkt gemacht. Die Fortsetzung dieses Prozesses in der oben skizzierten erfor- derlichen Intensität setzt auch dauerhaft einen erhöhten Personaleinsatz in diesem Aufgabengebiet voraus. Dieser lässt sich nur dadurch gewährleisten, dass im Zuge des politisch beschlossenen Ver- fahrens zur Umsetzung eines Musikentwicklungs- und -förderkonzeptes zusätzliche Personalressour- cen (0,75-Stelle) beschlossen wurden, mit denen der bis dato strukturell unterbesetze Arbeitsbereich der Kulturförderung verstärkt wird. 3. Konkretes Vorgehen des Dialogprozesses und Antragsverfahrens Nach entsprechender amtsinterner Vorbereitung und Planung wurden im Juli 2025 alle regelgeförder- ten Einrichtungen / Akteur:innen mit einem Anschreiben über das neue Verfahren zur Gewährung von Zuschüssen und deren zeitlicher Befristungen umfänglich informiert. Seite 3 von 7 V/0015/2026 In den individualisierten Anschreiben wurden dabei jeweils auch die Zeitschiene der weiteren Hand- lungsschritte detailliert ausgeführt, um allen Einrichtungen einen klaren, individuellen Handlungsfahr- plan für die nächsten Jahre zu geben. In drei sich zeitnah anschließenden alternativen Videosprechstunden hatten alle Fördernehmer:innen zudem die Möglichkeit, sich vertiefend über das Verfahren, die Hintergründe und Zielsetzungen sowie konkrete weitere Schritte zu informieren und sich auch untereinander über ggf. besondere Fragen und Herausforderungen auszutauschen. Als positiver Nebeneffekt besteht darin – sowie ggf. auch perspektivisch im weiteren Dialogverfahren – die Chance, dass sich die Einrichtungen / Kulturak- teur:innen (noch) besser untereinander kennenlernen, abstimmen und ggf. auch gemeinsame Ent- wicklungen anstoßen. Von dieser Möglichkeit einer intensiven Beratung hat gut die Hälfte der Zuschussnehmer:innen Ge- brauch gemacht. Darüber hinaus wurden auch ergänzende bzw. vertiefende individuelle Telefonate und/oder Beratungsgespräche mit den Einrichtungen durchgeführt – insbesondere mit den Einrich- tungen / Kulturakteur:innen, die dem 1. Cluster zugeordnet sind und deren Antragstellungen zu den Etatberatungen zum Doppelhaushalt 2026/27 unmittelbar bevorstanden. Bei der auch aus arbeitsökonomischen Gründen erforderlichen Clusterbildung hat das Kulturamt ver- schiedene Faktoren berücksichtigt, wie z.B. die Förderhistorie, bereits bestehende Befristungen bzw. Auslaufen der Förderung sowie bereits bekannte, perspektivisch anstehende größere Veränderungen in der Organisation, Finanzierung, Immobilie der Einrichtung etc. Diese Cluster und die damit einhergehenden ersten Befristungen stellen damit als „provisorische“ Befristungen explizit keine Bewertungen der Einrichtungen / Initiativen dar und sind auch keine Aus- sagen über die künftigen Befristungszeiträume, sondern dienen in einem ersten Schritt der operativen Umsetzbarkeit des zeitintensiven Prozesses. Konkret bedeutet dies, dass das erste Cluster im Zuschussbericht 2026 aufgrund des Doppelhaushal- tes mit einer Frist zum 31.12.2026 bzw. 2027 versehen ist (es handelt sich hierbei um keine von der Kulturverwaltung gesetzten neuen Fristen, sondern um bereits beschlossene Befristungen bzw. aus- laufende Zuschüsse) und das letzte Cluster mit einer Frist zum 31.12.2033 versehen wurde. Die mit den Clustern vorgesehenen Befristungsregelungen beinhaltet auch der Zuschussbericht, über den im Rahmen der Etatberatungen des Rates zum Doppelhaushalt 2026/2027 entschieden wird (s. Anlage 1). Über den ggf. Fortbestand eines auslaufenden (befristeten) Zuschusses soll dann in der Regel in den Etatberatungen ein Jahr im Voraus – bei größeren Einrichtungen ggf. auch zwei Jahre im Voraus – beraten und entschieden werden. Ein zweijähriger Vorlauf bietet sich insbesondere bei den größeren und komplexeren Einrichtungen an, die in der Regel auch zusätzliche (Landes -)Förderungen erhal- ten, weshalb ggf. komplexere Abstimmungs- und Synchronisierungsprozesse nötig werden. Entsprechend frühzeitig müssen auch die Dialogprozesse zwischen Kulturverwaltung und Einrichtun- gen erfolgen, um sich gemäß der vereinbarten Zielbilder, der erfolgten und/oder erforderlichen Ab- weichungen davon sowie ggf. auch einer künftigen Entbehrlichkeit von kommunalen Zuschüssen ab- zustimmen sowie eine entsprechende passgenaue Antragstellung vorzubereiten. Ab August 2025 wurde der aufgrund der begrenzten Vorlaufzeit verkürzte Dialogprozess mit den Ein- richtungen des 1. Clusters begonnen. Das Kulturamt hat dabei zur gemeinsamen Reflexion und zur Orientierung im Rahmen der ggf. erneuten Antragstellung folgende Leitfragen empfohlen: - Herleitung der eigenen Förderhistorie, der Förderbeziehungen mit der Stadt Münster: Was ist Ihr politischer Auftrag? Was ist der politische Beschluss, der zugrunde liegt? - Welche Ziele verfolgt die Einrichtung? - Was sind die Maßnahmen/Angebote, um diese umzusetzen? - Für wen? Wer ist Zielgruppe? Wie wird sie erreicht? Soll diese erweitert werden? Wie? - Mit wem? Wer sind die handelnden Akteur:innen? - Welche Schnittstellen / Kooperationspartner:innen gibt es darüber hinaus? - Wie erreichen Sie Sichtbarkeit für Ihr Tun? - Woran machen Sie eine Zielerreichung fest? Wann sind Sie erfolgreich? Seite 4 von 7 V/0015/2026 - Mit welchen Mitteln/Finanzen erreichen Sie das? - Gibt es weitere Fördermittel, Sponsor:innen oder Spender:innen? - Was sind die Entwicklungsziele? - Was sind die zentralen Herausforderungen und -bedarfe? - Wie werden die angegangen? Neben dem persönlichen Gespräch und Einrichtungsbesuch (ggf. Begehungen) dienen weiterhin auch die jährlichen Tätigkeitsberichte (Sachberichte, Protokolle der Mitgliederversammlung) sowie ggf. grundsätzliche Verträge für die Arbeit der Einrichtungen (z.B. Mietverträge etc.) sowie die Jah- resabschlüsse / Bilanzen / Verwendungsnachweise als Grundlage der Reflexion, Einschätzung und Bewertung der Arbeit der Einrichtungen. 4. Bewertungsrichtlinien und -kriterien sowie Befristungszeiträume Die Orientierung erfolgt anhand von Bewertungsrichtlinien und -kriterien, die zum einen auf langjähri- gen Erfahrungswerten bzw. politisch beschlossenen Leitlinien beruhen und zum anderen „Nachjustie- rungen“ aufgrund aktueller Erfordernisse und Anforderungen beinhalten. Sie dienen der Prüfung, ob die Grundlage für den Zuschuss noch gegeben ist; ob Art, Umfang und Priorität des Zuschusses noch den aktuellen Anforderungen entsprechen bzw. ob die Konditionen der Förderung aktualisiert werden können/sollen. Dabei finden auch „Querschnittsthemen“ sowie zentrale Themenschwerpunkte der kommunalen Steuerung (z.B. Nachhaltigkeit, Diversität, Inklusion etc.) Berücksichtigung. Sie sind somit das Destillat von Förderzielen und Absichten auf verschiedenen Ebenen, darunter u.a. die Ziele der Kulturförderung und der Produktgruppenbeschreibung im städtischen Haushalt. Die für die Kulturförderung des Kulturamts (Produktgruppe 0401) politisch beschlossene Zielsetzung gibt vor, das facettenreiche, vielfältige kulturelle Spektrum in Münster auf hohem Niveau in allen Kul- tursparten aufrecht zu erhalten. Die Kulturförderung hat dabei zum einen die Gewährleistung von Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten für künstlerische und kulturelle Betätigung und Initiative zum Ziel. Im Fokus stehen auch die Vernetzung und die Wechselbeziehungen der freien Kulturträger:innen untereinander und die Vernetzung mit öffentlichen Einrichtungen. Aufgabe ist es, Qualitätspotenziale in der Stadt zu stärken, neue Tendenzen aufzuspüren und die Kulturschaffenden zu motivieren, intelligente Kooperationsbeziehungen einzugehen. Bewährte und erfolgreiche Strategie ist es, insbesondere die längerfristige Förderung so einzusetzen, dass abgesicherte Ankerpunkte und Netzwerke in den verschiedenen Sparten etabliert und jeweils weiterentwickelt werden können. Ziel ist es, dass • zentrale kulturelle Ankerpunkte entstehen, aufrechterhalten und gestärkt werden, die als Orte von Kulturproduktion und -darbietung, bürgerschaftlichen Engagements, der Begeg- nung und des Austausches unterschiedliche Zielgruppen ansprechen und/oder in ihrer spartenspezifischen Ausrichtung qualitativ hochwertige Kulturangebote machen, • kulturelle Entwicklungen unterstützt werden, die durch die kontinuierliche Bewegung in der Kulturszene und durch das Aufgreifen aktueller Tendenzen einen lebendigen kulturellen Nährboden bilden, auf dem auch neue Orte mit Kultur „aufgeladen“ und besetzt werden. • in der kulturellen Szene sowie in der Bevölkerung gut wahrnehmbare „Ankerpunkte“ und in der Regel eine Qualität und überregionale Ausstrahlung entsteht, so dass fast alle diese „Ankerpunkte“ und assoziierten Netzwerke eine regelmäßige Landesförderung (als Regel- förderung und/oder Projektförderung) in erheblichem Umfang erhalten. Insbesondere über das Instrument der Regelförderung sollen die Einrichtungen also ertüchtigt wer- den, selbst Produktions-, Präsentations-, Probe- und Lernraum zu sein, sowie Rahmenbedingungen und Entwicklungs- und Vernetzungsmöglichkeiten für die Freie Szene vorzuhalten. Dabei verfolgt das Kulturamt mit seiner Ankerpunktstrategie den Grundsatz, Fundamente zu stärken, auf denen sich Neues entwickeln kann. Seite 5 von 7 V/0015/2026 Im Fokus der Förderung steht dabei neben der künstlerischen Qualität und Freiheit vor allem die Viel- falt, die sowohl inhaltlich als auch räumlich zu verstehen ist; die sowohl die Kunstschaffenden als auch das Publikum betreffen soll. Zugang zu Kunst und Kultur soll in den Stadtteilen ebenso möglich sein wie im Stadtzentrum. Im Ergebnis dieser konsequent über die letzten ca. fünf Jahrzehnte entwickelten und umgesetzten Förderstrategie durchdringt gerade auch die von unten gewachsene freie Kulturszene vielfältig, de- zentral, avantgardistisch sowie als „Alltagskultur“, für spezielle Communities ebenso wie breitenwirk- sam im öffentlichen Raum, flexibel und personell äußerst schlank aufgestellt, die Stadt in besonderer Weise in Ergänzung zu den kommunal getragenen Angeboten. Sie bildet nicht nur einen kreativen Nährboden, sondern den immer bedeutsameren Rahmen und vielfältigen Raum für Diskurs, Begegnung, Austausch, eigener kultureller Betätigung und Bildung, Identifikation und Gemeinschaftsbildung, im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit und Resilienz der Stadt in herausfordernden Zeiten. Die Einrichtungen sind sowohl individuell als auch im Gesamtverbund aller geförderten Einrichtungen zu betrachten und zu bewerten. Nicht jede Einrichtung muss und kann alle Bewertungskriterien (in gleicher Weise) erfüllen. Die Rolle und Funktion einer Einrichtung innerhalb des Gesamtgefüges muss entsprechend bei der Bewertung bzw. Kommentierung etwaiger Anträge ebenfalls einfließen. Derzeit deckt das Portfolio der 31 regelgeförderten Einrichtungen (hier ohne die einjährigen Projekt- zuschüsse) folgende Bereiche ab: Bildende Kunst (3), Darstellende Kunst (7), Musik (2), Literatur (1), Film/Medien (3), Soziokultur (3), Heimatpflege/Stadtteilkultur (7), Spartenübergreifendes/Transkultur (5). Dabei ist die insbesondere die Abgrenzung der letzten drei Kategorien nicht ganz trennscharf. Die Bewertungsmatrix / Bewertungskriterien • Ankerpunkt / Funktion als Plattform Bewertung in Bezug auf professioneller Rahmen-/Raumgeber für die künstlerische und kultu- relle Präsentation und/oder Produktion mit Mehrwert für viele Akteur:innen; Professionalität der (technischen) Ausstattung und ggf. Serviceleistung und Synergieeffekte (z.B. Öffentlich- keitsarbeit) sowie ggf. mit Blick auf Qualifizierungsangebote, Angebote der Fort - /Weiterbildungen, Umsetzung / Einbezug in Fachdiskursen, Nachwuchsförderung / - befähigung. • Netzwerkarbeit lokal bis international, Vernetzung / Kooperation Bewertung in Bezug auf synergie - und impulsgebende Kooperationsbereitschaft und Maß- nahmen, die nicht nur lokal -punktuell wirksam werden, sondern nachhaltige Entwicklungen, den fachlichen Austausch und Kontakt auch von lokalen, regionalen und (inter -)nationalen Kulturschaffenden anregen, ermöglichen und stärken, ggf. auch spartenübergreifende und in- terdisziplinäre Ansätze sowie Vernetzungen und Netzwerkstrukturen fördern; partizipative An- sätze mit aktiver Einbindung verschiedener Akteur:innen; überregionale Strahlkraft erzielen. • Zielgruppenorientierung und audience development (ggf. Vermittlung, kulturelle Bil- dung) Bewertung mit Blick auf konkrete / bewusste Zielgruppenorientierung und -entwicklung inkl. entsprechender Maßnahmen zur Ansprache, Gewinnung, Bindung alter und neuer Zielgrupen; Zugänglichkeit der Einrichtung der Angebote für unterschiedliche Altersgruppen; ggf. nieder- schwellige Teilhabe sowie Angebote, die einen ersten Einstieg in die Kunst und Kultur ermög- lichen; Vermittlungsangebote sowie Raum für die eigene künstlerisch-kulturelle Betätigung; in- klusive, intergenerative sowie inter -/transkulturelle Ansätze, deren Grundlage die Interaktion von unterschiedlichen Menschen in Münster sind; Berücksichtigung von Fachpublikum und Multiplikator:innen; Besucher:innenresonanz. Seite 6 von 7 V/0015/2026 • Künstlerische Qualität Bewertung auf Grundlage der Professionalität der beteiligten Künstler*innen und Kulturakteu- re; des zugrundeliegenden Kunst- und Kulturbegriffs, der Orientierung an zeitgemäßen fachli- chen Inhalten, Formaten, Zielen und Standards sowie der Zukunftsfähigkeit der Programmatik; besondere fachliche Expertise; ggf. erhaltene Auszeichnungen sowie Berücksichtigung / Ein- beziehung in überregionalen und übergeordneten fachlichen Kontexten. • Gesellschaftliche Relevanz Bewertung in Bezug auf die Berücksichtigung und Verhandlung gesellschaftsrelevanter The- men und Entwicklungstendenzen, seismografisches Gespür und Sensibilität; bewusstseinsbil- dende Wirkung, Vorbildfunktion und Aufzeigen neuer (positiver) Narrative; spielerischer Um- gang und sinnliche Information und „Aufklärung“; Beitrag zur Demokratieförderung, Gemein- schaftsstiftend und im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts, Anregung eines partizi- pativen Dialogs und einer Debattenkultur, Bezüge zur Stadt(teil)- und Regionalgeschichte, die auch die Geschichte von eingewanderten Menschen einbezieht, Begegnungsräume für Ge- sellschaftsgruppen, die sich üblicherweise fern (fremd) sind; Gemeinwohlorientierung. • Innovation, neue Impulse, Weiterentwicklung Bewertung in Bezug auf Neuartigkeit und Pilotcharakter von Programmen, Veranstaltungen und Festivals, Formaten sowie Organisations -, Arbeits- und Produktionsformen, die experi- mentell bzw. impulsgebend sind bzw. sein können und zur Erprobung und Weiterentwicklung anregen; ggf. Alleinstellungsmerkmal / Einzigartigkeit; künstlerische Exzellenz in Nischenbe- reichen; stetige Entwicklung. • Ökologische Nachhaltigkeit Bewertung in Bezug auf die Säulen der Nachhaltigkeit insbesondere einer ökologischen Ver- wertungslogik und eines klimaneutralen Veranstaltungsbetriebs; ressourcenschonende und synergetische Verwertungskreisläufe und ggf. Arbeitsbündnisse; einrichtungsinterne Qualifi- zierung. • Finanzplanung und Finanzsteuerung Bewertung der mit der finanziellen Förderung erzielten Wirkung und Bewertung in Bezug auf Umsichtigkeit, Engagement und Kenntnisreichtum bei der Finanzplanung und -akquise; Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kostenpositionen und -entwicklungen. Die Befristungen Ziel ist es, über die Einhaltung und Gewichtung unterschiedlicher Aspekte, eine möglichst vielfältige Kunst- und Kulturlandschaft in Münster weiterzuentwickeln und zu fördern. Die (teilweise) Erfüllung der Bewertungskriterien – je nach Profil der Einrichtung mit unterschiedlichen Schwerpunkten – ist Grundvoraussetzung für eine Förderung. Im Weiteren wird zudem aus den inhaltlichen und strukturel- len Arbeitsweisen und Zielen der jeweiligen Einrichtungen die entsprechende Befristung abgeleitet. Bei den im Rahmen der Kommentierungen vorgenommenen Empfehlungen zur zeitlichen Befristung der (neu oder erneut) beantragten Regelförderung orientiert sich das Kulturamt an dem gesamtstäd- tisch empfohlenen Cluster mit verschiedenen zeitlichen Modellen, die jeweils abhängig sind von dem Charakter, der Struktur der regelgeförderten Einrichtung, der Wirkungsabsicht und Ziele bestimmter Projekte und Programme. Auch dies gilt es, in dem individuellen Dialogprozess zu eruieren und in- haltlich herauszuarbeiten. Seite 7 von 7 V/0015/2026 Die groben Vorgaben lauten: 8-10 Jahre als Dauerförderung insbesondere für größere und komplexere (Ankerpunkt - )Einrichtungen, die als Ort der Produktion und Präsentation einen hohen Mehrwert für viele Kultur- schaffende haben und vor diesem Hintergrund nicht nur für den eigenen (Personal-)betrieb eine hohe Planungssicherheit benötigen. Zu berücksichtigen sind hier dauerhafte Verpflichtungen, Arbeitsver- träge etc. 4-6 Jahre als mittelfristige Förderungen bei sonstigen, nicht nur für einen kurzen Zeitraum angedach- ten Förderungen bzw. Maßnahmen, die längerfristige Planungssicherheit benötigen und nicht den gleichen Komplexitätsgrad wie die dauergeförderten Einrichtungen / Initiativen haben. 1-3 Jahre bei (mehrjährigen) Projektförderung für den Zeitraum des Projektes oder der Maßnahme sowie als Anschubförderungen bzw. neu aufgelegten Förderungen. 5. Fazit und weitere Schritte Zur Umsetzung der Sunset-Klausel hat das Kulturamt im Jahr 2025 einen auf Kontinuität angelegten Dialogprozess mit den regelgeförderten Einrichtungen / Kulturakteur:innen eingeleitet. Ziel dabei ist es, den Kulturakteur:innen eine angemessene Planungssicherheit zu geben sowie zugleich die kom- munalen Zuwendungen durch Befristungen und die Erfordernis erneuter Antragsstellungen mittels eines kontinuierlichen sach- und fachbezogenen Diskurses nachvollziehbar und aktuell zu halten. Unter Berücksichtigung arbeitsökonomischer Aspekte ist vorgesehen, pro Jahr mit 5 bis max. 9 Ein- richtungen diesen intensiven und individuellen Dialog zu führen. Das Kulturamt hat dafür entspre- chende Cluster für die Jahre 2026 bis 2033 gebildet, deren jeweilige Befristungsregelungen in dem Zuschussbericht enthalten sind, über den im Rahmen der Etatberatungen des Rates zum Doppel- haushalt 2026/2027 entschieden wird. Mit zunehmenden Erfahrungswerten wird dieses neu aufgelegte Dialogverfahren perspektivisch wei- terentwickelt und ggf. nachgeschärft. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Zeitliche Cluster des Dialogprozesses Anlage A
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Seite 1 von 2 Anlage 1 zur Vorlage V/0015/2026 Zeitliche Cluster des Dialogprozesses Sparte Empfänger*innen Verwendungszweck / Zielsetzung Zuschuss 2025 in € Frist CLUSTER 1 Soziokultur Soziokultur Achtermannstraße e.V. Einrichtu ng einer 0,5 Stelle 38.923 31.12.2025 Musik Karibuni-Weltmusik Kindermusikfestival Münster in 2025 (einjähriger Projektzuschuss) 17.540 Stadtteilkultur und Heimatpflege De Bockwindmüel e.V. Zukunftsprozess, hier: Aufstockung um 25.000 Euro in 2025. Zzgl. 60.000 Euro aus unterjährig bereitgestellten städtischen Mitteln. (Ratsbeschluss '24) 85.000 Stadtteilkultur und Heimatpflege Stadtheimatbund e.V. Förderung für das Spiel Wolter Westhues (einjähriger Projektzuschuss) 6.000 Spartenübergreifendes und Transkultur Verein zur bürgerschaftlichen Förderung der Hochschulkultur e.V. Durchführung des Festivals "Neue Wände" (einjähriger Projektzuschuss) 30.000 Bildende Kunst Friedrich-Hundt-Gesellschaft e.V. Stärkung der Kunstform Fotografie / Programm 7.500 31.12.2026 Darstellende Kunst Theater Titanick Münster/Leipzig GbR Betrieb Theater Titanick 113.456 Soziokultur B-Side Kultur e.V. Umsetzung des Projektes B-Side und Aufbau des Betriebes 142.700 Darstellende Kunst Verein z. Förderung des Wolfgang-Borchert-Theaters Betrieb des Wolfgang-Borchert-Theaters, hier: Aufstockung um 65.000 Euro in 2025 und 2026 (Ratsbeschluss 2024) 65.000 Darstellende Kunst Theama e.V. Betrieb Kammertheater "Der Kleine Bühnenboden" 32.094 31.12.2027 Darstellende Kunst Charivari-Puppentheater Betrieb des Charivari-Puppentheaters 67.809 Spartenübergreifendes und Transkultur moNOkultur Münster e.V. Finanzierung Geschäftsführer *instelle 40.000 CLUSTER 2 Film und Medien Filmwerkstatt e.V. Betrieb der Filmwe rkstatt Münster 76.881 31.12.2028 Film und Medien Filmwerkstatt e.V. Durchführung Film festival Münster 24.800 Film und Medien Filmwerkstatt e.V. Durchführung LitF ilm-Festival 12.500 Film und Medien Medienforum Münster Betrieb des Medi enforums 42.308 Bildende Kunst Förderverein Aktuelle Kunst e.V. Atelie rbetrieb 9.549 Darstellende Kunst Flurstücke e.V. Programmzuschuss Fe stival Flurstücke 62.500 Musik Zukunftsmusik GbR Betrieb Proberaumzentrum Am Hawerkamp 15.575 Stadtteilkultur und Heimatpflege Stadtheimatbund e.V. Betrieb des Stadtheimatbundes / Torhaus 5.803 Spartenübergreifendes und Transkultur Jüdische Gemeinde Münster Programm Führungen durch die Synagoge 5.850 CLUSTER 3 Darstellende Kunst Verein zur Förderung des Wolfgang-Borchert-Theaters Betrieb des Wolfgang-Borchert-Theaters, hier: laufender Zuschuss, exklusive Aufstockung um 65.000 Euro 365.920 31.12.2029 Literatur Annette v. Droste Hülshoff e.V. Betrieb + Programm 3.655 Soziokultur Kreativ-Haus e.V. Betrieb des Kreativhauses 91.192 Soziokultur Kreativ-Haus e.V. Betrieb Jugendkunstschule 70.751 Seite 2 von 2 Stadtteilkultur und Heimatpflege De Bockwindmüel e.V. Betrieb/Instandhaltung des Mühlenhof Freilichtmuseums, hier: laufender Zuschuss, exklusive Aufstockung um 25.000 Euro 16.949 Stadtteilkultur und Heimatpflege Kuratorium Mehrzweckhalle St. Joseph Gelmer Betrieb + Programm Mehrzweckhalle Gelmer 11.391 Spartenübergreifendes und Transkultur Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e.V. Betrieb der Zukunftswerkstatt im Kreuzviertel 13.662 CLUSTER 4 Darstellende Kunst Jugendtheaterwerkstatt e.V. Betrieb Cactus Junges Theater 64.948 31.12.2030 Film und Medien Die Linse - Verein zur Förderung kommunaler Filmarbeit e.V. Betrieb + Kinoprogramm Cinema 33.899 Musik Chorverband Münster Stadt und Land e.V. Betrieb des Verbandes 4.795 Soziokultur Soziokultur Achtermannstraße e.V. Programm 41.140 Soziokultur Soziokultur Achtermannstraße e.V. Betrieb 1 08.261 Stadtteilkultur und Heimatpflege Bürgerausschuss münsterscher Karneval Durchführung Rosenmontagszug 22.440 Stadtteilkultur und Heimatpflege Arbeitskreis Ostviertel e.V. Betrieb des Bennohauses 2 3.791 Stadtteilkultur und Heimatpflege Arbeitskreis Ostviertel e.V. Personalkostenzuschuss 2 63.140 Spartenübergreifendes und Transkultur Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit e.V. Betrieb + Programm 11.921 Berücksichtigung der Kommunalwahl in 2030 Keine Befristung zu 2031 CLUSTER 5 Bildende Kunst Westfälischer Kunstverein e.V. Betrieb + Jahresprogramm 32.464 31.12.2032 Stadtteilkultur und Heimatpflege Gesellschaft für Leprakunde e.V. Betrieb Leprosenhaus 2.637 Stadtteilkultur und Heimatpflege Bürgerverein für Mecklenbeck e.V. Betrieb Hof Hesselma nn 63.147 Stadtteilkultur und Heimatpflege Bürgerverein für Mecklenbeck e.V. Bauunterhaltung Hof Hesselmann 16.125 Spartenübergreifendes und Transkultur Kulturkooperative Münster Betrieb der KKM 6.810 CLUSTER 6 Darstellende Kunst Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH Betrie b des Theaters im Pumpenhaus 628.035 31.12.2033 Darstellende Kunst Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH Sicher ung des Probenbetriebes 68.807
Anlage A
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Anlage A zur V/0015/2026 Kurzüberblick Zur Umsetzung der Sunset-Klausel hat das Kulturamt im Jahr 2025 einen auf Kontinuität angeleg- ten Dialogprozess mit den regelgeförderten Einrichtungen / Kulturakteur:innen eingeleitet. Ziel dabei ist es den Kulturakteur:innen eine angemessene Planungssicherheit zu geben sowie zu- gleich die kommunalen Zuwendungen durch Befristungen und die Erfordernis erneuter Antrags- stellungen mittels eines kontinuierlichen sach- und fachbezogenen Diskurses nachvollziehbar und aktuell zu halten. Unter Berücksichtigung arbeitsökonomischer Aspekte ist vorgesehen pro Jahr mit 5 bis max. 9 Einrichtungen diesen intensiven und individuellen Dialog zu führen. Das Kulturamt hat dafür ent- sprechende Cluster für die Jahre 2026 bis 2033 gebildet, deren Befristungsregelungen auch In- halt des Zuschussberichtes sind, über den im Rahmen der Etatberatungen des Rates zum Dop- pelhaushalt 2026/2027 entschieden wird (s. Anlage 1). Mit zunehmenden Erfahrungswerten wird dieses neu aufgelegte Dialogverfahren perspektivisch weiterentwickelt und ggf. nachgeschärft. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Es werden folgende Ziele aus den Leitorientierungen des ISM-Prozesses verfolgt: Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Aus- strahlung entwickeln Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: ➢ mit breitem Freizeit- und Sportangebot ➢ mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Finanzierung Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Integration und Berücksichtigung von Querschnittsthemen ist expliziter Bestandteil der Wei- terentwicklung des Zuschusswesens.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Achtermannstraße
- Am Hawerkamp 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0015/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.01.2026
- Erstellt
- 06.01.2026 10:41