4319/2019
Haus der Einwanderungsgesellschaft
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2556 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16 16 Vorlagen-Nummer 19.12.2019 4319/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 13.01.2020 Haus der Einwanderungsgesellschaft In der Sitzung des Hauptausschusses am 18.11.2019 fragt Herr Joisten nach dem aktuellen Sach- stand zu einem Einwanderungshaus in Köln. Er möchte wissen, wie der Beitrag der Stadt Köln aus- sehen werde. Seiner Erkenntnis nach solle dieser einerseits aus der Bereitstellung eines Grundstü- ckes, inklusive einer Immobilie, und andererseits aus der Herrichtung der Immobilie bestehen. Zu der Bereitstellung eines Grundstücks inklusive einer Immobilie und zur Herrichtung der Immobilie erläuterte Herr Beigeordneter Greitemann, dass die Stadt Köln zurzeit intensive Gespräche führe. Diskutiert werde derzeit die Bereitstellung einer geeigneten Immobilie. Herr Joisten bat ergänzend um eine zusätzliche schriftliche Antwort, insbesondere zu den Anforderungen des Landes Nordrhein- Westfalen und des Bundes für eine Gewährung von Fördermitteln für dieses Projekt. Antwort der Verwaltung: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner „Bereinigungssitzung“ am 17.11.2019 22,13 Mio. EUR für ein „Haus der Einwanderungsgesellschaft“ bewilligt. Nach Auskunft des Geschäftsführers von DOMiD e.V. liegt dem Verein aber noch kein Zuwendungsbescheid vor. Nach Angabe von DOMiD erfolgte die Entscheidung des Bundes in enger Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen, das seine Unterstützung für das „Haus der Einwanderungsgesellschaft“ eben- falls zugesagt hat. Inzwischen wurden im Entwurf des Landeshaushaltes für das nächste Jahr 22,13 Millionen Euro zur Förderung des „Hauses der Einwanderungsgesellschaft“ aufgenommen. Damit wären die von DOMiD in seinem aktuellen Kostenplan aufgeführten Gesamtinvestitionskosten von 44.261 Mio Euro komplett gedeckt. Die Gespräche und Verhandlungen zu den Förderungen werden vorrangig durch DOMiD e.V. geführt. Der Verwaltung sind für eine Gewährung dieser Fördermittel über das vorgegebene Antragsverfahren hinaus keine besonderen schriftlich fixierten Anforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes bekannt. Allerdings haben Vertreterinnen und Vertreter des Landes und des Bundes gegen- über der Verwaltung deutlich gemacht, dass bei beiden Fördermittelgebern die Erwartung besteht, dass die Stadt Köln das Vorhaben durch Zurverfügungstellung eines geeigneten Standortes unter- stützt. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4319/2019
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 19.12.2019
- Erstellt
- 11.12.2019 11:26