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V/0015/2026

Bericht zur Umsetzung der Sunset-Klausel für die Kulturförderung

Vorlagen 06.01.2026

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 15.01.2026, TOP 4.3

Berichtsvorlage

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Ansehen

V-0015-2026_Anlage_1_Zeitliche_Cluster_Dialogprozess_final

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Anlage A

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Berichtsvorlage

24831 Zeichen

V/0015/2026 
V/0015/2026 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht zur Umsetzung der Sunset-Klausel für die Kulturförderung 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   15.01.2026 Kulturausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangs- und Beschlusslage 
 
Mit Ratsantrag der CDU-Fraktion Nr. A-R/0024/2021 in Verbindung mit dem im Rahmen der Etatbera-
tungen 2022 gestellten Antrag der FDP-Fraktion „Sunset-Klausel und Zuwendungen an Dritte prüfen“ 
ist die Verwaltung beauftragt worden, Zuschusswesen und Zuschussbericht weiterzuentwickeln.  
In Folge dessen ist mit Beschluss des Rates vom 23.06.2021 (V/0378/2021) u.a. vorgegeben worden, 
dass Zuschüsse künftig in der Regel zeitlich befristet werden sollen. Nach weiteren Prüfaufträgen an 
die Verwaltung wurde mit de m Beschluss zur Vorlage V/0503/2022 in der Fassung der 2. Ergän-
zungsvorlage (Rat, 14.12.2022) zum einen das Verfahren einer differenzierten Dynamisierung der 
Personalkostenanteile in den Regelzuschüssen sowie der Rahmen für die Befristung von Zuschüssen 
festgelegt. Vorgesehen ist demnach eine dreistufige Befristung von Dauerförderungen (8 bis 10 Jah-
re), Projektförderungen sowie Anschubfinanzierungen bei neu aufgelegten Förderungen (1 bis 3 Jah-
re) sowie sonstige, nicht nur für einen kurzen Zeitraum angedachte Förderungen (4 bis 6 Jahre). Für 
die Fortführung von Zuschüssen ist dann in einem angemessenen Zeitraum vor Ablauf der Befristung 
ein erneuter Antrag zu stellen, über den gestützt durch einen sach - und fachbezogenen Diskurs er-
neut politisch entschieden wird. 
  
Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, die Möglichkeit einer Befristung von bereits im Haushalt 
veranschlagten Zuschüssen zu prüfen und der Politik entsprechende Befristungsvorschläge zu unter-
breiten. Mit ihrem Antrag „Sunset -Klausel konsequent umsetzen!“, der am 04.12.2024 vom Aus-
schuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft beschlossen wurde, hat die Politik ihren 
Willen zur Einführung und Umsetzung angemessener Befristungen ein weiteres Mal Nachdruck ver-
liehen.  
 
Ziel ist es, insbesondere auch bei den längerfristigen Zuschussgewährungen die sachlichen Gründe 
für die Zuschussbewilligung durch ein entsprechendes kontinuierliches Dialogverfahren nachvollzieh-
bar zu halten. Bei einer erneuten Beantragung soll zudem die Chance genutzt werden, fachlich -
inhaltliche Schwerpunkte ggf. neu zu justieren, gesellschaftliche Entwicklungen ebenso wie Sondersi-
tuationen in die Antragstellung mit aufzunehmen.  
 
Kulturamt 
 
12.01.2026  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schnell  
Telefon: 492-4100 
Schnell@stadt -muenster.de

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V/0015/2026 
2. Ausgangssituation in der Kulturförderung des Kulturamtes und Konzept 
 
Die Kulturverwaltung begrüßt grundsätzlich die mit dieser Weiterentwicklung des Zuschusswesens 
einhergehende deutlich stärkere Auseinandersetzung mit den längerfristigen Zuschussnehmer:innen, 
die nicht nur in besonderer Weise die Kulturlandschaft Münsters prägen, sondern auch den Großteil 
des Etats und der Transferleistungen des Kulturamtes ausmachen.  
Aktuell (Ist-Stand 2025) erhalten 31 Träger:innen insgesamt 42 Zuschüsse (hier ohne die einjährigen 
Projektzuschüsse) in einer Gesamthöhe von knapp 2,9 Mio. Euro. Sie erhalten mit dieser Förderung 
einen Zuschuss zu ihren Betriebskosten, dem Jahresprogramm und / oder den Personalkosten – je 
nach der jeweiligen Antragstellung sowie in Folge eines politischen Beschlusses und einer vorange-
gangenen kulturfachlichen Bewertung der Arbeit.  
 
Als in der Regel bereits langjährige und geschätzte Partner:innen setzen sich die Einrichtungen mit 
ihrem jeweiligen „Auftrag“ für die vielfältige Kunst- und Kulturlandschaft in Münster ein. Die kommuna-
le Förderung kann ihre Wirkung dabei nur im Zusammenspiel mit dem Engagement und den jeweili-
gen kreativen und möglichst aktuellen Visionen und Zielbildern der Kulturakteur:innen entfalten. Die 
Herausforderungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, wie sehr immer auch der Kulturbetrieb 
und die Kulturproduktion als Spiegel gesellschaftspolitischer Veränderungen betroffen sind. Es haben 
sich Fragen ergeben wie z.B.: Inwieweit haben sich inhaltliche Schwerpunkte verschoben? Wie wird 
mit dem Generationswechsel und dem verändertem Publikumsverhalten umgegangen? Wie werden 
neue und/oder andere Zielgruppen erreicht? Wie bewahren und/oder erneuern die Einrichtungen ihre 
Relevanz und bleiben zukunftsorientiert? Wie bereichert bzw. ergänzt die jeweilige Einrichtung / Initia-
tive die Kulturlandschaft? 
 
All dies sind Leitfragen für einen regelmäßigen Austausch, der den Einrichtungen auch die erforderli-
che Planungssicherheit gewährleisten muss. Dabei schließen die intendierte Vielfalt der Kulturland-
schaft generell sowie die sehr divers aufgestellten Einrichtungen und Arbeitsweisen der Kulturak-
teur:innen die Anwendung von pauschalen Regelungen zur Bewertung von Leistungen in weiten Tei-
len aus.  
Vielmehr sieht die Kulturverwaltung einen zielführenden Ansatz darin, in individuellen Dialogprozes-
sen mit den Kultureinrichtungen /-akteur:innen die Förderrelevanz, -kriterien und -ziele zu reflektieren, 
passgenau zu fixieren und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Ideal entsteht dadurch ein klares und 
sich stetig aktualisierendes Zukunftsbild für die Einrichtungen / Akteur:innen und ihre Arbeit, auf des-
sen Basis Konditionen für die ggf. weitergehende Förderung in die erneute politische Abstimmung 
und Diskussion gebracht werden können.  
Um dies auch mit dem erforderlichen Maß an Zeit und Aufmerksamkeit leisten zu können, sollen per-
spektivisch pro Jahr mit fünf bis max. neun Einrichtungen/Initiativen entsprechend intensive Dialog-
prozesse zu den rahmengebenden Zielbildern ihrer Arbeit und einem regelmäßigen Abgleich mit der 
Praxis realisiert werden.  
Entsprechend hat das Kulturamt für die folgenden Jahre Cluster mit fünf bis neun Einrichtungen er-
stellt, mit denen sukzessive bis in das Jahr 2033 in den Dialogprozess eingestiegen wird. 
 
Das Kulturamt hat die Entwicklung dieses Verfahrens zur Umsetzung der Sunset -Klausel bzw. einer 
sinnvollen und zielführenden Weiterentwicklung des Zuschusswesens im Jahr 2025 zu einem beson-
deren Arbeitsschwerpunkt gemacht. Die Fortsetzung dieses Prozesses in der oben skizzierten erfor-
derlichen Intensität setzt auch dauerhaft einen erhöhten Personaleinsatz in diesem Aufgabengebiet 
voraus. Dieser lässt sich nur dadurch gewährleisten, dass im Zuge des politisch beschlossenen Ver-
fahrens zur Umsetzung eines Musikentwicklungs- und -förderkonzeptes zusätzliche Personalressour-
cen (0,75-Stelle) beschlossen wurden, mit denen der bis dato strukturell unterbesetze Arbeitsbereich 
der Kulturförderung verstärkt wird. 
 
3. Konkretes Vorgehen des Dialogprozesses und Antragsverfahrens 
 
Nach entsprechender amtsinterner Vorbereitung und Planung wurden im Juli 2025 alle regelgeförder-
ten Einrichtungen / Akteur:innen mit einem Anschreiben über das neue Verfahren zur Gewährung von 
Zuschüssen und deren zeitlicher Befristungen umfänglich informiert.

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In den individualisierten Anschreiben wurden dabei jeweils auch die Zeitschiene der weiteren Hand-
lungsschritte detailliert ausgeführt, um allen Einrichtungen einen klaren, individuellen Handlungsfahr-
plan für die nächsten Jahre zu geben. 
 
In drei sich zeitnah anschließenden alternativen Videosprechstunden hatten alle Fördernehmer:innen 
zudem die Möglichkeit, sich vertiefend über das Verfahren, die Hintergründe und Zielsetzungen sowie 
konkrete weitere Schritte zu informieren und sich auch untereinander über ggf. besondere Fragen 
und Herausforderungen auszutauschen. Als positiver Nebeneffekt besteht darin – sowie ggf. auch 
perspektivisch im weiteren Dialogverfahren – die Chance, dass sich die Einrichtungen / Kulturak-
teur:innen (noch) besser untereinander kennenlernen, abstimmen und ggf. auch gemeinsame Ent-
wicklungen anstoßen.  
Von dieser Möglichkeit einer intensiven Beratung hat gut die Hälfte der Zuschussnehmer:innen Ge-
brauch gemacht. Darüber hinaus wurden auch ergänzende bzw. vertiefende individuelle Telefonate 
und/oder Beratungsgespräche mit den Einrichtungen durchgeführt – insbesondere mit den Einrich-
tungen / Kulturakteur:innen, die dem 1. Cluster zugeordnet sind und deren Antragstellungen zu den 
Etatberatungen zum Doppelhaushalt 2026/27 unmittelbar bevorstanden.  
 
Bei der auch aus arbeitsökonomischen Gründen erforderlichen Clusterbildung hat das Kulturamt ver-
schiedene Faktoren berücksichtigt, wie z.B. die Förderhistorie, bereits bestehende Befristungen bzw. 
Auslaufen der Förderung sowie bereits bekannte, perspektivisch anstehende größere Veränderungen 
in der Organisation, Finanzierung, Immobilie der Einrichtung etc. 
Diese Cluster und die damit einhergehenden ersten Befristungen stellen damit als „provisorische“ 
Befristungen explizit keine Bewertungen der Einrichtungen / Initiativen dar und sind auch keine Aus-
sagen über die künftigen Befristungszeiträume, sondern dienen in einem ersten Schritt der operativen 
Umsetzbarkeit des zeitintensiven Prozesses. 
Konkret bedeutet dies, dass das erste Cluster im Zuschussbericht 2026 aufgrund des Doppelhaushal-
tes mit einer Frist zum 31.12.2026 bzw. 2027 versehen ist (es handelt sich hierbei um keine von der 
Kulturverwaltung gesetzten neuen Fristen, sondern um bereits beschlossene Befristungen bzw. aus-
laufende Zuschüsse) und das letzte Cluster mit einer Frist zum 31.12.2033 versehen wurde. Die mit 
den Clustern vorgesehenen Befristungsregelungen beinhaltet auch der Zuschussbericht, über den im 
Rahmen der Etatberatungen des Rates zum Doppelhaushalt 2026/2027 entschieden wird (s. Anlage 
1). 
 
Über den ggf. Fortbestand eines auslaufenden (befristeten) Zuschusses soll dann in der Regel in den 
Etatberatungen ein Jahr im Voraus – bei größeren Einrichtungen ggf. auch zwei Jahre im Voraus – 
beraten und entschieden werden. Ein zweijähriger Vorlauf bietet sich insbesondere bei den größeren 
und komplexeren Einrichtungen an, die in der Regel auch zusätzliche (Landes -)Förderungen erhal-
ten, weshalb ggf. komplexere Abstimmungs- und Synchronisierungsprozesse nötig werden. 
Entsprechend frühzeitig müssen auch die Dialogprozesse zwischen Kulturverwaltung und Einrichtun-
gen erfolgen, um sich gemäß der vereinbarten Zielbilder, der erfolgten und/oder erforderlichen Ab-
weichungen davon sowie ggf. auch einer künftigen Entbehrlichkeit von kommunalen Zuschüssen ab-
zustimmen sowie eine entsprechende passgenaue Antragstellung vorzubereiten.  
 
Ab August 2025 wurde der aufgrund der begrenzten Vorlaufzeit verkürzte Dialogprozess mit den Ein-
richtungen des 1. Clusters begonnen. Das Kulturamt hat dabei zur gemeinsamen Reflexion und zur 
Orientierung im Rahmen der ggf. erneuten Antragstellung folgende Leitfragen empfohlen:  
 
- Herleitung der eigenen Förderhistorie, der Förderbeziehungen mit der Stadt Münster:  
Was ist Ihr politischer Auftrag? Was ist der politische Beschluss, der zugrunde liegt? 
- Welche Ziele verfolgt die Einrichtung? 
- Was sind die Maßnahmen/Angebote, um diese umzusetzen? 
- Für wen? Wer ist Zielgruppe? Wie wird sie erreicht? Soll diese erweitert werden? Wie? 
- Mit wem? Wer sind die handelnden Akteur:innen? 
- Welche Schnittstellen / Kooperationspartner:innen gibt es darüber hinaus? 
- Wie erreichen Sie Sichtbarkeit für Ihr Tun? 
- Woran machen Sie eine Zielerreichung fest? Wann sind Sie erfolgreich?

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- Mit welchen Mitteln/Finanzen erreichen Sie das? 
- Gibt es weitere Fördermittel, Sponsor:innen oder Spender:innen? 
- Was sind die Entwicklungsziele? 
- Was sind die zentralen Herausforderungen und -bedarfe? 
- Wie werden die angegangen? 
 
Neben dem persönlichen Gespräch und Einrichtungsbesuch (ggf. Begehungen) dienen weiterhin 
auch die jährlichen Tätigkeitsberichte (Sachberichte, Protokolle der Mitgliederversammlung) sowie 
ggf. grundsätzliche Verträge für die Arbeit der Einrichtungen (z.B. Mietverträge etc.) sowie die Jah-
resabschlüsse / Bilanzen / Verwendungsnachweise als Grundlage der Reflexion, Einschätzung und 
Bewertung der Arbeit der Einrichtungen.  
 
 
4. Bewertungsrichtlinien und -kriterien sowie Befristungszeiträume 
 
Die Orientierung erfolgt anhand von Bewertungsrichtlinien und -kriterien, die zum einen auf langjähri-
gen Erfahrungswerten bzw. politisch beschlossenen Leitlinien beruhen und zum anderen „Nachjustie-
rungen“ aufgrund aktueller Erfordernisse und Anforderungen beinhalten. Sie dienen der Prüfung, ob 
die Grundlage für den Zuschuss noch gegeben ist; ob Art, Umfang und Priorität des Zuschusses noch 
den aktuellen Anforderungen entsprechen bzw. ob die Konditionen der Förderung aktualisiert werden 
können/sollen. Dabei finden auch „Querschnittsthemen“ sowie zentrale Themenschwerpunkte der 
kommunalen Steuerung (z.B. Nachhaltigkeit, Diversität, Inklusion etc.) Berücksichtigung.  
Sie sind somit das Destillat von Förderzielen und Absichten auf verschiedenen Ebenen, darunter u.a. 
die Ziele der Kulturförderung und der Produktgruppenbeschreibung im städtischen Haushalt. 
 
Die für die Kulturförderung des Kulturamts (Produktgruppe 0401) politisch beschlossene Zielsetzung 
gibt vor, das facettenreiche, vielfältige kulturelle Spektrum in Münster auf hohem Niveau in allen Kul-
tursparten aufrecht zu erhalten. Die Kulturförderung hat dabei zum einen die Gewährleistung von 
Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten für künstlerische und kulturelle Betätigung und 
Initiative zum Ziel. Im Fokus stehen auch die Vernetzung und die Wechselbeziehungen der freien 
Kulturträger:innen untereinander und die Vernetzung mit öffentlichen Einrichtungen. Aufgabe ist es, 
Qualitätspotenziale in der Stadt zu stärken, neue Tendenzen aufzuspüren und die Kulturschaffenden 
zu motivieren, intelligente Kooperationsbeziehungen einzugehen.  
 
Bewährte und erfolgreiche Strategie ist es, insbesondere die längerfristige Förderung so einzusetzen, 
dass abgesicherte Ankerpunkte und Netzwerke in den verschiedenen Sparten etabliert und jeweils 
weiterentwickelt werden können. Ziel ist es, dass  
• zentrale kulturelle Ankerpunkte entstehen, aufrechterhalten und gestärkt werden, die als 
Orte von Kulturproduktion und -darbietung, bürgerschaftlichen Engagements, der Begeg-
nung und des Austausches unterschiedliche Zielgruppen ansprechen und/oder in ihrer 
spartenspezifischen Ausrichtung qualitativ hochwertige Kulturangebote machen, 
• kulturelle Entwicklungen unterstützt werden, die durch die kontinuierliche Bewegung in der 
Kulturszene und durch das Aufgreifen aktueller Tendenzen einen lebendigen kulturellen 
Nährboden bilden, auf dem auch neue Orte mit Kultur „aufgeladen“ und besetzt werden. 
• in der kulturellen Szene sowie in der Bevölkerung gut wahrnehmbare „Ankerpunkte“ und in 
der Regel eine Qualität und überregionale Ausstrahlung entsteht, so dass fast alle diese 
„Ankerpunkte“ und assoziierten Netzwerke eine regelmäßige Landesförderung (als Regel-
förderung und/oder Projektförderung) in erheblichem Umfang erhalten. 
 
Insbesondere über das Instrument der Regelförderung sollen die Einrichtungen also ertüchtigt wer-
den, selbst Produktions-, Präsentations-, Probe- und Lernraum zu sein, sowie Rahmenbedingungen 
und Entwicklungs- und Vernetzungsmöglichkeiten für die Freie Szene vorzuhalten. Dabei verfolgt das 
Kulturamt mit seiner Ankerpunktstrategie den Grundsatz, Fundamente zu stärken, auf denen sich 
Neues entwickeln kann.

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Im Fokus der Förderung steht dabei neben der künstlerischen Qualität und Freiheit vor allem die Viel-
falt, die sowohl inhaltlich als auch räumlich zu verstehen ist; die sowohl die Kunstschaffenden als 
auch das Publikum betreffen soll. Zugang zu Kunst und Kultur soll in den Stadtteilen ebenso möglich 
sein wie im Stadtzentrum.  
 
Im Ergebnis dieser konsequent über die letzten ca. fünf Jahrzehnte entwickelten und umgesetzten 
Förderstrategie durchdringt gerade auch die von unten gewachsene freie Kulturszene vielfältig, de-
zentral, avantgardistisch sowie als „Alltagskultur“, für spezielle Communities ebenso wie breitenwirk-
sam im öffentlichen Raum, flexibel und personell äußerst schlank aufgestellt, die Stadt in besonderer 
Weise in Ergänzung zu den kommunal getragenen Angeboten. 
Sie bildet nicht nur einen kreativen Nährboden, sondern den immer bedeutsameren Rahmen und 
vielfältigen Raum für Diskurs, Begegnung, Austausch, eigener kultureller Betätigung und Bildung, 
Identifikation und Gemeinschaftsbildung, im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit und Resilienz der Stadt 
in herausfordernden Zeiten. 
 
Die Einrichtungen sind sowohl individuell als auch im Gesamtverbund aller geförderten Einrichtungen 
zu betrachten und zu bewerten. Nicht jede Einrichtung muss und kann alle Bewertungskriterien (in 
gleicher Weise) erfüllen. Die Rolle und Funktion einer Einrichtung innerhalb des Gesamtgefüges 
muss entsprechend bei der Bewertung bzw. Kommentierung etwaiger Anträge ebenfalls einfließen. 
Derzeit deckt das Portfolio der 31 regelgeförderten Einrichtungen (hier ohne die einjährigen Projekt-
zuschüsse) folgende Bereiche ab: Bildende Kunst (3), Darstellende Kunst (7), Musik (2), Literatur (1), 
Film/Medien (3), Soziokultur (3), Heimatpflege/Stadtteilkultur (7), Spartenübergreifendes/Transkultur 
(5). Dabei ist die insbesondere die Abgrenzung der letzten drei Kategorien nicht ganz trennscharf. 
 
Die Bewertungsmatrix / Bewertungskriterien 
 
• Ankerpunkt / Funktion als Plattform  
Bewertung in Bezug auf professioneller Rahmen-/Raumgeber für die künstlerische und kultu-
relle Präsentation und/oder Produktion mit Mehrwert für viele Akteur:innen; Professionalität 
der (technischen) Ausstattung und ggf. Serviceleistung und Synergieeffekte (z.B. Öffentlich-
keitsarbeit) sowie ggf. mit Blick auf Qualifizierungsangebote, Angebote der Fort -
/Weiterbildungen, Umsetzung / Einbezug in Fachdiskursen, Nachwuchsförderung / -
befähigung. 
 
• Netzwerkarbeit lokal bis international, Vernetzung / Kooperation 
Bewertung in Bezug auf synergie - und impulsgebende Kooperationsbereitschaft und Maß-
nahmen, die nicht nur lokal -punktuell wirksam werden, sondern nachhaltige Entwicklungen, 
den fachlichen Austausch und Kontakt auch von lokalen, regionalen und (inter -)nationalen 
Kulturschaffenden anregen, ermöglichen und stärken, ggf. auch spartenübergreifende und in-
terdisziplinäre Ansätze sowie Vernetzungen und Netzwerkstrukturen fördern; partizipative An-
sätze mit aktiver Einbindung verschiedener Akteur:innen; überregionale Strahlkraft erzielen. 
 
• Zielgruppenorientierung und audience development (ggf. Vermittlung, kulturelle Bil-
dung)  
Bewertung mit Blick auf konkrete / bewusste Zielgruppenorientierung und -entwicklung inkl. 
entsprechender Maßnahmen zur Ansprache, Gewinnung, Bindung alter und neuer Zielgrupen; 
Zugänglichkeit der Einrichtung der Angebote für unterschiedliche Altersgruppen; ggf. nieder-
schwellige Teilhabe sowie Angebote, die einen ersten Einstieg in die Kunst und Kultur ermög-
lichen; Vermittlungsangebote sowie Raum für die eigene künstlerisch-kulturelle Betätigung; in-
klusive, intergenerative sowie inter -/transkulturelle Ansätze, deren Grundlage die Interaktion 
von unterschiedlichen Menschen in Münster sind; Berücksichtigung von Fachpublikum und 
Multiplikator:innen; Besucher:innenresonanz.

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• Künstlerische Qualität  
Bewertung auf Grundlage der Professionalität der beteiligten Künstler*innen und Kulturakteu-
re; des zugrundeliegenden Kunst- und Kulturbegriffs, der Orientierung an zeitgemäßen fachli-
chen Inhalten, Formaten, Zielen und Standards sowie der Zukunftsfähigkeit der Programmatik; 
besondere fachliche Expertise; ggf. erhaltene Auszeichnungen sowie Berücksichtigung / Ein-
beziehung in überregionalen und übergeordneten fachlichen Kontexten. 
 
• Gesellschaftliche Relevanz 
Bewertung in Bezug auf die Berücksichtigung und Verhandlung gesellschaftsrelevanter The-
men und Entwicklungstendenzen, seismografisches Gespür und Sensibilität; bewusstseinsbil-
dende Wirkung, Vorbildfunktion und Aufzeigen neuer (positiver) Narrative; spielerischer Um-
gang und sinnliche Information und „Aufklärung“; Beitrag zur Demokratieförderung, Gemein-
schaftsstiftend und im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts, Anregung eines partizi-
pativen Dialogs und einer Debattenkultur, Bezüge zur Stadt(teil)- und Regionalgeschichte, die 
auch die Geschichte von eingewanderten Menschen einbezieht, Begegnungsräume für Ge-
sellschaftsgruppen, die sich üblicherweise fern (fremd) sind; Gemeinwohlorientierung. 
 
• Innovation, neue Impulse, Weiterentwicklung 
Bewertung in Bezug auf Neuartigkeit und Pilotcharakter von Programmen, Veranstaltungen 
und Festivals, Formaten sowie Organisations -, Arbeits- und Produktionsformen, die experi-
mentell bzw. impulsgebend sind bzw. sein können und zur Erprobung und Weiterentwicklung 
anregen; ggf. Alleinstellungsmerkmal / Einzigartigkeit; künstlerische Exzellenz in Nischenbe-
reichen; stetige Entwicklung. 
 
• Ökologische Nachhaltigkeit 
Bewertung in Bezug auf die Säulen der Nachhaltigkeit insbesondere einer ökologischen Ver-
wertungslogik und eines klimaneutralen Veranstaltungsbetriebs; ressourcenschonende und 
synergetische Verwertungskreisläufe und ggf. Arbeitsbündnisse; einrichtungsinterne Qualifi-
zierung. 
 
• Finanzplanung und Finanzsteuerung 
Bewertung der mit der finanziellen Förderung erzielten Wirkung und Bewertung in Bezug auf 
Umsichtigkeit, Engagement und Kenntnisreichtum bei der Finanzplanung und -akquise; 
Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kostenpositionen und -entwicklungen. 
 
 
Die Befristungen 
 
Ziel ist es, über die Einhaltung und Gewichtung unterschiedlicher Aspekte, eine möglichst vielfältige 
Kunst- und Kulturlandschaft in Münster weiterzuentwickeln und zu fördern. Die (teilweise) Erfüllung 
der Bewertungskriterien – je nach Profil der Einrichtung mit unterschiedlichen Schwerpunkten – ist 
Grundvoraussetzung für eine Förderung. Im Weiteren wird zudem aus den inhaltlichen und strukturel-
len Arbeitsweisen und Zielen der jeweiligen Einrichtungen die entsprechende Befristung abgeleitet.  
Bei den im Rahmen der Kommentierungen vorgenommenen Empfehlungen zur zeitlichen Befristung 
der (neu oder erneut) beantragten Regelförderung orientiert sich das Kulturamt an dem gesamtstäd-
tisch empfohlenen Cluster mit verschiedenen zeitlichen Modellen, die jeweils abhängig sind von dem 
Charakter, der Struktur der regelgeförderten Einrichtung, der Wirkungsabsicht und Ziele bestimmter 
Projekte und Programme. Auch dies gilt es, in dem individuellen Dialogprozess zu eruieren und in-
haltlich herauszuarbeiten.

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V/0015/2026 
Die groben Vorgaben lauten: 
 
8-10 Jahre als Dauerförderung insbesondere für größere und komplexere (Ankerpunkt -
)Einrichtungen, die als Ort der Produktion und Präsentation einen hohen Mehrwert für viele Kultur-
schaffende haben und vor diesem Hintergrund nicht nur für den eigenen (Personal-)betrieb eine hohe 
Planungssicherheit benötigen. Zu berücksichtigen sind hier dauerhafte Verpflichtungen, Arbeitsver-
träge etc. 
 
4-6 Jahre als mittelfristige Förderungen bei sonstigen, nicht nur für einen kurzen Zeitraum angedach-
ten Förderungen bzw. Maßnahmen, die längerfristige Planungssicherheit benötigen und nicht den 
gleichen Komplexitätsgrad wie die dauergeförderten Einrichtungen / Initiativen haben. 
 
1-3 Jahre bei (mehrjährigen) Projektförderung für den Zeitraum des Projektes oder der Maßnahme 
sowie als Anschubförderungen bzw. neu aufgelegten Förderungen.  
 
 
5. Fazit und weitere Schritte  
 
Zur Umsetzung der Sunset-Klausel hat das Kulturamt im Jahr 2025 einen auf Kontinuität angelegten 
Dialogprozess mit den regelgeförderten Einrichtungen / Kulturakteur:innen eingeleitet. Ziel dabei ist 
es, den Kulturakteur:innen eine angemessene Planungssicherheit zu geben sowie zugleich die kom-
munalen Zuwendungen durch Befristungen und die Erfordernis erneuter Antragsstellungen mittels 
eines kontinuierlichen sach- und fachbezogenen Diskurses nachvollziehbar und aktuell zu halten. 
Unter Berücksichtigung arbeitsökonomischer Aspekte ist vorgesehen, pro Jahr mit 5 bis max. 9 Ein-
richtungen diesen intensiven und individuellen Dialog zu führen. Das Kulturamt hat dafür entspre-
chende Cluster für die Jahre 2026 bis 2033 gebildet, deren jeweilige Befristungsregelungen in dem 
Zuschussbericht enthalten sind, über den im Rahmen der Etatberatungen des Rates zum Doppel-
haushalt 2026/2027 entschieden wird.  
Mit zunehmenden Erfahrungswerten wird dieses neu aufgelegte Dialogverfahren perspektivisch wei-
terentwickelt und ggf. nachgeschärft.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Zeitliche Cluster des Dialogprozesses  
Anlage A

V-0015-2026_Anlage_1_Zeitliche_Cluster_Dialogprozess_final

5095 Zeichen

Seite 1 von 2 
Anlage 1 zur Vorlage V/0015/2026 
 
Zeitliche Cluster des Dialogprozesses 
 
Sparte Empfänger*innen Verwendungszweck / Zielsetzung 
Zuschuss 
2025 
in € 
Frist 
CLUSTER 1         
Soziokultur Soziokultur Achtermannstraße e.V. Einrichtu ng einer 0,5 Stelle 38.923  
31.12.2025  
Musik Karibuni-Weltmusik  Kindermusikfestival Münster in 2025 
(einjähriger Projektzuschuss) 17.540 
 
Stadtteilkultur und 
Heimatpflege De Bockwindmüel e.V. 
Zukunftsprozess, hier: Aufstockung um 
25.000 Euro in 2025. Zzgl. 60.000 Euro 
aus unterjährig bereitgestellten 
städtischen Mitteln. (Ratsbeschluss '24) 
85.000 
 
Stadtteilkultur und 
Heimatpflege Stadtheimatbund e.V. Förderung für das Spiel Wolter Westhues 
(einjähriger Projektzuschuss) 6.000 
 
Spartenübergreifendes  
und Transkultur 
Verein zur bürgerschaftlichen 
Förderung der Hochschulkultur 
e.V. 
Durchführung des Festivals "Neue 
Wände" (einjähriger Projektzuschuss) 30.000 
 
Bildende Kunst Friedrich-Hundt-Gesellschaft e.V. Stärkung der Kunstform Fotografie / 
Programm 7.500 
 
31.12.2026  
Darstellende Kunst Theater Titanick Münster/Leipzig 
GbR Betrieb Theater Titanick 113.456 
 
Soziokultur B-Side Kultur e.V. Umsetzung des Projektes B-Side und 
Aufbau des Betriebes 142.700  
Darstellende Kunst Verein z. Förderung des  
Wolfgang-Borchert-Theaters 
Betrieb des Wolfgang-Borchert-Theaters, 
hier: Aufstockung um 65.000 Euro in 
2025 und 2026 (Ratsbeschluss 2024)  
65.000 
 
Darstellende Kunst Theama e.V. Betrieb Kammertheater "Der Kleine 
Bühnenboden" 32.094 
 
31.12.2027  Darstellende Kunst Charivari-Puppentheater Betrieb des  Charivari-Puppentheaters 67.809  
Spartenübergreifendes  
und Transkultur moNOkultur Münster e.V. Finanzierung Geschäftsführer *instelle 40.000  
CLUSTER 2         
Film und Medien Filmwerkstatt e.V. Betrieb der Filmwe rkstatt Münster 76.881  
31.12.2028  
Film und Medien Filmwerkstatt e.V. Durchführung Film festival Münster 24.800  
Film und Medien Filmwerkstatt e.V. Durchführung LitF ilm-Festival 12.500  
Film und Medien Medienforum Münster Betrieb des Medi enforums 42.308  
Bildende Kunst Förderverein Aktuelle Kunst e.V. Atelie rbetrieb 9.549  
Darstellende Kunst Flurstücke e.V. Programmzuschuss Fe stival Flurstücke 62.500  
Musik Zukunftsmusik GbR Betrieb Proberaumzentrum Am 
Hawerkamp  15.575 
 
Stadtteilkultur und 
Heimatpflege Stadtheimatbund e.V. Betrieb des Stadtheimatbundes / 
Torhaus 5.803 
 
Spartenübergreifendes  
und Transkultur Jüdische Gemeinde Münster Programm Führungen durch die 
Synagoge 5.850 
 
CLUSTER 3         
Darstellende Kunst Verein zur Förderung des  
Wolfgang-Borchert-Theaters 
Betrieb des Wolfgang-Borchert-Theaters, 
hier: laufender Zuschuss, exklusive 
Aufstockung um 65.000 Euro 
365.920 
 
31.12.2029  Literatur Annette v. Droste Hülshoff e.V. Betrieb + Programm 3.655  
Soziokultur Kreativ-Haus e.V. Betrieb des Kreativhauses 91.192  
Soziokultur Kreativ-Haus e.V. Betrieb Jugendkunstschule  70.751

Seite 2 von 2 
Stadtteilkultur und 
Heimatpflege De Bockwindmüel e.V. 
Betrieb/Instandhaltung des Mühlenhof 
Freilichtmuseums, hier: laufender 
Zuschuss, exklusive Aufstockung um 
25.000 Euro 
16.949 
 
Stadtteilkultur und 
Heimatpflege 
Kuratorium Mehrzweckhalle 
St. Joseph Gelmer 
Betrieb + Programm Mehrzweckhalle 
Gelmer 11.391 
 
Spartenübergreifendes  
und Transkultur Zukunftswerkstatt Kreuzviertel e.V. Betrieb der Zukunftswerkstatt im 
Kreuzviertel 13.662 
 
CLUSTER 4         
Darstellende Kunst Jugendtheaterwerkstatt e.V. Betrieb  Cactus Junges Theater 64.948  
31.12.2030  
Film und Medien Die Linse - Verein zur Förderung 
kommunaler Filmarbeit e.V. Betrieb + Kinoprogramm Cinema 33.899 
 
Musik Chorverband Münster Stadt und 
Land e.V. Betrieb des Verbandes 4.795 
 
Soziokultur Soziokultur Achtermannstraße e.V. Programm 41.140  
Soziokultur Soziokultur Achtermannstraße e.V. Betrieb 1 08.261  
Stadtteilkultur und 
Heimatpflege 
Bürgerausschuss münsterscher 
Karneval Durchführung Rosenmontagszug 22.440 
 
Stadtteilkultur und 
Heimatpflege Arbeitskreis Ostviertel e.V. Betrieb des Bennohauses 2 3.791 
 
Stadtteilkultur und 
Heimatpflege Arbeitskreis Ostviertel e.V. Personalkostenzuschuss 2 63.140 
 
Spartenübergreifendes  
und Transkultur 
Gesellschaft für christlich-jüdische 
Zusammenarbeit e.V. Betrieb + Programm 11.921 
 
Berücksichtigung der Kommunalwahl in 2030 Keine Befristung zu 2031 
CLUSTER 5         
Bildende Kunst Westfälischer Kunstverein e.V. Betrieb + Jahresprogramm 32.464  
31.12.2032  
Stadtteilkultur und 
Heimatpflege Gesellschaft für Leprakunde e.V. Betrieb Leprosenhaus  2.637 
 
Stadtteilkultur und 
Heimatpflege Bürgerverein für Mecklenbeck e.V. Betrieb Hof Hesselma nn 63.147 
 
Stadtteilkultur und 
Heimatpflege Bürgerverein für Mecklenbeck e.V. 
 Bauunterhaltung Hof Hesselmann 16.125  
Spartenübergreifendes  
und Transkultur Kulturkooperative Münster Betrieb der KKM 6.810  
CLUSTER 6         
Darstellende Kunst Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH Betrie b des Theaters im Pumpenhaus 628.035  
31.12.2033  
Darstellende Kunst Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH Sicher ung des Probenbetriebes 68.807

Anlage A

2435 Zeichen

Anlage A zur V/0015/2026 
Kurzüberblick 
Zur Umsetzung der Sunset-Klausel hat das Kulturamt im Jahr 2025 einen auf Kontinuität angeleg-
ten Dialogprozess mit den regelgeförderten Einrichtungen / Kulturakteur:innen eingeleitet. Ziel 
dabei ist es den Kulturakteur:innen eine angemessene Planungssicherheit zu geben sowie zu-
gleich die kommunalen Zuwendungen durch Befristungen und die Erfordernis erneuter Antrags-
stellungen mittels eines kontinuierlichen sach- und fachbezogenen Diskurses nachvollziehbar und 
aktuell zu halten. 
Unter Berücksichtigung arbeitsökonomischer Aspekte ist vorgesehen pro Jahr mit 5 bis max. 9 
Einrichtungen diesen intensiven und individuellen Dialog zu führen. Das Kulturamt hat dafür ent-
sprechende Cluster für die Jahre 2026 bis 2033 gebildet, deren Befristungsregelungen auch In-
halt des Zuschussberichtes sind, über den im Rahmen der Etatberatungen des Rates zum Dop-
pelhaushalt 2026/2027 entschieden wird (s. Anlage 1). 
Mit zunehmenden Erfahrungswerten wird dieses neu aufgelegte Dialogverfahren perspektivisch 
weiterentwickelt und ggf. nachgeschärft. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
   Es werden folgende Ziele aus den Leitorientierungen des ISM-Prozesses verfolgt: 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Aus-
strahlung entwickeln 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln:  
➢ mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
➢ mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz 
durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Integration und Berücksichtigung von Querschnittsthemen ist expliziter Bestandteil der Wei-
terentwicklung des Zuschusswesens.

Beratungsverlauf (1)

15.01.2026 Kulturausschuss
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Achtermannstraße
  • Am Hawerkamp 15

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0015/2026
Typ
Vorlagen
Datum
06.01.2026
Erstellt
06.01.2026 10:41