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OVA/150/2025

Bericht „Baustellenmanagement“

Informationsvorlage 21.11.2025

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Nächste Beratung: Ordnungs- und Verkehrsausschuss, Sitzung am 21.01.2026, TOP 15

Informationsvorlage

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Informationsvorlage

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OVA/150/2025
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Informationsvorlage
Betrifft:
Bericht „Baustellenmanagement„
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ordnungs- und 
Verkehrsausschuss 21.01.2026 Kenntnisnahme
 
Sachdarstellung:
Die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur ist für die Stärkung des
Wirtschaftsstandortes Düsseldorf von besonderer Bedeutung. Unumgängliche
Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrsraums durch Baumaßnahmen oder
Veranstaltungen sind daher aufeinander abzustimmen und effizient zu planen, um
die Einschränkung der Verkehrsinfrastruktur auf ein Minimum zu reduzieren.
Dabei sind sowohl Baustellen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur als auch
Veranstaltungen, welche Besucherströme generieren oder Verkehrsfläche nutzen, in
Betracht zu ziehen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Baustellenmanagements ist die Koordination dieser
Maßnahmen im öffentlichen Raum. Dazu gehören monatliche
Koordinierungssitzungen und halbjährliche Treffen der relevanten Akteure im
öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Düsseldorf. Darüber hinaus wird
aktuell bereits eine Software zur Koordinierung eingesetzt, die für die Verwaltung
und wesentlichen Leitungsträger zugänglich ist.
Mit folgenden Maßnahmen soll in 2026 das Baustellenmanagement optimiert werden:
• Einrichtung einer zentralen Koordinierungseinheit zur intensiven Vernetzung
der Vorhabenträger, insbesondere bei großen Vorhaben im Kernnetz.
• Erweiterung der eingesetzten Software um eine Funktion, die eine IT-
unterstützte Kontingentierung von Baumaßnahmen einzelner Bauherren
ermöglicht.
• Erweiterung der eingesetzten Software um ein georeferenziertes Modul, um
für die Koordinierung von Maßnahmen im Straßenraum medienbruchfrei und
bidirektional kommunizieren zu können.
• Intensivierung der Baustellenkontrollen
Die Abläufe, wie zurzeit Baustellen koordiniert und genehmigt werden, sind bereits in

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einer ersten Prozessdarstellung festgehalten. Des Weiteren wurde ein Pflichtenheft
definiert, welches zukünftige Funktionalitäten der eingesetzten Software beschreibt.
Die Erstellung eines einheitlichen, öffentlichen Zeitstrahls aller Bau- und
Planungsprojekte wird aus mehreren Gründen von der Verwaltung nicht empfohlen:
 Viele Maßnahmen unterliegen dynamischen Änderungen im Planungs- und
Bauablauf
 In der Koordination von Bauprojekten im öffentlichen Verkehrsraum sind
Planungsabsichten privatrechtlicher Unternehmen zu berücksichtigen. Eine
frühzeitige Veröffentlichung derer Vorhaben und ein regelmäßiges Reporting über
bevorstehende Maßnahmen aller Akteure gegenüber der Verwaltung, kann
privaten Akteuren nicht abverlangt werden.
 Die Verwaltung ist darauf angewiesen, dass Vorhabenträger frühzeitig und
vertraulich in einen Dialog mit der Verwaltung eintreten, um eine
vorausschauende Koordination zu ermöglichen. Ohne eine entsprechende
Vertraulichkeit wird bei einigen Vorhabenträgern die Bereitschaft zur
Kommunikation zurückgehen, da interne Unternehmensplanungen nicht in die
Öffentlichkeit sollen.
 Die Komplexität und Vielzahl der Projekte macht eine schematische,
allgemeinverständliche Darstellung in einem Zeitstrahl schwierig bis unmöglich.
 Der personelle und organisatorische Aufwand zur Erstellung und Pflege eines
öffentlichen Zeitstrahls steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen.
Die Stadt Düsseldorf stellt bereits jetzt umfassende Informationen über aktuelle und
geplante Baustellen zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere:
 Der „Verkehrstechnische Maßnahmenmanager“ (VT-Manager) auf der Website
der Stadt Düsseldorf, der eine interaktive Übersicht aktueller und kurzfristig
bevorstehende Baumaßnahmen bietet.
 Die landesweite „Mobilithek NRW“, ein ergänzendes Portal, das auch
baustellenbedingte Einschränkungen städteübergreifend darstellt.
Außerdem verfolgt die Verwaltung den Ansatz, baustellenbezogene Informationen
projektbezogen und bedarfsorientiert über geeignete Plattformen zur Verfügung zu
stellen – etwa bei größeren Infrastrukturvorhaben über gesonderte Projektwebsites
mit Zeitplänen, Phasen und Beteiligungsmöglichkeiten. Dies ermöglicht, dass
Bürgerinnen und Bürger regelmäßig und verständlich über den Stand und die Abfolge
der Maßnahmen informiert werden.
Bereits heute findet eine umfassende und kontinuierliche Baustellenkoordinierung
innerhalb der Stadt Düsseldorf statt. An diesem Prozess sind sämtliche relevanten
Akteure beteiligt, darunter: 
 Amt für Verkehrsmanagement
 Netzgesellschaft Düsseldorf
 Rheinbahn AG
 Stadtentwässerungsbetrieb
 Straßen.NRW
 Autobahn GmbH
 bauausführende Unternehmen
 Veranstaltungsmanagement
Diese Koordinierung erfolgt in mehreren Formaten:
 Halbjährliche strategische Koordinierungssitzungen für langfristige Maßnahmen
 Regelmäßige, operative Gesprächsrunden für mittelfristige und kurzfristige
Maßnahmen
 Einbindung von Veranstaltungen in die Koordinierung zur Vermeidung
verkehrlicher Konflikte
Dabei wird ein zentrales Baustellenkoordinierungstool eingesetzt, um alle Maß-
nahmen transparent zu dokumentieren und abzustimmen. Darüber hinaus werden

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die Auswirkungen auf das Gesamtverkehrsnetz regelmäßig bewertet, um
gleichzeitige Beeinträchtigungen zu minimieren.
Im Rahmen des Projektes zu Maßnahmen zur Optimierung des fließenden Verkehrs
in Düsseldorf (OVA/096/2025) wird derzeit außerdem an einer weiteren Optimierung
der Baustellenkoordination gearbeitet. Ziel ist es, die Qualitätssicherung des
Verkehrs-ablaufs für anstehende Baumaßnahmen verstärkt bereits während der
Planungs-, Genehmigungs- und Anordnungsphase durchzuführen. Dies erfolgt über
die zentrale Koordinierungseinheit. 
Die Verwaltung kommt dem Auftrag der Einrichtung eines koordinierten
Baustellenmanagements entsprechend bereits umfassend nach. In Ausnahmefällen
sind die Einschränkungen des Verkehrs jedoch nicht das alleinige Kriterium für die
Priorisierung und zeitliche Umsetzung von Maßnahmen. Dies betrifft insbesondere
dringend notwendige und nicht aufschiebbare Maßnahmen, wie zum Beispiel die
Sanierung oder Ertüchtigung kritischer Infrastruktur.
Mit Ablauf des Jahres 2026 wird der Ordnungs- und Verkehrsausschuss über den
Stand der obigen Maßnahmen unterrichtet.

Beratungsverlauf (1)

21.01.2026 Ordnungs- und Verkehrsausschuss
TOP 15 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
OVA/150/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
21.11.2025
Erstellt
21.11.2025 10:42