0599/2020
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.02.2020 betr.: Max-Becker-Gelände, Umsetzung des Beschlusses der BV-Ehrenfeld vom 04. November 2019 Hier: Stellungnahme der Verwaltung
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Mitteilung BV
1449 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Sa Vorlagen-Nummer 0599/2020 Freigabedatum: 26.02.2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2020 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.02.2020 betr.: Max-Becker-Gelände, Umsetzung des Beschlusses der BV-Ehrenfeld vom 04. November 2019 Hier: Stellungnahme der Verwaltung Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 03.02.2020 die Verwaltung aufgefordert, zum Max-Becker- Areal in Köln-Ehrenfeld dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 19.03.2020 eine Be- schlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplans vorzulegen. Der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.02.2020 wurde nahezu wortgleich als Dring- lichkeitsantrag der SPD-Fraktion in die Sitzung des Rates am 06.02.2020 eingebracht. Der Rat hat diesen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion allerdings mehrheitlich abgelehnt. Im Rat wurde statt- dessen einem Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe GUT betreffend „Entwicklung des Max-Becker-Areals in Ehrenfeld“ mehrheitlich zugestimmt. Der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.02.2020 wird aufgrund des Ratsbeschlusses vom 06.02.2020 als erledigt angesehen. Die Verwaltung wird dem Stadtentwicklungsausschuss am 19.03.2020 daher keine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Max-Becker Areal vorlegen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0599/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 27.02.2020
- Erstellt
- 19.02.2020 14:37