212065-01 AA
Änderungsantrag auf Ächtung des N*Wortes
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Sammeldokument öffentlich
3748 Zeichen
Änderungsantrag
öffentlich
212065-01 AA
——
Antragsteller/in:
Herr Dilbar (SPD)
17.01.2022
Änderungsantrag auf Ächtung des N*Wortes
Beratungsfolge
Integrationsrat 18.01.2022 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Integrationsrat Bonn bittet den Bonner Stadtrat, in Anerkennung der
aktuellen UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft, der Diskussion
eines Urteils des Landesverfassungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern zu
der Nutzung des N*Wortes (1) u. (2), sowie der aktuellen Diskussion zu
kolonialen Klischees und rassistischen Stereotypen in NRW (3), folgendes zu
beschließen:
Beschlussvorschlag:
1- Die Stadt Bonn setzt die Ziele der UN-Dekade für Menschen
afrikanischer Herkunft um und erkennt insbesondre, dass die
Verwendung des N*Wortes rassistisch ist.
2- Die Stadt ergreift die notwendigen Sensibilisierungsmaßnahmen und
Bildungsangebote um rassistischen Stereotypen entgegenzuwirken.
3- Die Stadt Bonn setzt sich dafür ein, dass die Verwendung des N*Worts
geächtet wird, um Schwarzen Menschen und PoC ein friedvolles und
angenehmes Leben in Bonn zu ermöglichen.
Begründung
Begründung
Das N*Wort wird von vielen schwarzen Menschen und PoC mit Leid,
Diskriminierung, Gewalt, Ungleichheit und Entmenschlichung verbunden. Mit
dem N*Wort sind eine Vielzahl von rassistischen Stereotypen verbunden. Diese
Stereotypen umfassen Sexualrepression, wie Triebhaftigkeit und
Naturhaftigkeit, Kulturlosigkeit, Viktimisierung, Infantilisierung sowie
Entfremdung (Othering) und führen zu Ohnmachtserfahrungen und
psychischen Folgen. Als europäisches Konstrukt der Kolonialzeit, wurde es
verwendet, um eine rassistische Unterscheidung herzustellen,
Machtverhältnisse zu untermauern und unterdrückende Strukturen zu festigen.
Diese Erfahrungen sind auch weiterhin im Bewusstsein verankert. Auch wenn
in der jüngeren Zeit vermehrt das N*Wort in satirischen oder komödiantischen
Kontexten auftaucht, darf dies nicht über die Verletzungen hinwegtäuschen, die
damit einhergehen. Seit 2015 haben die Vereinten Nationen die Dekade für
Menschen afrikanischer Herkunft ausgerufen. Damit erkennt die internationale
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Gemeinschaft an, dass Menschen afrikanischer Herkunft eine eigenständige
Gruppe darstellen, deren Menschenrechte gefördert und geschützt werden
müssen. Insbesondere Menschen, die außerhalb von Afrika leben, sollen in
dieser Dekade in den Vordergrund gestellt werden. Ziele der UN- Dekade sind:
1- die Förderung der Achtung, des Schutzes und der Einhaltung aller
Menschenrechte und Grundfreiheiten,
2- die Förderung einer besseren Kenntnis und Achtung des vielfältigen
Erbes, der Kultur und des Beitrags von Menschen afrikanischer
Herkunft zu Entwicklung von Gesellschaften
3- der Schutz vor Rassismus und Diskriminierung. Bis 2024 sollen alle
Staaten sich diesen Zielen verschreiben.
(1) Mit N*Wort wird der rassistische Begriff ‚Neger‘ und seine englische Form
‚Nigga’ umschrieben
(2) Gerichtsurteil Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
19.12.2019:
https://www.mv-
justiz.de/static/MVJ/Gerichte/Landesverfassungsgericht/Entscheidungen/2019/
1%20-%2019%20Urteil%2019.12.2019%20anonym.pdf
https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-
staatsanwaltschaften/landesverfassungsgericht/Presse/?id=156204&processor
=processor.sa.pressemitteilung
(3) Beispiel Köln, Bericht im KStA am
14.2.2020: https://www.ksta.de/koeln/rassismus-debatte-koelner-konditorei-
verkauft-schwarzes-gebaeck-mit-knochen-im-haar-36242224
und am 17.02.2020: https://www.ksta.de/koeln/kann-gebaeck-rassistisch-sein--
das-problem-mit-den-koelner--mohrenkoepfen--
36247964?cb=1635947276156&
Anlage/n
Keine
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Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 212065-01 AA
- Typ
- Änderungsantrag
- Datum
- 18.01.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40